Entführungen: Finanziert Europa die Al Quaida?

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hrlemgo
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Entführungen: Finanziert Europa die Al Quaida?

Beitrag von hrlemgo »

Entführungen in Algerien und anderen Ländern sind immer wieder ein Thema. Eine Recherche der Times of India legt nahe, darüber nachzudenken, sich als Engländer oder Amerikaner zu tarnen, wenn man in "gefährlichen" Gebieten unterwegs ist. Jedenfalls fand ich den verlinkten Artikel lesenswert. Angst will ich niemandem machen, das übernimmt ja bereits das AA.
Aber ein Fähnchen mit Hinweis auf die eigene Nationalität kleb ich mir nicht ans Auto.....Besser auch das Nummernschild für die Wüste ändern.

http://timesofindia.indiatimes.com/worl ... 277800.cms
PeterM
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Re: Entführungen: Finanziert Europa die Al Quaida?

Beitrag von PeterM »

Ist eine idee, wenn Du rascher erschossen oder geköpft werden willst. Was ist eigentlich der Sinn des Crosspostens?
ferdi
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Re: Entführungen: Finanziert Europa die Al Quaida?

Beitrag von ferdi »

Er ist wieder auferstanden, der Profiler vom BND oder sonstwem ...
... und ich mach' mit 500 Beiträgen hier jetzt 'mal Schluss, bis zu meiner Wiederauferstehung.

Bis dann
Ferdi
hrlemgo
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Re: Entführungen: Finanziert Europa die Al Quaida?

Beitrag von hrlemgo »

PeterM hat geschrieben:Was ist eigentlich der Sinn des Crosspostens?
Als Crossposting (kurz Crosspost, auch Multiposting) bezeichnet man das gleichzeitige Versenden eines Beitrags an mehrere Newsgroups oder Webforen. Dadurch wird eine größere Anzahl Leser erreicht, zugleich wird die Diskussion auf verschiedene Orte aufgeteilt und somit gleichzeitig geführt.

Hallo Peter, den Begriff kannte ich gar nicht, habe aber nachgeschaut. Crossposten mach ich bestimmt/vielleicht nicht wieder, war ja auch gar nicht nötig, da Spiegel Online jetzt mit der Meldung aufmacht.

Inhaltlich stimmst du mir augenscheinlich nicht zu. Das kann ich verstehen, da wir auf unseren Reisen immer sehr freundlich aufgenommen wurden, gerade als Deutsche.

Sorge macht mir die augenscheinlich sauber recherchierte Praxis der Lösegeldzahlungen gleichwohl: Es spricht sich rum, wenn, wie und womit man uns reichen Europäern Geld abnehmen kann. Immer und überall. Daher zahle ich keine Bestechungs-/Schmiergelder an Grenzen etc.. Was ich mir vielleicht leisten kann, müssen andere dann auch....aber das kennst du ja.
schnorr
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Re: Entführungen: Finanziert Europa die Al Quaida?

Beitrag von schnorr »

aber ich stimme peter zu. ich werde lieber entführt und gegen lösegeld wieder freigelassen, als als amerikaner verkleidet direkt erschossen zu werden. irgendwie eine blöde idee.
und die dicken summen kommen nicht aus lösegeldzahlungen, sondern von anderen- den islamisten näher stehende - gruppierungen und ländern.
Viele Grüße
Jörg

meine Reisen unter http://jschnorr.com/
markus-1969
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Re: Entführungen: Finanziert Europa die Al Quaida?

Beitrag von markus-1969 »

schnorr hat geschrieben:aber ich stimme peter zu. ich werde lieber entführt und gegen lösegeld wieder freigelassen, als als amerikaner verkleidet direkt erschossen zu werden. irgendwie eine blöde idee.
und die dicken summen kommen nicht aus lösegeldzahlungen, sondern von anderen- den islamisten näher stehende - gruppierungen und ländern.
1) Die ideale Weltreise ist also die Sahara - Durchquerung ... erst Lybien, dann die Gegend um Timbuktu und dann Nord - Nigeria eventuell noch (sollte man soweit kommen) mit einem Schlußabstecher in das Ebola - Gebiet. Natürlich gibts auch Touranbieter nach Afghanistan, Rotel soll auch nach Nordkorea fahren, vielleicht gibts noch etwas Jemen dazu. Danach versucht man, in die USA einzureisen, nachdem man aus besagten Gegenden fleißig via Internet / Satellitentelefon kommuniziert hat.

2) Es geht nicht nur um: "Woher kommt das Geld" ?

Das Bundesverwaltungsgericht bestimmt, daß es eine Kostenerstattung gibt:

http://www.bverwg.de/presse/pressemitte ... 2009&nr=34
„Selbstbeteiligung“ von Geiseln an den Kosten ihrer Befreiung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass Geiseln die Kosten ihrer Befreiung grundsätzlich erstatten müssen.

Die Klägerin war im September 2003 auf einer Trekkingtour in Kolumbien - gemeinsam mit anderen Teilnehmern einer mehrköpfigen Reisegruppe unterschiedlicher Nationalitäten - von einer Rebellengruppe entführt worden. Nach intensiven Bemühungen des Auswärtigen Amtes, der Deutschen Botschaft in Bogota, kolumbianischer Behörden sowie verschiedener anderer internationaler Organisationen wurde die Klägerin Ende November 2003 - gemeinsam mit einer spanischen Geisel - freigelassen. Wie von den Entführern gefordert, wurden die Klägerin und die spanische Geisel von einem zivilen Hubschrauber nach Bogota gebracht, von wo aus die Klägerin ihren Rückflug nach Deutschland antrat. Das Auswärtige Amt hatte zuvor - ebenso wie die spanische Regierung - seine Zustimmung zur Übernahme der hälftigen Kosten für die Charter des Hubschraubers erteilt.

Anfang 2004 forderte die beklagte Bundesrepublik Deutschland die Klägerin zur Erstattung dieser Kosten in Höhe von 12 640 € auf. Das Verwaltungsgericht gab der dagegen gerichteten Klage mit der Begründung statt, dass für Entführungsfälle weder im Konsulargesetz noch im Auslandskostengesetz eine Erstattungspflicht vorgesehen sei. Diese Lücke könne nur der Gesetzgeber schließen. Auf die Berufung der Beklagten hob das Oberverwaltungsgericht das Urteil auf und wies die Klage ab. Die Erstattungspflicht der Klägerin folge aus § 5 Konsulargesetz (KG), der entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts weit auszulegen sei und auch Entführungsfälle erfasse.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bestätigt und die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Der Klägerin sei durch die Zusage der anteiligen Kostenübernahme eine konsularische Hilfe zur Behebung einer Notlage im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 KG geleistet worden. Nach § 5 Abs. 5 Satz 1 KG sei der Empfänger der Hilfe zum Ersatz der Auslagen verpflichtet. Unter Auslagen seien dabei nicht nur die dem Hilfsbedürftigen unmittelbar zugewandten Sach- oder Geldmittel, sondern auch diejenigen finanziellen Mittel zu verstehen, die - wie hier die Kosten für den Hubschrauber - unmittelbar zur Behebung der Notlage bestimmt seien und zu diesem Zweck einem Dritten zugewandt würden.

Die Entscheidung über die Rückforderung der Kosten liege in den Fällen des § 5 Abs. 5 Satz 1 KG zwar nicht im behördlichen Ermessen. Bei der Festsetzung der Höhe des Erstattungsbetrags sei jedoch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Dieser könne - je nach den Umständen des Einzelfalls - die Rückforderung nur eines Teils der Kosten oder in Ausnahmefällen auch den völligen Verzicht auf die Erstattung gebieten. Auch unter diesem Gesichtspunkt sei der angefochtene Bescheid nicht zu beanstanden, weil das Auswärtige Amt von vornherein nur einen Teil des entstandenen Aufwands geltend gemacht habe.

BVerwG 7 C 13.08 - Urteil vom 28.05.2009
Wenn nun jemand auf o. g. Traumweltreise festgehalten wird, gibt es eine Kostenerstattungspflicht. Maßgeblich ist dafür § 5 Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/__5.html

§ 5 Hilfeleistung an einzelne
(1) Die Konsularbeamten sollen Deutschen, die in ihrem Konsularbezirk hilfsbedürftig sind, die erforderliche Hilfe leisten, wenn die Notlage auf andere Weise nicht behoben werden kann. Dies gilt nicht für Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem ausländischen Staat haben, wenn sie gleichzeitig die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzen und auch ihr Vater oder ihre Mutter sie besitzt oder besessen hat sowie für ihre Abkömmlinge; diesen Personen können die Konsularbeamten jedoch Hilfe gewähren, soweit es im Einzelfall der Billigkeit entspricht.
(2) Soweit es im Einzelfall der Billigkeit entspricht, können die Konsularbeamten Hilfe auch nichtdeutschen Familienangehörigen von Deutschen gewähren, wenn sie mit diesen in Haushaltsgemeinschaft leben oder längere Zeit gelebt haben.
(3) Art, Form und Maß der Hilfe richten sich nach den besonderen Verhältnissen im Empfangsstaat unter Berücksichtigung der notwendigen Lebensbedürfnisse eines dort lebenden Deutschen. Die Hilfe kann auch in der Gewährung von Rechtsschutz bestehen.
(4) Wenn es sich empfiehlt, können die Konsularbeamten die Hilfe auch dadurch leisten, daß sie dem Hilfesuchenden die Reise an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder an einen anderen Ort ermöglichen.
(5) Der Empfänger ist zum Ersatz der Auslagen verpflichtet. Die Ersatzpflicht trifft neben ihm auch seine Verwandten und seinen Ehegatten im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht. Die Verpflichtung zum Ersatz geht auf die Erben über. Die Haftung der Erben beschränkt sich auf den Nachlaß.
(6) Dauert die Notlage eines Hilfeempfängers, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat oder der im Ausland in Untersuchungshaft ist oder eine Freiheitsstrafe verbüßt, länger als zwei Monate, so ist vom Eintritt der Hilfsbedürftigkeit an Hilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes zu gewähren. Absatz 4 bleibt unberührt.
(7) Die Hilfeleistung kann abgelehnt werden, wenn festgestellt wird, daß der Hilfesuchende frühere Hilfen mißbraucht hat, es sei denn, daß er im Falle der Ablehnung einen ernsten Nachteil an Leib, Leben oder Gesundheit erleiden würde.
zu klären bleibt, ob Lösegeld eine "Auslage" im Sinne von Abs. 5 ist.

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 27477.html
Der Vertreter des Auswärtigen Amtes, Benjamin Beckmann sagte dagegen in der mündlichen Verhandlung: "Der Gesetzgeber hat klar gesagt: Ist eine Notlage da, muss geholfen werden. Egal, wie diese Notlage zustande gekommen ist." Dem folgten die obersten deutschen Verwaltungsrichter. Geiselhaft sei eindeutig eine Notlage.

Bei der Festlegung, welchen Anteil der Befreiungskosten ehemalige Geiseln nach ihrer Rückkehr nach Deutschland erstatten müssen, hätten die Behörden eigentlich keinen Ermessensspielraum, erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang Sailer. Das Auswärtige Amt verfolgt nach eigenen Angaben die Linie, nur Kosten zu verlangen, die den Geiseln unmittelbar zugutegekommen sind. "Dann müssten Sie wahrscheinlich auch die von Ihnen nie gezahlten Lösegelder zurückfordern", sagte Sailer daraufhin zum Vertreter des Auswärtigen Amtes.
Ob nun Lösegeld vom Entführten verlangt werden kann, ist umstritten:

http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php ... 5&p=340254

Ich gehe eher davon aus, daß das Lösegeld am Ende vom Reisenden kommt. Wenn er etwa ein vermögender Moslem ist, wird es von ihm gefordert. Was ist aber mit dem armen Individualreisenden ?
Wolfgang K
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Re: Entführungen: Finanziert Europa die Al Quaida?

Beitrag von Wolfgang K »

...und jährlich grüßt das Murmeltier...
Mischa Prey
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Re: Entführungen: Finanziert Europa die Al Quaida?

Beitrag von Mischa Prey »

Hallo,

der verlinkte Artikel wurde zuerst bei der New York Times von Rukmini Calimachi, einer Journalistin der besagten Zeitung, veröffentlicht und dient vor Allem einer Sache: dem Ablenken von der NSA-Affäre, dem mißlungenen Einsatz im Irak usw. und einem Hinlenken zu der Tatsache dass wir Deutschen das Freihandelsabkommen in der Form ablehnen. Das bringt die amerikansche Wirtschaft derzeit ja zum Kochen. Und es gibt immer wieder einen Deutschen welcher dies Spielchen noch nicht durchschaut hat.

Gruß

Mischa
Wolfgang K
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Re: Entführungen: Finanziert Europa die Al Quaida?

Beitrag von Wolfgang K »

.. Moment, ich gehe Chips holen....
schnorr
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Re: Entführungen: Finanziert Europa die Al Quaida?

Beitrag von schnorr »

dafür gibts auch icons
popcorn.gif
Viele Grüße
Jörg

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geralds
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Re: Entführungen: Finanziert Europa die Al Quaida?

Beitrag von geralds »

Wurde der Link schon gepostet? Videos der Entführungen 2003 sind nun online:

http://www.nytimes.com/2014/07/30/world ... 00000&_r=2
Mischa Prey
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Re: Entführungen: Finanziert Europa die Al Quaida?

Beitrag von Mischa Prey »

Hallo GeraldS,

welche Videos? Ich seh nur Eines!

34 Sek., Titel: Driving a gunmen on a bike. Kommt von Retho.

Gruß

Mischa
geralds
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Re: Entführungen: Finanziert Europa die Al Quaida?

Beitrag von geralds »

Im NYT Artikel runterscrollen. Es sind ingesamt 5 Videos eingebettet. Evt. Browser wechseln, mein Firefox schafft es mit Bordmitteln auch nicht die Videos abzuspielen.
Wir hatten damals sooo viel Glück, sind nur 2 Stunden nach der deutschen Gruppe dieselbe Piste gefahren und hatten wohl das Glück nicht die Ersten zu sein ...
Michael K.
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Re: Entführungen: Finanziert Europa die Al Quaida?

Beitrag von Michael K. »

Hallo,

ich bin mir sicher das die von ihren Gönnern aus den Golfstaaten viel mehr Geld bekommen.Da sind die 125 Millionen nur ein Tropfen auf den heissen Stein.Ausserdem hat die ISIS hat inzwischen eigene Ölfelder.Das Geld sprudelt also.Den Artikel hätte man sich auch sparen können.

Grüsse

Michael
Mischa Prey
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Re: Entführungen: Finanziert Europa die Al Quaida?

Beitrag von Mischa Prey »

Hallo Wolfgang K,
.. Moment, ich gehe Chips holen....
... daraus wurden bestimmt Frust-Chips mangels spannender Auseinandersetzungen, oder? :bang: :lol: :lol:

hallo Geralds,
Es sind ingesamt 5 Videos eingebettet
Du hast Recht. Nach x Anläufen habe ich sie dann auch gesehen.

Grüße

Mischa
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