Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2020
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
China - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise: Testpflicht, Quarantänebestimmungen:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach China wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Fallzahlen haben sich in China auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationale Gesundheitskommission der VR China und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige wurde am 28. September 2020 etwas gelockert. Ausländische Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen ohne Visum nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für Inhaber gültiger Visa.
Grundsätzlich weiterhin möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden darüber hinaus weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis erteilt (u.a. ausländische Staatsangehörige, die nach China einreisen zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Zur Durchführung des Visumsverfahrens ist eine sog. „PU-Einladung“ bei den zuständigen chinesischen Lokalbehörden einzuholen. Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Eine weitere Voraussetzung für die Einreise ist eine Gesundheitserklärung bzw. „Health Declaration Form“, die per E-Mail bei den chinesischen Auslandsvertretungen beantragt werden muss. Seit dem 6. November 2020 stellen die chinesischen diplomatischen Vertretungen in Deutschland nur dann die notwendige Gesundheitserklärung aus, wenn negative Testergebnisse eines Nukleinsäuretests und zusätzlich eines IgM Antikörper-Bluttests vorgelegt werden. Spezifische Teststellen wurden nicht bestimmt. Sowohl Schnelltests als auch „Elisa-Tests“ werden anerkannt. Die Tests dürfen nicht älter als 2 Tage sein, die Testergebnisse müssen den Namen und die Anschrift der Teststelle aufweisen. Bei Transitflügen müssen im Transitland beide Tests wiederholt und innerhalb von 2 Tagen vor Abflug bei der lokalen chinesischen Auslandsvertretung eine weitere „Health Declaration Form“ eingeholt werden. Derzeit stellen die chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland lediglich „Health Declaration Forms“ für Reisende mit Direktflügen von Deutschland nach China aus.
Die Gültigkeitsdauer der „Health Declaration Form“ beträgt 2 Tage ab Durchführung des Tests. Zu rechnen ist ab Zeitpunkt der Testdurchführung, nicht dem Zeitpunkt des Ergebnisses.
Seit dem 16. November 2020 besteht parallel die Möglichkeit, die „Health Declaration Form“ über ein Online Formular zu beantragen und in Form eines QR-Codes zugeschickt zu bekommen. Dieses Verfahren wird ab dem 23. November 2020 die Beantragung per Mail vollständig ersetzen.
Die E-Mail-Adressen zur Beantragung der „Health Declaration Form“ lauten:
• Chinesische Botschaft in Berlin (Bei Wohnsitz in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern)
• Chinesisches Generalkonsulat in Hamburg (Bei Wohnsitz in Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein)
• Chinesisches Generalkonsulat in München (Bei Wohnsitz in Bayern)
• Chinesisches Generalkonsulat in Frankfurt am Main (Bei Wohnsitz in Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg, Hessen)
• Chinesisches Generalkonsulat in Düsseldorf (Bei Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen)
Die Bearbeitungszeit beträgt nach Auskunft der chinesischen Vertretungen einige Stunden. Anträge werden auch am Wochenende bearbeitet. Sollte die „Health Declaration Form“ für einen Flug am Wochenende benötigt werden, empfehlen die chinesischen Vertretungen eine Kontaktaufnahme per E-Mail spätestens bis Freitag.
Es ist nicht auszuschließen, dass ausländische Staatsangehörige mit durchgemachter COVID-19-Erkrankung auf Hürden bei Ab- und Einreise stoßen.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben. Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann davon abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne.
Bei Einreisen aus Hongkong muss ebenfalls ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Webseite des chinesischen Verbindungsbüros in Hongkong.
Kleine Kinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Ältere Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von 2 Wochen, sind besonders für (Klein-) Kinder und ältere Menschen belastend.
Die für die Quarantäne-, Test- und sonstigen Maßnahmen anfallenden Kosten müssen selbst getragen werden.
Reisende mit Krankheitssymptomen werden in Krankenhäuser isoliert und obligatorischen Untersuchungen und Maßnahmen unterzogen. Gleiches kann für Personen gelten, die auf dem gleichen Flug eingereist sind wie eine Person, die z.B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird. Es kam bereits zu einer Einweisung in ein Krankenhaus, nachdem in den Einreiseunterlagen wahrheitsgemäß eine frühere zurückliegende Corona-Erkrankung angegeben wurde, trotz Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Tests. Auch ein positiver COVID-19-Antikörpertest (anlässlich eines gewöhnlichen Bluttests) kann zu entsprechenden medizinischen Maßnahmen inklusive Quarantäne führen.
Bei Einreise nach China mit Kindern ist zu beachten, dass chinesische Regelungen vorsehen, dass Minderjährige im Fall einer positiven Testung nach Einreise nicht von ihren Eltern persönlich im Krankenhaus betreut werden dürfen.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Durch- und Weiterreise
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können.
Reiseverbindungen
Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Chengdu, Nanjing, Shanghai) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Beschränkungen im Land
COVID-19 bedingte Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen sind derzeit nicht bekannt, eine kurzfristige Verhängung bei Auftreten lokaler Infektionen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Für den Besuch einiger touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-In teilweise negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.
Hygieneregeln
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Beachten Sie die Informationen zu Umsteige- und Transferflügen, sowie Informationen zum auszufüllenden Gesundheitszertifikat auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Italien - Ergänzung Südtirol:
Die Südtiroler Landesregierung hat ihre Bürger zur freiwilligen Teilnahme an einem geplanten Massentest am nächsten Wochenende aufgerufen. Quelle: n-tv
Kamerun - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kamerun wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kamerun ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Bei den offiziellen Zahlen der kamerunischen Infektionsstatistik muss von einer sehr hohen Dunkelziffer von Infizierten ausgegangen werden.
Kamerun ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Am 18. März 2020 hat Kamerun seine Landesgrenzen geschlossen. Die Einreise per Flugzeug, Schiff oder Fahrzeug ist nur sehr eingeschränkt möglich. Ausnahmen bestehen für die Einfuhr von Versorgungsgütern.
Die Einreise nach Kamerun ist derzeit nur kamerunischen Staatsangehörigen und Ausländern mit bestehendem Daueraufenthaltsrecht („Carte de Séjour“) gestattet. Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden.
Bei allen Reisenden muss bei Einreise an den Flughäfen Jaunde-Nsimalen und Douala zusätzlich ein Antigen-Schnelltest gemacht werden. Dieser Test wird durch die staatlichen Gesundheitsbehörden durchgeführt. Erst wenn das negative Testergebnis vorliegt, kann die Einreise (Pass- und Zollkontrolle) ungehindert stattfinden. Sofern das Testergebnis positiv ist, muss damit gerechnet werden, dass die betroffene Person in eine staatliche Quarantäneeinrichtung verbracht wird.
Visa für die kurzzeitige Einreise nach Kamerun werden nur noch unter besonderen Bedingungen erteilt. Die Voraussetzungen zur Visaerteilung ändern sich derzeit sehr kurzfristig. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich die kamerunische Botschaft.
Durch- und Weiterreise
Über die zur Einreise gemachten Angaben ergeben sich keine weiteren Beschränkungen.
Reiseverbindungen
Internationale Fluglinien (Brussels Airlines, Air France, Turkish Airlines) haben ihren Flugverkehr stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten Beschränkungen im Land, die aber in der Praxis zum Großteil nicht umgesetzt werden. Gastronomiebetriebe, Bars und Diskotheken sind wie gewohnt geöffnet.
Die Schulen haben zum Großteil geöffnet. Teilweise werden Hygienekonzepte (Desinfektion bei Betreten, Maskenpflicht) in den Schulen umgesetzt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zum Einhalten von Abstandsregeln („social distancing“).
• Achten Sie aus eigener Sicherheit auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokalen Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte und ergänzende Informationen beim kamerunischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline 1510.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Mongolei - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Mongolei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Mongolei war bisher von COVID-19 weniger betroffen. Seit dem 10. November 2020 gibt es jedoch mehrere bestätigte Corona-Fälle, bei denen die Übertragung im Land, außerhalb des Quarantänesystems stattgefunden hat. Die Mongolei ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Ausgenommen davon sind Sonderflüge der mongolischen Regierung zur Repatriierung eigener Staatsangehöriger.
Eine Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich. Die Grenzübergänge nach Russland sind auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht daher faktisch eine Ein- und Ausreisesperre. Von der Einreisesperre ausgenommen sind Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei und solche mit einem/r mongolischen Ehegatten/in und gemeinsamen Kindern. Für die Einreise mit einem der Sonderflüge ist die vorherige Genehmigung der mongolischen Behörden erforderlich.
Seit dem 8. Oktober 2020 sind mongolische Auslandsvertretungen ermächtigt, wieder kurzfristige Diplomatische, Dienst- und Geschäftsvisa zu erteilen; diese 30-Tage-Visa werden in der Mongolei einmalig um bis zu 30 Tage auf max. 60 Tage verlängert.
Darüber hinaus hat jede Änderung der Reisebestimmungen in den beiden Nachbarländern Russland und China, aber auch in Korea und Japan direkte Auswirkung auf die Situation der Mongolei. Unmittelbar bei Einreise beginnt eine 21-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung (für Ausländer i.d.R. im Hotel) unter sehr einfachen Verhältnissen (eingeschränkte Körperpflegemöglichkeiten, einfachste Verpflegung). Da das Fluggepäck ebenfalls in Quarantäne genommen wird, muss das Handgepäck essentielle Utensilien für die Quarantäne enthalten – wie z.B. Medikamente, persönliche Hygieneartikel, Wechselkleidung. Für die Unterbringung in Quarantäne werden insgesamt ca. 320 € (50.000 MNT pro Person/-Tag) in Rechnung gestellt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transitaufenthalt in der Mongolei ist aufgrund der Aussetzung des kommerziellen Flugverkehrs und der verpflichtenden 21-tägigen Quarantäne aktuell nicht möglich.
Reiseverbindungen
In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Eine Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich.
Beschränkungen im Land
Um eine großflächige Verbreitung des Virus zu verhindern, hat die mongolische Regierung diverse Maßnahmen beschlossen, unter anderem eine partielle Ausgangssperre und Beschränkungen des Reiseverkehrs von/nach Ulan Bator und zwischen den Provinzen.
Diese Maßnahmen wurden nochmals verschärft und gelten bis zum 1. Dezember 2020, 6 Uhr. Es wurde landesweit eine erhöhte Krisenbereitschaft ausgerufen. Die Bevölkerung ist aufgerufen, soweit möglich, zuhause zu bleiben. Die Straßen nach und aus Ulan Bator sind für den privaten Autoverkehr gesperrt, ebenso vereinzelt der Verkehr zwischen den Provinzen der Mongolei. Schulen, Universitäten, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen sind mindestens bis 1. Dezember 2020 geschlossen, Behörden sind aufgerufen, aus dem Homeoffice zu arbeiten. Supermärkte, Tankstellen, Banken, Krankenhäuser und andere essentielle Einrichtungen sind von den Einschränkungen nicht betroffen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Verstöße dagegen werden mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 MNT (ca. 15 Euro) geahndet. An Gebäudeeingängen werden häufig Fiebermessungen durchgeführt.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mongolischen Regierung über die staatliche Nachrichtenagentur Montsame.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
• Für dringend notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Niederlande - Ergänzung:
In den Niederlanden werden die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vorsichtig wieder gelockert: Von Donnerstag an dürfen Theater, Museen, Kinos und Bibliotheken wieder öffnen. Kneipen, Cafés und Restaurants bleiben jedoch geschlossen. Künftig darf man wieder drei Gäste zu Hause empfangen - bisher waren es zwei. Die Niederlande hatten Mitte Oktober einen Teil-Lockdown verhängt. Die Regeln wurden dann vor zwei Wochen verschärft. Trotz der Erleichterungen geht die Regierung davon aus, dass der Teil-Lockdown erst in der zweiten Januar-Hälfte nächsten Jahres aufgehoben werden kann. Bis dahin wird auch von Auslandsreisen dringend abgeraten. Quelle: tagesschau.de
Rumänien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Rumänien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Rumänien ist von COVID-19 sehr stark betroffen und verzeichnet in nahezu allen Landesteilen viele Neuinfektionen. Landesweit liegt die Inzidenz über 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Rumänien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Das Einreiseverbot vom 22. März 2020 für Ausländer gilt nicht für EU-Bürger, die keine COVID-19-Symptome aufweisen.
Zudem gibt es umfangreiche Ausnahmen u.a. für Familienangehörige von rumänischen und EU-Bürger, die ihren Wohnsitz in Rumänien haben sowie Personen, die aus dringenden Gründen (Krankheitsfall oder familiäre Gründe) reisen müssen.
Die epidemiologische Situation in den Ländern, bei denen Quarantänemaßnahmen ergriffen werden müssen („zona galbenea – gelbe Zone“), wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit regelmäßig aktualisiert. Reisende, die aus einem dieser Länder einreisen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantäne. Diese kann am zehnten Tag verlassen werden, sofern ein am achten Tag durchgeführter PCR-Test negativ ist und der Betroffene keine spezifischen Symptome aufweist. Personen, die aus Risikogebieten für max. 72 Stunden einreisen, müssen nicht in Quarantäne gehen, wenn sie einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Die Straßengrenzübergänge sind eingeschränkt geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Die Grenzübergänge im Luftverkehr sind grundsätzlich geöffnet.
Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Ein Aufenthalt in Rumänien kann sich auf die Einreisemöglichkeiten in weitere Länder auswirken.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist eingeschränkt möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden statt.
Beschränkungen im Land
In Rumänien gilt aufgrund der derzeitigen epidemiologischen Lage der Alarmzustand, zunächst bis zum Ablauf des 13. Dezember 2020. Eine weitere Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Es gilt landesweit eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 23 und 5 Uhr (mit Ausnahmen u.a. für Transitreisende).
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels und Beherbergungsbetriebe können gebucht werden. Je nach Entwicklung der Infektionszahlen kann es insbesondere für Ferienorte wieder zu Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit kommen.
Die Innenbereiche von Restaurants und Kaffeehäusern sowie alle Clubs, Diskotheken und Bars sind geschlossen. Private und öffentliche Feiern sind sowohl in Innen- als auch Außenbereich verboten.
Hygieneregeln
Landesweit besteht sowohl in geschlossenen öffentlichen Räumen, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln als auch im Freien die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (nur Kinder unter fünf Jahren sind ausgenommen). Die Abstandsregel von zwei Metern ist einzuhalten; das gilt auch für die Strände. Bei einer Überschreitung der kumulativen Inzidenz von über 3/1.000 Einwohner/14 Tagen kann von den rumänischen Behörden eine Quarantäne der betroffenen Ortschaft beschlossen werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Quarantänebeschränkungen, „zona galbena“) in Rumänisch.
• Wenn Sie sich touristisch in Rumänien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112. Ein COVID-19-Test ist nicht verpflichtend.
• Meiden Sie den Kontakt zu anderen Personen, um diese nicht einem Infektionsrisiko auszusetzen. Die Übertragung der Infektion von asymptomatischen Personen ist möglich.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in Rumänien aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit .
• Aufenthalte in Rumänien können sich auf Einreisemöglichkeiten in anderen Ländern auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt der Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Länder über die Reise- und Sicherheitshinweise sowie die Webseiten der jeweiligen Auslandsvertretungen.
Slowakei - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Slowakei wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die gesamte Slowakei als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung .
Einreise
Deutschland wird aus slowakischer Sicht seit dem 16. November 2020 als Risikogebiet eingestuft.
Reisende mit Voraufenthalten in sogenannten Risikoländern innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in die Slowakei müssen ihre Einreise online in "eHranica" der slowakischen Regierung oder beim Amt für öffentliche Gesundheit anmelden und eine 10-tägige Selbstisolation einhalten. Frühestens nach 5 Tagen fordert das Amt für öffentliche Gesundheit Reisende zur Durchführung eines PCR-Tests auf.
Wer bei der Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen kann, welches nicht älter als 72 Stunden ist, muss sich nicht in Quarantäne begeben. Eine Anmeldung der Einreise ist dann nicht erforderlich. Testergebnisse zertifizierter Labore aus EU-Ländern in deutscher, englischer, tschechischer oder slowakischer Sprache werden anerkannt.
Grenzkontrollen finden an der Grenze zur Ukraine statt. Bei Einreisen in die Slowakei aus der Ukraine gelten weiterhin die Regelungen der slowakischen Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei in Richtung Österreich, Polen, der Tschechischen Republik und Ungarn sind problemlos möglich.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Bewirtung in Restaurants, Kneipen und Cafés darf nur noch draußen oder zum Mitnehmen erfolgen. Gäste müssen ein aktuelles negatives Testergebnis besitzen. Alle Lokale müssen um 22 Uhr schließen. In Supermärkten und Drogerien gelten spezielle Einkaufsstunden für Senioren ab 65 Jahren von 9 bis 11 Uhr. Private Versammlungen von mehr als 6 Personen sind verboten. Kulturelle Veranstaltungen, Gottesdienste und Sportwettkämpfe sind untersagt.
Die Regierung hat den Notstand erneut bis zum 29. Dezember 2020 verlängert. Weitere beschränkende Maßnahmen, u.a. auch zur Bewegungsfreiheit, können damit beschlossen werden.
Hygieneregeln
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist drinnen und draußen Pflicht. In der freien Natur gilt die Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von 5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
• Informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft Pressburg.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Wenn Sie sich touristisch in der Slowakei aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie vor Weiterreise in die Ukraine unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Spanien - Ergänzung:
In der spanischen Hauptstadt-Region um Madrid sollen alle 6,6 Millionen Einwohner bis Weihnachten auf das Coronavirus getestet werden. Quelle: tagesschau.de
Nach dem einmonatigen Lockdown plant Katalonien, ab Montag Bars und Restaurants wieder mit einer Kapazität von 30 % sowohl drinnen als auch draußen zu öffnen, jedoch nur bis 17 Uhr. Quelle: ANSAmed
Südkorea - Ergänzung:
In Südkorea sollen wieder Beschränkungen bei Versammlungen gelten. Unter anderem sind ab Donnerstag im Großraum Seoul und Teilen der Provinz Gangwon im Osten des Landes wieder Zusammenkünfte von mehr als 100 Personen bei Demonstrationen, Festivals und Kongressen verboten. Im Theater, bei Konzerten und in Büchereien soll ein Platz zwischen Besuchern freigelassen werden. Sportstadien dürfen nur noch zu 30 Prozent besetzt werden. Quelle: tageschau.de
Tschechische Republik - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tschechien wird derzeit aufgrund von Einreisebeschränkungen und hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tschechien ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. In allen Landesteilen einschließlich der Grenzregionen zu Deutschland sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Tschechien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Seit dem 16. November 2020 setzt Tschechien das „Anti-Epidemie-System“ zur Risikobewertung auf fünf Ebenen (PES) um, aufgrund dessen in den tschechischen Regionen nach ihrer spezifischen epidemischen Situation verschiedene Hygienemaßnahmen und Verhaltensmaßregeln umgesetzt werden. Die Einstufung erfolgt anhand der Reproduktionszahl, der Anzahl positiver Tests an der Gesamtzahl der Tests, der Anzahl der Infizierten pro 100.000 Personen und an der älteren Bevölkerung. Die höchste Risikostufe wird lila, die niedrigste grün gekennzeichnet. Derzeit sind alle tschechischen Regionen lila eingestuft. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf Englisch über die Risikobewertung der einzelnen Distrikte und über die Maßnahmen, die in den einzelnen Regionen umgesetzt werden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; In einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle 7-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Einreisen zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt.
Deutschland wird ab dem 15. November 2020 der roten Kategorie zugeordnet. Einreisen aus Deutschland für Geschäfts- und Dienstreisen, Familienbesuche, Reisen aus medizinischen Gründen, zur Wahrnehmung von Behördenterminen und zur Teilnahme an Hochzeiten und Bestattungen sind dann ohne negativen PCR-Test und ohne vorherige Online-Anzeige der Einreise – bis auf Ausnahmen – nicht mehr möglich.
Seit dem 9. November 2020 setzt Tschechien das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen und roten Kategorie zugerechnet.
Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
1. Grüne Kategorie:
Aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise uneingeschränkt möglich, derzeit aber durch die Ausgangsbeschränkungen nicht für touristische Reisen.
2. Orange Kategorie:
Aus Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise uneingeschränkt bis auf touristische Reisen möglich, Personen, die in Tschechien arbeiten oder studieren wollen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantäne oder müssen bei oder innerhalb von fünf Tagen nach Einreise ihrem Arbeitgeber oder der Bildungseinrichtung einen negativen PCR-Test vorlegen.
Drittstaatenangehörige mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem anderen Land der grünen oder orangen Kategorie und einem von einem anderen EU-Staat ausgestellten Visum können aus einem Land der grünen oder orangen Kategorie ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Verpflichtung nach Tschechien einreisen.
3. Rote Kategorie:
Aus Ländern der roten Kategorie ist eine Einreise ohne Einreiseanmeldung, Quarantäne oder Negativtest prinzipiell nicht möglich. Ausnahmen bestehen für Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr, Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen mit Akkreditierung in Tschechien, Reisen aus dringenden gesundheitlichen und familiären Gründen und für Geschäfts- und Arbeitsaufenthalte, wenn der Aufenthalt 24 Stunden nicht überschreitet, sowie für Grenzpendler und Schüler und Studenten aus Nachbarländern.
EU-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat, die aus Deutschland oder anderen Ländern der roten Kategorie einreisen oder die sich in den letzten 14 Tagen mehr als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben müssen
1. ihre Einreise vor Grenzübertritt mit einem Online-Formular dem regional zuständigen Hygieneinstitut anzeigen und die Bestätigung über die Absendung bei Grenzübertritt mit sich führen
2. innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR-Test durchführen und dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut vorlegen. Alternativ kann auch ein in einem anderen EU-Land vorgenommener Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut unmittelbar nach Einreise vorgelegt werden.
Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Drittstaater mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder anderen Ländern der roten Kategorie, die nur ein kurz- oder langfristiges Schengenvisum oder nationales Visum besitzen, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, dürfen aus Deutschland oder einem anderen Land der roten Kategorie grundsätzlich nicht nach Tschechien einreisen. Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörigen durch Tschechien ist ohne zusätzlichen Nachweis oder Anzeigepflicht bei den lokalen Hygienestationen möglich, unabhängig davon, ob sie aus einem grün, orange oder rot kategorisierten Land gemäß dem Ampel-System einreisen. Dies gilt auch für Drittstaater mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.
Drittstaater aus einem Land der roten Kategorie mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch Tschechien durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der roten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, das Angebot an Verbindungen ist aber eingeschränkt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn/Tuřany, Karlsbad, Ostrava/Mošnov, Pardubice, Prag/Ruzyně und Prag/Kbely geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen ist aber eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Am 5. Oktober 2020 hat die Tschechische Regierung den Notstand verhängt. Die Grenzen bleiben weiter geöffnet.
Seit dem 22. Oktober 2020 bestehen Ausgangsbeschränkungen. Nur Wege zur Arbeit, zur Familie, zum Arzt oder Einkaufen, Spaziergänge und Sport im Freien sind erlaubt.
Seit dem 28. Oktober 2020 besteht zwischen 21 Uhr und 5 Uhr ein Ausgangsverbot. Ausnahmen bestehen, z.B. für Wege zur Arbeit.
Es dürfen sich, auch im Freien, nur max. zwei Personen treffen. Ausnahmen bestehen für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen max. 15 Personen teilnehmen können.
Seit dem 22. Oktober 2020 sind außerdem alle Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe geschlossen, ausgenommen sind nur die Geschäfte zur Grundversorgung (Lebensmittel, Apotheken, Drogerien, Reparaturen). Großhandelsgeschäfte bleiben geöffnet. Seit dem 28. Oktober 2020 müssen auch diese Geschäfte zwischen 20 Uhr und 5 Uhr sowie an Sonntagen schließen.
Alle Restaurants, Bars und andere Nachtlokale sind geschlossen, Straßenverkauf ist bis 20 Uhr möglich. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Sämtliche kulturelle Veranstaltungen (Theater, Kino, Zoo usw.) und Freizeitsportveranstaltungen sind abgesagt, Museen, Schlösser und andere Sehenswürdigkeiten sind geschlossen. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere soziale Einrichtungen sind für den Besucherverkehr geschlossen.
Hotels sind für touristische Reisen geschlossen, bleiben aber für Dienstreisen offen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, im Freien, wo der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, in PKW bei Fahrgemeinschaften, die nicht aus dem gleichen Haushalt kommen und in allen Innenräumen. Wohnungen und Unterkünfte, zum Beispiel Hotelzimmer, sind davon ausgenommen.
Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle aus Ländern der roten Kategorie einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Webseite in englischer Sprache darüber, in welchen Landkreisen besondere Hygienemaßnahmen gelten.
• Informieren Sie sich zur Ein-, Durch- und Ausreise auch auf der Seite der Deutschen Botschaft Prag.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Wenn Sie sich touristisch in Tschechien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und +420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Türkei - Ergänzung:
In der Türkei werden die Maßnahmen verschärft. Schulen bleiben bis Ende des Jahres geschlossen, Gaststätten dürfen nur noch ausliefern, und Sportveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt. An Wochenenden soll es einen Teil-Lockdown geben. Quelle: tagesschau.de
Ukraine - Änderung Beschränkungen im Land; Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Ukraine wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Ukraine ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Kiew sowie die Gebiete Charkiw, Lemberg (Lwiw), Odessa und Czernowitz.
Die Ukraine ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die ukrainische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ausländer müssen eine Krankenversicherung nachweisen, welche die Kosten einer Behandlung und Beobachtung wegen des Verdachts einer COVID-19-Erkrankung einschließt. Der Nachweis ist auf Englisch oder Ukrainisch vorzulegen. Die Versicherungsgesellschaft muss in der Ukraine registriert sein oder über eine Vertretung oder einen Partner (Assistance) in der Ukraine verfügen.
Ukrainische Behörden teilen die Herkunftsstaaten in eine „grüne“ und eine „rote“ Kategorie ein. Die Einteilung wird im Informationsportal "Visit Ukraine Today" veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.
Deutschland ist derzeit in der „grünen“ Kategorie eingestuft, d.h. Einreisende aus Deutschland unterliegen bisher keiner Selbstisolations- oder Testpflicht. Änderungen können kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung erfolgen.
Bei Einreise aus oder Aufenthalt innerhalb der letzten 14 Tage in einem Staat der "roten“ Kategorie gilt eine zwingende häusliche Quarantäne unter Nutzung der Mobiltelefonanwendung „Dii vdoma“ („Дій вдома“), die bei Einreise bereits eingerichtet sein muss. Die verpflichtende Selbstisolation von 14 Tagen kann durch einen negativen COVID-19-PCR-Test bei einem zugelassenen Test-Zentrum nach Einreise verkürzt werden. Bei Absolvierung des Tests vor Einreise besteht die Gefahr der Nichtanerkennung, z.B. aufgrund sprachlicher oder formeller Anforderungen. Einzelheiten sind auf der offiziellen Seite "Visit Ukraine Today" nachzulesen.
Durch- und Weiterreise
Eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten gehört für die Ukraine aktuell zu den Staaten der "roten" Kategorie, darunter die Nachbarländer Polen, Slowakei, Rumänien. In diesen und weiteren Ländern bestehen weiterhin Einreisebeschränkungen für aus der Ukraine einreisende Personen.
Reiseverbindungen
Im internationalen Reiseverkehr bestehen keine Beschränkungen mehr von staatlicher Seite. Aufgrund der geringen Auslastung können sich insbesondere Flugverbindungen jedoch kurzfristig ändern.
Beschränkungen im Land
Seit dem 16. November 2020 gelten folgende landesweit einheitliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, die zuvor der Warnstufe „Orange“ der sog. Adaptiven Quarantäne zugeordnet waren:
Alle Personen müssen einen Ausweis mitführen. Gaststätten dürfen nur noch von 7 bis 22 Uhr öffnen. Großveranstaltungen sind auf 20 Personen beschränkt. In Sporteinrichtungen und Museen darf sich max. 1 Person pro 20 m² aufhalten. Für Kinos und Theater gilt eine maximale Besetzung von 50% aller Plätze. Touristische Unterkünfte (außer Hotels), Nachtclubs und Diskos müssen schließen. Bildungseinrichtungen werden geschlossen, wenn über 50% der Lehrkräfte und Kinder in Selbstisolierung sind.
Hygieneregeln
An öffentlichen Orten, nicht jedoch im Freien, besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das gilt auch für Öffentliche Verkehrsmittel. Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen müssen im öffentlichen Verkehr sowie in Geschäften und Gaststättenbetrieben eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich unmittelbar vor Abreise auf der Seite der ukrainischen Behörden darüber, ob für Ihr Herkunftsland erweiterte Quarantänebestimmungen gelten.
• Nach Ihrem Aufenthalt in der Ukraine (kein Transit) beachten Sie bitte die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Zypern - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen, die Infektionszahlen auf der gesamten Insel steigen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Zypern als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Flughäfen sind geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Basierend auf der Entwicklung der COVID-19-Pandemie hat die zyprische Regierung Staaten in einer Liste kategorisiert, überprüft diese regelmäßig und passt die Kategorisierung ggf. an.
Deutschland befindet sich ab dem 9. November 2020 in Kategorie B. Einreisende aus Deutschland müssen daher bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein darf. Bestimmte Personengruppen (wie z.B. Zyprer)) und Personen, die aus Ländern kommen, in denen kein PCR-Test möglich ist, können sich bei Ankunft in Zypern auf eigene Kosten testen lassen. Bis zur Vorlage des Testergebnisses müssen sich diese Personen in Selbstisolation begeben. Bei Ankunft in Zypern ist mit Temperaturmessung zu rechnen, auch können – nach dem Zufallsprinzip – bei Reisenden PCR-Tests durchgeführt werden. Zudem wird bei einzelnen, ausgewählten Flügen von sämtlichen Passagieren bei Ankunft ein PCR-Test durchgeführt. Dies gilt auch, wenn bei Einreise ein negatives Testergebnis vorgelegt wurde. Im Falle eines positiven Testergebnisses bei einem Reisenden werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, in 14-tägige Quarantäne genommen. Die Kosten hierfür und eine evtl. notwendige Behandlung im Falle einer Erkrankung übernimmt die Republik Zypern. Darüber hinaus müssen sich Reisende vor Abflug online registrieren, um einen Cyprus Flight Pass zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Der „Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur Kategorie C der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur Kategorie C gehört. Die Einreise wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt, diese müssen einen PCR-Test bei Einreise vorlegen, sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben und sich 48 Stunden vor Ablauf der Selbstisolation einem weiteren PCR-Test unterziehen.
Bei Einreisen in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) über den Flughafen Ercan oder die Demarkationslinie, müssen Reisende einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 120 Stunden (Ercan) bzw. 72 Stunden sein darf. Alle Reisenden müssen sich einem weiteren Test bei Einreise unterziehen und anschließend sieben Tage zentral in einem Quarantänezentrum (Studierende in ihrer Studentenunterkunft) bleiben. Am Ende der Quarantäne wird erneut getestet. Die Kosten für die Quarantäne und die Tests muss der Reisende tragen. Ausnahmen von der Quarantäne gibt es für Personen, die sich weniger als 72 Stunden im Norden aufhalten.
Einige Übergänge über die Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) sind wieder geöffnet, allerdings auf Seite der Republik Zypern nur für Personen, die die zyprische Staatsangehörigkeit oder eine Aufenthaltserlaubnis in der Republik Zypern besitzen, u.a. Arbeiter und Studierende. Es muss ein negativer PCR-Test (s.o.) vorgelegt werden. Für Touristen ist der Übertritt über die Demarkationslinie von Norden nach Süden derzeit nicht möglich.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Für die Bezirke Limassol und Paphos hat die Regierung bis 30. November 2020 einen weitgehenden Lockdown angeordnet. Dieser beinhaltet u.a. eine Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr, die Schließung von Restaurants, Bars und Cafés (Außer-Haus-Verkauf und Lieferdienste bis 20 Uhr erlaubt), Kirchen, Schulen (teilweise), Kinos, Theatern, Museen, Friseuren, Fitnessstudios u.a.. Mit Ausnahme von Fahrten zu den Flughäfen Paphos und Larnaka und dem Hafen Limassol sind Reisen in die beiden Bezirke und zwischen den Bezirken nicht erlaubt. Weitere Beschränkungen gelten für Zusammenkünfte in öffentlichen oder privaten Räumen. Für das übrige Land bleibt es bei den bisherigen Beschränkungen: nächtliche Ausgangssperre zwischen 23 und 5 Uhr, Schließung von gastronomischen Betrieben um 22:30 Uhr sowie Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen, Kinos, Theatern usw. Besuche in Altersheimen und ähnlichen Institutionen sind verboten. In Lebensmittelgeschäften und Apotheken haben bis 10 Uhr nur Personen über 65 Jahre und Personen mit Behinderungen Zutritt.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache .
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
• Beachten Sie für Ein- und Ausreisen über die Türkei, dass vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt wird.
• Wenn Sie sich touristisch in Zypern aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach China wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Fallzahlen haben sich in China auf einem niedrigen Niveau stabilisiert. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationale Gesundheitskommission der VR China und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige wurde am 28. September 2020 etwas gelockert. Ausländische Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen ohne Visum nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für Inhaber gültiger Visa.
Grundsätzlich weiterhin möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden darüber hinaus weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis erteilt (u.a. ausländische Staatsangehörige, die nach China einreisen zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Zur Durchführung des Visumsverfahrens ist eine sog. „PU-Einladung“ bei den zuständigen chinesischen Lokalbehörden einzuholen. Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Eine weitere Voraussetzung für die Einreise ist eine Gesundheitserklärung bzw. „Health Declaration Form“, die per E-Mail bei den chinesischen Auslandsvertretungen beantragt werden muss. Seit dem 6. November 2020 stellen die chinesischen diplomatischen Vertretungen in Deutschland nur dann die notwendige Gesundheitserklärung aus, wenn negative Testergebnisse eines Nukleinsäuretests und zusätzlich eines IgM Antikörper-Bluttests vorgelegt werden. Spezifische Teststellen wurden nicht bestimmt. Sowohl Schnelltests als auch „Elisa-Tests“ werden anerkannt. Die Tests dürfen nicht älter als 2 Tage sein, die Testergebnisse müssen den Namen und die Anschrift der Teststelle aufweisen. Bei Transitflügen müssen im Transitland beide Tests wiederholt und innerhalb von 2 Tagen vor Abflug bei der lokalen chinesischen Auslandsvertretung eine weitere „Health Declaration Form“ eingeholt werden. Derzeit stellen die chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland lediglich „Health Declaration Forms“ für Reisende mit Direktflügen von Deutschland nach China aus.
Die Gültigkeitsdauer der „Health Declaration Form“ beträgt 2 Tage ab Durchführung des Tests. Zu rechnen ist ab Zeitpunkt der Testdurchführung, nicht dem Zeitpunkt des Ergebnisses.
Seit dem 16. November 2020 besteht parallel die Möglichkeit, die „Health Declaration Form“ über ein Online Formular zu beantragen und in Form eines QR-Codes zugeschickt zu bekommen. Dieses Verfahren wird ab dem 23. November 2020 die Beantragung per Mail vollständig ersetzen.
Die E-Mail-Adressen zur Beantragung der „Health Declaration Form“ lauten:
• Chinesische Botschaft in Berlin (Bei Wohnsitz in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern)
• Chinesisches Generalkonsulat in Hamburg (Bei Wohnsitz in Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein)
• Chinesisches Generalkonsulat in München (Bei Wohnsitz in Bayern)
• Chinesisches Generalkonsulat in Frankfurt am Main (Bei Wohnsitz in Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg, Hessen)
• Chinesisches Generalkonsulat in Düsseldorf (Bei Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen)
Die Bearbeitungszeit beträgt nach Auskunft der chinesischen Vertretungen einige Stunden. Anträge werden auch am Wochenende bearbeitet. Sollte die „Health Declaration Form“ für einen Flug am Wochenende benötigt werden, empfehlen die chinesischen Vertretungen eine Kontaktaufnahme per E-Mail spätestens bis Freitag.
Es ist nicht auszuschließen, dass ausländische Staatsangehörige mit durchgemachter COVID-19-Erkrankung auf Hürden bei Ab- und Einreise stoßen.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben. Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann davon abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne.
Bei Einreisen aus Hongkong muss ebenfalls ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Webseite des chinesischen Verbindungsbüros in Hongkong.
Kleine Kinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Ältere Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von 2 Wochen, sind besonders für (Klein-) Kinder und ältere Menschen belastend.
Die für die Quarantäne-, Test- und sonstigen Maßnahmen anfallenden Kosten müssen selbst getragen werden.
Reisende mit Krankheitssymptomen werden in Krankenhäuser isoliert und obligatorischen Untersuchungen und Maßnahmen unterzogen. Gleiches kann für Personen gelten, die auf dem gleichen Flug eingereist sind wie eine Person, die z.B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird. Es kam bereits zu einer Einweisung in ein Krankenhaus, nachdem in den Einreiseunterlagen wahrheitsgemäß eine frühere zurückliegende Corona-Erkrankung angegeben wurde, trotz Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Tests. Auch ein positiver COVID-19-Antikörpertest (anlässlich eines gewöhnlichen Bluttests) kann zu entsprechenden medizinischen Maßnahmen inklusive Quarantäne führen.
Bei Einreise nach China mit Kindern ist zu beachten, dass chinesische Regelungen vorsehen, dass Minderjährige im Fall einer positiven Testung nach Einreise nicht von ihren Eltern persönlich im Krankenhaus betreut werden dürfen.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Durch- und Weiterreise
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können.
Reiseverbindungen
Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Chengdu, Nanjing, Shanghai) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Beschränkungen im Land
COVID-19 bedingte Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen sind derzeit nicht bekannt, eine kurzfristige Verhängung bei Auftreten lokaler Infektionen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Für den Besuch einiger touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-In teilweise negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.
Hygieneregeln
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Beachten Sie die Informationen zu Umsteige- und Transferflügen, sowie Informationen zum auszufüllenden Gesundheitszertifikat auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Italien - Ergänzung Südtirol:
Die Südtiroler Landesregierung hat ihre Bürger zur freiwilligen Teilnahme an einem geplanten Massentest am nächsten Wochenende aufgerufen. Quelle: n-tv
Kamerun - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kamerun wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kamerun ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Bei den offiziellen Zahlen der kamerunischen Infektionsstatistik muss von einer sehr hohen Dunkelziffer von Infizierten ausgegangen werden.
Kamerun ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Am 18. März 2020 hat Kamerun seine Landesgrenzen geschlossen. Die Einreise per Flugzeug, Schiff oder Fahrzeug ist nur sehr eingeschränkt möglich. Ausnahmen bestehen für die Einfuhr von Versorgungsgütern.
Die Einreise nach Kamerun ist derzeit nur kamerunischen Staatsangehörigen und Ausländern mit bestehendem Daueraufenthaltsrecht („Carte de Séjour“) gestattet. Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden.
Bei allen Reisenden muss bei Einreise an den Flughäfen Jaunde-Nsimalen und Douala zusätzlich ein Antigen-Schnelltest gemacht werden. Dieser Test wird durch die staatlichen Gesundheitsbehörden durchgeführt. Erst wenn das negative Testergebnis vorliegt, kann die Einreise (Pass- und Zollkontrolle) ungehindert stattfinden. Sofern das Testergebnis positiv ist, muss damit gerechnet werden, dass die betroffene Person in eine staatliche Quarantäneeinrichtung verbracht wird.
Visa für die kurzzeitige Einreise nach Kamerun werden nur noch unter besonderen Bedingungen erteilt. Die Voraussetzungen zur Visaerteilung ändern sich derzeit sehr kurzfristig. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich die kamerunische Botschaft.
Durch- und Weiterreise
Über die zur Einreise gemachten Angaben ergeben sich keine weiteren Beschränkungen.
Reiseverbindungen
Internationale Fluglinien (Brussels Airlines, Air France, Turkish Airlines) haben ihren Flugverkehr stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten Beschränkungen im Land, die aber in der Praxis zum Großteil nicht umgesetzt werden. Gastronomiebetriebe, Bars und Diskotheken sind wie gewohnt geöffnet.
Die Schulen haben zum Großteil geöffnet. Teilweise werden Hygienekonzepte (Desinfektion bei Betreten, Maskenpflicht) in den Schulen umgesetzt.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zum Einhalten von Abstandsregeln („social distancing“).
• Achten Sie aus eigener Sicherheit auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokalen Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte und ergänzende Informationen beim kamerunischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline 1510.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Mongolei - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Mongolei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Mongolei war bisher von COVID-19 weniger betroffen. Seit dem 10. November 2020 gibt es jedoch mehrere bestätigte Corona-Fälle, bei denen die Übertragung im Land, außerhalb des Quarantänesystems stattgefunden hat. Die Mongolei ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Ausgenommen davon sind Sonderflüge der mongolischen Regierung zur Repatriierung eigener Staatsangehöriger.
Eine Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich. Die Grenzübergänge nach Russland sind auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht daher faktisch eine Ein- und Ausreisesperre. Von der Einreisesperre ausgenommen sind Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei und solche mit einem/r mongolischen Ehegatten/in und gemeinsamen Kindern. Für die Einreise mit einem der Sonderflüge ist die vorherige Genehmigung der mongolischen Behörden erforderlich.
Seit dem 8. Oktober 2020 sind mongolische Auslandsvertretungen ermächtigt, wieder kurzfristige Diplomatische, Dienst- und Geschäftsvisa zu erteilen; diese 30-Tage-Visa werden in der Mongolei einmalig um bis zu 30 Tage auf max. 60 Tage verlängert.
Darüber hinaus hat jede Änderung der Reisebestimmungen in den beiden Nachbarländern Russland und China, aber auch in Korea und Japan direkte Auswirkung auf die Situation der Mongolei. Unmittelbar bei Einreise beginnt eine 21-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung (für Ausländer i.d.R. im Hotel) unter sehr einfachen Verhältnissen (eingeschränkte Körperpflegemöglichkeiten, einfachste Verpflegung). Da das Fluggepäck ebenfalls in Quarantäne genommen wird, muss das Handgepäck essentielle Utensilien für die Quarantäne enthalten – wie z.B. Medikamente, persönliche Hygieneartikel, Wechselkleidung. Für die Unterbringung in Quarantäne werden insgesamt ca. 320 € (50.000 MNT pro Person/-Tag) in Rechnung gestellt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transitaufenthalt in der Mongolei ist aufgrund der Aussetzung des kommerziellen Flugverkehrs und der verpflichtenden 21-tägigen Quarantäne aktuell nicht möglich.
Reiseverbindungen
In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Eine Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich.
Beschränkungen im Land
Um eine großflächige Verbreitung des Virus zu verhindern, hat die mongolische Regierung diverse Maßnahmen beschlossen, unter anderem eine partielle Ausgangssperre und Beschränkungen des Reiseverkehrs von/nach Ulan Bator und zwischen den Provinzen.
Diese Maßnahmen wurden nochmals verschärft und gelten bis zum 1. Dezember 2020, 6 Uhr. Es wurde landesweit eine erhöhte Krisenbereitschaft ausgerufen. Die Bevölkerung ist aufgerufen, soweit möglich, zuhause zu bleiben. Die Straßen nach und aus Ulan Bator sind für den privaten Autoverkehr gesperrt, ebenso vereinzelt der Verkehr zwischen den Provinzen der Mongolei. Schulen, Universitäten, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen sind mindestens bis 1. Dezember 2020 geschlossen, Behörden sind aufgerufen, aus dem Homeoffice zu arbeiten. Supermärkte, Tankstellen, Banken, Krankenhäuser und andere essentielle Einrichtungen sind von den Einschränkungen nicht betroffen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Verstöße dagegen werden mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 MNT (ca. 15 Euro) geahndet. An Gebäudeeingängen werden häufig Fiebermessungen durchgeführt.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mongolischen Regierung über die staatliche Nachrichtenagentur Montsame.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
• Für dringend notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Niederlande - Ergänzung:
In den Niederlanden werden die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vorsichtig wieder gelockert: Von Donnerstag an dürfen Theater, Museen, Kinos und Bibliotheken wieder öffnen. Kneipen, Cafés und Restaurants bleiben jedoch geschlossen. Künftig darf man wieder drei Gäste zu Hause empfangen - bisher waren es zwei. Die Niederlande hatten Mitte Oktober einen Teil-Lockdown verhängt. Die Regeln wurden dann vor zwei Wochen verschärft. Trotz der Erleichterungen geht die Regierung davon aus, dass der Teil-Lockdown erst in der zweiten Januar-Hälfte nächsten Jahres aufgehoben werden kann. Bis dahin wird auch von Auslandsreisen dringend abgeraten. Quelle: tagesschau.de
Rumänien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Rumänien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Rumänien ist von COVID-19 sehr stark betroffen und verzeichnet in nahezu allen Landesteilen viele Neuinfektionen. Landesweit liegt die Inzidenz über 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Rumänien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) .
Einreise
Das Einreiseverbot vom 22. März 2020 für Ausländer gilt nicht für EU-Bürger, die keine COVID-19-Symptome aufweisen.
Zudem gibt es umfangreiche Ausnahmen u.a. für Familienangehörige von rumänischen und EU-Bürger, die ihren Wohnsitz in Rumänien haben sowie Personen, die aus dringenden Gründen (Krankheitsfall oder familiäre Gründe) reisen müssen.
Die epidemiologische Situation in den Ländern, bei denen Quarantänemaßnahmen ergriffen werden müssen („zona galbenea – gelbe Zone“), wird vom rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit regelmäßig aktualisiert. Reisende, die aus einem dieser Länder einreisen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantäne. Diese kann am zehnten Tag verlassen werden, sofern ein am achten Tag durchgeführter PCR-Test negativ ist und der Betroffene keine spezifischen Symptome aufweist. Personen, die aus Risikogebieten für max. 72 Stunden einreisen, müssen nicht in Quarantäne gehen, wenn sie einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Die Straßengrenzübergänge sind eingeschränkt geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Die Grenzübergänge im Luftverkehr sind grundsätzlich geöffnet.
Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich, sofern der Reisende keine COVID-19-Symptome aufweist und nachweist, dass er im Zielland einreisen darf. Bei Einreise nach Rumänien ist eine Erklärung mit den persönlichen Kontaktdaten abzugeben.
Ein Aufenthalt in Rumänien kann sich auf die Einreisemöglichkeiten in weitere Länder auswirken.
Reiseverbindungen
Internationaler Flugverkehr ist eingeschränkt möglich. Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden statt.
Beschränkungen im Land
In Rumänien gilt aufgrund der derzeitigen epidemiologischen Lage der Alarmzustand, zunächst bis zum Ablauf des 13. Dezember 2020. Eine weitere Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. Es gilt landesweit eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 23 und 5 Uhr (mit Ausnahmen u.a. für Transitreisende).
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen. Hotels und Beherbergungsbetriebe können gebucht werden. Je nach Entwicklung der Infektionszahlen kann es insbesondere für Ferienorte wieder zu Beschränkungen in der Bewegungsfreiheit kommen.
Die Innenbereiche von Restaurants und Kaffeehäusern sowie alle Clubs, Diskotheken und Bars sind geschlossen. Private und öffentliche Feiern sind sowohl in Innen- als auch Außenbereich verboten.
Hygieneregeln
Landesweit besteht sowohl in geschlossenen öffentlichen Räumen, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln als auch im Freien die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (nur Kinder unter fünf Jahren sind ausgenommen). Die Abstandsregel von zwei Metern ist einzuhalten; das gilt auch für die Strände. Bei einer Überschreitung der kumulativen Inzidenz von über 3/1.000 Einwohner/14 Tagen kann von den rumänischen Behörden eine Quarantäne der betroffenen Ortschaft beschlossen werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Quarantänebeschränkungen, „zona galbena“) in Rumänisch.
• Wenn Sie sich touristisch in Rumänien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112. Ein COVID-19-Test ist nicht verpflichtend.
• Meiden Sie den Kontakt zu anderen Personen, um diese nicht einem Infektionsrisiko auszusetzen. Die Übertragung der Infektion von asymptomatischen Personen ist möglich.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in Rumänien aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit .
• Aufenthalte in Rumänien können sich auf Einreisemöglichkeiten in anderen Ländern auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt der Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Länder über die Reise- und Sicherheitshinweise sowie die Webseiten der jeweiligen Auslandsvertretungen.
Slowakei - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Slowakei wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die gesamte Slowakei als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung .
Einreise
Deutschland wird aus slowakischer Sicht seit dem 16. November 2020 als Risikogebiet eingestuft.
Reisende mit Voraufenthalten in sogenannten Risikoländern innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in die Slowakei müssen ihre Einreise online in "eHranica" der slowakischen Regierung oder beim Amt für öffentliche Gesundheit anmelden und eine 10-tägige Selbstisolation einhalten. Frühestens nach 5 Tagen fordert das Amt für öffentliche Gesundheit Reisende zur Durchführung eines PCR-Tests auf.
Wer bei der Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen kann, welches nicht älter als 72 Stunden ist, muss sich nicht in Quarantäne begeben. Eine Anmeldung der Einreise ist dann nicht erforderlich. Testergebnisse zertifizierter Labore aus EU-Ländern in deutscher, englischer, tschechischer oder slowakischer Sprache werden anerkannt.
Grenzkontrollen finden an der Grenze zur Ukraine statt. Bei Einreisen in die Slowakei aus der Ukraine gelten weiterhin die Regelungen der slowakischen Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei in Richtung Österreich, Polen, der Tschechischen Republik und Ungarn sind problemlos möglich.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Bewirtung in Restaurants, Kneipen und Cafés darf nur noch draußen oder zum Mitnehmen erfolgen. Gäste müssen ein aktuelles negatives Testergebnis besitzen. Alle Lokale müssen um 22 Uhr schließen. In Supermärkten und Drogerien gelten spezielle Einkaufsstunden für Senioren ab 65 Jahren von 9 bis 11 Uhr. Private Versammlungen von mehr als 6 Personen sind verboten. Kulturelle Veranstaltungen, Gottesdienste und Sportwettkämpfe sind untersagt.
Die Regierung hat den Notstand erneut bis zum 29. Dezember 2020 verlängert. Weitere beschränkende Maßnahmen, u.a. auch zur Bewegungsfreiheit, können damit beschlossen werden.
Hygieneregeln
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist drinnen und draußen Pflicht. In der freien Natur gilt die Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von 5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
• Informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft Pressburg.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Wenn Sie sich touristisch in der Slowakei aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie vor Weiterreise in die Ukraine unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Spanien - Ergänzung:
In der spanischen Hauptstadt-Region um Madrid sollen alle 6,6 Millionen Einwohner bis Weihnachten auf das Coronavirus getestet werden. Quelle: tagesschau.de
Nach dem einmonatigen Lockdown plant Katalonien, ab Montag Bars und Restaurants wieder mit einer Kapazität von 30 % sowohl drinnen als auch draußen zu öffnen, jedoch nur bis 17 Uhr. Quelle: ANSAmed
Südkorea - Ergänzung:
In Südkorea sollen wieder Beschränkungen bei Versammlungen gelten. Unter anderem sind ab Donnerstag im Großraum Seoul und Teilen der Provinz Gangwon im Osten des Landes wieder Zusammenkünfte von mehr als 100 Personen bei Demonstrationen, Festivals und Kongressen verboten. Im Theater, bei Konzerten und in Büchereien soll ein Platz zwischen Besuchern freigelassen werden. Sportstadien dürfen nur noch zu 30 Prozent besetzt werden. Quelle: tageschau.de
Tschechische Republik - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tschechien wird derzeit aufgrund von Einreisebeschränkungen und hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tschechien ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. In allen Landesteilen einschließlich der Grenzregionen zu Deutschland sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Tschechien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Seit dem 16. November 2020 setzt Tschechien das „Anti-Epidemie-System“ zur Risikobewertung auf fünf Ebenen (PES) um, aufgrund dessen in den tschechischen Regionen nach ihrer spezifischen epidemischen Situation verschiedene Hygienemaßnahmen und Verhaltensmaßregeln umgesetzt werden. Die Einstufung erfolgt anhand der Reproduktionszahl, der Anzahl positiver Tests an der Gesamtzahl der Tests, der Anzahl der Infizierten pro 100.000 Personen und an der älteren Bevölkerung. Die höchste Risikostufe wird lila, die niedrigste grün gekennzeichnet. Derzeit sind alle tschechischen Regionen lila eingestuft. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf Englisch über die Risikobewertung der einzelnen Distrikte und über die Maßnahmen, die in den einzelnen Regionen umgesetzt werden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; In einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle 7-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Einreisen zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt.
Deutschland wird ab dem 15. November 2020 der roten Kategorie zugeordnet. Einreisen aus Deutschland für Geschäfts- und Dienstreisen, Familienbesuche, Reisen aus medizinischen Gründen, zur Wahrnehmung von Behördenterminen und zur Teilnahme an Hochzeiten und Bestattungen sind dann ohne negativen PCR-Test und ohne vorherige Online-Anzeige der Einreise – bis auf Ausnahmen – nicht mehr möglich.
Seit dem 9. November 2020 setzt Tschechien das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen und roten Kategorie zugerechnet.
Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
1. Grüne Kategorie:
Aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise uneingeschränkt möglich, derzeit aber durch die Ausgangsbeschränkungen nicht für touristische Reisen.
2. Orange Kategorie:
Aus Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise uneingeschränkt bis auf touristische Reisen möglich, Personen, die in Tschechien arbeiten oder studieren wollen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantäne oder müssen bei oder innerhalb von fünf Tagen nach Einreise ihrem Arbeitgeber oder der Bildungseinrichtung einen negativen PCR-Test vorlegen.
Drittstaatenangehörige mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem anderen Land der grünen oder orangen Kategorie und einem von einem anderen EU-Staat ausgestellten Visum können aus einem Land der grünen oder orangen Kategorie ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Verpflichtung nach Tschechien einreisen.
3. Rote Kategorie:
Aus Ländern der roten Kategorie ist eine Einreise ohne Einreiseanmeldung, Quarantäne oder Negativtest prinzipiell nicht möglich. Ausnahmen bestehen für Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr, Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen mit Akkreditierung in Tschechien, Reisen aus dringenden gesundheitlichen und familiären Gründen und für Geschäfts- und Arbeitsaufenthalte, wenn der Aufenthalt 24 Stunden nicht überschreitet, sowie für Grenzpendler und Schüler und Studenten aus Nachbarländern.
EU-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat, die aus Deutschland oder anderen Ländern der roten Kategorie einreisen oder die sich in den letzten 14 Tagen mehr als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben müssen
1. ihre Einreise vor Grenzübertritt mit einem Online-Formular dem regional zuständigen Hygieneinstitut anzeigen und die Bestätigung über die Absendung bei Grenzübertritt mit sich führen
2. innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR-Test durchführen und dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut vorlegen. Alternativ kann auch ein in einem anderen EU-Land vorgenommener Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut unmittelbar nach Einreise vorgelegt werden.
Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Drittstaater mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder anderen Ländern der roten Kategorie, die nur ein kurz- oder langfristiges Schengenvisum oder nationales Visum besitzen, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, dürfen aus Deutschland oder einem anderen Land der roten Kategorie grundsätzlich nicht nach Tschechien einreisen. Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörigen durch Tschechien ist ohne zusätzlichen Nachweis oder Anzeigepflicht bei den lokalen Hygienestationen möglich, unabhängig davon, ob sie aus einem grün, orange oder rot kategorisierten Land gemäß dem Ampel-System einreisen. Dies gilt auch für Drittstaater mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.
Drittstaater aus einem Land der roten Kategorie mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch Tschechien durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der roten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, das Angebot an Verbindungen ist aber eingeschränkt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn/Tuřany, Karlsbad, Ostrava/Mošnov, Pardubice, Prag/Ruzyně und Prag/Kbely geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen ist aber eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Am 5. Oktober 2020 hat die Tschechische Regierung den Notstand verhängt. Die Grenzen bleiben weiter geöffnet.
Seit dem 22. Oktober 2020 bestehen Ausgangsbeschränkungen. Nur Wege zur Arbeit, zur Familie, zum Arzt oder Einkaufen, Spaziergänge und Sport im Freien sind erlaubt.
Seit dem 28. Oktober 2020 besteht zwischen 21 Uhr und 5 Uhr ein Ausgangsverbot. Ausnahmen bestehen, z.B. für Wege zur Arbeit.
Es dürfen sich, auch im Freien, nur max. zwei Personen treffen. Ausnahmen bestehen für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen max. 15 Personen teilnehmen können.
Seit dem 22. Oktober 2020 sind außerdem alle Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe geschlossen, ausgenommen sind nur die Geschäfte zur Grundversorgung (Lebensmittel, Apotheken, Drogerien, Reparaturen). Großhandelsgeschäfte bleiben geöffnet. Seit dem 28. Oktober 2020 müssen auch diese Geschäfte zwischen 20 Uhr und 5 Uhr sowie an Sonntagen schließen.
Alle Restaurants, Bars und andere Nachtlokale sind geschlossen, Straßenverkauf ist bis 20 Uhr möglich. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Sämtliche kulturelle Veranstaltungen (Theater, Kino, Zoo usw.) und Freizeitsportveranstaltungen sind abgesagt, Museen, Schlösser und andere Sehenswürdigkeiten sind geschlossen. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere soziale Einrichtungen sind für den Besucherverkehr geschlossen.
Hotels sind für touristische Reisen geschlossen, bleiben aber für Dienstreisen offen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, im Freien, wo der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, in PKW bei Fahrgemeinschaften, die nicht aus dem gleichen Haushalt kommen und in allen Innenräumen. Wohnungen und Unterkünfte, zum Beispiel Hotelzimmer, sind davon ausgenommen.
Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle aus Ländern der roten Kategorie einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Webseite in englischer Sprache darüber, in welchen Landkreisen besondere Hygienemaßnahmen gelten.
• Informieren Sie sich zur Ein-, Durch- und Ausreise auch auf der Seite der Deutschen Botschaft Prag.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Wenn Sie sich touristisch in Tschechien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und +420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Türkei - Ergänzung:
In der Türkei werden die Maßnahmen verschärft. Schulen bleiben bis Ende des Jahres geschlossen, Gaststätten dürfen nur noch ausliefern, und Sportveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt. An Wochenenden soll es einen Teil-Lockdown geben. Quelle: tagesschau.de
Ukraine - Änderung Beschränkungen im Land; Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Ukraine wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Ukraine ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Kiew sowie die Gebiete Charkiw, Lemberg (Lwiw), Odessa und Czernowitz.
Die Ukraine ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die ukrainische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Ausländer müssen eine Krankenversicherung nachweisen, welche die Kosten einer Behandlung und Beobachtung wegen des Verdachts einer COVID-19-Erkrankung einschließt. Der Nachweis ist auf Englisch oder Ukrainisch vorzulegen. Die Versicherungsgesellschaft muss in der Ukraine registriert sein oder über eine Vertretung oder einen Partner (Assistance) in der Ukraine verfügen.
Ukrainische Behörden teilen die Herkunftsstaaten in eine „grüne“ und eine „rote“ Kategorie ein. Die Einteilung wird im Informationsportal "Visit Ukraine Today" veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.
Deutschland ist derzeit in der „grünen“ Kategorie eingestuft, d.h. Einreisende aus Deutschland unterliegen bisher keiner Selbstisolations- oder Testpflicht. Änderungen können kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung erfolgen.
Bei Einreise aus oder Aufenthalt innerhalb der letzten 14 Tage in einem Staat der "roten“ Kategorie gilt eine zwingende häusliche Quarantäne unter Nutzung der Mobiltelefonanwendung „Dii vdoma“ („Дій вдома“), die bei Einreise bereits eingerichtet sein muss. Die verpflichtende Selbstisolation von 14 Tagen kann durch einen negativen COVID-19-PCR-Test bei einem zugelassenen Test-Zentrum nach Einreise verkürzt werden. Bei Absolvierung des Tests vor Einreise besteht die Gefahr der Nichtanerkennung, z.B. aufgrund sprachlicher oder formeller Anforderungen. Einzelheiten sind auf der offiziellen Seite "Visit Ukraine Today" nachzulesen.
Durch- und Weiterreise
Eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten gehört für die Ukraine aktuell zu den Staaten der "roten" Kategorie, darunter die Nachbarländer Polen, Slowakei, Rumänien. In diesen und weiteren Ländern bestehen weiterhin Einreisebeschränkungen für aus der Ukraine einreisende Personen.
Reiseverbindungen
Im internationalen Reiseverkehr bestehen keine Beschränkungen mehr von staatlicher Seite. Aufgrund der geringen Auslastung können sich insbesondere Flugverbindungen jedoch kurzfristig ändern.
Beschränkungen im Land
Seit dem 16. November 2020 gelten folgende landesweit einheitliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, die zuvor der Warnstufe „Orange“ der sog. Adaptiven Quarantäne zugeordnet waren:
Alle Personen müssen einen Ausweis mitführen. Gaststätten dürfen nur noch von 7 bis 22 Uhr öffnen. Großveranstaltungen sind auf 20 Personen beschränkt. In Sporteinrichtungen und Museen darf sich max. 1 Person pro 20 m² aufhalten. Für Kinos und Theater gilt eine maximale Besetzung von 50% aller Plätze. Touristische Unterkünfte (außer Hotels), Nachtclubs und Diskos müssen schließen. Bildungseinrichtungen werden geschlossen, wenn über 50% der Lehrkräfte und Kinder in Selbstisolierung sind.
Hygieneregeln
An öffentlichen Orten, nicht jedoch im Freien, besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Das gilt auch für Öffentliche Verkehrsmittel. Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen müssen im öffentlichen Verkehr sowie in Geschäften und Gaststättenbetrieben eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich unmittelbar vor Abreise auf der Seite der ukrainischen Behörden darüber, ob für Ihr Herkunftsland erweiterte Quarantänebestimmungen gelten.
• Nach Ihrem Aufenthalt in der Ukraine (kein Transit) beachten Sie bitte die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Zypern - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen, die Infektionszahlen auf der gesamten Insel steigen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Zypern als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Flughäfen sind geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Basierend auf der Entwicklung der COVID-19-Pandemie hat die zyprische Regierung Staaten in einer Liste kategorisiert, überprüft diese regelmäßig und passt die Kategorisierung ggf. an.
Deutschland befindet sich ab dem 9. November 2020 in Kategorie B. Einreisende aus Deutschland müssen daher bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein darf. Bestimmte Personengruppen (wie z.B. Zyprer)) und Personen, die aus Ländern kommen, in denen kein PCR-Test möglich ist, können sich bei Ankunft in Zypern auf eigene Kosten testen lassen. Bis zur Vorlage des Testergebnisses müssen sich diese Personen in Selbstisolation begeben. Bei Ankunft in Zypern ist mit Temperaturmessung zu rechnen, auch können – nach dem Zufallsprinzip – bei Reisenden PCR-Tests durchgeführt werden. Zudem wird bei einzelnen, ausgewählten Flügen von sämtlichen Passagieren bei Ankunft ein PCR-Test durchgeführt. Dies gilt auch, wenn bei Einreise ein negatives Testergebnis vorgelegt wurde. Im Falle eines positiven Testergebnisses bei einem Reisenden werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, in 14-tägige Quarantäne genommen. Die Kosten hierfür und eine evtl. notwendige Behandlung im Falle einer Erkrankung übernimmt die Republik Zypern. Darüber hinaus müssen sich Reisende vor Abflug online registrieren, um einen Cyprus Flight Pass zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Der „Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur Kategorie C der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur Kategorie C gehört. Die Einreise wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt, diese müssen einen PCR-Test bei Einreise vorlegen, sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben und sich 48 Stunden vor Ablauf der Selbstisolation einem weiteren PCR-Test unterziehen.
Bei Einreisen in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) über den Flughafen Ercan oder die Demarkationslinie, müssen Reisende einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 120 Stunden (Ercan) bzw. 72 Stunden sein darf. Alle Reisenden müssen sich einem weiteren Test bei Einreise unterziehen und anschließend sieben Tage zentral in einem Quarantänezentrum (Studierende in ihrer Studentenunterkunft) bleiben. Am Ende der Quarantäne wird erneut getestet. Die Kosten für die Quarantäne und die Tests muss der Reisende tragen. Ausnahmen von der Quarantäne gibt es für Personen, die sich weniger als 72 Stunden im Norden aufhalten.
Einige Übergänge über die Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) sind wieder geöffnet, allerdings auf Seite der Republik Zypern nur für Personen, die die zyprische Staatsangehörigkeit oder eine Aufenthaltserlaubnis in der Republik Zypern besitzen, u.a. Arbeiter und Studierende. Es muss ein negativer PCR-Test (s.o.) vorgelegt werden. Für Touristen ist der Übertritt über die Demarkationslinie von Norden nach Süden derzeit nicht möglich.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Für die Bezirke Limassol und Paphos hat die Regierung bis 30. November 2020 einen weitgehenden Lockdown angeordnet. Dieser beinhaltet u.a. eine Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr, die Schließung von Restaurants, Bars und Cafés (Außer-Haus-Verkauf und Lieferdienste bis 20 Uhr erlaubt), Kirchen, Schulen (teilweise), Kinos, Theatern, Museen, Friseuren, Fitnessstudios u.a.. Mit Ausnahme von Fahrten zu den Flughäfen Paphos und Larnaka und dem Hafen Limassol sind Reisen in die beiden Bezirke und zwischen den Bezirken nicht erlaubt. Weitere Beschränkungen gelten für Zusammenkünfte in öffentlichen oder privaten Räumen. Für das übrige Land bleibt es bei den bisherigen Beschränkungen: nächtliche Ausgangssperre zwischen 23 und 5 Uhr, Schließung von gastronomischen Betrieben um 22:30 Uhr sowie Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen, Kinos, Theatern usw. Besuche in Altersheimen und ähnlichen Institutionen sind verboten. In Lebensmittelgeschäften und Apotheken haben bis 10 Uhr nur Personen über 65 Jahre und Personen mit Behinderungen Zutritt.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache .
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
• Beachten Sie für Ein- und Ausreisen über die Türkei, dass vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt wird.
• Wenn Sie sich touristisch in Zypern aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Australien - Ergänzung:
Nach einem erneuten Auftreten von Corona-Fällen in der australischen Metropole Adelaide hat der Bundesstaat South Australia einen sechstägigen Lockdown für seine fast zwei Millionen Einwohner angekündigt. Schulen, Restaurants und Fabriken sollen ab Donnerstag geschlossen bleiben. Die Menschen sind aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Auch Sport im Freien ist während des Zeitraums untersagt. Quelle: tagesschau.de
Burundi - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Burundi wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Burundi war bisher von COVID-19 auf der Basis der vorliegenden Zahlen nicht sehr stark betroffen. Burundi ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministère de la Santé Publique und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Flugpassagiere müssen bei Einreise über ein negatives COVID-19-Testergebnis verfügen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Am Flughafen führen die burundischen Gesundheitsbehörden einen erneuten Test durch, der vor Ort bezahlt werden muss (100,- USD für ausländische Staatsangehörige). Danach erfolgt der Transport in das zuvor durch die Reisenden gebuchte Quarantänehotel (27 Hotels unterschiedlicher Preiskategorie). Die Quarantäne dauert 72 Stunden. Die Hotelkosten sind von den Reisenden zu zahlen. Im Falle eines infizierten Passagiers an Bord des Flugzeugs müssen alle Mitreisenden einen zweiten Test absolvieren. Ein positiver Test führt zu einer Einweisung in ein örtliches Krankenhaus und Behandlung auf eigene Kosten.
Bei Ausreise ist ebenfalls ein negatives Testergebnis nachzuweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf (Test kostenlos, Zertifikat ca. 5,- €).
Durch- und Weiterreise
Die Grenzen zu Ruanda und der Demokratischen Republik Kongo (RDC) sind geschlossen, außer für den Warentransportverkehr innerhalb der Ostafrikanischen Gemeinschaft. Eine Ein- und Ausreise auf dem Landweg ist über die Landgrenze zwischen Burundi und Tansania möglich.
Reiseverbindungen
Es gibt Umsteigeflugverbindungen von Bujumbura nach Deutschland.
Beschränkungen im Land
Bei der Unterbringung in Quarantäneeinrichtungen, dem Zugang zu Testmöglichkeiten im Falle einer vermuteten COVID-19-Erkrankung, insbesondere aber bei einem schwerwiegenden Krankheitsverlauf mit der Notwendigkeit einer Isolierung und medizinischen Intensivbetreuung sind die Möglichkeiten des hiesigen Gesundheitssystems äußerst begrenzt.
Hygieneregeln
Vor Behörden, Restaurants und größeren Geschäften besteht die Möglichkeit zur Händedesinfektion. Eine Maskenpflicht besteht nicht. Abstandsregeln haben lediglich Empfehlungscharakter und sind nicht verbindlich.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der burundischen Regierung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Iran - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in den Iran wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Iran ist von einer dritten COVID-19-Infektionswelle stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind dabei kaum auszumachen, da das Ansteckungsrisiko flächendeckend sehr hoch ist. Städte und Provinzen sind je nach Infektionszahlen in unterschiedliche Risikogruppen eingeteilt (rot = kritische Situation, orange = hohes Risiko, gelb = geringes Risiko). Der aktuelle Status kann in der "Mask-App" des iranischen Gesundheitsministeriums eingesehen werden. Iran ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle Informationen und detaillierte Zahlen bieten das iranische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Derzeit erteilt Iran aufgrund der Corona-Pandemie keine Touristen- oder Pilgervisa; andere Visa-Arten sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.
Bei Einreise über den internationalen Flughafen Teherans (IKA) müssen alle Reisenden eine Erklärung (Formblatt der Fluggesellschaft) sowie ein Gesundheitsattest in englischer Sprache einschließlich eines negativen PCR-Testes vorlegen. Dieses Testergebnis darf bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein und muss von einem im Herkunftsland vom Gesundheitsministerium zugelassenen Arzt/Labor ausgestellt worden sein. Ohne dieses Attest ist eine Einreise für Ausländer nicht möglich.
Deutsch-iranische Doppelstaater ohne Attest werden auf eigene Kosten in eine 14-tägige staatliche Quarantäne verbracht. Alle Reisenden werden bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden befragt. Reisende mit COVID-19-Symptomen werden ärztlich untersucht. Positiv auf COVID-19 getestete Passagiere werden in ein Krankenhaus in Teheran oder andere Isolationsstationen verbracht. Deutsch-iranische Doppelstaater können sich stattdessen schriftlich einer häuslichen Quarantäne unterwerfen. Das Verfahren kann sich kurzfristig ändern. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Durch- und Weiterreise
Bei Ausreise finden Temperaturmessungen statt. Reisende müssen auf einem Formular versichern, frei von COVID-19-Symptomen zu sein. Es kann daher zu Verzögerungen am Flughafen kommen. Ungeachtet dessen sollten Sie sich darüber informieren, ob Ihre Fluggesellschaft einen PCR-Test verlangt und welche iranischen Labore von der jeweiligen Fluggesellschaft anerkannt werden.
Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen.
Reiseverbindungen
Infolge der Ausbreitung von COVID-19 und des Flugzeugabschusses am 8. Januar 2020 gibt es andauernde Einschränkungen im Flugverkehr. Transitflüge einiger internationaler Fluglinien sowie Direktflüge zu verschiedenen europäischen Destinationen werden durchgeführt. Es kann dabei stets zu kurzfristigen Änderungen des Flugplans kommen. Direktverbindungen nach Deutschland bietet aktuell nur Iran Air an.
Beschränkungen im Land
Es kann immer wieder – insbesondere vor iranischen Feiertagen – vorkommen, dass kurzfristig inneriranische Reisebeschränkungen eingeführt werden. Dann wird Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus anderen Provinzen die Einreise in die betroffenen Provinzen nicht gestattet. Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus den betroffenen Provinzen dürfen diese nicht verlassen. Diese Beschränkungen werden in der Regel einige Tage vorher über die Medien bekanntgegeben. Aktuell sollen solche Maßnahmen für alle Provinzen einschließlich Teheran ab 21. November 2020 für die Dauer von zwei Wochen gelten. Darüber hinaus gilt in Städten der Risikokategorie „rot“ zunächst für voraussichtlich zwei Wochen zwischen 21 Uhr und 4 Uhr ein Fahrverbot für private PKW; ab 22 Uhr gilt dies auch für den öffentlichen Nahverkehr. Taxis verkehren auch nach 22 Uhr. Eine Ausgangssperre ist derzeit nicht geplant.
Unabhängig davon können Kontrollen und Temperaturmessungen an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt werden. Bei Infektionsverdacht können Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden. Für Inlandsflugreisen kann ein negativer PCR-Test verlangt werden. Informationen erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften.
Im Alltag ist derzeit vor allem in orangen und roten Regionen wieder mit Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot zu rechnen. Vorübergehend werden weitergehende Beschränkungen eingeführt (z.B. Schließungen von Restaurants, Sporteinrichtungen, religiösen Einrichtungen usw.). Einrichtungen für den essentiellen Lebensbedarf wie Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet. Davon sind u.a. Teheran sowie der Großteil der Provinzhauptstädte und weitere Großstädte betroffen. In roten Regionen bleiben Touristenziele teilweise geschlossen. Camping in öffentlichen Parks ist grundsätzlich untersagt.
Hygieneregeln
Die iranischen Behörden rufen weiterhin dazu auf, möglichst soziale Kontakte zu meiden sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den ÖPNV zu meiden. Es gilt eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten, in geschlossenen Räumlichkeiten sowie im öffentlichen Nahverkehr. Künftig soll die Polizei stärker gegen Verstöße vorgehen, Strafen für Verstöße gegen die Auflagen wurden angekündigt.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Erwägen Sie die vorzeitige bzw. vorübergehende Ausreise, auch wenn es aufgrund eingeschränkter Flugverbindungen Wartezeiten für verfügbare Plätze geben kann. Prüfen Sie Änderungen im Flugplan und andere Fragen zu den genannten Flugverbindungen direkt mit der Fluggesellschaft.
• Achten Sie auf die Gültigkeit Ihres Visums. Sollte Ihr Visum während Ihres Aufenthalts in Iran ablaufen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständige Ausländerpolizei zwecks Verlängerung. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, informieren Sie sich vor Ausreise bei der iranischen Ausländerpolizei, ob etwaige Strafzahlungen geleistet werden müssen, um das für die Ausreise erforderliche Exitvisum zu erhalten.
• Seien Sie für Abreisen bereits etwa vier bis fünf Stunden vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Airline die Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Testergebnisses verlangt.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der iranischen Regierung.
• Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Jordanien - Änderung Beschränkungen im Land:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Jordanien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Jordanien ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz derzeit weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage. Jordanien ist daher als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das jordanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise aus „grün“ eingestuften Ländern, darunter Deutschland, ist unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen sich vor Reiseantritt mit einem amtlichen Online-Formular registrieren und den damit generierten QR-Code beim Check-In vorzeigen. Vor Einreise muss ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden, das nicht älter als 120 Stunden sein darf. Nach Ankunft müssen sich Reisende aus „grün“ und „gelb“ eingestuften Ländern in eine 7-tägige, häusliche Quarantäne begeben. Zum Ende der 7-tägigen Quarantäne muss ein weiterer PCR-Test absolviert werden. Die epidemiologische Einstufung und die damit verbundenen Regelungen können sich, abhängig vom aktuellen Infektionsgeschehen, auch kurzfristig ändern.
Durch- und Weiterreise
Die folgenden jordanischen Landgrenzen sind derzeit geöffnet: Al-Omari und Al-Mudawwarah (mit Saudi-Arabien), Sheikh Hussein und King Hussein Brücke (mit dem Westjordanland und Israel). Bis zu 150 Personen pro Tag können die Grenzübergänge nutzen. Kommerzieller LKW-Transport über die Landgrenzen ist weiterhin erlaubt. Weitere Informationen erteilen die örtlichen Behörden.
Reiseverbindungen
Der Queen Alia International Airport ist geöffnet. Die internationalen Reiseverbindungen sind jedoch weiterhin sehr stark eingeschränkt und finden unregelmäßig statt.
Beschränkungen im Land
Aktuell gilt eine generelle, nächtliche Ausgangssperre, von 22 Uhr bis 6 Uhr (für Privatpersonen) und von 21 Uhr bis 6 Uhr (für Betriebe). Bis Jahresende gilt außerdem in ganz Jordanien an allen Freitagen eine landesweite, 24-stündige Ausgangssperre. Umfang und Dauer der Ausgangssperre können sich kurzfristig ändern und es kann jederzeit landesweit zu kurzfristig angeordneten, lokalen, ganztägigen Ausgangssperren kommen.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie von Handschuhen beim Betreten von Geschäften, Firmen, Ministerien, Institutionen sowie öffentlichen Gebäuden. Versammlungen und Feiern mit mehr als 20 Personen sind nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen geahndet werden.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen jordanischen Botschaft oder dem jordanischen Tourismusverband.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die geltenden Bestimmungen, insbesondere auch die Ausgangssperre und informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Regelungen. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.
• Halten Sie sich über die lokalen und sozialen Medien auf dem Laufenden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kasachstan - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kasachstan wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kasachstan ist von COVID-19 stark betroffen. Derzeit steigen die Infektionszahlen besonders in den Regionen Ostkasachstan, Akmolinsk, Kostanai, Westkasachstan und Pawlodar an. Kasachstan ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kasachische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige ist bis zum 1. Mai 2021 ausgesetzt. Vor Einreise nach Kasachstan muss bei der zuständigen kasachischen Auslandsvertretung in Deutschland ein Visum beantragt werden. Mit einem Mehrfachvisum oder einer Aufenthaltsgenehmigung ist derzeit eine kurzfristige Wiedereinreise nach Kasachstan nicht möglich. Es gilt eine Karenzzeit von 30 und 90 Tagen. Für Deutschland soll aufgrund der bestehenden Direktflugverbindungen eine Frist von 30 Tagen gelten.
Aktuell können nur Staatsangehörige, deren Staat in eine bestimmte Länderkategorie eingestuft ist, ein Visum zur Einreise erhalten. Reisenden aus Länderkategorie 1, darunter Deutschland wird die Visumbeantragung ohne Sondergenehmigung der kasachischen Innenbehörde gestattet. Deutschen Staatsangehörigen ist die Einreise mit gültigem Visum grundsätzlich möglich.
Reisenden aus Länderkategorie 2 wird die Visumbeantragung nur mit Sondergenehmigung gestattet. Die kasachische Regierung hat mit Staaten der Länderkategorie 3 den internationalen Flugverkehr noch nicht wieder aufgenommen, die Einreisesperre wurde für Staatsangehörige dieser Länder noch nicht aufgehoben.
Die Einreise nach Kasachstan wird nur bei Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet, der zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ansonsten wird die Einreise verweigert. Fluggesellschaften sind angehalten, Passagiere ohne negativen PCR-Test nicht an Bord des Flugzeugs zu nehmen.
Direkt nach Ankunft in Kasachstan wird die Temperatur der Reisenden gemessen. Bei erhöhter Temperatur, müssen Reisende sich bis zu zwei Tagen in einem Quarantänekrankenhaus aufhalten. Während des Aufenthalts im Quarantänekrankenhaus erfolgt ein erneuter PCR-Test. Bei negativem Ergebnis darf das Quarantänekrankenhaus verlassen werden, bei positivem Testergebnis werden Reisende in ein Krankenhaus für ansteckende Krankheiten transportiert und müssen sich dort aufhalten, bis das Virus nicht mehr nachgewiesen werden kann.
Jeder Reisende muss zusätzlich bei Einreise einen Fragebogen ausfüllen. In diesem Fragebogen müssen Reisende angeben, wo sie sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach Kasachstan aufgehalten haben und ob sie mit einer COVID-19-infizierten Person in Kontakt waren. Reisende müssen den Aufenthaltsort in Kasachstan sowie die Kontaktdaten angeben.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Kasachstan ist für deutsche und andere ausländische Staatsangehörige weiterhin rechtlich möglich, sofern sie nicht Verdachtsfälle oder Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten sind.
Zur Durch- und Weiterreise benötigen deutsche Staatsangehörige ebenfalls ein Visum, das vor Reiseantritt bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr, auch nach Deutschland, wurde seit Ende Oktober 2020 reduziert, findet jedoch noch regelmäßig statt. Direktflüge von Nur-Sultan nach Frankfurt werden dreimal wöchentlich angeboten. Direktflüge von Almaty nach Deutschland bestehen aktuell nicht. Es kann zur Streichung oder Reduzierung der bestehenden Flugverbindungen kommen, wenn das weltweite Infektionsgeschehen weiterhin steigt.
Inlandsflüge verkehren zwischen den meisten großen Städten des Landes. Auch Busse und Bahnen verkehren regelmäßig.
Reisen innerhalb Kasachstans werden nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet, wenn der Reisende sich zuvor in einem Gebiet mit steigenden Infektionszahlen aufgehalten hat. Das gilt aktuell für Ostkasachstan, Akmolinsk, Kostanai, Westkasachstan und Pawlodar.
Beschränkungen im Land
Um die Stadt Kostanai wurden Straßensperren zur Kontrolle der Ein- und Ausfahrten errichtet.
Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sind weiterhin in Kraft. An Wochenenden bzw. Sonn- und Feiertagen gelten zusätzliche Einschränkungen in den meisten Landesteilen. Es sind unterschiedliche Sperrstunden für Restaurants und Bars in Kraft. Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen sind im ganzen Land verboten, in einigen Regionen liegt die Obergrenze niedriger. Abhängig von der Infektionslage und den Beschlüssen der staatlichen COVID-19-Kommission sind Einschränkungen der Mobilität auch in anderen Landesteilen jederzeit möglich.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, im öffentlichen Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstand zu halten. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen ohne Mund-Nasen-Schutz nicht genutzt werden. In Geschäften und im öffentlichen Raum gelten besondere Hygienemaßnahmen. Die Regierung ruft dazu auf, weiterhin Abstand zu halten.
• Bitte beachten Sie, dass sich die kasachischen Einreisevoraussetzungen nach Ihrer Staatsangehörigkeit und nicht nach Ihrem derzeitigen Wohnsitzstaat bestimmen. Eine Liste der Staaten mit dazugehöriger Länderkategorie hat die kasachische Regierung nicht publiziert. Erkundigen Sie sich vor Einreise bei der für Sie zuständigen kasachischen Auslandsvertretung, in welche Kategorie Ihr Heimatstaat eingestuft ist.
• Planen Sie Ihre Reise über ein Drittland, bedenken Sie bitte, dass zahlreiche Staaten weiterhin Einreisebeschränkungen verhängt haben. Beachten Sie daher die Reise- und Sicherheitshinweise Ihres Ziel- oder Transitlandes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kasachischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline der kasachischen Gesundheitsbehörden unter der Telefonnummer +7 7172 768 043 oder 1406.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kuba - Änderung Einreise: PCR-Test/Selbstisolation; Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land: Öffnung Havanna; Besonderheiten in den Regionen:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuba wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Zahl der täglichen Neuinfektionen liegt auf niedrigem Niveau. Regionale Schwerpunkte der Ansteckungen sind zurzeit die Provinzen Ciego de Ávila, Pinar del Rio und Sancti Spίritus.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die kubanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle internationalen Flughäfen des Landes sind für eine Einreise, auch zu touristischen Zwecken, geöffnet. Einreisende müssen sich am Flughafen einem obligatorischen PCR-Test unterziehen sowie eine Erklärung zum Gesundheitszustand abgeben. Sie müssen sich anschließend in die angegebene Unterkunft (Hotel, casa particular, Wohnung/Haus etc.) begeben und dort aufhalten. Am fünften Tag muss ein erneuter PCR-Test gemacht werden. Die Selbstisolation darf beendet werden, sobald das negative Testergebnis vorliegt. Bei einem positiven Ergebnis muss it einer stationären Aufnahme und Isolation in einem Krankenhaus gerechnet werden.
Ab dem 1. Dezember 2020 wird für die PCR-Tests eine Gebühr i.H.v. 30,- USD von allen Einreisenden erhoben, die direkt auf den Flugticketpreis aufgeschlagen wird.
Die kubanischen Behörden passen die Einreisebestimmungen regelmäßig den aktuellen epidemiologischen Bedingungen an. Diese können daher kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise durch Kuba ist im Rahmen der aktuellen Regelungen und verfügbaren Flugverbindungen möglich. Die Ausreise aus Kuba ist für Ausländer möglich.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen in allen Provinzen (außer Cayo Coco) sind für kommerzielle, reguläre Flüge geöffnet. Es gibt auch Flüge von Deutschland nach Varadero. Es ist ratsam, sich kurzfristig vor Reiseantritt bei den Fluglinien nach dem Status des Fluges zu erkundigen.
Beschränkungen im Land
Die Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes sind lokal beschränkt. Reisen können nach Varadero und andere Provinzen, ebenso auf einzelne Cayos, auch nach Havanna, mit Ausnahme von Pinar del Rio, Sancti Spíritus und Ciego de Ávila erfolgen. In diesen Regionen sind Buchungen von Hotels und Privatunterkünften (casas particulares) grundsätzlich möglich. Das Angebot von Unterkünften und touristischen Dienstleistungen ist aber noch eingeschränkt und wird der Nachfrage entsprechend geöffnet.
Es kann zu Engpässen bei Dingen des täglichen Bedarfs kommen. Es sollten v.a. notwendige Medikamente in ausreichender Menge für den geplanten Aufenthalt mitgebracht werden.
Hygieneregeln
Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. In ganz Kuba besteht zu jeder Zeit im öffentlichen Raum, in sämtlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten/Restaurants die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen Geldstrafen.
Besonderheiten in den Regionen
Alle Provinzen, außer Havanna, Ciego de Ávila, Sancti Spíritus und Pinar del Rio sind in der sogenannten „neuen Normalität“. Einreise und touristischer Aufenthalt in Havanna sind möglich, in den anderen drei genannten Provinzen nicht (in der Provinz Ciego de Ávila nur auf Cayo Coco, Cayo Guillermo, Cayo Largo del Sur, Cayo Santa Maria und Cayo Cruz, per Direktflug auf die jeweilige Insel).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kubanischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächsten Gesundheitsbehörden bzw. Ihr Hotel oder den Reiseveranstalter.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Niederlande - Änderung Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande einschließlich ihrer autonomen Länder sowie der besonderen Gemeinden Bonaire, Sint Eustatius und Saba wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 inzwischen sehr stark betroffen. In allen Landesteilen liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Königreich der Niederlande insgesamt als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Niederlande haben Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Reisende aus Deutschland müssen sich in den Niederlanden für 10 Tage in Hausquarantäne (auch Ferienunterkünfte) begeben. Informationen auch zu Ausnahmen erteilt das Government of the Netherlands.
Flugreisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich führen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Die Einreise für Reisende aus Deutschland ist uneingeschränkt unter Beachtung der Quarantäne-Vorschrift möglich.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Direkte Transitreisen wie das Umsteigen am Flughafen in Amsterdam ohne Verlassen des Flughafens unterliegen nicht der Quarantänepflicht. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Auf Grund immer noch hoher, aber sich stabilisierender Infektionszahlen kehrt die niederländische Regierung ab dem 19. November 2020 bis auf weiteres zu den Maßnahmen für das öffentliche und private Leben mit Stand vor dem 14. Oktober 2020 zurück. Damit dürfen alle Einrichtungen, die normalerweise der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, wie Kinos, Theater, Museen, Freizeitparks, Zoos, Bordelle, Schwimmbäder etc. wieder öffnen. Es bleibt bei einer maximalen Anzahl von 30 Personen pro Raum. Restaurants, Bars, Cafés bleiben weiterhin geschlossen. Hotels sind geöffnet und dürfen in ihren eigenen Restaurants die Hotelgäste versorgen. Zumindest im Sportbereich werden Kantinen, Duschen und Toiletten geschlossen. Mit Campingplätzen sollte geklärt werden, ob die sanitären Anlagen geöffnet sind. Besuche zuhause, im Garten oder auf dem Balkon sind auf drei Gäste pro Tag beschränkt. Im Innen- und Außenbereich außerhalb des eigenen Haushalts darf eine Gruppe aus maximal vier Personen aus verschiedenen Haushalten bestehen. Für Kinder bis einschließlich 12 Jahre gelten die Maßnahmen nicht. Veranstaltungen sind verboten. Weitere lokale Maßnahmen bleiben vorbehalten.
Die Einzelhandelsgeschäfte schließen spätestens um 20 Uhr. Lebensmittelgeschäfte können länger geöffnet bleiben. Für Alkohol und Softdrugs gelten besondere Regeln: Zwischen 20 Uhr und 7 Uhr dürfen Alkohol und Softdrugs nicht verkauft werden. Es ist nicht erlaubt, zwischen 20 Uhr und 7 Uhr Alkohol im Freien mit sich zu führen oder im öffentlichen Raum, wie z.B. auf der Straße, zu konsumieren.
Die niederländische Regierung empfiehlt dringend, bis Mitte Januar 2021 möglichst auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Urlaube und Familienbesuche sind keine notwendigen Reisen. Ein Verbleib an der Urlaubsadresse, eine Begrenzung der Anzahl an Fahrten sowie die Vermeidung von Menschenansammlungen wird empfohlen. Detaillierte Informationen zu den Beschränkungen bietet die niederländische Regierung in niederländischer Sprache. Museen bleiben geöffnet, die Besucherzahl wird aber über vorherige Online-Buchungspflicht reguliert. Strände sind geöffnet, es besteht jedoch die Möglichkeit von regulierenden Sperrungen von Parkplätzen und Zufahrten. Mögliche Einschränkungen bei Unterkünften sollten direkt dort erfragt werden.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren in öffentlich zugänglichen Innenräumen (z.B. Geschäften), im öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol.
Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf allen Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
• Wenn Sie sich touristisch in den Niederlanden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden; Beachten Sie die im obigen Link besonders für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer: 0031 800 1202.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curaçao.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Niger - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Niger wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das nachgewiesene Infektionsgeschehen in Niger bleibt weiterhin auf niedrigem Niveau, wobei täglich nur eine niedrige dreistellige Personenanzahl auf COVID-19 getestet wird.
Der Niger ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen Niamey ist seit dem 1. August 2020 für reguläre internationale Flugverbindungen von und nach Niger wieder geöffnet.
Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Bei Verdachtssymptomen oder erhöhter Körpertemperatur wird noch bei Einreise am Flughafen ein Schnelltest durchgeführt, gefolgt von einem PCR-Test. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die Verbringung in eine von der Regierung bestimmte medizinische Einrichtung für weitere Isolierung und kostenlose Behandlung. Wenn der vorgelegte PCR-Test oder der Schnell- und PCR-Test bei Einreise ein negatives Ergebnis aufweist, entfällt die 14-tägige Quarantäne.
Bei der Ausreise haben Passagiere einen negativen PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und auf eigene Kosten vorzunehmen ist. In Niamey können die Tests bei folgenden Institutionen durchgeführt werden:
• Centre de Recherches Médicales et Sanitaires (CERMES): Tel.: +227 20 75 20 40; +227 20 75 20 45; +227 99 90 24 58;
• Centre de Santé Special : Tel.: +227 90 32 36 50; +227 91 31 10 20;
• Klinik der Vereinten Nationen : Tel.: +227 80 08 66 88.
Weitere Testzentren befinden sich in Agadez und Zinder.
Reiseverbindungen
Der Flughafen ist geöffnet. Es gibt einige wenige Umsteigeflugverbindungen nach Deutschland.
Beschränkungen im Land
Beschränkungen ergeben sich aus der Sicherheitslage im Land, siehe Sicherheit.
Hygieneregeln
Generell ist ein Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Aufenthalts am Flughafen und in den Flugzeugen selbst zu tragen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Paraguay - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Paraguay wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Paraguay war bisher von COVID-19 weniger stark betroffen als die umliegenden Nachbarländer.
Paraguay ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei Einreise muss ein PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ist dieser negativ, unterliegt man keinen Quarantänebestimmungen. Wird der Test nicht vorgelegt oder ist er positiv, müssen sich Reisende in eine 10-tägige Quarantäne begeben, die sie in der eigenen Wohnung verbringen können. Alternativ stehen auch Sammelunterkünfte und sogenannte „Gesundheitshotels“ zur Verfügung.
Reisende müssen innerhalb von 24 Stunden vor Einreise online ein Gesundheitsformular des paraguayischen Gesundheitsministeriums ausfüllen.
Ausländer aus Nicht-Mercosur-Staaten, die über keinen Aufenthaltstitel in Paraguay verfügen und sich nur vorübergehend im Land aufhalten, müssen bei der Einreise einen gültigen Krankenversicherungsschutz nachweisen, der auch die ärztliche Behandlung im Falle einer Erkrankung an COVID-19 abdeckt. Personen, die innerhalb von 90 Tagen vor Einreise nachweislich an COVID-19 erkrankt waren, sind von der Vorlage eines negativen PCR-Testes befreit.
Durch- und Weiterreise
Seit Ende März 2020 gelten Beschränkungen für den Grenzverkehr mit den Nachbarländern. Für die drei bereits geöffneten Grenzübergänge zu Brasilien gelten folgende Öffnungszeiten:
• Puente Internacional de la Amistad (Ciudad del Este und Foz de Iguazú): 5 Uhr bis 14 Uhr, außerhalb dieser Zeiten ist die Einreise nur für paraguayische Staatsangehörige und Ausländer mit einem Aufenthaltstitel für Paraguay möglich.
• b) Pedro Juan Caballero und Ponta Porã: 9 Uhr bis 22 Uhr
• c) Salto del Guairá und Mundo Novo: 6 Uhr bis 21 Uhr.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle Flugverkehr am internationalen Flughafen in Asunción findet in reduziertem Umfang wieder statt.
Beschränkungen im Land
Gesellschaftliche Veranstaltungen können nur von 5 Uhr bis Mitternacht stattfinden. Kulturelle und religiöse Treffen sind mit bis zu 50 Personen, private Treffen mit bis zu 12 Personen gestattet, andere organisierte Veranstaltungen für bis zu 30 Personen.
Für Hotels gelten Hygieneauflagen. Kinder dürfen sich nur in Begleitung eines Erwachsenen im öffentlichen Raum aufhalten. Mannschaftssportarten sind im Amateurbereich grundsätzlich noch nicht zugelassen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die üblichen Hygieneregeln im Zusammenhang mit COVID-19.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen der paraguayischen Behörden.
• Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen beim paraguayischen Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Tschechische Republik - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land; Reiseinfos: Infrastruktur/Verkehr:
COVID-19
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tschechien wird derzeit aufgrund von Einreisebeschränkungen und hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tschechien ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. In allen Landesteilen einschließlich der Grenzregionen zu Deutschland sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Tschechien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Seit dem 16. November 2020 setzt Tschechien das „Anti-Epidemie-System“ zur Risikobewertung auf fünf Ebenen (PES) um, aufgrund dessen in den tschechischen Regionen nach ihrer spezifischen epidemischen Situation verschiedene Hygienemaßnahmen und Verhaltensmaßregeln umgesetzt werden. Die Einstufung erfolgt anhand der Reproduktionszahl, der Anzahl positiver Tests an der Gesamtzahl der Tests, der Anzahl der Infizierten pro 100.000 Personen und an der älteren Bevölkerung. Die höchste Risikostufe wird lila, die niedrigste grün gekennzeichnet. Derzeit sind alle tschechischen Regionen lila eingestuft. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf Tschechisch über die Risikobewertung der einzelnen Distrikte und die tschechische Regierung informiert auf Englisch über die Maßnahmen, die in den einzelnen Regionen umgesetzt werden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; In einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle 7-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Einreisen zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt.
Deutschland wird ab dem 15. November 2020 der roten Kategorie zugeordnet. Einreisen aus Deutschland für Geschäfts- und Dienstreisen, Familienbesuche, Reisen aus medizinischen Gründen, zur Wahrnehmung von Behördenterminen und zur Teilnahme an Hochzeiten und Bestattungen sind dann ohne negativen PCR-Test und ohne vorherige Online-Anzeige der Einreise – bis auf Ausnahmen – nicht mehr möglich.
Seit dem 9. November 2020 setzt Tschechien das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen und roten Kategorie zugerechnet.
Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
1. Grüne Kategorie:
Aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise uneingeschränkt möglich, derzeit aber durch die Ausgangsbeschränkungen nicht für touristische Reisen.
2. Orange Kategorie:
Aus Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise uneingeschränkt bis auf touristische Reisen möglich, Personen, die in Tschechien arbeiten oder studieren wollen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantäne oder müssen bei oder innerhalb von fünf Tagen nach Einreise ihrem Arbeitgeber oder der Bildungseinrichtung einen negativen PCR-Test vorlegen.
Drittstaatenangehörige mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem anderen Land der grünen oder orangen Kategorie und einem von einem anderen EU-Staat ausgestellten Visum können aus einem Land der grünen oder orangen Kategorie ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Verpflichtung nach Tschechien einreisen.
3. Rote Kategorie:
Aus Ländern der roten Kategorie ist eine Einreise ohne Einreiseanmeldung, Quarantäne oder Negativtest prinzipiell nicht möglich. Ausnahmen bestehen für Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr, Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen mit Akkreditierung in Tschechien, Reisen aus dringenden gesundheitlichen und familiären Gründen und für Geschäfts- und Arbeitsaufenthalte, wenn der Aufenthalt 24 Stunden nicht überschreitet, sowie für Grenzpendler und Schüler und Studenten aus Nachbarländern.
EU-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat, die aus Deutschland oder anderen Ländern der roten Kategorie einreisen oder die sich in den letzten 14 Tagen mehr als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben müssen
1. ihre Einreise vor Grenzübertritt mit einem Online-Formular dem regional zuständigen Hygieneinstitut anzeigen und die Bestätigung über die Absendung bei Grenzübertritt mit sich führen
2. innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR-Test durchführen und dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut vorlegen. Alternativ kann auch ein in einem anderen EU-Land vorgenommener Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut unmittelbar nach Einreise vorgelegt werden.
Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Drittstaater mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder anderen Ländern der roten Kategorie, die nur ein kurz- oder langfristiges Schengenvisum oder nationales Visum besitzen, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, dürfen aus Deutschland oder einem anderen Land der roten Kategorie grundsätzlich nicht nach Tschechien einreisen. Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörigen durch Tschechien ist ohne zusätzlichen Nachweis oder Anzeigepflicht bei den lokalen Hygienestationen möglich, unabhängig davon, ob sie aus einem grün, orange oder rot kategorisierten Land gemäß dem Ampel-System einreisen. Dies gilt auch für Drittstaater mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.
Drittstaater aus einem Land der roten Kategorie mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch Tschechien durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der roten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, das Angebot an Verbindungen ist aber eingeschränkt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn/Tuřany, Karlsbad, Ostrava/Mošnov, Pardubice, Prag/Ruzyně und Prag/Kbely geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen ist aber eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Am 5. Oktober 2020 hat die Tschechische Regierung den Notstand verhängt. Die Grenzen bleiben weiter geöffnet.
Seit dem 22. Oktober 2020 bestehen Ausgangsbeschränkungen. Nur Wege zur Arbeit, zur Familie, zum Arzt oder Einkaufen, Spaziergänge und Sport im Freien sind erlaubt.
Seit dem 28. Oktober 2020 besteht zwischen 21 Uhr und 5 Uhr ein Ausgangsverbot. Ausnahmen bestehen, z.B. für Wege zur Arbeit.
Es dürfen sich, auch im Freien, nur max. zwei Personen treffen. Ausnahmen bestehen für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen max. 15 Personen teilnehmen können.
Seit dem 22. Oktober 2020 sind außerdem alle Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe geschlossen, ausgenommen sind nur die Geschäfte zur Grundversorgung (Lebensmittel, Apotheken, Drogerien, Reparaturen). Großhandelsgeschäfte bleiben geöffnet. Seit dem 18. November 2020 müssen auch diese Geschäfte zwischen 21 Uhr und 5 Uhr sowie an Sonntagen schließen.
Alle Restaurants, Bars und andere Nachtlokale sind geschlossen, Straßenverkauf ist bis 20 Uhr möglich. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Sämtliche kulturelle Veranstaltungen (Theater, Kino, Zoo usw.) und Freizeitsportveranstaltungen sind abgesagt, Museen, Schlösser und andere Sehenswürdigkeiten sind geschlossen. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere soziale Einrichtungen sind für den Besucherverkehr geschlossen.
Hotels sind für touristische Reisen geschlossen, bleiben aber für Dienstreisen offen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, im Freien, wo der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, in PKW bei Fahrgemeinschaften, die nicht aus dem gleichen Haushalt kommen und in allen Innenräumen. Wohnungen und Unterkünfte, zum Beispiel Hotelzimmer, sind davon ausgenommen.
Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle aus Ländern der roten Kategorie einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Webseite in englischer Sprache darüber, in welchen Landkreisen besondere Hygienemaßnahmen gelten.
• Informieren Sie sich zur Ein-, Durch- und Ausreise auch auf der Seite der Deutschen Botschaft Prag.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Wenn Sie sich touristisch in Tschechien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und +420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Ungarn - Ergänzung:
Ungarn hat den seit Anfang November geltenden Notstand um zwei Monate bis zum 8. Februar verlängert. Damit können auch die seit Anfang November geltenden Beschränkungen, darunter eine nächtliche Ausgangssperre ab 20 Uhr, Versammlungsverbote sowie Online-Unterricht für Gymnasien und Universitäten, verlängert werden. Quelle: tageschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Nach einem erneuten Auftreten von Corona-Fällen in der australischen Metropole Adelaide hat der Bundesstaat South Australia einen sechstägigen Lockdown für seine fast zwei Millionen Einwohner angekündigt. Schulen, Restaurants und Fabriken sollen ab Donnerstag geschlossen bleiben. Die Menschen sind aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Auch Sport im Freien ist während des Zeitraums untersagt. Quelle: tagesschau.de
Burundi - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Burundi wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Burundi war bisher von COVID-19 auf der Basis der vorliegenden Zahlen nicht sehr stark betroffen. Burundi ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministère de la Santé Publique und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Flugpassagiere müssen bei Einreise über ein negatives COVID-19-Testergebnis verfügen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Am Flughafen führen die burundischen Gesundheitsbehörden einen erneuten Test durch, der vor Ort bezahlt werden muss (100,- USD für ausländische Staatsangehörige). Danach erfolgt der Transport in das zuvor durch die Reisenden gebuchte Quarantänehotel (27 Hotels unterschiedlicher Preiskategorie). Die Quarantäne dauert 72 Stunden. Die Hotelkosten sind von den Reisenden zu zahlen. Im Falle eines infizierten Passagiers an Bord des Flugzeugs müssen alle Mitreisenden einen zweiten Test absolvieren. Ein positiver Test führt zu einer Einweisung in ein örtliches Krankenhaus und Behandlung auf eigene Kosten.
Bei Ausreise ist ebenfalls ein negatives Testergebnis nachzuweisen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf (Test kostenlos, Zertifikat ca. 5,- €).
Durch- und Weiterreise
Die Grenzen zu Ruanda und der Demokratischen Republik Kongo (RDC) sind geschlossen, außer für den Warentransportverkehr innerhalb der Ostafrikanischen Gemeinschaft. Eine Ein- und Ausreise auf dem Landweg ist über die Landgrenze zwischen Burundi und Tansania möglich.
Reiseverbindungen
Es gibt Umsteigeflugverbindungen von Bujumbura nach Deutschland.
Beschränkungen im Land
Bei der Unterbringung in Quarantäneeinrichtungen, dem Zugang zu Testmöglichkeiten im Falle einer vermuteten COVID-19-Erkrankung, insbesondere aber bei einem schwerwiegenden Krankheitsverlauf mit der Notwendigkeit einer Isolierung und medizinischen Intensivbetreuung sind die Möglichkeiten des hiesigen Gesundheitssystems äußerst begrenzt.
Hygieneregeln
Vor Behörden, Restaurants und größeren Geschäften besteht die Möglichkeit zur Händedesinfektion. Eine Maskenpflicht besteht nicht. Abstandsregeln haben lediglich Empfehlungscharakter und sind nicht verbindlich.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der burundischen Regierung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Iran - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in den Iran wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Iran ist von einer dritten COVID-19-Infektionswelle stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind dabei kaum auszumachen, da das Ansteckungsrisiko flächendeckend sehr hoch ist. Städte und Provinzen sind je nach Infektionszahlen in unterschiedliche Risikogruppen eingeteilt (rot = kritische Situation, orange = hohes Risiko, gelb = geringes Risiko). Der aktuelle Status kann in der "Mask-App" des iranischen Gesundheitsministeriums eingesehen werden. Iran ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle Informationen und detaillierte Zahlen bieten das iranische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Derzeit erteilt Iran aufgrund der Corona-Pandemie keine Touristen- oder Pilgervisa; andere Visa-Arten sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.
Bei Einreise über den internationalen Flughafen Teherans (IKA) müssen alle Reisenden eine Erklärung (Formblatt der Fluggesellschaft) sowie ein Gesundheitsattest in englischer Sprache einschließlich eines negativen PCR-Testes vorlegen. Dieses Testergebnis darf bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein und muss von einem im Herkunftsland vom Gesundheitsministerium zugelassenen Arzt/Labor ausgestellt worden sein. Ohne dieses Attest ist eine Einreise für Ausländer nicht möglich.
Deutsch-iranische Doppelstaater ohne Attest werden auf eigene Kosten in eine 14-tägige staatliche Quarantäne verbracht. Alle Reisenden werden bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden befragt. Reisende mit COVID-19-Symptomen werden ärztlich untersucht. Positiv auf COVID-19 getestete Passagiere werden in ein Krankenhaus in Teheran oder andere Isolationsstationen verbracht. Deutsch-iranische Doppelstaater können sich stattdessen schriftlich einer häuslichen Quarantäne unterwerfen. Das Verfahren kann sich kurzfristig ändern. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Durch- und Weiterreise
Bei Ausreise finden Temperaturmessungen statt. Reisende müssen auf einem Formular versichern, frei von COVID-19-Symptomen zu sein. Es kann daher zu Verzögerungen am Flughafen kommen. Ungeachtet dessen sollten Sie sich darüber informieren, ob Ihre Fluggesellschaft einen PCR-Test verlangt und welche iranischen Labore von der jeweiligen Fluggesellschaft anerkannt werden.
Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen.
Reiseverbindungen
Infolge der Ausbreitung von COVID-19 und des Flugzeugabschusses am 8. Januar 2020 gibt es andauernde Einschränkungen im Flugverkehr. Transitflüge einiger internationaler Fluglinien sowie Direktflüge zu verschiedenen europäischen Destinationen werden durchgeführt. Es kann dabei stets zu kurzfristigen Änderungen des Flugplans kommen. Direktverbindungen nach Deutschland bietet aktuell nur Iran Air an.
Beschränkungen im Land
Es kann immer wieder – insbesondere vor iranischen Feiertagen – vorkommen, dass kurzfristig inneriranische Reisebeschränkungen eingeführt werden. Dann wird Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus anderen Provinzen die Einreise in die betroffenen Provinzen nicht gestattet. Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus den betroffenen Provinzen dürfen diese nicht verlassen. Diese Beschränkungen werden in der Regel einige Tage vorher über die Medien bekanntgegeben. Aktuell sollen solche Maßnahmen für alle Provinzen einschließlich Teheran ab 21. November 2020 für die Dauer von zwei Wochen gelten. Darüber hinaus gilt in Städten der Risikokategorie „rot“ zunächst für voraussichtlich zwei Wochen zwischen 21 Uhr und 4 Uhr ein Fahrverbot für private PKW; ab 22 Uhr gilt dies auch für den öffentlichen Nahverkehr. Taxis verkehren auch nach 22 Uhr. Eine Ausgangssperre ist derzeit nicht geplant.
Unabhängig davon können Kontrollen und Temperaturmessungen an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt werden. Bei Infektionsverdacht können Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden. Für Inlandsflugreisen kann ein negativer PCR-Test verlangt werden. Informationen erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften.
Im Alltag ist derzeit vor allem in orangen und roten Regionen wieder mit Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot zu rechnen. Vorübergehend werden weitergehende Beschränkungen eingeführt (z.B. Schließungen von Restaurants, Sporteinrichtungen, religiösen Einrichtungen usw.). Einrichtungen für den essentiellen Lebensbedarf wie Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet. Davon sind u.a. Teheran sowie der Großteil der Provinzhauptstädte und weitere Großstädte betroffen. In roten Regionen bleiben Touristenziele teilweise geschlossen. Camping in öffentlichen Parks ist grundsätzlich untersagt.
Hygieneregeln
Die iranischen Behörden rufen weiterhin dazu auf, möglichst soziale Kontakte zu meiden sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den ÖPNV zu meiden. Es gilt eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten, in geschlossenen Räumlichkeiten sowie im öffentlichen Nahverkehr. Künftig soll die Polizei stärker gegen Verstöße vorgehen, Strafen für Verstöße gegen die Auflagen wurden angekündigt.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Erwägen Sie die vorzeitige bzw. vorübergehende Ausreise, auch wenn es aufgrund eingeschränkter Flugverbindungen Wartezeiten für verfügbare Plätze geben kann. Prüfen Sie Änderungen im Flugplan und andere Fragen zu den genannten Flugverbindungen direkt mit der Fluggesellschaft.
• Achten Sie auf die Gültigkeit Ihres Visums. Sollte Ihr Visum während Ihres Aufenthalts in Iran ablaufen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständige Ausländerpolizei zwecks Verlängerung. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, informieren Sie sich vor Ausreise bei der iranischen Ausländerpolizei, ob etwaige Strafzahlungen geleistet werden müssen, um das für die Ausreise erforderliche Exitvisum zu erhalten.
• Seien Sie für Abreisen bereits etwa vier bis fünf Stunden vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Airline die Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Testergebnisses verlangt.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der iranischen Regierung.
• Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Jordanien - Änderung Beschränkungen im Land:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Jordanien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Jordanien ist von COVID-19 stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz derzeit weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage. Jordanien ist daher als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das jordanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise aus „grün“ eingestuften Ländern, darunter Deutschland, ist unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen sich vor Reiseantritt mit einem amtlichen Online-Formular registrieren und den damit generierten QR-Code beim Check-In vorzeigen. Vor Einreise muss ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden, das nicht älter als 120 Stunden sein darf. Nach Ankunft müssen sich Reisende aus „grün“ und „gelb“ eingestuften Ländern in eine 7-tägige, häusliche Quarantäne begeben. Zum Ende der 7-tägigen Quarantäne muss ein weiterer PCR-Test absolviert werden. Die epidemiologische Einstufung und die damit verbundenen Regelungen können sich, abhängig vom aktuellen Infektionsgeschehen, auch kurzfristig ändern.
Durch- und Weiterreise
Die folgenden jordanischen Landgrenzen sind derzeit geöffnet: Al-Omari und Al-Mudawwarah (mit Saudi-Arabien), Sheikh Hussein und King Hussein Brücke (mit dem Westjordanland und Israel). Bis zu 150 Personen pro Tag können die Grenzübergänge nutzen. Kommerzieller LKW-Transport über die Landgrenzen ist weiterhin erlaubt. Weitere Informationen erteilen die örtlichen Behörden.
Reiseverbindungen
Der Queen Alia International Airport ist geöffnet. Die internationalen Reiseverbindungen sind jedoch weiterhin sehr stark eingeschränkt und finden unregelmäßig statt.
Beschränkungen im Land
Aktuell gilt eine generelle, nächtliche Ausgangssperre, von 22 Uhr bis 6 Uhr (für Privatpersonen) und von 21 Uhr bis 6 Uhr (für Betriebe). Bis Jahresende gilt außerdem in ganz Jordanien an allen Freitagen eine landesweite, 24-stündige Ausgangssperre. Umfang und Dauer der Ausgangssperre können sich kurzfristig ändern und es kann jederzeit landesweit zu kurzfristig angeordneten, lokalen, ganztägigen Ausgangssperren kommen.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie von Handschuhen beim Betreten von Geschäften, Firmen, Ministerien, Institutionen sowie öffentlichen Gebäuden. Versammlungen und Feiern mit mehr als 20 Personen sind nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen geahndet werden.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen jordanischen Botschaft oder dem jordanischen Tourismusverband.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die geltenden Bestimmungen, insbesondere auch die Ausgangssperre und informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Regelungen. Zuwiderhandlungen werden u.a. mit Bußgeldern oder auch Haftstrafen belegt.
• Halten Sie sich über die lokalen und sozialen Medien auf dem Laufenden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kasachstan - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kasachstan wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Kasachstan ist von COVID-19 stark betroffen. Derzeit steigen die Infektionszahlen besonders in den Regionen Ostkasachstan, Akmolinsk, Kostanai, Westkasachstan und Pawlodar an. Kasachstan ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kasachische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige ist bis zum 1. Mai 2021 ausgesetzt. Vor Einreise nach Kasachstan muss bei der zuständigen kasachischen Auslandsvertretung in Deutschland ein Visum beantragt werden. Mit einem Mehrfachvisum oder einer Aufenthaltsgenehmigung ist derzeit eine kurzfristige Wiedereinreise nach Kasachstan nicht möglich. Es gilt eine Karenzzeit von 30 und 90 Tagen. Für Deutschland soll aufgrund der bestehenden Direktflugverbindungen eine Frist von 30 Tagen gelten.
Aktuell können nur Staatsangehörige, deren Staat in eine bestimmte Länderkategorie eingestuft ist, ein Visum zur Einreise erhalten. Reisenden aus Länderkategorie 1, darunter Deutschland wird die Visumbeantragung ohne Sondergenehmigung der kasachischen Innenbehörde gestattet. Deutschen Staatsangehörigen ist die Einreise mit gültigem Visum grundsätzlich möglich.
Reisenden aus Länderkategorie 2 wird die Visumbeantragung nur mit Sondergenehmigung gestattet. Die kasachische Regierung hat mit Staaten der Länderkategorie 3 den internationalen Flugverkehr noch nicht wieder aufgenommen, die Einreisesperre wurde für Staatsangehörige dieser Länder noch nicht aufgehoben.
Die Einreise nach Kasachstan wird nur bei Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet, der zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ansonsten wird die Einreise verweigert. Fluggesellschaften sind angehalten, Passagiere ohne negativen PCR-Test nicht an Bord des Flugzeugs zu nehmen.
Direkt nach Ankunft in Kasachstan wird die Temperatur der Reisenden gemessen. Bei erhöhter Temperatur, müssen Reisende sich bis zu zwei Tagen in einem Quarantänekrankenhaus aufhalten. Während des Aufenthalts im Quarantänekrankenhaus erfolgt ein erneuter PCR-Test. Bei negativem Ergebnis darf das Quarantänekrankenhaus verlassen werden, bei positivem Testergebnis werden Reisende in ein Krankenhaus für ansteckende Krankheiten transportiert und müssen sich dort aufhalten, bis das Virus nicht mehr nachgewiesen werden kann.
Jeder Reisende muss zusätzlich bei Einreise einen Fragebogen ausfüllen. In diesem Fragebogen müssen Reisende angeben, wo sie sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise nach Kasachstan aufgehalten haben und ob sie mit einer COVID-19-infizierten Person in Kontakt waren. Reisende müssen den Aufenthaltsort in Kasachstan sowie die Kontaktdaten angeben.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Kasachstan ist für deutsche und andere ausländische Staatsangehörige weiterhin rechtlich möglich, sofern sie nicht Verdachtsfälle oder Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten sind.
Zur Durch- und Weiterreise benötigen deutsche Staatsangehörige ebenfalls ein Visum, das vor Reiseantritt bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr, auch nach Deutschland, wurde seit Ende Oktober 2020 reduziert, findet jedoch noch regelmäßig statt. Direktflüge von Nur-Sultan nach Frankfurt werden dreimal wöchentlich angeboten. Direktflüge von Almaty nach Deutschland bestehen aktuell nicht. Es kann zur Streichung oder Reduzierung der bestehenden Flugverbindungen kommen, wenn das weltweite Infektionsgeschehen weiterhin steigt.
Inlandsflüge verkehren zwischen den meisten großen Städten des Landes. Auch Busse und Bahnen verkehren regelmäßig.
Reisen innerhalb Kasachstans werden nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet, wenn der Reisende sich zuvor in einem Gebiet mit steigenden Infektionszahlen aufgehalten hat. Das gilt aktuell für Ostkasachstan, Akmolinsk, Kostanai, Westkasachstan und Pawlodar.
Beschränkungen im Land
Um die Stadt Kostanai wurden Straßensperren zur Kontrolle der Ein- und Ausfahrten errichtet.
Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sind weiterhin in Kraft. An Wochenenden bzw. Sonn- und Feiertagen gelten zusätzliche Einschränkungen in den meisten Landesteilen. Es sind unterschiedliche Sperrstunden für Restaurants und Bars in Kraft. Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen sind im ganzen Land verboten, in einigen Regionen liegt die Obergrenze niedriger. Abhängig von der Infektionslage und den Beschlüssen der staatlichen COVID-19-Kommission sind Einschränkungen der Mobilität auch in anderen Landesteilen jederzeit möglich.
Hygieneregeln
Es besteht eine umfassende Pflicht, im öffentlichen Raum einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstand zu halten. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen ohne Mund-Nasen-Schutz nicht genutzt werden. In Geschäften und im öffentlichen Raum gelten besondere Hygienemaßnahmen. Die Regierung ruft dazu auf, weiterhin Abstand zu halten.
• Bitte beachten Sie, dass sich die kasachischen Einreisevoraussetzungen nach Ihrer Staatsangehörigkeit und nicht nach Ihrem derzeitigen Wohnsitzstaat bestimmen. Eine Liste der Staaten mit dazugehöriger Länderkategorie hat die kasachische Regierung nicht publiziert. Erkundigen Sie sich vor Einreise bei der für Sie zuständigen kasachischen Auslandsvertretung, in welche Kategorie Ihr Heimatstaat eingestuft ist.
• Planen Sie Ihre Reise über ein Drittland, bedenken Sie bitte, dass zahlreiche Staaten weiterhin Einreisebeschränkungen verhängt haben. Beachten Sie daher die Reise- und Sicherheitshinweise Ihres Ziel- oder Transitlandes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kasachischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline der kasachischen Gesundheitsbehörden unter der Telefonnummer +7 7172 768 043 oder 1406.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kuba - Änderung Einreise: PCR-Test/Selbstisolation; Reiseverbindungen; Beschränkungen im Land: Öffnung Havanna; Besonderheiten in den Regionen:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuba wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Zahl der täglichen Neuinfektionen liegt auf niedrigem Niveau. Regionale Schwerpunkte der Ansteckungen sind zurzeit die Provinzen Ciego de Ávila, Pinar del Rio und Sancti Spίritus.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die kubanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle internationalen Flughäfen des Landes sind für eine Einreise, auch zu touristischen Zwecken, geöffnet. Einreisende müssen sich am Flughafen einem obligatorischen PCR-Test unterziehen sowie eine Erklärung zum Gesundheitszustand abgeben. Sie müssen sich anschließend in die angegebene Unterkunft (Hotel, casa particular, Wohnung/Haus etc.) begeben und dort aufhalten. Am fünften Tag muss ein erneuter PCR-Test gemacht werden. Die Selbstisolation darf beendet werden, sobald das negative Testergebnis vorliegt. Bei einem positiven Ergebnis muss it einer stationären Aufnahme und Isolation in einem Krankenhaus gerechnet werden.
Ab dem 1. Dezember 2020 wird für die PCR-Tests eine Gebühr i.H.v. 30,- USD von allen Einreisenden erhoben, die direkt auf den Flugticketpreis aufgeschlagen wird.
Die kubanischen Behörden passen die Einreisebestimmungen regelmäßig den aktuellen epidemiologischen Bedingungen an. Diese können daher kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise durch Kuba ist im Rahmen der aktuellen Regelungen und verfügbaren Flugverbindungen möglich. Die Ausreise aus Kuba ist für Ausländer möglich.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen in allen Provinzen (außer Cayo Coco) sind für kommerzielle, reguläre Flüge geöffnet. Es gibt auch Flüge von Deutschland nach Varadero. Es ist ratsam, sich kurzfristig vor Reiseantritt bei den Fluglinien nach dem Status des Fluges zu erkundigen.
Beschränkungen im Land
Die Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes sind lokal beschränkt. Reisen können nach Varadero und andere Provinzen, ebenso auf einzelne Cayos, auch nach Havanna, mit Ausnahme von Pinar del Rio, Sancti Spíritus und Ciego de Ávila erfolgen. In diesen Regionen sind Buchungen von Hotels und Privatunterkünften (casas particulares) grundsätzlich möglich. Das Angebot von Unterkünften und touristischen Dienstleistungen ist aber noch eingeschränkt und wird der Nachfrage entsprechend geöffnet.
Es kann zu Engpässen bei Dingen des täglichen Bedarfs kommen. Es sollten v.a. notwendige Medikamente in ausreichender Menge für den geplanten Aufenthalt mitgebracht werden.
Hygieneregeln
Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. In ganz Kuba besteht zu jeder Zeit im öffentlichen Raum, in sämtlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten/Restaurants die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen Geldstrafen.
Besonderheiten in den Regionen
Alle Provinzen, außer Havanna, Ciego de Ávila, Sancti Spíritus und Pinar del Rio sind in der sogenannten „neuen Normalität“. Einreise und touristischer Aufenthalt in Havanna sind möglich, in den anderen drei genannten Provinzen nicht (in der Provinz Ciego de Ávila nur auf Cayo Coco, Cayo Guillermo, Cayo Largo del Sur, Cayo Santa Maria und Cayo Cruz, per Direktflug auf die jeweilige Insel).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kubanischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächsten Gesundheitsbehörden bzw. Ihr Hotel oder den Reiseveranstalter.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Niederlande - Änderung Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande einschließlich ihrer autonomen Länder sowie der besonderen Gemeinden Bonaire, Sint Eustatius und Saba wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 inzwischen sehr stark betroffen. In allen Landesteilen liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Königreich der Niederlande insgesamt als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Niederlande haben Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Reisende aus Deutschland müssen sich in den Niederlanden für 10 Tage in Hausquarantäne (auch Ferienunterkünfte) begeben. Informationen auch zu Ausnahmen erteilt das Government of the Netherlands.
Flugreisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich führen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung.
Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Die Einreise für Reisende aus Deutschland ist uneingeschränkt unter Beachtung der Quarantäne-Vorschrift möglich.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Direkte Transitreisen wie das Umsteigen am Flughafen in Amsterdam ohne Verlassen des Flughafens unterliegen nicht der Quarantänepflicht. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Auf Grund immer noch hoher, aber sich stabilisierender Infektionszahlen kehrt die niederländische Regierung ab dem 19. November 2020 bis auf weiteres zu den Maßnahmen für das öffentliche und private Leben mit Stand vor dem 14. Oktober 2020 zurück. Damit dürfen alle Einrichtungen, die normalerweise der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, wie Kinos, Theater, Museen, Freizeitparks, Zoos, Bordelle, Schwimmbäder etc. wieder öffnen. Es bleibt bei einer maximalen Anzahl von 30 Personen pro Raum. Restaurants, Bars, Cafés bleiben weiterhin geschlossen. Hotels sind geöffnet und dürfen in ihren eigenen Restaurants die Hotelgäste versorgen. Zumindest im Sportbereich werden Kantinen, Duschen und Toiletten geschlossen. Mit Campingplätzen sollte geklärt werden, ob die sanitären Anlagen geöffnet sind. Besuche zuhause, im Garten oder auf dem Balkon sind auf drei Gäste pro Tag beschränkt. Im Innen- und Außenbereich außerhalb des eigenen Haushalts darf eine Gruppe aus maximal vier Personen aus verschiedenen Haushalten bestehen. Für Kinder bis einschließlich 12 Jahre gelten die Maßnahmen nicht. Veranstaltungen sind verboten. Weitere lokale Maßnahmen bleiben vorbehalten.
Die Einzelhandelsgeschäfte schließen spätestens um 20 Uhr. Lebensmittelgeschäfte können länger geöffnet bleiben. Für Alkohol und Softdrugs gelten besondere Regeln: Zwischen 20 Uhr und 7 Uhr dürfen Alkohol und Softdrugs nicht verkauft werden. Es ist nicht erlaubt, zwischen 20 Uhr und 7 Uhr Alkohol im Freien mit sich zu führen oder im öffentlichen Raum, wie z.B. auf der Straße, zu konsumieren.
Die niederländische Regierung empfiehlt dringend, bis Mitte Januar 2021 möglichst auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Urlaube und Familienbesuche sind keine notwendigen Reisen. Ein Verbleib an der Urlaubsadresse, eine Begrenzung der Anzahl an Fahrten sowie die Vermeidung von Menschenansammlungen wird empfohlen. Detaillierte Informationen zu den Beschränkungen bietet die niederländische Regierung in niederländischer Sprache. Museen bleiben geöffnet, die Besucherzahl wird aber über vorherige Online-Buchungspflicht reguliert. Strände sind geöffnet, es besteht jedoch die Möglichkeit von regulierenden Sperrungen von Parkplätzen und Zufahrten. Mögliche Einschränkungen bei Unterkünften sollten direkt dort erfragt werden.
Hygieneregeln
Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren in öffentlich zugänglichen Innenräumen (z.B. Geschäften), im öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol.
Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf allen Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
• Wenn Sie sich touristisch in den Niederlanden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden; Beachten Sie die im obigen Link besonders für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer: 0031 800 1202.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
• Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curaçao.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Niger - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Niger wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das nachgewiesene Infektionsgeschehen in Niger bleibt weiterhin auf niedrigem Niveau, wobei täglich nur eine niedrige dreistellige Personenanzahl auf COVID-19 getestet wird.
Der Niger ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen Niamey ist seit dem 1. August 2020 für reguläre internationale Flugverbindungen von und nach Niger wieder geöffnet.
Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Bei Verdachtssymptomen oder erhöhter Körpertemperatur wird noch bei Einreise am Flughafen ein Schnelltest durchgeführt, gefolgt von einem PCR-Test. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die Verbringung in eine von der Regierung bestimmte medizinische Einrichtung für weitere Isolierung und kostenlose Behandlung. Wenn der vorgelegte PCR-Test oder der Schnell- und PCR-Test bei Einreise ein negatives Ergebnis aufweist, entfällt die 14-tägige Quarantäne.
Bei der Ausreise haben Passagiere einen negativen PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und auf eigene Kosten vorzunehmen ist. In Niamey können die Tests bei folgenden Institutionen durchgeführt werden:
• Centre de Recherches Médicales et Sanitaires (CERMES): Tel.: +227 20 75 20 40; +227 20 75 20 45; +227 99 90 24 58;
• Centre de Santé Special : Tel.: +227 90 32 36 50; +227 91 31 10 20;
• Klinik der Vereinten Nationen : Tel.: +227 80 08 66 88.
Weitere Testzentren befinden sich in Agadez und Zinder.
Reiseverbindungen
Der Flughafen ist geöffnet. Es gibt einige wenige Umsteigeflugverbindungen nach Deutschland.
Beschränkungen im Land
Beschränkungen ergeben sich aus der Sicherheitslage im Land, siehe Sicherheit.
Hygieneregeln
Generell ist ein Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Aufenthalts am Flughafen und in den Flugzeugen selbst zu tragen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Paraguay - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Paraguay wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Paraguay war bisher von COVID-19 weniger stark betroffen als die umliegenden Nachbarländer.
Paraguay ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei Einreise muss ein PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ist dieser negativ, unterliegt man keinen Quarantänebestimmungen. Wird der Test nicht vorgelegt oder ist er positiv, müssen sich Reisende in eine 10-tägige Quarantäne begeben, die sie in der eigenen Wohnung verbringen können. Alternativ stehen auch Sammelunterkünfte und sogenannte „Gesundheitshotels“ zur Verfügung.
Reisende müssen innerhalb von 24 Stunden vor Einreise online ein Gesundheitsformular des paraguayischen Gesundheitsministeriums ausfüllen.
Ausländer aus Nicht-Mercosur-Staaten, die über keinen Aufenthaltstitel in Paraguay verfügen und sich nur vorübergehend im Land aufhalten, müssen bei der Einreise einen gültigen Krankenversicherungsschutz nachweisen, der auch die ärztliche Behandlung im Falle einer Erkrankung an COVID-19 abdeckt. Personen, die innerhalb von 90 Tagen vor Einreise nachweislich an COVID-19 erkrankt waren, sind von der Vorlage eines negativen PCR-Testes befreit.
Durch- und Weiterreise
Seit Ende März 2020 gelten Beschränkungen für den Grenzverkehr mit den Nachbarländern. Für die drei bereits geöffneten Grenzübergänge zu Brasilien gelten folgende Öffnungszeiten:
• Puente Internacional de la Amistad (Ciudad del Este und Foz de Iguazú): 5 Uhr bis 14 Uhr, außerhalb dieser Zeiten ist die Einreise nur für paraguayische Staatsangehörige und Ausländer mit einem Aufenthaltstitel für Paraguay möglich.
• b) Pedro Juan Caballero und Ponta Porã: 9 Uhr bis 22 Uhr
• c) Salto del Guairá und Mundo Novo: 6 Uhr bis 21 Uhr.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle Flugverkehr am internationalen Flughafen in Asunción findet in reduziertem Umfang wieder statt.
Beschränkungen im Land
Gesellschaftliche Veranstaltungen können nur von 5 Uhr bis Mitternacht stattfinden. Kulturelle und religiöse Treffen sind mit bis zu 50 Personen, private Treffen mit bis zu 12 Personen gestattet, andere organisierte Veranstaltungen für bis zu 30 Personen.
Für Hotels gelten Hygieneauflagen. Kinder dürfen sich nur in Begleitung eines Erwachsenen im öffentlichen Raum aufhalten. Mannschaftssportarten sind im Amateurbereich grundsätzlich noch nicht zugelassen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die üblichen Hygieneregeln im Zusammenhang mit COVID-19.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen der paraguayischen Behörden.
• Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen beim paraguayischen Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Tschechische Republik - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land; Reiseinfos: Infrastruktur/Verkehr:
COVID-19
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tschechien wird derzeit aufgrund von Einreisebeschränkungen und hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tschechien ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. In allen Landesteilen einschließlich der Grenzregionen zu Deutschland sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Tschechien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Seit dem 16. November 2020 setzt Tschechien das „Anti-Epidemie-System“ zur Risikobewertung auf fünf Ebenen (PES) um, aufgrund dessen in den tschechischen Regionen nach ihrer spezifischen epidemischen Situation verschiedene Hygienemaßnahmen und Verhaltensmaßregeln umgesetzt werden. Die Einstufung erfolgt anhand der Reproduktionszahl, der Anzahl positiver Tests an der Gesamtzahl der Tests, der Anzahl der Infizierten pro 100.000 Personen und an der älteren Bevölkerung. Die höchste Risikostufe wird lila, die niedrigste grün gekennzeichnet. Derzeit sind alle tschechischen Regionen lila eingestuft. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf Tschechisch über die Risikobewertung der einzelnen Distrikte und die tschechische Regierung informiert auf Englisch über die Maßnahmen, die in den einzelnen Regionen umgesetzt werden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; In einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle 7-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Einreisen zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt.
Deutschland wird ab dem 15. November 2020 der roten Kategorie zugeordnet. Einreisen aus Deutschland für Geschäfts- und Dienstreisen, Familienbesuche, Reisen aus medizinischen Gründen, zur Wahrnehmung von Behördenterminen und zur Teilnahme an Hochzeiten und Bestattungen sind dann ohne negativen PCR-Test und ohne vorherige Online-Anzeige der Einreise – bis auf Ausnahmen – nicht mehr möglich.
Seit dem 9. November 2020 setzt Tschechien das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen und roten Kategorie zugerechnet.
Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
1. Grüne Kategorie:
Aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise uneingeschränkt möglich, derzeit aber durch die Ausgangsbeschränkungen nicht für touristische Reisen.
2. Orange Kategorie:
Aus Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise uneingeschränkt bis auf touristische Reisen möglich, Personen, die in Tschechien arbeiten oder studieren wollen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantäne oder müssen bei oder innerhalb von fünf Tagen nach Einreise ihrem Arbeitgeber oder der Bildungseinrichtung einen negativen PCR-Test vorlegen.
Drittstaatenangehörige mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem anderen Land der grünen oder orangen Kategorie und einem von einem anderen EU-Staat ausgestellten Visum können aus einem Land der grünen oder orangen Kategorie ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Verpflichtung nach Tschechien einreisen.
3. Rote Kategorie:
Aus Ländern der roten Kategorie ist eine Einreise ohne Einreiseanmeldung, Quarantäne oder Negativtest prinzipiell nicht möglich. Ausnahmen bestehen für Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr, Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen mit Akkreditierung in Tschechien, Reisen aus dringenden gesundheitlichen und familiären Gründen und für Geschäfts- und Arbeitsaufenthalte, wenn der Aufenthalt 24 Stunden nicht überschreitet, sowie für Grenzpendler und Schüler und Studenten aus Nachbarländern.
EU-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat, die aus Deutschland oder anderen Ländern der roten Kategorie einreisen oder die sich in den letzten 14 Tagen mehr als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben müssen
1. ihre Einreise vor Grenzübertritt mit einem Online-Formular dem regional zuständigen Hygieneinstitut anzeigen und die Bestätigung über die Absendung bei Grenzübertritt mit sich führen
2. innerhalb von fünf Tagen nach Einreise einen PCR-Test durchführen und dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut vorlegen. Alternativ kann auch ein in einem anderen EU-Land vorgenommener Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut unmittelbar nach Einreise vorgelegt werden.
Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Drittstaater mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder anderen Ländern der roten Kategorie, die nur ein kurz- oder langfristiges Schengenvisum oder nationales Visum besitzen, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, dürfen aus Deutschland oder einem anderen Land der roten Kategorie grundsätzlich nicht nach Tschechien einreisen. Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörigen durch Tschechien ist ohne zusätzlichen Nachweis oder Anzeigepflicht bei den lokalen Hygienestationen möglich, unabhängig davon, ob sie aus einem grün, orange oder rot kategorisierten Land gemäß dem Ampel-System einreisen. Dies gilt auch für Drittstaater mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.
Drittstaater aus einem Land der roten Kategorie mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch Tschechien durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der roten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, das Angebot an Verbindungen ist aber eingeschränkt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn/Tuřany, Karlsbad, Ostrava/Mošnov, Pardubice, Prag/Ruzyně und Prag/Kbely geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen ist aber eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Am 5. Oktober 2020 hat die Tschechische Regierung den Notstand verhängt. Die Grenzen bleiben weiter geöffnet.
Seit dem 22. Oktober 2020 bestehen Ausgangsbeschränkungen. Nur Wege zur Arbeit, zur Familie, zum Arzt oder Einkaufen, Spaziergänge und Sport im Freien sind erlaubt.
Seit dem 28. Oktober 2020 besteht zwischen 21 Uhr und 5 Uhr ein Ausgangsverbot. Ausnahmen bestehen, z.B. für Wege zur Arbeit.
Es dürfen sich, auch im Freien, nur max. zwei Personen treffen. Ausnahmen bestehen für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen max. 15 Personen teilnehmen können.
Seit dem 22. Oktober 2020 sind außerdem alle Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe geschlossen, ausgenommen sind nur die Geschäfte zur Grundversorgung (Lebensmittel, Apotheken, Drogerien, Reparaturen). Großhandelsgeschäfte bleiben geöffnet. Seit dem 18. November 2020 müssen auch diese Geschäfte zwischen 21 Uhr und 5 Uhr sowie an Sonntagen schließen.
Alle Restaurants, Bars und andere Nachtlokale sind geschlossen, Straßenverkauf ist bis 20 Uhr möglich. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Sämtliche kulturelle Veranstaltungen (Theater, Kino, Zoo usw.) und Freizeitsportveranstaltungen sind abgesagt, Museen, Schlösser und andere Sehenswürdigkeiten sind geschlossen. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere soziale Einrichtungen sind für den Besucherverkehr geschlossen.
Hotels sind für touristische Reisen geschlossen, bleiben aber für Dienstreisen offen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, im Freien, wo der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, in PKW bei Fahrgemeinschaften, die nicht aus dem gleichen Haushalt kommen und in allen Innenräumen. Wohnungen und Unterkünfte, zum Beispiel Hotelzimmer, sind davon ausgenommen.
Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle aus Ländern der roten Kategorie einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Webseite in englischer Sprache darüber, in welchen Landkreisen besondere Hygienemaßnahmen gelten.
• Informieren Sie sich zur Ein-, Durch- und Ausreise auch auf der Seite der Deutschen Botschaft Prag.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Wenn Sie sich touristisch in Tschechien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und +420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Ungarn - Ergänzung:
Ungarn hat den seit Anfang November geltenden Notstand um zwei Monate bis zum 8. Februar verlängert. Damit können auch die seit Anfang November geltenden Beschränkungen, darunter eine nächtliche Ausgangssperre ab 20 Uhr, Versammlungsverbote sowie Online-Unterricht für Gymnasien und Universitäten, verlängert werden. Quelle: tageschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Dänemark - Ergänzung:
Die dänische Regierung will die meisten der aktuell geltenden Corona-Beschränkungen für die von der Nerzzucht geprägte Region Nordjütland vorzeitig aufheben. Der Großteil der Maßnahmen werde schon heute gelockert, weil neue Daten eine fallende Tendenz bei den Infektionen durch bei Nerzen auftretende Coronavirus-Varianten zeigten, teilte das Gesundheitsministerium mit. Ab Freitag wird der öffentliche Nahverkehr wieder aufgenommen, Restaurants und Lokale sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen dürfen dann ebenfalls wieder öffnen. Ursprünglich sollten die Beschränkungen bis zum 3. Dezember gelten.
Dänemark will bei seinen Reisebeschränkungen für Deutschland und andere europäische Länder künftig nicht mehr die Corona-Zahlen des ganzen Landes zugrundelegen. Stattdessen werde ab Anfang Dezember ein regionales Modell als Basis für die Maßgaben für EU- und Schengenländer einschließlich Großbritannien eingeführt, teilte das dänische Außenministerium mit. Dies solle Reisen in Regionen mit niedrigeren Infektionszahlen ermöglichen, aber auch Reisen in Risikogebiete in Ländern mit ansonsten verhältnismäßig guter Corona-Lage verhindern. Der entscheidende Grenzwert für Dänemark ist bislang, ob es in einem Land in den vergangenen zwei Wochen mehr als 30 neue wöchentliche Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner gegeben hat. Wird dieser Wert überschritten, wird den Dänen von Reisen dorthin abgeraten. Gleichzeitig werden Menschen aus diesen Staaten nur noch mit einem triftigen Einreisegrund wie den Besuch von Partnern oder nahen Verwandten ins Land gelassen. Wer aus einem der betroffenen Länder nach Dänemark zurückkehrt, wird zudem aufgefordert, für 14 Tage zu Hause zu bleiben. An diesem Grenzwert wird nun auch bei den Regionen festgehalten. Die Regel zur 14-tägigen Quarantäne wird auf zehn Tage reduziert. Mit einem negativen Corona-Test ist es ab dem vierten Tag möglich, diese Quarantäne vorzeitig zu beenden. Quelle: tagesschau.de
Finnland - Ergänzung:
Finnland verlängert seine Einreisebeschränkungen bis zum 13. Dezember. Aus praktisch dem gesamten Schengenraum ist die Einreise damit weiterhin nicht möglich, auch nicht aus Deutschland. Quelle: tagesschau.de
Japan - Ergänzung:
Japan hat die "höchste Alarmstufe" ausgerufen und die Bevölkerung aufgerufen, die Corona-Richtlinien vollständig umzusetzen, insbesondere die Empfehlung zum Maskentragen. Quelle: tagesschau.de
Kambodscha - Änderung Einreise:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kambodscha wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Kambodscha bewegt sich auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise für Touristen nach Kambodscha ist derzeit nicht möglich. Reisenden, die noch im Besitz eines gültigen kambodschanischen Visums sind, ist die Einreise gestattet.
Alle Landgrenzen zu Thailand, Vietnam und Laos sind bis auf weiteres geschlossen.
Derzeit werden Visa nur durch die kambodschanischen Botschaften erteilt. Es werden keine Online-Visa (eVisa„), “Visa on arrival„ oder Visa zu touristischen Zwecken erteilt.
Ausländer, die nach Kambodscha reisen, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test einer staatlich anerkannten Einrichtung vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Abreise sein darf. Zudem ist ein Nachweis über eine Krankenversicherung, die auch eine COVID-19-Behandlung abdeckt und eine Mindestversicherungssumme von 50.000 US-$ beinhaltet, beizubringen. Beide Dokumente sollten in englischer Sprache verfasst sein.
Nach Ankunft in Kambodscha müssen sich alle Reisenden einem PCR-Test unterziehen. Anschließend ist eine 14-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung verpflichtend. Die Kosten des PCR-Tests sowie einer eventuellen Behandlung und der Unterbringung sind durch den Reisenden selbst zu tragen. Hierfür ist eine Kaution über 2.000 US-$ in bar bei Einreise zu hinterlegen. Laut Mitteilung des kambodschanischen Wirtschafts- und Finanzministeriums sind 165 US-$ für einen PCR-Test und bis ca. 2.000 US-$ für eine mögliche Behandlung bzw. Quarantäne-Unterbringung zu bezahlen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr zwischen Kambodscha und Europa findet in reduziertem Umfang statt, zum Beispiel über Singapur und Seoul. Es kann sehr kurzfristig zu Flugverschiebungen bzw. Flugstreichungen kommen.
Erfahrungsgemäß ist es derzeit nicht möglich, über Bangkok zu fliegen, auch wenn Internetportale diese Verbindung anbieten.
Beschränkungen im Land
Die meisten Beschränkungen wurden aufgehoben. Nur Nachtclubs und Karaoke-Bars bleiben weiterhin geschlossen. Auf Empfehlung der Behörden sollen größere Veranstaltungen wie z.B. Hochzeiten verschoben werden.
Geschäfte, Restaurants, Bars, Hotels und Strände sind wieder geöffnet.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind Fiebermessung und Handhygiene am Eingang von Restaurants, Einkaufszentren u.a. vorgesehen. In der Praxis halten sich Betreiber nicht überall daran.
•Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich kurz vor Reiseantritt bei Ihrem Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft, ob Ihr Flug auch tatsächlich stattfindet.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kuba - Änderung Einreise: PCR-Test/Selbstisolierung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuba wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Zahl der täglichen Neuinfektionen liegt auf niedrigem Niveau. Regionale Schwerpunkte der Ansteckungen sind zurzeit die Provinzen Ciego de Ávila, Pinar del Rio und Sancti Spίritus.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die kubanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle internationalen Flughäfen des Landes sind für eine Einreise, auch zu touristischen Zwecken, geöffnet. Einreisende müssen sich am Flughafen einem obligatorischen PCR-Test unterziehen sowie eine Erklärung zum Gesundheitszustand abgeben.
Für Reisende zu touristischen Zwecken besteht anschließend die Pflicht, sich im Hotel/Unterkunft aufzuhalten, bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses. Danach können sich die Reisenden frei bewegen.
Für Reisende, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Kuba haben, gilt die Absonderungspflicht bis zum zweiten negativen Testergebnis, wobei der zweite Test erst am fünften Tag nach Einreise gemacht werden kann.
Bei einem positiven Ergebnis muss mit einer stationären Aufnahme und Isolation in einem Krankenhaus gerechnet werden.
Ab dem 1. Dezember 2020 wird für die PCR-Tests eine Gebühr i.H.v. 30,- USD von allen Einreisenden erhoben, die direkt auf den Flugticketpreis aufgeschlagen wird.
Die kubanischen Behörden passen die Einreisebestimmungen regelmäßig den aktuellen epidemiologischen Bedingungen an. Diese können daher kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise durch Kuba ist im Rahmen der aktuellen Regelungen und verfügbaren Flugverbindungen möglich. Die Ausreise aus Kuba ist für Ausländer möglich.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen in allen Provinzen (außer Cayo Coco) sind für kommerzielle, reguläre Flüge geöffnet. Es gibt auch Flüge von Deutschland nach Varadero. Es ist ratsam, sich kurzfristig vor Reiseantritt bei den Fluglinien nach dem Status des Fluges zu erkundigen.
Beschränkungen im Land
Die Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes sind lokal beschränkt. Reisen können nach Varadero und andere Provinzen, ebenso auf einzelne Cayos, auch nach Havanna, mit Ausnahme von Pinar del Rio, Sancti Spíritus und Ciego de Ávila erfolgen. In diesen Regionen sind Buchungen von Hotels und Privatunterkünften (casas particulares) grundsätzlich möglich. Das Angebot von Unterkünften und touristischen Dienstleistungen ist aber noch eingeschränkt und wird der Nachfrage entsprechend geöffnet.
Es kann zu Engpässen bei Dingen des täglichen Bedarfs kommen. Es sollten v.a. notwendige Medikamente in ausreichender Menge für den geplanten Aufenthalt mitgebracht werden.
Hygieneregeln
Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. In ganz Kuba besteht zu jeder Zeit im öffentlichen Raum, in sämtlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten/Restaurants die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen Geldstrafen.
Besonderheiten in den Regionen
Alle Provinzen, außer Havanna, Ciego de Ávila, Sancti Spíritus und Pinar del Rio sind in der sogenannten „neuen Normalität“. Einreise und touristischer Aufenthalt in Havanna sind möglich, in den anderen drei genannten Provinzen nicht (in der Provinz Ciego de Ávila nur auf Cayo Coco, Cayo Guillermo, Cayo Largo del Sur, Cayo Santa Maria und Cayo Cruz, per Direktflug auf die jeweilige Insel).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kubanischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächsten Gesundheitsbehörden bzw. Ihr Hotel oder den Reiseveranstalter.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus. Quelle: AA
Kuba-Urlauber aus Deutschland müssen entgegen anderslautender Medienberichte auch weiterhin keinen zweiten PCR-Corona-Test am fünften Tag nach Einreise machen. Auch eine mehrtägige Quarantäne im Hotel oder in der Privatunterkunft Casa Particular ist daher nicht vorgeschrieben. Für deutsche Gäste gilt wie bisher, dass sie einen vom Staat organisierten Corona-Test bei Ankunft in Kuba machen und dann direkt in ihre Unterkunft fahren. Hier bleiben sie in Kurz-Quarantäne, bis sie das Ergebnis des Tests am nächsten Tag erhalten. Quelle: touristik aktuell
Schweiz - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Schweiz wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Schweiz ist von COVID-19 inzwischen stark betroffen. In allen Kantonen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Schweiz als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Schweizer Bundesamt für Gesundheit und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich wieder uneingeschränkt in die Schweiz einreisen.
Für Reisende aus Risikoländern gilt grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht. Reisende müssen sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 10 Tage in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde melden. Die Liste der Risikoländer wird vom Bundesamt für Gesundheit regelmäßig aktualisiert. Ab 23. November 2020 sind Andorra, Luxemburg, Montenegro, Tschechien, die österreichischen Bundesländer Oberösterreich und Salzburg sowie das Überseegebiet Französisch-Polynesien als Risikogebiete aufgeführt.
Busunternehmen im internationalen Reiseverkehr sind seit dem 12. Oktober 2020 verpflichtet, den zuständigen schweizerischen Behörden von Passagieren aus Risikoländern/-gebieten bei Einreise in die Schweiz auszufüllende Kontaktkarten (Fragebögen) zu übergeben bzw. bei Bedarf zur Verfügung zu stellen und ihre Passagiere vor Fahrtantritt über die Auskunfts-und etwaige Quarantänepflicht schriftlich zu unterrichten.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Die Durchreise durch die Schweiz ist möglich. Transit für Reisende aus Risikoländern ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist.
Reiseverbindungen
Der Zugverkehr ist wieder im Regelbetrieb, der Flugplan noch ausgedünnt. Auch Busverbindungen bestehen.
Beschränkungen im Land
Für Restaurants und Bars gilt eine Sperrstunde von 23 Uhr bis 6 Uhr. Öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Diskotheken und Tanzlokale sind geschlossen. Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen sind nicht gestattet. Private Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind nicht erlaubt. Informationen zu aktuell geltenden weiteren Einschränkungen bieten die schweizerischen Behörden. In der vom Bundesrat beschlossenen COVID-19-Verordnung gilt eine Empfehlung zum Homeoffice.
Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen.
Das Gesundheitssystem ist aufgrund der hohen Zahlen von COVID-19-Patienten derzeit stark belastet.
Die Kantone können kurzfristig weitere beschränkende Maßnahmen erlassen. Weitere Informationen bietet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz oder die App AlertSwiss.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Die Pflicht, einen Nasen-Mundschutz zu tragen, gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften und Einkaufszentren. Außerdem darf in Restaurants, Bars und Clubs nur im Sitzen konsumiert werden. Zudem bleiben Handhygiene und Abstandhalten die wichtigsten Schutzmaßnahmen. Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt in die Schweiz über AlertSwiss und ggf. die jeweiligen Kantonsregierungen über weitergehende kantonale Maßnahmen.
• Beachten Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet die Verhaltenshinweise für die Quarantäne in der Schweiz .
• Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
• Wenn Sie sich touristisch in der Schweiz aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Informieren Sie sich zur SwissCovidApp des Bundesamts für Gesundheit BAG.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG, das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.
• Beachten Sie bei Transitreisen evtl. Einreisebeschränkungen der Nachbarstaaten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Spanien - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise: Testpflicht, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln, Besonderheiten auf den Inseln: Kanarische Inseln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird derzeit mit Ausnahme der Kanarischen Inseln aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte gibt es im ganzen Land. Lediglich auf den Kanarischen Inseln sind die Infektionszahlen niedriger.
Landesweit -mit Ausnahme der Kanarischen Inseln- beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Spanien -mit Ausnahme der Kanarischen Inseln- als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Ab 23. November 2020 gilt für alle Reisenden, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests mit sich zu führen. Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg. Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Englisch oder Spanisch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, Name des Laboranten, negatives Testergebnis.
Für die Kanaren ist bereits seit 14. November 2020 für die Unterbringung grundsätzlich ein negativer PCR- oder Antigentest erforderlich, siehe Besonderheiten auf den Inseln.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen bereits seit einiger Zeit ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt die nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Die Bewegungsbeschränkungen betreffen insgesamt 31 Gebiete in der Stadt Madrid und in elf weiteren Gemeinden (s. Karte ). Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten bis voraussichtlich 23. November 2020 u.a. folgende verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen:
- Nach Katalonien darf nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden (Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen).
- Zusätzlich darf man jeweils von Freitag, 6 Uhr bis Montag, 6 Uhr die Gemeinde/Stadt nur noch aus triftigen Gründen verlassen (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen)
- Geschlossen sind Bars und Restaurants (außer Hotelrestaurants für eigene Gäste sowie Speisen zum Mitnehmen/Liefern), Einkaufszentren (außer Geschäfte für Lebensmittel u.a. Waren des täglichen Bedarfs mit weniger als 800 m²), Geschäfte, die Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt anbieten (Friseure, Manikürestudios usw.), Kasinos, Nachtklubs und Diskotheken, Sport- und Fitnessklubs sowie Kultureinrichtungen, Kinos, Theater.
- Museen, Ausstellungen, Galerien usw. bleiben mit 33% Kapazität geöffnet.
- Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind generell untersagt.
Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Reisende, die an ihren ständigen Wohnsitz zurückkehren, sind davon ausgenommen. Sie müssen jedoch eine behördliche Erklärung mit sich führen.
Für Andalusien wurde das seit dem 30. Oktober 2020 bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 24. November 2020, 0 Uhr, verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Alle Städte und Gemeinden Andalusiens dürfen seit dem 10. November 2020, 0 Uhr, bis zum 24. November 2020 nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe betreten oder verlassen werden. Bestimmte sogenannte „nicht-essentielle“ Geschäfte und Restaurants/Bars müssen um 18 Uhr schließen. Für die Provinz Granada gelten aufgrund der dort hohen Infektionszahlen weitergehende Beschränkungen, wie z.B. ganztägige Schließung von „nicht-essentiellen“ Geschäften, Bars und Restaurants.
Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 Uhr bis 7 Uhr.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
Landesweit wurden aufgrund steigender Infektionszahlen u.a. folgende Maßnahmen beschlossen, die von den einzelnen Autonomen Gemeinschaften umgesetzt werden:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens 2 Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien. In mehreren Autonomen Gemeinschaften sind Zusammenkünfte von mehr als 6 Personen untersagt.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 Uhr bis 6 Uhr, auf der Insel Ibiza beginnt die Ausgangssperre bereits um 22 Uhr. Die Stadt Manacor auf Mallorca wurde abgeriegelt und darf nur noch aus triftigen Gründen betreten und verlassen werden.
Auf den Kanaren müssen seit 14. November 2020 alle mindestens 6 Jahre alten Besucher (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten möchten, an der Rezeption ein negatives Testergebnis auf COVID-19 vorlegen. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen und das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss. Darüber hinaus müssen Touristen während ihres Aufenthalts die spanische Corona-App "Radar COVID" für iOS-Geräte bzw. für Android-Geräte zu aktivieren und werden gebeten, diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren. Besucher, die ab dem 23. November 2020 aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Kapitel Einreise) ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen, welches dann ebenfalls für den Bezug der touristischen Unterkunft Verwendung finden kann.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Beachten Sie die ab dem 14. November 2020 geltende Testpflicht bei Einreise auf die Kanarischen Inseln (s. Besonderheiten auf den Inseln).
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Wenn Sie sich touristisch in Spanien (mit Ausnahme der Kanarischen Inseln) aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle. Quelle: AA
In Katalonien mit der Touristenmetropole Barcelona dürfen alle Bars und Restaurants sowie alle Kinos und Theater wegen einer Besserung der Corona-Lage ab Montag nach mehr als fünf Wochen wieder öffnen. Für alle Gastronomiebetriebe werde es in der gesamten Region im Nordosten Spaniens aber ab 21.30 Uhr eine Sperrstunde geben, teilte die Regionalregierung mit. Neben weiteren Einschränkungen soll im Innenbereich die Auslastung auf maximal 30 Prozent beschränkt werden. Das Versammlungsverbot für mehr als sechs Personen und die Abriegelung der Region solle bei günstiger Entwicklung am 21. Dezember aufgehoben werden. Die seit Ende Oktober geltende nächtliche Ausgangssperre sowie die Absperrungen aller Gemeinden an den Wochenenden sollen unterdessen mindestens bis Ende Januar in Kraft bleiben. Quelle: tagesschau.de
Sudan - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in den Sudan wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die epidemiologische Lage kann aufgrund der wenigen vorhandenen Daten nicht eingeschätzt werden. Derzeit werden PCR-Tests fast ausschließlich für Reisende durchgeführt. Laut offiziellen Angaben sind Khartum und in geringem Maße auch die Bundesstaaten Gezira, Red Sea und Darfur betroffen.
Der Sudan ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die Einreise ist nur mit einem negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein darf, möglich. Bei Einreise erfolgen Registrierung und Temperaturmessung. Eine Quarantäne ist derzeit nicht vorgeschrieben.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge sind geöffnet. Die Durchreise ist nur mit einem negativen PCR-Test, der nicht älter als 96 Stunden sein darf, möglich.
Ein COVID-19-Test ist für die Ausreise grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Abhängig von der genutzten Fluggesellschaft und dem Zielland, kann dieser jedoch verpflichtend sein.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt.
Beschränkungen im Land
Derzeit gelten weder Ausgangssperre und noch Reisebeschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Es gibt keine spezifischen Anordnungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Südkorea - Änderung Einreise:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Korea (Südkorea) wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsgeschehen in Südkorea bewegt sich auf niedrigem Niveau. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Seoul und die umgrenzende Provinz Gyeonggi.
Das Land zählt zu den weltweit erfolgreichsten Ländern bei der Bekämpfung des Virus, nachdem es im Frühjahr sehr betroffen war. Auch wenn seit Anfang August 2020 die Zahl der Neuinfektionen pro Tag wieder angestiegen ist, bleiben sie vergleichsweise niedrig.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die visumfreie Einreise deutscher Staatsangehöriger nach Südkorea ist nicht möglich. Die bisherige Regelung, dass Touristen und Geschäftsreisende für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen können, ist bis auf weiteres ausgesetzt. Derzeit werden keine Visa für touristische Zwecke erteilt.
Zudem müssen seit dem 1. Juni 2020 alle Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln (mit Ausnahme A-1, A-2, A-3 und F-4 Visa) mit Wohnsitz in Korea vor der Ausreise aus Korea eine Wiedereinreiseerlaubnis online beantragen (in dringenden Notfällen ausnahmeweise auch am Flughafen Incheon). Ohne diese Erlaubnis wird die „Alien Registration Card“ ungültig und es muss ein neues Einreisevisum beantragt werden. Bei der Wiedereinreise nach Korea ist zwingend ein medizinisches Attest in englischer oder koreanischer Sprache mitzuführen und auf Verlangen bei der Fluggesellschaft und/oder der für die Einhaltung der Einwanderungsbestimmung zuständigen koreanischen Person vorzulegen. Personen, die ein entsprechendes Attest nicht vorweisen können, riskieren die Einreiseverweigerung seitens der koreanischen Behörden. Dieses von einem Arzt unterschriebene und von einer medizinischen Einrichtung ausgestellte Zeugnis muss Angaben enthalten zum Tag der Untersuchung, Körpertemperatur, Husten, Schüttelfrost, Kopfschmerzen, Atemproblemen, muskulären und Lungenproblemen. Ausgenommen von der medizinischen Untersuchung und der Vorlage des Zeugnisses sind Inhaber eines „Isolation Exemption Certificate“ (s.u.).
Grundsätzlich sind alle nach Korea einreisenden Passagiere verpflichtet, sich nach der Einreise direkt in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben (oder, falls kein Wohnsitz vorhanden, in einen kostenpflichtigen – ca. 150.000 KRW (ca. 110 EUR) pro Tag, 2.100.000 KRW für 14 Tage - zur Verfügung gestellten Quarantäneort). Reisende, die für einen langfristigen Aufenthalt nach Korea einreisen, müssen vor Reiseantritt mit den koreanischen Behörden klären, wo die Quarantäne verbracht werden kann. Studenten sollten sich im Voraus mit der Universität in Verbindung setzen. Ferner besteht eine Verpflichtung, bei Einreise eine „Self Diagnosis“-App bzw. eine „Self Quarantine Safety“-App auf das Smartphone herunterzuladen, mittels derer unter anderem Gesundheitsdaten und Aufenthaltsorte an die koreanischen Behörden bis zu maximal 14 Tage nach Einreise übermittelt werden.
Personen, die aus einem wichtigen geschäftlichen, humanitären oder akademischen Grund das Land kurzzeitig besuchen, sind von der Selbstquarantäneverpflichtung befreit, wenn sie vor Reiseantritt von der jeweiligen koreanischen Botschaft in ihrem Herkunftsland ein „Isolation Exemption Certificate“ erhalten haben. Ungeachtet dessen müssen sich alle eingereisten Flugpassagiere, bei Ankunft einem COVID-19-Test unterziehen (abhängig von der Dauer des Testergebnisses ist mit der Übernachtung in einer von der Regierung zugewiesenen Einrichtung zu rechnen).
Ausnahmen gelten für Inhaber der „Alien Registration Card“. Dieser Personenkreis kann den COVID-19-Test innerhalb von drei Tagen (Reisende aus Europa und USA) oder spätestens innerhalb von 14 Tagen (sonstige Reisende) nach Ankunft durchführen. Sofern der Test positiv ausfällt, erfolgt eine Überweisung in das Krankenhaus bzw. in leichten Fällen in eine anderweitige medizinische Einrichtung („Living Treatment Center“).
Seit dem 24. August 2020 werden die Behandlungskosten im Falle eines positiven COVID-19-Tests nicht mehr vom koreanischen Staat übernommen. Ausländer müssten in einem solchen Falle alle Kosten für die Behandlung und Verpflegung im Krankenhaus selbst übernehmen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der koreanischen Botschaft in Berlin.
Der Verstoß gegen die genannten Gesundheitsauflagen einschließlich der Verletzung der Quarantänerichtlinien oder anderer COVID-19-Maßnahmen der koreanischen Regierung kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Durch- und Weiterreise
Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist zurzeit möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein.
Über die genauen Bedingungen zum Transit müssen Sie sich bei der entsprechenden Airline informieren. Zudem finden am Flughafen und vor dem Boarding mehrfache Temperaturkontrollen statt. Im Falle von Symptomen oder eines Verdachts kann ein Test angeordnet werden, der die Weiterreise verzögert, bzw. einen Quarantäneaufenthalt erfordert.
Reisen innerhalb Koreas sind möglich. Überlandbusse und Züge verkehren in gewohnter Regelmäßigkeit.
Reiseverbindungen
Korea wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Direktflüge nach Deutschland und andere EU-Staaten sind gegeben.
Beschränkungen im Land
Viele touristische Einrichtungen wie Museen oder Parks sind weiterhin geschlossen.
Hygieneregeln
Wichtigste Schutzmaßnahmen sind die Abstands- und Hygieneregeln (social distancing). Insbesondere die Maskenpflicht wird von der Bevölkerung strikt eingehalten. Masken werden auch dann getragen, wenn die Regeln dies nicht erfordern, weil der Abstand von 2 Metern eingehalten werden kann (in Parks, am Strand, bei Waldspaziergängen).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der koreanischen Regierung. Die Stadt Seoul bietet ebenfalls übersichtliche Informationen.
• Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen koreanischen Auslandsvertretung vor Reiseantritt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes, zentrale Rufnummer 1339 (auch englisch).
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Taiwan - Änderung Einreise: PCR-Test beim Check-in ab 1.12.2020; Durchreise: PCR-Test bei Check-in ab 1.12.2020:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Taiwan wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Taiwan ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das taiwanische Centre for Disease Control und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Taiwan ist derzeit nur einem eingeschränkten Personenkreis erlaubt, darunter Geschäftsreisenden, Familienangehörigen und Besuchern zu anderen Zwecken als Privatbesuchen oder Tourismus bis maximal drei Monate mit einem Visum einer Taipei-Vertretung, sowie Inhabern einer taiwanischen Daueraufenthaltsgenehmigung (ARC/APRC, Blaue Karte MoFA), eines „Business Visums“ oder „COVID-19-Visums“. Für Studierende und Sprachstudenten sind Einreisemöglichkeiten vorgesehen, über die die Taipei-Vertretungen informieren können. Chinesischen Staatsangehörigen ist die Einreise bis auf Ehepartner (mit ARC) von Taiwanern weiterhin untersagt. Das Einreiseverbot besteht auch für chinesische Ehepartner von Deutschen oder chinesischen Firmenmitarbeitern mit ARC unabhängig von der Reisehistorie. Für Einwohner Hongkongs oder Macaus gelten für die Einreise nach Taiwan besondere Regeln.
Alle Reisenden müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen, der nicht älter als drei Tage sein darf. Ausnahmen gelten u.a. für Diplomaten, Inhaber eines Arbeitsvisums, Besatzungsmitglieder von Schiffen und in humanitären Notfällen.
Ab dem 1. Dezember 2020 bis zunächst 28. Februar 2021 müssen Reisende nach Taiwan sowie im Transit durch Taiwan beim Check-in am ausländischen Flughafen einen negativen PCR-Test vorlegen. Dies gilt unabhängig von der Nationalität der Reisenden oder des Reisezwecks. Der Test darf zum Zeitpunkt des Boardings nicht älter als drei Tage (Arbeitstage) sein. Das Testergebnis muss von einem im Abflugland anerkannten Labor in englischer oder chinesischer Sprache oder in beiden Sprachen ausgestellt sein. Akzeptiert werden neben der Papierform auch Testergebnisse in elektronischer Form, wenn sie den Anforderungen entsprechen.
Alle Reisenden müssen sich ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder Herkunftsland nach Einreise 14 Tage entweder zu Hause, oder in einem von der Regierung bestimmten Quarantäneunterkunft in Isolation begeben, die sie vor Einreise selbst buchen müssen. Vor Ablauf der Quarantäne erfolgt ein Wiederholungstest. Die Kosten für COVID-19-Tests als auch einer eventuellen COVID-19-Behandlung muss der Reisende tragen. Die taiwanischen Gesundheitsbehörden überwachen die Einhaltung der Quarantänemaßnahmen streng und ahnden die Nichtbeachtung mit empfindlichen Geldstrafen.
Reisende aus risikoarmen Ländern gemäß einer Liste des taiwanischen Centre for Disease Control unterstehen einer verkürzten Quarantäne. Deutschland ist derzeit nicht als risikoarmes Land erfasst.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch taiwanische Flughäfen ist nur unter Einschränkungen und einer begrenzten Anzahl von Fluggesellschaften möglich. Der Transitaufenthalt ist auf maximal 8 Stunden begrenzt und die Fluggesellschaft darf nicht gewechselt werden. Ein Transit aus der VR China kommend ist nicht zulässig. Ab 1. Dezember 2020 wird auch für den Transit ein negativer PCR-Test benötigt, siehe Einreise.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Europa, in die asiatischen Nachbarländer sowie in die Volksrepublik China, Hongkong und Macau findet in reduziertem Umfang statt. China Airlines fliegt derzeit wöchentlich nach Frankfurt und Amsterdam, EVA Air wöchentlich nach Paris. Außerdem gibt es Flugverbindungen mit Transitaufenthalten nach Europa mit Turkish Airlines, Emirates, Qatar Airways u.a..
Beschränkungen im Land
Es gibt derzeit keine Beschränkungen im Inland.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Nahverkehr und teilweise in öffentlichen Gebäuden besteht eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
•Halten Sie sich an die umfangreichen Empfehlungen der taiwanischen Behörden zur Kontaktvermeidung und des Tragens von Mundschutz.
•Beachten Sie die Informationen des Deutschen Instituts.
•Informieren Sie sich über die Seite des taiwanischen Centre for Disease Control und zu den genauen Quarantänebestimmungen der taiwanesischen Behörden.
•Verfolgen Sie die aktuellen Hinweise des MOFA.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Tschechische Republik - Ergänzung:
Das tschechische Parlament hat einer Verlängerung des Notstands bis zum 12. Dezember zugestimmt. Quelle: tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Die dänische Regierung will die meisten der aktuell geltenden Corona-Beschränkungen für die von der Nerzzucht geprägte Region Nordjütland vorzeitig aufheben. Der Großteil der Maßnahmen werde schon heute gelockert, weil neue Daten eine fallende Tendenz bei den Infektionen durch bei Nerzen auftretende Coronavirus-Varianten zeigten, teilte das Gesundheitsministerium mit. Ab Freitag wird der öffentliche Nahverkehr wieder aufgenommen, Restaurants und Lokale sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen dürfen dann ebenfalls wieder öffnen. Ursprünglich sollten die Beschränkungen bis zum 3. Dezember gelten.
Dänemark will bei seinen Reisebeschränkungen für Deutschland und andere europäische Länder künftig nicht mehr die Corona-Zahlen des ganzen Landes zugrundelegen. Stattdessen werde ab Anfang Dezember ein regionales Modell als Basis für die Maßgaben für EU- und Schengenländer einschließlich Großbritannien eingeführt, teilte das dänische Außenministerium mit. Dies solle Reisen in Regionen mit niedrigeren Infektionszahlen ermöglichen, aber auch Reisen in Risikogebiete in Ländern mit ansonsten verhältnismäßig guter Corona-Lage verhindern. Der entscheidende Grenzwert für Dänemark ist bislang, ob es in einem Land in den vergangenen zwei Wochen mehr als 30 neue wöchentliche Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner gegeben hat. Wird dieser Wert überschritten, wird den Dänen von Reisen dorthin abgeraten. Gleichzeitig werden Menschen aus diesen Staaten nur noch mit einem triftigen Einreisegrund wie den Besuch von Partnern oder nahen Verwandten ins Land gelassen. Wer aus einem der betroffenen Länder nach Dänemark zurückkehrt, wird zudem aufgefordert, für 14 Tage zu Hause zu bleiben. An diesem Grenzwert wird nun auch bei den Regionen festgehalten. Die Regel zur 14-tägigen Quarantäne wird auf zehn Tage reduziert. Mit einem negativen Corona-Test ist es ab dem vierten Tag möglich, diese Quarantäne vorzeitig zu beenden. Quelle: tagesschau.de
Finnland - Ergänzung:
Finnland verlängert seine Einreisebeschränkungen bis zum 13. Dezember. Aus praktisch dem gesamten Schengenraum ist die Einreise damit weiterhin nicht möglich, auch nicht aus Deutschland. Quelle: tagesschau.de
Japan - Ergänzung:
Japan hat die "höchste Alarmstufe" ausgerufen und die Bevölkerung aufgerufen, die Corona-Richtlinien vollständig umzusetzen, insbesondere die Empfehlung zum Maskentragen. Quelle: tagesschau.de
Kambodscha - Änderung Einreise:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kambodscha wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsaufkommen in Kambodscha bewegt sich auf niedrigem Niveau.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise für Touristen nach Kambodscha ist derzeit nicht möglich. Reisenden, die noch im Besitz eines gültigen kambodschanischen Visums sind, ist die Einreise gestattet.
Alle Landgrenzen zu Thailand, Vietnam und Laos sind bis auf weiteres geschlossen.
Derzeit werden Visa nur durch die kambodschanischen Botschaften erteilt. Es werden keine Online-Visa (eVisa„), “Visa on arrival„ oder Visa zu touristischen Zwecken erteilt.
Ausländer, die nach Kambodscha reisen, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test einer staatlich anerkannten Einrichtung vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Abreise sein darf. Zudem ist ein Nachweis über eine Krankenversicherung, die auch eine COVID-19-Behandlung abdeckt und eine Mindestversicherungssumme von 50.000 US-$ beinhaltet, beizubringen. Beide Dokumente sollten in englischer Sprache verfasst sein.
Nach Ankunft in Kambodscha müssen sich alle Reisenden einem PCR-Test unterziehen. Anschließend ist eine 14-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung verpflichtend. Die Kosten des PCR-Tests sowie einer eventuellen Behandlung und der Unterbringung sind durch den Reisenden selbst zu tragen. Hierfür ist eine Kaution über 2.000 US-$ in bar bei Einreise zu hinterlegen. Laut Mitteilung des kambodschanischen Wirtschafts- und Finanzministeriums sind 165 US-$ für einen PCR-Test und bis ca. 2.000 US-$ für eine mögliche Behandlung bzw. Quarantäne-Unterbringung zu bezahlen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr zwischen Kambodscha und Europa findet in reduziertem Umfang statt, zum Beispiel über Singapur und Seoul. Es kann sehr kurzfristig zu Flugverschiebungen bzw. Flugstreichungen kommen.
Erfahrungsgemäß ist es derzeit nicht möglich, über Bangkok zu fliegen, auch wenn Internetportale diese Verbindung anbieten.
Beschränkungen im Land
Die meisten Beschränkungen wurden aufgehoben. Nur Nachtclubs und Karaoke-Bars bleiben weiterhin geschlossen. Auf Empfehlung der Behörden sollen größere Veranstaltungen wie z.B. Hochzeiten verschoben werden.
Geschäfte, Restaurants, Bars, Hotels und Strände sind wieder geöffnet.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind Fiebermessung und Handhygiene am Eingang von Restaurants, Einkaufszentren u.a. vorgesehen. In der Praxis halten sich Betreiber nicht überall daran.
•Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich kurz vor Reiseantritt bei Ihrem Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft, ob Ihr Flug auch tatsächlich stattfindet.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kuba - Änderung Einreise: PCR-Test/Selbstisolierung:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuba wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Die Zahl der täglichen Neuinfektionen liegt auf niedrigem Niveau. Regionale Schwerpunkte der Ansteckungen sind zurzeit die Provinzen Ciego de Ávila, Pinar del Rio und Sancti Spίritus.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die kubanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle internationalen Flughäfen des Landes sind für eine Einreise, auch zu touristischen Zwecken, geöffnet. Einreisende müssen sich am Flughafen einem obligatorischen PCR-Test unterziehen sowie eine Erklärung zum Gesundheitszustand abgeben.
Für Reisende zu touristischen Zwecken besteht anschließend die Pflicht, sich im Hotel/Unterkunft aufzuhalten, bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses. Danach können sich die Reisenden frei bewegen.
Für Reisende, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Kuba haben, gilt die Absonderungspflicht bis zum zweiten negativen Testergebnis, wobei der zweite Test erst am fünften Tag nach Einreise gemacht werden kann.
Bei einem positiven Ergebnis muss mit einer stationären Aufnahme und Isolation in einem Krankenhaus gerechnet werden.
Ab dem 1. Dezember 2020 wird für die PCR-Tests eine Gebühr i.H.v. 30,- USD von allen Einreisenden erhoben, die direkt auf den Flugticketpreis aufgeschlagen wird.
Die kubanischen Behörden passen die Einreisebestimmungen regelmäßig den aktuellen epidemiologischen Bedingungen an. Diese können daher kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise durch Kuba ist im Rahmen der aktuellen Regelungen und verfügbaren Flugverbindungen möglich. Die Ausreise aus Kuba ist für Ausländer möglich.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen in allen Provinzen (außer Cayo Coco) sind für kommerzielle, reguläre Flüge geöffnet. Es gibt auch Flüge von Deutschland nach Varadero. Es ist ratsam, sich kurzfristig vor Reiseantritt bei den Fluglinien nach dem Status des Fluges zu erkundigen.
Beschränkungen im Land
Die Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes sind lokal beschränkt. Reisen können nach Varadero und andere Provinzen, ebenso auf einzelne Cayos, auch nach Havanna, mit Ausnahme von Pinar del Rio, Sancti Spíritus und Ciego de Ávila erfolgen. In diesen Regionen sind Buchungen von Hotels und Privatunterkünften (casas particulares) grundsätzlich möglich. Das Angebot von Unterkünften und touristischen Dienstleistungen ist aber noch eingeschränkt und wird der Nachfrage entsprechend geöffnet.
Es kann zu Engpässen bei Dingen des täglichen Bedarfs kommen. Es sollten v.a. notwendige Medikamente in ausreichender Menge für den geplanten Aufenthalt mitgebracht werden.
Hygieneregeln
Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. In ganz Kuba besteht zu jeder Zeit im öffentlichen Raum, in sämtlichen Verkehrsmitteln und in Supermärkten/Restaurants die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Bei Zuwiderhandeln drohen Geldstrafen.
Besonderheiten in den Regionen
Alle Provinzen, außer Havanna, Ciego de Ávila, Sancti Spíritus und Pinar del Rio sind in der sogenannten „neuen Normalität“. Einreise und touristischer Aufenthalt in Havanna sind möglich, in den anderen drei genannten Provinzen nicht (in der Provinz Ciego de Ávila nur auf Cayo Coco, Cayo Guillermo, Cayo Largo del Sur, Cayo Santa Maria und Cayo Cruz, per Direktflug auf die jeweilige Insel).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kubanischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächsten Gesundheitsbehörden bzw. Ihr Hotel oder den Reiseveranstalter.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus. Quelle: AA
Kuba-Urlauber aus Deutschland müssen entgegen anderslautender Medienberichte auch weiterhin keinen zweiten PCR-Corona-Test am fünften Tag nach Einreise machen. Auch eine mehrtägige Quarantäne im Hotel oder in der Privatunterkunft Casa Particular ist daher nicht vorgeschrieben. Für deutsche Gäste gilt wie bisher, dass sie einen vom Staat organisierten Corona-Test bei Ankunft in Kuba machen und dann direkt in ihre Unterkunft fahren. Hier bleiben sie in Kurz-Quarantäne, bis sie das Ergebnis des Tests am nächsten Tag erhalten. Quelle: touristik aktuell
Schweiz - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Schweiz wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Schweiz ist von COVID-19 inzwischen stark betroffen. In allen Kantonen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Schweiz als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Schweizer Bundesamt für Gesundheit und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich wieder uneingeschränkt in die Schweiz einreisen.
Für Reisende aus Risikoländern gilt grundsätzlich eine 10-tägige Quarantänepflicht. Reisende müssen sich unverzüglich nach Einreise auf direktem Weg für 10 Tage in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und ihre Einreise innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde melden. Die Liste der Risikoländer wird vom Bundesamt für Gesundheit regelmäßig aktualisiert. Ab 23. November 2020 sind Andorra, Luxemburg, Montenegro, Tschechien, die österreichischen Bundesländer Oberösterreich und Salzburg sowie das Überseegebiet Französisch-Polynesien als Risikogebiete aufgeführt.
Busunternehmen im internationalen Reiseverkehr sind seit dem 12. Oktober 2020 verpflichtet, den zuständigen schweizerischen Behörden von Passagieren aus Risikoländern/-gebieten bei Einreise in die Schweiz auszufüllende Kontaktkarten (Fragebögen) zu übergeben bzw. bei Bedarf zur Verfügung zu stellen und ihre Passagiere vor Fahrtantritt über die Auskunfts-und etwaige Quarantänepflicht schriftlich zu unterrichten.
Durch- und Weiterreise
Alle zugelassenen Grenzübertrittstellen sind geöffnet. Die Durchreise durch die Schweiz ist möglich. Transit für Reisende aus Risikoländern ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist.
Reiseverbindungen
Der Zugverkehr ist wieder im Regelbetrieb, der Flugplan noch ausgedünnt. Auch Busverbindungen bestehen.
Beschränkungen im Land
Für Restaurants und Bars gilt eine Sperrstunde von 23 Uhr bis 6 Uhr. Öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Diskotheken und Tanzlokale sind geschlossen. Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen sind nicht gestattet. Private Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind nicht erlaubt. Informationen zu aktuell geltenden weiteren Einschränkungen bieten die schweizerischen Behörden. In der vom Bundesrat beschlossenen COVID-19-Verordnung gilt eine Empfehlung zum Homeoffice.
Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen.
Das Gesundheitssystem ist aufgrund der hohen Zahlen von COVID-19-Patienten derzeit stark belastet.
Die Kantone können kurzfristig weitere beschränkende Maßnahmen erlassen. Weitere Informationen bietet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz oder die App AlertSwiss.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Die Pflicht, einen Nasen-Mundschutz zu tragen, gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften und Einkaufszentren. Außerdem darf in Restaurants, Bars und Clubs nur im Sitzen konsumiert werden. Zudem bleiben Handhygiene und Abstandhalten die wichtigsten Schutzmaßnahmen. Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt in die Schweiz über AlertSwiss und ggf. die jeweiligen Kantonsregierungen über weitergehende kantonale Maßnahmen.
• Beachten Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet die Verhaltenshinweise für die Quarantäne in der Schweiz .
• Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
• Wenn Sie sich touristisch in der Schweiz aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Informieren Sie sich zur SwissCovidApp des Bundesamts für Gesundheit BAG.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG, das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.
• Beachten Sie bei Transitreisen evtl. Einreisebeschränkungen der Nachbarstaaten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Spanien - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise: Testpflicht, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln, Besonderheiten auf den Inseln: Kanarische Inseln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird derzeit mit Ausnahme der Kanarischen Inseln aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte gibt es im ganzen Land. Lediglich auf den Kanarischen Inseln sind die Infektionszahlen niedriger.
Landesweit -mit Ausnahme der Kanarischen Inseln- beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Spanien -mit Ausnahme der Kanarischen Inseln- als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Ab 23. November 2020 gilt für alle Reisenden, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests mit sich zu führen. Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg. Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Englisch oder Spanisch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, Name des Laboranten, negatives Testergebnis.
Für die Kanaren ist bereits seit 14. November 2020 für die Unterbringung grundsätzlich ein negativer PCR- oder Antigentest erforderlich, siehe Besonderheiten auf den Inseln.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen bereits seit einiger Zeit ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt die nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Die Bewegungsbeschränkungen betreffen insgesamt 31 Gebiete in der Stadt Madrid und in elf weiteren Gemeinden (s. Karte ). Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten bis voraussichtlich 23. November 2020 u.a. folgende verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen:
- Nach Katalonien darf nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden (Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen).
- Zusätzlich darf man jeweils von Freitag, 6 Uhr bis Montag, 6 Uhr die Gemeinde/Stadt nur noch aus triftigen Gründen verlassen (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen)
- Geschlossen sind Bars und Restaurants (außer Hotelrestaurants für eigene Gäste sowie Speisen zum Mitnehmen/Liefern), Einkaufszentren (außer Geschäfte für Lebensmittel u.a. Waren des täglichen Bedarfs mit weniger als 800 m²), Geschäfte, die Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt anbieten (Friseure, Manikürestudios usw.), Kasinos, Nachtklubs und Diskotheken, Sport- und Fitnessklubs sowie Kultureinrichtungen, Kinos, Theater.
- Museen, Ausstellungen, Galerien usw. bleiben mit 33% Kapazität geöffnet.
- Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind generell untersagt.
Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Reisende, die an ihren ständigen Wohnsitz zurückkehren, sind davon ausgenommen. Sie müssen jedoch eine behördliche Erklärung mit sich führen.
Für Andalusien wurde das seit dem 30. Oktober 2020 bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 24. November 2020, 0 Uhr, verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Alle Städte und Gemeinden Andalusiens dürfen seit dem 10. November 2020, 0 Uhr, bis zum 24. November 2020 nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe betreten oder verlassen werden. Bestimmte sogenannte „nicht-essentielle“ Geschäfte und Restaurants/Bars müssen um 18 Uhr schließen. Für die Provinz Granada gelten aufgrund der dort hohen Infektionszahlen weitergehende Beschränkungen, wie z.B. ganztägige Schließung von „nicht-essentiellen“ Geschäften, Bars und Restaurants.
Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 Uhr bis 7 Uhr.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
Landesweit wurden aufgrund steigender Infektionszahlen u.a. folgende Maßnahmen beschlossen, die von den einzelnen Autonomen Gemeinschaften umgesetzt werden:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens 2 Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien. In mehreren Autonomen Gemeinschaften sind Zusammenkünfte von mehr als 6 Personen untersagt.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 Uhr bis 6 Uhr, auf der Insel Ibiza beginnt die Ausgangssperre bereits um 22 Uhr. Die Stadt Manacor auf Mallorca wurde abgeriegelt und darf nur noch aus triftigen Gründen betreten und verlassen werden.
Auf den Kanaren müssen seit 14. November 2020 alle mindestens 6 Jahre alten Besucher (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten möchten, an der Rezeption ein negatives Testergebnis auf COVID-19 vorlegen. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen und das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss. Darüber hinaus müssen Touristen während ihres Aufenthalts die spanische Corona-App "Radar COVID" für iOS-Geräte bzw. für Android-Geräte zu aktivieren und werden gebeten, diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren. Besucher, die ab dem 23. November 2020 aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Kapitel Einreise) ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen, welches dann ebenfalls für den Bezug der touristischen Unterkunft Verwendung finden kann.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Beachten Sie die ab dem 14. November 2020 geltende Testpflicht bei Einreise auf die Kanarischen Inseln (s. Besonderheiten auf den Inseln).
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Wenn Sie sich touristisch in Spanien (mit Ausnahme der Kanarischen Inseln) aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle. Quelle: AA
In Katalonien mit der Touristenmetropole Barcelona dürfen alle Bars und Restaurants sowie alle Kinos und Theater wegen einer Besserung der Corona-Lage ab Montag nach mehr als fünf Wochen wieder öffnen. Für alle Gastronomiebetriebe werde es in der gesamten Region im Nordosten Spaniens aber ab 21.30 Uhr eine Sperrstunde geben, teilte die Regionalregierung mit. Neben weiteren Einschränkungen soll im Innenbereich die Auslastung auf maximal 30 Prozent beschränkt werden. Das Versammlungsverbot für mehr als sechs Personen und die Abriegelung der Region solle bei günstiger Entwicklung am 21. Dezember aufgehoben werden. Die seit Ende Oktober geltende nächtliche Ausgangssperre sowie die Absperrungen aller Gemeinden an den Wochenenden sollen unterdessen mindestens bis Ende Januar in Kraft bleiben. Quelle: tagesschau.de
Sudan - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in den Sudan wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die epidemiologische Lage kann aufgrund der wenigen vorhandenen Daten nicht eingeschätzt werden. Derzeit werden PCR-Tests fast ausschließlich für Reisende durchgeführt. Laut offiziellen Angaben sind Khartum und in geringem Maße auch die Bundesstaaten Gezira, Red Sea und Darfur betroffen.
Der Sudan ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die Einreise ist nur mit einem negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein darf, möglich. Bei Einreise erfolgen Registrierung und Temperaturmessung. Eine Quarantäne ist derzeit nicht vorgeschrieben.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge sind geöffnet. Die Durchreise ist nur mit einem negativen PCR-Test, der nicht älter als 96 Stunden sein darf, möglich.
Ein COVID-19-Test ist für die Ausreise grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Abhängig von der genutzten Fluggesellschaft und dem Zielland, kann dieser jedoch verpflichtend sein.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt.
Beschränkungen im Land
Derzeit gelten weder Ausgangssperre und noch Reisebeschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Es gibt keine spezifischen Anordnungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Südkorea - Änderung Einreise:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Korea (Südkorea) wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsgeschehen in Südkorea bewegt sich auf niedrigem Niveau. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Seoul und die umgrenzende Provinz Gyeonggi.
Das Land zählt zu den weltweit erfolgreichsten Ländern bei der Bekämpfung des Virus, nachdem es im Frühjahr sehr betroffen war. Auch wenn seit Anfang August 2020 die Zahl der Neuinfektionen pro Tag wieder angestiegen ist, bleiben sie vergleichsweise niedrig.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die visumfreie Einreise deutscher Staatsangehöriger nach Südkorea ist nicht möglich. Die bisherige Regelung, dass Touristen und Geschäftsreisende für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen können, ist bis auf weiteres ausgesetzt. Derzeit werden keine Visa für touristische Zwecke erteilt.
Zudem müssen seit dem 1. Juni 2020 alle Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln (mit Ausnahme A-1, A-2, A-3 und F-4 Visa) mit Wohnsitz in Korea vor der Ausreise aus Korea eine Wiedereinreiseerlaubnis online beantragen (in dringenden Notfällen ausnahmeweise auch am Flughafen Incheon). Ohne diese Erlaubnis wird die „Alien Registration Card“ ungültig und es muss ein neues Einreisevisum beantragt werden. Bei der Wiedereinreise nach Korea ist zwingend ein medizinisches Attest in englischer oder koreanischer Sprache mitzuführen und auf Verlangen bei der Fluggesellschaft und/oder der für die Einhaltung der Einwanderungsbestimmung zuständigen koreanischen Person vorzulegen. Personen, die ein entsprechendes Attest nicht vorweisen können, riskieren die Einreiseverweigerung seitens der koreanischen Behörden. Dieses von einem Arzt unterschriebene und von einer medizinischen Einrichtung ausgestellte Zeugnis muss Angaben enthalten zum Tag der Untersuchung, Körpertemperatur, Husten, Schüttelfrost, Kopfschmerzen, Atemproblemen, muskulären und Lungenproblemen. Ausgenommen von der medizinischen Untersuchung und der Vorlage des Zeugnisses sind Inhaber eines „Isolation Exemption Certificate“ (s.u.).
Grundsätzlich sind alle nach Korea einreisenden Passagiere verpflichtet, sich nach der Einreise direkt in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben (oder, falls kein Wohnsitz vorhanden, in einen kostenpflichtigen – ca. 150.000 KRW (ca. 110 EUR) pro Tag, 2.100.000 KRW für 14 Tage - zur Verfügung gestellten Quarantäneort). Reisende, die für einen langfristigen Aufenthalt nach Korea einreisen, müssen vor Reiseantritt mit den koreanischen Behörden klären, wo die Quarantäne verbracht werden kann. Studenten sollten sich im Voraus mit der Universität in Verbindung setzen. Ferner besteht eine Verpflichtung, bei Einreise eine „Self Diagnosis“-App bzw. eine „Self Quarantine Safety“-App auf das Smartphone herunterzuladen, mittels derer unter anderem Gesundheitsdaten und Aufenthaltsorte an die koreanischen Behörden bis zu maximal 14 Tage nach Einreise übermittelt werden.
Personen, die aus einem wichtigen geschäftlichen, humanitären oder akademischen Grund das Land kurzzeitig besuchen, sind von der Selbstquarantäneverpflichtung befreit, wenn sie vor Reiseantritt von der jeweiligen koreanischen Botschaft in ihrem Herkunftsland ein „Isolation Exemption Certificate“ erhalten haben. Ungeachtet dessen müssen sich alle eingereisten Flugpassagiere, bei Ankunft einem COVID-19-Test unterziehen (abhängig von der Dauer des Testergebnisses ist mit der Übernachtung in einer von der Regierung zugewiesenen Einrichtung zu rechnen).
Ausnahmen gelten für Inhaber der „Alien Registration Card“. Dieser Personenkreis kann den COVID-19-Test innerhalb von drei Tagen (Reisende aus Europa und USA) oder spätestens innerhalb von 14 Tagen (sonstige Reisende) nach Ankunft durchführen. Sofern der Test positiv ausfällt, erfolgt eine Überweisung in das Krankenhaus bzw. in leichten Fällen in eine anderweitige medizinische Einrichtung („Living Treatment Center“).
Seit dem 24. August 2020 werden die Behandlungskosten im Falle eines positiven COVID-19-Tests nicht mehr vom koreanischen Staat übernommen. Ausländer müssten in einem solchen Falle alle Kosten für die Behandlung und Verpflegung im Krankenhaus selbst übernehmen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der koreanischen Botschaft in Berlin.
Der Verstoß gegen die genannten Gesundheitsauflagen einschließlich der Verletzung der Quarantänerichtlinien oder anderer COVID-19-Maßnahmen der koreanischen Regierung kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Durch- und Weiterreise
Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist zurzeit möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein.
Über die genauen Bedingungen zum Transit müssen Sie sich bei der entsprechenden Airline informieren. Zudem finden am Flughafen und vor dem Boarding mehrfache Temperaturkontrollen statt. Im Falle von Symptomen oder eines Verdachts kann ein Test angeordnet werden, der die Weiterreise verzögert, bzw. einen Quarantäneaufenthalt erfordert.
Reisen innerhalb Koreas sind möglich. Überlandbusse und Züge verkehren in gewohnter Regelmäßigkeit.
Reiseverbindungen
Korea wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Direktflüge nach Deutschland und andere EU-Staaten sind gegeben.
Beschränkungen im Land
Viele touristische Einrichtungen wie Museen oder Parks sind weiterhin geschlossen.
Hygieneregeln
Wichtigste Schutzmaßnahmen sind die Abstands- und Hygieneregeln (social distancing). Insbesondere die Maskenpflicht wird von der Bevölkerung strikt eingehalten. Masken werden auch dann getragen, wenn die Regeln dies nicht erfordern, weil der Abstand von 2 Metern eingehalten werden kann (in Parks, am Strand, bei Waldspaziergängen).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der koreanischen Regierung. Die Stadt Seoul bietet ebenfalls übersichtliche Informationen.
• Erkundigen Sie sich ggf. bei der für Sie zuständigen koreanischen Auslandsvertretung vor Reiseantritt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes, zentrale Rufnummer 1339 (auch englisch).
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Taiwan - Änderung Einreise: PCR-Test beim Check-in ab 1.12.2020; Durchreise: PCR-Test bei Check-in ab 1.12.2020:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Taiwan wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Taiwan ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das taiwanische Centre for Disease Control und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Taiwan ist derzeit nur einem eingeschränkten Personenkreis erlaubt, darunter Geschäftsreisenden, Familienangehörigen und Besuchern zu anderen Zwecken als Privatbesuchen oder Tourismus bis maximal drei Monate mit einem Visum einer Taipei-Vertretung, sowie Inhabern einer taiwanischen Daueraufenthaltsgenehmigung (ARC/APRC, Blaue Karte MoFA), eines „Business Visums“ oder „COVID-19-Visums“. Für Studierende und Sprachstudenten sind Einreisemöglichkeiten vorgesehen, über die die Taipei-Vertretungen informieren können. Chinesischen Staatsangehörigen ist die Einreise bis auf Ehepartner (mit ARC) von Taiwanern weiterhin untersagt. Das Einreiseverbot besteht auch für chinesische Ehepartner von Deutschen oder chinesischen Firmenmitarbeitern mit ARC unabhängig von der Reisehistorie. Für Einwohner Hongkongs oder Macaus gelten für die Einreise nach Taiwan besondere Regeln.
Alle Reisenden müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen, der nicht älter als drei Tage sein darf. Ausnahmen gelten u.a. für Diplomaten, Inhaber eines Arbeitsvisums, Besatzungsmitglieder von Schiffen und in humanitären Notfällen.
Ab dem 1. Dezember 2020 bis zunächst 28. Februar 2021 müssen Reisende nach Taiwan sowie im Transit durch Taiwan beim Check-in am ausländischen Flughafen einen negativen PCR-Test vorlegen. Dies gilt unabhängig von der Nationalität der Reisenden oder des Reisezwecks. Der Test darf zum Zeitpunkt des Boardings nicht älter als drei Tage (Arbeitstage) sein. Das Testergebnis muss von einem im Abflugland anerkannten Labor in englischer oder chinesischer Sprache oder in beiden Sprachen ausgestellt sein. Akzeptiert werden neben der Papierform auch Testergebnisse in elektronischer Form, wenn sie den Anforderungen entsprechen.
Alle Reisenden müssen sich ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder Herkunftsland nach Einreise 14 Tage entweder zu Hause, oder in einem von der Regierung bestimmten Quarantäneunterkunft in Isolation begeben, die sie vor Einreise selbst buchen müssen. Vor Ablauf der Quarantäne erfolgt ein Wiederholungstest. Die Kosten für COVID-19-Tests als auch einer eventuellen COVID-19-Behandlung muss der Reisende tragen. Die taiwanischen Gesundheitsbehörden überwachen die Einhaltung der Quarantänemaßnahmen streng und ahnden die Nichtbeachtung mit empfindlichen Geldstrafen.
Reisende aus risikoarmen Ländern gemäß einer Liste des taiwanischen Centre for Disease Control unterstehen einer verkürzten Quarantäne. Deutschland ist derzeit nicht als risikoarmes Land erfasst.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch taiwanische Flughäfen ist nur unter Einschränkungen und einer begrenzten Anzahl von Fluggesellschaften möglich. Der Transitaufenthalt ist auf maximal 8 Stunden begrenzt und die Fluggesellschaft darf nicht gewechselt werden. Ein Transit aus der VR China kommend ist nicht zulässig. Ab 1. Dezember 2020 wird auch für den Transit ein negativer PCR-Test benötigt, siehe Einreise.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Europa, in die asiatischen Nachbarländer sowie in die Volksrepublik China, Hongkong und Macau findet in reduziertem Umfang statt. China Airlines fliegt derzeit wöchentlich nach Frankfurt und Amsterdam, EVA Air wöchentlich nach Paris. Außerdem gibt es Flugverbindungen mit Transitaufenthalten nach Europa mit Turkish Airlines, Emirates, Qatar Airways u.a..
Beschränkungen im Land
Es gibt derzeit keine Beschränkungen im Inland.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Nahverkehr und teilweise in öffentlichen Gebäuden besteht eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
•Halten Sie sich an die umfangreichen Empfehlungen der taiwanischen Behörden zur Kontaktvermeidung und des Tragens von Mundschutz.
•Beachten Sie die Informationen des Deutschen Instituts.
•Informieren Sie sich über die Seite des taiwanischen Centre for Disease Control und zu den genauen Quarantänebestimmungen der taiwanesischen Behörden.
•Verfolgen Sie die aktuellen Hinweise des MOFA.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Tschechische Republik - Ergänzung:
Das tschechische Parlament hat einer Verlängerung des Notstands bis zum 12. Dezember zugestimmt. Quelle: tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Botswana - Reisewarnung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Botsuana wird mit Wirkung vom 22. November 2020 gewarnt.
Epidemiologische Lage
Botsuana ist von COVID-19 wieder stärker betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Gaborone. Botsuana ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die botsuanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Botsuana ist unter Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen sind derzeit für den Reiseverkehr noch geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr wird seit Anfang November 2020 sukzessive wieder aufgenommen. Der reguläre Flugverkehr von und nach Gaborone, Maun und Kasane wurde wieder aufgenommen. Die Öffnung der wichtigsten Grenzübergänge zu den Nachbarländern ist für den 1. Dezember 2020 vorgesehen.
Beschränkungen im Land
Botsuana ist in neun verschiedene COVID-19-Zonen aufgeteilt. Für Reisen über die Grenzen dieser Zonen hinaus wird eine Erlaubnis benötigt. Viele Unterkünfte sind auch weiterhin mangels internationaler Gäste geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Hygieneregeln sind zu beachten. An allen Orten an denen Menschen zusammenkommen können, inklusive Restaurants, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln, muss ein Register geführt werden. Es finden Temperaturkontrollen statt.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der botsuanischen Regierung auf der Facebook-Seite des Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline unter 16649.
• Wenn Sie sich touristisch in Botsuana aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Dänemark - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark mit Ausnahme der Färöer und Grönland wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Färöer und nach Grönland wird vor dem Hintergrund geltender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch Dänemark ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Dänemark mit Ausnahme der Färöer und Grönland als Risikogebiet eingestuft wurde. Die Gebiete Grönland und Färöer weisen nur geringe Infektionszahlen auf und gelten daher nicht als Risikogebiet. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 29. Oktober 2020 wird ganz Deutschland von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisikoland (rot) eingestuft. Einreisen zu rein touristischen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, sind nicht mehr erlaubt. Die Einreise in sieben Gemeinden („Kommunen“) der Region Nordjylland (Hjørring, Frederikshavn, Brønderslev, Jammerbugt, Vesthimmerland, Thisted und Læsø), in denen eine neue Variante des Coronavirus entstanden ist, ist für Personen mit Wohnsitz außerhalb Dänemarks wieder möglich, es wird jedoch grundsätzlich davon abgeraten. Ggf. ist ein triftiger Reisegrund nachzuweisen.
Personen mit Wohnsitz in einem epidemiologisch als Hochrisikoland eingestuften Land dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der maximal 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis Ausnahmeregelungen gelten und bei welchen Gründen eine Einreise weiterhin möglich ist sowie welche Anforderungen an den ggf. vorzulegenden Test gestellt werden, bieten die dänischen Behörden. Es gelten u.a. Sonderregeln für Bewohner von Grenzregionen, darunter Reisende mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Diese dürfen einreisen, wenn sie entweder einen wichtigen Grund nachweisen oder einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht mehr als 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde.
Dänemark nimmt die Risikoeinstufungen auf Grundlage von EU-einheitlichen Kriterien vor. Die aktuelle Liste der Hochrisikogebiete findet sich auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.
Das dänische Statens Serum Institut aktualisiert die epidemiologische Einstufung der Länder und Regionen wöchentlich anhand der COVID-19-Infektionszahlen und veröffentlicht diese ebenfalls auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.
Bei Einreise wird immer ein gültiger Pass oder Personalausweis benötigt. Dazu kommt:
1. Bei Einreisen aus einem COVID-19-Hochrisikoland ist ein Nachweis des Reisezwecks sowie der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests mitzuführen.
2. Bei Einreisen aus einem als epidemiologisch „nicht sicher“ eingestuften Land ist ein Nachweis des Reisezwecks mitzuführen.
3. Bei der Einreise von Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch sicher („offen“) eingestuften Land genügt der Nachweis des Wohnsitzes (z.B. Adresse auf dem Personalausweis, Meldebescheinigung).
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist derzeit an allen Grenzübergängen möglich. Es werden verstärkt stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. An den internationalen Flughäfen finden ebenfalls Kontrollen statt.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Fr 8-16 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten oder Fieber, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen.
Durch- und Weiterreise
Reisenden wird unabhängig vom Wohnsitz die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland Urlaub machen oder einen triftigen Grund für die Reise haben. Die Durchreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes ist generell erlaubt. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei.
Die Durchreise durch Dänemark ist für Personen mit Wohnsitz in einem als „offen“ klassifizierten Land unabhängig vom Reisezweck erlaubt.
Reiseverbindungen
Die aufgrund von COVID-19 teilweise stark eingeschränkten grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen haben sich seit Sommer 2020 wieder normalisiert. Eine Platzreservierung ist in allen Fernzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Cafés, Geschäfte, kulturelle Einrichtungen (u.a. Museen, Theater, Kinos) und andere Einrichtungen wie Zoos, Schwimmbäder und Vergnügungsparks sind geöffnet. Gaststättenbetriebe dürfen nur bis 22 Uhr geöffnet sein.
Alkoholverkauf im Einzelhandel und in Kiosken ist nach 22 Uhr untersagt. Im gesamten öffentlichen Raum sind Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einzuhalten. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Es gilt grundsätzlich ein Verbot von Versammlungen von mehr als 10 Personen, für bestimmte Versammlungen, darunter Beerdigungen, Freizeitaktivitäten von Personen unter 21 Jahren und Kulturveranstaltungen mit sitzendem Publikum gelten jedoch unterschiedliche großzügigere Regeln. Die absolute Obergrenze liegt bei 500 Teilnehmern. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden, die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Es wird empfohlen, soziale Kontakte gering zu halten und auch Zusammenkünfte im eigenen Zuhause auf max. 10 Personen zu beschränken.
Hygieneregeln
An Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-Bahn, S-Bahn, Fähren) einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich und im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Supermärkten, im Einzelhandel und in Freizeiteinrichtungen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). Diese Pflicht gilt außerdem beim Besuch von Restaurants, Bars, Cafés und ähnlichen Gaststättenbetrieben, solange man nicht am Platz sitzt. In Behandlungs- und Pflegesituationen, z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, ist die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls vorgeschrieben. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Bei Personen mit erhöhtem Risiko oder in Situationen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (z.B. beim Sport, Singen oder in schlecht belüfteten Räumen) wird ein Abstand von zwei Metern empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Auch für Reisen auf die Färöer gilt, dass Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch nicht sicher eingestuften Land nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einreisen dürfen.
Unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland erfolgt bei Einreise ein COVID-19-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach sechs Tagen vorgesehen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer .
Einreisen nach Grönland sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Es wird ein negativer Testnachweis auf COVID-19 zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Zusätzlich ist eine mehrtägige häusliche Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden. Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung .
• Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und befolgen deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Wenn Sie sich touristisch in Dänemark aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona-Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
Dominikanische Republik - Änderung Einreise:
Die Dominikanische Republik führt zum 29. November ein digitales Registrierungsformular für die Ein- und Ausreise ein. In einer Übergangsphase bis zum 1. Januar 2021 kann auch noch das Formular in Papierform genutzt werden, um alle relevanten Passagierinformationen zu erfassen. Das neue Einreiseformular E-Ticket ist hier abrufbar. Es liegt derzeit nur auf Englisch und Spanisch vor, an einer deutschen Version wird gearbeitet. Das Formular muss vor der Grenzkontrolle ausgefüllt werden, Reisende können dies also auch bequem von zu Hause aus erledigen. Nach dem Ausfüllen erhält der Reisende einen QR-Code, der von den Behörden bei Ankunft und eigentlich auch schon von den Fluggesellschaften bei der Abfertigung gescannt werden soll. Dennoch ist es möglich, das Formular bei Ankunft in der Dominikanischen Republik auszufüllen. Dazu sollen alle Flughäfen mit kostenlosem W-LAN ausgestattet werden. Zur Einreise in die Dominikanische Republik ist kein negativer Corona-Test notwendig, es werden bei Ankunft stichprobenartig kostenlose Covid-19-Atemtests durchgeführt. Quelle: touristik aktuell
Finnland - Reisewarnung für eine Region:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Uusimaa (mit Großraum Helsinki) wird mit Wirkung vom 22. November 2020 gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Reisebeschränkungen und Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Finnland ist von COVID-19 bisher weniger betroffen gewesen. Die Neuinfektionen sind aber zuletzt gestiegen. Regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Helsinki (Region Uusimaa). In dieser Region beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Modalitäten einer Einreise nach Finnland hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab, das den epidemiologischen Grenzwert von 25 Neuinfektionen pro 100.000 Personen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nicht überschreiten darf. Die finnischen Behörden überprüfen diesen Wert regelmäßig. Der Grenzwert ist für Deutschland überschritten.
Seit dem 12. Oktober 2020 gelten für alle Schengen-Staaten, darunter Deutschland, Einreisebeschränkungen für die Einreise nach Finnland. Das bedeutet, dass nicht notwendige, touristische Reisen nach Finnland nicht gestattet sind.
Weiterhin einreisen dürfen:
• Finnische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen,
• Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen, Dienstreisende und Berufspendler,
• in Finnland Studierende,
• Diplomaten und Personal internationaler Organisationen, Militärpersonal,
• Personen, die internationalen Schutz benötigen und
• Personen im Rahmen sonstigen wesentlichen und gerechtfertigten Verkehrs (z.B. dringende persönliche Gründe).
Für sie gilt eine Regelung zur 10-tägigen Selbstisolierung nach Einreise.
Auf die Selbstisolierung kann verzichtet werden, wenn aus einem epidemiologischen Risikogebiet kommende Reisende zwei negative COVID-19-Tests vorweisen können. Der erste Test muss bereits vor, bzw. bei Einreise gemacht werden und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Der zweite Test muss 72 Stunden nach Einreise erfolgen. Weitere, detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen bieten die finnische Regierung, der finnische Grenzschutz und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen für Reisende aus Deutschland Reisebeschränkungen bei Ein- und Durchreise. Die Rückkehr in einen anderen EU- oder Schengen-Staat für Staatsangehörige anderer EU- und Schengen-Staaten und ihre Familienangehörigen ist erlaubt. Auch Drittstaatsangehörige, die in einem anderen EU- oder Schengen-Staat ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und einen entsprechenden Aufenthaltstitel innehaben, dürfen durchreisen.
Reiseverbindungen
Lufthansa und Finnair bieten Flüge von deutschen Flughäfen nach Finnland an, die Fährgesellschaft Finnlines bietet Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde.
Beschränkungen im Land
Es bestehen Beschränkungen bei den Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe, den Ausschankzeiten für Alkohol und der Anzahl der Plätze, die in Restaurants besetzt werden dürfen. Restaurants müssen ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Es besteht außerdem je nach Region eine Obergrenze von 10, 20 oder 50 Personen für Versammlungen von Gruppen.
Detaillierte Informationen bietet die finnische Regierung. Es gelten regional unterschiedliche Regelungen.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, in Geschäften, Einkaufszentren, öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In der Ekstra-Klasse der finnischen Bahn (VR) gilt eine Maskenpflicht.
Außerdem soll physischer Kontakt vermieden, auf Händeschütteln verzichtet und ein bis zwei Meter Abstand gehalten werden. Auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
• Nutzen Sie die Informationen der finnischen Gesundheitsbehörde THL und installieren Sie ggf. die mobile COVID-19 Tracing App "Koronavilkku".
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes , der finnischen Regierung , der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland zu möglichen Reisebeschränkungen und Quarantäneauflagen.
• Wenn Sie sich touristisch in der Region Uusimaa aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: AA
Ab kommenden Montag sollen in der finnischen Hauptstadtregion strengere Corona-Maßnahmen gelten. So sind bei Veranstaltungen und Feiern deutlich weniger Besucher zugelassen: Im öffentlichen Bereich ist die Zahl auf 20 Gäste beschränkt, im privaten Bereich sind nur noch bis zu zehn Personen erlaubt. Zudem wird die Maskenpflicht ausgeweitet. An weiterführenden Schulen, am Arbeitsplatz sowie für die Klassenstufen sieben bis neun wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. In öffentlichen Einrichtungen wie Bibliotheken oder Schwimmbädern sollen die Schutzvorkehrungen ausgeweitet werden. Team- und sogenannte Kontaktsportarten werden zeitweise untersagt. Die strengeren Regelungen sollen voraussichtlich drei Wochen gelten. Quelle: tagesschau.de
Grenada - Änderung Einreise:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Grenada wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Grenada war bisher von COVID-19 kaum betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreisemodalitäten sowie Test- und Quarantänepflichtenhängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab. Detaillierte Hinweise zum Verfahren bieten das Gesundheitsministerium von Grenada und die Grenada Tourism Authority.
Alle Reisenden müssen mindestens 48 Stunden vor Einreise online eine Einreisegenehmigung beantragen und einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 7 Tage alt sein darf. Bei Einreise muss die Genehmigung und ein negatives PCR-Testergebnis mitgeführt werden.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei Einreise. Es ist kein erneuter Test für die Ausreise notwendig.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist wieder zugelassen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine Beschränkungen.
Hygieneregeln
Am Flughafen und in der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Machen Sie sich rechtzeitig vor einer Reise nach Grenada mit den aktuellen Einreisebestimmungen der Regierung von Grenada und den Informationen der Grenada Tourism Authority vertraut. Einreisebestimmungen können sich insbesondere wegen der Abhängigkeit zur epidemiologischen Lage im Herkunftsland kurzfristig ändern.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Griechenland - Reisewarnung wird erweitert, Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Attika, Epirus, Thessalien, Ostmakedonien und Thrakien, Zentralmakedonien, Westmakedonien, Nördliche Ägäis sowie Peloponnes wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Mit Wirkung vom 22. November 2020 gilt dies auch für die Region Mittelgriechenland.
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen. In den Regionen Attika, Epirus, Thessalien, Ostmakedonien und Thrakien, Zentralmakedonien, Westmakedonien, Mittelgriechenland, Nördliche Ägäis sowie Peloponnes beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Die griechische Regierung hat aufgrund der hohen Infektionszahlen und Engpässen im Gesundheitssektor bis vorerst 30. November 2020 einen landesweiten Lockdown erlassen, siehe Beschränkungen im Land.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 11. November 2020 ist die Einreise nach Griechenland nur noch mit einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer möglich, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular ("Passenger Locator Form", PLF) ausfüllen. Seit dem 10. November 2020 ist diese Passenger Locator Form für Personen mit Wohnsitz in Griechenland auch für Ausreisen aus Griechenland erforderlich. Einige Fluggesellschaften verlangen diese PLF bei Ausreise von allen Passagieren. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Das Formular lässt sich hierfür in der Rubrik „Reisebegleiter – Familie“ über einen oben stehenden Button für mehrere Familienmitglieder erweitern. Für mitreisende Personen, die nicht zum selben Haushalt gehören, wird empfohlen, für jeden Reisenden ein separates PLF auszufüllen. Einige Fluggesellschaften bestehen auf die Vorlage eines PLF für jeden Reisenden über 18 Jahre, auch wenn zum selben Haushalt zugehörig.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung. Auf Grundlage der Anmeldedaten wird ein QR-Code generiert, der in der Regel am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Er muss bei Einreise vorgezeigt werden. Kann kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Viele Flug- und auch Fährgesellschaften verlangen die Vorlage des QR-Codes beim Check-In/Boarding. Wenn die Reise vor dem Einreisedatum begonnen wird, wird empfohlen, beim Check-In/Boarding die Bestätigungsemail vorzuweisen und auf die Seite http://travel.gov.gr/ hinzuweisen.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über die „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf die Registrierungsverfahren.
Bei einzelnen Reisenden kann bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Eine mögliche Testung richtet sich nach einem Algorithmus, der auf Grundlage der eingegangenen Anmeldedaten (z.B. Voraufenthalten in Risikogebieten) eine Risikoeinschätzung trifft. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Selbstisolation einzuhalten. Die Dauer der Selbstisolation wird mit 24 Stunden angegeben, gemäß dem „Passenger Locator Form“ (PLF) ist eine Weiterreise zu der in der Anmeldung genannten Zieladresse erlaubt. Nur positiv getestete Personen erhalten eine Benachrichtigung. Erfahrungsgemäß liegen die Testergebnisse in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden vor.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt, der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt.
Kreuzfahrtschiffe und Sportboote dürfen Griechenland vorerst nicht mehr anlaufen.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergang Promachonas möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über die "Passenger Locator Form" sowie zusätzlich eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Std.) eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer.
Eine Ein- und Ausreise über Albanien oder Nordmazedonien, ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 23 Uhr gestattet. Einreisende benötigen den QR-Code über die "Passenger Locator Form". Zusätzlich ist ein negativer PCR-Test aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich. Einreisende aus Albanien (Grenzübergang Kakavia) müssen sich in eine 7-tägige häusliche Quarantäne begeben; zudem ist die Anzahl der täglich einreisenden Personenzahl begrenzt.
Seit dem 20. November 2020 sollen bei jedem über die Landgrenze Einreisenden bei Grenzübertritt zusätzlich COVID-19-Schnelltests von den griechischen Behörden vorgenommen werden. Sofern dieser Test positiv ausfällt, soll die Einreise verweigert werden.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei auf dem Land-, See- und Luftweg nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über die "Passenger Locator Form". Zusätzlich ist ein negativer PCR-Test aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich.
Seit dem 20. November 2020 sollen bei jedem über die Landgrenze Einreisenden bei Grenzübertritt zusätzlich COVID-19-Schnelltests von den griechischen Behörden vorgenommen werden. Sofern dieser Test positiv ausfällt, soll die Einreise verweigert werden.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Flüge innerhalb Griechenlands sind nur aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen oder zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz erlaubt.
Beschränkungen im Land
Die griechische Regierung hat einen landesweiten „Lockdown“ erlassen. Dieser ist seit dem 7. November 2020 in Kraft und soll zunächst bis zum 30. November 2020 gelten. Supermärkte und Geschäfte, die für die Grundversorgung erforderlich sind, z.B. Apotheken, Bäckereien, Metzgereien, Wochenmärkte und Tankstellen bleiben geöffnet. Folgende Maßnahmen gelten:
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist überall, auch im Freien, verpflichtend. Öffentliche Versammlungen sind verboten.
Die Wohnung darf nur mit einer Sondererlaubnis für die Fahrt zur Arbeit mit Arbeitgeberbescheinigung oder unter Angabe spezieller Gründe verlassen werden:
1. Apotheke oder Arztbesuch (nach Absprache mit dem Arzt)
2. Einkaufen in einem Geschäft, das nicht liefert (z.B. Supermarkt)
3. Bank (wenn keine elektronische Transaktion möglich ist) und Behördengänge mit schriftlicher Terminbestätigung
4. Hilfe für Menschen in Not oder Begleitung minderjähriger Schüler zur/von der Schule
5. Teilnahme an einer Zeremonie (z. B. Beerdigung, Heirat, Taufe o. ä.) sowie Besuche zur Wahrnehmung des Sorgerechts
6. Sportliche Betätigung im Freien in der Nähe der Wohnung oder Bewegung mit Haustier, einzeln oder bis zu drei Personen, im letztgenannten Fall unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m.
Die Sondererlaubnis kann nur mit einer griechischen Mobilfunknummer bei der Telefonnummer 13033 unter Angabe der Ziffer, des Namens und der Anschrift beantragt werden. Alternativ ist die Bescheinigung „Typ B“ (nur in griechischer Sprache bei den griechischen Behörden per Download erhältlich) mitzuführen.
Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist das Verlassen der Wohnung nur für Fahrten von und zur Arbeit, aus gesundheitlichen Gründen oder zum Ausführen von Haustieren gestattet (Bescheinigung/SMS an 13033 erforderlich).
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen absehbar weiter öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst.
In öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Fähren gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähren) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Bildungseinrichtungen sind seit dem 17. November 2020 geschlossen.
Fahrten außerhalb des Regionalbezirks sind verboten, außer aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen sowie zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz. Für die Region Attika gilt eine Ausnahme: Dort darf man sich zwischen den acht Regionalbezirken bewegen.
Den deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland sind bisher keine Fälle bekannt geworden, in denen die Anreise zu einem Flug- oder Fährhafen bei Vorlage eines Flug- bzw. Fährtickets und Ausweisdokuments mit Angabe zum Wohnort in z.B. Deutschland, verweigert wurde.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab 4 Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. für Kunden und Personal in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit überall im Freien getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen Jedes Hotel hat zudem eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen zu bestimmen und mit einem Referenzarzt zusammen zu arbeiten. Für die Mitarbeiter gilt Maskenpflicht. Tische, Liegen etc. sollen regelmäßig desinfiziert werden.
• Halten Sie sich an die geltende Ausgangssperre im Rahmen des „Lockdowns“.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines negativen PCR-Tests eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer, nicht älter als 72 Stunden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland, richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Island - Reisewarnung wird aufgehoben; bestehen bleibt das Abraten von nicht notwendigen, touristischen Reisen:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Mit Wirkung vom 22. November 2020 wird die Reisewarnung aufgehoben, von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island wird jedoch aufgrund bestehender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Island war von COVID-19 stärker betroffen, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ist jedoch zuletzt gesunken.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 19. August 2020 hat Island alle Länder als Hochrisikogebiete eingestuft.
Reisende müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Alle Reisenden können wählen, ob sie sich in einer 14-tägige Quarantäne begeben oder einen COVID-19-Test bei Einreise durchführen lassen. Der Test ist kostenpflichtig: 9.000,- ISK (etwa 58,- Euro) bei Zahlung vor Einreise im Zusammenhang mit dem o.g. Registrierungsformular und 11.000,- ISK (etwa 70,- Euro), bei Zahlung nach Einreise. Nur Kartenzahlung wird akzeptiert, Barzahlung ist nicht möglich. Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von den Tests und der Quarantäne ausgenommen.
Nach der Einreise müssen sich alle Reisenden für 5-6 Tage in häusliche Quarantäne begeben und sich dann einem zweiten (kostenfreien) COVID-19-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet. Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bietet die isländische Gesundheitsbehörde und der isländische Zivilschutz.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fährverkehr findet statt, Flugverkehr nur noch stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Gaststätten und touristische Einrichtungen sind nur eingeschränkt geöffnet, es kann zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten oder kurzfristigen (tageweisen) Schließungen kommen. Landesweit gelten Beschränkungsmaßnahmen, u.a. Schließung von Sportstätten und Schwimmbädern sowie von kulturellen Einrichtungen und Bars.
Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 10 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von zwei Metern; Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und sobald die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Kinder, die im Jahr 2011 oder später geboren wurden, sind von der Masken- und Abstandspflicht befreit.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Lettland - Reisewarnung wird erweitert:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Riga, Pierīga, Vidzeme, Zemgale und Latgale wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Mit Wirkung vom 22. November 2020 gilt dies für ganz Lettland.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Kurzeme wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Lettland war von COVID-19 weniger betroffen, verzeichnet aber jetzt stark ansteigende Zahlen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Lettland als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Lettland ist für Reisende aus Deutschland und den meisten Europäischen Staaten grundsätzlich möglich. Sofern die Inzidenz jedoch oberhalb von 50 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern in einer 2-Wochen-Frist liegt, gilt eine Quarantänepflicht in Form der Selbstisolation. Die Inzidenzen der europäischen Länder veröffentlicht das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Deutschland wird weiterhin mit einem Wert geführt, der über dem o.a. neuen Grenzwert liegt.
Es gilt daher eine 10-tägige Quarantänepflicht, die in der Unterkunft durchgeführt werden kann. Nähere Informationen bietet die Deutsche Botschaft Riga und das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Es besteht bei Einreise nach Lettland eine Registrierungspflicht für alle Reisenden. Seit dem 12. Oktober 2020 ist innerhalb von 48 Stunden vor der geplanten Einreise ein elektronischer Fragebogen auszufüllen. Der nach der Registrierung erhaltene QR-Code ist den Grenzbeamten bei der Einreise vorzuzeigen und während der gesamten Dauer des Aufenthaltes für Kontrollen bereitzuhalten. Falls ein Aufenthalt von weniger als 10 Tagen geplant ist, darf man unter Einhaltung der Quarantänevorschriften an dem im Fragebogen für die Ausreise angegebenen Tag aus Lettland ausreisen.
Auskunft dazu erteilt das COVID-19-Informationszentrum zwischen 8.30 und 17.00 Uhr unter der Telefonnummer +371-67387661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail erreicht werden.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich gibt es keine Beschränkungen für Transitreisende. Die Registrierungspflicht gilt auch bei Einreisen nur zur Durchreise.
Die Grenzen zu Russland und Weißrussland sind bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrere Flugverbindungen von Riga nach Deutschland. Informationen dazu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Es besteht Maskenpflicht.
Flüge aus einem Abflug- oder Zielland, das eine COVID-19-Inzidenz über dem Doppelten des jeweils am Freitag errechneten EU-Durchschnitts pro 100.000 Einwohnern in einer Zwei-Wochen-Frist aufweist und in die „rote“ Kategorie der Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Inzidenzen eingeordnet wurde, werden vollständig gestrichen. Weitere Informationen und eine aktuelle Liste der Staaten, deren Flüge gestrichen werden, finden Sie auf der Webseite des lettischen Zentrums für Seuchenkontrolle. Die Liste wird regelmäßig am Freitagnachmittag aktualisiert und gilt ab dem darauffolgenden Montag ab 0.00 Uhr. Der Flughafen in Riga veröffentlicht auf seiner Webseite entsprechende Hinweise mit einem Banner in roter Schrift.
Beschränkungen im Land
Die lettische Regierung hat erneut den nationalen Notstand ausgerufen. Dieser gilt zunächst bis zum 6. Dezember 2020.
Die Gastronomie wird bis auf Außer-Haus-Verkauf/Lieferungen geschlossen. Es finden keine öffentlichen Präsenzveranstaltungen mehr statt. Die Einkaufszentren sind an Wochenenden und Feiertagen geschlossen. Museen bleiben für individuelle Besuche geöffnet, Voranmeldung wird empfohlen. Indoor-Sporttraining ist nur noch auf individueller Basis mit einem Trainer gestattet. Es dürfen sich nicht mehr als 10 Personen zu privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen aufhalten.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Ein Abstand von zwei Metern ist wo immer möglich einzuhalten. Es muss der Mund- und Nasen-Schutz auch in Geschäften, Supermärkten, Postämtern, Tankstellen und an anderen Orten, an denen Verkäufe stattfinden, getragen werden. Die Nutzung ist auch an Bahnhöfen, Bushaltestellen, Flughäfen sowie an kulturellen und religiösen Orten Pflicht.
Häufiges Händewaschen wird weiterhin dringend empfohlen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Behörden.
• Prüfen Sie vor Einreise die aktuellen Grenzwerte und Inzidenzen beim Lettischen Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 8303.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Lettland aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Litauen - Reisewarnung wird erweitert:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Litauen mit Ausnahme der Region Utena wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Mit Wirkung vom 22. November 2020 gilt dies für ganz Litauen.
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 derzeit stark betroffen. In allen Bezirken beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Litauen als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die litauische Regierung.
Einreise
Seit dem 9. November 2020 unterliegen Reisende aus Deutschland nicht mehr der Quarantänepflicht in Litauen. Dieses gilt auch für Reisende, welche aus EU-Staaten kommen, die nicht als „grauen Zonen“ markiert sind.
Die litauische Regierung stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „gelbe Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko)„rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „graue Zonen“ (in denen eine Bewertung der Kriterien wegen unzureichender Daten nicht möglich ist) ein.
Die Einstufung nimmt die litauische Regierung auf Grundlage der Werte des ECDC immer freitags vor und die Neueinstufung gilt ab dem darauf folgenden Montag. Die entsprechende Länderliste wird meist zeitverzögert montags/dienstags auch auf Englisch veröffentlicht.
Ist eine Quarantänepflicht erforderlich, gilt folgendes:
Die Quarantäne dauert grundsätzlich 10 Tage. Alternativ kann auch ein negativer Testbefund, von einem bei Einreise höchstens 48 Stunden altem COVID-19-Test, die gesamte Quarantäne ersetzen. Reisende sind dennoch aufgefordert, sich die ersten 10 Tage in Litauen zurückhaltend im öffentlichen Raum zu bewegen. Für Reisende, die in den vergangenen drei Monaten eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben und inzwischen geheilt sind, ist mit ärztlichem Attest eine Befreiung von der Quarantäne möglich.
Die Durchreise durch ein Land mit Quarantänepflicht führt zur Quarantänepflicht in Litauen. Dies gilt nicht bei Anreise per Flugzeug wenn der Transit-Bereich des Flughafens nicht verlassen wurde.
Die Quarantäne kann zu Hause oder in einem Hotel abgeleistet werden. Während der Quarantäne ist die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.
Quarantänepflichtige Reisende, die vorab aus Litauen ausreisen wollen oder wegen einer dringenden Angelegenheit in Litauen die Quarantänezeit verkürzen wollen, müssen hierfür beim nationalen Zentrum für öffentliche Gesundheit eine Sondergenehmigung beantragen. Die Bearbeitung der Genehmigung dauert in der Regel mindestens drei Tage.
Jeder Einreisende muss sich online bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise per Flugzeug oder zur See muss die Registrierung vorab geschehen, bei Einreise auf dem Landweg spätestens 12 Stunden nach Einreise. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen.
Reisende aus Drittstaaten sind nach Einreise verpflichtet, sich in eine 10-tägige häusliche Quarantäne zu begeben, sofern die Einreise vorab von litauischen Behörden gestattet wurde.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, eine vorherige Registrierung ist notwendig. Auch der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland gibt es keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz. Am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen muss mit Kontrollen gerechnet werden. Ein gültiges Reisedokument ist stets mitzuführen. Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Kybartai–Černiševskoje und Panemunė–Sovetsk möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Belarus hat seine Grenzübergänge zu Litauen vorübergehend geschlossen. Nur belarussische Staatsangehörige, sowie Ausländer mit belarussischem Arbeitsvisum, Arbeitsvertrag oder Aufenthaltserlaubnis können nach aktuellen Erkenntnissen weiterhin einreisen. Auch der Warentransport ist grenzüberschreitend aus Litauen möglich.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Verbindungen im Flug-, Bahn- und Fährverkehr hat sich normalisiert. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mindestabstand von einem Meter zum nächsten Passagier zu wahren.
Beschränkungen im Land
Seit dem 7. November 2020 bis zum 29. November 2020 gilt in Litauen ein landesweiter Lockdown.
Alle Restaurants dürfen nur noch außer-Haus-Verkauf anbieten. Museen, Fitnessstudios, Spas, Kinos, Theater sind in dieser Zeit geschlossen. Supermärkte und Apotheken bleiben regulär geöffnet, müssen aber wie andere Geschäfte auch eine Mindestfläche von 10 m² je Kunde sicherstellen. Weitere Informationen bietet die litauische Regierung.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Räumen wie z.B. Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Seit dem 7. November 2020 gilt dies landesweit auch im Freien für Personen, die älter als sechs Jahre sind. Ausnahmen sind nur außerhalb von Ortschaften erlaubt, sofern ein Abstand von mindestens 20 Metern zu Personen aus anderen Haushalten gewahrt wird, sowie bei sportlicher Betätigung. Vor dem Betreten von Geschäften, Museen wird um Handdesinfektion gebeten.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung.
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19-Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Litauen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich beim jeweiligen Reiseanbieter vorab, ob Ihre Verbindung besteht.
• Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Botsuana wird mit Wirkung vom 22. November 2020 gewarnt.
Epidemiologische Lage
Botsuana ist von COVID-19 wieder stärker betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Gaborone. Botsuana ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die botsuanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Botsuana ist unter Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen sind derzeit für den Reiseverkehr noch geschlossen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr wird seit Anfang November 2020 sukzessive wieder aufgenommen. Der reguläre Flugverkehr von und nach Gaborone, Maun und Kasane wurde wieder aufgenommen. Die Öffnung der wichtigsten Grenzübergänge zu den Nachbarländern ist für den 1. Dezember 2020 vorgesehen.
Beschränkungen im Land
Botsuana ist in neun verschiedene COVID-19-Zonen aufgeteilt. Für Reisen über die Grenzen dieser Zonen hinaus wird eine Erlaubnis benötigt. Viele Unterkünfte sind auch weiterhin mangels internationaler Gäste geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Hygieneregeln sind zu beachten. An allen Orten an denen Menschen zusammenkommen können, inklusive Restaurants, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln, muss ein Register geführt werden. Es finden Temperaturkontrollen statt.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der botsuanischen Regierung auf der Facebook-Seite des Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline unter 16649.
• Wenn Sie sich touristisch in Botsuana aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Dänemark - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark mit Ausnahme der Färöer und Grönland wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Färöer und nach Grönland wird vor dem Hintergrund geltender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch Dänemark ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Dänemark mit Ausnahme der Färöer und Grönland als Risikogebiet eingestuft wurde. Die Gebiete Grönland und Färöer weisen nur geringe Infektionszahlen auf und gelten daher nicht als Risikogebiet. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 29. Oktober 2020 wird ganz Deutschland von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisikoland (rot) eingestuft. Einreisen zu rein touristischen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, sind nicht mehr erlaubt. Die Einreise in sieben Gemeinden („Kommunen“) der Region Nordjylland (Hjørring, Frederikshavn, Brønderslev, Jammerbugt, Vesthimmerland, Thisted und Læsø), in denen eine neue Variante des Coronavirus entstanden ist, ist für Personen mit Wohnsitz außerhalb Dänemarks wieder möglich, es wird jedoch grundsätzlich davon abgeraten. Ggf. ist ein triftiger Reisegrund nachzuweisen.
Personen mit Wohnsitz in einem epidemiologisch als Hochrisikoland eingestuften Land dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgelegt werden, der maximal 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis Ausnahmeregelungen gelten und bei welchen Gründen eine Einreise weiterhin möglich ist sowie welche Anforderungen an den ggf. vorzulegenden Test gestellt werden, bieten die dänischen Behörden. Es gelten u.a. Sonderregeln für Bewohner von Grenzregionen, darunter Reisende mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Diese dürfen einreisen, wenn sie entweder einen wichtigen Grund nachweisen oder einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht mehr als 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde.
Dänemark nimmt die Risikoeinstufungen auf Grundlage von EU-einheitlichen Kriterien vor. Die aktuelle Liste der Hochrisikogebiete findet sich auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.
Das dänische Statens Serum Institut aktualisiert die epidemiologische Einstufung der Länder und Regionen wöchentlich anhand der COVID-19-Infektionszahlen und veröffentlicht diese ebenfalls auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.
Bei Einreise wird immer ein gültiger Pass oder Personalausweis benötigt. Dazu kommt:
1. Bei Einreisen aus einem COVID-19-Hochrisikoland ist ein Nachweis des Reisezwecks sowie der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests mitzuführen.
2. Bei Einreisen aus einem als epidemiologisch „nicht sicher“ eingestuften Land ist ein Nachweis des Reisezwecks mitzuführen.
3. Bei der Einreise von Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch sicher („offen“) eingestuften Land genügt der Nachweis des Wohnsitzes (z.B. Adresse auf dem Personalausweis, Meldebescheinigung).
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist derzeit an allen Grenzübergängen möglich. Es werden verstärkt stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. An den internationalen Flughäfen finden ebenfalls Kontrollen statt.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Fr 8-16 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten oder Fieber, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen.
Durch- und Weiterreise
Reisenden wird unabhängig vom Wohnsitz die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland Urlaub machen oder einen triftigen Grund für die Reise haben. Die Durchreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes ist generell erlaubt. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei.
Die Durchreise durch Dänemark ist für Personen mit Wohnsitz in einem als „offen“ klassifizierten Land unabhängig vom Reisezweck erlaubt.
Reiseverbindungen
Die aufgrund von COVID-19 teilweise stark eingeschränkten grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen haben sich seit Sommer 2020 wieder normalisiert. Eine Platzreservierung ist in allen Fernzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Cafés, Geschäfte, kulturelle Einrichtungen (u.a. Museen, Theater, Kinos) und andere Einrichtungen wie Zoos, Schwimmbäder und Vergnügungsparks sind geöffnet. Gaststättenbetriebe dürfen nur bis 22 Uhr geöffnet sein.
Alkoholverkauf im Einzelhandel und in Kiosken ist nach 22 Uhr untersagt. Im gesamten öffentlichen Raum sind Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einzuhalten. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Es gilt grundsätzlich ein Verbot von Versammlungen von mehr als 10 Personen, für bestimmte Versammlungen, darunter Beerdigungen, Freizeitaktivitäten von Personen unter 21 Jahren und Kulturveranstaltungen mit sitzendem Publikum gelten jedoch unterschiedliche großzügigere Regeln. Die absolute Obergrenze liegt bei 500 Teilnehmern. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden, die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Es wird empfohlen, soziale Kontakte gering zu halten und auch Zusammenkünfte im eigenen Zuhause auf max. 10 Personen zu beschränken.
Hygieneregeln
An Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-Bahn, S-Bahn, Fähren) einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich und im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Supermärkten, im Einzelhandel und in Freizeiteinrichtungen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). Diese Pflicht gilt außerdem beim Besuch von Restaurants, Bars, Cafés und ähnlichen Gaststättenbetrieben, solange man nicht am Platz sitzt. In Behandlungs- und Pflegesituationen, z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, ist die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls vorgeschrieben. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Bei Personen mit erhöhtem Risiko oder in Situationen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (z.B. beim Sport, Singen oder in schlecht belüfteten Räumen) wird ein Abstand von zwei Metern empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Auch für Reisen auf die Färöer gilt, dass Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch nicht sicher eingestuften Land nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einreisen dürfen.
Unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland erfolgt bei Einreise ein COVID-19-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach sechs Tagen vorgesehen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer .
Einreisen nach Grönland sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Es wird ein negativer Testnachweis auf COVID-19 zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Zusätzlich ist eine mehrtägige häusliche Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden. Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung .
• Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und befolgen deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Wenn Sie sich touristisch in Dänemark aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona-Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
Dominikanische Republik - Änderung Einreise:
Die Dominikanische Republik führt zum 29. November ein digitales Registrierungsformular für die Ein- und Ausreise ein. In einer Übergangsphase bis zum 1. Januar 2021 kann auch noch das Formular in Papierform genutzt werden, um alle relevanten Passagierinformationen zu erfassen. Das neue Einreiseformular E-Ticket ist hier abrufbar. Es liegt derzeit nur auf Englisch und Spanisch vor, an einer deutschen Version wird gearbeitet. Das Formular muss vor der Grenzkontrolle ausgefüllt werden, Reisende können dies also auch bequem von zu Hause aus erledigen. Nach dem Ausfüllen erhält der Reisende einen QR-Code, der von den Behörden bei Ankunft und eigentlich auch schon von den Fluggesellschaften bei der Abfertigung gescannt werden soll. Dennoch ist es möglich, das Formular bei Ankunft in der Dominikanischen Republik auszufüllen. Dazu sollen alle Flughäfen mit kostenlosem W-LAN ausgestattet werden. Zur Einreise in die Dominikanische Republik ist kein negativer Corona-Test notwendig, es werden bei Ankunft stichprobenartig kostenlose Covid-19-Atemtests durchgeführt. Quelle: touristik aktuell
Finnland - Reisewarnung für eine Region:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Uusimaa (mit Großraum Helsinki) wird mit Wirkung vom 22. November 2020 gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Landesteile wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Reisebeschränkungen und Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Finnland ist von COVID-19 bisher weniger betroffen gewesen. Die Neuinfektionen sind aber zuletzt gestiegen. Regionaler Schwerpunkt ist der Großraum Helsinki (Region Uusimaa). In dieser Region beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Modalitäten einer Einreise nach Finnland hängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab, das den epidemiologischen Grenzwert von 25 Neuinfektionen pro 100.000 Personen innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen nicht überschreiten darf. Die finnischen Behörden überprüfen diesen Wert regelmäßig. Der Grenzwert ist für Deutschland überschritten.
Seit dem 12. Oktober 2020 gelten für alle Schengen-Staaten, darunter Deutschland, Einreisebeschränkungen für die Einreise nach Finnland. Das bedeutet, dass nicht notwendige, touristische Reisen nach Finnland nicht gestattet sind.
Weiterhin einreisen dürfen:
• Finnische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen,
• Inhaber von Aufenthaltsgenehmigungen, Dienstreisende und Berufspendler,
• in Finnland Studierende,
• Diplomaten und Personal internationaler Organisationen, Militärpersonal,
• Personen, die internationalen Schutz benötigen und
• Personen im Rahmen sonstigen wesentlichen und gerechtfertigten Verkehrs (z.B. dringende persönliche Gründe).
Für sie gilt eine Regelung zur 10-tägigen Selbstisolierung nach Einreise.
Auf die Selbstisolierung kann verzichtet werden, wenn aus einem epidemiologischen Risikogebiet kommende Reisende zwei negative COVID-19-Tests vorweisen können. Der erste Test muss bereits vor, bzw. bei Einreise gemacht werden und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Der zweite Test muss 72 Stunden nach Einreise erfolgen. Weitere, detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen bieten die finnische Regierung, der finnische Grenzschutz und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen für Reisende aus Deutschland Reisebeschränkungen bei Ein- und Durchreise. Die Rückkehr in einen anderen EU- oder Schengen-Staat für Staatsangehörige anderer EU- und Schengen-Staaten und ihre Familienangehörigen ist erlaubt. Auch Drittstaatsangehörige, die in einem anderen EU- oder Schengen-Staat ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und einen entsprechenden Aufenthaltstitel innehaben, dürfen durchreisen.
Reiseverbindungen
Lufthansa und Finnair bieten Flüge von deutschen Flughäfen nach Finnland an, die Fährgesellschaft Finnlines bietet Passagierfährverkehr zwischen Helsinki und Travemünde.
Beschränkungen im Land
Es bestehen Beschränkungen bei den Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe, den Ausschankzeiten für Alkohol und der Anzahl der Plätze, die in Restaurants besetzt werden dürfen. Restaurants müssen ihren Gästen die Möglichkeit bieten, sich beim Betreten des Restaurants die Hände zu waschen bzw. die Hände zu desinfizieren. Gäste mit Krankheitssymptomen dürfen Restaurants nicht betreten.
Es besteht außerdem je nach Region eine Obergrenze von 10, 20 oder 50 Personen für Versammlungen von Gruppen.
Detaillierte Informationen bietet die finnische Regierung. Es gelten regional unterschiedliche Regelungen.
Hygieneregeln
Die finnischen Behörden empfehlen, in Geschäften, Einkaufszentren, öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In der Ekstra-Klasse der finnischen Bahn (VR) gilt eine Maskenpflicht.
Außerdem soll physischer Kontakt vermieden, auf Händeschütteln verzichtet und ein bis zwei Meter Abstand gehalten werden. Auf Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen soll verzichtet werden. Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln.
• Nutzen Sie die Informationen der finnischen Gesundheitsbehörde THL und installieren Sie ggf. die mobile COVID-19 Tracing App "Koronavilkku".
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes , der finnischen Regierung , der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland zu möglichen Reisebeschränkungen und Quarantäneauflagen.
• Wenn Sie sich touristisch in der Region Uusimaa aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: AA
Ab kommenden Montag sollen in der finnischen Hauptstadtregion strengere Corona-Maßnahmen gelten. So sind bei Veranstaltungen und Feiern deutlich weniger Besucher zugelassen: Im öffentlichen Bereich ist die Zahl auf 20 Gäste beschränkt, im privaten Bereich sind nur noch bis zu zehn Personen erlaubt. Zudem wird die Maskenpflicht ausgeweitet. An weiterführenden Schulen, am Arbeitsplatz sowie für die Klassenstufen sieben bis neun wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. In öffentlichen Einrichtungen wie Bibliotheken oder Schwimmbädern sollen die Schutzvorkehrungen ausgeweitet werden. Team- und sogenannte Kontaktsportarten werden zeitweise untersagt. Die strengeren Regelungen sollen voraussichtlich drei Wochen gelten. Quelle: tagesschau.de
Grenada - Änderung Einreise:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Grenada wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Grenada war bisher von COVID-19 kaum betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreisemodalitäten sowie Test- und Quarantänepflichtenhängen vom Infektionsgeschehen im Herkunftsland ab. Detaillierte Hinweise zum Verfahren bieten das Gesundheitsministerium von Grenada und die Grenada Tourism Authority.
Alle Reisenden müssen mindestens 48 Stunden vor Einreise online eine Einreisegenehmigung beantragen und einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 7 Tage alt sein darf. Bei Einreise muss die Genehmigung und ein negatives PCR-Testergebnis mitgeführt werden.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei Einreise. Es ist kein erneuter Test für die Ausreise notwendig.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist wieder zugelassen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine Beschränkungen.
Hygieneregeln
Am Flughafen und in der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Machen Sie sich rechtzeitig vor einer Reise nach Grenada mit den aktuellen Einreisebestimmungen der Regierung von Grenada und den Informationen der Grenada Tourism Authority vertraut. Einreisebestimmungen können sich insbesondere wegen der Abhängigkeit zur epidemiologischen Lage im Herkunftsland kurzfristig ändern.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Griechenland - Reisewarnung wird erweitert, Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Attika, Epirus, Thessalien, Ostmakedonien und Thrakien, Zentralmakedonien, Westmakedonien, Nördliche Ägäis sowie Peloponnes wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Mit Wirkung vom 22. November 2020 gilt dies auch für die Region Mittelgriechenland.
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen. In den Regionen Attika, Epirus, Thessalien, Ostmakedonien und Thrakien, Zentralmakedonien, Westmakedonien, Mittelgriechenland, Nördliche Ägäis sowie Peloponnes beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Die griechische Regierung hat aufgrund der hohen Infektionszahlen und Engpässen im Gesundheitssektor bis vorerst 30. November 2020 einen landesweiten Lockdown erlassen, siehe Beschränkungen im Land.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 11. November 2020 ist die Einreise nach Griechenland nur noch mit einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer möglich, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular ("Passenger Locator Form", PLF) ausfüllen. Seit dem 10. November 2020 ist diese Passenger Locator Form für Personen mit Wohnsitz in Griechenland auch für Ausreisen aus Griechenland erforderlich. Einige Fluggesellschaften verlangen diese PLF bei Ausreise von allen Passagieren. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Das Formular lässt sich hierfür in der Rubrik „Reisebegleiter – Familie“ über einen oben stehenden Button für mehrere Familienmitglieder erweitern. Für mitreisende Personen, die nicht zum selben Haushalt gehören, wird empfohlen, für jeden Reisenden ein separates PLF auszufüllen. Einige Fluggesellschaften bestehen auf die Vorlage eines PLF für jeden Reisenden über 18 Jahre, auch wenn zum selben Haushalt zugehörig.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung. Auf Grundlage der Anmeldedaten wird ein QR-Code generiert, der in der Regel am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Er muss bei Einreise vorgezeigt werden. Kann kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Viele Flug- und auch Fährgesellschaften verlangen die Vorlage des QR-Codes beim Check-In/Boarding. Wenn die Reise vor dem Einreisedatum begonnen wird, wird empfohlen, beim Check-In/Boarding die Bestätigungsemail vorzuweisen und auf die Seite http://travel.gov.gr/ hinzuweisen.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über die „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf die Registrierungsverfahren.
Bei einzelnen Reisenden kann bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Eine mögliche Testung richtet sich nach einem Algorithmus, der auf Grundlage der eingegangenen Anmeldedaten (z.B. Voraufenthalten in Risikogebieten) eine Risikoeinschätzung trifft. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Selbstisolation einzuhalten. Die Dauer der Selbstisolation wird mit 24 Stunden angegeben, gemäß dem „Passenger Locator Form“ (PLF) ist eine Weiterreise zu der in der Anmeldung genannten Zieladresse erlaubt. Nur positiv getestete Personen erhalten eine Benachrichtigung. Erfahrungsgemäß liegen die Testergebnisse in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden vor.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt, der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt.
Kreuzfahrtschiffe und Sportboote dürfen Griechenland vorerst nicht mehr anlaufen.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergang Promachonas möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über die "Passenger Locator Form" sowie zusätzlich eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Std.) eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer.
Eine Ein- und Ausreise über Albanien oder Nordmazedonien, ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 23 Uhr gestattet. Einreisende benötigen den QR-Code über die "Passenger Locator Form". Zusätzlich ist ein negativer PCR-Test aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich. Einreisende aus Albanien (Grenzübergang Kakavia) müssen sich in eine 7-tägige häusliche Quarantäne begeben; zudem ist die Anzahl der täglich einreisenden Personenzahl begrenzt.
Seit dem 20. November 2020 sollen bei jedem über die Landgrenze Einreisenden bei Grenzübertritt zusätzlich COVID-19-Schnelltests von den griechischen Behörden vorgenommen werden. Sofern dieser Test positiv ausfällt, soll die Einreise verweigert werden.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei auf dem Land-, See- und Luftweg nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über die "Passenger Locator Form". Zusätzlich ist ein negativer PCR-Test aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich.
Seit dem 20. November 2020 sollen bei jedem über die Landgrenze Einreisenden bei Grenzübertritt zusätzlich COVID-19-Schnelltests von den griechischen Behörden vorgenommen werden. Sofern dieser Test positiv ausfällt, soll die Einreise verweigert werden.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Flüge innerhalb Griechenlands sind nur aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen oder zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz erlaubt.
Beschränkungen im Land
Die griechische Regierung hat einen landesweiten „Lockdown“ erlassen. Dieser ist seit dem 7. November 2020 in Kraft und soll zunächst bis zum 30. November 2020 gelten. Supermärkte und Geschäfte, die für die Grundversorgung erforderlich sind, z.B. Apotheken, Bäckereien, Metzgereien, Wochenmärkte und Tankstellen bleiben geöffnet. Folgende Maßnahmen gelten:
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist überall, auch im Freien, verpflichtend. Öffentliche Versammlungen sind verboten.
Die Wohnung darf nur mit einer Sondererlaubnis für die Fahrt zur Arbeit mit Arbeitgeberbescheinigung oder unter Angabe spezieller Gründe verlassen werden:
1. Apotheke oder Arztbesuch (nach Absprache mit dem Arzt)
2. Einkaufen in einem Geschäft, das nicht liefert (z.B. Supermarkt)
3. Bank (wenn keine elektronische Transaktion möglich ist) und Behördengänge mit schriftlicher Terminbestätigung
4. Hilfe für Menschen in Not oder Begleitung minderjähriger Schüler zur/von der Schule
5. Teilnahme an einer Zeremonie (z. B. Beerdigung, Heirat, Taufe o. ä.) sowie Besuche zur Wahrnehmung des Sorgerechts
6. Sportliche Betätigung im Freien in der Nähe der Wohnung oder Bewegung mit Haustier, einzeln oder bis zu drei Personen, im letztgenannten Fall unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m.
Die Sondererlaubnis kann nur mit einer griechischen Mobilfunknummer bei der Telefonnummer 13033 unter Angabe der Ziffer, des Namens und der Anschrift beantragt werden. Alternativ ist die Bescheinigung „Typ B“ (nur in griechischer Sprache bei den griechischen Behörden per Download erhältlich) mitzuführen.
Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist das Verlassen der Wohnung nur für Fahrten von und zur Arbeit, aus gesundheitlichen Gründen oder zum Ausführen von Haustieren gestattet (Bescheinigung/SMS an 13033 erforderlich).
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen absehbar weiter öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst.
In öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis und Fähren gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähren) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Bildungseinrichtungen sind seit dem 17. November 2020 geschlossen.
Fahrten außerhalb des Regionalbezirks sind verboten, außer aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen sowie zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz. Für die Region Attika gilt eine Ausnahme: Dort darf man sich zwischen den acht Regionalbezirken bewegen.
Den deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland sind bisher keine Fälle bekannt geworden, in denen die Anreise zu einem Flug- oder Fährhafen bei Vorlage eines Flug- bzw. Fährtickets und Ausweisdokuments mit Angabe zum Wohnort in z.B. Deutschland, verweigert wurde.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab 4 Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. für Kunden und Personal in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit überall im Freien getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen Jedes Hotel hat zudem eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen zu bestimmen und mit einem Referenzarzt zusammen zu arbeiten. Für die Mitarbeiter gilt Maskenpflicht. Tische, Liegen etc. sollen regelmäßig desinfiziert werden.
• Halten Sie sich an die geltende Ausgangssperre im Rahmen des „Lockdowns“.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines negativen PCR-Tests eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer, nicht älter als 72 Stunden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland, richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Island - Reisewarnung wird aufgehoben; bestehen bleibt das Abraten von nicht notwendigen, touristischen Reisen:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Mit Wirkung vom 22. November 2020 wird die Reisewarnung aufgehoben, von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island wird jedoch aufgrund bestehender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Island war von COVID-19 stärker betroffen, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ist jedoch zuletzt gesunken.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 19. August 2020 hat Island alle Länder als Hochrisikogebiete eingestuft.
Reisende müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Alle Reisenden können wählen, ob sie sich in einer 14-tägige Quarantäne begeben oder einen COVID-19-Test bei Einreise durchführen lassen. Der Test ist kostenpflichtig: 9.000,- ISK (etwa 58,- Euro) bei Zahlung vor Einreise im Zusammenhang mit dem o.g. Registrierungsformular und 11.000,- ISK (etwa 70,- Euro), bei Zahlung nach Einreise. Nur Kartenzahlung wird akzeptiert, Barzahlung ist nicht möglich. Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von den Tests und der Quarantäne ausgenommen.
Nach der Einreise müssen sich alle Reisenden für 5-6 Tage in häusliche Quarantäne begeben und sich dann einem zweiten (kostenfreien) COVID-19-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet. Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bietet die isländische Gesundheitsbehörde und der isländische Zivilschutz.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fährverkehr findet statt, Flugverkehr nur noch stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Gaststätten und touristische Einrichtungen sind nur eingeschränkt geöffnet, es kann zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten oder kurzfristigen (tageweisen) Schließungen kommen. Landesweit gelten Beschränkungsmaßnahmen, u.a. Schließung von Sportstätten und Schwimmbädern sowie von kulturellen Einrichtungen und Bars.
Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 10 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von zwei Metern; Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und sobald die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Kinder, die im Jahr 2011 oder später geboren wurden, sind von der Masken- und Abstandspflicht befreit.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
• Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
• Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
• Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Lettland - Reisewarnung wird erweitert:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Riga, Pierīga, Vidzeme, Zemgale und Latgale wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Mit Wirkung vom 22. November 2020 gilt dies für ganz Lettland.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Region Kurzeme wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Lettland war von COVID-19 weniger betroffen, verzeichnet aber jetzt stark ansteigende Zahlen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Lettland als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise nach Lettland ist für Reisende aus Deutschland und den meisten Europäischen Staaten grundsätzlich möglich. Sofern die Inzidenz jedoch oberhalb von 50 Neuinfektionen bei 100.000 Einwohnern in einer 2-Wochen-Frist liegt, gilt eine Quarantänepflicht in Form der Selbstisolation. Die Inzidenzen der europäischen Länder veröffentlicht das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Deutschland wird weiterhin mit einem Wert geführt, der über dem o.a. neuen Grenzwert liegt.
Es gilt daher eine 10-tägige Quarantänepflicht, die in der Unterkunft durchgeführt werden kann. Nähere Informationen bietet die Deutsche Botschaft Riga und das Lettische Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
Es besteht bei Einreise nach Lettland eine Registrierungspflicht für alle Reisenden. Seit dem 12. Oktober 2020 ist innerhalb von 48 Stunden vor der geplanten Einreise ein elektronischer Fragebogen auszufüllen. Der nach der Registrierung erhaltene QR-Code ist den Grenzbeamten bei der Einreise vorzuzeigen und während der gesamten Dauer des Aufenthaltes für Kontrollen bereitzuhalten. Falls ein Aufenthalt von weniger als 10 Tagen geplant ist, darf man unter Einhaltung der Quarantänevorschriften an dem im Fragebogen für die Ausreise angegebenen Tag aus Lettland ausreisen.
Auskunft dazu erteilt das COVID-19-Informationszentrum zwischen 8.30 und 17.00 Uhr unter der Telefonnummer +371-67387661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail erreicht werden.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich gibt es keine Beschränkungen für Transitreisende. Die Registrierungspflicht gilt auch bei Einreisen nur zur Durchreise.
Die Grenzen zu Russland und Weißrussland sind bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen mehrere Flugverbindungen von Riga nach Deutschland. Informationen dazu erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Es besteht Maskenpflicht.
Flüge aus einem Abflug- oder Zielland, das eine COVID-19-Inzidenz über dem Doppelten des jeweils am Freitag errechneten EU-Durchschnitts pro 100.000 Einwohnern in einer Zwei-Wochen-Frist aufweist und in die „rote“ Kategorie der Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Inzidenzen eingeordnet wurde, werden vollständig gestrichen. Weitere Informationen und eine aktuelle Liste der Staaten, deren Flüge gestrichen werden, finden Sie auf der Webseite des lettischen Zentrums für Seuchenkontrolle. Die Liste wird regelmäßig am Freitagnachmittag aktualisiert und gilt ab dem darauffolgenden Montag ab 0.00 Uhr. Der Flughafen in Riga veröffentlicht auf seiner Webseite entsprechende Hinweise mit einem Banner in roter Schrift.
Beschränkungen im Land
Die lettische Regierung hat erneut den nationalen Notstand ausgerufen. Dieser gilt zunächst bis zum 6. Dezember 2020.
Die Gastronomie wird bis auf Außer-Haus-Verkauf/Lieferungen geschlossen. Es finden keine öffentlichen Präsenzveranstaltungen mehr statt. Die Einkaufszentren sind an Wochenenden und Feiertagen geschlossen. Museen bleiben für individuelle Besuche geöffnet, Voranmeldung wird empfohlen. Indoor-Sporttraining ist nur noch auf individueller Basis mit einem Trainer gestattet. Es dürfen sich nicht mehr als 10 Personen zu privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen aufhalten.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Ein Abstand von zwei Metern ist wo immer möglich einzuhalten. Es muss der Mund- und Nasen-Schutz auch in Geschäften, Supermärkten, Postämtern, Tankstellen und an anderen Orten, an denen Verkäufe stattfinden, getragen werden. Die Nutzung ist auch an Bahnhöfen, Bushaltestellen, Flughäfen sowie an kulturellen und religiösen Orten Pflicht.
Häufiges Händewaschen wird weiterhin dringend empfohlen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Behörden.
• Prüfen Sie vor Einreise die aktuellen Grenzwerte und Inzidenzen beim Lettischen Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 8303.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Lettland aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Litauen - Reisewarnung wird erweitert:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Litauen mit Ausnahme der Region Utena wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Mit Wirkung vom 22. November 2020 gilt dies für ganz Litauen.
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 derzeit stark betroffen. In allen Bezirken beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Litauen als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die litauische Regierung.
Einreise
Seit dem 9. November 2020 unterliegen Reisende aus Deutschland nicht mehr der Quarantänepflicht in Litauen. Dieses gilt auch für Reisende, welche aus EU-Staaten kommen, die nicht als „grauen Zonen“ markiert sind.
Die litauische Regierung stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „gelbe Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko)„rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „graue Zonen“ (in denen eine Bewertung der Kriterien wegen unzureichender Daten nicht möglich ist) ein.
Die Einstufung nimmt die litauische Regierung auf Grundlage der Werte des ECDC immer freitags vor und die Neueinstufung gilt ab dem darauf folgenden Montag. Die entsprechende Länderliste wird meist zeitverzögert montags/dienstags auch auf Englisch veröffentlicht.
Ist eine Quarantänepflicht erforderlich, gilt folgendes:
Die Quarantäne dauert grundsätzlich 10 Tage. Alternativ kann auch ein negativer Testbefund, von einem bei Einreise höchstens 48 Stunden altem COVID-19-Test, die gesamte Quarantäne ersetzen. Reisende sind dennoch aufgefordert, sich die ersten 10 Tage in Litauen zurückhaltend im öffentlichen Raum zu bewegen. Für Reisende, die in den vergangenen drei Monaten eine COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben und inzwischen geheilt sind, ist mit ärztlichem Attest eine Befreiung von der Quarantäne möglich.
Die Durchreise durch ein Land mit Quarantänepflicht führt zur Quarantänepflicht in Litauen. Dies gilt nicht bei Anreise per Flugzeug wenn der Transit-Bereich des Flughafens nicht verlassen wurde.
Die Quarantäne kann zu Hause oder in einem Hotel abgeleistet werden. Während der Quarantäne ist die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.
Quarantänepflichtige Reisende, die vorab aus Litauen ausreisen wollen oder wegen einer dringenden Angelegenheit in Litauen die Quarantänezeit verkürzen wollen, müssen hierfür beim nationalen Zentrum für öffentliche Gesundheit eine Sondergenehmigung beantragen. Die Bearbeitung der Genehmigung dauert in der Regel mindestens drei Tage.
Jeder Einreisende muss sich online bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise per Flugzeug oder zur See muss die Registrierung vorab geschehen, bei Einreise auf dem Landweg spätestens 12 Stunden nach Einreise. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen.
Reisende aus Drittstaaten sind nach Einreise verpflichtet, sich in eine 10-tägige häusliche Quarantäne zu begeben, sofern die Einreise vorab von litauischen Behörden gestattet wurde.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, eine vorherige Registrierung ist notwendig. Auch der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland gibt es keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz. Am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen muss mit Kontrollen gerechnet werden. Ein gültiges Reisedokument ist stets mitzuführen. Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Kybartai–Černiševskoje und Panemunė–Sovetsk möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Belarus hat seine Grenzübergänge zu Litauen vorübergehend geschlossen. Nur belarussische Staatsangehörige, sowie Ausländer mit belarussischem Arbeitsvisum, Arbeitsvertrag oder Aufenthaltserlaubnis können nach aktuellen Erkenntnissen weiterhin einreisen. Auch der Warentransport ist grenzüberschreitend aus Litauen möglich.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Verbindungen im Flug-, Bahn- und Fährverkehr hat sich normalisiert. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mindestabstand von einem Meter zum nächsten Passagier zu wahren.
Beschränkungen im Land
Seit dem 7. November 2020 bis zum 29. November 2020 gilt in Litauen ein landesweiter Lockdown.
Alle Restaurants dürfen nur noch außer-Haus-Verkauf anbieten. Museen, Fitnessstudios, Spas, Kinos, Theater sind in dieser Zeit geschlossen. Supermärkte und Apotheken bleiben regulär geöffnet, müssen aber wie andere Geschäfte auch eine Mindestfläche von 10 m² je Kunde sicherstellen. Weitere Informationen bietet die litauische Regierung.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Räumen wie z.B. Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Seit dem 7. November 2020 gilt dies landesweit auch im Freien für Personen, die älter als sechs Jahre sind. Ausnahmen sind nur außerhalb von Ortschaften erlaubt, sofern ein Abstand von mindestens 20 Metern zu Personen aus anderen Haushalten gewahrt wird, sowie bei sportlicher Betätigung. Vor dem Betreten von Geschäften, Museen wird um Handdesinfektion gebeten.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung.
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19-Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Litauen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich beim jeweiligen Reiseanbieter vorab, ob Ihre Verbindung besteht.
• Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Peru - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Peru wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Peru ist von COVID-19 stark betroffen.
Peru ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Grenzen auf dem Land- und Seeweg werden seit dem 1. November 2020 nach und nach geöffnet. Die Regionen können dabei selbst entscheiden, wie sie diese Grenzöffnung umsetzen und wie sie mit dem Passagierverkehr verfahren. Es ist noch offen, welcher Personenkreis wieder einreisen kann.
Durch- und Weiterreise
Derzeit sind die Landgrenzen noch geschlossen. Es lässt sich noch nicht abschätzen, wie die Grenzöffnungen erfolgen werden und welcher Personenkreis dann durch –und weiterreisen darf (s. Einreise).
Die Durch- und Weiterreise auf dem Luftweg (Flughafentransit) ist bereits möglich.
Reiseverbindungen
Eine allmähliche Wiederaufnahme des internationalen Flugverkehrs hat begonnen. Angeflogen werden aktuell neben Kolumbien, Ecuador, Panama, Paraguay, Uruguay, Bolivien und Chile weitere 25 Flugziele in 10 Ländern in Süd- und Mittelamerika, der Karibik, den USA und Kanada. Die Flugdauer darf 8 Stunden nicht überschreiten.
Beschränkungen im Land
Die peruanische Regierung hat den im März 2020 ausgerufenen Ausnahmezustand bis einschließlich 30. November 2020 verlängert. Es gilt in ganz Peru eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 23 Uhr bis 4 Uhr. Zudem gilt ein generelles Verbot von privaten Treffen auch in Privatwohnungen.
Kinder bis 12 Jahren sollen das Haus nicht verlassen. Sie dürfen sich jedoch täglich in Begleitung eines Erwachsenen, der im selben Haushalt wohnt, für 60 Minuten im Umkreis von 500 Metern zur Wohnung im Freien aufhalten. Sie müssen dabei einen Mund-Nasen-Schutz tragen und eine Distanz von mindestens zwei Metern zu anderen Personen einhalten.
Die touristische Infrastruktur steht noch nicht wieder zur Verfügung.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gilt ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der peruanischen Regierung.
• Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der deutschen Botschaft Lima.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Portugal - Änderung Durch- und Weiterreise, Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Portugal mit Ausnahme der autonomen Regionen Azoren und Madeira wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Epidemiologische Lage
Portugal ist inzwischen von COVID-19 stark betroffen. Landesweit, mit Ausnahme von Madeira und den Azoren, liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Portugal als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Seit dem 9. November 2020 gilt der Ausnahmezustand (estado de emergência); dieser wird bis auf weiteres alle 15 Tage verlängert werden.
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luft- oder Landweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen. Reisende müssen bei Einreise jedoch persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit, auch während des Aufenthalts in Portugal, machen. Die mehrsprachige Einreisekarte wird von den Fluggesellschaften einbehalten.
Es wird zudem bei allen Einreisenden die Körpertemperatur gemessen. Sollte die Temperatur 38°C übersteigen, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Azoren und Madeira.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen. Auch die Landesgrenze zu Spanien ist seit 1. Juli 2020 wieder offen. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg wird, anders als auf dem Luft- oder Seeweg, ab dem 23. November 2020 kein COVID-19 Test benötigt. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr und der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen sind wieder aufgenommen worden. Es gibt derzeit keine Nachtzüge zwischen Portugal und Spanien.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Beschränkungen im Land
Seit dem 9. November 2020 gilt der Ausnahmezustand (estado de emergência); dieser wird bis auf weiteres alle 15 Tage verlängert.
Seit dem 16. November 2020 gelten nunmehr in 191 besonders betroffenen Landkreisen (concelhos) strengere Regeln, wie z.B. die Pflicht grundsätzlich zu Hause zu bleiben. Wo immer möglich, ist Teleheimarbeit verpflichtend, andernfalls muss in unterschiedlichen Schichten gearbeitet werden. Private Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum sind auf fünf Personen begrenzt. Die Rahmenbedingungen für religiöse Feiern werden im Einzelfall von der Gesundheitsbehörde festgelegt. Märkte können nur aufgrund evtl. Ausnahmeregeln des jeweiligen Bürgermeisters stattfinden. Restaurants, in die man hingegen mit sechs Personen gehen darf, müssen um 22:30 Uhr, Geschäfte ab 22 Uhr schließen.
Zudem wurden im Rahmen des Ausnahmezustands in den derzeit 191 besonders betroffenen Landkreisen (concelhos) die Maßnahmen nochmals erheblich verschärft. Es gelten strenge Ausgangssperren für den öffentlichen Raum: an Werktagen von 23 Uhr bis 5 Uhr, samstags und sonntags (21. und 22. November 2020) von 13 Uhr bis 5 Uhr.
Ausnahmen sind derzeit nur für die Berufsausübung, Schulbesuch, dringende gesundheitliche Gründe, Einkauf von Lebensmitteln in Geschäften, die kleiner als 200 qm sind und einen direkten Zugang zur Straße haben sowie kurze Spaziergänge des eigenen Haushalts in unmittelbarer Nähe der Wohnung möglich. Sonstige Geschäfte und Restaurants, ausgenommen Lieferdienste, sind an diesem Wochenende grundsätzlich zwischen 13 und 8 Uhr des Folgetages geschlossen, es sei denn, sie unterlagen bereits vorher gesonderten Öffnungszeiten (z.B. Apotheken, Tankstellen).
Für die restlichen Orte bleiben die bisherigen Regelungen bestehen; über die Schließzeiten von Cafés, Bars und Diskotheken entscheiden weiterhin die einzelnen Gemeinden (município) selbstständig, diese müssen allerdings zwischen 20 Uhr und 23 Uhr liegen. Im öffentlichen Raum darf kein Alkohol konsumiert werden. Auch dürfen alkoholische Getränke nicht an Tankstellen und ab 20 Uhr auch nicht in Gaststätten (außer in Verbindung mit Mahlzeiten) verkauft werden. Auf dem gesamten portugiesischen Festland dürfen Treffen in Restaurants mit maximal sechs Personen stattfinden. Auch dürfen gewerbliche Einrichtungen (mit einigen Ausnahmen wie Cafés, Friseursalons und Fitnessstudios) nicht vor 10 Uhr öffnen. Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, Stoßzeiten sollten vermieden werden. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt. Sportveranstaltungen finden weiterhin ohne Publikum statt.
Der Strandbadebetrieb ist unter Auflagen wieder aufgenommen. Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Onlineplattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe auch weiterhin gesperrt, lediglich die Autonome Region Madeira öffnet den Hafen in Funchal ab sofort wieder. Der Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Hygieneregeln
Im Rahmen des seit dem 9. November 2020 geltenden Ausnahmezustandes können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden.
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 10 Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Die Strafen bei Nichteinhalten der geltenden Regeln (Distanz und Maximalbelegung) können sich bei kommerziellen Einrichtungen auf bis zu 10.000 Euro belaufen. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt wie auf dem Festland Portugal die Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Vor oder bei Einreise nach Madeira muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Ab dem 20. November 2020 muss bereits bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind nur Kinder, die 12 Jahre oder jünger sind. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am sechsten Tag nach dem ersten Test erfolgen. Der Reisende muss sich dafür mit der Gesundheitsbehörde seines Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel oder Terceira auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Testvorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein erneuter PCR-Test. Eine vorherige Testung, ein anderes Testverfahren und/oder die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne sind grundsätzlich nicht vorgesehen.
Bei Einreise nach Madeira muss entweder bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, so können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt. Die erforderlichen Unterkunftskosten für die Quarantänehotels werden von der Regionalregierung Madeira nicht mehr übernommen.
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
Die Autonome Region Madeira öffnet den Hafen in Funchal ab sofort auch für Kreuzfahrtschiffe wieder. Der Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
An den Häfen der Azoren ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Reisende müssen das Online-Formular für die Azoren zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Zusätzlich muss bei Abfahrt vom vorherigen Hafen vor weniger als 72 Stunden bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder bei Einreise in Absprache mit den Gesundheitsbehörden gemacht wird. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 72 Stunden, aber weniger als 14 Tage zurück, müssen Reisende einen PCR-Test bei Einreise vornehmen. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein Test erforderlich, es sei denn, der Reisende weist COVID-19-Symptome auf. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer PCR-Test am sechsten Tag nach dem ersten Test erfolgen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Wenn Sie sich touristisch in Portugal aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Tschechische Republik - Änderung Einreise: PCR-Test:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tschechien wird derzeit aufgrund von Einreisebeschränkungen und hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tschechien ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. In allen Landesteilen einschließlich der Grenzregionen zu Deutschland sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Tschechien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Seit dem 16. November 2020 setzt Tschechien das „Anti-Epidemie-System“ zur Risikobewertung auf fünf Ebenen (PES) um, aufgrund dessen in den tschechischen Regionen nach ihrer spezifischen epidemischen Situation verschiedene Hygienemaßnahmen und Verhaltensmaßregeln umgesetzt werden. Die Einstufung erfolgt anhand der Reproduktionszahl, der Anzahl positiver Tests an der Gesamtzahl der Tests, der Anzahl der Infizierten pro 100.000 Personen und an der älteren Bevölkerung. Die höchste Risikostufe wird lila, die niedrigste grün gekennzeichnet. Derzeit sind alle tschechischen Regionen lila eingestuft. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf Tschechisch über die Risikobewertung der einzelnen Distrikte und die tschechische Regierung informiert auf Englisch über die Maßnahmen, die in den einzelnen Regionen umgesetzt werden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; In einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle 7-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Einreisen zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt.
Deutschland wird seit dem 15. November 2020 der roten Kategorie zugeordnet. Einreisen aus Deutschland für Geschäfts- und Dienstreisen, Familienbesuche, Reisen aus medizinischen Gründen, zur Wahrnehmung von Behördenterminen und zur Teilnahme an Hochzeiten und Bestattungen sind dann ohne negativen PCR-Test und ohne vorherige Online-Anzeige der Einreise – bis auf Ausnahmen – nicht mehr möglich.
Seit dem 9. November 2020 setzt Tschechien das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen und roten Kategorie zugerechnet.
Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
1. Grüne Kategorie:
Aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise uneingeschränkt möglich, derzeit aber durch die Ausgangsbeschränkungen nicht für touristische Reisen.
2. Orange Kategorie:
Aus Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise uneingeschränkt bis auf touristische Reisen möglich, Personen, die in Tschechien arbeiten oder studieren wollen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantäne oder müssen bei oder innerhalb von fünf Tagen nach Einreise ihrem Arbeitgeber oder der Bildungseinrichtung einen negativen PCR-Test vorlegen.
Drittstaatenangehörige mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem anderen Land der grünen oder orangen Kategorie und einem von einem anderen EU-Staat ausgestellten Visum können aus einem Land der grünen oder orangen Kategorie ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Verpflichtung nach Tschechien einreisen.
3. Rote Kategorie:
Aus Ländern der roten Kategorie ist eine Einreise ohne Einreiseanmeldung, Quarantäne oder Negativtest prinzipiell nicht möglich. Ausnahmen bestehen für Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr, Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen mit Akkreditierung in Tschechien, Reisen aus dringenden gesundheitlichen und familiären Gründen und für Geschäfts- und Arbeitsaufenthalte, wenn der Aufenthalt 24 Stunden nicht überschreitet, sowie für Grenzpendler und Schüler und Studenten aus Nachbarländern.
EU-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat, die aus Deutschland oder anderen Ländern der roten Kategorie einreisen oder die sich in den letzten 14 Tagen mehr als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben müssen
1. ihre Einreise vor Grenzübertritt mit einem Online-Formular dem regional zuständigen Hygieneinstitut anzeigen und die Bestätigung über die Absendung bei Grenzübertritt mit sich führen
2. innerhalb von 5 Tagen nach Einreise einen PCR- Test durchführen und dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut vorlegen. Alternativ kann auch ein in einem anderen EU-Land vorgenommener Test, dessen Testergebnis nicht älter als 72 Stunden sein darf, dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut unmittelbar nach Einreise vorgelegt werden.
Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Drittstaater mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder anderen Ländern der roten Kategorie, die nur ein kurz- oder langfristiges Schengenvisum oder nationales Visum besitzen, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, dürfen aus Deutschland oder einem anderen Land der roten Kategorie grundsätzlich nicht nach Tschechien einreisen. Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörigen durch Tschechien ist ohne zusätzlichen Nachweis oder Anzeigepflicht bei den lokalen Hygienestationen möglich, unabhängig davon, ob sie aus einem grün, orange oder rot kategorisierten Land gemäß dem Ampel-System einreisen. Dies gilt auch für Drittstaater mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.
Drittstaater aus einem Land der roten Kategorie mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch Tschechien durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der roten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, das Angebot an Verbindungen ist aber eingeschränkt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn/Tuřany, Karlsbad, Ostrava/Mošnov, Pardubice, Prag/Ruzyně und Prag/Kbely geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen ist aber eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Am 5. Oktober 2020 hat die Tschechische Regierung den Notstand verhängt. Die Grenzen bleiben weiter geöffnet.
Seit dem 22. Oktober 2020 bestehen Ausgangsbeschränkungen. Nur Wege zur Arbeit, zur Familie, zum Arzt oder Einkaufen, Spaziergänge und Sport im Freien sind erlaubt.
Seit dem 28. Oktober 2020 besteht zwischen 21 Uhr und 5 Uhr ein Ausgangsverbot. Ausnahmen bestehen, z.B. für Wege zur Arbeit.
Es dürfen sich, auch im Freien, nur max. zwei Personen treffen. Ausnahmen bestehen für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen max. 15 Personen teilnehmen können.
Seit dem 22. Oktober 2020 sind außerdem alle Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe geschlossen, ausgenommen sind nur die Geschäfte zur Grundversorgung (Lebensmittel, Apotheken, Drogerien, Reparaturen). Großhandelsgeschäfte bleiben geöffnet. Seit dem 18. November 2020 müssen auch diese Geschäfte zwischen 21 Uhr und 5 Uhr sowie an Sonntagen schließen.
Alle Restaurants, Bars und andere Nachtlokale sind geschlossen, Straßenverkauf ist bis 20 Uhr möglich. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Sämtliche kulturelle Veranstaltungen (Theater, Kino, Zoo usw.) und Freizeitsportveranstaltungen sind abgesagt, Museen, Schlösser und andere Sehenswürdigkeiten sind geschlossen. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere soziale Einrichtungen sind für den Besucherverkehr geschlossen.
Hotels sind für touristische Reisen geschlossen, bleiben aber für Dienstreisen offen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, im Freien, wo der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, in PKW bei Fahrgemeinschaften, die nicht aus dem gleichen Haushalt kommen und in allen Innenräumen. Wohnungen und Unterkünfte, zum Beispiel Hotelzimmer, sind davon ausgenommen.
Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle aus Ländern der roten Kategorie einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Webseite in englischer Sprache darüber, in welchen Landkreisen besondere Hygienemaßnahmen gelten.
• Informieren Sie sich zur Ein-, Durch- und Ausreise auch auf der Seite der Deutschen Botschaft Prag.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Wenn Sie sich touristisch in Tschechien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und +420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: AA
Tschechien senkt ab Montag seine Corona-Warnstufe von der höchsten auf die zweithöchste der fünf Stufen. Die nächtliche Ausgangssperre beginnt künftig erst um 23.00 Uhr, zwei Stunden später als bisher. Die Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte dürfen abends länger öffnen. Es dürfen sich bis zu sechs statt bisher zwei Menschen versammeln. Die meisten anderen Maßnahmen bleiben unverändert, wie etwa die Schließung der Restaurants und die Maskenpflicht im Freien und in Innenräumen. Quelle: tagesschau.de
Türkei - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die gesamte Türkei wird gewarnt.
Die gesamte Türkei ist als Risikogebiet eingestuft.
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, mit Ausnahme der Landgrenze zu Iran, auch ein Grenzübertritt nach Griechenland ist derzeit nicht möglich. Bei Einreise in die Türkei werden u.a. Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen, z. B. ein PCR-Test.
Die Türkei fordert für die Rückreise nach Deutschland die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Eine Kontrolle erfolgt seitens der türkischen Behörden. Die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben. Diese zwingend notwendige Testung vor Ausreise befreit nicht von Quarantänepflichten in Deutschland. Es gelten die jeweiligen Quarantäneverordnungen der Bundesländer .
Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten und Hotelübernachtungen ist für türkische Staatsangehörige und Ausländer, auch für Touristen, ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Dies gilt nicht für Anschlussflüge von internationalen Flugverbindungen bei einer Umsteigezeit von unter 24 Stunden. Der Code kann per SMS (nur über türkische Mobiltelefone) oder mittels einer App erlangt werden. Hinweise hierzu erteilen die jeweiligen Transportunternehmen oder Hotels.
Im ganzen Land gilt eine allgemeine Ausgangssperre an Samstagen ab 20 Uhr bis Sonntag um 10 Uhr und an Sonntagen ab 20 Uhr bis Montag 5 Uhr.
Zusätzlich gelten landesweit zeitweise Ausgangssperren für Personen über 65 Jahren (täglich ab 13 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages) und Personen unter 20 Jahren (täglich ab 16 Uhr bis 13 Uhr des Folgetages).
Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert.
Landesweit gilt ein grundsätzliches Rauchverbot im öffentlichen Raum, dessen Einzelheiten die jeweiligen Gouverneure festlegen.
Zuwiderhandlungen gegen die Verbote werden mit Geldstrafen geahndet.
Im gesamten Land sind alle Gastronomiebetriebe außer in Hotels geschlossen und bieten nur Speisen zur Mitnahme bzw. nach 20 Uhr ausschließlich Lieferservice an.
• Informieren Sie sich über die an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort geltenden örtlichen COVID-19- Vorschriften.
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und lassen Sie sich vor Rückreise unbedingt testen.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Peru wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Peru ist von COVID-19 stark betroffen.
Peru ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Grenzen auf dem Land- und Seeweg werden seit dem 1. November 2020 nach und nach geöffnet. Die Regionen können dabei selbst entscheiden, wie sie diese Grenzöffnung umsetzen und wie sie mit dem Passagierverkehr verfahren. Es ist noch offen, welcher Personenkreis wieder einreisen kann.
Durch- und Weiterreise
Derzeit sind die Landgrenzen noch geschlossen. Es lässt sich noch nicht abschätzen, wie die Grenzöffnungen erfolgen werden und welcher Personenkreis dann durch –und weiterreisen darf (s. Einreise).
Die Durch- und Weiterreise auf dem Luftweg (Flughafentransit) ist bereits möglich.
Reiseverbindungen
Eine allmähliche Wiederaufnahme des internationalen Flugverkehrs hat begonnen. Angeflogen werden aktuell neben Kolumbien, Ecuador, Panama, Paraguay, Uruguay, Bolivien und Chile weitere 25 Flugziele in 10 Ländern in Süd- und Mittelamerika, der Karibik, den USA und Kanada. Die Flugdauer darf 8 Stunden nicht überschreiten.
Beschränkungen im Land
Die peruanische Regierung hat den im März 2020 ausgerufenen Ausnahmezustand bis einschließlich 30. November 2020 verlängert. Es gilt in ganz Peru eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 23 Uhr bis 4 Uhr. Zudem gilt ein generelles Verbot von privaten Treffen auch in Privatwohnungen.
Kinder bis 12 Jahren sollen das Haus nicht verlassen. Sie dürfen sich jedoch täglich in Begleitung eines Erwachsenen, der im selben Haushalt wohnt, für 60 Minuten im Umkreis von 500 Metern zur Wohnung im Freien aufhalten. Sie müssen dabei einen Mund-Nasen-Schutz tragen und eine Distanz von mindestens zwei Metern zu anderen Personen einhalten.
Die touristische Infrastruktur steht noch nicht wieder zur Verfügung.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gilt ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der peruanischen Regierung.
• Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der deutschen Botschaft Lima.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Portugal - Änderung Durch- und Weiterreise, Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Portugal mit Ausnahme der autonomen Regionen Azoren und Madeira wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Epidemiologische Lage
Portugal ist inzwischen von COVID-19 stark betroffen. Landesweit, mit Ausnahme von Madeira und den Azoren, liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Portugal als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Seit dem 9. November 2020 gilt der Ausnahmezustand (estado de emergência); dieser wird bis auf weiteres alle 15 Tage verlängert werden.
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luft- oder Landweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen. Reisende müssen bei Einreise jedoch persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit, auch während des Aufenthalts in Portugal, machen. Die mehrsprachige Einreisekarte wird von den Fluggesellschaften einbehalten.
Es wird zudem bei allen Einreisenden die Körpertemperatur gemessen. Sollte die Temperatur 38°C übersteigen, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Azoren und Madeira.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen. Auch die Landesgrenze zu Spanien ist seit 1. Juli 2020 wieder offen. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg wird, anders als auf dem Luft- oder Seeweg, ab dem 23. November 2020 kein COVID-19 Test benötigt. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr und der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen sind wieder aufgenommen worden. Es gibt derzeit keine Nachtzüge zwischen Portugal und Spanien.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Beschränkungen im Land
Seit dem 9. November 2020 gilt der Ausnahmezustand (estado de emergência); dieser wird bis auf weiteres alle 15 Tage verlängert.
Seit dem 16. November 2020 gelten nunmehr in 191 besonders betroffenen Landkreisen (concelhos) strengere Regeln, wie z.B. die Pflicht grundsätzlich zu Hause zu bleiben. Wo immer möglich, ist Teleheimarbeit verpflichtend, andernfalls muss in unterschiedlichen Schichten gearbeitet werden. Private Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum sind auf fünf Personen begrenzt. Die Rahmenbedingungen für religiöse Feiern werden im Einzelfall von der Gesundheitsbehörde festgelegt. Märkte können nur aufgrund evtl. Ausnahmeregeln des jeweiligen Bürgermeisters stattfinden. Restaurants, in die man hingegen mit sechs Personen gehen darf, müssen um 22:30 Uhr, Geschäfte ab 22 Uhr schließen.
Zudem wurden im Rahmen des Ausnahmezustands in den derzeit 191 besonders betroffenen Landkreisen (concelhos) die Maßnahmen nochmals erheblich verschärft. Es gelten strenge Ausgangssperren für den öffentlichen Raum: an Werktagen von 23 Uhr bis 5 Uhr, samstags und sonntags (21. und 22. November 2020) von 13 Uhr bis 5 Uhr.
Ausnahmen sind derzeit nur für die Berufsausübung, Schulbesuch, dringende gesundheitliche Gründe, Einkauf von Lebensmitteln in Geschäften, die kleiner als 200 qm sind und einen direkten Zugang zur Straße haben sowie kurze Spaziergänge des eigenen Haushalts in unmittelbarer Nähe der Wohnung möglich. Sonstige Geschäfte und Restaurants, ausgenommen Lieferdienste, sind an diesem Wochenende grundsätzlich zwischen 13 und 8 Uhr des Folgetages geschlossen, es sei denn, sie unterlagen bereits vorher gesonderten Öffnungszeiten (z.B. Apotheken, Tankstellen).
Für die restlichen Orte bleiben die bisherigen Regelungen bestehen; über die Schließzeiten von Cafés, Bars und Diskotheken entscheiden weiterhin die einzelnen Gemeinden (município) selbstständig, diese müssen allerdings zwischen 20 Uhr und 23 Uhr liegen. Im öffentlichen Raum darf kein Alkohol konsumiert werden. Auch dürfen alkoholische Getränke nicht an Tankstellen und ab 20 Uhr auch nicht in Gaststätten (außer in Verbindung mit Mahlzeiten) verkauft werden. Auf dem gesamten portugiesischen Festland dürfen Treffen in Restaurants mit maximal sechs Personen stattfinden. Auch dürfen gewerbliche Einrichtungen (mit einigen Ausnahmen wie Cafés, Friseursalons und Fitnessstudios) nicht vor 10 Uhr öffnen. Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, Stoßzeiten sollten vermieden werden. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt. Sportveranstaltungen finden weiterhin ohne Publikum statt.
Der Strandbadebetrieb ist unter Auflagen wieder aufgenommen. Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Onlineplattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe auch weiterhin gesperrt, lediglich die Autonome Region Madeira öffnet den Hafen in Funchal ab sofort wieder. Der Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Hygieneregeln
Im Rahmen des seit dem 9. November 2020 geltenden Ausnahmezustandes können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden.
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 10 Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Die Strafen bei Nichteinhalten der geltenden Regeln (Distanz und Maximalbelegung) können sich bei kommerziellen Einrichtungen auf bis zu 10.000 Euro belaufen. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt wie auf dem Festland Portugal die Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Vor oder bei Einreise nach Madeira muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Ab dem 20. November 2020 muss bereits bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind nur Kinder, die 12 Jahre oder jünger sind. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am sechsten Tag nach dem ersten Test erfolgen. Der Reisende muss sich dafür mit der Gesundheitsbehörde seines Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel oder Terceira auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Testvorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein erneuter PCR-Test. Eine vorherige Testung, ein anderes Testverfahren und/oder die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne sind grundsätzlich nicht vorgesehen.
Bei Einreise nach Madeira muss entweder bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde oder die Reisenden können bei Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, so können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt. Die erforderlichen Unterkunftskosten für die Quarantänehotels werden von der Regionalregierung Madeira nicht mehr übernommen.
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
Die Autonome Region Madeira öffnet den Hafen in Funchal ab sofort auch für Kreuzfahrtschiffe wieder. Der Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
An den Häfen der Azoren ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Reisende müssen das Online-Formular für die Azoren zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Zusätzlich muss bei Abfahrt vom vorherigen Hafen vor weniger als 72 Stunden bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder bei Einreise in Absprache mit den Gesundheitsbehörden gemacht wird. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 72 Stunden, aber weniger als 14 Tage zurück, müssen Reisende einen PCR-Test bei Einreise vornehmen. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein Test erforderlich, es sei denn, der Reisende weist COVID-19-Symptome auf. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer PCR-Test am sechsten Tag nach dem ersten Test erfolgen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Wenn Sie sich touristisch in Portugal aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Tschechische Republik - Änderung Einreise: PCR-Test:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tschechien wird derzeit aufgrund von Einreisebeschränkungen und hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tschechien ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. In allen Landesteilen einschließlich der Grenzregionen zu Deutschland sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Tschechien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Seit dem 16. November 2020 setzt Tschechien das „Anti-Epidemie-System“ zur Risikobewertung auf fünf Ebenen (PES) um, aufgrund dessen in den tschechischen Regionen nach ihrer spezifischen epidemischen Situation verschiedene Hygienemaßnahmen und Verhaltensmaßregeln umgesetzt werden. Die Einstufung erfolgt anhand der Reproduktionszahl, der Anzahl positiver Tests an der Gesamtzahl der Tests, der Anzahl der Infizierten pro 100.000 Personen und an der älteren Bevölkerung. Die höchste Risikostufe wird lila, die niedrigste grün gekennzeichnet. Derzeit sind alle tschechischen Regionen lila eingestuft. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf Tschechisch über die Risikobewertung der einzelnen Distrikte und die tschechische Regierung informiert auf Englisch über die Maßnahmen, die in den einzelnen Regionen umgesetzt werden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; In einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle 7-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Einreisen zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt.
Deutschland wird seit dem 15. November 2020 der roten Kategorie zugeordnet. Einreisen aus Deutschland für Geschäfts- und Dienstreisen, Familienbesuche, Reisen aus medizinischen Gründen, zur Wahrnehmung von Behördenterminen und zur Teilnahme an Hochzeiten und Bestattungen sind dann ohne negativen PCR-Test und ohne vorherige Online-Anzeige der Einreise – bis auf Ausnahmen – nicht mehr möglich.
Seit dem 9. November 2020 setzt Tschechien das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen und roten Kategorie zugerechnet.
Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
1. Grüne Kategorie:
Aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise uneingeschränkt möglich, derzeit aber durch die Ausgangsbeschränkungen nicht für touristische Reisen.
2. Orange Kategorie:
Aus Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise uneingeschränkt bis auf touristische Reisen möglich, Personen, die in Tschechien arbeiten oder studieren wollen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantäne oder müssen bei oder innerhalb von fünf Tagen nach Einreise ihrem Arbeitgeber oder der Bildungseinrichtung einen negativen PCR-Test vorlegen.
Drittstaatenangehörige mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem anderen Land der grünen oder orangen Kategorie und einem von einem anderen EU-Staat ausgestellten Visum können aus einem Land der grünen oder orangen Kategorie ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Verpflichtung nach Tschechien einreisen.
3. Rote Kategorie:
Aus Ländern der roten Kategorie ist eine Einreise ohne Einreiseanmeldung, Quarantäne oder Negativtest prinzipiell nicht möglich. Ausnahmen bestehen für Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr, Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen mit Akkreditierung in Tschechien, Reisen aus dringenden gesundheitlichen und familiären Gründen und für Geschäfts- und Arbeitsaufenthalte, wenn der Aufenthalt 24 Stunden nicht überschreitet, sowie für Grenzpendler und Schüler und Studenten aus Nachbarländern.
EU-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat, die aus Deutschland oder anderen Ländern der roten Kategorie einreisen oder die sich in den letzten 14 Tagen mehr als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben müssen
1. ihre Einreise vor Grenzübertritt mit einem Online-Formular dem regional zuständigen Hygieneinstitut anzeigen und die Bestätigung über die Absendung bei Grenzübertritt mit sich führen
2. innerhalb von 5 Tagen nach Einreise einen PCR- Test durchführen und dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut vorlegen. Alternativ kann auch ein in einem anderen EU-Land vorgenommener Test, dessen Testergebnis nicht älter als 72 Stunden sein darf, dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut unmittelbar nach Einreise vorgelegt werden.
Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Drittstaater mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder anderen Ländern der roten Kategorie, die nur ein kurz- oder langfristiges Schengenvisum oder nationales Visum besitzen, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, dürfen aus Deutschland oder einem anderen Land der roten Kategorie grundsätzlich nicht nach Tschechien einreisen. Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörigen durch Tschechien ist ohne zusätzlichen Nachweis oder Anzeigepflicht bei den lokalen Hygienestationen möglich, unabhängig davon, ob sie aus einem grün, orange oder rot kategorisierten Land gemäß dem Ampel-System einreisen. Dies gilt auch für Drittstaater mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.
Drittstaater aus einem Land der roten Kategorie mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch Tschechien durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der roten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, das Angebot an Verbindungen ist aber eingeschränkt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn/Tuřany, Karlsbad, Ostrava/Mošnov, Pardubice, Prag/Ruzyně und Prag/Kbely geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen ist aber eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Am 5. Oktober 2020 hat die Tschechische Regierung den Notstand verhängt. Die Grenzen bleiben weiter geöffnet.
Seit dem 22. Oktober 2020 bestehen Ausgangsbeschränkungen. Nur Wege zur Arbeit, zur Familie, zum Arzt oder Einkaufen, Spaziergänge und Sport im Freien sind erlaubt.
Seit dem 28. Oktober 2020 besteht zwischen 21 Uhr und 5 Uhr ein Ausgangsverbot. Ausnahmen bestehen, z.B. für Wege zur Arbeit.
Es dürfen sich, auch im Freien, nur max. zwei Personen treffen. Ausnahmen bestehen für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen max. 15 Personen teilnehmen können.
Seit dem 22. Oktober 2020 sind außerdem alle Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe geschlossen, ausgenommen sind nur die Geschäfte zur Grundversorgung (Lebensmittel, Apotheken, Drogerien, Reparaturen). Großhandelsgeschäfte bleiben geöffnet. Seit dem 18. November 2020 müssen auch diese Geschäfte zwischen 21 Uhr und 5 Uhr sowie an Sonntagen schließen.
Alle Restaurants, Bars und andere Nachtlokale sind geschlossen, Straßenverkauf ist bis 20 Uhr möglich. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Sämtliche kulturelle Veranstaltungen (Theater, Kino, Zoo usw.) und Freizeitsportveranstaltungen sind abgesagt, Museen, Schlösser und andere Sehenswürdigkeiten sind geschlossen. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere soziale Einrichtungen sind für den Besucherverkehr geschlossen.
Hotels sind für touristische Reisen geschlossen, bleiben aber für Dienstreisen offen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, im Freien, wo der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, in PKW bei Fahrgemeinschaften, die nicht aus dem gleichen Haushalt kommen und in allen Innenräumen. Wohnungen und Unterkünfte, zum Beispiel Hotelzimmer, sind davon ausgenommen.
Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle aus Ländern der roten Kategorie einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Webseite in englischer Sprache darüber, in welchen Landkreisen besondere Hygienemaßnahmen gelten.
• Informieren Sie sich zur Ein-, Durch- und Ausreise auch auf der Seite der Deutschen Botschaft Prag.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Wenn Sie sich touristisch in Tschechien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und +420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: AA
Tschechien senkt ab Montag seine Corona-Warnstufe von der höchsten auf die zweithöchste der fünf Stufen. Die nächtliche Ausgangssperre beginnt künftig erst um 23.00 Uhr, zwei Stunden später als bisher. Die Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte dürfen abends länger öffnen. Es dürfen sich bis zu sechs statt bisher zwei Menschen versammeln. Die meisten anderen Maßnahmen bleiben unverändert, wie etwa die Schließung der Restaurants und die Maskenpflicht im Freien und in Innenräumen. Quelle: tagesschau.de
Türkei - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die gesamte Türkei wird gewarnt.
Die gesamte Türkei ist als Risikogebiet eingestuft.
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, mit Ausnahme der Landgrenze zu Iran, auch ein Grenzübertritt nach Griechenland ist derzeit nicht möglich. Bei Einreise in die Türkei werden u.a. Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen, z. B. ein PCR-Test.
Die Türkei fordert für die Rückreise nach Deutschland die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Eine Kontrolle erfolgt seitens der türkischen Behörden. Die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben. Diese zwingend notwendige Testung vor Ausreise befreit nicht von Quarantänepflichten in Deutschland. Es gelten die jeweiligen Quarantäneverordnungen der Bundesländer .
Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten und Hotelübernachtungen ist für türkische Staatsangehörige und Ausländer, auch für Touristen, ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Dies gilt nicht für Anschlussflüge von internationalen Flugverbindungen bei einer Umsteigezeit von unter 24 Stunden. Der Code kann per SMS (nur über türkische Mobiltelefone) oder mittels einer App erlangt werden. Hinweise hierzu erteilen die jeweiligen Transportunternehmen oder Hotels.
Im ganzen Land gilt eine allgemeine Ausgangssperre an Samstagen ab 20 Uhr bis Sonntag um 10 Uhr und an Sonntagen ab 20 Uhr bis Montag 5 Uhr.
Zusätzlich gelten landesweit zeitweise Ausgangssperren für Personen über 65 Jahren (täglich ab 13 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages) und Personen unter 20 Jahren (täglich ab 16 Uhr bis 13 Uhr des Folgetages).
Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert.
Landesweit gilt ein grundsätzliches Rauchverbot im öffentlichen Raum, dessen Einzelheiten die jeweiligen Gouverneure festlegen.
Zuwiderhandlungen gegen die Verbote werden mit Geldstrafen geahndet.
Im gesamten Land sind alle Gastronomiebetriebe außer in Hotels geschlossen und bieten nur Speisen zur Mitnahme bzw. nach 20 Uhr ausschließlich Lieferservice an.
• Informieren Sie sich über die an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort geltenden örtlichen COVID-19- Vorschriften.
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und lassen Sie sich vor Rückreise unbedingt testen.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - Chile
Der Reiseveranstalter Diamir hat per Mail darüber informiert, dass Chile die Einreise ab 23.11. wieder ermöglicht. Ich habe einen Link eingefügt.
https://www.diamir.de/aktuelle-reisemoe ... 20.11.2020
Mit freundlichen Grüßen
Rolf
https://www.diamir.de/aktuelle-reisemoe ... 20.11.2020
Mit freundlichen Grüßen
Rolf
Mit freundlichen Grüßen
Rolf
Rolf
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Australien - Ergänzung für Victoria:
Die Beschränkungen für die Region Victoria werden gelockert: Besucher pro Haushalt werden von 2 auf 15 hochgesetzt; öffentliche Versammmlungen dürfen 50 Personen beinhalten; 150 Personen dürfen Hochzeiten, Beisetzungen und anderen religiösen Zeremonien beiwohnen; Kinos, Galerien und Museen dürfen von 150 Personen zeitgleich besucht werden. Quelle: CNN
Iran - Ergänzung:
Im Iran ist ein strenger Lockdown in der Hauptstadt Teheran und mehr als 160 anderen Groß- und Kleinstädten eingeführt worden. Damit dürfen nur noch wenige Branchen ihre Arbeit ausüben. Auch Schulen, Universitäten und Basare wurden geschlossen. Zwei Drittel der Beamten im öffentlichen Dienst müssen nun von zu Hause aus arbeiten. Außerdem dürfen zwischen 21.00 Uhr abends und 4.00 Uhr früh außer Taxis keine Pkw unterwegs sein. Die Einschränkungen sind zwar zunächst nur für zwei Wochen geplant. Sollten die Fallzahlen jedoch nicht sinken, müsste der Lockdown nach den Worten von Präsident Hassan Rouhani danach weiterlaufen. Um das zu vermeiden, müssten sich alle Bürger strikt an die Corona-Vorschriften halten, sagte Rouhani im Staatsfernsehen. Auch Treffen mit Familien, Verwandten und Freunden sollten vermieden werden. Quelle: tagesschau.de
Kanada - Ergänzung für Toronto:
Für Kanadas größte Stadt Toronto ist ein Lockdown verfügt worden. Die Restriktionen für Toronto und viele Vororte der Stadt treten am Montag in Kraft. Der Lockdown soll mindestens 28 Tage lang dauern, Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 750 kanadischen Dollar (483 Euro) geahndet werden. Für Treffen im Freien sowie für religiöse Feiern, Beerdigungen und Hochzeiten gilt eine Obergrenze von zehn Menschen. Private Treffen drinnen sind gänzlich untersagt. Friseursalons und Schönheitssalons sowie Fitnessstudios und Casinos müssen schließen. Nicht notwendige Geschäfte sowie Restaurants dürfen ihre Waren nur liefern oder zum Mitnehmen anbieten. Die Schulen bleiben offen. Quelle: tagesschau.de
Marokko - Ergänzung für Casablanca:
Verlängerung und Ergänzung der bestehenden Einschränkungen in Casablanca um weitere vier Wochen. Betroffen sind die Präfekturen Casablanca und Mohammédia sowie die Provinzen Nouaceur, Mediouna, Berrechid und Benslimane. Quelle: Maghreb Post
Polen - Ergänzung:
Polen lockert in der Vorweihnachtszeit die Schutzmaßnahmen für den Einzelhandel. Unter Einhaltung strengster Hygieneauflagen dürften Geschäfte in Einkaufszentren vom 28. November an wieder öffnen. Am 4. und 17. Dezember soll es außerdem zwei verkaufsoffene Sonntage geben. Restaurants, Bars sowie Fitnessstudios und Kultureinrichtungen bleiben bis nach Weihnachten geschlossen. Der landesweite Fernunterricht an allen Schulen wird bis zu den Feiertagen verlängert. Außerdem werden die Winterferien, die bislang ähnlich wie in Deutschland regional unterschiedlich verteilt waren, landesweit einheitlich für die Zeit vom 4. bis 17. Januar angesetzt. Es wird an die Menschen apelliert, das Weihnachtsfest nur im engsten Familienkreis zu feiern und Reisen zu vermeiden. Quelle: tagesschau.de
Portugal - Ergänzung:
Portugal kündigt ein mehrtägiges Verbot von Inlandsreisen und die Schließung von Schulen für die nächsten beiden "langen Wochenenden" Ende November und in die erste Dezemberwoche an. So soll verhindert werden, dass sich unmittelbar vor Weihnachten das Virus im Land im Zusammenhang mit Reisen rund um die Feiertage am 1. und 8. Dezember noch stärker ausbreitet. Neben anderen Maßnahmen wird auch eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz eingeführt. Quelle: tagesschau.de
Gruß
Birgitt
Die Beschränkungen für die Region Victoria werden gelockert: Besucher pro Haushalt werden von 2 auf 15 hochgesetzt; öffentliche Versammmlungen dürfen 50 Personen beinhalten; 150 Personen dürfen Hochzeiten, Beisetzungen und anderen religiösen Zeremonien beiwohnen; Kinos, Galerien und Museen dürfen von 150 Personen zeitgleich besucht werden. Quelle: CNN
Iran - Ergänzung:
Im Iran ist ein strenger Lockdown in der Hauptstadt Teheran und mehr als 160 anderen Groß- und Kleinstädten eingeführt worden. Damit dürfen nur noch wenige Branchen ihre Arbeit ausüben. Auch Schulen, Universitäten und Basare wurden geschlossen. Zwei Drittel der Beamten im öffentlichen Dienst müssen nun von zu Hause aus arbeiten. Außerdem dürfen zwischen 21.00 Uhr abends und 4.00 Uhr früh außer Taxis keine Pkw unterwegs sein. Die Einschränkungen sind zwar zunächst nur für zwei Wochen geplant. Sollten die Fallzahlen jedoch nicht sinken, müsste der Lockdown nach den Worten von Präsident Hassan Rouhani danach weiterlaufen. Um das zu vermeiden, müssten sich alle Bürger strikt an die Corona-Vorschriften halten, sagte Rouhani im Staatsfernsehen. Auch Treffen mit Familien, Verwandten und Freunden sollten vermieden werden. Quelle: tagesschau.de
Kanada - Ergänzung für Toronto:
Für Kanadas größte Stadt Toronto ist ein Lockdown verfügt worden. Die Restriktionen für Toronto und viele Vororte der Stadt treten am Montag in Kraft. Der Lockdown soll mindestens 28 Tage lang dauern, Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 750 kanadischen Dollar (483 Euro) geahndet werden. Für Treffen im Freien sowie für religiöse Feiern, Beerdigungen und Hochzeiten gilt eine Obergrenze von zehn Menschen. Private Treffen drinnen sind gänzlich untersagt. Friseursalons und Schönheitssalons sowie Fitnessstudios und Casinos müssen schließen. Nicht notwendige Geschäfte sowie Restaurants dürfen ihre Waren nur liefern oder zum Mitnehmen anbieten. Die Schulen bleiben offen. Quelle: tagesschau.de
Marokko - Ergänzung für Casablanca:
Verlängerung und Ergänzung der bestehenden Einschränkungen in Casablanca um weitere vier Wochen. Betroffen sind die Präfekturen Casablanca und Mohammédia sowie die Provinzen Nouaceur, Mediouna, Berrechid und Benslimane. Quelle: Maghreb Post
Polen - Ergänzung:
Polen lockert in der Vorweihnachtszeit die Schutzmaßnahmen für den Einzelhandel. Unter Einhaltung strengster Hygieneauflagen dürften Geschäfte in Einkaufszentren vom 28. November an wieder öffnen. Am 4. und 17. Dezember soll es außerdem zwei verkaufsoffene Sonntage geben. Restaurants, Bars sowie Fitnessstudios und Kultureinrichtungen bleiben bis nach Weihnachten geschlossen. Der landesweite Fernunterricht an allen Schulen wird bis zu den Feiertagen verlängert. Außerdem werden die Winterferien, die bislang ähnlich wie in Deutschland regional unterschiedlich verteilt waren, landesweit einheitlich für die Zeit vom 4. bis 17. Januar angesetzt. Es wird an die Menschen apelliert, das Weihnachtsfest nur im engsten Familienkreis zu feiern und Reisen zu vermeiden. Quelle: tagesschau.de
Portugal - Ergänzung:
Portugal kündigt ein mehrtägiges Verbot von Inlandsreisen und die Schließung von Schulen für die nächsten beiden "langen Wochenenden" Ende November und in die erste Dezemberwoche an. So soll verhindert werden, dass sich unmittelbar vor Weihnachten das Virus im Land im Zusammenhang mit Reisen rund um die Feiertage am 1. und 8. Dezember noch stärker ausbreitet. Neben anderen Maßnahmen wird auch eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz eingeführt. Quelle: tagesschau.de
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Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Angola - Ergänzung:
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Angola weiterhin gewarnt.
Der nationale Flugverkehr wurde am 14. September 2020, der internationale Flugverkehr am 21. September 2020 teilweise wieder aufgenommen. Bis auf diese Ausnahme bleiben die Grenzen geschlossen. Der seit 27. März 2020 geltende Ausnahmezustand gilt bis auf weiteres in abgeschwächter Form fort. Verkehr zwischen den Provinzen ist nur zu wirtschaftlichen Zwecken erlaubt, die Hauptstadt Luanda ist bis zum 22. Dezember 2020 vom Provinzverkehr weitgehend ausgeschlossen. Grundsätzlich wird außerdem empfohlen zu Hause zu bleiben und nur, wenn nötig das Haus zu verlassen. Dies gilt insbesondere im Zeitraum von 22 bis 5 Uhr. Im öffentlichen Raum, öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Märkten gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei Versammlungen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
• Folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
Australien - Ergänzung:
Die beiden bevölkerungsreichsten Staaten Australiens New South Wales und Victoria öffnen am Montag nach vier Monaten wieder ihre Grenzen. Quelle: tagesschau.de
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Beschränkungen im Land: Nordirland:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, die Kanalinsel Jersey (Kronbesitz) sowie das Überseegebiet Gibraltar wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Ausgenommen sind die weiteren Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinsel Guernsey.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinseln Guernsey und Alderney wird aufgrund von Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Im gesamten Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Gibraltar, mit Ausnahme der weiteren Überseegebiete und der Kanalinseln ( Jersey und Guernsey) sowie der Isle of Man beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb dieses als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alert Level 4). Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten ("Overseas Territories") siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Seit dem 7. November 2020, 4 Uhr gilt für Reisende aus Deutschland zwingend ein 14-tägige Quarantänepflicht, da Deutschland von der „safe corridor list“, der Liste der Länder, aus denen unter Pandemie-Gesichtspunkten eine Einreise ohne Verpflichtung zur Quarantäne möglich ist, genommen wurde. Bis dahin galt für Reisende aus Deutschland keine Quarantäneverpflichtung, sofern sich die Reisenden in den 14 Tagen vor Einreise ausschließlich in Deutschland oder in anderen Ländern aufgehalten haben, die unter "Travel Corridors" veröffentlicht sind. Quarantäneregelungen können sich in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen jedoch jederzeit, auch kurzfristig, ändern.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zu einer elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne sind ausgenommen Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Bei Einreise in das Vereinigte Königreich nach einem Transit durch Länder, die nicht unter „Travel Corridors“ veröffentlicht sind, gilt folgendes:
Alle Reisenden, die aus diesen Ländern (u.a. Belgien, Frankreich, Luxemburg, Monaco und die Niederlande) einreisen, müssen sich nach Einreise unverzüglich für 14 Tage selbst isolieren. Davon ausgenommen sind Transitreisende, die unmittelbar aus Ländern kommen, für die keine Quarantäneverpflichtung besteht, und die während des Transits durch ein Land, für das eine Quarantäneverpflichtung besteht, mit keinerlei Personen in Berührung gekommen sind. Dies gilt für Transitreisende in öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Züge) sowie privaten Kraftfahrzeugen. Das bedeutet, dass nur solche Transitreisende von der Quarantänepflicht ausgenommen sein dürften, die
• entweder während des Transits überhaupt nicht angehalten haben und bei der Überquerung des Kanals den Eurotunnel nutzen, bei dem das Aussteigen derzeit nicht erlaubt ist,
• oder die bei einem Halt mit niemandem in Berührung gekommen sind, niemand während des Halts eingestiegen ist und bei der Überquerung des Kanals der Eurotunnel genutzt wurde.
Transitreisende, die die Fähre zur Überquerung des Kanals nehmen, unterliegen der Quarantänepflicht.
Nähere Informationen zur Frage des Transits bietet die britische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, jedoch nicht für touristische Zwecke. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden , auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Reiseverbindungen
Flug- und Reiseverbindungen von und nach Deutschland sind vorhanden, aber derzeit weiter eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen.
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland .
England hat zur Eindämmung der steigenden Fallzahlen seit dem 5. November 2020 bis vorläufig 2. Dezember 2020 einen Lockdown mit weitreichenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens verkündet. Gastronomie bis auf Take-away, Kulturstätten, Sportzentren, Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen, lediglich Schulen und Universitäten sind geöffnet. Auch der Handel muss, abgesehen von Supermärkten und anderen als notwendig eingestuften Geschäften, schließen.
Die Wohnung darf nur aus einem triftigen Grund verlassen werden, etwa zur Arbeit, Schule, Arzt, Sport und zur Pflege Angehöriger. Treffen sind außerhalb des eigenen Haushalt nur noch draußen und nur noch mit einer Person erlaubt. Reisen im In- und Ausland sind bis auf wenige Ausnahmen nicht erlaubt Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, vorgeschrieben. Einreisen aus touristischen Gründen sind nicht erlaubt. Beherbergungsstätten bleiben aus diesem Grund weitgehend geschlossen.
Detaillierte Informationen zu den Warnstufen und wo sie gelten, veröffentlicht die britische Regierung auf ihrer Webseite. Verstöße gegen diese Beschränkungen können im schlimmsten Fall mit bis zu £ 3.200,-, Verstöße gegen Quarantänebestimmungen mit bis zu £ 10.000,- geahndet werden.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu weiteren Beschränkungen führen.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Website der britischen Regierung .
In Schottland gilt seit dem 2. November 2020 ein fünfstufiges Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Pandemie. Details zu den einzelnen Stufen und zur Eingruppierung der Verwaltungseinheiten (Local Councils) in dieses System veröffentlicht die schottische Regierung . Über einen „Postcode Checker“ kann abgefragt werden, zu welcher Local Authority eine Ortschaft gehört. Die Einstufung wird wöchentlich jeweils freitags überprüft und angepasst.
Informationen zu den sonstigen Maßnahmen in Schottland bietet die Regierung von Schottland.
In Wales wurde der Lockdown zum 9. November 2020 aufgehoben, es gelten jedoch weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Es sind Reisen innerhalb von Wales möglich, jedoch nicht nach oder von England. Generell sollen Reisen aus touristischen Zwecken auch in Wales vermieden werden. Schulen sind wieder geöffnet. Ebenso dürfen Geschäfte, Restaurants und Pubs öffnen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, Restaurants und Geschäften vorgeschrieben.
In Nordirland gelten bis 26. November 2020 weitreichende Beschränkungen. Ab dem 27. November 2020 gelten für 2 Wochen nochmals strengere Maßnahmen. Derzeit ist es verboten, sich in den eigenen vier Wänden mit anderen Haushalten, Familien, Freunden zu treffen. Es ist dagegen erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu sechs Angehörigen aus bis zu zwei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Private Übernachtungen sind verboten. Restaurants und Pubs werden bis auf Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf geschlossen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der nordirischen Regierung.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne, für alle, außer Einreisende der Isle of Man. Alternativ können Einreisende am siebten Tag der Quarantäne einen COVID-19-Test machen, müssen aber bis Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne bleiben. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen 14-tägiger Quarantäne oder einem COVID-19 Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei Einreise einen COVID-19 Test mit negativem Ergebnis vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Einreise sein darf. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Grundsätzlich müssen sich alle Einreisenden in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Beachten Sie, dass auch kürzeste Zwischenaufenthalte in Transitländern wie Niederlanden, Belgien und Frankreich nach Informationen der britischen Regierung zu einer Quarantänepflicht führen.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: AA
Der in England geltende Lockdown wird der britischen Regierung zufolge wie geplant in der kommenden Woche enden. Die Gastronomie darf unter bestimmten Auflagen ab dem 2. Dezember in Regionen mit niedrigeren Stufen wieder öffnen. Gleiches gilt für nicht-essenzielle Geschäfte, Fitnessstudios und Friseure. Quelle: tagesschau.de
Guinea - Änderung Einreise: PCR-Test; Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Guinea wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Guinea ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Conakry und die unmittelbar angrenzenden Provinzen.
Guinea ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationale Gesundheitsbehörde ANSS auf Facebook und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für EU-Staatsangehörige besteht grundsätzlich ein Einreiseverbot.
Ausnahmen gelten für Personen mit Langzeitvisa zum Zwecke der Erwerbstätigkeit und des Familienbesuchs, Ehepartner guineischer Staatsangehöriger, Personen mit Wohnsitz in Guinea, Diplomaten sowie Personal von Institutionen der technischen Zusammenarbeit und humanitären Hilfe.
Reisende müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der maximal 72 Stunden alt sein darf. Es werden ausschließlich PCR-Tests akzeptiert. Die Fluggesellschaften können strengere Anforderungen stellen. Reisenden wird Fieber gemessen und sie müssen in einem Formular Angaben zu Voraufenthalten und geplantem Aufenthaltsort in Guinea machen. Bei Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung wird Quarantäne in einer staatlichen guineischen Einrichtung angeordnet.
Weitere Informationen zur Einreise erteilt die Guineische Botschaft Berlin.
Bei Ausreise müssen Reisende einen negativen COVID-19-Test des Institut National de la Santé Publique (INSP) vorlegen. Ein INSP-Testtermin muss online so rechtzeitig gebucht werden, dass der Test 3 Tage vor Reiseantritt durchgeführt werden kann. Reisenden ohne negatives Testergebnis wird der Zugang zum Flughafen verwehrt. Eine Kontrolle des Testergebnisses am Flughafen Conakry erfolgt seitens guineischer staatlicher Behörden. Die anfallenden Kosten für den Test sind durch die Reisenden selbst zu tragen. Von Reisenden mit Flügen von Air France wird wiederholt berichtet, dass von ihnen kein Testergebnis verlangt wurde. Eine offizielle Bestätigung dieser Praxis durch die guineischen Behörden liegt nicht vor.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Conakry ist für den internationalen Passagierverkehr geöffnet. Mehrere Fluggesellschaften bieten regelmäßige Flüge nach Conakry an.
Die Landgrenzen sind für den Personenverkehr offiziell geschlossen.
Beschränkungen im Land
Für den Großraum Conakry besteht eine nächtliche Ausgangssperre von Mitternacht bis 4 Uhr. Bar- und Restaurantbesuche sind unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregelungen wieder gestattet.
Fahrten von Conakry ins Landesinnere sind nur nach Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich, der nicht älter als 14 Tage sein darf.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Dies gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel, sowie private Fahrzeuge.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen bei der Guineischen Botschaft Berlin.
• Bitte tragen Sie sich vor Einreise unbedingt in die Krisenvorsorgeliste ein und informieren Sie sich ggf. vor Ort bei der Deutschen Botschaft Conakry.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitsbehörde ANSS auf Facebook über aktuelle Maßnahmen der guineischen Regierung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Israel und Palästinensische Gebiete - Ergänzung:
Die Palästinensische Autonomiebehörde verschärft für das Westjordanland ihren Kurs. Für die kommenden zwei Wochen gilt an Wochenenden ein kompletter Lockdown und an Wochentagen eine nächtliche Ausgangssperre. Quelle: tagesschau.de
Kenia - Änderung Durch- und Weiterreise: PCR-Test; Beschränkungen im Land: Ausgangssperre:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kenia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsgeschehen in Kenia ist derzeit moderat. Regionale Schwerpunkte sind Nairobi mit den benachbarten Counties Machakos, Kiambu und Kajiado sowie Mombasa, Nakuru und Busia.
Kenia ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten teilweise das kenianische Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise nach Kenia ist zwingend ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise sein darf. Kenia sieht grundsätzlich eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise vor. Dies gilt jedoch nicht für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den auf der kenianischen Positivliste aufgezählten Staaten haben. Deutschland befindet sich zurzeit auf dieser Positivliste, die täglich überprüft wird. Personen, deren Körpertemperatur bei Einreise mehr als 37,5 Grad Celsius beträgt, oder die COVID-19-ähnliche Symptome aufweisen oder in den beiden Sitzreihen vor oder hinter einer solchen Person im Flugzeug saßen, müssen sich in 14-tägige Quarantäne begeben.
Alle Passagiere müssen das Formular "Travelers Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen.
Durch- und Weiterreise
Für den Transitaufenthalt ist zwingend ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise sein darf. Die Grenzübergänge sind geöffnet. Für die Ausreise aus Kenia wird kein COVID-Test verlangt, einige Fluglinien fordern dies aber.
Reiseverbindungen
Es besteht eine landesweite nächtliche Ausgangsperre zwischen 22 Uhr und 4 Uhr. Für ankommende und abreisende Passagiere sowie Personen, die diese zum Flughafen bringen oder abholen, gilt eine Ausnahme davon. Die Tatsache, dass man internationaler Passagier oder Abholer ist, muss durch geeignete Unterlagen, also z. B. Flugticket und/oder Boarding Pass, belegt werden.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine landesweite nächtliche Ausgangsperre von 23 Uhr und 4 Uhr. Für ankommende und abreisende Passagiere sowie Personen, die diese zum Flughafen bringen oder abholen, gilt eine Ausnahme davon. Die Tatsache, dass man internationaler Passagier oder Abholer ist, muss durch geeignete Unterlagen, also z. B. Flugticket und/oder Boarding Pass, belegt werden.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 50% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Luxemburg - Ergänzung:
Luxemburg verschärft die Maßnahmen: Voraussichtlich ab diesem Donnerstag müssen Gastronomie sowie wie Kultur- und Freizeiteinrichtungen bis zum 15. Dezember schließen. Ein entsprechendes Gesetz hat die Regierung auf den Weg gebracht. Das Parlament soll am Mittwoch darüber abstimmen, so dass die neuen Regeln in der Nacht zum Donnerstag in Kraft treten könnten. Die sozialen Kontakte müssten für drei Wochen "auf ein Minimum" reduziert werden. Künftig dürften nur noch maximal zwei Personen, die nicht zum Haushalt gehören, eingeladen werden. Laut Gesetz müssen Kinos, Theater und Fitnessstudios dicht machen, Museen und Bibliotheken bleiben offen. Der Schulbetrieb soll weiterlaufen, für obere Klassen soll es Wechselunterricht geben. Quelle: tagesschau.de
Serbien - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Serbien war bisher von COVID-19 relativ stark betroffen; die Gesamtzahl der Infektionen liegt folglich auf hohem Niveau. Derzeit nimmt die Zahl der Neuinfektionen erneut stark zu.
Serbien ist daher weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich ohne Einschränkung in Serbien einreisen. Eine Quarantänepflicht besteht nicht. Eine Testpflicht besteht nur für Personen, die nach Serbien einreisen und sich zuvor länger als 12 Stunden in Bulgarien, Kroatien, Nordmazedonien oder Rumänien aufgehalten haben. Diese Personen müssen bei der Einreise nach Serbien einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Serbische Staatsangehörige, Inhaber serbischer Aufenthaltstitel, Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr, Passagiere im internationalen Flughafentransit sowie mitreisende Kinder unter 12 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.
U.a. für deutsche Staatsangehörige mit serbischem Aufenthaltstitel und für serbische Staatsangehörige, die aus Bosnien und Herzegowina, Kroatien oder Montenegro einreisen, besteht eine Meldepflicht. Diese Reisenden müssen ihre Einreise innerhalb von 24 Stunden online (in serbischer Sprache) mit Angabe der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsnummer registrieren oder bei der örtlich zuständigen COVID-19-Ambulanz melden. Bei Einreise erhalten Reisende ein entsprechendes Informationsblatt. Von dieser Regelung ausgenommen sind Flugzeugbesatzungen, deren finale Destination Serbien ist, und Personal im internationalen Personen- und Güterverkehr nach oder durch Serbien.
Durch- und Weiterreise
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich ohne Einschränkung durch Serbien durchreisen. Die Durchreise ist auf 12 Stunden ab Einreise beschränkt, sofern sich Reisende zuvor länger als 12 Stunden in Bulgarien, Kroatien, Nordmazedonien oder Rumänien aufgehalten haben und keinen negativen COVID-19-Test vorlegen, s.a. Abschnitt Einreise.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Vom 24. November 2020 bis zum 3. Dezember 2020 bleiben Shopping Malls, Restaurants, Cafés, Bars und Clubs, außer Apotheken und Tankstellen, zwischen 18 Uhr und 5 Uhr morgens geschlossen. Landesweit dürfen sich maximal 5 Personen im Freien oder in geschlossenen Räumen versammeln. Ausgenommen hiervon sind Schulen, Geschäfte und Arbeitsplätze etc., sofern 4 m² pro Person vorgehalten werden können.
Hygieneregeln
Verpflichtendes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen und im Freien in allen Situationen, in denen ein persönlicher Kontakt nicht vermieden werden kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Website der serbischen Regierung (Englisch).
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Notfallhotline unter +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717. Weitere Informationen zu Anlaufstellen beim serbischen Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Spanien - Änderung Beschränkungen im Land: Autonome Region Katalonien:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird derzeit mit Ausnahme der Kanarischen Inseln aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte gibt es im ganzen Land. Lediglich auf den Kanarischen Inseln sind die Infektionszahlen niedriger.
Landesweit -mit Ausnahme der Kanarischen Inseln- beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Spanien -mit Ausnahme der Kanarischen Inseln- als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Ab 23. November 2020 gilt für alle Reisenden, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests mit sich zu führen. Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg. Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Englisch oder Spanisch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, Name des Laboranten, negatives Testergebnis.
Für die Kanaren ist bereits seit 14. November 2020 für die Unterbringung grundsätzlich ein negativer PCR- oder Antigentest erforderlich, siehe Besonderheiten auf den Inseln.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen bereits seit einiger Zeit ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt die nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Die Bewegungsbeschränkungen betreffen insgesamt 31 Gebiete in der Stadt Madrid und in elf weiteren Gemeinden (s. Karte ). Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen, die ab dem 23. November 2020 im Rahmen eines Stufenplanes je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens schrittweise reduziert werden. Derzeit gilt:
• Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden (Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen).
• Zusätzlich darf man jeweils von Freitag, 6 Uhr bis Montag, 6 Uhr die Gemeinde/Stadt nur aus triftigen Gründen verlassen (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen).
• Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Reisende, die an ihren ständigen Wohnsitz zurückkehren, sind davon ausgenommen. Sie müssen jedoch eine behördliche Erklärung mit sich führen.
• Bars und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet, im Innenbereich mit 30% Kapazität (jeweils mit weiteren Einschränkungen hinsichtlich Abständen und Gästezahl).
• Einkaufszentren sind geschlossen (außer Geschäfte für Lebensmittel u.a. Waren des täglichen Bedarfs), Geschäfte für Lebensmittel u.a. Waren des täglichen Bedarfs mit weniger als 800 m² sind mit 30 % Kapazität geöffnet, ebenso solche, die Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt anbieten (Friseure, Manikürestudios usw.).
• Sport- und Fitnessklubs sind teilweise geöffnet (keine Schwimmbäder).
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind generell untersagt.
Für Andalusien wurde das seit dem 30. Oktober 2020 bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 24. November 2020, 0 Uhr, verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Alle Städte und Gemeinden Andalusiens dürfen seit dem 10. November 2020, 0 Uhr, bis zum 24. November 2020 nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe betreten oder verlassen werden. Bestimmte sogenannte „nicht-essentielle“ Geschäfte und Restaurants/Bars müssen um 18 Uhr schließen. Für die Provinz Granada gelten aufgrund der dort hohen Infektionszahlen weitergehende Beschränkungen, wie z.B. ganztägige Schließung von „nicht-essentiellen“ Geschäften, Bars und Restaurants.
Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 Uhr bis 7 Uhr.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
Landesweit wurden aufgrund steigender Infektionszahlen u.a. folgende Maßnahmen beschlossen, die von den einzelnen Autonomen Gemeinschaften umgesetzt werden:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens 2 Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien. In mehreren Autonomen Gemeinschaften sind Zusammenkünfte von mehr als 6 Personen untersagt.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 Uhr bis 6 Uhr, auf der Insel Ibiza beginnt die Ausgangssperre bereits um 22 Uhr. Die Stadt Manacor auf Mallorca wurde abgeriegelt und darf nur noch aus triftigen Gründen betreten und verlassen werden.
Auf den Kanaren müssen seit 14. November 2020 alle mindestens 6 Jahre alten Besucher (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten möchten, an der Rezeption ein negatives Testergebnis auf COVID-19 vorlegen. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen und das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss. Darüber hinaus müssen Touristen während ihres Aufenthalts die spanische Corona-App "Radar COVID" für iOS-Geräte bzw. für Android-Geräte zu aktivieren und werden gebeten, diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren. Besucher, die ab dem 23. November 2020 aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Kapitel Einreise) ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen, welches dann ebenfalls für den Bezug der touristischen Unterkunft Verwendung finden kann.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Beachten Sie die seit dem 14. November 2020 geltende Testpflicht bei Einreise auf die Kanarischen Inseln (s. Besonderheiten auf den Inseln).
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Wenn Sie sich touristisch in Spanien (mit Ausnahme der Kanarischen Inseln) aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle. Quelle: AA
Nach fünfwöchiger Zwangsschließung zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist das öffentliche Leben in Katalonien mit der Touristenmetropole Barcelona heute vorsichtig wieder hochgefahren worden. Cafés, Restaurants, Kinos und Theater sowie andere Einrichtungen durften wieder öffnen. Allerdings bleiben eine nächtliche Ausgangssperre sowie das Verbot bestehen, an Wochenenden die Heimatgemeinde zu verlassen. Gastronomiebetriebe müssen um 21.30 Uhr schließen und dürfen im Innenbereich nur 30 Prozent ihrer Plätze besetzen. Bei Kinos, Theatern, Museen und Konzerthallen liegt die Auslastungsgrenze bei 50 Prozent. Die Konzerthallen waren sogar acht Monate geschlossen. Auch die meisten Sportstätten durften wieder öffnen. Quelle: tagesschau.de
Südkorea - Ergänzung:
In der Hauptstadt Seoul sollen ab Dienstag unter anderem Nachtclubs geschlossen und große Menschenansammlungen verboten werden. Am Abend soll das öffentliche Leben heruntergefahren werden, Restaurants etwa dürfen ab 21 Uhr nur noch liefern oder Essen zum Abholen anbieten, der öffentliche Verkehr wird ab 22 Uhr reduziert. Quelle: tagesschau.de
Der amtierende Bürgermeister von Seoul, Seo Jung Hyup, sagte, ein Drittel der Angestellten der Stadt werde von zu Hause aus arbeiten. Er empfahl außerdem, Gottesdienste online abzuhalten. Am Montag meldeten die Gesundheitsbehörden in Südkorea 271 bestätigte Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden. Südkorea, das bisher vergleichsweise gut durch die Krise gekommen ist, hatte aus Sorge um seine Wirtschaft die Beschränkungen im Oktober weitgehend zurückgefahren. Seitdem steigen die Zahlen wieder an. Es sei sehr wichtig, jetzt die persönlichen Kontakte einzuschränken, sagte die Leiterin der koreanischen Gesundheitsbehörde, Jeong Eun Kyeong. Tue man das nicht, könnte der "Damm brechen" und das Gesundheitssystem überlastet werden.
Tschechische Republik - Änderung Beschränkungen im Land: Ausgangssperre, kulturelle Veranstaltungen:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tschechien wird derzeit aufgrund von Einreisebeschränkungen und hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tschechien ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. In allen Landesteilen einschließlich der Grenzregionen zu Deutschland sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Tschechien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Seit dem 16. November 2020 setzt Tschechien das „Anti-Epidemie-System“ zur Risikobewertung auf fünf Ebenen (PES) um, aufgrund dessen in den tschechischen Regionen nach ihrer spezifischen epidemischen Situation verschiedene Hygienemaßnahmen und Verhaltensmaßregeln umgesetzt werden. Die Einstufung erfolgt anhand der Reproduktionszahl, der Anzahl positiver Tests an der Gesamtzahl der Tests, der Anzahl der Infizierten pro 100.000 Personen und an der älteren Bevölkerung. Die höchste Risikostufe wird lila, die niedrigste grün gekennzeichnet. Derzeit sind alle tschechischen Regionen lila eingestuft. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf Tschechisch über die Risikobewertung der einzelnen Distrikte und die tschechische Regierung informiert auf Englisch über die Maßnahmen, die in den einzelnen Regionen umgesetzt werden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; In einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle 7-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Einreisen zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt.
Deutschland wird seit dem 15. November 2020 der roten Kategorie zugeordnet. Einreisen aus Deutschland für Geschäfts- und Dienstreisen, Familienbesuche, Reisen aus medizinischen Gründen, zur Wahrnehmung von Behördenterminen und zur Teilnahme an Hochzeiten und Bestattungen sind dann ohne negativen PCR-Test und ohne vorherige Online-Anzeige der Einreise – bis auf Ausnahmen – nicht mehr möglich.
Seit dem 9. November 2020 setzt Tschechien das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen und roten Kategorie zugerechnet.
Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
1. Grüne Kategorie:
Aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise uneingeschränkt möglich, derzeit aber durch die Ausgangsbeschränkungen nicht für touristische Reisen.
2. Orange Kategorie:
Aus Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise uneingeschränkt bis auf touristische Reisen möglich, Personen, die in Tschechien arbeiten oder studieren wollen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantäne oder müssen bei oder innerhalb von fünf Tagen nach Einreise ihrem Arbeitgeber oder der Bildungseinrichtung einen negativen PCR-Test vorlegen.
Drittstaatenangehörige mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem anderen Land der grünen oder orangen Kategorie und einem von einem anderen EU-Staat ausgestellten Visum können aus einem Land der grünen oder orangen Kategorie ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Verpflichtung nach Tschechien einreisen.
3. Rote Kategorie:
Aus Ländern der roten Kategorie ist eine Einreise ohne Einreiseanmeldung, Quarantäne oder Negativtest prinzipiell nicht möglich. Ausnahmen bestehen für Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr, Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen mit Akkreditierung in Tschechien, Reisen aus dringenden gesundheitlichen und familiären Gründen und für Geschäfts- und Arbeitsaufenthalte, wenn der Aufenthalt 24 Stunden nicht überschreitet, sowie für Grenzpendler und Schüler und Studenten aus Nachbarländern.
EU-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat, die aus Deutschland oder anderen Ländern der roten Kategorie einreisen oder die sich in den letzten 14 Tagen mehr als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben müssen
1. ihre Einreise vor Grenzübertritt mit einem Online-Formular dem regional zuständigen Hygieneinstitut anzeigen und die Bestätigung über die Absendung bei Grenzübertritt mit sich führen
2. innerhalb von 5 Tagen nach Einreise einen PCR- Test durchführen und dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut vorlegen. Alternativ kann auch ein in einem anderen EU-Land vorgenommener Test, dessen Testergebnis nicht älter als 72 Stunden sein darf, dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut unmittelbar nach Einreise vorgelegt werden.
Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Drittstaater mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder anderen Ländern der roten Kategorie, die nur ein kurz- oder langfristiges Schengenvisum oder nationales Visum besitzen, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, dürfen aus Deutschland oder einem anderen Land der roten Kategorie grundsätzlich nicht nach Tschechien einreisen. Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörigen durch Tschechien ist ohne zusätzlichen Nachweis oder Anzeigepflicht bei den lokalen Hygienestationen möglich, unabhängig davon, ob sie aus einem grün, orange oder rot kategorisierten Land gemäß dem Ampel-System einreisen. Dies gilt auch für Drittstaater mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.
Drittstaater aus einem Land der roten Kategorie mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch Tschechien durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der roten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, das Angebot an Verbindungen ist aber eingeschränkt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn/Tuřany, Karlsbad, Ostrava/Mošnov, Pardubice, Prag/Ruzyně und Prag/Kbely geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen ist aber eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Am 5. Oktober 2020 hat die Tschechische Regierung den Notstand verhängt. Die Grenzen bleiben weiter geöffnet.
Seit dem 23. November 2020 besteht zwischen 23 Uhr und 5 Uhr ein Ausgangsverbot. Ausnahmen bestehen, z.B. für Wege zur Arbeit.
Es dürfen sich, auch im Freien, nur max. sechs Personen treffen. Ausnahmen bestehen für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen max. 20 Personen teilnehmen können.
Seit dem 22. Oktober 2020 sind außerdem alle Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe geschlossen, ausgenommen sind nur die Geschäfte zur Grundversorgung (Lebensmittel, Apotheken, Drogerien, Reparaturen). Großhandelsgeschäfte bleiben geöffnet. Seit dem 23. November 2020 müssen auch diese Geschäfte zwischen 23 Uhr und 5 Uhr sowie an Sonntagen schließen.
Alle Restaurants, Bars und andere Nachtlokale sind geschlossen; Straßenverkauf ist bis 23 Uhr möglich. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Sportveranstaltungen sind abgesagt. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) sind geschlossen. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere soziale Einrichtungen sind für den Besucherverkehr geschlossen.
Hotels sind für touristische Reisen geschlossen, bleiben aber für Dienstreisen offen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, im Freien, wo der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, in PKW bei Fahrgemeinschaften, die nicht aus dem gleichen Haushalt kommen und in allen Innenräumen. Wohnungen und Unterkünfte, zum Beispiel Hotelzimmer, sind davon ausgenommen.
Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle aus Ländern der roten Kategorie einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Webseite in englischer Sprache darüber, in welchen Landkreisen besondere Hygienemaßnahmen gelten.
• Informieren Sie sich zur Ein-, Durch- und Ausreise auch auf der Seite der Deutschen Botschaft Prag.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Wenn Sie sich touristisch in Tschechien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und +420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Angola weiterhin gewarnt.
Der nationale Flugverkehr wurde am 14. September 2020, der internationale Flugverkehr am 21. September 2020 teilweise wieder aufgenommen. Bis auf diese Ausnahme bleiben die Grenzen geschlossen. Der seit 27. März 2020 geltende Ausnahmezustand gilt bis auf weiteres in abgeschwächter Form fort. Verkehr zwischen den Provinzen ist nur zu wirtschaftlichen Zwecken erlaubt, die Hauptstadt Luanda ist bis zum 22. Dezember 2020 vom Provinzverkehr weitgehend ausgeschlossen. Grundsätzlich wird außerdem empfohlen zu Hause zu bleiben und nur, wenn nötig das Haus zu verlassen. Dies gilt insbesondere im Zeitraum von 22 bis 5 Uhr. Im öffentlichen Raum, öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Märkten gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei Versammlungen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
• Folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
Australien - Ergänzung:
Die beiden bevölkerungsreichsten Staaten Australiens New South Wales und Victoria öffnen am Montag nach vier Monaten wieder ihre Grenzen. Quelle: tagesschau.de
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Beschränkungen im Land: Nordirland:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das gesamte Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, die Kanalinsel Jersey (Kronbesitz) sowie das Überseegebiet Gibraltar wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt. Ausgenommen sind die weiteren Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinsel Guernsey.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Überseegebiete sowie die Kronbesitze Isle of Man und die Kanalinseln Guernsey und Alderney wird aufgrund von Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Im gesamten Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Gibraltar, mit Ausnahme der weiteren Überseegebiete und der Kanalinseln ( Jersey und Guernsey) sowie der Isle of Man beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb dieses als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung sowie das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Die Zahlen für Schottland finden sich auch auf der Webseite der schottischen Regionalregierung.
Die Zahl der Neuinfektionen ist nach Regierungsangaben weiterhin hoch (Alert Level 4). Angesichts der unterschiedlichen Zählmethoden und Testverfahren innerhalb Großbritanniens und Nordirlands ist auch eine beträchtliche Dunkelziffer möglich.
Zu den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar sowie den britischen Überseegebieten ("Overseas Territories") siehe Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, Gibraltar und in den Überseegebieten.
Einreise
Seit dem 7. November 2020, 4 Uhr gilt für Reisende aus Deutschland zwingend ein 14-tägige Quarantänepflicht, da Deutschland von der „safe corridor list“, der Liste der Länder, aus denen unter Pandemie-Gesichtspunkten eine Einreise ohne Verpflichtung zur Quarantäne möglich ist, genommen wurde. Bis dahin galt für Reisende aus Deutschland keine Quarantäneverpflichtung, sofern sich die Reisenden in den 14 Tagen vor Einreise ausschließlich in Deutschland oder in anderen Ländern aufgehalten haben, die unter "Travel Corridors" veröffentlicht sind. Quarantäneregelungen können sich in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen jedoch jederzeit, auch kurzfristig, ändern.
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zu einer elektronischen Anmeldung vor Einreise. Diese soll die britischen Behörden in die Lage versetzen, im Falle entdeckter Corona-Infektionen eine Nachverfolgung zu ermöglichen. Daher müssen zahlreiche Angaben einschließlich des Beförderungsmittels sowie des Ortes angegeben werden. Die elektronische Anmeldung erfolgt ausschließlich im Internet frühestens 48 Stunden vor Einreise. Bei der Einreise muss dann die erfolgte Anmeldung nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Von der Quarantäne sind ausgenommen Reisende, die aus Irland, den Kanalinseln sowie von der Isle of Man einreisen und sich in den 14 Tagen vor Einreise dort aufgehalten haben.
Bei Einreise in das Vereinigte Königreich nach einem Transit durch Länder, die nicht unter „Travel Corridors“ veröffentlicht sind, gilt folgendes:
Alle Reisenden, die aus diesen Ländern (u.a. Belgien, Frankreich, Luxemburg, Monaco und die Niederlande) einreisen, müssen sich nach Einreise unverzüglich für 14 Tage selbst isolieren. Davon ausgenommen sind Transitreisende, die unmittelbar aus Ländern kommen, für die keine Quarantäneverpflichtung besteht, und die während des Transits durch ein Land, für das eine Quarantäneverpflichtung besteht, mit keinerlei Personen in Berührung gekommen sind. Dies gilt für Transitreisende in öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Züge) sowie privaten Kraftfahrzeugen. Das bedeutet, dass nur solche Transitreisende von der Quarantänepflicht ausgenommen sein dürften, die
• entweder während des Transits überhaupt nicht angehalten haben und bei der Überquerung des Kanals den Eurotunnel nutzen, bei dem das Aussteigen derzeit nicht erlaubt ist,
• oder die bei einem Halt mit niemandem in Berührung gekommen sind, niemand während des Halts eingestiegen ist und bei der Überquerung des Kanals der Eurotunnel genutzt wurde.
Transitreisende, die die Fähre zur Überquerung des Kanals nehmen, unterliegen der Quarantänepflicht.
Nähere Informationen zur Frage des Transits bietet die britische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, jedoch nicht für touristische Zwecke. Transitreisende müssen sich vorab elektronisch anmelden , auch wenn sie sich nur im Transitbereich eines Flughafens aufhalten.
Reiseverbindungen
Flug- und Reiseverbindungen von und nach Deutschland sind vorhanden, aber derzeit weiter eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es gelten regional unterschiedliche Kontaktbeschränkungen.
Die Vorschriften und Beschränkungen variieren stark zwischen England, Wales, Schottland und Nordirland .
England hat zur Eindämmung der steigenden Fallzahlen seit dem 5. November 2020 bis vorläufig 2. Dezember 2020 einen Lockdown mit weitreichenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens verkündet. Gastronomie bis auf Take-away, Kulturstätten, Sportzentren, Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen, lediglich Schulen und Universitäten sind geöffnet. Auch der Handel muss, abgesehen von Supermärkten und anderen als notwendig eingestuften Geschäften, schließen.
Die Wohnung darf nur aus einem triftigen Grund verlassen werden, etwa zur Arbeit, Schule, Arzt, Sport und zur Pflege Angehöriger. Treffen sind außerhalb des eigenen Haushalt nur noch draußen und nur noch mit einer Person erlaubt. Reisen im In- und Ausland sind bis auf wenige Ausnahmen nicht erlaubt Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, vorgeschrieben. Einreisen aus touristischen Gründen sind nicht erlaubt. Beherbergungsstätten bleiben aus diesem Grund weitgehend geschlossen.
Detaillierte Informationen zu den Warnstufen und wo sie gelten, veröffentlicht die britische Regierung auf ihrer Webseite. Verstöße gegen diese Beschränkungen können im schlimmsten Fall mit bis zu £ 3.200,-, Verstöße gegen Quarantänebestimmungen mit bis zu £ 10.000,- geahndet werden.
Allgemein kann die dynamische Entwicklung immer wieder kurzfristig zu weiteren Beschränkungen führen.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Website der britischen Regierung .
In Schottland gilt seit dem 2. November 2020 ein fünfstufiges Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Pandemie. Details zu den einzelnen Stufen und zur Eingruppierung der Verwaltungseinheiten (Local Councils) in dieses System veröffentlicht die schottische Regierung . Über einen „Postcode Checker“ kann abgefragt werden, zu welcher Local Authority eine Ortschaft gehört. Die Einstufung wird wöchentlich jeweils freitags überprüft und angepasst.
Informationen zu den sonstigen Maßnahmen in Schottland bietet die Regierung von Schottland.
In Wales wurde der Lockdown zum 9. November 2020 aufgehoben, es gelten jedoch weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Es sind Reisen innerhalb von Wales möglich, jedoch nicht nach oder von England. Generell sollen Reisen aus touristischen Zwecken auch in Wales vermieden werden. Schulen sind wieder geöffnet. Ebenso dürfen Geschäfte, Restaurants und Pubs öffnen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Supermärkten, Restaurants und Geschäften vorgeschrieben.
In Nordirland gelten bis 26. November 2020 weitreichende Beschränkungen. Ab dem 27. November 2020 gelten für 2 Wochen nochmals strengere Maßnahmen. Derzeit ist es verboten, sich in den eigenen vier Wänden mit anderen Haushalten, Familien, Freunden zu treffen. Es ist dagegen erlaubt, sich im eigenen Garten mit bis zu sechs Angehörigen aus bis zu zwei Haushalten unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln zu treffen. Private Übernachtungen sind verboten. Restaurants und Pubs werden bis auf Lieferservice und Außer-Haus-Verkauf geschlossen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Supermärkten, Geschäften vorgeschrieben.
Einzelheiten zu den Vorschriften und Beschränkungen bietet die Webseite der nordirischen Regierung.
Hygieneregeln
Grundsätzlich sind die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England, Wales, Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Auf Guernsey und Alderney gilt nach Einreise eine 14-tägige verpflichtende Quarantäne, für alle, außer Einreisende der Isle of Man. Alternativ können Einreisende am siebten Tag der Quarantäne einen COVID-19-Test machen, müssen aber bis Vorliegen des Ergebnisses in Quarantäne bleiben. Verstöße können mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Pfund geahndet werden. Nähere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Auf Jersey besteht die Wahl zwischen 14-tägiger Quarantäne oder einem COVID-19 Test bei Einreise, dessen Ergebnis innerhalb von 12 Stunden vorliegen soll. Das Ergebnis muss in Quarantäne abgewartet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, bei Einreise einen COVID-19 Test mit negativem Ergebnis vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Einreise sein darf. Nähere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Auf der Isle of Man ist die Einreise grundsätzlich auf „Residents“ beschränkt; anderen wird die Einreise nur mit Ausnahmegenehmigung gestattet. Grundsätzlich müssen sich alle Einreisenden in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Weitere Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Auf Anguilla sind der internationale Flughafen und das Fährterminal in Blowing Point bis auf weiteres geschlossen. Der Hafen (Road Bay Port) ist geöffnet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist unter Einschränkungen möglich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf den britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der British Virgin Islands gestattet. Die Quarantänedauer beträgt 14 Tage; die Quarantäne wird von der Regierung organisiert und überwacht. Weitere Informationen bietet die Regierung der British Virgin Islands.
Die Flughäfen der Cayman Islands sind bis auf weiteres geschlossen. Die Einreise ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Cayman Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Reisen zwischen den Inseln unterliegen Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Cayman Islands.
Die Einreise nach Montserrat ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern von Montserrat gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung von Montserrat.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist derzeit nur Bürgern und Bewohnern der Turks & Caicos Islands gestattet. Es besteht eine Quarantänepflicht von 14 Tagen. Weitere Informationen bietet die Regierung der Turks & Caicos Islands.
St. Helena & Dependencies gestattet bis auf wenige Ausnahmen nur die Einreise von Bürgern und Bewohnern von St. Helena. Weitere Informationen bietet die Regierung von St. Helena.
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Informieren Sie sich über aktuelle Maßnahmen in England, in Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Beachten Sie, dass auch kürzeste Zwischenaufenthalte in Transitländern wie Niederlanden, Belgien und Frankreich nach Informationen der britischen Regierung zu einer Quarantänepflicht führen.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: AA
Der in England geltende Lockdown wird der britischen Regierung zufolge wie geplant in der kommenden Woche enden. Die Gastronomie darf unter bestimmten Auflagen ab dem 2. Dezember in Regionen mit niedrigeren Stufen wieder öffnen. Gleiches gilt für nicht-essenzielle Geschäfte, Fitnessstudios und Friseure. Quelle: tagesschau.de
Guinea - Änderung Einreise: PCR-Test; Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Guinea wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Guinea ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt Conakry und die unmittelbar angrenzenden Provinzen.
Guinea ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die Nationale Gesundheitsbehörde ANSS auf Facebook und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für EU-Staatsangehörige besteht grundsätzlich ein Einreiseverbot.
Ausnahmen gelten für Personen mit Langzeitvisa zum Zwecke der Erwerbstätigkeit und des Familienbesuchs, Ehepartner guineischer Staatsangehöriger, Personen mit Wohnsitz in Guinea, Diplomaten sowie Personal von Institutionen der technischen Zusammenarbeit und humanitären Hilfe.
Reisende müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der maximal 72 Stunden alt sein darf. Es werden ausschließlich PCR-Tests akzeptiert. Die Fluggesellschaften können strengere Anforderungen stellen. Reisenden wird Fieber gemessen und sie müssen in einem Formular Angaben zu Voraufenthalten und geplantem Aufenthaltsort in Guinea machen. Bei Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung wird Quarantäne in einer staatlichen guineischen Einrichtung angeordnet.
Weitere Informationen zur Einreise erteilt die Guineische Botschaft Berlin.
Bei Ausreise müssen Reisende einen negativen COVID-19-Test des Institut National de la Santé Publique (INSP) vorlegen. Ein INSP-Testtermin muss online so rechtzeitig gebucht werden, dass der Test 3 Tage vor Reiseantritt durchgeführt werden kann. Reisenden ohne negatives Testergebnis wird der Zugang zum Flughafen verwehrt. Eine Kontrolle des Testergebnisses am Flughafen Conakry erfolgt seitens guineischer staatlicher Behörden. Die anfallenden Kosten für den Test sind durch die Reisenden selbst zu tragen. Von Reisenden mit Flügen von Air France wird wiederholt berichtet, dass von ihnen kein Testergebnis verlangt wurde. Eine offizielle Bestätigung dieser Praxis durch die guineischen Behörden liegt nicht vor.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Conakry ist für den internationalen Passagierverkehr geöffnet. Mehrere Fluggesellschaften bieten regelmäßige Flüge nach Conakry an.
Die Landgrenzen sind für den Personenverkehr offiziell geschlossen.
Beschränkungen im Land
Für den Großraum Conakry besteht eine nächtliche Ausgangssperre von Mitternacht bis 4 Uhr. Bar- und Restaurantbesuche sind unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregelungen wieder gestattet.
Fahrten von Conakry ins Landesinnere sind nur nach Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich, der nicht älter als 14 Tage sein darf.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Dies gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel, sowie private Fahrzeuge.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen bei der Guineischen Botschaft Berlin.
• Bitte tragen Sie sich vor Einreise unbedingt in die Krisenvorsorgeliste ein und informieren Sie sich ggf. vor Ort bei der Deutschen Botschaft Conakry.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitsbehörde ANSS auf Facebook über aktuelle Maßnahmen der guineischen Regierung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Israel und Palästinensische Gebiete - Ergänzung:
Die Palästinensische Autonomiebehörde verschärft für das Westjordanland ihren Kurs. Für die kommenden zwei Wochen gilt an Wochenenden ein kompletter Lockdown und an Wochentagen eine nächtliche Ausgangssperre. Quelle: tagesschau.de
Kenia - Änderung Durch- und Weiterreise: PCR-Test; Beschränkungen im Land: Ausgangssperre:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kenia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Das Infektionsgeschehen in Kenia ist derzeit moderat. Regionale Schwerpunkte sind Nairobi mit den benachbarten Counties Machakos, Kiambu und Kajiado sowie Mombasa, Nakuru und Busia.
Kenia ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten teilweise das kenianische Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise nach Kenia ist zwingend ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise sein darf. Kenia sieht grundsätzlich eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise vor. Dies gilt jedoch nicht für Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den auf der kenianischen Positivliste aufgezählten Staaten haben. Deutschland befindet sich zurzeit auf dieser Positivliste, die täglich überprüft wird. Personen, deren Körpertemperatur bei Einreise mehr als 37,5 Grad Celsius beträgt, oder die COVID-19-ähnliche Symptome aufweisen oder in den beiden Sitzreihen vor oder hinter einer solchen Person im Flugzeug saßen, müssen sich in 14-tägige Quarantäne begeben.
Alle Passagiere müssen das Formular "Travelers Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen.
Durch- und Weiterreise
Für den Transitaufenthalt ist zwingend ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise sein darf. Die Grenzübergänge sind geöffnet. Für die Ausreise aus Kenia wird kein COVID-Test verlangt, einige Fluglinien fordern dies aber.
Reiseverbindungen
Es besteht eine landesweite nächtliche Ausgangsperre zwischen 22 Uhr und 4 Uhr. Für ankommende und abreisende Passagiere sowie Personen, die diese zum Flughafen bringen oder abholen, gilt eine Ausnahme davon. Die Tatsache, dass man internationaler Passagier oder Abholer ist, muss durch geeignete Unterlagen, also z. B. Flugticket und/oder Boarding Pass, belegt werden.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine landesweite nächtliche Ausgangsperre von 23 Uhr und 4 Uhr. Für ankommende und abreisende Passagiere sowie Personen, die diese zum Flughafen bringen oder abholen, gilt eine Ausnahme davon. Die Tatsache, dass man internationaler Passagier oder Abholer ist, muss durch geeignete Unterlagen, also z. B. Flugticket und/oder Boarding Pass, belegt werden.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw dürfen nur mit 50% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Luxemburg - Ergänzung:
Luxemburg verschärft die Maßnahmen: Voraussichtlich ab diesem Donnerstag müssen Gastronomie sowie wie Kultur- und Freizeiteinrichtungen bis zum 15. Dezember schließen. Ein entsprechendes Gesetz hat die Regierung auf den Weg gebracht. Das Parlament soll am Mittwoch darüber abstimmen, so dass die neuen Regeln in der Nacht zum Donnerstag in Kraft treten könnten. Die sozialen Kontakte müssten für drei Wochen "auf ein Minimum" reduziert werden. Künftig dürften nur noch maximal zwei Personen, die nicht zum Haushalt gehören, eingeladen werden. Laut Gesetz müssen Kinos, Theater und Fitnessstudios dicht machen, Museen und Bibliotheken bleiben offen. Der Schulbetrieb soll weiterlaufen, für obere Klassen soll es Wechselunterricht geben. Quelle: tagesschau.de
Serbien - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Serbien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Serbien war bisher von COVID-19 relativ stark betroffen; die Gesamtzahl der Infektionen liegt folglich auf hohem Niveau. Derzeit nimmt die Zahl der Neuinfektionen erneut stark zu.
Serbien ist daher weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich ohne Einschränkung in Serbien einreisen. Eine Quarantänepflicht besteht nicht. Eine Testpflicht besteht nur für Personen, die nach Serbien einreisen und sich zuvor länger als 12 Stunden in Bulgarien, Kroatien, Nordmazedonien oder Rumänien aufgehalten haben. Diese Personen müssen bei der Einreise nach Serbien einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Serbische Staatsangehörige, Inhaber serbischer Aufenthaltstitel, Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr, Passagiere im internationalen Flughafentransit sowie mitreisende Kinder unter 12 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.
U.a. für deutsche Staatsangehörige mit serbischem Aufenthaltstitel und für serbische Staatsangehörige, die aus Bosnien und Herzegowina, Kroatien oder Montenegro einreisen, besteht eine Meldepflicht. Diese Reisenden müssen ihre Einreise innerhalb von 24 Stunden online (in serbischer Sprache) mit Angabe der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsnummer registrieren oder bei der örtlich zuständigen COVID-19-Ambulanz melden. Bei Einreise erhalten Reisende ein entsprechendes Informationsblatt. Von dieser Regelung ausgenommen sind Flugzeugbesatzungen, deren finale Destination Serbien ist, und Personal im internationalen Personen- und Güterverkehr nach oder durch Serbien.
Durch- und Weiterreise
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich ohne Einschränkung durch Serbien durchreisen. Die Durchreise ist auf 12 Stunden ab Einreise beschränkt, sofern sich Reisende zuvor länger als 12 Stunden in Bulgarien, Kroatien, Nordmazedonien oder Rumänien aufgehalten haben und keinen negativen COVID-19-Test vorlegen, s.a. Abschnitt Einreise.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Vom 24. November 2020 bis zum 3. Dezember 2020 bleiben Shopping Malls, Restaurants, Cafés, Bars und Clubs, außer Apotheken und Tankstellen, zwischen 18 Uhr und 5 Uhr morgens geschlossen. Landesweit dürfen sich maximal 5 Personen im Freien oder in geschlossenen Räumen versammeln. Ausgenommen hiervon sind Schulen, Geschäfte und Arbeitsplätze etc., sofern 4 m² pro Person vorgehalten werden können.
Hygieneregeln
Verpflichtendes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen und im Freien in allen Situationen, in denen ein persönlicher Kontakt nicht vermieden werden kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 auf der Website der serbischen Regierung (Englisch).
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Notfallhotline unter +381648945235 und für nicht serbisch Sprechende +381638511769 und +381628808717. Weitere Informationen zu Anlaufstellen beim serbischen Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Spanien - Änderung Beschränkungen im Land: Autonome Region Katalonien:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird derzeit mit Ausnahme der Kanarischen Inseln aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte gibt es im ganzen Land. Lediglich auf den Kanarischen Inseln sind die Infektionszahlen niedriger.
Landesweit -mit Ausnahme der Kanarischen Inseln- beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Spanien -mit Ausnahme der Kanarischen Inseln- als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Ab 23. November 2020 gilt für alle Reisenden, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests mit sich zu führen. Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg. Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Englisch oder Spanisch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, Name des Laboranten, negatives Testergebnis.
Für die Kanaren ist bereits seit 14. November 2020 für die Unterbringung grundsätzlich ein negativer PCR- oder Antigentest erforderlich, siehe Besonderheiten auf den Inseln.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen bereits seit einiger Zeit ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt die nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Die Bewegungsbeschränkungen betreffen insgesamt 31 Gebiete in der Stadt Madrid und in elf weiteren Gemeinden (s. Karte ). Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen, die ab dem 23. November 2020 im Rahmen eines Stufenplanes je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens schrittweise reduziert werden. Derzeit gilt:
• Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden (Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen).
• Zusätzlich darf man jeweils von Freitag, 6 Uhr bis Montag, 6 Uhr die Gemeinde/Stadt nur aus triftigen Gründen verlassen (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen).
• Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Reisende, die an ihren ständigen Wohnsitz zurückkehren, sind davon ausgenommen. Sie müssen jedoch eine behördliche Erklärung mit sich führen.
• Bars und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet, im Innenbereich mit 30% Kapazität (jeweils mit weiteren Einschränkungen hinsichtlich Abständen und Gästezahl).
• Einkaufszentren sind geschlossen (außer Geschäfte für Lebensmittel u.a. Waren des täglichen Bedarfs), Geschäfte für Lebensmittel u.a. Waren des täglichen Bedarfs mit weniger als 800 m² sind mit 30 % Kapazität geöffnet, ebenso solche, die Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt anbieten (Friseure, Manikürestudios usw.).
• Sport- und Fitnessklubs sind teilweise geöffnet (keine Schwimmbäder).
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind generell untersagt.
Für Andalusien wurde das seit dem 30. Oktober 2020 bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 24. November 2020, 0 Uhr, verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Alle Städte und Gemeinden Andalusiens dürfen seit dem 10. November 2020, 0 Uhr, bis zum 24. November 2020 nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe betreten oder verlassen werden. Bestimmte sogenannte „nicht-essentielle“ Geschäfte und Restaurants/Bars müssen um 18 Uhr schließen. Für die Provinz Granada gelten aufgrund der dort hohen Infektionszahlen weitergehende Beschränkungen, wie z.B. ganztägige Schließung von „nicht-essentiellen“ Geschäften, Bars und Restaurants.
Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 Uhr bis 7 Uhr.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
Landesweit wurden aufgrund steigender Infektionszahlen u.a. folgende Maßnahmen beschlossen, die von den einzelnen Autonomen Gemeinschaften umgesetzt werden:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens 2 Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien. In mehreren Autonomen Gemeinschaften sind Zusammenkünfte von mehr als 6 Personen untersagt.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 Uhr bis 6 Uhr, auf der Insel Ibiza beginnt die Ausgangssperre bereits um 22 Uhr. Die Stadt Manacor auf Mallorca wurde abgeriegelt und darf nur noch aus triftigen Gründen betreten und verlassen werden.
Auf den Kanaren müssen seit 14. November 2020 alle mindestens 6 Jahre alten Besucher (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten möchten, an der Rezeption ein negatives Testergebnis auf COVID-19 vorlegen. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen und das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss. Darüber hinaus müssen Touristen während ihres Aufenthalts die spanische Corona-App "Radar COVID" für iOS-Geräte bzw. für Android-Geräte zu aktivieren und werden gebeten, diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren. Besucher, die ab dem 23. November 2020 aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Kapitel Einreise) ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen, welches dann ebenfalls für den Bezug der touristischen Unterkunft Verwendung finden kann.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Beachten Sie die seit dem 14. November 2020 geltende Testpflicht bei Einreise auf die Kanarischen Inseln (s. Besonderheiten auf den Inseln).
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Wenn Sie sich touristisch in Spanien (mit Ausnahme der Kanarischen Inseln) aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle. Quelle: AA
Nach fünfwöchiger Zwangsschließung zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist das öffentliche Leben in Katalonien mit der Touristenmetropole Barcelona heute vorsichtig wieder hochgefahren worden. Cafés, Restaurants, Kinos und Theater sowie andere Einrichtungen durften wieder öffnen. Allerdings bleiben eine nächtliche Ausgangssperre sowie das Verbot bestehen, an Wochenenden die Heimatgemeinde zu verlassen. Gastronomiebetriebe müssen um 21.30 Uhr schließen und dürfen im Innenbereich nur 30 Prozent ihrer Plätze besetzen. Bei Kinos, Theatern, Museen und Konzerthallen liegt die Auslastungsgrenze bei 50 Prozent. Die Konzerthallen waren sogar acht Monate geschlossen. Auch die meisten Sportstätten durften wieder öffnen. Quelle: tagesschau.de
Südkorea - Ergänzung:
In der Hauptstadt Seoul sollen ab Dienstag unter anderem Nachtclubs geschlossen und große Menschenansammlungen verboten werden. Am Abend soll das öffentliche Leben heruntergefahren werden, Restaurants etwa dürfen ab 21 Uhr nur noch liefern oder Essen zum Abholen anbieten, der öffentliche Verkehr wird ab 22 Uhr reduziert. Quelle: tagesschau.de
Der amtierende Bürgermeister von Seoul, Seo Jung Hyup, sagte, ein Drittel der Angestellten der Stadt werde von zu Hause aus arbeiten. Er empfahl außerdem, Gottesdienste online abzuhalten. Am Montag meldeten die Gesundheitsbehörden in Südkorea 271 bestätigte Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden. Südkorea, das bisher vergleichsweise gut durch die Krise gekommen ist, hatte aus Sorge um seine Wirtschaft die Beschränkungen im Oktober weitgehend zurückgefahren. Seitdem steigen die Zahlen wieder an. Es sei sehr wichtig, jetzt die persönlichen Kontakte einzuschränken, sagte die Leiterin der koreanischen Gesundheitsbehörde, Jeong Eun Kyeong. Tue man das nicht, könnte der "Damm brechen" und das Gesundheitssystem überlastet werden.
Tschechische Republik - Änderung Beschränkungen im Land: Ausgangssperre, kulturelle Veranstaltungen:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tschechien wird derzeit aufgrund von Einreisebeschränkungen und hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tschechien ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. In allen Landesteilen einschließlich der Grenzregionen zu Deutschland sind die Infektionszahlen zuletzt stark gestiegen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Tschechien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Seit dem 16. November 2020 setzt Tschechien das „Anti-Epidemie-System“ zur Risikobewertung auf fünf Ebenen (PES) um, aufgrund dessen in den tschechischen Regionen nach ihrer spezifischen epidemischen Situation verschiedene Hygienemaßnahmen und Verhaltensmaßregeln umgesetzt werden. Die Einstufung erfolgt anhand der Reproduktionszahl, der Anzahl positiver Tests an der Gesamtzahl der Tests, der Anzahl der Infizierten pro 100.000 Personen und an der älteren Bevölkerung. Die höchste Risikostufe wird lila, die niedrigste grün gekennzeichnet. Derzeit sind alle tschechischen Regionen lila eingestuft. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf Tschechisch über die Risikobewertung der einzelnen Distrikte und die tschechische Regierung informiert auf Englisch über die Maßnahmen, die in den einzelnen Regionen umgesetzt werden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das tschechische Gesundheitsministerium in tschechischer Sprache; In einer Grafik „Přehled výskytu laboratorně prokázaného onemocnění COVID 19 podle regionu“ auch eine aktuelle 7-Tage-Übersicht zur Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgeteilt nach Kommunen.
Einreise
Einreisen zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt.
Deutschland wird seit dem 15. November 2020 der roten Kategorie zugeordnet. Einreisen aus Deutschland für Geschäfts- und Dienstreisen, Familienbesuche, Reisen aus medizinischen Gründen, zur Wahrnehmung von Behördenterminen und zur Teilnahme an Hochzeiten und Bestattungen sind dann ohne negativen PCR-Test und ohne vorherige Online-Anzeige der Einreise – bis auf Ausnahmen – nicht mehr möglich.
Seit dem 9. November 2020 setzt Tschechien das Europäische Ampelsystem um. Länder werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate der grünen, orangen und roten Kategorie zugerechnet.
Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen.
1. Grüne Kategorie:
Aus Ländern der grünen Kategorie ist die Einreise uneingeschränkt möglich, derzeit aber durch die Ausgangsbeschränkungen nicht für touristische Reisen.
2. Orange Kategorie:
Aus Ländern der orangen Kategorie ist die Einreise uneingeschränkt bis auf touristische Reisen möglich, Personen, die in Tschechien arbeiten oder studieren wollen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantäne oder müssen bei oder innerhalb von fünf Tagen nach Einreise ihrem Arbeitgeber oder der Bildungseinrichtung einen negativen PCR-Test vorlegen.
Drittstaatenangehörige mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem anderen Land der grünen oder orangen Kategorie und einem von einem anderen EU-Staat ausgestellten Visum können aus einem Land der grünen oder orangen Kategorie ohne Angabe von Gründen und ohne weitere Verpflichtung nach Tschechien einreisen.
3. Rote Kategorie:
Aus Ländern der roten Kategorie ist eine Einreise ohne Einreiseanmeldung, Quarantäne oder Negativtest prinzipiell nicht möglich. Ausnahmen bestehen für Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr, Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen mit Akkreditierung in Tschechien, Reisen aus dringenden gesundheitlichen und familiären Gründen und für Geschäfts- und Arbeitsaufenthalte, wenn der Aufenthalt 24 Stunden nicht überschreitet, sowie für Grenzpendler und Schüler und Studenten aus Nachbarländern.
EU-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat, die aus Deutschland oder anderen Ländern der roten Kategorie einreisen oder die sich in den letzten 14 Tagen mehr als 12 Stunden in einem Land der roten Kategorie aufgehalten haben müssen
1. ihre Einreise vor Grenzübertritt mit einem Online-Formular dem regional zuständigen Hygieneinstitut anzeigen und die Bestätigung über die Absendung bei Grenzübertritt mit sich führen
2. innerhalb von 5 Tagen nach Einreise einen PCR- Test durchführen und dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut vorlegen. Alternativ kann auch ein in einem anderen EU-Land vorgenommener Test, dessen Testergebnis nicht älter als 72 Stunden sein darf, dem örtlich zuständigen Hygieneinstitut unmittelbar nach Einreise vorgelegt werden.
Bis zur Vorlage des Testergebnisses besteht Quarantänepflicht und Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Drittstaater mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder anderen Ländern der roten Kategorie, die nur ein kurz- oder langfristiges Schengenvisum oder nationales Visum besitzen, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, dürfen aus Deutschland oder einem anderen Land der roten Kategorie grundsätzlich nicht nach Tschechien einreisen. Über die genauen Regelungen zu Einreise und Ausnahmen informiert das tschechische Innenministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise für Deutsche und alle weiteren EU-Staatsangehörigen durch Tschechien ist ohne zusätzlichen Nachweis oder Anzeigepflicht bei den lokalen Hygienestationen möglich, unabhängig davon, ob sie aus einem grün, orange oder rot kategorisierten Land gemäß dem Ampel-System einreisen. Dies gilt auch für Drittstaater mit nachgewiesener langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat.
Drittstaater aus einem Land der roten Kategorie mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, können nicht durch Tschechien durchreisen.
Reisende, die aus Ländern der roten Kategorie gemäß dem Ampel-System ein- oder durchreisen, müssen während der gesamten Dauer des Transits einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Durchreise darf nicht länger als 12 Stunden dauern.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßen- und Eisenbahngrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt, das Angebot an Verbindungen ist aber eingeschränkt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen Brünn/Tuřany, Karlsbad, Ostrava/Mošnov, Pardubice, Prag/Ruzyně und Prag/Kbely geöffnet, das Angebot an bestehenden Flugverbindungen ist aber eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Am 5. Oktober 2020 hat die Tschechische Regierung den Notstand verhängt. Die Grenzen bleiben weiter geöffnet.
Seit dem 23. November 2020 besteht zwischen 23 Uhr und 5 Uhr ein Ausgangsverbot. Ausnahmen bestehen, z.B. für Wege zur Arbeit.
Es dürfen sich, auch im Freien, nur max. sechs Personen treffen. Ausnahmen bestehen für Hochzeits- und Trauerempfänge, an denen max. 20 Personen teilnehmen können.
Seit dem 22. Oktober 2020 sind außerdem alle Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe geschlossen, ausgenommen sind nur die Geschäfte zur Grundversorgung (Lebensmittel, Apotheken, Drogerien, Reparaturen). Großhandelsgeschäfte bleiben geöffnet. Seit dem 23. November 2020 müssen auch diese Geschäfte zwischen 23 Uhr und 5 Uhr sowie an Sonntagen schließen.
Alle Restaurants, Bars und andere Nachtlokale sind geschlossen; Straßenverkauf ist bis 23 Uhr möglich. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Sportveranstaltungen sind abgesagt. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Theater, Kino) sind geschlossen. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere soziale Einrichtungen sind für den Besucherverkehr geschlossen.
Hotels sind für touristische Reisen geschlossen, bleiben aber für Dienstreisen offen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen, im Freien, wo der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, in PKW bei Fahrgemeinschaften, die nicht aus dem gleichen Haushalt kommen und in allen Innenräumen. Wohnungen und Unterkünfte, zum Beispiel Hotelzimmer, sind davon ausgenommen.
Weiterhin besteht die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle aus Ländern der roten Kategorie einreisenden und durch Tschechien durchreisenden Personen für die Dauer des Transits.
Weitere Hygienemaßnahmen bestehen hinaus in einzelnen lokalen Brennpunkten. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Webseite in englischer Sprache darüber, in welchen Landkreisen besondere Hygienemaßnahmen gelten.
• Informieren Sie sich zur Ein-, Durch- und Ausreise auch auf der Seite der Deutschen Botschaft Prag.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Wenn Sie sich touristisch in Tschechien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und +420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Chile - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Chile wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Chile ist von COVID-19 weiterhin besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Ballungsraum Santiago/Valparaíso/Viña del Mar, die Regionen Maule, Magallanes und Arica/Tarapacá/Antofagasta sowie die Regionen Araucanía (Temuco), Ríos (Valdivia) und Lagos (Puerto Montt). Chile ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das chilenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Einreisen nach Chile sind grundsätzlich nur für chilenische Staatsangehörige und Ausländer mit gültiger Aufenthaltserlaubnis für Chile zur Rückkehr an ihren chilenischen Wohnsitz erlaubt.
Nicht-chilenische Staatsangehörige können für kurzfristige Aufenthalte (bis zu 90 Tage) ausschließlich auf der Basis von Ausnahmeregelungen einreisen. Seit dem 23. November 2020 ist die Einreise für touristische Zwecke ausschließlich über den internationalen Flughafen Santiago de Chile wieder möglich. Zu den aktuell geltenden Ausnahmeregelungen erteilen die chilenische Botschaft in Berlin bzw. die chilenischen Einreisebehörden weitere Informationen.
Für jeden Reisenden gilt nach zugelassener Einreise grundsätzlich die Verpflichtung zur sofortigen 14-tägigen häuslichen Quarantäne. Die Quarantäne kann durch Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses vermieden werden. Das Ergebnis außerhalb Chiles durchgeführter PCR-Tests wird anerkannt, wenn der Test nicht länger als 72 Stunden vor Einreise nach Chile durchgeführt wurde. Die verbindliche Entscheidung fällen in jedem Einzelfall die Gesundheitsbehörden am Flughafen Santiago de Chile.
Durch- und Weiterreise
Der internationale Transit im Luftverkehr am Flughafen Santiago de Chile ist unter der Voraussetzung möglich, dass der Flughafen nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Bei zugelassenen Einreisen aus dem Ausland über den Flughafen Santiago de Chile ist im Falle der Quarantäneverpflichtung die Weiterreise an den Zielort in Chile ausschließlich per privatem Landtransport möglich (z.B. privates Kfz, Miet-Kfz, Abholung durch Privatperson mit chilenischer Personal- oder Ausländernummer, Taxiunternehmen). Eine Weiterreise per Inlandsflug oder Überlandbus ist nur auf der Grundlage der Befreiung von der Quarantäneverpflichtung möglich, s.a. Abschnitt Einreise.
Die Land- und Seehäfen sind grundsätzlich geschlossen.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 0 Uhr bis 5 Uhr.
Im Rahmen des nationalen Planes „Paso a Paso“ erfolgt in Abhängigkeit vom örtlichen COVID-19-Geschehen eine Rückkehr zur Normalität in fünf Quarantänestufen. Die Einstufungen der Städte und Gemeinden werden im wöchentlichen Rhythmus neu vergeben. Entsprechend dynamisch gestalten sich die Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
•Informieren Sie sich zu detaillierten Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen über das chilenische Gesundheitsministerium.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das chilenische Gesundheitsministerium.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Hongkong - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Hongkong wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Hongkong war bisher von COVID-19 kaum betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Hongkonger Centre for Health Protection und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Hongkong für Personen ohne dauerhafte Aufenthaltsberechtigung ist nicht möglich.
Personen mit Aufenthaltsberechtigung, die aus dem Ausland zurückkehren, müssen sich nach Einreise einer verpflichtenden 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Seit dem 13. November 2020 muss diese 14-tägige Quarantäne im Hotel verbracht werden. Bei Ankunft in Hongkong ist eine Hotelreservierung in Englisch oder Chinesisch für mindestens 14 Tage ab Tag der Ankunft vorzulegen. Reisende müssen sich darüber hinaus bei Einreise einem Speicheltest im „Temporary Specimen Collection Center“ (TSCC) des Department of Health unterziehen. Das Testergebnis muss noch am Flughafen abgewartet werden.
Bei Einreise am späten Nachmittag oder Abend werden die Reisenden bis zum Vorliegen des Testergebnisses in einem staatlich vorgesehenen Hotel untergebracht. Wer möchte, kann auch während der Nacht im TSCC verbleiben und dort auf das Ergebnis warten. Sofern ein positives Testergebnis vorliegt, wird eine stationäre Unterbringung im Krankenhaus in die Wege geleitet.
Ab dem 28. November 2020, 00.00 Uhr (in der Nacht von Freitag auf Samstag) wird Deutschland neben 16 weiteren Ländern von den Hongkonger Behörden als Hochrisikoland eingestuft (s. Länderliste).
Dies bedeutet, dass zusätzlich zur Hotelreservierung bei der Einreise auch ein negativer PCR-Test vorzulegen ist zusammen mit einer Bestätigung, dass das Labor nach ISO 15189 zertifiziert bzw. von den deutschen Behörden anerkannt ist. Weitere Einzelheiten zu den zusätzlich bei der Einreise geforderten Unterlagen sowie Informationen über die Liste der ISO 15189 zertifizierten Labore sind auf der Homepage des Generalkonsulats Hongkong veröffentlicht. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen in Hongkong finden sich auch hier.
Durch- und Weiterreise
Der Transit über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt. Auch die Ausreise aus Festlandchina über Hongkong ist derzeit möglich.
Der Transit aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern der Weiterflug mit derselben Fluggesellschaft erfolgt, eine Bordkarte für den Anschlussflug vorliegt und das Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt ist. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Homepage des Flughafens Hongkong.
Reiseverbindungen
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
- Hong Kong International Airport (24 Stunden),
- Shenzhen Bay (10 Uhr bis 22 Uhr),
- Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet das Government of Hong Kong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht.
Hygieneregeln
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum. Gruppenzusammenkünfte von mehr als vier Personen in der Öffentlichkeit sind verboten. Restaurants, Fitnesseinrichtungen, etc. sind wieder (eingeschränkt) geöffnet. Je nach Anstieg der Fallzahlen kann es erneut zu einer Verschärfung der Maßnahmen kommen.
•Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln des Government of Hong Kong.
•Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und des Government of Hong Kong.
•Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
•Beachten Sie, dass die Einreise auf dem Landweg nach Festlandlandchina derzeit stark eingeschränkt ist.
Island - Änderung Einreise:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island wird aufgrund bestehender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Island war von COVID-19 stärker betroffen, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ist jedoch zuletzt gesunken.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 19. August 2020 hat Island alle Länder als Hochrisikogebiete eingestuft.
Reisende müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Alle Reisenden können wählen, ob sie sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben oder einen COVID-19-Test bei Einreise durchführen lassen. Der Test ist kostenpflichtig: 9.000,- ISK (etwa 55,- Euro) bei Zahlung vor Einreise im Zusammenhang mit dem o.g. Registrierungsformular und 11.000,- ISK (etwa 68,- Euro), bei Zahlung nach Einreise. Nur Kartenzahlung wird akzeptiert, Barzahlung ist nicht möglich. Vom 1. Dezember 2020 bis 31. Januar 2021 wird der COVID-19-Test bei Einreise kostenfrei sein. Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von den Tests und der Quarantäne ausgenommen. Nach der Einreise müssen sich alle Reisenden für 5-6 Tage in häusliche Quarantäne begeben und sich dann einem zweiten (kostenfreien) COVID-19-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet. Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bietet die isländische Gesundheitsbehörde und der isländische Zivilschutz.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fährverkehr findet statt, Flugverkehr nur noch stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Gaststätten und touristische Einrichtungen sind nur eingeschränkt geöffnet, es kann zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten oder kurzfristigen (tageweisen) Schließungen kommen. Landesweit gelten Beschränkungsmaßnahmen, u.a. Schließung von Sportstätten und Schwimmbädern sowie von kulturellen Einrichtungen und Bars.
Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 10 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von zwei Metern; Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und sobald die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Kinder, die im Jahr 2011 oder später geboren wurden, sind von der Masken- und Abstandspflicht befreit.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
•Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
•Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
•Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Montenegro - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Montenegro wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Montenegro ist bisher von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind neben Podgorica auch Berane, Bijelo Polje, Budva, Cetinje, Kolasin, Nikšić, Ulcinj und Zabljak. Montenegro ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium, das Institut für öffentliche Gesundheit, die COVID-Webseite für Montenegro und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist ohne Quarantänepflicht gestattet, sofern die Einreise aus einem Staat der „grünen Liste“, darunter Deutschland, erfolgt, dort ein Wohnsitz besteht oder der Aufenthalt in den letzten 15 Tagen durchgängig dort war. Alle Reisenden, die aus den Nachbarstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo und Serbien sowie weiteren Staaten der „gelben Liste“ einreisen, müssen einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei einem positiven Testergebnis oder Kontakt zu einer infizierten Person beträgt Pflicht zur Selbstisolation für 14 Tage.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich sind alle Grenzübergänge geöffnet, es bestehen keine dauerhaften Wartezeiten. Die Einreise aus Bosnien und Herzegowina ist nur über den Grenzübergang Trebinja in Richtung Nikšić möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Zugverkehr ist ausgesetzt. Regelmäßiger Flugverkehr besteht, jedoch teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Der öffentliche Verkehr und der Personenverkehr mit Privat-Kfz zwischen Städten und Gemeinden sind während der Woche uneingeschränkt möglich. Am Wochenende (Freitag bis Sonntag) darf die Wohnortgemeinde nicht verlassen werden, der Verkehr zwischen den Gemeinden ist in diesem Zeitraum untersagt. Ab dem 25. November bis zunächst 8. Dezember 2020 gilt eine landesweite Sperrstunde von 19 bis 5 Uhr. Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal vier Personen gemeinsam bewegen. Besuche in Privathaushalten, religiöse Feiern sowie Hochzeiten sind untersagt. Geschäfte dürfen von 7 bis 18 Uhr geöffnet sein. Gastronomiebetriebe dürfen von 7 bis 18 Uhr öffnen. Gäste und Personal sind verpflichtet, eine Maske zu tragen. Es dürfen sich maximal vier Personen pro Tisch und mit mindestens zwei Metern Abstand zueinander und zwischen den Tischen aufhalten, die Tische müssen mit Plexiglasscheiben voneinander getrennt sein.
Diese Maßnahmen gelten zunächst bis zum 8. Dezember 2020 mit der Möglichkeit einer Verlängerung.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht. Die Maskenpflicht besteht nicht am Strand und in Nationalparks, sofern die geltenden Abstandsregeln von 2 Metern eingehalten werden.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der montenegrinischen Regierung.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter Tel:+382-1616 (8 bis 23 Uhr)
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Norwegen - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Oslo, Vestland und Viken wird vor dem Hintergrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Provinzen Norwegens wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch in Norwegen steigt die Zahl der COVID-19-Infektionen wieder an. Neben lokalen Ausbrüchen, z.B. in Bergen und Tromsø liegt der regionale Schwerpunkt derzeit bei der Stadt und dem Großraum Oslo sowie in den Provinzen Vestland und Viken. Dort überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat Deutschland zum Risikogebiet erklärt und die Einreisebestimmungen weiter verschärft. Neben der weiterhin geltenden Quarantänepflicht ist in der Regel ein negativer, maximal 72 Stunden alter COVID-19-Test vorzulegen. Bei dem Test muss es sich entweder um einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest handeln, der in deutscher, norwegischer, schwedischer, dänischer, englischer oder französischer Sprache verfasst sein muss. Ohne entsprechenden Test kann die Einreise verweigert werden. Personen mit festem Wohnsitz in Norwegen sind davon ausgenommen; über weitere Ausnahmen informieren die norwegischen Behörden.
Bei Einreise ist ein fester Wohnsitz oder Eigentum in Norwegen nachzuweisen. Andernfalls muss eine 10-tägige Quarantäne zwingend in einem Quarantänehotel verbracht werden. Ausnahmen gelten für Arbeits- oder Dienstreisende, deren Arbeit- oder Auftraggeber eine angemessene Quarantäneunterkunft stellt. Für den Aufenthalt im Quarantänehotel müssen Privatpersonen einen Eigenanteil von täglich 500 NOK leisten.
Die norwegischen Behörden informieren auf diesem Merkblatt in deutscher Sprache über die aktuellen Einreisebedingungen.
Die Entscheidung, ob die Einreise erlaubt wird, obliegt in jedem Fall der norwegischen Grenzpolizei.
Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate von COVID-19 genesen sind und dies durch medizinische Dokumente nachweisen können, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Eine Übersicht über die von Norwegen zu Risikogebieten deklarierten Länder bietet das Norwegian Institute of Public Health. Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.
Durch- und Weiterreise
Bei Einreisen aus Deutschland und anderen als Risikogebieten klassifizierten Ländern können inländische Anschlussflüge bei Symptomfreiheit angetreten werden. Es muss dann am Zielort Quarantäne angetreten werden.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind möglich.
Die Ausreise nach Deutschland auf dem Landweg über Schweden und Dänemark (Transit) ist möglich. Die Fährverbindungen bestehen mit Einschränkungen. Mit der Colorline ist die Reise von Oslo nach Kiel weiterhin möglich, allerdings nicht mehr von Kiel nach Oslo.
An zahlreichen Flughäfen (darunter auch Oslo Gardermoen), Häfen und Grenzübergängen werden für Reisende kostenfreie COVID-19-Tests angeboten. Dadurch kann das ggf. zur Einreise notwendige negative Testergebnis nicht ersetzt werden. Auch eine etwaige Quarantänezeit wird dadurch nicht verkürzt.
Beschränkungen im Land
Reisen im Inland sollen nur dann unternommen werden, wenn sie unvermeidlich sind. Auf touristische Reisen soll verzichtet werden.
Es gelten landesweit Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen, dringende Empfehlungen zu Kontaktminimierung sowie Abstands- und Hygieneregeln. In Oslo sind Theater, Kinos, Schwimm- und Spielhallen usw. geschlossen. Es gilt ein Verbot aller Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, auch privater Natur. Weitergehende Informationen bietet die Stadt Oslo.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind.
In Oslo gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum und im öffentlichen Personennahverkehr, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann. Einzelheiten veröffentlicht die Stadt Oslo.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich wieder möglich. Das zuvor geltende Einreiseverbot vom Festland nach Svalbard/Spitzbergen ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
•Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
•Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.
•Wenn Sie sich touristisch in den Provinzen Oslo, Vestland und Viken aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung. Achten Sie darauf, dass die Eintragung in Ihrem Reisepass/Personalausweis zum Hauptwohnsitz in Deutschland auf aktuellem Stand ist.
•Wenn Sie im Transit durch Schweden fahren, bewahren Sie Ihre Belege (Brücke, Fähre, Tankquittungen) auf, um im Falle einer Kontrolle die Nutzung des direkten Wegs belegen zu können.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Portugal - Änderung Beschränkungen im Land: neue Risikoeinstufungen:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Portugal mit Ausnahme der autonomen Regionen Azoren und Madeira wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Epidemiologische Lage
Portugal ist inzwischen von COVID-19 stark betroffen. Landesweit, mit Ausnahme von Madeira und den Azoren, liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Portugal als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Seit dem 9. November 2020 gilt der Ausnahmezustand (estado de emergência); dieser wird bis auf weiteres alle 15 Tage verlängert werden.
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luft- oder Landweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen. Reisende müssen bei Einreise jedoch persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit, auch während des Aufenthalts in Portugal, machen. Die mehrsprachige Einreisekarte wird von den Fluggesellschaften einbehalten.
Es wird zudem bei allen Einreisenden die Körpertemperatur gemessen. Sollte die Temperatur 38°C übersteigen, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Azoren und Madeira.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen. Auch die Landesgrenze zu Spanien ist seit 1. Juli 2020 wieder offen. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg wird, anders als auf dem Luft- oder Seeweg, seit dem 23. November 2020 kein COVID-19 Test benötigt. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr und der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen sind wiederaufgenommen worden. Es gibt derzeit keine Nachtzüge zwischen Portugal und Spanien.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Beschränkungen im Land
Seit dem 9. November 2020 gilt der Ausnahmezustand (estado de emergência); dieser wird bis auf weiteres alle 15 Tage verlängert.
Mit Wirkung vom 24. November 2020 wird das Land erstmals in 4 Risikoeinstufungen mit unterschiedlichen Maßnahmen eingeteilt, i.e. sind das nunmehr Landkreise (concelhos) mit gemäßigtem Risiko (risco moderado), mit erhöhtem Risiko (risco elevado), mit erheblich erhöhtem Risiko (risco muito elevado) und mit außerordentlich erhöhtem Risiko (risco extremamente elevado).
Es gelten zum einen nationale Regeln, die unabhängig von der Risikoeinstufung auf dem gesamten Festland Portugal maßgeblich sind: Zwischen dem 27. November 2020 ab 23 Uhr bis zum 2. Dezember 2020 5 Uhr sowie zwischen dem 4. Dezember 2020 ab 23 Uhr bis zum 9. Dezember 20020 5 Uhr, darf der Landkreis (concelho) des gewöhnlichen Wohnsitzes nicht verlassen werden. Ausnahmen sind berufsbedingte oder gesundheitliche Gründe. Notwendige Fahrten zum Flughafen zur Ausreise aus Portugal sind auch während dieses Zeitraums möglich. Flugtickets sollten als Nachweis mitgeführt werden. Am 30. November 2020 (Brückentag vor dem Feiertag am 1. Dezember 2020) und am 7. Dezember 2020 (Brückentag vor dem Feiertag am 8. Dezember 2020) sind Bildungseinrichtungen geschlossen. Berufstätigkeit soll im öffentlichen Bereich durch flexible freie Tage vermieden werden; der private Bereich ist dazu aufgefordert, den Mitarbeitern möglichst frei zu geben. Es gilt zudem ab sofort Maskenpflicht am Arbeitsplatz, sofern der erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Wo immer möglich sollen unnötige soziale Kontakte vermieden werden. Es bleibt die Pflicht bestehen, grundsätzlich zu Hause zu bleiben. Private Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum sind auf sechs Personen begrenzt, sofern nicht alle im gleichen Haushalt leben. Die Rahmenbedingungen für religiöse Feiern werden im Einzelfall von der Gesundheitsbehörde festgelegt. Märkte können nur aufgrund evtl. Ausnahmeregeln des jeweiligen Bürgermeisters stattfinden.
Für die Landkreise (concelhos), die ein erhöhtes Risiko haben (risco elevado), gelten zusätzlich strengere Maßnahmen: Es gilt eine Ausgangssperre werktags (Montag bis Freitag) zwischen 23 Uhr und 5 Uhr. Geschäfte müssen um 22 Uhr schließen, Restaurants und Kulturstätten um 22.30 Uhr. Die Nichteinhaltung der verpflichtenden Teleheimarbeit, wo immer möglich, anderenfalls die Arbeit in verschiedenen Schichten, kann nunmehr mit Geldstrafen belegt werden.
Für die Landkreise (concelhos), die ein erheblich erhöhtes (risco muito elevado) oder ein außerordentlich erhöhtes (risco extremamente elevado) Risiko haben, werden noch strengere Maßnahmen angeordnet: Es gelten zusätzlich zu den Ausgangssperren an Werktagen nochmals strengere Ausgangssperren für den öffentlichen Raum und zwar samstags, sonntags und an Feiertagen von 13 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags. An den Vortagen zu den Feiertagen, also am 30. November 2020 und am 7. Dezember 2020, werden zusätzlich alle gewerblichen Einrichtungen, einschließlich Restaurants, um 15 Uhr geschlossen.
Ausnahmen sind derzeit nur für die Berufsausübung, dringende gesundheitliche Gründe, Einkauf von Lebensmitteln in Geschäften, die kleiner als 200 m² sind und einen direkten Zugang zur Straße haben sowie kurze Spaziergänge des eigenen Haushalts in unmittelbarer Nähe der Wohnung möglich. Sonstige Geschäfte und Restaurants, ausgenommen Liefer- und Abholdienste, sind an diesen Tagen grundsätzlich zwischen 13 Uhr bzw. an den Vortagen der Feiertage zwischen 15 Uhr und 8 Uhr des Folgetages geschlossen, es sei denn, sie unterlagen bereits vorher gesonderten Öffnungszeiten (z.B. Apotheken, Tankstellen).
Darüber hinaus gilt grundsätzlich, dass die Schließzeiten von Cafés, Bars und Diskotheken allerdings zwischen 20 Uhr und 23 Uhr liegen müssen. Im öffentlichen Raum darf kein Alkohol konsumiert werden. Auch dürfen alkoholische Getränke nicht an Tankstellen und ab 20 Uhr auch nicht in Gaststätten (außer in Verbindung mit Mahlzeiten) verkauft werden. Auch dürfen gewerbliche Einrichtungen (mit einigen Ausnahmen wie Cafés, Friseursalons und Fitnessstudios) nicht vor 10 Uhr öffnen. Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, Stoßzeiten sollten vermieden werden. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt. Sportveranstaltungen finden entweder gar nicht oder weiterhin in der Regel ohne Publikum statt.
Der Strandbadebetrieb ist unter Auflagen wieder aufgenommen. Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Onlineplattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe auch weiterhin gesperrt, lediglich die Autonome Region Madeira öffnet den Hafen in Funchal ab sofort wieder. Der Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Hygieneregeln
Im Rahmen des seit dem 9. November 2020 geltenden Ausnahmezustandes können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden.
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 10 Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Die Strafen bei Nichteinhalten der geltenden Regeln (Distanz und Maximalbelegung) können sich bei kommerziellen Einrichtungen auf bis zu 10.000 Euro belaufen. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt wie auf dem Festland Portugal die Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Vor oder bei Einreise nach Madeira muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Seit dem 20. November 2020 muss bereits bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind nur Kinder, die 12 Jahre oder jünger sind. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am sechsten Tag nach dem ersten Test erfolgen. Der Reisende muss sich dafür mit der Gesundheitsbehörde seines Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel oder Terceira auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein erneuter PCR-Test. Eine vorherige Testung, ein anderes Testverfahren und/oder die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne sind grundsätzlich nicht vorgesehen.
Bei Einreise nach Madeira muss entweder bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde, oder die Reisenden können bei Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, so können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt. Die erforderlichen Unterkunftskosten für die Quarantänehotels werden von der Regionalregierung Madeira nicht mehr übernommen.
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
Die Autonome Region Madeira öffnet den Hafen in Funchal ab sofort auch für Kreuzfahrtschiffe wieder. Der Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
An den Häfen der Azoren ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Reisende müssen das Online-Formular für die Azoren zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Zusätzlich muss bei Abfahrt vom vorherigen Hafen vor weniger als 72 Stunden bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder bei Einreise in Absprache mit den Gesundheitsbehörden gemacht wird. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 72 Stunden, aber weniger als 14 Tage zurück, müssen Reisende einen PCR-Test bei Einreise vornehmen. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein Test erforderlich, es sei denn, der Reisende weist COVID-19-Symptome auf. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer PCR-Test am sechsten Tag nach dem ersten Test erfolgen.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren.
•Wenn Sie sich touristisch in Portugal aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Ungarn - Änderung Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ungarn wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ungarn verzeichnet einen starken Anstieg an Neuinfektionen im ganzen Land. In allen Komitaten sowie in der Hauptstadt Budapest liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Ungarn als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie der nationale Krisenstab von Ungarn.
Einreise
Seit dem 1. September 2020 gelten für Ungarn neue Einreisebestimmungen. Eine Einreise ist für u.a. Deutsche dann grundsätzlich nicht mehr möglich.
In dem Zusammenhang führt Ungarn zunächst bis 30. November 2020 auch wieder EU-Binnengrenzkontrollen durch.
Einreisen können grundsätzlich nur noch ungarische Staatsangehörige. Diesen gleichgestellt sind Personen:
•die in Ungarn zum permanenten Aufenthalt berechtigt sind und deren Familienmitglieder,
•die über eine von der Ausländerbehörde ausgestellte, für mehr als 90 Tage geltende Aufenthaltsgenehmigung für Ungarn verfügen,
•die Sportler mit Wettbewerbsgenehmigung bzw. Sportexperten einer ungarischen Sportvereinigung sind, wenn sie nach der Teilnahme an einer internationalen Sportveranstaltung nach Ungarn einreisen,
•die an einer im Ausland stattfindenden internationalen Sportveranstaltung aufgrund einer – namentlichen – Einladung oder Entsendung einer ungarischen Sportvereinigung teilnehmen, wenn sie nach der Teilnahme im Ausland nach Ungarn einreisen,
•die Beschäftigte von in Ungarn tätigen kulturellen Organisationen sind und sie als Vortragende oder Mitglieder des technischen Personals einer ausländischen Kulturveranstaltung nach der Teilnahme daran nach Ungarn einreisen.
Die Umstände sind durch geeignete Dokumente nachzuweisen. Einreisende über den Flughafen Budapest sollen das neue Quarantäne-Formular vorab ausfüllen und bei der Passkontrolle abgeben.
Im Rahmen des Grenzübertritts finden Temperaturmessungen statt.
Alle Einreisenden sind auch ohne behördliche Anordnung zu unmittelbarer 10-tägiger Hausisolation verpflichtet, bei Verdacht auf eine Infektion wird Unterbringung in bestimmten Quarantäneeinrichtungen angeordnet.
Aus der Hausisolation kann entlassen werden, wer zwei negative PCR-Tests ungarischer lizensierter Labore vorlegt, die innerhalb von fünf Tagen mit einem Zeitunterschied von mindestens 48 Stunden vorgenommen wurden.
Das negative Ergebnis eines vor der Einreise erfolgten ersten negativen PCR-Tests wird berücksichtigt, wenn dieser von einem Labor im Schengen-Gebiet, in den USA oder in Kanada durchgeführt wurde und das negative Testergebnis in englischer oder ungarischer Sprache vorgelegt wird.
Die Einreise ist grundsätzlich ohne Einschränkungen, Sondergenehmigungen, Hausisolation/Quarantäne oder Testpflicht gestattet für (jeweils mit entsprechenden Nachweisen):
•den Güterverkehr,
•Geschäftsreisen,
•Grenzpendler in einer bis 30 km von der Grenze entfernten Zone für maximal, 24 Stunden,
•Ungarische, polnische, tschechische und slowakische Staatsangehörige im Reiseverkehr zwischen diesen Ländern,
•Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen,
•Personen, die beim Grenzübertritt glaubhaft nachweisen können, dass sie innerhalb von sechs Monaten vor dem Grenzübertritt bereits an COVID-19 erkrankt waren.
In Zweifelsfällen können bei Einreise abweichende Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
Personen, die dem generellen Einreiseverbot unterliegen, können eine Sondergenehmigung für die Einreise nach Ungarn beantragen, unterliegen bei Genehmigung aber dennoch der Quarantäne- bzw. Testpflicht. Anträge auf eine Sondergenehmigung können ausschließlich auf elektronischem Wege über die ungarische Polizei in ungarischer oder in englischer Sprache und bei nachstehenden Gründen gestellt werden:
•Teilnahme an Gerichts- oder behördlichen Verfahren in Ungarn, die mit einem durch den ungarischen Gerichtshof ausgestellten ungarischen Dokument nachgewiesen werden können,
•Inanspruchnahme einer ärztlichen Versorgung mit einer entsprechenden Bestätigung,
•Studien- und Prüfungspflicht mit einer Bestätigung der Bildungseinrichtung,
•Reise im Personenverkehr zur Arbeitsverrichtung mit einer Bestätigung des Arbeitgebers,
•Teilnahme an Familienfeiern (Eheschließung, Taufe, Beerdigung),
•Betreuung und Pflege von Familienangehörigen.
Sollten Zweifel bestehen, ob der konkrete Fall dem generellen Einreiseverbot unterliegt, wird empfohlen, einen Antrag auf Sondergenehmigung zu stellen.
Die Ausreise von Ausländern aus Ungarn unterliegt grundsätzlich keinen Beschränkungen, evtl. auferlegte Quarantänemaßnahmen müssen jedoch befolgt werden oder ggfs. eine Sondergenehmigung zur Ausreise beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Transit durch Ungarn ist nur auf den dafür bestimmten Korridorrouten möglich.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Budapest ist geöffnet. Der internationale Flug- und Zugverkehr findet grundsätzlich statt, ist jedoch eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Zugverkehr zwischen Budapest und Belgrad ist bis auf weiteres ausgesetzt. Bahnauskünfte bietet MÁV.
Beschränkungen im Land
Ungarn hat zum 4. November 2020 die Nationale Gefahrenlage ausgerufen und zum 11. November 2020 erneut weitreichende Beschränkungen erlassen. Es gilt eine Ausgangsbeschränkung zwischen 20 und 5 Uhr. Ausgenommen davon sind lediglich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle sowie in Situationen zur Abwehr von Gesundheitsschaden, Lebensgefahr oder anderen schweren Schadensfällen. Jegliche Art von Veranstaltungen und Versammlungen sind verboten, Profi-Sportveranstaltungen ohne Zuschauer, religiöse Versammlungen sowie Individualsport sind hingegen erlaubt. Hochzeiten dürfen im engsten Familienkreis stattfinden, an Beerdigungen dürfen maximal 50 Personen teilnehmen. Alle Geschäfte, mit Ausnahme von Apotheken und Tankstellen, müssen um 19 Uhr schließen. Seit dem 24. November 2020 dürfen in Lebensmittelgeschäften, Drogerien und Apotheken werktags von 9 bis 11 Uhr und am Wochenende von 8 bis 10 Uhr nur Personen ab 65 Jahren einkaufen. Dieser Personengruppe ist es auch erlaubt, außerhalb dieses Zeitfensters einzukaufen. Touristische Hotelaufenthalte im Land sind verboten. Freizeiteinrichtungen, wie z.B. Schwimmbäder, Eislaufanlagen, Kinos und Museen sind geschlossen. Kindergärten und Schulen bis zur achten Klasse sind geöffnet; die Temperaturmessung findet weiterhin statt; ab der neunten Klasse findet der Unterricht digital statt.
Hygieneregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Innenstadtbereichen ab 10.000 Einwohnern, in besonders gekennzeichneten öffentlichen Bereichen, Einkaufszentren, Geschäften, und Taxis, in Gesundheits- und Senioreneinrichtungen, besteht Maskenpflicht. Für den Konsum von Speisen und Getränken darf die Maske abgenommen werden. In Geschäften gilt eine Abstandsregel von 1,5 Metern. Bei Sport- und anderen Kulturveranstaltungen darf nur jeder dritte Sitzplatz besetzt werden. Für Krankenhäuser und Senioreneinrichtungen gilt ein Besuchsverbot. Es dürfen nur noch Lehrkräfte und Schülerschaft die Schulgebäude betreten und müssen sich beim Zutritt einer Temperaturkontrolle unterziehen. Lehrer, Erzieher und Krankenhausmitarbeiter werden wöchentlich einem COVID-19-Test unterzogen.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird von Polizei und Militär überwacht. Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen werden mit vorübergehender Schließung und/oder Bußgeldern von bis zu 1.000.000 HUF geahndet.
•Bitte beachten Sie, dass Maßnahmen kurzfristig geändert werden können. Verbindliche Auskünfte zu den aktuell geltenden ungarischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen können nur die zuständigen ungarischen Behörden, in Deutschland, z.B. die Ungarische Botschaft, erteilen.
•Wenn Sie sich touristisch in Ungarn aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Informieren Sie sich auch bei der deutschen Botschaft in Budapest.
•Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Quelle: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Chile wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Chile ist von COVID-19 weiterhin besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Ballungsraum Santiago/Valparaíso/Viña del Mar, die Regionen Maule, Magallanes und Arica/Tarapacá/Antofagasta sowie die Regionen Araucanía (Temuco), Ríos (Valdivia) und Lagos (Puerto Montt). Chile ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das chilenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Einreisen nach Chile sind grundsätzlich nur für chilenische Staatsangehörige und Ausländer mit gültiger Aufenthaltserlaubnis für Chile zur Rückkehr an ihren chilenischen Wohnsitz erlaubt.
Nicht-chilenische Staatsangehörige können für kurzfristige Aufenthalte (bis zu 90 Tage) ausschließlich auf der Basis von Ausnahmeregelungen einreisen. Seit dem 23. November 2020 ist die Einreise für touristische Zwecke ausschließlich über den internationalen Flughafen Santiago de Chile wieder möglich. Zu den aktuell geltenden Ausnahmeregelungen erteilen die chilenische Botschaft in Berlin bzw. die chilenischen Einreisebehörden weitere Informationen.
Für jeden Reisenden gilt nach zugelassener Einreise grundsätzlich die Verpflichtung zur sofortigen 14-tägigen häuslichen Quarantäne. Die Quarantäne kann durch Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses vermieden werden. Das Ergebnis außerhalb Chiles durchgeführter PCR-Tests wird anerkannt, wenn der Test nicht länger als 72 Stunden vor Einreise nach Chile durchgeführt wurde. Die verbindliche Entscheidung fällen in jedem Einzelfall die Gesundheitsbehörden am Flughafen Santiago de Chile.
Durch- und Weiterreise
Der internationale Transit im Luftverkehr am Flughafen Santiago de Chile ist unter der Voraussetzung möglich, dass der Flughafen nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Bei zugelassenen Einreisen aus dem Ausland über den Flughafen Santiago de Chile ist im Falle der Quarantäneverpflichtung die Weiterreise an den Zielort in Chile ausschließlich per privatem Landtransport möglich (z.B. privates Kfz, Miet-Kfz, Abholung durch Privatperson mit chilenischer Personal- oder Ausländernummer, Taxiunternehmen). Eine Weiterreise per Inlandsflug oder Überlandbus ist nur auf der Grundlage der Befreiung von der Quarantäneverpflichtung möglich, s.a. Abschnitt Einreise.
Die Land- und Seehäfen sind grundsätzlich geschlossen.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 0 Uhr bis 5 Uhr.
Im Rahmen des nationalen Planes „Paso a Paso“ erfolgt in Abhängigkeit vom örtlichen COVID-19-Geschehen eine Rückkehr zur Normalität in fünf Quarantänestufen. Die Einstufungen der Städte und Gemeinden werden im wöchentlichen Rhythmus neu vergeben. Entsprechend dynamisch gestalten sich die Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
•Informieren Sie sich zu detaillierten Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen über das chilenische Gesundheitsministerium.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das chilenische Gesundheitsministerium.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Hongkong - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Hongkong wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Hongkong war bisher von COVID-19 kaum betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Hongkonger Centre for Health Protection und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Hongkong für Personen ohne dauerhafte Aufenthaltsberechtigung ist nicht möglich.
Personen mit Aufenthaltsberechtigung, die aus dem Ausland zurückkehren, müssen sich nach Einreise einer verpflichtenden 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Seit dem 13. November 2020 muss diese 14-tägige Quarantäne im Hotel verbracht werden. Bei Ankunft in Hongkong ist eine Hotelreservierung in Englisch oder Chinesisch für mindestens 14 Tage ab Tag der Ankunft vorzulegen. Reisende müssen sich darüber hinaus bei Einreise einem Speicheltest im „Temporary Specimen Collection Center“ (TSCC) des Department of Health unterziehen. Das Testergebnis muss noch am Flughafen abgewartet werden.
Bei Einreise am späten Nachmittag oder Abend werden die Reisenden bis zum Vorliegen des Testergebnisses in einem staatlich vorgesehenen Hotel untergebracht. Wer möchte, kann auch während der Nacht im TSCC verbleiben und dort auf das Ergebnis warten. Sofern ein positives Testergebnis vorliegt, wird eine stationäre Unterbringung im Krankenhaus in die Wege geleitet.
Ab dem 28. November 2020, 00.00 Uhr (in der Nacht von Freitag auf Samstag) wird Deutschland neben 16 weiteren Ländern von den Hongkonger Behörden als Hochrisikoland eingestuft (s. Länderliste).
Dies bedeutet, dass zusätzlich zur Hotelreservierung bei der Einreise auch ein negativer PCR-Test vorzulegen ist zusammen mit einer Bestätigung, dass das Labor nach ISO 15189 zertifiziert bzw. von den deutschen Behörden anerkannt ist. Weitere Einzelheiten zu den zusätzlich bei der Einreise geforderten Unterlagen sowie Informationen über die Liste der ISO 15189 zertifizierten Labore sind auf der Homepage des Generalkonsulats Hongkong veröffentlicht. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen in Hongkong finden sich auch hier.
Durch- und Weiterreise
Der Transit über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt. Auch die Ausreise aus Festlandchina über Hongkong ist derzeit möglich.
Der Transit aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern der Weiterflug mit derselben Fluggesellschaft erfolgt, eine Bordkarte für den Anschlussflug vorliegt und das Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt ist. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Homepage des Flughafens Hongkong.
Reiseverbindungen
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
- Hong Kong International Airport (24 Stunden),
- Shenzhen Bay (10 Uhr bis 22 Uhr),
- Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet das Government of Hong Kong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht.
Hygieneregeln
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum. Gruppenzusammenkünfte von mehr als vier Personen in der Öffentlichkeit sind verboten. Restaurants, Fitnesseinrichtungen, etc. sind wieder (eingeschränkt) geöffnet. Je nach Anstieg der Fallzahlen kann es erneut zu einer Verschärfung der Maßnahmen kommen.
•Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln des Government of Hong Kong.
•Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und des Government of Hong Kong.
•Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
•Beachten Sie, dass die Einreise auf dem Landweg nach Festlandlandchina derzeit stark eingeschränkt ist.
Island - Änderung Einreise:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Island wird aufgrund bestehender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Island war von COVID-19 stärker betroffen, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ist jedoch zuletzt gesunken.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 19. August 2020 hat Island alle Länder als Hochrisikogebiete eingestuft.
Reisende müssen vor der Abreise nach Island ein Registrierungsformular ausfüllen, das u.a. Kontaktdaten, Flug- und Aufenthaltsdaten sowie Informationen zum Gesundheitszustand und zu Voraufenthalten abfragt.
Alle Reisenden können wählen, ob sie sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben oder einen COVID-19-Test bei Einreise durchführen lassen. Der Test ist kostenpflichtig: 9.000,- ISK (etwa 55,- Euro) bei Zahlung vor Einreise im Zusammenhang mit dem o.g. Registrierungsformular und 11.000,- ISK (etwa 68,- Euro), bei Zahlung nach Einreise. Nur Kartenzahlung wird akzeptiert, Barzahlung ist nicht möglich. Vom 1. Dezember 2020 bis 31. Januar 2021 wird der COVID-19-Test bei Einreise kostenfrei sein. Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von den Tests und der Quarantäne ausgenommen. Nach der Einreise müssen sich alle Reisenden für 5-6 Tage in häusliche Quarantäne begeben und sich dann einem zweiten (kostenfreien) COVID-19-Test unterziehen. Erst nach Erhalt eines negativen Testergebnisses darf die Quarantäne beendet werden, im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine Isolation angeordnet. Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen und den Quarantäneregeln bietet die isländische Gesundheitsbehörde und der isländische Zivilschutz.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über Island sind möglich und unterliegen keinen Quarantänebestimmungen. Für Weiterreisen nach Nordamerika gelten die Reise- und Sicherheitshinweise für die USA bzw. Kanada.
Reiseverbindungen
Fährverkehr findet statt, Flugverkehr nur noch stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Gaststätten und touristische Einrichtungen sind nur eingeschränkt geöffnet, es kann zu einer Verkürzung der Öffnungszeiten oder kurzfristigen (tageweisen) Schließungen kommen. Landesweit gelten Beschränkungsmaßnahmen, u.a. Schließung von Sportstätten und Schwimmbädern sowie von kulturellen Einrichtungen und Bars.
Versammlungen sind derzeit grundsätzlich auf 10 Personen beschränkt.
Hygieneregeln
Es gilt eine Abstandsregel von zwei Metern; Maskenpflicht besteht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und sobald die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Kinder, die im Jahr 2011 oder später geboren wurden, sind von der Masken- und Abstandspflicht befreit.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die isländische Gesundheitsbehörde über die isländische Telefonnummer 1700 oder +354-544 4113 bei Anruf von einer ausländischen Mobilnummer. Gehen Sie nicht zum Arzt oder ins Krankenhaus, ohne hierzu von der Gesundheitsbehörde aufgefordert zu werden.
•Informieren Sie sich zur Möglichkeit, die von der isländischen Gesundheitsbehörde empfohlene COVID-19-Tracing-App „Rakning C-19“ zu nutzen.
•Informieren Sie sich auf der Webseite des internationalen Flughafens Keflavik über Flugverbindungen und auf der Webseite der Fährgesellschaft Smyril Line zu Fährverbindungen.
•Informieren Sie sich auf der (auch deutschsprachigen) Webseite des isländischen Zivilschutzes sowie auf der Webseite der isländischen Tourismusbehörde über Einreisebestimmungen, Verhaltensregeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben Islands.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Montenegro - Änderung Epidemiologische Lage, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Montenegro wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Montenegro ist bisher von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind neben Podgorica auch Berane, Bijelo Polje, Budva, Cetinje, Kolasin, Nikšić, Ulcinj und Zabljak. Montenegro ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium, das Institut für öffentliche Gesundheit, die COVID-Webseite für Montenegro und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist ohne Quarantänepflicht gestattet, sofern die Einreise aus einem Staat der „grünen Liste“, darunter Deutschland, erfolgt, dort ein Wohnsitz besteht oder der Aufenthalt in den letzten 15 Tagen durchgängig dort war. Alle Reisenden, die aus den Nachbarstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo und Serbien sowie weiteren Staaten der „gelben Liste“ einreisen, müssen einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei einem positiven Testergebnis oder Kontakt zu einer infizierten Person beträgt Pflicht zur Selbstisolation für 14 Tage.
Durch- und Weiterreise
Grundsätzlich sind alle Grenzübergänge geöffnet, es bestehen keine dauerhaften Wartezeiten. Die Einreise aus Bosnien und Herzegowina ist nur über den Grenzübergang Trebinja in Richtung Nikšić möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Zugverkehr ist ausgesetzt. Regelmäßiger Flugverkehr besteht, jedoch teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Der öffentliche Verkehr und der Personenverkehr mit Privat-Kfz zwischen Städten und Gemeinden sind während der Woche uneingeschränkt möglich. Am Wochenende (Freitag bis Sonntag) darf die Wohnortgemeinde nicht verlassen werden, der Verkehr zwischen den Gemeinden ist in diesem Zeitraum untersagt. Ab dem 25. November bis zunächst 8. Dezember 2020 gilt eine landesweite Sperrstunde von 19 bis 5 Uhr. Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal vier Personen gemeinsam bewegen. Besuche in Privathaushalten, religiöse Feiern sowie Hochzeiten sind untersagt. Geschäfte dürfen von 7 bis 18 Uhr geöffnet sein. Gastronomiebetriebe dürfen von 7 bis 18 Uhr öffnen. Gäste und Personal sind verpflichtet, eine Maske zu tragen. Es dürfen sich maximal vier Personen pro Tisch und mit mindestens zwei Metern Abstand zueinander und zwischen den Tischen aufhalten, die Tische müssen mit Plexiglasscheiben voneinander getrennt sein.
Diese Maßnahmen gelten zunächst bis zum 8. Dezember 2020 mit der Möglichkeit einer Verlängerung.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Maskenpflicht. Die Maskenpflicht besteht nicht am Strand und in Nationalparks, sofern die geltenden Abstandsregeln von 2 Metern eingehalten werden.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der montenegrinischen Regierung.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter Tel:+382-1616 (8 bis 23 Uhr)
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Norwegen - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Provinzen Oslo, Vestland und Viken wird vor dem Hintergrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Provinzen Norwegens wird derzeit vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch in Norwegen steigt die Zahl der COVID-19-Infektionen wieder an. Neben lokalen Ausbrüchen, z.B. in Bergen und Tromsø liegt der regionale Schwerpunkt derzeit bei der Stadt und dem Großraum Oslo sowie in den Provinzen Vestland und Viken. Dort überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Norwegen hat Deutschland zum Risikogebiet erklärt und die Einreisebestimmungen weiter verschärft. Neben der weiterhin geltenden Quarantänepflicht ist in der Regel ein negativer, maximal 72 Stunden alter COVID-19-Test vorzulegen. Bei dem Test muss es sich entweder um einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest handeln, der in deutscher, norwegischer, schwedischer, dänischer, englischer oder französischer Sprache verfasst sein muss. Ohne entsprechenden Test kann die Einreise verweigert werden. Personen mit festem Wohnsitz in Norwegen sind davon ausgenommen; über weitere Ausnahmen informieren die norwegischen Behörden.
Bei Einreise ist ein fester Wohnsitz oder Eigentum in Norwegen nachzuweisen. Andernfalls muss eine 10-tägige Quarantäne zwingend in einem Quarantänehotel verbracht werden. Ausnahmen gelten für Arbeits- oder Dienstreisende, deren Arbeit- oder Auftraggeber eine angemessene Quarantäneunterkunft stellt. Für den Aufenthalt im Quarantänehotel müssen Privatpersonen einen Eigenanteil von täglich 500 NOK leisten.
Die norwegischen Behörden informieren auf diesem Merkblatt in deutscher Sprache über die aktuellen Einreisebedingungen.
Die Entscheidung, ob die Einreise erlaubt wird, obliegt in jedem Fall der norwegischen Grenzpolizei.
Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate von COVID-19 genesen sind und dies durch medizinische Dokumente nachweisen können, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.
Eine Übersicht über die von Norwegen zu Risikogebieten deklarierten Länder bietet das Norwegian Institute of Public Health. Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.
Durch- und Weiterreise
Bei Einreisen aus Deutschland und anderen als Risikogebieten klassifizierten Ländern können inländische Anschlussflüge bei Symptomfreiheit angetreten werden. Es muss dann am Zielort Quarantäne angetreten werden.
Reiseverbindungen
Die Flughäfen sind offen; Ein- und Ausreise per Flugzeug sind möglich.
Die Ausreise nach Deutschland auf dem Landweg über Schweden und Dänemark (Transit) ist möglich. Die Fährverbindungen bestehen mit Einschränkungen. Mit der Colorline ist die Reise von Oslo nach Kiel weiterhin möglich, allerdings nicht mehr von Kiel nach Oslo.
An zahlreichen Flughäfen (darunter auch Oslo Gardermoen), Häfen und Grenzübergängen werden für Reisende kostenfreie COVID-19-Tests angeboten. Dadurch kann das ggf. zur Einreise notwendige negative Testergebnis nicht ersetzt werden. Auch eine etwaige Quarantänezeit wird dadurch nicht verkürzt.
Beschränkungen im Land
Reisen im Inland sollen nur dann unternommen werden, wenn sie unvermeidlich sind. Auf touristische Reisen soll verzichtet werden.
Es gelten landesweit Teilnehmerbegrenzungen bei Veranstaltungen, dringende Empfehlungen zu Kontaktminimierung sowie Abstands- und Hygieneregeln. In Oslo sind Theater, Kinos, Schwimm- und Spielhallen usw. geschlossen. Es gilt ein Verbot aller Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, auch privater Natur. Weitergehende Informationen bietet die Stadt Oslo.
Einen Katalog mit Fragen und Antworten bieten die norwegischen Gesundheitsbehörden.
Hygieneregeln
In den jeweiligen Kommunen können unterschiedliche, von den nationalen Maßnahmen abweichende Hygieneregeln gelten, die fortlaufend angepasst werden und auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde zu finden sind.
In Oslo gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum und im öffentlichen Personennahverkehr, wenn ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann. Einzelheiten veröffentlicht die Stadt Oslo.
Zudem wird dringend empfohlen, die Hand- und Hustenhygiene strikt zu befolgen und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Besonderheiten in den Regionen
Reisen nach Svalbard/Spitzbergen sind grundsätzlich wieder möglich. Das zuvor geltende Einreiseverbot vom Festland nach Svalbard/Spitzbergen ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Einreiseregeln und -beschränkungen nach Norwegen.
•Informieren Sie sich über das Norwegian Institute of Public Health zu der Länderliste sowie den Gesundheitsbestimmungen.
•Informieren Sie sich zur aktuellen Lage auch bei der deutschen Botschaft in Oslo.
•Wenn Sie sich touristisch in den Provinzen Oslo, Vestland und Viken aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung. Achten Sie darauf, dass die Eintragung in Ihrem Reisepass/Personalausweis zum Hauptwohnsitz in Deutschland auf aktuellem Stand ist.
•Wenn Sie im Transit durch Schweden fahren, bewahren Sie Ihre Belege (Brücke, Fähre, Tankquittungen) auf, um im Falle einer Kontrolle die Nutzung des direkten Wegs belegen zu können.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Portugal - Änderung Beschränkungen im Land: neue Risikoeinstufungen:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Portugal mit Ausnahme der autonomen Regionen Azoren und Madeira wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Epidemiologische Lage
Portugal ist inzwischen von COVID-19 stark betroffen. Landesweit, mit Ausnahme von Madeira und den Azoren, liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Portugal als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Seit dem 9. November 2020 gilt der Ausnahmezustand (estado de emergência); dieser wird bis auf weiteres alle 15 Tage verlängert werden.
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luft- oder Landweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen. Reisende müssen bei Einreise jedoch persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit, auch während des Aufenthalts in Portugal, machen. Die mehrsprachige Einreisekarte wird von den Fluggesellschaften einbehalten.
Es wird zudem bei allen Einreisenden die Körpertemperatur gemessen. Sollte die Temperatur 38°C übersteigen, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Azoren und Madeira.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen. Auch die Landesgrenze zu Spanien ist seit 1. Juli 2020 wieder offen. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg wird, anders als auf dem Luft- oder Seeweg, seit dem 23. November 2020 kein COVID-19 Test benötigt. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr und der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen sind wiederaufgenommen worden. Es gibt derzeit keine Nachtzüge zwischen Portugal und Spanien.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Beschränkungen im Land
Seit dem 9. November 2020 gilt der Ausnahmezustand (estado de emergência); dieser wird bis auf weiteres alle 15 Tage verlängert.
Mit Wirkung vom 24. November 2020 wird das Land erstmals in 4 Risikoeinstufungen mit unterschiedlichen Maßnahmen eingeteilt, i.e. sind das nunmehr Landkreise (concelhos) mit gemäßigtem Risiko (risco moderado), mit erhöhtem Risiko (risco elevado), mit erheblich erhöhtem Risiko (risco muito elevado) und mit außerordentlich erhöhtem Risiko (risco extremamente elevado).
Es gelten zum einen nationale Regeln, die unabhängig von der Risikoeinstufung auf dem gesamten Festland Portugal maßgeblich sind: Zwischen dem 27. November 2020 ab 23 Uhr bis zum 2. Dezember 2020 5 Uhr sowie zwischen dem 4. Dezember 2020 ab 23 Uhr bis zum 9. Dezember 20020 5 Uhr, darf der Landkreis (concelho) des gewöhnlichen Wohnsitzes nicht verlassen werden. Ausnahmen sind berufsbedingte oder gesundheitliche Gründe. Notwendige Fahrten zum Flughafen zur Ausreise aus Portugal sind auch während dieses Zeitraums möglich. Flugtickets sollten als Nachweis mitgeführt werden. Am 30. November 2020 (Brückentag vor dem Feiertag am 1. Dezember 2020) und am 7. Dezember 2020 (Brückentag vor dem Feiertag am 8. Dezember 2020) sind Bildungseinrichtungen geschlossen. Berufstätigkeit soll im öffentlichen Bereich durch flexible freie Tage vermieden werden; der private Bereich ist dazu aufgefordert, den Mitarbeitern möglichst frei zu geben. Es gilt zudem ab sofort Maskenpflicht am Arbeitsplatz, sofern der erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Wo immer möglich sollen unnötige soziale Kontakte vermieden werden. Es bleibt die Pflicht bestehen, grundsätzlich zu Hause zu bleiben. Private Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum sind auf sechs Personen begrenzt, sofern nicht alle im gleichen Haushalt leben. Die Rahmenbedingungen für religiöse Feiern werden im Einzelfall von der Gesundheitsbehörde festgelegt. Märkte können nur aufgrund evtl. Ausnahmeregeln des jeweiligen Bürgermeisters stattfinden.
Für die Landkreise (concelhos), die ein erhöhtes Risiko haben (risco elevado), gelten zusätzlich strengere Maßnahmen: Es gilt eine Ausgangssperre werktags (Montag bis Freitag) zwischen 23 Uhr und 5 Uhr. Geschäfte müssen um 22 Uhr schließen, Restaurants und Kulturstätten um 22.30 Uhr. Die Nichteinhaltung der verpflichtenden Teleheimarbeit, wo immer möglich, anderenfalls die Arbeit in verschiedenen Schichten, kann nunmehr mit Geldstrafen belegt werden.
Für die Landkreise (concelhos), die ein erheblich erhöhtes (risco muito elevado) oder ein außerordentlich erhöhtes (risco extremamente elevado) Risiko haben, werden noch strengere Maßnahmen angeordnet: Es gelten zusätzlich zu den Ausgangssperren an Werktagen nochmals strengere Ausgangssperren für den öffentlichen Raum und zwar samstags, sonntags und an Feiertagen von 13 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags. An den Vortagen zu den Feiertagen, also am 30. November 2020 und am 7. Dezember 2020, werden zusätzlich alle gewerblichen Einrichtungen, einschließlich Restaurants, um 15 Uhr geschlossen.
Ausnahmen sind derzeit nur für die Berufsausübung, dringende gesundheitliche Gründe, Einkauf von Lebensmitteln in Geschäften, die kleiner als 200 m² sind und einen direkten Zugang zur Straße haben sowie kurze Spaziergänge des eigenen Haushalts in unmittelbarer Nähe der Wohnung möglich. Sonstige Geschäfte und Restaurants, ausgenommen Liefer- und Abholdienste, sind an diesen Tagen grundsätzlich zwischen 13 Uhr bzw. an den Vortagen der Feiertage zwischen 15 Uhr und 8 Uhr des Folgetages geschlossen, es sei denn, sie unterlagen bereits vorher gesonderten Öffnungszeiten (z.B. Apotheken, Tankstellen).
Darüber hinaus gilt grundsätzlich, dass die Schließzeiten von Cafés, Bars und Diskotheken allerdings zwischen 20 Uhr und 23 Uhr liegen müssen. Im öffentlichen Raum darf kein Alkohol konsumiert werden. Auch dürfen alkoholische Getränke nicht an Tankstellen und ab 20 Uhr auch nicht in Gaststätten (außer in Verbindung mit Mahlzeiten) verkauft werden. Auch dürfen gewerbliche Einrichtungen (mit einigen Ausnahmen wie Cafés, Friseursalons und Fitnessstudios) nicht vor 10 Uhr öffnen. Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, Stoßzeiten sollten vermieden werden. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt. Sportveranstaltungen finden entweder gar nicht oder weiterhin in der Regel ohne Publikum statt.
Der Strandbadebetrieb ist unter Auflagen wieder aufgenommen. Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Onlineplattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe auch weiterhin gesperrt, lediglich die Autonome Region Madeira öffnet den Hafen in Funchal ab sofort wieder. Der Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Hygieneregeln
Im Rahmen des seit dem 9. November 2020 geltenden Ausnahmezustandes können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden.
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 10 Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Die Strafen bei Nichteinhalten der geltenden Regeln (Distanz und Maximalbelegung) können sich bei kommerziellen Einrichtungen auf bis zu 10.000 Euro belaufen. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt wie auf dem Festland Portugal die Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Vor oder bei Einreise nach Madeira muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Seit dem 20. November 2020 muss bereits bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind nur Kinder, die 12 Jahre oder jünger sind. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am sechsten Tag nach dem ersten Test erfolgen. Der Reisende muss sich dafür mit der Gesundheitsbehörde seines Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel oder Terceira auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein erneuter PCR-Test. Eine vorherige Testung, ein anderes Testverfahren und/oder die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne sind grundsätzlich nicht vorgesehen.
Bei Einreise nach Madeira muss entweder bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde, oder die Reisenden können bei Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, so können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt. Die erforderlichen Unterkunftskosten für die Quarantänehotels werden von der Regionalregierung Madeira nicht mehr übernommen.
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
Die Autonome Region Madeira öffnet den Hafen in Funchal ab sofort auch für Kreuzfahrtschiffe wieder. Der Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
An den Häfen der Azoren ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Reisende müssen das Online-Formular für die Azoren zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Zusätzlich muss bei Abfahrt vom vorherigen Hafen vor weniger als 72 Stunden bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder bei Einreise in Absprache mit den Gesundheitsbehörden gemacht wird. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 72 Stunden, aber weniger als 14 Tage zurück, müssen Reisende einen PCR-Test bei Einreise vornehmen. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein Test erforderlich, es sei denn, der Reisende weist COVID-19-Symptome auf. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer PCR-Test am sechsten Tag nach dem ersten Test erfolgen.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren.
•Wenn Sie sich touristisch in Portugal aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Ungarn - Änderung Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ungarn wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ungarn verzeichnet einen starken Anstieg an Neuinfektionen im ganzen Land. In allen Komitaten sowie in der Hauptstadt Budapest liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Ungarn als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie der nationale Krisenstab von Ungarn.
Einreise
Seit dem 1. September 2020 gelten für Ungarn neue Einreisebestimmungen. Eine Einreise ist für u.a. Deutsche dann grundsätzlich nicht mehr möglich.
In dem Zusammenhang führt Ungarn zunächst bis 30. November 2020 auch wieder EU-Binnengrenzkontrollen durch.
Einreisen können grundsätzlich nur noch ungarische Staatsangehörige. Diesen gleichgestellt sind Personen:
•die in Ungarn zum permanenten Aufenthalt berechtigt sind und deren Familienmitglieder,
•die über eine von der Ausländerbehörde ausgestellte, für mehr als 90 Tage geltende Aufenthaltsgenehmigung für Ungarn verfügen,
•die Sportler mit Wettbewerbsgenehmigung bzw. Sportexperten einer ungarischen Sportvereinigung sind, wenn sie nach der Teilnahme an einer internationalen Sportveranstaltung nach Ungarn einreisen,
•die an einer im Ausland stattfindenden internationalen Sportveranstaltung aufgrund einer – namentlichen – Einladung oder Entsendung einer ungarischen Sportvereinigung teilnehmen, wenn sie nach der Teilnahme im Ausland nach Ungarn einreisen,
•die Beschäftigte von in Ungarn tätigen kulturellen Organisationen sind und sie als Vortragende oder Mitglieder des technischen Personals einer ausländischen Kulturveranstaltung nach der Teilnahme daran nach Ungarn einreisen.
Die Umstände sind durch geeignete Dokumente nachzuweisen. Einreisende über den Flughafen Budapest sollen das neue Quarantäne-Formular vorab ausfüllen und bei der Passkontrolle abgeben.
Im Rahmen des Grenzübertritts finden Temperaturmessungen statt.
Alle Einreisenden sind auch ohne behördliche Anordnung zu unmittelbarer 10-tägiger Hausisolation verpflichtet, bei Verdacht auf eine Infektion wird Unterbringung in bestimmten Quarantäneeinrichtungen angeordnet.
Aus der Hausisolation kann entlassen werden, wer zwei negative PCR-Tests ungarischer lizensierter Labore vorlegt, die innerhalb von fünf Tagen mit einem Zeitunterschied von mindestens 48 Stunden vorgenommen wurden.
Das negative Ergebnis eines vor der Einreise erfolgten ersten negativen PCR-Tests wird berücksichtigt, wenn dieser von einem Labor im Schengen-Gebiet, in den USA oder in Kanada durchgeführt wurde und das negative Testergebnis in englischer oder ungarischer Sprache vorgelegt wird.
Die Einreise ist grundsätzlich ohne Einschränkungen, Sondergenehmigungen, Hausisolation/Quarantäne oder Testpflicht gestattet für (jeweils mit entsprechenden Nachweisen):
•den Güterverkehr,
•Geschäftsreisen,
•Grenzpendler in einer bis 30 km von der Grenze entfernten Zone für maximal, 24 Stunden,
•Ungarische, polnische, tschechische und slowakische Staatsangehörige im Reiseverkehr zwischen diesen Ländern,
•Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen,
•Personen, die beim Grenzübertritt glaubhaft nachweisen können, dass sie innerhalb von sechs Monaten vor dem Grenzübertritt bereits an COVID-19 erkrankt waren.
In Zweifelsfällen können bei Einreise abweichende Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
Personen, die dem generellen Einreiseverbot unterliegen, können eine Sondergenehmigung für die Einreise nach Ungarn beantragen, unterliegen bei Genehmigung aber dennoch der Quarantäne- bzw. Testpflicht. Anträge auf eine Sondergenehmigung können ausschließlich auf elektronischem Wege über die ungarische Polizei in ungarischer oder in englischer Sprache und bei nachstehenden Gründen gestellt werden:
•Teilnahme an Gerichts- oder behördlichen Verfahren in Ungarn, die mit einem durch den ungarischen Gerichtshof ausgestellten ungarischen Dokument nachgewiesen werden können,
•Inanspruchnahme einer ärztlichen Versorgung mit einer entsprechenden Bestätigung,
•Studien- und Prüfungspflicht mit einer Bestätigung der Bildungseinrichtung,
•Reise im Personenverkehr zur Arbeitsverrichtung mit einer Bestätigung des Arbeitgebers,
•Teilnahme an Familienfeiern (Eheschließung, Taufe, Beerdigung),
•Betreuung und Pflege von Familienangehörigen.
Sollten Zweifel bestehen, ob der konkrete Fall dem generellen Einreiseverbot unterliegt, wird empfohlen, einen Antrag auf Sondergenehmigung zu stellen.
Die Ausreise von Ausländern aus Ungarn unterliegt grundsätzlich keinen Beschränkungen, evtl. auferlegte Quarantänemaßnahmen müssen jedoch befolgt werden oder ggfs. eine Sondergenehmigung zur Ausreise beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Transit durch Ungarn ist nur auf den dafür bestimmten Korridorrouten möglich.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Budapest ist geöffnet. Der internationale Flug- und Zugverkehr findet grundsätzlich statt, ist jedoch eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Zugverkehr zwischen Budapest und Belgrad ist bis auf weiteres ausgesetzt. Bahnauskünfte bietet MÁV.
Beschränkungen im Land
Ungarn hat zum 4. November 2020 die Nationale Gefahrenlage ausgerufen und zum 11. November 2020 erneut weitreichende Beschränkungen erlassen. Es gilt eine Ausgangsbeschränkung zwischen 20 und 5 Uhr. Ausgenommen davon sind lediglich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle sowie in Situationen zur Abwehr von Gesundheitsschaden, Lebensgefahr oder anderen schweren Schadensfällen. Jegliche Art von Veranstaltungen und Versammlungen sind verboten, Profi-Sportveranstaltungen ohne Zuschauer, religiöse Versammlungen sowie Individualsport sind hingegen erlaubt. Hochzeiten dürfen im engsten Familienkreis stattfinden, an Beerdigungen dürfen maximal 50 Personen teilnehmen. Alle Geschäfte, mit Ausnahme von Apotheken und Tankstellen, müssen um 19 Uhr schließen. Seit dem 24. November 2020 dürfen in Lebensmittelgeschäften, Drogerien und Apotheken werktags von 9 bis 11 Uhr und am Wochenende von 8 bis 10 Uhr nur Personen ab 65 Jahren einkaufen. Dieser Personengruppe ist es auch erlaubt, außerhalb dieses Zeitfensters einzukaufen. Touristische Hotelaufenthalte im Land sind verboten. Freizeiteinrichtungen, wie z.B. Schwimmbäder, Eislaufanlagen, Kinos und Museen sind geschlossen. Kindergärten und Schulen bis zur achten Klasse sind geöffnet; die Temperaturmessung findet weiterhin statt; ab der neunten Klasse findet der Unterricht digital statt.
Hygieneregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Innenstadtbereichen ab 10.000 Einwohnern, in besonders gekennzeichneten öffentlichen Bereichen, Einkaufszentren, Geschäften, und Taxis, in Gesundheits- und Senioreneinrichtungen, besteht Maskenpflicht. Für den Konsum von Speisen und Getränken darf die Maske abgenommen werden. In Geschäften gilt eine Abstandsregel von 1,5 Metern. Bei Sport- und anderen Kulturveranstaltungen darf nur jeder dritte Sitzplatz besetzt werden. Für Krankenhäuser und Senioreneinrichtungen gilt ein Besuchsverbot. Es dürfen nur noch Lehrkräfte und Schülerschaft die Schulgebäude betreten und müssen sich beim Zutritt einer Temperaturkontrolle unterziehen. Lehrer, Erzieher und Krankenhausmitarbeiter werden wöchentlich einem COVID-19-Test unterzogen.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird von Polizei und Militär überwacht. Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen werden mit vorübergehender Schließung und/oder Bußgeldern von bis zu 1.000.000 HUF geahndet.
•Bitte beachten Sie, dass Maßnahmen kurzfristig geändert werden können. Verbindliche Auskünfte zu den aktuell geltenden ungarischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen können nur die zuständigen ungarischen Behörden, in Deutschland, z.B. die Ungarische Botschaft, erteilen.
•Wenn Sie sich touristisch in Ungarn aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Informieren Sie sich auch bei der deutschen Botschaft in Budapest.
•Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Quelle: Auswärtiges Amt
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Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Angola - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Angola wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Angola ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Angola ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise aus dem Ausland ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Ferner muss das Einreiseformular („Formulário de registo de viagem“) vor Antritt der Reise online ausgefüllt werden und bei Einreise vorgelegt werden können.
Ab dem ersten Tag der Einreise ist eine Quarantäne verpflichtend. Ausländer mit festem Wohnsitz und im Land akkreditierte Diplomaten dürfen sich zu Hause in Quarantäne begeben, wenn der PCR-Test vor Einreise negativ ausgefallen ist. Ausländer ohne festen Wohnsitz im Land können die Quarantäne in der für den Aufenthalt vorgesehenen Unterkunft verbringen, sofern die Bedingungen zur Selbstisolation gegeben sind (andernfalls institutionelle Quarantäne). Zur Beendigung der Quarantäne ist es erforderlich, einen Schnelltest oder PCR-Test durchzuführen, was erst ab dem siebten Tag der Quarantäne möglich ist. Zusätzlich ist eine schriftliche Genehmigung der angolanischen Gesundheitsbehörden für die Beendigung der Quarantäne erforderlich.
Asymptomatische Fälle dürfen zwecks Isolation zu Hause bleiben und müssen nicht in eine staatliche/medizinische Einrichtung. Alle zum Haushalt gehörenden Personen müssen dann ebenfalls zu Hause bleiben und sich räumlich von der infizierten Person trennen.
Abgelaufene angolanische Dokumente und Visa bleiben vorläufig bis zum 31. Dezember 2020 gültig.
Durch- und Weiterreise
Für die Ausreise aus Angola ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf maximal 72 Stunden vor Ausreise erfolgen.
Reiseverbindungen
Der internationale und nationale Flugverkehr wurde teilweise wieder aufgenommen. Die Landgrenzen bleiben jedoch geschlossen.
Beschränkungen im Land
Der seit 27. März 2020 geltende Ausnahmezustand gilt bis auf weiteres in abgeschwächter Form fort. Verkehr zwischen den Provinzen ist nur zu wirtschaftlichen Zwecken erlaubt, die Hauptstadt Luanda ist bis zum 22. Dezember 2020 vom Provinzverkehr weitgehend ausgeschlossen. Grundsätzlich wird außerdem empfohlen, zu Hause zu bleiben und nur, wenn nötig, das Haus zu verlassen. Dies gilt insbesondere im Zeitraum von 22 bis 5 Uhr.
Der Schulbetrieb findet nur auf Sekundarschulniveau im Präsenzunterricht statt.
Sportliche Aktivitäten dürfen im Freien nur zu bestimmten Uhrzeiten ausgeübt werden. Märkte und Restaurants haben verkürzte Öffnungszeiten. Gottesdienste und andere Versammlungen sind begrenzt möglich. Die Strände und öffentliche Schwimmbäder wurden bis auf weiteres geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum, öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Märkten oder bei Straßenverkäufern gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei Versammlungen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der angolanischen Regierung und der zuständigen Behörden.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Corona-Hotline 111.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Belarus - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belarus wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belarus ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte liegen insbesondere in bevölkerungsreichen urbanen Gebieten wie Minsk und anderen größeren Städten des Landes. Belarus ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das belarussische Informationsportal StopCOVID und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Nach Informationen des belarussischen Gesundheitsministeriums ist Deutschland als Risikogebiet eingestuft. Für Einreisende aus Deutschland gilt eine 10-tägige Isolationspflicht.
Die Landgrenzübergänge sowie Bahngrenzübergänge für den regulären Grenzverkehr zur Einreise nach Belarus für Drittstaatsangehörige sind temporär geschlossen. Dies betrifft die Einreise auf dem Landweg aus den Ländern Litauen, Lettland, Polen und der Ukraine. Ausnahmen gelten u.a. für:
• Ausländer mit Diplomaten- oder Dienstpässen
• Leiter und Mitglieder offizieller Delegationen
• Personen, die im internationalen Güterverkehr beschäftigt sind
• Ausländer, die Ehegatten, Eltern oder Kinder von belarussischen Staatsgehörigen sind
• Ausländer, mit Aufenthaltserlaubnis
• Ausländer mit Arbeitserlaubnis oder Arbeitsnachweis
• Ausländer, die aufgrund einer schweren Krankheit oder des Todes einer nahestehenden Person einreisen wollen
• Bürger der russischen Föderation, die im Transit in ihrem Heimatstaat reisen
Die Restriktionen gelten bis auf weiteres.
Die Einreise über den internationalen Flughafen Minsk ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich.
Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz nicht in Belarus haben, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Über das negative Testergebnis muss das Original eines medizinischen Attests (in russischer, belarussischer, oder englischer Sprache) vorgelegt werden. Aus dem Befund müssen Name, Vorname und Vatersname (sofern vorhanden) hervorgehen. Das Attest kann auch der Ausdruck eines elektronischen Testergebnisses sein, muss aber Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde beinhalten.
Die belarussischen Grenzbehörden können bei Nichtvorliegen des negativen Testergebnisses die Einreise verweigern. Ein nachträglicher Test (z.B. am Flughafen Minsk) ist nicht vorgesehen.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise auf dem Landweg über Polen nach Deutschland ist grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Reguläre direkte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus bestehen regelmäßig ohne besondere Einschränkungen. Es kann jedoch vereinzelt zu Flugausfällen kommen. Bahn- und Busverbindungen bestehen weiterhin.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche und private Leben ist –abgesehen von der Masken- und Selbstisolationspflicht nach Einreise – bislang unberührt von staatlich verordneten einschränkenden Infektionsschutzmaßnahmen.
Hygieneregeln
In Minsk und anderen Städten bzw. Bezirken gilt eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Maskenpflicht gilt u. a. in Banken, Einkaufszentren, öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der belarussischen Botschaft in Berlin.
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der belarussischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten können Sie sich über das belarussische Gesundheitsministerium oder dessen COVID-Hotline informieren (+ 375 29 156 85 65).
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Bulgarien - Ergänzung:
Ab dem 27. November bis zum 21. Dezember gelten neue Anti-Epidemie-Maßnahmen in Bulgarien. Universitäten und Schulen sollen auf Online-Unterricht umstellen. Kindergärten schließen vollständig. Theater dürfen mit einem Besucherlimit von 30 Prozent ihrer Kapazitäten weiter betrieben werden. Restaurants sollen Essen nur noch zum Mitnehmen verkaufen. Kirchen und andere Gotteshäuser bleiben geöffnet, ebenso wie öffentliche Parks und Gärten. Reisebeschränkungen soll es nicht geben. Quelle: tagesschau.de
Chile - Änderung Einreise, Reiseverbindungen:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Chile wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Chile ist von COVID-19 weiterhin besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Ballungsraum Santiago/Valparaíso/Viña del Mar, die Regionen Maule, Magallanes und Arica/Tarapacá/Antofagasta sowie die Regionen Araucanía (Temuco), Ríos (Valdivia) und Lagos (Puerto Montt). Chile ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das chilenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit dem 23. November 2020 ist die Einreise für touristische Zwecke ausschließlich über den internationalen Flughafen Santiago de Chile wieder möglich. Zu den aktuell geltenden Ausnahmeregelungen erteilen die chilenische Botschaft in Berlin bzw. die chilenischen Einreisebehörden weitere Informationen.
Für jeden Reisenden gilt nach zugelassener Einreise grundsätzlich die Verpflichtung zur sofortigen 14-tägigen häuslichen Quarantäne. Die Quarantäne kann durch Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses vermieden werden. Das Ergebnis außerhalb Chiles durchgeführter PCR-Tests wird anerkannt, wenn der Test nicht länger als 72 Stunden vor Einreise nach Chile durchgeführt wurde. Die verbindliche Entscheidung fällen in jedem Einzelfall die Gesundheitsbehörden am Flughafen Santiago de Chile. Bei Einreisen aus einem Risikoland ist die Einhaltung der Quarantäne auch nach Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses zwingend erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Der internationale Transit im Luftverkehr am Flughafen Santiago de Chile ist unter der Voraussetzung möglich, dass der Flughafen nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Bei zugelassenen Einreisen aus dem Ausland über den Flughafen Santiago de Chile ist im Falle der Quarantäneverpflichtung die Weiterreise an den Zielort in Chile mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln innerhalb von 24 Stunden nach Einreise möglich.
Die Landgrenzen und Seehäfen sind grundsätzlich geschlossen.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 0 Uhr bis 5 Uhr.
Im Rahmen des nationalen Planes „Paso a Paso“ erfolgt in Abhängigkeit vom örtlichen COVID-19-Geschehen eine Rückkehr zur Normalität in fünf Quarantänestufen. Die Einstufungen der Städte und Gemeinden werden im wöchentlichen Rhythmus neu vergeben. Entsprechend dynamisch gestalten sich die Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
•Informieren Sie sich zu detaillierten Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen über das chilenische Gesundheitsministerium.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das chilenische Gesundheitsministerium.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Dänemark - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark mit Ausnahme der Färöer und Grönland wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Färöer und nach Grönland wird vor dem Hintergrund geltender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch Dänemark ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Dänemark mit Ausnahme der Färöer und Grönland als Risikogebiet eingestuft wurde. Die Gebiete Grönland und Färöer weisen nur geringe Infektionszahlen auf und gelten daher nicht als Risikogebiet. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 29. Oktober 2020 wird ganz Deutschland von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisikoland (rot) eingestuft. Einreisen zu rein touristischen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, sind nicht mehr erlaubt. Die Einreise in sieben Gemeinden („Kommunen“) der Region Nordjylland (Hjørring, Frederikshavn, Brønderslev, Jammerbugt, Vesthimmerland, Thisted und Læsø), in denen eine neue Variante des Coronavirus entstanden ist, ist für Personen mit Wohnsitz außerhalb Dänemarks wieder möglich, es wird jedoch grundsätzlich davon abgeraten. Ggf. ist ein triftiger Reisegrund nachzuweisen.
Personen mit Wohnsitz in einem epidemiologisch als Hochrisikoland eingestuften Land dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Es muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der maximal 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis Ausnahmeregelungen gelten und bei welchen Gründen eine Einreise weiterhin möglich ist sowie welche Anforderungen an den ggf. vorzulegenden Test gestellt werden, bieten die dänischen Behörden. Es gelten u.a. Sonderregeln für Bewohner von Grenzregionen, darunter Reisende mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Diese dürfen einreisen, wenn sie entweder einen wichtigen Grund nachweisen oder einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht mehr als 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde.
Dänemark nimmt die Risikoeinstufungen auf Grundlage von EU-einheitlichen Kriterien vor. Die aktuelle Liste der Hochrisikogebiete findet sich auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.
Das dänische Statens Serum Institut aktualisiert die epidemiologische Einstufung der Länder und Regionen wöchentlich anhand der COVID-19-Infektionszahlen und veröffentlicht diese ebenfalls auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.
Bei Einreise wird immer ein gültiger Pass oder Personalausweis benötigt. Dazu kommt:
1. Bei Einreisen aus einem COVID-19-Hochrisikoland ist ein Nachweis des Reisezwecks sowie der Nachweis eines negativen PCR-Tests mitzuführen.
2. Bei Einreisen aus einem als epidemiologisch „nicht sicher“ eingestuften Land ist ein Nachweis des Reisezwecks mitzuführen.
3. Bei der Einreise von Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch sicher („offen“) eingestuften Land genügt der Nachweis des Wohnsitzes (z.B. Adresse auf dem Personalausweis, Meldebescheinigung).
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist derzeit an allen Grenzübergängen möglich. Es werden verstärkt stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. An den internationalen Flughäfen finden ebenfalls Kontrollen statt.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten oder Fieber, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen.
Durch- und Weiterreise
Reisenden wird unabhängig vom Wohnsitz die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland Urlaub machen oder einen triftigen Grund für die Reise haben. Die Durchreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes ist generell erlaubt. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei.
Die Durchreise durch Dänemark ist für Personen mit Wohnsitz in einem als „offen“ klassifizierten Land unabhängig vom Reisezweck erlaubt.
Reiseverbindungen
Die aufgrund von COVID-19 teilweise stark eingeschränkten grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen haben sich seit Sommer 2020 wieder normalisiert. Eine Platzreservierung ist in allen Fernzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Cafés, Geschäfte, kulturelle Einrichtungen (u.a. Museen, Theater, Kinos) und andere Einrichtungen wie Zoos, Schwimmbäder und Vergnügungsparks sind geöffnet. Gaststättenbetriebe dürfen nur bis 22 Uhr geöffnet sein.
Alkoholverkauf im Einzelhandel und in Kiosken ist nach 22 Uhr untersagt. Im gesamten öffentlichen Raum sind Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einzuhalten. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Es gilt grundsätzlich ein Verbot von Versammlungen von mehr als 10 Personen, für bestimmte Versammlungen, darunter Beerdigungen, Freizeitaktivitäten von Personen unter 21 Jahren und Kulturveranstaltungen mit sitzendem Publikum gelten jedoch unterschiedliche großzügigere Regeln. Die absolute Obergrenze liegt bei 500 Teilnehmern. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden, die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Es wird empfohlen, soziale Kontakte gering zu halten und auch Zusammenkünfte im eigenen Zuhause auf max. 10 Personen zu beschränken.
Hygieneregeln
An Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-Bahn, S-Bahn, Fähren) einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich und im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Supermärkten, im Einzelhandel und in Freizeiteinrichtungen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). Diese Pflicht gilt außerdem beim Besuch von Restaurants, Bars, Cafés und ähnlichen Gaststättenbetrieben, solange man nicht am Platz sitzt. In Behandlungs- und Pflegesituationen, z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, ist die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls vorgeschrieben. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Bei Personen mit erhöhtem Risiko oder in Situationen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (z.B. beim Sport, Singen oder in schlecht belüfteten Räumen) wird ein Abstand von zwei Metern empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Auch für Reisen auf die Färöer gilt, dass Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch nicht sicher eingestuften Land nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einreisen dürfen. Unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland erfolgt bei Einreise ein PCR-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach sechs Tagen vorgesehen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.
Einreisen nach Grönland sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Es wird ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Zusätzlich ist eine mehrtägige häusliche Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung.
• Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und befolgen deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Wenn Sie sich touristisch in Dänemark aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona-Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
Haiti - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch-und Weiterreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Haiti wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Haiti ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Region rund um die Hauptstadt Port-au-Prince. Haiti ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Das Gesundheitssystem Haitis ist auf COVID-19-Fälle weiterhin nur unzureichend vorbereitet.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministerium für öffentliches Gesundheitswesen und Bevölkerung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Haiti ist derzeit praktisch nur auf dem Luftweg möglich, die Landgrenze zur Dominikanischen Republik ist durch diese weiterhin geschlossen.
Bei der Einreise erfolgt eine Kontrolle der Körpertemperatur. Außerdem muss ein Nachweis über einen maximal 72 Stunden zuvor erfolgten negativen PCR-Test vorgelegt werden, andernfalls eine vierzehntägige häusliche Quarantäne zwingend vorgeschrieben ist.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen zur Dominikanischen Republik sind, außer für Grenzanrainer, weiterhin geschlossen.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen sind derzeit nur sehr wenige vorhanden
Beschränkungen im Land
In der Zeit von Mitternacht bis 4 Uhr morgens gilt eine Ausgangssperre.
Hygieneregeln
In allen geschlossenen, der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen (Geschäfte, Behörden, etc.) gilt eine Maskenpflicht.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der haitianischen Regierung.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den nächsten Arzt per Telefon.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Hongkong - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Hongkong wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Hongkong war bisher von COVID-19 kaum betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Hongkonger Centre for Health Protection und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Hongkong für Personen ohne dauerhafte Aufenthaltsberechtigung ist nicht möglich.
Personen mit Aufenthaltsberechtigung, die aus dem Ausland zurückkehren, müssen sich nach Einreise einer verpflichtenden 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Seit dem 13. November 2020 muss diese 14-tägige Quarantäne im Hotel verbracht werden. Bei Ankunft in Hongkong ist eine Hotelreservierung in Englisch oder Chinesisch für mindestens 14 Tage ab Tag der Ankunft vorzulegen. Reisende müssen sich darüber hinaus bei Einreise einem Speicheltest im „Temporary Specimen Collection Center“ (TSCC) des Department of Health unterziehen. Das Testergebnis muss noch am Flughafen abgewartet werden.
Bei Einreise am späten Nachmittag oder Abend werden die Reisenden bis zum Vorliegen des Testergebnisses in einem staatlich vorgesehenen Hotel untergebracht. Wer möchte, kann auch während der Nacht im TSCC verbleiben und dort auf das Ergebnis warten. Sofern ein positives Testergebnis vorliegt, wird eine stationäre Unterbringung im Krankenhaus in die Wege geleitet.
Ab dem 28. November 2020, 0 Uhr, wird Deutschland neben 16 weiteren Ländern von den Hongkonger Behörden als Hochrisikoland eingestuft (s. Länderliste).
Dies bedeutet, dass zusätzlich zur Hotelreservierung bei der Einreise auch ein negativer PCR-Test vorzulegen ist zusammen mit einer Bestätigung, dass das Labor nach ISO 15189 zertifiziert bzw. von den deutschen Behörden anerkannt ist. Weitere Einzelheiten zu den zusätzlich bei der Einreise geforderten Unterlagen sowie Informationen über die Liste der ISO 15189 zertifizierten Labore sind auf der Homepage des Generalkonsulats Hongkong veröffentlicht. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen in Hongkong finden sich auch hier.
Durch- und Weiterreise
Der Transit über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der Transit aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern der Weiterflug mit derselben Fluggesellschaft erfolgt, eine Bordkarte für den Anschlussflug vorliegt und das Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt ist. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Homepage des Flughafens Hongkong.
Reiseverbindungen
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
- Hong Kong International Airport (24 Stunden),
- Shenzhen Bay (10 Uhr bis 22 Uhr),
- Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet das Government of Hong Kong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht.
Hygieneregeln
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum. Gruppenzusammenkünfte von mehr als vier Personen in der Öffentlichkeit sind verboten. Restaurants, Fitnesseinrichtungen, etc. sind wieder (eingeschränkt) geöffnet. Je nach Anstieg der Fallzahlen kann es erneut zu einer Verschärfung der Maßnahmen kommen.
•Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln des Government of Hong Kong.
•Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und des Government of Hong Kong.
•Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
•Beachten Sie, dass die Einreise auf dem Landweg nach Festlandlandchina derzeit stark eingeschränkt ist.
Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 weiterhin betroffen.
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Grundsätzlich müssen sich diese Reisenden direkt nach Einreise für 14 Tage in Quarantäne begeben. Reisende, die nicht über eine abgeschlossene Wohneinheit (Apartment, Haus, etc.) verfügen, stehen hierfür speziell von der israelischen Regierung eingerichtete Quarantänehotels zur Verfügung.
Nur für Reisende, die sich 14 Tage vor Einreise durchgängig in „grünen Ländern“ aufgehalten haben, entfällt derzeit die Quarantäne. Seit dem 8. November 2020 zählt Deutschland zu den „roten Ländern“. Eine Quarantänepflicht besteht somit für alle Reisenden, die sich in den letzten 14 Tagen in Deutschland aufgehalten haben. Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit nur temporär für koordinierte Ein- und Ausreisen von Palästinensern geöffnet.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten ist grundsätzlich geschlossen, wird aber in unregelmäßigen Abständen immer wieder für wenige Tage geöffnet.
Reiseverbindungen
Es gibt derzeit nur wenige Flugverbindungen nach Deutschland.
Beschränkungen im Land
Es bestehen weiterhin Einschränkungen im täglichen Leben.
In Israel sind nicht als essentiell angesehene Geschäfte und Büros mit Kundenverkehr geschlossen, Supermärkte und Apotheken sind geöffnet; Restaurants sind geschlossen. Es bestehen Ausnahmen für Lieferservices oder Take-Away-Angebote. Menschenansammlungen sind auf 20 Personen im Freien und 10 Personen in geschlossenen Räumen beschränkt. In „roten Städten“ mit hohen Infektionsraten können weitere einschränkende Maßnahmen getroffen werden.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen im Westjordanland sind für ausländische Gäste nach wie vor geschlossen. Ab dem 26. November 2020 müssen Geschäfte mit Ausnahme von Apotheken und Bäckereien, Restaurants sowie öffentliche und religiöse Einrichtungen für die Dauer von zwei Wochen jeweils von donnerstags um 19 Uhr bis sonntags um 6 Uhr durchgehend und an den anderen Wochentagen von abends 19 Uhr bis morgens 6 Uhr schließen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahme und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Litauen - Ergänzung:
Litauens hat den Teil-Lockdown bis zum 17. Dezember verlängert. Gastronomische Betriebe dürfen damit weiter nur noch außer Haus verkaufen, Freizeit-, Kultur-, Unterhaltungs- und Sportstätten bleiben weitestgehend geschlossen sowie Veranstaltungen und Versammlungen an öffentlichen Orten untersagt. Weiter gilt eine Maskenpflicht in fast allen öffentlichen Räumen. Die Regierung lockerte aber die Beschränkungen für Museen und Galerien, die ab 10. Dezember von Gruppen von nicht mehr als zwei Personen (außer Familien) besucht werden dürfen. Sie müssen dabei aber sicherstellen, dass für jeden Besucher eine Fläche von 10 Quadratmetern zur Verfügung steht und Abstandsregeln gelten. Quelle: tagesschau.de
Luxemburg - Ergänzung:
Ab diesem Donnerstag müssen Restaurants, Kneipen sowie zahlreiche Kultur- und Freizeiteinrichtungen bis zum 15. Dezember schließen. Zudem werden die Kontaktbeschränkungen weiter verschärft. Quelle: tagesschau.de
Moldau, Republik - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Hygieneregeln, Besonderheiten in den Regionen:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Moldau wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Republik Moldau ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher insbesondere die Hauptstadt Chisinau. Die Republik Moldau ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das moldauische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende aus Deutschland und aus weiteren Ländern der Liste der Nationalen Agentur für Öffentliche Gesundheit unterliegen seit dem 26. Oktober 2020 Beschränkungen. Für sie gilt ein generelles Einreiseverbot, sofern die gelisteten Länder der Ausgangspunkt der Reise sind oder vor Ankunft in der Republik Moldau auch nur kurzzeitig im Transit (Flughafentransit, Durchreise auf dem Landweg) bereist wurden. Es gelten folgende Ausnahmen:
a)
• Familienangehörige von moldauischen Staatsangehörigen,
• Personen mit längerfristigem Visum, einem Aufenthaltstitel oder einem Dokument, das einem von den moldauischen Behörden ausgestellten Aufenthaltstitel entspricht,
• Familienangehörige, die zu einem ausländischen Staatsangehörigen reisen, der über einen moldauischen Aufenthaltstitel verfügt,
• ausländische Staatsangehörige, die als Lehrpersonal in der Republik Moldau arbeiten werden.
b)
• ausländische Journalisten, die dauerhaft als Korrespondent beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Europäische Integration registriert sind,
• Schüler und Studenten, die zur Organisation, Aufnahme oder Abschluss eines Studiums sowie entsprechenden Aufnahme oder Abschlussprüfungen einreisen oder die bereits in einer moldauischen Bildungseinrichtung immatrikuliert sind; für die Organisation eines Studiums kann ein legaler Vertreter oder eine durch diesen bestimmte Begleitperson mitreisen,
• Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen wollen und dies z.B. anhand eines entsprechenden Visums oder Aufenthaltstitels belegen können bzw. über entsprechende Nachweise verfügen (z.B. Einladung eines Geschäftspartners, Vertrag, etc.),
• Reisen „zu medizinischen und humanitären Zwecken, einschließlich Begleitung (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich)“.
• Pendler/innen und
• Kraftfahrer/innen im Waren-, Luft- , Schiffs-, Schienen-und kommerziellen Personen- und Schienenverkehr,
• Transitreisende und
• Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen oder eines VN-Laissez-Passer sowie Familienangehörige von Botschafts- und Konsulatsangehörigen und Personal internationaler Organisationen und Missionen mit Akkreditierung in der Republik Moldau und Personal im Bereich der Humanitären Hilfe.
Die unter a) genannten Fallgruppen unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht und müssen bei Einreise ein epidemiologisches Formular ausfüllen.
Die unter b) genannten Fallgruppen sind von der Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise ausgenommen, wenn sie keine Symptome zeigen.
Die Nationale Agentur für Öffentliche Gesundheit aktualisiert ihre Länderliste alle 14 Tage.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist auf festgelegten Routen möglich. Bei Einreise entscheidet der Grenzbeamte über gewährte Transitzeit und Route. Detaillierte Informationen gibt die moldauische Grenzpolizei.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Moldau besteht. Der grenzüberschreitende Straßen- und Schienenpersonenverkehr ist bei Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gestattet. Diese einseitige Freigabe bedeutet nicht in jedem Fall, dass ein grenzüberschreitender Verkehr möglich ist, da in den Nachbarländern diesbezüglich weiterhin Restriktionen gelten können.
Beschränkungen im Land
Die moldauische Regierung hat den Mitte März 2020 ausgerufenen Notstand beendet. In weiten Teilen des Landes wurde jedoch ein regionaler „Gesundheitsnotstand“ (code red) ausgerufen. Zusammenkünfte von mehr als 3 Personen an öffentlichen Plätzen wie z.B. Parks, Straßen oder Stränden sind verboten. Personen über 63 Jahre dürfen ihre Wohnung nur bei dringender Notwendigkeit verlassen (z.B. Fahrt zur Arbeit, Einkauf von Lebensmitteln, Arztbesuch). Der Aufenthalt auf Spiel- und Sportplätzen, sowie in Vergnügungsparks und anderen Erholungsgebieten ist nicht erlaubt.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, in öffentlichen geschlossenen Räumen (z.B. Einkaufszentren – und Geschäften) und überall dort im öffentlichen Bereich, wo ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Seit dem 20. November 2020 gilt zudem die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im gesamten öffentlichen Raum in der Stadt Chisinau.
Besonderheiten in den Regionen
Die Behörden des abtrünnigen Landesteils Transnistrien haben den Notstand zum 15. Juni 2020 auslaufen lassen. Die verfügten Einschränkungen bleiben jedoch bestehen. Es dürfen weiterhin keine Ausländer einreisen.
Ausnahmen gelten nur für Ausländer, die in Transnistrien ihren Wohnsitz haben sowie für Diplomaten und Vertreter internationaler Organisationen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der moldauischen Regierung.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt auf der Webseite der Nationalen Agentur für Öffentliche Gesundheit , aus welchen Ländern aktuell keine Einreise in die Republik Moldau möglich ist.
• Bei COVID-19-Symptomen kontaktieren Sie den moldauischen medizinischen Notruf 112.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Polen - Änderung Reiseverbindungen:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Polen wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
In Polen ist eine massive Zunahme von COVID-19-Infektionen zu verzeichnen. In inzwischen allen Woiwodschaften Polens beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Polen als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ist ohne Einschränkungen möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer COVID-19-Test ist nicht erforderlich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind reduziert vorhanden. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind erlaubt. Für internationale Flugverbindungen in diese 9 Länder gilt bis zunächst 8. Dezember 2020 ein Verbot für den regulären Flugverkehr. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist deutlich eingeschränkt. Das Land ist grundsätzlich in gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Infektionen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten.
Das gesamte Land ist derzeit in der roten Zone. Dies bedeutet folgende Einschränkungen:
Restaurants sind grundsätzlich geschlossen, nur Mitnahme- und Lieferservice ist erlaubt. In Läden und Poststellen bis zu 100 m² dürfen sich max. 5 Kunden pro 10 m² gleichzeitig aufhalten. Ab 100 m² ist die max. Kundenzahl auf eine Person pro 15 m² begrenzt. In Einkaufszentren sind nur noch Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien und Dienstleistungsanbieter geöffnet. Montags bis freitags zwischen 10 und 12 Uhr ist Senioren das Einkaufen in Lebensmittelgeschäften, Drogerien und Apotheken vorbehalten. Senioren über 70 dürfen ihre Wohnung nur mit dem Ziel der dienstlichen oder beruflichen Tätigkeit, für unbedingte Bedürfnisse des täglichen Lebens und zur Teilnahme an religiösen Veranstaltungen verlassen. Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze 30% aller Sitz- und Stehplätze oder 50% aller Sitzplätze. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl 5, bei religiösen Zusammenkünften liegt sie bei 1 Person pro 15 m². Bei Treffen im häuslichen Raum sowie bei dienstlichen und beruflichen Veranstaltungen und Terminen beträgt die maximale Personenzahl 20. Hochzeiten und private Feiern sind untersagt. Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen sind geschlossen. Diskotheken und Clubs sind geschlossen. Sportveranstaltungen finden ohne Publikum statt. Kureinrichtungen, Fitnesseinrichtungen, Schwimmbäder und Aquaparks sind grundsätzlich geschlossen.
Übernachtungen in Hotels sind nur noch Geschäftsreisenden erlaubt. In Hotels können Restaurants für Hotelgäste öffnen, die mind. einen Tagesaufenthalt buchen; gleiches gilt für die Nutzung von Schwimmbädern und Fitnessräumen von Hotels. Der Schul- und Hochschulbetrieb ist stark eingeschränkt. Von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr dürfen Kinder unter 16 Jahren den Wohnbereich nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen verlassen.
Die öffentliche Verwaltung arbeitet überwiegend im Homeoffice. Es besteht eine Empfehlung der Regierung an die Bevölkerung, wenn möglich zu Hause zu bleiben.
Die Einteilung der betroffenen Kreise und Städte veröffentlichen das polnische Gesundheitsministerium, auch über Twitter, und die polnische Regierung (Maßnahmen werden detailliert erläutert). Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert und bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Die medizinische Versorgung kann durch die starke Belastung des Gesundheitssystems mit COVID-19-Patienten eingeschränkt sein.
Hygieneregeln
Es besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht auch im Freien. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Personen, die im Haushalt einer auf COVID-19 positiv getesteten Person leben, sind automatisch unter Quarantäne gestellt, ohne dass eine separate Entscheidung des polnischen Gesundheitsamts ergeht. Die Quarantäne gilt bis zum Ablauf von sieben Tagen nach Beendigung der Isolierung der positiv getesteten Person im Haushalt.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen oder nach Nutzung der am Eingang vorhandenen Handdesinfektionsmittel
Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Polen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf potentiell weitere Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Spanien - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land: Andalusien; Besonderheiten auf den Inseln: Kanaren:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird derzeit mit Ausnahme der Kanarischen Inseln aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte gibt es im ganzen Land. Lediglich auf den Kanarischen Inseln sind die Infektionszahlen niedriger.
Landesweit -mit Ausnahme der Kanarischen Inseln- beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Spanien -mit Ausnahme der Kanarischen Inseln- als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Seit dem 23. November 2020 gilt für alle Reisenden, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests mit sich zu führen. Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg. Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Englisch oder Spanisch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Für die Kanaren ist bereits seit 14. November 2020 für die Unterbringung grundsätzlich ein negativer PCR- oder Antigentest erforderlich; zudem besteht die grundsätzliche Pflicht zum Aktivieren der spanische Corona-App "Radar COVID " siehe Besonderheiten auf den Inseln.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen bereits seit einiger Zeit ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt die nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Die Bewegungsbeschränkungen betreffen insgesamt 31 Gebiete in der Stadt Madrid und in elf weiteren Gemeinden (s. Karte ). Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen, die ab dem 23. November 2020 im Rahmen eines Stufenplanes je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens schrittweise reduziert werden. Derzeit gilt:
• Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden (Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen).
• Zusätzlich darf man jeweils von Freitag, 6 Uhr bis Montag, 6 Uhr die Gemeinde/Stadt nur aus triftigen Gründen verlassen (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen).
• Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Reisende, die an ihren ständigen Wohnsitz zurückkehren, sind davon ausgenommen. Sie müssen jedoch eine behördliche Erklärung mit sich führen.
• Bars und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet, im Innenbereich mit 30% Kapazität (jeweils mit weiteren Einschränkungen hinsichtlich Abständen und Gästezahl).
• Einkaufszentren sind geschlossen (außer Geschäfte für Lebensmittel u.a. Waren des täglichen Bedarfs), Geschäfte für Lebensmittel u.a. Waren des täglichen Bedarfs mit weniger als 800 m² sind mit 30 % Kapazität geöffnet, ebenso solche, die Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt anbieten (Friseure, Manikürestudios usw.).
• Sport- und Fitnessklubs sind teilweise geöffnet (keine Schwimmbäder).
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind generell untersagt.
Für Andalusien wurde das seit dem 30. Oktober 2020 bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 10. Dezember 2020, 0 Uhr, verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Alle Städte und Gemeinden Andalusiens dürfen seit dem 10. November 2020, 0 Uhr, bis zum 10. Dezember 2020 nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe betreten oder verlassen werden. Bestimmte sogenannte „nicht-essentielle“ Geschäfte und Restaurants/Bars müssen um 18 Uhr schließen. In der Provinz Granada gelten aufgrund der dort hohen Infektionszahlen für bestimmte Bereiche (Granada Stadt und einige umliegende Ortschaften) weitergehende Beschränkungen, wie z.B. ganztägige Schließung von „nicht-essentiellen“ Geschäften, Bars und Restaurants.
Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 Uhr bis 7 Uhr.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
Landesweit wurden aufgrund steigender Infektionszahlen u.a. folgende Maßnahmen beschlossen, die von den einzelnen Autonomen Gemeinschaften umgesetzt werden:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens 2 Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien. In mehreren Autonomen Gemeinschaften sind Zusammenkünfte von mehr als 6 Personen untersagt.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 Uhr bis 6 Uhr, auf der Insel Ibiza beginnt die Ausgangssperre bereits um 22 Uhr.
Auf den Kanaren müssen seit 14. November 2020 alle mindestens 6 Jahre alten Besucher (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten möchten, an der Rezeption ein negatives Testergebnis auf COVID-19 vorlegen. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen und das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss. Für Reisende besteht die grundsätzliche Pflicht, während ihres Aufenthalts die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren. Besucher, die ab dem 23. November 2020 aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Kapitel Einreise) ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen, welches dann ebenfalls für den Bezug der touristischen Unterkunft Verwendung finden kann.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Beachten Sie die seit dem 14. November 2020 geltende Testpflicht bei Einreise auf die Kanarischen Inseln (s. Besonderheiten auf den Inseln).
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Wenn Sie sich touristisch in Spanien (mit Ausnahme der Kanarischen Inseln) aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Angola wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Angola ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Angola ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise aus dem Ausland ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Ferner muss das Einreiseformular („Formulário de registo de viagem“) vor Antritt der Reise online ausgefüllt werden und bei Einreise vorgelegt werden können.
Ab dem ersten Tag der Einreise ist eine Quarantäne verpflichtend. Ausländer mit festem Wohnsitz und im Land akkreditierte Diplomaten dürfen sich zu Hause in Quarantäne begeben, wenn der PCR-Test vor Einreise negativ ausgefallen ist. Ausländer ohne festen Wohnsitz im Land können die Quarantäne in der für den Aufenthalt vorgesehenen Unterkunft verbringen, sofern die Bedingungen zur Selbstisolation gegeben sind (andernfalls institutionelle Quarantäne). Zur Beendigung der Quarantäne ist es erforderlich, einen Schnelltest oder PCR-Test durchzuführen, was erst ab dem siebten Tag der Quarantäne möglich ist. Zusätzlich ist eine schriftliche Genehmigung der angolanischen Gesundheitsbehörden für die Beendigung der Quarantäne erforderlich.
Asymptomatische Fälle dürfen zwecks Isolation zu Hause bleiben und müssen nicht in eine staatliche/medizinische Einrichtung. Alle zum Haushalt gehörenden Personen müssen dann ebenfalls zu Hause bleiben und sich räumlich von der infizierten Person trennen.
Abgelaufene angolanische Dokumente und Visa bleiben vorläufig bis zum 31. Dezember 2020 gültig.
Durch- und Weiterreise
Für die Ausreise aus Angola ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf maximal 72 Stunden vor Ausreise erfolgen.
Reiseverbindungen
Der internationale und nationale Flugverkehr wurde teilweise wieder aufgenommen. Die Landgrenzen bleiben jedoch geschlossen.
Beschränkungen im Land
Der seit 27. März 2020 geltende Ausnahmezustand gilt bis auf weiteres in abgeschwächter Form fort. Verkehr zwischen den Provinzen ist nur zu wirtschaftlichen Zwecken erlaubt, die Hauptstadt Luanda ist bis zum 22. Dezember 2020 vom Provinzverkehr weitgehend ausgeschlossen. Grundsätzlich wird außerdem empfohlen, zu Hause zu bleiben und nur, wenn nötig, das Haus zu verlassen. Dies gilt insbesondere im Zeitraum von 22 bis 5 Uhr.
Der Schulbetrieb findet nur auf Sekundarschulniveau im Präsenzunterricht statt.
Sportliche Aktivitäten dürfen im Freien nur zu bestimmten Uhrzeiten ausgeübt werden. Märkte und Restaurants haben verkürzte Öffnungszeiten. Gottesdienste und andere Versammlungen sind begrenzt möglich. Die Strände und öffentliche Schwimmbäder wurden bis auf weiteres geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum, öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Märkten oder bei Straßenverkäufern gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei Versammlungen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der angolanischen Regierung und der zuständigen Behörden.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Corona-Hotline 111.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Belarus - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belarus wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belarus ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte liegen insbesondere in bevölkerungsreichen urbanen Gebieten wie Minsk und anderen größeren Städten des Landes. Belarus ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das belarussische Informationsportal StopCOVID und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Nach Informationen des belarussischen Gesundheitsministeriums ist Deutschland als Risikogebiet eingestuft. Für Einreisende aus Deutschland gilt eine 10-tägige Isolationspflicht.
Die Landgrenzübergänge sowie Bahngrenzübergänge für den regulären Grenzverkehr zur Einreise nach Belarus für Drittstaatsangehörige sind temporär geschlossen. Dies betrifft die Einreise auf dem Landweg aus den Ländern Litauen, Lettland, Polen und der Ukraine. Ausnahmen gelten u.a. für:
• Ausländer mit Diplomaten- oder Dienstpässen
• Leiter und Mitglieder offizieller Delegationen
• Personen, die im internationalen Güterverkehr beschäftigt sind
• Ausländer, die Ehegatten, Eltern oder Kinder von belarussischen Staatsgehörigen sind
• Ausländer, mit Aufenthaltserlaubnis
• Ausländer mit Arbeitserlaubnis oder Arbeitsnachweis
• Ausländer, die aufgrund einer schweren Krankheit oder des Todes einer nahestehenden Person einreisen wollen
• Bürger der russischen Föderation, die im Transit in ihrem Heimatstaat reisen
Die Restriktionen gelten bis auf weiteres.
Die Einreise über den internationalen Flughafen Minsk ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich.
Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz nicht in Belarus haben, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Über das negative Testergebnis muss das Original eines medizinischen Attests (in russischer, belarussischer, oder englischer Sprache) vorgelegt werden. Aus dem Befund müssen Name, Vorname und Vatersname (sofern vorhanden) hervorgehen. Das Attest kann auch der Ausdruck eines elektronischen Testergebnisses sein, muss aber Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde beinhalten.
Die belarussischen Grenzbehörden können bei Nichtvorliegen des negativen Testergebnisses die Einreise verweigern. Ein nachträglicher Test (z.B. am Flughafen Minsk) ist nicht vorgesehen.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise auf dem Landweg über Polen nach Deutschland ist grundsätzlich möglich.
Reiseverbindungen
Reguläre direkte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus bestehen regelmäßig ohne besondere Einschränkungen. Es kann jedoch vereinzelt zu Flugausfällen kommen. Bahn- und Busverbindungen bestehen weiterhin.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche und private Leben ist –abgesehen von der Masken- und Selbstisolationspflicht nach Einreise – bislang unberührt von staatlich verordneten einschränkenden Infektionsschutzmaßnahmen.
Hygieneregeln
In Minsk und anderen Städten bzw. Bezirken gilt eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Maskenpflicht gilt u. a. in Banken, Einkaufszentren, öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der belarussischen Botschaft in Berlin.
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der belarussischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten können Sie sich über das belarussische Gesundheitsministerium oder dessen COVID-Hotline informieren (+ 375 29 156 85 65).
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Bulgarien - Ergänzung:
Ab dem 27. November bis zum 21. Dezember gelten neue Anti-Epidemie-Maßnahmen in Bulgarien. Universitäten und Schulen sollen auf Online-Unterricht umstellen. Kindergärten schließen vollständig. Theater dürfen mit einem Besucherlimit von 30 Prozent ihrer Kapazitäten weiter betrieben werden. Restaurants sollen Essen nur noch zum Mitnehmen verkaufen. Kirchen und andere Gotteshäuser bleiben geöffnet, ebenso wie öffentliche Parks und Gärten. Reisebeschränkungen soll es nicht geben. Quelle: tagesschau.de
Chile - Änderung Einreise, Reiseverbindungen:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Chile wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Chile ist von COVID-19 weiterhin besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte waren bisher der Ballungsraum Santiago/Valparaíso/Viña del Mar, die Regionen Maule, Magallanes und Arica/Tarapacá/Antofagasta sowie die Regionen Araucanía (Temuco), Ríos (Valdivia) und Lagos (Puerto Montt). Chile ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das chilenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit dem 23. November 2020 ist die Einreise für touristische Zwecke ausschließlich über den internationalen Flughafen Santiago de Chile wieder möglich. Zu den aktuell geltenden Ausnahmeregelungen erteilen die chilenische Botschaft in Berlin bzw. die chilenischen Einreisebehörden weitere Informationen.
Für jeden Reisenden gilt nach zugelassener Einreise grundsätzlich die Verpflichtung zur sofortigen 14-tägigen häuslichen Quarantäne. Die Quarantäne kann durch Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses vermieden werden. Das Ergebnis außerhalb Chiles durchgeführter PCR-Tests wird anerkannt, wenn der Test nicht länger als 72 Stunden vor Einreise nach Chile durchgeführt wurde. Die verbindliche Entscheidung fällen in jedem Einzelfall die Gesundheitsbehörden am Flughafen Santiago de Chile. Bei Einreisen aus einem Risikoland ist die Einhaltung der Quarantäne auch nach Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses zwingend erforderlich.
Durch- und Weiterreise
Der internationale Transit im Luftverkehr am Flughafen Santiago de Chile ist unter der Voraussetzung möglich, dass der Flughafen nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet in reduziertem Umfang statt. Bei zugelassenen Einreisen aus dem Ausland über den Flughafen Santiago de Chile ist im Falle der Quarantäneverpflichtung die Weiterreise an den Zielort in Chile mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln innerhalb von 24 Stunden nach Einreise möglich.
Die Landgrenzen und Seehäfen sind grundsätzlich geschlossen.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 0 Uhr bis 5 Uhr.
Im Rahmen des nationalen Planes „Paso a Paso“ erfolgt in Abhängigkeit vom örtlichen COVID-19-Geschehen eine Rückkehr zur Normalität in fünf Quarantänestufen. Die Einstufungen der Städte und Gemeinden werden im wöchentlichen Rhythmus neu vergeben. Entsprechend dynamisch gestalten sich die Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
•Informieren Sie sich zu detaillierten Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen über das chilenische Gesundheitsministerium.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das chilenische Gesundheitsministerium.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Dänemark - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dänemark mit Ausnahme der Färöer und Grönland wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Färöer und nach Grönland wird vor dem Hintergrund geltender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Auch Dänemark ist inzwischen stark von COVID-19 betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Dänemark mit Ausnahme der Färöer und Grönland als Risikogebiet eingestuft wurde. Die Gebiete Grönland und Färöer weisen nur geringe Infektionszahlen auf und gelten daher nicht als Risikogebiet. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die dänische Gesundheitsbehörde und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 29. Oktober 2020 wird ganz Deutschland von den dänischen Behörden als COVID-19-Hochrisikoland (rot) eingestuft. Einreisen zu rein touristischen Zwecken von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, sind nicht mehr erlaubt. Die Einreise in sieben Gemeinden („Kommunen“) der Region Nordjylland (Hjørring, Frederikshavn, Brønderslev, Jammerbugt, Vesthimmerland, Thisted und Læsø), in denen eine neue Variante des Coronavirus entstanden ist, ist für Personen mit Wohnsitz außerhalb Dänemarks wieder möglich, es wird jedoch grundsätzlich davon abgeraten. Ggf. ist ein triftiger Reisegrund nachzuweisen.
Personen mit Wohnsitz in einem epidemiologisch als Hochrisikoland eingestuften Land dürfen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach Dänemark einreisen. Es muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der maximal 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde. Detaillierte Informationen, für welchen Personenkreis Ausnahmeregelungen gelten und bei welchen Gründen eine Einreise weiterhin möglich ist sowie welche Anforderungen an den ggf. vorzulegenden Test gestellt werden, bieten die dänischen Behörden. Es gelten u.a. Sonderregeln für Bewohner von Grenzregionen, darunter Reisende mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Diese dürfen einreisen, wenn sie entweder einen wichtigen Grund nachweisen oder einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht mehr als 72 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde.
Dänemark nimmt die Risikoeinstufungen auf Grundlage von EU-einheitlichen Kriterien vor. Die aktuelle Liste der Hochrisikogebiete findet sich auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.
Das dänische Statens Serum Institut aktualisiert die epidemiologische Einstufung der Länder und Regionen wöchentlich anhand der COVID-19-Infektionszahlen und veröffentlicht diese ebenfalls auf dem Informationsportal der dänischen Behörden.
Bei Einreise wird immer ein gültiger Pass oder Personalausweis benötigt. Dazu kommt:
1. Bei Einreisen aus einem COVID-19-Hochrisikoland ist ein Nachweis des Reisezwecks sowie der Nachweis eines negativen PCR-Tests mitzuführen.
2. Bei Einreisen aus einem als epidemiologisch „nicht sicher“ eingestuften Land ist ein Nachweis des Reisezwecks mitzuführen.
3. Bei der Einreise von Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch sicher („offen“) eingestuften Land genügt der Nachweis des Wohnsitzes (z.B. Adresse auf dem Personalausweis, Meldebescheinigung).
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist derzeit an allen Grenzübergängen möglich. Es werden verstärkt stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. An den internationalen Flughäfen finden ebenfalls Kontrollen statt.
Für Fragen zum Thema Einreise nach Dänemark hat die dänische Polizei eine Hotline unter +45 7020 6044 (Mo-Mi 8-16 Uhr, Do 8-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr) eingerichtet.
Nichtdänischen Staatsangehörigen, die deutliche Symptome von COVID-19 zeigen, beispielsweise Husten oder Fieber, wird die Einreise nach Dänemark unabhängig vom Grund verwehrt.
Reisenden werden an der Grenze sowie während des Aufenthalts in Dänemark stichprobenartig Tests angeboten, die dazu dienen, eine mögliche Verbreitung des Virus zu überwachen.
Durch- und Weiterreise
Reisenden wird unabhängig vom Wohnsitz die Durchreise erlaubt, wenn sie im Zielland Urlaub machen oder einen triftigen Grund für die Reise haben. Die Durchreise in das Heimatland bzw. Land des ständigen Wohnsitzes ist generell erlaubt. Entsprechende Nachweise müssen vorgelegt werden. Auch Umsteigeverkehr an Flughäfen ist gestattet. Weitere Informationen bietet die dänische Polizei.
Die Durchreise durch Dänemark ist für Personen mit Wohnsitz in einem als „offen“ klassifizierten Land unabhängig vom Reisezweck erlaubt.
Reiseverbindungen
Die aufgrund von COVID-19 teilweise stark eingeschränkten grenzüberschreitenden Verkehrsverbindungen haben sich seit Sommer 2020 wieder normalisiert. Eine Platzreservierung ist in allen Fernzügen der Dänischen Bahn erforderlich.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Cafés, Geschäfte, kulturelle Einrichtungen (u.a. Museen, Theater, Kinos) und andere Einrichtungen wie Zoos, Schwimmbäder und Vergnügungsparks sind geöffnet. Gaststättenbetriebe dürfen nur bis 22 Uhr geöffnet sein.
Alkoholverkauf im Einzelhandel und in Kiosken ist nach 22 Uhr untersagt. Im gesamten öffentlichen Raum sind Maßnahmen zur physischen Distanzierung und zusätzlicher Hygiene einzuhalten. Wo möglich soll auf die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs verzichtet werden. Es gilt grundsätzlich ein Verbot von Versammlungen von mehr als 10 Personen, für bestimmte Versammlungen, darunter Beerdigungen, Freizeitaktivitäten von Personen unter 21 Jahren und Kulturveranstaltungen mit sitzendem Publikum gelten jedoch unterschiedliche großzügigere Regeln. Die absolute Obergrenze liegt bei 500 Teilnehmern. Die dänische Polizei hat eine Reihe von Orten, sog. Hotspots, identifiziert, an denen es zu größeren Menschenansammlungen kommen kann. Diese Hotspots sollten vermieden werden, die Polizei kann auch Aufenthaltsverbote dort erlassen.
Es wird empfohlen, soziale Kontakte gering zu halten und auch Zusammenkünfte im eigenen Zuhause auf max. 10 Personen zu beschränken.
Hygieneregeln
An Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, U-Bahn, S-Bahn, Fähren) einschließlich Bahnhofs- und Haltestellenbereich und im gewerblichen Personentransport (Taxis, Reisebusse) sowie in öffentlich zugänglichen Gebäuden, Supermärkten, im Einzelhandel und in Freizeiteinrichtungen besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske oder Visier). Diese Pflicht gilt außerdem beim Besuch von Restaurants, Bars, Cafés und ähnlichen Gaststättenbetrieben, solange man nicht am Platz sitzt. In Behandlungs- und Pflegesituationen, z.B. in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen, ist die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls vorgeschrieben. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind von den Verpflichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Bei Personen mit erhöhtem Risiko oder in Situationen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (z.B. beim Sport, Singen oder in schlecht belüfteten Räumen) wird ein Abstand von zwei Metern empfohlen.
Besonderheiten in den Regionen
Auch für Reisen auf die Färöer gilt, dass Personen mit Wohnsitz in einem als epidemiologisch nicht sicher eingestuften Land nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einreisen dürfen. Unabhängig von Reisegrund und Herkunftsland erfolgt bei Einreise ein PCR-Test. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Reisende verpflichtet, sich umgehend in häusliche Quarantäne zu begeben. Ein zweiter Test ist nach sechs Tagen vorgesehen. Mehr Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer.
Einreisen nach Grönland sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Es wird ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests zur Einreise benötigt. Der Test muss in einem nordischen Land (z.B. Dänemark oder Island) durchgeführt worden sein. Zusätzlich ist eine mehrtägige häusliche Selbstisolation von bis zu 14 Tagen erforderlich. Wenn ein erneuter Test, der fünf Tage nach Einreise durchgeführt wird, negativ ausfällt, kann die Selbstisolation vorzeitig beendet werden. Weitere Informationen zu Einreise- und Quarantänebestimmungen bietet die grönländische Regierung.
• Bitte befolgen Sie die Anweisungen der dänischen Behörden und befolgen deren Anweisungen.
• Laden Sie sich ggf. die App „Smittestop“ der dänischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Wenn Sie sich touristisch in Dänemark aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona-Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
Haiti - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Durch-und Weiterreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Haiti wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Haiti ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Region rund um die Hauptstadt Port-au-Prince. Haiti ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Das Gesundheitssystem Haitis ist auf COVID-19-Fälle weiterhin nur unzureichend vorbereitet.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministerium für öffentliches Gesundheitswesen und Bevölkerung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Haiti ist derzeit praktisch nur auf dem Luftweg möglich, die Landgrenze zur Dominikanischen Republik ist durch diese weiterhin geschlossen.
Bei der Einreise erfolgt eine Kontrolle der Körpertemperatur. Außerdem muss ein Nachweis über einen maximal 72 Stunden zuvor erfolgten negativen PCR-Test vorgelegt werden, andernfalls eine vierzehntägige häusliche Quarantäne zwingend vorgeschrieben ist.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenzen zur Dominikanischen Republik sind, außer für Grenzanrainer, weiterhin geschlossen.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen sind derzeit nur sehr wenige vorhanden
Beschränkungen im Land
In der Zeit von Mitternacht bis 4 Uhr morgens gilt eine Ausgangssperre.
Hygieneregeln
In allen geschlossenen, der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen (Geschäfte, Behörden, etc.) gilt eine Maskenpflicht.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der haitianischen Regierung.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den nächsten Arzt per Telefon.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Hongkong - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Hongkong wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Hongkong war bisher von COVID-19 kaum betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Hongkonger Centre for Health Protection und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise nach Hongkong für Personen ohne dauerhafte Aufenthaltsberechtigung ist nicht möglich.
Personen mit Aufenthaltsberechtigung, die aus dem Ausland zurückkehren, müssen sich nach Einreise einer verpflichtenden 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Seit dem 13. November 2020 muss diese 14-tägige Quarantäne im Hotel verbracht werden. Bei Ankunft in Hongkong ist eine Hotelreservierung in Englisch oder Chinesisch für mindestens 14 Tage ab Tag der Ankunft vorzulegen. Reisende müssen sich darüber hinaus bei Einreise einem Speicheltest im „Temporary Specimen Collection Center“ (TSCC) des Department of Health unterziehen. Das Testergebnis muss noch am Flughafen abgewartet werden.
Bei Einreise am späten Nachmittag oder Abend werden die Reisenden bis zum Vorliegen des Testergebnisses in einem staatlich vorgesehenen Hotel untergebracht. Wer möchte, kann auch während der Nacht im TSCC verbleiben und dort auf das Ergebnis warten. Sofern ein positives Testergebnis vorliegt, wird eine stationäre Unterbringung im Krankenhaus in die Wege geleitet.
Ab dem 28. November 2020, 0 Uhr, wird Deutschland neben 16 weiteren Ländern von den Hongkonger Behörden als Hochrisikoland eingestuft (s. Länderliste).
Dies bedeutet, dass zusätzlich zur Hotelreservierung bei der Einreise auch ein negativer PCR-Test vorzulegen ist zusammen mit einer Bestätigung, dass das Labor nach ISO 15189 zertifiziert bzw. von den deutschen Behörden anerkannt ist. Weitere Einzelheiten zu den zusätzlich bei der Einreise geforderten Unterlagen sowie Informationen über die Liste der ISO 15189 zertifizierten Labore sind auf der Homepage des Generalkonsulats Hongkong veröffentlicht. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen in Hongkong finden sich auch hier.
Durch- und Weiterreise
Der Transit über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der Transit aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern der Weiterflug mit derselben Fluggesellschaft erfolgt, eine Bordkarte für den Anschlussflug vorliegt und das Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt ist. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Homepage des Flughafens Hongkong.
Reiseverbindungen
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
- Hong Kong International Airport (24 Stunden),
- Shenzhen Bay (10 Uhr bis 22 Uhr),
- Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet das Government of Hong Kong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht.
Hygieneregeln
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum. Gruppenzusammenkünfte von mehr als vier Personen in der Öffentlichkeit sind verboten. Restaurants, Fitnesseinrichtungen, etc. sind wieder (eingeschränkt) geöffnet. Je nach Anstieg der Fallzahlen kann es erneut zu einer Verschärfung der Maßnahmen kommen.
•Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln des Government of Hong Kong.
•Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und des Government of Hong Kong.
•Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
•Beachten Sie, dass die Einreise auf dem Landweg nach Festlandlandchina derzeit stark eingeschränkt ist.
Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind von COVID-19 weiterhin betroffen.
Israel und die Palästinensischen Gebiete sind weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das israelische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Es besteht ein Einreiseverbot für alle ausländischen Reisenden. Ausnahmen gelten nur für ausländische Reisende, die einen Lebensmittelpunkt in Israel nachweisen können. Dazu ist vorab mit der zuständigen israelischen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen. Grundsätzlich müssen sich diese Reisenden direkt nach Einreise für 14 Tage in Quarantäne begeben. Reisende, die nicht über eine abgeschlossene Wohneinheit (Apartment, Haus, etc.) verfügen, stehen hierfür speziell von der israelischen Regierung eingerichtete Quarantänehotels zur Verfügung.
Nur für Reisende, die sich 14 Tage vor Einreise durchgängig in „grünen Ländern“ aufgehalten haben, entfällt derzeit die Quarantäne. Seit dem 8. November 2020 zählt Deutschland zu den „roten Ländern“. Eine Quarantänepflicht besteht somit für alle Reisenden, die sich in den letzten 14 Tagen in Deutschland aufgehalten haben. Weitere Hinweise zu Ein- und Ausreisevorschriften bietet die israelische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist derzeit nur temporär für koordinierte Ein- und Ausreisen von Palästinensern geöffnet.
Der Übergang Erez zwischen dem Gaza-Streifen und Israel ist für den Personenverkehr in jeweils beiden Richtungen geschlossen. Der Grenzübergang Rafah zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten ist grundsätzlich geschlossen, wird aber in unregelmäßigen Abständen immer wieder für wenige Tage geöffnet.
Reiseverbindungen
Es gibt derzeit nur wenige Flugverbindungen nach Deutschland.
Beschränkungen im Land
Es bestehen weiterhin Einschränkungen im täglichen Leben.
In Israel sind nicht als essentiell angesehene Geschäfte und Büros mit Kundenverkehr geschlossen, Supermärkte und Apotheken sind geöffnet; Restaurants sind geschlossen. Es bestehen Ausnahmen für Lieferservices oder Take-Away-Angebote. Menschenansammlungen sind auf 20 Personen im Freien und 10 Personen in geschlossenen Räumen beschränkt. In „roten Städten“ mit hohen Infektionsraten können weitere einschränkende Maßnahmen getroffen werden.
In den Palästinensischen Gebieten gilt weiterhin der Notstand. Hotels und Pensionen im Westjordanland sind für ausländische Gäste nach wie vor geschlossen. Ab dem 26. November 2020 müssen Geschäfte mit Ausnahme von Apotheken und Bäckereien, Restaurants sowie öffentliche und religiöse Einrichtungen für die Dauer von zwei Wochen jeweils von donnerstags um 19 Uhr bis sonntags um 6 Uhr durchgehend und an den anderen Wochentagen von abends 19 Uhr bis morgens 6 Uhr schließen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Außerdem sind Abstandsregelungen (zwei Meter zu anderen Personen) einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahme und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Litauen - Ergänzung:
Litauens hat den Teil-Lockdown bis zum 17. Dezember verlängert. Gastronomische Betriebe dürfen damit weiter nur noch außer Haus verkaufen, Freizeit-, Kultur-, Unterhaltungs- und Sportstätten bleiben weitestgehend geschlossen sowie Veranstaltungen und Versammlungen an öffentlichen Orten untersagt. Weiter gilt eine Maskenpflicht in fast allen öffentlichen Räumen. Die Regierung lockerte aber die Beschränkungen für Museen und Galerien, die ab 10. Dezember von Gruppen von nicht mehr als zwei Personen (außer Familien) besucht werden dürfen. Sie müssen dabei aber sicherstellen, dass für jeden Besucher eine Fläche von 10 Quadratmetern zur Verfügung steht und Abstandsregeln gelten. Quelle: tagesschau.de
Luxemburg - Ergänzung:
Ab diesem Donnerstag müssen Restaurants, Kneipen sowie zahlreiche Kultur- und Freizeiteinrichtungen bis zum 15. Dezember schließen. Zudem werden die Kontaktbeschränkungen weiter verschärft. Quelle: tagesschau.de
Moldau, Republik - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Hygieneregeln, Besonderheiten in den Regionen:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Moldau wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Republik Moldau ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher insbesondere die Hauptstadt Chisinau. Die Republik Moldau ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das moldauische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende aus Deutschland und aus weiteren Ländern der Liste der Nationalen Agentur für Öffentliche Gesundheit unterliegen seit dem 26. Oktober 2020 Beschränkungen. Für sie gilt ein generelles Einreiseverbot, sofern die gelisteten Länder der Ausgangspunkt der Reise sind oder vor Ankunft in der Republik Moldau auch nur kurzzeitig im Transit (Flughafentransit, Durchreise auf dem Landweg) bereist wurden. Es gelten folgende Ausnahmen:
a)
• Familienangehörige von moldauischen Staatsangehörigen,
• Personen mit längerfristigem Visum, einem Aufenthaltstitel oder einem Dokument, das einem von den moldauischen Behörden ausgestellten Aufenthaltstitel entspricht,
• Familienangehörige, die zu einem ausländischen Staatsangehörigen reisen, der über einen moldauischen Aufenthaltstitel verfügt,
• ausländische Staatsangehörige, die als Lehrpersonal in der Republik Moldau arbeiten werden.
b)
• ausländische Journalisten, die dauerhaft als Korrespondent beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Europäische Integration registriert sind,
• Schüler und Studenten, die zur Organisation, Aufnahme oder Abschluss eines Studiums sowie entsprechenden Aufnahme oder Abschlussprüfungen einreisen oder die bereits in einer moldauischen Bildungseinrichtung immatrikuliert sind; für die Organisation eines Studiums kann ein legaler Vertreter oder eine durch diesen bestimmte Begleitperson mitreisen,
• Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen wollen und dies z.B. anhand eines entsprechenden Visums oder Aufenthaltstitels belegen können bzw. über entsprechende Nachweise verfügen (z.B. Einladung eines Geschäftspartners, Vertrag, etc.),
• Reisen „zu medizinischen und humanitären Zwecken, einschließlich Begleitung (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich)“.
• Pendler/innen und
• Kraftfahrer/innen im Waren-, Luft- , Schiffs-, Schienen-und kommerziellen Personen- und Schienenverkehr,
• Transitreisende und
• Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen oder eines VN-Laissez-Passer sowie Familienangehörige von Botschafts- und Konsulatsangehörigen und Personal internationaler Organisationen und Missionen mit Akkreditierung in der Republik Moldau und Personal im Bereich der Humanitären Hilfe.
Die unter a) genannten Fallgruppen unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht und müssen bei Einreise ein epidemiologisches Formular ausfüllen.
Die unter b) genannten Fallgruppen sind von der Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolierung nach Einreise ausgenommen, wenn sie keine Symptome zeigen.
Die Nationale Agentur für Öffentliche Gesundheit aktualisiert ihre Länderliste alle 14 Tage.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist auf festgelegten Routen möglich. Bei Einreise entscheidet der Grenzbeamte über gewährte Transitzeit und Route. Detaillierte Informationen gibt die moldauische Grenzpolizei.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr von und nach Moldau besteht. Der grenzüberschreitende Straßen- und Schienenpersonenverkehr ist bei Beachtung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen gestattet. Diese einseitige Freigabe bedeutet nicht in jedem Fall, dass ein grenzüberschreitender Verkehr möglich ist, da in den Nachbarländern diesbezüglich weiterhin Restriktionen gelten können.
Beschränkungen im Land
Die moldauische Regierung hat den Mitte März 2020 ausgerufenen Notstand beendet. In weiten Teilen des Landes wurde jedoch ein regionaler „Gesundheitsnotstand“ (code red) ausgerufen. Zusammenkünfte von mehr als 3 Personen an öffentlichen Plätzen wie z.B. Parks, Straßen oder Stränden sind verboten. Personen über 63 Jahre dürfen ihre Wohnung nur bei dringender Notwendigkeit verlassen (z.B. Fahrt zur Arbeit, Einkauf von Lebensmitteln, Arztbesuch). Der Aufenthalt auf Spiel- und Sportplätzen, sowie in Vergnügungsparks und anderen Erholungsgebieten ist nicht erlaubt.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, in öffentlichen geschlossenen Räumen (z.B. Einkaufszentren – und Geschäften) und überall dort im öffentlichen Bereich, wo ein 1-Meter-Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Seit dem 20. November 2020 gilt zudem die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im gesamten öffentlichen Raum in der Stadt Chisinau.
Besonderheiten in den Regionen
Die Behörden des abtrünnigen Landesteils Transnistrien haben den Notstand zum 15. Juni 2020 auslaufen lassen. Die verfügten Einschränkungen bleiben jedoch bestehen. Es dürfen weiterhin keine Ausländer einreisen.
Ausnahmen gelten nur für Ausländer, die in Transnistrien ihren Wohnsitz haben sowie für Diplomaten und Vertreter internationaler Organisationen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der moldauischen Regierung.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt auf der Webseite der Nationalen Agentur für Öffentliche Gesundheit , aus welchen Ländern aktuell keine Einreise in die Republik Moldau möglich ist.
• Bei COVID-19-Symptomen kontaktieren Sie den moldauischen medizinischen Notruf 112.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Polen - Änderung Reiseverbindungen:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Polen wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
In Polen ist eine massive Zunahme von COVID-19-Infektionen zu verzeichnen. In inzwischen allen Woiwodschaften Polens beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Polen als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ist ohne Einschränkungen möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer COVID-19-Test ist nicht erforderlich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind reduziert vorhanden. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind erlaubt. Für internationale Flugverbindungen in diese 9 Länder gilt bis zunächst 8. Dezember 2020 ein Verbot für den regulären Flugverkehr. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist deutlich eingeschränkt. Das Land ist grundsätzlich in gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Infektionen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten.
Das gesamte Land ist derzeit in der roten Zone. Dies bedeutet folgende Einschränkungen:
Restaurants sind grundsätzlich geschlossen, nur Mitnahme- und Lieferservice ist erlaubt. In Läden und Poststellen bis zu 100 m² dürfen sich max. 5 Kunden pro 10 m² gleichzeitig aufhalten. Ab 100 m² ist die max. Kundenzahl auf eine Person pro 15 m² begrenzt. In Einkaufszentren sind nur noch Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien und Dienstleistungsanbieter geöffnet. Montags bis freitags zwischen 10 und 12 Uhr ist Senioren das Einkaufen in Lebensmittelgeschäften, Drogerien und Apotheken vorbehalten. Senioren über 70 dürfen ihre Wohnung nur mit dem Ziel der dienstlichen oder beruflichen Tätigkeit, für unbedingte Bedürfnisse des täglichen Lebens und zur Teilnahme an religiösen Veranstaltungen verlassen. Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze 30% aller Sitz- und Stehplätze oder 50% aller Sitzplätze. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl 5, bei religiösen Zusammenkünften liegt sie bei 1 Person pro 15 m². Bei Treffen im häuslichen Raum sowie bei dienstlichen und beruflichen Veranstaltungen und Terminen beträgt die maximale Personenzahl 20. Hochzeiten und private Feiern sind untersagt. Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen sind geschlossen. Diskotheken und Clubs sind geschlossen. Sportveranstaltungen finden ohne Publikum statt. Kureinrichtungen, Fitnesseinrichtungen, Schwimmbäder und Aquaparks sind grundsätzlich geschlossen.
Übernachtungen in Hotels sind nur noch Geschäftsreisenden erlaubt. In Hotels können Restaurants für Hotelgäste öffnen, die mind. einen Tagesaufenthalt buchen; gleiches gilt für die Nutzung von Schwimmbädern und Fitnessräumen von Hotels. Der Schul- und Hochschulbetrieb ist stark eingeschränkt. Von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr dürfen Kinder unter 16 Jahren den Wohnbereich nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen verlassen.
Die öffentliche Verwaltung arbeitet überwiegend im Homeoffice. Es besteht eine Empfehlung der Regierung an die Bevölkerung, wenn möglich zu Hause zu bleiben.
Die Einteilung der betroffenen Kreise und Städte veröffentlichen das polnische Gesundheitsministerium, auch über Twitter, und die polnische Regierung (Maßnahmen werden detailliert erläutert). Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert und bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Die medizinische Versorgung kann durch die starke Belastung des Gesundheitssystems mit COVID-19-Patienten eingeschränkt sein.
Hygieneregeln
Es besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht auch im Freien. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Personen, die im Haushalt einer auf COVID-19 positiv getesteten Person leben, sind automatisch unter Quarantäne gestellt, ohne dass eine separate Entscheidung des polnischen Gesundheitsamts ergeht. Die Quarantäne gilt bis zum Ablauf von sieben Tagen nach Beendigung der Isolierung der positiv getesteten Person im Haushalt.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen oder nach Nutzung der am Eingang vorhandenen Handdesinfektionsmittel
Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Polen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf potentiell weitere Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Spanien - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land: Andalusien; Besonderheiten auf den Inseln: Kanaren:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird derzeit mit Ausnahme der Kanarischen Inseln aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte gibt es im ganzen Land. Lediglich auf den Kanarischen Inseln sind die Infektionszahlen niedriger.
Landesweit -mit Ausnahme der Kanarischen Inseln- beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Spanien -mit Ausnahme der Kanarischen Inseln- als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Seit dem 23. November 2020 gilt für alle Reisenden, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests mit sich zu führen. Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg. Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Englisch oder Spanisch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Für die Kanaren ist bereits seit 14. November 2020 für die Unterbringung grundsätzlich ein negativer PCR- oder Antigentest erforderlich; zudem besteht die grundsätzliche Pflicht zum Aktivieren der spanische Corona-App "Radar COVID " siehe Besonderheiten auf den Inseln.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen bereits seit einiger Zeit ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt die nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Die Bewegungsbeschränkungen betreffen insgesamt 31 Gebiete in der Stadt Madrid und in elf weiteren Gemeinden (s. Karte ). Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen, die ab dem 23. November 2020 im Rahmen eines Stufenplanes je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens schrittweise reduziert werden. Derzeit gilt:
• Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden (Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen).
• Zusätzlich darf man jeweils von Freitag, 6 Uhr bis Montag, 6 Uhr die Gemeinde/Stadt nur aus triftigen Gründen verlassen (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen).
• Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Reisende, die an ihren ständigen Wohnsitz zurückkehren, sind davon ausgenommen. Sie müssen jedoch eine behördliche Erklärung mit sich führen.
• Bars und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet, im Innenbereich mit 30% Kapazität (jeweils mit weiteren Einschränkungen hinsichtlich Abständen und Gästezahl).
• Einkaufszentren sind geschlossen (außer Geschäfte für Lebensmittel u.a. Waren des täglichen Bedarfs), Geschäfte für Lebensmittel u.a. Waren des täglichen Bedarfs mit weniger als 800 m² sind mit 30 % Kapazität geöffnet, ebenso solche, die Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt anbieten (Friseure, Manikürestudios usw.).
• Sport- und Fitnessklubs sind teilweise geöffnet (keine Schwimmbäder).
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind generell untersagt.
Für Andalusien wurde das seit dem 30. Oktober 2020 bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 10. Dezember 2020, 0 Uhr, verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Alle Städte und Gemeinden Andalusiens dürfen seit dem 10. November 2020, 0 Uhr, bis zum 10. Dezember 2020 nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe betreten oder verlassen werden. Bestimmte sogenannte „nicht-essentielle“ Geschäfte und Restaurants/Bars müssen um 18 Uhr schließen. In der Provinz Granada gelten aufgrund der dort hohen Infektionszahlen für bestimmte Bereiche (Granada Stadt und einige umliegende Ortschaften) weitergehende Beschränkungen, wie z.B. ganztägige Schließung von „nicht-essentiellen“ Geschäften, Bars und Restaurants.
Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 Uhr bis 7 Uhr.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
Landesweit wurden aufgrund steigender Infektionszahlen u.a. folgende Maßnahmen beschlossen, die von den einzelnen Autonomen Gemeinschaften umgesetzt werden:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens 2 Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien. In mehreren Autonomen Gemeinschaften sind Zusammenkünfte von mehr als 6 Personen untersagt.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 Uhr bis 6 Uhr, auf der Insel Ibiza beginnt die Ausgangssperre bereits um 22 Uhr.
Auf den Kanaren müssen seit 14. November 2020 alle mindestens 6 Jahre alten Besucher (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten möchten, an der Rezeption ein negatives Testergebnis auf COVID-19 vorlegen. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen und das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss. Für Reisende besteht die grundsätzliche Pflicht, während ihres Aufenthalts die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren. Besucher, die ab dem 23. November 2020 aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Kapitel Einreise) ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen, welches dann ebenfalls für den Bezug der touristischen Unterkunft Verwendung finden kann.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Beachten Sie die seit dem 14. November 2020 geltende Testpflicht bei Einreise auf die Kanarischen Inseln (s. Besonderheiten auf den Inseln).
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Wenn Sie sich touristisch in Spanien (mit Ausnahme der Kanarischen Inseln) aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Belgien - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 im europäischen Vergleich stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Belgien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Reisende nach Belgien müssen innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Public Health Passenger Locator Form “ ausfüllen und elektronisch versenden. Dies gilt auch für Personen mit Wohnsitz in Belgien nach mehr als 48-stündigem Auslandsaufenthalt. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen. Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden.
Bei technischen Problemen kann es auch per E-Mail versandt werden oder die ausgefüllte Papierversion bei der Flughafenpolizei abgegeben bzw. per Post an Saniport, Eurostation II, Place Victor Horta, 40 bte 10, 1060 Bruxelles versandt werden.
Das belgische Außenministerium stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „orange Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko) ein.
Ganz Deutschland ist „rote Zone“. Personen, die dort leben oder sich dort aufgehalten haben und nach Belgien reisen, müssen das Passenger Locator Form ausfüllen. Eine Quarantänepflicht kann sich aus dem Ergebnis der Frageliste am Ende des Passenger Locator Forms ergeben. In diesem Fall kann ein PCR-Test frühestens nach zehn Tagen durchgeführt werden, bei negativem Ergebnis endet die Quarantäne damit. Ohne Test sind zehn Tage Quarantäne einzuhalten. Bei auftretenden Symptomen, die auf eine COVID-19-Infektion hindeuten, muss so schnell wie möglich ein PCR-Test durchgeführt werden.
Ausnahmen von der Quarantäne gelten bei unaufschiebbaren dienstlichen und privaten Anlässen (z.B. Beerdigungen). In diesem Fall müssen im Zeitraum der Teilnahme alle Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln strikt eingehalten werden. Für den Aufenthalt über den Anlass hinaus gilt Quarantänepflicht.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Personen, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten und Personen, die sich vor ihrer Reise nach Belgien weniger als 48 Stunden in einer „roten Zone“ aufgehalten haben.
Dauert der Aufenthalt in Belgien mehr als 48 Stunden, aber weniger als zehn Tage, besteht nur für den Zeitraum des Aufenthalts Quarantänepflicht.
Diese Regeln gelten auch bei Einreisen aus „roten Zonen“ außerhalb Deutschlands.
Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum für Reiserückkehrer aus roten Zonen eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Belgien ist grundsätzlich wieder ohne Grenzkontrollen möglich. Stichprobenartig kontrolliert die belgische Polizei an den Landgrenzen, ob das Public Health Passenger Locator Form ausgefüllt wurde. Für Durchreisende, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten, ist das Formular nicht verpflichtend.
Nicht notwendige Reisen in Länder, die das belgische Außenministerium als „Rote Zone“ klassifiziert, sind nicht verboten. Es besteht jedoch eine dringende Reisewarnung.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Am 30. Oktober 2020 hat die belgische Regierung folgende beschränkende Maßnahmen für den Zeitraum 2. November 2020 bis 13. Dezember 2020 beschlossen:
Nicht-essentielle Geschäfte bleiben geschlossen. Online-Bestellung und Abholung ist möglich. Supermärkte sind geöffnet, dürfen aber nur essentielle Waren verkaufen.
Friseure und Kosmetikstudios bleiben geschlossen. Andere Dienstleistungen, bei denen sich enger Kontakt nicht vermeiden lässt, sind ebenfalls untersagt.
Jeder Haushalt darf nur eine Person zu Hause empfangen. Es muss sich dabei immer um dieselbe Person handeln. Personen, die allein wohnen, dürfen zwei Personen empfangen, diese aber nicht gemeinsam. Private Zusammenkünfte im Freien sind auf vier Personen beschränkt. Dabei gilt Abstands- und Maskenpflicht.
Hotels bleiben geöffnet, Mahlzeiten müssen in den Zimmern eingenommen werden. Ferienparks sind geschlossen.
Gottesdienste finden nicht statt. Zu Eheschließungen sind, abgesehen von den Brautleuten und dem Standesbeamten, nur die Trauzeugen zugelassen. Beerdigungen dürfen mit max. 15 Personen stattfinden, Bewirtung ist nicht möglich. Grenzen bleiben geöffnet, aber von Reisen wird dringend abgeraten.
In Flandern gilt eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr morgens, in Brüssel und der Wallonie von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens, Ausnahmen sind gestattet, wenn essentielle Gründe vorliegen.
Restaurant, Cafés und Bars sind geschlossen, Restaurants dürfen bis 22 Uhr jedoch weiterhin Essen über Lieferdienste und zur Mitnahme anbieten. Take-Away-Anbieter und Night-Shops müssen ebenfalls um 22 Uhr schließen. Ab 20 Uhr darf kein Alkohol mehr verkauft werden. In Brüssel gilt ein generelles Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, außerdem gilt Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen.
Einkäufe können höchstens zu zweit (bzw. begleitet von betreuungsbedürftigen Kindern) innerhalb von max. 30 Minuten erfolgen.
Professionelle Sportveranstaltungen können nur noch ohne Publikum, Amateurwettkämpfe und –training können nicht stattfinden. Alle Sport- und kulturellen Einrichtungen, Zoos und Freizeitparks sind geschlossen. Weihnachtsmärkte sind verboten.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Public Health Passenger Locator Form aus.
• Beachten Sie die Quarantänepflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in Belgien aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Bulgarien - Änderung Beschränkungen im Land: Grenzkontrollen:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bulgarien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bulgarien ist von COVID-19 inzwischen sehr stark betroffen. In fast allen Verwaltungsbezirken (Oblaste) liegen die Inzidenzen bei weit mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Bulgarien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Allen EU-Staatsangehörigen und Staatsangehörigen aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Monaco, San Marino, Andorra, Vatikanstaat und deren Familienangehörigen ist die Einreise ohne Vorlage eines PCR-Tests gestattet. Personen mit o.a. Staatsangehörigkeiten, deren Reiseausgangspunkt in einem Drittstaat liegt, dürfen nur unter Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses einreisen. Der Test darf bei Einreise nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Alternativ gilt für Einreisende ohne Test eine 14-tägige verpflichtende häusliche Quarantäne.
Befreit von der Vorlage eines PCR-Tests sind u.a. Busfahrer im internationalen Personenverkehr, LKW-Fahrer im internationalen Fracht- und Güterverkehr sowie Flugzeugbesatzungen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Bulgarien ist allen o.g. Staatsangehörigen ohne Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses erlaubt.
Es gibt keine nennenswerten Störungen bzw. Schließungen von Grenzübergängen. Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Bulgarien ist nach wie vor eingeschränkt. Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der internationale Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt. Es werden lediglich Verbindungen nach Rumänien befahren.
Beschränkungen im Land
Der epidemiologische Ausnahmezustand ist bis zum 31. Januar 2021 verlängert worden.
Restaurants, Bars, Diskotheken und Klubs sind bis auf weiteres geschlossen. Hiervon ausgenommen sind Lieferdienste. Personen unter 65 Jahren sind landesweit täglich zwischen 8.30 und 10.30 Uhr der Zutritt zu Lebensmittelgeschäften nicht gestattet.
Die meisten Geschäfte in Einkaufszentren sind geschlossen. Ausgenommen hiervon sind Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Optiker, Drogerien, Zooläden, Banken, Versicherungen, Zahlungs- und Telekommunikationsdienstleister. Der Besuch von Kinos, Konzerten, Museen, Sport- und Spielplätzen ist verboten. Ausgenommen sind Theater mit einer Auslastung von nicht mehr als 30% der Zuschauerplätze und unter der Einhaltung eines Abstands von 1,5 m zwischen jedem Zuschauer. Tagungen/Konferenzen u.ä. dürfen nicht mehr stattfinden.
Hygieneregeln
Die epidemische Ausnahmesituation gilt fort. Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen und auch im Freien, wenn kein Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.
•Wenn Sie sich touristisch in Bulgarien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia, auf der Webseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Griechenland - Ergänzung:
Die Corona-Beschränkungen für die Gesellschaft und Wirtschaft in Griechenland werden um eine weitere Woche bis zum 7. Dezember verlängert. Quelle: tagesschau.de
Großbritannien und Nordirland / Vereinigtes Königreich - Ergänzung:
Für die meisten Einwohner in England werden auf absehbare Zeit verschärfte Corona-Beschränkungen gelten. Das geht aus dem Drei-Stufen-Modell der britischen Regierung vor, das sie am Nachmittag vorstellte. Nur auf den Scilly-Inseln, der Isle of Wight und im abgeschiedenen Cornwall dürfen Kneipen und Restaurants fast wie zu normalen Zeiten öffnen und Menschen aus unterschiedlichen Haushalten drinnen zusammen kommen; dort gilt die Stufe "mittlerer Alarm". Für die am 2. Dezember in Kraft tretenden Maßnahmen wird die Mehrheit der englischen Städte und Regionen allerdings in die Stufen "hoher Alarm" und "sehr hoher Alarm" eingeteilt. London steht demnach auf Stufe zwei; dort dürfen die meisten Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen unter Auflagen öffnen. Große Gebiete in Mittel- und Nordengland hat die britische Regierung derweil mit dem höchsten Risiko verzeichnet. Pubs und andere Gaststätten dürfen Essen nur per Abholservice anbieten, Kinos, Bowlingbahnen und andere Freizeitanlagen bleiben dicht. Die Maßnahmen sollen am 16. Dezember überprüft werden. Über das ganze Vereinigte Königreich hinweg sollen die Einschränkungen während der Weihnachtsfeiertage aufgehoben werden. Reisen sind dann wieder erlaubt und bis zu drei Haushalte sollen zusammenkommen dürfen. Quelle: tagesschau.de
Tunesien - Änderung Einreise:
Individualreisende [...] müssen ebenfalls einen negativen PCR-Test vorlegen und sich auf der Online-Plattform registrieren. Für sie gilt jedoch in Tunesien eine sechstägige Quarantäne, die erst nach dem sechsten Tag mit einem weiteren negativen PCR-Test beendet werden kann. Mehr dazu bei touristik aktuell
Ungarn - Änderung Einreise: Verlängerung der EU-Binnengrenzkontrollen:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ungarn wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ungarn verzeichnet einen starken Anstieg an Neuinfektionen im ganzen Land. In allen Komitaten sowie in der Hauptstadt Budapest liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Ungarn als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie der nationale Krisenstab von Ungarn.
Einreise
Seit dem 1. September 2020 gelten für Ungarn neue Einreisebestimmungen. Eine Einreise ist für u.a. Deutsche dann grundsätzlich nicht mehr möglich.
In dem Zusammenhang führt Ungarn nunmehr verlängert bis zum 1. Februar 2021 auch wieder EU-Binnengrenzkontrollen durch.
Einreisen können grundsätzlich nur noch ungarische Staatsangehörige. Diesen gleichgestellt sind Personen:
•die in Ungarn zum permanenten Aufenthalt berechtigt sind und deren Familienmitglieder,
•die über eine von der Ausländerbehörde ausgestellte, für mehr als 90 Tage geltende Aufenthaltsgenehmigung für Ungarn verfügen,
•die Sportler mit Wettbewerbsgenehmigung bzw. Sportexperten einer ungarischen Sportvereinigung sind, wenn sie nach der Teilnahme an einer internationalen Sportveranstaltung nach Ungarn einreisen,
•die an einer im Ausland stattfindenden internationalen Sportveranstaltung aufgrund einer – namentlichen – Einladung oder Entsendung einer ungarischen Sportvereinigung teilnehmen, wenn sie nach der Teilnahme im Ausland nach Ungarn einreisen,
•die Beschäftigte von in Ungarn tätigen kulturellen Organisationen sind und sie als Vortragende oder Mitglieder des technischen Personals einer ausländischen Kulturveranstaltung nach der Teilnahme daran nach Ungarn einreisen.
Die Umstände sind durch geeignete Dokumente nachzuweisen. Einreisende über den Flughafen Budapest sollen das neue Quarantäne-Formular vorab ausfüllen und bei der Passkontrolle abgeben.
Im Rahmen des Grenzübertritts finden Temperaturmessungen statt.
Alle Einreisenden sind auch ohne behördliche Anordnung zu unmittelbarer 10-tägiger Hausisolation verpflichtet, bei Verdacht auf eine Infektion wird Unterbringung in bestimmten Quarantäneeinrichtungen angeordnet.
Aus der Hausisolation kann entlassen werden, wer zwei negative PCR-Tests ungarischer lizensierter Labore vorlegt, die innerhalb von fünf Tagen mit einem Zeitunterschied von mindestens 48 Stunden vorgenommen wurden.
Das negative Ergebnis eines vor der Einreise erfolgten ersten negativen PCR-Tests wird berücksichtigt, wenn dieser von einem Labor im Schengen-Gebiet, in den USA oder in Kanada durchgeführt wurde und das negative Testergebnis in englischer oder ungarischer Sprache vorgelegt wird.
Die Einreise ist grundsätzlich ohne Einschränkungen, Sondergenehmigungen, Hausisolation/Quarantäne oder Testpflicht gestattet für (jeweils mit entsprechenden Nachweisen):
•den Güterverkehr,
•Geschäftsreisen,
•Grenzpendler in einer bis 30 km von der Grenze entfernten Zone für maximal, 24 Stunden,
•Ungarische, polnische, tschechische und slowakische Staatsangehörige im Reiseverkehr zwischen diesen Ländern,
•Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen,
•Personen, die beim Grenzübertritt glaubhaft nachweisen können, dass sie innerhalb von sechs Monaten vor dem Grenzübertritt bereits an COVID-19 erkrankt waren.
In Zweifelsfällen können bei Einreise abweichende Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
Personen, die dem generellen Einreiseverbot unterliegen, können eine Sondergenehmigung für die Einreise nach Ungarn beantragen, unterliegen bei Genehmigung aber dennoch der Quarantäne- bzw. Testpflicht. Anträge auf eine Sondergenehmigung können ausschließlich auf elektronischem Wege über die ungarische Polizei in ungarischer oder in englischer Sprache und bei nachstehenden Gründen gestellt werden:
•Teilnahme an Gerichts- oder behördlichen Verfahren in Ungarn, die mit einem durch den ungarischen Gerichtshof ausgestellten ungarischen Dokument nachgewiesen werden können,
•Inanspruchnahme einer ärztlichen Versorgung mit einer entsprechenden Bestätigung,
•Studien- und Prüfungspflicht mit einer Bestätigung der Bildungseinrichtung,
•Reise im Personenverkehr zur Arbeitsverrichtung mit einer Bestätigung des Arbeitgebers,
•Teilnahme an Familienfeiern (Eheschließung, Taufe, Beerdigung),
•Betreuung und Pflege von Familienangehörigen.
Sollten Zweifel bestehen, ob der konkrete Fall dem generellen Einreiseverbot unterliegt, wird empfohlen, einen Antrag auf Sondergenehmigung zu stellen.
Die Ausreise von Ausländern aus Ungarn unterliegt grundsätzlich keinen Beschränkungen, evtl. auferlegte Quarantänemaßnahmen müssen jedoch befolgt werden oder ggfs. eine Sondergenehmigung zur Ausreise beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Transit durch Ungarn ist nur auf den dafür bestimmten Korridorrouten möglich.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Budapest ist geöffnet. Der internationale Flug- und Zugverkehr findet grundsätzlich statt, ist jedoch eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Zugverkehr zwischen Budapest und Belgrad ist bis auf weiteres ausgesetzt. Bahnauskünfte bietet MÁV.
Beschränkungen im Land
Ungarn hat zum 4. November 2020 die Nationale Gefahrenlage ausgerufen und zum 11. November 2020 erneut weitreichende Beschränkungen erlassen. Es gilt eine Ausgangsbeschränkung zwischen 20 und 5 Uhr. Ausgenommen davon sind lediglich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle sowie in Situationen zur Abwehr von Gesundheitsschaden, Lebensgefahr oder anderen schweren Schadensfällen. Jegliche Art von Veranstaltungen und Versammlungen sind verboten, Profi-Sportveranstaltungen ohne Zuschauer, religiöse Versammlungen sowie Individualsport sind hingegen erlaubt. Hochzeiten dürfen im engsten Familienkreis stattfinden, an Beerdigungen dürfen maximal 50 Personen teilnehmen. Alle Geschäfte, mit Ausnahme von Apotheken und Tankstellen, müssen um 19 Uhr schließen. Seit dem 24. November 2020 dürfen in Lebensmittelgeschäften, Drogerien und Apotheken werktags von 9 bis 11 Uhr und am Wochenende von 8 bis 10 Uhr nur Personen ab 65 Jahren einkaufen. Dieser Personengruppe ist es auch erlaubt, außerhalb dieses Zeitfensters einzukaufen. Touristische Hotelaufenthalte im Land sind verboten. Freizeiteinrichtungen, wie z.B. Schwimmbäder, Eislaufanlagen, Kinos und Museen sind geschlossen. Kindergärten und Schulen bis zur achten Klasse sind geöffnet; die Temperaturmessung findet weiterhin statt; ab der neunten Klasse findet der Unterricht digital statt.
Hygieneregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Innenstadtbereichen ab 10.000 Einwohnern, in besonders gekennzeichneten öffentlichen Bereichen, Einkaufszentren, Geschäften, und Taxis, in Gesundheits- und Senioreneinrichtungen, besteht Maskenpflicht. Für den Konsum von Speisen und Getränken darf die Maske abgenommen werden. In Geschäften gilt eine Abstandsregel von 1,5 Metern. Bei Sport- und anderen Kulturveranstaltungen darf nur jeder dritte Sitzplatz besetzt werden. Für Krankenhäuser und Senioreneinrichtungen gilt ein Besuchsverbot. Es dürfen nur noch Lehrkräfte und Schülerschaft die Schulgebäude betreten und müssen sich beim Zutritt einer Temperaturkontrolle unterziehen. Lehrer, Erzieher und Krankenhausmitarbeiter werden wöchentlich einem COVID-19-Test unterzogen.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird von Polizei und Militär überwacht. Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen werden mit vorübergehender Schließung und/oder Bußgeldern von bis zu 1.000.000 HUF geahndet.
•Bitte beachten Sie, dass Maßnahmen kurzfristig geändert werden können. Verbindliche Auskünfte zu den aktuell geltenden ungarischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen können nur die zuständigen ungarischen Behörden, in Deutschland, z.B. die Ungarische Botschaft, erteilen.
•Wenn Sie sich touristisch in Ungarn aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Informieren Sie sich auch bei der deutschen Botschaft in Budapest.
•Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
USA / Vereinigte Staaten - Ergänzung:
Die USA erwägen Insidern zufolge ein Ende der Einreiseverbote für zahlreiche europäischen Staaten, die wegen der Corona-Pandemie verhängt wurden. Das Vorhaben habe die Unterstützung der Coronavirus-Task-Force des Präsidialamtes, der Gesundheitsbehörden und anderer Bundesämter gewonnen, sagen Vertreter der Regierung und von Fluggesellschaften. Dabei gehe es um die Einreiseerlaubnis von Nicht-US-Bürgern aus Großbritannien, Irland und 26 weiteren europäischen Ländern sowie Brasilien. Präsident Donald Trump habe aber noch keine endgültige Entscheidung getroffen. Quelle: tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 im europäischen Vergleich stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Belgien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Reisende nach Belgien müssen innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Public Health Passenger Locator Form “ ausfüllen und elektronisch versenden. Dies gilt auch für Personen mit Wohnsitz in Belgien nach mehr als 48-stündigem Auslandsaufenthalt. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen. Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden.
Bei technischen Problemen kann es auch per E-Mail versandt werden oder die ausgefüllte Papierversion bei der Flughafenpolizei abgegeben bzw. per Post an Saniport, Eurostation II, Place Victor Horta, 40 bte 10, 1060 Bruxelles versandt werden.
Das belgische Außenministerium stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „orange Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko) ein.
Ganz Deutschland ist „rote Zone“. Personen, die dort leben oder sich dort aufgehalten haben und nach Belgien reisen, müssen das Passenger Locator Form ausfüllen. Eine Quarantänepflicht kann sich aus dem Ergebnis der Frageliste am Ende des Passenger Locator Forms ergeben. In diesem Fall kann ein PCR-Test frühestens nach zehn Tagen durchgeführt werden, bei negativem Ergebnis endet die Quarantäne damit. Ohne Test sind zehn Tage Quarantäne einzuhalten. Bei auftretenden Symptomen, die auf eine COVID-19-Infektion hindeuten, muss so schnell wie möglich ein PCR-Test durchgeführt werden.
Ausnahmen von der Quarantäne gelten bei unaufschiebbaren dienstlichen und privaten Anlässen (z.B. Beerdigungen). In diesem Fall müssen im Zeitraum der Teilnahme alle Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln strikt eingehalten werden. Für den Aufenthalt über den Anlass hinaus gilt Quarantänepflicht.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Personen, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten und Personen, die sich vor ihrer Reise nach Belgien weniger als 48 Stunden in einer „roten Zone“ aufgehalten haben.
Dauert der Aufenthalt in Belgien mehr als 48 Stunden, aber weniger als zehn Tage, besteht nur für den Zeitraum des Aufenthalts Quarantänepflicht.
Diese Regeln gelten auch bei Einreisen aus „roten Zonen“ außerhalb Deutschlands.
Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum für Reiserückkehrer aus roten Zonen eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Belgien ist grundsätzlich wieder ohne Grenzkontrollen möglich. Stichprobenartig kontrolliert die belgische Polizei an den Landgrenzen, ob das Public Health Passenger Locator Form ausgefüllt wurde. Für Durchreisende, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten, ist das Formular nicht verpflichtend.
Nicht notwendige Reisen in Länder, die das belgische Außenministerium als „Rote Zone“ klassifiziert, sind nicht verboten. Es besteht jedoch eine dringende Reisewarnung.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Am 30. Oktober 2020 hat die belgische Regierung folgende beschränkende Maßnahmen für den Zeitraum 2. November 2020 bis 13. Dezember 2020 beschlossen:
Nicht-essentielle Geschäfte bleiben geschlossen. Online-Bestellung und Abholung ist möglich. Supermärkte sind geöffnet, dürfen aber nur essentielle Waren verkaufen.
Friseure und Kosmetikstudios bleiben geschlossen. Andere Dienstleistungen, bei denen sich enger Kontakt nicht vermeiden lässt, sind ebenfalls untersagt.
Jeder Haushalt darf nur eine Person zu Hause empfangen. Es muss sich dabei immer um dieselbe Person handeln. Personen, die allein wohnen, dürfen zwei Personen empfangen, diese aber nicht gemeinsam. Private Zusammenkünfte im Freien sind auf vier Personen beschränkt. Dabei gilt Abstands- und Maskenpflicht.
Hotels bleiben geöffnet, Mahlzeiten müssen in den Zimmern eingenommen werden. Ferienparks sind geschlossen.
Gottesdienste finden nicht statt. Zu Eheschließungen sind, abgesehen von den Brautleuten und dem Standesbeamten, nur die Trauzeugen zugelassen. Beerdigungen dürfen mit max. 15 Personen stattfinden, Bewirtung ist nicht möglich. Grenzen bleiben geöffnet, aber von Reisen wird dringend abgeraten.
In Flandern gilt eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr morgens, in Brüssel und der Wallonie von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens, Ausnahmen sind gestattet, wenn essentielle Gründe vorliegen.
Restaurant, Cafés und Bars sind geschlossen, Restaurants dürfen bis 22 Uhr jedoch weiterhin Essen über Lieferdienste und zur Mitnahme anbieten. Take-Away-Anbieter und Night-Shops müssen ebenfalls um 22 Uhr schließen. Ab 20 Uhr darf kein Alkohol mehr verkauft werden. In Brüssel gilt ein generelles Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, außerdem gilt Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen.
Einkäufe können höchstens zu zweit (bzw. begleitet von betreuungsbedürftigen Kindern) innerhalb von max. 30 Minuten erfolgen.
Professionelle Sportveranstaltungen können nur noch ohne Publikum, Amateurwettkämpfe und –training können nicht stattfinden. Alle Sport- und kulturellen Einrichtungen, Zoos und Freizeitparks sind geschlossen. Weihnachtsmärkte sind verboten.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Public Health Passenger Locator Form aus.
• Beachten Sie die Quarantänepflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in Belgien aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Bulgarien - Änderung Beschränkungen im Land: Grenzkontrollen:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bulgarien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bulgarien ist von COVID-19 inzwischen sehr stark betroffen. In fast allen Verwaltungsbezirken (Oblaste) liegen die Inzidenzen bei weit mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Bulgarien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Allen EU-Staatsangehörigen und Staatsangehörigen aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Monaco, San Marino, Andorra, Vatikanstaat und deren Familienangehörigen ist die Einreise ohne Vorlage eines PCR-Tests gestattet. Personen mit o.a. Staatsangehörigkeiten, deren Reiseausgangspunkt in einem Drittstaat liegt, dürfen nur unter Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses einreisen. Der Test darf bei Einreise nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Alternativ gilt für Einreisende ohne Test eine 14-tägige verpflichtende häusliche Quarantäne.
Befreit von der Vorlage eines PCR-Tests sind u.a. Busfahrer im internationalen Personenverkehr, LKW-Fahrer im internationalen Fracht- und Güterverkehr sowie Flugzeugbesatzungen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Bulgarien ist allen o.g. Staatsangehörigen ohne Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses erlaubt.
Es gibt keine nennenswerten Störungen bzw. Schließungen von Grenzübergängen. Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr von und nach Bulgarien ist nach wie vor eingeschränkt. Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der internationale Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt. Es werden lediglich Verbindungen nach Rumänien befahren.
Beschränkungen im Land
Der epidemiologische Ausnahmezustand ist bis zum 31. Januar 2021 verlängert worden.
Restaurants, Bars, Diskotheken und Klubs sind bis auf weiteres geschlossen. Hiervon ausgenommen sind Lieferdienste. Personen unter 65 Jahren sind landesweit täglich zwischen 8.30 und 10.30 Uhr der Zutritt zu Lebensmittelgeschäften nicht gestattet.
Die meisten Geschäfte in Einkaufszentren sind geschlossen. Ausgenommen hiervon sind Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Optiker, Drogerien, Zooläden, Banken, Versicherungen, Zahlungs- und Telekommunikationsdienstleister. Der Besuch von Kinos, Konzerten, Museen, Sport- und Spielplätzen ist verboten. Ausgenommen sind Theater mit einer Auslastung von nicht mehr als 30% der Zuschauerplätze und unter der Einhaltung eines Abstands von 1,5 m zwischen jedem Zuschauer. Tagungen/Konferenzen u.ä. dürfen nicht mehr stattfinden.
Hygieneregeln
Die epidemische Ausnahmesituation gilt fort. Es besteht u.a. Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen und auch im Freien, wenn kein Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.
•Wenn Sie sich touristisch in Bulgarien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia, auf der Webseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal.
•Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
•Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Griechenland - Ergänzung:
Die Corona-Beschränkungen für die Gesellschaft und Wirtschaft in Griechenland werden um eine weitere Woche bis zum 7. Dezember verlängert. Quelle: tagesschau.de
Großbritannien und Nordirland / Vereinigtes Königreich - Ergänzung:
Für die meisten Einwohner in England werden auf absehbare Zeit verschärfte Corona-Beschränkungen gelten. Das geht aus dem Drei-Stufen-Modell der britischen Regierung vor, das sie am Nachmittag vorstellte. Nur auf den Scilly-Inseln, der Isle of Wight und im abgeschiedenen Cornwall dürfen Kneipen und Restaurants fast wie zu normalen Zeiten öffnen und Menschen aus unterschiedlichen Haushalten drinnen zusammen kommen; dort gilt die Stufe "mittlerer Alarm". Für die am 2. Dezember in Kraft tretenden Maßnahmen wird die Mehrheit der englischen Städte und Regionen allerdings in die Stufen "hoher Alarm" und "sehr hoher Alarm" eingeteilt. London steht demnach auf Stufe zwei; dort dürfen die meisten Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen unter Auflagen öffnen. Große Gebiete in Mittel- und Nordengland hat die britische Regierung derweil mit dem höchsten Risiko verzeichnet. Pubs und andere Gaststätten dürfen Essen nur per Abholservice anbieten, Kinos, Bowlingbahnen und andere Freizeitanlagen bleiben dicht. Die Maßnahmen sollen am 16. Dezember überprüft werden. Über das ganze Vereinigte Königreich hinweg sollen die Einschränkungen während der Weihnachtsfeiertage aufgehoben werden. Reisen sind dann wieder erlaubt und bis zu drei Haushalte sollen zusammenkommen dürfen. Quelle: tagesschau.de
Tunesien - Änderung Einreise:
Individualreisende [...] müssen ebenfalls einen negativen PCR-Test vorlegen und sich auf der Online-Plattform registrieren. Für sie gilt jedoch in Tunesien eine sechstägige Quarantäne, die erst nach dem sechsten Tag mit einem weiteren negativen PCR-Test beendet werden kann. Mehr dazu bei touristik aktuell
Ungarn - Änderung Einreise: Verlängerung der EU-Binnengrenzkontrollen:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ungarn wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ungarn verzeichnet einen starken Anstieg an Neuinfektionen im ganzen Land. In allen Komitaten sowie in der Hauptstadt Budapest liegen die Inzidenzen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Ungarn als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie der nationale Krisenstab von Ungarn.
Einreise
Seit dem 1. September 2020 gelten für Ungarn neue Einreisebestimmungen. Eine Einreise ist für u.a. Deutsche dann grundsätzlich nicht mehr möglich.
In dem Zusammenhang führt Ungarn nunmehr verlängert bis zum 1. Februar 2021 auch wieder EU-Binnengrenzkontrollen durch.
Einreisen können grundsätzlich nur noch ungarische Staatsangehörige. Diesen gleichgestellt sind Personen:
•die in Ungarn zum permanenten Aufenthalt berechtigt sind und deren Familienmitglieder,
•die über eine von der Ausländerbehörde ausgestellte, für mehr als 90 Tage geltende Aufenthaltsgenehmigung für Ungarn verfügen,
•die Sportler mit Wettbewerbsgenehmigung bzw. Sportexperten einer ungarischen Sportvereinigung sind, wenn sie nach der Teilnahme an einer internationalen Sportveranstaltung nach Ungarn einreisen,
•die an einer im Ausland stattfindenden internationalen Sportveranstaltung aufgrund einer – namentlichen – Einladung oder Entsendung einer ungarischen Sportvereinigung teilnehmen, wenn sie nach der Teilnahme im Ausland nach Ungarn einreisen,
•die Beschäftigte von in Ungarn tätigen kulturellen Organisationen sind und sie als Vortragende oder Mitglieder des technischen Personals einer ausländischen Kulturveranstaltung nach der Teilnahme daran nach Ungarn einreisen.
Die Umstände sind durch geeignete Dokumente nachzuweisen. Einreisende über den Flughafen Budapest sollen das neue Quarantäne-Formular vorab ausfüllen und bei der Passkontrolle abgeben.
Im Rahmen des Grenzübertritts finden Temperaturmessungen statt.
Alle Einreisenden sind auch ohne behördliche Anordnung zu unmittelbarer 10-tägiger Hausisolation verpflichtet, bei Verdacht auf eine Infektion wird Unterbringung in bestimmten Quarantäneeinrichtungen angeordnet.
Aus der Hausisolation kann entlassen werden, wer zwei negative PCR-Tests ungarischer lizensierter Labore vorlegt, die innerhalb von fünf Tagen mit einem Zeitunterschied von mindestens 48 Stunden vorgenommen wurden.
Das negative Ergebnis eines vor der Einreise erfolgten ersten negativen PCR-Tests wird berücksichtigt, wenn dieser von einem Labor im Schengen-Gebiet, in den USA oder in Kanada durchgeführt wurde und das negative Testergebnis in englischer oder ungarischer Sprache vorgelegt wird.
Die Einreise ist grundsätzlich ohne Einschränkungen, Sondergenehmigungen, Hausisolation/Quarantäne oder Testpflicht gestattet für (jeweils mit entsprechenden Nachweisen):
•den Güterverkehr,
•Geschäftsreisen,
•Grenzpendler in einer bis 30 km von der Grenze entfernten Zone für maximal, 24 Stunden,
•Ungarische, polnische, tschechische und slowakische Staatsangehörige im Reiseverkehr zwischen diesen Ländern,
•Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen,
•Personen, die beim Grenzübertritt glaubhaft nachweisen können, dass sie innerhalb von sechs Monaten vor dem Grenzübertritt bereits an COVID-19 erkrankt waren.
In Zweifelsfällen können bei Einreise abweichende Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
Personen, die dem generellen Einreiseverbot unterliegen, können eine Sondergenehmigung für die Einreise nach Ungarn beantragen, unterliegen bei Genehmigung aber dennoch der Quarantäne- bzw. Testpflicht. Anträge auf eine Sondergenehmigung können ausschließlich auf elektronischem Wege über die ungarische Polizei in ungarischer oder in englischer Sprache und bei nachstehenden Gründen gestellt werden:
•Teilnahme an Gerichts- oder behördlichen Verfahren in Ungarn, die mit einem durch den ungarischen Gerichtshof ausgestellten ungarischen Dokument nachgewiesen werden können,
•Inanspruchnahme einer ärztlichen Versorgung mit einer entsprechenden Bestätigung,
•Studien- und Prüfungspflicht mit einer Bestätigung der Bildungseinrichtung,
•Reise im Personenverkehr zur Arbeitsverrichtung mit einer Bestätigung des Arbeitgebers,
•Teilnahme an Familienfeiern (Eheschließung, Taufe, Beerdigung),
•Betreuung und Pflege von Familienangehörigen.
Sollten Zweifel bestehen, ob der konkrete Fall dem generellen Einreiseverbot unterliegt, wird empfohlen, einen Antrag auf Sondergenehmigung zu stellen.
Die Ausreise von Ausländern aus Ungarn unterliegt grundsätzlich keinen Beschränkungen, evtl. auferlegte Quarantänemaßnahmen müssen jedoch befolgt werden oder ggfs. eine Sondergenehmigung zur Ausreise beantragt werden.
Durch- und Weiterreise
Transit durch Ungarn ist nur auf den dafür bestimmten Korridorrouten möglich.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Budapest ist geöffnet. Der internationale Flug- und Zugverkehr findet grundsätzlich statt, ist jedoch eingeschränkt. Der grenzüberschreitende Zugverkehr zwischen Budapest und Belgrad ist bis auf weiteres ausgesetzt. Bahnauskünfte bietet MÁV.
Beschränkungen im Land
Ungarn hat zum 4. November 2020 die Nationale Gefahrenlage ausgerufen und zum 11. November 2020 erneut weitreichende Beschränkungen erlassen. Es gilt eine Ausgangsbeschränkung zwischen 20 und 5 Uhr. Ausgenommen davon sind lediglich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle sowie in Situationen zur Abwehr von Gesundheitsschaden, Lebensgefahr oder anderen schweren Schadensfällen. Jegliche Art von Veranstaltungen und Versammlungen sind verboten, Profi-Sportveranstaltungen ohne Zuschauer, religiöse Versammlungen sowie Individualsport sind hingegen erlaubt. Hochzeiten dürfen im engsten Familienkreis stattfinden, an Beerdigungen dürfen maximal 50 Personen teilnehmen. Alle Geschäfte, mit Ausnahme von Apotheken und Tankstellen, müssen um 19 Uhr schließen. Seit dem 24. November 2020 dürfen in Lebensmittelgeschäften, Drogerien und Apotheken werktags von 9 bis 11 Uhr und am Wochenende von 8 bis 10 Uhr nur Personen ab 65 Jahren einkaufen. Dieser Personengruppe ist es auch erlaubt, außerhalb dieses Zeitfensters einzukaufen. Touristische Hotelaufenthalte im Land sind verboten. Freizeiteinrichtungen, wie z.B. Schwimmbäder, Eislaufanlagen, Kinos und Museen sind geschlossen. Kindergärten und Schulen bis zur achten Klasse sind geöffnet; die Temperaturmessung findet weiterhin statt; ab der neunten Klasse findet der Unterricht digital statt.
Hygieneregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Innenstadtbereichen ab 10.000 Einwohnern, in besonders gekennzeichneten öffentlichen Bereichen, Einkaufszentren, Geschäften, und Taxis, in Gesundheits- und Senioreneinrichtungen, besteht Maskenpflicht. Für den Konsum von Speisen und Getränken darf die Maske abgenommen werden. In Geschäften gilt eine Abstandsregel von 1,5 Metern. Bei Sport- und anderen Kulturveranstaltungen darf nur jeder dritte Sitzplatz besetzt werden. Für Krankenhäuser und Senioreneinrichtungen gilt ein Besuchsverbot. Es dürfen nur noch Lehrkräfte und Schülerschaft die Schulgebäude betreten und müssen sich beim Zutritt einer Temperaturkontrolle unterziehen. Lehrer, Erzieher und Krankenhausmitarbeiter werden wöchentlich einem COVID-19-Test unterzogen.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird von Polizei und Militär überwacht. Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen werden mit vorübergehender Schließung und/oder Bußgeldern von bis zu 1.000.000 HUF geahndet.
•Bitte beachten Sie, dass Maßnahmen kurzfristig geändert werden können. Verbindliche Auskünfte zu den aktuell geltenden ungarischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen können nur die zuständigen ungarischen Behörden, in Deutschland, z.B. die Ungarische Botschaft, erteilen.
•Wenn Sie sich touristisch in Ungarn aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
•Informieren Sie sich auch bei der deutschen Botschaft in Budapest.
•Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
USA / Vereinigte Staaten - Ergänzung:
Die USA erwägen Insidern zufolge ein Ende der Einreiseverbote für zahlreiche europäischen Staaten, die wegen der Corona-Pandemie verhängt wurden. Das Vorhaben habe die Unterstützung der Coronavirus-Task-Force des Präsidialamtes, der Gesundheitsbehörden und anderer Bundesämter gewonnen, sagen Vertreter der Regierung und von Fluggesellschaften. Dabei gehe es um die Einreiseerlaubnis von Nicht-US-Bürgern aus Großbritannien, Irland und 26 weiteren europäischen Ländern sowie Brasilien. Präsident Donald Trump habe aber noch keine endgültige Entscheidung getroffen. Quelle: tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Äquatorialguinea - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Äquatorialguinea wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Äquatorialguinea ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Regionale Schwerpunkte sind derzeit Malabo und Bata.
Äquatorialguinea ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das äquatorialguineische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist möglich für Äquatorialguineer, Ausländer mit gültigem, langfristigem Aufenthaltstitel, gültigem Visum (visado altenativo) oder gültigem Geschäftsvisum. Die Ausstellung von Visa für die Einreise nach Äquatorialguinea ist für Geschäftsleute wieder möglich.
Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Wenn kein gültiger Test vorgewiesen werden kann, wird ein Test am Flughafen gemacht. Die Kosten betragen 110.000 CFA (Ca. 165 €). Bis das Ergebnis vorliegt, werden die Reisenden in staatliche Quarantäne genommen. Die dadurch entstehenden Hotelkosten sind ebenfalls vom Reisenden zu tragen. Nach der Einreise gilt generell, d.h. auch bei Vorlage eines negativen PCR-Tests, eine vierzehntägige Quarantänepflicht.
Durch- und Weiterreise
Auch bei Ausreise ist ein PCR-Test nachzuweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr wurde wieder aufgenommen. Air France und Ethiopian Airlines bieten mehrmals wöchentlich Flüge an. Lufthansa plant ab Mitte Dezember 2020 den Flughafen Malabo dreimal wöchentlich anzufliegen.
Beschränkungen im Land
Die Regierung hat Lockerungen beschlossen und die Ausgangssperre („Lockdown“) aufgehoben. Das öffentliche Leben hat sich wieder normalisiert. Kirchen und Schulen sind geöffnet. Restaurants, Kneipen, Casinos, Nationalparks und Strände sind zugänglich. Nachtclubs und Diskotheken bleiben vorerst geschlossen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, dessen Einhaltung kontrolliert und durchgesetzt wird. Bei Missachtung drohen Bußgelder. Beim Zugang zu öffentlichen Gebäuden erfolgt Temperaturmessung; die Hände müssen desinfiziert werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und die aktuellen Regelungen beim äquatorialguineischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das äquatorialguineische Gesundheitsministerium unter der Telefonnummer 111 oder +240 222 517 030.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Armenien - Ergänzung:
Vor Reisen nach Armenien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Armenien ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Armenien ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das armenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise nach Armenien ist mit einem im Ausland gemachten PCR-Test möglich, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das Ergebnis des ausländischen Tests muss auf Englisch, Russisch oder Armenisch vorliegen. Ohne Nachweis eines solchen ausländischen Tests muss sich der Reisende einem kostenpflichtigen Test am Flughafen in Eriwan unterziehen. Entsprechende Teststellen sind eingerichtet. Eine Einreise nach Armenien ohne Test ist nicht gestattet.
Bei der Einreise muss eine Erklärung zum Gesundheitsstatus des Reisenden vorgelegt bzw. ausgefüllt werden.
Durch- und Weiterreise
Alle Landgrenzen sind für den Personenverkehr von Ausländern geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr ist stark reduziert. Der internationale Flughafen Eriwan ist weitgehend geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es bestehen aufgrund der COVID-19-Pandemie keine besonderen Beschränkungen innerhalb des Landes.
Hygieneregeln
Abstandsregeln sind zu beachten und in geschlossenen Räumen und im Freien ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der armenischen Regierung (in Englisch)und der Gesundheits- und Arbeitsinspektion der Republik Armenien (in Armenisch)
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Belgien - Ergänzung:
Belgien lockert seine Pandemieauflagen geringfügig. Ab 1. Dezember dürfen alle Läden unter strikten Hygienevorgaben wieder öffnen - statt wie bisher nur Lebensmittelläden und Geschäfte mit unbedingt notwendigen Waren. Die allermeisten Auflagen bleiben aber bestehen, voraussichtlich zunächst bis Mitte Januar. Es bleibt bei Kontaktbeschränkungen und bei der nächtlichen Ausgangssperre. Über die Weihnachtsfeiertage werden nur die Regeln für Alleinstehende gelockert: Statt einer Person dürfen sie zwei gleichzeitig zum Feiern nach Hause einladen. Über Neujahr gilt ein landesweites Böllerverbot. Restaurants, Kneipen und Cafés bleiben geschlossen, ebenso Friseure und andere Geschäfte mit Körperkontakt. Quelle: tagesschau.de
Estland - Reisewarnung wird erweitert:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Ida-Viru, Harju, Hiiu und Rapla wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Mit Wirkung vom 29. November 2020 gilt dies auch für die Region Tartu.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen Estlands wird vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Estland verzeichnet Infektionszahlen mit regional unterschiedlicher Ausprägung. In den Regionen Tartu, Ida-Viru, Harju, Hiiu und Rapla beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die estnische Corona-Karte.
Einreise
Die Einreise nach Estland ist u.a. für Reisende der EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz sowie Großbritannien und Nordirland, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan grundsätzlich möglich. Es gilt jedoch seit 30. Oktober 2020 eine 10-tägige Quarantänepflicht bei Einreise aus Ländern deren Koeffizient oberhalb von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer 2-Wochen-Frist liegt, somit auch für Einreisen aus Deutschland. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.
Reisende aus gelisteten Ländern können sich alternativ bei Einreise auf COVID-19 testen lassen und müssen dann in Selbstisolation das negative Ergebnis abwarten. Danach können sie unter Einschränkung sozialer Kontakte zur Arbeit gehen. Nach frühestens 7 Tagen muss ein zweiter Test erfolgen. Bei erneut negativem COVID-19-Testergebnis können Reisende uneingeschränkt ihrem Alltag nachgehen. Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Durch- und Weiterreise
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen unterbleiben. Die Grenzen zu Russland bleiben geschlossen. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Reiseverbindungen
Lufthansa, Air Baltic sowie EasyJet haben den Flugverkehr nach Deutschland stufenweise wieder aufgenommen. Es besteht Maskenpflicht. Die Grenzen zu Russland sind bis auf weiteres geschlossen.
Beschränkungen im Land
Die estnische Regierung hat weitere Lockerungen beschlossen, behält sich - je nach epidemiologischer Entwicklung – kurzfristige, lokale Eindämmungsmaßnahmen in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt vor.
Lockerungen beinhalten u.a. die Erhöhung der Obergrenze für öffentliche Veranstaltungen auf bis zu 750, bei Sportveranstaltungen 2.000 Personen. Es gilt eine 50%-Obergrenze für Bildungseinrichtungen. Restaurants, Theater, Konzerthallen und Kinos sind aufgefordert, für ausreichend Abstand und regelmäßige Desinfektion zu sorgen, als Obergrenze gilt die bestehende Bestuhlungsanzahl.
Hygieneregeln
Es besteht eine ausdrückliche Empfehlung für das Tragen von Masken, wo Abstandsregeln kaum eingehalten werden können (ÖPNV, Supermärkte, u.a. geschlossene Räume). Häufiges Händewaschen und Desinfektion wird weiterhin dringend empfohlen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der estnischen Behörden und Polizei und Grenzbehörden.
• Beachten Sie stets die Hinweise des estnischen Gesundheitsamtes.
• Nutzen Sie die zur Verfügung stehende estnische Corona-App „HOIA", die auch im europäischen Ausland angewandt werden kann.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer +372 600 1220.
• Wenn Sie sich touristisch in den Regionen Tartu, Ida-Viru, Harju, Hiiu und Rapla aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Frankreich - Ergänzung:
Frankreich lockert ab Samstag seine strengen Corona-Auflagen: Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen. Zudem werden die Ausgangsbeschränkungen für die Bürger gelockert. Restaurants, Bars und Cafés sowie Sport- und Kultureinrichtungen bleiben aber geschlossen. Mitte Dezember und zu Weihnachten sind weitere Lockerungen in Frankreich geplant. Quelle: tagesschau.de
Griechenland - Reisewarnung wird auf Region Westgriechenland erweitert, Reisewarnung für Region Peloponnes wird aufgehoben; Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Attika, Epirus, Mittelgriechenland, Ostmakedonien und Thrakien, Nördliche Ägäis, Peloponnes Thessalien, Westmakedonien sowie Zentralmakedonien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Mit Wirkung vom 29. November 2020 gilt dies auch für die Region Westgriechenland. Die Reisewarnung für die Region Peloponnes wird mit Wirkung vom 29. November 2020 aufgehoben.
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen. In den Regionen Attika, Epirus, Thessalien, Ostmakedonien und Thrakien, Zentralmakedonien, Westmakedonien, Westgriechenland, Mittelgriechenland sowie Nördliche Ägäis beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Die griechische Regierung hat aufgrund der hohen Infektionszahlen und Engpässen im Gesundheitssektor eine Verlängerung des landesweiten Lockdowns bis vorerst 7. Dezember 2020 angekündigt, siehe Beschränkungen im Land.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 11. November 2020 ist die Einreise nach Griechenland nur noch mit einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer möglich, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular ("Passenger Locator Form", PLF) ausfüllen. Seit dem 10. November 2020 ist diese Passenger Locator Form für Personen mit Wohnsitz in Griechenland auch für Ausreisen aus Griechenland erforderlich. Einige Fluggesellschaften verlangen diese PLF bei Ausreise von allen Passagieren. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Das Formular lässt sich hierfür in der Rubrik „Reisebegleiter – Familie“ über einen oben stehenden Button für mehrere Familienmitglieder erweitern. Für mitreisende Personen, die nicht zum selben Haushalt gehören, wird empfohlen, für jeden Reisenden ein separates PLF auszufüllen. Einige Fluggesellschaften bestehen auf die Vorlage eines PLF für jeden Reisenden über 18 Jahre, auch wenn zum selben Haushalt zugehörig.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung. Auf Grundlage der Anmeldedaten wird ein QR-Code generiert, der spätestens am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Er muss bei Einreise vorgezeigt werden. Kann kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Viele Flug- und auch Fährgesellschaften verlangen die Vorlage des QR-Codes beim Check-In/Boarding. Wenn die Reise vor dem Einreisedatum begonnen wird, wird empfohlen, beim Check-In/Boarding die Bestätigungsemail vorzuweisen und auf die Seite http://travel.gov.gr/ hinzuweisen.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über die „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf die Registrierungsverfahren.
Bei einzelnen Reisenden kann bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Eine mögliche Testung richtet sich nach einem Algorithmus, der auf Grundlage der eingegangenen Anmeldedaten (z.B. Voraufenthalten in Risikogebieten) eine Risikoeinschätzung trifft. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Selbstisolation einzuhalten. Die Dauer der Selbstisolation wird mit 24 Stunden angegeben, gemäß dem „Passenger Locator Form“ (PLF) ist eine Weiterreise zu der in der Anmeldung genannten Zieladresse erlaubt. Nur positiv getestete Personen erhalten eine Benachrichtigung. Erfahrungsgemäß liegen die Testergebnisse in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden vor.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt, der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt.
Kreuzfahrtschiffe und Sportboote dürfen Griechenland vorerst nicht mehr anlaufen.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergang Promachonas möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über die "Passenger Locator Form" sowie zusätzlich eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Std.) eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer.
Eine Ein- und Ausreise über Albanien oder Nordmazedonien, ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 23 Uhr gestattet. Einreisende benötigen den QR-Code über die "Passenger Locator Form". Zusätzlich ist ein negativer PCR-Test aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich. Einreisende aus Albanien (Grenzübergang Kakavia) müssen sich in eine 7-tägige häusliche Quarantäne begeben; zudem ist die Anzahl der täglich einreisenden Personenzahl begrenzt.
Seit dem 20. November 2020 sollen bei jedem über die Landgrenze Einreisenden bei Grenzübertritt zusätzlich COVID-19-Schnelltests von den griechischen Behörden vorgenommen werden. Sofern dieser Test positiv ausfällt, soll die Einreise verweigert werden.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei auf dem Land-, See- und Luftweg nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über die "Passenger Locator Form". Zusätzlich ist ein negativer PCR-Test aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich.
Seit dem 20. November 2020 sollen bei jedem über die Landgrenze Einreisenden bei Grenzübertritt zusätzlich COVID-19-Schnelltests von den griechischen Behörden vorgenommen werden. Sofern dieser Test positiv ausfällt, soll die Einreise verweigert werden.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Flüge innerhalb Griechenlands sind nur aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen oder zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz erlaubt.
Beschränkungen im Land
Die griechische Regierung hat einen landesweiten „Lockdown“ erlassen. Dieser ist seit dem 7. November 2020 in Kraft und soll zunächst bis zum 7. Dezember 2020 gelten. Supermärkte und Geschäfte, die für die Grundversorgung erforderlich sind, z.B. Apotheken, Bäckereien, Metzgereien, Wochenmärkte und Tankstellen bleiben geöffnet. Folgende Maßnahmen gelten:
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist überall, auch im Freien, verpflichtend. Öffentliche Versammlungen sind verboten.
Die Wohnung darf nur mit einer Sondererlaubnis für die Fahrt zur Arbeit mit Arbeitgeberbescheinigung oder unter Angabe spezieller Gründe verlassen werden:
1. Apotheke oder Arztbesuch (nach Absprache mit dem Arzt)
2. Einkaufen in einem Geschäft, das nicht liefert (z.B. Supermarkt)
3. Bank (wenn keine elektronische Transaktion möglich ist) und Behördengänge mit schriftlicher Terminbestätigung
4. Hilfe für Menschen in Not oder Begleitung minderjähriger Schüler zur/von der Schule
5. Teilnahme an einer Zeremonie (z. B. Beerdigung, Heirat, Taufe o. ä.) sowie Besuche zur Wahrnehmung des Sorgerechts
6. Sportliche Betätigung im Freien in der Nähe der Wohnung oder Bewegung mit Haustier, einzeln oder bis zu drei Personen, im letztgenannten Fall unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m.
Die Sondererlaubnis kann nur mit einer griechischen Mobilfunknummer bei der Telefonnummer 13033 unter Angabe der Ziffer, des Namens und der Anschrift beantragt werden. Alternativ ist die Bescheinigung „Typ B“ (bei den griechischen Behörden per Download erhältlich) mitzuführen.
Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist das Verlassen der Wohnung nur für Fahrten von und zur Arbeit, aus gesundheitlichen Gründen oder zum Ausführen von Haustieren gestattet (Bescheinigung/SMS an 13033 erforderlich).
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen absehbar weiter öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst.
Für öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Fähren und Privat-Kfz gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähren) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Bildungseinrichtungen sind seit dem 17. November 2020 geschlossen.
Fahrten außerhalb des Regionalbezirks sind verboten, außer aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen sowie zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz. Für die Region Attika gilt eine Ausnahme: Dort darf man sich zwischen den acht Regionalbezirken bewegen.
Den deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland sind bisher keine Fälle bekannt geworden, in denen die Anreise zu einem Flug- oder Fährhafen bei Vorlage eines Flug- bzw. Fährtickets und Ausweisdokuments mit Angabe zum Wohnort in z.B. Deutschland, verweigert wurde.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab 4 Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. für Kunden und Personal in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit überall im Freien getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen Jedes Hotel hat zudem eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen zu bestimmen und mit einem Referenzarzt zusammen zu arbeiten. Für die Mitarbeiter gilt Maskenpflicht. Tische, Liegen etc. sollen regelmäßig desinfiziert werden.
• Halten Sie sich an die geltende Ausgangssperre im Rahmen des „Lockdowns“.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines negativen PCR-Tests eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer, nicht älter als 72 Stunden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland, richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Indien - Ergänzung:
Seit März sind internationale Passagierflüge von und nach Indien verboten. Ausgenommen sind Flüge im Rahmen von sogenannten Travel-Bubble-Abkommen, welche Indien mit etlichen Ländern geschlossen hat. Das generelle Verbot hat das Land nun aber verlängert bis um 23:59 Uhr am 31. Dezember 2020. Quelle: aerotelegraph
Irland - Reisewarnung wird für Regionen Midlands, South-West und West aufgehoben:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Mit Wirkung vom 29. November 2020 gilt dies nur noch für die Regionen Border, Dublin, Mid-East, Mid-West, South East.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen wird aufgrund geltender Quarantäneregelungen weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 stark betroffen. Die Inzidenzen liegen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Regionen Border, Dublin, Mid-East, Mid-West und South East weiterhin als Risikogebiete eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung.
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage, bei Einschränkung der Bewegungen, aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten geahndet werden.
Seit dem 9. November 2020 setzt Irland das „Ampelsystem“ der Europäischen Union um, das für den Raum EU/EWR plus Großbritannien gilt:
Grundsätzlich sind alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgefordert, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschränken.
Dem „Ampelsystem“ folgend müssen Reisende aus "grünen Regionen" ihre Bewegungen nach Einreise nicht einschränken.
Alle Reisenden aus „orangen, roten oder grauen Regionen“ sind aufgefordert ihre Bewegungen nach Einreise stark einzuschränken. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind folgende Personengruppen:
• Rückkehrende aus Nordirland,
• Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt),
• Reisende mit essentieller Funktion oder essentiellen Bedürfnissen gem. § 19 der Empfehlung des Rats der europäischen Union,
• Kinder unter 6 Jahren,
• Reisende aus einem „orangenen Gebiet", sofern sie drei Tage vor Einreise nach Irland einen negativen PCR-Test erhalten haben und das schriftliche Testergebnis mit sich führen. Ergebnisse anderer Testverfahren werden in Irland derzeit nicht anerkannt.
Die genannten Ausnahmen gelten nicht für Reisende aus Dänemark.
Ausführliche Informationen zu den genannten Ausnahmen bietet die irische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Von Irland aus gibt es in begrenztem Maße Flugverbindungen nach Deutschland (direkt oder indirekt über z.B. Amsterdam, London, Paris), Gleiches gilt für den Fährbetrieb ab/nach Irland. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Beschränkungen im Land
Seit dem 22. Oktober 2020 gilt Level 5 des „Plan for Living with COVID-19". Für das private und öffentliche Leben gelten zahlreiche Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen. Bürger sind mindestens bis zum 1. Dezember 2020 aufgerufen, zu Hause zu bleiben. Das Haus darf nur unter bestimmten Umständen verlassen werden, z.B. zum notwendigen Einkauf (Lebensmittel, Haushaltsbedarf), für Arzttermine oder zur Besorgung von Medikamenten, zur Kinderbetreuung oder zur Unterstützung bedürftiger Familienmitglieder sowie auf dem Weg zur Arbeit, soweit sie unverzichtbar ist und nicht von zu Hause erledigt werden kann, siehe hierzu die Liste der irischen Regierung. Zudem kann das Haus zu kurzen sportlichen Aktivitäten in einem Umkreis von bis zu 5 km verlassen werden.
Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 25%, reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten. Reisen außerhalb des 5 km-Radius zwischen den Countys müssen unterbleiben, außer für Pendelfahrten zur Arbeit, Schule, zu medizinischen oder sonstigen essentiellen Zwecken. Bei Verstößen gegen diese Regelungen kann eine Geldstrafe verhängt werden. Hotels, Gasthäuser und Pensionen bleiben für wesentliche Dienstleistungen weiterhin geöffnet. Restaurants, Pubs, Nachtclubs und Bars, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen u.v.m. bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden. In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Wenn Sie sich touristisch in Irland, mit Ausnahme der Regionen Midlands, South-West und West, aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: AA
Irland lockert die Corona-Schutzmaßnahmen. Ab nächster Woche dürfen alle Geschäfte, Restaurants und Fitnessstudios wieder öffnen. Ab dem 18. Dezember sollen auch Reisen zwischen den Grafschaften wieder erlaubt sein, um ein "anderes, aber besonderes" Weihnachten zu ermöglichen. Pubs, die nur Getränke anbieten, müssen geschlossen bleiben, sollen aber zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Zwischen dem 18. Dezember und dem 6. Januar dürfen sich zudem bis zu drei Haushalte wieder privat treffen. Quelle: tagesschau.de
Italien - Ergänzung:
Italiens hat in einigen Gebieten die Regeln gelockert. Die wirtschaftsstarke Lombardei mit der höchsten Bevölkerungszahl wird ab Sonntag von der Roten Zone zur Orangen. Damit wird dort der geltende Teil-Lockdown gelockert und Geschäfte können wieder öffnen. Zur Orangen Zone wechseln demnach auch die Regionen Piemont im Norden und Kalabrien im Süden. Ligurien und die Insel Sizilien werden zu Gelben Zonen mit den lockersten Regelungen. Für andere Zonen wie die Toskana (Rot) wurden die gegenwärtigen Maßnahmen bis Anfang Dezember verlängert. Quelle: tagesschau.de
Kroatien - Ergänzung:
Ab kommendem Wochenende müssen Bars und Restaurants schließen, zudem gibt es Beschränkungen rund um Versammlungen. So dürfen sich im Freien nicht mehr als 25 Personen treffen, im privaten Rahmen sind nur noch Zusammenkünfte von zehn erlaubt. Hochzeitsfeiern sind verboten. Die neuen Maßnahmen gelten bis zum 21. Dezember, dann wollen die Behörden die Lage bewerten. Quelle: tagesschau.de
Litauen - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Litauen wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 derzeit stark betroffen. In allen Bezirken beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Litauen als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die litauische Regierung.
Einreise
Seit dem 9. November 2020 unterliegen Reisende aus Deutschland nicht mehr der Quarantänepflicht in Litauen. Dieses gilt auch für Reisende, welche aus EU-Staaten kommen, die nicht als „grauen Zonen“ markiert sind.
Die litauische Regierung stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „gelbe Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko)„rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „graue Zonen“ (in denen eine Bewertung der Kriterien wegen unzureichender Daten nicht möglich ist) ein.
Die Einstufung nimmt die litauische Regierung auf Grundlage der Werte des ECDC immer freitags vor und die Neueinstufung gilt ab dem darauf folgenden Montag. Die entsprechende Länderliste wird meist zeitverzögert montags/dienstags auch auf Englisch veröffentlicht.
Ist eine Quarantäne verpflichtend, gilt folgendes:
Die Quarantäne dauert grundsätzlich 10 Tage. Alternativ kann auch ein negatives PCR-Testergebnis, von einem bei Einreise höchstens 48 Stunden erfolgtem PCR-Test, die gesamte Quarantäne ersetzen. Reisende sind generell aufgefordert, sich die ersten 10 Tage in Litauen zurückhaltend im öffentlichen Raum zu bewegen. Für Reisende, die in den vergangenen drei Monaten an COVID-19 erkrankt und inzwischen geheilt sind, ist mit ärztlichem Attest eine Befreiung von der Quarantäne möglich.
Die Durchreise durch ein Land mit Quarantänepflicht führt zur Quarantänepflicht in Litauen. Dies gilt nicht bei Einreise per Flugzeug wenn der Transit-Bereich des Flughafens nicht verlassen wurde.
Die Quarantäne kann zu Hause oder in einem Hotel abgeleistet werden. Während der Quarantäne ist die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.
Quarantänepflichtige Reisende, die vorab aus Litauen ausreisen wollen oder wegen einer dringenden Angelegenheit in Litauen die Quarantänezeit verkürzen wollen, müssen hierfür beim nationalen Zentrum für öffentliche Gesundheit eine Sondergenehmigung beantragen. Die Bearbeitung der Genehmigung dauert in der Regel mindestens drei Tage.
Jeder Einreisende muss sich online bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise per Flugzeug oder zur See muss die Registrierung vorab geschehen, bei Einreise auf dem Landweg spätestens 12 Stunden nach Einreise. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen.
Reisende aus Drittstaaten sind nach Einreise verpflichtet, sich in eine 10-tägige häusliche Quarantäne zu begeben, sofern die Einreise vorab von litauischen Behörden gestattet wurde.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, eine vorherige Registrierung ist notwendig. Auch der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland gibt es keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz. Am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen muss mit Kontrollen gerechnet werden. Ein gültiges Reisedokument ist stets mitzuführen. Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Kybartai–Černiševskoje und Panemunė–Sovetsk möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Belarus hat seine Grenzübergänge zu Litauen vorübergehend geschlossen. Nur belarussische Staatsangehörige, sowie Ausländer mit belarussischem Arbeitsvisum, Arbeitsvertrag oder Aufenthaltserlaubnis können nach aktuellen Erkenntnissen weiterhin einreisen. Auch der Warentransport ist grenzüberschreitend aus Litauen möglich.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Verbindungen im Flug-, Bahn- und Fährverkehr hat sich normalisiert. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mindestabstand von einem Meter zum nächsten Passagier zu wahren.
Beschränkungen im Land
Seit dem 7. November 2020 bis zum 17. Dezember 2020 gilt in Litauen ein landesweiter Lockdown.
Alle Restaurants dürfen nur noch außer-Haus-Verkauf anbieten. Museen, Fitnessstudios, Spas, Kinos, Theater sind in dieser Zeit geschlossen. Supermärkte und Apotheken bleiben regulär geöffnet, müssen aber wie andere Geschäfte auch eine Mindestfläche von 10 m² je Kunde sicherstellen. Weitere Informationen bietet die litauische Regierung.
Der Kontakt zu einer auf COVID-19 positiv getesteten Person verpflichtet zu einer 14-tägigen, häuslichen Quarantäne. Die Quarantäne kann nicht durch ein negatives PCR-Testergebnis verkürzt werden.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum wie z.B. Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Seit dem 7. November 2020 gilt dies landesweit auch im Freien für Personen, die älter als sechs Jahre sind. Ausnahmen sind nur außerhalb von Ortschaften erlaubt, sofern ein Abstand von mindestens 20 Metern zu Personen aus anderen Haushalten gewahrt wird, sowie bei sportlicher Betätigung. Vor dem Betreten von Geschäften und Museen wird um Handdesinfektion gebeten.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung.
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19-Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Litauen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich beim jeweiligen Reiseanbieter vorab, ob Ihre Verbindung besteht.
• Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
Mosambik - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mosambik wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Infektionszahlen steigen in Mosambik seit Anfang September 2020 auf einem linearen Niveau an, regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt und Provinz Maputo.
Genaue und detaillierte Zahlen bieten die mosambikanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die folgenden vom Staatspräsidenten Ende Oktober 2020 angekündigten Lockerungen bzgl. Einreise-und Quarantäneregelungen sind seit dem 23. November 2020 gültig:
Touristenvisa werden wieder ausgestellt. Alle Reisenden ab 11 Jahren müssen zur Einreise einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Bei Vorlage eines negativen Testergebnisses entfällt die bis dato geltende Quarantänepflicht.
Bei Ein-und Ausreise nach/aus Mosambik in einem kurzen Zeitraum (z.B. bei Kurz- und Geschäftsreisen in Nachbarländer) hat ein negativer PCR-Test eine Gültigkeit von 14 Tagen gerechnet ab Zeitpunkt der Testentnahme.
Reiseverbindungen
Seit Mai 2020 ist der bis dato reguläre internationale Passagierflugverkehr von und nach Mosambik ausgesetzt. Es gibt in unregelmäßigen Abständen Sonderflüge. Seit Oktober 2020 bieten Fluggesellschaften aus sechs Ländern (Portugal, Katar, Türkei, Äthiopien, Kenia und Südafrika) zweimal pro Woche Flüge nach Maputo und zurück an; Einzelheiten zu Flugplänen können auf den jeweiligen Websites der Fluggesellschaften abgerufen werden.
Beschränkungen im Land
Mit dem Ende des Ausnahmezustands am 6. September 2020 wurde der Katastrophenfall in Kraft gesetzt. Dieses am 1. September 2020 beschlossene Gesetz schließt neben COVID-19 auch weitere Katastrophenfälle ein und gilt unbefristet.
Der Präsident kündigte ein schrittweises Vorgehen zur Wiederaufnahme der wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten in Mosambik an.
Nach teilweiser Wiederaufnahme des Hochschulunterrichts und der schrittweisen Wiedereröffnung der Schulen ab Jahrgangsstufe 12 wurden auch die Teilnahme an Bestattungen und Gottesdiensten mit stark eingeschränkter Personenanzahl wieder erlaubt.
Seit September 2020 dürfen Kinos, Theatern, Kasinos und Sporthallen unter staatlichen Hygieneschutzkontrollen wieder besucht werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und auch in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Abstandsregeln von mindestens 1,5 m sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Beachten Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Empfehlungen der mosambikanischen Behörden. Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Erkundigen Sie sich ergänzend bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.
Niger - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Niger wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die nachgewiesenen täglichen Neuinfektionen mit COVID-19 in Niger sind Mitte November angestiegen, bleiben in absoluten Zahlen aber vorerst auf niedrigem Niveau.
Niger ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen Niamey ist seit dem 1. August 2020 für reguläre internationale Flugverbindungen von und nach Niger wieder geöffnet.
Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Reisende müssen sich nach Einreise in eine sieben-tägige Quarantäne an einem selbst gewählten Ort begeben. Es werden staatliche Kontrollbesuche durchgeführt. Am siebten Tag der Quarantäne erfolgt ein PCR-Test. Bei negativem Testergebnis ist die Quarantäne beendet. Der Pass einreisender Personen wird von der Polizei einbehalten und bei Beendigung der Quarantäne wieder ausgehändigt. Für Aufenthalte unter 14 Tagen ist keine Quarantäne vorgeschrieben. Werden bei der Einreise COVID-19 Symptome festgestellt (z.B. erhöhte Körpertemperatur), wird noch am Flughafen ein Antigen-Test durchgeführt, gefolgt von einem PCR-Test. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die Verbringung in eine von der Regierung bestimmte medizinische Einrichtung für weitere Isolierung und kostenlose Behandlung. Wenn der vorgelegte PCR-Test oder der Antigen und PCR-Test bei Einreise ein negatives Ergebnis aufweist, entfällt die weitergehende Quarantäne.
Bei der Ausreise haben Passagiere einen negativen PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und auf eigene Kosten (30.000,- FCFA, ca. 46,- €) vorzunehmen ist. In Niamey können die Tests bei folgenden Institutionen durchgeführt werden:
- Centre de Recherches Médicales et Sanitaires (CERMES): Tel.: +227 20 75 20 40; +227 20 75 20 45; +227 99 90 24 58;
- Centre de Santé Special : Tel.: +227 90 32 36 50; +227 91 31 10 20;
- Klinik der Vereinten Nationen : Tel.: +227 80 08 66 88.
Weitere Testzentren befinden sich in Agadez und Zinder.
Reiseverbindungen
Der Flughafen ist geöffnet. Es gibt einige wenige Umsteigeflugverbindungen nach Deutschland.
Beschränkungen im Land
Beschränkungen ergeben sich aus der Sicherheitslage im Land, siehe Sicherheit.
Hygieneregeln
Generell ist ein Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Aufenthalts am Flughafen und in den Flugzeugen selbst zu tragen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Panama - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Panama ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Metropolregion Panama-Stadt sowie die Provinzen Colón, Chiriquí und Veraguas.
Panama ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das panamaische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit dem 12. Oktober 2020 ist die Einreise grundsätzlich für alle Reisenden wieder gestattet. Alle Reisenden müssen einen negativen COVID-19-Test oder Antigen-Test vorlegen, der höchstens 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde.
Reisende, die ohne negativen COVID-19-Test einreisen, müssen bei Ankunft am internationalen Flughafen Tocumen einen Test auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Sollte der Test positiv sein, wird die Person zunächst für 7 Tage in einem Hotel unter Obhut des panamaischen Gesundheitsministeriums untergebracht. Nach Ablauf der 7-tägigen Quarantäne erfolgt ein neuer Test. Bei negativem Ergebnis ist die Quarantäne beendet, falls dies positiv ausfällt, muss der Reisende weitere 7 Tage in staatlicher Quarantäne verbringen.
Diese Möglichkeit der Testung bei Ankunft besteht aktuell nur am internationalen Flughafen Tocumen. Bei Einreise auf dem Landweg von Costa Rica muss ein negativer COVID-19-Test oder Antigen-Test vorgelegt werden, der höchstens 48 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde.
Durch- und Weiterreise
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist aktuell nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Europa sowie in andere Staaten des amerikanischen Kontinents findet wieder statt. Es kann jedoch zu kurzfristigen Stornierungen oder Umbuchungen kommen.
Beschränkungen im Land
Panama hat Mitte März 2020 den Ausnahmezustand verhängt. Es besteht im ganzen Land eine Ausgangssperre zwischen 23 Uhr und 5 Uhr. In Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage kann es kurzfristig zu weiteren Beschränkungen kommen.
Viele Hotels, aber auch Museen und andere touristische Einrichtungen sind unter Beachtung der geltenden Hygienebestimmungen geöffnet. Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind verboten, dies betrifft u.a. Messen, Konzerte, Umzüge und Sportveranstaltungen mit Publikum. Geschäfte sind mit Einschränkungen durch Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Über bestehende Einschränkungen und geplante Lockerungen des öffentlichen Lebens informiert das panamaische Gesundheitsministerium.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert, Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von zwei Metern empfohlen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der panamaischen Regierung, beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Äquatorialguinea wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Äquatorialguinea ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Regionale Schwerpunkte sind derzeit Malabo und Bata.
Äquatorialguinea ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das äquatorialguineische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist möglich für Äquatorialguineer, Ausländer mit gültigem, langfristigem Aufenthaltstitel, gültigem Visum (visado altenativo) oder gültigem Geschäftsvisum. Die Ausstellung von Visa für die Einreise nach Äquatorialguinea ist für Geschäftsleute wieder möglich.
Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Wenn kein gültiger Test vorgewiesen werden kann, wird ein Test am Flughafen gemacht. Die Kosten betragen 110.000 CFA (Ca. 165 €). Bis das Ergebnis vorliegt, werden die Reisenden in staatliche Quarantäne genommen. Die dadurch entstehenden Hotelkosten sind ebenfalls vom Reisenden zu tragen. Nach der Einreise gilt generell, d.h. auch bei Vorlage eines negativen PCR-Tests, eine vierzehntägige Quarantänepflicht.
Durch- und Weiterreise
Auch bei Ausreise ist ein PCR-Test nachzuweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr wurde wieder aufgenommen. Air France und Ethiopian Airlines bieten mehrmals wöchentlich Flüge an. Lufthansa plant ab Mitte Dezember 2020 den Flughafen Malabo dreimal wöchentlich anzufliegen.
Beschränkungen im Land
Die Regierung hat Lockerungen beschlossen und die Ausgangssperre („Lockdown“) aufgehoben. Das öffentliche Leben hat sich wieder normalisiert. Kirchen und Schulen sind geöffnet. Restaurants, Kneipen, Casinos, Nationalparks und Strände sind zugänglich. Nachtclubs und Diskotheken bleiben vorerst geschlossen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, dessen Einhaltung kontrolliert und durchgesetzt wird. Bei Missachtung drohen Bußgelder. Beim Zugang zu öffentlichen Gebäuden erfolgt Temperaturmessung; die Hände müssen desinfiziert werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und die aktuellen Regelungen beim äquatorialguineischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das äquatorialguineische Gesundheitsministerium unter der Telefonnummer 111 oder +240 222 517 030.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Armenien - Ergänzung:
Vor Reisen nach Armenien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Armenien ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Armenien ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das armenische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Eine Einreise nach Armenien ist mit einem im Ausland gemachten PCR-Test möglich, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Das Ergebnis des ausländischen Tests muss auf Englisch, Russisch oder Armenisch vorliegen. Ohne Nachweis eines solchen ausländischen Tests muss sich der Reisende einem kostenpflichtigen Test am Flughafen in Eriwan unterziehen. Entsprechende Teststellen sind eingerichtet. Eine Einreise nach Armenien ohne Test ist nicht gestattet.
Bei der Einreise muss eine Erklärung zum Gesundheitsstatus des Reisenden vorgelegt bzw. ausgefüllt werden.
Durch- und Weiterreise
Alle Landgrenzen sind für den Personenverkehr von Ausländern geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr ist stark reduziert. Der internationale Flughafen Eriwan ist weitgehend geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es bestehen aufgrund der COVID-19-Pandemie keine besonderen Beschränkungen innerhalb des Landes.
Hygieneregeln
Abstandsregeln sind zu beachten und in geschlossenen Räumen und im Freien ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Fluggesellschaft. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der armenischen Regierung (in Englisch)und der Gesundheits- und Arbeitsinspektion der Republik Armenien (in Armenisch)
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Belgien - Ergänzung:
Belgien lockert seine Pandemieauflagen geringfügig. Ab 1. Dezember dürfen alle Läden unter strikten Hygienevorgaben wieder öffnen - statt wie bisher nur Lebensmittelläden und Geschäfte mit unbedingt notwendigen Waren. Die allermeisten Auflagen bleiben aber bestehen, voraussichtlich zunächst bis Mitte Januar. Es bleibt bei Kontaktbeschränkungen und bei der nächtlichen Ausgangssperre. Über die Weihnachtsfeiertage werden nur die Regeln für Alleinstehende gelockert: Statt einer Person dürfen sie zwei gleichzeitig zum Feiern nach Hause einladen. Über Neujahr gilt ein landesweites Böllerverbot. Restaurants, Kneipen und Cafés bleiben geschlossen, ebenso Friseure und andere Geschäfte mit Körperkontakt. Quelle: tagesschau.de
Estland - Reisewarnung wird erweitert:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Ida-Viru, Harju, Hiiu und Rapla wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Mit Wirkung vom 29. November 2020 gilt dies auch für die Region Tartu.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen Estlands wird vor dem Hintergrund geltender Quarantäneregelungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Estland verzeichnet Infektionszahlen mit regional unterschiedlicher Ausprägung. In den Regionen Tartu, Ida-Viru, Harju, Hiiu und Rapla beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die estnische Corona-Karte.
Einreise
Die Einreise nach Estland ist u.a. für Reisende der EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz sowie Großbritannien und Nordirland, Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan grundsätzlich möglich. Es gilt jedoch seit 30. Oktober 2020 eine 10-tägige Quarantänepflicht bei Einreise aus Ländern deren Koeffizient oberhalb von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer 2-Wochen-Frist liegt, somit auch für Einreisen aus Deutschland. Die Liste der Europäischen Länder mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.
Reisende aus gelisteten Ländern können sich alternativ bei Einreise auf COVID-19 testen lassen und müssen dann in Selbstisolation das negative Ergebnis abwarten. Danach können sie unter Einschränkung sozialer Kontakte zur Arbeit gehen. Nach frühestens 7 Tagen muss ein zweiter Test erfolgen. Bei erneut negativem COVID-19-Testergebnis können Reisende uneingeschränkt ihrem Alltag nachgehen. Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Durch- und Weiterreise
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen unterbleiben. Die Grenzen zu Russland bleiben geschlossen. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Reiseverbindungen
Lufthansa, Air Baltic sowie EasyJet haben den Flugverkehr nach Deutschland stufenweise wieder aufgenommen. Es besteht Maskenpflicht. Die Grenzen zu Russland sind bis auf weiteres geschlossen.
Beschränkungen im Land
Die estnische Regierung hat weitere Lockerungen beschlossen, behält sich - je nach epidemiologischer Entwicklung – kurzfristige, lokale Eindämmungsmaßnahmen in Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt vor.
Lockerungen beinhalten u.a. die Erhöhung der Obergrenze für öffentliche Veranstaltungen auf bis zu 750, bei Sportveranstaltungen 2.000 Personen. Es gilt eine 50%-Obergrenze für Bildungseinrichtungen. Restaurants, Theater, Konzerthallen und Kinos sind aufgefordert, für ausreichend Abstand und regelmäßige Desinfektion zu sorgen, als Obergrenze gilt die bestehende Bestuhlungsanzahl.
Hygieneregeln
Es besteht eine ausdrückliche Empfehlung für das Tragen von Masken, wo Abstandsregeln kaum eingehalten werden können (ÖPNV, Supermärkte, u.a. geschlossene Räume). Häufiges Händewaschen und Desinfektion wird weiterhin dringend empfohlen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der estnischen Behörden und Polizei und Grenzbehörden.
• Beachten Sie stets die Hinweise des estnischen Gesundheitsamtes.
• Nutzen Sie die zur Verfügung stehende estnische Corona-App „HOIA", die auch im europäischen Ausland angewandt werden kann.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer +372 600 1220.
• Wenn Sie sich touristisch in den Regionen Tartu, Ida-Viru, Harju, Hiiu und Rapla aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Frankreich - Ergänzung:
Frankreich lockert ab Samstag seine strengen Corona-Auflagen: Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen. Zudem werden die Ausgangsbeschränkungen für die Bürger gelockert. Restaurants, Bars und Cafés sowie Sport- und Kultureinrichtungen bleiben aber geschlossen. Mitte Dezember und zu Weihnachten sind weitere Lockerungen in Frankreich geplant. Quelle: tagesschau.de
Griechenland - Reisewarnung wird auf Region Westgriechenland erweitert, Reisewarnung für Region Peloponnes wird aufgehoben; Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Attika, Epirus, Mittelgriechenland, Ostmakedonien und Thrakien, Nördliche Ägäis, Peloponnes Thessalien, Westmakedonien sowie Zentralmakedonien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Mit Wirkung vom 29. November 2020 gilt dies auch für die Region Westgriechenland. Die Reisewarnung für die Region Peloponnes wird mit Wirkung vom 29. November 2020 aufgehoben.
Epidemiologische Lage
Griechenland ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen. In den Regionen Attika, Epirus, Thessalien, Ostmakedonien und Thrakien, Zentralmakedonien, Westmakedonien, Westgriechenland, Mittelgriechenland sowie Nördliche Ägäis beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb diese Regionen als Risikogebiete eingestuft wurden.
Die griechische Regierung hat aufgrund der hohen Infektionszahlen und Engpässen im Gesundheitssektor eine Verlängerung des landesweiten Lockdowns bis vorerst 7. Dezember 2020 angekündigt, siehe Beschränkungen im Land.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 11. November 2020 ist die Einreise nach Griechenland nur noch mit einer Bescheinigung über einen negativen PCR-Test eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer möglich, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg gilt zudem eine Online-Anmeldepflicht. Reisende müssen spätestens 24 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular ("Passenger Locator Form", PLF) ausfüllen. Seit dem 10. November 2020 ist diese Passenger Locator Form für Personen mit Wohnsitz in Griechenland auch für Ausreisen aus Griechenland erforderlich. Einige Fluggesellschaften verlangen diese PLF bei Ausreise von allen Passagieren. Jeder Reisende, Kinder eingeschlossen, muss im PLF aufgeführt werden. Angehörige eines Haushalts sollen laut Angaben der griechischen Behörden ein PLF ausfüllen und darin Erwachsene und Kinder angeben. Das Formular lässt sich hierfür in der Rubrik „Reisebegleiter – Familie“ über einen oben stehenden Button für mehrere Familienmitglieder erweitern. Für mitreisende Personen, die nicht zum selben Haushalt gehören, wird empfohlen, für jeden Reisenden ein separates PLF auszufüllen. Einige Fluggesellschaften bestehen auf die Vorlage eines PLF für jeden Reisenden über 18 Jahre, auch wenn zum selben Haushalt zugehörig.
Nach erfolgter Anmeldung erhalten Reisende eine Bestätigung. Auf Grundlage der Anmeldedaten wird ein QR-Code generiert, der spätestens am Tag der Einreise automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Er muss bei Einreise vorgezeigt werden. Kann kein Code vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500,- Euro möglich. Viele Flug- und auch Fährgesellschaften verlangen die Vorlage des QR-Codes beim Check-In/Boarding. Wenn die Reise vor dem Einreisedatum begonnen wird, wird empfohlen, beim Check-In/Boarding die Bestätigungsemail vorzuweisen und auf die Seite http://travel.gov.gr/ hinzuweisen.
Gegebenenfalls auftretende technische Probleme bei Registrierung über die „Passenger Locator Form“ können nur direkt mit den griechischen Behörden aufgenommen werden. Es wurde eine Servicerufnummer unter 0030 215 5605151 (montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr) geschaltet. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf die Registrierungsverfahren.
Bei einzelnen Reisenden kann bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Eine mögliche Testung richtet sich nach einem Algorithmus, der auf Grundlage der eingegangenen Anmeldedaten (z.B. Voraufenthalten in Risikogebieten) eine Risikoeinschätzung trifft. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine Selbstisolation einzuhalten. Die Dauer der Selbstisolation wird mit 24 Stunden angegeben, gemäß dem „Passenger Locator Form“ (PLF) ist eine Weiterreise zu der in der Anmeldung genannten Zieladresse erlaubt. Nur positiv getestete Personen erhalten eine Benachrichtigung. Erfahrungsgemäß liegen die Testergebnisse in der Regel innerhalb von 24 bis 72 Stunden vor.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt, der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei bleibt ausgesetzt.
Kreuzfahrtschiffe und Sportboote dürfen Griechenland vorerst nicht mehr anlaufen.
Die Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg für „non-essential travels“, also touristische Reisen, ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergang Promachonas möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über die "Passenger Locator Form" sowie zusätzlich eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Std.) eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer.
Eine Ein- und Ausreise über Albanien oder Nordmazedonien, ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich und nur von 7 bis 23 Uhr gestattet. Einreisende benötigen den QR-Code über die "Passenger Locator Form". Zusätzlich ist ein negativer PCR-Test aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich. Einreisende aus Albanien (Grenzübergang Kakavia) müssen sich in eine 7-tägige häusliche Quarantäne begeben; zudem ist die Anzahl der täglich einreisenden Personenzahl begrenzt.
Seit dem 20. November 2020 sollen bei jedem über die Landgrenze Einreisenden bei Grenzübertritt zusätzlich COVID-19-Schnelltests von den griechischen Behörden vorgenommen werden. Sofern dieser Test positiv ausfällt, soll die Einreise verweigert werden.
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzübergänge zur Türkei sind geschlossen. Die Einreise aus der Türkei auf dem Land-, See- und Luftweg nach Griechenland ist bis auf weiteres nur griechischen Staatsangehörigen, Personen mit griechischem Aufenthaltstitel und Personen mit nachweislich festem Wohnsitz in Griechenland sowie Personen, die einen dringlichen beruflichen Grund nachweisen können, möglich. Einreisende benötigen den QR-Code über die "Passenger Locator Form". Zusätzlich ist ein negativer PCR-Test aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer (nicht älter als 72 Stunden) erforderlich.
Seit dem 20. November 2020 sollen bei jedem über die Landgrenze Einreisenden bei Grenzübertritt zusätzlich COVID-19-Schnelltests von den griechischen Behörden vorgenommen werden. Sofern dieser Test positiv ausfällt, soll die Einreise verweigert werden.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Flüge innerhalb Griechenlands sind nur aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen oder zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz erlaubt.
Beschränkungen im Land
Die griechische Regierung hat einen landesweiten „Lockdown“ erlassen. Dieser ist seit dem 7. November 2020 in Kraft und soll zunächst bis zum 7. Dezember 2020 gelten. Supermärkte und Geschäfte, die für die Grundversorgung erforderlich sind, z.B. Apotheken, Bäckereien, Metzgereien, Wochenmärkte und Tankstellen bleiben geöffnet. Folgende Maßnahmen gelten:
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist überall, auch im Freien, verpflichtend. Öffentliche Versammlungen sind verboten.
Die Wohnung darf nur mit einer Sondererlaubnis für die Fahrt zur Arbeit mit Arbeitgeberbescheinigung oder unter Angabe spezieller Gründe verlassen werden:
1. Apotheke oder Arztbesuch (nach Absprache mit dem Arzt)
2. Einkaufen in einem Geschäft, das nicht liefert (z.B. Supermarkt)
3. Bank (wenn keine elektronische Transaktion möglich ist) und Behördengänge mit schriftlicher Terminbestätigung
4. Hilfe für Menschen in Not oder Begleitung minderjähriger Schüler zur/von der Schule
5. Teilnahme an einer Zeremonie (z. B. Beerdigung, Heirat, Taufe o. ä.) sowie Besuche zur Wahrnehmung des Sorgerechts
6. Sportliche Betätigung im Freien in der Nähe der Wohnung oder Bewegung mit Haustier, einzeln oder bis zu drei Personen, im letztgenannten Fall unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m.
Die Sondererlaubnis kann nur mit einer griechischen Mobilfunknummer bei der Telefonnummer 13033 unter Angabe der Ziffer, des Namens und der Anschrift beantragt werden. Alternativ ist die Bescheinigung „Typ B“ (bei den griechischen Behörden per Download erhältlich) mitzuführen.
Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist das Verlassen der Wohnung nur für Fahrten von und zur Arbeit, aus gesundheitlichen Gründen oder zum Ausführen von Haustieren gestattet (Bescheinigung/SMS an 13033 erforderlich).
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen absehbar weiter öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst.
Für öffentliche Verkehrsmittel, Taxis, Fähren und Privat-Kfz gelten Kapazitätsbegrenzungen. Bei der Nutzung von einigen Verkehrsmitteln (z.B. Fähren) ist eine Selbsterklärung auszufüllen.
Bildungseinrichtungen sind seit dem 17. November 2020 geschlossen.
Fahrten außerhalb des Regionalbezirks sind verboten, außer aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen sowie zur Rückkehr an den Hauptwohnsitz. Für die Region Attika gilt eine Ausnahme: Dort darf man sich zwischen den acht Regionalbezirken bewegen.
Den deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland sind bisher keine Fälle bekannt geworden, in denen die Anreise zu einem Flug- oder Fährhafen bei Vorlage eines Flug- bzw. Fährtickets und Ausweisdokuments mit Angabe zum Wohnort in z.B. Deutschland, verweigert wurde.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab 4 Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. für Kunden und Personal in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. Darüber hinaus muss ein Mund-Nasen-Schutz landesweit überall im Freien getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen Jedes Hotel hat zudem eine verantwortliche Person zur Überwachung und Einhaltung der Auflagen zu bestimmen und mit einem Referenzarzt zusammen zu arbeiten. Für die Mitarbeiter gilt Maskenpflicht. Tische, Liegen etc. sollen regelmäßig desinfiziert werden.
• Halten Sie sich an die geltende Ausgangssperre im Rahmen des „Lockdowns“.
• Beachten Sie die Notwendigkeit des Formulars Passenger Locator Form (PLF) zur Gesundheitskontrolle vor Einreise. Bei technischen Problemen mit dem Formular, wenden Sie sich an die Servicenummer 0030 215 5605151. Zur Frage, ob für jeden Reisenden ein PLF auszufüllen ist, halten Sie im Zweifel Rücksprache mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines negativen PCR-Tests eines anerkannten Testlabors aus dem Abreiseland mit begleitender Diagnose in englischer Sprache unter Nennung von Name, Adresse und Pass/Personalausweisnummer, nicht älter als 72 Stunden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise positiv getestet werden, werden die Gesundheitsbehörden Sie kontaktieren. Melden Sie sich an der Rezeption Ihres Hotels oder bei Ihrer Reiseleitung oder rufen Sie die untenstehenden Hotlines an, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie werden in der Regel in ein Quarantänehotel gebracht. Sie müssen dort absehbar 14 Tage verbringen und dürfen Ihr Zimmer nicht verlassen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24h-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Achten Sie auf lokale Hinweise in den griechischen Medien und beachten Sie die Weisungen von Gesundheits- und Sicherheitspersonal. Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen sind möglicherweise strafbar.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland, richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.
• Wenn Sie sich touristisch in den als Risikogebieten ausgewiesenen Teilen des Landes aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Indien - Ergänzung:
Seit März sind internationale Passagierflüge von und nach Indien verboten. Ausgenommen sind Flüge im Rahmen von sogenannten Travel-Bubble-Abkommen, welche Indien mit etlichen Ländern geschlossen hat. Das generelle Verbot hat das Land nun aber verlängert bis um 23:59 Uhr am 31. Dezember 2020. Quelle: aerotelegraph
Irland - Reisewarnung wird für Regionen Midlands, South-West und West aufgehoben:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Irland wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Mit Wirkung vom 29. November 2020 gilt dies nur noch für die Regionen Border, Dublin, Mid-East, Mid-West, South East.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen wird aufgrund geltender Quarantäneregelungen weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 stark betroffen. Die Inzidenzen liegen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Regionen Border, Dublin, Mid-East, Mid-West und South East weiterhin als Risikogebiete eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung.
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage, bei Einschränkung der Bewegungen, aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten geahndet werden.
Seit dem 9. November 2020 setzt Irland das „Ampelsystem“ der Europäischen Union um, das für den Raum EU/EWR plus Großbritannien gilt:
Grundsätzlich sind alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgefordert, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschränken.
Dem „Ampelsystem“ folgend müssen Reisende aus "grünen Regionen" ihre Bewegungen nach Einreise nicht einschränken.
Alle Reisenden aus „orangen, roten oder grauen Regionen“ sind aufgefordert ihre Bewegungen nach Einreise stark einzuschränken. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind folgende Personengruppen:
• Rückkehrende aus Nordirland,
• Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt),
• Reisende mit essentieller Funktion oder essentiellen Bedürfnissen gem. § 19 der Empfehlung des Rats der europäischen Union,
• Kinder unter 6 Jahren,
• Reisende aus einem „orangenen Gebiet", sofern sie drei Tage vor Einreise nach Irland einen negativen PCR-Test erhalten haben und das schriftliche Testergebnis mit sich führen. Ergebnisse anderer Testverfahren werden in Irland derzeit nicht anerkannt.
Die genannten Ausnahmen gelten nicht für Reisende aus Dänemark.
Ausführliche Informationen zu den genannten Ausnahmen bietet die irische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Von Irland aus gibt es in begrenztem Maße Flugverbindungen nach Deutschland (direkt oder indirekt über z.B. Amsterdam, London, Paris), Gleiches gilt für den Fährbetrieb ab/nach Irland. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Beschränkungen im Land
Seit dem 22. Oktober 2020 gilt Level 5 des „Plan for Living with COVID-19". Für das private und öffentliche Leben gelten zahlreiche Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen. Bürger sind mindestens bis zum 1. Dezember 2020 aufgerufen, zu Hause zu bleiben. Das Haus darf nur unter bestimmten Umständen verlassen werden, z.B. zum notwendigen Einkauf (Lebensmittel, Haushaltsbedarf), für Arzttermine oder zur Besorgung von Medikamenten, zur Kinderbetreuung oder zur Unterstützung bedürftiger Familienmitglieder sowie auf dem Weg zur Arbeit, soweit sie unverzichtbar ist und nicht von zu Hause erledigt werden kann, siehe hierzu die Liste der irischen Regierung. Zudem kann das Haus zu kurzen sportlichen Aktivitäten in einem Umkreis von bis zu 5 km verlassen werden.
Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 25%, reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten. Reisen außerhalb des 5 km-Radius zwischen den Countys müssen unterbleiben, außer für Pendelfahrten zur Arbeit, Schule, zu medizinischen oder sonstigen essentiellen Zwecken. Bei Verstößen gegen diese Regelungen kann eine Geldstrafe verhängt werden. Hotels, Gasthäuser und Pensionen bleiben für wesentliche Dienstleistungen weiterhin geöffnet. Restaurants, Pubs, Nachtclubs und Bars, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen u.v.m. bleiben für den Publikumsverkehr geschlossen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden. In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Wenn Sie sich touristisch in Irland, mit Ausnahme der Regionen Midlands, South-West und West, aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: AA
Irland lockert die Corona-Schutzmaßnahmen. Ab nächster Woche dürfen alle Geschäfte, Restaurants und Fitnessstudios wieder öffnen. Ab dem 18. Dezember sollen auch Reisen zwischen den Grafschaften wieder erlaubt sein, um ein "anderes, aber besonderes" Weihnachten zu ermöglichen. Pubs, die nur Getränke anbieten, müssen geschlossen bleiben, sollen aber zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Zwischen dem 18. Dezember und dem 6. Januar dürfen sich zudem bis zu drei Haushalte wieder privat treffen. Quelle: tagesschau.de
Italien - Ergänzung:
Italiens hat in einigen Gebieten die Regeln gelockert. Die wirtschaftsstarke Lombardei mit der höchsten Bevölkerungszahl wird ab Sonntag von der Roten Zone zur Orangen. Damit wird dort der geltende Teil-Lockdown gelockert und Geschäfte können wieder öffnen. Zur Orangen Zone wechseln demnach auch die Regionen Piemont im Norden und Kalabrien im Süden. Ligurien und die Insel Sizilien werden zu Gelben Zonen mit den lockersten Regelungen. Für andere Zonen wie die Toskana (Rot) wurden die gegenwärtigen Maßnahmen bis Anfang Dezember verlängert. Quelle: tagesschau.de
Kroatien - Ergänzung:
Ab kommendem Wochenende müssen Bars und Restaurants schließen, zudem gibt es Beschränkungen rund um Versammlungen. So dürfen sich im Freien nicht mehr als 25 Personen treffen, im privaten Rahmen sind nur noch Zusammenkünfte von zehn erlaubt. Hochzeitsfeiern sind verboten. Die neuen Maßnahmen gelten bis zum 21. Dezember, dann wollen die Behörden die Lage bewerten. Quelle: tagesschau.de
Litauen - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Litauen wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Litauen ist von COVID-19 derzeit stark betroffen. In allen Bezirken beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Litauen als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die litauische Regierung.
Einreise
Seit dem 9. November 2020 unterliegen Reisende aus Deutschland nicht mehr der Quarantänepflicht in Litauen. Dieses gilt auch für Reisende, welche aus EU-Staaten kommen, die nicht als „grauen Zonen“ markiert sind.
Die litauische Regierung stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „gelbe Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko)„rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „graue Zonen“ (in denen eine Bewertung der Kriterien wegen unzureichender Daten nicht möglich ist) ein.
Die Einstufung nimmt die litauische Regierung auf Grundlage der Werte des ECDC immer freitags vor und die Neueinstufung gilt ab dem darauf folgenden Montag. Die entsprechende Länderliste wird meist zeitverzögert montags/dienstags auch auf Englisch veröffentlicht.
Ist eine Quarantäne verpflichtend, gilt folgendes:
Die Quarantäne dauert grundsätzlich 10 Tage. Alternativ kann auch ein negatives PCR-Testergebnis, von einem bei Einreise höchstens 48 Stunden erfolgtem PCR-Test, die gesamte Quarantäne ersetzen. Reisende sind generell aufgefordert, sich die ersten 10 Tage in Litauen zurückhaltend im öffentlichen Raum zu bewegen. Für Reisende, die in den vergangenen drei Monaten an COVID-19 erkrankt und inzwischen geheilt sind, ist mit ärztlichem Attest eine Befreiung von der Quarantäne möglich.
Die Durchreise durch ein Land mit Quarantänepflicht führt zur Quarantänepflicht in Litauen. Dies gilt nicht bei Einreise per Flugzeug wenn der Transit-Bereich des Flughafens nicht verlassen wurde.
Die Quarantäne kann zu Hause oder in einem Hotel abgeleistet werden. Während der Quarantäne ist die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln verboten.
Quarantänepflichtige Reisende, die vorab aus Litauen ausreisen wollen oder wegen einer dringenden Angelegenheit in Litauen die Quarantänezeit verkürzen wollen, müssen hierfür beim nationalen Zentrum für öffentliche Gesundheit eine Sondergenehmigung beantragen. Die Bearbeitung der Genehmigung dauert in der Regel mindestens drei Tage.
Jeder Einreisende muss sich online bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise per Flugzeug oder zur See muss die Registrierung vorab geschehen, bei Einreise auf dem Landweg spätestens 12 Stunden nach Einreise. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen.
Reisende aus Drittstaaten sind nach Einreise verpflichtet, sich in eine 10-tägige häusliche Quarantäne zu begeben, sofern die Einreise vorab von litauischen Behörden gestattet wurde.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, eine vorherige Registrierung ist notwendig. Auch der Transit von deutschen Staatsangehörigen, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen.
An den Grenzübergängen zu Polen und Lettland gibt es keine systematischen Kontrollen durch den litauischen Grenzschutz. Am Seehafen Klaipeda und an den internationalen Flughäfen muss mit Kontrollen gerechnet werden. Ein gültiges Reisedokument ist stets mitzuführen. Die Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, die Ausreise ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Kybartai–Černiševskoje und Panemunė–Sovetsk möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten andere Regeln.
Belarus hat seine Grenzübergänge zu Litauen vorübergehend geschlossen. Nur belarussische Staatsangehörige, sowie Ausländer mit belarussischem Arbeitsvisum, Arbeitsvertrag oder Aufenthaltserlaubnis können nach aktuellen Erkenntnissen weiterhin einreisen. Auch der Warentransport ist grenzüberschreitend aus Litauen möglich.
Reiseverbindungen
Das Angebot an Verbindungen im Flug-, Bahn- und Fährverkehr hat sich normalisiert. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mindestabstand von einem Meter zum nächsten Passagier zu wahren.
Beschränkungen im Land
Seit dem 7. November 2020 bis zum 17. Dezember 2020 gilt in Litauen ein landesweiter Lockdown.
Alle Restaurants dürfen nur noch außer-Haus-Verkauf anbieten. Museen, Fitnessstudios, Spas, Kinos, Theater sind in dieser Zeit geschlossen. Supermärkte und Apotheken bleiben regulär geöffnet, müssen aber wie andere Geschäfte auch eine Mindestfläche von 10 m² je Kunde sicherstellen. Weitere Informationen bietet die litauische Regierung.
Der Kontakt zu einer auf COVID-19 positiv getesteten Person verpflichtet zu einer 14-tägigen, häuslichen Quarantäne. Die Quarantäne kann nicht durch ein negatives PCR-Testergebnis verkürzt werden.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum wie z.B. Geschäften, Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Seit dem 7. November 2020 gilt dies landesweit auch im Freien für Personen, die älter als sechs Jahre sind. Ausnahmen sind nur außerhalb von Ortschaften erlaubt, sofern ein Abstand von mindestens 20 Metern zu Personen aus anderen Haushalten gewahrt wird, sowie bei sportlicher Betätigung. Vor dem Betreten von Geschäften und Museen wird um Handdesinfektion gebeten.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung.
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19-Verdachtsfälle unter in Litauen: 1808 oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Litauen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Informieren Sie sich beim jeweiligen Reiseanbieter vorab, ob Ihre Verbindung besteht.
• Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
Mosambik - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mosambik wird weiterhin gewarnt.
Epidemiologische Lage
Infektionszahlen steigen in Mosambik seit Anfang September 2020 auf einem linearen Niveau an, regionale Schwerpunkte sind die Hauptstadt und Provinz Maputo.
Genaue und detaillierte Zahlen bieten die mosambikanische Regierung und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die folgenden vom Staatspräsidenten Ende Oktober 2020 angekündigten Lockerungen bzgl. Einreise-und Quarantäneregelungen sind seit dem 23. November 2020 gültig:
Touristenvisa werden wieder ausgestellt. Alle Reisenden ab 11 Jahren müssen zur Einreise einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Bei Vorlage eines negativen Testergebnisses entfällt die bis dato geltende Quarantänepflicht.
Bei Ein-und Ausreise nach/aus Mosambik in einem kurzen Zeitraum (z.B. bei Kurz- und Geschäftsreisen in Nachbarländer) hat ein negativer PCR-Test eine Gültigkeit von 14 Tagen gerechnet ab Zeitpunkt der Testentnahme.
Reiseverbindungen
Seit Mai 2020 ist der bis dato reguläre internationale Passagierflugverkehr von und nach Mosambik ausgesetzt. Es gibt in unregelmäßigen Abständen Sonderflüge. Seit Oktober 2020 bieten Fluggesellschaften aus sechs Ländern (Portugal, Katar, Türkei, Äthiopien, Kenia und Südafrika) zweimal pro Woche Flüge nach Maputo und zurück an; Einzelheiten zu Flugplänen können auf den jeweiligen Websites der Fluggesellschaften abgerufen werden.
Beschränkungen im Land
Mit dem Ende des Ausnahmezustands am 6. September 2020 wurde der Katastrophenfall in Kraft gesetzt. Dieses am 1. September 2020 beschlossene Gesetz schließt neben COVID-19 auch weitere Katastrophenfälle ein und gilt unbefristet.
Der Präsident kündigte ein schrittweises Vorgehen zur Wiederaufnahme der wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten in Mosambik an.
Nach teilweiser Wiederaufnahme des Hochschulunterrichts und der schrittweisen Wiedereröffnung der Schulen ab Jahrgangsstufe 12 wurden auch die Teilnahme an Bestattungen und Gottesdiensten mit stark eingeschränkter Personenanzahl wieder erlaubt.
Seit September 2020 dürfen Kinos, Theatern, Kasinos und Sporthallen unter staatlichen Hygieneschutzkontrollen wieder besucht werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und auch in öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Abstandsregeln von mindestens 1,5 m sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Beachten Sie unbedingt die erlassenen Maßnahmen und Empfehlungen der mosambikanischen Behörden. Verfolgen Sie aufmerksam die lokalen Medien.
• Erkundigen Sie sich ergänzend bei der mosambikanischen Botschaft zu den aktuellen Bestimmungen.
Niger - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Niger wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die nachgewiesenen täglichen Neuinfektionen mit COVID-19 in Niger sind Mitte November angestiegen, bleiben in absoluten Zahlen aber vorerst auf niedrigem Niveau.
Niger ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen Niamey ist seit dem 1. August 2020 für reguläre internationale Flugverbindungen von und nach Niger wieder geöffnet.
Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Reisende müssen sich nach Einreise in eine sieben-tägige Quarantäne an einem selbst gewählten Ort begeben. Es werden staatliche Kontrollbesuche durchgeführt. Am siebten Tag der Quarantäne erfolgt ein PCR-Test. Bei negativem Testergebnis ist die Quarantäne beendet. Der Pass einreisender Personen wird von der Polizei einbehalten und bei Beendigung der Quarantäne wieder ausgehändigt. Für Aufenthalte unter 14 Tagen ist keine Quarantäne vorgeschrieben. Werden bei der Einreise COVID-19 Symptome festgestellt (z.B. erhöhte Körpertemperatur), wird noch am Flughafen ein Antigen-Test durchgeführt, gefolgt von einem PCR-Test. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die Verbringung in eine von der Regierung bestimmte medizinische Einrichtung für weitere Isolierung und kostenlose Behandlung. Wenn der vorgelegte PCR-Test oder der Antigen und PCR-Test bei Einreise ein negatives Ergebnis aufweist, entfällt die weitergehende Quarantäne.
Bei der Ausreise haben Passagiere einen negativen PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und auf eigene Kosten (30.000,- FCFA, ca. 46,- €) vorzunehmen ist. In Niamey können die Tests bei folgenden Institutionen durchgeführt werden:
- Centre de Recherches Médicales et Sanitaires (CERMES): Tel.: +227 20 75 20 40; +227 20 75 20 45; +227 99 90 24 58;
- Centre de Santé Special : Tel.: +227 90 32 36 50; +227 91 31 10 20;
- Klinik der Vereinten Nationen : Tel.: +227 80 08 66 88.
Weitere Testzentren befinden sich in Agadez und Zinder.
Reiseverbindungen
Der Flughafen ist geöffnet. Es gibt einige wenige Umsteigeflugverbindungen nach Deutschland.
Beschränkungen im Land
Beschränkungen ergeben sich aus der Sicherheitslage im Land, siehe Sicherheit.
Hygieneregeln
Generell ist ein Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Aufenthalts am Flughafen und in den Flugzeugen selbst zu tragen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Panama - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Panama wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Panama ist von COVID-19 besonders stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Metropolregion Panama-Stadt sowie die Provinzen Colón, Chiriquí und Veraguas.
Panama ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das panamaische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Seit dem 12. Oktober 2020 ist die Einreise grundsätzlich für alle Reisenden wieder gestattet. Alle Reisenden müssen einen negativen COVID-19-Test oder Antigen-Test vorlegen, der höchstens 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde.
Reisende, die ohne negativen COVID-19-Test einreisen, müssen bei Ankunft am internationalen Flughafen Tocumen einen Test auf eigene Kosten (50 US-$) durchführen lassen. Sollte der Test positiv sein, wird die Person zunächst für 7 Tage in einem Hotel unter Obhut des panamaischen Gesundheitsministeriums untergebracht. Nach Ablauf der 7-tägigen Quarantäne erfolgt ein neuer Test. Bei negativem Ergebnis ist die Quarantäne beendet, falls dies positiv ausfällt, muss der Reisende weitere 7 Tage in staatlicher Quarantäne verbringen.
Diese Möglichkeit der Testung bei Ankunft besteht aktuell nur am internationalen Flughafen Tocumen. Bei Einreise auf dem Landweg von Costa Rica muss ein negativer COVID-19-Test oder Antigen-Test vorgelegt werden, der höchstens 48 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde.
Durch- und Weiterreise
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist aktuell nicht möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Europa sowie in andere Staaten des amerikanischen Kontinents findet wieder statt. Es kann jedoch zu kurzfristigen Stornierungen oder Umbuchungen kommen.
Beschränkungen im Land
Panama hat Mitte März 2020 den Ausnahmezustand verhängt. Es besteht im ganzen Land eine Ausgangssperre zwischen 23 Uhr und 5 Uhr. In Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage kann es kurzfristig zu weiteren Beschränkungen kommen.
Viele Hotels, aber auch Museen und andere touristische Einrichtungen sind unter Beachtung der geltenden Hygienebestimmungen geöffnet. Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind verboten, dies betrifft u.a. Messen, Konzerte, Umzüge und Sportveranstaltungen mit Publikum. Geschäfte sind mit Einschränkungen durch Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet.
Über bestehende Einschränkungen und geplante Lockerungen des öffentlichen Lebens informiert das panamaische Gesundheitsministerium.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert, Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von zwei Metern empfohlen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der panamaischen Regierung, beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
-
Birgitt
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- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Paraguay - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Paraguay wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Paraguay war bisher von COVID-19 weniger stark betroffen als die umliegenden Nachbarländer.
Paraguay ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei Einreise muss ein PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter 10 Jahren sind hiervon ausgenommen. Ist dieser Test negativ, unterliegt man keinen Quarantänebestimmungen. Wird der Test nicht vorgelegt oder ist er positiv, müssen sich Reisende in eine 10-tägige Quarantäne begeben, die sie in der eigenen Wohnung verbringen können. Alternativ stehen auch Sammelunterkünfte und sogenannte „Gesundheitshotels“ zur Verfügung.
Reisende müssen innerhalb von 24 Stunden vor Einreise online ein Gesundheitsformular des paraguayischen Gesundheitsministeriums ausfüllen.
Ausländer aus Nicht-Mercosur und assoziierten Staaten (Argentinien, Brasilien, Uruguay, Venezuela, Bolivien, Chile, Kolumbien, Ecuador, Guyana, Peru, Surinam), die nicht über einen Aufenthaltstitel in Paraguay verfügen und sich nur vorübergehend im Land aufhalten, müssen bei der Einreise einen gültigen Krankenversicherungsschutz nachweisen, der auch ärztliche Behandlungen im Falle einer Erkrankung an COVID-19 abdeckt.
Personen, die innerhalb der letzten 14 bis 90 Tage vor Einreise nachweislich an COVID-19 erkrankt waren, sind von der Vorlage eines negativen PCR-Tests befreit, müssen dies aber durch entsprechende Laborbefunde nachweisen.
Paraguayische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltstitel für das Land können bei Ankunft auf dem Flughafen in Asunción einen kostenpflichtigen PCR-Test durchführen (umgerechnet ca. 60,- Euro). Bis zum Vorliegen des Testergebnisses müssen sie sich in Quarantäne begeben. Die Quarantäne ist mit Vorlage des negativen Testergebnisses beendet, bei positivem Ergebnis muss eine Quarantäne von insgesamt 10 Tagen eingehalten werden.
Durch- und Weiterreise
Seit Ende März 2020 gelten Beschränkungen für den Grenzverkehr mit den Nachbarländern. Für die drei bereits geöffneten Grenzübergänge zu Brasilien gelten folgende Öffnungszeiten:
• Puente Internacional de la Amistad (Ciudad del Este und Foz de Iguazú): 5 Uhr bis 14 Uhr, außerhalb dieser Zeiten ist die Einreise nur für paraguayische Staatsangehörige und Ausländer mit einem Aufenthaltstitel für Paraguay möglich.
• b) Pedro Juan Caballero und Ponta Porã: 9 Uhr bis 22 Uhr
• c) Salto del Guairá und Mundo Novo: 6 Uhr bis 21 Uhr.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle Flugverkehr am internationalen Flughafen in Asunción findet in reduziertem Umfang wieder statt.
Beschränkungen im Land
Gesellschaftliche Veranstaltungen können nur von 5 Uhr bis Mitternacht stattfinden. Kulturelle und religiöse Treffen sind mit bis zu 50 Personen, private Treffen mit bis zu 12 Personen gestattet, andere organisierte Veranstaltungen für bis zu 30 Personen.
Für Hotels gelten Hygieneauflagen. Kinder dürfen sich nur in Begleitung eines Erwachsenen im öffentlichen Raum aufhalten. Mannschaftssportarten sind im Amateurbereich grundsätzlich noch nicht zugelassen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die üblichen Hygieneregeln im Zusammenhang mit COVID-19.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen der paraguayischen Behörden.
• Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen beim paraguayischen Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Polen - Änderung Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Polen wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
In Polen ist eine massive Zunahme von COVID-19-Infektionen zu verzeichnen. In inzwischen allen Woiwodschaften Polens beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Polen als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ist ohne Einschränkungen möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer COVID-19-Test ist nicht erforderlich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind reduziert vorhanden. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind erlaubt. Für internationale Flugverbindungen in diese 9 Länder gilt bis zunächst 8. Dezember 2020 ein Verbot für den regulären Flugverkehr. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist deutlich eingeschränkt. Das Land ist grundsätzlich in gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Infektionen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten.
Das gesamte Land ist derzeit in der roten Zone. Dies bedeutet folgende Einschränkungen:
Restaurants sind grundsätzlich geschlossen, nur Mitnahme- und Lieferservice ist erlaubt. In Läden und Poststellen bis zu 100 m² dürfen sich max. 5 Kunden pro 10 m² gleichzeitig aufhalten. Ab 100 m² ist die max. Kundenzahl auf eine Person pro 15 m² begrenzt. Einkaufszentren sind ab dem 28. November 2020 unter Beachtung von Hygieneauflagen geöffnet. Montags bis freitags zwischen 10 und 12 Uhr ist Senioren das Einkaufen in Lebensmittelgeschäften, Drogerien und Apotheken vorbehalten. Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze 30% aller Sitz- und Stehplätze oder 50% aller Sitzplätze. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl 5, bei religiösen Zusammenkünften liegt sie bei 1 Person pro 15 m². Bei Treffen im häuslichen Raum beträgt die maximale Gästezahl 5. Hochzeiten und private Feiern sind untersagt. Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen sind geschlossen. Diskotheken und Clubs sind geschlossen. Sportveranstaltungen finden ohne Publikum statt. Kureinrichtungen, Fitnesseinrichtungen, Schwimmbäder und Aquaparks sind grundsätzlich geschlossen.
Übernachtungen in Hotels sind nur noch Geschäftsreisenden erlaubt. In Hotels können Restaurants für Hotelgäste öffnen, die mind. einen Tagesaufenthalt buchen; gleiches gilt für die Nutzung von Schwimmbädern und Fitnessräumen von Hotels. Der Schul- und Hochschulbetrieb ist stark eingeschränkt. Von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr dürfen Kinder unter 16 Jahren den Wohnbereich nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen verlassen.
Die öffentliche Verwaltung arbeitet überwiegend im Homeoffice. Es besteht eine Empfehlung der Regierung an die Bevölkerung, wenn möglich zu Hause zu bleiben.
Die Einteilung der betroffenen Kreise und Städte veröffentlichen das polnische Gesundheitsministerium , auch über Twitter , und die polnische Regierung (Maßnahmen werden detailliert erläutert). Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert und bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Die medizinische Versorgung kann durch die starke Belastung des Gesundheitssystems mit COVID-19-Patienten eingeschränkt sein.
Hygieneregeln
Es besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht auch im Freien. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Personen, die im Haushalt einer auf COVID-19 positiv getesteten Person leben, sind automatisch unter Quarantäne gestellt, ohne dass eine separate Entscheidung des polnischen Gesundheitsamts ergeht. Die Quarantäne gilt bis zum Ablauf von sieben Tagen nach Beendigung der Isolierung der positiv getesteten Person im Haushalt.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen oder nach Nutzung der am Eingang vorhandenen Handdesinfektionsmittel
Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Polen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf potentiell weitere Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Portugal - Reisewarnung wird erweitert:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Portugal mit Ausnahme der autonomen Regionen Azoren und Madeira wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Mit Wirkung vom 29. November 2020 gilt dies auch für die autonome Region Azoren.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Epidemiologische Lage
Portugal ist inzwischen von COVID-19 stark betroffen. Landesweit, mit Ausnahme von Madeira, liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Portugal als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Seit dem 9. November 2020 gilt der Ausnahmezustand (estado de emergência); dieser wird bis auf weiteres alle 15 Tage verlängert werden.
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luft- oder Landweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen. Reisende müssen bei Einreise jedoch persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit, auch während des Aufenthalts in Portugal, machen. Die mehrsprachige Einreisekarte wird von den Fluggesellschaften einbehalten.
Es wird zudem bei allen Einreisenden die Körpertemperatur gemessen. Sollte die Temperatur 38°C übersteigen, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Azoren und Madeira.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen. Auch die Landgrenze zu Spanien ist offen. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg wird bei dem Grenzübertritt nach Spanien anders als auf dem Luft- oder Seeweg seit dem 23. November 2020 kein PCR-Test benötigt. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr und der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen sind wiederaufgenommen worden. Es gibt derzeit keine Nachtzüge zwischen Portugal und Spanien.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Beschränkungen im Land
Seit dem 9. November 2020 gilt der Ausnahmezustand (estado de emergência); dieser wird bis auf weiteres alle 15 Tage verlängert.
Seit 24. November 2020 wird das Land in 4 Risikostufen mit unterschiedlichen Maßnahmen eingeteilt. Unterschieden wird zwischen Landkreisen (concelhos) mit gemäßigtem Risiko (risco moderado), mit erhöhtem Risiko (risco elevado), mit erheblich erhöhtem Risiko (risco muito elevado) sowie mit außerordentlich erhöhtem Risiko (risco extremamente elevado).
Es gelten zum einen nationale Regeln, die unabhängig von der Risikoeinstufung auf dem gesamten Festland Portugal maßgeblich sind: Zwischen dem 27. November 2020, 23 Uhr und 2. Dezember 2020, 5 Uhr sowie zwischen dem 4. Dezember 2020, 23 Uhr und 9. Dezember 2020 5 Uhr, darf der Landkreis (concelho) des gewöhnlichen Wohnsitzes nicht verlassen werden. Ausnahmen sind berufsbedingte oder gesundheitliche Gründe. Notwendige Fahrten zum Flughafen zur Ausreise aus Portugal sind auch während dieses Zeitraums möglich. Flugtickets sollten als Nachweis mitgeführt werden. Am 30. November 2020 (Brückentag vor dem Feiertag am 1. Dezember 2020) und am 7. Dezember 2020 (Brückentag vor dem Feiertag am 8. Dezember 2020) sind Bildungseinrichtungen geschlossen. Berufstätigkeit soll im öffentlichen Bereich durch flexible freie Tage vermieden werden; der private Bereich ist dazu aufgefordert, den Mitarbeitern möglichst frei zu geben. Es gilt zudem ab sofort Maskenpflicht am Arbeitsplatz, sofern der erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Wo immer möglich sollen unnötige soziale Kontakte vermieden werden. Es besteht die Pflicht, grundsätzlich zu Hause zu bleiben. Private Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum sind auf sechs Personen begrenzt, sofern aus verschiedenen Haushalten. Die Rahmenbedingungen für religiöse Feiern werden im Einzelfall von der Gesundheitsbehörde festgelegt. Märkte können nur aufgrund evtl. Ausnahmeregeln des jeweiligen Bürgermeisters stattfinden.
Für die Landkreise (concelhos), die ein erhöhtes Risiko haben (risco elevado), gelten zusätzlich strengere Maßnahmen: Es gilt eine Ausgangssperre werktags (Montag bis Freitag) zwischen 23 Uhr und 5 Uhr. Geschäfte müssen um 22 Uhr schließen, Restaurants und Kulturstätten um 22.30 Uhr. Die Nichteinhaltung der verpflichtenden Teleheimarbeit, wo immer möglich, anderenfalls die Arbeit in verschiedenen Schichten, kann nunmehr mit Geldstrafen belegt werden.
Für die Landkreise (concelhos), die ein erheblich erhöhtes (risco muito elevado) oder ein außerordentlich erhöhtes (risco extremamente elevado) Risiko haben, werden noch strengere Maßnahmen angeordnet: Es gelten zusätzlich zu den Ausgangssperren an Werktagen nochmals strengere Ausgangssperren für den öffentlichen Raum und zwar samstags, sonntags und an Feiertagen von 13 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags. An den Vortagen zu den Feiertagen, also am 30. November 2020 und am 7. Dezember 2020, werden zusätzlich alle gewerblichen Einrichtungen, einschließlich Restaurants, um 15 Uhr geschlossen.
Ausnahmen sind derzeit nur für die Berufsausübung, dringende gesundheitliche Gründe, Einkauf von Lebensmitteln in Geschäften, die kleiner als 200 qm sind und einen direkten Zugang zur Straße haben sowie kurze Spaziergänge des eigenen Haushalts in unmittelbarer Nähe der Wohnung möglich. Sonstige Geschäfte und Restaurants, ausgenommen Liefer- und Abholdienste, sind an diesen Tagen grundsätzlich zwischen 13 Uhr bzw. an den Vortagen der Feiertage zwischen 15 Uhr und 8 Uhr des Folgetages geschlossen, es sei denn, sie unterlagen bereits vorher gesonderten Öffnungszeiten (z.B. Apotheken, Tankstellen).
Darüber hinaus gilt grundsätzlich, dass die Schließzeiten von Cafés, Bars und Diskotheken allerdings zwischen 20 Uhr und 23 Uhr liegen müssen. Im öffentlichen Raum darf kein Alkohol konsumiert werden. Auch dürfen alkoholische Getränke nicht an Tankstellen und ab 20 Uhr auch nicht in Gaststätten (außer in Verbindung mit Mahlzeiten) verkauft werden. Auch dürfen gewerbliche Einrichtungen (mit einigen Ausnahmen wie Cafés, Friseursalons und Fitnessstudios) nicht vor 10 Uhr öffnen. Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, Stoßzeiten sollten vermieden werden. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt. Sportveranstaltungen finden entweder gar nicht oder weiterhin in der Regel ohne Publikum statt.
Der Strandbadebetrieb ist unter Auflagen wieder aufgenommen. Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Onlineplattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe auch weiterhin gesperrt, lediglich die Autonome Region Madeira öffnet den Hafen in Funchal ab sofort wieder. Der Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Hygieneregeln
Im Rahmen des seit dem 9. November 2020 geltenden Ausnahmezustandes können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden.
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 10 Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Die Strafen bei Nichteinhalten der geltenden Regeln (Distanz und Maximalbelegung) können sich bei kommerziellen Einrichtungen auf bis zu 10.000 Euro belaufen. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt wie auf dem Festland Portugal die Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Vor oder bei Einreise nach Madeira muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Seit dem 20. November 2020 muss bereits bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind nur Kinder, die 12 Jahre oder jünger sind. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am sechsten Tag nach dem ersten Test erfolgen. Der Reisende muss sich dafür mit der Gesundheitsbehörde seines Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel oder Terceira auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein erneuter PCR-Test. Eine vorherige Testung, ein anderes Testverfahren und/oder die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne sind grundsätzlich nicht vorgesehen.
Bei Einreise nach Madeira muss entweder bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde, oder die Reisenden können bei Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, so können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt. Die erforderlichen Unterkunftskosten für die Quarantänehotels werden von der Regionalregierung Madeira nicht mehr übernommen.
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal wieder für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
An den Häfen der Azoren ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Reisende müssen das Online-Formular für die Azoren zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Zusätzlich muss bei Abfahrt vom vorherigen Hafen vor weniger als 72 Stunden bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder bei Einreise in Absprache mit den Gesundheitsbehörden gemacht wird. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 72 Stunden, aber weniger als 14 Tage zurück, müssen Reisende einen PCR-Test bei Einreise vornehmen. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein Test erforderlich, es sei denn, der Reisende weist COVID-19-Symptome auf. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer PCR-Test am sechsten Tag nach dem ersten Test erfolgen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Wenn Sie sich touristisch in Portugal aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Schweden - Änderung Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Schweden wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Schweden war von COVID-19 zunächst stark betroffen. Nach zwischenzeitlicher Stabilisierung auf niedrigerem Niveau ist die Zahl der Neuinfektionen stark gestiegen. In allen Provinzen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Schweden als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das schwedische Gesundheitsamt (auf Schwedisch).
Einreise
Staatsangehörige der EU, der Schweiz, ihre Familienangehörigen und Inhaber von EU-Aufenthaltsgenehmigungen unterliegen keinen Einreisebeschränkungen. Alle Grenzübergänge sind geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Schweden ist möglich. Die Einreisebestimmungen des Ziellandes müssen beachtet werden. Nachbarländer wie Norwegen, Dänemark und Finnland lassen eine Einreise aus Schweden nur bedingt zu. Zur Einreise in Norwegen bzw. Finnland informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen und die Reise- und Sicherheitshinweise für Finnland . Zu Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Land-, Luft und Seeweg über Dänemark informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Dänemark und die Deutsche Botschaft in Kopenhagen .
Reiseverbindungen
Alle gängigen Reiseverbindungen werden bedient, jedoch in deutlich geringerer Frequenz. Die Beförderungsbedingungen sind auf den Webseiten der entsprechenden Anbieter veröffentlicht.
Flixbus und Norwegian haben ihre Verbindungen nach Schweden eingestellt.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen. Symptomfreie Personen dürfen sich frei im Land bewegen. Unnötige Reisen sollen jedoch möglichst vermieden werden. Es besteht ein Versammlungsverbot ab acht Personen, das auch für Zuschauer bei Sportveranstaltungen und für Gottesdienste gilt. Ausgenommen davon sind Trauerfeiern, für die 20 Teilnehmer zugelassen sind. Die Zivilschutzbehörde bietet landesspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an. Öffentliche Verkehrsmittel sind im Einsatz, sollen aber nach Aussage des schwedischen Gesundheitsamts insbesondere in Stoßzeiten denjenigen vorbehalten bleiben, die über keine alternative Transportmöglichkeit verfügen. Einige Provinzen raten auch grundsätzlich von der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ab.
Verbindliche Abstandsvorkehrungen gelten im öffentlichen Raum, so z.B. nur Tischbedienung in Restaurants, kein Barbetrieb. Freizeitparks und Museen haben teilweise geschlossen oder eingeschränkte Öffnungszeiten. Oft sind online Vorabbuchungen notwendig. Hotel- und Campinggewerbe sowie Berghütten sind unter Einschränkungen offen.
Landesweit gilt ein Ausschankverbot ab 22 Uhr, was nach schwedischem Recht dazu führt, dass ab 22.30 Uhr Betriebe mit Alkoholausschank schließen müssen.
Derzeit gelten für alle Regionen verschärfte Empfehlungen von Aufenthalten in geschlossenen Räumen (wie Geschäften, Einkaufszentren, Museen, Bibliotheken, Schwimmbädern und Fitnessstudios) sollen vermieden werden und auf zwingend notwendige Einkaufsgänge in Supermärkten und Apotheken beschränkt bleiben. Auch physische Treffen, der Besuch von Konzerten, Freizeit- und Sportveranstaltungen sollen unterbleiben. Dies gilt nicht für sportliche Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren. Private Feiern und Feste sollen zur Vermeidung von physischen Kontakten nicht stattfinden. Notwendige Arztbesuche/medizinische Untersuchungen sind von den Empfehlungen ausgenommen. In einigen Provinzen sollen auch unnötige Reisen vermieden werden. Die regionalen Empfehlungen gelten bis zum13. Dezember 2020 und sollen im Anschluss durch nationale Regelungen ersetzt werden. Genaue Informationen über die regionalen Empfehlungen bieten die schwedischen Behörden in englischer Sprache.
Hygieneregeln
Es gibt keine Masken- oder Handschuhpflicht, die Bevölkerung wird jedoch eindringlich um Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln gebeten, besonders auch auf Reisen. Menschenansammlungen sollen gemieden werden. Bei Erkältungssymptomen soll man sich bis zwei Tage nach Abklingen selbst isolieren und kann sich durch die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft 1177 telefonisch betreuen lassen.
• Meiden Sie öffentliche Verkehrsmittel.
• Beschränken Sie soziale Kontakte auf ein Mindestmaß und halten Sie Abstand zu Personen außerhalb ihres Haushaltes, insbesondere innerhalb von geschlossenen Räumen und wenn Sie im fortgeschrittenen Alter sind oder zu einer Risikogruppe gehören.
• Informieren Sie sich zu den Maßnahmen im Einzelnen und ergänzenden Hinweisen des schwedischen Gesundheitsamts , der schwedischen Regierung und der schwedischen Botschaft in Berlin .
• Laden Sie sich ggfs. auch die App der schwedischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Wenn Sie sich touristisch in Schweden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft unter der Telefonnummer 1177 (von einem deutschen/ausländischen Mobiltelefon wie folgt erreichbar: +46 771 1177 00). Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie den Notruf (112).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Singapur - Änderung Einreise:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Singapur wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Singapur ist bisher von COVID-19 mäßig stark betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die singapurische Regierung untersagt weiterhin allen Besuchsreisenden die Einreise nach Singapur.
Inhaber von Daueraufenthaltstiteln (Permanent Residents) dürfen einreisen. Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln dürfen nach vorheriger Genehmigung durch das Ministry of Manpower (MoM) oder der Immigration and Checkpoints Authority (ICA) einreisen. Die Zuständigkeit, teilweise auch anderer Behörden, richtet sich nach der Art des Aufenthaltstitels.
Alle Reisenden müssen vor Antritt der Reise online eine Gesundheitserklärung ausfüllen. Nach der Einreise muss eine 14-tägige Quarantäne (Stay Home notice, SHN) eingehalten werden, gegen deren Ende ein verpflichtender PCR-Test auf Kosten des Reisenden durchgeführt wird. Die Quarantäne ist in speziellen kostenpflichtigen SHN-Einrichtungen („dedicated facilities“) zu verbringen, die Kosten sind vom Reisenden zu tragen.
Für zwingend notwendige offizielle Besuche oder Geschäftsreisen mit einer Aufenthaltsdauer von max. 14 Tagen, besteht die Möglichkeit der Einreise unter der sogenannten „Reciprocal Green Lane“, also einem Reisekorridor für Einreisen per Direktflug aus Deutschland. Für die Einreise ist ein sog. Air Travel Pass erforderlich, der von der einladenden Firma bzw. Organisation in Singapur beantragt werden muss. Weitere Informationen zu den Voraussetzung und der Beantragungen finden Sie bei der Immigration and Checkpoints Authority (ICA).
Durch- und Weiterreise
Ein Transit ist derzeit nur auf ausgewählten Strecken von Singapore Airlines, Scoot und Silk Air möglich.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten bestehen über diverse kommerzielle Flugverbindungen von und nach Europa. Direktflüge von und nach Deutschland sind derzeit mit Lufthansa und Singapore Airlines möglich. Erkundigen Sie sich vor einer Flugbuchung in jedem Fall bei Ihrer Fluggesellschaft über kurzfristige Änderungen.
Beschränkungen im Land
Beim Betreten und Verlassen von Geschäften, Malls, Restaurants und Dienstleistern muss ein „Safe-Entry“-QR-Code zur Registrierung genutzt werden.
Hygieneregeln
Es besteht die generelle Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Einreise- und Transitbestimmungen bei der ICA sowie zu den Gesundheitsmaßnahmen in Singapur beim Ministry of Health.
• Informieren Sie sich bei Singapore Airlines bezüglich der Transitmöglichkeiten.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft. Erkundigen Sie sich vor einer Flugbuchung in jedem Fall bei Ihrer Fluggesellschaft.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Slowakei - Ergänzung:
Slowakei will ihre Einreisebestimmungen nachschärfen. Ab 7. Dezember müssen alle Einreisenden einen negativen Test vorweisen oder verpflichtend in Quarantäne gehen. Grundsätzlich galt diese Vorschrift zwar schon seit 16. November, doch waren bisher unter anderem Pendler und Studenten ausgenommen, auf die ein großer Teil der täglichen Grenzübertritte entfällt. Quelle: n-tv
Spanien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Besonderheiten auf den Inseln: Testpflicht auf den Kanaren:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird derzeit mit Ausnahme der Kanarischen Inseln aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte gibt es im ganzen Land. Lediglich auf den Kanarischen Inseln sind die Infektionszahlen niedriger.
Landesweit -mit Ausnahme der Kanarischen Inseln- beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Spanien -mit Ausnahme der Kanarischen Inseln- als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Seit dem 23. November 2020 gilt für alle Reisenden, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests mit sich zu führen. Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg. Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Englisch oder Spanisch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen bereits seit einiger Zeit ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Die Bewegungsbeschränkungen betreffen einzelne Gebiete in der Stadt Madrid und elf weitere Gemeinden (s. Karte). Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt. Vom 4. Dezember 2020, 0 Uhr, bis 14. Dezember 2020, 0 Uhr, darf die Autonome Gemeinschaft Madrid nur aus triftigen Gründen verlassen oder betreten werden. Eine Einreise zu touristischen Zwecken ist in diesem Zeitraum nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen, die seit dem 23. November 2020 im Rahmen eines Stufenplanes je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens schrittweise reduziert werden. Derzeit gilt:
• Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden (Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen).
• Zusätzlich darf man jeweils von Freitag, 6 Uhr bis Montag, 6 Uhr die Gemeinde/Stadt nur aus triftigen Gründen verlassen (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen).
• Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Reisende, die an ihren ständigen Wohnsitz zurückkehren, sind davon ausgenommen. Sie müssen jedoch eine behördliche Erklärung mit sich führen.
• Bars und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet, im Innenbereich mit 30% Kapazität (jeweils mit weiteren Einschränkungen hinsichtlich Abständen und Gästezahl).
• Einkaufszentren sind geschlossen (außer Geschäfte für Lebensmittel u.a. Waren des täglichen Bedarfs), Geschäfte für Lebensmittel u.a. Waren des täglichen Bedarfs mit weniger als 800 m² sind mit 30 % Kapazität geöffnet, ebenso solche, die Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt anbieten (Friseure, Manikürestudios usw.).
• Sport- und Fitnessklubs sind teilweise geöffnet (keine Schwimmbäder).
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind generell untersagt.
Für Andalusien wurde das seit dem 30. Oktober 2020 bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 10. Dezember 2020, 0 Uhr, verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Alle Städte und Gemeinden Andalusiens dürfen seit dem 10. November 2020, 0 Uhr, bis zum 10. Dezember 2020, 0 Uhr, nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe betreten oder verlassen werden. Bestimmte sogenannte „nicht-essentielle“ Geschäfte und Restaurants/Bars müssen um 18 Uhr schließen. In der Provinz Granada gelten aufgrund der dort hohen Infektionszahlen für bestimmte Bereiche (Granada Stadt und einige umliegende Ortschaften) weitergehende Beschränkungen, wie z.B. ganztägige Schließung von „nicht-essentiellen“ Geschäften, Bars und Restaurants.
Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 Uhr bis 7 Uhr.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
Landesweit wurden aufgrund steigender Infektionszahlen u.a. folgende Maßnahmen beschlossen, die von den einzelnen Autonomen Gemeinschaften umgesetzt werden:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens 2 Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien. In mehreren Autonomen Gemeinschaften sind Zusammenkünfte von mehr als 6 Personen untersagt.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 Uhr bis 6 Uhr, auf der Insel Ibiza beginnt die Ausgangssperre bereits um 22 Uhr.
Auf den Kanaren müssen seit 14. November 2020 alle mindestens 6 Jahre alten Besucher (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten möchten, an der Rezeption ein negatives Testergebnis auf COVID-19 vorlegen. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen und das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss. Für Reisende auf den Kanaren, die sich dort in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten, besteht die grundsätzliche Pflicht, während ihres Aufenthalts die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen, welches dann ebenfalls für den Bezug der touristischen Unterkunft Verwendung finden kann.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Beachten Sie die seit dem 14. November 2020 geltende Testpflicht bei Einreise auf die Kanarischen Inseln (s. Besonderheiten auf den Inseln).
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Wenn Sie sich touristisch in Spanien (mit Ausnahme der Kanarischen Inseln) aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Türkei - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die gesamte Türkei wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Türkei ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Großstädte Istanbul, Ankara und Izmir. Die gesamte Türkei ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das türkische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt Beschränkungen bei der Einreise auf dem Landweg aus dem Iran und bei der Ausreise nach Griechenland . Bei Einreise in die Türkei werden Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen, z. B. ein PCR-Test.
Die Türkei fordert für die Rückreise nach Deutschland die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Kontrolle erfolgt seitens der türkischen Behörden. Die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben. Diese zwingend notwendige Testung vor Ausreise befreit nicht von etwaigen Quarantänepflichten in Deutschland. Es gelten die jeweiligen Quarantäneverordnungen der Bundesländer.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise auf dem Landweg aus dem Iran ist für den Personenverkehr außer für türkische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in der Türkei geschlossen. Die Ausreise auf dem Landweg nach Griechenland ist für den Personenverkehr geschlossen, Ausnahme gelten für griechische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in Griechenland.
Transitflüge in Drittländer ohne Einreise in die Türkei sind über türkische Flughäfen ohne Einschränkungen möglich. Bei Transitflügen von türkischen Flughäfen ins Ausland ist bei Umsteigezeiten länger als 24 Stunden für den innertürkischen Zubringerflug ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Der Code kann per SMS (nur über türkische Mobiltelefone) oder mittels einer App erlangt werden.
Reiseverbindungen
Der internationaler Flug-, Bus- und Zugverkehr findet statt, Fährverbindungen nach Griechenland sind derzeit geschlossen. Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten und Hotelübernachtungen ist für türkische Staatsangehörige und Ausländer, auch für Touristen, ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Hinweise dazu erteilen die jeweiligen Transportunternehmen oder Hotels.
Beschränkungen im Land
Im ganzen Land gilt eine allgemeine Ausgangssperre von samstags 20 Uhr bis sonntags 10 Uhr und sonntags ab 20 Uhr bis montags 5 Uhr.
Zusätzlich gelten landesweit zeitweise Ausgangssperren für Personen über 65 Jahren (täglich ab 13 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages) und Personen unter 20 Jahren (täglich ab 16 Uhr bis 13 Uhr des Folgetages).
Die Ausgangssperren gelten nicht für Touristen.
Landesweit gilt ein grundsätzliches Rauchverbot im öffentlichen Raum, dessen Einzelheiten die jeweiligen Gouverneure festlegen. Zuwiderhandlungen gegen die Verbote werden mit Geldstrafen geahndet.
Im gesamten Land sind alle Gastronomiebetriebe außer in Hotels geschlossen und bieten nur Speisen zur Mitnahme bzw. nach 20 Uhr ausschließlich Lieferservice an.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert.
• Informieren Sie sich über die an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort geltenden örtlichen COVID-19- Vorschriften.
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und lassen Sie sich vor Rückreise unbedingt testen.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der jeweils zuständigen Gouverneursämter (nur in der Landessprache).
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gouverneuramt Ihres Aufenthaltsorts oder die zentrale Notrufnummer 112.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Tunesien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tunesien war von COVID-19 zunächst weniger betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen nimmt in den letzten Wochen landesweit sehr stark zu, mit weiter steigender Tendenz. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Tunesien als Risikogebiet eingestuft wurde. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Tunis und Gabès. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Tunis und Gabès. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich möglich.
Alle Reisenden, ausgenommen Pauschalreisende und Wüstentouristen, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Abreise aus Deutschland nicht älter als 72 Stunden, bei Ankunft in Tunesien nicht älter als 120 Stunden sein darf. Zudem ist eine zunächst sieben-tägige Quarantäne (Wohnung oder Hotel) vorgeschrieben. Mit einem negativen PCR-Testergebnis kann die Quarantäne nach sieben Tagen beendet werden. Anderenfalls ist eine insgesamt 14-tägige Quarantäne einzuhalten. Kinder unter 12 Jahren sind hiervon ausgenommen.
Pauschalreisende, inklusive der Wüstentouristen, die bei Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Sie müssen sowohl im Hotel als auch bei Ausflügen in der Gruppe bleiben.
Die aktuelle Länderliste sowie weitere Informationen veröffentlicht das tunesische Gesundheitsministerium.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Es gelten landesweit nächtliche Ausgangssperren die streng kontrolliert werden. Im Großraum Tunis beispielsweise wochentags von 20 Uhr bis 5 Uhr, am Wochenende von 19 Uhr bis 5 Uhr. Die genauen Modalitäten der nächtlichen Ausgangssperren werden von den jeweiligen Gouvernoraten festgelegt.
Cafés müssen um 16 Uhr schließen, Restaurants müssen wochentags um 20 Uhr, am Wochenende um 19 Uhr schließen. Versammlungen mit kulturellem, politischem, sportlichem oder wissenschaftlichen Hintergrund (Konferenzen, Foren, Seminare, etc.). sind verboten. Das gilt auch für Versammlungen mit mehr als 4 Personen in der Öffentlichkeit, außer im ÖPNV. Alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen in allen Formen sind verboten. Der Besuch von Gotteshäusern während der Gebetszeiten ist möglich. Ausgenommen ist das große Freitagsgebet.
Der Service in der öffentlichen Verwaltung eingeschränkt.
Die Landkreise Douz Nord und Süd sind wegen extrem hohen Inzidenzgrads abgeriegelt worden. Die Ein- und Ausreise ist nicht möglich.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum.
Es gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, Einweggeschirr und –besteck sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen und konsultieren Sie die Länderliste des tunesischen Gesundheitsministeriums.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Paraguay wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Paraguay war bisher von COVID-19 weniger stark betroffen als die umliegenden Nachbarländer.
Paraguay ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Bei Einreise muss ein PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter 10 Jahren sind hiervon ausgenommen. Ist dieser Test negativ, unterliegt man keinen Quarantänebestimmungen. Wird der Test nicht vorgelegt oder ist er positiv, müssen sich Reisende in eine 10-tägige Quarantäne begeben, die sie in der eigenen Wohnung verbringen können. Alternativ stehen auch Sammelunterkünfte und sogenannte „Gesundheitshotels“ zur Verfügung.
Reisende müssen innerhalb von 24 Stunden vor Einreise online ein Gesundheitsformular des paraguayischen Gesundheitsministeriums ausfüllen.
Ausländer aus Nicht-Mercosur und assoziierten Staaten (Argentinien, Brasilien, Uruguay, Venezuela, Bolivien, Chile, Kolumbien, Ecuador, Guyana, Peru, Surinam), die nicht über einen Aufenthaltstitel in Paraguay verfügen und sich nur vorübergehend im Land aufhalten, müssen bei der Einreise einen gültigen Krankenversicherungsschutz nachweisen, der auch ärztliche Behandlungen im Falle einer Erkrankung an COVID-19 abdeckt.
Personen, die innerhalb der letzten 14 bis 90 Tage vor Einreise nachweislich an COVID-19 erkrankt waren, sind von der Vorlage eines negativen PCR-Tests befreit, müssen dies aber durch entsprechende Laborbefunde nachweisen.
Paraguayische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltstitel für das Land können bei Ankunft auf dem Flughafen in Asunción einen kostenpflichtigen PCR-Test durchführen (umgerechnet ca. 60,- Euro). Bis zum Vorliegen des Testergebnisses müssen sie sich in Quarantäne begeben. Die Quarantäne ist mit Vorlage des negativen Testergebnisses beendet, bei positivem Ergebnis muss eine Quarantäne von insgesamt 10 Tagen eingehalten werden.
Durch- und Weiterreise
Seit Ende März 2020 gelten Beschränkungen für den Grenzverkehr mit den Nachbarländern. Für die drei bereits geöffneten Grenzübergänge zu Brasilien gelten folgende Öffnungszeiten:
• Puente Internacional de la Amistad (Ciudad del Este und Foz de Iguazú): 5 Uhr bis 14 Uhr, außerhalb dieser Zeiten ist die Einreise nur für paraguayische Staatsangehörige und Ausländer mit einem Aufenthaltstitel für Paraguay möglich.
• b) Pedro Juan Caballero und Ponta Porã: 9 Uhr bis 22 Uhr
• c) Salto del Guairá und Mundo Novo: 6 Uhr bis 21 Uhr.
Reiseverbindungen
Der kommerzielle Flugverkehr am internationalen Flughafen in Asunción findet in reduziertem Umfang wieder statt.
Beschränkungen im Land
Gesellschaftliche Veranstaltungen können nur von 5 Uhr bis Mitternacht stattfinden. Kulturelle und religiöse Treffen sind mit bis zu 50 Personen, private Treffen mit bis zu 12 Personen gestattet, andere organisierte Veranstaltungen für bis zu 30 Personen.
Für Hotels gelten Hygieneauflagen. Kinder dürfen sich nur in Begleitung eines Erwachsenen im öffentlichen Raum aufhalten. Mannschaftssportarten sind im Amateurbereich grundsätzlich noch nicht zugelassen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die üblichen Hygieneregeln im Zusammenhang mit COVID-19.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen der paraguayischen Behörden.
• Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen beim paraguayischen Gesundheitsministerium.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Polen - Änderung Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Polen wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
In Polen ist eine massive Zunahme von COVID-19-Infektionen zu verzeichnen. In inzwischen allen Woiwodschaften Polens beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb ganz Polen als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Einreise aus allen benachbarten EU-Mitgliedstaaten ist ohne Einschränkungen möglich. EU-Staatsangehörige, Angehörige der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island sowie ihre Ehepartner und Kinder sind bei der Einreise nach Polen von der Quarantänepflicht befreit. Ein negativer COVID-19-Test ist nicht erforderlich. Grenzkontrollen finden nur noch an den Grenzen zur Ukraine, zu Russland und Belarus statt.
Durch- und Weiterreise
Reisenden aus der Ukraine, Russland oder Belarus ist die Durchreise durch Polen nur gestattet, wenn das Ziel des Transits die Reise zu ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort ist und sie EU-Staatsangehöriger, Angehöriger der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island sind sowie ihre Ehepartner und Kinder. Gleiches gilt für Ausländer, die über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU für eines der vorgenannten Länder verfügen, sowie ihre Ehepartner und Kinder. Eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge bietet der polnische Grenzschutz.
Reiseverbindungen
Internationale Bahnverbindungen für den Personenverkehr nach Polen über die EU-Binnengrenzen sind reduziert vorhanden. Internationale Flugverbindungen von und in die EU-Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind erlaubt. Für internationale Flugverbindungen in diese 9 Länder gilt bis zunächst 8. Dezember 2020 ein Verbot für den regulären Flugverkehr. Inländische Flug-, Bahn- und Busverbindungen stehen eingeschränkt zur Verfügung.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben ist deutlich eingeschränkt. Das Land ist grundsätzlich in gelbe und rote Zonen je nach Anzahl der Infektionen eingeteilt, in denen unterschiedliche Einschränkungen gelten.
Das gesamte Land ist derzeit in der roten Zone. Dies bedeutet folgende Einschränkungen:
Restaurants sind grundsätzlich geschlossen, nur Mitnahme- und Lieferservice ist erlaubt. In Läden und Poststellen bis zu 100 m² dürfen sich max. 5 Kunden pro 10 m² gleichzeitig aufhalten. Ab 100 m² ist die max. Kundenzahl auf eine Person pro 15 m² begrenzt. Einkaufszentren sind ab dem 28. November 2020 unter Beachtung von Hygieneauflagen geöffnet. Montags bis freitags zwischen 10 und 12 Uhr ist Senioren das Einkaufen in Lebensmittelgeschäften, Drogerien und Apotheken vorbehalten. Im öffentlichen Nahverkehr beträgt die Personenobergrenze 30% aller Sitz- und Stehplätze oder 50% aller Sitzplätze. Bei öffentlichen und privaten Versammlungen beträgt die maximale Personenzahl 5, bei religiösen Zusammenkünften liegt sie bei 1 Person pro 15 m². Bei Treffen im häuslichen Raum beträgt die maximale Gästezahl 5. Hochzeiten und private Feiern sind untersagt. Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen sind geschlossen. Diskotheken und Clubs sind geschlossen. Sportveranstaltungen finden ohne Publikum statt. Kureinrichtungen, Fitnesseinrichtungen, Schwimmbäder und Aquaparks sind grundsätzlich geschlossen.
Übernachtungen in Hotels sind nur noch Geschäftsreisenden erlaubt. In Hotels können Restaurants für Hotelgäste öffnen, die mind. einen Tagesaufenthalt buchen; gleiches gilt für die Nutzung von Schwimmbädern und Fitnessräumen von Hotels. Der Schul- und Hochschulbetrieb ist stark eingeschränkt. Von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr dürfen Kinder unter 16 Jahren den Wohnbereich nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen verlassen.
Die öffentliche Verwaltung arbeitet überwiegend im Homeoffice. Es besteht eine Empfehlung der Regierung an die Bevölkerung, wenn möglich zu Hause zu bleiben.
Die Einteilung der betroffenen Kreise und Städte veröffentlichen das polnische Gesundheitsministerium , auch über Twitter , und die polnische Regierung (Maßnahmen werden detailliert erläutert). Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert und bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Die medizinische Versorgung kann durch die starke Belastung des Gesundheitssystems mit COVID-19-Patienten eingeschränkt sein.
Hygieneregeln
Es besteht eine grundsätzliche Maskenpflicht auch im Freien. Ausnahmen gelten u.a. für Kinder unter 4 Jahren, bei Autofahrten alleine und mit Personen des eigenen Haushalts, für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Bei Personenkontrollen besteht die Pflicht, die Maske abzunehmen. Details zur Maskenpflicht bietet die Regierung von Polen.
Der Mindestabstand im öffentlichen Raum beträgt 1,5 m, ausgenommen sind Betreuer Hilfsbedürftiger und kleiner Kinder.
Personen, die im Haushalt einer auf COVID-19 positiv getesteten Person leben, sind automatisch unter Quarantäne gestellt, ohne dass eine separate Entscheidung des polnischen Gesundheitsamts ergeht. Die Quarantäne gilt bis zum Ablauf von sieben Tagen nach Beendigung der Isolierung der positiv getesteten Person im Haushalt.
Geschäfte, Banken und Tankstellen dürfen nur mit Handschuhen betreten werden, die von den Geschäften zur Verfügung gestellt werden müssen oder nach Nutzung der am Eingang vorhandenen Handdesinfektionsmittel
Verstöße können mit Geldbußen i.H.v. 5.000 bis 30.000 PLN geahndet werden.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung über die getroffenen Maßnahmen und die Empfehlungen der polnischen Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Polen aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf potentiell weitere Einschränkungen und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Portugal - Reisewarnung wird erweitert:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Portugal mit Ausnahme der autonomen Regionen Azoren und Madeira wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Mit Wirkung vom 29. November 2020 gilt dies auch für die autonome Region Azoren.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Epidemiologische Lage
Portugal ist inzwischen von COVID-19 stark betroffen. Landesweit, mit Ausnahme von Madeira, liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Portugal als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Seit dem 9. November 2020 gilt der Ausnahmezustand (estado de emergência); dieser wird bis auf weiteres alle 15 Tage verlängert werden.
Einreise
Derzeit gibt es keine bekannten Einreisebeschränkungen für Deutsche, die auf dem Luft- oder Landweg aus Deutschland auf dem portugiesischen Festland einreisen. Reisende müssen bei Einreise jedoch persönliche Angaben zum Zielort, Reisegrund und ihrer Erreichbarkeit, auch während des Aufenthalts in Portugal, machen. Die mehrsprachige Einreisekarte wird von den Fluggesellschaften einbehalten.
Es wird zudem bei allen Einreisenden die Körpertemperatur gemessen. Sollte die Temperatur 38°C übersteigen, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Azoren und Madeira.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen. Auch die Landgrenze zu Spanien ist offen. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg wird bei dem Grenzübertritt nach Spanien anders als auf dem Luft- oder Seeweg seit dem 23. November 2020 kein PCR-Test benötigt. Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr und der grenzüberschreitende Verkehr mit Bussen und Zügen sind wiederaufgenommen worden. Es gibt derzeit keine Nachtzüge zwischen Portugal und Spanien.
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin strikte Zugangsregelungen. So dürfen nur Passagiere mit gültigem Ticket oder gültiger Bordkarte für tatsächlich operierende Flüge die Flughäfen betreten. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Beschränkungen im Land
Seit dem 9. November 2020 gilt der Ausnahmezustand (estado de emergência); dieser wird bis auf weiteres alle 15 Tage verlängert.
Seit 24. November 2020 wird das Land in 4 Risikostufen mit unterschiedlichen Maßnahmen eingeteilt. Unterschieden wird zwischen Landkreisen (concelhos) mit gemäßigtem Risiko (risco moderado), mit erhöhtem Risiko (risco elevado), mit erheblich erhöhtem Risiko (risco muito elevado) sowie mit außerordentlich erhöhtem Risiko (risco extremamente elevado).
Es gelten zum einen nationale Regeln, die unabhängig von der Risikoeinstufung auf dem gesamten Festland Portugal maßgeblich sind: Zwischen dem 27. November 2020, 23 Uhr und 2. Dezember 2020, 5 Uhr sowie zwischen dem 4. Dezember 2020, 23 Uhr und 9. Dezember 2020 5 Uhr, darf der Landkreis (concelho) des gewöhnlichen Wohnsitzes nicht verlassen werden. Ausnahmen sind berufsbedingte oder gesundheitliche Gründe. Notwendige Fahrten zum Flughafen zur Ausreise aus Portugal sind auch während dieses Zeitraums möglich. Flugtickets sollten als Nachweis mitgeführt werden. Am 30. November 2020 (Brückentag vor dem Feiertag am 1. Dezember 2020) und am 7. Dezember 2020 (Brückentag vor dem Feiertag am 8. Dezember 2020) sind Bildungseinrichtungen geschlossen. Berufstätigkeit soll im öffentlichen Bereich durch flexible freie Tage vermieden werden; der private Bereich ist dazu aufgefordert, den Mitarbeitern möglichst frei zu geben. Es gilt zudem ab sofort Maskenpflicht am Arbeitsplatz, sofern der erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Wo immer möglich sollen unnötige soziale Kontakte vermieden werden. Es besteht die Pflicht, grundsätzlich zu Hause zu bleiben. Private Versammlungen und Feste im öffentlichen und privaten Raum sind auf sechs Personen begrenzt, sofern aus verschiedenen Haushalten. Die Rahmenbedingungen für religiöse Feiern werden im Einzelfall von der Gesundheitsbehörde festgelegt. Märkte können nur aufgrund evtl. Ausnahmeregeln des jeweiligen Bürgermeisters stattfinden.
Für die Landkreise (concelhos), die ein erhöhtes Risiko haben (risco elevado), gelten zusätzlich strengere Maßnahmen: Es gilt eine Ausgangssperre werktags (Montag bis Freitag) zwischen 23 Uhr und 5 Uhr. Geschäfte müssen um 22 Uhr schließen, Restaurants und Kulturstätten um 22.30 Uhr. Die Nichteinhaltung der verpflichtenden Teleheimarbeit, wo immer möglich, anderenfalls die Arbeit in verschiedenen Schichten, kann nunmehr mit Geldstrafen belegt werden.
Für die Landkreise (concelhos), die ein erheblich erhöhtes (risco muito elevado) oder ein außerordentlich erhöhtes (risco extremamente elevado) Risiko haben, werden noch strengere Maßnahmen angeordnet: Es gelten zusätzlich zu den Ausgangssperren an Werktagen nochmals strengere Ausgangssperren für den öffentlichen Raum und zwar samstags, sonntags und an Feiertagen von 13 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags. An den Vortagen zu den Feiertagen, also am 30. November 2020 und am 7. Dezember 2020, werden zusätzlich alle gewerblichen Einrichtungen, einschließlich Restaurants, um 15 Uhr geschlossen.
Ausnahmen sind derzeit nur für die Berufsausübung, dringende gesundheitliche Gründe, Einkauf von Lebensmitteln in Geschäften, die kleiner als 200 qm sind und einen direkten Zugang zur Straße haben sowie kurze Spaziergänge des eigenen Haushalts in unmittelbarer Nähe der Wohnung möglich. Sonstige Geschäfte und Restaurants, ausgenommen Liefer- und Abholdienste, sind an diesen Tagen grundsätzlich zwischen 13 Uhr bzw. an den Vortagen der Feiertage zwischen 15 Uhr und 8 Uhr des Folgetages geschlossen, es sei denn, sie unterlagen bereits vorher gesonderten Öffnungszeiten (z.B. Apotheken, Tankstellen).
Darüber hinaus gilt grundsätzlich, dass die Schließzeiten von Cafés, Bars und Diskotheken allerdings zwischen 20 Uhr und 23 Uhr liegen müssen. Im öffentlichen Raum darf kein Alkohol konsumiert werden. Auch dürfen alkoholische Getränke nicht an Tankstellen und ab 20 Uhr auch nicht in Gaststätten (außer in Verbindung mit Mahlzeiten) verkauft werden. Auch dürfen gewerbliche Einrichtungen (mit einigen Ausnahmen wie Cafés, Friseursalons und Fitnessstudios) nicht vor 10 Uhr öffnen. Für Hotelbetriebe und Campingplätze ist auch weiterhin mit Einschränkungen zu rechnen. Öffentliche Verkehrsmittel fahren regelmäßig, Stoßzeiten sollten vermieden werden. Bei der Nutzung von Sporteinrichtungen ist mit Einschränkungen zu rechnen, insbesondere dann, wenn es sich nicht um Einzelsport im Freien, wie z.B. Wassersport, Tennis oder Golf handelt. Sportveranstaltungen finden entweder gar nicht oder weiterhin in der Regel ohne Publikum statt.
Der Strandbadebetrieb ist unter Auflagen wieder aufgenommen. Ein Ampelsystem und eine Echtzeit-Onlineplattform mit Auskunft über Belegung sollen bei der Einhaltung der Hygieneregeln helfen.
Portugiesische Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe auch weiterhin gesperrt, lediglich die Autonome Region Madeira öffnet den Hafen in Funchal ab sofort wieder. Der Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
Hygieneregeln
Im Rahmen des seit dem 9. November 2020 geltenden Ausnahmezustandes können Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln vorgenommen werden.
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, muss grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist Pflicht. Das Tragen von Masken im Freien im gesamten öffentlichen Raum ist überall dort verpflichtend, wo der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 10 Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Die Strafen bei Nichteinhalten der geltenden Regeln (Distanz und Maximalbelegung) können sich bei kommerziellen Einrichtungen auf bis zu 10.000 Euro belaufen. Es ist mit verstärkten Kontrollen aller entsprechenden Maßnahmen zu rechnen.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben weitreichendere Maßnahmen ergriffen.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt wie auf dem Festland Portugal die Maskenpflicht im öffentlichen Raum.
Vor oder bei Einreise nach Madeira muss eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das Formular wird von den Fluggesellschaften und von der Regionalregierung als Online-Formular für Madeira zur Verfügung gestellt.
Bei der Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Sollte diese Online-Anmeldung nicht gemacht worden sein, muss bei Einreise ein Online-Formular für die Azoren nachträglich ausgefüllt werden.
Für Reisen zwischen den Inseln der Azoren muss ein weiteres Online-Formular ausgefüllt werden.
Seit dem 20. November 2020 muss bereits bei der Einreise mit dem Flugzeug vom Festland auf die Azoren ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Davon ausgenommen sind nur Kinder, die 12 Jahre oder jünger sind. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer Test am sechsten Tag nach dem ersten Test erfolgen. Der Reisende muss sich dafür mit der Gesundheitsbehörde seines Aufenthaltsorts in Verbindung setzen. Auch bei Weiterreise auf dem Luftweg von São Miguel oder Terceira auf eine andere Azoreninsel muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.
Die Gesundheitsbehörde der Azoren verhängt unter Umständen auch für Kontaktpersonen von Infizierten eine sogenannte prophylaktische Quarantäne. In der Regel erfolgt erst nach Ablauf von 14 Tagen ein erneuter PCR-Test. Eine vorherige Testung, ein anderes Testverfahren und/oder die vorzeitige Aufhebung der Quarantäne sind grundsätzlich nicht vorgesehen.
Bei Einreise nach Madeira muss entweder bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde, oder die Reisenden können bei Einreise einen kostenfreien PCR-Test durchführen lassen, dessen Ergebnis in der Regel innerhalb von 12 Stunden vorliegt. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses wird von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben.
Sollte dem Aufenthalt auf den Azoren oder auf Madeira ein Aufenthalt auf dem portugiesischen Festland vorangehen, so können gegen Vorlage des Flugtickets kostenfreie PCR-Tests in einigen dazu bestimmten Labors auf dem Festland vorgenommen werden. Nähere Informationen bieten die Regionalregierung der Azoren und Madeiras.
Bei einem positiv ausfallenden PCR-Test bei Einreise auf Madeira oder während des Aufenthaltes auf Madeira oder den Azoren ist eine 14-tägige Quarantäne vorgeschrieben. Auch bei einem symptomlosen Verlauf wird ein weiterer PCR-Test in der Regel erst nach Vollendung der 14-tägigen Quarantäne durchgeführt. Grundsätzlich entscheiden die portugiesischen Gesundheitsbehörden über das weitere Vorgehen, wenn der weitere PCR-Test ebenfalls positiv ausfällt. Die erforderlichen Unterkunftskosten für die Quarantänehotels werden von der Regionalregierung Madeira nicht mehr übernommen.
Für Einreisen auf dem Seeweg ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen an Häfen von Madeira grundsätzlich möglich. Bei allen Besatzungsmitgliedern wird die Körpertemperatur gemessen und es muss eine Gesundheitserklärung mittels des Online-Formular für Madeira abgegeben werden. Sofern die Besatzungsmitglieder nicht bereits länger als 14 Tage symptomfrei und ohne Fieber an Bord des Schiffes waren, ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abfahrt am letzten Hafen durchgeführt wurde. Wenn kein Test vorgelegt werden kann, wird dieser im Hafen von der Gesundheitsbehörde nachgeholt. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal wieder für Kreuzfahrtschiffe geöffnet. Über den Landgang der Passagiere wird im Einzelfall entschieden.
An den Häfen der Azoren ist das Anlegen von kleineren Freizeitschiffen unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Reisende müssen das Online-Formular für die Azoren zu ihrer Gesundheit ausfüllen. Zusätzlich muss bei Abfahrt vom vorherigen Hafen vor weniger als 72 Stunden bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft oder bei Einreise in Absprache mit den Gesundheitsbehörden gemacht wird. Bis ein negatives Testergebnis vorliegt, darf das Schiff nicht verlassen werden. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 72 Stunden, aber weniger als 14 Tage zurück, müssen Reisende einen PCR-Test bei Einreise vornehmen. Liegt die Abfahrt vom vorherigen Hafen mehr als 14 Tage zurück, ist kein Test erforderlich, es sei denn, der Reisende weist COVID-19-Symptome auf. Bei einem Aufenthalt von mehr als sieben Tagen soll ein weiterer PCR-Test am sechsten Tag nach dem ersten Test erfolgen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Wenn Sie sich touristisch in Portugal aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Schweden - Änderung Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Schweden wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Schweden war von COVID-19 zunächst stark betroffen. Nach zwischenzeitlicher Stabilisierung auf niedrigerem Niveau ist die Zahl der Neuinfektionen stark gestiegen. In allen Provinzen überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Schweden als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und das schwedische Gesundheitsamt (auf Schwedisch).
Einreise
Staatsangehörige der EU, der Schweiz, ihre Familienangehörigen und Inhaber von EU-Aufenthaltsgenehmigungen unterliegen keinen Einreisebeschränkungen. Alle Grenzübergänge sind geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Schweden ist möglich. Die Einreisebestimmungen des Ziellandes müssen beachtet werden. Nachbarländer wie Norwegen, Dänemark und Finnland lassen eine Einreise aus Schweden nur bedingt zu. Zur Einreise in Norwegen bzw. Finnland informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen und die Reise- und Sicherheitshinweise für Finnland . Zu Ein-, Durch- und Rückreise auf dem Land-, Luft und Seeweg über Dänemark informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Dänemark und die Deutsche Botschaft in Kopenhagen .
Reiseverbindungen
Alle gängigen Reiseverbindungen werden bedient, jedoch in deutlich geringerer Frequenz. Die Beförderungsbedingungen sind auf den Webseiten der entsprechenden Anbieter veröffentlicht.
Flixbus und Norwegian haben ihre Verbindungen nach Schweden eingestellt.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen. Symptomfreie Personen dürfen sich frei im Land bewegen. Unnötige Reisen sollen jedoch möglichst vermieden werden. Es besteht ein Versammlungsverbot ab acht Personen, das auch für Zuschauer bei Sportveranstaltungen und für Gottesdienste gilt. Ausgenommen davon sind Trauerfeiern, für die 20 Teilnehmer zugelassen sind. Die Zivilschutzbehörde bietet landesspezifische Informationen in Englisch und weiteren Sprachen an. Öffentliche Verkehrsmittel sind im Einsatz, sollen aber nach Aussage des schwedischen Gesundheitsamts insbesondere in Stoßzeiten denjenigen vorbehalten bleiben, die über keine alternative Transportmöglichkeit verfügen. Einige Provinzen raten auch grundsätzlich von der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ab.
Verbindliche Abstandsvorkehrungen gelten im öffentlichen Raum, so z.B. nur Tischbedienung in Restaurants, kein Barbetrieb. Freizeitparks und Museen haben teilweise geschlossen oder eingeschränkte Öffnungszeiten. Oft sind online Vorabbuchungen notwendig. Hotel- und Campinggewerbe sowie Berghütten sind unter Einschränkungen offen.
Landesweit gilt ein Ausschankverbot ab 22 Uhr, was nach schwedischem Recht dazu führt, dass ab 22.30 Uhr Betriebe mit Alkoholausschank schließen müssen.
Derzeit gelten für alle Regionen verschärfte Empfehlungen von Aufenthalten in geschlossenen Räumen (wie Geschäften, Einkaufszentren, Museen, Bibliotheken, Schwimmbädern und Fitnessstudios) sollen vermieden werden und auf zwingend notwendige Einkaufsgänge in Supermärkten und Apotheken beschränkt bleiben. Auch physische Treffen, der Besuch von Konzerten, Freizeit- und Sportveranstaltungen sollen unterbleiben. Dies gilt nicht für sportliche Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren. Private Feiern und Feste sollen zur Vermeidung von physischen Kontakten nicht stattfinden. Notwendige Arztbesuche/medizinische Untersuchungen sind von den Empfehlungen ausgenommen. In einigen Provinzen sollen auch unnötige Reisen vermieden werden. Die regionalen Empfehlungen gelten bis zum13. Dezember 2020 und sollen im Anschluss durch nationale Regelungen ersetzt werden. Genaue Informationen über die regionalen Empfehlungen bieten die schwedischen Behörden in englischer Sprache.
Hygieneregeln
Es gibt keine Masken- oder Handschuhpflicht, die Bevölkerung wird jedoch eindringlich um Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln gebeten, besonders auch auf Reisen. Menschenansammlungen sollen gemieden werden. Bei Erkältungssymptomen soll man sich bis zwei Tage nach Abklingen selbst isolieren und kann sich durch die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft 1177 telefonisch betreuen lassen.
• Meiden Sie öffentliche Verkehrsmittel.
• Beschränken Sie soziale Kontakte auf ein Mindestmaß und halten Sie Abstand zu Personen außerhalb ihres Haushaltes, insbesondere innerhalb von geschlossenen Räumen und wenn Sie im fortgeschrittenen Alter sind oder zu einer Risikogruppe gehören.
• Informieren Sie sich zu den Maßnahmen im Einzelnen und ergänzenden Hinweisen des schwedischen Gesundheitsamts , der schwedischen Regierung und der schwedischen Botschaft in Berlin .
• Laden Sie sich ggfs. auch die App der schwedischen Behörden vor Antritt Ihrer Reise auf Ihr Smartphone.
• Wenn Sie sich touristisch in Schweden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitszentrale (vård central) oder die medizinische Auskunft unter der Telefonnummer 1177 (von einem deutschen/ausländischen Mobiltelefon wie folgt erreichbar: +46 771 1177 00). Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie den Notruf (112).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Singapur - Änderung Einreise:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Singapur wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Singapur ist bisher von COVID-19 mäßig stark betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministry of Health und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die singapurische Regierung untersagt weiterhin allen Besuchsreisenden die Einreise nach Singapur.
Inhaber von Daueraufenthaltstiteln (Permanent Residents) dürfen einreisen. Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln dürfen nach vorheriger Genehmigung durch das Ministry of Manpower (MoM) oder der Immigration and Checkpoints Authority (ICA) einreisen. Die Zuständigkeit, teilweise auch anderer Behörden, richtet sich nach der Art des Aufenthaltstitels.
Alle Reisenden müssen vor Antritt der Reise online eine Gesundheitserklärung ausfüllen. Nach der Einreise muss eine 14-tägige Quarantäne (Stay Home notice, SHN) eingehalten werden, gegen deren Ende ein verpflichtender PCR-Test auf Kosten des Reisenden durchgeführt wird. Die Quarantäne ist in speziellen kostenpflichtigen SHN-Einrichtungen („dedicated facilities“) zu verbringen, die Kosten sind vom Reisenden zu tragen.
Für zwingend notwendige offizielle Besuche oder Geschäftsreisen mit einer Aufenthaltsdauer von max. 14 Tagen, besteht die Möglichkeit der Einreise unter der sogenannten „Reciprocal Green Lane“, also einem Reisekorridor für Einreisen per Direktflug aus Deutschland. Für die Einreise ist ein sog. Air Travel Pass erforderlich, der von der einladenden Firma bzw. Organisation in Singapur beantragt werden muss. Weitere Informationen zu den Voraussetzung und der Beantragungen finden Sie bei der Immigration and Checkpoints Authority (ICA).
Durch- und Weiterreise
Ein Transit ist derzeit nur auf ausgewählten Strecken von Singapore Airlines, Scoot und Silk Air möglich.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten bestehen über diverse kommerzielle Flugverbindungen von und nach Europa. Direktflüge von und nach Deutschland sind derzeit mit Lufthansa und Singapore Airlines möglich. Erkundigen Sie sich vor einer Flugbuchung in jedem Fall bei Ihrer Fluggesellschaft über kurzfristige Änderungen.
Beschränkungen im Land
Beim Betreten und Verlassen von Geschäften, Malls, Restaurants und Dienstleistern muss ein „Safe-Entry“-QR-Code zur Registrierung genutzt werden.
Hygieneregeln
Es besteht die generelle Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Einreise- und Transitbestimmungen bei der ICA sowie zu den Gesundheitsmaßnahmen in Singapur beim Ministry of Health.
• Informieren Sie sich bei Singapore Airlines bezüglich der Transitmöglichkeiten.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter oder Fluggesellschaft. Erkundigen Sie sich vor einer Flugbuchung in jedem Fall bei Ihrer Fluggesellschaft.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Slowakei - Ergänzung:
Slowakei will ihre Einreisebestimmungen nachschärfen. Ab 7. Dezember müssen alle Einreisenden einen negativen Test vorweisen oder verpflichtend in Quarantäne gehen. Grundsätzlich galt diese Vorschrift zwar schon seit 16. November, doch waren bisher unter anderem Pendler und Studenten ausgenommen, auf die ein großer Teil der täglichen Grenzübertritte entfällt. Quelle: n-tv
Spanien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Besonderheiten auf den Inseln: Testpflicht auf den Kanaren:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird derzeit mit Ausnahme der Kanarischen Inseln aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte gibt es im ganzen Land. Lediglich auf den Kanarischen Inseln sind die Infektionszahlen niedriger.
Landesweit -mit Ausnahme der Kanarischen Inseln- beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Spanien -mit Ausnahme der Kanarischen Inseln- als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Seit dem 23. November 2020 gilt für alle Reisenden, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests mit sich zu führen. Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg. Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Englisch oder Spanisch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen bereits seit einiger Zeit ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Die Bewegungsbeschränkungen betreffen einzelne Gebiete in der Stadt Madrid und elf weitere Gemeinden (s. Karte). Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt. Vom 4. Dezember 2020, 0 Uhr, bis 14. Dezember 2020, 0 Uhr, darf die Autonome Gemeinschaft Madrid nur aus triftigen Gründen verlassen oder betreten werden. Eine Einreise zu touristischen Zwecken ist in diesem Zeitraum nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen, die seit dem 23. November 2020 im Rahmen eines Stufenplanes je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens schrittweise reduziert werden. Derzeit gilt:
• Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden (Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen).
• Zusätzlich darf man jeweils von Freitag, 6 Uhr bis Montag, 6 Uhr die Gemeinde/Stadt nur aus triftigen Gründen verlassen (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen).
• Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Reisende, die an ihren ständigen Wohnsitz zurückkehren, sind davon ausgenommen. Sie müssen jedoch eine behördliche Erklärung mit sich führen.
• Bars und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet, im Innenbereich mit 30% Kapazität (jeweils mit weiteren Einschränkungen hinsichtlich Abständen und Gästezahl).
• Einkaufszentren sind geschlossen (außer Geschäfte für Lebensmittel u.a. Waren des täglichen Bedarfs), Geschäfte für Lebensmittel u.a. Waren des täglichen Bedarfs mit weniger als 800 m² sind mit 30 % Kapazität geöffnet, ebenso solche, die Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt anbieten (Friseure, Manikürestudios usw.).
• Sport- und Fitnessklubs sind teilweise geöffnet (keine Schwimmbäder).
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind generell untersagt.
Für Andalusien wurde das seit dem 30. Oktober 2020 bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 10. Dezember 2020, 0 Uhr, verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Alle Städte und Gemeinden Andalusiens dürfen seit dem 10. November 2020, 0 Uhr, bis zum 10. Dezember 2020, 0 Uhr, nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe betreten oder verlassen werden. Bestimmte sogenannte „nicht-essentielle“ Geschäfte und Restaurants/Bars müssen um 18 Uhr schließen. In der Provinz Granada gelten aufgrund der dort hohen Infektionszahlen für bestimmte Bereiche (Granada Stadt und einige umliegende Ortschaften) weitergehende Beschränkungen, wie z.B. ganztägige Schließung von „nicht-essentiellen“ Geschäften, Bars und Restaurants.
Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 Uhr bis 7 Uhr.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
Landesweit wurden aufgrund steigender Infektionszahlen u.a. folgende Maßnahmen beschlossen, die von den einzelnen Autonomen Gemeinschaften umgesetzt werden:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens 2 Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien. In mehreren Autonomen Gemeinschaften sind Zusammenkünfte von mehr als 6 Personen untersagt.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 Uhr bis 6 Uhr, auf der Insel Ibiza beginnt die Ausgangssperre bereits um 22 Uhr.
Auf den Kanaren müssen seit 14. November 2020 alle mindestens 6 Jahre alten Besucher (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten möchten, an der Rezeption ein negatives Testergebnis auf COVID-19 vorlegen. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen und das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss. Für Reisende auf den Kanaren, die sich dort in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten, besteht die grundsätzliche Pflicht, während ihres Aufenthalts die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen, welches dann ebenfalls für den Bezug der touristischen Unterkunft Verwendung finden kann.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Beachten Sie die seit dem 14. November 2020 geltende Testpflicht bei Einreise auf die Kanarischen Inseln (s. Besonderheiten auf den Inseln).
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Wenn Sie sich touristisch in Spanien (mit Ausnahme der Kanarischen Inseln) aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Türkei - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die gesamte Türkei wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Türkei ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Großstädte Istanbul, Ankara und Izmir. Die gesamte Türkei ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das türkische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt Beschränkungen bei der Einreise auf dem Landweg aus dem Iran und bei der Ausreise nach Griechenland . Bei Einreise in die Türkei werden Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen, z. B. ein PCR-Test.
Die Türkei fordert für die Rückreise nach Deutschland die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Kontrolle erfolgt seitens der türkischen Behörden. Die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben. Diese zwingend notwendige Testung vor Ausreise befreit nicht von etwaigen Quarantänepflichten in Deutschland. Es gelten die jeweiligen Quarantäneverordnungen der Bundesländer.
Durch- und Weiterreise
Die Einreise auf dem Landweg aus dem Iran ist für den Personenverkehr außer für türkische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in der Türkei geschlossen. Die Ausreise auf dem Landweg nach Griechenland ist für den Personenverkehr geschlossen, Ausnahme gelten für griechische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in Griechenland.
Transitflüge in Drittländer ohne Einreise in die Türkei sind über türkische Flughäfen ohne Einschränkungen möglich. Bei Transitflügen von türkischen Flughäfen ins Ausland ist bei Umsteigezeiten länger als 24 Stunden für den innertürkischen Zubringerflug ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Der Code kann per SMS (nur über türkische Mobiltelefone) oder mittels einer App erlangt werden.
Reiseverbindungen
Der internationaler Flug-, Bus- und Zugverkehr findet statt, Fährverbindungen nach Griechenland sind derzeit geschlossen. Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten und Hotelübernachtungen ist für türkische Staatsangehörige und Ausländer, auch für Touristen, ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Hinweise dazu erteilen die jeweiligen Transportunternehmen oder Hotels.
Beschränkungen im Land
Im ganzen Land gilt eine allgemeine Ausgangssperre von samstags 20 Uhr bis sonntags 10 Uhr und sonntags ab 20 Uhr bis montags 5 Uhr.
Zusätzlich gelten landesweit zeitweise Ausgangssperren für Personen über 65 Jahren (täglich ab 13 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages) und Personen unter 20 Jahren (täglich ab 16 Uhr bis 13 Uhr des Folgetages).
Die Ausgangssperren gelten nicht für Touristen.
Landesweit gilt ein grundsätzliches Rauchverbot im öffentlichen Raum, dessen Einzelheiten die jeweiligen Gouverneure festlegen. Zuwiderhandlungen gegen die Verbote werden mit Geldstrafen geahndet.
Im gesamten Land sind alle Gastronomiebetriebe außer in Hotels geschlossen und bieten nur Speisen zur Mitnahme bzw. nach 20 Uhr ausschließlich Lieferservice an.
Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert.
• Informieren Sie sich über die an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort geltenden örtlichen COVID-19- Vorschriften.
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und lassen Sie sich vor Rückreise unbedingt testen.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der jeweils zuständigen Gouverneursämter (nur in der Landessprache).
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gouverneuramt Ihres Aufenthaltsorts oder die zentrale Notrufnummer 112.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Tunesien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Tunesien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Tunesien war von COVID-19 zunächst weniger betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen nimmt in den letzten Wochen landesweit sehr stark zu, mit weiter steigender Tendenz. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Tunesien als Risikogebiet eingestuft wurde. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Tunis und Gabès. Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Tunis und Gabès. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das tunesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO .
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich möglich.
Alle Reisenden, ausgenommen Pauschalreisende und Wüstentouristen, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Abreise aus Deutschland nicht älter als 72 Stunden, bei Ankunft in Tunesien nicht älter als 120 Stunden sein darf. Zudem ist eine zunächst sieben-tägige Quarantäne (Wohnung oder Hotel) vorgeschrieben. Mit einem negativen PCR-Testergebnis kann die Quarantäne nach sieben Tagen beendet werden. Anderenfalls ist eine insgesamt 14-tägige Quarantäne einzuhalten. Kinder unter 12 Jahren sind hiervon ausgenommen.
Pauschalreisende, inklusive der Wüstentouristen, die bei Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Sie müssen sowohl im Hotel als auch bei Ausflügen in der Gruppe bleiben.
Die aktuelle Länderliste sowie weitere Informationen veröffentlicht das tunesische Gesundheitsministerium.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Es gelten landesweit nächtliche Ausgangssperren die streng kontrolliert werden. Im Großraum Tunis beispielsweise wochentags von 20 Uhr bis 5 Uhr, am Wochenende von 19 Uhr bis 5 Uhr. Die genauen Modalitäten der nächtlichen Ausgangssperren werden von den jeweiligen Gouvernoraten festgelegt.
Cafés müssen um 16 Uhr schließen, Restaurants müssen wochentags um 20 Uhr, am Wochenende um 19 Uhr schließen. Versammlungen mit kulturellem, politischem, sportlichem oder wissenschaftlichen Hintergrund (Konferenzen, Foren, Seminare, etc.). sind verboten. Das gilt auch für Versammlungen mit mehr als 4 Personen in der Öffentlichkeit, außer im ÖPNV. Alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen in allen Formen sind verboten. Der Besuch von Gotteshäusern während der Gebetszeiten ist möglich. Ausgenommen ist das große Freitagsgebet.
Der Service in der öffentlichen Verwaltung eingeschränkt.
Die Landkreise Douz Nord und Süd sind wegen extrem hohen Inzidenzgrads abgeriegelt worden. Die Ein- und Ausreise ist nicht möglich.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum.
Es gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, Einweggeschirr und –besteck sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen und konsultieren Sie die Länderliste des tunesischen Gesundheitsministeriums.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Ägypten - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ägypten wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ägypten ist von COVID-19 stark betroffen. Die Testung auf COVID-19 erfolgt in Ägypten nicht risikoadaptiert und ist landesweit nicht einheitlich. Es ist von einer hohen Dunkelziffer sowie von unverändert hohen Infektionszahlen auszugehen.
Ägypten ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise ist ein negativer PCR-Test erforderlich, der nachweislich nicht älter als 72 Stunden sein darf, bei Einreise über den Flughafen Frankfurt nicht älter als 96 Stunden. Das Testergebnis muss in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Sollte das Testergebnis keine Details zu Datum und Uhrzeit der Entnahme des Abstrichs enthalten, ist mit einer Verweigerung der Einreise zu rechnen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Für direkt nach Hurghada, Sharm el Scheikh, Marsa Alam und Marsa Matrouh einreisende Touristen besteht die Möglichkeit, den erforderlichen PCR-Test kostenpflichtig bei Einreise an den jeweiligen Flughäfen vornehmen zu lassen. Für die Wartezeit bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses gilt eine verpflichtende Quarantäne (z.B. im Hotelzimmer). Bei einem positiven Test erfolgen Quarantänemaßnahmen. Die Umsetzung der Quarantänemaßnahmen ist uneinheitlich. Wegen begrenzter Kapazitäten kann es zu Wartezeiten bei der Testung in den Flughäfen und der Ausgabe der Testergebnisse kommen. An Flughäfen ist mit verstärkten Einreisekontrollen und Temperaturmessungen zu rechnen. Bei Ankunft muss eine Gesundheitskarte ausgefüllt werden, in der Angaben über den Krankenversicherungsschutz erfragt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Weiterreise oder Durchreise in andere Länder kann eingeschränkt oder mit einer Testpflicht vor Abreise verbunden sein.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr findet wieder statt, jedoch nur in eingeschränktem Maße. Reisemöglichkeiten im Land können im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 eingeschränkt oder an Bedingungen wie z.B. die Vorlage eines negativen PCR-Tests geknüpft sein.
Beschränkungen im Land
Ämter und öffentliche Einrichtungen sowie Sportstätten, Parks, Museen, Gastronomie und Geschäfte können in ihren Öffnungszeiten eingeschränkt sein.
Bei Reisen im Land können Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 stattfinden. Bei einem positiven Test oder Krankheitssymptomen kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein. Bei Kontakt mit positiv getesteten Personen oder einer Erkrankung mit leichterem Verlauf kann eine Hausquarantäne angeordnet werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und betreiben Sie aufgrund der erheblichen Infektionsgefahr „social distancing“. Vermeiden Sie insbesondere Orte, an denen sich Menschen auf engem Raum versammeln, wie den öffentlichen Nahverkehr.
•Rechnen Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
El Salvador - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach El Salvador wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
El Salvador ist von COVID-19 betroffen. Regionale Schwerpunkte sind San Salvador und San Miguel.
El Salvador ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das salvadorianische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende müssen beim Einchecken gegenüber den Fluggesellschaften und bei Einreise einen ausgedruckten negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Ausgenommen hiervon sind Diplomaten.
Durch- und Weiterreise
Bei Durch- und Weiterreise können die Fluggesellschaften die Vorlage eines negativen PCR-Tests verlangen.
Reiseverbindungen
Flüge werden nach wie vor nur in eingeschränktem Maße angeboten. Nähere Informationen zu Flugmöglichkeiten erteilen Fluggesellschaften oder Reisebüros. Flüge aus dem Schengenraum über die USA können derzeit nur von Passagieren mit einem gültigen US-Visum genutzt werden. Das ESTA-Verfahren ist ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es landesweit keine COVID-19-bedingten Beschränkungen der touristischen Infrastruktur oder des öffentlichen Verkehrs. Offizielle Restriktionen für Geschäfte bestehen nicht, allerdings sind weiterhin viele Geschäfte aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum sowie Restaurants, Banken und Geschäften besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Zudem besteht die grundsätzliche Empfehlung, regelmäßig die Hände zu waschen und die Abstandsregeln einzuhalten. Das salvadorianische Gesundheitsministerium bietet für Reisende weitere Empfehlungen zur Bekämpfung von COVID-19.
Fast alle Behörden, Institutionen, Geschäfte und Restaurants haben Hygienemaßnahmen eingeführt, wie Temperaturmessung, Handdesinfektion, desinfizierende Fußmatten.
• Befolgen Sie die Anweisungen der Gesundheits- und Sicherheitsbehörden von El Salvador.
• Folgen Sie den Nachrichten in El Salvador, die aktuell regelmäßig in den sozialen Medien veröffentlicht werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der salvadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche salvadorianische Gesundheitsamt unter der zentralen Telefonnummer 132.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Georgien - Änderung Einreise; Reiseverbindungen; Einschränkungen im Land: Ausgangssperre u.a.:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Georgien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Zahl der täglichen Neuinfektionen ist in Georgien zuletzt sehr stark gestiegen.
Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Tiflis sowie die Regionen Imeretien und Adscharien in Westgeorgien.
Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Georgien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen veröffentlichen das georgische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Georgien erlaubt die uneingeschränkte Einreise von Personen aus Deutschland, Frankreich, Estland, Lettland und Litauen ohne Verpflichtung zur Quarantäne, sofern die Einreise auf direktem Luftweg erfolgt, sich die reisende Person in den 14 Tagen vor Einreise ausschließlich in einem der o.g. Länder aufgehalten hat und ein negativer PCR-Test vorgelegt werden kann, der nicht älter als 72 Stunden ist. Alternativ kann der PCR-Test nach Ankunft am Flughafen Tiflis durchgeführt werden. Bis zum Erhalt des Ergebnisses (i.d.R. innerhalb von acht Stunden) muss sich der Reisende in einem Hotel oder einer Privatwohnung selbst isolieren.
Aufenthalt in den der Reise vorangegangenen 14 Tagen sowie die Kontaktdaten für den Aufenthalt in Georgien müssen vor der Reise in einem elektronischen Formular angegeben werden.
Voraussetzung für Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber ihren Wohnsitz in Deutschland haben, ist die Vorlage einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bei der Einreise. EU-Bürger, die seit mindestens fünf Jahren einen ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt in einem der o.g. fünf Länder haben, können mit der Aufenthaltskarte für EU-Bürger ebenfalls einreisen. Andere Nachweise des gewöhnlichen Aufenthalts wie z.B. Meldebescheinigungen werden nicht akzeptiert.
Erfolgt die Einreise über ein anderes Land oder hat sich die reisende Person in den 14 Tagen vor der geplanten Einreise nach Georgien in einem anderen Land aufgehalten, wird ein PCR-Test durchgeführt und unabhängig vom Ergebnis eine achttägige Quarantäne angeordnet (bei positivem Testergebnis in einem Quarantäne-Hotel, bei negativem Testergebnis ist auch Selbstisolation möglich). Dasselbe gilt, wenn bei Einreise am Flughafen eine Körpertemperatur von über 37,0 °C gemessen wird. Das Verlassen der Quarantäne ist nur durch den Nachweis eines negativen PCR-Tests am 8. Tag nach der Einreise möglich. Am 12. Tag des Aufenthaltes in Georgien besteht eine erneute Pflicht zur Durchführung eines PCR-Tests. Die Kosten der Quarantäne sowie der PCR-Tests hat der Reisende selbst zu tragen.
Für eine Reihe von Staaten gilt weiterhin eine Einreisesperre nach Georgien. Auch die Landgrenzen sind weiterhin geschlossen.
Ausnahmen gelten nur für wenige Personengruppen:
•Georgische Staatsangehörige und deren Familienangehörige (Ehegatten und Kinder), unabhängig von deren Staatsagehörigkeit;
•In Georgien akkreditierte Vertreter diplomatischer Missionen sowie Internationaler Organisationen und deren Familienangehörige;
•Offizielle Delegationen, unter der Voraussetzung der vorherigen Genehmigung durch die georgischen Behörden;
•Familienzusammenführungen zu georgischer Referenzperson bei vorheriger Genehmigung durch die georgischen Behörden.
Auch Personen mit georgischem (Dauer-)Aufenthaltstitel in Ländern, für die weiterhin eine Einreisesperre gilt, können bislang nicht ohne vorherige Genehmigung der georgischen Behörden einreisen. Auch bei genehmigter Einreise nach Georgien gilt die achttägige Quarantänepflicht.
Ausnahmen gelten für Geschäftsreisende, die sich nur kurz in Georgien aufhalten wollen. Sie können anstelle der Quarantäne alle 72 Stunden auf eigene Kosten einen PCR-Test ablegen. Geschäftsreisende müssen sich mittels eines eigens für sie bereitgestellten elektronischen Formulars registrieren und erhalten innerhalb von zehn Arbeitstagen eine Rückmeldung der georgischen Behörden, ob die Einreise genehmigt wird.
Durch- und Weiterreise
Eine Durch- und Weiterreise ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die Einschränkungen im regulären Flug- und Reiseverkehr bleiben mindestens bis Ende Dezember 2020 bestehen. Mehrere Fluggesellschaften fliegen Georgien allerdings wieder mit reduziertem Flugplan an.
Beschränkungen im Land
Landesweit besteht bis zum 31. Januar 2021 eine allgemeine Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr. Ausnahmen gelten nur in den Nächten des 31. Dezembers 2020 (Neujahr) und des 6. Januars 2021 (orthodoxes Weihnachtsfest).
Bis einschließlich 23. Dezember 2020 gelten darüber hinaus folgende Einschränkungen des öffentlichen Lebens:
Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist eingestellt, Reisen sind nur noch mit PKW und Taxi möglich. Restaurants dürfen nur noch Mitnahme- und Lieferservice anbieten; Fitnessstudios, Einkaufszentren, Geschäfte und Märkte sind geschlossen bzw. dürfen nur noch Bestellungen liefern. Ausnahmen gelten für Lebensmittel-, Hygieneartikel-, Tiernahrungs- und Haushaltsgeschäfte sowie für Apotheken und landwirtschaftliche Märkte. Kindergärten, Schulen, Berufsschulen und Hochschulen sind geschlossen bzw. halten nur Online-Veranstaltungen ab. Konferenzen, Sport- und Kulturveranstaltungen können ebenfalls nur online stattfinden.
Zwischen dem 24. Dezember 2020 und dem 2. Januar 2021 werden die Beschränkungen gelockert. Der öffentliche Nah- und Fernverkehr nimmt kurzzeitig wieder den Betrieb auf und Geschäfte, Einkaufszentren und Märkte dürfen wieder öffnen.
Zwischen dem 3. Januar 2021 und dem 15. Januar 2021 gelten allgemein angeordnete „arbeitsfreie Tage“, auch öffentliche Einrichtungen und Ämter sind geschlossen. Es gelten wieder die Einschränkungen von vor dem 24. Dezember 2020.
Ab dem 16. Januar 2021 soll wochentags der Personennah- und Fernverkehr wieder aufgenommen und Geschäfte, Einkaufszentren und Märkte geöffnet werden. Dies gilt allerdings nicht an den Wochenenden.
Zu Abchasien und Südossetien siehe Innenpolitische Lage.
Hygieneregeln
In Georgien gilt allgemeine Maskenpflicht in geschlossenen sowie im öffentlichen Raum, im ÖPNV, in Taxis und sonstigen Personentransportmitteln. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Bei Betreten öffentlicher Räumlichkeiten wird die Temperatur gemessen; Hände müssen desinfiziert oder zur Verfügung stehende Einmalhandschuhe getragen werden. Ein Abstand von zwei Metern ist einzuhalten.
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Hygieneempfehlungen wie das Vermeiden von Kontakt zu Personen mit Infektion der Atemwege, regelmäßiges Händewaschen, Vermeiden von Gesichtsberührungen, Vermeiden von engem Kontakt zu Straßenhunden und -katzen, Einhalten der Hust- und Niesetikette.
•Seien Sie bei Reisen nach Georgien weiterhin besonders vorsichtig.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der georgischen Regierung.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden unter Tel. 112 oder das Ministry of Health.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Indonesien - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indonesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indonesien ist bisher von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher der Großraum Jakarta.
Indonesien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise nach Indonesien bis voraussichtlich Ende Dezember 2020 nicht gestattet.
Die generelle Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige nach Indonesien wurde aufgehoben. Für bestimmte Reisezwecke kann ein elektronisches Visum für Indonesien bei der indonesischen Immigration beantragt werden. Dieses E-Visum muss vor der Einreise vorliegen; eine visumfreie Einreise bzw. „visa-on-arrival“ sind derzeit nicht möglich. Reisende müssen bei Einreise ein maximal sieben Tage altes Gesundheitszeugnis des Ausreisestaates in englischer Sprache vorlegen, worin ein negativer PCR-Test sowie das Nichtvorliegen von Krankheitssymptomen enthalten sein muss. Anschließend erfolgt eine 14 tägige Heimquarantäne. Weitere Informationen bietet das indonesische Directorate of Immigration.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind weiterhin nicht möglich. Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig kein Gesundheitszeugnis oder ein PCR-Test verlangt.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kann es zu Einschränkungen kommen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Detaillierte Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Die Lockdown-Maßnahmen wurden zum 12. Oktober 2020 gelockert. Es bestehen jedoch weiterhin Einschränkungen.
Es gibt erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, Land und in der Luft. Für Flugreisen im Land ist die Vorlage von Schnelltests notwendig. Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes wird in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und ist laufend Änderungen unterworfen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (u.a. Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) bzw. zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 m zu anderen Personen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kambodscha - Ergänzung:
Bis zum Beginn des neuen Schuljahres im Januar werden in Kambodscha alle staatlichen Schulen schließen. Für öffentliche Schulen gelte die Schließung bis zum 11. Januar; Privatschulen müssten für zwei Wochen schließen und könnten danach Online-Unterricht anbieten. Quelle: tagesschau.de
Katar / Qatar - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Katar wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Katar ist bisher von COVID-19 stark betroffen. Katar ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das katarische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen von Doha (HIA) ist für Einreisen bis auf weiteres gesperrt, ausgenommen sind Ausländer, die über eine katarische Aufenthaltserlaubnis (Qatar ID) verfügen.
Personen mit gültigem katarischen Aufenthaltstitel und Aufenthalt in Katar erhalten bei Ausreise aus Katar automatisch eine Sondergenehmigung zur Wiedereinreise nach Katar. Diese Personen müssen sich bei der Wiedereinreise für sieben Tage in Quarantäne begeben – abhängig vom Infektionsgeschehen in dem Land, aus dem die Wiedereinreise erfolgt, zu Hause oder in einer Quarantäneunterkunft (Hotel).
Personen mit katarischem Aufenthaltstitel, die sich aufgrund der Pandemie noch im Ausland befinden, müssen über das Qatar Portal vor der Einreise nach Katar eine Einreisegenehmigung beantragen und eine Quarantäneunterkunft buchen. Bei der Erteilung der Genehmigungen durch die katarischen Behörden kann es zu Wartezeiten kommen.
Bei Vorlage eines in Deutschland durchgeführten negativen PCR-Test in englischer Sprache, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf, wird für aus Deutschland einreisende Personen auf einen PCR-Test bei Einreise verzichtet. Reisende aus Deutschland müssen sich nach Ankunft für sieben Tage in einer staatlich designierten Quarantäneunterkunft (i.d.R. ein Hotel) isolieren und anschließend weitere sieben Tage in Heimquarantäne begeben. Die katarischen Behörden überprüfen die Einstufung von Staaten mit geringem Infektionsrisiko in regelmäßigen Abständen. Deutschland gilt derzeit als Risikogebiet.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Katar bleibt möglich, auch der internationale Transitverkehr über den Flughafen Doha wird aufrechterhalten, sofern die Zielländer Flugverkehr weiter zulassen. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und können sich nur im Transitbereich des Flughafens, der nicht verlassen werden kann, maximal 24 Stunden aufhalten.
Reiseverbindungen
Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways auch nach Deutschland (Frankfurt/Main, München, Berlin) bleibt weiterhin reduziert.
Durch den Konflikt zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Bahrain und Ägypten ist der direkte Luft- und Seeverkehr von und nach Katar eingestellt, Saudi-Arabien hat die Landgrenze zu Katar geschlossen.
Beschränkungen im Land
Alle Einwohner sind verpflichtet, ein Smartphone mit der katarischen Corona-Tracking-App "Ehteraz" bei sich zu führen, wenn sie ihre Wohnung verlassen. Die App kann in gängigen App-Stores heruntergeladen werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Maßnahmen können mit hohen Geld- und Haftstrafen (bis zu 50.000 Euro und 3 Jahre Haft) geahndet werden.
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingeschränkt: Der öffentliche Personennahverkehr operiert mit 50% Kapazität. Geschäfte und Restaurants sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln mit begrenzter Kapazität geöffnet. Private Treffen sind mit Einschränkungen erlaubt. Schulen und Kindergärten operieren mit eingeschränkter Kapazität und verschiedenen Unterrichtsmodellen zur Reduzierung der Präsenzzeiten (z.B. blended learning, distance learning).
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes, sobald die Wohnung verlassen wird und es sind Abstandsregeln von mindestens 1,5 Meter einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der katarischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das katarische Gesundheitsministerium (Hotline 16000).
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Liberia - Änderung Einreise, Durch-und Weiterreise, Reiserverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Liberia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Liberia ist als COVID-19 Risikogebiet eingestuft. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadt Monrovia.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Flughafen Monrovia ist geöffnet. Flüge mit Brussels Airlines von und nach Brüssel finden in reduziertem Umfang (aktuell 3x wöchentlich) wieder statt, Air France bietet seit kurzem tägliche Flüge nach Paris. Mit Wirkung vom 1. Dezember 2020 muss jeder Reisende vor der Einreise online eine „Health Screening Arrival Form“ ausfüllen. Die entsprechende App ist kostenpflichtig im App-Store unter „Lib Travel“ herunterzuladen. Alle Reisenden müssen bei Einreise ein negatives COVID-19-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 96 Stunden sein darf. Am Flughafen Monrovia findet für alle Reisenden ein weiterer COVID-19-Test statt. Für diesen Test wird eine Gebühr in Höhe von 75.- US-$ erhoben. Bei positivem Testergebnis müssen sich die Betroffenen in staatlicher Quarantäne (in der Regel im Militärhospital Nr. 14) begeben. Alle Reisenden mit negativem Testergebnis müssen sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Bei Ausreise ist ebenfalls ein negatives COVID-19-Attest vorzulegen, welches nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Teststelle befindet sich im Union Center, Sophia Road, Congo Town, Monrovia (Öffnungszeiten: täglich von 9 bis 16 Uhr). Die Testgebühr beträgt 75 US-$.
Durch- und Weiterreise
Die Weiterreise auf dem Luftweg ist möglich, die Land- und Seegrenzen sind derzeit nur sporadisch für den Warenverkehr geöffnet.
Reiseverbindungen
Mit Einschränkungen im internationalen Flugverkehr ist weiterhin zu rechnen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und die Einhaltung von Abstandsregeln im öffentlichen Raum.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der Liberianischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Luxemburg - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, insbesondere touristischen Reisen nach Luxemburg wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Luxemburg ist von COVID-19 vergleichsweise stark betroffen. Die Infektionszahlen bewegen sich weiterhin auf hohem Niveau. Die Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage ist erneut überschritten. Luxemburg ist wieder als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das luxemburgische Gesundheitsministerium und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen keine Einschränkungen bei der Einreise, auch keine Quarantänevorschriften.
Für Reisen ins Ausland können sich in Luxemburg ansässige Personen online unter Angabe von Namen und Kontaktdaten sowie eines Nachweises für die Notwendigkeit der Reise (Fahrkarte, Hotelreservierung) für einen kostenlosen PCR-Test einschreiben.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind möglich. Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen keine Beschränkungen bei der Durchreise.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug- und Busverkehr. Es gibt mehrere innereuropäische Flugverbindungen. Busse, Überlandbusse und Bahnen verkehren in reduziertem Umfang.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Gaststätten, Bars, Sport- und Kulturinstitute wie Theater, Kulturzentren, Konzertsäle, Kinos sind geschlossen. Bibliotheken, Museen und Gotteshäuser sind geöffnet. Die allgemeinen Hygieneauflagen müssen beachtet werden. Zuwiderhandeln kann scharfe Maßnahmen bis hin zur Schließung des Betriebs nach sich ziehen.
Bis zu zwei Gäste aus einem weiteren Haushalt dürfen privat empfangen werden. Im Freien und auf öffentlichen Plätzen dürfen unter den üblichen Hygienevorschriften höchstens zehn Personen zusammenkommen. Ab vier Personen gilt eine Maskenpflicht. Sportliche Aktivitäten im Freien sind bis zu höchstens vier Personen erlaubt. Im öffentlichen Raum wird die Durchsetzung der Maßnahmen verstärkt kontrolliert. Es ist damit zu rechnen, dass bei Zuwiderhandeln auch im privaten Bereich Ordnungsgelder verhängt werden.
Der öffentliche Dienst (Polizeibehörden, Bürgerbüros, Verwaltungsbehörden etc.) ist bis auf weiteres geschlossen. Persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich. In Notfällen sollte zunächst telefonisch Kontakt, z.B. zur Polizei, aufgenommen werden.
Es besteht eine Ausgangssperre zwischen 23 und 6 Uhr. Ausnahmen sind für Pendler, Berufstätige und Notfälle möglich.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Räumen, in Verkehrsmitteln, Geschäften und grundsätzlich überall dort, wo ein Mindestabstand von 2 m nicht eingehalten werden kann.
Konkrete Regelungen in verschiedenen Lebensbereichen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit der Luxemburger Regierung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Luxemburger Regierung sowie auf der Seite der Europäischen Kommission .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden Luxemburgs unter der Telefonnummer 8002 8080 (aus dem Inland) oder +352 4977 1 9200 (aus dem Ausland).
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Myanmar - Änderung Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Myanmar wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Myanmar ist von COVID-19 mit ansteigenden Fallzahlen betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Provinz Rakhine und das Stadtgebiet von Rangun.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministerium für Gesundheit und Sport und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind derzeit grundsätzlich nicht möglich. Einreisevisa werden bis auf weiteres nur in dringenden Ausnahmefällen erteilt. Für den Fall dringender Ausnahmesituationen („compelling reason“) kontaktieren Sie bitte die zuständige myanmarische Auslandsvertretung.
Bei Einreise muss ein COVID-19-Negativtest, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden und eine Quarantäne von mindestens 14 Tagen absolviert werden.
Durch- und Weiterreise
Aus- und Weiterreise sind derzeit aufgrund fehlender Flugverbindungen und geschlossener Grenzen nur sehr eingeschränkt möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist bis mindestens 31. Dezember 2020 ausgesetzt; Inlandsflüge sind bis mindestens 15. Dezember 2020 eingestellt. Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist möglich, allerdings bestehen nur sehr wenige Verbindungen.
Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Für das Stadtgebiet von Rangun gilt bis auf weiteres, mindestens jedoch bis 15. Dezember 2020, ein „Lockdown“. Der Stadtbereich Rangun soll auf dem Landweg und inländischen Luftweg grundsätzlich nur nach vorheriger behördlicher Genehmigung verlassen werden. Geschäfte und Dienstleister, mit Ausnahme des Banken- und Finanzsektors und der Nahrungsmittel- und Trinkwasserversorger, sind grundsätzlich geschlossen, ebenso wie die meisten Büros, Firmen und Fabriken. Gestattet sind nur Bewegungen von Einzelpersonen zur Grundversorgung und für Arzttermine. Bei Bewegungen im öffentlichen Raum besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Nähere Informationen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit und Sport.
Reisen im Land zwischen den Provinzen sind stark eingeschränkt; teilweise gibt es Quarantänevorschriften bei Reisen zwischen den Provinzen.
Hygieneregeln
Bei Bewegungen im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
•Für COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten ist das National Health Laboratory zuständig.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Slowakei - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Slowakei wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Slowakei als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung .
Einreise
Deutschland ist aus slowakischer Sicht seit dem 16. November 2020 als Risikogebiet eingestuft.
Reisende mit Voraufenthalten in sogenannten Risikoländern innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in die Slowakei müssen ihre Einreise online in "eHranica" der slowakischen Regierung oder beim Amt für öffentliche Gesundheit anmelden und eine 10-tägige Selbstisolation einhalten. Frühestens nach 5 Tagen fordert das Amt für öffentliche Gesundheit Reisende zur Durchführung eines PCR-Tests auf.
Wer bei der Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen kann, welches nicht älter als 72 Stunden ist, muss sich nicht in Quarantäne begeben. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt des Testergebnisses, nicht des Abstrichs. Eine Anmeldung der Einreise ist dann nicht erforderlich. Testergebnisse zertifizierter Labore aus EU-Ländern in deutscher, englischer, tschechischer oder slowakischer Sprache werden anerkannt.
EU-Staatsangehörige mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Slowakei sind von der Quarantäne und vom PCR-Test befreit, wenn Sie in den drei Monaten vor der Einreise eine COVID-19-Erkrankung überstanden haben und eine entsprechende Bescheinigung ihres slowakischen Hausarztes vorlegen können.
Weitergehende Ausnahmen von der Quarantänepflicht veröffentlicht die slowakische Regierung.
Grenzkontrollen finden an der Grenze zur Ukraine statt. Bei Einreisen in die Slowakei aus der Ukraine gelten weiterhin die Regelungen der slowakischen Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei in Richtung Österreich, Polen, der Tschechischen Republik und Ungarn sind problemlos möglich.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Bewirtung in Restaurants, Kneipen und Cafés darf nur noch draußen oder zum Mitnehmen erfolgen. Gäste müssen ein aktuelles negatives Testergebnis besitzen. Alle Lokale müssen um 22 Uhr schließen. In Supermärkten und Drogerien gelten spezielle Einkaufsstunden für Senioren ab 65 Jahren von 9 bis 11 Uhr. Private Versammlungen von mehr als 6 Personen sind verboten. Kulturelle Veranstaltungen, Gottesdienste und Sportwettkämpfe sind mit strengen Auflagen erlaubt.
Die Regierung hat den Notstand erneut bis zum 29. Dezember 2020 verlängert. Weitere beschränkende Maßnahmen, u.a. auch zur Bewegungsfreiheit, können damit beschlossen werden.
Hygieneregeln
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist drinnen und draußen Pflicht. In der freien Natur gilt die Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von 5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
• Informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft Pressburg.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Wenn Sie sich touristisch in der Slowakei aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie vor Weiterreise in die Ukraine unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Südsudan - Ergänzung:
Vor Reisen nach Südsudan wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die geringe Testdichte in Südsudan lässt keine verlässlichen Aussagen über die Verbreitung von COVID-19 zu. Südsudan ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist für Personen möglich, die über ein gültiges Visum verfügen und einen triftigen Reisegrund haben. Visa können auch als e-Visa beantragt werden (siehe Einreise und Zoll: Visum). Ein negatives PCR-Testergebnis ist bei Einreise vorzulegen. Der Test darf bei Ankunft nicht älter als 72 Stunden sein. Im Falle der Einreise von Personen ohne Visum ist vor der Reise ein Genehmigungsverfahren zu durchlaufen. Nach Einreise ist eine verpflichtende 14-tägige Selbstquarantäne einzuhalten. Die Gesundheitsbehörden können auch eine Unterbringung in einem Hotel oder einer staatlichen Einrichtung auf Kosten des Reisenden anordnen.
Durch- und Weiterreise
Bei Ausreisen verlangen einige Fluggesellschaften die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses, nähere Auskünfte erteilen die Fluggesellschaften.
Reiseverbindungen
Kommerzielle Passagierflüge von und nach Addis Abeba, Nairobi, Kairo und Dubai werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Die Einhaltung der Ausgangssperre wird von den Sicherheitskräften kontrolliert. Restaurants können außerhalb der Zeiten der Ausgangssperre wieder öffnen und müssen Hygieneabstände sicherstellen, Geschäfte und Märkte sind wieder geöffnet, es dürfen sich allerdings nicht mehr als fünf Personen in einem Laden aufhalten. Größere Veranstaltungen sind verboten. Weiterhin gibt es einschränkende Regelungen zur Nutzung lokaler öffentlicher Verkehrsmittel. Von der Nutzung dieser Verkehrsmittel wird ungeachtet dessen aus Sicherheitsgründen abgeraten.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht in Geschäften, Behörden sowie im öffentlichen Nahverkehr. In der Praxis wird diese Pflicht aber oft nicht eingehalten. Bei internationalen Flügen und am Flughafen besteht Maskenpflicht.
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
• Personen mit Einreiseabsicht setzen sich bitte vorab mit ihrem Arbeitgeber in Südsudan und der Deutschen Botschaft Dschuba in Verbindung.
• Beobachten Sie die weitere Lage insbesondere, wenn Sie sich derzeit im Land aufhalten und versuchen Sie nicht auf dem Landweg auszureisen.
• Sollten Sie Symptome von COVID-19 zeigen, wenden sich an die kostenlose Hotline des Gesundheitsministeriums unter der landesweiten Telefonnummer 6666.
• Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.
Tschechische Republik - Ergänzung:
Die tschechische Regierung will ab Donnerstag einige Corona-Maßnahmen lockern. Sämtliche Geschäfte und Restaurants sollen wieder öffnen dürfen, allerdings mit einer begrenzten Zahl von Kunden. Außerdem wird die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben und sportliche Aktivitäten dürfen eingeschränkt wieder ausgeübt werden. Die Risikostufe wird von vier auf drei gesenkt, der höchste Wert ist fünf. Quelle: tagesschau.de / n-tv
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Ägypten wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Ägypten ist von COVID-19 stark betroffen. Die Testung auf COVID-19 erfolgt in Ägypten nicht risikoadaptiert und ist landesweit nicht einheitlich. Es ist von einer hohen Dunkelziffer sowie von unverändert hohen Infektionszahlen auszugehen.
Ägypten ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Für die Einreise ist ein negativer PCR-Test erforderlich, der nachweislich nicht älter als 72 Stunden sein darf, bei Einreise über den Flughafen Frankfurt nicht älter als 96 Stunden. Das Testergebnis muss in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Sollte das Testergebnis keine Details zu Datum und Uhrzeit der Entnahme des Abstrichs enthalten, ist mit einer Verweigerung der Einreise zu rechnen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Für direkt nach Hurghada, Sharm el Scheikh, Marsa Alam und Marsa Matrouh einreisende Touristen besteht die Möglichkeit, den erforderlichen PCR-Test kostenpflichtig bei Einreise an den jeweiligen Flughäfen vornehmen zu lassen. Für die Wartezeit bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses gilt eine verpflichtende Quarantäne (z.B. im Hotelzimmer). Bei einem positiven Test erfolgen Quarantänemaßnahmen. Die Umsetzung der Quarantänemaßnahmen ist uneinheitlich. Wegen begrenzter Kapazitäten kann es zu Wartezeiten bei der Testung in den Flughäfen und der Ausgabe der Testergebnisse kommen. An Flughäfen ist mit verstärkten Einreisekontrollen und Temperaturmessungen zu rechnen. Bei Ankunft muss eine Gesundheitskarte ausgefüllt werden, in der Angaben über den Krankenversicherungsschutz erfragt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Weiterreise oder Durchreise in andere Länder kann eingeschränkt oder mit einer Testpflicht vor Abreise verbunden sein.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr findet wieder statt, jedoch nur in eingeschränktem Maße. Reisemöglichkeiten im Land können im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-19 eingeschränkt oder an Bedingungen wie z.B. die Vorlage eines negativen PCR-Tests geknüpft sein.
Beschränkungen im Land
Ämter und öffentliche Einrichtungen sowie Sportstätten, Parks, Museen, Gastronomie und Geschäfte können in ihren Öffnungszeiten eingeschränkt sein.
Bei Reisen im Land können Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 stattfinden. Bei einem positiven Test oder Krankheitssymptomen kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein. Bei Kontakt mit positiv getesteten Personen oder einer Erkrankung mit leichterem Verlauf kann eine Hausquarantäne angeordnet werden.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und betreiben Sie aufgrund der erheblichen Infektionsgefahr „social distancing“. Vermeiden Sie insbesondere Orte, an denen sich Menschen auf engem Raum versammeln, wie den öffentlichen Nahverkehr.
•Rechnen Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
El Salvador - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach El Salvador wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
El Salvador ist von COVID-19 betroffen. Regionale Schwerpunkte sind San Salvador und San Miguel.
El Salvador ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das salvadorianische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Reisende müssen beim Einchecken gegenüber den Fluggesellschaften und bei Einreise einen ausgedruckten negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Ausgenommen hiervon sind Diplomaten.
Durch- und Weiterreise
Bei Durch- und Weiterreise können die Fluggesellschaften die Vorlage eines negativen PCR-Tests verlangen.
Reiseverbindungen
Flüge werden nach wie vor nur in eingeschränktem Maße angeboten. Nähere Informationen zu Flugmöglichkeiten erteilen Fluggesellschaften oder Reisebüros. Flüge aus dem Schengenraum über die USA können derzeit nur von Passagieren mit einem gültigen US-Visum genutzt werden. Das ESTA-Verfahren ist ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es landesweit keine COVID-19-bedingten Beschränkungen der touristischen Infrastruktur oder des öffentlichen Verkehrs. Offizielle Restriktionen für Geschäfte bestehen nicht, allerdings sind weiterhin viele Geschäfte aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum sowie Restaurants, Banken und Geschäften besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Zudem besteht die grundsätzliche Empfehlung, regelmäßig die Hände zu waschen und die Abstandsregeln einzuhalten. Das salvadorianische Gesundheitsministerium bietet für Reisende weitere Empfehlungen zur Bekämpfung von COVID-19.
Fast alle Behörden, Institutionen, Geschäfte und Restaurants haben Hygienemaßnahmen eingeführt, wie Temperaturmessung, Handdesinfektion, desinfizierende Fußmatten.
• Befolgen Sie die Anweisungen der Gesundheits- und Sicherheitsbehörden von El Salvador.
• Folgen Sie den Nachrichten in El Salvador, die aktuell regelmäßig in den sozialen Medien veröffentlicht werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der salvadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche salvadorianische Gesundheitsamt unter der zentralen Telefonnummer 132.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Georgien - Änderung Einreise; Reiseverbindungen; Einschränkungen im Land: Ausgangssperre u.a.:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Georgien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Zahl der täglichen Neuinfektionen ist in Georgien zuletzt sehr stark gestiegen.
Regionale Schwerpunkte sind der Großraum Tiflis sowie die Regionen Imeretien und Adscharien in Westgeorgien.
Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Georgien als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen veröffentlichen das georgische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Georgien erlaubt die uneingeschränkte Einreise von Personen aus Deutschland, Frankreich, Estland, Lettland und Litauen ohne Verpflichtung zur Quarantäne, sofern die Einreise auf direktem Luftweg erfolgt, sich die reisende Person in den 14 Tagen vor Einreise ausschließlich in einem der o.g. Länder aufgehalten hat und ein negativer PCR-Test vorgelegt werden kann, der nicht älter als 72 Stunden ist. Alternativ kann der PCR-Test nach Ankunft am Flughafen Tiflis durchgeführt werden. Bis zum Erhalt des Ergebnisses (i.d.R. innerhalb von acht Stunden) muss sich der Reisende in einem Hotel oder einer Privatwohnung selbst isolieren.
Aufenthalt in den der Reise vorangegangenen 14 Tagen sowie die Kontaktdaten für den Aufenthalt in Georgien müssen vor der Reise in einem elektronischen Formular angegeben werden.
Voraussetzung für Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber ihren Wohnsitz in Deutschland haben, ist die Vorlage einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bei der Einreise. EU-Bürger, die seit mindestens fünf Jahren einen ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt in einem der o.g. fünf Länder haben, können mit der Aufenthaltskarte für EU-Bürger ebenfalls einreisen. Andere Nachweise des gewöhnlichen Aufenthalts wie z.B. Meldebescheinigungen werden nicht akzeptiert.
Erfolgt die Einreise über ein anderes Land oder hat sich die reisende Person in den 14 Tagen vor der geplanten Einreise nach Georgien in einem anderen Land aufgehalten, wird ein PCR-Test durchgeführt und unabhängig vom Ergebnis eine achttägige Quarantäne angeordnet (bei positivem Testergebnis in einem Quarantäne-Hotel, bei negativem Testergebnis ist auch Selbstisolation möglich). Dasselbe gilt, wenn bei Einreise am Flughafen eine Körpertemperatur von über 37,0 °C gemessen wird. Das Verlassen der Quarantäne ist nur durch den Nachweis eines negativen PCR-Tests am 8. Tag nach der Einreise möglich. Am 12. Tag des Aufenthaltes in Georgien besteht eine erneute Pflicht zur Durchführung eines PCR-Tests. Die Kosten der Quarantäne sowie der PCR-Tests hat der Reisende selbst zu tragen.
Für eine Reihe von Staaten gilt weiterhin eine Einreisesperre nach Georgien. Auch die Landgrenzen sind weiterhin geschlossen.
Ausnahmen gelten nur für wenige Personengruppen:
•Georgische Staatsangehörige und deren Familienangehörige (Ehegatten und Kinder), unabhängig von deren Staatsagehörigkeit;
•In Georgien akkreditierte Vertreter diplomatischer Missionen sowie Internationaler Organisationen und deren Familienangehörige;
•Offizielle Delegationen, unter der Voraussetzung der vorherigen Genehmigung durch die georgischen Behörden;
•Familienzusammenführungen zu georgischer Referenzperson bei vorheriger Genehmigung durch die georgischen Behörden.
Auch Personen mit georgischem (Dauer-)Aufenthaltstitel in Ländern, für die weiterhin eine Einreisesperre gilt, können bislang nicht ohne vorherige Genehmigung der georgischen Behörden einreisen. Auch bei genehmigter Einreise nach Georgien gilt die achttägige Quarantänepflicht.
Ausnahmen gelten für Geschäftsreisende, die sich nur kurz in Georgien aufhalten wollen. Sie können anstelle der Quarantäne alle 72 Stunden auf eigene Kosten einen PCR-Test ablegen. Geschäftsreisende müssen sich mittels eines eigens für sie bereitgestellten elektronischen Formulars registrieren und erhalten innerhalb von zehn Arbeitstagen eine Rückmeldung der georgischen Behörden, ob die Einreise genehmigt wird.
Durch- und Weiterreise
Eine Durch- und Weiterreise ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die Einschränkungen im regulären Flug- und Reiseverkehr bleiben mindestens bis Ende Dezember 2020 bestehen. Mehrere Fluggesellschaften fliegen Georgien allerdings wieder mit reduziertem Flugplan an.
Beschränkungen im Land
Landesweit besteht bis zum 31. Januar 2021 eine allgemeine Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr. Ausnahmen gelten nur in den Nächten des 31. Dezembers 2020 (Neujahr) und des 6. Januars 2021 (orthodoxes Weihnachtsfest).
Bis einschließlich 23. Dezember 2020 gelten darüber hinaus folgende Einschränkungen des öffentlichen Lebens:
Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist eingestellt, Reisen sind nur noch mit PKW und Taxi möglich. Restaurants dürfen nur noch Mitnahme- und Lieferservice anbieten; Fitnessstudios, Einkaufszentren, Geschäfte und Märkte sind geschlossen bzw. dürfen nur noch Bestellungen liefern. Ausnahmen gelten für Lebensmittel-, Hygieneartikel-, Tiernahrungs- und Haushaltsgeschäfte sowie für Apotheken und landwirtschaftliche Märkte. Kindergärten, Schulen, Berufsschulen und Hochschulen sind geschlossen bzw. halten nur Online-Veranstaltungen ab. Konferenzen, Sport- und Kulturveranstaltungen können ebenfalls nur online stattfinden.
Zwischen dem 24. Dezember 2020 und dem 2. Januar 2021 werden die Beschränkungen gelockert. Der öffentliche Nah- und Fernverkehr nimmt kurzzeitig wieder den Betrieb auf und Geschäfte, Einkaufszentren und Märkte dürfen wieder öffnen.
Zwischen dem 3. Januar 2021 und dem 15. Januar 2021 gelten allgemein angeordnete „arbeitsfreie Tage“, auch öffentliche Einrichtungen und Ämter sind geschlossen. Es gelten wieder die Einschränkungen von vor dem 24. Dezember 2020.
Ab dem 16. Januar 2021 soll wochentags der Personennah- und Fernverkehr wieder aufgenommen und Geschäfte, Einkaufszentren und Märkte geöffnet werden. Dies gilt allerdings nicht an den Wochenenden.
Zu Abchasien und Südossetien siehe Innenpolitische Lage.
Hygieneregeln
In Georgien gilt allgemeine Maskenpflicht in geschlossenen sowie im öffentlichen Raum, im ÖPNV, in Taxis und sonstigen Personentransportmitteln. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Bei Betreten öffentlicher Räumlichkeiten wird die Temperatur gemessen; Hände müssen desinfiziert oder zur Verfügung stehende Einmalhandschuhe getragen werden. Ein Abstand von zwei Metern ist einzuhalten.
Darüber hinaus gelten die allgemeinen Hygieneempfehlungen wie das Vermeiden von Kontakt zu Personen mit Infektion der Atemwege, regelmäßiges Händewaschen, Vermeiden von Gesichtsberührungen, Vermeiden von engem Kontakt zu Straßenhunden und -katzen, Einhalten der Hust- und Niesetikette.
•Seien Sie bei Reisen nach Georgien weiterhin besonders vorsichtig.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der georgischen Regierung.
•Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden unter Tel. 112 oder das Ministry of Health.
•Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Indonesien - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Indonesien wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Indonesien ist bisher von COVID-19 stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt war bisher der Großraum Jakarta.
Indonesien ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Touristen ist die Einreise nach Indonesien bis voraussichtlich Ende Dezember 2020 nicht gestattet.
Die generelle Einreisesperre für ausländische Staatsangehörige nach Indonesien wurde aufgehoben. Für bestimmte Reisezwecke kann ein elektronisches Visum für Indonesien bei der indonesischen Immigration beantragt werden. Dieses E-Visum muss vor der Einreise vorliegen; eine visumfreie Einreise bzw. „visa-on-arrival“ sind derzeit nicht möglich. Reisende müssen bei Einreise ein maximal sieben Tage altes Gesundheitszeugnis des Ausreisestaates in englischer Sprache vorlegen, worin ein negativer PCR-Test sowie das Nichtvorliegen von Krankheitssymptomen enthalten sein muss. Anschließend erfolgt eine 14 tägige Heimquarantäne. Weitere Informationen bietet das indonesische Directorate of Immigration.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind weiterhin nicht möglich. Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig kein Gesundheitszeugnis oder ein PCR-Test verlangt.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kann es zu Einschränkungen kommen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Detaillierte Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Die Lockdown-Maßnahmen wurden zum 12. Oktober 2020 gelockert. Es bestehen jedoch weiterhin Einschränkungen.
Es gibt erhebliche Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, Land und in der Luft. Für Flugreisen im Land ist die Vorlage von Schnelltests notwendig. Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes wird in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und ist laufend Änderungen unterworfen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion zur Quarantäne in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Quarantäne (u.a. Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) bzw. zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Quarantänemaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard. Es gibt Berichte von staatlichen und privaten Krankenhäusern, die Notfallpatienten aus Kapazitätsgründen oder Vorgabe des Infektionsschutzes nicht mehr behandeln. Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung in Indonesien ist daher nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 m zu anderen Personen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Kambodscha - Ergänzung:
Bis zum Beginn des neuen Schuljahres im Januar werden in Kambodscha alle staatlichen Schulen schließen. Für öffentliche Schulen gelte die Schließung bis zum 11. Januar; Privatschulen müssten für zwei Wochen schließen und könnten danach Online-Unterricht anbieten. Quelle: tagesschau.de
Katar / Qatar - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Katar wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Katar ist bisher von COVID-19 stark betroffen. Katar ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das katarische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der internationale Flughafen von Doha (HIA) ist für Einreisen bis auf weiteres gesperrt, ausgenommen sind Ausländer, die über eine katarische Aufenthaltserlaubnis (Qatar ID) verfügen.
Personen mit gültigem katarischen Aufenthaltstitel und Aufenthalt in Katar erhalten bei Ausreise aus Katar automatisch eine Sondergenehmigung zur Wiedereinreise nach Katar. Diese Personen müssen sich bei der Wiedereinreise für sieben Tage in Quarantäne begeben – abhängig vom Infektionsgeschehen in dem Land, aus dem die Wiedereinreise erfolgt, zu Hause oder in einer Quarantäneunterkunft (Hotel).
Personen mit katarischem Aufenthaltstitel, die sich aufgrund der Pandemie noch im Ausland befinden, müssen über das Qatar Portal vor der Einreise nach Katar eine Einreisegenehmigung beantragen und eine Quarantäneunterkunft buchen. Bei der Erteilung der Genehmigungen durch die katarischen Behörden kann es zu Wartezeiten kommen.
Bei Vorlage eines in Deutschland durchgeführten negativen PCR-Test in englischer Sprache, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf, wird für aus Deutschland einreisende Personen auf einen PCR-Test bei Einreise verzichtet. Reisende aus Deutschland müssen sich nach Ankunft für sieben Tage in einer staatlich designierten Quarantäneunterkunft (i.d.R. ein Hotel) isolieren und anschließend weitere sieben Tage in Heimquarantäne begeben. Die katarischen Behörden überprüfen die Einstufung von Staaten mit geringem Infektionsrisiko in regelmäßigen Abständen. Deutschland gilt derzeit als Risikogebiet.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Katar bleibt möglich, auch der internationale Transitverkehr über den Flughafen Doha wird aufrechterhalten, sofern die Zielländer Flugverkehr weiter zulassen. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und können sich nur im Transitbereich des Flughafens, der nicht verlassen werden kann, maximal 24 Stunden aufhalten.
Reiseverbindungen
Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways auch nach Deutschland (Frankfurt/Main, München, Berlin) bleibt weiterhin reduziert.
Durch den Konflikt zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Bahrain und Ägypten ist der direkte Luft- und Seeverkehr von und nach Katar eingestellt, Saudi-Arabien hat die Landgrenze zu Katar geschlossen.
Beschränkungen im Land
Alle Einwohner sind verpflichtet, ein Smartphone mit der katarischen Corona-Tracking-App "Ehteraz" bei sich zu führen, wenn sie ihre Wohnung verlassen. Die App kann in gängigen App-Stores heruntergeladen werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Maßnahmen können mit hohen Geld- und Haftstrafen (bis zu 50.000 Euro und 3 Jahre Haft) geahndet werden.
Das öffentliche Leben ist im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingeschränkt: Der öffentliche Personennahverkehr operiert mit 50% Kapazität. Geschäfte und Restaurants sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln mit begrenzter Kapazität geöffnet. Private Treffen sind mit Einschränkungen erlaubt. Schulen und Kindergärten operieren mit eingeschränkter Kapazität und verschiedenen Unterrichtsmodellen zur Reduzierung der Präsenzzeiten (z.B. blended learning, distance learning).
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes, sobald die Wohnung verlassen wird und es sind Abstandsregeln von mindestens 1,5 Meter einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der katarischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das katarische Gesundheitsministerium (Hotline 16000).
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Liberia - Änderung Einreise, Durch-und Weiterreise, Reiserverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Liberia wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Liberia ist als COVID-19 Risikogebiet eingestuft. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadt Monrovia.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Der Flughafen Monrovia ist geöffnet. Flüge mit Brussels Airlines von und nach Brüssel finden in reduziertem Umfang (aktuell 3x wöchentlich) wieder statt, Air France bietet seit kurzem tägliche Flüge nach Paris. Mit Wirkung vom 1. Dezember 2020 muss jeder Reisende vor der Einreise online eine „Health Screening Arrival Form“ ausfüllen. Die entsprechende App ist kostenpflichtig im App-Store unter „Lib Travel“ herunterzuladen. Alle Reisenden müssen bei Einreise ein negatives COVID-19-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 96 Stunden sein darf. Am Flughafen Monrovia findet für alle Reisenden ein weiterer COVID-19-Test statt. Für diesen Test wird eine Gebühr in Höhe von 75.- US-$ erhoben. Bei positivem Testergebnis müssen sich die Betroffenen in staatlicher Quarantäne (in der Regel im Militärhospital Nr. 14) begeben. Alle Reisenden mit negativem Testergebnis müssen sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Bei Ausreise ist ebenfalls ein negatives COVID-19-Attest vorzulegen, welches nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Teststelle befindet sich im Union Center, Sophia Road, Congo Town, Monrovia (Öffnungszeiten: täglich von 9 bis 16 Uhr). Die Testgebühr beträgt 75 US-$.
Durch- und Weiterreise
Die Weiterreise auf dem Luftweg ist möglich, die Land- und Seegrenzen sind derzeit nur sporadisch für den Warenverkehr geöffnet.
Reiseverbindungen
Mit Einschränkungen im internationalen Flugverkehr ist weiterhin zu rechnen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen im Land.
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und die Einhaltung von Abstandsregeln im öffentlichen Raum.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der Liberianischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Luxemburg - Änderung Epidemiologische Lage, Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln:
Vor nicht notwendigen, insbesondere touristischen Reisen nach Luxemburg wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Luxemburg ist von COVID-19 vergleichsweise stark betroffen. Die Infektionszahlen bewegen sich weiterhin auf hohem Niveau. Die Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage ist erneut überschritten. Luxemburg ist wieder als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das luxemburgische Gesundheitsministerium und das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen keine Einschränkungen bei der Einreise, auch keine Quarantänevorschriften.
Für Reisen ins Ausland können sich in Luxemburg ansässige Personen online unter Angabe von Namen und Kontaktdaten sowie eines Nachweises für die Notwendigkeit der Reise (Fahrkarte, Hotelreservierung) für einen kostenlosen PCR-Test einschreiben.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind möglich. Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen keine Beschränkungen bei der Durchreise.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug- und Busverkehr. Es gibt mehrere innereuropäische Flugverbindungen. Busse, Überlandbusse und Bahnen verkehren in reduziertem Umfang.
Beschränkungen im Land
Restaurants, Gaststätten, Bars, Sport- und Kulturinstitute wie Theater, Kulturzentren, Konzertsäle, Kinos sind geschlossen. Bibliotheken, Museen und Gotteshäuser sind geöffnet. Die allgemeinen Hygieneauflagen müssen beachtet werden. Zuwiderhandeln kann scharfe Maßnahmen bis hin zur Schließung des Betriebs nach sich ziehen.
Bis zu zwei Gäste aus einem weiteren Haushalt dürfen privat empfangen werden. Im Freien und auf öffentlichen Plätzen dürfen unter den üblichen Hygienevorschriften höchstens zehn Personen zusammenkommen. Ab vier Personen gilt eine Maskenpflicht. Sportliche Aktivitäten im Freien sind bis zu höchstens vier Personen erlaubt. Im öffentlichen Raum wird die Durchsetzung der Maßnahmen verstärkt kontrolliert. Es ist damit zu rechnen, dass bei Zuwiderhandeln auch im privaten Bereich Ordnungsgelder verhängt werden.
Der öffentliche Dienst (Polizeibehörden, Bürgerbüros, Verwaltungsbehörden etc.) ist bis auf weiteres geschlossen. Persönliche Vorsprache ist nur mit Termin möglich. In Notfällen sollte zunächst telefonisch Kontakt, z.B. zur Polizei, aufgenommen werden.
Es besteht eine Ausgangssperre zwischen 23 und 6 Uhr. Ausnahmen sind für Pendler, Berufstätige und Notfälle möglich.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Räumen, in Verkehrsmitteln, Geschäften und grundsätzlich überall dort, wo ein Mindestabstand von 2 m nicht eingehalten werden kann.
Konkrete Regelungen in verschiedenen Lebensbereichen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit der Luxemburger Regierung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Luxemburger Regierung sowie auf der Seite der Europäischen Kommission .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden Luxemburgs unter der Telefonnummer 8002 8080 (aus dem Inland) oder +352 4977 1 9200 (aus dem Ausland).
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Myanmar - Änderung Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Myanmar wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Myanmar ist von COVID-19 mit ansteigenden Fallzahlen betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Provinz Rakhine und das Stadtgebiet von Rangun.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ministerium für Gesundheit und Sport und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind derzeit grundsätzlich nicht möglich. Einreisevisa werden bis auf weiteres nur in dringenden Ausnahmefällen erteilt. Für den Fall dringender Ausnahmesituationen („compelling reason“) kontaktieren Sie bitte die zuständige myanmarische Auslandsvertretung.
Bei Einreise muss ein COVID-19-Negativtest, das nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden und eine Quarantäne von mindestens 14 Tagen absolviert werden.
Durch- und Weiterreise
Aus- und Weiterreise sind derzeit aufgrund fehlender Flugverbindungen und geschlossener Grenzen nur sehr eingeschränkt möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist bis mindestens 31. Dezember 2020 ausgesetzt; Inlandsflüge sind bis mindestens 15. Dezember 2020 eingestellt. Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist möglich, allerdings bestehen nur sehr wenige Verbindungen.
Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Für das Stadtgebiet von Rangun gilt bis auf weiteres, mindestens jedoch bis 15. Dezember 2020, ein „Lockdown“. Der Stadtbereich Rangun soll auf dem Landweg und inländischen Luftweg grundsätzlich nur nach vorheriger behördlicher Genehmigung verlassen werden. Geschäfte und Dienstleister, mit Ausnahme des Banken- und Finanzsektors und der Nahrungsmittel- und Trinkwasserversorger, sind grundsätzlich geschlossen, ebenso wie die meisten Büros, Firmen und Fabriken. Gestattet sind nur Bewegungen von Einzelpersonen zur Grundversorgung und für Arzttermine. Bei Bewegungen im öffentlichen Raum besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Nähere Informationen veröffentlicht das Ministerium für Gesundheit und Sport.
Reisen im Land zwischen den Provinzen sind stark eingeschränkt; teilweise gibt es Quarantänevorschriften bei Reisen zwischen den Provinzen.
Hygieneregeln
Bei Bewegungen im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
•Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
•Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
•Für COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten ist das National Health Laboratory zuständig.
•Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
•Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Slowakei - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Slowakei wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Slowakei ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Slowakei als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die slowakische Regierung .
Einreise
Deutschland ist aus slowakischer Sicht seit dem 16. November 2020 als Risikogebiet eingestuft.
Reisende mit Voraufenthalten in sogenannten Risikoländern innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in die Slowakei müssen ihre Einreise online in "eHranica" der slowakischen Regierung oder beim Amt für öffentliche Gesundheit anmelden und eine 10-tägige Selbstisolation einhalten. Frühestens nach 5 Tagen fordert das Amt für öffentliche Gesundheit Reisende zur Durchführung eines PCR-Tests auf.
Wer bei der Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen kann, welches nicht älter als 72 Stunden ist, muss sich nicht in Quarantäne begeben. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt des Testergebnisses, nicht des Abstrichs. Eine Anmeldung der Einreise ist dann nicht erforderlich. Testergebnisse zertifizierter Labore aus EU-Ländern in deutscher, englischer, tschechischer oder slowakischer Sprache werden anerkannt.
EU-Staatsangehörige mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Slowakei sind von der Quarantäne und vom PCR-Test befreit, wenn Sie in den drei Monaten vor der Einreise eine COVID-19-Erkrankung überstanden haben und eine entsprechende Bescheinigung ihres slowakischen Hausarztes vorlegen können.
Weitergehende Ausnahmen von der Quarantänepflicht veröffentlicht die slowakische Regierung.
Grenzkontrollen finden an der Grenze zur Ukraine statt. Bei Einreisen in die Slowakei aus der Ukraine gelten weiterhin die Regelungen der slowakischen Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei in Richtung Österreich, Polen, der Tschechischen Republik und Ungarn sind problemlos möglich.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Bewirtung in Restaurants, Kneipen und Cafés darf nur noch draußen oder zum Mitnehmen erfolgen. Gäste müssen ein aktuelles negatives Testergebnis besitzen. Alle Lokale müssen um 22 Uhr schließen. In Supermärkten und Drogerien gelten spezielle Einkaufsstunden für Senioren ab 65 Jahren von 9 bis 11 Uhr. Private Versammlungen von mehr als 6 Personen sind verboten. Kulturelle Veranstaltungen, Gottesdienste und Sportwettkämpfe sind mit strengen Auflagen erlaubt.
Die Regierung hat den Notstand erneut bis zum 29. Dezember 2020 verlängert. Weitere beschränkende Maßnahmen, u.a. auch zur Bewegungsfreiheit, können damit beschlossen werden.
Hygieneregeln
Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) ist drinnen und draußen Pflicht. In der freien Natur gilt die Mundschutzpflicht nur, wenn ein Abstand von 5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
• Informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft Pressburg.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
• Wenn Sie sich touristisch in der Slowakei aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie vor Weiterreise in die Ukraine unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise Ukraine.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Südsudan - Ergänzung:
Vor Reisen nach Südsudan wird gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die geringe Testdichte in Südsudan lässt keine verlässlichen Aussagen über die Verbreitung von COVID-19 zu. Südsudan ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist für Personen möglich, die über ein gültiges Visum verfügen und einen triftigen Reisegrund haben. Visa können auch als e-Visa beantragt werden (siehe Einreise und Zoll: Visum). Ein negatives PCR-Testergebnis ist bei Einreise vorzulegen. Der Test darf bei Ankunft nicht älter als 72 Stunden sein. Im Falle der Einreise von Personen ohne Visum ist vor der Reise ein Genehmigungsverfahren zu durchlaufen. Nach Einreise ist eine verpflichtende 14-tägige Selbstquarantäne einzuhalten. Die Gesundheitsbehörden können auch eine Unterbringung in einem Hotel oder einer staatlichen Einrichtung auf Kosten des Reisenden anordnen.
Durch- und Weiterreise
Bei Ausreisen verlangen einige Fluggesellschaften die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses, nähere Auskünfte erteilen die Fluggesellschaften.
Reiseverbindungen
Kommerzielle Passagierflüge von und nach Addis Abeba, Nairobi, Kairo und Dubai werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Die Einhaltung der Ausgangssperre wird von den Sicherheitskräften kontrolliert. Restaurants können außerhalb der Zeiten der Ausgangssperre wieder öffnen und müssen Hygieneabstände sicherstellen, Geschäfte und Märkte sind wieder geöffnet, es dürfen sich allerdings nicht mehr als fünf Personen in einem Laden aufhalten. Größere Veranstaltungen sind verboten. Weiterhin gibt es einschränkende Regelungen zur Nutzung lokaler öffentlicher Verkehrsmittel. Von der Nutzung dieser Verkehrsmittel wird ungeachtet dessen aus Sicherheitsgründen abgeraten.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht in Geschäften, Behörden sowie im öffentlichen Nahverkehr. In der Praxis wird diese Pflicht aber oft nicht eingehalten. Bei internationalen Flügen und am Flughafen besteht Maskenpflicht.
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
• Personen mit Einreiseabsicht setzen sich bitte vorab mit ihrem Arbeitgeber in Südsudan und der Deutschen Botschaft Dschuba in Verbindung.
• Beobachten Sie die weitere Lage insbesondere, wenn Sie sich derzeit im Land aufhalten und versuchen Sie nicht auf dem Landweg auszureisen.
• Sollten Sie Symptome von COVID-19 zeigen, wenden sich an die kostenlose Hotline des Gesundheitsministeriums unter der landesweiten Telefonnummer 6666.
• Folgen Sie stets den Hinweisen und Anordnungen lokaler Behörden.
Tschechische Republik - Ergänzung:
Die tschechische Regierung will ab Donnerstag einige Corona-Maßnahmen lockern. Sämtliche Geschäfte und Restaurants sollen wieder öffnen dürfen, allerdings mit einer begrenzten Zahl von Kunden. Außerdem wird die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben und sportliche Aktivitäten dürfen eingeschränkt wieder ausgeübt werden. Die Risikostufe wird von vier auf drei gesenkt, der höchste Wert ist fünf. Quelle: tagesschau.de / n-tv
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Bahrain - Änderung Einreise:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bahrain wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bahrain ist bisher von COVID-19 besonders stark betroffen. Bahrain ist mit Manama als Hauptstadt quasi ein ‚Stadt-Staat‘, insofern ist die Ausbreitung entsprechend flächendeckend. Bahrain ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das bahrainische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Reisenden, die am internationalen Flughafen in Bahrain ankommen, werden bei Ankunft auf COVID-19-Symptome untersucht und getestet. Ein weiterer Test erfolgt nach zehn Tagen. Für beide vorgeschriebenen PCR-Tests sind zusammen 40 BHD (ca. 90 Euro) Gebühren vor Reiseantritt über die bahrainische COVID-19-App „Be Aware“ zu entrichten. Der Download der App ist verpflichtend. Die bisher zwingend vorgeschriebene Quarantäne ist seit dem 21. August 2020 entfallen. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden weiteren offiziellen Quarantänemaßnahmen unterzogen.
Die Einreise über den Landweg aus Saudi-Arabien ist möglich. Es gelten die gleichen Bedingungen, wie bei der Einreise am Flughafen. Alternativ kann bei Einreise über Land ein negativer PCR-Test aus Saudi-Arabien vorgelegt werden. Dieser muss vom saudischen Gesundheitsministerium anerkannt und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Visa on Arrival wird auch am Causeway erteilt. Für die Ausreise aus Saudi-Arabien wird jedoch eine Ausreisegenehmigung benötigt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
Reiseverbindungen
Lufthansa fliegt bis auf weiteres vier Mal wöchentlich nach Frankfurt mit Zwischenstopp in Dammam, Saudi-Arabien. Zudem stehen zwei wöchentliche Gulf Air-Flüge und Flüge mit Etihad Airways über Abu Dhabi sowie Emirates über Dubai als Verbindung nach Deutschland zur Verfügung. Neben Frankfurt fliegt Gulf Air London, Paris und Athen als Destinationen in Europa an.
Beschränkungen im Land
Restaurants und Cafés haben wieder geöffnet. Restaurants mit Alkohollizenz ist es erlaubt, max. eine Gruppe von bis zu 20 Personen im Innenraum zu bewirten. Turn- und Sporthallen, Sportplätze und Schwimmbäder sowie Ausbildungseinrichtungen sind geöffnet.
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit, auch bei Spaziergängen. Ausnahmen bestehen beim Autofahren und bei Sportarten, die körperliche Anstrengung erfordern, z. B. Laufen und Radfahren.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der bahrainischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt, Tel. 444.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Belgien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 im europäischen Vergleich stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Belgien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Reisende nach Belgien müssen innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Public Health Passenger Locator Form “ ausfüllen und elektronisch versenden. Dies gilt auch für Personen mit Wohnsitz in Belgien nach mehr als 48-stündigem Auslandsaufenthalt. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen. Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden.
Bei technischen Problemen kann es auch per E-Mail versandt werden oder die ausgefüllte Papierversion bei der Flughafenpolizei abgegeben bzw. per Post an Saniport, Eurostation II, Place Victor Horta, 40 bte 10, 1060 Bruxelles versandt werden.
Das belgische Außenministerium stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „orange Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko) ein.
Ganz Deutschland ist „rote Zone“. Personen, die dort leben oder sich dort aufgehalten haben und nach Belgien reisen, müssen das Passenger Locator Form ausfüllen. Eine Quarantänepflicht kann sich aus dem Ergebnis der Frageliste am Ende des Passenger Locator Forms ergeben. In diesem Fall kann ein PCR-Test frühestens nach zehn Tagen durchgeführt werden, bei negativem Ergebnis endet die Quarantäne damit. Ohne Test sind zehn Tage Quarantäne einzuhalten. Bei auftretenden Symptomen, die auf eine COVID-19-Infektion hindeuten, muss so schnell wie möglich ein PCR-Test durchgeführt werden.
Ausnahmen von der Quarantäne gelten bei unaufschiebbaren dienstlichen und privaten Anlässen (z.B. Beerdigungen). In diesem Fall müssen im Zeitraum der Teilnahme alle Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln strikt eingehalten werden. Für den Aufenthalt über den Anlass hinaus gilt Quarantänepflicht.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Personen, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten und Personen, die sich vor ihrer Reise nach Belgien weniger als 48 Stunden in einer „roten Zone“ aufgehalten haben.
Dauert der Aufenthalt in Belgien mehr als 48 Stunden, aber weniger als zehn Tage, besteht nur für den Zeitraum des Aufenthalts Quarantänepflicht.
Diese Regeln gelten auch bei Einreisen aus „roten Zonen“ außerhalb Deutschlands.
Mit Wirkung vom 1. Dezember 2020 sollen hinsichtlich des Ausfüllens des Formulars und der Einhaltung der Quarantäne strengere Kontrollen durchgeführt werden.
Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum für Reiserückkehrer aus roten Zonen eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Belgien ist grundsätzlich wieder ohne Grenzkontrollen möglich. Stichprobenartig kontrolliert die belgische Polizei an den Landgrenzen, ob das Public Health Passenger Locator Form ausgefüllt wurde. Für Durchreisende, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten, ist das Formular nicht verpflichtend.
Nicht notwendige Reisen in Länder, die das belgische Außenministerium als „Rote Zone“ klassifiziert, sind nicht verboten. Es besteht jedoch eine dringende Reisewarnung.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Am 27. November 2020 hat die belgische Regierung die im Oktober beschlossenen Maßnahmen teilweise gelockert. Nicht-essentielle Geschäfte öffnen am 1. Dezember 2020 unter strikten Hygienebedingungen. Der Einkauf muss von einem Erwachsenen alleine getätigt werden und darf maximal 30 Minuten dauern.
Der Verkauf und das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist verboten.
Friseure und Kosmetikstudios bleiben geschlossen. Andere Dienstleistungen, bei denen sich enger Kontakt nicht vermeiden lässt, sind ebenfalls untersagt.
Jeder Haushalt darf nur eine Person zu Hause empfangen. Es muss sich dabei immer um dieselbe Person handeln. Personen, die allein wohnen, dürfen zwei Personen empfangen, diese aber nicht gemeinsam. An Heiligabend und am Weihnachtstag dürfen Alleinstehende zwei Personen gleichzeitig empfangen. Private Zusammenkünfte im Freien sind auf vier Personen beschränkt. Dabei gilt Abstands- und Maskenpflicht.
Hotels bleiben geöffnet, Mahlzeiten müssen in den Zimmern eingenommen werden. Ferienparks sind geschlossen.
Gottesdienste finden nicht statt. Zu Eheschließungen sind, abgesehen von den Brautleuten und dem Standesbeamten, nur die Trauzeugen zugelassen. Beerdigungen dürfen mit max. 15 Personen stattfinden, Bewirtung ist nicht möglich. Grenzen bleiben geöffnet, aber von Reisen wird dringend abgeraten.
In Flandern gilt eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr morgens, in Brüssel und der Wallonie von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens, Ausnahmen sind gestattet, wenn essentielle Gründe vorliegen.
Restaurant, Cafés und Bars sind geschlossen, Restaurants dürfen bis 22 Uhr jedoch weiterhin Essen über Lieferdienste und zur Mitnahme anbieten. Take-Away-Anbieter und Night-Shops müssen ebenfalls um 22 Uhr schließen. Ab 20 Uhr darf kein Alkohol mehr verkauft werden. In Brüssel gilt ein generelles Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, außerdem gilt Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen.
Professionelle Sportveranstaltungen können nur noch ohne Publikum, Amateurwettkämpfe und –training können nicht stattfinden. Schwimmbäder und Museen dürfen am 1. Dezember 2020 wieder öffnen. Alle weiteren Sport- und kulturellen Einrichtungen, Zoos und Freizeitparks bleiben geschlossen. Weihnachtsmärkte sind verboten.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Public Health Passenger Locator Form aus.
• Beachten Sie die Quarantänepflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in Belgien aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Ergänzung:
In England gelten von Mittwoch an wieder regional unterschiedliche Regelungen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie. Eine entsprechende Verordnung der Regierung wurde vom Parlament in London abgesegnet. Das Land wird in drei Warnstufen eingeteilt. Für weite Teile des Landes bedeutet das eine Lockerung der Regeln. Nicht lebensnotwendige Geschäfte waren seit Anfang November landesweit geschlossen. Auch Restaurants und Pubs durften nicht öffnen. Das wird nun teilweise zurückgenommen. Quelle: tagesschau.de
Irland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Border, Dublin, Mid-East, Mid-West und South East wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen wird aufgrund geltender Quarantäneregelungen weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 stark betroffen. Die Inzidenzen liegen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Regionen Border, Dublin, Mid-East, Mid-West und South East als Risikogebiet eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung.
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage, bei Einschränkung der Bewegungen, aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Seit dem 9. November 2020 setzt Irland das „Ampelsystem“ der Europäischen Union um, das für den Raum EU/EWR plus Großbritannien gilt:
Grundsätzlich sind alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgefordert, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschränken.
Dem „Ampelsystem“ folgend müssen Reisende aus "grünen Regionen" ihre Bewegungen nach Einreise nicht einschränken.
Alle Reisenden aus „orangen, roten oder grauen Regionen“ sind aufgefordert ihre Bewegungen nach Einreise stark einzuschränken. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind folgende Personengruppen:
• Rückkehrende aus Nordirland,
• Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt),
• Reisende mit essentieller Funktion oder essentiellen Bedürfnissen gem. § 19 der Empfehlung des Rats der europäischen Union,
• Kinder unter 6 Jahren,
• Reisende aus einem „orangenen Gebiet", sofern sie drei Tage vor Einreise nach Irland einen negativen PCR-Test erhalten haben und das schriftliche Testergebnis mit sich führen. Ergebnisse anderer Testverfahren werden in Irland derzeit nicht anerkannt.
Reisende aus einem „roten Gebiet“ müssen ihre Bewegungen nicht für die gesamten 14 Tage einschränken, sofern sie mindestens fünf Tage nach Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können.
Ausführliche Informationen zu den genannten Ausnahmen bietet die irische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Von Irland aus gibt es in begrenztem Maße Flugverbindungen nach Deutschland (direkt oder indirekt über z.B. Amsterdam, London, Paris), Gleiches gilt für den Fährbetrieb ab/nach Irland. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Beschränkungen im Land
Es gilt ein modifiziertes Level 3 des "Plan for Living with COVID-19". Für das private und öffentliche Leben gelten zahlreiche Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 50%, reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten. Bis zum 18. Dezember 2020 sollte man das jeweilige County, in dem man sich aufhält, nicht verlassen. Ausgenommen sind Pendelfahrten zur Arbeit, zur Schule oder zu medizinischen oder sonstigen essentiellen Zwecken. Bei Verstößen gegen diese Regelungen kann eine Geldstrafe verhängt werden.
Nachtbars/Clubs und Casinos sind geschlossen. Hotels, Gasthäuser und Pensionen bleiben für bereits eingecheckte Gäste geöffnet. Restaurants, Pubs mit Restaurantbetrieb, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen können unter Einhaltung entsprechender Schutzmaßnahmen öffnen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden. In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Wenn Sie sich touristisch in Irland, mit Ausnahme der Regionen Midlands, South-West und West, aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: AA
In Irland ist ein zweiter strikter Corona-Lockdown zu Ende gegangen. Nach sechs Wochen dürfen nicht dringend notwendige Geschäfte, Friseure und Fitnessstudios wieder öffnen. Auch Museen, Galerien, Bibliotheken, Kinos und Gotteshäuser dürfen wieder besucht werden. Restaurants und Pubs, die auch Speisen servieren, öffnen von Freitag an wieder. Bars, die nur Getränke anbieten, bleiben hingegen geschlossen. Die Regierung in Dublin rief die Bürger auf, den Bezirk, in dem sie leben, weiterhin nicht zu verlassen. Zumindest in belebten Straßen sollen Mund-Nasen-Masken auch im Freien getragen werden. Besuche bei Menschen aus anderen Haushalten sind weiterhin untersagt. Nur rund um Weihnachten und Silvester sollen Treffen von bis zu drei Haushalten möglich sein. Quelle: tagesschau.de
Kongo, Republik - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Kongo wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Republik Kongo ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Die Republik Kongo ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Ein- und Ausreise ist zurzeit nur per Flugzeug möglich. Bei der Einreise ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Folgende Einreisebestimmungen gelten in Abhängigkeit des Tests:
• Personen, deren negativer Test nicht älter als 72 Stunden ist, dürfen ohne erneuten Test einreisen und müssen sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben.
• Personen, die einen Test vorlegen, der älter als 72 Stunden aber jünger als zehn Tage ist, werden bei Einreise getestet, und müssen sich dann in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben).
• Personen, die keinen Test oder einen Test vorlegen, der älter als 10 Tage ist, wird mittlerweile von den Fluggesellschaften das Boarding verweigert, da mit einer unmittelbaren Rückweisung zu rechnen ist.
Bei der Ausreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, falls das Reisezielland dies verlangt.
Durch- und Weiterreise
Die See- und Landgrenzen sind bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Brazzaville wird von internationalen Fluggesellschaften angeflogen.
Beschränkungen im Land
In den Städten Brazzaville und Pointe Noire besteht eine Ausgangssperre von 23 Uhr bis 5 Uhr, an Wochenenden und an Feiertagen von 20 Uhr bis 5 Uhr. Die Einhaltung der Maskenpflicht sowie der Ausgangssperre werden von Militär und Polizei rigoros durchgesetzt. Reisen innerhalb des Landes sind nur eingeschränkt möglich.
Ausländern wird – als vermeintlichen Überträgern von Erkrankungen – mit wachsendem Misstrauen begegnet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zur Einhaltung von Handhygiene und Abstandsregeln.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung der Republik Kongo zu den aktuellen Einreisebestimmungen und führen Sie diese, wenn möglich, als Ausdruck bei der Einreise mit sich.
• Für die Ausreise sollten Sie ebenfalls die jeweils gültigen Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes mit sich führen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kongolesischen Regierung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Malta - Änderung Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malta wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Malta war während der ersten Infektionswelle von COVID-19 vergleichsweise gering betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen ist in jüngster Zeit deutlich angestiegen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Malta als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 24. Oktober 2020 können Reisende nur aus folgenden Ländern/Regionen überhaupt nach Malta einreisen (sog. „Korridorländer“), sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses „Korridors“ aufgehalten haben (Bitte beachten Sie hierzu jedoch auch die weiter unten stehende „gelbe Liste“ mit Erläuterungen): Deutschland, Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, China (einschließlich Hong Kong, Macau und Taiwan), Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich Griechenland, Großbritannien (einschließlich Gibraltar), Indonesien, Irland, Island, Italien, Japan, Jordanien, Kanada, Kroatien, Lettland, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Marokko, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Ruanda, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Thailand, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ungarn, Uruguay, Vatikan, Vereinigte Arabische Emirate und Zypern. Dies müssen Reisende bei Einreise schriftlich bestätigen.
Seit dem 13. November 2020 zählen die folgenden Länder/Regionen/Flughäfen zur sog. „gelben Liste“: Deutschland (alle Flughäfen), Belgien (alle Flughäfen), Bulgarien, Frankreich (alle Flughäfen), Großbritannien (Belfast, Birmingham, Cardiff, Edinburgh, Leeds, Liverpool, Manchester, Newcastle und Nottingham), Irland (alle Flughäfen), Italien (Flughäfen Mailand und Rom sowie die Regionen Bologna, Neapel, Perugia, Pescara, Pisa, Triest, Turin, Venedig), Luxemburg, Niederlande (alle Flughäfen), Österreich, Polen (alle Flughäfen), Portugal (Porto), Schweiz (alle Flughäfen), Spanien (alle Flughäfen), Tschechische Republik, Tunesien und Ungarn.
Reisende aus diesen Ländern müssen bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Falls kein Negativ-Test vorgelegt werden kann, müssen Reisende einen Test bei Einreise am Flughafen durchführen oder sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten müssen. Ein positives Ergebnis des COVID-19-Tests zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Aus allen übrigen Ländern können Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta nach Malta zurückkehren. Sie müssen hierzu zunächst einen Antrag auf Rückführung per E-Mail stellen. Bei Einreise müssen diese Personen einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als sieben Tage sein darf und sich zusätzlich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen, die zumeist in Selbstisolation verbracht werden kann. Kann kein Negativ-Test vorgewiesen werden, kann dieser innerhalb von 7-10 Tagen in Malta gemacht werden. Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet werden.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für regulären Flugverkehr geöffnet, jedoch sind die direkten Reiseverbindungen auf einige der Länder des „Korridors“ beschränkt. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Bars und Klubs sind bis Ende Dezember 2020 geschlossen. Der Betrieb von Partybooten ist untersagt. Snack Bars und Kioske dürfen zwischen 5 Uhr und 23 Uhr geöffnet sein, der Ausschank von alkoholischen Getränken ist jedoch verboten. Versammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 6 Personen sind untersagt.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) oder Gesichtsschutzes (Visier) außerhalb der eigenen Wohnung ist Pflicht, d.h. auch im Freien, in öffentlichen Gebäuden, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften usw. Zuwiderhandlung wird mit einer Strafe von 100 € belegt. Grundsätzlich wird empfohlen, dass Gesichtsschutz (Visier) nur in Verbindung mit einem Mund-Nasen Schutz (MNS) getragen wird. Bankkunden wird empfohlen, einen Gesichtsschutz (Visier) zu tragen, da Masken dort aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind.
Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt über die Hotline 111, bei schweren Symptomen die 112.
• Beachten Sie ergänzende Informationen ("Korridorländer" und "gelbe Liste") des maltesischen Gesundheitsministeriums.
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen bei den maltesischen Behörden.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Malta aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Mongolei - Änderung Beschränkungen im Land:
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Mongolei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Mongolei war bisher von COVID-19 weniger betroffen. Seit dem 10. November 2020 gibt es jedoch mehrere bestätigte Corona-Fälle, bei denen die Übertragung im Land, außerhalb des Quarantänesystems stattgefunden hat. Die Mongolei ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Ausgenommen davon sind Sonderflüge der mongolischen Regierung zur Repatriierung eigener Staatsangehöriger.
Eine Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich. Die Grenzübergänge nach Russland sind auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht daher faktisch eine Ein- und Ausreisesperre. Von der Einreisesperre ausgenommen sind Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei und solche mit einem/r mongolischen Ehegatten/in und gemeinsamen Kindern. Für die Einreise mit einem der Sonderflüge ist die vorherige Genehmigung der mongolischen Behörden erforderlich.
Seit dem 8. Oktober 2020 sind mongolische Auslandsvertretungen ermächtigt, wieder kurzfristige Diplomatische, Dienst- und Geschäftsvisa zu erteilen; diese 30-Tage-Visa werden in der Mongolei einmalig um bis zu 30 Tage auf max. 60 Tage verlängert.
Darüber hinaus hat jede Änderung der Reisebestimmungen in den beiden Nachbarländern Russland und China, aber auch in Korea und Japan direkte Auswirkung auf die Situation der Mongolei. Unmittelbar bei Einreise beginnt eine 21-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung (für Ausländer i.d.R. im Hotel) unter sehr einfachen Verhältnissen (eingeschränkte Körperpflegemöglichkeiten, einfachste Verpflegung). Da das Fluggepäck ebenfalls in Quarantäne genommen wird, muss das Handgepäck essentielle Utensilien für die Quarantäne enthalten – wie z.B. Medikamente, persönliche Hygieneartikel, Wechselkleidung. Für die Unterbringung in Quarantäne werden insgesamt ca. 320 € (50.000 MNT pro Person/-Tag) in Rechnung gestellt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transitaufenthalt in der Mongolei ist aufgrund der Aussetzung des kommerziellen Flugverkehrs und der verpflichtenden 21-tägigen Quarantäne aktuell nicht möglich.
Reiseverbindungen
In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Eine Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich.
Beschränkungen im Land
Um eine großflächige Verbreitung des Virus zu verhindern, hat die mongolische Regierung diverse Maßnahmen beschlossen, unter anderem eine partielle Ausgangssperre und Beschränkungen des Reiseverkehrs von/nach Ulan Bator und zwischen den Provinzen.
Diese Maßnahmen wurden nochmals verschärft, am 29. November 2020 verlängert und gelten derzeit bis zum 11. Dezember 2020, 6 Uhr. Es wurde landesweit eine erhöhte Krisenbereitschaft ausgerufen. Die Bevölkerung ist aufgerufen, soweit möglich, zuhause zu bleiben. Die Straßen nach und aus Ulan Bator sind für den privaten Autoverkehr gesperrt, ebenso vereinzelt der Verkehr zwischen den Provinzen der Mongolei. Schulen, Universitäten, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen sind mindestens bis 11. Dezember 2020 geschlossen, Behörden sind aufgerufen, aus dem Homeoffice zu arbeiten. Supermärkte, Tankstellen, Banken, Krankenhäuser und andere essentielle Einrichtungen sind von den Einschränkungen nicht betroffen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Verstöße dagegen werden mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 MNT (ca. 15 Euro) geahndet. An Gebäudeeingängen werden häufig Fiebermessungen durchgeführt.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mongolischen Regierung über die staatliche Nachrichtenagentur Montsame.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
• Für dringend notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Namibia - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Namibia wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Namibia ist derzeit von COVID-19 kaum betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Auf dem Landweg sind Einreisen über die Grenzübergänge Noordoewer, Ariamsvlei und Katima Mulilo sowie auf dem Seeweg über den Hafen Walvis Bay gestattet.
Bis vorerst zum 25. Januar 2021 gilt Folgendes:
Einreisende, die einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde, müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Kinder unter fünf Jahren sind davon ausgenommen. Wenn ein negativer PCR-Test vorgelegt wird, der älter als 72 Stunden, jedoch nicht älter als sieben Tage ist, ist eine siebentägige überwachte Quarantäne zu Hause oder bei einem zugelassenen touristischen Unternehmen vorgeschrieben und es wird unmittelbar ein PCR-Test auf eigene Kosten durchgeführt. Sollte die Unterbringung den Quarantänebestimmungen nicht gerecht werden, erfolgt sie in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung auf eigene Kosten.
Die Einreise ohne PCR-Test ist für Touristen/Besucher untersagt.
Touristen und Besucher müssen ein fest gebuchtes Reiseprogramm vorlegen sowie zwei Gesundheitsformulare, die auf dem Internetportal des namibischen Tourismusverbands zu finden sind.
Ferner ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung vorzulegen, die die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19 Erkrankung abdeckt.
Ohne einen PCR-Test oder mit einem positiven PCR-Testergebnis dürfen nur folgende Personen einreisen: Namibische Staatsangehörige, Personen mit temporärem oder dauerhaftem Aufenthaltstitel für Namibia, Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb. In diesem Fall sind nach der Einreise ein PCR-Test sowie eine siebentägige Quarantäne vorgeschrieben.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit nach Deutschland, teilweise mit Umstieg in Drittländer.
Beschränkungen im Land
Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen u.ä. mit nicht mehr als 200 Teilnehmern dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorschriften stattfinden. Geschäfte und Einkaufszentren, Restaurants sowie Friseure, Wäschereien, Fitnessstudios, Kinos, Theater u.a. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration, in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Spanien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Besonderheiten auf den Inseln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird derzeit mit Ausnahme der Kanarischen Inseln aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte gibt es im ganzen Land. Lediglich auf den Kanarischen Inseln sind die Infektionszahlen niedriger.
Landesweit -mit Ausnahme der Kanarischen Inseln- beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Spanien -mit Ausnahme der Kanarischen Inseln- als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Seit dem 23. November 2020 gilt für alle Reisenden, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests mit sich zu führen. Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg. Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Englisch oder Spanisch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen bereits seit einiger Zeit ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Die Bewegungsbeschränkungen betreffen einzelne Gebiete in der Stadt Madrid und elf weitere Gemeinden (s. Karte). Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt. Vom 4. Dezember 2020, 0 Uhr, bis 14. Dezember 2020, 0 Uhr, darf die Autonome Gemeinschaft Madrid nur aus triftigen Gründen verlassen oder betreten werden. Eine Einreise zu touristischen Zwecken ist in diesem Zeitraum nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen, die seit dem 23. November 2020 im Rahmen eines Stufenplanes je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens schrittweise reduziert werden. Derzeit gilt:
• Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden (Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen).
• Zusätzlich darf man jeweils von Freitag, 6 Uhr bis Montag, 6 Uhr die Gemeinde/Stadt nur aus triftigen Gründen verlassen (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen).
• Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Reisende, die an ihren ständigen Wohnsitz zurückkehren, sind davon ausgenommen. Sie müssen jedoch eine behördliche Erklärung mit sich führen.
• Bars und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet, im Innenbereich mit 30% Kapazität (jeweils mit weiteren Einschränkungen hinsichtlich Abständen und Gästezahl).
• Einkaufszentren sind geschlossen (außer Geschäfte für Lebensmittel u.a. Waren des täglichen Bedarfs), Geschäfte für Lebensmittel u.a. Waren des täglichen Bedarfs mit weniger als 800 m² sind mit 30 % Kapazität geöffnet, ebenso solche, die Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt anbieten (Friseure, Manikürestudios usw.).
• Sport- und Fitnessklubs sind teilweise geöffnet (keine Schwimmbäder).
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind generell untersagt.
Für Andalusien wurde das seit dem 30. Oktober 2020 bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 10. Dezember 2020, 0 Uhr, verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Alle Städte und Gemeinden Andalusiens dürfen seit dem 10. November 2020, 0 Uhr, bis zum 10. Dezember 2020, 0 Uhr, nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe betreten oder verlassen werden. Bestimmte sogenannte „nicht-essentielle“ Geschäfte und Restaurants / Bars müssen um 18 Uhr schließen.
Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 Uhr bis 7 Uhr.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
In vielen Autonomen Gemeinschaften wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen außerdem u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 Uhr bis 6 Uhr.
Auf den Kanaren müssen seit 14. November 2020 alle mindestens 6 Jahre alten Besucher (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten möchten, an der Rezeption ein negatives Testergebnis auf COVID-19 vorlegen. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen und das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss. Für Reisende auf den Kanaren, die sich dort in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten, besteht die grundsätzliche Pflicht, während ihres Aufenthalts die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen, welches dann ebenfalls für den Bezug der touristischen Unterkunft Verwendung finden kann.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Beachten Sie die seit dem 14. November 2020 geltende Testpflicht bei Einreise auf die Kanarischen Inseln (s. Besonderheiten auf den Inseln).
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Wenn Sie sich touristisch in Spanien (mit Ausnahme der Kanarischen Inseln) aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Zypern - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen, die Infektionszahlen auf der gesamten Insel steigen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Zypern als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Flughäfen sind geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Basierend auf der Entwicklung der COVID-19-Pandemie hat die zyprische Regierung Staaten in einer Liste kategorisiert, überprüft diese regelmäßig und passt die Kategorisierung ggf. an.
Deutschland befindet sich seit dem 9. November 2020 in Kategorie B. Einreisende aus Deutschland müssen daher bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein darf. Bestimmte Personengruppen (wie z.B. Zyprer) und Personen, die aus Ländern kommen, in denen kein PCR-Test möglich ist, können sich bei Ankunft in Zypern auf eigene Kosten testen lassen. Bis zur Vorlage des Testergebnisses müssen sich diese Personen in Selbstisolation begeben. Bei Ankunft in Zypern ist mit Temperaturmessung zu rechnen, auch können – nach dem Zufallsprinzip – bei Reisenden PCR-Tests durchgeführt werden. Zudem wird bei einzelnen, ausgewählten Flügen von sämtlichen Passagieren bei Ankunft ein PCR-Test durchgeführt. Dies gilt auch, wenn bei Einreise ein negatives Testergebnis vorgelegt wurde. Im Falle eines positiven Testergebnisses bei einem Reisenden werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, in 14-tägige Quarantäne genommen. Die Kosten hierfür und eine evtl. notwendige Behandlung im Falle einer Erkrankung übernimmt die Republik Zypern. Darüber hinaus müssen sich Reisende vor Abflug online registrieren, um einen Cyprus Flight Pass zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Der „Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur Kategorie C der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur Kategorie C gehört. Die Einreise wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt, diese müssen einen PCR-Test bei Einreise vorlegen, sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben und sich 48 Stunden vor Ablauf der Selbstisolation einem weiteren PCR-Test unterziehen.
Bei Einreisen in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) über den Flughafen Ercan oder die Demarkationslinie, müssen Reisende einen negativen PCR-Test vorweisen. Für Einreisen von mehr als drei Tagen darf dieser PCR-Test nicht älter als 120 Stunden, bei Einreise über den Flughafen Ercan nicht älter als 72 Stunden sein. Alle Reisenden müssen sich einem weiteren Test bei Einreise unterziehen und anschließend sieben Tage zentral in einem Quarantänezentrum bleiben. Studierende dürfen in ihrer Studentenunterkunft verbleiben. Am Ende der Quarantäne wird erneut getestet. Die Kosten für die Quarantäne und die Tests muss der Reisende tragen.
Ausnahmen von der Quarantäne gibt es für Personen, deren Aufenthaltsdauer im Norden weniger als 72 Stunden beträgt. Voraussetzung ist die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses. Der Test muss maximal 72 Stunden vor Einreise durchgeführt worden sein. Für Aufenthalte von bis zu 24 Stunden ist die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses erforderlich, das maximal 24 Stunden alt ist.
Einige Übergänge über die Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) sind wieder geöffnet, allerdings auf Seite der Republik Zypern nur für Personen, die die zyprische Staatsangehörigkeit oder eine Aufenthaltserlaubnis in der Republik Zypern besitzen, u.a. Arbeitnehmer und Studierende. Es muss ein negativer PCR-Test (s.o.) vorgelegt werden. Für Touristen ist der Übertritt über die Demarkationslinie von Norden nach Süden derzeit nicht möglich.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Die zyprische Regierung hat die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie für das ganze Land bis zum 13. Dezember 2020 verschärft. Diese beinhalten u.a. eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr sowie die Schließung von Restaurants, Bars und Cafés ab 19 Uhr (Außer-Haus-Verkauf und Lieferdienste bis 22.30 Uhr erlaubt). Darüber hinaus gelten weitere Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen, Kinos, Theatern usw. Besuche in Altersheimen und ähnlichen Institutionen sind verboten. In Lebensmittelgeschäften und Apotheken haben bis 10 Uhr nur Personen über 65 Jahre und Personen mit Behinderungen Zutritt.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
• Beachten Sie für Ein- und Ausreisen über die Türkei, dass vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt wird.
• Wenn Sie sich touristisch in Zypern aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bahrain wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Bahrain ist bisher von COVID-19 besonders stark betroffen. Bahrain ist mit Manama als Hauptstadt quasi ein ‚Stadt-Staat‘, insofern ist die Ausbreitung entsprechend flächendeckend. Bahrain ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das bahrainische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Alle Reisenden, die am internationalen Flughafen in Bahrain ankommen, werden bei Ankunft auf COVID-19-Symptome untersucht und getestet. Ein weiterer Test erfolgt nach zehn Tagen. Für beide vorgeschriebenen PCR-Tests sind zusammen 40 BHD (ca. 90 Euro) Gebühren vor Reiseantritt über die bahrainische COVID-19-App „Be Aware“ zu entrichten. Der Download der App ist verpflichtend. Die bisher zwingend vorgeschriebene Quarantäne ist seit dem 21. August 2020 entfallen. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden weiteren offiziellen Quarantänemaßnahmen unterzogen.
Die Einreise über den Landweg aus Saudi-Arabien ist möglich. Es gelten die gleichen Bedingungen, wie bei der Einreise am Flughafen. Alternativ kann bei Einreise über Land ein negativer PCR-Test aus Saudi-Arabien vorgelegt werden. Dieser muss vom saudischen Gesundheitsministerium anerkannt und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Visa on Arrival wird auch am Causeway erteilt. Für die Ausreise aus Saudi-Arabien wird jedoch eine Ausreisegenehmigung benötigt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
Reiseverbindungen
Lufthansa fliegt bis auf weiteres vier Mal wöchentlich nach Frankfurt mit Zwischenstopp in Dammam, Saudi-Arabien. Zudem stehen zwei wöchentliche Gulf Air-Flüge und Flüge mit Etihad Airways über Abu Dhabi sowie Emirates über Dubai als Verbindung nach Deutschland zur Verfügung. Neben Frankfurt fliegt Gulf Air London, Paris und Athen als Destinationen in Europa an.
Beschränkungen im Land
Restaurants und Cafés haben wieder geöffnet. Restaurants mit Alkohollizenz ist es erlaubt, max. eine Gruppe von bis zu 20 Personen im Innenraum zu bewirten. Turn- und Sporthallen, Sportplätze und Schwimmbäder sowie Ausbildungseinrichtungen sind geöffnet.
Hygieneregeln
Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit, auch bei Spaziergängen. Ausnahmen bestehen beim Autofahren und bei Sportarten, die körperliche Anstrengung erfordern, z. B. Laufen und Radfahren.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der bahrainischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt, Tel. 444.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Belgien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Belgien ist von COVID-19 im europäischen Vergleich stark betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt bei über 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Belgien als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und die belgischen Gesundheitsbehörden.
Einreise
Reisende nach Belgien müssen innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Public Health Passenger Locator Form “ ausfüllen und elektronisch versenden. Dies gilt auch für Personen mit Wohnsitz in Belgien nach mehr als 48-stündigem Auslandsaufenthalt. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen. Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden.
Bei technischen Problemen kann es auch per E-Mail versandt werden oder die ausgefüllte Papierversion bei der Flughafenpolizei abgegeben bzw. per Post an Saniport, Eurostation II, Place Victor Horta, 40 bte 10, 1060 Bruxelles versandt werden.
Das belgische Außenministerium stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „orange Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko) ein.
Ganz Deutschland ist „rote Zone“. Personen, die dort leben oder sich dort aufgehalten haben und nach Belgien reisen, müssen das Passenger Locator Form ausfüllen. Eine Quarantänepflicht kann sich aus dem Ergebnis der Frageliste am Ende des Passenger Locator Forms ergeben. In diesem Fall kann ein PCR-Test frühestens nach zehn Tagen durchgeführt werden, bei negativem Ergebnis endet die Quarantäne damit. Ohne Test sind zehn Tage Quarantäne einzuhalten. Bei auftretenden Symptomen, die auf eine COVID-19-Infektion hindeuten, muss so schnell wie möglich ein PCR-Test durchgeführt werden.
Ausnahmen von der Quarantäne gelten bei unaufschiebbaren dienstlichen und privaten Anlässen (z.B. Beerdigungen). In diesem Fall müssen im Zeitraum der Teilnahme alle Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln strikt eingehalten werden. Für den Aufenthalt über den Anlass hinaus gilt Quarantänepflicht.
Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Personen, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten und Personen, die sich vor ihrer Reise nach Belgien weniger als 48 Stunden in einer „roten Zone“ aufgehalten haben.
Dauert der Aufenthalt in Belgien mehr als 48 Stunden, aber weniger als zehn Tage, besteht nur für den Zeitraum des Aufenthalts Quarantänepflicht.
Diese Regeln gelten auch bei Einreisen aus „roten Zonen“ außerhalb Deutschlands.
Mit Wirkung vom 1. Dezember 2020 sollen hinsichtlich des Ausfüllens des Formulars und der Einhaltung der Quarantäne strengere Kontrollen durchgeführt werden.
Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum für Reiserückkehrer aus roten Zonen eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Belgien ist grundsätzlich wieder ohne Grenzkontrollen möglich. Stichprobenartig kontrolliert die belgische Polizei an den Landgrenzen, ob das Public Health Passenger Locator Form ausgefüllt wurde. Für Durchreisende, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten, ist das Formular nicht verpflichtend.
Nicht notwendige Reisen in Länder, die das belgische Außenministerium als „Rote Zone“ klassifiziert, sind nicht verboten. Es besteht jedoch eine dringende Reisewarnung.
Reiseverbindungen
Der grenzüberschreitende Flug-, Zug- und Busverkehr funktioniert, ist allerdings teilweise reduziert.
Beschränkungen im Land
Am 27. November 2020 hat die belgische Regierung die im Oktober beschlossenen Maßnahmen teilweise gelockert. Nicht-essentielle Geschäfte öffnen am 1. Dezember 2020 unter strikten Hygienebedingungen. Der Einkauf muss von einem Erwachsenen alleine getätigt werden und darf maximal 30 Minuten dauern.
Der Verkauf und das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist verboten.
Friseure und Kosmetikstudios bleiben geschlossen. Andere Dienstleistungen, bei denen sich enger Kontakt nicht vermeiden lässt, sind ebenfalls untersagt.
Jeder Haushalt darf nur eine Person zu Hause empfangen. Es muss sich dabei immer um dieselbe Person handeln. Personen, die allein wohnen, dürfen zwei Personen empfangen, diese aber nicht gemeinsam. An Heiligabend und am Weihnachtstag dürfen Alleinstehende zwei Personen gleichzeitig empfangen. Private Zusammenkünfte im Freien sind auf vier Personen beschränkt. Dabei gilt Abstands- und Maskenpflicht.
Hotels bleiben geöffnet, Mahlzeiten müssen in den Zimmern eingenommen werden. Ferienparks sind geschlossen.
Gottesdienste finden nicht statt. Zu Eheschließungen sind, abgesehen von den Brautleuten und dem Standesbeamten, nur die Trauzeugen zugelassen. Beerdigungen dürfen mit max. 15 Personen stattfinden, Bewirtung ist nicht möglich. Grenzen bleiben geöffnet, aber von Reisen wird dringend abgeraten.
In Flandern gilt eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 5 Uhr morgens, in Brüssel und der Wallonie von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens, Ausnahmen sind gestattet, wenn essentielle Gründe vorliegen.
Restaurant, Cafés und Bars sind geschlossen, Restaurants dürfen bis 22 Uhr jedoch weiterhin Essen über Lieferdienste und zur Mitnahme anbieten. Take-Away-Anbieter und Night-Shops müssen ebenfalls um 22 Uhr schließen. Ab 20 Uhr darf kein Alkohol mehr verkauft werden. In Brüssel gilt ein generelles Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, außerdem gilt Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen.
Professionelle Sportveranstaltungen können nur noch ohne Publikum, Amateurwettkämpfe und –training können nicht stattfinden. Schwimmbäder und Museen dürfen am 1. Dezember 2020 wieder öffnen. Alle weiteren Sport- und kulturellen Einrichtungen, Zoos und Freizeitparks bleiben geschlossen. Weihnachtsmärkte sind verboten.
Hygieneregeln
Es gelten Abstandsregeln von 1,50 m. Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Eine Missachtung der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.
• Füllen Sie vor Einreise online ein Public Health Passenger Locator Form aus.
• Beachten Sie die Quarantänepflicht, wenn Sie aus einer „roten Zone“ einreisen.
• Informationen über Maßnahmen und Verhaltensregeln sowie Zahlen zur epidemiologischen Lage in deutscher Sprache bietet Info-Coronavirus in Belgien.
• Bitte beachten Sie, dass sich die belgischen COVID-19-Regelungen mit steigenden Infektionszahlen auch sehr kurzfristig ändern können.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einem Arzt auf und isolieren sich zunächst selbst in der Wohnung/im Hotel. Der Arzt wird je nach Symptomlage das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Testkapazitäten sind vorhanden. Belgische Krankenhäuser verfügen über die erforderlichen Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19-Patienten.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich in Belgien aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Ergänzung:
In England gelten von Mittwoch an wieder regional unterschiedliche Regelungen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie. Eine entsprechende Verordnung der Regierung wurde vom Parlament in London abgesegnet. Das Land wird in drei Warnstufen eingeteilt. Für weite Teile des Landes bedeutet das eine Lockerung der Regeln. Nicht lebensnotwendige Geschäfte waren seit Anfang November landesweit geschlossen. Auch Restaurants und Pubs durften nicht öffnen. Das wird nun teilweise zurückgenommen. Quelle: tagesschau.de
Irland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Border, Dublin, Mid-East, Mid-West und South East wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die übrigen Regionen wird aufgrund geltender Quarantäneregelungen weiterhin abgeraten.
Epidemiologische Lage
Irland ist von COVID-19 stark betroffen. Die Inzidenzen liegen derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Regionen Border, Dublin, Mid-East, Mid-West und South East als Risikogebiet eingestuft sind.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) sowie die irische Regierung.
Einreise
Vor bzw. bei Einreise ist für die irischen Behörden von allen Reisenden verpflichtend ein Formular (Public Health Passenger Locator Form) mit Angabe von Name, Telefonnummer und der Wohnadresse in Irland auszufüllen, an der man sich die nächsten 14 Tage, bei Einschränkung der Bewegungen, aufhalten wird. Verstöße gegen die Ausfüllpflicht (auch Falschangaben) können mit einer Geldstrafe von 2.500,- Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Seit dem 9. November 2020 setzt Irland das „Ampelsystem“ der Europäischen Union um, das für den Raum EU/EWR plus Großbritannien gilt:
Grundsätzlich sind alle Einreisenden, auch Iren und Bürger mit Wohnsitz in Irland, aufgefordert, für 14 Tage nach Einreise ihre Bewegungen stark einzuschränken.
Dem „Ampelsystem“ folgend müssen Reisende aus "grünen Regionen" ihre Bewegungen nach Einreise nicht einschränken.
Alle Reisenden aus „orangen, roten oder grauen Regionen“ sind aufgefordert ihre Bewegungen nach Einreise stark einzuschränken. Ausgenommen von dieser Vorgabe sind folgende Personengruppen:
• Rückkehrende aus Nordirland,
• Personal zur Sicherstellung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (z.B. Piloten, Transportunternehmer, Mitarbeiter in der Schifffahrt),
• Reisende mit essentieller Funktion oder essentiellen Bedürfnissen gem. § 19 der Empfehlung des Rats der europäischen Union,
• Kinder unter 6 Jahren,
• Reisende aus einem „orangenen Gebiet", sofern sie drei Tage vor Einreise nach Irland einen negativen PCR-Test erhalten haben und das schriftliche Testergebnis mit sich führen. Ergebnisse anderer Testverfahren werden in Irland derzeit nicht anerkannt.
Reisende aus einem „roten Gebiet“ müssen ihre Bewegungen nicht für die gesamten 14 Tage einschränken, sofern sie mindestens fünf Tage nach Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können.
Ausführliche Informationen zu den genannten Ausnahmen bietet die irische Regierung.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen über irische (Flug-)Häfen sind möglich. Quarantänemaßnahmen sind nicht erforderlich, sofern der Transitbereich des (Flug-)Hafens nicht verlassen wird.
Reiseverbindungen
Von Irland aus gibt es in begrenztem Maße Flugverbindungen nach Deutschland (direkt oder indirekt über z.B. Amsterdam, London, Paris), Gleiches gilt für den Fährbetrieb ab/nach Irland. Das Angebot ist weiterhin stark eingeschränkt. Zudem kommt es häufig zu kurzfristigen Stornierungen.
Beschränkungen im Land
Es gilt ein modifiziertes Level 3 des "Plan for Living with COVID-19". Für das private und öffentliche Leben gelten zahlreiche Hygiene-, Abstands- und Kapazitätsbeschränkungen.
Die Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sind auf 50%, reduziert, zu Spitzenzeiten bleibt die Nutzung des ÖPNV für systemrelevante Berufe und Zwecke vorbehalten. Bis zum 18. Dezember 2020 sollte man das jeweilige County, in dem man sich aufhält, nicht verlassen. Ausgenommen sind Pendelfahrten zur Arbeit, zur Schule oder zu medizinischen oder sonstigen essentiellen Zwecken. Bei Verstößen gegen diese Regelungen kann eine Geldstrafe verhängt werden.
Nachtbars/Clubs und Casinos sind geschlossen. Hotels, Gasthäuser und Pensionen bleiben für bereits eingecheckte Gäste geöffnet. Restaurants, Pubs mit Restaurantbetrieb, Museen und sonstige kulturelle und touristische Attraktionen können unter Einhaltung entsprechender Schutzmaßnahmen öffnen.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis sowie in Geschäften und Einkaufszentren ist verbindlich vorgeschrieben. Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 2.500,- Euro geahndet werden. In öffentlichen Räumen, in denen ein Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann, wird ein Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
• Informieren Sie sich bei der irischen Gesundheitsbehörde HSE und bei der irischen Regierung zu den detaillierten Maßnahmen.
• Wenn Sie sich touristisch in Irland, mit Ausnahme der Regionen Midlands, South-West und West, aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie telefonisch einen Arzt oder die irische Gesundheitsbehörde.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Quelle: AA
In Irland ist ein zweiter strikter Corona-Lockdown zu Ende gegangen. Nach sechs Wochen dürfen nicht dringend notwendige Geschäfte, Friseure und Fitnessstudios wieder öffnen. Auch Museen, Galerien, Bibliotheken, Kinos und Gotteshäuser dürfen wieder besucht werden. Restaurants und Pubs, die auch Speisen servieren, öffnen von Freitag an wieder. Bars, die nur Getränke anbieten, bleiben hingegen geschlossen. Die Regierung in Dublin rief die Bürger auf, den Bezirk, in dem sie leben, weiterhin nicht zu verlassen. Zumindest in belebten Straßen sollen Mund-Nasen-Masken auch im Freien getragen werden. Besuche bei Menschen aus anderen Haushalten sind weiterhin untersagt. Nur rund um Weihnachten und Silvester sollen Treffen von bis zu drei Haushalten möglich sein. Quelle: tagesschau.de
Kongo, Republik - Ergänzung:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Republik Kongo wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Republik Kongo ist bisher von COVID-19 weniger betroffen. Die Republik Kongo ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Ein- und Ausreise ist zurzeit nur per Flugzeug möglich. Bei der Einreise ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Folgende Einreisebestimmungen gelten in Abhängigkeit des Tests:
• Personen, deren negativer Test nicht älter als 72 Stunden ist, dürfen ohne erneuten Test einreisen und müssen sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben.
• Personen, die einen Test vorlegen, der älter als 72 Stunden aber jünger als zehn Tage ist, werden bei Einreise getestet, und müssen sich dann in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben).
• Personen, die keinen Test oder einen Test vorlegen, der älter als 10 Tage ist, wird mittlerweile von den Fluggesellschaften das Boarding verweigert, da mit einer unmittelbaren Rückweisung zu rechnen ist.
Bei der Ausreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, falls das Reisezielland dies verlangt.
Durch- und Weiterreise
Die See- und Landgrenzen sind bis auf weiteres geschlossen.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Brazzaville wird von internationalen Fluggesellschaften angeflogen.
Beschränkungen im Land
In den Städten Brazzaville und Pointe Noire besteht eine Ausgangssperre von 23 Uhr bis 5 Uhr, an Wochenenden und an Feiertagen von 20 Uhr bis 5 Uhr. Die Einhaltung der Maskenpflicht sowie der Ausgangssperre werden von Militär und Polizei rigoros durchgesetzt. Reisen innerhalb des Landes sind nur eingeschränkt möglich.
Ausländern wird – als vermeintlichen Überträgern von Erkrankungen – mit wachsendem Misstrauen begegnet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zur Einhaltung von Handhygiene und Abstandsregeln.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung der Republik Kongo zu den aktuellen Einreisebestimmungen und führen Sie diese, wenn möglich, als Ausdruck bei der Einreise mit sich.
• Für die Ausreise sollten Sie ebenfalls die jeweils gültigen Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes mit sich führen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kongolesischen Regierung.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Malta - Änderung Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malta wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Malta war während der ersten Infektionswelle von COVID-19 vergleichsweise gering betroffen. Die Zahl der Neuinfektionen ist in jüngster Zeit deutlich angestiegen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Malta als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Seit dem 24. Oktober 2020 können Reisende nur aus folgenden Ländern/Regionen überhaupt nach Malta einreisen (sog. „Korridorländer“), sofern sie sich in den letzten 14 Tagen nicht außerhalb dieses „Korridors“ aufgehalten haben (Bitte beachten Sie hierzu jedoch auch die weiter unten stehende „gelbe Liste“ mit Erläuterungen): Deutschland, Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, China (einschließlich Hong Kong, Macau und Taiwan), Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich Griechenland, Großbritannien (einschließlich Gibraltar), Indonesien, Irland, Island, Italien, Japan, Jordanien, Kanada, Kroatien, Lettland, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Marokko, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Ruanda, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südkorea, Thailand, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ungarn, Uruguay, Vatikan, Vereinigte Arabische Emirate und Zypern. Dies müssen Reisende bei Einreise schriftlich bestätigen.
Seit dem 13. November 2020 zählen die folgenden Länder/Regionen/Flughäfen zur sog. „gelben Liste“: Deutschland (alle Flughäfen), Belgien (alle Flughäfen), Bulgarien, Frankreich (alle Flughäfen), Großbritannien (Belfast, Birmingham, Cardiff, Edinburgh, Leeds, Liverpool, Manchester, Newcastle und Nottingham), Irland (alle Flughäfen), Italien (Flughäfen Mailand und Rom sowie die Regionen Bologna, Neapel, Perugia, Pescara, Pisa, Triest, Turin, Venedig), Luxemburg, Niederlande (alle Flughäfen), Österreich, Polen (alle Flughäfen), Portugal (Porto), Schweiz (alle Flughäfen), Spanien (alle Flughäfen), Tschechische Republik, Tunesien und Ungarn.
Reisende aus diesen Ländern müssen bei der Einreise einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Falls kein Negativ-Test vorgelegt werden kann, müssen Reisende einen Test bei Einreise am Flughafen durchführen oder sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
Bei der Ankunft am Flughafen müssen alle Reisenden ferner einen Mund-Nasen-Schutz oder Gesichtsschutz (Visier) tragen, auch wird die Körpertemperatur gemessen. Beträgt sie 37,2°C oder mehr, wird ein COVID-19-Test verpflichtend durchgeführt, dessen Ergebnis Reisende in einer dafür eingerichteten Klinik abwarten müssen. Ein positives Ergebnis des COVID-19-Tests zieht eine 14-tägige Quarantänepflicht nach sich. Die Ausreise ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums erlaubt.
Aus allen übrigen Ländern können Personen mit Aufenthaltsrecht in Malta nach Malta zurückkehren. Sie müssen hierzu zunächst einen Antrag auf Rückführung per E-Mail stellen. Bei Einreise müssen diese Personen einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der nicht älter als sieben Tage sein darf und sich zusätzlich einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen, die zumeist in Selbstisolation verbracht werden kann. Kann kein Negativ-Test vorgewiesen werden, kann dieser innerhalb von 7-10 Tagen in Malta gemacht werden. Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000,- Euro geahndet werden.
Reiseverbindungen
Der Flughafen in Malta ist für regulären Flugverkehr geöffnet, jedoch sind die direkten Reiseverbindungen auf einige der Länder des „Korridors“ beschränkt. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Bars und Klubs sind bis Ende Dezember 2020 geschlossen. Der Betrieb von Partybooten ist untersagt. Snack Bars und Kioske dürfen zwischen 5 Uhr und 23 Uhr geöffnet sein, der Ausschank von alkoholischen Getränken ist jedoch verboten. Versammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als 6 Personen sind untersagt.
Hygieneregeln
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) oder Gesichtsschutzes (Visier) außerhalb der eigenen Wohnung ist Pflicht, d.h. auch im Freien, in öffentlichen Gebäuden, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften usw. Zuwiderhandlung wird mit einer Strafe von 100 € belegt. Grundsätzlich wird empfohlen, dass Gesichtsschutz (Visier) nur in Verbindung mit einem Mund-Nasen Schutz (MNS) getragen wird. Bankkunden wird empfohlen, einen Gesichtsschutz (Visier) zu tragen, da Masken dort aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind.
Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt über die Hotline 111, bei schweren Symptomen die 112.
• Beachten Sie ergänzende Informationen ("Korridorländer" und "gelbe Liste") des maltesischen Gesundheitsministeriums.
• Informieren Sie sich detailliert zu noch geltenden Beschränkungen bei den maltesischen Behörden.
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich touristisch in Malta aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Mongolei - Änderung Beschränkungen im Land:
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Mongolei wird derzeit gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Mongolei war bisher von COVID-19 weniger betroffen. Seit dem 10. November 2020 gibt es jedoch mehrere bestätigte Corona-Fälle, bei denen die Übertragung im Land, außerhalb des Quarantänesystems stattgefunden hat. Die Mongolei ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Ausgenommen davon sind Sonderflüge der mongolischen Regierung zur Repatriierung eigener Staatsangehöriger.
Eine Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich. Die Grenzübergänge nach Russland sind auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht daher faktisch eine Ein- und Ausreisesperre. Von der Einreisesperre ausgenommen sind Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei und solche mit einem/r mongolischen Ehegatten/in und gemeinsamen Kindern. Für die Einreise mit einem der Sonderflüge ist die vorherige Genehmigung der mongolischen Behörden erforderlich.
Seit dem 8. Oktober 2020 sind mongolische Auslandsvertretungen ermächtigt, wieder kurzfristige Diplomatische, Dienst- und Geschäftsvisa zu erteilen; diese 30-Tage-Visa werden in der Mongolei einmalig um bis zu 30 Tage auf max. 60 Tage verlängert.
Darüber hinaus hat jede Änderung der Reisebestimmungen in den beiden Nachbarländern Russland und China, aber auch in Korea und Japan direkte Auswirkung auf die Situation der Mongolei. Unmittelbar bei Einreise beginnt eine 21-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung (für Ausländer i.d.R. im Hotel) unter sehr einfachen Verhältnissen (eingeschränkte Körperpflegemöglichkeiten, einfachste Verpflegung). Da das Fluggepäck ebenfalls in Quarantäne genommen wird, muss das Handgepäck essentielle Utensilien für die Quarantäne enthalten – wie z.B. Medikamente, persönliche Hygieneartikel, Wechselkleidung. Für die Unterbringung in Quarantäne werden insgesamt ca. 320 € (50.000 MNT pro Person/-Tag) in Rechnung gestellt.
Durch- und Weiterreise
Ein Transitaufenthalt in der Mongolei ist aufgrund der Aussetzung des kommerziellen Flugverkehrs und der verpflichtenden 21-tägigen Quarantäne aktuell nicht möglich.
Reiseverbindungen
In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Eine Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich.
Beschränkungen im Land
Um eine großflächige Verbreitung des Virus zu verhindern, hat die mongolische Regierung diverse Maßnahmen beschlossen, unter anderem eine partielle Ausgangssperre und Beschränkungen des Reiseverkehrs von/nach Ulan Bator und zwischen den Provinzen.
Diese Maßnahmen wurden nochmals verschärft, am 29. November 2020 verlängert und gelten derzeit bis zum 11. Dezember 2020, 6 Uhr. Es wurde landesweit eine erhöhte Krisenbereitschaft ausgerufen. Die Bevölkerung ist aufgerufen, soweit möglich, zuhause zu bleiben. Die Straßen nach und aus Ulan Bator sind für den privaten Autoverkehr gesperrt, ebenso vereinzelt der Verkehr zwischen den Provinzen der Mongolei. Schulen, Universitäten, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen sind mindestens bis 11. Dezember 2020 geschlossen, Behörden sind aufgerufen, aus dem Homeoffice zu arbeiten. Supermärkte, Tankstellen, Banken, Krankenhäuser und andere essentielle Einrichtungen sind von den Einschränkungen nicht betroffen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Verstöße dagegen werden mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 MNT (ca. 15 Euro) geahndet. An Gebäudeeingängen werden häufig Fiebermessungen durchgeführt.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mongolischen Regierung über die staatliche Nachrichtenagentur Montsame.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
• Für dringend notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Namibia - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Namibia wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.
Epidemiologische Lage
Namibia ist derzeit von COVID-19 kaum betroffen.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Auf dem Landweg sind Einreisen über die Grenzübergänge Noordoewer, Ariamsvlei und Katima Mulilo sowie auf dem Seeweg über den Hafen Walvis Bay gestattet.
Bis vorerst zum 25. Januar 2021 gilt Folgendes:
Einreisende, die einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde, müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Kinder unter fünf Jahren sind davon ausgenommen. Wenn ein negativer PCR-Test vorgelegt wird, der älter als 72 Stunden, jedoch nicht älter als sieben Tage ist, ist eine siebentägige überwachte Quarantäne zu Hause oder bei einem zugelassenen touristischen Unternehmen vorgeschrieben und es wird unmittelbar ein PCR-Test auf eigene Kosten durchgeführt. Sollte die Unterbringung den Quarantänebestimmungen nicht gerecht werden, erfolgt sie in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung auf eigene Kosten.
Die Einreise ohne PCR-Test ist für Touristen/Besucher untersagt.
Touristen und Besucher müssen ein fest gebuchtes Reiseprogramm vorlegen sowie zwei Gesundheitsformulare, die auf dem Internetportal des namibischen Tourismusverbands zu finden sind.
Ferner ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung vorzulegen, die die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19 Erkrankung abdeckt.
Ohne einen PCR-Test oder mit einem positiven PCR-Testergebnis dürfen nur folgende Personen einreisen: Namibische Staatsangehörige, Personen mit temporärem oder dauerhaftem Aufenthaltstitel für Namibia, Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb. In diesem Fall sind nach der Einreise ein PCR-Test sowie eine siebentägige Quarantäne vorgeschrieben.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit nach Deutschland, teilweise mit Umstieg in Drittländer.
Beschränkungen im Land
Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen u.ä. mit nicht mehr als 200 Teilnehmern dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorschriften stattfinden. Geschäfte und Einkaufszentren, Restaurants sowie Friseure, Wäschereien, Fitnessstudios, Kinos, Theater u.a. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen.
Hygieneregeln
Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration, in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
• Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Spanien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Besonderheiten auf den Inseln:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird derzeit mit Ausnahme der Kanarischen Inseln aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Spanien ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte gibt es im ganzen Land. Lediglich auf den Kanarischen Inseln sind die Infektionszahlen niedriger.
Landesweit -mit Ausnahme der Kanarischen Inseln- beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Spanien -mit Ausnahme der Kanarischen Inseln- als Risikogebiet eingestuft wurde.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Gesundheitsmaßnahmen nach einem Notfallplan reichen von Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen bis zu häuslicher Quarantäne.
Einreise
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich.
Seit dem 23. November 2020 gilt für alle Reisenden, die auf dem Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen und aus einem Risikoland/-gebiet kommen, die Verpflichtung, ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests mit sich zu führen. Diese Verpflichtung gilt nicht bei Einreise auf dem Landweg. Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 72 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Englisch oder Spanisch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Pass- oder Personalausweisnummer (diese Nummer muss identisch sein mit der Pass-/Ausweisnummer, die im elektronischen Einreiseformular verwendet wurde), Datum der Testabnahme, Kontaktdaten des Labors, angewandtes Testverfahren, negatives Testergebnis.
Ausgenommen von der Verpflichtung, ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, sind Transitreisende, die den Transitbereich nicht verlassen.
Flugreisende müssen bereits seit einiger Zeit ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code), alternativ das Einreiseformular in Papierform zusammen mit dem negativen Testergebnis, vorlegen zu lassen. Falschangaben können mit Geldstrafen geahndet werden.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37.5 °C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe bis auf weiteres gesperrt.
Durch- und Weiterreise
Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist derzeit eingeschränkt. Das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln im innerspanischen Verkehr (Flug-, Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr) ist noch reduziert.
Beschränkungen im Land
Für ganz Spanien wurde am 25. Oktober 2020 durch das Real Decreto 926/2020 der Alarmzustand ausgerufen, der bis 9. Mai 2021 verlängert wurde. Mit dem Alarmzustand wird es den Autonomen Gemeinschaften ermöglicht, abhängig von der Infektionslage nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, Zusammenkünfte auf eine Personenzahl zu begrenzen und Bewegungsbeschränkungen für besonders betroffene Gebiete oder die gesamte Autonome Gemeinschaft durchzusetzen. Ein Betreten dieser Gebiete zu touristischen Zwecken ist dann nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
Die Aus- bzw. Rückreise nach Deutschland ist für deutsche Staatsangehörige und Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg jederzeit möglich.
In der Autonomen Gemeinschaft Madrid gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Die Bewegungsbeschränkungen betreffen einzelne Gebiete in der Stadt Madrid und elf weitere Gemeinden (s. Karte). Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind nicht erlaubt. Vom 4. Dezember 2020, 0 Uhr, bis 14. Dezember 2020, 0 Uhr, darf die Autonome Gemeinschaft Madrid nur aus triftigen Gründen verlassen oder betreten werden. Eine Einreise zu touristischen Zwecken ist in diesem Zeitraum nicht möglich, die Durchreise in ein nicht betroffenes Gebiet ist weiterhin gestattet.
In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gelten verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen, die seit dem 23. November 2020 im Rahmen eines Stufenplanes je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens schrittweise reduziert werden. Derzeit gilt:
• Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden (Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen).
• Zusätzlich darf man jeweils von Freitag, 6 Uhr bis Montag, 6 Uhr die Gemeinde/Stadt nur aus triftigen Gründen verlassen (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen).
• Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Reisende, die an ihren ständigen Wohnsitz zurückkehren, sind davon ausgenommen. Sie müssen jedoch eine behördliche Erklärung mit sich führen.
• Bars und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet, im Innenbereich mit 30% Kapazität (jeweils mit weiteren Einschränkungen hinsichtlich Abständen und Gästezahl).
• Einkaufszentren sind geschlossen (außer Geschäfte für Lebensmittel u.a. Waren des täglichen Bedarfs), Geschäfte für Lebensmittel u.a. Waren des täglichen Bedarfs mit weniger als 800 m² sind mit 30 % Kapazität geöffnet, ebenso solche, die Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt anbieten (Friseure, Manikürestudios usw.).
• Sport- und Fitnessklubs sind teilweise geöffnet (keine Schwimmbäder).
• Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind generell untersagt.
Für Andalusien wurde das seit dem 30. Oktober 2020 bestehende Ein- und Ausreiseverbot bis zum 10. Dezember 2020, 0 Uhr, verlängert. Für eine Einreise müssen triftige Gründe vorliegen, touristische Gründe zählen nicht dazu. Der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen. Alle Städte und Gemeinden Andalusiens dürfen seit dem 10. November 2020, 0 Uhr, bis zum 10. Dezember 2020, 0 Uhr, nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe betreten oder verlassen werden. Bestimmte sogenannte „nicht-essentielle“ Geschäfte und Restaurants / Bars müssen um 18 Uhr schließen.
Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 Uhr bis 7 Uhr.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Die meisten der übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland haben ebenfalls Ein- und Ausreisesperren und nächtliche Ausgangssperren erlassen. Das bedeutet, dass nur noch aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden darf, jedoch nicht zu touristischen Zwecken. Es kann diesbezüglich auch zu kurzfristigen Änderungen kommen.
In vielen Autonomen Gemeinschaften wurden aufgrund der hohen Infektionszahlen außerdem u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:
Schließung von Diskotheken und Nachtbars, Rauchverbot auch im Freien, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können, stärkere Kontrolle des Party-Verbots im Freien.
Für die spanischen Inseln s. unter Besonderheiten auf den Inseln.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb und außerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Besonderheiten auf den Inseln
Absperrungen einzelner Orte können kurzfristig von den Regionalregierungen angeordnet werden. Informationen dazu werden in den lokalen Medien veröffentlicht.
Auf den Balearen gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 Uhr bis 6 Uhr.
Auf den Kanaren müssen seit 14. November 2020 alle mindestens 6 Jahre alten Besucher (auch diejenigen, die aus einem Nicht-Risikogebiet oder vom spanischen Festland anreisen), die sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten möchten, an der Rezeption ein negatives Testergebnis auf COVID-19 vorlegen. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen und das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss. Für Reisende auf den Kanaren, die sich dort in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten, besteht die grundsätzliche Pflicht, während ihres Aufenthalts die spanische Corona-App "Radar COVID" zu aktivieren und diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.
Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise (siehe Einreise) ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen, welches dann ebenfalls für den Bezug der touristischen Unterkunft Verwendung finden kann.
• Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Beachten Sie die seit dem 14. November 2020 geltende Testpflicht bei Einreise auf die Kanarischen Inseln (s. Besonderheiten auf den Inseln).
• Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.
• Wenn Sie sich touristisch in Spanien (mit Ausnahme der Kanarischen Inseln) aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.
Zypern - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Zypern wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Epidemiologische Lage
Zypern ist von COVID-19 inzwischen stärker betroffen, die Infektionszahlen auf der gesamten Insel steigen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Zypern als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Einreise
Die Flughäfen sind geöffnet und Einreisen aus bestimmten Ländern erlaubt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Basierend auf der Entwicklung der COVID-19-Pandemie hat die zyprische Regierung Staaten in einer Liste kategorisiert, überprüft diese regelmäßig und passt die Kategorisierung ggf. an.
Deutschland befindet sich seit dem 9. November 2020 in Kategorie B. Einreisende aus Deutschland müssen daher bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden vor Abflug sein darf. Bestimmte Personengruppen (wie z.B. Zyprer) und Personen, die aus Ländern kommen, in denen kein PCR-Test möglich ist, können sich bei Ankunft in Zypern auf eigene Kosten testen lassen. Bis zur Vorlage des Testergebnisses müssen sich diese Personen in Selbstisolation begeben. Bei Ankunft in Zypern ist mit Temperaturmessung zu rechnen, auch können – nach dem Zufallsprinzip – bei Reisenden PCR-Tests durchgeführt werden. Zudem wird bei einzelnen, ausgewählten Flügen von sämtlichen Passagieren bei Ankunft ein PCR-Test durchgeführt. Dies gilt auch, wenn bei Einreise ein negatives Testergebnis vorgelegt wurde. Im Falle eines positiven Testergebnisses bei einem Reisenden werden auch andere Reisende des Fluges, die in unmittelbarer Nähe gesessen haben, in 14-tägige Quarantäne genommen. Die Kosten hierfür und eine evtl. notwendige Behandlung im Falle einer Erkrankung übernimmt die Republik Zypern. Darüber hinaus müssen sich Reisende vor Abflug online registrieren, um einen Cyprus Flight Pass zu erhalten. Hierfür ist online ein Fragebogen auszufüllen und ein weitgehender Haftungsverzicht gegenüber der Republik Zypern in Bezug auf eine COVID-19-Erkrankung zu erklären. Der „Flight Pass“ muss ausgedruckt beim Flug mitgeführt werden. Falls dieser bei Ankunft in Zypern nicht vorgelegt werden kann, ist mit Einreiseverweigerung oder einer Strafe in Höhe von 300 EUR zu rechnen.
Einreiserestriktionen bestehen weiterhin für aus Deutschland kommende Reisende, die sich in den 14 Tagen vor Ankunft in Zypern in einem Land aufgehalten haben, das zur Kategorie C der Liste gehört, oder die auf der Reise nach Zypern im Transit durch ein Land gereist sind, das zur Kategorie C gehört. Die Einreise wird nur bestimmten Personengruppen erlaubt, diese müssen einen PCR-Test bei Einreise vorlegen, sich für 14 Tage in Selbstisolation begeben und sich 48 Stunden vor Ablauf der Selbstisolation einem weiteren PCR-Test unterziehen.
Bei Einreisen in den nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteil der Insel („Türkische Republik Nordzypern TRNZ“) über den Flughafen Ercan oder die Demarkationslinie, müssen Reisende einen negativen PCR-Test vorweisen. Für Einreisen von mehr als drei Tagen darf dieser PCR-Test nicht älter als 120 Stunden, bei Einreise über den Flughafen Ercan nicht älter als 72 Stunden sein. Alle Reisenden müssen sich einem weiteren Test bei Einreise unterziehen und anschließend sieben Tage zentral in einem Quarantänezentrum bleiben. Studierende dürfen in ihrer Studentenunterkunft verbleiben. Am Ende der Quarantäne wird erneut getestet. Die Kosten für die Quarantäne und die Tests muss der Reisende tragen.
Ausnahmen von der Quarantäne gibt es für Personen, deren Aufenthaltsdauer im Norden weniger als 72 Stunden beträgt. Voraussetzung ist die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses. Der Test muss maximal 72 Stunden vor Einreise durchgeführt worden sein. Für Aufenthalte von bis zu 24 Stunden ist die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses erforderlich, das maximal 24 Stunden alt ist.
Einige Übergänge über die Demarkationslinie (Grüne Linie/Green Line) sind wieder geöffnet, allerdings auf Seite der Republik Zypern nur für Personen, die die zyprische Staatsangehörigkeit oder eine Aufenthaltserlaubnis in der Republik Zypern besitzen, u.a. Arbeitnehmer und Studierende. Es muss ein negativer PCR-Test (s.o.) vorgelegt werden. Für Touristen ist der Übertritt über die Demarkationslinie von Norden nach Süden derzeit nicht möglich.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Reiseverbindungen
Es werden wieder Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Die zyprische Regierung hat die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie für das ganze Land bis zum 13. Dezember 2020 verschärft. Diese beinhalten u.a. eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr sowie die Schließung von Restaurants, Bars und Cafés ab 19 Uhr (Außer-Haus-Verkauf und Lieferdienste bis 22.30 Uhr erlaubt). Darüber hinaus gelten weitere Beschränkungen für Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Räumen, Kinos, Theatern usw. Besuche in Altersheimen und ähnlichen Institutionen sind verboten. In Lebensmittelgeschäften und Apotheken haben bis 10 Uhr nur Personen über 65 Jahre und Personen mit Behinderungen Zutritt.
Hygieneregeln
Innerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Sie variieren je nach Tätigkeit und werden entsprechend der Pandemie-Entwicklung laufend angepasst. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
• Beachten Sie die Hinweise der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
• Beachten Sie für Ein- und Ausreisen über die Türkei, dass vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt wird.
• Wenn Sie sich touristisch in Zypern aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
• Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
• Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt




