Sicherheitshinweis / Reisewarnung Jemen 23.11.2005 - 20.04.2012

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Reise/Sicherheitshinweis Jemen 02.05.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Jemen:
Stand 02.05.2008 (Unverändert gültig seit: 02.05.2008)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät derzeit von Reisen in die Provinzen Hadramaut, Marib und Sa’ada ab.

Terrorismus
Im Jemen kommt es in jüngster Zeit verstärkt zu terroristischen Anschlägen. Am 18.03.2008 wurde in Sanaa die US-Botschaft mit Mörsergranaten beschossen. Dabei kam es zu Personenschäden. Am 06.04.2008 wurde nach gleichem Muster ein in einem Vorort von Sanaa gelegener Wohnkomplex, in dem u.a. auch amerikanische Staatsbürger und Bedienstete der US-Botschaft untergebracht waren, angegriffen. Es entstand Sachschaden. Ein weiterer Anschlag mit Mörsergranaten ereignete sich am 30.04.2008 in der Nähe des Finanzministeriums und des Hauptzollamts in Sanaa.
Terroristische Überfälle ereigneten sich bereits am 18.01.2008 in Wadi Hadramaut und am 02.07.2007 in Marib. Beide Male waren europäische Touristen Angriffsziele und unter den Todesopfern.
Eine jemenitische Terrorgruppe, die Al-Qaida nahesteht, hat sich zur Täterschaft all dieser Angriffe bzw. Anschläge bekannt und weitere Anschläge gegen amerikanische bzw. westliche Interessen sowie gegen die Regierung angekündigt.
Es besteht weiterhin ein deutlich erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge gegen westliche Interessen.
Reisenden wird sicherheitsbewusstes Verhalten und das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden.
Reisen über Land / Entführungen
Der Jemen ist ein interessantes und vielseitiges Land, das sich auch im Angebot deutscher Reiseunternehmen befindet.
Die Entwicklung des Tourismus erlitt jedoch durch stammesbedingte Entführungen immer wieder Rückschläge. Seit dem Jahr 2005 gab es eine Reihe von Entführungen ausländischer Staatsangehöriger, unter anderem in den Provinzen Marib, Shabwa, Sada’a und Amran (zuletzt im August 2007 in der Provinz Shabwa). Bei den bisherigen Entführungsfällen lagen keine terroristischen Motive vor. Bislang waren ausländische Touristen von Stämmen festgehalten worden, die damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen versuchten. Entführungen können grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, stattfinden.
Die jemenitische Regierung bemüht sich mit Nachdruck, die Bevölkerung wie auch Touristen und im Lande lebende Ausländer vor Gewaltakten zu schützen.
Es wird aber dringend empfohlen, Reisen im Jemen immer durch eine Reiseagentur organisieren zu lassen oder in Kooperation mit zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen. Von Einzelreisen durch das Land wird nachdrücklich abgeraten.
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verbleiben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali.
Bei Demonstrationen mit sozialem Hintergrund (v.a. Proteste gegen Preissteigerungen, Demonstrationen ehemaliger Armeeoffiziere) kommt es in letzter Zeit insbesondere in Städten der südlichen Gouvernorate Lahj und Abyan, aber auch in Aden häufiger zu gewalttätigen Ausschreitungen mit Toten und Verletzten. Hierbei kann es zu Unterbrechungen der Strassenverkehrswege zwischen Aden und Sanaa kommen. Es wird dringend geraten, sich von diesen Demonstrationen fernzuhalten."
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen in den jemenitschen Gewässern wird abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden regelmäßig Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet.

Allgemeine Reiseinformationen
Lage/ Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Der Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr - mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen - besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheitslage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da der Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen grösseren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in grösseren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in den Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland in den Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Seit Oktober 2004 können einzeln reisende deutsche Staatsangehörige wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Auch wenn diese Regelung 2006 relativ stabil war, besteht immer die Möglichkeit, dass sie – wie in der Vergangenheit - sehr kurzfristig wieder aufgehoben wird. Es sollte daher davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem Aufenthalt im Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Der deutsche Kinderreisepass, der mit einem Lichtbild versehene Kinderausweis oder auch der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Das Einreisedokument sollte noch mindestens 3 Monate über den beantragten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Erstmalig sind jetzt wieder Polio-Erkrankungen (Kinderlähmung) im Land aufgetreten. Insbesondere sollte daher auf ein vorhandenen Polio-Impfschutz geachtet werden. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
Infektionskrankheiten
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Über die HIV-Infektionsrate im Jemen gibt es keine verlässlichen Angaben. Die bekannten Ansteckungsrisiken sollte man auch hier meiden.
Aufgrund vermehrt gemeldeter Fälle von Haut-Leishmaniose in der Region Wadi Hadramaut und von Denguefieber in der Region von Hodeida und Mukalla gelten folgende aktuelle Empfehlungen: Aktiver Mückenschutz durch den Gebrauch von Repellents (Insekten-/Mückensprays) und Verwendung von Moskitonetzen. Eine Einschränkung von Reisen in die betroffenen Regionen ist nicht erforderlich.
Vor einigen Jahren ist es im nördlichen Teil des Gouvernorats Hodeidah sowie zum Teil in angrenzenden Provinzen bei Menschen und Nutztieren zu einem örtlich begrenzten Ausbruch von Rifttalfieber gekommen. Mittlerweile hat sich die Lage spürbar entspannt. Der Ausbruch der Epidemie ist unter Kontrolle. Die Krankheit kann durch Moskitos oder durch direkten Kontakt mit Fleisch und Blut von infizierten Schlachttieren auf Menschen übertragen werden. Reisende sollten in dem Epidemiegebiet den Kontakt zu Tieren meiden, keine Viehmärkte, Fleischmärkte oder Schlachthöfe besuchen und sich auch tagsüber mit Repellentien und langärmeliger Kleidung gegen Mückenstiche schützen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria in den tiefer gelegenen Landesteilen. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Obst und Garten- bzw. Feldfrüchte, die Insektiziden ausgesetzt waren, sollten nur gut geputzt bzw. geschält genossen werden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können im Einzelfall sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
• Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
• Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
• Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
• Güter, die in Israel produziert wurden
• Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
• Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
• Gebrauchte persönliche Gegenstände
• Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
• persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
• Goldschmuck bis zu 350 Gramm
• Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise/Sicherheitshinweise Jemen 28.05.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Jemen:
Stand 28.05.2008 (Unverändert gültig seit: 28.05.2008)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät bei Reisen nach Jemen zu besonderer Vorsicht.
Von Reisen in die Provinzen Hadramaut, Marib und Sa’ada wird dringend abgeraten.

Terrorismus
Im Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen. Westliche Ausländer und Interessen sind besonders gefährdet. Außerdem flammen Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen nicht nur in der Provinz Sada’a, sondern auch in anderen Landesteilen auf (siehe Interne Konflikte).
Am 15.05.2008 drohte ein jeminitischer Ableger der Terrororganisation Al-Qaida auf deren Website mit Anschlägen auf nicht-islamische Ausländer im Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Bereits am 18.03.2008 wurde in Sanaa die US-Botschaft mit Mörsergranaten beschossen, dabei kam es zu Personenschäden. Am 06.04.2008 wurde nach gleichem Muster ein in einem Vorort von Sanaa gelegener Wohnkomplex, in dem u.a. auch amerikanische Staatsbürger und Bedienstete der US-Botschaft untergebracht waren, angegriffen - es entstand Sachschaden. Ein weiterer Anschlag mit Mörsergranaten ereignete sich am 30.04.2008 in der Nähe des Finanzministeriums und des Hauptzollamts in Sanaa. Am 18.01.2008 war es in Wadi Hadramaut und am 02.07.2007 in Marib zu terroristischen Überfällen auf Touristengruppen mit Todesopfern gekommen.
Reisen über Land
Reisenden wird aufgrund der komplexen Sicherheitslage im Land besonders sicherheitsbewusstes Verhalten und das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa’ada sind nach gescheiterten Friedensvermittlungen derzeit wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen im Gange, weshalb von Reisen in die Region dringend abgeraten wird.
Mitunter kann es aber auch in anderen Landesteilen zu Gefechten zwischen Aufständischen-Gruppen und Sicherheitskräften kommen, so zuletzt bei Bani Hushaish (ca. 20 km östlich von Sanaa, nahe der Straße Sanaa-Marib).
Entführungen
Der Jemen ist ein interessantes und vielseitiges Land, das sich auch im Angebot deutscher Reiseunternehmen befindet. Terroristische Anschläge (siehe oben) und stammesbedingte Entführungen beeinträchtigen jedoch den Tourismus. Entführungen ausländischer Staatsangehöriger, unter anderem in den Provinzen Marib, Shabwa, Sada’a und Amran (zuletzt im August 2007 in der Provinz Shabwa), hatten keine terroristischen Motive. Ausländische Touristen wurden von Stämmen festgehalten, die damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen versuchten. Entführungen können grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, stattfinden.
Die jemenitische Regierung bemüht sich nach Kräften, die Bevölkerung wie auch Touristen und im Lande lebende Ausländer vor Gewaltakten zu schützen.
Es wird aber dringend empfohlen, Reisen im Jemen immer durch eine Reiseagentur organisieren zu lassen oder in Kooperation mit zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen. Von Einzelreisen durch das Land wird nachdrücklich abgeraten.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen in den jemenitschen Gewässern wird abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden regelmäßig Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet.
Dieselversorgungskrise
Die Versorgung mit Dieselkraftstoff ist derzeit nicht in ausreichendem Maße gewährleistet. Es besteht aufgrund der Knappheit und möglicher Preissteigerungen landesweit die Gefahr von Protesten und Ausschreitungen.

Allgemeine Reiseinformationen
Lage/ Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Der Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr - mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen - besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheitslage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da der Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen grösseren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in grösseren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in den Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland in den Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Seit Oktober 2004 können einzeln reisende deutsche Staatsangehörige wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Auch wenn diese Regelung 2006 relativ stabil war, besteht immer die Möglichkeit, dass sie – wie in der Vergangenheit - sehr kurzfristig wieder aufgehoben wird. Es sollte daher davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem Aufenthalt im Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Der deutsche Kinderreisepass, der mit einem Lichtbild versehene Kinderausweis oder auch der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Das Einreisedokument sollte noch mindestens 3 Monate über den beantragten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Erstmalig sind jetzt wieder Polio-Erkrankungen (Kinderlähmung) im Land aufgetreten. Insbesondere sollte daher auf ein vorhandenen Polio-Impfschutz geachtet werden. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
Infektionskrankheiten
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Über die HIV-Infektionsrate im Jemen gibt es keine verlässlichen Angaben. Die bekannten Ansteckungsrisiken sollte man auch hier meiden.
Aufgrund vermehrt gemeldeter Fälle von Haut-Leishmaniose in der Region Wadi Hadramaut und von Denguefieber in der Region von Hodeida und Mukalla gelten folgende aktuelle Empfehlungen: Aktiver Mückenschutz durch den Gebrauch von Repellents (Insekten-/Mückensprays) und Verwendung von Moskitonetzen. Eine Einschränkung von Reisen in die betroffenen Regionen ist nicht erforderlich.
Vor einigen Jahren ist es im nördlichen Teil des Gouvernorats Hodeidah sowie zum Teil in angrenzenden Provinzen bei Menschen und Nutztieren zu einem örtlich begrenzten Ausbruch von Rifttalfieber gekommen. Mittlerweile hat sich die Lage spürbar entspannt. Der Ausbruch der Epidemie ist unter Kontrolle. Die Krankheit kann durch Moskitos oder durch direkten Kontakt mit Fleisch und Blut von infizierten Schlachttieren auf Menschen übertragen werden. Reisende sollten in dem Epidemiegebiet den Kontakt zu Tieren meiden, keine Viehmärkte, Fleischmärkte oder Schlachthöfe besuchen und sich auch tagsüber mit Repellentien und langärmeliger Kleidung gegen Mückenstiche schützen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria in den tiefer gelegenen Landesteilen. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Obst und Garten- bzw. Feldfrüchte, die Insektiziden ausgesetzt waren, sollten nur gut geputzt bzw. geschält genossen werden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können im Einzelfall sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
• Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
• Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
• Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
• Güter, die in Israel produziert wurden
• Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
• Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
• Gebrauchte persönliche Gegenstände
• Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
• persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
• Goldschmuck bis zu 350 Gramm
• Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.

Auswärtige Amt
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Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Jemen 18.07.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Jemen:
Stand 18.07.2008 (Unverändert gültig seit: 18.07.2008)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät bei Reisen nach Jemen zu besonderer Vorsicht.
Von Reisen in die Provinzen Hadramaut, Marib und Sa’ada wird dringend abgeraten.

Terrorismus
Im Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen. Westliche Ausländer und Interessen sind besonders gefährdet. Außerdem flammen Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen nicht nur in der Provinz Sada’a, sondern auch in anderen Landesteilen auf (siehe Interne Konflikte).
Wiederholt drohte ein jemenitischer Ableger der Terrororganisation Al-Qaida im Internet mit Anschlägen auf nicht-islamische Ausländer im Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel und rief zur Entführung von Touristen auf. Am 18.03.2008 wurde in Sanaa die US-Botschaft mit Mörsergranaten beschossen, dabei kam es zu Personenschäden. Am 06.04.2008 wurde nach gleichem Muster ein in einem Vorort von Sanaa gelegener Wohnkomplex, in dem u.a. auch amerikanische Staatsbürger und Bedienstete der US-Botschaft untergebracht waren, angegriffen - es entstand Sachschaden. Ein weiterer Anschlag mit Mörsergranaten ereignete sich am 30.04.2008 in der Nähe des Finanzministeriums und des Hauptzollamts in Sanaa. Am 18.01.2008 war es in Wadi Hadramaut und am 02.07.2007 in Marib zu terroristischen Überfällen auf Touristengruppen mit Todesopfern gekommen.
Reisen über Land
Reisenden wird aufgrund der komplexen Sicherheitslage im Land besonders sicherheitsbewusstes Verhalten und das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa’ada sind nach gescheiterten Friedensvermittlungen derzeit wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen im Gange, weshalb von Reisen in die Region dringend abgeraten wird.
Mitunter kann es aber auch in anderen Landesteilen zu Gefechten zwischen Aufständischen-Gruppen und Sicherheitskräften kommen, so zuletzt bei Bani Hushaish (ca. 20 km östlich von Sanaa, nahe der Straße Sanaa-Marib).
Entführungen
Der Jemen ist ein interessantes und vielseitiges Land, das sich auch im Angebot deutscher Reiseunternehmen befindet. Terroristische Anschläge (siehe oben) und stammesbedingte Entführungen beeinträchtigen jedoch den Tourismus. Entführungen ausländischer Staatsangehöriger, unter anderem in den Provinzen Marib, Shabwa, Sada’a und Amran (zuletzt im August 2007 in der Provinz Shabwa), hatten bislang keine terroristischen Motive. Ausländische Touristen wurden von Stämmen festgehalten, die damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen versuchten. Entführungen können grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, stattfinden. Ein Ableger von Al-Qaida hat jedoch im Juli 2008 zu Entführungen aufgerufen (s.o.).
Die jemenitische Regierung bemüht sich nach Kräften, die Bevölkerung wie auch Touristen und im Lande lebende Ausländer vor Gewaltakten zu schützen.
Es wird aber dringend empfohlen, Reisen im Jemen immer durch eine Reiseagentur organisieren zu lassen oder in Kooperation mit zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen. Von Einzelreisen durch das Land wird nachdrücklich abgeraten.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen in den jemenitschen Gewässern wird abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden regelmäßig Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet.
Dieselversorgungskrise
Die Versorgung mit Dieselkraftstoff ist derzeit nicht in ausreichendem Maße gewährleistet. Es besteht aufgrund der Knappheit und möglicher Preissteigerungen landesweit die Gefahr von Protesten und Ausschreitungen.

Allgemeine Reiseinformationen
Lage/ Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Der Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr - mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen - besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheitslage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da der Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen grösseren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in grösseren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in den Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland in den Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Seit Oktober 2004 können einzeln reisende deutsche Staatsangehörige wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Auch wenn diese Regelung 2006 relativ stabil war, besteht immer die Möglichkeit, dass sie – wie in der Vergangenheit - sehr kurzfristig wieder aufgehoben wird. Es sollte daher davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem Aufenthalt im Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Der deutsche Kinderreisepass, der mit einem Lichtbild versehene Kinderausweis oder auch der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Das Einreisedokument sollte noch mindestens 3 Monate über den beantragten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Erstmalig sind jetzt wieder Polio-Erkrankungen (Kinderlähmung) im Land aufgetreten. Insbesondere sollte daher auf ein vorhandenen Polio-Impfschutz geachtet werden. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
Infektionskrankheiten
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Über die HIV-Infektionsrate im Jemen gibt es keine verlässlichen Angaben. Die bekannten Ansteckungsrisiken sollte man auch hier meiden.
Aufgrund vermehrt gemeldeter Fälle von Haut-Leishmaniose in der Region Wadi Hadramaut und von Denguefieber in der Region von Hodeida und Mukalla gelten folgende aktuelle Empfehlungen: Aktiver Mückenschutz durch den Gebrauch von Repellents (Insekten-/Mückensprays) und Verwendung von Moskitonetzen. Eine Einschränkung von Reisen in die betroffenen Regionen ist nicht erforderlich.
Vor einigen Jahren ist es im nördlichen Teil des Gouvernorats Hodeidah sowie zum Teil in angrenzenden Provinzen bei Menschen und Nutztieren zu einem örtlich begrenzten Ausbruch von Rifttalfieber gekommen. Mittlerweile hat sich die Lage spürbar entspannt. Der Ausbruch der Epidemie ist unter Kontrolle. Die Krankheit kann durch Moskitos oder durch direkten Kontakt mit Fleisch und Blut von infizierten Schlachttieren auf Menschen übertragen werden. Reisende sollten in dem Epidemiegebiet den Kontakt zu Tieren meiden, keine Viehmärkte, Fleischmärkte oder Schlachthöfe besuchen und sich auch tagsüber mit Repellentien und langärmeliger Kleidung gegen Mückenstiche schützen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria in den tiefer gelegenen Landesteilen. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Obst und Garten- bzw. Feldfrüchte, die Insektiziden ausgesetzt waren, sollten nur gut geputzt bzw. geschält genossen werden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können im Einzelfall sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
• Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
• Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
• Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
• Güter, die in Israel produziert wurden
• Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
• Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
• Gebrauchte persönliche Gegenstände
• Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
• persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
• Goldschmuck bis zu 350 Gramm
• Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Jemen 17.09.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Jemen:
Stand 17.09.2008 (Unverändert gültig seit: 17.09.2008)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät bei Reisen nach Jemen zu besonderer Vorsicht.
Besonders im Fastenmonat Ramadan besteht erhöhte Gefahr von terroristischen Anschlägen.
Von Reisen in die Provinzen Hadramaut, Marib und Sa’ada wird dringend abgeraten.

Terrorismus
Im Jemen kommt es immer wieder –wie zuletzt am 17.09.2008 in Sanaa- zu terroristischen Anschlägen. Westliche Ausländer und Interessen sind besonders gefährdet. Außerdem flammen Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen nicht nur in der Provinz Sada’a, sondern auch in anderen Landesteilen auf (siehe Interne Konflikte).
Wiederholt drohte ein jemenitischer Ableger der Terrororganisation Al-Qaida im Internet mit Anschlägen auf nicht-islamische Ausländer im Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel und rief zur Entführung von Touristen auf. Am 17.09.2008 war die US-Botschaft in Sanaa Ziel eines Anschlages; mindestens 10 Menschen, unter ihnen Sicherheitskräfte, kamen ums Leben, weitere wurden verletzt. Bereits am 18.03.2008 war die US-Botschaft von Terroristen angegriffen worden. Am 06.04.2008 wurde ein in einem Vorort von Sanaa gelegener Wohnkomplex, in dem u.a. auch amerikanische Staatsbürger und Bedienstete der US-Botschaft untergebracht waren, mit Mörsergranaten angegriffen - es entstand Sachschaden. Ein weiterer Anschlag mit Mörsergranaten ereignete sich am 30.04.2008 in der Nähe des Finanzministeriums und des Hauptzollamts in Sanaa. Am 18.01.2008 war es in Wadi Hadramaut und am 02.07.2007 in Marib zu terroristischen Überfällen auf Touristengruppen mit Todesopfern gekommen.
Reisen über Land
Reisenden wird aufgrund der komplexen Sicherheitslage im Land besonders sicherheitsbewusstes Verhalten und das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa’ada sind nach gescheiterten Friedensvermittlungen derzeit wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen im Gange, weshalb von Reisen in die Region dringend abgeraten wird.
Mitunter kann es aber auch in anderen Landesteilen zu Gefechten zwischen Aufständischen-Gruppen und Sicherheitskräften kommen, so zuletzt bei Bani Hushaish (ca. 20 km östlich von Sanaa, nahe der Straße Sanaa-Marib).
Entführungen
Der Jemen ist ein interessantes und vielseitiges Land, das sich auch im Angebot deutscher Reiseunternehmen befindet. Terroristische Anschläge (siehe oben) und stammesbedingte Entführungen beeinträchtigen jedoch den Tourismus. Entführungen ausländischer Staatsangehöriger, unter anderem in den Provinzen Marib, Shabwa, Sada’a und Amran (zuletzt im August 2007 in der Provinz Shabwa), hatten bislang keine terroristischen Motive. Ausländische Touristen wurden von Stämmen festgehalten, die damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen versuchten. Entführungen können grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, stattfinden. Ein Ableger von Al-Qaida hat jedoch im Juli 2008 zu Entführungen aufgerufen (s.o.).
Die jemenitische Regierung bemüht sich nach Kräften, die Bevölkerung wie auch Touristen und im Lande lebende Ausländer vor Gewaltakten zu schützen.
Es wird aber dringend empfohlen, Reisen im Jemen immer durch eine Reiseagentur organisieren zu lassen oder in Kooperation mit zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen. Von Einzelreisen durch das Land wird nachdrücklich abgeraten.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen in den jemenitschen Gewässern wird abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden regelmäßig Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet.
Dieselversorgungskrise
Die Versorgung mit Dieselkraftstoff ist derzeit nicht in ausreichendem Maße gewährleistet. Es besteht aufgrund der Knappheit und möglicher Preissteigerungen landesweit die Gefahr von Protesten und Ausschreitungen.
Allgemeine Reiseinformationen
Lage/ Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Der Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr - mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen - besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheitslage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da der Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen grösseren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in grösseren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in den Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland in den Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Seit Oktober 2004 können einzeln reisende deutsche Staatsangehörige wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Auch wenn diese Regelung 2006 relativ stabil war, besteht immer die Möglichkeit, dass sie – wie in der Vergangenheit - sehr kurzfristig wieder aufgehoben wird. Es sollte daher davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem Aufenthalt im Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Der deutsche Kinderreisepass, der mit einem Lichtbild versehene Kinderausweis oder auch der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Das Einreisedokument sollte noch mindestens 3 Monate über den beantragten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Erstmalig sind jetzt wieder Polio-Erkrankungen (Kinderlähmung) im Land aufgetreten. Insbesondere sollte daher auf ein vorhandenen Polio-Impfschutz geachtet werden. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
Infektionskrankheiten
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Über die HIV-Infektionsrate im Jemen gibt es keine verlässlichen Angaben. Die bekannten Ansteckungsrisiken sollte man auch hier meiden.
Aufgrund vermehrt gemeldeter Fälle von Haut-Leishmaniose in der Region Wadi Hadramaut und von Denguefieber in der Region von Hodeida und Mukalla gelten folgende aktuelle Empfehlungen: Aktiver Mückenschutz durch den Gebrauch von Repellents (Insekten-/Mückensprays) und Verwendung von Moskitonetzen. Eine Einschränkung von Reisen in die betroffenen Regionen ist nicht erforderlich.
Vor einigen Jahren ist es im nördlichen Teil des Gouvernorats Hodeidah sowie zum Teil in angrenzenden Provinzen bei Menschen und Nutztieren zu einem örtlich begrenzten Ausbruch von Rifttalfieber gekommen. Mittlerweile hat sich die Lage spürbar entspannt. Der Ausbruch der Epidemie ist unter Kontrolle. Die Krankheit kann durch Moskitos oder durch direkten Kontakt mit Fleisch und Blut von infizierten Schlachttieren auf Menschen übertragen werden. Reisende sollten in dem Epidemiegebiet den Kontakt zu Tieren meiden, keine Viehmärkte, Fleischmärkte oder Schlachthöfe besuchen und sich auch tagsüber mit Repellentien und langärmeliger Kleidung gegen Mückenstiche schützen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria in den tiefer gelegenen Landesteilen. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Obst und Garten- bzw. Feldfrüchte, die Insektiziden ausgesetzt waren, sollten nur gut geputzt bzw. geschält genossen werden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können im Einzelfall sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
• Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
• Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
• Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
• Güter, die in Israel produziert wurden
• Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
• Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
• Gebrauchte persönliche Gegenstände
• Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
• persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
• Goldschmuck bis zu 350 Gramm
• Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Jemen 08.10.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Jemen:
Stand 08.10.2008 (Unverändert gültig seit: 08.10.2008)

Aktuelle Hinweise
Derzeit besteht ein erhöhtes Anschlagsrisiko in der Nah- und Mittelostregion. Am 17. September 2008 wurde ein schwerer Terroranschlag auf die Botschaft der USA in Sanaa/Jemen verübt. Die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät bei Reisen nach Jemen zu besonderer Vorsicht. Von Reisen in die Provinzen Hadramaut, Marib und Sa’ada wird dringend abgeraten.
Terrorismus
Im Jemen kommt es immer wieder –wie zuletzt am 17.09.2008 in Sanaa- zu terroristischen Anschlägen. Westliche Ausländer und Interessen sind besonders gefährdet. Außerdem flammen Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen nicht nur in der Provinz Sada’a, sondern auch in anderen Landesteilen auf (siehe Interne Konflikte).
Wiederholt drohte ein jemenitischer Ableger der Terrororganisation Al-Qaida im Internet mit Anschlägen auf nicht-islamische Ausländer im Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel und rief zur Entführung von Touristen auf. Am 17.09.2008 war die US-Botschaft in Sanaa Ziel eines Anschlages; mindestens 10 Menschen, unter ihnen Sicherheitskräfte, kamen ums Leben, weitere wurden verletzt. Bereits am 18.03.2008 war die US-Botschaft von Terroristen angegriffen worden. Am 06.04.2008 wurde ein in einem Vorort von Sanaa gelegener Wohnkomplex, in dem u.a. auch amerikanische Staatsbürger und Bedienstete der US-Botschaft untergebracht waren, mit Mörsergranaten angegriffen - es entstand Sachschaden. Ein weiterer Anschlag mit Mörsergranaten ereignete sich am 30.04.2008 in der Nähe des Finanzministeriums und des Hauptzollamts in Sanaa. Am 18.01.2008 war es in Wadi Hadramaut und am 02.07.2007 in Marib zu terroristischen Überfällen auf Touristengruppen mit Todesopfern gekommen.
Reisen über Land
Reisenden wird aufgrund der komplexen Sicherheitslage im Land besonders sicherheitsbewusstes Verhalten und das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa’ada sind nach gescheiterten Friedensvermittlungen derzeit wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen im Gange, weshalb von Reisen in die Region dringend abgeraten wird.
Mitunter kann es aber auch in anderen Landesteilen zu Gefechten zwischen Aufständischen-Gruppen und Sicherheitskräften kommen, so zuletzt bei Bani Hushaish (ca. 20 km östlich von Sanaa, nahe der Straße Sanaa-Marib).
Entführungen
Der Jemen ist ein interessantes und vielseitiges Land, das sich auch im Angebot deutscher Reiseunternehmen befindet. Terroristische Anschläge (siehe oben) und stammesbedingte Entführungen beeinträchtigen jedoch den Tourismus. Entführungen ausländischer Staatsangehöriger, unter anderem in den Provinzen Marib, Shabwa, Sada’a und Amran (zuletzt im August 2007 in der Provinz Shabwa), hatten bislang keine terroristischen Motive. Ausländische Touristen wurden von Stämmen festgehalten, die damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen versuchten. Entführungen können grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, stattfinden. Ein Ableger von Al-Qaida hat jedoch im Juli 2008 zu Entführungen aufgerufen (s.o.).
Die jemenitische Regierung bemüht sich nach Kräften, die Bevölkerung wie auch Touristen und im Lande lebende Ausländer vor Gewaltakten zu schützen.
Es wird aber dringend empfohlen, Reisen im Jemen immer durch eine Reiseagentur organisieren zu lassen oder in Kooperation mit zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen. Von Einzelreisen durch das Land wird nachdrücklich abgeraten.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen in den jemenitschen Gewässern wird abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden regelmäßig Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet.
Dieselversorgungskrise
Die Versorgung mit Dieselkraftstoff ist derzeit nicht in ausreichendem Maße gewährleistet. Es besteht aufgrund der Knappheit und möglicher Preissteigerungen landesweit die Gefahr von Protesten und Ausschreitungen.

Allgemeine Reiseinformationen
Lage/ Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Der Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr - mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen - besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheitslage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da der Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen grösseren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in grösseren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in den Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland in den Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Seit Oktober 2004 können einzeln reisende deutsche Staatsangehörige wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Auch wenn diese Regelung 2006 relativ stabil war, besteht immer die Möglichkeit, dass sie – wie in der Vergangenheit - sehr kurzfristig wieder aufgehoben wird. Es sollte daher davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem Aufenthalt im Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Der deutsche Kinderreisepass, der mit einem Lichtbild versehene Kinderausweis oder auch der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Das Einreisedokument sollte noch mindestens 6 Monate über den beantragten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Erstmalig sind jetzt wieder Polio-Erkrankungen (Kinderlähmung) im Land aufgetreten. Insbesondere sollte daher auf ein vorhandenen Polio-Impfschutz geachtet werden. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
Infektionskrankheiten
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Über die HIV-Infektionsrate im Jemen gibt es keine verlässlichen Angaben. Die bekannten Ansteckungsrisiken sollte man auch hier meiden.
Aufgrund vermehrt gemeldeter Fälle von Haut-Leishmaniose in der Region Wadi Hadramaut und von Denguefieber in der Region von Hodeida und Mukalla gelten folgende aktuelle Empfehlungen: Aktiver Mückenschutz durch den Gebrauch von Repellents (Insekten-/Mückensprays) und Verwendung von Moskitonetzen. Eine Einschränkung von Reisen in die betroffenen Regionen ist nicht erforderlich.
Vor einigen Jahren ist es im nördlichen Teil des Gouvernorats Hodeidah sowie zum Teil in angrenzenden Provinzen bei Menschen und Nutztieren zu einem örtlich begrenzten Ausbruch von Rifttalfieber gekommen. Mittlerweile hat sich die Lage spürbar entspannt. Der Ausbruch der Epidemie ist unter Kontrolle. Die Krankheit kann durch Moskitos oder durch direkten Kontakt mit Fleisch und Blut von infizierten Schlachttieren auf Menschen übertragen werden. Reisende sollten in dem Epidemiegebiet den Kontakt zu Tieren meiden, keine Viehmärkte, Fleischmärkte oder Schlachthöfe besuchen und sich auch tagsüber mit Repellentien und langärmeliger Kleidung gegen Mückenstiche schützen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria in den tiefer gelegenen Landesteilen. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Obst und Garten- bzw. Feldfrüchte, die Insektiziden ausgesetzt waren, sollten nur gut geputzt bzw. geschält genossen werden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können im Einzelfall sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
• Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
• Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
• Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
• Güter, die in Israel produziert wurden
• Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
• Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
• Gebrauchte persönliche Gegenstände
• Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
• persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
• Goldschmuck bis zu 350 Gramm
• Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Jemen 21.10.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Jemen:
Stand 21.10.2008 (Unverändert gültig seit: 21.10.2008)

Aktuelle Hinweise
Derzeit besteht ein erhöhtes Anschlagsrisiko in der Nah- und Mittelostregion. Am 17. September 2008 wurde ein schwerer Terroranschlag auf die Botschaft der USA in Sanaa/Jemen verübt. Die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen im Land
Der Jemen ist ein faszinierendes und vielfältiges Land, das sich im Angebot deutscher Reiseveranstalter befindet. Grundsätzlich wird dringend empfohlen, Reisen im Jemen immer durch eine Reiseagentur organisieren zu lassen oder in Kooperation mit zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern, die die Reiseroute mit Sicherheitskräften abstimmen, zu unternehmen. Von Einzelreisen durch das Land wird nachdrücklich abgeraten.
Reisenden wird aufgrund der komplexen Sicherheitslage im Land besonders sicherheitsbewusstes Verhalten und das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden. Sperrungen der Regierung für bestimmte Routen oder Gebiete sind unbedingt zu beachten.
Terrorismus
Im Jemen kommt es – wie zuletzt am 17.09.2008 in Sanaa – immer wieder zu terroristischen Anschlägen. Westliche Ausländer und Interessen sind besonders gefährdet.
Wiederholt drohte ein jemenitischer Ableger des Terrornetzwerkes Al-Qaida im Internet mit Anschlägen auf nicht-islamische Ausländer im Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel und rief zur Entführung von Touristen auf. Am 17.09.2008 war die US-Botschaft in Sanaa Ziel eines Anschlages; 17 Menschen, zumeist jemenitische Sicherheitskräfte sowie sieben Angreifer, kamen dabei ums Leben, weitere wurden verletzt. Bereits am 18.03.2008 war die US-Botschaft von Terroristen angegriffen worden. Am 06.04.2008 wurde ein in einem Vorort von Sanaa gelegener Wohnkomplex, in dem u.a. auch amerikanische Staatsbürger und Bedienstete der US-Botschaft untergebracht waren, mit Mörsergranaten angegriffen - es entstand Sachschaden. Ein weiterer Anschlag mit Mörsergranaten ereignete sich am 30.04.2008 in der Nähe des Finanzministeriums und des Hauptzollamts in Sanaa. Am 18.01.2008 war es in Wadi Do'an (Gouvernorat Hadramaut) und zuvor am 02.07.2007 in Marib zu terroristischen Überfällen auf Touristengruppen mit Todesopfern gekommen.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa’ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen. Die Sicherheitslage in diesen Gebieten ist daher angespannt, weshalb von Reisen in die Region dringend abgeraten wird.
Entführungen
Entführungen ausländischer Staatsangehöriger, die bislang keinerlei terroristischen Hintergrund hatten, haben in den vergangenen Jahren den Tourismus im Jemen ebenfalls stark beeinträchtigt. Ausländische Touristen wurden von Stämmen festgehalten, die damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen versuchten. Entführungen können grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, stattfinden. Ein Ableger von Al-Qaida hat im Juli 2008 zu Entführungen aufgerufen (s.o.).
Die jemenitische Regierung bemüht sich nach Kräften, die Bevölkerung wie auch Touristen und im Lande lebende Ausländer vor Gewaltakten zu schützen.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet.
Allgemeine Reiseinformationen
Lage/ Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Der Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr - mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen - besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheitslage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da der Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen grösseren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in grösseren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in den Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland in den Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Seit Oktober 2004 können einzeln reisende deutsche Staatsangehörige wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Auch wenn diese Regelung 2006 relativ stabil war, besteht immer die Möglichkeit, dass sie – wie in der Vergangenheit - sehr kurzfristig wieder aufgehoben wird. Es sollte daher davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem Aufenthalt im Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Der deutsche Kinderreisepass, der mit einem Lichtbild versehene Kinderausweis oder auch der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Das Einreisedokument sollte noch mindestens 6 Monate über den beantragten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Erstmalig sind jetzt wieder Polio-Erkrankungen (Kinderlähmung) im Land aufgetreten. Insbesondere sollte daher auf ein vorhandenen Polio-Impfschutz geachtet werden. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
Infektionskrankheiten
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Über die HIV-Infektionsrate im Jemen gibt es keine verlässlichen Angaben. Die bekannten Ansteckungsrisiken sollte man auch hier meiden.
Aufgrund vermehrt gemeldeter Fälle von Haut-Leishmaniose in der Region Wadi Hadramaut und von Denguefieber in der Region von Hodeida und Mukalla gelten folgende aktuelle Empfehlungen: Aktiver Mückenschutz durch den Gebrauch von Repellents (Insekten-/Mückensprays) und Verwendung von Moskitonetzen. Eine Einschränkung von Reisen in die betroffenen Regionen ist nicht erforderlich.
Vor einigen Jahren ist es im nördlichen Teil des Gouvernorats Hodeidah sowie zum Teil in angrenzenden Provinzen bei Menschen und Nutztieren zu einem örtlich begrenzten Ausbruch von Rifttalfieber gekommen. Mittlerweile hat sich die Lage spürbar entspannt. Der Ausbruch der Epidemie ist unter Kontrolle. Die Krankheit kann durch Moskitos oder durch direkten Kontakt mit Fleisch und Blut von infizierten Schlachttieren auf Menschen übertragen werden. Reisende sollten in dem Epidemiegebiet den Kontakt zu Tieren meiden, keine Viehmärkte, Fleischmärkte oder Schlachthöfe besuchen und sich auch tagsüber mit Repellentien und langärmeliger Kleidung gegen Mückenstiche schützen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria in den tiefer gelegenen Landesteilen. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Obst und Garten- bzw. Feldfrüchte, die Insektiziden ausgesetzt waren, sollten nur gut geputzt bzw. geschält genossen werden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können im Einzelfall sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
• Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
• Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
• Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
• Güter, die in Israel produziert wurden
• Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
• Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
• Gebrauchte persönliche Gegenstände
• Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
• persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
• Goldschmuck bis zu 350 Gramm
• Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Jemen 29.10.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Jemen:
Stand 29.10.2008 (Unverändert gültig seit: 29.10.2008)

Aktuelle Hinweise
Derzeit besteht ein erhöhtes Anschlagsrisiko in der Nah- und Mittelostregion. Am 17. September 2008 wurde ein schwerer Terroranschlag auf die Botschaft der USA in Sanaa/Jemen verübt. Die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
Aufgrund der kürzlichen Flutkatastrophe im Süden und Südosten des Landes ist derzeit mit Behinderungen oder Einschränkungen bei Reisen im Wadi Hadramaut zu rechnen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät bei Reisen nach Jemen wegen bestehender Terrorgefahr und Risiko von Entführungen allgemein zu besonderer Vorsicht. Von Reisen in die Provinzen Marib und Sa’ada wird aufgrund der besonders angespannten Sicherheitslage dringend abgeraten.

Reisen im Land
Der Jemen ist ein faszinierendes und vielfältiges Land, das sich im Angebot deutscher Reiseveranstalter befindet. Grundsätzlich wird dringend empfohlen, Reisen im Jemen immer durch eine Reiseagentur organisieren zu lassen oder in Kooperation mit zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern, die die Reiseroute mit Sicherheitskräften abstimmen, zu unternehmen. Von Einzelreisen durch das Land wird nachdrücklich abgeraten.
Reisenden wird aufgrund der komplexen Sicherheitslage im Land besonders sicherheitsbewusstes Verhalten und das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden. Sperrungen der Regierung für bestimmte Routen oder Gebiete sind unbedingt zu beachten.
Terrorismus
Im Jemen kommt es – wie zuletzt am 17.09.2008 in Sanaa – immer wieder zu terroristischen Anschlägen. Westliche Ausländer und Interessen sind besonders gefährdet.
Wiederholt drohte ein jemenitischer Ableger des Terrornetzwerkes Al-Qaida im Internet mit Anschlägen auf nicht-islamische Ausländer im Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel und rief zur Entführung von Touristen auf. Am 17.09.2008 war die US-Botschaft in Sanaa Ziel eines Anschlages; 17 Menschen, zumeist jemenitische Sicherheitskräfte sowie sieben Angreifer, kamen dabei ums Leben, weitere wurden verletzt. Bereits am 18.03.2008 war die US-Botschaft von Terroristen angegriffen worden. Am 06.04.2008 wurde ein in einem Vorort von Sanaa gelegener Wohnkomplex, in dem u.a. auch amerikanische Staatsbürger und Bedienstete der US-Botschaft untergebracht waren, mit Mörsergranaten angegriffen - es entstand Sachschaden. Ein weiterer Anschlag mit Mörsergranaten ereignete sich am 30.04.2008 in der Nähe des Finanzministeriums und des Hauptzollamts in Sanaa. Am 18.01.2008 war es in Wadi Do'an (Gouvernorat Hadramaut) und zuvor am 02.07.2007 in Marib zu terroristischen Überfällen auf Touristengruppen mit Todesopfern gekommen.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa’ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen. Die Sicherheitslage in diesen Gebieten ist daher angespannt, weshalb von Reisen in die Region dringend abgeraten wird.
Entführungen
Entführungen ausländischer Staatsangehöriger, die bislang keinerlei terroristischen Hintergrund hatten, haben in den vergangenen Jahren den Tourismus im Jemen ebenfalls stark beeinträchtigt. Ausländische Touristen wurden von Stämmen festgehalten, die damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen versuchten. Entführungen können grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, stattfinden. Ein Ableger von Al-Qaida hat im Juli 2008 zu Entführungen aufgerufen (s.o.).
Die jemenitische Regierung bemüht sich nach Kräften, die Bevölkerung wie auch Touristen und im Lande lebende Ausländer vor Gewaltakten zu schützen.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet.

Allgemeine Reiseinformationen
Lage/ Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Der Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr - mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen - besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheitslage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da der Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen grösseren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in grösseren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in den Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland in den Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Seit Oktober 2004 können einzeln reisende deutsche Staatsangehörige wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Auch wenn diese Regelung 2006 relativ stabil war, besteht immer die Möglichkeit, dass sie – wie in der Vergangenheit - sehr kurzfristig wieder aufgehoben wird. Es sollte daher davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem Aufenthalt im Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Der deutsche Kinderreisepass, der mit einem Lichtbild versehene Kinderausweis oder auch der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Das Einreisedokument sollte noch mindestens 6 Monate über den beantragten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Erstmalig sind jetzt wieder Polio-Erkrankungen (Kinderlähmung) im Land aufgetreten. Insbesondere sollte daher auf ein vorhandenen Polio-Impfschutz geachtet werden. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
Infektionskrankheiten
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Über die HIV-Infektionsrate im Jemen gibt es keine verlässlichen Angaben. Die bekannten Ansteckungsrisiken sollte man auch hier meiden.
Aufgrund vermehrt gemeldeter Fälle von Haut-Leishmaniose in der Region Wadi Hadramaut und von Denguefieber in der Region von Hodeida und Mukalla gelten folgende aktuelle Empfehlungen: Aktiver Mückenschutz durch den Gebrauch von Repellents (Insekten-/Mückensprays) und Verwendung von Moskitonetzen. Eine Einschränkung von Reisen in die betroffenen Regionen ist nicht erforderlich.
Vor einigen Jahren ist es im nördlichen Teil des Gouvernorats Hodeidah sowie zum Teil in angrenzenden Provinzen bei Menschen und Nutztieren zu einem örtlich begrenzten Ausbruch von Rifttalfieber gekommen. Mittlerweile hat sich die Lage spürbar entspannt. Der Ausbruch der Epidemie ist unter Kontrolle. Die Krankheit kann durch Moskitos oder durch direkten Kontakt mit Fleisch und Blut von infizierten Schlachttieren auf Menschen übertragen werden. Reisende sollten in dem Epidemiegebiet den Kontakt zu Tieren meiden, keine Viehmärkte, Fleischmärkte oder Schlachthöfe besuchen und sich auch tagsüber mit Repellentien und langärmeliger Kleidung gegen Mückenstiche schützen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria in den tiefer gelegenen Landesteilen. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Obst und Garten- bzw. Feldfrüchte, die Insektiziden ausgesetzt waren, sollten nur gut geputzt bzw. geschält genossen werden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können im Einzelfall sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
• Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
• Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
• Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
• Güter, die in Israel produziert wurden
• Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
• Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
• Gebrauchte persönliche Gegenstände
• Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
• persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
• Goldschmuck bis zu 350 Gramm
• Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.

Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Jemen 21.11.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Jemen:
Stand 21.11.2008 (Unverändert gültig seit: 21.11.2008)

Aktuelle Hinweise
• Derzeit besteht ein erhöhtes Anschlagsrisiko in der Nah- und Mittelostregion. Am 17. September 2008 wurde ein schwerer Terroranschlag auf die Botschaft der USA in Sanaa/Jemen verübt. Die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
• Aufgrund der kürzlichen Flutkatastrophe im Süden und Südosten des Landes ist derzeit mit Behinderungen oder Einschränkungen bei Reisen in den Regionen Hadramaut und Al Mahra zu rechnen.
• Die von Somalia ausgehende Gefahr von Piratenüberfällen erstreckt sich auch auf die Gewässer vor der Küste Jemens. Schiffsreisende werden um besondere Aufmerksamkeit gebeten. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”. Stets aktuelle Informationen gewährt das IMB Piracy Reporting Centre auf der Website www.icc-ccs.org

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät bei Reisen nach Jemen wegen bestehender Terrorgefahr und Risiko von Entführungen allgemein zu besonderer Vorsicht. Von Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (inkl. angrenzender Bezirke) wird aufgrund der besonders angespannten Sicherheitslage dringend abgeraten.

Reisen im Land
Der Jemen ist ein faszinierendes und vielfältiges Land, das sich im Angebot deutscher Reiseveranstalter befindet. Grundsätzlich wird dringend empfohlen, Reisen im Jemen immer durch eine Reiseagentur organisieren zu lassen oder in Kooperation mit zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern, die die Reiseroute mit Sicherheitskräften abstimmen, zu unternehmen. Von Einzelreisen durch das Land wird nachdrücklich abgeraten.
Reisenden wird aufgrund der komplexen Sicherheitslage im Land besonders sicherheitsbewusstes Verhalten und das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden. Sperrungen der Regierung für bestimmte Routen oder Gebiete sind unbedingt zu beachten.
Terrorismus
Im Jemen kommt es – wie zuletzt am 17.09.2008 in Sanaa – immer wieder zu terroristischen Anschlägen. Westliche Ausländer und Interessen sind besonders gefährdet.
Wiederholt drohte ein jemenitischer Ableger des Terrornetzwerkes Al-Qaida im Internet mit Anschlägen auf nicht-islamische Ausländer im Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel und rief zur Entführung von Touristen auf. Am 17.09.2008 war die US-Botschaft in Sanaa Ziel eines Anschlages; 17 Menschen, zumeist jemenitische Sicherheitskräfte sowie sieben Angreifer, kamen dabei ums Leben, weitere wurden verletzt. Bereits am 18.03.2008 war die US-Botschaft von Terroristen angegriffen worden. Am 06.04.2008 wurde ein in einem Vorort von Sanaa gelegener Wohnkomplex, in dem u.a. auch amerikanische Staatsbürger und Bedienstete der US-Botschaft untergebracht waren, mit Mörsergranaten angegriffen - es entstand Sachschaden. Ein weiterer Anschlag mit Mörsergranaten ereignete sich am 30.04.2008 in der Nähe des Finanzministeriums und des Hauptzollamts in Sanaa. Am 18.01.2008 war es in Wadi Do'an (Gouvernorat Hadramaut) und zuvor am 02.07.2007 in Marib zu terroristischen Überfällen auf Touristengruppen mit Todesopfern gekommen.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa’ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen. Die Sicherheitslage in diesen Gebieten ist daher angespannt, weshalb von Reisen in die Region dringend abgeraten wird.
Entführungen
Entführungen ausländischer Staatsangehöriger, die bislang keinerlei terroristischen Hintergrund hatten, haben in den vergangenen Jahren den Tourismus im Jemen ebenfalls stark beeinträchtigt. Ausländische Touristen wurden von Stämmen festgehalten, die damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen versuchten. Entführungen können grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, stattfinden. Ein Ableger von Al-Qaida hat im Juli 2008 zu Entführungen aufgerufen (s.o.).
Die jemenitische Regierung bemüht sich nach Kräften, die Bevölkerung wie auch Touristen und im Lande lebende Ausländer vor Gewaltakten zu schützen.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet.

Allgemeine Reiseinformationen
Lage/ Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Der Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr - mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen - besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheitslage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da der Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen grösseren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in grösseren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in den Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland in den Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Seit Oktober 2004 können einzeln reisende deutsche Staatsangehörige wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Auch wenn diese Regelung 2006 relativ stabil war, besteht immer die Möglichkeit, dass sie – wie in der Vergangenheit - sehr kurzfristig wieder aufgehoben wird. Es sollte daher davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem Aufenthalt im Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Der deutsche Kinderreisepass, der mit einem Lichtbild versehene Kinderausweis oder auch der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Das Einreisedokument sollte noch mindestens 6 Monate über den beantragten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Erstmalig sind jetzt wieder Polio-Erkrankungen (Kinderlähmung) im Land aufgetreten. Insbesondere sollte daher auf ein vorhandenen Polio-Impfschutz geachtet werden. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
Infektionskrankheiten
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Über die HIV-Infektionsrate im Jemen gibt es keine verlässlichen Angaben. Die bekannten Ansteckungsrisiken sollte man auch hier meiden.
Aufgrund vermehrt gemeldeter Fälle von Haut-Leishmaniose in der Region Wadi Hadramaut und von Denguefieber in der Region von Hodeida und Mukalla gelten folgende aktuelle Empfehlungen: Aktiver Mückenschutz durch den Gebrauch von Repellents (Insekten-/Mückensprays) und Verwendung von Moskitonetzen. Eine Einschränkung von Reisen in die betroffenen Regionen ist nicht erforderlich.
Vor einigen Jahren ist es im nördlichen Teil des Gouvernorats Hodeidah sowie zum Teil in angrenzenden Provinzen bei Menschen und Nutztieren zu einem örtlich begrenzten Ausbruch von Rifttalfieber gekommen. Mittlerweile hat sich die Lage spürbar entspannt. Der Ausbruch der Epidemie ist unter Kontrolle. Die Krankheit kann durch Moskitos oder durch direkten Kontakt mit Fleisch und Blut von infizierten Schlachttieren auf Menschen übertragen werden. Reisende sollten in dem Epidemiegebiet den Kontakt zu Tieren meiden, keine Viehmärkte, Fleischmärkte oder Schlachthöfe besuchen und sich auch tagsüber mit Repellentien und langärmeliger Kleidung gegen Mückenstiche schützen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria in den tiefer gelegenen Landesteilen. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Obst und Garten- bzw. Feldfrüchte, die Insektiziden ausgesetzt waren, sollten nur gut geputzt bzw. geschält genossen werden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können im Einzelfall sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
• Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
• Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
• Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
• Güter, die in Israel produziert wurden
• Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
• Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
• Gebrauchte persönliche Gegenstände
• Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
• persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
• Goldschmuck bis zu 350 Gramm
• Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Jemen 15.12.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Jemen:
Stand 15.12.2008 (Unverändert gültig seit: 15.12.2008)

Aktuelle Hinweise
• Das Auswärtige Amt geht Hinweisen nach, wonach am 14.12.2008 drei deutsche Staatsangehörige in der Nähe von Sana´a verschleppt worden sind. Alle Deutschen in Jemen werden zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.

• Derzeit besteht ein erhöhtes Anschlagsrisiko in der Nah- und Mittelostregion. Am 17. September 2008 wurde ein schwerer Terroranschlag auf die Botschaft der USA in Sana´a/Jemen verübt. Die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
• Aufgrund der kürzlichen Flutkatastrophe im Süden und Südosten des Landes ist derzeit mit Behinderungen oder Einschränkungen bei Reisen in den Regionen Hadramaut und Al Mahra zu rechnen.
• Die von Somalia ausgehende Gefahr von Piratenüberfällen erstreckt sich auch auf die Gewässer vor der Küste Jemens. Schiffsreisende werden um besondere Aufmerksamkeit gebeten. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”. Stets aktuelle Informationen gewährt das IMB Piracy Reporting Centre auf der Website www.icc-ccs.org

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät bei Reisen nach Jemen wegen bestehender Terrorgefahr und Risiko von Entführungen allgemein zu besonderer Vorsicht. Von Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (inkl. angrenzender Bezirke) wird aufgrund der besonders angespannten Sicherheitslage dringend abgeraten.

Reisen im Land
Der Jemen ist ein faszinierendes und vielfältiges Land, das sich im Angebot deutscher Reiseveranstalter befindet. Grundsätzlich wird dringend empfohlen, Reisen im Jemen immer durch eine Reiseagentur organisieren zu lassen oder in Kooperation mit zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern, die die Reiseroute mit Sicherheitskräften abstimmen, zu unternehmen. Von Einzelreisen durch das Land wird nachdrücklich abgeraten.
Reisenden wird aufgrund der komplexen Sicherheitslage im Land besonders sicherheitsbewusstes Verhalten und das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden. Sperrungen der Regierung für bestimmte Routen oder Gebiete sind unbedingt zu beachten.
Terrorismus
Im Jemen kommt es – wie zuletzt am 17.09.2008 in Sanaa – immer wieder zu terroristischen Anschlägen. Westliche Ausländer und Interessen sind besonders gefährdet.
Wiederholt drohte ein jemenitischer Ableger des Terrornetzwerkes Al-Qaida im Internet mit Anschlägen auf nicht-islamische Ausländer im Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel und rief zur Entführung von Touristen auf. Am 17.09.2008 war die US-Botschaft in Sanaa Ziel eines Anschlages; 17 Menschen, zumeist jemenitische Sicherheitskräfte sowie sieben Angreifer, kamen dabei ums Leben, weitere wurden verletzt. Bereits am 18.03.2008 war die US-Botschaft von Terroristen angegriffen worden. Am 06.04.2008 wurde ein in einem Vorort von Sanaa gelegener Wohnkomplex, in dem u.a. auch amerikanische Staatsbürger und Bedienstete der US-Botschaft untergebracht waren, mit Mörsergranaten angegriffen - es entstand Sachschaden. Ein weiterer Anschlag mit Mörsergranaten ereignete sich am 30.04.2008 in der Nähe des Finanzministeriums und des Hauptzollamts in Sanaa. Am 18.01.2008 war es in Wadi Do'an (Gouvernorat Hadramaut) und zuvor am 02.07.2007 in Marib zu terroristischen Überfällen auf Touristengruppen mit Todesopfern gekommen.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa’ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen. Die Sicherheitslage in diesen Gebieten ist daher angespannt, weshalb von Reisen in die Region dringend abgeraten wird.
Entführungen
Entführungen ausländischer Staatsangehöriger, die bislang keinerlei terroristischen Hintergrund hatten, haben in den vergangenen Jahren den Tourismus im Jemen ebenfalls stark beeinträchtigt. Ausländische Touristen wurden von Stämmen festgehalten, die damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen versuchten. Entführungen können grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, stattfinden. Ein Ableger von Al-Qaida hat im Juli 2008 zu Entführungen aufgerufen (s.o.).
Die jemenitische Regierung bemüht sich nach Kräften, die Bevölkerung wie auch Touristen und im Lande lebende Ausländer vor Gewaltakten zu schützen.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet.

Allgemeine Reiseinformationen
Lage/ Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Der Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr - mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen - besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheitslage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da der Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen grösseren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in grösseren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in den Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland in den Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Seit Oktober 2004 können einzeln reisende deutsche Staatsangehörige wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Auch wenn diese Regelung 2006 relativ stabil war, besteht immer die Möglichkeit, dass sie – wie in der Vergangenheit - sehr kurzfristig wieder aufgehoben wird. Es sollte daher davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem Aufenthalt im Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Der deutsche Kinderreisepass, der mit einem Lichtbild versehene Kinderausweis oder auch der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Das Einreisedokument sollte noch mindestens 6 Monate über den beantragten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Erstmalig sind jetzt wieder Polio-Erkrankungen (Kinderlähmung) im Land aufgetreten. Insbesondere sollte daher auf ein vorhandenen Polio-Impfschutz geachtet werden. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
Infektionskrankheiten
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Über die HIV-Infektionsrate im Jemen gibt es keine verlässlichen Angaben. Die bekannten Ansteckungsrisiken sollte man auch hier meiden.
Aufgrund vermehrt gemeldeter Fälle von Haut-Leishmaniose in der Region Wadi Hadramaut und von Denguefieber in der Region von Hodeida und Mukalla gelten folgende aktuelle Empfehlungen: Aktiver Mückenschutz durch den Gebrauch von Repellents (Insekten-/Mückensprays) und Verwendung von Moskitonetzen. Eine Einschränkung von Reisen in die betroffenen Regionen ist nicht erforderlich.
Vor einigen Jahren ist es im nördlichen Teil des Gouvernorats Hodeidah sowie zum Teil in angrenzenden Provinzen bei Menschen und Nutztieren zu einem örtlich begrenzten Ausbruch von Rifttalfieber gekommen. Mittlerweile hat sich die Lage spürbar entspannt. Der Ausbruch der Epidemie ist unter Kontrolle. Die Krankheit kann durch Moskitos oder durch direkten Kontakt mit Fleisch und Blut von infizierten Schlachttieren auf Menschen übertragen werden. Reisende sollten in dem Epidemiegebiet den Kontakt zu Tieren meiden, keine Viehmärkte, Fleischmärkte oder Schlachthöfe besuchen und sich auch tagsüber mit Repellentien und langärmeliger Kleidung gegen Mückenstiche schützen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria in den tiefer gelegenen Landesteilen. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Obst und Garten- bzw. Feldfrüchte, die Insektiziden ausgesetzt waren, sollten nur gut geputzt bzw. geschält genossen werden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können im Einzelfall sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
• Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
• Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
• Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
• Güter, die in Israel produziert wurden
• Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
• Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
• Gebrauchte persönliche Gegenstände
• Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
• persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
• Goldschmuck bis zu 350 Gramm
• Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Jemen 20.01.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Jemen:
Stand 20.01.2009 (Unverändert gültig seit: 20.01.2009)

Aktuelle Hinweise
• Derzeit besteht ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge in der gesamten Nah- und Mittelostregion. Die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
• Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Balhaf (Provinz Shabwah). Alle Deutschen in Jemen und Reisende nach Jemen werden zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.
• Die von Somalia ausgehende Gefahr von Piratenüberfällen erstreckt sich auch auf die Gewässer vor der Küste Jemens. Schiffsreisende werden um besondere Aufmerksamkeit gebeten. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”. Aktuelle Informationen gewährt das IMB Piracy Reporting Centre auf der Website
www.icc-ccs.org

Landesspezifische Sicherheitshinweise
In Jemen besteht ein erhebliches Risiko terroristischer Anschläge und ständig ein hohes Entführungsrisiko. Das Auswärtige Amt rät bei allen Reisen nach Jemen zu besonderer Vorsicht. Von Einzelreisen durch das Land wird dringend abgeraten. Von Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke) wird aufgrund der besonders angespannten Sicherheitslage dringend abgeraten.

Reisen im Land
Grundsätzlich wird dringend empfohlen, Reisen in Jemen immer durch eine Reiseagentur organisieren zu lassen oder in Kooperation mit zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern, die die Reiseroute mit Sicherheitskräften abstimmen, zu unternehmen.
Reisenden wird aufgrund der komplexen Sicherheitslage im Land besonders sicherheitsbewusstes Verhalten und das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden. Sperrungen der Regierung für bestimmte Routen oder Gebiete sind unbedingt zu beachten.
Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen. Westliche Ausländer und Interessen sind besonders gefährdet.
Wiederholt drohte ein jemenitischer Ableger des Terrornetzwerkes Al-Qaida im Internet mit Anschlägen auf nicht-islamische Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel und rief zur Entführung von Touristen auf.
Am 17.09.2008 war die US-Botschaft in Sanaa Ziel eines Anschlages; 17 Menschen, zumeist jemenitische Sicherheitskräfte sowie sieben Angreifer, kamen dabei ums Leben, weitere wurden verletzt. Bereits am 18.03.2008 war die US-Botschaft von Terroristen angegriffen worden. Am 06.04.2008 wurde ein in einem Vorort von Sanaa gelegener Wohnkomplex, in dem u.a. auch amerikanische Staatsbürger und Bedienstete der US-Botschaft untergebracht waren, mit Mörsergranaten angegriffen; es entstand Sachschaden. Ein weiterer Anschlag mit Mörsergranaten ereignete sich am 30.04.2008 in der Nähe des Finanzministeriums und des Hauptzollamts in Sanaa. Am 18.01.2008 war es in Wadi Do'an (Gouvernorat Hadramaut) und zuvor am 02.07.2007 in Marib zu terroristischen Überfällen auf Touristengruppen mit Todesopfern gekommen.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa’ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen. Die Sicherheitslage in diesen Gebieten ist daher angespannt, weshalb von Reisen in die Region dringend abgeraten wird.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Ein Ableger von Al-Qaida hat im Juli 2008 zu Entführungen aufgerufen. Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern aber keinen terroristischen Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Die jemenitische Regierung bemüht sich nach Kräften, die Bevölkerung wie auch Touristen und im Lande lebende Ausländer vor Gewaltakten zu schützen.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet.

Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr – mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen – besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheitslage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Seit Oktober 2004 können einzeln reisende deutsche Staatsangehörige wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Auch wenn diese Regelung 2006 relativ stabil war, besteht immer die Möglichkeit, dass sie – wie in der Vergangenheit - sehr kurzfristig wieder aufgehoben wird. Es sollte daher davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Der deutsche Kinderreisepass, der mit einem Lichtbild versehene Kinderausweis oder auch der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Das Einreisedokument sollte noch mindestens 6 Monate über den beantragten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Erstmalig sind jetzt wieder Polio-Erkrankungen (Kinderlähmung) im Land aufgetreten. Insbesondere sollte daher auf ein vorhandenen Polio-Impfschutz geachtet werden. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
Infektionskrankheiten
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Über die HIV-Infektionsrate in Jemen gibt es keine verlässlichen Angaben. Die bekannten Ansteckungsrisiken sollte man auch hier meiden.
Aufgrund vermehrt gemeldeter Fälle von Haut-Leishmaniose in der Region Wadi Hadramaut und von Denguefieber in der Region von Hodeida und Mukalla gelten folgende aktuelle Empfehlungen: Aktiver Mückenschutz durch den Gebrauch von Repellents (Insekten-/Mückensprays) und Verwendung von Moskitonetzen. Eine Einschränkung von Reisen in die betroffenen Regionen ist nicht erforderlich.
Vor einigen Jahren ist es im nördlichen Teil des Gouvernorats Hodeidah sowie zum Teil in angrenzenden Provinzen bei Menschen und Nutztieren zu einem örtlich begrenzten Ausbruch von Rifttalfieber gekommen. Mittlerweile hat sich die Lage spürbar entspannt. Der Ausbruch der Epidemie ist unter Kontrolle. Die Krankheit kann durch Moskitos oder durch direkten Kontakt mit Fleisch und Blut von infizierten Schlachttieren auf Menschen übertragen werden. Reisende sollten in dem Epidemiegebiet den Kontakt zu Tieren meiden, keine Viehmärkte, Fleischmärkte oder Schlachthöfe besuchen und sich auch tagsüber mit Repellentien und langärmeliger Kleidung gegen Mückenstiche schützen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria in den tiefer gelegenen Landesteilen. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Obst und Garten- bzw. Feldfrüchte, die Insektiziden ausgesetzt waren, sollten nur gut geputzt bzw. geschält genossen werden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können im Einzelfall sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
• Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
• Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
• Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
• Güter, die in Israel produziert wurden
• Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
• Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
• Gebrauchte persönliche Gegenstände
• Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
• persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
• Goldschmuck bis zu 350 Gramm
• Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Jemen 16.03.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Jemen:
Stand 16.03.2009 (Unverändert gültig seit: 16.03.2009)

Aktuelle Hinweise
Am 15. März 2009 wurde eine südkoreanische Reisegruppe in Shibam (Region Hadramaut) attackiert, wobei mehrere Menschen ums Leben kamen.

• Derzeit besteht ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge in der gesamten Nah- und Mittelostregion. Die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
• Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah). Alle Deutschen in Jemen und Reisende nach Jemen werden zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.
• Die von Somalia ausgehende Gefahr von Piratenüberfällen erstreckt sich auch auf die Gewässer vor der Küste Jemens. Schiffsreisende werden um besondere Aufmerksamkeit gebeten. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”. Aktuelle Informationen gewährt das IMB Piracy Reporting Centre auf der Website
www.icc-ccs.org

Landesspezifische Sicherheitshinweise
In Jemen besteht ein erhebliches Risiko terroristischer Anschläge und ein ständig hohes Entführungsrisiko; in einzelnen Landesteilen kommt es immer wieder zu aufflammenden Stammeskonflikten. Das Auswärtige Amt rät bei allen Reisen nach Jemen zu besonderer Vorsicht. Von Einzelreisen über Land und von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in die Regionen Marib, Hadramaut und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke) und die Regionen Abyan, Al-Jawf und Shabwa wird dringend abgeraten.

Reisen im Land
Grundsätzlich wird dringend empfohlen, Reisen in Jemen immer durch eine Reiseagentur organisieren zu lassen oder in Kooperation mit zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern, die die Reiseroute mit Sicherheitskräften abstimmen, zu unternehmen.
Reisenden wird aufgrund der komplexen Sicherheitslage im Land besonders sicherheitsbewusstes Verhalten und das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden. Sperrungen der Regierung für bestimmte Routen oder Gebiete sind unbedingt zu beachten.
Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen. Westliche Ausländer und Interessen sind besonders gefährdet.
Wiederholt drohte ein jemenitischer Ableger des Terrornetzwerkes Al-Qaida im Internet mit Anschlägen auf nicht-islamische Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel und rief zur Entführung von Touristen auf.
Am 17.09.2008 war die US-Botschaft in Sanaa Ziel eines Anschlages; 17 Menschen, zumeist jemenitische Sicherheitskräfte sowie sieben Angreifer, kamen dabei ums Leben, weitere wurden verletzt. Bereits am 18.03.2008 war die US-Botschaft von Terroristen angegriffen worden. Am 06.04.2008 wurde ein in einem Vorort von Sanaa gelegener Wohnkomplex, in dem u.a. auch amerikanische Staatsbürger und Bedienstete der US-Botschaft untergebracht waren, mit Mörsergranaten angegriffen; es entstand Sachschaden. Ein weiterer Anschlag mit Mörsergranaten ereignete sich am 30.04.2008 in der Nähe des Finanzministeriums und des Hauptzollamts in Sanaa. Am 18.01.2008 war es in Wadi Do'an (Gouvernorat Hadramaut) und zuvor am 02.07.2007 in Marib zu terroristischen Überfällen auf Touristengruppen mit Todesopfern gekommen.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa’ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen. Die Sicherheitslage in diesen Gebieten ist daher angespannt, weshalb von Reisen in die Region dringend abgeraten wird.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Ein Ableger von Al-Qaida hat im Juli 2008 zu Entführungen aufgerufen. Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern aber keinen terroristischen Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Die jemenitische Regierung bemüht sich nach Kräften, die Bevölkerung wie auch Touristen und im Lande lebende Ausländer vor Gewaltakten zu schützen.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet.

Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr – mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen – besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheitslage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Seit Oktober 2004 können einzeln reisende deutsche Staatsangehörige wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Auch wenn diese Regelung 2006 relativ stabil war, besteht immer die Möglichkeit, dass sie – wie in der Vergangenheit - sehr kurzfristig wieder aufgehoben wird. Es sollte daher davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Der deutsche Kinderreisepass, der mit einem Lichtbild versehene Kinderausweis oder auch der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Das Einreisedokument sollte noch mindestens 6 Monate über den beantragten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
• Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
• Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
• Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
• Güter, die in Israel produziert wurden
• Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
• Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
• Gebrauchte persönliche Gegenstände
• Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
• persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
• Goldschmuck bis zu 350 Gramm
• Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Erstmalig sind jetzt wieder Polio-Erkrankungen (Kinderlähmung) im Land aufgetreten. Insbesondere sollte daher auf ein vorhandenen Polio-Impfschutz geachtet werden. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
Infektionskrankheiten
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Über die HIV-Infektionsrate in Jemen gibt es keine verlässlichen Angaben. Die bekannten Ansteckungsrisiken sollte man auch hier meiden.
Aufgrund vermehrt gemeldeter Fälle von Haut-Leishmaniose in der Region Wadi Hadramaut und von Denguefieber in der Region von Hodeida und Mukalla gelten folgende aktuelle Empfehlungen: Aktiver Mückenschutz durch den Gebrauch von Repellents (Insekten-/Mückensprays) und Verwendung von Moskitonetzen. Eine Einschränkung von Reisen in die betroffenen Regionen ist nicht erforderlich.
Vor einigen Jahren ist es im nördlichen Teil des Gouvernorats Hodeidah sowie zum Teil in angrenzenden Provinzen bei Menschen und Nutztieren zu einem örtlich begrenzten Ausbruch von Rifttalfieber gekommen. Mittlerweile hat sich die Lage spürbar entspannt. Der Ausbruch der Epidemie ist unter Kontrolle. Die Krankheit kann durch Moskitos oder durch direkten Kontakt mit Fleisch und Blut von infizierten Schlachttieren auf Menschen übertragen werden. Reisende sollten in dem Epidemiegebiet den Kontakt zu Tieren meiden, keine Viehmärkte, Fleischmärkte oder Schlachthöfe besuchen und sich auch tagsüber mit Repellentien und langärmeliger Kleidung gegen Mückenstiche schützen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria in den tiefer gelegenen Landesteilen. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Obst und Garten- bzw. Feldfrüchte, die Insektiziden ausgesetzt waren, sollten nur gut geputzt bzw. geschält genossen werden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können im Einzelfall sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtige Amt
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Teilreisewarnung Jemen 25.03.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Jemen:
Stand 25.03.2009 (Unverändert gültig seit: 25.03.2009)

Aktuelle Hinweise/ Teilreisewarnung
• In Jemen besteht ein erhebliches Risiko terroristischer Anschläge durch das Terrornetzwerk Al-Qaida. Zudem gibt es ein ständig hohes Entführungsrisiko; in einzelnen Landesteilen kommt es immer wieder zu aufflammenden Stammeskonflikten. Das Auswärtige Amt rät daher bei allen Reisen nach Jemen zu besonderer Vorsicht. Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird gewarnt.

• Derzeit besteht ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge in der gesamten Nah- und Mittelostregion. Die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
• Am 15. März 2009 wurden bei einem Selbstmordanschlag, der auf das Terrornetzwerk Al-Qaida zurückgeht, bei Shibam (Provinz Hadramaut) vier Touristen aus Südkorea und ein jemenitischer Reisebegleiter getötet. Bei einem weiteren Selbstmordanschlag in der Nähe des Flughafens der Hauptstadt Sanaa am 18. März 2009 wurde der Attentäter getötet.
• Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah). Alle Deutschen in Jemen und Reisende nach Jemen werden zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.
• Die von Somalia ausgehende Gefahr von Piratenüberfällen erstreckt sich auch auf die Gewässer vor der Küste Jemens. Schiffsreisende werden um besondere Aufmerksamkeit gebeten. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”. Aktuelle Informationen gewährt das IMB Piracy Reporting Centre auf der Website www.icc-ccs.org

Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
In Jemen besteht ein erhebliches Risiko terroristischer Anschläge durch das Terrornetzwerk Al-Qaida. Zudem gibt es ein ständig hohes Entführungsrisiko; in einzelnen Landesteilen kommt es immer wieder zu aufflammenden Stammeskonflikten.
Das Auswärtige Amt rät daher bei allen Reisen nach Jemen zu besonderer Vorsicht. Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird gewarnt.

Reisen im Land
Es wird dringend empfohlen, Reisen nach und in Jemen immer durch eine Reiseagentur organisieren zu lassen oder in Kooperation mit zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen, die die Reiseroute mit Sicherheitskräften abstimmen.
Reisenden wird aufgrund der komplexen Sicherheitslage im Land besonders sicherheitsbewusstes Verhalten und das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden. Sperrungen der Regierung für bestimmte Routen oder Gebiete sind unbedingt zu beachten.
Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Am 17.09.2008 war die US-Botschaft in Sanaa Ziel eines Anschlages; 17 Menschen, zumeist jemenitische Sicherheitskräfte sowie sieben Angreifer, kamen dabei ums Leben, weitere wurden verletzt. Bereits am 18.03.2008 war die US-Botschaft von Terroristen angegriffen worden. Am 06.04.2008 wurde ein in einem Vorort von Sanaa gelegener Wohnkomplex, in dem u.a. auch amerikanische Staatsbürger und Bedienstete der US-Botschaft untergebracht waren, mit Mörsergranaten angegriffen; es entstand Sachschaden. Ein weiterer Anschlag mit Mörsergranaten ereignete sich am 30.04.2008 in der Nähe des Finanzministeriums und des Hauptzollamts in Sanaa. Am 18.01.2008 war es in Wadi Do'an (Gouvernorat Hadramaut) und zuvor am 02.07.2007 in Marib zu terroristischen Überfällen auf Touristengruppen mit Todesopfern gekommen. Zuletzt wurden am 15. März 2009 bei einem Selbstmordanschlag bei Shibam (Provinz Hadramaut) vier Touristen aus Südkorea und ein jemenitischer Reisebegleiter getötet.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa’ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen. Bitte beachten Sie die Reisewarnung für die Region Sa’ada. Aufgrund der Sicherheitslage wird von Reisen in das Gouvernorat Amran abgeraten.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern zwar keinen terroristischen Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen. Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat aber wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor.
Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”.

Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr – mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen – besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheitslage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Seit Oktober 2004 können einzeln reisende deutsche Staatsangehörige wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Auch wenn diese Regelung 2006 relativ stabil war, besteht immer die Möglichkeit, dass sie – wie in der Vergangenheit - sehr kurzfristig wieder aufgehoben wird. Es sollte daher davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Der deutsche Kinderreisepass, der mit einem Lichtbild versehene Kinderausweis oder auch der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Das Einreisedokument sollte noch mindestens 6 Monate über den beantragten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
• Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
• Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
• Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
• Güter, die in Israel produziert wurden
• Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
• Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
• Gebrauchte persönliche Gegenstände
• Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
• persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
• Goldschmuck bis zu 350 Gramm
• Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Erstmalig sind jetzt wieder Polio-Erkrankungen (Kinderlähmung) im Land aufgetreten. Insbesondere sollte daher auf ein vorhandenen Polio-Impfschutz geachtet werden. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
Infektionskrankheiten
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Über die HIV-Infektionsrate in Jemen gibt es keine verlässlichen Angaben. Die bekannten Ansteckungsrisiken sollte man auch hier meiden.
Aufgrund vermehrt gemeldeter Fälle von Haut-Leishmaniose in der Region Wadi Hadramaut und von Denguefieber in der Region von Hodeida und Mukalla gelten folgende aktuelle Empfehlungen: Aktiver Mückenschutz durch den Gebrauch von Repellents (Insekten-/Mückensprays) und Verwendung von Moskitonetzen. Eine Einschränkung von Reisen in die betroffenen Regionen ist nicht erforderlich.
Vor einigen Jahren ist es im nördlichen Teil des Gouvernorats Hodeidah sowie zum Teil in angrenzenden Provinzen bei Menschen und Nutztieren zu einem örtlich begrenzten Ausbruch von Rifttalfieber gekommen. Mittlerweile hat sich die Lage spürbar entspannt. Der Ausbruch der Epidemie ist unter Kontrolle. Die Krankheit kann durch Moskitos oder durch direkten Kontakt mit Fleisch und Blut von infizierten Schlachttieren auf Menschen übertragen werden. Reisende sollten in dem Epidemiegebiet den Kontakt zu Tieren meiden, keine Viehmärkte, Fleischmärkte oder Schlachthöfe besuchen und sich auch tagsüber mit Repellentien und langärmeliger Kleidung gegen Mückenstiche schützen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria in den tiefer gelegenen Landesteilen. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Obst und Garten- bzw. Feldfrüchte, die Insektiziden ausgesetzt waren, sollten nur gut geputzt bzw. geschält genossen werden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können im Einzelfall sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Teilreisewarnung Jemen 15.06.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Jemen:
Stand 15.06.2009 (Unverändert gültig seit: 15.06.2009)

Aktuelle Hinweise/ Teilreisewarnung
• In Jemen besteht ein erhebliches Risiko terroristischer Anschläge durch das Terrornetzwerk Al-Qaida. Zudem gibt es ein ständig hohes Entführungsrisiko; in einzelnen Landesteilen kommt es immer wieder zu aufflammenden Stammeskonflikten. Das Auswärtige Amt rät daher bei allen Reisen nach Jemen zu besonderer Vorsicht. Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird gewarnt.

• Seit dem 12. Juni 2009 werden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, vermisst, die sich in der Region Sa’ada aufgehalten hatten. Das Auswärtige Amt geht entsprechenden Hinweisen nach.
• Derzeit besteht ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge in der gesamten Nah- und Mittelostregion. Die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
• Am 15. März 2009 wurden bei einem Selbstmordanschlag, der auf das Terrornetzwerk Al-Qaida zurückgeht, bei Shibam (Provinz Hadramaut) vier Touristen aus Südkorea und ein jemenitischer Reisebegleiter getötet. Bei einem weiteren Selbstmordanschlag in der Nähe des Flughafens der Hauptstadt Sanaa am 18. März 2009 wurde der Attentäter getötet.
• Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah). Alle Deutschen in Jemen und Reisende nach Jemen werden zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.
• Die von Somalia ausgehende Gefahr von Piratenüberfällen erstreckt sich auch auf die Gewässer vor der Küste Jemens. Schiffsreisende werden um besondere Aufmerksamkeit gebeten. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”. Aktuelle Informationen gewährt das IMB Piracy Reporting Centre auf der Website www.icc-ccs.org

Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
In Jemen besteht ein erhebliches Risiko terroristischer Anschläge durch das Terrornetzwerk Al-Qaida. Zudem gibt es ein ständig hohes Entführungsrisiko; in einzelnen Landesteilen kommt es immer wieder zu aufflammenden Stammeskonflikten.
Das Auswärtige Amt rät daher bei allen Reisen nach Jemen zu besonderer Vorsicht. Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird gewarnt.

Reisen im Land
Es wird dringend empfohlen, Reisen nach und in Jemen immer durch eine Reiseagentur organisieren zu lassen oder in Kooperation mit zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen, die die Reiseroute mit Sicherheitskräften abstimmen.
Reisenden wird aufgrund der komplexen Sicherheitslage im Land besonders sicherheitsbewusstes Verhalten und das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden. Sperrungen der Regierung für bestimmte Routen oder Gebiete sind unbedingt zu beachten.
Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Am 17.09.2008 war die US-Botschaft in Sanaa Ziel eines Anschlages; 17 Menschen, zumeist jemenitische Sicherheitskräfte sowie sieben Angreifer, kamen dabei ums Leben, weitere wurden verletzt. Bereits am 18.03.2008 war die US-Botschaft von Terroristen angegriffen worden. Am 06.04.2008 wurde ein in einem Vorort von Sanaa gelegener Wohnkomplex, in dem u.a. auch amerikanische Staatsbürger und Bedienstete der US-Botschaft untergebracht waren, mit Mörsergranaten angegriffen; es entstand Sachschaden. Ein weiterer Anschlag mit Mörsergranaten ereignete sich am 30.04.2008 in der Nähe des Finanzministeriums und des Hauptzollamts in Sanaa. Am 18.01.2008 war es in Wadi Do'an (Gouvernorat Hadramaut) und zuvor am 02.07.2007 in Marib zu terroristischen Überfällen auf Touristengruppen mit Todesopfern gekommen. Zuletzt wurden am 15. März 2009 bei einem Selbstmordanschlag bei Shibam (Provinz Hadramaut) vier Touristen aus Südkorea und ein jemenitischer Reisebegleiter getötet.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa’ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen. Bitte beachten Sie die Reisewarnung für die Region Sa’ada. Aufgrund der Sicherheitslage wird von Reisen in das Gouvernorat Amran abgeraten.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern zwar keinen terroristischen Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen. Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat aber wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor.
Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”.

Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr – mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen – besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheitslage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Seit Oktober 2004 können einzeln reisende deutsche Staatsangehörige wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Auch wenn diese Regelung 2006 relativ stabil war, besteht immer die Möglichkeit, dass sie – wie in der Vergangenheit - sehr kurzfristig wieder aufgehoben wird. Es sollte daher davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Der deutsche Kinderreisepass, der mit einem Lichtbild versehene Kinderausweis oder auch der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Das Einreisedokument sollte noch mindestens 6 Monate über den beantragten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
• Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
• Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
• Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
• Güter, die in Israel produziert wurden
• Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
• Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
• Gebrauchte persönliche Gegenstände
• Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
• persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
• Goldschmuck bis zu 350 Gramm
• Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Erstmalig sind jetzt wieder Polio-Erkrankungen (Kinderlähmung) im Land aufgetreten. Insbesondere sollte daher auf ein vorhandenen Polio-Impfschutz geachtet werden. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
Infektionskrankheiten
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Über die HIV-Infektionsrate in Jemen gibt es keine verlässlichen Angaben. Die bekannten Ansteckungsrisiken sollte man auch hier meiden.
Aufgrund vermehrt gemeldeter Fälle von Haut-Leishmaniose in der Region Wadi Hadramaut und von Denguefieber in der Region von Hodeida und Mukalla gelten folgende aktuelle Empfehlungen: Aktiver Mückenschutz durch den Gebrauch von Repellents (Insekten-/Mückensprays) und Verwendung von Moskitonetzen. Eine Einschränkung von Reisen in die betroffenen Regionen ist nicht erforderlich.
Vor einigen Jahren ist es im nördlichen Teil des Gouvernorats Hodeidah sowie zum Teil in angrenzenden Provinzen bei Menschen und Nutztieren zu einem örtlich begrenzten Ausbruch von Rifttalfieber gekommen. Mittlerweile hat sich die Lage spürbar entspannt. Der Ausbruch der Epidemie ist unter Kontrolle. Die Krankheit kann durch Moskitos oder durch direkten Kontakt mit Fleisch und Blut von infizierten Schlachttieren auf Menschen übertragen werden. Reisende sollten in dem Epidemiegebiet den Kontakt zu Tieren meiden, keine Viehmärkte, Fleischmärkte oder Schlachthöfe besuchen und sich auch tagsüber mit Repellentien und langärmeliger Kleidung gegen Mückenstiche schützen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria in den tiefer gelegenen Landesteilen. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Obst und Garten- bzw. Feldfrüchte, die Insektiziden ausgesetzt waren, sollten nur gut geputzt bzw. geschält genossen werden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können im Einzelfall sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
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Teilreisewarnung Jemen 17.06.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Jemen:
Stand 17.06.2009 (Unverändert gültig seit: 17.06.2009)

Aktuelle Hinweise/ Teilreisewarnung
• Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos sowie der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte wird derzeit von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Jemen abgeraten.
• Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.

• Derzeit besteht ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge in der gesamten Nah- und Mittelostregion. Die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
• Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Es muss davon ausgegangen werden, dass drei Frauen aus dieser Gruppe brutal ermordet wurden. Über das Schicksal der übrigen Gruppenmitglieder und die Täter ist derzeit nichts bekannt.
• Am 15. März 2009 wurden bei einem Selbstmordanschlag, der auf das Terrornetzwerk Al-Qaida zurückgeht, bei Shibam (Provinz Hadramaut) vier Touristen aus Südkorea und ein jemenitischer Reisebegleiter getötet. Bei einem weiteren Selbstmordanschlag in der Nähe des Flughafens der Hauptstadt Sanaa am 18. März 2009 wurde der Attentäter getötet.
• Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah).
• Alle Deutschen in Jemen und Reisende nach Jemen werden zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.
• Die von Somalia ausgehende Gefahr von Piratenüberfällen erstreckt sich auch auf die Gewässer vor der Küste Jemens. Schiffsreisende werden um besondere Aufmerksamkeit gebeten. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”. Aktuelle Informationen gewährt das IMB Piracy Reporting Centre auf der Website www.icc-ccs.org

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos sowie der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte wird derzeit von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Jemen abgeraten.
Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.

Reisen im Land
Es wird dringend empfohlen, unabdingbare Reisen nach und in Jemen nur in Kooperation mit und unter Schutz von zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen, die die Reiseroute mit Sicherheitskräften abstimmen.
Reisenden wird aufgrund der komplexen Sicherheitslage im Land besonders sicherheitsbewusstes Verhalten und das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden. Sperrungen der Regierung für bestimmte Routen oder Gebiete sind unbedingt zu beachten.
Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Zuletzt wurden am 12. Juni 2009 mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Es ist davon auszugehen, dass drei Frauen aus dieser Gruppe brutal ermordet wurden. Über das Schicksal der übrigen Gruppenmitglieder und die Täter ist derzeit nichts bekannt.
Am 15. März 2009 wurden bei einem Selbstmordanschlag bei Shibam (Provinz Hadramaut) vier Touristen aus Südkorea und ein jemenitischer Reisebegleiter getötet.
Am 17.09.2008 war die US-Botschaft in Sanaa Ziel eines Anschlages. 17 Menschen, zumeist jemenitische Sicherheitskräfte sowie sieben Angreifer, kamen dabei ums Leben, weitere wurden verletzt. Bereits am 18.03.2008 war die US-Botschaft von Terroristen angegriffen worden.
Am 06.04.2008 wurde ein in einem Vorort von Sanaa gelegener Wohnkomplex, in dem u.a. auch amerikanische Staatsbürger und Bedienstete der US-Botschaft untergebracht waren, mit Mörsergranaten angegriffen; es entstand Sachschaden.
Ein weiterer Anschlag mit Mörsergranaten ereignete sich am 30.04.2008 in der Nähe des Finanzministeriums und des Hauptzollamts in Sanaa.
Am 18.01.2008 war es in Wadi Do'an (Gouvernorat Hadramaut) und zuvor am 02.07.2007 in Marib zu terroristischen Überfällen auf Touristengruppen mit Todesopfern gekommen.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa’ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen. Bitte beachten Sie die Reisewarnung für die Regionen Sa’ada, Marib, Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern keinen terroristischen Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen. Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat aber wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”

Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr – mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen – besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheitslage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Seit Oktober 2004 können einzeln reisende deutsche Staatsangehörige wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Auch wenn diese Regelung 2006 relativ stabil war, besteht immer die Möglichkeit, dass sie – wie in der Vergangenheit - sehr kurzfristig wieder aufgehoben wird. Es sollte daher davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Der deutsche Kinderreisepass, der mit einem Lichtbild versehene Kinderausweis oder auch der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Das Einreisedokument sollte noch mindestens 6 Monate über den beantragten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
• Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
• Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
• Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
• Güter, die in Israel produziert wurden
• Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
• Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
• Gebrauchte persönliche Gegenstände
• Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
• persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
• Goldschmuck bis zu 350 Gramm
• Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Erstmalig sind jetzt wieder Polio-Erkrankungen (Kinderlähmung) im Land aufgetreten. Insbesondere sollte daher auf ein vorhandenen Polio-Impfschutz geachtet werden. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
Infektionskrankheiten
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Über die HIV-Infektionsrate in Jemen gibt es keine verlässlichen Angaben. Die bekannten Ansteckungsrisiken sollte man auch hier meiden.
Aufgrund vermehrt gemeldeter Fälle von Haut-Leishmaniose in der Region Wadi Hadramaut und von Denguefieber in der Region von Hodeida und Mukalla gelten folgende aktuelle Empfehlungen: Aktiver Mückenschutz durch den Gebrauch von Repellents (Insekten-/Mückensprays) und Verwendung von Moskitonetzen. Eine Einschränkung von Reisen in die betroffenen Regionen ist nicht erforderlich.
Vor einigen Jahren ist es im nördlichen Teil des Gouvernorats Hodeidah sowie zum Teil in angrenzenden Provinzen bei Menschen und Nutztieren zu einem örtlich begrenzten Ausbruch von Rifttalfieber gekommen. Mittlerweile hat sich die Lage spürbar entspannt. Der Ausbruch der Epidemie ist unter Kontrolle. Die Krankheit kann durch Moskitos oder durch direkten Kontakt mit Fleisch und Blut von infizierten Schlachttieren auf Menschen übertragen werden. Reisende sollten in dem Epidemiegebiet den Kontakt zu Tieren meiden, keine Viehmärkte, Fleischmärkte oder Schlachthöfe besuchen und sich auch tagsüber mit Repellentien und langärmeliger Kleidung gegen Mückenstiche schützen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria in den tiefer gelegenen Landesteilen. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Obst und Garten- bzw. Feldfrüchte, die Insektiziden ausgesetzt waren, sollten nur gut geputzt bzw. geschält genossen werden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können im Einzelfall sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Teilreisewarnung Jemen 13.07.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Jemen:
Stand 13.07.2009 (Unverändert gültig seit: 13.07.2009)

Aktuelle Hinweise/ Teilreisewarnung
• Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos sowie der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte wird derzeit von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Jemen abgeraten.
• Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.

• Derzeit besteht ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge in der gesamten Nah- und Mittelostregion. Die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
• Am 12. Juni 2009 wurden mehrere Ausländer, darunter auch Deutsche, in der Region Sa’ada verschleppt. Drei Frauen dieser Gruppe sind brutal ermordet worden, weitere Gruppenmitglieder werden seither vermisst.
• Alle Deutschen in Jemen und Reisende nach Jemen werden zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen.
• Die von Somalia ausgehende Gefahr von Piratenüberfällen erstreckt sich auch auf die Gewässer vor der Küste Jemens. Schiffsreisende werden um besondere Aufmerksamkeit gebeten. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”. Aktuelle Informationen gewährt das IMB Piracy Reporting Centre auf der Website www.icc-ccs.org

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Wegen des in Jemen bestehenden erheblichen Risikos terroristischer Anschläge, des ständig hohen Entführungsrisikos sowie der in einzelnen Landesteilen immer wieder aufflammenden Stammeskonflikte wird derzeit von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Jemen abgeraten.
Vor Einzelreisen über Land und vor Reisen in die Regionen Marib und Sa’ada (einschließlich angrenzender Bezirke), Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut wird ausdrücklich gewarnt.

Reisen im Land
Es wird dringend empfohlen, unabdingbare Reisen nach und in Jemen nur in Kooperation mit und unter Schutz von zuverlässigen und erfahrenen jemenitischen Partnern zu unternehmen, die die Reiseroute mit Sicherheitskräften abstimmen.
Reisenden wird aufgrund der komplexen Sicherheitslage im Land besonders sicherheitsbewusstes Verhalten und das Treffen angemessener Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Besondere Vorsicht sollte bei Menschenansammlungen, beim Besuch staatlicher Einrichtungen und Lokalitäten mit überwiegend westlichen Besuchern (z.B. Kettenrestaurants, Hotels, westliche Markengeschäfte) geübt werden. Sperrungen der Regierung für bestimmte Routen oder Gebiete sind unbedingt zu beachten.
Terrorismus
In Jemen kommt es immer wieder zu terroristischen Anschlägen durch einen regionalen Ableger des Terrornetzwerks Al-Qaida. Wiederholt drohte das Netzwerk im Internet auch mit Entführungen nicht-islamischer Ausländer in Jemen und auf der gesamten arabischen Halbinsel. Westliche Ausländer – darunter nicht zuletzt deutsche Staatsangehörige – sind besonders gefährdet.
Am 15. März 2009 wurden bei einem Selbstmordanschlag, der auf das Terrornetzwerk Al-Qaida zurückgeht, bei Shibam (Provinz Hadramaut) vier Touristen aus Südkorea und ein jemenitischer Reisebegleiter getötet. Bei einem weiteren Selbstmordanschlag in der Nähe des Flughafens der Hauptstadt Sanaa am 18. März 2009 wurde der Attentäter getötet.
Am 17. September 2008 war die US-Botschaft in Sanaa Ziel eines Anschlages. 17 Menschen, zumeist jemenitische Sicherheitskräfte sowie sieben Angreifer, kamen dabei ums Leben, weitere wurden verletzt. Bereits am 18. März 2008 war die US-Botschaft von Terroristen angegriffen worden.
Am 6. April 2008 wurde ein in einem Vorort von Sanaa gelegener Wohnkomplex, in dem u.a. auch amerikanische Staatsbürger und Bedienstete der US-Botschaft untergebracht waren, mit Mörsergranaten angegriffen; es entstand Sachschaden.
Ein weiterer Anschlag mit Mörsergranaten ereignete sich am 30. April 2008 in der Nähe des Finanzministeriums und des Hauptzollamts in Sanaa.
Am 18. Januar 2008 war es in Wadi Do'an (Gouvernorat Hadramaut) und zuvor am 2. Juli 2007 in Marib zu terroristischen Überfällen auf Touristengruppen mit Todesopfern gekommen.
Interne Konflikte
In der gesamten Region Sa’ada und einzelnen Bezirken des angrenzenden Gouvernorats Amran können immer wieder Kampfhandlungen zwischen Aufständischen und Regierungstruppen aufflammen. Bitte beachten Sie die Reisewarnung für die Regionen Sa’ada, Marib, Abyan, Al-Jawf, Shabwa und Hadramaut.
Entführungen
Immer wieder kommt es in Jemen zu Entführungen ausländischer Staatsangehöriger; auch deutsche Staatsangehörige waren mehrfach betroffen. Bislang hatten Verschleppungen von Ausländern keinen terroristischen Hintergrund. Vielmehr versuchten lokale Stämme damit von der eigenen Regierung Gegenleistungen zu erpressen.
Im Dezember 2008 und im Januar 2009 wurden mehrere deutsche Staatsangehörige in Jemen kurzzeitig entführt. Die Entführungen ereigneten sich in der Nähe der Hauptstadt Sanaa und bei Ataq (Provinz Shabwah).
Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel hat aber wiederholt zu Entführungen aufgerufen; es liegen Hinweise auf konkrete Planungen für Entführungen westlicher Ausländer durch das Terrornetzwerk vor. Entführungen können sich grundsätzlich im ganzen Lande, auch in den Städten, ereignen.
Minengefahr
Bei Reisen in den Süden des Landes wird wegen nicht eindeutig lokalisierter Minenfelder von Fahrten abseits befestigter Straßen abgeraten, auch wenn während der letzten Jahre ein Großteil der Gebiete gesäubert werden konnte. Es verblieben Minen insbesondere entlang der Hauptstraße von Aden nach Sana’a bis Al-Anad, entlang der Küstenstraßen östlich von Aden sowie westlich von Mukalla und um die Hafenstadt Bir Ali. Neue Minenfelder soll es im Bereich der Konfliktgebiete in der Region Sa’ada geben.
Schiffsreisen/ -expeditionen
Von individuellen Schiffreisen vor und in den jemenitschen Küstengewässern wird dringend abgeraten. Aufgrund der militärischen Bedeutung der Inseln im Roten Meer sind diese zum Großteil militärisches Sperrgebiet. Wegen Fischereirechten im Roten Meer treten regelmäßig Konflikte mit Eritrea auf. Im Gebiet Bab al-Mandab und den Somalia vorgelagerten Gewässern werden zunehmend Piraterievorfälle sowie Probleme wegen des Flüchtlingsschmuggels von Somalia nach Jemen gemeldet. Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Somalia und die Gewässer um das “Horn von Afrika”

Allgemeine Reiseinformationen
Lage/Klima
Die Republik Jemen liegt im Südwesten der arabischen Halbinsel, begrenzt im Westen vom roten Meer, im Süden vom Golf von Aden, im Osten von Oman und im Norden von Saudi-Arabien. Der Küstenstreifen im Westen entlang des Roten Meeres, bestehend aus Sandwüste und Buschsteppe, ist ganzjährig durch tropisch-feuchtes Klima gekennzeichnet. Das zentrale Hochland, welches von gemäßigtem Klima und Bergmassiven bis 3.600 m Höhe geprägt ist, geht Richtung Osten in eine trockenheiße Steppen- und Wüstenregion über.
Anreise
Flugzeug: Jemen ist von Europa aus mit mehreren europäischen und nichteuropäischen Fluglinien erreichbar.
Schiff: Geregelter Passagierverkehr – mit Ausnahme von Kreuzfahrtschiffen – besteht nicht.
Landweg: Von einer Anreise auf dem Landweg über Saudi-Arabien wird abgeraten, da die Grenze derzeit für Privatpersonen faktisch geschlossen ist. Außerdem ist die Sicherheitslage in den Grenzregionen nur schwer überschaubar. Die Einreise auf dem Landweg über Oman ist problemlos möglich.
Kleidung / Freizeit
Die Reisekleidung sollte ganzjährig aus leichter Baumwollkleidung bestehen, im Winterhalbjahr ergänzt durch dicken Pullover oder Jacke, feste Schuhe und Strümpfe. Da Jemen ein streng islamisches Land ist, sollte die Kleidung nicht figurbetont sowie hochgeschlossen sein und zudem Arme und Beine bedecken. Von westlichen Besucherinnen wird nicht erwartet, dass sie ihr Haupt mit einem Kopftuch bedecken. Wegen der intensiven UV-Strahlung sollte auf Sonnenhut, Sonnenbrille und ausreichend Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor geachtet werden. Aus Respekt vor islamischen Traditionen und Sitten sollten Frauen nur in unmittelbarer Nähe von Hotels sonnenbaden und schwimmen. Um Belästigungen vermeiden zu helfen, sollte auch hier einem Badeanzug der Vorzug gegenüber einem Bikini gegeben werden.
Zahlungsmittel
Die einheimische Währung ist der jemenitische Rial. USD und EUR können in Wechselstuben, die es in allen größeren Städten gibt, problemlos getauscht werden. Zweckmäßigerweise sollten kleinere Dollarnoten (v.a. für Trinkgelder) sowie 100-Dollar-Scheine zum späteren Wechseln mitgebracht werden. Der Gebrauch von Kreditkarten beschränkt sich im Wesentlichen auf Banken, Hotels und Reiseagenturen . In Sanaa – und vereinzelt auch in größeren Städten wie Aden und Mukalla – wurden unlängst Bankautomaten einführt, die Kreditkarten (wie Mastercard, Visa, AMEX und Maestro) akzeptieren und gegen geringe Gebühr Rial oder USD ausgeben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jemen ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise bei der jemenitischen Botschaft in Berlin zu beantragen ist. Im Augenblick besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Visums zur mehrfachen Ein- und Ausreise (multiple-entry) in der jemenitischen Botschaft in Berlin und beim Generalkonsulat in Frankfurt/ Main, mit welchem für die Dauer von drei bzw. sechs Monaten die Einreise von Deutschland nach Jemen und zurück mehrfach möglich ist.
Seit Oktober 2004 können einzeln reisende deutsche Staatsangehörige wieder Visa bei der Einreise am Flughafen Sanaa und bei den Grenzübergangsstellen erhalten. Auch wenn diese Regelung 2006 relativ stabil war, besteht immer die Möglichkeit, dass sie – wie in der Vergangenheit - sehr kurzfristig wieder aufgehoben wird. Es sollte daher davon nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rückfrage bei der jemenitischen Botschaft Gebrauch gemacht werden.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Einreise ist möglich. Es sollte strikt darauf geachtet werden, rechtzeitig vor Ablauf des Visums auszureisen oder das Visum rechtzeitig zu verlängern. Neben Strafen für illegalen Aufenthalt muss nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis mit Ausweisung/Abschiebung gerechnet werden.
Bei einem Aufenthalt in Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Reisedokumente
Der deutsche Kinderreisepass, der mit einem Lichtbild versehene Kinderausweis oder auch der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Alleinreisende Minderjährige sollten unbedingt eine Vollmacht der Eltern, die nach Möglichkeit von der jemenitischen Botschaft in Berlin beglaubigt sein sollte, mit sich führen. Reist nur ein Elternteil mit einem Kind, so ist eine Vollmacht des anderen Elternteils ebenfalls zu empfehlen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten besteht eine Registrierungspflicht nach Einreise. Bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sollte eine Registrierung innerhalb der ersten Woche vorgenommen werden.
Das Einreisedokument sollte noch mindestens 6 Monate über den beantragten Aufenthalt hinaus gültig sein.
Israelische Einreisestempel können zu erheblichen Schwierigkeiten - bis hin zur Zurückweisung - führen.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
• Jede Art von Drogen, ausgenommen Qat
• Pornografische Magazine, Zeitschriften, Videos und andere pornografische Materialien (Videokassetten und DVDs werden grundsätzlich bei der Einreise beschlagnahmt und auf pornografischen Inhalt untersucht)
• Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind und Produkte daraus
• Güter, die in Israel produziert wurden
• Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper
• Alkoholische Getränke
Da jedoch der Tourismus zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden ist, toleriert die jemenitische Regierung, wenn Ausländer bis zu maximal einem Liter alkoholische Getränke mit sich führen. Während des Fastenmonats Ramadan wird das Einfuhrverbot für alkoholische Getränke allerdings durchgesetzt. Reisende sollten mit Alkoholika keinerlei öffentliches Aufsehen erregen.
Folgende Waren dürfen zollfrei eingeführt werden:
• Gebrauchte persönliche Gegenstände
• Geschenke, die den Gegenwert von 100.000 Rial (ca. 650 Euro) nicht übersteigen, sofern sie keinen kommerziellen Wert haben, eingeschlossen Kleidung, Spielzeug, Kassettenrecorder, Fernseher, gewöhnliche Fotokameras, 600 Zigaretten oder die vergleichbare Menge Tabak,
• persönliches Sportgerät, persönliches Werkzeug, Rollstühle, Fahrräder, etc.
• Goldschmuck bis zu 350 Gramm
• Elektrische Geräte werden in der Regel in den Pass eingetragen und müssen wieder ausgeführt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr jeglicher Art von Drogen wird mit Gefängnisstrafe geahndet. Der öffentliche Genuss von Alkohol ist strafbar.
Fotografierverbot besteht für militärische Einrichtungen (wie z. B. Kasernen, Flugplätze, Panzerstellungen usw.), Regierungsgebäude wie z.B. Präsidentenpalast, Verteidigungsministerium, Gebäude der politischen Sicherheit usw., militärisches Personal und Waffen und für Wohnhäuser hochrangiger Persönlichkeiten.
Homosexuelle Handlungen sind nach islamischem Recht verboten und können mit dem Tod bestraft werden.
Bevor man Frauen fotografiert, sollte man unbedingt um Erlaubnis bitten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Erstmalig sind jetzt wieder Polio-Erkrankungen (Kinderlähmung) im Land aufgetreten. Insbesondere sollte daher auf ein vorhandenen Polio-Impfschutz geachtet werden. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
Infektionskrankheiten
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Über die HIV-Infektionsrate in Jemen gibt es keine verlässlichen Angaben. Die bekannten Ansteckungsrisiken sollte man auch hier meiden.
Aufgrund vermehrt gemeldeter Fälle von Haut-Leishmaniose in der Region Wadi Hadramaut und von Denguefieber in der Region von Hodeida und Mukalla gelten folgende aktuelle Empfehlungen: Aktiver Mückenschutz durch den Gebrauch von Repellents (Insekten-/Mückensprays) und Verwendung von Moskitonetzen. Eine Einschränkung von Reisen in die betroffenen Regionen ist nicht erforderlich.
Vor einigen Jahren ist es im nördlichen Teil des Gouvernorats Hodeidah sowie zum Teil in angrenzenden Provinzen bei Menschen und Nutztieren zu einem örtlich begrenzten Ausbruch von Rifttalfieber gekommen. Mittlerweile hat sich die Lage spürbar entspannt. Der Ausbruch der Epidemie ist unter Kontrolle. Die Krankheit kann durch Moskitos oder durch direkten Kontakt mit Fleisch und Blut von infizierten Schlachttieren auf Menschen übertragen werden. Reisende sollten in dem Epidemiegebiet den Kontakt zu Tieren meiden, keine Viehmärkte, Fleischmärkte oder Schlachthöfe besuchen und sich auch tagsüber mit Repellentien und langärmeliger Kleidung gegen Mückenstiche schützen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten z.T. auch gefährlichen Durchfälle und viele andere Tropen- und Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria in den tiefer gelegenen Landesteilen. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Obst und Garten- bzw. Feldfrüchte, die Insektiziden ausgesetzt waren, sollten nur gut geputzt bzw. geschält genossen werden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria können im Einzelfall sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
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Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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