Reisewarnung Belarus / Weißrussland 19.06.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reisewarnung Belarus / Weißrussland 12.12.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 12.12.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Einreise und Zoll (Registrierung)


Aktuelles
Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt.

Entwicklungen im Grenzgebiet/Grenzschließungen/Einschränkungen im Zahlungsverkehr

Alle Grenzübergänge zur Ukraine sowie diverse Grenzübergänge zu Polen, zu Litauen und zu Lettland sind geschlossen. Die Grenzübergänge Kamenny Log-Medininkai und Benyakoni-Šalčininkai können von Fußgängern oder Fahrradfahrern für den Grenzübertritt nicht genutzt werden. Weitere kurzfristige Schließungen sind jederzeit möglich. Zusätzliche Kontrollmaßnahmen/Einreisebestimmungen an den Grenzübergängen zu Lettland, Litauen und Polen sind möglich, siehe Reise- und Sicherheitshinweise der entsprechenden Länder.

Die Nutzung nicht-belarussischer Kreditkarten ist in Belarus derzeit nur eingeschränkt möglich.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung sowie die Hinweise zu willkürlichen Festnahmen und Strafverfolgung unter Sicherheit.
  • Vermeiden Sie Aufenthalte im Grenzgebiet zur Ukraine.
  • Fotografieren oder filmen Sie keine militärischen Übungen, militärischen Einrichtungen oder sonstige Orte strategischer Bedeutung, da sonst empfindliche Strafen bis hin zu Verhaftungen drohen können.
  • Meiden Sie militärische Sperrgebiete weiträumig.
  • Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Lage an den belarussischen Grenzen beim belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 3291898), falls Sie eine Ausreise auf dem Landweg planen.
  • Sofern Sie visumfrei über den Flughafen Minsk eingereist sind und eine Ausreise auf dem Landweg erforderlich wird, beachten Sie bitte das Erfordernis eines Ausreisevisums. Dieses erhalten Sie bei der für Ihren Aufenthaltsort jeweils zuständigen Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten OGIM.
  • Berücksichtigen Sie eventuelle Beeinträchtigungen bei der Benutzung von Kreditkarten und führen Sie entsprechende zulässige Bargeldmengen mit sich.
Einreise und Zoll
Registrierung

Ausländer und Staatenlose, die sich länger als zehn Kalendertage in Belarus aufhalten, müssen sich bei der jeweils zuständigen Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten (OGIM) registrieren. Sofern nicht im Hotel untergebracht, muss die Registrierung bei Privatunterkunft innerhalb von zehn Kalendertagen selbst vorgenommen werden. Änderungen des Aufenthaltsorts sind ebenfalls anzuzeigen. Zuwiderhandeln führt zu Inhaftierung und Abschiebung.

Die Registrierung kann gebührenfrei online über das Unified Portal of e-Services (NAIS) erfolgen. Nach Einrichtung eines personenbezogenen Zugangs kann der entsprechende Antrag frühestens am Tag der Einreise auf Englisch, Russisch oder Belarussisch ausgefüllt und abgesandt werden. Hierzu werden Angaben aus dem Reisepass und aus der Krankenversicherungspolice benötigt. Zudem sind Name und Anschrift der einladenden Person anzugeben. Personennamen müssen auch in der englischsprachigen Version ausnahmslos in kyrillischen Buchstaben angegeben werden. Nach erfolgreicher Online-Registrierung muss der im Portal erzeugte Beleg ausgedruckt und bei Ausreise vorgelegt werden. Sollte die Online-Registrierung nicht erfolgreich abgeschlossen werden können, so muss die Registrierung persönlich vorgenommen werden.

Die persönliche Registrierung erfordert eine Vorsprache bei dem jeweils zuständigen OGIM (Отдел по гражданству и миграции – Amt für Staatsangehörigkeit und Migration); eine Registrierung bei der Behörde ist gebührenpflichtig. Reisende, die aus der Russischen Föderation eingereist sind, können sich nicht online registrieren und müssen persönlich vorsprechen. Es werden in der Regel hierfür benötigt:
  • Reisepass
  • Krankenversicherungspolice
  • Antrag der einladenden Organisation mit Stempel und Unterschrift (gilt nicht für Privatbesuche)
  • zwei bei der Behörde auszufüllende Formulare
  • Bankbescheinigung über die Einzahlung der zu entrichtenden Gebühren
Die Krankenversicherung ist mit einer russischen oder belarussischen Übersetzung vorzulegen, falls diese nicht in englischer Sprache ausgestellt ist. Die persönliche Registrierung kann üblicherweise innerhalb eines Tages erledigt werden. Sonntags und montags ist keine persönliche Registrierung möglich, da die zuständigen Behörden dann grundsätzlich landesweit geschlossen sind.
Auswärtiges Amt

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Reisewarnung Belarus / Weißrussland 19.12.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 19.12.2024

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige können bis zum 31. Dezember 2025 für bis zu 30 Tage visumsfrei auf dem Land- und Luftweg nach Belarus einreisen. Für darüberhinausgehende Aufenthalte benötigen deutsche Staatsangehörige grundsätzlich ein Visum. Eine visumsfreie Einreise kann beliebig oft erfolgen, jedoch beträgt die maximale Aufenthaltsdauer in Belarus 90 Tage im Kalenderjahr.

Visum vor der Einreise
Das Visum muss rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen belarussischen Auslandsvertretung beantragt werden. Aktuelle Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen bietet die zuständige belarussische Auslandsvertretung in Deutschland.

Visum bei Einreise („on arrival“)
Die Möglichkeit der Ausstellung eines Visums bei der Einreise am Flughafen besteht fort, sofern diese nicht auf dem Luftweg aus der Russischen Föderation erfolgt (s. Reiseinfos: Infrastruktur/Verkehr). In der Regel ist hier mindestens zwei Tage vor Reiseantritt eine Registrierung durch die einladende Person oder Organisation bei der Konsularabteilung des belarussischen Außenministeriums erforderlich. Genaue Informationen hierzu erteilt die Konsularabteilung des belarussischen Außenministeriums. Genaue Informationen hierzu erteilt die Konsularabteilung des belarussischen Außenministeriums.

Visumsfreie Einreise über Flughäfen in Belarus
Für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen ist eine visumsfreie Einreise nach Belarus über die Flughäfen Minsk, Brest, Witebsk, Gomel, Grodno und Mogiljow möglich. Diese Regelung gilt für Staatsangehörige von 76 Staaten, darunter Deutschland und alle anderen Staaten der Europäischen Union.

Reisende müssen über den Grenzübergang „Internationaler Flughafen Minsk“ oder einen der oben genannten Flughäfen ein- und auch wieder über einen der oben genannten Flughäfen aus Belarus ausreisen und neben einem gültigen Reisedokument über Zahlungsmittel in Auslands- oder Nationalwährung in einer Höhe von mindestens zwei Basiswerten pro Aufenthaltstag (derzeit ca. 22 Euro pro Tag) und einen Nachweis einer in Belarus gültigen Reisekrankenversicherung mit der Versicherungssumme von mindestens 10.000,- EUR verfügen. Die Ausreise muss spätestens am 30. Kalendertag ab mitgezähltem Datum der Einreise erfolgen.

Die Regelung zur visumsfreien Einreise über die oben genannten Flughäfen gilt nicht für Reisende, die aus der Russischen Föderation nach Belarus reisen. Eine visumsfreie Einreise nach Belarus und anschließende Weiterreise in die Russische Föderation kann zu Einreisesperren für Belarus führen. Zur Einreise in die Russische Föderation, siehe Reisen von der und in die Russische Föderation.

Eine visumsfreie Einreise kann beliebig oft erfolgen, jedoch beträgt die maximale Aufenthaltsdauer in Belarus 90 Tage im Kalenderjahr.

Detaillierte Informationen bietet der belarussische Grenzschutz.

Visumsfreie Einreise für Besuche bestimmter Nationalparks
Besucher des Nationalparks „Belovezhskaya Pushcha“ oder des Parks „Augustow Canal“ und von Teilen der daran jeweils angrenzenden Gebiete inklusive der Städte Brest und Grodno benötigen bis zu 15 Tagen Aufenthalt grundsätzlich kein Visum für die Einreise auf dem Landweg, wenn der Aufenthalt ausschließlich touristischen Zwecken dient. Stattdessen kann bei einer hierzu berechtigten belarussischen Reiseagentur eine entsprechende Erlaubnis beantragt werden. Eine Weiterreise in andere belarussische Gebiete ist mit dieser Bescheinigung nicht gestattet. Nähere Informationen, auch zu den berechtigten Reiseagenturen, sind bei der belarussischen Botschaft in Berlin oder unter GrodnoVisaFree.by bzw. Tour.Brest.by erhältlich.

Aufenthalte nahe der Grenze
Für den Aufenthalt in Orten nahe der Grenze gelten besondere Bestimmungen. Ggf. muss eine Sondergenehmigung beantragt werden. Reisende sollten sich in Zweifelsfällen z.B. bei ihrem Gastgeber erkundigen. Die Genehmigung kann über das Unified Portal of e-Services (NAIS) beantragt werden.
Auswärtiges Amt

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Reisewarnung Belarus / Weißrussland 23.01.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 23.01.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Präsidentschaftswahlen)
- Einreise und Zoll (Visum; Visaabkommen Russland - Belarus)


Aktuelles
Präsidentschaftswahlen

Am 26. Januar 2025 finden Präsidentschaftswahlen in Belarus statt. Es ist mit erhöhter Präsenz von Sicherheitskräften zu rechnen. Eine zeitweise Einschränkung des Internets kann nicht ausgeschlossen werden.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige können bis zum 31. Dezember 2025 für bis zu 30 Tage visumsfrei auf dem Land- und Luftweg nach Belarus einreisen. Eine visumsfreie Einreise kann beliebig oft erfolgen, jedoch beträgt die maximale Aufenthaltsdauer in Belarus 90 Tage im Kalenderjahr. Reisende müssen neben einem gültigen Reisedokument über Zahlungsmittel in Auslands- oder Nationalwährung in einer Höhe von mindestens zwei Basiswerten pro Aufenthaltstag (derzeit ca. 22 EUR pro Tag) und einen Nachweis einer in Belarus gültigen Reisekrankenversicherung mit der Versicherungssumme von mindestens 10.000 EUR verfügen. Die Ausreise muss spätestens am 30. Kalendertag ab mitgezähltem Datum der Einreise erfolgen.

Für darüberhinausgehende Aufenthalte benötigen deutsche Staatsangehörige grundsätzlich ein Visum, welches vor Einreise bei der zuständigen belarussischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Visaabkommen Russland - Belarus
Die Republik Belarus und die Russische Föderation erkennen gegenseitig die erteilten Visa an, die zur Einreise und zum Aufenthalt in ihrem jeweiligen Staatsgebiet berechtigen.

Deutsche Staatsangehörige benötigen bis einschließlich 31. Dezember 2025 für die Einreise nach Belarus für bis zu 30 Tage kein Visum, siehe Einreise und Zoll - Visum. Für Reisen von Belarus in die Russische Föderation ist auch weiterhin ein Visum für die Russische Föderation erforderlich.

Für die Ein- und Ausreise über die Außengrenzen beider Vertragsstaaten dürfen nur die folgenden zugelassenen Grenzübergänge genutzt werden.
  • Juchowitschi – Doloszy (A-117)
  • Eserischtsche – Newel (M-20)
  • Liosno – Kruglowka (A-141)
  • Redki – Krasnaja Gorka (M-1)
  • Zwentschatka – Dubowitschka (A-101)
  • Selischtsche – Nowosybkow (M-13).
Einreise- oder Ausreisestempel werden zum Grenzübertritt an den Außengrenzen beider Staaten gegenseitig anerkannt.
  • Informieren Sie sich frühzeitig zu den für Sie relevanten Visabestimmungen.
  • Russland und Belarus akzeptieren nur die blaue Kfz-Versicherungskarte der beiden Länder, siehe Einreise und Zoll – Einreise mit dem Fahrzeug.
Auswärtiges Amt

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Reisewarnung Belarus / Weißrussland 12.02.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 12.02.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Entwicklungen im Grenzgebiet/Grenzschließungen/Einschränkungen im Zahlungsverkehr)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; LGBTIQ)
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen)


Aktuelles
Entwicklungen im Grenzgebiet/Grenzschließungen/Einschränkungen im Zahlungsverkehr

Alle Grenzübergänge zur Ukraine sowie diverse Grenzübergänge zu Polen, zu Litauen und zu Lettland sind geschlossen. Die Grenzübergänge Kamenny Log-Medininkai, Benyakoni-Šalčininkai und Terespol-Brest können von Fußgängern oder Fahrradfahrern für den Grenzübertritt nicht genutzt werden. Weitere kurzfristige Schließungen sind jederzeit möglich. Zusätzliche Kontrollmaßnahmen/Einreisebestimmungen an den Grenzübergängen zu Lettland, Litauen und Polen sind möglich, siehe Reise- und Sicherheitshinweise der entsprechenden Länder.

Die Nutzung nicht-belarussischer Kreditkarten ist in Belarus derzeit nur eingeschränkt möglich.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung sowie die Hinweise zu willkürlichen Festnahmen und Strafverfolgung unter Sicherheit.
  • Vermeiden Sie Aufenthalte im Grenzgebiet zur Ukraine.
    Fotografieren und filmen Sie keine militärischen Übungen, militärischen Einrichtungen oder sonstige Orte strategischer Bedeutung, da sonst empfindliche Strafen drohen können.
  • Meiden Sie militärische Sperrgebiete weiträumig.
  • Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Lage an den belarussischen Grenzen beim belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 3291898), falls Sie eine Ausreise auf dem Landweg planen.
  • Berücksichtigen Sie eventuelle Beeinträchtigungen bei der Benutzung von Kreditkarten und führen Sie entsprechende zulässige Bargeldmengen mit sich.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Siehe Aktuelles.

Der Europäische Rat hat Fluggesellschaften aufgefordert, den belarussischen Luftraum zu meiden. Belarussische Maschinen dürfen nicht mehr in der EU landen. Infolgedessen bestehen Flugverbindungen nur eingeschränkt über Drittländer.

Die öffentlichen Verkehrsmittel wie Eisenbahn, Bus, Metro, Taxis und auch Sammeltaxis funktionieren gut und sind zuverlässig. Nicht vorbestellte Taxis fahren inoffiziell, verlangen oft erhöhte Preise und sind für die Fahrt nicht versichert. Angebote über Apps auf dem Mobiltelefon sind in größeren Städten verbreitet und eine günstige Fortbewegungsart.

Der Fernzugverkehr (Strecke Berlin-Moskau) ist derzeit eingestellt. Die Nutzung des Fernzugverkehrs (Strecke Minsk-Moskau) ist für Reisende aus Drittstaaten derzeit nicht möglich.

Auf den Landstraßen sind die Straßenverhältnisse teilweise schlecht. Bei Fahrten über Land ist mit einem erhöhten Unfallrisiko wegen Wildwechsel zu rechnen.
Es besteht Alkoholverbot am Steuer, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.

Kfz-Versicherungen aus der EU, Großbritannien und der Schweiz werden seit 2023 durch Belarus nicht mehr anerkannt. Bei Einreise in die Republik Belarus muss eine alternative Kfz-Versicherung abgeschlossen werden, da Autofahrer aus den o.g. Ländern ansonsten als nicht Kfz-versichert gelten.

Bei der Ein- und Ausreise mit dem Pkw über, aus und nach Polen bzw. Litauen kann es zu sehr langen Wartezeiten an der Grenze kommen. Aktuelle Informationen zur Situation an der Grenze und „Priority Entry Passes“ für bestimmte Personengruppen sind bei dem State Border Committee of the Republic of Belarus erhältlich. Abhängig vom gewählten Grenzübergang können lokale Gebühren bei der Ausreise mit dem Pkw anfallen. Nähere Informationen können der Seite des belarussischen Grenzschutzes entnommen werden. Viele Strecken in Belarus sind mautpflichtig und durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet. Informationen sollten bereits vor Reiseantritt vom System der elektronischen Mauterhebung in der Republik Belarus abgerufen werden.

Die Bezahlung der Maut erfolgt durch Kauf einer elektronischen Vignette auf der Website www.beltoll.by oder bei einer beliebigen BelToll-Servicestelle (Fahrzeuge bis 3,5 t) oder elektronisch durch ein Gerät, das vor der Straßenbenutzung im Fahrzeug (3,5 t und darüber) installiert werden muss (sog. On-Board-Unit, OBU). Die OBU kann jeweils bei der Einfuhr des Fahrzeugs in die Republik Belarus an BelToll-Servicestellen (z.B. an ausgewählten Tankstellen, durch Hinweistafeln an der Straße gekennzeichnet) kurz hinter den einschlägigen Grenzübergängen und nur für das eigene Kfz angemietet werden. Dazu sind ein Registrierungsprozess und der Abschluss eines Vertrags notwendig. Motorräder sind von der Maut ausgenommen.

Bei Nichtzahlung der Maut kann es zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen. Das betroffene Fahrzeug wird durch die belarussischen Grenzbehörden bis zur Bezahlung festgehalten.

Seit September 2023 gilt eine kostenpflichtige Desinfektionspflicht für nach Belarus einreisende Kfz. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 2 bis 120 BYN (abhängig von der Größe des Fahrzeuges) und müssen vor Ort entrichtet werden.
  • Fahren Sie besonders vorsichtig und defensiv.
  • Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land.
  • Beachten Sie die Mautpflicht auf vielen Überlandstraßen.
  • Ziehen Sie vorbestellte Taxis z.B. über Apps denen an der Straße vor.
  • Informieren Sie sich als Verkehrsteilnehmer über bestehende Verkehrsregeln im Gastland; dies gilt auch für die Benutzung von Fahrrädern oder E-Scootern.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind in Belarus nicht strafbar. Die gesellschaftliche Akzeptanz von LGBTIQ-Personen ist in Belarus allerdings deutlich geringer ausgeprägt als in Westeuropa. Homophobie, Diskriminierung und Schikanen sind weit verbreitet und werden durch einen größtenteils LGBTIQ-feindlichen politischen und gesellschaftlichen Diskurs geschürt. Mit sogenannten Mikroaggressionen bis hin zu physischen Übergriffen ist situationsbedingt zu rechnen, insbesondere in ländlichen Regionen.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen

2023 traten neue Einfuhrbestimmungen in Kraft. Ausführliche Informationen sind auf der Webseite des belarussischen Zolls zu finden.

Devisen im Wert von mehr als 10.000 USD müssen deklariert werden. Geringere Beträge können auf Wunsch ebenfalls schriftlich deklariert werden.

Bei Einreise mit dem Flugzeug dürfen Waren mit einem Zollwert von höchstens 10.000 EUR und mit einem Gesamtgewicht von 50 kg zollfrei in die Eurasische Wirtschaftsunion (Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Russische Föderation) eingeführt werden, bei Einreise auf dem Landweg Waren mit einem Zollwert von höchstens 500 EUR und einem Gesamtgewicht von 25 kg in die Eurasische Wirtschaftsunion eingeführt werden, bei mehrfachen Reisen weniger.

Zollfrei erfolgt unter Beachtung der oben genannten Zollwert- bzw. Gewichtsobergrenzen die Einfuhr von drei Litern alkoholische Getränke und Bier pro Person im Alter ab 18 Jahren sowie die Einfuhr von 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak bzw. von oben genannten Tabakerzeugnisse mit einem Gesamtgewicht von 250 g.

Die in Belarus zugelassenen Inhaltsstoffe von E-Zigaretten weichen regelmäßig von den in der EU zugelassenen Inhaltsstoffen ab. Vor einer Einfuhr von E-Zigaretten sollten genaue Informationen hierzu eingeholt werden.

Arzneimittel, die Drogen bzw. psychotrope Substanzen enthalten, dürfen nur mit Verschreibung und Übersetzung ins Russische oder Belarussische für den Eigenbedarf und maximal eine Woche (Narkotika) bzw. in einer Menge von bis zu 90 Dosen (psychotrope Substanzen) eingeführt werden, Medizin im Allgemeinen nur in begrenztem Umfang. Nähere Informationen, auch zu nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, sind beim belarussischen Gesundheitsministerium zu finden.

Detaillierte Informationen sind beim belarussischen Zoll bzw. unter goPL.by zu finden.

Die belarussischen Zollbehörden sehen selbst bei kleinsten Verstößen gegen die geltenden Vorschriften sehr harte Strafen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen vor, insbesondere im Falle der Einfuhr von Drogen bzw. psychotropischen Substanzen. Hierunter fällt auch beispielsweise das Mitführen kleinster Mengen an Cannabisprodukten. Eine Konfiszierung der betreffenden Gegenstände, unabhängig von ihrem Wert, erfolgt bei Verstößen in jedem Fall. Auch Fahrzeuge, Maschinen und hochwertige Konsumgüter können von Beschlagnahmungen betroffen sein. Erforderliche Zolldokumente sollten mit größtmöglicher Sorgfalt ausgefüllt werden.

Einreise mit dem Fahrzeug
Siehe Aktuelles.

Ein außerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Russische Föderation) zugelassenes Fahrzeug kann für die Dauer des Aufenthaltes, jedoch nicht länger als für ein Jahr nach Belarus und in die Wirtschaftsunion ohne Entrichtung von Zollgebühren und Steuern zeitweise eingeführt werden.
Vergehen werden streng geahndet und können mit einer Konfiszierung des Fahrzeuges und/ oder Strafzahlung enden.

Für Fahrzeuge wird eine entsprechende Versicherung benötigt, die für Belarus gilt, beispielsweise mittels einer Frontier Insurance Policy, die in der Regel auch an der Grenze erhältlich ist. Die Versicherung mittels grüner Versicherungskarte ist nicht mehr möglich. Vergehen werden mit einer Geldstrafe geahndet.

Ein durch einen Drittstaater (nicht Staatsangehöriger der Wirtschaftsunion) privat eingeführtes Fahrzeug kann während des Aufenthaltes auch durch einen anderen Drittstaater privat gefahren werden. Eine Vollmacht bzw. Anmeldung bei der Zollbehörde wird nicht benötigt.
Auswärtiges Amt

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Reisewarnung Belarus / Weißrussland 01.04.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 01.04.2025

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Geld/Kreditkarten)
- Einreise und Zoll (Elektronisches Visum)


Reiseinfos
Geld/Kreditkarten

Siehe Aktuelles/Einschränkungen im Zahlungsverkehr.

Landeswährung ist der Belarussische Rubel (BYN). Die Versorgung mit Geld ist durch Bankautomaten grundsätzlich gewährleistet. Es gelten jedoch wechselnde Abhebelimits und eventuell sind sanktionsbedingte Abhebeverbote europäischer Banken zu beachten. Aktuell kommt es häufig zu Beeinträchtigungen im Zahlungsverkehr bei der Benutzung nicht-belarussischer Kreditkarten.[/list]

Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige können bis zum 31. Dezember 2025 für bis zu 30 Tage visumsfrei auf dem Land- und Luftweg nach Belarus einreisen. Eine visumsfreie Einreise kann beliebig oft erfolgen, jedoch beträgt die maximale Aufenthaltsdauer in Belarus 90 Tage im Kalenderjahr. Reisende müssen neben einem gültigen Reisedokument über Zahlungsmittel in Auslands- oder Nationalwährung in einer Höhe von mindestens zwei Basiswerten pro Aufenthaltstag (derzeit ca. 22 EUR pro Tag) und einen Nachweis einer in Belarus gültigen Reisekrankenversicherung mit der Versicherungssumme von mindestens 10.000 EUR verfügen. Die Ausreise muss spätestens am 30. Kalendertag ab mitgezähltem Datum der Einreise erfolgen.

Für darüberhinausgehende Aufenthalte benötigen deutsche Staatsangehörige grundsätzlich ein Visum, welches vor Einreise bei der zuständigen belarussischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Elektronisches Visum
Seit dem 20. März 2025 können deutsche Staatsangehörige ein E-Visum zur einmaligen Einreise für eine Aufenthaltsdauer von maximal 30 Tagen beantragen. Die Beantragung erfolgt digital über einen persönlich erstellten Account auf der Webseite E-Pasluga oder über die entsprechende App. Die jeweils individuelle Gebühr für ein E-Visum erhöht sich um eine digitale Servicegebühr in Höhe von 6 EUR. Weitere Informationen bietet das belarussische Außenministerium.

Die visumsfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige bis 31. Dezember 2025 bleibt von der Einführung der E-Visa unberührt.
Auswärtiges Amt

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Reisewarnung Belarus / Weißrussland 13.05.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 13.05.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt.

Entwicklungen im Grenzgebiet/Grenzschließungen/Einschränkungen im Zahlungsverkehr

Alle Grenzübergänge zur Ukraine sowie diverse Grenzübergänge zu Polen, zu Litauen und zu Lettland sind geschlossen. Die Grenzübergänge Kamenny Log-Medininkai, Benyakoni-Šalčininkai, Grigorovshchina-Pāternieki und Terespol-Brest können von Fußgängern oder Fahrradfahrern für den Grenzübertritt nicht genutzt werden. Darüber hinaus ist die Durchfahrt für Motorräder und Mopeds über die Grenzübergänge zu Litauen verboten. Weitere kurzfristige Schließungen und Einschränkungen der zugelassenen Transportmittel sind jederzeit möglich. Zusätzliche Kontrollmaßnahmen/Einreisebestimmungen an den Grenzübergängen zu Lettland, Litauen und Polen sind möglich, siehe Reise- und Sicherheitshinweise der entsprechenden Länder.

Die Nutzung nicht-belarussischer Kreditkarten ist in Belarus derzeit nur eingeschränkt möglich.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung sowie die Hinweise zu willkürlichen Festnahmen und Strafverfolgung unter Sicherheit.
  • Vermeiden Sie Aufenthalte im Grenzgebiet zur Ukraine.
  • Fotografieren und filmen Sie keine militärischen Übungen, militärischen Einrichtungen oder sonstige Orte strategischer Bedeutung, da sonst empfindliche Strafen drohen können.
  • Meiden Sie militärische Sperrgebiete weiträumig.
  • Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Lage an den belarussischen Grenzen beim belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 3291898), falls Sie eine Ausreise auf dem Landweg planen.
  • Berücksichtigen Sie eventuelle Beeinträchtigungen bei der Benutzung von Kreditkarten und führen Sie entsprechende zulässige Bargeldmengen mit sich.
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Reisewarnung Belarus / Weißrussland 10.09.2025

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Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt.

Entwicklungen im Grenzgebiet/Grenzschließungen/Einschränkungen im Zahlungsverkehr

Alle Grenzübergänge zur Ukraine und zu Polen sowie diverse Grenzübergänge zu Litauen und zu Lettland sind geschlossen. Die Grenzübergänge Kamenny Log-Medininkai, Benyakoni-Šalčininkai, Grigorovshchina-Pāternieki und Terespol-Brest können von Fußgängern oder Fahrradfahrern für den Grenzübertritt nicht genutzt werden. Darüber hinaus ist die Durchfahrt für Motorräder und Mopeds über die Grenzübergänge zu Litauen verboten. Weitere kurzfristige Schließungen und Einschränkungen der zugelassenen Transportmittel sind jederzeit möglich. Zusätzliche Kontrollmaßnahmen/Einreisebestimmungen an den Grenzübergängen zu Lettland, Litauen und Polen sind möglich, siehe Reise- und Sicherheitshinweise der entsprechenden Länder.

Die Nutzung nicht-belarussischer Kreditkarten ist in Belarus derzeit nur eingeschränkt möglich.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung sowie die Hinweise zu willkürlichen Festnahmen und Strafverfolgung unter Sicherheit.
  • Vermeiden Sie Aufenthalte im Grenzgebiet zur Ukraine.
  • Fotografieren und filmen Sie keine militärischen Übungen, militärischen Einrichtungen oder sonstige Orte strategischer Bedeutung, da sonst empfindliche Strafen drohen können.
  • Meiden Sie militärische Sperrgebiete weiträumig.
  • Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Lage an den belarussischen Grenzen beim belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 3291898), falls Sie eine Ausreise auf dem Landweg planen.
  • Berücksichtigen Sie eventuelle Beeinträchtigungen bei der Benutzung von Kreditkarten und führen Sie entsprechende zulässige Bargeldmengen mit sich.
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Reisewarnung Belarus / Weißrussland 28.10.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 10.09.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Grenzschließungen und Einschränkungen im Zahlungsverkehr)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Aktuelles
Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt.

Grenzschließungen und Einschränkungen im Zahlungsverkehr

Alle Grenzübergänge zur Ukraine und zu Litauen (eine Einreise aus Belarus nach Litauen über den Grenzübergang Kamenny Log-Medininkai ist aktuell nur noch für EU-Staatsangehörige per Pkw möglich, siehe Reise- und Sicherheitshinweis zu Litauen) sowie verschiedene Grenzübergänge zu Polen und Lettland sind geschlossen. Für den Personenverkehr zu Polen und Lettland sind nur die Grenzübergänge Grigorovshchina-Pāternieki und Brest-Terespol geöffnet, die nicht von Fußgängern oder Fahrradfahrern für den Grenzübertritt genutzt werden können. Weitere kurzfristige Schließungen und Einschränkungen der zugelassenen Transportmittel sind jederzeit möglich. Zusätzliche Kontrollmaßnahmen/Einreisebestimmungen an den Grenzübergängen zu Lettland und Polen sind möglich, siehe Reise- und Sicherheitshinweise der entsprechenden Länder.

Die Nutzung nicht-belarussischer Kreditkarten ist in Belarus derzeit nur eingeschränkt möglich.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung sowie die Hinweise zu willkürlichen Festnahmen und Strafverfolgung unter Sicherheit.
  • Vermeiden Sie Aufenthalte im Grenzgebiet zur Ukraine.
  • Fotografieren und filmen Sie keine militärischen Übungen, militärischen Einrichtungen oder sonstige Orte strategischer Bedeutung, da sonst empfindliche Strafen drohen können.
  • Meiden Sie militärische Sperrgebiete weiträumig.
  • Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Lage an den belarussischen Grenzen beim belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 3291898), falls Sie eine Ausreise auf dem Landweg planen.
  • Berücksichtigen Sie eventuelle Beeinträchtigungen bei der Benutzung von Kreditkarten und führen Sie entsprechende zulässige Bargeldmengen mit sich.
Sicherheit
Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage in Belarus ist nach der Präsidentschaftswahl 2020 und in Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine weiterhin angespannt. Maßnahmen der Sicherheitskräfte können sich auch auf unbeteiligte Passanten erstrecken.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weitläufig.
  • Vermeiden Sie das Tragen rot-weißer Kleidung.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Tragen Sie stets Ihre Ausweispapiere sicher bei sich.
  • Verfolgen Sie die lokalen Medien, informieren Sie sich auch über die Sicherheitslage.
  • Berücksichtigen Sie, dass Webseiten und Profile in den sozialen Medien von belarussischen Behörden aus politischen Gründen willkürlich als extremistisch eingestuft werden können und die Weitergabe von Inhalten oder privaten Meinungsäußerungen auch in den sozialen Medien mit unberechenbaren persönlichen Risiken verbunden sein kann.
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Reisewarnung Belarus / Weißrussland 18.11.2025

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 18.11.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt.

Grenzschließungen und Einschränkungen im Zahlungsverkehr

Alle Grenzübergänge zur Ukraine und zu Litauen sowie verschiedene Grenzübergänge zu Polen und Lettland sind geschlossen. Eine Einreise aus Belarus nach Litauen über den Grenzübergang Kamenny Log-Medininkai ist aktuell nur für EU-Staatsangehörige per Pkw möglich, zu Details sowie weiteren Ausnahmeregelungen siehe Reise- und Sicherheitshinweis zu Litauen. Für den Personenverkehr zu Polen und Lettland sind nur die Grenzübergänge Grigorovshchina-Pāternieki und Brest-Terespol geöffnet, die allerdings nicht von Fußgängern oder Fahrradfahrern für den Grenzübertritt genutzt werden können. Weitere kurzfristige Schließungen und Einschränkungen der zugelassenen Transportmittel sind jederzeit möglich. Zusätzliche Kontrollmaßnahmen/Einreisebestimmungen an den Grenzübergängen zu Lettland und Polen sind möglich, siehe Reise- und Sicherheitshinweise der entsprechenden Länder.

Die Nutzung nicht-belarussischer Kreditkarten ist in Belarus derzeit nur eingeschränkt möglich.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung sowie die Hinweise zu willkürlichen Festnahmen und Strafverfolgung unter Sicherheit.
  • Vermeiden Sie Aufenthalte im Grenzgebiet zur Ukraine.
  • Fotografieren und filmen Sie keine militärischen Übungen, militärischen Einrichtungen oder sonstige Orte strategischer Bedeutung, da sonst empfindliche Strafen drohen können.
  • Meiden Sie militärische Sperrgebiete weiträumig.
  • Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Lage an den belarussischen Grenzen beim belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 3291898), falls Sie eine Ausreise auf dem Landweg planen.
  • Berücksichtigen Sie eventuelle Beeinträchtigungen bei der Benutzung von Kreditkarten und führen Sie entsprechende zulässige Bargeldmengen mit sich.
Auswärtiges Amt

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Reisewarnung Belarus / Weißrussland 21.11.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 21.11.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt.

Grenzschließungen und Einschränkungen im Zahlungsverkehr

Alle Grenzübergänge zur Ukraine sowie verschiedene Grenzübergänge zu Polen, Litauen und Lettland sind geschlossen. Für den Personenverkehr zu Litauen, Lettland und Polen sind die Grenzübergänge Kamenny Log-Medininkai, Benyakoni-Šalčininkai, Grigorovshchina-Pāternieki, Brest-Terespol, Bruzgi-Kuźnica (ausschließlich per Pkw) und Berestowiza-Bobrowniki geöffnet, die nicht von Fußgängern oder Fahrradfahrern für den Grenzübertritt genutzt werden können. Darüber hinaus ist die Durchfahrt für Motorräder und Mopeds über die Grenzübergänge zu Litauen verboten. Weitere kurzfristige Schließungen und Einschränkungen der zugelassenen Transportmittel sind jederzeit möglich. Zusätzliche Kontrollmaßnahmen/Einreisebestimmungen an den Grenzübergängen zu Litauen, Lettland und Polen sind möglich, siehe Reise- und Sicherheitshinweise der entsprechenden Länder.

Die Nutzung nicht-belarussischer Kreditkarten ist in Belarus derzeit nur eingeschränkt möglich.
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung sowie die Hinweise zu willkürlichen Festnahmen und Strafverfolgung unter Sicherheit.
  • Vermeiden Sie Aufenthalte im Grenzgebiet zur Ukraine.
  • Fotografieren und filmen Sie keine militärischen Übungen, militärischen Einrichtungen oder sonstige Orte strategischer Bedeutung, da sonst empfindliche Strafen drohen können.
  • Meiden Sie militärische Sperrgebiete weiträumig.
  • Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Lage an den belarussischen Grenzen beim belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 3291898), falls Sie eine Ausreise auf dem Landweg planen.
  • Berücksichtigen Sie eventuelle Beeinträchtigungen bei der Benutzung von Kreditkarten und führen Sie entsprechende zulässige Bargeldmengen mit sich.
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Reisewarnung Belarus / Weißrussland 09.01.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 09.01.2026

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige können bis zum 31. Dezember 2026 für bis zu 30 Tage visumsfrei auf dem Land- und Luftweg nach Belarus einreisen. Eine visumsfreie Einreise kann beliebig oft erfolgen, jedoch beträgt die maximale Aufenthaltsdauer in Belarus 90 Tage im Kalenderjahr. Reisende müssen neben einem gültigen Reisedokument über Zahlungsmittel in Auslands- oder Nationalwährung in einer Höhe von mindestens zwei Basiswerten pro Aufenthaltstag (derzeit ca. 22 EUR pro Tag) und einen Nachweis einer in Belarus gültigen Reisekrankenversicherung mit der Versicherungssumme von mindestens 10.000 EUR verfügen. Die Ausreise muss spätestens am 30. Kalendertag ab mitgezähltem Datum der Einreise erfolgen.

Für darüberhinausgehende Aufenthalte benötigen deutsche Staatsangehörige grundsätzlich ein Visum, welches vor Einreise bei der zuständigen belarussischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Elektronisches Visum
Seit dem 20. März 2025 können deutsche Staatsangehörige ein E-Visum zur einmaligen Einreise für eine Aufenthaltsdauer von maximal 30 Tagen beantragen. Die Beantragung erfolgt digital über einen persönlich erstellten Account auf der Webseite E-Pasluga oder über die entsprechende App. Die jeweils individuelle Gebühr für ein E-Visum erhöht sich um eine digitale Servicegebühr in Höhe von 6 EUR. Weitere Informationen bietet das belarussische Außenministerium.

Die visumsfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige bis 31. Dezember 2026 bleibt von der Einführung der E-Visa unberührt.
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Reisewarnung Belarus / Weißrussland 27.02.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 27.02.2026

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- Aktuelles


Aktuelles
Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt.

Grenzschließungen und Einschränkungen im Zahlungsverkehr

Alle Grenzübergänge zur Ukraine sowie verschiedene Grenzübergänge zu Polen, Litauen und Lettland sind geschlossen. Für den Personenverkehr zu Litauen, Lettland und Polen sind die Grenzübergänge Kamenny Log-Medininkai, Benyakoni-Šalčininkai, Grigorovshchina-Pāternieki, Brest-Terespol, Bruzgi-Kuźnica (ausschließlich per Pkw) und Berestowiza-Bobrowniki geöffnet, die nicht von Fußgängern oder Fahrradfahrern für den Grenzübertritt genutzt werden können. Darüber hinaus ist die Durchfahrt für Motorräder und Mopeds über die Grenzübergänge zu Litauen verboten. Weitere kurzfristige Schließungen und Einschränkungen der zugelassenen Transportmittel sind jederzeit möglich. Zusätzliche Kontrollmaßnahmen/Einreisebestimmungen an den Grenzübergängen zu Litauen, Lettland und Polen sind möglich, siehe Reise- und Sicherheitshinweise der entsprechenden Länder.

Die Nutzung nicht-belarussischer Kreditkarten ist in Belarus derzeit nur eingeschränkt möglich. Gemäß Art. 1za der EU-Verordnung 765/2006 ist die Ausfuhr von Banknoten eines EU-Mitgliedsstaats nach Belarus grundsätzlich verboten. Mit entsprechenden Kontrollen und ggf. Beschlagnahme des Bargeldes und weiteren Maßnahmen durch die jeweils zuständigen Zollbehörden in Polen, Litauen und Lettland muss gerechnet werden
  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung sowie die Hinweise zu willkürlichen Festnahmen und Strafverfolgung unter Sicherheit.
  • Vermeiden Sie Aufenthalte im Grenzgebiet zur Ukraine.
  • Fotografieren und filmen Sie keine militärischen Übungen, militärischen Einrichtungen oder sonstige Orte strategischer Bedeutung, da sonst empfindliche Strafen drohen können.
  • Meiden Sie militärische Sperrgebiete weiträumig.
  • Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
  • Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Lage an den belarussischen Grenzen beim belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 3291898), falls Sie eine Ausreise auf dem Landweg planen.
  • Berücksichtigen Sie eventuelle Beeinträchtigungen bei der Benutzung von Kreditkarten und führen Sie entsprechende zulässige Bargeldmengen mit sich.
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Reisewarnung Belarus / Weißrussland 22.04.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 22.04.2026

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (LGBTIQ)


Reiseinfos
LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Belarus nicht strafbar. Die gesellschaftliche Akzeptanz von LGBTIQ-Personen ist in Belarus allerdings deutlich geringer ausgeprägt als in Westeuropa. Homophobie, Diskriminierung und Schikanen sind weit verbreitet und werden durch einen größtenteils LGBTIQ-feindlichen politischen und gesellschaftlichen Diskurs geschürt. Mit sogenannten Mikroaggressionen bis hin zu physischen Übergriffen ist situationsbedingt zu rechnen, insbesondere in ländlichen Regionen.

Die sog. „Propaganda“ gleichgeschlechtlicher Beziehungen, von Geschlechtsänderungen und ideologisch begründete Kinderlosigkeit ist jedoch unter Strafe gestellt; der Begriff wird ggf. sehr weit ausgelegt. Jedwede Erwähnung, Weitergabe von Informationen oder Zurschaustellung von LGBTIQ-Themen und Symbolen könnte potentiell strafbewehrt sein. Es drohen Geldbußen zwischen 900 und 6.750 BYN, bis zu 15 Tage Verwaltungshaft und für Ausländer zusätzlich die Ausweisung aus der Republik Belarus.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ..
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Reisewarnung Belarus / Weißrussland 19.06.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 19.06.2026

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Doppelstaater)


Einreise und Zoll
Doppelstaater

Personen mit belarussischer Staatsangehörigkeit müssen zur Einreise nach und zum Aufenthalt in Belarus im Besitz eines gültigen belarussischen Passes sein. Das gilt auch für Personen, die neben der belarussischen noch (eine) andere Staatsangehörigkeit(en) besitzen (Doppelstaater). Hierzu können insbesondere gehören: Kinder aus gemischt-nationalen Ehen oder Lebensgemeinschaften, auch dann, wenn sie nicht in Belarus geboren wurden; Spätaussiedler, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Aufnahme im Bundesgebiet erworben haben, und Personen, die unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit in den deutschen Staatsverband eingebürgert worden sind.

Auch Personen, bei denen der Besitz der belarussischen Staatsangehörigkeit erst nach Einreise in das Staatsgebiet festgestellt wird, können erfahrungsgemäß erst nach Erhalt eines belarussischen Passes bzw. nach der Entlassung aus der belarussischen Staatsangehörigkeit das Land verlassen. Zur Beantragung eines Passes ist regelmäßig auch die Vorlage der Geburtsurkunde erforderlich - bei Geburt in Deutschland muss diese mit einer Apostille versehen sein. Apostillen werden nicht von der Deutschen Botschaft Minsk ausgestellt, sondern von der jeweils zuständigen Behörde des Bundeslandes in Deutschland, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.

Deutsch-belarussische Doppelstaater müssen beachten, dass sie von den belarussischen Behörden ausschließlich als belarussische Staatsangehörige angesehen werden. Es besteht die Möglichkeit, dass die Gewährung konsularischen Schutzes durch die Deutsche Botschaft Minsk nicht in jedem Fall zugelassen wird.
  • Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn bei den belarussischen Vertretungen in Deutschland oder bei der zuständigen belarussischen Passbehörde verbindlich nach dem möglichen Besitz der belarussischen Staatsangehörigkeit.
  • Beantragen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt benötigte Urkunden und Apostillen.
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