"Anti-Terror"-Gesetz

Nachrichten zu und aus den Sahara- und Wüstenregionen.

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Ralf Kiefer
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"Anti-Terror"-Gesetz

Beitrag von Ralf Kiefer »

Hallo!

"Heute verabschiedet das Kabinett das neue Anti-Terror-Gesetz: Bundesjustizminister Heiko Maas will damit die Ausreise gewaltbereiter Islamisten nach Syrien und in den Irak unter Strafe stellen." Weiter mit dem SZ-Kommentar ...

Auf Basis einer Vermutung oder Unterstellung wird dieser Staat ein Reiseverbot verhängen können, und ggf. "etwas" mehr. Angefangen hat's mit den speziellen Personalausweisen vor ein paar Monaten, als die EU-Verfechter in Berlin erkannten, daß man mit selbigem bis nach Bulgarien und per Flugzeug sogar bis in die Türkei kommt.

D.h. z.B. hier im Forum: Realname und Diskussion über ein Reiseziel, das Heiko Maas nicht paßt, geht nicht mehr. Die Gefahr wird einfach zu groß, daß man statt auf der Reise vor einem deutschen Gericht endet. Zumal ungeklärt ist, welche Länder aktuell als verdächtig betrachtet werden. Welche Länder irgendwann zukünftig auf die Liste kommen, ist genausowenig bekannt. Daß viele der hier im Forum vorzugsweise bereisten Länder ganz schnell terrorverdächtig sein können, ist klar.

Wer hat uns verraten, ...

Gruß, Ralf
Albatross
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Re: "Anti-Terror"-Gesetz

Beitrag von Albatross »

Gruß Albatross
Wer Tippfehler findet darf sie behalten
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Rainer Bracht
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Re: "Anti-Terror"-Gesetz

Beitrag von Rainer Bracht »

Hallo Ralf,
ich denke du siehst zu schwarz. Wenn Leute wie du und ich nach Marokko oder in den Oman reisen wollen wird das keinen interessieren. Aber wenn z.B. Salafisten aus dem Dunstkreis von Pierre Vogel nach Syrien wollen, machen sie dort einen Bildungsurlaub der speziellen Art.
Leider kommen dort nicht alle ums Leben, und die Rückkehrer sind oft noch radikaler als zuvor. Wenn man davon ausgeht, das der IS eine kriminelle Vereinigung ist, gehört auch die Unterstützung verboten. Man könnte argumentieren, wer ausreist macht hier keinen Unsinn mehr. Aber auch in Syrien und anderen Ländern leben Menschen die es wert sind vor diesen Burschen geschützt zu werden. Und leider kommt ein Teil zurück,
Rainer
Ralf Kiefer
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Re: "Anti-Terror"-Gesetz

Beitrag von Ralf Kiefer »

Hallo Rainer!
Rainer Bracht hat geschrieben: ich denke du siehst zu schwarz.
Ich habe einfach nur ein bißchen extrapoliert.

Zwei Kritikpunkte meinerseits sind es:
- Es wird eine zukünftige Straftat unterstellt, und diese Annahme wird mit diesem neuen Gesetz bereits strafbar. Das hat mit Rechtsstaat nichts zu tun. Das ist so, wie wenn Du oder ich präventiv wg. z.B. Vergewaltigung angeklagt werden würden. Denn wir könnten ja ...
- Heute ist die Rede von Zielländern wie Syrien und Irak. Wer legt die Liste der Länder fest? Nach welchen Gesichtspunkten? Es scheint keine rechtsstaatlichen Mittel gegen die Auswahl der Länder vorgesehen zu sein.
Rainer Bracht hat geschrieben: Wenn Leute wie du und ich nach Marokko oder in den Oman reisen wollen wird das keinen interessieren.
Heute. Aber morgen?

Vielleicht möchte ich an den Baikalsee und in die Mongolei? Sind Rußland oder die Ukraine plötzlich ein Schurkenstaat?

Oder der Landweg nach Indien? Iran und Pakistan stehen doch sicher auch auf der Liste der Schurkenstaaten. Alleine die Nähe(!) zu Afghanistan sollte reichen.

Afrika Ostroute? Ägypten, die beiden Sudan, die Nähe zu dem, was mal Somalia war, ...
Rainer Bracht hat geschrieben:Aber wenn z.B. Salafisten aus dem Dunstkreis von Pierre Vogel nach Syrien wollen, machen sie dort einen Bildungsurlaub der speziellen Art.
Entweder kann unsere Regierung die mit den seit vielen Jahren und damals schon umstrittenen Gesetzen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung aus dem Verkehr ziehen, oder sie können diesen Leuten nichts nachweisen. Da braucht man keine neuen, schwammigen Gesetze. Bedenke: je schwammiger das Gesetz, desto größer ist die Reichweite. Richterrecht ist eine ganz üble Praxis der vergangenen Jahre.

BTW die französischen Attentäter vom Januar des Jahres waren allesamt vorher den einschlägigen franz. Behörden bekannt. Hat's was genutzt? Eher nein. Schmankerl am Rand: in Frankreich gibt's die sogenannte Vorratsdatenspeicherung seit vielen Jahren. Auch die nutzte nichts. Wie das in .de funktioniert oder genau gar nicht funktioniert, kann man hier nachlesen: "Hassan M. aus Offenbach war den Behörden bestens bekannt:[...] Außerdem bewegte er sich in einer Gruppe junger Muslime, die nach Syrien zum Kämpfen wollte. Doch als im Herbst 2013 erneut gegen ihn ermittelt wurde – dieses Mal wegen Einbruchdiebstahls – und eine Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr im Raum stand, bekam er nur eine so genannte "kleine Fußfessel". Eine lückenlose Überwachung erfolgte damit nicht. Mit fatalen Folgen: Hassan M. ist den Behörden entwischt und kämpft jetzt mutmaßlich in Syrien."

Es liegt nicht an den aktuellen Gesetzen, sondern an der Durchsetzung der bestehenden.
Rainer Bracht hat geschrieben: Leider kommen dort nicht alle ums Leben, und die Rückkehrer sind oft noch radikaler als zuvor.
Ich bevorzuge ebenso die Lösung der Bereinigung des Genpools auf freiwilliger Basis.
Rainer Bracht hat geschrieben: Wenn man davon ausgeht, das der IS eine kriminelle Vereinigung ist, gehört auch die Unterstützung verboten.
Dazu gibt's schon lange deutsche Gesetze, die ausreichend sind, terroristische Vereinigung usw..
Rainer Bracht hat geschrieben: Aber auch in Syrien und anderen Ländern leben Menschen die es wert sind vor diesen Burschen geschützt zu werden.
Ich habe mir schon ein paar Mal überlegt, wie die Menschen in Syrien heute leben oder auch nicht mehr, denen ich nicht mal 1 Jahr vor Kriegsbeginn dort begegnet bin. Auch: bin ich damals Opfern oder Tätern begegnet? Lediglich bei einigen Tätern bin ich mir recht sicher: ein paar von irgendeiner der vielen Polizeivarianten von Assad, die einen Teil meiner Reise begleiteten.

Aber nochmal zum (ehemaligen) Rechtsstaat in .de:
Man kann keinen Autofahrer prophylaktisch wg. Zu-Schnell-Fahrens bestrafen, weil er ein Auto mit mehr als 100PS fährt. Man kann keinen Mann prophylaktisch wg. Vergewaltigung bestrafen, weil er es könnte. Man kann nicht jeden Küchenmessernutzer als Mörder bestrafen. Man kann daher auch nicht den Verkauf von Autos mit mehr als 100 PS verbieten, oder Männer generell ;-) oder den Verkauf von Küchenmessern. Die einzigen, die in Deutschland vor einigen Jahren mit einer prophylaktischen Behauptung als Begründung vor Gericht durchkamen, war die GEZ: man könnte ein Radio kaufen, daher ist man zur Rundfunkabgabe verpflichtet. Aber hey, das war die GEZ, das hatte mit rechtsstaatlichen Grundsätzen noch nie was zu tun.

Gruß, Ralf
landcruiser.
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Re: "Anti-Terror"-Gesetz

Beitrag von landcruiser. »

Hmh ..., ich will mal versuchen es etwas differenzierter zu betrachten.

Wortlaut der Änderung bezüglich "Reisen"
„(2a) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende
Gewalttat vorbereitet, indem er es unternimmt, zum Zweck der Begehung
einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder der in Absatz 2 Nummer
1 genannten Handlungen aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen,
um sich in einen Staat zu begeben, in dem Unterweisungen von Personen im
Sinne des Absatzes 2 Nummer 1 erfolgen.“
Soweit noch recht einfach zu verstehen.

Wer (beweisbar!) das macht, was im neuen §89 a Absatz 2a beschrieben ist, wird gem. §89 a Absatz 1 (durch ein Urteil von einem ordentlichen deutschen Gericht) bestraft (...wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. ..)

Diese Konsequenz bedingt also ein Gerichtsurteil.

Also wurde zunächst nur ein neues Tatbestandsmerkmal in das StGB aufgenommen.

Der Kreis schließt sich bei näherer Betrachtung über

§ 6 PAuswG Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
(7) Unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 des Passgesetzes kann die zuständige Behörde im Einzelfall anordnen, dass der Ausweis nicht zum Verlassen Deutschlands berechtigt.
in Verbindung mit § 7 PassG Passgesetz (PassG)
(1) Der Pass ist zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passbewerber
1.
die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet;
...
10.
eine in § 89a des Strafgesetzbuchs beschriebene Handlung vornehmen wird.
Das bedeutet im Klartext, dass diese (gerichtlich überprüfbare) Entscheidung durch eine Verwaltungsbehörde getroffen wird (und nicht durch ein ordentliches Gericht).

Wenn "bestimmte Tatsachen die Annahme begründen" kann man da lesen.

Reine Vermutungen, wie hier geäußert wurde, reichen also nicht aus.

Das klingt jetzt zunächst einmal nach einer dramatischen Änderung.

Schaut man sich das StGB, das Pass- und das Ausweisgesetz mal etwas näher an, stellt man fest, dass es solche und ähnliche grundrechtseinschränkende Regelungen schon vorher gab. Sicher weitestgehend unbemerkt, aber es gab sie und sie wurden auch schon von Gerichten überprüft.

to whom it may concern ein kleines Beispiel:

http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... U6C39.06.0

Neu ist lediglich der hinzugefügte Tatbestand der "Ausreise" (zur Vorbereitung ... ).

Jede weitere Regelung, die unsere Grundrechte "betrifft" (will sagen: möglicherweise einschränkt) hinterfrage ich sehr kritisch.

Diese sehe ich nicht kritischer als die bisher schon existierenden Regelungen.

Allerdings bezweifele ich, dass sie das Problem lösen wird, da man

a) den geneigten radikalen Islamisten erst einmal als solchen erkennen muss

b) ein paar Anhaltspunkte beisammen haben muss, die eine solche ermessensfehlerfreie rechtmäßige Entscheidung einer Verwaltungsbehörde begründen

c) auch ohne Papiere dahin kommt wo man hin will - wenn man wirklich will.

Ev. hält die neue Regelung ein paar radikale ahnungslose Hobby-Islamisten oder Dummies, die ihre Absichten weiter laut herausbrüllen, von der Ausreise ab - mehr wohl eher nicht.

Und wenn die "Richtigen" wissen wie sie hier rauskommen, kommen sie auch wieder rein.

Nur, was soll Väterchen/Mütterchen Staat sonst unternehmen?

Für die gutmenschenhaften präventiven Ansätze vor der Ausreise ists für das aktuelle Problem zu spät?

Hat jemand eine Idee?
Wolfgang K
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Re: "Anti-Terror"-Gesetz

Beitrag von Wolfgang K »

Sorry, Artikel ist irreführend und die Aufregung in dem Artikel ist übertrieben.

Unter Strafe wir die Ausreise (auch beabsichtigt) zum Zwecke der terroristischen Ausbildung gestellt.

Das sind zwei Dinge, die zu beweisen sind

1.Beabsichtigte oder erfolgte Ausreise
2.Der Zweck muss eine terroristische Ausbildung sein

Beides muss erfüllt und bewiesen(!) sein. 1. allein richt nicht für irgendwas. Die Ausreise in ein „geeignetes“ Land dürfte ein Verdachtsmoment darstellen, aber ohne 2. ist es keine Straftat.

Allerdings war es vorher auch ein Verdachtsmoment und führt bei gleichzeitiger Erfüllung weiterer Kriterien u.U. auch zu behördlicher Aufmerksamkeit.
BTW die französischen Attentäter vom Januar des Jahres waren allesamt vorher den einschlägigen franz. Behörden bekannt. Hat's was genutzt?
Nein, weil die Teilname an einer entsprechenden Ausbildung oder der Versuch das zu tun nicht strafbar war. Und genau das wird jetzt folgerichtig geändert.

Ich sehe solche Sachen auch nicht ganz unkritisch. Nicht alles was einem der gesunde Menschenverstand sagt (ins Loch mit den Vögeln und Schlüssel weg), lässt sich zuverlässig in Gesetze packen ohne die Gefahr von Willkür auf der einen Seite und Zahnlosigkeit auf der anderen.
Ralf Kiefer
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Re: "Anti-Terror"-Gesetz

Beitrag von Ralf Kiefer »

landcruiser. hat geschrieben: Ev. hält die neue Regelung ein paar radikale ahnungslose Hobby-Islamisten oder Dummies, die ihre Absichten weiter laut herausbrüllen, von der Ausreise ab - mehr wohl eher nicht.

Und wenn die "Richtigen" wissen wie sie hier rauskommen, kommen sie auch wieder rein.
Soweit Zustimmung, nur braucht es kein neues, schwammiges Gesetz, weil es die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen schon gab.
landcruiser. hat geschrieben: Neu ist lediglich der hinzugefügte Tatbestand der "Ausreise" (zur Vorbereitung ... ).
Das ist eine weitere Einschränkung der Rechte der Mehrheit der Menschen, und das betrachte ich außerdem als schwammig. Bei dem IS sind wir uns derzeit einig, aber wie sieht's aus z.B. mit der kurdischen Peschmerga, oder z.B. mit der franz. Fremdenlegion? Wer legt fest, was gerade opportun ist?

Hat man erstmal ein Verfahren in dieser Sache an der Backe, dann kann man als ehrlicher Mensch seine Fähr- oder Flugbuchung gleich mal um ein paar Jahre verschieben.
landcruiser. hat geschrieben: Nur, was soll Väterchen/Mütterchen Staat sonst unternehmen?
Mein obiges Beispiel mit der Ausreise von dem, der eigentlich in Untersuchungshaft sollte, sagt doch schon, wo es klemmt. Die Durchsetzung bestehender Gesetze ist mangelhaft und willkürlich. Dagegen helfen keine neuen Gesetze, weil deren Durchsetzung genauso mangelhaft und willkürlich sein wird.

Gruß, Ralf
Ralf Kiefer
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Re: "Anti-Terror"-Gesetz

Beitrag von Ralf Kiefer »

Wolfgang K hat geschrieben: Beides muss erfüllt und bewiesen(!) sein. 1. allein richt nicht für irgendwas. Die Ausreise in ein „geeignetes“ Land dürfte ein Verdachtsmoment darstellen, aber ohne 2. ist es keine Straftat.
AFAIK fliegt der ausbildungswillige Salafist mit Personalausweis im Ferienflieger nach Antalya. Das ist zunächst mal recht unverdächtig, weil das viele Deutsche, auch türkischstämmige Deutsche tun. Es ist die billigste Möglichkeit in den Süden der Türkei zu kommen. Tritt er nach ein, zwei oder drei Wochen den gebuchten Rückflug nicht an, ist das ggf. der erste Verdachtsmoment, außer natürlich bei komplett Erkenntnisresistenten, die ihre berufliche Zukunft vorher auf Facebook oder Youtube verbreiten.

Zu 2: Die Ausbildung läßt sich bei der aktuellen Situation selten zweifelsfrei nachweisen, außer Facebook und erkenntnisresistent, s.o.. Dazu gab's bisher schon einschlägige Gesetze.

D.h. gewonnen hat man mit dem neuen Gesetz gar nichts. Benimmt sich ein Rückkehrer verdächtig, indem er sich hierzulande z.B. Waffen oder Sprengstoff beschafft oder andere darin anleitet, dann ist so was 1. nachweisbar und 2. bisher schon nicht legal.

Weswegen ich Bedenken habe, ist die Vereinfachung eines Verdachts, wenn man als Reiseziel ein Land angibt oder hat, das von Manchen zum Kreis der Schurkenstaaten gezählt wird. Schau Dir die Reisevergangenheit der Leute hier im Forum an! Die allermeisten sind doch hochgradigst verdächtig mit den Ländern, die sie schon besucht haben. Wenn dann noch ein paar weitere Daten dazukommen, die in irgendwelchen Datenbanken herumschwirren, dann ist der Ärger mit einem versagten Paß vorprogrammiert. Rechtsanspruch auf Auskunft bei diversen behördlichen Datenbanken? Fehlerkorrektur? Nicht, daß ich wüßte.
Wolfgang K hat geschrieben:
BTW die französischen Attentäter vom Januar des Jahres waren allesamt vorher den einschlägigen franz. Behörden bekannt. Hat's was genutzt?
Nein, weil die Teilname an einer entsprechenden Ausbildung oder der Versuch das zu tun nicht strafbar war. Und genau das wird jetzt folgerichtig geändert.
Zunächst mal reden wir hier von einem deutschen Gesetz, und die franz. Situation ist ein bißchen anders. Aber nach dem, was ich darüber mitbekommen hatte, hatte die franz. Polizei oder andere Ermittler bei den Attentätern vom Januar im Vorfeld Möglichkeiten versäumt diese einzubremsen. Die Hinweislage stand auf "ziemlich verdächtig". Hierzulande gibt's schon lange, AFAIR seit der RAF, die §§ eine terroristische Vereinigung betreffend (Unterstützung, Zugehörigkeit, u.ä.), aktuell beim NSU angewendet.

Gruß, Ralf
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