Teilreisewarnung Nigeria 02.06.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Teilreisewarnung Nigeria 29.03.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nigeria
Stand 29.03.2021

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (H5N1, Affenpocken)


Gesundheit
Vogelgrippe (H5N1)

In Kanu und Plateau State wird von einem lokalen Vogelgrippeausbruch in Geflügelfarmen berichtet. Menschliche Fälle wurden ebenfalls bestätigt.

In Gebieten mit hoch pathogener aviärer Influenza (HPAI) bei Geflügel oder Erkrankungen von aviärer Influenza bei Menschen sollte man derzeit:
  • keine Tier- und Geflügelmärkte besuchen,
  • Geflügelfleisch und Eier immer ganz gar kochen,
  • Hände nach der Zubereitung von Geflügel sehr gründlich waschen.
Affenpocken (Monkey pox)
Der Ausbruch mit Affenpocken 2017-18 ist beendet. Diese Erkrankung bleibt aber weiterhin endemisch in Nigeria. Die Infektion findet über die Atemwege als Tröpfcheninfektion (Kontakt mit Speichel oder abgesonderten Sekreten von infizierten Affen), verletzte Haut (Bisse) oder Verzehr von infiziertem Affenfleisch statt. Sehr selten wurde auch über Übertragungen von Mensch zu Mensch berichtet. Die Infektionsrate ist gering. Es gibt keine Impfung. Ein Risiko besteht nur für Menschen, die direkten Kontakt mit infizierten Affen haben wie z.B. Tierärzte, Veterinär-Personal, Jäger und Fleischhändler.
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Teilreisewarnung Nigeria 05.05.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nigeria
Stand 08.06.2021

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Teilreisewarnung/Abraten für Cross Rivers State; Innenpolitische Lage, Kriminalität)


Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in den gesamten Bundesstaat Borno einschließlich der Hauptstadt Maiduguri, auch auf dem Luftweg, wird gewarnt.

Vor Überland-Reisen (auf dem Landweg)
  • in die nördlichen Bundesstaaten, Yobe, Sokoto, Katsina, Zamfara und Jigawa,
  • in den nördlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (nördlich des Benue-Flusses)
wird gewarnt.

Von Reisen in die folgenden Bundesstaaten
  • Zentral- und Nord-Nigeria: Kaduna, Kano, Taraba und den südlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (sofern nicht auf dem direkten Luftweg),
  • Südnigeria: Ogun, Ondo, Ekiti, Edo, Delta, Bayelsa, Rivers, Imo, Anambra, Enugu, Abia, Ebonyi, Akwa Ibom und Cross Rivers State (sofern nicht auf dem direkten Luftweg),
  • die vorgelagerten Küstengewässer, Golf von Guinea, Nigerdelta, Bucht von Benin und Bucht von Bonny
wird dringend abgeraten.

Von Überland-Reisen in alle übrigen Landesteile Nigerias wird abgeraten. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sind unbedingt zu vermeiden.

Innenpolitische Lage
In Nigeria können in allen Regionen unvorhersehbare lokale Konflikte aufbrechen. Ursachen und Anlässe der Konflikte können politischer, wirtschaftlicher, religiöser, gesellschaftlicher und/oder ethnischer Art sein.

Insbesondere die Bundesstaaten Zamfara, westl. Taraba, der östl. Teil von Nassarawa, das nördliche Sokoto und die Bundesstaaten Plateau, Kaduna, Benue, Niger, Kebbi sind derzeit von bewaffneten Auseinandersetzungen/innerethnischen Konflikten zwischen nomadisierenden Viehzüchtern und sesshaften Farmern sowie organisierten kriminellen Banden betroffen.

In den südöstlichen und südlichen Bundesstaaten Imo, Rivers, Anambra, Enugu, Ebonyi und Akwa-Ibom kommt es derzeit gehäuft zu bewaffneten Angriffen auf Institutionen staatlicher Sicherheitskräfte.

Landesweit finden häufig Straßenkontrollen durch Checkpoints und einschränkende Maßnahmen der Sicherheitskräfte statt. In einzelnen Bundesstaaten werden auch kurzfristig (nächtliche) Ausgangssperren verhängt.

Demonstrationen und Proteste sind insbesondere in Abuja und Lagos, aber auch anderen großen Städten möglich und können zu gewalttätigen Auseinandersetzungen führen. Im Juli/August 2019 und im Oktober 2020 forderten diese in Abuja, Lagos und anderen Städten zahlreiche Todesopfer.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und befolgen Sie unbedingt regionale Ausgangssperren.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate in Nigeria ist sehr hoch, die allgemeine Sicherheitslage hat sich in den vergangenen Jahren laufend verschlechtert. In weiten Teilen des Landes bestehen insbesondere bei Reisen auf dem Landweg unkalkulierbare Risiken für Leib und Leben durch Bedrohung, Erpressung, Raub, Entführung und Mord. Häufig werden kriminelle Akte durch „falsche Uniformierte“ verübt, d.h. Kriminelle, die sich als Polizisten, Soldaten ausgeben.

In der Wirtschaftsmetropole Lagos kommt es immer wieder zu bewaffneten Überfällen, auch in den von Ausländern bevorzugten Stadtgebieten Victoria Island, Ikoyi, Lekki und Ikeja. Kriminelle Vorfälle wie Hauseinbrüche und –überfälle werden auch in Abuja und anderen großen Städten des Landes verzeichnet.

Das Risiko von Entführungen ist in den Bundesstaaten Borno, Yobe, Sokoto, Katsina, Zamfara, Jigawa und im nördlichen Teil des Bundesstaats Adamawa sehr hoch, in den übrigen Bundesstaaten ist das Entführungsrisiko hoch.

Bei Überlandfahrten und auf den Strecken zwischen Flughäfen und Innenstädten muss auch bei Tag mit gewaltsamen Überfällen gerechnet werden. Auch auf den langen Verbindungsstraßen zwischen den internationalen Flughäfen und den Innenstädten von Lagos, Abuja und Port Harcourt wurden Reisende wiederholt überfallen.

Im gesamten Golf von Guinea besteht die Gefahr von Piraterie. Es gibt Bandenunwesen und Überfälle auf Küstenorte, Fischkutter, Öltanker oder Ölplattformen mit Geiselnahmen. Hiervon sind auch die Flussgebiete der Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers, Akwa Ibom und Cross Rivers State betroffen.

Zum sogenannten Vorauszahlungsbetrug (Scam) bieten die deutschen Vertretungen in Nigeria ausführliche Informationen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Schützen Sie Barmittel, Fotoausrüstung und andere Wertgegenstände vor Blicken Dritter.
  • Verzichten Sie vor allem auf öffentlichen Plätzen/Märken auf das Tragen von Schmuck, wertvollen Uhren u.ä. .
  • Benutzen Sie nur registrierte Taxis oder Hotelfahrzeuge.
  • Vermeiden Sie Nachtfahrten. Bei unvermeidbaren Nachtfahrten nutzen Sie stets ein gut gesichertes oder noch besser gepanzertes Fahrzeug und eine bewaffnete Eskorte (z.B. Mobile Polizei; MoPol)
  • Prüfen Sie bei unausweichlichen Reisen auf dem Landweg die Sicherheitslage auf der geplanten Route sorgfältig und führen Sie sie möglichst mit einer bewaffneten Eskorte (z.B. MoPol) durch.
  • Leisten Sie keinen Widerstand im Fall eines bewaffneten Raubüberfalls und geben Wertgegenstände heraus.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch und leisten Sie ohne sorgfältige Prüfung keine Zahlungen/Überweisungen.
  • Führen Sie keine Reisen nach Nigeria aufgrund von zweifelhaften Geschäfts- und sonstigen Kontakten wie insbesondere Internetbekanntschaften durch.
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Teilreisewarnung Nigeria 08.06.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nigeria
Stand 08.06.2021

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus, Innenpolitische Lage)


Sicherheit
Terrorismus

In den nordöstlichen Landesteilen werden fortlaufend terroristische Gewaltakte, wie z.B. Angriffe und Sprengstoffanschläge von militanten Gruppen auf die Zivilgesellschaft, Sicherheitskräfte, Märkte, Schulen, Kirchen und Moscheen verübt. Auch Angriffe auf dort tätige humanitäre Hilfsorganisationen waren zu verzeichnen. Am 23. Februar 2021 fand ein schwerer Sprengstoffanschlag in Maiduguri, der Hauptstadt des Bundesstaats Borno, statt. Der Führer der Terrorgruppe Boko Haram Abubakar Shekau soll bei Auseinandersetzungen mit der konkurrierenden Terrorgruppe ISWAP am 19. Mai 2021 ums Leben gekommen sein.

In den nördlichen bzw. nordwestlichen Bundesstaaten, insbesondere im Grenzgebiet zu Niger, kommt es verstärkt zu Entführungen und schweren Gewaltakten, deren Urheberschaft nicht eindeutig ist, die aber unter Umständen ebenfalls terroristischen Gruppen zuzuschreiben sind.

In der Hauptstadt Abuja erfolgte zuletzt im Juli 2018 ein terroristischer Angriff auf Polizisten, der Todesopfer forderte. Die Gefahr von weiteren Anschlägen, auch in anderen Metropolen Nigerias, besteht fort.

Belebte Orte wie Märkte, Moscheen, Kirchen, Hotels, Einkaufszentren und Verkehrsknotenpunkte wie Busbahnhöfe und große Taxistände, die nicht über verlässliche Sicherheitsvorkehrungen verfügen, bieten ein erhöhtes Risiko für Anschläge.

Das Risiko von terroristisch oder kriminell motivierten Entführungen ist hoch, in den Bundesstaaten Borno, Yobe, Sokoto, Katsina, Zamfara, Jigawa und im nördlichen Teil des Bundesstaats Adamawa besteht ein sehr hohes Entführungsrisiko.
  • Führen Sie Reisen im Land möglichst nicht auf dem Landweg durch und vermeiden Sie unbedingt Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Prüfen Sie bei unausweichlichen Reisen auf dem Landweg vor und während der Reise die Sicherheitslage auf der geplanten Route sorgfältig und führen Sie sie mit einer bewaffneten Eskorte (z.B. Mobile Polizei, MoPol) durch.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen und beim Besuch öffentlicher bzw. öffentlich zugänglicher Einrichtungen und Plätze besonders aufmerksam und meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In Nigeria können in allen Regionen unvorhersehbare lokale Konflikte aufbrechen. Ursachen und Anlässe der Konflikte können politischer, wirtschaftlicher, religiöser, gesellschaftlicher und/oder ethnischer Art sein.

Insbesondere die Bundesstaaten Zamfara, westl. Taraba, der östl. Teil von Nassarawa, das nördliche Sokoto und die Bundesstaaten Plateau, Kaduna, Benue, Niger, Kebbi sind derzeit von bewaffneten Auseinandersetzungen/innerethnischen Konflikten zwischen nomadisierenden Viehzüchtern und sesshaften Farmern sowie organisierten kriminellen Banden betroffen.

In den südöstlichen und südlichen Bundesstaaten Imo, Rivers, Anambra, Enugu, Ebonyi und Akwa-Ibom kommt es derzeit gehäuft zu bewaffneten Angriffen auf Institutionen staatlicher Sicherheitskräfte. Die nigerianische Polizei hat nach einem erheblichen Anstieg von Sicherheitsvorfällen am 19. Mai 2021 die „Operation Restore Peace“ in diesen Bundesstaaten begonnen. Dies kann lokal zu einer höheren polizeilichen Präsenz führen.

Landesweit finden häufig Straßenkontrollen durch Checkpoints und einschränkende Maßnahmen der Sicherheitskräfte statt. In einzelnen Bundesstaaten werden auch kurzfristig (nächtliche) Ausgangssperren verhängt. Demonstrationen und Proteste sind insbesondere in Abuja und Lagos, aber auch anderen großen Städten möglich und können zu gewalttätigen Auseinandersetzungen führen. Im Juli/August 2019 und im Oktober 2020 forderten diese in Abuja, Lagos und anderen Städten zahlreiche Todesopfer.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und befolgen Sie unbedingt regionale Ausgangssperren.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
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Teilreisewarnung Nigeria 21.02.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nigeria
Stand 21.02.2022

Letzte Änderungen:
- Gesundheit – Aktuelles (Lassa Fieber)
- Gesundheit (ganzer Abschnitt Impfschutz)


Gesundheit
Lassa-Fieber

Lassa Fieber ist in Nigeria endemisch. Die höchsten Erkrankungszahlen treten wiederkehrend in der Trockenzeit von Dezember bis April auf. Der überwiegende Anteil der Erkrankungsfälle (82%) treten in den Regionen Ondo, Edo und Bauchi auf.

Betroffen ist von diesem, Blutungen verursachenden Fieber, meistens die Landbevölkerung.

Mit Einzelfällen und lokal begrenzten Ausbrüchen muss auch in den folgenden Regionen gerechnet werden: Benue, Ebonyi, Oyo, Taraba, Kogi, Enugu, Kaduna, Cross River, Delta, Katsina, Plateau.

Die Virusinfektion wird durch Kontakt mit Ausscheidungen von infizierten Nagetieren, einer bestimmten Spezies von Feldratten, übertragen. Dies geschieht hauptsächlich durch zerstäubten Rattenurin im Bereich der Rattenbiotope, über die verletzte Haut, die intakte Schleimhaut oder als Aerosol über die Atemwege. Eine Ansteckung kann auch über die Nahrungszubereitung und durch kontaminierte Nahrungsmittel (Bushmeat) erfolgen. Ratten werden von der lokalen Bevölkerung gegessen.

Erkrankte Personen sind über alle Körperflüssigkeiten, wie Rachensekret, Speichel, Urin, Blut und Sperma, infektiös. Bei engem Krankenkontakt ist eine Ansteckung auch auf aerogenem Wege möglich, weshalb Erkrankte in Spezialeinheiten von Krankenhäusern isoliert werden sollen. Der größte Teil der Infektionen verläuft jedoch ohne klinische Symptome, also asymptomatisch.

Eine Behandlung kann, in der frühen Phase der Erkrankung, mit speziellen antiviralen, lokal aber meist nicht verfügbaren Medikamenten erfolgen. Eine Impfung existiert nicht.
  • Seien Sie bei Reisen unter einfachen Bedingungen in den Ausbruchsgebieten vorsichtig.
  • Vermeiden Sie den Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.
  • Meiden Sie insbesondere den Kontakt zu medizinischen Einrichtungen und achten Sie besonders auf Unterkunfts- und Nahrungsmittelhygiene.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Allgemeiner Impfschutz
  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über 4 Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Merkblatt Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als 4 Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen. Aufgrund der immer wiederkehrenden Masernausbrüche sollte auf einen Schutz auch bei Erwachsenen geachtet werden.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen .
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Während der Trockenzeit (Dezember–April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ regelmäßig zu Meningitis-Epidemien (s.u). Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert.
Eine tetravalente Meningokokken-Impfung kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein. Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken.

Bei Einreise aus afrikanischen Staaten auf dem Landweg kann es vorkommen, dass auch der Nachweis einer Impfung gegen Cholera oder Meningokokken-Krankheit verlangt wird. Die eventuelle Forderung des Nachweises einer Impfung gegen Meningokokken oder Cholera bei Einreise aus Europa sollte mit Nachdruck zurückgewiesen werden.

Gelbfieber
Bei Einreise nach Nigeria ist für alle Personen ab ≥ 9 Monaten der Nachweis einer Gelbfieberimpfung notwendig. Die Impfung ist auch medizinisch sinnvoll, da Nigeria Gelbfieberübertragungsgebiet ist.

Sofern die Gelbfieberimpfung in einem gültigen internationalen Impfausweis dokumentiert ist, der nicht in Nigeria ausgestellt wurde, wird keine erneute Impfung oder der Erwerb einer elektronischen Gelbfieberkarte (e-Yellow Card) für deutsche Staatsangehörige gefordert.

Nigerianische Staatsangehörige, die in Nigeria geimpft wurden und zurückreisen wollen, müssen eine e-Yellow Card vorweisen.
  • Bitte beachten Sie dazu vor Abreise die Informationen der nigerianischen Botschaft in Berlin beachten.
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Teilreisewarnung Nigeria 15.07.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nigeria
Stand 15.07.2022

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Aktuelles: Lassa-Fieber, Affenpocken; Impfschutz; Cholera; Meningokokken-Krankheit; Medizinische Versorgung)


Gesundheit
Lassa-Fieber

Lassa-Fieber ist eine virale Erkrankung, die in Nigeria endemisch ist. Die höchsten Erkrankungszahlen treten wiederkehrend in der Trockenzeit von Dezember bis April auf. Der überwiegende Anteil der Erkrankungsfälle (82%) treten in den Regionen Ondo, Edo und Bauchi auf. Mit Einzelfällen und lokal begrenzten Ausbrüchen muss auch in den folgenden Regionen gerechnet werden: Benue, Ebonyi, Oyo, Taraba, Kogi, Enugu, Kaduna, Cross River, Delta, Katsina und Plateau.

Menschen stecken sich i.d.R. durch Kontakt mit Ausscheidungen von infizierten Ratten an. Der Großteil der Infektionen verläuft asymptomatisch. Ein schwerer Verlauf kann jedoch von einer Blutungsneigung bis hin zu Schock und Multiorganversagen führen. Die Sterblichkeit liegt bei schweren Verläufen bei 15%. Eine frühe Diagnose und Therapie sind essentiell. Eine Impfung existiert nicht, siehe Merkblatt Lassa-Fieber.
  • Vermeiden Sie den Kontakt zu Ratten, verzehren Sie kein „bush meat“ und achten Sie auf eine effiziente Unterkunfts- und Nahrungsmittelhygiene.
  • Seien Sie bei Reisen unter einfachen Bedingungen in den Ausbruchsgebieten vorsichtig.
  • Vermeiden Sie den Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.
  • Meiden Sie insbesondere den Kontakt zu medizinischen Einrichtungen und achten Sie besonders auf Unterkunfts- und Nahrungsmittelhygiene.
Affenpocken (Monkey pox)
In Teilen Westafrikas, so auch in Nigeria, ist das Affenpocken-Virus endemisch. Infektionen kommen immer wieder vor. In jüngster Zeit wurden vermehrt Fälle von Affenpocken außerhalb der bekannten Endemiegebiete gemeldet.

Reisende sollten den Kontakt mit erkrankten Menschen meiden. Die Erkrankung wird über Nagetiere, Affen und Schimpansen sowohl Tierprodukte und Materialien wie kontaminierte Kleidung oder Bettzeug übertragen.

Der Krankheitsverlauf ist meist mild und in der Regel selbstlimitierend. Eine Impfung wird aktuell nur für Risikopatienten und Kontaktpersonen angeboten und ist nicht allgemein verfügbar.
  • Suchen Sie einen Arzt auf, wenn Sie Fieber, Schüttelfrost, neu geschwollene Lymphknoten und/oder einen neuen Hautausschlag entwickeln, und vermeiden Sie den Kontakt mit Anderen.
  • Rufen Sie, wenn möglich, vorher an, bevor Sie eine medizinische Einrichtung aufsuchen.
  • Für weitere Information beachten Sie bitte die Hinweise zu Affenpocken.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Allgemeiner Impfschutz
  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über 4 Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Merkblatt Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als 4 Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen. Aufgrund der immer wiederkehrenden Masernausbrüche sollte auf einen Schutz auch bei Erwachsenen geachtet werden.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Während der Trockenzeit (Dezember–April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ regelmäßig zu Meningitis-Epidemien (s.u.). Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert.
Eine tetravalente Meningokokken-Impfung (ACWY) kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein. Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken.

Bei Einreise aus afrikanischen Staaten auf dem Landweg kann es vorkommen, dass auch der Nachweis einer Impfung gegen Cholera oder Meningokokken-Krankheit verlangt wird. Die eventuelle Forderung des Nachweises einer Impfung gegen Meningokokken oder Cholera bei Einreise aus Europa sollte mit Nachdruck zurückgewiesen werden.

Gelbfieber
Bei Einreise nach Nigeria ist für alle Personen ab ≥ 9 Monaten der Nachweis einer Gelbfieberimpfung notwendig. Die Impfung ist auch medizinisch sinnvoll, da Nigeria Gelbfieberübertragungsgebiet ist.

Sofern die Gelbfieberimpfung in einem gültigen internationalen Impfausweis dokumentiert ist, der nicht in Nigeria ausgestellt wurde, wird keine erneute Impfung oder der Erwerb einer elektronischen Gelbfieberkarte (e-Yellow Card) für deutsche Staatsangehörige gefordert.

Nigerianische Staatsangehörige, die in Nigeria geimpft wurden und zurückreisen wollen, müssen eine e-Yellow Card vorweisen.
  • Bitte beachten Sie dazu vor Abreise die Informationen der nigerianischen Botschaft in Berlin beachten.
Cholera
In Nigeria muss mit Choleraausbrüchen gerechnet werden. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden (s.o.). Cholera ist eine akute Durchfallerkrankung, die unbehandelt innerhalb weniger Stunden zum Tod führen kann. Allerdings erkrankt nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Schwere Fälle müssen schnell mit intravenöser Flüssigkeit und Antibiotika behandelt werden. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Meningokokken-Krankheit
Diese Erkrankung wird hauptsächlich während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis Mai übertragen und tritt vorwiegend im Westen und Süden des Landes auf, siehe Merkblatt Meningokokken.
  • Lassen Sie sich entsprechend Ihrer Reiseart und -zeit hinsichtlich einer Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen (ACWY) beraten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vor allem im ländlichen Bereich vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. In den großen Städten findet man jedoch einige Privatkliniken mit besserem Standard.
  • Schließen Sie möglichst eine lokale Evakuierungsversicherung z.B. bei AMREF-Flying Doctors oder DRF Deutsche Luftrettung ab.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
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Teilreisewarnung Nigeria 03.08.2022

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Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Teilreisewarnung; Terrorismus)


Aktuelles
In den letzten Wochen gab es wiederholt erfolgreiche und versuchte Überfälle auf staatliche Strukturen und Infrastruktur, auch in der Nähe der Hauptstadt Abuja. Es besteht derzeit ein erhöhtes allgemeines Risiko terroristischer oder krimineller Überfälle in nigerianischen Metropolen.
  • Seien Sie an belebten Orten und bei besonderen Anlässen sowie beim Besuch öffentlicher Einrichtungen und Plätze besonders aufmerksam und meiden Sie Menschenansammlungen.
  • Vermeiden Sie es nach Einbruch der Dunkelheit zu Fuß unterwegs zu sein.
  • Verzichten Sie auf das Zurschaustellen von Wertgegenständen und Schmuck. Leisten Sie keinen Widerstand im Fall eines bewaffneten Raubüberfalls und geben Wertgegenstände heraus.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in den gesamten Bundesstaat Borno einschließlich der Hauptstadt Maiduguri, auch auf dem Luftweg, wird gewarnt.

Vor Reisen insbesondere auf dem Landweg
  • in die nördlichen Bundesstaaten, Bauchi, Gombe, Kaduna, Kano, Yobe, Sokoto, Katsina, Zamfara und Jigawa,
  • in den nördlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (nördlich des Benue-Flusses)
wird gewarnt.
Von Reisen in die folgenden Bundesstaaten
  • Zentral- und Nord-Nigeria: Taraba und den südlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (sofern nicht auf dem direkten Luftweg),
  • Südnigeria: Ogun, Ondo, Ekiti, Edo, Delta, Bayelsa, Rivers, Imo, Anambra, Enugu, Abia, Ebonyi, Akwa Ibom und Cross Rivers State (sofern nicht auf dem direkten Luftweg),
  • die vorgelagerten Küstengewässer, Golf von Guinea, Nigerdelta, Bucht von Benin und Bucht von Bonny
wird dringend abgeraten.

Von Überlandreisen in alle übrigen Landesteile Nigerias wird abgeraten. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sind unbedingt zu vermeiden.

Terrorismus

In den nordöstlichen Landesteilen werden fortlaufend terroristische Gewaltakte, wie z.B. Angriffe und Sprengstoffanschläge von militanten Gruppen auf die Zivilgesellschaft, Sicherheitskräfte, Märkte, Schulen, Kirchen und Moscheen verübt. Auch Angriffe auf dort tätige humanitäre Hilfsorganisationen waren zu verzeichnen. Am 23. Februar 2021 fand ein schwerer Sprengstoffanschlag in Maiduguri, der Hauptstadt des Bundesstaats Borno, statt. Der Führer der Terrorgruppe Boko Haram, Abubakar Shekau, soll bei Auseinandersetzungen mit der konkurrierenden Terrorgruppe ISWAP am 19. Mai 2021 ums Leben gekommen sein.

In den nördlichen bzw. nordwestlichen Bundesstaaten, insbesondere im Grenzgebiet zu Niger, kommt es verstärkt zu Entführungen und schweren Gewaltakten, deren Urheberschaft nicht eindeutig ist, die aber unter Umständen ebenfalls terroristischen Gruppen zuzuschreiben sind.

In nigerianischen Metropolen besteht weiterhin grundsätzlich die Gefahr von Anschlägen. Auch in Abuja besteht derzeit ein erhöhtes allgemeines Risiko terroristischer oder krimineller Überfälle bzw. Übergriffe. Besondere Wachsamkeit und Umsicht wird empfohlen.

Am 29. März 2022 gab es zum wiederholten Male einen Sprengstoffanschlag auf die Zugstrecke von Abuja nach Kaduna, bei dem mehrere Insassen eines Zuges ums Leben kamen oder entführt wurden.

Vor der Nutzung der Zugverbindung wird daher gewarnt.

Belebte Orte wie Märkte, Moscheen, Kirchen, Hotels, Einkaufszentren und Verkehrsknotenpunkte wie Busbahnhöfe und große Taxistände, die nicht über verlässliche Sicherheitsvorkehrungen verfügen, bieten ein erhöhtes Risiko für Anschläge.

Das Risiko von terroristisch oder kriminell motivierten Entführungen ist hoch, in den Bundesstaaten Borno, Yobe, Sokoto, Katsina, Zamfara, Jigawa und im nördlichen Teil des Bundesstaats Adamawa besteht ein sehr hohes Entführungsrisiko.
  • Führen Sie Reisen im Land möglichst nicht auf dem Landweg durch und vermeiden Sie unbedingt Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Prüfen Sie bei unausweichlichen Reisen auf dem Landweg vor und während der Reise die Sicherheitslage auf der geplanten Route sorgfältig und führen Sie sie mit einer bewaffneten Eskorte (z.B. Mobile Polizei, MoPol) durch.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen und beim Besuch öffentlicher bzw. öffentlich zugänglicher Einrichtungen und Plätze besonders aufmerksam und meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
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Teilreisewarnung Nigeria 14.10.2022

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Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Überschwemmungen; Raubüberfälle)


Aktuelles
Überschwemmungen

Ende September kam es in zahlreichen Bundesstaaten entlang der Flüsse Benue und Niger zu schweren Überschwemmungen, die zahlreiche Todesopfer forderten und tausende Häuser zerstörten. Auch wichtige Verkehrsstraßen waren zeitweise unpassierbar. Wegen der andauernden Regenzeit muss mit weiteren Überschwemmungen gerechnet werden.

Raubüberfälle
In den letzten Wochen gab es wiederholt erfolgreiche und versuchte Überfälle auf staatliche Strukturen und Infrastruktur, auch in der Nähe der Hauptstadt Abuja. Es besteht derzeit ein erhöhtes allgemeines Risiko terroristischer oder krimineller Überfälle in nigerianischen Metropolen. Auch in den bisher als verhältnismäßig sicher geltenden Stadtteilen Abujas (Wuse, Maitama) ist eine Zunahme von Raubkriminalität zu verzeichnen.
  • Seien Sie an belebten Orten und bei besonderen Anlässen sowie beim Besuch öffentlicher Einrichtungen und Plätze besonders aufmerksam und meiden Sie Menschenansammlungen.
  • Vermeiden Sie es nach Möglichkeit, nach Einbruch der Dunkelheit unterwegs zu sein.
  • Verzichten Sie auf das Zurschaustellen von Wertgegenständen und Schmuck. Leisten Sie im Fall eines bewaffneten Raubüberfalls keinen Widerstand und geben Sie Wertgegenstände heraus.
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Teilreisewarnung Nigeria 24.10.2022

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Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Terrorismus/Anschlagsgefahr)


Aktuelles
Terrorismus/Anschlagsgefahr

Es besteht derzeit ein erhöhtes Anschlagsrisiko in Abuja. Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Abuja wird daher derzeit dringend abgeraten.
  • Beschränken Sie Fahrten innerhalb Abujas auf das absolut erforderliche Maß.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen und belebte öffentliche Orte, wie Märkte und Restaurants.
  • Seien Sie besonders wachsam und umsichtig.
  • Beachten Sie die ausführlichen Hinweise im Abschnitt Terrorismus.
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Stand 18.11.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Terrorismus/Anschlagsgefahr)


Aktuelles
Terrorismus/Anschlagsgefahr

Es besteht nach wie vor ein erhöhtes Anschlagsrisiko in Abuja.

Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Abuja wird daher derzeit abgeraten.
  • Beschränken Sie Fahrten innerhalb Abujas auf das absolut erforderliche Maß.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen und belebte öffentliche Orte, wie Märkte und Restaurants.
  • Seien Sie besonders wachsam und umsichtig.
  • Beachten Sie die ausführlichen Hinweise im Abschnitt Terrorismus.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Nigeria siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Teilreisewarnung Nigeria 21.02.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nigeria
Stand 21.02.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Präsidentschafts- und Gouverneurswahlen; Währungsumstellung; COVID-19)
- Sicherheit
- Gesundheit (Impfschutz: Gelbfieber)


Aktuelles
Von nicht notwendigen Reisen nach Nigeria vom 25. Februar 2023 bis einschließlich zum 11. März 2023 wird abgeraten.

Präsidentschafts- und Gouverneurswahlen

Am 25. Februar 2023 finden in Nigeria Präsidentschaftswahlen statt. Am 11. März 2023 werden zudem in 28 Bundesstaaten Gouverneurswahlen abgehalten.

Rund um die Wahltage, aber auch im Nachgang der Wahlen kann es landesweit zu Demonstrationen kommen. Gewalttätige Ausschreitungen können in diesem Zusammenhang nicht ausgeschlossen werden, insbesondere im Raum Lagos.
  • Vermeiden Sie, insbesondere an den Wahltagen unmittelbar vor und nach der Wahl, Bewegungen auch innerhalb Ihres Wohnortes; bleiben Sie, wenn möglich, zuhause.
  • Legen Sie vor den Wahltagen einen Vorrat an Trinkwasser und Lebensmitteln für mindestens eine Woche an.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen und politische Kundgebungen.
  • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Verfolgen Sie den Wahlverlauf in den lokalen und sozialen Medien.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste . Sollten Sie dort bereits registriert sein, überprüfen Sie bitte die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben und empfehlen Sie anderen deutschen Staatsangehörigen, sich ebenfalls zu registrieren.
Währungsumstellung
Die nigerianische Zentralbank ersetzt seit Dezember 2022 die bisherigen Banknoten mit den Werten 200 Naira, 500 Naira und 1.000 Naira durch neue Scheine, wodurch es zu einer anhaltenden, landesweit extremen Verknappung umlaufenden Bargeldes gekommen ist. Es kommt daher in zahlreichen Städten zu Tumulten in und um Bankfilialen, die teilweise gewalttätig ausfallen können.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen und leisten Sie den Anweisungen von Sicherheitskräften Folge.
  • Verhalten Sie sich besonders umsichtig und zurückhaltend in und um Bankfilialen.
  • Nutzen Sie möglichst bargeldlose Zahlungswege.
COVID-19
Einreise

Aktuelle, verbindliche Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilen die zuständigen nigerianischen Auslandsvertretungen der Nigerian Immigration Service und das nigerianische Seuchenkontrollzentrum, NCDC.

Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.

Einreisende müssen vor Einreise einen einfachen Gesundheitsfragebogen über die Webseite des NCDC ausfüllen. In Ausnahmefällen kann der Fragebogen auch bei Ankunft am Flughafen in Papierform ausgefüllt werden.

Ausreise und Transit
Bei Grenzübertritt in Nachbarländer auf dem Landweg ist mit Behinderungen zu rechnen.

Beschränkungen im Land
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.

Empfehlungen
  • Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über den Nigerian Immigration Service, die zuständigen nigerianischen Auslandsvertretungen und das nigerianische Seuchenkontrollzentrums NCDC zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
  • Halten Sie Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich auf der Website der deutschen Vertretungen in Nigeria.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in den gesamten Bundesstaat Borno einschließlich der Hauptstadt Maiduguri, auch auf dem Luftweg, wird gewarnt.

Vor Reisen, insbesondere auf dem Landweg,
  • in die nördlichen Bundesstaaten, Bauchi, Gombe, Kaduna, Kano, Yobe, Sokoto, Katsina, Zamfara und Jigawa,
  • in den nördlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (nördlich des Benue-Flusses)
  • und den östlichen Teil des Bundesstaats Nassarawa
wird gewarnt.

Von Reisen in die folgenden Bundesstaaten
  • Zentral- und Nord-Nigeria: Taraba und den südlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (sofern nicht auf dem direkten Luftweg),
  • in und innerhalb des sog. „Middle Belt“, d.h. die Bundesstaaten Plateau, Benue, Niger, Kebbi,
  • Südnigeria (sofern nicht auf dem direkten Luftweg): Ogun, Ondo, Ekiti, Edo, Delta, Bayelsa, Rivers, Imo, Anambra, Enugu, Abia, Ebonyi, Akwa Ibom und Cross Rivers State,
  • die vorgelagerten Küstengewässer, Golf von Guinea, Nigerdelta, Bucht von Benin und Bucht von Bonny
wird dringend abgeraten.

Von nicht notwendigen Reisen nach Nigeria vom 25. Februar 2023 bis einschließlich zum 11. März 2023 wird abgeraten


Von Überlandreisen in alle übrigen Landesteile Nigerias wird abgeraten. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sind unbedingt zu vermeiden.

Gesundheit
Impfschutz

Bei Einreise nach Nigeria wird für alle Personen ab neun Monaten der Nachweis einer Gelbfieberimpfung dringend empfohlen.

Sofern die Gelbfieberimpfung in einem gültigen internationalen Impfausweis dokumentiert ist, der nicht in Nigeria ausgestellt wurde, wird keine erneute Impfung oder der Erwerb einer elektronischen Gelbfieberkarte (e-Yellow Card) für deutsche Staatsangehörige gefordert.

Nähere Informationen bietet die nigerianische Botschaft in Berlin.

Bei Einreise aus anderen afrikanischen Staaten auf dem Landweg nach Nigeria kann es vorkommen, dass auch der Nachweis einer Impfung gegen Cholera oder Meningokokken-Krankheit verlangt wird. Die eventuelle Forderung des Nachweises einer Impfung gegen Meningokokken oder Cholera bei Einreise aus Europa sollte mit Nachdruck zurückgewiesen werden.

Allgemeiner Impfschutz
  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen. Aufgrund der immer wiederkehrenden Masernausbrüche sollte auf einen Schutz auch bei Erwachsenen geachtet werden.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
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Teilreisewarnung Nigeria 10.03.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nigeria
Stand - 10.03.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Präsidentschafts- und Gouverneurswahlen)
- Sicherheit


Aktuelles
Von nicht notwendigen Reisen nach Nigeria wird bis einschließlich zum 18. März 2023 abgeraten.

Präsidentschafts- und Gouverneurswahlen

Nach den Präsidentschaftswahlen vom 25. Februar 2023 werden am 18. März 2023 in 28 Bundesstaaten Gouverneurswahlen abgehalten.

Rund um die Wahltage, aber auch im Nachgang der Wahlen kann es landesweit zu Demonstrationen kommen. Gewalttätige Ausschreitungen können in diesem Zusammenhang nicht ausgeschlossen werden, insbesondere im Raum Lagos.
  • Vermeiden Sie, insbesondere an den Wahltagen unmittelbar vor und nach der Wahl, Bewegungen auch innerhalb Ihres Wohnortes; bleiben Sie, wenn möglich, zuhause.
  • Legen Sie vor den Wahltagen einen Vorrat an Trinkwasser und Lebensmitteln für mindestens eine Woche an.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen und politische Kundgebungen.
    Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Verfolgen Sie den Wahlverlauf in den lokalen und sozialen Medien.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste.  Sollten Sie dort bereits registriert sein, überprüfen Sie bitte die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben und empfehlen Sie anderen deutschen Staatsangehörigen, sich ebenfalls zu registrieren.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in den gesamten Bundesstaat Borno einschließlich der Hauptstadt Maiduguri, auch auf dem Luftweg, wird gewarnt.

Vor Reisen, insbesondere auf dem Landweg,
  • in die nördlichen Bundesstaaten, Bauchi, Gombe, Kaduna, Kano, Yobe, Sokoto, Katsina, Zamfara und Jigawa,
  • in den nördlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (nördlich des Benue-Flusses)
    und den östlichen Teil des Bundesstaats Nassarawa
wird gewarnt.

Von Reisen in die folgenden Bundesstaaten
  • Zentral- und Nord-Nigeria: Taraba und den südlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (sofern nicht auf dem direkten Luftweg),
  • in und innerhalb des sog. „Middle Belt“, d.h. die Bundesstaaten Plateau, Benue, Niger, Kebbi,
  • Südnigeria (sofern nicht auf dem direkten Luftweg): Ogun, Ondo, Ekiti, Edo, Delta, Bayelsa, Rivers, Imo, Anambra, Enugu, Abia, Ebonyi, Akwa Ibom und Cross Rivers State,
  • die vorgelagerten Küstengewässer, Golf von Guinea, Nigerdelta, Bucht von Benin und Bucht von Bonny
wird dringend abgeraten.

Von nicht notwendigen Reisen nach Nigeria wird bis einschließlich zum 18. März 2023 abgeraten.


Von Überlandreisen in alle übrigen Landesteile Nigerias wird abgeraten. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sind unbedingt zu vermeiden.
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Teilreisewarnung Nigeria 28.08.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nigeria
Stand - 28.08.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Streichung „Terrorismus/Anschlagsgefahr“ und „Währungsumstellung“; Raubüberfälle)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19)
- Gesundheit (Streichung "Aktuelles"; Impfschutz; Dengue-Fieber)


Aktuelles
Raubüberfälle

In den letzten Wochen und Monaten gab es wiederholt erfolgreiche und versuchte Überfälle auf staatliche Strukturen und Infrastruktur, auch in der Nähe der Hauptstadt Abuja. Es besteht ein erhöhtes allgemeines Risiko terroristischer oder krimineller Überfälle in nigerianischen Metropolen.
  • Seien Sie an belebten Orten und bei besonderen Anlässen sowie beim Besuch öffentlicher Einrichtungen und Plätze besonders aufmerksam und meiden Sie Menschenansammlungen.
  • Vermeiden Sie es nach Möglichkeit, nach Einbruch der Dunkelheit unterwegs zu sein.
  • Verzichten Sie auf das Zurschaustellen von Wertgegenständen und Schmuck.
  • Leisten Sie im Fall eines bewaffneten Raubüberfalls keinen Widerstand und geben Sie Wertgegenstände heraus.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Nigerias, wie z. B. dem Nigerian Immigration Service und dem nigerianischen Seuchenkontrollzentrum NCDC sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Gesundheit
Impfschutz

Bei Einreise nach Nigeria wird für alle Personen ab neun Monaten der Nachweis einer Gelbfieberimpfung dringend empfohlen.

Sofern die Gelbfieberimpfung in einem gültigen internationalen Impfausweis dokumentiert ist, der nicht in Nigeria ausgestellt wurde, wird keine erneute Impfung oder der Erwerb einer elektronischen Gelbfieberkarte (e-Yellow Card) für deutsche Staatsangehörige gefordert.

Nähere Informationen bietet die nigerianische Botschaft in Berlin.

Bei Einreise aus anderen afrikanischen Staaten auf dem Landweg nach Nigeria kann es vorkommen, dass auch der Nachweis einer Impfung gegen Cholera oder Meningokokken-Krankheit verlangt wird. Die eventuelle Forderung des Nachweises einer Impfung gegen Meningokokken oder Cholera bei Einreise aus Europa sollte mit Nachdruck zurückgewiesen werden.

Allgemeiner Impfschutz
  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen. Aufgrund der immer wiederkehrenden Masernausbrüche sollte auf einen Schutz auch bei Erwachsenen geachtet werden.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
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Teilreisewarnung Nigeria 16.05.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Nigeria
Stand - 16.05.2024

Letzte Änderungen:
- Streichung Aktuelles
- Sicherheit (Teilreisewarnung; Kriminalität)
- Gesundheit (Aktuelles: Gelbfieber-Ausbruch), Neustrukturierung Gesundheitsteil)


Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in den gesamten Bundesstaat Borno einschließlich der Hauptstadt Maiduguri, auch auf dem Luftweg, wird gewarnt.

Vor Reisen, insbesondere auf dem Landweg,
  • in die nördlichen Bundesstaaten, Bauchi, Gombe, Kaduna, Kano, Yobe, Sokoto, Katsina, Zamfara und Jigawa,
  • in den nördlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (nördlich des Benue-Flusses)
    und den östlichen Teil des Bundesstaats Nassarawa
wird gewarnt.

Von Reisen in die folgenden Bundesstaaten
  • Zentral- und Nord-Nigeria: Taraba und den südlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (sofern nicht auf dem direkten Luftweg),
  • in und innerhalb des sog. „Middle Belt“, d.h. die Bundesstaaten Plateau, Benue, Niger, Kebbi,
  • Südnigeria (sofern nicht auf dem direkten Luftweg): Ondo, Ekiti, Edo, Delta, Bayelsa, Rivers, Imo, Anambra, Enugu, Abia, Ebonyi, Akwa Ibom und Cross Rivers State,
  • die vorgelagerten Küstengewässer, Golf von Guinea, Nigerdelta, Bucht von Benin und Bucht von Bonny
wird dringend abgeraten.

Von Überlandreisen in alle übrigen Landesteile Nigerias wird abgeraten. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sind unbedingt zu vermeiden.

Kriminalität
In Nigeria besteht ein erhöhtes allgemeines Risiko terroristischer oder krimineller Überfälle.

Die Kriminalitätsrate in Nigeria ist sehr hoch, die allgemeine Sicherheitslage hat sich in den vergangenen Jahren laufend verschlechtert. In weiten Teilen des Landes bestehen insbesondere bei Reisen auf dem Landweg unkalkulierbare Risiken für Leib und Leben durch Bedrohung, Erpressung, Raub, Entführung und Mord. Häufig werden kriminelle Akte durch „falsche Uniformierte“ verübt, d.h. Kriminelle, die sich als Polizisten oder Soldaten ausgeben.

In der Wirtschaftsmetropole Lagos kommt es immer wieder zu bewaffneten Überfällen, auch in den von Ausländern bevorzugten Stadtgebieten Victoria Island, Ikoyi, Lekki und Ikeja. Kriminelle Vorfälle wie Hauseinbrüche und –überfälle werden auch in Abuja und anderen großen Städten des Landes verzeichnet.

Das Risiko von Entführungen ist in den Bundesstaaten Borno, Yobe, Sokoto, Katsina, Zamfara, Jigawa und im nördlichen Teil des Bundesstaats Adamawa sehr hoch, in den übrigen Bundesstaaten ist das Entführungsrisiko hoch.

Bei Überlandfahrten und auf den Strecken zwischen Flughäfen und Innenstädten muss auch bei Tag mit gewaltsamen Überfällen gerechnet werden. Auch auf den langen Verbindungsstraßen zwischen den internationalen Flughäfen und den Innenstädten von Lagos, Abuja und Port Harcourt wurden Reisende wiederholt überfallen.

Im gesamten Golf von Guinea besteht die Gefahr von Piraterie. Es gibt Bandenunwesen und Überfälle auf Küstenorte, Fischkutter, Öltanker oder Ölplattformen mit Geiselnahmen. Hiervon sind auch die Flussgebiete der Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers, Akwa Ibom und Cross Rivers State betroffen.

Zum sogenannten Vorauszahlungsbetrug (Scam) bieten die deutschen Vertretungen in Nigeria ausführliche Informationen.
  • Seien Sie an belebten Orten sowie bei unvorhergesehenen, plötzlichen Ereignissen und beim Besuch öffentlicher Einrichtungen und Plätze besonders aufmerksam und meiden Sie Menschenansammlungen.
  • Vermeiden Sie es nach Möglichkeit, nach Einbruch der Dunkelheit unterwegs zu sein.
  • Verzichten Sie auf das Zurschaustellen wertvoller Wertgegenstände, Uhren und Schmuck, v.a. auf öffentlichen Plätzen/Märkten.
  • Schützen Sie Barmittel, Fotoausrüstung und andere Wertgegenstände vor Blicken Dritter.
  • Leisten Sie keinen Widerstand im Fall eines bewaffneten Raubüberfalls und geben Wertgegenstände heraus.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Benutzen Sie nur registrierte Taxis oder Hotelfahrzeuge.
  • Vermeiden Sie Nachtfahrten. Bei unvermeidbaren Nachtfahrten nutzen Sie stets ein gut gesichertes oder noch besser gepanzertes Fahrzeug und eine bewaffnete Eskorte (z.B. Mobile Polizei; MoPol)
  • Prüfen Sie bei unausweichlichen Reisen auf dem Landweg die Sicherheitslage auf der geplanten Route sorgfältig und führen Sie sie möglichst mit einer bewaffneten Eskorte (z.B. MoPol) durch.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch und leisten Sie ohne sorgfältige Prüfung keine Zahlungen/Überweisungen.
  • Führen Sie keine Reisen nach Nigeria aufgrund von zweifelhaften Geschäfts- und sonstigen Kontakten wie insbesondere Internetbekanntschaften durch.
Gesundheit
Aktuelles: Gelbfieber-Ausbruch

Nach Ausbrüchen von Gelbfieber 2020 und 2023 bleiben die Fallzahlen für Gelbfieber landesweit erhöht.
  • Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Deutschland nicht vorgeschrieben, wird jedoch dringend empfohlen. Lassen Sie sich diesbezüglich ärztlich beraten.
Impfschutz
  • Pflichtimpfungen:
    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
  • Reiseimpfungen:
    Es sind Impfungen gegen Gelbfieber, Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist i.d.R. nicht notwendig. Sofern die Gelbfieberimpfung in einem gültigen internationalen Impfausweis dokumentiert ist, der nicht in Nigeria ausgestellt wurde, wird keine erneute Impfung oder der Erwerb einer elektronischen Gelbfieberkarte (e-Yellow Card) für deutsche Staatsangehörige gefordert.
  • Standardimpfungen:
    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf dem aktuellen Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern und Diphtherie sichergestellt werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Nigeria ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlt vielerorts medizinisches Fachpersonal. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für beide Erkrankungen besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen, West-Nil-Fieber und Zikavirus-Infektionen.
  • Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Das in Nigeria vorwiegend im ländlichen Bereich vorkommende Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen. Überträger der in Nigeria mittlerweile seltenen afrikanischen Schlafkrankheit sind Tsetsefliegen.
  • Schützen Sie sich insbesondere bei Aufenthalten im Freien vor Zecken und Tsetsefliegen. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle und Shigellose auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und Typhus können auch Reisende betreffen. Für Hepatitis E gibt es in Nigeria keine Nachweismöglichkeit. In Nigeria wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.
  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Typhus-Impfung beraten.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
  • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder Katastrophenhelfer tätig sind.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
In Nigeria besteht ein Risiko für Meningokokken-Erkrankungen, Lassa-Fieber und Tuberkulose. Diese Erkrankungen werden durch engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen und Lassafieber treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.
  • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
  • Beachten Sie lokale Warnungen.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY- Impfung ärztlich beraten.
Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe in Nigeria insbesondere Erkrankungen wie AIDS, Mpox oder bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis B, C, D) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Hantavirus-Infektionen und Leptospirose werden i.d.R. durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Lassafieber kann darüber hinaus auch durch Kontakt mit Wildfleisch („bush meat“) übertragen werden. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Vogelgrippe kann durch Kontakt zu Vögeln und Geflügel übertragen werden. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor.
  • Meiden Sie auf Reisen grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Sollten Sie von einem Hund, Affen, Flughund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind in Nigeria nur begrenzt erhältlich.
  • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
  • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich ist.
Weitere Gesundheitsgefahren
Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosoma übertragen werden.
  • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. In der Trockenzeit sowie in der Harmattan-Saison kommt es im ersten Jahresquartal zur besonderen Luftbelastung.
  • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App IQAir.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.
  • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
  • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.

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Teilreisewarnung Nigeria 05.06.2024

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Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Streiks)


Aktuelles
Streiks

Der Nigeria Labour Congress (NLC) und der Trade Union Congress of Nigeria (TUC) haben am 3. Juni 2024, einen landesweiten Streik ausgerufen, der sich auf das öffentliche Leben in ganz Nigeria auswirken kann. Auch Störungen an den Flughäfen sind nicht ausgeschlossen. Am 5. Juni 2024 wurde der Streik für weitere Gespräche zunächst ausgesetzt, eine Wiederaufnahme des Streiks ist jederzeit möglich.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter ob die Reise wie geplant stattfindet.
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Teilreisewarnung Nigeria 29.07.2024

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Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Demonstrationen/Unruhen)


Aktuelles
Demonstrationen/Unruhen

Im Internet und den Medien wird ab dem 1. August 2024 zu landesweiten Demonstrationen aufgerufen, die sich auf das öffentliche Leben in ganz Nigeria auswirken können. Es muss mit Beeinträchtigungen des Verkehrs und gewalttätigen Ausschreitungen gerechnet werden. Auch Störungen an den Flughäfen sind nicht ausgeschlossen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter, ob die Reise wie geplant stattfindet.
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Siehe dazu auch BPfeilB Nigeria | Proteste und Unruhen

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