Reise-/Sicherheitshinweis Usbekistan 02.07.2025

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Usbekistan 31.10.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Usbekistan:
Stand 31.10.2016
(Unverändert gültig seit: 31.10.2016)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
In Usbekistan werden am 4. Dezember 2016 Präsidentschaftswahlen stattfinden. In diesem Zusammenhang ist mit verstärkten Pass- und Registrierungskontrollen durch die örtliche Polizei zu rechnen. Reisende sollten stets ihren Reisepass mit sich führen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Usbekistan 02.01.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Usbekistan:
Stand 02.01.2017 (Unverändert gültig seit: 02.01.2017)

Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen drei Monate über Ablauf des usbekischen Visums hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Die usbekische Regierung plant, ab dem 01.04.2017 die Visumpflicht für touristische Aufenthalte, unter anderem für deutsche Staatsangehörige, für einen Aufenthaltszeitraum von bis zu 30 Tagen aufzuheben. Bei Einreise soll eine Einreisegebühr von 50 US-Dollar fällig werden. Derzeit ist die Einreise nach Usbekistan nur mit einem gültigen Visum möglich, das vor Reiseantritt durch die Auslandsvertretungen der Republik Usbekistan in Deutschland für einen genau umrissenen Zeitraum und Reisezweck erteilt wird.

Für Touristen werden Visa mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu einem Monat (Kategorie „T“) ausgestellt.
Für Dienst - oder Geschäftsreisende stellen die Vertretungen der Republik Usbekistan innerhalb von drei Werktagen Visa mit einer Gültigkeitsdauer bis zu einem Jahr ohne Einladung und ohne nachgewiesene Hotelbuchung aus. Für Visa mit darüber hinaus gehender Gültigkeit werden weitere Unterlagen verlangt.

Vereinzelt wird dennoch eine Einladung verlangt; es empfiehlt sich, in diesen Fällen auf die obigen Regelungen zu verweisen.
Wichtiger Hinweis: Falls zeitweilige Aufenthalte in Nachbarstaaten mit anschließender Rückkehr nach Usbekistan beabsichtigt sind, muss unbedingt ein Visum mit mehrfacher Einreisemöglichkeit beantragt werden. Nachträgliche Änderungen sind erfahrungsgemäß nicht möglich.

Eine Visumserteilung am Flughafen Taschkent ist bei der Einreise nur im Ausnahmefall bei denjenigen Reisenden möglich, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem Usbekistan keine Auslandsvertretung unterhält.

Jeglicher visumsfreie Transitaufenthalt in Usbekistan ist untersagt, ausgenommen ein Aufenthalt im Transitraum des Flughafens Taschkent.

Öffnungszeiten der Grenzübergänge
Ein Grenzübertritt auf dem Landweg für Personen, Transportmittel, Waren und sonstiges Eigentum ist im Regelfall von 09.00 Uhr morgens bis 18.00 Uhr möglich, sofern der Grenzübergang geöffnet ist. Abweichende Öffnungszeiten sind möglich. Während der Nachtstunden erfolgt keine Grenzabfertigung, die Grenzübergänge bleiben geschlossen. Im Luft- und Eisenbahnverkehr wird die Grenzkontrolle uneingeschränkt 24 Stunden lang durchgeführt. Insbesondere einige Tage vor und nach usbekischen Feiertagen können die Grenzübergänge auf dem Landweg geschlossen sein, eine verlässliche Aussage über die Öffnung der Grenzen ist erfahrungsgemäß nicht möglich, da die Maßnahmen ad hoc und ohne vorherige Ankündigung getroffen werden.

Grenzregionen
Reisende in die Region Surhandariya (Grenzgebiet Afghanistan/Tadschikistan) werden gesondert registriert. Bei Verschärfung der Sicherheitslage ist mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu rechnen. Generell wird in allen usbekischen Grenzgebieten zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten, nicht notwendige Reisen in Grenznähe mit Ausnahme der offiziellen Grenzübergänge sollten unterbleiben.

Auch bei einem versehentlichen Überschreiten der grünen Grenze aus den Nachbarstaaten nach Usbekistan oder einem Betreten eines nicht immer kenntlich gemachten Sperrgebiets ist mit konsequenter Strafverfolgung durch die Behörden zu rechnen. Es ist nicht ratsam, sich ohne ortskundige Begleitung zu Fuß in unbekanntem Gelände zu bewegen.
Einige schmale Grenzabschnitte zu Kirgisistan und Tadschikistan sind weiterhin vermint.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Usbekistan 24.01.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Usbekistan:
Stand 24.01.2017 (Unverändert gültig seit: 24.01.2017)

Letzte Änderungen:
Allgemeine Reiseinformationen

Registrierung
Innerhalb von drei Tagen müssen sich Ausländer (ausgenommen Diplomaten) beim UVViOG (Verwaltung für Ein-/Ausreise und Staatsbürgerschaft, ehemals OViR) des jeweiligen Stadtbezirks anmelden. Bei einem Hotelaufenthalt übernimmt das Hotel die Registrierung. Bitte beachten Sie, dass bei Einreise mit einem Touristenvisum eine Registrierung nur über Hotels erfolgen kann. Sofern Sie anderweitig, z.B. bei Familienangehörigen oder Bekannten unterkommen möchten, muss Ihr Gastgeber vor der Visabeantragung seine Einladung beim UVViOG zur Beglaubigung vorlegen. Der Einlader muss anschließend die Einladung bei der Konsularabteilung des usbekischen Außenministeriums vorlegen. Das usbekische Außenministerium vergibt daraufhin eine Telexnummer, die der usbekischen Auslandsvertretung übermittelt wird, bei der das Visum beantragt wird. Wird keine diesen Vorschriften entsprechende Einladung bei Visabeantragung vorgelegt, erteilen die usbekischen Vertretungen erfahrungsge mäß touristische Visa, mit denen jedoch keine Registrierung bei einem Privataufenthalt möglich ist.

Es wird dringend empfohlen, den visierten Pass hinsichtlich der korrekten Visakategorie zu überprüfen, da es nicht möglich ist, die Visumskategorie nachträglich in Usbekistan zu ändern. In diesen Fällen bleibt allenfalls die Möglichkeit, eine Hotelunterkunft zu buchen, die die Formalitäten der Registrierung übernimmt. Es wird ausdrücklich davon abgeraten, Registrierungsbelege durch Dritte beschaffen zu lassen, da anderenfalls Schwierigkeiten bei der Ausreise auftreten können.
Im August 2012 wurden die Bestimmungen über Einreise und Aufenthalt dahingehend verschärft, dass ein Ausländer bei Verletzung der Aufenthaltsbestimmungen abgeschoben werden kann mit der Folge einer Einreiseverweigerung von einem bis drei Jahren. Als Verletzung des Aufenthaltsrechts gelten hierbei ein Aufenthalt ohne bzw. mit ungültig gewordener Aufenthaltserlaubnis sowie die Nichteinhaltung der Bestimmungen über die Registrierung bei vorübergehenden oder längerfristigen Aufenthalten.

Einzelreisende, die sich ohne hinreichende Orts- und Sprachkenntnisse (russisch/ usbekisch) nach Usbekistan begeben und mit einem Touristenvisum einreisen oder ihren Aufenthalt vor Ort verlängern möchten, müssen aufgrund der strikten Vorschriften für die Einreise und den Aufenthalt des Öfteren mit Schwierigkeiten rechnen, bei denen der Botschaft nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten der konsularischen Hilfe zur Verfügung stehen. Konsularische Hilfeleistungen wie z.B. Bescheinigungen und deren Übersetzung, dolmetschen im Fall von Problemen mit örtlichen Behörden etc. sind kostenpflichtig nach dem Auslandskostengesetz.

Bereits minimale Überschreitungen gültiger Visa ohne rechtzeitige Verlängerung in Form eines „exit visa“, was erfahrungsgemäß nur in Taschkent möglich ist, führen zur Einbehaltung des Reisepasses unter erheblichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und zur Ausweisung. Im Regelfall wird eine hohe Verwaltungsstrafe verhängt, und es muss mit einem Verbot der erneuten Einreise gerechnet werden.

Da ein Touristenvisum nicht innerhalb Usbekistans in ein Besuchsvisum geändert werden kann, riskieren Reisende, die mit einem Touristenvisum einreisen und für ihren Aufenthalt keinen Hotelaufenthalt vorgesehen haben, dass sie aufgrund der neuen Regelungen abgeschoben werden und eine Einreiseverweigerung gegen sie verhängt wird.

Der Registrierungsbeleg ist Voraussetzung für die Buchung von Flügen bzw. Fahrkarten für Reisen im Landesinneren und muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Die Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften wird von den zuständigen usbekischen Behörden erfahrungsgemäß genauestens überprüft. Die Mindeststrafe bei Missachtung der Vorschriften beträgt ca. 700,- €. Für eine Anmeldung für einen Zeitraum von bis zu einem Monat beträgt die Anmeldegebühr 20,- US $.
Für organisierte Reisen mit einem im Ausland zugelassenen Bus werden Fahrtgenehmigungen für den Personenverkehr verlangt. Ohne eine solche Fahrtgenehmigung ist die Einreise des Busses nach Usbekistan nicht möglich. Reiseveranstalter sind daher gehalten, sich in jedem Einzelfall an das Bundesamt für Güterverkehr, Werderstraße 34, Referat 13, Rufnummer +49 221 57 76 1322, E-Mail: Referat13@bag.bund.de, Internet: www.bag.bund.de zu wenden, um Auskunft über die Voraussetzungen zur Einreise mit einem Reisebus mit ausländischer Zulassung und die entsprechende Einzelgenehmigung für Usbekistan zu erhalten.

Geld/Ein- und Ausfuhr von Devisen
Die usbekische Währung ist der Sum. Bei der Mitnahme von Bargeld sind US-Dollar- oder Euro-Banknoten neueren Datums in bestem äußerem Zustand zu empfehlen. Der Umtausch sollte ausschließlich in Banken und zugelassenen Wechselstuben erfolgen. Illegaler Devisentausch wird mit hohen Geldstrafen und Einbehaltung des eingetauschten Betrags bestraft. Rückumtausch von Sum in US-Dollar ist bei Vorlage von entsprechenden Umtauschbelegen über vorangegangenen Dollarverkauf grundsätzlich möglich. Ein Rücktausch in Euro ist nicht möglich. Reiseschecks und Kreditkarten sind unüblich. Größere internationale Hotels verfügen meist über Geldautomaten, an denen mit Kreditkarte und PIN-Nummer US-Dollar abgehoben werden können; allerdings sind die Geldautomaten nicht immer bestückt.

Seit Anfang 2017 besteht in Hotels in Usbekistan für Ausländer die Pflicht, die Rechnung für die Hotelübernachtung in US-Dollar zu bezahlen.

Die Einfuhr von Devisen nach Usbekistan ist in unbeschränkter Höhe möglich. Über die Deviseneinfuhr muss bei der Einreise eine Zollerklärung in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Das Formular „Zollerklärung“ gibt es neben der russischen Version auch in englischer Sprache, bisweilen allerdings nur auf besondere Nachfrage. Bei der Einreisekontrolle sollten Reisende darauf achten, eines der beiden ausgefüllten Zollerklärungsformulare abgestempelt wieder zurück zu erhalten. Dieses Exemplar muss bei der Ausreise auf Verlangen vorgezeigt werden, anderenfalls muss mit Problemen bei der Ausreise gerechnet werden.

In der Zollerklärung bei Ein- und Ausreise müssen sämtliche mitgeführten Devisen (auch Travellerschecks) angegeben werden. Bei Ausreise ist eine Überschreitung der Summe der bei Einreise eingeführten Devisen nur unter Vorlage einer Bestätigung der Zentralbank der Republik Usbekistan oder einer bevollmächtigten Bank möglich. Falsche Angaben werden in der Regel mit Geldstrafe geahndet. In Einzelfällen ist es zu einer Verzögerung der Ausreise, auch um mehrere Tage, gekommen. Ohne Vorlage der Einreise-Zollerklärung ist bei Ausreise ein Mitführen von Devisen nicht gestattet. Bewahren Sie daher die Einreise-Zollerklärung gut auf.

Verhaltensempfehlungen
Als Verhaltensmaßnahme empfiehlt es sich, nach Einbruch der Dunkelheit nicht alleine und nicht zu Fuß in abgelegeneren Stadtteilen oder wenig frequentierten Orten wie z.B. Unterführungen unterwegs zu sein. Beim Besuch von Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, wie z.B. Basaren, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen bezüglich der sicheren Aufbewahrung von Ausweisdokumenten und Bargeld beachtet werden, da auch hier potentiell die Gefahr von Taschendiebstählen besteht. Wandertouren in unbekanntem Gelände sollten nur in ortskundiger Begleitung durchgeführt werden.

Während des Aufenthaltes in Usbekistan sollten Reisende für den Fall von Ausweiskontrollen durch die usbekische Polizei stets Kopien ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltserlaubnis/Anmeldung mit sich führen. In seltenen Fällen werden Kopien dieser Dokumente nicht akzeptiert, so dass eine nachträgliche Vorlage des Originals erforderlich wird. Für Inhaber von Gruppenvisa wird angeraten, stets auch eine Kopie des Gruppenvisums bei sich zu tragen.

Es wird empfohlen, den Pass nur wenn unbedingt erforderlich aus den Händen zu geben, keinesfalls jedoch für einen längeren Zeitraum und ohne entsprechende Begründung, zu welchem Zweck der Pass einbehalten wird.

Nutzung von SIM-Karten usbekischer Mobiltelefongesellschaften
Nach der Einreise und Erhalt der Registrierung können auch Personen ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Usbekistan eine lokale SIM-Karte erwerben. Zurzeit wird dieser Service nur von der Gesellschaft Ucell angeboten. Erhältilch sind die SIM-Karten unter Vorlage des Passes mit Registrierungsnachweis bei allen Ucell-Verkaufsstellen.

Hinweise für Autoreisende
Usbekistan ist für den Individualtourismus, gerade auch für Reisende, die mit dem Auto unterwegs sind, noch wenig erschlossen.

Überlandreisen können wegen des teilweise schlechten Zustands der Straßen und Fahrzeuge schwierig und gefährlich sein. Dies gilt auch für vielbefahrene Strecken wie zum Beispiel die Strecke von Buchara nach Samarkand oder von Samarkand nach Taschkent. Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten.

Die Tankstellendichte ist gering, Raststätten mit sanitärer Infrastruktur sind unbekannt. Diesel ist nach derzeit geltenden Regelungen für Privatpersonen nicht erhältlich. Benzin ist mit den Oktanzahlen 80, 91 (nicht immer) und 95 (sehr selten) erhältlich; außerhalb von Taschkent ist die Benzinversorgung generell schwieriger als in der Hauptstadt. Die Benzinqualität lässt zu wünschen übrig, was zu technischen Problemen (Benzinfilter) führen.

Durch die oft nicht regelkonforme Fahrweise anderer Verkehrsteilnehmer ist ein nicht an den örtlichen Fahrstil gewöhnter Autofahrer einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt. Bei Beteiligung an einem Verkehrsunfall kann es zu einer mehrwöchigen Stilllegung des Fahrzeugs kommen, bis alle Untersuchungen zum Unfallhergang abgeschlossen sind. Im Fall einer Reparatur ist zu beachten, dass Autoersatzteile, abhängig davon, ob die jeweilige Marke in Usbekistan verbreitet ist, mitunter schwer erhältlich sind oder importiert werden müssen. Bei Verkehrsübertretungen wird üblicherweise das Bußgeld sofort durch die allseits präsenten Verkehrspolizisten verlangt, wobei sich die Höhe des Bußgelds nicht notwendigerweise an einem festgelegten Bußgeldkatalog orientiert.

Für die Einreise mit dem Wohnmobil ist eine besondere Genehmigung erforderlich, die spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt bei „Uzbektourismus“ mit einem Originalschreiben mit konkreten Angaben (Ein-und Ausreisedaten, Programm (Tourenplan), Zahl der Gäste, Partner in Usbekistan (Einladender bzw. Reisebüro), Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. des Anhängers) beantragt werden muss. Sofern die Reise über ein Reisebüro organisiert wurde, das u. a. mit der Einholung des Einreisevisums befasst war, sollte dieses auch mit der erforderlichen Genehmigung für die Einreise mit einem Wohnmobil beauftragt werden.

Sofern der Reisende bei der Einreise nicht über die notwendige Genehmigung verfügt, wird eine Einreise derzeit nur im Wege einer Ausnahmeregelung gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 400,- US-Dollar gestattet. Wie lange diese vorübergehende Regelung gilt, ist nicht abzusehen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Regelung ohne vorherige Bekanntmachung bei Einreise nach Usbekistan bereits geändert oder aufgehoben wurde. Es wird daher dringend empfohlen, die Genehmigung vor Reiseantritt auf dem üblichen Weg einzuholen. Dem Auswärtigen Amt stehen keine Mittel und Wege zur Verfügung, sich für Reisende, die den vorgesehen Genehmigungsweg nicht eingehalten haben, aber nicht zur Zahlung der Gebühr bei Einreise bereit sind, gegenüber den usbekischen Behörden zu verwenden.

Hinweise für Flugreisende
Ausländer müssen alle in Usbekistan beschafften Flugtickets für Reisen innerhalb Usbekistans und ins Ausland in US $ bezahlen, auch Flugtickets der usbekischen Fluggesellschaft Uzbekistan Airways.

Sofern Kinder allein aus Usbekistan ausreisen sollen, wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft nach besonderen Vorschriften für alleinreisende Kinder zu erkundigen. So verlangt z.B. Uzbekistan Airways eine notarielle Einverständniserklärung beider Elternteile, die bei der Abreise des Kindes vorgelegt werden muss.
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Reise-/Sicherheitshinweis Usbekistan 26.04.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Usbekistan:
Stand 26.04.2017

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen über Land / Terrorismus
Die Lage in Usbekistan ist ruhig. Allerdings ist weiterhin von einer latenten Gefährdung durch islamistisch orientierte extremistische Gruppen auszugehen, die in Teilen Zentralasiens operieren. Die Bedrohung richtet sich bislang nicht gegen den Tourismus im Lande. Es wird dennoch empfohlen, sich bei Reisen in Usbekistan umsichtig zu verhalten.
Die usbekischen Behörden haben ihre intensiven Sicherheitsvorkehrungen (check-points, Personenkontrollen) beibehalten. Die Kontrollen betreffen vermehrt auch Ausländer bei der Ausreise aus Usbekistan insbesondere im Hinblick auf Verstöße gegen die Registrierungspflicht und die Devisenbestimmungen (s. auch Allgemeine Reiseinformationen). Auch nach unseren Begriffen geringfügige Verstöße werden regelmäßig mit hohen Geldstrafen geahndet und führen zu mehrtägigen Ausreiseverzögerungen.

Die Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen durch Sicherheitskräfte im Ferghanatal sind weiterhin stark. Jeder Reisende muss sich bei den Kontrollpunkten mit seinem Pass ausweisen und teilweise registrieren lassen.

Auch die als international ausgewiesenen Grenzübergänge sind grundsätzlich nur tagsüber geöffnet. Erfahrungsgemäß können diese ad hoc geschlossen, für die Durchreise mit dem Pkw oder für Ausländer gesperrt werden.

Von Reisen in die Grenzgebiete mit Ausnahme der offiziellen Grenzübergänge wird abgeraten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Usbekistan 29.05.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Usbekistan:
Stand 29.05.2018

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen (Straßenverkehr, Führerschein)
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Registrierung-Konkretisierung)
- Besondere Zollvorschriften (Deviseneinfuhr)


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land / Terrorismus
Die Lage in Usbekistan ist ruhig. Es ist aber weiterhin von einer latenten Gefährdung durch islamistisch orientierte extremistische Gruppen auszugehen, die in Teilen Zentralasiens operieren. Die Bedrohung richtet sich bislang nicht gegen den Tourismus im Lande. Es wird dennoch empfohlen, sich bei Reisen in Usbekistan umsichtig zu verhalten.
Die usbekischen Sicherheitsbehörden erhalten ein System intensiver Sicherheitskontrollen sowohl innerhalb als auch außerhalb von Städten aufrecht. Die Kontrollen betreffen auch Ausländer, insbesondere im Hinblick auf Verstöße gegen die Registrierungspflicht und die Devisenbestimmungen (s. auch Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige und Besondere Zollvorschriften). Auch nach deutschem Verständnis geringfügige Verstöße werden regelmäßig mit hohen Geldstrafen geahndet und können zu mehrtägigen Ausreiseverzögerungen und Wiedereinreiseverboten führen.
Reisende in die Region Surhandariya (Grenzgebiet Afghanistan/Tadschikistan) werden gesondert registriert. Bei Verschärfung der Sicherheitslage ist mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu rechnen. Generell wird in allen usbekischen Grenzgebieten zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Von nicht notwendigen Reisen in Grenznähe, mit Ausnahme der offiziellen Grenzübergänge, wird geraten.
In den grenznahen Gebieten des Ferghana-Tals zu Kirgisistan und Tadschikistan herrscht Minengefahr.
Auch bei einem versehentlichen Überschreiten der grünen Grenze aus den Nachbarstaaten nach Usbekistan oder einem Betreten eines nicht immer kenntlich gemachten Sperrgebiets ist mit konsequenter Strafverfolgung durch die Behörden zu rechnen. Es ist nicht ratsam, sich ohne ortskundige Begleitung zu Fuß in unbekanntem Gelände zu bewegen.

Kriminalität
Insbesondere an vielbesuchten Orten wie Bazaren und in öffentlichen Transportmitteln sollten Reisende aufgrund von Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen besondere Vorsicht walten lassen. Wertvolle Gegenstände oder größere Geldbeträge sollten nicht mitgeführt werden. Überlandfahrten in der Nacht sollten vermieden werden.
Nach Einbruch der Dunkelheit wird Reisenden geraten, nicht alleine und nicht zu Fuß in abgelegenen Stadtteilen oder wenig frequentierten Orten wie z.B. Unterführungen unterwegs zu sein. Wandertouren in unbekanntem Gelände sollten nur in ortskundiger Begleitung durchgeführt werden.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um eine schnelle Kontaktaufnahme im Notfall zu ermöglichen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Allgemeine Reiseinformationen
Ausweis- und Registrierungspflicht
Ausländische Reisende müssen sich innerhalb von 72 Stunden anmelden bzw. registrieren, siehe Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige/Registrierung.
Während des Aufenthaltes in Usbekistan sollten Reisende für den Fall von Ausweiskontrollen durch die usbekische Polizei stets Kopien ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltserlaubnis/Anmeldung mit sich führen. In seltenen Fällen werden Kopien dieser Dokumente nicht akzeptiert, so dass eine nachträgliche Vorlage des Originals erforderlich wird. Für Inhaber von Gruppenvisa wird angeraten, stets auch eine Kopie des Gruppenvisums bei sich zu tragen.
Es wird empfohlen, den Pass nur wenn unbedingt erforderlich aus den Händen zu geben, keinesfalls jedoch für einen längeren Zeitraum und ohne entsprechende Begründung, zu welchem Zweck der Pass einbehalten wird.

Straßenverkehr
Usbekistan ist für den Individualtourismus, gerade auch für Reisende, die mit dem Auto unterwegs sind, noch wenig erschlossen.
Überlandreisen können wegen des teilweise schlechten Zustands der Straßen und Fahrzeuge schwierig und gefährlich sein. Dies gilt auch für vielbefahrene Strecken wie zum Beispiel die Strecke von Buchara nach Samarkand oder von Samarkand nach Taschkent. Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten.
Die Tankstellendichte ist gering, Raststätten mit sanitärer Infrastruktur sind unbekannt. Benzin ist mit den Oktanzahlen 80, 91 (nicht immer) und 95 (sehr selten) erhältlich; außerhalb von Taschkent ist die Benzinversorgung generell schwieriger als in der Hauptstadt. Die Benzinqualität lässt zu wünschen übrig, was zu technischen Problemen (Benzinfilter) führen kann. Diesel ist grundsätzlich erhältlich, die Versorgungssicherheit ist aber außerhalb Taschkents nicht verlässlich gegeben.
Durch die oft nicht regelkonforme Fahrweise anderer Verkehrsteilnehmer ist ein nicht an den örtlichen Fahrstil gewöhnter Autofahrer einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt. Bei Beteiligung an einem Verkehrsunfall kann es zu einer mehrwöchigen Stilllegung des Fahrzeugs kommen, bis alle Untersuchungen zum Unfallhergang abgeschlossen sind. Im Fall einer Reparatur ist zu beachten, dass Ersatzteile (abhängig davon, ob die jeweilige Marke in Usbekistan verbreitet ist) mitunter schwer erhältlich sind oder importiert werden müssen. Bei Verkehrsübertretungen wird üblicherweise das Bußgeld sofort durch die allseits präsenten Verkehrspolizisten verlangt, wobei sich die Höhe des Bußgelds nicht notwendigerweise an einem festgelegten Bußgeldkatalog orientiert.

Führerschein
Ein internationaler Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem gültigen deutschen Führerschein gültig.

Nutzung von SIM-Karten usbekischer Mobiltelefongesellschaften
Nach der Einreise und Erhalt der Registrierung können auch Personen ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Usbekistan eine lokale SIM-Karte erwerben. Zurzeit wird dieser Service nur von der Gesellschaft Ucell angeboten. Erhältlich sind die SIM-Karten unter Vorlage des Passes mit Registrierungsnachweis bei allen Ucell-Verkaufsstellen.

Geld/Kreditkarten
Die usbekische Währung ist der Sum. Bei der Mitnahme von Bargeld sind US-Dollar- oder Euro-Banknoten neueren Datums in bestem äußerem Zustand zu empfehlen. Der Umtausch sollte ausschließlich in Banken und zugelassenen Wechselstuben erfolgen. Illegaler Devisentausch wird mit hohen Geldstrafen und Einbehaltung des eingetauschten Betrags bestraft. Rückumtausch von Sum in US-Dollar ist bei Vorlage von entsprechenden Umtauschbelegen über vorangegangenen Dollarverkauf grundsätzlich möglich. Ein Rücktausch in Euro ist nicht möglich. Kreditkarten sind unüblich. Größere internationale Hotels verfügen meist über Geldautomaten, an denen mit Kreditkarte und PIN-Nummer US-Dollar abgehoben werden können; allerdings sind die Geldautomaten nicht immer bestückt.

Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Hinweise.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen drei Monate über Ablauf des usbekischen Visums hinaus gültig sein.

Visum
Derzeit ist die Einreise nach Usbekistan nur mit einem gültigen Visum möglich, das vor Reiseantritt durch die Auslandsvertretungen der Republik Usbekistan in Deutschland für einen genau umrissenen Zeitraum und Reisezweck erteilt wird.
Wichtiger Hinweis: Falls zeitweilige Aufenthalte in Nachbarstaaten mit anschließender Rückkehr nach Usbekistan beabsichtigt sind, muss unbedingt ein Visum mit mehrfacher Einreisemöglichkeit beantragt werden. Nachträgliche Änderungen sind erfahrungsgemäß nicht möglich.
Eine Visumserteilung am Flughafen Taschkent ist bei der Einreise nur im Ausnahmefall bei denjenigen Reisenden möglich, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem Usbekistan keine Auslandsvertretung unterhält.

Registrierung
Innerhalb von 72 Stunden (usbekische Feiertage und Wochenenden nicht mitgerechnet) müssen sich Ausländer beim UVViOG (Verwaltung für Ein-/Ausreise und Staatsbürgerschaft, ehemals OViR) des jeweiligen Stadtbezirks anmelden. Bei einem Hotelaufenthalt übernimmt das Hotel die Registrierung. Bei Einreise mit einem Touristenvisum kann eine Registrierung nur über Hotels erfolgen. Anderenfalls, z.B. bei Besuchen von Familienangehörigen oder Bekannten, muss der Gastgeber vor der Visabeantragung seine Einladung beim UVViOG zur Beglaubigung vorlegen. Der Einlader muss anschließend die Einladung bei der Konsularabteilung des usbekischen Außenministeriums vorlegen. Das usbekische Außenministerium vergibt daraufhin eine Telex-Nummer, die der usbekischen Auslandsvertretung übermittelt wird, bei der das Visum beantragt wird. Wird keine diesen Vorschriften entsprechende Einladung bei Visabeantragung vorgelegt, erteilen die usbekischen Vertretungen erfahrungsgemäß touristische Visa, mit denen jedoch keine Registrierung bei einem Privataufenthalt möglich ist.
Es wird dringend empfohlen, den visierten Pass hinsichtlich der korrekten Visakategorie und der Zahl der möglichen Einreisen zu überprüfen, da es nicht möglich ist, das Visum nachträglich in Usbekistan zu ändern.

Einzelreisende, die sich ohne hinreichende Orts- und Sprachkenntnisse (russisch/ usbekisch) nach Usbekistan begeben und mit einem Touristenvisum einreisen oder ihren Aufenthalt vor Ort verlängern möchten, müssen aufgrund der strikten Vorschriften für die Einreise und den Aufenthalt mit Schwierigkeiten rechnen, bei denen der Botschaft nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten der konsularischen Hilfe zur Verfügung stehen. Bereits minimale Überschreitungen gültiger Visa ohne rechtzeitige Verlängerung in Form eines Ausreisevisums können zur Einbehaltung des Reisepasses unter erheblichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und zur Ausweisung führen. Im Regelfall wird eine hohe Geldstrafe verhängt, und es muss mit einem Verbot der erneuten Einreise gerechnet werden.
Der Registrierungsbeleg ist Voraussetzung für die Buchung von Flügen und Fahrkarten für Reisen im Landesinneren und muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Die Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften wird von den zuständigen usbekischen Behörden erfahrungsgemäß genauestens überprüft.

Grenzübergänge
Eine Übersicht (ohne Gewähr) der usbekischen Grenzübergänge mit Angaben zu Öffnungszeiten gibt es auf der Webseite der Botschaft Taschkent. Allerdings können auch die als international ausgewiesenen Grenzübergänge (abgesehen von den internationalen Flughäfen) kurzfristig geschlossen und für die Durchreise mit dem Auto oder für Ausländer gesperrt werden.

Hinweise für unbegleitete minderjährige Flugreisende
Sofern Kinder allein aus Usbekistan ausreisen sollen, wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft nach besonderen Vorschriften für alleinreisende Kinder zu erkundigen. So verlangt z.B. Uzbekistan Airways eine notarielle Einverständniserklärung beider Elternteile, die bei der Abreise des Kindes vorgelegt werden muss.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen nach Usbekistan ist in unbeschränkter Höhe möglich. Übersteigt der Wert der eingeführten Devisen 2.000 US-Dollar, muss über die Deviseneinfuhr bei der Einreise eine Zollerklärung in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Das Formular -Zollerklärung- gibt es neben der russischen Version auch in englischer Sprache, bisweilen allerdings nur auf besondere Nachfrage. Es kann hier heruntergeladen und (vorab) ausgefüllt werden.
Bei der Einreisekontrolle sollten Reisende darauf achten, eines der beiden ausgefüllten Zollerklärungsformulare abgestempelt wieder zurück zu erhalten. Dieses Exemplar muss bei der Ausreise auf Verlangen vorgezeigt werden, anderenfalls muss mit Problemen bei der Ausreise gerechnet werden.
In der Zollerklärung bei Ein- und Ausreise müssen sämtliche mitgeführten Devisen angegeben werden, soweit sie einen Wert von 2.000 US-Dollar übersteigen. Bei Ausreise ist eine Überschreitung der Summe der bei Einreise eingeführten Devisen nur unter Vorlage einer Bestätigung der Zentralbank der Republik Usbekistan oder einer bevollmächtigten Bank möglich. Falsche Angaben werden in der Regel mit Geldstrafe geahndet. In Einzelfällen ist es zu einer Verzögerung der Ausreise, auch um mehrere Tage, gekommen. Ohne Vorlage der Einreise-Zollerklärung ist bei Ausreise ein Mitführen von Devisen nicht gestattet. Bewahren Sie daher die Einreise-Zollerklärung gut auf.

Es bestehen die international üblichen Ein- bzw. Ausfuhrverbote (Drogen, Waffen) sowie die international übliche Begrenzung der Einfuhr von Tabak und Alkohol. Die Ausfuhr von Antiquitäten (älter als 75 Jahre) ist verboten.

Es ist vorgeschrieben und wird unbedingt empfohlen, Medikamente in der Zollerklärung, die jeder Reisende bei der Ein- und Ausreise vorlegen muss, genau aufzuführen (siehe auch Medizinische Hinweise). Die vom usbekischen Zoll abgestempelte Einfuhrdeklaration ist wichtig als Nachweis der legalen Einfuhr. Es kommt regelmäßig vor, dass usbekische Stellen (z.B. bei der Grenzkontrolle bei der Ausreise) Reisende anhalten, weil sie Medikamente bei sich haben, die in Usbekistan (per se oder ab einer bestimmten Menge) als Droge betrachtet werden und bei der Einfuhr nicht deklariert wurden. Folge sind erfahrungsgemäß mehrtägige Laboruntersuchungen der Medikamente und Blutproben (d.h. auch Reiseunterbrechung) und hohe Geldstrafen. Da dieses Vorgehen usbekischem Recht entspricht, sind die Unterstützungsmöglichkeiten der deutschen Botschaft in Taschkent eingeschränkt.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Usbekistan 09.10.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Usbekistan:
Stand 09.10.2018

Letzte Änderungen:
- Allgemeine Reiseinformationen (Geld/Kreditkarten)
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Visum, Registrierung)


Allgemeine Reiseinformationen
Ausweis- und Registrierungspflicht
Ausländische Reisende müssen sich innerhalb von 72 Stunden anmelden bzw. registrieren, siehe Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige/Registrierung.
Während des Aufenthaltes in Usbekistan sollten Reisende für den Fall von Ausweiskontrollen durch die usbekische Polizei stets Kopien ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltserlaubnis/Anmeldung mit sich führen. In seltenen Fällen werden Kopien dieser Dokumente nicht akzeptiert, so dass eine nachträgliche Vorlage des Originals erforderlich wird. Für Inhaber von Gruppenvisa wird angeraten, stets auch eine Kopie des Gruppenvisums bei sich zu tragen.
Es wird empfohlen, den Pass nur wenn unbedingt erforderlich aus den Händen zu geben, keinesfalls jedoch für einen längeren Zeitraum und ohne entsprechende Begründung, zu welchem Zweck der Pass einbehalten wird.

Infrastruktur/Straßenverkehr
Usbekistan ist für den Individualtourismus, gerade auch für Reisende, die mit dem Auto unterwegs sind, noch wenig erschlossen. In Taschkent gibt es eine U-Bahn, Zugverbindungen gibt es nach Kasachstan und Turkmenistan.
Überlandreisen können wegen des teilweise schlechten Zustands der Straßen und Fahrzeuge schwierig und gefährlich sein. Dies gilt auch für vielbefahrene Strecken wie zum Beispiel die Strecke von Buchara nach Samarkand oder von Samarkand nach Taschkent. Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten.
Die Tankstellendichte ist gering, Raststätten mit sanitärer Infrastruktur sind unbekannt. Benzin ist mit den Oktanzahlen 80, 91 (nicht immer) und 95 (sehr selten) erhältlich; außerhalb von Taschkent ist die Benzinversorgung generell schwieriger als in der Hauptstadt. Die Benzinqualität lässt zu wünschen übrig, was zu technischen Problemen (Benzinfilter) führen kann. Diesel ist grundsätzlich erhältlich, die Versorgungssicherheit ist aber außerhalb Taschkents nicht verlässlich gegeben.
Durch die oft nicht regelkonforme Fahrweise anderer Verkehrsteilnehmer ist ein nicht an den örtlichen Fahrstil gewöhnter Autofahrer einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt. Bei Beteiligung an einem Verkehrsunfall kann es zu einer mehrwöchigen Stilllegung des Fahrzeugs kommen, bis alle Untersuchungen zum Unfallhergang abgeschlossen sind. Im Fall einer Reparatur ist zu beachten, dass Ersatzteile mitunter schwer erhältlich sind oder importiert werden müssen. Bei Verkehrsübertretungen wird üblicherweise das Bußgeld sofort durch die allseits präsenten Verkehrspolizisten verlangt, wobei sich die Höhe des Bußgelds nicht notwendigerweise an einem festgelegten Bußgeldkatalog orientiert.

Führerschein
Ein internationaler Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem gültigen deutschen Führerschein gültig.

Nutzung von SIM-Karten usbekischer Mobiltelefongesellschaften
Nach der Einreise und Erhalt der Registrierung können auch Personen ohne gewöhnlichen Aufenthalt in Usbekistan eine lokale SIM-Karte erwerben. Zurzeit wird dieser Service nur von der Gesellschaft Ucell angeboten. Erhältlich sind die SIM-Karten unter Vorlage des Passes mit Registrierungsnachweis bei allen Ucell-Verkaufsstellen.

Geld/Kreditkarten
Die usbekische Währung ist der Sum (UZS). Bei der ratsamen Mitnahme von Bargeld sind US-Dollar- oder Euro-Banknoten neueren Datums in bestem äußerem Zustand zu empfehlen. Der Umtausch sollte ausschließlich in Banken und zugelassenen Wechselstuben erfolgen. Illegaler Devisentausch wird mit hohen Geldstrafen und Einbehaltung des eingetauschten Betrags bestraft. Grundsätzlich können ausländische Staatsangehörige Sum-Geldscheine in Devisen rücktauschen, wenn sie ihren Pass und die Bescheinigung über den ursprünglichen Tausch von Devisen in Sum vorlegen; der Rückumtausch-Betrag darf nicht höher sein als der ursprünglich getauschte Betrag. Kreditkarten sind eher unüblich. Größere internationale Hotels verfügen meist über Geldautomaten, an denen mit Kreditkarte und PIN-Nummer US-Dollar abgehoben werden können; allerdings sind die Geldautomaten nicht immer bestückt.

Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Hinweise.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen drei Monate über Ablauf des usbekischen Visums hinaus gültig sein.

Visum
Derzeit ist die Einreise nach Usbekistan nur mit einem gültigen Visum möglich, das vor Reiseantritt durch die Auslandsvertretungen der Republik Usbekistan in Deutschland für einen genau umrissenen Zeitraum und Reisezweck erteilt wird. Alternativ gibt es seit Juli 2018 die Möglichkeit, ein elektronisches Visum (E-Visa) zu beantragen, belastbare Erfahrungswerte liegen hierzu noch nicht vor.
Wichtiger Hinweis: Falls zeitweilige Aufenthalte in Nachbarstaaten mit anschließender Rückkehr nach Usbekistan beabsichtigt sind, muss unbedingt ein Visum mit mehrfacher Einreisemöglichkeit beantragt werden. Nachträgliche Änderungen sind erfahrungsgemäß nicht möglich.
Eine Visumserteilung am Flughafen Taschkent ist bei der Einreise nur im Ausnahmefall bei denjenigen Reisenden möglich, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem Usbekistan keine Auslandsvertretung unterhält.
Es wird dringend empfohlen, den visierten Pass hinsichtlich der korrekten Visakategorie und der Zahl der möglichen Einreisen zu überprüfen, da es nicht möglich ist, das Visum nachträglich in Usbekistan zu ändern.
Bereits minimale Überschreitungen gültiger Visa ohne rechtzeitige Verlängerung in Form eines Ausreisevisums können zur Einbehaltung des Reisepasses unter erheblichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und zur Ausweisung führen. Im Regelfall wird eine hohe Geldstrafe verhängt, und es muss mit einem Verbot der erneuten Einreise gerechnet werden.

Registrierung
Innerhalb von 72 Stunden (usbekische Feiertage und Wochenenden nicht mitgerechnet) müssen sich Ausländer beim UVViOG (Verwaltung für Ein-/Ausreise und Staatsbürgerschaft, ehemals OViR) des jeweiligen Stadtbezirks anmelden. Bei einem Hotelaufenthalt übernimmt das Hotel die Registrierung. Bei Einreise mit einem Touristenvisum kann eine Registrierung nur über Hotels erfolgen. Anderenfalls, z.B. bei Besuchen von Familienangehörigen oder Bekannten, gilt sowohl für Visumbeantragung als auch Registrierung ein anderes Verfahren, das seitens der Gastgeber bei den zuständigen usbekischen Behörden erfragt werden sollte.
Der Registrierungsbeleg ist Voraussetzung für die Buchung von Flügen und Fahrkarten für Reisen im Landesinneren und muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Die Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften wird von den zuständigen usbekischen Behörden erfahrungsgemäß genauestens überprüft.

Grenzübergänge
Eine Übersicht (ohne Gewähr) der usbekischen Grenzübergänge mit Angaben zu Öffnungszeiten gibt es auf der Webseite der Botschaft Taschkent. Allerdings können auch die als international ausgewiesenen Grenzübergänge (abgesehen von den internationalen Flughäfen) kurzfristig geschlossen und für die Durchreise mit dem Auto oder für Ausländer gesperrt werden.


Hinweise für unbegleitete minderjährige Flugreisende
Sofern Kinder allein aus Usbekistan ausreisen sollen, wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft nach besonderen Vorschriften für alleinreisende Kinder zu erkundigen. So verlangt z.B. Uzbekistan Airways eine notarielle Einverständniserklärung beider Elternteile, die bei der Abreise des Kindes vorgelegt werden muss.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

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Mauritius
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Reise-/Sicherheitshinweis Usbekistan 09.10.2018

Beitrag von Mauritius »

Vielen Dank f. diesen Text, den ich sehr aufmerksam las, weil: Gerade gestern las ich das alles schon in meinem neuen, gerade jetzt erhaltenen, neuesten Lonely-planet-Führer:

24. Central Asien '18 g.jpg

Aber auch hier wird die Frage nicht geklärt oder erörtert, wo man sich registrieren muß, wenn man mit dem Auto fährt u. im Auto schläft, z. B. auf einem bewachten Parkplatz ?

Dieses Jahr in Grosny war es auch schon schwer genug, obwohl ein Bekannter mit mir zur Behörde ging, es war wahnsinnig kompliziert. Daß es auf der Post möglich sein soll, ist lange vorbei.
Letztendlich ist es meinem Bekannten + mir gelungen, eine Hotel-Reception davon zu überzeugen, mich zu registrieren - auch ohne ein Zimmer gemietet zu haben.

Wer das mal brauchen sollte, kann sich an das Hotel wenden, im Zentrum von Grosny, hat auch Parkplatz für KFZ:

67. Hotel SPORT.jpg

Ob das auch in Usbekistan möglich sein wird - meine Zweifel sind eher überdimensional groß . . .

Auch deswegen, da es dort immer noch gang + gebe ist, daß Ausländer 60 - 80 % mehr für das Hotel bezahlen als Einheimische . . . Es muß ein furchtbares Land sein . . .
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Cheldon
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Usbekistan 09.10.2018

Beitrag von Cheldon »

Wir waren exakt 30 Tage im Land, haben einmal in Buchara im Hotel übernachtet und bekamen ein Post It mit dem Hotelstempel als Registration alle anderen Nächte haben wir in der Autodatscha genächtigt und keine Probleme bei der Ausreise nach Tadjikistan bekommen.

734ace8351029c2afa7df1f95c2b0e16.jpg
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Panjko
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Usbekistan 09.10.2018

Beitrag von Panjko »

Hallo !

Cheldon´s Erfahrung ist auch meine : In drei Wochen des Jahres 2018 gut 2000 Kilometer durch Usbekistan gefahren (eine korrekte Polizeikontrolle gehabt) . Sieben mal Registrierung über Hotels für 5 bis 10 Dollar gemacht (ohne Übernachtung,aber mit Parkplatz und Dusche) , bei der Ausreise hat keiner nach den Zetteln gefragt . Nichtsdestotrotz : Die Registrierung für Touristen sollte offiziell endlich abgeschafft werden .
Mauritius : Reise beinahe jährlich durch Russland , immer ohne Registrierung (geht als Camper praktisch nicht) , nie Probleme gehabt . Nichtsdestotrotz : ... .
Mauritius : "Es muß ein furchtbares Land sein ..." . Die Infos des Auswärtigen Amtes zu beiden Ländern , halten von beiden Ländern ab . Wie Du da ausgerechnet nach Tschetschenien kommst ?!

MfG Panjko
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Reise-/Sicherheitshinweis Usbekistan 09.10.2018

Beitrag von Mauritius »

Cheldon hat geschrieben:Wir waren exakt 30 Tage im Land, heben einmal in Buchara im Hotel übernachtet und bekamen ein Post It mit dem Hotelstempel als Registration alle anderen Nächte haben wir in der Autodatscha genächtigt und keine Probleme bei der Ausreise nach Tadjikistan bekommen.
Toll, Cheldon, das klingt ja gut. Dazu 2 Fragen:
1. Ein Post It ist ein Registrierungszettel? - Weißt Du noch, in welchem Hotel in Buchara das war?
2. Autodatscha? = Campingauto?

An diese Möglichkeit hab ich auch schon gedacht, Hotel + Parking (ohne Zimmer) u. freundlich um eine Registrierung bitten.

Gerade in dem neuen Lonely Planet-Führer wird explizit darauf hingewiesen, die Pflicht d. Registrierung exakt einzuhalten.
Der Führer ist 3 Mon alt.
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Reise-/Sicherheitshinweis Usbekistan 09.10.2018

Beitrag von Mauritius »

Panjko hat geschrieben:Cheldon´s Erfahrung ist auch meine : In drei Wochen des Jahres 2018 gut 2000 Kilometer durch Usbekistan gefahren (eine korrekte Polizeikontrolle gehabt) . Sieben mal Registrierung über Hotels für 5 bis 10 Dollar gemacht (ohne Übernachtung,aber mit Parkplatz und Dusche) , bei der Ausreise hat keiner nach den Zetteln gefragt . Nichtsdestotrotz : Die Registrierung für Touristen sollte offiziell endlich abgeschafft werden .
Mauritius : Reise beinahe jährlich durch Russland , immer ohne Registrierung (geht als Camper praktisch nicht) , nie Probleme gehabt . Nichtsdestotrotz : ... .
Die Infos des Auswärtigen Amtes zu beiden Ländern , halten von beiden Ländern ab . Wie Du da ausgerechnet nach Tschetschenien kommst ?!
Das klingt mit der Registrierung, Hotel-Parking, auch super. 5 - 10 $ ist ein Klacks, diskutiere ich nicht darüber.
Auf das AA gebe ich i. d. R. nicht sehr viel. Zu oft mußte ich feststellen, daß die nur wehr wenig Ahnung v. d. Realität haben. - Einmal war ich fast im Knast, Hilfe bekam ich vom Konsulat keine. Hab das von Usbek. auch nur zufällig gelesen.

In Tschetschenien war ich aus Jux & Dollerei, hat mich mal interessiert, Dagestan ebenso, hab auch keine Touristen getroffen, nur an einem Checkpoint zwi, Ossetien + Inguschetien traf ich eine Schweizerin mit Motorrad, die nach Grosny in den Urlaub fuhr, fand ich toll.
Werde sicher wieder mal da hin fahren, keine Probleme, außer eben diesen blöden Registrierungen.

Grosny ist wunderschön wieder aufgebaut worden, alles hochmodern . . .

39. Grosny 1.jpg
40. Restaurant GLOBUS.jpg
54. Hotel Grosny.jpg
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Usbekistan 18.01.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Usbekistan:
Stand 18.01.2019

Letzte Änderungen:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Visum)
- Medizinische Hinweise


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen drei Monate über Ablauf des usbekischen Visums hinaus gültig sein.

Visum
Seit 15. Januar 2019 benötigen deutsche Staatsangehörige für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein Visum mehr. Nach Informationen der usbekischen Botschaft in Berlin gilt dies unabhängig vom Reisezweck. Für einen längeren Aufenthalt muss bei der zuständigen usbekischen Auslandsvertretung ein Visum beantragt werden.
Eine Visumserteilung am Flughafen Taschkent ist bei der Einreise nur im Ausnahmefall bei denjenigen Reisenden möglich, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem Usbekistan keine Auslandsvertretung unterhält.
Es wird dringend empfohlen, den visierten Pass hinsichtlich der korrekten Visakategorie und der Zahl der möglichen Einreisen zu überprüfen, da es nicht möglich ist, das Visum nachträglich in Usbekistan zu ändern.
Bereits minimale Überschreitungen gültiger Visa ohne rechtzeitige Verlängerung in Form eines Ausreisevisums können zur Einbehaltung des Reisepasses unter erheblichen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und zur Ausweisung führen. Im Regelfall wird eine hohe Geldstrafe verhängt, und es muss mit einem Verbot der erneuten Einreise gerechnet werden.

Registrierung
Innerhalb von 72 Stunden (usbekische Feiertage und Wochenenden nicht mitgerechnet) müssen sich Ausländer beim UVViOG (Verwaltung für Ein-/Ausreise und Staatsbürgerschaft, ehemals OViR) des jeweiligen Stadtbezirks anmelden. Bei einem Hotelaufenthalt übernimmt das Hotel die Registrierung. Bei Einreise mit einem Touristenvisum kann eine Registrierung nur über Hotels erfolgen. Anderenfalls, z.B. bei Besuchen von Familienangehörigen oder Bekannten, gilt sowohl für Visumbeantragung als auch Registrierung ein anderes Verfahren, das seitens der Gastgeber bei den zuständigen usbekischen Behörden erfragt werden sollte.
Der Registrierungsbeleg ist Voraussetzung für die Buchung von Flügen und Fahrkarten für Reisen im Landesinneren und muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Verstöße gegen die Registrierungsvorschriften können erfahrungsgemäß zu einer Verzögerung der Weiterreise sowie zu Einreiseverboten und hohen Geldstrafen führen.

Grenzübergänge
Eine Übersicht (ohne Gewähr) der usbekischen Grenzübergänge mit Angaben zu Öffnungszeiten gibt es auf der Webseite der Botschaft Taschkent. Allerdings können auch die als international ausgewiesenen Grenzübergänge (abgesehen von den internationalen Flughäfen) kurzfristig geschlossen und für die Durchreise mit dem Auto oder für Ausländer gesperrt werden.

Hinweise für unbegleitete minderjährige Flugreisende
Sofern Kinder allein aus Usbekistan ausreisen sollen, wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft nach besonderen Vorschriften für alleinreisende Kinder zu erkundigen. So verlangt z.B. Uzbekistan Airways eine notarielle Einverständniserklärung beider Elternteile, die bei der Abreise des Kindes vorgelegt werden muss.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene, siehe www.rki.de, anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen.
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR), Influenza (Grippe), Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Typhus, Hepatitis B, und Tollwut empfohlen.

Malaria
Seit Dezember 2018 hat die WHO das gesamte Land als Malaria frei eingestuft.
In den Monaten von Juni bis Oktober besteht in den südlichen Landesteilen, außer in Höhenlagen über ca. 2000 Meter, ein Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen. Dabei handelt es sich ausschließlich um die im Allgemeinen nicht lebensbedrohliche, durch Plasmodium vivax verursachte, Malaria tertiana.
Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.
  • Das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien,
  • das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und
  • das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder
  • der Aufenthalt in Mücken-geschützen Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen)
vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor seltenen Erkrankungen wie Phlebotomen-Fieber, (durch Stechmücken übertragen), Krim-Kongo-Hämorrhagischem Fieber und anderen durch Zecken übertragen Erkrankungen. Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird nicht empfohlen (www.dtg.org). Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Usbekistan ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig.

HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten
Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen.

Durchfall- und Darmerkrankungen
Oberflächengewässer können mit fäkalen Keimen und chemischen Schadstoffen kontaminiert sein, auch wenn sie in der landwirtschaftlichen Produktion verwendet werden. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig möglich. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keine Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpacktes und möglichst kohlensäurehaltiges Trinkwasser in Flaschen zu konsumieren. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen sollte ebenfalls nur Trinkwasser verwendet werden, da nicht im ganzen Land von gleichbleibender Qualität des Leitungswassers ausgegangen werden kann. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr gut durchgebraten worden sein. Das Infektionsrisiko für Hepatitis A und E, Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen besteht landesweit. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen, und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln, können die Gefahr einer Infektion verhindern.

Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in der Regel in Usbekistan nicht möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Usbekistan eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung“ kann in Taschkent erfolgen.
Tuberkulose
Die Tuberkulose kommt landesweit häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen ist die Gefahr einer resistenten Tuberkulose gegeben. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung!

Grippe (Saisonale Influenza)
Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren in Usbekistan in den Wintermonaten. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: www.rki.de).

Vogelgrippe (Influenza A H5N1)
Bisher wurden in Usbekistan weder bei Tieren noch bei Menschen Fälle von Vogelgrippe nachgewiesen.

Geographisch und klimatisch bedingte Erkrankungen
In den Sommermonaten kann es zu einer hohen Belastung der Luft durch Staub kommen. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern.
Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300 m (z.B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn. Erkranken können besonders auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, auch solche, die bereits früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben. Zu Todesfällen kommt es nicht selten, weil grundlegende Regeln missachtet-, Frühsymptome falsch gedeutet- und Medikamente unvernünftig eingesetzt werden. Bestimmte Erkrankungen von Herz und Lungen erhöhen ebenfalls das Risiko, eine Höhenkrankheit zu erleiden.
Vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt. Vor der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung der Höhenkrankheit ohne Anweisung durch einen Arzt oder erfahrenen Bergführer wird dringend gewarnt. Zivile Luftrettungsunternehmen für die Rettung aus Bergnot gibt es in Usbekistan nicht.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Weitere Gesundheitsgefahren
Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, sind in Usbekistan nicht üblich, die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden nicht immer beachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiteren Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Im Übrigen gelten die Hinweise unter Straßenverkehr. Defensives und vorausschauendes Fahren, angemessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend. Auch in Taschkent und Samarkand entspricht die medizinische Versorgung vielfach nicht europäischem Standard. Ärzte fordern für die medizinischen Behandlungen von Ausländern häufig eine Barzahlung in US Dollar oder Euro. Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen muss eine medizinische Evakuierung, zum Beispiel nach Indien, Dubai oder Europa, erwogen werden. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist zwingend notwendig, kann aber die unzureichende medizinische Infrastruktur vor Ort nicht ersetzen. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird dringend empfohlen, siehe z.B. www.dtg.org.
Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Usbekistan mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Es ist vorgeschrieben und wird unbedingt empfohlen, Medikamente in der usbekischen Zollerklärung, die jeder Reisende bei der Ein- und Ausreise vorlegen muss, genau aufzuführen (siehe auch unter „Besondere Zollvorschriften“). Eine individuell angepasste Reiseapotheke ist nach Rücksprache mit einem Reisemediziner mitzuführen. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Usbekistan bewusst sein.
Die deutsche Botschaft in Taschkent verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Usbekistan 15.10.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Usbekistan
Stand 15.10.2020

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos
- Einreise und Zoll


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Überlandreisen können wegen des teilweise schlechten Zustands der Straßen und Fahrzeuge schwierig und gefährlich sein.

Die Tankstellendichte ist gering. Benzin ist mit 80 und 91 Oktan nicht immer und mit 95 Oktan sehr selten erhältlich; außerhalb von Taschkent ist die Benzinversorgung generell schwieriger als in der Hauptstadt. Die Benzinqualität lässt zu wünschen übrig, was zu technischen Problemen (Benzinfilter) führen kann. Diesel ist grundsätzlich erhältlich, die Versorgungssicherheit ist aber vor allem außerhalb Taschkents nicht verlässlich gegeben.

Durch die oft nicht europäischen Gewohnheiten entsprechende Fahrweise usbekischer Verkehrsteilnehmer ist ein nicht an den örtlichen Fahrstil gewöhnter Autofahrer einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt. Bei Beteiligung an einem Verkehrsunfall kann es zu einer mehrwöchigen Stilllegung des Fahrzeugs kommen, bis alle Untersuchungen zum Unfallhergang abgeschlossen sind. Im Fall einer Reparatur ist zu beachten, dass Ersatzteile mitunter schwer erhältlich sind oder importiert werden müssen.
  • Vermeiden Sie Überlandfahrten in der Nacht.
Führerschein
Ein internationaler Führerschein in Verbindung mit einem gültigen deutschen Führerschein ist erforderlich.

LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen zwischen Männern stellen in Usbekistan einen Straftatbestand dar. Davon abgesehen sind LGBTIQ-Beziehungen in Usbekistan gesellschaftlich nicht akzeptiert.
  • Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Bei einzelnen als strategisch wichtig geltenden Einrichtungen im Lande besteht Fotografierverbot. Hierzu können Verkehrsinfrastruktur (Brücken, Tunnel, Bahnanlagen), staatliche Gebäude, militärische Einrichtungen und Grenzanlagen gehören. Das Verbot ist nicht immer durch Hinweisschilder kenntlich gemacht.

Drogen sind illegal und ihr Besitz, Verbrauch, ihre Ein- und Ausfuhr sowie der Handel sind strafbewehrt.

Geld/Kreditkarten
Die usbekische Währung ist der Sum (UZS). Die Dichte an (funktionierenden und ausreichend bestückten) Geldautomaten in Usbekistan ist relativ gering. Es ist deswegen ratsam, für eine Reise nach Usbekistan Bargeld in Euro oder – noch besser, da weiter verbreitet – US-Dollar mitzunehmen. Die Banknoten sollten in bestem äußeren Zustand sein, ohne Verschmutzungen oder Risse, da sie sonst nicht oder nur mit Abschlag umgetauscht werden können.
Der Umtausch sollte ausschließlich in Banken und zugelassenen Wechselstuben erfolgen. Inoffizieller Devisentausch, z.B. auf Märkten, ist auch nach der Währungsliberalisierung im Jahr 2017 illegal.

Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate über Ablauf des usbekischen Visums hinaus gültig sein. Bei Kurzzeitaufenthalten ohne Visum muss das Reisedokument zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen seit 15. Januar 2019 grundsätzlich kein Visum mehr. Nach Informationen der usbekischen Botschaft in Berlin gilt dies unabhängig vom Reisezweck. Diese Bestimmung ist derzeit aufgrund der COVID-19-Pandemie außer Kraft gesetzt, so dass ein Visum auch bei kurzfristigen Aufenthalten wieder erforderlich ist. Für einen längeren Aufenthalt muss bei der zuständigen usbekischen Auslandsvertretung ein Visum beantragt werden.

Registrierungs- und Ausweispflicht
Innerhalb von 72 Stunden (usbekische Feiertage und Wochenenden nicht mitgerechnet) müssen sich Ausländer– unabhängig von der in vielen Fällen visumfreien Einreise, siehe oben – beim UVViOG (Verwaltung für Ein-/Ausreise und Staatsbürgerschaft, ehemals OViR) des jeweiligen Stadtbezirks anmelden. Bei einem Hotelaufenthalt übernimmt das Hotel die Registrierung. Bei Einreise mit einem Touristenvisum kann eine Registrierung nur über Hotels erfolgen. Anderenfalls, z.B. bei Besuchen von Familienangehörigen oder Bekannten, gilt sowohl für Visumbeantragung als auch Registrierung ein anderes Verfahren, das seitens der Gastgeber bei den zuständigen usbekischen Behörden erfragt werden sollte. Der Registrierungsbeleg ist Voraussetzung für die Buchung von Flügen und Fahrkarten für Reisen im Landesinneren und muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Verstöße gegen die Registrierungsvorschriften können erfahrungsgemäß zu einer Verzögerung der Weiterreise sowie zu Einreiseverboten und hohen Geldstrafen führen
  • Während des Aufenthaltes in Usbekistan sollten Sie für den Fall von Ausweiskontrollen durch die usbekische Polizei stets Ihren Reisepass und Ihre Aufenthaltserlaubnis und/oder Registrierung mit sich führen.
Grenzübergänge
Eine Übersicht (ohne Gewähr) der usbekischen Grenzübergänge mit Angaben zu Öffnungszeiten gibt es auf der Website der Botschaft Taschkent. Allerdings können auch die als international ausgewiesenen Grenzübergänge (abgesehen von den internationalen Flughäfen) kurzfristig geschlossen und für die Durchreise mit dem Auto oder für Ausländer gesperrt werden.

Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern in russischer oder usbekischer Sprache mit sich führen.
Sofern unbegleitete minderjährige Flugreisende allein aus Usbekistan ausreisen sollen, wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft nach besonderen Vorschriften für alleinreisende Kinder zu erkundigen. So verlangt z.B. Uzbekistan Airways eine notarielle Einverständniserklärung beider Elternteile, die bei der Abreise des Kindes vorgelegt werden muss.

Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Devisen nach Usbekistan ist in unbeschränkter Höhe möglich. Übersteigt der Wert der eingeführten Devisen 2.000 US-Dollar, muss über die Deviseneinfuhr bei der Einreise eine Zollerklärung in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Das Formular gibt es neben der russischen Version auch in englischer Sprache, bisweilen allerdings nur auf besondere Nachfrage.
Bei der Einreisekontrolle sollten Reisende darauf achten, eines der beiden ausgefüllten Zollerklärungsformulare abgestempelt wieder zurückzuerhalten. Dieses Exemplar muss bei der Ausreise auf Verlangen vorgezeigt werden, anderenfalls muss mit Problemen bei der Ausreise gerechnet werden.
Bei Ausreise ist eine Überschreitung der Summe der bei Einreise eingeführten Devisen nur unter Vorlage einer Bestätigung der Zentralbank der Republik Usbekistan oder einer bevollmächtigten Bank möglich. Falsche Angaben werden in der Regel mit Geldstrafe geahndet. In Einzelfällen ist es zu einer Verzögerung der Ausreise, auch um mehrere Tage, gekommen. Ohne Vorlage der Einreise-Zollerklärung ist bei Ausreise ein Mitführen von Devisen nicht gestattet. Bewahren Sie daher die Einreise-Zollerklärung gut auf.

Es bestehen die international üblichen Ein- bzw. Ausfuhrverbote (Drogen, Waffen) sowie die international übliche Begrenzung der Einfuhr von Tabak und Alkohol. Die Ausfuhr von Antiquitäten (älter als 75 Jahre) ist verboten.

Es ist vorgeschrieben und wird sehr empfohlen, Medikamente in der Zollerklärung, die jeder Reisende bei der Ein- und Ausreise vorlegen muss, genau aufzuführen (siehe auch Medizinische Hinweise). Die vom usbekischen Zoll abgestempelte Einfuhrdeklaration ist wichtig als Nachweis der legalen Einfuhr. Es kommt vor, dass usbekische Stellen (z.B. bei der Grenzkontrolle bei der Ausreise) Reisende anhalten, weil sie Medikamente bei sich haben, die in Usbekistan (per se oder ab einer bestimmten Menge) als Droge betrachtet werden und bei der Einfuhr nicht deklariert wurden. Folge können mehrtägige Laboruntersuchungen der Medikamente und Blutproben (d.h. auch Reiseunterbrechung) und hohe Geldstrafen sein.

Heimtiere
Für die Einfuhr von Haustieren müssen mindestens ein Impfpass und eine veterinärärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
  • Bitte kontaktieren Sie hierzu die Botschaft Usbekistans in Berlin.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Usbekistan siehe:
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Reise-/Sicherheitshinweis Usbekistan 23.10.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Usbekistan
Stand 23.10.2020

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen seit 15. Januar 2019 grundsätzlich kein Visum mehr. Nach Informationen der usbekischen Botschaft in Berlin gilt dies unabhängig vom Reisezweck. Für einen längeren Aufenthalt muss bei der zuständigen usbekischen Auslandsvertretung ein Visum beantragt werden.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Usbekistan 29.10.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Usbekistan
Stand 29.10.2021

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Grenzübergänge)
- Gesundheit (Impfschutz)


Einreise und Zoll
Grenzübergänge

Nach offizieller Mitteilung des usbekischen Außenministeriums ist der Grenzübergang Termiz (Hairaton) bis auf weiteres komplett geschlossen.

Die als international ausgewiesenen Grenzübergänge (abgesehen von den internationalen Flughäfen) können kurzfristig geschlossen und für die Durchreise mit dem Auto oder für Ausländer gesperrt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen usbekischen Auslandsvertretung.

Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Usbekistan siehe:
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