Reise-/Sicherheitshinweis Uruguay 07.05.2024

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Uruguay 07.05.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Uruguay:
Stand 23.02.2018

Letzte Änderungen:
- Besondere Zollvorschriften


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
In Montevideo gab es in den letzten Jahren einen spürbaren Anstieg der Kriminalität. Der Schwerpunkt liegt auf Raub- und Diebstahlsdelikten, zunehmend mit Waffengewalt
Bewaffnete Raubüberfälle auf Restaurants in besseren Wohngegenden Montevideos nehmen zu. Besonders kritisch sind bestimmte Straßen und Viertel der Altstadt und des Zentrums, insbesondere außerhalb der Geschäftszeiten, aber auch die Ausgehviertel Punta Carretas und Pocitos. Generell jedoch sollte man sich zu Fuß möglichst in Gruppen mehrerer Personen bewegen, Handtaschen, Fotokamera und Schmuck etc. möglichst nicht oder zumindest nicht sichtbar tragen. In der Altstadt (Ciudad Vieja) sollten kleinere Gassen abseits der Hauptwege auch tagsüber gemieden werden. Nachts wird zu besonderer Vorsicht im Umfeld der Hostels geraten.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Internationale Kreditkarten werden allgemein akzeptiert. Mit Kredit- sowie Bankkarten (u.a. Maestro) kann an vielen Geldautomaten Bargeld abgehoben werden. Vor Ausreise sollten bei der ausstellenden Bank Informationen über die Möglichkeit des Auslandeinsatzes der jeweiligen Karte und eventuell erhobener Gebühren eingeholt werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die örtlichen Geldautomaten teilweise nur eingeschränkt funktionstüchtig sind und ggfs. Versuche an anderen Automaten unternommen werden müssen. US-Dollar und Euro sind als Zahlungsmittel anerkannt und können problemlos in den zahlreichen Wechselstuben (Casas de Cambio) zum aktuellen Kurs gegen die einheimische Währung (Peso) eingewechselt werden.

Reisen über Land / Straßenverkehr
Das Hauptverkehrsmittel ist der Autobus. Es gibt zahlreiche gute Busgesellschaften, die über moderne und klimatisierte Fahrzeuge verfügen. Nach Buenos Aires werden - neben Flugverbindungen - ca. zweieinhalb bis dreistündige Überfahrten in Schnellschiffen ("Buquebus") angeboten.
Die Autoanmietung für Fahrten in Uruguay ist unproblematisch. Die Voraussetzungen sind der deutsche Führerschein, ein Mindestalter von 23 Jahren und eine internationale Kreditkarte. Uruguayische Fahrzeughalter müssen eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, die jedoch nur Personenschäden abdeckt. Angesichts der Tatsache, dass noch nicht alle Verkehrsteilnehmer über solche Versicherungen verfügen, sollte daher neben der Krankenversicherung auch eine Unfallversicherung sowie eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Bei einem Autounfall sollte die Polizei immer hinzugezogen werden. Allerdings ist sie bei Sachschäden nach uruguayischem Recht nicht zu einer Mitwirkung verpflichtet. Umsichtiges Fahren wird empfohlen und nächtliche Überlandfahrten sollten aus Sicherheitsgründen vermieden werden. Bei Unfällen mit Personenschäden ist auch bei fahrlässiger Verursachung mit Gefängnisstrafe und ggf. vorab mit Untersuchungshaft bis zum Beginn des Prozesses zu rechnen.
Es gilt absolutes Alkoholverbot, 0,0 Promille. Die allgemeine für den innerstädtischen Verkehr in Uruguay festgelegte Höchstgeschwindigkeit beträgt 45 km/h.
Die Polizei führt Geschwindigkeits- und Alkoholkontrollen durch und verhängt bei Zuwiderhandlungen hohe Geldbußen, aktuell in Montevideo etwa 240 bzw. 450 Euro.
Auch die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt ist in Uruguay verboten.
Die einzelnen Departamentos von Uruguay legen die Geldbußen für Verkehrsdelikte eigenständig fest, eine Orientierung bietet der aktuelle Bußgeldkatalog für Montevideo.

Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen: -

Visum
Deutsche Touristen benötigen bei Einreise mit gültigem Reisepass für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Einreisevisum. Grundsätzlich kann kurz vor Ablauf der 90 Tage eine einmalige Verlängerung des Aufenthalts bei der Einwanderungsbehörde in Uruguay beantragt werden.
Für eine weitere Verlängerung muss - je nach Aufenthaltszweck - eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Ein Passverlust muss bei der nächsten Polizeidienststelle angezeigt werden. Diese Anzeige wird zur Ausstellung des neuen deutschen Passes und zur Ausreise aus Uruguay benötigt.

Einreise mit Kfz
Für die Einreise mit einem im Nicht-Mercosur-Ausland gemeldeten Fahrzeug ist eine Einfuhrerlaubnis der uruguayischen Zollbehörde erforderlich. Die Wiederausreise ohne Fahrzeug ist dann nicht ohne weiteres möglich, siehe Besondere Zollvorschriften.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften
Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung ist bis zum Gegenwert von 10.000 US-$ gestattet.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf dürfen zollfrei eingeführt werden, bei elektronischen Geräten erfolgt oft eine genaue Kontrolle von Wert und Menge.
Pflanzliche und tierische Produkte (auch Samen, Früchte etc.) dürfen nicht eingeführt werden.
Für die Einreise mit einem Fahrzeug, das nicht im Mercosur zugelassen ist, ist eine Einfuhrerlaubnis der uruguayischen Zollbehörde erforderlich. Diese Erlaubnis wird üblicherweise direkt bei Einreise für einen Zeitraum von 365 Tagen ausgestellt, unabhängig von der Gültigkeit des Visums des Halters. Grundsätzlich ist das Fahrzeug bei der Ausreise des Fahrzeughalters mit auszuführen.
Falls das Fahrzeug zwischenzeitlich ausgeführt wird (z.B. durch Fahrt in Nachbarländer), muss eine Mindestzeit außerhalb Uruguays beachtet werden. Über die Länge der Mindestzeit informiert die uruguayische Zollbehörde. Auf keinen Fall ist die Wiedereinreise mit dem Fahrzeug am gleichen Tag der Ausreise möglich, um eine Verlängerung der Einfuhrerlaubnis zu erhalten.
Muss der Fahrzeughalter aufgrund "höherer Gewalt" Uruguay verlassen und ist er nicht in der Lage sein Fahrzeug zeitgleich auszuführen, muss er dies der uruguayischen Zollbehörde anzeigen. Im Falle der Nichteinhaltung dieses Verfahrens drohen Bußgelder und/oder die Beschlagnahme des Fahrzeugs durch die uruguayische Zollbehörde.
In jedem Fall sind durchgängig die Originale oder Kopien der das Fahrzeug betreffenden Unterlagen (Fahrzeugpapiere, Versicherungsnachweis, Führerschein des Fahrzeughalters, ggfs. Vollmachten) im Fahrzeug zu belassen.
Weitere Informationen erteilt die uruguayische Zollbehörde.
Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes; nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Das Gesetz Nr. 19172 zur Regulierung des Anbaus, Vertriebs und der kontrollierten Abgabe von Marihuana vom 10. Dezember 2013 erlaubt Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen den Besitz von Cannabispflanzen und ihren Früchten. Der Handel mit Marihuana, wie auch der mit anderen Rausch- und Betäubungsmitteln- bleibt jedoch grundsätzlich verboten; der Polizei obliegt im Einzelfall die Entscheidung, ob sie den Besitz einer bestimmten Menge von Marihuana, mit der eine Person angetroffen wird, als Eigenbedarf ansieht oder zur Strafanzeige bringt.
Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist auf Personen mit dauerhaftem rechtmäßigem Aufenthalt in Uruguay beschränkt und gilt nicht für Touristen. Für Reisende ist daher der Konsum, Besitz und Handel mit Marihuana und allen anderen Drogen weiterhin verboten.

Medizinische Hinweise
Zika-Virus-Infektion
In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellen. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung.
Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.
Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: Schutzmaßnahmen Mückenstiche
Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im Merkblatt Zika-Virus des Gesundheitsdienstes.

Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (http://www.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt auch Hepatitis B, sowie nur im Einzelfall bei besonderer Exposition Tollwut und Typhus empfohlen.
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Reisen nach bzw. Reisen aus Uruguay in ein Drittland nicht erforderlich.

Malaria
Uruguay gilt als malaria-frei.

Dengue
Seit Anfang 2016 werden erstmalig autochtone Denguefälle, insbesondere in der Hauptstadt Montevideo gemeldet. Dengue.wird durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.
In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen:
  • ganzkörperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • ggf. in den o.g. Regionen unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS
Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen
Die meisten Durchfallerkrankungen lassen sich durch eine konsequente Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermeiden.

Hantavirus
Diese insgesamt seltene Erkrankung kann landesweit in der Regel in ländlichen Gebieten nach durchschnittlich 2-4 Wochen nach Aufnahme von mit Hantaviren kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Kanal zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen führen.
In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen durch Befall der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen (hämorrhagisches Fieber mit renalem Syndrom, HFRS oder kardio-pulmonales Syndrom, HPS bzw. HCPS).
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nur in extrem seltenen Fällen statt. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht.

Medizinische Versorgung
Das medizinische Versorgungsangebot ist in großen Städten und insbesondere Montevideo in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch bisweilen technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen.
Vor einer Reise nach Uruguay wird eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner empfohlen; zu Beratungsstellen siehe auch http://www.dtg.org.
Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung. Die Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die den Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegen. Die Hinweise und insbesondere die Benennung der Ärzte sind dabei unverbindlich und ohne Gewähr. Der Patient hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem von ihm selbst erteilten Behandlungsauftrag aufzukommen.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Uruguay 02.05.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Uruguay:
Stand 02.05.2018

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
In Montevideo gab es in den letzten Jahren einen spürbaren Anstieg der Kriminalität. Der Schwerpunkt liegt auf Raub- und Diebstahlsdelikten, zunehmend mit Waffengewalt.
Bewaffnete Raubüberfälle auf Restaurants in besseren Wohngegenden Montevideos nehmen zu. Besonders kritisch sind bestimmte Straßen und Viertel der Altstadt und des Zentrums, insbesondere außerhalb der Geschäftszeiten, aber auch die Ausgehviertel Punta Carretas, Pocitos und Carrasco. Generell jedoch sollte man sich zu Fuß möglichst in Gruppen mehrerer Personen bewegen, Handtaschen, Fotokamera und Schmuck etc. möglichst nicht oder zumindest nicht sichtbar tragen. In der Altstadt (Ciudad Vieja) sollten kleinere Gassen abseits der Hauptwege auch tagsüber gemieden werden. Nachts wird zu besonderer Vorsicht im Umfeld der Hostels geraten.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Uruguay 20.09.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Uruguay:
Stand 20.09.2018

Letzte Änderungen:
- Allgemeine Reiseinformationen: Infrastruktur/Straßenverkehr (Taxis)


Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur/Straßenverkehr
Das Hauptverkehrsmittel ist der Autobus. Es gibt zahlreiche gute Busgesellschaften, die über moderne und klimatisierte Fahrzeuge verfügen.
Für den Straßenverkehr wird der Abschluss einer Unfallversicherung sowie einer Kaskoversicherung empfohlen. Bei einem Autounfall sollte die Polizei immer hinzugezogen werden. Allerdings ist sie bei Sachschäden nach uruguayischem Recht nicht zu einer Mitwirkung verpflichtet. Umsichtiges Fahren wird empfohlen und nächtliche Überlandfahrten sollten aus Sicherheitsgründen vermieden werden. Bei Unfällen mit Personenschäden ist auch bei fahrlässiger Verursachung mit Gefängnisstrafe und ggf. vorab mit Untersuchungshaft bis zum Beginn des Prozesses zu rechnen.
Es gilt absolutes Alkoholverbot, 0,0 Promille. Die allgemeine für den innerstädtischen Verkehr in Uruguay festgelegte Höchstgeschwindigkeit beträgt 45 km/h.
Die Polizei führt Geschwindigkeits- und Alkoholkontrollen durch und verhängt bei Zuwiderhandlungen hohe Geldbußen, aktuell in Montevideo etwa 240 bzw. 450 Euro.
Auch die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt ist in Uruguay verboten.
Die einzelnen Departamentos von Uruguay legen die Geldbußen für Verkehrsdelikte eigenständig fest, eine Orientierung bietet der aktuelle Bußgeldkatalog für Montevideo.
Bei der Beförderung durch Taxis, die nicht vorbestellt, sondern am Straßenrand angehalten werden, wird empfohlen, für eventuelle Reklamationen die Kennnummer des Taxis vom Schild auf dem Dach des Fahrzeugs zu notieren. Es sollte mit dem Kfz-Kennzeichen übereinstimmen.

Führerschein
Der deutsche Führerschein im Scheckkartenformat wird für touristische Aufenthalte als ausreichend anerkannt.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der uruguayanische Peso (UYU). Internationale Kreditkarten werden allgemein akzeptiert. Mit Kredit- sowie Bankkarten (u.a. Maestro) kann an vielen Geldautomaten Bargeld abgehoben werden. Vor Ausreise sollten bei der ausstellenden Bank Informationen über die Möglichkeit des Auslandeinsatzes der jeweiligen Karte und eventuell erhobener Gebühren eingeholt werden.
US-Dollar und Euro sind als Zahlungsmittel anerkannt und können problemlos in den zahlreichen Wechselstuben (Casas de Cambio) zum aktuellen Kurs gegen die einheimische Währung (Peso) eingewechselt werden.

Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
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Reise-/Sicherheitshinweis Uruguay 28.11.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Uruguay:
Stand 28.11.2018

Letzte Änderungen:
- Allgemeine Reiseinformationen (Infrastruktur/Straßenverkehr, Taxi-Benutzung)


Allgemeine Reiseinformationen
Sprache
Reisende sollten zumindest über Grundkenntnisse des Spanischen verfügen, da Englisch- und Deutschkenntnisse wenig verbreitet sind.

Infrastruktur/Straßenverkehr
Das Hauptverkehrsmittel ist der Autobus. Es gibt zahlreiche gute Busgesellschaften, die über moderne und klimatisierte Fahrzeuge verfügen.
Für den Straßenverkehr wird der Abschluss einer Unfallversicherung sowie einer Kaskoversicherung empfohlen. Bei einem Autounfall sollte die Polizei immer hinzugezogen werden. Allerdings ist sie bei Sachschäden nach uruguayischem Recht nicht zu einer Mitwirkung verpflichtet. Umsichtiges Fahren wird empfohlen und nächtliche Überlandfahrten sollten aus Sicherheitsgründen vermieden werden. Bei Unfällen mit Personenschäden ist auch bei fahrlässiger Verursachung mit Gefängnisstrafe und ggf. vorab mit Untersuchungshaft bis zum Beginn des Prozesses zu rechnen.
Es gilt absolutes Alkoholverbot, 0,0 Promille. Die allgemeine für den innerstädtischen Verkehr in Uruguay festgelegte Höchstgeschwindigkeit beträgt 45 km/h.
Die Polizei führt Geschwindigkeits- und Alkoholkontrollen durch und verhängt bei Zuwiderhandlungen hohe Geldbußen, aktuell in Montevideo etwa 240 bzw. 450 Euro.
Auch die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt ist in Uruguay verboten.
Die einzelnen Departamentos von Uruguay legen die Geldbußen für Verkehrsdelikte eigenständig fest, eine Orientierung bietet der aktuelle Bußgeldkatalog für Montevideo.
Bei der Beförderung durch Taxis ist die Vorbestellung durch eine allgemeine Taxirufnummer ratsam; für eventuelle Reklamationen sollte die Kennnummer des Taxis vom Schild auf dem Dach des Fahrzeugs notiert werden, die mit dem Kfz-Kennzeichen übereinstimmen sollte. Insbesondere in Montevideo empfiehlt sich die Nutzung von Taxis-Apps, die den Namen, das Fahrzeug und die Fahrtstrecke aufzeichnen.

Führerschein
Der deutsche Führerschein im Scheckkartenformat wird für touristische Aufenthalte als ausreichend anerkannt.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der uruguayanische Peso (UYU). Internationale Kreditkarten werden allgemein akzeptiert. Mit Kredit- sowie Bankkarten (u.a. Maestro) kann an vielen Geldautomaten Bargeld abgehoben werden.
US-Dollar und Euro sind als Zahlungsmittel anerkannt und können problemlos in den zahlreichen Wechselstuben (Casas de Cambio) zum aktuellen Kurs gegen die einheimische Währung (Peso) eingewechselt werden.

Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
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Reise-/Sicherheitshinweis Uruguay 29.01.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Uruguay:
Stand 29.01.2019

Letzte Änderungen:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Elektronische Einreisekontrolle)
- Medizinische Hinweise


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen: -

Visum
Deutsche Touristen benötigen bei Einreise mit gültigem Reisepass für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Einreisevisum. Grundsätzlich kann kurz vor Ablauf der 90 Tage eine einmalige Verlängerung des Aufenthalts bei der Einwanderungsbehörde in Uruguay beantragt werden.
Für eine weitere Verlängerung muss - je nach Aufenthaltszweck - eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Ein Passverlust muss bei der nächsten Polizeidienststelle angezeigt werden. Diese Anzeige wird zur Ausstellung des neuen deutschen Passes und zur Ausreise aus Uruguay benötigt.

Elektronische Einreisekontrolle
Derzeit können Erwachsene mit biometrischen Pässen in Uruguay entweder an automatisierten Einreise-Gates unter elektronischer Speicherung der Einreise, ohne Stempelung des Passes, oder weiterhin mit persönlicher Kontrolle am Schalter unter Stempelung des Passes einreisen. Probleme bei der Ausreise aufgrund des fehlenden Einreisestempels wurden bisher nicht bekannt.

Einreise mit Kfz
Für die Einreise mit einem im Nicht-Mercosur-Ausland gemeldeten Fahrzeug ist eine Einfuhrerlaubnis der uruguayischen Zollbehörde erforderlich. Die Wiederausreise ohne Fahrzeug ist dann nicht ohne weiteres möglich, siehe Besondere Zollvorschriften.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Medizinische Hinweise
Aktuelle medizinische Hinweise
Die WHO hat im Januar 2019 einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Eine Überprüfung und ggf. Ergänzung des Impfschutzes gegen Masern für Erwachsene und Kinder wird daher spätestens in der Reisevorbereitung dringend empfohlen.

Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza, Pneumokokken und Herpes Zoster (Gürtelrose).
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt auch Hepatitis B, sowie nur im Einzelfall bei besonderer Exposition gegen Tollwut und Typhus empfohlen.
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Reisen nach bzw. Reisen aus Uruguay in ein Drittland nicht erforderlich.

Malaria
Uruguay gilt als malaria-frei.

Dengue-Fieber
Seit Anfang 2016 werden erstmalig autochtone Dengue-Fälle, insbesondere in der Hauptstadt Montevideo gemeldet. Dengue.wird durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.
In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen:
  • ganzkörperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. in den o.g. Regionen unter einem Moskitonetz zu schlafen.
siehe auch Merkblatt Expositionsprophylaxe.

Durchfallerkrankungen
Die meisten Durchfallerkrankungen lassen sich durch eine konsequente Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermeiden.

Hantavirus
Diese insgesamt seltene Erkrankung kann landesweit in der Regel in ländlichen Gebieten nach durchschnittlich 2-4 Wochen nach Aufnahme von mit Hantaviren kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Kanal zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen führen.
In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen durch Befall der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen (hämorrhagisches Fieber mit renalem Syndrom, HFRS oder kardio-pulmonales Syndrom, HPS bzw. HCPS).
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nur in extrem seltenen Fällen statt. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht.

HIV/AIDS
Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Medizinische Versorgung
Das medizinische Versorgungsangebot ist in großen Städten und insbesondere Montevideo in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch bisweilen technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen.
Vor einer Reise nach Uruguay wird eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner empfohlen; zu Beratungsstellen siehe auch www.dtg.org.
Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung. Die Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die den Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegen. Die Hinweise und insbesondere die Benennung der Ärzte sind dabei unverbindlich und ohne Gewähr. Der Patient hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem von ihm selbst erteilten Behandlungsauftrag aufzukommen.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Uruguay 17.10.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Uruguay:
Stand: 17.10.2019

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Kriminalität/Empfehlungen)


Sicherheit
Kriminalität/Empfehlungen

In Montevideo gab es in den letzten Jahren einen spürbaren Anstieg der Kriminalität. Der Schwerpunkt liegt auf Raub- und Diebstahlsdelikten, zunehmend mit Waffengewalt.

Bewaffnete Raubüberfälle auf Restaurants in besseren Wohngegenden Montevideos nehmen zu. Besonders kritisch sind bestimmte Straßen und Viertel der Altstadt und des Zentrums, insbesondere außerhalb der Geschäftszeiten, aber auch die Ausgehviertel Punta Carretas, Pocitos und Carrasco.
  • Bewegen Sie sich in Montevideo zu Fuß möglichst in Gruppen mehrerer Personen und seien Sie insbesondere bei Dunkelheit im Umfeld von Hostels besonders vorsichtig.
  • Vermeiden Sie in der Altstadt (Ciudad Vieja) von Montevideo kleinere Gassen abseits der Hauptwege auch tagsüber
  • Verzichten Sie auf die Mitnahme von Handtaschen, Fotokamera und Schmuck bzw. tragen Sie sie nicht sichtbar.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf und speichern am besten Kopien elektronisch.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in Bussen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie keine Wertsachen in geparkten Fahrzeugen zurück.
  • Leisten Sie bei Überfällen keinen Widerstand.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Uruguay 12.07.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Uruguay:
Stand 12.07.2023

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Minderjährige; Einfuhrbestimmungen: Medikamente)
- Gesundheit (Aktuelles: Trinkwasserqualität in Montevideo)


Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den bei den offiziellen Stellen Uruguays sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreise
Bei Einreise in Uruguay muss ein Nachweis über eine Krankenversicherung, die Behandlungskosten in Uruguay abdeckt, mitgeführt werden.

Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Nach einem Aufenthalt von mehr als einem Jahr in Uruguay ist für Minderjährige, die nicht in Begleitung aller sorgeberechtigten Personen reisen, eine Einverständniserklärung für die Ausreise erforderlich.
  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
  • Informieren Sie sich zur Einverständniserklärung bei Ausreise auf der Seite des zuständigen Innenministeriums.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung ist bis zum Gegenwert von 10.000 USD gestattet.

Gegenstände für den persönlichen Bedarf dürfen zollfrei eingeführt werden, bei elektronischen Geräten erfolgt oft eine genaue Kontrolle von Wert und Menge.

Pflanzliche und tierische Produkte (auch Samen, Früchte etc.) dürfen nicht eingeführt werden.

Nicht alle Medikamente dürfen nach Uruguay eingeführt werden.
  • Bitte erkundigen Sie sich vor Einreise beim zuständigen Ministerio de Salud, dort kann, soweit erforderlich, eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Gesundheit
Aktuelles: Trinkwasserqualität in Montevideo

Das Trinkwasser in der Hauptstadt hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit entsprechend aktueller Meldungen einen hohen Salzgehalt und enthält Trichlormethan, ein toxisches Nebenprodukt der Trinkwasserchlorung. Dieses ist krebserregend und insbesondere für Schwangere schädlich. Es wird empfohlen, das Wasser aus dem öffentlichen Netz ausschließlich nach Filterung, z.B. durch Umkehrosmoseverfahren zu konsumieren, siehe sauberes Trinkwasser.

Impfschutz
Es bestehen keine Pflichtimpfungen für Uruguay. Eine Gelbfieberimpfung ist bei Reisen nach bzw. Reisen aus Uruguay in ein Drittland nicht vorgeschrieben oder erforderlich.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt auch gegen Tollwut, Hepatitis B und Dengue-Fieber empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen.
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
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Reise-/Sicherheitshinweis Uruguay 22.01.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Uruguay:
Stand 22.01.2024

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Aktuelles: Westliche Pferdeenzephalitis WEE)


Gesundheit
Aktuelles: Westliche Pferdeenzephalitis (WEE)

Seit November 2023 kommt es hauptsächlich im nördlichen Argentinien, aber auch in Uruguay, zu Ausbrüchen der durch dämmerungsaktive Mücken übertragenen WEE, die in der Regel Huftiere betrifft, aber auch Menschen gefährden kann. Es sind mehrere Fälle bei Menschen aufgetreten. Die Erkrankung führt bei Menschen zu hohem Fieber und einer Gehirnentzündung. Aufgrund der ungewöhnlich langen und schweren Regenfälle in den letzten Monaten wird in der Region mit einer erheblichen Zunahme durch Mücken übertragener Infektionen gerechnet.
  • Beachten Sie insbesondere während des Tages und in den Dämmerungsstunden Maßnahmen zum Mückenschutz. Aufgrund der Wirtschaftskrise in Argentinien und des hohen lokalen Bedarfes sind Mückenschutzmittel vor Ort nur schwer erhältlich. Bringen sie diese daher möglichst aus Deutschland mit.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Uruguay 10.04.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Uruguay:
Stand 10.04.2024

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Aktuelles: Dengue-Fieber)


Gesundheit
Aktuelles: Dengue-Fieber)

Dengue-Viren werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Der Dengue-Ausbruch im Nachbarland Argentinien greift im Frühjahr 2024 auch auf Uruguay über. Betroffen sind hauptsächlich die Departments Salto, Paysandú und Montevideo. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern, Älteren, Übergewichtigen und Menschen mit Vorerkrankungen schwerwiegende Komplikationen inklusive möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Schutz vor Insekten insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen.
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Uruguay 07.05.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Uruguay:
Stand 07.05.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Die anhaltend schweren Regenfälle im Süden Brasiliens haben inzwischen Uruguay erreicht und sorgen, vor allem in den nördlichen Landesteilen, für schwere Überschwemmungen, Erdrutsche und Beeinträchtigungen der Infrastruktur. Weitere Unwetter in den nächsten Tagen können nicht ausgeschlossen werden.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder, Hinweise und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich regelmäßig über die Wetter- und Straßenlage, insbesondere, wenn Reisen auf dem Landweg anstehen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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