Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien
Stand 03.02.2023
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (COVID-19)
- Sicherheit (Kriminalität)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Visum; Einfuhrbestimmungen)
Aktuelles: COVID-19
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Saudi-Arabiens.
Voraussetzung für die Einreise aus Deutschland ist ein gültiges Visum (auch Touristenvisum ) oder eine Aufenthaltserlaubnis mit entsprechendem Re-Entry-Visum, s. Einreise und Zoll.
Die Vorlage eines PCR-Tests oder Impfnachweises ist bei Einreise nicht notwendig. Eine direkte Einreise ist aus den meisten Ländern möglich, mit Ausnahme von Libyen, Syrien, Iran, Armenien, Somalia, DR Kongo, Venezuela und Belarus.
Reisende müssen über eine (Reise-)Krankenversicherung verfügen, die auch eine COVID-19-Infektion (inkl. Krankenhausaufenthalte, institutionelle Quarantäne, Notfälle, ambulante Behandlungen) abdeckt.
Ausreise und Transit
Der Flughafentransit ist möglich, jedoch nicht für Einreisende aus bestimmten Ländern, s. Einreise.
Für die Ausreise aus Saudi-Arabien gelten die Vorschriften des Ziellandes.
Beschränkungen im Land
Es besteht keine generelle Maskenpflicht (Ausnahmen sind u.a. die Große Moschee in Mekka sowie die Prophetenmoschee in Medina). Dennoch wird weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten und das freiwillige Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen.
Empfehlungen
- Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
Sicherheit
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist zuletzt leicht angestiegen, bewegt sich jedoch auf vergleichbar niedrigem Niveau. In Riad wurden einige Fälle von Carjacking und Diebstählen bekannt. Telefonbetrug ist weit verbreitet.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Geben Sie niemals Ihre Bank- oder Iqamadaten preis, diese werden in Saudi-Arabien niemals telefonisch abgefragt.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es gibt ein Inlandsflugnetz und Eisenbahn- (zwischen Riad und Dammam, Riad/Al Qassim/Hail/Sakaka und Jeddah/Mekka/Medina) sowie Busverbindungen. In den Städten gibt es bisher nur wenig öffentliche Verkehrsmittel, sondern nur Taxis und Mietwagen.
Die Land-, Luft- und Seegrenzen zu Katar sind geöffnet. Der Zustand der Straßen ist in den Städten und zwischen großen Ballungszentren sehr gut, allerdings liegen Tankstellen auf weniger frequentierten Fernstraßen zum Teil weit auseinander. Ausschilderungen sind oftmals in Arabisch. Die Verkehrsverhältnisse erfordern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Vorsicht.
Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali-Wüste) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Die touristische Infrastruktur des Landes befindet sich noch im Aufbau. Besuchsmodalitäten von Sehenswürdigkeiten und historischen Stätten können sich kurzfristig ändern. Bei Fragen können sich Reisende an das Tourismus-Ministerium bzw. seine Tourismus-Hotline 930 wenden.
Informationen für Pilgerreisende bietet das Ministry of Haji. Während des Zeitraums der Pilgerreise ist damit zu rechnen, dass der Zugang zu den Städten Mekka und Medina auf Hajj-Reisende beschränkt wird.
Rechtliche Besonderheiten
Das saudi-arabische Strafrecht beruht auf der islamischen Scharia und ist (noch) kaum kodifiziert. Stockhiebe und sonstige Körperstrafen werden seit einiger Zeit nicht mehr verhängt.
Drogen- und Alkoholbesitz sind strafbar, für Drogendelikte kann die Todesstrafe verhängt werden.
Prostitution, homosexuelle Handlungen und außerehelicher Geschlechtsverkehr werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Geldstrafe und/oder Freiheitsentzug bestraft, ggf. kann auch die Todesstrafe verhängt werden.
Unverheirateten Frauen wird angesichts möglicher rechtlicher Konsequenzen dringend von einer Entbindung in Saudi-Arabien abgeraten.
Die unerwünschte Kontaktaufnahme ausländischer Männer zu nicht verwandten saudi-arabischen Frauen kann zu einer Anzeige wegen sexueller Belästigung führen. Körperlicher Kontakt muss für dieses Vergehen nicht vorliegen, es reicht zum Teil, dass sich eine Frau sexuell belästigt fühlt.
Das Fotografieren von Sicherheitseinrichtungen, Fahrzeugen oder Personen aus dem Sicherheitsbereich kann zur Festnahme führen. Menschen sollten nicht ungefragt fotografiert werden. Ein ausdrückliches Fotografieverbot besteht in und um die beiden Heiligen Moscheen. Grundsätzlich muss damit gerechnet werden, dass bei unerlaubtem Fotografieren Kamera und Filme bzw. Speicherkarten konfisziert werden.
Die Sozialen Medien werden streng überwacht. In jüngerer Vergangenheit wurden zahlreiche – auch ausländische – Personen aufgrund politischer Äußerungen zu teils hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Auch das einfache Weiterleiten von Nachrichten mit politischen Inhalten oder das Retweeten politischer Inhalte kann zu Verhaftungen und hohen Freiheitsstrafen führen.
Einreise und Zoll
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Saudi-Arabien ein Visum.
Deutsche Staatsangehörige können ein Tourismus-Visum elektronisch vor Antritt der Reise als eVisa beantragen.
Grundsätzlich ist auch die Beantragung eines „Visa on Arrival“ zu touristischen Zwecken möglich; es wird jedoch dazu geraten, rechtzeitig vor Reiseantritt ein Visum einholen.
Verbindliche Informationen zu Transitvisa sind ggf. bei der zuständigen saudi-arabischen Vertretung oder der jeweiligen Fluggesellschaft einzuholen. Aufgrund des Umstands, dass Saudi-Arabien sich erst in letzter Zeit zu einem Reise- und Transitland entwickelt, besteht teilweise noch Unsicherheit bei staatlichen Stellen und Airlines über die an saudi-arabischen Flughäfen anzuwendenden Vorschriften. Dies sollte bei Transitreisen berücksichtigt werden.
Visa für Aufenthalte zu anderen Zwecken, z.B. geschäftlicher oder journalistischer Art, werden durch die jeweilige saudi-arabische Auslandsvertretung ausgestellt.
Geschäftsreisende benötigen ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. der Handwerkskammer in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der lokalen Handelskammer in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudi-arabischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudi-arabischen Investitionsförderungsgesellschaft (SAGIA) vorlegen.
Es besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch SAGIA . Dies ist auch von Drittländern aus möglich.
Für mehrmalige Einreise kann ein Jahresvisum an Geschäftsleute, Investoren und Firmenbeauftragte erteilt werden, die ihre saudi-arabischen Geschäftspartner besuchen möchten. Nach Mitteilung der saudi-arabischen Botschaft gelten als Geschäftsleute Firmenbesitzer, Vorstandsvorsitzende, Vorstandsmitglieder, Firmenvertreter und Generaldirektoren. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf Männer als auch auf Frauen. Für diese Personen ist keine Einladung durch eine saudi-arabische Firma erforderlich.
Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudi-arabischen Behörden erteilt. Während der Pilgerzeit gelten für die Einreise von Pilgern besondere Gesundheits- und Hygienebestimmungen (siehe medizinische Hinweise). Mit diesen Visa ist es allerdings nicht möglich, außerhalb Mekkas und Medinas zu reisen oder etwa eine Ehe zu schließen.
Zur Frage der Einreise nach Saudi-Arabien mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, wird um direkte Kontaktaufnahme mit der Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin gebeten.
Ein HIV-Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.
Einfuhrbestimmungen
Ein- bzw. Ausfuhr von Bargeld, konvertierbaren Mitteln, Edelmetallen und Edelsteinen: diese müssen vor der Einreise deklariert werden, wenn ihr Gesamtwert 60.000 SAR (ca. 12.000 EUR) überschreitet. Hierzu muss beim Zoll eine Zollerklärung („Declaration Form“) des saudi-arabischen Ministeriums für Finanzen ausgefüllt werden (Angabe von Reisegründen, Persönliche Daten, Art und Höhe der eingeführten Werte). Die Erklärung sowie nähere Informationen sind auf der Webseite des saudi-arabischen Zolls erhältlich.
Die Einfuhr von Drogen, Waffen, Alkohol Schweinefleisch und pornografischem Material ist strengstens verboten.
Bei illegaler Einfuhr schon von geringen Mengen von Drogen, u.a. auch Captagon, kann die Todesstrafe drohen. Als pornografisches Material wird jegliche Darstellung von körperlicher Freizügigkeit, auch auf DVDs und CDs, angesehen.
Bei Einreise nach Saudi-Arabien darf eine für maximal 90 Tage ausreichende Menge an verschreibungspflichtigen Medikamenten für den persönlichen Bedarf mitgeführt werden. Dabei sind ein ärztliches Attest und das Rezept für die entsprechenden Medikamente mitzuführen und den Mitarbeitern der Saudi-Arabischen Behörde für Lebensmittel und Medikamente (SFDA) an der jeweiligen Grenzübergangsstelle vorzulegen.
Bei der Einfuhr von Bibeln, Koranen und religiösen Schriften kann es an der Grenze zu erheblichen Schwierigkeiten und Beschlagnahmungen kommen.