Reisewarnung Libyen 26.01.2006 - 26.09.2011
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Kuno
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Re: Reisewarnung Libyen 26.01.2006 - 26.09.2011
Danke, TGerd, für die Information.
Einen weiteren Fall gäbe es da auch noch: All die Leute, die mit dem Kreuzfahrtschiff ankommen und "nur" einen Tagesausflug machen.
Einen weiteren Fall gäbe es da auch noch: All die Leute, die mit dem Kreuzfahrtschiff ankommen und "nur" einen Tagesausflug machen.
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Alexander
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Reise/Sicherheitshinweis Libyen 08.01.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija:
Stand 08.01.2008 (Unverändert gültig seit: 08.01.2008)
Aktuelle Hinweise
Ab sofort müssen Touristen bei der Einreise 1000,- US$ oder deren Gegenwert vorweisen.
Am 11. November 2007 wurde bekannt, dass die libyschen Behörden Reisende trotz gültigen Visums an der Grenze zurückweisen, wenn sie nicht eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Auch vor dem 11. November 2007 nach Libyen eingereiste Inhaber von nicht ins Arabische übersetzten Reisedokumenten können von dieser Maßnahme bei der Ausreise betroffen sein und sollten sich frühzeitig mit ihrem Reiseveranstalter oder der Deutschen Botschaft in Tripolis in Verbindung setzen
Das libysche Außenministerium hat am 15.11.2007 zu den neuen Einreisebestimmungen hinsichtlich der Erfordernisse dem Auswärtigen Amt folgende Information zur Verfügung gestellt:
"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."
Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).
Aus der bisherigen Praxis ist dem Auswärtigen Amt mitgeteilt worden, dass die Übersetzungen fest mit dem Pass verbunden sein sollen, d.h. eingeheftet, eingeklebt oder als auszufüllender Stempelvordruck.
In jedem Fall rät das Auswärtige Amt, sich beim Libyschen Volksbüro nach den weiteren Details der Einreisebestimmungen zu erkundigen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.
Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.
Geld/ Kreditkarten
Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.
Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen E-plus und Al-Madar.
Hilfe in Notfällen
Ansprechpartner in Tobruk in Notfällen (deutschsprachig): Dr. Ali Masednah, P.O. Box 100, Tobruk, Tel.(Praxis): 0021887/622 736, Fax: 0021887/626246.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum. Am 11. November 2007wurde bekannt,dass die libyschen Behörden Reisende trotz gültigen Visums an der Grenze zurückweisen, wenn sie nicht eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Für die Erteilung eines Visums an deutsche Staatsangehörige ist das Libysche Volksbüro in Berlin zuständig. Dort erhalten Sie verbindliche Informationen über die Einreisebestimmungen.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Bargeldbestimmungen bei der Einreise
Einer Mitteilung des libyschen Transportministeriums zufolge gilt mit sofortiger Wirkung folgende neue Regelung:
Alle ausländischen Touristen müssen bei Einreise nach Libyen ab sofort einen Mindestbetrag von 1000 US$ oder deren Gegenwert in einer anderen konvertierbaren Währung mit sich führen. Dies gilt für Individualreisende wie auch für Touristen, die ihre Reise über ein Reisebüro gebucht haben.
Die Regelung betrifft nur Touristen. Ausgenommen sind ausdrücklich Personen, die in offizieller Mission, zur Arbeit(saufnahme), zum Studium oder zu Familienbesuchen nach Libyen reisen wollen.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt zehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Arbeitsplatzrisiken u. a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV/Aids ist weltweit ein großes Problem, hat aber Libyen wohl, soweit verlässliche Daten vorliegen, bisher nur vereinzelt erreicht. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden.
Malariaerreger treten nur in geringer Zahl im Süden des Landes auf.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.
Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Reise/Sicherheitshinweis Libyen 31.01.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija:
Stand 31.01.2008 (Unverändert gültig seit: 31.01.2008)
Aktuelle Hinweise
Libyen hat seit November 2007 neue Vorschriften für die Einreise (Mitnahme eines Mindestbetrags an Barmitteln und Übersetzung der Passdaten in die arabische Sprache) eingeführt – Details siehe unter „Einreisebestimmungen“.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.
Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.
Geld/ Kreditkarten
Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.
Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen E-plus und Al-Madar.
Hilfe in Notfällen
Ansprechpartner in Tobruk in Notfällen (deutschsprachig): Dr. Ali Masednah, P.O. Box 100, Tobruk, Tel.(Praxis): 0021887/7622 736, Fax: 0021887/7626246.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum.
Am 11. November 2007 wurde bekannt, dass die libyschen Behörden Reisende trotz gültigen Visums an der Grenze zurückweisen, wenn sie nicht eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Auch vor dem 11. November 2007 nach Libyen eingereiste Inhaber von nicht ins Arabische übersetzten Reisedokumenten können von dieser Maßnahme bei der Ausreise betroffen sein und sollten sich frühzeitig mit ihrem Reiseveranstalter oder der Deutschen Botschaft in Tripolis in Verbindung setzen
Das libysche Außenministerium hat am 15.11.2007 zu den neuen Einreisebestimmungen hinsichtlich der Erfordernisse dem Auswärtigen Amt folgende Information zur Verfügung gestellt:
"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."
Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).
Aus der bisherigen Praxis ist dem Auswärtigen Amt mitgeteilt worden, dass die Übersetzungen fest mit dem Pass verbunden sein sollen, d.h. eingeheftet, eingeklebt oder als auszufüllender Stempelvordruck.
Für die Erteilung eines Visums an deutsche Staatsangehörige ist das Libysche Volksbüro in Berlin zuständig (siehe auch „Aktueller Hinweis“). Dort erhalten Sie verbindliche Informationen über die Einreisebestimmungen.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Bargeldbestimmungen bei der Einreise
Einer Mitteilung des libyschen Transportministeriums zufolge gilt mit sofortiger Wirkung folgende neue Regelung:
Alle ausländischen Touristen müssen bei Einreise nach Libyen ab sofort einen Mindestbetrag von 1000 US$ oder deren Gegenwert in einer anderen konvertierbaren Währung mit sich führen. Dies gilt für Individualreisende wie auch für Touristen, die ihre Reise über ein Reisebüro gebucht haben.
Die Regelung betrifft nur Touristen. Ausgenommen sind ausdrücklich Personen, die in offizieller Mission, zur Arbeit(saufnahme), zum Studium oder zu Familienbesuchen nach Libyen reisen wollen.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt zehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Arbeitsplatzrisiken u. a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV/Aids ist weltweit ein großes Problem, hat aber Libyen wohl, soweit verlässliche Daten vorliegen, bisher nur vereinzelt erreicht. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden.
Malariaerreger treten nur in geringer Zahl im Süden des Landes auf.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.
Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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- Kontaktdaten:
Reise/Sicherheitshinweis Libyen 26.03.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija:
Stand 26.03.2008 (Unverändert gültig seit: 26.03.2008)
Aktuelle Hinweise
Nach Mitteilung der libyschen Tourismusbehörde ist eine erst kürzlich verhängte Auflage, nach der bei Einreise mindestens 1000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) mitzuführen sind, wieder aufgehoben worden. Eine amtliche Bestätigung hierzu steht noch aus, in der Praxis wird Nachweis nicht mehr verlangt.
Die im November 2007 eingeführten neuen Vorschriften für die Einreise (Übersetzung der Passdaten in die arabische Sprache) haben nach wie vor Gültigkeit – Details siehe unter „Einreisebestimmungen“.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.
Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.
Geld/ Kreditkarten
Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.
Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen dem libyschen Mobilfunkanbieter Al-Madar und E-Plus, T-Mobile und Vodafone.
Hilfe in Notfällen
Ansprechpartner in Tobruk in Notfällen (deutschsprachig): Dr. Ali Masednah, P.O. Box 100, Tobruk, Tel.(Praxis): 0021887/7622 736, Fax: 0021887/7626246.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum.
Am 11. November 2007 wurde bekannt, dass die libyschen Behörden Reisende trotz gültigen Visums an der Grenze zurückweisen, wenn sie nicht eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Auch vor dem 11. November 2007 nach Libyen eingereiste Inhaber von nicht ins Arabische übersetzten Reisedokumenten können von dieser Maßnahme bei der Ausreise betroffen sein und sollten sich frühzeitig mit ihrem Reiseveranstalter oder der Deutschen Botschaft in Tripolis in Verbindung setzen
Das libysche Außenministerium hat am 15.11.2007 zu den neuen Einreisebestimmungen hinsichtlich der Erfordernisse dem Auswärtigen Amt folgende Information zur Verfügung gestellt:
"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."
Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).
Aus der bisherigen Praxis ist dem Auswärtigen Amt mitgeteilt worden, dass die Übersetzungen fest mit dem Pass verbunden sein sollen, d.h. eingeheftet, eingeklebt oder als auszufüllender Stempelvordruck.
Für die Erteilung eines Visums an deutsche Staatsangehörige ist das Libysche Volksbüro in Berlin zuständig (siehe auch „Aktueller Hinweis“). Dort erhalten Sie verbindliche Informationen über die Einreisebestimmungen.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt zehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Arbeitsplatzrisiken u. a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV/Aids ist weltweit ein großes Problem, hat aber Libyen wohl, soweit verlässliche Daten vorliegen, bisher nur vereinzelt erreicht. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden.
Malariaerreger treten nur in geringer Zahl im Süden des Landes auf.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.
Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise/Sicherheitshinweis Libyen 27.03.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija:
Stand 27.03.2008 (Unverändert gültig seit: 27.03.2008)
Aktuelle Hinweise
Nach Mitteilung der libyschen Tourismusbehörde ist eine erst kürzlich verhängte Auflage, nach der bei Einreise mindestens 1000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) mitzuführen sind, wieder aufgehoben worden. Eine amtliche Bestätigung hierzu steht noch aus, in der Praxis wird Nachweis nicht mehr verlangt.
Die im November 2007 eingeführten neuen Vorschriften für die Einreise (Übersetzung der Passdaten in die arabische Sprache) haben nach wie vor Gültigkeit – Details siehe unter „Einreisebestimmungen“.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.
Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.
Geld/ Kreditkarten
Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.
Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen dem libyschen Mobilfunkanbieter Al-Madar und E-Plus, T-Mobile und Vodafone.
Hilfe in Notfällen
Ansprechpartner in Tobruk in Notfällen (deutschsprachig): Dr. Ali Masednah, P.O. Box 100, Tobruk, Tel.(Praxis): 0021887/7622 736, Fax: 0021887/7626246.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum.
Am 11. November 2007 wurde bekannt, dass die libyschen Behörden Reisende trotz gültigen Visums an der Grenze zurückweisen, wenn sie nicht eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Auch vor dem 11. November 2007 nach Libyen eingereiste Inhaber von nicht ins Arabische übersetzten Reisedokumenten können von dieser Maßnahme bei der Ausreise betroffen sein und sollten sich frühzeitig mit ihrem Reiseveranstalter oder der Deutschen Botschaft in Tripolis in Verbindung setzen
Das libysche Außenministerium hat am 15.11.2007 zu den neuen Einreisebestimmungen hinsichtlich der Erfordernisse dem Auswärtigen Amt folgende Information zur Verfügung gestellt:
"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."
Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).
Aus der bisherigen Praxis ist dem Auswärtigen Amt mitgeteilt worden, dass die Übersetzungen fest mit dem Pass verbunden sein sollen, d.h. eingeheftet, eingeklebt oder als auszufüllender Stempelvordruck.
Für die Erteilung eines Visums an deutsche Staatsangehörige ist das Libysche Volksbüro in Berlin zuständig (siehe auch „Aktueller Hinweis“). Dort erhalten Sie verbindliche Informationen über die Einreisebestimmungen.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt fünfzehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Arbeitsplatzrisiken u. a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV/Aids ist weltweit ein großes Problem, hat aber Libyen wohl, soweit verlässliche Daten vorliegen, bisher nur vereinzelt erreicht. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden.
Malariaerreger treten nur in geringer Zahl im Süden des Landes auf.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.
Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Libyen 26.09.2008
Auswärtiges AmtLibyen
Stand 26.09.2008
(Unverändert gültig seit: 25.09.2008)
Aktueller Hinweis
In den nordafrikanischen, an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus. Ausländer, gerade auch deutsche Staatsangehörige, sind einem wachsenden Anschlags- und Entführungsrisiko ausgesetzt. Überlandfahrten im Saharagebiet sind zunehmend mit Risiken behaftet. Die länderspezifischen Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.
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Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.
Geld/ Kreditkarten
Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.
Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen dem libyschen Mobilfunkanbieter Al-Madar und E-Plus, T-Mobile und Vodafone.
Hilfe in Notfällen
Ansprechpartner in Tobruk in Notfällen (deutschsprachig): Dr. Ali Masednah, P.O. Box 100, Tobruk, Tel.(Praxis): 0021887/7622 736, Fax: 0021887/7626246.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Bitte beachten Sie auch den "Aktuellen Hinweis"!
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum.
Laut Auskunft des libyschen Volksbüros in Berlin wird ab sofort die persönliche Vorsprache von Visa-Antragstellern, auch Geschäftsreisenden, verlangt. Eine vertretungsweise Einholung, etwa durch Visadienste, ist vorerst nicht möglich.Nach einer Mitteilung der libyschen Tourismusbehörde ist die Auflage, nach der bei Einreise mindestens 1000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) mitzuführen sind, wieder aufgehoben worden. Eine amtliche Bestätigung hierzu steht noch aus, in der Praxis wird der Nachweis nicht mehr verlangt.
Die im November 2007 eingeführten neuen Vorschriften für die Einreise (Übersetzung der Passdaten in die arabische Sprache, s.u.) haben nach wie vor Gültigkeit.
Übersetzung von Passdaten
Am 11. November 2007 wurde bekannt, dass die libyschen Behörden Reisende trotz gültigen Visums an der Grenze zurückweisen, wenn sie nicht eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Auch vor dem 11. November 2007 nach Libyen eingereiste Inhaber von nicht ins Arabische übersetzten Reisedokumenten können von dieser Maßnahme bei der Ausreise betroffen sein und sollten sich frühzeitig mit ihrem Reiseveranstalter oder der Deutschen Botschaft in Tripolis in Verbindung setzen
Das libysche Außenministerium hat am 15.11.2007 zu den neuen Einreisebestimmungen hinsichtlich der Erfordernisse dem Auswärtigen Amt folgende Information zur Verfügung gestellt:
"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."
Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).
Aus der bisherigen Praxis ist dem Auswärtigen Amt mitgeteilt worden, dass die Übersetzungen fest mit dem Pass verbunden sein sollen, d.h. eingeheftet, eingeklebt oder als auszufüllender Stempelvordruck.
Für die Erteilung eines Visums an deutsche Staatsangehörige ist das Libysche Volksbüro in Berlin zuständig (siehe auch „Aktueller Hinweis“). Dort erhalten Sie verbindliche Informationen über die Einreisebestimmungen.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt fünfzehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Arbeitsplatzrisiken u. a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem, hat aber Libyen wohl, soweit verlässliche Daten vorliegen, bisher nur vereinzelt erreicht. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden.
Malaria
Malariaerreger treten nur in geringer Zahl im Süden des Landes auf.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
* zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
* auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
* immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
* trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.
Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Libyen 01.10.2008
Auswärtiges AmtLibyen
Stand 01.10.2008
(Unverändert gültig seit: 01.10.2008)
Aktuelle Hinweise
- Am 28. September 2008 wurde bekannt , dass die libyschen Behörden aus Sicherheitsgründen ab sofort touristische Reisen in den Süden Libyens bis auf Weiteres untersagt haben. Dies hat zur Folge, dass beispielsweise Reisen nach Ghadames und Ghat sowie Wüstentouren vorerst nicht möglich sein werden. Libysche Reisebüros wurden von den Behörden mündlich angewiesen, bereits geplante Reisen abzusagen. Wer Reisen in die Region geplant hat, sollte sich vor Abreise bei seinem Reiseveranstalter informieren, ob diese noch möglich sind. Das Auswärtige Amt rät in jedem Fall, die aktuelle Anweisung der libyschen Stellen zu beachten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
- In den nordafrikanischen, an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus. Ausländer, gerade auch deutsche Staatsangehörige, sind einem wachsenden Anschlags- und Entführungsrisiko ausgesetzt. Überlandfahrten im Saharagebiet sind zunehmend mit Risiken behaftet. Die länderspezifischen Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
Reisen über Land
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.
Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.
Geld/ Kreditkarten
Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.
Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen dem libyschen Mobilfunkanbieter Al-Madar und E-Plus, T-Mobile und Vodafone.
Hilfe in Notfällen
Ansprechpartner in Tobruk in Notfällen (deutschsprachig): Dr. Ali Masednah, P.O. Box 100, Tobruk, Tel.(Praxis): 0021887/7622 736, Fax: 0021887/7626246.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Bitte beachten Sie auch den "Aktuellen Hinweis"!
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum.
Laut Auskunft des libyschen Volksbüros in Berlin wird ab sofort die persönliche Vorsprache von Visa-Antragstellern, auch Geschäftsreisenden, verlangt. Eine vertretungsweise Einholung, etwa durch Visadienste, ist vorerst nicht möglich.Nach einer Mitteilung der libyschen Tourismusbehörde ist die Auflage, nach der bei Einreise mindestens 1000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) mitzuführen sind, wieder aufgehoben worden. Eine amtliche Bestätigung hierzu steht noch aus, in der Praxis wird der Nachweis nicht mehr verlangt.
Die im November 2007 eingeführten neuen Vorschriften für die Einreise (Übersetzung der Passdaten in die arabische Sprache, s.u.) haben nach wie vor Gültigkeit.
Übersetzung von Passdaten
Am 11. November 2007 wurde bekannt, dass die libyschen Behörden Reisende trotz gültigen Visums an der Grenze zurückweisen, wenn sie nicht eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Auch vor dem 11. November 2007 nach Libyen eingereiste Inhaber von nicht ins Arabische übersetzten Reisedokumenten können von dieser Maßnahme bei der Ausreise betroffen sein und sollten sich frühzeitig mit ihrem Reiseveranstalter oder der Deutschen Botschaft in Tripolis in Verbindung setzen
Das libysche Außenministerium hat am 15.11.2007 zu den neuen Einreisebestimmungen hinsichtlich der Erfordernisse dem Auswärtigen Amt folgende Information zur Verfügung gestellt:
"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."
Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).
Aus der bisherigen Praxis ist dem Auswärtigen Amt mitgeteilt worden, dass die Übersetzungen fest mit dem Pass verbunden sein sollen, d.h. eingeheftet, eingeklebt oder als auszufüllender Stempelvordruck.
Für die Erteilung eines Visums an deutsche Staatsangehörige ist das Libysche Volksbüro in Berlin zuständig (siehe auch „Aktueller Hinweis“). Dort erhalten Sie verbindliche Informationen über die Einreisebestimmungen.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt fünfzehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Arbeitsplatzrisiken u. a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem, hat aber Libyen wohl, soweit verlässliche Daten vorliegen, bisher nur vereinzelt erreicht. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden.
Malaria
Malariaerreger treten nur in geringer Zahl im Süden des Landes auf.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
* zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
* auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
* immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
* trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.
Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Libyen 02.10.2008
Auswärtiges AmtLibyen
Stand 02.10.2008
(Unverändert gültig seit: 02.10.2008)
Aktuelle Hinweise
- In den nordafrikanischen, an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus. Ausländer, gerade auch deutsche Staatsangehörige, sind einem wachsenden Anschlags- und Entführungsrisiko ausgesetzt. Überlandfahrten im Saharagebiet sind zunehmend mit Risiken behaftet.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Im Südwesten Ägyptens war im Grenzgebiet zu Libyen, Tschad und Sudan im September 2008 eine touristische Reisegruppe entführt worden, der auch fünf Deutsche angehörten. Die landesspezifischen Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
Reisen über Land
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.
Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.
Geld/ Kreditkarten
Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.
Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen dem libyschen Mobilfunkanbieter Al-Madar und E-Plus, T-Mobile und Vodafone.
Hilfe in Notfällen
Ansprechpartner in Tobruk in Notfällen (deutschsprachig): Dr. Ali Masednah, P.O. Box 100, Tobruk, Tel.(Praxis): 0021887/7622 736, Fax: 0021887/7626246.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Bitte beachten Sie auch den "Aktuellen Hinweis"!
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum.
Laut Auskunft des libyschen Volksbüros in Berlin wird ab sofort die persönliche Vorsprache von Visa-Antragstellern, auch Geschäftsreisenden, verlangt. Eine vertretungsweise Einholung, etwa durch Visadienste, ist vorerst nicht möglich.Nach einer Mitteilung der libyschen Tourismusbehörde ist die Auflage, nach der bei Einreise mindestens 1000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) mitzuführen sind, wieder aufgehoben worden. Eine amtliche Bestätigung hierzu steht noch aus, in der Praxis wird der Nachweis nicht mehr verlangt.
Die im November 2007 eingeführten neuen Vorschriften für die Einreise (Übersetzung der Passdaten in die arabische Sprache, s.u.) haben nach wie vor Gültigkeit.
Übersetzung von Passdaten
Am 11. November 2007 wurde bekannt, dass die libyschen Behörden Reisende trotz gültigen Visums an der Grenze zurückweisen, wenn sie nicht eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Auch vor dem 11. November 2007 nach Libyen eingereiste Inhaber von nicht ins Arabische übersetzten Reisedokumenten können von dieser Maßnahme bei der Ausreise betroffen sein und sollten sich frühzeitig mit ihrem Reiseveranstalter oder der Deutschen Botschaft in Tripolis in Verbindung setzen
Das libysche Außenministerium hat am 15.11.2007 zu den neuen Einreisebestimmungen hinsichtlich der Erfordernisse dem Auswärtigen Amt folgende Information zur Verfügung gestellt:
"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."
Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).
Aus der bisherigen Praxis ist dem Auswärtigen Amt mitgeteilt worden, dass die Übersetzungen fest mit dem Pass verbunden sein sollen, d.h. eingeheftet, eingeklebt oder als auszufüllender Stempelvordruck.
Für die Erteilung eines Visums an deutsche Staatsangehörige ist das Libysche Volksbüro in Berlin zuständig (siehe auch „Aktueller Hinweis“). Dort erhalten Sie verbindliche Informationen über die Einreisebestimmungen.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt fünfzehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Arbeitsplatzrisiken u. a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem, hat aber Libyen wohl, soweit verlässliche Daten vorliegen, bisher nur vereinzelt erreicht. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden.
Malaria
Malariaerreger treten nur in geringer Zahl im Süden des Landes auf.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
* zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
* auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
* immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
* trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.
Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Libyen 10.12.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija:
Stand 10.12.2008 (Unverändert gültig seit: 10.12.2008)
Aktuelle Hinweise
• In den nordafrikanischen, an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus. Ausländer, gerade auch deutsche Staatsangehörige, sind einem wachsenden Anschlags- und Entführungsrisiko ausgesetzt. Überlandfahrten im Saharagebiet sind zunehmend mit Risiken behaftet.
• Im Südwesten Ägyptens war im Grenzgebiet zu Libyen, Tschad und Sudan im September 2008 eine touristische Reisegruppe entführt worden, der auch fünf Deutsche angehörten. Die landesspezifischen Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.
Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.
Geld/ Kreditkarten
Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.
Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen dem libyschen Mobilfunkanbieter Al-Madar und E-Plus, T-Mobile und Vodafone.
Hilfe in Notfällen
Ansprechpartner in Tobruk in Notfällen (deutschsprachig): Dr. Ali Masednah, P.O. Box 100, Tobruk, Tel.(Praxis): 0021887/7622 736, Fax: 0021887/7626246.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Bitte beachten Sie auch den "Aktuellen Hinweis"!
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum.
Laut Auskunft des libyschen Volksbüros in Berlin wird ab sofort die persönliche Vorsprache von Visa-Antragstellern, auch Geschäftsreisenden, verlangt. Eine vertretungsweise Einholung, etwa durch Visadienste, ist vorerst nicht möglich.Nach einer Mitteilung der libyschen Tourismusbehörde ist die Auflage, nach der bei Einreise mindestens 1000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) mitzuführen sind, wieder aufgehoben worden. Eine amtliche Bestätigung hierzu steht noch aus, in der Praxis wird der Nachweis nicht mehr verlangt.
Die im November 2007 eingeführten neuen Vorschriften für die Einreise (Übersetzung der Passdaten in die arabische Sprache, s.u.) haben nach wie vor Gültigkeit.
Übersetzung von Passdaten
Am 11. November 2007 wurde bekannt, dass die libyschen Behörden Reisende trotz gültigen Visums an der Grenze zurückweisen, wenn sie nicht eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Auch vor dem 11. November 2007 nach Libyen eingereiste Inhaber von nicht ins Arabische übersetzten Reisedokumenten können von dieser Maßnahme bei der Ausreise betroffen sein und sollten sich frühzeitig mit ihrem Reiseveranstalter oder der Deutschen Botschaft in Tripolis in Verbindung setzen
Das libysche Außenministerium hat am 15.11.2007 zu den neuen Einreisebestimmungen hinsichtlich der Erfordernisse dem Auswärtigen Amt folgende Information zur Verfügung gestellt:
"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."
Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).
Aus der bisherigen Praxis ist dem Auswärtigen Amt mitgeteilt worden, dass die Übersetzungen fest mit dem Pass verbunden sein sollen, d.h. eingeheftet, eingeklebt oder als auszufüllender Stempelvordruck.
Für die Erteilung eines Visums an deutsche Staatsangehörige ist das Libysche Volksbüro in Berlin zuständig (siehe auch „Aktueller Hinweis“). Dort erhalten Sie verbindliche Informationen über die Einreisebestimmungen.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt fünfzehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Arbeitsplatzrisiken u. a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem, hat aber Libyen wohl, soweit verlässliche Daten vorliegen, bisher nur vereinzelt erreicht. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden.
Malaria
Malariaerreger treten nur in geringer Zahl im Süden des Landes auf.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.
Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Libyen 15.12.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija:
Stand 15.12.2008 (Unverändert gültig seit: 15.12.2008)
Aktuelle Hinweise
• In den nordafrikanischen, an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus. Ausländer, gerade auch deutsche Staatsangehörige, sind einem wachsenden Anschlags- und Entführungsrisiko ausgesetzt. Überlandfahrten im Saharagebiet sind zunehmend mit Risiken behaftet.
• Im Südwesten Ägyptens war im Grenzgebiet zu Libyen, Tschad und Sudan im September 2008 eine touristische Reisegruppe entführt worden, der auch fünf Deutsche angehörten. Die landesspezifischen Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
• Der Aufenthalt in Libyen zu touristischen Zwecken wird nur noch Gruppen mit einer Mindestanzahl von vier Personen bei gemeinsamer Einreise mit Visum erlaubt. Die libyschen Volksbüros stellen jedoch nach wie vor für einzelne Geschäftsreisende Touristenvisa aus (siehe auch unter Einreisebestimmungen)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.
Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Geld / Kreditkarten
Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.
Hotelunterkunft
Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen dem libyschen Mobilfunkanbieter Al-Madar und E-Plus, T-Mobile und Vodafone..
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.
Hilfe in Notfällen
Ansprechpartner in Tobruk in Notfällen (deutschsprachig): Dr. Ali Masednah, P.O. Box 100, Tobruk, Tel.(Praxis): 0021887/7622 736, Fax: 0021887/7626246.
Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum.
Der Aufenthalt in Libyen zu touristischen Zwecken wird nur noch Gruppen mit einer Mindestanzahl von vier Personen bei gemeinsamer Einreise mit Visum erlaubt. Die libyschen Volksbüros stellen jedoch nach wie vor für einzelne Geschäftsreisende Touristenvisa aus. Laut Auskunft des libyschen Volksbüros in Berlin wird die persönliche Vorsprache von Visa-Antragstellern, auch Geschäftsreisenden, verlangt. Eine vertretungsweise Einholung, etwa durch Visadienste, ist vorerst nicht möglich. Nach einer Mitteilung der libyschen Tourismusbehörde ist die Auflage, nach der bei Einreise mindestens 1000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) mitzuführen sind, wieder aufgehoben worden. Eine amtliche Bestätigung hierzu steht noch aus, in der Praxis wird der Nachweis nicht mehr verlangt.
Die im November 2007 eingeführten neuen Vorschriften für die Einreise (Übersetzung der Passdaten in die arabische Sprache, s.u.) haben nach wie vor Gültigkeit.
Übersetzung von Passdaten
Am 11. November 2007 wurde bekannt, dass die libyschen Behörden Reisende trotz gültigen Visums an der Grenze zurückweisen, wenn sie nicht eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Auch vor dem 11. November 2007 nach Libyen eingereiste Inhaber von nicht ins Arabische übersetzten Reisedokumenten können von dieser Maßnahme bei der Ausreise betroffen sein und sollten sich frühzeitig mit ihrem Reiseveranstalter oder der Deutschen Botschaft in Tripolis in Verbindung setzen
Das libysche Außenministerium hat am 15.11.2007 zu den neuen Einreisebestimmungen hinsichtlich der Erfordernisse dem Auswärtigen Amt folgende Information zur Verfügung gestellt:
"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."
Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).
Aus der bisherigen Praxis ist dem Auswärtigen Amt mitgeteilt worden, dass die Übersetzungen fest mit dem Pass verbunden sein sollen, d.h. eingeheftet, eingeklebt oder als auszufüllender Stempelvordruck.
Für die Erteilung eines Visums an deutsche Staatsangehörige ist das Libysche Volksbüro in Berlin zuständig (siehe auch „Aktueller Hinweis“). Dort erhalten Sie verbindliche Informationen über die Einreisebestimmungen.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt fünfzehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Arbeitsplatzrisiken u. a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem, hat aber Libyen wohl, soweit verlässliche Daten vorliegen, bisher nur vereinzelt erreicht. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden.
Malaria
Malariaerreger treten nur in geringer Zahl im Süden des Landes auf.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.
Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Reise-/Sicherheitshinweis Libyen 16.01.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Libyen:
Stand 16.01.2009
(Unverändert gültig seit: 06.01.2009)
Aktuelle Hinweise
In den nordafrikanischen, an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus. Ausländer, gerade auch deutsche Staatsangehörige, sind einem wachsenden Anschlags- und Entführungsrisiko ausgesetzt. Überlandfahrten im Saharagebiet sind zunehmend mit Risiken behaftet.
Im Südwesten Ägyptens war im Grenzgebiet zu Libyen, Tschad und Sudan im September 2008 eine touristische Reisegruppe entführt worden, der auch fünf Deutsche angehörten. Die landesspezifischen Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
Der Aufenthalt in Libyen zu touristischen Zwecken wird nur noch Gruppen mit einer Mindestanzahl von vier Personen bei gemeinsamer Einreise mit Visum erlaubt. Die libyschen Volksbüros stellen jedoch nach wie vor für einzelne Geschäftsreisende Touristenvisa aus (siehe auch unter Einreisebestimmungen)
Ab dem 08.01.2009 gelten folgende Bestimmungen zur Visumantragstellung:
- persönliches Erscheinen des Antragstellers
- Reisekrankenversicherungsnachweis
- Hotelreservierung
- Hin- und Rückflugticket
- Schreiben des Arbeitgebers/ Beschäftigungsnachweis der jeweiligen Firma oder eine Firmenlizenz von selbständigen Unternehmern (siehe auch Einreisebestimmungen).
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.
Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Geld / Kreditkarten
Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.
Hotelunterkunft
Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen dem libyschen Mobilfunkanbieter Al-Madar und E-Plus, T-Mobile und Vodafone.
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.
Hilfe in Notfällen
Ansprechpartner in Tobruk in Notfällen (deutschsprachig): Dr. Ali Masednah, P.O. Box 100, Tobruk, Tel.(Praxis): 0021887/7622 736, Fax: 0021887/7626246.
Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum.
Der Aufenthalt in Libyen zu touristischen Zwecken wird nur noch Gruppen mit einer Mindestanzahl von vier Personen bei gemeinsamer Einreise mit Visum erlaubt. Die libyschen Volksbüros stellen jedoch nach wie vor für einzelne Geschäftsreisende Touristenvisa aus.
Ab dem 08.01.2009 gelten folgende Bestimmungen zur Visumantragstellung:
persönliches Erscheinen des Antragstellers
Reisekrankenversicherungsnachweis
Hotelreservierung
Hin- und Rückflugticket
Schreiben des Arbeitgebers/Beschäftigungsnachweis der jeweiligen Firma oder eine Firmenlizenz von selbständigen Unternehmern
Die Bearbeitungszeit beträgt nach Auskunft der libyschen Botschaft in Berlin 10 Werktage. Die Gebühren zur Antragstellung betragen 60,- €. Diese werden auch im Fall einer Ablehnung des Visumantrags nicht zurückerstattet. Diese Bestimmungen gelten nicht für Diplomaten und offizielle Delegationen.
Laut Auskunft des libyschen Volksbüros in Berlin wird die persönliche Vorsprache von Visa-Antragstellern, auch Geschäftsreisenden, verlangt. Eine vertretungsweise Einholung, etwa durch Visadienste, ist vorerst nicht möglich.
Nach einer Mitteilung der libyschen Tourismusbehörde ist die Auflage, nach der bei Einreise mindestens 1.000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) mitzuführen sind, wieder aufgehoben worden. Eine amtliche Bestätigung hierzu steht noch aus, in der Praxis wird der Nachweis nicht mehr verlangt.
Es gibt Leute die WISSEN ALLES - es gibt Leute die WISSEN es BESSER - aber am schlimmsten sind die die meinen ALLES BESSER ZU WISSEN!
Mitglied der DTG
Ich war Tot, wurde aber wieder geholt. Gott sei Dank oder leider
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Ich war Tot, wurde aber wieder geholt. Gott sei Dank oder leider
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Kuno
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Re: Reisewarnung Libyen 26.01.2006 - 26.09.2011
Ein einziger Fall reicht schon, dass das AA es als erwähnenswert betrachtet. Glückliches AAKriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.
Und wann war das nun schon wieder? 2002? Oder irgend sowas...
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Libyen 15.05.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija:
Stand 15.05.2009 (Unverändert gültig seit: 15.05.2009)
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
• In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab und fordert Reisende dringend auf, die länderspezifischen Sicherheitshinweise sorgfältig zu beachten. Erhöhte Anschlagsrisiken bestehen für touristische Ziele wie Hotels, Bars und Diskotheken sowie alle Orte, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren.
• Im Südwesten Ägyptens war im Grenzgebiet zu Libyen, Tschad und Sudan im September 2008 eine touristische Reisegruppe entführt worden, der auch fünf Deutsche angehörten. Die landesspezifischen Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.
Aktuelle Hinweise
Der Aufenthalt in Libyen zu touristischen Zwecken wird nur noch Gruppen mit einer Mindestanzahl von vier Personen bei gemeinsamer Einreise mit Visum erlaubt.
Die libyschen Volksbüros stellen jedoch nach wie vor für einzelne Geschäftsreisende Touristenvisa aus. (siehe auch unter Einreisebestimmungen)
Ab dem 08.01.2009 gelten folgende Bestimmungen zur Visumantragstellung:
• persönliches Erscheinen des Antragstellers
• Reisekrankenversicherungsnachweis
• Hotelreservierung
• Hin- und Rückflugticket
• Schreiben des Arbeitgebers/ Beschäftigungsnachweis der jeweiligen Firma oder eine Firmenlizenz von selbständigen Unternehmern (siehe auch Einreisebestimmungen).
Sicherheitshinweise
In Libyen hat es bislang keine Vorfälle (Anschläge oder Entführungen) gegen ausländische Reisende gegeben. Potentielle Gefährdungen sind jedoch nicht auszuschließen, insbesondere im Grenzgebiet zu Algerien, zu dem auch die Touristenziele in der Region Ghadames und im Raum Ghat im äußersten Süden des Landes gehören. Nach allgemeinem Eindruck haben die libyschen Sicherheitskräfte ihre Präsenz in diesen Gebieten vorbeugend verstärkt.
Reisen über Land
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.
Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Geld / Kreditkarten
Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.
Hotelunterkunft
Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen dem libyschen Mobilfunkanbieter Al-Madar und E-Plus, T-Mobile und Vodafone.
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.
Hilfe in Notfällen
Ansprechpartner in Tobruk in Notfällen (deutschsprachig): Dr. Ali Masednah, P.O. Box 100, Tobruk, Tel.(Praxis): 0021887/7622 736, Fax: 0021887/7626246.
Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum.
Der Aufenthalt in Libyen zu touristischen Zwecken wird nur noch Gruppen mit einer Mindestanzahl von vier Personen bei gemeinsamer Einreise mit Visum erlaubt. Die libyschen Volksbüros stellen jedoch nach wie vor für einzelne Geschäftsreisende Touristenvisa aus.
Ab dem 08.01.2009 gelten folgende Bestimmungen zur Visumantragstellung:
• persönliches Erscheinen des Antragstellers
• Reisekrankenversicherungsnachweis
• Hotelreservierung
• Hin- und Rückflugticket
• Schreiben des Arbeitgebers/Beschäftigungsnachweis der jeweiligen Firma oder eine Firmenlizenz von selbständigen Unternehmern
Die Bearbeitungszeit beträgt nach Auskunft der libyschen Botschaft in Berlin 10 Werktage. Die Gebühren zur Antragstellung betragen 60,- €. Diese werden auch im Fall einer Ablehnung des Visumantrags nicht zurückerstattet. Diese Bestimmungen gelten nicht für Diplomaten und offizielle Delegationen.
Laut Auskunft des libyschen Volksbüros in Berlin wird die persönliche Vorsprache von Visa-Antragstellern, auch Geschäftsreisenden, verlangt. Eine vertretungsweise Einholung, etwa durch Visadienste, ist vorerst nicht möglich.
Nach einer Mitteilung der libyschen Tourismusbehörde ist die Auflage, nach der bei Einreise mindestens 1.000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) mitzuführen sind, wieder aufgehoben worden. Eine amtliche Bestätigung hierzu steht noch aus, in der Praxis wird der Nachweis nicht mehr verlangt.
Die im November 2007 eingeführten neuen Vorschriften für die Einreise (Übersetzung der Passdaten in die arabische Sprache, s.u.) haben nach wie vor Gültigkeit.
Übersetzung von Passdaten
Am 11. November 2007 wurde bekannt, dass die libyschen Behörden Reisende trotz gültigen Visums an der Grenze zurückweisen, wenn sie nicht eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Auch vor dem 11. November 2007 nach Libyen eingereiste Inhaber von nicht ins Arabische übersetzten Reisedokumenten können von dieser Maßnahme bei der Ausreise betroffen sein und sollten sich frühzeitig mit ihrem Reiseveranstalter oder der Deutschen Botschaft in Tripolis in Verbindung setzen
Das libysche Außenministerium hat am 15.11.2007 zu den neuen Einreisebestimmungen hinsichtlich der Erfordernisse dem Auswärtigen Amt folgende Information zur Verfügung gestellt:
"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."
Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).
Aus der bisherigen Praxis ist dem Auswärtigen Amt mitgeteilt worden, dass die Übersetzungen fest mit dem Pass verbunden sein sollen, d.h. eingeheftet, eingeklebt oder als auszufüllender Stempelvordruck.
Für die Erteilung eines Visums an deutsche Staatsangehörige ist das Libysche Volksbüro in Berlin zuständig (siehe auch „Aktuelle Hinweise“). Dort erhalten Sie verbindliche Informationen über die Einreisebestimmungen.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt fünfzehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.
Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Arbeitsplatzrisiken u. a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem, hat aber Libyen wohl, soweit verlässliche Daten vorliegen, bisher nur vereinzelt erreicht. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden.
Malaria
Malariaerreger treten nur in geringer Zahl im Süden des Landes auf.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
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Alexander
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- Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
- Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
- Kontaktdaten:
Reise-/Sicherheitshinweis Libyen 25.05.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija:
Stand 25.05.2009 (Unverändert gültig seit: 25.05.2009)
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
• In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher dringend, die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Erhöhte Anschlagsrisiken bestehen für touristische Ziele wie Hotels, Bars und Diskotheken sowie alle Orte, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. Beachten Sie auch hierzu die landesspezifischen Sicherheitshinweise.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Libyen – wie in allen Ländern der Region – zu erhöhter Aufmerksamkeit. Insbesondere im Grenzgebiet zu Algerien, in dem sich auch die Touristenziele in der Region Ghadames und im Raum Ghat im äußersten Süden des Landes befinden, könnten Reisende Gefährdungen ausgesetzt sein.
In Libyen selbst hat es bislang keine Vorfälle (Anschläge oder Entführungen) gegen ausländische Reisende gegeben. Allerdings war im September 2008 im Südwesten Ägyptens im Grenzgebiet zu Libyen, Tschad und Sudan eine Reisegruppe entführt worden, der auch fünf Deutsche angehörten. Nach allgemeinem Eindruck haben die libyschen Sicherheitskräfte ihre Präsenz in den südlichen, an Algerien grenzenden Wüstengebieten vorbeugend verstärkt.
Reisen über Land
Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.
Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.
Kriminalität
Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.
Allgemeine Reiseinformationen
Fotografieren
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.
Geld / Kreditkarten
Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.
Hotelunterkunft
Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.
Mobiltelefone
Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen dem libyschen Mobilfunkanbieter Al-Madar und E-Plus, T-Mobile und Vodafone.
Reisedokumente
Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.
Straßenverkehr
Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.
Hilfe in Notfällen
Ansprechpartner in Tobruk in Notfällen (deutschsprachig): Dr. Ali Masednah, P.O. Box 100, Tobruk, Tel.(Praxis): 0021887/7622 736, Fax: 0021887/7626246.
Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum.
Der Aufenthalt in Libyen zu touristischen Zwecken wird nur noch Gruppen mit einer Mindestanzahl von vier Personen bei gemeinsamer Einreise mit Visum erlaubt. Die libyschen Volksbüros stellen jedoch nach wie vor für einzelne Geschäftsreisende Touristenvisa aus.
Seit dem 08.01.2009 gelten folgende Bestimmungen zur Visumantragstellung:
• persönliches Erscheinen des Antragstellers
• Reisekrankenversicherungsnachweis
• Hotelreservierung
• Hin- und Rückflugticket
• Schreiben des Arbeitgebers/Beschäftigungsnachweis der jeweiligen Firma oder eine Firmenlizenz von selbständigen Unternehmern
Die Bearbeitungszeit beträgt nach Auskunft der libyschen Botschaft in Berlin 10 Werktage. Die Gebühren zur Antragstellung betragen 60,- €. Diese werden auch im Fall einer Ablehnung des Visumantrags nicht zurückerstattet. Diese Bestimmungen gelten nicht für Diplomaten und offizielle Delegationen.
Laut Auskunft des libyschen Volksbüros in Berlin wird die persönliche Vorsprache von Visa-Antragstellern, auch Geschäftsreisenden, verlangt. Eine vertretungsweise Einholung, etwa durch Visadienste, ist vorerst nicht möglich.
Nach einer Mitteilung der libyschen Tourismusbehörde ist die Auflage, nach der bei Einreise mindestens 1.000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) mitzuführen sind, wieder aufgehoben worden. Eine amtliche Bestätigung hierzu steht noch aus, in der Praxis wird der Nachweis nicht mehr verlangt.
Die im November 2007 eingeführten neuen Vorschriften für die Einreise (Übersetzung der Passdaten in die arabische Sprache, s.u.) gelten nach wie vor.
Übersetzung von Passdaten
Am 11. November 2007 wurde bekannt, dass die libyschen Behörden Reisende trotz gültigen Visums an der Grenze zurückweisen, wenn sie nicht eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Auch vor dem 11. November 2007 nach Libyen eingereiste Inhaber von nicht ins Arabische übersetzten Reisedokumenten können von dieser Maßnahme bei der Ausreise betroffen sein und sollten sich frühzeitig mit ihrem Reiseveranstalter oder der Deutschen Botschaft in Tripolis in Verbindung setzen
Das libysche Außenministerium hat am 15.11.2007 zu den neuen Einreisebestimmungen hinsichtlich der Erfordernisse dem Auswärtigen Amt folgende Information zur Verfügung gestellt:
"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."
Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).
Aus der bisherigen Praxis ist dem Auswärtigen Amt mitgeteilt worden, dass die Übersetzungen fest mit dem Pass verbunden sein sollen, d.h. eingeheftet, eingeklebt oder als auszufüllender Stempelvordruck.
Für die Erteilung eines Visums an deutsche Staatsangehörige ist das Libysche Volksbüro in Berlin zuständig (siehe auch „Aktuelle Hinweise“). Dort erhalten Sie verbindliche Informationen über die Einreisebestimmungen.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt fünfzehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.
Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, Arbeitsplatzrisiken u. a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden. Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem, hat aber Libyen wohl, soweit verlässliche Daten vorliegen, bisher nur vereinzelt erreicht. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden.
Malaria
Malariaerreger treten nur in geringer Zahl im Süden des Landes auf.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und kann vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor hohen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Re: Reisewarnung Libyen 26.01.2006 - 26.09.2011
Hallo
Frankreich sieht das so:

http://www.diplomatie.gouv.fr/fr/consei ... index.html
Gruss
Heinrich
Frankreich sieht das so:

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Gruss
Heinrich




