Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Stand: 02.12.2005 Unverändert gültig seit: 02.12.2005
Am 20.10.2005 wurde der Bericht der internationalen unabhängigen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zum Mord an dem ehemaligen libanesischen Ministerpräsidenten Hariri vorgelegt. Am 15.12.2005 folgt ein weiterer Bericht. Erhöhte Spannungen in Syrien und im Libanon sind nicht ausgeschlossen. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen unbedingt zu meiden.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak muss die Sicherheitslage mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Im März 2004 ist es zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Kurden und syrischen Sicherheitsorganen gekommen. Am 26.9.04 kam ein Hamas-Funktionär bei einem Autobombenanschlag in Damaskus ums Leben, ein weiterer Anschlagsversuch auf ein Hamas-Mitglied ereignete sich am 13.12.04.
Gegenwärtig liegen in Syrien mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete keine Reisebeschränkungen vor. Nur für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Das dafür zuständige Büro befindet sich in Damaskus, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitoulan- und Zainab-Straße.
Auf das Verbot, militärische Einrichtungen zu fotografieren, wird besonders hingewiesen. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Behörden umfassend ausgelegt. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Die Einreise nach Syrien ist trotz eines gültigen Visums nicht möglich, wenn der Reisepass einen israelischen Stempel enthält.
Weitere Hinweise finden sich auf der Homepage der deutschen Botschaft Damaskus unter www.damaskus.diplo.de
Reise-/Sicherheitshinweis Reisewarnung Syrien 02.12.2005 - 18.08.2011
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Reise-/Sicherheitshinweis Reisewarnung Syrien 02.12.2005 - 18.08.2011
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Sicherheitshinweis Syrien 19.12.2005
Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 19.12.2005 Unverändert gültig seit: 19.12.2005
Am 20.10.2005 und am 13.12.2005 wurden Berichte der internationalen unabhängigen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zum Mord an dem ehemaligen libanesischen Ministerpräsidenten Hariri vorgelegt. Erhöhte Spannungen in Syrien und im Libanon sind nicht ausgeschlossen. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen unbedingt zu meiden.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak muss die Sicherheitslage mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Im März 2004 ist es zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Kurden und syrischen Sicherheitsorganen gekommen. Am 26.9.04 kam ein Hamas-Funktionär bei einem Autobombenanschlag in Damaskus ums Leben, ein weiterer Anschlagsversuch auf ein Hamas-Mitglied ereignete sich am 13.12.04.
Gegenwärtig liegen in Syrien mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete keine Reisebeschränkungen vor. Nur für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Das dafür zuständige Büro befindet sich in Damaskus, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitoulan- und Zainab-Straße.
Auf das Verbot, militärische Einrichtungen zu fotografieren, wird besonders hingewiesen. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Behörden umfassend ausgelegt. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Die Einreise nach Syrien ist trotz eines gültigen Visums nicht möglich, wenn der Reisepass einen israelischen Stempel enthält.
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Sicherheitshinweis Syrien 05.02.2006
Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 05.02.2006 Unverändert gültig seit: 05.02.2006
Aktueller Hinweis:
Auch in Syrien ist es zu gewaltsamen Demonstrationen gegen die
Veröffentlichung von Karikaturen des Propheten Mohammed gekommen. Weitere Proteste sind nicht auszuschliessen. Es wird daher empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen unbedingt zu meiden.
Am 20.10.2005 und am 13.12.2005 wurden Berichte der internationalen unabhängigen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zum Mord an dem ehemaligen libanesischen Ministerpräsidenten Hariri vorgelegt. Erhöhte Spannungen in Syrien und im Libanon sind nicht ausgeschlossen. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen unbedingt zu meiden.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak muss die Sicherheitslage mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Im März 2004 ist es zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Kurden und syrischen Sicherheitsorganen gekommen. Am 26.9.04 kam ein Hamas-Funktionär bei einem Autobombenanschlag in Damaskus ums Leben, ein weiterer Anschlagsversuch auf ein Hamas-Mitglied ereignete sich am 13.12.04.
Gegenwärtig liegen in Syrien mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete keine Reisebeschränkungen vor. Nur für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Das dafür zuständige Büro befindet sich in Damaskus, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitoulan- und Zainab-Straße.
Auf das Verbot, militärische Einrichtungen zu fotografieren, wird besonders hingewiesen. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Behörden umfassend ausgelegt. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
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Sicherheitshinweis Syrien 12.04.2006
Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 12.04.2006 Unverändert gültig seit: 12.04.2006
Am 20.10.2005, 13.12.2005 sowie am 14.03.2006 legte die internationale unabhängige Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zum Mord an dem ehemaligen libanesischen Ministerpräsidenten Hariri ihre Berichte vor. Der nächste Bericht wird für Mitte Juni 2006 erwartet. Der weitere Fortgang der Untersuchungen könnte zu Spannungen zwischen Syrien und und Libanon führen. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak muss die Sicherheitslage mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Im März 2004 kam es zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Kurden und syrischen Sicherheitsorganen. Seitdem gab es immer wieder einzelne Verhaftungen bei kurdischen Protestkundgebungen. Die Feiern zum kurdischen Neujahrsfest Newroz im März 2006 verliefen friedlich.
Am 04.02.2006 ist es auch in Syrien zu gewaltsamen Demonstrationen gegen die Veröffentlichung von Karikaturen des Propheten Mohammed gekommen. Seitdem blieb die Lage ruhig. Generelle Wachsamkeit bleibt aber angeraten.
Gegenwärtig liegen in Syrien mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete keine Reisebeschränkungen vor. Nur für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Das dafür zuständige Büro befindet sich in Damaskus, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße.
Auf das Verbot, militärische Einrichtungen zu fotografieren, wird besonders hingewiesen. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Behörden umfassend ausgelegt. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Die Einreise nach Syrien ist trotz eines gültigen Visums nicht möglich, wenn der Reisepass einen israelischen Stempel enthält.
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Sicherheitshinweis Syrien 14.07.2006
Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 14.07.2006 (Unverändert gültig seit: 14.07.2006)
Nach heftigen Gefechten an der israelisch-libanesischen Grenze und der Entführung von zwei israelischen Soldaten durch die Hisbollah-Miliz hat die israelische Armee im Libanon eine Militäroperation gestartet. Die Lage in Syrien ist aktuell ruhig. Reisende nach Syrien werden gebeten, die aktuellen Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes zu beachten und auch über die Medien die aktuelle Situation genau zu beobachten.
Am 20.10.2005, 13.12.2005, 14.03.2006 sowie am 10.06.2006 legte die internationale unabhängige Untersuchungskommission der Vereinten Nationen zum Mord an dem ehemaligen libanesischen Ministerpräsidenten Hariri ihre Berichte vor. Der nächste Bericht wird für Mitte September 2006 erwartet. Der weitere Fortgang der Untersuchungen könnte zu Spannungen zwischen Syrien und und Libanon führen. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak muss die Sicherheitslage mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Im März 2004 kam es zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Kurden und syrischen Sicherheitsorganen. Seitdem gab es immer wieder einzelne Verhaftungen bei kurdischen Protestkundgebungen. Die Feiern zum kurdischen Neujahrsfest Newroz im März 2006 verliefen friedlich.
Am 04.02.2006 ist es auch in Syrien zu gewaltsamen Demonstrationen gegen die Veröffentlichung von Karikaturen des Propheten Mohammed gekommen. Seitdem blieb die Lage ruhig. Generelle Wachsamkeit bleibt aber angeraten.
Gegenwärtig liegen in Syrien mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete keine Reisebeschränkungen vor. Nur für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Das dafür zuständige Büro befindet sich in Damaskus, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße.
Auf das Verbot, militärische Einrichtungen zu fotografieren, wird besonders hingewiesen. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Behörden umfassend ausgelegt. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Die Einreise nach Syrien ist trotz eines gültigen Visums nicht möglich, wenn der Reisepass einen israelischen Stempel enthält.
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Sicherheitshinweis Syrien 03.08.2006
Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 03.08.2006 (Unverändert gültig seit: 03.08.2006)
Vor Reisen in den Libanon wird angesichts der jüngsten Eskalation gewarnt (siehe Reisewarnung Libanon). Syrien liegt zwar in unmittelbarer Nähe zu diesem Konfliktherd. Die Lage in Syrien ist jedoch aktuell unverändert ruhig. Aufgrund der Flüchtlingswelle aus dem Libanon nach Syrien ist insbesondere in Damaskus mit Engpässen bei der Verfügbarkeit von Hotelunterkünften sowie Flügen ab Damaskus zu rechnen. Reisende nach Syrien werden gebeten, die aktuellen Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes zu beachten und auch über die Medien die Entwicklung der Situation genau zu beobachten.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak muss auch die Entwicklung der dortigen Sicherheitslage mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze können nicht ausgeschlossen werden. 2006 wurden bisher keine besonderen Zwischenfälle verzeichnet.
Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).Auf das Verbot, militärische Einrichtungen zu fotografieren, wird besonders hingewiesen. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Behörden umfassend ausgelegt. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Die Einreise nach Syrien ist trotz eines gültigen Visums nicht möglich, wenn der Reisepass einen Hinweis auf einen früheren Aufenthalt in Israel enthält (z.B. Stempel der Grenzkontrollstelle Taba/Ägypten).
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Sicherheitshinweis Syrien 11.09.2006
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Stand 11.09.2006 (Unverändert gültig seit: 11.09.2006)
Die Lage in Syrien ist aktuell unverändert ruhig. Vor Reisen nach Syrien sollten jedoch kurzfristig Informationen zur aktuellen Sicherheitslage eingeholt werden.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat zu Irak und Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für den Irak und den Südlibanon wird ausdrücklich hingewiesen.
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. 2006 wurden allerdings bislang keine besonderen Zwischenfälle verzeichnet.
Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf das Verbot, militärische Einrichtungen zu fotografieren, wird besonders hingewiesen. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Behörden umfassend ausgelegt. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Die Einreise nach Syrien ist trotz eines gültigen Visums nicht möglich, wenn der Reisepass einen Anhaltspunkt für einen früheren Aufenthalt in Israel enthält (z.B. Stempel der Grenzkontrollstelle Taba/Ägypten).
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Reise-/Sicherheitshinweis Syrien 08.03.2007
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Landesspezifische Sicherheitshinweise
Am 12. September 2006 fand ein Anschlag auf die US-Botschaft in Damaskus statt. Die Lage im Land und in Damaskus ist dennoch weiter ruhig, derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen. Reisende werden aber um erhöhte Wachsamkeit gebeten und sollten vor Reisen nach Syrien kurzfristig Informationen zur aktuellen Situation einholen.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für den Irak und den Südlibanon wird ausdrücklich hingewiesen.
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. 2006 wurden allerdings keine besonderen Zwischenfälle verzeichnet.
Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf das Verbot, militärische Einrichtungen zu fotografieren, wird besonders hingewiesen. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Behörden umfassend ausgelegt. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie auch noch Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.
Das Land öffnet sich mehr und mehr für den internationalen Tourismus. Allerdings sollten derzeit die Erwartungen an eine für Touristen erforderliche Infrastruktur noch nicht zu hoch gesteckt werden. Dies betrifft insbesondere die Akzeptanz von Kreditkarten und Reiseschecks und die Verfügbarkeit mancher Konsumgüter. Im Hinblick darauf bestehen große Unterschiede zwischen den großen Städten und der Provinz.
Man kann ganz Syrien gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln bereisen, ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. Allerdings ist man im Straßenverkehr nie vor Überraschungen sicher, große Vorsicht ist deswegen angebracht. Insbesondere Überlandfahrten bei Nacht sollten vermieden werden.
Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist lockere, wenig körperbetonte Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. In diesem Zusammenhang ist im übrigen zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.
Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der syrischen Botschaft in Berlin oder dem syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Reiseveranstalter zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betreffende Personen werden sofort nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Vertretung beantragen. Hierzu wird unter anderem ein Reisepass oder Kinderausweis, der unabhängig vom Alter des Kindes mit Lichtbild versehen sein muss, benötigt. Der Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils muss gleichfalls mit Lichtbild versehen sein. Reisepass/Kinderausweis müssen bei Einreise mindestens sechs Monate gültig sein.
Bei einem Aufenthalt, der 4 Wochen überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gelegentlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Die syrischen Behörden haben im Juni 2001 mitgeteilt, dass nunmehr eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich sei . Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung sei schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Erfahrungswerte dazu liegen allerdings nicht vor.
Medizinische Hinweise
Auch in Syrien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Syrien werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden. Anzumerken ist, dass einige offizielle syrische Stellen, z. B. die Universitäten, einen HIV-Test verlangen.
Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Malaria gibt es nur in einzelnen Herden im Land. Es besteht ein geringes Risiko herdförmig im Norden, speziell im Al-Hasaka-Gouvernorat (Grenzgebiet zur Türkei und zum Irak), kein Risiko in den übrigen Landesteilen. Es kommt ausschließlich der Erreger Plasmodium vivax (Malaria tertiana) vor. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher individueller Gefährdung der Reisenden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind nur beim Besuch der speziellen Region sinnvoll, sie müssen im Beratungsgespräch vor der Reise mit dem Tropenarzt individuell festgelegt werden.
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist dort vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. In der Hauptstadt sind dagegen eine ganze Reihe guter Fachärzte tätig. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Verwendung von EC-Karten ist in Syrien mittlerweile möglich. Automaten sind inzwischen in den meisten größeren Städten verfügbar, es können jedoch nur geringere Summen im Gegenwert von ca. 120 € pro Tag abgehoben werden.. Kreditkarten können nur in den internationalen Hotels verwendet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. In begrenztem Umfang können touristische Artikel mit Kreditkarte bezahlt werden. Es ist davon abzuraten, "auf der Straße" Geld zu tauschen. Reisenden wird daher empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in US-Dollar bezahlt werden.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.
Da syrische Staatsangehörige oder diesen gleichgestellte Personen mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach syrischem Recht grundsätzlich nicht ihre syrische Staatsangehörigkeit oder dieser entsprechende Rechtsstellung verlieren, werden sie in Syrien von den Behörden auch nach der Einbürgerung in Deutschland wie syrische Bürger behandelt. Die Möglichkeiten der Botschaft zur konsularischen Betreuung im Falle einer Festnahme sind in diesen Fällen sehr beschränkt.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise/Sicherheitshinweis Syrien 18.02.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Syrien:
Stand 18.02.2008 (Unverändert gültig seit: 18.02.2008)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien. Reisende werden dennoch um erhöhte Wachsamkeit gebeten und sollten vor Reisen nach Syrien kurzfristig Informationen zur aktuellen Situation einholen.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für den Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. 2007 wurden allerdings keine besonderen Zwischenfälle verzeichnet. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Auf das Verbot, militärische Einrichtungen zu fotografieren, wird besonders hingewiesen. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Behörden umfassend ausgelegt. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Landesspache
Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.
Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Das Land öffnet sich mehr und mehr für den internationalen Tourismus. Allerdings sollten derzeit die Erwartungen an eine für Touristen erforderliche Infrastruktur nicht zu hoch gesteckt werden. Dies betrifft insbesondere die Akzeptanz von Kreditkarten und Reiseschecks und die Verfügbarkeit mancher Konsumgüter. Im Hinblick darauf bestehen große Unterschiede zwischen den großen Städten und der Provinz.
Die Verwendung von EC-Karten ist in Syrien mittlerweile möglich. Automaten sind inzwischen in den meisten größeren Städten verfügbar, Kreditkarten können in internationalen Hotels in der Regel verwendet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. In begrenztem Umfang können auch touristische Artikel mit Kreditkarte bezahlt werden.
Es ist davon abzuraten, "auf der Straße" Geld zu tauschen. Reisenden wird daher empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen internationaler Hotels und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in US-Dollar bezahlt werden.
Öffentlicher Nahverkehr
Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht auf Touristen eingerichtet. Es ist aber möglich, Syrien weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. In Städten ist das Taxi das übliche Verkehrsmittel. Zwischen den größeren Städten verkehren komfortable Überlandbusse und Züge. Auf dem Land ist man auf unregelmäßig verkehrende Mikrobusse angewiesen. Diese Busse sind ausschließlich auf Arabisch beschriftet, es gibt weder Fahrpläne noch bestimmte Haltestellen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. In den Städten ist der Verkehr jedoch häufig sehr dicht, elementare Verkehrsregeln werden nicht eingehalten. Die Orientierung ist erschwert, da Straßenbezeichnungen, Hausnummern und Wegweiser häufig nicht existieren oder nur in arabischer Schrift. Überlandfahrten bei Nacht sind unfallträchtig und sollten vermieden werden.
Landestypische Gepflogenheiten
Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Menschen sind Fremden gegenüber in der Regel sehr hilfsbereit. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist für Frauen und Männer Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Außerhalb der Städte ist wenig körperbetonte Kleidung empfehlenswert. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.
Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h., Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen, obwohl die Betroffenen von einer vorherigen Bestätigung syrischer Behörden, bei einer Rückkehr seien keine Schwierigkeiten zu befürchten, berichten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.
Reisedokumente
Benötigt wird ein Reisepass oder vorläufiger Reisepass. Kinderreisepässe bzw. Kinderausweise werden ebenfalls anerkannt, müssen aber unabhängig vom Alter des Kindes immer mit Lichtbild versehen sein. Gleiches gilt für den Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils. Für alle genannten Reisedokumente gilt, dass diese bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein müssen.
Verlängerung des Aufenthaltes
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Einreise mit PKW oder Motorrad
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.
Hinweise für Doppelstaater
Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.
Medizinische Hinweise
Auch in Syrien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Syrien werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden. Anzumerken ist, dass einige offizielle syrische Stellen, z. B. die Universitäten, einen HIV-Test verlangen.
Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Malaria gibt es nur in einzelnen Herden im Land. Es besteht ein geringes Risiko herdförmig im Norden, speziell im Al-Hasaka-Gouvernorat (Grenzgebiet zur Türkei und zum Irak), kein Risiko in den übrigen Landesteilen. Es kommt ausschließlich der Erreger Plasmodium vivax (Malaria tertiana) vor. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher individueller Gefährdung der Reisenden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind nur beim Besuch der speziellen Region sinnvoll, sie müssen im Beratungsgespräch vor der Reise mit dem Tropenarzt individuell festgelegt werden.
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist dort vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. In der Hauptstadt sind dagegen eine ganze Reihe guter Fachärzte tätig. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.
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Reise/Sicherheitshinweis Syrien 02.04.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Syrien:
Stand 02.04.2008 (Unverändert gültig seit: 02.04.2008)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien. Reisende werden dennoch um erhöhte Wachsamkeit gebeten und sollten vor Reisen nach Syrien kurzfristig Informationen zur aktuellen Situation einholen.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für den Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. 2007 wurden allerdings keine besonderen Zwischenfälle verzeichnet. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Auf das Verbot, militärische Einrichtungen zu fotografieren, wird besonders hingewiesen. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Behörden umfassend ausgelegt. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Landesspache
Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.
Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Das Land öffnet sich mehr und mehr für den internationalen Tourismus. Allerdings sollten derzeit die Erwartungen an eine für Touristen erforderliche Infrastruktur nicht zu hoch gesteckt werden. Dies betrifft insbesondere die Akzeptanz von Kreditkarten und Reiseschecks und die Verfügbarkeit mancher Konsumgüter. Im Hinblick darauf bestehen große Unterschiede zwischen den großen Städten und der Provinz.
Die Verwendung von EC-Karten ist in Syrien mittlerweile möglich. Automaten sind inzwischen in den meisten größeren Städten verfügbar, Kreditkarten können in internationalen Hotels in der Regel verwendet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. In begrenztem Umfang können auch touristische Artikel mit Kreditkarte bezahlt werden.
Es ist davon abzuraten, "auf der Straße" Geld zu tauschen. Reisenden wird daher empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen internationaler Hotels und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in US-Dollar bezahlt werden.
Öffentlicher Nahverkehr
Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht auf Touristen eingerichtet. Es ist aber möglich, Syrien weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. In Städten ist das Taxi das übliche Verkehrsmittel. Zwischen den größeren Städten verkehren komfortable Überlandbusse und Züge. Auf dem Land ist man auf unregelmäßig verkehrende Mikrobusse angewiesen. Diese Busse sind ausschließlich auf Arabisch beschriftet, es gibt weder Fahrpläne noch bestimmte Haltestellen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. In den Städten ist der Verkehr jedoch häufig sehr dicht, elementare Verkehrsregeln werden nicht eingehalten. Die Orientierung ist erschwert, da Straßenbezeichnungen, Hausnummern und Wegweiser häufig nicht existieren oder nur in arabischer Schrift. Überlandfahrten bei Nacht sind unfallträchtig und sollten vermieden werden.
Landestypische Gepflogenheiten
Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Menschen sind Fremden gegenüber in der Regel sehr hilfsbereit. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist für Frauen und Männer Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Außerhalb der Städte ist wenig körperbetonte Kleidung empfehlenswert. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.
Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h., Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen, obwohl die Betroffenen von einer vorherigen Bestätigung syrischer Behörden, bei einer Rückkehr seien keine Schwierigkeiten zu befürchten, berichten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.
Reisedokumente
Benötigt wird ein Reisepass oder vorläufiger Reisepass. Kinderreisepässe bzw. Kinderausweise werden ebenfalls anerkannt, müssen aber unabhängig vom Alter des Kindes immer mit Lichtbild versehen sein. Gleiches gilt für den Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils. Für alle genannten Reisedokumente gilt, dass diese bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein müssen.
Verlängerung des Aufenthaltes
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Einreise mit PKW oder Motorrad
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.
Hinweise für Doppelstaater
Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.
Medizinische Hinweise
Auch in Syrien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV / Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Syrien werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden. Anzumerken ist, dass einige offizielle syrische Stellen, z. B. die Universitäten, einen HIV-Test verlangen.
Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Malaria gibt es nur in einzelnen Herden im Land. Es besteht ein geringes Risiko herdförmig im Norden, speziell im Al-Hasaka-Gouvernorat (Grenzgebiet zur Türkei und zum Irak), kein Risiko in den übrigen Landesteilen. Es kommt ausschließlich der Erreger Plasmodium vivax (Malaria tertiana) vor. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher individueller Gefährdung der Reisenden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind nur beim Besuch der speziellen Region sinnvoll, sie müssen im Beratungsgespräch vor der Reise mit dem Tropenarzt individuell festgelegt werden.
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist dort vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. In der Hauptstadt sind dagegen eine ganze Reihe guter Fachärzte tätig. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.
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Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien. Reisende werden dennoch um erhöhte Wachsamkeit gebeten und sollten vor Reisen nach Syrien kurzfristig Informationen zur aktuellen Situation einholen.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für den Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. 2007 wurden allerdings keine besonderen Zwischenfälle verzeichnet. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Auf das Verbot, militärische Einrichtungen zu fotografieren, wird besonders hingewiesen. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Behörden umfassend ausgelegt. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
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Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.
Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Das Land öffnet sich mehr und mehr für den internationalen Tourismus. Allerdings sollten derzeit die Erwartungen an eine für Touristen erforderliche Infrastruktur nicht zu hoch gesteckt werden. Dies betrifft insbesondere die Akzeptanz von Kreditkarten und Reiseschecks und die Verfügbarkeit mancher Konsumgüter. Im Hinblick darauf bestehen große Unterschiede zwischen den großen Städten und der Provinz.
Die Verwendung von EC-Karten ist in Syrien mittlerweile möglich. Automaten sind inzwischen in den meisten größeren Städten verfügbar, Kreditkarten können in internationalen Hotels in der Regel verwendet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. In begrenztem Umfang können auch touristische Artikel mit Kreditkarte bezahlt werden.
Es ist davon abzuraten, "auf der Straße" Geld zu tauschen. Reisenden wird daher empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen internationaler Hotels und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in US-Dollar bezahlt werden.
Öffentlicher Nahverkehr
Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht auf Touristen eingerichtet. Es ist aber möglich, Syrien weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. In Städten ist das Taxi das übliche Verkehrsmittel. Zwischen den größeren Städten verkehren komfortable Überlandbusse und zum Teil Züge. Der Erwerb von Busfahrkarten für Überlandfahrten ist üblicherweise nur nach Vorlage des Reispasses möglich. Auf dem Land ist man auf unregelmäßig verkehrende Mikrobusse angewiesen. Diese Busse sind ausschließlich auf Arabisch beschriftet, es gibt weder Fahrpläne noch bestimmte Haltestellen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. In den Städten ist der Verkehr jedoch häufig sehr dicht, elementare Verkehrsregeln werden nicht eingehalten. Die Orientierung ist erschwert, da Straßenbezeichnungen, Hausnummern und Wegweiser häufig nicht existieren oder nur in arabischer Schrift. Überlandfahrten bei Nacht sind unfallträchtig und sollten vermieden werden.
Landestypische Gepflogenheiten
Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Menschen sind Fremden gegenüber in der Regel sehr hilfsbereit. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist für Frauen und Männer Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Außerhalb der Städte ist wenig körperbetonte Kleidung empfehlenswert. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.
Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h., Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen, obwohl die Betroffenen von einer vorherigen Bestätigung syrischer Behörden, bei einer Rückkehr seien keine Schwierigkeiten zu befürchten, berichten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.
Reisedokumente
Benötigt wird ein Reisepass oder vorläufiger Reisepass. Es wird empfohlen, den Reisepass stets mit sich zu führen. Kinderreisepässe bzw. Kinderausweise werden ebenfalls anerkannt, müssen aber unabhängig vom Alter des Kindes immer mit Lichtbild versehen sein. Gleiches gilt für den Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils. Für alle genannten Reisedokumente gilt, dass diese bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein müssen.
Verlängerung des Aufenthaltes
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Einreise mit PKW oder Motorrad
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.
Die für Syrien geltenden Verkehrsregeln wurden vor kurzem verschärft; sie entsprechen nun weitgehend europäischen Standards (Gurtpflicht, Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefon, Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers, Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Städten und bei Überlandfahrten).
Hinweise für Doppelstaater
Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.
Medizinische Hinweise
Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Auch in Syrien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Gelbfieber
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV / Aids
ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Syrien werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden. Anzumerken ist, dass einige offizielle syrische Stellen, z. B. die Universitäten, einen HIV-Test verlangen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Malaria gibt es nur in einzelnen Herden im Land. Es besteht ein geringes Risiko herdförmig im Norden, speziell im Al-Hasaka-Gouvernorat (Grenzgebiet zur Türkei und zum Irak), kein Risiko in den übrigen Landesteilen. Es kommt ausschließlich der Erreger Plasmodium vivax (Malaria tertiana) vor. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher individueller Gefährdung der Reisenden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind nur beim Besuch der speziellen Region sinnvoll, sie müssen im Beratungsgespräch vor der Reise mit dem Tropenarzt individuell festgelegt werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist dort vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. In der Hauptstadt sind dagegen eine ganze Reihe guter Fachärzte tätig. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise/Sicherheitshinweise Syrien 20.05.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Syrien:
Stand 20.05.2008 (Unverändert gültig seit: 20.05.2008)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien. Reisende werden dennoch um erhöhte Wachsamkeit gebeten und sollten vor Reisen nach Syrien kurzfristig Informationen zur aktuellen Situation einholen.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für den Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. 2007 wurden allerdings keine besonderen Zwischenfälle verzeichnet. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Auf das Verbot, militärische Einrichtungen zu fotografieren, wird besonders hingewiesen. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Behörden umfassend ausgelegt. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Landesspache
Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.
Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Das Land öffnet sich mehr und mehr für den internationalen Tourismus. Allerdings sollten derzeit die Erwartungen an eine für Touristen erforderliche Infrastruktur nicht zu hoch gesteckt werden. Dies betrifft insbesondere die Akzeptanz von Kreditkarten und Reiseschecks und die Verfügbarkeit mancher Konsumgüter. Im Hinblick darauf bestehen große Unterschiede zwischen den großen Städten und der Provinz.
Die Verwendung von EC-Karten ist in Syrien mittlerweile möglich. Automaten sind inzwischen in den meisten größeren Städten verfügbar, aber größere Beträge können auch hier nicht abgehoben werden. Bei den Kreditkarten erhält man nur mit der Visa-Card Geld, vorausgesetzt, man gibt die PIN-Nummer ein. Kreditkarten können in internationalen Hotels in der Regel verwendet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. In begrenztem Umfang können auch touristische Artikel mit Kreditkarte bezahlt werden.
Es ist davon abzuraten, "auf der Straße" Geld zu tauschen. Reisenden wird daher empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen internationaler Hotels und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in US-Dollar bezahlt werden.
Öffentlicher Nahverkehr
Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht auf Touristen eingerichtet. Es ist aber möglich, Syrien weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. In Städten ist das Taxi das übliche Verkehrsmittel. Zwischen den größeren Städten verkehren komfortable Überlandbusse und zum Teil Züge. Der Erwerb von Busfahrkarten für Überlandfahrten ist üblicherweise nur nach Vorlage des Reispasses möglich. Auf dem Land ist man auf unregelmäßig verkehrende Mikrobusse angewiesen. Diese Busse sind ausschließlich auf Arabisch beschriftet, es gibt weder Fahrpläne noch bestimmte Haltestellen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. In den Städten ist der Verkehr jedoch häufig sehr dicht, elementare Verkehrsregeln werden nicht eingehalten. Die Orientierung ist erschwert, da Straßenbezeichnungen, Hausnummern und Wegweiser häufig nicht existieren oder nur in arabischer Schrift. Überlandfahrten bei Nacht sind unfallträchtig und sollten vermieden werden.
Landestypische Gepflogenheiten
Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Menschen sind Fremden gegenüber in der Regel sehr hilfsbereit. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist für Frauen und Männer Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Außerhalb der Städte ist wenig körperbetonte Kleidung empfehlenswert. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.
Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h., Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen, obwohl die Betroffenen von einer vorherigen Bestätigung syrischer Behörden, bei einer Rückkehr seien keine Schwierigkeiten zu befürchten, berichten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es auf Grund der Angaben zu einem entsprechenden Geburtstort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.
Reisedokumente
Benötigt wird ein Reisepass oder vorläufiger Reisepass. Es wird empfohlen, den Reisepass stets mit sich zu führen. Kinderreisepässe bzw. Kinderausweise werden ebenfalls anerkannt, müssen aber unabhängig vom Alter des Kindes immer mit Lichtbild versehen sein. Gleiches gilt für den Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils. Für alle genannten Reisedokumente gilt, dass diese bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein müssen.
Verlängerung des Aufenthaltes
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Einreise mit PKW oder Motorrad
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.
Die für Syrien geltenden Verkehrsregeln wurden vor kurzem verschärft; sie entsprechen nun weitgehend europäischen Standards (Gurtpflicht, Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefon, Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers, Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Städten und bei Überlandfahrten).
Hinweise für Doppelstaater
Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.
Medizinische Hinweise
Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Auch in Syrien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Gelbfieber
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV / Aids
ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Syrien werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden. Anzumerken ist, dass einige offizielle syrische Stellen, z. B. die Universitäten, einen HIV-Test verlangen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Malaria gibt es nur in einzelnen Herden im Land. Es besteht ein geringes Risiko herdförmig im Norden, speziell im Al-Hasaka-Gouvernorat (Grenzgebiet zur Türkei und zum Irak), kein Risiko in den übrigen Landesteilen. Es kommt ausschließlich der Erreger Plasmodium vivax (Malaria tertiana) vor. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher individueller Gefährdung der Reisenden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind nur beim Besuch der speziellen Region sinnvoll, sie müssen im Beratungsgespräch vor der Reise mit dem Tropenarzt individuell festgelegt werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist dort vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. In der Hauptstadt sind dagegen eine ganze Reihe guter Fachärzte tätig. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Syrien 30.10.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Syrien:
Stand 30.10.2008 (Unverändert gültig seit: 30.10.2008)
Aktueller Hinweis
Am 26. Oktober 2008 wurden in einem syrischen Dorf im Tal des Euphrat nahe der irakischen Grenze mehrere Menschen getötet, vermutlich im Zuge eines aus dem Irak heraus geführten Einsatzes gegen terroristische Netzwerke.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien. Am Morgen des 27. September 2008 ereignete sich an der vom Internationalen Flughafen nach Damaskus führenden Autobahn eine Explosion, die mindestens 17 Tote und 14 Verletzte forderte.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für den Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. 2007 wurden allerdings keine besonderen Zwischenfälle verzeichnet. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Auf das Verbot, militärische Einrichtungen zu fotografieren, wird besonders hingewiesen. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Behörden umfassend ausgelegt. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Landesspache
Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.
Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Das Land öffnet sich mehr und mehr für den internationalen Tourismus. Allerdings sollten derzeit die Erwartungen an eine für Touristen erforderliche Infrastruktur nicht zu hoch gesteckt werden. Dies betrifft insbesondere die Akzeptanz von Kreditkarten und Reiseschecks und die Verfügbarkeit mancher Konsumgüter. Im Hinblick darauf bestehen große Unterschiede zwischen den großen Städten und der Provinz.
Die Verwendung von EC-Karten ist in Syrien mittlerweile möglich. Automaten sind inzwischen in den meisten größeren Städten verfügbar, aber größere Beträge können auch hier nicht abgehoben werden. Bei den Kreditkarten erhält man nur mit der Visa-Card Geld, vorausgesetzt, man gibt die PIN-Nummer ein. Kreditkarten können in internationalen Hotels in der Regel verwendet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. In begrenztem Umfang können auch touristische Artikel mit Kreditkarte bezahlt werden.
Es ist davon abzuraten, "auf der Straße" Geld zu tauschen. Reisenden wird daher empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen internationaler Hotels und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in US-Dollar bezahlt werden.
Öffentlicher Nahverkehr
Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht auf Touristen eingerichtet. Es ist aber möglich, Syrien weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. In Städten ist das Taxi das übliche Verkehrsmittel. Zwischen den größeren Städten verkehren komfortable Überlandbusse und zum Teil Züge. Der Erwerb von Busfahrkarten für Überlandfahrten ist üblicherweise nur nach Vorlage des Reispasses möglich. Auf dem Land ist man auf unregelmäßig verkehrende Mikrobusse angewiesen. Diese Busse sind ausschließlich auf Arabisch beschriftet, es gibt weder Fahrpläne noch bestimmte Haltestellen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. In den Städten ist der Verkehr jedoch häufig sehr dicht, elementare Verkehrsregeln werden nicht eingehalten. Die Orientierung ist erschwert, da Straßenbezeichnungen, Hausnummern und Wegweiser häufig nicht existieren oder nur in arabischer Schrift. Überlandfahrten bei Nacht sind unfallträchtig und sollten vermieden werden.
Landestypische Gepflogenheiten
Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Menschen sind Fremden gegenüber in der Regel sehr hilfsbereit. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist für Frauen und Männer Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Außerhalb der Städte ist wenig körperbetonte Kleidung empfehlenswert. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.
Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h., Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen, obwohl die Betroffenen von einer vorherigen Bestätigung syrischer Behörden, bei einer Rückkehr seien keine Schwierigkeiten zu befürchten, berichten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es auf Grund der Angaben zu einem entsprechenden Geburtstort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.
Reisedokumente
Benötigt wird ein Reisepass oder vorläufiger Reisepass. Es wird empfohlen, den Reisepass stets mit sich zu führen. Kinderreisepässe bzw. Kinderausweise werden ebenfalls anerkannt, müssen aber unabhängig vom Alter des Kindes immer mit Lichtbild versehen sein. Gleiches gilt für den Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils. Für alle genannten Reisedokumente gilt, dass diese bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein müssen.
Verlängerung des Aufenthaltes
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Einreise mit PKW oder Motorrad
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.
Die für Syrien geltenden Verkehrsregeln wurden vor kurzem verschärft; sie entsprechen nun weitgehend europäischen Standards (Gurtpflicht, Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefon, Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers, Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Städten und bei Überlandfahrten).
Hinweise für Doppelstaater
Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.
Medizinische Hinweise
Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Auch in Syrien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Gelbfieber
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV / Aids
ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Syrien werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden. Anzumerken ist, dass einige offizielle syrische Stellen, z. B. die Universitäten, einen HIV-Test verlangen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Malaria gibt es nur in einzelnen Herden im Land. Es besteht ein geringes Risiko herdförmig im Norden, speziell im Al-Hasaka-Gouvernorat (Grenzgebiet zur Türkei und zum Irak), kein Risiko in den übrigen Landesteilen. Es kommt ausschließlich der Erreger Plasmodium vivax (Malaria tertiana) vor. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher individueller Gefährdung der Reisenden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind nur beim Besuch der speziellen Region sinnvoll, sie müssen im Beratungsgespräch vor der Reise mit dem Tropenarzt individuell festgelegt werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist dort vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. In der Hauptstadt sind dagegen eine ganze Reihe guter Fachärzte tätig. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Syrien 29.12.08
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Syrien:
Stand 29.12.2008 (Unverändert gültig seit: 29.12.2008)
Aktueller Hinweis
Die gegenwärtige Eskalation im Gazastreifen führt seit Sonntag, dem 28.12.2008, vor allem in den Nachbarstaaten Israels (Ägypten, Jordanien, Syrien, Libanon) und im Westjordanland zu Protestkundgebungen. Vereinzelt kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und den Ordnungskräften. Die allgemeine Sicherheitslage in den betreffenden Ländern und Gebieten ist derzeit unverändert. Reisenden wird jedoch empfohlen, sich über die jeweilige Lage am geplanten Reiseziel unterrichtet zu halten und die Medienberichterstattung über die Entwicklungen im Gazastreifen aufmerksam zu verfolgen. Die Umgebung palästinensischer Flüchtlingslager sowie größere Menschenansammlungen oder Demonstrationen sollten gemieden werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien. Am Morgen des 27. September 2008 ereignete sich an der vom Internationalen Flughafen nach Damaskus führenden Autobahn eine Explosion, die mindestens 17 Tote und 14 Verletzte forderte.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für den Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Am 26. Oktober 2008 wurden in einem syrischen Dorf im Tal des Euphrat nahe der irakischen Grenze mehrere Menschen getötet, vermutlich im Zuge eines aus dem Irak heraus geführten Einsatzes gegen terroristische Netzwerke.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. 2007 wurden allerdings keine besonderen Zwischenfälle verzeichnet. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Auf das Verbot, militärische Einrichtungen zu fotografieren, wird besonders hingewiesen. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Behörden umfassend ausgelegt. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Landesspache
Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.
Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Das Land öffnet sich mehr und mehr für den internationalen Tourismus. Allerdings sollten derzeit die Erwartungen an eine für Touristen erforderliche Infrastruktur nicht zu hoch gesteckt werden. Dies betrifft insbesondere die Akzeptanz von Kreditkarten und Reiseschecks und die Verfügbarkeit mancher Konsumgüter. Im Hinblick darauf bestehen große Unterschiede zwischen den großen Städten und der Provinz.
Die Verwendung von EC-Karten ist in Syrien mittlerweile möglich. Automaten sind inzwischen in den meisten größeren Städten verfügbar, aber größere Beträge können auch hier nicht abgehoben werden. Bei den Kreditkarten erhält man nur mit der Visa-Card Geld, vorausgesetzt, man gibt die PIN-Nummer ein. Kreditkarten können in internationalen Hotels in der Regel verwendet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. In begrenztem Umfang können auch touristische Artikel mit Kreditkarte bezahlt werden.
Es ist davon abzuraten, "auf der Straße" Geld zu tauschen. Reisenden wird daher empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen internationaler Hotels und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in US-Dollar bezahlt werden.
Öffentlicher Nahverkehr
Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht auf Touristen eingerichtet. Es ist aber möglich, Syrien weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. In Städten ist das Taxi das übliche Verkehrsmittel. Zwischen den größeren Städten verkehren komfortable Überlandbusse und zum Teil Züge. Der Erwerb von Busfahrkarten für Überlandfahrten ist üblicherweise nur nach Vorlage des Reispasses möglich. Auf dem Land ist man auf unregelmäßig verkehrende Mikrobusse angewiesen. Diese Busse sind ausschließlich auf Arabisch beschriftet, es gibt weder Fahrpläne noch bestimmte Haltestellen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. In den Städten ist der Verkehr jedoch häufig sehr dicht, elementare Verkehrsregeln werden nicht eingehalten. Die Orientierung ist erschwert, da Straßenbezeichnungen, Hausnummern und Wegweiser häufig nicht existieren oder nur in arabischer Schrift. Überlandfahrten bei Nacht sind unfallträchtig und sollten vermieden werden.
Landestypische Gepflogenheiten
Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Menschen sind Fremden gegenüber in der Regel sehr hilfsbereit. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist für Frauen und Männer Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Außerhalb der Städte ist wenig körperbetonte Kleidung empfehlenswert. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.
Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h., Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen, obwohl die Betroffenen von einer vorherigen Bestätigung syrischer Behörden, bei einer Rückkehr seien keine Schwierigkeiten zu befürchten, berichten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es auf Grund der Angaben zu einem entsprechenden Geburtstort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.
Reisedokumente
Benötigt wird ein Reisepass oder vorläufiger Reisepass. Es wird empfohlen, den Reisepass stets mit sich zu führen. Kinderreisepässe bzw. Kinderausweise werden ebenfalls anerkannt, müssen aber unabhängig vom Alter des Kindes immer mit Lichtbild versehen sein. Gleiches gilt für den Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils. Für alle genannten Reisedokumente gilt, dass diese bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein müssen.
Verlängerung des Aufenthaltes
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Einreise mit PKW oder Motorrad
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.
Die für Syrien geltenden Verkehrsregeln wurden vor kurzem verschärft; sie entsprechen nun weitgehend europäischen Standards (Gurtpflicht, Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefon, Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers, Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Städten und bei Überlandfahrten).
Hinweise für Doppelstaater
Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.
Medizinische Hinweise
Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Auch in Syrien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Gelbfieber
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV / Aids
ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Syrien werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden. Anzumerken ist, dass einige offizielle syrische Stellen, z. B. die Universitäten, einen HIV-Test verlangen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Malaria gibt es nur in einzelnen Herden im Land. Es besteht ein geringes Risiko herdförmig im Norden, speziell im Al-Hasaka-Gouvernorat (Grenzgebiet zur Türkei und zum Irak), kein Risiko in den übrigen Landesteilen. Es kommt ausschließlich der Erreger Plasmodium vivax (Malaria tertiana) vor. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher individueller Gefährdung der Reisenden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind nur beim Besuch der speziellen Region sinnvoll, sie müssen im Beratungsgespräch vor der Reise mit dem Tropenarzt individuell festgelegt werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist dort vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. In der Hauptstadt sind dagegen eine ganze Reihe guter Fachärzte tätig. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.
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Alexander
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Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Syrien:
Stand 06.02.2009 (Unverändert gültig seit: 06.02.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien. Am Morgen des 27. September 2008 ereignete sich an der vom Internationalen Flughafen nach Damaskus führenden Autobahn eine Explosion, die mindestens 17 Tote und 14 Verletzte forderte.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für den Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Auf das Verbot, militärische Einrichtungen zu fotografieren, wird besonders hingewiesen. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Behörden umfassend ausgelegt. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Landesspache
Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.
Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Das Land öffnet sich mehr und mehr für den internationalen Tourismus. Allerdings sollten derzeit die Erwartungen an eine für Touristen erforderliche Infrastruktur nicht zu hoch gesteckt werden. Dies betrifft insbesondere die Akzeptanz von Kreditkarten und Reiseschecks und die Verfügbarkeit mancher Konsumgüter. Im Hinblick darauf bestehen große Unterschiede zwischen den großen Städten und der Provinz.
Die Verwendung von EC-Karten ist in Syrien mittlerweile möglich. Automaten sind inzwischen in den meisten größeren Städten verfügbar, aber größere Beträge können auch hier nicht abgehoben werden. Bei den Kreditkarten erhält man nur mit der Visa-Card Geld, vorausgesetzt, man gibt die PIN-Nummer ein. Kreditkarten können in internationalen Hotels in der Regel verwendet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. In begrenztem Umfang können auch touristische Artikel mit Kreditkarte bezahlt werden.
Es ist davon abzuraten, "auf der Straße" Geld zu tauschen. Reisenden wird daher empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen internationaler Hotels und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in US-Dollar bezahlt werden.
Öffentlicher Nahverkehr
Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht auf Touristen eingerichtet. Es ist aber möglich, Syrien weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. In Städten ist das Taxi das übliche Verkehrsmittel. Zwischen den größeren Städten verkehren komfortable Überlandbusse und zum Teil Züge. Der Erwerb von Busfahrkarten für Überlandfahrten ist üblicherweise nur nach Vorlage des Reispasses möglich. Auf dem Land ist man auf unregelmäßig verkehrende Mikrobusse angewiesen. Diese Busse sind ausschließlich auf Arabisch beschriftet, es gibt weder Fahrpläne noch bestimmte Haltestellen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. In den Städten ist der Verkehr jedoch häufig sehr dicht, elementare Verkehrsregeln werden nicht eingehalten. Die Orientierung ist erschwert, da Straßenbezeichnungen, Hausnummern und Wegweiser häufig nicht existieren oder nur in arabischer Schrift. Überlandfahrten bei Nacht sind unfallträchtig und sollten vermieden werden.
Landestypische Gepflogenheiten
Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Menschen sind Fremden gegenüber in der Regel sehr hilfsbereit. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist für Frauen und Männer Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Außerhalb der Städte ist wenig körperbetonte Kleidung empfehlenswert. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.
Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h., Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen, obwohl die Betroffenen von einer vorherigen Bestätigung syrischer Behörden, bei einer Rückkehr seien keine Schwierigkeiten zu befürchten, berichten.
Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es auf Grund der Angaben zu einem entsprechenden Geburtstort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.
Reisedokumente
Benötigt wird ein Reisepass oder vorläufiger Reisepass. Es wird empfohlen, den Reisepass stets mit sich zu führen. Kinderreisepässe bzw. Kinderausweise werden ebenfalls anerkannt, müssen aber unabhängig vom Alter des Kindes immer mit Lichtbild versehen sein. Gleiches gilt für den Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils. Für alle genannten Reisedokumente gilt, dass diese bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein müssen.
Verlängerung des Aufenthaltes
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Einreise mit PKW oder Motorrad
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.
Die für Syrien geltenden Verkehrsregeln wurden vor kurzem verschärft; sie entsprechen nun weitgehend europäischen Standards (Gurtpflicht, Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefon, Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers, Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Städten und bei Überlandfahrten).
Ausreisesteuer
Sowohl Ausländer als auch Syrer müssen bei der Ausreise aus Syrien eine Ausreisesteuer in Höhe von derzeit 1.500 syrischen Pfund (etwa 25 EUR) bezahlen. Kinder unter 12 Jahren sind von dieser Steuer befreit.
Hinweise für Doppelstaater
Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.
Medizinische Hinweise
Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Auch in Syrien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Gelbfieber
Eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet verlangt.
HIV / Aids
ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Arabische Länder wie Syrien werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden. Anzumerken ist, dass einige offizielle syrische Stellen, z. B. die Universitäten, einen HIV-Test verlangen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Malaria gibt es nur in einzelnen Herden im Land. Es besteht ein geringes Risiko herdförmig im Norden, speziell im Al-Hasaka-Gouvernorat (Grenzgebiet zur Türkei und zum Irak), kein Risiko in den übrigen Landesteilen. Es kommt ausschließlich der Erreger Plasmodium vivax (Malaria tertiana) vor. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher individueller Gefährdung der Reisenden.
Medikamente zur Prophylaxe gegen Malaria sind nur beim Besuch der speziellen Region sinnvoll, sie müssen im Beratungsgespräch vor der Reise mit dem Tropenarzt individuell festgelegt werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung auf dem Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist dort vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. In der Hauptstadt sind dagegen eine ganze Reihe guter Fachärzte tätig. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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