Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan
Stand 13.05.2026
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Aktuelles; Sicherheitslage in der Region und Einreise nach Aserbaidschan)
- Sicherheit (Sicherheitshinweis)
Aktuelles
Vor Reisen in die Region Karabach und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien (im Süden beginnend mit dem Fluss Araz/Dreiländereck Aserbaidschan/Iran/Armenien bis hin zum Dreiländereck Aserbaidschan/Georgien/Armenien im Norden) wird gewarnt.
Von nicht notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Iran wird abgeraten.
Sicherheitslage in der Region und Einreise nach Aserbaidschan
Die Sicherheitslage in der gesamten Region bleibt trotz der am 8. April 2026 zwischen den USA und Israel einerseits und Iran andererseits beschlossenen Waffenruhe höchst volatil. Seit Bekanntgabe der Waffenruhe gab es weiterhin vereinzelte Angriffe auf Ziele in der Region. Das Risiko einer kurzfristigen Verschärfung der Sicherheitslage und erneuter Einschränkungen des Flugverkehrs sowie eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge bestehen unvermindert fort.Sollten Sie eine Ausreise aus Iran nach Aserbaidschan auf dem Landweg erwägen:
- Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
- Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
- Meiden Sie die Nähe von Militäreinrichtungen.
- Seien Sie sich des erhöhten Risikos im Umfeld US-amerikanischer, israelischer und jüdischer Einrichtungen im Kontext des militärischen Konflikts zwischen Iran und den USA/Israel bewusst und meiden Sie diese möglichst weiträumig.
- Lassen Sie erhöhte Vorsicht in der Umgebung von Einrichtungen des Energiesektors walten.
- Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich auf die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren.
Sicherheit - Teilreisewarnung
- Prüfen Sie in eigenverantwortlicher Abwägung Ihrer individuellen Situation, ob eine Ausreise auf dem Landweg für Sie infrage kommt oder Sie sich stattdessen vorübergehend an einen sicheren Ort im Land begeben wollen. Für alle Fahrten gilt, dass Sie diese nur nach Abwägung aller Risiken antreten sollten. Die Sicherheitslage kann sich jederzeit ändern.
- Stellen Sie sicher, dass Sie eine erforderliche Einreiseerlaubnis für Aserbaidschan vorab beantragt und erhalten haben, siehe Einreise und Zoll – Visum.
- Die Einreise auf dem Landweg ist nur über den Grenzübergang Astara und nur mit einer Sondergenehmigung der aserbaidschanischen Behörden möglich, die von der Deutschen Botschaft Baku im Einzelfall eingeholt werden muss.
- Details zum Einreiseverfahren und zur Beantragung der Sondergenehmigung finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Baku.
- Wenn die reguläre Beantragung eines Visums für Aserbaidschan für Sie derzeit nicht möglich ist, kann im Rahmen der Einholung der Sondergenehmigung zusätzlich um die Erteilung eines Ausnahmevisums bei Einreise an der Grenze in Astara gebeten werden.
- Alle anderen Landgrenzen zur Einreise nach Aserbaidschan sind für den regulären Personenverkehr grundsätzlich geschlossen, siehe Einreise und Zoll – Reisedokumente (Anmerkungen).
Vor Reisen in die Region Karabach und das gesamte Grenzgebiet zu Armenien (im Süden beginnend mit dem Fluss Araz/Dreiländereck Aserbaidschan/Iran/Armenien bis hin zum Dreiländereck Aserbaidschan/Georgien/Armenien im Norden) wird gewarnt.
Von nicht notwendigen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Iran wird abgeraten.
Gruß
Birgitt




