Teilreisewarnung Armenien 17.04.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Teilreisewarnung Armenien 21.09.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien
Stand 21.09.2023

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Aserbaidschan hat am 19. September 2023 eine Militäraktion in der Region Bergkarabach gestartet. Am 20. September 2023 wurde ein Waffenstillstand verkündet. Im Grenzgebiet zwischen Armenien und Aserbaidschan ist es nicht zu bewaffneten Auseinandersetzungen gekommen. Die weiteren Entwicklungen werden beobachtet.
Künftige bewaffnete Auseinandersetzungen im gesamten Grenzgebiet zu Aserbaidschan können nicht ausgeschlossen werden, siehe Sicherheit – Teilreisewarnung.

In Armenien kann es landesweit, insbesondere in Eriwan, zu Demonstrationen kommen. Die weiteren Entwicklungen werden beobachtet.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Halten Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
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Teilreisewarnung Armenien 11.04.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien
Stand 11.04.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Teilreisewarnung; Innenpolitische Lage)


Sicherheit
Teilreisewarnung
Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Aserbaidschan, nämlich
  • Provinz Tavush: alle Gebiete östlich der Nationalstraße M16 nördlich von Idschewan (Ijevan),
  • Provinz Ararat: das Dorf Jerasch (Yeraskh) und die M2 zwischen Jerasch und Kerki,
  • Provinz Gegharkunik: alle Gebiete östlich und nordöstlich von Vardenis sowie östlich der Nationalstraße M14 zwischen Vardenis und Drakhtik,
  • Provinz Vayots Dzor: alle Gebiete zwischen Dschermuk (Jermuk) und der Grenze zu Aserbaidschan, einschließlich der Stadt Dschermuk (Jermuk),
  • Provinz Syunik: alle Gebiete nördlich der Nationalstraße M2 sowie alle Gebiete östlich von Goris und ab Goris die gesamte Straße M2 bis Syunik und die Gebiete östlich davon (Grenzgebiet zu Aserbaidschan), sowie ab Kapan die Straße M17 bis zur iranischen Grenze
wird gewarnt.

Innenpolitische Lage

Bewaffnete Auseinandersetzungen im gesamten Grenzgebiet zu Aserbaidschan können nicht ausgeschlossen werden, siehe Sicherheit – Teilreisewarnung.

In Armenien kann es landesweit, insbesondere in Eriwan, zu Demonstrationen kommen.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Halten Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
Grenzgebiet zu Aserbaidschan
Die gesamte Ostgrenze Armeniens wurde 2020 mit der Rückgabe der besetzten Gebiete an Aserbaidschan Grenzgebiet zu Aserbaidschan. Die Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan ist geschlossen; ein Grenzübertritt ist nicht möglich. Es besteht Minengefahr.

Im Nordosten Armeniens verläuft die Nationalstraße M16 (über Noyemberyan in Richtung des armenisch-georgischen Grenzübergangs Bagratashen/Sadakhlo) in der Nähe der Landesgrenze Armeniens zu Aserbaidschan.

Im Südosten des Landes verläuft die Nationalstraße M2 von Goris über Shurnukh nach Kapan teilweise über aserbaidschanisches Gebiet bzw. über Gebiete mit noch nicht geklärtem Grenzverlauf. Auf beiden Straßen kommt es immer wieder zu Schusswechseln, siehe auch Sicherheit - Teilreisewarnung.
  • Beachten Sie die Teilreisewarnung für das unmittelbare Grenzgebiet zu Aserbaidschan, siehe Sicherheit - Teilreisewarnung.
  • Wenn Sie sich in einem von Kampfhandlungen betroffenen Gebiet aufhalten, seien Sie vorsichtig und begeben Sie sich an einen sicheren Ort. Bleiben Sie an diesem geschützten Ort, bis Sie ihn auf sicherem Wege verlassen können.
  • Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien.
  • Befolgen Sie die Anweisungen lokaler Behörden.
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Teilreisewarnung Armenien 29.04.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien
Stand 29.04.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Teilreisewarnung; Innenpolitische Lage: Grenzgebiet zu Aserbaidschan)


Sicherheit
Teilreisewarnung
Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Aserbaidschan, nämlich
  • Provinz Tavush: die Nationalstraße M16 nördlich von Idschewan (Ijevan) und alle Gebiete östlich davon,
  • Provinz Ararat: das Dorf Jerasch (Yeraskh) und die M2 zwischen Jerasch und Kerki,
  • Provinz Gegharkunik: alle Gebiete östlich und nordöstlich von Vardenis sowie östlich der Nationalstraße M14 zwischen Vardenis und Drakhtik,
  • Provinz Vayots Dzor: alle Gebiete zwischen Dschermuk (Jermuk) und der Grenze zu Aserbaidschan, einschließlich der Stadt Dschermuk (Jermuk),
  • Provinz Syunik: alle Gebiete nördlich der Nationalstraße M2 sowie alle Gebiete östlich von Goris und ab Goris die gesamte Straße M2 bis Syunik und die Gebiete östlich davon (Grenzgebiet zu Aserbaidschan), sowie ab Kapan die Straße M17 bis zur iranischen Grenze
wird gewarnt.

Innenpolitische Lage
Grenzgebiet zu Aserbaidschan

Die gesamte Ostgrenze Armeniens wurde 2020 mit der Rückgabe der besetzten Gebiete an Aserbaidschan Grenzgebiet zu Aserbaidschan. Die Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan ist geschlossen; ein Grenzübertritt ist nicht möglich. Es besteht Minengefahr.

Im Nordosten Armeniens verläuft die Nationalstraße M16 (über Noyemberyan in Richtung des armenisch-georgischen Grenzübergangs Bagratashen/Sadakhlo) in der Nähe der Landesgrenze Armeniens zu Aserbaidschan. Auf dieser Straße kann es derzeit aufgrund aktueller politischer Entwicklungen zu Demonstrationen und Straßensperrungen kommen.

Im Südosten des Landes verläuft die Nationalstraße M2 von Goris über Shurnukh nach Kapan teilweise nah am aserbaidschanischen Gebiet bzw. an Gebieten mit noch nicht geklärtem Grenzverlauf. Auf beiden Straßen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Schusswechseln, siehe auch Sicherheit - Teilreisewarnung.
  • Beachten Sie die Teilreisewarnung für das unmittelbare Grenzgebiet zu Aserbaidschan, siehe Sicherheit - Teilreisewarnung.
  • Wenn Sie sich in einem von Kampfhandlungen betroffenen Gebiet aufhalten, seien Sie vorsichtig und begeben Sie sich an einen sicheren Ort. Bleiben Sie an diesem geschützten Ort, bis Sie ihn auf sicherem Wege verlassen können.
  • Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien.
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Teilreisewarnung Armenien 17.05.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien
Stand 17.05.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Seit Anfang Mai 2024 kommt es in Eriwan und einigen Gebieten im Norden Armeniens verstärkt zu bislang friedlich verlaufenden politischen Demonstrationen. Aufgrund von Straßensperrungen und Blockaden muss mit sporadischen Verkehrsbehinderungen in Eriwan und auf Straßen im Norden gerechnet werden. Es wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Bewaffnete Auseinandersetzungen im gesamten Grenzgebiet zu Aserbaidschan können nicht ausgeschlossen werden, siehe Sicherheit – Teilreisewarnung.
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Grenzgebiet zu Aserbaidschan
Die gesamte Ostgrenze Armeniens wurde 2020 mit der Rückgabe der besetzten Gebiete an Aserbaidschan Grenzgebiet zu Aserbaidschan. Die Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan ist geschlossen; ein Grenzübertritt ist nicht möglich. Es besteht Minengefahr.

Im Nordosten Armeniens verläuft die Nationalstraße M16 (über Noyemberyan in Richtung des armenisch-georgischen Grenzübergangs Bagratashen/Sadakhlo) in der Nähe der Landesgrenze Armeniens zu Aserbaidschan. Auf dieser Straße kann es derzeit aufgrund aktueller politischer Entwicklungen zu Demonstrationen und Straßensperrungen kommen.

Im Südosten des Landes verläuft die Nationalstraße M2 von Goris über Shurnukh nach Kapan teilweise nah am aserbaidschanischen Gebiet bzw. an Gebieten mit noch nicht geklärtem Grenzverlauf. Auf beiden Straßen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Schusswechseln, siehe auch Sicherheit - Teilreisewarnung.
  • Beachten Sie die Teilreisewarnung für das unmittelbare Grenzgebiet zu Aserbaidschan, siehe Sicherheit - Teilreisewarnung.
  • Wenn Sie sich in einem von Kampfhandlungen betroffenen Gebiet aufhalten, seien Sie vorsichtig und begeben Sie sich an einen sicheren Ort. Bleiben Sie an diesem geschützten Ort, bis Sie ihn auf sicherem Wege verlassen können.
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Teilreisewarnung Armenien 27.05.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien
Stand 27.05.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Aufgrund starker Regenfälle kam es insbesondere in den nördlichen Regionen Lori und Tawusch zu Überschwemmungen und Beschädigungen an Straßen und Brücken. Infolgedessen ist bis auf weiteres der folgende Straßenabschnitt im Norden des Landes gesperrt:
  • M6 von Wanadsor über Alawerdi bis Bagrataschen (armenisch-georgische Grenze).
Die armenischen Behörden empfehlen als Ausweichrouten zur armenisch-georgischen Grenze die Straßenverbindungen:
  • M3 Wanadsor-Stepanawan-Gogawan
  • oder M1 Eriwan – Gjumri - Bawra
Auf diesen Strecken muss mit erhöhtem Verkehrsaufkommen gerechnet werden.

Auch die Zugverbindung Eriwan - Tiflis ist unterbrochen.
  • Vermeiden Sie Reisen in die von Überschwemmungen betroffenen Gebiete.
  • Informieren Sie sich über öffentlich zugängliche Quellen über kurzfristige Änderungen der Situation.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
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Teilreisewarnung Armenien 02.07.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien
Stand 02.07.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Die aufgrund starker Regenfälle seit Ende Mai 2024 gesperrte Hauptstraße M6 von Wanadsor über Alawerdi bis Bagrataschen (armenisch-georgische Grenze) ist für Pkw wieder befahrbar.

Auch die unterbrochene Zugverbindung Eriwan - Tiflis wurde wieder aufgenommen.
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Teilreisewarnung Armenien 09.04.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien
Stand 09.04.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Einreise und Zoll (Ausreise in Nachbarländer)
- Gesundheit (Impfschutz)


Sicherheit
Innenpolitische Lage
Grenzgebiet zu Aserbaidschan

Die gesamte Ostgrenze Armeniens wurde 2020 mit der Rückgabe der besetzten Gebiete an Aserbaidschan Grenzgebiet zu Aserbaidschan. Die Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan ist geschlossen; ein Grenzübertritt ist nicht möglich. Es besteht Minengefahr.

Im Südosten des Landes verläuft die Nationalstraße M2 von Goris über Shurnukh nach Kapan teilweise nah am aserbaidschanischen Gebiet bzw. an Gebieten mit noch nicht geklärtem Grenzverlauf.

Bewaffnete Auseinandersetzungen im gesamten Grenzgebiet zu Aserbaidschan können nicht ausgeschlossen werden, siehe Sicherheit– Teilreisewarnung. Es wird zu besonderer Vorsicht geraten.
  • Beachten Sie die Teilreisewarnung für das unmittelbare Grenzgebiet zu Aserbaidschan, siehe Sicherheit - Teilreisewarnung.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Halten Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
Einreise und Zoll
Ausreise in Nachbarländer

Die Ausreise auf dem Landweg nach Georgien ist möglich. Das armenische Visum berechtigt jedoch nicht zu Transitaufenthalten in anderen GUS-Staaten. Reisende, die beabsichtigen, auch Nachbarländer Armeniens zu besuchen, sollten bereits vor Reiseantritt über die erforderlichen Visa für diese Länder verfügen (siehe Reisehinweise für diese Länder).

Es gibt folgende für Ausländer passierbare Grenzübergänge von Armenien nach Georgien: Bavra, Gogavan/Guguti und Bagratashen/Sadakhlo. Aktuelle Informationen zu Grenzübergängen sind auch im Internet abrufbar. Mit dem Zug ist auch der Grenzübergang Ayrum/Sadakhlo nutzbar.

Ein Grenzübertritt zwischen Armenien und Aserbaidschan sowie zwischen Armenien und der Türkei ist nicht möglich.

Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
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Teilreisewarnung Armenien 18.06.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien
Stand 18.06.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Sicherheitslage in der Region

Durch die militärische Eskalation zwischen Israel und Iran verschärft sich die Sicherheitslage in der gesamten Region. Im Zusammenhang mit dem andauernden Konflikt kann es auch in Armenien zu Verzögerungen beim Grenzübertritt, sicherheitsrelevanten Vorfällen und Beeinträchtigungen des Flugverkehrs kommen. Die Grenze zu Iran ist passierbar, eine Ausreise aus Iran nach Armenien ist für deutsche Staatsangehörige visumsfrei möglich, siehe Einreise und Zoll - Visum.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien über aktuelle Entwicklungen.
  • Seien Sie an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgelisteexternal arrow icon des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und Behörden.
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Teilreisewarnung Armenien 20.06.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien
Stand 20.06.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage in der Region)


Aktuelles
Sicherheitslage in der Region

Durch die andauernde militärische Auseinandersetzung zwischen Israel und Iran hat sich die Sicherheitslage in der gesamten Region verschärft. Eine regionale Ausweitung des Konflikts kann nicht ausgeschlossen werden. Im Zusammenhang mit dem andauernden Konflikt kann es auch in Armenien zu sicherheitsrelevanten Vorfällen, erheblichen Beeinträchtigungen des Flugverkehrs sowie ggf. Verzögerungen beim Grenzübertritt kommen.

Die Grenze zu Iran ist passierbar, eine Ausreise aus Iran nach Armenien ist für deutsche Staatsangehörige visumsfrei möglich, siehe Einreise und Zoll - Visum.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien über aktuelle Entwicklungen.
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Teilreisewarnung Armenien 26.06.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien
Stand 26.06.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage in der Region)


Aktuelles
Sicherheitslage in der Region

Mit dem Inkrafttreten der Waffenruhe zwischen Israel und Iran am 24. Juni 2025 wurde die militärische Auseinandersetzung zwischen den beiden Staaten beendet; noch bestehende Einschränkungen für den Reiseverkehr in der Region (wie Luftraumschließungen) werden zunehmend aufgehoben. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in der Region kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden; dies schließt die Gefahr sicherheitsrelevanter Vorfälle in Armenien sowie weitergehende Beeinträchtigungen des regionalen Flugverkehrs mit ein.

Die Grenze zu Iran ist passierbar, eine Ausreise aus Iran nach Armenien ist für deutsche Staatsangehörige visumsfrei möglich, siehe Einreise und Zoll - Visum.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien über aktuelle Entwicklungen.
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Teilreisewarnung Armenien 02.07.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien
Stand 02.07.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage in der Region)


Aktuelles
Sicherheitslage in der Region

Mit dem Inkrafttreten der Waffenruhe zwischen Israel und Iran am 24. Juni 2025 wurde die militärische Auseinandersetzung zwischen den beiden Staaten beendet. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in der Region kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden; dies schließt auch mögliche sicherheitsrelevante Vorfälle in Armenien sowie ggf. Beeinträchtigungen des regionalen Flugverkehrs mit ein. Die Grenze zu Iran ist passierbar, eine Ausreise aus Iran nach Armenien ist für deutsche Staatsangehörige visumsfrei möglich, siehe Einreise und Zoll - Visum.
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Teilreisewarnung Armenien 23.01.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien
Stand 23.01.2026

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Teilreisewarnung; Grenzgebiet zu Aserbaidschan)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)


Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in die folgenden Provinzen und Gebiete bzw. der Nutzung der genannten Straßen im Grenzgebiet zu Aserbaidschan wird gewarnt:
  • Gegharkunik/Tavush: Straßen M11 östlich von Vardenis, sowie die Straßen M14, H30, H37, H38; Nationalstraße M16 nördlich von Idschewan (Ijevan) und alle Gebiete östlich dieser Linie,
  • Ararat: Straße M2 zwischen Jeraskh und Karki,
  • Vayots Dzor: Gebiete nördlich von Jermuk bis zur Grenze zu Aserbaidschan,
  • Syunik: alle Gebiete östlich von Goris; südlich von Goris die Straße E117/M2 zwischen Vorota und Karmrakar; Gebiete östlich von Sjunik sowie die Straße M17 südlich von Kapan bis Shanidzor (Grenze zu Iran)
Generell wird im Grenzgebiet zu Aserbaidschan weiterhin von der Nutzung von Straßen in Grenznähe abgeraten.

Innenpolitische Lage
Grenzgebiet zu Aserbaidschan

Im Zuge des Friedensprozesses mit Aserbaidschan hat sich die Sicherheitslage im armenischen Grenzgebiet verbessert. Allerdings ist der Grenzverlauf zwischen Armenien und Aserbaidschan zum größten Teil noch nicht abschließend festgelegt; Übergänge sind geschlossen, ein Grenzübertritt ist nicht möglich. Im Grenzgebiet gibt es zahlreiche militärische Sperrgebiete, es besteht Minengefahr.

Vereinzelte bewaffnete Zwischenfälle im gesamten Grenzgebiet zu Aserbaidschan können nicht ausgeschlossen werden, siehe Sicherheit – Teilreisewarnung. Es wird zu besonderer Vorsicht geraten.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung sowie den Sicherheitshinweis, siehe Sicherheit - Teilreisewarnung.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Halten Sie sich zu den aktuellen Entwicklungen über die lokalen und sozialen Medien informiert.
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Teilreisewarnung Armenien 05.03.2026

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Armenien
Stand 05.03.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage in der Region)


Aktuelles
Sicherheitslage in der Region

Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen Luftangriffe aus Iran auf zahlreiche Ziele in der Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt. Auch weitere Luftraumsperrungen sind möglich. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen. Auch außerhalb der unmittelbar betroffenen Region können Einschränkungen des Reiseverkehrs daher nicht ausgeschlossen werden.

Falls Sie sich in Armenien aufhalten:
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie die Nähe von Militäreinrichtungen.
  • Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten Flügen Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
  • Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich auf die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren.
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Teilreisewarnung Armenien 11.03.2026

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Stand 11.03.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage in der Region)


Aktuelles
Sicherheitslage in der Region

Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen Luftangriffe aus Iran auf zahlreiche Ziele in der Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt; weitere Luftraumsperrungen bleiben möglich. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt oder stark eingeschränkt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen. Auch wenn einige Staaten ihre Lufträume inzwischen unter strengen Sicherheitsvorkehrungen für ein eingeschränktes Flugangebot wieder geöffnet haben, kann die weitere Entwicklung der Sicherheitslage in der Region nicht vorhergesagt werden.

Falls Sie sich in Armenien aufhalten:
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie die Nähe von Militäreinrichtungen.
  • Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten Flügen Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
  • Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich auf die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren.
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Teilreisewarnung Armenien 17.04.2026

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Stand 17.04.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage in der Region)
- Gesundheit (Kpl. Überarbeitung)


Aktuelles
Sicherheitslage in der Region

Ende Februar 2026 begannen militärische Auseinandersetzungen zwischen den USA/Israel und Iran. Seitdem kam es zu Angriffen von Iran und Iran-nahen Milizen auf verschiedene Ziele in der Region, u.a. auch auf zivile Einrichtungen wie Hotels, Flughäfen und Büro- und Wohngebäude.

Am 8. April 2026 haben die USA, Israel und Iran eine zweiwöchige Waffenruhe bekannt gegeben.

Die Sicherheitslage in der gesamten Region bleibt höchst volatil.

Es besteht das Risiko einer erneuten Verschärfung der Sicherheitslage und erneuter Einschränkungen des Flugverkehrs. Es besteht weiterhin eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge.

Falls Sie sich in Armenien aufhalten:
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie die Nähe von Militäreinrichtungen.
  • Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten Flügen Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
  • Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich auf die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren.
Gesundheit
Impfschutz
  • Pflichtimpfungen
    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
  • Reiseimpfungen
    Es sind Impfungen gegen Hepatitis A, nach individueller Indikation zusätzlich Impfungen gegen Tollwut und Hepatitis B.
  • Standardimpfungen
    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund erhöhter Fallzahlen sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet, entspricht jedoch insbesondere außerhalb der großen Städte nicht immer europäischem Standard. Die Notfallversorgung ist in der Regel gegeben. Bei Behandlungen wird meist Barzahlung verlangt. In entlegenen Gebieten des Landes kann bei Krankheit oder Unfall nicht mit einer raschen und effizienten medizinischen Betreuung gerechnet werden.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandskranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
In Armenien besteht ein Risiko für Tuberkulose sowie für Hepatitis B, C, D und HIV-Infektionen.

HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
  • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie, wenn möglich, keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und selten Typhus treten auch bei Reisenden auf.
  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung und bei längeren Aufenthalten in ländlichen Gebieten hinsichtlich einer Typhus-Impfung beraten.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
In Armenien treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Die Impfserie sollte vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sind.
Weitere Gesundheitsgefahren
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
  • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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