Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Ukraine:
Stand 22.09.2009 (Unverändert gültig seit: 22.09.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für die Ukraine bestehen derzeit keine landesspezifischen Sicherheitshinweise.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land. Wegen schlechter Straßenverhältnisse, fehlender Straßenmarkierungen und häufig unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Aus diesem Grund und zur Vermeidung nicht unerheblicher Geldbußen sollten Sie – auch während des Tages – Geschwindigkeitsbegrenzungen sorgsam beachten. Beachten Sie, dass die in der Ukraine geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen von denen in Deutschland abweichen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Überlandstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und in der Innenstadt 60 km/h.
Kriminalität
Flugpassagiere berichten in letzter Zeit vermehrt von Gepäckdiebstahl oder durchwühlten Koffern, insbesondere bei Ankunft am Flughafen Kiew-Boryspil. Es wird daher dringend empfohlen, bei Reisen in und aus der Ukraine Wertgegenstände und Dokumente ausschließlich im Handgepäck zu verstauen und die Koffer abzuschließen.
Bei einem eventuell notwendig werdenden Reifenwechsel verschließen Sie sicherheitshalber bitte die Fahrzeugtüren, um der Gefahr eines Diebstahls vorzubeugen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie bei vermeintlichen Pannen anderer Verkehrsteilnehmer am Straßenrand – insbesondere auf einsamen Landstraßen – nicht anhalten.
Bitte beachten Sie, dass gerade bei Nachtfahrten eine erhöhte Gefahr besteht, Opfer eines Überfalles zu werden. Der Botschaft sind Fälle bekannt geworden, in denen es auch bei Ruhepausen an belebten und erleuchteten Orten zu Überfällen gekommen ist.
In der Ukraine ist es üblich, private PKWs anzuhalten und sich gegen Entgelt transportieren zu lassen. Aus Sicherheitsgründen wird hiervon abgeraten.
Es wird vor Trickdieben gewarnt. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen über eventuell gefundene Geldbeträge ein und vermeiden Sie, Geldbeutel oder ähnliche, scheinbar verlorene Gegenstände aufzuheben oder Ihren Geldbeutel vorzuzeigen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, Kreditkarten, Bankkarten, Bargeld und Ausweispapiere an mehreren Stellen direkt am Körper zu verwahren, um verhindern zu können, bei eventuellen Taschendiebstählen alles auf einmal zu verlieren.
Die Mehrheit der Reisenden erlebt die Ukraine als sicheres Reiseland. Seit einiger Zeit gibt es jedoch vermehrt Fälle von Übergriffen gegenüber Ausländern insbesondere mit nicht-europäischem Aussehen. Ein fremdenfeindlicher Hintergrund ist nicht auszuschließen. Zwar stellen solche Vorkommnisse die Ausnahme dar; es wird dennoch allen Reisenden empfohlen, Umsicht walten zu lassen
Sicherheitsbehörden
Sie sollten die in der Ukraine geltenden Gesetze in jedem Falle beachten und einhalten. Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist. Das Auswärtige Amt empfiehlt, bei Missbrauchsverdacht auf der Ausstellung einer Quittung für geleistete Zahlungen und der Darlegung der Rechtsgrundlage zu bestehen sowie einen vorgesetzten Mitarbeiter hinzuziehen. Bestehen Sie im Notfall darauf, zur nächstgelegenen Polizeidienststelle zu fahren, um dort ein formelles Protokoll aufzunehmen. Ferner wird empfohlen, in jedem Fall den Namen und die Dienstnummer des Beamten zu notieren, damit eine spätere Identifizierung möglich ist.
Geld/ Kreditkarten
An Geldautomaten überall im Land sind mit EC- und Kreditkarte Geldbeträge von bis zu 2000 UAH pro Abhebung erhältlich. Bitte achten Sie jedoch auf eventuelle Spuren von Manipulation an Automaten und lassen Sie Ihre Geldkarte sofort sperren, falls diese von einem Automaten eingezogen werden sollte. Gelegentlich versuchen Betrüger, durch Montage eines Aufsatzes auf den Kartenschlitz oder die Tastatur die Kontodaten abzufangen. Beim Einsatz von Kreditkarten zu Zahlungszwecken sollten Sie Ihre Kreditkarte nicht aus den Augen lassen, um zu vermeiden, dass Abdrücke angefertigt werden. Setzen Sie Ihre Karte nur bei vertrauenswürdigen Empfängern ein.
Hinweise für Behinderte
Reisende mit Behinderungen sollten beachten, dass die Ausstattung öffentlicher Einrichtungen in der Ukraine in der Regel nicht behindertengerecht ist. Der teilweise schlechte Zustand von Straßen und Gehwegen auch in Kiew kann insbesondere für Rollstuhlfahrer erhebliche Schwierigkeiten bei der Fortbewegung verursachen und die persönliche Mobilität deutlich einschränken.
Im Allgemeinen gibt es in der Ukraine keine behindertengerechte Infrastruktur.
Sonstiges
Haben Sie auch immer eine Kopie Ihres Passes und Ihrer Karten im Gepäck, falls die Originale verloren gehen sollten.
Einreisebestimmungen
Reisedokumente / Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise einen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, der mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus gültig sein muss, Ein Personalausweis genügt zur Einreise nicht. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr benötigen einen Kinderausweis oder alternativ einen Kinderreisepass, der in jedem Fall mit einem Lichtbild versehen sein muss. Es reicht nicht aus, wenn das Kind im elterlichen Reisepass eingetragen ist.
Deutsche Staatsangehörige können sich bis maximal 90 Tage pro Halbjahr (ab Ersteinreise) ohne Visum im Land aufhalten. Die innerhalb des halben Jahres ab Ersteinreise (Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt.
Möchte ein deutscher Staatsangehöriger nach Einreise als Tourist ohne Visum länger in der Ukraine bleiben, so benötigt er eine Genehmigung zur Verlängerung der Aufenthaltsdauer. Diese Genehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Aufenthaltsdauer bei der Immigrationsbehörde in der Ukraine beantragt werden (Behörde für Staatsangehörigkeit, Immigration und Registrierung, Boulevard Tarasa Schewtschenka Nr. 34, 01030 Kiew, Tel.: 044/235 02 83, 234 90 51). Weiterhin gibt es in Kiew in jedem Stadtbezirk Außenstellen der Behörde.
Will sich ein deutscher Staatsangehöriger länger in der Ukraine aufhalten, z.B. zur Arbeitsaufnahme, benötigt er ein Visum, ausgestellt durch die ukrainische Botschaft in Deutschland. Über die aktuellen Visabestimmungen informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Berlin (http://www.mfa.gov.ua/germany/ger/; Tel: 030/28 88 70; Fax: 030/28 88 7-163).
Registrierung
Im Zusammenhang mit der Aussetzung des Visumserfordernisses legen die Grenzschutzbehörden verstärktes Gewicht auf die ordnungsgemäße Registrierung einreisender Gäste. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Registrierung bei der Einreise wird der Aufenthaltsort in der Ukraine erfasst. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten ist anzuraten, dass Reisende genaue Angaben zum vorgesehenen Aufenthaltsort machen können. Dies erfolgt üblicherweise durch die an der Grenze vor der Passkontrolle erhältlichen Registrierungsformulare, die Sie gründlich und vollständig ausfüllen und mit ihrem Pass bei der Kontrolle abgeben sollten. Bei einer Einreise mit dem Flugzeug erhalten Sie die Formulare häufig bereits vom Flugzeugpersonal. Es empfiehlt sich, einen Kugelschreiber im Handgepäck mitzuführen.
Krankenversicherungspflicht
Offiziell besteht nach einem Beschluss der Regierung der Ukraine vom 17.09.1997 (Nr. 1021) und 13.01.1999 (Nr. 35) für Reisende in die Ukraine die Verpflichtung, eine Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit in der Ukraine nachzuweisen. Fälle, in denen dies beim Grenzübertritt kontrolliert und/oder die Einreise aufgrund des fehlenden Krankenversicherungsschutzes verweigert wurde, sind dem Auswärtigen Amt allerdings nicht bekannt. Bitte beachten Sie, dass ärztliche Behandlung trotz bestehender Auslandskrankenversicherung in der Regel in bar und sofort beglichen werden muss. Es wird gleichwohl empfohlen, auf ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu achten.
Rückholversicherung
Das Auswärtige Amt rät dringend, weiter reichenden Versicherungsschutz zu erwerben. Sie sollten zumindest über eine Auslandskrankenversicherung verfügen, welche die Kosten eines eventuellen medizinisch notwendigen Transports nach Deutschland abdeckt. HIV-TestVorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es Rechtsvorschriften gibt, nach denen Ausländer, die sich länger als drei Monate im Lande aufhalten und dort arbeiten oder studieren wollen, bei Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen oder alternativ einen Test im Lande durchführen lassen müssen. Bei positivem Testergebnis muss nach diesen Vorschriften mit der Ausweisung gerechnet werden. Fälle, in denen dies verlangt wurde, sind dem Auswärtigen Amt nicht bekannt.
Autoreisende
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass bei der Einreise mit dem Pkw an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen ist. Eine schnellere Abfertigung wird häufig von der Zahlung eines Geldbetrages abhängig gemacht. Als Nachweis dafür, dass es sich um ein rechtmäßig genutztes Fahrzeug handelt, muss der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehören oder es muss eine von einer ukrainischen Auslandsvertretung legalisierte Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mitgeführt werden.
Außerdem ist für eine Einreise in die Ukraine eine Kfz-Versicherung, mit Geltungsbereich Ukraine, zwingend erforderlich. Bei der Grenzkontrolle hat man diese bestehende Versicherung nachzuweisen. Am einfachsten kann dieser Nachweis mittels der Internationalen Versicherungskarte für den Straßenverkehr ("Grüne Versicherungskarte") erbracht werden, die einem von deutschen Versichern i.d.R. kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Die Botschaft rät deshalb allen, die die Ukraine mit dem eigenen Auto bereisen wollen, sich vor Reisebeginn über den Geltungsbereich ihrer Versicherungspolice zu informieren und sich über die gedeckte Schadensregulierung in der Ukraine eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, beispielsweise in Form einer „Grünen Versicherungskarte“.
Besondere Zollvorschriften
Der ukrainische Zoll kann das von Ihnen mitgeführte Gepäck oder Teile davon beschlagnahmen, wenn dieses unrichtig deklariert wurde oder Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen deklarierungspflichtige Waren nicht deklariert haben. Bitte informieren Sie sich vor Einreise genau über die Zollbestimmungen. Vermeiden Sie, größere Geldbeträge in bar einzuführen.
Sollten Sie unsicher sein, ob die von Ihnen eingeführten Güter oder Geldbeträge zu deklarieren sind, füllen Sie eine schriftliche Zollerklärung bei der Einreise aus. Es sind Fälle bekannt, in denen die nach den geltenden Regeln erforderliche Deklaration vom Zoll bei der Einreise nicht angenommen wurde. Bei der Ausfuhr der Güter wurden diese dann beschlagnahmt, weil sie bei der Einreise nicht deklariert worden sind. Lassen Sie sich deshalb in Zweifelsfällen also die einschlägigen Gesetze zeigen, lassen Sie sich schriftlich geben, dass die von Ihnen eingeführten Güter nicht deklariert werden müssen oder bestehen Sie darauf, dass Ihre Erklärung über eingeführtes Gepäck quittiert wird.
Ein- und Ausfuhr von Devisen
Mit Beschluss der Nationalbank der Ukraine (Verordnung N 148 vom 27.05.2008) „Über grenzüberschreitenden Bargeldtransfer und Bankmetalle“ gelten ab dem 27.07.2008 folgende Regeln:
Bei Ein- und Ausreise dürfen mitgeführt werden:
• Privatpersonen: Bis 10.000 € (oder Äquivalent dieser Summe in anderer Währung nach dem gültigen Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine) in bar und / oder Schecks ohne Anmeldung. Darüber hinausgehende Beträge müssen deklariert werden.
• Juristische Personen können durch einen Repräsentanten ebenfalls Bargeld in unbegrenzter Höhe ein- bzw. ausführen, eine Anmeldung der Beträge ist in jedem Fall notwendig.
• Bei Beträgen über 10.000 € ist in beiden Fällen ein Herkunftsnachweis (z.B. Bankbestätigung über die Barabhebung) vorzulegen.
• Bankmetalle in Form von Barren bis zu 500 Gramm dürfen nur von Privatpersonen, nicht von juristischen Personen ein- bzw. ausgeführt und müssen in jedem Fall deklariert werden.
In Kiew kann mit EC- oder Kreditkarte bei Geldautomaten oder Banken Bargeld abgehoben werden. Mitgebrachte Euro-Banknoten können problemlos in die Landeswährung getauscht werden. Es ist ratsam, Bargeld wegen der anhaltenden Wechselkursschwankungen in kleiner Stückelung mitzunehmen und nach und nach in Banken oder Wechselstuben zu tauschen. Beim Einsatz von Kreditkarten wird zur Vermeidung von Manipulationen besondere Aufmerksamkeit und kritische Auswahl des Kartenempfängers empfohlen.
Ausfuhrbestimmungen für Kulturgüter aus der Ukraine
Aufgrund des Erlasses des Kulturministeriums "Über die Regelung betreffend der Ermächtigung zur dauerhaften oder zeitweiligen Ausfuhr von Kulturgütern und die Kontrolle ihres Transportes über die staatlichen Grenzen der Ukraine" vom 09.07.2002, der beim Justizministerium unter der Nummer 571/6859 registriert ist, gilt:
"Kulturgüter" sind Objekte materieller und geistlicher Kultur, die eine künstlerische, geschichtliche, ethnographische oder wissenschaftliche Bedeutung haben.
Die Ausfuhr folgender Kulturgüter ist strengstens untersagt:
• Kulturgüter, die im staatlichen Register der nationalen Kulturerrungenschaften erfasst sind,
• Kulturgüter, die zum nationalen Archivfond gehören,
• Kulturgüter, die zum Museumsfond der Ukraine gehören.
Im Einzelnen gilt Folgendes:
1. Gemälde, Plastiken, Volkskunst (Samoware), Möbel
Es dürfen grundsätzlich Kunstgegenstände (inkl. angewandter Kunst aus allen Materialien, auch Edelmetallen) ausgeführt werden, die nach 1950 hergestellt worden sind.
Bei Käufen direkt aus Kunstsalons und von Künstlern ist die Vorlage der Kaufquittung ausreichend, um den Gegenstand auszuführen. Im Gegensatz dazu dürfen Kunstgegenstände aus Antiquitätengeschäften grundsätzlich nicht exportiert werden.
In Zweifelsfällen entscheidet eine Expertenkommission des Kulturministeriums, ob der Gegenstand ausgeführt werden darf. Die Anschrift lautet:
wul. Tarasa Schewtschenka 3, Kiew
2.Etage, Zi. 208 und 209
Telefon: 044-2795647 und 044-2795340
2. Bücher
Für Bücher, die vor 1945 veröffentlicht worden sind, muss eine Ausfuhrerlaubnis obiger Kommission (siehe 1.) eingeholt werden. Dies gilt insbesondere für alle mehrbändigen Wörterbücher, Lexika und Enzyklopädien. Für nach 1945 veröffentlichte Druckwerke ist in der Regel keine Genehmigung notwendig. Es wird empfohlen, in Zweifelsfällen die Entscheidung der Kommission einzuholen.
3. Philatelie
Sämtliche Sammlungen ukrainischer Briefmarken, die nach 1991 hergestellt worden sind, dürfen ausgeführt werden. Aus der Zeit vor 1991 stammende Briefmarkensammlungen sind zunächst dem ukrainischen Philatelistenverband vorzulegen. Dort werden sie nach Durchsicht versiegelt. Im Anschluss erteilt obige Kommission die Ausfuhrgenehmigung.
4. Numismatik
Sämtliche Ausfuhr von Münzen und Banknoten von vor 1960 ist verboten. Die Ausfuhr von Erinnerungsmedaillen und Gedenkmünzen, die nicht als Zahlungsmittel verwendet wurden oder werden, ist genehmigungsfrei möglich. Die Ausfuhr von originalen Orden und Medaillen ist verboten. Kopien können exportiert werden. Dies ist gegebenenfalls durch eine Expertise nachzuweisen.
5. Musikinstrumente und Tonträger
Vor 1950 hergestellte Musikinstrumente, darunter insbesondere in- und ausländische Instrumente aus der Massenproduktion, dürfen ausgeführt werden unter Vorlage eines der nachfolgenden Dokumente:
• Instrumentenpass des Herstellers,
• Kaufquittung,
• Herkunftsetikett (auf dem Instrument).
Die Ausfuhr aller Raritäten (insbesondere Saiteninstrumente) bedarf der Genehmigung der Kommission. Akkordeons aus der Zeit vor 1960 dürfen nicht ausgeführt werden.
Probleme sind bei jeder Ausfuhr von Flügeln und Klavieren zu erwarten. Diese sind in den Ausfuhrvorschriften nicht erwähnt. Ausländische Fabrikate dürfen in der Regel nicht ausgeführt werden, da diese zu Zeiten der Sowjetunion mit Subventionen eingeführt wurden.
Schallplatten von vor 1960 dürfen nicht ausgeführt werden.
6. Kleidung
Trachten aus der Zeit vor 1950 dürfen nicht ausgeführt werden.
Pelze dürfen ohne Beschränkungen ausgeführt werden, es sei denn, diese sind Teil einer Tracht, die vor 1950 hergestellt worden ist. Da das Herstellungsjahr von Kleidungsstücken schwer nachweisbar ist, wird empfohlen, sich bei älteren Stücken an die Expertenkommission des Kultusministeriums zu wenden.
7. Sonstiges
Uhren und Messinstrumente, die vor 1950 hergestellt worden sind, unterliegen einem Ausfuhrverbot.
Edelsteine (Amethyst, Topas, Aquamarin, Malachit, Türkis, Diamanten und Brillanten) dürfen generell nicht ausgeführt werden.
Dasselbe gilt auch für Bernstein, Perlmutt, Korallen, Elfenbein und Intarsienarbeiten.
Es empfiehlt sich, alle ins Land eingeführten Kunst- und Wertgegenstände bei der Einfuhr durch die Spedition beim Zoll registrieren zu lassen (Vorlage von Fotos), um die Wiederausfuhr zu ermöglichen.
Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird.
Da sich die Ein- und Ausfuhrbestimmungen häufig ändern, übernimmt das Auswärtige Amt keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Hinweise.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Im Straßenverkehr gilt striktes Alkoholverbot. Ist ein Verkehrsdelikt unter Alkoholeinfluss begangen worden, stellt dies einen wesentlichen Strafverschärfungsgrund dar. Bereits bei geringem Personenschaden muss in diesem Fall mit einer Freiheitsstrafe gerechnet werden.
Leider halten sich viele ukrainische Staatsbürger dennoch nicht an diese Regelung. Autos mit ausländischen Kennzeichen werden von der Polizei allerdings häufiger und strenger geprüft.
Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise unter Allgemeine Reiseinformationen.
Die Strafen bei Drogendelikten fallen in der Ukraine wesentlich höher aus als in Deutschland. Mehrjährige Gefängnisstrafen drohen bereits bei der Einfuhr, dem Besitz, dem Transport oder dem Eigenkonsum geringer Mengen weicher Drogen. Drogenschmuggel oder der Handel mit Drogen innerhalb der Ukraine wird mit Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Jahren bestraft.
Beim Fotografieren technischer Einrichtungen ist Vorsicht geboten. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund derartiger Fotos Anklage wegen Spionage erhoben wird. Bei einer darauf begründeten Verurteilung droht in der Ukraine eine Strafe von mindestens acht Jahren Haft.
Bei der Ausfuhr von Kunst- und Kulturgütern sowie Devisen, aber auch sonstigen Gegenständen ist Aufmerksamkeit geboten. Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird. Es wird dringend geraten, sich vor der Ausfuhr von in der Ukraine erworbenen Gegenständen unter „zollrechtliche Bestimmungen“ zu informieren und die dortigen Hinweise genau zu beachten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei Einreise in die Ukraine sollte ein gültiger Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus und Polio vorliegen. Auffrischungsimpfungen sind alle zehn Jahre empfohlen. Darüber hinaus empfiehlt sich auch ein Impfschutz gegen Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalt bzw. Reisen unter einfachen hygienischen Bedingungen könnten auch Impfungen gegen Typhus, Hepatitis B sowie ggf.. auch gegen Frühjahr-Sommer-Meningo-Encephalitis (FSME) (Zeckenübertragung) vorgenommen werden. In den Sommermonaten, insbesondere in den südlichen Bereichen der Ukraine kann Cholera gelegentlich vorkommen. Hier sollten nahrungsmittelhygienische Maßnahmen strikt eingehalten werden. Es besteht ebenfalls das Risiko von Darminfektionen.
Aviäre Influenza
Auch in der Ukraine ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie unter http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... rippe.html
Infektionskrankheiten
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass in der Ukraine in den letzten Jahren Tuberkuloseerkrankungen und HIV-Infektionen deutlich zugenommen haben. Nach jüngsten Informationen ist ca. 1,4 % der ukrainischen Bevölkerung mit HIV infiziert; an einigen Orten, wie etwa in Odessa, sollen 5 % der Bevölkerung – mithin einer von zwanzig Bewohnern - HIV infiziert sein. Die Ukraine weist europaweit eine der höchsten und am schnellsten wachsenden Raten an HIV-Infektionen auf.
Sonstige Hinweise
Die medizinische Versorgung entspricht nicht westeuropäischem Standard, eine Versicherung bei einer Flugrettungsgesellschaft ist daher empfehlenswert.
Das Leitungswasser ist als Trinkwasser nicht überall genießbar. Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure auch aus einheimischer Produktion ist überall günstig zu erwerben. Andernfalls empfiehlt sich mindestens 15-minütiges Abkochen bzw. Filtern. Aufgrund der starken Leitungswasserchlorierung kann es bei empfindlicher Haut zu Irritationen kommen.
Nicht ganz auszuschließen ist, dass Waldpilze noch erhöhte radioaktive Belastung aufweisen. Daher sollte auf deren Verzehr weitgehend verzichtet werden.
Menschen, die sich langfristig in der Ukraine aufhalten wollen, sollten sich zur Sicherheit von einem erfahrenen Reisemediziner vor der Ausreise beraten lassen.
Reise-/Sicherheitshinweis Ukraine 22.09.2009 - 30.03.2011
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Ukraine 22.09.2009 - 30.03.2011
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Reise-/Sicherheitshinweis Ukraine 30.10.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Ukraine:
Stand 30.10.2009 (Unverändert gültig seit: 30.10.2009)
Aktueller Hinweis
Es werden zahlreiche Fälle von Neuer Influenza A/H1N1, insbesondere aus der Westukraine, berichtet. Auch Todesfälle sollen vorgekommen sein.
Bereits seit einigen Wochen sollen vermehrt Fälle von Neuer Influenza A/H1N1 in der Ukraine aufgetreten sein, die auch zu Krankenhauseinweisungen wegen schwerer Verläufe geführt haben. Anzeichen, dass dies nicht mit einem "üblichen" Pandemiegeschehen vereinbar wäre oder es sich um ein verändertes Influenzavirus H1N1 handeln könnte, gibt es nicht.
Reisenden wird empfohlen, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und die Reiseplanung den offiziellen Empfehlungen der ukrainischen Behörden anzupassen.
Reisenden sowie Rückkehrern aus der Ukraine werden daher besondere Vorsorgemaßnahmen empfohlen, die Sie der Informationentnehmen können.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für die Ukraine bestehen derzeit keine landesspezifischen Sicherheitshinweise.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land. Wegen schlechter Straßenverhältnisse, fehlender Straßenmarkierungen und häufig unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Aus diesem Grund und zur Vermeidung nicht unerheblicher Geldbußen sollten Sie – auch während des Tages – Geschwindigkeitsbegrenzungen sorgsam beachten. Beachten Sie, dass die in der Ukraine geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen von denen in Deutschland abweichen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Überlandstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und in der Innenstadt 60 km/h.
Kriminalität
Flugpassagiere berichten in letzter Zeit vermehrt von Gepäckdiebstahl oder durchwühlten Koffern, insbesondere bei Ankunft am Flughafen Kiew-Boryspil. Es wird daher dringend empfohlen, bei Reisen in und aus der Ukraine Wertgegenstände und Dokumente ausschließlich im Handgepäck zu verstauen und die Koffer abzuschließen.
Bei einem eventuell notwendig werdenden Reifenwechsel verschließen Sie sicherheitshalber bitte die Fahrzeugtüren, um der Gefahr eines Diebstahls vorzubeugen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie bei vermeintlichen Pannen anderer Verkehrsteilnehmer am Straßenrand – insbesondere auf einsamen Landstraßen – nicht anhalten.
Bitte beachten Sie, dass gerade bei Nachtfahrten eine erhöhte Gefahr besteht, Opfer eines Überfalles zu werden. Der Botschaft sind Fälle bekannt geworden, in denen es auch bei Ruhepausen an belebten und erleuchteten Orten zu Überfällen gekommen ist.
In der Ukraine ist es üblich, private PKWs anzuhalten und sich gegen Entgelt transportieren zu lassen. Aus Sicherheitsgründen wird hiervon abgeraten.
Es wird vor Trickdieben gewarnt. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen über eventuell gefundene Geldbeträge ein und vermeiden Sie, Geldbeutel oder ähnliche, scheinbar verlorene Gegenstände aufzuheben oder Ihren Geldbeutel vorzuzeigen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, Kreditkarten, Bankkarten, Bargeld und Ausweispapiere an mehreren Stellen direkt am Körper zu verwahren, um verhindern zu können, bei eventuellen Taschendiebstählen alles auf einmal zu verlieren.
Die Mehrheit der Reisenden erlebt die Ukraine als sicheres Reiseland. Seit einiger Zeit gibt es jedoch vermehrt Fälle von Übergriffen gegenüber Ausländern insbesondere mit nicht-europäischem Aussehen. Ein fremdenfeindlicher Hintergrund ist nicht auszuschließen. Zwar stellen solche Vorkommnisse die Ausnahme dar; es wird dennoch allen Reisenden empfohlen, Umsicht walten zu lassen
Sicherheitsbehörden
Sie sollten die in der Ukraine geltenden Gesetze in jedem Falle beachten und einhalten. Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist. Das Auswärtige Amt empfiehlt, bei Missbrauchsverdacht auf der Ausstellung einer Quittung für geleistete Zahlungen und der Darlegung der Rechtsgrundlage zu bestehen sowie einen vorgesetzten Mitarbeiter hinzuziehen. Bestehen Sie im Notfall darauf, zur nächstgelegenen Polizeidienststelle zu fahren, um dort ein formelles Protokoll aufzunehmen. Ferner wird empfohlen, in jedem Fall den Namen und die Dienstnummer des Beamten zu notieren, damit eine spätere Identifizierung möglich ist.
Geld/ Kreditkarten
An Geldautomaten überall im Land sind mit EC- und Kreditkarte Geldbeträge von bis zu 2000 UAH pro Abhebung erhältlich. Bitte achten Sie jedoch auf eventuelle Spuren von Manipulation an Automaten und lassen Sie Ihre Geldkarte sofort sperren, falls diese von einem Automaten eingezogen werden sollte. Gelegentlich versuchen Betrüger, durch Montage eines Aufsatzes auf den Kartenschlitz oder die Tastatur die Kontodaten abzufangen. Beim Einsatz von Kreditkarten zu Zahlungszwecken sollten Sie Ihre Kreditkarte nicht aus den Augen lassen, um zu vermeiden, dass Abdrücke angefertigt werden. Setzen Sie Ihre Karte nur bei vertrauenswürdigen Empfängern ein.
Hinweise für Behinderte
Reisende mit Behinderungen sollten beachten, dass die Ausstattung öffentlicher Einrichtungen in der Ukraine in der Regel nicht behindertengerecht ist. Der teilweise schlechte Zustand von Straßen und Gehwegen auch in Kiew kann insbesondere für Rollstuhlfahrer erhebliche Schwierigkeiten bei der Fortbewegung verursachen und die persönliche Mobilität deutlich einschränken.
Im Allgemeinen gibt es in der Ukraine keine behindertengerechte Infrastruktur.
Sonstiges
Haben Sie auch immer eine Kopie Ihres Passes und Ihrer Karten im Gepäck, falls die Originale verloren gehen sollten.
Einreisebestimmungen
Reisedokumente / Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise einen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, der mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus gültig sein muss, Ein Personalausweis genügt zur Einreise nicht. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr benötigen einen Kinderausweis oder alternativ einen Kinderreisepass, der in jedem Fall mit einem Lichtbild versehen sein muss. Es reicht nicht aus, wenn das Kind im elterlichen Reisepass eingetragen ist.
Deutsche Staatsangehörige können sich bis maximal 90 Tage pro Halbjahr (ab Ersteinreise) ohne Visum im Land aufhalten. Die innerhalb des halben Jahres ab Ersteinreise (Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt.
Möchte ein deutscher Staatsangehöriger nach Einreise als Tourist ohne Visum länger in der Ukraine bleiben, so benötigt er eine Genehmigung zur Verlängerung der Aufenthaltsdauer. Diese Genehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Aufenthaltsdauer bei der Immigrationsbehörde in der Ukraine beantragt werden (Behörde für Staatsangehörigkeit, Immigration und Registrierung, Boulevard Tarasa Schewtschenka Nr. 34, 01030 Kiew, Tel.: 044/235 02 83, 234 90 51). Weiterhin gibt es in Kiew in jedem Stadtbezirk Außenstellen der Behörde.
Will sich ein deutscher Staatsangehöriger länger in der Ukraine aufhalten, z.B. zur Arbeitsaufnahme, benötigt er ein Visum, ausgestellt durch die ukrainische Botschaft in Deutschland. Über die aktuellen Visabestimmungen informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Berlin (http://www.mfa.gov.ua/germany/ger/; Tel: 030/28 88 70; Fax: 030/28 88 7-163).
Registrierung
Im Zusammenhang mit der Aussetzung des Visumserfordernisses legen die Grenzschutzbehörden verstärktes Gewicht auf die ordnungsgemäße Registrierung einreisender Gäste. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Registrierung bei der Einreise wird der Aufenthaltsort in der Ukraine erfasst. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten ist anzuraten, dass Reisende genaue Angaben zum vorgesehenen Aufenthaltsort machen können. Dies erfolgt üblicherweise durch die an der Grenze vor der Passkontrolle erhältlichen Registrierungsformulare, die Sie gründlich und vollständig ausfüllen und mit ihrem Pass bei der Kontrolle abgeben sollten. Bei einer Einreise mit dem Flugzeug erhalten Sie die Formulare häufig bereits vom Flugzeugpersonal. Es empfiehlt sich, einen Kugelschreiber im Handgepäck mitzuführen.
Krankenversicherungspflicht
Offiziell besteht nach einem Beschluss der Regierung der Ukraine vom 17.09.1997 (Nr. 1021) und 13.01.1999 (Nr. 35) für Reisende in die Ukraine die Verpflichtung, eine Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit in der Ukraine nachzuweisen. Fälle, in denen dies beim Grenzübertritt kontrolliert und/oder die Einreise aufgrund des fehlenden Krankenversicherungsschutzes verweigert wurde, sind dem Auswärtigen Amt allerdings nicht bekannt. Bitte beachten Sie, dass ärztliche Behandlung trotz bestehender Auslandskrankenversicherung in der Regel in bar und sofort beglichen werden muss. Es wird gleichwohl empfohlen, auf ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu achten.
Rückholversicherung
Das Auswärtige Amt rät dringend, weiter reichenden Versicherungsschutz zu erwerben. Sie sollten zumindest über eine Auslandskrankenversicherung verfügen, welche die Kosten eines eventuellen medizinisch notwendigen Transports nach Deutschland abdeckt. HIV-TestVorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es Rechtsvorschriften gibt, nach denen Ausländer, die sich länger als drei Monate im Lande aufhalten und dort arbeiten oder studieren wollen, bei Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen oder alternativ einen Test im Lande durchführen lassen müssen. Bei positivem Testergebnis muss nach diesen Vorschriften mit der Ausweisung gerechnet werden. Fälle, in denen dies verlangt wurde, sind dem Auswärtigen Amt nicht bekannt.
Autoreisende
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass bei der Einreise mit dem Pkw an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen ist. Eine schnellere Abfertigung wird häufig von der Zahlung eines Geldbetrages abhängig gemacht. Als Nachweis dafür, dass es sich um ein rechtmäßig genutztes Fahrzeug handelt, muss der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehören oder es muss eine von einer ukrainischen Auslandsvertretung legalisierte Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mitgeführt werden.
Außerdem ist für eine Einreise in die Ukraine eine Kfz-Versicherung, mit Geltungsbereich Ukraine, zwingend erforderlich. Bei der Grenzkontrolle hat man diese bestehende Versicherung nachzuweisen. Am einfachsten kann dieser Nachweis mittels der Internationalen Versicherungskarte für den Straßenverkehr ("Grüne Versicherungskarte") erbracht werden, die einem von deutschen Versichern i.d.R. kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Die Botschaft rät deshalb allen, die die Ukraine mit dem eigenen Auto bereisen wollen, sich vor Reisebeginn über den Geltungsbereich ihrer Versicherungspolice zu informieren und sich über die gedeckte Schadensregulierung in der Ukraine eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, beispielsweise in Form einer „Grünen Versicherungskarte“.
Besondere Zollvorschriften
Der ukrainische Zoll kann das von Ihnen mitgeführte Gepäck oder Teile davon beschlagnahmen, wenn dieses unrichtig deklariert wurde oder Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen deklarierungspflichtige Waren nicht deklariert haben. Bitte informieren Sie sich vor Einreise genau über die Zollbestimmungen. Vermeiden Sie, größere Geldbeträge in bar einzuführen.
Sollten Sie unsicher sein, ob die von Ihnen eingeführten Güter oder Geldbeträge zu deklarieren sind, füllen Sie eine schriftliche Zollerklärung bei der Einreise aus. Es sind Fälle bekannt, in denen die nach den geltenden Regeln erforderliche Deklaration vom Zoll bei der Einreise nicht angenommen wurde. Bei der Ausfuhr der Güter wurden diese dann beschlagnahmt, weil sie bei der Einreise nicht deklariert worden sind. Lassen Sie sich deshalb in Zweifelsfällen also die einschlägigen Gesetze zeigen, lassen Sie sich schriftlich geben, dass die von Ihnen eingeführten Güter nicht deklariert werden müssen oder bestehen Sie darauf, dass Ihre Erklärung über eingeführtes Gepäck quittiert wird.
Ein- und Ausfuhr von Devisen
Mit Beschluss der Nationalbank der Ukraine (Verordnung N 148 vom 27.05.2008) „Über grenzüberschreitenden Bargeldtransfer und Bankmetalle“ gelten ab dem 27.07.2008 folgende Regeln:
Bei Ein- und Ausreise dürfen mitgeführt werden:
• Privatpersonen: Bis 10.000 € (oder Äquivalent dieser Summe in anderer Währung nach dem gültigen Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine) in bar und / oder Schecks ohne Anmeldung. Darüber hinausgehende Beträge müssen deklariert werden.
• Juristische Personen können durch einen Repräsentanten ebenfalls Bargeld in unbegrenzter Höhe ein- bzw. ausführen, eine Anmeldung der Beträge ist in jedem Fall notwendig.
• Bei Beträgen über 10.000 € ist in beiden Fällen ein Herkunftsnachweis (z.B. Bankbestätigung über die Barabhebung) vorzulegen.
• Bankmetalle in Form von Barren bis zu 500 Gramm dürfen nur von Privatpersonen, nicht von juristischen Personen ein- bzw. ausgeführt und müssen in jedem Fall deklariert werden.
In Kiew kann mit EC- oder Kreditkarte bei Geldautomaten oder Banken Bargeld abgehoben werden. Mitgebrachte Euro-Banknoten können problemlos in die Landeswährung getauscht werden. Es ist ratsam, Bargeld wegen der anhaltenden Wechselkursschwankungen in kleiner Stückelung mitzunehmen und nach und nach in Banken oder Wechselstuben zu tauschen. Beim Einsatz von Kreditkarten wird zur Vermeidung von Manipulationen besondere Aufmerksamkeit und kritische Auswahl des Kartenempfängers empfohlen.
Ausfuhrbestimmungen für Kulturgüter aus der Ukraine
Aufgrund des Erlasses des Kulturministeriums "Über die Regelung betreffend der Ermächtigung zur dauerhaften oder zeitweiligen Ausfuhr von Kulturgütern und die Kontrolle ihres Transportes über die staatlichen Grenzen der Ukraine" vom 09.07.2002, der beim Justizministerium unter der Nummer 571/6859 registriert ist, gilt:
"Kulturgüter" sind Objekte materieller und geistlicher Kultur, die eine künstlerische, geschichtliche, ethnographische oder wissenschaftliche Bedeutung haben.
Die Ausfuhr folgender Kulturgüter ist strengstens untersagt:
• Kulturgüter, die im staatlichen Register der nationalen Kulturerrungenschaften erfasst sind,
• Kulturgüter, die zum nationalen Archivfond gehören,
• Kulturgüter, die zum Museumsfond der Ukraine gehören.
Im Einzelnen gilt Folgendes:
1. Gemälde, Plastiken, Volkskunst (Samoware), Möbel
Es dürfen grundsätzlich Kunstgegenstände (inkl. angewandter Kunst aus allen Materialien, auch Edelmetallen) ausgeführt werden, die nach 1950 hergestellt worden sind.
Bei Käufen direkt aus Kunstsalons und von Künstlern ist die Vorlage der Kaufquittung ausreichend, um den Gegenstand auszuführen. Im Gegensatz dazu dürfen Kunstgegenstände aus Antiquitätengeschäften grundsätzlich nicht exportiert werden.
In Zweifelsfällen entscheidet eine Expertenkommission des Kulturministeriums, ob der Gegenstand ausgeführt werden darf. Die Anschrift lautet:
wul. Tarasa Schewtschenka 3, Kiew
2.Etage, Zi. 208 und 209
Telefon: 044-2795647 und 044-2795340
2. Bücher
Für Bücher, die vor 1945 veröffentlicht worden sind, muss eine Ausfuhrerlaubnis obiger Kommission (siehe 1.) eingeholt werden. Dies gilt insbesondere für alle mehrbändigen Wörterbücher, Lexika und Enzyklopädien. Für nach 1945 veröffentlichte Druckwerke ist in der Regel keine Genehmigung notwendig. Es wird empfohlen, in Zweifelsfällen die Entscheidung der Kommission einzuholen.
3. Philatelie
Sämtliche Sammlungen ukrainischer Briefmarken, die nach 1991 hergestellt worden sind, dürfen ausgeführt werden. Aus der Zeit vor 1991 stammende Briefmarkensammlungen sind zunächst dem ukrainischen Philatelistenverband vorzulegen. Dort werden sie nach Durchsicht versiegelt. Im Anschluss erteilt obige Kommission die Ausfuhrgenehmigung.
4. Numismatik
Sämtliche Ausfuhr von Münzen und Banknoten von vor 1960 ist verboten. Die Ausfuhr von Erinnerungsmedaillen und Gedenkmünzen, die nicht als Zahlungsmittel verwendet wurden oder werden, ist genehmigungsfrei möglich. Die Ausfuhr von originalen Orden und Medaillen ist verboten. Kopien können exportiert werden. Dies ist gegebenenfalls durch eine Expertise nachzuweisen.
5. Musikinstrumente und Tonträger
Vor 1950 hergestellte Musikinstrumente, darunter insbesondere in- und ausländische Instrumente aus der Massenproduktion, dürfen ausgeführt werden unter Vorlage eines der nachfolgenden Dokumente:
• Instrumentenpass des Herstellers,
• Kaufquittung,
• Herkunftsetikett (auf dem Instrument).
Die Ausfuhr aller Raritäten (insbesondere Saiteninstrumente) bedarf der Genehmigung der Kommission. Akkordeons aus der Zeit vor 1960 dürfen nicht ausgeführt werden.
Probleme sind bei jeder Ausfuhr von Flügeln und Klavieren zu erwarten. Diese sind in den Ausfuhrvorschriften nicht erwähnt. Ausländische Fabrikate dürfen in der Regel nicht ausgeführt werden, da diese zu Zeiten der Sowjetunion mit Subventionen eingeführt wurden.
Schallplatten von vor 1960 dürfen nicht ausgeführt werden.
6. Kleidung
Trachten aus der Zeit vor 1950 dürfen nicht ausgeführt werden.
Pelze dürfen ohne Beschränkungen ausgeführt werden, es sei denn, diese sind Teil einer Tracht, die vor 1950 hergestellt worden ist. Da das Herstellungsjahr von Kleidungsstücken schwer nachweisbar ist, wird empfohlen, sich bei älteren Stücken an die Expertenkommission des Kultusministeriums zu wenden.
7. Sonstiges
Uhren und Messinstrumente, die vor 1950 hergestellt worden sind, unterliegen einem Ausfuhrverbot.
Edelsteine (Amethyst, Topas, Aquamarin, Malachit, Türkis, Diamanten und Brillanten) dürfen generell nicht ausgeführt werden.
Dasselbe gilt auch für Bernstein, Perlmutt, Korallen, Elfenbein und Intarsienarbeiten.
Es empfiehlt sich, alle ins Land eingeführten Kunst- und Wertgegenstände bei der Einfuhr durch die Spedition beim Zoll registrieren zu lassen (Vorlage von Fotos), um die Wiederausfuhr zu ermöglichen.
Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird.
Da sich die Ein- und Ausfuhrbestimmungen häufig ändern, übernimmt das Auswärtige Amt keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Hinweise.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Im Straßenverkehr gilt striktes Alkoholverbot. Ist ein Verkehrsdelikt unter Alkoholeinfluss begangen worden, stellt dies einen wesentlichen Strafverschärfungsgrund dar. Bereits bei geringem Personenschaden muss in diesem Fall mit einer Freiheitsstrafe gerechnet werden.
Leider halten sich viele ukrainische Staatsbürger dennoch nicht an diese Regelung. Autos mit ausländischen Kennzeichen werden von der Polizei allerdings häufiger und strenger geprüft.
Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise unter Allgemeine Reiseinformationen.
Die Strafen bei Drogendelikten fallen in der Ukraine wesentlich höher aus als in Deutschland. Mehrjährige Gefängnisstrafen drohen bereits bei der Einfuhr, dem Besitz, dem Transport oder dem Eigenkonsum geringer Mengen weicher Drogen. Drogenschmuggel oder der Handel mit Drogen innerhalb der Ukraine wird mit Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Jahren bestraft.
Beim Fotografieren technischer Einrichtungen ist Vorsicht geboten. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund derartiger Fotos Anklage wegen Spionage erhoben wird. Bei einer darauf begründeten Verurteilung droht in der Ukraine eine Strafe von mindestens acht Jahren Haft.
Bei der Ausfuhr von Kunst- und Kulturgütern sowie Devisen, aber auch sonstigen Gegenständen ist Aufmerksamkeit geboten. Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird. Es wird dringend geraten, sich vor der Ausfuhr von in der Ukraine erworbenen Gegenständen unter „zollrechtliche Bestimmungen“ zu informieren und die dortigen Hinweise genau zu beachten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei Einreise in die Ukraine sollte ein gültiger Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus und Polio vorliegen. Auffrischungsimpfungen sind alle zehn Jahre empfohlen. Darüber hinaus empfiehlt sich auch ein Impfschutz gegen Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalt bzw. Reisen unter einfachen hygienischen Bedingungen könnten auch Impfungen gegen Typhus, Hepatitis B sowie ggf.. auch gegen Frühjahr-Sommer-Meningo-Encephalitis (FSME) (Zeckenübertragung) vorgenommen werden. In den Sommermonaten, insbesondere in den südlichen Bereichen der Ukraine kann Cholera gelegentlich vorkommen. Hier sollten nahrungsmittelhygienische Maßnahmen strikt eingehalten werden. Es besteht ebenfalls das Risiko von Darminfektionen.
Aviäre Influenza
Auch in der Ukraine ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie unter http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... rippe.html
Infektionskrankheiten
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass in der Ukraine in den letzten Jahren Tuberkuloseerkrankungen und HIV-Infektionen deutlich zugenommen haben. Nach jüngsten Informationen ist ca. 1,4 % der ukrainischen Bevölkerung mit HIV infiziert; an einigen Orten, wie etwa in Odessa, sollen 5 % der Bevölkerung – mithin einer von zwanzig Bewohnern - HIV infiziert sein. Die Ukraine weist europaweit eine der höchsten und am schnellsten wachsenden Raten an HIV-Infektionen auf.
Sonstige Hinweise
Die medizinische Versorgung entspricht nicht westeuropäischem Standard, eine Versicherung bei einer Flugrettungsgesellschaft ist daher empfehlenswert.
Das Leitungswasser ist als Trinkwasser nicht überall genießbar. Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure auch aus einheimischer Produktion ist überall günstig zu erwerben. Andernfalls empfiehlt sich mindestens 15-minütiges Abkochen bzw. Filtern. Aufgrund der starken Leitungswasserchlorierung kann es bei empfindlicher Haut zu Irritationen kommen.
Nicht ganz auszuschließen ist, dass Waldpilze noch erhöhte radioaktive Belastung aufweisen. Daher sollte auf deren Verzehr weitgehend verzichtet werden.
Menschen, die sich langfristig in der Ukraine aufhalten wollen, sollten sich zur Sicherheit von einem erfahrenen Reisemediziner vor der Ausreise beraten lassen.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Ukraine 02.11.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Ukraine:
Stand 02.11.2009 (Unverändert gültig seit: 02.11.2009)
Aktueller Hinweis
Es werden zahlreiche Fälle von Neuer Influenza A/H1N1, insbesondere aus der Westukraine, berichtet. Auch Todesfälle sollen vorgekommen sein. Schon seit wenigen Wochen waren Infektionen der Atemwege in der Ukraine vermehrt aufgetreten, die auch zu Krankenhauseinweisungen wegen schwerer Verläufe geführt haben. Zurzeit gibt es keine Anzeichen, dass sich in der Ukraine eine andere Situation ergibt als für andere Länder mit erhöhter Influenzaaktivität. Auch Hinweise, dass es sich um ein verändertes Influenzavirus H1N1 handeln könnten, gibt es nicht.
Reisenden wird empfohlen, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und die jeweilige Reiseplanung den offiziellen Empfehlungen der ukrainischen Behörden anzupassen.
Darüber hinaus wird Reisenden die Beachtung der allgemeinen Hygienemaßnahmen empfohlen, welche auch für andere Länder gelten. Die Empfehlungen des Auswärtigen Amts sind in folgender Aktuelle Informationen zur Influenza A(H1N1)zusammengefasst.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für die Ukraine bestehen derzeit keine landesspezifischen Sicherheitshinweise.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land. Wegen schlechter Straßenverhältnisse, fehlender Straßenmarkierungen und häufig unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Aus diesem Grund und zur Vermeidung nicht unerheblicher Geldbußen sollten Sie – auch während des Tages – Geschwindigkeitsbegrenzungen sorgsam beachten. Beachten Sie, dass die in der Ukraine geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen von denen in Deutschland abweichen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Überlandstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und in der Innenstadt 60 km/h.
Kriminalität
Flugpassagiere berichten in letzter Zeit vermehrt von Gepäckdiebstahl oder durchwühlten Koffern, insbesondere bei Ankunft am Flughafen Kiew-Boryspil. Es wird daher dringend empfohlen, bei Reisen in und aus der Ukraine Wertgegenstände und Dokumente ausschließlich im Handgepäck zu verstauen und die Koffer abzuschließen.
Bei einem eventuell notwendig werdenden Reifenwechsel verschließen Sie sicherheitshalber bitte die Fahrzeugtüren, um der Gefahr eines Diebstahls vorzubeugen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie bei vermeintlichen Pannen anderer Verkehrsteilnehmer am Straßenrand – insbesondere auf einsamen Landstraßen – nicht anhalten.
Bitte beachten Sie, dass gerade bei Nachtfahrten eine erhöhte Gefahr besteht, Opfer eines Überfalles zu werden. Der Botschaft sind Fälle bekannt geworden, in denen es auch bei Ruhepausen an belebten und erleuchteten Orten zu Überfällen gekommen ist.
In der Ukraine ist es üblich, private PKWs anzuhalten und sich gegen Entgelt transportieren zu lassen. Aus Sicherheitsgründen wird hiervon abgeraten.
Es wird vor Trickdieben gewarnt. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen über eventuell gefundene Geldbeträge ein und vermeiden Sie, Geldbeutel oder ähnliche, scheinbar verlorene Gegenstände aufzuheben oder Ihren Geldbeutel vorzuzeigen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, Kreditkarten, Bankkarten, Bargeld und Ausweispapiere an mehreren Stellen direkt am Körper zu verwahren, um verhindern zu können, bei eventuellen Taschendiebstählen alles auf einmal zu verlieren.
Die Mehrheit der Reisenden erlebt die Ukraine als sicheres Reiseland. Seit einiger Zeit gibt es jedoch vermehrt Fälle von Übergriffen gegenüber Ausländern insbesondere mit nicht-europäischem Aussehen. Ein fremdenfeindlicher Hintergrund ist nicht auszuschließen. Zwar stellen solche Vorkommnisse die Ausnahme dar; es wird dennoch allen Reisenden empfohlen, Umsicht walten zu lassen
Sicherheitsbehörden
Sie sollten die in der Ukraine geltenden Gesetze in jedem Falle beachten und einhalten. Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist. Das Auswärtige Amt empfiehlt, bei Missbrauchsverdacht auf der Ausstellung einer Quittung für geleistete Zahlungen und der Darlegung der Rechtsgrundlage zu bestehen sowie einen vorgesetzten Mitarbeiter hinzuziehen. Bestehen Sie im Notfall darauf, zur nächstgelegenen Polizeidienststelle zu fahren, um dort ein formelles Protokoll aufzunehmen. Ferner wird empfohlen, in jedem Fall den Namen und die Dienstnummer des Beamten zu notieren, damit eine spätere Identifizierung möglich ist.
Geld/ Kreditkarten
An Geldautomaten überall im Land sind mit EC- und Kreditkarte Geldbeträge von bis zu 2000 UAH pro Abhebung erhältlich. Bitte achten Sie jedoch auf eventuelle Spuren von Manipulation an Automaten und lassen Sie Ihre Geldkarte sofort sperren, falls diese von einem Automaten eingezogen werden sollte. Gelegentlich versuchen Betrüger, durch Montage eines Aufsatzes auf den Kartenschlitz oder die Tastatur die Kontodaten abzufangen. Beim Einsatz von Kreditkarten zu Zahlungszwecken sollten Sie Ihre Kreditkarte nicht aus den Augen lassen, um zu vermeiden, dass Abdrücke angefertigt werden. Setzen Sie Ihre Karte nur bei vertrauenswürdigen Empfängern ein.
Hinweise für Behinderte
Reisende mit Behinderungen sollten beachten, dass die Ausstattung öffentlicher Einrichtungen in der Ukraine in der Regel nicht behindertengerecht ist. Der teilweise schlechte Zustand von Straßen und Gehwegen auch in Kiew kann insbesondere für Rollstuhlfahrer erhebliche Schwierigkeiten bei der Fortbewegung verursachen und die persönliche Mobilität deutlich einschränken.
Im Allgemeinen gibt es in der Ukraine keine behindertengerechte Infrastruktur.
Sonstiges
Haben Sie auch immer eine Kopie Ihres Passes und Ihrer Karten im Gepäck, falls die Originale verloren gehen sollten.
Einreisebestimmungen
Reisedokumente / Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise einen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, der mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus gültig sein muss, Ein Personalausweis genügt zur Einreise nicht. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr benötigen einen Kinderausweis oder alternativ einen Kinderreisepass, der in jedem Fall mit einem Lichtbild versehen sein muss. Es reicht nicht aus, wenn das Kind im elterlichen Reisepass eingetragen ist.
Deutsche Staatsangehörige können sich bis maximal 90 Tage pro Halbjahr (ab Ersteinreise) ohne Visum im Land aufhalten. Die innerhalb des halben Jahres ab Ersteinreise (Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt.
Möchte ein deutscher Staatsangehöriger nach Einreise als Tourist ohne Visum länger in der Ukraine bleiben, so benötigt er eine Genehmigung zur Verlängerung der Aufenthaltsdauer. Diese Genehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Aufenthaltsdauer bei der Immigrationsbehörde in der Ukraine beantragt werden (Behörde für Staatsangehörigkeit, Immigration und Registrierung, Boulevard Tarasa Schewtschenka Nr. 34, 01030 Kiew, Tel.: 044/235 02 83, 234 90 51). Weiterhin gibt es in Kiew in jedem Stadtbezirk Außenstellen der Behörde.
Will sich ein deutscher Staatsangehöriger länger in der Ukraine aufhalten, z.B. zur Arbeitsaufnahme, benötigt er ein Visum, ausgestellt durch die ukrainische Botschaft in Deutschland. Über die aktuellen Visabestimmungen informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Berlin (http://www.mfa.gov.ua/germany/ger/; Tel: 030/28 88 70; Fax: 030/28 88 7-163).
Registrierung
Im Zusammenhang mit der Aussetzung des Visumserfordernisses legen die Grenzschutzbehörden verstärktes Gewicht auf die ordnungsgemäße Registrierung einreisender Gäste. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Registrierung bei der Einreise wird der Aufenthaltsort in der Ukraine erfasst. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten ist anzuraten, dass Reisende genaue Angaben zum vorgesehenen Aufenthaltsort machen können. Dies erfolgt üblicherweise durch die an der Grenze vor der Passkontrolle erhältlichen Registrierungsformulare, die Sie gründlich und vollständig ausfüllen und mit ihrem Pass bei der Kontrolle abgeben sollten. Bei einer Einreise mit dem Flugzeug erhalten Sie die Formulare häufig bereits vom Flugzeugpersonal. Es empfiehlt sich, einen Kugelschreiber im Handgepäck mitzuführen.
Krankenversicherungspflicht
Offiziell besteht nach einem Beschluss der Regierung der Ukraine vom 17.09.1997 (Nr. 1021) und 13.01.1999 (Nr. 35) für Reisende in die Ukraine die Verpflichtung, eine Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit in der Ukraine nachzuweisen. Fälle, in denen dies beim Grenzübertritt kontrolliert und/oder die Einreise aufgrund des fehlenden Krankenversicherungsschutzes verweigert wurde, sind dem Auswärtigen Amt allerdings nicht bekannt. Bitte beachten Sie, dass ärztliche Behandlung trotz bestehender Auslandskrankenversicherung in der Regel in bar und sofort beglichen werden muss. Es wird gleichwohl empfohlen, auf ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu achten.
Rückholversicherung
Das Auswärtige Amt rät dringend, weiter reichenden Versicherungsschutz zu erwerben. Sie sollten zumindest über eine Auslandskrankenversicherung verfügen, welche die Kosten eines eventuellen medizinisch notwendigen Transports nach Deutschland abdeckt. HIV-TestVorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es Rechtsvorschriften gibt, nach denen Ausländer, die sich länger als drei Monate im Lande aufhalten und dort arbeiten oder studieren wollen, bei Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen oder alternativ einen Test im Lande durchführen lassen müssen. Bei positivem Testergebnis muss nach diesen Vorschriften mit der Ausweisung gerechnet werden. Fälle, in denen dies verlangt wurde, sind dem Auswärtigen Amt nicht bekannt.
Autoreisende
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass bei der Einreise mit dem Pkw an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen ist. Eine schnellere Abfertigung wird häufig von der Zahlung eines Geldbetrages abhängig gemacht. Als Nachweis dafür, dass es sich um ein rechtmäßig genutztes Fahrzeug handelt, muss der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehören oder es muss eine von einer ukrainischen Auslandsvertretung legalisierte Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mitgeführt werden.
Außerdem ist für eine Einreise in die Ukraine eine Kfz-Versicherung, mit Geltungsbereich Ukraine, zwingend erforderlich. Bei der Grenzkontrolle hat man diese bestehende Versicherung nachzuweisen. Am einfachsten kann dieser Nachweis mittels der Internationalen Versicherungskarte für den Straßenverkehr ("Grüne Versicherungskarte") erbracht werden, die einem von deutschen Versichern i.d.R. kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Die Botschaft rät deshalb allen, die die Ukraine mit dem eigenen Auto bereisen wollen, sich vor Reisebeginn über den Geltungsbereich ihrer Versicherungspolice zu informieren und sich über die gedeckte Schadensregulierung in der Ukraine eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, beispielsweise in Form einer „Grünen Versicherungskarte“.
Besondere Zollvorschriften
Der ukrainische Zoll kann das von Ihnen mitgeführte Gepäck oder Teile davon beschlagnahmen, wenn dieses unrichtig deklariert wurde oder Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen deklarierungspflichtige Waren nicht deklariert haben. Bitte informieren Sie sich vor Einreise genau über die Zollbestimmungen. Vermeiden Sie, größere Geldbeträge in bar einzuführen.
Sollten Sie unsicher sein, ob die von Ihnen eingeführten Güter oder Geldbeträge zu deklarieren sind, füllen Sie eine schriftliche Zollerklärung bei der Einreise aus. Es sind Fälle bekannt, in denen die nach den geltenden Regeln erforderliche Deklaration vom Zoll bei der Einreise nicht angenommen wurde. Bei der Ausfuhr der Güter wurden diese dann beschlagnahmt, weil sie bei der Einreise nicht deklariert worden sind. Lassen Sie sich deshalb in Zweifelsfällen also die einschlägigen Gesetze zeigen, lassen Sie sich schriftlich geben, dass die von Ihnen eingeführten Güter nicht deklariert werden müssen oder bestehen Sie darauf, dass Ihre Erklärung über eingeführtes Gepäck quittiert wird.
Ein- und Ausfuhr von Devisen
Mit Beschluss der Nationalbank der Ukraine (Verordnung N 148 vom 27.05.2008) „Über grenzüberschreitenden Bargeldtransfer und Bankmetalle“ gelten ab dem 27.07.2008 folgende Regeln:
Bei Ein- und Ausreise dürfen mitgeführt werden:
• Privatpersonen: Bis 10.000 € (oder Äquivalent dieser Summe in anderer Währung nach dem gültigen Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine) in bar und / oder Schecks ohne Anmeldung. Darüber hinausgehende Beträge müssen deklariert werden.
• Juristische Personen können durch einen Repräsentanten ebenfalls Bargeld in unbegrenzter Höhe ein- bzw. ausführen, eine Anmeldung der Beträge ist in jedem Fall notwendig.
• Bei Beträgen über 10.000 € ist in beiden Fällen ein Herkunftsnachweis (z.B. Bankbestätigung über die Barabhebung) vorzulegen.
• Bankmetalle in Form von Barren bis zu 500 Gramm dürfen nur von Privatpersonen, nicht von juristischen Personen ein- bzw. ausgeführt und müssen in jedem Fall deklariert werden.
In Kiew kann mit EC- oder Kreditkarte bei Geldautomaten oder Banken Bargeld abgehoben werden. Mitgebrachte Euro-Banknoten können problemlos in die Landeswährung getauscht werden. Es ist ratsam, Bargeld wegen der anhaltenden Wechselkursschwankungen in kleiner Stückelung mitzunehmen und nach und nach in Banken oder Wechselstuben zu tauschen. Beim Einsatz von Kreditkarten wird zur Vermeidung von Manipulationen besondere Aufmerksamkeit und kritische Auswahl des Kartenempfängers empfohlen.
Ausfuhrbestimmungen für Kulturgüter aus der Ukraine
Aufgrund des Erlasses des Kulturministeriums "Über die Regelung betreffend der Ermächtigung zur dauerhaften oder zeitweiligen Ausfuhr von Kulturgütern und die Kontrolle ihres Transportes über die staatlichen Grenzen der Ukraine" vom 09.07.2002, der beim Justizministerium unter der Nummer 571/6859 registriert ist, gilt:
"Kulturgüter" sind Objekte materieller und geistlicher Kultur, die eine künstlerische, geschichtliche, ethnographische oder wissenschaftliche Bedeutung haben.
Die Ausfuhr folgender Kulturgüter ist strengstens untersagt:
• Kulturgüter, die im staatlichen Register der nationalen Kulturerrungenschaften erfasst sind,
• Kulturgüter, die zum nationalen Archivfond gehören,
• Kulturgüter, die zum Museumsfond der Ukraine gehören.
Im Einzelnen gilt Folgendes:
1. Gemälde, Plastiken, Volkskunst (Samoware), Möbel
Es dürfen grundsätzlich Kunstgegenstände (inkl. angewandter Kunst aus allen Materialien, auch Edelmetallen) ausgeführt werden, die nach 1950 hergestellt worden sind.
Bei Käufen direkt aus Kunstsalons und von Künstlern ist die Vorlage der Kaufquittung ausreichend, um den Gegenstand auszuführen. Im Gegensatz dazu dürfen Kunstgegenstände aus Antiquitätengeschäften grundsätzlich nicht exportiert werden.
In Zweifelsfällen entscheidet eine Expertenkommission des Kulturministeriums, ob der Gegenstand ausgeführt werden darf. Die Anschrift lautet:
wul. Tarasa Schewtschenka 3, Kiew
2.Etage, Zi. 208 und 209
Telefon: 044-2795647 und 044-2795340
2. Bücher
Für Bücher, die vor 1945 veröffentlicht worden sind, muss eine Ausfuhrerlaubnis obiger Kommission (siehe 1.) eingeholt werden. Dies gilt insbesondere für alle mehrbändigen Wörterbücher, Lexika und Enzyklopädien. Für nach 1945 veröffentlichte Druckwerke ist in der Regel keine Genehmigung notwendig. Es wird empfohlen, in Zweifelsfällen die Entscheidung der Kommission einzuholen.
3. Philatelie
Sämtliche Sammlungen ukrainischer Briefmarken, die nach 1991 hergestellt worden sind, dürfen ausgeführt werden. Aus der Zeit vor 1991 stammende Briefmarkensammlungen sind zunächst dem ukrainischen Philatelistenverband vorzulegen. Dort werden sie nach Durchsicht versiegelt. Im Anschluss erteilt obige Kommission die Ausfuhrgenehmigung.
4. Numismatik
Sämtliche Ausfuhr von Münzen und Banknoten von vor 1960 ist verboten. Die Ausfuhr von Erinnerungsmedaillen und Gedenkmünzen, die nicht als Zahlungsmittel verwendet wurden oder werden, ist genehmigungsfrei möglich. Die Ausfuhr von originalen Orden und Medaillen ist verboten. Kopien können exportiert werden. Dies ist gegebenenfalls durch eine Expertise nachzuweisen.
5. Musikinstrumente und Tonträger
Vor 1950 hergestellte Musikinstrumente, darunter insbesondere in- und ausländische Instrumente aus der Massenproduktion, dürfen ausgeführt werden unter Vorlage eines der nachfolgenden Dokumente:
• Instrumentenpass des Herstellers,
• Kaufquittung,
• Herkunftsetikett (auf dem Instrument).
Die Ausfuhr aller Raritäten (insbesondere Saiteninstrumente) bedarf der Genehmigung der Kommission. Akkordeons aus der Zeit vor 1960 dürfen nicht ausgeführt werden.
Probleme sind bei jeder Ausfuhr von Flügeln und Klavieren zu erwarten. Diese sind in den Ausfuhrvorschriften nicht erwähnt. Ausländische Fabrikate dürfen in der Regel nicht ausgeführt werden, da diese zu Zeiten der Sowjetunion mit Subventionen eingeführt wurden.
Schallplatten von vor 1960 dürfen nicht ausgeführt werden.
6. Kleidung
Trachten aus der Zeit vor 1950 dürfen nicht ausgeführt werden.
Pelze dürfen ohne Beschränkungen ausgeführt werden, es sei denn, diese sind Teil einer Tracht, die vor 1950 hergestellt worden ist. Da das Herstellungsjahr von Kleidungsstücken schwer nachweisbar ist, wird empfohlen, sich bei älteren Stücken an die Expertenkommission des Kultusministeriums zu wenden.
7. Sonstiges
Uhren und Messinstrumente, die vor 1950 hergestellt worden sind, unterliegen einem Ausfuhrverbot.
Edelsteine (Amethyst, Topas, Aquamarin, Malachit, Türkis, Diamanten und Brillanten) dürfen generell nicht ausgeführt werden.
Dasselbe gilt auch für Bernstein, Perlmutt, Korallen, Elfenbein und Intarsienarbeiten.
Es empfiehlt sich, alle ins Land eingeführten Kunst- und Wertgegenstände bei der Einfuhr durch die Spedition beim Zoll registrieren zu lassen (Vorlage von Fotos), um die Wiederausfuhr zu ermöglichen.
Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird.
Da sich die Ein- und Ausfuhrbestimmungen häufig ändern, übernimmt das Auswärtige Amt keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Hinweise.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Im Straßenverkehr gilt striktes Alkoholverbot. Ist ein Verkehrsdelikt unter Alkoholeinfluss begangen worden, stellt dies einen wesentlichen Strafverschärfungsgrund dar. Bereits bei geringem Personenschaden muss in diesem Fall mit einer Freiheitsstrafe gerechnet werden.
Leider halten sich viele ukrainische Staatsbürger dennoch nicht an diese Regelung. Autos mit ausländischen Kennzeichen werden von der Polizei allerdings häufiger und strenger geprüft.
Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise unter Allgemeine Reiseinformationen.
Die Strafen bei Drogendelikten fallen in der Ukraine wesentlich höher aus als in Deutschland. Mehrjährige Gefängnisstrafen drohen bereits bei der Einfuhr, dem Besitz, dem Transport oder dem Eigenkonsum geringer Mengen weicher Drogen. Drogenschmuggel oder der Handel mit Drogen innerhalb der Ukraine wird mit Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Jahren bestraft.
Beim Fotografieren technischer Einrichtungen ist Vorsicht geboten. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund derartiger Fotos Anklage wegen Spionage erhoben wird. Bei einer darauf begründeten Verurteilung droht in der Ukraine eine Strafe von mindestens acht Jahren Haft.
Bei der Ausfuhr von Kunst- und Kulturgütern sowie Devisen, aber auch sonstigen Gegenständen ist Aufmerksamkeit geboten. Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird. Es wird dringend geraten, sich vor der Ausfuhr von in der Ukraine erworbenen Gegenständen unter „zollrechtliche Bestimmungen“ zu informieren und die dortigen Hinweise genau zu beachten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei Einreise in die Ukraine sollte ein gültiger Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus und Polio vorliegen. Auffrischungsimpfungen sind alle zehn Jahre empfohlen. Darüber hinaus empfiehlt sich auch ein Impfschutz gegen Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalt bzw. Reisen unter einfachen hygienischen Bedingungen könnten auch Impfungen gegen Typhus, Hepatitis B sowie ggf.. auch gegen Frühjahr-Sommer-Meningo-Encephalitis (FSME) (Zeckenübertragung) vorgenommen werden. In den Sommermonaten, insbesondere in den südlichen Bereichen der Ukraine kann Cholera gelegentlich vorkommen. Hier sollten nahrungsmittelhygienische Maßnahmen strikt eingehalten werden. Es besteht ebenfalls das Risiko von Darminfektionen.
Aviäre Influenza
Auch in der Ukraine ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie unter http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... rippe.html
Infektionskrankheiten
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass in der Ukraine in den letzten Jahren Tuberkuloseerkrankungen und HIV-Infektionen deutlich zugenommen haben. Nach jüngsten Informationen ist ca. 1,4 % der ukrainischen Bevölkerung mit HIV infiziert; an einigen Orten, wie etwa in Odessa, sollen 5 % der Bevölkerung – mithin einer von zwanzig Bewohnern - HIV infiziert sein. Die Ukraine weist europaweit eine der höchsten und am schnellsten wachsenden Raten an HIV-Infektionen auf.
Sonstige Hinweise
Die medizinische Versorgung entspricht nicht westeuropäischem Standard, eine Versicherung bei einer Flugrettungsgesellschaft ist daher empfehlenswert.
Das Leitungswasser ist als Trinkwasser nicht überall genießbar. Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure auch aus einheimischer Produktion ist überall günstig zu erwerben. Andernfalls empfiehlt sich mindestens 15-minütiges Abkochen bzw. Filtern. Aufgrund der starken Leitungswasserchlorierung kann es bei empfindlicher Haut zu Irritationen kommen.
Nicht ganz auszuschließen ist, dass Waldpilze noch erhöhte radioaktive Belastung aufweisen. Daher sollte auf deren Verzehr weitgehend verzichtet werden.
Menschen, die sich langfristig in der Ukraine aufhalten wollen, sollten sich zur Sicherheit von einem erfahrenen Reisemediziner vor der Ausreise beraten lassen.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Ukraine 06.11.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Ukraine:
Stand 06.11.2009 (Unverändert gültig seit: 06.11.2009)
Aktueller Hinweis
Es werden zahlreiche Grippefälle, insbesondere aus der Westukraine, berichtet. Darunter sollen auch Fälle von Neuer Influenza A/H1N1 sein. Es ist auch zu Todefällen gekommen. Zurzeit gibt es keine Anzeichen, dass sich in der Ukraine eine andere Situation ergibt als in anderen Länder mit erhöhter Influenzaaktivität. Auch Hinweise, dass es sich um ein verändertes Influenzavirus H1N1 handeln könnte, gibt es nicht.
Reisenden wird empfohlen, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und die jeweilige Reiseplanung den offiziellen Empfehlungen der ukrainischen Behörden anzupassen.
Darüber hinaus wird Reisenden die Beachtung der allgemeinen Hygienemaßnahmen empfohlen, welche auch für andere Länder gelten. Die Empfehlungen des Auswärtigen Amts sind in folgender Informationen zur Influenza A(H1N1) zusammengefasst.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für die Ukraine bestehen derzeit keine landesspezifischen Sicherheitshinweise.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land. Wegen schlechter Straßenverhältnisse, fehlender Straßenmarkierungen und häufig unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Aus diesem Grund und zur Vermeidung nicht unerheblicher Geldbußen sollten Sie – auch während des Tages – Geschwindigkeitsbegrenzungen sorgsam beachten. Beachten Sie, dass die in der Ukraine geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen von denen in Deutschland abweichen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Überlandstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und in der Innenstadt 60 km/h.
Kriminalität
Flugpassagiere berichten in letzter Zeit vermehrt von Gepäckdiebstahl oder durchwühlten Koffern, insbesondere bei Ankunft am Flughafen Kiew-Boryspil. Es wird daher dringend empfohlen, bei Reisen in und aus der Ukraine Wertgegenstände und Dokumente ausschließlich im Handgepäck zu verstauen und die Koffer abzuschließen.
Bei einem eventuell notwendig werdenden Reifenwechsel verschließen Sie sicherheitshalber bitte die Fahrzeugtüren, um der Gefahr eines Diebstahls vorzubeugen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie bei vermeintlichen Pannen anderer Verkehrsteilnehmer am Straßenrand – insbesondere auf einsamen Landstraßen – nicht anhalten.
Bitte beachten Sie, dass gerade bei Nachtfahrten eine erhöhte Gefahr besteht, Opfer eines Überfalles zu werden. Der Botschaft sind Fälle bekannt geworden, in denen es auch bei Ruhepausen an belebten und erleuchteten Orten zu Überfällen gekommen ist.
In der Ukraine ist es üblich, private PKWs anzuhalten und sich gegen Entgelt transportieren zu lassen. Aus Sicherheitsgründen wird hiervon abgeraten.
Es wird vor Trickdieben gewarnt. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen über eventuell gefundene Geldbeträge ein und vermeiden Sie, Geldbeutel oder ähnliche, scheinbar verlorene Gegenstände aufzuheben oder Ihren Geldbeutel vorzuzeigen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, Kreditkarten, Bankkarten, Bargeld und Ausweispapiere an mehreren Stellen direkt am Körper zu verwahren, um verhindern zu können, bei eventuellen Taschendiebstählen alles auf einmal zu verlieren.
Die Mehrheit der Reisenden erlebt die Ukraine als sicheres Reiseland. Seit einiger Zeit gibt es jedoch vermehrt Fälle von Übergriffen gegenüber Ausländern insbesondere mit nicht-europäischem Aussehen. Ein fremdenfeindlicher Hintergrund ist nicht auszuschließen. Zwar stellen solche Vorkommnisse die Ausnahme dar; es wird dennoch allen Reisenden empfohlen, Umsicht walten zu lassen
Sicherheitsbehörden
Sie sollten die in der Ukraine geltenden Gesetze in jedem Falle beachten und einhalten. Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist. Das Auswärtige Amt empfiehlt, bei Missbrauchsverdacht auf der Ausstellung einer Quittung für geleistete Zahlungen und der Darlegung der Rechtsgrundlage zu bestehen sowie einen vorgesetzten Mitarbeiter hinzuziehen. Bestehen Sie im Notfall darauf, zur nächstgelegenen Polizeidienststelle zu fahren, um dort ein formelles Protokoll aufzunehmen. Ferner wird empfohlen, in jedem Fall den Namen und die Dienstnummer des Beamten zu notieren, damit eine spätere Identifizierung möglich ist.
Geld/ Kreditkarten
An Geldautomaten überall im Land sind mit EC- und Kreditkarte Geldbeträge von bis zu 2000 UAH pro Abhebung erhältlich. Bitte achten Sie jedoch auf eventuelle Spuren von Manipulation an Automaten und lassen Sie Ihre Geldkarte sofort sperren, falls diese von einem Automaten eingezogen werden sollte. Gelegentlich versuchen Betrüger, durch Montage eines Aufsatzes auf den Kartenschlitz oder die Tastatur die Kontodaten abzufangen. Beim Einsatz von Kreditkarten zu Zahlungszwecken sollten Sie Ihre Kreditkarte nicht aus den Augen lassen, um zu vermeiden, dass Abdrücke angefertigt werden. Setzen Sie Ihre Karte nur bei vertrauenswürdigen Empfängern ein.
Hinweise für Behinderte
Reisende mit Behinderungen sollten beachten, dass die Ausstattung öffentlicher Einrichtungen in der Ukraine in der Regel nicht behindertengerecht ist. Der teilweise schlechte Zustand von Straßen und Gehwegen auch in Kiew kann insbesondere für Rollstuhlfahrer erhebliche Schwierigkeiten bei der Fortbewegung verursachen und die persönliche Mobilität deutlich einschränken.
Im Allgemeinen gibt es in der Ukraine keine behindertengerechte Infrastruktur.
Sonstiges
Haben Sie auch immer eine Kopie Ihres Passes und Ihrer Karten im Gepäck, falls die Originale verloren gehen sollten.
Einreisebestimmungen
Reisedokumente / Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise einen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, der mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus gültig sein muss, Ein Personalausweis genügt zur Einreise nicht. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr benötigen einen Kinderausweis oder alternativ einen Kinderreisepass, der in jedem Fall mit einem Lichtbild versehen sein muss. Es reicht nicht aus, wenn das Kind im elterlichen Reisepass eingetragen ist.
Deutsche Staatsangehörige können sich bis maximal 90 Tage pro Halbjahr (ab Ersteinreise) ohne Visum im Land aufhalten. Die innerhalb des halben Jahres ab Ersteinreise (Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt.
Möchte ein deutscher Staatsangehöriger nach Einreise als Tourist ohne Visum länger in der Ukraine bleiben, so benötigt er eine Genehmigung zur Verlängerung der Aufenthaltsdauer. Diese Genehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Aufenthaltsdauer bei der Immigrationsbehörde in der Ukraine beantragt werden (Behörde für Staatsangehörigkeit, Immigration und Registrierung, Boulevard Tarasa Schewtschenka Nr. 34, 01030 Kiew, Tel.: 044/235 02 83, 234 90 51). Weiterhin gibt es in Kiew in jedem Stadtbezirk Außenstellen der Behörde.
Will sich ein deutscher Staatsangehöriger länger in der Ukraine aufhalten, z.B. zur Arbeitsaufnahme, benötigt er ein Visum, ausgestellt durch die ukrainische Botschaft in Deutschland. Über die aktuellen Visabestimmungen informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Berlin (http://www.mfa.gov.ua/germany/ger/; Tel: 030/28 88 70; Fax: 030/28 88 7-163).
Registrierung
Im Zusammenhang mit der Aussetzung des Visumserfordernisses legen die Grenzschutzbehörden verstärktes Gewicht auf die ordnungsgemäße Registrierung einreisender Gäste. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Registrierung bei der Einreise wird der Aufenthaltsort in der Ukraine erfasst. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten ist anzuraten, dass Reisende genaue Angaben zum vorgesehenen Aufenthaltsort machen können. Dies erfolgt üblicherweise durch die an der Grenze vor der Passkontrolle erhältlichen Registrierungsformulare, die Sie gründlich und vollständig ausfüllen und mit ihrem Pass bei der Kontrolle abgeben sollten. Bei einer Einreise mit dem Flugzeug erhalten Sie die Formulare häufig bereits vom Flugzeugpersonal. Es empfiehlt sich, einen Kugelschreiber im Handgepäck mitzuführen.
Krankenversicherungspflicht
Offiziell besteht nach einem Beschluss der Regierung der Ukraine vom 17.09.1997 (Nr. 1021) und 13.01.1999 (Nr. 35) für Reisende in die Ukraine die Verpflichtung, eine Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit in der Ukraine nachzuweisen. Fälle, in denen dies beim Grenzübertritt kontrolliert und/oder die Einreise aufgrund des fehlenden Krankenversicherungsschutzes verweigert wurde, sind dem Auswärtigen Amt allerdings nicht bekannt. Bitte beachten Sie, dass ärztliche Behandlung trotz bestehender Auslandskrankenversicherung in der Regel in bar und sofort beglichen werden muss. Es wird gleichwohl empfohlen, auf ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu achten.
Rückholversicherung
Das Auswärtige Amt rät dringend, weiter reichenden Versicherungsschutz zu erwerben. Sie sollten zumindest über eine Auslandskrankenversicherung verfügen, welche die Kosten eines eventuellen medizinisch notwendigen Transports nach Deutschland abdeckt. HIV-TestVorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es Rechtsvorschriften gibt, nach denen Ausländer, die sich länger als drei Monate im Lande aufhalten und dort arbeiten oder studieren wollen, bei Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen oder alternativ einen Test im Lande durchführen lassen müssen. Bei positivem Testergebnis muss nach diesen Vorschriften mit der Ausweisung gerechnet werden. Fälle, in denen dies verlangt wurde, sind dem Auswärtigen Amt nicht bekannt.
Autoreisende
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass bei der Einreise mit dem Pkw an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen ist. Eine schnellere Abfertigung wird häufig von der Zahlung eines Geldbetrages abhängig gemacht. Als Nachweis dafür, dass es sich um ein rechtmäßig genutztes Fahrzeug handelt, muss der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehören oder es muss eine von einer ukrainischen Auslandsvertretung legalisierte Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mitgeführt werden.
Außerdem ist für eine Einreise in die Ukraine eine Kfz-Versicherung, mit Geltungsbereich Ukraine, zwingend erforderlich. Bei der Grenzkontrolle hat man diese bestehende Versicherung nachzuweisen. Am einfachsten kann dieser Nachweis mittels der Internationalen Versicherungskarte für den Straßenverkehr ("Grüne Versicherungskarte") erbracht werden, die einem von deutschen Versichern i.d.R. kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Die Botschaft rät deshalb allen, die die Ukraine mit dem eigenen Auto bereisen wollen, sich vor Reisebeginn über den Geltungsbereich ihrer Versicherungspolice zu informieren und sich über die gedeckte Schadensregulierung in der Ukraine eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, beispielsweise in Form einer „Grünen Versicherungskarte“.
Besondere Zollvorschriften
Der ukrainische Zoll kann das von Ihnen mitgeführte Gepäck oder Teile davon beschlagnahmen, wenn dieses unrichtig deklariert wurde oder Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen deklarierungspflichtige Waren nicht deklariert haben. Bitte informieren Sie sich vor Einreise genau über die Zollbestimmungen. Vermeiden Sie, größere Geldbeträge in bar einzuführen.
Sollten Sie unsicher sein, ob die von Ihnen eingeführten Güter oder Geldbeträge zu deklarieren sind, füllen Sie eine schriftliche Zollerklärung bei der Einreise aus. Es sind Fälle bekannt, in denen die nach den geltenden Regeln erforderliche Deklaration vom Zoll bei der Einreise nicht angenommen wurde. Bei der Ausfuhr der Güter wurden diese dann beschlagnahmt, weil sie bei der Einreise nicht deklariert worden sind. Lassen Sie sich deshalb in Zweifelsfällen also die einschlägigen Gesetze zeigen, lassen Sie sich schriftlich geben, dass die von Ihnen eingeführten Güter nicht deklariert werden müssen oder bestehen Sie darauf, dass Ihre Erklärung über eingeführtes Gepäck quittiert wird.
Ein- und Ausfuhr von Devisen
Mit Beschluss der Nationalbank der Ukraine (Verordnung N 148 vom 27.05.2008) „Über grenzüberschreitenden Bargeldtransfer und Bankmetalle“ gelten ab dem 27.07.2008 folgende Regeln:
Bei Ein- und Ausreise dürfen mitgeführt werden:
• Privatpersonen: Bis 10.000 € (oder Äquivalent dieser Summe in anderer Währung nach dem gültigen Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine) in bar und / oder Schecks ohne Anmeldung. Darüber hinausgehende Beträge müssen deklariert werden.
• Juristische Personen können durch einen Repräsentanten ebenfalls Bargeld in unbegrenzter Höhe ein- bzw. ausführen, eine Anmeldung der Beträge ist in jedem Fall notwendig.
• Bei Beträgen über 10.000 € ist in beiden Fällen ein Herkunftsnachweis (z.B. Bankbestätigung über die Barabhebung) vorzulegen.
• Bankmetalle in Form von Barren bis zu 500 Gramm dürfen nur von Privatpersonen, nicht von juristischen Personen ein- bzw. ausgeführt und müssen in jedem Fall deklariert werden.
In Kiew kann mit EC- oder Kreditkarte bei Geldautomaten oder Banken Bargeld abgehoben werden. Mitgebrachte Euro-Banknoten können problemlos in die Landeswährung getauscht werden. Es ist ratsam, Bargeld wegen der anhaltenden Wechselkursschwankungen in kleiner Stückelung mitzunehmen und nach und nach in Banken oder Wechselstuben zu tauschen. Beim Einsatz von Kreditkarten wird zur Vermeidung von Manipulationen besondere Aufmerksamkeit und kritische Auswahl des Kartenempfängers empfohlen.
Ausfuhrbestimmungen für Kulturgüter aus der Ukraine
Aufgrund des Erlasses des Kulturministeriums "Über die Regelung betreffend der Ermächtigung zur dauerhaften oder zeitweiligen Ausfuhr von Kulturgütern und die Kontrolle ihres Transportes über die staatlichen Grenzen der Ukraine" vom 09.07.2002, der beim Justizministerium unter der Nummer 571/6859 registriert ist, gilt:
"Kulturgüter" sind Objekte materieller und geistlicher Kultur, die eine künstlerische, geschichtliche, ethnographische oder wissenschaftliche Bedeutung haben.
Die Ausfuhr folgender Kulturgüter ist strengstens untersagt:
• Kulturgüter, die im staatlichen Register der nationalen Kulturerrungenschaften erfasst sind,
• Kulturgüter, die zum nationalen Archivfond gehören,
• Kulturgüter, die zum Museumsfond der Ukraine gehören.
Im Einzelnen gilt Folgendes:
1. Gemälde, Plastiken, Volkskunst (Samoware), Möbel
Es dürfen grundsätzlich Kunstgegenstände (inkl. angewandter Kunst aus allen Materialien, auch Edelmetallen) ausgeführt werden, die nach 1950 hergestellt worden sind.
Bei Käufen direkt aus Kunstsalons und von Künstlern ist die Vorlage der Kaufquittung ausreichend, um den Gegenstand auszuführen. Im Gegensatz dazu dürfen Kunstgegenstände aus Antiquitätengeschäften grundsätzlich nicht exportiert werden.
In Zweifelsfällen entscheidet eine Expertenkommission des Kulturministeriums, ob der Gegenstand ausgeführt werden darf. Die Anschrift lautet:
wul. Tarasa Schewtschenka 3, Kiew
2.Etage, Zi. 208 und 209
Telefon: 044-2795647 und 044-2795340
2. Bücher
Für Bücher, die vor 1945 veröffentlicht worden sind, muss eine Ausfuhrerlaubnis obiger Kommission (siehe 1.) eingeholt werden. Dies gilt insbesondere für alle mehrbändigen Wörterbücher, Lexika und Enzyklopädien. Für nach 1945 veröffentlichte Druckwerke ist in der Regel keine Genehmigung notwendig. Es wird empfohlen, in Zweifelsfällen die Entscheidung der Kommission einzuholen.
3. Philatelie
Sämtliche Sammlungen ukrainischer Briefmarken, die nach 1991 hergestellt worden sind, dürfen ausgeführt werden. Aus der Zeit vor 1991 stammende Briefmarkensammlungen sind zunächst dem ukrainischen Philatelistenverband vorzulegen. Dort werden sie nach Durchsicht versiegelt. Im Anschluss erteilt obige Kommission die Ausfuhrgenehmigung.
4. Numismatik
Sämtliche Ausfuhr von Münzen und Banknoten von vor 1960 ist verboten. Die Ausfuhr von Erinnerungsmedaillen und Gedenkmünzen, die nicht als Zahlungsmittel verwendet wurden oder werden, ist genehmigungsfrei möglich. Die Ausfuhr von originalen Orden und Medaillen ist verboten. Kopien können exportiert werden. Dies ist gegebenenfalls durch eine Expertise nachzuweisen.
5. Musikinstrumente und Tonträger
Vor 1950 hergestellte Musikinstrumente, darunter insbesondere in- und ausländische Instrumente aus der Massenproduktion, dürfen ausgeführt werden unter Vorlage eines der nachfolgenden Dokumente:
• Instrumentenpass des Herstellers,
• Kaufquittung,
• Herkunftsetikett (auf dem Instrument).
Die Ausfuhr aller Raritäten (insbesondere Saiteninstrumente) bedarf der Genehmigung der Kommission. Akkordeons aus der Zeit vor 1960 dürfen nicht ausgeführt werden.
Probleme sind bei jeder Ausfuhr von Flügeln und Klavieren zu erwarten. Diese sind in den Ausfuhrvorschriften nicht erwähnt. Ausländische Fabrikate dürfen in der Regel nicht ausgeführt werden, da diese zu Zeiten der Sowjetunion mit Subventionen eingeführt wurden.
Schallplatten von vor 1960 dürfen nicht ausgeführt werden.
6. Kleidung
Trachten aus der Zeit vor 1950 dürfen nicht ausgeführt werden.
Pelze dürfen ohne Beschränkungen ausgeführt werden, es sei denn, diese sind Teil einer Tracht, die vor 1950 hergestellt worden ist. Da das Herstellungsjahr von Kleidungsstücken schwer nachweisbar ist, wird empfohlen, sich bei älteren Stücken an die Expertenkommission des Kultusministeriums zu wenden.
7. Sonstiges
Uhren und Messinstrumente, die vor 1950 hergestellt worden sind, unterliegen einem Ausfuhrverbot.
Edelsteine (Amethyst, Topas, Aquamarin, Malachit, Türkis, Diamanten und Brillanten) dürfen generell nicht ausgeführt werden.
Dasselbe gilt auch für Bernstein, Perlmutt, Korallen, Elfenbein und Intarsienarbeiten.
Es empfiehlt sich, alle ins Land eingeführten Kunst- und Wertgegenstände bei der Einfuhr durch die Spedition beim Zoll registrieren zu lassen (Vorlage von Fotos), um die Wiederausfuhr zu ermöglichen.
Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird.
Da sich die Ein- und Ausfuhrbestimmungen häufig ändern, übernimmt das Auswärtige Amt keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Hinweise.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Im Straßenverkehr gilt striktes Alkoholverbot. Ist ein Verkehrsdelikt unter Alkoholeinfluss begangen worden, stellt dies einen wesentlichen Strafverschärfungsgrund dar. Bereits bei geringem Personenschaden muss in diesem Fall mit einer Freiheitsstrafe gerechnet werden.
Leider halten sich viele ukrainische Staatsbürger dennoch nicht an diese Regelung. Autos mit ausländischen Kennzeichen werden von der Polizei allerdings häufiger und strenger geprüft.
Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise unter Allgemeine Reiseinformationen.
Die Strafen bei Drogendelikten fallen in der Ukraine wesentlich höher aus als in Deutschland. Mehrjährige Gefängnisstrafen drohen bereits bei der Einfuhr, dem Besitz, dem Transport oder dem Eigenkonsum geringer Mengen weicher Drogen. Drogenschmuggel oder der Handel mit Drogen innerhalb der Ukraine wird mit Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Jahren bestraft.
Beim Fotografieren technischer Einrichtungen ist Vorsicht geboten. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund derartiger Fotos Anklage wegen Spionage erhoben wird. Bei einer darauf begründeten Verurteilung droht in der Ukraine eine Strafe von mindestens acht Jahren Haft.
Bei der Ausfuhr von Kunst- und Kulturgütern sowie Devisen, aber auch sonstigen Gegenständen ist Aufmerksamkeit geboten. Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird. Es wird dringend geraten, sich vor der Ausfuhr von in der Ukraine erworbenen Gegenständen unter „zollrechtliche Bestimmungen“ zu informieren und die dortigen Hinweise genau zu beachten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei Einreise in die Ukraine sollte ein gültiger Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus und Polio vorliegen. Auffrischungsimpfungen sind alle zehn Jahre empfohlen. Darüber hinaus empfiehlt sich auch ein Impfschutz gegen Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalt bzw. Reisen unter einfachen hygienischen Bedingungen könnten auch Impfungen gegen Typhus, Hepatitis B sowie ggf.. auch gegen Frühjahr-Sommer-Meningo-Encephalitis (FSME) (Zeckenübertragung) vorgenommen werden. In den Sommermonaten, insbesondere in den südlichen Bereichen der Ukraine kann Cholera gelegentlich vorkommen. Hier sollten nahrungsmittelhygienische Maßnahmen strikt eingehalten werden. Es besteht ebenfalls das Risiko von Darminfektionen.
Aviäre Influenza
Auch in der Ukraine ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie unter http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... rippe.html
Infektionskrankheiten
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass in der Ukraine in den letzten Jahren Tuberkuloseerkrankungen und HIV-Infektionen deutlich zugenommen haben. Nach jüngsten Informationen ist ca. 1,4 % der ukrainischen Bevölkerung mit HIV infiziert; an einigen Orten, wie etwa in Odessa, sollen 5 % der Bevölkerung – mithin einer von zwanzig Bewohnern - HIV infiziert sein. Die Ukraine weist europaweit eine der höchsten und am schnellsten wachsenden Raten an HIV-Infektionen auf.
Sonstige Hinweise
Die medizinische Versorgung entspricht nicht westeuropäischem Standard, eine Versicherung bei einer Flugrettungsgesellschaft ist daher empfehlenswert.
Das Leitungswasser ist als Trinkwasser nicht überall genießbar. Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure auch aus einheimischer Produktion ist überall günstig zu erwerben. Andernfalls empfiehlt sich mindestens 15-minütiges Abkochen bzw. Filtern. Aufgrund der starken Leitungswasserchlorierung kann es bei empfindlicher Haut zu Irritationen kommen.
Nicht ganz auszuschließen ist, dass Waldpilze noch erhöhte radioaktive Belastung aufweisen. Daher sollte auf deren Verzehr weitgehend verzichtet werden.
Menschen, die sich langfristig in der Ukraine aufhalten wollen, sollten sich zur Sicherheit von einem erfahrenen Reisemediziner vor der Ausreise beraten lassen.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Ukraine 11.11.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Ukraine:
Stand 11.11.2009 (Unverändert gültig seit: 11.11.2009)
Aktueller Hinweis
Es werden zahlreiche Grippefälle, insbesondere aus der Westukraine, berichtet. Darunter sollen auch Fälle von Neuer Influenza A/H1N1 sein. Es ist auch zu Todesfällen gekommen. Zurzeit gibt es keine Anzeichen, dass sich in der Ukraine eine andere Situation ergibt als in anderen Länder mit erhöhter Influenzaaktivität. Auch Hinweise, dass es sich um ein verändertes Influenzavirus H1N1 handeln könnte, gibt es nicht.
Reisenden wird empfohlen, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und die jeweilige Reiseplanung den offiziellen Empfehlungen der ukrainischen Behörden anzupassen.
Darüber hinaus wird Reisenden die Beachtung der allgemeinen Hygienemaßnahmen empfohlen, welche auch für andere Länder gelten. Die Empfehlungen des Auswärtigen Amts sind in folgender Information zusammengefasst.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für die Ukraine bestehen derzeit keine landesspezifischen Sicherheitshinweise.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land. Wegen schlechter Straßenverhältnisse, fehlender Straßenmarkierungen und häufig unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Aus diesem Grund und zur Vermeidung nicht unerheblicher Geldbußen sollten Sie – auch während des Tages – Geschwindigkeitsbegrenzungen sorgsam beachten. Beachten Sie, dass die in der Ukraine geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen von denen in Deutschland abweichen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Überlandstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und in der Innenstadt 60 km/h.
Kriminalität
Flugpassagiere berichten in letzter Zeit vermehrt von Gepäckdiebstahl oder durchwühlten Koffern, insbesondere bei Ankunft am Flughafen Kiew-Boryspil. Es wird daher dringend empfohlen, bei Reisen in und aus der Ukraine Wertgegenstände und Dokumente ausschließlich im Handgepäck zu verstauen und die Koffer abzuschließen.
Bei einem eventuell notwendig werdenden Reifenwechsel verschließen Sie sicherheitshalber bitte die Fahrzeugtüren, um der Gefahr eines Diebstahls vorzubeugen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie bei vermeintlichen Pannen anderer Verkehrsteilnehmer am Straßenrand – insbesondere auf einsamen Landstraßen – nicht anhalten.
Bitte beachten Sie, dass gerade bei Nachtfahrten eine erhöhte Gefahr besteht, Opfer eines Überfalles zu werden. Der Botschaft sind Fälle bekannt geworden, in denen es auch bei Ruhepausen an belebten und erleuchteten Orten zu Überfällen gekommen ist.
In der Ukraine ist es üblich, private PKWs anzuhalten und sich gegen Entgelt transportieren zu lassen. Aus Sicherheitsgründen wird hiervon abgeraten.
Es wird vor Trickdieben gewarnt. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen über eventuell gefundene Geldbeträge ein und vermeiden Sie, Geldbeutel oder ähnliche, scheinbar verlorene Gegenstände aufzuheben oder Ihren Geldbeutel vorzuzeigen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, Kreditkarten, Bankkarten, Bargeld und Ausweispapiere an mehreren Stellen direkt am Körper zu verwahren, um verhindern zu können, bei eventuellen Taschendiebstählen alles auf einmal zu verlieren.
Die Mehrheit der Reisenden erlebt die Ukraine als sicheres Reiseland. Seit einiger Zeit gibt es jedoch vermehrt Fälle von Übergriffen gegenüber Ausländern insbesondere mit nicht-europäischem Aussehen. Ein fremdenfeindlicher Hintergrund ist nicht auszuschließen. Zwar stellen solche Vorkommnisse die Ausnahme dar; es wird dennoch allen Reisenden empfohlen, Umsicht walten zu lassen
Sicherheitsbehörden
Sie sollten die in der Ukraine geltenden Gesetze in jedem Falle beachten und einhalten. Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist. Das Auswärtige Amt empfiehlt, bei Missbrauchsverdacht auf der Ausstellung einer Quittung für geleistete Zahlungen und der Darlegung der Rechtsgrundlage zu bestehen sowie einen vorgesetzten Mitarbeiter hinzuziehen. Bestehen Sie im Notfall darauf, zur nächstgelegenen Polizeidienststelle zu fahren, um dort ein formelles Protokoll aufzunehmen. Ferner wird empfohlen, in jedem Fall den Namen und die Dienstnummer des Beamten zu notieren, damit eine spätere Identifizierung möglich ist.
Geld/ Kreditkarten
An Geldautomaten überall im Land sind mit EC- und Kreditkarte Geldbeträge von bis zu 2000 UAH pro Abhebung erhältlich. Bitte achten Sie jedoch auf eventuelle Spuren von Manipulation an Automaten und lassen Sie Ihre Geldkarte sofort sperren, falls diese von einem Automaten eingezogen werden sollte. Gelegentlich versuchen Betrüger, durch Montage eines Aufsatzes auf den Kartenschlitz oder die Tastatur die Kontodaten abzufangen. Beim Einsatz von Kreditkarten zu Zahlungszwecken sollten Sie Ihre Kreditkarte nicht aus den Augen lassen, um zu vermeiden, dass Abdrücke angefertigt werden. Setzen Sie Ihre Karte nur bei vertrauenswürdigen Empfängern ein.
Hinweise für Behinderte
Reisende mit Behinderungen sollten beachten, dass die Ausstattung öffentlicher Einrichtungen in der Ukraine in der Regel nicht behindertengerecht ist. Der teilweise schlechte Zustand von Straßen und Gehwegen auch in Kiew kann insbesondere für Rollstuhlfahrer erhebliche Schwierigkeiten bei der Fortbewegung verursachen und die persönliche Mobilität deutlich einschränken.
Im Allgemeinen gibt es in der Ukraine keine behindertengerechte Infrastruktur.
Sonstiges
Haben Sie auch immer eine Kopie Ihres Passes und Ihrer Karten im Gepäck, falls die Originale verloren gehen sollten.
Einreisebestimmungen
Reisedokumente / Visum
Mit folgenden Reisedokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, Gültigkeit mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, mit Lichtbild, Gültigkeit mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus
Reisepass Ja, Gültigkeit mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, mit Lichtbild, Gültigkeit mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus
Deutsche Staatsangehörige können sich bis maximal 90 Tage pro Halbjahr (ab Ersteinreise) ohne Visum im Land aufhalten. Die innerhalb des halben Jahres ab Ersteinreise (Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt.
Möchte ein deutscher Staatsangehöriger nach Einreise als Tourist ohne Visum länger in der Ukraine bleiben, so benötigt er eine Genehmigung zur Verlängerung der Aufenthaltsdauer. Diese Genehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Aufenthaltsdauer bei der Immigrationsbehörde in der Ukraine beantragt werden (Behörde für Staatsangehörigkeit, Immigration und Registrierung, Boulevard Tarasa Schewtschenka Nr. 34, 01030 Kiew, Tel.: 044/235 02 83, 234 90 51). Weiterhin gibt es in Kiew in jedem Stadtbezirk Außenstellen der Behörde.
Will sich ein deutscher Staatsangehöriger länger in der Ukraine aufhalten, z.B. zur Arbeitsaufnahme, benötigt er ein Visum, ausgestellt durch die ukrainische Botschaft in Deutschland. Über die aktuellen Visabestimmungen informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Berlin (http://www.mfa.gov.ua/germany/ger/; Tel: 030/28 88 70; Fax: 030/28 88 7-163).
Registrierung
Im Zusammenhang mit der Aussetzung des Visumserfordernisses legen die Grenzschutzbehörden verstärktes Gewicht auf die ordnungsgemäße Registrierung einreisender Gäste. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Registrierung bei der Einreise wird der Aufenthaltsort in der Ukraine erfasst. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten ist anzuraten, dass Reisende genaue Angaben zum vorgesehenen Aufenthaltsort machen können. Dies erfolgt üblicherweise durch die an der Grenze vor der Passkontrolle erhältlichen Registrierungsformulare, die Sie gründlich und vollständig ausfüllen und mit ihrem Pass bei der Kontrolle abgeben sollten. Bei einer Einreise mit dem Flugzeug erhalten Sie die Formulare häufig bereits vom Flugzeugpersonal. Es empfiehlt sich, einen Kugelschreiber im Handgepäck mitzuführen.
Krankenversicherungspflicht
Offiziell besteht nach einem Beschluss der Regierung der Ukraine vom 17.09.1997 (Nr. 1021) und 13.01.1999 (Nr. 35) für Reisende in die Ukraine die Verpflichtung, eine Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit in der Ukraine nachzuweisen. Fälle, in denen dies beim Grenzübertritt kontrolliert und/oder die Einreise aufgrund des fehlenden Krankenversicherungsschutzes verweigert wurde, sind dem Auswärtigen Amt allerdings nicht bekannt. Bitte beachten Sie, dass ärztliche Behandlung trotz bestehender Auslandskrankenversicherung in der Regel in bar und sofort beglichen werden muss. Es wird gleichwohl empfohlen, auf ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu achten.
Rückholversicherung
Das Auswärtige Amt rät dringend, weiter reichenden Versicherungsschutz zu erwerben. Sie sollten zumindest über eine Auslandskrankenversicherung verfügen, welche die Kosten eines eventuellen medizinisch notwendigen Transports nach Deutschland abdeckt. HIV-TestVorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es Rechtsvorschriften gibt, nach denen Ausländer, die sich länger als drei Monate im Lande aufhalten und dort arbeiten oder studieren wollen, bei Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen oder alternativ einen Test im Lande durchführen lassen müssen. Bei positivem Testergebnis muss nach diesen Vorschriften mit der Ausweisung gerechnet werden. Fälle, in denen dies verlangt wurde, sind dem Auswärtigen Amt nicht bekannt.
Autoreisende
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass bei der Einreise mit dem Pkw an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen ist. Eine schnellere Abfertigung wird häufig von der Zahlung eines Geldbetrages abhängig gemacht. Als Nachweis dafür, dass es sich um ein rechtmäßig genutztes Fahrzeug handelt, muss der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehören oder es muss eine von einer ukrainischen Auslandsvertretung legalisierte Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mitgeführt werden.
Außerdem ist für eine Einreise in die Ukraine eine Kfz-Versicherung, mit Geltungsbereich Ukraine, zwingend erforderlich. Bei der Grenzkontrolle hat man diese bestehende Versicherung nachzuweisen. Am einfachsten kann dieser Nachweis mittels der Internationalen Versicherungskarte für den Straßenverkehr ("Grüne Versicherungskarte") erbracht werden, die einem von deutschen Versichern i.d.R. kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Die Botschaft rät deshalb allen, die die Ukraine mit dem eigenen Auto bereisen wollen, sich vor Reisebeginn über den Geltungsbereich ihrer Versicherungspolice zu informieren und sich über die gedeckte Schadensregulierung in der Ukraine eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, beispielsweise in Form einer „Grünen Versicherungskarte“.
Besondere Zollvorschriften
Der ukrainische Zoll kann das von Ihnen mitgeführte Gepäck oder Teile davon beschlagnahmen, wenn dieses unrichtig deklariert wurde oder Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen deklarierungspflichtige Waren nicht deklariert haben. Bitte informieren Sie sich vor Einreise genau über die Zollbestimmungen. Vermeiden Sie, größere Geldbeträge in bar einzuführen.
Sollten Sie unsicher sein, ob die von Ihnen eingeführten Güter oder Geldbeträge zu deklarieren sind, füllen Sie eine schriftliche Zollerklärung bei der Einreise aus. Es sind Fälle bekannt, in denen die nach den geltenden Regeln erforderliche Deklaration vom Zoll bei der Einreise nicht angenommen wurde. Bei der Ausfuhr der Güter wurden diese dann beschlagnahmt, weil sie bei der Einreise nicht deklariert worden sind. Lassen Sie sich deshalb in Zweifelsfällen also die einschlägigen Gesetze zeigen, lassen Sie sich schriftlich geben, dass die von Ihnen eingeführten Güter nicht deklariert werden müssen oder bestehen Sie darauf, dass Ihre Erklärung über eingeführtes Gepäck quittiert wird.
Ein- und Ausfuhr von Devisen
Mit Beschluss der Nationalbank der Ukraine (Verordnung N 148 vom 27.05.2008) „Über grenzüberschreitenden Bargeldtransfer und Bankmetalle“ gelten ab dem 27.07.2008 folgende Regeln:
Bei Ein- und Ausreise dürfen mitgeführt werden:
• Privatpersonen: Bis 10.000 € (oder Äquivalent dieser Summe in anderer Währung nach dem gültigen Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine) in bar und / oder Schecks ohne Anmeldung. Darüber hinausgehende Beträge müssen deklariert werden.
• Juristische Personen können durch einen Repräsentanten ebenfalls Bargeld in unbegrenzter Höhe ein- bzw. ausführen, eine Anmeldung der Beträge ist in jedem Fall notwendig.
• Bei Beträgen über 10.000 € ist in beiden Fällen ein Herkunftsnachweis (z.B. Bankbestätigung über die Barabhebung) vorzulegen.
• Bankmetalle in Form von Barren bis zu 500 Gramm dürfen nur von Privatpersonen, nicht von juristischen Personen ein- bzw. ausgeführt und müssen in jedem Fall deklariert werden.
In Kiew kann mit EC- oder Kreditkarte bei Geldautomaten oder Banken Bargeld abgehoben werden. Mitgebrachte Euro-Banknoten können problemlos in die Landeswährung getauscht werden. Es ist ratsam, Bargeld wegen der anhaltenden Wechselkursschwankungen in kleiner Stückelung mitzunehmen und nach und nach in Banken oder Wechselstuben zu tauschen. Beim Einsatz von Kreditkarten wird zur Vermeidung von Manipulationen besondere Aufmerksamkeit und kritische Auswahl des Kartenempfängers empfohlen.
Ausfuhrbestimmungen für Kulturgüter aus der Ukraine
Aufgrund des Erlasses des Kulturministeriums "Über die Regelung betreffend der Ermächtigung zur dauerhaften oder zeitweiligen Ausfuhr von Kulturgütern und die Kontrolle ihres Transportes über die staatlichen Grenzen der Ukraine" vom 09.07.2002, der beim Justizministerium unter der Nummer 571/6859 registriert ist, gilt:
"Kulturgüter" sind Objekte materieller und geistlicher Kultur, die eine künstlerische, geschichtliche, ethnographische oder wissenschaftliche Bedeutung haben.
Die Ausfuhr folgender Kulturgüter ist strengstens untersagt:
• Kulturgüter, die im staatlichen Register der nationalen Kulturerrungenschaften erfasst sind,
• Kulturgüter, die zum nationalen Archivfond gehören,
• Kulturgüter, die zum Museumsfond der Ukraine gehören.
Im Einzelnen gilt Folgendes:
1. Gemälde, Plastiken, Volkskunst (Samoware), Möbel
Es dürfen grundsätzlich Kunstgegenstände (inkl. angewandter Kunst aus allen Materialien, auch Edelmetallen) ausgeführt werden, die nach 1950 hergestellt worden sind.
Bei Käufen direkt aus Kunstsalons und von Künstlern ist die Vorlage der Kaufquittung ausreichend, um den Gegenstand auszuführen. Im Gegensatz dazu dürfen Kunstgegenstände aus Antiquitätengeschäften grundsätzlich nicht exportiert werden.
In Zweifelsfällen entscheidet eine Expertenkommission des Kulturministeriums, ob der Gegenstand ausgeführt werden darf. Die Anschrift lautet:
wul. Tarasa Schewtschenka 3, Kiew
2.Etage, Zi. 208 und 209
Telefon: 044-2795647 und 044-2795340
2. Bücher
Für Bücher, die vor 1945 veröffentlicht worden sind, muss eine Ausfuhrerlaubnis obiger Kommission (siehe 1.) eingeholt werden. Dies gilt insbesondere für alle mehrbändigen Wörterbücher, Lexika und Enzyklopädien. Für nach 1945 veröffentlichte Druckwerke ist in der Regel keine Genehmigung notwendig. Es wird empfohlen, in Zweifelsfällen die Entscheidung der Kommission einzuholen.
3. Philatelie
Sämtliche Sammlungen ukrainischer Briefmarken, die nach 1991 hergestellt worden sind, dürfen ausgeführt werden. Aus der Zeit vor 1991 stammende Briefmarkensammlungen sind zunächst dem ukrainischen Philatelistenverband vorzulegen. Dort werden sie nach Durchsicht versiegelt. Im Anschluss erteilt obige Kommission die Ausfuhrgenehmigung.
4. Numismatik
Sämtliche Ausfuhr von Münzen und Banknoten von vor 1960 ist verboten. Die Ausfuhr von Erinnerungsmedaillen und Gedenkmünzen, die nicht als Zahlungsmittel verwendet wurden oder werden, ist genehmigungsfrei möglich. Die Ausfuhr von originalen Orden und Medaillen ist verboten. Kopien können exportiert werden. Dies ist gegebenenfalls durch eine Expertise nachzuweisen.
5. Musikinstrumente und Tonträger
Vor 1950 hergestellte Musikinstrumente, darunter insbesondere in- und ausländische Instrumente aus der Massenproduktion, dürfen ausgeführt werden unter Vorlage eines der nachfolgenden Dokumente:
• Instrumentenpass des Herstellers,
• Kaufquittung,
• Herkunftsetikett (auf dem Instrument).
Die Ausfuhr aller Raritäten (insbesondere Saiteninstrumente) bedarf der Genehmigung der Kommission. Akkordeons aus der Zeit vor 1960 dürfen nicht ausgeführt werden.
Probleme sind bei jeder Ausfuhr von Flügeln und Klavieren zu erwarten. Diese sind in den Ausfuhrvorschriften nicht erwähnt. Ausländische Fabrikate dürfen in der Regel nicht ausgeführt werden, da diese zu Zeiten der Sowjetunion mit Subventionen eingeführt wurden.
Schallplatten von vor 1960 dürfen nicht ausgeführt werden.
6. Kleidung
Trachten aus der Zeit vor 1950 dürfen nicht ausgeführt werden.
Pelze dürfen ohne Beschränkungen ausgeführt werden, es sei denn, diese sind Teil einer Tracht, die vor 1950 hergestellt worden ist. Da das Herstellungsjahr von Kleidungsstücken schwer nachweisbar ist, wird empfohlen, sich bei älteren Stücken an die Expertenkommission des Kultusministeriums zu wenden.
7. Sonstiges
Uhren und Messinstrumente, die vor 1950 hergestellt worden sind, unterliegen einem Ausfuhrverbot.
Edelsteine (Amethyst, Topas, Aquamarin, Malachit, Türkis, Diamanten und Brillanten) dürfen generell nicht ausgeführt werden.
Dasselbe gilt auch für Bernstein, Perlmutt, Korallen, Elfenbein und Intarsienarbeiten.
Es empfiehlt sich, alle ins Land eingeführten Kunst- und Wertgegenstände bei der Einfuhr durch die Spedition beim Zoll registrieren zu lassen (Vorlage von Fotos), um die Wiederausfuhr zu ermöglichen.
Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird.
Da sich die Ein- und Ausfuhrbestimmungen häufig ändern, übernimmt das Auswärtige Amt keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Hinweise.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Im Straßenverkehr gilt striktes Alkoholverbot. Ist ein Verkehrsdelikt unter Alkoholeinfluss begangen worden, stellt dies einen wesentlichen Strafverschärfungsgrund dar. Bereits bei geringem Personenschaden muss in diesem Fall mit einer Freiheitsstrafe gerechnet werden.
Leider halten sich viele ukrainische Staatsbürger dennoch nicht an diese Regelung. Autos mit ausländischen Kennzeichen werden von der Polizei allerdings häufiger und strenger geprüft.
Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise unter Allgemeine Reiseinformationen.
Die Strafen bei Drogendelikten fallen in der Ukraine wesentlich höher aus als in Deutschland. Mehrjährige Gefängnisstrafen drohen bereits bei der Einfuhr, dem Besitz, dem Transport oder dem Eigenkonsum geringer Mengen weicher Drogen. Drogenschmuggel oder der Handel mit Drogen innerhalb der Ukraine wird mit Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Jahren bestraft.
Beim Fotografieren technischer Einrichtungen ist Vorsicht geboten. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund derartiger Fotos Anklage wegen Spionage erhoben wird. Bei einer darauf begründeten Verurteilung droht in der Ukraine eine Strafe von mindestens acht Jahren Haft.
Bei der Ausfuhr von Kunst- und Kulturgütern sowie Devisen, aber auch sonstigen Gegenständen ist Aufmerksamkeit geboten. Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird. Es wird dringend geraten, sich vor der Ausfuhr von in der Ukraine erworbenen Gegenständen unter „zollrechtliche Bestimmungen“ zu informieren und die dortigen Hinweise genau zu beachten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei Einreise in die Ukraine sollte ein gültiger Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus und Polio vorliegen. Auffrischungsimpfungen sind alle zehn Jahre empfohlen. Darüber hinaus empfiehlt sich auch ein Impfschutz gegen Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalt bzw. Reisen unter einfachen hygienischen Bedingungen könnten auch Impfungen gegen Typhus, Hepatitis B sowie ggf.. auch gegen Frühjahr-Sommer-Meningo-Encephalitis (FSME) (Zeckenübertragung) vorgenommen werden. In den Sommermonaten, insbesondere in den südlichen Bereichen der Ukraine kann Cholera gelegentlich vorkommen. Hier sollten nahrungsmittelhygienische Maßnahmen strikt eingehalten werden. Es besteht ebenfalls das Risiko von Darminfektionen.
Aviäre Influenza
Auch in der Ukraine ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie unter http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... rippe.html
Infektionskrankheiten
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass in der Ukraine in den letzten Jahren Tuberkuloseerkrankungen und HIV-Infektionen deutlich zugenommen haben. Nach jüngsten Informationen ist ca. 1,4 % der ukrainischen Bevölkerung mit HIV infiziert; an einigen Orten, wie etwa in Odessa, sollen 5 % der Bevölkerung – mithin einer von zwanzig Bewohnern - HIV infiziert sein. Die Ukraine weist europaweit eine der höchsten und am schnellsten wachsenden Raten an HIV-Infektionen auf.
Sonstige Hinweise
Die medizinische Versorgung entspricht nicht westeuropäischem Standard, eine Versicherung bei einer Flugrettungsgesellschaft ist daher empfehlenswert.
Das Leitungswasser ist als Trinkwasser nicht überall genießbar. Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure auch aus einheimischer Produktion ist überall günstig zu erwerben. Andernfalls empfiehlt sich mindestens 15-minütiges Abkochen bzw. Filtern. Aufgrund der starken Leitungswasserchlorierung kann es bei empfindlicher Haut zu Irritationen kommen.
Nicht ganz auszuschließen ist, dass Waldpilze noch erhöhte radioaktive Belastung aufweisen. Daher sollte auf deren Verzehr weitgehend verzichtet werden.
Menschen, die sich langfristig in der Ukraine aufhalten wollen, sollten sich zur Sicherheit von einem erfahrenen Reisemediziner vor der Ausreise beraten lassen.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Ukraine 29.01.2010
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Ukraine:
Stand 29.01.2010 (Unverändert gültig seit: 29.01.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für die Ukraine bestehen derzeit keine landesspezifischen Sicherheitshinweise.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land. Wegen schlechter Straßenverhältnisse, fehlender Straßenmarkierungen und häufig unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Aus diesem Grund und zur Vermeidung nicht unerheblicher Geldbußen sollten Sie – auch während des Tages – Geschwindigkeitsbegrenzungen sorgsam beachten. Beachten Sie, dass die in der Ukraine geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen von denen in Deutschland abweichen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Überlandstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und in der Innenstadt 60 km/h.
Kriminalität
Flugpassagiere berichten in letzter Zeit vermehrt von Gepäckdiebstahl oder durchwühlten Koffern, insbesondere bei Ankunft am Flughafen Kiew-Boryspil. Es wird daher dringend empfohlen, bei Reisen in und aus der Ukraine Wertgegenstände und Dokumente ausschließlich im Handgepäck zu verstauen und die Koffer abzuschließen.
Bei einem eventuell notwendig werdenden Reifenwechsel verschließen Sie sicherheitshalber bitte die Fahrzeugtüren, um der Gefahr eines Diebstahls vorzubeugen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie bei vermeintlichen Pannen anderer Verkehrsteilnehmer am Straßenrand – insbesondere auf einsamen Landstraßen – nicht anhalten.
Bitte beachten Sie, dass gerade bei Nachtfahrten eine erhöhte Gefahr besteht, Opfer eines Überfalles zu werden. Der Botschaft sind Fälle bekannt geworden, in denen es auch bei Ruhepausen an belebten und erleuchteten Orten zu Überfällen gekommen ist.
In der Ukraine ist es üblich, private PKWs anzuhalten und sich gegen Entgelt transportieren zu lassen. Aus Sicherheitsgründen wird hiervon abgeraten.
Es wird vor Trickdieben gewarnt. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen über eventuell gefundene Geldbeträge ein und vermeiden Sie, Geldbeutel oder ähnliche, scheinbar verlorene Gegenstände aufzuheben oder Ihren Geldbeutel vorzuzeigen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, Kreditkarten, Bankkarten, Bargeld und Ausweispapiere an mehreren Stellen direkt am Körper zu verwahren, um verhindern zu können, bei eventuellen Taschendiebstählen alles auf einmal zu verlieren.
Die Mehrheit der Reisenden erlebt die Ukraine als sicheres Reiseland. Seit einiger Zeit gibt es jedoch vermehrt Fälle von Übergriffen gegenüber Ausländern insbesondere mit nicht-europäischem Aussehen. Ein fremdenfeindlicher Hintergrund ist nicht auszuschließen. Zwar stellen solche Vorkommnisse die Ausnahme dar; es wird dennoch allen Reisenden empfohlen, Umsicht walten zu lassen
Sicherheitsbehörden
Sie sollten die in der Ukraine geltenden Gesetze in jedem Falle beachten und einhalten. Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist. Das Auswärtige Amt empfiehlt, bei Missbrauchsverdacht auf der Ausstellung einer Quittung für geleistete Zahlungen und der Darlegung der Rechtsgrundlage zu bestehen sowie einen vorgesetzten Mitarbeiter hinzuziehen. Bestehen Sie im Notfall darauf, zur nächstgelegenen Polizeidienststelle zu fahren, um dort ein formelles Protokoll aufzunehmen. Ferner wird empfohlen, in jedem Fall den Namen und die Dienstnummer des Beamten zu notieren, damit eine spätere Identifizierung möglich ist.
Geld/ Kreditkarten
An Geldautomaten überall im Land sind mit EC- und Kreditkarte Geldbeträge von bis zu 2000 UAH pro Abhebung erhältlich. Bitte achten Sie jedoch auf eventuelle Spuren von Manipulation an Automaten und lassen Sie Ihre Geldkarte sofort sperren, falls diese von einem Automaten eingezogen werden sollte. Gelegentlich versuchen Betrüger, durch Montage eines Aufsatzes auf den Kartenschlitz oder die Tastatur die Kontodaten abzufangen. Beim Einsatz von Kreditkarten zu Zahlungszwecken sollten Sie Ihre Kreditkarte nicht aus den Augen lassen, um zu vermeiden, dass Abdrücke angefertigt werden. Setzen Sie Ihre Karte nur bei vertrauenswürdigen Empfängern ein.
Hinweise für Behinderte
Reisende mit Behinderungen sollten beachten, dass die Ausstattung öffentlicher Einrichtungen in der Ukraine in der Regel nicht behindertengerecht ist. Der teilweise schlechte Zustand von Straßen und Gehwegen auch in Kiew kann insbesondere für Rollstuhlfahrer erhebliche Schwierigkeiten bei der Fortbewegung verursachen und die persönliche Mobilität deutlich einschränken.
Im Allgemeinen gibt es in der Ukraine keine behindertengerechte Infrastruktur.
Sonstiges
Haben Sie auch immer eine Kopie Ihres Passes und Ihrer Karten im Gepäck, falls die Originale verloren gehen sollten.
Einreisebestimmungen
Reisedokumente / Visum
Mit folgenden Reisedokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, Gültigkeit mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, mit Lichtbild, Gültigkeit mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus
Reisepass Ja, Gültigkeit mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, mit Lichtbild, Gültigkeit mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus
Deutsche Staatsangehörige können sich bis maximal 90 Tage pro Halbjahr (ab Ersteinreise) ohne Visum im Land aufhalten. Die innerhalb des halben Jahres ab Ersteinreise (Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt.
Möchte ein deutscher Staatsangehöriger nach Einreise als Tourist ohne Visum länger in der Ukraine bleiben, so benötigt er eine Genehmigung zur Verlängerung der Aufenthaltsdauer. Diese Genehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Aufenthaltsdauer bei der Immigrationsbehörde in der Ukraine beantragt werden (Behörde für Staatsangehörigkeit, Immigration und Registrierung, Boulevard Tarasa Schewtschenka Nr. 34, 01030 Kiew, Tel.: 044/235 02 83, 234 90 51). Weiterhin gibt es in Kiew in jedem Stadtbezirk Außenstellen der Behörde.
Will sich ein deutscher Staatsangehöriger länger in der Ukraine aufhalten, z.B. zur Arbeitsaufnahme, benötigt er ein Visum, ausgestellt durch die ukrainische Botschaft in Deutschland. Über die aktuellen Visabestimmungen informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Berlin (http://www.mfa.gov.ua/germany/ger/; Tel: 030/28 88 70; Fax: 030/28 88 7-163).
Registrierung
Im Zusammenhang mit der Aussetzung des Visumserfordernisses legen die Grenzschutzbehörden verstärktes Gewicht auf die ordnungsgemäße Registrierung einreisender Gäste. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Registrierung bei der Einreise wird der Aufenthaltsort in der Ukraine erfasst. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten ist anzuraten, dass Reisende genaue Angaben zum vorgesehenen Aufenthaltsort machen können. Dies erfolgt üblicherweise durch die an der Grenze vor der Passkontrolle erhältlichen Registrierungsformulare, die Sie gründlich und vollständig ausfüllen und mit ihrem Pass bei der Kontrolle abgeben sollten. Bei einer Einreise mit dem Flugzeug erhalten Sie die Formulare häufig bereits vom Flugzeugpersonal. Es empfiehlt sich, einen Kugelschreiber im Handgepäck mitzuführen.
Jeder Ausländer (auch der Inhaber eines ukrainischen Visums), der länger als 90 Tage in der Ukraine bleiben möchte, muss spätestens drei Arbeitstage vor Ablauf seiner bei der Einreise erfolgten Registrierung die Verlängerung der Aufenthaltsdauer beantragen. Dies erfolgt im Regelfall bei der für seinen Wohnsitz zuständigen ukrainischen Pass- und Meldestelle ("WGIRFO" – frühere Bezeichnung: "OWIR").
Krankenversicherungspflicht
Offiziell besteht nach einem Beschluss der Regierung der Ukraine vom 17.09.1997 (Nr. 1021) und 13.01.1999 (Nr. 35) für Reisende in die Ukraine die Verpflichtung, eine Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit in der Ukraine nachzuweisen. Fälle, in denen dies beim Grenzübertritt kontrolliert und/oder die Einreise aufgrund des fehlenden Krankenversicherungsschutzes verweigert wurde, sind dem Auswärtigen Amt allerdings nicht bekannt. Bitte beachten Sie, dass ärztliche Behandlung trotz bestehender Auslandskrankenversicherung in der Regel in bar und sofort beglichen werden muss. Es wird gleichwohl empfohlen, auf ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu achten.
Rückholversicherung
Das Auswärtige Amt rät dringend, weiter reichenden Versicherungsschutz zu erwerben. Sie sollten zumindest über eine Auslandskrankenversicherung verfügen, welche die Kosten eines eventuellen medizinisch notwendigen Transports nach Deutschland abdeckt. HIV-TestVorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es Rechtsvorschriften gibt, nach denen Ausländer, die sich länger als drei Monate im Lande aufhalten und dort arbeiten oder studieren wollen, bei Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen oder alternativ einen Test im Lande durchführen lassen müssen. Bei positivem Testergebnis muss nach diesen Vorschriften mit der Ausweisung gerechnet werden. Fälle, in denen dies verlangt wurde, sind dem Auswärtigen Amt nicht bekannt.
Autoreisende
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass bei der Einreise mit dem Pkw an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen ist. Eine schnellere Abfertigung wird häufig von der Zahlung eines Geldbetrages abhängig gemacht. Als Nachweis dafür, dass es sich um ein rechtmäßig genutztes Fahrzeug handelt, muss der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehören oder es muss eine von einer ukrainischen Auslandsvertretung legalisierte Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mitgeführt werden.
Außerdem ist für eine Einreise in die Ukraine eine Kfz-Versicherung, mit Geltungsbereich Ukraine, zwingend erforderlich. Bei der Grenzkontrolle hat man diese bestehende Versicherung nachzuweisen. Am einfachsten kann dieser Nachweis mittels der Internationalen Versicherungskarte für den Straßenverkehr ("Grüne Versicherungskarte") erbracht werden, die einem von deutschen Versichern i.d.R. kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Die Botschaft rät deshalb allen, die die Ukraine mit dem eigenen Auto bereisen wollen, sich vor Reisebeginn über den Geltungsbereich ihrer Versicherungspolice zu informieren und sich über die gedeckte Schadensregulierung in der Ukraine eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, beispielsweise in Form einer „Grünen Versicherungskarte“.
Besondere Zollvorschriften
Der ukrainische Zoll kann das von Ihnen mitgeführte Gepäck oder Teile davon beschlagnahmen, wenn dieses unrichtig deklariert wurde oder Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen deklarierungspflichtige Waren nicht deklariert haben. Bitte informieren Sie sich vor Einreise genau über die Zollbestimmungen. Vermeiden Sie, größere Geldbeträge in bar einzuführen.
Sollten Sie unsicher sein, ob die von Ihnen eingeführten Güter oder Geldbeträge zu deklarieren sind, füllen Sie eine schriftliche Zollerklärung bei der Einreise aus. Es sind Fälle bekannt, in denen die nach den geltenden Regeln erforderliche Deklaration vom Zoll bei der Einreise nicht angenommen wurde. Bei der Ausfuhr der Güter wurden diese dann beschlagnahmt, weil sie bei der Einreise nicht deklariert worden sind. Lassen Sie sich deshalb in Zweifelsfällen also die einschlägigen Gesetze zeigen, lassen Sie sich schriftlich geben, dass die von Ihnen eingeführten Güter nicht deklariert werden müssen oder bestehen Sie darauf, dass Ihre Erklärung über eingeführtes Gepäck quittiert wird.
Ein- und Ausfuhr von Devisen
Mit Beschluss der Nationalbank der Ukraine (Verordnung N 148 vom 27.05.2008) „Über grenzüberschreitenden Bargeldtransfer und Bankmetalle“ gelten ab dem 27.07.2008 folgende Regeln:
Bei Ein- und Ausreise dürfen mitgeführt werden:
• Privatpersonen: Bis 10.000 € (oder Äquivalent dieser Summe in anderer Währung nach dem gültigen Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine) in bar und / oder Schecks ohne Anmeldung. Darüber hinausgehende Beträge müssen deklariert werden.
• Juristische Personen können durch einen Repräsentanten ebenfalls Bargeld in unbegrenzter Höhe ein- bzw. ausführen, eine Anmeldung der Beträge ist in jedem Fall notwendig.
• Bei Beträgen über 10.000 € ist in beiden Fällen ein Herkunftsnachweis (z.B. Bankbestätigung über die Barabhebung) vorzulegen.
• Bankmetalle in Form von Barren bis zu 500 Gramm dürfen nur von Privatpersonen, nicht von juristischen Personen ein- bzw. ausgeführt und müssen in jedem Fall deklariert werden.
In Kiew kann mit EC- oder Kreditkarte bei Geldautomaten oder Banken Bargeld abgehoben werden. Mitgebrachte Euro-Banknoten können problemlos in die Landeswährung getauscht werden. Es ist ratsam, Bargeld wegen der anhaltenden Wechselkursschwankungen in kleiner Stückelung mitzunehmen und nach und nach in Banken oder Wechselstuben zu tauschen. Beim Einsatz von Kreditkarten wird zur Vermeidung von Manipulationen besondere Aufmerksamkeit und kritische Auswahl des Kartenempfängers empfohlen.
Ausfuhrbestimmungen für Kulturgüter aus der Ukraine
Aufgrund des Erlasses des Kulturministeriums "Über die Regelung betreffend der Ermächtigung zur dauerhaften oder zeitweiligen Ausfuhr von Kulturgütern und die Kontrolle ihres Transportes über die staatlichen Grenzen der Ukraine" vom 09.07.2002, der beim Justizministerium unter der Nummer 571/6859 registriert ist, gilt:
"Kulturgüter" sind Objekte materieller und geistlicher Kultur, die eine künstlerische, geschichtliche, ethnographische oder wissenschaftliche Bedeutung haben.
Die Ausfuhr folgender Kulturgüter ist strengstens untersagt:
• Kulturgüter, die im staatlichen Register der nationalen Kulturerrungenschaften erfasst sind,
• Kulturgüter, die zum nationalen Archivfond gehören,
• Kulturgüter, die zum Museumsfond der Ukraine gehören.
Im Einzelnen gilt Folgendes:
1. Gemälde, Plastiken, Volkskunst (Samoware), Möbel
Es dürfen grundsätzlich Kunstgegenstände (inkl. angewandter Kunst aus allen Materialien, auch Edelmetallen) ausgeführt werden, die nach 1950 hergestellt worden sind.
Bei Käufen direkt aus Kunstsalons und von Künstlern ist die Vorlage der Kaufquittung ausreichend, um den Gegenstand auszuführen. Im Gegensatz dazu dürfen Kunstgegenstände aus Antiquitätengeschäften grundsätzlich nicht exportiert werden.
In Zweifelsfällen entscheidet eine Expertenkommission des Kulturministeriums, ob der Gegenstand ausgeführt werden darf. Die Anschrift lautet:
wul. Tarasa Schewtschenka 3, Kiew
2.Etage, Zi. 208 und 209
Telefon: 044-2795647 und 044-2795340
2. Bücher
Für Bücher, die vor 1945 veröffentlicht worden sind, muss eine Ausfuhrerlaubnis obiger Kommission (siehe 1.) eingeholt werden. Dies gilt insbesondere für alle mehrbändigen Wörterbücher, Lexika und Enzyklopädien. Für nach 1945 veröffentlichte Druckwerke ist in der Regel keine Genehmigung notwendig. Es wird empfohlen, in Zweifelsfällen die Entscheidung der Kommission einzuholen.
3. Philatelie
Sämtliche Sammlungen ukrainischer Briefmarken, die nach 1991 hergestellt worden sind, dürfen ausgeführt werden. Aus der Zeit vor 1991 stammende Briefmarkensammlungen sind zunächst dem ukrainischen Philatelistenverband vorzulegen. Dort werden sie nach Durchsicht versiegelt. Im Anschluss erteilt obige Kommission die Ausfuhrgenehmigung.
4. Numismatik
Sämtliche Ausfuhr von Münzen und Banknoten von vor 1960 ist verboten. Die Ausfuhr von Erinnerungsmedaillen und Gedenkmünzen, die nicht als Zahlungsmittel verwendet wurden oder werden, ist genehmigungsfrei möglich. Die Ausfuhr von originalen Orden und Medaillen ist verboten. Kopien können exportiert werden. Dies ist gegebenenfalls durch eine Expertise nachzuweisen.
5. Musikinstrumente und Tonträger
Vor 1950 hergestellte Musikinstrumente, darunter insbesondere in- und ausländische Instrumente aus der Massenproduktion, dürfen ausgeführt werden unter Vorlage eines der nachfolgenden Dokumente:
• Instrumentenpass des Herstellers,
• Kaufquittung,
• Herkunftsetikett (auf dem Instrument).
Die Ausfuhr aller Raritäten (insbesondere Saiteninstrumente) bedarf der Genehmigung der Kommission. Akkordeons aus der Zeit vor 1960 dürfen nicht ausgeführt werden.
Probleme sind bei jeder Ausfuhr von Flügeln und Klavieren zu erwarten. Diese sind in den Ausfuhrvorschriften nicht erwähnt. Ausländische Fabrikate dürfen in der Regel nicht ausgeführt werden, da diese zu Zeiten der Sowjetunion mit Subventionen eingeführt wurden.
Schallplatten von vor 1960 dürfen nicht ausgeführt werden.
6. Kleidung
Trachten aus der Zeit vor 1950 dürfen nicht ausgeführt werden.
Pelze dürfen ohne Beschränkungen ausgeführt werden, es sei denn, diese sind Teil einer Tracht, die vor 1950 hergestellt worden ist. Da das Herstellungsjahr von Kleidungsstücken schwer nachweisbar ist, wird empfohlen, sich bei älteren Stücken an die Expertenkommission des Kultusministeriums zu wenden.
7. Sonstiges
Uhren und Messinstrumente, die vor 1950 hergestellt worden sind, unterliegen einem Ausfuhrverbot.
Edelsteine (Amethyst, Topas, Aquamarin, Malachit, Türkis, Diamanten und Brillanten) dürfen generell nicht ausgeführt werden.
Dasselbe gilt auch für Bernstein, Perlmutt, Korallen, Elfenbein und Intarsienarbeiten.
Es empfiehlt sich, alle ins Land eingeführten Kunst- und Wertgegenstände bei der Einfuhr durch die Spedition beim Zoll registrieren zu lassen (Vorlage von Fotos), um die Wiederausfuhr zu ermöglichen.
Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird.
Da sich die Ein- und Ausfuhrbestimmungen häufig ändern, übernimmt das Auswärtige Amt keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Hinweise.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Im Straßenverkehr gilt striktes Alkoholverbot. Ist ein Verkehrsdelikt unter Alkoholeinfluss begangen worden, stellt dies einen wesentlichen Strafverschärfungsgrund dar. Bereits bei geringem Personenschaden muss in diesem Fall mit einer Freiheitsstrafe gerechnet werden.
Leider halten sich viele ukrainische Staatsbürger dennoch nicht an diese Regelung. Autos mit ausländischen Kennzeichen werden von der Polizei allerdings häufiger und strenger geprüft.
Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise unter Allgemeine Reiseinformationen.
Die Strafen bei Drogendelikten fallen in der Ukraine wesentlich höher aus als in Deutschland. Mehrjährige Gefängnisstrafen drohen bereits bei der Einfuhr, dem Besitz, dem Transport oder dem Eigenkonsum geringer Mengen weicher Drogen. Drogenschmuggel oder der Handel mit Drogen innerhalb der Ukraine wird mit Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Jahren bestraft.
Beim Fotografieren technischer Einrichtungen ist Vorsicht geboten. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund derartiger Fotos Anklage wegen Spionage erhoben wird. Bei einer darauf begründeten Verurteilung droht in der Ukraine eine Strafe von mindestens acht Jahren Haft.
Bei der Ausfuhr von Kunst- und Kulturgütern sowie Devisen, aber auch sonstigen Gegenständen ist Aufmerksamkeit geboten. Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird. Es wird dringend geraten, sich vor der Ausfuhr von in der Ukraine erworbenen Gegenständen unter „zollrechtliche Bestimmungen“ zu informieren und die dortigen Hinweise genau zu beachten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei Einreise in die Ukraine sollte ein gültiger Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus und Polio vorliegen. Auffrischungsimpfungen sind alle zehn Jahre empfohlen. Darüber hinaus empfiehlt sich auch ein Impfschutz gegen Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalt bzw. Reisen unter einfachen hygienischen Bedingungen könnten auch Impfungen gegen Typhus, Hepatitis B sowie ggf.. auch gegen Frühjahr-Sommer-Meningo-Encephalitis (FSME) (Zeckenübertragung) vorgenommen werden. In den Sommermonaten, insbesondere in den südlichen Bereichen der Ukraine kann Cholera gelegentlich vorkommen. Hier sollten nahrungsmittelhygienische Maßnahmen strikt eingehalten werden. Es besteht ebenfalls das Risiko von Darminfektionen.
Aviäre Influenza
Auch in der Ukraine ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie unter http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... rippe.html
Infektionskrankheiten
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass in der Ukraine in den letzten Jahren Tuberkuloseerkrankungen und HIV-Infektionen deutlich zugenommen haben. Nach jüngsten Informationen ist ca. 1,4 % der ukrainischen Bevölkerung mit HIV infiziert; an einigen Orten, wie etwa in Odessa, sollen 5 % der Bevölkerung – mithin einer von zwanzig Bewohnern - HIV infiziert sein. Die Ukraine weist europaweit eine der höchsten und am schnellsten wachsenden Raten an HIV-Infektionen auf.
Sonstige Hinweise
Die medizinische Versorgung entspricht nicht westeuropäischem Standard, eine Versicherung bei einer Flugrettungsgesellschaft ist daher empfehlenswert.
Das Leitungswasser ist als Trinkwasser nicht überall genießbar. Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure auch aus einheimischer Produktion ist überall günstig zu erwerben. Andernfalls empfiehlt sich mindestens 15-minütiges Abkochen bzw. Filtern. Aufgrund der starken Leitungswasserchlorierung kann es bei empfindlicher Haut zu Irritationen kommen.
Nicht ganz auszuschließen ist, dass Waldpilze noch erhöhte radioaktive Belastung aufweisen. Daher sollte auf deren Verzehr weitgehend verzichtet werden.
Menschen, die sich langfristig in der Ukraine aufhalten wollen, sollten sich zur Sicherheit von einem erfahrenen Reisemediziner vor der Ausreise beraten lassen.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Ukraine 22.10.2010
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Ukraine:
Stand 22.10.2010 (Unverändert gültig seit: 22.10.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für die Ukraine bestehen derzeit keine landesspezifischen Sicherheitshinweise.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land. Wegen schlechter Straßenverhältnisse, fehlender Straßenmarkierungen und häufig unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Aus diesem Grund und zur Vermeidung nicht unerheblicher Geldbußen sollten Sie – auch während des Tages – Geschwindigkeitsbegrenzungen sorgsam beachten. Beachten Sie, dass die in der Ukraine geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen von denen in Deutschland abweichen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Überlandstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und in der Innenstadt 60 km/h.
Kriminalität
Flugpassagiere berichten in letzter Zeit vermehrt von Gepäckdiebstahl oder durchwühlten Koffern, insbesondere bei Ankunft am Flughafen Kiew-Boryspil. Es wird daher dringend empfohlen, bei Reisen in und aus der Ukraine Wertgegenstände und Dokumente ausschließlich im Handgepäck zu verstauen und die Koffer abzuschließen.
Bei einem eventuell notwendig werdenden Reifenwechsel verschließen Sie sicherheitshalber bitte die Fahrzeugtüren, um der Gefahr eines Diebstahls vorzubeugen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie bei vermeintlichen Pannen anderer Verkehrsteilnehmer am Straßenrand – insbesondere auf einsamen Landstraßen – nicht anhalten.
In der Ukraine ist es üblich, private PKWs anzuhalten und sich gegen Entgelt transportieren zu lassen. Aus Sicherheitsgründen wird hiervon abgeraten.
Es wird vor Trickdieben gewarnt. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen über eventuell gefundene Geldbeträge ein und vermeiden Sie, Geldbeutel oder ähnliche, scheinbar verlorene Gegenstände aufzuheben oder Ihren Geldbeutel vorzuzeigen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, Kreditkarten, Bankkarten, Bargeld und Ausweispapiere an mehreren Stellen direkt am Körper zu verwahren, um verhindern zu können, bei eventuellen Taschendiebstählen alles auf einmal zu verlieren.
Die Mehrheit der Reisenden erlebt die Ukraine als sicheres Reiseland. Seit einiger Zeit gibt es jedoch vermehrt Fälle von Übergriffen gegenüber Ausländern insbesondere mit nicht-europäischem Aussehen. Ein fremdenfeindlicher Hintergrund ist nicht auszuschließen. Zwar stellen solche Vorkommnisse die Ausnahme dar; es wird dennoch allen Reisenden empfohlen, Umsicht walten zu lassen.
Sicherheitsbehörden
Die in der Ukraine geltenden Gesetze sind einzuhalten. Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist. Das Auswärtige Amt empfiehlt, bei Missbrauchsverdacht auf der Ausstellung einer Quittung für geleistete Zahlungen und der Darlegung der Rechtsgrundlage zu bestehen sowie einen vorgesetzten Mitarbeiter hinzuziehen. Bestehen Sie im Notfall darauf, zur nächstgelegenen Polizeidienststelle zu fahren, um dort ein formelles Protokoll aufzunehmen. Ferner wird empfohlen, in jedem Fall den Namen und die Dienstnummer des Beamten zu notieren, damit eine spätere Identifizierung möglich ist.
Geld/ Kreditkarten
An Geldautomaten überall im Land sind mit EC- und Kreditkarte Geldbeträge von bis zu 4.000 UAH pro Abhebung erhältlich. Bitte achten Sie jedoch auf eventuelle Spuren von Manipulation an Automaten und lassen Sie Ihre Geldkarte sofort sperren, falls diese von einem Automaten eingezogen werden sollte. Gelegentlich versuchen Betrüger, durch Montage eines Aufsatzes auf den Kartenschlitz oder die Tastatur die Kontodaten abzufangen. Beim Einsatz von Kreditkarten zu Zahlungszwecken sollten Sie Ihre Kreditkarte nicht aus den Augen lassen, um zu vermeiden, dass Abdrücke angefertigt werden. Setzen Sie Ihre Karte nur bei vertrauenswürdigen Empfängern ein.
Hinweise für Behinderte
In der Ukraine gibt es im Allgemeinen keine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand von Straßen und Gehwegen auch in Kiew kann insbesondere für Rollstuhlfahrer erhebliche Schwierigkeiten bei der Fortbewegung verursachen und die persönliche Mobilität deutlich einschränken.
Sonstiges
Haben Sie auch immer eine Kopie Ihres Passes und Ihrer Karten im Gepäck, falls die Originale verloren gehen sollten.
Einreisebestimmungen
Reisedokumente / Visum
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, Gültigkeit mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, mit Lichtbild, Gültigkeit mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus
Reisepass Ja, Gültigkeit mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, mit Lichtbild, Gültigkeit mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus
Deutsche Staatsangehörige können sich als Touristen oder zu Besuchszwecken bis maximal 90 Tage pro Halbjahr (ab Ersteinreise) ohne Visum im Land aufhalten. Die innerhalb des halben Jahres ab Ersteinreise (Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt. Wer aber als Tourist oder zu Besuchszwecken länger als 90 Tage am Stück in die Ukraine bleiben möchte, benötigt ein Visum, das vor Beginn der Reise bei der für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständigen ukrainischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.
Besonderer Hinweis: Die bislang bestehende Pflicht zum Ausfüllen der sogenannten „Migrationskarte für Ausländer“ bei Einreise in die Ukraine wurde mit Erlass des Staatlichen Grenzdienstes der Ukraine No. 583 vom 02.08.2010 ersatzlos aufgehoben.
Wenn ein deutscher Staatsangehöriger nicht als Tourist in die Ukraine einreisen möchte, sondern beispielsweise zur Arbeitsaufnahme oder zu anderen Zwecken, benötigt er ein Visum, ausgestellt durch die für seinen Wohnort in Deutschland zuständige ukrainische Auslandsvertretung. Über die aktuellen Visabestimmungen informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Berlin, Tel: 030/28 88 70, Fax: 030/28 88 7-163, www.mfa.gov.ua/germany/ger/
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen erfragen Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes . Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Aufenthaltsverlängerung
Touristen können ihren Aufenthalt in der Ukraine nicht verlängern. Ausländische Inhaber eines ukrainischen Visums, die länger als 90 Tage in der Ukraine bleiben möchten, müssen spätestens drei Arbeitstage vor Ablauf dieser 90 Tage die Verlängerung der Aufenthaltsdauer beantragen. Dies erfolgt im Regelfall bei der für den Wohnsitz zuständigen ukrainischen Pass- und Meldestelle ("WHIRFO" – frühere Bezeichnung: "OWIR"). Nicht für alle ukrainischen Visaarten ist eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer möglich.
Krankenversicherungspflicht
Nach einem Beschluss der Regierung der Ukraine vom 17.09.1997 (Nr. 1021) und 13.01.1999 (Nr. 35) besteht für Reisende in die Ukraine die Verpflichtung, eine Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit in der Ukraine nachzuweisen. Bitte beachten Sie, dass ärztliche Behandlung trotz bestehender Auslandskrankenversicherung in der Regel in bar und sofort beglichen werden muss. Es wird empfohlen, auf ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu achten.
Rückholversicherung
Das Auswärtige Amt rät dringend, weiter reichenden Versicherungsschutz zu erwerben. Sie sollten zumindest über eine Auslandskrankenversicherung verfügen, welche die Kosten eines eventuellen medizinisch notwendigen Transports nach Deutschland abdeckt.
HIV-Test
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es Rechtsvorschriften gibt, nach denen Ausländer, die sich länger als drei Monate im Lande aufhalten und dort arbeiten oder studieren wollen, bei Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen oder alternativ einen Test im Lande durchführen lassen müssen. Bei positivem Testergebnis muss nach diesen Vorschriften mit der Ausweisung gerechnet werden.
Autoreisende
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass bei der Einreise mit dem Pkw an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen ist. Eine schnellere Abfertigung wird häufig von der Zahlung eines Geldbetrages abhängig gemacht. Als Nachweis dafür, dass es sich um ein rechtmäßig genutztes Fahrzeug handelt, muss der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehören oder eine Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mit Unterschriftsbeglaubigung, Apostille und Übersetzung in die ukrainische Sprache mitführen.
Außerdem ist für eine Einreise in die Ukraine eine Kfz-Versicherung, mit Geltungsbereich Ukraine, zwingend erforderlich. Bei der Grenzkontrolle hat man diese bestehende Versicherung nachzuweisen. Am einfachsten kann dieser Nachweis mittels der Internationalen Versicherungskarte für den Straßenverkehr ("Grüne Versicherungskarte") erbracht werden, die einem von deutschen Versichern i.d.R. kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Das Auswärtige Amt rät deshalb allen, die die Ukraine mit dem eigenen Auto bereisen wollen, sich vor Reisebeginn über den Geltungsbereich ihrer Versicherungspolice zu informieren und sich über die gedeckte Schadensregulierung in der Ukraine eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, beispielsweise in Form einer „Grünen Versicherungskarte“.
Deutsche Staatsangehöriger können einen PKW mit deutscher Zulassung bis zu 2 Monate in der Ukraine fahren und das deutsche Kennzeichen beibehalten. Sofern der Aufenthalt länger als 2 Monate dauert, erteilen die zuständigen ukrainischen Behörden (zunächst örtliches Zollamt, dann Zulassungsstelle МРЕО - Міжрегіональний реєстраційно - екземенаційний відділ) weitere Auskünfte. Falls das Fahrzeug nicht vom Fahrzeugeigentümer in die Ukraine eingeführt wird, benötigt der Fahrer eine notarielle Vollmacht des Fahrzeugeigentümers mit Apostille und Übersetzung ins Ukrainische. Ukrainische Staatsangehörige können einen PKW mit deutscher Zulassung nur bis zu 10 Tagen in der Ukraine fahren.
Besondere Zollvorschriften
Für Zollfragen bezüglich der Einfuhr und Ausfuhr aus der Ukraine ist die Staatliche Zollbehörde der Ukraine, Abteilung für internationale Angelegenheiten zuständig. Anfragen, Beschwerden in ukrainischer, russischer oder englischer Sprache. Adresse: Dehtiarivska Str. 11-g, 04119 Kiew, Ukraine, Tel: +380 44 247 28 36/481 18 07, Fax: +380 44 481 18 35, Mail: inter@customs.gov.ua , Internet: www.customs.gov.ua (ukrainisch/englisch).
Der ukrainische Zoll kann das von Ihnen mitgeführte Gepäck oder Teile davon beschlagnahmen, wenn dieses unrichtig deklariert wurde oder Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen deklarierungspflichtige Waren nicht deklariert haben. Bitte informieren Sie sich vor Einreise genau über die Zollbestimmungen. Vermeiden Sie, größere Geldbeträge in bar einzuführen.
Sollten Sie unsicher sein, ob die von Ihnen eingeführten Güter oder Geldbeträge zu deklarieren sind, füllen Sie eine schriftliche Zollerklärung bei der Einreise aus. Es sind Fälle bekannt, in denen die nach den geltenden Regeln erforderliche Deklaration vom Zoll bei der Einreise nicht angenommen wurde. Bei der Ausfuhr der Güter wurden diese dann beschlagnahmt, weil sie bei der Einreise nicht deklariert worden sind. Lassen Sie sich deshalb in Zweifelsfällen also die einschlägigen Gesetze zeigen, lassen Sie sich schriftlich geben, dass die von Ihnen eingeführten Güter nicht deklariert werden müssen oder bestehen Sie darauf, dass Ihre Erklärung über eingeführtes Gepäck quittiert wird.
Ein- und Ausfuhr von Devisen
Mit Beschluss der Nationalbank der Ukraine (Verordnung N 148 vom 27.05.2008) „Über grenzüberschreitenden Bargeldtransfer und Bankmetalle“ gelten ab dem 27.07.2008 folgende Regeln:
Bei Ein- und Ausreise dürfen mitgeführt werden:
• Privatpersonen: Bis 10.000 € (oder Äquivalent dieser Summe in anderer Währung nach dem gültigen Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine) in bar und / oder Schecks ohne Anmeldung. Darüber hinausgehende Beträge müssen deklariert werden.
• Juristische Personen können durch einen Repräsentanten ebenfalls Bargeld in unbegrenzter Höhe ein- bzw. ausführen, eine Anmeldung der Beträge ist in jedem Fall notwendig.
• Bei Beträgen über 10.000 € ist in beiden Fällen ein Herkunftsnachweis (z.B. Bankbestätigung über die Barabhebung) vorzulegen.
• Bankmetalle in Form von Barren bis zu 500 Gramm dürfen nur von Privatpersonen, nicht von juristischen Personen ein- bzw. ausgeführt und müssen in jedem Fall deklariert werden.
In Kiew kann mit EC- oder Kreditkarte bei Geldautomaten oder Banken Bargeld abgehoben werden. Mitgebrachte Euro-Banknoten können problemlos in die Landeswährung getauscht werden. Beim Einsatz von Kreditkarten wird zur Vermeidung von Manipulationen besondere Aufmerksamkeit und kritische Auswahl des Kartenempfängers empfohlen.
Ausfuhrbestimmungen für Kulturgüter aus der Ukraine
Aufgrund des Erlasses des Kulturministeriums "Über die Regelung betreffend der Ermächtigung zur dauerhaften oder zeitweiligen Ausfuhr von Kulturgütern und die Kontrolle ihres Transportes über die staatlichen Grenzen der Ukraine" vom 09.07.2002, der beim Justizministerium unter der Nummer 571/6859 registriert ist, gilt:
"Kulturgüter" sind Objekte materieller und geistlicher Kultur, die eine künstlerische, geschichtliche, ethnographische oder wissenschaftliche Bedeutung haben.
Die Ausfuhr folgender Kulturgüter ist strengstens untersagt:
• Kulturgüter, die im staatlichen Register der nationalen Kulturerrungenschaften erfasst sind,
• Kulturgüter, die zum nationalen Archivfond gehören,
• Kulturgüter, die zum Museumsfond der Ukraine gehören.
Im Einzelnen gilt Folgendes:
1. Gemälde, Plastiken, Volkskunst (Samoware), Möbel
Es dürfen grundsätzlich Kunstgegenstände (inkl. angewandter Kunst aus allen Materialien, auch Edelmetallen) ausgeführt werden, die nach 1950 hergestellt worden sind.
Bei Käufen direkt aus Kunstsalons und von Künstlern ist die Vorlage der Kaufquittung ausreichend, um den Gegenstand auszuführen. Im Gegensatz dazu dürfen Kunstgegenstände aus Antiquitätengeschäften grundsätzlich nicht exportiert werden.
In Zweifelsfällen entscheidet eine Expertenkommission des Kulturministeriums, ob der Gegenstand ausgeführt werden darf. Die Anschrift lautet:
wul. Tarasa Schewtschenka 3, Kiew
2.Etage, Zi. 208 und 209
Telefon: 044-2795647 und 044-2795340
2. Bücher
Für Bücher, die vor 1945 veröffentlicht worden sind, muss eine Ausfuhrerlaubnis obiger Kommission (siehe 1.) eingeholt werden. Dies gilt insbesondere für alle mehrbändigen Wörterbücher, Lexika und Enzyklopädien. Für nach 1945 veröffentlichte Druckwerke ist in der Regel keine Genehmigung notwendig. Es wird empfohlen, in Zweifelsfällen die Entscheidung der Kommission einzuholen.
3. Philatelie
Sämtliche Sammlungen ukrainischer Briefmarken, die nach 1991 hergestellt worden sind, dürfen ausgeführt werden. Aus der Zeit vor 1991 stammende Briefmarkensammlungen sind zunächst dem ukrainischen Philatelistenverband vorzulegen. Dort werden sie nach Durchsicht versiegelt. Im Anschluss erteilt obige Kommission die Ausfuhrgenehmigung.
4. Numismatik
Sämtliche Ausfuhr von Münzen und Banknoten von vor 1960 ist verboten. Die Ausfuhr von Erinnerungsmedaillen und Gedenkmünzen, die nicht als Zahlungsmittel verwendet wurden oder werden, ist genehmigungsfrei möglich. Die Ausfuhr von originalen Orden und Medaillen ist verboten. Kopien können exportiert werden. Dies ist gegebenenfalls durch eine Expertise nachzuweisen.
5. Musikinstrumente und Tonträger
Vor 1950 hergestellte Musikinstrumente, darunter insbesondere in- und ausländische Instrumente aus der Massenproduktion, dürfen ausgeführt werden unter Vorlage eines der nachfolgenden Dokumente:
• Instrumentenpass des Herstellers,
• Kaufquittung,
• Herkunftsetikett (auf dem Instrument).
Die Ausfuhr aller Raritäten (insbesondere Saiteninstrumente) bedarf der Genehmigung der Kommission. Akkordeons aus der Zeit vor 1960 dürfen nicht ausgeführt werden.
Probleme sind bei jeder Ausfuhr von Flügeln und Klavieren zu erwarten. Diese sind in den Ausfuhrvorschriften nicht erwähnt. Ausländische Fabrikate dürfen in der Regel nicht ausgeführt werden, da diese zu Zeiten der Sowjetunion mit Subventionen eingeführt wurden.
Schallplatten von vor 1960 dürfen nicht ausgeführt werden.
6. Kleidung
Trachten aus der Zeit vor 1950 dürfen nicht ausgeführt werden.
Pelze dürfen ohne Beschränkungen ausgeführt werden, es sei denn, diese sind Teil einer Tracht, die vor 1950 hergestellt worden ist. Da das Herstellungsjahr von Kleidungsstücken schwer nachweisbar ist, wird empfohlen, sich bei älteren Stücken an die Expertenkommission des Kultusministeriums zu wenden.
7. Sonstiges
Uhren und Messinstrumente, die vor 1950 hergestellt worden sind, unterliegen einem Ausfuhrverbot.
Edelsteine (Amethyst, Topas, Aquamarin, Malachit, Türkis, Diamanten und Brillanten) dürfen generell nicht ausgeführt werden.
Dasselbe gilt auch für Bernstein, Perlmutt, Korallen, Elfenbein und Intarsienarbeiten.
Es empfiehlt sich, alle ins Land eingeführten Kunst- und Wertgegenstände bei der Einfuhr durch die Spedition beim Zoll registrieren zu lassen (Vorlage von Fotos), um die Wiederausfuhr zu ermöglichen.
Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird.
Da sich die Ein- und Ausfuhrbestimmungen häufig ändern, übernimmt das Auswärtige Amt keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Hinweise.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erfragen Sie bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes oder der oben genannten Staatlichen Zollbehörde erfragen. Nur dort erhalten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Im Straßenverkehr gilt striktes Alkoholverbot. Ist ein Verkehrsdelikt unter Alkoholeinfluss begangen worden, stellt dies einen wesentlichen Strafverschärfungsgrund dar. Bereits bei geringem Personenschaden muss in diesem Fall mit einer Freiheitsstrafe gerechnet werden.
Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise unter Allgemeine Reiseinformationen.
Die Strafen bei Drogendelikten fallen in der Ukraine wesentlich höher aus als in Deutschland. Mehrjährige Gefängnisstrafen drohen bereits bei der Einfuhr, dem Besitz, dem Transport oder dem Eigenkonsum geringer Mengen weicher Drogen. Drogenschmuggel oder der Handel mit Drogen innerhalb der Ukraine wird mit Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Jahren bestraft.
Beim Fotografieren technischer Einrichtungen ist Vorsicht geboten. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund derartiger Fotos Anklage wegen Spionage erhoben wird. Bei einer darauf begründeten Verurteilung droht in der Ukraine eine Strafe von mindestens acht Jahren Haft.
Bei der Ausfuhr von Kunst- und Kulturgütern sowie Devisen, aber auch sonstigen Gegenständen ist Aufmerksamkeit geboten. Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird. Es wird dringend geraten, sich vor der Ausfuhr von in der Ukraine erworbenen Gegenständen unter „zollrechtliche Bestimmungen“ zu informieren und die dortigen Hinweise genau zu beachten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise sind nicht vorgesehen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und gegen Keuchhusten (Pertussis).
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und FSME (Frühsommer-Meningo-Encephalitis), bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, ggf. auch Typhus empfohlen.
Infektionskrankheiten
Frühsommer-Meningo-Encephalitis
Sie ist eine durch Zecken übertragbare Infektionskrankheit (Saison von April bis Oktober), die besonders im Süden des Landes auftritt.
HIV, Tuberkulose
In der Ukraine haben auch in den letzten Jahren HIV-Infektionen und Tuberkuloseerkrankungen weiterhin zugenommen; besonders betroffen ist die Region Odessa. Die Ukraine hat europaweit eine der höchsten und am schnellsten wachsenden Raten an HIV-Neuinfektionen. Als Ursache sind der intravenöse Drogenmissbrauch und ungeschützter, heterosexueller Geschlechtsverkehr anzusehen. Daher sollten alle ungeschützten sexuellen Kontakte unbedingt vermieden werden. Das Tuberkulose-Infektionsrisiko ist für einen immungesunden Reisenden als sehr niedrig einzuschätzen.
Saisonale Grippe/H1N1-Infektionen (sog. „Schweinegrippe“)
Die Ukraine war in der Wintersaison 2009/2010 stark von H1N1-Infektionen betroffen. Personen über 60 Jahren und Personen mit bestehenden Grunderkrankungen ist daher die Grippeschutzimpfung, die auch die H1N1-Komponente enthält, empfohlen.
Sonstige Hinweise
Das Leitungswasser ist als Trinkwasser nicht überall genießbar. Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure auch aus einheimischer Produktion ist überall günstig zu erwerben. Andernfalls empfiehlt sich mindestens 15-minütiges Abkochen bzw. Filtern. Aufgrund der starken Leitungswasserchlorierung kann es bei empfindlicher Haut zu Irritationen kommen.
Nicht ganz auszuschließen ist, dass Waldpilze noch erhöhte radioaktive Belastungen aufweisen. Erhöhte Strahlenbelastungen in den Touristenzentren sind nicht nachweisbar.
Die medizinische Versorgung entspricht nicht westeuropäischem Standard, eine Versicherung bei einer Flugrettungsgesellschaft ist daher empfehlenswert.
Menschen, die sich langfristig in der Ukraine aufhalten wollen, sollten sich zur Sicherheit von einem erfahrenen Reisemediziner vor der Ausreise beraten lassen.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Reise-/Sicherheitshinweis Ukraine 30.03.2011
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ukraine:
Stand 30.03.2011
(Unverändert gültig seit: 30.03.2011)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für die Ukraine bestehen derzeit keine landesspezifischen Sicherheitshinweise.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land. Wegen schlechter Straßenverhältnisse, fehlender Straßenmarkierungen und häufig unvorhersehbarer Hindernisse auf der Fahrbahn besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Beachten Sie, dass die in der Ukraine geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen von denen in Deutschland abweichen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Überlandstraßen 110 km/h, auf Landstraßen 90 km/h und in der Innenstadt 60 km/h.
Kriminalität
Die Mehrheit der Reisenden erlebt die Ukraine als sicheres Reiseland. Seit einiger Zeit gibt es jedoch vermehrt Fälle von Übergriffen gegenüber Ausländern insbesondere mit nicht-europäischem Aussehen. Ein fremdenfeindlicher Hintergrund ist nicht auszuschließen. Zwar stellen solche Vorkommnisse die Ausnahme dar; es wird dennoch allen Reisenden empfohlen, Umsicht walten zu lassen.
Flugpassagiere berichten in letzter Zeit vermehrt von Gepäckdiebstahl oder durchwühlten Koffern, insbesondere bei Ankunft am Flughafen Kiew-Boryspil. Es wird daher dringend empfohlen, bei Reisen in und aus der Ukraine Wertgegenstände und Dokumente ausschließlich im Handgepäck zu verstauen und die Koffer abzuschließen.
Bei einem eventuell notwendig werdenden Reifenwechsel verschließen Sie sicherheitshalber bitte die Fahrzeugtüren, um der Gefahr eines Diebstahls vorzubeugen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie bei vermeintlichen Pannen anderer Verkehrsteilnehmer am Straßenrand – insbesondere auf einsamen Landstraßen – nicht anhalten.
In der Ukraine ist es üblich, private PKWs anzuhalten und sich gegen Entgelt transportieren zu lassen. Aus Sicherheitsgründen wird hiervon abgeraten.
Es wird vor Trickdieben gewarnt. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen über eventuell gefundene Geldbeträge ein und vermeiden Sie, Geldbeutel oder ähnliche, scheinbar verlorene Gegenstände aufzuheben oder Ihren Geldbeutel vorzuzeigen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, Kreditkarten, Bankkarten, Bargeld und Ausweispapiere an mehreren Stellen direkt am Körper zu verwahren.
Sicherheitsbehörden
Die in der Ukraine geltenden Gesetze sind einzuhalten. Reisende berichten gelegentlich davon, von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten oder anderen Staatsbediensteten zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert worden zu sein, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar ist. Das Auswärtige Amt empfiehlt, bei Missbrauchsverdacht auf der Ausstellung einer Quittung für geleistete Zahlungen und der Darlegung der Rechtsgrundlage zu bestehen sowie einen vorgesetzten Mitarbeiter hinzuziehen. Bestehen Sie im Notfall darauf, zur nächstgelegenen Polizeidienststelle zu fahren, um dort ein formelles Protokoll aufzunehmen. Ferner wird empfohlen, in jedem Fall den Namen und die Dienstnummer des Beamten zu notieren, damit eine spätere Identifizierung möglich ist.
Geld/ Kreditkarten
An Geldautomaten überall im Land sind mit EC- und Kreditkarte Geldbeträge von bis zu 4.000 UAH pro Abhebung erhältlich. Bitte achten Sie auf eventuelle Spuren von Manipulation an Automaten und lassen Sie Ihre Geldkarte sofort sperren, falls diese von einem Automaten eingezogen werden sollte. Gelegentlich versuchen Betrüger, durch Montage eines Aufsatzes auf den Kartenschlitz oder die Tastatur die Kontodaten abzufangen. Beim Einsatz von Kreditkarten zu Zahlungszwecken sollten Sie Ihre Kreditkarte nicht aus den Augen lassen, um zu vermeiden, dass Kopien angefertigt werden. Setzen Sie Ihre Karte nur bei vertrauenswürdigen Empfängern ein.
Hinweise für Behinderte
In der Ukraine gibt es im Allgemeinen keine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand von Straßen und Gehwegen auch in Kiew kann insbesondere für Rollstuhlfahrer erhebliche Schwierigkeiten bei der Fortbewegung verursachen und die persönliche Mobilität deutlich einschränken.
Sonstiges
Haben Sie immer eine Kopie Ihres Passes und Ihrer Karten im Gepäck, falls die Originale verloren gehen sollten.
Einreisebestimmungen
Reisedokumente / Visum
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, Gültigkeit mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, bis zum vollendeten 16. Lebe nsjahr, mit Lichtbild, Gültigkeit mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus
Reisepass Ja, Gültigkeit mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, mit Lichtbild, Gültigkeit mindestens einen Monat über das Ende des geplanten Aufenthalts in der Ukraine hinaus
Deutsche Staatsangehörige können sich als Touristen oder zu Besuchszwecken bis maximal 90 Tage pro Halbjahr (ab Ersteinreise) ohne Visum im Land aufhalten. Die innerhalb des halben Jahres ab Ersteinreise (Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres ist unbeschränkt. Wer aber als Tourist oder zu Besuchszwecken länger als 90 Tage am Stück in die Ukraine bleiben möchte, benötigt ein Visum, das vor Beginn der Reise bei der für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständigen ukrainischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.
Besonderer Hinweis: Die bislang bestehende Pflicht zum Ausfüllen der sogenannten „Migrationskarte für Ausländer“ bei Einreise in die Ukraine wurde mit Erlass des Staatlichen Grenzdienstes der Ukraine No. 583 vom 02.08.2010 ersatzlos aufgehoben.
Wenn ein deutscher Staatsangehöriger nicht als Tourist in die Ukraine einreisen möchte, sondern beispielsweise zur Arbeitsaufnahme oder zu anderen Zwecken, benötigt er ein Visum, ausgestellt durch die für seinen Wohnort in Deutschland zuständige ukrainische Auslandsvertretung. Über die aktuellen Visabestimmungen informiert die Konsularabteilung der ukrainischen Botschaft in Berlin, Tel: 030/28 88 72 20, Fax: 030/28 88 7-219, www.mfa.gov.ua/germany/ger/
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen erfragen Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes . Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Aufenthaltsverlängerung
Touristen, die ohne touristisches Visum in die Ukraine eingereist sind, können ihren Aufenthalt in der Ukraine nicht verlängern. Ausländische Inhaber eines ukrainischen Visums, die länger als 90 Tage in der Ukraine bleiben möchten, müssen spätestens drei Arbeitstage vor Ablauf dieser 90 Tage die Verlängerung der Aufenthaltsdauer beantragen. Dies erfolgt im Regelfall bei der für den Wohnsitz zuständigen ukrainischen Pass- und Meldestelle ("WHIRFO" – frühere Bezeichnung: "OWIR"). Nicht für alle ukrainischen Visaarten ist eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer möglich.
Krankenversicherungspflicht
Nach einem Beschluss der Regierung der Ukraine vom 17.09.1997 (Nr. 1021) und 13.01.1999 (Nr. 35) besteht für Reisende in die Ukraine die Verpflichtung, eine Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit in der Ukraine nachzuweisen. Bitte beachten Sie, dass ärztliche Behandlung trotz bestehender Auslandskrankenversicherung in der Regel in bar und sofort beglichen werden muss. Es wird empfohlen, auf ausreichenden Krankenversicherungsschutz zu achten.
Rückholversicherung
Das Auswärtige Amt rät dringend, weiter reichenden Versicherungsschutz zu erwerben. Sie sollten zumindest über eine Auslandskrankenversicherung verfügen, welche die Kosten eines eventuellen medizinisch notwendigen Transports nach Deutschland abdeckt.
HIV-Test
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es Rechtsvorschriften gibt, nach denen Ausländer, die sich länger als drei Monate im Lande aufhalten und dort arbeiten oder studieren wollen, bei Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen oder alternativ einen Test im Lande durchführen lassen müssen. Bei positivem Testergebnis muss nach diesen Vorschriften mit der Ausweisung gerechnet werden.
Autoreisende
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass bei der Einreise mit dem Pkw an den Grenzübergangsstellen mit mehrstündigen Wartezeiten zu rechnen ist. Als Nachweis dafür, dass es sich um ein rechtmäßig genutztes Fahrzeug handelt, muss der im Fahrzeugschein eingetragene Halter zu den Insassen des Fahrzeugs gehören oder eine Vollmacht des Fahrzeughalters zur Nutzung mit Unterschriftsbeglaubigung, Apostille und Übersetzung in die ukrainische Sprache mitführen.
Außerdem ist für eine Einreise in die Ukraine eine Kfz-Versicherung, mit Geltungsbereich Ukraine, zwingend erforderlich. Bei der Grenzkontrolle hat man diese bestehende Versicherung nachzuweisen. Am einfachsten kann dieser Nachweis mittels der Internationalen Versicherungskarte für den Straßenverkehr ("Grüne Versicherungskarte") erbracht werden, die einem von deutschen Versichern i.d.R. kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Das Auswärtige Amt rät deshalb allen, die die Ukraine mit dem eigenen Auto bereisen wollen, sich vor Reisebeginn über den Geltungsbereich ihrer Versicherungspolice zu informieren und sich über die gedeckte Schadensregulierung in der Ukraine eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, beispielsweise in Form einer „Grünen Versicherungskarte“.
Deutsche Staatsangehöriger können einen PKW mit deutscher Zulassung bis zu 2 Monate in der Ukraine fahren und das deutsche Kennzeichen beibehalten. Sofern der Aufenthalt länger als 2 Monate dauert, erteilen die zuständigen ukrainischen Behörden (zunächst örtliches Zollamt, dann Zulassungsstelle МРЕО - Міжрегіональний реєстраційно - екземенаційний відділ) weitere Auskünfte. Falls das Fahrzeug nicht vom Fahrzeugeigentümer in die Ukraine eingeführt wird, benötigt der Fahrer eine notarielle Vollmacht des Fahrzeugeigentümers mit Apostille und Übersetzung ins Ukrainische. Ukrainische Staatsangehörige können einen PKW mit deutscher Zulassung nur bis zu 10 Tagen in der Ukraine fahren.
Besondere Zollvorschriften
Für Zollfragen bezüglich der Einfuhr und Ausfuhr aus der Ukraine ist die Staatliche Zollbehörde der Ukraine, Abteilung für internationale Angelegenheiten zuständig. Anfragen, Beschwerden in ukrainischer, russischer oder englischer Sprache. Adresse: Dehtiarivska Str. 11-g, 04119 Kiew, Ukraine, Tel: +380 44 247 28 36/481 18 07, Fax: +380 44 481 18 35, Mail: inter@customs.gov.ua , Internet: www.customs.gov.ua (ukrainisch/englisch).
Der ukrainische Zoll kann das von Ihnen mitgeführte Gepäck oder Teile davon beschlagnahmen, wenn dieses unrichtig deklariert wurde oder Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen deklarierungspflichtige Waren nicht deklariert haben. Bitte informieren Sie sich vor Einreise genau über die Zollbestimmungen. Vermeiden Sie, größere Geldbeträge in bar einzuführen.
Sollten Sie unsicher sein, ob die von Ihnen eingeführten Güter oder Geldbeträge zu deklarieren sind, füllen Sie eine schriftliche Zollerklärung bei der Einreise aus. Es sind Fälle bekannt, in denen die nach den geltenden Regeln erforderliche Deklaration vom Zoll bei der Einreise nicht angenommen wurde. Bei der Ausfuhr der Güter wurden diese dann beschlagnahmt, weil sie bei der Einreise nicht deklariert worden sind. Lassen Sie sich deshalb in Zweifelsfällen also die einschlägigen Gesetze zeigen, lassen Sie sich schriftlich geben, dass die von Ihnen eingeführten Güter nicht deklariert werden müssen oder bestehen Sie darauf, dass Ihre Erklärung über eingeführtes Gepäck quittiert wird.
Ein- und Ausfuhr von Devisen
Mit Beschluss der Nationalbank der Ukraine (Verordnung N 148 vom 27.05.2008) „Über grenzüberschreitenden Bargeldtransfer und Bankmetalle“ gelten ab dem 27.07.2008 folgende Regeln:
Bei Ein- und Ausreise dürfen mitgeführt werden:In Kiew kann mit EC- oder Kreditkarte bei Geldautomaten oder Banken Bargeld abgehoben werden. Mitgebrachte Euro-Banknoten können problemlos in die Landeswährung getauscht werden. Beim Einsatz von Kreditkarten wird zur Vermeidung von Manipulationen besondere Aufmerksamkeit und kritische Auswahl des Kartenempfängers empfohlen.
- Privatpersonen: Bis 10.000 € (oder Äquivalent dieser Summe in anderer Währung nach dem gültigen Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine) in bar und / oder Schecks ohne Anmeldung. Darüber hinausgehende Beträge müssen deklariert werden.
- Juristische Personen können durch einen Repräsentanten ebenfalls Bargeld in unbegrenzter Höhe ein- bzw. ausführen, eine Anmeldung der Beträge ist in jedem Fall notwendig.
- Bei Beträgen über 10.000 € ist in beiden Fällen ein Herkunftsnachweis (z.B. Bankbestätigung über die Barabhebung) vorzulegen.
- Bankmetalle in Form von Barren bis zu 500 Gramm dürfen nur von Privatpersonen, nicht von juristischen Personen ein- bzw. ausgeführt und müssen in jedem Fall deklariert werden.
Ausfuhrbestimmungen für Kulturgüter aus der Ukraine
Aufgrund des Erlasses des Kulturministeriums "Über die Regelung betreffend der Ermächtigung zur dauerhaften oder zeitweiligen Ausfuhr von Kulturgütern und die Kontrolle ihres Transportes über die staatlichen Grenzen der Ukraine" vom 09.07.2002, der beim Justizministerium unter der Nummer 571/6859 registriert ist, gilt:
"Kulturgüter" sind Objekte materieller und geistlicher Kultur, die eine künstlerische, geschichtliche, ethnographische oder wissenschaftliche Bedeutung haben.
Die Ausfuhr folgender Kulturgüter ist strengstens untersagt:Im Einzelnen gilt Folgendes:
- Kulturgüter, die im staatlichen Register der nationalen Kulturerrungenschaften erfasst sind,
- Kulturgüter, die zum nationalen Archivfond gehören,
- Kulturgüter, die zum Museumsfond der Ukraine gehören.
1. Gemälde, Plastiken, Volkskunst (Samoware), Möbel
Es dürfen grundsätzlich Kunstgegenstände (inkl. angewandter Kunst aus allen Materialien, auch Edelmetallen) ausgeführt werden, die nach 1950 hergestellt worden sind.
Bei Käufen direkt aus Kunstsalons und von Künstlern ist die Vorlage der Kaufquittung ausreichend, um den Gegenstand auszuführen. Im Gegensatz dazu dürfen Kunstgegenstände aus Antiquitätengeschäften grundsätzlich nicht exportiert werden.
In Zweifelsfällen entscheidet eine Expertenkommission des Kulturministeriums, ob der Gegenstand ausgeführt werden darf. Die Anschrift lautet:
wul. Tarasa Schewtschenka 3, Kiew
2.Etage, Zi. 208 und 209
Telefon: 044-2795647 und 044-2795340
2. Bücher
Für Bücher, die vor 1945 veröffentlicht worden sind, muss eine Ausfuhrerlaubnis obiger Kommission (siehe 1.) eingeholt werden. Dies gilt insbesondere für alle mehrbändigen Wörterbücher, Lexika und Enzyklopädien. Für nach 1945 veröffentlichte Druckwerke ist in der Regel keine Genehmigung notwendig. Es wird empfohlen, in Zweifelsfällen die Entscheidung der Kommission einzuholen.
3. Philatelie
Sämtliche Sammlungen ukrainischer Briefmarken, die nach 1991 hergestellt worden sind, dürfen ausgeführt werden. Aus der Zeit vor 1991 stammende Briefmarkensammlungen sind zunächst dem ukrainischen Philatelistenverband vorzulegen. Dort werden sie nach Durchsicht versiegelt. Im Anschluss erteilt obige Kommission die Ausfuhrgenehmigung.
4. Numismatik
Sämtliche Ausfuhr von Münzen und Banknoten von vor 1960 ist verboten. Die Ausfuhr von Erinnerungsmedaillen und Gedenkmünzen, die nicht als Zahlungsmittel verwendet wurden oder werden, ist genehmigungsfrei möglich. Die Ausfuhr von originalen Orden und Medaillen ist verboten. Kopien können exportiert werden. Dies ist gegebenenfalls durch eine Expertise nachzuweisen.
5. Musikinstrumente und Tonträger
Vor 1950 hergestellte Musikinstrumente, darunter insbesondere in- und ausländische Instrumente aus der Massenproduktion, dürfen ausgeführt werden unter Vorlage eines der nachfolgenden Dokumente:Die Ausfuhr aller Raritäten (insbesondere Saiteninstrumente) bedarf der Genehmigung der Kommission. Akkordeons aus der Zeit vor 1960 dürfen nicht ausgeführt werden.
- Instrumentenpass des Herstellers,
- Kaufquittung,
- Herkunftsetikett (auf dem Instrument).
Probleme sind bei jeder Ausfuhr von Flügeln und Klavieren zu erwarten. Diese sind in den Ausfuhrvorschriften nicht erwähnt. Ausländische Fabrikate dürfen in der Regel nicht ausgeführt werden, da diese zu Zeiten der Sowjetunion mit Subventionen eingeführt wurden.
Schallplatten von vor 1960 dürfen nicht ausgeführt werden.
6. Kleidung
Trachten aus der Zeit vor 1950 dürfen nicht ausgeführt werden.
Pelze dürfen ohne Beschränkungen ausgeführt werden, es sei denn, diese sind Teil einer Tracht, die vor 1950 hergestellt worden ist. Da das Herstellungsjahr von Kleidungsstücken schwer nachweisbar ist, wird empfohlen, sich bei älteren Stücken an die Expertenkommission des Kultusministeriums zu wenden.
7. Sonstiges
Uhren und Messinstrumente, die vor 1950 hergestellt worden sind, unterliegen einem Ausfuhrverbot.
Edelsteine (Amethyst, Topas, Aquamarin, Malachit, Türkis, Diamanten und Brillanten) dürfen generell nicht ausgeführt werden.
Dasselbe gilt auch für Bernstein, Perlmutt, Korallen, Elfenbein und Intarsienarbeiten.
Es empfiehlt sich, alle ins Land eingeführten Kunst- und Wertgegenstände bei der Einfuhr durch die Spedition beim Zoll registrieren zu lassen (Vorlage von Fotos), um die Wiederausfuhr zu ermöglichen.
Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird.
Da sich die Ein- und Ausfuhrbestimmungen häufig ändern, übernimmt das Auswärtige Amt keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Hinweise.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erfragen Sie bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes oder der oben genannten Staatlichen Zollbehörde erfragen. Nur dort erhalten Sie eine rechtsverbindliche Auskunft.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Im Straßenverkehr gilt striktes Alkoholverbot. Ist ein Verkehrsdelikt unter Alkoholeinfluss begangen worden, stellt dies einen wesentlichen Strafverschärfungsgrund dar. Bereits bei geringem Personenschaden muss in diesem Fall mit einer Freiheitsstrafe gerechnet werden.
Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise unter Allgemeine Reiseinformationen.
Die Strafen bei Drogendelikten fallen in der Ukraine wesentlich höher aus als in Deutschland. Mehrjährige Gefängnisstrafen drohen bereits bei der Einfuhr, dem Besitz, dem Transport oder dem Eigenkonsum geringer Mengen weicher Drogen. Drogenschmuggel oder der Handel mit Drogen innerhalb der Ukraine wird mit Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Jahren bestraft.
Beim Fotografieren technischer Einrichtungen ist Vorsicht geboten. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund derartiger Fotos Anklage wegen Spionage erhoben wird. Bei einer darauf begründeten Verurteilung droht in der Ukraine eine Strafe von mindestens acht Jahren Haft.
Bei der Ausfuhr von Kunst- und Kulturgütern sowie Devisen, aber auch sonstigen Gegenständen ist Aufmerksamkeit geboten. Die Einhaltung der Ein- und Ausfuhrbestimmungen wird von den ukrainischen Zoll- und Grenzbehörden streng überwacht. Bereits geringfügige Verstöße können zu hohen Geldbußen führen. Im Falle eines Verstoßes haben Ausländer mit länger dauernden Ermittlungen zu rechnen, während derer sie das Land nicht verlassen können oder Untersuchungshaft verhängt wird. Es wird dringend geraten, sich vor der Ausfuhr von in der Ukraine erworbenen Gegenständen unter „zollrechtliche Bestimmungen“ zu informieren und die dortigen Hinweise genau zu beachten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise sind nicht vorgesehen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und gegen Keuchhusten (Pertussis).
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und FSME (Frühsommer-Meningo-Encephalitis), bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, ggf. auch Typhus empfohlen.
Infektionskrankheiten
Frühsommer-Meningo-Encephalitis
Sie ist eine durch Zecken übertragbare Infektionskrankheit (Saison von April bis Oktober), die besonders im Süden des Landes auftritt.
HIV, Tuberkulose
In der Ukraine haben auch in den letzten Jahren HIV-Infektionen und Tuberkuloseerkrankungen weiterhin zugenommen; besonders betroffen ist die Region Odessa. Die Ukraine hat europaweit eine der höchsten und am schnellsten wachsenden Raten an HIV-Neuinfektionen. Als Ursache sind der intravenöse Drogenmissbrauch und ungeschützter, heterosexueller Geschlechtsverkehr anzusehen. Daher sollten alle ungeschützten sexuellen Kontakte unbedingt vermieden werden. Das Tuberkulose-Infektionsrisiko ist für einen immungesunden Reisenden als sehr niedrig einzuschätzen.
Saisonale Grippe/H1N1-Infektionen (sog. „Schweinegrippe“)
Die Ukraine war in der Wintersaison 2009/2010 stark von H1N1-Infektionen betroffen. Personen über 60 Jahren und Personen mit bestehenden Grunderkrankungen ist daher die Grippeschutzimpfung, die auch die H1N1-Komponente enthält, empfohlen.
Sonstige Hinweise
Das Leitungswasser ist als Trinkwasser nicht überall genießbar. Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure auch aus einheimischer Produktion ist überall günstig zu erwerben. Andernfalls empfiehlt sich mindestens 15-minütiges Abkochen bzw. Filtern. Aufgrund der starken Leitungswasserchlorierung kann es bei empfindlicher Haut zu Irritationen kommen.
Nicht ganz auszuschließen ist, dass Waldpilze noch erhöhte radioaktive Belastungen aufweisen. Erhöhte Strahlenbelastungen in den Touristenzentren sind nicht nachweisbar.
Die medizinische Versorgung entspricht nicht westeuropäischem Standard, eine Versicherung bei einer Flugrettungsgesellschaft ist daher empfehlenswert.
Menschen, die sich langfristig in der Ukraine aufhalten wollen, sollten sich zur Sicherheit von einem erfahrenen Reisemediziner vor der Ausreise beraten lassen.
MODERATOR-NOTE: Die Reise-/Sicherheitshinweise Ukraine wurden seitens AA vollständig überarbeitet. Wir haben dazu einen neuen Thread gestartet: Reise-/Sicherheitshinweise Ukraine ab 04.05.2011




