Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 02.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 22.06.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Südafrika:
Stand 22.06.2016
(Unverändert gültig seit: 22.06.2016)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Im Umfeld der Kommunalwahlen am 3. August 2016 ist vermehrt mit Demonstrationen zu rechnen, die vereinzelt in gewalttätige Proteste umschlagen können. Es wird empfohlen, sich tagesaktuell zu informieren und betroffene Gebiete zu meiden.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 28.07.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Südafrika:

Stand 28.07.2016 (Unverändert gültig seit: 28.07.2016)

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen maschinenlesbar (Ausnahme gilt für bei Verlust/Diebstahl ausgestellte Ersatzdokumente) sowie mindestens 30 Tage über die Reise hinaus gültig sein und müssen auch bei Ausreise noch über mindestens zwei freie Seiten für Visastempel verfügen. Auch bei Weiterreise von Südafrika in andere Länder mit anschließender Rückkehr nach Südafrika sollten Reisende daher darauf achten, für alle Ein- und Ausreisestempel noch freie Seiten im Pass zu haben. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika benötigen deutsche Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum. Gegen Vorlage eines am Einreisetag noch ausreichend gültigen deutschen Reisepasses (siehe Reisedokumente) und eines gültigen Rückflugscheines wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor's visa“) für den Zeitraum der geplanten Reise, jedoch maximal mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen erteilt.
Für andere als kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen erteilen die südafrikanischen Behörden ausdrückliche Aufenthaltsgenehmigungen. Ob Sie für Ihren konkreten Reisezweck eine solche benötigen oder ob ein „visitor's visa“ ausreicht, sollten Sie ggf. vor Einreise bei der südafrikanischen Botschaft in Berlin in Erfahrung bringen. Näheres finden Sie auch auf der Internetseite der südafrikanischen Botschaft unter www.suedafrika.org.

Gemäß den neuen Einreisebestimmungen von 2014 führt die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis („overstay“) auch um wenige Tage zu einer „Erklärung zur unerwünschten Person“; die Verhängung einer Geldbuße fällt künftig weg. Die südafrikanischen Behörden wenden diese neue Vorschrift strikt an, Ausnahmen sind bislang nicht bekannt. Die Erklärung zur unerwünschten Person hat automatisch eine Einreisesperre zur Folge: bei einmaliger Überziehung um maximal 30 Tage: 12 Monate Einreisesperre, bei wiederholter Überziehung um maximal 30 Tage: zwei Jahre Einreisesperre, bei Überziehung um mehr als 30 Tage: fünf Jahre Einreisesperre.

Verlängerungen oder Änderungen von Aufenthaltserlaubnissen müssen frühzeitig und mindestens zwei Monate vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis bei den vom Department of Home Affairs mit der Antragsannahme beauftragten Visa Facilitation Centres beantragt werden. Es wird empfohlen, die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen.

Anders als früher schützt der Nachweis, dass eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits beantragt wurde, jetzt offenbar nicht mehr vor einer Erklärung zur unerwünschten Person und einer Einreisesperre. Dagegen kann – sofern die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig beantragt wurde – nur nach Ausreise Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruchsprozess ist jedoch langwierig und ein Erfolg nicht garantiert. Da mit teilweise sehr langen Bearbeitungszeiten für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse zu rechnen ist, muss Betroffenen daher bewusst sein, dass sie zur unerwünschten Person erklärt werden, wenn sie nach Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis und vor einer Entscheidung über ihren Verlängerungsantrag aus Südafrika ausreisen.

Fragen in diesem Zusammenhang können nur das Department of Home Affairs (www.dha.gov.za) bzw. die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Am 26.05.2014 traten neue Regelungen für Reisen von Minderjährigen in Kraft. Personen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise ab dem 01.06.2015 eine Geburtsurkunde vorweisen.

Diese können nach Auskünften des südafrikanischen Innenministeriums auch in anderen Sprachen als Englisch abgefasst sein. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise zu vermeiden, wird daher bis auf Weiteres empfohlen, internationale Geburtsurkunden bzw. gegebenenfalls beglaubigte englische Übersetzungen mitzuführen.

Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), beglaubigte Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist).

Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen eine beglaubigte Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes, sowie eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), beglaubigte Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.
Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine beglaubigte Passkopie derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Südafrika reisen soll.
Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Fragen in diesem Zusammenhang kann nur das Department of Home Affairs (www.dha.gov.za) bzw. die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten.

Gelbfieberimpfung
Bei Einreise aus einem von der WHO als Gelbfieberendemiegebiet deklariertem Land wird der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung verlangt. Das gilt auch für einen transitbedingten Zwischenaufenthalt z.B. in Nairobi oder Addis Abeba. Eine Liste der Gelbfieberendemiegebiete finden Sie unter http://www.who.int.

Die Grenzbehörden wurden angehalten, diese Regelungen konsequent umzusetzen und Reisende mit entsprechendem Reiseprofil aber ohne Impfnachweis entweder direkt zurückzuschicken oder für 6 Tage auf eigene Kosten abzusondern (Quarantäne).

Hinweise für Inhaber von deutschen Reiseausweisen
Die in Notfällen von der Bundespolizei in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" sind nicht für eine Einreise nach Südafrika gültig, da sie kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen ausgestellt werden.

Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)", Inhaber von deutschen "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gemäß Abkommen vom 15.10.1946)", Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen der Visumspflicht für Südafrika.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 14.09.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Südafrika:

Stand 14.09.2016 (Unverändert gültig seit: 14.09.2016)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise,
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität
Südafrika verzeichnet im Vergleich zu Deutschland hohe Kriminalitätsraten, vor allem in den Großstädten und deren Randgebieten. Dies schließt auch Straftaten unter Anwendung von körperlicher Gewalt ein. Der überwiegende Teil der Gewaltkriminalität erfolgt in Gegenden und unter Umständen, von denen üblicherweise deutsche Urlaubs- oder Geschäftsreisende nicht betroffen sind. Gleichwohl ist es nicht ausgeschlossen, dass deutsche Reisende Ziel und Opfer von Diebstählen, Einbrüchen, Raub und ähnlicher Delikte werden.

Durch gute Vorbereitung und vernünftiges, Risiko minimierendes Verhalten lässt sich die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat in Südafrika zu werden, deutlich reduzieren. Daher wird empfohlen, stets folgende Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten: (Die Aufzählung ist nicht abschließend, neue kriminelle Praktiken werden immer wieder entwickelt)
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes in Südafrika ein Mobiltelefon mitzuführen. Deutsche Mobiltelefone mit Roaming-Funktion können landesweit verwendet werden.

Notrufnummern:
Polizei: 10 111
Rettungsdienst: 10 177 oder 112

Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban, Port Elisabeth und Kapstadt und anderer großer Städte sollten nach Geschäftsschluss und insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit gemieden werden; an Sonn- und Feiertagen sollte man sich nur in Gruppen in den Innenstädten aufhalten. Auch ist tagsüber erhöhte Vorsicht angeraten.

Bei Besuchen in Townships ist erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht angeraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stattfinden.

Bei Ausflügen in öffentlich zugängliche Naturflächen und Parks und zu bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Die Gefahr, Opfer eines Überfalls, insbesondere an touristischen Sehenswürdigkeiten und bei Wanderungen in der Umgebung von Kapstadt zu werden, ist nach wie vor Ernst zu nehmen. Um das Risiko von Überfällen zu verringern, sollte man Ausflüge nur in Gruppen unternehmen. Für Einzelreisende empfiehlt es sich, generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen größeren Reisegruppen zu suchen.
Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und in Kapstadt. Falls die Züge gleichwohl genutzt werden, empfiehlt es sich, in der 1. Klasse und nur zu Hauptverkehrszeiten am Tage zu reisen.

Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte achten. Einschlägige Reiseführer geben Empfehlungen für Backpacker Hostels ab. Trotzdem ist Vorsicht geboten.

Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. In der Regel sind bei der Reservierung Hotels und Gasthäuser behilflich. Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibus-Taxis wird dringend abgeraten.
In dichtem Verkehr und an roten Ampeln kommt es vor allem in großen Städten häufig zu sogenannten Blitzeinbruch- („smash-and-grab“) Überfällen, bei denen selbst im Verkehr Autotüren geöffnet oder Scheiben eingeschlagen werden, um offen herumliegende Wertgegenstände aus dem Auto zu entwenden. Hin und wieder kommt es vor allem nach Einbruch der Dunkelheit an weniger befahrenen Straßenkreuzungen zu Fahrzeugentführungen. Autofenster sollten daher immer geschlossen und Autotüren von innen verriegelt bleiben. Handtaschen, Fotoapparate, Mobiltelefone usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen. Bei Wartezeiten an großen Kreuzungen sollte man aufmerksam sein und seine Umgebung beobachten. Es empfiehlt sich, beim Anhalten ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen zu halten.

Die großen Überlandstraßen in Südafrika sind zumeist in gutem Zustand. Nebenstraßen hingegen sind vor allem in ländlichen Gegenden oft unzureichend gesichert und von schlechter Qualität. Es wird empfohlen, Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu unternehmen, da Autopannen, schlechte Straßen mit Schlaglöchern, nicht hinreichend ausgeschilderte und gesicherte Baustellen sowie Tiere auf der Fahrbahn ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
An Geldautomaten ist erhöhte Vorsicht geboten. Neben einfachem Raub und Trickdiebstahl nehmen Manipulationen der Geldautomaten und Missbrauch der Kartendaten zu. Es wird empfohlen, Kreditkarten bei anstehenden Zahlungen nicht aus dem Auge zu lassen. In vielen Restaurants ist es üblich, portable Kreditkarten-Lesegeräte zu nutzen.

In jüngster Zeit sind in Südafrika vermehrt gefälschte 200,- Rand-Noten im Umlauf, die auch auf dem schwarzen Wechselmarkt an ausländische Touristen abgegeben werden. Es ist daher ratsam, Geld nur über offizielle Kanäle in Banken oder Geldwechselstuben zu tauschen. Beim Geldtausch ist zwingend der Reisepass vorzulegen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der südafrikanischen Zentralbank http://www.reservebank.co.za/ unter dem Link "SARB Activities".

Es wird dringend empfohlen, bei einem eventuellen Überfall auf Gegenwehr zu verzichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja (Ausnahme: verlängerter Kinderreisepass: Hiermit gab es in Einzelfällen Probleme, so dass dann die Neuausstellung ratsam ist)

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen maschinenlesbar (Ausnahme gilt für bei Verlust/Diebstahl ausgestellte Ersatzdokumente) sowie mindestens 30 Tage über die Reise hinaus gültig sein und müssen auch bei Ausreise noch über mindestens zwei freie Seiten für Visastempel verfügen. Auch bei Weiterreise von Südafrika in andere Länder mit anschließender Rückkehr nach Südafrika sollten Reisende daher darauf achten, für alle Ein- und Ausreisestempel noch freie Seiten im Pass zu haben. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika benötigen deutsche Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum. Gegen Vorlage eines am Einreisetag noch ausreichend gültigen deutschen Reisepasses (siehe Reisedokumente) und eines gültigen Rückflugscheines wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor's visa“) für den Zeitraum der geplanten Reise, jedoch maximal mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen erteilt.
Für andere als kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen erteilen die südafrikanischen Behörden ausdrückliche Aufenthaltsgenehmigungen. Ob Sie für Ihren konkreten Reisezweck eine solche benötigen oder ob ein „visitor's visa“ ausreicht, sollten Sie ggf. vor Einreise bei der südafrikanischen Botschaft in Berlin in Erfahrung bringen. Näheres finden Sie auch auf der Internetseite der südafrikanischen Botschaft unter www.suedafrika.org.

Gemäß den neuen Einreisebestimmungen von 2014 führt die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis („overstay“) auch um wenige Tage zu einer „Erklärung zur unerwünschten Person“; die Verhängung einer Geldbuße fällt künftig weg. Die südafrikanischen Behörden wenden diese neue Vorschrift strikt an, Ausnahmen sind bislang nicht bekannt. Die Erklärung zur unerwünschten Person hat automatisch eine Einreisesperre zur Folge: bei einmaliger Überziehung um maximal 30 Tage: 12 Monate Einreisesperre, bei wiederholter Überziehung um maximal 30 Tage: zwei Jahre Einreisesperre, bei Überziehung um mehr als 30 Tage: fünf Jahre Einreisesperre.

Verlängerungen oder Änderungen von Aufenthaltserlaubnissen müssen frühzeitig und mindestens zwei Monate vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis bei den vom Department of Home Affairs mit der Antragsannahme beauftragten Visa Facilitation Centres beantragt werden. Es wird empfohlen, die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen.

Anders als früher schützt der Nachweis, dass eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits beantragt wurde, jetzt offenbar nicht mehr vor einer Erklärung zur unerwünschten Person und einer Einreisesperre. Dagegen kann – sofern die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig beantragt wurde – nur nach Ausreise Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruchsprozess ist jedoch langwierig und ein Erfolg nicht garantiert. Da mit teilweise sehr langen Bearbeitungszeiten für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse zu rechnen ist, muss Betroffenen daher bewusst sein, dass sie zur unerwünschten Person erklärt werden, wenn sie nach Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis und vor einer Entscheidung über ihren Verlängerungsantrag aus Südafrika ausreisen.

Fragen in diesem Zusammenhang können nur das Department of Home Affairs (www.dha.gov.za) bzw. die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Am 26.05.2014 traten neue Regelungen für Reisen von Minderjährigen in Kraft. Personen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise ab dem 01.06.2015 eine Geburtsurkunde vorweisen.

Diese können nach Auskünften des südafrikanischen Innenministeriums auch in anderen Sprachen als Englisch abgefasst sein. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise zu vermeiden, wird daher bis auf Weiteres empfohlen, internationale Geburtsurkunden bzw. gegebenenfalls beglaubigte englische Übersetzungen mitzuführen.

Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), beglaubigte Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist).

Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen eine beglaubigte Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes, sowie eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), beglaubigte Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.
Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine beglaubigte Passkopie derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Südafrika reisen soll.
Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Fragen in diesem Zusammenhang kann nur das Department of Home Affairs (www.dha.gov.za) bzw. die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten.

Gelbfieberimpfung
Bei Einreise aus einem von der WHO als Gelbfieberendemiegebiet deklariertem Land wird der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung verlangt. Das gilt auch für einen transitbedingten Zwischenaufenthalt z.B. in Nairobi oder Addis Abeba. Eine Liste der Gelbfieberendemiegebiete finden Sie unter http://www.who.int.

Die Grenzbehörden wurden angehalten, diese Regelungen konsequent umzusetzen und Reisende mit entsprechendem Reiseprofil aber ohne Impfnachweis entweder direkt zurückzuschicken oder für 6 Tage auf eigene Kosten abzusondern (Quarantäne).

Hinweise für Inhaber von deutschen Reiseausweisen
Die in Notfällen von der Bundespolizei in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" sind nicht für eine Einreise nach Südafrika gültig, da sie kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen ausgestellt werden.

Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)", Inhaber von deutschen "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gemäß Abkommen vom 15.10.1946)", Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen der Visumspflicht für Südafrika.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 16.09.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Südafrika:

Stand 16.09.2016 (Unverändert gültig seit: 16.09.2016)

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja (Ausnahme: verlängerter Kinderreisepass)

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen maschinenlesbar (Ausnahme gilt für bei Verlust/Diebstahl ausgestellte Ersatzdokumente) sowie mindestens 30 Tage über die Reise hinaus gültig sein und müssen auch bei Ausreise noch über mindestens zwei freie Seiten für Visastempel verfügen. Auch bei Weiterreise von Südafrika in andere Länder mit anschließender Rückkehr nach Südafrika sollten Reisende daher darauf achten, für alle Ein- und Ausreisestempel noch freie Seiten im Pass zu haben. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika benötigen deutsche Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum. Gegen Vorlage eines am Einreisetag noch ausreichend gültigen deutschen Reisepasses (siehe Reisedokumente) und eines gültigen Rückflugscheines wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor's visa“) für den Zeitraum der geplanten Reise, jedoch maximal mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen erteilt.
Für andere als kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen erteilen die südafrikanischen Behörden ausdrückliche Aufenthaltsgenehmigungen. Ob Sie für Ihren konkreten Reisezweck eine solche benötigen oder ob ein „visitor's visa“ ausreicht, sollten Sie ggf. vor Einreise bei der südafrikanischen Botschaft in Berlin in Erfahrung bringen. Näheres finden Sie auch auf der Internetseite der südafrikanischen Botschaft unter www.suedafrika.org.

Gemäß den neuen Einreisebestimmungen von 2014 führt die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis („overstay“) auch um wenige Tage zu einer „Erklärung zur unerwünschten Person“; die Verhängung einer Geldbuße fällt künftig weg. Die südafrikanischen Behörden wenden diese neue Vorschrift strikt an, Ausnahmen sind bislang nicht bekannt. Die Erklärung zur unerwünschten Person hat automatisch eine Einreisesperre zur Folge: bei einmaliger Überziehung um maximal 30 Tage: 12 Monate Einreisesperre, bei wiederholter Überziehung um maximal 30 Tage: zwei Jahre Einreisesperre, bei Überziehung um mehr als 30 Tage: fünf Jahre Einreisesperre.

Verlängerungen oder Änderungen von Aufenthaltserlaubnissen müssen frühzeitig und mindestens zwei Monate vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis bei den vom Department of Home Affairs mit der Antragsannahme beauftragten Visa Facilitation Centres beantragt werden. Es wird empfohlen, die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen.

Anders als früher schützt der Nachweis, dass eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits beantragt wurde, jetzt offenbar nicht mehr vor einer Erklärung zur unerwünschten Person und einer Einreisesperre. Dagegen kann – sofern die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig beantragt wurde – nur nach Ausreise Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruchsprozess ist jedoch langwierig und ein Erfolg nicht garantiert. Da mit teilweise sehr langen Bearbeitungszeiten für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse zu rechnen ist, muss Betroffenen daher bewusst sein, dass sie zur unerwünschten Person erklärt werden, wenn sie nach Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis und vor einer Entscheidung über ihren Verlängerungsantrag aus Südafrika ausreisen.

Fragen in diesem Zusammenhang können nur das Department of Home Affairs (www.dha.gov.za) bzw. die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Am 26.05.2014 traten neue Regelungen für Reisen von Minderjährigen in Kraft. Personen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise ab dem 01.06.2015 eine Geburtsurkunde vorweisen.

Diese können nach Auskünften des südafrikanischen Innenministeriums auch in anderen Sprachen als Englisch abgefasst sein. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise zu vermeiden, wird daher bis auf Weiteres empfohlen, internationale Geburtsurkunden bzw. gegebenenfalls beglaubigte englische Übersetzungen mitzuführen.

Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), beglaubigte Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist).

Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen eine beglaubigte Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes, sowie eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), beglaubigte Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.

Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine beglaubigte Passkopie derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Südafrika reisen soll.
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Bei Einreise aus einem von der WHO als Gelbfieberendemiegebiet deklariertem Land wird der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung verlangt. Das gilt auch für einen transitbedingten Zwischenaufenthalt z.B. in Nairobi oder Addis Abeba. Eine Liste der Gelbfieberendemiegebiete finden Sie unter http://www.who.int.

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Hinweise für Inhaber von deutschen Reiseausweisen
Die in Notfällen von der Bundespolizei in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" sind nicht für eine Einreise nach Südafrika gültig, da sie kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen ausgestellt werden.

Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)", Inhaber von deutschen "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gemäß Abkommen vom 15.10.1946)", Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen der Visumspflicht für Südafrika.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Südafrika:

Stand 15.12.2016 (Unverändert gültig seit: 14.12.2016)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Medizinische Hinweise

Landesspezifische Sicherheitshinweise


Kriminalität
Südafrika verzeichnet im Vergleich zu Deutschland hohe Kriminalitätsraten, vor allem in den Großstädten und deren Randgebieten. Dies schließt auch Straftaten unter Anwendung von körperlicher Gewalt ein. Der überwiegende Teil der Gewaltkriminalität erfolgt in Gegenden und unter Umständen, von denen üblicherweise deutsche Urlaubs- oder Geschäftsreisende nicht betroffen sind. Gleichwohl ist es nicht ausgeschlossen, dass deutsche Reisende Ziel und Opfer von Diebstählen, Einbrüchen, Raub und ähnlicher Delikte werden.

Durch gute Vorbereitung und vernünftiges, Risiko minimierendes Verhalten lässt sich die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat in Südafrika zu werden, deutlich reduzieren. Daher wird empfohlen, stets folgende Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten:

Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes in Südafrika ein Mobiltelefon mitzuführen. Deutsche Mobiltelefone mit Roaming-Funktion können landesweit verwendet werden.

Notrufnummern:
Polizei: 10 111
Rettungsdienst: 10 177 oder 112
Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban, Port Elisabeth und Kapstadt und anderer großer Städte sollten nach Geschäftsschluss und insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit gemieden werden; an Sonn- und Feiertagen sollte man sich nur in Gruppen in den Innenstädten aufhalten. Auch ist tagsüber erhöhte Vorsicht angeraten.

Häufig werden auf den Straßen, vor allem in den Innenstädten, Handtaschen weggerissen. In einer solchen Situation sollte keine Gegenwehr stattfinden, da die Täter bewaffnet sein können. Zudem sollte auf das Tragen größerer, wertvoller Handtaschen möglichst verzichtet werden. Taschen sollten niemals unbeaufsichtigt gelassen werden. Selbst in Hotelrestaurants und –zimmern gibt es Diebstähle. Schmuck, wertvolle Uhren und Kameras sollten nicht offen getragen werden.

Es wird empfohlen, Fotokopien wichtiger Dokumente mit auf die Reise zu nehmen. Alternativ können Kopien auf einem Datenträger oder dem privaten Emailkonto abgespeichert werden und sind so weltweit abrufbar.

Bei Besuchen in Townships ist erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht angeraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stattfinden.

Bei Ausflügen in öffentlich zugängliche Naturflächen und Parks und zu bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Die Gefahr, Opfer eines Überfalls, insbesondere an touristischen Sehenswürdigkeiten und bei Wanderungen in der Umgebung von Kapstadt zu werden, ist nach wie vor Ernst zu nehmen. Um das Risiko von Überfällen zu verringern, sollte man Ausflüge nur in Gruppen unternehmen. Für Einzelreisende empfiehlt es sich, generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen größeren Reisegruppen zu suchen.
Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und in Kapstadt. Falls die Züge gleichwohl genutzt werden, empfiehlt es sich, in der 1. Klasse und nur zu Hauptverkehrszeiten am Tage zu reisen.

Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte achten. Einschlägige Reiseführer geben Empfehlungen für Backpacker Hostels ab. Trotzdem ist Vorsicht geboten.

Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. In der Regel sind bei der Reservierung Hotels und Gasthäuser behilflich. Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibus-Taxis wird dringend abgeraten.
In dichtem Verkehr und an roten Ampeln kommt es vor allem in großen Städten häufig zu sogenannten Blitzeinbruch- („smash-and-grab“) Überfällen, bei denen selbst im Verkehr Autotüren geöffnet oder Scheiben eingeschlagen werden, um offen herumliegende Wertgegenstände aus dem Auto zu entwenden. Hin und wieder kommt es vor allem nach Einbruch der Dunkelheit an weniger befahrenen Straßenkreuzungen zu Fahrzeugentführungen. Autofenster sollten daher immer geschlossen und Autotüren von innen verriegelt bleiben. Handtaschen, Fotoapparate, Mobiltelefone usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen. Bei Wartezeiten an großen Kreuzungen sollte man aufmerksam sein und seine Umgebung beobachten. Es empfiehlt sich, beim Anhalten ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen zu halten.

Die großen Überlandstraßen in Südafrika sind zumeist in gutem Zustand. Nebenstraßen hingegen sind vor allem in ländlichen Gegenden oft unzureichend gesichert und von schlechter Qualität. Es wird empfohlen, Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu unternehmen, da Autopannen, schlechte Straßen mit Schlaglöchern, nicht hinreichend ausgeschilderte und gesicherte Baustellen sowie Tiere auf der Fahrbahn ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
An Geldautomaten ist erhöhte Vorsicht geboten. Neben einfachem Raub und Trickdiebstahl nehmen Manipulationen der Geldautomaten und Missbrauch der Kartendaten zu. Es wird empfohlen, Kreditkarten bei anstehenden Zahlungen nicht aus dem Auge zu lassen. In vielen Restaurants ist es üblich, portable Kreditkarten-Lesegeräte zu nutzen.

In jüngster Zeit sind in Südafrika vermehrt gefälschte 200,- Rand-Noten im Umlauf, die auch auf dem schwarzen Wechselmarkt an ausländische Touristen abgegeben werden. Es ist daher ratsam, Geld nur über offizielle Kanäle in Banken oder Geldwechselstuben zu tauschen. Beim Geldtausch ist zwingend der Reisepass vorzulegen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der südafrikanischen Zentralbank http://www.reservebank.co.za/ unter dem Link "SARB Activities".

Es wird dringend empfohlen, bei einem eventuellen Überfall auf Gegenwehr zu verzichten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja (Ausnahme: verlängerter Kinderreisepass)

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen maschinenlesbar (Ausnahme gilt für bei Verlust/Diebstahl ausgestellte Ersatzdokumente) sowie mindestens 30 Tage über die Reise hinaus gültig sein und müssen auch bei Ausreise noch über mindestens zwei freie Seiten für Visastempel verfügen. Auch bei Weiterreise von Südafrika in andere Länder mit anschließender Rückkehr nach Südafrika sollten Reisende daher darauf achten, für alle Ein- und Ausreisestempel noch freie Seiten im Pass zu haben. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes
Ausweisdokument.

Visum
Für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika benötigen deutsche Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum. Gegen Vorlage eines am Einreisetag noch ausreichend gültigen deutschen Reisepasses (siehe Reisedokumente) und eines gültigen Rückflugscheines wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor's visa“) für den Zeitraum der geplanten Reise, jedoch maximal mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen erteilt.
Für andere als kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen erteilen die südafrikanischen Behörden ausdrückliche Aufenthaltsgenehmigungen. Ob Sie für Ihren konkreten Reisezweck eine solche benötigen oder ob ein „visitor's visa“ ausreicht, sollten Sie ggf. vor Einreise bei der südafrikanischen Botschaft in Berlin in Erfahrung bringen. Näheres finden Sie auch auf der Internetseite der südafrikanischen Botschaft unter http://www.suedafrika.org.

Gemäß den neuen Einreisebestimmungen von 2014 führt die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis („overstay“) auch um wenige Tage zu einer „Erklärung zur unerwünschten Person“; die Verhängung einer Geldbuße fällt künftig weg. Die südafrikanischen Behörden wenden diese neue Vorschrift strikt an, Ausnahmen sind bislang nicht bekannt. Die Erklärung zur unerwünschten Person hat automatisch eine Einreisesperre zur Folge: bei einmaliger Überziehung um maximal 30 Tage: 12 Monate Einreisesperre, bei wiederholter Überziehung um maximal 30 Tage: zwei Jahre Einreisesperre, bei Überziehung um mehr als 30 Tage: fünf Jahre Einreisesperre.

Verlängerungen oder Änderungen von Aufenthaltserlaubnissen müssen frühzeitig und mindestens zwei Monate vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis bei den vom Department of Home Affairs mit der Antragsannahme beauftragten Visa Facilitation Centres beantragt werden. Es wird empfohlen, die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen.

Anders als früher schützt der Nachweis, dass eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits beantragt wurde, jetzt offenbar nicht mehr vor einer Erklärung zur unerwünschten Person und einer Einreisesperre. Dagegen kann – sofern die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig beantragt wurde – nur nach Ausreise Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruchsprozess ist jedoch langwierig und ein Erfolg nicht garantiert. Da mit teilweise sehr langen Bearbeitungszeiten für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse zu rechnen ist, muss Betroffenen daher bewusst sein, dass sie zur unerwünschten Person erklärt werden, wenn sie nach Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis und vor einer Entscheidung über ihren Verlängerungsantrag aus Südafrika ausreisen.

Fragen in diesem Zusammenhang können nur das Department of Home Affairs (http://www.dha.gov.za) bzw. die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Am 26.05.2014 traten neue Regelungen für Reisen von Minderjährigen in Kraft. Personen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise ab dem 01.06.2015 eine Geburtsurkunde vorweisen.

Diese können nach Auskünften des südafrikanischen Innenministeriums auch in anderen Sprachen als Englisch abgefasst sein. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise zu vermeiden, wird daher bis auf Weiteres empfohlen, internationale Geburtsurkunden bzw. gegebenenfalls beglaubigte englische Übersetzungen mitzuführen.

Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), beglaubigte Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist).

Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen eine beglaubigte Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes, sowie eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), beglaubigte Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.
Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine beglaubigte Passkopie derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Südafrika reisen soll.
Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Fragen in diesem Zusammenhang kann nur das Department of Home Affairs (http://www.dha.gov.za) bzw. die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten.

Gelbfieberimpfung
Bei Einreise aus einem von der WHO als Gelbfieberendemiegebiet deklariertem Land wird der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung verlangt. Das gilt auch für einen transitbedingten Zwischenaufenthalt von über 12 Stunden z.B. in Nairobi oder Addis Abeba. Eine Impfung wird auch bei kürzerem Transit empfohlen, da es zu Verspätungen kommen bzw. in Einzelfällen die Aufenthaltszeit im Transit nicht nachvollzogen werden kann. Eine Liste der Gelbfieberendemiegebiete finden Sie unter http://www.who.int.

Die Grenzbehörden wurden angehalten, diese Regelungen konsequent umzusetzen und Reisende mit entsprechendem Reiseprofil aber ohne Impfnachweis entweder direkt zurückzuschicken oder für 6 Tage auf eigene Kosten abzusondern (Quarantäne).

Hinweise für Inhaber von deutschen Reiseausweisen
Die in Notfällen von der Bundespolizei in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" sind nicht für eine Einreise nach Südafrika gültig, da sie kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen ausgestellt werden.

Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)", Inhaber von deutschen "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gemäß Abkommen vom 15.10.1946)", Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen der Visumspflicht für Südafrika.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Medizinische Hinweise

Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland (Direktflug!) sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.

Allerdings wird bei Einreise aus einem von der WHO als Gelbfieberendemiegebiet deklariertem Land, der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung verlangt. Das gilt auch für einen transitbedingten Zwischenaufenthalt von über 12 Stunden z.B. in Nairobi oder Addis Aeba. Eine Impfung wird auch bei kürzerem Transit empfohlen, da es zu Verspätungen kommen bzw. in Einzelfällen die Aufenthaltszeit im Transit nicht nachvollzogen werden kann. Eine Liste der Gelbfieberendemiegebiete finden Sie unter http://www.who.int.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis Aund Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition (Selbstfahrer unter Campingbedingungen, Kontakt zu Wildtieren oder Projektarbeit im Tierschutz) auch Tollwut empfohlen. Bei Wildtieren außerhalb des Krüger Parks gab es im September 2015 vereinzelte Fälle von Tollwut (Hoedspruit). Neben der Impfung ist entsprechendes Verhalten gegenüber auffälligen Tieren notwendig (Vermeiden jeglichen Kontaktes mit Straßenhunden oder Wildtieren).

Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica, die für über 85% der Malariafälle in Südafrika verantwortlich ist, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

• Hohes Risiko: Von Oktober bis Mai im Osten der Mpumalanga-Provinz (mit Krügerpark), im Norden und Nordosten von der Limpopo-Provinz, im Nordosten von KwaZulu-Natal (mit Tembe- und Ndumu – Nationalpark). Eine Malariaprophylaxe (s. u.) ist empfohlen.
• Mittleres Risiko: Von Juni bis September im Osten der Mpumalanga-Provinz (mit Krügerpark), im Norden und Nordosten von KwaZulu-Natal
• Geringes Risiko: restliches Tiefland von KwaZulu Nataln
Der Krügerpark und die nördliche Küstenebene der Provinz Kwazulu-Natal sind hierbei touristisch häufig besuchtes endemisches Malaria-Gebiet. 2014 hat es in den Provinzen Limpopo und Kazulu Natal einen erheblichen Anstieg von Malariaerkrankungen im Vergleich zum Vorjahr gegeben.

Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Chloroquin, Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen, alle Medikamente sind aber auch in guter Qualität vor Ort erhältlich.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in den betroffenen Regionen empfohlen,

• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• V.a. nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen

HIV/ AIDS
Das größte Gesundheitsproblem in Südafrika ist HIV/AIDS mit einer sehr hohen und auch weiter ansteigenden Häufigkeit. Schätzungsweise ca. 20 % der erwachsenen Bevölkerung sind mit HIV infiziert. Eine durch die Immunschwäche bedingte Ko-Infektion mit Tuberkulose ist die Ursache der hohen Sterblichkeit, wobei gegen Tuberkulosemedikamente multiresistente Keime zum großen Teil mitverantwortlich sind. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Ansteckungsrisiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Eine Gefahr der Tuberkuloseansteckung über Tröpfcheninfektion besteht nur in entsprechenden medizinischen Einrichtungen bzw. bei längerem Aufenthalt in beengten Wohnräumen Tuberkulosekranker.

Durchfallerkrankungen und Cholera
Unter Beachtung folgender einschlägiger Hygieneregeln können die meisten Durchfallerkrankungen vermieden werden:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettenbesuch und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Das Leitungswasser in den großen Städten ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend.

Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (der Limpopo- und Mpumalanga-Provinz, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kapprovinz bei Port Elizabeth). Baden im offenen Süßwasser in den erwähnten Gebieten sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Sonnenschutz
Übermäßige Belastung durch UV-Licht führt zu vorzeitiger Hautalterung und kann auch Hautkrebs verursachen. Südafrika liegt geographisch in einer Zone erhöhter UV-Strahlung, so dass entsprechende Vorsorge getroffen werden sollte (Kopfbedeckung, Sonnenschutzcreme mit hohem Schutzfaktor je nach Hauttyp, besondere Vorsicht an Küsten mit kühlem Seewind).

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser sind dagegen überlaufen und leiden unter Budgetkürzungen. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.

Wichtiger Hinweis: Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten! Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rückholversicherung wird dringend angeraten.
Auswärtige Amt
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 29.12.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Südafrika:
Stand 29.12.2016
(Unverändert gültig seit: 29.12.2016)

Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja (Ausnahme: verlängerter Kinderreisepass)
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen maschinenlesbar (Ausnahme gilt für bei Verlust/Diebstahl ausgestellte Ersatzdokumente) sowie mindestens 30 Tage über die Reise hinaus gültig sein und müssen auch bei Ausreise noch über mindestens zwei freie Seiten für Visastempel verfügen. Auch bei Weiterreise von Südafrika in andere Länder mit anschließender Rückkehr nach Südafrika sollten Reisende daher darauf achten, für alle Ein- und Ausreisestempel noch freie Seiten im Pass zu haben. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Für kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Südafrika benötigen deutsche Staatsangehörige vor Einreise grundsätzlich kein Visum. Gegen Vorlage eines am Einreisetag noch ausreichend gültigen deutschen Reisepasses (siehe Reisedokumente) und eines gültigen Rückflugscheines wird bei Einreise in aller Regel eine Besuchsgenehmigung („visitor's visa“) für den Zeitraum der geplanten Reise, jedoch maximal mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen erteilt.
Für andere als kurzfristige touristische, Besuchs- oder Geschäftsreisen erteilen die südafrikanischen Behörden ausdrückliche Aufenthaltsgenehmigungen. Ob Sie für Ihren konkreten Reisezweck eine solche benötigen oder ob ein „visitor's visa“ ausreicht, sollten Sie ggf. vor Einreise bei der südafrikanischen Botschaft in Berlin in Erfahrung bringen. Näheres finden Sie auch auf der Internetseite der südafrikanischen Botschaft unter www.suedafrika.org.
Gemäß den neuen Einreisebestimmungen von 2014 führt die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis („overstay“) auch um wenige Tage zu einer „Erklärung zur unerwünschten Person“; die Verhängung einer Geldbuße fällt künftig weg. Die südafrikanischen Behörden wenden diese neue Vorschrift strikt an, Ausnahmen sind bislang nicht bekannt. Die Erklärung zur unerwünschten Person hat automatisch eine Einreisesperre zur Folge: bei einmaliger Überziehung um maximal 30 Tage: 12 Monate Einreisesperre, bei wiederholter Überziehung um maximal 30 Tage: zwei Jahre Einreisesperre, bei Überziehung um mehr als 30 Tage: fünf Jahre Einreisesperre.
Verlängerungen oder Änderungen von Aufenthaltserlaubnissen müssen frühzeitig und mindestens zwei Monate vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis bei den vom Department of Home Affairs mit der Antragsannahme beauftragten Visa Facilitation Centres beantragt werden. Es wird empfohlen, die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen.
Anders als früher schützt der Nachweis, dass eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits beantragt wurde, jetzt offenbar nicht mehr vor einer Erklärung zur unerwünschten Person und einer Einreisesperre. Dagegen kann – sofern die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig beantragt wurde – nur nach Ausreise Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruchsprozess ist jedoch langwierig und ein Erfolg nicht garantiert. Da mit teilweise sehr langen Bearbeitungszeiten für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse zu rechnen ist, muss Betroffenen daher bewusst sein, dass sie zur unerwünschten Person erklärt werden, wenn sie nach Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis und vor einer Entscheidung über ihren Verlängerungsantrag aus Südafrika ausreisen.
Fragen in diesem Zusammenhang können nur das Department of Home Affairs (www.dha.gov.za) bzw. die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Am 26.05.2014 traten neue Regelungen für Reisen von Minderjährigen in Kraft. Personen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise ab dem 01.06.2015 eine Geburtsurkunde vorweisen.
Diese können nach Auskünften des südafrikanischen Innenministeriums auch in anderen Sprachen als Englisch abgefasst sein. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise zu vermeiden, wird daher bis auf Weiteres empfohlen, internationale Geburtsurkunden bzw. gegebenenfalls beglaubigte englische Übersetzungen mitzuführen.

Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), beglaubigte Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist).
Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen eine beglaubigte Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes, sowie eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), beglaubigte Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.
Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine beglaubigte Passkopie derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Südafrika reisen soll. Beglaubigte Kopien müssen von einem Notar oder der Behörde, welche die Urkunde ausgestellt hat, stammen. Eidesstattliche Versicherungen („affidavits“) bedürfen der Beglaubigung durch einen Notar oder eine südafrikanische Auslandsvertretung.
Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Fragen in diesem Zusammenhang kann nur das Department of Home Affairs (www.dha.gov.za) bzw. die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten.
Gelbfieberimpfung
Bei Einreise aus einem von der WHO als Gelbfieberendemiegebiet deklariertem Land wird der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung verlangt. Das gilt auch für einen transitbedingten Zwischenaufenthalt von über 12 Stunden z.B. in Nairobi oder Addis Abeba. Eine Impfung wird auch bei kürzerem Transit empfohlen, da es zu Verspätungen kommen bzw. in Einzelfällen die Aufenthaltszeit im Transit nicht nachvollzogen werden kann. Eine Liste der Gelbfieberendemiegebiete finden Sie unter http://www.who.int.
Die Grenzbehörden wurden angehalten, diese Regelungen konsequent umzusetzen und Reisende mit entsprechendem Reiseprofil aber ohne Impfnachweis entweder direkt zurückzuschicken oder für 6 Tage auf eigene Kosten abzusondern (Quarantäne).
Hinweise für Inhaber von deutschen Reiseausweisen
Die in Notfällen von der Bundespolizei in Deutschland bei der Ausreise ausgestellten "Reiseausweise" sind nicht für eine Einreise nach Südafrika gültig, da sie kein Lichtbild enthalten und auch nur für eine Gültigkeitsdauer von bis zu 30 Tagen ausgestellt werden.
Inhaber von in Deutschland ausgestellten "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gem. Abkommen vom 28.07.1951)", Inhaber von deutschen "Reiseausweisen für Flüchtlinge (gemäß Abkommen vom 15.10.1946)", Inhaber von "Reiseausweisen für Staatenlose", sowie Inhaber von "Reisedokumenten" unterliegen der Visumspflicht für Südafrika.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 27.01.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Südafrika:

Stand 27.01.2017 (Unverändert gültig seit: 27.01.2017)
Letzte Änderungen:

Allgemeine Reiseinformationen

Reisen über Land
Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn die öffentlichen Nahverkehrsnetze sind unsicher und unübersichtlich. Der öffentliche Fernverkehr hingegen funktioniert in aller Regel zuverlässiger.

In Südafrika fahren die Verkehrsteilnehmer auf der linken Seite. Zum Teil haben Verkehrszeichen eine andere Bedeutung als in Deutschland. So bedeutet z.B. ein grün erleuchteter Abbiegepfeil an der Ampel - im Gegensatz zu den Regeln in Deutschland - nicht, dass weder auf Fußgänger noch Gegenverkehr geachtet werden muss. Erst, wenn der grüne Abbiegepfeil blinkt, ist nicht mehr mit Fußgängern und Gegenverkehr zu rechnen. In Südafrika gibt es viele „4-way-stop-Kreuzungen“, d.h. dass alle Autos an der Kreuzung zunächst halten müssen, die Weiterfahrt erfolgt dann entsprechend der Ankunftsreihenfolge, d.h. das Auto, das als erstes an der Kreuzung gehalten hat, fährt auch als erstes wieder los. Diese Regel wird auch angewendet, wenn Ampeln an Kreuzungen ausfallen. Sowohl Stop-Schilder als auch Geschwindigkeitsbeschränkungen sollten im eigenen Interesse stets beachtet werden.

In Südafrika gibt es viele Radarkontrollen. Bei Verstößen ist mit hohen Geldbußen zu rechnen. Sollte mit Hinweis auf den fehlenden Wohnsitz in Südafrika von der Polizei eine Barzahlung an Ort und Stelle verlangt werden, entspräche dies nicht den Vorschriften. In solchen Fällen sollte die südafrikanische Korruptionshotline (fraud and anti-corruption hotline - 0800 00 28 70) verständigt werden.

Leider muss immer mit der Rücksichtlosigkeit anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Sammeltaxis, gerechnet werden. Das Linksüberholen ist, obwohl verboten, keine Seltenheit. Es empfiehlt sich eine äußerst defensive Fahrweise, sowie jegliche Auseinandersetzung mit anderen Verkehrsteilnehmern zu vermeiden. So sollte man weder auf seinem Recht beharren, noch dem anderen verbal oder durch Gesten kundtun, was man von ihm hält.

Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus überwiegend einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Townships sind nicht gleichzusetzen mit Slums, es gibt auch in Townships Wohngegenden der Mittelklasse. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban, leiden unter der hohen Kriminalität im Land.

Gelegentlich sind Landstraßen punktuell von Demonstrationen betroffen, wobei sich Gewalt schnell gegen zufällig vorbei kommende Verkehrsteilnehmer richten kann. Reisende sollten sich daher vor Abfahrt zum nächsten Ziel in ihrer Unterkunft erkundigen, ob die von ihnen gewählte Wegstrecke von Demonstrationen betroffen ist. Ggf. empfiehlt es sich, die betroffenen Strecken weiträumig zu umfahren.

Die medizinische Versorgung in den großen Städten Südafrikas ist gut, in ländlichen Regionen hingegen entspricht sie oft nicht deutschen Standards. Grundsätzlich ist bei jeder ärztlichen Behandlung – auch in Notfällen – Vorkasse zu leisten. Reisekrankenversicherungen werden zur Deckung in aller Regel nicht anerkannt.

Die Versorgung mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs ist insbesondere im Umfeld der großen Städte gut, im ländlichen Bereich hat sie nicht das gleiche hohe Niveau.

Ausländische Medien, insbesondere deutschsprachige Zeitschriften und Zeitungen, sind kaum erhältlich. Ausnahmen bilden deutsche Buchhandlungen und wenige Spezialgeschäfte in Johannesburg, Pretoria und Kapstadt.

Sowohl im Februar 2012 als auch im Januar 2013 führten starke Regenfälle zu Überschwemmungen im Krüger Nationalpark. Straßen und Wege mussten deshalb gesperrt werden. Wenn Reisende den Krüger oder einen anderen Nationalpark besuchen wollen, empfiehlt es sich - insbesondere in der Regenzeit (Januar bis März) -, aktuelle Informationen über die Homepage von SAN-Parks (South African National Parks) unter www.sanparks.org abzurufen.

Die Küsten Südafrikas laden zum Baden ein. Nicht außer Acht gelassen werden darf, dass es teilweise starke (Unter-)Strömungen gibt, die selbst erfahrene und geübte Schwimmer auf das Meer hinausziehen. In der Vergangenheit ist es immer wieder zu Badeunfällen gekommen. Neben den gefährlichen Strömungen stellen auch Haie eine potentielle Gefahr für Badende dar. Es wird dringend empfohlen, sich stets zu erkundigen, wo das Baden im Meer sicher ist, und sich an bewachten Stränden aufzuhalten.

Geld / Kreditkarten
EC- und Kreditkarten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Bei der Wahl des Geldautomaten sollten Geldautomaten, die sich außen an Gebäuden befinden, gemieden werden. Besser ist es, die Geldautomaten in Shopping Malls, Supermärkten und Banken zu nutzen. Achtung vor Trickbetrügern, die vorgeben beim Geldabheben behilflich sein zu wollen, aber tatsächlich das Ziel verfolgen, die EC-/Kreditkarte gegen eine Fälschung auszutauschen („card swapping“). Sollte man beim Geldabheben angesprochen werden, ist gesundes Misstrauen angezeigt. Die meisten Geschäfte, Hotels und Restaurants akzeptieren Kreditkarten. Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann in den Metropolen überall gewechselt, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nic ht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs in Südafrika erheblich besser ist.

Mobiltelefone
Mobiltelefone mit deutschen SIM-Karten und Roaming-Funktion können in Südafrika benutzt werden. Für kurzfristige Aufenthalte in Südafrika können südafrikanische SIM-Karten übergangsweise gemietet werden, die allerdings nicht in allen Fällen Gespräche ins Ausland zulassen. Die großen südafrikanischen Mobiltelefonanbieter betreiben an den internationalen Flughäfen und in allen großen Städten Südafrikas Geschäfte, über die eine Anmietung gegen Vorlage des Reisepasses, des Einreisevisums und eines deutschen Adressnachweises unkompliziert erfolgen kann.
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 15.06.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Südafrika:
Stand 15.06.2017
(Unverändert gültig seit: 15.06.2017)

Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland (Direktflug!) sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.
Allerdings wird bei Einreise aus einem von der WHO als Gelbfieberendemiegebiet deklariertem Land der Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt. Das gilt auch für einen transitbedingten Zwischenaufenthalt von über 12 Stunden z.B. in Nairobi oder Addis Abeba. Eine Impfung wird auch bei kürzerem Transit empfohlen, da es zu Verspätungen kommen bzw. in Einzelfällen die Aufenthaltszeit im Transit nicht nachvollzogen werden kann. Eine einzige Impfung gilt inzwischen als lebenslanger Impfnachweis im internationalen Reiseverkehr.
Eine Liste der Gelbfieberendemiegebiete finden Sie unter http://www.who.int.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de ).
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und B, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition (Selbstfahrer unter Campingbedingungen, Kontakt zu Wildtieren oder Projektarbeit im Tierschutz) auch Tollwut empfohlen.
Malaria
Hohes Risiko: Von Oktober bis Mai im Osten der Mpumalanga-Provinz (mit Krügerpark), im Norden und Nordosten von der Limpopo-Provinz, im Nordosten von KwaZulu-Natal (mit Tembe- und Ndumu – Nationalpark). Eine Malariaprophylaxe (s. u.) ist empfohlen.
Mittleres Risiko: Von Juni bis September im Osten der Mpumalanga-Provinz (mit Krügerpark), im Norden und Nordosten von KwaZulu-Natal
Geringes Risiko: restliches Tiefland von KwaZulu Nataln
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica, die für über 85% der Malariafälle in Südafrika verantwortlich ist, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen, alle Medikamente sind aber auch in guter Qualität vor Ort erhältlich.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in den betroffenen Regionen empfohlen,
  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • vor allem nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/ AIDS
Das größte Gesundheitsproblem in Südafrika ist HIV/AIDS mit einer sehr hohen Häufigkeit. Bis zu 20% der erwachsenen Bevölkerung (regionale Unterschiede) sind mit HIV infiziert. Eine durch die Immunschwäche bedingte Ko-Infektion mit Tuberkulose ist die Ursache der hohen Sterblichkeit, wobei gegen Tuberkulosemedikamente multiresistente Keime zum großen Teil mitverantwortlich sind. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Ansteckungsrisiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Eine Gefahr der Tuberkuloseansteckung über Tröpfcheninfektion besteht nur in entsprechenden medizinischen Einrichtungen bzw. bei längerem Aufenthalt in beengten Wohnräumen Tuberkulosekranker.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettenbesuch und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden.
Das Leitungswasser in den großen Städten ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend (Chlor).
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (der Limpopo- und Mpumalanga-Provinz, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kapprovinz bei Port Elizabeth). Baden im offenen Süßwasser in den erwähnten Gebieten sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Sonnenschutz
Übermäßige Belastung durch UV-Licht führt zu vorzeitiger Hautalterung und kann auch Hautkrebs verursachen. Südafrika liegt geographisch in einer Zone erhöhter UV-Strahlung, so dass entsprechende Vorsorge getroffen werden sollte (Kopfbedeckung, Sonnenschutzcreme mit hohem Schutzfaktor je nach Hauttyp, besondere Vorsicht an Küsten mit kühlem Seewind).
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser fallen dahinter zurück, bieten aber auch im Notfall einen zielorientierten Service. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.
Wichtiger Hinweis: Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten! Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rückholversicherung wird dringend angeraten.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 30.08.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Südafrika:

Stand 30.08.2017 (Unverändert gültig seit: 30.08.2017)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität
Südafrika verzeichnet im Vergleich zu Deutschland hohe Kriminalitätsraten, vor allem in den Großstädten und deren Randgebieten. Dies schließt auch Straftaten unter Anwendung von körperlicher Gewalt ein. Der überwiegende Teil der Gewaltkriminalität erfolgt in Gegenden und unter Umständen, von denen üblicherweise deutsche Urlaubs- oder Geschäftsreisende nicht betroffen sind. Gleichwohl ist es nicht ausgeschlossen, dass deutsche Reisende Ziel und Opfer von Diebstählen, Einbrüchen, Raub und ähnlicher Delikte werden.

Durch gute Vorbereitung und vernünftiges, Risiko minimierendes Verhalten lässt sich die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat in Südafrika zu werden, deutlich reduzieren. Daher wird empfohlen, stets folgende Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten:

Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes in Südafrika ein Mobiltelefon mitzuführen. Deutsche Mobiltelefone mit Roaming-Funktion können landesweit verwendet werden.

Notrufnummern: Polizei: 10 111, Rettungsdienst: 10 177 oder 112

Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban, Port Elizabeth und Kapstadt und anderer großer Städte sollten nach Geschäftsschluss und insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit gemieden werden; an Sonn- und Feiertagen sollte man sich nur in Gruppen in den Innenstädten aufhalten. Auch ist tagsüber erhöhte Vorsicht angeraten.

Häufig werden auf den Straßen, vor allem in den Innenstädten, Handtaschen weggerissen. In einer solchen Situation sollte keine Gegenwehr stattfinden, da die Täter bewaffnet sein können. Zudem sollte auf das Tragen größerer, wertvoller Handtaschen möglichst verzichtet werden. Taschen sollten niemals unbeaufsichtigt gelassen werden. Selbst in Hotelrestaurants und –zimmern gibt es Diebstähle. Wertsachen sollten nicht offen getragen bzw. zur Schau gestellt werden.
Es wird empfohlen, Fotokopien wichtiger Dokumente mit auf die Reise zu nehmen. Alternativ können Kopien auf einem Datenträger oder dem privaten Emailkonto abgespeichert werden und sind so weltweit abrufbar.

Bei Besuchen in Townships ist erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht angeraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stattfinden.

Bei Ausflügen in öffentlich zugängliche Naturflächen und Parks und zu bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Die Gefahr, Opfer eines Überfalls, insbesondere an touristischen Sehenswürdigkeiten und bei Wanderungen in der Umgebung von Kapstadt zu werden, ist nach wie vor Ernst zu nehmen. Um das Risiko von Überfällen zu verringern, sollte man Ausflüge nur in Gruppen unternehmen. Für Einzelreisende empfiehlt es sich, generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen größeren Reisegruppen zu suchen.
Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und in Kapstadt. Falls die Züge gleichwohl genutzt werden, empfiehlt es sich, in der 1. Klasse und nur zu Hauptverkehrszeiten am Tage zu reisen.

Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte achten. Einschlägige Reiseführer geben Empfehlungen für Backpacker Hostels ab. Trotzdem ist Vorsicht geboten.

Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. In der Regel sind bei der Reservierung Hotels und Gasthäuser behilflich. Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibus-Taxis wird dringend abgeraten.
In dichtem Verkehr und an roten Ampeln kommt es vor allem in großen Städten häufig zu sogenannten Blitzeinbruch- („smash-and-grab“) Überfällen, bei denen selbst im Verkehr Autotüren geöffnet oder Scheiben eingeschlagen werden, um offen herumliegende Wertgegenstände aus dem Auto zu entwenden. Hin und wieder kommt es vor allem nach Einbruch der Dunkelheit an weniger befahrenen Straßenkreuzungen zu Fahrzeugentführungen. Autofenster sollten daher immer geschlossen und Autotüren von innen verriegelt bleiben. Handtaschen, Fotoapparate, Mobiltelefone usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen. Bei Wartezeiten an großen Kreuzungen sollte man aufmerksam sein und seine Umgebung beobachten. Es empfiehlt sich, beim Anhalten ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen zu halten.

Die großen Überlandstraßen in Südafrika sind zumeist in gutem Zustand. Nebenstraßen hingegen sind vor allem in ländlichen Gegenden oft unzureichend gesichert und von schlechter Qualität. Es wird empfohlen, Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu unternehmen, da Autopannen, schlechte Straßen mit Schlaglöchern, nicht hinreichend ausgeschilderte und gesicherte Baustellen sowie Tiere auf der Fahrbahn ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
Bei der Autobahnfahrt im städtischen Umland, insbesondere beim Transit durch bestimmte Vorortgebiete (z. B. Kapstadt: N2 zwischen Flughafen und Stellenbosch) besteht bei Dämmerung und Dunkelheit ein erhöhtes Risiko des sog. „Stoning“, d. h. Fahrzeuge werden durch Steinwürfe und/oder Steinblöcke zum Abbremsen und Stoppen gezwungen, um die Situation zum Überfall auf die Insassen zu nutzen.

An Geldautomaten ist erhöhte Vorsicht geboten. Neben einfachem Raub und Trickdiebstahl nehmen Manipulationen der Geldautomaten und Missbrauch der Kartendaten zu. Es wird empfohlen, Kreditkarten bei anstehenden Zahlungen nicht aus dem Auge zu lassen. In vielen Restaurants und an Tankstellen ist es üblich, portable Kreditkarten-Lesegeräte zu nutzen.
In jüngster Zeit sind in Südafrika vermehrt gefälschte 200,- Rand-Noten im Umlauf, die auch auf dem schwarzen Wechselmarkt an ausländische Touristen abgegeben werden. Es ist daher ratsam, Geld nur über offizielle Kanäle in Banken oder Geldwechselstuben zu tauschen. Beim Geldtausch ist zwingend der Reisepass vorzulegen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der South African Reserve Bank.

Es wird dringend empfohlen, bei einem eventuellen Überfall auf Gegenwehr zu verzichten.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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lehencountry
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 30.08.2017

Beitrag von lehencountry »

Auch große Touristen-Gruppen werden überfallen, vom Flughafen zum Hotel .

http://m.news24.com/news24/SouthAfrica/ ... s-20170926



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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 01.11.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Südafrika:
Stand 01.11.2017
(Unverändert gültig seit: 01.11.2017)

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Medizinische Hinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Südafrika verzeichnet im Vergleich zu Deutschland hohe Kriminalitätsraten, vor allem in den Großstädten und deren Randgebieten. Dies schließt auch Straftaten unter Anwendung von körperlicher Gewalt ein. Der überwiegende Teil der Gewaltkriminalität erfolgt in Gegenden und unter Umständen, von denen üblicherweise deutsche Urlaubs- oder Geschäftsreisende nicht betroffen sind. Gleichwohl ist es nicht ausgeschlossen, dass deutsche Reisende Ziel und Opfer von Diebstählen, Einbrüchen, Raub und ähnlicher Delikte werden.
Durch gute Vorbereitung und vernünftiges, Risiko minimierendes Verhalten lässt sich die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat in Südafrika zu werden, deutlich reduzieren. Daher wird empfohlen, stets folgende Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten:
Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, für die Dauer des Aufenthaltes in Südafrika ein Mobiltelefon mitzuführen. Deutsche Mobiltelefone mit Roaming-Funktion können landesweit verwendet werden.
Notrufnummern: Polizei: 10 111, Rettungsdienst: 10 177 oder 112
Die Innenstädte von Johannesburg, Pretoria, Durban, Port Elizabeth und Kapstadt und anderer großer Städte sollten nach Geschäftsschluss und insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit gemieden werden; an Sonn- und Feiertagen sollte man sich nur in Gruppen in den Innenstädten aufhalten. Auch ist tagsüber erhöhte Vorsicht angeraten.
In jüngster Zeit sind vermehrt Reisende / Reisegruppen, die auf dem Weg vom Flughafen Johannesburg (OR Tambo) in ihr Hotel waren, angehalten und ausgeraubt worden. Häufig werden auf den Straßen, vor allem in den Innenstädten, Handtaschen weggerissen. In einer solchen Situation sollte keine Gegenwehr stattfinden, da die Täter bewaffnet sein können. Zudem sollte auf das Tragen größerer, wertvoller Handtaschen möglichst verzichtet werden. Taschen sollten niemals unbeaufsichtigt gelassen werden. Selbst in Hotelrestaurants und –zimmern gibt es Diebstähle. Wertsachen sollten nicht offen getragen bzw. zur Schau gestellt werden.
Es wird empfohlen, Fotokopien wichtiger Dokumente mit auf die Reise zu nehmen. Alternativ können Kopien auf einem Datenträger oder dem privaten Emailkonto abgespeichert werden und sind so weltweit abrufbar.
Bei Besuchen in Townships ist erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht angeraten. Sowohl Stadtbesichtigungen als auch Township-Besuche sollten in organisierter Form und nur mit ortskundiger Führung stattfinden.
Bei Ausflügen in öffentlich zugängliche Naturflächen und Parks und zu bekannten Sehenswürdigkeiten Südafrikas sollte man keine einsam gelegenen Wanderwege benutzen und unbelebte Gegenden meiden. Die Gefahr, Opfer eines Überfalls, insbesondere an touristischen Sehenswürdigkeiten und bei Wanderungen in der Umgebung von Kapstadt zu werden, ist nach wie vor Ernst zu nehmen. Um das Risiko von Überfällen zu verringern, sollte man Ausflüge nur in Gruppen unternehmen. Für Einzelreisende empfiehlt es sich, generell Anschluss bei den meist vor Ort vorhandenen größeren Reisegruppen zu suchen.
Abgeraten wird vom Benutzen der Vorortzüge in Johannesburg, Pretoria, Durban und in Kapstadt. Falls die Züge gleichwohl genutzt werden, empfiehlt es sich, in der 1. Klasse und nur zu Hauptverkehrszeiten am Tage zu reisen.
Rucksacktouristen sollten auf sichere Unterkünfte achten. Einschlägige Reiseführer geben Empfehlungen für Backpacker Hostels ab. Trotzdem ist Vorsicht geboten.
Taxis sollte man möglichst bei zuverlässigen, bekannten Unternehmen reservieren. In der Regel sind bei der Reservierung Hotels und Gasthäuser behilflich. Von Fahrten per Anhalter und mit sog. Minibus-Taxis wird dringend abgeraten.
In dichtem Verkehr und an roten Ampeln kommt es vor allem in großen Städten häufig zu sogenannten Blitzeinbruch- („smash-and-grab“) Überfällen, bei denen selbst im Verkehr Autotüren geöffnet oder Scheiben eingeschlagen werden, um offen herumliegende Wertgegenstände aus dem Auto zu entwenden. Hin und wieder kommt es vor allem nach Einbruch der Dunkelheit an weniger befahrenen Straßenkreuzungen zu Fahrzeugentführungen. Autofenster sollten daher immer geschlossen und Autotüren von innen verriegelt bleiben. Handtaschen, Fotoapparate, Mobiltelefone usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen. Bei Wartezeiten an großen Kreuzungen sollte man aufmerksam sein und seine Umgebung beobachten. Es empfiehlt sich, beim Anhalten ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen zu halten.
Die großen Überlandstraßen in Südafrika sind zumeist in gutem Zustand. Nebenstraßen hingegen sind vor allem in ländlichen Gegenden oft unzureichend gesichert und von schlechter Qualität. Es wird empfohlen, Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr zu unternehmen, da Autopannen, schlechte Straßen mit Schlaglöchern, nicht hinreichend ausgeschilderte und gesicherte Baustellen sowie Tiere auf der Fahrbahn ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.
Bei der Autobahnfahrt im städtischen Umland, insbesondere beim Transit durch bestimmte Vorortgebiete (z. B. Kapstadt: N2 zwischen Flughafen und Stellenbosch, Fahrten zum Pilanesberg) besteht bei Dämmerung und Dunkelheit ein erhöhtes Risiko des sog. „Stoning“, d. h. Fahrzeuge werden durch Steinwürfe und/oder Steinblöcke zum Abbremsen und Stoppen gezwungen, um die Situation zum Überfall auf die Insassen zu nutzen.
An Geldautomaten ist erhöhte Vorsicht geboten. Neben einfachem Raub und Trickdiebstahl nehmen Manipulationen der Geldautomaten und Missbrauch der Kartendaten zu. Es wird empfohlen, Kreditkarten bei anstehenden Zahlungen nicht aus dem Auge zu lassen. In vielen Restaurants und an Tankstellen ist es üblich, portable Kreditkarten-Lesegeräte zu nutzen.
In jüngster Zeit sind in Südafrika vermehrt gefälschte 200,- Rand-Noten im Umlauf, die auch auf dem schwarzen Wechselmarkt an ausländische Touristen abgegeben werden. Es ist daher ratsam, Geld nur über offizielle Kanäle in Banken oder Geldwechselstuben zu tauschen. Beim Geldtausch ist zwingend der Reisepass vorzulegen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der South African Reserve Bank.
Es wird dringend empfohlen, bei einem eventuellen Überfall auf Gegenwehr zu verzichten.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn die öffentlichen Nahverkehrsnetze sind unsicher und unübersichtlich. Der öffentliche Fernverkehr hingegen funktioniert in aller Regel zuverlässiger.
In Südafrika fahren die Verkehrsteilnehmer auf der linken Seite. Zum Teil haben Verkehrszeichen eine andere Bedeutung als in Deutschland. So bedeutet z.B. ein grün erleuchteter Abbiegepfeil an der Ampel - im Gegensatz zu den Regeln in Deutschland - nicht, dass weder auf Fußgänger noch Gegenverkehr geachtet werden muss. Erst, wenn der grüne Abbiegepfeil blinkt, ist nicht mehr mit Fußgängern und Gegenverkehr zu rechnen. In Südafrika gibt es viele „4-way-stop-Kreuzungen“, d.h. dass alle Autos an der Kreuzung zunächst halten müssen, die Weiterfahrt erfolgt dann entsprechend der Ankunftsreihenfolge, d.h. das Auto, das als erstes an der Kreuzung gehalten hat, fährt auch als erstes wieder los. Diese Regel wird auch angewendet, wenn Ampeln an Kreuzungen ausfallen. Sowohl Stop-Schilder als auch Geschwindigkeitsbeschränkungen sollten im eigenen Interesse stets beachtet werden.
In Südafrika gibt es viele Radarkontrollen. Bei Verstößen ist mit hohen Geldbußen zu rechnen. Sollte mit Hinweis auf den fehlenden Wohnsitz in Südafrika von der Polizei eine Barzahlung an Ort und Stelle verlangt werden, entspräche dies nicht den Vorschriften. In solchen Fällen sollte die südafrikanische Korruptionshotline (fraud and anti-corruption hotline - 0800 00 28 70) verständigt werden.
Leider muss immer mit der Rücksichtlosigkeit anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Sammeltaxis, gerechnet werden. Das Linksüberholen ist, obwohl verboten, keine Seltenheit. Es empfiehlt sich eine äußerst defensive Fahrweise, sowie jegliche Auseinandersetzung mit anderen Verkehrsteilnehmern zu vermeiden. So sollte man weder auf seinem Recht beharren, noch dem anderen verbal oder durch Gesten kundtun, was man von ihm hält.
Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus überwiegend einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Townships sind nicht gleichzusetzen mit Slums, es gibt auch in Townships Wohngegenden der Mittelklasse. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban, leiden unter der hohen Kriminalität im Land.
Gelegentlich sind Landstraßen punktuell von Demonstrationen betroffen, wobei sich Gewalt schnell gegen zufällig vorbei kommende Verkehrsteilnehmer richten kann. Reisende sollten sich daher vor Abfahrt zum nächsten Ziel in ihrer Unterkunft erkundigen, ob die von ihnen gewählte Wegstrecke von Demonstrationen betroffen ist. Ggf. empfiehlt es sich, die betroffenen Strecken weiträumig zu umfahren.
Starke Regenfälle können zu Überschwemmungen in Nationalparks (wie im Krüger Nationalpark) führen. Wenn Reisende den Krüger oder einen anderen Nationalpark besuchen wollen, empfiehlt es sich - insbesondere in der Regenzeit (Januar bis März) -, aktuelle Informationen bei SAN-Parks (South African National Parks) abzurufen.
Baden
Die Küsten Südafrikas laden zum Baden ein. Nicht außer Acht gelassen werden darf, dass es teilweise starke (Unter-)Strömungen gibt, die selbst erfahrene und geübte Schwimmer auf das Meer hinausziehen. In der Vergangenheit ist es immer wieder zu Badeunfällen gekommen. Neben den gefährlichen Strömungen stellen auch Haie eine potentielle Gefahr für Badende dar. Es wird dringend empfohlen, sich stets zu erkundigen, wo das Baden im Meer sicher ist, und sich an bewachten Stränden aufzuhalten.
Wasserknappheit in der Kapregion
Als Folge von Niederschlagsmangel über die letzten drei Jahre erlebt die Kapregion derzeit eine schwerwiegende Wasserknappheit. Provinzregierung und Stadtverwaltung streben an, den täglichen Wasserverbrauch für die Stadt Kapstadt zu reduzieren (für Privathaushalte max. 87 Liter am Tag pro Person). Diesem Ziel dienen Informationskampagnen, verbrauchsabhängige Tarifzuschläge und Mengenbeschränkungen beim Wasserverbrauch. Aktuelle Informationen erteilt die Stadtverwaltung von Kapstadt. Reisende werden am Flughafen Kapstadt entsprechende Großplakate vorfinden ("save like a local") und auch von Hotels oder Gästehäusern um besonders sparsamen Wasserverbrauch gebeten werden.
Geld / Kreditkarten
Bank- und Kreditkarten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Bei der Wahl des Geldautomaten sollten Geldautomaten, die sich außen an Gebäuden befinden, gemieden werden. Besser ist es, die Geldautomaten in Shopping Malls, Supermärkten und Banken zu nutzen. Achtung vor Trickbetrügern, die vorgeben beim Geldabheben behilflich sein zu wollen, aber tatsächlich das Ziel verfolgen, die Bank-/Kreditkarte gegen eine Fälschung auszutauschen („card swapping“). Sollte man beim Geldabheben angesprochen werden, ist gesundes Misstrauen angezeigt. Die meisten Geschäfte, Hotels, Restaurants und Tankstellen akzeptieren Kreditkarten. Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann in den Metropolen überall gewechselt, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs in Südafrika erheblich besser ist.
Mobiltelefone
Mobiltelefone mit deutschen SIM-Karten und Roaming-Funktion können in Südafrika benutzt werden. Für kurzfristige Aufenthalte in Südafrika können südafrikanische SIM-Karten übergangsweise gemietet werden, die allerdings nicht in allen Fällen Gespräche ins Ausland zulassen. Die großen südafrikanischen Mobiltelefonanbieter betreiben an den internationalen Flughäfen und in allen großen Städten Südafrikas Geschäfte, über die eine Anmietung gegen Vorlage des Reisepasses, des Einreisevisums und eines deutschen Adressnachweises unkompliziert erfolgen kann.

Medizinische Hinweise
Aktuelle medizinische Hinweise
Die diesjährige Regenzeit hat bereits zu zahlreichen Malariafällen, auch in der Region des südlichen Krügerparks, geführt. Daher werden Reisende gebeten, die tieferstehenden Hinweise zu einer möglichen Malariainfektion in Südafrika zur Kenntnis zu nehmen. Die Einnahme einer medikamentösen Malariaprophylaxe kann je nach Reiseverlauf notwendig sein.
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland (Direktflug!) sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.
Allerdings wird bei Einreise aus einem von der WHO als Gelbfieberendemiegebiet deklariertem Land der Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt. Das gilt auch für einen transitbedingten Zwischenaufenthalt von über 12 Stunden z.B. in Nairobi oder Addis Abeba. Eine Impfung wird auch bei kürzerem Transit empfohlen, da es zu Verspätungen kommen bzw. in Einzelfällen die Aufenthaltszeit im Transit nicht nachvollzogen werden kann. Eine einzige Impfung gilt inzwischen als lebenslanger Impfnachweis im internationalen Reiseverkehr.
Eine Liste der Gelbfieberendemiegebiete finden Sie unter www.who.int.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de ).
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und B, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition (Selbstfahrer unter Campingbedingungen, Kontakt zu Wildtieren oder Projektarbeit im Tierschutz) auch Tollwut empfohlen.
Malaria
Hohes Risiko: Von Oktober bis Mai im Osten der Mpumalanga-Provinz (mit ganzem Krügerpark), im Norden und Nordosten von der Limpopo-Provinz, im Nordosten von KwaZulu-Natal (mit Tembe- und Ndumu – Nationalpark). Eine Malariaprophylaxe (s. u.) ist empfohlen.
Mittleres Risiko: Von Juni bis September im Osten der Mpumalanga-Provinz (mit Krügerpark), im Norden und Nordosten von KwaZulu-Natal
Geringes Risiko: restliches Tiefland von KwaZulu Nataln
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica, die für über 90 % der Malariafälle in Südafrika verantwortlich ist, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen, alle Medikamente sind aber auch in guter Qualität vor Ort erhältlich.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in den betroffenen Regionen empfohlen,
  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • vor allem in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/ AIDS
Das größte Gesundheitsproblem in Südafrika ist HIV/AIDS mit einer sehr hohen Häufigkeit. Bis zu 20% der erwachsenen Bevölkerung (regionale Unterschiede) sind mit HIV infiziert. Eine durch die Immunschwäche bedingte Ko-Infektion mit Tuberkulose ist die Ursache der hohen Sterblichkeit, wobei gegen Tuberkulosemedikamente multiresistente Keime zum großen Teil mitverantwortlich sind. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Ansteckungsrisiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Eine Gefahr der Tuberkuloseansteckung über Tröpfcheninfektion besteht nur in entsprechenden medizinischen Einrichtungen bzw. bei längerem Aufenthalt in beengten Wohnräumen Tuberkulosekranker.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettenbesuch und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden.
Das Leitungswasser in den großen Städten ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend (Chlor).
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (der Limpopo- und Mpumalanga-Provinz, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kapprovinz bei Port Elizabeth). Baden im offenen Süßwasser in den erwähnten Gebieten sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Sonnenschutz
Übermäßige Belastung durch UV-Licht führt zu vorzeitiger Hautalterung und kann auch Hautkrebs verursachen. Südafrika liegt geographisch in einer Zone erhöhter UV-Strahlung, so dass entsprechende Vorsorge getroffen werden sollte (Kopfbedeckung, Sonnenschutzcreme mit hohem Schutzfaktor je nach Hauttyp, besondere Vorsicht an Küsten mit kühlem Seewind).
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser fallen dahinter zurück, bieten aber auch im Notfall einen zielorientierten Service. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.
Wichtiger Hinweis: Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten! Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rückholversicherung wird dringend angeraten.
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Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 12.12.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Südafrika:

Stand: 12.12.2017 (Unverändert gültig seit: 12.12.2017)

Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Kinderreisepass)

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Personen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise eine Geburtsurkunde vorweisen. Diese können nach Auskünften des südafrikanischen Innenministeriums auch in anderen Sprachen als Englisch abgefasst sein. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise zu vermeiden, wird daher bis auf Weiteres empfohlen, internationale Geburtsurkunden bzw. gegebenenfalls beglaubigte englische Übersetzungen mitzuführen.

Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), beglaubigte Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist).

Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen eine beglaubigte Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes, sowie eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), beglaubigte Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.
Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine beglaubigte Passkopie derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Südafrika reisen soll. Beglaubigte Kopien müssen von einem Notar oder der Behörde, welche die Urkunde ausgestellt hat, stammen. Eidesstattliche Versicherungen („affidavits“) bedürfen der Beglaubigung durch einen Notar oder eine südafrikanische Auslandsvertretung.
Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Fragen in diesem Zusammenhang kann nur das Department of Home Affairs (www.dha.gov.za ) bzw. die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 16.01.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Südafrika:
Stand 16.01.2018
(Unverändert gültig seit: 16.01.2018)

Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise (Aktuelle medizinische Hinweise)


Medizinische Hinweise

Aktuelle medizinische Hinweise
Malaria
Die diesjährige Regenzeit hat bereits zu zahlreichen Malariafällen, auch in der Region des Krügerparks, geführt. Daher werden Reisende gebeten, die folgenden Hinweise zum Malariarisiko in Südafrika zur Kenntnis zu nehmen. Die Einnahme einer medikamentösen Malariaprophylaxe kann je nach Reiseverlauf notwendig sein.
Listeriose-Infektionen
Seit Dezember 2017 verzeichnet Südafrika eine Epidemie an Listeriose-Infektionen, deren Quelle noch nicht gefunden werden konnte. Diese bei Schwangeren, Säuglingen, Immungeschwächten oder älteren Personen zum Teil schwer verlaufende bakterielle Erkrankung wird durch verunreinigte Lebensmittel übertragen. Besonders kritisch ist der Verzehr von rohem Fleisch und nicht pasteurisierten Milchprodukten, zum Beispiel Rohmilchkäse. Die strikte Anwendung der grundlegenden Hygieneempfehlungen kann das Erkrankungsrisiko auch von Reisenden erheblich reduzieren (siehe Durchfallerkrankungen und Cholera).

Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland (Direktflug!) sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.
Allerdings wird bei Einreise aus einem von der WHO als Gelbfieberendemiegebiet deklariertem Land der Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt. Das gilt auch für einen transitbedingten Zwischenaufenthalt von über 12 Stunden z.B. in Nairobi oder Addis Abeba. Eine Impfung wird auch bei kürzerem Transit empfohlen, da es zu Verspätungen kommen bzw. in Einzelfällen die Aufenthaltszeit im Transit nicht nachvollzogen werden kann. Eine einzige Impfung gilt inzwischen als lebenslanger Impfnachweis im internationalen Reiseverkehr.
Eine Liste der Gelbfieberendemiegebiete finden Sie unter http://www.who.int.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de ).
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und B, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition (Selbstfahrer unter Campingbedingungen, Kontakt zu Wildtieren oder Projektarbeit im Tierschutz) auch Tollwut empfohlen.

Malaria
Hohes Risiko: Von Oktober bis Mai im Osten der Mpumalanga-Provinz (mit Krügerpark), im Norden und Nordosten von der Limpopo-Provinz, im Nordosten von KwaZulu-Natal (mit Tembe- und Ndumu – Nationalpark). Eine Malariaprophylaxe (s. u.) ist empfohlen.
Mittleres Risiko: Von Juni bis September im Osten der Mpumalanga-Provinz (mit Krügerpark), im Norden und Nordosten von KwaZulu-Natal
Geringes Risiko: restliches Tiefland von KwaZulu Nataln
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica, die für über 85% der Malariafälle in Südafrika verantwortlich ist, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen, alle Medikamente sind aber auch in guter Qualität vor Ort erhältlich.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in den betroffenen Regionen empfohlen,
  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • vor allem nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/ AIDS
Das größte Gesundheitsproblem in Südafrika ist HIV/AIDS mit einer sehr hohen Häufigkeit. Bis zu 20% der erwachsenen Bevölkerung (regionale Unterschiede) sind mit HIV infiziert. Eine durch die Immunschwäche bedingte Ko-Infektion mit Tuberkulose ist die Ursache der hohen Sterblichkeit, wobei gegen Tuberkulosemedikamente multiresistente Keime zum großen Teil mitverantwortlich sind. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Ansteckungsrisiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Eine Gefahr der Tuberkuloseansteckung über Tröpfcheninfektion besteht nur in entsprechenden medizinischen Einrichtungen bzw. bei längerem Aufenthalt in beengten Wohnräumen Tuberkulosekranker.

Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettenbesuch und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden.
Das Leitungswasser in den großen Städten ist gesundheitlich unbedenklich, wenn auch nicht besonders wohlschmeckend (Chlor).

Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (der Limpopo- und Mpumalanga-Provinz, sowie in KwaZulu-Natal und in der östlichen Kapprovinz bei Port Elizabeth). Baden im offenen Süßwasser in den erwähnten Gebieten sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Sonnenschutz
Übermäßige Belastung durch UV-Licht führt zu vorzeitiger Hautalterung und kann auch Hautkrebs verursachen. Südafrika liegt geographisch in einer Zone erhöhter UV-Strahlung, so dass entsprechende Vorsorge getroffen werden sollte (Kopfbedeckung, Sonnenschutzcreme mit hohem Schutzfaktor je nach Hauttyp, besondere Vorsicht an Küsten mit kühlem Seewind).

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist insgesamt gut. Die privaten Krankenhäuser in den großen Städten haben europäisches Niveau, die staatlichen Krankenhäuser fallen dahinter zurück, bieten aber auch im Notfall einen zielorientierten Service. Die ärztliche Versorgung ist in den ländlichen Gebieten nicht so gut wie in den großen Städten.
Wichtiger Hinweis: Für ärztliche Leistungen und Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich Vorauskasse in teilweise erheblicher Höhe zu leisten! Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Rückholversicherung wird dringend angeraten.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 25.01.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Südafrika:
Stand 25.01.2018
(Unverändert gültig seit: 25.01.2018)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Allgemeine Reiseinformationen (Wasserknappheit in der Kapregion)


Aktuelle Hinweise
Als Folge von Niederschlagsmangel über die letzten drei Jahre erlebt die Kapregion derzeit eine akute Wasserkrise. Bereits seit längerem laufen Maßnahmen zur Reduzierung des täglichen Wasserverbrauchs. Durch Informationskampagnen werden auch Reisende auf Einschränkungen hingewiesen und zu einem sparsamen und bewussten Umgang mit Wasser aufgefordert. Ab 1. Februar 2018 werden Wasserrestriktionen verschärft, siehe auch Wasserknappheit in der Kapregion.

Allgemeine Reiseinformationen
Wasserknappheit in der Kapregion
Infolge einer schwerwiegenden Wasserknappheit in der Kapregion werden ab 1. Februar 2018 die Wasserrestriktionen in Kapstadt auf Stufe 6B verschärft. Für Privathaushalte wird damit das monatliche Limit auf 6cbm reduziert, d.h. auf 50 Liter pro Person/Tag (d.h. auf weniger als die Hälfte des Durchschnittsverbrauchs in Deutschland). Nach derzeitigem Stand könnte Kapstadt zwischen Mitte April und Mitte Mai 2018 den „Tag Null“ erreichen, d.h. dass die Trinkwasserversorgung aus dem Leitungsnetz abgeschaltet werden müsste. Dann würde ggfs. die öffentliche Wasserversorgung über 200 über das Stadtgebiet verteilte Wassernotausgabestellen erfolgen. Auch für Hotels und Gästehäuser wäre in diesem Fall nicht mehr von einer unbeschränkten Trinkwasserversorgung auszugehen.
Ausführliche und aktuelle Informationen sind beim deutschen Generalkonsulat in Kapstadt und der City of Cape Town zu finden.

Reisen über Land
Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn die öffentlichen Nahverkehrsnetze sind unsicher und unübersichtlich. Der öffentliche Fernverkehr hingegen funktioniert in aller Regel zuverlässiger.
In Südafrika fahren die Verkehrsteilnehmer auf der linken Seite. Zum Teil haben Verkehrszeichen eine andere Bedeutung als in Deutschland. So bedeutet z.B. ein grün erleuchteter Abbiegepfeil an der Ampel - im Gegensatz zu den Regeln in Deutschland - nicht, dass weder auf Fußgänger noch Gegenverkehr geachtet werden muss. Erst, wenn der grüne Abbiegepfeil blinkt, ist nicht mehr mit Fußgängern und Gegenverkehr zu rechnen. In Südafrika gibt es viele „4-way-stop-Kreuzungen“, d.h. dass alle Autos an der Kreuzung zunächst halten müssen, die Weiterfahrt erfolgt dann entsprechend der Ankunftsreihenfolge, d.h. das Auto, das als erstes an der Kreuzung gehalten hat, fährt auch als erstes wieder los. Diese Regel wird auch angewendet, wenn Ampeln an Kreuzungen ausfallen. Sowohl Stop-Schilder als auch Geschwindigkeitsbeschränkungen sollten im eigenen Interesse stets beachtet werden.
In Südafrika gibt es viele Radarkontrollen. Bei Verstößen ist mit hohen Geldbußen zu rechnen. Sollte mit Hinweis auf den fehlenden Wohnsitz in Südafrika von der Polizei eine Barzahlung an Ort und Stelle verlangt werden, entspräche dies nicht den Vorschriften. In solchen Fällen sollte die südafrikanische Korruptionshotline (fraud and anti-corruption hotline - 0800 00 28 70) verständigt werden.
Leider muss immer mit der Rücksichtlosigkeit anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Sammeltaxis, gerechnet werden. Das Linksüberholen ist, obwohl verboten, keine Seltenheit. Es empfiehlt sich eine äußerst defensive Fahrweise, sowie jegliche Auseinandersetzung mit anderen Verkehrsteilnehmern zu vermeiden. So sollte man weder auf seinem Recht beharren, noch dem anderen verbal oder durch Gesten kundtun, was man von ihm hält.
Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus überwiegend einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Townships sind nicht gleichzusetzen mit Slums, es gibt auch in Townships Wohngegenden der Mittelklasse. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban, leiden unter der hohen Kriminalität im Land.
Gelegentlich sind Landstraßen punktuell von Demonstrationen betroffen, wobei sich Gewalt schnell gegen zufällig vorbei kommende Verkehrsteilnehmer richten kann. Reisende sollten sich daher vor Abfahrt zum nächsten Ziel in ihrer Unterkunft erkundigen, ob die von ihnen gewählte Wegstrecke von Demonstrationen betroffen ist. Ggf. empfiehlt es sich, die betroffenen Strecken weiträumig zu umfahren.
Starke Regenfälle können zu Überschwemmungen in Nationalparks (wie im Krüger Nationalpark) führen. Wenn Reisende den Krüger oder einen anderen Nationalpark besuchen wollen, empfiehlt es sich - insbesondere in der Regenzeit (Januar bis März) -, aktuelle Informationen bei SAN-Parks (South African National Parks) abzurufen.

Baden
Die Küsten Südafrikas laden zum Baden ein. Nicht außer Acht gelassen werden darf, dass es teilweise starke (Unter-)Strömungen gibt, die selbst erfahrene und geübte Schwimmer auf das Meer hinausziehen. In der Vergangenheit ist es immer wieder zu Badeunfällen gekommen. Neben den gefährlichen Strömungen stellen auch Haie eine potentielle Gefahr für Badende dar. Es wird dringend empfohlen, sich stets zu erkundigen, wo das Baden im Meer sicher ist, und sich an bewachten Stränden aufzuhalten.

Geld / Kreditkarten
Bank- und Kreditkarten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Bei der Wahl des Geldautomaten sollten Geldautomaten, die sich außen an Gebäuden befinden, gemieden werden. Besser ist es, die Geldautomaten in Shopping Malls, Supermärkten und Banken zu nutzen. Achtung vor Trickbetrügern, die vorgeben beim Geldabheben behilflich sein zu wollen, aber tatsächlich das Ziel verfolgen, die Bank-/Kreditkarte gegen eine Fälschung auszutauschen („card swapping“). Sollte man beim Geldabheben angesprochen werden, ist gesundes Misstrauen angezeigt. Die meisten Geschäfte, Hotels, Restaurants und Tankstellen akzeptieren Kreditkarten. Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann in den Metropolen überall gewechselt, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs in Südafrika erheblich besser ist.

Mobiltelefone
Mobiltelefone mit deutschen SIM-Karten und Roaming-Funktion können in Südafrika benutzt werden. Für kurzfristige Aufenthalte in Südafrika können südafrikanische SIM-Karten übergangsweise gemietet werden, die allerdings nicht in allen Fällen Gespräche ins Ausland zulassen. Die großen südafrikanischen Mobiltelefonanbieter betreiben an den internationalen Flughäfen und in allen großen Städten Südafrikas Geschäfte, über die eine Anmietung gegen Vorlage des Reisepasses, des Einreisevisums und eines deutschen Adressnachweises unkompliziert erfolgen kann.

Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Südafrika 12.03.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Südafrika:
Stand 12.03.2018
(Unverändert gültig seit: 12.03.2018)

Letzte Änderungen:
Allgemeine Reiseinformationen (Wasserknappheit in der Kapregion)


Allgemeine Reiseinformationen
Wasserknappheit in der Kapregion
Infolge einer schwerwiegenden Wasserknappheit in der Kapregion wurden am 1. Februar 2018 die Wasserrestriktionen in Kapstadt auf Stufe 6B verschärft. Für Privathaushalte wird damit das monatliche Limit auf 6cbm reduziert, d.h. auf 50 Liter pro Person/Tag (d.h. auf weniger als die Hälfte des Durchschnittsverbrauchs in Deutschland).
Privathaushalte, Besucher, Unternehmer und die Landwirtschaft bleiben weiterhin verpflichtet, sich an die Restriktionen zu halten. Weitere Informationen erteilt das deutsche Generalkonsulat in Kapstadt und die City of Cape Town.

Reisen über Land
Sowohl organisierte Gruppenreisen als auch Individualtourismus sind möglich. Wenn Sie alleine oder in einer kleinen Gruppe reisen, empfiehlt es sich, einen Mietwagen zu nehmen, denn die öffentlichen Nahverkehrsnetze sind unsicher und unübersichtlich. Der öffentliche Fernverkehr hingegen funktioniert in aller Regel zuverlässiger.
In Südafrika fahren die Verkehrsteilnehmer auf der linken Seite. Zum Teil haben Verkehrszeichen eine andere Bedeutung als in Deutschland. So bedeutet z.B. ein grün erleuchteter Abbiegepfeil an der Ampel - im Gegensatz zu den Regeln in Deutschland - nicht, dass weder auf Fußgänger noch Gegenverkehr geachtet werden muss. Erst, wenn der grüne Abbiegepfeil blinkt, ist nicht mehr mit Fußgängern und Gegenverkehr zu rechnen. In Südafrika gibt es viele „4-way-stop-Kreuzungen“, d.h. dass alle Autos an der Kreuzung zunächst halten müssen, die Weiterfahrt erfolgt dann entsprechend der Ankunftsreihenfolge, d.h. das Auto, das als erstes an der Kreuzung gehalten hat, fährt auch als erstes wieder los. Diese Regel wird auch angewendet, wenn Ampeln an Kreuzungen ausfallen. Sowohl Stop-Schilder als auch Geschwindigkeitsbeschränkungen sollten im eigenen Interesse stets beachtet werden.
In Südafrika gibt es viele Radarkontrollen. Bei Verstößen ist mit hohen Geldbußen zu rechnen. Sollte mit Hinweis auf den fehlenden Wohnsitz in Südafrika von der Polizei eine Barzahlung an Ort und Stelle verlangt werden, entspräche dies nicht den Vorschriften. In solchen Fällen sollte die südafrikanische Korruptionshotline (fraud and anti-corruption hotline - 0800 00 28 70) verständigt werden.
Leider muss immer mit der Rücksichtlosigkeit anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Sammeltaxis, gerechnet werden. Das Linksüberholen ist, obwohl verboten, keine Seltenheit. Es empfiehlt sich eine äußerst defensive Fahrweise, sowie jegliche Auseinandersetzung mit anderen Verkehrsteilnehmern zu vermeiden. So sollte man weder auf seinem Recht beharren, noch dem anderen verbal oder durch Gesten kundtun, was man von ihm hält.
Die großen Städte werden zum Teil von scharfen Gegensätzen geprägt. Während bessere Wohngebiete oft großzügig angelegt und gepflegt sind, bestehen die "Townships", in denen nach wie vor der Großteil der nicht-weißen Bevölkerungsgruppen lebt, aus überwiegend einfachen Häusern, Baracken oder slumartigen Hütten. Townships sind nicht gleichzusetzen mit Slums, es gibt auch in Townships Wohngegenden der Mittelklasse. Vor allem die Townships, aber auch die Innenstädte der großen Städte wie Johannesburg, Pretoria, Kapstadt und Durban, leiden unter der hohen Kriminalität im Land.
Gelegentlich sind Landstraßen punktuell von Demonstrationen betroffen, wobei sich Gewalt schnell gegen zufällig vorbei kommende Verkehrsteilnehmer richten kann. Reisende sollten sich daher vor Abfahrt zum nächsten Ziel in ihrer Unterkunft erkundigen, ob die von ihnen gewählte Wegstrecke von Demonstrationen betroffen ist. Ggf. empfiehlt es sich, die betroffenen Strecken weiträumig zu umfahren.
Starke Regenfälle können zu Überschwemmungen in Nationalparks (wie im Krüger Nationalpark) führen. Wenn Reisende den Krüger oder einen anderen Nationalpark besuchen wollen, empfiehlt es sich - insbesondere in der Regenzeit (Januar bis März) -, aktuelle Informationen bei SAN-Parks (South African National Parks) abzurufen.

Baden
Die Küsten Südafrikas laden zum Baden ein. Nicht außer Acht gelassen werden darf, dass es teilweise starke (Unter-)Strömungen gibt, die selbst erfahrene und geübte Schwimmer auf das Meer hinausziehen. In der Vergangenheit ist es immer wieder zu Badeunfällen gekommen. Neben den gefährlichen Strömungen stellen auch Haie eine potentielle Gefahr für Badende dar. Es wird dringend empfohlen, sich stets zu erkundigen, wo das Baden im Meer sicher ist, und sich an bewachten Stränden aufzuhalten.

Geld / Kreditkarten
Bank- und Kreditkarten, die dem Maestro-System angeschlossen sind, können an internationalen Geldautomaten, die in den größeren Städten ausreichend vorhanden sind, benutzt werden. Bei der Wahl des Geldautomaten sollten Geldautomaten, die sich außen an Gebäuden befinden, gemieden werden. Besser ist es, die Geldautomaten in Shopping Malls, Supermärkten und Banken zu nutzen. Achtung vor Trickbetrügern, die vorgeben beim Geldabheben behilflich sein zu wollen, aber tatsächlich das Ziel verfolgen, die Bank-/Kreditkarte gegen eine Fälschung auszutauschen („card swapping“). Sollte man beim Geldabheben angesprochen werden, ist gesundes Misstrauen angezeigt. Die meisten Geschäfte, Hotels, Restaurants und Tankstellen akzeptieren Kreditkarten. Bargeld (Euro oder US-Dollar) kann in den Metropolen überall gewechselt, sollte aber wegen der hohen Kriminalität nur in begrenztem Maße mitgeführt werden. Euroschecks werden in Südafrika nicht akzeptiert. Der Umtausch von Rand in Deutschland ist nicht zu empfehlen, da Einfuhrbeschränkungen bestehen und der Umtauschkurs in Südafrika erheblich besser ist.

Mobiltelefone
Mobiltelefone mit deutschen SIM-Karten und Roaming-Funktion können in Südafrika benutzt werden. Für kurzfristige Aufenthalte in Südafrika können südafrikanische SIM-Karten übergangsweise gemietet werden, die allerdings nicht in allen Fällen Gespräche ins Ausland zulassen. Die großen südafrikanischen Mobiltelefonanbieter betreiben an den internationalen Flughäfen und in allen großen Städten Südafrikas Geschäfte, über die eine Anmietung gegen Vorlage des Reisepasses, des Einreisevisums und eines deutschen Adressnachweises unkompliziert erfolgen kann.

Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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