Teilreisewarnung Thailand 10.09.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Teilreisewarnung Thailand 19.12.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 19.12.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Ausgangssperren)


Aktuelles
Vor Reisen in das Grenzgebiet (50 km zum Grenzverlauf) zu Kambodscha, einschließlich der vor der Küste der Provinz Trat liegenden Inseln (Ko Chang, Ko Mak und Ko Kut), wird gewarnt.

Von Reisen in die Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla (Bezirke Chana, Na Thawi, Thepha und Saba Yoi)
im Süden Thailands wird dringend abgeraten.

Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kambodscha

Im Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha kommt es seit Juli 2025 zu andauernden militärischen Auseinandersetzungen mit Toten und Verletzten. Die Intensität der Gefechte hat in den letzten Tagen zugenommen und zusätzliche Grenzregionen erfasst. In allen Provinzen entlang der Grenze zu Kambodscha wurde das Kriegsrecht verhängt und in bestimmten Bezirken der Grenzprovinzen wurden durch die thailändischen Behörden Evakuierungen angeordnet.

Eine weitere Eskalation der militärischen Auseinandersetzungen kann nicht ausgeschlossen werden. Die Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind weiterhin geschlossen.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Machen Sie auch andere deutsche Staatsangehörige auf die Möglichkeit der Registrierung aufmerksam!
Auswärtiges Amt


Mehr dazu siehe u.a. Bangkok Post, Khmer Times, Phnom Pen Post und

Militärische Lage Thailand–Kambodscha
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Teilreisewarnung Thailand 02.01.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 02.01.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Teilreisewarnung; Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kambodscha)
- Sicherheit (Teilreisewarnung)
- Gesundheit (Malaria)


Aktuelles
Vor Reisen in das Grenzgebiet (50 km zum Grenzverlauf) zu Kambodscha wird gewarnt.

Von Reisen in die Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla (Bezirke Chana, Na Thawi, Thepha und Saba Yoi) im Süden Thailands wird dringend abgeraten.

Von nicht notwendigen Reisen auf die Inseln der Provinz Trat (Ko Chang, Ko Mak und Ko Kut) wird abgeraten

Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kambodscha

Im Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha kommt es seit Juli 2025 zu militärischen Auseinandersetzungen mit Toten und Verletzten. Nach Unterzeichnung eines Waffenstillstands am 27. Dezember 2025 haben die Kampfhandlungen stark nachgelassen. Dennoch gilt in allen Provinzen entlang der Grenze zu Kambodscha weiterhin das Kriegsrecht; die in bestimmten Bezirken der Grenzprovinzen durch die thailändischen Behörden angeordneten Evakuierungen bleiben in Kraft.

Die Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind geschlossen. Reisen in die von den Kampfhandlungen betroffenen Provinzen (mit Ausnahme der Inseln Ko Chang, Ko Kut und Ko Mak) sind nicht möglich, entsprechende Kontrollpunkte der thailändischen Sicherheitskräfte wurden eingerichtet.

Eine erneute Eskalation der militärischen Auseinandersetzungen kann nicht ausgeschlossen werden.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
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Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in das Grenzgebiet (50 km zum Grenzverlauf) zu Kambodscha wird gewarnt.

Von Reisen in die Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla (Bezirke Chana, Na Thawi, Thepha und Saba Yoi) im Süden Thailands wird dringend abgeraten.

Von nicht notwendigen Reisen auf die Inseln der Provinz Trat (Ko Chang, Ko Mak und Ko Kut) wird abgeraten.


Gesundheit
Malaria

Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Der Anteil der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) und Mischinfektionen beträgt 2 %, 91 % entfallen auf die Malaria tertiana (Plasmodium vivax) andere Spezies 7 %, auch P. knowlesi (insbesondere auf Little Koh Chang in der Andamanensee). Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich:
  • Mittleres Risiko: Insel Little Koh Chang in der Andamanensee; Gürtel entlang der Grenze zu Myanmar, angrenzend an Gebiete mit hohem Malariarisiko in Myanmar
  • Geringes Risiko: Rest des Landes einschl. Phuket, Koh Samui, Koh Phangan, Koh Phi Phi, Koh Yao Noi, Koh Yao Yai, Koh Lanta und andere Inseln.
  • Schützen Sie sich in der Dämmerung und nachts über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bezüglich der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Auswärtiges Amt


Mehr dazu siehe u.a. Bangkok Post, Khmer Times, Phnom Pen Post und

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Teilreisewarnung Thailand 02.02.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 02.01.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kambodscha)


Aktuelles
Vor Reisen in das Grenzgebiet (50 km zum Grenzverlauf) zu Kambodscha wird gewarnt.

Von Reisen in die Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla (Bezirke Chana, Na Thawi, Thepha und Saba Yoi) im Süden Thailands wird dringend abgeraten.

Von nicht notwendigen Reisen auf die Inseln der Provinz Trat (Ko Chang, Ko Mak und Ko Kut) wird abgeraten.

Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kambodscha

Im Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha kommt es seit Juli 2025 zu militärischen Auseinandersetzungen mit Toten und Verletzten. Nach Unterzeichnung eines Waffenstillstands im Dezember 2025 haben die Kampfhandlungen stark nachgelassen. Dennoch gilt in allen Provinzen entlang der Grenze zu Kambodscha weiterhin das Kriegsrecht.

Die Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind weiterhin geschlossen.

Eine erneute Eskalation der militärischen Auseinandersetzungen kann nicht ausgeschlossen werden.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
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Teilreisewarnung Thailand 06.02.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 06.02.2026

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten: Drogen/Alkoholkonsum)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Siehe Aktuelles.

Am 8. Februar 2026 finden in Thailand Wahlen statt. Siehe auch Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten.

Es kann in allen Landesteilen zu Demonstrationen und anderen Kundgebungen kommen. Gewaltsame Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften sind nicht auszuschließen. In den Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teilen von Songkhla im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia kann es zu Auseinandersetzungen und Anschlägen kommen. Hier gilt das Notstandsrecht.
Die Meinungsfreiheit ist eingeschränkt. Kritik am König und dem thailändischen Königshaus kann als Majestätsbeleidigung strafrechtlich verfolgt werden, insbesondere, wenn sie unter Nutzung elektronischer Medien geäußert wird.
  • Seien Sie sich des strengen Majestätsbeleidigungsgesetzes in Thailand bewusst, siehe Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten
Drogen/Alkoholkonsum

Vor Erwerb, Besitz, Konsum, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird dringend gewarnt. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen; für einzelne Delikte sehen die thailändischen Strafgesetze die Todesstrafe vor, die nach mehreren Jahren Aussetzung 2018 erstmals wieder vollstreckt wurde. Die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann weitreichende Folgen haben.

Drogen in Thailand sind zudem regelmäßig mit anderen Substanzen verunreinigt.

Die Regelung zur Einstufung von Cannabis-Produkten wurde im Juni 2025 wieder verschärft, der Verkauf von Cannabis-Produkten ist nunmehr ausschließlich für medizinische Zwecke gestattet. Der Erwerb von Cannabisprodukten ist nur noch mit ärztlichem Rezept erlaubt. Der Konsum in der Öffentlichkeit ist weiterhin illegal.

An wichtigen buddhistischen Feiertagen und oft auch an Wahltagen gilt ein landesweites Verbot für den Verkauf von Alkohol sowie den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit. An bestimmten Orten und Einrichtungen (z.B. Tempel, Krankenhäuser, Ämter und Behörden, Schulen und Bildungseinrichtungen, Tankstellen, Parks) ist der Konsum von Alkohol generell verboten. Verstöße können mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
  • Beachten Sie, dass Besitz und Konsum auch geringer Mengen aller Drogenarten in mehreren Staaten Südostasiens streng bestraft wird (teilweise bis hin zur Todesstrafe). Dies gilt auch im Transitbereich der jeweiligen Flughäfen. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Reise- und Sicherheitshinweisen zu dem jeweiligen Land.
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Teilreisewarnung Thailand 10.03.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 10.03.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Aktuelle Einschränkungen im Flugverkehr)


Aktuelles
Aktuelle Einschränkungen im Flugverkehr

Thailand ist nicht direkt von der Krise im Nahen und Mittleren Osten betroffen. Dennoch wirken sich Luftraumsperrungen und der eingeschränkte Flugbetrieb (vor allem an den großen Drehkreuzen in den Golfstaaten) direkt auf Flugverbindungen von und nach Thailand aus. Es werden allerdings in Thailand weiterhin kommerzielle Flugverbindungen auch nach Europa angeboten.

Die Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten bleibt volatil. Daher können auch weitergehende und längerfristige Einschränkungen des Flugverkehrs nicht ausgeschlossen werden.
  • Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten oder stornierten Flügen Ihren Reiseveranstalter oder Ihre Fluggesellschaft und informieren Sie sich zu alternativen Ausreisemöglichkeiten.
  • Ziehen Sie auch Verbindungen in Betracht, die einen oder mehrere Umstiege erfordern. Informieren Sie sich in den Reise- und Sicherheitshinweisen zu den jeweiligen Transitbedingungen.
  • Sollten Sie eine Reiseverbindung über Flughäfen im Nahen und Mittleren Osten nutzen wollen, informieren Sie sich vorab in den jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweisen - für zahlreiche Staaten in der betroffenen Region gilt aktuell eine Reisewarnung.
  • Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, ELEFAND, einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren.
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Teilreisewarnung Thailand 18.03.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 18.03.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Aktuelle Einschränkungen im Flugverkehr)
- Einreise und Zoll (Anmerkungen: Nachweis finanzieller Mittel für den Aufenthalt)


Aktuelles
Aktuelle Einschränkungen im Flugverkehr

Thailand ist nicht direkt von der Krise im Nahen und Mittleren Osten betroffen. Dennoch wirken sich Luftraumsperrungen und der eingeschränkte Flugbetrieb (vor allem an den großen Drehkreuzen in den Golfstaaten) direkt auf Flugverbindungen von und nach Thailand aus. Es werden allerdings in Thailand weiterhin kommerzielle Flugverbindungen auch nach Europa angeboten.

Die Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten bleibt volatil. Daher können auch weitergehende und längerfristige Einschränkungen des Flugverkehrs nicht ausgeschlossen werden.
  • Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten oder stornierten Flügen Ihren Reiseveranstalter oder Ihre Fluggesellschaft und informieren Sie sich zu alternativen Ausreisemöglichkeiten.
  • Ziehen Sie auch Verbindungen in Betracht, die einen oder mehrere Umstiege erfordern. Informieren Sie sich in den Reise- und Sicherheitshinweisen zu den jeweiligen Transitbedingungen, vor allem bei Umsteigeverbindungen die eine Einreise mit Visum im Transitland erfordern.
  • Sollten Sie eine Reiseverbindung über Flughäfen im Nahen und Mittleren Osten nutzen wollen, informieren Sie sich vorab in den jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweisen - für zahlreiche Staaten in der betroffenen Region gilt aktuell eine Reisewarnung.
  • Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, ELEFAND, einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren.
Einreise und Zoll
Anmerkungen
Nachweis finanzieller Mittel für den Aufenthalt

Einreisende ohne Visum oder mit Touristenvisum müssen mindestens 20.000 THB (ca. 550 EUR) bzw. als Familie mindestens 40.000 THB (ca. 1100 EUR) - oder den jeweils entsprechenden Betrag in einer anderen Währung (z.B. EUR oder USD) - bei Einreise in bar nachweisen können. Es kommt gelegentlich zu stichprobenartigen Kontrollen, vor allem bei Reisenden, die häufig als Touristen einreisen oder länger bleiben.
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Teilreisewarnung Thailand 21.04.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 21.04.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kambodscha)
- Sicherheit (Teilreisewarnung)


Aktuelles
Vor Reisen in das Grenzgebiet (20 km zum Grenzverlauf) zu Kambodscha wird gewarnt.

Von Reisen in die Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla (Bezirke Chana, Na Thawi, Thepha und Saba Yoi) im Süden Thailands wird dringend abgeraten.

Sicherheitslage im Grenzgebiet zu Kambodscha

Im Grenzgebiet zwischen Thailand und Kambodscha kam es seit Juli 2025 zu militärischen Auseinandersetzungen mit Toten und Verletzten. Ende Dezember 2025 wurde ein Waffenstillstand vereinbart.

Die Sicherheitslage in der Grenzregion bleibt jedoch angespannt und unübersichtlich. Es kann jederzeit zu einer erneuten Eskalation oder Lageänderung kommen. Sämtliche Grenzübergänge zwischen Thailand und Kambodscha sind weiterhin geschlossen. In der unmittelbaren Grenzregion können unter anderem nicht geräumte Kampfmittel und Minenfelder eine zusätzliche Gefahr darstellen.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Informieren Sie sich in den lokalen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Machen Sie auch andere deutsche Staatsangehörige auf die Möglichkeit der Registrierung aufmerksam!
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Teilreisewarnung Thailand 10.09.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Thailand
Stand 10.09.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Reduzierung der visumsfreien Aufenthaltsdauer)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Visum)


Aktuelles
Vor Reisen in das Grenzgebiet (20 km zum Grenzverlauf) zu Kambodscha wird gewarnt.

Von Reisen in die Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla (Bezirke Chana, Na Thawi, Thepha und Saba Yoi) im Süden Thailands wird dringend abgeraten.

Reduzierung der visumsfreien Aufenthaltsdauer

Bei visumfreien Einreisen für touristische Aufenthalte ab dem 15. September 2026 wird von den zuständigen thailändischen Behörden eine Aufenthaltsdauer von maximal 30 Tagen gewährt, siehe Einreise und Zoll.

Rechtliche Besonderheiten
Drogen/Alkoholkonsum

Vor Erwerb, Besitz, Konsum, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird dringend gewarnt. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen; für einzelne Delikte sehen die thailändischen Strafgesetze die Todesstrafe vor, die nach mehreren Jahren Aussetzung 2018 erstmals wieder vollstreckt wurde. Die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann weitreichende Folgen haben.

Drogen in Thailand sind zudem regelmäßig mit anderen Substanzen verunreinigt.

Die Regelung zur Einstufung von Cannabis-Produkten wurde im Juni 2025 wieder verschärft, der Verkauf von Cannabis-Produkten ist nunmehr ausschließlich für medizinische Zwecke gestattet. Der Erwerb von Cannabisprodukten ist nur noch mit ärztlichem Rezept erlaubt. Der Konsum in der Öffentlichkeit ist weiterhin illegal.

An wichtigen buddhistischen Feiertagen und oft auch an Wahltagen gilt ein landesweites Verbot für den Verkauf von Alkohol sowie den Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit. An bestimmten Orten und Einrichtungen (z.B. Tempel, Krankenhäuser, Ämter und Behörden, Schulen und Bildungseinrichtungen, Tankstellen, Parks) ist der Konsum von Alkohol generell verboten. Verstöße können mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
  • Beachten Sie, dass Besitz und Konsum auch geringer Mengen aller Drogenarten in mehreren Staaten Südostasiens streng bestraft wird (teilweise bis hin zur Todesstrafe). Dies gilt auch im Transitbereich der jeweiligen Flughäfen. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Reise- und Sicherheitshinweisen zu dem jeweiligen Land.
Majestätsbeleidigung
Das thailändische Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen können, auch im Internet oder in den Sozialen Medien, als Majestätsbeleidigung mit Haftstrafen bis zu 15 Jahren pro Tat bestraft werden. Der Tatbestand wird weit ausgelegt. Auch Retweets oder das Teilen kritischer Beiträge in den Sozialen Medien über das Königshaus können darunterfallen.

Diebstahl
Der Diebstahl von Gegenständen mit geringem Wert kann mit sehr hohen Haftstrafen geahndet werden. Strafmilderung wird auch dann nicht gewährt, wenn der Diebstahl „zwanghaft“ (Kleptomanie) erfolgt.

Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Prostitution
Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen in Thailand wird hart bestraft und auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Thailand begangen wurde. Auch einvernehmliche sexuelle Handlungen mit unter 18-Jährigen sind nach thailändischem Recht strafbar. Gewissheit über das Alter des Partners oder der Partnerin ist selbst dann schwer zu erlangen, wenn man sich einen Ausweis zeigen lässt, da diese häufig gefälscht sind.

Prostitution ist in Thailand verboten und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. AIDS und andere sexuell übertragbare Krankheiten sind unter Prostituierten in Thailand stark verbreitet.

Zugangsbeschränkungen zu Bars und Diskotheken/Alkoholkonsum
Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22 Uhr. Jugendlichen, die nach dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der Öffentlichkeit angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme. Der Begriff „Öffentlichkeit“ wird von den Behörden weit ausgelegt und umfasst neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum ist Jugendlichen unter 20 Jahren in der Öffentlichkeit verboten und wird bestraft. Generell ist das Trinken von Alkohol im Inneren eines fahrenden oder parkenden Fahrzeugs verboten; dies gilt für alle Insassen. Siehe auch Drogen/Alkoholkonsum.

Kleidungsvorschriften
Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten und können bestraft werden.

Fotografierverbot
Abgesehen von militärischen Objekten besteht grundsätzlich kein Fotografierverbot. Beim Fotografieren von Menschen ist allerdings - wie überall - ein gewisses Taktgefühl angezeigt.

Drohnen
Bei Verstoß gegen die Registrierungspflicht von Drohnen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe von bis zu 100.000 THB (ca. 2.800 EUR).

Strafverfahren
Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der Verteidigung sind beschränkt und entsprechen oft nicht deutschen rechtsstaatlichen Erwartungen. Mit langer Untersuchungshaft, unzureichender, teurer anwaltlicher Vertretung und harten Haftbedingungen muss gerechnet werden. Jede Verurteilung wegen einer Straftat in Thailand (auch wegen Bagatelldelikten) führt nach Verbüßung der Strafe zur Abschiebung und einem unbefristeten Wiedereinreiseverbot.

Rauchverbot/E-Zigaretten
An einigen Stränden in Pattaya, Bangsaen, Cha-am, Hua Hin, Phuket, Samui, Phang Nga and Songkhla gilt Rauchverbot. Bei Verstößen gegen das Rauchverbot droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr und/oder Geldstrafe bis zu 100.000 THB.
E-Zigaretten sind in Thailand generell verboten: Neben der Einfuhr sind auch der Handel, Besitz und Konsum von E-Zigaretten jeder Art oder sonstigen Verdampfern verboten und können mit einer hohen Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden.

Gefährdung der öffentlichen Ordnung
Die Gefährdung der öffentlichen Ordnung, durch z. B. aggressives, nach thailändischen Maßstäben unsittliches oder der thailändischen Kultur gegenüber respektloses Verhalten, kann mit der Rücknahme des Visums oder des visafreien Aufenthaltsprivilegs, der Abschiebung aus Thailand auf eigene Kosten und einem Wiedereinreiseverbot geahndet werden.

Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte grundsätzlich kein Visum vor der Einreise.
Reisende werden visumspflichtig, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugscheins oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können.
Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt.
Bei Einreisen bis einschließlich 14. September 2026 auf dem Luft-/Landweg ist ein Aufenthalt von maximal 60 Tagen zulässig.
Bei Einreisen ab dem 15. September 2026 wird ein Aufenthalt von maximal 30 Tagen gewährt.
Einreisen ohne Visum auf dem Land- und Seeweg sind auf max. zwei Einreisen pro Kalenderjahr begrenzt. Die mögliche Anzahl der visumsfreien Einreise über internationale Flughäfen ist abhängig vom Reisezweck und wird durch die Einwanderungsbehörde festgelegt.
Wenn Zweifel am Aufenthaltszweck aufkommen – z. B. bei touristischen Aufenthalten von insgesamt mehr als 180 Tagen pro Jahr - kann die Einreise verweigert werden.

Auch wenn bei Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führt die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordert nähere Angaben oder Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft und ausreichende finanzielle Mittel.

Eine einmalige Verlängerung des visumsfreien Aufenthalts um weitere max. 30 Tage für ausschließlich touristische Zwecke ist möglich. Die Visumsverlängerung muss vor Ablauf der zulässigen visumsfreien Aufenthaltsdauer beim zuständigen thailändischen Immigration Bureau beantragt werden.

Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte touristische Visa berechtigen im Regelfall zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tagen.

Visa können grundsätzlich über die Webseite des thailändischen Außenministeriums als e-Visum beantragt werden. Nähere Informationen zu den einzelnen Visatypen erteilen (in englischer Sprache) die thailändischen Einwanderungsbehörden.

Überschreitung des zulässigen Aufenthalts
Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand keine Kavaliersdelikte. Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten („Overstay“), riskieren eine Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre.
Für „Overstay“ bis zu längstens 40 Tagen wird zurzeit eine pauschalierte Geldstrafe in Höhe von 500 THB (ca. 14 EUR) je zusätzlichem Aufenthaltstag, maximal 20.000 THB (ca. 570 EUR) erhoben. Kann diese nicht bezahlt werden, folgt ein gerichtliches Verfahren, das im Regelfall zur Verhängung einer Geldstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe führt. Geldstrafen können auch bei Mittellosigkeit nicht von deutschen Behörden übernommen werden. Bis zur Abschiebung wird in der Regel Abschiebehaft angeordnet. Die Haftbedingungen in der Abschiebehaft sind sehr hart.

Auch wenn bei Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führt die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordert auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft.

Wird bei der Ausreise festgestellt, dass im Pass kein Einreisestempel vorhanden ist, wird der Vorwurf der illegalen Einreise und des illegalen Aufenthaltes erhoben, was ebenfalls zu Geld- und/oder Haftstrafen und Abschiebung führen kann.

Es sind zahlreiche Betrugsfälle bekannt geworden, in denen Reisenden gefälschte Visa verkauft wurden. Reisende haben in diesen Fällen mit zusätzlichen Strafverfahren wegen des Besitzes gefälschter Dokumente zu rechnen.
  • Beantragen Sie die Verlängerung von Visa nur unmittelbar bei den thailändischen Einwanderungsbehörden (Bureau of Immigration), nehmen Sie keine Dienste von Dienstleistern, z. B. Reisebüros oder Hotels, in Anspruch. In Bangkok gibt es für einige Visakategorien die Möglichkeit, die Verlängerung des Visums online über den Dienstleister VFS zu beantragen.
  • Reisen Sie nur über offizielle Grenzübergänge ein und achten Sie darauf, einen Einreisestempel in den Pass zu erhalten.
  • Beachten Sie, dass es jederzeit kurzfristig zu Schließungen der Landgrenzübergänge kommen kann.
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