Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 26.04.2007 - 11.10.2012

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

Moderator: Moderatoren

Gesperrt
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Vereinigte Arabische Emirate 26.04.2007 - 11.10.2012

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
Stand 26.04.2007 (Unverändert gültig seit: 26.04.2007)

Landesspezifische Sicherheitshinweis
Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten wird auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Wachsamkeit geraten. Reisende sollten in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.

Am Flughafen Dubai werden seit kurzem auch Transitreisende verstärkt auf Drogen kontrolliert; auf Besitz auch nur geringster Mengen stehen langjährige Haftstrafen.

Reisen über Land: Reisen innerhalb der VAE sind ohne Sicherheitsbedenken möglich.

Kriminalität: Die VAE sind eines der sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äusserst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren nicht auszuschliessen.

Allgemeine Reiseinformationen
Über Behinderungen oder Sicherheitsprobleme bei Geschäfts- und Touristenreisen in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ist dem Auswärtigen Amt nichts bekannt.Reisen innerhalb der Emirate unterliegen keinen besonderen Beschränkungen. Dank gut ausgebauter, nachts fast ausnahmslos beleuchteter Straßen ist das Reisen relativ unbeschwerlich, allerdings führen hohe Verkehrsdichte und aggressive Fahrweise zu erhöhter Unfallgefahr.

Mietwagenanmietung in den VAE ist nur mit internationalem Führerschein möglich, der von der Botschaft weder ausgestellt noch verlängert werden kann. Er ist aus Deutschland mitzuführen. Während der Fahrt darf ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.

Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten.

Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der VAE und in die Straße von Hormuz sind die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.

Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten.

Frauen sollten während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer sollten in dieser Zeit auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die zuständigen Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate haben Folgendes bekannt gegeben:

Derzeit werden Visa für u.a. deutsche Staatsangehörige unmittelbar bei der Einreise in die VAE unter folgenden Bedingungen erteilt:

1. Die Maßnahme gilt für Besuchervisa (Touristen). Ein Visum ist 60 Tage gültig, beginnend vom Einreisetag. Es besteht die Möglichkeit, das Visum um 30 Tage zu verlängern.

2. Das Visum wird bei der Einreise kostenlos erteilt, bei der Verlängerung fallen jedoch Gebühren von derzeit 500 DHS an.

3. Bei Ein- und Ausreise müssen Formulare dann ausgefüllt werden, wenn die Besucher bisher nicht datenmäßig in den VAE erfasst sind.

4. Visumsinhabern ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten.

5. Es gelten die jeweils gültigen Gesetze der VAE für Einreise und Aufenthalt von Ausländern.

6. Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen sowie amtlichen Pässen."

Es ist möglich, dass bei der Einreise biometrische Daten (z.B. Iriserkennung) aufgenommen werden. Für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt das Auswärtige Amt keine Gewähr. Verbindliche Einreiseinformationen erteilt die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin: Hiroshimastr. 18-20, 10785 Berlin, Tel. 030-516516, Fax: 030-51651900; Internet: www.vae-botschaft.de.

Die Einreise mit Personalausweis ist nicht möglich. Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.

Die neuen deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Aussenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin bereits anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z.T. noch uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass bzw. die Eintragung des Kindes mit Lichtbild in die Reisepässe der Eltern empfohlen. Für den langfristigen nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich, die Eintragung des Kindes in die Reisepässe der Eltern ist hierfür nicht ausreichend.

Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten vor der Ausreise in jedem Falle bei der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin die aktuellen Einreiseerfordernisse erfragt werden.

Ein Überschreiten des zugestandenen Aufenthaltszeitraums hat an der Dauer der Überschreitung orientierte Geldbußen (derzeit 100,- DHS pro Tag) zur Folge.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Medizinische Hinweise
Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.

HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die bekannten Risiken sollte man auch in den VAE meiden.

Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind von der WHO für malariafrei erklärt worden, nachdem längere Zeit keine Malariaübertragung im Land feststellbar war. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.

Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht immer zu vergleichen, in der Stadt jedoch jeweils relativ gut. Auch deutschsprachige Ärzte sind dort tätig. Gelegentlich fehlen aber auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte auf dem Lande. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind grundsätzlich empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte ggf. mitgenommen und dann unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge besteht fort. Besonders hoch ist die Gefahr von Anschlägen im Nahen und Mittleren Osten, in Afghanistan, Indonesien und auch in Russland. Darüber hinaus besteht sie insbesondere in Regionen, in denen bereits in der Vergangenheit Terroranschläge verübt oder Terrororganisationen aufgedeckt wurden, in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen oder in denen Attentate mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können. Eine Gefährdung ist jedoch auch anderswo nicht auszuschließen, etwa in den USA, oder den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Als vorrangige Ziele müssen weiterhin Orte mit Symbolcharakter gelten. Dazu zählen religiöse Versammlungsstätten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastrukturen (einschließlich Luft- , Bahn- und Seeverkehr), Wirtschafts- und Tourismuszentren sowie Orte mit großen Menschenansammlungen.

Das Auswärtige Amt empfiehlt deshalb allen Reisenden nachdrücklich sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Zum Beispiel sollten Reisende sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland informieren, wachsam sein und verdächtige Vorgänge (z.B. unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Es folgen die landesspezifischen Hinweise:

Vereinigte Arabische Emirate:
Stand 26.04.2007
(Unverändert gültig seit: 26.04.2007)

Landesspezifische Sicherheitshinweis
Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten wird auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Wachsamkeit geraten. Reisende sollten in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.

Am Flughafen Dubai werden seit kurzem auch Transitreisende verstärkt auf Drogen kontrolliert; auf Besitz auch nur geringster Mengen stehen langjährige Haftstrafen.

Reisen über Land: Reisen innerhalb der VAE sind ohne Sicherheitsbedenken möglich.

Kriminalität: Die VAE sind eines der sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äusserst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren nicht auszuschliessen.

Allgemeine Reiseinformationen
Über Behinderungen oder Sicherheitsprobleme bei Geschäfts- und Touristenreisen in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ist dem Auswärtigen Amt nichts bekannt.Reisen innerhalb der Emirate unterliegen keinen besonderen Beschränkungen. Dank gut ausgebauter, nachts fast ausnahmslos beleuchteter Straßen ist das Reisen relativ unbeschwerlich, allerdings führen hohe Verkehrsdichte und aggressive Fahrweise zu erhöhter Unfallgefahr.

Mietwagenanmietung in den VAE ist nur mit internationalem Führerschein möglich, der von der Botschaft weder ausgestellt noch verlängert werden kann. Er ist aus Deutschland mitzuführen. Während der Fahrt darf ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.

Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten.

Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der VAE und in die Straße von Hormuz sind die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.

Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten.

Frauen sollten während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer sollten in dieser Zeit auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die zuständigen Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate haben Folgendes bekannt gegeben:

Derzeit werden Visa für u.a. deutsche Staatsangehörige unmittelbar bei der Einreise in die VAE unter folgenden Bedingungen erteilt:

1. Die Maßnahme gilt für Besuchervisa (Touristen). Ein Visum ist 60 Tage gültig, beginnend vom Einreisetag. Es besteht die Möglichkeit, das Visum um 30 Tage zu verlängern.

2. Das Visum wird bei der Einreise kostenlos erteilt, bei der Verlängerung fallen jedoch Gebühren von derzeit 500 DHS an.

3. Bei Ein- und Ausreise müssen Formulare dann ausgefüllt werden, wenn die Besucher bisher nicht datenmäßig in den VAE erfasst sind.

4. Visumsinhabern ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten.

5. Es gelten die jeweils gültigen Gesetze der VAE für Einreise und Aufenthalt von Ausländern.

6. Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen sowie amtlichen Pässen."

Es ist möglich, dass bei der Einreise biometrische Daten (z.B. Iriserkennung) aufgenommen werden. Für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt das Auswärtige Amt keine Gewähr. Verbindliche Einreiseinformationen erteilt die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin: Hiroshimastr. 18-20, 10785 Berlin, Tel. 030-516516, Fax: 030-51651900; Internet: www.vae-botschaft.de.

Die Einreise mit Personalausweis ist nicht möglich. Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.

Die neuen deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Aussenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin bereits anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z.T. noch uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass bzw. die Eintragung des Kindes mit Lichtbild in die Reisepässe der Eltern empfohlen. Für den langfristigen nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich, die Eintragung des Kindes in die Reisepässe der Eltern ist hierfür nicht ausreichend.

Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten vor der Ausreise in jedem Falle bei der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin die aktuellen Einreiseerfordernisse erfragt werden.

Ein Überschreiten des zugestandenen Aufenthaltszeitraums hat an der Dauer der Überschreitung orientierte Geldbußen (derzeit 100,- DHS pro Tag) zur Folge.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Medizinische Hinweise
Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.

HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die bekannten Risiken sollte man auch in den VAE meiden.

Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind von der WHO für malariafrei erklärt worden, nachdem längere Zeit keine Malariaübertragung im Land feststellbar war. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.

Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht immer zu vergleichen, in der Stadt jedoch jeweils relativ gut. Auch deutschsprachige Ärzte sind dort tätig. Gelegentlich fehlen aber auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte auf dem Lande. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind grundsätzlich empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte ggf. mitgenommen und dann unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Zum Seitenanfang

Besondere Zollvorschriften

Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Illustriertentitelseiten könnten als Pornographie ausgelegt werden. Bespielte Videokassetten werden ggf. überprüft bzw. beschlagnahmt.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Auf Drogenbesitz - auch zum Eigenkonsum, auch sog. weiche Drogen - stehen in den Vereinigten Arabischen Emiraten drakonische Strafen. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.Man macht sich beim Fotografieren/Filmen von folgenden Einrichtungen unter Umständen strafbar: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen.

Die VAE sind ein islamisches Land. Alkoholkonsum ist nur in lizenzierten Aufenthaltsho­tels erlaubt. Alkoholkonsum im Emirat Sharjah ist gänzlich untersagt. Alkoholverstöße (z.B. Alkohol am Steuer) werden in den VAE streng bestraft, meist mit Haftstrafen.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis VAE 23.07.2007

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 23.07.2007 (Unverändert gültig seit: 23.07.2007)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten wird auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Wachsamkeit geraten. Reisende sollten in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.

An den Flughäfen werden auch Transitreisende verstärkt auf Drogen kontrolliert; auf Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen langjährige Haftstrafen. Selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch Bluttests festgestellt und entsprechend hart bestraft.

Reisen über Land: Reisen innerhalb der VAE sind ohne Sicherheitsbedenken möglich.

Kriminalität: Die VAE sind eines der sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äusserst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren nicht auszuschliessen.

Allgemeine Reiseinformationen
Über Behinderungen oder Sicherheitsprobleme bei Geschäfts- und Touristenreisen in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ist dem Auswärtigen Amt nichts bekannt.Reisen innerhalb der Emirate unterliegen keinen besonderen Beschränkungen. Dank gut ausgebauter, nachts fast ausnahmslos beleuchteter Straßen ist das Reisen relativ unbeschwerlich, allerdings führen hohe Verkehrsdichte und aggressive Fahrweise zu erhöhter Unfallgefahr.

Mietwagenanmietung in den VAE ist nur mit internationalem Führerschein möglich, der von der Botschaft weder ausgestellt noch verlängert werden kann. Er ist aus Deutschland mitzuführen. Während der Fahrt darf ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.

Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten.
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der VAE und in die Straße von Hormuz sind die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.

Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten.

Frauen sollten während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer sollten in dieser Zeit auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die zuständigen Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate haben Folgendes bekannt gegeben:

Derzeit werden Visa für u.a. deutsche Staatsangehörige unmittelbar bei der Einreise in die VAE unter folgenden Bedingungen erteilt:

1. Die Maßnahme gilt für Besuchervisa (Touristen). Ein Visum ist 60 Tage gültig, beginnend vom Einreisetag. Es besteht die Möglichkeit, das Visum um 30 Tage zu verlängern.

2. Das Visum wird bei der Einreise kostenlos erteilt, bei der Verlängerung fallen jedoch Gebühren von derzeit 500 DHS an.

3. Bei Ein- und Ausreise müssen Formulare dann ausgefüllt werden, wenn die Besucher bisher nicht datenmäßig in den VAE erfasst sind.

4. Visumsinhabern ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten.

5. Es gelten die jeweils gültigen Gesetze der VAE für Einreise und Aufenthalt von Ausländern.

6. Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen sowie amtlichen Pässen."

Es ist möglich, dass bei der Einreise biometrische Daten (z.B. Iriserkennung) aufgenommen werden. Für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt das Auswärtige Amt keine Gewähr. Verbindliche Einreiseinformationen erteilt die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin: Hiroshimastr. 18-20, 10785 Berlin, Tel. 030-516516, Fax: 030-51651900; Internet: www.vae-botschaft.de.

Die Einreise mit Personalausweis ist nicht möglich. Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.

Die neuen deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Aussenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin bereits anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z.T. noch uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass bzw. die Eintragung des Kindes mit Lichtbild in die Reisepässe der Eltern empfohlen. Für den langfristigen nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich, die Eintragung des Kindes in die Reisepässe der Eltern ist hierfür nicht ausreichend.

Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten vor der Ausreise in jedem Falle bei der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin die aktuellen Einreiseerfordernisse erfragt werden.

Ein Überschreiten des zugestandenen Aufenthaltszeitraums hat an der Dauer der Überschreitung orientierte Geldbußen (derzeit 100,- DHS pro Tag) zur Folge.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses kann ein Ersatzpass (vorläufiger Reisepass) durch die Deutsche Botschaft Abu Dhabi bzw. das Deutsche Generalkonsulat Dubai ausgestellt werden. Dafür ist unbedingt die Vorlage einer Passverlustanzeige bei der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority ) erforderlich, da die Flughafenbehörden eine anschließende Ausreise aus den VAE ebenfalls nur bei Vorlage dieser Passverlustanzeige zusammen mit dem ausgestellten Ersatzpass gestatten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.

HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die bekannten Risiken sollte man auch in den VAE meiden.

Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind von der WHO für malariafrei erklärt worden, nachdem längere Zeit keine Malariaübertragung im Land feststellbar war. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.

Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht immer zu vergleichen, in der Stadt jedoch jeweils relativ gut. Auch deutschsprachige Ärzte sind dort tätig. Gelegentlich fehlen aber auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte auf dem Lande. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind grundsätzlich empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte ggf. mitgenommen und dann unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Besondere Zollvorschriften
Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Illustriertentitelseiten könnten als Pornographie ausgelegt werden. Bespielte Videokassetten werden ggf. überprüft bzw. beschlagnahmt.


Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Auf Drogenbesitz - auch zum Eigenkonsum, auch sog. weiche Drogen – in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen in den Vereinigten Arabischen Emiraten drakonische Strafen. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.Man macht sich beim Fotografieren/Filmen von folgenden Einrichtungen unter Umständen strafbar: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen.

Die VAE sind ein islamisches Land. Alkoholkonsum ist nur in lizenzierten Aufenthaltsho­tels erlaubt. Alkoholkonsum im Emirat Sharjah ist gänzlich untersagt. Alkoholverstöße (z.B. Alkohol am Steuer) werden in den VAE auch für Nichtmoslems streng bestraft, meist mit Haftstrafen.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis VAE 25.07.2007

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 25.07.2007 (Unverändert gültig seit: 25.07.2007)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten wird auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Wachsamkeit geraten. Reisende sollten in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
An den Flughäfen werden auch Transitreisende verstärkt auf Drogen kontrolliert; auf Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen langjährige Haftstrafen. Selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch Bluttests festgestellt und entsprechend hart bestraft.
Reisen über Land: Reisen innerhalb der VAE sind ohne Sicherheitsbedenken möglich.
Kriminalität: Die VAE sind eines der sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äusserst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren nicht auszuschliessen.

Allgemeine Reiseinformationen
Über Behinderungen oder Sicherheitsprobleme bei Geschäfts- und Touristenreisen in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ist dem Auswärtigen Amt nichts bekannt.Reisen innerhalb der Emirate unterliegen keinen besonderen Beschränkungen. Dank gut ausgebauter, nachts fast ausnahmslos beleuchteter Straßen ist das Reisen relativ unbeschwerlich, allerdings führen hohe Verkehrsdichte und aggressive Fahrweise zu erhöhter Unfallgefahr.
Mietwagenanmietung in den VAE ist nur mit internationalem Führerschein möglich, der von der Botschaft weder ausgestellt noch verlängert werden kann. Er ist aus Deutschland mitzuführen. Während der Fahrt darf ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.
Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten.
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der VAE und in die Straße von Hormuz sind die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten.
Frauen sollten während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer sollten in dieser Zeit auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die zuständigen Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate haben Folgendes bekannt gegeben:
Derzeit werden Visa für u.a. deutsche Staatsangehörige unmittelbar bei der Einreise in die VAE unter folgenden Bedingungen erteilt:
1. Die Maßnahme gilt für Besuchervisa (Touristen). Ein Visum ist 60 Tage gültig, beginnend vom Einreisetag. Es besteht die Möglichkeit, das Visum um 30 Tage zu verlängern.
2. Das Visum wird bei der Einreise kostenlos erteilt, bei der Verlängerung fallen jedoch Gebühren von derzeit 500 DHS an.
3. Bei Ein- und Ausreise müssen Formulare dann ausgefüllt werden, wenn die Besucher bisher nicht datenmäßig in den VAE erfasst sind.
4. Visumsinhabern ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten.
5. Es gelten die jeweils gültigen Gesetze der VAE für Einreise und Aufenthalt von Ausländern.
6. Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen sowie amtlichen Pässen."
Es ist möglich, dass bei der Einreise biometrische Daten (z.B. Iriserkennung) aufgenommen werden. Für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt das Auswärtige Amt keine Gewähr. Verbindliche Einreiseinformationen erteilt die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin: Hiroshimastr. 18-20, 10785 Berlin, Tel. 030-516516, Fax: 030-51651900; Internet: www.vae-botschaft.de.
Die Einreise mit Personalausweis ist nicht möglich. Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Die neuen deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Aussenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin bereits anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z.T. noch uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass bzw. die Eintragung des Kindes mit Lichtbild in die Reisepässe der Eltern empfohlen. Für den langfristigen nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich, die Eintragung des Kindes in die Reisepässe der Eltern ist hierfür nicht ausreichend.
Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten vor der Ausreise in jedem Falle bei der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin die aktuellen Einreiseerfordernisse erfragt werden.
Ein Überschreiten des zugestandenen Aufenthaltszeitraums hat an der Dauer der Überschreitung orientierte Geldbußen (derzeit 100,- DHS pro Tag) zur Folge.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses kann ein Ersatzpass (vorläufiger Reisepass) durch die Deutsche Botschaft Abu Dhabi bzw. das Deutsche Generalkonsulat Dubai ausgestellt werden. Dafür ist unbedingt die Vorlage einer Passverlustanzeige bei der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority ) erforderlich, da die Flughafenbehörden eine anschließende Ausreise aus den VAE ebenfalls nur bei Vorlage dieser Passverlustanzeige zusammen mit dem ausgestellten Ersatzpass gestatten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann im Einzelfall Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids:Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Es besteht aber ein grundsätzliches Infektionsrisiko. Bitte entsprechende Schutzmaßnahmen beachten.

Prophylaxe: Durch allg. Hygienemaßnahmen (nur abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind von der WHO für malariafrei erklärt worden, nachdem längere Zeit keine Malariaübertragung im Land feststellbar war. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht immer zu vergleichen, in den größeren Städten jedoch jeweils relativ gut. Auch deutschsprachige Ärzte sind dort tätig. Gelegentlich fehlen aber auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte auf dem Lande. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind grundsätzlich empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte ggf. mitgenommen und dann unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Lassen Sie sich vor einer Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner beraten ( siehe: www. dtg.org).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften
Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Illustriertentitelseiten könnten als Pornographie ausgelegt werden. Bespielte Videokassetten werden ggf. überprüft bzw. beschlagnahmt.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Auf Drogenbesitz - auch zum Eigenkonsum, auch sog. weiche Drogen – in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen in den Vereinigten Arabischen Emiraten drakonische Strafen. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.Man macht sich beim Fotografieren/Filmen von folgenden Einrichtungen unter Umständen strafbar: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen.
Die VAE sind ein islamisches Land. Alkoholkonsum ist nur in lizenzierten Aufenthaltshotels erlaubt. Alkoholkonsum im Emirat Sharjah ist gänzlich untersagt. Alkoholverstöße (z.B. Alkohol am Steuer) werden in den VAE auch für Nichtmoslems streng bestraft, meist mit Haftstrafen.

Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise/Sicherheitshinweis VAE 14.11.2007

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Vereinigte Arabische Emirate:
Stand 14.11.2007 (Unverändert gültig seit: 14.11.2007)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten wird auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Wachsamkeit geraten. Reisende sollten in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Kriminalität
Die VAE sind eines der sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äusserst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren nicht auszuschliessen.

Allgemeine Reiseinformationen
Über Behinderungen oder Sicherheitsprobleme bei Geschäfts- und Touristenreisen in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ist dem Auswärtigen Amt nichts bekannt.
Drogenbesitz und -konsum
An den Flughäfen werden auch Transitreisende verstärkt auf Drogen kontrolliert; auf Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen langjährige Haftstrafen. Selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch Bluttests festgestellt und entsprechend hart bestraft.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Reisen innerhalb der Emirate unterliegen keinen besonderen Beschränkungen und sind ohne Sicherheitsbedenken möglich. Dank gut ausgebauter, nachts fast ausnahmslos beleuchteter Straßen ist das Reisen relativ unbeschwerlich, allerdings führen hohe Verkehrsdichte und aggressive Fahrweise zu erhöhter Unfallgefahr.
Mietwagenanmietung in den VAE ist nur mit internationalem Führerschein möglich, der von der Botschaft weder ausgestellt noch verlängert werden kann. Er ist aus Deutschland mitzuführen. Während der Fahrt darf ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.
Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten.
Besonderheiten in der „Straße von Hormuz“
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der VAE und in die Straße von Hormuz sind die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.
Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten.
Frauen sollten während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer sollten in dieser Zeit auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Derzeit werden Visa für u.a. deutsche Staatsangehörige unmittelbar bei der Einreise in die VAE unter folgenden Bedingungen erteilt:
1. Die Maßnahme gilt für Besuchervisa (Touristen). Ein Visum ist 60 Tage gültig, beginnend vom Einreisetag. Es besteht die Möglichkeit, das Visum um 30 Tage zu verlängern.
2. Das Visum wird bei der Einreise kostenlos erteilt, bei der Verlängerung fallen jedoch Gebühren von derzeit 500 DHS an.
3. Bei Ein- und Ausreise müssen Formulare dann ausgefüllt werden, wenn die Besucher bisher nicht datenmäßig in den VAE erfasst sind.
4. Visumsinhabern ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten.
5. Es gelten die jeweils gültigen Gesetze der VAE für Einreise und Aufenthalt von Ausländern.
6. Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen sowie amtlichen Pässen."
Es ist möglich, dass bei der Einreise biometrische Daten (z.B. Iriserkennung) aufgenommen werden.
Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten vor der Ausreise in jedem Falle bei der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin die aktuellen Einreiseerfordernisse erfragt werden.
Ein Überschreiten des zugestandenen Aufenthaltszeitraums hat an der Dauer der Überschreitung orientierte Geldbußen (derzeit 100,- DHS pro Tag) zur Folge.
Reisedokumente
Die Einreise mit Personalausweis ist nicht möglich. Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Die neuen deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Aussenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin bereits anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z.T. noch uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass bzw. die Eintragung des Kindes mit Lichtbild in die Reisepässe der Eltern empfohlen. Für den langfristigen nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich, die Eintragung des Kindes in die Reisepässe der Eltern ist hierfür nicht ausreichend.
Zur Frage der Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, werden Sie um direkte Kontaktaufnahme mit der Botschaft der VAE in Berlin gebeten.
Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses kann ein Ersatzpass (vorläufiger Reisepass) durch die Deutsche Botschaft Abu Dhabi bzw. das Deutsche Generalkonsulat Dubai ausgestellt werden. Dafür ist unbedingt die Vorlage einer Passverlustanzeige bei der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority ) erforderlich, da die Flughafenbehörden eine anschließende Ausreise aus den VAE ebenfalls nur bei Vorlage dieser Passverlustanzeige zusammen mit dem ausgestellten Ersatzpass gestatten.
Für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt das Auswärtige Amt keine Gewähr. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Verbindliche Einreiseinformationen erteilt die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin: Hiroshimastr. 18-20, 10785 Berlin, Tel. 030-516516, Fax: 030-51651900; Internet: www.vae-botschaft.de

Medizinische Hinweise
Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann im Einzelfall Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids: Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Es besteht aber ein grundsätzliches Infektionsrisiko. Bitte entsprechende Schutzmaßnahmen beachten.
Prophylaxe: Durch allg. Hygienemaßnahmen (nur abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind von der WHO für malariafrei erklärt worden, nachdem längere Zeit keine Malariaübertragung im Land feststellbar war. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht immer zu vergleichen, in den größeren Städten jedoch jeweils relativ gut. Auch deutschsprachige Ärzte sind dort tätig. Gelegentlich fehlen aber auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte auf dem Lande. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind grundsätzlich empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte ggf. mitgenommen und dann unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Lassen Sie sich vor einer Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner beraten ( siehe: www. dtg.org).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften
Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Illustriertentitelseiten könnten als Pornographie ausgelegt werden. Bespielte Videokassetten werden ggf. überprüft bzw. beschlagnahmt.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Auf Drogenbesitz - auch zum Eigenkonsum, auch sog. weiche Drogen – in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen in den Vereinigten Arabischen Emiraten drakonische Strafen (siehe auch allgemeine Reiseinformationen). Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.
Man macht sich beim Fotografieren/Filmen von folgenden Einrichtungen unter Umständen strafbar: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen.
Die VAE sind ein islamisches Land. Alkoholkonsum ist nur in lizenzierten Aufenthaltshotels erlaubt. Alkoholkonsum im Emirat Sharjah ist gänzlich untersagt. Alkoholverstöße (z.B. Alkohol am Steuer) werden in den VAE auch für Nichtmoslems streng bestraft, meist mit Haftstrafen.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise/Sicherheitshinweis VAE 15.02.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Vereinigte Arabische Emirate:
Stand 15.02.2008 (Unverändert gültig seit: 15.02.2008)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten wird auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Wachsamkeit geraten. Reisende sollten in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Kriminalität
Die VAE sind eines der sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äusserst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren nicht auszuschliessen.

Allgemeine Reiseinformationen
Über Behinderungen oder Sicherheitsprobleme bei Geschäfts- und Touristenreisen in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ist dem Auswärtigen Amt nichts bekannt.
Drogenbesitz und -konsum
An den Flughäfen werden auch Transitreisende verstärkt auf Drogen kontrolliert; auf Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen langjährige Haftstrafen. Selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch Bluttests festgestellt und entsprechend hart bestraft.
Vorsicht ist auch beim Mitführen von Medikamenten geboten, da die Einfuhr von zahlreichen Medikamenten in VAE verboten ist. Es wird dringend empfohlen, nebenstehende Liste (siehe rechte Spalte) zu konsultieren.
Das Auswärtige Amt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit dieser Liste.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Reisen innerhalb der Emirate unterliegen keinen besonderen Beschränkungen und sind ohne Sicherheitsbedenken möglich. Dank gut ausgebauter, nachts fast ausnahmslos beleuchteter Straßen ist das Reisen relativ unbeschwerlich, allerdings führen hohe Verkehrsdichte und aggressive Fahrweise zu erhöhter Unfallgefahr.
Mietwagenanmietung in den VAE ist nur mit internationalem Führerschein möglich, der von der Botschaft weder ausgestellt noch verlängert werden kann. Er ist aus Deutschland mitzuführen. Während der Fahrt darf ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.
Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten.
Besonderheiten in der „Straße von Hormuz“
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der VAE und in die Straße von Hormuz sind die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.
Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten.
Frauen sollten während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer sollten in dieser Zeit auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Derzeit werden Visa für u.a. deutsche Staatsangehörige unmittelbar bei der Einreise in die VAE unter folgenden Bedingungen erteilt:
1. Die Maßnahme gilt für Besuchervisa (Touristen). Ein Visum ist 60 Tage gültig, beginnend vom Einreisetag. Es besteht die Möglichkeit, das Visum um 30 Tage zu verlängern.
2. Das Visum wird bei der Einreise kostenlos erteilt, bei der Verlängerung fallen jedoch Gebühren von derzeit 500 DHS an.
3. Bei Ein- und Ausreise müssen Formulare dann ausgefüllt werden, wenn die Besucher bisher nicht datenmäßig in den VAE erfasst sind.
4. Visumsinhabern ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten.
5. Es gelten die jeweils gültigen Gesetze der VAE für Einreise und Aufenthalt von Ausländern.
6. Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen sowie amtlichen Pässen."
Es ist möglich, dass bei der Einreise biometrische Daten (z.B. Iriserkennung) aufgenommen werden.
Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten vor der Ausreise in jedem Falle bei der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin die aktuellen Einreiseerfordernisse erfragt werden.
Ein Überschreiten des zugestandenen Aufenthaltszeitraums hat an der Dauer der Überschreitung orientierte Geldbußen (derzeit 100,- DHS pro Tag) zur Folge.
Reisedokumente
Die Einreise in die VAE ist nur mit einem Reisepass oder einem vorläufigen Reisepass möglich. Der Reisepass/vorläufige Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Die Einreise mit Personalausweis oder einem Reiseausweis als Passersatz ist nicht möglich.
Die neuen deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Aussenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin bereits anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z.T. noch uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass empfohlen. Für den langfristigen nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich.
Zur Frage der Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, werden Sie um direkte Kontaktaufnahme mit der Botschaft der VAE in Berlin gebeten.
Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses kann ein Ersatzpass (vorläufiger Reisepass) durch die Deutsche Botschaft Abu Dhabi bzw. das Deutsche Generalkonsulat Dubai ausgestellt werden. Dafür ist unbedingt die Vorlage einer Passverlustanzeige bei der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority ) erforderlich, da die Flughafenbehörden eine anschließende Ausreise aus den VAE ebenfalls nur bei Vorlage dieser Passverlustanzeige zusammen mit dem ausgestellten Ersatzpass gestatten.
Für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt das Auswärtige Amt keine Gewähr. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Verbindliche Einreiseinformationen erteilt die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin: Hiroshimastr. 18-20, 10785 Berlin, Tel. 030-516516, Fax: 030-51651900; Internet: www.vae-botschaft.de

Medizinische Hinweise
Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann im Einzelfall Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids: Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Es besteht aber ein grundsätzliches Infektionsrisiko. Bitte entsprechende Schutzmaßnahmen beachten.
Prophylaxe: Durch allg. Hygienemaßnahmen (nur abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind von der WHO für malariafrei erklärt worden, nachdem längere Zeit keine Malariaübertragung im Land feststellbar war. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht immer zu vergleichen, in den größeren Städten jedoch jeweils relativ gut. Auch deutschsprachige Ärzte sind dort tätig. Gelegentlich fehlen aber auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte auf dem Lande. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind grundsätzlich empfohlen.
Zahlreiche auch gängige und in vielen Präparaten enthaltene Arzneimittel sind in den VAE verboten oder unterliegen strengen Kontrollen (siehe allgemeine Reiseinformationen).
Lassen Sie sich vor einer Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate diesbezüglich durch die Botschaft der VAE und eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner beraten ( siehe: www. dtg.org).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften
Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Illustriertentitelseiten könnten als Pornographie ausgelegt werden. Bespielte Videokassetten werden ggf. überprüft bzw. beschlagnahmt.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Auf Drogenbesitz - auch zum Eigenkonsum, auch sog. weiche Drogen – in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen in den Vereinigten Arabischen Emiraten drakonische Strafen (siehe auch allgemeine Reiseinformationen). Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.
Man macht sich beim Fotografieren/Filmen von folgenden Einrichtungen unter Umständen strafbar: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen.
Die VAE sind ein islamisches Land. Alkoholkonsum ist nur in lizenzierten Aufenthaltshotels erlaubt. Alkoholkonsum im Emirat Sharjah ist gänzlich untersagt. Alkoholverstöße (z.B. Alkohol am Steuer) werden in den VAE auch für Nichtmoslems streng bestraft, meist mit Haftstrafen.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis VAE 15.09.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Vereinigte Arabische Emirate:
Stand 15.09.2008 (Unverändert gültig seit: 15.09.2008)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten wird auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Wachsamkeit geraten. Reisende sollten in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Kriminalität
Die VAE sind eines der sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äusserst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren nicht auszuschliessen.

Allgemeine Reiseinformationen
Über Behinderungen oder Sicherheitsprobleme bei Geschäfts- und Touristenreisen in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ist dem Auswärtigen Amt nichts bekannt.
Drogenbesitz und -konsum
An den Flughäfen werden auch Transitreisende verstärkt auf Drogen kontrolliert; auf Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen langjährige Haftstrafen. Selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch Bluttests festgestellt und entsprechend hart bestraft.
Medikamenteneinfuhr
Vorsicht ist auch beim Mitführen von Medikamenten geboten, da die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung in VAE verboten ist. In einigen Fällen ist die Einfuhr in der Originalverpackung gestattet, sofern zusätzlich eine ärztliche Bestätigung über den Verwendungszweck und die für die Dauer des Aufenthalts benötigte Menge beigefügt ist.. Auch das Vorliegen einer solchen ärztlichen Verschreibung garantiert nicht die Einfuhr in die VAE.
Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend, sich vor einer Reise in die VAE durch eine Vertretung der VAE in Deutschland beraten zu lassen. Weitere Informationen zur Medikamenteinfuhr in die VAE enthält die Internetseite www.moh.gov.ae
Reisen über Land / Straßenverkehr
Reisen innerhalb der Emirate unterliegen keinen besonderen Beschränkungen und sind ohne Sicherheitsbedenken möglich. Dank gut ausgebauter, nachts fast ausnahmslos beleuchteter Straßen ist das Reisen relativ unbeschwerlich, allerdings führen hohe Verkehrsdichte und aggressive Fahrweise zu erhöhter Unfallgefahr.
Mietwagenanmietung in den VAE ist nur mit internationalem Führerschein möglich, der von der Botschaft weder ausgestellt noch verlängert werden kann. Er ist aus Deutschland mitzuführen. Während der Fahrt darf ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.
Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten.
Besonderheiten in der „Straße von Hormuz“
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der VAE und in die Straße von Hormuz sind die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.
Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten. Frauen sollten während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer sollten in dieser Zeit auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Derzeit werden Visa für u.a. deutsche Staatsangehörige unmittelbar bei der Einreise in die VAE unter folgenden Bedingungen erteilt:
1. Die Maßnahme gilt für Besuchervisa (Touristen). Ein Visum ist 60 Tage gültig, beginnend vom Einreisetag. Es besteht die Möglichkeit, das Visum um 30 Tage zu verlängern.
2. Das Visum wird bei der Einreise kostenlos erteilt, bei der Verlängerung fallen jedoch Gebühren von derzeit 500 DHS an.
3. Bei Ein- und Ausreise müssen Formulare dann ausgefüllt werden, wenn die Besucher bisher nicht datenmäßig in den VAE erfasst sind.
4. Visumsinhabern ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten.
5. Es gelten die jeweils gültigen Gesetze der VAE für Einreise und Aufenthalt von Ausländern.
6. Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen sowie amtlichen Pässen."
Es ist möglich, dass bei der Einreise biometrische Daten (z.B. Iriserkennung) aufgenommen werden.
Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten vor der Ausreise in jedem Falle bei der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin die aktuellen Einreiseerfordernisse erfragt werden.
Ein Überschreiten des zugestandenen Aufenthaltszeitraums hat an der Dauer der Überschreitung orientierte Geldbußen (derzeit 100,- DHS pro Tag) zur Folge.
Reisedokumente
Die Einreise in die VAE ist nur mit einem Reisepass oder einem vorläufigen Reisepass möglich. Der Reisepass/vorläufige Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Die Einreise mit Personalausweis oder einem Reiseausweis als Passersatz ist nicht möglich.
Die neuen deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Aussenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin bereits anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z.T. noch uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass empfohlen. Für den langfristigen nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich.
Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses kann ein Ersatzpass (vorläufiger Reisepass) durch die Deutsche Botschaft Abu Dhabi bzw. das Deutsche Generalkonsulat Dubai ausgestellt werden. Dafür ist unbedingt die Vorlage einer Passverlustanzeige bei der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority ) erforderlich, da die Flughafenbehörden eine anschließende Ausreise aus den VAE ebenfalls nur bei Vorlage dieser Passverlustanzeige zusammen mit dem ausgestellten Ersatzpass gestatten.
Für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt das Auswärtige Amt keine Gewähr. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Verbindliche Einreiseinformationen erteilt die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin: Hiroshimastr. 18-20, 10785 Berlin, Tel. 030-516516, Fax: 030-51651900; Internet: www.vae-botschaft.de

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann im Einzelfall Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Es besteht aber ein grundsätzliches Infektionsrisiko. Bitte entsprechende Schutzmaßnahmen beachten.
Prophylaxe
Durch allg. Hygienemaßnahmen (nur abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind von der WHO für malariafrei erklärt worden, nachdem längere Zeit keine Malariaübertragung im Land feststellbar war. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr).
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht immer zu vergleichen, in den größeren Städten jedoch jeweils relativ gut. Auch deutschsprachige Ärzte sind dort tätig. Gelegentlich fehlen aber auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte auf dem Lande. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind grundsätzlich empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte ggf. mitgenommen und dann unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Lassen Sie sich vor einer Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner beraten ( siehe: www. dtg.org).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften
Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Illustriertentitelseiten könnten als Pornographie ausgelegt werden. Bespielte Videokassetten werden ggf. überprüft bzw. beschlagnahmt.
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr).

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Auf Drogenbesitz - auch zum Eigenkonsum, auch sog. weiche Drogen – in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen in den Vereinigten Arabischen Emiraten drakonische Strafen (siehe auch allgemeine Reiseinformationen). Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.
Man macht sich beim Fotografieren/Filmen von folgenden Einrichtungen unter Umständen strafbar: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen.
Die VAE sind ein islamisches Land. Alkoholkonsum ist nur in lizenzierten Aufenthaltshotels erlaubt. Alkoholkonsum im Emirat Sharjah ist gänzlich untersagt. Alkoholverstöße (z.B. Alkohol am Steuer) werden in den VAE auch für Nichtmoslems streng bestraft, meist mit Haftstrafen.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35280
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis VAE 12.10.2009

Beitrag von Birgitt »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Vereinigte Arabische Emirate:
Stand 12.10.2009 (Unverändert gültig seit: 12.10.2009)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten wird auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Wachsamkeit geraten. Reisende sollten in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Kriminalität
Die VAE sind eines der sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äusserst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren nicht auszuschliessen.

Allgemeine Reiseinformationen
Über Behinderungen oder Sicherheitsprobleme bei Geschäfts- und Touristenreisen in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ist dem Auswärtigen Amt nichts bekannt.
rogenbesitz und -konsum
An den Flughäfen werden auch Transitreisende verstärkt auf Drogen kontrolliert; auf Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen langjährige Haftstrafen. Selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch Bluttests festgestellt und entsprechend hart bestraft.
Medikamenteneinfuhr
Vorsicht ist auch beim Mitführen von Medikamenten geboten, da die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung in VAE verboten ist. In einigen Fällen ist die Einfuhr in der Originalverpackung gestattet, sofern zusätzlich eine ärztliche Bestätigung über den Verwendungszweck und die für die Dauer des Aufenthalts benötigte Menge beigefügt ist.. Auch das Vorliegen einer solchen ärztlichen Verschreibung garantiert nicht die Einfuhr in die VAE.
Das Auswärtige Amt  empfiehlt dringend, sich vor einer Reise in die VAE durch eine Vertretung der VAE in Deutschland beraten zu lassen. Weitere Informationen zur Medikamenteinfuhr in die VAE enthält die Internetseite http://www.moh.gov.ae/en/Page_463.aspx
Reisen über Land / Straßenverkehr
Reisen innerhalb der Emirate unterliegen keinen besonderen Beschränkungen und sind ohne Sicherheitsbedenken möglich. Dank gut ausgebauter, nachts fast ausnahmslos beleuchteter Straßen ist das Reisen relativ unbeschwerlich, allerdings führen hohe Verkehrsdichte und aggressive Fahrweise zu erhöhter Unfallgefahr.
Mietwagenanmietung in den VAE ist nur mit internationalem Führerschein möglich, der von der Botschaft weder ausgestellt noch verlängert werden kann. Er ist aus Deutschland mitzuführen. Während der Fahrt darf ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.
Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten.
Besonderheiten in der „Straße von Hormuz“
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der VAE und in die Straße von Hormuz sind die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.
Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten. Frauen sollten während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer sollten in dieser Zeit auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für Besuchervisa (Touristen) gilt folgende Regelung:
Seit dem 25. Dezember 2008 erhalten deutsche Staatsangehörige bei Einreise in die VAE ein kostenloses Visum für 30 Tage; dieses Visum kann um weitere 30 Tage verlängert werden. Die Verlängerung muss beim Immigration Office beantragt werden und kostet 650,- AED.
Die bisherige Möglichkeit eines Aufenthalts von 60 Tagen mit einem Visum für nur 30 Tage ist seit dem 25. Dezember 2008 aufgehoben.
Bei Ein- und Ausreise müssen Formulare dann ausgefüllt werden, wenn die Besucher bisher nicht datenmäßig in den VAE erfasst sind.
Visumsinhabern ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten.
Es gelten die jeweils gültigen Gesetze der VAE für Einreise und Aufenthalt von Ausländern.
Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen sowie amtlichen Pässen.
Es ist möglich, dass bei der Einreise biometrische Daten (z.B. Iriserkennung) erfasst werden.
Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten vor der Ausreise in jedem Falle bei der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin die aktuellen Einreiseerfordernisse erfragt werden.
Ein Überschreiten des zugestandenen Aufenthaltszeitraums hat an der Dauer der Überschreitung orientierte Geldbußen (derzeit 100,- AED pro Tag) zur Folge.
Für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt das Auswärtige Amt keine Gewähr. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Verbindliche Einreiseinformationen erteilt die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin: Hiroshimastr. 18-20, 10785 Berlin, Tel. 030-516516, Fax: 030-51651900; Internet: www.vae-botschaft.de

Besondere Zollvorschriften
Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Illustriertentitelseiten könnten als Pornographie ausgelegt werden. Bespielte Videokassetten werden ggf. überprüft bzw. beschlagnahmt.
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr).

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Auf Drogenbesitz - auch zum Eigenkonsum, auch sog. weiche Drogen – in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen in den Vereinigten Arabischen Emiraten drakonische Strafen (siehe auch allgemeine Reiseinformationen). Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.
Man macht sich beim Fotografieren/Filmen von folgenden Einrichtungen unter Umständen strafbar: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen.
Die VAE sind ein islamisches Land. Alkoholkonsum ist nur in lizenzierten Aufenthaltsho­tels erlaubt. Alkoholkonsum im Emirat Sharjah ist gänzlich untersagt. Alkoholverstöße (z.B. Alkohol am Steuer) werden in den VAE auch für Nichtmoslems streng bestraft, meist mit Haftstrafen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann im Einzelfall Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Es besteht aber ein grundsätzliches Infektionsrisiko. Bitte entsprechende Schutzmaßnahmen beachten.
Prophylaxe
Durch allg. Hygienemaßnahmen  (nur abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind von der WHO für malariafrei erklärt worden, nachdem längere Zeit keine Malariaübertragung im Land feststellbar war. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr).
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht immer zu vergleichen, in den größeren Städten jedoch jeweils relativ gut. Auch deutschsprachige Ärzte sind dort tätig. Gelegentlich fehlen aber auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte auf dem Lande. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind grundsätzlich empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte ggf. mitgenommen und dann unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Lassen Sie sich vor einer Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner beraten ( siehe: www. dtg.org).
Auswärtige Amt
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis VAE 02.11.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Vereinigte Arabische Emirate:
Stand 02.11.2009 (Unverändert gültig seit: 02.11.2009)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten wird auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Wachsamkeit geraten. Reisende sollten in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Kriminalität
Die VAE sind eines der sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren nicht auszuschließen.

Allgemeine Reiseinformationen
Über Behinderungen oder Sicherheitsprobleme bei Geschäfts- und Touristenreisen in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ist dem Auswärtigen Amt nichts bekannt.
Drogenbesitz und -konsum
An den Flughäfen werden auch Transitreisende verstärkt auf Drogen kontrolliert; auf Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen langjährige Haftstrafen. Selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch Bluttests festgestellt und entsprechend hart bestraft.
Medikamenteneinfuhr
Vorsicht ist auch beim Mitführen von Medikamenten geboten, da die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung in VAE verboten ist. In einigen Fällen ist die Einfuhr in der Originalverpackung gestattet, sofern zusätzlich eine ärztliche Bestätigung über den Verwendungszweck und die für die Dauer des Aufenthalts benötigte Menge beigefügt ist.. Auch das Vorliegen einer solchen ärztlichen Verschreibung garantiert nicht die Einfuhr in die VAE.
Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend, sich vor einer Reise in die VAE durch eine Vertretung der VAE in Deutschland beraten zu lassen. Weitere Informationen zur Medikamenteinfuhr in die VAE enthält die Internetseite http://www.moh.gov.ae/en/Page_463.aspx
Reisen über Land / Straßenverkehr
Reisen innerhalb der Emirate unterliegen keinen besonderen Beschränkungen und sind ohne Sicherheitsbedenken möglich. Dank gut ausgebauter, nachts fast ausnahmslos beleuchteter Straßen ist das Reisen relativ unbeschwerlich, allerdings führen hohe Verkehrsdichte und aggressive Fahrweise zu erhöhter Unfallgefahr.
Mietwagenanmietung in den VAE ist nur mit internationalem Führerschein möglich, der von der Botschaft weder ausgestellt noch verlängert werden kann. Er ist aus Deutschland mitzuführen. Während der Fahrt darf ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.
Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten.
Besonderheiten in der „Straße von Hormuz“
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der VAE und in die Straße von Hormuz sind die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.
Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten. Frauen sollten während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer sollten in dieser Zeit auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Vorläufiger Reisepass Ja; der vorläufige Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist, siehe Anmerkungen unten.
Reisedokumente Kinder / Jugendliche
Kinderreisepass Ja; mit Einschränkungen (siehe unten)
Reisepass Ja
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja; mit Einschränkungen (siehe unten)
Weitere Anmerkungen Die neuen deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin bereits anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z.T. noch uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass empfohlen. Für den langfristigen nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich.

Für Besuchervisa (Touristen) gilt folgende Regelung:
Seit dem 25. Dezember 2008 erhalten deutsche Staatsangehörige bei Einreise in die VAE ein kostenloses Visum für 30 Tage; dieses Visum kann um weitere 30 Tage verlängert werden. Die Verlängerung muss beim Immigration Office beantragt werden und kostet 650,- AED.
Die bisherige Möglichkeit eines Aufenthalts von 60 Tagen mit einem Visum für nur 30 Tage ist seit dem 25. Dezember 2008 aufgehoben.
Bei Ein- und Ausreise müssen Formulare dann ausgefüllt werden, wenn die Besucher bisher nicht datenmäßig in den VAE erfasst sind.
Visumsinhabern ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten.
Es gelten die jeweils gültigen Gesetze der VAE für Einreise und Aufenthalt von Ausländern.
Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen sowie amtlichen Pässen.
Es ist möglich, dass bei der Einreise biometrische Daten (z.B. Iriserkennung) erfasst werden.
Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten vor der Ausreise in jedem Falle bei der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin die aktuellen Einreiseerfordernisse erfragt werden.
Ein Überschreiten des zugestandenen Aufenthaltszeitraums hat an der Dauer der Überschreitung orientierte Geldbußen (derzeit 100,- AED pro Tag) zur Folge.
Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses kann ein Ersatzpass (vorläufiger Reisepass) durch die Deutsche Botschaft Abu Dhabi bzw. das Deutsche Generalkonsulat Dubai ausgestellt werden. Dafür ist unbedingt die Vorlage einer Passverlustanzeige bei der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority ) erforderlich, da die Flughafenbehörden eine anschließende Ausreise aus den VAE ebenfalls nur bei Vorlage dieser Passverlustanzeige zusammen mit dem ausgestellten Ersatzpass gestatten.
Für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt das Auswärtige Amt keine Gewähr. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Verbindliche Einreiseinformationen erteilt die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin: Hiroshimastr. 18-20, 10785 Berlin, Tel. 030-516516, Fax: 030-51651900; Internet: www.vae-botschaft.de

Besondere Zollvorschriften
Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Illustriertentitelseiten könnten als Pornographie ausgelegt werden. Bespielte Videokassetten werden ggf. überprüft bzw. beschlagnahmt.
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr).

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Auf Drogenbesitz - auch zum Eigenkonsum, auch sog. weiche Drogen – in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen in den Vereinigten Arabischen Emiraten drakonische Strafen (siehe auch allgemeine Reiseinformationen). Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.
Man macht sich beim Fotografieren/Filmen von folgenden Einrichtungen unter Umständen strafbar: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen.
Die VAE sind ein islamisches Land. Alkoholkonsum ist nur in lizenzierten Aufenthaltshotels erlaubt. Alkoholkonsum im Emirat Sharjah ist gänzlich untersagt. Alkoholverstöße (z.B. Alkohol am Steuer) werden in den VAE auch für Nichtmoslems streng bestraft, meist mit Haftstrafen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann im Einzelfall Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Es besteht aber ein grundsätzliches Infektionsrisiko. Bitte entsprechende Schutzmaßnahmen beachten.
Prophylaxe
Durch allg. Hygienemaßnahmen (nur abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind von der WHO für malariafrei erklärt worden, nachdem längere Zeit keine Malariaübertragung im Land feststellbar war. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr).
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht immer zu vergleichen, in den größeren Städten jedoch jeweils relativ gut. Auch deutschsprachige Ärzte sind dort tätig. Gelegentlich fehlen aber auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte auf dem Lande. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind grundsätzlich empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte ggf. mitgenommen und dann unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Lassen Sie sich vor einer Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner beraten ( siehe: www. dtg.org).
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis VAE 18.01.2010

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Vereinigte Arabische Emirate:
Stand 18.01.2010 (Unverändert gültig seit: 18.01.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten wird auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Wachsamkeit geraten. Reisende sollten in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Kriminalität
Die VAE sind eines der sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren nicht auszuschließen.

Allgemeine Reiseinformationen
Über Behinderungen oder Sicherheitsprobleme bei Geschäfts- und Touristenreisen in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ist dem Auswärtigen Amt nichts bekannt.
Drogenbesitz und -konsum
An den Flughäfen werden auch Transitreisende verstärkt auf Drogen kontrolliert; auf Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen langjährige Haftstrafen. Selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch Bluttests festgestellt und entsprechend hart bestraft.
Medikamenteneinfuhr
Vorsicht ist auch beim Mitführen von Medikamenten geboten, da die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung in VAE verboten ist. In einigen Fällen ist die Einfuhr in der Originalverpackung gestattet, sofern zusätzlich eine ärztliche Bestätigung über den Verwendungszweck und die für die Dauer des Aufenthalts benötigte Menge beigefügt ist.. Auch das Vorliegen einer solchen ärztlichen Verschreibung garantiert nicht die Einfuhr in die VAE.
Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend, sich vor einer Reise in die VAE durch eine Vertretung der VAE in Deutschland beraten zu lassen. Weitere Informationen zur Medikamenteinfuhr in die VAE enthält die Internetseite http://www.moh.gov.ae/en/Page_463.aspx
Reisen über Land / Straßenverkehr
Reisen innerhalb der Emirate unterliegen keinen besonderen Beschränkungen und sind ohne Sicherheitsbedenken möglich. Dank gut ausgebauter, nachts fast ausnahmslos beleuchteter Straßen ist das Reisen relativ unbeschwerlich, allerdings führen hohe Verkehrsdichte und aggressive Fahrweise zu erhöhter Unfallgefahr.
Mietwagenanmietung in den VAE ist nur mit internationalem Führerschein möglich, der von der Botschaft weder ausgestellt noch verlängert werden kann. Er ist aus Deutschland mitzuführen. Während der Fahrt darf ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.
Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten.
Besonderheiten in der „Straße von Hormuz“
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der VAE und in die Straße von Hormuz sind die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.
Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten. Frauen sollten während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer sollten in dieser Zeit auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Vorläufiger Reisepass Ja; der vorläufige Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist, siehe Anmerkungen unten.
Reisedokumente Kinder / Jugendliche
Kinderreisepass Ja; mit Einschränkungen (siehe unten)
Reisepass Ja
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja; mit Einschränkungen (siehe unten)
Weitere Anmerkungen Die neuen deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin bereits anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z.T. noch uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass empfohlen. Für den langfristigen nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich.

Für Besuchervisa (Touristen) gilt folgende Regelung:
Seit dem 25. Dezember 2008 erhalten deutsche Staatsangehörige bei Einreise in die VAE ein kostenloses Visum für 30 Tage; dieses Visum kann um weitere 30 Tage verlängert werden. Die Verlängerung muss beim Immigration Office beantragt werden und kostet 650,- AED.
Die bisherige Möglichkeit eines Aufenthalts von 60 Tagen mit einem Visum für nur 30 Tage ist seit dem 25. Dezember 2008 aufgehoben.
Bei Ein- und Ausreise müssen Formulare dann ausgefüllt werden, wenn die Besucher bisher nicht datenmäßig in den VAE erfasst sind.
Visumsinhabern ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten.
Es gelten die jeweils gültigen Gesetze der VAE für Einreise und Aufenthalt von Ausländern.
Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen sowie amtlichen Pässen.
Es ist möglich, dass bei der Einreise biometrische Daten (z.B. Iriserkennung) erfasst werden.
Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten vor der Ausreise in jedem Falle bei der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin die aktuellen Einreiseerfordernisse erfragt werden.
Ein Überschreiten des zugestandenen Aufenthaltszeitraums hat an der Dauer der Überschreitung orientierte Geldbußen (derzeit 100,- AED pro Tag) zur Folge.
Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses kann ein Ersatzpass (vorläufiger Reisepass) durch die Deutsche Botschaft Abu Dhabi bzw. das Deutsche Generalkonsulat Dubai ausgestellt werden. Dafür ist unbedingt die Vorlage einer Passverlustanzeige bei der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority ) erforderlich, da die Flughafenbehörden eine anschließende Ausreise aus den VAE ebenfalls nur bei Vorlage dieser Passverlustanzeige zusammen mit dem ausgestellten Ersatzpass gestatten.
Für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt das Auswärtige Amt keine Gewähr. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Verbindliche Einreiseinformationen erteilt die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin: Hiroshimastr. 18-20, 10785 Berlin, Tel. 030-516516, Fax: 030-51651900; Internet: www.vae-botschaft.de

Besondere Zollvorschriften
Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Illustriertentitelseiten könnten als Pornographie ausgelegt werden. Bespielte Videokassetten werden ggf. überprüft bzw. beschlagnahmt.
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr).

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Auf Drogenbesitz - auch zum Eigenkonsum, auch sog. weiche Drogen – in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen in den Vereinigten Arabischen Emiraten drakonische Strafen (siehe auch allgemeine Reiseinformationen). Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.
Man macht sich beim Fotografieren/Filmen von folgenden Einrichtungen unter Umständen strafbar: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen.
Die VAE sind ein islamisches Land. Alkohol wird zwar in einigen lizenzierten Hotels angeboten, jedoch ist der Konsum grundsätzlich gesetzlich untersagt.
Im Emirat Sharja wird das Alkoholverbot besonders streng gehandhabt. Alkohol wird in keinem Hotel angeboten.
Außerehelicher Geschlechtsverkehr und der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit sind verboten und können mit Gefängnisaufenthalt bestraft werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann im Einzelfall Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Es besteht aber ein grundsätzliches Infektionsrisiko. Bitte entsprechende Schutzmaßnahmen beachten.
Prophylaxe
Durch allg. Hygienemaßnahmen (nur abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind von der WHO für malariafrei erklärt worden, nachdem längere Zeit keine Malariaübertragung im Land feststellbar war. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr).
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht immer zu vergleichen, in den größeren Städten jedoch jeweils relativ gut. Auch deutschsprachige Ärzte sind dort tätig. Gelegentlich fehlen aber auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte auf dem Lande. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind grundsätzlich empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte ggf. mitgenommen und dann unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Lassen Sie sich vor einer Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner beraten ( siehe: www. dtg.org).
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35280
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis VAE 13.09.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate:
Stand 13.09.2010
(Unverändert gültig seit: 13.09.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten wird auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Wachsamkeit geraten. Reisende sollten in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Kriminalität
Die VAE sind eines der sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren nicht auszuschließen.

Allgemeine Reiseinformationen
Über Behinderungen oder Sicherheitsprobleme bei Geschäfts- und Touristenreisen in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ist dem Auswärtigen Amt nichts bekannt.
Drogenbesitz und -konsum
An den Flughäfen werden auch Transitreisende verstärkt auf Drogen kontrolliert; auf Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen langjährige Haftstrafen. Selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch Bluttests festgestellt und entsprechend hart bestraft.
Medikamenteneinfuhr
Vorsicht ist auch beim Mitführen von Medikamenten geboten, da die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung in VAE verboten ist. In einigen Fällen ist die Einfuhr in der Originalverpackung gestattet, sofern zusätzlich eine ärztliche Bestätigung über den Verwendungszweck und die für die Dauer des Aufenthalts benötigte Menge beigefügt ist.. Auch das Vorliegen einer solchen ärztlichen Verschreibung garantiert nicht die Einfuhr in die VAE.
Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend, sich vor einer Reise in die VAE durch eine Vertretung der VAE in Deutschland beraten zu lassen. Weitere Informationen zur Medikamenteinfuhr in die VAE enthält die Internetseite http://www.moh.gov.ae/en/Page_463.aspx
Reisen über Land / Straßenverkehr
Reisen innerhalb der Emirate unterliegen keinen besonderen Beschränkungen und sind ohne Sicherheitsbedenken möglich. Dank gut ausgebauter, nachts fast ausnahmslos beleuchteter Straßen ist das Reisen relativ unbeschwerlich, allerdings führen hohe Verkehrsdichte und aggressive Fahrweise zu erhöhter Unfallgefahr.
Mietwagenanmietung in den VAE ist mit einem EU-Führerschein möglich. Während der Fahrt darf ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.
Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten.
Besonderheiten in der „Straße von Hormuz“
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der VAE und in die Straße von Hormuz sind die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.
Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten. Frauen sollten während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer sollten in dieser Zeit auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Vorläufiger Reisepass Ja; der vorläufige Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist, siehe Anmerkungen unten.
Reisedokumente Kinder / Jugendliche
Kinderreisepass Ja; mit Einschränkungen (siehe unten)
Reisepass Ja
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja; mit Einschränkungen (siehe unten)
Weitere Anmerkungen Die neuen deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin bereits anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z.T. noch uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass empfohlen. Für den langfristigen nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich.
Für Besuchervisa (Touristen) gilt folgende Regelung:
Seit dem 25. Dezember 2008 erhalten deutsche Staatsangehörige bei Einreise in die VAE ein kostenloses Visum für 30 Tage; dieses Visum kann um weitere 30 Tage verlängert werden. Die Verlängerung muss beim Immigration Office beantragt werden und kostet 650,- AED.
Die bisherige Möglichkeit eines Aufenthalts von 60 Tagen mit einem Visum für nur 30 Tage ist seit dem 25. Dezember 2008 aufgehoben.
Bei Ein- und Ausreise müssen Formulare dann ausgefüllt werden, wenn die Besucher bisher nicht datenmäßig in den VAE erfasst sind.
Visumsinhabern ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten.
Es gelten die jeweils gültigen Gesetze der VAE für Einreise und Aufenthalt von Ausländern.
Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen sowie amtlichen Pässen.
Es ist möglich, dass bei der Einreise biometrische Daten (z.B. Iriserkennung) erfasst werden.
Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten vor der Ausreise in jedem Falle bei der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin die aktuellen Einreiseerfordernisse erfragt werden.
Ein Überschreiten des zugestandenen Aufenthaltszeitraums hat an der Dauer der Überschreitung orientierte Geldbußen (derzeit 100,- AED pro Tag) zur Folge.
Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses kann ein Ersatzpass (vorläufiger Reisepass) durch die Deutsche Botschaft Abu Dhabi bzw. das Deutsche Generalkonsulat Dubai ausgestellt werden. Dafür ist unbedingt die Vorlage einer Passverlustanzeige bei der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority ) erforderlich, da die Flughafenbehörden eine anschließende Ausreise aus den VAE ebenfalls nur bei Vorlage dieser Passverlustanzeige zusammen mit dem ausgestellten Ersatzpass gestatten.
Für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt das Auswärtige Amt keine Gewähr. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Verbindliche Einreiseinformationen erteilt die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin: Hiroshimastr. 18-20, 10785 Berlin, Tel. 030-516516, Fax: 030-51651900; Internet: www.vae-botschaft.de

Besondere Zollvorschriften
Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Illustriertentitelseiten könnten als Pornographie ausgelegt werden. Bespielte Videokassetten werden ggf. überprüft bzw. beschlagnahmt.
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr).
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Auf Drogenbesitz - auch zum Eigenkonsum, auch sog. weiche Drogen – in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen in den Vereinigten Arabischen Emiraten drakonische Strafen (siehe auch allgemeine Reiseinformationen). Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.
Man macht sich beim Fotografieren/Filmen von folgenden Einrichtungen unter Umständen strafbar: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen.
Die VAE sind ein islamisches Land. Alkohol wird zwar in einigen lizenzierten Hotels angeboten, jedoch ist der Konsum grundsätzlich gesetzlich untersagt.
Im Emirat Sharja wird das Alkoholverbot besonders streng gehandhabt. Alkohol wird in keinem Hotel angeboten.
Außerehelicher Geschlechtsverkehr und der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit sind verboten und können mit Gefängnisaufenthalt bestraft werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann im Einzelfall Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Es besteht aber ein grundsätzliches Infektionsrisiko. Bitte entsprechende Schutzmaßnahmen beachten.
Prophylaxe
Durch allg. Hygienemaßnahmen (nur abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind von der WHO für malariafrei erklärt worden, nachdem längere Zeit keine Malariaübertragung im Land feststellbar war. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr).
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht immer zu vergleichen, in den größeren Städten jedoch jeweils relativ gut. Auch deutschsprachige Ärzte sind dort tätig. Gelegentlich fehlen aber auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte auf dem Lande. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind grundsätzlich empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte ggf. mitgenommen und dann unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Lassen Sie sich vor einer Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner beraten ( siehe: www. dtg.org).
Auswärtiges Amt
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis VAE 10.01.2011

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Vereinigte Arabische Emirate:
Stand 10.01.2011 (Unverändert gültig seit: 10.01.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten wird auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Wachsamkeit geraten. Reisende sollten in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Kriminalität
Die VAE sind eines der sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren nicht auszuschließen.

Allgemeine Reiseinformationen
Über Behinderungen oder Sicherheitsprobleme bei Geschäfts- und Touristenreisen in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ist dem Auswärtigen Amt nichts bekannt.
Drogenbesitz und -konsum
An den Flughäfen werden auch Transitreisende verstärkt auf Drogen kontrolliert; auf Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen langjährige Haftstrafen. Selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch Bluttests festgestellt und entsprechend hart bestraft.
Medikamenteneinfuhr
Vorsicht ist auch beim Mitführen von Medikamenten geboten, da die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung in VAE verboten ist. In einigen Fällen ist die Einfuhr in der Originalverpackung gestattet, sofern zusätzlich eine ärztliche Bestätigung über den Verwendungszweck und die für die Dauer des Aufenthalts benötigte Menge beigefügt ist.. Auch das Vorliegen einer solchen ärztlichen Verschreibung garantiert nicht die Einfuhr in die VAE.
Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend, sich vor einer Reise in die VAE durch eine Vertretung der VAE in Deutschland beraten zu lassen. Weitere Informationen zur Medikamenteinfuhr in die VAE enthält die Internetseite http://www.moh.gov.ae/en/Page_463.aspx
Reisen über Land / Straßenverkehr
Reisen innerhalb der Emirate unterliegen keinen besonderen Beschränkungen und sind ohne Sicherheitsbedenken möglich. Dank gut ausgebauter, nachts fast ausnahmslos beleuchteter Straßen ist das Reisen relativ unbeschwerlich, allerdings führen hohe Verkehrsdichte und aggressive Fahrweise zu erhöhter Unfallgefahr.
Mietwagenanmietung in den VAE ist mit einem EU-Führerschein möglich. Während der Fahrt darf ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.
Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten.
Besonderheiten in der „Straße von Hormuz“
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der VAE und in die Straße von Hormuz sind die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.
Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten. Frauen sollten während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer sollten in dieser Zeit auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Vorläufiger Reisepass Ja; der vorläufige Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere An merkungen Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist, siehe Anmerkungen unten.
Reisedokumente Kinder / Jugendliche
Kinderreisepass Ja; der Kinderreisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Reisepass Ja; der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja; mit Einschränkungen (siehe unten)
Weitere Anmerkungen Die neuen deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin bereits anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z.T. noch uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedo ch ein eigener Reisepass empfohlen. Für den langfristigen nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich.

Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses kann ein Ersatzpass (vorläufiger Reisepass) durch die Deutsche Botschaft Abu Dhabi bzw. das Deutsche Generalkonsulat Dubai ausgestellt werden. Dafür ist unbedingt die Vorlage einer Passverlustanzeige bei der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority ) erforderlich, da die Flughafenbehörden eine anschließende Ausreise aus den VAE ebenfalls nur bei Vorlage dieser Passverlustanzeige zusammen mit dem ausgestellten Ersatzpass gestatten.
Visum
Für Besuchervisa (Touristen) gilt folgende Regelung:
Seit dem 25. Dezember 2008 erhalten deutsche Staatsangehörige bei Einreise in die VAE ein kostenloses Visum für 30 Tage; dieses Visum kann um weitere 30 Tage verlängert werden. Die Verlängerung muss beim Immigration Office beantragt werden und kostet 650,- AED.
Die bisherige Möglichkeit eines Aufenthalts von 60 Tagen mit einem Visum für nur 30 Tage ist seit dem 25. Dezember 2008 aufgehoben.
Bei Ein- und Ausreise müssen Formulare dann ausgefüllt werden, wenn die Besucher bisher nicht datenmäßig in den VAE erfasst sind.
Visumsinhabern ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten.
Es gelten die jeweils gültigen Gesetze der VAE für Einreise und Aufenthalt von Ausländern.
Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen sowie amtlichen Pässen.
Es ist möglich, dass bei der Einreise biometrische Daten (z.B. Iriserkennung) erfasst werden.
Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten vor der Ausreise in jedem Falle bei der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin die aktuellen Einreiseerfordernisse erfragt werden.
Ein Überschreiten des zugestandenen Aufenthaltszeitraums hat an der Dauer der Überschreitung orientierte Geldbußen (derzeit 100,- AED pro Tag) zur Folge.
Für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt das Auswärtige Amt keine Gewähr. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Verbindliche Einreiseinformationen erteilt die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin: Hiroshimastr. 18-20, 10785 Berlin, Tel. 030-516516, Fax: 030-51651900; Internet: www.vae-botschaft.de

Besondere Zollvorschriften
Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Illustriertentitelseiten könnten als Pornographie ausgelegt werden. Bespielte Videokassetten werden ggf. überprüft bzw. beschlagnahmt.
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr).
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Auf Drogenbesitz - auch zum Eigenkonsum, auch sog. weiche Drogen – in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen in den Vereinigten Arabischen Emiraten drakonische Strafen (siehe auch allgemeine Reiseinformationen). Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.
Man macht sich beim Fotografieren/Filmen von folgenden Einrichtungen unter Umständen strafbar: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen.
Die VAE sind ein islamisches Land. Alkohol wird zwar in einigen Hotels angeboten, jedoch ist der Konsum ohne Lizenz verboten. Bei Zuwiderhandlungen und Anzeige muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Im Emirat Sharja wird das Alkoholverbot besonders streng gehandhabt. Alkohol wird in keinem Hotel angeboten.
Außerehelicher Geschlechtsverkehr und der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit sind verboten und können mit Gefängnisaufenthalt bestraft werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann im Einzelfall Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Es besteht aber ein grundsätzliches Infektionsrisiko. Bitte entsprechende Schutzmaßnahmen beachten.
Prophylaxe
Durch allg. Hygienemaßnahmen (nur abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind von der WHO für malariafrei erklärt worden, nachdem längere Zeit keine Malariaübertragung im Land feststellbar war. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr).
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht immer zu vergleichen, in den größeren Städten jedoch jeweils relativ gut. Auch deutschsprachige Ärzte sind dort tätig. Gelegentlich fehlen aber auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte auf dem Lande. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind grundsätzlich empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte ggf. mitgenommen und dann unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Lassen Sie sich vor einer Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner beraten ( siehe: www. dtg.org).
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35280
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis VAE 04.08.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate:
Stand 04.08.2011
(Unverändert gültig seit: 04.08.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten wird auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Wachsamkeit geraten. Reisende sollten in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Kriminalität
Die VAE sind eines der sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren nicht auszuschließen.

Allgemeine Reiseinformationen
Über Behinderungen oder Sicherheitsprobleme bei Geschäfts- und Touristenreisen in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ist dem Auswärtigen Amt nichts bekannt.
Drogenbesitz und -konsum
An den Flughäfen werden auch Transitreisende verstärkt auf Drogen kontrolliert; auf Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen langjährige Haftstrafen. Selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch Bluttests festgestellt und entsprechend hart bestraft.
Medikamenteneinfuhr
Vorsicht ist auch beim Mitführen von Medikamenten geboten, da die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung in VAE verboten ist. In einigen Fällen ist die Einfuhr in der Originalverpackung gestattet, sofern zusätzlich eine ärztliche Bestätigung über den Verwendungszweck und die für die Dauer des Aufenthalts benötigte Menge beigefügt ist.. Auch das Vorliegen einer solchen ärztlichen Verschreibung garantiert nicht die Einfuhr in die VAE.
Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend, sich vor einer Reise in die VAE durch eine Vertretung der VAE in Deutschland beraten zu lassen. Bitte beachten Sie auch die Informationen auf der Website des Gesundheitsministeriums der VAE unter http://www.moh.gov.ae
Reisen über Land / Straßenverkehr
Reisen innerhalb der Emirate unterliegen keinen besonderen Beschränkungen und sind ohne Sicherheitsbedenken möglich. Dank gut ausgebauter, nachts fast ausnahmslos beleuchteter Straßen ist das Reisen relativ unbeschwerlich, allerdings führen hohe Verkehrsdichte und aggressive Fahrweise zu erhöhter Unfallgefahr.
Mietwagenanmietung in den VAE ist mit einem EU-Führerschein möglich. Während der Fahrt darf ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.
Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten.
Besonderheiten in der „Straße von Hormuz“
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der VAE und in die Straße von Hormuz sind die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.
Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten. Frauen sollten während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer sollten in dieser Zeit auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Vorläufiger Reisepass Ja; der vorläufige Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere An merkungen Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist, siehe Anmerkungen unten.
Reisedokumente Kinder / Jugendliche
Kinderreisepass Ja; der Kinderreisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Reisepass Ja; der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja; mit Einschränkungen (siehe unten)
Weitere Anmerkungen Die neuen deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin bereits anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z.T. noch uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedo ch ein eigener Reisepass empfohlen. Für den langfristigen nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich.
Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses kann ein Ersatzpass (vorläufiger Reisepass) durch die Deutsche Botschaft Abu Dhabi bzw. das Deutsche Generalkonsulat Dubai ausgestellt werden. Dafür ist unbedingt die Vorlage einer Passverlustanzeige bei der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority ) erforderlich, da die Flughafenbehörden eine anschließende Ausreise aus den VAE ebenfalls nur bei Vorlage dieser Passverlustanzeige zusammen mit dem ausgestellten Ersatzpass gestatten.
Visum
Für Besuchervisa (Touristen) gilt folgende Regelung:
Seit dem 25. Dezember 2008 erhalten deutsche Staatsangehörige bei Einreise in die VAE ein kostenloses Visum für 30 Tage; dieses Visum kann um weitere 30 Tage verlängert werden. Die Verlängerung muss beim Immigration Office beantragt werden und kostet 650,- AED.
Die bisherige Möglichkeit eines Aufenthalts von 60 Tagen mit einem Visum für nur 30 Tage ist seit dem 25. Dezember 2008 aufgehoben.
Bei Ein- und Ausreise müssen Formulare dann ausgefüllt werden, wenn die Besucher bisher nicht datenmäßig in den VAE erfasst sind.
Visumsinhabern ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten.
Es gelten die jeweils gültigen Gesetze der VAE für Einreise und Aufenthalt von Ausländern.
Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen sowie amtlichen Pässen.
Es ist möglich, dass bei der Einreise biometrische Daten (z.B. Iriserkennung) erfasst werden.
Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten vor der Ausreise in jedem Falle bei der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin die aktuellen Einreiseerfordernisse erfragt werden.
Ein Überschreiten des zugestandenen Aufenthaltszeitraums hat an der Dauer der Überschreitung orientierte Geldbußen (derzeit 100,- AED pro Tag) zur Folge.
Für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt das Auswärtige Amt keine Gewähr. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Verbindliche Einreiseinformationen erteilt die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin: Hiroshimastr. 18-20, 10785 Berlin, Tel. 030-516516, Fax: 030-51651900; Internet: www.vae-botschaft.de

Besondere Zollvorschriften
Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Illustriertentitelseiten könnten als Pornographie ausgelegt werden. Bespielte Videokassetten werden ggf. überprüft bzw. beschlagnahmt.
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr).
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Auf Drogenbesitz - auch zum Eigenkonsum, auch sog. weiche Drogen – in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen in den Vereinigten Arabischen Emiraten drakonische Strafen (siehe auch allgemeine Reiseinformationen). Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.
Man macht sich beim Fotografieren/Filmen von folgenden Einrichtungen unter Umständen strafbar: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen.
Die VAE sind ein islamisches Land. Alkohol wird zwar in einigen Hotels angeboten, jedoch ist der Konsum ohne Lizenz verboten. Bei Zuwiderhandlungen und Anzeige muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Im Emirat Sharja wird das Alkoholverbot besonders streng gehandhabt. Alkohol wird in keinem Hotel angeboten.
Außerehelicher Geschlechtsverkehr und der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit sind verboten und können mit Gefängnisaufenthalt bestraft werden.
In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann im Einzelfall Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Es besteht aber ein grundsätzliches Infektionsrisiko. Bitte entsprechende Schutzmaßnahmen beachten.
Prophylaxe
Durch allg. Hygienemaßnahmen (nur abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind von der WHO für malariafrei erklärt worden, nachdem längere Zeit keine Malariaübertragung im Land feststellbar war. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr).
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht immer zu vergleichen, in den größeren Städten jedoch jeweils relativ gut. Auch deutschsprachige Ärzte sind dort tätig. Gelegentlich fehlen aber auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte auf dem Lande. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind grundsätzlich empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte ggf. mitgenommen und dann unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Lassen Sie sich vor einer Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner beraten ( siehe: www. dtg.org).
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35280
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis VAE 22.08.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate:
Stand 22.08.2011
(Unverändert gültig seit: 22.08.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten wird auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Wachsamkeit geraten. Reisende sollten in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Kriminalität
Die VAE sind eines der sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren nicht auszuschließen.

Allgemeine Reiseinformationen
Über Behinderungen oder Sicherheitsprobleme bei Geschäfts- und Touristenreisen in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ist dem Auswärtigen Amt nichts bekannt.
Drogenbesitz und -konsum
An den Flughäfen werden auch Transitreisende verstärkt auf Drogen kontrolliert; auf Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als 0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen langjährige Haftstrafen. Selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen wird durch Bluttests festgestellt und entsprechend hart bestraft.
Medikamenteneinfuhr
Vorsicht ist auch beim Mitführen von Medikamenten geboten, da die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung in VAE verboten ist. In einigen Fällen ist die Einfuhr in der Originalverpackung gestattet, sofern zusätzlich eine ärztliche Bestätigung über den Verwendungszweck und die für die Dauer des Aufenthalts benötigte Menge beigefügt ist.. Auch das Vorliegen einer solchen ärztlichen Verschreibung garantiert nicht die Einfuhr in die VAE.
Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend, sich vor einer Reise in die VAE durch eine Vertretung der VAE in Deutschland beraten zu lassen. Bitte beachten Sie auch die Informationen auf der Website des Gesundheitsministeriums der VAE unter http://www.moh.gov.ae
Reisen über Land / Straßenverkehr
Reisen innerhalb der Emirate unterliegen keinen besonderen Beschränkungen und sind ohne Sicherheitsbedenken möglich. Dank gut ausgebauter, nachts fast ausnahmslos beleuchteter Straßen ist das Reisen relativ unbeschwerlich, allerdings führen hohe Verkehrsdichte und aggressive Fahrweise zu erhöhter Unfallgefahr.
Mietwagenanmietung in den VAE ist mit einem EU-Führerschein möglich. Während der Fahrt darf ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe.
Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch Zurückhaltung geboten.
Besonderheiten in der „Straße von Hormuz“
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der VAE und in die Straße von Hormuz sind die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.
Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten. Frauen sollten während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer sollten in dieser Zeit auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Vorläufiger Reisepass Ja; der vorläufige Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere An merkungen Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist, siehe Anmerkungen unten.
Reisedokumente Kinder / Jugendliche
Kinderreisepass Ja; der Kinderreisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Reisepass Ja; der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja; mit Einschränkungen (siehe unten)
Weitere Anmerkungen Die neuen deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin bereits anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z.T. noch uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedo ch ein eigener Reisepass empfohlen. Für den langfristigen nichttouristischen Aufenthalt ist in jedem Falle ein eigener Reisepass für Kinder erforderlich.
Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses kann ein Ersatzpass (vorläufiger Reisepass) durch die Deutsche Botschaft Abu Dhabi bzw. das Deutsche Generalkonsulat Dubai ausgestellt werden. Dafür ist unbedingt die Vorlage einer Passverlustanzeige bei der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority ) erforderlich, da die Flughafenbehörden eine anschließende Ausreise aus den VAE ebenfalls nur bei Vorlage dieser Passverlustanzeige zusammen mit dem ausgestellten Ersatzpass gestatten.
Visum
Für Besuchervisa (Touristen) gilt folgende Regelung:
Seit dem 25. Dezember 2008 erhalten deutsche Staatsangehörige bei Einreise in die VAE ein kostenloses Visum für 30 Tage; dieses Visum kann um weitere 30 Tage verlängert werden. Die Verlängerung muss beim Immigration Office beantragt werden und kostet 650,- AED.
Die bisherige Möglichkeit eines Aufenthalts von 60 Tagen mit einem Visum für nur 30 Tage ist seit dem 25. Dezember 2008 aufgehoben.
Bei Ein- und Ausreise müssen Formulare dann ausgefüllt werden, wenn die Besucher bisher nicht datenmäßig in den VAE erfasst sind.
Visumsinhabern ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten.
Es gelten die jeweils gültigen Gesetze der VAE für Einreise und Aufenthalt von Ausländern.
Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen sowie amtlichen Pässen.
Es ist möglich, dass bei der Einreise biometrische Daten (z.B. Iriserkennung) erfasst werden.
Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten vor der Ausreise in jedem Falle bei der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin die aktuellen Einreiseerfordernisse erfragt werden.
Ein Überschreiten des zugestandenen Aufenthaltszeitraums hat an der Dauer der Überschreitung orientierte Geldbußen (derzeit 100,- AED pro Tag) zur Folge.
Für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt das Auswärtige Amt keine Gewähr. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Verbindliche Einreiseinformationen erteilt die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin: Hiroshimastr. 18-20, 10785 Berlin, Tel. 030-516516, Fax: 030-51651900; Internet: http://www.vae-botschaft.de

Besondere Zollvorschriften
Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Illustriertentitelseiten könnten als Pornographie ausgelegt werden. Bespielte Videokassetten werden ggf. überprüft bzw. beschlagnahmt.
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr).
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Man macht sich beim Fotografieren/Filmen von folgenden Einrichtungen unter Umständen strafbar: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen.
Die VAE sind ein islamisches Land. Alkohol wird zwar in einigen Hotels angeboten, jedoch ist der Konsum ohne Lizenz verboten. Bei Zuwiderhandlung und Anzeige muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden. Im Emirat Sharja wird das Alkoholverbot besonders streng gehandhabt. Alkohol wird in keinem Hotel angeboten.
Auf Drogenbesitz - auch zum Eigenkonsum, auch sog. weiche Drogen – in Kleinstmengen von weniger als 0,1 g in Reisegepäck, Kleidung oder Körper stehen in den Vereinigten Arabischen Emiraten drakonische Strafen (siehe auch allgemeine Reiseinformationen). Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.
In den VAE gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die ihren Niederschlag im Strafrecht finden. Als Folge werden Homosexualität und nichtehelicher Geschlechtsverkehr bei Anzeige strafrechtlich geahndet. Der Botschaft sind bisher aber keine Fälle von Verhaftungen oder Diskriminierung homosexueller oder transsexueller Reisenden bekanntgeworden. Eine „aktive“ Verfolgung Homosexueller oder Transsexueller findet in den VAE nicht statt.
Außerehelicher Geschlechtsverkehr und der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit sind verboten und können mit Gefängnisaufenthalt bestraft werden.
In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann im Einzelfall Impfschutz auch gegen Tollwut und / oder Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Es besteht aber ein grundsätzliches Infektionsrisiko. Bitte entsprechende Schutzmaßnahmen beachten.
Prophylaxe
Durch allg. Hygienemaßnahmen (nur abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Die Vereinigten Arabischen Emirate sind von der WHO für malariafrei erklärt worden, nachdem längere Zeit keine Malariaübertragung im Land feststellbar war. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr).
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht immer zu vergleichen, in den größeren Städten jedoch jeweils relativ gut. Auch deutschsprachige Ärzte sind dort tätig. Gelegentlich fehlen aber auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte auf dem Lande. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind grundsätzlich empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte ggf. mitgenommen und dann unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Lassen Sie sich vor einer Reise in die Vereinigten Arabischen Emirate durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner beraten ( siehe: www. dtg.org).
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35280
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis VAE 16.05.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate:
Stand 16.05.2012
(Unverändert gültig seit: 16.05.2012)

Letzte Änderung:
- Landesspezfische Sicherheitshinweise
- Einreisebestimmungen (Visum)
- besondere Zollvorschriften


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten wird auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Wachsamkeit geraten. Reisende sollten in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen.
Kriminalität
Die VAE sind eines der sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle z.B. in großen Einkaufszentren nicht auszuschließen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für Besuchervisa (Touristen) gilt folgende Regelung:
Seit dem 25. Dezember 2008 erhalten deutsche Staatsangehörige bei Einreise in die VAE ein kostenloses Visum für 30 Tage; dieses Visum kann um weitere 30 Tage verlängert werden. Die Verlängerung muss beim Immigration Office beantragt werden und ist gebührenpflichtig.
Visumsinhabern ist es nicht erlaubt, in den VAE entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten.
Diese Verordnung gilt für die Inhaber von Reisepässen sowie amtlichen Pässen.
Es ist möglich, dass bei der Einreise biometrische Daten (z.B. Iriserkennung) erfasst werden.
Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den VAE angestrebt wird, sollten vor der Ausreise in jedem Falle bei der Botschaft der VAE in Berlin die aktuellen Einreiseerfordernisse erfragt werden.
Ein Überschreiten des zugestandenen Aufenthaltszeitraums hat an der Dauer der Überschreitung orientierte Geldbußen (derzeit 100,- AED pro Tag) zur Folge.
Für die Richtigkeit dieser Angaben übernimmt das Auswärtige Amt keine Gewähr. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Verbindliche Einreiseinformationen erteilt die Botschaft der VAE in Berlin: Hiroshimastr. 18-20, 10785 Berlin, Tel. 030-516516, Fax: 030-51651900; Internet: http://www.vae-botschaft.de

Besondere Zollvorschriften
Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Illustriertentitelseiten könnten als Pornographie ausgelegt werden. Bespielte Videokassetten werden ggf. überprüft bzw. beschlagnahmt.
Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr).
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für die VAE können Sie auf der Website von Dubai Customs einsehen (http://dubaicustoms.ae/Content/Traveler ... dItems.htm), wo es unter "Travellers Guide" eine Übersicht der aktuellen Zollfreimengen und verbotenen Gegenständen gibt.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis VAE 11.10.2012

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Vereinigte Arabische Emirate:
Stand 11.10.2012 (Unverändert gültig seit: 11.10.2012)

Letzte Änderung:
Allgemeine Reiseinformationen - Medikamenteneinfuhr


Medikamenteneinfuhr
Vorsicht ist beim Mitführen von Medikamenten geboten, da die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffe in die VAE verboten ist.
Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend, sich vor einer Reise in die Emirate durch eine Vertretung der VAE in Deutschland beraten zu lassen, um aktuelle Informationen zu erhalten. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Website der Botschaft der VAE unter http://www.uae-embassy.ae/Embassies/de/faq%27s/1189
Auswärtige Amt

MODERATOR-NOTE:   Die Reise-/Sicherheitshinweise Vereinigte Arabische Emirate wurden seitens AA vollständig überarbeitet. Wir haben dazu einen neuen Thread gestartet: Reise-/Sicherheitshinweise Vereinigte Arabische Emirate ab 08.01.2013

The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Gesperrt