Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 27.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 19.09.2022

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien
Stand 19.09.2022

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Gesundheit (Impfschutz)


Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Das saudi-arabische Strafrecht beruht auf der islamischen Scharia und ist (noch) kaum kodifiziert. Stockhiebe und sonstige Körperstrafen werden seit einiger Zeit nicht mehr verhängt.

Drogen- und Alkoholbesitz sind strafbar, für Drogendelikte kann die Todesstrafe verhängt werden.

Prostitution, homosexuelle Handlungen und außerehelicher Geschlechtsverkehr werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Geldstrafe und/oder Freiheitsentzug bestraft, ggf. kann auch die Todesstrafe verhängt werden.

Unverheirateten Frauen wird angesichts möglicher rechtlicher Konsequenzen dringend von einer Entbindung in Saudi-Arabien abgeraten.

Die unerwünschte Kontaktaufnahme ausländischer Männer zu nicht verwandten saudischen Frauen kann zu einer Anzeige wegen sexueller Belästigung führen. Körperlicher Kontakt muss für dieses Vergehen nicht vorliegen, es reicht zum Teil, dass sich eine Frau sexuell belästigt fühlt.

Das Fotografieren von Sicherheitseinrichtungen, Fahrzeugen oder Personen aus dem Sicherheitsbereich kann zur Festnahme führen. Menschen sollten nicht ungefragt fotografiert werden. Ein ausdrückliches Fotografieverbot besteht in und um die beiden Heiligen Moscheen. Grundsätzlich muss damit gerechnet werden, dass bei unerlaubtem Fotografieren Kamera und Filme bzw. Speicherkarten konfisziert werden.

Gesundheit
Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Bei direkter Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von 12 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Saudi-Arabien selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet

Alle Reisenden, die aus einem Poliomyelitis-Endemiegebiet einreisen, müssen eine Impfung gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) nachweisen, die zwischen 12 Monaten und vier Wochen vor Einreise verabreicht wurde. Reisende aus Afghanistan, Myanmar, Nigeria, Pakistan, Papua-Neuguinea, Syrien, Somalia und Jemen erhalten zusätzlich eine Dosis oralen Polioimpfstoff bei Einreise nach Saudi Arabien.

Spezifische Impfvorschriften hinsichtlich Pilgerreisen nach Saudi-Arabien erhalten Sie bei den saudi-arabischen Behörden.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfung wird Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Die Impfvorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, daher wird eine Rücksprache mit der jeweiligen Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien empfohlen.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Saudi-Arabien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 31.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien
Stand 31.10.2022

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Saudi-Arabien ein Visum.

Ende September 2019 hat Saudi-Arabien mit der Einführung eines Tourismus-Visums für Reisende aus aller Welt begonnen. Deutsche Staatsangehörige können dieses Visum elektronisch vor Antritt der Reise als eVisa beantragen.
In vielen anderen Ländern wird das Visum durch die saudi-arabische Auslandsvertretung ausgestellt. In der Einführungsphase sollte mit Nachfragen und Systemausfällen gerechnet werden. Die Beantragung eines „Visa on Arrival“ ist nur möglich, wenn die Einreise mit einer der saudischen Airlines, Saudia oder Flynas, erfolgt.

Grundsätzlich benötigen Geschäftsreisende ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. der Handwerkskammer in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der lokalen Handelskammer in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudischen Investitionsförderungsgesellschaft (SAGIA) vorlegen.

Es besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch SAGIA. Dies ist auch von Drittländern aus möglich.

Für mehrmalige Einreise kann ein Jahresvisum an Geschäftsleute, Investoren und Firmenbeauftragte erteilt werden, die ihre saudi-arabischen Geschäftspartner besuchen möchten. Nach Mitteilung der saudi-arabischen Botschaft gelten als Geschäftsleute Firmenbesitzer, Vorstandsvorsitzende, Vorstandsmitglieder, Firmenvertreter und Generaldirektoren. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf Männer als auch auf Frauen. Für diese Personen ist keine Einladung durch eine saudi-arabische Firma erforderlich.

Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt. Während der Pilgerzeit gelten für die Einreise von Pilgern besondere Gesundheits- und Hygienebestimmungen (siehe medizinische Hinweise). Mit diesen Visa ist es allerdings nicht möglich, außerhalb Mekkas und Medinas zu reisen oder etwa eine Ehe zu schließen.

Zur Frage der Einreise nach Saudi-Arabien mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, wird um direkte Kontaktaufnahme mit der Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin gebeten.

Ein HIV-Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Saudi-Arabien siehe:
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 21.11.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien
Stand 21.11.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (FIFA Fußball-WM in Katar)


Aktuelles
FIFA Fußball-WM in Katar

Hinweise zur Einreise und dem Aufenthalt in Katar bieten der „WM-Leitfaden“ der Deutschen Botschaft Doha und der Reise- und Sicherheitshinweis zu Katar.

Bei Nutzung der sog. „Shuttle-Flüge“ von Dammam, Djidda und Riad nach Doha ist zur Einreise nach Katar neben der Hayya-Card ein gültiges WM-Ticket für den jeweiligen Spieltag erforderlich. Es kann nur Handgepäck mitgeführt werden, ausgenommen hiervon sind Rollstühle und Kinderwägen.

Für die Einreise nach Katar mit dem Auto sind (zusätzlich zur Hayya-Card) u. a. mind. fünf gebuchte Übernachtungen erforderlich, es müssen sich mind. drei Insassen im Auto befinden, und binnen 24 Stunden nach Abschluss einer Kfz-Versicherung für Katar muss die Gebühr zur Ausstellung einer Kfz-Einfuhrerlaubnis i. H. v. 5.000 QAR bezahlt werden. Darüber hinaus ist für die Durchreise durch Saudi-Arabien ein entsprechendes Visum erforderlich.

Alternativ ist es möglich, für einen sogenannten „Matchday-Visit“ das KfZ am Grenzübergang „Abu Samra“ auf einem dafür vorgesehenen Stellplatz abzustellen (Reservierung über die Hayya-App) und auf der katarischen Seite mit Shuttle-Bussen weiter zu fahren. Mehr Informationen dazu bietet die WM-Webseite.

Alkoholgenuss und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind ein Straftatbestand. Alkohol wird in Katar nur in lizenzierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten. In Saudi-Arabien sind die Einfuhr sowie der Genuss von Alkohol strengstens verboten.
  • Wenn Sie sich im Rahmen der FIFA Fußball-WM in Saudi-Arabien aufhalten und eine Reise zu einem Spiel nach Katar planen, beachten Sie unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise für Katar .
  • Bitte beachten Sie auch die Abschnitte Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten und Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 03.02.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien
Stand 03.02.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (COVID-19)
- Sicherheit (Kriminalität)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Visum; Einfuhrbestimmungen)


Aktuelles: COVID-19
Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Saudi-Arabiens.

Voraussetzung für die Einreise aus Deutschland ist ein gültiges Visum (auch Touristenvisum ) oder eine Aufenthaltserlaubnis mit entsprechendem Re-Entry-Visum, s. Einreise und Zoll.

Die Vorlage eines PCR-Tests oder Impfnachweises ist bei Einreise nicht notwendig. Eine direkte Einreise ist aus den meisten Ländern möglich, mit Ausnahme von Libyen, Syrien, Iran, Armenien, Somalia, DR Kongo, Venezuela und Belarus.

Reisende müssen über eine (Reise-)Krankenversicherung verfügen, die auch eine COVID-19-Infektion (inkl. Krankenhausaufenthalte, institutionelle Quarantäne, Notfälle, ambulante Behandlungen) abdeckt.

Ausreise und Transit
Der Flughafentransit ist möglich, jedoch nicht für Einreisende aus bestimmten Ländern, s. Einreise.

Für die Ausreise aus Saudi-Arabien gelten die Vorschriften des Ziellandes.

Beschränkungen im Land
Es besteht keine generelle Maskenpflicht (Ausnahmen sind u.a. die Große Moschee in Mekka sowie die Prophetenmoschee in Medina). Dennoch wird weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten und das freiwillige Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen.

Empfehlungen
  • Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
Sicherheit
Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist zuletzt leicht angestiegen, bewegt sich jedoch auf vergleichbar niedrigem Niveau. In Riad wurden einige Fälle von Carjacking und Diebstählen bekannt. Telefonbetrug ist weit verbreitet.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Geben Sie niemals Ihre Bank- oder Iqamadaten preis, diese werden in Saudi-Arabien niemals telefonisch abgefragt.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt ein Inlandsflugnetz und Eisenbahn- (zwischen Riad und Dammam, Riad/Al Qassim/Hail/Sakaka und Jeddah/Mekka/Medina) sowie Busverbindungen. In den Städten gibt es bisher nur wenig öffentliche Verkehrsmittel, sondern nur Taxis und Mietwagen.
Die Land-, Luft- und Seegrenzen zu Katar sind geöffnet. Der Zustand der Straßen ist in den Städten und zwischen großen Ballungszentren sehr gut, allerdings liegen Tankstellen auf weniger frequentierten Fernstraßen zum Teil weit auseinander. Ausschilderungen sind oftmals in Arabisch. Die Verkehrsverhältnisse erfordern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Vorsicht.

Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali-Wüste) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Die touristische Infrastruktur des Landes befindet sich noch im Aufbau. Besuchsmodalitäten von Sehenswürdigkeiten und historischen Stätten können sich kurzfristig ändern. Bei Fragen können sich Reisende an das Tourismus-Ministerium bzw. seine Tourismus-Hotline 930 wenden.

Informationen für Pilgerreisende bietet das Ministry of Haji. Während des Zeitraums der Pilgerreise ist damit zu rechnen, dass der Zugang zu den Städten Mekka und Medina auf Hajj-Reisende beschränkt wird.

Rechtliche Besonderheiten
Das saudi-arabische Strafrecht beruht auf der islamischen Scharia und ist (noch) kaum kodifiziert. Stockhiebe und sonstige Körperstrafen werden seit einiger Zeit nicht mehr verhängt.

Drogen- und Alkoholbesitz sind strafbar, für Drogendelikte kann die Todesstrafe verhängt werden.

Prostitution, homosexuelle Handlungen und außerehelicher Geschlechtsverkehr werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Geldstrafe und/oder Freiheitsentzug bestraft, ggf. kann auch die Todesstrafe verhängt werden.

Unverheirateten Frauen wird angesichts möglicher rechtlicher Konsequenzen dringend von einer Entbindung in Saudi-Arabien abgeraten.

Die unerwünschte Kontaktaufnahme ausländischer Männer zu nicht verwandten saudi-arabischen Frauen kann zu einer Anzeige wegen sexueller Belästigung führen. Körperlicher Kontakt muss für dieses Vergehen nicht vorliegen, es reicht zum Teil, dass sich eine Frau sexuell belästigt fühlt.

Das Fotografieren von Sicherheitseinrichtungen, Fahrzeugen oder Personen aus dem Sicherheitsbereich kann zur Festnahme führen. Menschen sollten nicht ungefragt fotografiert werden. Ein ausdrückliches Fotografieverbot besteht in und um die beiden Heiligen Moscheen. Grundsätzlich muss damit gerechnet werden, dass bei unerlaubtem Fotografieren Kamera und Filme bzw. Speicherkarten konfisziert werden.

Die Sozialen Medien werden streng überwacht. In jüngerer Vergangenheit wurden zahlreiche – auch ausländische – Personen aufgrund politischer Äußerungen zu teils hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Auch das einfache Weiterleiten von Nachrichten mit politischen Inhalten oder das Retweeten politischer Inhalte kann zu Verhaftungen und hohen Freiheitsstrafen führen.

Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Saudi-Arabien ein Visum.

Deutsche Staatsangehörige können ein Tourismus-Visum elektronisch vor Antritt der Reise als eVisa beantragen.

Grundsätzlich ist auch die Beantragung eines „Visa on Arrival“ zu touristischen Zwecken möglich; es wird jedoch dazu geraten, rechtzeitig vor Reiseantritt ein Visum einholen.

Verbindliche Informationen zu Transitvisa sind ggf. bei der zuständigen saudi-arabischen Vertretung oder der jeweiligen Fluggesellschaft einzuholen. Aufgrund des Umstands, dass Saudi-Arabien sich erst in letzter Zeit zu einem Reise- und Transitland entwickelt, besteht teilweise noch Unsicherheit bei staatlichen Stellen und Airlines über die an saudi-arabischen Flughäfen anzuwendenden Vorschriften. Dies sollte bei Transitreisen berücksichtigt werden.

Visa für Aufenthalte zu anderen Zwecken, z.B. geschäftlicher oder journalistischer Art, werden durch die jeweilige saudi-arabische Auslandsvertretung ausgestellt.

Geschäftsreisende benötigen ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. der Handwerkskammer in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der lokalen Handelskammer in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudi-arabischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudi-arabischen Investitionsförderungsgesellschaft (SAGIA) vorlegen.

Es besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch SAGIA . Dies ist auch von Drittländern aus möglich.

Für mehrmalige Einreise kann ein Jahresvisum an Geschäftsleute, Investoren und Firmenbeauftragte erteilt werden, die ihre saudi-arabischen Geschäftspartner besuchen möchten. Nach Mitteilung der saudi-arabischen Botschaft gelten als Geschäftsleute Firmenbesitzer, Vorstandsvorsitzende, Vorstandsmitglieder, Firmenvertreter und Generaldirektoren. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf Männer als auch auf Frauen. Für diese Personen ist keine Einladung durch eine saudi-arabische Firma erforderlich.

Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudi-arabischen Behörden erteilt. Während der Pilgerzeit gelten für die Einreise von Pilgern besondere Gesundheits- und Hygienebestimmungen (siehe medizinische Hinweise). Mit diesen Visa ist es allerdings nicht möglich, außerhalb Mekkas und Medinas zu reisen oder etwa eine Ehe zu schließen.

Zur Frage der Einreise nach Saudi-Arabien mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, wird um direkte Kontaktaufnahme mit der Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin gebeten.

Ein HIV-Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.

Einfuhrbestimmungen
Ein- bzw. Ausfuhr von Bargeld, konvertierbaren Mitteln, Edelmetallen und Edelsteinen: diese müssen vor der Einreise deklariert werden, wenn ihr Gesamtwert 60.000 SAR (ca. 12.000 EUR) überschreitet. Hierzu muss beim Zoll eine Zollerklärung („Declaration Form“) des saudi-arabischen Ministeriums für Finanzen ausgefüllt werden (Angabe von Reisegründen, Persönliche Daten, Art und Höhe der eingeführten Werte). Die Erklärung sowie nähere Informationen sind auf der Webseite des saudi-arabischen Zolls erhältlich.

Die Einfuhr von Drogen, Waffen, Alkohol Schweinefleisch und pornografischem Material ist strengstens verboten.

Bei illegaler Einfuhr schon von geringen Mengen von Drogen, u.a. auch Captagon, kann die Todesstrafe drohen. Als pornografisches Material wird jegliche Darstellung von körperlicher Freizügigkeit, auch auf DVDs und CDs, angesehen.

Bei Einreise nach Saudi-Arabien darf eine für maximal 90 Tage ausreichende Menge an verschreibungspflichtigen Medikamenten für den persönlichen Bedarf mitgeführt werden. Dabei sind ein ärztliches Attest und das Rezept für die entsprechenden Medikamente mitzuführen und den Mitarbeitern der Saudi-Arabischen Behörde für Lebensmittel und Medikamente (SFDA) an der jeweiligen Grenzübergangsstelle vorzulegen.

Bei der Einfuhr von Bibeln, Koranen und religiösen Schriften kann es an der Grenze zu erheblichen Schwierigkeiten und Beschlagnahmungen kommen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 08.01.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien
Stand 08.01.2024

Letzte Änderungen:
- Streichung Aktuelles
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19)
- Gesundheit (Aktuelles)


Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Saudi-Arabiens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Gesundheit
Aktuelles

Laut offiziell nicht bestätigten Informationen wird bei Einreise nach Saudi-Arabien bei beruflichen Langzeitaufenthalten seit Januar 2024 eine Negativtestung für Mpox verlangt. Weitere Details zu den Anforderungen sind derzeit noch nicht bekannt.
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 21.02.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien
Stand 21.02.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus, Innenpolitische Lage, Kriminalität)
- Reiseinfos (Verkehr/Infrastruktur, Besondere Verhaltenshinweise, Ramadan, Rechtliche Besonderheiten)


Sicherheit
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Jemen, Provinzen Nadschran, Asir und Jazan, wird dringend abgeraten.
Von nicht erforderlich Reisen in den Bezirk Qatif in der Ostprovinz wird abgeraten.

Terrorismus

Obwohl die saudi-arabischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren Erfolge im Kampf gegen terroristische Gruppen wie Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) und den IS erzielen, ist die Bedrohung durch terroristische Anschläge weiterhin hoch. 2021 wurde ein französischer Teilnehmer der Rallye Dakar in Djidda bei einer Explosion in seinem Auto schwer verletzt. Ein terroristischer Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden. Zuvor wurde in Djidda ein Wachmann vor dem französischen Generalkonsulat mit einem Messer angegriffen. Zwei weitere Personen wurden 2020 bei einem Sprengstoffanschlag auf eine von Frankreich ausgerichtete Veranstaltung leicht verletzt.

In der Vergangenheit kamen bei weiteren Anschlägen, die Sicherheitskräfte, Regierungsgebäude und schiitische Einrichtungen zum Ziel hatten, saudi-arabische Sicherheitskräfte ums Leben.

In der Ostprovinz kam es in den letzten Jahren zu Auseinandersetzungen mit den lokalen Sicherheitsbehörden, insbesondere im Raum al-Qativ.
  • Von nicht erforderlichen Reisen in den Bezirk Qatif in der Ostprovinz wird abgeraten.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten, Moscheen, Energieinfrastruktureinrichtungen sowie Einkaufszentren besonders aufmerksam.
  • Halten Sie sich über die Medien über die aktuelle Bedrohungslage informiert.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Nach wie vor kommt es zu einzelnen, lokal begrenzten Kampfhandlungen an der jemenitisch-saudischen Grenze.

Angesichts vergrößerter Reichweiten der genutzten Raketen und Drohnen sind Angriffe auch auf andere Provinzen und auf wichtige Infrastruktureinrichtungen weiterhin nicht auszuschließen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Bleiben Sie im Fall eines Raketenangriffs in sicheren Unterkünften.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate bewegt sich auf vergleichbar niedrigem Niveau. Telefonbetrug ist weit verbreitet.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Geben Sie niemals Ihre Bank- oder Iqamadaten preis, diese werden in Saudi-Arabien niemals telefonisch abgefragt.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen skeptisch und vorsichtig. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Inlandsflugnetz und Eisenbahn- (zwischen Riad und Dammam, Riad/Al-Qassim/Hail/Sakaka und Jeddah/Mekka/Medina) sowie Busverbindungen. In den Städten gibt es bisher nur wenig öffentliche Verkehrsmittel, sondern nur Taxis und Mietwagen.
Die Land-, Luft- und Seegrenzen zu Katar sind geöffnet. Der Zustand der Straßen ist in den Städten und zwischen großen Ballungszentren sehr gut, allerdings liegen Tankstellen auf weniger frequentierten Fernstraßen zum Teil weit auseinander. Ausschilderungen sind oftmals in Arabisch. Die Verkehrsverhältnisse erfordern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Vorsicht.

Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali-Wüste) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Die touristische Infrastruktur des Landes befindet sich noch im Aufbau. Besuchsmodalitäten von Sehenswürdigkeiten und historischen Stätten können sich kurzfristig ändern. Bei Fragen können sich Reisende an das Tourismus-Ministerium bzw. seine Tourismus-Hotline 930 wenden.

Informationen für Pilgerreisende bietet die "Nusuk"-Plattform. Während des Zeitraums der Pilgerreise ist damit zu rechnen, dass der Zugang zu den Städten Mekka und Medina auf Hajj-Reisende beschränkt wird.

Besondere Verhaltenshinweise
Die bisher bestehenden strengen Kleidungs- und Verhaltensvorschriften nach konservativem wahhabitischen Islamverständnis sind im Zuge der Öffnung des Landes für Touristen neu ausgelegt und durch ein allgemeines Gesetz zur öffentlichen Ordnung ergänzt worden. Obwohl das Tragen einer Abbaya (schwarzer Ganzkörperumhang) für Frauen keine Pflicht mehr sein soll, sollten die in Saudi-Arabien vorherrschenden gesellschaftlichen Regeln beachtet werden.
  • Vermeiden Sie auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole.
  • Saudi-Arabien gibt „zurückhaltende Kleidung“ auch für ausländische Reisende vor. Das Tragen kurzer Hosen, sofern sie die Knie bedecken, wird zwar mehr und mehr geduldet, sollte sich aber auf den Freizeitbereich außerhalb der Städte und Malls beschränken. Hautenge und schulterfreie Kleidungsstücke sind im öffentlichen Bereich unerwünscht.
  • Vermeiden Sie große Menschenmengen und Versammlungen insbesondere nach den Freitagsgebeten (muslimisches Wochenende).
Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.
  • Nehmen Sie möglichst tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand.
  • Tragen Sie als Frau während dieser Zeit in der Öffentlichkeit lange Kleidung (Arme und Beine bedeckend).
Rechtliche Besonderheiten
Das saudi-arabische Strafrecht beruht auf der islamischen Scharia und ist (noch) kaum kodifiziert. Stockhiebe und sonstige Körperstrafen werden mit abnehmender Tendenz verhängt.

Drogen- und Alkoholbesitz sind strafbar; für Drogendelikte kann die Todesstrafe verhängt werden.

Prostitution, homosexuelle Handlungen und außerehelicher Geschlechtsverkehr werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Geldstrafe und/oder Freiheitsentzug bestraft, ggf. kann auch die Todesstrafe verhängt werden.

Unverheirateten Frauen wird angesichts möglicher rechtlicher Konsequenzen dringend von einer Entbindung in Saudi-Arabien abgeraten.

Die unerwünschte Kontaktaufnahme ausländischer Männer zu nicht verwandten saudi-arabischen Frauen kann zu einer Anzeige wegen sexueller Belästigung führen. Körperlicher Kontakt muss für dieses Vergehen nicht vorliegen, es reicht zum Teil, dass sich eine Frau sexuell belästigt fühlt.

Das Fotografieren von Sicherheitseinrichtungen, Fahrzeugen oder Personen aus dem Sicherheitsbereich kann zur Festnahme führen. Menschen sollten nicht ungefragt fotografiert werden. Die Veröffentlichung von Fotos ohne Zustimmung der betroffenen Person kann mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet werden. Ein ausdrückliches Fotografieverbot besteht in und um die beiden Heiligen Moscheen. Grundsätzlich muss damit gerechnet werden, dass bei unerlaubtem Fotografieren Kamera und Filme bzw. Speicherkarten konfisziert werden.

Die Sozialen Medien werden streng überwacht. In jüngerer Vergangenheit wurden zahlreiche – auch ausländische – Personen aufgrund als kritische empfundener Äußerungen zu teils hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Auch das einfache Weiterleiten von Nachrichten mit politischen Inhalten oder das Weiterverbreiten als kritisch empfundener Inhalte kann zu Verhaftungen und hohen Freiheitsstrafen führen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 17.09.2024

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Stand 17.09.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Sicherheit; Terrorismus)


Sicherheit
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Jemen (30 km Grenzstreifen in den Provinzen Nadschran, Asir und Dschaizan), wird dringend abgeraten.

Von nicht erforderlichen Reisen in den Bezirk Qatif in der Ostprovinz wird abgeraten.

Terrorismus

Obwohl die saudi-arabischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren Erfolge im Kampf gegen terroristische Gruppen wie Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) und den IS erzielen, ist die Bedrohung durch terroristische Anschläge weiterhin hoch. 2021 wurde ein französischer Teilnehmer der Rallye Dakar in Djidda bei einer Explosion in seinem Auto schwer verletzt. Ein terroristischer Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden. 2023 wurde in Djidda ein Wachmann vor dem US-Generalkonsulat von einem Einzeltäter erschossen.

In der Vergangenheit kamen bei weiteren Anschlägen, die Sicherheitskräfte, Regierungsgebäude und schiitische Einrichtungen zum Ziel hatten, saudi-arabische Sicherheitskräfte ums Leben.

In der Ostprovinz kam es in den letzten Jahren zu Auseinandersetzungen mit den lokalen Sicherheitsbehörden, insbesondere im Raum Qatif.
  • Von nicht erforderlichen Reisen in den Bezirk Qatif in der Ostprovinz wird abgeraten.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten, Moscheen, Energieinfrastruktureinrichtungen sowie Einkaufszentren besonders aufmerksam.
  • Halten Sie sich über die Medien über die aktuelle Bedrohungslage informiert.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 17.03.2025

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Stand 17.03.2025

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Aktuelles)


Gesundheit
Aktuelles

Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage, hat das saudi-arabische Gesundheitsministerium die Pflichtimpfungen bei Einreise nach Saudi-Arabien und Teilnahme an der Hadsch/Umrah angepasst. Demnach wird für die Hadsch von allen Reisenden eine Impfung gegen Meningitis (Meningokokken ACWY) verlangt, für die Umrah von Personen ab dem 1. Lebensjahr. Hadsch-Reisende müssen neben COVID-19-Impfungen (für bestimmte Risikogruppen) ggf. weitere Impfnachweise (Gelbfieberimpfung bei Einreise aus Endemiegebieten) vorlegen können.
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 16.04.2025

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Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Hadsch/Ramadan)


Reiseinfos
Hadsch/Ramadan

Informationen für Pilgerreisende bietet die „Nusuk“-Plattform. Weitere Informationen zu den aktuellen Bestimmungen zur Hadsch bietet das saudi-arabische Gesundheitsministerium. Siehe auch Gesundheit - Aktuelles. Während des Zeitraums der großen Pilgerreise, d.h. vom 29. April bis 10. Juni 2025 haben die saudischen Behörden den Zugang zur Stadt Mekka auf Hadsch-Reisende beschränkt. Außerdem wird für die Hadsch ein spezielles Visum benötigt.

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.
  • Nehmen Sie möglichst tagsüber vom Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit Abstand.
  • Tragen Sie als Frau während dieser Zeit in der Öffentlichkeit lange Kleidung (Arme und Beine bedeckend).
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 15.05.2025

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Stand 15.05.2025

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Aktuelles)


Gesundheit
Aktuelles

Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage und der anstehenden Hadsch hat das saudi-arabische Gesundheitsministerium die Pflichtimpfungen bei Einreise nach Saudi-Arabien und Teilnahme an der Hadsch/Umrah 2025 angepasst, siehe Dokumente des saudi-arabischen Gesundheitsministeriums und der WHO.

Insbesondere benötigen alle Reisenden ab einem Jahr eine Meningokokken-ACWY-Impfung, die mindestens 10 Tage vor Einreise verabreicht wurde. Darüber hinaus wird für Reisende aus Deutschland mindestens eine Poliomyelitis-Impfung mit IPV empfohlen.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 13.06.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien
Stand 13.06.2025

Letzte Änderungen:
- Eilmeldung
- Aktuelles
- Sicherheit


Eilmeldung
In der Nacht zum 13. Juni 2025 hat Israel Luftschläge gegen Ziele in Iran durchgeführt, es folgten Drohnenangriffe aus Iran auf Israel. Die Sicherheitslage in der gesamten Region ist äußerst volatil. Es kann jederzeit zur Sperrung von Lufträumen kommen; mehrere Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt.

Falls Sie sich in der Region aufhalten:
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
  • Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND); weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
Aktuelles
Von nicht notwendigen Reisen nach Saudi-Arabien wird abgeraten.


Nach den Militärschlägen Israels am 13. Juni 2025 gegen iranische Nuklearanlagen und die iranische Militärführung hat Iran mit Gegenschlägen reagiert. Durch diese Eskalation verschärft sich die Sicherheitslage in der gesamten Region.

Im Zusammenhang mit dem Konflikt kann es auch in Saudi-Arabien jederzeit zu sicherheitsrelevanten Vorfällen und Beeinträchtigungen des Flugverkehrs kommen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Seien Sie an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie die Nähe von Militäreinrichtungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
Sicherheit
Von nicht notwendigen Reisen nach Saudi-Arabien wird abgeraten.

Von Reisen in das Grenzgebiet zu Jemen (30 km Grenzstreifen in den Provinzen Nadschran, Asir und Dschaizan), wird dringend abgeraten.

Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 19.06.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien
Stand 19.06.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Von nicht notwendigen Reisen nach Saudi-Arabien wird abgeraten.


Durch die andauernde militärische Auseinandersetzung zwischen Israel und Iran hat sich die Sicherheitslage in der gesamten Region verschärft. Eine regionale Ausweitung des Konflikts kann nicht ausgeschlossen werden. Im Zusammenhang mit dem Konflikt kann es auch in Saudi-Arabien jederzeit zu sicherheitsrelevanten Vorfällen und erheblichen Beeinträchtigungen des Flugverkehrs kommen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und verfolgen Sie die Nachrichtenlage.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Seien Sie an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie die Nähe von Militäreinrichtungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Reiseveranstalter zu möglichen Änderungen/Beeinträchtigungen.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 23.06.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien
Stand 23.06.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Von nicht notwendigen Reisen nach Saudi-Arabien wird abgeraten.


Nach dem Eingreifen der USA in die andauernde militärische Auseinandersetzung zwischen Israel und Iran muss mit einer regionalen Ausweitung des Konflikts und einer weiteren Verschärfung der Sicherheitslage gerechnet werden. Dadurch steigt auch die Gefahr, dass es in Saudi-Arabien zu sicherheitsrelevanten Vorfällen und erheblichen Beeinträchtigungen des Flugverkehrs kommt.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und verfolgen Sie die Nachrichtenlage.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Seien Sie an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie die Nähe von Militäreinrichtungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Reiseveranstalter zu möglichen Änderungen/Beeinträchtigungen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 26.06.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien
Stand 26.06.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Von nicht notwendigen Reisen nach Saudi-Arabien wird abgeraten.


Mit dem Inkrafttreten der Waffenruhe zwischen Israel und Iran am 24. Juni 2025 wurde die militärische Auseinandersetzung zwischen den beiden Staaten beendet; noch bestehende Einschränkungen für den Reiseverkehr in der Region (wie Luftraumschließungen) werden zunehmend aufgehoben. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in der Region kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden; dies schließt die Gefahr sicherheitsrelevanter Vorfälle in Saudi-Arabien sowie weitergehende Beeinträchtigungen des regionalen Flugverkehrs mit ein.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und verfolgen Sie die Nachrichtenlage.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Seien Sie an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie die Nähe von Militäreinrichtungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Reiseveranstalter zu möglichen Änderungen/Beeinträchtigungen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 02.07.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien
Stand 02.07.2025

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Aktuelles
Mit dem Inkrafttreten der Waffenruhe zwischen Israel und Iran am 24. Juni 2025 wurde die militärische Auseinandersetzung zwischen den beiden Staaten beendet. Eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in der Region kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden; dies schließt auch mögliche sicherheitsrelevante Vorfälle in Saudi-Arabien sowie ggf. Beeinträchtigungen des regionalen Flugverkehrs mit ein.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und verfolgen Sie die Nachrichtenlage.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind.
  • Seien Sie an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besonders aufmerksam.
  • Meiden Sie größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie die Nähe von Militäreinrichtungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
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