Reisewarnung Sudan 19.06.2026 | Dringender Ausreiseaufruf

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 25.12.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Sudan:
Stand 25.12.2018
(Unverändert gültig seit: 25.12.2018)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Besondere strafrechtliche Vorschriften


Aktuelle Hinweise
Proteste der Bevölkerung aufgrund der wirtschaftlichen Lage haben im ganzen Land zu wiederholten Protesten geführt, die von der Polizei zum Teil mit Gewalt aufgelöst wurden. In einigen Bundesstaaten wurde der Ausnahmezustand verhängt. Angaben zu sich daraus ergebenden Maßnahmen und Konsequenzen oder zur geplanten Dauer des Ausnahmezustands gibt es nicht. Gewalttätige Ausschreitungen können nicht ausgeschlossen werden. Reisenden wird geraten, sich von Demonstrationen fernzuhalten und Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge zu leisten. Zur Zeit raten wir dazu, zu Hause zu bleiben und nur zwingend notwendige Erledigungen außerhalb des Hauses durchzuführen. Auf die Möglichkeit zur Krisenvorsorgeliste der Botschaft wird ausdrücklich hingewiesen.

Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur/Straßenverkehr
Flugreisen innerhalb des Landes bieten verschiedene sudanesische Luftfahrtgesellschaften an. Hinsichtlich des Wartungszustandes der Maschinen liegen keine sachkundigen Erkenntnisse vor, jedoch muss aufgrund des Eindrucks von Reisenden davon ausgegangen werden, dass er nicht westlichen Standards entspricht.
Die Infrastruktur in Sudan ist in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich und sollten ausschließlich in Gruppen mit mehreren Geländefahrzeugen erfolgen.
Touristen benötigen für Reisen außerhalb Khartums zwar keine Reisegenehmigung des sudanesischen Tourismusministeriums (travel permit) mehr. Reisende sollten bei Überlandfahrten aber möglichst mehrere Kopien ihrer Pässe mit sich führen, da diese manchmal an Kontrollposten eingesammelt werden.
Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten unorthodoxen Fahrweise nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten daher ganz vermieden werden. Eine defensive Fahrweise ist dringend zu empfehlen. Medizinische Hilfe bei Unfällen steht in der Regel nicht zur Verfügung.
Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs in Südsudan, der Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an manchen Teilen der südlichen und östlichen Grenzen sowie v. a. aufgrund des Darfur-Konflikts ist eine Durchquerung des Landes weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.

Grenzübergänge
Die Grenzen zu Eritrea und Tschad sind geschlossen. An der Grenze zu Ägypten ist nur der Grenzübergang Assuan/Wadi Halfa geöffnet. Ob der Grenzübergang Gallabat/Metemma zu Äthiopien geöffnet ist, muss im Einzelfall erfragt werden.
Vor dem Versuch des illegalen Grenzübertritts (auch in die anderen angrenzenden Länder) wird wegen des Risikos nicht oder unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ausdrücklich abgeraten. Außerdem setzt man sich der Gefahr einer längerfristigen Inhaftierung aus.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
Reisende sollten sich in den islamisch geprägten Gebieten von Sudan den Verhaltensregeln anpassen. Das gilt insbesondere für das strikte Alkoholverbot.
Empfohlen wird weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch gegen Moskitos schützt. Eine Kopfbedeckung ist nicht erforderlich, aber gegen Sonne und Staub sinnvoll. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit im Fastenmonat Ramadan während der Tagesstunden ist verpönt.

Filmen und Fotografieren
Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und aus Sicht der sudanesischen Behörden strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist streng verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Aufnahmen von Frauen, uniformierten Personen und Bettlern sowie in Flüchtlingslagern sollten nur mit besonderer Umsicht und nie ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgen.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist das Sudanesische Pfund (SDG). Kreditkarten und ausländische Bankkarten können im Sudan nicht verwendet werden. Reisende müssen Bargeld in hinreichender Menge zur Finanzierung ihres Aufenthaltes mitführen.

Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
In Sudan gilt die Scharia. Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen und auch Alkohol, Trunkenheit und zu freizügige Kleidung wie sehr kurze Hosen, Bikinioberteil , können, insbesondere bei Frauen, nach dem sudanesischen Strafgesetz und dem Public Order Law mit hohen Strafen (Haft, Geldstrafen, prinzipiell sogar mit Auspeitschen) geahndet werden. Gleiches gilt für Prostitution, Ehebruch und Homosexualität . Gleichfalls verboten ist der Besitz und Vertrieb pornographischer Materialien. In diesem Zusammenhang finden bei Einreise in den Sudan unregelmäßig Überprüfungen von Mobiltelefonen und Laptops statt, die gegebenenfalls beschlagnahmt werden.

Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und aus Sicht der sudanesischen Behörden strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist streng verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 08.01.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Sudan:
Stand 08.01.2019
(Unverändert gültig seit: 08.01.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Proteste der Bevölkerung aufgrund der wirtschaftlichen Lage haben im ganzen Land zu wiederholten Protesten geführt, die von der Polizei zum Teil mit Gewalt aufgelöst wurden. In einigen Bundesstaaten wurde der Ausnahmezustand verhängt. Angaben zu sich daraus ergebenden Maßnahmen und Konsequenzen oder zur geplanten Dauer des Ausnahmezustands gibt es nicht. Gewalttätige Ausschreitungen können bei andauernden Demonstrationen insbesondere in der Hauptstadt Khartum nicht ausgeschlossen werden.

Reisenden wird geraten, besonders vorsichtig zu sein, sich von Demonstrationen fernzuhalten und Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge zu leisten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 06.02.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Sudan:

Stand: 06.02.2019 (Unverändert gültig seit: 06.02.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise (Nördlicher Sudan)

Aktuelle Hinweise
Die wirtschaftliche Lage im ganzen Land führt weiterhin zu Protesten der Bevölkerung, die von der Polizei zum Teil mit Gewalt aufgelöst werden. In einigen Bundesstaaten wurde der Ausnahmezustand verhängt. Angaben zu sich daraus ergebenden Maßnahmen und Konsequenzen oder zur geplanten Dauer des Ausnahmezustands gibt es nicht. Gewalttätige Ausschreitungen können bei andauernden Demonstrationen insbesondere in der Hauptstadt Khartum nicht ausgeschlossen werden.

Reisenden wird geraten, besonders vorsichtig zu sein, sich von Demonstrationen fernzuhalten und Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge zu leisten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Nördlicher Sudan
Reisen in den nördlichen Sudan zu den Pyramiden von Meroe und Karima sind unproblematisch.
Reisen auf dem Landweg nach Ägypten sind wieder möglich, jedoch ausschließlich über einen einzigen Grenzübergang, siehe Grenzübergänge. Die Hauptverkehrsrouten sollten für Besichtigungstouren im Grenzgebiet zu Ägypten nicht verlassen werden. Die Sicherheitslage ist dort wegen der umfangreichen Militär- und Polizeipräsenz Ägyptens und des Sudan gegenwärtig unter Kontrolle.
Das zwischen Sudan und Ägypten umstrittene Hala’ib-Dreieck sollte gemieden werden. Tauchsport im Roten Meer ist bislang unproblematisch. Um eine sichere Ausrüstung zu gewährleisten, sollte ein Veranstalter mit gutem Ruf ausgewählt werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 23.02.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Sudan:

Stand: 23.02.2019 (Unverändert gültig seit: 23.02.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Die wirtschaftliche Lage im ganzen Land führt weiterhin zu Protesten der Bevölkerung, die von der Polizei zum Teil mit Gewalt aufgelöst werden.

Präsident Bashir hat am 22.02.2019 den Ausnahmestand für den gesamten Sudan erklärt. Angaben zu sich daraus ergebenden Maßnahmen und Konsequenzen gibt es bisher nicht.

Gewalttätige Ausschreitungen können bei andauernden Demonstrationen insbesondere in der Hauptstadt Khartum nicht ausgeschlossen werden.

Reisenden wird geraten, besonders vorsichtig zu sein, sich von Demonstrationen fernzuhalten und Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge zu leisten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 08.04.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Sudan:

Stand: 08.04.2019 (Unverändert gültig seit: 08.04.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Die wirtschaftliche Lage im ganzen Land führt weiterhin zu Protesten der Bevölkerung, die von der Polizei zum Teil mit Gewalt aufgelöst werden. Seit dem 22. Februar 2019 gilt landesweit der Ausnahmezustand. Die Befugnisse von Sicherheitskräften bzw. des Militärs wurden ausgeweitet.

Demonstrationen werden gleichwohl fortgesetzt. Weitere gewalttätige Ausschreitungen insbesondere in der Hauptstadt Khartum können dabei nicht ausgeschlossen werden.

Seit dem 6. April 2019 hält sich eine große Gruppe von Demonstranten vor dem Hauptquartier der Armee an der Imam-Al-Mahdi-Straße nördlich des Flughafens auf. Diese Gegend, in der es zu Schusswechseln gekommen sein soll, sollte gemieden und weiträumig umfahren werden. Zahlreiche Nilbrücken, insbesondere die Armed Forces Bridge, die Blue Nile Bridge und die Al Mak Nimr Bridge können zeitweise nicht befahrbar sein.

Reisenden wird empfohlen, die weitere Entwicklung genau zu verfolgen, insbesondere an Wochenenden und nach Freitagsgebeten besonders vorsichtig zu sein, Menschenansammlungen weiträumig zu meiden und Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge zu leisten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 11.04.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Sudan:

Stand: 11.04.2019 (Unverändert gültig seit: 11.04.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Von nicht dringend erforderlichen Reisen nach Sudan wird derzeit abgeraten.

In den Morgenstunden des 11. April 2019 hat das Militär die Kontrolle des staatlichen Fernsehens übernommen, am Nachmittag wurde eine Erklärung über die politische Zukunft des Sudan verkündet. Die weitere Entwicklung der Lage ist unklar.

Es wurde eine Ausgangssperre von 22:00 bis 4:00 Uhr verhängt, die unbedingt eingehalten werden sollte. Flughafen und Grenzen sind derzeit geschlossen.

Demonstrationen werden gleichwohl fortgesetzt. Weitere gewalttätige Ausschreitungen insbesondere in der Hauptstadt Khartum können dabei nicht ausgeschlossen werden.

Seit dem 6. April 2019 hält sich eine große Gruppe von Demonstranten vor dem Hauptquartier der Armee an der Imam-Al-Mahdi-Straße nördlich des Flughafens auf. Diese Gegend, in der es zu Schusswechseln gekommen sein soll, sollte gemieden und weiträumig umfahren werden. Zahlreiche Nilbrücken, insbesondere die Armed Forces Bridge, die Blue Nile Bridge und die Al Mak Nimr Bridge können zeitweise nicht befahrbar sein.

Reisende vor Ort sollten möglichst in sicheren Unterkünften verbleiben und die weitere Entwicklung verfolgen. Menschenansammlungen sollten in jedem Fall weiträumig gemieden und Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge geleistet werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 14.04.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Sudan:
Stand 14.04.2019
(Unverändert gültig seit: 14.04.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Von nicht dringend erforderlichen Reisen nach Sudan wird derzeit abgeraten.

In den Morgenstunden des 11. April 2019 hat das Militär die Kontrolle des staatlichen Fernsehens übernommen, am Nachmittag wurde eine Erklärung über die politische Zukunft des Sudan verkündet. Präsident Baschir wurde inzwischen abgesetzt. Ein militärischer Übergangsrat hat die Kontrolle übernommen. Derzeit verhandeln zahlreiche Interessengruppen über das weitere Vorgehen.
Eine von 22:00 bis 4:00 Uhr verhängte Ausgangssperre wurde inzwischen aufgehoben. Der Flughafen ist wieder geöffnet. Für die Lage an den Grenzen liegen noch keine belastbaren Informationen vor. Die Demonstrationen in der Hauptstadt Khartum vor dem Hauptquartier der Armee an der Imam-Al-Mahdi-Straße nördlich des Flughafens werden fortgesetzt. Sie verlaufen bislang friedlich. Dennoch sollte dieser Bereich gemieden werden.
Zahlreiche Nilbrücken, insbesondere die Armed Forces Bridge, die Blue Nile Bridge und die Al Mak Nimr Bridge können zeitweise nicht befahrbar sein. An unterschiedlichen Punkten kontrollieren Demonstranten oder Uniformierte Fahrzeuge. In Städten außerhalb Khartums ist es zu gewaltsamen Zusammenstößen gekommen.
Reisende vor Ort sollten möglichst in sicheren Unterkünften verbleiben und die weitere Entwicklung verfolgen. Menschenansammlungen sollten in jedem Fall weiträumig gemieden und Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge geleistet werden.
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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Sudan:

Stand: 14.05.2019 (Unverändert gültig seit: 14.05.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Von nicht dringend erforderlichen Reisen nach Sudan wird derzeit abgeraten.

Nach zahlreichen Protesten wurde am 11. April 2019 Präsident Baschir abgesetzt, ein militärischer Übergangsrat hat die Kontrolle übernommen. Die Demonstrationen insbesondere in der Hauptstadt Khartum vor dem Hauptquartier der Armee an der Imam-Al-Mahdi-Straße, nördlich des Flughafens, werden fortgesetzt. Nach meist friedlichem Verlauf forderten Schusswechsel dabei zuletzt auch Todesopfer.
Zahlreiche Nilbrücken, insbesondere die Armed Forces Bridge, die Blue Nile Bridge und die Al Mak Nimr Bridge können zeitweise nicht befahrbar sein. An unterschiedlichen Punkten kontrollieren Demonstranten oder Uniformierte Fahrzeuge.
Reisende vor Ort sollten die weitere Entwicklung verfolgen, Menschenansammlungen in jedem Fall weiträumig meiden und Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge leisten.

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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 05.06.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Sudan:

Stand: 05.06.2019 (Unverändert gültig seit: 05.06.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Von nicht dringend erforderlichen Reisen nach Sudan wird derzeit abgeraten.

Nach zahlreichen Protesten wurde am 11. April 2019 Präsident Baschir abgesetzt, ein militärischer Übergangsrat hat die Kontrolle übernommen. Demonstrationen werden insbesondere in der Hauptstadt Khartum dennoch fortgesetzt.
Am 3. Juni 2019 wurde der Protestplatz um das Hauptquartier der Armee gewaltsam geräumt, was zahlreiche Todesopfer und Verletzte forderte. Die Lage ist weiter angespannt.

Mehrere Nilbrücken, insbesondere die Armed Forces Bridge, die Blue Nile Bridge und die Al Mak Nimr Bridge, können zeitweise nicht befahrbar sein.

Es kommt zu Abschaltungen des Internets und Flugausfällen am Khartoum International Airport.
Reisende vor Ort sollten ihre Bewegungen auf das Nötigste beschränken und die weitere Entwicklung verfolgen. Menschenansammlungen sollten weiträumig gemieden und Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge geleistet werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 07.06.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Sudan:

Stand: 07.06.2019 (Unverändert gültig seit: 07.06.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Von Reisen nach Sudan wird derzeit abgeraten.

Deutschen Staatsangehörigen, deren Verbleib in Sudan nicht dringend erforderlich ist, wird empfohlen, die Ausreise in Erwägung zu ziehen.

Nach zahlreichen Protesten wurde am 11. April 2019 Präsident Baschir abgesetzt, ein militärischer Übergangsrat hat die Kontrolle übernommen. Demonstrationen wurden dennoch fortgesetzt.

Am 3. Juni 2019 wurde der Protestplatz um das Hauptquartier der Armee gewaltsam geräumt, was zahlreiche Todesopfer und Verletzte forderte. Auch in anderen Teilen der Stadt kam es zu Gewalt gegen Protestler. Die Lage ist weiter angespannt, das öffentliche Leben ist in Khartum fast vollständig zum Erliegen gekommen.

Das Internet ist weitgehend abgeschaltet, der internationale Flugverkehr am Flughafen Khartum ist massiv eingeschränkt.
Es wird zu großräumigem zivilem Ungehorsam und einem Generalstreik aufgerufen, der nach dem Ende von Eid- Al Fitr, ab Sonntag, 9. Juni 2019, beginnen soll. Menschen werden aufgefordert, ab Sonntag in ihren Häusern zu bleiben. Es ist davon auszugehen, dass dies zu Einschränkungen bei der Versorgung mit Lebensmitteln, Strom und Wasser führen wird. Solange gefahrlos möglich, sollten entsprechende Vorräte angelegt werden.

Reisende vor Ort sollten ihre Bewegungen auf das Nötigste beschränken und die weitere Entwicklung verfolgen.

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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 17.06.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Sudan:
Stand 17.06.2019
(Unverändert gültig seit: 17.06.2019)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Aktuelle Hinweise
Von Reisen nach Sudan wird derzeit dringend abgeraten.

Deutschen Staatsangehörigen wird die Ausreise empfohlen.
Nach zahlreichen Protesten wurde am 11. April 2019 Präsident Baschir abgesetzt, ein militärischer Übergangsrat hat die Kontrolle übernommen. Demonstrationen wurden dennoch fortgesetzt.
Am 3. Juni 2019 wurde der Protestplatz um das Hauptquartier der Armee gewaltsam geräumt, was zahlreiche Todesopfer und Verletzte forderte. Auch in anderen Teilen der Stadt kam es zu Gewalt gegen Protestierende. Die Lage ist weiter angespannt, das öffentliche Leben ist in Khartum fast vollständig zum Erliegen gekommen.
Das Internet ist weitgehend abgeschaltet, der internationale Flugverkehr am Flughafen Khartum ist massiv eingeschränkt.
Reisende vor Ort sollten ihre Bewegungen auf das Nötigste beschränken und die weitere Entwicklung verfolgen. Menschenansammlungen sollten weiträumig gemieden und Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge geleistet werden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von Reisen nach Sudan wird derzeit dringend abgeraten.

Innenpolitische Lage
Nach Absetzen des Präsidenten und Übernahme der Macht durch einen militärischen Übergangsrat halten Proteste mit teilweise sehr gewaltsamen Auseinandersetzungen an. Schon zuvor führte die politische, aber auch die wirtschaftliche Lage immer wieder zu spontanen Demonstrationen und Auseinandersetzungen. Auch antiwestliche Demonstrationen, ausgelöst beispielsweise durch die Veröffentlichung von Karikaturen oder Filmen auf Sozialen Medien, können nicht ausgeschlossen werden.
Wegen Güterknappheit und Anpassung von Subventionen steigen die Preise für Grundnahrungsmittel stetig. Zugleich herrscht eine starke Inflation. Der Bargeldkreislauf verläuft fast ausschließlich außerhalb der Banken. Diese sind nicht mehr in der Lage, Guthaben auszuzahlen.
Landesweit kommt es regelmäßig zu einer Knappheit wichtiger Güter, die zum Teil auch die Hauptstadt Khartum erfassen. Insbesondere herrscht häufig Treibstoffknappheit, vor Tankstellen bilden sich sehr lange Schlangen.
Zur Flankierung einer Maßnahme zur Beschlagnahme von Waffen wird in einzelnen Landesteilen immer wieder begrenzt der Ausnahmezustand ausgerufen.

Terrorismus
Es besteht weiterhin eine erhöhte Terrorismusgefahr im gesamten Sudan, auch wenn die letzten Anschlagsversuche einige Jahre zurückliegen. In verschiedenen Landesteilen wurden in den vergangenen Jahren vereinzelte Zellen, die Anschläge geplant hatten, durch sudanesische Behörden aufgedeckt.

Von Reisen in die Grenzgebiete zu Libyen, Ägypten und Tschad wird dringend abgeraten.
Dort kontrollieren ehemalige, jetzt in die Armee integrierte Milizen („Rapid Support Forces“) das Grenzgebiet und liefern sich mit aus Libyen einsickernden Rebellen und Schleuserbanden Gefechte.
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien in den Bundesstaaten Gedaref und Sennar einschließlich des Dinder-Nationalparks wird abgeraten. Im Nationalpark ist es in der Vergangenheit zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen der Regierung und einer extremistischen islamistischen Gruppe gekommen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich dort noch weitere bewaffnete gewaltbereite Gruppen aufhalten.

Region Darfur
Von Reisen in alle fünf Darfur-Teilregionen (Zentraldarfur, Ostdarfur, Norddafur, Westdafur und Süddarfur) im Westen des Sudan wird dringend abgeraten. Es gibt dort gewaltsame Auseinandersetzungen und ein Banditenunwesen. Es besteht zudem ein sehr hohes Entführungsrisiko.
Reisen nach Darfur bedürfen in jedem Fall der vorherigen Genehmigung der sudanesischen Regierung. Mitarbeiter von Hilfsorganisationen sollten die enge Abstimmung mit der VN und der sudanesischen Regierung (HAC, Humanitarian Affairs Commission) suchen, bei Dienst- oder journalistischen Reisen mit der deutschen Botschaft in Khartum und der Friedensmission UNAMID sowie dem VN-Sicherheitsdienst UNDSS.

Südkordofan (inkl. Abyei) Unity State und Blauer Nil
Von Reisen in die Regionen Südkordofan und Blauer Nil wird wegen militärischer Kampfhandlungen dringend abgeraten.
In der Stadt Abyei und der gleichnamigen Grenzregion zwischen Nord- und Südsudan (Grenze zwischen Sudan und Südsudan umstritten) kann sich die derzeitige Ruhe abhängig von lokalen und regionalen Ereignissen sehr schnell ändern.
Auch in ländlichen Räumen in Südkordofan und Blauer Nil (v.a. in den Nuba-Bergen) kommt es immer wieder zu Kampfhandlungen zwischen Armee und Rebellen sowie Bombenabwürfen durch die sudanesischen Streitkräfte. Die Ränder der südkordofanischen Provinzhauptstadt Kadugli wurden Berichten zufolge während der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2015 von bewaffneten Oppositionsgruppen unter Beschuss genommen.

Nördlicher Sudan
Reisen in den nördlichen Sudan zu den Pyramiden von Meroe und Karima sind unproblematisch.
Reisen auf dem Landweg nach Ägypten sind wieder möglich, jedoch ausschließlich über einen einzigen Grenzübergang, siehe Grenzübergänge. Die Hauptverkehrsrouten im Grenzgebiet zu Ägypten sollten nicht verlassen werden. Die Sicherheitslage ist dort wegen der umfangreichen Militär- und Polizeipräsenz Ägyptens und des Sudan gegenwärtig unter Kontrolle.
Das zwischen Sudan und Ägypten umstrittene Hala’ib-Dreieck sollte gemieden werden. Tauchsport im Roten Meer ist bislang unproblematisch. Um eine sichere Ausrüstung zu gewährleisten, sollte ein Veranstalter mit gutem Ruf ausgewählt werden.

Ostsudan
Auch nach dem Friedensschluss zwischen der ostsudanesischen „Eastern Front“ und der Regierung in Khartum sind in der Region viele Sicherheitskräfte präsent. Reisen sollten vorher sorgfältig geplant und mit den lokalen Behörden abgestimmt werden.

Kriminalität
Die Kriminalität in Khartum und anderen Städten nimmt zu (Einbrüche in Fahrzeuge, Taschendiebstähle), befindet sich aber für afrikanische Verhältnisse auf niedrigem Niveau. Auf Flughäfen, Busstationen und Märkten sollten Reisende besondere Vorsicht walten lassen.
Außerhalb der Städte, insbesondere in entlegenen Gebieten abseits der Verbindungsstraßen längs des Nils, muss mit Bandenkriminalität, bewaffneten Überfällen und auch Entführungen gerechnet werden. Im Oktober 2017 wurde eine 72-jährige Schweizer Helferin in Darfur entführt und erst nach mehr als einem Monat wieder freigelassen.

Naturkatastrophen
Im Sudan herrscht zum Teil extreme Dürre im Norden. Es kommt insbesondere von April bis Oktober zu Sandstürmen. Zu Beginn und Ende der Regenzeit von April bis Oktober können heftige Regenfälle zu Überflutungen und damit Beeinträchtigungen führen.
Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird dringend empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 27.06.2019

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Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Sudan:

Stand: 27.06.2019 (Unverändert gültig seit: 27.06.2019)

Letzte Änderungen:
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Von Reisen nach Sudan wird derzeit dringend abgeraten.

Deutschen Staatsangehörigen wird die Ausreise empfohlen.

Nach zahlreichen Protesten wurde am 11. April 2019 Präsident Baschir abgesetzt, ein militärischer Übergangsrat hat die Kontrolle übernommen. Demonstrationen wurden dennoch fortgesetzt. Für den 30. Juni 2019 ist erneut eine Großdemonstration in Khartum angekündigt. Mit Protesten auch in anderen Landesteilen ist zu rechnen.

Am 3. Juni 2019 wurde der Protestplatz um das Hauptquartier der Armee gewaltsam geräumt, was zahlreiche Todesopfer und Verletzte forderte. Auch in anderen Teilen der Stadt kam es zu Gewalt gegen Protestierende. Die Lage ist weiter angespannt, das öffentliche Leben ist in Khartum fast vollständig zum Erliegen gekommen.

Das Internet ist weitgehend abgeschaltet, der internationale Flugverkehr am Flughafen Khartum ist massiv eingeschränkt.
Reisende vor Ort sollten ihre Bewegungen auf das Nötigste beschränken, am 30. Juni 2019 möglichst in sicheren Unterkünften bleiben und die weitere Entwicklung verfolgen. Menschenansammlungen sollten weiträumig gemieden und Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge geleistet werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 01.07.2019

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Sudan:
Stand 01.07.2019
(Unverändert gültig seit: 01.07.2019)

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Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Von Reisen nach Sudan wird derzeit dringend abgeraten.

Deutschen Staatsangehörigen wird die Ausreise empfohlen.

Nach zahlreichen Protesten wurde am 11. April 2019 Präsident Baschir abgesetzt, ein militärischer Übergangsrat hat die Kontrolle übernommen. Demonstrationen wurden dennoch fortgesetzt.

Am 3. Juni 2019 wurde der Protestplatz um das Hauptquartier der Armee gewaltsam geräumt, was zahlreiche Todesopfer und Verletzte forderte. Auch in anderen Teilen der Stadt kam es zu Gewalt gegen Protestierende. Die Lage ist weiter angespannt, das öffentliche Leben ist in Khartum fast vollständig zum Erliegen gekommen.

Das Internet ist weitgehend abgeschaltet, der internationale Flugverkehr am Flughafen Khartum ist massiv eingeschränkt.
Reisende vor Ort sollten ihre Bewegungen auf das Nötigste beschränken und die weitere Entwicklung verfolgen. Menschenansammlungen sollten weiträumig gemieden und Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge geleistet werden.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 04.07.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Sudan:

Stand: 04.07.2019 (Unverändert gültig seit: 04.07.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Von Reisen nach Sudan wird derzeit abgeraten.

Deutschen Staatsangehörigen wird die Ausreise empfohlen.

Nach zahlreichen Protesten wurde am 11. April 2019 Präsident Baschir abgesetzt, ein militärischer Übergangsrat hat die Kontrolle übernommen. Demonstrationen und Streiks werden dennoch fortgesetzt. Für den 7. Juli 2019 ist eine weitere Großdemonstration und für den 13. und 14. Juli 2019 ein Generalstreik angekündigt.

Am 3. Juni 2019 forderte die gewaltsame Räumung des Protestplatzes um das Hauptquartier der Armee zahlreiche Todesopfer und Verletzte. Auch bei einer überwiegend friedlich verlaufenden Großdemonstration am 30. Juni 2019 waren erneut Todesopfer und Verletzte zu beklagen.

Die Lage ist weiter angespannt, das öffentliche Leben in Khartum ist derzeit weitgehend zur Normalität zurückgekehrt, die Gefahr einer erneuten Eskalation gewaltsamer Konflikte besteht jedoch unvermindert fort.

Das Internet ist weitgehend abgeschaltet. Der Flugverkehr am Flughafen Khartum läuft wieder überwiegend regulär, erneute Einschränkungen sind jederzeit möglich.

Reisende vor Ort werden gebeten, weiterhin besonders vorsichtig zu sein, an Protesttagen ihre Bewegungen auf das Nötigste zu beschränken und die weitere Entwicklung zu verfolgen. Menschenansammlungen sollten weiträumig gemieden und Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge geleistet werden.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Sudan 10.07.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Sudan:

Stand: 10.07.2019 (Unverändert gültig seit: 10.07.2019)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Von Reisen nach Sudan wird derzeit abgeraten.

Deutschen Staatsangehörigen wird die Ausreise empfohlen.
Nach zahlreichen Protesten wurde am 11. April 2019 Präsident Baschir abgesetzt, ein militärischer Übergangsrat hat die Kontrolle übernommen. Am 3. Juni 2019 forderte die gewaltsame Räumung des Protestplatzes um das Hauptquartier der Armee zahlreiche Todesopfer und Verletzte. Auch bei einer überwiegend friedlich verlaufenden Großdemonstration am 30. Juni 2019 waren erneut Todesopfer und Verletzte zu beklagen.
In der Nacht zum 5. Juli 2019 einigten sich der militärische Übergangsrat und Vertreter des Oppositionsbündnisses auf eine zivilgeführte Übergangsregierung. Das öffentliche Leben in Khartum ist derzeit weitgehend zur Normalität zurückgekehrt, die Gefahr einer erneuten Eskalation gewaltsamer Konflikte besteht jedoch fort.
Der Flugverkehr am Flughafen Khartum läuft wieder regulär, erneute Einschränkungen sind jederzeit möglich.
Reisende vor Ort werden gebeten, weiterhin besonders vorsichtig zu sein und die weitere Entwicklung zu verfolgen. Menschenansammlungen sollten weiträumig gemieden und Anweisungen der Sicherheitskräfte unbedingt Folge geleistet werden.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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