Zulassung Deutschland -> Reisen in Afrika
Moderator: Moderatoren
Zulassung Deutschland -> Reisen in Afrika
Guten Morgen,
wir verschiffen Mitte Sept nach Süd Afrika,
gerade versuchen wir rauszufinden wie wir das mit der Zulassung in D machen vor Beantragung des CDP.
Wir wollen 3 Monate von Cape Town über Zim nach Windhoek reisen und das Auto dort einige Monate stehen lassen. Im Nächsten Jahr dann weiter grob Richtung Ostafrika. In einigen Jahren wird das Auto wieder vermutlich Container zurück nach D kommen.
Nun meine Fragen (gerne auch per PM):
1. Wie macht ihr das mit der deutschen Zulassung? Saisonkennzeichen? Abmeldung sobald in SA?
2. Gibt es aktuell Erfahrungen mit Wertgutachten bei CDP Beantragung (Auto in D als PKW zugelassen, hat aber Ausbau und Klappdach.
Vielen Dank. Wir freuen uns sehr auf Afrika. Sind keine Neulinge in Afrika, aber erstmals mit eigenem Fahrzeug.
Moritz
wir verschiffen Mitte Sept nach Süd Afrika,
gerade versuchen wir rauszufinden wie wir das mit der Zulassung in D machen vor Beantragung des CDP.
Wir wollen 3 Monate von Cape Town über Zim nach Windhoek reisen und das Auto dort einige Monate stehen lassen. Im Nächsten Jahr dann weiter grob Richtung Ostafrika. In einigen Jahren wird das Auto wieder vermutlich Container zurück nach D kommen.
Nun meine Fragen (gerne auch per PM):
1. Wie macht ihr das mit der deutschen Zulassung? Saisonkennzeichen? Abmeldung sobald in SA?
2. Gibt es aktuell Erfahrungen mit Wertgutachten bei CDP Beantragung (Auto in D als PKW zugelassen, hat aber Ausbau und Klappdach.
Vielen Dank. Wir freuen uns sehr auf Afrika. Sind keine Neulinge in Afrika, aber erstmals mit eigenem Fahrzeug.
Moritz
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Birgitt
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Re: Zulassung Deutschland -> Reisen in Afrika
Wieso PM?
Antworten mit Infos und Tipps dazu gerne für jeden lesbar hier. Das interessiert sicher viele, dazu ist das Forum doch da
Gruß
Birgitt
Antworten mit Infos und Tipps dazu gerne für jeden lesbar hier. Das interessiert sicher viele, dazu ist das Forum doch da
Gruß
Birgitt
Re: Zulassung Deutschland -> Reisen in Afrika
Moin,
Zu Frage 1:
Ich würde das Fahrzeug sobald es in SA angekommen ist online per Handy abmelden.
Das geht ja mittlerweile dank I-Kfz sehr entspannt online.
Sogar deutlich günstiger als auf der Zulassungsstelle,
kostet nur 2,70 € incl. Reservierung der Kennzeichen auf das Fahrzeug.
Zu Frage 2 kann ich nichts aktuelles beitragen.
- Wolfgang131
- Beiträge: 345
- Registriert: Mi 2. Sep 2009, 13:17
Re: Zulassung Deutschland -> Reisen in Afrika
Hallo,
Ich habe oft verschifft und das Auto abgemeldet. Dann hast du den Ärger ohne Zulassung in D anzukommen.
Ein Kurzzeitkennzeichen bekommst du ohne TÜV auch nicht.
Ich habe inzwischen immer ein Saisonkennzeichen. Wenn du zurück verschiffst eher einige Monate mehr, weil das Schiff Verspätung haben kann.
Wenn dein Auto auf einen Hänger passt sieht die Sache anders aus.
Hat dein Auto bei der Rückfahrt noch TÜV kannst du abmelden.
Viele Grüße
Ich habe oft verschifft und das Auto abgemeldet. Dann hast du den Ärger ohne Zulassung in D anzukommen.
Ein Kurzzeitkennzeichen bekommst du ohne TÜV auch nicht.
Ich habe inzwischen immer ein Saisonkennzeichen. Wenn du zurück verschiffst eher einige Monate mehr, weil das Schiff Verspätung haben kann.
Wenn dein Auto auf einen Hänger passt sieht die Sache anders aus.
Hat dein Auto bei der Rückfahrt noch TÜV kannst du abmelden.
Viele Grüße
Re: Zulassung Deutschland -> Reisen in Afrika
Richtig, aber er schreibt ja dass das Fahrzeug mehrere Jahre in Afrika verbleiben soll bevor es zurück verschifft wird.Wolfgang131 hat geschrieben: ↑Mo 11. Aug 2025, 10:04Hallo,
Ich habe oft verschifft und das Auto abgemeldet. Dann hast du den Ärger ohne Zulassung in D anzukommen.
Doch, es gibt die Möglichkeit Kurzzeitkennzeichen mit eingeschränkter Verwendungsmöglichkeit zu erhaltenWolfgang131 hat geschrieben: ↑Mo 11. Aug 2025, 10:04Ein Kurzzeitkennzeichen bekommst du ohne TÜV auch nicht.
Damit darfst Du dann ohne gültige HU nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk und zurück fahren.
Werden bei der Untersuchung erhebliche oder geringe Mängel festgestellt darf das Fahrzeug dann auch zur unmittelbaren Reparatur bewegt werden, allerdings gilt das nur, solange das Fahrzeug bei der HU nicht als verkehrsunsicher eingestuft wurde.
Re: Zulassung Deutschland -> Reisen in Afrika
Soweit ich weiß, darf man das auch ohne, mit Versicherungsnachweis (ehemals Doppelkarte). Gibt es zu diesem Kurzzeitkennzeichen mehr Info, ich habe nämlich davon noch nie gehört (was im Zweifelsfalle deutlich an mir liegen kann).
Re: Zulassung Deutschland -> Reisen in Afrika
Nein, darf man nicht.
Was Du wahrscheinlich meinst:
Man darf, sofern die Versicherungsbestätigung das abdeckt,
mit regulären ungestempelten Kennzeichen zur Zulassung fahren
Das ist ein ganz normales Kurzzeitkennzeichen.
Erhältst Du automatisch wenn bei der Beantragung auf der Zulassungsstelle keine gültige HU vorliegt.
Sieht aus wie jedes andere Kurzzeitkennzeichen, einzig im Zulassungsschein wird die oben genannte Beschränkung eingetragen.
Zuletzt geändert von todo am Di 12. Aug 2025, 14:50, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Zulassung Deutschland -> Reisen in Afrika
Saisonkennzeichen
oder
Abmeldung, und die Fahrt vom Fährterminal bis nach Hause mit "Überführungsdienst" (gleich: gemietete Überführungskennzeichen).
Letzteres war unsere Wahl nach einem Tip eines Mitreisenden und lief super smooth.
oder
Abmeldung, und die Fahrt vom Fährterminal bis nach Hause mit "Überführungsdienst" (gleich: gemietete Überführungskennzeichen).
Letzteres war unsere Wahl nach einem Tip eines Mitreisenden und lief super smooth.
Re: Zulassung Deutschland -> Reisen in Afrika
Dank für die Info. Da du dich anscheinend sehr gut auskennst: Was ist ein "zugeteiltes" Kennzeichen? Hat man das, wenn das Fahrzeug angemeldet WAR und man deshalb eine Zulassungsbescheinigung Teil II mit eingetragenem Kennzeichen hat?todo hat geschrieben: ↑Di 12. Aug 2025, 13:30Nein, darf man nicht.
Was Du wahrscheinlich meinst:
Man darf, sofern die Versicherungsbestätigung das abdeckt,
mit regulären ungestempelten Kennzeichen zur Zulassung fahren, dazu braucht es aber wieder eine gültige HUDas ist ein ganz normales Kurzzeitkennzeichen.
Erhältst Du automatisch wenn bei der Beantragung auf der Zulassungsstelle keine gültige HU vorliegt.
Sieht aus wie jedes andere Kurzzeitkennzeichen, einzig im Zulassungsschein wird die oben genannte Beschränkung eingetragen.
Ich frage deswegen: "Eine weitere Möglichkeit, mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug zum TÜV zu fahren, erfordert ein zugeteiltes, aber ungestempeltes Kennzeichen. Auch hier gilt: Sie dürfen nur im eigenen oder angrenzenden Zulassungsbezirk fahren und auch nur, wenn eine Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer) besteht."
Re: Zulassung Deutschland -> Reisen in Afrika
Auszug aus der Fahrzeugzulassungsverordnung:
"§ 12 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen 3)
(4) 1Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks mit ungestempelten Kennzeichenschildern durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 16 Absatz 1 Satz 5 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
§ 16 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
Der Halter kann sich das Kennzeichen zum Zweck der Wiederzulassung des nach den Sätzen 1 bis 4 außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges für eine Dauer von längstens zwölf Monaten, gerechnet ab dem Tag der Außerbetriebsetzung, reservieren lassen und erhält dafür eine schriftliche oder elektronische Bestätigung"
Sind die relevanten Punkte erfüllt darfst du auch mit ungestempelten Kennzeichen zur HU fahren.
Wichtig dabei ist das die Haftpflichtversicherung das erlaubt!
Nachtrag:
Das funzt nur innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks.
Bei Kurzzeitkennzeichen gilt auch noch das ""Standortprinzip"
Bedeutet: Kurzzeitkennzeichen kannst du auch bei der Zulassungsstelle beantragen wo das Fahrzeug nach Rückverschiffung ankommt.
"§ 12 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen 3)
(4) 1Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks mit ungestempelten Kennzeichenschildern durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 16 Absatz 1 Satz 5 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
§ 16 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
Der Halter kann sich das Kennzeichen zum Zweck der Wiederzulassung des nach den Sätzen 1 bis 4 außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges für eine Dauer von längstens zwölf Monaten, gerechnet ab dem Tag der Außerbetriebsetzung, reservieren lassen und erhält dafür eine schriftliche oder elektronische Bestätigung"
Sind die relevanten Punkte erfüllt darfst du auch mit ungestempelten Kennzeichen zur HU fahren.
Wichtig dabei ist das die Haftpflichtversicherung das erlaubt!
Nachtrag:
Das funzt nur innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks.
Bei Kurzzeitkennzeichen gilt auch noch das ""Standortprinzip"
Bedeutet: Kurzzeitkennzeichen kannst du auch bei der Zulassungsstelle beantragen wo das Fahrzeug nach Rückverschiffung ankommt.
Zuletzt geändert von todo am Di 12. Aug 2025, 14:49, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Zulassung Deutschland -> Reisen in Afrika
Ich habe in der vergangenen Woche auf Empfehlung des ADAC ein online Gutachten für das CdP bestellt und innerhalb eine Woche erhalten.
Marcus Andreas Monsieur Kfz-Marktbeobachtung
Westwall. 155
47798 Krefeld
Internet: https://www.bewerta.de
E-Mail: service@bewerta.de (bevorzugt) bilder@bewerta.de
Tel: 015754154998
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE815870631
Marcus Andreas Monsieur Kfz-Marktbeobachtung
Westwall. 155
47798 Krefeld
Internet: https://www.bewerta.de
E-Mail: service@bewerta.de (bevorzugt) bilder@bewerta.de
Tel: 015754154998
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE815870631
Mit freundlichen Grüßen
Rolf
Rolf
- Uwe Schmitz
- Moderator
- Beiträge: 2757
- Registriert: So 31. Jul 2005, 19:07
- Wohnort: Rhein-Main
Re: Zulassung Deutschland -> Reisen in Afrika
ich habe (allerdings ältere) erfahrungen gemacht:
Fahrzeug auf der gesamten reise angemeldet lassen, mit der versicherung klären, dass du gezahltes geld zurückbekommst für die zeit, in der dein fahrzeug außerhalb des geltungsbereichs der versicherung ist (nachweis CdP), steuer zahlst du allerdings durch, aber mit angemeldetem fahrzeug mit nur abgelaufenem TÜV fährt sich viel entspannter nach hause (2x von hamburg hafen ins rhein-main-gebiet gemacht). oder gleich im ankunftshafen zum nächsten TÜV, wenn das fahrzeug halbwegs TÜV-fähig ist (? nach jahren in afrika ?), dann mit mängelbericht nach hause fahren zum instandsetzen ...
ob's alles ganz legal ist, will ich nicht beschwören.
Fahrzeug auf der gesamten reise angemeldet lassen, mit der versicherung klären, dass du gezahltes geld zurückbekommst für die zeit, in der dein fahrzeug außerhalb des geltungsbereichs der versicherung ist (nachweis CdP), steuer zahlst du allerdings durch, aber mit angemeldetem fahrzeug mit nur abgelaufenem TÜV fährt sich viel entspannter nach hause (2x von hamburg hafen ins rhein-main-gebiet gemacht). oder gleich im ankunftshafen zum nächsten TÜV, wenn das fahrzeug halbwegs TÜV-fähig ist (? nach jahren in afrika ?), dann mit mängelbericht nach hause fahren zum instandsetzen ...
ob's alles ganz legal ist, will ich nicht beschwören.
Re: Zulassung Deutschland -> Reisen in Afrika
Moin Uwe,
doch, das ist schon fast legal
HU darfst du natürlich nicht überziehen,
aber, no risk no fun...
blöd nur wenn du ausgerechnet dann angehalten wirst,
HU mehr als 7 Monate überzogen= 80,-€ + 1 Punkt in Flensburg
Deine genannte Alternative gleich im Ankunftshafen zum nächsten TÜV funktioniert problemlos mit Kurzzeitkennzeichen.
doch, das ist schon fast legal
HU darfst du natürlich nicht überziehen,
aber, no risk no fun...
blöd nur wenn du ausgerechnet dann angehalten wirst,
HU mehr als 7 Monate überzogen= 80,-€ + 1 Punkt in Flensburg
Deine genannte Alternative gleich im Ankunftshafen zum nächsten TÜV funktioniert problemlos mit Kurzzeitkennzeichen.
- Uwe Schmitz
- Moderator
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- Registriert: So 31. Jul 2005, 19:07
- Wohnort: Rhein-Main
Re: Zulassung Deutschland -> Reisen in Afrika
80 euro ist (ja auch nur, wenn man erwischt wird) die billigste aller varianten!
hauptsache, das fahrzeug ist versichert und zugelassen.
viele grüße
uwe
Re: Zulassung Deutschland -> Reisen in Afrika
Das stimmt natürlich.Uwe Schmitz hat geschrieben: ↑Di 12. Aug 2025, 21:34
80 euro ist (ja auch nur, wenn man erwischt wird) die billigste aller varianten!![]()
Für den einen oder anderen könnte der 1 Punkt ärgerlicher sein.
Aber, wie schon geschrieben: no risk, no fun...
Gruß
Todo




