so wie ich ist auch mein Toyo BJ 40 in die Jahre gekommen. Dieses Jahr wurde er 30 Jahre jung, was ihn als Oldtimer und somit für ein H Kennzeichen qualifizieren würde.
Nun gibt es da so Begriffe wie "Gutachten", "Orginalzustand" und "erhaltungswürdig"
Darf nur der TÜV dieses Gutachten erstellen oder zwischenzeitlich auch der Dekra oder auch andere Institutionen?
Was versteht der Gutachter unter "erhaltungswürdig"? Mir ist klar, das sich mein Toyo nicht in einem Zustand befinden darf, der ihn für eine Abwrackprämie qualifizieren würde
Gibt es hier Richtlinien, bzw. in welchem Zustand muß/darf das Fahrzeug sein?
Und last but not least der "Orginalzustand". Inwieweit muß das Fahrzeug im Orginalzustand sein, sprich Bereifung, Federungen, Glasdach und sonstige Ein- und Ausbauten.
Ich hoffe, daß ich viele Tipps und Ratschläge bekomme, damit ich an meinem Toyo noch recht lange Freude habe und das Finanzamt in einen Weinkrampf ausbricht, wenn es mir den Steuerbescheid schickt

Danke und viele Grüsse
Alexander







