Reise-/Sicherheitshinweis Teilreisewarnung Eritrea 07.11.2005 - 25.08.2011

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Markus
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Reise-/Sicherheitshinweis Teilreisewarnung Eritrea 07.11.2005 - 25.08.2011

Beitrag von Markus »

Auswärtiges Amt:
Stand: 07.11.2005 Unverändert gültig seit: 07.11.2005


Bei Reisen in Eritrea wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Terroristische Aktivitäten können nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für die Provinzen entlang der sudanesischen Grenze, in der Gash Barka Region sowie in der Provinz "Nördliches Rotes Meer".

Weite Teile des Landes sind vermint. Hiervon sind auch touristisch interessante Gebiete im Süden Eritreas und einige der Verbindungsstraßen von Asmara zur Küste sowie entlang der Küste bis zum Hafen von Assab betroffen. Seit letztem Jahr hat die eritreische Regierung einschneidende Reisebeschränkungen verhängt. Nur die Provinzstädte Keren, Massawa, Mendefera, Decemhare und Nefasit innerhalb eines Radius von 100 km von Asmara können ohne vorherige Genehmigung auf Hauptstraßen angefahren werden.

Die Grenzübergänge zu Äthiopien und dem Sudan sind geschlossen.

Wegen eritreischer Truppenbewegungen im eritreisch- äthiopischen Grenzgebiet empfiehlt das Auswärtige Amt dringend, diese Grenzregion zu meiden. Der Aufenthalt in Eritrea sollte, wenn möglich, auf die Hauptstadt Asmara beschränkt werden.

Auf das Fotografierverbot für jegliche öffentliche Bauten (Gebäude, Brücken, Strassenkreuzungen) sowie für alles Militärische wird ausdrücklich hingewiesen.

Vor Reiseantritt wird Kontaktaufnahme zur Botschaft über Telefon (00291-1)-18 66 70; Fax: (00291 1) 18 69 00 oder E-Mail: germemb@eol.com.er empfohlen.

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/l ... land_id=42
Alexander
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Sicherheitshinweis Eritrea 14.12.2005

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 14.12.2005 Unverändert gültig seit: 14.12.2005
Die Sicherheitslage an der äthiopisch-eritreischen Grenze hat sich in letzter Zeit verschlechtert. Die eritreische Regierung hat seit Oktober 2005 die Bewegungsfreiheit der Friedensmission der Vereinten Nationen in Äthiopien und Eritrea (UNMEE) auf eritreischem Gebiet stark eingeschränkt. Anfang Dezember hat die eritreische Regierung den Abzug aller europäischen, russischen, US amerikanischen und kanadischen UNMEE Mitarbeiter bis zum 16. Dezember verlangt.

Es ist nicht auszuschliessen, dass es aufgrund dieser Maßnahmen zu einer Gefährdung ausländischer Staatsangehöriger kommt. Das Auswärtige Amt rät daher von nicht notwendigen Reisen nach Eritrea ab.

Für Reisende, deren Aufenthalt in Eritrea zwingend erforderlich ist, gilt folgendes:

Wie in anderen Ländern der Region wird in Eritrea zu erhöhter Vorsicht geraten. Terroristische Aktivitäten können nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für die Provinzen entlang der sudanesischen Grenze, in der Gash Barka Region sowie in der Provinz "Nördliches Rotes Meer".

Weite Teile des Landes sind vermint. Hiervon sind auch touristisch interessante Gebiete im Süden Eritreas und einige der Verbindungsstraßen von Asmara zur Küste sowie entlang der Küste bis zum Hafen von Assab betroffen. Seit letztem Jahr hat die eritreische Regierung einschneidende Reisebeschränkungen verhängt. Nur die Provinzstädte Keren, Massawa, Mendefera, Decemhare und Nefasit innerhalb eines Radius von 100 km von Asmara können ohne vorherige Genehmigung auf Hauptstraßen angefahren werden.

Auf Grund von äthiopisch-eritreischen Truppenbewegungen entlang der äthiopischen Grenze rät das Auswärtige Amt dringend, diese Grenzregion weiträumig zu meiden.

Auf das Fotografierverbot für jegliche öffentliche Bauten (Gebäude, Brücken, Strassenkreuzungen) sowie für alles Militärische wird ausdrücklich hingewiesen.

Vor Reiseantritt wird Kontaktaufnahme zur Botschaft über Telefon (00291-1)-18 66 70; Fax: (00291 1) 18 69 00 oder E-Mail: germemb@eol.com.er empfohlen.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Eritrea 20.08.2007

Beitrag von Alexander »

Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 20.08.2007 (Unverändert gültig seit: 20.08.2007)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die eritreische Regierung hat sowohl gegen die Friedensmission der Vereinten Nationen in Äthiopien und Eritrea (UNMEE) als auch gegen alle Ausländer erhebliche Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verfügt. So benötigen alle Ausländer für Reisen außerhalb der Hauptstadt Asmara seit dem 1. Juni 2006 eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium bzw. für Geschäfts-und Dienstreisende beim entsprechenden Ministerium beantragt werden muss. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass auch die Mitarbeiter der Botschaft Asmara zum Verlassen der Hauptstadt eine Reiseerlaubnis benötigen, die – selbst wenn sie erteilt wird – mindestens 10 Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss. Die Mitarbeiter der Botschaft Asmara können daher Reisenden, die außerhalb Asmaras in eine akute Notlage geraten, nur eingeschränkt und gegebenenfalls keine angemessen Hilfe leisten.
Das Auswärtige Amt rät daher von nicht zwingend notwendigen Reisen nach Eritrea ab.
Für Reisende, deren Aufenthalt in Eritrea zwingend erforderlich ist, gilt folgendes:
Von Reisen ins Grenzgebiet zu Äthiopien wird dringend abgeraten. Sofern für ein bestimmtes Reiseziel außerhalb Asmaras eine Reisegenehmigung erteilt wird, bestehen seitens des Auswärtigen Amts keine grundsätzlichen Sicherheitsbedenken hinsichtlich einer solchen Reise. Allerdings sollten die bei Auslandsreisen allgemein üblichen Vorsichtsmaßahmen ergriffen werden. Insbesondere sollte von Reisen während der Dunkelheit und auf entlegenen, vor allem unbefestigten, Straßen (Minengefahr) Abstand genommen werden.
Auf das Fotografierverbot für alle öffentlichen Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie alle militärischen Anlagen, Gebäude und Personen wird ebenfalls ausdrücklich hingewiesen. Schon kleinste Verstöße können zu großen Schwierigkeiten mit der Polizei führen.
Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behörden bei Reisen in Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt werden.
Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich.
Vor Reiseantritt wird Kontaktaufnahme zur Botschaft über Telefon (00291-1)-18 66 70; Fax: (00291 1) 18 69 00 oder E-Mail: info@asmara.diplo.de empfohlen.

Allgemeine Reiseinformationen

Seit Juni 2006 hat die eritreische Regierung einschneidende Reisebeschränkungen verhängt. Danach benötigen alle Ausländer zum Verlassen der Hauptstadt Asmara eine Reisegenehmigung. Dies gilt auch für in Eritrea ansässige Ausländer, wenn diese ihren Wohn-/Arbeitsort verlassen wollen. Touristen und Besucher beantragen die Reisegenehmigung beim Ministry of Tourism; in Eritrea ansässige Ausländer beantragen die Reisegenehmigung ggfl. über ihren Arbeitgeber bei der für sie zuständigen eritreischen Behörde. Im Antrag sind Reiseziel, -dauer und –zweck genau zu benennnen. Von dieser Maßnahme sind nicht nur ausländische Besucher, sondern auch Mitarbeiter der in Asmara vertretenen Botschaften betroffen. Durch diese einschränkende Maßnahme der eritreischen Regierung kann eine gegebenenfalls erforderliche konsularische Hilfe oder Nothilfe außerhalb Asmaras für deutsche Staatsangehörige nur eingeschränkt gewährleistet werden.
Das Auswärtige Amt rät daher von nicht zwingend notwendigen Reisen nach Eritrea ab.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen grundsätzlich für die Einreise ein Visum. Der Aufenthaltszweck muss dem im Visum angegebenen Zweck entsprechen, d.h. dass z.B. ein Touristenvisum nicht für Geschäfts- oder Forschungsaufenthalte genutzt werden darf. Der Aufenthalt in Eritrea ohne gültiges Visum ist nicht erlaubt.
Die Aufenthaltsdauer für vorübergehende Aufenthalte beträgt im Regelfall maximal drei Monate. Touristenvisa werden durch die eritreischen Auslandsvertretungen zunächst für einen Monat erteilt. Sie können im Land noch zweimal gegen Gebühr von derzeit US$ 60,- (stand 29.04.2005) für jeweils einen Monat verlängert werden. Für Touristenvisa und für Geschäftsvisa kann die zuständige Behörde im Einzelfall eine Überschreitung der eigentlich zulässigen Höchstgültigkeitsdauer zulassen.
Deutsche Staatsangehörige müssen bei ihrer Ausreise aus Eritrea eine Ausreisesteuer von derzeit EURO 20,- oder US$ 20,- entrichten.
Deutsche Staatsangehörige, die in Eritrea Wohnsitz nehmen wollen, benötigen lediglich für die erste Einreise ein Visum. Nach Einreise, Registrierung und Erhalt der notwendigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist zu beachten, dass zu ihrer erneuten Aus- und eventuellen wieder Einreise nach Eritrea ein so genanntes Re-Entry-Visum (am Besten für mehrere Einreisen) beantragt werden muss. Nur mit diesem Visum kann das Land verlassen und ggfls. anschließend ohne erneute Visabeantragung wieder eingereist werden.
Zur Beantragung des Visums benötigen sie ein Empfehlungs-/ Unbedenklichkeitsschreiben des lokalen Arbeitgebers bzw. aller der für sie zuständigen staatlichen Stellen bzw. Behörden. Man sollte einige Zeit dafür einplanen.
Von der Visapflicht ausgenommen sind folgende deutsche Staatsangehörige:
• Reisende im Flughafentransit mit gültigen Flugscheinen und Reisedokumenten
• Inhaber eines in Eritrea ausgestellten Re-Entry-Visum
• Beschäftigte von Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften mit Sitz in Eritrea, die beruflich reisen
• Bootstouristen, die mit dem Schiff in den Häfen Massawa oder Assab ankommen sind für die ersten 48 Stunden von der Visapflicht ausgenommen, wenn sie bei Ankunft einen ‘shore pass’ mit sich führen
• Mitglieder von Flugzeugbesatzungen, die beruflich innerhalb des vorher angemeldeten Zeitraumes ein- oder ausreisen
• Minderjährige, wenn ein Elternteil eritreischer Staatsangehöriger ist
Visa werden an der Grenze nur in Ausnahmefällen erteilt.
Reist ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land ein, in dem sich eine eritreische Vertretung befindet, muss das Visum vor Einreise dort beantragt werden. Nur, wenn die eritreische Vertretung schriftlich bescheinigt, dass das Visum trotz Antragstellung nicht rechtzeitig erteilt werden konnte und diese Bescheinigung an der Grenze vorgelegt wird, kann ein Visum an der Grenze ausgestellt werden.
Sollte ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land einreisen, in dem sich keine eritreische Vertretung befindet, empfiehlt sich vorher rechtzeitige Kontaktaufnahme zur deutschen Botschaft in Asmara, um die konkreten Einreisemodalitäten mit den hiesigen Behörden abstimmen zu können.
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses muss die beabsichtigte Aufenthaltsdauer überschreiten. Reisepässe von Personen, die beabsichtigen, in Eritrea Wohnsitz zu nehmen, müssen noch mindestens 1 Jahr gültig sein.
Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, wenn er mit einem Lichtbild versehen ist. Der Inhaber/die Inhaberin des Kinderausweises darf nicht älter als 15 Jahre alt sein (d.h., Kinderausweis wird anerkannt bis zum Tag vor Vollendung des 16. Lebensjahres).
Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, wenn sich ein Lichtbild des Kindes im Pass befindet. Eine Altersgrenze für Kinder, die im Pass eines Elternteils eingetragen sind, besteht nicht. Hier wird das Recht des Passausstellenden Staates anerkannt.
Kinder sollen in Begleitung der Eltern oder einer sorgeberechtigten Person reisen. Reisen sie allein, müssen sie über eine Bescheinigung ‘unaccompanied minor form’ verfügen, aus der hervor geht, dass sie von einer kompetenten Person oder Organisation bei Ankunft in Eritrea in Empfang genommen werden.
Besondere Ein- bzw. Ausreisebestimmungen für deutsch-eritreische Staatsangehörige
Außerhalb Eritreas lebende Personen mit eritreischer und deutscher Staatsangehörigkeit (sog. deutsch-eritreische Doppelstaater) benötigen für die Einreise mit einem deutschen Reisepass grundsätzlich ein Visum.
Die deutsch-eritreischen Doppelstaater, die mit einem eritreischen Ausweispapier in Eritrea einreisen, werden von den eritreischen Behörden als ausschließlich eritreische Staatsangehörige angesehen und behandelt. Dies gilt auch in Fragen der Wehrpflicht, der grundsätzlich alle Männer und Frauen im Alter vom 18. bis 40. Lebensjahr unterliegen. Konsularische Hilfe kann die Botschaft diesen Betroffenen nicht leisten.
Für weitere Fragen zur Ein- und Ausreise mit eritreischen Ausweispapieren wenden Sie sich bitte direkt an die eritreische Botschaft in Berlin:
Eritreische Botschaft, Stavanger Str. 18 in 10439 Berlin, Tel.: 030/44 67 46 14, Fax: 030/44 67 4620, Email: er.embassy@freenet.de

Medizinische Hinweise

Die medizinische Versorgung in Eritrea ist mangelhaft. Es können lediglich einfache Krankheiten behandelt werden. Die vorhandenen Krankenhäuser sind sowohl von der Qualifikation des Personals als auch hinsichtlich Ausstattung und hygienischer Verhältnisse nicht empfehlenswert. Die Versorgung mit Medikamenten ist unzureichend. Leitungswasser ist nicht als Trinkwasser geeignet (biologische und chemische Verunreinigungen). Risiko von Magen-, Darmerkrankungen. Im Tiefland (sowohl Richtung Sudan wie entlang des Roten Meeres) Auftreten von Malaria.
Es empfiehlt sich deshalb:
• Tropenärzte/Reisemediziner in Deutschland rechtzeitig vor Reiseantritt wg. evtl. erforderlicher Malariaprophylaxe sowie Schutzimpfungen (z.B. Tetanus, Polio, Diphtherie, Typhus, Hepatitis A und B, Tollwut, Gelbfieber, Meningitis) anzusprechen
• die Mitgliedschaft in einer Rettungsfluggesellschaft
• die Mitnahme aller für die persönliche Versorgung erforderlichen Medikamente.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Hinweis: In allen Gebieten Eritreas unter 2200m besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko (überwiegend Plasmodium Falciparum bzw. M. tropica); kein bzw. geringes Risiko im Stadtgebiet von Asmara.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften

Spezifische Einzelanfragen liegen in der Zuständigkeit der eritreischen Botschaft in Berlin.
Mit Wirkung vom 01.01.2005 veröffentlichte die eritreische Nationalbank besondere Devisenvorschriften. Danach müssen in Eritrea einreisende Personen eine schriftliche Erklärung über ihre mitgeführten Devisenbestände abgeben. Gemäß diesen Regelungen können Devisen unbeschränkt eingeführt werden. Ihr Umtausch in die Landeswährung ist nur bei offiziellen Einrichtungen (Banken und Himbol-Wechselstuben) zu einem von der Bank festgelegten Zwangskurs .
Bei Vorlage des Nachweises, dass die Devisen offiziell in die Landeswährung Nakfa umgetauscht wurden, sagt das Gesetz einen Rücktausch der Landeswährung in Höhe bis zu ERN 3,000,- in Dollar bzw. Euro zu, was aber nur im Hauptbüro der staatlichen Wechselstelle Himbol, im Stadtzentrum Asmaras am Bahtir Meskerem Platz, und nicht bei der Ausreise am Flughafen möglich ist.Verstöße gegen diese Devisenvorschriften werden nach einem weiteren Gesetz (Legal Notice No. 102/05) mit Strafen von ERN 2,000,000,- (~ ca. EUR 100.000,-) und 2 Jahren Gefängnis strafrechtlich geahndet. Bei Nichtzahlung der Strafgebühr wird die Gefängnisstrafe verdoppelt.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

In Eritrea existieren Sondergerichte sowie die Todesstrafe, z.B. für Landesverrat oder Spionage, die jedoch bislang nicht vollstreckt wurde. Das Fotografieren militärischer Objekte ist strengstens verboten (Begriff des ‘militärischen Objekts’ ist unklar, Definition oft nicht nachvollziehbar).
Homosexuelle Handlungen sind in Eritrea strafbar. Verstöße gegen diese Strafbestimmung können zu einem Strafverfahren, zu Freiheitsentzug oder Geldstrafe führen.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Eritrea 04.11.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Eritrea:
Stand 04.11.2008 (Unverändert gültig seit: 04.11.2008)
Aktueller Hinweis
Das Auswärtige Amt rät von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Eritrea - mit Ausnahme der Hauptstadt Asmara und der Städte Massawa, Keren und Mendefera - ab. Von Reisen ins Grenzgebiet zu Äthiopien wird dringend abgeraten.


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die eritreische Regierung hat gegen alle Ausländer Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verfügt. So benötigen alle Ausländer für Reisen außerhalb der Hauptstadt Asmara seit dem 1. Juni 2006 eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium bzw. für Geschäfts-und Dienstreisende beim entsprechenden Ministerium beantragt werden muss. Für Touristen wird diese Reiseerlaubnis in der Regel binnen zweier Tage erteilt.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass auch die Mitarbeiter der Botschaft Asmara zum Verlassen der Hauptstadt eine Reiseerlaubnis benötigen, die mindestens 10 Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss und nicht immer erteilt wird.
Die eritreische Regierung begründet diese Maßnahmen damit, dass sie für die Sicherheit von Ausländern verantwortlich sei. Daher kann die Botschaft in Asmara Reisenden, die außerhalb Asmaras in eine akute Notlage geraten, nur eingeschränkt Hilfe leisten.
Angesichts der ungelösten Grenzfrage zwischen Äthiopien und Eritrea bleibt die politische Lage angespannt und sollte genau beobachtet werden. Von Reisen ins Grenzgebiet zu Äthiopien wird dringend abgeraten.
Für Reisende, deren Aufenthalt in Eritrea dennoch zwingend notwendig ist, gilt Folgendes:
Sofern für ein bestimmtes Reiseziel außerhalb Asmaras - mit Ausnahme des Grenzgebiets zu Äthiopien - eine Reisegenehmigung erteilt wird, bestehen auch seitens des Auswärtigen Amts keine grundsätzlichen Sicherheitsbedenken hinsichtlich einer solchen Reise. Allerdings sollten die bei Auslandsreisen allgemein üblichen Vorsichtsmaßahmen ergriffen werden. Insbesondere sollten Fahrten während der Dunkelheit und auf entlegenen, vor allem unbefestigten, Straßen unterbleiben. Abseits von Straßen kann - insbesondere im Grenzgebiet zu Äthiopien - eine Minengefahr nicht ausgeschlossen werden.
Es besteht ein Fotografierverbot für alle öffentlichen Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie alle militärischen Anlagen, Gebäude und Personen. Schon geringfügige Verstöße können zu großen Schwierigkeiten mit der Polizei führen.
Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behörden bei Reisen in Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt werden. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich.
Vor Reiseantritt wird Kontaktaufnahme zur Botschaft über Telefon (00291-1)-18 66 70; Fax: (00291 1) 18 69 00 oder E-Mail: info@asmara.diplo.de empfohlen.

Allgemeine Reiseinformationen
Seit Juni 2006 hat die eritreische Regierung Reisebeschränkungen verhängt. Danach benötigen alle Ausländer zum Verlassen der Hauptstadt Asmara eine Reisegenehmigung. Dies gilt auch für in Eritrea ansässige Ausländer, wenn diese ihren Wohn-/Arbeitsort verlassen wollen. Touristen und Besucher beantragen die Reisegenehmigung beim Tourismusministerium; in Eritrea ansässige Ausländer beantragen die Reisegenehmigung gegebenenfalls. über ihren Arbeitgeber bei der für sie zuständigen eritreischen Behörde. Im Antrag sind Reiseziel, -dauer und –zweck genau zu benennen. Von dieser Maßnahme sind nicht nur ausländische Besucher, sondern auch Mitarbeiter der in Asmara vertretenen Botschaften betroffen. Durch diese einschränkende Maßnahme der eritreischen Regierung kann eine gegebenenfalls erforderliche konsularische Hilfe oder Nothilfe außerhalb Asmaras für deutsche Staatsangehörige nur sehr eingeschränkt gewährleistet werden.
Ausreisesteuer
Deutsche Staatsangehörige müssen bei ihrer Ausreise aus Eritrea eine Ausreisesteuer von derzeit EURO 20,- oder US$ 20,- entrichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Der Aufenthaltszweck muss dem im Visum angegebenen Zweck entsprechen, d.h. dass z.B. ein Touristenvisum nicht für Geschäfts- oder Forschungsaufenthalte genutzt werden darf. Der Aufenthalt in Eritrea ohne gültiges Visum ist nicht erlaubt.
Die Aufenthaltsdauer für vorübergehende Aufenthalte beträgt im Regelfall maximal drei Monate. Touristenvisa werden durch die eritreischen Auslandsvertretungen zunächst für einen Monat erteilt. Sie können im Land noch zweimal gegen Gebühr von derzeit US$ 60,-für jeweils einen Monat verlängert werden. Für Touristenvisa und für Geschäftsvisa kann die zuständige Behörde im Einzelfall eine Überschreitung der eigentlich zulässigen Höchstgültigkeitsdauer zulassen.
Deutsche Staatsangehörige, die in Eritrea Wohnsitz nehmen wollen, benötigen lediglich für die erste Einreise ein Visum. Nach Einreise, Registrierung und Erhalt der notwendigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist zu beachten, dass zu ihrer erneuten Aus- und eventuellen wieder Einreise nach Eritrea ein so genanntes Re-Entry-Visum (am besten für mehrere Einreisen) beantragt werden muss. Nur mit diesem Visum kann das Land verlassen und gegebenenfalls anschließend ohne erneute Visumbeantragung wieder eingereist werden.
Zur Beantragung des Visums wird ein Empfehlungs-/ Unbedenklichkeitsschreiben des lokalen Arbeitgebers bzw. anderer im Einzelfall zuständiger staatlicher Stellen bzw. Behörden benötigt.
Von der Visumpflicht ausgenommen sind folgende deutsche Staatsangehörige:
• Reisende im Flughafentransit mit gültigen Flugscheinen und Reisedokumenten
• Inhaber eines in Eritrea ausgestellten Re-Entry-Visum
• Beschäftigte von Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften mit Sitz in Eritrea, die beruflich reisen
• Bootstouristen, die mit dem Schiff in den Häfen Massawa oder Assab ankommen sind für die ersten 48 Stunden von der Visumspflicht ausgenommen, wenn sie bei Ankunft einen ‘shore pass’ mit sich führen
• Mitglieder von Flugzeugbesatzungen, die beruflich innerhalb des vorher angemeldeten Zeitraumes ein- oder ausreisen
• Minderjährige, wenn ein Elternteil eritreischer Staatsangehöriger ist
Reist ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land ein, in dem sich eine eritreische Vertretung befindet, muss das Visum vor Einreise dort beantragt werden. Nur, wenn die eritreische Vertretung schriftlich bescheinigt, dass das Visum trotz Antragstellung nicht rechtzeitig erteilt werden konnte und diese Bescheinigung an der Grenze vorgelegt wird, kann ein Visum an der Grenze ausgestellt werden.
Sollte ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land einreisen, in dem sich keine eritreische Vertretung befindet, empfiehlt sich vorher rechtzeitige Kontaktaufnahme zur deutschen Botschaft in Asmara, um die konkreten Einreisemodalitäten in Erfahrung zu bringen.
Reisedokumente
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses muss die beabsichtigte Aufenthaltsdauer überschreiten. Reisepässe von Personen, die beabsichtigen, in Eritrea Wohnsitz zu nehmen, müssen noch mindestens 1 Jahr gültig sein.
Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, wenn er mit einem Lichtbild versehen ist. Der Inhaber/die Inhaberin des Kinderausweises darf nicht älter als 15 Jahre alt sein (d.h., ein Kinderausweis wird anerkannt bis zum Tag vor Vollendung des 16. Lebensjahres).
Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, wenn sich ein Lichtbild des Kindes im Pass befindet. Eine Altersgrenze für Kinder, die im Pass eines Elternteils eingetragen sind, besteht nicht. Hier wird das Recht des passausstellenden Staates anerkannt.
Kinder sollen in Begleitung der Eltern oder einer sorgeberechtigten Person reisen. Reisen sie allein, müssen sie über eine Bescheinigung ‘unaccompanied minor form’ verfügen, aus der hervor geht, dass sie von einer kompetenten Person oder Organisation bei Ankunft in Eritrea in Empfang genommen werden.
Besondere Ein- bzw. Ausreisebestimmungen für deutsch-eritreische Staatsangehörige
Außerhalb Eritreas lebende Personen mit eritreischer und deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für die Einreise mit einem deutschen Reisepass ein Visum.
Deutsch-eritreische Doppelstaater, die mit einem eritreischen Ausweispapier in Eritrea einreisen, werden von den eritreischen Behörden als ausschließlich eritreische Staatsangehörige angesehen und behandelt. Dies gilt auch in Fragen der Wehrpflicht, der grundsätzlich alle Männer im Alter vom 18. bis 50. Lebensjahr und Frauen vom 18. bis 27. Lebensjahr unterliegen. Konsularische Hilfe kann die Botschaft diesem Personenkreis nicht leisten.
Für weitere Fragen zur Ein- und Ausreise mit eritreischen Ausweispapieren wird Kontaktaufnahme mit der Botschaft Eritreas in Berlin empfohlen:
Eritreische Botschaft, Stavanger Str. 18 in 10439 Berlin, Tel.: 030/44 67 46 14, Fax: 030/44 67 4620, Email: er.embassy@freenet.de

Besondere Zollvorschriften
Spezifische Einzelanfragen liegen in der Zuständigkeit der Botschaft Eritreas in Berlin.
Mit Wirkung vom 01.01.2005 veröffentlichte die eritreische Nationalbank besondere Devisenvorschriften. Danach müssen in Eritrea einreisende Personen eine schriftliche Erklärung über ihre mitgeführten Devisenbestände abgeben. Gemäß diesen Regelungen können Devisen unbeschränkt eingeführt werden. Ihr Umtausch in die Landeswährung ist nur bei offiziellen Einrichtungen (Banken und Himbol-Wechselstuben) zu einem von der Bank festgelegten Kurs erlaubt.
Bei Vorlage des Nachweises, dass die Devisen offiziell in die Landeswährung Nakfa umgetauscht wurden, sagt das Gesetz einen Rücktausch der Landeswährung in Höhe bis zu ERN 3.000,- in Dollar bzw. Euro zu, was aber nur im Hauptbüro der staatlichen Wechselstelle Himbol, im Stadtzentrum Asmaras am Bahtir Meskerem Platz, und nicht bei der Ausreise am Flughafen möglich ist.
Bei der Ausreise wird die Höhe des ausgeführten Devisenbestands anhand der Einfuhrerklärung bzw. der amtlichen Umtauschbelege kontrolliert. Bei Verlust der Belege bzw. bei Unstimmigkeiten muss mit großen Schwierigkeiten und mit einer Verweigerung der Ausreise bis zur Aufklärung des Sachverhalts rechnen.
Verstöße gegen diese Devisenvorschriften werden nach einem weiteren Gesetz (Legal Notice No. 102/05) mit Strafen von ERN 2.000.000,- (~ ca. EUR 100.000,-) und zwei Jahren Gefängnis geahndet. Bei Nichtzahlung der Strafgebühr wird die Gefängnisstrafe verdoppelt.
Bei der Einreise wird das mitgeführte Gepäck durchleuchtet und bei Auffälligkeiten markiert. Das markierte Gepäck muss geöffnet werden.
Für elektronische Geräte (Laptops, Digitalkameras usw.), die in Eritrea verbleiben sollen, wird Zoll erhoben. Sofern diese Geräte zum persönlichen Gebrauch während des Aufenthalts in Eritrea bestimmt sind und bei der Ausreise wieder mitgeführt werden, wird kein Zoll erhoben. Über die Einfuhr wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Ausreise vorzulegen ist.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
In Eritrea existieren Sondergerichte sowie die Todesstrafe, z.B. für Landesverrat oder Spionage.
Das Fotografieren öffentlicher Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie militärischer Objekte und Personen ist strengstens verboten (Begriff des ‘militärischen Objekts’ ist unklar; die Definition oft nicht nachvollziehbar).
Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Verstöße gegen diese Strafbestimmung können zu einem Strafverfahren, zu Freiheitsentzug oder Geldstrafe führen.

Medizinische Hinweise
Die medizinische Versorgung in Eritrea ist mangelhaft. Die vorhandenen Krankenhäuser sind hinsichtlich ihrer Ausstattung und der hygienischen Verhältnisse nicht empfehlenswert. Die Versorgung mit Medikamenten ist unzureichend. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden (biologische und chemische Verunreinigungen). Im Tiefland (sowohl Richtung Sudan wie entlang des Roten Meeres) ist Malaria endemisch.
Es wird empfohlen:
• Tropenärzte/Reisemediziner in Deutschland rechtzeitig vor Reiseantritt wg. evtl. erforderlicher Malariaprophylaxe sowie Schutzimpfungen (z.B. Tetanus, Polio, Diphtherie, Typhus, Hepatitis A und B, Tollwut, Gelbfieber, Meningitis) anzusprechen
• die Mitgliedschaft in einer Rettungsfluggesellschaft
• die Mitnahme aller für die persönliche Versorgung erforderlichen Medikamente.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Hinweis: In allen Gebieten Eritreas unter 2.200m besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko (überwiegend Plasmodium Falciparum bzw. M. tropica); kein bzw. geringes Risiko im Stadtgebiet von Asmara.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
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Alexander
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Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Eritrea 24.06.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Eritrea:

Stand 24.06.2009 (Unverändert gültig seit: 24.06.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen Reisen nach Eritrea, sofern die Einreise auf dem Luftweg erfolgt. Von der Einreise auf dem Landweg wird abgeraten. Dringend abgeraten wird von Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti.
Eritrea hat gegen alle Ausländer Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verfügt. So benötigen alle Ausländer für Reisen außerhalb der Hauptstadt Asmara seit dem 1. Juni 2006 eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium bzw. für Geschäfts- und Dienstreisende beim entsprechenden Ministerium beantragt werden muss. Für Touristen wird diese Reiseerlaubnis in der Regel binnen zweier Tage erteilt.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass auch die Mitarbeiter der Botschaft Asmara zum Verlassen der Hauptstadt eine Reiseerlaubnis benötigen, die mindestens 10 Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss und nicht immer erteilt wird.
Die eritreische Regierung begründet diese Maßnahmen damit, dass sie für die Sicherheit von Ausländern verantwortlich sei. Daher kann die Botschaft in Asmara Reisenden, die außerhalb Asmaras in eine akute Notlage geraten, nur eingeschränkt Hilfe leisten.
Angesichts der ungelösten Grenzfrage zwischen Äthiopien und Eritrea und des im letzten Jahr ausgebrochenen Grenzkonflikts mit Dschibuti bleibt die politische Lage angespannt. Von Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und zu Dschibuti wird dringend abgeraten.
Für Reisende, deren Aufenthalt in Eritrea dennoch zwingend notwendig ist, gilt Folgendes:
Sofern für ein bestimmtes Reiseziel außerhalb Asmaras - mit Ausnahme des Grenzgebiets zu Äthiopien und Dschibuti - eine Reisegenehmigung erteilt wird, bestehen keine grundsätzlichen Sicherheitsbedenken hinsichtlich einer solchen Reise. Allerdings sollten die bei Auslandsreisen allgemein üblichen Vorsichtsmaßahmen ergriffen werden. Insbesondere sollten Fahrten während der Dunkelheit und auf entlegenen, vor allem unbefestigten, Straßen unterbleiben. Abseits von Straßen kann - insbesondere im Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti - eine Minengefahr nicht ausgeschlossen werden.
Es besteht ein Fotografierverbot für alle öffentlichen Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie alle militärischen Anlagen, Gebäude und Personen. Schon geringfügige Verstöße können zu großen Schwierigkeiten mit der Polizei führen. Eritrea hat keine freie Presse. Regierungskritische Meinungsäußerungen können zur Verhaftung führen.
Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behörden bei Reisen in Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt werden. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich.
Vor Reiseantritt wird ggfs. Kontaktaufnahme zur Botschaft über Telefon (00291-1)-18 66 70; Fax: (00291 1) 18 69 00 oder E-Mail: info@asmara.diplo.de empfohlen.

Allgemeine Reiseinformationen
Seit Juni 2006 hat die eritreische Regierung Reisebeschränkungen verhängt. Danach benötigen alle Ausländer zum Verlassen der Hauptstadt Asmara eine Reisegenehmigung. Dies gilt auch für in Eritrea ansässige Ausländer, wenn diese ihren Wohn-/Arbeitsort verlassen wollen. Touristen und Besucher beantragen die Reisegenehmigung beim Tourismusministerium; in Eritrea ansässige Ausländer beantragen die Reisegenehmigung gegebenenfalls. über ihren Arbeitgeber bei der für sie zuständigen eritreischen Behörde. Im Antrag sind Reiseziel, -dauer und –zweck genau zu benennen. Von dieser Maßnahme sind nicht nur ausländische Besucher, sondern auch Mitarbeiter der in Asmara vertretenen Botschaften betroffen. Durch diese einschränkende Maßnahme der eritreischen Regierung kann eine gegebenenfalls erforderliche konsularische Hilfe oder Nothilfe außerhalb Asmaras für deutsche Staatsangehörige nur sehr eingeschränkt gewährleistet werden.
Ausreisesteuer
Deutsche Staatsangehörige müssen bei ihrer Ausreise aus Eritrea eine Ausreisesteuer von derzeit US$ 20,- entrichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Der Aufenthaltszweck muss dem im Visum angegebenen Zweck entsprechen, d.h. dass z.B. ein Touristenvisum nicht für Geschäfts- oder Forschungsaufenthalte genutzt werden darf. Der Aufenthalt in Eritrea ohne gültiges Visum ist nicht erlaubt.
Die Aufenthaltsdauer für vorübergehende Aufenthalte beträgt im Regelfall maximal drei Monate. Touristenvisa werden durch die eritreischen Auslandsvertretungen zunächst für einen Monat erteilt. Sie können im Land noch zweimal gegen Gebühr von derzeit US$ 60,-für jeweils einen Monat verlängert werden. Für Touristenvisa und für Geschäftsvisa kann die zuständige Behörde im Einzelfall eine Überschreitung der eigentlich zulässigen Höchstgültigkeitsdauer zulassen.
Deutsche Staatsangehörige, die in Eritrea Wohnsitz nehmen wollen, benötigen lediglich für die erste Einreise ein Visum. Nach Einreise, Registrierung und Erhalt der notwendigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist zu beachten, dass zu ihrer erneuten Aus- und eventuellen wieder Einreise nach Eritrea ein so genanntes Re-Entry-Visum (am besten für mehrere Einreisen) beantragt werden muss. Nur mit diesem Visum kann das Land verlassen und gegebenenfalls anschließend ohne erneute Visumbeantragung wieder eingereist werden.
Zur Beantragung des Visums wird ein Empfehlungs-/ Unbedenklichkeitsschreiben des lokalen Arbeitgebers bzw. anderer im Einzelfall zuständiger staatlicher Stellen bzw. Behörden benötigt.
Von der Visumpflicht ausgenommen sind folgende deutsche Staatsangehörige:
• Reisende im Flughafentransit mit gültigen Flugscheinen und Reisedokumenten
• Inhaber eines in Eritrea ausgestellten Re-Entry-Visum
• Beschäftigte von Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften mit Sitz in Eritrea, die beruflich reisen
• Bootstouristen, die mit dem Schiff in den Häfen Massawa oder Assab ankommen sind für die ersten 48 Stunden von der Visumspflicht ausgenommen, wenn sie bei Ankunft einen ‘shore pass’ mit sich führen
• Mitglieder von Flugzeugbesatzungen, die beruflich innerhalb des vorher angemeldeten Zeitraumes ein- oder ausreisen
• Minderjährige, wenn ein Elternteil eritreischer Staatsangehöriger ist
Reist ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land ein, in dem sich eine eritreische Vertretung befindet, muss das Visum vor Einreise dort beantragt werden. Nur, wenn die eritreische Vertretung schriftlich bescheinigt, dass das Visum trotz Antragstellung nicht rechtzeitig erteilt werden konnte und diese Bescheinigung an der Grenze vorgelegt wird, kann ein Visum an der Grenze ausgestellt werden.
Sollte ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land einreisen, in dem sich keine eritreische Vertretung befindet, empfiehlt sich vorher rechtzeitige Kontaktaufnahme zur deutschen Botschaft in Asmara, um die konkreten Einreisemodalitäten in Erfahrung zu bringen.
Reisedokumente
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses muss die beabsichtigte Aufenthaltsdauer überschreiten. Reisepässe von Personen, die beabsichtigen, in Eritrea Wohnsitz zu nehmen, müssen noch mindestens 1 Jahr gültig sein.
Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, wenn er mit einem Lichtbild versehen ist. Der Inhaber/die Inhaberin des Kinderausweises darf nicht älter als 15 Jahre alt sein (d.h., ein Kinderausweis wird anerkannt bis zum Tag vor Vollendung des 16. Lebensjahres).
Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, wenn sich ein Lichtbild des Kindes im Pass befindet. Eine Altersgrenze für Kinder, die im Pass eines Elternteils eingetragen sind, besteht nicht. Hier wird das Recht des passausstellenden Staates anerkannt.
Kinder sollen in Begleitung der Eltern oder einer sorgeberechtigten Person reisen. Reisen sie allein, müssen sie über eine Bescheinigung ‘unaccompanied minor form’ verfügen, aus der hervor geht, dass sie von einer kompetenten Person oder Organisation bei Ankunft in Eritrea in Empfang genommen werden.
Besondere Ein- bzw. Ausreisebestimmungen für deutsch-eritreische Staatsangehörige
Außerhalb Eritreas lebende Personen mit eritreischer und deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für die Einreise mit einem deutschen Reisepass ein Visum.
Deutsch-eritreische Doppelstaater, die mit einem eritreischen Ausweispapier in Eritrea einreisen, werden von den eritreischen Behörden als ausschließlich eritreische Staatsangehörige angesehen und behandelt. Dies gilt auch in Fragen der Wehrpflicht, der grundsätzlich alle Männer im Alter vom 18. bis 50. Lebensjahr und Frauen vom 18. bis 27. Lebensjahr unterliegen. Konsularische Hilfe kann die Botschaft diesem Personenkreis nicht leisten.
Für weitere Fragen zur Ein- und Ausreise mit eritreischen Ausweispapieren wird Kontaktaufnahme mit der Botschaft Eritreas in Berlin empfohlen:
Eritreische Botschaft, Stavanger Str. 18 in 10439 Berlin, Tel.: 030/44 67 46 14, Fax: 030/44 67 4620, Email: er.embassy@freenet.de

Besondere Zollvorschriften
Spezifische Einzelanfragen liegen in der Zuständigkeit der Botschaft Eritreas in Berlin.
Mit Wirkung vom 01.01.2005 veröffentlichte die eritreische Nationalbank besondere Devisenvorschriften. Danach müssen in Eritrea einreisende Personen eine schriftliche Erklärung über ihre mitgeführten Devisenbestände abgeben. Gemäß diesen Regelungen können Devisen unbeschränkt eingeführt werden. Ihr Umtausch in die Landeswährung ist nur bei offiziellen Einrichtungen (Banken und Himbol-Wechselstuben) zu einem von der Bank festgelegten Kurs erlaubt.
Bei Vorlage des Nachweises, dass die Devisen offiziell in die Landeswährung Nakfa umgetauscht wurden, sagt das Gesetz einen Rücktausch der Landeswährung in Höhe bis zu ERN 3.000,- in Dollar bzw. Euro zu, was aber nur im Hauptbüro der staatlichen Wechselstelle Himbol, im Stadtzentrum Asmaras am Bahtir Meskerem Platz, und nicht bei der Ausreise am Flughafen möglich ist.
Bei der Ausreise wird die Höhe des ausgeführten Devisenbestands anhand der Einfuhrerklärung bzw. der amtlichen Umtauschbelege kontrolliert. Bei Verlust der Belege bzw. bei Unstimmigkeiten muss mit großen Schwierigkeiten und mit einer Verweigerung der Ausreise bis zur Aufklärung des Sachverhalts rechnen.
Verstöße gegen diese Devisenvorschriften werden nach einem weiteren Gesetz (Legal Notice No. 102/05) mit Strafen von ERN 2.000.000,- (~ ca. EUR 100.000,-) und zwei Jahren Gefängnis geahndet. Bei Nichtzahlung der Strafgebühr wird die Gefängnisstrafe verdoppelt.
Bei der Einreise wird das mitgeführte Gepäck durchleuchtet und bei Auffälligkeiten markiert. Das markierte Gepäck muss geöffnet werden.
Für elektronische Geräte (Laptops, Digitalkameras usw.), die in Eritrea verbleiben sollen, wird Zoll erhoben. Sofern diese Geräte zum persönlichen Gebrauch während des Aufenthalts in Eritrea bestimmt sind und bei der Ausreise wieder mitgeführt werden, wird kein Zoll erhoben. Über die Einfuhr wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Ausreise vorzulegen ist.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
In Eritrea existieren Sondergerichte sowie die Todesstrafe, z.B. für Landesverrat oder Spionage.
Das Fotografieren öffentlicher Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie militärischer Objekte und Personen ist strengstens verboten (Begriff des ‘militärischen Objekts’ ist unklar; die Definition oft nicht nachvollziehbar).
Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Verstöße gegen diese Strafbestimmung können zu einem Strafverfahren, zu Freiheitsentzug oder Geldstrafe führen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Polio und Hepatitis A, Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In Eritrea besteht in allen Landesteilen unterhalb von ca. 2.200m grundsätzlich ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko! In der Hauptstadt Asmara ist das Risiko nur sehr gering.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) dringend empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung entspricht nicht westlichem Niveau und ist insbesondere außerhalb Asmaras teilweise fast gar nicht vorhanden. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen..
Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen(siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Auswärtige Amt
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Eritrea 28.01.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Eritrea:
Stand 28.01.2010
(Unverändert gültig seit: 27.01.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen Reisen nach Eritrea, sofern die Einreise auf dem Luftweg erfolgt. Von der Einreise auf dem Landweg wird abgeraten. Dringend abgeraten wird von Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti.
Eritrea hat gegen alle Ausländer Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verfügt. Sie benötigen für Reisen außerhalb der Hauptstadt Asmara seit dem 1. Juni 2006 eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium bzw. für Geschäftsreisende beim zuständigen Ministerium beantragt werden muss. Für Touristen wird diese Reiseerlaubnis in der Regel binnen zweier Tage erteilt.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass auch die Mitarbeiter der Botschaft Asmara zum Verlassen der Hauptstadt eine Reiseerlaubnis benötigen, die mindestens 10 Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss und nicht immer erteilt wird. Daher kann die Botschaft Reisenden, die außerhalb Asmaras in eine akute Notlage geraten, nur eingeschränkt Hilfe leisten.
Angesichts der ungelösten Grenzfrage zwischen Äthiopien und Eritrea und des im letzten Jahr ausgebrochenen Grenzkonflikts mit Dschibuti bleibt die politische Lage angespannt. Von Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und zu Dschibuti wird daher dringend abgeraten.
Für Reisende, die nach Eritrea reisen, gilt Folgendes:
Sofern für ein bestimmtes Reiseziel außerhalb Asmaras - mit Ausnahme des Grenzgebiets zu Äthiopien und Dschibuti - eine Reisegenehmigung erteilt wird, bestehen keine grundsätzlichen Sicherheitsbedenken. Allerdings sollten die bei Auslandsreisen allgemein üblichen Vorsichtsmaßahmen ergriffen werden. Insbesondere sollten Fahrten während der Dunkelheit und auf entlegenen, vor allem unbefestigten, Straßen unterbleiben. Abseits von Straßen kann - insbesondere im Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti - eine Minengefahr nicht ausgeschlossen werden.
Es besteht ein Fotografierverbot für alle öffentlichen Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie alle militärischen Anlagen, Gebäude und Personen. Schon geringfügige Verstöße können zu großen Schwierigkeiten mit der Polizei führen. Eritrea hat keine freie Presse. Regierungskritische Meinungsäußerungen können zur Verhaftung führen.
Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behörden bei Reisen in Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt werden. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich.
Vor Reiseantritt wird ggfs. Kontaktaufnahme zur Botschaft über Telefon (00291-1)-18 66 70; Fax: (00291 1) 18 69 00 oder E-Mail: info@asmara.diplo.de empfohlen.

Allgemeine Reiseinformationen
Seit Juni 2006 hat die eritreische Regierung Reisebeschränkungen verhängt. Danach benötigen alle Ausländer zum Verlassen der Hauptstadt Asmara eine Reisegenehmigung. Dies gilt auch für in Eritrea ansässige Ausländer, wenn diese ihren Wohn-/Arbeitsort verlassen wollen. Touristen und Besucher beantragen die Reisegenehmigung beim Tourismusministerium; in Eritrea ansässige Ausländer beantragen die Reisegenehmigung gegebenenfalls. über ihren Arbeitgeber bei der für sie zuständigen eritreischen Behörde. Im Antrag sind Reiseziel, -dauer und –zweck genau zu benennen. Von dieser Maßnahme sind nicht nur ausländische Besucher, sondern auch die Mitarbeiter der in Asmara vertretenen Botschaften und internationalen Organisationen betroffen. Durch diese einschränkende Maßnahme der eritreischen Regierung kann eine gegebenenfalls erforderliche konsularische Hilfe oder Nothilfe außerhalb Asmaras für deutsche Staatsangehörige nur sehr eingeschränkt gewährleistet werden.
Ausreisesteuer
Deutsche Staatsangehörige müssen bei ihrer Ausreise aus Eritrea eine Ausreisesteuer von derzeit US$ 20,- entrichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Der Aufenthaltszweck muss dem im Visum angegebenen Zweck entsprechen, d.h. dass z.B. ein Touristenvisum nicht für Geschäfts- oder Forschungsaufenthalte genutzt werden darf. Der Aufenthalt in Eritrea ohne gültiges Visum ist strafbar.
Die Aufenthaltsdauer für vorübergehende Aufenthalte beträgt im Regelfall maximal drei Monate. Touristenvisa werden durch die eritreischen Auslandsvertretungen zunächst für einen Monat erteilt. Sie können im Land noch zweimal gegen Gebühr von derzeit US$ 60,-für jeweils einen Monat verlängert werden. Für Touristenvisa und für Geschäftsvisa kann die zuständige Behörde im Einzelfall eine Überschreitung der eigentlich zulässigen Höchstgültigkeitsdauer zulassen.
Deutsche Staatsangehörige, die in Eritrea Wohnsitz nehmen wollen, benötigen lediglich für die erste Einreise ein Visum. Nach Einreise, Registrierung und Erhalt der notwendigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist zu beachten, dass zu ihrer erneuten Aus- und eventuellen wieder Einreise nach Eritrea ein so genanntes Re-Entry-Visum (am besten für mehrere Einreisen) beantragt werden muss. Nur mit diesem Visum kann das Land verlassen und gegebenenfalls anschließend ohne erneute Visumbeantragung wieder eingereist werden.
Zur Beantragung des Visums wird ein Empfehlungs-/ Unbedenklichkeitsschreiben des lokalen Arbeitgebers bzw. anderer im Einzelfall zuständiger staatlicher Stellen bzw. Behörden benötigt.
Von der Visumpflicht ausgenommen sind folgende deutsche Staatsangehörige:
  • Reisende im Flughafentransit mit gültigen Flugscheinen und Reisedokumenten
  • Inhaber eines in Eritrea ausgestellten Re-Entry-Visum
  • Beschäftigte von Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften mit Sitz in Eritrea, die beruflich reisen
  • Bootstouristen, die mit dem Schiff in den Häfen Massawa oder Assab ankommen sind für die ersten 48 Stunden von der Visumspflicht ausgenommen, wenn sie bei Ankunft einen ‘shore pass’ mit sich führen
  • Mitglieder von Flugzeugbesatzungen, die beruflich innerhalb des vorher angemeldeten Zeitraumes ein- oder ausreisen
  • Minderjährige, wenn ein Elternteil eritreischer Staatsangehöriger ist
Reist ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land ein, in dem sich eine eritreische Vertretung befindet, muss das Visum vor Einreise dort beantragt werden. Nur, wenn die eritreische Vertretung schriftlich bescheinigt, dass das Visum trotz Antragstellung nicht rechtzeitig erteilt werden konnte und diese Bescheinigung an der Grenze vorgelegt wird, kann ein Visum an der Grenze ausgestellt werden.
Sollte ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land einreisen, in dem sich keine eritreische Vertretung befindet, empfiehlt sich vorher rechtzeitige Kontaktaufnahme zur deutschen Botschaft in Asmara, um die konkreten Einreisemodalitäten in Erfahrung zu bringen.
Reisedokumente
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses muss die beabsichtigte Aufenthaltsdauer überschreiten. Reisepässe von Personen, die beabsichtigen, in Eritrea Wohnsitz zu nehmen, müssen noch mindestens 1 Jahr gültig sein.
Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, wenn er mit einem Lichtbild versehen ist. Der Inhaber/die Inhaberin des Kinderausweises darf nicht älter als 15 Jahre alt sein (d.h., ein Kinderausweis wird anerkannt bis zum Tag vor Vollendung des 16. Lebensjahres).
Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, wenn sich ein Lichtbild des Kindes im Pass befindet. Eine Altersgrenze für Kinder, die im Pass eines Elternteils eingetragen sind, besteht nicht. Hier wird das Recht des passausstellenden Staates anerkannt.
Kinder sollen in Begleitung der Eltern oder einer sorgeberechtigten Person reisen. Reisen sie allein, müssen sie über eine Bescheinigung ‘unaccompanied minor form’ verfügen, aus der hervor geht, dass sie von einer kompetenten Person oder Organisation bei Ankunft in Eritrea in Empfang genommen werden.
Besondere Ein- bzw. Ausreisebestimmungen für deutsch-eritreische Staatsangehörige
Außerhalb Eritreas lebende Personen mit eritreischer und deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für die Einreise mit einem deutschen Reisepass ein Visum.
Deutsch-eritreische Doppelstaater, die mit einem eritreischen Ausweispapier in Eritrea einreisen, werden von den eritreischen Behörden als ausschließlich eritreische Staatsangehörige angesehen und behandelt. Dies gilt auch in Fragen der Wehrpflicht, der grundsätzlich alle Männer im Alter vom 18. bis 50. Lebensjahr und Frauen vom 18. bis 27. Lebensjahr unterliegen. Konsularische Hilfe kann die Botschaft diesem Personenkreis nicht leisten.
Für weitere Fragen zur Ein- und Ausreise mit eritreischen Ausweispapieren wird Kontaktaufnahme mit der Botschaft Eritreas in Berlin empfohlen:
Eritreische Botschaft, Stavanger Str. 18 in 10439 Berlin, Tel.: 030/44 67 46 14, Fax: 030/44 67 4620, Email: er.embassy@freenet.de

Besondere Zollvorschriften
Spezifische Einzelanfragen liegen in der Zuständigkeit der Botschaft Eritreas in Berlin.
Mit Wirkung vom 01.01.2005 veröffentlichte die eritreische Nationalbank besondere Devisenvorschriften. Danach müssen in Eritrea einreisende Personen eine schriftliche Erklärung über ihre mitgeführten Devisenbestände abgeben. Gemäß diesen Regelungen können Devisen unbeschränkt eingeführt werden. Ihr Umtausch in die Landeswährung ist nur bei offiziellen Einrichtungen (Banken und Himbol-Wechselstuben) zu einem von der Bank festgelegten Kurs erlaubt.
Bei Vorlage des Nachweises, dass die Devisen offiziell in die Landeswährung Nakfa umgetauscht wurden, sagt das Gesetz einen Rücktausch der Landeswährung in Höhe bis zu ERN 3.000,- in Dollar bzw. Euro zu, was aber nur im Hauptbüro der staatlichen Wechselstelle Himbol, im Stadtzentrum Asmaras am Bahtir Meskerem Platz, und nicht bei der Ausreise am Flughafen möglich ist.
Bei der Ausreise wird die Höhe des ausgeführten Devisenbestands anhand der Einfuhrerklärung bzw. der amtlichen Umtauschbelege kontrolliert. Bei Verlust der Belege bzw. bei Unstimmigkeiten muss mit großen Schwierigkeiten und mit einer Verweigerung der Ausreise bis zur Aufklärung des Sachverhalts rechnen.
Verstöße gegen diese Devisenvorschriften werden nach einem weiteren Gesetz (Legal Notice No. 102/05) mit Strafen von ERN 2.000.000,- (~ ca. EUR 100.000,-) und zwei Jahren Gefängnis geahndet. Bei Nichtzahlung der Strafgebühr wird die Gefängnisstrafe verdoppelt.
Bei der Einreise wird das mitgeführte Gepäck durchleuchtet und bei Auffälligkeiten markiert. Das markierte Gepäck muss geöffnet werden.
Für elektronische Geräte (Laptops, Digitalkameras usw.), die in Eritrea verbleiben sollen, wird Zoll erhoben. Sofern diese Geräte zum persönlichen Gebrauch während des Aufenthalts in Eritrea bestimmt sind und bei der Ausreise wieder mitgeführt werden, wird kein Zoll erhoben. Über die Einfuhr wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Ausreise vorzulegen ist.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
In Eritrea existieren Sondergerichte sowie die Todesstrafe, z.B. für Landesverrat oder Spionage.
Das Fotografieren öffentlicher Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie militärischer Objekte und Personen ist strengstens verboten (Begriff des ‘militärischen Objekts’ ist unklar; die Definition oft nicht nachvollziehbar).
Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Verstöße gegen diese Strafbestimmung können zu einem Strafverfahren, zu Freiheitsentzug oder Geldstrafe führen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Polio und Hepatitis A, Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In Eritrea besteht in allen Landesteilen unterhalb von ca. 2200m grundsätzlich ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko! In der Hauptstadt Asmara ist das Risiko gering.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) dringend empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung entspricht nicht westlichem Niveau und ist insbesondere außerhalb Asmaras fast gar nicht vorhanden. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen. Medikamente sind in Eritrea kaum erhältich und müssen ggfls. in ausreichender Menge mitgeführt werden.
Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
Quelle: Auswärtiges Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Eritrea 01.09.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Eritrea:
Stand 01.09.2010
(Unverändert gültig seit: 01.09.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen Reisen nach Eritrea, sofern die Einreise auf dem Luftweg erfolgt. Von der Einreise auf dem Landweg wird abgeraten. Dringend abgeraten wird von Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti.
Eritrea hat gegen alle Ausländer Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verfügt. Sie benötigen für Reisen außerhalb der Hauptstadt Asmara seit dem 1. Juni 2006 eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium bzw. für Geschäftsreisende beim zuständigen Ministerium beantragt werden muss. Für Touristen wird diese Reiseerlaubnis in der Regel binnen zweier Tage erteilt.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass auch die Mitarbeiter der Botschaft Asmara zum Verlassen der Hauptstadt eine Reiseerlaubnis benötigen, die mindestens 10 Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss und nicht immer erteilt wird. Daher kann die Botschaft Reisenden, die außerhalb Asmaras in eine akute Notlage geraten, nur sehr eingeschränkt Hilfe leisten.
Angesichts des ungelösten Grenzstreits zwischen Äthiopien und Eritrea und des andauernden Grenzkonflikts mit Dschibuti bleibt die politische Lage angespannt. Von Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und zu Dschibuti wird daher dringend abgeraten.
Für Reisende, die nach Eritrea reisen, gilt Folgendes:
Sofern für ein bestimmtes Reiseziel außerhalb Asmaras - mit Ausnahme des Grenzgebiets zu Äthiopien und Dschibuti - eine Reisegenehmigung erteilt wird, bestehen keine grundsätzlichen Sicherheitsbedenken. Allerdings sollten die bei Auslandsreisen allgemein üblichen Vorsichtsmaßahmen ergriffen werden. Insbesondere sollten Fahrten während der Dunkelheit und auf entlegenen, vor allem unbefestigten, Straßen unterbleiben. Abseits von Straßen kann - insbesondere im Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti - eine Minengefahr nicht ausgeschlossen werden.
Es besteht ein Fotografierverbot für alle öffentlichen Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie alle militärischen Anlagen, Gebäude und Personen. Schon geringfügige Verstöße können zu großen Schwierigkeiten mit der Polizei führen. Eritrea hat keine freie Presse. Regierungskritische Meinungsäußerungen können zur Verhaftung führen.
Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behörden bei Reisen in Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt werden. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich.
Vor Reiseantritt wird ggfs. Kontaktaufnahme zur Botschaft über Telefon (00291-1)-18 66 70; Fax: (00291 1) 18 69 00 oder E-Mail: info@asmara.diplo.de empfohlen.

Allgemeine Reiseinformationen
Seit Juni 2006 hat die eritreische Regierung Reisebeschränkungen verhängt. Danach benötigen alle Ausländer zum Verlassen der Hauptstadt Asmara eine Reisegenehmigung. Dies gilt auch für in Eritrea ansässige Ausländer, wenn diese ihren Wohn-/Arbeitsort verlassen wollen. Touristen und Besucher beantragen die Reisegenehmigung beim Tourismusministerium; in Eritrea ansässige Ausländer beantragen die Reisegenehmigung gegebenenfalls. über ihren Arbeitgeber bei der für sie zuständigen eritreischen Behörde. Im Antrag sind Reiseziel, -dauer und –zweck genau zu benennen. Von dieser Maßnahme sind nicht nur ausländische Besucher, sondern auch die Mitarbeiter der in Asmara vertretenen Botschaften und internationalen Organisationen betroffen. Durch diese einschränkende Maßnahme der eritreischen Regierung kann eine gegebenenfalls erforderliche konsularische Hilfe oder Nothilfe außerhalb Asmaras für deutsche Staatsangehörige nur sehr eingeschränkt gewährleistet werden. Von der genehmigten Reiseroute darf auf keinen Fall abgewichen werden, da ansonsten Festnahme und Haft drohen.
Ausreisesteuer
Ausländische Staatsangehörige müssen bei ihrer Ausreise aus Eritrea eine Ausreisesteuer von derzeit US$ 20,- entrichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Der Aufenthaltszweck muss dem im Visum angegebenen Zweck entsprechen, d.h. dass z.B. ein Touristenvisum nicht für Geschäfts- oder Forschungsaufenthalte genutzt werden darf. Der Aufenthalt in Eritrea ohne gültiges Visum ist strafbar.
Die Aufenthaltsdauer für vorübergehende Aufenthalte beträgt im Regelfall maximal drei Monate. Touristenvisa werden durch die eritreischen Auslandsvertretungen zunächst für einen Monat erteilt. Sie können im Land noch zweimal gegen Gebühr von derzeit US$ 60,-für jeweils einen Monat verlängert werden. Für Touristenvisa und für Geschäftsvisa kann die zuständige Behörde im Einzelfall eine Überschreitung der eigentlich zulässigen Höchstgültigkeitsdauer zulassen.
Deutsche Staatsangehörige, die in Eritrea Wohnsitz nehmen wollen, benötigen lediglich für die erste Einreise ein Visum. Nach Einreise, Registrierung und Erhalt der notwendigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist zu beachten, dass zu ihrer erneuten Aus- und eventuellen wieder Einreise nach Eritrea ein so genanntes Re-Entry-Visum (am besten für mehrere Einreisen) beantragt werden muss. Nur mit diesem Visum kann das Land verlassen und gegebenenfalls anschließend ohne erneute Visumbeantragung wieder eingereist werden.
Zur Beantragung des Visums wird ein Empfehlungs-/ Unbedenklichkeitsschreiben des lokalen Arbeitgebers bzw. anderer im Einzelfall zuständiger staatlicher Stellen bzw. Behörden benötigt.
Von der Visumpflicht ausgenommen sind folgende deutsche Staatsangehörige:
  • Reisende im Flughafentransit mit gültigen Flugscheinen und Reisedokumenten
  • Inhaber eines in Eritrea ausgestellten Re-Entry-Visum
  • Beschäftigte von Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften mit Sitz in Eritrea, die beruflich reisen
  • Bootstouristen, die mit dem Schiff in den Häfen Massawa oder Assab ankommen sind für die ersten 48 Stunden von der Visumspflicht ausgenommen, wenn sie bei Ankunft einen ‘shore pass’ mit sich führen
  • Mitglieder von Flugzeugbesatzungen, die beruflich innerhalb des vorher angemeldeten Zeitraumes ein- oder ausreisen
  • Minderjährige, wenn ein Elternteil eritreischer Staatsangehöriger ist
Reist ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land ein, in dem sich eine eritreische Vertretung befindet, muss das Visum vor Einreise dort beantragt werden. Nur, wenn die eritreische Vertretung schriftlich bescheinigt, dass das Visum trotz Antragstellung nicht rechtzeitig erteilt werden konnte und diese Bescheinigung an der Grenze vorgelegt wird, kann ein Visum an der Grenze ausgestellt werden.
Sollte ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land einreisen, in dem sich keine eritreische Vertretung befindet, empfiehlt sich vorher rechtzeitige Kontaktaufnahme zur deutschen Botschaft in Asmara, um die konkreten Einreisemodalitäten in Erfahrung zu bringen.
Reisedokumente
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses muss die beabsichtigte Aufenthaltsdauer überschreiten. Reisepässe von Personen, die beabsichtigen, in Eritrea Wohnsitz zu nehmen, müssen noch mindestens 1 Jahr gültig sein.
Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, wenn er mit einem Lichtbild versehen ist. Der Inhaber/die Inhaberin des Kinderausweises darf nicht älter als 15 Jahre alt sein (d.h., ein Kinderausweis wird anerkannt bis zum Tag vor Vollendung des 16. Lebensjahres).
Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, wenn sich ein Lichtbild des Kindes im Pass befindet. Eine Altersgrenze für Kinder, die im Pass eines Elternteils eingetragen sind, besteht nicht. Hier wird das Recht des passausstellenden Staates anerkannt.
Kinder sollen in Begleitung der Eltern oder einer sorgeberechtigten Person reisen. Reisen sie allein, müssen sie über eine Bescheinigung ‘unaccompanied minor form’ verfügen, aus der hervor geht, dass sie von einer kompetenten Person oder Organisation bei Ankunft in Eritrea in Empfang genommen werden.
Besondere Ein- bzw. Ausreisebestimmungen für deutsch-eritreische Staatsangehörige
Außerhalb Eritreas lebende Personen mit eritreischer und deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für die Einreise mit einem deutschen Reisepass ein Visum.
Deutsch-eritreische Doppelstaater, die mit einem eritreischen Ausweispapier in Eritrea einreisen, werden von den eritreischen Behörden als ausschließlich eritreische Staatsangehörige angesehen und behandelt. Dies gilt auch in Fragen der Wehrpflicht, der grundsätzlich alle Männer im Alter vom 18. bis 50. Lebensjahr und Frauen vom 18. bis 27. Lebensjahr unterliegen. Konsularische Hilfe kann die Botschaft diesem Personenkreis nicht leisten.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Eritreische Botschaft, Stavanger Str. 18 in 10439 Berlin, Tel.: 030/44 67 46 14, Fax: 030/44 67 4620, Email: er.embassy@freenet.de

Besondere Zollvorschriften
Spezifische Einzelanfragen liegen in der Zuständigkeit der Botschaft Eritreas in Berlin.
Mit Wirkung vom 01.01.2005 veröffentlichte die eritreische Nationalbank besondere Devisenvorschriften. Danach müssen in Eritrea einreisende Personen eine schriftliche Erklärung über ihre mitgeführten Devisenbestände abgeben. Gemäß diesen Regelungen können Devisen unbeschränkt eingeführt werden. Ihr Umtausch in die Landeswährung ist nur bei offiziellen Einrichtungen (Banken und Himbol-Wechselstuben) zu einem von der Bank festgelegten Kurs erlaubt.
Bei Vorlage des Nachweises, dass die Devisen offiziell in die Landeswährung Nakfa umgetauscht wurden, sagt das Gesetz einen Rücktausch der Landeswährung in Höhe bis zu ERN 3.000,- in Dollar bzw. Euro zu, was aber nur im Hauptbüro der staatlichen Wechselstelle Himbol, im Stadtzentrum Asmaras am Bahtir Meskerem Platz, und nicht bei der Ausreise am Flughafen möglich ist.
Bei der Ausreise wird die Höhe des ausgeführten Devisenbestands anhand der Einfuhrerklärung bzw. der amtlichen Umtauschbelege streng kontrolliert. Bei Verlust der Belege bzw. bei Unstimmigkeiten muss mit großen Schwierigkeiten und mit einer Verweigerung der Ausreise bis zur Aufklärung des Sachverhalts rechnen.
Verstöße gegen diese Devisenvorschriften werden nach einem weiteren Gesetz (Legal Notice No. 102/05) mit Strafen von ERN 2.000.000,- (~ ca. EUR 100.000,-) und zwei Jahren Gefängnis geahndet. Bei Nichtzahlung der Strafgebühr wird die Gefängnisstrafe verdoppelt.
Bei der Einreise wird das mitgeführte Gepäck durchleuchtet und bei Auffälligkeiten markiert. Das markierte Gepäck muss geöffnet werden.
Für elektronische Geräte (Laptops, Digitalkameras usw.), die in Eritrea verbleiben sollen, wird Zoll erhoben. Sofern diese Geräte zum persönlichen Gebrauch während des Aufenthalts in Eritrea bestimmt sind und bei der Ausreise wieder mitgeführt werden, wird kein Zoll erhoben. Über die Einfuhr wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Ausreise vorzulegen ist.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
In Eritrea existieren Sondergerichte sowie die Todesstrafe, z.B. für Landesverrat oder Spionage.
Das Fotografieren öffentlicher Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie militärischer Objekte und Personen ist strengstens verboten (Begriff des ‘militärischen Objekts’ ist unklar; die Definition oft nicht nachvollziehbar).
Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Verstöße können zu einem Strafverfahren, zu Freiheitsentzug oder Geldstrafe führen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Polio und Hepatitis A, Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In Eritrea besteht in allen Landesteilen unterhalb von ca. 2200 m grundsätzlich ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko! In der Hauptstadt Asmara ist das Risiko gering.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) dringend empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung entspricht nicht westlichem Niveau und ist insbesondere außerhalb Asmaras fast gar nicht vorhanden. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen. Medikamente sind in Eritrea kaum erhältlich und müssen ggfls. in ausreichender Menge mitgeführt werden.
Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Auswärtiges Amt
Alexander
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Teilreisewarnung Eritrea 21.01.2011

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Eritrea:
Stand 21.01.2011 (Unverändert gültig seit: 21.01.2011)
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Eritrea wird abgeraten. Wer sich trotzdem entschließt, nach Eritrea zu reisen, sollte dies nur auf dem Luftweg tun. Vor der Einreise auf dem Landweg wird gewarnt, ebenso vor Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti.
Die eritreischen Behörden verweigern den Zugang zu festgenommenen bzw. inhaftierten Ausländern, sodass eine konsularische Betreuung unmöglich gemacht wird.

Eritrea hat gegen alle Ausländer Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verfügt. Sie benötigen für Reisen außerhalb der Hauptstadt Asmara seit dem 1. Juni 2006 eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium bzw. für Geschäftsreisende beim zuständigen Ministerium beantragt werden muss. Für Touristen wird diese Reiseerlaubnis in der Regel binnen zweier Tage erteilt.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass auch die Mitarbeiter der Botschaft Asmara zum Verlassen der Hauptstadt eine Reiseerlaubnis benötigen, die mindestens 10 Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss und nicht immer erteilt wird. Daher kann die Botschaft Reisenden, die außerhalb Asmaras in eine akute Notlage geraten, so gut wie keine Hilfe leisten. In jüngster Zeit haben sich die eritreischen Behörden geweigert, den konsularischen Zugang zu verhafteten bzw. inhaftierten Ausländern zu gestatten.
Angesichts des ungelösten Grenzstreits zwischen Äthiopien und Eritrea und des andauernden Grenzkonflikts mit Dschibuti bleibt die politische Lage angespannt. Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und zu Dschibuti wird daher gewarnt.
Für Personen, die dennoch nach Eritrea reisen, gilt Folgendes:
Sofern für ein bestimmtes Reiseziel außerhalb Asmaras - mit Ausnahme des Grenzgebiets zu Äthiopien und Dschibuti - eine Reisegenehmigung erteilt wird, bestehen keine grundsätzlichen Sicherheitsbedenken. Allerdings sollten die bei Auslandsreisen allgemein üblichen Vorsichtsmaßahmen beachtet werden. Insbesondere sollten Fahrten während der Dunkelheit und auf entlegenen, vor allem unbefestigten, Straßen unterbleiben. Abseits von Straßen besteht - insbesondere im Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti – die Gefahr von Minen.
Es besteht Fotografierverbot für alle öffentlichen Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie alle militärischen Anlagen, Gebäude und Personen. Schon geringfügige Verstöße können zu großen Schwierigkeiten mit der Polizei führen. Eritrea hat keine freie Presse. Regierungskritische Meinungsäußerungen können zur Verhaftung führen.
Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behörden bei Reisen in Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt werden. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich.
Vor Reiseantritt wird ggfs. Kontaktaufnahme zur Botschaft über Telefon (00291-1)-18 66 70; Fax: (00291 1) 18 69 00 oder E-Mail: info@asmara.diplo.de empfohlen.

Allgemeine Reiseinformationen
Seit Juni 2006 hat die eritreische Regierung Reisebeschränkungen verhängt. Es ist nicht absehbar, dass diese demnächst aufgehoben werden. Demnach benötigen alle Ausländer zum Verlassen der Hauptstadt Asmara eine Reisegenehmigung. Dies gilt auch für in Eritrea ansässige Ausländer, wenn diese ihren Wohn-/Arbeitsort verlassen wollen. Touristen und Besucher beantragen die Reisegenehmigung beim Tourismusministerium; in Eritrea ansässige Ausländer beantragen die Reisegenehmigung gegebenenfalls. über ihren Arbeitgeber bei der für sie zuständigen eritreischen Behörde. Im Antrag sind Reiseziel, -dauer und –zweck genau zu benennen. Von dieser Maßnahme sind nicht nur ausländische Besucher, sondern auch die Mitarbeiter der in Asmara vertretenen Botschaften und internationalen Organisationen betroffen. Durch diese einschränkende Maßnahme der eritreischen Regierung kann eine gegebenenfalls erforderliche konsularische Hilfe oder Nothilfe außerhalb A smaras für deutsche Staatsangehörige nicht gewährleistet werden. Zudem verweigern die eritreischen Behörden den konsularischen Zugang zu inhaftierten Ausländern. Von der genehmigten Reiseroute darf auf keinen Fall abgewichen werden, da ansonsten Festnahme und Haft drohen.
Ausreisesteuer
Ausländische Staatsangehörige müssen bei ihrer Ausreise aus Eritrea eine Ausreisesteuer von derzeit US$ 20,- entrichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Der Aufenthaltszweck muss dem im Visum angegebenen Zweck entsprechen, d.h. dass z.B. ein Touristenvisum nicht für Geschäfts- oder Forschungsaufenthalte genutzt werden darf. Der Aufenthalt in Eritrea ohne gültiges Visum ist strafbar und führt zur Festnahme.
Die Aufenthaltsdauer für vorübergehende Aufenthalte beträgt im Regelfall maximal drei Monate. Touristenvisa werden durch die eritreischen Auslandsvertretungen zunächst für einen Monat erteilt. Sie können im Land noch zweimal gegen Gebühr von derzeit US$ 60,-für jeweils einen Monat verlängert werden. Für Touristenvisa und für Geschäftsvisa kann die zuständige Behörde im Einzelfall eine Überschreitung der eigentlich zulässigen Höchstgültigkeitsdauer zulassen.
Deutsche Staatsangehörige, die in Eritrea Wohnsitz nehmen wollen, benötigen lediglich für die erste Einreise ein Visum. Nach Einreise, Registrierung und Erhalt der notwendigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist zu beachten, dass zu ihrer erneuten Aus- und eventuellen wieder Einreise nach Eritrea ein so genanntes Re-Entry-Visum (am besten für mehrere Einreisen) beantragt werden muss. Nur mit diesem Visum kann das Land verlassen und gegebenenfalls anschließend ohne erneute Visumbeantragung wieder eingereist werden.
Zur Beantragung des Visums wird ein Empfehlungs-/ Unbedenklichkeitsschreiben des lokalen Arbeitgebers bzw. anderer im Einzelfall zuständiger staatlicher Stellen bzw. Behörden benötigt.
Von der Visumpflicht ausgenommen sind folgende deutsche Staatsangehörige:
• Reisende im Flughafentransit mit gültigen Flugscheinen und Reisedokumenten
• Inhaber eines in Eritrea ausgestellten Re-Entry-Visum
• Beschäftigte von Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften mit Sitz in Eritrea, die beruflich reisen
• Bootstouristen, die mit dem Schiff in den Häfen Massawa oder Assab ankommen sind für die ersten 48 Stunden von der Visumspflicht ausgenommen, wenn sie bei Ankunft einen ‘shore pass’ mit sich führen
• Mitglieder von Flugzeugbesatzungen, die beruflich innerhalb des vorher angemeldeten Zeitraumes ein- oder ausreisen
• Minderjährige, wenn ein Elternteil eritreischer Staatsangehöriger ist
Reist ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land ein, in dem sich eine eritreische Vertretung befindet, muss das Visum vor Einreise dort beantragt werden. Nur, wenn die eritreische Vertretung schriftlich bescheinigt, dass das Visum trotz Antragstellung nicht rechtzeitig erteilt werden konnte und diese Bescheinigung an der Grenze vorgelegt wird, kann ein Visum an der Grenze ausgestellt werden.
Sollte ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land einreisen, in dem sich keine eritreische Vertretung befindet, empfiehlt sich vorher rechtzeitige Kontaktaufnahme zur deutschen Botschaft in Asmara, um die konkreten Einreisemodalitäten in Erfahrung zu bringen.
Reisedokumente
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses muss die beabsichtigte Aufenthaltsdauer überschreiten. Reisepässe von Personen, die beabsichtigen, in Eritrea Wohnsitz zu nehmen, müssen noch mindestens 1 Jahr gültig sein.
Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, wenn er mit einem Lichtbild versehen ist. Der Inhaber/die Inhaberin des Kinderausweises darf nicht älter als 15 Jahre alt sein (d.h., ein Kinderausweis wird anerkannt bis zum Tag vor Vollendung des 16. Lebensjahres).
Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, wenn sich ein Lichtbild des Kindes im Pass befindet. Eine Altersgrenze für Kinder, die im Pass eines Elternteils eingetragen sind, besteht nicht. Hier wird das Recht des passausstellenden Staates anerkannt.
Kinder sollen in Begleitung der Eltern oder einer sorgeberechtigten Person reisen. Reisen sie allein, müssen sie über eine Bescheinigung ‘unaccompanied minor form’ verfügen, aus der hervor geht, dass sie von einer kompetenten Person oder Organisation bei Ankunft in Eritrea in Empfang genommen werden.
Besondere Ein- bzw. Ausreisebestimmungen für deutsch-eritreische Staatsangehörige
Außerhalb Eritreas lebende Personen mit eritreischer und deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für die Einreise mit einem deutschen Reisepass ein Visum.
Deutsch-eritreische Doppelstaater, die mit einem eritreischen Ausweispapier in Eritrea einreisen, werden von den eritreischen Behörden als ausschließlich eritreische Staatsangehörige angesehen und behandelt. Dies gilt auch in Fragen der Wehrpflicht, der grundsätzlich alle Männer im Alter vom 18. bis 50. Lebensjahr und Frauen vom 18. bis 27. Lebensjahr unterliegen. Konsularische Hilfe kann die Botschaft diesem Personenkreis nicht leisten.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Eritreische Botschaft, Stavanger Str. 18 in 10439 Berlin, Tel.: 030/44 67 46 14, Fax: 030/44 67 4620, Email: er.embassy@freenet.de

Besondere Zollvorschriften
Spezifische Einzelanfragen liegen in der Zuständigkeit der Botschaft Eritreas in Berlin.
Mit Wirkung vom 01.01.2005 veröffentlichte die eritreische Nationalbank besondere Devisenvorschriften. Danach müssen in Eritrea einreisende Personen eine schriftliche Erklärung über ihre mitgeführten Devisenbestände abgeben. Gemäß diesen Regelungen können Devisen unbeschränkt eingeführt werden. Ihr Umtausch in die Landeswährung ist nur bei offiziellen Einrichtungen (Banken und Himbol-Wechselstuben) zu einem von der Bank festgelegten Kurs erlaubt.
Bei Vorlage des Nachweises, dass die Devisen offiziell in die Landeswährung Nakfa umgetauscht wurden, sagt das Gesetz einen Rücktausch der Landeswährung in Höhe bis zu ERN 3.000,- in Dollar bzw. Euro zu, was aber nur im Hauptbüro der staatlichen Wechselstelle Himbol, im Stadtzentrum Asmaras am Bahtir Meskerem Platz, und nicht bei der Ausreise am Flughafen möglich ist.
Bei der Ausreise wird die Höhe des ausgeführten Devisenbestands anhand der Einfuhrerklärung bzw. der amtlichen Umtauschbelege streng kontrolliert. Bei Verlust der Belege bzw. bei Unstimmigkeiten muss mit großen Schwierigkeiten und mit einer Verweigerung der Ausreise bis zur Aufklärung des Sachverhalts rechnen.
Verstöße gegen diese Devisenvorschriften werden nach einem weiteren Gesetz (Legal Notice No. 102/05) mit Strafen von ERN 2.000.000,- (~ ca. EUR 100.000,-) und zwei Jahren Gefängnis geahndet. Bei Nichtzahlung der Strafgebühr wird die Gefängnisstrafe verdoppelt.
Bei der Einreise wird das mitgeführte Gepäck durchleuchtet und bei Auffälligkeiten markiert. Das markierte Gepäck muss geöffnet werden.
Für elektronische Geräte (Laptops, Digitalkameras usw.), die in Eritrea verbleiben sollen, wird Zoll erhoben. Sofern diese Geräte zum persönlichen Gebrauch während des Aufenthalts in Eritrea bestimmt sind und bei der Ausreise wieder mitgeführt werden, wird kein Zoll erhoben. Über die Einfuhr wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Ausreise vorzulegen ist.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
In Eritrea existieren Sondergerichte sowie die Todesstrafe, z.B. für Landesverrat oder Spionage.
Das Fotografieren öffentlicher Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie militärischer Objekte und Personen ist strengstens verboten (Begriff des ‘militärischen Objekts’ ist unklar; die Definition oft nicht nachvollziehbar).
Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Verstöße können zu einem Strafverfahren, zu Freiheitsentzug oder Geldstrafe führen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Polio und Hepatitis A, Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In Eritrea besteht in allen Landesteilen unterhalb von ca. 2200 m grundsätzlich ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko! In der Hauptstadt Asmara ist das Risiko gering.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) dringend empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung entspricht nicht westlichem Niveau und ist insbesondere außerhalb Asmaras fast gar nicht vorhanden. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen. Medikamente sind in Eritrea kaum erhältlich und müssen ggfls. in ausreichender Menge mitgeführt werden.
Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Birgitt
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Teilreisewarnung Eritrea 24.01.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Eritrea:
Stand 24.01.2011
(Unverändert gültig seit: 24.01.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Von nicht erforderlichen Reisen nach Eritrea wird abgeraten. Wer sich trotzdem entschließt, nach Eritrea zu reisen, sollte dies nur auf dem Luftweg tun. Vor der Einreise auf dem Landweg wird gewarnt, ebenso vor Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti.
Die eritreischen Behörden verweigern den Zugang zu festgenommenen bzw. inhaftierten Ausländern, sodass eine konsularische Betreuung unmöglich gemacht wird.

Eritrea hat gegen alle Ausländer Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verfügt. Sie benötigen für Reisen außerhalb der Hauptstadt Asmara seit dem 1. Juni 2006 eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium bzw. für Geschäftsreisende beim zuständigen Ministerium beantragt werden muss. Für Touristen wird diese Reiseerlaubnis in der Regel binnen zweier Tage erteilt.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass auch die Mitarbeiter der Botschaft Asmara zum Verlassen der Hauptstadt eine Reiseerlaubnis benötigen, die mindestens 10 Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss und nicht immer erteilt wird. Daher kann die Botschaft Reisenden, die außerhalb Asmaras in eine akute Notlage geraten, so gut wie keine Hilfe leisten. In jüngster Zeit haben sich die eritreischen Behörden geweigert, den konsularischen Zugang zu verhafteten bzw. inhaftierten Ausländern zu gestatten.
Angesichts des ungelösten Grenzstreits zwischen Äthiopien und Eritrea und des andauernden Grenzkonflikts mit Dschibuti bleibt die politische Lage angespannt. Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und zu Dschibuti wird daher gewarnt.
Für Personen, die dennoch nach Eritrea reisen, gilt Folgendes:
Sofern für ein bestimmtes Reiseziel außerhalb Asmaras - mit Ausnahme des Grenzgebiets zu Äthiopien und Dschibuti - eine Reisegenehmigung erteilt wird, bestehen keine grundsätzlichen Sicherheitsbedenken. Allerdings sollten die bei Auslandsreisen allgemein üblichen Vorsichtsmaßahmen beachtet werden. Insbesondere sollten Fahrten während der Dunkelheit und auf entlegenen, vor allem unbefestigten, Straßen unterbleiben. Abseits von Straßen besteht - insbesondere im Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti – die Gefahr von Minen.
Es besteht Fotografierverbot für alle öffentlichen Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie alle militärischen Anlagen, Gebäude und Personen. Schon geringfügige Verstöße können zu großen Schwierigkeiten mit der Polizei führen. Eritrea hat keine freie Presse. Regierungskritische Meinungsäußerungen können zur Verhaftung führen.
Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behörden bei Reisen in Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt werden. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich.
Vor Reiseantritt wird ggfs. Kontaktaufnahme zur Botschaft über Telefon (00291-1)-18 66 70; Fax: (00291 1) 18 69 00 oder E-Mail: info@asmara.diplo.de empfohlen.

Allgemeine Reiseinformationen
Seit Juni 2006 hat die eritreische Regierung Reisebeschränkungen verhängt. Es ist nicht absehbar, dass diese demnächst aufgehoben werden. Demnach benötigen alle Ausländer zum Verlassen der Hauptstadt Asmara eine Reisegenehmigung. Dies gilt auch für in Eritrea ansässige Ausländer, wenn diese ihren Wohn-/Arbeitsort verlassen wollen. Touristen und Besucher beantragen die Reisegenehmigung beim Tourismusministerium; in Eritrea ansässige Ausländer beantragen die Reisegenehmigung gegebenenfalls. über ihren Arbeitgeber bei der für sie zuständigen eritreischen Behörde. Im Antrag sind Reiseziel, -dauer und –zweck genau zu benennen. Von dieser Maßnahme sind nicht nur ausländische Besucher, sondern auch die Mitarbeiter der in Asmara vertretenen Botschaften und internationalen Organisationen betroffen. Durch diese einschränkende Maßnahme der eritreischen Regierung kann eine gegebenenfalls erforderliche konsularische Hilfe oder Nothilfe außerhalb A smaras für deutsche Staatsangehörige nicht gewährleistet werden. Zudem verweigern die eritreischen Behörden den konsularischen Zugang zu inhaftierten Ausländern. Von der genehmigten Reiseroute darf auf keinen Fall abgewichen werden, da ansonsten Festnahme und Haft drohen.
Ausreisesteuer
Ausländische Staatsangehörige müssen bei ihrer Ausreise aus Eritrea eine Ausreisesteuer von derzeit US$ 20,- entrichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Der Aufenthaltszweck muss dem im Visum angegebenen Zweck entsprechen, d.h. dass z.B. ein Touristenvisum nicht für Geschäfts- oder Forschungsaufenthalte genutzt werden darf. Der Aufenthalt in Eritrea ohne gültiges Visum ist strafbar und führt zur Festnahme.
Die Aufenthaltsdauer für vorübergehende Aufenthalte beträgt im Regelfall maximal drei Monate. Touristenvisa werden durch die eritreischen Auslandsvertretungen zunächst für einen Monat erteilt. Sie können im Land noch zweimal gegen Gebühr von derzeit US$ 60,-für jeweils einen Monat verlängert werden. Für Touristenvisa und für Geschäftsvisa kann die zuständige Behörde im Einzelfall eine Überschreitung der eigentlich zulässigen Höchstgültigkeitsdauer zulassen.
Deutsche Staatsangehörige, die in Eritrea Wohnsitz nehmen wollen, benötigen lediglich für die erste Einreise ein Visum. Nach Einreise, Registrierung und Erhalt der notwendigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist zu beachten, dass zu ihrer erneuten Aus- und eventuellen wieder Einreise nach Eritrea ein so genanntes Re-Entry-Visum (am besten für mehrere Einreisen) beantragt werden muss. Nur mit diesem Visum kann das Land verlassen und gegebenenfalls anschließend ohne erneute Visumbeantragung wieder eingereist werden.
Zur Beantragung des Visums wird ein Empfehlungs-/ Unbedenklichkeitsschreiben des lokalen Arbeitgebers bzw. anderer im Einzelfall zuständiger staatlicher Stellen bzw. Behörden benötigt.
Von der Visumpflicht ausgenommen sind folgende deutsche Staatsangehörige:
  • Reisende im Flughafentransit mit gültigen Flugscheinen und Reisedokumenten
  • Inhaber eines in Eritrea ausgestellten Re-Entry-Visum
  • Beschäftigte von Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften mit Sitz in Eritrea, die beruflich reisen
  • Bootstouristen, die mit dem Schiff in den Häfen Massawa oder Assab ankommen sind für die ersten 48 Stunden von der Visumspflicht ausgenommen, wenn sie bei Ankunft einen ‘shore pass’ mit sich führen
  • Mitglieder von Flugzeugbesatzungen, die beruflich innerhalb des vorher angemeldeten Zeitraumes ein- oder ausreisen
  • Minderjährige, wenn ein Elternteil eritreischer Staatsangehöriger ist
Reist ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land ein, in dem sich eine eritreische Vertretung befindet, muss das Visum vor Einreise dort beantragt werden. Nur, wenn die eritreische Vertretung schriftlich bescheinigt, dass das Visum trotz Antragstellung nicht rechtzeitig erteilt werden konnte und diese Bescheinigung an der Grenze vorgelegt wird, kann ein Visum an der Grenze ausgestellt werden.
Sollte ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land einreisen, in dem sich keine eritreische Vertretung befindet, empfiehlt sich vorher rechtzeitige Kontaktaufnahme zur deutschen Botschaft in Asmara, um die konkreten Einreisemodalitäten in Erfahrung zu bringen.
Reisedokumente
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses muss die beabsichtigte Aufenthaltsdauer überschreiten. Reisepässe von Personen, die beabsichtigen, in Eritrea Wohnsitz zu nehmen, müssen noch mindestens 1 Jahr gültig sein.
Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, wenn er mit einem Lichtbild versehen ist. Der Inhaber/die Inhaberin des Kinderausweises darf nicht älter als 15 Jahre alt sein (d.h., ein Kinderausweis wird anerkannt bis zum Tag vor Vollendung des 16. Lebensjahres).
Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend, wenn sich ein Lichtbild des Kindes im Pass befindet. Eine Altersgrenze für Kinder, die im Pass eines Elternteils eingetragen sind, besteht nicht. Hier wird das Recht des passausstellenden Staates anerkannt.
Kinder sollen in Begleitung der Eltern oder einer sorgeberechtigten Person reisen. Reisen sie allein, müssen sie über eine Bescheinigung ‘unaccompanied minor form’ verfügen, aus der hervor geht, dass sie von einer kompetenten Person oder Organisation bei Ankunft in Eritrea in Empfang genommen werden.
Besondere Ein- bzw. Ausreisebestimmungen für deutsch-eritreische Staatsangehörige
Außerhalb Eritreas lebende Personen mit eritreischer und deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für die Einreise mit einem deutschen Reisepass ein Visum.
Deutsch-eritreische Doppelstaater, die mit einem eritreischen Ausweispapier in Eritrea einreisen, werden von den eritreischen Behörden als ausschließlich eritreische Staatsangehörige angesehen und behandelt. Dies gilt auch in Fragen der Wehrpflicht, der grundsätzlich alle Männer im Alter vom 18. bis 50. Lebensjahr und Frauen vom 18. bis 27. Lebensjahr unterliegen. Konsularische Hilfe kann die Botschaft diesem Personenkreis nicht leisten.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Eritreische Botschaft, Stavanger Str. 18 in 10439 Berlin, Tel.: 030/44 67 46 14, Fax: 030/44 67 4620, Email: er.embassy@freenet.de

Besondere Zollvorschriften
Spezifische Einzelanfragen liegen in der Zuständigkeit der Botschaft Eritreas in Berlin.
Mit Wirkung vom 01.01.2005 veröffentlichte die eritreische Nationalbank besondere Devisenvorschriften. Danach müssen in Eritrea einreisende Personen eine schriftliche Erklärung über ihre mitgeführten Devisenbestände abgeben. Gemäß diesen Regelungen können Devisen unbeschränkt eingeführt werden. Ihr Umtausch in die Landeswährung ist nur bei offiziellen Einrichtungen (Banken und Himbol-Wechselstuben) zu einem von der Bank festgelegten Kurs erlaubt.
Bei Vorlage des Nachweises, dass die Devisen offiziell in die Landeswährung Nakfa umgetauscht wurden, sagt das Gesetz einen Rücktausch der Landeswährung in Höhe bis zu ERN 3.000,- in Dollar bzw. Euro zu, was aber nur im Hauptbüro der staatlichen Wechselstelle Himbol, im Stadtzentrum Asmaras am Bahtir Meskerem Platz, und nicht bei der Ausreise am Flughafen möglich ist.
Bei der Ausreise wird die Höhe des ausgeführten Devisenbestands anhand der Einfuhrerklärung bzw. der amtlichen Umtauschbelege streng kontrolliert. Bei Verlust der Belege bzw. bei Unstimmigkeiten muss mit großen Schwierigkeiten und mit einer Verweigerung der Ausreise bis zur Aufklärung des Sachverhalts rechnen.
Verstöße gegen diese Devisenvorschriften werden nach einem weiteren Gesetz (Legal Notice No. 102/05) mit Strafen von ERN 2.000.000,- (~ ca. EUR 100.000,-) und zwei Jahren Gefängnis geahndet. Bei Nichtzahlung der Strafgebühr wird die Gefängnisstrafe verdoppelt.
Bei der Einreise wird das mitgeführte Gepäck durchleuchtet und bei Auffälligkeiten markiert. Das markierte Gepäck muss geöffnet werden.
Für elektronische Geräte (Laptops, Digitalkameras usw.), die in Eritrea verbleiben sollen, wird Zoll erhoben. Sofern diese Geräte zum persönlichen Gebrauch während des Aufenthalts in Eritrea bestimmt sind und bei der Ausreise wieder mitgeführt werden, wird kein Zoll erhoben. Über die Einfuhr wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Ausreise vorzulegen ist.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
In Eritrea existieren Sondergerichte sowie die Todesstrafe, z.B. für Landesverrat oder Spionage.
Das Fotografieren öffentlicher Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie militärischer Objekte und Personen ist strengstens verboten (Begriff des ‘militärischen Objekts’ ist unklar; die Definition oft nicht nachvollziehbar).
Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Verstöße können zu einem Strafverfahren, zu Freiheitsentzug oder Geldstrafe führen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Polio und Hepatitis A, Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In Eritrea besteht in allen Landesteilen unterhalb von ca. 2200 m grundsätzlich ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko! In der Hauptstadt Asmara ist das Risiko gering.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) dringend empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung entspricht nicht westlichem Niveau und ist insbesondere außerhalb Asmaras fast gar nicht vorhanden. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen. Medikamente sind in Eritrea kaum erhältlich und müssen ggfls. in ausreichender Menge mitgeführt werden.
Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Auswärtiges Amt
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Teilreisewarnung Eritrea 20.04.2011

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Eritrea:
Stand 20.04.2011 (Unverändert gültig seit: 20.04.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Von nicht erforderlichen Reisen nach Eritrea wird abgeraten. Wer sich trotzdem entschließt, nach Eritrea zu reisen, sollte dies nur auf dem Luftweg tun.
Das Auswärtige Amt warnt vor:
• Einreisen auf dem Landweg,
• Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti,
• dem Anlaufen eritreischer Häfen durch Individualreisende,
• dem Anlaufen der Inseln des Dahlak Archipels.
Allgemeine Reiseinformationen

Die eritreischen Behörden unterrichten die ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen nicht über Festnahmen ihrer jeweiligen Staatsangehörigen und verweigern den Zugang zu festgenommenen bzw. inhaftierten Ausländern, sodass eine konsularische Betreuung unmöglich gemacht wird.
Eritrea hat gegen alle Ausländer seit dem 1. Juni 2006, in jüngster Zeit weiter verschärfte, Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verfügt. Sie benötigen für Reisen außerhalb der Hauptstadt Asmara eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium, für Geschäftsreisende beim zuständigen Ministerium und für ansässige ausländische Arbeitnehmer über ihren eritreischen Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss. Im Antrag sind Reiseziel, -weg, -dauer und –zweck genau zu benennen. Diese Reiseerlaubnis wird nicht immer erteilt.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass auch die Mitarbeiter der Deutschen Botschaft Asmara zum Verlassen der Hauptstadt eine Reiseerlaubnis benötigen, die mindestens 10 Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss und seit Januar 2011 in keinem Fall mehr erteilt worden ist. Daher kann die Botschaft Reisenden, die außerhalb Asmaras in eine akute Notlage geraten, so gut wie keine Hilfe leisten.
Angesichts des ungelösten Grenzstreits zwischen Äthiopien und Eritrea und des andauernden Grenzkonflikts mit Dschibuti bleibt die politische Lage angespannt. Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und zu Dschibuti wird daher gewarnt.
Für Personen, die dennoch nach Eritrea reisen, gilt Folgendes:
Sofern für ein Reiseziel außerhalb Asmaras - mit Ausnahme des Grenzgebiets zu Äthiopien und Dschibuti - eine Reisegenehmigung erteilt wird, bestehen keine grundsätzlichen Sicherheitsbedenken. Allerdings sollten die bei Auslandsreisen allgemein üblichen Vorsichtsmaßahmen beachtet werden. Insbesondere sollten Fahrten während der Dunkelheit und auf entlegenen, vor allem unbefestigten, Straßen unterbleiben. Abseits von Straßen besteht - insbesondere im Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti – die Gefahr von Minen.
Es besteht Fotografierverbot für alle öffentlichen Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie alle militärischen Anlagen, Gebäude und Personen. Schon geringfügige Verstöße können zu großen Schwierigkeiten mit der Polizei führen. Eritrea hat keine freie Presse. Regierungskritische Meinungsäußerungen können zur Verhaftung führen.
Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behörden bei Reisen nach Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt werden. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich.
Vor Reiseantritt wird ggfs. Kontaktaufnahme zur Botschaft über Telefon (00291-1)-18 66 70; Fax: (00291 1) 18 69 00 oder E-Mail: info@asmara.diplo.de empfohlen.
Ausreisesteuer
Ausländische Staatsangehörige müssen bei ihrer Ausreise aus Eritrea eine Ausreisesteuer von derzeit US$ 20,- entrichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Der Aufenthaltszweck muss dem im Visum angegebenen Zweck entsprechen, d.h. dass z.B. ein Touristenvisum nicht für Geschäfts- oder Forschungsaufenthalte genutzt werden darf. Der Aufenthalt in Eritrea ohne gültiges Visum ist strafbar und führt zur Festnahme.
Die Aufenthaltsdauer für vorübergehende Aufenthalte beträgt im Regelfall maximal drei Monate. Touristenvisa werden durch die eritreischen Auslandsvertretungen zunächst für einen Monat erteilt. Sie können im Land noch zweimal gegen Gebühr von derzeit US$ 60,-für jeweils einen Monat verlängert werden (Ermessensentscheidung). Für Touristenvisa und für Geschäftsvisa kann die zuständige Behörde im Einzelfall eine Überschreitung der eigentlich zulässigen Höchstgültigkeitsdauer zulassen.
Deutsche Staatsangehörige, die in Eritrea Wohnsitz nehmen wollen, benötigen lediglich für die erste Einreise ein Visum. Nach Einreise, Registrierung und Erhalt der notwendigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist zu beachten, dass zu ihrer erneuten Aus- und eventuellen wieder Einreise nach Eritrea ein so genanntes Re-Entry-Visum (am besten für mehrere Einreisen) beantragt werden muss. Nur mit diesem Visum kann das Land verlassen und gegebenenfalls anschließend ohne erneute Visumbeantragung wieder eingereist werden.
Zur Beantragung des Visums wird ein Empfehlungs-/ Unbedenklichkeitsschreiben des lokalen Arbeitgebers bzw. anderer im Einzelfall zuständiger staatlicher Stellen bzw. Behörden benötigt.
Von der Visumpflicht ausgenommen sind folgende deutsche Staatsangehörige:
• Reisende im Flughafentransit mit gültigen Flugscheinen und Reisedokumenten
• Inhaber eines in Eritrea ausgestellten Re-Entry-Visum
• Beschäftigte von Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften mit Sitz in Eritrea, die beruflich reisen
• Bootstouristen, die mit dem Schiff in den Häfen Massawa oder Assab ankommen sind für die ersten 48 Stunden von der Visumspflicht ausgenommen, wenn sie bei Ankunft einen ‘shore pass’ mit sich führen. Vor dem Anlaufen eritreischer Häfen durch Individualreisende wird ausdrücklich gewarnt.
• Mitglieder von Flugzeugbesatzungen, die beruflich innerhalb des vorher angemeldeten Zeitraumes ein- oder ausreisen
• Minderjährige, wenn ein Elternteil eritreischer Staatsangehöriger ist
Reist ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land ein, in dem sich eine eritreische Vertretung befindet, muss das Visum vor Einreise dort beantragt werden. Nur, wenn die eritreische Vertretung schriftlich bescheinigt, dass das Visum trotz Antragstellung nicht rechtzeitig erteilt werden konnte und diese Bescheinigung an der Grenze vorgelegt wird, kann ein Visum an der Grenze ausgestellt werden.
Sollte ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land einreisen, in dem sich keine eritreische Vertretung befindet, empfiehlt sich vorher rechtzeitige Kontaktaufnahme zur deutschen Botschaft in Asmara, um die konkreten Einreisemodalitäten in Erfahrung zu bringen.
Reisedokumente
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses muss die beabsichtigte Aufenthaltsdauer überschreiten. Reisepässe von Personen, die beabsichtigen, in Eritrea Wohnsitz zu nehmen, müssen noch mindestens 1 Jahr gültig sein.
Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, wenn er mit einem Lichtbild versehen ist. Der Inhaber/die Inhaberin des Kinderausweises darf nicht älter als 15 Jahre alt sein (d.h., ein Kinderausweis wird anerkannt bis zum Tag vor Vollendung des 16. Lebensjahres).
Kinder sollen in Begleitung der Eltern oder einer sorgeberechtigten Person reisen. Reisen sie allein, müssen sie über eine Bescheinigung ‘unaccompanied minor form’ verfügen, aus der hervor geht, dass sie von einer kompetenten Person oder Organisation bei Ankunft in Eritrea in Empfang genommen werden.
Besondere Ein- bzw. Ausreisebestimmungen für deutsch-eritreische Staatsangehörige
Außerhalb Eritreas lebende Personen mit eritreischer und deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für die Einreise mit einem deutschen Reisepass ein Visum.
Deutsch-eritreische Doppelstaater, die mit einem eritreischen Ausweispapier in Eritrea einreisen, werden von den eritreischen Behörden ausschließlich als eritreische Staatsangehörige angesehen und behandelt. Dies gilt auch in Fragen der Wehrpflicht, der grundsätzlich alle Männer im Alter vom 18. bis 50. Lebensjahr und Frauen vom 18. bis 27. Lebensjahr unterliegen. Konsularische Hilfe kann die Botschaft diesem Personenkreis nicht leisten.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen erfragen Sie bitte direkt bei der Botschaft Eritreas. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Eritreische Botschaft, Stavanger Str. 18 in 10439 Berlin, Tel.: 030/44 67 46 14, Fax: 030/44 67 4620, Email: er.embassy@freenet.de

Besondere Zollvorschriften
Spezifische Einzelanfragen liegen in der Zuständigkeit der Botschaft Eritreas in Berlin.
Mit Wirkung vom 01.01.2005 veröffentlichte die eritreische Nationalbank besondere Devisenvorschriften. Danach müssen in Eritrea einreisende Personen eine schriftliche Erklärung über ihre mitgeführten Devisenbestände abgeben. Gemäß diesen Regelungen können Devisen unbeschränkt eingeführt werden. Ihr Umtausch in die Landeswährung ist nur bei offiziellen Einrichtungen (Banken und Himbol-Wechselstuben) zu einem von der Bank festgelegten Kurs erlaubt.
Bei Vorlage des Nachweises, dass die Devisen offiziell in die Landeswährung Nakfa umgetauscht wurden, sagt das Gesetz einen Rücktausch der Landeswährung in Höhe bis zu ERN 3.000,- in Dollar bzw. Euro zu, was aber nur im Hauptbüro der staatlichen Wechselstelle Himbol, im Stadtzentrum Asmaras am Bahtir Meskerem Platz, und nicht bei der Ausreise am Flughafen möglich ist.
Bei der Ausreise wird die Höhe des ausgeführten Devisenbestands anhand der Einfuhrerklärung bzw. der amtlichen Umtauschbelege streng kontrolliert. Bei Verlust der Belege bzw. bei Unstimmigkeiten muss mit großen Schwierigkeiten und mit einer Verweigerung der Ausreise bis zur Aufklärung des Sachverhalts rechnen.
Verstöße gegen diese Devisenvorschriften werden nach einem weiteren Gesetz (Legal Notice No. 102/05) mit Strafen von ERN 2.000.000,- (~ ca. EUR 100.000,-) und zwei Jahren Gefängnis geahndet. Bei Nichtzahlung der Strafgebühr wird die Gefängnisstrafe verdoppelt.
Bei der Einreise wird das mitgeführte Gepäck durchleuchtet und bei Auffälligkeiten markiert. Das markierte Gepäck muss geöffnet werden.
Für elektronische Geräte (Laptops, Digitalkameras usw.), die in Eritrea verbleiben sollen, wird Zoll erhoben. Sofern diese Geräte zum persönlichen Gebrauch während des Aufenthalts in Eritrea bestimmt sind und bei der Ausreise wieder mitgeführt werden, wird kein Zoll erhoben. Über die Einfuhr wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Ausreise vorzulegen ist.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so erfragen Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Eritreas. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
In Eritrea existieren Sondergerichte sowie die Todesstrafe, z.B. für Landesverrat oder Spionage.
Das Fotografieren öffentlicher Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie militärischer Objekte und Personen ist strengstens verboten (Begriff des ‘militärischen Objekts’ ist unklar; die Definition oft nicht nachvollziehbar).
Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Verstöße können zu einem Strafverfahren, zu Freiheitsentzug oder Geldstrafe führen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Polio und Hepatitis A, Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In Eritrea besteht in allen Landesteilen unterhalb von ca. 2200 m grundsätzlich ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko! In der Hauptstadt Asmara ist das Risiko gering.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) dringend empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung entspricht nicht westlichem Niveau und ist insbesondere außerhalb Asmaras fast gar nicht vorhanden. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen. Medikamente sind in Eritrea kaum erhältlich und müssen ggfls. in ausreichender Menge mitgeführt werden.
Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Teilreisewarnung Eritrea 14.06.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Eritrea:
Stand 14.06.2011
(Unverändert gültig seit: 14.06.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Von nicht erforderlichen Reisen nach Eritrea wird abgeraten. Wer sich trotzdem entschließt, nach Eritrea zu reisen, sollte dies nur auf dem Luftweg tun.
Das Auswärtige Amt warnt vor:
  • Einreisen auf dem Landweg,
  • Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti,
  • dem Anlaufen eritreischer Häfen durch Individualreisende,
  • dem Anlaufen der Inseln des Dahlak Archipels.
Allgemeine Reiseinformationen
Die eritreischen Behörden unterrichten die ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen nicht über Festnahmen ihrer jeweiligen Staatsangehörigen und verweigern den Zugang zu festgenommenen bzw. inhaftierten Ausländern, sodass eine konsularische Betreuung unmöglich gemacht wird.
Eritrea hat gegen alle Ausländer seit dem 1. Juni 2006, in jüngster Zeit weiter verschärfte, Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verfügt. Sie benötigen für Reisen außerhalb der Hauptstadt Asmara eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium, für Geschäftsreisende beim zuständigen Ministerium und für ansässige ausländische Arbeitnehmer über ihren eritreischen Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss. Im Antrag sind Reiseziel, -weg, -dauer und –zweck genau zu benennen. Diese Reiseerlaubnis wird nicht immer erteilt.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass auch die Mitarbeiter der Deutschen Botschaft Asmara zum Verlassen der Hauptstadt eine Reiseerlaubnis benötigen, die mindestens 10 Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss und seit Januar 2011 in keinem Fall mehr erteilt worden ist. Daher kann die Botschaft Reisenden, die außerhalb Asmaras in eine akute Notlage geraten, so gut wie keine Hilfe leisten.
Angesichts des ungelösten Grenzstreits zwischen Äthiopien und Eritrea und des andauernden Grenzkonflikts mit Dschibuti bleibt die politische Lage angespannt. Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und zu Dschibuti wird daher gewarnt.
Für Personen, die dennoch nach Eritrea reisen, gilt Folgendes:
Sofern für ein Reiseziel außerhalb Asmaras - mit Ausnahme des Grenzgebiets zu Äthiopien und Dschibuti - eine Reisegenehmigung erteilt wird, bestehen keine grundsätzlichen Sicherheitsbedenken. Allerdings sollten die bei Auslandsreisen allgemein üblichen Vorsichtsmaßahmen beachtet werden. Insbesondere sollten Fahrten während der Dunkelheit und auf entlegenen, vor allem unbefestigten, Straßen unterbleiben. Abseits von Straßen besteht - insbesondere im Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti – die Gefahr von Minen.
Es besteht Fotografierverbot für alle öffentlichen Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie alle militärischen Anlagen, Gebäude und Personen. Schon geringfügige Verstöße können zu großen Schwierigkeiten mit der Polizei führen. Eritrea hat keine freie Presse. Regierungskritische Meinungsäußerungen können zur Verhaftung führen.
Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behörden bei Reisen nach Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt werden. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich.
Vor Reiseantritt wird ggfs. Kontaktaufnahme zur Botschaft über Telefon (00291-1)-18 66 70; Fax: (00291 1) 18 69 00 oder E-Mail: info@asmara.diplo.de empfohlen.
Ausreisesteuer
Ausländische Staatsangehörige müssen bei ihrer Ausreise aus Eritrea eine Ausreisesteuer von derzeit US$ 20,- entrichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Der Aufenthaltszweck muss dem im Visum angegebenen Zweck entsprechen, d.h. dass z.B. ein Touristenvisum nicht für Geschäfts- oder Forschungsaufenthalte genutzt werden darf. Der Aufenthalt in Eritrea ohne gültiges Visum ist strafbar und führt zur Festnahme.
Die Aufenthaltsdauer für vorübergehende Aufenthalte beträgt im Regelfall maximal drei Monate. Touristenvisa werden durch die eritreischen Auslandsvertretungen zunächst für einen Monat erteilt. Sie können im Land noch zweimal gegen Gebühr von derzeit US$ 60,-für jeweils einen Monat verlängert werden (Ermessensentscheidung). Für Touristenvisa und für Geschäftsvisa kann die zuständige Behörde im Einzelfall eine Überschreitung der eigentlich zulässigen Höchstgültigkeitsdauer zulassen.
Deutsche Staatsangehörige, die in Eritrea Wohnsitz nehmen wollen, benötigen lediglich für die erste Einreise ein Visum. Nach Einreise, Registrierung und Erhalt der notwendigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist zu beachten, dass zu ihrer erneuten Aus- und eventuellen wieder Einreise nach Eritrea ein so genanntes Re-Entry-Visum (am besten für mehrere Einreisen) beantragt werden muss. Nur mit diesem Visum kann das Land verlassen und gegebenenfalls anschließend ohne erneute Visumbeantragung wieder eingereist werden.
Zur Beantragung des Visums wird ein Empfehlungs-/ Unbedenklichkeitsschreiben des lokalen Arbeitgebers bzw. anderer im Einzelfall zuständiger staatlicher Stellen bzw. Behörden benötigt.
Von der Visumpflicht ausgenommen sind folgende deutsche Staatsangehörige:
  • Reisende im Flughafentransit mit gültigen Flugscheinen und Reisedokumenten
  • Inhaber eines in Eritrea ausgestellten Re-Entry-Visum
  • Beschäftigte von Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften mit Sitz in Eritrea, die beruflich reisen
  • Bootstouristen, die mit dem Schiff in den Häfen Massawa oder Assab ankommen sind für die ersten 48 Stunden von der Visumspflicht ausgenommen, wenn sie bei Ankunft einen ‘shore pass’ mit sich führen. Vor dem Anlaufen eritreischer Häfen durch Individualreisende wird ausdrücklich gewarnt.
  • Mitglieder von Flugzeugbesatzungen, die beruflich innerhalb des vorher angemeldeten Zeitraumes ein- oder ausreisen
  • Minderjährige, wenn ein Elternteil eritreischer Staatsangehöriger ist
Reist ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land ein, in dem sich eine eritreische Vertretung befindet, muss das Visum vor Einreise dort beantragt werden. Nur, wenn die eritreische Vertretung schriftlich bescheinigt, dass das Visum trotz Antragstellung nicht rechtzeitig erteilt werden konnte und diese Bescheinigung an der Grenze vorgelegt wird, kann ein Visum an der Grenze ausgestellt werden.
Sollte ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land einreisen, in dem sich keine eritreische Vertretung befindet, empfiehlt sich vorher rechtzeitige Kontaktaufnahme zur deutschen Botschaft in Asmara, um die konkreten Einreisemodalitäten in Erfahrung zu bringen.
Reisedokumente
Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses muss die beabsichtigte Aufenthaltsdauer überschreiten. Reisepässe von Personen, die beabsichtigen, in Eritrea Wohnsitz zu nehmen, müssen noch mindestens 1 Jahr gültig sein.
Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, wenn er mit einem Lichtbild versehen ist. Der Inhaber/die Inhaberin des Kinderausweises darf nicht älter als 15 Jahre alt sein (d.h., ein Kinderausweis wird anerkannt bis zum Tag vor Vollendung des 16. Lebensjahres).
Kinder sollen in Begleitung der Eltern oder einer sorgeberechtigten Person reisen. Reisen sie allein, müssen sie über eine Bescheinigung ‘unaccompanied minor form’ verfügen, aus der hervor geht, dass sie von einer kompetenten Person oder Organisation bei Ankunft in Eritrea in Empfang genommen werden.
Besondere Ein- bzw. Ausreisebestimmungen für deutsch-eritreische Staatsangehörige
Außerhalb Eritreas lebende Personen mit eritreischer und deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für die Einreise mit einem deutschen Reisepass ein Visum.
Deutsch-eritreische Doppelstaater, die mit einem eritreischen Ausweispapier in Eritrea einreisen, werden von den eritreischen Behörden ausschließlich als eritreische Staatsangehörige angesehen und behandelt. Dies gilt auch in Fragen der Wehrpflicht, der grundsätzlich alle Männer im Alter vom 18. bis 50. Lebensjahr und Frauen vom 18. bis 27. Lebensjahr unterliegen. Konsularische Hilfe kann die Botschaft diesem Personenkreis nicht leisten.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen erfragen Sie bitte direkt bei der Botschaft Eritreas. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Eritreische Botschaft, Stavanger Str. 18 in 10439 Berlin, Tel.: 030/44 67 46 14, Fax: 030/44 67 4620, Email: er.embassy@freenet.de

Besondere Zollvorschriften
Spezifische Einzelanfragen liegen in der Zuständigkeit der Botschaft Eritreas in Berlin.
Mit Wirkung vom 01.01.2005 veröffentlichte die eritreische Nationalbank besondere Devisenvorschriften. Danach müssen in Eritrea einreisende Personen eine schriftliche Erklärung über ihre mitgeführten Devisenbestände abgeben. Gemäß diesen Regelungen können Devisen unbeschränkt eingeführt werden. Ihr Umtausch in die Landeswährung ist nur bei offiziellen Einrichtungen (Banken und Himbol-Wechselstuben) zu einem von der Bank festgelegten Kurs erlaubt.
Bei Vorlage des Nachweises, dass die Devisen offiziell in die Landeswährung Nakfa umgetauscht wurden, sagt das Gesetz einen Rücktausch der Landeswährung in Höhe bis zu ERN 3.000,- in Dollar bzw. Euro zu, was aber nur im Hauptbüro der staatlichen Wechselstelle Himbol, im Stadtzentrum Asmaras am Bahtir Meskerem Platz, und nicht bei der Ausreise am Flughafen möglich ist.
Bei der Ausreise wird die Höhe des ausgeführten Devisenbestands anhand der Einfuhrerklärung bzw. der amtlichen Umtauschbelege streng kontrolliert. Bei Verlust der Belege bzw. bei Unstimmigkeiten muss mit großen Schwierigkeiten und mit einer Verweigerung der Ausreise bis zur Aufklärung des Sachverhalts rechnen.
Verstöße gegen diese Devisenvorschriften werden nach einem weiteren Gesetz (Legal Notice No. 102/05) mit Strafen von ERN 2.000.000,- (~ ca. EUR 100.000,-) und zwei Jahren Gefängnis geahndet. Bei Nichtzahlung der Strafgebühr wird die Gefängnisstrafe verdoppelt.
Bei der Einreise wird das mitgeführte Gepäck durchleuchtet und bei Auffälligkeiten markiert. Das markierte Gepäck muss geöffnet werden.
Für elektronische Geräte (Laptops, Digitalkameras usw.), die in Eritrea verbleiben sollen, wird Zoll erhoben. Sofern diese Geräte zum persönlichen Gebrauch während des Aufenthalts in Eritrea bestimmt sind und bei der Ausreise wieder mitgeführt werden, wird kein Zoll erhoben. Über die Einfuhr wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Ausreise vorzulegen ist.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so erfragen Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Eritreas. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
In Eritrea existieren Sondergerichte sowie die Todesstrafe, z.B. für Landesverrat oder Spionage.
Das Fotografieren öffentlicher Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie militärischer Objekte und Personen ist strengstens verboten (Begriff des ‘militärischen Objekts’ ist unklar; die Definition oft nicht nachvollziehbar).
Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Verstöße können zu einem Strafverfahren, zu Freiheitsentzug oder Geldstrafe führen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Bei einer Ausreise über den Flughafen Kairo wird seit Mai 2011 der Nachweis einer Gelbfieberimpfung durch die ägyptischen Behörden verlangt, wenn der Reisende aus Eritrea kommt.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen -siehe http://www.rki.de .
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
Dengue Fieber
Insbesondere in den Küstenregionen kommt es durch den Stich tagaktiver Stechmücken zur Übertragung von Dengue. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gelenkschmerzen einher.
In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung schwerwiegende Komplikationen incl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung/ Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gibt, besteht die einzige präventive Maßnahme in der Vermeidung von Mückenstichen (s.u.)
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In Eritrea besteht in allen Landesteilen unterhalb von ca. 2200 m grundsätzlich ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko! In der Hauptstadt Asmara ist das Risiko gering.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) dringend empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in Risikogebieten Insektenschutzmittel auf freie Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggfs. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose). Insektenschutz beachten (s. o.).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung entspricht nicht westlichem Niveau und ist insbesondere außerhalb Asmaras fast gar nicht vorhanden. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen. Selbst Medikamente der Basisversorgung sind in Eritrea nicht verlässlich erhältlich und müssen ggfls. in ausreichender Menge mitgeführt werden.
Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Teilreisewarnung Eritrea 25.08.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Eritrea:
Stand 25.08.2011
(Unverändert gültig seit: 25.08.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Von nicht erforderlichen Reisen nach Eritrea wird abgeraten. Wer sich trotzdem entschließt, nach Eritrea zu reisen, sollte dies nur auf dem Luftweg tun.

Das Auswärtige Amt warnt vor:
  • Einreisen auf dem Landweg,
  • Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti,
  • dem Anlaufen eritreischer Häfen durch Individualreisende,
  • dem Anlaufen der Inseln des Dahlak Archipels.

Allgemeine Reiseinformationen

Die eritreischen Behörden unterrichten die ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen nicht über Festnahmen ihrer jeweiligen Staatsangehörigen und verweigern den Zugang zu festgenommenen bzw. inhaftierten Ausländern, sodass eine konsularische Betreuung unmöglich gemacht wird.
Eritrea hat gegen alle Ausländer seit dem 1. Juni 2006, in jüngster Zeit weiter verschärfte, Beschränkungen der Bewegungsfreiheit verfügt. Sie benötigen für Reisen außerhalb der Hauptstadt Asmara eine Reiseerlaubnis, die für Touristen beim eritreischen Tourismusministerium, für Geschäftsreisende beim zuständigen Ministerium und für ansässige ausländische Arbeitnehmer über ihren eritreischen Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss. Im Antrag sind Reiseziel, -weg, -dauer und –zweck genau zu benennen. Diese Reiseerlaubnis wird nicht immer erteilt.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass auch die Mitarbeiter der Deutschen Botschaft Asmara zum Verlassen der Hauptstadt eine Reiseerlaubnis benötigen, die mindestens 10 Tage vor Reiseantritt beantragt werden muss und seit Januar 2011 in keinem Fall mehr erteilt worden ist. Daher kann die Botschaft Reisenden, die außerhalb Asmaras in eine akute Notlage geraten, so gut wie keine Hilfe leisten.
Angesichts des ungelösten Grenzstreits zwischen Äthiopien und Eritrea und des andauernden Grenzkonflikts mit Dschibuti bleibt die politische Lage angespannt. Vor Reisen in das Grenzgebiet zu Äthiopien und zu Dschibuti wird daher gewarnt.
Für Personen, die dennoch nach Eritrea reisen, gilt Folgendes:
Sofern für ein Reiseziel außerhalb Asmaras - mit Ausnahme des Grenzgebiets zu Äthiopien und Dschibuti - eine Reisegenehmigung erteilt wird, bestehen keine grundsätzlichen Sicherheitsbedenken. Allerdings sollten die bei Auslandsreisen allgemein üblichen Vorsichtsmaßahmen beachtet werden. Insbesondere sollten Fahrten während der Dunkelheit und auf entlegenen, vor allem unbefestigten, Straßen unterbleiben. Abseits von Straßen besteht - insbesondere im Grenzgebiet zu Äthiopien und Dschibuti – die Gefahr von Minen.
Es besteht Fotografierverbot für alle öffentlichen Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie alle militärischen Anlagen, Gebäude und Personen. Schon geringfügige Verstöße können zu großen Schwierigkeiten mit der Polizei führen. Eritrea hat keine freie Presse. Regierungskritische Meinungsäußerungen können zur Verhaftung führen.
Reisende mit deutsch-eritreischer Doppelstaatsangehörigkeit sollten sich bewusst sein, dass sie von den eritreischen Behörden bei Reisen nach Eritrea ausschließlich als eritreische Staatsangehörige behandelt werden. Ein konsularischer Schutz durch die Botschaft Asmara ist für diese Personen grundsätzlich nicht möglich.
Vor Reiseantritt wird ggfs. Kontaktaufnahme zur Botschaft über Telefon (00291-1)-18 66 70; Fax: (00291 1) 18 69 00 oder E-Mail: info@asmara.diplo.de empfohlen.
Ausreisesteuer
Ausländische Staatsangehörige müssen bei ihrer Ausreise aus Eritrea eine Ausreisesteuer von derzeit US$ 20,- entrichten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen:
Reisepass ja, gültig über den Aufenthalt hinaus ab Einreise
vorläufiger Reisepass nein
Personalausweis nein
vorläufiger Personalausweis nein
weitere Anmerkungen Reisepässe von Personen, die beabsichtigen, in Eritrea Wohnsitz zu nehmen, müssen noch mindestens 1 Jahr gültig sein.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, gültig über den Aufenthalt hinaus ab Einreise
Reisepass ja, gültig über den Aufenthalt hinaus ab Einreise
Personalausweis nein
vorläufiger Personalausweis nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) nein, eigenes Reisedokument erforderlich
noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, wenn er mit einem Lichtbild versehen ist. Der Inhaber/die Inhaberin des Kinderausweises darf nicht älter als 15 Jahre alt sein (d.h., ein Kinderausweis wird anerkannt bis zum Tag vor Vollendung des 16. Lebensjahres).
weitere Anmerkungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Der Aufenthaltszweck muss dem im Visum angegebenen Zweck entsprechen, d.h. dass z.B. ein Touristenvisum nicht für Geschäfts- oder Forschungsaufenthalte genutzt werden darf. Der Aufenthalt in Eritrea ohne gültiges Visum ist strafbar und führt zur Festnahme.
Die Aufenthaltsdauer für vorübergehende Aufenthalte beträgt im Regelfall maximal drei Monate. Touristenvisa werden durch die eritreischen Auslandsvertretungen zunächst für einen Monat erteilt. Sie können im Land noch zweimal gegen Gebühr von derzeit US$ 60,-für jeweils einen Monat verlängert werden (Ermessensentscheidung). Für Touristenvisa und für Geschäftsvisa kann die zuständige Behörde im Einzelfall eine Überschreitung der eigentlich zulässigen Höchstgültigkeitsdauer zulassen.
Deutsche Staatsangehörige, die in Eritrea Wohnsitz nehmen wollen, benötigen lediglich für die erste Einreise ein Visum. Nach Einreise, Registrierung und Erhalt der notwendigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist zu beachten, dass zu ihrer erneuten Aus- und eventuellen wieder Einreise nach Eritrea ein so genanntes Re-Entry-Visum (am besten für mehrere Einreisen) beantragt werden muss. Nur mit diesem Visum kann das Land verlassen und gegebenenfalls anschließend ohne erneute Visumbeantragung wieder eingereist werden.
Zur Beantragung des Visums wird ein Empfehlungs-/ Unbedenklichkeitsschreiben des lokalen Arbeitgebers bzw. anderer im Einzelfall zuständiger staatlicher Stellen bzw. Behörden benötigt.
Von der Visumpflicht ausgenommen sind folgende deutsche Staatsangehörige:
  • Reisende im Flughafentransit mit gültigen Flugscheinen und Reisedokumenten
  • Inhaber eines in Eritrea ausgestellten Re-Entry-Visum
  • Beschäftigte von Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften mit Sitz in Eritrea, die beruflich reisen.
  • Bootstouristen, die mit dem Schiff in den Häfen Massawa oder Assab ankommen sind für die ersten 48 Stunden von der Visumspflicht ausgenommen, wenn sie bei Ankunft einen ‘shore pass’ mit sich führen. Vor dem Anlaufen eritreischer Häfen durch Individualreisende wird ausdrücklich gewarnt.
  • Mitglieder von Flugzeugbesatzungen, die beruflich innerhalb des vorher angemeldeten Zeitraumes ein- oder ausreisen
  • Minderjährige, wenn ein Elternteil eritreischer Staatsangehöriger ist
Reist ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land ein, in dem sich eine eritreische Vertretung befindet, muss das Visum vor Einreise dort beantragt werden. Nur, wenn die eritreische Vertretung schriftlich bescheinigt, dass das Visum trotz Antragstellung nicht rechtzeitig erteilt werden konnte und diese Bescheinigung an der Grenze vorgelegt wird, kann ein Visum an der Grenze ausgestellt werden.
Sollte ein deutscher Staatsangehöriger aus einem Land einreisen, in dem sich keine eritreische Vertretung befindet, empfiehlt sich vorher rechtzeitige Kontaktaufnahme zur deutschen Botschaft in Asmara, um die konkreten Einreisemodalitäten in Erfahrung zu bringen.
Kinder sollen in Begleitung der Eltern oder einer sorgeberechtigten Person reisen. Reisen sie allein, müssen sie über eine Bescheinigung ‘unaccompanied minor form’ verfügen, aus der hervor geht, dass sie von einer kompetenten Person oder Organisation bei Ankunft in Eritrea in Empfang genommen werden.
Besondere Ein- bzw. Ausreisebestimmungen für deutsch-eritreische Staatsangehörige
Außerhalb Eritreas lebende Personen mit eritreischer und deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für die Einreise mit einem deutschen Reisepass ein Visum.
Deutsch-eritreische Doppelstaater, die mit einem eritreischen Ausweispapier in Eritrea einreisen, werden von den eritreischen Behörden ausschließlich als eritreische Staatsangehörige angesehen und behandelt. Dies gilt auch in Fragen der Wehrpflicht, der grundsätzlich alle Männer im Alter vom 18. bis 50. Lebensjahr und Frauen vom 18. bis 27. Lebensjahr unterliegen. Konsularische Hilfe kann die Botschaft diesem Personenkreis nicht leisten.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen erfragen Sie bitte direkt bei der Botschaft Eritreas. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Eritreische Botschaft, Stavanger Str. 18 in 10439 Berlin, Tel.: 030/44 67 46 14, Fax: 030/44 67 4620, Email: er.embassy@freenet.de

Besondere Zollvorschriften
Spezifische Einzelanfragen liegen in der Zuständigkeit der Botschaft Eritreas in Berlin.
Mit Wirkung vom 01.01.2005 veröffentlichte die eritreische Nationalbank besondere Devisenvorschriften. Danach müssen in Eritrea einreisende Personen eine schriftliche Erklärung über ihre mitgeführten Devisenbestände abgeben. Gemäß diesen Regelungen können Devisen unbeschränkt eingeführt werden. Ihr Umtausch in die Landeswährung ist nur bei offiziellen Einrichtungen (Banken und Himbol-Wechselstuben) zu einem von der Bank festgelegten Kurs erlaubt.
Bei Vorlage des Nachweises, dass die Devisen offiziell in die Landeswährung Nakfa umgetauscht wurden, sagt das Gesetz einen Rücktausch der Landeswährung in Höhe bis zu ERN 3.000,- in Dollar bzw. Euro zu, was aber nur im Hauptbüro der staatlichen Wechselstelle Himbol, im Stadtzentrum Asmaras am Bahtir Meskerem Platz, und nicht bei der Ausreise am Flughafen möglich ist.
Bei der Ausreise wird die Höhe des ausgeführten Devisenbestands anhand der Einfuhrerklärung bzw. der amtlichen Umtauschbelege streng kontrolliert. Bei Verlust der Belege bzw. bei Unstimmigkeiten muss mit großen Schwierigkeiten und mit einer Verweigerung der Ausreise bis zur Aufklärung des Sachverhalts rechnen.
Verstöße gegen diese Devisenvorschriften werden nach einem weiteren Gesetz (Legal Notice No. 102/05) mit Strafen von ERN 2.000.000,- (~ ca. EUR 100.000,-) und zwei Jahren Gefängnis geahndet. Bei Nichtzahlung der Strafgebühr wird die Gefängnisstrafe verdoppelt.
Bei der Einreise wird das mitgeführte Gepäck durchleuchtet und bei Auffälligkeiten markiert. Das markierte Gepäck muss geöffnet werden.
Für elektronische Geräte (Laptops, Digitalkameras usw.), die in Eritrea verbleiben sollen, wird Zoll erhoben. Sofern diese Geräte zum persönlichen Gebrauch während des Aufenthalts in Eritrea bestimmt sind und bei der Ausreise wieder mitgeführt werden, wird kein Zoll erhoben. Über die Einfuhr wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Ausreise vorzulegen ist.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so erfragen Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Eritreas. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
In Eritrea existieren Sondergerichte sowie die Todesstrafe, z.B. für Landesverrat oder Spionage.
Das Fotografieren öffentlicher Bauten (Gebäude, Brücken, Straßenkreuzungen, Flughäfen, Bahn- und Hafenanlagen usw.) sowie militärischer Objekte und Personen ist strengstens verboten (Begriff des ‘militärischen Objekts’ ist unklar; die Definition oft nicht nachvollziehbar).
Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Verstöße können zu einem Strafverfahren, zu Freiheitsentzug oder Geldstrafe führen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Bei einer Ausreise über den Flughafen Kairo wird seit Mai 2011 der Nachweis einer Gelbfieberimpfung durch die ägyptischen Behörden verlangt, wenn der Reisende aus Eritrea kommt.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen -siehe http://www.rki.de .
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.
Dengue Fieber
Insbesondere in den Küstenregionen kommt es durch den Stich tagaktiver Stechmücken zur Übertragung von Dengue. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gelenkschmerzen einher.
In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung schwerwiegende Komplikationen incl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung/ Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gibt, besteht die einzige präventive Maßnahme in der Vermeidung von Mückenstichen (s.u.)
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
In Eritrea besteht in allen Landesteilen unterhalb von ca. 2200 m grundsätzlich ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko! In der Hauptstadt Asmara ist das Risiko gering.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Kleidung, Moskitonetz, Repellentien) ggfs. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) dringend empfehlenswert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in Risikogebieten Insektenschutzmittel auf freie Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggfs. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Möglichst Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind aber bei Reisenden insgesamt selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber, Filariose). Insektenschutz beachten (s. o.).
Bilharziose ist in weiten Landesteilen endemisch, dort Süßwasserkontakt unbedingt meiden!
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung entspricht nicht westlichem Niveau und ist insbesondere außerhalb Asmaras fast gar nicht vorhanden. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen. Selbst Medikamente der Basisversorgung sind in Eritrea nicht verlässlich erhältlich und müssen ggfls. in ausreichender Menge mitgeführt werden.
Alle Reisenden sollten Sie sich rechtzeitig vor der Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, beispielsweise http://www.dtg.org oder http://www.frm-web.de
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

MODERATOR-NOTE:   Die Reise-/Sicherheitshinweise Eritrea wurden seitens AA vollständig überarbeitet. Wir haben dazu einen neuen Thread gestartet: Reise-/Sicherheitshinweise bzw. Teilreisewarnung Eritrea ab 27.09.2011

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