Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Sudan:
Stand 25.12.2018
(Unverändert gültig seit: 25.12.2018)
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Besondere strafrechtliche Vorschriften
Aktuelle Hinweise
Proteste der Bevölkerung aufgrund der wirtschaftlichen Lage haben im ganzen Land zu wiederholten Protesten geführt, die von der Polizei zum Teil mit Gewalt aufgelöst wurden. In einigen Bundesstaaten wurde der Ausnahmezustand verhängt. Angaben zu sich daraus ergebenden Maßnahmen und Konsequenzen oder zur geplanten Dauer des Ausnahmezustands gibt es nicht. Gewalttätige Ausschreitungen können nicht ausgeschlossen werden. Reisenden wird geraten, sich von Demonstrationen fernzuhalten und Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge zu leisten. Zur Zeit raten wir dazu, zu Hause zu bleiben und nur zwingend notwendige Erledigungen außerhalb des Hauses durchzuführen. Auf die Möglichkeit zur Krisenvorsorgeliste der Botschaft wird ausdrücklich hingewiesen.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur/Straßenverkehr
Flugreisen innerhalb des Landes bieten verschiedene sudanesische Luftfahrtgesellschaften an. Hinsichtlich des Wartungszustandes der Maschinen liegen keine sachkundigen Erkenntnisse vor, jedoch muss aufgrund des Eindrucks von Reisenden davon ausgegangen werden, dass er nicht westlichen Standards entspricht.
Die Infrastruktur in Sudan ist in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Khartum wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich und sollten ausschließlich in Gruppen mit mehreren Geländefahrzeugen erfolgen.
Touristen benötigen für Reisen außerhalb Khartums zwar keine Reisegenehmigung des sudanesischen Tourismusministeriums (travel permit) mehr. Reisende sollten bei Überlandfahrten aber möglichst mehrere Kopien ihrer Pässe mit sich führen, da diese manchmal an Kontrollposten eingesammelt werden.
Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten unorthodoxen Fahrweise nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten daher ganz vermieden werden. Eine defensive Fahrweise ist dringend zu empfehlen. Medizinische Hilfe bei Unfällen steht in der Regel nicht zur Verfügung.
Aufgrund der Nachwirkungen des Bürgerkriegs in Südsudan, der Stammeskonflikte und der nach wie vor angespannten Situation an manchen Teilen der südlichen und östlichen Grenzen sowie v. a. aufgrund des Darfur-Konflikts ist eine Durchquerung des Landes weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.
Grenzübergänge
Die Grenzen zu Eritrea und Tschad sind geschlossen. An der Grenze zu Ägypten ist nur der Grenzübergang Assuan/Wadi Halfa geöffnet. Ob der Grenzübergang Gallabat/Metemma zu Äthiopien geöffnet ist, muss im Einzelfall erfragt werden.
Vor dem Versuch des illegalen Grenzübertritts (auch in die anderen angrenzenden Länder) wird wegen des Risikos nicht oder unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ausdrücklich abgeraten. Außerdem setzt man sich der Gefahr einer längerfristigen Inhaftierung aus.
Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan
Reisende sollten sich in den islamisch geprägten Gebieten von Sudan den Verhaltensregeln anpassen. Das gilt insbesondere für das strikte Alkoholverbot.
Empfohlen wird weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch gegen Moskitos schützt. Eine Kopfbedeckung ist nicht erforderlich, aber gegen Sonne und Staub sinnvoll. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit im Fastenmonat Ramadan während der Tagesstunden ist verpönt.
Filmen und Fotografieren
Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und aus Sicht der sudanesischen Behörden strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist streng verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Aufnahmen von Frauen, uniformierten Personen und Bettlern sowie in Flüchtlingslagern sollten nur mit besonderer Umsicht und nie ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist das Sudanesische Pfund (SDG). Kreditkarten und ausländische Bankkarten können im Sudan nicht verwendet werden. Reisende müssen Bargeld in hinreichender Menge zur Finanzierung ihres Aufenthaltes mitführen.
Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
In Sudan gilt die Scharia. Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen und auch Alkohol, Trunkenheit und zu freizügige Kleidung wie sehr kurze Hosen, Bikinioberteil , können, insbesondere bei Frauen, nach dem sudanesischen Strafgesetz und dem Public Order Law mit hohen Strafen (Haft, Geldstrafen, prinzipiell sogar mit Auspeitschen) geahndet werden. Gleiches gilt für Prostitution, Ehebruch und Homosexualität . Gleichfalls verboten ist der Besitz und Vertrieb pornographischer Materialien. In diesem Zusammenhang finden bei Einreise in den Sudan unregelmäßig Überprüfungen von Mobiltelefonen und Laptops statt, die gegebenenfalls beschlagnahmt werden.
Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und aus Sicht der sudanesischen Behörden strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist streng verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden.
Gruß
Birgitt




