Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Jemen:
Stand 21.07.2009 (Unverändert gültig seit: 21.07.2009)
Aktuelle Hinweise/ Teilreisewarnung
• Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos sowie der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte wird derzeit von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Jemen abgeraten.
• Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.
• Derzeit besteht ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge in der gesamten Nah- und Mittelostregion. Die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
• Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, weitere Gruppenmitglieder werden seither vermisst.
• Alle Deutschen in Jemen und Reisende nach Jemen werden zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.
• Die von Somalia ausgehende Gefahr von Piratenüberfällen erstreckt sich auch auf die Gewässer vor der Küste Jemens. Schiffsreisende werden um besondere Aufmerksamkeit gebeten. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”. Aktuelle Informationen gewährt das IMB Piracy Reporting Centre auf der Website www.icc-ccs.org
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos sowie der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte wird derzeit von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Jemen abgeraten.
Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.
Reisen im Land
Es wird dringend empfohlen, unabdingbare Reisen nach und in Jemen nur in Kooperation mit und unter Schutz von zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen, die die Reiseroute mit Sicherheitskräften abstimmen.
Reisenden wird aufgrund der komplexen Sicherheitslage im Land besonders sicherheitsbewusstes Verhalten und das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden. Sperrungen der Regierung für bestimmte Routen oder Gebiete sind unbedingt zu beachten.
Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Am 15. März 2009 wurden bei einem Selbstmordanschlag, der auf das Terrornetzwerk Al-Qaida zurückgeht, bei Shibam (Provinz Hadramaut) vier Touristen aus Südkorea und ein jemenitischer Reisebegleiter getötet. Bei einem weiteren Selbstmordanschlag in der Nähe des Flughafens der Hauptstadt Sanaa am 18. März 2009 wurde der Attentäter getötet.
Am 17. September 2008 war die US-Botschaft in Sanaa Ziel eines Anschlages. 17 Menschen, zumeist jemenitische Sicherheitskräfte sowie sieben Angreifer, kamen dabei ums Leben, weitere wurden verletzt. Bereits am 18. März 2008 war die US-Botschaft von Terroristen angegriffen worden.
Am 6. April 2008 wurde ein in einem Vorort von Sanaa gelegener Wohnkomplex, in dem u.a. auch amerikanische Staatsbürger und Bedienstete der US-Botschaft untergebracht waren, mit Mörsergranaten angegriffen; es entstand Sachschaden.
Ein weiterer Anschlag mit Mörsergranaten ereignete sich am 30. April 2008 in der Nähe des Finanzministeriums und des Hauptzollamts in Sanaa.
Am 18. Januar 2008 war es in Wadi Do'an (Gouvernorat Hadramaut) und zuvor am 2. Juli 2007 in Marib zu terroristischen Überfällen auf Touristengruppen mit Todesopfern gekommen.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa’ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen. Bitte beachten Sie die Reisewarnung für die Regionen Sa’ada, Marib, Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern keinen terroristischen Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.
Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah).
Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat aber wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”
Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr – mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen – besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheitslage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Seit Oktober 2004 können einzeln reisende deutsche Staatsangehörige wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Auch wenn diese Regelung 2006 relativ stabil war, besteht immer die Möglichkeit, dass sie – wie in der Vergangenheit - sehr kurzfristig wieder aufgehoben wird. Es sollte daher davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Der deutsche Kinderreisepass, der mit einem Lichtbild versehene Kinderausweis oder auch der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Das Einreisedokument sollte noch mindestens 6 Monate über den beantragten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
• Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
• Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
• Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
• Güter, die in Israel produziert wurden
• Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
• Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
• Gebrauchte persönliche Gegenstände
• Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
• persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
• Goldschmuck bis zu 350 Gramm
• Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/ Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jemen vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. In Jemen besteht in weiten Landesteilen ein mittleres oder geringes Infektionsrisiko! Die Hauptstadt Sanaa gilt als malariafrei. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. auch eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Sanaa ist insgesamt für die meisten Fragestellungen ausreichend, außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen bzw. eine Versorgung gar nicht gewährleistet!
Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
Sicherheitshinweis / Reisewarnung Jemen 23.11.2005 - 20.04.2012
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Alexander
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Teilreisewarnung Jemen 21.07.2009
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Teilreisewarnung Jemen 23.11.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Jemen:
Stand 23.11.2009 (Unverändert gültig seit: 23.01.2009)
Aktuelle Hinweise/ Teilreisewarnung
• Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos sowie der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte wird derzeit von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Jemen abgeraten.
• Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.
• Derzeit besteht ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge in der gesamten Nah- und Mittelostregion. Die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
• Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, weitere Gruppenmitglieder werden seither vermisst.
• Alle Deutschen in Jemen und Reisende nach Jemen werden zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.
• Die von Somalia ausgehende Gefahr von Piratenüberfällen erstreckt sich auch auf die Gewässer vor der Küste Jemens. Schiffsreisende werden um besondere Aufmerksamkeit gebeten. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”. Aktuelle Informationen gewährt das IMB Piracy Reporting Centre auf der Website www.icc-ccs.org
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos sowie der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte wird derzeit von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Jemen abgeraten.
Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.
Reisen im Land
Es wird dringend empfohlen, unabdingbare Reisen nach und in Jemen nur in Kooperation mit und unter Schutz von zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen, die die Reiseroute mit Sicherheitskräften abstimmen.
Reisenden wird aufgrund der komplexen Sicherheitslage im Land besonders sicherheitsbewusstes Verhalten und das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden. Sperrungen der Regierung für bestimmte Routen oder Gebiete sind unbedingt zu beachten.
Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Am 15. März 2009 wurden bei einem Selbstmordanschlag, der auf das Terrornetzwerk Al-Qaida zurückgeht, bei Shibam (Provinz Hadramaut) vier Touristen aus Südkorea und ein jemenitischer Reisebegleiter getötet. Bei einem weiteren Selbstmordanschlag in der Nähe des Flughafens der Hauptstadt Sanaa am 18. März 2009 wurde der Attentäter getötet.
Am 17. September 2008 war die US-Botschaft in Sanaa Ziel eines Anschlages. 17 Menschen, zumeist jemenitische Sicherheitskräfte sowie sieben Angreifer, kamen dabei ums Leben, weitere wurden verletzt. Bereits am 18. März 2008 war die US-Botschaft von Terroristen angegriffen worden.
Am 6. April 2008 wurde ein in einem Vorort von Sanaa gelegener Wohnkomplex, in dem u.a. auch amerikanische Staatsbürger und Bedienstete der US-Botschaft untergebracht waren, mit Mörsergranaten angegriffen; es entstand Sachschaden.
Ein weiterer Anschlag mit Mörsergranaten ereignete sich am 30. April 2008 in der Nähe des Finanzministeriums und des Hauptzollamts in Sanaa.
Am 18. Januar 2008 war es in Wadi Do'an (Gouvernorat Hadramaut) und zuvor am 2. Juli 2007 in Marib zu terroristischen Überfällen auf Touristengruppen mit Todesopfern gekommen.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa’ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen. Bitte beachten Sie die Reisewarnung für die Regionen Sa’ada, Marib, Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern keinen terroristischen Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.
Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah).
Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat aber wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”
Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr – mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen – besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheitslage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Seit Oktober 2004 können einzeln reisende deutsche Staatsangehörige wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Auch wenn diese Regelung 2006 relativ stabil war, besteht immer die Möglichkeit, dass sie – wie in der Vergangenheit - sehr kurzfristig wieder aufgehoben wird. Es sollte daher davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente
Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen:
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen: Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht u. israleischen Einreisestempeln (s. Anmerkungen unten).
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) JA
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) nein
Weitere Anmerkungen: Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht, zu alleinreisenden Kindern u. Israelischen Einreisestempeln. (s. Anmerkungen unten).
Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
• Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
• Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
• Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
• Güter, die in Israel produziert wurden
• Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
• Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
• Gebrauchte persönliche Gegenstände
• Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
• persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
• Goldschmuck bis zu 350 Gramm
• Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe http://www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/ Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jemen vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. In Jemen besteht in weiten Landesteilen ein mittleres oder geringes Infektionsrisiko! Die Hauptstadt Sanaa gilt als malariafrei. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. auch eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Sanaa ist insgesamt für die meisten Fragestellungen ausreichend, außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen bzw. eine Versorgung gar nicht gewährleistet!
Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Teilreisewarnung Jemen 10.12.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Jemen:
Stand 10.12.2009 (Unverändert gültig seit: 10.12.2009)
Aktuelle Hinweise/ Teilreisewarnung
• Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos sowie der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte wird derzeit von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Jemen abgeraten.
• Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.
• Derzeit besteht ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge in der gesamten Nah- und Mittelostregion. Die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
• Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, weitere Gruppenmitglieder werden seither vermisst.
• Alle Deutschen in Jemen und Reisende nach Jemen werden zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.
• Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos sowie der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte wird derzeit von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Jemen abgeraten.
Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.
Reisen im Land
Es wird dringend empfohlen, unabdingbare Reisen nach und in Jemen nur in Kooperation mit und unter Schutz von zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen, die die Reiseroute mit Sicherheitskräften abstimmen.
Reisenden wird aufgrund der komplexen Sicherheitslage im Land besonders sicherheitsbewusstes Verhalten und das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden. Sperrungen der Regierung für bestimmte Routen oder Gebiete sind unbedingt zu beachten.
Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Am 15. März 2009 wurden bei einem Selbstmordanschlag, der auf das Terrornetzwerk Al-Qaida zurückgeht, bei Shibam (Provinz Hadramaut) vier Touristen aus Südkorea und ein jemenitischer Reisebegleiter getötet. Bei einem weiteren Selbstmordanschlag in der Nähe des Flughafens der Hauptstadt Sanaa am 18. März 2009 wurde der Attentäter getötet.
Am 17. September 2008 war die US-Botschaft in Sanaa Ziel eines Anschlages. 17 Menschen, zumeist jemenitische Sicherheitskräfte sowie sieben Angreifer, kamen dabei ums Leben, weitere wurden verletzt. Bereits am 18. März 2008 war die US-Botschaft von Terroristen angegriffen worden.
Am 6. April 2008 wurde ein in einem Vorort von Sanaa gelegener Wohnkomplex, in dem u.a. auch amerikanische Staatsbürger und Bedienstete der US-Botschaft untergebracht waren, mit Mörsergranaten angegriffen; es entstand Sachschaden.
Ein weiterer Anschlag mit Mörsergranaten ereignete sich am 30. April 2008 in der Nähe des Finanzministeriums und des Hauptzollamts in Sanaa.
Am 18. Januar 2008 war es in Wadi Do'an (Gouvernorat Hadramaut) und zuvor am 2. Juli 2007 in Marib zu terroristischen Überfällen auf Touristengruppen mit Todesopfern gekommen.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa’ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen. Bitte beachten Sie die Reisewarnung für die Regionen Sa’ada, Marib, Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern keinen terroristischen Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.
Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah).
Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat aber wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”
Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr – mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen – besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheits¬lage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Seit Oktober 2004 können einzeln reisende deutsche Staatsangehörige wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Auch wenn diese Regelung 2006 relativ stabil war, besteht immer die Möglichkeit, dass sie – wie in der Vergangenheit - sehr kurzfristig wieder aufgehoben wird. Es sollte daher davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente
Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen:
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen: Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht u. israleischen Einreisestempeln (s. Anmerkungen unten).
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) JA
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) nein
Weitere Anmerkungen: Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht, zu alleinreisenden Kindern u. Israelischen Einreisestempeln. (s. Anmerkungen unten).
Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
• Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
• Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
• Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
• Güter, die in Israel produziert wurden
• Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
• Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
• Gebrauchte persönliche Gegenstände
• Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
• persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
• Goldschmuck bis zu 350 Gramm
• Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungs¬ministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe http://www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/ Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jemen vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. In Jemen besteht in weiten Landesteilen ein mittleres oder geringes Infektionsrisiko! Die Hauptstadt Sanaa gilt als malariafrei. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. auch eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Sanaa ist insgesamt für die meisten Fragestellungen ausreichend, außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen bzw. eine Versorgung gar nicht gewährleistet!
Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
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Teilreisewarnung Jemen 05.01.2010
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Jemen:
Stand 05.01.2010 (Unverändert gültig seit: 05.01.2010)
Aktuelle Hinweise/ Teilreisewarnung/ Gefahr von Entführungen und Anschlägen
• Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos sowie der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte wird von Reisen nach Jemen abgeraten.
• Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.
• Derzeit besteht ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge in der gesamten Nah- und Mittelostregion. Die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
• Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, weitere Gruppenmitglieder werden seither vermisst.
• Alle Deutschen in Jemen und Reisende nach Jemen werden zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.
• Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos sowie der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte wird derzeit von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Jemen abgeraten.
Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.
Reisen im Land
Es wird dringend empfohlen, unabdingbare Reisen nach und in Jemen nur in Kooperation mit und unter Schutz von zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen, die die Reiseroute mit Sicherheitskräften abstimmen.
Reisenden wird aufgrund der komplexen Sicherheitslage im Land besonders sicherheitsbewusstes Verhalten und das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden. Sperrungen der Regierung für bestimmte Routen oder Gebiete sind unbedingt zu beachten.
Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Am 15. März 2009 wurden bei einem Selbstmordanschlag, der auf das Terrornetzwerk Al-Qaida zurückgeht, bei Shibam (Provinz Hadramaut) vier Touristen aus Südkorea und ein jemenitischer Reisebegleiter getötet. Bei einem weiteren Selbstmordanschlag in der Nähe des Flughafens der Hauptstadt Sanaa am 18. März 2009 wurde der Attentäter getötet.
Am 17. September 2008 war die US-Botschaft in Sanaa Ziel eines Anschlages. 17 Menschen, zumeist jemenitische Sicherheitskräfte sowie sieben Angreifer, kamen dabei ums Leben, weitere wurden verletzt. Bereits am 18. März 2008 war die US-Botschaft von Terroristen angegriffen worden.
Am 6. April 2008 wurde ein in einem Vorort von Sanaa gelegener Wohnkomplex, in dem u.a. auch amerikanische Staatsbürger und Bedienstete der US-Botschaft untergebracht waren, mit Mörsergranaten angegriffen; es entstand Sachschaden.
Ein weiterer Anschlag mit Mörsergranaten ereignete sich am 30. April 2008 in der Nähe des Finanzministeriums und des Hauptzollamts in Sanaa.
Am 18. Januar 2008 war es in Wadi Do'an (Gouvernorat Hadramaut) und zuvor am 2. Juli 2007 in Marib zu terroristischen Überfällen auf Touristengruppen mit Todesopfern gekommen.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa’ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen. Bitte beachten Sie die Reisewarnung für die Regionen Sa’ada, Marib, Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern keinen terroristischen Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.
Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah).
Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat aber wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”
Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr – mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen – besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheits¬lage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Seit Oktober 2004 können einzeln reisende deutsche Staatsangehörige wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Auch wenn diese Regelung 2006 relativ stabil war, besteht immer die Möglichkeit, dass sie – wie in der Vergangenheit - sehr kurzfristig wieder aufgehoben wird. Es sollte daher davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen: Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht u. israelischen Einreisestempeln (s. Anmerkungen unten).
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) JA
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht, zu alleinreisenden Kindern u. Israelischen Einreisestempeln. (s. Anmerkungen unten).
Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
• Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
• Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
• Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
• Güter, die in Israel produziert wurden
• Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
• Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
• Gebrauchte persönliche Gegenstände
• Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
• persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
• Goldschmuck bis zu 350 Gramm
• Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungs¬ministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe http://www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/ Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jemen vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. In Jemen besteht in weiten Landesteilen ein mittleres oder geringes Infektionsrisiko! Die Hauptstadt Sanaa gilt als malariafrei. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. auch eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Sanaa ist insgesamt für die meisten Fragestellungen ausreichend, außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen bzw. eine Versorgung gar nicht gewährleistet!
Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis/Teilreisewarnung Jemen 06.01.2010
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Jemen:
Stand 06.01.2010 (Unverändert gültig seit: 06.01.2010)
Aktuelle Hinweise/ Teilreisewarnung/ Gefahr von Entführungen und Anschlägen
• Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos sowie der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte wird von Reisen nach Jemen abgeraten.
• Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.
• Derzeit besteht ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge in der gesamten Nah- und Mittelostregion. Die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
• Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, weitere Gruppenmitglieder werden seither vermisst.
• Alle Deutschen in Jemen und Reisende nach Jemen werden zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.
• Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos sowie der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte wird von Reisen nach Jemen abgeraten.
Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.
Reisen im Land
Es wird dringend empfohlen, unabdingbare Reisen nach und in Jemen nur in Kooperation mit und unter Schutz von zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen, die die Reiseroute mit Sicherheitskräften abstimmen.
Reisenden wird aufgrund der komplexen Sicherheitslage im Land besonders sicherheitsbewusstes Verhalten und das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden. Sperrungen der Regierung für bestimmte Routen oder Gebiete sind unbedingt zu beachten.
Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Am 15. März 2009 wurden bei einem Selbstmordanschlag, der auf das Terrornetzwerk Al-Qaida zurückgeht, bei Shibam (Provinz Hadramaut) vier Touristen aus Südkorea und ein jemenitischer Reisebegleiter getötet. Bei einem weiteren Selbstmordanschlag in der Nähe des Flughafens der Hauptstadt Sanaa am 18. März 2009 wurde der Attentäter getötet.
Am 17. September 2008 war die US-Botschaft in Sanaa Ziel eines Anschlages. 17 Menschen, zumeist jemenitische Sicherheitskräfte sowie sieben Angreifer, kamen dabei ums Leben, weitere wurden verletzt. Bereits am 18. März 2008 war die US-Botschaft von Terroristen angegriffen worden.
Am 6. April 2008 wurde ein in einem Vorort von Sanaa gelegener Wohnkomplex, in dem u.a. auch amerikanische Staatsbürger und Bedienstete der US-Botschaft untergebracht waren, mit Mörsergranaten angegriffen; es entstand Sachschaden.
Ein weiterer Anschlag mit Mörsergranaten ereignete sich am 30. April 2008 in der Nähe des Finanzministeriums und des Hauptzollamts in Sanaa.
Am 18. Januar 2008 war es in Wadi Do'an (Gouvernorat Hadramaut) und zuvor am 2. Juli 2007 in Marib zu terroristischen Überfällen auf Touristengruppen mit Todesopfern gekommen.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa’ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen. Bitte beachten Sie die Reisewarnung für die Regionen Sa’ada, Marib, Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern keinen terroristischen Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.
Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah).
Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat aber wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika
Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr – mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen – besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheits¬lage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Seit Oktober 2004 können einzeln reisende deutsche Staatsangehörige wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Auch wenn diese Regelung 2006 relativ stabil war, besteht immer die Möglichkeit, dass sie – wie in der Vergangenheit - sehr kurzfristig wieder aufgehoben wird. Es sollte daher davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen: Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht u. israelischen Einreisestempeln (s. Anmerkungen unten).
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) JA
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht, zu alleinreisenden Kindern u. Israelischen Einreisestempeln. (s. Anmerkungen unten).
Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
• Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
• Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
• Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
• Güter, die in Israel produziert wurden
• Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
• Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
• Gebrauchte persönliche Gegenstände
• Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
• persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
• Goldschmuck bis zu 350 Gramm
• Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungs¬ministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe http://www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/ Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jemen vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. In Jemen besteht in weiten Landesteilen ein mittleres oder geringes Infektionsrisiko! Die Hauptstadt Sanaa gilt als malariafrei. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. auch eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Sanaa ist insgesamt für die meisten Fragestellungen ausreichend, außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen bzw. eine Versorgung gar nicht gewährleistet!
Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
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Alexander
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Teilreisewarnung Jemen 02.02.2010
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Jemen:
Stand 02.02.2010 (Unverändert gültig seit: 02.02.2010)
Aktuelle Hinweise/ Teilreisewarnung/ Gefahr von Entführungen und Anschlägen
• Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos sowie der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte wird von Reisen nach Jemen abgeraten.
• Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.
• Derzeit besteht ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge in der gesamten Nah- und Mittelostregion. Die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
• Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, weitere Gruppenmitglieder werden seither vermisst.
• Alle Deutschen in Jemen und Reisende nach Jemen werden zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.
• Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos sowie der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte wird von Reisen nach Jemen abgeraten.
Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.
Reisen im Land
Es wird dringend empfohlen, unabdingbare Reisen nach und in Jemen nur in Kooperation mit und unter Schutz von zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen, die die Reiseroute mit Sicherheitskräften abstimmen.
Reisenden wird aufgrund der komplexen Sicherheitslage im Land besonders sicherheitsbewusstes Verhalten und das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden. Sperrungen der Regierung für bestimmte Routen oder Gebiete sind unbedingt zu beachten.
Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Am 15. März 2009 wurden bei einem Selbstmordanschlag, der auf das Terrornetzwerk Al-Qaida zurückgeht, bei Shibam (Provinz Hadramaut) vier Touristen aus Südkorea und ein jemenitischer Reisebegleiter getötet. Bei einem weiteren Selbstmordanschlag in der Nähe des Flughafens der Hauptstadt Sanaa am 18. März 2009 wurde der Attentäter getötet.
Am 17. September 2008 war die US-Botschaft in Sanaa Ziel eines Anschlages. 17 Menschen, zumeist jemenitische Sicherheitskräfte sowie sieben Angreifer, kamen dabei ums Leben, weitere wurden verletzt. Bereits am 18. März 2008 war die US-Botschaft von Terroristen angegriffen worden.
Am 6. April 2008 wurde ein in einem Vorort von Sanaa gelegener Wohnkomplex, in dem u.a. auch amerikanische Staatsbürger und Bedienstete der US-Botschaft untergebracht waren, mit Mörsergranaten angegriffen; es entstand Sachschaden.
Ein weiterer Anschlag mit Mörsergranaten ereignete sich am 30. April 2008 in der Nähe des Finanzministeriums und des Hauptzollamts in Sanaa.
Am 18. Januar 2008 war es in Wadi Do'an (Gouvernorat Hadramaut) und zuvor am 2. Juli 2007 in Marib zu terroristischen Überfällen auf Touristengruppen mit Todesopfern gekommen.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa’ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen. Bitte beachten Sie die Reisewarnung für die Regionen Sa’ada, Marib, Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern keinen terroristischen Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.
Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah).
Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat aber wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”
Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr – mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen – besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheits¬lage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Es gibt seit dem 5. Februar 2010 nicht mehr die Möglichkeit, Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen zu erhalten. Alle Einreisevisa müssen vorab bei der zuständigen jemenitischen Vertretung beantragt werden!
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem elf Tage übersteigenden Aufenthalt muss der Aufenthalt bei der nächstgelegenen Polizeistation gemeldet werden. Ohne den bei dieser Gelegenheit im Pass angebrachten Stempel können sich Probleme bei der Ausreise ergeben. Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen: Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht u. israelischen Einreisestempeln (s. Anmerkungen unten).
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) JA
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht, zu alleinreisenden Kindern u. Israelischen Einreisestempeln. (s. Anmerkungen unten).
Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
• Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
• Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
• Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
• Güter, die in Israel produziert wurden
• Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
• Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
• Gebrauchte persönliche Gegenstände
• Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
• persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
• Goldschmuck bis zu 350 Gramm
• Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungs¬ministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe http://www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/ Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jemen vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. In Jemen besteht in weiten Landesteilen ein mittleres oder geringes Infektionsrisiko! Die Hauptstadt Sanaa gilt als malariafrei. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. auch eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Sanaa ist insgesamt für die meisten Fragestellungen ausreichend, außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen bzw. eine Versorgung gar nicht gewährleistet!
Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Teilreisewarnung Jemen 05.02.2010
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Jemen:
Stand 05.02.2010 (Unverändert gültig seit: 05.02.2010)
Aktuelle Hinweise/ Teilreisewarnung/ Gefahr von Entführungen und Anschlägen
• Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos sowie der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte wird von Reisen nach Jemen abgeraten.
• Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.
• Derzeit besteht ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge in der gesamten Nah- und Mittelostregion. Die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
• Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, weitere Gruppenmitglieder werden seither vermisst.
• Alle Deutschen in Jemen und Reisende nach Jemen werden zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.
• Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos sowie der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte wird von Reisen nach Jemen abgeraten.
Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.
Reisen im Land
Es wird dringend empfohlen, unabdingbare Reisen nach und in Jemen nur in Kooperation mit und unter Schutz von zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen, die die Reiseroute mit Sicherheitskräften abstimmen.
Reisenden wird aufgrund der komplexen Sicherheitslage im Land besonders sicherheitsbewusstes Verhalten und das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden. Sperrungen der Regierung für bestimmte Routen oder Gebiete sind unbedingt zu beachten. Ausflüge außerhalb von Stadtgebieten sollten möglichst in Begleitung von Sicherheitskräften erfolgen.
Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Am 15. März 2009 wurden bei einem Selbstmordanschlag, der auf das Terrornetzwerk Al-Qaida zurückgeht, bei Shibam (Provinz Hadramaut) vier Touristen aus Südkorea und ein jemenitischer Reisebegleiter getötet. Bei einem weiteren Selbstmordanschlag in der Nähe des Flughafens der Hauptstadt Sanaa am 18. März 2009 wurde der Attentäter getötet.
Am 17. September 2008 war die US-Botschaft in Sanaa Ziel eines Anschlages. 17 Menschen, zumeist jemenitische Sicherheitskräfte sowie sieben Angreifer, kamen dabei ums Leben, weitere wurden verletzt. Bereits am 18. März 2008 war die US-Botschaft von Terroristen angegriffen worden.
Am 6. April 2008 wurde ein in einem Vorort von Sanaa gelegener Wohnkomplex, in dem u.a. auch amerikanische Staatsbürger und Bedienstete der US-Botschaft untergebracht waren, mit Mörsergranaten angegriffen; es entstand Sachschaden.
Ein weiterer Anschlag mit Mörsergranaten ereignete sich am 30. April 2008 in der Nähe des Finanzministeriums und des Hauptzollamts in Sanaa.
Am 18. Januar 2008 war es in Wadi Do'an (Gouvernorat Hadramaut) und zuvor am 2. Juli 2007 in Marib zu terroristischen Überfällen auf Touristengruppen mit Todesopfern gekommen.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa’ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen. Bitte beachten Sie die Reisewarnung für die Regionen Sa’ada, Marib, Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern keinen terroristischen Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.
Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah).
Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat aber wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika“
Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr – mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen – besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheits¬lage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Es gibt seit dem 5. Februar 2010 nicht mehr die Möglichkeit, Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen zu erhalten. Alle Einreisevisa müssen vorab bei der zuständigen jemenitischen Vertretung beantragt werden!
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem elf Tage übersteigenden Aufenthalt muss der Aufenthalt bei der nächstgelegenen Polizeistation gemeldet werden. Ohne den bei dieser Gelegenheit im Pass angebrachten Stempel können sich Probleme bei der Ausreise ergeben. Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen: Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht u. israelischen Einreisestempeln (s. Anmerkungen unten).
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) JA
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht, zu alleinreisenden Kindern u. Israelischen Einreisestempeln. (s. Anmerkungen unten).
Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
• Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
• Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
• Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
• Güter, die in Israel produziert wurden
• Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
• Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
• Gebrauchte persönliche Gegenstände
• Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
• persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
• Goldschmuck bis zu 350 Gramm
• Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungs¬ministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe http://www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/ Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jemen vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. In Jemen besteht in weiten Landesteilen ein mittleres oder geringes Infektionsrisiko! Die Hauptstadt Sanaa gilt als malariafrei. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. auch eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Sanaa ist insgesamt für die meisten Fragestellungen ausreichend, außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen bzw. eine Versorgung gar nicht gewährleistet!
Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
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Teilreisewarnung Jemen 06.04.2010
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Jemen:
Stand 06.04.2010 (Unverändert gültig seit: 06.04.2010)
Aktuelle Hinweise/ Teilreisewarnung/ Gefahr von Entführungen und Anschlägen
• Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos, der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte, sowie sich häufender gewalttätiger Demonstrationen in südlichen Regionen wird von Reisen nach Jemen abgeraten.
• Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.
• Derzeit besteht ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge in der gesamten Nah- und Mittelostregion. Die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
• Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, weitere Gruppenmitglieder werden seither vermisst.
• Alle Deutschen in Jemen und Reisende nach Jemen werden zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.
• Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos sowie der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte wird von Reisen nach Jemen abgeraten.
Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.
Reisen im Land
Es wird dringend empfohlen, unabdingbare Reisen nach und in Jemen nur in Kooperation mit und unter Schutz von zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen, die die Reiseroute mit Sicherheitskräften abstimmen.
Reisenden wird aufgrund der komplexen Sicherheitslage im Land besonders sicherheitsbewusstes Verhalten und das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden. Sperrungen der Regierung für bestimmte Routen oder Gebiete sind unbedingt zu beachten. Ausflüge außerhalb von Stadtgebieten sollten möglichst in Begleitung von Sicherheitskräften erfolgen.
Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Am 15. März 2009 wurden bei einem Selbstmordanschlag, der auf das Terrornetzwerk Al-Qaida zurückgeht, bei Shibam (Provinz Hadramaut) vier Touristen aus Südkorea und ein jemenitischer Reisebegleiter getötet. Bei einem weiteren Selbstmordanschlag in der Nähe des Flughafens der Hauptstadt Sanaa am 18. März 2009 wurde der Attentäter getötet.
Am 17. September 2008 war die US-Botschaft in Sanaa Ziel eines Anschlages. 17 Menschen, zumeist jemenitische Sicherheitskräfte sowie sieben Angreifer, kamen dabei ums Leben, weitere wurden verletzt. Bereits am 18. März 2008 war die US-Botschaft von Terroristen angegriffen worden.
Am 6. April 2008 wurde ein in einem Vorort von Sanaa gelegener Wohnkomplex, in dem u.a. auch amerikanische Staatsbürger und Bedienstete der US-Botschaft untergebracht waren, mit Mörsergranaten angegriffen; es entstand Sachschaden.
Ein weiterer Anschlag mit Mörsergranaten ereignete sich am 30. April 2008 in der Nähe des Finanzministeriums und des Hauptzollamts in Sanaa.
Am 18. Januar 2008 war es in Wadi Do'an (Gouvernorat Hadramaut) und zuvor am 2. Juli 2007 in Marib zu terroristischen Überfällen auf Touristengruppen mit Todesopfern gekommen.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa'ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen. Bitte beachten Sie die Reisewarnung für die Regionen Sa'ada, Marib, Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut. Auch in den südlichen Gouvernoraten Aden, Abyan, Al Dali, Lahj kommt es derzeit gehäuft zu gewalttätigen Demonstrationen.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern keinen terroristischen Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.
Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah).
Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat aber wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”
Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr – mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen – besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheits¬lage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Es gibt seit dem 5. Februar 2010 nicht mehr die Möglichkeit, Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen zu erhalten. Alle Einreisevisa müssen vorab bei der zuständigen jemenitischen Vertretung beantragt werden!
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem elf Tage übersteigenden Aufenthalt muss der Aufenthalt bei der nächstgelegenen Polizeistation gemeldet werden. Ohne den bei dieser Gelegenheit im Pass angebrachten Stempel können sich Probleme bei der Ausreise ergeben. Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen: Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht u. israelischen Einreisestempeln (s. Anmerkungen unten).
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) JA
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht, zu alleinreisenden Kindern u. Israelischen Einreisestempeln. (s. Anmerkungen unten).
Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
• Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
• Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
• Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
• Güter, die in Israel produziert wurden
• Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
• Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
• Gebrauchte persönliche Gegenstände
• Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
• persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
• Goldschmuck bis zu 350 Gramm
• Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungs¬ministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe http://www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/ Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jemen vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. In Jemen besteht in weiten Landesteilen ein mittleres oder geringes Infektionsrisiko! Die Hauptstadt Sanaa gilt als malariafrei. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. auch eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Sanaa ist insgesamt für die meisten Fragestellungen ausreichend, außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen bzw. eine Versorgung gar nicht gewährleistet!
Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Birgitt
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Teilreisewarnung Jemen 26.05.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Jemen:
Stand 26.05.2010
(Unverändert gültig seit: 26.05.2010)
Aktuelle Hinweise/ Teilreisewarnung/ Gefahr von Entführungen und AnschlägenLandesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos, der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte, sowie sich häufender gewalttätiger Demonstrationen in südlichen Regionen wird von Reisen nach Jemen abgeraten.
- Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.
- Derzeit besteht ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge in der gesamten Nah- und Mittelostregion. Die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
- Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder werden noch vermisst.
- Alle Deutschen in Jemen und Reisende nach Jemen werden zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.
- Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.
Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos sowie der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte wird von Reisen nach Jemen abgeraten.
Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.
Reisen im Land
Es wird dringend empfohlen, unabdingbare Reisen nach und in Jemen nur in Kooperation mit und unter Schutz von zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen, die die Reiseroute mit Sicherheitskräften abstimmen.
Reisenden wird aufgrund der komplexen Sicherheitslage im Land besonders sicherheitsbewusstes Verhalten und das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden. Sperrungen der Regierung für bestimmte Routen oder Gebiete sind unbedingt zu beachten. Ausflüge außerhalb von Stadtgebieten sollten möglichst in Begleitung von Sicherheitskräften erfolgen.
Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Am 15. März 2009 wurden bei einem Selbstmordanschlag, der auf das Terrornetzwerk Al-Qaida zurückgeht, bei Shibam (Provinz Hadramaut) vier Touristen aus Südkorea und ein jemenitischer Reisebegleiter getötet. Bei einem weiteren Selbstmordanschlag in der Nähe des Flughafens der Hauptstadt Sanaa am 18. März 2009 wurde der Attentäter getötet.
Am 17. September 2008 war die US-Botschaft in Sanaa Ziel eines Anschlages. 17 Menschen, zumeist jemenitische Sicherheitskräfte sowie sieben Angreifer, kamen dabei ums Leben, weitere wurden verletzt. Bereits am 18. März 2008 war die US-Botschaft von Terroristen angegriffen worden.
Am 6. April 2008 wurde ein in einem Vorort von Sanaa gelegener Wohnkomplex, in dem u.a. auch amerikanische Staatsbürger und Bedienstete der US-Botschaft untergebracht waren, mit Mörsergranaten angegriffen; es entstand Sachschaden.
Ein weiterer Anschlag mit Mörsergranaten ereignete sich am 30. April 2008 in der Nähe des Finanzministeriums und des Hauptzollamts in Sanaa.
Am 18. Januar 2008 war es in Wadi Do'an (Gouvernorat Hadramaut) und zuvor am 2. Juli 2007 in Marib zu terroristischen Überfällen auf Touristengruppen mit Todesopfern gekommen.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa'ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen. Bitte beachten Sie die Reisewarnung für die Regionen Sa'ada, Marib, Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut. Auch in den südlichen Gouvernoraten Aden, Abyan, Al Dali, Lahj kommt es derzeit gehäuft zu gewalttätigen Demonstrationen.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern keinen terroristischen Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.
Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah).
Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder werden noch vermisst.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”
Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr – mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen – besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheitslage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Es gibt seit dem 5. Februar 2010 nicht mehr die Möglichkeit, Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen zu erhalten. Alle Einreisevisa müssen vorab bei der zuständigen jemenitischen Vertretung beantragt werden!
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem elf Tage übersteigenden Aufenthalt muss der Aufenthalt bei der nächstgelegenen Polizeistation gemeldet werden. Ohne den bei dieser Gelegenheit im Pass angebrachten Stempel können sich Probleme bei der Ausreise ergeben. Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen: Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht u. israelischen Einreisestempeln (s. Anmerkungen unten).
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) JA
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht, zu alleinreisenden Kindern u. Israelischen Einreisestempeln. (s. Anmerkungen unten).
Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
- Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
- Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
- Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
- Güter, die in Israel produziert wurden
- Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
- Alkoholische Getränke
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:Besondere strafrechtliche Bestimmungen
- Gebrauchte persönliche Gegenstände
- Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
- persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
- Goldschmuck bis zu 350 Gramm
- Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe http://www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/ Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jemen vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. In Jemen besteht in weiten Landesteilen ein mittleres oder geringes Infektionsrisiko! Die Hauptstadt Sanaa gilt als malariafrei. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. auch eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Sanaa ist insgesamt für die meisten Fragestellungen ausreichend, außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen bzw. eine Versorgung gar nicht gewährleistet!
Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
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Alexander
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Teilreisewarnung Jemen 01.11.2010
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Jemen:
Stand 01.11.2010 (Unverändert gültig seit: 01.11.2010)
Aktuelle Hinweise/ Teilreisewarnung/ Gefahr von Entführungen und Anschlägen
• Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos, der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte, sowie sich häufender gewalttätiger Demonstrationen in südlichen Regionen wird von Reisen nach Jemen abgeraten.
• Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Ma'rib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.
• Derzeit besteht ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge in der gesamten Nah- und Mittelostregion. Die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
• Alle Deutschen in Jemen und Reisende nach Jemen werden zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.
• Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.
Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos sowie der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte wird von Reisen nach Jemen abgeraten.
Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Ma'rib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.
Zu beachten ist, dass Ende November/Anfang Dezember 2010 in Jemen die Golfmeisterschaften im Fußball stattfinden sollen. Von Reisen an den Austragungsort Aden wird während dieser Zeit dringend abgeraten.
Reisen im Land
Es wird dringend empfohlen, unabdingbare Reisen nach und in Jemen nur in Kooperation mit und unter Schutz von zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen, die die Reiseroute mit Sicherheitskräften abstimmen.
Reisenden wird aufgrund der komplexen Sicherheitslage im Land besonders sicherheitsbewusstes Verhalten und das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden. Sperrungen der Regierung für bestimmte Routen oder Gebiete sind unbedingt zu beachten. Ausflüge außerhalb von Stadtgebieten sollten möglichst in Begleitung von Sicherheitskräften erfolgen.
Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Zuletzt wurde am 6. Oktober 2010 in Sanaa ein Attentat auf ein Fahrzeug der britischen Botschaft verübt. Bereits im April 2010 hatte es in Sanaa einen Selbstmordanschlag auf das Fahrzeug des britischen Botschafters gegeben. In den Jahren 2007, 2008 und 2009 wurden bei verschiedenen Anschlägen auf Reisegruppen mehrere Touristen getötet.
Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder werden noch vermisst.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa'ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen. Bitte beachten Sie die Reisewarnung für die Regionen Sa'ada, Ma'rib, Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut. Auch in den südlichen Gouvernoraten Aden, Abyan, Al Dali, Lahj kommt es derzeit gehäuft zu gewalttätigen Demonstrationen.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern keinen terroristischen Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.
Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah).
Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder werden noch vermisst.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”
Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr – mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen – besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheits¬lage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Es gibt seit dem 5. Februar 2010 nicht mehr die Möglichkeit, Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen zu erhalten. Alle Einreisevisa müssen vorab bei der zuständigen jemenitischen Vertretung beantragt werden!
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem elf Tage übersteigenden Aufenthalt muss der Aufenthalt bei der nächstgelegenen Polizeistation gemeldet werden. Ohne den bei dieser Gelegenheit im Pass angebrachten Stempel können sich Probleme bei der Ausreise ergeben. Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen: Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht u. israelischen Einreisestempeln (s. Anmerkungen unten).
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) JA
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht, zu alleinreisenden Kindern u. Israelischen Einreisestempeln. (s. Anmerkungen unten).
Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
• Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
• Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
• Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
• Güter, die in Israel produziert wurden
• Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
• Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
• Gebrauchte persönliche Gegenstände
• Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
• persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
• Goldschmuck bis zu 350 Gramm
• Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungs¬ministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe http://www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/ Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jemen vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. In Jemen besteht in weiten Landesteilen ein mittleres oder geringes Infektionsrisiko! Die Hauptstadt Sanaa gilt als malariafrei. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. auch eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Sanaa ist insgesamt für die meisten Fragestellungen ausreichend, außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen bzw. eine Versorgung gar nicht gewährleistet!
Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Birgitt
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Teilreisewarnung Jemen 30.11.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Jemen:
Stand 30.11.2010
(Unverändert gültig seit: 30.11.2010)
Aktuelle Hinweise/ Teilreisewarnung/ Gefahr von Entführungen und AnschlägenLandesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
- Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos, der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte, sowie sich häufender gewalttätiger Demonstrationen in südlichen Regionen wird von Reisen nach Jemen abgeraten.
- Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Ma’rib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.
- Derzeit besteht ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge in der gesamten Nah- und Mittelostregion. Die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
- Alle Deutschen in Jemen und Reisende nach Jemen werden zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.
- Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes R isiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.
Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos sowie der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte wird von Reisen nach Jemen abgeraten.
Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Ma’rib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.
Zu beachten ist, dass Ende November/Anfang Dezember 2010 in Jemen die Golfmeisterschaften im Fußball stattfinden sollen. Von Reisen an den Austragungsort Aden wird während dieser Zeit dringend abgeraten.
Reisen im Land
Es wird dringend empfohlen, unabdingbare Reisen nach und in Jemen nur in Kooperation mit und unter Schutz von zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen, die die Reiseroute mit Sicherheitskräften abstimmen.
Reisenden wird aufgrund der komplexen Sicherheitslage im Land besonders sicherheitsbewusstes Verhalten und das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden. Sperrungen der Regierung für bestimmte Routen oder Gebiete sind unbedingt zu beachten. Ausflüge außerhalb von Stadtgebieten sollten möglichst in Begleitung von Sicherheitskräften erfolgen.
Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Zuletzt wurde am 6. Oktober 2010 in Sanaa ein Attentat auf ein Fahrzeug der britischen Botschaft verübt. Bereits im April 2010 hatte es in Sanaa einen Selbstmordanschlag auf das Fahrzeug des britischen Botschafters gegeben. In den Jahren 2007, 2008 und 2009 wurden bei verschiedenen Anschlägen auf Reisegruppen mehrere Touristen getötet.
Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder werden noch vermisst.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa'ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen. Bitte beachten Sie die Reisewarnung für die Regionen Sa'ada, Ma'rib, Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut. Auch in den südlichen Gouvernoraten Aden, Abyan, Al Dali, Lahj kommt es derzeit gehäuft zu gewalttätigen Demonstrationen.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern keinen terroristischen Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.
Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah).
Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder werden noch vermisst.
Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat aber wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”
Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr – mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen – besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheitslage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Es gibt seit dem 5. Februar 2010 nicht mehr die Möglichkeit, Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen zu erhalten. Alle Einreisevisa müssen vorab bei der zuständigen jemenitischen Vertretung beantragt werden!
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem elf Tage übersteigenden Aufenthalt muss der Aufenthalt bei der nächstgelegenen Polizeistation gemeldet werden. Ohne den bei dieser Gelegenheit im Pass angebrachten Stempel können sich Probleme bei der Ausreise ergeben. Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen: Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Vis umspflicht u. israelischen Einreisestempeln (s. Anmerkungen unten).
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe d er Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) JA
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht, zu alleinreisenden Kindern u. Israelischen Einreisestempeln. (s. Anmerkungen unten).
Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.[/list]Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
- Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
- Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
- Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
- Güter, die in Israel produziert wurden
- Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
- Alkoholische Getränke
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
- Gebrauchte persönliche Gegenstände
- Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
- persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
- Goldschmuck bis zu 350 Gramm
- Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/ Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jemen vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. In Jemen besteht in weiten Landesteilen ein mittleres oder geringes Infektionsrisiko! Die Hauptstadt Sanaa gilt als malariafrei. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. auch eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen b zw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Sanaa ist insgesamt für die meisten Fragestellungen ausreichend, außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen bzw. eine Versorgung gar nicht gewährleistet!
Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/
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Alexander
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Teilreisewarnung Jemen 19.02.2011
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Jemen:
Stand 19.02.2011 (Unverändert gültig seit: 19.02.2011)
Aktuelle Hinweise/ Teilreisewarnung/ Gefahr von Entführungen und Anschlägen
• Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos, der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte, sowie sich häufender gewalttätiger Demonstrationen in südlichen Regionen wird von Reisen nach Jemen abgeraten.
• Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Ma’rib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.
• Derzeit besteht ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge in der gesamten Nah- und Mittelostregion. Die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
• Alle Deutschen in Jemen werden zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.
• In vielen Staaten der arabischen Welt finden derzeit von breiten Bevölkerungsschichten getragene Protestaktionen statt, die sich gegen die jeweiligen Regie rungen richten. Auch in Jemen ist es zu Demonstrationen gekommen, bei den Opfer zu beklagen waren. Es wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden sowie besondere Vorsicht walten zu lassen. Darüber hinaus wird geraten, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
• Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird ein e Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos sowie der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte wird von Reisen nach Jemen abgeraten.
Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Ma’rib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.
Reisen im Land
Es wird dringend empfohlen, unabdingbare Reisen nach und in Jemen nur in Kooperation mit und unter Schutz von zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen, die die Reiseroute mit Sicherheitskräften abstimmen.
Reisenden wird aufgrund der komplexen Sicherheitslage im Land besonders sicherheitsbewusstes Verhalten und das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden. Sperrungen der Regierung für bestimmte Routen oder Gebiete sind unbedingt zu beachten. Ausflüge außerhalb von Stadtgebieten sollten möglichst in Begleitung von Sicherheitskräften erfolgen.
Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Zuletzt wurde am 6. Oktober 2010 in Sanaa ein Attentat auf ein Fahrzeug der britischen Botschaft verübt. Bereits im April 2010 hatte es in Sanaa einen Selbstmordanschlag auf das Fahrzeug des britischen Botschafters gegeben. In den Jahren 2007, 2008 und 2009 wurden bei verschiedenen Anschlägen auf Reisegruppen mehrere Touristen getötet.
Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder werden noch vermisst.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa'ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen. Bitte beachten Sie die Reisewarnung für die Regionen Sa'ada, Ma'rib, Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut. Auch in den südlichen Gouvernoraten Aden, Abyan, Al Dali, Lahj kommt es derzeit gehäuft zu gewalttätigen Demonstrationen.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern keinen terroristischen Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.
Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah).
Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder werden noch vermisst.
Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat aber wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”
Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr – mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen – besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheits¬lage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Es gibt seit dem 5. Februar 2010 nicht mehr die Möglichkeit, Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen zu erhalten. Alle Einreisevisa müssen vorab bei der zuständigen jemenitischen Vertretung beantragt werden!
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem elf Tage übersteigenden Aufenthalt muss der Aufenthalt bei der nächstgelegenen Polizeistation gemeldet werden. Ohne den bei dieser Gelegenheit im Pass angebrachten Stempel können sich Probleme bei der Ausreise ergeben. Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen: Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Vis umspflicht u. israelischen Einreisestempeln (s. Anmerkungen unten).
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe d er Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) JA
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht, zu alleinreisenden Kindern u. Israelischen Einreisestempeln. (s. Anmerkungen unten).
Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
• Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
• Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
• Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
• Güter, die in Israel produziert wurden
• Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
• Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
• Gebrauchte persönliche Gegenstände
• Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
• persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
• Goldschmuck bis zu 350 Gramm
• Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungs¬ministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/ Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jemen vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. In Jemen besteht in weiten Landesteilen ein mittleres oder geringes Infektionsrisiko! Die Hauptstadt Sanaa gilt als malariafrei. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. auch eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen b zw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Sanaa ist insgesamt für die meisten Fragestellungen ausreichend, außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen bzw. eine Versorgung gar nicht gewährleistet!
Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Reisewarnung Jemen 28.02.2011
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Jemen:
Stand 28.02.2011 (Unverändert gültig seit: 28.02.2011)
Reisewarnung
• Aufgrund der aktuellen Lageentwicklung wird vor Reisen nach Jemen gewarnt.
• In vielen Staaten der arabischen Welt finden derzeit von breiten Bevölkerungsschichten getragene Protestaktionen statt, die sich gegen die jeweiligen Regierungen richten. Auch in Jemen ist es zu Demonstrationen gekommen, bei denen Opfer zu beklagen waren.
• Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Sch iffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.
In Jemen bestehenden erhebliche Risiken durch terroristische Anschläge, Entführungen und Stammeskonflikte, die in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammen.
Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Am 6. Oktober 2010 wurde in Sanaa ein Attentat auf ein Fahrzeug der britischen Botschaft verübt. Bereits im April 2010 hatte es in Sanaa einen Selbstmordanschlag auf das Fahrzeug des britischen Botschafters gegeben. In den Jahren 2007, 2008 und 2009 wurden bei verschiedenen Anschlägen auf Reisegruppen mehrere Touristen getötet.
Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder werden noch vermisst.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa'ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern keinen terroristischen Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.
Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah).
Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder werden noch vermisst.
Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat aber wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”
Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr – mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen – besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheits¬lage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Es gibt seit dem 5. Februar 2010 nicht mehr die Möglichkeit, Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen zu erhalten. Alle Einreisevisa müssen vorab bei der zuständigen jemenitischen Vertretung beantragt werden!
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem elf Tage übersteigenden Aufenthalt muss der Aufenthalt bei der nächstgelegenen Polizeistation gemeldet werden. Ohne den bei dieser Gelegenheit im Pass angebrachten Stempel können sich Probleme bei der Ausreise ergeben. Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen: Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Vis umspflicht u. israelischen Einreisestempeln (s. Anmerkungen unten).
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe d er Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) JA
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht, zu alleinreisenden Kindern u. Israelischen Einreisestempeln. (s. Anmerkungen unten).
Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
• Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
• Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
• Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
• Güter, die in Israel produziert wurden
• Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
• Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
• Gebrauchte persönliche Gegenstände
• Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
• persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
• Goldschmuck bis zu 350 Gramm
• Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungs¬ministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/ Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jemen vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. In Jemen besteht in weiten Landesteilen ein mittleres oder geringes Infektionsrisiko! Die Hauptstadt Sanaa gilt als malariafrei. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. auch eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen b zw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Sanaa ist insgesamt für die meisten Fragestellungen ausreichend, außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen bzw. eine Versorgung gar nicht gewährleistet!
Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reisewarnung Jemen 07.03.2011 | Ausreiseempfehlung
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Jemen:
Stand 07.03.2011 (Unverändert gültig seit: 07.03.2011)
Reisewarnung
• Aufgrund der aktuellen Lageentwicklung wird vor Reisen nach Jemen gewarnt.
• Deutschen Staatsangehörigen in Jemen wird empfohlen, das Land zu verlassen.
• In vielen Staaten der arabischen Welt finden derzeit von breiten Bevölkerungsschichten getragene Protestaktionen statt, die sich gegen die jeweiligen Regierungen richten. Auch in Jemen ist es zu Demonstrationen gekommen, bei denen Opfer zu beklagen waren.
• Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.
In Jemen bestehen erhebliche Risiken durch terroristische Anschläge, Entführungen und Stammeskonflikte, die in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammen.
Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Am 6. Oktober 2010 wurde in Sanaa ein Attentat auf ein Fahrzeug der britischen Botschaft verübt. Bereits im April 2010 hatte es in Sanaa einen Selbstmordanschlag auf das Fahrzeug des britischen Botschafters gegeben. In den Jahren 2007, 2008 und 2009 wurden bei verschiedenen Anschlägen auf Reisegruppen mehrere Touristen getötet.
Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder werden noch vermisst.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa'ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern keinen terroristischen Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.
Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah).
Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder werden noch vermisst.
Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat aber wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”
Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr – mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen – besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheits¬lage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Es gibt seit dem 5. Februar 2010 nicht mehr die Möglichkeit, Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen zu erhalten. Alle Einreisevisa müssen vorab bei der zuständigen jemenitischen Vertretung beantragt werden!
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem elf Tage übersteigenden Aufenthalt muss der Aufenthalt bei der nächstgelegenen Polizeistation gemeldet werden. Ohne den bei dieser Gelegenheit im Pass angebrachten Stempel können sich Probleme bei der Ausreise ergeben. Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen: Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Vis umspflicht u. israelischen Einreisestempeln (s. Anmerkungen unten).
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe d er Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) JA
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht, zu alleinreisenden Kindern u. Israelischen Einreisestempeln. (s. Anmerkungen unten).
Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
• Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
• Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
• Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
• Güter, die in Israel produziert wurden
• Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
• Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
• Gebrauchte persönliche Gegenstände
• Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
• persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
• Goldschmuck bis zu 350 Gramm
• Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungs¬ministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/ Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jemen vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. In Jemen besteht in weiten Landesteilen ein mittleres oder geringes Infektionsrisiko! Die Hauptstadt Sanaa gilt als malariafrei. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. auch eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen b zw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Sanaa ist insgesamt für die meisten Fragestellungen ausreichend, außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen bzw. eine Versorgung gar nicht gewährleistet!
Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Birgitt
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Reisewarnung Jemen 15.03.2011 | Ausreiseempfehlung
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Jemen:
Stand 15.03.2011
(Unverändert gültig seit: 15.03.2011)
ReisewarnungIn Jemen bestehen erhebliche Risiken durch terroristische Anschläge, Entführungen und Stammeskonflikte, die in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammen.
- Aufgrund der aktuellen Lageentwicklung wird vor Reisen nach Jemen gewarnt.
- Deutschen Staatsangehörigen in Jemen wird nachdrücklich empfohlen, das Land zu verlassen.
- In vielen Staaten der arabischen Welt finden derzeit von breiten Bevölkerungsschichten getragene Protestaktionen statt, die sich gegen die jeweiligen Regierungen richten. Auch in Jemen ist es zu Demonstrationen gekommen, bei denen Opfer zu beklagen waren.
- Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Mosambik, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security C entre unter www.mschoa.org dringend empfohlen.
Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Am 6. Oktober 2010 wurde in Sanaa ein Attentat auf ein Fahrzeug der britischen Botschaft verübt. Bereits im April 2010 hatte es in Sanaa einen Selbstmordanschlag auf das Fahrzeug des britischen Botschafters gegeben. In den Jahren 2007, 2008 und 2009 wurden bei verschiedenen Anschlägen auf Reisegruppen mehrere Touristen getötet.
Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder werden noch vermisst.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa'ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern keinen terroristischen Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.
Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah).
Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, zwei Kinder kamen erst im Mai 2010 frei. Weitere Gruppenmitglieder werden noch vermisst.
Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat aber wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”
Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr – mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen – besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheitslage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Es gibt seit dem 5. Februar 2010 nicht mehr die Möglichkeit, Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen zu erhalten. Alle Einreisevisa müssen vorab bei der zuständigen jemenitischen Vertretung beantragt werden!
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem elf Tage übersteigenden Aufenthalt muss der Aufenthalt bei der nächstgelegenen Polizeistation gemeldet werden. Ohne den bei dieser Gelegenheit im Pass angebrachten Stempel können sich Probleme bei der Ausreise ergeben. Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen: Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Vis umspflicht u. israelischen Einreisestempeln (s. Anmerkungen unten).
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Reisepass JA, gültig drei Monate über die Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe d er Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) JA
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zur Visumspflicht, zu alleinreisenden Kindern u. Israelischen Einreisestempeln. (s. Anmerkungen unten).
Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
- Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
- Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
- Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
- Güter, die in Israel produziert wurden
- Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
- Alkoholische Getränke
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
- Gebrauchte persönliche Gegenstände
- Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
- persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
- Goldschmuck bis zu 350 Gramm
- Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio, Masern/Mumps/Röteln sowie ggfs. Meningokokkenmeningitis, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
HIV/ Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jemen vor. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. In Jemen besteht in weiten Landesteilen ein mittleres oder geringes Infektionsrisiko! Die Hauptstadt Sanaa gilt als malariafrei. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. auch eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen b zw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Sanaa ist insgesamt für die meisten Fragestellungen ausreichend, außerhalb der Hauptstadt ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen bzw. eine Versorgung gar nicht gewährleistet!
Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/




