Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Irak:
Stand 18.11.2010
(Unverändert gültig seit: 18.11.2010)
Reisewarnung
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt. Deutschen Staatsangehörigen wird geraten, das Land zu verlassen.
Für die Region Kurdistan-Irak, vor allem die Städte Erbil, Sulaymaniya und Dohuk, wird diese Reisewarnung aufgrund einer besseren Sicherheitslage eingeschränkt.
Für unvermeidbare Geschäftsreisen nach Bagdad gilt, dass diese nur in als gesichert geltende Bereiche und auf der Basis eines professionellen Sicherheitskonzepts durchzuführen sind.
In den westlichen Provinzen sowie im schiitischen Süden des Landes ist eine Stabilisierung der Sicherheitssituation zu verzeichnen; gleichwohl können auch hier Terroranschläge und Entführungen nicht ausgeschlossen werden. In Basra sind bzw. werden die ersten westlichen Konsulate eröffnet. Unvermeidbare Geschäftsreisen nach Basra bedürfen eines professionellen Sicherheitskonzepts.
Für den 5. Dezember 2010 ist eine landesweite Volkszählung angesetzt. An diesem Tag und in den Tagen davor und danach ist mit einer flächendeckenden Ausgangssperre und der Schließung aller Flughäfen und Grenzübergänge zu rechnen; es kann zu erhöhter Gewalt kommen.
Trotz einer statistisch verbesserten Sicherheitslage bleibt der Aufenthalt in Irak gefährlich. Insbesondere in Bagdad und den nördlich angrenzenden Gebieten der Provinzen Diyala, Ninawa, Salah Al-Din und Tamim kommen monatlich immer noch mehrere hundert Menschen bei Anschlägen und Feuergefechten ums Leben. In den Städten Kirkuk (Provinz Tamim) und Mossul (Provinz Ninawa) und in deren Umgebung ist die Sicherheitslage besonders volatil.
Eine besondere Gefährdung geht von Sprengfallen aus, die an Straßenrändern installiert und deren Zünder durch vorbeifahrende Fahrzeuge ausgelöst werden. Auch wahllose Anschläge durch Selbstmordattentäter finden immer wieder statt. Bagdad war auch im zweiten Halbjahr 2009 und im Januar 2010 wiederholt Ziel schwerer Anschläge auf Ministerien, Hotels und öffentliche Einrichtungen. Zwischen den irakischen Sicherheitskräften und den unterschiedlichen militanten Gruppen kommt es täglich zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Die staatlichen Sicherheitskräfte haben die Verantwortung von den multinationalen Streitkräften übernommen, sind aber verschiedenen Berichten zufolge, u.a. wegen eingeschränkter Einsatzfähigkeit und unklarer Loyalitäten nicht in der Lage, effektiven Schutz zu bieten.
Das Risiko von Entführungen ist unverändert sehr hoch. Ausländer und die sie begleitenden Personen sind in besonderem Maße gefährdet.
Die Hauptstadt Bagdad wird von verschiedenen zivilen Luftfahrtgesellschaften angeflogen.
Wer trotz der oben beschriebenen Sicherheitslage nach Bagdad zu reisen beabsichtigt, sollte unbedingt professionelle Schutzmaßnahmen ergreifen und seinen Aufenthalt ausnahmslos auf als gesichert geltende Bereiche beschränken. Gegenwärtig zählt neben dem Flughafen selbst nur die sogenannte "Internationale Zone" im Stadtzentrum dazu. Jede Reise nach Bagdad sollte auf der Basis eines professionellen Sicherheitskonzepts erfolgen. Dazu gehören üblicherweise: Verwendung gepanzerter Fahrzeuge, Konvois, Vorabaufklärung und genaue Planung von Fahrtrouten sowie Sicherheitspersonal in angemessener Zahl und Bewaffnung. Eine vorherige Unterrichtung über die aktuelle politische Lage und die Bedrohungssituation ist in jedem Fall erforderlich. Bei Verschlechterung der Lage müssen Reisen auch kurzfristig abgesagt werden.
Die vorgenannten Empfehlungen für Bagdad gelten grundsätzlich auch für Geschäftsreisen nach Basra.
Es wird dringend empfohlen, das Auswärtige Amt rechtzeitig über die Reisepläne in Kenntnis zu setzen.
In der Region Kurdistan-Irak mit der Verwaltungshauptstadt Erbil und den beiden großen Städten Sulaymaniya und Dohuk ist die Sicherheitslage vergleichsweise gut. Das Risiko, durch einen gegen Dritte gerichteten Anschlag zufällig Opfer zu werden, ist dort deutlich geringer als in den anderen Landesteilen. Es liegen auch keine Erkenntnisse vor, die auf eine konkrete Gefährdung deutscher Staatsangehöriger in diesem Gebiet hindeuten. Trotz eines weitgehend funktionierenden Sicherheitsapparates können aber auch in dieser Region Terroranschläge und Entführungen nicht ausgeschlossen werden. In den an die Türkei und Iran grenzenden Regionen muss mit sporadischen Militäroperationen gerechnet werden. Ein Aufenthalt in der Region Kurdistan-Irak setzt voraus, sich vor Reiseantritt über die politische Entwicklung und Sicherheitslage zu informieren und angemessene Maßnahmen zum persönlichen Schutz zu treffen.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Termine werden nur nach Vereinbarung wahrgenommen. Die Botschaft befindet sich nicht in der Internationalen Zone. Aufgrund der Sicherheitslage und der eingeschränkten Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten ist es deshalb schwierig und gegebenenfalls unmöglich, konsularische Hilfe zu leisten.
Das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Erbil kann aufgrund der Umstände vor Ort nur sehr eingeschränkt konsularische Hilfe leisten. Termine werden nur nach Vereinbarung wahrgenommen.
Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den Nachbarstaaten Iraks können Deutschen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang konsularische Hilfe leisten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Beim Generalkonsulat in Erbil werden Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen.
Für Reisen nach Irak besteht Visumspflicht. Visa müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Visumspflicht gilt für das gesamte Staatsgebiet des Irak, also auch für die föderative Region Kurdistan-Irak.
Allerdings erlauben die regionalen kurdischen Behörden bei dortiger Einreise und dortigem Verbleib, für eine Dauer von bis zu 10 Tagen, die visafreie Einreise. Eine Verlängerung ist möglich, diese muss aber beantragt werden. Bei Zuwiderhandlung ist mit Geldstrafe und sogar mit zeitweiser Ausreiseverweigerung zu rechnen.
Bei Weiterreisen, beispielsweise von Erbil nach Bagdad, ist ausnahmslos das Visum der irakischen Auslandsvertretung vorzuweisen, das nur vor der Einreise bei der irakischen Botschaft beantragt werden kann.
Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Republik Irak in Berlin, siehe www.iraqiembassy-berlin.de
Bei Einreise in die föderative Region Kurdistan-Irak mit einem ausländischen Kfz ist es gängige Praxis der kurdischen Behörden, den ausländischen Reisepass beim Zollamt des Grenzübergangs einzubehalten und darüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Diese Bescheinigung berechtigt nicht zum Aufenthalt in anderen Teilen Iraks. Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Festnahme durch die irakischen Behörden zu rechnen. Der Pass wird erst bei der Wiederausfuhr des Kfz zurückgegeben.
Medizinische Hinweise
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und Masern/Mumps/Röteln , bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Cholera.
Cholera und andere Durchfallerkrankungen
Cholera ist im Irak endemisch. Im Rahmen von Ausbrüchen kommt es mitunter zu mehreren tausend Erkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lässt sich das Risiko für die meisten Durchfallerkrankungen, auch Cholera, minimieren. Eine Impfung gegen Cholera wird daher nur in Ausnahmefällen notwendig sein! Auch viele andere Durchfallerreger treten vergleichsweise gehäuft auf.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Malaria durch Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zu Syrien endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt nur gering bis mittelgradig. In jedem Fall sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber) die allgemeinen Schutzmaßnahmen beachtet werden (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Eine medikamentöse Malariaprophylaxe wird im Regelfall nicht notwendig sein. Eine Stand by Medikation kann diskutiert werden.
HIV/ Aids
kommt auch in Irak vor. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen zurzeit weder technisch noch personell ausreichend. Nicht alle Medikamente sind sicher erhältlich. Dauermedikationen daher in ausreichender Menge mitführen. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben; siehe auch www.dtg.org oder www.frm-web.de
Reisewarnung Irak 04.07.2006 - 02.04.2012
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Reisewarnung Irak 18.11.2010
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Reisewarnung Irak 01.12.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Irak:
Stand 01.12.2010
(Unverändert gültig seit: 01.12.2010)
Reisewarnung
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt. Deutschen Staatsangehörigen wird geraten, das Land zu verlassen.
Für die Region Kurdistan-Irak, vor allem die Städte Erbil, Sulaymaniya und Dohuk, wird diese Reisewarnung aufgrund einer besseren Sicherheitslage eingeschränkt.
Für unvermeidbare Geschäftsreisen nach Bagdad gilt, dass diese nur in als gesichert geltende Bereiche und auf der Basis eines professionellen Sicherheitskonzepts durchzuführen sind.
In den westlichen Provinzen sowie im schiitischen Süden des Landes ist eine Stabilisierung der Sicherheitssituation zu verzeichnen; gleichwohl können auch hier Terroranschläge und Entführungen nicht ausgeschlossen werden. In Basra sind bzw. werden die ersten westlichen Konsulate eröffnet. Unvermeidbare Geschäftsreisen nach Basra bedürfen eines professionellen Sicherheitskonzepts.
Trotz einer statistisch verbesserten Sicherheitslage bleibt der Aufenthalt in Irak gefährlich. Insbesondere in Bagdad und den nördlich angrenzenden Gebieten der Provinzen Diyala, Ninawa, Salah Al-Din und Tamim kommen monatlich immer noch mehrere hundert Menschen bei Anschlägen und Feuergefechten ums Leben. In den Städten Kirkuk (Provinz Tamim) und Mossul (Provinz Ninawa) und in deren Umgebung ist die Sicherheitslage besonders volatil.
Eine besondere Gefährdung geht von Sprengfallen aus, die an Straßenrändern installiert und deren Zünder durch vorbeifahrende Fahrzeuge ausgelöst werden. Auch wahllose Anschläge durch Selbstmordattentäter finden immer wieder statt. Bagdad war auch im zweiten Halbjahr 2009 und im Januar 2010 wiederholt Ziel schwerer Anschläge auf Ministerien, Hotels und öffentliche Einrichtungen. Zwischen den irakischen Sicherheitskräften und den unterschiedlichen militanten Gruppen kommt es täglich zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Die staatlichen Sicherheitskräfte haben die Verantwortung von den multinationalen Streitkräften übernommen, sind aber verschiedenen Berichten zufolge, u.a. wegen eingeschränkter Einsatzfähigkeit und unklarer Loyalitäten nicht in der Lage, effektiven Schutz zu bieten.
Das Risiko von Entführungen ist unverändert sehr hoch. Ausländer und die sie begleitenden Personen sind in besonderem Maße gefährdet.
Die Hauptstadt Bagdad wird von verschiedenen zivilen Luftfahrtgesellschaften angeflogen.
Wer trotz der oben beschriebenen Sicherheitslage nach Bagdad zu reisen beabsichtigt, sollte unbedingt professionelle Schutzmaßnahmen ergreifen und seinen Aufenthalt ausnahmslos auf als gesichert geltende Bereiche beschränken. Gegenwärtig zählt neben dem Flughafen selbst nur die sogenannte "Internationale Zone" im Stadtzentrum dazu. Jede Reise nach Bagdad sollte auf der Basis eines professionellen Sicherheitskonzepts erfolgen. Dazu gehören üblicherweise: Verwendung gepanzerter Fahrzeuge, Konvois, Vorabaufklärung und genaue Planung von Fahrtrouten sowie Sicherheitspersonal in angemessener Zahl und Bewaffnung. Eine vorherige Unterrichtung über die aktuelle politische Lage und die Bedrohungssituation ist in jedem Fall erforderlich. Bei Verschlechterung der Lage müssen Reisen auch kurzfristig abgesagt werden.
Die vorgenannten Empfehlungen für Bagdad gelten grundsätzlich auch für Geschäftsreisen nach Basra.
Es wird dringend empfohlen, das Auswärtige Amt rechtzeitig über die Reisepläne in Kenntnis zu setzen.
In der Region Kurdistan-Irak mit der Verwaltungshauptstadt Erbil und den beiden großen Städten Sulaymaniya und Dohuk ist die Sicherheitslage vergleichsweise gut. Das Risiko, durch einen gegen Dritte gerichteten Anschlag zufällig Opfer zu werden, ist dort deutlich geringer als in den anderen Landesteilen. Es liegen auch keine Erkenntnisse vor, die auf eine konkrete Gefährdung deutscher Staatsangehöriger in diesem Gebiet hindeuten. Trotz eines weitgehend funktionierenden Sicherheitsapparates können aber auch in dieser Region Terroranschläge und Entführungen nicht ausgeschlossen werden. In den an die Türkei und Iran grenzenden Regionen muss mit sporadischen Militäroperationen gerechnet werden. Ein Aufenthalt in der Region Kurdistan-Irak setzt voraus, sich vor Reiseantritt über die politische Entwicklung und Sicherheitslage zu informieren und angemessene Maßnahmen zum persönlichen Schutz zu treffen.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Termine werden nur nach Vereinbarung wahrgenommen. Die Botschaft befindet sich nicht in der Internationalen Zone. Aufgrund der Sicherheitslage und der eingeschränkten Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten ist es deshalb schwierig und gegebenenfalls unmöglich, konsularische Hilfe zu leisten.
Das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Erbil kann aufgrund der Umstände vor Ort nur sehr eingeschränkt konsularische Hilfe leisten. Termine werden nur nach Vereinbarung wahrgenommen.
Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den Nachbarstaaten Iraks können Deutschen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang konsularische Hilfe leisten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Beim Generalkonsulat in Erbil werden Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen.
Für Reisen nach Irak besteht Visumspflicht. Visa müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Visumspflicht gilt für das gesamte Staatsgebiet des Irak, also auch für die föderative Region Kurdistan-Irak.
Allerdings erlauben die regionalen kurdischen Behörden bei dortiger Einreise und dortigem Verbleib, für eine Dauer von bis zu 10 Tagen, die visafreie Einreise. Eine Verlängerung ist möglich, diese muss aber beantragt werden. Bei Zuwiderhandlung ist mit Geldstrafe und sogar mit zeitweiser Ausreiseverweigerung zu rechnen.
Bei Weiterreisen, beispielsweise von Erbil nach Bagdad, ist ausnahmslos das Visum der irakischen Auslandsvertretung vorzuweisen, das nur vor der Einreise bei der irakischen Botschaft beantragt werden kann.
Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Republik Irak in Berlin, siehe www.iraqiembassy-berlin.de
Bei Einreise in die föderative Region Kurdistan-Irak mit einem ausländischen Kfz ist es gängige Praxis der kurdischen Behörden, den ausländischen Reisepass beim Zollamt des Grenzübergangs einzubehalten und darüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Diese Bescheinigung berechtigt nicht zum Aufenthalt in anderen Teilen Iraks. Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Festnahme durch die irakischen Behörden zu rechnen. Der Pass wird erst bei der Wiederausfuhr des Kfz zurückgegeben.
Medizinische Hinweise
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und Masern/Mumps/Röteln , bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Cholera.
Cholera und andere Durchfallerkrankungen
Cholera ist im Irak endemisch. Im Rahmen von Ausbrüchen kommt es mitunter zu mehreren tausend Erkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lässt sich das Risiko für die meisten Durchfallerkrankungen, auch Cholera, minimieren. Eine Impfung gegen Cholera wird daher nur in Ausnahmefällen notwendig sein! Auch viele andere Durchfallerreger treten vergleichsweise gehäuft auf.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Malaria durch Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zu Syrien endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt nur gering bis mittelgradig. In jedem Fall sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber) die allgemeinen Schutzmaßnahmen beachtet werden (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Eine medikamentöse Malariaprophylaxe wird im Regelfall nicht notwendig sein. Eine Stand by Medikation kann diskutiert werden.
HIV/ Aids
kommt auch in Irak vor. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen zurzeit weder technisch noch personell ausreichend. Nicht alle Medikamente sind sicher erhältlich. Dauermedikationen daher in ausreichender Menge mitführen. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben; siehe auch www.dtg.org oder www.frm-web.de
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Alexander
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Reisewarnung Irak 18.02.2011
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Irak:
Stand 18.02.2011 (Unverändert gültig seit: 18.02.2011)
Reisewarnung
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt. Deutschen Staatsangehörigen wird geraten, das Land zu verlassen.
Für die Region Kurdistan-Irak, vor allem die Städte Erbil, Sulaymaniya und Dohuk, wird diese Reisewarnung aufgrund einer besseren Sicherheitslage grundsätzlich eingeschränkt.
Für unvermeidbare Geschäftsreisen nach Bagdad gilt, dass diese nur in als gesichert geltende Bereiche und auf der Basis eines professionellen Sicherheitskonzepts durchzuführen sind.
In den westlichen Provinzen sowie im schiitischen Süden des Landes ist eine Stabilisierung der Sicherheitssituation zu verzeichnen; gleichwohl können auch hier Terroranschläge und Entführungen nicht ausgeschlossen werden. In Basra sind bzw. werden die ersten westlichen Konsulate eröffnet. Unvermeidbare Geschäftsreisen nach Basra bedürfen eines professionellen Sicherheitskonzepts.
Trotz einer statistisch verbesserten Sicherheitslage bleibt der Aufenthalt in Irak gefährlich. Insbesondere in Bagdad und den nördlich angrenzenden Gebieten der Provinzen Diyala, Ninawa, Salah Al-Din und Tamim kommen monatlich immer noch mehrere hundert Menschen bei Anschlägen und Feuergefechten ums Leben. In den Städten Kirkuk (Provinz Tamim) und Mossul (Provinz Ninawa) und in deren Umgebung ist die Sicherheitslage besonders volatil.
Eine besondere Gefährdung geht von Sprengfallen aus, die an Straßenrändern installiert und deren Zünder durch vorbeifahrende Fahrzeuge ausgelöst werden. Auch wahllose Anschläge durch Selbstmordattentäter finden immer wieder statt. Bagdad war auch im zweiten Halbjahr 2009 und im Januar 2010 wiederholt Ziel schwerer Anschläge auf Ministerien, Hotels und öffentliche Einrichtungen. Zwischen den irakischen Sicherheitskräften und den unterschiedlichen militanten Gruppen kommt es täglich zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Die staatlichen Sicherheitskräfte haben die Verantwortung von den multinationalen Streitkräften übernommen, sind aber verschiedenen Berichten zufolge, u.a. wegen eingeschränkter Einsatzfähigkeit und unklarer Loyalitäten nicht in der Lage, effektiven Schutz zu bieten.
Das Risiko von Entführungen ist unverändert sehr hoch. Ausländer und die sie begleitenden Personen sind in besonderem Maße gefährdet.
Die Hauptstadt Bagdad wird von verschiedenen zivilen Luftfahrtgesellschaften angeflogen.
Wer trotz der oben beschriebenen Sicherheitslage nach Bagdad zu reisen beabsichtigt, sollte unbedingt professionelle Schutzmaßnahmen ergreifen und seinen Aufenthalt ausnahmslos auf als gesichert geltende Bereiche beschränken. Gegenwärtig zählt neben dem Flughafen selbst nur die sogenannte "Internationale Zone" im Stadtzentrum dazu. Jede Reise nach Bagdad sollte auf der Basis eines professionellen Sicherheitskonzepts erfolgen. Dazu gehören üblicherweise: Verwendung gepanzerter Fahrzeuge, Konvois, Vorabaufklärung und genaue Planung von Fahrtrouten sowie Sicherheitspersonal in angemessener Zahl und Bewaffnung. Eine vorherige Unterrichtung über die aktuelle politische Lage und die Bedrohungssituation ist in jedem Fall erforderlich. Bei Verschlechterung der Lage müssen Reisen auch kurzfristig abgesagt werden.
Die vorgenannten Empfehlungen für Bagdad gelten grundsätzlich auch für Geschäftsreisen nach Basra.
Es wird dringend empfohlen, das Auswärtige Amt rechtzeitig über die Reisepläne in Kenntnis zu setzen.
In der Region Kurdistan-Irak mit der Verwaltungshauptstadt Erbil und den beiden großen Städten Sulaymaniya und Dohuk ist die Sicherheitslage grundsätzlich vergleichsweise gut. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen politischen Unruhen im Nahen und Mittleren Osten kam es jedoch am 17. Februar 2011 in Sulaymaniya zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit mehreren Toten und Verletzten. Auch aus anderen Städten der Region Kurdistan-Irak wird von Unruhen berichtet. Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, bei Bewegungen in Stadtgebieten erhöhte Vorsicht und Zurückhaltung zu üben und Demonstrationen weitläufig zu meiden.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Termine werden nur nach Vereinbarung wahrgenommen. Die Botschaft befindet sich nicht in der Internationalen Zone. Aufgrund der Sicherheitslage und der eingeschränkten Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten ist es deshalb schwierig und gegebenenfalls unmöglich, konsularische Hilfe zu leisten.
Das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Erbil kann aufgrund der Umstände vor Ort nur sehr eingeschränkt konsularische Hilfe leisten. Termine werden nur nach Vereinbarung wahrgenommen.
Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den Nachbarstaaten Iraks können Deutschen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang konsularische Hilfe leisten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Beim Generalkonsulat in Erbil werden Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen.
Für Reisen nach Irak besteht Visumspflicht. Visa müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Visumspflicht gilt für das gesamte Staatsgebiet des Irak, also auch für die föderative Region Kurdistan-Irak.
Allerdings erlauben die regionalen kurdischen Behörden bei dortiger Einreise und dortigem Verbleib, für eine Dauer von bis zu 10 Tagen, die visafreie Einreise. Eine Verlängerung ist möglich, diese muss aber beantragt werden. Bei Zuwiderhandlung ist mit Geldstrafe und sogar mit zeitweiser Ausreiseverweigerung zu rechnen.
Bei Weiterreisen, beispielsweise von Erbil nach Bagdad, ist ausnahmslos das Visum der irakischen Auslandsvertretung vorzuweisen, das nur vor der Einreise bei der irakischen Botschaft beantragt werden kann.
Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Republik Irak in Berlin, siehe www.iraqiembassy-berlin.de
Bei Einreise in die föderative Region Kurdistan-Irak mit einem ausländischen Kfz ist es gängige Praxis der kurdischen Behörden, den ausländischen Reisepass beim Zollamt des Grenzübergangs einzubehalten und darüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Diese Bescheinigung berechtigt nicht zum Aufenthalt in anderen Teilen Iraks. Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Festnahme durch die irakischen Behörden zu rechnen. Der Pass wird erst bei der Wiederausfuhr des Kfz zurückgegeben.
Medizinische Hinweise
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und Masern/Mumps/Röteln , bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Cholera.
Cholera und andere Durchfallerkrankungen
Cholera ist im Irak endemisch. Im Rahmen von Ausbrüchen kommt es mitunter zu mehreren tausend Erkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lässt sich das Risiko für die meisten Durchfallerkrankungen, auch Cholera, minimieren. Eine Impfung gegen Cholera wird daher nur in Ausnahmefällen notwendig sein! Auch viele andere Durchfallerreger treten vergleichsweise gehäuft auf.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Malaria durch Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zu Syrien endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt nur gering bis mittelgradig. In jedem Fall sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber) die allgemeinen Schutzmaßnahmen beachtet werden (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Eine medikamentöse Malariaprophylaxe wird im Regelfall nicht notwendig sein. Eine Stand by Medikation kann diskutiert werden.
HIV/ Aids
kommt auch in Irak vor. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen zurzeit weder technisch noch personell ausreichend. Nicht alle Medikamente sind sicher erhältlich. Dauermedikationen daher in ausreichender Menge mitführen. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben; siehe auch www.dtg.org oder www.frm-web.de
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Reisewarnung Irak 04.05.2011
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Irak:
Stand 04.05.2011
(Unverändert gültig seit: 04.05.2011)
Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
Vor touristischen Reisen nach Irak wird gewarnt. Sie sind aufgrund der prekären Sicherheitslage und den damit verbundenen Einschränkungen für die freie Bewegung von Touristen derzeit nicht möglich. Für die Region Kurdistan-Irak gilt diese Warnung nur eingeschränkt.
Für nichttouristische Reisen nach Irak gilt: Auch wenn sich die Sicherheitslage in den vergangenen beiden Jahren kontinuierlich entspannt hat, bleibt der Aufenthalt in Teilen des Landes gefährlich. Jeder längerfristige Aufenthalt ist mit zusätzlichen Risiken behaftet; deutschen Staatsangehörigen wird daher geraten, sich nicht auf Dauer in Irak aufzuhalten. Dies gilt nicht für die vergleichsweise sichere Region Kurdistan-Irak.
Nichttouristische Aufenthalte können jedoch in Betracht gezogen werden, wenn bereits bei der Planung die regional unterschiedliche Sicherheitslage und die daraus resultierenden Bewegungseinschränkungen beachtet werden und die Reise auf der Basis eines tragfähigen professionellen Sicherheitskonzepts durchgeführt wird. Auf dieser Grundlage sind derzeit insbesondere Reisen in ausgewählte Bezirke der Hauptstadt Bagdad, nach Basra und in die Region Kurdistan-Irak möglich.
Elemente eines solchen professionellen Sicherheitskonzepts sind u.a.: Verwendung gepanzerter Fahrzeuge, Fahren im Konvoi, Vorabaufklärung und genaue Planung von Fahrtrouten sowie Sicherheitspersonal in angemessener Zahl und Bewaffnung. Jedes einzelne Fahrtziel sollte die Zustimmung des begleitenden Sicherheitspersonals finden.
Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die Möglichkeiten der staatlichen Sicherheitsorgane, im Einzelfall Schutz zu garantieren oder Hilfe zu leisten, sind stark eingeschränkt. Jede Reise nach Irak erfolgt auf eigene Verantwortung.
Ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht insbesondere in bestimmten Bezirken der Hauptstadt Bagdad und den nördlich angrenzenden Gebieten der Provinzen Diyala, Ninawa, Salah Al-Din und Tamim, wo monatlich noch immer zahlreiche Menschen bei Anschlägen und Feuergefechten ums Leben kommen. In den Städten Kirkuk (Provinz Tamim) und Mossul (Provinz Ninawa) und in deren Umgebung ist die Sicherheitslage besonders volatil.
Eine besondere Gefährdung geht von Sprengfallen aus, die an Straßenrändern installiert und deren Zünder durch vorbeifahrende Fahrzeuge ausgelöst werden. Auch wahllose Anschläge durch Selbstmordattentäter finden immer wieder statt. Bagdad war auch im Jahr 2010 wiederholt Ziel schwerer Anschläge auf Ministerien, Hotels und öffentliche Einrichtungen. Zwischen den irakischen Sicherheitskräften und den unterschiedlichen militanten Gruppen kommt es täglich zu bewaffneten Auseinandersetzungen.
Das Risiko von Entführungen ist unverändert sehr hoch. Ausländer und die sie begleitenden Personen sind in besonderem Maße gefährdet.
Wer nach Bagdad zu reisen beabsichtigt, sollte daher unbedingt professionelle Schutzmaßnahmen ergreifen und seinen Aufenthalt auf als gesichert geltende Bereiche beschränken. Gegenwärtig zählt neben dem Flughafen selbst nur die sogenannte "Internationale Zone" im Stadtzentrum dazu. Über Fahrten in andere Stadtteile kann nur vor Ort mit den jeweils kontraktierten Sicherheitskräften entschieden werden. Das kann im Einzelfall auch die kurzfristige Absage einer einzelnen Fahrt zur Folge haben.
Es wird dringend empfohlen, das Auswärtige Amt rechtzeitig über die Reisepläne in Kenntnis zu setzen.
Die Hauptstadt Bagdad wird von verschiedenen zivilen Luftfahrtgesellschaften angeflogen.
In der Region Kurdistan-Irak mit der Verwaltungshauptstadt Erbil und den beiden großen Städten Sulaymaniya und Dohuk ist die Sicherheitslage vergleichsweise gut. Seit Februar 2011 finden in Sulaymaniya immer wieder Demonstrationen statt. Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, bei Bewegungen in Stadtgebieten erhöhte Vorsicht und Zurückhaltung zu üben und Demonstrationen weitläufig zu meiden.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Termine werden nur nach Vereinbarung wahrgenommen. Die Botschaft befindet sich nicht in der Internationalen Zone. Aufgrund der Sicherheitslage und der eingeschränkten Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten ist es deshalb schwierig und gegebenenfalls unmöglich, konsularische Hilfe zu leisten.
Das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Erbil kann nur sehr eingeschränkt konsularische Hilfe leisten. Termine werden nur nach Vereinbarung wahrgenommen.
Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den Nachbarstaaten Iraks können Deutschen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang konsularische Hilfe leisten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Beim Generalkonsulat in Erbil werden Termine nur nach Vereinbarung wahrgenommen.
Für Reisen nach Irak besteht Visumspflicht. Visa müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Visumspflicht gilt für das gesamte Staatsgebiet des Irak, also auch für die föderative Region Kurdistan-Irak.
Allerdings erlauben die regionalen kurdischen Behörden bei dortiger Einreise und dortigem Verbleib, für eine Dauer von bis zu 10 Tagen, die visafreie Einreise. Eine Verlängerung ist möglich, diese muss aber beantragt werden. Bei Zuwiderhandlung ist mit Geldstrafe und sogar mit zeitweiser Ausreiseverweigerung zu rechnen.
Bei Weiterreisen, beispielsweise von Erbil nach Bagdad, ist ausnahmslos das Visum der irakischen Auslandsvertretung vorzuweisen, das nur vor der Einreise bei der irakischen Botschaft beantragt werden kann.
Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Republik Irak in Berlin, siehe www.iraqiembassy-berlin.de
Bei Einreise in die föderative Region Kurdistan-Irak mit einem ausländischen Kfz ist es gängige Praxis der kurdischen Behörden, den ausländischen Reisepass beim Zollamt des Grenzübergangs einzubehalten und darüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Diese Bescheinigung berechtigt nicht zum Aufenthalt in anderen Teilen Iraks. Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Festnahme durch die irakischen Behörden zu rechnen. Der Pass wird erst bei der Wiederausfuhr des Kfz zurückgegeben.
Medizinische Hinweise
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und Masern/Mumps/Röteln , bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Cholera.
Cholera und andere Durchfallerkrankungen
Cholera ist im Irak endemisch. Im Rahmen von Ausbrüchen kommt es mitunter zu mehreren tausend Erkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lässt sich das Risiko für die meisten Durchfallerkrankungen, auch Cholera, minimieren. Eine Impfung gegen Cholera wird daher nur in Ausnahmefällen notwendig sein! Auch viele andere Durchfallerreger treten vergleichsweise gehäuft auf.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Malaria durch Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zu Syrien endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt nur gering bis mittelgradig. In jedem Fall sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber) die allgemeinen Schutzmaßnahmen beachtet werden (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Eine medikamentöse Malariaprophylaxe wird im Regelfall nicht notwendig sein. Eine Stand by Medikation kann diskutiert werden.
HIV/ Aids
kommt auch in Irak vor. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen zurzeit weder technisch noch personell ausreichend. Nicht alle Medikamente sind sicher erhältlich. Dauermedikationen daher in ausreichender Menge mitführen. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben; siehe auch www.dtg.org oder www.frm-web.de
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Birgitt
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Reisewarnung Irak 26.05.2011
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Irak:
Stand 26.05.2011
(Unverändert gültig seit: 26.05.2011)
Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
Vor touristischen Reisen nach Irak wird gewarnt. Sie sind aufgrund der prekären Sicherheitslage und den damit verbundenen Einschränkungen für die freie Bewegung von Touristen derzeit nicht möglich. Für die Region Kurdistan-Irak gilt diese Reisewarnung nur eingeschränkt (s.u.).
Für nichttouristische Reisen nach Irak gilt: Auch wenn sich die Sicherheitslage in den vergangenen beiden Jahren kontinuierlich entspannt hat, bleibt der Aufenthalt in Teilen des Landes gefährlich. Jeder längerfristige Aufenthalt ist mit zusätzlichen Risiken behaftet; deutschen Staatsangehörigen wird daher geraten, sich nicht auf Dauer in Irak aufzuhalten.
Nichttouristische Aufenthalte können in Betracht gezogen werden, wenn bereits bei der Planung die regional unterschiedliche Sicherheitslage und die daraus resultierenden Bewegungseinschränkungen beachtet werden und die Reise auf der Basis eines tragfähigen professionellen Sicherheitskonzepts durchgeführt wird. Auf dieser Grundlage sind derzeit Reisen in ausgewählte Bezirke der Hauptstadt Bagdad und nach Basra möglich.
In der Region Kurdistan-Irak gilt die Reisewarnung aufgrund der vergleichsweise guten Sicherheitslage nur eingeschränkt. Aufenthalte können hier nach Prüfung der aktuellen örtlichen Gegebenheiten in Betracht gezogen werden.
Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts sind u.a.: Verwendung gepanzerter Fahrzeuge, Fahren im Konvoi, Vorabaufklärung und genaue Planung von Fahrtrouten sowie Sicherheitspersonal in angemessener Zahl und Bewaffnung. Jedes einzelne Fahrtziel sollte die Zustimmung des begleitenden Sicherheitspersonals finden.
Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten. Jede Reise nach Irak erfolgt auf eigene Verantwortung.
Ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht insbesondere in bestimmten Bezirken der Hauptstadt Bagdad und den nördlich angrenzenden Gebieten der Provinzen Diyala, Ninawa, Salah Al-Din und Tamim, wo monatlich noch immer zahlreiche Menschen bei Anschlägen und Feuergefechten ums Leben kommen. In den Städten Kirkuk (Provinz Tamim) und Mossul (Provinz Ninawa) und in deren Umgebung ist die Sicherheitslage besonders volatil. In diesen Gebieten geht eine besondere Gefährdung von Sprengfallen aus, die an Straßenrändern installiert und deren Zünder durch vorbeifahrende Fahrzeuge ausgelöst werden. Auch wahllose Anschläge durch Selbstmordattentäter finden dort immer wieder statt. Einige Bezirke der Hauptstadt Bagdad waren auch im Jahr 2010 wiederholt Ziel schwerer Anschläge auf Ministerien, Hotels und öffentliche Einrichtungen. Zwischen den irakischen Sicherheitskräften und den unterschiedlichen militanten Gruppen kommt es insbesondere in oben genannten Gebie ten täglich zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Das Risiko von Entführungen ist dort unverändert sehr hoch. Ausländer und die sie begleitenden Personen sind in besonderem Maße gefährdet.
Wer nach Bagdad zu reisen beabsichtigt, sollte daher unbedingt professionelle Schutzmaßnahmen ergreifen und seinen Aufenthalt auf als gesichert geltende Bereiche beschränken. Gegenwärtig zählt neben dem Flughafen selbst nur die sogenannte "Internationale Zone" im Stadtzentrum dazu. Über Fahrten in andere Stadtteile kann nur vor Ort mit den jeweils kontraktierten Sicherheitskräften entschieden werden. Das kann im Einzelfall auch die kurzfristige Absage einer einzelnen Fahrt zur Folge haben.
Es wird dringend empfohlen, das Auswärtige Amt rechtzeitig über die Reisepläne in Kenntnis zu setzen.
In der Region Kurdistan-Irak mit der Verwaltungshauptstadt Erbil und den beiden großen Städten Sulaymaniya und Dohuk ist die Sicherheitslage vergleichsweise gut. Die Reisewarnung gilt hier nur eingeschränkt. Aufenthalte in die Region Kurdistan-Irak können nach Prüfung der aktuellen örtlichen Gegebenheiten auch auf Dauer und ohne Hinzuziehung eines professionellen Sicherheitskonzepts in Betracht gezogen werden. Seit Februar 2011 finden in Sulaymaniya immer wieder Demonstrationen statt. Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, bei Bewegungen in Stadtgebieten erhöhte Vorsicht und Zurückhaltung zu üben und Demonstrationen weitläufig zu meiden.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist für den Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen. Termine werden nur nach Vereinbarung wahrgenommen. Die Botschaft befindet sich nicht in der Internationalen Zone. Aufgrund der Sicherheitslage und der eingeschränkten Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten ist es deshalb schwierig und gegebenenfalls unmöglich, konsularische Hilfe zu leisten.
Das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Erbil kann nur sehr eingeschränkt konsularische Hilfe leisten. Termine werden nur nach Vereinbarung wahrgenommen.
Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den Nachbarstaaten Iraks können Deutschen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang konsularische Hilfe leisten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist grundsätzlich für den Publikumsverkehr geschlossen. Termine werden von der Botschaft und dem Generalkonsulat in Erbil nur nach Vereinbarung wahrgenommen.
Für Reisen nach Irak besteht Visumspflicht. Visa müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Visumspflicht gilt für das gesamte Staatsgebiet des Irak, also auch für die föderative Region Kurdistan-Irak.
Allerdings erlauben die regionalen kurdischen Behörden bei dortiger Einreise und dortigem Verbleib, für eine Dauer von bis zu 10 Tagen, die visafreie Einreise. Eine Verlängerung ist möglich, diese muss aber beantragt werden. Bei Zuwiderhandlung ist mit Geldstrafe und sogar mit zeitweiser Ausreiseverweigerung zu rechnen.
Bei Weiterreisen, beispielsweise von Erbil nach Bagdad, ist ausnahmslos das Visum der irakischen Auslandsvertretung vorzuweisen, das nur vor der Einreise bei der irakischen Botschaft beantragt werden kann.
Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Republik Irak in Berlin, siehe www.iraqiembassy-berlin.de
Bei Einreise in die föderative Region Kurdistan-Irak mit einem ausländischen Kfz ist es gängige Praxis der kurdischen Behörden, den ausländischen Reisepass beim Zollamt des Grenzübergangs einzubehalten und darüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Diese Bescheinigung berechtigt nicht zum Aufenthalt in anderen Teilen Iraks. Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Festnahme durch die irakischen Behörden zu rechnen. Der Pass wird erst bei der Wiederausfuhr des Kfz zurückgegeben.
Medizinische Hinweise
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und Masern/Mumps/Röteln , bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Cholera.
Cholera und andere Durchfallerkrankungen
Cholera ist im Irak endemisch. Im Rahmen von Ausbrüchen kommt es mitunter zu mehreren tausend Erkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lässt sich das Risiko für die meisten Durchfallerkrankungen, auch Cholera, minimieren. Eine Impfung gegen Cholera wird daher nur in Ausnahmefällen notwendig sein! Auch viele andere Durchfallerreger treten vergleichsweise gehäuft auf.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Malaria durch Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zu Syrien endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt nur gering bis mittelgradig. In jedem Fall sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber) die allgemeinen Schutzmaßnahmen beachtet werden (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Eine medikamentöse Malariaprophylaxe wird im Regelfall nicht notwendig sein. Eine Stand by Medikation kann diskutiert werden.
HIV/ Aids
kommt auch in Irak vor. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen zurzeit weder technisch noch personell ausreichend. Nicht alle Medikamente sind sicher erhältlich. Dauermedikationen daher in ausreichender Menge mitführen. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben; siehe auch www.dtg.org oder www.frm-web.de
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Reisewarnung Irak 28.07.2011
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Irak:
Stand 28.07.2011
(Unverändert gültig seit: 28.07.2011)
Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
Vor touristischen Reisen nach Irak wird gewarnt. Sie sind aufgrund der prekären Sicherheitslage und den damit verbundenen Einschränkungen für die freie Bewegung von Touristen derzeit nicht möglich. Für die Region Kurdistan-Irak gilt diese Reisewarnung nur eingeschränkt (s.u.).
Für nichttouristische Reisen nach Irak gilt: Auch wenn sich die Sicherheitslage in den vergangenen beiden Jahren kontinuierlich entspannt hat, bleibt der Aufenthalt in Teilen des Landes gefährlich. Jeder längerfristige Aufenthalt ist mit zusätzlichen Risiken behaftet; deutschen Staatsangehörigen wird daher geraten, sich nicht auf Dauer in Irak aufzuhalten.
Es wird empfohlen, sich bei Reisen in den Irak möglichst schon vor Abreise mit der Botschaft Bagdad in Verbindung zu setzen und sich mit den geplanten Reisedaten in die Deutschenliste (https://service.diplo.de/elefandextern/ ... orm.action) einzutragen.
Nichttouristische Aufenthalte können in Betracht gezogen werden, wenn bereits bei der Planung die regional unterschiedliche Sicherheitslage und die daraus resultierenden Bewegungseinschränkungen beachtet werden und die Reise auf der Basis eines tragfähigen professionellen Sicherheitskonzepts durchgeführt wird. Auf dieser Grundlage sind derzeit Reisen in ausgewählte Bezirke der Hauptstadt Bagdad und nach Basra möglich.
In der Region Kurdistan-Irak gilt die Reisewarnung aufgrund der vergleichsweise guten Sicherheitslage nur eingeschränkt. Aufenthalte können hier nach Prüfung der aktuellen örtlichen Gegebenheiten in Betracht gezogen werden.
Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts sind u.a.: Verwendung gepanzerter Fahrzeuge, Fahren im Konvoi, Vorabaufklärung und genaue Planung von Fahrtrouten sowie Sicherheitspersonal in angemessener Zahl und Bewaffnung. Jedes einzelne Fahrtziel sollte die Zustimmung des begleitenden Sicherheitspersonals finden.
Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten. Jede Reise nach Irak erfolgt auf eigene Verantwortung.
Ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht insbesondere in bestimmten Bezirken der Hauptstadt Bagdad und den nördlich angrenzenden Gebieten der Provinzen Diyala, Ninawa, Salah Al-Din und Tamim, wo monatlich noch immer zahlreiche Menschen bei Anschlägen und Feuergefechten ums Leben kommen. In den Städten Kirkuk (Provinz Tamim) und Mossul (Provinz Ninawa) und in deren Umgebung ist die Sicherheitslage besonders volatil. In diesen Gebieten geht eine besondere Gefährdung von Sprengfallen aus, die an Straßenrändern installiert und deren Zünder durch vorbeifahrende Fahrzeuge ausgelöst werden. Auch wahllose Anschläge durch Selbstmordattentäter finden dort immer wieder statt. Einige Bezirke der Hauptstadt Bagdad waren auch im Jahr 2010 wiederholt Ziel schwerer Anschläge auf Ministerien, Hotels und öffentliche Einrichtungen. Zwischen den irakischen Sicherheitskräften und den unterschiedlichen militanten Gruppen kommt es insbesondere in oben genannten Gebieten täglich zu b ewaffneten Auseinandersetzungen. Das Risiko von Entführungen ist dort unverändert sehr hoch. Ausländer und die sie begleitenden Personen sind in besonderem Maße gefährdet.
Wer nach Bagdad zu reisen beabsichtigt, sollte daher unbedingt professionelle Schutzmaßnahmen ergreifen und seinen Aufenthalt auf als gesichert geltende Bereiche beschränken. Gegenwärtig zählt neben dem Flughafen selbst nur die sogenannte "Internationale Zone" im Stadtzentrum dazu. Über Fahrten in andere Stadtteile kann nur vor Ort mit den jeweils kontraktierten Sicherheitskräften entschieden werden. Das kann im Einzelfall auch die kurzfristige Absage einer einzelnen Fahrt zur Folge haben.
Es wird dringend empfohlen, das Auswärtige Amt rechtzeitig über die Reisepläne in Kenntnis zu setzen.
In der Region Kurdistan-Irak mit der Verwaltungshauptstadt Erbil und den beiden großen Städten Sulaymaniya und Dohuk ist die Sicherheitslage vergleichsweise gut. Die Reisewarnung gilt hier nur eingeschränkt. Aufenthalte in der Region Kurdistan-Irak können nach Prüfung der aktuellen örtlichen Gegebenheiten auch auf Dauer und ohne Hinzuziehung eines professionellen Sicherheitskonzepts in Betracht gezogen werden. Seit Februar 2011 finden in Sulaymaniya immer wieder Demonstrationen statt. Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, bei Bewegungen in Stadtgebieten erhöhte Vorsicht und Zurückhaltung zu üben und Demonstrationen weitläufig zu meiden.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist für den Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen. Termine werden nur nach Vereinbarung wahrgenommen. Die Botschaft befindet sich nicht in der Internationalen Zone. Aufgrund der Sicherheitslage und der eingeschränkten Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten ist es deshalb schwierig und gegebenenfalls unmöglich, konsularische Hilfe zu leisten.
Das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Erbil kann nur sehr eingeschränkt konsularische Hilfe leisten. Termine werden nur nach Vereinbarung wahrgenommen.
Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den Nachbarstaaten Iraks können Deutschen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang konsularische Hilfe leisten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist grundsätzlich für den Publikumsverkehr geschlossen. Termine werden von der Botschaft und dem Generalkonsulat in Erbil nur nach Vereinbarung wahrgenommen.
Für Reisen nach Irak besteht Visumspflicht. Visa müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Visumspflicht gilt für das gesamte Staatsgebiet des Irak, also auch für die föderative Region Kurdistan-Irak.
Allerdings erlauben die regionalen kurdischen Behörden bei dortiger Einreise und dortigem Verbleib, für eine Dauer von bis zu 10 Tagen, die visafreie Einreise. Eine Verlängerung ist möglich, diese muss aber beantragt werden. Bei Zuwiderhandlung ist mit Geldstrafe und sogar mit zeitweiser Ausreiseverweigerung zu rechnen.
Bei Weiterreisen, beispielsweise von Erbil nach Bagdad, ist ausnahmslos das Visum der irakischen Auslandsvertretung vorzuweisen, das nur vor der Einreise bei der irakischen Botschaft beantragt werden kann.
Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Republik Irak in Berlin, siehe www.iraqiembassy-berlin.de
Bei Einreise in die föderative Region Kurdistan-Irak mit einem ausländischen Kfz ist es gängige Praxis der kurdischen Behörden, den ausländischen Reisepass beim Zollamt des Grenzübergangs einzubehalten und darüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Diese Bescheinigung berechtigt nicht zum Aufenthalt in anderen Teilen Iraks. Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Festnahme durch die irakischen Behörden zu rechnen. Der Pass wird erst bei der Wiederausfuhr des Kfz zurückgegeben.
Medizinische Hinweise
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und Masern/Mumps/Röteln , bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Cholera.
Cholera und andere Durchfallerkrankungen
Cholera ist im Irak endemisch. Im Rahmen von Ausbrüchen kommt es mitunter zu mehreren tausend Erkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lässt sich das Risiko für die meisten Durchfallerkrankungen, auch Cholera, minimieren. Eine Impfung gegen Cholera wird daher nur in Ausnahmefällen notwendig sein! Auch viele andere Durchfallerreger treten vergleichsweise gehäuft auf.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Malaria durch Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zu Syrien endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt nur gering bis mittelgradig. In jedem Fall sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber) die allgemeinen Schutzmaßnahmen beachtet werden (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Eine medikamentöse Malariaprophylaxe wird im Regelfall nicht notwendig sein. Eine Stand by Medikation kann diskutiert werden.
HIV/ Aids
kommt auch in Irak vor. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen zurzeit weder technisch noch personell ausreichend. Nicht alle Medikamente sind sicher erhältlich. Dauermedikationen daher in ausreichender Menge mitführen. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben; siehe auch www.dtg.org oder www.frm-web.de
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Reisewarnung Irak 22.10.2011
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Irak:
Stand 22.10.2011
(Unverändert gültig seit: 22.10.2011)
Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
Vor touristischen Reisen nach Irak wird gewarnt. Sie sind aufgrund der prekären Sicherheitslage und den damit verbundenen Einschränkungen für die freie Bewegung von Touristen derzeit nicht möglich. Für die Region Kurdistan-Irak gilt diese Reisewarnung nur eingeschränkt (s.u.).
Für nichttouristische Reisen nach Irak gilt: Auch wenn sich die Sicherheitslage in den vergangenen beiden Jahren kontinuierlich entspannt hat, bleibt der Aufenthalt in Teilen des Landes gefährlich. Jeder längerfristige Aufenthalt ist mit zusätzlichen Risiken behaftet; deutschen Staatsangehörigen wird daher geraten, sich nicht auf Dauer in Irak aufzuhalten.
Es wird empfohlen, sich bei Reisen in den Irak möglichst schon vor Abreise mit der Botschaft Bagdad in Verbindung zu setzen und sich mit den geplanten Reisedaten in die Deutschenliste (https://service.diplo.de/elefandextern/ ... orm.action) einzutragen.
Nichttouristische Aufenthalte können in Betracht gezogen werden, wenn bereits bei der Planung die regional unterschiedliche Sicherheitslage und die daraus resultierenden Bewegungseinschränkungen beachtet werden und die Reise auf der Basis eines tragfähigen professionellen Sicherheitskonzepts durchgeführt wird. Auf dieser Grundlage sind derzeit Reisen in ausgewählte Bezirke der Hauptstadt Bagdad und nach Basra möglich.
In der Region Kurdistan-Irak gilt die Reisewarnung aufgrund der vergleichsweise guten Sicherheitslage nur eingeschränkt. Aufenthalte können hier nach Prüfung der aktuellen örtlichen Gegebenheiten in Betracht gezogen werden. Wegen der türkischen Militäroperation gegen Stellungen der kurdischen Arbeiterpartei PKK wird vor Reisen ins das unmittelbare türkisch-irakische Grenzgebiet gewarnt. Auch an der Grenze zwischen Iran und der Region Kurdistan-Irak kann es zu Auseinandersetzungen zwischen der PKK-Schwesterorganisation PJAK und Kräften des iranischen Militärs kommen.
Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts sind u.a.: Verwendung gepanzerter Fahrzeuge, Fahren im Konvoi, Vorabaufklärung und genaue Planung von Fahrtrouten sowie Sicherheitspersonal in angemessener Zahl und Bewaffnung. Jedes einzelne Fahrtziel sollte die Zustimmung des begleitenden Sicherheitspersonals finden.
Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten. Jede Reise nach Irak erfolgt auf eigene Verantwortung.
Ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht insbesondere in bestimmten Bezirken der Hauptstadt Bagdad und den nördlich angrenzenden Gebieten der Provinzen Diyala, Ninawa, Salah Al-Din und Tamim, wo monatlich noch immer zahlreiche Menschen bei Anschlägen und Feuergefechten ums Leben kommen. In den Städten Kirkuk (Provinz Tamim) und Mossul (Provinz Ninawa) und in deren Umgebung ist die Sicherheitslage besonders volatil. In diesen Gebieten geht eine besondere Gefährdung von Sprengfallen aus, die an Straßenrändern installiert und deren Zünder durch vorbeifahrende Fahrzeuge ausgelöst werden. Auch wahllose Anschläge durch Selbstmordattentäter finden dort immer wieder statt. Einige Bezirke der Hauptstadt Bagdad waren auch im Jahr 2010 wiederholt Ziel schwerer Anschläge auf Ministerien, Hotels und öffentliche Einrichtungen. Zwischen den irakischen Sicherheitskräften und den unterschiedlichen militanten Gruppen kommt es insbesondere in oben genannten Gebieten täglich zu b ewaffneten Auseinandersetzungen. Das Risiko von Entführungen ist dort unverändert sehr hoch. Ausländer und die sie begleitenden Personen sind in besonderem Maße gefährdet.
Wer nach Bagdad zu reisen beabsichtigt, sollte daher unbedingt professionelle Schutzmaßnahmen ergreifen und seinen Aufenthalt auf als gesichert geltende Bereiche beschränken. Gegenwärtig zählt neben dem Flughafen selbst nur die sogenannte "Internationale Zone" im Stadtzentrum dazu. Über Fahrten in andere Stadtteile kann nur vor Ort mit den jeweils kontraktierten Sicherheitskräften entschieden werden. Das kann im Einzelfall auch die kurzfristige Absage einer einzelnen Fahrt zur Folge haben.
Es wird dringend empfohlen, das Auswärtige Amt rechtzeitig über die Reisepläne in Kenntnis zu setzen.
In der Region Kurdistan-Irak mit der Verwaltungshauptstadt Erbil und den beiden großen Städten Sulaymaniya und Dohuk ist die Sicherheitslage vergleichsweise gut. Die Reisewarnung gilt hier nur eingeschränkt. Aufenthalte in der Region Kurdistan-Irak können nach Prüfung der aktuellen örtlichen Gegebenheiten auch auf Dauer und ohne Hinzuziehung eines professionellen Sicherheitskonzepts in Betracht gezogen werden. Seit Februar 2011 finden in Sulaymaniya immer wieder Demonstrationen statt. Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, bei Bewegungen in Stadtgebieten erhöhte Vorsicht und Zurückhaltung zu üben und Demonstrationen weitläufig zu meiden.
Wegen der türkischen Militäroperation gegen Stellungen der kurdischen Arbeiterpartei PKK wird vor Reisen ins das unmittelbare türkisch-irakische Grenzgebiet gewarnt. Auch an der Grenze zwischen Iran und der Region Kurdistan-Irak kann es zu Auseinandersetzungen zwischen der PKK-Schwesterorganisation PJAK und Kräften des iranischen Militärs kommen.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist für den Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen. Termine werden nur nach Vereinbarung wahrgenommen. Die Botschaft befindet sich nicht in der Internationalen Zone. Aufgrund der Sicherheitslage und der eingeschränkten Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten ist es deshalb schwierig und gegebenenfalls unmöglich, konsularische Hilfe zu leisten.
Das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Erbil kann nur sehr eingeschränkt konsularische Hilfe leisten. Termine werden nur nach Vereinbarung wahrgenommen.
Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den Nachbarstaaten Iraks können Deutschen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang konsularische Hilfe leisten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist grundsätzlich für den Publikumsverkehr geschlossen. Termine werden von der Botschaft und dem Generalkonsulat in Erbil nur nach Vereinbarung wahrgenommen.
Für Reisen nach Irak besteht Visumspflicht. Visa müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden. Die Visumspflicht gilt für das gesamte Staatsgebiet des Irak, also auch für die föderative Region Kurdistan-Irak.
Allerdings erlauben die regionalen kurdischen Behörden bei dortiger Einreise und dortigem Verbleib, für eine Dauer von bis zu 10 Tagen, die visafreie Einreise. Eine Verlängerung ist möglich, diese muss aber beantragt werden. Bei Zuwiderhandlung ist mit Geldstrafe und sogar mit zeitweiser Ausreiseverweigerung zu rechnen.
Bei Weiterreisen, beispielsweise von Erbil nach Bagdad, ist ausnahmslos das Visum der irakischen Auslandsvertretung vorzuweisen, das nur vor der Einreise bei der irakischen Botschaft beantragt werden kann.
Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Republik Irak in Berlin, siehe http://www.iraqiembassy-berlin.de
Bei Einreise in die föderative Region Kurdistan-Irak mit einem ausländischen Kfz ist es gängige Praxis der kurdischen Behörden, den ausländischen Reisepass beim Zollamt des Grenzübergangs einzubehalten und darüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Diese Bescheinigung berechtigt nicht zum Aufenthalt in anderen Teilen Iraks. Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Festnahme durch die irakischen Behörden zu rechnen. Der Pass wird erst bei der Wiederausfuhr des Kfz zurückgegeben.
Medizinische Hinweise
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes http://www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und Masern/Mumps/Röteln , bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Cholera.
Cholera und andere Durchfallerkrankungen
Cholera ist im Irak endemisch. Im Rahmen von Ausbrüchen kommt es mitunter zu mehreren tausend Erkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lässt sich das Risiko für die meisten Durchfallerkrankungen, auch Cholera, minimieren. Eine Impfung gegen Cholera wird daher nur in Ausnahmefällen notwendig sein! Auch viele andere Durchfallerreger treten vergleichsweise gehäuft auf.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Malaria durch Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zu Syrien endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt nur gering bis mittelgradig. In jedem Fall sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber) die allgemeinen Schutzmaßnahmen beachtet werden (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Eine medikamentöse Malariaprophylaxe wird im Regelfall nicht notwendig sein. Eine Stand by Medikation kann diskutiert werden.
HIV/ Aids
kommt auch in Irak vor. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen zurzeit weder technisch noch personell ausreichend. Nicht alle Medikamente sind sicher erhältlich. Dauermedikationen daher in ausreichender Menge mitführen. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben; siehe auch http://www.dtg.org oder http://www.frm-web.de
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Reisewarnung Irak 06.03.2012
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Irak:
Stand 06.03.2012
(Unverändert gültig seit: 06.03.2012)
Letzte Änderung:
Medizinische Hinweise
Medizinische Hinweise
Vor Reisen nach Irak wird gewarnt.
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und der jeweils aktuelle Influenzaschutz.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
Eine Choleraimpfung kann in Abhängigkeit der aktuellen Ausbruchslage oder bei entsprechenden Reisebedingungen indiziert sein.
Cholera und andere Durchfallerkrankungen
Cholera ist im Irak endemisch. Im Rahmen von Ausbrüchen kommt es mitunter zu mehreren tausend Erkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lässt sich das Risiko für die meisten Durchfallerkrankungen, auch Cholera, minimieren. Eine Impfung gegen Cholera wird daher nur in Ausnahmefällen notwendig sein! Auch viele andere Durchfallerreger treten vergleichsweise gehäuft auf.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Malaria durch Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zu Syrien endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt nur gering bis mittelgradig. In jedem Fall sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber) die allgemeinen Schutzmaßnahmen beachtet werden (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Eine medikamentöse Malariaprophylaxe wird im Regelfall nicht notwendig sein. Eine Stand by Medikation kann diskutiert werden.
HIV/ Aids
kommt auch in Irak vor, die Prävalenz in der Bevölkerung ist allerdings mit 0,01 % sehr gering. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen zurzeit weder technisch noch personell ausreichend. In der Hauptstadt Bagdad steht Ausländern jetzt das privat betreute Diplomatic Support Hospital zur Verfügung (ehemaliges amerikanisches Militärkrankenhaus). Nicht alle Medikamente sind sicher erhältlich. Dauermedikationen daher in ausreichender Menge mitführen. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben; siehe auch www.dtg.org oder www.frm-web.de
Gruß
Birgitt
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Alexander
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Reisewarnung Irak 20.03.2012
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Irak:
Stand 20.03.2012
(Unverändert gültig seit: 20.03.2012)
Letzte Änderung:
Aktueller Hinweis
Aktueller Hinweis
Vom 27. bis 29. März 2012 findet in Bagdad ein Gipfeltreffen der Arabischen Liga statt. Die irakische Regierung hat bereits im Vorfeld dieses Gipfels die Sicherheitsmaßnahmen im Stadtgebiet weiter verstärkt; es muss mit erheblichen Behinderungen im Straßen- und Flugverkehr und weitreichenden Einschränkungen der Bewegungsmöglichkeiten gerechnet werden. Der Flughafen in Bagdad wird zumindest am 29.03.2012 komplett gesperrt sein.
Reise- und Sicherheitshinweise (Reisewarnung)
Vor touristischen Reisen nach Irak wird gewarnt. Sie sind aufgrund der prekären Sicherheitslage und den damit verbundenen Einschränkungen für die freie Bewegung von Touristen derzeit nicht möglich. Für die Region Kurdistan-Irak gilt diese Reisewarnung nur eingeschränkt (s.u.).
Für nichttouristische Reisen nach Irak gilt: Auch wenn sich die Sicherheitslage in den vergangenen beiden Jahren kontinuierlich entspannt hat, bleibt der Aufenthalt in Teilen des Landes gefährlich. Jeder längerfristige Aufenthalt ist mit zusätzlichen Risiken behaftet; deutschen Staatsangehörigen wird daher geraten, sich nicht auf Dauer in Irak aufzuhalten.
Es wird empfohlen, sich bei Reisen in den Irak möglichst schon vor Abreise mit der Botschaft Bagdad in Verbindung zu setzen und sich mit den geplanten Reisedaten in die Deutschenliste (https://service.diplo.de/elefandextern/ ... orm.action) einzutragen.
Nichttouristische Aufenthalte können in Betracht gezogen werden, wenn bereits bei der Planung die regional unterschiedliche Sicherheitslage und die daraus resultierenden Bewegungseinschränkungen beachtet werden und die Reise auf der Basis eines tragfähigen professionellen Sicherheitskonzepts durchgeführt wird. Auf dieser Grundlage sind derzeit Reisen in ausgewählte Bezirke der Hauptstadt Bagdad und nach Basra möglich.
In der Region Kurdistan-Irak gilt die Reisewarnung aufgrund der vergleichsweise guten Sicherheitslage nur eingeschränkt. Aufenthalte können hier nach Prüfung der aktuellen örtlichen Gegebenheiten in Betracht gezogen werden. Wegen der türkischen Militäroperation gegen Stellungen der kurdischen Arbeiterpartei PKK wird vor Reisen in das unmittelbare türkisch-irakische Grenzgebiet gewarnt. Auch an der Grenze zwischen Iran und der Region Kurdistan-Irak kann es zu Auseinandersetzungen zwischen der PKK-Schwesterorganisation PJAK und Kräften des iranischen Militärs kommen.
Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts sind u.a.: Verwendung gepanzerter Fahrzeuge, Fahren im Konvoi, Vorabaufklärung und genaue Planung von Fahrtrouten sowie Sicherheitspersonal in angemessener Zahl und Bewaffnung. Jedes einzelne Fahrtziel sollte die Zustimmung des begleitenden Sicherheitspersonals finden.
Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten. Jede Reise nach Irak erfolgt auf eigene Verantwortung.
Ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht insbesondere in bestimmten Bezirken der Hauptstadt Bagdad und den nördlich angrenzenden Gebieten der Provinzen Diyala, Ninawa, Salah Al-Din und Tamim, wo monatlich noch immer zahlreiche Menschen bei Anschlägen und Feuergefechten ums Leben kommen. In den Städten Kirkuk (Provinz Tamim) und Mossul (Provinz Ninawa) und in deren Umgebung ist die Sicherheitslage besonders volatil. In diesen Gebieten geht eine besondere Gefährdung von Sprengfallen aus, die an Straßenrändern installiert und deren Zünder durch vorbeifahrende Fahrzeuge ausgelöst werden. Auch wahllose Anschläge durch Selbstmordattentäter finden dort immer wieder statt. Einige Bezirke der Hauptstadt Bagdad waren auch im Jahr 2010 wiederholt Ziel schwerer Anschläge auf Ministerien, Hotels und öffentliche Einrichtungen. Zwischen den irakischen Sicherheitskräften und den unterschiedlichen militanten Gruppen kommt es insbesondere in oben genannten Gebieten täglich zu b ewaffneten Auseinandersetzungen. Das Risiko von Entführungen ist dort unverändert sehr hoch. Ausländer und die sie begleitenden Personen sind in besonderem Maße gefährdet.
Wer nach Bagdad zu reisen beabsichtigt, sollte daher unbedingt professionelle Schutzmaßnahmen ergreifen und seinen Aufenthalt auf als gesichert geltende Bereiche beschränken. Gegenwärtig zählt neben dem Flughafen selbst nur die sogenannte "Internationale Zone" im Stadtzentrum dazu. Über Fahrten in andere Stadtteile kann nur vor Ort mit den jeweils kontraktierten Sicherheitskräften entschieden werden. Das kann im Einzelfall auch die kurzfristige Absage einer einzelnen Fahrt zur Folge haben.
Es wird dringend empfohlen, das Auswärtige Amt rechtzeitig über die Reisepläne in Kenntnis zu setzen.
In der Region Kurdistan-Irak mit der Verwaltungshauptstadt Erbil und den beiden großen Städten Sulaymaniya und Dohuk ist die Sicherheitslage vergleichsweise gut. Die Reisewarnung gilt hier nur eingeschränkt. Aufenthalte in der Region Kurdistan-Irak können nach Prüfung der aktuellen örtlichen Gegebenheiten auch auf Dauer und ohne Hinzuziehung eines professionellen Sicherheitskonzepts in Betracht gezogen werden. Seit Februar 2011 finden in Sulaymaniya immer wieder Demonstrationen statt. Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, bei Bewegungen in Stadtgebieten erhöhte Vorsicht und Zurückhaltung zu üben und Demonstrationen weitläufig zu meiden.
Wegen der türkischen Militäroperation gegen Stellungen der kurdischen Arbeiterpartei PKK wird vor Reisen in das unmittelbare türkisch-irakische Grenzgebiet gewarnt. Auch an der Grenze zwischen Iran und der Region Kurdistan-Irak kann es zu Auseinandersetzungen zwischen der PKK-Schwesterorganisation PJAK und Kräften des iranischen Militärs kommen.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bagdad ist für den Publikumsverkehr grundsätzlich geschlossen. Termine werden nur nach Vereinbarung wahrgenommen. Die Botschaft befindet sich nicht in der Internationalen Zone. Aufgrund der Sicherheitslage und der eingeschränkten Bewegungs- und Kommunikationsmöglichkeiten ist es deshalb schwierig und gegebenenfalls unmöglich, konsularische Hilfe zu leisten.
Das Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Erbil kann nur sehr eingeschränkt konsularische Hilfe leisten. Termine werden nur nach Vereinbarung wahrgenommen.
Die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in den Nachbarstaaten Iraks können Deutschen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang konsularische Hilfe leisten.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Birgitt
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Reisewarnung Irak 02.04.2012
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Irak:
Stand 02.04.2012
(Unverändert gültig seit: 02.04.2012)
Letzte Änderung:
Aktueller Hinweis wurde entfernt
Gruß
Birgitt
MODERATOR-NOTE: Die Reisewarnung Irak wurde seitens AA vollständig überarbeitet. Wir haben dazu einen neuen Thread gestartet: Reisewarnung Irak ab 23.05.2012




