Teilreisewarnung Armenien 17.04.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Teilreisewarnung Armenien 17.04.2026

Beitrag von Alexander »

MODERATOR-NOTE:   Da die Reise-/Sicherheitshinweise für Armenien seitens AA vollständig überarbeitet wurden, haben wir diesen neuen Thread gestartet. Die Hinweise vom 28.10.2009 - 20.01.2011 findet ihr unter: Reise-/Sicherheitshinweise Armenien 28.10.2009 - 20.01.2011

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Armenien:
Stand 05.12.2011

Letzte Änderung:
Allgemeine Reiseinformationen - Geld/ Kreditkarten


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen in die Konfliktregion Berg-Karabach
Reisenden, die sich nach Berg-Karabach begeben, kann durch keine deutsche Auslandsvertretung konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden. An der Waffenstillstandslinie kommt es immer wieder zu Schusswechseln, außerdem besteht Minengefahr.

Allgemeine Reiseinformationen

Kommunikation
Die armenischen Mobilfunkanbieter Beeline und Vivacell haben laut den Angaben auf ihren Internetseiten http://www.beeline.am/ und http://www.vivacell.am/ Roamingabkommen mit den folgenden deutschen Anbietern abgeschlossen: E-plus, O2, O2-3G, T-Mobile und Vodafone (Beeline); E-plus, T-Mobile und Vodafone (Vivacell). Ob Sie die Roamingfunktionalität mit Ihrem Handy in Armenien nutzen können, erfahren Sie von Ihrem deutschen Mobilfunkanbieter; Roaming muss evtl. erst freigeschaltet werden.
Für längere Aufenthalte kann für wenige Euro eine armenische Prepaid-SIM-Karte gekauft werden, die allerdings registriert werden muss. Darüber hinaus ist es möglich, von Postämtern oder Internetcafés aus Auslandsgespräche zu führen.
Geld, Kreditkarten
US$-Noten neueren Datums und Euro können getauscht werden. Beim Rücktausch von Landeswährung in Euro sollten die Euro-Noten sorgfältig geprüft werden, da Fälschungen im Umlauf sein sollen. Hinweise zur Erkennung von gefälschten Euro-Noten finden Sie hier:
http://www.bundesbank.de/bargeld/bargeld_falschgeld.php
http://www.ecb.int/bc/euro/banknotes/se ... ex.de.html
Die Annahme ausländischer Währungen ist Geschäften und Dienstleistern offiziell nicht gestattet, so dass die Bezahlung in der armenischen Landeswährung „Dram“ (AMD) zu erfolgen hat. Manche Geschäfte, die hochwertige Waren anbieten, haben eigene Wechselstuben und akzeptieren Kreditkarten (i. d. R. Master-/Visa-Card).
In der Eriwaner Innenstadt gibt es zwar zahlreiche Geldautomaten, jedoch ist die Geldversorgung - insbesondere mit EC/Maestro-Karte - hierüber derzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Reisenden sei daher geraten, genügend Bargeld (Euro oder Dollar) oder Traveller Cheques mitzunehmen. An einigen ausgewählten Stellen kann noch mit der Visa-Karte abgehoben werden; auch das sog. Cash-Advance-Verfahren wird stellenweise ermöglicht.
Außerhalb Eriwans ist die Bargeldversorgung über Geldautomaten nicht flächendeckend möglich. Es wird daher empfohlen, Reisen außerhalb der Hauptstadt nur mit ausreichenden Bargeldreserven anzutreten. Standorte von Geldautomaten des Visa- und des MasterCard/Maestro-Netzwerks können folgenden Webseiten entnommen werden:
http://www.mastercard.com/atmlocator/co ... ar=COBRAND
http://visa.via.infonow.net/locator/global/
Einige Restaurants, Geschäfte und Hotels für gehobene Ansprüche akzeptieren gängige Kreditkarten. Es kommt jedoch – besonders außerhalb der Hauptstadt – gelegentlich zu technischen Schwierigkeiten; in diesen Fällen ist nur Barzahlung möglich.
Geldversorgung im Notfall
Sie können sich auf folgenden Wegen Geld aus Deutschland überweisen lassen:
• Seit Ende August 2008 nehmen armenische Banken nicht mehr am "Western Union" Geldtransfersystem teil. Alternativen sind unter anderem: "MoneyGram" "Anelik", "Unistream" und "Private Money".
• per SWIFT-Überweisung an eine armenische Bank (Dauer ca. 2-3 Tage)
Fast alle Banken in Armenien sind an das SWIFT-Netzwerk angeschlossen. Sie sollten sich vorher bei der empfangenden Bank informieren, ob Ihnen dorthin Geld überwiesen werden kann und welche Angaben (u. a. SWIFT-Adresse, auch BIC genannt) erforderlich sind.
Straßenverkehr
Verkehrsregeln werden in Armenien oft nicht beachtet, das Unfallrisiko ist erheblich höher als in Deutschland. Die armenische Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt nur über eine Deckungssumme von ca. 1.500,-- € für Sachschäden, so dass Unfallopfer in der Regel nicht damit rechnen können, angemessenen Schadenersatz zu erhalten. Reisende sollten daher darauf achten, selbst über ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall-, Kaskoversicherung) zu verfügen. Außerdem empfiehlt es sich, äußerst vorsichtig und defensiv zu fahren.
Obwohl der Zustand der Straßen vor allem in Eriwan langsam besser wird, gibt es im ganzen Land nach wie vor viele Gefahrenquellen. Hierzu gehören u. a. defekte Ampeln, fehlende Kanaldeckel, unzureichende Beschilderung, fehlende Leitplanken, sowie Erdrutsche, die besonders nach Regenfällen auftreten können, da Straßengräben bzw. Kanalisation insbesondere auf Bergstraßen meist fehlen. Steinschlag-Warnschilder sollten ernst genommen werden.
Kriminalität
Armenien zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. In letzter Zeit wurden Ausländer jedoch in Eriwan gelegentlich Opfer von Gewaltverbrechen.
Naturkatastrophen
Armenien liegt in einer seismisch aktiven Zone, es kann jederzeit zu Erdbeben kommen. Hinweise zum Verhalten bei Erdbeben finden Sie z. B. im Internetangebot des Geoforschungszentrums Potsdam unter:
http://www.gfz-potsdam.de/bib/pub/schul ... n_0209.pdf

Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Armenien ein Visum. Die Visumpflicht gilt auch für Inhaber von Reisedokumenten der Bundesrepublik Deutschland, die nicht deutsche Staatsangehörige sind.
Ein Visum für drei Tage/eine Einreise (Transit, 10.000 AMD), bis zu 21 Tage/eine Einreise (3.000 AMD) oder für 120 Tage/eine Einreise (15.000 AMD) kann bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Eriwan (Zvartnots) und Gjumri sowie an den offiziellen Straßen-Grenzübergängen zu Georgien und Iran, jedoch nicht bei der Einreise per Zug, beantragt werden. Die Gebühr ist in AMD (am Flughafen Eriwan befinden sich ein Geldautomat und eine Wechselstube unmittelbar neben den Visaschaltern) in bar und passend zu zahlen; Minderjährigen werden die Visa gebührenfrei ausgestellt. Probleme bei der Visumbeantragung am Flughafen sind bisher nicht bekannt geworden, sofern die Antragsteller gültige Reisepässe der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt haben. Amtliche Pässe (Diplomaten- und Dienstpässe) können bei der Einreise nicht visiert werden; Inhaber solcher Pässe müssen das Visum zwingend vor Abreise einholen.
Reisende, die ein Visum mit mehrfachen Einreisen benötigen, die per Zug einreisen möchten, sowie Inhaber amtlicher Pässe müssen das Visum bei der für den Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung der Republik Armenien beantragen. Bei Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Botschaft der Republik Armenien in Berlin zuständig (Nußbaumallee 4, 14050 Berlin, Tel. 030–40 50 91-0, Fax: 030–40 50 91 25, E-Mail: armgermanyembassy@mfa.am, website: http://www.botschaft-armenien.de). Antragsformulare und Informationen zum Visumverfahren erhalten Sie dort. Das Visum ist möglichst frühzeitig zu beantragen, da mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen ist.
Außerdem gibt es die Möglichkeit der Visumbeantragung über das Internet (e-Visa)
http://www.armeniaforeignministry.com/eVisa/
jedoch nur für Touristen, die über den Flughafen Eriwan (Zvartnots) einreisen. Visa dieses Typs sind für einen Aufenthalt von 21 Tagen und eine Einreise gültig. Die Gebühr beträgt US$ 60 (zu zahlen per Kreditkarte); Visa für Minderjährige werden gebührenfrei ausgestellt.
Reisende, die über die Gültigkeit ihres Visums hinaus in Armenien bleiben möchten, müssen – unbedingt vor dessen Ablauf – bei der Behörde für Pass- und Meldewesen (OVIR, Maschtozstr. 13 a, Tel. +374-10- 53 69 42, 53 43 91) eine Verlängerung beantragen (Gebühr: 500 AMD pro Tag). Der Prozess ist zeitaufwendig; armenische oder russische Sprachkenntnisse sind erforderlich. Erfolgt keine Verlängerung, so müssen die Betroffenen vor Ablauf des Visums das Land verlassen. Ausländer, die sich mit abgelaufenem Visum in Armenien aufhalten, müssen mit Schwierigkeiten bei der Ausreise, einer Geldstrafe (pro Tag 50.000 bis 100.000 AMD), sowie einer auf ein Jahr befristeten Einreisesperre rechnen.
Die früher bestehende Möglichkeit der nachträglichen Strafzahlung (US$ 3 pro Tag des Verbleibs in Armenien über die Gültigkeit des Visums hinaus) bei der Ausreise am Flughafen gibt es nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes nicht mehr.
Reisedokumente
Der Reisepass sollte fünf Monate über das geplante Rückkehrdatum hinaus gültig sein. Deutsche Kinderausweise müssen unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Lichtbild versehen sein. Kinder sollten über eigene Reisedokumente (Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis) verfügen. Ist ein Kind im Reisepass eines Erwachsenen eingetragen, so kann die Einreise verweigert werden.
Reisen Kinder in Begleitung nur eines Elternteils, so können die Grenzbehörden bei Ein- und Ausreise die Vorlage einer schriftlichen, notariell beglaubigten Einwilligungserklärung des anderen Elternteils verlangen, bei alleinreisenden Minderjährigen die schriftliche, notariell beglaubigte Einwilligungserklärung beider Elternteile. Bei der Ausreise Minderjähriger wird die Vorlage einer Fotokopie der Personalienseite des Passes verlangt. Es empfiehlt sich, diese vorab anzufertigen, um längere Wartezeiten beim Check-In zu vermeiden.
Hinweise für die Ausreise
Die Ausreise auf dem Landweg nach Georgien und Iran ist möglich. Das armenische Visum berechtigt jedoch nicht zu Transitaufenthalten in anderen GUS-Staaten. Reisende, die beabsichtigen, auch Nachbarländer Armeniens zu besuchen, sollten bereits vor Reiseantritt über die erforderlichen Visa für diese Länder verfügen (siehe Reisehinweise für diese Länder).
Ein Grenzübertritt zwischen Armenien und Aserbaidschan sowie zwischen Armenien und der Türkei ist nicht möglich. Es ist ein Umweg über ein anderes Land, z. B. Georgien, erforderlich.

Besondere Zollvorschriften
Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen (z. B. Teppiche, Bilder) unterliegt Beschränkungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen über nationales Kulturgut Armeniens. Exportgenehmigungen sind einfach zu erhalten. Verstöße gegen die Ausfuhrbestimmungen können zu Gefängnisstrafen führen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Grenze für Alkohol am Steuer liegt bei 0,4 ‰.
Waffen- und Drogenbesitz sowie Prostitution stehen unter Strafe. Fotografieren sowie Anfertigung von Videoaufnahmen militärischer, polizeilicher und Infrastruktureinrichtungen (z. B. der Grenzübergänge und der Anlagen der Eriwaner U-Bahn) sollten unterbleiben.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.
Malaria
geringes Risiko herdförmig von Juni bis Oktober im westlichen Tiefland (Ararat-Tal, Masis-Distrikt). Ausschließlich Malaria tertiana (Plasmodium vivax). Expositionsprophylaxe bei Aufenthalt in den Endemiegebieten wird empfohlen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet, entspricht jedoch nicht immer europäischem Standard. Notfallversorgung ist in der Regel gegeben. Bei Behandlungen wird Barzahlung verlangt.
Einige Apotheken haben rund um die Uhr geöffnet. Bestimmte Medikamente aus den USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Russland, der Türkei und Osteuropa sind in Armenien erhältlich. Dennoch sollten ärztlich verordnete Medikamente im Rahmen des persönlichen Bedarfs mitgebracht werden. Im Normalfall dürfen bis zu zehn verschiedene Medikamente für den Eigenbedarf eingeführt werden, und zwar in einer Menge, die für den geplanten Aufenthalt in Armenien, höchstens aber für 6 Wochen, ausreicht. Eine ärztliche Bescheinigung in russischer oder armenischer Sprache mit Angabe der Gründe für die Verschreibung der Medikamente muss den Zollbehörden vorgezeigt werden. Bestehen Zweifel, dass ein Medikament nach Armenien eingeführt werden darf (z. B. bei Medikamenten, die in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen), so wird die Kontaktaufnahme mit der Botschaft der Republik Armenien in Berlin (Anschrift siehe oben unter Einreisebestimmungen) empfohlen.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Armenien 20.01.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien:
Stand 20.01.2012
(Unverändert gültig seit: 20.01.2012)

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen - grenznahe Regionen


Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Armenien ein Visum. Die Visumpflicht gilt auch für Inhaber von Reisedokumenten der Bundesrepublik Deutschland, die nicht deutsche Staatsangehörige sind.
Ein Visum für drei Tage/eine Einreise (Transit, 10.000 AMD), bis zu 21 Tage/eine Einreise (3.000 AMD) oder für 120 Tage/eine Einreise (15.000 AMD) kann bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Eriwan (Zvartnots) und Gjumri sowie an den offiziellen Straßen-Grenzübergängen zu Georgien und Iran, jedoch nicht bei der Einreise per Zug, beantragt werden. Die Gebühr ist in AMD (am Flughafen Eriwan befinden sich ein Geldautomat und eine Wechselstube unmittelbar neben den Visaschaltern) in bar und passend zu zahlen; Minderjährigen werden die Visa gebührenfrei ausgestellt. Probleme bei der Visumbeantragung am Flughafen sind bisher nicht bekannt geworden, sofern die Antragsteller gültige Reisepässe der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt haben. Amtliche Pässe (Diplomaten- und Dienstpässe) können bei der Einreise nicht visiert werden; Inhaber solcher Pässe müssen das Visum zwingend vor Abreise bei der armenischen Botschaft einholen.
Reisende, die ein Visum mit mehrfachen Einreisen benötigen, die per Zug einreisen möchten, sowie Inhaber amtlicher Pässe müssen das Visum bei der für den Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung der Republik Armenien beantragen. Bei Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Botschaft der Republik Armenien in Berlin zuständig (Nußbaumallee 4, 14050 Berlin, Tel. 030–40 50 91-0, Fax: 030–40 50 91 25, E-Mail: armgermanyembassy@mfa.am, website: www.botschaft-armenien.de). Antragsformulare und Informationen zum Visumverfahren erhalten Sie dort. Das Visum ist möglichst frühzeitig zu beantragen, da mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen ist.
Außerdem gibt es die Möglichkeit der Visumbeantragung über das Internet (e-Visa)
www.armeniaforeignministry.com/eVisa/
jedoch nur für Touristen, die über den Flughafen Eriwan (Zvartnots) einreisen. Visa dieses Typs sind für einen Aufenthalt von 21 Tagen und eine Einreise gültig. Die Gebühr beträgt US$ 60 (zu zahlen per Kreditkarte); Visa für Minderjährige werden gebührenfrei ausgestellt.
Reisende, die über die Gültigkeit ihres Visums hinaus in Armenien bleiben möchten, müssen – unbedingt vor dessen Ablauf – bei der Behörde für Pass- und Meldewesen (OVIR, Maschtozstr. 13 a, Tel. +374-10- 53 69 42, 53 43 91) eine Verlängerung beantragen (Gebühr: 500 AMD pro Tag). Der Prozess ist zeitaufwendig; armenische oder russische Sprachkenntnisse sind erforderlich. Erfolgt keine Verlängerung, so müssen die Betroffenen vor Ablauf des Visums das Land verlassen. Ausländer, die sich mit abgelaufenem Visum in Armenien aufhalten, müssen mit Schwierigkeiten bei der Ausreise, einer Geldstrafe (pro Tag 50.000 bis 100.000 AMD), sowie einer auf ein Jahr befristeten Einreisesperre rechnen.
Die früher bestehende Möglichkeit der nachträglichen Strafzahlung (US$ 3 pro Tag des Verbleibs in Armenien über die Gültigkeit des Visums hinaus) bei der Ausreise am Flughafen gibt es nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes nicht mehr.
Reisedokumente
Der Reisepass sollte fünf Monate über das geplante Rückkehrdatum hinaus gültig sein. Deutsche Kinderausweise müssen unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Lichtbild versehen sein. Kinder sollten über eigene Reisedokumente (Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis) verfügen. Ist ein Kind im Reisepass eines Erwachsenen eingetragen, so kann die Einreise verweigert werden.
Reisen Kinder in Begleitung nur eines Elternteils, so können die Grenzbehörden bei Ein- und Ausreise die Vorlage einer schriftlichen, notariell beglaubigten Einwilligungserklärung des anderen Elternteils verlangen, bei alleinreisenden Minderjährigen die schriftliche, notariell beglaubigte Einwilligungserklärung beider Elternteile. Bei der Ausreise Minderjähriger wird die Vorlage einer Fotokopie der Personalienseite des Passes verlangt. Es empfiehlt sich, diese vorab anzufertigen, um längere Wartezeiten beim Check-In zu vermeiden.
Hinweise für die Ausreise
Die Ausreise auf dem Landweg nach Georgien und Iran ist möglich. Das armenische Visum berechtigt jedoch nicht zu Transitaufenthalten in anderen GUS-Staaten. Reisende, die beabsichtigen, auch Nachbarländer Armeniens zu besuchen, sollten bereits vor Reiseantritt über die erforderlichen Visa für diese Länder verfügen (siehe Reisehinweise für diese Länder).
Ein Grenzübertritt zwischen Armenien und Aserbaidschan sowie zwischen Armenien und der Türkei ist nicht möglich. Es ist ein Umweg über ein anderes Land, z. B. Georgien, erforderlich.
Der Besuch sogenannter „grenznaher Regionen“ (militärisches Sperrgebiet) unterliegt Einschränkungen und ist genehmigungspflichtig. Sollte aus beruflichen/dienstlichen Gründen der Besuch von Grenzbezirken unumgänglich sein, wird um rechtzeitige vorherige Kontaktaufnahme mit der Botschaft gebeten.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Armenien 03.05.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien:
Stand 03.05.2012
(Unverändert gültig seit: 03.05.2012)

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen - Reisedokumente


Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja
vorläufiger Reisepass Ja
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
Kinderreisepass Ja: nur mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja: nur mit Lichtbild
Anmerkungen Gültigkeit der Ausweisdokumente fünf Monate über Reise hinaus muss gegeben sein
Reisen Kinder in Begleitung nur eines Elternteils, so können die Grenzbehörden bei Ein- und Ausreise die Vorlage einer schriftlichen, notariell beglaubigten Einwilligungserklärung des anderen Elternteils verlangen, bei alleinreisenden Minderjährigen die schriftliche, notariell beglaubigte Einwilligungserklärung beider Elternteile. Bei der Ausreise Minderjähriger wird die Vorlage einer Fotokopie der Personalienseite des Passes verlangt. Es empfiehlt sich, diese vorab anzufertigen, um längere Wartezeiten beim Check-In zu vermeiden.
Kindereinträge in den Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Armenien ein Visum. Die Visumpflicht gilt auch für Inhaber von Reisedokumenten der Bundesrepublik Deutschland, die nicht deutsche Staatsangehörige sind.
Ein Visum für drei Tage/eine Einreise (Transit, 10.000 AMD), bis zu 21 Tage/eine Einreise (3.000 AMD) oder für 120 Tage/eine Einreise (15.000 AMD) kann bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Eriwan (Zvartnots) und Gjumri sowie an den offiziellen Straßen-Grenzübergängen zu Georgien und Iran, jedoch nicht bei der Einreise per Zug, beantragt werden. Die Gebühr ist in AMD (am Flughafen Eriwan befinden sich ein Geldautomat und eine Wechselstube unmittelbar neben den Visaschaltern) in bar und passend zu zahlen; Minderjährigen werden die Visa gebührenfrei ausgestellt. Probleme bei der Visumbeantragung am Flughafen sind bisher nicht bekannt geworden, sofern die Antragsteller gültige Reisepässe der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt haben. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der Visumbeantragung über das Internet (www.mfa.am/evisa). Visa dieses Typs sind nur für einen Aufenthalt von 21 Tagen und 1 Einreise gültig. Die Gebühr beträgt US$ 8 (zu zahlen per Kreditkarte). Amtliche Pässe (Diplomaten- und Dienstpässe) können bei der Einreise nicht visiert werden; Inhaber solcher Pässe müssen das Visum zwingend vor Abreise bei der armenischen Botschaft einholen.
Reisende, die ein Visum mit mehrfachen Einreisen benötigen, die per Zug einreisen möchten, sowie Inhaber amtlicher Pässe müssen das Visum bei der für den Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung der Republik Armenien beantragen. Bei Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Botschaft der Republik Armenien in Berlin zuständig (Nußbaumallee 4, 14050 Berlin, Tel. 030–40 50 91-0, Fax: 030–40 50 91 25, E-Mail: armgermanyembassy@mfa.am, website: http://www.botschaft-armenien.de). Antragsformulare und Informationen zum Visumverfahren erhalten Sie dort. Das Visum ist möglichst frühzeitig zu beantragen, da mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen ist.
Außerdem gibt es die Möglichkeit der Visumbeantragung über das Internet (e-Visa)
http://www.armeniaforeignministry.com/eVisa/
jedoch nur für Touristen, die über den Flughafen Eriwan (Zvartnots) einreisen. Visa dieses Typs sind für einen Aufenthalt von 21 Tagen und eine Einreise gültig. Die Gebühr beträgt US$ 60 (zu zahlen per Kreditkarte); Visa für Minderjährige werden gebührenfrei ausgestellt.
Reisende, die über die Gültigkeit ihres Visums hinaus in Armenien bleiben möchten, müssen – unbedingt vor dessen Ablauf – bei der Behörde für Pass- und Meldewesen (OVIR, Maschtozstr. 13 a, Tel. +374-10- 53 69 42, 53 43 91) eine Verlängerung beantragen (Gebühr: 500 AMD pro Tag). Der Prozess ist zeitaufwendig; armenische oder russische Sprachkenntnisse sind erforderlich. Erfolgt keine Verlängerung, so müssen die Betroffenen vor Ablauf des Visums das Land verlassen. Ausländer, die sich mit abgelaufenem Visum in Armenien aufhalten, müssen mit Schwierigkeiten bei der Ausreise, einer Geldstrafe (pro Tag 50.000 bis 100.000 AMD), sowie einer auf ein Jahr befristeten Einreisesperre rechnen.
Die früher bestehende Möglichkeit der nachträglichen Strafzahlung (US$ 3 pro Tag des Verbleibs in Armenien über die Gültigkeit des Visums hinaus) bei der Ausreise am Flughafen gibt es nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes nicht mehr.
Hinweise für die Ausreise
Die Ausreise auf dem Landweg nach Georgien und Iran ist möglich. Das armenische Visum berechtigt jedoch nicht zu Transitaufenthalten in anderen GUS-Staaten. Reisende, die beabsichtigen, auch Nachbarländer Armeniens zu besuchen, sollten bereits vor Reiseantritt über die erforderlichen Visa für diese Länder verfügen (siehe Reisehinweise für diese Länder).
Ein Grenzübertritt zwischen Armenien und Aserbaidschan sowie zwischen Armenien und der Türkei ist nicht möglich. Es ist ein Umweg über ein anderes Land, z. B. Georgien, erforderlich.
Der Besuch sogenannter „grenznaher Regionen“ (militärisches Sperrgebiet) unterliegt Einschränkungen und ist genehmigungspflichtig. Sollte aus beruflichen/dienstlichen Gründen der Besuch von Grenzbezirken unumgänglich sein, wird um rechtzeitige vorherige Kontaktaufnahme mit der Botschaft gebeten.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Armenien 27.09.2012

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien:
Stand 27.09.2012
(Unverändert gültig seit: 27.09.2012)

Letzte Änderung:
Allgemeine Reiseinformationen – Geld


Allgemeine Reiseinformationen
Kommunikation
Die armenischen Mobilfunkanbieter Beeline und Vivacell haben laut den Angaben auf ihren Internetseiten http://www.beeline.am/ und http://www.vivacell.am/ Roamingabkommen mit den folgenden deutschen Anbietern abgeschlossen: E-plus, O2, O2-3G, T-Mobile und Vodafone (Beeline); E-plus, T-Mobile und Vodafone (Vivacell). Ob Sie die Roamingfunktionalität mit Ihrem Handy in Armenien nutzen können, erfahren Sie von Ihrem deutschen Mobilfunkanbieter; Roaming muss evtl. erst freigeschaltet werden.
Für längere Aufenthalte kann für wenige Euro eine armenische Prepaid-SIM-Karte gekauft werden, die allerdings registriert werden muss. Darüber hinaus ist es möglich, von Postämtern oder Internetcafés aus Auslandsgespräche zu führen.
Geld, Kreditkarten
US$-Noten neueren Datums und Euro können getauscht werden. Beim Rücktausch von Landeswährung in Euro sollten die Euro-Noten sorgfältig geprüft werden, da Fälschungen im Umlauf sein sollen. Hinweise zur Erkennung von gefälschten Euro-Noten finden Sie hier:
http://www.bundesbank.de/bargeld/bargeld_falschgeld.php
http://www.ecb.int/bc/euro/banknotes/se ... ex.de.html
Die Annahme ausländischer Währungen ist Geschäften und Dienstleistern offiziell nicht gestattet, so dass die Bezahlung in der armenischen Landeswährung „Dram“ (AMD) zu erfolgen hat. Manche Geschäfte, die hochwertige Waren anbieten, haben eigene Wechselstuben und akzeptieren Kreditkarten (i. d. R. Master-/Visa-Card).
In der Eriwaner Innenstadt gibt es zahlreiche Geldautomaten. Die Geldversorgung – auch über EC/Maestro-Karte - ist möglich.
Außerhalb Eriwans ist die Bargeldversorgung über Geldautomaten nicht flächendeckend möglich. Es wird daher empfohlen, Reisen außerhalb der Hauptstadt nur mit ausreichenden Bargeldreserven anzutreten. Standorte von Geldautomaten des Visa- und des MasterCard/Maestro-Netzwerks können folgenden Webseiten entnommen werden:
http://www.mastercard.com/atmlocator/co ... ar=COBRAND
http://visa.via.infonow.net/locator/global/
Einige Restaurants, Geschäfte und Hotels für gehobene Ansprüche akzeptieren gängige Kreditkarten. Es kommt jedoch – besonders außerhalb der Hauptstadt – gelegentlich zu technischen Schwierigkeiten; in diesen Fällen ist nur Barzahlung möglich.
Geldversorgung im Notfall
Sie können sich auf folgenden Wegen Geld aus Deutschland überweisen lassen:
  • Seit Ende August 2008 nehmen armenische Banken nicht mehr am "Western Union" Geldtransfersystem teil. Alternativen sind unter anderem: "MoneyGram" "Anelik", "Unistream" und "Private Money".
  • per SWIFT-Überweisung an eine armenische Bank (Dauer ca. 2-3 Tage)
    Fast alle Banken in Armenien sind an das SWIFT-Netzwerk angeschlossen. Sie sollten sich vorher bei der empfangenden Bank informieren, ob Ihnen dorthin Geld überwiesen werden kann und welche Angaben (u. a. SWIFT-Adresse, auch BIC genannt) erforderlich sind.
Straßenverkehr
Verkehrsregeln werden in Armenien oft nicht beachtet, das Unfallrisiko ist erheblich höher als in Deutschland. Die armenische Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt nur über eine Deckungssumme von ca. 3.000,-- € für Sachschäden, so dass Unfallopfer in der Regel nicht damit rechnen können, angemessenen Schadenersatz zu erhalten. Reisende sollten daher darauf achten, selbst über ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall-, Kaskoversicherung) zu verfügen. Außerdem empfiehlt es sich, äußerst vorsichtig und defensiv zu fahren.
Obwohl der Zustand der Straßen vor allem in Eriwan langsam besser wird, gibt es im ganzen Land nach wie vor viele Gefahrenquellen. Hierzu gehören u. a. defekte Ampeln, fehlende Kanaldeckel, unzureichende Beschilderung, fehlende Leitplanken, sowie Erdrutsche, die besonders nach Regenfällen auftreten können, da Straßengräben bzw. Kanalisation insbesondere auf Bergstraßen meist fehlen. Steinschlag-Warnschilder sollten ernst genommen werden.
Kriminalität
Armenien zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. In letzter Zeit wurden Ausländer jedoch in Eriwan gelegentlich Opfer von Gewaltverbrechen.
Naturkatastrophen
Armenien liegt in einer seismisch aktiven Zone, es kann jederzeit zu Erdbeben kommen. Hinweise zum Verhalten bei Erdbeben finden Sie z. B. im Internetangebot des Geoforschungszentrums Potsdam unter:
http://www.gfz-potsdam.de/bib/pub/schul ... n_0209.pdf .
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Armenien 13.11.2012

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien:
Stand 13.11.2012
(Unverändert gültig seit: 13.11.2012)

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja
vorläufiger Reisepass Ja
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
Kinderreisepass Ja: nur mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja: nur mit Lichtbild
Anmerkungen Gültigkeit der Ausweisdokumente fünf Monate über Reise hinaus muss gegeben sein
Reisen Kinder in Begleitung nur eines Elternteils, so können die Grenzbehörden bei Ein- und Ausreise die Vorlage einer schriftlichen, notariell beglaubigten Einwilligungserklärung des anderen Elternteils verlangen, bei alleinreisenden Minderjährigen die schriftliche, notariell beglaubigte Einwilligungserklärung beider Elternteile. Bei der Ausreise Minderjähriger wird die Vorlage einer Fotokopie der Personalienseite des Passes verlangt. Es empfiehlt sich, diese vorab anzufertigen, um längere Wartezeiten beim Check-In zu vermeiden.
Kindereinträge in den Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig.
Visum
Ab dem 10. Januar 2013 können EU-Staatsangehörige visumfrei nach Armenien einreisen und sich in Armenien bis zu 180 Tage pro Kalenderjahr aufhalten. Die Visafreiheit gilt für sämtliche Reisezwecke. Die Einreise muss unbedingt mit einem gültigen Reisepass erfolgen, die Vorlage eines Personalausweises ist nicht ausreichend.
Reisende, die sich länger als 180 Tage in Armenien aufhalten wollen, müssen – unbedingt vor Ablauf der 180-Tage-Frist – bei der Behörde für Pass- und Meldewesen in Eriwan (OVIR, Maschtozstr. 13 a, Tel. +374-10- 53 69 42, 53 43 91) eine Verlängerung beantragen. Der Prozess ist zeitaufwendig; armenische oder russische Sprachkenntnisse sind erforderlich. Erfolgt keine Verlängerung, so müssen die Betroffenen vor Ablauf der Frist das Land verlassen. Ausländer, die sich über 180 Tage in Armenien aufhalten ohne die erforderliche Genehmigung erhalten zu haben, müssen mit Schwierigkeiten bei der Ausreise, einer Geldstrafe (von 50.000 bis 100.000 AMD), sowie einer auf ein Jahr befristeten Einreisesperre rechnen.
Für Reisen bis zum 10. Januar 2013 gelten weiterhin folgende Bedingungen:
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Armenien ein Visum. Die Visumpflicht gilt auch für Inhaber von Reisedokumenten der Bundesrepublik Deutschland, die nicht deutsche Staatsangehörige sind.
Ein Visum für drei Tage/eine Einreise (Transit, 10.000 AMD), bis zu 21 Tage/eine Einreise (3.000 AMD) oder für 120 Tage/eine Einreise (15.000 AMD) kann bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Eriwan (Zvartnots) und Gjumri sowie an den offiziellen Straßen-Grenzübergängen zu Georgien und Iran, jedoch nicht bei der Einreise per Zug, beantragt werden. Die Gebühr ist in AMD (am Flughafen Eriwan befinden sich ein Geldautomat und eine Wechselstube unmittelbar neben den Visaschaltern) in bar und passend zu zahlen; Minderjährigen werden die Visa gebührenfrei ausgestellt. Probleme bei der Visumbeantragung am Flughafen sind bisher nicht bekannt geworden, sofern die Antragsteller gültige Reisepässe der Bundesrepublik Deutschland vorgelegt haben.
Amtliche Pässe (Diplomaten- und Dienstpässe) können bei der Einreise nicht visiert werden; Inhaber solcher Pässe müssen das Visum zwingend vor Abreise bei der armenischen Botschaft einholen.
Reisende, die ein Visum mit mehrfachen Einreisen benötigen, die per Zug einreisen möchten, sowie Inhaber amtlicher Pässe müssen das Visum bei der für den Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung der Republik Armenien beantragen. Bei Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Botschaft der Republik Armenien in Berlin zuständig (Nußbaumallee 4, 14050 Berlin, Tel. 030–40 50 91-0, Fax: 030–40 50 91 25, E-Mail: armgermanyembassy@mfa.am, website: www.botschaft-armenien.de ). Antragsformulare und Informationen zum Visumverfahren erhalten Sie dort. Das Visum ist möglichst frühzeitig zu beantragen, da mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen ist.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit der Visumbeantragung über das Internet ( www.armeniaforeignministry.am ). Die Gebühr beträgt US$ 40 für ein Visum mit 120 Gültigkeitstagen und einmaliger Einreise (zu zahlen per Kreditkarte).
Reisende, die über die Gültigkeit ihres Visums hinaus in Armenien bleiben möchten, müssen – unbedingt vor dessen Ablauf – bei der Behörde für Pass- und Meldewesen (OVIR, Maschtozstr. 13 a, Tel. +374-10- 53 69 42, 53 43 91) eine Verlängerung beantragen (Gebühr: 500 AMD pro Tag). Der Prozess ist zeitaufwendig; armenische oder russische Sprachkenntnisse sind erforderlich. Erfolgt keine Verlängerung, so müssen die Betroffenen vor Ablauf des Visums das Land verlassen. Ausländer, die sich mit abgelaufenem Visum in Armenien aufhalten, müssen mit Schwierigkeiten bei der Ausreise, einer Geldstrafe (von 50.000 bis 100.000 AMD), sowie einer auf ein Jahr befristeten Einreisesperre rechnen.
Die früher bestehende Möglichkeit der nachträglichen Strafzahlung (US$ 3 pro Tag des Verbleibs in Armenien über die Gültigkeit des Visums hinaus) bei der Ausreise am Flughafen gibt es nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes nicht mehr.
Hinweise für die Ausreise
Die Ausreise auf dem Landweg nach Georgien und Iran ist möglich. Das armenische Visum berechtigt jedoch nicht zu Transitaufenthalten in anderen GUS-Staaten. Reisende, die beabsichtigen, auch Nachbarländer Armeniens zu besuchen, sollten bereits vor Reiseantritt über die erforderlichen Visa für diese Länder verfügen (siehe Reisehinweise für diese Länder).
Ein Grenzübertritt zwischen Armenien und Aserbaidschan sowie zwischen Armenien und der Türkei ist nicht möglich. Es ist ein Umweg über ein anderes Land, z. B. Georgien, erforderlich.
Der Besuch sogenannter „grenznaher Regionen“ (militärisches Sperrgebiet) unterliegt Einschränkungen und ist genehmigungspflichtig. Sollte aus beruflichen/dienstlichen Gründen der Besuch von Grenzbezirken unumgänglich sein, wird um rechtzeitige vorherige Kontaktaufnahme mit der Botschaft gebeten.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Armenien 01.08.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien:
Stand 01.08.2013
(Unverändert gültig seit: 01.08.2013)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im Nordwesten Armeniens verläuft die Landstraße M16 (über Noyemberyan in Richtung des Grenzübergangs Bagratashen/ Sadakhlo) in der Nähe der Landesgrenze Armeniens zu Aserbaidschan. Ein Befahren dieses Streckenteils wird nicht empfohlen (Gefahr von Scharfschützen).
Reisen in die Konfliktregion Bergkarabach
Reisenden, die sich nach Bergkarabach oder in die umliegenden von Armenien besetzten Gebiete der Republik Aserbaidschan begeben, kann weder durch die Botschaft Eriwan, noch durch die Botschaft Baku konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden. An der Waffenstillstandslinie kommt es immer wieder zu Schusswechseln, außerdem besteht Minengefahr. Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen in die sogenannte „Republik Bergkarabach“ oder die umliegenden von Armenien besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Armenien 11.11.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien:
Stand 11.11.2013
(Unverändert gültig seit: 11.11.2013)

Letzte Änderung:
Landesspezifische sicherheitshinweise - M16


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im Nordosten Armeniens verläuft die Landstraße M16 (über Noyemberyan in Richtung des Grenzübergangs Bagratashen/ Sadakhlo) in der Nähe der Landesgrenze Armeniens zu Aserbaidschan. Da es hier entlang der Landesgrenze wiederholt zu Schusswechseln gekommen ist, ist die Straße zwischen Voskepar und Baganis sowie zwischen Paravakar und Vagashen aktuell gesperrt. Es gibt lokale kleine Umleitungen. Von einem Befahren dieser Route wird bis auf Weiteres abgeraten. Die empfohlene Alternative ist die Straße über Vanadzor und Alaverdi zur armenisch-georgischen Grenze.
Reisen in die Konfliktregion Bergkarabach
Reisenden, die sich nach Bergkarabach oder in die umliegenden von Armenien besetzten Gebiete der Republik Aserbaidschan begeben, kann weder durch die Botschaft Eriwan, noch durch die Botschaft Baku konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden. An der Waffenstillstandslinie kommt es immer wieder zu Schusswechseln, außerdem besteht Minengefahr. Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen in die sogenannte „Republik Bergkarabach“ oder die umliegenden von Armenien besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Armenien 03.04.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien:
Stand 03.04.2014
(Unverändert gültig seit: 03.04.2014)

Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen - Geld/Kreditkarten
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige – Visum


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im Nordosten Armeniens verläuft die Landstraße M16 (über Noyemberyan in Richtung des Grenzübergangs Bagratashen/ Sadakhlo) in der Nähe der Landesgrenze Armeniens zu Aserbaidschan. Da es hier entlang der Landesgrenze wiederholt zu Schusswechseln gekommen ist, war die Straße zwischen Voskepar und Baganis sowie zwischen Paravakar und Vagashen Ende 2013 gesperrt. Momentan besteht eine lokale Umleitung nur noch zwischen Paravakar und Vagashen. Reisenden wird geraten, sich vor dem Befahren der Strecke bei Ortskundigen mit der aktuellen Situation in der Grenzregion vertraut zu machen. Eine Alternative ist die Straße über Vanadzor und Alaverdi zur armenisch-georgischen Grenze.
Reisen in die Konfliktregion Bergkarabach
Die Bundesregierung erkennt die sogenannte „Republik Bergkarabach“ völkerrechtlich nicht an. Reisenden, die sich nach Bergkarabach oder in die umliegenden von Armenien besetzten Gebiete der Republik Aserbaidschan begeben, kann weder durch die Botschaft Eriwan, noch durch die Botschaft Baku konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden. An der Waffenstillstandslinie kommt es immer wieder zu Schusswechseln, außerdem besteht Minengefahr. Es wird daher von Reisen in die Region abgeraten. Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen nach Bergkarabach oder in die umliegenden von Armenien besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.

Allgemeine Reiseinformationen
Kommunikation
Die armenischen Mobilfunkanbieter Beeline und Vivacell haben laut den Angaben auf ihren Internetseiten www.beeline.am/ und www.vivacell.am/ Roamingabkommen mit den folgenden deutschen Anbietern abgeschlossen: E-plus, O2, O2-3G, T-Mobile und Vodafone (Beeline); E-plus, T-Mobile und Vodafone (Vivacell). Ob Sie die Roamingfunktionalität mit Ihrem Handy in Armenien nutzen können, erfahren Sie von Ihrem deutschen Mobilfunkanbieter; Roaming muss evtl. erst freigeschaltet werden.
Für längere Aufenthalte kann für wenige Euro eine armenische Prepaid-SIM-Karte gekauft werden, die allerdings registriert werden muss. Darüber hinaus ist es möglich, von Postämtern oder Internetcafés aus Auslandsgespräche zu führen.
Geld, Kreditkarten
US$-Noten neueren Datums und Euro können getauscht werden. Beim Rücktausch von Landeswährung in Euro sollten die Euro-Noten sorgfältig geprüft werden, da Fälschungen im Umlauf sein sollen. Hinweise zur Erkennung von gefälschten Euro-Noten finden Sie hier:
www.bundesbank.de
www.ecb.int
Die Annahme ausländischer Währungen ist Geschäften und Dienstleistern offiziell nicht gestattet, so dass die Bezahlung in der armenischen Landeswährung „Dram“ (AMD) zu erfolgen hat. Manche Geschäfte, die hochwertige Waren anbieten, haben eigene Wechselstuben und akzeptieren Kreditkarten (i. d. R. Master-/Visa-Card).
In der Eriwaner Innenstadt gibt es zahlreiche Geldautomaten. Die Geldversorgung – auch über EC/Maestro-Karte - ist möglich.
Außerhalb Eriwans ist die Bargeldversorgung über Geldautomaten nicht flächendeckend möglich, in den Provinzhauptstädten sind Geldautomaten vorhanden. Es wird daher empfohlen, Reisen außerhalb der Hauptstadt nur mit ausreichenden Bargeldreserven anzutreten. Standorte von Geldautomaten des Visa- und des MasterCard/Maestro-Netzwerks können folgenden Webseiten entnommen werden:
www.mastercard.com
http://visa.via.infonow.net/
Einige Restaurants, Geschäfte und Hotels für gehobene Ansprüche akzeptieren gängige Kreditkarten. Es kommt jedoch – besonders außerhalb der Hauptstadt – gelegentlich zu technischen Schwierigkeiten; in diesen Fällen ist nur Barzahlung möglich.
Geldversorgung im Notfall
Sie können sich auf folgenden Wegen Geld aus Deutschland überweisen lassen:
  • Seit Ende August 2008 nehmen armenische Banken nicht mehr am "Western Union" Geldtransfersystem teil. Alternativen sind unter anderem: "MoneyGram" "Anelik", "Unistream" und "Private Money".
  • per SWIFT-Überweisung an eine armenische Bank (Dauer ca. 2-3 Tage)
    Fast alle Banken in Armenien sind an das SWIFT-Netzwerk angeschlossen. Sie sollten sich vorher bei der empfangenden Bank informieren, ob Ihnen dorthin Geld überwiesen werden kann und welche Angaben (u. a. SWIFT-Adresse, auch BIC genannt) erforderlich sind.
Straßenverkehr
Verkehrsregeln werden in Armenien oft nicht beachtet, das Unfallrisiko ist erheblich höher als in Deutschland. Die armenische Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt nur über eine Deckungssumme von ca. 3.000,-- € für Sachschäden, so dass Unfallopfer in der Regel nicht damit rechnen können, angemessenen Schadenersatz zu erhalten. Reisende sollten daher darauf achten, selbst über ausreichenden Versicherungsschutz (Unfall-, Kaskoversicherung) zu verfügen. Außerdem empfiehlt es sich, äußerst vorsichtig und defensiv zu fahren.
Obwohl der Zustand der Straßen vor allem in Eriwan langsam besser wird, gibt es im ganzen Land nach wie vor viele Gefahrenquellen. Hierzu gehören u. a. defekte Ampeln, fehlende Kanaldeckel, unzureichende Beschilderung, fehlende Leitplanken, sowie Erdrutsche, die besonders nach Regenfällen auftreten können, da Straßengräben bzw. Kanalisation insbesondere auf Bergstraßen meist fehlen. Steinschlag-Warnschilder sollten ernst genommen werden.
Kriminalität
Armenien zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus.
Naturkatastrophen
Armenien liegt in einer seismisch aktiven Zone, es kann jederzeit zu Erdbeben kommen. Hinweise zum Verhalten bei Erdbeben finden Sie z. B. im Internetangebot des Geoforschungszentrums Potsdam unter:
www.gfz-potsdam.de

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja, nur mit Lichtbild
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, nur mit Lichtbild
Anmerkungen: Ausweisdokumente müssen fünf Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Kindereinträge in den Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
EU-Staatsangehörige können visumfrei nach Armenien einreisen und sich in Armenien bis zu 180 Tage pro Kalenderjahr aufhalten. Die Visafreiheit gilt für sämtliche Reisezwecke. Die Einreise muss unbedingt mit einem gültigen Reisepass erfolgen, die Vorlage eines Personalausweises ist nicht ausreichend.
Reisende, die sich länger als 180 Tage in Armenien aufhalten oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, müssen – unbedingt vor Ablauf der 180-Tage-Frist – bei der Behörde für Pass- und Meldewesen in Eriwan (OVIR, Davtashen, 4. Bezirk, Haus 17/10, Tel. +374-10 370253, Internet: www.passportvisa.am) eine Verlängerung beantragen. Der Prozess ist zeitaufwendig; armenische oder russische Sprachkenntnisse sind erforderlich. Erfolgt keine Verlängerung, so müssen die Betroffenen vor Ablauf der Frist das Land verlassen. Ausländer, die sich über 180 Tage in Armenien aufhalten ohne die erforderliche Genehmigung erhalten zu haben, müssen mit Schwierigkeiten bei der Ausreise, einer Geldstrafe (von 50.000 bis 100.000 AMD), sowie einer auf ein Jahr befristeten Einreisesperre rechnen.
Hinweise zur Einreise von Minderjährigen
Reisen Kinder in Begleitung nur eines Elternteils, so können die Grenzbehörden bei Ein- und Ausreise die Vorlage einer schriftlichen, notariell beglaubigten Einwilligungserklärung des anderen Elternteils verlangen, bei alleinreisenden Minderjährigen die schriftliche, notariell beglaubigte Einwilligungserklärung beider Elternteile. Bei der Ausreise Minderjähriger wird die Vorlage einer Fotokopie der Personalienseite des Passes verlangt. Es empfiehlt sich, diese vorab anzufertigen, um längere Wartezeiten beim Check-In zu vermeiden.
Hinweise für die Ausreise
Die Ausreise auf dem Landweg nach Georgien und Iran ist möglich. Das armenische Visum berechtigt jedoch nicht zu Transitaufenthalten in anderen GUS-Staaten. Reisende, die beabsichtigen, auch Nachbarländer Armeniens zu besuchen, sollten bereits vor Reiseantritt über die erforderlichen Visa für diese Länder verfügen (siehe Reisehinweise für diese Länder).
Ein Grenzübertritt zwischen Armenien und Aserbaidschan sowie zwischen Armenien und der Türkei ist nicht möglich. Es ist ein Umweg über ein anderes Land, z. B. Georgien, erforderlich.
Der Besuch sogenannter „grenznaher Regionen“ (militärisches Sperrgebiet) unterliegt Einschränkungen und ist genehmigungspflichtig. Sollte aus beruflichen/dienstlichen Gründen der Besuch von Grenzbezirken unumgänglich sein, wird um rechtzeitige vorherige Kontaktaufnahme mit der Botschaft gebeten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Armenien 30.07.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien:
Stand 30.07.2014
(Unverändert gültig seit: 30.07.2014)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im Nordosten Armeniens verläuft die Landstraße M16 (über Noyemberyan in Richtung des Grenzübergangs Bagratashen/ Sadakhlo) in der Nähe der Landesgrenze Armeniens zu Aserbaidschan. Da es hier entlang der Landesgrenze wiederholt zu Schusswechseln gekommen ist, war die Straße zwischen Voskepar und Baganis sowie zwischen Paravakar und Vagashen zeitweilig gesperrt. Bei Voskepar ist eine Ausweichroute mit größerem Abstand zur Grenze eingerichtet. Reisenden wird geraten, sich vor dem Befahren der Strecke bei Ortskundigen mit der aktuellen Situation in der Grenzregion vertraut zu machen. Eine Alternative ist die Straße über Vanadzor und Alaverdi zur armenisch-georgischen Grenze.
Reisen in die Konfliktregion Bergkarabach (einschließlich der besetzten Gebiete)
Die Bundesregierung erkennt die sogenannte „Republik Bergkarabach“ völkerrechtlich nicht an. Reisenden, die sich nach Bergkarabach oder in die umliegenden von Armenien besetzten Gebiete der Republik Aserbaidschan begeben, kann weder durch die Botschaft Eriwan, noch durch die Botschaft Baku konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden. An der Waffenstillstandslinie kommt es immer wieder zu Schusswechseln, außerdem besteht Minengefahr. Es wird daher von Reisen in die Region abgeraten. Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen nach Bergkarabach oder in die umliegenden von Armenien besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.
Auswärtiges Amt

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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Armenien 18.08.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Armenien:

Stand 18.08.2014 (Unverändert gültig seit: 18.08.2014)

Letzte Änderung: Landesspezifische Sicherheitshinweise

Im Nordosten Armeniens verläuft die Landstraße M16 (über Noyemberyan in Richtung des Grenzübergangs Bagratashen/ Sadakhlo) in der Nähe der Landesgrenze Armeniens zu Aserbaidschan. Da es an diesem Teil der Landesgrenze wiederholt zu Schusswechseln gekommen ist, war die Straße zwischen Voskepar und Baganis sowie zwischen Paravakar und Vagashen zeitweilig gesperrt. Bei Voskepar ist eine Ausweichroute mit größerem Abstand zur Grenze eingerichtet. Reisenden wird dringend geraten, sich vor dem Befahren der Strecke bei Ortskundigen mit der aktuellen Situation in der Grenzregion vertraut zu machen. Es wird dringend empfohlen, die Straße über Vanadzor und Alaverdi zur armenisch-georgischen Grenze zu nutzen. Von einem Aufenthalt in den Ortschaften an bzw. nahe der Grenze wird dringend abgeraten.
Reisen in die Konfliktregion Bergkarabach (einschließlich der besetzten Gebiete)

Die Bundesregierung erkennt die sogenannte „Republik Bergkarabach“ völkerrechtlich nicht an. Reisenden, die sich nach Bergkarabach oder in die umliegenden von Armenien besetzten Gebiete der Republik Aserbaidschan begeben, kann weder durch die Botschaft Eriwan, noch durch die Botschaft Baku konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden. An der Waffenstillstandslinie kommt es immer wieder zu Schusswechseln, außerdem besteht Minengefahr. Es wird daher von Reisen in die Region abgeraten. Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen nach Bergkarabach oder in die umliegenden von Armenien besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Armenien 31.10.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien:
Stand 31.10.2014
(Unverändert gültig seit: 31.10.2014)

Letzte Änderung:
Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise nach Armenien gibt es nicht!
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfung werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut sowie Typhus empfohlen.
Malaria
Sehr geringes Risiko herdförmig von Juni bis Oktober im westlichen Tiefland (Ararat-Tal, Masis-Distrikt). Ausschließlich Malaria tertiana (Plasmodium vivax). Da Malaria durch den Stich blutsaugender Mücken (Anopheles) übertragen wird, sollten bei Aufenthalten in Endemiegebieten Mückenstiche vermieden werden (Anwendung von Repellentien, angepasster Kleidung, Moskitonetze). Malaria tertiana ist meist nicht tödlich, kann aber noch Monate nach der Infektion auftreten. Bei hohem Fieber nach einem Aufenthalt in Malariagebieten sollte auch an diese dort sehr seltene Erkrankung gedacht werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet, entspricht jedoch nicht immer europäischem Standard. Die Notfallversorgung ist in der Regel gegeben. Bei Behandlungen wird Barzahlung verlangt.
Einige Apotheken haben rund um die Uhr geöffnet. Bestimmte Medikamente aus den USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Russland, der Türkei und Osteuropa sind in Armenien erhältlich. Dennoch sollten ärztlich verordnete Medikamente im Rahmen des persönlichen Bedarfs mitgebracht werden. Im Normalfall dürfen bis zu zehn verschiedene Medikamente für den Eigenbedarf eingeführt werden, und zwar in einer Menge, die für den geplanten Aufenthalt in Armenien, höchstens aber für 6 Wochen, ausreicht. Eine ärztliche Bescheinigung in russischer oder armenischer Sprache mit Angabe der Gründe für die Verschreibung der Medikamente muss den Zollbehörden vorgezeigt werden. Bestehen Zweifel, dass ein Medikament nach Armenien eingeführt werden darf (z. B. bei Medikamenten, die in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen), so wird die Kontaktaufnahme mit der Botschaft der Republik Armenien in Berlin (Anschrift siehe oben unter Einreisebestimmungen) empfohlen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Armenien 13.02.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien:
Stand 13.02.2015
(Unverändert gültig seit: 13.02.2015)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im Nordosten Armeniens verläuft die Landstraße M16 (über Noyemberyan in Richtung des Grenzübergangs Bagratashen/ Sadakhlo) in der Nähe der Landesgrenze Armeniens zu Aserbaidschan. Da es an diesem Teil der Landesgrenze wiederholt zu Schusswechseln gekommen ist, wird empfohlen, bis auf weiteres die westliche Alternative über Vanadzor und Alaverdi zur armenisch-georgischen Grenze zu nutzen. Von einem Aufenthalt in den Ortschaften an bzw. nahe der Grenze wird dringend abgeraten.
Reisen in die Konfliktregion Bergkarabach (einschließlich der besetzten Gebiete)
Die Bundesregierung erkennt die sogenannte „Republik Bergkarabach“ völkerrechtlich nicht an. Reisenden, die sich nach Bergkarabach oder in die umliegenden von Armenien besetzten Gebiete der Republik Aserbaidschan begeben, kann weder durch die Botschaft Eriwan, noch durch die Botschaft Baku konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden. An der Waffenstillstandslinie kommt es immer wieder zu Schusswechseln, außerdem besteht Minengefahr. Es wird daher von Reisen in die Region abgeraten. Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen nach Bergkarabach oder in die umliegenden von Armenien besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de
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Reise-/Sicherheitshinweis Armenien 06.03.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien:
Stand 06.03.2015
(Unverändert gültig seit: 06.03.2015)

Letzte Änderung:
Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise nach Armenien gibt es nicht.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfung werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut sowie Typhus empfohlen.
Malaria
Sehr geringes Risiko herdförmig von Juni bis Oktober im westlichen Tiefland (Ararat-Tal, Masis-Distrikt). Ausschließlich Malaria tertiana (Plasmodium vivax). Da Malaria durch den Stich blutsaugender Mücken (Anopheles) übertragen wird, sollten bei Aufenthalten in Endemiegebieten Mückenstiche vermieden werden (Anwendung von Repellentien, angepasster Kleidung, Moskitonetze). Malaria tertiana ist meist nicht tödlich, kann aber noch Monate nach der Infektion auftreten. Bei hohem Fieber nach einem Aufenthalt in Malariagebieten sollte auch an diese dort sehr seltene Erkrankung gedacht werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet, entspricht jedoch nicht immer europäischem Standard. Die Notfallversorgung ist in der Regel gegeben. Bei Behandlungen wird Barzahlung verlangt.
Einige Apotheken haben rund um die Uhr geöffnet. Bestimmte Medikamente aus den USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Russland, der Türkei und Osteuropa sind in Armenien erhältlich. Es sind jedoch auch gefälschte, minderwertige bzw. wirkungslose Medikamente im Umlauf. Es empfiehlt sich daher, ärztlich verordnete Medikamente im Rahmen des persönlichen Bedarfs mitzubringen. Im Normalfall dürfen bis zu zehn verschiedene Medikamente für den Eigenbedarf eingeführt werden, und zwar in einer Menge, die für den geplanten Aufenthalt in Armenien, höchstens aber für 6 Wochen, ausreicht. Eine ärztliche Bescheinigung in russischer oder armenischer Sprache mit Angabe der Gründe für die Verschreibung der Medikamente muss den Zollbehörden vorgezeigt werden. Bestehen Zweifel, dass ein Medikament nach Armenien eingeführt werden darf (z. B. bei Medikamenten, die in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen), so wird die Kontaktaufnahme mit der Bot schaft der Republik Armenien in Berlin (Anschrift siehe oben unter Einreisebestimmungen) empfohlen.
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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Armenien:

Stand 14.05.2015 (Unverändert gültig seit: 14.05.2015)

Letzte Änderung: Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im Nordosten Armeniens verläuft die Landstraße M16 (über Noyemberyan in Richtung des Grenzübergangs Bagratashen/ Sadakhlo) in der Nähe der Landesgrenze Armeniens zu Aserbaidschan. Da es an diesem Teil der Landesgrenze wiederholt zu Schusswechseln gekommen ist, wird empfohlen, sich vor Reisen bei Ortskundigen mit der aktuellen Situation an der Grenze vertraut zu machen. Reisende sollten auf dieser Strecke die zwischen den Ortschaften Voskepar und Baghanis eingerichtete westliche Umfahrung nutzen. Von einem Aufenthalt in den Ortschaften an bzw. nahe der Grenze wird dringend abgeraten.

Reisen in die Konfliktregion Bergkarabach (einschließlich der besetzten Gebiete)
Die Bundesregierung erkennt die sogenannte „Republik Bergkarabach“ völkerrechtlich nicht an. Reisenden, die sich nach Bergkarabach oder in die umliegenden von Armenien besetzten Gebiete der Republik Aserbaidschan begeben, kann weder durch die Botschaft Eriwan, noch durch die Botschaft Baku konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden. An der Waffenstillstandslinie kommt es immer wieder zu Schusswechseln, außerdem besteht Minengefahr. Es wird daher von Reisen in die Region abgeraten. Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen nach Bergkarabach oder in die umliegenden von Armenien besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Armenien 15.07.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien:
Stand 15.07.2015
(Unverändert gültig seit: 15.07.2015)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im Nordosten Armeniens verläuft die Landstraße M16 (über Noyemberyan in Richtung des Grenzübergangs Bagratashen/ Sadakhlo) in der Nähe der Landesgrenze Armeniens zu Aserbaidschan. Da es an diesem Teil der Landesgrenze wiederholt zu Schusswechseln gekommen ist, wird empfohlen, sich vor Reisen bei Ortskundigen mit der aktuellen Situation an der Grenze vertraut zu machen. Reisende sollten auf dieser Strecke die zwischen den Ortschaften Voskepar und Baghanis eingerichtete westliche Umfahrung nutzen. Von einem Aufenthalt in den Ortschaften an bzw. nahe der Grenze wird dringend abgeraten. Es wird empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden, insbesondere Protestaktionen vor Regierungsgebäuden.

Reisen in die Konfliktregion Bergkarabach (einschließlich der besetzten Gebiete)
Die Bundesregierung erkennt die sogenannte „Republik Bergkarabach“ völkerrechtlich nicht an. Reisenden, die sich nach Bergkarabach oder in die umliegenden von Armenien besetzten Gebiete der Republik Aserbaidschan begeben, kann weder durch die Botschaft Eriwan, noch durch die Botschaft Baku konsularische Hilfe oder Beistand gewährt werden. An der Waffenstillstandslinie kommt es immer wieder zu Schusswechseln, außerdem besteht Minengefahr. Es wird daher von Reisen in die Region abgeraten. Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sogenannten „Republik Bergkarabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt. Diese Regelung wird grundsätzlich auch angewandt, wenn aserbaidschanische Behörden auf anderen Wegen Kenntnis von Reisen nach Bergkarabach oder in die umliegenden von Armenien besetzten aserbaidschanischen Gebiete erhalten.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten: www.auswaertiges-amt.de
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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