Auswärtiges Amt hat geschrieben:Belarus
Stand 12.02.2025
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Entwicklungen im Grenzgebiet/Grenzschließungen/Einschränkungen im Zahlungsverkehr)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; LGBTIQ)
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen)
Aktuelles
Entwicklungen im Grenzgebiet/Grenzschließungen/Einschränkungen im Zahlungsverkehr
Alle Grenzübergänge zur Ukraine sowie diverse Grenzübergänge zu Polen, zu Litauen und zu Lettland sind geschlossen. Die Grenzübergänge Kamenny Log-Medininkai, Benyakoni-Šalčininkai und Terespol-Brest können von Fußgängern oder Fahrradfahrern für den Grenzübertritt nicht genutzt werden. Weitere kurzfristige Schließungen sind jederzeit möglich. Zusätzliche Kontrollmaßnahmen/Einreisebestimmungen an den Grenzübergängen zu Lettland, Litauen und Polen sind möglich, siehe Reise- und Sicherheitshinweise der entsprechenden Länder.
Die Nutzung nicht-belarussischer Kreditkarten ist in Belarus derzeit nur eingeschränkt möglich.
- Beachten Sie die geltende Reisewarnung sowie die Hinweise zu willkürlichen Festnahmen und Strafverfolgung unter Sicherheit.
- Vermeiden Sie Aufenthalte im Grenzgebiet zur Ukraine.
Fotografieren und filmen Sie keine militärischen Übungen, militärischen Einrichtungen oder sonstige Orte strategischer Bedeutung, da sonst empfindliche Strafen drohen können.
- Meiden Sie militärische Sperrgebiete weiträumig.
- Verfolgen Sie die lokalen und internationalen Medien und achten Sie auf lokale Bekanntmachungen.
- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
- Informieren Sie sich über die aktuelle Lage an den belarussischen Grenzen beim belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 3291898), falls Sie eine Ausreise auf dem Landweg planen.
- Berücksichtigen Sie eventuelle Beeinträchtigungen bei der Benutzung von Kreditkarten und führen Sie entsprechende zulässige Bargeldmengen mit sich.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Siehe Aktuelles.
Der Europäische Rat hat Fluggesellschaften aufgefordert, den belarussischen Luftraum zu meiden. Belarussische Maschinen dürfen nicht mehr in der EU landen. Infolgedessen bestehen Flugverbindungen nur eingeschränkt über Drittländer.
Die öffentlichen Verkehrsmittel wie Eisenbahn, Bus, Metro, Taxis und auch Sammeltaxis funktionieren gut und sind zuverlässig. Nicht vorbestellte Taxis fahren inoffiziell, verlangen oft erhöhte Preise und sind für die Fahrt nicht versichert. Angebote über Apps auf dem Mobiltelefon sind in größeren Städten verbreitet und eine günstige Fortbewegungsart.
Der Fernzugverkehr (Strecke Berlin-Moskau) ist derzeit eingestellt. Die Nutzung des Fernzugverkehrs (Strecke Minsk-Moskau) ist für Reisende aus Drittstaaten derzeit nicht möglich.
Auf den Landstraßen sind die Straßenverhältnisse teilweise schlecht. Bei Fahrten über Land ist mit einem erhöhten Unfallrisiko wegen Wildwechsel zu rechnen.
Es besteht Alkoholverbot am Steuer, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.
Kfz-Versicherungen aus der EU, Großbritannien und der Schweiz werden seit 2023 durch Belarus nicht mehr anerkannt. Bei Einreise in die Republik Belarus muss eine alternative Kfz-Versicherung abgeschlossen werden, da Autofahrer aus den o.g. Ländern ansonsten als nicht Kfz-versichert gelten.
Bei der Ein- und Ausreise mit dem Pkw über, aus und nach Polen bzw. Litauen kann es zu sehr langen Wartezeiten an der Grenze kommen. Aktuelle Informationen zur Situation an der Grenze und „Priority Entry Passes“ für bestimmte Personengruppen sind bei dem State Border Committee of the Republic of Belarus erhältlich. Abhängig vom gewählten Grenzübergang können lokale Gebühren bei der Ausreise mit dem Pkw anfallen. Nähere Informationen können der Seite des belarussischen Grenzschutzes entnommen werden. Viele Strecken in Belarus sind mautpflichtig und durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet. Informationen sollten bereits vor Reiseantritt vom System der elektronischen Mauterhebung in der Republik Belarus abgerufen werden.
Die Bezahlung der Maut erfolgt durch Kauf einer elektronischen Vignette auf der Website
www.beltoll.by oder bei einer beliebigen BelToll-Servicestelle (Fahrzeuge bis 3,5 t) oder elektronisch durch ein Gerät, das vor der Straßenbenutzung im Fahrzeug (3,5 t und darüber) installiert werden muss (sog. On-Board-Unit, OBU). Die OBU kann jeweils bei der Einfuhr des Fahrzeugs in die Republik Belarus an BelToll-Servicestellen (z.B. an ausgewählten Tankstellen, durch Hinweistafeln an der Straße gekennzeichnet) kurz hinter den einschlägigen Grenzübergängen und nur für das eigene Kfz angemietet werden. Dazu sind ein Registrierungsprozess und der Abschluss eines Vertrags notwendig. Motorräder sind von der Maut ausgenommen.
Bei Nichtzahlung der Maut kann es zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen. Das betroffene Fahrzeug wird durch die belarussischen Grenzbehörden bis zur Bezahlung festgehalten.
Seit September 2023 gilt eine kostenpflichtige Desinfektionspflicht für nach Belarus einreisende Kfz. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 2 bis 120 BYN (abhängig von der Größe des Fahrzeuges) und müssen vor Ort entrichtet werden.
- Fahren Sie besonders vorsichtig und defensiv.
- Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land.
- Beachten Sie die Mautpflicht auf vielen Überlandstraßen.
- Ziehen Sie vorbestellte Taxis z.B. über Apps denen an der Straße vor.
- Informieren Sie sich als Verkehrsteilnehmer über bestehende Verkehrsregeln im Gastland; dies gilt auch für die Benutzung von Fahrrädern oder E-Scootern.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind in Belarus nicht strafbar. Die gesellschaftliche Akzeptanz von LGBTIQ-Personen ist in Belarus allerdings deutlich geringer ausgeprägt als in Westeuropa. Homophobie, Diskriminierung und Schikanen sind weit verbreitet und werden durch einen größtenteils LGBTIQ-feindlichen politischen und gesellschaftlichen Diskurs geschürt. Mit sogenannten Mikroaggressionen bis hin zu physischen Übergriffen ist situationsbedingt zu rechnen, insbesondere in ländlichen Regionen.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen
2023 traten neue Einfuhrbestimmungen in Kraft. Ausführliche Informationen sind auf der Webseite des belarussischen Zolls zu finden.
Devisen im Wert von mehr als 10.000 USD müssen deklariert werden. Geringere Beträge können auf Wunsch ebenfalls schriftlich deklariert werden.
Bei Einreise mit dem Flugzeug dürfen Waren mit einem Zollwert von höchstens 10.000 EUR und mit einem Gesamtgewicht von 50 kg zollfrei in die Eurasische Wirtschaftsunion (Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Russische Föderation) eingeführt werden, bei Einreise auf dem Landweg Waren mit einem Zollwert von höchstens 500 EUR und einem Gesamtgewicht von 25 kg in die Eurasische Wirtschaftsunion eingeführt werden, bei mehrfachen Reisen weniger.
Zollfrei erfolgt unter Beachtung der oben genannten Zollwert- bzw. Gewichtsobergrenzen die Einfuhr von drei Litern alkoholische Getränke und Bier pro Person im Alter ab 18 Jahren sowie die Einfuhr von 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak bzw. von oben genannten Tabakerzeugnisse mit einem Gesamtgewicht von 250 g.
Die in Belarus zugelassenen Inhaltsstoffe von E-Zigaretten weichen regelmäßig von den in der EU zugelassenen Inhaltsstoffen ab. Vor einer Einfuhr von E-Zigaretten sollten genaue Informationen hierzu eingeholt werden.
Arzneimittel, die Drogen bzw. psychotrope Substanzen enthalten, dürfen nur mit Verschreibung und Übersetzung ins Russische oder Belarussische für den Eigenbedarf und maximal eine Woche (Narkotika) bzw. in einer Menge von bis zu 90 Dosen (psychotrope Substanzen) eingeführt werden, Medizin im Allgemeinen nur in begrenztem Umfang. Nähere Informationen, auch zu nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, sind beim belarussischen Gesundheitsministerium zu finden.
Detaillierte Informationen sind beim belarussischen Zoll bzw. unter goPL.by zu finden.
Die belarussischen Zollbehörden sehen selbst bei kleinsten Verstößen gegen die geltenden Vorschriften sehr harte Strafen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen vor, insbesondere im Falle der Einfuhr von Drogen bzw. psychotropischen Substanzen. Hierunter fällt auch beispielsweise das Mitführen kleinster Mengen an Cannabisprodukten. Eine Konfiszierung der betreffenden Gegenstände, unabhängig von ihrem Wert, erfolgt bei Verstößen in jedem Fall. Auch Fahrzeuge, Maschinen und hochwertige Konsumgüter können von Beschlagnahmungen betroffen sein. Erforderliche Zolldokumente sollten mit größtmöglicher Sorgfalt ausgefüllt werden.
Einreise mit dem Fahrzeug
Siehe Aktuelles.
Ein außerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Russische Föderation) zugelassenes Fahrzeug kann für die Dauer des Aufenthaltes, jedoch nicht länger als für ein Jahr nach Belarus und in die Wirtschaftsunion ohne Entrichtung von Zollgebühren und Steuern zeitweise eingeführt werden.
Vergehen werden streng geahndet und können mit einer Konfiszierung des Fahrzeuges und/ oder Strafzahlung enden.
Für Fahrzeuge wird eine entsprechende Versicherung benötigt, die für Belarus gilt, beispielsweise mittels einer Frontier Insurance Policy, die in der Regel auch an der Grenze erhältlich ist. Die Versicherung mittels grüner Versicherungskarte ist nicht mehr möglich. Vergehen werden mit einer Geldstrafe geahndet.
Ein durch einen Drittstaater (nicht Staatsangehöriger der Wirtschaftsunion) privat eingeführtes Fahrzeug kann während des Aufenthaltes auch durch einen anderen Drittstaater privat gefahren werden. Eine Vollmacht bzw. Anmeldung bei der Zollbehörde wird nicht benötigt.