Ohne Zulassung zurück nach Europa/in die Schweiz

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fuchs
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Re: Ohne Zulassung zurück nach Europa/in die Schweiz

Beitrag von fuchs »

Hallo Petra,
So Kurzzulassungen gäbe es in der CH auch. Nur beginnt die 96-Stunden-Frist mit der Abgabe der Schilder... In der Zeit schaffen wir es nicht, sie in die Türkei zu verschicken und auch noch damit zurückzufahren...
Ich habe grad nochmal über euer Problem nachgedacht, bin vorhin so darüber hinweg gegangen. Auch von der Türkei (Izmir) gehen Schiffe nach Italien (Ancona, Venedig). Das heißt ihr könntet es genauso machen wie beschrieben. Sucht euch einen Kontakt in Italien oder ein Freund soll schnell nach Venedig düsen, ist von der Schweiz ja auch nicht die Welt.
Halt mich bitte auf dem laufenden wie das Problem bewältigt wurde!
Gruß
Flo
Naglwitz
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Re: Ohne Zulassung zurück nach Europa/in die Schweiz

Beitrag von Naglwitz »

Müsste es nicht auch möglich sein, das Auto in einem Land außerhalb der EU anzumelden (vielleicht gibts dort Exportkennzeichen) und an der EU-Außengrenze eine Versicherung abzuschließen?

Naglwitz
fuchs
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Re: Ohne Zulassung zurück nach Europa/in die Schweiz

Beitrag von fuchs »

Müsste es nicht auch möglich sein, das Auto in einem Land außerhalb der EU anzumelden (vielleicht gibts dort Exportkennzeichen) und an der EU-Außengrenze eine Versicherung abzuschließen?
Ja, es gibt zum Beispiel in Italien ein Ausfuhrkennzeichen das ähnlich funktioniert wie das deutsche. Also nur zum Ausführen benutzt werden darf. Das Problem dabei ist:
  • Technische Untersuchung in I. HU+AU
    Versicherung
    Anmelden
    • Das weitaus größere Problem ist aber dass selbst italienische Staatsbürger mit italienischen Papieren über Schwierigkeiten klagen dieses Kennzeichen zu bekommen. Laut deutschem ADAC (Abteilung Grenzverkehr) ist die Chance in Italien dieses Schild ausgestellt zu bekommen nahe Null. Außerdem sind da noch die hohen Kosten die es absolut unrentabel machen.
      Die Infos sind im übrigen so ca. 2 Monate alt.
      Gruß Flo
Kuno
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Re: Ohne Zulassung zurück nach Europa/in die Schweiz

Beitrag von Kuno »

@ Petra;

Ich bin in einer aehnlichen Lage. Mein Auto habe ich vor Jahren aus der CH mitgenommen und mittlerweile in einem Afrikanischen Land eingefuehrt und verzollt. Das heisst doch aber auch, dass ich eh ein neues 'Carnet de Passage' brauchen wuerde, wenn ich mich durch andere Laender damit wieder nach Europa begeben wuerde.

Eine Versicherung kann man mM. auch an jeder neuen Grenze abschliessen und wenn das Auto als 'Umzugsgut' gilt, dann muss man damit doch selbst in der CH fahren koennen. Bevor man aber die neue CH-Zulassung bekommt muss man das Auto aber eventuell beim Strassenverkehrsamt 'vorfuehren'...

Wenn euer Auto also in einem anderen Land regulaer zugelassen war, dann duerfte die Fahrt in die CH also moeglich sein. Ob ihr das Auto in der CH aber nach der langen Zeit problemlos abgenommen bekommt ist wahrscheinlich eine andere Frage.
fuchs
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Re: Ohne Zulassung zurück nach Europa/in die Schweiz

Beitrag von fuchs »

Hallo Kuno,
Mein Auto habe ich vor Jahren aus der CH mitgenommen und mittlerweile in einem Afrikanischen Land eingefuehrt und verzollt.
Das ist insofern kein Problem als dass du reguläre Papiere eines Drittstaates hast. Dein einziges Problem ist also eine Versicherung für Europa gültig geschrieben zu bekommen. Entweder in dem Land wo deine momentane Versicherung besteht, oder durch einen Automobilclub. Wenn du für das Land in dem das Auto jetzt gemeldet ist keinen Tüv brauchst, kann es sein dass sie dich halt hier rausziehen weil unsicherer Zustand. Dafür bist du aber selbst verantwortlich.
Der Unterschied ist zu diesem Fall, so wie ich es sehe ist, dass die Wagen zwar europäisch sind, aber abgelaufene ungültig gestempelte Papiere haben wodurch sich eine legale Zulassung in einem anderen Staat sehr schwierig gestaltet. Darüber hinaus ist in allen Staaten eine technische Untersuchung bei Zulassung Pflicht (dein Auto ist zugelassen), der Staat des Einführens aber nicht gleich Zielland ist, man selbst auch noch andere Staatsangehörigkeit besitzt als der "Einführungsstaat" ....etc.
Für die Versicherung eines ausländischen Autos kann ich den ADAC empfehlen, das sollte aber kein Problem sein.
Gruß Flo
Kuno
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Re: Ohne Zulassung zurück nach Europa/in die Schweiz

Beitrag von Kuno »

Hast recht, Flo. Ich waere da wohl in nicht der selben Situation.
barbara-syncro
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Re: Ohne Zulassung zurück nach Europa/in die Schweiz

Beitrag von barbara-syncro »

@liphpip, hallo d. roten Kennzeichen sind NUR den Händlern u. KFZ- Werkstätten vorbehalten. Als Otto Normalo kommt man da nicht dran :cry: , es sei denn so ein Händler etc. verleiht einem eins.
MfG barbara.
Klaus
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Re: Ohne Zulassung zurück nach Europa/in die Schweiz

Beitrag von Klaus »

es sei denn so ein Händler etc. verleiht einem eins
Genau das darf der Händler nicht :cry:
Die Möglichkeiten zur Nutzung wurden stark eingeschränkt.
Hier ein Zitat aus der unten gen.Verordnung:
Rote Dauerkennzeichen dürfen ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt
werden
2.1 eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet
z.B.: Vermietung od. Verleih an betriebsfremde Personen


http://formulare.landkreis-muenchen.de/ ... ORMID=2090
Klaus
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Re: Ohne Zulassung zurück nach Europa/in die Schweiz

Beitrag von Klaus »

Eine Rückholung mittels Kurzzeitkennzeichen ist möglich.Jedenfalls innerhalb der EU
http://europa.eu/legislation_summaries/ ... 283_de.htm
Petra77
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Re: Ohne Zulassung zurück nach Europa/in die Schweiz

Beitrag von Petra77 »

Für Schweizer haben wir jetzt sehrwahrscheinlich eine Möglichkeit zumindest für unseren Fall gefunden:

Fahrzeuge, die nicht vor mehr als 10 Jahren in der CH neuzugelassen wurden (da passt unserer gerade noch rein) kann man ohne vorherige Prüfung mit Versicherungsnachweis zulassen und gleich damit rumfahren. Man wird einfach gleich nach der Zulassung durch das Strassenverkehrsamt zur Prüfung aufgeboten. Einen Termin bekommt man innerhalb von 3-4 Wochen... Das reicht, um das Fahrzeug von der EU-Aussengrenze nach Hause zu fahren. Und zu Hause muss man das Auto dann halt mit einem guten Grund wieder abmelden, falls es nicht prüfungstauglich ist...

Wir überlegen uns jetzt also das Auto auf Wechselschild mit einem in der CH von uns zugelassenem Auto anzumelden. Die Schilder packen wir ein und nehmen sie mit nach Afrika. Ca. 1 Woche, bevor wir die EU-Aussengrenze passieren, werden wir zu Hause jemanden beauftragen den Versicherungsnachweis zu lösen (ev. können wir das auch vorgängig auf Termin machen, damit wir die grünen Karte im Original dabei haben. Das muss ich noch abklären) und das Auto beim Strassenverkehrsamt anzumelden. Innerhalb einer Woche sollten die uns den gültigen Fahrzeugausweis zuschicken, der uns berechtigt, das Auto auch im Ausland zu bewegen. Bis der Prüfungstermin da ist, wird das Auto bereits in der CH sein.

Was ich noch nicht sicher weiss, ist, ob ein so zugelassenes aber noch nicht geprüftes Auto im Ausland gefahren werden darf. Ich habe meine Anfrage beim STVA auf ein Auto bezogen, das in der Schweiz seit mehreren Jahren in der Garage steht und jetzt wieder zugelassen werden soll. Vielleicht weiss da ja jemand näheres?

Unsere Alternative wird sein, das Auto in Ägypten in den Container zu stellen. Denn unversichert wollen wir nicht durch Europa fahren. Von Ägypten und der Türkei gibt es (zumindest im Winter) leider keine Fähre nach Italien. Und Griechenland ist bereits Europa... Nicht so einfach die Sache...
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