Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 10.09.2026
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Reduzierung der visumsfreien Aufenthaltsdauer)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Visum)
Aktuelles
Vor Reisen in das Grenzgebiet (20 km zum Grenzverlauf) zu Kambodscha wird gewarnt.
Von Reisen in die Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla (Bezirke Chana, Na Thawi, Thepha und Saba Yoi) im Süden Thailands wird dringend abgeraten.
Reduzierung der visumsfreien Aufenthaltsdauer
Bei visumfreien Einreisen für touristische Aufenthalte ab dem 15. September 2026 wird von den zuständigen thailändischen Behörden eine Aufenthaltsdauer von maximal 30 Tagen gewährt, siehe Einreise und Zoll.
Rechtliche Besonderheiten
Drogen/Alkoholkonsum
Vor Erwerb, Besitz, Konsum, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird dringend gewarnt. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen; für einzelne Delikte sehen die thailändischen Strafgesetze die Todesstrafe vor, die nach mehreren Jahren Aussetzung 2018 erstmals wieder vollstreckt wurde. Die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann weitreichende Folgen haben.
Drogen in Thailand sind zudem regelmäßig mit anderen Substanzen verunreinigt.
Die Regelung zur Einstufung von Cannabis-Produkten wurde im Juni 2025 wieder verschärft, der Verkauf von Cannabis-Produkten ist nunmehr ausschließlich für medizinische Zwecke gestattet. Der Erwerb von Cannabisprodukten ist nur noch mit ärztlichem Rezept erlaubt. Der Konsum in der Öffentlichkeit ist weiterhin illegal.
An wichtigen buddhistischen Feiertagen und oft auch an Wahltagen gilt ein landesweites Verbot für den Verkauf von Alkohol sowie den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit. An bestimmten Orten und Einrichtungen (z.B. Tempel, Krankenhäuser, Ämter und Behörden, Schulen und Bildungseinrichtungen, Tankstellen, Parks) ist der Konsum von Alkohol generell verboten. Verstöße können mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
- Beachten Sie, dass Besitz und Konsum auch geringer Mengen aller Drogenarten in mehreren Staaten Südostasiens streng bestraft wird (teilweise bis hin zur Todesstrafe). Dies gilt auch im Transitbereich der jeweiligen Flughäfen. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Reise- und Sicherheitshinweisen zu dem jeweiligen Land.
Majestätsbeleidigung
Das thailändische Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen können, auch im Internet oder in den Sozialen Medien, als Majestätsbeleidigung mit Haftstrafen bis zu 15 Jahren pro Tat bestraft werden. Der Tatbestand wird weit ausgelegt. Auch Retweets oder das Teilen kritischer Beiträge in den Sozialen Medien über das Königshaus können darunterfallen.
Diebstahl
Der Diebstahl von Gegenständen mit geringem Wert kann mit sehr hohen Haftstrafen geahndet werden. Strafmilderung wird auch dann nicht gewährt, wenn der Diebstahl „zwanghaft“ (Kleptomanie) erfolgt.
Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Prostitution
Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen in Thailand wird hart bestraft und auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Thailand begangen wurde. Auch einvernehmliche sexuelle Handlungen mit unter 18-Jährigen sind nach thailändischem Recht strafbar. Gewissheit über das Alter des Partners oder der Partnerin ist selbst dann schwer zu erlangen, wenn man sich einen Ausweis zeigen lässt, da diese häufig gefälscht sind.
Prostitution ist in Thailand verboten und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. AIDS und andere sexuell übertragbare Krankheiten sind unter Prostituierten in Thailand stark verbreitet.
Zugangsbeschränkungen zu Bars und Diskotheken/Alkoholkonsum
Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr. Jugendlichen, die nach dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der Öffentlichkeit angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme. Der Begriff „Öffentlichkeit“ wird von den Behörden weit ausgelegt und umfasst neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum ist Jugendlichen unter 20 Jahren in der Öffentlichkeit verboten und wird bestraft. Generell ist das Trinken von Alkohol im Inneren eines fahrenden oder parkenden Fahrzeugs verboten; dies gilt für alle Insassen. Siehe auch Drogen/Alkoholkonsum.
Kleidungsvorschriften
Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten und können bestraft werden.
Fotografierverbot
Abgesehen von militärischen Objekten besteht grundsätzlich kein Fotografierverbot. Beim Fotografieren von Menschen ist allerdings - wie überall - ein gewisses Taktgefühl angezeigt.
Drohnen
Bei Verstoß gegen die Registrierungspflicht von Drohnen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 100.000 THB (ca. 2.800 EUR).
Strafverfahren
Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der Verteidigung sind beschränkt und entsprechen oft nicht deutschen rechtsstaatlichen Erwartungen. Mit langer Untersuchungshaft, unzureichender, teurer anwaltlicher Vertretung und harten Haftbedingungen muss gerechnet werden. Jede Verurteilung wegen einer Straftat in Thailand (auch wegen Bagatelldelikten) führt nach Verbüßung der Strafe zur Abschiebung und einem unbefristeten Wiedereinreiseverbot.
Rauchverbot/E-Zigaretten
An einigen Stränden in Pattaya, Bangsaen, Cha-am, Hua Hin, Phuket, Samui, Phang Nga and Songkhla gilt Rauchverbot. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und/oder Geldstrafe bis zu 100.000 THB.
E-Zigaretten sind in Thailand generell verboten: Neben der Einfuhr sind auch der Handel, Besitz und Konsum von E-Zigaretten jeder Art oder sonstigen Verdampfern verboten und können mit einer hohen Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden.
Gefährdung der öffentlichen Ordnung
Die Gefährdung der öffentlichen Ordnung, durch z. B. aggressives, nach thailändischen Maßstäben unsittliches oder der thailändischen Kultur gegenüber respektloses Verhalten, kann mit der Rücknahme des Visums oder des visafreien Aufenthaltsprivilegs, der Abschiebung aus Thailand auf eigene Kosten und einem Wiedereinreiseverbot geahndet werden.
Einreise und Zoll
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte grundsätzlich kein Visum vor der Einreise.
Reisende werden visumspflichtig, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugscheins oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können.
Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt.
Bei Einreisen bis einschließlich 14. September 2026 auf dem Luft-/Landweg ist ein Aufenthalt von maximal 60 Tagen zulässig.
Bei Einreisen ab dem 15. September 2026 wird ein Aufenthalt von maximal 30 Tagen gewährt.
Einreisen ohne Visum auf dem Land- und Seeweg sind auf max. zwei Einreisen pro Kalenderjahr begrenzt. Die mögliche Anzahl der visumsfreien Einreise über internationale Flughäfen ist abhängig vom Reisezweck und wird durch die Einwanderungsbehörde festgelegt.
Wenn Zweifel am Aufenthaltszweck aufkommen – z. B. bei touristischen Aufenthalten von insgesamt mehr als 180 Tagen pro Jahr - kann die Einreise verweigert werden.
Auch wenn bei Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führt die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordert nähere Angaben oder Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft und ausreichende finanzielle Mittel.
Eine einmalige Verlängerung des visumsfreien Aufenthalts um weitere max. 30 Tage für ausschließlich touristische Zwecke ist möglich. Die Visumsverlängerung muss vor Ablauf der zulässigen visumsfreien Aufenthaltsdauer beim zuständigen thailändischen Immigration Bureau beantragt werden.
Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte touristische Visa berechtigen im Regelfall zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tagen.
Visa können grundsätzlich über die Webseite des thailändischen Außenministeriums als
e-Visum beantragt werden. Nähere Informationen zu den einzelnen Visatypen erteilen (in englischer Sprache) die
thailändischen Einwanderungsbehörden.
Überschreitung des zulässigen Aufenthalts
Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand keine Kavaliersdelikte. Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten („Overstay“), riskieren eine Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre.
Für „Overstay“ bis zu längstens 40 Tagen wird zurzeit eine pauschalierte Geldstrafe in Höhe von 500 THB (ca. 14 EUR) je zusätzlichem Aufenthaltstag, maximal 20.000 THB (ca. 570 EUR) erhoben. Kann diese nicht bezahlt werden, folgt ein gerichtliches Verfahren, das im Regelfall zur Verhängung einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe führt. Geldstrafen können auch bei Mittellosigkeit nicht von deutschen Behörden übernommen werden. Bis zur Abschiebung wird in der Regel Abschiebehaft angeordnet. Die Haftbedingungen in der Abschiebehaft sind sehr hart.
Auch wenn bei Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führt die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordert auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft.
Wird bei der Ausreise festgestellt, dass im Pass kein Einreisestempel vorhanden ist, wird der Vorwurf der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthaltes erhoben, was ebenfalls zu Geld- und/oder Haftstrafen und Abschiebung führen kann.
Es sind zahlreiche Betrugsfälle bekannt geworden, in denen Reisenden gefälschte Visa verkauft wurden. Reisende haben in diesen Fällen mit zusätzlichen Strafverfahren wegen des Besitzes gefälschter Dokumente zu rechnen.
- Beantragen Sie die Verlängerung von Visa nur unmittelbar bei den thailändischen Einwanderungsbehörden (Bureau of Immigration), nehmen Sie keine Dienste von Dienstleistern, z. B. Reisebüros oder Hotels, in Anspruch. In Bangkok gibt es für einige Visakategorien die Möglichkeit, die Verlängerung des Visums online über den Dienstleister VFS zu beantragen.
- Reisen Sie nur über offizielle Grenzübergänge ein und achten Sie darauf, einen Einreisestempel in den Pass zu erhalten.
- Beachten Sie, dass es jederzeit kurzfristig zu Schließungen der Landgrenzübergänge kommen kann.