Langzeitreisen und die Agentur für Arbeit

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liphpip
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Langzeitreisen und die Agentur für Arbeit

Beitrag von liphpip »

hallo,

seit längerem plane ich ne reise dieses Jahr bzw 2013/14 für etwa 6 Monate.leider hat sich grad das arbeitsverhältnis gelöst aus anderen gründen.

nun ist das alles soweit ok kommt alles ganz gut hin und ich kann bis zum abreisetermin in lohn und brot bleiben.muß mir dann halt bei rückkehr neue arbeit suchen.

wie sieht das dann mit dem amt aus?
wenn ich wieder komme und mich arbeitslos melden muß (weiß ich noch nicht genau eventuell schon neues in aussicht)
kann ich dann ein halbes jahr nach beendigung des arbeitsverhältnisses trotzdem arbeitslosengeld 1 beziehen oder geht das gleich in hartz4?

vielleicht hatte das problem hier schon mal jemand.
ich kenne mich auch nicht aus ich war noch nie beim amt und kann mir nicht vorstellen das die zu solchen fragen eine entspannte haltung aufbringen können.
ich möchte jetzt auch ungern auf die reise verzichten und blicke eigentlich immer optimistisch in die zukunft was die arbeit angeht kann aber eben auch n paar tage dauern bis ich wieder eine arbeit habe wenn ich zu hause bin und hartz4 würde ich ungern beantragen....
gruß liphpip
Alexander
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Re: Langzeitreisen und die Agentur für Arbeit

Beitrag von Alexander »

Hallo liphpip,

grundsätzlich besteht eine Pflicht, sich sofort bei der AA zu melden und das sobald die Kündigung ausgesprochen wurde. Selbst wenn sie zu Unrecht ausgesprochen wurde und du Chancen hast vor dem Arbeitsgericht eine Klage zu gewinnen. Die Meldung muss "unverzüglich" erfolgen, d.h. das kann am gleichen oder am nächsten Tag sein. Besteht das Arbeitsverhältnis noch, muss dir dein Arbeitgeber sogar frei geben. (§ 2 Abs. 2 SGB III) Solltest du es versäumen, rechtzeitig das AA persönlich aufzuzusuchen, bekommst du später weniger Arbeitslosengeld. Rechtsgrundlage für das Ganze ist vor allem § 37 b des SGB III (Sozialgesetzbuch). Evtl. setzten die verschiedenen AAs die Vorschriften unterschiedlich um. Das ist aber nur eine Vermutung.

Evtl. kann jemand hier noch mehr Details beisteuern.

Grüsse
Alexander
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Alexander
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Re: Langzeitreisen und die Agentur für Arbeit

Beitrag von Alexander »

Das gibt es noch auf der Seite der Agentur zu lesen:
Die Arbeitslosmeldung dient der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche und der Suche nach einer neuen Stelle. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld.

Die persönliche Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Leistungen.

Sie muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.

Arbeitslosengeld wird frühestens von dem Tag an gewährt, an dem Sie Ihrer Agentur für Arbeit die Arbeitslosigkeit persönlich mitteilen. Suchen Sie daher im eigenen Interesse sofort Ihre Agentur für Arbeit auf, wenn Sie arbeitslos werden.

Beachten Sie unbedingt die Hinweise zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung nach § 38 Abs. 1 SGB III.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25636/N ... g-Nav.html

Grüsse
Alexander
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Ralf Kiefer
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Wohnort: nahe Karlsruhe

Re: Langzeitreisen und die Agentur für Arbeit

Beitrag von Ralf Kiefer »

Hallo!

Wie Alexander schrieb, ist die sofortige Unterrichtung der "Agentur für Aussichtslosigkeit" Pflicht. Die suchen ggf. jeden Grund sich um die Zahlung vom Arbeitslosengeld zu drücken. Und das wäre einer. Kurz vor der Arbeitslosigkeit gehst Du am besten zu jenem Amt und erklärst denen, daß Du erstmal dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würdest, daher kein Arbeitslosengeld beantragen würdest und Dich stattdessen arbeitssuchend melden würdest. Wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, gehst Du wieder hin und hast dann die Ansprüche auf ALG1.

Jetzt gibt's natürlich noch zwei Haken an der Geschichte: Deine Krankenversicherung und, falls gewünscht, weil Du Hoffnung hast mal was zu bekommen, die Rentenversicherung. Da Du auf Langzeitreise sowieso eine andere Krankenversicherung brauchst, frage lieber direkt bei Deiner nach, wie die das handhaben, so von wegen Ruhebeitrag, Anwartschaft, Fristen, usw. Was die Rentenversicherung angeht, hängt's von Deiner persönlichen Einstellung zu diesem Laden ab. AFAIK hast Du 3 Möglichkeiten: gar nichts einzahlen, freiwillig einen Minimalbeitrag (vor einigen Jahren 78EUR pro Monat) oder freiwillig einen höheren. Eine wichtige Auskunft gab mir vor einigen Jahren die Rentenversicherung: auch wenn Du arbeitssuchend gemeldet bist und nur einen Tag im Monat arbeitslos, also mit Ansprüchen auf ALG1, bist, dann zahlt das Arbeitsamt den vollen Monat die Rentenversicherung. Prüfe das bitte nochmal, nicht daß diese Regel nicht mehr gelten sollte!

Gruß, Ralf, alles natürlich IANAL und meine Erfahrungswerte

P.S.: Lasse Dir bei Deinem ersten Besuch bei jenem Amt eine Bestätigung mitgeben, daß Du dort warst. Dient Deiner Sicherheit, nicht daß auf so einem Amt mal was verloren gehen könnte, was denen Geld spart. So was ist unvorstellbar und noch nie vorgekommen ;-)
wuefu
Beiträge: 50
Registriert: Do 16. Jul 2009, 14:07

Re: Langzeitreisen und die Agentur für Arbeit

Beitrag von wuefu »

Hallo,

wenn ich früher mal Monate unterwegs war, habe ich mir keine Gedanken gemacht, ob ich hinterher irgend eine Stütze bekomme.
Hinterher ging es dann ganz normal weiter, wenn auch nicht gleich.

Du willst eine Reise machen und der Staat soll sich während oder nach der Zeit finanziell um dich kümmern?

Am Besten du meldest dich gleich nach dem Ende deiner jetzigen Arbeitsstelle arbeitslos, verzichtest auf deinen Urlaub und hast dafür finanziell sorgenfreie Monate.

Wenn du eine längere Zeit nicht arbeiten willst, und noch dazu im Ausland im Urlaub bist, kannst du nicht erwarten, dass andere sich um deine Renten- und Krankenbeiträge krumm machen.

Bin manchmal schon sehr verwundert..............

Michael
liphpip
Beiträge: 482
Registriert: Fr 11. Nov 2005, 21:48

Re: Langzeitreisen und die Agentur für Arbeit

Beitrag von liphpip »

immer wieder erstaunlich das einige nicht richtig lesen können und das dann sogar noch falsch interpretieren...

ich habe nicht vor das sich andere für mich krumm machen.
ich habe mit der krankenkasse soweit alles geklärt und mit der rentenversicherung auch!da muß niemand angst haben das er für mich mit arbeiten muß.

bin manchmal schon sehr verwundert...

also für die nicht ganz so...
nochmal zum mitschreiben ich möchte nur wissen ob ich nach der reise ( für die während der zeit meine kv geklärt meine rentenversicherung von MIR weiter bezahlt wird und auch sonst alles soweit geklärt ist das sich niemand für mich auf den rücken legen muß)
im fall der fälle( man weiß ja nie) meine ersparnisse nicht reichen um danach mein leben erstmal selbst zu finanzieren man trotz der bisher lückenlosen 27 jahre arbeit man automatisch in hartz4 rutscht...nich mehr und nich weniger.das will ich verhindern.
Ralf Kiefer
Beiträge: 1575
Registriert: Di 1. Aug 2006, 12:13
Wohnort: nahe Karlsruhe

Re: Langzeitreisen und die Agentur für Arbeit

Beitrag von Ralf Kiefer »

liphpip hat geschrieben: im fall der fälle( man weiß ja nie) meine ersparnisse nicht reichen um danach mein leben erstmal selbst zu finanzieren man trotz der bisher lückenlosen 27 jahre arbeit man automatisch in hartz4 rutscht...nich mehr und nich weniger.das will ich verhindern.
So was kann man neutral (ohne mit dem Hinweis der Urlaubsreise Neid zu erwecken ;-) ) in der Agentur für Aussichtslosigkeit erfragen. In meinem Fall war es sogar so, daß "meine" Sachbearbeiterin erstmal ziemlich erstaunt geguckt hat, als ich sagte, daß ich _jetzt_ kein Geld wolle, sondern erst später, weil ich _jetzt_ dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würde. Sie verschwand für rund 10min hinter den Kulissen und hat mir danach alles schön verständlich erklärt. Geh hin und frage nach, wie die aktuelle Rechtsnorm ist! Und dann berichte bitte hier, denn vielleicht interessiert nicht nur mich, ob sich im Laufe der Jahre was geändert hat.

Gruß, Ralf
markus-1969
Beiträge: 609
Registriert: So 17. Apr 2011, 21:36

Re: Langzeitreisen und die Agentur für Arbeit

Beitrag von markus-1969 »

1) ich würde alles tun, was ein normaler Arbeitsloser auch tut, d. h.

a) mindestens 4 Monate vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit beim Amt melden

b) am Tag an dem Du arbeitslos wirst, persönlich beim Amt melden.

Wichtig: Es müssen die Folgen eintreten, die sich aus der Arbeitslosigkeit ergeben.

2) wenn du arbeitslos bist bist zu Eigenbemühungen verpfliichtet. Aber Du kannst Dich jederzeit abmelden, wegen was, interesiert keinen. Wichtig ist nur, daß Du es tust.

3) es gibt aber die Möglichkeit, freiwillig Beiträge zu zahlen in die Arbeitslosenversicherung in der Zeit der Reise; das führt dazu, daß Du dadurch einen Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosigkeit erwerben / erweitern könntest. Das muß binnen 3 Monaten nachdem die Arbeitslosigkeit endet, beantragt werden, d. h. vor der Reise. Beiträge und Leistungen hängen davon ab. wie qualifiziert man ist, z. B. Studium zahlt und bekommt mehr als nur Ausbildung. Ob sich dadurch Leistungen und Leistungszeit erhöhen (oder verringern) können, kann ich Dir nicht sagen - prüfe es. Aber Du bist auf jeden Fall auf der sicheren Seite, da Du dadurch, bist Du länger weg, keine Ansprüche verlieren kannst.

Such dir ggf. einen Fachanwalt für Sozialrecht, der weiß das genauer.
Ralf Kiefer
Beiträge: 1575
Registriert: Di 1. Aug 2006, 12:13
Wohnort: nahe Karlsruhe

Re: Langzeitreisen und die Agentur für Arbeit

Beitrag von Ralf Kiefer »

markus-1969 hat geschrieben: a) mindestens 4 Monate vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit beim Amt melden
Sofort bei Kenntnis, nicht erst 4 Monate vorher. Im Falle einer schriftlichen Kündigung geht man typischerweise am folgenden Werktag mit der Kündigung zum Amt.
markus-1969 hat geschrieben: b) am Tag an dem Du arbeitslos wirst, persönlich beim Amt melden.
Wozu? Die wesentlichen Punkte kann man schon früher klären, wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen wird.
markus-1969 hat geschrieben: 2) wenn du arbeitslos bist bist zu Eigenbemühungen verpfliichtet. Aber Du kannst Dich jederzeit abmelden, wegen was, interesiert keinen. Wichtig ist nur, daß Du es tust.
Das ist der schon beschriebene Unterschied zwischen arbeitslos und arbeitssuchend. Im 1. Fall hat man Ansprüche und Pflichten, im 2. Fall nicht.

Gruß, Ralf
markus-1969
Beiträge: 609
Registriert: So 17. Apr 2011, 21:36

Re: Langzeitreisen und die Agentur für Arbeit

Beitrag von markus-1969 »

Ralf Kiefer hat geschrieben:
markus-1969 hat geschrieben: a) mindestens 4 Monate vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit beim Amt melden
Sofort bei Kenntnis, nicht erst 4 Monate vorher. Im Falle einer schriftlichen Kündigung geht man typischerweise am folgenden Werktag mit der Kündigung zum Amt.
Sicher, aber soweit ich es im Kopf habe, können sie einem nichts tun wenn man 4 Monate vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit dies angezeigt hat. Tritt die Arbeitslosigkeit erst danach ein, muß man soweit ich es im Kopf habe innerhalb einer Woche ab Kenntnis dies bei der Agentur getan werden.
Ralf Kiefer hat geschrieben:
markus-1969 hat geschrieben:
b) am Tag an dem Du arbeitslos wirst, persönlich beim Amt melden.
Wozu? Die wesentlichen Punkte kann man schon früher klären, wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen wird.
Ich denke es ist am einfachsten wenn man die Folgen, die sich aus der Arbeitslosigkeit ergeben, erst einmal eintreten läßt. Fährst Du gleich am 1. Tag der Arbeitslosigkeit weg ? Wenn nein, hast dazwischen einen Anspruch auf Arbeitslosigkeit ab dem Beschäftigungsende bis zum Tag der Abfahrt.

Den Anspruch hast aber nur, wenn Du Dich am 1. Tag der Arbeitslosigkeit persönlich beim Amt meldest.
Ralf Kiefer hat geschrieben:
markus-1969 hat geschrieben: 2) wenn du arbeitslos bist bist zu Eigenbemühungen verpfliichtet. Aber Du kannst Dich jederzeit abmelden, wegen was, interesiert keinen. Wichtig ist nur, daß Du es tust.
Das ist der schon beschriebene Unterschied zwischen arbeitslos und arbeitssuchend. Im 1. Fall hat man Ansprüche und Pflichten, im 2. Fall nicht.
Sicher. Aber was machst, wenn Du aus irgendeinem Grund mehrere Wochen zwischen Ende der Beschäftigung und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit hast und am Ende doch nicht fährst ?

Deswegen die Idee, alles normal ablaufen zu lassen wie bei normaler Arbeitslosigkeit, solange Du Deinen Pflichten tatsächlich nachkommst, sollte das kein Problem sein. Wichtig ist, daß Du die gesamte Zeitspanne im Auge hast

1) bis zur Arbeitslosigkeit: rechtzeitige Meldungen
2) Arbeitslosigkeit bis Abfahrt: Bewerbungen, evtl. Pflicht zur Jobannahme
3) Reisezeit: freiwillig versichert ?
4) nach Reisezeit Arbeitslos
liphpip
Beiträge: 482
Registriert: Fr 11. Nov 2005, 21:48

Re: Langzeitreisen und die Agentur für Arbeit

Beitrag von liphpip »

beitrag selber zahlen ist ne gute idee ich frage mich nur grade wie das berechnet wird.weil es sind glaub ich 3% des brutto einkommens.aber ein bruttoeinkommen ist ja dann nicht vorhanden.

aber was ich hier so heraus lese ist ja das man beim amt tatsächlich solche fragen stellen kann ohne gleich gelüncht zu werden...
haben dann wohl andere auch schon so gemacht.
sehr interessante diskusion hier danke.
markus-1969
Beiträge: 609
Registriert: So 17. Apr 2011, 21:36

Re: Langzeitreisen und die Agentur für Arbeit

Beitrag von markus-1969 »

liphpip hat geschrieben:beitrag selber zahlen ist ne gute idee ich frage mich nur grade wie das berechnet wird.weil es sind glaub ich 3% des brutto einkommens.aber ein bruttoeinkommen ist ja dann nicht vorhanden.
Es gibt da irgendein schema nachdem sich ein pauschalbetrag je kalendermonat berechnet; der pauschalbetrag is gestaffelt nach
- studiert
- ....

also nach Beruf. Wer mehr Beitrag zahlt bekommt mehr raus.
JoachimS
Beiträge: 110
Registriert: Fr 30. Apr 2010, 10:39
Wohnort: Karlsruhe

Re: Langzeitreisen und die Agentur für Arbeit

Beitrag von JoachimS »

Es besteht keine Pflicht zur Arbeitslosmeldung. Nur bei Leistungsbeanspruchung. Ein Verlust oder Kürzung des Alg kommt also nicht in Frage. Hab ich selbst so gemacht und ich hatte keine Nachteile. Freiwillige Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gibt es nur für Selbständige oder sogenannte Existenzgründer. Genauer halt mal selber schlau machen.
Bei der Rentenversicherung können die Beiträge auch noch bis März des Folgejahres bezahlt werden. Auskunft über die Rentenversicherung, die haben übrigens sogar ne kostenlose Servicenr. dafür.
Krankenkasse bzw. Auslandskrankenversicherung dürfte ja klar sein.

Joachim
Der Versuch der Natur sich ein denkendes Wesen zu leisten, muß als gescheitert angesehen werden.
Amanzi
Beiträge: 72
Registriert: Mo 10. Nov 2008, 22:35

Re: Langzeitreisen und die Agentur für Arbeit

Beitrag von Amanzi »

Hallo,

ich würde mich in jedem Fall arbeitslos melden - schon allein wegen der Zeiten, die an die Rentenversicherung gemeldet werden. Tust Du das nicht, hast Du u. U. später eine Lücke und Probleme mit Deinen Anwartschaftszeiten.

Selbst wenn Du zum jetzigen Zeitpunkt kein Alg I beziehen möchtest, hast Du Dir einen Anspruch gesichert, der auch nach Deiner Rückkehr noch besteht (zumindest gehe ich mal davon aus - Du hast sicher in den letzten 24 Monaten 12 Monate gearbeitet, oder?). Ich würde mich da mal beraten lassen. Du musst ja nicht von Deiner Reise erzählen. Ich habe damals behauptet, eine Art freiwilliges soziales Jahr in Afrika zu absolvieren - fand mein Berater total interessant und schlussfolgerte sogleich, dass ich damit da wohl kein Interesse an Vermittlungsvorschlägen hätte, da ich ja eh dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stände.

Im übrigen arbeiten bei der Agentur keine Untiere - ich hatte das Vergnügen auch mal knapp 2 Jahre. Ist ein ziemlicher Gesetzesdschungel, durch den man sich als Angestellter dort kämpfen muss...

Gruß
Amanzi
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