Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 26.01.2006 Unverändert gültig seit: 26.01.2006
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren. Die Hauptverkehrs-straßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden. Bei den - sehr häufigen -Straßenkontrollen, Verkehrsumleitungen o.ä. muss den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge geleistet werden.
Reisewarnung Libyen 26.01.2006 - 26.09.2011
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Alexander
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Reisewarnung Libyen 26.01.2006 - 26.09.2011
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Reise-/Sicherheitshinweis Libyen 19.02.2006
Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 19.02.2006 Unverändert gültig seit: 19.02.2006
Bei gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und libyschen Polizeikräften am 17./18.02.2006 vor dem italienischen Generalkonsulat in Benghazi hat es mehrere Tote und Schwerverletzte gegeben. Das Kanzleigebäude des italienischen Generalkonsulats ist dabei schwer beschädigt worden und wird durch Demonstranten besetzt gehalten. Auch am 19.02.2006 kommt es in der Innenstadt von Benghazi immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten.
Geplante Reisen in die Region Benghazi/Cyrenaika sollten aufgrund der aktuellen Situation bis auf weiteres verschoben werden.
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren. Die Hauptverkehrs-straßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden. Bei den - sehr häufigen -Straßenkontrollen, Verkehrsumleitungen o.ä. muss den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge geleistet werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Libyen 27.02.2006
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 27.02.2006 Unverändert gültig seit: 27.02.2006
Die internationale Diskussion um die Mohammed-Karikaturen hat auch in Libyen zu öffentlichen Protesten geführt. Bei gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und libyschen Polizeikräften am 17./18.02.2006 vor dem italienischen Generalkonsulat in Benghazi im Osten des Landes (Cyrenaika) hat es mehrere Tote und Schwerverletzte gegeben. Auch an den Folgetagen kam es in der Innenstadt von Benghazi immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten. In den Küstenstädten Derna und Tobruk, ebenfalls im Osten des Landes gelegen, verursachten Demonstranten am 20. und 21.02.2006 erhebliche Sachschäden.
Seit dem 22.02.2006 sind keine gewaltsamen Übergriffe aus der Cyrenaika mehr gemeldet worden, was auf eine Beruhigung der Lage hindeutet.
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Sicherheitshinweis Libyen 10.04.2006
Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 10.04.2006 Unverändert gültig seit: 10.04.2006
Die internationale Diskussion um die Mohammed-Karikaturen hat im Februar 2006 auch in Libyen zu öffentlichen Protesten und z.T. gewaltsamen Auseinandersetzungen, insbesondere in Städten der Cyrenaika (östlicher Landesteil) geführt. Seit dem 22.02.2006 sind keine gewaltsamen Übergriffe mehr gemeldet worden, was auf eine Beruhigung der Lage hindeutet.
Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden. Bei den - sehr häufigen -Straßenkontrollen, Verkehrsumleitungen o.ä. muss den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge geleistet werden.
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren. Die Hauptverkehrs-straßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
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Reise/Sicherheitshinweis Libyen 29.10.2007
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija
Stand 29.10.2007 (Unverändert gültig seit: 29.10.2007)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.
Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.
Geld/ Kreditkarten
Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.
Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen E-plus und Al-Madar.
Hilfe in Notfällen
Ansprechpartner in Tobruk in Notfällen (deutschsprachig): Dr. Ali Masednah, P.O. Box 100, Tobruk, Tel.(Praxis): 0021887/622 736, Fax: 0021887/626246.
Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum. Für die Erteilung eines Visums an deutsche Staatsangehörige ist das Libysche Volksbüro in Berlin oder das libysche Generalkonsulat in Bonn zuständig. Dort erhalten Sie verbindliche Informationen über die Einreisebestimmungen.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Bargeldbestimmungen bei der Einreise
Bei Einreise muss jede Person Bargeld im Wert von mindestens fünfhundert Libyschen Dinaren in einer konvertierbaren Währung mit sich führen. Davon sind folgende Personen ausgenommen:
• Touristen, die Libyen mit einem Reiseveranstalter besuchen, vorausgesetzt die Kosten für den Aufenthalt sind für die gesamte Dauer gedeckt,
• Inhaber eines offiziellen Geschäftsvisums,
• Inhaber eines Studentenvisums, die ein libysches Stipendium erhalten,
• offizielle Gäste und
• Personen, die zu einer Person mit Wohnsitz in Libyen ziehen möchten, vorausgesetzt, diese Person verpflichtet sich, für alle Kosten für den Lebensunterhalt und für medizinische Behandlung aufzukommen.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt zehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Arbeitsplatzrisiken u. a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV/Aids ist weltweit ein großes Problem, hat aber Libyen wohl, soweit verlässliche Daten vorliegen, bisher nur vereinzelt erreicht. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind kaum sinnvoll, da Malariaerreger nur in geringer Zahl im Süden des Landes auftreten.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.
Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.
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Alexander
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Reise/Sicherheitshinweis Libyen 11.11.2007
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija:
Stand 11.11.2007 (Unverändert gültig seit: 11.11.2007)
Aktueller Hinweis
Am 11. November 2007 wurde bekannt, dass die libyschen Behörden Reisende trotz gültigen Visums an der Grenze zurückweisen, wenn sie nicht eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.
Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.
Geld/ Kreditkarten
Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.
Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen E-plus und Al-Madar.
Hilfe in Notfällen
Ansprechpartner in Tobruk in Notfällen (deutschsprachig): Dr. Ali Masednah, P.O. Box 100, Tobruk, Tel.(Praxis): 0021887/622 736, Fax: 0021887/626246.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum. Am 11. November 2007wurde bekannt,dass die libyschen Behörden Reisende trotz gültigen Visums an der Grenze zurückweisen, wenn sie nicht eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Für die Erteilung eines Visums an deutsche Staatsangehörige ist das Libysche Volksbüro in Berlin oder das libysche Generalkonsulat in Bonn zuständig. Dort erhalten Sie verbindliche Informationen über die Einreisebestimmungen.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Bargeldbestimmungen bei der Einreise
Bei Einreise muss jede Person Bargeld im Wert von mindestens fünfhundert Libyschen Dinaren in einer konvertierbaren Währung mit sich führen. Davon sind folgende Personen ausgenommen:
Touristen, die Libyen mit einem Reiseveranstalter besuchen, vorausgesetzt die Kosten für den Aufenthalt sind für die gesamte Dauer gedeckt,
Inhaber eines offiziellen Geschäftsvisums,
Inhaber eines Studentenvisums, die ein libysches Stipendium erhalten,
offizielle Gäste und
Personen, die zu einer Person mit Wohnsitz in Libyen ziehen möchten, vorausgesetzt, diese Person verpflichtet sich, für alle Kosten für den Lebensunterhalt und für medizinische Behandlung aufzukommen.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt zehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Arbeitsplatzrisiken u. a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV/Aids ist weltweit ein großes Problem, hat aber Libyen wohl, soweit verlässliche Daten vorliegen, bisher nur vereinzelt erreicht. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind kaum sinnvoll, da Malariaerreger nur in geringer Zahl im Süden des Landes auftreten.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.
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Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija:
Stand 12.12.2007 (Unverändert gültig seit: 12.12.2007)
Aktueller Hinweis
Am 11. November 2007 wurde bekannt, dass die libyschen Behörden Reisende trotz gültigen Visums an der Grenze zurückweisen, wenn sie nicht eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Auch vor dem 11. November 2007 nach Libyen eingereiste Inhaber von nicht ins Arabische übersetzten Reisedokumenten können von dieser Maßnahme bei der Ausreise betroffen sein und sollten sich frühzeitig mit ihrem Reiseveranstalter oder der Deutschen Botschaft in Tripolis in Verbindung setzen
Das libysche Außenministerium hat am 15.11.2007 zu den neuen Einreisebestimmungen hinsichtlich der Erfordernisse dem Auswärtigen Amt folgende Information zur Verfügung gestellt:
"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."
Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Paßbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Paßdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).
Aus der bisherigen Praxis ist dem Auswärtigen Amt mitgeteilt worden, daß die Übersetzungen fest mit dem Paß verbunden sein sollen, d.h. eingeheftet, eingeklebt oder als auszufüllender Stempelvordruck.
In jedem Fall rät das Auswärtige Amt, sich beim Libyschen Volksbüro nach den weiteren Details der Einreisebestimmungen zu erkundigen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.
Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.
Geld/ Kreditkarten
Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.
Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen E-plus und Al-Madar.
Hilfe in Notfällen
Ansprechpartner in Tobruk in Notfällen (deutschsprachig): Dr. Ali Masednah, P.O. Box 100, Tobruk, Tel.(Praxis): 0021887/622 736, Fax: 0021887/626246.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum. Am 11. November 2007wurde bekannt,dass die libyschen Behörden Reisende trotz gültigen Visums an der Grenze zurückweisen, wenn sie nicht eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Für die Erteilung eines Visums an deutsche Staatsangehörige ist das Libysche Volksbüro in Berlin zuständig. Dort erhalten Sie verbindliche Informationen über die Einreisebestimmungen.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Bargeldbestimmungen bei der Einreise
Bei Einreise muss jede Person Bargeld im Wert von mindestens fünfhundert Libyschen Dinaren in einer konvertierbaren Währung mit sich führen. Davon sind folgende Personen ausgenommen:
• Touristen, die Libyen mit einem Reiseveranstalter besuchen, vorausgesetzt die Kosten für den Aufenthalt sind für die gesamte Dauer gedeckt,
• Inhaber eines offiziellen Geschäftsvisums,
• Inhaber eines Studentenvisums, die ein libysches Stipendium erhalten,
• offizielle Gäste und
• Personen, die zu einer Person mit Wohnsitz in Libyen ziehen möchten, vorausgesetzt, diese Person verpflichtet sich, für alle Kosten für den Lebensunterhalt und für medizinische Behandlung aufzukommen.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt zehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Arbeitsplatzrisiken u. a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV/Aids ist weltweit ein großes Problem, hat aber Libyen wohl, soweit verlässliche Daten vorliegen, bisher nur vereinzelt erreicht. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind kaum sinnvoll, da Malariaerreger nur in geringer Zahl im Süden des Landes auftreten.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.
Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise/Sicherheitshinweis Libyen 28.12.2007
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija:
Stand 28.12.2007 (Unverändert gültig seit: 28.12.2007)
Aktueller Hinweis
Am 11. November 2007 wurde bekannt, dass die libyschen Behörden Reisende trotz gültigen Visums an der Grenze zurückweisen, wenn sie nicht eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Auch vor dem 11. November 2007 nach Libyen eingereiste Inhaber von nicht ins Arabische übersetzten Reisedokumenten können von dieser Maßnahme bei der Ausreise betroffen sein und sollten sich frühzeitig mit ihrem Reiseveranstalter oder der Deutschen Botschaft in Tripolis in Verbindung setzen
Das libysche Außenministerium hat am 15.11.2007 zu den neuen Einreisebestimmungen hinsichtlich der Erfordernisse dem Auswärtigen Amt folgende Information zur Verfügung gestellt:
"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."
Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).
Aus der bisherigen Praxis ist dem Auswärtigen Amt mitgeteilt worden, dass die Übersetzungen fest mit dem Pass verbunden sein sollen, d.h. eingeheftet, eingeklebt oder als auszufüllender Stempelvordruck.
In jedem Fall rät das Auswärtige Amt, sich beim Libyschen Volksbüro nach den weiteren Details der Einreisebestimmungen zu erkundigen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.
Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.
Geld/ Kreditkarten
Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.
Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen E-plus und Al-Madar.
Hilfe in Notfällen
Ansprechpartner in Tobruk in Notfällen (deutschsprachig): Dr. Ali Masednah, P.O. Box 100, Tobruk, Tel.(Praxis): 0021887/622 736, Fax: 0021887/626246.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum. Am 11. November 2007wurde bekannt,dass die libyschen Behörden Reisende trotz gültigen Visums an der Grenze zurückweisen, wenn sie nicht eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Für die Erteilung eines Visums an deutsche Staatsangehörige ist das Libysche Volksbüro in Berlin zuständig. Dort erhalten Sie verbindliche Informationen über die Einreisebestimmungen.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Bargeldbestimmungen bei der Einreise
Bei Einreise musste bisher jede Person Bargeld im Wert von mindestens fünfhundert libyschen Dinar in einer konvertierbaren Währung mit sich führen (Ausnahmen siehe unten). Im Dezember 2007 hat die libysche Seite inoffiziell wissen lassen, dass ab sofort mindestens 1000 amerikanische Dollar oder ein entsprechender Euro-Betrag mitzuführen sind. Bislang gibt es für die neue Regelung keine amtliche Mitteilung oder Bestätigung der libyschen Regierung. Um Risiken und unliebsame Überraschungen auszuschließen, wird jedoch empfohlen, dass sich Reisende nach Libyen bis auf weiteres mit dem entsprechenden Mindestbetrag ausstatten. Davon sind folgende Personen ausgenommen:
• Touristen, die Libyen mit einem Reiseveranstalter besuchen, vorausgesetzt die Kosten für den Aufenthalt sind für die gesamte Dauer gedeckt,
• Inhaber eines offiziellen Geschäftsvisums,
• Inhaber eines Studentenvisums, die ein libysches Stipendium erhalten,
• offizielle Gäste und
• Personen, die zu einer Person mit Wohnsitz in Libyen ziehen möchten, vorausgesetzt, diese Person verpflichtet sich, für alle Kosten für den Lebensunterhalt und für medizinische Behandlung aufzukommen.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt zehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Arbeitsplatzrisiken u. a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV/Aids ist weltweit ein großes Problem, hat aber Libyen wohl, soweit verlässliche Daten vorliegen, bisher nur vereinzelt erreicht. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind kaum sinnvoll, da Malariaerreger nur in geringer Zahl im Süden des Landes auftreten.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.
Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
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Kuno
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Re: Reisewarnung Libyen 26.01.2006 - 26.09.2011
Kürzlich haben sich mal ein paar Touristen in ihren vollausgerüsteten Wüstenfahrzeugen auf dem "Grünen Platz" zu einem Schläfchen in ihren Autos verleiten lassenAutoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten.
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Kuno
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Re: Reisewarnung Libyen 26.01.2006 - 26.09.2011
Das müsste aber nun schon etliche Jahre zurückliegen. War es 1999? Bin mir nicht mehr sicher. Finde es nicht wirklich fair, wenn man einen einzelnen Vorfall, der sich seither mW. nie mehr wiederholt hat (dank obl. Führer & TouristenpolizistAuch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.
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Kuno
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Re: Reisewarnung Libyen 26.01.2006 - 26.09.2011
Kann jemand bestätigen, dass diese Bestimmung nun ausgerechnet für Touristen nicht gelten sollte? (Aber welcher Tourist kommt schon für nur 7 Tage nach LYBei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten.
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Kuno
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Re: Reisewarnung Libyen 26.01.2006 - 26.09.2011
Salami & Zeitschriften, die offensichtlich dem Eigengebrauch während der geplanten Aufenthaltsdauer angemessen sind, werden nach meiner Erfahrung nicht beanstandet. Zeitschriften, welche auf dem Titelbild Frauen zeigen, welche sich offensichtlich keine Kleidung leisten können sollte man aber dennoch nicht dabei habenDie Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
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Alexander
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Re: Reisewarnung Libyen 26.01.2006 - 26.09.2011
Hallo Kuno,
die Einschätzung der Sicherheitslage beruht auf verschiedene Kriterien.
Einmal wird sie durch aktuelle wie vergangene Ereignisse beeinflußt, welche die Reisesicherheit beeinschränken können.
Weiterhin gibt es "politische Erwägungen", von denen es äbhängig ist, ob ein Ereignis sicherheitsrelevant ist oder nicht. Häufig überwiegen hier die politischen Interessen. Interessant ist auch die teilweise unterschiedliche Einschätzung der Sicherheitslage verschiedener Länder (z.B. Österreich, Schweiz, Deutschland)
Dennoch glaube ich, daß das AA einen guten Grund hat, die Sicherheitshinweise so zu formulieren, wie sie es z.B. in diesem Fall getan hat.
Grüsse
Alexander
die Einschätzung der Sicherheitslage beruht auf verschiedene Kriterien.
Einmal wird sie durch aktuelle wie vergangene Ereignisse beeinflußt, welche die Reisesicherheit beeinschränken können.
Weiterhin gibt es "politische Erwägungen", von denen es äbhängig ist, ob ein Ereignis sicherheitsrelevant ist oder nicht. Häufig überwiegen hier die politischen Interessen. Interessant ist auch die teilweise unterschiedliche Einschätzung der Sicherheitslage verschiedener Länder (z.B. Österreich, Schweiz, Deutschland)
Dennoch glaube ich, daß das AA einen guten Grund hat, die Sicherheitshinweise so zu formulieren, wie sie es z.B. in diesem Fall getan hat.
Grüsse
Alexander
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Kuno
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Re: Reisewarnung Libyen 26.01.2006 - 26.09.2011
Die zT. sehr vorsichtige Formulierung ist schon ok; wie schnell xxxxx man denen sonst ans Bein, wenn mal auf einer Reise was schiefgeht :? - das ist halt heute so...
Zuletzt geändert von Kuno am Fr 28. Dez 2007, 20:23, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Reisewarnung Libyen 26.01.2006 - 26.09.2011
Das gibt's schon. Als Tunesientourist kann man in Djerba über Hotels Bustouren zu den Altertümern nach Saprata und/oder Khoms (Leptis) buchen. Dauer 1-3 Tage. Dafür gibt's geschlossene Gruppenvisa und eine Polizeibegleitung an der Grenze. Kein Dreiecksstempel. Ebenso hab ich bei diversem Transit Ras Jedir/Amsaad (2-3 Tage) und umgekehrt keine Zwischenmeldung bei der Polizei (Dreiecksstempel) benötigt.
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