Rente: Ab ins Ausland und dann?

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Alexander
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Rente: Ab ins Ausland und dann?

Beitrag von Alexander »

Hallo Wüstenschiffer,

wer hat nicht schon mit dem Gedanken gespielt, den Altersruhesitz ins Ausland zu verlegen, vorausgesetzt man erreicht das Rentenalter. Heute ist das wohl noch eher möglich. Die nächsten Generationen werden wohl erst mit 67 oder später in Rente gehen können.

Ich lese nun, dass ein Rentner, der sich mehr als sechs Monate im Ausland aufhält, Abschläge bei seiner Rente in Kauf nehmen muss. :evil: Mit anderen Worten: ein Anspruch, der durch harte Arbeit erworben wurde, verfällt teilweise, nur weil ich meinen Altersruhesitz ins Ausland verlegt habe. Wie ich finde, eine Frechheit. Aber was zählt meine Meinung schon.

Kennt sich den jemand mit diesen Rentenregelungen genauer aus? Wie hoch sind die Abschläge, die ich in Kauf nehmen muss? Ist das von dem Land abhängig und dessen Lebenshaltungskosten?

In diesem älteren Artikel mahnt die EU diese Rentenkürzung an:

EU missbilligt Rentenkürzung bei Umzug ins Ausland

07.04.2011, 11:38 Uhr

Deutschland droht wegen offenbar unzulässiger Rentenkürzungen Ärger mit der Europäischen Union. Die EU-Kommission ermahnte die Bundesrepublik, Rentnern die volle Rente zu zahlen, wenn diese ins europäische Ausland ziehen und es entsprechende bilaterale Abkommen gibt. Nach Auffassung der Kommission stellt eine Kürzung eine Einschränkung der Freizügigkeit dar. mehr...

Gibt es diesbezüglich etwas Neues?

Grüsse
Alexander
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Guido3

Re: Rente: Ab ins Ausland und dann?

Beitrag von Guido3 »

Hallo Alexander,

Soweit ich das verstanden haben, gibt es keine grundsätzlichen Abzüge bei der Rente, nur weil Du sie im Ausland empfängst. Diese Abzüge gibt es nur, wenn für den Rentenanspruch Arbeitszeiten im Ausland berücksichtigt wurden. Ein Beispiel sind Spätaussiedler. Wenn die 30 Jahre in Russland und nach der Umsiedlung dann 10 Jahre in Deutschland gearbeitet haben, dann bekommen die für die 30 Jahre Arbeit in Russland auch irgendwelche Zahlungen aus der deutschen Rentenversicherung, auch wenn sie in den 30 Jahren natürlich zero in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben. Der Teil wird wohl gekürzt, wenn man später wieder ins Ausland geht.

Beste Grüße

Guido
christian aus Freiburg
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Re: Rente: Ab ins Ausland und dann?

Beitrag von christian aus Freiburg »

Hallo!

Also wir haben keine Riester Verträge abgeschlossen,da es bei Umzug ins außereuropäische Ausland dann Abschläge gibt.
Leider habe ich die genauen Infos dazu nicht mehr. Aber wir haben das seinerzeit extra abklären lassen.

Christian
Bodensee
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Re: Rente: Ab ins Ausland und dann?

Beitrag von Bodensee »

Als Frühstückslektüre:
Eine Zusammenfassung vom April 2012, also noch aktuell...
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2012- ... ung-arbeit

· Sobald Auswanderer ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben, drohen ihnen Rentenkürzungen. EU-Bürger und Einwanderer in der Schweiz, Norwegen und allen anderen Staaten, mit denen Deutschland ein spezielles Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, sind nicht betroffen. Wer aber etwa die südafrikanische oder thailändische Staatsangehörigkeit annimmt, bekommt fortan 30 Prozent weniger Rente.
· Wer eine gesetzliche Rente kassiert, muss diese meist auch dann in Deutschland versteuern, wenn er woanders lebt. Bei der Reform der Rentenbesteuerung 2005 stieg der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente schlagartig von 27 auf 50 Prozent. Seitdem kommen jedes Jahr weitere zwei Prozentpunkte dazu, aktuell sind 64 Prozent der Rente zu versteuern. Millionen Ruheständler müssen jetzt Abgaben zahlen, weil der steuerpflichtige Teil ihrer Rente die Freibeträge übersteigt. Der lange Arm des Fiskus erreicht viele Auslandsrentner jetzt überraschend.
· Nicht in allen Ländern droht der Zugriff. "Es gibt mit einigen Ländern Abkommen, denen zufolge der neue Wohnsitzstaat die Rente besteuern darf", sagt Oliver Braun, Steuerberater bei Ecovis in Grafing bei München. Nichts vom deutschen Finanzamt zu befürchten haben etwa Rentner in Spanien, der Schweiz, den USA und Griechenland. In Frankreich, Italien, Kroatien oder Österreich dagegen greift der deutsche Fiskus zu. Und er weitet seinen Einflussbereich stetig aus: "Beim Abschluss neuer Abkommen achtet das Finanzministerium darauf, dass das Besteuerungsrecht für Renten in Deutschland liegt", sagt Braun. So darf der Fiskus seit 2011 bis zu zehn Prozent von Renten abknapsen, die in die Türkei überwiesen werden.
Bitte auch Seite 3 lesen, Infos zur Krankenversicherung!

Hier wird auf das regionale Rentenbüro verwiesen:
http://www.auswandern-info.net/auswande ... entne.html
Auch eine interessante Beobachtung
http://www.aktive-rentner.de/wenn-rentn ... leben.html
Die Homepage der Rentenversicherung in Deutschland
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html
Hier Infos zur „Deutschen Rentnerei“ in der Türkei:
http://www.sarigermevilla.eu/5.html

Wie im Zeit-Artikel geschrieben, wird sich die Situation mit der Steuerpflicht in Deutschland
bei Rentenbezug im Ausland in den nächsten Jahren noch steigern. Kranken- und Unfallversicherung haben ihren Preis. Es mag ja für Neu-Rentner interessant sein, einige Jahre im Süden zu verbringen. Wenn ich allerdings die Probleme der Rückkehrer (80 und älter) sehe, dann muss jeder für sich das ganze Thema durcharbeiten!

Bekannte von mir haben eine Alternative zur definitiven Auswanderung aus der Schweiz gefunden. Diese haben hier ihr Haus vermietet und eine kleine Einliegerwohnung für die Sommermonate von Anfangs Mai bis Ende September Die Mieter kümmern sich um Haus, Wohnung und Post, sind per Internet (neuerdings auch Skype) erreichbar. Rente, Versicherungen, Steuern und Bank läuft alles wie gewohnt. Von Ende September bis Anfangs Mai lebt das Ehepaar fröhlich in Marokko und geniesst Klima, Landschaft, Küche und Menschen.

Wenigstens erlauben uns unsere ach so verehrten Regierungen noch einige steuerfreieTräume!
Kuno
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Re: Rente: Ab ins Ausland und dann?

Beitrag von Kuno »

...aber im Ausland lebt man doch oft auch viel billiger - kommt also mit weniger Rente aus.
Da ist Deutschland konsequent.
Letzte Woche war ja auch der Beschluss vom Bundesverfassungsgericht, der erklaerte, dass Asylbewerber (nicht Asylanten) einen dem Ansatz von "Hartz IV" vergleichbaren Betrag zu bekommen haben. Die haben zwar nie etwas in die Sozialwerke Deutschlands einbezahlt aber sie haben das Recht den gleichen Betrag zu bekommen, wie jeder Deutsche auch.
todo
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Re: Rente: Ab ins Ausland und dann?

Beitrag von todo »

Kuno hat geschrieben: dass Asylbewerber (nicht Asylanten) einen dem Ansatz von "Hartz IV" vergleichbaren Betrag zu bekommen haben. Die haben zwar nie etwas in die Sozialwerke Deutschlands einbezahlt aber sie haben das Recht den gleichen Betrag zu bekommen, wie jeder Deutsche auch.
hallo kuno,

mal zum verständnis:

" hartz IV " heißt richtigerweise " alg2 " und das, wie auch wohngeld, bekommt jeder,
um das existenzminimum abzusichern, ohne in die arbeitslosenversicherung jemals
etwas eingezahlt zu haben. es entspricht der ehemaligen sozialhilfe.

nur für das entsprechend höhere " alg I " bedarf es einer einzahlung in die arbeitslosenversicherung.

gruß
todo
Ralf Kiefer
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Re: Rente: Ab ins Ausland und dann?

Beitrag von Ralf Kiefer »

Kuno hat geschrieben:...aber im Ausland lebt man doch oft auch viel billiger - kommt also mit weniger Rente aus.
Daß das für die Schweiz und einige andere Länder nicht gilt, ist Dir schon klar?
Kuno hat geschrieben: Da ist Deutschland konsequent.
Kein bißchen. Wenn ich eine Versicherung abschließe, und der Versicherungsfall tritt ein, dann kann nicht aufgrund willkürlicher Außenumstände die Versicherung von ihrer Leistung befreit werden. Eigentlich! So was macht aber der deutsche Gesetzgeber seit einigen Jahren ständig. Z.B. Pflegeversicherung: ich bin zwangsweise Versicherungsnehmer bei dieser Versicherung. Sollte ich allerdings später mal beschließen Deutschland den Rücken zu kehren und einen Anspruch auf die Leistung der Pflegeversicherung zu haben, gibt's nichts. Wenn man es Pflegesteuer nennen würde, wäre es begrifflich wenigstens korrekt.

Der deutsche Staat und seine "gewählten" Vertreter haben ein Problem damit, daß nicht jeder die Zustände in Deutschland so toll findet und hier bleiben möchte, also motiviert er die Opfer hierzubleiben. Interessanterweise bezieht die deutsche Obrigkeit dies ausschließlich auf Deutschland und nicht auf EU-Europa, wo wir doch so europäisch sind ;-)

Gruß, Ralf
DetlevC
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Re: Rente: Ab ins Ausland und dann?

Beitrag von DetlevC »

Ich lebe seit knapp 3 Jahren in Spanien und habe keine Kürzungen hinnehmen müssen. Wir haben eine hübsche Wohnung beinahe im Zentrum Valencias (der Strand ist 20 Minuten mit der Tram entfernt) mitten unter Spaniern und auch meine Frau spricht inzwischen recht gut Spanisch. Die Sprache lernen - sehr wichtig! Die Mieten sind deutlich niedriger als in DE, was aber auch mit der Immobilien / Finanzkrise zu tun hat. Die Lebenshaltungskosten sind etwas geringer, als in DE, das hängt weitgehend von Lebensstil ab.

Im Übrigen gilt, was auch in DE oder sonst wo gilt - man soll sich eine Beschäftigung suchen. Wer das nicht schafft, wird sehr schnell alt! Und einen großen Bogen um Ärzte machen, sehr wichtig! Wenn ich höre, was deutsche Ärzte an Rentnern rumschnippeln, wird mir übel.

Kürzlich wurde ich gefragt, wie lange ich noch bleiben werden. Bis zum Ende, habe ich geantwortet.
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Uwe Schmitz
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Re: Rente: Ab ins Ausland und dann?

Beitrag von Uwe Schmitz »

wie merkt denn die obrigkeit, dass ich meinen dauernden aufenthalt nicht mehr in schland habe?
ich behalte eine kleine wohnung hier oder eigentum als gemeldeter wohnsitz (evtl. untervermietet), oder bin einfach bei freunden oder verwandten gemeldet.
kontakt von und nach zu hause geht heute via internet problemlos, bin also über post o.ä. immer informiert und kann zur not auch reagieren. es wird doch nie persönliches erscheinen auf ämtern erwartet, oder?

wo wäre da nun das problem, dass ich vielleicht gerade nicht erkenne?
fragt
uwe
schnorr
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Re: Rente: Ab ins Ausland und dann?

Beitrag von schnorr »

Uwe Schmitz hat geschrieben: ich behalte eine kleine wohnung hier oder eigentum als gemeldeter wohnsitz (evtl. untervermietet), oder bin einfach bei freunden oder verwandten gemeldet.
kontakt von und nach zu hause geht heute via internet problemlos, bin also über post o.ä. immer informiert und kann zur not auch reagieren. es wird doch nie persönliches erscheinen auf ämtern erwartet, oder?
aber uwe, das ist doch illegal :mrgreen:
Viele Grüße
Jörg

meine Reisen unter http://jschnorr.com/
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Uwe Schmitz
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Re: Rente: Ab ins Ausland und dann?

Beitrag von Uwe Schmitz »

hallo jörg,
was ist denn da illegal?
auf meinen langen reisen war ich auch erst bei eltern, später inne WG, noch später in meiner untervermieteten wohnung gemeldet, alles korrekt so!
warum darf's bei renten-auslandsaufenthalt nicht sein?
ich will ja nicht auf nimmer wiedersehen weg...
uwe
Alexander
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Re: Rente: Ab ins Ausland und dann?

Beitrag von Alexander »

Hallo Uwe,

nicht das Reisen, Umziehen, Wohnen im Ausland ist illegal, sondern das Erhalten eines deutschen Wohnsitzes, oder nennen wir es einfach mal "Briefkastenadresse" um den Eindruck zu erwecken, man wohne noch im Inland um die volle Rente ausbezahlt zu bekommen. :mrgreen:

Du darfst dir einfach nicht erschwindeln, was dir eigentlich zusteht, aber was du trotzdem nicht bekommst. :evil:

Grüsse
Alexander
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DetlevC
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Re: Rente: Ab ins Ausland und dann?

Beitrag von DetlevC »

Ich würde das umgekehrt sehen. Wenn ich in DE wohne, mich aber im Ausland "studienhalber" aufhalte, interessiert sich kein Amt dafür. Problematisch wirds nur, wenn man z.B. Sozialhilfe in DE kassiert, auf die man im Ausland keinen Anspruch hat. Die kommen auch nach Hause und zählen die Zahnbürsten. Da gibt es so Experten, die sind in DE gemeldet, bekommen eine kleine Rente, kassieren Sozialhilfe, wohnen tatsächlich in der Türkei.

Der Rentenservice der Post interessiert sich einmal im Jahr dafür, ob man noch lebt, oder ob die Rente ins "Blaue" gezahlt wird.
Barbara4x4
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Registriert: Fr 16. Nov 2007, 13:03

Re: Rente: Ab ins Ausland und dann?

Beitrag von Barbara4x4 »

Illegal ist die "Briefkastenadresse" nicht. Als deutscher Staatsbürger habe ich keinerlei Möglichkeit, im Ausland den 1. Wohnsitz und in D den 2. zu haben - auch wenn ich 364 Tage im Jahr in meinem Palast in Afrika weile und 1 Tag - oder gar keinen - in meinem WG-Zimmer in D.

Solange in D noch ein Koffer steht ist dort auch der 1. Wohnsitz - dazu hatte ich ein längeres Gespräch mit dem Einwohnermeldeamt, da ich unbedingt 1. Wohnsitz im Ausland und 2. in D haben wollte :mrgreen:

Barbara
Martin Topic
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Registriert: Mi 16. Nov 2005, 19:59

Re: Rente: Ab ins Ausland und dann?

Beitrag von Martin Topic »

Hallo!

Also wir haben keine Riester Verträge abgeschlossen,da es bei Umzug ins außereuropäische Ausland dann Abschläge gibt.
Leider habe ich die genauen Infos dazu nicht mehr. Aber wir haben das seinerzeit extra abklären lassen.

Christian
Hallo Christian, da hat der europäische Gerichtshof einen Riegel vorgeschoben!
Wir haben aus diesem Grund damals keinen Riester Vertrag abgeschlossen.
siehe ==> http://www.dir-info.de/finanzen/riester ... erden.html

Allen noch einen schönen Sonntag
lebe jeden Tag bewusst, denn es kann dein letzter sein
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