Einreise als Deutscher Staatsbürger nach Somalia

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Burton
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Einreise als Deutscher Staatsbürger nach Somalia

Beitrag von Burton »

Während meiner Uganda Reise habe ich einen Ugandischen Offizier kennengelernt der jetzt nach Somalia versetzt wurde und mich wie damals schon verabredet dorthin eingeladen hat.
So weit so gut,bei weiteren Recherchen wie man dahin kommt kam ich auf eine richtig heftige Sache,der Gültigkeitsbereich des Deutschen Reisepasses wurde eingeschränkt,auf legalem Wege ist eine Reisen nach Somalia als Deutscher Staatsbürger also nicht möglich.
Plan B sieht vor von Nairobi aus nach Mogadischu zu fliegen,Visum in der Somalischen Botschaft.
Hat hier schon jemand Erfahrung wie kooperativ die Botschaft Somalias in Nairobi ist und was passiert wenn die Bundespolizei bei der Einreise nach D den somalischen Visa Stempel entdeckt?Werde ich dann wegen Republikflucht angeklagt?
Wenn man danach googelt wird einem richtig schlecht von der Abnahme des Reisepasses bis zur weiteren Einschränkung des Reisebereichs ist da scheinbar alles möglich.
Eine offizielle anfrage an das Auswärtige Amt stelle ich definitiv nicht da ich hier definitiv auf kein Verständnis stoßen werde.
Kuno
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Re: Einreise als Deutscher Staatsbürger nach Somalia

Beitrag von Kuno »

Burton hat geschrieben:...bei weiteren Recherchen wie man dahin kommt kam ich auf eine richtig heftige Sache,der Gültigkeitsbereich des Deutschen Reisepasses wurde eingeschränkt,auf legalem Wege ist eine Reisen nach Somalia als Deutscher Staatsbürger also nicht möglich.
Interessant. Gibt es da auch eine verbindliche Quelle?
Alexander
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Re: Einreise als Deutscher Staatsbürger nach Somalia

Beitrag von Alexander »

Aus den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes geht darüber nichts hervor
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laend ... rheit.html

Grüsse
Alexander
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Burton
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Re: Einreise als Deutscher Staatsbürger nach Somalia

Beitrag von Burton »

Kuno hat geschrieben:
Interessant. Gibt es da auch eine verbindliche Quelle?
nicht wirklich deshalb frage ich fand nur solche Links

http://www.destinationwatch.de/archives/216
Kuno
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Re: Einreise als Deutscher Staatsbürger nach Somalia

Beitrag von Kuno »

Burton, das war 2010 und hat sich auf den Fall einer einzelnen Person bezogen. Wenn es eine pauschale Gueltigkeitsbeschraenkung gaebe, dann waere das auf der Seite des AA publiziert. Allerdings soll nicht unerwaehnt bleiben, dass das AA ganz stark von eienr Reise nach Somalia abraet.
Burton
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Re: Einreise als Deutscher Staatsbürger nach Somalia

Beitrag von Burton »

Kuno hat geschrieben: Wenn es eine pauschale Gueltigkeitsbeschraenkung gaebe, dann waere das auf der Seite des AA publiziert.
das ist anzunehmen aber es ist auch nicht publiziert wie man denn nun ein Visum beantragt und welche Voraussetzungen man dafür erfüllen sollte,hatte noch mehrere Links gefunden die in diese Richtung gehen.
markus-1969
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Re: Einreise als Deutscher Staatsbürger nach Somalia

Beitrag von markus-1969 »

was steht denn im Paß ?

In irgendeinem alten (nicht maschinenlesbaren) Paß meine ich stand "gültig für alle Länder"
Claudio A
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Einreise als Deutscher Staatsbürger nach Somalia

Beitrag von Claudio A »

Hab ich ja noch gar nie gehört, dass ein Pass nur für gewisse Länder gültig sein soll.
Was es aber gibt ist das gewisse Länder einfach keine Visa für Touristen ausstellen. Unabhängig von deiner Nationalität. Dies aus Sicherheitsgründen etc.
Wenn dein Pass in einem Land nicht gültig währe, müsste dies im Pass drin stehen. Denn die betreffenden Länder würden das nur so sehen.
Ich zum Beispiel habe einen Diplomatenpass. Damit ich aber nicht als Botschafter oder so aufspielen kann, steht auf der 2ten Seiten, dass ich für die UNO im Einsatz bin.

Gruss


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landcruiser.
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Re: Einreise als Deutscher Staatsbürger nach Somalia

Beitrag von landcruiser. »

Am Beispiel der Fußball-Hooligans kann man sehen, dass es durchaus Reisebeschränkungen geben kann.
Die wurden von den Gerichten m.W. auch nicht aufgehoben.
Weiteres Beispiel sind Leute mit Unterhaltsverpflichtungen.
Nur, so einfach geht das nicht.
Dazu ist eine behördliche Anordnung in Form eines Verwaltungsaktes notwendig, da in die Grundrechte eingegriffen wird und man die Möglichkeit haben muss das gerichtlich nachprüfen zu lassen (ums mal vereinfacht zu sagen).
Oder eben direkt eine gerichtliche Anordnung (die man auch überprüfen lassen kann).

Der einfachste Weg wäre m.E. eine entsprechend konkrete Anfrage beim Bundesministerium zur Frage der Reisebeschränkungen seitens D.

Und eine entsprechende Anfrage bei den Somali, ob die ein Visum für die Einreise unter welchen Bedingungen erteilen.

Alles andere würde ich als Stochern im Nebel betrachten.
Burton
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Re: Einreise als Deutscher Staatsbürger nach Somalia

Beitrag von Burton »

landcruiser. hat geschrieben:
Und eine entsprechende Anfrage bei den Somali, ob die ein Visum für die Einreise unter welchen Bedingungen erteilen.
.
ja das ist auch meine letztendliche Schlussfolgerung,hat mich beim googeln nur etwas irritiert
markus-1969
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Re: Einreise als Deutscher Staatsbürger nach Somalia

Beitrag von markus-1969 »

Claudio A hat geschrieben:Hab ich ja noch gar nie gehört, dass ein Pass nur für gewisse Länder gültig sein soll.
http://de.wikipedia.org/wiki/Reisepass
In vielen Pässen ist ein räumlicher Geltungsbereich eingetragen, der damit vom Ausstellerstaat bestimmt werden kann (in deutschen Pässen etwa „für alle Länder“). Zudem ist die räumliche Geltung im Ergebnis dadurch eingeschränkt, dass Pässe von Gebilden, die vom Zielstaat nicht als Staat anerkannt werden, dort oftmals nicht zur Einreise berechtigen. Hierbei handelt es sich nicht um eine zwingende Regel, so wird beispielsweise die Republik China (Taiwan) von der Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat anerkannt, mit ihren Pässen ist aber dennoch eine Einreise möglich.[15]

In den Pässen Israels fand man bis zum Jahr 1955 – zehn Jahre vor der Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der Bundesrepublik – sogar die Angabe „Gültig für alle Länder außer Deutschland“. Solche Pässe wurden von der Bundesrepublik Deutschland dennoch akzeptiert, wobei es üblich war, dass die israelische Seite über eine Mitteilung des informellen Verbindungsbüros die Reise zuvor notifizierte. Bis heute enthalten die Pässe einiger Länder – etwa von Malaysia – einen Vermerk, wonach der Pass für alle Länder mit Ausnahme Israels gelte.

In Dienstreisepässen der DDR fand sich die Angabe „Gültig für alle Staaten und Westberlin“. Grund dafür war der Status West-Berlins als „Selbständige politische Einheit“ aus DDR-Sicht. In den normalen Privatpässen fehlt die Angabe der Gültigkeit ganz.

Italienische Reisepässe müssen jährlich mit einer Wertmarke im Wert von 40,29 Euro versehen werden, wenn damit eine Reise in ein Nicht-Schengen-Land angetreten werden soll. Das Vorhandensein der Wertmarke und somit implizit die erfolgte Bezahlung der Passsteuer werden am Hafen oder Flughafen kontrolliert. Außerhalb Italiens ist das (Nicht-)Vorhandensein der Wertmarke ohne Bedeutung. Es ist außerdem möglich, von vornherein Reisepässe zu beantragen, die nur für die Europäische Union gültig sind, wobei für diese Reisen natürlich auch der Personalausweis ausreichen würde.

In einigen Ländern geht man allerdings davon aus, dass es selbstverständlich ist, dass der Pass für alle Länder gilt und hat gar keine Eintragungen bezüglich der räumlichen Gültigkeit vorgenommen.

http://commons.wikimedia.org/wiki/File: ... ctions.png
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