Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kenia:
Stand 01.09.2017 (Unverändert gültig seit: 01.09.2017)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Der Oberste Gerichtshof hat am 1. September 2017 entschieden, die Präsidentschaftswahl vom 8. August 2017 zu annullieren und innerhalb von 60 Tagen zu wiederholen. In dieser Zeit können landesweit Proteste mit gewaltsamen Auseinandersetzungen auftreten.
Kenianische Sicherheitsbehörden gehen zudem im zeitlichen Zusammenhang mit den Wahlen von einer erhöhten Anschlagsgefahr durch Al-Shabaab aus. Dies gilt besonders für die Bezirke Mandera, Wajir, Garissa, Lamu, Tana River, Kilifi und Mombasa.
Reisenden wird geraten, in größeren Städten besonders umsichtig zu sein, die lokalen Medien zu verfolgen und Menschenansammlungen unbedingt zu meiden.
Teilreisewarnung Kenia 03.07.2026
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 01.09.2017
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 10.10.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kenia:
Stand 10.10.2017 (Unverändert gültig seit: 10.10.2017)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Nach der Annullierung der Präsidentenwahl vom 8. August 2017 durch den Obersten Gerichthof wurde der Termin zur Wahlwiederholung auf den 26. Oktober 2017 festgelegt.
In den letzten Wochen kam es wiederholt zu teilweise gewaltsamen Protesten mit vereinzelten Todesopfern und Verletzten sowie dem Einsatz von Tränengas in Nairobi und den größeren Städten des Landes. Die Opposition hat eine Fortsetzung der Demonstrationen bis zum Wahltag an jedem Montag, Mittwoch und Freitag angekündigt. Es ist daher landesweit bis nach den Wahlen mit Protesten zu rechnen, wobei es auch zu weiteren gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen kann.
Reisenden wird geraten, in größeren Städten besonders umsichtig zu sein, die lokalen Medien zu verfolgen und Menschenansammlungen unbedingt zu meiden.
Kenianische Sicherheitsbehörden gehen zudem im zeitlichen Zusammenhang mit den Wahlen von einer erhöhten Anschlagsgefahr durch Al-Shabaab aus. Dies gilt besonders für die Bezirke Mandera, Wajir, Garissa, Lamu, Tana River, Kilifi und Mombasa.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 30.10.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kenia:
Stand 30.10.2017 (Unverändert gültig seit: 30.10.2017)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Nach der Annullierung der Präsidentenwahl vom 8. August 2017 durch den Obersten Gerichthof fand die Wahlwiederholung am 26. Oktober 2017 statt.
In den letzten Wochen kam es wiederholt zu teilweise gewaltsamen Protesten mit vereinzelten Todesopfern und Verletzten sowie dem Einsatz von Tränengas in Nairobi und den größeren Städten des Landes. Auch nach den Wahlen ist weiterhin mit Protesten zu rechnen, wobei es erneut zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen kann.
Reisenden wird geraten, in größeren Städten besonders umsichtig zu sein, die lokalen Medien zu verfolgen und Menschenansammlungen unbedingt zu meiden.
Kenianische Sicherheitsbehörden gehen zudem im zeitlichen Zusammenhang mit den Wahlen von einer erhöhten Anschlagsgefahr durch Al-Shabaab aus. Dies gilt besonders für die Bezirke Mandera, Wajir, Garissa, Lamu, Tana River, Kilifi und Mombasa.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 15.12.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kenia:
Stand: 15.12.2017 (Unverändert gültig seit: 15.12.2017)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Mit der Vereidigung des kenianischen Präsidenten Uhuru Kenyatta am 28. November 2017 ist der kenianische Wahlprozess abgeschlossen. Zwar kam es am Rande der Vereidigungszeremonie zu Ausschreitungen, jedoch hat sich die politische Lage seitdem weitgehend beruhigt. Die politische Lage bleibt jedoch weiterhin volatil, daher wird Reisenden weiterhin empfohlen, politische Veranstaltungen und Kundgebungen zu meiden.
Insbesondere vor und während der Weihnachtsfeiertage ist mit einer saisonal erhöhten Eigentumskriminalität zu rechnen. Typische touristische Einrichtungen bergen vor allem in den nächtlichen Stunden ein besonderes Risiko für Reisende, Opfer von Kriminalität zu werden.
Es wird empfohlen, besonders vorsichtig zu sein und größere Menschenansammlungen zu meiden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 25.01.2018
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia:
Stand 25.01.2018
(Unverändert gültig seit: 25.01.2018)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Mit der Vereidigung des kenianischen Präsidenten Uhuru Kenyatta am 28. November 2017 ist der kenianische Wahlprozess abgeschlossen. Zwar kam es am Rande der Vereidigungszeremonie zu Ausschreitungen, jedoch hat sich die politische Lage seitdem weitgehend beruhigt.
Der Oppositionsführer Raila Odinga hat angekündigt, sich am 30. Januar 2018 als „People‘s President“ vereidigen zu lassen. Sollte es tatsächlich dazu kommen, ist mit gewalttätigen Protesten und Auseinandersetzungen zwischen den politischen Lagern und Sicherheitskräften zu rechnen.
Reisenden wird weiterhin empfohlen, politische Veranstaltungen und Kundgebungen zu meiden.
Gruß
Birgitt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 06.02.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kenia:
Stand: 06.02.2018 (Unverändert gültig seit: 06.02.2018)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Am 30. Januar 2018 hat sich der Oppositionsführer Raila Odinga trotz verlorener Wahl als „People’s President“ vereidigen lassen. In der Folge kam es zu ersten Verhaftungen von beteiligten Mitgliedern der Opposition, was vor allem in den Oppositionshochburgen zu teils gewaltsamen Protesten führte.
Derzeit können weitere Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden.
Reisenden wird daher empfohlen, politische Veranstaltungen und Kundgebungen weiterhin zu meiden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 02.03.2018
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia:
Stand 02.03.2018
(Unverändert gültig seit: 02.03.2018)
Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise (Aktuelle medizinische Hinweise)
Aktuelle Medizinische Hinweise
Chikungunya-Fieber
Seit Dezember 2017 wurden erstmals mehr als 450, einschließlich 32 laborbestätigter Fälle von Chikungunya-Fieber im Mombasa County, hauptsächlich in der Region um Mvita und Likoni aber auch aus Kilifi und Lamu gemeldet.
Die Erkrankung ist wie Dengue-Fieber durch Fieber, Hautausschlag, Gelenk- und Knochenschmerzen gekennzeichnet und wird auch durch die gleichen tagstechenden Mücken (Aedes aegypti) übertragen. Mückenschutz beachten, s.u..
Gruß
Birgitt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 20.03.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kenia:
Stand: 20.03.2018 (Unverändert gültig seit: 20.03.2018)
Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In Kenia besteht die Gefahr terroristischer Anschläge. Die Drohung der somalischen Al-Shabaab-Terrororganisation mit Vergeltungsaktionen als Reaktion auf die Beteiligung der kenianischen Streitkräfte an der AMISOM-Mission in Somalia ist ernst zu nehmen. Mehrere Anschläge und eine Reihe vereitelter Anschläge haben die Entschlossenheit der Terroristen unter Beweis gestellt. Ziele waren zum Beispiel Regierungsgebäude, Hotels, Bars und Restaurants, Einkaufszentren, öffentliche Verkehrsmittel (z. B. Busse, Kleinbusse, Fähren) und Flughäfen. Es wird daher zu Vorsicht und Wachsamkeit geraten. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Von Besuchen des Grenzgebietes zu Somalia im Nordosten Kenias wird dringend abgeraten.
Reisen, die näher als etwa 80 km an die somalische Grenze heranführen, sollten vor dem Hintergrund der kenianischen Beteiligung an militärischen Operationen gegen die Al-Shabaab-Miliz im Süden Somalias sowie angesichts der fortgesetzten Gefahr von Überfällen somalischer Krimineller unbedingt vermieden werden. Dies schließt Kiwayu und Küstenregionen nördlich von Pate Island ein.
Wegen terroristischen Aktivitäten auf dem Festland der Provinz Lamu wird von Aufenthalten in diesem Bereich nachdrücklich abgeraten.
Bei Reisen auf das Lamu-Archipel wird zu besonderer Vorsicht geraten. Die Anreise sollte unbedingt auf dem Luftweg erfolgen.
Bei unvermeidlichen Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz - vor allem nach Lamu - sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.
Kriminalität
Die Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in allen Landesteilen. Wachsamkeit und ein aufmerksamer Umgang mit Geld, Kreditkarten und Wertgegenständen ist jederzeit geboten. Reisende sollten beim Einsatz von Bankkarten (Zahlung mit Kreditkarte, Abheben am Geldautomat) besonders vorsichtig sein. Nicht ausgeschlossen sind Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Express-Entführungen münden, bei denen auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Bankkarten hohe Geldbeträge abzuheben.
Vor individuellen Ausflügen sollten Informationen zur Lagebeurteilung und Risikoabwägung bei den Reise- und Hotelleitungen eingeholt werden.
Aufgrund erhöhter Kriminalität wird von Aufenthalten und Besuchen bestimmter Stadtteile Nairobis (Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete) abgeraten.
Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell gemieden werden. Die Altstadt von Mombasa sollte nur mit ortskundigen Personen und am Tage besucht werden. Es besteht die erhöhte Gefahr Opfer eines Raubüberfalles (Fußgänger und Autofahrer) zu werden. Teilweise sind diese verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"). Ärmere Wohngegenden, Slums sowie Busbahnhöfe und -haltestellen sollten darüber hinaus möglichst auch bei Tag nicht besucht werden. Auch bei organisierten "Slum-Touren" ist es in der Vergangenheit zu gewalttätigen Übergriffen auf Besuchergruppen gekommen.
Ebenso besteht bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Generell sollte auf das sichtbare Tragen von Wertsachen verzichtet werden. Es wird geraten, selbst kürzeste Entfernungen mit einem Taxi zurückzulegen.
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen, Entführungen oder Stammesauseinandersetzungen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz.
In Laikipia und angrenzenden Counties mehren sich die Konflikte über Weide- und Landrechte. Dabei kommt es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Übergriffen auf Farmen und Lodges.
Sporadische kriminelle Aktivitäten werden auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. Vor allem an der Küste kommt es gelegentlich zu Überfällen auf privat angemietete Bungalows und Ferienhäuser. Bei der Auswahl von Unterkünften sollten Reisende generell auf angemessene Sicherheitsvorkehrungen achten. Dasselbe gilt für den Besuch von Bars, Restaurants und Nachtclubs, insbesondere an der Küste, da es dort vereinzelt zu bewaffneten Überfällen gekommen ist.
Demonstrationen aus politischen oder sozialen Gründen können unvorhersehbar eskalieren und sollten großräumig gemieden werden.
Aufgrund der angespannten Sicherheitslage wird vom Besuch der Flüchtlingslager Dadaab und Kakuma dringend abgeraten.
Reisen über Land/Straßenverkehr
Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicherweise vergleichsweise häufig.
Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht, auch in Wohngebieten, die Gefahr bewaffneter Überfälle. Der teilweise schlechte Straßenzustand kann Fahrten erheblich verlängern oder sich als unüberwindliches Hindernis erweisen. Planen Sie daher ihre voraussichtlichen Fahrzeiten und –routen nach aktuellen Informationen durch ortskundige Personen.
Safaris
Regelmäßig kommt es auf Grund des offensiven Fahrstils, Übermüdung oder nur bedingter Geländetauglichkeit der Kleinbusse zu schweren Unfällen lokaler Safariunternehmen. Es wird empfohlen, sich bei der Reise- oder Hotelleitung über die Erfahrungen mit dem jeweiligen Safarianbieter zu informieren und sich bei Reiseantritt zu vergewissern, dass sich die Fahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand befinden. Darüber hinaus sollte man den Fahrer bei risikoreicher Fahrweise vehement auf einen angemessenen Fahrstil hinweisen.
Luftverkehr
Die Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel Arap Moi“ entsprechen nicht immer internationalen Standards. Vorkommnisse in der Vergangenheit lassen an ihrer Effizienz zweifeln. Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson - Ausgangspunkt zahlreicher "flying safaris" - werden als unzureichend eingeschätzt.
Piraterie auf hoher See
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen. Auch wenn internationale Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie Erfolge gezeigt haben, besteht die Gefahr, von Piraten angegriffen zu werden, fort.
Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Center dringend empfohlen.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 08.05.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kenia:
Stand: 08.05.2018 (Unverändert gültig seit: 08.05.2018)
Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige, durch eine zertifizierte Gelbfieberimpfstelle durchgeführte Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert. Eine Auffrischung nach 10 Jahren wird von den kenianischen Behörden nicht mehr verlangt. Bei Einreise aus Nicht-Gelbfiebergebieten (z.B. aus Europa) oder einer Transitzeit von weniger als 12 Stunden im Flughafen eines Gelbfieber-Endemiegebietes (z.B. Äthiopien) ist der Impfnachweis nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch für Reisen im Land empfohlen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de ).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) ggfs. auch Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen.
Dengue-Fieber
Insbesondere in den Küstenregionen, auch in Mombasa, werden immer wieder Fälle gemeldet (Dengue Typ 1, 2 und 3). Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.).
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85 % der Fälle in Kenia!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein hohes ganzjähriges Risiko besteht in den Touristenzentren an der Küste und im Westen des Landes am Viktoriasee. Ein mittleres Risiko besteht in den Grenzregionen zu Tansania im Südwesten sowie ein geringes Risiko in den restlichen Landesteilen. Nairobi und Umgebung sind malariafrei.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue), in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
Im Landesdurchschnitt liegt die Prävalenz im höheren einstelligen Prozentbereich, allerdings sind Risikogruppen, insbesondere Sexarbeiter/-innen in einem sehr viel höheren Prozentsatz betroffen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Risiken daher meiden. Kondombenutzung wird dringend empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera ist in Kenia endemisch. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen - wenn möglich - Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Chikungunya-Fieber
Ende 2017 wurden erstmals Fälle gemeldet, die im Land selbst erworben wurden. Betroffen waren die Küstenregionen nördlich von Mombasa. Grundsätzlich ist aber ein Risiko im gesamten Küstenbereich anzunehmen.
Die Erkrankung ist wie Dengue-Fieber durch Fieber, Hautausschlag, Gelenk- und Knochenschmerzen gekennzeichnet und wird auch durch die gleichen tagstechenden Mücken (Aedes aegypti) übertragen. Mückenschutz beachten, s.o..
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z. B. Victoria-See) im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Ostafrikanische Schlafkrankheit
Die unbehandelt fast immer tödlich verlaufende Erkrankung wird durch den schmerzhaften Stich der aggressiven TseTse-Fliege übertragen. Obgleich das Risiko sehr gering ist, sollte bei Besuch der Nationalparks auf guten Mückenschutz (protektive Bekleidung, Mückenabwehrmittel auch tagsüber) geachtet werden. Bei unklarem Fieber nach Rückkehr sollte neben der ungleich häufigeren Malaria auch an die Schlafkrankheit gedacht werden.
Höhenkrankheit
Sollte im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Mount Kenia bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (akute Höhenkrankheit – Rücksprache mit Hausarzt entsprechend eigener Vorerkrankungen). Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch das Merkblatt des Gesundheitsdienstes.
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung außerhalb Nairobis ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hochproblematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Fachärzte. Die ärztliche Versorgung in Nairobi ist allerdings gut. Die Stadt ist Sitz eines Regionalarztes des Auswärtigen Amts und verfügt auch über einige deutsch sprechende Ärzte. Außerdem sind englisch sprechende Fachärzte aller Fachrichtungen vorhanden. In einigen Krankenhäusern gibt es Stationen, die hinsichtlich der Unterbringung auch höheren Ansprüchen gerecht werden. Ein ärztlicher Notfalldienst für dringende Erkrankungen, Unfälle etc. ist dort eingerichtet.
Einfache bis mittelschwere Operationen können, insbesondere in Nairobi, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Im Notfall sind auch komplexe Eingriffe möglich, dennoch sollten schwierigere Operationen oder hier nicht häufig durchgeführte Eingriffe nach ärztlicher Rücksprache in Europa oder Südafrika durchgeführt werden.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen oder Großstädte werden nicht besucht. Die Apotheken in Nairobi haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist auch in Kenia möglich. Häufig sind die Kosten für ärztliche Behandlungen in Kenia für Europäer deutlich teurer als in Deutschland. Touristen, die nach Kenia kommen, sollten über eine zusätzliche Reisekrankenversicherung verfügen. Wer sich längerfristig in Kenia aufhalten will, sollte über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Kenia und in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer deutschen oder internationalen Flugrettungsversicherung sowie lokal für Reisen innerhalb von Kenia bei (AMREF („Flying Doctors“) empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z. B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/ ).
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Medizinische Hinweise (Aktuelle medizinische Hinweise)
Aktuelle medizinische Hinweise
Aufgrund des aktuellen Ebola-Ausbruchs in der Demokratischen Republik Kongo werden derzeit alle Reisenden, die über den Jomo Kenyatta International Airport Nairobi bzw. über die Landgrenzen Busia und Malaba einreisen, zur Vermeidung der Einschleppung von Ebola mittels Temperaturscanner auf erhöhte Körpertemperatur überprüft und nachfolgend ggf. einer weiteren Befragung/Untersuchung unterzogen. Bei bestätigtem Verdacht auf Ebola ist von erweiterten Maßnahmen (z.B. Quarantäne) auszugehen.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 18.09.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kenia:
Stand: 18.09.2018 (Unverändert gültig seit: 18.09.2018)
Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
In Kenia besteht die Gefahr terroristischer Anschläge. Die Drohung der somalischen Al-Shabaab-Terrororganisation mit Vergeltungsaktionen als Reaktion auf die Beteiligung der kenianischen Streitkräfte an der AMISOM-Mission in Somalia ist ernst zu nehmen. Mehrere Anschläge und eine Reihe vereitelter Anschläge haben die Entschlossenheit der Terroristen unter Beweis gestellt. Ziele waren zum Beispiel Regierungsgebäude, Hotels, Bars und Restaurants, Einkaufszentren, öffentliche Verkehrsmittel (z. B. Busse, Kleinbusse, Fähren) und Flughäfen. Es wird daher zu Vorsicht und Wachsamkeit geraten. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Von Besuchen des Grenzgebietes zu Somalia im Nordosten Kenias wird dringend abgeraten.
Reisen, die näher als etwa 80 km an die somalische Grenze heranführen, sollten vor dem Hintergrund der kenianischen Beteiligung an militärischen Operationen gegen die Al-Shabaab-Miliz im Süden Somalias sowie angesichts der fortgesetzten Gefahr von Überfällen somalischer Krimineller unbedingt vermieden werden. Dies schließt Kiwayu und Küstenregionen nördlich von Pate Island ein.
Wegen terroristischen Aktivitäten auf dem Festland der Provinz Lamu wird von Aufenthalten in diesem Bereich nachdrücklich abgeraten.
Reisen auf das Lamu-Archipel (Lamu Island und Manda Island) sind hiervon ausgenommen und möglich. Es wird jedoch auch hier zu besonderer Vorsicht geraten. Die Anreise sollte unbedingt auf dem Luftweg erfolgen.
Bei unvermeidlichen Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz - vor allem nach Lamu - sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.
Kriminalität
Die Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in allen Landesteilen. Wachsamkeit und ein aufmerksamer Umgang mit Geld, Kreditkarten und Wertgegenständen ist jederzeit geboten. Reisende sollten beim Einsatz von Bankkarten (Zahlung mit Kreditkarte, Abheben am Geldautomat) besonders vorsichtig sein. Nicht ausgeschlossen sind Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Express-Entführungen münden, bei denen auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Bankkarten hohe Geldbeträge abzuheben.
Vor individuellen Ausflügen sollten Informationen zur Lagebeurteilung und Risikoabwägung bei den Reise- und Hotelleitungen eingeholt werden.
Aufgrund erhöhter Kriminalität wird von Aufenthalten und Besuchen bestimmter Stadtteile Nairobis (Eastleigh, Pangani und Slum-Gebiete) abgeraten.
Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell gemieden werden.
In Nairobi ereigneten sich in letzter Zeit mehrere Fälle von Trickbetrug, in denen die Betrüger den Reisenden, als Polizisten verkleidet, gegenübertraten. Es ist daher zu empfehlen, sich immer den Dienstausweis des vermeintlichen Polizisten zeigen zu lassen und diesem nicht ohne nachvollziehbaren Grund zu folgen.
Die Altstadt von Mombasa sollte nur mit ortskundigen Personen und am Tage besucht werden. Es besteht die erhöhte Gefahr Opfer eines Raubüberfalles (Fußgänger und Autofahrer) zu werden. Teilweise sind diese verbunden mit der Wegnahme des Fahrzeugs ("Car-Jacking"). Ärmere Wohngegenden, Slums sowie Busbahnhöfe und -haltestellen sollten darüber hinaus möglichst auch bei Tag nicht besucht werden. Auch bei organisierten "Slum-Touren" ist es in der Vergangenheit zu gewalttätigen Übergriffen auf Besuchergruppen gekommen.
Ebenso besteht bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen eine erhöhte Gefahr, überfallen zu werden. Generell sollte auf das sichtbare Tragen von Wertsachen verzichtet werden. Es wird geraten, selbst kürzeste Entfernungen mit einem Taxi zurückzulegen.
Eine erhöhte Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen, Entführungen oder Stammesauseinandersetzungen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias, in der Küstenregion nördlich von Malindi sowie auf den Straßen in die Nordostprovinz und die nördliche Küstenprovinz.
In Laikipia und angrenzenden Counties mehren sich die Konflikte über Weide- und Landrechte. Dabei kommt es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Übergriffen auf Farmen und Lodges.
Sporadische kriminelle Aktivitäten werden auch im Grenzgebiet zwischen Kenia und Tansania in den Regionen Massai Mara, des Natron-Sees, Namanga und des Amboseli-Parks gemeldet.
Individualtouristen, die die Nationalparks ohne Reisegruppenbetreuung besuchen, sollten in Lodges oder auf bewachten Campingplätzen übernachten. Vor allem an der Küste kommt es gelegentlich zu Überfällen auf privat angemietete Bungalows und Ferienhäuser. Bei der Auswahl von Unterkünften sollten Reisende generell auf angemessene Sicherheitsvorkehrungen achten. Dasselbe gilt für den Besuch von Bars, Restaurants und Nachtclubs, insbesondere an der Küste, da es dort vereinzelt zu bewaffneten Überfällen gekommen ist.
Demonstrationen aus politischen oder sozialen Gründen können unvorhersehbar eskalieren und sollten großräumig gemieden werden.
Aufgrund der angespannten Sicherheitslage wird vom Besuch der Flüchtlingslager Dadaab und Kakuma dringend abgeraten.
Piraterie auf hoher See
Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen. Auch wenn internationale Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie Erfolge gezeigt haben, besteht die Gefahr, von Piraten angegriffen zu werden, fort.
Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Center dringend empfohlen.
Naturkatastrophen
Kenia liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam .
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 12.12.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kenia:
Stand: 12.12.2018 (Unverändert gültig seit: 12.12.2018)
Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise (Terrorismus/Entführungen)
Allgemeine Reiseinformationen (Infrastruktur/Straßenverkehr)
Redaktionelle Änderungen
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus/Entführungen
In Kenia besteht die Gefahr terroristischer Anschläge. Die Drohung der somalischen Al-Shabaab-Terrororganisation mit Vergeltungsaktionen als Reaktion auf die Beteiligung der kenianischen Streitkräfte an der AMISOM-Mission in Somalia ist ernst zu nehmen. Mehrere Anschläge und eine Reihe vereitelter Anschläge haben die Entschlossenheit der Terroristen unter Beweis gestellt. Ziele waren zum Beispiel Regierungsgebäude, Hotels, Bars und Restaurants, Einkaufszentren, öffentliche Verkehrsmittel (z. B. Busse, Kleinbusse, Fähren) und Flughäfen. Es wird daher zu Vorsicht und Wachsamkeit geraten. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Von Besuchen des Grenzgebietes zu Somalia im Nordosten Kenias wird dringend abgeraten.
Reisen, die näher als etwa 80 km an die somalische Grenze heranführen, sollten vor dem Hintergrund der kenianischen Beteiligung an militärischen Operationen gegen die Al-Shabaab-Miliz im Süden Somalias sowie angesichts der fortgesetzten Gefahr von Überfällen somalischer Krimineller unbedingt vermieden werden. Dies schließt Kiwayu und Küstenregionen nördlich von Pate Island ein.
Wegen terroristischen Aktivitäten auf dem Festland der Provinz Lamu wird von Aufenthalten in diesem Bereich abgeraten. Reisen auf das Lamu-Archipel (Lamu Island und Manda Island) sind hiervon ausgenommen und möglich. Es wird jedoch auch hier zu besonderer Vorsicht geraten. Die Anreise sollte unbedingt auf dem Luftweg erfolgen.
Bei unvermeidlichen Reisen mit dem Auto in die nördlichen und nordöstlichen Landesteile Kenias, in die Küstenregion nördlich von Malindi, in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz - vor allem nach Lamu - sollte unbedingt der Schutz in einem bewachten Konvoi gesucht werden.
Bei Aufenthalten und Reisen in abgelegene Orte oder Nebenstrecken der Küstenregion mit Ausnahme der touristischen Einrichtungen besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur/Straßenverkehr
Die Sicherheitskontrollen an den kenianischen internationalen Flughäfen Nairobi „Jomo Kenyatta“ und Mombasa „Daniel Arap Moi“ entsprechen nicht immer internationalen Standards. Vorkommnisse in der Vergangenheit lassen an ihrer Effizienz zweifeln.
Die Sicherheitskontrollen am regionalen Flughafen Nairobi-Wilson - Ausgangspunkt zahlreicher "flying safaris" - werden als unzureichend eingeschätzt.
Es herrscht Linksverkehr. Die Hauptverkehrsstraßen sind häufig in schlechtem Zustand und lassen ein schnelles Vorankommen häufig nicht zu.
Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen oder den "Matatus" genannten Kleinbussen sollten vermieden werden. Die Fahrzeuge sind teils nicht in verkehrssicherem Zustand.
Schwere Unfälle von Überlandbussen mit Todesopfern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit oder Übermüdung der Fahrer sind bedauerlicherweise vergleichsweise häufig.
Bei selbst organisierten Fahrten sollte die Route und die Fahrtzeit so geplant werden, dass das Ziel noch bei Tageslicht erreicht wird. Nachts besteht, auch in Wohngebieten, die Gefahr bewaffneter Überfälle.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 15.01.2019
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia:
Stand 15.01.2019
(Unverändert gültig seit: 15.01.2019)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Am Nachmittag des 15. Januar 2019 kam es zu einer Explosion und zu Schusswechseln an einem Hotel- und Bürokomplex am Riverside im Nordwesten der Hauptstadt Nairobi. Ein terroristischer Anschlag kann nicht ausgeschlossen werden, die Lage ist noch unklar.
Reisende werden gebeten, besonders vorsichtig zu sein, die Gegend weiträumig zu meiden und den Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge zu leisten.
Gruß
Birgitt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 17.01.2019
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Kenia:
Stand: 17.01.2019 (Unverändert gültig seit: 17.01.2019)
Am 15. Januar 2019 erfolgte ein terroristischer Angriff auf den Dusit-Hotel- und Bürokomplex am Riverside im Nordwesten der Hauptstadt Nairobi, der Todesopfer und zahlreiche Verletzte forderte.
Reisende werden gebeten, besonders vorsichtig zu sein, die Gegend weiträumig zu meiden und den Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge zu leisten.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kenia 28.01.2019
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Kenia:
Stand 28.01.2019
(Unverändert gültig seit: 28.01.2019)
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Medizinische Hinweise
Aktuelle Hinweise
Am 15. Januar 2019 erfolgte ein terroristischer Angriff auf den Dusit-Hotel- und Bürokomplex am Riverside im Nordwesten der Hauptstadt Nairobi, der Todesopfer und zahlreiche Verletzte forderte.
Am 26. Januar 2019 explodierte ein Gepäckstück vor einem Restaurant im Central Business District und verletzte zwei Personen leicht.
Reisende werden entsprechend der Aufforderung der Polizei gebeten, bei der Benutzung des öffentlichen Personenverkehrs und bei Besuchen von Einkaufszentren, Hotels, Restaurants, Kirchen und anderen öffentlichen Einrichtungen besonders wachsam zu sein. Anweisungen von Sicherheitskräften ist stets Folge zu leisten.
Medizinische Hinweise
Aktuelle medizinische Hinweise
Aufgrund des aktuellen Ebola-Ausbruchs in der Demokratischen Republik Kongo werden derzeit alle Reisenden, die über den Jomo Kenyatta International Airport Nairobi bzw. über die Landgrenzen Busia und Malaba einreisen, zur Vermeidung der Einschleppung von Ebola mittels Temperaturscanner auf erhöhte Körpertemperatur überprüft und nachfolgend ggf. einer weiteren Befragung/Untersuchung unterzogen. Bei bestätigtem Verdacht auf Ebola ist von erweiterten Maßnahmen (z.B. Quarantäne) auszugehen.
Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.
Impfschutz
Eine gültige, durch eine zertifizierte Gelbfieberimpfstelle durchgeführte Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert. Eine Auffrischung nach 10 Jahren wird von den kenianischen Behörden nicht mehr verlangt. Bei Einreise aus Nicht-Gelbfiebergebieten (z.B. aus Europa) oder einer Transitzeit von weniger als 12 Stunden im Flughafen eines Gelbfieber-Endemiegebietes (z.B. Äthiopien) ist der Impfnachweis nicht zwingend vorgeschrieben, wird jedoch für Reisen im Land empfohlen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) ggfs. auch Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Typhus und Tollwut empfohlen.
Dengue-Fieber
Insbesondere in den Küstenregionen, auch in Mombasa, werden immer wieder Fälle gemeldet (Dengue Typ 1, 2 und 3). Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.).
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85 % der Fälle in Kenia!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein hohes ganzjähriges Risiko besteht in den Touristenzentren an der Küste und im Westen des Landes am Viktoriasee. Ein mittleres Risiko besteht in den Grenzregionen zu Tansania im Südwesten sowie ein geringes Risiko in den restlichen Landesteilen. Nairobi und Umgebung sind malariafrei.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollte unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.
- körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue), in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
Im Landesdurchschnitt liegt die Prävalenz im höheren einstelligen Prozentbereich, allerdings sind Risikogruppen, insbesondere Sexarbeiter/-innen in einem sehr viel höheren Prozentsatz betroffen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Risiken daher meiden. Kondombenutzung wird dringend empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera ist in Kenia endemisch. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen - wenn möglich - Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Chikungunya-Fieber
Ende 2017 wurden erstmals Fälle gemeldet, die im Land selbst erworben wurden. Betroffen waren die Küstenregionen nördlich von Mombasa. Grundsätzlich ist aber ein Risiko im gesamten Küstenbereich anzunehmen.
Die Erkrankung ist wie Dengue-Fieber durch Fieber, Hautausschlag, Gelenk- und Knochenschmerzen gekennzeichnet und wird auch durch die gleichen tagstechenden Mücken (Aedes aegypti) übertragen. Mückenschutz beachten, s.o..
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z. B. Victoria-See) im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Ostafrikanische Schlafkrankheit
Die unbehandelt fast immer tödlich verlaufende Erkrankung wird durch den schmerzhaften Stich der aggressiven TseTse-Fliege übertragen. Obgleich das Risiko sehr gering ist, sollte bei Besuch der Nationalparks auf guten Mückenschutz (protektive Bekleidung, Mückenabwehrmittel auch tagsüber) geachtet werden. Bei unklarem Fieber nach Rückkehr sollte neben der ungleich häufigeren Malaria auch an die Schlafkrankheit gedacht werden.
Höhenkrankheit
Sollte im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Mount Kenia bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (akute Höhenkrankheit – Rücksprache mit Hausarzt entsprechend eigener Vorerkrankungen). Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch das Merkblatt des Gesundheitsdienstes.
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige „Untermieter“ durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung außerhalb Nairobis ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hochproblematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Fachärzte. Die ärztliche Versorgung in Nairobi ist allerdings gut. Die Stadt ist Sitz eines Regionalarztes des Auswärtigen Amts und verfügt auch über einige deutsch sprechende Ärzte. Außerdem sind englisch sprechende Fachärzte aller Fachrichtungen vorhanden. In einigen Krankenhäusern gibt es Stationen, die hinsichtlich der Unterbringung auch höheren Ansprüchen gerecht werden. Ein ärztlicher Notfalldienst für dringende Erkrankungen, Unfälle etc. ist dort eingerichtet.
Einfache bis mittelschwere Operationen können, insbesondere in Nairobi, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Im Notfall sind auch komplexe Eingriffe möglich, dennoch sollten schwierigere Operationen oder hier nicht häufig durchgeführte Eingriffe nach ärztlicher Rücksprache in Europa oder Südafrika durchgeführt werden.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen oder Großstädte werden nicht besucht. Die Apotheken in Nairobi haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist auch in Kenia möglich. Häufig sind die Kosten für ärztliche Behandlungen in Kenia für Europäer deutlich teurer als in Deutschland. Touristen, die nach Kenia kommen, sollten über eine zusätzliche Reisekrankenversicherung verfügen. Wer sich längerfristig in Kenia aufhalten will, sollte über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Kenia und in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer deutschen oder internationalen Flugrettungsversicherung sowie lokal für Reisen innerhalb von Kenia bei (AMREF („Flying Doctors“) empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, siehe z. B. http://www.dtg.org.
Gruß
Birgitt




