Reise-/Sicherheitshinweis Ungarn 05.08.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Ungarn 05.08.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ungarn
Stand 30.05.2022

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur und Verkehr: Kraftstoffe an Tankstellen)
- Gesundheit (Impfschutz)


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Es gibt Eisenbahn und Busverbindungen und in Budapest eine Metro, Trolleybusse und Straßenbahnen.

Der Kauf von Super-Benzin (Oktan 95) und Diesel zum behördlich festlegten Preis von 480 Forint ist nur zum Betanken von Fahrzeugen mit ungarischer Zulassung möglich. Kraftstoffe für ausländische Fahrzeuge werden zum ungedeckelten Marktpreis verkauft, der an der Zapfsäule angezeigt wird.

Für Autofahrer gilt in Ungarn die Null-Promille-Grenze. Ab einem Blutalkoholwert von 0,5 wird ein Strafverfahren eingeleitet und der Führerschein entzogen.
Außerhalb geschlossener Ortschaften muss auf allen Straßen, auch bei Tageslicht, immer Abblendlicht eingeschaltet werden.

Personen, die nicht Eigentümer des benutzten Kfz sind, sollten eine durch den Eigentümer ausgestellte Nutzungsvollmacht in ungarischer Sprache mitzuführen.

Bei Verkehrskontrollen in Ungarn wird auch die Gültigkeit der TÜV-Plakette überprüft und bei erheblicher Überschreitung kommt es zur Beschlagnahmung des Zulassungsscheins und der Kennzeichen, auch wenn dies rechtlich lediglich bei ungültigem ausländischen Kfz-Schein sowie ungültigem Kfz-Nummernschild zulässig ist.

Bei zu schnellem Fahren, Verletzung der Gurtpflicht, Alkohol am Steuer und Überfahren von roten Ampeln, können an Ort und Stelle Geldstrafen von bis zu 300.000 HUF (ca. 1.100 EUR) erhoben werden, die sofort bezahlt werden müssen. Die Polizei darf ansonsten das Fahrzeug beschlagnahmen und hierzu den Zulassungsschein sicherstellen.

Autobahnen sowie andere Straßen, u.a. Stadtumfahrung Budapest, sind in Ungarn mautpflichtig. Vignetten für PKWs, Motorräder, Busse und Anhänger können an der Grenze oder an Tankstellen erworben werden und gelten wahlweise eine Woche, einen Monat oder ein Jahr. Die Erfassung erfolgt ausschließlich elektronisch.
Bei der ungarischen eVignette wird die Maut elektronisch über das Kennzeichen kontrolliert. Beim Kauf erhält man einen Kontrollabschnitt zur Unterschrift oder eine Bestätigungsnachricht beim Onlinekauf. Der Beleg sollte unverzüglich auf Richtigkeit der Gültigkeitsdauer und des Kennzeichens überprüft und zu Nachweiszwecken mindestens ein halbes Jahr über den Ablauf der eingetragenen Gültigkeit hinaus aufbewahrt werden.

Die Maut kann bei fast jeder Tankstelle bezahlt werden. Die Buchung der Mautgebühr ist mit Kreditkarte auch über das Internet möglich.

Für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen hat Ungarn eine streckenabhängige elektronische Maut eingeführt. Die Maut wird für Autobahnen, Autostraßen und Nationalstraßen erhoben. Die Höhe der Maut hängt vom benutzten Straßentyp, von der Fahrzeugkategorie, der Umweltklasse und der Länge der befahrenen Strecke ab, siehe Nationale Mauterhebung .

Es gilt ein generelles Überholverbot für Lkws. Auf Autobahnen und zweispurigen Schnellstraßen dürfen Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr nicht überholen. Auch ein enges Auffahren ist untersagt. Der Abstand zwischen zwei Lastkraftwagen muss ausreichen, um mindestens ein weiteres Fahrzeug gleicher Länge einordnen zu lassen.

Von der Einreise mit deutschen Kurzzeitkennzeichen („gelbe Kennzeichen“) wird abgeraten, auch wenn die ungarischen Polizeidienststellen angewiesen wurden, die Ein- bzw. Durchreise nach Ungarn mit diesen Kennzeichen nicht mehr zu verweigern oder diese zu beschlagnahmen. Halter sollten ggf. auf Ausfuhrkennzeichen zurückgreifen.

Gesundheit
Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die Einreise nach Ungarn sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Ungarn siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Ungarn 23.08.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ungarn
Stand 23.08.2022

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Kriminalität)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)
- Einreise und Zoll (Minderjährige)


Sicherheit
Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommt insbesondere auf Märkten, auf Bahnhöfen, an den Schaltern der U- und Straßenbahnen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren und touristisch sehr frequentierten Orten vor.

Einbrüche und Diebstähle in Ferienwohnungen, auch in Anwesenheit der Bewohner, sind insbesondere rund um den Balaton (Plattensee) leider keine Seltenheit.

Es kommt bisweilen zu Autodiebstählen.

Betrugsmaschen wie der Hinweis auf angebliche Schäden am Fahrzeug, um Fahrer zum Anhalten zu bewegen und falsche Polizisten kommen vereinzelt vor, um einen Diebstahl zu begehen.

Bei Zufallsbekanntschaften und Einladungen in Bars oder Clubs, zum Teil durch Empfehlung von Taxifahrern, werden Touristen mitunter mit stark überteuerten Rechnungen konfrontiert, welche dann auch konsequent eingetrieben werden.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen, und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam, und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie auch in Ferienwohnungen über einen längeren Zeitraum keine Wertsachen oder Papiere zurück.
  • Stellen Sie Fahrzeuge nur auf bewachten Parkplätzen ab, und lassen Sie keine Wertsachen oder Wagenpapiere im Inneren des Autos zurück.
  • Halten Sie nicht am Straßenrand, sondern fahren Sie bis zur nächsten Tankstelle weiter und prüfen Sie das Auto dort auf Schäden.
  • Vergewissern Sie sich bei Polizisten einer Plakette mit fünfstelliger Dienstnummer und ggf. eines Dienstausweises in Kreditkartenformat.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Zufallsbekanntschaften und Einladungen skeptisch, erkundigen Sie sich genau über Preise.
  • Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich im Bedarfsfall an die örtliche Polizei.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Es gibt Eisenbahn und Busverbindungen und in Budapest eine Metro, Trolleybusse und Straßenbahnen.

Der Kauf von Super-Benzin (Oktan 95) und Diesel zum behördlich festlegten Preis von 480 Forint ist nur zum Betanken von privaten Fahrzeugen (keine Firmen-Pkw) mit ungarischer Zulassung möglich. Kraftstoffe für ausländische Fahrzeuge werden zum ungedeckelten Marktpreis verkauft, der an der Zapfsäule angezeigt wird.

Für Autofahrer gilt in Ungarn die Null-Promille-Grenze. Ab einem Blutalkoholwert von 0,5 wird ein Strafverfahren eingeleitet und der Führerschein entzogen.
Außerhalb geschlossener Ortschaften muss auf allen Straßen, auch bei Tageslicht, immer Abblendlicht eingeschaltet werden.

Personen, die nicht Eigentümer des benutzten Kfz sind, sollten eine durch den Eigentümer ausgestellte Nutzungsvollmacht in ungarischer Sprache mitzuführen.

Bei Verkehrskontrollen in Ungarn wird auch die Gültigkeit der TÜV-Plakette überprüft und bei erheblicher Überschreitung kommt es zur Beschlagnahmung des Zulassungsscheins und der Kennzeichen, auch wenn dies rechtlich lediglich bei ungültigem ausländischen Kfz-Schein sowie ungültigem Kfz-Nummernschild zulässig ist.

Bei zu schnellem Fahren, Verletzung der Gurtpflicht, Alkohol am Steuer und Überfahren von roten Ampeln, können an Ort und Stelle Geldstrafen von bis zu 300.000 HUF (ca. 1.100 EUR) erhoben werden, die sofort bezahlt werden müssen. Die Polizei darf ansonsten das Fahrzeug beschlagnahmen und hierzu den Zulassungsschein sicherstellen.

Autobahnen sowie andere Straßen, u.a. Stadtumfahrung Budapest, sind in Ungarn mautpflichtig. Vignetten für PKWs, Motorräder, Busse und Anhänger können an der Grenze oder an Tankstellen erworben werden und gelten wahlweise eine Woche, einen Monat oder ein Jahr. Die Erfassung erfolgt ausschließlich elektronisch.
Bei der ungarischen eVignette wird die Maut elektronisch über das Kennzeichen kontrolliert. Beim Kauf erhält man einen Kontrollabschnitt zur Unterschrift oder eine Bestätigungsnachricht beim Onlinekauf. Der Beleg sollte unverzüglich auf Richtigkeit der Gültigkeitsdauer und des Kennzeichens überprüft und zu Nachweiszwecken mindestens ein halbes Jahr über den Ablauf der eingetragenen Gültigkeit hinaus aufbewahrt werden.

Die Maut kann bei fast jeder Tankstelle bezahlt werden. Die Buchung der Mautgebühr ist mit Kreditkarte auch über das Internet möglich.

Für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen hat Ungarn eine streckenabhängige elektronische Maut eingeführt. Die Maut wird für Autobahnen, Autostraßen und Nationalstraßen erhoben. Die Höhe der Maut hängt vom benutzten Straßentyp, von der Fahrzeugkategorie, der Umweltklasse und der Länge der befahrenen Strecke ab, siehe Nationale Mauterhebung.

Es gilt ein generelles Überholverbot für Lkws. Auf Autobahnen und zweispurigen Schnellstraßen dürfen Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr nicht überholen. Auch ein enges Auffahren ist untersagt. Der Abstand zwischen zwei Lastkraftwagen muss ausreichen, um mindestens ein weiteres Fahrzeug gleicher Länge einordnen zu lassen.

Von der Einreise mit deutschen Kurzzeitkennzeichen („gelbe Kennzeichen“) wird abgeraten, auch wenn die ungarischen Polizeidienststellen angewiesen wurden, die Ein- bzw. Durchreise nach Ungarn mit diesen Kennzeichen nicht mehr zu verweigern oder diese zu beschlagnahmen. Halter sollten ggf. auf Ausfuhrkennzeichen zurückgreifen.

Einreise und Zoll
Minderjährige

Deutsche Kinderreisepässe werden seit dem 1. Januar 2021 nur noch mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt. Vor einem Urlaub sollte überprüft werden, ob der Kinderpass für Hin- und Rückreise gültig ist, insbesondere wenn eine Weiterreise z. B. in die Türkei geplant ist.

Es bestehen keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen.
  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
  • Beantragen Sie bei häufigen Reisen für minderjährige Kinder biometrische deutsche Reisepässe, die eine Gültigkeit von sechs Jahren haben.
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Hinweise zum Corona-Virus in Ungarn siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Ungarn 30.12.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ungarn
Stand 30.12.2022

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Grenzkontrollen; Infrastruktur/Verkehr)


Reiseinfos
Grenzkontrollen

Mit Wirkung vom 1. Januar 2023 ist die benachbarte Republik Kroatien Teil des Schengen-Gebietes. Die Grenzkontrollen zwischen Ungarn und Kroatien entfallen ab diesem Datum. Dennoch müssen Reisende – auch Kinder – in der Lage sein, sich durch Pässe oder Personalausweise auszuweisen, Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht. Es droht ein Bußgeld oder sogar die Festnahme zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen.
  • Überzeugen Sie sich als Fahrer von Kraftfahrzeugen stets davon, dass sich alle Mitfahrer ausweisen können.
Österreich hat die polizeilichen Fahrzeug-Kontrollen im grenznahen Gebiet zu Ungarn und entlang der Transitrouten nach Deutschland verstärkt. Aufgrund dieser Maßnahmen kann es bei der Einreise nach Österreich und der Weiterreise nach Deutschland zu Verzögerungen kommen.
Beim Überschreiten der EU-Außengrenzen wird von allen Reisenden nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten überprüft, sondern jedes Reisedokument systematisch in Datenbanken abgeglichen. Es kann daher zu längeren Wartezeiten an der ungarisch-ukrainischen und ganz besonders der ungarisch-serbischen Grenze kommen. Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe, deren Gültigkeit abgelaufen ist, werden zur Weiterreise z. B. nach Serbien oder in die Türkei nicht akzeptiert. Reisende werden an den Grenzen zurückgewiesen.

Bei der ungarisch-rumänischen Grenze handelt es sich um eine Schengen-Außengrenze. Ein Grenzübertritt ist nur an den offiziellen Grenzübergangsstellen möglich. Auch dort finden weiterhin Grenzkontrollen mit systematischem Datenbankabgleich der Reisedokumente statt.
  • Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
  • Erkundigen Sie sich als Transitreisender über alternative Fahrtrouten und Wartezeiten an den Grenzen sowie Grenzübergangsstellen.
  • Melden Sie Ihre Reisepläne und beantragen Sie rechtzeitig eine Genehmigung für Fahrten mit Freizeitbooten auf der Dráva (Drau) bei der für das jeweilige Komitat zuständigen ungarischen Bezirkspolizei. Die Kontaktdaten finden Sie hier für das Komitat Baranya und hier für das Komitat Somogy. Die erteilten Genehmigungen gelten jeweils für das ungarische Hoheitsgebiet.
  • Nutzen Sie für den Grenzübertritt nach Serbien weniger stark frequentierte Grenzübergänge, zum Beispiel den Grenzübergang Tompa (Ungarn) – Kelebija (Serbien).
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt Eisenbahn und Busverbindungen und in Budapest eine Metro, Trolleybusse und Straßenbahnen.

Für Autofahrer gilt in Ungarn die Null-Promille-Grenze. Ab einem Blutalkoholwert von 0,5 wird ein Strafverfahren eingeleitet und der Führerschein entzogen.
Außerhalb geschlossener Ortschaften muss auf allen Straßen, auch bei Tageslicht, immer Abblendlicht eingeschaltet werden.

Personen, die nicht Eigentümer des benutzten Kfz sind, sollten eine durch den Eigentümer ausgestellte Nutzungsvollmacht in ungarischer Sprache mitzuführen.

Bei Verkehrskontrollen in Ungarn wird auch die Gültigkeit der TÜV-Plakette überprüft und bei erheblicher Überschreitung kommt es zur Beschlagnahmung des Zulassungsscheins und der Kennzeichen, auch wenn dies rechtlich lediglich bei ungültigem ausländischen Kfz-Schein sowie ungültigem Kfz-Nummernschild zulässig ist.

Bei zu schnellem Fahren, Verletzung der Gurtpflicht, Alkohol am Steuer und Überfahren von roten Ampeln, können an Ort und Stelle Geldstrafen von bis zu 300.000 HUF (ca. 1.100 EUR) erhoben werden, die sofort bezahlt werden müssen. Die Polizei darf ansonsten das Fahrzeug beschlagnahmen und hierzu den Zulassungsschein sicherstellen.

Autobahnen sowie andere Straßen, u.a. Stadtumfahrung Budapest, sind in Ungarn mautpflichtig. Vignetten für PKWs, Motorräder, Busse und Anhänger können an der Grenze oder an Tankstellen erworben werden und gelten wahlweise eine Woche, einen Monat oder ein Jahr. Die Erfassung erfolgt ausschließlich elektronisch.
Bei der ungarischen eVignette wird die Maut elektronisch über das Kennzeichen kontrolliert. Beim Kauf erhält man einen Kontrollabschnitt zur Unterschrift oder eine Bestätigungsnachricht beim Onlinekauf. Der Beleg sollte unverzüglich auf Richtigkeit der Gültigkeitsdauer und des Kennzeichens überprüft und zu Nachweiszwecken mindestens ein halbes Jahr über den Ablauf der eingetragenen Gültigkeit hinaus aufbewahrt werden.

Die Maut kann bei fast jeder Tankstelle bezahlt werden. Die Buchung der Mautgebühr ist mit Kreditkarte auch über das Internet möglich.

Für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen hat Ungarn eine streckenabhängige elektronische Maut eingeführt. Die Maut wird für Autobahnen, Autostraßen und Nationalstraßen erhoben. Die Höhe der Maut hängt vom benutzten Straßentyp, von der Fahrzeugkategorie, der Umweltklasse und der Länge der befahrenen Strecke ab, siehe Nationale Mauterhebung.

Es gilt ein generelles Überholverbot für Lkws. Auf Autobahnen und zweispurigen Schnellstraßen dürfen Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr nicht überholen. Auch ein enges Auffahren ist untersagt. Der Abstand zwischen zwei Lastkraftwagen muss ausreichen, um mindestens ein weiteres Fahrzeug gleicher Länge einordnen zu lassen.

Von der Einreise mit deutschen Kurzzeitkennzeichen („gelbe Kennzeichen“) wird abgeraten, auch wenn die ungarischen Polizeidienststellen angewiesen wurden, die Ein- bzw. Durchreise nach Ungarn mit diesen Kennzeichen nicht mehr zu verweigern oder diese zu beschlagnahmen. Halter sollten ggf. auf Ausfuhrkennzeichen zurückgreifen.
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Hinweise zum Corona-Virus in Ungarn siehe:
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Reise-/Sicherheitshinweis Ungarn 04.07.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ungarn
Stand 04.07.2023

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19)


Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Der Handel, Besitz und die Einfuhr sowie der Konsum von Drogen werden in Ungarn deutlich härter als in Deutschland geahndet. Schon der Fund geringer Mengen auch von z.B. Haschisch, Marihuana und synthetischer Drogen (MDMA bzw. Ectasy) kann zu längeren Haftstrafen führen.

Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Ungarns sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
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Reise-/Sicherheitshinweis Ungarn 25.03.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ungarn
Stand 25.03.2024

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Grenzkontrollen)


Reiseinfos
Grenzkontrollen

Die Nachbarländer Kroatien, Österreich, die Slowakei und Slowenien sind Teil des Schengen-Gebietes. An den Grenzen müssen alle Reisenden (einschließlich Kinder) dennoch in der Lage sein, sich durch Pässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht. Es droht ein Bußgeld oder sogar die Festnahme zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen. Mit polizeilichen Fahrzeugkontrollen ist zu rechnen, insbesondere bei Einreisen nach Österreich, in die Slowakei und nach Slowenien. Es kann daher zu Verzögerungen an den Grenzübergängen kommen.

Aufgrund der Teilaufnahme Rumäniens in das Schengengebiet sind an den internen Luft- und Seegrenzen mit Wirkung vom 1. April 2024 keine Personenkontrollen mehr vorgesehen. Grenzkontrollen finden jedoch weiterhin statt, sodass Reisende auf dem Landweg mit Wartezeiten rechnen müssen.

Bei Überschreiten der EU-Außengrenzen wird nicht nur die Gültigkeit der Reisedokumente aller Reisenden überprüft, sondern jedes Reisedokument systematisch in entsprechenden Datenbanken abgeglichen. Daher kann es zu längeren Wartezeiten an der ungarisch-serbischen und der ungarisch-ukrainischen Grenze kommen. Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe, deren Gültigkeit abgelaufen ist, werden zur Weiterreise z. B. nach Serbien oder in die Türkei nicht akzeptiert. Reisende werden dann an den Grenzen zurückgewiesen.
  • Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
  • Überzeugen Sie sich als Fahrer eines Kraftfahrzeugs stets davon, dass Ihre Mitfahrer gültige Grenzübertrittspapiere mit sich führen.
  • Erkundigen Sie sich als Transitreisender über alternative Fahrtrouten und Wartezeiten an den Grenzen sowie Grenzübergangsstellen.
  • Melden Sie Ihre Reisepläne und beantragen Sie rechtzeitig eine Genehmigung für Fahrten mit Freizeitbooten auf der Dráva (Drau) bei der für das jeweilige Komitat zuständigen ungarischen Bezirkspolizei. Die Kontaktdaten finden Sie hier für das Komitat Baranya und hier für das Komitat Somogy. Die erteilten Genehmigungen gelten jeweils für das ungarische Hoheitsgebiet.
  • Nutzen Sie für den Grenzübertritt nach Serbien weniger stark frequentierte Grenzübergänge, zum Beispiel den Grenzübergang Tompa (Ungarn) – Kelebija (Serbien).
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Reise-/Sicherheitshinweis Ungarn 17.09.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ungarn
Stand 17.09.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Einreise und Zoll (Minderjährige)


Aktuelles
Ungarn hat für Budapest ab Donnerstag, 19. September 2024, die höchste Warnstufe ausgerufen. Einige Uferstraßen in Budapest sind bereits vorsorglich gesperrt. Der Zugverkehr zwischen Ungarn und Österreich ist aktuell eingeschränkt. Auch in anderen Teilen Ungarns (z.B. am Donauknie) muss mit Hochwasser, Überschwemmungen und weiteren Einschränkungen gerechnet werden.
  • Überprüfen Sie vor einer geplanten Fahrt (Auto/Zug/Bus) eventuelle Streckensperrungen, auch in den Nachbarländern.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Wetterlage in den internationalen und ungarischen Medien.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen der ungarischen Sicherheitskräfte.
Einreise und Zoll
Minderjährige

Vor einem Urlaub sollte überprüft werden, ob die Pässe oder Personalausweise aller Familienmitglieder für die Hin- und Rückreise gültig sind, insbesondere, wenn eine Weiterreise z.B. in die Türkei geplant ist.

Es bestehen keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger.
  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
  • Beantragen Sie bei häufigen Reisen für minderjährige Kinder biometrische deutsche Reisepässe, die eine Gültigkeit von sechs Jahren haben.
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Reise-/Sicherheitshinweis Ungarn 23.09.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ungarn
Stand 23.09.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Der durch das Hochwasser eingeschränkte Zugverkehr zwischen Ungarn und Österreich ist weitgehend wiederhergestellt. Südlich von Budapest ist weiterhin mit Überschwemmungen und Einschränkungen zu rechnen. Auf mehreren Flussabschnitten gilt die höchste Warnstufe.
  • Überprüfen Sie vor einer geplanten Fahrt (Auto/Zug/Bus) eventuelle Streckensperrungen, auch in den Nachbarländern.
  • Informieren Sie sich über die aktuelle Wetterlage in den internationalen und ungarischen Medien.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen der ungarischen Sicherheitskräfte.
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Reise-Sicherheitshinweis Ungarn 02.01.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ungarn
Stand 02.01.2025

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Grenzkontrollen)


Reiseinfos
Grenzkontrollen

Die Nachbarländer Kroatien, Österreich, die Slowakei, Slowenien und Rumänien sind Teil des Schengen-Gebietes. An den Grenzen müssen alle Reisenden (einschließlich Kinder) dennoch in der Lage sein, sich durch Pässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht. Es droht ein Bußgeld oder sogar die Festnahme zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen. Mit polizeilichen Fahrzeugkontrollen ist zu rechnen, insbesondere bei Einreisen nach Österreich, in die Slowakei und nach Slowenien. Es kann daher zu Verzögerungen an den Grenzübergängen kommen.

Bei Überschreiten der EU-Außengrenzen wird nicht nur die Gültigkeit der Reisedokumente aller Reisenden überprüft, sondern jedes Reisedokument systematisch in entsprechenden Datenbanken abgeglichen. Daher kann es zu längeren Wartezeiten an der ungarisch-serbischen und der ungarisch-ukrainischen Grenze kommen. Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe, deren Gültigkeit abgelaufen ist, werden zur Weiterreise z. B. nach Serbien oder in die Türkei nicht akzeptiert. Reisende werden dann an den Grenzen zurückgewiesen.
  • Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
  • Überzeugen Sie sich als Fahrer eines Kraftfahrzeugs stets davon, dass Ihre Mitfahrer gültige Grenzübertrittspapiere mit sich führen.
  • Erkundigen Sie sich als Transitreisender über alternative Fahrtrouten und Wartezeiten an den Grenzen sowie Grenzübergangsstellen.
  • Melden Sie Ihre Reisepläne und beantragen Sie rechtzeitig eine Genehmigung für Fahrten mit Freizeitbooten auf der Dráva (Drau) bei der für das jeweilige Komitat zuständigen ungarischen Bezirkspolizei. Die Kontaktdaten finden Sie hier für das Komitat Baranya und hier für das Komitat Somogy.
  • Die erteilten Genehmigungen gelten jeweils für das ungarische Hoheitsgebiet.
  • Nutzen Sie für den Grenzübertritt nach Serbien weniger stark frequentierte Grenzübergänge, zum Beispiel den Grenzübergang Tompa (Ungarn) – Kelebija (Serbien).
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Reise-/Sicherheitshinweis Ungarn 02.04.2025

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ungarn
Stand 02.04.2025

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (LGBTIQ, Rechtliche Besonderheiten)


Reiseinfos
LGBTIQ

Homosexuelle Partnerschaften sind in Ungarn legal und können als Lebensgemeinschaft offiziell eintragen werden. Nicht anerkannt sind gleichgeschlechtliche Ehen.

Budapest bietet im Allgemeinen ein tolerantes und offenes Umfeld für LGBTIQ-Personen. Besonders außerhalb der Großstädte kann offen gezeigte Zuneigung von gleichgeschlechtlichen Paaren jedoch zu ungewollter Aufmerksamkeit führen.

In der Vergangenheit sind Budapest Pride-Veranstaltungen ohne besondere Vorkommnisse verlaufen. Es gab allerdings Gegenveranstaltungen, mit verbalen und teilweise auch körperlichen Auseinandersetzungen.

Auf Grundlage eines am 18. März 2025 verabschiedeten Gesetzes können öffentliche Veranstaltungen (z.B. „Pride_March“) behördlich verboten werden, siehe hierzu Rechtliche Besonderheiten.
  • Meiden Sie größere Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere, wenn diese ohne behördliche Genehmigung stattfinden.
  • Informieren Sie sich zeitnah über die Medien bzw. direkt bei den Organisatoren über den aktuellen Stand eventuell geplanter Budapest Pride-Veranstaltungen.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Der Handel, Besitz und die Einfuhr sowie der Konsum von Drogen werden in Ungarn deutlich härter als in Deutschland geahndet. Schon der Fund geringer Mengen, auch von z.B. Haschisch, Marihuana und synthetischer Drogen (MDMA bzw. Ecstasy) kann zu längeren Haftstrafen führen.

Auf Grundlage eines am 18. März 2025 verabschiedeten Gesetzes können öffentliche Veranstaltungen (z.B. „Pride_March“) behördlich verboten werden. Teilnehmende an nicht genehmigten Veranstaltungen können ggf. über elektronische Gesichtserkennung identifiziert und zu hohen Geldstrafen (bis zu 200.000 HUF) verurteilt werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Ungarn 04.04.2025

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ungarn
Stand 04.04.2025

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Grenzkontrollen)
- Einreise und Zoll (Reisedokumente: Anmerkungen)


Reiseinfos
Grenzkontrollen

Ungarn gehört wie seine Nachbarstaaten Kroatien, Österreich, die Slowakei, Slowenien und Rumänien zum Schengen-Gebiet. An den Grenzen müssen alle Reisenden (einschließlich Kinder) dennoch in der Lage sein, sich durch Pässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht. Es droht ein Bußgeld oder sogar die Festnahme zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen. Mit polizeilichen Fahrzeugkontrollen ist zu rechnen, insbesondere bei Einreisen nach Österreich, in die Slowakei und nach Slowenien. Es kann daher zu Verzögerungen an den Grenzübergängen kommen.

Bei Überschreiten der EU-Außengrenzen wird nicht nur die Gültigkeit der Reisedokumente aller Reisenden überprüft, sondern jedes Reisedokument systematisch in entsprechenden Datenbanken abgeglichen. Daher kann es zu längeren Wartezeiten an der ungarisch-serbischen und der ungarisch-ukrainischen Grenze kommen. Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe, deren Gültigkeit abgelaufen ist, werden zur Weiterreise z. B. nach Serbien oder in die Türkei nicht akzeptiert. Reisende werden dann an den Grenzen zurückgewiesen.

Ab 5. April 2025 sind 21 Grenzübergangsstellen nach Österreich bis voraussichtlich 20. Mai 2025 zum Schutz vor einer Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche geschlossen. Fahrzeuge werden ggf. desinfiziert. Weitere Informationen sind beim österreichischen Bundesministerium Inneres erhältlich.
  • Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
  • Überzeugen Sie sich als Fahrer eines Kraftfahrzeugs stets davon, dass Ihre Mitfahrer gültige Grenzübertrittspapiere mit sich führen.
  • Erkundigen Sie sich als Transitreisender über alternative Fahrtrouten und Wartezeiten an den Grenzen sowie Grenzübergangsstellen.
  • Melden Sie Ihre Reisepläne und beantragen Sie rechtzeitig eine Genehmigung für Fahrten mit Freizeitbooten auf der Dráva (Drau) bei der für das jeweilige Komitat zuständigen ungarischen Bezirkspolizei. Die Kontaktdaten finden Sie hier für das Komitat Baranya und hier für das Komitat Somogy. Die erteilten Genehmigungen gelten jeweils für das ungarische Hoheitsgebiet.
  • Nutzen Sie für den Grenzübertritt nach Serbien weniger stark frequentierte Grenzübergänge, zum Beispiel den Grenzübergang Tompa (Ungarn) – Kelebija (Serbien).
Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Ungarn ist Vertragsstaat des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957. Reisedokumente (mit Ausnahme des vorläufigen Personalausweises) dürfen bei Einreise seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
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Reise-/Sicherheitshinweis Ungarn 25.04.2025

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ungarn
Stand 25.04.2025

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Grenzkontrollen)


Reiseinfos
Grenzkontrollen

Ungarn gehört wie seine Nachbarstaaten Kroatien, Österreich, die Slowakei, Slowenien und Rumänien zum Schengen-Gebiet. An den Grenzen müssen alle Reisenden (einschließlich Kinder) dennoch in der Lage sein, sich durch Pässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht. Es droht ein Bußgeld oder sogar die Festnahme zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen. Mit polizeilichen Fahrzeugkontrollen ist zu rechnen, insbesondere bei Einreisen nach Österreich, in die Slowakei und nach Slowenien. Es kann daher zu Verzögerungen an den Grenzübergängen kommen.

Bei Überschreiten der EU-Außengrenzen wird nicht nur die Gültigkeit der Reisedokumente aller Reisenden überprüft, sondern jedes Reisedokument systematisch in entsprechenden Datenbanken abgeglichen. Daher kann es zu längeren Wartezeiten an der ungarisch-serbischen und der ungarisch-ukrainischen Grenze kommen. Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe, deren Gültigkeit abgelaufen ist, werden zur Weiterreise z. B. nach Serbien oder in die Türkei nicht akzeptiert. Reisende werden dann an den Grenzen zurückgewiesen.

Ab 5. April 2025 sind 21 Grenzübergangsstellen nach Österreich bis voraussichtlich 20. Mai 2025 zum Schutz vor einer Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche geschlossen. Fahrzeuge werden ggf. desinfiziert. Weitere Informationen sind beim österreichischen Bundesministerium Inneres erhältlich.
Zudem sind auch 16 Grenzübergangstellen zwischen Ungarn und der Slowakei bis voraussichtlich 7. Mai 2025 geschlossen, um die Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche zu verhindern. An allen geöffneten Grenzübergängen erfolgen Kontrollen aller Lastkraftwagen sowie Sichtkontrollen anderer Fahrzeuge, es sind Desinfektionsmaßnahmen für Fahrzeuge vor Einreise in die Slowakei vorgesehen.
  • Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
  • Überzeugen Sie sich als Fahrer eines Kraftfahrzeugs stets davon, dass Ihre Mitfahrer gültige Grenzübertrittspapiere mit sich führen.
  • Erkundigen Sie sich als Transitreisender über alternative Fahrtrouten und Wartezeiten an den Grenzen sowie Grenzübergangsstellen.
  • Melden Sie Ihre Reisepläne und beantragen Sie rechtzeitig eine Genehmigung für Fahrten mit Freizeitbooten auf der Dráva (Drau) bei der für das jeweilige Komitat zuständigen ungarischen Bezirkspolizei. Die Kontaktdaten finden Sie hier für das Komitat Baranya und hier für das Komitat Somogy. Die erteilten Genehmigungen gelten jeweils für das ungarische Hoheitsgebiet.
  • Nutzen Sie für den Grenzübertritt nach Serbien weniger stark frequentierte Grenzübergänge, zum Beispiel den Grenzübergang Tompa (Ungarn) – Kelebija (Serbien).
Auswärtiges Amt

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Ungarn 07.05.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ungarn
Stand 07.05.2025

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Grenzkontrollen)


Reiseinfos
Grenzkontrollen

Ungarn gehört wie seine Nachbarstaaten Kroatien, Österreich, die Slowakei, Slowenien und Rumänien zum Schengen-Gebiet. An den Grenzen müssen alle Reisenden (einschließlich Kinder) dennoch in der Lage sein, sich durch Pässe oder Personalausweise auszuweisen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht. Es droht ein Bußgeld oder sogar die Festnahme zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen. Mit polizeilichen Fahrzeugkontrollen ist zu rechnen, insbesondere bei Einreisen nach Österreich, in die Slowakei und nach Slowenien. Es kann daher zu Verzögerungen an den Grenzübergängen kommen.

Bei Überschreiten der EU-Außengrenzen wird nicht nur die Gültigkeit der Reisedokumente aller Reisenden überprüft, sondern jedes Reisedokument systematisch in entsprechenden Datenbanken abgeglichen. Daher kann es zu längeren Wartezeiten an der ungarisch-serbischen und der ungarisch-ukrainischen Grenze kommen. Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe, deren Gültigkeit abgelaufen ist, werden zur Weiterreise z. B. nach Serbien oder in die Türkei nicht akzeptiert. Reisende werden dann an den Grenzen zurückgewiesen.

Ab 5. April 2025 sind 21 Grenzübergangsstellen nach Österreich bis voraussichtlich 20. Mai 2025 zum Schutz vor einer Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche geschlossen. Fahrzeuge werden ggf. desinfiziert. Weitere Informationen sind beim österreichischen Bundesministerium Inneres erhältlich.
Zudem sind auch 16 Grenzübergangstellen zwischen Ungarn und der Slowakei bis voraussichtlich 8. Juli 2025 geschlossen, um die Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche zu verhindern. An allen geöffneten Grenzübergängen erfolgen Kontrollen aller Lastkraftwagen sowie Sichtkontrollen anderer Fahrzeuge, es sind Desinfektionsmaßnahmen für Fahrzeuge vor Einreise in die Slowakei vorgesehen.
  • Führen Sie stets ein gültiges Reisedokument mit.
  • Überzeugen Sie sich als Fahrer eines Kraftfahrzeugs stets davon, dass Ihre Mitfahrer gültige Grenzübertrittspapiere mit sich führen.
  • Erkundigen Sie sich als Transitreisender über alternative Fahrtrouten und Wartezeiten an den Grenzen sowie Grenzübergangsstellen.
  • Melden Sie Ihre Reisepläne und beantragen Sie rechtzeitig eine Genehmigung für Fahrten mit Freizeitbooten auf der Dráva (Drau) bei der für das jeweilige Komitat zuständigen ungarischen Bezirkspolizei. Die Kontaktdaten finden Sie hier für das Komitat Baranya und hier für das Komitat Somogy. Die erteilten Genehmigungen gelten jeweils für das ungarische Hoheitsgebiet.
  • Nutzen Sie für den Grenzübertritt nach Serbien weniger stark frequentierte Grenzübergänge, zum Beispiel den Grenzübergang Tompa (Ungarn) – Kelebija (Serbien).
Auswärtiges Amt

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Reisehinweis Ungarn 20.05.2025

Beitrag von Birgitt »

Österreich hat die wegen des Ausbruchs der Maul-und Klauenseuche (MKS) seit April geschlossenen Grenzübergänge zu den Nachbarstaaten Slowakei und Ungarn am 20. Mai wieder geöffnet. Möglich war dies, da in den letzten Wochen keine neuen Fälle der für Tiere hochansteckenden Maul- und Klauenseuche aufgetreten sind. Auch wenn alle Übergänge jetzt wieder befahrbar sind, werden die seuchenbedingten Kontrollen grundsätzlich noch bis mindestens Freitag, 30. Mai, fortgeführt. Reisende müssen daher gegebenenfalls weiterhin mit Wartezeiten rechnen ...

Österreich: Wegen MKS geschlossene Grenzübergänge wieder offen
20.05.2025 - ADAC

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Reise-/Sicherheitshinweis Ungarn 26.06.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ungarn
Stand 26.06.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Kriminalität)
- Reiseinfos (LGBTIQ)


Sicherheit
Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommt insbesondere auf Märkten, an Bahnhöfen, an U- und Straßenbahnschaltern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren und touristisch sehr frequentierten Orten vor.

Einbrüche und Diebstähle in Ferienwohnungen, auch in Anwesenheit der Bewohner, sind insbesondere rund um den Balaton (Plattensee) keine Seltenheit.

Daneben kommt es zu Autodiebstählen.

Betrugsszenarien wie z. B. der Hinweis auf angebliche Schäden am Fahrzeug, um Fahrer zum Anhalten zu bewegen, und falsche Polizisten kommen vereinzelt vor, um einen Diebstahl zu begehen.

Bei Zufallsbekanntschaften und Einladungen in Bars oder Clubs, zum Teil durch Empfehlung von Taxifahrern, werden Touristen mitunter mit stark überteuerten Rechnungen konfrontiert, welche dann auch konsequent eingetrieben werden.

In Ungarn werden bis Ende 2025 in 21 Städten Opferschutzzentren (Aldozatsegitö Központ = ÁSK) sowie eine 24/7 Hotline für Kriminalitätsopfer eingerichtet, die neben Englisch auch Deutsch sprechende Kontakte erhalten soll. Die momentan nationale Telefonnummer (06 80 225 225), unter der auch das „Krisentelefon“ (Telefonseelsorge), sowie spezielle „Crisis Clinics“ erreichbar sind, soll durch die Europäische Notfallnummer 116 006 ersetzt werden.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam, und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie auch in Ferienwohnungen über einen längeren Zeitraum keine Wertsachen oder Papiere zurück.
  • Stellen Sie Fahrzeuge nur auf bewachten Parkplätzen ab, und lassen Sie keine Wertsachen oder Wagenpapiere im Inneren des Autos zurück.
  • Halten Sie nicht am Straßenrand, sondern fahren Sie bis zur nächsten Tankstelle weiter und prüfen Sie das Auto dort auf Schäden.
  • Vergewissern Sie sich bei Polizisten einer Plakette mit fünfstelliger Dienstnummer und ggf. eines Dienstausweises in Kreditkartenformat.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Zufallsbekanntschaften und Einladungen skeptisch, erkundigen Sie sich genau über Preise. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich im Bedarfsfall an die örtliche Polizei.
Reiseinfos
LGBTIQ

Homosexuelle Partnerschaften sind in Ungarn legal und können als Lebensgemeinschaft offiziell eintragen werden. Nicht anerkannt sind gleichgeschlechtliche Ehen.

Budapest bietet im Allgemeinen ein tolerantes und offenes Umfeld für LGBTIQ-Personen. Besonders außerhalb der Großstädte kann offen gezeigte Zuneigung von gleichgeschlechtlichen Paaren jedoch zu ungewollter Aufmerksamkeit führen.

In der Vergangenheit sind Budapest Pride-Veranstaltungen ohne besondere Vorkommnisse verlaufen. Es gab allerdings Gegenveranstaltungen, mit verbalen und teilweise auch körperlichen Auseinandersetzungen. In diesem Jahr hat die ungarische Regierung die „Pride Parade“ am 28. Juni 2025 verboten. Auch bei weiteren Versammlungen besteht die Möglichkeit eines Verbots, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.
  • Meiden Sie größere Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere, wenn diese ohne behördliche Genehmigung stattfinden.
  • Informieren Sie sich zeitnah über den aktuellen Stand eventuell geplanter Budapest Pride-Veranstaltungen.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Ungarn 30.09.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ungarn
Stand 30.09.2025

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (LGBTIQ)


Reiseinfos
LGBTIQ

Homosexuelle Partnerschaften sind in Ungarn legal und können als Lebensgemeinschaft offiziell eintragen werden. Nicht anerkannt sind gleichgeschlechtliche Ehen.

Auf Grundlage eines im März 2025 verabschiedeten Gesetzes können öffentliche Veranstaltungen (z.B. „Pride March“) behördlich verboten werden, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.
Budapest bietet im Allgemeinen ein tolerantes und offenes Umfeld für LGBTIQ-Personen. Am 28. Juni 2025 fand dort mit Unterstützung der Stadt Budapest ein nicht genehmigter Pride March ohne Zwischenfälle statt. Jedoch kann besonders außerhalb der Großstädte offen gezeigte Zuneigung von gleichgeschlechtlichen Paaren jedoch zu ungewollter Aufmerksamkeit führen.

In der Vergangenheit sind Pride-Veranstaltungen ohne besondere Vorkommnisse verlaufen. Es gab allerdings Gegenveranstaltungen, mit verbalen und teilweise auch körperlichen Auseinandersetzungen. Die für den 4. Oktober 2025 geplante „Pécs-Pride“ ist von der Polizei unter Verweis auf die seit März 2025 geltende Rechtslage verboten worden; es ist damit zu rechnen, dass das dieses Verbot durchgesetzt wird.
  • Meiden Sie größere Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere, wenn diese ohne behördliche Genehmigung stattfinden.
  • Informieren Sie sich zeitnah über den aktuellen Stand eventuell geplanter Pride-Veranstaltungen.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Auswärtiges Amt

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