Reisewarnung Sudan 19.06.2026 | Dringender Ausreiseaufruf
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 20.04.2015
Hallo Wüschigemeinde
Wir waren die letzten 3 Wochen im Sudan unterwegs, 4 Tage davon in Karthoum.
Wir konnten keine Unregelmässigkeiten feststellen, haben, ausser in Karthoum immer Buschcamp gemacht und können das jedem Traveller nur empfehlen.
Die Bevölkerung inkl. der "Offiziellen" waren immer überaus freundlich und hilfsbereit.
Genauso betreffend der Versorgung, wir hatten im Sudan nur eine trockene Tankstelle angetroffen,
die Versorgung von Diesel ist besser als im Süden von Ägypten.
Auf dem Lebensmittelsektor ist, ausser vielleicht diversen europäischen Produkten, alles erhältlich, zu einem fairen Preis.
Sogar auf der Strecke Ed Damer, Karima, Dongola, dem Nil entlang nach Wadi Halfa, vom Obst über Gemüse, Trink- und Brauchwasser an jedem Busstop im Überfluss vorhanden.
Ich kann die Warnungen für diverse afrikanische Länder nicht nachvollziehen, einschliesslich des Sudan.
Viele dieser Länder wären dringend auf Touristen angewiesen, durch die ständige Panikmache bleiben die aus.
Wir sind seit nun mehr als 25 Monaten auf dem afrikanischen Kontinent unterwegs und hatten, bis auf Kleinigkeiten, absolut keine Probleme gehabt.
Meiner Meinung nach müsste man da eher Reisewarnungen für Spanien und Frankreich publizieren.
Gruss aus Assuan
Turi
Wir waren die letzten 3 Wochen im Sudan unterwegs, 4 Tage davon in Karthoum.
Wir konnten keine Unregelmässigkeiten feststellen, haben, ausser in Karthoum immer Buschcamp gemacht und können das jedem Traveller nur empfehlen.
Die Bevölkerung inkl. der "Offiziellen" waren immer überaus freundlich und hilfsbereit.
Genauso betreffend der Versorgung, wir hatten im Sudan nur eine trockene Tankstelle angetroffen,
die Versorgung von Diesel ist besser als im Süden von Ägypten.
Auf dem Lebensmittelsektor ist, ausser vielleicht diversen europäischen Produkten, alles erhältlich, zu einem fairen Preis.
Sogar auf der Strecke Ed Damer, Karima, Dongola, dem Nil entlang nach Wadi Halfa, vom Obst über Gemüse, Trink- und Brauchwasser an jedem Busstop im Überfluss vorhanden.
Ich kann die Warnungen für diverse afrikanische Länder nicht nachvollziehen, einschliesslich des Sudan.
Viele dieser Länder wären dringend auf Touristen angewiesen, durch die ständige Panikmache bleiben die aus.
Wir sind seit nun mehr als 25 Monaten auf dem afrikanischen Kontinent unterwegs und hatten, bis auf Kleinigkeiten, absolut keine Probleme gehabt.
Meiner Meinung nach müsste man da eher Reisewarnungen für Spanien und Frankreich publizieren.
Gruss aus Assuan
Turi
Wenn man die Ruhe nicht in sich selbst findet, ist es umsonst, sie anderswo zu suchen!
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 20.10.2015
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Sudan:
Stand 20.10.2015
(Unverändert gültig seit: 20.10.2015)
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise (gelöscht)
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
Landesspezifische Sicherheitshinweise
In Sudan kann es wegen der aktuellen politischen Lage auch weiterhin zu Spannungen und ggf. Störungen der öffentlichen Ordnung kommen. Vor diesem Hintergrund rät das Auswärtige Amt, die politischen und sicherheitsrelevanten Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen. Es wird empfohlen, die Reiseplanung eng mit den deutschen oder sudanesischen Reiseveranstaltern und Geschäftspartnern abzustimmen und die Deutsche Botschaft zu informieren.
Es wird grundsätzlich empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig zu meiden.
Die wirtschaftliche Lage im Sudan ist angespannt. Aufgrund von Preissteigerungen, Wasser- und Stromausfällen kam es im vergangenen Jahr, vor allem in Khartum und in Omdurman, zu teilweise äußerst gewaltsamen Demonstrationen. Auch antiwestliche Demonstrationen, ausgelöst beispielsweise durch die Veröffentlichung von Karikaturen oder Filmen auf Sozialen Medien, können nicht ausgeschlossen werden. 2013 wurde auch die Deutsche Botschaft in Khartum angegriffen. Zuletzt gab es solche Demonstrationen im Frühjahr 2015, als Reaktion auf die erneute Veröffentlichung einer Mohammed-Karikatur in „Charlie Hebdo“. Diese blieben zwar friedlich, können jedoch auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
Die Kriminalität in Khartum nimmt – auf für afrikanische Verhältnisse niedrigem Niveau - zu (insb. Einbrüche in KFZ).
Ausländer benötigen für Reisen außerhalb Khartums in der Regel eine Reisegenehmigung der sudanesischen Regierung (travel permit).
Terrorismus
Es besteht eine erhöhte Terrorismusgefahr in Sudan. Terroristische Gruppieren haben zum „Dschihad“ in Sudan aufgerufen und speziell westliche Einrichtungen als Ziele genannt. Dies kann auch die Form von Entführungen annehmen.
Sudanesische Behörden verhafteten im August 2007 und Januar 2008 Mitglieder einer Gruppe, die mit Planungen für Anschläge auf die Botschaften Großbritanniens und der USA in Khartum befasst gewesen sein soll.
In der Neujahrsnacht 2007/2008 wurden in Khartum ein Diplomat der US-Botschaft und sein Fahrer in ihrem Fahrzeug aus terroristischen Motiven erschossen. In verschiedenen Landesteilen wurden in den vergangenen Jahren vereinzelte Zellen, die Anschläge geplant hatten, durch sudanesische Behörden aufgedeckt.
Reisen über Land
Die Infrastruktur in Sudan ist in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich.
Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten unorthodoxen Fahrweise der Sudanesen nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten daher ganz vermieden werden. Medizinische Hilfe bei Unfällen steht in der Regel nicht zur Verfügung.
Mit Bandenüberfällen, aber auch mit willkürlichen Maßnahmen der Polizei oder anderer Sicherheitsorgane, muss gerechnet werden.
Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs in Südsudan, der Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an manchen Teilen der südlichen und östlichen Grenzen sowie v. a. aufgrund des Darfur-Konflikts ist eine Durchquerung des Landes weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.
Von nicht notwendigen Reisen in die Grenzgebiete zu Ägypten, Libyen, Tschad wird abgeraten.
Von Reisen in das abgelegene Grenzgebiet zu Äthiopien in den Bundesstaaten Gedaref und Sennar einschließlich des Dinder-Nationalparks wird dringend abgeraten. Im Nationalpark ist es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen der Regierung und einer extremistischen islamistischen Gruppe gekommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich dort noch weitere bewaffnete gewaltbereite Gruppen aufhalten.
Nördlicher Sudan
Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer schwer bewaffneten, kriminellen Bande im Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad festgehalten. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Weitere Vorfälle dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten.
Reisen auf dem Landweg nach Ägypten sind wieder möglich, jedoch ausschließlich über einen einzigen Grenzübergang bei Wadi Halfa. Die Sicherheitslage ist dort wegen der umfangreichen Militär- und Polizeipräsenz Ägyptens und des Sudan gegenwärtig unter Kontrolle. Ausländer benötigen Reisegenehmigungen mit Angabe von Reiseziel und Reisedauer, die in Khartum erhältlich sind. In den Provinzstädten werden Reisegenehmigungen bei den Büros der Polizei/Sicherheitsbehörden ausgestellt, wenn man über den Landweg einreist. Vor dem Versuch des illegalen Grenzübertritts (auch in die anderen angrenzenden Länder) wird wegen des Risikos nicht oder unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ausdrücklich abgeraten. Außerdem setzt man sich der Gefahr einer längerfristigen Inhaftierung aus.
Region Darfur
In der Region Darfur im Westen von Sudan droht wegen militärischer Auseinandersetzungen und Banditenunwesen Lebensgefahr. Es besteht ein sehr hohes Entführungsrisiko. Von Reisen nach Darfur wird daher dringend abgeraten.
In den Darfurprovinzen kommt es weiter zu Überfällen auf Transporte von Hilfsorganisationen und der Friedensmission UNAMID, auch bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und Rebellengruppen sowie Brandschatzungen von Milizen unter der Bevölkerung halten an.
Seit 2009 häufen sich Entführungen von Mitarbeitern internationaler Hilfsorganisationen sowie der Friedensmission UNAMID. Im Juni 2010 wurden zwei Deutsche entführt und nach fünf Wochen freigelassen.
Reisen nach Darfur bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung der sudanesischen Regierung. Mitarbeitern in Darfur tätiger Hilfsorganisationen wird dringend geraten, engste Abstimmung mit den Hilfskoordinatoren der VN (OCHA, Office for the Co-ordination of Humanitarian Affairs) und der sudanesischen Regierung (HAC, Humanitarian Affairs Commission) zu suchen und die Deutsche Botschaft Khartum über den Aufenthalt im Land zu informieren. Bei Dienst- oder journalistischen Reisen nach Darfur ist engste Koordinierung mit der Deutschen Botschaft in Khartum und der Friedensmission UNAMID und dem VN-Sicherheitsdienst UNDSS (United Nations Department for Safety and Security) angeraten.
Südkordofan (inkl. Abyei), Unity State und Blauer Nil
Von Reisen in die Regionen Südkordofan (inkl. Abyei -zwischen Sudan und Südsudan umstrittenes Gebiet-) und Blauer Nilwird wegen militärischer Kampfhandlungen dringend abgeraten.
In der Stadt Abyei der gleichnamigen Grenzregion zwischen Nord- und Südsudan brachen am 14. Mai 2008 Kämpfe zwischen Armee-Einheiten aus Nord- und Südsudan aus. Die sudanesischen Streitkräfte haben die Kontrolle über Abyei übernommen. Obwohl die Konfliktparteien den Schiedsspruch des Internationalen Schiedsgerichtshof über die Grenzen der umstrittenen Region offiziell anerkennen, bleibt das Konfliktpotential hoch. Immer wieder werden bewaffnete Kämpfe zwischen den das Gebiet durchziehenden Nomaden und der ansässigen Bevölkerung gemeldet. Das für 9. Januar 2011 vorgesehene Referendum über den Status der Abyei-Region wurde nicht durchgeführt. Demnach bleibt die Zugehörigkeit der Region weiter ungelöst.
Auch in ländlichen Räumen in Südkordofan und Blauer Nil (v.a. in den Nuba-Bergen) kommt es regelmäßig zu Kampfhandlungen und Bombenabwürfen durch die sudanesischen Streitkräfte. Die Ränder der südkordofanischen Provinzhauptstadt Kadugli wurden Berichten zufolge während der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2015 von bewaffneten Oppositionsgruppen unter Beschuss genommen.
Ostsudan
Auch nach dem Friedensschluss zwischen der ostsudanesischen „Eastern Front“ und der Regierung in Khartum sind in der Region viele Sicherheitskräfte präsent. Reisen sollten vorher sorgfältig geplant und mit den lokalen Behörden abgestimmt werden.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de
Allgemeine Reiseinformationen
Verhalten in der Öffentlichkeit
Als Gast sollte man sich in den islamisch geprägten Gebieten von Sudan den Verhaltensregeln anpassen. Empfohlen wird weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch gegen Moskitos schützt. Kopfbedeckung ist nicht erforderlich, aber gegen Sonne und Staub sinnvoll. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit im Fastenmonat Ramadan während der Tagesstunden ist verpönt.
Filmen und Fotografieren
Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und aus Sicht der sudanesischen Behörden strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Sehr vorsichtig sollte man außerdem beim Fotografieren von Frauen, uniformierten Personen und Bettlern sowie in Flüchtlingslagern sein und dies nie ohne Einwilligung tun.
Flugreisen
Flugreisen innerhalb des Landes bieten verschiedene sudanesische Luftfahrtgesellschaften an. Hinsichtlich des Wartungszustandes der Maschinen liegen keine sachkundigen Erkenntnisse vor, jedoch muss aufgrund des Eindrucks von Reisenden davon ausgegangen werden, dass er nicht westlichen Standards entspricht.
Geld
Kreditkarten und ausländische Bankkarten können im Sudan nicht verwendet werden. Reisende müssen Bargeld in hinreichender Menge zur Finanzierung ihres Aufenthaltes mitführen.
Reisegenehmigungen
Für Reisen außerhalb der Hauptstadt – auch zu den touristisch interessanten archäologischen Stätten in Karima oder Meroe – werden Reisegenehmigungen benötigt, Reiseerlaubnisse stellt das Tourismusministerium kostenlos aus. Es ist wichtig, bei Überlandfahrten ausreichend Kopien der Reisegenehmigung mit sich zu tragen, da diese an Kontrollposten in der Regel eingesammelt werden.
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 04.11.2015
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Sudan:
Stand 04.11.2015
(Unverändert gültig seit: 04.11.2015)
Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im Sudan kann es wegen der aktuellen politischen Lage auch weiterhin zu Spannungen und ggf. Störungen der öffentlichen Ordnung kommen. Vor diesem Hintergrund rät das Auswärtige Amt, die politischen und sicherheitsrelevanten Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig zu meiden.
Reisenden wird empfohlen, die Reiseplanung eng mit den deutschen oder sudanesischen Reiseveranstaltern und Geschäftspartnern abzustimmen, ggf. die deutsche Botschaft in Khartum zu informieren und sich auf der Webseite der deutschen Botschaft in Khartum in die Krisenvorsorgeliste „ELEFAND“ einzutragen (http://service.diplo.de/registrierungav ).
Die wirtschaftliche Lage im Sudan ist angespannt. Aufgrund von Preissteigerungen, Wasser- und Stromausfällen kam es im vergangenen Jahr, vor allem in Khartum und in Omdurman, zu teilweise äußerst gewaltsamen Demonstrationen. Auch antiwestliche Demonstrationen, ausgelöst beispielsweise durch die Veröffentlichung von Karikaturen oder Filmen auf Sozialen Medien, können nicht ausgeschlossen werden. 2012 wurde auch die deutsche Botschaft in Khartum angegriffen. Zuletzt gab es solche Demonstrationen im Frühjahr 2015, als Reaktion auf die erneute Veröffentlichung einer Mohammed-Karikatur in „Charlie Hebdo“. Diese blieben zwar friedlich, können jedoch auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
Die Kriminalität in Khartum nimmt – auf für afrikanische Verhältnisse niedrigem Niveau - zu (insb. Einbrüche in KFZ).
Ausländer benötigen für alle Reisen außerhalb Khartums eine Reisegenehmigung der sudanesischen Regierung (travel permit).
Terrorismus
Es besteht eine erhöhte Terrorismusgefahr im gesamten Sudan. Terroristische Gruppierungen haben zum „Dschihad“ im Sudan aufgerufen und speziell westliche Einrichtungen als Ziele genannt. Dies kann auch die Form von Entführungen annehmen.
Sudanesische Behörden verhafteten im August 2007 und Januar 2008 Mitglieder einer Gruppe, die mit Planungen für Anschläge auf die Botschaften Großbritanniens und der USA in Khartum befasst gewesen sein soll.
In der Neujahrsnacht 2007/2008 wurden in Khartum ein Diplomat der US-Botschaft und sein Fahrer in ihrem Fahrzeug aus terroristischen Motiven erschossen. In verschiedenen Landesteilen wurden in den vergangenen Jahren vereinzelte Zellen, die Anschläge geplant hatten, durch sudanesische Behörden aufgedeckt.
In einigen Landesteilen wurden in den letzten Jahren vereinzelt radikale Zellen ausgehoben, die Anschläge in der Hauptstadt u.a. auch auf die Geburtstagsfeierlichkeiten des Propheten Mohammed im Januar 2015, geplant hatten.
Reisen über Land
Alle Reisen im Land bedürfen einer vorherigen Genehmigung.
Die Infrastruktur in Sudan ist in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich.
Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten unorthodoxen Fahrweise nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten daher ganz vermieden werden. Medizinische Hilfe bei Unfällen steht in der Regel nicht zur Verfügung.
Mit Bandenüberfällen, aber auch mit willkürlichen Maßnahmen der Polizei oder anderer Sicherheitsorgane, muss gerechnet werden.
Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs in Südsudan, der Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an manchen Teilen der südlichen und östlichen Grenzen sowie v. a. aufgrund des Darfur-Konflikts ist eine Durchquerung des Landes weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.
Von nicht notwendigen Reisen in die Grenzgebiete zu Ägypten, Libyen, Tschad wird abgeraten.
Von Reisen in das abgelegene Grenzgebiet zu Äthiopien in den Bundesstaaten Gedaref und Sennar einschließlich des Dinder-Nationalparks wird abgeraten. Im Nationalpark ist es in der Vergangenheit zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen der Regierung und einer extremistischen islamistischen Gruppe gekommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich dort noch weitere bewaffnete gewaltbereite Gruppen aufhalten.
Nördlicher Sudan
Bei Reisen in den nördlichen Sudan zu den Pyramiden von Meroe und Karima ist besondere Aufmerksamkeit sowie die Beachtung der allgemeinen Sicherheitshinweise erforderlich.
Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer schwer bewaffneten, kriminellen Bande im Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad festgehalten. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Weitere Vorfälle dieser Art können nicht ausgeschlossen werden.
Reisen auf dem Landweg nach Ägypten sind wieder möglich, jedoch ausschließlich über einen einzigen Grenzübergang bei Wadi Halfa. Die Sicherheitslage ist dort wegen der umfangreichen Militär- und Polizeipräsenz Ägyptens und des Sudan gegenwärtig unter Kontrolle. Ausländer benötigen Reisegenehmigungen mit Angabe von Reiseziel und Reisedauer, die in Khartum erhältlich sind. In den Provinzstädten werden Reisegenehmigungen bei den Büros der Polizei/Sicherheitsbehörden ausgestellt, wenn man über den Landweg einreist. Vor dem Versuch des illegalen Grenzübertritts (auch in die anderen angrenzenden Länder) wird wegen des Risikos nicht oder unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ausdrücklich abgeraten. Außerdem setzt man sich der Gefahr einer längerfristigen Inhaftierung aus.
Region Darfur
In der Region Darfur im Westen von Sudan droht wegen militärischer Auseinandersetzungen und Banditenunwesen Lebensgefahr. Es besteht ein sehr hohes Entführungsrisiko. Von Reisen nach Darfur wird daher dringend abgeraten.
In den Darfurprovinzen kommt es weiter zu Überfällen auf Transporte von Hilfsorganisationen und der Friedensmission UNAMID, auch bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und Rebellengruppen sowie Brandschatzungen von Milizen unter der Bevölkerung halten an.
Seit 2009 häufen sich Entführungen von Mitarbeitern internationaler Hilfsorganisationen sowie der Friedensmission UNAMID. Im Juni 2010 wurden zwei Deutsche entführt und nach fünf Wochen freigelassen.
Reisen nach Darfur bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung der sudanesischen Regierung. Mitarbeitern in Darfur tätiger Hilfsorganisationen wird dringend geraten, engste Abstimmung mit den Hilfskoordinatoren der VN (OCHA, Office for the Co-ordination of Humanitarian Affairs) und der sudanesischen Regierung (HAC, Humanitarian Affairs Commission) zu suchen und die Deutsche Botschaft Khartum über den Aufenthalt im Land zu informieren. Bei Dienst- oder journalistischen Reisen nach Darfur ist engste Koordinierung mit der Deutschen Botschaft in Khartum und der Friedensmission UNAMID und dem VN-Sicherheitsdienst UNDSS (United Nations Department for Safety and Security) angeraten.
Südkordofan (inkl. Abyei), Unity State und Blauer Nil
Von Reisen in die Regionen Südkordofan (inkl. Abyei -zwischen Sudan und Südsudan umstrittenes Gebiet-) und Blauer Nilwird wegen militärischer Kampfhandlungen dringend abgeraten.
In der Stadt Abyei der gleichnamigen Grenzregion zwischen Nord- und Südsudan brachen am 14. Mai 2008 Kämpfe zwischen Armee-Einheiten aus Nord- und Südsudan aus. Die sudanesischen Streitkräfte haben die Kontrolle über Abyei übernommen. Obwohl die Konfliktparteien den Schiedsspruch des Internationalen Schiedsgerichtshof über die Grenzen der umstrittenen Region offiziell anerkennen, bleibt das Konfliktpotential hoch. Immer wieder werden bewaffnete Kämpfe zwischen den das Gebiet durchziehenden Nomaden und der ansässigen Bevölkerung gemeldet. Das für 9. Januar 2011 vorgesehene Referendum über den Status der Abyei-Region wurde nicht durchgeführt. Demnach bleibt die Zugehörigkeit der Region weiter ungelöst.
Auch in ländlichen Räumen in Südkordofan und Blauer Nil (v.a. in den Nuba-Bergen) kommt es regelmäßig zu Kampfhandlungen und Bombenabwürfen durch die sudanesischen Streitkräfte. Die Ränder der südkordofanischen Provinzhauptstadt Kadugli wurden Berichten zufolge während der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2015 von bewaffneten Oppositionsgruppen unter Beschuss genommen.
Ostsudan
Auch nach dem Friedensschluss zwischen der ostsudanesischen „Eastern Front“ und der Regierung in Khartum sind in der Region viele Sicherheitskräfte präsent. Reisen sollten vorher sorgfältig geplant und mit den lokalen Behörden abgestimmt werden.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de
Gruß
Birgitt
Re: Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 04.11.2015
dazu habe ich aber nochmal ne Frage.
Diese Reisewarnungen beziehen sich doch garnicht auf die sonst üblichen Reiserouten:
Assuan-Wadi Halfa-Dongola-Khartoum. Oder von Suakin /Port Sudan aus kommend. Und weiter über Wad Medani- Gadarif oder Kassala und dann rüber nach Äthiopien.
Die in den Reise-/Sicherheitshinweis angegebenen Landesteile, werde doch nur äusserst selten von Touristen bereist ?
Diese Reisewarnungen beziehen sich doch garnicht auf die sonst üblichen Reiserouten:
Assuan-Wadi Halfa-Dongola-Khartoum. Oder von Suakin /Port Sudan aus kommend. Und weiter über Wad Medani- Gadarif oder Kassala und dann rüber nach Äthiopien.
Die in den Reise-/Sicherheitshinweis angegebenen Landesteile, werde doch nur äusserst selten von Touristen bereist ?
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 08.02.2016
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Sudan:
Stand 09.02.2016 (Unverändert gültig seit: 08.02.2016)
Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Nicht bekannt
Personalausweis: Nicht bekannt
Vorläufiger Personalausweis: Nicht bekannt
Kinderreisepass: Nicht bekannt
Anmerkungen:
Das Reisedokument muss noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Das Reisedokument darf keine israelischen Stempel enthalten.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Für die Einreise in den Sudan wird ein Visum benötigt. Zuständig ist in Deutschland die sudanesische Botschaft in Berlin.
Registrierung
Alle Reisende müssen sich binnen drei Tagen beim Ausländeramt Khartum registrieren lassen (Aliens Registration Office, c/o Ministry of Interior, Tel: +249 83781084, +249 83796502). Hotels bieten ihren Gästen in der Regel gegen Gebühr an, die Registrierung zu besorgen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 14.11.2016
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Sudan:
Stand 14.11.2016
(Unverändert gültig seit: 14.11.2016)
Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im Sudan kann es wegen der aktuellen politischen Lage auch weiterhin zu Spannungen und ggf. Störungen der öffentlichen Ordnung kommen. Vor diesem Hintergrund rät das Auswärtige Amt, die politischen und sicherheitsrelevanten Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig zu meiden.
Reisenden wird empfohlen, die Reiseplanung eng mit den deutschen oder sudanesischen Reiseveranstaltern und Geschäftspartnern abzustimmen, ggf. die deutsche Botschaft in Khartum zu informieren und sich auf der Webseite der deutschen Botschaft in Khartum in die Krisenvorsorgeliste „ELEFAND“ einzutragen (http://service.diplo.de/registrierungav).
Die wirtschaftliche Lage im Sudan ist angespannt. Anfang November wurden die Subventionen auf Kraftstoffe, Mehl und Elektrizität gestrichen. Daraufhin stiegen die Transport- und Lebensmittelpreise deutlich. Ähnliche Preissteigerungen hatten 2013 zu schweren Unruhen geführt. Es wird daher zu erhöhter Wachsamkeit geraten und gebeten, die lokalen Medien aufmerksam zu verfolgen.
Auch antiwestliche Demonstrationen, ausgelöst beispielsweise durch die Veröffentlichung von Karikaturen oder Filmen auf Sozialen Medien, können nicht ausgeschlossen werden. 2012 wurde auch die deutsche Botschaft in Khartum angegriffen. Zuletzt gab es solche Demonstrationen im Frühjahr 2015, als Reaktion auf die erneute Veröffentlichung einer Mohammed-Karikatur in „Charlie Hebdo“. Diese blieben zwar friedlich, können jedoch auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
Die Kriminalität in Khartum nimmt – auf für afrikanische Verhältnisse niedrigem Niveau - zu (insb. Einbrüche in KFZ).
Ausländer benötigen für alle Reisen außerhalb Khartums eine Reisegenehmigung der sudanesischen Regierung (travel permit).
Terrorismus
Es besteht eine erhöhte Terrorismusgefahr im gesamten Sudan. Terroristische Gruppierungen haben zum „Dschihad“ im Sudan aufgerufen und speziell westliche Einrichtungen als Ziele genannt. Dies kann auch die Form von Entführungen annehmen.
Sudanesische Behörden verhafteten im August 2007 und Januar 2008 Mitglieder einer Gruppe, die mit Planungen für Anschläge auf die Botschaften Großbritanniens und der USA in Khartum befasst gewesen sein soll.
In der Neujahrsnacht 2007/2008 wurden in Khartum ein Diplomat der US-Botschaft und sein Fahrer in ihrem Fahrzeug aus terroristischen Motiven erschossen. In verschiedenen Landesteilen wurden in den vergangenen Jahren vereinzelte Zellen, die Anschläge geplant hatten, durch sudanesische Behörden aufgedeckt.
In einigen Landesteilen wurden in den letzten Jahren vereinzelt radikale Zellen ausgehoben, die Anschläge in der Hauptstadt u.a. auch auf die Geburtstagsfeierlichkeiten des Propheten Mohammed im Januar 2015, geplant hatten.
Reisen über Land
Alle Reisen im Land bedürfen einer vorherigen Genehmigung.
Die Infrastruktur in Sudan ist in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich.
Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten unorthodoxen Fahrweise nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten daher ganz vermieden werden. Medizinische Hilfe bei Unfällen steht in der Regel nicht zur Verfügung.
Mit Bandenüberfällen, aber auch mit willkürlichen Maßnahmen der Polizei oder anderer Sicherheitsorgane, muss gerechnet werden.
Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs in Südsudan, der Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an manchen Teilen der südlichen und östlichen Grenzen sowie v. a. aufgrund des Darfur-Konflikts ist eine Durchquerung des Landes weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.
Von nicht notwendigen Reisen in die Grenzgebiete zu Ägypten, Libyen, Tschad wird abgeraten.
Von Reisen in das abgelegene Grenzgebiet zu Äthiopien in den Bundesstaaten Gedaref und Sennar einschließlich des Dinder-Nationalparks wird abgeraten. Im Nationalpark ist es in der Vergangenheit zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen der Regierung und einer extremistischen islamistischen Gruppe gekommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich dort noch weitere bewaffnete gewaltbereite Gruppen aufhalten.
Nördlicher Sudan
Bei Reisen in den nördlichen Sudan zu den Pyramiden von Meroe und Karima ist besondere Aufmerksamkeit sowie die Beachtung der allgemeinen Sicherheitshinweise erforderlich.
Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer schwer bewaffneten, kriminellen Bande im Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad festgehalten. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Weitere Vorfälle dieser Art können nicht ausgeschlossen werden.
Reisen auf dem Landweg nach Ägypten sind wieder möglich, jedoch ausschließlich über einen einzigen Grenzübergang bei Wadi Halfa. Die Sicherheitslage ist dort wegen der umfangreichen Militär- und Polizeipräsenz Ägyptens und des Sudan gegenwärtig unter Kontrolle. Ausländer benötigen Reisegenehmigungen mit Angabe von Reiseziel und Reisedauer, die in Khartum erhältlich sind. In den Provinzstädten werden Reisegenehmigungen bei den Büros der Polizei/Sicherheitsbehörden ausgestellt, wenn man über den Landweg einreist. Vor dem Versuch des illegalen Grenzübertritts (auch in die anderen angrenzenden Länder) wird wegen des Risikos nicht oder unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ausdrücklich abgeraten. Außerdem setzt man sich der Gefahr einer längerfristigen Inhaftierung aus.
Region Darfur
In der Region Darfur im Westen von Sudan droht wegen militärischer Auseinandersetzungen und Banditenunwesen Lebensgefahr. Es besteht ein sehr hohes Entführungsrisiko. Von Reisen nach Darfur wird daher dringend abgeraten.
In den Darfurprovinzen kommt es weiter zu Überfällen auf Transporte von Hilfsorganisationen und der Friedensmission UNAMID, auch bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und Rebellengruppen sowie Brandschatzungen von Milizen unter der Bevölkerung halten an.
Seit 2009 häufen sich Entführungen von Mitarbeitern internationaler Hilfsorganisationen sowie der Friedensmission UNAMID. Im Juni 2010 wurden zwei Deutsche entführt und nach fünf Wochen freigelassen.
Reisen nach Darfur bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung der sudanesischen Regierung. Mitarbeitern in Darfur tätiger Hilfsorganisationen wird dringend geraten, engste Abstimmung mit den Hilfskoordinatoren der VN (OCHA, Office for the Co-ordination of Humanitarian Affairs) und der sudanesischen Regierung (HAC, Humanitarian Affairs Commission) zu suchen und die Deutsche Botschaft Khartum über den Aufenthalt im Land zu informieren. Bei Dienst- oder journalistischen Reisen nach Darfur ist engste Koordinierung mit der Deutschen Botschaft in Khartum und der Friedensmission UNAMID und dem VN-Sicherheitsdienst UNDSS (United Nations Department for Safety and Security) angeraten.
Südkordofan (inkl. Abyei), Unity State und Blauer Nil
Von Reisen in die Regionen Südkordofan (inkl. Abyei -zwischen Sudan und Südsudan umstrittenes Gebiet-) und Blauer Nil wird wegen militärischer Kampfhandlungen dringend abgeraten.
In der Stadt Abyei der gleichnamigen Grenzregion zwischen Nord- und Südsudan brachen am 14. Mai 2008 Kämpfe zwischen Armee-Einheiten aus Nord- und Südsudan aus. Die sudanesischen Streitkräfte haben die Kontrolle über Abyei übernommen. Obwohl die Konfliktparteien den Schiedsspruch des Internationalen Schiedsgerichtshof über die Grenzen der umstrittenen Region offiziell anerkennen, bleibt das Konfliktpotential hoch. Immer wieder werden bewaffnete Kämpfe zwischen den das Gebiet durchziehenden Nomaden und der ansässigen Bevölkerung gemeldet. Das für 9. Januar 2011 vorgesehene Referendum über den Status der Abyei-Region wurde nicht durchgeführt. Demnach bleibt die Zugehörigkeit der Region weiter ungelöst.
Auch in ländlichen Räumen in Südkordofan und Blauer Nil (v.a. in den Nuba-Bergen) kommt es regelmäßig zu Kampfhandlungen und Bombenabwürfen durch die sudanesischen Streitkräfte. Die Ränder der südkordofanischen Provinzhauptstadt Kadugli wurden Berichten zufolge während der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2015 von bewaffneten Oppositionsgruppen unter Beschuss genommen.
Ostsudan
Auch nach dem Friedensschluss zwischen der ostsudanesischen „Eastern Front“ und der Regierung in Khartum sind in der Region viele Sicherheitskräfte präsent. Reisen sollten vorher sorgfältig geplant und mit den lokalen Behörden abgestimmt werden.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 27.03.2017
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Sudan:
Stand 27.03.2017
(Unverändert gültig seit: 27.03.2017)
Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im Sudan kann es wegen der aktuellen politischen Lage auch weiterhin zu Spannungen und ggf. Störungen der öffentlichen Ordnung kommen. Vor diesem Hintergrund rät das Auswärtige Amt, die politischen und sicherheitsrelevanten Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig zu meiden.
Reisenden wird empfohlen, die Reiseplanung eng mit den deutschen oder sudanesischen Reiseveranstaltern und Geschäftspartnern abzustimmen, ggf. die deutsche Botschaft in Khartum zu informieren und sich auf der Webseite der deutschen Botschaft in Khartum in die Krisenvorsorgeliste einzutragen.
Die wirtschaftliche Lage im Sudan ist angespannt. Anfang November 2016 wurden die Subventionen auf Kraftstoffe, Mehl und Elektrizität gestrichen. Daraufhin stiegen die Transport- und Lebensmittelpreise deutlich. Solche Preissteigerungen sind auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen und können erfahrungsgemäß zu Unruhen führen. Es wird daher zu erhöhter Wachsamkeit geraten und gebeten, die lokalen Medien aufmerksam verfolgt werden.
Auch antiwestliche Demonstrationen, ausgelöst beispielsweise durch die Veröffentlichung von Karikaturen oder Filmen auf Sozialen Medien, können nicht ausgeschlossen werden. 2012 wurde auch die deutsche Botschaft in Khartum angegriffen. Zuletzt gab es solche Demonstrationen im Frühjahr 2015, als Reaktion auf die erneute Veröffentlichung einer Mohammed-Karikatur in „Charlie Hebdo“. Diese blieben zwar friedlich, können jedoch auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
Die Kriminalität in Khartum nimmt zu (insbesondere Einbrüche in Fahrzeuge), befindet sich aber für afrikanische Verhältnisse auf niedrigem Niveau.
Ausländer benötigen für alle Reisen außerhalb Khartums eine Reisegenehmigung der sudanesischen Regierung (travel permit), die am besten mit Hilfe von Hotels und Tourismus-Agenturen eingeholt werden kann.
Terrorismus
Es besteht eine erhöhte Terrorismusgefahr im gesamten Sudan. Terroristische Gruppierungen haben zum „Dschihad“ im Sudan aufgerufen und speziell westliche Einrichtungen als Ziele genannt. Dies kann auch die Form von Entführungen annehmen.
In verschiedenen Landesteilen wurden in den vergangenen Jahren vereinzelte Zellen, die Anschläge geplant hatten, durch sudanesische Behörden aufgedeckt.
Reisen über Land
Alle Reisen im Land bedürfen einer vorherigen Genehmigung.
Die Infrastruktur in Sudan ist in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich.
Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten unorthodoxen Fahrweise nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten daher ganz vermieden werden. Medizinische Hilfe bei Unfällen steht in der Regel nicht zur Verfügung.
Mit Bandenüberfällen, aber auch mit willkürlichen Maßnahmen der Polizei oder anderer Sicherheitsorgane, muss gerechnet werden.
Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs in Südsudan, der Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an manchen Teilen der südlichen und östlichen Grenzen sowie v. a. aufgrund des Darfur-Konflikts ist eine Durchquerung des Landes weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.
Von nicht notwendigen Reisen in die Grenzgebiete zu Libyen, Tschad wird abgeraten.
Von Reisen in das abgelegene Grenzgebiet zu Äthiopien in den Bundesstaaten Gedaref und Sennar einschließlich des Dinder-Nationalparks wird abgeraten. Im Nationalpark ist es in der Vergangenheit zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen der Regierung und einer extremistischen islamistischen Gruppe gekommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich dort noch weitere bewaffnete gewaltbereite Gruppen aufhalten.
Nördlicher Sudan
Reisen in den nördlichen Sudan zu den Pyramiden von Meroe und Karima sind möglich.
Reisen auf dem Landweg nach Ägypten sind wieder möglich, jedoch ausschließlich über einen einzigen Grenzübergang bei Wadi Halfa. Die Sicherheitslage ist dort wegen der umfangreichen Militär- und Polizeipräsenz Ägyptens und des Sudan gegenwärtig unter Kontrolle. Ausländer benötigen Reisegenehmigungen mit Angabe von Reiseziel und Reisedauer, die in Khartum erhältlich sind. In den Provinzstädten werden Reisegenehmigungen bei den Büros der Polizei/Sicherheitsbehörden ausgestellt, wenn man über den Landweg einreist. Vor dem Versuch des illegalen Grenzübertritts (auch in die anderen angrenzenden Länder) wird wegen des Risikos nicht oder unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ausdrücklich abgeraten. Außerdem setzt man sich der Gefahr einer längerfristigen Inhaftierung aus.
Region Darfur
In der Region Darfur im Westen von Sudan droht wegen militärischer Auseinandersetzungen und Banditenunwesen Lebensgefahr. Es besteht ein sehr hohes Entführungsrisiko. Von Reisen nach Darfur wird daher dringend abgeraten.
In den Darfurprovinzen kommt es weiter zu Überfällen auf Transporte von Hilfsorganisationen und der Friedensmission UNAMID, auch bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und Rebellengruppen sowie Brandschatzungen von Milizen unter der Bevölkerung halten an.
Reisen nach Darfur bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung der sudanesischen Regierung. Mitarbeitern in Darfur tätiger Hilfsorganisationen wird dringend geraten, engste Abstimmung mit den Hilfskoordinatoren der VN (OCHA, Office for the Co-ordination of Humanitarian Affairs) und der sudanesischen Regierung (HAC, Humanitarian Affairs Commission) zu suchen und die Deutsche Botschaft Khartum über den Aufenthalt im Land zu informieren. Bei Dienst- oder journalistischen Reisen nach Darfur ist engste Koordinierung mit der Deutschen Botschaft in Khartum und der Friedensmission UNAMID und dem VN-Sicherheitsdienst UNDSS (United Nations Department for Safety and Security) angeraten.
Südkordofan (inkl. Abyei), Unity State und Blauer Nil
Von Reisen in die Regionen Südkordofan (inkl. Abyei -zwischen Sudan und Südsudan umstrittenes Gebiet) und Blauer Nil wird wegen militärischer Kampfhandlungen dringend abgeraten.
In der Stadt Abyei der gleichnamigen Grenzregion zwischen Nord- und Südsudan brachen am 14. Mai 2008 Kämpfe zwischen Armee-Einheiten aus Nord- und Südsudan aus. Die Blauhelmmission UNISFA hat die Kontrolle über Abyei übernommen. Obwohl die Konfliktparteien den Schiedsspruch des Internationalen Schiedsgerichtshof über die Grenzen der umstrittenen Region offiziell anerkennen, bleibt das Konfliktpotential hoch. Immer wieder werden bewaffnete Kämpfe zwischen den das Gebiet durchziehenden Nomaden und der ansässigen Bevölkerung gemeldet. Das für 9. Januar 2011 vorgesehene Referendum über den Status der Abyei-Region wurde nicht durchgeführt. Demnach bleibt die Zugehörigkeit der Region weiter ungelöst.
Auch in ländlichen Räumen in Südkordofan und Blauer Nil (v.a. in den Nuba-Bergen) kommt es regelmäßig zu Kampfhandlungen und Bombenabwürfen durch die sudanesischen Streitkräfte. Die Ränder der südkordofanischen Provinzhauptstadt Kadugli wurden Berichten zufolge während der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2015 von bewaffneten Oppositionsgruppen unter Beschuss genommen.
Ostsudan
Auch nach dem Friedensschluss zwischen der ostsudanesischen „Eastern Front“ und der Regierung in Khartum sind in der Region viele Sicherheitskräfte präsent. Reisen sollten vorher sorgfältig geplant und mit den lokalen Behörden abgestimmt werden.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 08.12.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Sudan:
Stand: 08.12.2017 (Unverändert gültig seit: 08.12.2017)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Allgemeine Reiseinformationen
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Besondere Zollvorschriften
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Aktuelle Hinweise
In Sudan kommt es wie in weiteren Ländern zu Demonstrationen und Protesten im Zusammenhang mit der Erklärung der US-amerikanischen Regierung vom 6. Dezember 2017 zum Status von Jerusalem. Gewalttätige Ausschreitungen können dabei nicht ausgeschlossen werden.
Reisende werden gebeten, die lokalen und internationalen Medien zu verfolgen, Menschenansammlungen weiträumig zu meiden und den Anweisungen von lokalen Sicherheitskräften Folge zu leisten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
In Sudan führt die politische, aber auch wirtschaftliche Lage immer wieder zu spontanen Demonstrationen und Auseinandersetzungen. Auch antiwestliche Demonstrationen, ausgelöst beispielsweise durch die Veröffentlichung von Karikaturen oder Filmen auf Sozialen Medien, können nicht ausgeschlossen werden.
Terrorismus
Es besteht weiterhin eine erhöhte Terrorismusgefahr im gesamten Sudan, auch wenn die letzten Anschlagsversuche einige Jahre zurückliegen. In verschiedenen Landesteilen wurden in den vergangenen Jahren vereinzelte Zellen, die Anschläge geplant hatten, durch sudanesische Behörden aufgedeckt.
Von Reisen in die Grenzgebiete zu Libyen, Ägypten und Tschad wird dringend abgeraten.
Dort kontrollieren ehemalige, jetzt in die Armee integrierte Milizen („Rapid Support Forces“) das Grenzgebiet und liefern sich mit aus Libyen einsickernden Rebellen und Schleuserbanden Gefechte.
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien in den Bundesstaaten Gedaref und Sennar einschließlich des Dinder-Nationalparks wird abgeraten. Im Nationalpark ist es in der Vergangenheit zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen der Regierung und einer extremistischen islamistischen Gruppe gekommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich dort noch weitere bewaffnete gewaltbereite Gruppen aufhalten.
Region Darfur
In der Region Darfur im Westen von Sudan droht wegen gewaltsamer Auseinandersetzungen und Banditenunwesen Lebensgefahr. Es besteht ein sehr hohes Entführungsrisiko. Von Reisen in alle fünf Darfur-Teilregionen (Zentraldarfur, Ostdarfur, Norddafur, Westdafur und Süddarfur) wird daher dringend abgeraten.
Reisen nach Darfur bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung der sudanesischen Regierung. Mitarbeiter von Hilfsorganisationen sollten die enge Abstimmung mit der VN und der sudanesischen suchen, bei Dienst- oder journalistischen Reisen mit der deutschen Botschaft in Khartum und der Friedensmission UNAMID sowie dem VN-Sicherheitsdienst UNDSS.
Südkordofan (inkl. Abyei) Unity State und Blauer Nil
Von Reisen in die Regionen Südkordofan und Blauer Nil wird wegen militärischer Kampfhandlungen dringend abgeraten.
In der Stadt Abyei und der gleichnamigen Grenzregion zwischen Nord- und Südsudan (Grenze zwischen Sudan und Südsudan umstritten) kann sich die derzeitige Ruhe abhängig von lokalen und regionalen Ereignissen sehr schnell ändern.
Auch in ländlichen Räumen in Südkordofan und Blauer Nil (v.a. in den Nuba-Bergen) kommt es immer wieder zu Kampfhandlungen zwischen Armee und Rebellen sowie Bombenabwürfen durch die sudanesischen Streitkräfte. Die Ränder der südkordofanischen Provinzhauptstadt Kadugli wurden Berichten zufolge während der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2015 von bewaffneten Oppositionsgruppen unter Beschuss genommen.
Nördlicher Sudan
Reisen in den nördlichen Sudan zu den Pyramiden von Meroe und Karima sind unproblematisch.
Reisen auf dem Landweg nach Ägypten sind wieder möglich, jedoch ausschließlich über einen einzigen Grenzübergang, siehe Grenzübergänge. Die Sicherheitslage ist dort wegen der umfangreichen Militär- und Polizeipräsenz Ägyptens und des Sudan gegenwärtig unter Kontrolle.
Das zwischen Sudan und Ägypten umstrittene Hala’ib-Dreieck sollte gemieden werden. Tauchsport im Roten Meer ist bislang unproblematisch. Um eine sichere Ausrüstung zu gewährleisten, sollte ein Veranstalter mit gutem Ruf ausgewählt werden.
Ostsudan
Auch nach dem Friedensschluss zwischen der ostsudanesischen „Eastern Front“ und der Regierung in Khartum sind in der Region viele Sicherheitskräfte präsent. Reisen sollten vorher sorgfältig geplant und mit den lokalen Behörden abgestimmt werden.
Kriminalität
Die Kriminalität in Khartum und anderen Städten nimmt zu (Einbrüche in Fahrzeuge, Taschendiebstähle), befindet sich aber für afrikanische Verhältnisse auf niedrigem Niveau. Auf Flughäfen, Busstationen und Märkten sollten Reisende besondere Vorsicht walten lassen.
Außerhalb der Städte, insbesondere in entlegenen Gebieten abseits der Verbindungsstraßen längs des Nils, muss mit Bandenkriminalität, bewaffneten Überfällen und auch Entführungen gerechnet werden. Im Oktober 2017 wurde eine 72-jährige Schweizer Helferin in Darfur entführt und erst nach mehr als einem Monat wieder freigelassen.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisegenehmigung
Ausländer benötigen für alle Reisen außerhalb Khartums – auch zu den touristisch interessanten archäologischen Stätten in Karima oder Meroe - eine Reisegenehmigung des sudanesischen Tourismusministeriums (travel permit), die am besten mit Hilfe von Hotels und Tourismus-Agenturen eingeholt werden kann.
In den Provinzstädten werden Reisegenehmigungen bei den Büros der Polizei/Sicherheitsbehörden ausgestellt, wenn man über den Landweg einreist.
Reisende müssen die Genehmigung unbedingt mitführen, bei Überlandfahrten möglichst mit mehreren Kopien, da diese an Kontrollposten in der Regel eingesammelt werden.
Reisen über Land
Die Infrastruktur in Sudan ist in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich und sollten ausschließlich in Gruppen mit mehreren Geländefahrzeugen erfolgen.
Straßenverkehr
Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten unorthodoxen Fahrweise nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten daher ganz vermieden werden. Eine defensive Fahrweise ist dringend zu empfehlen. Medizinische Hilfe bei Unfällen steht in der Regel nicht zur Verfügung.
Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs in Südsudan, der Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an manchen Teilen der südlichen und östlichen Grenzen sowie v. a. aufgrund des Darfur-Konflikts ist eine Durchquerung des Landes weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.
Grenzübergänge
Die Grenzen zu Eritrea und Tschad sind geschlossen. An der Grenze zu Ägypten ist nur der Grenzübergang Assuan/Wadi Halfa geöffnet.
Vor dem Versuch des illegalen Grenzübertritts (auch in die anderen angrenzenden Länder) wird wegen des Risikos nicht oder unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ausdrücklich abgeraten. Außerdem setzt man sich der Gefahr einer längerfristigen Inhaftierung aus.
Verhalten in der Öffentlichkeit/Ramadan
Reisende sollten sich in den islamisch geprägten Gebieten von Sudan den Verhaltensregeln anpassen. Das gilt insbesondere für das strikte Alkoholverbot.
Empfohlen wird weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch gegen Moskitos schützt. Eine Kopfbedeckung ist nicht erforderlich, aber gegen Sonne und Staub sinnvoll. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit im Fastenmonat Ramadan während der Tagesstunden ist verpönt.
Filmen und Fotografieren
Zum Filmen und Fotografieren ist eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage erforderlich. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und aus Sicht der sudanesischen Behörden strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Aufnahmen von Frauen, uniformierten Personen und Bettlern sowie in Flüchtlingslagern sollten nur mit besonderer Umsicht und nie ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgen.
Flugreisen
Flugreisen innerhalb des Landes bieten verschiedene sudanesische Luftfahrtgesellschaften an. Hinsichtlich des Wartungszustandes der Maschinen liegen keine sachkundigen Erkenntnisse vor, jedoch muss aufgrund des Eindrucks von Reisenden davon ausgegangen werden, dass er nicht westlichen Standards entspricht.
Geld
Kreditkarten und ausländische Bankkarten können im Sudan nicht verwendet werden. Reisende müssen Bargeld in hinreichender Menge zur Finanzierung ihres Aufenthaltes mitführen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Nicht bekannt
Personalausweis: Nicht bekannt
Vorläufiger Personalausweis: Nicht bekannt
Kinderreisepass: Nicht bekannt
Anmerkungen:
Das Reisedokument muss noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Das Reisedokument darf keine israelischen Stempel enthalten.
Visum
Für die Einreise in den Sudan wird ein Visum benötigt, das in Deutschland bei der Botschaft der Republik Sudan in Berlin beantragt werden muss.
Registrierung
Alle Reisenden müssen sich binnen drei Tagen beim Ausländeramt Khartum registrieren lassen (Aliens Registration Office, c/o Ministry of Interior, Tel: +249 83781084, +249 83796502). Hotels bieten ihren Gästen in der Regel gegen Gebühr an, die Registrierung zu erledigen.
Reisen nach Sudan können sich auf spätere Einreisen in die USA auswirken. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen USA .
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Alkohol, Obst und Gemüse, Schweinefleisch und pornographischen Zeitungen, Männermagazinen bzw. Zeitschriften mit freizügigen Abbildungen von Frauen und Männern und vergleichbaren Filmen, sowie Waren aus Israel u. ä. ist verboten.
Gegenstände des täglichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und geschützten Pflanzen und Tieren (u. a. Elfenbein, siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.
Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist hingegen verboten.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
In Sudan gilt die Scharia. Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen und auch Alkohol, Trunkenheit und zu freizügige Kleidung wie sehr kurze Hosen, Bikinioberteil , können, insbesondere bei Frauen, nach dem sudanesischen Strafgesetz und dem Public Order Law mit hohen Strafen (Haft, Geldstrafen, prinzipiell sogar mit Auspeitschen) geahndet werden. Gleiches gilt für Prostitution, Ehebruch und Homosexualität . Gleichfalls verboten ist der Besitz und Vertrieb pornographischer Materialien. In diesem Zusammenhang finden bei Einreise in den Sudan unregelmäßig Überprüfungen von Mobiltelefonen und Laptops statt, die gegebenenfalls beschlagnahmt werden.
Zum Filmen und Fotografieren wird eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage benötigt. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und aus Sicht der sudanesischen Behörden strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 08.01.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Sudan:
Stand: 08.01.2018 (Unverändert gültig seit: 08.01.2018)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Zum Anfang des Jahres hat die Regierung Sudans bestimmte Subventionen gestrichen und eine Neuberechnung für Zolltarife eingeführt. Diese Maßnahmen haben Preissteigerungen verursacht, die auch Grundnahrungsmittel betreffen. Es kommt deshalb zu spontanen und lokal begrenzten Protestkundgebungen.
Zurzeit findet eine landesweise Aktion der Regierung statt, um Waffen einzusammeln, deren Besitz nicht genehmigt ist. Zur Flankierung dieser Maßnahme wird in einzelnen Landesteilen (derzeit Kassala und Nord-Kordofan) immer wieder begrenzt ein Ausnahmezustand ausgerufen, der vor allem in einem Versammlungs- und Demonstrationsverbot besteht.
Reisende werden gebeten, die lokalen und internationalen Medien zu verfolgen, Menschenansammlungen weiträumig zu meiden und den Anweisungen von lokalen Sicherheitskräften Folge zu leisten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 30.01.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Sudan:
Stand: 30.01.2018 (Unverändert gültig seit: 30.01.2018)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Zum Anfang des Jahres hat die Regierung Sudans bestimmte Subventionen gestrichen und eine Neuberechnung für Zolltarife eingeführt. Diese Maßnahmen haben Preissteigerungen verursacht, die auch Grundnahrungsmittel betreffen. Es kommt deshalb zu spontanen und lokal begrenzten Protestkundgebungen. Für den 31. Januar 2018 ist in Khartum erneut eine Demonstration angekündigt.
Zurzeit findet eine landesweise Aktion der Regierung statt, um Waffen einzusammeln, deren Besitz nicht genehmigt ist. Zur Flankierung dieser Maßnahme wird in einzelnen Landesteilen (derzeit Kassala und Nord-Kordofan) immer wieder begrenzt ein Ausnahmezustand ausgerufen, der vor allem in einem Versammlungs- und Demonstrationsverbot besteht.
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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 07.05.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Sudan:
Stand: 07.05.2018 (Unverändert gültig seit: 07.05.2018)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Die Streichung von Subventionen und eine Neuberechnung für Zolltarife haben Anfang 2018 Preissteigerungen auch für Grundnahrungsmittel verursacht, die zu spontanen und lokal begrenzten Protestkundgebungen führten, die sich jederzeit wiederholen können.
Es besteht landesweit einschließlich der Hauptstadt Khartum eine akute Treibstoffknappheit. Benzin und Diesel sind, wenn überhaupt, nur nach stundenlangen Wartezeiten an Tankstellen verfügbar.
Eine landesweise Aktion der Regierung dauert an, um Waffen einzusammeln, deren Besitz nicht genehmigt ist. Zur Flankierung dieser Maßnahme wird in einzelnen Landesteilen (derzeit Kassala und Nord-Kordofan) immer wieder begrenzt ein Ausnahmezustand ausgerufen, der vor allem in einem Versammlungs- und Demonstrationsverbot besteht.
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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 12.09.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Sudan:
Stand: 12.09.2018 (Unverändert gültig seit: 12.09.2018)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Die Streichung von Subventionen und eine Neuberechnung für Zolltarife haben Anfang 2018 Preissteigerungen auch für Grundnahrungsmittel verursacht, die zu spontanen und lokal begrenzten Protestkundgebungen führten, die sich jederzeit wiederholen können.
Landesweit kommt es regelmäßig zu einer Knappheit wichtiger Güter (Treibstoff, Weizen), die zum Teil auch die Hauptstadt Khartum erfassen.
Eine landesweite Aktion der Regierung dauert an, um Waffen einzusammeln, deren Besitz nicht genehmigt ist. Zur Flankierung dieser Maßnahme wird in einzelnen Landesteilen immer wieder begrenzt ein Ausnahmezustand ausgerufen, der vor allem in einem Versammlungs- und Demonstrationsverbot besteht.
Am 9. September 2018 wurde die Regierung abgesetzt, eine neue wurde noch nicht ernannt. Bislang hat diese Maßnahme keine Auswirkungen auf die Sicherheitslage.
Reisende werden gebeten, die lokalen und internationalen Medien zu verfolgen, Menschenansammlungen weiträumig zu meiden und den Anweisungen von lokalen Sicherheitskräften Folge zu leisten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 13.09.2018
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Sudan:
Stand 13.09.2018
(Unverändert gültig seit: 13.09.2018)
Letzte Änderungen:
Allgemeine Reiseinformationen (Entfall Reisegenehmigung für Touristen)
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Die Infrastruktur in Sudan ist in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich und sollten ausschließlich in Gruppen mit mehreren Geländefahrzeugen erfolgen.
Touristen benötigen für Reisen außerhalb Khartums zwar keine Reisegenehmigung des sudanesischen Tourismusministeriums (travel permit) mehr. Reisende sollten bei Überlandfahrten aber möglichst mehrere Kopien ihrer Pässe mit sich führen, da diese manchmal an Kontrollposten eingesammelt werden.
Straßenverkehr
Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten unorthodoxen Fahrweise nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten daher ganz vermieden werden. Eine defensive Fahrweise ist dringend zu empfehlen. Medizinische Hilfe bei Unfällen steht in der Regel nicht zur Verfügung.
Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs in Südsudan, der Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an manchen Teilen der südlichen und östlichen Grenzen sowie v. a. aufgrund des Darfur-Konflikts ist eine Durchquerung des Landes weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.
Grenzübergänge
Die Grenzen zu Eritrea und Tschad sind geschlossen. An der Grenze zu Ägypten ist nur der Grenzübergang Assuan/Wadi Halfa geöffnet.
Vor dem Versuch des illegalen Grenzübertritts (auch in die anderen angrenzenden Länder) wird wegen des Risikos nicht oder unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ausdrücklich abgeraten. Außerdem setzt man sich der Gefahr einer längerfristigen Inhaftierung aus.
Verhalten in der Öffentlichkeit/Ramadan
Reisende sollten sich in den islamisch geprägten Gebieten von Sudan den Verhaltensregeln anpassen. Das gilt insbesondere für das strikte Alkoholverbot.
Empfohlen wird weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch gegen Moskitos schützt. Eine Kopfbedeckung ist nicht erforderlich, aber gegen Sonne und Staub sinnvoll. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit im Fastenmonat Ramadan während der Tagesstunden ist verpönt.
Filmen und Fotografieren
Zum Filmen und Fotografieren ist eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage erforderlich. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und aus Sicht der sudanesischen Behörden strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Aufnahmen von Frauen, uniformierten Personen und Bettlern sowie in Flüchtlingslagern sollten nur mit besonderer Umsicht und nie ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgen.
Flugreisen
Flugreisen innerhalb des Landes bieten verschiedene sudanesische Luftfahrtgesellschaften an. Hinsichtlich des Wartungszustandes der Maschinen liegen keine sachkundigen Erkenntnisse vor, jedoch muss aufgrund des Eindrucks von Reisenden davon ausgegangen werden, dass er nicht westlichen Standards entspricht.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist das Sudanesische Pfund (SDG). Kreditkarten und ausländische Bankkarten können im Sudan nicht verwendet werden. Reisende müssen Bargeld in hinreichender Menge zur Finanzierung ihres Aufenthaltes mitführen.
Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
Gruß
Birgitt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 12.12.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Sudan:
Stand: 12.12.2018 (Unverändert gültig seit: 12.12.2018)
Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise (Innenpolitische Lage)
Innenpolitische Lage
In Sudan führt die politische, aber auch wirtschaftliche Lage immer wieder zu spontanen Demonstrationen und Auseinandersetzungen. Auch antiwestliche Demonstrationen, ausgelöst beispielsweise durch die Veröffentlichung von Karikaturen oder Filmen auf Sozialen Medien, können nicht ausgeschlossen werden.
Die Streichung von Subventionen und eine Neuberechnung für Zolltarife haben Anfang 2018 Preissteigerungen auch für Grundnahrungsmittel verursacht. Banken verfügen kaum noch über Bargeld, Kontoinhaber können Löhne und Guthaben nicht abheben.
Landesweit kommt es regelmäßig zu einer Knappheit wichtiger Güter, die zum Teil auch die Hauptstadt Khartum erfassen. Insbesondere herrscht häufig Treibstoffknappheit, vor Tankstellen bilden sich sehr lange Schlangen.
Zur Flankierung einer Maßnahme zur Beschlagnahme von Waffen wird in einzelnen Landesteilen immer wieder begrenzt der Ausnahmezustand ausgerufen.
Reisenden wird empfohlen, die lokalen und internationalen Medien zu verfolgen, Menschenansammlungen weiträumig zu meiden und den Anweisungen von lokalen Sicherheitskräften stets Folge zu leisten.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 20.12.2018
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Sudan:
Stand 20.12.2018
(Unverändert gültig seit: 20.12.2018)
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise (eingefügt)
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aktuelle Hinweise
Proteste der Bevölkerung aufgrund der wirtschaftlichen Lage im Land, haben in den Bundesstaaten al-Bahr a-Ahmar und Gadaref zur Verhängung des Ausnahmezustands geführt. Angaben zu sich daraus ergebenden Maßnahmen und Konsequenzen oder zur geplanten Dauer des Ausnahmezustands gibt es nicht. Gewalttätige Ausschreitungen können nicht ausgeschlossen werden. Reisenden wird geraten, sich von Demonstrationen fernzuhalten und Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge zu leisten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
In Sudan führt die politische, aber auch die wirtschaftliche Lage immer wieder zu spontanen Demonstrationen und Auseinandersetzungen. Auch antiwestliche Demonstrationen, ausgelöst beispielsweise durch die Veröffentlichung von Karikaturen oder Filmen auf Sozialen Medien, können nicht ausgeschlossen werden.
Wegen Güterknappheit und Anpassung von Subventionen steigen die Preise für Grundnahrungsmittel stetig. Zugleich herrscht eine starke Inflation. Der Bargeldkreislauf verläuft fast ausschließlich außerhalb der Banken. Diese sind nicht mehr in der Lage, Guthaben auszuzahlen.
Landesweit kommt es regelmäßig zu einer Knappheit wichtiger Güter, die zum Teil auch die Hauptstadt Khartum erfassen. Insbesondere herrscht häufig Treibstoffknappheit, vor Tankstellen bilden sich sehr lange Schlangen.
Zur Flankierung einer Maßnahme zur Beschlagnahme von Waffen wird in einzelnen Landesteilen immer wieder begrenzt der Ausnahmezustand ausgerufen.
Reisenden wird empfohlen, die lokalen und internationalen Medien zu verfolgen, Menschenansammlungen weiträumig zu meiden und den Anweisungen von lokalen Sicherheitskräften stets Folge zu leisten.
Terrorismus
Es besteht weiterhin eine erhöhte Terrorismusgefahr im gesamten Sudan, auch wenn die letzten Anschlagsversuche einige Jahre zurückliegen. In verschiedenen Landesteilen wurden in den vergangenen Jahren vereinzelte Zellen, die Anschläge geplant hatten, durch sudanesische Behörden aufgedeckt.
Von Reisen in die Grenzgebiete zu Libyen, Ägypten und Tschad wird dringend abgeraten.
Dort kontrollieren ehemalige, jetzt in die Armee integrierte Milizen („Rapid Support Forces“) das Grenzgebiet und liefern sich mit aus Libyen einsickernden Rebellen und Schleuserbanden Gefechte.
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien in den Bundesstaaten Gedaref und Sennar einschließlich des Dinder-Nationalparks wird abgeraten. Im Nationalpark ist es in der Vergangenheit zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen der Regierung und einer extremistischen islamistischen Gruppe gekommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich dort noch weitere bewaffnete gewaltbereite Gruppen aufhalten.
Region Darfur
Von Reisen in alle fünf Darfur-Teilregionen (Zentraldarfur, Ostdarfur, Norddafur, Westdafur und Süddarfur) im Westen des Sudan wird dringend abgeraten. Es gibt dort gewaltsame Auseinandersetzungen und ein Banditenunwesen. Es besteht zudem ein sehr hohes Entführungsrisiko.
Reisen nach Darfur bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung der sudanesischen Regierung. Mitarbeiter von Hilfsorganisationen sollten die enge Abstimmung mit der VN und der sudanesischen suchen, bei Dienst- oder journalistischen Reisen mit der deutschen Botschaft in Khartum und der Friedensmission UNAMID sowie dem VN-Sicherheitsdienst UNDSS.
Südkordofan (inkl. Abyei) Unity State und Blauer Nil
Von Reisen in die Regionen Südkordofan und Blauer Nil wird wegen militärischer Kampfhandlungen dringend abgeraten.
In der Stadt Abyei und der gleichnamigen Grenzregion zwischen Nord- und Südsudan (Grenze zwischen Sudan und Südsudan umstritten) kann sich die derzeitige Ruhe abhängig von lokalen und regionalen Ereignissen sehr schnell ändern.
Auch in ländlichen Räumen in Südkordofan und Blauer Nil (v.a. in den Nuba-Bergen) kommt es immer wieder zu Kampfhandlungen zwischen Armee und Rebellen sowie Bombenabwürfen durch die sudanesischen Streitkräfte. Die Ränder der südkordofanischen Provinzhauptstadt Kadugli wurden Berichten zufolge während der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2015 von bewaffneten Oppositionsgruppen unter Beschuss genommen.
Nördlicher Sudan
Reisen in den nördlichen Sudan zu den Pyramiden von Meroe und Karima sind unproblematisch.
Reisen auf dem Landweg nach Ägypten sind wieder möglich, jedoch ausschließlich über einen einzigen Grenzübergang, siehe Grenzübergänge. Die Sicherheitslage ist dort wegen der umfangreichen Militär- und Polizeipräsenz Ägyptens und des Sudan gegenwärtig unter Kontrolle.
Das zwischen Sudan und Ägypten umstrittene Hala’ib-Dreieck sollte gemieden werden. Tauchsport im Roten Meer ist bislang unproblematisch. Um eine sichere Ausrüstung zu gewährleisten, sollte ein Veranstalter mit gutem Ruf ausgewählt werden.
Ostsudan
Auch nach dem Friedensschluss zwischen der ostsudanesischen „Eastern Front“ und der Regierung in Khartum sind in der Region viele Sicherheitskräfte präsent. Reisen sollten vorher sorgfältig geplant und mit den lokalen Behörden abgestimmt werden.
Kriminalität
Die Kriminalität in Khartum und anderen Städten nimmt zu (Einbrüche in Fahrzeuge, Taschendiebstähle), befindet sich aber für afrikanische Verhältnisse auf niedrigem Niveau. Auf Flughäfen, Busstationen und Märkten sollten Reisende besondere Vorsicht walten lassen.
Außerhalb der Städte, insbesondere in entlegenen Gebieten abseits der Verbindungsstraßen längs des Nils, muss mit Bandenkriminalität, bewaffneten Überfällen und auch Entführungen gerechnet werden. Im Oktober 2017 wurde eine 72-jährige Schweizer Helferin in Darfur entführt und erst nach mehr als einem Monat wieder freigelassen.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Gruß
Birgitt




