Reise-/Sicherheitshinweis Reisewarnung Syrien 02.12.2005 - 18.08.2011

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Syrien 13.04.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien:
Stand 13.04.2011
(Unverändert gültig seit: 13.04.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen rät das Auswärtige Amt von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Syrien ab.
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Syrien -- wie in allen Ländern der Region -- zu erhöhter Aufmerksamkeit.
In Syrien ist es in jüngster Zeit in einigen Städten erneut zu Demonstrationen und zum Teil auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Erfahrungsgemäß kommt es dazu vor allem nach den Freitagsgebeten in der Nähe von Moscheen. Wo die Ausschreitungen auftreten, ist schwer vorherzusagen.
An den letzten Wochenenden ist es besonders in der Region um die Stadt Daraa in der Nähe der jordanischen Grenze, in der Hafenstadt Lattakia und in der Stadt Duma nördlich von Damaskus sowie in der 155 km nördlich von Damaskus gelegenen Stadt Homs zu Demonstrationen mit Toten und Verletzten gekommen. Von Reisen in die Städte Daraa und Lattakia sowie deren nähere Umgebung wird abgeraten.
Die Medienberichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden. Die Proteste waren bisher lokal begrenzt und richteten sich nicht gegen Ausländer. Reisenden wird dringend empfohlen, Mneschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden, diese keinesfalls zu fotografieren sowie besondere Vorsicht walten zu lassen.


Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für den Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Beim Fotografieren, insbesondere nicht eindeutig touristischer Gebäude oder Ansichten, ist in Syrien Zurückhaltung und Vorsicht geboten. Es ist in Syrien verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann auch z.B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Landessprache
Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.
Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Das Land öffnet sich mehr und mehr für den internationalen Tourismus. Allerdings sollten derzeit die Erwartungen an eine für Touristen erforderliche Infrastruktur nicht zu hoch gesteckt werden. Dies betrifft insbesondere die Akzeptanz von Kreditkarten und Reiseschecks und die Verfügbarkeit mancher Konsumgüter. Im Hinblick darauf bestehen große Unterschiede zwischen den großen Städten und der Provinz.
Die Verwendung von EC-Karten ist in Syrien nur punktuell möglich. Selbst in den großen Städten gibt es nur wenige Automaten mit EC-Funktion; viele akzeptieren trotz entsprechender Kennzeichnung keine EC-Karten. Zudem ist das Limit für Abhebungen niedriger als in Europa. Bei den Kreditkarten erhält man nur mit der Visa-Card Geld, vorausgesetzt, man gibt die PIN-Nummer ein. Kreditkarten können in internationalen Hotels in der Regel verwendet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. In begrenztem Umfang können auch touristische Artikel mit Kreditkarte bezahlt werden.
Es ist davon abzuraten, "auf der Straße" Geld zu tauschen. Reisenden wird daher empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen internationaler Hotels und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in US-Dollar bezahlt werden.
Öffentlicher Nahverkehr
Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht auf Touristen eingerichtet. Es ist aber möglich, Syrien weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. In Städten ist das Taxi das übliche Verkehrsmittel. Zwischen den größeren Städten verkehren komfortable Überlandbusse und zum Teil Züge. Der Erwerb von Busfahrkarten für Überlandfahrten ist üblicherweise nur nach Vorlage des Reispasses möglich. Auf dem Land ist man auf unregelmäßig verkehrende Mikrobusse angewiesen. Diese Busse sind ausschließlich auf Arabisch beschriftet, es gibt weder Fahrpläne noch bestimmte Haltestellen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. In den Städten ist der Verkehr jedoch häufig sehr dicht, elementare Verkehrsregeln werden nicht eingehalten. Die Orientierung ist erschwert, da Straßenbezeichnungen, Hausnummern und Wegweiser häufig nicht existieren oder nur in arabischer Schrift. Überlandfahrten bei Nacht sind unfalltr ächtig und sollten vermieden werden.
Landestypische Gepflogenheiten
Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Menschen sind Fremden gegenüber in der Regel sehr hilfsbereit. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist für Frauen und Männer Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Außerhalb der Städte ist wenig körperbetonte Kleidung empfehlenswert. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.
Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h., Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen, obwohl die Betroffenen von einer vorherigen Bestätigung syrischer Behörden, bei einer Rückkehr seien keine Schwierigkeiten z u befürchten, berichten.

Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Auch an den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es auf Grund der Angaben zu einem entsprechenden Geburtstort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine S tempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglic h) Ja; amtlich in den Pass eingefügtes Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja; Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Verlängerung des Aufenthaltes
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Einreise mit Pkw oder Motorrad
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.
Die für Syrien geltenden Verkehrsregeln wurden vor kurzem verschärft; sie entsprechen nun weitgehend europäischen Standards (Gurtpflicht, Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefon, Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers, Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Städten und bei Überlandfahrten).
Ausreisesteuer
Sowohl Ausländer als auch Syrer müssen bei der Ausreise aus Syrien auf dem Luftweg eine Ausreisesteuer in Höhe von derzeit 1.500 syrischen Pfund (etwa 25 EUR) bezahlen. In den meisten Fällen ist diese Steuer bereits im Preis für das Flugticket enthalten; im Zweifelsfall ist jedoch Rückfrage bei der jeweiligen Fluggesellschaft ratsam. Bei Ausreise auf dem Landweg beträgt die Ausreisesteuer derzeit 550 syrische Pfund (etwa 10 EUR). Kinder unter 12 Jahren sind von der Ausreisesteuer befreit.
Hinweise für Doppelstaater
Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt zusätzlich zu den durch die STIKO (ständige Impfkommission) empfohlenen Standardimpfungen www.rki.de Impfschutz gegen:
  • Poliomyelitis, Hepatitis A, Masern/Mumps/Röteln (bei einem Aufenthalt von bis zu vier Wochen),
  • zusätzlich Hepatitis B (bei einem mehr als vierwöchigen Aufenthalt),
  • je nach Reisestil ggfs. Typhus, ggfs. Tollwut.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion - wo angebracht - durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zum Irak endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber), allgemeine Schutzmaßnahmen beachtet werden, beispielsweise Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung.
HIV/Aids
HIV/Aids kommt auch in Syrien vor. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.
Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Sonstiges Gesundheitsgefahren
Schutz vor saisonal vermehrter Sonneneinwirkung beachten (Kopfbedeckung, Sonnenmilch etc.). Straßenverkehr!
Bitte beachten Sie auch die reisemedizinischen Hinweise in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Damaskus gut bis befriedigend. Außerhalb der Hauptstadt ist allerdings mit größeren Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/
Auswärtiges Amt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Syrien 20.04.2011

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Syrien:
Stand 20.04.2011 (Unverändert gültig seit: 20.04.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen rät das Auswärtige Amt von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Syrien ab.
Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Syrien – wie in allen Ländern der Region – zu erhöhter Aufmerksamkeit.
In Syrien ist es in jüngster Zeit in einigen Städten erneut zu Demonstrationen und zum Teil auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Erfahrungsgemäß kommt es dazu vor allem nach den Freitagsgebeten in der Nähe von Moscheen. Wo die Ausschreitungen auftreten, ist schwer vorherzusagen.

An den letzten Wochenenden ist es besonders in der Region um die Stadt Daraa in der Nähe der jordanischen Grenze, in der Hafenstadt Lattakia und in der Stadt Duma nördlich von Damaskus sowie in der 155 km nördlich von Damaskus gelegenen Stadt Homs zu Demonstrationen mit Toten und Verletzten gekommen. Von Reisen in die Städte Daraa, Homs, Lattakia und Banias sowie deren nähere Umgebung wird abgeraten.

Die Medienberichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden. Die Proteste waren bisher lokal begrenzt und richteten sich nicht gegen Ausländer. Reisenden wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden, diese keinesfalls zu fotografieren sowie besondere Vorsicht walten zu lassen.


Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Beim Fotografieren, insbesondere nicht eindeutig touristischer Gebäude oder Ansichten, ist in Syrien Zurückhaltung und Vorsicht geboten. Es ist in Syrien verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann auch z.B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.


Allgemeine Reiseinformationen
Landessprache
Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.
Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Das Land öffnet sich mehr und mehr für den internationalen Tourismus. Allerdings sollten derzeit die Erwartungen an eine für Touristen erforderliche Infrastruktur nicht zu hoch gesteckt werden. Dies betrifft insbesondere die Akzeptanz von Kreditkarten und Reiseschecks und die Verfügbarkeit mancher Konsumgüter. Im Hinblick darauf bestehen große Unterschiede zwischen den großen Städten und der Provinz.
Die Verwendung von EC-Karten ist in Syrien nur punktuell möglich. Selbst in den großen Städten gibt es nur wenige Automaten mit EC-Funktion; viele akzeptieren trotz entsprechender Kennzeichnung keine EC-Karten. Zudem ist das Limit für Abhebungen niedriger als in Europa. Bei den Kreditkarten erhält man nur mit der Visa-Card Geld, vorausgesetzt, man gibt die PIN-Nummer ein. Kreditkarten können in internationalen Hotels in der Regel verwendet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. In begrenztem Umfang können auch touristische Artikel mit Kreditkarte bezahlt werden.
Es ist davon abzuraten, "auf der Straße" Geld zu tauschen. Reisenden wird daher empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen internationaler Hotels und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in US-Dollar bezahlt werden.
Öffentlicher Nahverkehr
Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht auf Touristen eingerichtet. Es ist aber möglich, Syrien weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. In Städten ist das Taxi das übliche Verkehrsmittel. Zwischen den größeren Städten verkehren komfortable Überlandbusse und zum Teil Züge. Der Erwerb von Busfahrkarten für Überlandfahrten ist üblicherweise nur nach Vorlage des Reispasses möglich. Auf dem Land ist man auf unregelmäßig verkehrende Mikrobusse angewiesen. Diese Busse sind ausschließlich auf Arabisch beschriftet, es gibt weder Fahrpläne noch bestimmte Haltestellen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. In den Städten ist der Verkehr jedoch häufig sehr dicht, elementare Verkehrsregeln werden nicht eingehalten. Die Orientierung ist erschwert, da Straßenbezeichnungen, Hausnummern und Wegweiser häufig nicht existieren oder nur in arabischer Schrift. Überlandfahrten bei Nacht sind unfalltr ächtig und sollten vermieden werden.
Landestypische Gepflogenheiten
Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Menschen sind Fremden gegenüber in der Regel sehr hilfsbereit. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist für Frauen und Männer Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Außerhalb der Städte ist wenig körperbetonte Kleidung empfehlenswert. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.
Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h., Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen, obwohl die Betroffenen von einer vorherigen Bestätigung syrischer Behörden, bei einer Rückkehr seien keine Schwierigkeiten z u befürchten, berichten.

Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Auch an den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es auf Grund der Angaben zu einem entsprechenden Geburtstort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine S tempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglic h) Ja; amtlich in den Pass eingefügtes Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja; Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Verlängerung des Aufenthaltes
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Einreise mit Pkw oder Motorrad
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.
Die für Syrien geltenden Verkehrsregeln wurden vor kurzem verschärft; sie entsprechen nun weitgehend europäischen Standards (Gurtpflicht, Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefon, Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers, Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Städten und bei Überlandfahrten).
Ausreisesteuer
Sowohl Ausländer als auch Syrer müssen bei der Ausreise aus Syrien auf dem Luftweg eine Ausreisesteuer in Höhe von derzeit 1.500 syrischen Pfund (etwa 25 EUR) bezahlen. In den meisten Fällen ist diese Steuer bereits im Preis für das Flugticket enthalten; im Zweifelsfall ist jedoch Rückfrage bei der jeweiligen Fluggesellschaft ratsam. Bei Ausreise auf dem Landweg beträgt die Ausreisesteuer derzeit 550 syrische Pfund (etwa 10 EUR). Kinder unter 12 Jahren sind von der Ausreisesteuer befreit.
Hinweise für Doppelstaater
Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt zusätzlich zu den durch die STIKO (ständige Impfkommission) empfohlenen Standardimpfungen www.rki.de Impfschutz gegen:
• Poliomyelitis, Hepatitis A, Masern/Mumps/Röteln (bei einem Aufenthalt von bis zu vier Wochen),
• zusätzlich Hepatitis B (bei einem mehr als vierwöchigen Aufenthalt),
• je nach Reisestil ggfs. Typhus, ggfs. Tollwut.
Durchfallerkrankungen

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion - wo angebracht - durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zum Irak endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber), allgemeine Schutzmaßnahmen beachtet werden, beispielsweise Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung.
HIV/Aids
HIV/Aids kommt auch in Syrien vor. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.
Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Schutz vor saisonal vermehrter Sonneneinwirkung beachten (Kopfbedeckung, Sonnenmilch etc.). Straßenverkehr!
Bitte beachten Sie auch die reisemedizinischen Hinweise in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Damaskus gut bis befriedigend. Außerhalb der Hauptstadt ist allerdings mit größeren Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Syrien 23.04.2011 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Syrien:
Stand 23.04.2011 (Unverändert gültig seit: 23.04.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen rät das Auswärtige Amt dringend von Reisen nach Syrien ab. Deutschen in Syrien wird dringend geraten, eine Ausreise mit kommerziellen Flügen in Erwägung zu ziehen, solange dies noch möglich und sicher ist.
In Syrien ist es in jüngster Zeit in vielen Städten und Ortschaften landesweit zu Demonstrationen und zum Teil auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Die Demonstrationen werden vor allem nach den Freitagsgebeten in der Nähe von Moscheen und an zentralen Plätzen abgehalten. Sie finden allerdings zunehmend auch an anderen Tagen statt, u.a. im Zusammenhang mit Beerdigungen. Ob und wo es zu Gewalt kommt, ist schwer vorherzusagen.
An den letzten Wochenenden ist es besonders in der Region um die Stadt Daraa in der Nähe der jordanischen Grenze, in den Hafenstädten Banias und Lattakia sowie in der 155 km nördlich von Damaskus gelegenen Stadt Homs zu Demonstrationen mit Toten und Verletzten gekommen. Verschiedene Vororte von Damaskus, insbesondere Duma, Harasta, und Mo’addamiyeh, sind ebenfalls Schauplatz großer Demonstrationen und gewaltsamer Auseinandersetzungen geworden. Von Reisen in die Städte Daraa, Homs, Lattakia und Banias sowie deren nähere Umgebung wird abgeraten.
Am vergangenen Wochenende ist es zur Errichtung von Checkpoints und zu Sperrungen von Abschnitten der Überlandstraßen und Autobahnen gekommen. Betroffen sind vor allem der Großraum Damaskus, der Großraum Homs sowie die Küstenautobahn.
Aufgrund der Spannungen im Land wird dazu geraten, nächtliche Überlandfahrten auf das Notwendige zu begrenzen und auf der Autobahn durchzuführen.
Die Medienberichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden. Die Proteste waren bisher lokal begrenzt und richteten sich nicht gegen Ausländer. Reisenden wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden, diese keinesfalls zu fotografieren sowie besondere Vorsicht walten zu lassen.


Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Beim Fotografieren, insbesondere nicht eindeutig touristischer Gebäude oder Ansichten, ist in Syrien Zurückhaltung und Vorsicht geboten. Es ist in Syrien verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann auch z.B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.


Allgemeine Reiseinformationen
Landessprache
Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.
Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Das Land öffnet sich mehr und mehr für den internationalen Tourismus. Allerdings sollten derzeit die Erwartungen an eine für Touristen erforderliche Infrastruktur nicht zu hoch gesteckt werden. Dies betrifft insbesondere die Akzeptanz von Kreditkarten und Reiseschecks und die Verfügbarkeit mancher Konsumgüter. Im Hinblick darauf bestehen große Unterschiede zwischen den großen Städten und der Provinz.
Die Verwendung von EC-Karten ist in Syrien nur punktuell möglich. Selbst in den großen Städten gibt es nur wenige Automaten mit EC-Funktion; viele akzeptieren trotz entsprechender Kennzeichnung keine EC-Karten. Zudem ist das Limit für Abhebungen niedriger als in Europa. Bei den Kreditkarten erhält man nur mit der Visa-Card Geld, vorausgesetzt, man gibt die PIN-Nummer ein. Kreditkarten können in internationalen Hotels in der Regel verwendet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. In begrenztem Umfang können auch touristische Artikel mit Kreditkarte bezahlt werden.
Es ist davon abzuraten, "auf der Straße" Geld zu tauschen. Reisenden wird daher empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen internationaler Hotels und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in US-Dollar bezahlt werden.
Öffentlicher Nahverkehr
Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht auf Touristen eingerichtet. Es ist aber möglich, Syrien weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. In Städten ist das Taxi das übliche Verkehrsmittel. Zwischen den größeren Städten verkehren komfortable Überlandbusse und zum Teil Züge. Der Erwerb von Busfahrkarten für Überlandfahrten ist üblicherweise nur nach Vorlage des Reispasses möglich. Auf dem Land ist man auf unregelmäßig verkehrende Mikrobusse angewiesen. Diese Busse sind ausschließlich auf Arabisch beschriftet, es gibt weder Fahrpläne noch bestimmte Haltestellen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. In den Städten ist der Verkehr jedoch häufig sehr dicht, elementare Verkehrsregeln werden nicht eingehalten. Die Orientierung ist erschwert, da Straßenbezeichnungen, Hausnummern und Wegweiser häufig nicht existieren oder nur in arabischer Schrift. Überlandfahrten bei Nacht sind unfalltr ächtig und sollten vermieden werden.
Landestypische Gepflogenheiten
Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Menschen sind Fremden gegenüber in der Regel sehr hilfsbereit. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist für Frauen und Männer Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Außerhalb der Städte ist wenig körperbetonte Kleidung empfehlenswert. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.
Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h., Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen, obwohl die Betroffenen von einer vorherigen Bestätigung syrischer Behörden, bei einer Rückkehr seien keine Schwierigkeiten z u befürchten, berichten.

Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Auch an den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es auf Grund der Angaben zu einem entsprechenden Geburtstort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine S tempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglic h) Ja; amtlich in den Pass eingefügtes Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja; Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Verlängerung des Aufenthaltes
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Einreise mit Pkw oder Motorrad
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.
Die für Syrien geltenden Verkehrsregeln wurden vor kurzem verschärft; sie entsprechen nun weitgehend europäischen Standards (Gurtpflicht, Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefon, Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers, Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Städten und bei Überlandfahrten).
Ausreisesteuer
Sowohl Ausländer als auch Syrer müssen bei der Ausreise aus Syrien auf dem Luftweg eine Ausreisesteuer in Höhe von derzeit 1.500 syrischen Pfund (etwa 25 EUR) bezahlen. In den meisten Fällen ist diese Steuer bereits im Preis für das Flugticket enthalten; im Zweifelsfall ist jedoch Rückfrage bei der jeweiligen Fluggesellschaft ratsam. Bei Ausreise auf dem Landweg beträgt die Ausreisesteuer derzeit 550 syrische Pfund (etwa 10 EUR). Kinder unter 12 Jahren sind von der Ausreisesteuer befreit.
Hinweise für Doppelstaater
Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt zusätzlich zu den durch die STIKO (ständige Impfkommission) empfohlenen Standardimpfungen www.rki.de Impfschutz gegen:
Poliomyelitis, Hepatitis A, Masern/Mumps/Röteln (bei einem Aufenthalt von bis zu vier Wochen),
• zusätzlich Hepatitis B (bei einem mehr als vierwöchigen Aufenthalt),
• je nach Reisestil ggfs. Typhus, ggfs. Tollwut.

Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion - wo angebracht - durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zum Irak endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber), allgemeine Schutzmaßnahmen beachtet werden, beispielsweise Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung.
HIV/Aids
HIV/Aids kommt auch in Syrien vor. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.
Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Schutz vor saisonal vermehrter Sonneneinwirkung beachten (Kopfbedeckung, Sonnenmilch etc.). Straßenverkehr!
Bitte beachten Sie auch die reisemedizinischen Hinweise in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Damaskus gut bis befriedigend. Außerhalb der Hauptstadt ist allerdings mit größeren Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Syrien 27.04.2011 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien:
Stand 27.04.2011
(Unverändert gültig seit: 26.04.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen rät das Auswärtige Amt dringend von Reisen nach Syrien ab. Deutschen in Syrien wird dringend die sofortige Ausreise empfohlen, solange dies mit kommerziellen Flügen noch möglich und sicher ist.

In Syrien ist es in jüngster Zeit in vielen Städten und Ortschaften landesweit zu Demonstrationen und zum Teil auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Die Demonstrationen werden vor allem nach den Freitagsgebeten in der Nähe von Moscheen und an zentralen Plätzen abgehalten. Sie finden allerdings zunehmend auch an anderen Tagen statt, u.a. im Zusammenhang mit Beerdigungen. Ob und wo es zu Gewalt kommt, ist schwer vorherzusagen.
Verschiedene Vororte von Damaskus, insbesondere Duma, Harasta, und Mo'addamiyeh, sind zusätzlich zu Daraa, Banias, Lattakia und Homs Schauplatz großer Demonstrationen und gewaltsamer Auseinandersetzungen geworden.
Von Reisen in die Städte Daraa, Homs, Lattakia und Banias sowie deren näherer Umgebung wird besonders abgeraten.
In jüngster Zeit ist es zur Errichtung von Checkpoints und zu Sperrungen von Abschnitten der Überlandstraßen und Autobahnen gekommen. Betroffen sind vor allem der Großraum Damaskus, der Großraum Homs sowie die Küstenautobahn.
Reisende, die sich entgegen der Empfehlung noch im Lande aufhalten, sollten Menschenansammlungen und Demonstrationen meiden, diese keinesfalls fotografieren sowie besondere Vorsicht walten lassen. Aufgrund der Spannungen im Land wird dazu geraten, nächtliche Überlandfahrten auf das Notwendige zu begrenzen und auf der Autobahn durchzuführen.
Die Medienberichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden. Die Proteste waren bisher lokal begrenzt und richteten sich nicht gegen Ausländer.
Reisenden wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden, diese keinesfalls zu fotografieren sowie besondere Vorsicht walten zu lassen.
Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Beim Fotografieren, insbesondere nicht eindeutig touristischer Gebäude oder Ansichten, ist in Syrien Zurückhaltung und Vorsicht geboten. Es ist in Syrien verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann auch z.B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Landessprache
Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.
Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Das Land öffnet sich mehr und mehr für den internationalen Tourismus. Allerdings sollten derzeit die Erwartungen an eine für Touristen erforderliche Infrastruktur nicht zu hoch gesteckt werden. Dies betrifft insbesondere die Akzeptanz von Kreditkarten und Reiseschecks und die Verfügbarkeit mancher Konsumgüter. Im Hinblick darauf bestehen große Unterschiede zwischen den großen Städten und der Provinz.
Die Verwendung von EC-Karten ist in Syrien nur punktuell möglich. Selbst in den großen Städten gibt es nur wenige Automaten mit EC-Funktion; viele akzeptieren trotz entsprechender Kennzeichnung keine EC-Karten. Zudem ist das Limit für Abhebungen niedriger als in Europa. Bei den Kreditkarten erhält man nur mit der Visa-Card Geld, vorausgesetzt, man gibt die PIN-Nummer ein. Kreditkarten können in internationalen Hotels in der Regel verwendet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. In begrenztem Umfang können auch touristische Artikel mit Kreditkarte bezahlt werden.
Es ist davon abzuraten, "auf der Straße" Geld zu tauschen. Reisenden wird daher empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen internationaler Hotels und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in US-Dollar bezahlt werden.
Öffentlicher Nahverkehr
Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht auf Touristen eingerichtet. Es ist aber möglich, Syrien weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. In Städten ist das Taxi das übliche Verkehrsmittel. Zwischen den größeren Städten verkehren komfortable Überlandbusse und zum Teil Züge. Der Erwerb von Busfahrkarten für Überlandfahrten ist üblicherweise nur nach Vorlage des Reispasses möglich. Auf dem Land ist man auf unregelmäßig verkehrende Mikrobusse angewiesen. Diese Busse sind ausschließlich auf Arabisch beschriftet, es gibt weder Fahrpläne noch bestimmte Haltestellen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. In den Städten ist der Verkehr jedoch häufig sehr dicht, elementare Verkehrsregeln werden nicht eingehalten. Die Orientierung ist erschwert, da Straßenbezeichnungen, Hausnummern und Wegweiser häufig nicht existieren oder nur in arabischer Schrift. Überlandfahrten bei Nacht sind unfalltr ächtig und sollten vermieden werden.
Landestypische Gepflogenheiten
Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Menschen sind Fremden gegenüber in der Regel sehr hilfsbereit. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist für Frauen und Männer Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Außerhalb der Städte ist wenig körperbetonte Kleidung empfehlenswert. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.
Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h., Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen, obwohl die Betroffenen von einer vorherigen Bestätigung syrischer Behörden, bei einer Rückkehr seien keine Schwierigkeiten z u befürchten, berichten.

Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Auch an den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es auf Grund der Angaben zu einem entsprechenden Geburtstort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine S tempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglic h) Ja; amtlich in den Pass eingefügtes Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja; Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Verlängerung des Aufenthaltes
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Einreise mit Pkw oder Motorrad
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.
Die für Syrien geltenden Verkehrsregeln wurden vor kurzem verschärft; sie entsprechen nun weitgehend europäischen Standards (Gurtpflicht, Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefon, Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers, Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Städten und bei Überlandfahrten).
Ausreisesteuer
Sowohl Ausländer als auch Syrer müssen bei der Ausreise aus Syrien auf dem Luftweg eine Ausreisesteuer in Höhe von derzeit 1.500 syrischen Pfund (etwa 25 EUR) bezahlen. In den meisten Fällen ist diese Steuer bereits im Preis für das Flugticket enthalten; im Zweifelsfall ist jedoch Rückfrage bei der jeweiligen Fluggesellschaft ratsam. Bei Ausreise auf dem Landweg beträgt die Ausreisesteuer derzeit 550 syrische Pfund (etwa 10 EUR). Kinder unter 12 Jahren sind von der Ausreisesteuer befreit.
Hinweise für Doppelstaater
Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt zusätzlich zu den durch die STIKO (ständige Impfkommission) empfohlenen Standardimpfungen www.rki.de Impfschutz gegen:
  • Poliomyelitis, Hepatitis A, Masern/Mumps/Röteln (bei einem Aufenthalt von bis zu vier Wochen),
  • zusätzlich Hepatitis B (bei einem mehr als vierwöchigen Aufenthalt),
  • je nach Reisestil ggfs. Typhus, ggfs. Tollwut.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion - wo angebracht - durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zum Irak endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber), allgemeine Schutzmaßnahmen beachtet werden, beispielsweise Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung.
HIV/Aids
HIV/Aids kommt auch in Syrien vor. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.
Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Schutz vor saisonal vermehrter Sonneneinwirkung beachten (Kopfbedeckung, Sonnenmilch etc.). Straßenverkehr!
Bitte beachten Sie auch die reisemedizinischen Hinweise in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Damaskus gut bis befriedigend. Außerhalb der Hauptstadt ist allerdings mit größeren Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/
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Alexander
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Reisewarnung Syrien 29.04.2011 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Syrien:
Stand 29.04.2011 (Unverändert gültig seit: 29.04.2011)

Reisewarnung
Vor Reisen nach Syrien wird derzeit gewarnt.
Deutschen in Syrien wird dringend die sofortige Ausreise empfohlen, solange dies mit kommerziellen Flügen noch möglich und sicher ist.

In Syrien ist es in jüngster Zeit in vielen Städten und Ortschaften landesweit zu Demonstrationen und zum Teil auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Die Demonstrationen werden vor allem nach den Freitagsgebeten in der Nähe von Moscheen und an zentralen Plätzen abgehalten. Sie finden allerdings zunehmend auch an anderen Tagen statt. Ob und wo es zu Gewalt kommt, ist schwer vorherzusagen. An den letzten Wochenenden ist es besonders in der Region um die Stadt Daraa in der Nähe der jordanischen Grenze, in den Hafenstädten Banias und Lattakia sowie in der 155 km nördlich von Damaskus gelegenen Stadt Homs zu Demonstrationen mit Toten und Verletzten gekommen. Verschiedene Vororte von Damaskus, insbesondere Duma, Harasta, und Mo'addamiyeh, sind ebenfalls Schauplatz großer Demonstrationen und gewaltsamer Auseinandersetzungen geworden.
In jüngster Zeit ist es zur Errichtung von Checkpoints und zu Sperrungen von Abschnitten der Überlandstraßen und Autobahnen gekommen. Betroffen sind vor allem der Großraum Damaskus, der Großraum Homs sowie die Küstenautobahn.
Reisende, die sich entgegen der Reisewarnung noch im Lande aufhalten, sollten Menschenansammlungen und Demonstrationen meiden, diese keinesfalls fotografieren sowie besondere Vorsicht walten lassen. Aufgrund der Spannungen im Land wird dazu geraten, nächtliche Überlandfahrten auf das Notwendige zu begrenzen und auf der Autobahn durchzuführen.
Die Medienberichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden. Die Proteste waren bisher lokal begrenzt und richteten sich nicht gegen Ausländer.

Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte terroristische Gefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Beim Fotografieren, insbesondere nicht eindeutig touristischer Gebäude oder Ansichten, ist in Syrien Zurückhaltung und Vorsicht geboten. Es ist in Syrien verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann auch z.B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Landessprache
Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.
Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Das Land öffnet sich mehr und mehr für den internationalen Tourismus. Allerdings sollten derzeit die Erwartungen an eine für Touristen erforderliche Infrastruktur nicht zu hoch gesteckt werden. Dies betrifft insbesondere die Akzeptanz von Kreditkarten und Reiseschecks und die Verfügbarkeit mancher Konsumgüter. Im Hinblick darauf bestehen große Unterschiede zwischen den großen Städten und der Provinz.
Die Verwendung von EC-Karten ist in Syrien nur punktuell möglich. Selbst in den großen Städten gibt es nur wenige Automaten mit EC-Funktion; viele akzeptieren trotz entsprechender Kennzeichnung keine EC-Karten. Zudem ist das Limit für Abhebungen niedriger als in Europa. Bei den Kreditkarten erhält man nur mit der Visa-Card Geld, vorausgesetzt, man gibt die PIN-Nummer ein. Kreditkarten können in internationalen Hotels in der Regel verwendet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. In begrenztem Umfang können auch touristische Artikel mit Kreditkarte bezahlt werden.
Es ist davon abzuraten, "auf der Straße" Geld zu tauschen. Reisenden wird daher empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen internationaler Hotels und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in US-Dollar bezahlt werden.
Öffentlicher Nahverkehr
Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht auf Touristen eingerichtet. Es ist aber möglich, Syrien weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. In Städten ist das Taxi das übliche Verkehrsmittel. Zwischen den größeren Städten verkehren komfortable Überlandbusse und zum Teil Züge. Der Erwerb von Busfahrkarten für Überlandfahrten ist üblicherweise nur nach Vorlage des Reispasses möglich. Auf dem Land ist man auf unregelmäßig verkehrende Mikrobusse angewiesen. Diese Busse sind ausschließlich auf Arabisch beschriftet, es gibt weder Fahrpläne noch bestimmte Haltestellen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. In den Städten ist der Verkehr jedoch häufig sehr dicht, elementare Verkehrsregeln werden nicht eingehalten. Die Orientierung ist erschwert, da Straßenbezeichnungen, Hausnummern und Wegweiser häufig nicht existieren oder nur in arabischer Schrift. Überlandfahrten bei Nacht sind unfalltr ächtig und sollten vermieden werden.
Landestypische Gepflogenheiten
Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Menschen sind Fremden gegenüber in der Regel sehr hilfsbereit. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist für Frauen und Männer Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Außerhalb der Städte ist wenig körperbetonte Kleidung empfehlenswert. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.
Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h., Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen, obwohl die Betroffenen von einer vorherigen Bestätigung syrischer Behörden, bei einer Rückkehr seien keine Schwierigkeiten z u befürchten, berichten.

Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Auch an den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es auf Grund der Angaben zu einem entsprechenden Geburtstort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine S tempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglic h) Ja; amtlich in den Pass eingefügtes Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja; Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Verlängerung des Aufenthaltes
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Einreise mit Pkw oder Motorrad
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.
Die für Syrien geltenden Verkehrsregeln wurden vor kurzem verschärft; sie entsprechen nun weitgehend europäischen Standards (Gurtpflicht, Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefon, Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers, Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Städten und bei Überlandfahrten).
Ausreisesteuer
Sowohl Ausländer als auch Syrer müssen bei der Ausreise aus Syrien auf dem Luftweg eine Ausreisesteuer in Höhe von derzeit 1.500 syrischen Pfund (etwa 25 EUR) bezahlen. In den meisten Fällen ist diese Steuer bereits im Preis für das Flugticket enthalten; im Zweifelsfall ist jedoch Rückfrage bei der jeweiligen Fluggesellschaft ratsam. Bei Ausreise auf dem Landweg beträgt die Ausreisesteuer derzeit 550 syrische Pfund (etwa 10 EUR). Kinder unter 12 Jahren sind von der Ausreisesteuer befreit.
Hinweise für Doppelstaater
Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt zusätzlich zu den durch die STIKO (ständige Impfkommission) empfohlenen Standardimpfungen www.rki.de Impfschutz gegen:
• Poliomyelitis, Hepatitis A, Masern/Mumps/Röteln (bei einem Aufenthalt von bis zu vier Wochen),
• zusätzlich Hepatitis B (bei einem mehr als vierwöchigen Aufenthalt),
• je nach Reisestil ggfs. Typhus, ggfs. Tollwut.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion - wo angebracht - durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zum Irak endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber), allgemeine Schutzmaßnahmen beachtet werden, beispielsweise Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung.
HIV/Aids
HIV/Aids kommt auch in Syrien vor. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.
Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Schutz vor saisonal vermehrter Sonneneinwirkung beachten (Kopfbedeckung, Sonnenmilch etc.). Straßenverkehr!
Bitte beachten Sie auch die reisemedizinischen Hinweise in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Damaskus gut bis befriedigend. Außerhalb der Hauptstadt ist allerdings mit größeren Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/
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Reisewarnung Syrien 23.05.2011

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Syrien:
Stand 23.05.2011 (Unverändert gültig seit: 23.05.2011)
Reisewarnung
Vor Reisen nach Syrien wird derzeit gewarnt.
Deutschen in Syrien wird dringend die sofortige Ausreise empfohlen, solange dies mit kommerziellen Flügen noch möglich und sicher ist.

In Syrien ist es in jüngster Zeit in vielen Städten und Ortschaften landesweit zu Demonstrationen und zum Teil auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Die Demonstrationen werden vor allem nach den Freitagsgebeten in der Nähe von Moscheen und an zentralen Plätzen abgehalten. Sie finden allerdings zunehmend auch an anderen Tagen statt. Ob und wo es zu Gewalt kommt, ist schwer vorherzusagen.
Reisende, die sich entgegen der Reisewarnung noch im Lande aufhalten, sollten Menschenansammlungen und Demonstrationen meiden, diese keinesfalls fotografieren sowie besondere Vorsicht walten lassen. Aufgrund der Spannungen im Land wird dazu geraten, nächtliche Überlandfahrten auf das Notwendige zu begrenzen und auf der Autobahn durchzuführen.
Die Medienberichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden. Die Proteste waren bisher lokal begrenzt und richteten sich nicht gegen Ausländer.
Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte terroristische Gefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Beim Fotografieren, insbesondere nicht eindeutig touristischer Gebäude oder Ansichten, ist in Syrien Zurückhaltung und Vorsicht geboten. Es ist in Syrien verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann auch z.B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Landessprache
Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.
Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Das Land öffnet sich mehr und mehr für den internationalen Tourismus. Allerdings sollten derzeit die Erwartungen an eine für Touristen erforderliche Infrastruktur nicht zu hoch gesteckt werden. Dies betrifft insbesondere die Akzeptanz von Kreditkarten und Reiseschecks und die Verfügbarkeit mancher Konsumgüter. Im Hinblick darauf bestehen große Unterschiede zwischen den großen Städten und der Provinz.
Die Verwendung von EC-Karten ist in Syrien nur punktuell möglich. Selbst in den großen Städten gibt es nur wenige Automaten mit EC-Funktion; viele akzeptieren trotz entsprechender Kennzeichnung keine EC-Karten. Zudem ist das Limit für Abhebungen niedriger als in Europa. Bei den Kreditkarten erhält man nur mit der Visa-Card Geld, vorausgesetzt, man gibt die PIN-Nummer ein. Kreditkarten können in internationalen Hotels in der Regel verwendet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. In begrenztem Umfang können auch touristische Artikel mit Kreditkarte bezahlt werden.
Es ist davon abzuraten, "auf der Straße" Geld zu tauschen. Reisenden wird daher empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen internationaler Hotels und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in US-Dollar bezahlt werden.
Öffentlicher Nahverkehr
Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht auf Touristen eingerichtet. Es ist aber möglich, Syrien weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. In Städten ist das Taxi das übliche Verkehrsmittel. Zwischen den größeren Städten verkehren komfortable Überlandbusse und zum Teil Züge. Der Erwerb von Busfahrkarten für Überlandfahrten ist üblicherweise nur nach Vorlage des Reispasses möglich. Auf dem Land ist man auf unregelmäßig verkehrende Mikrobusse angewiesen. Diese Busse sind ausschließlich auf Arabisch beschriftet, es gibt weder Fahrpläne noch bestimmte Haltestellen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. In den Städten ist der Verkehr jedoch häufig sehr dicht, elementare Verkehrsregeln werden nicht eingehalten. Die Orientierung ist erschwert, da Straßenbezeichnungen, Hausnummern und Wegweiser häufig nicht existieren oder nur in arabischer Schrift. Überlandfahrten bei Nacht sind unfalltr ächtig und sollten vermieden werden.
Landestypische Gepflogenheiten
Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Menschen sind Fremden gegenüber in der Regel sehr hilfsbereit. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist für Frauen und Männer Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Außerhalb der Städte ist wenig körperbetonte Kleidung empfehlenswert. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.
Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h., Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen, obwohl die Betroffenen von einer vorherigen Bestätigung syrischer Behörden, bei einer Rückkehr seien keine Schwierigkeiten z u befürchten, berichten.

Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Auch an den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es auf Grund der Angaben zu einem entsprechenden Geburtstort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja; amtlich in den Pass eingefügtes Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja; Passfoto des Kindes muss enthalten sein
Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Verlängerung des Aufenthaltes
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Einreise mit Pkw oder Motorrad
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.
Die für Syrien geltenden Verkehrsregeln wurden vor kurzem verschärft; sie entsprechen nun weitgehend europäischen Standards (Gurtpflicht, Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefon, Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers, Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Städten und bei Überlandfahrten).
Ausreisesteuer
Sowohl Ausländer als auch Syrer müssen bei der Ausreise aus Syrien auf dem Luftweg eine Ausreisesteuer in Höhe von derzeit 1.500 syrischen Pfund (etwa 25 EUR) bezahlen. In den meisten Fällen ist diese Steuer bereits im Preis für das Flugticket enthalten; im Zweifelsfall ist jedoch Rückfrage bei der jeweiligen Fluggesellschaft ratsam. Bei Ausreise auf dem Landweg beträgt die Ausreisesteuer derzeit 550 syrische Pfund (etwa 10 EUR). Kinder unter 12 Jahren sind von der Ausreisesteuer befreit.
Hinweise für Doppelstaater
Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt zusätzlich zu den durch die STIKO (ständige Impfkommission) empfohlenen Standardimpfungen www.rki.de Impfschutz gegen:
• Poliomyelitis, Hepatitis A, Masern/Mumps/Röteln (bei einem Aufenthalt von bis zu vier Wochen),
• zusätzlich Hepatitis B (bei einem mehr als vierwöchigen Aufenthalt),
• je nach Reisestil ggfs. Typhus, ggfs. Tollwut.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion - wo angebracht - durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zum Irak endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber), allgemeine Schutzmaßnahmen beachtet werden, beispielsweise Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung.
HIV/Aids
HIV/Aids kommt auch in Syrien vor. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.
Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Schutz vor saisonal vermehrter Sonneneinwirkung beachten (Kopfbedeckung, Sonnenmilch etc.). Straßenverkehr!
Bitte beachten Sie auch die reisemedizinischen Hinweise in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Damaskus gut bis befriedigend. Außerhalb der Hauptstadt ist allerdings mit größeren Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/

Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Birgitt
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Reisewarnung Syrien 04.08.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien:
Stand 04.08.2011
(Unverändert gültig seit: 04.08.2011)

Reisewarnung
Vor Reisen nach Syrien wird weiterhin gewarnt.
Deutschen in Syrien wird dringend die sofortige Ausreise empfohlen, solange dies mit kommerziellen Flügen noch möglich und sicher ist.

Die seit Monaten anhaltenden Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen im ganzen Land haben seit dem 31. Juli 2011 an Intensität zugenommen. Wurden die Demonstrationen bisher vor allem nach den Freitagsgebeten in der Nähe von Moscheen und an zentralen Plätzen abgehalten, finden sie im Fastenmonat Ramadan inzwischen täglich statt. Armee und Sicherheitskräfte gehen jetzt mit noch größerer Brutalität gegen die Demonstranten vor. Tote und Verletzte gibt es in vielen Städten Syriens. Die Innenstädte von Damaskus und Aleppo sind bislang von großen gewalttätigen Auseinandersetzungen verschont geblieben. Ob das in Zukunft auch so bleibt, ist nicht vorherzusagen.
Reisende, die sich entgegen der Reisewarnung noch im Lande aufhalten, sollten unbedingt Menschenansammlungen und Demonstrationen meiden, diese keinesfalls fotografieren sowie besondere Vorsicht walten lassen. Aufgrund der Spannungen im Land wird von Überlandfahrten auch auf der Autobahn abgeraten.
Die Medienberichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden. Die Proteste richteten sich bislang nicht gegen Ausländer.
Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte terroristische Gefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. [/b]Auf die Reisewarnungen für Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.[/b]
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Abgeraten wird auf jeden Fall derzeit von Reisen in die untere Euphratregion um die Städte Deir Ez Zoor und Abu Kamal. Hier finden seit dem 31.08.2011 größere Militäraktionen statt.
Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Beim Fotografieren, insbesondere nicht eindeutig touristischer Gebäude oder Ansichten, ist in Syrien Zurückhaltung und Vorsicht geboten. Es ist in Syrien verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann auch z.B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Landessprache
Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.
Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Das Land öffnet sich mehr und mehr für den internationalen Tourismus. Allerdings sollten derzeit die Erwartungen an eine für Touristen erforderliche Infrastruktur nicht zu hoch gesteckt werden. Dies betrifft insbesondere die Akzeptanz von Kreditkarten und Reiseschecks und die Verfügbarkeit mancher Konsumgüter. Im Hinblick darauf bestehen große Unterschiede zwischen den großen Städten und der Provinz.
Die Verwendung von EC-Karten ist in Syrien nur punktuell möglich. Selbst in den großen Städten gibt es nur wenige Automaten mit EC-Funktion; viele akzeptieren trotz entsprechender Kennzeichnung keine EC-Karten. Zudem ist das Limit für Abhebungen niedriger als in Europa. Bei den Kreditkarten erhält man nur mit der Visa-Card Geld, vorausgesetzt, man gibt die PIN-Nummer ein. Kreditkarten können in internationalen Hotels in der Regel verwendet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. In begrenztem Umfang können auch touristische Artikel mit Kreditkarte bezahlt werden.
Es ist davon abzuraten, "auf der Straße" Geld zu tauschen. Reisenden wird daher empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen internationaler Hotels und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in US-Dollar bezahlt werden.
Öffentlicher Nahverkehr
Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht auf Touristen eingerichtet. Es ist aber möglich, Syrien weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. In Städten ist das Taxi das übliche Verkehrsmittel. Zwischen den größeren Städten verkehren komfortable Überlandbusse und zum Teil Züge. Der Erwerb von Busfahrkarten für Überlandfahrten ist üblicherweise nur nach Vorlage des Reispasses möglich. Auf dem Land ist man auf unregelmäßig verkehrende Mikrobusse angewiesen. Diese Busse sind ausschließlich auf Arabisch beschriftet, es gibt weder Fahrpläne noch bestimmte Haltestellen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. In den Städten ist der Verkehr jedoch häufig sehr dicht, elementare Verkehrsregeln werden nicht eingehalten. Die Orientierung ist erschwert, da Straßenbezeichnungen, Hausnummern und Wegweiser häufig nicht existieren oder nur in arabischer Schrift. Überlandfahrten bei Nacht sind unfalltr ächtig und sollten vermieden werden.
Landestypische Gepflogenheiten
Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Menschen sind Fremden gegenüber in der Regel sehr hilfsbereit. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist für Frauen und Männer Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Außerhalb der Städte ist wenig körperbetonte Kleidung empfehlenswert. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.
Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h., Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen, obwohl die Betroffenen von einer vorherigen Bestätigung syrischer Behörden, bei einer Rückkehr seien keine Schwierigkeiten z u befürchten, berichten.

Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Auch an den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es auf Grund der Angaben zu einem entsprechenden Geburtstort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate

Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate

Personalausweis Nein

Vorläufiger Personalausweis Nein

Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate

Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate

Personalausweis Nein

Vorläufiger Personalausweis Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja; amtlich in den Pass eingefügtes Passfoto des Kindes muss enthalten sein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja; Passfoto des Kindes muss enthalten sein

Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.

Verlängerung des Aufenthaltes
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Einreise mit Pkw oder Motorrad
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.
Die für Syrien geltenden Verkehrsregeln wurden vor kurzem verschärft; sie entsprechen nun weitgehend europäischen Standards (Gurtpflicht, Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefon, Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers, Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Städten und bei Überlandfahrten).
Ausreisesteuer
Sowohl Ausländer als auch Syrer müssen bei der Ausreise aus Syrien auf dem Luftweg eine Ausreisesteuer in Höhe von derzeit 1.500 syrischen Pfund (etwa 25 EUR) bezahlen. In den meisten Fällen ist diese Steuer bereits im Preis für das Flugticket enthalten; im Zweifelsfall ist jedoch Rückfrage bei der jeweiligen Fluggesellschaft ratsam. Bei Ausreise auf dem Landweg beträgt die Ausreisesteuer derzeit 550 syrische Pfund (etwa 10 EUR). Kinder unter 12 Jahren sind von der Ausreisesteuer befreit.
Hinweise für Doppelstaater
Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt zusätzlich zu den durch die STIKO (ständige Impfkommission) empfohlenen Standardimpfungen www.rki.de Impfschutz gegen:
  • Poliomyelitis, Hepatitis A, Masern/Mumps/Röteln (bei einem Aufenthalt von bis zu vier Wochen),
  • zusätzlich Hepatitis B (bei einem mehr als vierwöchigen Aufenthalt),
  • je nach Reisestil ggfs. Typhus, ggfs. Tollwut.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion - wo angebracht - durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zum Irak endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber), allgemeine Schutzmaßnahmen beachtet werden, beispielsweise Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung.
HIV/Aids
HIV/Aids kommt auch in Syrien vor. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.
Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Schutz vor saisonal vermehrter Sonneneinwirkung beachten (Kopfbedeckung, Sonnenmilch etc.). Straßenverkehr!
Bitte beachten Sie auch die reisemedizinischen Hinweise in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Damaskus gut bis befriedigend. Außerhalb der Hauptstadt ist allerdings mit größeren Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/
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Reisewarnung Syrien 18.08.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Syrien:
Stand 18.08.2011

Reisewarnung
Vor Reisen nach Syrien wird weiterhin gewarnt.
Deutschen in Syrien wird dringend die sofortige Ausreise empfohlen, solange dies mit kommerziellen Flügen noch möglich und sicher ist.

Die seit Monaten anhaltenden Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen im ganzen Land haben seit dem 31. Juli 2011 (Beginn des Fastenmonats Ramadan) an Intensität zugenommen. Wurden die Demonstrationen bisher vor allem nach den Freitagsgebeten in der Nähe von Moscheen und an zentralen Plätzen abgehalten, finden sie im Fastenmonat Ramadan inzwischen täglich statt. Armee und Sicherheitskräfte gehen jetzt mit noch größerer Brutalität gegen die Demonstranten vor. Tote und Verletzte gibt es in vielen Städten Syriens. Schwerpunkte der gewalttätigen Auseinandersetzungen sind die Städte Deir Ez Zoor und Abu Kamal im Euphrattal, Homs, Hama, Latakia, das Umland von Damaskus, die Regionen Aleppo/Idleb im Norden und die südsyrische Region Deraa (Hauran). Die Innenstädte von Damaskus und Aleppo sind bislang von großen gewalttätigen Auseinandersetzungen verschont geblieben. Ob das in Zukunft auch so bleibt, ist nicht vorherzusagen.
Reisende, die sich entgegen der Reisewarnung noch im Lande aufhalten, sollten unbedingt Menschenansammlungen und Demonstrationen meiden, diese keinesfalls fotografieren sowie besondere Vorsicht walten lassen. Aufgrund der Spannungen im Land wird von Überlandfahrten auch auf der Autobahn abgeraten.
Die Medienberichterstattung sollte aufmerksam verfolgt werden. Die Proteste richteten sich bislang nicht gegen Ausländer.
Terrorismus
Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte terroristische Gefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien.
Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.
Grenzregionen zur Türkei und Irak
In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Abgeraten wird auf jeden Fall derzeit von Reisen in die untere Euphratregion um die Städte Deir Ez Zoor und Abu Kamal. Hier finden seit dem 31.07.2011 größere Militäraktionen statt.
Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.
Reisen über Land und auf dem Luftweg
Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).
Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.
Beim Fotografieren, insbesondere nicht eindeutig touristischer Gebäude oder Ansichten, ist in Syrien Zurückhaltung und Vorsicht geboten. Es ist in Syrien verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann auch z.B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Landessprache
Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.
Geld / Kreditkarten / Reiseschecks
Das Land öffnet sich mehr und mehr für den internationalen Tourismus. Allerdings sollten derzeit die Erwartungen an eine für Touristen erforderliche Infrastruktur nicht zu hoch gesteckt werden. Dies betrifft insbesondere die Akzeptanz von Kreditkarten und Reiseschecks und die Verfügbarkeit mancher Konsumgüter. Im Hinblick darauf bestehen große Unterschiede zwischen den großen Städten und der Provinz.
Die Verwendung von EC-Karten ist in Syrien nur punktuell möglich. Selbst in den großen Städten gibt es nur wenige Automaten mit EC-Funktion; viele akzeptieren trotz entsprechender Kennzeichnung keine EC-Karten. Zudem ist das Limit für Abhebungen niedriger als in Europa. Bei den Kreditkarten erhält man nur mit der Visa-Card Geld, vorausgesetzt, man gibt die PIN-Nummer ein. Kreditkarten können in internationalen Hotels in der Regel verwendet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. In begrenztem Umfang können auch touristische Artikel mit Kreditkarte bezahlt werden.
Es ist davon abzuraten, "auf der Straße" Geld zu tauschen. Reisenden wird daher empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen internationaler Hotels und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in US-Dollar bezahlt werden.
Öffentlicher Nahverkehr
Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht auf Touristen eingerichtet. Es ist aber möglich, Syrien weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. In Städten ist das Taxi das übliche Verkehrsmittel. Zwischen den größeren Städten verkehren komfortable Überlandbusse und zum Teil Züge. Der Erwerb von Busfahrkarten für Überlandfahrten ist üblicherweise nur nach Vorlage des Reispasses möglich. Auf dem Land ist man auf unregelmäßig verkehrende Mikrobusse angewiesen. Diese Busse sind ausschließlich auf Arabisch beschriftet, es gibt weder Fahrpläne noch bestimmte Haltestellen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. In den Städten ist der Verkehr jedoch häufig sehr dicht, elementare Verkehrsregeln werden nicht eingehalten. Die Orientierung ist erschwert, da Straßenbezeichnungen, Hausnummern und Wegweiser häufig nicht existieren oder nur in arabischer Schrift. Überlandfahrten bei Nacht sind unfalltr ächtig und sollten vermieden werden.
Landestypische Gepflogenheiten
Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Menschen sind Fremden gegenüber in der Regel sehr hilfsbereit. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist für Frauen und Männer Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Außerhalb der Städte ist wenig körperbetonte Kleidung empfehlenswert. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.
Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.
Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h., Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen, obwohl die Betroffenen von einer vorherigen Bestätigung syrischer Behörden, bei einer Rückkehr seien keine Schwierigkeiten z u befürchten, berichten.

Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.
Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Auch an den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es auf Grund der Angaben zu einem entsprechenden Geburtstort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate

Vorläufiger Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate

Personalausweis Nein

Vorläufiger Personalausweis Nein

Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate

Reisepass Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate

Personalausweis Nein

Vorläufiger Personalausweis Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja; amtlich in den Pass eingefügtes Passfoto des Kindes muss enthalten sein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja; Passfoto des Kindes muss enthalten sein

Weitere Anmerkungen Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.

Verlängerung des Aufenthaltes
Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.
Einreise mit Pkw oder Motorrad
Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.
Die für Syrien geltenden Verkehrsregeln wurden vor kurzem verschärft; sie entsprechen nun weitgehend europäischen Standards (Gurtpflicht, Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefon, Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers, Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Städten und bei Überlandfahrten).
Ausreisesteuer
Sowohl Ausländer als auch Syrer müssen bei der Ausreise aus Syrien auf dem Luftweg eine Ausreisesteuer in Höhe von derzeit 1.500 syrischen Pfund (etwa 25 EUR) bezahlen. In den meisten Fällen ist diese Steuer bereits im Preis für das Flugticket enthalten; im Zweifelsfall ist jedoch Rückfrage bei der jeweiligen Fluggesellschaft ratsam. Bei Ausreise auf dem Landweg beträgt die Ausreisesteuer derzeit 550 syrische Pfund (etwa 10 EUR). Kinder unter 12 Jahren sind von der Ausreisesteuer befreit.
Hinweise für Doppelstaater
Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen "Angeboten" an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.
Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt zusätzlich zu den durch die STIKO (ständige Impfkommission) empfohlenen Standardimpfungen www.rki.de Impfschutz gegen:
  • Poliomyelitis, Hepatitis A, Masern/Mumps/Röteln (bei einem Aufenthalt von bis zu vier Wochen),
  • zusätzlich Hepatitis B (bei einem mehr als vierwöchigen Aufenthalt),
  • je nach Reisestil ggfs. Typhus, ggfs. Tollwut.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion - wo angebracht - durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen
Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zum Irak endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber), allgemeine Schutzmaßnahmen beachtet werden, beispielsweise Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung.
HIV/Aids
HIV/Aids kommt auch in Syrien vor. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.
Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Schutz vor saisonal vermehrter Sonneneinwirkung beachten (Kopfbedeckung, Sonnenmilch etc.). Straßenverkehr!
Bitte beachten Sie auch die reisemedizinischen Hinweise in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Damaskus gut bis befriedigend. Außerhalb der Hauptstadt ist allerdings mit größeren Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe beispielsweise www.dtg.org/ oder www.frm-web.de/
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

MODERATOR-NOTE:   Die Reise-/Sicherheitshinweise bzw. Reisewarnung Syrien wurden seitens AA vollständig überarbeitet. Wir haben dazu einen neuen Thread gestartet: Reise-/Sicherheitshinweis Reisewarnung Syrien ab 31.10.2011

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