Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Algerien:
Stand 06.10.2008 (Unverändert gültig seit: 06.10.2008)
Aktuelle Hinweise
In den nordafrikanischen, an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus. Ausländer, gerade auch deutsche Staatsangehörige, sind einem wachsenden Anschlags- und Entführungsrisiko ausgesetzt. Überlandfahrten im Saharagebiet sind zunehmend mit Risiken behaftet. Die länderspezifischen Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
Algerien wurde in den letzten Wochen von mehreren Anschlägen getroffen. Am 19. August 2008 wurden bei einem Selbstmordanschlag auf die Gendarmerie in Les Issers (60 km östlich von Algier) 43 Menschen getötet und viele verletzt.
Am 20. August 2008 erfolgte ein weiterer Anschlag auf einen Bus in der Stadt Bouira, 100 km südöstlich von Algier, bei dem zwölf Menschen starben. Kurz zuvor hatte sich ein zweiter Attentäter mit einem Auto vor einem Gebäude der Militärverwaltung in die Luft gesprengt und vier Soldaten verletzt.
Weitere Anschläge, die sich auch gegen ausländische Interessen wie Hotels etc. richten könnten, sind zu befürchten.
Das Schicksal von zwei im März 2008 entführten österreichischen Touristen ist weiterhin ungeklärt.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Bei Aufenthalten in Algerien rät das Auswärtige Amt zu erhöhter Vorsicht.
Terrorismus
Es kommt in Algerien, insbesondere im Norden des Landes einschließlich der Hauptstadt Algier, immer wieder zu Anschlägen.
Ein erhöhtes Risiko besteht weiterhin außerhalb der großen Städte und abseits der großen Verbindungsstraßen, insbesondere in der Kabylei.
Seit dem Anschluss der Terrorgruppe Groupe Salafiste pour la Prédication et le Combat (GSPC) an Al-Qaida Ende 2006 ist ein Anstieg terroristischer Aktivitäten (darunter vermehrt Selbstmordattentate) festzustellen. Hohe Opferzahlen werden dabei bewusst einkalkuliert. Anschlagsziele sind in erster Linie die algerischen Sicherheitskräfte und Regierungsgebäude, aber auch Menschenansammlungen. Seit Ende 2006 gab es auch einige gezielte Anschläge gegen ausländische Staatsangehörige bzw. Firmen ( Bombenattentate und Anschlag in Algier gegen ein Gebäude der Vereinten Nationen).
Neben spektakulären Anschlägen mit einer großen Zahl an Opfern (so auch am 09.08. 2008 am Strand von Zemmouri ca. 45 km östlich von Algier mit acht Todesopfern, wie auch zuvor in Algier, in Batna, bei Constantine und in der Nähe von Lakhadria) werden immer wieder auch zahlreiche kleinere Anschläge verübt, vor allem in der Kabylei und im Aurès-Gebirge.
Entführungen von ausländischen Staatsangehörigen durch terroristische Gruppen können nicht ausgeschlossen werden (siehe auch Reisen über Land).
Es wird empfohlen, vor allen Reisen nach Algerien und innerhalb des Landes zeitnahe Erkundigungen über die örtliche Sicherheitslage einzuholen. Der algerische Gastgeber/Geschäftspartner bzw. der Reiseveranstalter sollte vor Reiseantritt gebeten werden, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Abholung, Unterbringung, Betreuung vor Ort) zu gewährleisten.
Reisen über Land
Reisen innerhalb des Landes sollten möglichst auf dem Luftweg erfolgen. Während der Dämmerung und in der Nachtzeit sollten Fahrten außerhalb der Stadtzentren vermieden werden, da mit falschen Straßensperren und Anschlägen von kriminellen oder terroristischen Gruppen gerechnet werden muss.
Personen, die ihren Wohnsitz in Algerien haben oder Algerien regelmäßig beruflich bereisen, sollten dafür Sorge tragen, Routineabläufe zu vermeiden (z.B. bei Autofahrten). Die vom algerischen Partner angebotenen Sicherheitsmaßnahmen sollten in jedem Falle in Anspruch genommen werden. Menschenansammlungen, öffentliche Gebäude und Einrichtungen der Sicherheitskräfte sollten nach Möglichkeit gemieden werden.
Das Auswärtige Amt weist nachdrücklich auf die Gefahren bei Reisen in die Gebiete südlich der Städte Béchar, Ghardaia, Touggourt und El-Oued hin. Mehrere Gruppen von Saharatouristen wurden 2003 in Südalgerien entführt. Die Gefahr von Entführungen besteht auch weiterhin; im März 2008 reklamierte Al-Qaida im islamischen Maghreb die Entführung zweier österreichischer Staatsangehöriger im algerisch-tunesischen Grenzgebiet; ihr Verbleib ist weiterhin ungeklärt. Besonders gefährdet sind Individualreisende, die auf dem Landweg unterwegs sind. Vor dieser Art des Reisens wird ausdrücklich gewarnt. Reisen in die o.a. Gebiete sollten ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und wobei die Anreise auf dem Luftweg erfolgt.
Die deutsche Botschaft in Algier gibt in Einzelfällen Auskünfte zur aktuellen Sicherheitslage.
Die Möglichkeiten zur konsularischen Hilfestellung in Not- und Unglücksfällen sind allerdings angesichts der Größe des Landes begrenzt.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur
Reisende müssen sich darauf einstellen, dass - mit Ausnahme einiger Luxushotels in der Hauptstadt - die touristische Infrastruktur Algeriens wenig entwickelt ist. Reisen sollten daher gründlich vorbereitet werden, am besten mit dem örtlichen Geschäftspartner/Gastgeber oder mit Hilfe eines ortskundigen Reiseveranstalters.
Sprache
Trotz vielfältiger westlicher Einflüsse und der weiten Verbreitung von Französisch als Verkehrssprache sollten Besucher in ihrem Verhalten bedenken, dass Algerien Teil der arabisch-islamischen Welt ist. Schon Übernachtungen in Hotelzimmern können für Paare, die nicht denselben Familiennamen führen, problematisch sein.
Reisen über Land
Die Landgrenze nach Marokko ist geschlossen.
Flugverkehr
Flugbuchungen mit Air Algérie sollten unbedingt vor Antritt der Weiter- bzw. Heimreise telefonisch oder per Telefax rückbestätigt werden. Wegen gelegentlich auftretender Verspätungen sollte darauf geachtet werden, keine zu knappen Übergangszeiten für Anschlussflüge vorzusehen.
Geld / Kreditkarten
Kreditkarten werden außerhalb der wenigen internationalen Hotels kaum akzeptiert. Bankautomaten, an denen man mit Kredit- bzw. EC-Karte Geld abheben kann, gibt es nur an wenigen Stellen in den Großstädten. Euroschecks, Reiseschecks etc. werden nicht angenommen. Empfehlenswert ist die Mitnahme von Bargeld in Euro oder US-Dollar. Umtauschmöglichkeiten bestehen bei Banken und größeren Hotels. Von der Firma Western Union kann man sich Geld aus dem Ausland nach Algerien in die Zweigstellen einiger Banken (Société Générale, Post) schicken lassen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Für die Einreise nach Algerien muss der Reisepass mindestens 6 Monate über das beabsichtigte Reisedatum hinaus gültig sein. Für mitreisende Kinder ist kein eigener Reisepass erforderlich. Ein Eintrag im Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert.
Visum
Für Reisen nach Algerien muss rechtzeitig (mindestens 2 Wochen) vor Reiseantritt bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn ein kostenpflichtiges Visum beantragt werden. Vorherige telefonische Auskunft sollte eingeholt werden. Antragsformulare sind bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn erhältlich. Sie können schriftlich angefordert werden; ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag ist dafür unbedingt bei zufügen. Die Kosten für die Visumsausstellung können dem Antrag als Verrechnungsscheck beigelegt werden.
Die algerische Botschaft erteilt Visa nur noch, wenn Antragsteller ihre Reiseroute präzisieren und den Nachweis erbringen, dass ein Reiseveranstalter mit der Organisation der Reise beauftragt wurde. Die Konsularabteilung der Algerischen Botschaft bzw. Konsulate hält eine Liste mit Reiseveranstaltern bereit.
An Flughäfen oder Grenzübergängen werden keine Visa erteilt. Seeleuten kann die Grenzpolizei (PAF) am Hafen eine Genehmigung zum Landgang („permis d’escale“) erteilen. Sie verfügt hierbei über einen breiten Ermessensspielraum und hat diese Genehmigung gelegentlich (gerade in Algier) verweigert.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es empfiehlt sich daher, vor Antritt der Reise Erkundigungen einzuholen.
Deutsch-algerische DoppelstaaterGelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf.
Bei der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder von Kindern, bei denen aufgrund ihres Namens oder Aussehens auf eine algerische Staatsangehörigkeit oder Abstammung geschlossen werden könnte, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht ausschließlich dem Vater zusteht. Sofern der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat stammt, muss er daher der Ausreise seiner Kinder aus Algerien, sofern er diese nicht persönlich begleitet, unbedingt schriftlich auf einem bestimmten Formblatt zustimmen. Gegebenenfalls müssten Urkunden auch in französischer Sprache mitgeführt werden, aus denen sich die Staatsangehörigkeit des Vaters ergibt, bzw. eine Erklärung des Vaters über dessen Zustimmung zur Ausreise („Autorisation Paternelle de Voyage“, zu erstellen bei algerischen Botschaften oder Generalkonsulaten).
Einreise mit Kfz
Wenn ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug ohne Genehmigung durch den Zoll verkauft oder versucht, das Land ohne das Fahrzeug zu verlassen, mit dem er eingereist ist, drohen ihm hohe Geldstrafen, unter Umständen auch Haft.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt zusätzlich zu den durch die STIKO (ständige Impfkommission) empfohlenen Standardimpfungen (siehe http://www.rki.de ) einen Impfschutz gegen:
Hepatitis A und Polio. Bei einem Aufenthalt über 4 Wochen Dauer: zusätzlich Hepatitis B, ggf. auch gegen Typhus und Tollwut (in Abhängigkeit vom Reisestil).
HIV/AIDS
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und kann eine Gefahr für alle sein, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können dann ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure., nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Gelegentlich werden Malariafälle (Plasmodium vivax) aus einzelnen Oasen südlich des Atlas gemeldet. Übertragungen der gefährlicheren Malaria tropica wurden zuletzt 2005 bekannt. Das Risiko für Reisende ist insgesamt sehr gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Fleckfieber). allg. Schutzmaßnahmen beachtet werden (b. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in zwei isolierten Regionen endemisch (im Norden – Wadi Hamiz; im Süden – Tassili-Gebiet, Djanet), dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, E , Echinokokkose, Tollwut und Typhus kommen landesweit vor.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Schutz vor vermehrter Sonneneinwirkung beachten. Gefahren durch Schlangen und Skorpione. Straßenverkehr.
Bitte beachten Sie auch auch die reisemedizinischen Hinweise in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht immer zu vergleichen und insbesondere außerhalb der Hauptstadt technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch.Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im dringend Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte (z. B. Laptop) müssen bei der Einreise angemeldet werden. Die vorübergehende Einfuhr eines in Deutschland zugelassenen privaten PKW (mit internationaler Versicherungskarte) ist grundsätzlich möglich. Die erforderliche administrative Prozedur kann jedoch zu erheblichen Wartezeiten bei der Einreise führen. Devisen können grundsätzlich in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Bei Ausfuhr von Devisen ab 7.650 Euro ist ein Herkunftsnachweis erforderlich.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für professionelle Film- und Fernsehaufnahmen die vorherige Erteilung einer Drehgenehmigung erforderlich ist. Da die Einfuhrbestimmungen Veränderungen unterliegen, wird geraten, im Zweifel bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen
Die Einfuhr von u.a. Ferngläsern ist verboten. Im Zweifel wird wiederum empfohlen, bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Angesichts andauernder Auseinandersetzungen mit islamistischen Terroristen gilt weiterhin der Ausnahmezustand. Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen zu fotografieren. Besitz und Handel mit Drogen wird mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet. Homosexualität bzw. homosexuelle Handlungen stehen unter Strafe. Gewerbsprostitution ist ebenfalls verboten; entsprechende Handlungen werden empfindlich bestraft.
Deutsch-algerische Doppelstaater sollten wissen, dass sie von den algerischen Behörden als Algerier behandelt werden. Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf. Schon vor der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder Kinder, die aufgrund ihres Namens oder Aussehens für Algerier gehalten werden könnten, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht grundsätzlich dem Vater zusteht. Der Vater muss daher der Ausreise aus Algerien zustimmen. Entsprechende Unterlagen (auf französisch) sollten mitgeführt werden.
Teilreisewarnung Algerien 22.08.2005 - 17.01.2013
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Algerien 06.10.2008
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Reise-/Sicherheitshinweis Algerien 06.11.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Algerien:
Stand 06.11.2008 (Unverändert gültig seit: 06.11.2008)
Aktuelle Hinweise
In den nordafrikanischen, an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus. Ausländer, gerade auch deutsche Staatsangehörige, sind einem wachsenden Anschlags- und Entführungsrisiko ausgesetzt. Überlandfahrten im Saharagebiet sind zunehmend mit Risiken behaftet. Die länderspezifischen Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
Algerien wurde in den letzten Wochen von mehreren Anschlägen getroffen. Am 19. August 2008 wurden bei einem Selbstmordanschlag auf die Gendarmerie in Les Issers (60 km östlich von Algier) 43 Menschen getötet und viele verletzt.
Am 20. August 2008 erfolgte ein weiterer Anschlag auf einen Bus in der Stadt Bouira, 100 km südöstlich von Algier, bei dem zwölf Menschen starben. Kurz zuvor hatte sich ein zweiter Attentäter mit einem Auto vor einem Gebäude der Militärverwaltung in die Luft gesprengt und vier Soldaten verletzt.
Weitere Anschläge, die sich auch gegen ausländische Interessen wie Hotels etc. richten könnten, sind zu befürchten.
Die am 22. Februar 2008 an einem unbekannten Ort entführten österreichischen Touristen wurden im Oktober 2008 freigelassen. Zum Zeitpunkt ihrer Entführung sollen sie sich im Grenzbereich zwischen Tunesien und Algerien aufgehalten haben.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Bei Aufenthalten in Algerien rät das Auswärtige Amt zu erhöhter Vorsicht.
Terrorismus
Es kommt in Algerien, insbesondere im Norden des Landes einschließlich der Hauptstadt Algier, immer wieder zu Anschlägen.
Ein erhöhtes Risiko besteht weiterhin außerhalb der großen Städte und abseits der großen Verbindungsstraßen, insbesondere in der Kabylei.
Seit dem Anschluss der Terrorgruppe Groupe Salafiste pour la Prédication et le Combat (GSPC) an Al-Qaida Ende 2006 ist ein Anstieg terroristischer Aktivitäten (darunter vermehrt Selbstmordattentate) festzustellen. Hohe Opferzahlen werden dabei bewusst einkalkuliert. Anschlagsziele sind in erster Linie die algerischen Sicherheitskräfte und Regierungsgebäude, aber auch Menschenansammlungen. Seit Ende 2006 gab es auch einige gezielte Anschläge gegen ausländische Staatsangehörige bzw. Firmen ( Bombenattentate und Anschlag in Algier gegen ein Gebäude der Vereinten Nationen).
Neben spektakulären Anschlägen mit einer großen Zahl an Opfern (so auch am 09.08. 2008 am Strand von Zemmouri ca. 45 km östlich von Algier mit acht Todesopfern, wie auch zuvor in Algier, in Batna, bei Constantine und in der Nähe von Lakhadria) werden immer wieder auch zahlreiche kleinere Anschläge verübt, vor allem in der Kabylei und im Aurès-Gebirge.
Entführungen von ausländischen Staatsangehörigen durch terroristische Gruppen können nicht ausgeschlossen werden (siehe auch Reisen über Land).
Es wird empfohlen, vor allen Reisen nach Algerien und innerhalb des Landes zeitnahe Erkundigungen über die örtliche Sicherheitslage einzuholen. Der algerische Gastgeber/Geschäftspartner bzw. der Reiseveranstalter sollte vor Reiseantritt gebeten werden, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Abholung, Unterbringung, Betreuung vor Ort) zu gewährleisten.
Reisen über Land
Reisen innerhalb des Landes sollten möglichst auf dem Luftweg erfolgen. Während der Dämmerung und in der Nachtzeit sollten Fahrten außerhalb der Stadtzentren vermieden werden, da mit falschen Straßensperren und Anschlägen von kriminellen oder terroristischen Gruppen gerechnet werden muss.
Personen, die ihren Wohnsitz in Algerien haben oder Algerien regelmäßig beruflich bereisen, sollten dafür Sorge tragen, Routineabläufe zu vermeiden (z.B. bei Autofahrten). Die vom algerischen Partner angebotenen Sicherheitsmaßnahmen sollten in jedem Falle in Anspruch genommen werden. Menschenansammlungen, öffentliche Gebäude und Einrichtungen der Sicherheitskräfte sollten nach Möglichkeit gemieden werden.
Das Auswärtige Amt weist nachdrücklich auf die Gefahren bei Reisen in die Gebiete südlich der Städte Béchar, Ghardaia, Touggourt und El-Oued hin. Mehrere Gruppen von Saharatouristen wurden 2003 in Südalgerien entführt. Die Gefahr von Entführungen besteht auch weiterhin; im März 2008 reklamierte Al-Qaida im islamischen Maghreb die Entführung zweier österreichischer Staatsangehöriger im algerisch-tunesischen Grenzgebiet; ihr Verbleib ist weiterhin ungeklärt. Besonders gefährdet sind Individualreisende, die auf dem Landweg unterwegs sind. Vor dieser Art des Reisens wird ausdrücklich gewarnt. Reisen in die o.a. Gebiete sollten ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und wobei die Anreise auf dem Luftweg erfolgt.
Die deutsche Botschaft in Algier gibt in Einzelfällen Auskünfte zur aktuellen Sicherheitslage.
Die Möglichkeiten zur konsularischen Hilfestellung in Not- und Unglücksfällen sind allerdings angesichts der Größe des Landes begrenzt.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur
Reisende müssen sich darauf einstellen, dass - mit Ausnahme einiger Luxushotels in der Hauptstadt - die touristische Infrastruktur Algeriens wenig entwickelt ist. Reisen sollten daher gründlich vorbereitet werden, am besten mit dem örtlichen Geschäftspartner/Gastgeber oder mit Hilfe eines ortskundigen Reiseveranstalters.
Sprache
Trotz vielfältiger westlicher Einflüsse und der weiten Verbreitung von Französisch als Verkehrssprache sollten Besucher in ihrem Verhalten bedenken, dass Algerien Teil der arabisch-islamischen Welt ist. Schon Übernachtungen in Hotelzimmern können für Paare, die nicht denselben Familiennamen führen, problematisch sein.
Reisen über Land
Die Landgrenze nach Marokko ist geschlossen.
Flugverkehr
Flugbuchungen mit Air Algérie sollten unbedingt vor Antritt der Weiter- bzw. Heimreise telefonisch oder per Telefax rückbestätigt werden. Wegen gelegentlich auftretender Verspätungen sollte darauf geachtet werden, keine zu knappen Übergangszeiten für Anschlussflüge vorzusehen.
Geld / Kreditkarten
Kreditkarten werden außerhalb der wenigen internationalen Hotels kaum akzeptiert. Bankautomaten, an denen man mit Kredit- bzw. EC-Karte Geld abheben kann, gibt es nur an wenigen Stellen in den Großstädten. Euroschecks, Reiseschecks etc. werden nicht angenommen. Empfehlenswert ist die Mitnahme von Bargeld in Euro oder US-Dollar. Umtauschmöglichkeiten bestehen bei Banken und größeren Hotels. Von der Firma Western Union kann man sich Geld aus dem Ausland nach Algerien in die Zweigstellen einiger Banken (Société Générale, Post) schicken lassen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Für die Einreise nach Algerien muss der Reisepass mindestens 6 Monate über das beabsichtigte Reisedatum hinaus gültig sein. Für mitreisende Kinder ist kein eigener Reisepass erforderlich. Ein Eintrag im Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert.
Visum
Für Reisen nach Algerien muss rechtzeitig (mindestens 2 Wochen) vor Reiseantritt bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn ein kostenpflichtiges Visum beantragt werden. Vorherige telefonische Auskunft sollte eingeholt werden. Antragsformulare sind bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn erhältlich. Sie können schriftlich angefordert werden; ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag ist dafür unbedingt bei zufügen. Die Kosten für die Visumsausstellung können dem Antrag als Verrechnungsscheck beigelegt werden.
Die algerische Botschaft erteilt Visa nur noch, wenn Antragsteller ihre Reiseroute präzisieren und den Nachweis erbringen, dass ein Reiseveranstalter mit der Organisation der Reise beauftragt wurde. Die Konsularabteilung der Algerischen Botschaft bzw. Konsulate hält eine Liste mit Reiseveranstaltern bereit.
An Flughäfen oder Grenzübergängen werden keine Visa erteilt. Seeleuten kann die Grenzpolizei (PAF) am Hafen eine Genehmigung zum Landgang („permis d’escale“) erteilen. Sie verfügt hierbei über einen breiten Ermessensspielraum und hat diese Genehmigung gelegentlich (gerade in Algier) verweigert.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es empfiehlt sich daher, vor Antritt der Reise Erkundigungen einzuholen.
Deutsch-algerische DoppelstaaterGelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf.
Bei der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder von Kindern, bei denen aufgrund ihres Namens oder Aussehens auf eine algerische Staatsangehörigkeit oder Abstammung geschlossen werden könnte, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht ausschließlich dem Vater zusteht. Sofern der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat stammt, muss er daher der Ausreise seiner Kinder aus Algerien, sofern er diese nicht persönlich begleitet, unbedingt schriftlich auf einem bestimmten Formblatt zustimmen. Gegebenenfalls müssten Urkunden auch in französischer Sprache mitgeführt werden, aus denen sich die Staatsangehörigkeit des Vaters ergibt, bzw. eine Erklärung des Vaters über dessen Zustimmung zur Ausreise („Autorisation Paternelle de Voyage“, zu erstellen bei algerischen Botschaften oder Generalkonsulaten).
Einreise mit Kfz
Wenn ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug ohne Genehmigung durch den Zoll verkauft oder versucht, das Land ohne das Fahrzeug zu verlassen, mit dem er eingereist ist, drohen ihm hohe Geldstrafen, unter Umständen auch Haft.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt zusätzlich zu den durch die STIKO (ständige Impfkommission) empfohlenen Standardimpfungen (siehe http://www.rki.de ) einen Impfschutz gegen:
Hepatitis A und Polio. Bei einem Aufenthalt über 4 Wochen Dauer: zusätzlich Hepatitis B, ggf. auch gegen Typhus und Tollwut (in Abhängigkeit vom Reisestil).
HIV/AIDS
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und kann eine Gefahr für alle sein, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können dann ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure., nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Gelegentlich werden Malariafälle (Plasmodium vivax) aus einzelnen Oasen südlich des Atlas gemeldet. Übertragungen der gefährlicheren Malaria tropica wurden zuletzt 2005 bekannt. Das Risiko für Reisende ist insgesamt sehr gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Fleckfieber). allg. Schutzmaßnahmen beachtet werden (b. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in zwei isolierten Regionen endemisch (im Norden – Wadi Hamiz; im Süden – Tassili-Gebiet, Djanet), dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, E , Echinokokkose, Tollwut und Typhus kommen landesweit vor.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Schutz vor vermehrter Sonneneinwirkung beachten. Gefahren durch Schlangen und Skorpione. Straßenverkehr.
Bitte beachten Sie auch auch die reisemedizinischen Hinweise in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht immer zu vergleichen und insbesondere außerhalb der Hauptstadt technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch.Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im dringend Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte (z. B. Laptop) müssen bei der Einreise angemeldet werden. Die vorübergehende Einfuhr eines in Deutschland zugelassenen privaten PKW (mit internationaler Versicherungskarte) ist grundsätzlich möglich. Die erforderliche administrative Prozedur kann jedoch zu erheblichen Wartezeiten bei der Einreise führen. Devisen können grundsätzlich in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Bei Ausfuhr von Devisen ab 7.650 Euro ist ein Herkunftsnachweis erforderlich.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für professionelle Film- und Fernsehaufnahmen die vorherige Erteilung einer Drehgenehmigung erforderlich ist. Da die Einfuhrbestimmungen Veränderungen unterliegen, wird geraten, im Zweifel bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen
Die Einfuhr von u.a. Ferngläsern ist verboten. Im Zweifel wird wiederum empfohlen, bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Angesichts andauernder Auseinandersetzungen mit islamistischen Terroristen gilt weiterhin der Ausnahmezustand. Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen zu fotografieren. Besitz und Handel mit Drogen wird mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet. Homosexualität bzw. homosexuelle Handlungen stehen unter Strafe. Gewerbsprostitution ist ebenfalls verboten; entsprechende Handlungen werden empfindlich bestraft.
Deutsch-algerische Doppelstaater sollten wissen, dass sie von den algerischen Behörden als Algerier behandelt werden. Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf. Schon vor der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder Kinder, die aufgrund ihres Namens oder Aussehens für Algerier gehalten werden könnten, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht grundsätzlich dem Vater zusteht. Der Vater muss daher der Ausreise aus Algerien zustimmen. Entsprechende Unterlagen (auf französisch) sollten mitgeführt werden.
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Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Algerien:
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Aktuelle Hinweise
In den nordafrikanischen, an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus. Ausländer, gerade auch deutsche Staatsangehörige, sind einem wachsenden Anschlags- und Entführungsrisiko ausgesetzt. Überlandfahrten im Saharagebiet sind zunehmend mit Risiken behaftet. Die länderspezifischen Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
Algerien wurde in den letzten Wochen von mehreren Anschlägen getroffen. Am 19. August 2008 wurden bei einem Selbstmordanschlag auf die Gendarmerie in Les Issers (60 km östlich von Algier) 43 Menschen getötet und viele verletzt.
Am 20. August 2008 erfolgte ein weiterer Anschlag auf einen Bus in der Stadt Bouira, 100 km südöstlich von Algier, bei dem zwölf Menschen starben. Kurz zuvor hatte sich ein zweiter Attentäter mit einem Auto vor einem Gebäude der Militärverwaltung in die Luft gesprengt und vier Soldaten verletzt.
Weitere Anschläge, die sich auch gegen ausländische Interessen wie Hotels etc. richten könnten, sind zu befürchten.
Die am 22. Februar 2008 an einem unbekannten Ort entführten österreichischen Touristen wurden im Oktober 2008 freigelassen. Zum Zeitpunkt ihrer Entführung sollen sie sich im Grenzbereich zwischen Tunesien und Algerien aufgehalten haben.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Bei Aufenthalten in Algerien rät das Auswärtige Amt zu erhöhter Vorsicht.
Terrorismus
Es kommt in Algerien, insbesondere im Norden des Landes einschließlich der Hauptstadt Algier, immer wieder zu Anschlägen.
Ein erhöhtes Risiko besteht weiterhin außerhalb der großen Städte und abseits der großen Verbindungsstraßen, insbesondere in der Kabylei.
Seit dem Anschluss der Terrorgruppe Groupe Salafiste pour la Prédication et le Combat (GSPC) an Al-Qaida Ende 2006 ist ein Anstieg terroristischer Aktivitäten (darunter vermehrt Selbstmordattentate) festzustellen. Hohe Opferzahlen werden dabei bewusst einkalkuliert. Anschlagsziele sind in erster Linie die algerischen Sicherheitskräfte und Regierungsgebäude, aber auch Menschenansammlungen. Seit Ende 2006 gab es auch einige gezielte Anschläge gegen ausländische Staatsangehörige bzw. Firmen ( Bombenattentate und Anschlag in Algier gegen ein Gebäude der Vereinten Nationen).
Neben spektakulären Anschlägen mit einer großen Zahl an Opfern (so auch am 09.08. 2008 am Strand von Zemmouri ca. 45 km östlich von Algier mit acht Todesopfern, wie auch zuvor in Algier, in Batna, bei Constantine und in der Nähe von Lakhadria) werden immer wieder auch zahlreiche kleinere Anschläge verübt, vor allem in der Kabylei und im Aurès-Gebirge.
Entführungen von ausländischen Staatsangehörigen durch terroristische Gruppen können nicht ausgeschlossen werden (siehe auch Reisen über Land).
Es wird empfohlen, vor allen Reisen nach Algerien und innerhalb des Landes zeitnahe Erkundigungen über die örtliche Sicherheitslage einzuholen. Der algerische Gastgeber/Geschäftspartner bzw. der Reiseveranstalter sollte vor Reiseantritt gebeten werden, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Abholung, Unterbringung, Betreuung vor Ort) zu gewährleisten.
Reisen über Land
Reisen innerhalb des Landes sollten möglichst auf dem Luftweg erfolgen. Während der Dämmerung und in der Nachtzeit sollten Fahrten außerhalb der Stadtzentren vermieden werden, da mit falschen Straßensperren und Anschlägen von kriminellen oder terroristischen Gruppen gerechnet werden muss.
Personen, die ihren Wohnsitz in Algerien haben oder Algerien regelmäßig beruflich bereisen, sollten dafür Sorge tragen, Routineabläufe zu vermeiden (z.B. bei Autofahrten). Die vom algerischen Partner angebotenen Sicherheitsmaßnahmen sollten in jedem Falle in Anspruch genommen werden. Menschenansammlungen, öffentliche Gebäude und Einrichtungen der Sicherheitskräfte sollten nach Möglichkeit gemieden werden.
Das Auswärtige Amt weist nachdrücklich auf die Gefahren bei Reisen in die Gebiete südlich der Städte Béchar, Ghardaia, Touggourt und El-Oued hin. Mehrere Gruppen von Saharatouristen wurden 2003 in Südalgerien entführt. Die Gefahr von Entführungen besteht auch weiterhin. Besonders gefährdet sind Individualreisende, die auf dem Landweg unterwegs sind. Vor dieser Art des Reisens wird ausdrücklich gewarnt. Reisen in die o.a. Gebiete sollten ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und wobei die Anreise auf dem Luftweg erfolgt. Die am 22. Februar 2008 an einem unbekannten Ort entführten österreichischen Touristen wurden im Oktober 2008 freigelassen. Zum Zeitpunkt ihrer Entführung sollen sie sich im Grenzbereich zwischen Tunesien und Algerien aufgehalten haben.
Die deutsche Botschaft in Algier gibt in Einzelfällen Auskünfte zur aktuellen Sicherheitslage.
Die Möglichkeiten zur konsularischen Hilfestellung in Not- und Unglücksfällen sind allerdings angesichts der Größe des Landes begrenzt.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur
Reisende müssen sich darauf einstellen, dass - mit Ausnahme einiger Luxushotels in der Hauptstadt - die touristische Infrastruktur Algeriens wenig entwickelt ist. Reisen sollten daher gründlich vorbereitet werden, am besten mit dem örtlichen Geschäftspartner/Gastgeber oder mit Hilfe eines ortskundigen Reiseveranstalters.
Sprache
Trotz vielfältiger westlicher Einflüsse und der weiten Verbreitung von Französisch als Verkehrssprache sollten Besucher in ihrem Verhalten bedenken, dass Algerien Teil der arabisch-islamischen Welt ist. Schon Übernachtungen in Hotelzimmern können für Paare, die nicht denselben Familiennamen führen, problematisch sein.
Reisen über Land
Die Landgrenze nach Marokko ist geschlossen.
Flugverkehr
Flugbuchungen mit Air Algérie sollten unbedingt vor Antritt der Weiter- bzw. Heimreise telefonisch oder per Telefax rückbestätigt werden. Wegen gelegentlich auftretender Verspätungen sollte darauf geachtet werden, keine zu knappen Übergangszeiten für Anschlussflüge vorzusehen.
Geld / Kreditkarten
Kreditkarten werden außerhalb der wenigen internationalen Hotels kaum akzeptiert. Bankautomaten, an denen man mit Kredit- bzw. EC-Karte Geld abheben kann, gibt es nur an wenigen Stellen in den Großstädten. Euroschecks, Reiseschecks etc. werden nicht angenommen. Empfehlenswert ist die Mitnahme von Bargeld in Euro oder US-Dollar. Umtauschmöglichkeiten bestehen bei Banken und größeren Hotels. Von der Firma Western Union kann man sich Geld aus dem Ausland nach Algerien in die Zweigstellen einiger Banken (Société Générale, Post) schicken lassen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Für die Einreise nach Algerien muss der Reisepass mindestens 6 Monate über das beabsichtigte Reisedatum hinaus gültig sein. Für mitreisende Kinder ist kein eigener Reisepass erforderlich. Ein Eintrag im Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert.
Visum
Für Reisen nach Algerien muss rechtzeitig (mindestens 2 Wochen) vor Reiseantritt bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn ein kostenpflichtiges Visum beantragt werden. Vorherige telefonische Auskunft sollte eingeholt werden. Antragsformulare sind bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn erhältlich. Sie können schriftlich angefordert werden; ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag ist dafür unbedingt bei zufügen. Die Kosten für die Visumsausstellung können dem Antrag als Verrechnungsscheck beigelegt werden.
Die algerische Botschaft erteilt Visa nur noch, wenn Antragsteller ihre Reiseroute präzisieren und den Nachweis erbringen, dass ein Reiseveranstalter mit der Organisation der Reise beauftragt wurde. Die Konsularabteilung der Algerischen Botschaft bzw. Konsulate hält eine Liste mit Reiseveranstaltern bereit.
An Flughäfen oder Grenzübergängen werden keine Visa erteilt. Seeleuten kann die Grenzpolizei (PAF) am Hafen eine Genehmigung zum Landgang („permis d’escale“) erteilen. Sie verfügt hierbei über einen breiten Ermessensspielraum und hat diese Genehmigung gelegentlich (gerade in Algier) verweigert.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es empfiehlt sich daher, vor Antritt der Reise Erkundigungen einzuholen.
Deutsch-algerische DoppelstaaterGelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf.
Bei der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder von Kindern, bei denen aufgrund ihres Namens oder Aussehens auf eine algerische Staatsangehörigkeit oder Abstammung geschlossen werden könnte, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht ausschließlich dem Vater zusteht. Sofern der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat stammt, muss er daher der Ausreise seiner Kinder aus Algerien, sofern er diese nicht persönlich begleitet, unbedingt schriftlich auf einem bestimmten Formblatt zustimmen. Gegebenenfalls müssten Urkunden auch in französischer Sprache mitgeführt werden, aus denen sich die Staatsangehörigkeit des Vaters ergibt, bzw. eine Erklärung des Vaters über dessen Zustimmung zur Ausreise („Autorisation Paternelle de Voyage“, zu erstellen bei algerischen Botschaften oder Generalkonsulaten).
Einreise mit Kfz
Wenn ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug ohne Genehmigung durch den Zoll verkauft oder versucht, das Land ohne das Fahrzeug zu verlassen, mit dem er eingereist ist, drohen ihm hohe Geldstrafen, unter Umständen auch Haft.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt zusätzlich zu den durch die STIKO (ständige Impfkommission) empfohlenen Standardimpfungen (siehe http://www.rki.de ) einen Impfschutz gegen:
Hepatitis A und Polio. Bei einem Aufenthalt über 4 Wochen Dauer: zusätzlich Hepatitis B, ggf. auch gegen Typhus und Tollwut (in Abhängigkeit vom Reisestil).
HIV/AIDS
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und kann eine Gefahr für alle sein, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können dann ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure., nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Gelegentlich werden Malariafälle (Plasmodium vivax) aus einzelnen Oasen südlich des Atlas gemeldet. Übertragungen der gefährlicheren Malaria tropica wurden zuletzt 2005 bekannt. Das Risiko für Reisende ist insgesamt sehr gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Fleckfieber). allg. Schutzmaßnahmen beachtet werden (b. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in zwei isolierten Regionen endemisch (im Norden – Wadi Hamiz; im Süden – Tassili-Gebiet, Djanet), dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, E , Echinokokkose, Tollwut und Typhus kommen landesweit vor.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Schutz vor vermehrter Sonneneinwirkung beachten. Gefahren durch Schlangen und Skorpione. Straßenverkehr.
Bitte beachten Sie auch auch die reisemedizinischen Hinweise in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht immer zu vergleichen und insbesondere außerhalb der Hauptstadt technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch.Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im dringend Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte (z. B. Laptop) müssen bei der Einreise angemeldet werden. Die vorübergehende Einfuhr eines in Deutschland zugelassenen privaten PKW (mit internationaler Versicherungskarte) ist grundsätzlich möglich. Die erforderliche administrative Prozedur kann jedoch zu erheblichen Wartezeiten bei der Einreise führen. Devisen können grundsätzlich in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Bei Ausfuhr von Devisen ab 7.650 Euro ist ein Herkunftsnachweis erforderlich.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für professionelle Film- und Fernsehaufnahmen die vorherige Erteilung einer Drehgenehmigung erforderlich ist. Da die Einfuhrbestimmungen Veränderungen unterliegen, wird geraten, im Zweifel bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen
Die Einfuhr von u.a. Ferngläsern ist verboten. Im Zweifel wird wiederum empfohlen, bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Angesichts andauernder Auseinandersetzungen mit islamistischen Terroristen gilt weiterhin der Ausnahmezustand. Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen zu fotografieren. Besitz und Handel mit Drogen wird mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet. Homosexualität bzw. homosexuelle Handlungen stehen unter Strafe. Gewerbsprostitution ist ebenfalls verboten; entsprechende Handlungen werden empfindlich bestraft.
Deutsch-algerische Doppelstaater sollten wissen, dass sie von den algerischen Behörden als Algerier behandelt werden. Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf. Schon vor der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder Kinder, die aufgrund ihres Namens oder Aussehens für Algerier gehalten werden könnten, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht grundsätzlich dem Vater zusteht. Der Vater muss daher der Ausreise aus Algerien zustimmen. Entsprechende Unterlagen (auf französisch) sollten mitgeführt werden.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Algerien 20.05.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Algerien:
Stand 20.05.2009 (Unverändert gültig seit: 20.05.2009)
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher dringend, die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Erhöhte Anschlagsrisiken bestehen für touristische Ziele wie Hotels, Bars und Diskotheken sowie alle Orte, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. Beachten Sie auch hierzu die landesspezifischen Sicherheitshinweise.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Bei Aufenthalten in Algerien rät das Auswärtige Amt zu erhöhter Vorsicht. Es kommt in Algerien, insbesondere im Norden des Landes einschließlich der Hauptstadt Algier, immer wieder zu Terroranschlägen, die sich zunehmend auch gegen westliche Interessen richten. Zudem besteht – vor allem in den Saharagebieten Südalgeriens – weiterhin die Gefahr von Entführungen. Von Reisen in die Gebiete südlich der Städte Béchar, Ghardaia, Touggourt und El-Oued rät das Auswärtige Amt ab.
Terrorismus
Seit Ende 2006 ist in Algerien ein Anstieg terroristischer Aktivitäten (darunter vermehrt Selbstmordattentate) durch Al-Qaida im Maghreb (AQM) festzustellen. Hohe Opferzahlen werden dabei bewusst einkalkuliert. Anschlagsziele sind in erster Linie die algerischen Sicherheitskräfte und Regierungsgebäude, aber auch Menschenansammlungen.
Seit Ende 2006 gab es wiederholt [/b]auch gezielte Anschläge gegen ausländische Staatsangehörige[/b] bzw. Firmen (u.a. Bombenattentate und Anschlag in Algier gegen ein Gebäude der Vereinten Nationen). Weitere Anschläge, die sich auch gegen ausländische Interessen wie Hotels etc. richten könnten, sind zu befürchten. Auch mit Entführungen von ausländischen Staatsangehörigen durch terroristische Gruppen ist zu rechnen.
Es wird empfohlen, vor allen Reisen nach Algerien und innerhalb des Landes zeitnahe Erkundigungen über die örtliche Sicherheitslage einzuholen. Der algerische Gastgeber/Geschäftspartner bzw. der Reiseveranstalter sollte vor Reiseantritt gebeten werden, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Abholung, Unterbringung, Betreuung vor Ort) zu gewährleisten.
Reisen über Land
Reisen innerhalb des Landes sollten möglichst auf dem Luftweg erfolgen. Während der Dämmerung und in der Nachtzeit sollten Fahrten außerhalb der Stadtzentren vermieden werden, da mit falschen Straßensperren und Anschlägen von kriminellen oder terroristischen Gruppen gerechnet werden muss.
Personen, die ihren Wohnsitz in Algerien haben oder Algerien regelmäßig beruflich bereisen, sollten dafür Sorge tragen, Routineabläufe zu vermeiden (z.B. bei Autofahrten). Die vom algerischen Partner angebotenen Sicherheitsmaßnahmen sollten in jedem Falle in Anspruch genommen werden. Menschenansammlungen, öffentliche Gebäude und Einrichtungen der Sicherheitskräfte sollten nach Möglichkeit gemieden werden.
Mehrere Gruppen von Saharatouristen wurden 2003 in Südalgerien entführt. Die Gefahr von Entführungen besteht auch weiterhin. Besonders gefährdet sind Individualreisende, die auf dem Landweg unterwegs sind. Die am 22. Februar 2008 im Grenzgebiet zwischen Tunesien und Algerien entführten österreichischen Touristen wurden im Oktober 2008 freigelassen.
Die deutsche Botschaft in Algier gibt in Einzelfällen Auskünfte zur aktuellen Sicherheitslage.
Die Möglichkeiten zur konsularischen Hilfestellung in Not- und Unglücksfällen sind allerdings angesichts der Größe des Landes begrenzt.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur
Reisende müssen sich darauf einstellen, dass - mit Ausnahme einiger Luxushotels in der Hauptstadt - die touristische Infrastruktur Algeriens wenig entwickelt ist. Reisen sollten daher gründlich vorbereitet werden, am besten mit dem örtlichen Geschäftspartner/Gastgeber oder mit Hilfe eines ortskundigen Reiseveranstalters.
Sprache
Trotz vielfältiger westlicher Einflüsse und der weiten Verbreitung von Französisch als Verkehrssprache sollten Besucher in ihrem Verhalten bedenken, dass Algerien Teil der arabisch-islamischen Welt ist. Schon Übernachtungen in Hotelzimmern können für Paare, die nicht denselben Familiennamen führen, problematisch sein.
Reisen über Land
Die Landgrenze nach Marokko ist geschlossen.
Flugverkehr
Flugbuchungen mit Air Algérie sollten unbedingt vor Antritt der Weiter- bzw. Heimreise telefonisch oder per Telefax rückbestätigt werden. Wegen gelegentlich auftretender Verspätungen sollte darauf geachtet werden, keine zu knappen Übergangszeiten für Anschlussflüge vorzusehen.
Geld / Kreditkarten
Kreditkarten werden außerhalb der wenigen internationalen Hotels kaum akzeptiert. Bankautomaten, an denen man mit Kredit- bzw. EC-Karte Geld abheben kann, gibt es nur an wenigen Stellen in den Großstädten. Euroschecks, Reiseschecks etc. werden nicht angenommen. Empfehlenswert ist die Mitnahme von Bargeld in Euro oder US-Dollar. Umtauschmöglichkeiten bestehen bei Banken und größeren Hotels. Von der Firma Western Union kann man sich Geld aus dem Ausland nach Algerien in die Zweigstellen einiger Banken (Société Générale, Post) schicken lassen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise nach Algerien muss der Reisepass mindestens 6 Monate über das beabsichtigte Reisedatum hinaus gültig sein. Für mitreisende Kinder ist kein eigener Reisepass erforderlich, es genügt ein Kinderreisepass. Auch ein Eintrag im Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert. In jedem Fall ist ein Visum erforderlich.
Visum
Für Reisen nach Algerien muss rechtzeitig (mindestens 2 Wochen) vor Reiseantritt bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn ein kostenpflichtiges Visum beantragt werden. Vorherige telefonische Auskunft sollte eingeholt werden. Antragsformulare sind bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn erhältlich. Sie können schriftlich angefordert werden; ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag ist dafür unbedingt bei zufügen. Die Kosten für die Visumsausstellung können dem Antrag als Verrechnungsscheck beigelegt werden.
Die algerische Botschaft erteilt Visa nur noch, wenn Antragsteller ihre Reiseroute präzisieren und den Nachweis erbringen, dass ein Reiseveranstalter mit der Organisation der Reise beauftragt wurde. Die Konsularabteilung der Algerischen Botschaft bzw. Konsulate hält eine Liste mit Reiseveranstaltern bereit.
An Flughäfen oder Grenzübergängen werden keine Visa erteilt. Seeleuten kann die Grenzpolizei (PAF) am Hafen eine Genehmigung zum Landgang („permis d’escale“) erteilen. Sie verfügt hierbei über einen breiten Ermessensspielraum und hat diese Genehmigung gelegentlich (gerade in Algier) verweigert.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es empfiehlt sich daher, vor Antritt der Reise Erkundigungen einzuholen.
Deutsch-algerische Doppelstaater
Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf.
Bei der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder von Kindern, bei denen aufgrund ihres Namens oder Aussehens auf eine algerische Staatsangehörigkeit oder Abstammung geschlossen werden könnte, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht ausschließlich dem Vater zusteht. Sofern der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat stammt, muss er daher der Ausreise seiner Kinder aus Algerien, sofern er diese nicht persönlich begleitet, unbedingt schriftlich auf einem bestimmten Formblatt zustimmen. Gegebenenfalls müssten Urkunden auch in französischer Sprache mitgeführt werden, aus denen sich die Staatsangehörigkeit des Vaters ergibt, bzw. eine Erklärung des Vaters über dessen Zustimmung zur Ausreise („Autorisation Paternelle de Voyage“, zu erstellen bei algerischen Botschaften oder Generalkonsulaten).
Einreise mit Kfz
Wenn ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug ohne Genehmigung durch den Zoll verkauft oder versucht, das Land ohne das Fahrzeug zu verlassen, mit dem er eingereist ist, drohen ihm hohe Geldstrafen, unter Umständen auch Haft.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte (z. B. Laptop) müssen bei der Einreise angemeldet werden. Die vorübergehende Einfuhr eines in Deutschland zugelassenen privaten PKW (mit internationaler Versicherungskarte) ist grundsätzlich möglich. Die erforderliche administrative Prozedur kann jedoch zu erheblichen Wartezeiten bei der Einreise führen.
Devisen sind dem algerischen Zoll bei der Einreise anzuzeigen. Bei der Ausreise ist ein Verwendungs- bzw. Umtauschnachweis zu erbringen. Die Ausfuhr algerischer Dinar ist grundsätzlich untersagt. Weitere Zollvorschriften bzw. aktuelle Angaben über Freimengen/Regelungen sind unter www.douane.gov.dz einzusehen
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für professionelle Film- und Fernsehaufnahmen die vorherige Erteilung einer Drehgenehmigung erforderlich ist. Da die Einfuhrbestimmungen Veränderungen unterliegen, wird geraten, im Zweifel bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen
Die Einfuhr von u.a. Ferngläsern ist verboten. Im Zweifel wird wiederum empfohlen, bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Angesichts andauernder Auseinandersetzungen mit islamistischen Terroristen gilt weiterhin der Ausnahmezustand. Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen zu fotografieren. Besitz und Handel mit Drogen wird mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet. Homosexualität bzw. homosexuelle Handlungen stehen unter Strafe. Gewerbsprostitution ist ebenfalls verboten; entsprechende Handlungen werden empfindlich bestraft.
Deutsch-algerische Doppelstaater sollten wissen, dass sie von den algerischen Behörden als Algerier behandelt werden. Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf. Schon vor der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder Kinder, die aufgrund ihres Namens oder Aussehens für Algerier gehalten werden könnten, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht grundsätzlich dem Vater zusteht. Der Vater muss daher der Ausreise aus Algerien zustimmen. Entsprechende Unterlagen (auf französisch) sollten mitgeführt werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt zusätzlich zu den durch die STIKO (ständige Impfkommission) empfohlenen Standardimpfungen (siehe http://www.rki.de ) einen Impfschutz gegen Hepatitis A und Polio. Bei einem Aufenthalt über 4 Wochen Dauer zusätzlich Hepatitis B, ggf. auch gegen Typhus und Tollwut (in Abhängigkeit vom Reisestil).
HIV/AIDS
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und kann eine Gefahr für alle sein, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können dann ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure., nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Gelegentlich werden Malariafälle (Plasmodium vivax) aus einzelnen Oasen südlich des Atlas gemeldet. Übertragungen der gefährlicheren Malaria tropica wurden zuletzt 2005 bekannt. Das Risiko für Reisende ist insgesamt sehr gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Fleckfieber). allg. Schutzmaßnahmen beachtet werden (b. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in zwei isolierten Regionen endemisch (im Norden – Wadi Hamiz; im Süden – Tassili-Gebiet, Djanet), dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, E , Echinokokkose, Tollwut und Typhus kommen landesweit vor.
Sonstige Gesundheitsgefahren
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stimt nicht
ich bin von Djanet ,und habe nie etwas ungewöhnliches bemerkt so viele französische touristen kommen und keine von denen sind entführt worden
seit 10 jahren.
seit 10 jahren.
inglisi
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Alexander
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- Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
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Re: Teilreisewarnung Algerien 22.08.2005 - 17.01.2013
Hallo Maghyaou,
seit 10 Jahren keine Entführungen?
Das ist ja klasse, dann ist ja alles wieder sicher. Und die Entführungen und Anschläge haben wir uns alle nur eingeredet.
Was ist mit den 30 Entführten von 2003 und die Entführung der beiden Österreicher?
Mir ist klar (nein, eigentlich ist es mir nicht klar) dass ein Reiseführer Interesse daran hat, diese Ereignisse zu ignorieren. Könnte doch sein Geschäft gefährdert sein. Eigentlich erwarte ich mir von einem Reiseführer mehr Verantwortungsbewusstsein und nicht die Leugnung unverrückbarer Tatsachen.
Grüsse
Alexander
seit 10 Jahren keine Entführungen?
Was ist mit den 30 Entführten von 2003 und die Entführung der beiden Österreicher?
Mir ist klar (nein, eigentlich ist es mir nicht klar) dass ein Reiseführer Interesse daran hat, diese Ereignisse zu ignorieren. Könnte doch sein Geschäft gefährdert sein. Eigentlich erwarte ich mir von einem Reiseführer mehr Verantwortungsbewusstsein und nicht die Leugnung unverrückbarer Tatsachen.
Grüsse
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Algerien 17.07.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Algerien:
Stand 17.07.2009 (Unverändert gültig seit: 17.07.2009)
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Erhöhte Anschlagsrisiken bestehen für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. Beachten Sie auch hierzu die landesspezifischen Sicherheitshinweise.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher dringend, die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Bei Aufenthalten in Algerien rät das Auswärtige Amt zu erhöhter Vorsicht. Es kommt in Algerien, insbesondere im Norden des Landes einschließlich der Hauptstadt Algier, immer wieder zu Terroranschlägen, die sich zunehmend auch gegen westliche Interessen richten. Zudem besteht – vor allem in den Saharagebieten Südalgeriens – weiterhin die Gefahr von Entführungen. Von Reisen in die Gebiete südlich der Städte Béchar, Ghardaia, Touggourt und El-Oued rät das Auswärtige Amt ab.
Terrorismus
Seit Ende 2006 ist in Algerien ein Anstieg terroristischer Aktivitäten (darunter vermehrt Selbstmordattentate) durch Al-Qaida im Maghreb (AQM) festzustellen. Hohe Opferzahlen werden dabei bewusst einkalkuliert. Anschlagsziele sind in erster Linie die algerischen Sicherheitskräfte und Regierungsgebäude, aber auch Menschenansammlungen.
Seit Ende 2006 gab es wiederholt auch gezielte Anschläge gegen ausländische Staatsangehörige bzw. Firmen (u.a. Bombenattentate und Anschlag in Algier gegen ein Gebäude der Vereinten Nationen). Weitere Anschläge, die sich auch gegen ausländische Interessen wie Hotels etc. richten könnten, sind zu befürchten. Auch mit Entführungen von ausländischen Staatsangehörigen durch terroristische Gruppen ist zu rechnen.
Es wird empfohlen, vor allen Reisen nach Algerien und innerhalb des Landes zeitnahe Erkundigungen über die örtliche Sicherheitslage einzuholen. Der algerische Gastgeber/Geschäftspartner bzw. der Reiseveranstalter sollte vor Reiseantritt gebeten werden, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Abholung, Unterbringung, Betreuung vor Ort) zu gewährleisten.
Reisen über Land
Reisen innerhalb des Landes sollten möglichst auf dem Luftweg erfolgen. Während der Dämmerung und in der Nachtzeit sollten Fahrten außerhalb der Stadtzentren vermieden werden, da mit falschen Straßensperren und Anschlägen von kriminellen oder terroristischen Gruppen gerechnet werden muss.
Personen, die ihren Wohnsitz in Algerien haben oder Algerien regelmäßig beruflich bereisen, sollten dafür Sorge tragen, Routineabläufe zu vermeiden (z.B. bei Autofahrten). Die vom algerischen Partner angebotenen Sicherheitsmaßnahmen sollten in jedem Falle in Anspruch genommen werden. Menschenansammlungen, öffentliche Gebäude und Einrichtungen der Sicherheitskräfte sollten nach Möglichkeit gemieden werden.
Mehrere Gruppen von Saharatouristen wurden 2003 in Südalgerien entführt. Die Gefahr von Entführungen besteht auch weiterhin. Besonders gefährdet sind Individualreisende, die auf dem Landweg unterwegs sind. Die am 22. Februar 2008 im Grenzgebiet zwischen Tunesien und Algerien entführten österreichischen Touristen wurden im Oktober 2008 freigelassen.
Die deutsche Botschaft in Algier gibt in Einzelfällen Auskünfte zur aktuellen Sicherheitslage.
Die Möglichkeiten zur konsularischen Hilfestellung in Not- und Unglücksfällen sind allerdings angesichts der Größe des Landes begrenzt.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur
Reisende müssen sich darauf einstellen, dass - mit Ausnahme einiger Luxushotels in der Hauptstadt - die touristische Infrastruktur Algeriens wenig entwickelt ist. Reisen sollten daher gründlich vorbereitet werden, am besten mit dem örtlichen Geschäftspartner/Gastgeber oder mit Hilfe eines ortskundigen Reiseveranstalters.
Sprache
Trotz vielfältiger westlicher Einflüsse und der weiten Verbreitung von Französisch als Verkehrssprache sollten Besucher in ihrem Verhalten bedenken, dass Algerien Teil der arabisch-islamischen Welt ist. Schon Übernachtungen in Hotelzimmern können für Paare, die nicht denselben Familiennamen führen, problematisch sein.
Reisen über Land
Die Landgrenze nach Marokko ist geschlossen.
Flugverkehr
Flugbuchungen mit Air Algérie sollten unbedingt vor Antritt der Weiter- bzw. Heimreise telefonisch oder per Telefax rückbestätigt werden. Wegen gelegentlich auftretender Verspätungen sollte darauf geachtet werden, keine zu knappen Übergangszeiten für Anschlussflüge vorzusehen.
Geld / Kreditkarten
Kreditkarten werden außerhalb der wenigen internationalen Hotels kaum akzeptiert. Bankautomaten, an denen man mit Kredit- bzw. EC-Karte Geld abheben kann, gibt es nur an wenigen Stellen in den Großstädten. Euroschecks, Reiseschecks etc. werden nicht angenommen. Empfehlenswert ist die Mitnahme von Bargeld in Euro oder US-Dollar. Umtauschmöglichkeiten bestehen bei Banken und größeren Hotels. Von der Firma Western Union kann man sich Geld aus dem Ausland nach Algerien in die Zweigstellen einiger Banken (Société Générale, Post) schicken lassen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise nach Algerien muss der Reisepass mindestens 6 Monate über das beabsichtigte Reisedatum hinaus gültig sein. Für mitreisende Kinder ist kein eigener Reisepass erforderlich, es genügt ein Kinderreisepass. Auch ein Eintrag im Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert. In jedem Fall ist ein Visum erforderlich.
Visum
Für Reisen nach Algerien muss rechtzeitig (mindestens 2 Wochen) vor Reiseantritt bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn ein kostenpflichtiges Visum beantragt werden. Vorherige telefonische Auskunft sollte eingeholt werden. Antragsformulare sind bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn erhältlich. Sie können schriftlich angefordert werden; ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag ist dafür unbedingt bei zufügen. Die Kosten für die Visumsausstellung können dem Antrag als Verrechnungsscheck beigelegt werden.
Die algerische Botschaft erteilt Visa nur noch, wenn Antragsteller ihre Reiseroute präzisieren und den Nachweis erbringen, dass ein Reiseveranstalter mit der Organisation der Reise beauftragt wurde. Die Konsularabteilung der Algerischen Botschaft bzw. Konsulate hält eine Liste mit Reiseveranstaltern bereit.
An Flughäfen oder Grenzübergängen werden keine Visa erteilt. Seeleuten kann die Grenzpolizei (PAF) am Hafen eine Genehmigung zum Landgang („permis d’escale“) erteilen. Sie verfügt hierbei über einen breiten Ermessensspielraum und hat diese Genehmigung gelegentlich (gerade in Algier) verweigert.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es empfiehlt sich daher, vor Antritt der Reise Erkundigungen einzuholen.
Deutsch-algerische Doppelstaater
Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf.
Bei der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder von Kindern, bei denen aufgrund ihres Namens oder Aussehens auf eine algerische Staatsangehörigkeit oder Abstammung geschlossen werden könnte, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht ausschließlich dem Vater zusteht. Sofern der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat stammt, muss er daher der Ausreise seiner Kinder aus Algerien, sofern er diese nicht persönlich begleitet, unbedingt schriftlich auf einem bestimmten Formblatt zustimmen. Gegebenenfalls müssten Urkunden auch in französischer Sprache mitgeführt werden, aus denen sich die Staatsangehörigkeit des Vaters ergibt, bzw. eine Erklärung des Vaters über dessen Zustimmung zur Ausreise („Autorisation Paternelle de Voyage“, zu erstellen bei algerischen Botschaften oder Generalkonsulaten).
Einreise mit Kfz
Wenn ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug ohne Genehmigung durch den Zoll verkauft oder versucht, das Land ohne das Fahrzeug zu verlassen, mit dem er eingereist ist, drohen ihm hohe Geldstrafen, unter Umständen auch Haft.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte (z. B. Laptop) müssen bei der Einreise angemeldet werden. Die vorübergehende Einfuhr eines in Deutschland zugelassenen privaten PKW (mit internationaler Versicherungskarte) ist grundsätzlich möglich. Die erforderliche administrative Prozedur kann jedoch zu erheblichen Wartezeiten bei der Einreise führen.
Devisen sind dem algerischen Zoll bei der Einreise anzuzeigen. Bei der Ausreise ist ein Verwendungs- bzw. Umtauschnachweis zu erbringen. Die Ausfuhr algerischer Dinar ist grundsätzlich untersagt. Weitere Zollvorschriften bzw. aktuelle Angaben über Freimengen/Regelungen sind unter www.douane.gov.dz einzusehen
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für professionelle Film- und Fernsehaufnahmen die vorherige Erteilung einer Drehgenehmigung erforderlich ist. Da die Einfuhrbestimmungen Veränderungen unterliegen, wird geraten, im Zweifel bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen
Die Einfuhr von u.a. Ferngläsern ist verboten. Im Zweifel wird wiederum empfohlen, bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Angesichts andauernder Auseinandersetzungen mit islamistischen Terroristen gilt weiterhin der Ausnahmezustand. Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen zu fotografieren. Besitz und Handel mit Drogen wird mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet. Homosexualität bzw. homosexuelle Handlungen stehen unter Strafe. Gewerbsprostitution ist ebenfalls verboten; entsprechende Handlungen werden empfindlich bestraft.
Deutsch-algerische Doppelstaater sollten wissen, dass sie von den algerischen Behörden als Algerier behandelt werden. Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf. Schon vor der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder Kinder, die aufgrund ihres Namens oder Aussehens für Algerier gehalten werden könnten, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht grundsätzlich dem Vater zusteht. Der Vater muss daher der Ausreise aus Algerien zustimmen. Entsprechende Unterlagen (auf französisch) sollten mitgeführt werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/AIDS
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Algerien vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Gelegentlich werden Malariafälle (Plasmodium vivax) aus einzelnen Oasen südlich des Atlas gemeldet. Übertragungen der gefährlicheren Malaria tropica sind extrem selten. Das Malariarisiko für Reisende ist insgesamt sehr gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Fleckfieber), allg. Schutzmaßnahmen wie Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung Beachtung finden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in zwei isolierten Regionen endemisch (im Norden – Wadi Hamiz; im Süden – Tassili-Gebiet), dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Hepatitis A, B, E , Echinokokkose, Tollwut und Typhus kommen landesweit vor. Gelegentlich werden Pestfälle gemeldet.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Gefahren durch Schlangen und Skorpione.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und insbesondere außerhalb der Hauptstadt technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis/Teilreisewarnung Algerien 04.08.09
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Algerien:
Stand 04.08.2009 (Unverändert gültig seit: 04.08.2009)
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Erhöhte Anschlagsrisiken bestehen für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. Beachten Sie auch hierzu die landesspezifischen Sicherheitshinweise.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher dringend, die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
Bei Aufenthalten in Algerien rät das Auswärtige Amt zu erhöhter Vorsicht. Es kommt in Algerien, insbesondere im Norden und Nordosten des Landes einschließlich der Hauptstadt Algier, immer wieder zu Terroranschlägen, die sich zunehmend auch gegen westliche Interessen richten. Zudem besteht – vor allem in den Saharagebieten Südalgeriens – weiterhin die Gefahr von Entführungen. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Deutschen zum Zwecke der Entführung.
Von Reisen in die Gebiete südlich der Städte Béchar, Ghardaia, Touggourt und El-Oued rät das Auswärtige Amt ab.
Vor Reisen in die Grenzregionen zu Mauretanien, Mali und Niger wird ausdrücklich gewarnt.
Terrorismus
Seit Ende 2006 ist in Algerien ein Anstieg terroristischer Aktivitäten (darunter vermehrt Selbstmordattentate) durch Al-Qaida im Maghreb (AQM) festzustellen. Hohe Opferzahlen werden dabei bewusst einkalkuliert. Anschlagsziele sind in erster Linie die algerischen Sicherheitskräfte und Regierungsgebäude, aber auch Menschenansammlungen.
Seit Ende 2006 gab es wiederholt auch gezielte Anschläge gegen ausländische Staatsangehörige bzw. Firmen (u.a. Bombenattentate und Anschlag in Algier gegen ein Gebäude der Vereinten Nationen). Weitere Anschläge, die sich auch gegen ausländische Interessen wie Hotels etc. richten könnten, sind zu befürchten. Auch mit Entführungen von ausländischen Staatsangehörigen durch terroristische Gruppen ist zu rechnen.
Es wird empfohlen, vor allen Reisen nach Algerien und innerhalb des Landes zeitnahe Erkundigungen über die örtliche Sicherheitslage einzuholen. Der algerische Gastgeber/Geschäftspartner bzw. der Reiseveranstalter sollte vor Reiseantritt gebeten werden, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Abholung, Unterbringung, Betreuung vor Ort) zu gewährleisten.
Reisen über Land
Reisen innerhalb des Landes sollten möglichst auf dem Luftweg erfolgen. Während der Dämmerung und in der Nachtzeit sollten Fahrten außerhalb der Stadtzentren vermieden werden, da mit falschen Straßensperren und Anschlägen von kriminellen oder terroristischen Gruppen gerechnet werden muss.
Personen, die ihren Wohnsitz in Algerien haben oder Algerien regelmäßig beruflich bereisen, sollten dafür Sorge tragen, Routineabläufe zu vermeiden (z.B. bei Autofahrten). Die vom algerischen Partner angebotenen Sicherheitsmaßnahmen sollten in jedem Falle in Anspruch genommen werden. Menschenansammlungen, öffentliche Gebäude und Einrichtungen der Sicherheitskräfte sollten nach Möglichkeit gemieden werden.
Mehrere Gruppen von Saharatouristen wurden 2003 in Südalgerien entführt. Die Gefahr von Entführungen besteht auch weiterhin. Besonders gefährdet sind Individualreisende, die auf dem Landweg unterwegs sind. Die am 22. Februar 2008 im Grenzgebiet zwischen Tunesien und Algerien entführten österreichischen Touristen wurden im Oktober 2008 freigelassen.
Die deutsche Botschaft in Algier gibt in Einzelfällen Auskünfte zur aktuellen Sicherheitslage.
Die Möglichkeiten zur konsularischen Hilfestellung in Not- und Unglücksfällen sind allerdings angesichts der Größe des Landes begrenzt.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur
Reisende müssen sich darauf einstellen, dass - mit Ausnahme einiger Luxushotels in der Hauptstadt - die touristische Infrastruktur Algeriens wenig entwickelt ist. Reisen sollten daher gründlich vorbereitet werden, am besten mit dem örtlichen Geschäftspartner/Gastgeber oder mit Hilfe eines ortskundigen Reiseveranstalters.
Sprache
Trotz vielfältiger westlicher Einflüsse und der weiten Verbreitung von Französisch als Verkehrssprache sollten Besucher in ihrem Verhalten bedenken, dass Algerien Teil der arabisch-islamischen Welt ist. Schon Übernachtungen in Hotelzimmern können für Paare, die nicht denselben Familiennamen führen, problematisch sein.
Reisen über Land
Die Landgrenze nach Marokko ist geschlossen.
Flugverkehr
Flugbuchungen mit Air Algérie sollten unbedingt vor Antritt der Weiter- bzw. Heimreise telefonisch oder per Telefax rückbestätigt werden. Wegen gelegentlich auftretender Verspätungen sollte darauf geachtet werden, keine zu knappen Übergangszeiten für Anschlussflüge vorzusehen.
Geld / Kreditkarten
Kreditkarten werden außerhalb der wenigen internationalen Hotels kaum akzeptiert. Bankautomaten, an denen man mit Kredit- bzw. EC-Karte Geld abheben kann, gibt es nur an wenigen Stellen in den Großstädten. Euroschecks, Reiseschecks etc. werden nicht angenommen. Empfehlenswert ist die Mitnahme von Bargeld in Euro oder US-Dollar. Umtauschmöglichkeiten bestehen bei Banken und größeren Hotels. Von der Firma Western Union kann man sich Geld aus dem Ausland nach Algerien in die Zweigstellen einiger Banken (Société Générale, Post) schicken lassen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise nach Algerien muss der Reisepass mindestens 6 Monate über das beabsichtigte Reisedatum hinaus gültig sein. Für mitreisende Kinder ist kein eigener Reisepass erforderlich, es genügt ein Kinderreisepass. Auch ein Eintrag im Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert. In jedem Fall ist ein Visum erforderlich.
Visum
Für Reisen nach Algerien muss rechtzeitig (mindestens 2 Wochen) vor Reiseantritt bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn ein kostenpflichtiges Visum beantragt werden. Vorherige telefonische Auskunft sollte eingeholt werden. Antragsformulare sind bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn erhältlich. Sie können schriftlich angefordert werden; ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag ist dafür unbedingt bei zufügen. Die Kosten für die Visumsausstellung können dem Antrag als Verrechnungsscheck beigelegt werden.
Die algerische Botschaft erteilt Visa nur noch, wenn Antragsteller ihre Reiseroute präzisieren und den Nachweis erbringen, dass ein Reiseveranstalter mit der Organisation der Reise beauftragt wurde. Die Konsularabteilung der Algerischen Botschaft bzw. Konsulate hält eine Liste mit Reiseveranstaltern bereit.
An Flughäfen oder Grenzübergängen werden keine Visa erteilt. Seeleuten kann die Grenzpolizei (PAF) am Hafen eine Genehmigung zum Landgang („permis d’escale“) erteilen. Sie verfügt hierbei über einen breiten Ermessensspielraum und hat diese Genehmigung gelegentlich (gerade in Algier) verweigert.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es empfiehlt sich daher, vor Antritt der Reise Erkundigungen einzuholen.
Deutsch-algerische Doppelstaater
Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf.
Bei der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder von Kindern, bei denen aufgrund ihres Namens oder Aussehens auf eine algerische Staatsangehörigkeit oder Abstammung geschlossen werden könnte, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht ausschließlich dem Vater zusteht. Sofern der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat stammt, muss er daher der Ausreise seiner Kinder aus Algerien, sofern er diese nicht persönlich begleitet, unbedingt schriftlich auf einem bestimmten Formblatt zustimmen. Gegebenenfalls müssten Urkunden auch in französischer Sprache mitgeführt werden, aus denen sich die Staatsangehörigkeit des Vaters ergibt, bzw. eine Erklärung des Vaters über dessen Zustimmung zur Ausreise („Autorisation Paternelle de Voyage“, zu erstellen bei algerischen Botschaften oder Generalkonsulaten).
Einreise mit Kfz
Wenn ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug ohne Genehmigung durch den Zoll verkauft oder versucht, das Land ohne das Fahrzeug zu verlassen, mit dem er eingereist ist, drohen ihm hohe Geldstrafen, unter Umständen auch Haft.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte (z. B. Laptop) müssen bei der Einreise angemeldet werden. Die vorübergehende Einfuhr eines in Deutschland zugelassenen privaten PKW (mit internationaler Versicherungskarte) ist grundsätzlich möglich. Die erforderliche administrative Prozedur kann jedoch zu erheblichen Wartezeiten bei der Einreise führen.
Devisen sind dem algerischen Zoll bei der Einreise anzuzeigen. Bei der Ausreise ist ein Verwendungs- bzw. Umtauschnachweis zu erbringen. Die Ausfuhr algerischer Dinar ist grundsätzlich untersagt. Weitere Zollvorschriften bzw. aktuelle Angaben über Freimengen/Regelungen sind unter www.douane.gov.dz einzusehen
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für professionelle Film- und Fernsehaufnahmen die vorherige Erteilung einer Drehgenehmigung erforderlich ist. Da die Einfuhrbestimmungen Veränderungen unterliegen, wird geraten, im Zweifel bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen
Die Einfuhr von u.a. Ferngläsern ist verboten. Im Zweifel wird wiederum empfohlen, bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Angesichts andauernder Auseinandersetzungen mit islamistischen Terroristen gilt weiterhin der Ausnahmezustand. Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen zu fotografieren. Besitz und Handel mit Drogen wird mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet. Homosexualität bzw. homosexuelle Handlungen stehen unter Strafe. Gewerbsprostitution ist ebenfalls verboten; entsprechende Handlungen werden empfindlich bestraft.
Deutsch-algerische Doppelstaater sollten wissen, dass sie von den algerischen Behörden als Algerier behandelt werden. Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf. Schon vor der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder Kinder, die aufgrund ihres Namens oder Aussehens für Algerier gehalten werden könnten, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht grundsätzlich dem Vater zusteht. Der Vater muss daher der Ausreise aus Algerien zustimmen. Entsprechende Unterlagen (auf französisch) sollten mitgeführt werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/AIDS
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Algerien vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Gelegentlich werden Malariafälle (Plasmodium vivax) aus einzelnen Oasen südlich des Atlas gemeldet. Übertragungen der gefährlicheren Malaria tropica sind extrem selten. Das Malariarisiko für Reisende ist insgesamt sehr gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Fleckfieber), allg. Schutzmaßnahmen wie Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung Beachtung finden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in zwei isolierten Regionen endemisch (im Norden – Wadi Hamiz; im Süden – Tassili-Gebiet), dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Hepatitis A, B, E , Echinokokkose, Tollwut und Typhus kommen landesweit vor. Gelegentlich werden Pestfälle gemeldet.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Gefahren durch Schlangen und Skorpione.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und insbesondere außerhalb der Hauptstadt technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis/Teilreisewarnung Algerien 18.11.09
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Algerien:
Stand 18.11.2009 (Unverändert gültig seit: 18.11.2009)
Aktueller Hinweis
Im Zusammenhang mit Qualifikationsspielen zur Fußball-WM 2010 zwischen Algerien und Ägypten am 14.11. in Kairo und am 18.11. (Entscheidungsspiel) in Khartum kam es in der Nacht zum 17.11. am internationalen Flughafen und in einigen Stadtvierteln von Algier zu Ausschreitungen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Lage insbesondere am Flughafen bei der Rückkehr der Sonderflüge mit algerischen Anhängern aus Khartum auch in den kommenden Tagen angespannt bleibt. Reisenden wird empfohlen, sich vorsichtig zu verhalten und gegebenenfalls vorsorglich Alternativflüge zu prüfen.
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Erhöhte Anschlagsrisiken bestehen für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. Beachten Sie auch hierzu die landesspezifischen Sicherheitshinweise.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher dringend, die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
Bei Aufenthalten in Algerien rät das Auswärtige Amt zu erhöhter Vorsicht. Es kommt in Algerien, insbesondere im Norden und Nordosten des Landes einschließlich der Hauptstadt Algier, immer wieder zu Terroranschlägen, die sich zunehmend auch gegen westliche Interessen richten. Zudem besteht – vor allem in den Saharagebieten Südalgeriens – weiterhin die Gefahr von Entführungen. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Deutschen zum Zwecke der Entführung.
Von Reisen in die Gebiete südlich der Städte Béchar, Ghardaia, Touggourt und El-Oued rät das Auswärtige Amt ab.
Vor Reisen in die Grenzregionen zu Mauretanien, Mali und Niger wird ausdrücklich gewarnt.
Terrorismus
Seit Ende 2006 ist in Algerien ein Anstieg terroristischer Aktivitäten (darunter vermehrt Selbstmordattentate) durch Al-Qaida im Maghreb (AQM) festzustellen. Hohe Opferzahlen werden dabei bewusst einkalkuliert. Anschlagsziele sind in erster Linie die algerischen Sicherheitskräfte und Regierungsgebäude, aber auch Menschenansammlungen.
Seit Ende 2006 gab es wiederholt auch gezielte Anschläge gegen ausländische Staatsangehörige bzw. Firmen (u.a. Bombenattentate und Anschlag in Algier gegen ein Gebäude der Vereinten Nationen). Weitere Anschläge, die sich auch gegen ausländische Interessen wie Hotels etc. richten könnten, sind zu befürchten. Auch mit Entführungen von ausländischen Staatsangehörigen durch terroristische Gruppen ist zu rechnen.
Es wird empfohlen, vor allen Reisen nach Algerien und innerhalb des Landes zeitnahe Erkundigungen über die örtliche Sicherheitslage einzuholen. Der algerische Gastgeber/Geschäftspartner bzw. der Reiseveranstalter sollte vor Reiseantritt gebeten werden, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Abholung, Unterbringung, Betreuung vor Ort) zu gewährleisten.
Reisen über Land
Reisen innerhalb des Landes sollten möglichst auf dem Luftweg erfolgen. Während der Dämmerung und in der Nachtzeit sollten Fahrten außerhalb der Stadtzentren vermieden werden, da mit falschen Straßensperren und Anschlägen von kriminellen oder terroristischen Gruppen gerechnet werden muss.
Personen, die ihren Wohnsitz in Algerien haben oder Algerien regelmäßig beruflich bereisen, sollten dafür Sorge tragen, Routineabläufe zu vermeiden (z.B. bei Autofahrten). Die vom algerischen Partner angebotenen Sicherheitsmaßnahmen sollten in jedem Falle in Anspruch genommen werden. Menschenansammlungen, öffentliche Gebäude und Einrichtungen der Sicherheitskräfte sollten nach Möglichkeit gemieden werden.
Mehrere Gruppen von Saharatouristen wurden 2003 in Südalgerien entführt. Die Gefahr von Entführungen besteht auch weiterhin. Besonders gefährdet sind Individualreisende, die auf dem Landweg unterwegs sind. Die am 22. Februar 2008 im Grenzgebiet zwischen Tunesien und Algerien entführten österreichischen Touristen wurden im Oktober 2008 freigelassen.
Die deutsche Botschaft in Algier gibt in Einzelfällen Auskünfte zur aktuellen Sicherheitslage.
Die Möglichkeiten zur konsularischen Hilfestellung in Not- und Unglücksfällen sind allerdings angesichts der Größe des Landes begrenzt.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur
Reisende müssen sich darauf einstellen, dass - mit Ausnahme einiger Luxushotels in der Hauptstadt - die touristische Infrastruktur Algeriens wenig entwickelt ist. Reisen sollten daher gründlich vorbereitet werden, am besten mit dem örtlichen Geschäftspartner/Gastgeber oder mit Hilfe eines ortskundigen Reiseveranstalters.
Sprache
Trotz vielfältiger westlicher Einflüsse und der weiten Verbreitung von Französisch als Verkehrssprache sollten Besucher in ihrem Verhalten bedenken, dass Algerien Teil der arabisch-islamischen Welt ist. Schon Übernachtungen in Hotelzimmern können für Paare, die nicht denselben Familiennamen führen, problematisch sein.
Reisen über Land
Die Landgrenze nach Marokko ist geschlossen.
Flugverkehr
Flugbuchungen mit Air Algérie sollten unbedingt vor Antritt der Weiter- bzw. Heimreise telefonisch oder per Telefax rückbestätigt werden. Wegen gelegentlich auftretender Verspätungen sollte darauf geachtet werden, keine zu knappen Übergangszeiten für Anschlussflüge vorzusehen.
Geld / Kreditkarten
Kreditkarten werden außerhalb der wenigen internationalen Hotels kaum akzeptiert. Bankautomaten, an denen man mit Kredit- bzw. EC-Karte Geld abheben kann, gibt es nur an wenigen Stellen in den Großstädten. Euroschecks, Reiseschecks etc. werden nicht angenommen. Empfehlenswert ist die Mitnahme von Bargeld in Euro oder US-Dollar. Umtauschmöglichkeiten bestehen bei Banken und größeren Hotels. Von der Firma Western Union kann man sich Geld aus dem Ausland nach Algerien in die Zweigstellen einiger Banken (Société Générale, Post) schicken lassen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise nach Algerien muss der Reisepass mindestens 6 Monate über das beabsichtigte Reisedatum hinaus gültig sein. Für mitreisende Kinder ist kein eigener Reisepass erforderlich, es genügt ein Kinderreisepass. Auch ein Eintrag im Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert. In jedem Fall ist ein Visum erforderlich.
Visum
Für Reisen nach Algerien muss rechtzeitig (mindestens 2 Wochen) vor Reiseantritt bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn ein kostenpflichtiges Visum beantragt werden. Vorherige telefonische Auskunft sollte eingeholt werden. Antragsformulare sind bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn erhältlich. Sie können schriftlich angefordert werden; ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag ist dafür unbedingt bei zufügen. Die Kosten für die Visumsausstellung können dem Antrag als Verrechnungsscheck beigelegt werden.
Die algerische Botschaft erteilt Visa nur noch, wenn Antragsteller ihre Reiseroute präzisieren und den Nachweis erbringen, dass ein Reiseveranstalter mit der Organisation der Reise beauftragt wurde. Die Konsularabteilung der Algerischen Botschaft bzw. Konsulate hält eine Liste mit Reiseveranstaltern bereit.
An Flughäfen oder Grenzübergängen werden keine Visa erteilt. Seeleuten kann die Grenzpolizei (PAF) am Hafen eine Genehmigung zum Landgang („permis d’escale“) erteilen. Sie verfügt hierbei über einen breiten Ermessensspielraum und hat diese Genehmigung gelegentlich (gerade in Algier) verweigert.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es empfiehlt sich daher, vor Antritt der Reise Erkundigungen einzuholen.
Deutsch-algerische Doppelstaater
Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf.
Bei der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder von Kindern, bei denen aufgrund ihres Namens oder Aussehens auf eine algerische Staatsangehörigkeit oder Abstammung geschlossen werden könnte, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht ausschließlich dem Vater zusteht. Sofern der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat stammt, muss er daher der Ausreise seiner Kinder aus Algerien, sofern er diese nicht persönlich begleitet, unbedingt schriftlich auf einem bestimmten Formblatt zustimmen. Gegebenenfalls müssten Urkunden auch in französischer Sprache mitgeführt werden, aus denen sich die Staatsangehörigkeit des Vaters ergibt, bzw. eine Erklärung des Vaters über dessen Zustimmung zur Ausreise („Autorisation Paternelle de Voyage“, zu erstellen bei algerischen Botschaften oder Generalkonsulaten).
Einreise mit Kfz
Wenn ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug ohne Genehmigung durch den Zoll verkauft oder versucht, das Land ohne das Fahrzeug zu verlassen, mit dem er eingereist ist, drohen ihm hohe Geldstrafen, unter Umständen auch Haft.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte (z. B. Laptop) müssen bei der Einreise angemeldet werden. Die vorübergehende Einfuhr eines in Deutschland zugelassenen privaten PKW (mit internationaler Versicherungskarte) ist grundsätzlich möglich. Die erforderliche administrative Prozedur kann jedoch zu erheblichen Wartezeiten bei der Einreise führen.
Devisen sind dem algerischen Zoll bei der Einreise anzuzeigen. Bei der Ausreise ist ein Verwendungs- bzw. Umtauschnachweis zu erbringen. Die Ausfuhr algerischer Dinar ist grundsätzlich untersagt. Weitere Zollvorschriften bzw. aktuelle Angaben über Freimengen/Regelungen sind unter www.douane.gov.dz einzusehen
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für professionelle Film- und Fernsehaufnahmen die vorherige Erteilung einer Drehgenehmigung erforderlich ist. Da die Einfuhrbestimmungen Veränderungen unterliegen, wird geraten, im Zweifel bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen
Die Einfuhr von u.a. Ferngläsern ist verboten. Im Zweifel wird wiederum empfohlen, bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Angesichts andauernder Auseinandersetzungen mit islamistischen Terroristen gilt weiterhin der Ausnahmezustand. Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen zu fotografieren. Besitz und Handel mit Drogen wird mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet. Homosexualität bzw. homosexuelle Handlungen stehen unter Strafe. Gewerbsprostitution ist ebenfalls verboten; entsprechende Handlungen werden empfindlich bestraft.
Deutsch-algerische Doppelstaater sollten wissen, dass sie von den algerischen Behörden als Algerier behandelt werden. Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf. Schon vor der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder Kinder, die aufgrund ihres Namens oder Aussehens für Algerier gehalten werden könnten, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht grundsätzlich dem Vater zusteht. Der Vater muss daher der Ausreise aus Algerien zustimmen. Entsprechende Unterlagen (auf französisch) sollten mitgeführt werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/AIDS
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Algerien vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Gelegentlich werden Malariafälle (Plasmodium vivax) aus einzelnen Oasen südlich des Atlas gemeldet. Übertragungen der gefährlicheren Malaria tropica sind extrem selten. Das Malariarisiko für Reisende ist insgesamt sehr gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Fleckfieber), allg. Schutzmaßnahmen wie Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung Beachtung finden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in zwei isolierten Regionen endemisch (im Norden – Wadi Hamiz; im Süden – Tassili-Gebiet), dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Hepatitis A, B, E , Echinokokkose, Tollwut und Typhus kommen landesweit vor. Gelegentlich werden Pestfälle gemeldet.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Gefahren durch Schlangen und Skorpione.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und insbesondere außerhalb der Hauptstadt technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis/Teilreisewarnung Algerien 30.12.09
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Algerien:
Stand 30.12.2009 (Unverändert gültig seit: 30.12.2009)
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQiM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; auch im November/Dezember 2009 kam es zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab. Des Weiteren wird vor Reisen in zusätzliche, in den landesspezifischen Sicherheitshinweisen aufgeführten Orten und Gebieten gewarnt.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
Bei Aufenthalten in Algerien rät das Auswärtige Amt zu erhöhter Vorsicht. Es kommt in Algerien, insbesondere im Norden und Nordosten des Landes einschließlich der Hauptstadt Algier, immer wieder zu Terroranschlägen, die sich zunehmend auch gegen westliche Interessen richten. Zudem besteht – vor allem in den Saharagebieten Südalgeriens – weiterhin die Gefahr von Entführungen. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Deutschen zum Zwecke der Entführung.
Von Reisen in die Gebiete südlich der Städte Béchar, Ghardaia, Touggourt und El-Oued rät das Auswärtige Amt ab.
Vor Reisen in die Grenzregionen zu Mauretanien, Mali und Niger wird ausdrücklich gewarnt.
Terrorismus
Seit Ende 2006 ist in Algerien ein Anstieg terroristischer Aktivitäten (darunter vermehrt Selbstmordattentate) durch Al-Qaida im Maghreb (AQM) festzustellen. Hohe Opferzahlen werden dabei bewusst einkalkuliert. Anschlagsziele sind in erster Linie die algerischen Sicherheitskräfte und Regierungsgebäude, aber auch Menschenansammlungen.
Seit Ende 2006 gab es wiederholt auch gezielte Anschläge gegen ausländische Staatsangehörige bzw. Firmen (u.a. Bombenattentate und Anschlag in Algier gegen ein Gebäude der Vereinten Nationen). Weitere Anschläge, die sich auch gegen ausländische Interessen wie Hotels etc. richten könnten, sind zu befürchten. Auch mit Entführungen von ausländischen Staatsangehörigen durch terroristische Gruppen ist zu rechnen.
Es wird empfohlen, vor allen Reisen nach Algerien und innerhalb des Landes zeitnahe Erkundigungen über die örtliche Sicherheitslage einzuholen. Der algerische Gastgeber/Geschäftspartner bzw. der Reiseveranstalter sollte vor Reiseantritt gebeten werden, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Abholung, Unterbringung, Betreuung vor Ort) zu gewährleisten.
Reisen über Land
Reisen innerhalb des Landes sollten möglichst auf dem Luftweg erfolgen. Während der Dämmerung und in der Nachtzeit sollten Fahrten außerhalb der Stadtzentren vermieden werden, da mit falschen Straßensperren und Anschlägen von kriminellen oder terroristischen Gruppen gerechnet werden muss.
Personen, die ihren Wohnsitz in Algerien haben oder Algerien regelmäßig beruflich bereisen, sollten dafür Sorge tragen, Routineabläufe zu vermeiden (z.B. bei Autofahrten). Die vom algerischen Partner angebotenen Sicherheitsmaßnahmen sollten in jedem Falle in Anspruch genommen werden. Menschenansammlungen, öffentliche Gebäude und Einrichtungen der Sicherheitskräfte sollten nach Möglichkeit gemieden werden.
Mehrere Gruppen von Saharatouristen wurden 2003 in Südalgerien entführt. Die Gefahr von Entführungen besteht auch weiterhin. Besonders gefährdet sind Individualreisende, die auf dem Landweg unterwegs sind. Die am 22. Februar 2008 im Grenzgebiet zwischen Tunesien und Algerien entführten österreichischen Touristen wurden im Oktober 2008 freigelassen.
Die deutsche Botschaft in Algier gibt in Einzelfällen Auskünfte zur aktuellen Sicherheitslage.
Die Möglichkeiten zur konsularischen Hilfestellung in Not- und Unglücksfällen sind allerdings angesichts der Größe des Landes begrenzt.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur
Reisende müssen sich darauf einstellen, dass - mit Ausnahme einiger Luxushotels in der Hauptstadt - die touristische Infrastruktur Algeriens wenig entwickelt ist. Reisen sollten daher gründlich vorbereitet werden, am besten mit dem örtlichen Geschäftspartner/Gastgeber oder mit Hilfe eines ortskundigen Reiseveranstalters.
Sprache
Trotz vielfältiger westlicher Einflüsse und der weiten Verbreitung von Französisch als Verkehrssprache sollten Besucher in ihrem Verhalten bedenken, dass Algerien Teil der arabisch-islamischen Welt ist. Schon Übernachtungen in Hotelzimmern können für Paare, die nicht denselben Familiennamen führen, problematisch sein.
Reisen über Land
Die Landgrenze nach Marokko ist geschlossen.
Flugverkehr
Flugbuchungen mit Air Algérie sollten unbedingt vor Antritt der Weiter- bzw. Heimreise telefonisch oder per Telefax rückbestätigt werden. Wegen gelegentlich auftretender Verspätungen sollte darauf geachtet werden, keine zu knappen Übergangszeiten für Anschlussflüge vorzusehen.
Geld / Kreditkarten
Kreditkarten werden außerhalb der wenigen internationalen Hotels kaum akzeptiert. Bankautomaten, an denen man mit Kredit- bzw. EC-Karte Geld abheben kann, gibt es nur an wenigen Stellen in den Großstädten. Euroschecks, Reiseschecks etc. werden nicht angenommen. Empfehlenswert ist die Mitnahme von Bargeld in Euro oder US-Dollar. Umtauschmöglichkeiten bestehen bei Banken und größeren Hotels. Von der Firma Western Union kann man sich Geld aus dem Ausland nach Algerien in die Zweigstellen einiger Banken (Société Générale, Post) schicken lassen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise nach Algerien muss der Reisepass mindestens 6 Monate über das beabsichtigte Reisedatum hinaus gültig sein. Für mitreisende Kinder ist kein eigener Reisepass erforderlich, es genügt ein Kinderreisepass. Auch ein Eintrag im Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert. In jedem Fall ist ein Visum erforderlich.
Visum
Für Reisen nach Algerien muss rechtzeitig (mindestens 2 Wochen) vor Reiseantritt bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn ein kostenpflichtiges Visum beantragt werden. Vorherige telefonische Auskunft sollte eingeholt werden. Antragsformulare sind bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn erhältlich. Sie können schriftlich angefordert werden; ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag ist dafür unbedingt bei zufügen. Die Kosten für die Visumsausstellung können dem Antrag als Verrechnungsscheck beigelegt werden.
Die algerische Botschaft erteilt Visa nur noch, wenn Antragsteller ihre Reiseroute präzisieren und den Nachweis erbringen, dass ein Reiseveranstalter mit der Organisation der Reise beauftragt wurde. Die Konsularabteilung der Algerischen Botschaft bzw. Konsulate hält eine Liste mit Reiseveranstaltern bereit.
An Flughäfen oder Grenzübergängen werden keine Visa erteilt. Seeleuten kann die Grenzpolizei (PAF) am Hafen eine Genehmigung zum Landgang („permis d’escale“) erteilen. Sie verfügt hierbei über einen breiten Ermessensspielraum und hat diese Genehmigung gelegentlich (gerade in Algier) verweigert.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es empfiehlt sich daher, vor Antritt der Reise Erkundigungen einzuholen.
Deutsch-algerische Doppelstaater
Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf.
Bei der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder von Kindern, bei denen aufgrund ihres Namens oder Aussehens auf eine algerische Staatsangehörigkeit oder Abstammung geschlossen werden könnte, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht ausschließlich dem Vater zusteht. Sofern der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat stammt, muss er daher der Ausreise seiner Kinder aus Algerien, sofern er diese nicht persönlich begleitet, unbedingt schriftlich auf einem bestimmten Formblatt zustimmen. Gegebenenfalls müssten Urkunden auch in französischer Sprache mitgeführt werden, aus denen sich die Staatsangehörigkeit des Vaters ergibt, bzw. eine Erklärung des Vaters über dessen Zustimmung zur Ausreise („Autorisation Paternelle de Voyage“, zu erstellen bei algerischen Botschaften oder Generalkonsulaten).
Einreise mit Kfz
Wenn ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug ohne Genehmigung durch den Zoll verkauft oder versucht, das Land ohne das Fahrzeug zu verlassen, mit dem er eingereist ist, drohen ihm hohe Geldstrafen, unter Umständen auch Haft.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte (z. B. Laptop) müssen bei der Einreise angemeldet werden. Die vorübergehende Einfuhr eines in Deutschland zugelassenen privaten PKW (mit internationaler Versicherungskarte) ist grundsätzlich möglich. Die erforderliche administrative Prozedur kann jedoch zu erheblichen Wartezeiten bei der Einreise führen.
Devisen sind dem algerischen Zoll bei der Einreise anzuzeigen. Bei der Ausreise ist ein Verwendungs- bzw. Umtauschnachweis zu erbringen. Die Ausfuhr algerischer Dinar ist grundsätzlich untersagt. Weitere Zollvorschriften bzw. aktuelle Angaben über Freimengen/Regelungen sind unter www.douane.gov.dz einzusehen
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für professionelle Film- und Fernsehaufnahmen die vorherige Erteilung einer Drehgenehmigung erforderlich ist. Da die Einfuhrbestimmungen Veränderungen unterliegen, wird geraten, im Zweifel bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen
Die Einfuhr von u.a. Ferngläsern ist verboten. Im Zweifel wird wiederum empfohlen, bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Angesichts andauernder Auseinandersetzungen mit islamistischen Terroristen gilt weiterhin der Ausnahmezustand. Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen zu fotografieren. Besitz und Handel mit Drogen wird mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet. Homosexualität bzw. homosexuelle Handlungen stehen unter Strafe. Gewerbsprostitution ist ebenfalls verboten; entsprechende Handlungen werden empfindlich bestraft.
Deutsch-algerische Doppelstaater sollten wissen, dass sie von den algerischen Behörden als Algerier behandelt werden. Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf. Schon vor der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder Kinder, die aufgrund ihres Namens oder Aussehens für Algerier gehalten werden könnten, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht grundsätzlich dem Vater zusteht. Der Vater muss daher der Ausreise aus Algerien zustimmen. Entsprechende Unterlagen (auf französisch) sollten mitgeführt werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/AIDS
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Algerien vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Gelegentlich werden Malariafälle (Plasmodium vivax) aus einzelnen Oasen südlich des Atlas gemeldet. Übertragungen der gefährlicheren Malaria tropica sind extrem selten. Das Malariarisiko für Reisende ist insgesamt sehr gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Fleckfieber), allg. Schutzmaßnahmen wie Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung Beachtung finden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in zwei isolierten Regionen endemisch (im Norden – Wadi Hamiz; im Süden – Tassili-Gebiet), dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Hepatitis A, B, E , Echinokokkose, Tollwut und Typhus kommen landesweit vor. Gelegentlich werden Pestfälle gemeldet.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Gefahren durch Schlangen und Skorpione.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und insbesondere außerhalb der Hauptstadt technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Reise-/Sicherheitshinweis/Teilreisewarnung Algerien 29.01.10
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Algerien:
Stand 29.01.2010 (Unverändert gültig seit: 29.01.2010)
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQiM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in einige Regionen Algeriens, bitte beachten Sie unbedingt die Teilreisewarnung im nachfolgenden Abschnitt „Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung“.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
Bei Aufenthalten in Algerien rät das Auswärtige Amt zu erhöhter Vorsicht. Es kommt in Algerien, insbesondere im Norden und Nordosten des Landes einschließlich der Hauptstadt Algier, immer wieder zu Terroranschlägen, die sich zunehmend auch gegen westliche Interessen richten. Zudem besteht – vor allem in den Saharagebieten Südalgeriens – weiterhin die Gefahr von Entführungen. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Deutschen zum Zwecke der Entführung.
Von Reisen in die Gebiete südlich der Städte Béchar, Ghardaia, Touggourt und El-Oued rät das Auswärtige Amt ab.
Vor Reisen in die Grenzregionen zu Mauretanien, Mali und Niger wird ausdrücklich gewarnt.
Terrorismus
Seit Ende 2006 ist in Algerien ein Anstieg terroristischer Aktivitäten (darunter vermehrt Selbstmordattentate) durch Al-Qaida im Maghreb (AQM) festzustellen. Hohe Opferzahlen werden dabei bewusst einkalkuliert. Anschlagsziele sind in erster Linie die algerischen Sicherheitskräfte und Regierungsgebäude, aber auch Menschenansammlungen.
Seit Ende 2006 gab es wiederholt auch gezielte Anschläge gegen ausländische Staatsangehörige bzw. Firmen (u.a. Bombenattentate und Anschlag in Algier gegen ein Gebäude der Vereinten Nationen). Weitere Anschläge, die sich auch gegen ausländische Interessen wie Hotels etc. richten könnten, sind zu befürchten. Auch mit Entführungen von ausländischen Staatsangehörigen durch terroristische Gruppen ist zu rechnen.
Es wird empfohlen, vor allen Reisen nach Algerien und innerhalb des Landes zeitnahe Erkundigungen über die örtliche Sicherheitslage einzuholen. Der algerische Gastgeber/Geschäftspartner bzw. der Reiseveranstalter sollte vor Reiseantritt gebeten werden, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Abholung, Unterbringung, Betreuung vor Ort) zu gewährleisten.
Reisen über Land
Reisen innerhalb des Landes sollten möglichst auf dem Luftweg erfolgen. Während der Dämmerung und in der Nachtzeit sollten Fahrten außerhalb der Stadtzentren vermieden werden, da mit falschen Straßensperren und Anschlägen von kriminellen oder terroristischen Gruppen gerechnet werden muss.
Personen, die ihren Wohnsitz in Algerien haben oder Algerien regelmäßig beruflich bereisen, sollten dafür Sorge tragen, Routineabläufe zu vermeiden (z.B. bei Autofahrten). Die vom algerischen Partner angebotenen Sicherheitsmaßnahmen sollten in jedem Falle in Anspruch genommen werden. Menschenansammlungen, öffentliche Gebäude und Einrichtungen der Sicherheitskräfte sollten nach Möglichkeit gemieden werden.
Mehrere Gruppen von Saharatouristen wurden 2003 in Südalgerien entführt. Die Gefahr von Entführungen besteht auch weiterhin. Besonders gefährdet sind Individualreisende, die auf dem Landweg unterwegs sind. Die am 22. Februar 2008 im Grenzgebiet zwischen Tunesien und Algerien entführten österreichischen Touristen wurden im Oktober 2008 freigelassen.
Die deutsche Botschaft in Algier gibt in Einzelfällen Auskünfte zur aktuellen Sicherheitslage.
Die Möglichkeiten zur konsularischen Hilfestellung in Not- und Unglücksfällen sind allerdings angesichts der Größe des Landes begrenzt.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur
Reisende müssen sich darauf einstellen, dass - mit Ausnahme einiger Luxushotels in der Hauptstadt - die touristische Infrastruktur Algeriens wenig entwickelt ist. Reisen sollten daher gründlich vorbereitet werden, am besten mit dem örtlichen Geschäftspartner/Gastgeber oder mit Hilfe eines ortskundigen Reiseveranstalters.
Sprache
Trotz vielfältiger westlicher Einflüsse und der weiten Verbreitung von Französisch als Verkehrssprache sollten Besucher in ihrem Verhalten bedenken, dass Algerien Teil der arabisch-islamischen Welt ist. Schon Übernachtungen in Hotelzimmern können für Paare, die nicht denselben Familiennamen führen, problematisch sein.
Reisen über Land
Die Landgrenze nach Marokko ist geschlossen.
Flugverkehr
Flugbuchungen mit Air Algérie sollten unbedingt vor Antritt der Weiter- bzw. Heimreise telefonisch oder per Telefax rückbestätigt werden. Wegen gelegentlich auftretender Verspätungen sollte darauf geachtet werden, keine zu knappen Übergangszeiten für Anschlussflüge vorzusehen.
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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise nach Algerien muss der Reisepass mindestens 6 Monate über das beabsichtigte Reisedatum hinaus gültig sein. Für mitreisende Kinder ist kein eigener Reisepass erforderlich, es genügt ein Kinderreisepass. Auch ein Eintrag im Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert. In jedem Fall ist ein Visum erforderlich.
Visum
Für Reisen nach Algerien muss rechtzeitig (mindestens 2 Wochen) vor Reiseantritt bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn ein kostenpflichtiges Visum beantragt werden. Vorherige telefonische Auskunft sollte eingeholt werden. Antragsformulare sind bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn erhältlich. Sie können schriftlich angefordert werden; ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag ist dafür unbedingt bei zufügen. Die Kosten für die Visumsausstellung können dem Antrag als Verrechnungsscheck beigelegt werden.
Die algerische Botschaft erteilt Visa nur noch, wenn Antragsteller ihre Reiseroute präzisieren und den Nachweis erbringen, dass ein Reiseveranstalter mit der Organisation der Reise beauftragt wurde. Die Konsularabteilung der Algerischen Botschaft bzw. Konsulate hält eine Liste mit Reiseveranstaltern bereit.
An Flughäfen oder Grenzübergängen werden keine Visa erteilt. Seeleuten kann die Grenzpolizei (PAF) am Hafen eine Genehmigung zum Landgang („permis d’escale“) erteilen. Sie verfügt hierbei über einen breiten Ermessensspielraum und hat diese Genehmigung gelegentlich (gerade in Algier) verweigert.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es empfiehlt sich daher, vor Antritt der Reise Erkundigungen einzuholen.
Deutsch-algerische Doppelstaater
Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf.
Bei der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder von Kindern, bei denen aufgrund ihres Namens oder Aussehens auf eine algerische Staatsangehörigkeit oder Abstammung geschlossen werden könnte, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht ausschließlich dem Vater zusteht. Sofern der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat stammt, muss er daher der Ausreise seiner Kinder aus Algerien, sofern er diese nicht persönlich begleitet, unbedingt schriftlich auf einem bestimmten Formblatt zustimmen. Gegebenenfalls müssten Urkunden auch in französischer Sprache mitgeführt werden, aus denen sich die Staatsangehörigkeit des Vaters ergibt, bzw. eine Erklärung des Vaters über dessen Zustimmung zur Ausreise („Autorisation Paternelle de Voyage“, zu erstellen bei algerischen Botschaften oder Generalkonsulaten).
Einreise mit Kfz
Wenn ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug ohne Genehmigung durch den Zoll verkauft oder versucht, das Land ohne das Fahrzeug zu verlassen, mit dem er eingereist ist, drohen ihm hohe Geldstrafen, unter Umständen auch Haft.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte (z. B. Laptop) müssen bei der Einreise angemeldet werden. Die vorübergehende Einfuhr eines in Deutschland zugelassenen privaten PKW (mit internationaler Versicherungskarte) ist grundsätzlich möglich. Die erforderliche administrative Prozedur kann jedoch zu erheblichen Wartezeiten bei der Einreise führen.
Devisen sind dem algerischen Zoll bei der Einreise anzuzeigen. Bei der Ausreise ist ein Verwendungs- bzw. Umtauschnachweis zu erbringen. Die Ausfuhr algerischer Dinar ist grundsätzlich untersagt. Weitere Zollvorschriften bzw. aktuelle Angaben über Freimengen/Regelungen sind unter www.douane.gov.dz einzusehen
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für professionelle Film- und Fernsehaufnahmen die vorherige Erteilung einer Drehgenehmigung erforderlich ist. Da die Einfuhrbestimmungen Veränderungen unterliegen, wird geraten, im Zweifel bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen
Die Einfuhr von u.a. Ferngläsern ist verboten. Im Zweifel wird wiederum empfohlen, bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Angesichts andauernder Auseinandersetzungen mit islamistischen Terroristen gilt weiterhin der Ausnahmezustand. Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen zu fotografieren. Besitz und Handel mit Drogen wird mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet. Homosexualität bzw. homosexuelle Handlungen stehen unter Strafe. Gewerbsprostitution ist ebenfalls verboten; entsprechende Handlungen werden empfindlich bestraft.
Deutsch-algerische Doppelstaater sollten wissen, dass sie von den algerischen Behörden als Algerier behandelt werden. Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf. Schon vor der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder Kinder, die aufgrund ihres Namens oder Aussehens für Algerier gehalten werden könnten, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht grundsätzlich dem Vater zusteht. Der Vater muss daher der Ausreise aus Algerien zustimmen. Entsprechende Unterlagen (auf französisch) sollten mitgeführt werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/AIDS
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Algerien vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Gelegentlich werden Malariafälle (Plasmodium vivax) aus einzelnen Oasen südlich des Atlas gemeldet. Übertragungen der gefährlicheren Malaria tropica sind extrem selten. Das Malariarisiko für Reisende ist insgesamt sehr gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Fleckfieber), allg. Schutzmaßnahmen wie Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung Beachtung finden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in zwei isolierten Regionen endemisch (im Norden – Wadi Hamiz; im Süden – Tassili-Gebiet), dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Hepatitis A, B, E , Echinokokkose, Tollwut und Typhus kommen landesweit vor. Gelegentlich werden Pestfälle gemeldet.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Gefahren durch Schlangen und Skorpione.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und insbesondere außerhalb der Hauptstadt technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis/Teilreisewarnung Algerien 02.02.2010
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Algerien:
Stand 02.02.2010 (Unverändert gültig seit: 02.02.2010)
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQiM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in einige Regionen Algeriens, bitte beachten Sie unbedingt die Teilreisewarnung im nachfolgenden Abschnitt „Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung“.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
Bei Aufenthalten in Algerien rät das Auswärtige Amt zu erhöhter Vorsicht. Es kommt in Algerien, insbesondere im Norden und Nordosten des Landes einschließlich der Hauptstadt Algier, immer wieder zu Terroranschlägen, die sich zunehmend auch gegen westliche Interessen richten. Zudem besteht – vor allem in den Saharagebieten Südalgeriens – weiterhin die Gefahr von Entführungen. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit (u.a. in der Umgebung der Stadt Tamanrasset) gezielt nach Deutschen zum Zwecke der Entführung.
Von Reisen in die Gebiete südlich der Städte Béchar, Ghardaia, Touggourt und El-Oued rät das Auswärtige Amt ab.
Vor Reisen in die Grenzregionen zu Mauretanien, Mali und Niger wird ausdrücklich gewarnt.
Terrorismus
Seit Ende 2006 ist in Algerien ein Anstieg terroristischer Aktivitäten (darunter vermehrt Selbstmordattentate) durch Al-Qaida im Maghreb (AQM) festzustellen. Hohe Opferzahlen werden dabei bewusst einkalkuliert. Anschlagsziele sind in erster Linie die algerischen Sicherheitskräfte und Regierungsgebäude, aber auch Menschenansammlungen.
Seit Ende 2006 gab es wiederholt auch gezielte Anschläge gegen ausländische Staatsangehörige bzw. Firmen (u.a. Bombenattentate und Anschlag in Algier gegen ein Gebäude der Vereinten Nationen). Weitere Anschläge, die sich auch gegen ausländische Interessen wie Hotels etc. richten könnten, sind zu befürchten. Auch mit Entführungen von ausländischen Staatsangehörigen durch terroristische Gruppen ist zu rechnen.
Es wird empfohlen, vor allen Reisen nach Algerien und innerhalb des Landes zeitnahe Erkundigungen über die örtliche Sicherheitslage einzuholen. Der algerische Gastgeber/Geschäftspartner bzw. der Reiseveranstalter sollte vor Reiseantritt gebeten werden, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Abholung, Unterbringung, Betreuung vor Ort) zu gewährleisten.
Reisen über Land
Reisen innerhalb des Landes sollten möglichst auf dem Luftweg erfolgen. Während der Dämmerung und in der Nachtzeit sollten Fahrten außerhalb der Stadtzentren vermieden werden, da mit falschen Straßensperren und Anschlägen von kriminellen oder terroristischen Gruppen gerechnet werden muss.
Personen, die ihren Wohnsitz in Algerien haben oder Algerien regelmäßig beruflich bereisen, sollten dafür Sorge tragen, Routineabläufe zu vermeiden (z.B. bei Autofahrten). Die vom algerischen Partner angebotenen Sicherheitsmaßnahmen sollten in jedem Falle in Anspruch genommen werden. Menschenansammlungen, öffentliche Gebäude und Einrichtungen der Sicherheitskräfte sollten nach Möglichkeit gemieden werden.
Mehrere Gruppen von Saharatouristen wurden 2003 in Südalgerien entführt. Die Gefahr von Entführungen besteht auch weiterhin. Besonders gefährdet sind Individualreisende, die auf dem Landweg unterwegs sind. Die am 22. Februar 2008 im Grenzgebiet zwischen Tunesien und Algerien entführten österreichischen Touristen wurden im Oktober 2008 freigelassen.
Die deutsche Botschaft in Algier gibt in Einzelfällen Auskünfte zur aktuellen Sicherheitslage.
Die Möglichkeiten zur konsularischen Hilfestellung in Not- und Unglücksfällen sind allerdings angesichts der Größe des Landes begrenzt.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur
Reisende müssen sich darauf einstellen, dass - mit Ausnahme einiger Luxushotels in der Hauptstadt - die touristische Infrastruktur Algeriens wenig entwickelt ist. Reisen sollten daher gründlich vorbereitet werden, am besten mit dem örtlichen Geschäftspartner/Gastgeber oder mit Hilfe eines ortskundigen Reiseveranstalters.
Sprache
Trotz vielfältiger westlicher Einflüsse und der weiten Verbreitung von Französisch als Verkehrssprache sollten Besucher in ihrem Verhalten bedenken, dass Algerien Teil der arabisch-islamischen Welt ist. Schon Übernachtungen in Hotelzimmern können für Paare, die nicht denselben Familiennamen führen, problematisch sein.
Reisen über Land
Die Landgrenze nach Marokko ist geschlossen.
Flugverkehr
Flugbuchungen mit Air Algérie sollten unbedingt vor Antritt der Weiter- bzw. Heimreise telefonisch oder per Telefax rückbestätigt werden. Wegen gelegentlich auftretender Verspätungen sollte darauf geachtet werden, keine zu knappen Übergangszeiten für Anschlussflüge vorzusehen.
Geld / Kreditkarten
Kreditkarten werden außerhalb der wenigen internationalen Hotels kaum akzeptiert. Bankautomaten, an denen man mit Kredit- bzw. EC-Karte Geld abheben kann, gibt es nur an wenigen Stellen in den Großstädten. Euroschecks, Reiseschecks etc. werden nicht angenommen. Empfehlenswert ist die Mitnahme von Bargeld in Euro oder US-Dollar. Umtauschmöglichkeiten bestehen bei Banken und größeren Hotels. Von der Firma Western Union kann man sich Geld aus dem Ausland nach Algerien in die Zweigstellen einiger Banken (Société Générale, Post) schicken lassen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise nach Algerien muss der Reisepass mindestens 6 Monate über das beabsichtigte Reisedatum hinaus gültig sein. Für mitreisende Kinder ist kein eigener Reisepass erforderlich, es genügt ein Kinderreisepass. Auch ein Eintrag im Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert. In jedem Fall ist ein Visum erforderlich.
Visum
Für Reisen nach Algerien muss rechtzeitig (mindestens 2 Wochen) vor Reiseantritt bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn ein kostenpflichtiges Visum beantragt werden. Vorherige telefonische Auskunft sollte eingeholt werden. Antragsformulare sind bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn erhältlich. Sie können schriftlich angefordert werden; ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag ist dafür unbedingt bei zufügen. Die Kosten für die Visumsausstellung können dem Antrag als Verrechnungsscheck beigelegt werden.
Die algerische Botschaft erteilt Visa nur noch, wenn Antragsteller ihre Reiseroute präzisieren und den Nachweis erbringen, dass ein Reiseveranstalter mit der Organisation der Reise beauftragt wurde. Die Konsularabteilung der Algerischen Botschaft bzw. Konsulate hält eine Liste mit Reiseveranstaltern bereit.
An Flughäfen oder Grenzübergängen werden keine Visa erteilt. Seeleuten kann die Grenzpolizei (PAF) am Hafen eine Genehmigung zum Landgang („permis d’escale“) erteilen. Sie verfügt hierbei über einen breiten Ermessensspielraum und hat diese Genehmigung gelegentlich (gerade in Algier) verweigert.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es empfiehlt sich daher, vor Antritt der Reise Erkundigungen einzuholen.
Deutsch-algerische Doppelstaater
Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf.
Bei der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder von Kindern, bei denen aufgrund ihres Namens oder Aussehens auf eine algerische Staatsangehörigkeit oder Abstammung geschlossen werden könnte, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht ausschließlich dem Vater zusteht. Sofern der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat stammt, muss er daher der Ausreise seiner Kinder aus Algerien, sofern er diese nicht persönlich begleitet, unbedingt schriftlich auf einem bestimmten Formblatt zustimmen. Gegebenenfalls müssten Urkunden auch in französischer Sprache mitgeführt werden, aus denen sich die Staatsangehörigkeit des Vaters ergibt, bzw. eine Erklärung des Vaters über dessen Zustimmung zur Ausreise („Autorisation Paternelle de Voyage“, zu erstellen bei algerischen Botschaften oder Generalkonsulaten).
Einreise mit Kfz
Wenn ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug ohne Genehmigung durch den Zoll verkauft oder versucht, das Land ohne das Fahrzeug zu verlassen, mit dem er eingereist ist, drohen ihm hohe Geldstrafen, unter Umständen auch Haft.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte (z. B. Laptop) müssen bei der Einreise angemeldet werden. Die vorübergehende Einfuhr eines in Deutschland zugelassenen privaten PKW (mit internationaler Versicherungskarte) ist grundsätzlich möglich. Die erforderliche administrative Prozedur kann jedoch zu erheblichen Wartezeiten bei der Einreise führen.
Devisen sind dem algerischen Zoll bei der Einreise anzuzeigen. Bei der Ausreise ist ein Verwendungs- bzw. Umtauschnachweis zu erbringen. Die Ausfuhr algerischer Dinar ist grundsätzlich untersagt. Weitere Zollvorschriften bzw. aktuelle Angaben über Freimengen/Regelungen sind unter www.douane.gov.dz einzusehen
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für professionelle Film- und Fernsehaufnahmen die vorherige Erteilung einer Drehgenehmigung erforderlich ist. Da die Einfuhrbestimmungen Veränderungen unterliegen, wird geraten, im Zweifel bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen
Die Einfuhr von u.a. Ferngläsern ist verboten. Im Zweifel wird wiederum empfohlen, bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Angesichts andauernder Auseinandersetzungen mit islamistischen Terroristen gilt weiterhin der Ausnahmezustand. Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen zu fotografieren. Besitz und Handel mit Drogen wird mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet. Homosexualität bzw. homosexuelle Handlungen stehen unter Strafe. Gewerbsprostitution ist ebenfalls verboten; entsprechende Handlungen werden empfindlich bestraft.
Deutsch-algerische Doppelstaater sollten wissen, dass sie von den algerischen Behörden als Algerier behandelt werden. Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf. Schon vor der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder Kinder, die aufgrund ihres Namens oder Aussehens für Algerier gehalten werden könnten, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht grundsätzlich dem Vater zusteht. Der Vater muss daher der Ausreise aus Algerien zustimmen. Entsprechende Unterlagen (auf französisch) sollten mitgeführt werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/AIDS
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Algerien vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Gelegentlich werden Malariafälle (Plasmodium vivax) aus einzelnen Oasen südlich des Atlas gemeldet. Übertragungen der gefährlicheren Malaria tropica sind extrem selten. Das Malariarisiko für Reisende ist insgesamt sehr gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Fleckfieber), allg. Schutzmaßnahmen wie Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung Beachtung finden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in zwei isolierten Regionen endemisch (im Norden – Wadi Hamiz; im Süden – Tassili-Gebiet), dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Hepatitis A, B, E , Echinokokkose, Tollwut und Typhus kommen landesweit vor. Gelegentlich werden Pestfälle gemeldet.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Gefahren durch Schlangen und Skorpione.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und insbesondere außerhalb der Hauptstadt technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
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Reise-/Sicherheitshinweis/Teilreisewarnung Algerien 22.02.10
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Algerien:
Stand 22.02.2010 (Unverändert gültig seit: 22.02.2010)
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in einige Regionen Algeriens, bitte beachten Sie unbedingt die Teilreisewarnung im nachfolgenden Abschnitt „Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung“.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
Bei Aufenthalten in Algerien rät das Auswärtige Amt zu erhöhter Vorsicht. Es kommt in Algerien, insbesondere im Norden und Nordosten des Landes, immer wieder zu Terroranschlägen. Die Bedrohung richtet sich zunehmend auch gegen westliche Interessen. In der Hauptstadt Algier konnten 2009 versuchte Anschläge durch die Sicherheitsbehörden vereitelt werden. Zudem besteht – vor allem in den Saharagebieten Südalgeriens – weiterhin die Gefahr von Entführungen. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit (u.a. in der Umgebung der Stadt Tamanrasset) gezielt nach Deutschen zum Zwecke der Entführung.
Von Reisen in die Gebiete südlich der Städte Béchar, Ghardaia, Touggourt und El-Oued rät das Auswärtige Amt ab.
Vor Reisen in die Grenzregionen zu Mauretanien, Mali und Niger wird ausdrücklich gewarnt.
Terrorismus
Seit Ende 2006 ist in Algerien ein Anstieg terroristischer Aktivitäten (darunter vermehrt Selbstmordattentate) durch Al-Qaida im Maghreb (AQM) festzustellen. Hohe Opferzahlen werden dabei bewusst einkalkuliert. Anschlagsziele sind in erster Linie die algerischen Sicherheitskräfte und Regierungsgebäude, aber auch Menschenansammlungen.
Seit Ende 2006 gab es wiederholt auch gezielte Anschläge gegen ausländische Staatsangehörige bzw. Firmen (u.a. Bombenattentate und Anschlag in Algier gegen ein Gebäude der Vereinten Nationen). Weitere Anschläge, die sich auch gegen ausländische Interessen wie Hotels etc. richten könnten, sind zu befürchten. Auch mit Entführungen von ausländischen Staatsangehörigen durch terroristische Gruppen ist zu rechnen.
Es wird empfohlen, vor allen Reisen nach Algerien und innerhalb des Landes zeitnahe Erkundigungen über die örtliche Sicherheitslage einzuholen. Der algerische Gastgeber/Geschäftspartner bzw. der Reiseveranstalter sollte vor Reiseantritt gebeten werden, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Abholung, Unterbringung, Betreuung vor Ort) zu gewährleisten.
Reisen über Land
Reisen innerhalb des Landes sollten möglichst auf dem Luftweg erfolgen. Während der Dämmerung und in der Nachtzeit sollten Fahrten außerhalb der Stadtzentren vermieden werden, da mit falschen Straßensperren und Anschlägen von kriminellen oder terroristischen Gruppen gerechnet werden muss.
Personen, die ihren Wohnsitz in Algerien haben oder Algerien regelmäßig beruflich bereisen, sollten dafür Sorge tragen, Routineabläufe zu vermeiden (z.B. bei Autofahrten). Die vom algerischen Partner angebotenen Sicherheitsmaßnahmen sollten in jedem Falle in Anspruch genommen werden. Menschenansammlungen, öffentliche Gebäude und Einrichtungen der Sicherheitskräfte sollten nach Möglichkeit gemieden werden.
Mehrere Gruppen von Saharatouristen wurden 2003 in Südalgerien entführt. Die Gefahr von Entführungen besteht auch weiterhin. Besonders gefährdet sind Individualreisende, die auf dem Landweg unterwegs sind. Die am 22. Februar 2008 im Grenzgebiet zwischen Tunesien und Algerien entführten österreichischen Touristen wurden im Oktober 2008 freigelassen.
Die deutsche Botschaft in Algier gibt in Einzelfällen Auskünfte zur aktuellen Sicherheitslage.
Die Möglichkeiten zur konsularischen Hilfestellung in Not- und Unglücksfällen sind allerdings angesichts der Größe des Landes begrenzt.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur
Reisende müssen sich darauf einstellen, dass - mit Ausnahme einiger Luxushotels in der Hauptstadt - die touristische Infrastruktur Algeriens wenig entwickelt ist. Reisen sollten daher gründlich vorbereitet werden, am besten mit dem örtlichen Geschäftspartner/Gastgeber oder mit Hilfe eines ortskundigen Reiseveranstalters.
Sprache
Trotz vielfältiger westlicher Einflüsse und der weiten Verbreitung von Französisch als Verkehrssprache sollten Besucher in ihrem Verhalten bedenken, dass Algerien Teil der arabisch-islamischen Welt ist. Schon Übernachtungen in Hotelzimmern können für Paare, die nicht denselben Familiennamen führen, problematisch sein.
Reisen über Land
Die Landgrenze nach Marokko ist geschlossen.
Flugverkehr
Flugbuchungen mit Air Algérie sollten unbedingt vor Antritt der Weiter- bzw. Heimreise rückbestätigt werden. Wegen gelegentlich auftretender Verspätungen sollte darauf geachtet werden, keine zu knappen Übergangszeiten für Anschlussflüge vorzusehen.
Geld / Kreditkarten
Kreditkarten werden außerhalb der wenigen internationalen Hotels kaum akzeptiert. Bankautomaten, an denen man mit Kredit- bzw. EC-Karte Geld abheben kann, gibt es nur an wenigen Stellen in den Großstädten. Euroschecks, Reiseschecks etc. werden nicht angenommen. Empfehlenswert ist die Mitnahme von Bargeld in Euro oder US-Dollar. Umtauschmöglichkeiten bestehen bei Banken und größeren Hotels. Von der Firma Western Union kann man sich Geld aus dem Ausland nach Algerien in die Zweigstellen einiger Banken (Société Générale, Post) schicken lassen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise nach Algerien muss der Reisepass mindestens 6 Monate über das beabsichtigte Reisedatum hinaus gültig sein. Für mitreisende Kinder ist kein eigener Reisepass erforderlich, es genügt ein Kinderreisepass. Auch ein Eintrag im Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert. In jedem Fall ist ein Visum erforderlich.
Visum
Für Reisen nach Algerien muss rechtzeitig (mindestens 2 Wochen) vor Reiseantritt bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn ein kostenpflichtiges Visum beantragt werden. Vorherige telefonische Auskunft sollte eingeholt werden. Antragsformulare sind bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn erhältlich. Sie können auf der Webseite der algerischen Botschaft heruntergeladen werden, siehe www.algerische-botschaft.de/
Ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag ist dem Visumantrag unbedingt beizufügen. Die Kosten für die Visumsausstellung können dem Antrag als Verrechnungsscheck beigelegt werden.
Die algerische Botschaft erteilt Visa nur noch, wenn Antragsteller ihre Reiseroute präzisieren und den Nachweis erbringen, dass ein Reiseveranstalter mit der Organisation der Reise beauftragt wurde. Die Konsularabteilung der Algerischen Botschaft bzw. des Konsulats hält eine Liste mit Reiseveranstaltern bereit.
An Flughäfen oder Grenzübergängen werden keine Visa erteilt. Seeleuten kann die Grenzpolizei (PAF) am Hafen eine Genehmigung zum Landgang („permis d’escale“) erteilen. Sie verfügt hierbei über einen breiten Ermessensspielraum und hat diese Genehmigung gelegentlich (gerade in Algier) verweigert.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es empfiehlt sich daher, vor Antritt der Reise Erkundigungen bei der algerischen Botschaft in Berlin bzw. dem Generalkonsulat in Bonn einzuholen.
Deutsch-algerische Doppelstaater
Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf.
Bei der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder von Kindern, bei denen aufgrund ihres Namens oder Aussehens auf eine algerische Staatsangehörigkeit oder Abstammung geschlossen werden könnte, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht ausschließlich dem Vater zusteht. Sofern der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat stammt, muss er daher der Ausreise seiner Kinder aus Algerien, sofern er diese nicht persönlich begleitet, unbedingt schriftlich auf einem bestimmten Formblatt zustimmen. Gegebenenfalls müssten Urkunden auch in französischer Sprache mitgeführt werden, aus denen sich die Staatsangehörigkeit des Vaters ergibt, bzw. eine Erklärung des Vaters über dessen Zustimmung zur Ausreise („Autorisation Paternelle de Voyage“, zu erstellen bei algerischen Botschaften oder Generalkonsulaten).
Einreise mit Kfz
Wenn ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug ohne Genehmigung durch den Zoll verkauft oder versucht, das Land ohne das Fahrzeug zu verlassen, mit dem er eingereist ist, drohen ihm hohe Geldstrafen, unter Umständen auch Haft.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angemeldet werden. Die vorübergehende Einfuhr eines in Deutschland zugelassenen privaten PKW (mit internationaler Versicherungskarte) ist grundsätzlich möglich. Die erforderliche administrative Prozedur kann jedoch zu erheblichen Wartezeiten bei der Einreise führen.
Devisen sind dem algerischen Zoll bei der Einreise anzuzeigen. Bei der Ausreise ist ein Verwendungs- bzw. Umtauschnachweis zu erbringen. Die Ausfuhr algerischer Dinar ist grundsätzlich untersagt. Weitere Zollvorschriften bzw. aktuelle Angaben über Freimengen/Regelungen sind unter www.douane.gov.dz einzusehen
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für professionelle Film- und Fernsehaufnahmen die vorherige Erteilung einer Drehgenehmigung erforderlich ist. Da die Einfuhrbestimmungen Veränderungen unterliegen, wird geraten, im Zweifel bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen
Die Einfuhr von u.a. Ferngläsern ist verboten. Im Zweifel wird wiederum empfohlen, bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Angesichts andauernder Auseinandersetzungen mit islamistischen Terroristen gilt weiterhin der Ausnahmezustand. Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen zu fotografieren. Besitz und Handel mit Drogen wird mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet. Homosexualität bzw. homosexuelle Handlungen stehen unter Strafe. Gewerbsprostitution ist ebenfalls verboten; entsprechende Handlungen werden empfindlich bestraft.
Deutsch-algerische Doppelstaater sollten wissen, dass sie von den algerischen Behörden als Algerier behandelt werden. Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf. Schon vor der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder Kinder, die aufgrund ihres Namens oder Aussehens für Algerier gehalten werden könnten, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht grundsätzlich dem Vater zusteht. Der Vater muss daher der Ausreise aus Algerien zustimmen. Entsprechende Unterlagen (auf französisch) sollten mitgeführt werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/AIDS
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Algerien vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Gelegentlich werden Malariafälle (Plasmodium vivax) aus einzelnen Oasen südlich des Atlas gemeldet. Übertragungen der gefährlicheren Malaria tropica sind extrem selten. Das Malariarisiko für Reisende ist insgesamt sehr gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Fleckfieber), allg. Schutzmaßnahmen wie Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung Beachtung finden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in zwei isolierten Regionen endemisch (im Norden – Wadi Hamiz; im Süden – Tassili-Gebiet), dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Hepatitis A, B, E , Echinokokkose, Tollwut und Typhus kommen landesweit vor. Gelegentlich werden Pestfälle gemeldet.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Gefahren durch Schlangen und Skorpione.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und insbesondere außerhalb der Hauptstadt technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis/Teilreisewarnung Algerien 11.05.10
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Algerien:
Stand 11.05.2010
(Unverändert gültig seit: 11.05.2010)
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in einige Regionen Algeriens, bitte beachten Sie unbedingt die Teilreisewarnung im nachfolgenden Abschnitt „Landesspezifische Sicerheitshinweise/ Teilreisewarnung“.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
Bei Aufenthalten in Algerien rät das Auswärtige Amt zu erhöhter Vorsicht. Es kommt in Algerien, insbesondere im Norden und Nordosten des Landes, immer wieder zu Terroranschlägen. Die Bedrohung richtet sich zunehmend auch gegen westliche Interessen. In der Hauptstadt Algier konnten 2009 versuchte Anschläge durch die Sicherheitsbehörden vereitelt werden. Zudem besteht – vor allem in den Saharagebieten Südalgeriens – weiterhin die Gefahr von Entführungen. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit (u.a. in der Umgebung der Städte Tamanrasset und Djanet) gezielt nach Deutschen zum Zwecke der Entführung.
Von Reisen in die Gebiete südlich der Städte Béchar, Ghardaia, Touggourt und El-Oued rät das Auswärtige Amt ab.
Vor Reisen in die Grenzregionen zu Mauretanien, Mali und Niger sowie die südöstliche Landesgrenze zu Libyen wird ausdrücklich gewarnt.
Terrorismus
Seit Ende 2006 ist in Algerien ein Anstieg terroristischer Aktivitäten (darunter vermehrt Selbstmordattentate) durch Al-Qaida im Maghreb (AQM) festzustellen. Hohe Opferzahlen werden dabei bewusst einkalkuliert. Anschlagsziele sind in erster Linie die algerischen Sicherheitskräfte und Regierungsgebäude, aber auch Menschenansammlungen.
Seit Ende 2006 gab es wiederholt auch gezielte Anschläge gegen ausländische Staatsangehörige bzw. Firmen (u.a. Bombenattentate und Anschlag in Algier gegen ein Gebäude der Vereinten Nationen). Weitere Anschläge, die sich auch gegen ausländische Interessen wie Hotels etc. richten könnten, sind zu befürchten. Auch mit Entführungen von ausländischen Staatsangehörigen durch terroristische Gruppen ist zu rechnen.
Es wird empfohlen, vor allen Reisen nach Algerien und innerhalb des Landes zeitnahe Erkundigungen über die örtliche Sicherheitslage einzuholen. Der algerische Gastgeber/Geschäftspartner bzw. der Reiseveranstalter sollte vor Reiseantritt gebeten werden, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Abholung, Unterbringung, Betreuung vor Ort) zu gewährleisten.
Reisen über Land
Reisen innerhalb des Landes sollten möglichst auf dem Luftweg erfolgen. Während der Dämmerung und in der Nachtzeit sollten Fahrten außerhalb der Stadtzentren vermieden werden, da mit falschen Straßensperren und Anschlägen von kriminellen oder terroristischen Gruppen gerechnet werden muss.
Personen, die ihren Wohnsitz in Algerien haben oder Algerien regelmäßig beruflich bereisen, sollten dafür Sorge tragen, Routineabläufe zu vermeiden (z.B. bei Autofahrten). Die vom algerischen Partner angebotenen Sicherheitsmaßnahmen sollten in jedem Falle in Anspruch genommen werden. Menschenansammlungen, öffentliche Gebäude und Einrichtungen der Sicherheitskräfte sollten nach Möglichkeit gemieden werden.
Mehrere Gruppen von Saharatouristen wurden 2003 in Südalgerien entführt. Die Gefahr von Entführungen besteht auch weiterhin. Besonders gefährdet sind Individualreisende, die auf dem Landweg unterwegs sind. Die am 22. Februar 2008 im Grenzgebiet zwischen Tunesien und Algerien entführten österreichischen Touristen wurden im Oktober 2008 freigelassen.
Die deutsche Botschaft in Algier gibt in Einzelfällen Auskünfte zur aktuellen Sicherheitslage.
Die Möglichkeiten zur konsularischen Hilfestellung in Not- und Unglücksfällen sind allerdings angesichts der Größe des Landes begrenzt.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur
Reisende müssen sich darauf einstellen, dass - mit Ausnahme einiger Luxushotels in der Hauptstadt - die touristische Infrastruktur Algeriens wenig entwickelt ist. Reisen sollten daher gründlich vorbereitet werden, am besten mit dem örtlichen Geschäftspartner/Gastgeber oder mit Hilfe eines ortskundigen Reiseveranstalters.
Sprache
Trotz vielfältiger westlicher Einflüsse und der weiten Verbreitung von Französisch als Verkehrssprache sollten Besucher in ihrem Verhalten bedenken, dass Algerien Teil der arabisch-islamischen Welt ist. Schon Übernachtungen in Hotelzimmern können für Paare, die nicht denselben Familiennamen führen, problematisch sein.
Reisen über Land
Die Landgrenze nach Marokko ist geschlossen.
Flugverkehr
Flugbuchungen mit Air Algérie sollten unbedingt vor Antritt der Weiter- bzw. Heimreise rückbestätigt werden. Wegen gelegentlich auftretender Verspätungen sollte darauf geachtet werden, keine zu knappen Übergangszeiten für Anschlussflüge vorzusehen.
Geld / Kreditkarten
Kreditkarten werden außerhalb der wenigen internationalen Hotels kaum akzeptiert. Bankautomaten, an denen man mit Kredit- bzw. EC-Karte Geld abheben kann, gibt es nur an wenigen Stellen in den Großstädten. Euroschecks, Reiseschecks etc. werden nicht angenommen. Empfehlenswert ist die Mitnahme von Bargeld in Euro oder US-Dollar. Umtauschmöglichkeiten bestehen bei Banken und größeren Hotels. Von der Firma Western Union kann man sich Geld aus dem Ausland nach Algerien in die Zweigstellen einiger Banken (Société Générale, Post) schicken lassen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise nach Algerien muss der Reisepass mindestens 6 Monate über das beabsichtigte Reisedatum hinaus gültig sein. Für mitreisende Kinder ist kein eigener Reisepass erforderlich, es genügt ein Kinderreisepass. Auch ein Eintrag im Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert. In jedem Fall ist ein Visum erforderlich.
Visum
Für Reisen nach Algerien muss rechtzeitig (mindestens 2 Wochen) vor Reiseantritt bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn ein kostenpflichtiges Visum beantragt werden. Vorherige telefonische Auskunft sollte eingeholt werden. Antragsformulare sind bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn erhältlich. Sie können auf der Webseite der algerischen Botschaft heruntergeladen werden, siehe www.algerische-botschaft.de/
Ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag ist dem Visumantrag unbedingt beizufügen. Die Kosten für die Visumsausstellung können dem Antrag als Verrechnungsscheck beigelegt werden.
Die algerische Botschaft erteilt Visa nur noch, wenn Antragsteller ihre Reiseroute präzisieren und den Nachweis erbringen, dass ein Reiseveranstalter mit der Organisation der Reise beauftragt wurde. Die Konsularabteilung der Algerischen Botschaft bzw. des Konsulats hält eine Liste mit Reiseveranstaltern bereit.
An Flughäfen oder Grenzübergängen werden keine Visa erteilt. Seeleuten kann die Grenzpolizei (PAF) am Hafen eine Genehmigung zum Landgang („permis d’escale“) erteilen. Sie verfügt hierbei über einen breiten Ermessensspielraum und hat diese Genehmigung gelegentlich (gerade in Algier) verweigert.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es empfiehlt sich daher, vor Antritt der Reise Erkundigungen bei der algerischen Botschaft in Berlin bzw. dem Generalkonsulat in Bonn einzuholen.
Deutsch-algerische Doppelstaater
Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf.
Bei der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder von Kindern, bei denen aufgrund ihres Namens oder Aussehens auf eine algerische Staatsangehörigkeit oder Abstammung geschlossen werden könnte, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht ausschließlich dem Vater zusteht. Sofern der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat stammt, muss er daher der Ausreise seiner Kinder aus Algerien, sofern er diese nicht persönlich begleitet, unbedingt schriftlich auf einem bestimmten Formblatt zustimmen. Gegebenenfalls müssten Urkunden auch in französischer Sprache mitgeführt werden, aus denen sich die Staatsangehörigkeit des Vaters ergibt, bzw. eine Erklärung des Vaters über dessen Zustimmung zur Ausreise („Autorisation Paternelle de Voyage“, zu erstellen bei algerischen Botschaften oder Generalkonsulaten).
Einreise mit Kfz
Wenn ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug ohne Genehmigung durch den Zoll verkauft oder versucht, das Land ohne das Fahrzeug zu verlassen, mit dem er eingereist ist, drohen ihm hohe Geldstrafen, unter Umständen auch Haft.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angemeldet werden. Die vorübergehende Einfuhr eines in Deutschland zugelassenen privaten PKW (mit internationaler Versicherungskarte) ist grundsätzlich möglich. Die erforderliche administrative Prozedur kann jedoch zu erheblichen Wartezeiten bei der Einreise führen.
Devisen sind dem algerischen Zoll bei der Einreise anzuzeigen. Bei der Ausreise ist ein Verwendungs- bzw. Umtauschnachweis zu erbringen. Die Ausfuhr algerischer Dinar ist grundsätzlich untersagt. Weitere Zollvorschriften bzw. aktuelle Angaben über Freimengen/Regelungen sind unter www.douane.gov.dz einzusehen
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für professionelle Film- und Fernsehaufnahmen die vorherige Erteilung einer Drehgenehmigung erforderlich ist. Da die Einfuhrbestimmungen Veränderungen unterliegen, wird geraten, im Zweifel bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen
Die Einfuhr von u.a. Ferngläsern ist verboten. Im Zweifel wird wiederum empfohlen, bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Angesichts andauernder Auseinandersetzungen mit islamistischen Terroristen gilt weiterhin der Ausnahmezustand. Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen zu fotografieren. Besitz und Handel mit Drogen wird mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet. Homosexualität bzw. homosexuelle Handlungen stehen unter Strafe. Gewerbsprostitution ist ebenfalls verboten; entsprechende Handlungen werden empfindlich bestraft.
Deutsch-algerische Doppelstaater sollten wissen, dass sie von den algerischen Behörden als Algerier behandelt werden. Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf. Schon vor der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder Kinder, die aufgrund ihres Namens oder Aussehens für Algerier gehalten werden könnten, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht grundsätzlich dem Vater zusteht. Der Vater muss daher der Ausreise aus Algerien zustimmen. Entsprechende Unterlagen (auf französisch) sollten mitgeführt werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/AIDS
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Algerien vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Gelegentlich werden Malariafälle (Plasmodium vivax) aus einzelnen Oasen südlich des Atlas gemeldet. Übertragungen der gefährlicheren Malaria tropica sind extrem selten. Das Malariarisiko für Reisende ist insgesamt sehr gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Fleckfieber), allg. Schutzmaßnahmen wie Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung Beachtung finden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in zwei isolierten Regionen endemisch (im Norden – Wadi Hamiz; im Süden – Tassili-Gebiet), dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Hepatitis A, B, E , Echinokokkose, Tollwut und Typhus kommen landesweit vor. Gelegentlich werden Pestfälle gemeldet.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Gefahren durch Schlangen und Skorpione.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und insbesondere außerhalb der Hauptstadt technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
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Reise-/Sicherheitshinweis/Teilreisewarnung Algerien 19.08.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Algerien:
Stand 19.08.2010
(Unverändert gültig seit: 19.08.2010)
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in einige Regionen Algeriens, bitte beachten Sie unbedingt die Teilreisewarnung im nachfolgenden Abschnitt „Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung“.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
Bei Aufenthalten in Algerien rät das Auswärtige Amt zu erhöhter Vorsicht. Es kommt in Algerien, insbesondere im Norden und Nordosten des Landes, immer wieder zu Terroranschlägen. Die Bedrohung richtet sich zunehmend auch gegen westliche Interessen. In der Hauptstadt Algier konnten 2009 versuchte Anschläge durch die Sicherheitsbehörden vereitelt werden. Zudem besteht – vor allem in den Saharagebieten Südalgeriens – weiterhin die Gefahr von Entführungen. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit (u.a. in der Umgebung der Städte Tamanrasset und Djanet) gezielt nach Deutschen zum Zwecke der Entführung.
Von Reisen in die Gebiete südlich der Städte Béchar, Ghardaia, Touggourt und El-Oued rät das Auswärtige Amt ab.
Vor Reisen in die Grenzregionen zu Mauretanien, Mali und Niger sowie die südöstliche Landesgrenze zu Libyen wird ausdrücklich gewarnt.
Terrorismus
Am 22. Juli 2010 sind mehrere Kämpfer der AQM bei einer Kommandoaktion im Norden Malis durch mauretanische Sicherheitskräfte getötet worden. Nach Presseberichten soll eine logistische Unterstützung durch französische Kräfte stattgefunden haben. Vergeltungsmaßnahmen seitens AQM, die sich auch gegen westliche und insbesondere französische Interessen richten können, sind in der Gesamtregion Maghreb – Sahel zu befürchten.
Seit Ende 2006 ist in Algerien ein Anstieg terroristischer Aktivitäten (darunter vermehrt Selbstmordattentate) durch Al-Qaida im Maghreb (AQM) festzustellen. Hohe Opferzahlen werden dabei bewusst einkalkuliert. Anschlagsziele sind in erster Linie die algerischen Sicherheitskräfte und Regierungsgebäude, aber auch Menschenansammlungen.
Seit Ende 2006 gab es wiederholt auch gezielte Anschläge gegen ausländische Staatsangehörige bzw. Firmen (u.a. Bombenattentate und Anschlag in Algier gegen ein Gebäude der Vereinten Nationen). Weitere Anschläge, die sich auch gegen ausländische Interessen wie Hotels etc. richten könnten, sind zu befürchten. Auch mit Entführungen von ausländischen Staatsangehörigen durch terroristische Gruppen ist zu rechnen.
Es wird empfohlen, vor allen Reisen nach Algerien und innerhalb des Landes zeitnahe Erkundigungen über die örtliche Sicherheitslage einzuholen. Der algerische Gastgeber/Geschäftspartner bzw. der Reiseveranstalter sollte vor Reiseantritt gebeten werden, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Abholung, Unterbringung, Betreuung vor Ort) zu gewährleisten.
Reisen über Land
Reisen innerhalb des Landes sollten möglichst auf dem Luftweg erfolgen. Während der Dämmerung und in der Nachtzeit sollten Fahrten außerhalb der Stadtzentren vermieden werden, da mit falschen Straßensperren und Anschlägen von kriminellen oder terroristischen Gruppen gerechnet werden muss.
Personen, die ihren Wohnsitz in Algerien haben oder Algerien regelmäßig beruflich bereisen, sollten dafür Sorge tragen, Routineabläufe zu vermeiden (z.B. bei Autofahrten). Die vom algerischen Partner angebotenen Sicherheitsmaßnahmen sollten in jedem Falle in Anspruch genommen werden. Menschenansammlungen, öffentliche Gebäude und Einrichtungen der Sicherheitskräfte sollten nach Möglichkeit gemieden werden.
Mehrere Gruppen von Saharatouristen wurden 2003 in Südalgerien entführt. Die Gefahr von Entführungen besteht auch weiterhin. Besonders gefährdet sind Individualreisende, die auf dem Landweg unterwegs sind. Die am 22. Februar 2008 im Grenzgebiet zwischen Tunesien und Algerien entführten österreichischen Touristen wurden im Oktober 2008 freigelassen.
Die deutsche Botschaft in Algier gibt in Einzelfällen Auskünfte zur aktuellen Sicherheitslage.
Die Möglichkeiten zur konsularischen Hilfestellung in Not- und Unglücksfällen sind allerdings angesichts der Größe des Landes begrenzt.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur
Reisende müssen sich darauf einstellen, dass - mit Ausnahme einiger Luxushotels in der Hauptstadt - die touristische Infrastruktur Algeriens wenig entwickelt ist. Reisen sollten daher gründlich vorbereitet werden, am besten mit dem örtlichen Geschäftspartner/Gastgeber oder mit Hilfe eines ortskundigen Reiseveranstalters.
Sprache
Trotz vielfältiger westlicher Einflüsse und der weiten Verbreitung von Französisch als Verkehrssprache sollten Besucher in ihrem Verhalten bedenken, dass Algerien Teil der arabisch-islamischen Welt ist. Schon Übernachtungen in Hotelzimmern können für Paare, die nicht denselben Familiennamen führen, problematisch sein.
Reisen über Land
Die Landgrenze nach Marokko ist geschlossen.
Flugverkehr
Flugbuchungen mit Air Algérie sollten unbedingt vor Antritt der Weiter- bzw. Heimreise rückbestätigt werden. Wegen gelegentlich auftretender Verspätungen sollte darauf geachtet werden, keine zu knappen Übergangszeiten für Anschlussflüge vorzusehen.
Geld / Kreditkarten
Kreditkarten werden außerhalb der wenigen internationalen Hotels kaum akzeptiert. Bankautomaten, an denen man mit Kredit- bzw. EC-Karte Geld abheben kann, gibt es nur an wenigen Stellen in den Großstädten. Euroschecks, Reiseschecks etc. werden nicht angenommen. Empfehlenswert ist die Mitnahme von Bargeld in Euro oder US-Dollar. Umtauschmöglichkeiten bestehen bei Banken und größeren Hotels. Von der Firma Western Union kann man sich Geld aus dem Ausland nach Algerien in die Zweigstellen einiger Banken (Société Générale, Post) schicken lassen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise nach Algerien muss der Reisepass mindestens 6 Monate über das beabsichtigte Reisedatum hinaus gültig sein. Für mitreisende Kinder ist kein eigener Reisepass erforderlich, es genügt ein Kinderreisepass. Auch ein Eintrag im Reisepass eines Elternteils wird akzeptiert. In jedem Fall ist ein Visum erforderlich.
Visum
Für Reisen nach Algerien muss rechtzeitig (mindestens 2 Wochen) vor Reiseantritt bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn ein kostenpflichtiges Visum beantragt werden. Vorherige telefonische Auskunft sollte eingeholt werden. Antragsformulare sind bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Bonn erhältlich. Sie können auf der Webseite der algerischen Botschaft heruntergeladen werden, siehe www.algerische-botschaft.de/
Ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag ist dem Visumantrag unbedingt beizufügen. Die Kosten für die Visumsausstellung können dem Antrag als Verrechnungsscheck beigelegt werden.
Die algerische Botschaft erteilt Visa nur noch, wenn Antragsteller ihre Reiseroute präzisieren und den Nachweis erbringen, dass ein Reiseveranstalter mit der Organisation der Reise beauftragt wurde. Die Konsularabteilung der Algerischen Botschaft bzw. des Konsulats hält eine Liste mit Reiseveranstaltern bereit.
An Flughäfen oder Grenzübergängen werden keine Visa erteilt. Seeleuten kann die Grenzpolizei (PAF) am Hafen eine Genehmigung zum Landgang („permis d’escale“) erteilen. Sie verfügt hierbei über einen breiten Ermessensspielraum und hat diese Genehmigung gelegentlich (gerade in Algier) verweigert.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es empfiehlt sich daher, vor Antritt der Reise Erkundigungen bei der algerischen Botschaft in Berlin bzw. dem Generalkonsulat in Bonn einzuholen.
Deutsch-algerische Doppelstaater
Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf.
Bei der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder von Kindern, bei denen aufgrund ihres Namens oder Aussehens auf eine algerische Staatsangehörigkeit oder Abstammung geschlossen werden könnte, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht ausschließlich dem Vater zusteht. Sofern der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat stammt, muss er daher der Ausreise seiner Kinder aus Algerien, sofern er diese nicht persönlich begleitet, unbedingt schriftlich auf einem bestimmten Formblatt zustimmen. Gegebenenfalls müssten Urkunden auch in französischer Sprache mitgeführt werden, aus denen sich die Staatsangehörigkeit des Vaters ergibt, bzw. eine Erklärung des Vaters über dessen Zustimmung zur Ausreise („Autorisation Paternelle de Voyage“, zu erstellen bei algerischen Botschaften oder Generalkonsulaten).
Einreise mit Kfz
Wenn ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug ohne Genehmigung durch den Zoll verkauft oder versucht, das Land ohne das Fahrzeug zu verlassen, mit dem er eingereist ist, drohen ihm hohe Geldstrafen, unter Umständen auch Haft.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angemeldet werden. Die vorübergehende Einfuhr eines in Deutschland zugelassenen privaten PKW (mit internationaler Versicherungskarte) ist grundsätzlich möglich. Die erforderliche administrative Prozedur kann jedoch zu erheblichen Wartezeiten bei der Einreise führen.
Devisen sind dem algerischen Zoll bei der Einreise anzuzeigen. Bei der Ausreise ist ein Verwendungs- bzw. Umtauschnachweis zu erbringen. Die Ausfuhr algerischer Dinar ist grundsätzlich untersagt. Weitere Zollvorschriften bzw. aktuelle Angaben über Freimengen/Regelungen sind unter www.douane.gov.dz einzusehen
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für professionelle Film- und Fernsehaufnahmen die vorherige Erteilung einer Drehgenehmigung erforderlich ist. Da die Einfuhrbestimmungen Veränderungen unterliegen, wird geraten, im Zweifel bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen
Die Einfuhr von u.a. Ferngläsern ist verboten. Im Zweifel wird wiederum empfohlen, bei der algerischen Botschaft in Berlin nachzufragen.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Angesichts andauernder Auseinandersetzungen mit islamistischen Terroristen gilt weiterhin der Ausnahmezustand. Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen zu fotografieren. Besitz und Handel mit Drogen wird mit empfindlichen Freiheitsstrafen geahndet. Homosexualität bzw. homosexuelle Handlungen stehen unter Strafe. Gewerbsprostitution ist ebenfalls verboten; entsprechende Handlungen werden empfindlich bestraft.
Deutsch-algerische Doppelstaater sollten wissen, dass sie von den algerischen Behörden als Algerier behandelt werden. Gelegentlich treten Schwierigkeiten bei der Ausreise wegen Nichtableistung des algerischen Wehrdienstes auf. Schon vor der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder Kinder, die aufgrund ihres Namens oder Aussehens für Algerier gehalten werden könnten, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht grundsätzlich dem Vater zusteht. Der Vater muss daher der Ausreise aus Algerien zustimmen. Entsprechende Unterlagen (auf französisch) sollten mitgeführt werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/AIDS
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Algerien vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Gelegentlich werden Malariafälle (Plasmodium vivax) aus einzelnen Oasen südlich des Atlas gemeldet. Übertragungen der gefährlicheren Malaria tropica sind extrem selten. Das Malariarisiko für Reisende ist insgesamt sehr gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Fleckfieber), allg. Schutzmaßnahmen wie Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung Beachtung finden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in zwei isolierten Regionen endemisch (im Norden – Wadi Hamiz; im Süden – Tassili-Gebiet), dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Hepatitis A, B, E , Echinokokkose, Tollwut und Typhus kommen landesweit vor. Gelegentlich werden Pestfälle gemeldet.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Gefahren durch Schlangen und Skorpione.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa nicht zu vergleichen und insbesondere außerhalb der Hauptstadt technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe beispielsweise http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/




