Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 24.06.2011 - 22.09.2014

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 24.06.2011 - 22.09.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Serbien:
Stand 24.06.2011 (Unverändert gültig seit: 24.06.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Aus den Parlamentswahlen vom 11. Mai 2008 ist eine Regierung hervorgegangen, deren erklärtes Ziel ein schnellstmöglicher EU-Beitritt Serbiens ist. Die Lage in Serbien ist derzeit grundsätzlich ruhig. Reisenden wird empfohlen, sich durch die Medien über die aktuelle Lage unterrichtet zu halten. Informationen über aktuelle Ereignisse sind in englischer Sprache auf den Internetseiten des Fernsehsenders B92 unter www.b92.net oder der Tageszeitung Blic unter http://english.blic.rs/ verfügbar.
Die vormals serbische Provinz Kosovo hat sich am 17. Februar 2008 für unabhängig erklärt. Im Anschluss daran gab es Demonstrationen mit heftigen Ausschreitungen gegen in- und ausländische Ziele. Wenn auch derzeit nichts auf eine ähnliche Gefährdungslage hinweist, sind weitere Demonstrationen nicht ganz auszuschließen.
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden.
In Teilen Südserbiens (Region um Presevo, Bujanovac und Medvedja) ist von einer latent gespannten Sicherheitslage auszugehen. Auswirkungen der weiteren Entwicklungen im Kosovo auf die albanisch besiedelten Regionen Südserbiens sind nicht auszuschließen.
Reisen über Land / Kriminalität
Bei Nachtfahrten durch Serbien besteht ein erhöhtes Risiko: U.a. mindere Qualität des Straßenbelags sowie der Straßen- und Kfz-Beleuchtung erfordern höchste Aufmerksamkeit.
Fahrzeuge sollten wegen Diebstahlgefahr möglichst nur in verschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Im geparkten Fahrzeug sollten keine Reisedokumente oder Wertsachen oder anderes Gepäck zurückgelassen werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Detaillierte Reiseinformationen in deutscher Sprache sind auch auf der Website der Konsularvertretungen der Republik Serbien in der Bundesrepublik Deutschland verfügbar, siehe www.konzulati-rs.de/de/index_de.html
Geld- / Kreditkarten
In Serbien kann nicht überall mit Kreditkarten ausländischer Banken bezahlt werden. Die Geldversorgung über EC-Karte ist außerhalb der Großstädte und der touristisch erschlossenen Gebiete nur begrenzt möglich. Es wird daher empfohlen, bei Reisen in diese Gebiete ausreichend Bargeld mit sich zu führen.
Offizielle Währung in Serbien ist der Dinar. Der derzeitige Umrechnungskurs liegt etwa bei 100,- Din = 1,- Euro. Der Euro ist in Serbien nicht als Zahlungsmittel zugelassen; Zahlungen in ausländischer Währung an Deviseninländer sind nicht zulässig.
Führerschein, Kfz-Dokumente und Kfz-Haftpflicht
Für den Transit durch bzw. den vorübergehenden Aufenthalt in Serbien wird aufgrund der derzeit unklaren Rechtslage und voneinander abweichenden Informationen dringend empfohlen, einen internationalen Führerschein bei sich zu führen. Bei Verkehrskontrollen ist anderenfalls damit zu rechnen, dass die serbische Polizei Bußgelder in Höhe von 150,-- Euro verhängt. Im Falle eines Unfalls unter Beteiligung eines deutschen Staatsbürgers kann dieser bei Nichtsbesitz eines internationalen Führerscheins so behandelt werden, als wäre er ohne Führerschein gefahren.
Sofern der Fahrer des Kfz nicht identisch mit dem in den Kfz-Dokumenten eingetragenen Halter ist, muss eine beglaubigte Vollmacht des Halters mitgeführt werden.
Die grüne Versicherungskarte gilt seit 01.03.2002 wieder für Serbien, sofern die Länderangabe “SRB“ auf der Karte eingetragen ist. Versicherungskarten mit dem alten Länderkürzel „SCG“ werden seit dem 31.07.2009 nicht mehr akzeptiert. Wenn dennoch „SCG“ eingetragen ist, ist der Abschluss einer zusätzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung bei einer serbischen Haftpflichtversicherung erforderlich. Eine solche Versicherung kann an den Grenzübergängen gegen eine Prämie von derzeit ca. 110,- Euro (zahlbar in Dinar) für Pkw (+ ggfls. Zuschläge für Anhänger oder Wohnwagen) für 30 Tage abgeschlossen werden. Nicht an allen serbischen Grenzübergängen sind die entsprechenden Verkaufsstellen bzw. Versicherungsagenturen rund um die Uhr geöffnet.
Ohne gültige Haftpflichtversicherung wird die Einreise per Pkw nach Serbien verweigert.
Die serbische Polizei widmet im Rahmen von Verkehrskontrollen Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen besondere Aufmerksamkeit.
Kfz-Unfälle
Bei Verwicklung von Ausländern in Kfz-Unfälle kommt es insbesondere bei Fällen von Personenschäden regelmäßig zur Inhaftierung ausländischer Fahrzeugführer und – insbesondere bei Todesfolgen auf serbischer Seite – nach gerichtlicher Feststellung der Schuld zu Verurteilungen mit mehrjährigen Haftstrafen, die – entgegen deutscher Rechtsprechung - nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Daher wird dringend empfohlen, sämtliche Verkehrsregeln – insbesondere die geltenden Höchstgeschwindigkeiten (Landstraßen 80 km/h, Autobahnen 120 km/h) - streng zu beachten und umsichtig und ausgeruht zu fahren. Bei jedem Unfall muss in Serbien die Polizei gerufen werden, die ein Schadensprotokoll anfertigt, das für Versicherungszwecke und ggf. Zollverfahren bei der Ausreise unerlässlich ist. Die Promillegrenze in Serbien beträgt 0,5. Wegen der Schuldzuweisung bei Unfällen und der damit verbundenen möglichen Inhaftierung in Serbien wird jedoch dringend empfohlen, im St raßenverkehr ganz auf Alkohol zu verzichten!
Straßenbenutzungsgebühren
Bei Reisen in oder durch Serbien sind Mautgebühren zu zahlen. Landstraßen sind gebührenfrei. Autobahnen sowie autobahnähnlich ausgebaute Straßen sind hingegen gebührenpflichtig.
Die Maut kann in Serbien zurzeit nur mit Bargeld bezahlt werden. Es wird Zahlung in der Landeswährung Dinar empfohlen, da bei Zahlung in Euro ein Rundungsaufschlag anfällt. Für die Zahlung der Maut in Euro bzw. für den an den Grenzen möglichen Geldtausch sollten kleine Scheine und Münzen mitgeführt werden. Von einem Ausweichen auf Landstraßen zur Umgehung der Mautgebühr wird wegen des schlechten Straßenzustandes abgeraten.
Informationen sind auch über die Vertretung des ADAC in Belgrad (Tel.: 00381-11-2422 801/707) erhältlich.
Kraftstoffversorgung
Die Kraftstoffversorgung - auch mit bleifreiem Benzin - ist in allen Landesteilen grundsätzlich gewährleistet. Die Qualität des angebotenen Kraftstoffs lässt indes häufig zu wünschen übrig.
Bei Dieselmotoren sollte ggf. der qualitativ höherwertige „Eurodiesel“ getankt werden. Mit gelegentlichen Engpässen (insbesondere bei Dieselöl) muss gerechnet werden. Transitreisenden wird deshalb empfohlen, vor Grenzübertritt voll zu tanken.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Seit dem 12. Juni 2010 besteht für die Einreise nach Serbien für deutsche Staatsangehörige keine Passpflicht mehr. Die Einreise ist seitdem mit einem gültigen Personalausweis möglich.
Der Kinderausweis nach altem Vordruck wird zur Einreise nach Serbien anerkannt; für Reisen über Ungarn wird unabhängig vom Alter des Kindes empfohlen, vor Reiseantritt einen neuen Kinderreisepass ausstellen zu lassen, sofern der bisherige Kinderausweis kein Lichtbild enthält.
Abgelaufene Reisepässe oder Kinderausweise werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja
Vorläufiger Reisepass Ja
Personalausweis Ja
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Serbisches Ausländerrecht fordert gültige Reisedokumente ohne weitere Angabe

Es gibt bisher keine Durchführungsverordnung (Verwaltungsvorschrift) zum serbischen Ausländergesetz.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja
Reisepass Ja
Personalausweis Ja
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Das serbisches Ausländergesetz kennt zwar Familienpässe, wegen fehlender Verwaltungsvorschriften zu diesem ist die Situation aber unklar.
Die Botschaft empfiehlt daher einen eigenen Reisepass auf für jedes Kind.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, sofern mit Passbild
Weitere Anmerkungen Serbisches Ausländerrecht fordert gültige Reisedokumente ohne weitere Angabe

Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat. Kinder über 12 Jahre benötigen einen Reisepass.
Visum
In Serbien sind touristische Reisen bis zu 3 Monaten Dauer visumsfrei. Auf diese Dauer werden auch Aufenthalte in Kosovo angerechnet! Bei längerem Verbleib oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muss vor Reiseantritt ein Einreisevisum bei einer serbischen Auslandsvertretung eingeholt werden. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung durch die serbischen Inlandsbehörden ist nicht möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise über Kosovo
Nach Mitteilung des Serbischen Außenministeriums können deutsche Staatsangehörige mittlerweile mit einem Personalausweis vom Kosovo nach Serbien ausreisen, sofern sie im Besitz einer serbischen Einreisekarte sind. Da solche Einreisekarten nur an den amtlich zugelassenen serbischen Grenzübergangsstellen erteilt werden, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass bei einer Ausreise aus dem Kosovo nach Serbien mit Personalausweis zuvor eine Einreise in den Kosovo auf dem Landweg über Serbien erfolgt sein muss.
An der Grenze zwischen Kosovo und Serbien werden von den serbischen Behörden keine serbischen Einreisestempel/ Einreisekarten erteilt, so dass eine Ausreise aus Kosovo nach Serbien mit Reisepass/ Personalausweis nur dann möglich ist, wenn vorher auch die Einreise nach Kosovo auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer 3 Monate nicht übersteigt. Das bedeutet, dass eine Einreise auf dem Landweg von Kosovo nach Serbien nur bei Vorliegen eines gültigen serbischen Einreisestempels im Reisepass/ bzw. serbischer Einreisekarte mit Personalausweis möglich ist (der/die beispielsweise durch eine Fahrt über eine offizielle Grenzstelle an der mazedonisch-serbischen Grenze erworben werden kann).
Kosovarische Stempel werden von den serbischen Behörden nicht anerkannt und zumeist ungültig gestempelt. Da dies den kosovarischen Grenzbehörden bekannt ist, wird oftmals – auf Wunsch – kein kosovarischer Einreisestempel in den deutschen Reisepass gestempelt.
Es wird empfohlen, sich von allen Reisedokumenten Kopien anzufertigen und diese separat zu führen.
Hinweise für Personen mit Doppelstaatsangehörigkeit
Personen, die neben der deutschen auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den serbischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise serbische Reisedokumente zu benutzen.
Die allgemeine Wehrpflicht gilt in Serbien auch für dauerhaft im Ausland lebende Staatsangehörige. Männliche Doppelstaatsangehörige im wehrdienstpflichtigen Alter, die in Serbien keinen Militärdienst abgeleistet haben, müssen deshalb bei der Einreise mit Festnahme und strafrechtlicher Verfolgung rechnen.
Meldepflicht
Ausländer müssen sich in Serbien innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden. Dabei wird eine Bescheinigung für Nachweiszwecke ausgestellt. Reisende müssen diese Bescheinigung bei der Ausreise, aber auch bei Kontrollen im Lande, vorlegen können. Die serbischen Sicherheitskräfte fragen in jüngster Zeit verstärkt danach.
Verstöße gegen die Meldepflicht werden u.U. streng geahndet bzw. können zu Problemen bei der Ausreise führen. Bei Unterkunft in einem Hotel wird die Anmeldung von diesem übernommen, nicht jedoch bei Privataufenthalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld in Landeswährung in die Republik Serbien ist auf 120.000 Dinar (nur in Banknoten bis 1.000 Dinar Nennwert) beschränkt.
Die Einfuhr von Devisen nach Serbien ist nicht in unbeschränkter Höhe möglich. Beträge zwischen 10.000,- und 15.000,- Euro sind bei der Einreise unbedingt anzumelden; der darüber ausgestellte Beleg bis zur Ausreise aufzubewahren. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden bei der Ausreise mit Devisenbeschlagnahmung geahndet.
Beträge ab 15.000,- Euro dürfen nur noch per Banküberweisung ein- oder ausgeführt werden. Ein Verstoß gegen diese Neubestimmung wird mit einer Geldstrafe von bis zu drei Millionen Dinar (ca. 30.000,- Euro) geahndet.
Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs können nach Serbien vorübergehend zollfrei eingeführt werden, müssen jedoch wieder ausgeführt werden. Bei bestimmten Gegenständen (Kameras, Laptops o.ä.) bestehen zahlenmäßig Beschränkungen. Zur Vermeidung von Problemen bei der Wiederausfuhr wird empfohlen, höherwertige Gegenstände bei der Einreise anzumelden und die Zollbehörden um Fertigung einer beglaubigten Einfuhrliste zu bitten.
Die Ein- und Durchfuhr von Benzin und Dieselkraftstoff in Kanistern ist in Serbien nur bis zu einer Menge von 5 l zulässig.
Weiterhin bestehen in Serbien für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr:
• Alkoholika (2 l Wein oder 1 l Spirituosen über 22%)
• Tabakwaren (200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak)
• 1 l Parfum oder Eau de Toilette
Gegenstände von archäologischem oder künstlerischem Wert dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörde ausgeführt werden. Dies gilt auch für Jagdtrophäen.
Haustiere dürfen nur mit gültigem Gesundheits- und Impfnachweis eingeführt werden.
(Jagd-) Waffen mit zugehöriger Munition können in Serbien nur im Rahmen von in Serbien organisierten Gruppenreisen ein- und ausgeführt werden.
Funkgeräte dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörden eingeführt und genutzt werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Im Gegensatz zur früheren Gesetzeslage sind seit 01.01.2006 sexuelle Handlungen an Minderjährigen (z.B. Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres) in jedem Falle strafbar.
Der Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird in Serbien streng geahndet. Dies gilt auch für ausschließlich zum Eigenbedarf bestimmte kleinere Mengen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Vor Einreise wird eine medizinische Beratung zwecks möglicher Impfung empfohlen.
Medizinische Versorgung
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Serbien nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene ist im Allgemeinen unzureichend. Lediglich in der Hauptstadt Belgrad existiert eine Reihe öffentlicher und privater Kliniken und Praxen mit zufriedenstellender Ausstattung.
Serbische Einrichtungen erheben für die Behandlung von Ausländern oft im Vergleich zu Inländern erheblich höhere Gebühren. Eine kostenlose Behandlung auf Auslandskrankenschein / Patientenkarte ist nicht möglich.
Seit einigen Jahren tritt in Südserbien vereinzelt auch das hämorrhagische Kongo-Krim-Fieber auf.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 08.07.2011

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Serbien:
Stand 08.07.2011 (Unverändert gültig seit: 08.07.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Aus den Parlamentswahlen vom 11..05.2008 ist eine Regierung hervorgegangen, deren erklärtes Ziel ein schnellstmöglicher EU-Beitritt Serbiens ist. Die Lage in Serbien ist derzeit grundsätzlich ruhig. Reisenden wird empfohlen, sich durch die Medien über die aktuelle Lage unterrichtet zu halten. Informationen über aktuelle Ereignisse sind in englischer Sprache auf den Internetseiten des Fernsehsenders B92 unter www.b92.net oder der Tageszeitung Blic unter http://english.blic.rs/ verfügbar.
Die vormals serbische Provinz Kosovo hat sich am 17.02.2008 für unabhängig erklärt. Im Anschluss daran gab es Demonstrationen mit heftigen Ausschreitungen gegen in- und ausländische Ziele. Wenn auch derzeit nichts auf eine ähnliche Gefährdungslage hinweist, sind weitere Demonstrationen nicht ganz auszuschließen.
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden.
In Teilen Südserbiens (Region um Presevo, Bujanovac und Medvedja) ist von einer latent gespannten Sicherheitslage auszugehen. Auswirkungen der weiteren Entwicklungen in Kosovo auf die albanisch besiedelten Regionen Südserbiens sind nicht auszuschließen.
Reisen über Land / Kriminalität
Bei Nachtfahrten durch Serbien besteht ein erhöhtes Risiko: U.a. mindere Qualität des Straßenbelags sowie der Straßen- und Kfz-Beleuchtung erfordern höchste Aufmerksamkeit.
Fahrzeuge sollten wegen Diebstahlgefahr möglichst nur in verschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Im geparkten Fahrzeug sollten keine Reisedokumente oder Wertsachen oder anderes Gepäck zurückgelassen werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Detaillierte Reiseinformationen in deutscher Sprache sind auch auf der Website der Konsularvertretungen der Republik Serbien in der Bundesrepublik Deutschland verfügbar, siehe www.konzulati-rs.de/de/index_de.html
Geld- / Kreditkarten
In Serbien kann nicht überall mit Kreditkarten ausländischer Banken bezahlt werden. Die Geldversorgung über EC-Karte ist außerhalb der Großstädte und der touristisch erschlossenen Gebiete nur begrenzt möglich. Es wird daher empfohlen, bei Reisen in diese Gebiete ausreichend Bargeld mit sich zu führen.
Offizielle Währung in Serbien ist der Dinar. Der derzeitige Umrechnungskurs liegt etwa bei 100- Din = 1,- Euro. Der Euro ist in Serbien nicht als Zahlungsmittel zugelassen; Zahlungen in ausländischer Währung an Deviseninländer sind nicht zulässig.
Führerschein, Kfz-Dokumente und Kfz-Haftpflicht
Für den Transit durch bzw. den vorübergehenden Aufenthalt in Serbien benötigen deutsche Staatsangehörige lediglich den nationalen deutschen Führerschein in den bestehenden drei Ausführungen (grauer Pass, rosaroter Ausweis oder Führerschein im Kartenformat). Der Besitz eines internationalen Führerscheins ist nicht erforderlich.
Sofern der Fahrer des Kfz nicht identisch mit dem in den Kfz-Dokumenten eingetragenen Halter ist, muss eine beglaubigte Vollmacht des Halters mitgeführt werden.
Die grüne Versicherungskarte gilt seit 01.03.2002 wieder für Serbien, sofern die Länderangabe “SRB“ auf der Karte eingetragen ist. Versicherungskarten mit dem alten Länderkürzel „SCG“ werden seit dem 31.07.2009 nicht mehr akzeptiert. Wenn dennoch „SCG“ eingetragen ist, ist der Abschluss einer zusätzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung bei einer serbischen Haftpflichtversicherung erforderlich. Eine solche Versicherung kann an den Grenzübergängen gegen eine Prämie von derzeit ca. 110,- Euro (zahlbar in Dinar) für Pkw (+ ggfls. Zuschläge für Anhänger oder Wohnwagen) für 30 Tage abgeschlossen werden. Nicht an allen serbischen Grenzübergängen sind die entsprechenden Verkaufsstellen bzw. Versicherungsagenturen rund um die Uhr geöffnet.
Ohne gültige Haftpflichtversicherung wird die Einreise per Pkw nach Serbien verweigert.
Die serbische Polizei widmet im Rahmen von Verkehrskontrollen Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen besondere Aufmerksamkeit.
Kfz-Unfälle
Bei Verwicklung von Ausländern in Kfz-Unfälle kommt es insbesondere bei Fällen von Personenschäden regelmäßig zur Inhaftierung ausländischer Fahrzeugführer und – insbesondere bei Todesfolgen auf serbischer Seite – nach gerichtlicher Feststellung der Schuld zu Verurteilungen mit mehrjährigen Haftstrafen, die – entgegen deutscher Rechtsprechung - nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Daher wird dringend empfohlen, sämtliche Verkehrsregeln – insbesondere die geltenden Höchstgeschwindigkeiten (Landstraßen 80 km/h, Autobahnen 120 km/h) - streng zu beachten und umsichtig und ausgeruht zu fahren. Bei jedem Unfall muss in Serbien die Polizei gerufen werden, die ein Schadensprotokoll anfertigt, das für Versicherungszwecke und ggf. Zollverfahren bei der Ausreise unerlässlich ist. Die Promillegrenze in Serbien beträgt 0,5. Wegen der Schuldzuweisung bei Unfällen und der damit verbundenen möglichen Inhaftierung in Serbien wird jedoch dringend empfohlen, im St raßenverkehr ganz auf Alkohol zu verzichten!
Straßenbenutzungsgebühren
Bei Reisen in oder durch Serbien sind Mautgebühren zu zahlen. Landstraßen sind gebührenfrei. Autobahnen sowie autobahnähnlich ausgebaute Straßen sind hingegen gebührenpflichtig.
Die Maut kann in Serbien zurzeit nur mit Bargeld bezahlt werden. Es wird Zahlung in der Landeswährung Dinar empfohlen, da bei Zahlung in Euro ein Rundungsaufschlag anfällt. Für die Zahlung der Maut in Euro bzw. für den an den Grenzen möglichen Geldtausch sollten kleine Scheine und Münzen mitgeführt werden. Von einem Ausweichen auf Landstraßen zur Umgehung der Mautgebühr wird wegen des schlechten Straßenzustandes abgeraten.
Informationen sind auch über die Vertretung des ADAC in Belgrad (Tel.: 00381-11-2422 801/707) erhältlich.
Kraftstoffversorgung
Die Kraftstoffversorgung - auch mit bleifreiem Benzin - ist in allen Landesteilen grundsätzlich gewährleistet. Die Qualität des angebotenen Kraftstoffs lässt indes häufig zu wünschen übrig.
Bei Dieselmotoren sollte ggf. der qualitativ höherwertige „Eurodiesel“ getankt werden. Mit gelegentlichen Engpässen (insbesondere bei Dieselöl) muss gerechnet werden. Transitreisenden wird deshalb empfohlen, vor Grenzübertritt voll zu tanken.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Seit dem 12.06.2010 besteht für die Einreise nach Serbien für deutsche Staatsangehörige keine Passpflicht mehr. Die Einreise ist seitdem mit einem gültigen Personalausweis möglich.
Der Kinderausweis nach altem Vordruck wird zur Einreise nach Serbien anerkannt; für Reisen über Ungarn wird unabhängig vom Alter des Kindes empfohlen, vor Reiseantritt einen neuen Kinderreisepass ausstellen zu lassen, sofern der bisherige Kinderausweis kein Lichtbild enthält.
Abgelaufene Reisepässe oder Kinderausweise werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja
Vorläufiger Reisepass Ja
Personalausweis Ja
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Serbisches Ausländerrecht fordert gültige Reisedokumente ohne weitere Angabe

Es gibt bisher keine Durchführungsverordnung (Verwaltungsvorschrift) zum serbischen Ausländergesetz.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja
Reisepass Ja
Personalausweis Ja
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Serbisches Ausländergesetz kennt zwar Familienpässe, wegen fehlender Verwaltungsvorschriften zu diesem ist die Situation aber unklar.
Die Botschaft empfiehlt daher einen eigenen Reisepass für jedes Kind.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, sofern mit Passbild
Weitere Anmerkungen Serbisches Ausländerrecht fordert gültige Reisedokumente ohne weitere Angabe

Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat. Kinder über 12 Jahre benötigen einen Reisepass.
Visum
In Serbien sind touristische Reisen bis zu 3 Monaten Dauer visumsfrei. Auf diese Dauer werden auch Aufenthalte in Kosovo angerechnet! Bei längerem Verbleib oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muss vor Reiseantritt ein Einreisevisum bei einer serbischen Auslandsvertretung eingeholt werden. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung durch die serbischen Inlandsbehörden ist nicht möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise über Kosovo
Nach Mitteilung des Serbischen Außenministeriums können deutsche Staatsangehörige mittlerweile mit einem Personalausweis von Kosovo nach Serbien ausreisen, sofern sie im Besitz einer serbischen Einreisekarte sind. Da solche Einreisekarten nur an den amtlich zugelassenen serbischen Grenzübergangsstellen erteilt werden, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass bei einer Ausreise aus Kosovo nach Serbien mit Personalausweis zuvor eine Einreise nach Kosovo auf dem Landweg über Serbien erfolgt sein muss.
An der Grenze zwischen Kosovo und Serbien werden von den serbischen Behörden keine serbischen Einreisestempel / Einreisekarten erteilt, so dass eine Ausreise aus Kosovo nach Serbien mit Reisepass / Personalausweis nur dann möglich ist, wenn vorher auch die Einreise nach Kosovo auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist, und die Gesamtreisedauer 3 Monate nicht übersteigt. Das bedeutet, dass eine Einreise auf dem Landweg von Kosovo nach Serbien nur bei Vorliegen eines gültigen serbischen Einreisestempels im Reisepass bzw. serbischer Einreisekarte mit Personalausweis möglich ist (der/die z.B. durch eine Fahrt über eine offizielle Grenzstelle an der mazedonisch-serbischen Grenze erworben werden kann).
Kosovarische Stempel werden von den serbischen Behörden nicht anerkannt und zumeist ungültig gestempelt. Da dies den kosovarischen Grenzbehörden bekannt ist, wird oftmals – auf Wunsch – kein kosovarischer Einreisestempel in den deutschen Reisepass gestempelt.
Es wird empfohlen, sich von allen Reisedokumenten Kopien anzufertigen und diese separat zu führen.
Hinweise für Personen mit Doppelstaatsangehörigkeit
Personen, die neben der deutschen auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den serbischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise serbische Reisedokumente zu benutzen.
Die allgemeine Wehrpflicht gilt in Serbien auch für dauerhaft im Ausland lebende Staatsangehörige. Männliche Doppelstaatsangehörige im wehrdienstpflichtigen Alter, die in Serbien keinen Militärdienst abgeleistet haben, müssen deshalb bei der Einreise mit Festnahme und strafrechtlicher Verfolgung rechnen.
Meldepflicht
Ausländer müssen sich in Serbien innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden. Dabei wird eine Bescheinigung für Nachweiszwecke ausgestellt. Reisende müssen diese Bescheinigung bei der Ausreise, aber auch bei Kontrollen im Lande, vorlegen können. Die serbischen Sicherheitskräfte fragen in jüngster Zeit verstärkt danach.
Verstöße gegen die Meldepflicht werden u.U. streng geahndet bzw. können zu Problemen bei der Ausreise führen. Bei Unterkunft in einem Hotel wird die Anmeldung von diesem übernommen, nicht jedoch bei Privataufenthalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld in Landeswährung in die Republik Serbien ist auf 120.000 Dinar (nur in Banknoten bis 1.000 Dinar Nennwert) beschränkt.
Die Einfuhr von Devisen nach Serbien ist nicht in unbeschränkter Höhe möglich. Beträge zwischen 10.000,- und 15.000,- Euro sind bei der Einreise unbedingt anzumelden; der darüber ausgestellte Beleg bis zur Ausreise aufzubewahren. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden bei der Ausreise mit Devisenbeschlagnahmung geahndet.
Beträge ab 15.000,- Euro dürfen nur noch per Banküberweisung ein- oder ausgeführt werden. Ein Verstoß gegen diese Neubestimmung wird mit einer Geldstrafe von bis zu drei Millionen Dinar (ca. 30.000,- Euro) geahndet.
Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs können nach Serbien vorübergehend zollfrei eingeführt werden, müssen jedoch wieder ausgeführt werden. Bei bestimmten Gegenständen (Kameras, Laptops o.ä.) bestehen zahlenmäßig Beschränkungen. Zur Vermeidung von Problemen bei der Wiederausfuhr wird empfohlen, höherwertige Gegenstände bei der Einreise anzumelden und die Zollbehörden um Fertigung einer beglaubigten Einfuhrliste zu bitten.
Die Ein- und Durchfuhr von Benzin und Dieselkraftstoff in Kanistern ist in Serbien nur bis zu einer Menge von 5 l zulässig.
Weiterhin bestehen in Serbien für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr:
• Alkoholika (2 l Wein oder 1 l Spirituosen über 22%)
• Tabakwaren (200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak)
• 1 l Parfum oder Eau de Toilette
Gegenstände von archäologischem oder künstlerischem Wert dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörde ausgeführt werden. Dies gilt auch für Jagdtrophäen.
Haustiere dürfen nur mit gültigem Gesundheits- und Impfnachweis eingeführt werden.
(Jagd-) Waffen mit zugehöriger Munition können in Serbien nur im Rahmen von in Serbien organisierten Gruppenreisen ein- und ausgeführt werden.
Funkgeräte dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörden eingeführt und genutzt werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Im Gegensatz zur früheren Gesetzeslage sind seit 01.01.2006 sexuelle Handlungen an Minderjährigen (z.B. Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres) in jedem Falle strafbar.
Der Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird in Serbien streng geahndet. Dies gilt auch für ausschließlich zum Eigenbedarf bestimmte kleinere Mengen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Vor Einreise wird eine medizinische Beratung zwecks möglicher Impfung empfohlen.
Medizinische Versorgung
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Serbien nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene ist im Allgemeinen unzureichend. Lediglich in der Hauptstadt Belgrad existiert eine Reihe öffentlicher und privater Kliniken und Praxen mit zufriedenstellender Ausstattung.
Serbische Einrichtungen erheben für die Behandlung von Ausländern oft im Vergleich zu Inländern erheblich höhere Gebühren. Eine kostenlose Behandlung auf Auslandskrankenschein / Patientenkarte ist nicht möglich.
Seit einigen Jahren tritt in Südserbien vereinzelt auch das hämorrhagische Kongo-Krim-Fieber auf.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 29.07.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Serbien:
Stand 29.07.2011
(Unverändert gültig seit: 29.07.2011)

Aktuelle Hinweise
Seit dem 26.7.2011 ist es zu gewalttätigen Zusammenstößen im Norden Kosovos gekommen. Es wird geraten, die aktuellen Sicherheitshinweise zu Kosovo zu beachten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Aus den Parlamentswahlen vom 11..05.2008 ist eine Regierung hervorgegangen, deren erklärtes Ziel ein schnellstmöglicher EU-Beitritt Serbiens ist. Die Lage in Serbien ist derzeit grundsätzlich ruhig. Reisenden wird empfohlen, sich durch die Medien über die aktuelle Lage unterrichtet zu halten. Informationen über aktuelle Ereignisse sind in englischer Sprache auf den Internetseiten des Fernsehsenders B92 unter www.b92.net oder der Tageszeitung Blic unter http://english.blic.rs/ verfügbar.
Die vormals serbische Provinz Kosovo hat sich am 17.02.2008 für unabhängig erklärt. Im Anschluss daran gab es Demonstrationen mit heftigen Ausschreitungen gegen in- und ausländische Ziele. Wenn auch derzeit nichts auf eine ähnliche Gefährdungslage hinweist, sind weitere Demonstrationen nicht ganz auszuschließen.
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden.
In Teilen Südserbiens (Region um Presevo, Bujanovac und Medvedja) ist von einer latent gespannten Sicherheitslage auszugehen. Auswirkungen der weiteren Entwicklungen in Kosovo auf die albanisch besiedelten Regionen Südserbiens sind nicht auszuschließen.
Reisen über Land / Kriminalität
Bei Nachtfahrten durch Serbien besteht ein erhöhtes Risiko: U.a. mindere Qualität des Straßenbelags sowie der Straßen- und Kfz-Beleuchtung erfordern höchste Aufmerksamkeit.
Fahrzeuge sollten wegen Diebstahlgefahr möglichst nur in verschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Im geparkten Fahrzeug sollten keine Reisedokumente oder Wertsachen oder anderes Gepäck zurückgelassen werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Detaillierte Reiseinformationen in deutscher Sprache sind auch auf der Website der Konsularvertretungen der Republik Serbien in der Bundesrepublik Deutschland verfügbar, siehe www.konzulati-rs.de/de/index_de.html
Geld- / Kreditkarten
In Serbien kann nicht überall mit Kreditkarten ausländischer Banken bezahlt werden. Die Geldversorgung über EC-Karte ist außerhalb der Großstädte und der touristisch erschlossenen Gebiete nur begrenzt möglich. Es wird daher empfohlen, bei Reisen in diese Gebiete ausreichend Bargeld mit sich zu führen.
Offizielle Währung in Serbien ist der Dinar. Der derzeitige Umrechnungskurs liegt etwa bei 100- Din = 1,- Euro. Der Euro ist in Serbien nicht als Zahlungsmittel zugelassen; Zahlungen in ausländischer Währung an Deviseninländer sind nicht zulässig.
Führerschein, Kfz-Dokumente und Kfz-Haftpflicht
Für den Transit durch bzw. den vorübergehenden Aufenthalt in Serbien benötigen deutsche Staatsangehörige lediglich den nationalen deutschen Führerschein in den bestehenden drei Ausführungen (grauer Pass, rosaroter Ausweis oder Führerschein im Kartenformat). Der Besitz eines internationalen Führerscheins ist nicht erforderlich.
Sofern der Fahrer des Kfz nicht identisch mit dem in den Kfz-Dokumenten eingetragenen Halter ist, muss eine beglaubigte Vollmacht des Halters mitgeführt werden.
Die grüne Versicherungskarte gilt seit 01.03.2002 wieder für Serbien, sofern die Länderangabe “SRB“ auf der Karte eingetragen ist. Versicherungskarten mit dem alten Länderkürzel „SCG“ werden seit dem 31.07.2009 nicht mehr akzeptiert. Wenn dennoch „SCG“ eingetragen ist, ist der Abschluss einer zusätzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung bei einer serbischen Haftpflichtversicherung erforderlich. Eine solche Versicherung kann an den Grenzübergängen gegen eine Prämie von derzeit ca. 110,- Euro (zahlbar in Dinar) für Pkw (+ ggfls. Zuschläge für Anhänger oder Wohnwagen) für 30 Tage abgeschlossen werden. Nicht an allen serbischen Grenzübergängen sind die entsprechenden Verkaufsstellen bzw. Versicherungsagenturen rund um die Uhr geöffnet.
Ohne gültige Haftpflichtversicherung wird die Einreise per Pkw nach Serbien verweigert.
Die serbische Polizei widmet im Rahmen von Verkehrskontrollen Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen besondere Aufmerksamkeit.
Kfz-Unfälle
Bei Verwicklung von Ausländern in Kfz-Unfälle kommt es insbesondere bei Fällen von Personenschäden regelmäßig zur Inhaftierung ausländischer Fahrzeugführer und – insbesondere bei Todesfolgen auf serbischer Seite – nach gerichtlicher Feststellung der Schuld zu Verurteilungen mit mehrjährigen Haftstrafen, die – entgegen deutscher Rechtsprechung - nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Daher wird dringend empfohlen, sämtliche Verkehrsregeln – insbesondere die geltenden Höchstgeschwindigkeiten (Landstraßen 80 km/h, Autobahnen 120 km/h) - streng zu beachten und umsichtig und ausgeruht zu fahren. Bei jedem Unfall muss in Serbien die Polizei gerufen werden, die ein Schadensprotokoll anfertigt, das für Versicherungszwecke und ggf. Zollverfahren bei der Ausreise unerlässlich ist. Die Promillegrenze in Serbien beträgt 0,5. Wegen der Schuldzuweisung bei Unfällen und der damit verbundenen möglichen Inhaftierung in Serbien wird jedoch dringend empfohlen, im St raßenverkehr ganz auf Alkohol zu verzichten!
Straßenbenutzungsgebühren
Bei Reisen in oder durch Serbien sind Mautgebühren zu zahlen. Landstraßen sind gebührenfrei. Autobahnen sowie autobahnähnlich ausgebaute Straßen sind hingegen gebührenpflichtig.
Die Maut kann in Serbien zurzeit nur mit Bargeld bezahlt werden. Es wird Zahlung in der Landeswährung Dinar empfohlen, da bei Zahlung in Euro ein Rundungsaufschlag anfällt. Für die Zahlung der Maut in Euro bzw. für den an den Grenzen möglichen Geldtausch sollten kleine Scheine und Münzen mitgeführt werden. Von einem Ausweichen auf Landstraßen zur Umgehung der Mautgebühr wird wegen des schlechten Straßenzustandes abgeraten.
Informationen sind auch über die Vertretung des ADAC in Belgrad (Tel.: 00381-11-2422 801/707) erhältlich.
Kraftstoffversorgung
Die Kraftstoffversorgung - auch mit bleifreiem Benzin - ist in allen Landesteilen grundsätzlich gewährleistet. Die Qualität des angebotenen Kraftstoffs lässt indes häufig zu wünschen übrig.
Bei Dieselmotoren sollte ggf. der qualitativ höherwertige „Eurodiesel“ getankt werden. Mit gelegentlichen Engpässen (insbesondere bei Dieselöl) muss gerechnet werden. Transitreisenden wird deshalb empfohlen, vor Grenzübertritt voll zu tanken.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Seit dem 12.06.2010 besteht für die Einreise nach Serbien für deutsche Staatsangehörige keine Passpflicht mehr. Die Einreise ist seitdem mit einem gültigen Personalausweis möglich.
Der Kinderausweis nach altem Vordruck wird zur Einreise nach Serbien anerkannt; für Reisen über Ungarn wird unabhängig vom Alter des Kindes empfohlen, vor Reiseantritt einen neuen Kinderreisepass ausstellen zu lassen, sofern der bisherige Kinderausweis kein Lichtbild enthält.
Abgelaufene Reisepässe oder Kinderausweise werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja
Vorläufiger Reisepass Ja
Personalausweis Ja
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Serbisches Ausländerrecht fordert gültige Reisedokumente ohne weitere Angabe
Es gibt bisher keine Durchführungsverordnung (Verwaltungsvorschrift) zum serbischen Ausländergesetz.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja
Reisepass Ja
Personalausweis Ja
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Serbisches Ausländergesetz kennt zwar Familienpässe, wegen fehlender Verwaltungsvorschriften zu diesem ist die Situation aber unklar.
Die Botschaft empfiehlt daher einen eigenen Reisepass für jedes Kind.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, sofern mit Passbild
Weitere Anmerkungen Serbisches Ausländerrecht fordert gültige Reisedokumente ohne weitere Angabe
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat. Kinder über 12 Jahre benötigen einen Reisepass.
Visum
In Serbien sind touristische Reisen bis zu 3 Monaten Dauer visumsfrei. Auf diese Dauer werden auch Aufenthalte in Kosovo angerechnet! Bei längerem Verbleib oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muss vor Reiseantritt ein Einreisevisum bei einer serbischen Auslandsvertretung eingeholt werden. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung durch die serbischen Inlandsbehörden ist nicht möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise über Kosovo
Nach Mitteilung des Serbischen Außenministeriums können deutsche Staatsangehörige mittlerweile mit einem Personalausweis von Kosovo nach Serbien ausreisen, sofern sie im Besitz einer serbischen Einreisekarte sind. Da solche Einreisekarten nur an den amtlich zugelassenen serbischen Grenzübergangsstellen erteilt werden, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass bei einer Ausreise aus Kosovo nach Serbien mit Personalausweis zuvor eine Einreise nach Kosovo auf dem Landweg über Serbien erfolgt sein muss.
An der Grenze zwischen Kosovo und Serbien werden von den serbischen Behörden keine serbischen Einreisestempel / Einreisekarten erteilt, so dass eine Ausreise aus Kosovo nach Serbien mit Reisepass / Personalausweis nur dann möglich ist, wenn vorher auch die Einreise nach Kosovo auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist, und die Gesamtreisedauer 3 Monate nicht übersteigt. Das bedeutet, dass eine Einreise auf dem Landweg von Kosovo nach Serbien nur bei Vorliegen eines gültigen serbischen Einreisestempels im Reisepass bzw. serbischer Einreisekarte mit Personalausweis möglich ist (der/die z.B. durch eine Fahrt über eine offizielle Grenzstelle an der mazedonisch-serbischen Grenze erworben werden kann).
Kosovarische Stempel werden von den serbischen Behörden nicht anerkannt und zumeist ungültig gestempelt. Da dies den kosovarischen Grenzbehörden bekannt ist, wird oftmals – auf Wunsch – kein kosovarischer Einreisestempel in den deutschen Reisepass gestempelt.
Es wird empfohlen, sich von allen Reisedokumenten Kopien anzufertigen und diese separat zu führen.
Hinweise für Personen mit Doppelstaatsangehörigkeit
Personen, die neben der deutschen auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den serbischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise serbische Reisedokumente zu benutzen.
Die allgemeine Wehrpflicht gilt in Serbien auch für dauerhaft im Ausland lebende Staatsangehörige. Männliche Doppelstaatsangehörige im wehrdienstpflichtigen Alter, die in Serbien keinen Militärdienst abgeleistet haben, müssen deshalb bei der Einreise mit Festnahme und strafrechtlicher Verfolgung rechnen.
Meldepflicht
Ausländer müssen sich in Serbien innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden. Dabei wird eine Bescheinigung für Nachweiszwecke ausgestellt. Reisende müssen diese Bescheinigung bei der Ausreise, aber auch bei Kontrollen im Lande, vorlegen können. Die serbischen Sicherheitskräfte fragen in jüngster Zeit verstärkt danach.
Verstöße gegen die Meldepflicht werden u.U. streng geahndet bzw. können zu Problemen bei der Ausreise führen. Bei Unterkunft in einem Hotel wird die Anmeldung von diesem übernommen, nicht jedoch bei Privataufenthalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld in Landeswährung in die Republik Serbien ist auf 120.000 Dinar (nur in Banknoten bis 1.000 Dinar Nennwert) beschränkt.
Die Einfuhr von Devisen nach Serbien ist nicht in unbeschränkter Höhe möglich. Beträge zwischen 10.000,- und 15.000,- Euro sind bei der Einreise unbedingt anzumelden; der darüber ausgestellte Beleg bis zur Ausreise aufzubewahren. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden bei der Ausreise mit Devisenbeschlagnahmung geahndet.
Beträge ab 15.000,- Euro dürfen nur noch per Banküberweisung ein- oder ausgeführt werden. Ein Verstoß gegen diese Neubestimmung wird mit einer Geldstrafe von bis zu drei Millionen Dinar (ca. 30.000,- Euro) geahndet.
Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs können nach Serbien vorübergehend zollfrei eingeführt werden, müssen jedoch wieder ausgeführt werden. Bei bestimmten Gegenständen (Kameras, Laptops o.ä.) bestehen zahlenmäßig Beschränkungen. Zur Vermeidung von Problemen bei der Wiederausfuhr wird empfohlen, höherwertige Gegenstände bei der Einreise anzumelden und die Zollbehörden um Fertigung einer beglaubigten Einfuhrliste zu bitten.
Die Ein- und Durchfuhr von Benzin und Dieselkraftstoff in Kanistern ist in Serbien nur bis zu einer Menge von 5 l zulässig.
Weiterhin bestehen in Serbien für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr:
  • Alkoholika (2 l Wein oder 1 l Spirituosen über 22%)
  • Tabakwaren (200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak)
  • 1 l Parfum oder Eau de Toilette
Gegenstände von archäologischem oder künstlerischem Wert dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörde ausgeführt werden. Dies gilt auch für Jagdtrophäen.
Haustiere dürfen nur mit gültigem Gesundheits- und Impfnachweis eingeführt werden.
(Jagd-) Waffen mit zugehöriger Munition können in Serbien nur im Rahmen von in Serbien organisierten Gruppenreisen ein- und ausgeführt werden.
Funkgeräte dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörden eingeführt und genutzt werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Im Gegensatz zur früheren Gesetzeslage sind seit 01.01.2006 sexuelle Handlungen an Minderjährigen (z.B. Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres) in jedem Falle strafbar.
Der Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird in Serbien streng geahndet. Dies gilt auch für ausschließlich zum Eigenbedarf bestimmte kleinere Mengen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Vor Einreise wird eine medizinische Beratung zwecks möglicher Impfung empfohlen.
Medizinische Versorgung
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Serbien nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene ist im Allgemeinen unzureichend. Lediglich in der Hauptstadt Belgrad existiert eine Reihe öffentlicher und privater Kliniken und Praxen mit zufriedenstellender Ausstattung.
Serbische Einrichtungen erheben für die Behandlung von Ausländern oft im Vergleich zu Inländern erheblich höhere Gebühren. Eine kostenlose Behandlung auf Auslandskrankenschein / Patientenkarte ist nicht möglich.
Seit einigen Jahren tritt in Südserbien vereinzelt auch das hämorrhagische Kongo-Krim-Fieber auf.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 16.08.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Serbien:
Stand 16.08.2011
(Unverändert gültig seit: 16.08.2011)

Aktuelle Hinweise
Seit dem 26.7.2011 ist es zu gewalttätigen Zusammenstößen im Norden Kosovos gekommen. Es wird geraten, die aktuellen Sicherheitshinweise zu Kosovo zu beachten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Aus den Parlamentswahlen vom 11..05.2008 ist eine Regierung hervorgegangen, deren erklärtes Ziel ein schnellstmöglicher EU-Beitritt Serbiens ist. Die Lage in Serbien ist derzeit grundsätzlich ruhig. Reisenden wird empfohlen, sich durch die Medien über die aktuelle Lage unterrichtet zu halten. Informationen über aktuelle Ereignisse sind in englischer Sprache auf den Internetseiten des Fernsehsenders B92 unter www.b92.net oder der Tageszeitung Blic unter http://english.blic.rs/ verfügbar.
Die vormals serbische Provinz Kosovo hat sich am 17.02.2008 für unabhängig erklärt. Im Anschluss daran gab es Demonstrationen mit heftigen Ausschreitungen gegen in- und ausländische Ziele. Wenn auch derzeit nichts auf eine ähnliche Gefährdungslage hinweist, sind weitere Demonstrationen nicht ganz auszuschließen.
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden.
In Teilen Südserbiens (Region um Presevo, Bujanovac und Medvedja) ist von einer latent gespannten Sicherheitslage auszugehen. Auswirkungen der weiteren Entwicklungen in Kosovo auf die albanisch besiedelten Regionen Südserbiens sind nicht auszuschließen.
Reisen über Land / Kriminalität
Bei Nachtfahrten durch Serbien besteht ein erhöhtes Risiko: U.a. mindere Qualität des Straßenbelags sowie der Straßen- und Kfz-Beleuchtung erfordern höchste Aufmerksamkeit.
Fahrzeuge sollten wegen Diebstahlgefahr möglichst nur in verschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Im geparkten Fahrzeug sollten keine Reisedokumente oder Wertsachen oder anderes Gepäck zurückgelassen werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Detaillierte Reiseinformationen in deutscher Sprache sind auch auf der Website der Konsularvertretungen der Republik Serbien in der Bundesrepublik Deutschland verfügbar, siehe www.konzulati-rs.de/de/index_de.html
Geld- / Kreditkarten
In Serbien kann nicht überall mit Kreditkarten ausländischer Banken bezahlt werden. Die Geldversorgung über EC-Karte ist außerhalb der Großstädte und der touristisch erschlossenen Gebiete nur begrenzt möglich. Es wird daher empfohlen, bei Reisen in diese Gebiete ausreichend Bargeld mit sich zu führen.
Offizielle Währung in Serbien ist der Dinar. Der derzeitige Umrechnungskurs liegt etwa bei 100- Din = 1,- Euro. Der Euro ist in Serbien nicht als Zahlungsmittel zugelassen; Zahlungen in ausländischer Währung an Deviseninländer sind nicht zulässig.
Führerschein, Kfz-Dokumente und Kfz-Haftpflicht
Für den Transit durch bzw. den vorübergehenden Aufenthalt in Serbien benötigen deutsche Staatsangehörige lediglich den nationalen deutschen Führerschein in den bestehenden drei Ausführungen (grauer Pass, rosaroter Ausweis oder Führerschein im Kartenformat). Der Besitz eines internationalen Führerscheins ist nicht erforderlich.
Sofern der Fahrer des Kfz nicht identisch mit dem in den Kfz-Dokumenten eingetragenen Halter ist, muss eine beglaubigte Vollmacht des Halters mitgeführt werden.
Die grüne Versicherungskarte gilt seit 01.03.2002 wieder für Serbien, sofern die Länderangabe “SRB“ auf der Karte eingetragen ist. Versicherungskarten mit dem alten Länderkürzel „SCG“ werden seit dem 31.07.2009 nicht mehr akzeptiert. Wenn dennoch „SCG“ eingetragen ist, ist der Abschluss einer zusätzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung bei einer serbischen Haftpflichtversicherung erforderlich. Eine solche Versicherung kann an den Grenzübergängen gegen eine Prämie von derzeit ca. 110,- Euro (zahlbar in Dinar) für Pkw (+ ggfls. Zuschläge für Anhänger oder Wohnwagen) für 30 Tage abgeschlossen werden. Nicht an allen serbischen Grenzübergängen sind die entsprechenden Verkaufsstellen bzw. Versicherungsagenturen rund um die Uhr geöffnet.
Ohne gültige Haftpflichtversicherung wird die Einreise per Pkw nach Serbien verweigert.
Die serbische Polizei widmet im Rahmen von Verkehrskontrollen Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen besondere Aufmerksamkeit.
Kfz-Unfälle
Bei Verwicklung von Ausländern in Kfz-Unfälle kommt es insbesondere bei Fällen von Personenschäden regelmäßig zur Inhaftierung ausländischer Fahrzeugführer und – insbesondere bei Todesfolgen auf serbischer Seite – nach gerichtlicher Feststellung der Schuld zu Verurteilungen mit mehrjährigen Haftstrafen, die – entgegen deutscher Rechtsprechung - nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Daher wird dringend empfohlen, sämtliche Verkehrsregeln – insbesondere die geltenden Höchstgeschwindigkeiten (Landstraßen 80 km/h, Autobahnen 120 km/h) - streng zu beachten und umsichtig und ausgeruht zu fahren. Bei jedem Unfall muss in Serbien die Polizei gerufen werden, die ein Schadensprotokoll anfertigt, das für Versicherungszwecke und ggf. Zollverfahren bei der Ausreise unerlässlich ist. Die Promillegrenze in Serbien beträgt 0,5. Wegen der Schuldzuweisung bei Unfällen und der damit verbundenen möglichen Inhaftierung in Serbien wird jedoch dringend empfohlen, im St raßenverkehr ganz auf Alkohol zu verzichten!
Straßenbenutzungsgebühren
Bei Reisen in oder durch Serbien sind Mautgebühren zu zahlen. Landstraßen sind gebührenfrei. Autobahnen sowie autobahnähnlich ausgebaute Straßen sind hingegen gebührenpflichtig.
Die Maut kann in Serbien zurzeit nur mit Bargeld bezahlt werden. Es wird Zahlung in der Landeswährung Dinar empfohlen, da bei Zahlung in Euro ein Rundungsaufschlag anfällt. Für die Zahlung der Maut in Euro bzw. für den an den Grenzen möglichen Geldtausch sollten kleine Scheine und Münzen mitgeführt werden. Von einem Ausweichen auf Landstraßen zur Umgehung der Mautgebühr wird wegen des schlechten Straßenzustandes abgeraten.
Informationen sind auch über die Vertretung des ADAC in Belgrad (Tel.: 00381-11-2422 801/707) erhältlich.
Kraftstoffversorgung
Die Kraftstoffversorgung - auch mit bleifreiem Benzin - ist in allen Landesteilen grundsätzlich gewährleistet. Die Qualität des angebotenen Kraftstoffs lässt indes häufig zu wünschen übrig.
Bei Dieselmotoren sollte ggf. der qualitativ höherwertige „Eurodiesel“ getankt werden. Mit gelegentlichen Engpässen (insbesondere bei Dieselöl) muss gerechnet werden. Transitreisenden wird deshalb empfohlen, vor Grenzübertritt voll zu tanken.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Seit dem 12.06.2010 besteht für die Einreise nach Serbien für deutsche Staatsangehörige keine Passpflicht mehr. Die Einreise ist seitdem mit einem gültigen Personalausweis möglich.
Der Kinderausweis nach altem Vordruck wird zur Einreise nach Serbien anerkannt; für Reisen über Ungarn wird unabhängig vom Alter des Kindes empfohlen, vor Reiseantritt einen neuen Kinderreisepass ausstellen zu lassen, sofern der bisherige Kinderausweis kein Lichtbild enthält.
Abgelaufene Reisepässe oder Kinderausweise werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja
Vorläufiger Reisepass Ja
Personalausweis Ja
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Serbisches Ausländerrecht fordert gültige Reisedokumente ohne weitere Angabe
Es gibt bisher keine Durchführungsverordnung (Verwaltungsvorschrift) zum serbischen Ausländergesetz.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja
Reisepass Ja
Personalausweis Ja
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Serbisches Ausländergesetz kennt zwar Familienpässe, wegen fehlender Verwaltungsvorschriften zu diesem ist die Situation aber unklar.
Die Botschaft empfiehlt daher ein eigenes Ausweisdokument für jedes Kind.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, sofern mit Passbild
Weitere Anmerkungen Serbisches Ausländerrecht fordert gültige Reisedokumente ohne weitere Angabe
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses, Reisepasses oder Personalausweises jeweils mit Passfoto für Kinder.
Visum
In Serbien sind touristische Reisen bis zu 3 Monaten Dauer visumsfrei. Auf diese Dauer werden auch Aufenthalte in Kosovo angerechnet! Bei längerem Verbleib oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muss vor Reiseantritt ein Einreisevisum bei einer serbischen Auslandsvertretung eingeholt werden. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung durch die serbischen Inlandsbehörden ist nicht möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise über Kosovo
Nach Mitteilung des Serbischen Außenministeriums können deutsche Staatsangehörige mittlerweile mit einem Personalausweis von Kosovo nach Serbien ausreisen, sofern sie im Besitz einer serbischen Einreisekarte sind. Da solche Einreisekarten nur an den amtlich zugelassenen serbischen Grenzübergangsstellen erteilt werden, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass bei einer Ausreise aus Kosovo nach Serbien mit Personalausweis zuvor eine Einreise nach Kosovo auf dem Landweg über Serbien erfolgt sein muss.
An der Grenze zwischen Kosovo und Serbien werden von den serbischen Behörden keine serbischen Einreisestempel / Einreisekarten erteilt, so dass eine Ausreise aus Kosovo nach Serbien mit Reisepass / Personalausweis nur dann möglich ist, wenn vorher auch die Einreise nach Kosovo auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist, und die Gesamtreisedauer 3 Monate nicht übersteigt. Das bedeutet, dass eine Einreise auf dem Landweg von Kosovo nach Serbien nur bei Vorliegen eines gültigen serbischen Einreisestempels im Reisepass bzw. serbischer Einreisekarte mit Personalausweis möglich ist (der/die z.B. durch eine Fahrt über eine offizielle Grenzstelle an der mazedonisch-serbischen Grenze erworben werden kann).
Kosovarische Stempel werden von den serbischen Behörden nicht anerkannt und zumeist ungültig gestempelt. Da dies den kosovarischen Grenzbehörden bekannt ist, wird oftmals – auf Wunsch – kein kosovarischer Einreisestempel in den deutschen Reisepass gestempelt.
Es wird empfohlen, sich von allen Reisedokumenten Kopien anzufertigen und diese separat zu führen.
Hinweise für Personen mit Doppelstaatsangehörigkeit
Personen, die neben der deutschen auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den serbischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise serbische Reisedokumente zu benutzen.
Die allgemeine Wehrpflicht gilt in Serbien auch für dauerhaft im Ausland lebende Staatsangehörige. Männliche Doppelstaatsangehörige im wehrdienstpflichtigen Alter, die in Serbien keinen Militärdienst abgeleistet haben, müssen deshalb bei der Einreise mit Festnahme und strafrechtlicher Verfolgung rechnen.
Meldepflicht
Ausländer müssen sich in Serbien innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden. Dabei wird eine Bescheinigung für Nachweiszwecke ausgestellt. Reisende müssen diese Bescheinigung bei der Ausreise, aber auch bei Kontrollen im Lande, vorlegen können. Die serbischen Sicherheitskräfte fragen in jüngster Zeit verstärkt danach.
Verstöße gegen die Meldepflicht werden u.U. streng geahndet bzw. können zu Problemen bei der Ausreise führen. Bei Unterkunft in einem Hotel wird die Anmeldung von diesem übernommen, nicht jedoch bei Privataufenthalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld in Landeswährung in die Republik Serbien ist auf 120.000 Dinar (nur in Banknoten bis 1.000 Dinar Nennwert) beschränkt.
Die Einfuhr von Devisen nach Serbien ist nicht in unbeschränkter Höhe möglich. Beträge zwischen 10.000,- und 15.000,- Euro sind bei der Einreise unbedingt anzumelden; der darüber ausgestellte Beleg bis zur Ausreise aufzubewahren. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden bei der Ausreise mit Devisenbeschlagnahmung geahndet.
Beträge ab 15.000,- Euro dürfen nur noch per Banküberweisung ein- oder ausgeführt werden. Ein Verstoß gegen diese Neubestimmung wird mit einer Geldstrafe von bis zu drei Millionen Dinar (ca. 30.000,- Euro) geahndet.
Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs können nach Serbien vorübergehend zollfrei eingeführt werden, müssen jedoch wieder ausgeführt werden. Bei bestimmten Gegenständen (Kameras, Laptops o.ä.) bestehen zahlenmäßig Beschränkungen. Zur Vermeidung von Problemen bei der Wiederausfuhr wird empfohlen, höherwertige Gegenstände bei der Einreise anzumelden und die Zollbehörden um Fertigung einer beglaubigten Einfuhrliste zu bitten.
Die Ein- und Durchfuhr von Benzin und Dieselkraftstoff in Kanistern ist in Serbien nur bis zu einer Menge von 5 l zulässig.
Weiterhin bestehen in Serbien für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr:
  • Alkoholika (2 l Wein oder 1 l Spirituosen über 22%)
  • Tabakwaren (200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak)
  • 1 l Parfum oder Eau de Toilette
Gegenstände von archäologischem oder künstlerischem Wert dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörde ausgeführt werden. Dies gilt auch für Jagdtrophäen.
Haustiere dürfen nur mit gültigem Gesundheits- und Impfnachweis eingeführt werden.
(Jagd-) Waffen mit zugehöriger Munition können in Serbien nur im Rahmen von in Serbien organisierten Gruppenreisen ein- und ausgeführt werden.
Funkgeräte dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörden eingeführt und genutzt werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Im Gegensatz zur früheren Gesetzeslage sind seit 01.01.2006 sexuelle Handlungen an Minderjährigen (z.B. Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres) in jedem Falle strafbar.
Der Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird in Serbien streng geahndet. Dies gilt auch für ausschließlich zum Eigenbedarf bestimmte kleinere Mengen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Vor Einreise wird eine medizinische Beratung zwecks möglicher Impfung empfohlen.
Medizinische Versorgung
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Serbien nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene ist im Allgemeinen unzureichend. Lediglich in der Hauptstadt Belgrad existiert eine Reihe öffentlicher und privater Kliniken und Praxen mit zufriedenstellender Ausstattung.
Serbische Einrichtungen erheben für die Behandlung von Ausländern oft im Vergleich zu Inländern erheblich höhere Gebühren. Eine kostenlose Behandlung auf Auslandskrankenschein / Patientenkarte ist nicht möglich.
Seit einigen Jahren tritt in Südserbien vereinzelt auch das hämorrhagische Kongo-Krim-Fieber auf.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 29.08.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Serbien:
Stand 29.08.2011
(Unverändert gültig seit: 29.08.2011)

Aktuelle Hinweise
Angesichts der gewalttätigen Zusammenstöße im Norden Kosovos Ende Juli/Anfang August 2011 wird weiterhin geraten, die aktuellen Sicherheitshinweise zu Kosovo zu beachten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Innenpolitische Lage
Aus den Parlamentswahlen vom 11..05.2008 ist eine Regierung hervorgegangen, deren erklärtes Ziel ein schnellstmöglicher EU-Beitritt Serbiens ist. Die Lage in Serbien ist derzeit grundsätzlich ruhig. Reisenden wird empfohlen, sich durch die Medien über die aktuelle Lage unterrichtet zu halten. Informationen über aktuelle Ereignisse sind in englischer Sprache auf den Internetseiten des Fernsehsenders B92 unter www.b92.net oder der Tageszeitung Blic unter http://english.blic.rs/ verfügbar.
Die vormals serbische Provinz Kosovo hat sich am 17.02.2008 für unabhängig erklärt. Im Anschluss daran gab es Demonstrationen mit heftigen Ausschreitungen gegen in- und ausländische Ziele. Wenn auch derzeit nichts auf eine ähnliche Gefährdungslage hinweist, sind weitere Demonstrationen nicht ganz auszuschließen.
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden.
In Teilen Südserbiens (Region um Presevo, Bujanovac und Medvedja) ist von einer latent gespannten Sicherheitslage auszugehen. Auswirkungen der weiteren Entwicklungen in Kosovo auf die albanisch besiedelten Regionen Südserbiens sind nicht auszuschließen.
Reisen über Land / Kriminalität
Bei Nachtfahrten durch Serbien besteht ein erhöhtes Risiko: U.a. mindere Qualität des Straßenbelags sowie der Straßen- und Kfz-Beleuchtung erfordern höchste Aufmerksamkeit.
Fahrzeuge sollten wegen Diebstahlgefahr möglichst nur in verschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Im geparkten Fahrzeug sollten keine Reisedokumente oder Wertsachen oder anderes Gepäck zurückgelassen werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Detaillierte Reiseinformationen in deutscher Sprache sind auch auf der Website der Konsularvertretungen der Republik Serbien in der Bundesrepublik Deutschland verfügbar, siehe www.konzulati-rs.de/de/index_de.html
Geld- / Kreditkarten
In Serbien kann nicht überall mit Kreditkarten ausländischer Banken bezahlt werden. Die Geldversorgung über EC-Karte ist außerhalb der Großstädte und der touristisch erschlossenen Gebiete nur begrenzt möglich. Es wird daher empfohlen, bei Reisen in diese Gebiete ausreichend Bargeld mit sich zu führen.
Offizielle Währung in Serbien ist der Dinar. Der derzeitige Umrechnungskurs liegt etwa bei 100- Din = 1,- Euro. Der Euro ist in Serbien nicht als Zahlungsmittel zugelassen; Zahlungen in ausländischer Währung an Deviseninländer sind nicht zulässig.
Führerschein, Kfz-Dokumente und Kfz-Haftpflicht
Für den Transit durch bzw. den vorübergehenden Aufenthalt in Serbien benötigen deutsche Staatsangehörige lediglich den nationalen deutschen Führerschein in den bestehenden drei Ausführungen (grauer Pass, rosaroter Ausweis oder Führerschein im Kartenformat). Der Besitz eines internationalen Führerscheins ist nicht erforderlich.
Sofern der Fahrer des Kfz nicht identisch mit dem in den Kfz-Dokumenten eingetragenen Halter ist, muss eine beglaubigte Vollmacht des Halters mitgeführt werden.
Die grüne Versicherungskarte gilt seit 01.03.2002 wieder für Serbien, sofern die Länderangabe “SRB“ auf der Karte eingetragen ist. Versicherungskarten mit dem alten Länderkürzel „SCG“ werden seit dem 31.07.2009 nicht mehr akzeptiert. Wenn dennoch „SCG“ eingetragen ist, ist der Abschluss einer zusätzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung bei einer serbischen Haftpflichtversicherung erforderlich. Eine solche Versicherung kann an den Grenzübergängen gegen eine Prämie von derzeit ca. 110,- Euro (zahlbar in Dinar) für Pkw (+ ggfls. Zuschläge für Anhänger oder Wohnwagen) für 30 Tage abgeschlossen werden. Nicht an allen serbischen Grenzübergängen sind die entsprechenden Verkaufsstellen bzw. Versicherungsagenturen rund um die Uhr geöffnet.
Ohne gültige Haftpflichtversicherung wird die Einreise per Pkw nach Serbien verweigert.
Die serbische Polizei widmet im Rahmen von Verkehrskontrollen Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen besondere Aufmerksamkeit.
Kfz-Unfälle
Bei Verwicklung von Ausländern in Kfz-Unfälle kommt es insbesondere bei Fällen von Personenschäden regelmäßig zur Inhaftierung ausländischer Fahrzeugführer und – insbesondere bei Todesfolgen auf serbischer Seite – nach gerichtlicher Feststellung der Schuld zu Verurteilungen mit mehrjährigen Haftstrafen, die – entgegen deutscher Rechtsprechung - nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Daher wird dringend empfohlen, sämtliche Verkehrsregeln – insbesondere die geltenden Höchstgeschwindigkeiten (Landstraßen 80 km/h, Autobahnen 120 km/h) - streng zu beachten und umsichtig und ausgeruht zu fahren. Bei jedem Unfall muss in Serbien die Polizei gerufen werden, die ein Schadensprotokoll anfertigt, das für Versicherungszwecke und ggf. Zollverfahren bei der Ausreise unerlässlich ist. Die Promillegrenze in Serbien beträgt 0,5. Wegen der Schuldzuweisung bei Unfällen und der damit verbundenen möglichen Inhaftierung in Serbien wird jedoch dringend empfohlen, im St raßenverkehr ganz auf Alkohol zu verzichten!
Straßenbenutzungsgebühren
Bei Reisen in oder durch Serbien sind Mautgebühren zu zahlen. Landstraßen sind gebührenfrei. Autobahnen sowie autobahnähnlich ausgebaute Straßen sind hingegen gebührenpflichtig.
Für die Zahlung der Maut in Euro bzw. für den an den Grenzen möglichen Geldtausch sollten kleine Scheine und Münzen mitgeführt werden. Von einem Ausweichen auf Landstraßen zur Umgehung der Mautgebühr wird wegen des schlechten Straßenzustandes abgeraten.
Informationen sind auch über die Vertretung des ADAC in Belgrad (Tel.: 00381-11-2422 801/707) erhältlich.
Kraftstoffversorgung
Die Kraftstoffversorgung - auch mit bleifreiem Benzin - ist in allen Landesteilen grundsätzlich gewährleistet. Die Qualität des angebotenen Kraftstoffs lässt indes häufig zu wünschen übrig.
Bei Dieselmotoren sollte ggf. der qualitativ höherwertige „Eurodiesel“ getankt werden. Mit gelegentlichen Engpässen (insbesondere bei Dieselöl) muss gerechnet werden. Transitreisenden wird deshalb empfohlen, vor Grenzübertritt voll zu tanken.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Seit dem 12.06.2010 besteht für die Einreise nach Serbien für deutsche Staatsangehörige keine Passpflicht mehr. Die Einreise ist seitdem mit einem gültigen Personalausweis möglich.
Der Kinderausweis nach altem Vordruck wird zur Einreise nach Serbien anerkannt; für Reisen über Ungarn wird unabhängig vom Alter des Kindes empfohlen, vor Reiseantritt einen neuen Kinderreisepass ausstellen zu lassen, sofern der bisherige Kinderausweis kein Lichtbild enthält.
Abgelaufene Reisepässe oder Kinderausweise werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja
Vorläufiger Reisepass Ja
Personalausweis Ja
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Serbisches Ausländerrecht fordert gültige Reisedokumente ohne weitere Angabe
Es gibt bisher keine Durchführungsverordnung (Verwaltungsvorschrift) zum serbischen Ausländergesetz.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja
Reisepass Ja
Personalausweis Ja
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Serbisches Ausländergesetz kennt zwar Familienpässe, wegen fehlender Verwaltungsvorschriften zu diesem ist die Situation aber unklar.
Die Botschaft empfiehlt daher ein eigenes Ausweisdokument für jedes Kind.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, sofern mit Passbild
Weitere Anmerkungen Serbisches Ausländerrecht fordert gültige Reisedokumente ohne weitere Angabe
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses, Reisepasses oder Personalausweises jeweils mit Passfoto für Kinder.
Visum
In Serbien sind touristische Reisen bis zu 3 Monaten Dauer visumsfrei. Auf diese Dauer werden auch Aufenthalte in Kosovo angerechnet! Bei längerem Verbleib oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muss vor Reiseantritt ein Einreisevisum bei einer serbischen Auslandsvertretung eingeholt werden. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung durch die serbischen Inlandsbehörden ist nicht möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise über Kosovo
Nach Mitteilung des Serbischen Außenministeriums können deutsche Staatsangehörige mittlerweile mit einem Personalausweis von Kosovo nach Serbien ausreisen, sofern sie im Besitz einer serbischen Einreisekarte sind. Da solche Einreisekarten nur an den amtlich zugelassenen serbischen Grenzübergangsstellen erteilt werden, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass bei einer Ausreise aus Kosovo nach Serbien mit Personalausweis zuvor eine Einreise nach Kosovo auf dem Landweg über Serbien erfolgt sein muss.
An der Grenze zwischen Kosovo und Serbien werden von den serbischen Behörden keine serbischen Einreisestempel / Einreisekarten erteilt, so dass eine Ausreise aus Kosovo nach Serbien mit Reisepass / Personalausweis nur dann möglich ist, wenn vorher auch die Einreise nach Kosovo auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist, und die Gesamtreisedauer 3 Monate nicht übersteigt. Das bedeutet, dass eine Einreise auf dem Landweg von Kosovo nach Serbien nur bei Vorliegen eines gültigen serbischen Einreisestempels im Reisepass bzw. serbischer Einreisekarte mit Personalausweis möglich ist (der/die z.B. durch eine Fahrt über eine offizielle Grenzstelle an der mazedonisch-serbischen Grenze erworben werden kann).
Kosovarische Stempel werden von den serbischen Behörden nicht anerkannt und zumeist ungültig gestempelt. Da dies den kosovarischen Grenzbehörden bekannt ist, wird oftmals – auf Wunsch – kein kosovarischer Einreisestempel in den deutschen Reisepass gestempelt.
Es wird empfohlen, sich von allen Reisedokumenten Kopien anzufertigen und diese separat zu führen.
Hinweise für Personen mit Doppelstaatsangehörigkeit
Personen, die neben der deutschen auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den serbischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise serbische Reisedokumente zu benutzen.
Die allgemeine Wehrpflicht gilt in Serbien auch für dauerhaft im Ausland lebende Staatsangehörige. Männliche Doppelstaatsangehörige im wehrdienstpflichtigen Alter, die in Serbien keinen Militärdienst abgeleistet haben, müssen deshalb bei der Einreise mit Festnahme und strafrechtlicher Verfolgung rechnen.
Meldepflicht
Ausländer müssen sich in Serbien innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden. Dabei wird eine Bescheinigung für Nachweiszwecke ausgestellt. Reisende müssen diese Bescheinigung bei der Ausreise, aber auch bei Kontrollen im Lande, vorlegen können. Die serbischen Sicherheitskräfte fragen in jüngster Zeit verstärkt danach.
Verstöße gegen die Meldepflicht werden u.U. streng geahndet bzw. können zu Problemen bei der Ausreise führen. Bei Unterkunft in einem Hotel wird die Anmeldung von diesem übernommen, nicht jedoch bei Privataufenthalten.

Besondere Zollvorschriften
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Gegenstände von archäologischem oder künstlerischem Wert dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörde ausgeführt werden. Dies gilt auch für Jagdtrophäen.
Haustiere dürfen nur mit gültigem Gesundheits- und Impfnachweis eingeführt werden.
Funkgeräte dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörden eingeführt und genutzt werden.
Weitergehende Informationen erhalten Sie bei den serbischen Auslandsvertretungen in Deutschland. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Im Gegensatz zur früheren Gesetzeslage sind seit 01.01.2006 sexuelle Handlungen an Minderjährigen (Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres) in jedem Falle strafbar.
Der Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird in Serbien streng geahndet. Dies gilt auch für ausschließlich zum Eigenbedarf bestimmte kleinere Mengen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Vor Einreise wird eine medizinische Beratung zwecks möglicher Impfung empfohlen.
Medizinische Versorgung
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Serbien nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene ist im Allgemeinen unzureichend. Lediglich in der Hauptstadt Belgrad existiert eine Reihe öffentlicher und privater Kliniken und Praxen mit zufriedenstellender Ausstattung.
Serbische Einrichtungen erheben für die Behandlung von Ausländern oft im Vergleich zu Inländern erheblich höhere Gebühren. Eine kostenlose Behandlung auf Auslandskrankenschein / Patientenkarte ist nicht möglich.
Seit einigen Jahren tritt in Südserbien vereinzelt auch das hämorrhagische Kongo-Krim-Fieber auf.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweise Serbien 15.09.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Serbien:
Stand 15.09.2011
(Unverändert gültig seit: 15.09.2011)

Aktuelle Hinweise
Ende Juli/Anfang August 2011 ist es im Norden Kosovos zu gewalttätigen Zusammenstößen gekommen. Weitere gewalttätige Auseinandersetzungen sind nicht auszuschließen. Daher wird geraten, die aktuellen
Sicherheitshinweise zu Kosovo zu beachten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Aus den Parlamentswahlen vom 11..05.2008 ist eine Regierung hervorgegangen, deren erklärtes Ziel ein schnellstmöglicher EU-Beitritt Serbiens ist. Die Lage in Serbien ist derzeit grundsätzlich ruhig. Reisenden wird empfohlen, sich durch die Medien über die aktuelle Lage unterrichtet zu halten. Informationen über aktuelle Ereignisse sind in englischer Sprache auf den Internetseiten des Fernsehsenders B92 unter www.b92.net oder der Tageszeitung Blic unter http://english.blic.rs/ verfügbar.
Die vormals serbische Provinz Kosovo hat sich am 17.02.2008 für unabhängig erklärt. Im Anschluss daran gab es Demonstrationen mit heftigen Ausschreitungen gegen in- und ausländische Ziele. Wenn auch derzeit nichts auf eine ähnliche Gefährdungslage hinweist, sind weitere Demonstrationen nicht ganz auszuschließen.
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden.
In Teilen Südserbiens (Region um Presevo, Bujanovac und Medvedja) ist von einer latent gespannten Sicherheitslage auszugehen. Auswirkungen der weiteren Entwicklungen in Kosovo auf die albanisch besiedelten Regionen Südserbiens sind nicht auszuschließen.
Reisen über Land / Kriminalität
Bei Nachtfahrten durch Serbien besteht ein erhöhtes Risiko: U.a. mindere Qualität des Straßenbelags sowie der Straßen- und Kfz-Beleuchtung erfordern höchste Aufmerksamkeit.
Fahrzeuge sollten wegen Diebstahlgefahr möglichst nur in verschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Im geparkten Fahrzeug sollten keine Reisedokumente oder Wertsachen oder anderes Gepäck zurückgelassen werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Detaillierte Reiseinformationen in deutscher Sprache sind auch auf der Website der Konsularvertretungen der Republik Serbien in der Bundesrepublik Deutschland verfügbar, siehe www.konzulati-rs.de/de/index_de.html
Geld- / Kreditkarten
In Serbien kann nicht überall mit Kreditkarten ausländischer Banken bezahlt werden. Die Geldversorgung über EC-Karte ist außerhalb der Großstädte und der touristisch erschlossenen Gebiete nur begrenzt möglich. Es wird daher empfohlen, bei Reisen in diese Gebiete ausreichend Bargeld mit sich zu führen.
Offizielle Währung in Serbien ist der Dinar. Der derzeitige Umrechnungskurs liegt etwa bei 100- Din = 1,- Euro. Der Euro ist in Serbien nicht als Zahlungsmittel zugelassen; Zahlungen in ausländischer Währung an Deviseninländer sind nicht zulässig.
Führerschein, Kfz-Dokumente und Kfz-Haftpflicht
Für den Transit durch bzw. den vorübergehenden Aufenthalt in Serbien benötigen deutsche Staatsangehörige lediglich den nationalen deutschen Führerschein in den bestehenden drei Ausführungen (grauer Pass, rosaroter Ausweis oder Führerschein im Kartenformat). Der Besitz eines internationalen Führerscheins ist nicht erforderlich.
Sofern der Fahrer des Kfz nicht identisch mit dem in den Kfz-Dokumenten eingetragenen Halter ist, muss eine beglaubigte Vollmacht des Halters mitgeführt werden.
Die grüne Versicherungskarte gilt seit 01.03.2002 wieder für Serbien, sofern die Länderangabe “SRB“ auf der Karte eingetragen ist. Versicherungskarten mit dem alten Länderkürzel „SCG“ werden seit dem 31.07.2009 nicht mehr akzeptiert. Wenn dennoch „SCG“ eingetragen ist, ist der Abschluss einer zusätzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung bei einer serbischen Haftpflichtversicherung erforderlich. Eine solche Versicherung kann an den Grenzübergängen gegen eine Prämie von derzeit ca. 110,- Euro (zahlbar in Dinar) für Pkw (+ ggfls. Zuschläge für Anhänger oder Wohnwagen) für 30 Tage abgeschlossen werden. Nicht an allen serbischen Grenzübergängen sind die entsprechenden Verkaufsstellen bzw. Versicherungsagenturen rund um die Uhr geöffnet.
Ohne gültige Haftpflichtversicherung wird die Einreise per Pkw nach Serbien verweigert.
Die serbische Polizei widmet im Rahmen von Verkehrskontrollen Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen besondere Aufmerksamkeit.
Kfz-Unfälle
Bei Verwicklung von Ausländern in Kfz-Unfälle kommt es insbesondere bei Fällen von Personenschäden regelmäßig zur Inhaftierung ausländischer Fahrzeugführer und – insbesondere bei Todesfolgen auf serbischer Seite – nach gerichtlicher Feststellung der Schuld zu Verurteilungen mit mehrjährigen Haftstrafen, die – entgegen deutscher Rechtsprechung - nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Daher wird dringend empfohlen, sämtliche Verkehrsregeln – insbesondere die geltenden Höchstgeschwindigkeiten (Landstraßen 80 km/h, Autobahnen 120 km/h) - streng zu beachten und umsichtig und ausgeruht zu fahren. Bei jedem Unfall muss in Serbien die Polizei gerufen werden, die ein Schadensprotokoll anfertigt, das für Versicherungszwecke und ggf. Zollverfahren bei der Ausreise unerlässlich ist. Die Promillegrenze in Serbien beträgt 0,5. Wegen der Schuldzuweisung bei Unfällen und der damit verbundenen möglichen Inhaftierung in Serbien wird jedoch dringend empfohlen, im St raßenverkehr ganz auf Alkohol zu verzichten!
Straßenbenutzungsgebühren
Bei Reisen in oder durch Serbien sind Mautgebühren zu zahlen. Landstraßen sind gebührenfrei. Autobahnen sowie autobahnähnlich ausgebaute Straßen sind hingegen gebührenpflichtig.
Die Maut kann in Serbien mit Bargeld oder Kreditkarte (MasterCard, Maestro, Visa, American Express, Diners und (serbische) DinaCard bezahlt werden. Bei Bargeldzahlung wird Zahlung in der Landeswährung Dinar empfohlen, da bei Zahlung in Euro ein Rundungsaufschlag anfällt.
Für die Zahlung der Maut in Euro bzw. für den an den Grenzen möglichen Geldtausch sollten kleine Scheine und Münzen mitgeführt werden.
Von einem Ausweichen auf Landstraßen zur Umgehung der Mautgebühr wird wegen des schlechten Straßenzustandes abgeraten.
Informationen sind auch über die Vertretung des ADAC in Belgrad (Tel.: 00381-11-2422 801/707) erhältlich.
Kraftstoffversorgung
Die Kraftstoffversorgung - auch mit bleifreiem Benzin - ist in allen Landesteilen grundsätzlich gewährleistet. Die Qualität des angebotenen Kraftstoffs lässt indes häufig zu wünschen übrig.
Bei Dieselmotoren sollte ggf. der qualitativ höherwertige „Eurodiesel“ getankt werden. Mit gelegentlichen Engpässen (insbesondere bei Dieselöl) muss gerechnet werden. Transitreisenden wird deshalb empfohlen, vor Grenzübertritt voll zu tanken.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Seit dem 12.06.2010 besteht für die Einreise nach Serbien für deutsche Staatsangehörige keine Passpflicht mehr. Die Einreise ist seitdem mit einem gültigen Personalausweis möglich.
Der Kinderausweis nach altem Vordruck wird zur Einreise nach Serbien anerkannt; für Reisen über Ungarn wird unabhängig vom Alter des Kindes empfohlen, vor Reiseantritt einen neuen Kinderreisepass ausstellen zu lassen, sofern der bisherige Kinderausweis kein Lichtbild enthält.
Abgelaufene Reisepässe oder Kinderausweise werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja
Vorläufiger Reisepass Ja
Personalausweis Ja
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Serbisches Ausländerrecht fordert gültige Reisedokumente ohne weitere Angabe
Es gibt bisher keine Durchführungsverordnung (Verwaltungsvorschrift) zum serbischen Ausländergesetz.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja
Reisepass Ja
Personalausweis Ja
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Serbisches Ausländergesetz kennt zwar Familienpässe, wegen fehlender Verwaltungsvorschriften zu diesem ist die Situation aber unklar.
Die Botschaft empfiehlt daher ein eigenes Ausweisdokument für jedes Kind.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, sofern mit Passbild
Weitere Anmerkungen Serbisches Ausländerrecht fordert gültige Reisedokumente ohne weitere Angabe
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses, Reisepasses oder Personalausweises jeweils mit Passfoto für Kinder.
Visum
In Serbien sind touristische Reisen bis zu 3 Monaten Dauer visumsfrei. Auf diese Dauer werden auch Aufenthalte in Kosovo angerechnet! Bei längerem Verbleib oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muss vor Reiseantritt ein Einreisevisum bei einer serbischen Auslandsvertretung eingeholt werden. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung durch die serbischen Inlandsbehörden ist nicht möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise über Kosovo
Nach Mitteilung des Serbischen Außenministeriums können deutsche Staatsangehörige mittlerweile mit einem Personalausweis von Kosovo nach Serbien ausreisen, sofern sie im Besitz einer serbischen Einreisekarte sind. Da solche Einreisekarten nur an den amtlich zugelassenen serbischen Grenzübergangsstellen erteilt werden, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass bei einer Ausreise aus Kosovo nach Serbien mit Personalausweis zuvor eine Einreise nach Kosovo auf dem Landweg über Serbien erfolgt sein muss.
An der Grenze zwischen Kosovo und Serbien werden von den serbischen Behörden keine serbischen Einreisestempel / Einreisekarten erteilt, so dass eine Ausreise aus Kosovo nach Serbien mit Reisepass / Personalausweis nur dann möglich ist, wenn vorher auch die Einreise nach Kosovo auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist, und die Gesamtreisedauer 3 Monate nicht übersteigt. Das bedeutet, dass eine Einreise auf dem Landweg von Kosovo nach Serbien nur bei Vorliegen eines gültigen serbischen Einreisestempels im Reisepass bzw. serbischer Einreisekarte mit Personalausweis möglich ist (der/die z.B. durch eine Fahrt über eine offizielle Grenzstelle an der mazedonisch-serbischen Grenze erworben werden kann).
Kosovarische Stempel werden von den serbischen Behörden nicht anerkannt und zumeist ungültig gestempelt. Da dies den kosovarischen Grenzbehörden bekannt ist, wird oftmals – auf Wunsch – kein kosovarischer Einreisestempel in den deutschen Reisepass gestempelt.
Es wird empfohlen, sich von allen Reisedokumenten Kopien anzufertigen und diese separat zu führen.
Hinweise für Personen mit Doppelstaatsangehörigkeit
Personen, die neben der deutschen auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den serbischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise serbische Reisedokumente zu benutzen.
Die allgemeine Wehrpflicht gilt in Serbien auch für dauerhaft im Ausland lebende Staatsangehörige. Männliche Doppelstaatsangehörige im wehrdienstpflichtigen Alter, die in Serbien keinen Militärdienst abgeleistet haben, müssen deshalb bei der Einreise mit Festnahme und strafrechtlicher Verfolgung rechnen.
Meldepflicht
Ausländer müssen sich in Serbien innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden. Dabei wird eine Bescheinigung für Nachweiszwecke ausgestellt. Reisende müssen diese Bescheinigung bei der Ausreise, aber auch bei Kontrollen im Lande, vorlegen können. Die serbischen Sicherheitskräfte fragen in jüngster Zeit verstärkt danach.
Verstöße gegen die Meldepflicht werden u.U. streng geahndet bzw. können zu Problemen bei der Ausreise führen. Bei Unterkunft in einem Hotel wird die Anmeldung von diesem übernommen, nicht jedoch bei Privataufenthalten.

Besondere Zollvorschriften
Dinar dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000.- Euro ein- und ausgeführt werden, eine größere Summe darf nur eingeführt werden, wenn sie bei einer ausländischen Bank gekauft und dies durch Belege nachgewiesen werden kann.
Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt und bis zu einem Betrag von 10.000.- Euro wieder ausgeführt werden. Bei Einfuhr von Devisen sind Beträge von über 10.000,- Euro unbedingt beim Zoll anzumelden; der darüber ausgestellte Beleg ist bis zur Ausreise aufzubewahren. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden bei der Ausreise mit Devisenbeschlagnahmung geahndet.
Falls zu gleicher Zeit Devisen, Dinar und Reiseschecks ausgeführt werden, darf die Gesamtsumme nicht mehr als 10.000.- Euro betragen. Beträge ab 10.000,- Euro dürfen nur per Banküberweisung ausgeführt werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung wird mit einer hohen Geldstrafe geahndet.
Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs (Kleidung, persönliche Hygieneartikel, technische Geräte, Arzneimittel) können nach Serbien vorübergehend zollfrei eingeführt werden. Zur Vermeidung von Problemen bei der Wiederausfuhr wird empfohlen, höherwertige Gegenstände bei der Einreise anzumelden und die Zollbehörden um Fertigung einer beglaubigten Einfuhrliste zu bitten.
Die Ein- und Durchfuhr von Benzin und Dieselkraftstoff in Kanistern ist in Serbien nur bis zu einer Menge von 5 Litern zulässig.
Weiterhin bestehen in Serbien für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr:
- Alkoholika (2 l Wein oder 1 l Spirituosen über 22%)
- Tabakwaren (200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak)
- 1 Parfum oder Eau de Toilette
Gegenstände von archäologischem oder künstlerischem Wert dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörde ausgeführt werden. Dies gilt auch für Jagdtrophäen.
Haustiere dürfen nur mit gültigem Gesundheits- und Impfnachweis eingeführt werden.
Funkgeräte dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörden eingeführt und genutzt werden.
Weitergehende Informationen erhalten Sie bei den serbischen Auslandsvertretungen in Deutschland. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Im Gegensatz zur früheren Gesetzeslage sind seit 01.01.2006 sexuelle Handlungen an Minderjährigen (Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres) in jedem Falle strafbar.
Der Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird in Serbien streng geahndet. Dies gilt auch für ausschließlich zum Eigenbedarf bestimmte kleinere Mengen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Vor Einreise wird eine medizinische Beratung zwecks möglicher Impfung empfohlen.
Medizinische Versorgung
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Serbien nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene ist im Allgemeinen unzureichend. Lediglich in der Hauptstadt Belgrad existiert eine Reihe öffentlicher und privater Kliniken und Praxen mit zufriedenstellender Ausstattung.
Serbische Einrichtungen erheben für die Behandlung von Ausländern oft im Vergleich zu Inländern erheblich höhere Gebühren. Eine kostenlose Behandlung auf Auslandskrankenschein / Patientenkarte ist nicht möglich.
Seit einigen Jahren tritt in Südserbien vereinzelt auch das hämorrhagische Kongo-Krim-Fieber auf.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 02.11.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Serbien:
Stand 02.11.2011
(Unverändert gültig seit: 02.11.2011)

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige - Hinweise für Doppelstaater - Wehrpflicht


Aktuelle Hinweise
Ende Juli/Anfang August 2011 ist es im Norden Kosovos zu gewalttätigen Zusammenstößen gekommen. Weitere gewalttätige Auseinandersetzungen sind nicht auszuschließen. Daher wird geraten, die aktuellen
Sicherheitshinweise zu Kosovo zu beachten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Aus den Parlamentswahlen vom 11..05.2008 ist eine Regierung hervorgegangen, deren erklärtes Ziel ein schnellstmöglicher EU-Beitritt Serbiens ist. Die Lage in Serbien ist derzeit grundsätzlich ruhig. Reisenden wird empfohlen, sich durch die Medien über die aktuelle Lage unterrichtet zu halten. Informationen über aktuelle Ereignisse sind in englischer Sprache auf den Internetseiten des Fernsehsenders B92 unter http://www.b92.net oder der Tageszeitung Blic unter http://english.blic.rs/ verfügbar.
Die vormals serbische Provinz Kosovo hat sich am 17.02.2008 für unabhängig erklärt. Im Anschluss daran gab es Demonstrationen mit heftigen Ausschreitungen gegen in- und ausländische Ziele. Wenn auch derzeit nichts auf eine ähnliche Gefährdungslage hinweist, sind weitere Demonstrationen nicht ganz auszuschließen.
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden.
In Teilen Südserbiens (Region um Presevo, Bujanovac und Medvedja) ist von einer latent gespannten Sicherheitslage auszugehen. Auswirkungen der weiteren Entwicklungen in Kosovo auf die albanisch besiedelten Regionen Südserbiens sind nicht auszuschließen.
Reisen über Land / Kriminalität
Bei Nachtfahrten durch Serbien besteht ein erhöhtes Risiko: U.a. mindere Qualität des Straßenbelags sowie der Straßen- und Kfz-Beleuchtung erfordern höchste Aufmerksamkeit.
Fahrzeuge sollten wegen Diebstahlgefahr möglichst nur in verschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Im geparkten Fahrzeug sollten keine Reisedokumente oder Wertsachen oder anderes Gepäck zurückgelassen werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Detaillierte Reiseinformationen in deutscher Sprache sind auch auf der Website der Konsularvertretungen der Republik Serbien in der Bundesrepublik Deutschland verfügbar, siehe http://www.konzulati-rs.de/de/index_de.html
Geld- / Kreditkarten
In Serbien kann nicht überall mit Kreditkarten ausländischer Banken bezahlt werden. Die Geldversorgung über EC-Karte ist außerhalb der Großstädte und der touristisch erschlossenen Gebiete nur begrenzt möglich. Es wird daher empfohlen, bei Reisen in diese Gebiete ausreichend Bargeld mit sich zu führen.
Offizielle Währung in Serbien ist der Dinar. Der derzeitige Umrechnungskurs liegt etwa bei 100- Din = 1,- Euro. Der Euro ist in Serbien nicht als Zahlungsmittel zugelassen; Zahlungen in ausländischer Währung an Deviseninländer sind nicht zulässig.
Führerschein, Kfz-Dokumente und Kfz-Haftpflicht
Für den Transit durch bzw. den vorübergehenden Aufenthalt in Serbien benötigen deutsche Staatsangehörige lediglich den nationalen deutschen Führerschein in den bestehenden drei Ausführungen (grauer Pass, rosaroter Ausweis oder Führerschein im Kartenformat). Der Besitz eines internationalen Führerscheins ist nicht erforderlich.
Sofern der Fahrer des Kfz nicht identisch mit dem in den Kfz-Dokumenten eingetragenen Halter ist, muss eine beglaubigte Vollmacht des Halters mitgeführt werden.
Die grüne Versicherungskarte gilt seit 01.03.2002 wieder für Serbien, sofern die Länderangabe “SRB“ auf der Karte eingetragen ist. Versicherungskarten mit dem alten Länderkürzel „SCG“ werden seit dem 31.07.2009 nicht mehr akzeptiert. Wenn dennoch „SCG“ eingetragen ist, ist der Abschluss einer zusätzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung bei einer serbischen Haftpflichtversicherung erforderlich. Eine solche Versicherung kann an den Grenzübergängen gegen eine Prämie von derzeit ca. 110,- Euro (zahlbar in Dinar) für Pkw (+ ggfls. Zuschläge für Anhänger oder Wohnwagen) für 30 Tage abgeschlossen werden. Nicht an allen serbischen Grenzübergängen sind die entsprechenden Verkaufsstellen bzw. Versicherungsagenturen rund um die Uhr geöffnet.
Ohne gültige Haftpflichtversicherung wird die Einreise per Pkw nach Serbien verweigert.
Die serbische Polizei widmet im Rahmen von Verkehrskontrollen Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen besondere Aufmerksamkeit.
Kfz-Unfälle
Bei Verwicklung von Ausländern in Kfz-Unfälle kommt es insbesondere bei Fällen von Personenschäden regelmäßig zur Inhaftierung ausländischer Fahrzeugführer und – insbesondere bei Todesfolgen auf serbischer Seite – nach gerichtlicher Feststellung der Schuld zu Verurteilungen mit mehrjährigen Haftstrafen, die – entgegen deutscher Rechtsprechung - nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Daher wird dringend empfohlen, sämtliche Verkehrsregeln – insbesondere die geltenden Höchstgeschwindigkeiten (Landstraßen 80 km/h, Autobahnen 120 km/h) - streng zu beachten und umsichtig und ausgeruht zu fahren. Bei jedem Unfall muss in Serbien die Polizei gerufen werden, die ein Schadensprotokoll anfertigt, das für Versicherungszwecke und ggf. Zollverfahren bei der Ausreise unerlässlich ist. Die Promillegrenze in Serbien beträgt 0,5. Wegen der Schuldzuweisung bei Unfällen und der damit verbundenen möglichen Inhaftierung in Serbien wird jedoch dringend empfohlen, im St raßenverkehr ganz auf Alkohol zu verzichten!
Straßenbenutzungsgebühren
Bei Reisen in oder durch Serbien sind Mautgebühren zu zahlen. Landstraßen sind gebührenfrei. Autobahnen sowie autobahnähnlich ausgebaute Straßen sind hingegen gebührenpflichtig.
Die Maut kann in Serbien mit Bargeld oder Kreditkarte (MasterCard, Maestro, Visa, American Express, Diners und (serbische) DinaCard bezahlt werden. Bei Bargeldzahlung wird Zahlung in der Landeswährung Dinar empfohlen, da bei Zahlung in Euro ein Rundungsaufschlag anfällt.
Für die Zahlung der Maut in Euro bzw. für den an den Grenzen möglichen Geldtausch sollten kleine Scheine und Münzen mitgeführt werden.
Von einem Ausweichen auf Landstraßen zur Umgehung der Mautgebühr wird wegen des schlechten Straßenzustandes abgeraten.
Informationen sind auch über die Vertretung des ADAC in Belgrad (Tel.: 00381-11-2422 801/707) erhältlich.
Kraftstoffversorgung
Die Kraftstoffversorgung - auch mit bleifreiem Benzin - ist in allen Landesteilen grundsätzlich gewährleistet. Die Qualität des angebotenen Kraftstoffs lässt indes häufig zu wünschen übrig.
Bei Dieselmotoren sollte ggf. der qualitativ höherwertige „Eurodiesel“ getankt werden. Mit gelegentlichen Engpässen (insbesondere bei Dieselöl) muss gerechnet werden. Transitreisenden wird deshalb empfohlen, vor Grenzübertritt voll zu tanken.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Seit dem 12.06.2010 besteht für die Einreise nach Serbien für deutsche Staatsangehörige keine Passpflicht mehr. Die Einreise ist seitdem mit einem gültigen Personalausweis möglich.
Der Kinderausweis nach altem Vordruck wird zur Einreise nach Serbien anerkannt; für Reisen über Ungarn wird unabhängig vom Alter des Kindes empfohlen, vor Reiseantritt einen neuen Kinderreisepass ausstellen zu lassen, sofern der bisherige Kinderausweis kein Lichtbild enthält.
Abgelaufene Reisepässe oder Kinderausweise werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja
Vorläufiger Reisepass Ja
Personalausweis Ja
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Serbisches Ausländerrecht fordert gültige Reisedokumente ohne weitere Angabe
Es gibt bisher keine Durchführungsverordnung (Verwaltungsvorschrift) zum serbischen Ausländergesetz.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja
Reisepass Ja
Personalausweis Ja
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Serbisches Ausländergesetz kennt zwar Familienpässe, wegen fehlender Verwaltungsvorschriften zu diesem ist die Situation aber unklar.
Die Botschaft empfiehlt daher ein eigenes Ausweisdokument für jedes Kind.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, sofern mit Passbild
Weitere Anmerkungen Serbisches Ausländerrecht fordert gültige Reisedokumente ohne weitere Angabe
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses, Reisepasses oder Personalausweises jeweils mit Passfoto für Kinder.
Visum
In Serbien sind touristische Reisen bis zu 3 Monaten Dauer visumsfrei. Auf diese Dauer werden auch Aufenthalte in Kosovo angerechnet! Bei längerem Verbleib oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muss vor Reiseantritt ein Einreisevisum bei einer serbischen Auslandsvertretung eingeholt werden. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung durch die serbischen Inlandsbehörden ist nicht möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise über Kosovo
Nach Mitteilung des Serbischen Außenministeriums können deutsche Staatsangehörige mittlerweile mit einem Personalausweis von Kosovo nach Serbien ausreisen, sofern sie im Besitz einer serbischen Einreisekarte sind. Da solche Einreisekarten nur an den amtlich zugelassenen serbischen Grenzübergangsstellen erteilt werden, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass bei einer Ausreise aus Kosovo nach Serbien mit Personalausweis zuvor eine Einreise nach Kosovo auf dem Landweg über Serbien erfolgt sein muss.
An der Grenze zwischen Kosovo und Serbien werden von den serbischen Behörden keine serbischen Einreisestempel / Einreisekarten erteilt, so dass eine Ausreise aus Kosovo nach Serbien mit Reisepass / Personalausweis nur dann möglich ist, wenn vorher auch die Einreise nach Kosovo auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist, und die Gesamtreisedauer 3 Monate nicht übersteigt. Das bedeutet, dass eine Einreise auf dem Landweg von Kosovo nach Serbien nur bei Vorliegen eines gültigen serbischen Einreisestempels im Reisepass bzw. serbischer Einreisekarte mit Personalausweis möglich ist (der/die z.B. durch eine Fahrt über eine offizielle Grenzstelle an der mazedonisch-serbischen Grenze erworben werden kann).
Kosovarische Stempel werden von den serbischen Behörden nicht anerkannt und zumeist ungültig gestempelt. Da dies den kosovarischen Grenzbehörden bekannt ist, wird oftmals – auf Wunsch – kein kosovarischer Einreisestempel in den deutschen Reisepass gestempelt.
Es wird empfohlen, sich von allen Reisedokumenten Kopien anzufertigen und diese separat zu führen.
Hinweise für Personen mit Doppelstaatsangehörigkeit
Personen, die neben der deutschen auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den serbischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise serbische Reisedokumente zu benutzen.
Mit Beschluss des Parlaments der Republik Serbien vom 15.12.2010 wurde die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt. Seit Inkrafttreten des Beschlusses unterliegt jeder männliche serbische Staatsangehörige der Pflicht, sich in die sog. "Mililitärevidenz" eintragen zu lassen und muss in der Reserve dienen. Serbische Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, müssen sich in der Militärevidenz der zuständigen serbischen Auslandsvertretung eintragen lassen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland.
Meldepflicht
Ausländer müssen sich in Serbien innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden. Dabei wird eine Bescheinigung für Nachweiszwecke ausgestellt. Reisende müssen diese Bescheinigung bei der Ausreise, aber auch bei Kontrollen im Lande, vorlegen können. Die serbischen Sicherheitskräfte fragen in jüngster Zeit verstärkt danach.
Verstöße gegen die Meldepflicht werden u.U. streng geahndet bzw. können zu Problemen bei der Ausreise führen. Bei Unterkunft in einem Hotel wird die Anmeldung von diesem übernommen, nicht jedoch bei Privataufenthalten.

Besondere Zollvorschriften
Dinar dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000.- Euro ein- und ausgeführt werden, eine größere Summe darf nur eingeführt werden, wenn sie bei einer ausländischen Bank gekauft und dies durch Belege nachgewiesen werden kann.
Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt und bis zu einem Betrag von 10.000.- Euro wieder ausgeführt werden. Bei Einfuhr von Devisen sind Beträge von über 10.000,- Euro unbedingt beim Zoll anzumelden; der darüber ausgestellte Beleg ist bis zur Ausreise aufzubewahren. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden bei der Ausreise mit Devisenbeschlagnahmung geahndet.
Falls zu gleicher Zeit Devisen, Dinar und Reiseschecks ausgeführt werden, darf die Gesamtsumme nicht mehr als 10.000.- Euro betragen. Beträge ab 10.000,- Euro dürfen nur per Banküberweisung ausgeführt werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung wird mit einer hohen Geldstrafe geahndet.
Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs (Kleidung, persönliche Hygieneartikel, technische Geräte, Arzneimittel) können nach Serbien vorübergehend zollfrei eingeführt werden. Zur Vermeidung von Problemen bei der Wiederausfuhr wird empfohlen, höherwertige Gegenstände bei der Einreise anzumelden und die Zollbehörden um Fertigung einer beglaubigten Einfuhrliste zu bitten.
Die Ein- und Durchfuhr von Benzin und Dieselkraftstoff in Kanistern ist in Serbien nur bis zu einer Menge von 5 Litern zulässig.
Weiterhin bestehen in Serbien für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr:
- Alkoholika (2 l Wein oder 1 l Spirituosen über 22%)
- Tabakwaren (200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak)
- 1 Parfum oder Eau de Toilette
Gegenstände von archäologischem oder künstlerischem Wert dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörde ausgeführt werden. Dies gilt auch für Jagdtrophäen.
Haustiere dürfen nur mit gültigem Gesundheits- und Impfnachweis eingeführt werden.
Funkgeräte dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörden eingeführt und genutzt werden.
Weitergehende Informationen erhalten Sie bei den serbischen Auslandsvertretungen in Deutschland. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Im Gegensatz zur früheren Gesetzeslage sind seit 01.01.2006 sexuelle Handlungen an Minderjährigen (Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres) in jedem Falle strafbar.
Der Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird in Serbien streng geahndet. Dies gilt auch für ausschließlich zum Eigenbedarf bestimmte kleinere Mengen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Vor Einreise wird eine medizinische Beratung zwecks möglicher Impfung empfohlen.
Medizinische Versorgung
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Serbien nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene ist im Allgemeinen unzureichend. Lediglich in der Hauptstadt Belgrad existiert eine Reihe öffentlicher und privater Kliniken und Praxen mit zufriedenstellender Ausstattung.
Serbische Einrichtungen erheben für die Behandlung von Ausländern oft im Vergleich zu Inländern erheblich höhere Gebühren. Eine kostenlose Behandlung auf Auslandskrankenschein / Patientenkarte ist nicht möglich.
Seit einigen Jahren tritt in Südserbien vereinzelt auch das hämorrhagische Kongo-Krim-Fieber auf.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 16.01.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Serbien:
Stand 16.01.2012
(Unverändert gültig seit: 16.01.2012)

Letzte Änderung:
Kapitel Einreisebedingungen für deutsche Staatsangehörige - Meldepflicht


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Seit dem 12.06.2010 besteht für die Einreise nach Serbien für deutsche Staatsangehörige keine Passpflicht mehr. Die Einreise ist seitdem mit einem gültigen Personalausweis möglich.
Der Kinderausweis nach altem Vordruck wird zur Einreise nach Serbien anerkannt; für Reisen über Ungarn wird unabhängig vom Alter des Kindes empfohlen, vor Reiseantritt einen neuen Kinderreisepass ausstellen zu lassen, sofern der bisherige Kinderausweis kein Lichtbild enthält.
Abgelaufene Reisepässe oder Kinderausweise werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Es wird empfohlen, sich von allen Reisedokumenten Kopien anzufertigen und diese separat mit sich zu führen.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja
Vorläufiger Reisepass Ja
Personalausweis Ja
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Serbisches Ausländerrecht fordert gültige Reisedokumente ohne weitere Angabe. Es gibt bisher keine Durchführungsverordnung (Verwaltungsvorschrift) zum serbischen Ausländergesetz.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja
Reisepass Ja
Personalausweis Ja
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Serbisches Ausländergesetz kennt zwar Familienpässe, wegen fehlender Verwaltungsvorschriften zu diesem ist die Situation aber unklar.
Die Botschaft empfiehlt daher ein eigenes Ausweisdokument für jedes Kind.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, sofern mit Passbild
Weitere Anmerkungen Serbisches Ausländerrecht fordert gültige Reisedokumente ohne weitere Angabe.
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses, Reisepasses oder Personalausweises jeweils mit Passfoto für Kinder.
Visum
In Serbien sind touristische Reisen bis zu 3 Monaten Dauer visumsfrei. Auf diese Dauer werden auch Aufenthalte in Kosovo angerechnet! Bei längerem Verbleib oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muss vor Reiseantritt ein Einreisevisum bei einer serbischen Auslandsvertretung eingeholt werden. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung durch die serbischen Inlandsbehörden ist nicht möglich.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen richten Sie bitte direkt an die serbische Botschaft oder eines der serbischen Generalkonsulate in Deutschland. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Einreise über Kosovo
Nach Mitteilung des serbischen Außenministeriums können deutsche Staatsangehörige mittlerweile mit einem Personalausweis von Kosovo nach Serbien ausreisen, sofern sie im Besitz einer serbischen Einreisekarte sind. Da solche Einreisekarten nur an den amtlich zugelassenen serbischen Grenzübergangsstellen erteilt werden, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass bei einer Ausreise aus Kosovo nach Serbien mit Personalausweis zuvor eine Einreise nach Kosovo auf dem Landweg über Serbien erfolgt sein muss.
An der Grenze zwischen Kosovo und Serbien werden von den serbischen Behörden keine serbischen Einreisestempel / Einreisekarten erteilt, so dass eine Ausreise aus Kosovo nach Serbien mit Reisepass / Personalausweis nur dann möglich ist, wenn vorher auch die Einreise nach Kosovo auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist, und die Gesamtreisedauer 3 Monate nicht übersteigt. Das bedeutet, dass eine Einreise auf dem Landweg von Kosovo nach Serbien nur bei Vorliegen eines gültigen serbischen Einreisestempels im Reisepass bzw. serbischer Einreisekarte mit Personalausweis möglich ist (der/die z.B. durch eine Fahrt über eine offizielle Grenzstelle an der mazedonisch-serbischen Grenze erworben werden kann).
Kosovarische Stempel werden von den serbischen Behörden nicht anerkannt und zumeist ungültig gestempelt. Da dies den kosovarischen Grenzbehörden bekannt ist, wird oftmals – auf Wunsch – kein kosovarischer Einreisestempel in den deutschen Reisepass gestempelt.
Hinweise für Personen mit Doppelstaatsangehörigkeit
Personen, die neben der deutschen auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den serbischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise serbische Reisedokumente zu benutzen.
Mit Beschluss des Parlaments der Republik Serbien vom 15.12.2010 wurde die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt. Seit Inkrafttreten des Beschlusses unterliegt jeder männliche serbische Staatsangehörige der Pflicht, sich in die sog. "Mililitärevidenz" eintragen zu lassen und muss in der Reserve dienen. Serbische Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, müssen sich in der Militärevidenz der zuständigen serbischen Auslandsvertretung eintragen lassen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland.
Meldepflicht
Ausländer müssen sich in Serbien innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden.
Nach erfolgter Anmeldung wird als Nachweis eine polizeiliche Bescheinigung ausgestellt. Reisende müssen diese Bescheinigung bei der Ausreise, aber auch bei Kontrollen im Land, vorlegen können. Bei Unterkunft in einem Hotel wird die Anmeldung von diesem übernommen, nicht jedoch bei Privataufenthalten.
Serbien erkennt die Unabhängigkeit Kosovos nicht an. Daher kann es bei der Durchreise durch bzw. Ausreise aus Serbien im Zusammenhang mit einem Aufenthalt von mehr als 24 Stunden in Kosovo zu Problemen kommen, wenn dadurch keine Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung vorgelegt werden kann.
Verstöße gegen die Meldepflicht können zu Problemen bei der Ausreise führen und mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 06.08.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Serbien:
Stand 06.08.2012
(Unverändert gültig seit: 06.08.2012)

Letzte Änderungen:
- Landesspezfische Sicherheitshinweise (innenpolitische Lage)
- Allgemeine Reiseinformationen (Führerschein, Kfz-Dokumente und Kfz-Haftpflicht)


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Am 27.07.2012 wurde die Regierung geführt von Ministerpräsident Ivica Dačić (SPS) vereidigt. Die Koalition umfasst die Fraktionen um die Serbische Fortschrittspartei (SNS), um die Sozialistische Partei Serbiens (SPS), Union der Regionen Serbiens (URS) sowie vier kleinere Parteien. Erklärtes außenpolitisches Ziel der Regierung ist es, den Kurs der Annäherung Serbiens an die Europäische Union fortzusetzen. Die Lage in Serbien ist derzeit grundsätzlich ruhig. Reisenden wird empfohlen, sich durch die Medien über die aktuelle Lage unterrichtet zu halten. Informationen über aktuelle Ereignisse sind in englischer Sprache auf den Internetseiten des Fernsehsenders B92 unter http://www.b92.net oder der Tageszeitung Blic unter http://english.blic.rs/ verfügbar.
Die vormals serbische Provinz Kosovo hat sich am 17.02.2008 für unabhängig erklärt. Im Anschluss daran gab es Demonstrationen mit heftigen Ausschreitungen gegen in- und ausländische Ziele. Wenn auch derzeit nichts auf eine ähnliche Gefährdungslage hinweist, sind weitere Demonstrationen nicht ganz auszuschließen.
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden.
In Teilen Südserbiens (Region um Presevo, Bujanovac und Medvedja) ist von einer latent gespannten Sicherheitslage auszugehen. Auswirkungen der weiteren Entwicklungen in Kosovo auf die albanisch besiedelten Regionen Südserbiens sind nicht auszuschließen.
Reisen über Land / Kriminalität
Es wird in eigenem Interesse empfohlen, die Straßenverkehrsregeln einzuhalten und unbedingt die Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote zu beachten. Verstöße gegen die Verkehrsordnung werden abhängig von der Schwere des schuldhaften Verhaltens von den serbischen Behörden mit empfindlichen Strafen bis hin zu mehrjährigem Freiheitsentzug geahndet.
Bei Nachtfahrten durch Serbien besteht ein erhöhtes Risiko: Oft sind die Straßen in mangelhaftem Zustand und schlecht beleuchtet, auch Fahrzeuge fahren zuweilen ohne ausreichende Beleuchtung
Fahrzeuge sollten wegen Diebstahlgefahr möglichst nur in verschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Im geparkten Fahrzeug sollten keine Reisedokumente oder Wertsachen oder anderes Gepäck zurückgelassen werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Detaillierte Reiseinformationen in deutscher Sprache sind auch auf der Website der Konsularvertretungen der Republik Serbien in der Bundesrepublik Deutschland verfügbar, siehe http://www.konzulati-rs.de/de/index_de.html
Geld- / Kreditkarten
Kreditkarten ausländischer Banken können in Serbien nicht überall als Zahlungsmittel verwendet werden. Auch die Geldversorgung über EC-Karte ist außerhalb der Großstädte und der touristisch erschlossenen Gebiete nur begrenzt möglich. Es wird daher empfohlen, bei Reisen in diese Gebiete ausreichend Bargeld mit sich zu führen.
Offizielle Währung in Serbien ist der Dinar. Der derzeitige Umrechnungskurs liegt etwa bei 100- Din = 1,- Euro. Der Euro ist in Serbien nicht als Zahlungsmittel zugelassen; Zahlungen in ausländischer Währung an Deviseninländer sind nicht zulässig.
Führerschein, Kfz-Dokumente und Kfz-Haftpflicht
Für den Transit durch bzw. den vorübergehenden Aufenthalt in Serbien benötigen deutsche Staatsangehörige lediglich den nationalen deutschen Führerschein in den bestehenden drei Ausführungen (grauer Pass, rosaroter Ausweis oder Führerschein im Kartenformat). Der Besitz eines internationalen Führerscheins ist nicht erforderlich.
Sofern der Fahrer des Kfz nicht identisch mit dem in den Kfz-Dokumenten eingetragenen Halter ist, muss eine beglaubigte Vollmacht des Halters mitgeführt werden.
Serbien ist am 01.01.2012 dem „multilateralen Garantieabkommen zwischen nationalen Versicherungsbüros“ beigetreten. Damit kann bei Fahrten mit einem in Deutschland zugelassenen Kfz nach Serbien auf eine internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) verzichtet werden. Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung gilt das deutsche Autokennzeichen.
Ohne gültige Haftpflichtversicherung wird die Einreise per Pkw nach Serbien verweigert.
Die serbische Polizei widmet im Rahmen von Verkehrskontrollen Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen besondere Aufmerksamkeit.
Kfz-Unfälle
Verstöße gegen die Verkehrsordnung, insbesondere Unfälle mit Personenschäden und Todesfolge, werden je nach Schwere des schuldhaften Verhaltens mit empfindlichen Strafen bis hin zum mehrjährigen Freiheitsentzug geahndet. Die Freiheitsstrafe wird in der Regel auch nicht zur Bewährung ausgesetzt. Daher wird dringend empfohlen, sämtliche Verkehrsregeln – insbesondere die geltenden Höchstgeschwindigkeiten (Landstraßen 80 km/h, Autobahnen 120 km/h) und Überholverbote- streng zu beachten und umsichtig und ausgeruht zu fahren. Bei jedem Unfall muss in Serbien die Polizei gerufen werden, die ein Schadensprotokoll anfertigt, das für Versicherungszwecke und ggf. Zollverfahren bei der Ausreise unerlässlich ist.
Die Promillegrenze in Serbien beträgt 0,5. Wegen der Schuldzuweisung bei Unfällen wird jedoch dringend empfohlen, im Straßenverkehr ganz auf Alkohol zu verzichten.
Straßenbenutzungsgebühren
Bei Reisen in oder durch Serbien sind Mautgebühren zu zahlen. Autobahnen sowie autobahnähnlich ausgebaute Straßen sind gebührenpflichtig. Landstraßen dagegen gebührenfrei. Von einem Ausweichen auf Landstraßen zur Umgehung der Mautgebühr wird wegen des schlechten Straßenzustandes allerdings abgeraten.
Die Maut kann in Serbien mit Bargeld oder Kreditkarte (MasterCard, Maestro, Visa, American Express, Diners und (serbische) DinaCard bezahlt werden. Bei Bargeldzahlung wird Zahlung in der Landeswährung Dinar empfohlen, da bei Zahlung in Euro ein Rundungsaufschlag anfällt. Für die Zahlung der Maut in Euro bzw. für den an den Grenzen möglichen Geldtausch sollten kleine Scheine und Münzen mitgeführt werden.
Informationen sind auch über die Vertretung des ADAC in Belgrad (Tel.: 00381-11-2422 801/707) erhältlich.
Kraftstoffversorgung
Die Kraftstoffversorgung - auch mit bleifreiem Benzin - ist in allen Landesteilen grundsätzlich gewährleistet. Die Qualität des angebotenen Kraftstoffs lässt indes häufig zu wünschen übrig.
Bei Dieselmotoren sollte ggf. der qualitativ höherwertige „Eurodiesel“ getankt werden. Mit gelegentlichen Engpässen (insbesondere bei Dieselöl) muss gerechnet werden. Transitreisenden wird deshalb empfohlen, vor Grenzübertritt voll zu tanken.
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Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 09.10.2013

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Serbien:
Stand 09.10.2013 (Unverändert gültig seit: 09.10.2013)

Letzte Änderungen:
Besondere strafrechtliche Vorschriften

Der Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird in Serbien streng bestraft. Dies gilt auch für ausschließlich zum Eigenbedarf bestimmte kleinere Mengen.
Sexuelle Handlungen an Minderjährigen (Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres) sind in Serbien in jedem Falle strafbar. Im Falle der sexuellen Handlungen an Minderjährigen des Alters zwischen 14 und 18 sind diese strafbar, wenn sie unter Anwendung von Gewalt begangen wurden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 03.06.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Serbien:
Stand 03.06.2014
(Unverändert gültig seit: 03.06.2014)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Reisen nach Serbien sind grundsätzlich möglich. Jedoch sollte bei der Reiseplanung beachtet werden, dass nach wie vor einzelne Gebiete im Westen Serbiens und in Zentralserbien entlang der Flüsse Kolubara und Sava überflutet sind. Besonders betroffen ist die Gemeinde Obrenovac. Es hat landesweit über 100 kleinere Erdrutsche gegeben. Landstraßen, Bahnstrecken (regionale entlang der Save und die überregionale Verbindung Belgrad-Bar) Strom- und Festnetz-Telefonverbindungen in manchen vom Hochwasser betroffenen Gegenden unterbrochen.
Der Flugverkehr des Flughafens Nikola Tesla in Belgrad und die Autobahnen sind nicht beeinträchtigt.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 17.06.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Serbien:
Stand 17.06.2014
(Unverändert gültig seit: 17.06.2014)

Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Reisen über Land/Kriminalität


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Lage
Am 27.04.14 trat die Koalitionsregierung unter Premierminister Vucic ihr Amt an. Die Koalition umfasst die Fraktionen um die Serbische Fortschrittspartei (SNS), um die Sozialistische Partei Serbiens (SPS), und die Minderheitenpartei Allianz der Ungarn der Vojvodina (SVM). Erklärtes außenpolitisches Ziel der Regierung ist es, den Kurs der Annäherung Serbiens an die Europäische Union fortzusetzen. Die Lage in Serbien ist derzeit grundsätzlich ruhig. Reisenden wird empfohlen, sich durch die Medien über die aktuelle Lage unterrichtet zu halten. Informationen über aktuelle Ereignisse sind in englischer Sprache auf den Internetseiten des Fernsehsenders B92 unter www.b92.net oder der Tageszeitung Blic unter http://english.blic.rs/ verfügbar.
Am 17.02.2008erklärte die Republik Kosovo ihre Unabhängigkeit. Im Anschluss daran kam es zu Demonstrationen mit heftigen Ausschreitungen gegen in- und ausländische Ziele. Wenn auch derzeit nichts auf eine ähnliche Gefährdungslage hinweist, sind weitere Demonstrationen nicht ganz auszuschließen. Zusätzlich wird geraten, die aktuellen Sicherheitshinweise zu Kosovo zu beachten.
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden.
In Teilen Südserbiens (Region um Presevo, Bujanovac und Medvedja) ist von einer latent gespannten Sicherheitslage auszugehen. Auswirkungen der weiteren Entwicklungen in Kosovo auf die albanisch besiedelten Regionen Südserbiens sind nicht auszuschließen.
Reisen über Land / Kriminalität
Es wird in eigenem Interesse empfohlen, die Straßenverkehrsregeln einzuhalten und unbedingt die Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote zu beachten. Verstöße gegen die Verkehrsordnung werden abhängig von der Schwere des schuldhaften Verhaltens von den serbischen Behörden mit empfindlichen Strafen bis hin zu mehrjährigem Freiheitsentzug geahndet.
Bei Nachtfahrten durch Serbien besteht ein erhöhtes Risiko: Oft sind die Straßen in mangelhaftem Zustand und schlecht beleuchtet, auch Fahrzeuge fahren zuweilen ohne ausreichende Beleuchtung
Fahrzeuge sollten wegen Diebstahlgefahr möglichst nur in verschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Im geparkten Fahrzeug sollten - auch bei nur kurzfristigen Abwesenheiten - keine Reisedokumente oder Wertsachen oder anderes Gepäck von außen sichtbar zurückgelassen werden.
Es wird außerdem dringend davon abgeraten, an Raststätten bzw. Tankstellen entlang der serbischen Autobahn im Fahrzeug zu übernachten. Insbesondere während der Ferienzeit werden Reisenden, während sie im Auto schlafen, häufig ihre Taschen mit Geld und Reisedokumenten entwendet.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 04.07.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Serbien:
Stand 04.07.2014
(Unverändert gültig seit: 04.07.2014)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Reisen nach Serbien sind grundsätzlich möglich. Jedoch sollte bei der Reiseplanung beachtet werden, dass in einigen Gebieten entlang der Sava und der Kolubara die Beseitigung der Hochwasserschäden noch Wochen dauern wird. Es hat landesweit über 100 kleinere Erdrutsche gegeben. Landstraßen und Bahnstrecken (regionale entlang der Save) sind noch immer vereinzelt unterbrochen. In Obrenovac und einigen weiteren Gemeinden ist die Trinkwasserversorgung beeinträchtigt.
Der Flugverkehr des Flughafens Nikola Tesla in Belgrad und die Autobahnen sind nicht betroffen.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Serbien 22.09.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Serbien:
Stand 22.09.2014
(Unverändert gültig seit: 22.09.2014)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass es aufgrund der für Sonntag, den 28.09.2014, geplanten Pride Parade (Demonstration von Homosexuellen für ihre Rechte) im Zentrum von Belgrad zu Beeinträchtigungen im Strassenverkehr kommen kann.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

MODERATOR-NOTE:   Die Reise-/Sicherheitshinweise Serbien wurden seitens AA vollständig überarbeitet. Wir haben dazu einen neuen Thread gestartet: Reise-/Sicherheitshinweise Serbien ab 20.04.2015

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