Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Südafrika:
Stand 15.12.2016 (Unverändert gültig seit: 14.12.2016)
Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Medizinische Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Südafrika verzeichnet im Vergleich zu Deutschland hohe Kriminalitätsraten, vor allem in den Großstädten und deren Randgebieten. Dies schließt auch Straftaten unter Anwendung von körperlicher Gewalt ein. Der überwiegende Teil der Gewaltkriminalität erfolgt in Gegenden und unter Umständen, von denen üblicherweise deutsche Urlaubs- oder Geschäftsreisende nicht betroffen sind. Gleichwohl ist es nicht ausgeschlossen, dass deutsche Reisende Ziel und Opfer von Diebstählen, Einbrüchen, Raub und ähnlicher Delikte werden.
Durch gute Vorbereitung und vernünftiges, Risiko minimierendes Verhalten lässt sich die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat in Südafrika zu werden, deutlich reduzieren. Daher wird empfohlen, stets folgende Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten:
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes in Südafrika ein Mobiltelefon mitzuführen. Deutsche Mobiltelefone mit Roaming-Funktion können landesweit verwendet werden.
Notrufnummern:
Polizei: 10 111
Rettungsdienst: 10 177 oder 112
Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban, Port Elisabeth und Kapstadt und anderer großer Städte sollten nach Geschäftsschluss und insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit gemieden werden; an Sonn- und Feiertagen sollte man sich nur in Gruppen in den Innenstädten aufhalten. Auch ist tagsüber erhöhte Vorsicht angeraten.
Häufig werden auf den Straßen, vor allem in den Innenstädten, Handtaschen weggerissen. In einer solchen Situation sollte keine Gegenwehr stattfinden, da die Täter bewaffnet sein können. Zudem sollte auf das Tragen größerer, wertvoller Handtaschen möglichst verzichtet werden. Taschen sollten niemals unbeaufsichtigt gelassen werden. Selbst in Hotelrestaurants und –zimmern gibt es Diebstähle. Schmuck, wertvolle Uhren und Kameras sollten nicht offen getragen werden.
Es wird empfohlen, Fotokopien wichtiger Dokumente mit auf die Reise zu nehmen. Alternativ können Kopien auf einem Datenträger oder dem privaten Emailkonto abgespeichert werden und sind so weltweit abrufbar.
Bei Besuchen in Townships ist erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht angeraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stattfinden.
Bei Ausflügen in öffentlich zugängliche Naturflächen und Parks und zu bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Die Gefahr, Opfer eines Überfalls, insbesondere an touristischen Sehenswürdigkeiten und bei Wanderungen in der Umgebung von Kapstadt zu werden, ist nach wie vor Ernst zu nehmen. Um das Risiko von Überfällen zu verringern, sollte man Ausflüge nur in Gruppen unternehmen. Für Einzelreisende empfiehlt es sich, generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen größeren Reisegruppen zu suchen.
Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und in Kapstadt. Falls die Züge gleichwohl genutzt werden, empfiehlt es sich, in der 1. Klasse und nur zu Hauptverkehrszeiten am Tage zu reisen.
Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte achten. Einschlägige Reiseführer geben Empfehlungen für Backpacker Hostels ab. Trotzdem ist Vorsicht geboten.
Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. In der Regel sind bei der Reservierung Hotels und Gasthäuser behilflich. Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibus-Taxis wird dringend abgeraten.
In dichtem Verkehr und an roten Ampeln kommt es vor allem in großen Städten häufig zu sogenannten Blitzeinbruch- („smash-and-grab“) Überfällen, bei denen selbst im Verkehr Autotüren geöffnet oder Scheiben eingeschlagen werden, um offen herumliegende Wertgegenstände aus dem Auto zu entwenden. Hin und wieder kommt es vor allem nach Einbruch der Dunkelheit an weniger befahrenen Straßenkreuzungen zu Fahrzeugentführungen. Autofenster sollten daher immer geschlossen und Autotüren von innen verriegelt bleiben. Handtaschen, Fotoapparate, Mobiltelefone usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen. Bei Wartezeiten an großen Kreuzungen sollte man aufmerksam sein und seine Umgebung beobachten. Es empfiehlt sich, beim Anhalten ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen zu halten.
Die großen Überlandstraßen in Südafrika sind zumeist in gutem Zustand. Nebenstraßen hingegen sind vor allem in ländlichen Gegenden oft unzureichend gesichert und von schlechter Qualität. Es wird empfohlen, Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu unternehmen, da Autopannen, schlechte Straßen mit Schlaglöchern, nicht hinreichend ausgeschilderte und gesicherte Baustellen sowie Tiere auf der Fahrbahn ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
An Geldautomaten ist erhöhte Vorsicht geboten. Neben einfachem Raub und Trickdiebstahl nehmen Manipulationen der Geldautomaten und Missbrauch der Kartendaten zu. Es wird empfohlen, Kreditkarten bei anstehenden Zahlungen nicht aus dem Auge zu lassen. In vielen Restaurants ist es üblich, portable Kreditkarten-Lesegeräte zu nutzen.
In jüngster Zeit sind in Südafrika vermehrt gefälschte 200,- Rand-Noten im Umlauf, die auch auf dem schwarzen Wechselmarkt an ausländische Touristen abgegeben werden. Es ist daher ratsam, Geld nur über offizielle Kanäle in Banken oder Geldwechselstuben zu tauschen. Beim Geldtausch ist zwingend der Reisepass vorzulegen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der südafrikanischen Zentralbank
http://www.reservebank.co.za/ unter dem Link "SARB Activities".
Es wird dringend empfohlen, bei einem eventuellen Überfall auf Gegenwehr zu verzichten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja (Ausnahme: verlängerter Kinderreisepass)
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen maschinenlesbar (Ausnahme gilt für bei Verlust/Diebstahl ausgestellte Ersatzdokumente) sowie mindestens 30 Tage über die Reise hinaus gültig sein und müssen auch bei Ausreise noch über mindestens zwei freie Seiten für Visastempel verfügen. Auch bei Weiterreise von Südafrika in andere Länder mit anschließender Rückkehr nach Südafrika sollten Reisende daher darauf achten, für alle Ein- und Ausreisestempel noch freie Seiten im Pass zu haben. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes
Ausweisdokument.
Visum
Für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika benötigen deutsche Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum. Gegen Vorlage eines am Einreisetag noch ausreichend gültigen deutschen Reisepasses (siehe Reisedokumente) und eines gültigen Rückflugscheines wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor's visa“) für den Zeitraum der geplanten Reise, jedoch maximal mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen erteilt.
Für andere als kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen erteilen die südafrikanischen Behörden ausdrückliche Aufenthaltsgenehmigungen. Ob Sie für Ihren konkreten Reisezweck eine solche benötigen oder ob ein „visitor's visa“ ausreicht, sollten Sie ggf. vor Einreise bei der südafrikanischen Botschaft in Berlin in Erfahrung bringen. Näheres finden Sie auch auf der Internetseite der südafrikanischen Botschaft unter
http://www.suedafrika.org.
Gemäß den neuen Einreisebestimmungen von 2014 führt die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis („overstay“) auch um wenige Tage zu einer „Erklärung zur unerwünschten Person“; die Verhängung einer Geldbuße fällt künftig weg. Die südafrikanischen Behörden wenden diese neue Vorschrift strikt an, Ausnahmen sind bislang nicht bekannt. Die Erklärung zur unerwünschten Person hat automatisch eine Einreisesperre zur Folge: bei einmaliger Überziehung um maximal 30 Tage: 12 Monate Einreisesperre, bei wiederholter Überziehung um maximal 30 Tage: zwei Jahre Einreisesperre, bei Überziehung um mehr als 30 Tage: fünf Jahre Einreisesperre.
Verlängerungen oder Änderungen von Aufenthaltserlaubnissen müssen frühzeitig und mindestens zwei Monate vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis bei den vom Department of Home Affairs mit der Antragsannahme beauftragten Visa Facilitation Centres beantragt werden. Es wird empfohlen, die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen.
Anders als früher schützt der Nachweis, dass eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits beantragt wurde, jetzt offenbar nicht mehr vor einer Erklärung zur unerwünschten Person und einer Einreisesperre. Dagegen kann – sofern die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig beantragt wurde – nur nach Ausreise Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruchsprozess ist jedoch langwierig und ein Erfolg nicht garantiert. Da mit teilweise sehr langen Bearbeitungszeiten für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse zu rechnen ist, muss Betroffenen daher bewusst sein, dass sie zur unerwünschten Person erklärt werden, wenn sie nach Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis und vor einer Entscheidung über ihren Verlängerungsantrag aus Südafrika ausreisen.
Fragen in diesem Zusammenhang können nur das Department of Home Affairs (
http://www.dha.gov.za) bzw. die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Am 26.05.2014 traten neue Regelungen für Reisen von Minderjährigen in Kraft. Personen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise ab dem 01.06.2015 eine Geburtsurkunde vorweisen.
Diese können nach Auskünften des südafrikanischen Innenministeriums auch in anderen Sprachen als Englisch abgefasst sein. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise zu vermeiden, wird daher bis auf Weiteres empfohlen, internationale Geburtsurkunden bzw. gegebenenfalls beglaubigte englische Übersetzungen mitzuführen.
Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), beglaubigte Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist).
Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen eine beglaubigte Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes, sowie eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), beglaubigte Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.
Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine beglaubigte Passkopie derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Südafrika reisen soll.
Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Fragen in diesem Zusammenhang kann nur das Department of Home Affairs (
http://www.dha.gov.za) bzw. die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten.
Gelbfieberimpfung
Bei Einreise aus einem von der WHO als Gelbfieberendemiegebiet deklariertem Land wird der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung verlangt. Das gilt auch für einen transitbedingten Zwischenaufenthalt von über 12 Stunden z.B. in Nairobi oder Addis Abeba. Eine Impfung wird auch bei kürzerem Transit empfohlen, da es zu Verspätungen kommen bzw. in Einzelfällen die Aufenthaltszeit im Transit nicht nachvollzogen werden kann. Eine Liste der Gelbfieberendemiegebiete finden Sie unter
http://www.who.int.
Die Grenzbehörden wurden angehalten, diese Regelungen konsequent umzusetzen und Reisende mit entsprechendem Reiseprofil aber ohne Impfnachweis entweder direkt zurückzuschicken oder für 6 Tage auf eigene Kosten abzusondern (Quarantäne).
Hinweise für Inhaber von deutschen Reiseausweisen
Die in Notfällen von der Bundespolizei in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" sind nicht für eine Einreise nach Südafrika gültig, da sie kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen ausgestellt werden.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)", Inhaber von deutschen "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gemäß Abkommen vom 15.10.1946)", Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen der Visumspflicht für Südafrika.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland (Direktflug!) sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.
Allerdings wird bei Einreise aus einem von der WHO als Gelbfieberendemiegebiet deklariertem Land, der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung verlangt. Das gilt auch für einen transitbedingten Zwischenaufenthalt von über 12 Stunden z.B. in Nairobi oder Addis Aeba. Eine Impfung wird auch bei kürzerem Transit empfohlen, da es zu Verspätungen kommen bzw. in Einzelfällen die Aufenthaltszeit im Transit nicht nachvollzogen werden kann. Eine Liste der Gelbfieberendemiegebiete finden Sie unter
http://www.who.int.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe
http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis Aund Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition (Selbstfahrer unter Campingbedingungen, Kontakt zu Wildtieren oder Projektarbeit im Tierschutz) auch Tollwut empfohlen. Bei Wildtieren außerhalb des Krüger Parks gab es im September 2015 vereinzelte Fälle von Tollwut (Hoedspruit). Neben der Impfung ist entsprechendes Verhalten gegenüber auffälligen Tieren notwendig (Vermeiden jeglichen Kontaktes mit Straßenhunden oder Wildtieren).
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica, die für über 85% der Malariafälle in Südafrika verantwortlich ist, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
• Hohes Risiko: Von Oktober bis Mai im Osten der Mpumalanga-Provinz (mit Krügerpark), im Norden und Nordosten von der Limpopo-Provinz, im Nordosten von KwaZulu-Natal (mit Tembe- und Ndumu – Nationalpark). Eine Malariaprophylaxe (s. u.) ist empfohlen.
• Mittleres Risiko: Von Juni bis September im Osten der Mpumalanga-Provinz (mit Krügerpark), im Norden und Nordosten von KwaZulu-Natal
• Geringes Risiko: restliches Tiefland von KwaZulu Nataln
Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind hierbei touristisch häufig besuchtes endemisches Malaria-Gebiet. 2014 hat es in den Provinzen Limpopo und Kazulu Natal einen erheblichen Anstieg von Malariaerkrankungen im Vergleich zum Vorjahr gegeben.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Chloroquin, Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen, alle Medikamente sind aber auch in guter Qualität vor Ort erhältlich.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in den betroffenen Regionen empfohlen,
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• V.a. nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/ AIDS
Das größte Gesundheitsproblem in Südafrika ist HIV/AIDS mit einer sehr hohen und auch weiter ansteigenden Häufigkeit. Schätzungsweise ca. 20 % der erwachsenen Bevölkerung sind mit HIV infiziert. Eine durch die Immunschwäche bedingte Ko-Infektion mit Tuberkulose ist die Ursache der hohen Sterblichkeit, wobei gegen Tuberkulosemedikamente multiresistente Keime zum großen Teil mitverantwortlich sind. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Ansteckungsrisiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Eine Gefahr der Tuberkuloseansteckung über Tröpfcheninfektion besteht nur in entsprechenden medizinischen Einrichtungen bzw. bei längerem Aufenthalt in beengten Wohnräumen Tuberkulosekranker.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Unter Beachtung folgender einschlägiger Hygieneregeln können die meisten Durchfallerkrankungen vermieden werden:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettenbesuch und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Das Leitungswasser in den großen Städten ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (der Limpopo- und Mpumalanga-Provinz, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kapprovinz bei Port Elizabeth). Baden im offenen Süßwasser in den erwähnten Gebieten sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Sonnenschutz
Übermäßige Belastung durch UV-Licht führt zu vorzeitiger Hautalterung und kann auch Hautkrebs verursachen. Südafrika liegt geographisch in einer Zone erhöhter UV-Strahlung, so dass entsprechende Vorsorge getroffen werden sollte (Kopfbedeckung, Sonnenschutzcreme mit hohem Schutzfaktor je nach Hauttyp, besondere Vorsicht an Küsten mit kühlem Seewind).
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.
Wichtiger Hinweis: Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten! Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rückholversicherung wird dringend angeraten.