Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Namibia
Stand 23.11.2009 (Unverändert gültig seit: 23.11.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Steigen Sie in kein Taxi, in dem sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden! Lassen Sie niemanden hinzusteigen!
Wenn Sie mit dem Kfz unterwegs sind, halten Sie nicht an unbewirtschafteten / unbewachten Rastplätzen an, da es dort wiederholt zu Überfällen auf Touristen gekommen ist. Fahren Sie, insbesondere in den Städten, grundsätzlich mit verschlossenen Türen.
Diebstähle und Raubdelikte gegen Touristen - vor allem Einzelreisende - werden auch in den Städten Windhuk und Swakopmund häufiger. Von Spaziergängen in der Dunkelheit wird abgeraten.
Lassen Sie sich nicht am Geldautomaten "helfen" oder von Umstehenden ablenken.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Von Überlandfahrten während der Dunkelheit wird abgeraten. Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und auf der Straße befindlicher Tiere. Mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor sichtnehmenden Hügeln muss stets – auch tagsüber – gerechnet werden. Besondere Vorsicht wird bei Fahrten auf Schotterpisten empfohlen.
Einige von Touristen weniger besuchte Gebiete im Norden Namibias zwischen der Etoscha-Pfanne und der angolanischen bzw. sambischen Grenze können in der Regenzeit, besonders in den Monaten Februar bis April, von Überschwemmungen großen Ausmaßes betroffen sein. Im Falle solcher Überschwemmungen erhöht sich – unter Umständen auch über den eigentlichen Überschwemmungszeitraum hinaus - das Malariarisko. Vor Reisen in diese Landesteile sollten daher Erkundigungen, z.B. beim namibischen Tourismusbüro, landeskundigen Reiseveranstaltern oder auch der Deutschen Botschaft, eingeholt werden.
Besonderer Hinweis zur Besichtung touristischer Attraktionen im Grenzgebiet zu Angola
Die Grenze im Grenzgebiet zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.
Allgemeine Reiseinformationen
Landeswährung ist der namibische Dollar (N$). Daneben wird zur Zeit noch der südafrikanische Rand als Zahlungsmittel akzeptiert.
Autofahren und Fahrzeuganmietung in Namibia
In Namibia benötigen Sie einen Internationalen Führerschein (der bei Ihrer Führerscheinstelle oder im Motor-Club beantragt werden kann).
In Namibia herrscht Linksverkehr.
Vorsicht ist geboten beim Vertragsabschluss mit hier ansässigen Mietwagenfirmen/ Versicherungen. Es wird empfohlen, bereits bei der Reservierung in Deutschland die vollständigen Vertragsbedingungen einzusehen, genauestens zu studieren und Unklarheiten vor der Vertragsakzeptanz auszuräumen. (Vollkasko -und Anwendung der Vollkasko- werden in Namibia anders vereinbart als in Deutschland).
Es werden bedauerlicherweise immer wieder Fälle bekannt, in denen Versicherungen hiesiger Mietwagenfirmen im Schadensfall die Beweislast umkehren und vom Versicherten den Nachweis verlangen, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Gelingt dieser Nachweis nicht, so verweigert die Versicherung oftmals jegliche Leistung und der Versicherte muss für relativ hohe Beträge aufkommen. Manche Verleiher - auch renommierte Firmen - schrecken nicht davor zurück, im Nichtzahlungsfall mit drastischen Maßnahmen - wie Erlangung eines Haftbefehls - den Versicherten an der Ausreise zu hindern.
Falls Sie einen Mietwagen nutzen (möglichst eines Autovermieters, der Mitglied der namibischen Vereinigung der Autovermieter - CARAN - ist), kontrollieren Sie vor Fahrtantritt unbedingt Bremsen und Reifenzustand auf ihre Zuverlässigkeit. Wegen der häufigen Reifenpannen auf Schotterpisten (Werkzeug/Wagenheber vorführen lassen!) sollten Sie zwei Reserveräder mitführen.
Rechnen Sie stets mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor sichtnehmenden Hügeln.
Fahren auf Schotterpisten
Eine hohe Anzahl deutscher Urlauber verunglückt auf Namibias Landstraßen (Schotterstraßen) schwer, oftmals sogar tödlich. Zumeist sind keine Drittfahrzeuge beteiligt. Es kommt vielmehr - oft infolge überhöhter Geschwindigkeit - zu einem Überschlagen des Fahrzeugs. Die wichtigste Empfehlung ist daher, Ihre Fahrtgeschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anzupassen.
Halten Sie den Wagen in den Fahrspuren. Das Wechseln über die neben der Spur verlaufenden Schotter-Anhäufungen führt leicht zum Schleudern!
Überholen Sie nie, wenn eine Staubfahne des vor Ihnen fahrenden Wagens Ihnen die Sicht auf den Gegenverkehr nimmt. Sie würden einen tödlichen Frontalzusammenstoß riskieren! Rechnen Sie beim Überholen, aber vor allem bei Gegenverkehr, mit Steinschlag. Verlangsamen Sie Ihre Fahrt, bis die Begegnung beendet ist.
Achten Sie auf mögliche Schlaglöcher, Sandverwehungen, größere Steine, Rinnen etc., die Sie wegen des starken Sonnenlichtes oft erst im letzten Augenblick sehen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Touristen können - sofern ihr Aufenthalt 90 Tage nicht übersteigt und sie keine Tätigkeit aufnehmen - ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) bei kurzfristigen (bis 90 Tage) touristischem oder geschäftlichem Aufenthalt ohne Arbeitsaufnahme wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt. Dies gilt auch für Inhaber von Diplomatenpässen. Inhaber von Dienstpässen sollten sich vorab sicherheitshalber ein Visa von der namibischen Botschaft in Berlin erteilen lassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die mit dem "Vistors Entry Permit" (Einreisestempel) erteilte Aufenthaltsgenehmigung häufig einen Zeitraum von weniger als 90 Tagen umfasst. Es wird daher dringend empfohlen, sofort bei Einreise zu kontrollieren, ob mindestens soviele Aufenthaltstage genehmigt wurden wie tatsächlich benötigt. Eine - auch unbeabsichtigte - Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer (Haft-) Strafen führen.
In allen anderen Fällen ist ein Visum erforderlich, das bei der Botschaft Namibias beantragt werden muss: Botschaft der Republik Namibia, Reichsstraße 17 14052Berlin, Tel.: 030 / 254 09 50, Fax: 030 / 254 09 555,(www.namibia-botschaft.de).
Die Gültigkeit des Visums wird u.a. auf die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts, der sich meist aus der Datierung des Rückflugs ergibt, begrenzt. Falls Überschreitungen dieses Termins erforderlich werden, sollte rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim "Ministry of Home Affairs", Independence Avenue/Ecke Casino Str., Windhuk, beantragt werden. (max. insgesamt 90 Tage).
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisepass / ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten
Vorläufiger Reisepass / ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten
Personalausweis / NEIN
Vorläufiger Personalausweis / NEIN
Weitere Anmerkungen:
Reisedokumente sollten in einwandfreiem Zustand sein (nicht beschädigt oder verschmutzt)
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass / ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten
Reisepass / ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten
Personalausweis / NEIN
Vorläufiger Personalausweis / NEIN
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): ja, mit Bild, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mit ausreichendem Platz für Ein- und Ausreisestempel (ansonsten Zurückweisung an der Grenze!)
Weitere Anmerkungen:
Reisedokumente sollten in einwandfreiem Zustand sein (nicht beschädigt oder verschmutzt)
Besondere Zollvorschriften
Besucher sollten sich mit den namibischen Zollbehörden oder der namibischen Botschaft in Berlin in Verbindung setzen, um in Erfahrung zu bringen, bis zu welchen Mengen/Werten Güter, die grundsätzlich zollpflichtig sind (z.B. Wein, Spirituosen, Zigaretten, Parfüm) zollfrei eingeführt werden dürfen. Auskünfte zu Devisenbeschränkungen (insbesondere Einfuhrbeschränkungen für N$) können bei den namibischen Behörden erfragt werden.
Für die Einfuhr von Jagdwaffen bei der Einreise in Windhuk (Flughafengepäckabholbereich) ist die Vorlage der Waffe erforderlich. Die Nummer der Waffen wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Die Einfuhr von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet.
Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist nicht erforderlich: Ausländische Jäger dürfen nämlich nur mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen. Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen können strafrechtlich verfolgt werden. Der Botschaft sind allerdings aus den letzten Jahren keine Fälle bekannt, in denen eine solche strafrechtliche Verfolgung tatsächlich stattgefunden hat.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet gefordert. Bei der Einreise aus Deutschland ist das nicht erforderlich.
Im Juni 2006 sind vorrangig in Windhuk und Umgebung Poliomyelitis-Fälle aufgetreten (bis Mitte Juni 2006 zumindest 40 bestätigte Fälle), es handelt sich um den Poliovirus Typ 1, möglicherweise aus Angola importiert. Die zuständigen namibischen Behörden organisierten nationale Impftage (NIDs) mit monovalentem Schluckimpfstoff Typ 1. Alle Reisenden sollten ihren Polio-Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls nachimpfen lassen (in Deutschland Injektionsimpfung mit allen drei Typen). Weitere Fälle sind nicht bekannt geworden.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (4-fach-Impfstoff).
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/) sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria
Eine hohes Risiko besteht ganzjährig entlang des Kawango und Kunene sowie im Caprivi-Streifen.
Ein mittleres Risiko (höher in der Regenzeit, geringer in der Trockenzeit) besteht im Norden und Nordosten des Landes mit den Provinzen Omusati, Oshana (östliches Ovamboland) Ohangwena, Oshikoto (nördliche Etosha-Pfanne) sowie in den nordöstlichen Teilen von Otjozondjupa und Omaheke.
Ein geringes Risiko besteht in den anschließenden Landesteilen nach Süden auslaufend.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
ist im Lande ein großes Problem. Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung liegt bei über 19%. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Anfang 2007 ist es im Norden (Outapi Region) zu einer Häufung von Cholerafällen gekommen. Es wird von 50 Erkrankungen mit 7 Todesfällen berichtet.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Gesundheitsgefahren
Die UV-Strahlung in Namibia ist sehr hoch. Zum Schutz von Haut und Augen sind Sonnenschutz wie bedeckende Kleidung, Hut, Sonnenbrille und Sunblocker daher unbedingt erforderlich.
Es gibt viele Verkehrsunfälle bei Überlandfahrten durch Wildwechsel und durch ungewohnte Straßenverhältnisse. Die breiten glatten Sand- und Schotterpisten verleiten zu hohen Geschwindigkeiten mit vielen Unfällen, auch bei Touristen.
Im Land gibt es weitere Erkrankungen wie: Hepatitis A und B, Typhus, Brucellose, Leishmaniasis, Krim-Kongo-hämorrhagisches Fieber, Schlafkrankheit, Pest, Tuberkulose, Bilharziose, Tollwut und venerische Erkrankungen.
Die medizinische Versorgung in den städtischen Bereichen liegt grundsätzlich weit über dem afrikanischen Durchschnitt. In allen größeren Orten findet man Krankenhäuser und Apotheken. Die Ärzte stehen im Telefonbuch ganz vorn unter ”Medical Practioners”. Die deutsche Botschaft in Windhuk hat eine Liste deutschsprachiger Ärzte. Hierzu können auch Ihre Autoclubs Auskunft geben.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Reise-/Sicherheitshinweis Namibia 01.02.2006 - 11.03.2011
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Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Namibia:
Stand 30.11.2009 (Unverändert gültig seit: 30.11.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Steigen Sie in kein Taxi, in dem sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden! Lassen Sie niemanden hinzusteigen!
Wenn Sie mit dem Kfz unterwegs sind, halten Sie nicht an unbewirtschafteten / unbewachten Rastplätzen an, da es dort wiederholt zu Überfällen auf Touristen gekommen ist. Fahren Sie, insbesondere in den Städten, grundsätzlich mit verschlossenen Türen.
Diebstähle und Raubdelikte gegen Touristen - vor allem Einzelreisende - werden auch in den Städten Windhuk und Swakopmund häufiger. Von Spaziergängen in der Dunkelheit wird abgeraten.
Lassen Sie sich nicht am Geldautomaten "helfen" oder von Umstehenden ablenken.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Von Überlandfahrten während der Dunkelheit wird abgeraten. Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und auf der Straße befindlicher Tiere. Mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor sichtnehmenden Hügeln muss stets – auch tagsüber – gerechnet werden. Besondere Vorsicht wird bei Fahrten auf Schotterpisten empfohlen.
Einige von Touristen weniger besuchte Gebiete im Norden Namibias zwischen der Etoscha-Pfanne und der angolanischen bzw. sambischen Grenze können in der Regenzeit, besonders in den Monaten Februar bis April, von Überschwemmungen großen Ausmaßes betroffen sein. Im Falle solcher Überschwemmungen erhöht sich – unter Umständen auch über den eigentlichen Überschwemmungszeitraum hinaus - das Malariarisko. Vor Reisen in diese Landesteile sollten daher Erkundigungen, z.B. beim namibischen Tourismusbüro, landeskundigen Reiseveranstaltern oder auch der Deutschen Botschaft, eingeholt werden.
Besonderer Hinweis zur Besichtung touristischer Attraktionen im Grenzgebiet zu Angola
Die Grenze im Grenzgebiet zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.
Allgemeine Reiseinformationen
Landeswährung ist der namibische Dollar (N$). Daneben wird zur Zeit noch der südafrikanische Rand als Zahlungsmittel akzeptiert.
Autofahren und Fahrzeuganmietung in Namibia
In Namibia benötigen Sie einen Internationalen Führerschein (der bei Ihrer Führerscheinstelle oder im Motor-Club beantragt werden kann).
In Namibia herrscht Linksverkehr.
Vorsicht ist geboten beim Vertragsabschluss mit hier ansässigen Mietwagenfirmen/ Versicherungen. Es wird empfohlen, bereits bei der Reservierung in Deutschland die vollständigen Vertragsbedingungen einzusehen, genauestens zu studieren und Unklarheiten vor der Vertragsakzeptanz auszuräumen. (Vollkasko -und Anwendung der Vollkasko- werden in Namibia anders vereinbart als in Deutschland).
Es werden bedauerlicherweise immer wieder Fälle bekannt, in denen Versicherungen hiesiger Mietwagenfirmen im Schadensfall die Beweislast umkehren und vom Versicherten den Nachweis verlangen, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Gelingt dieser Nachweis nicht, so verweigert die Versicherung oftmals jegliche Leistung und der Versicherte muss für relativ hohe Beträge aufkommen. Manche Verleiher - auch renommierte Firmen - schrecken nicht davor zurück, im Nichtzahlungsfall mit drastischen Maßnahmen - wie Erlangung eines Haftbefehls - den Versicherten an der Ausreise zu hindern.
Falls Sie einen Mietwagen nutzen (möglichst eines Autovermieters, der Mitglied der namibischen Vereinigung der Autovermieter - CARAN - ist), kontrollieren Sie vor Fahrtantritt unbedingt Bremsen und Reifenzustand auf ihre Zuverlässigkeit. Wegen der häufigen Reifenpannen auf Schotterpisten (Werkzeug/Wagenheber vorführen lassen!) sollten Sie zwei Reserveräder mitführen.
Rechnen Sie stets mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor sichtnehmenden Hügeln.
Fahren auf Schotterpisten
Eine hohe Anzahl deutscher Urlauber verunglückt auf Namibias Landstraßen (Schotterstraßen) schwer, oftmals sogar tödlich. Zumeist sind keine Drittfahrzeuge beteiligt. Es kommt vielmehr - oft infolge überhöhter Geschwindigkeit - zu einem Überschlagen des Fahrzeugs. Die wichtigste Empfehlung ist daher, Ihre Fahrtgeschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anzupassen.
• Halten Sie den Wagen in den Fahrspuren. Das Wechseln über die neben der Spur verlaufenden Schotter-Anhäufungen führt leicht zum Schleudern!
• Überholen Sie nie, wenn eine Staubfahne des vor Ihnen fahrenden Wagens Ihnen die Sicht auf den Gegenverkehr nimmt. Sie würden einen tödlichen Frontalzusammenstoß riskieren! Rechnen Sie beim Überholen, aber vor allem bei Gegenverkehr, mit Steinschlag. Verlangsamen Sie Ihre Fahrt, bis die Begegnung beendet ist.
• Achten Sie auf mögliche Schlaglöcher, Sandverwehungen, größere Steine, Rinnen etc., die Sie wegen des starken Sonnenlichtes oft erst im letzten Augenblick sehen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Touristen können - sofern ihr Aufenthalt 90 Tage nicht übersteigt und sie keine Tätigkeit aufnehmen - ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) bei kurzfristigen (bis 90 Tage) touristischem oder geschäftlichem Aufenthalt ohne Arbeitsaufnahme wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt. Dies gilt auch für Inhaber von Diplomatenpässen. Inhaber von Dienstpässen sollten sich vorab sicherheitshalber ein Visa von der namibischen Botschaft in Berlin erteilen lassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die mit dem "Vistors Entry Permit" (Einreisestempel) erteilte Aufenthaltsgenehmigung häufig einen Zeitraum von weniger als 90 Tagen umfasst. Es wird daher dringend empfohlen, sofort bei Einreise zu kontrollieren, ob mindestens soviele Aufenthaltstage genehmigt wurden wie tatsächlich benötigt. Eine - auch unbeabsichtigte - Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer (Haft-) Strafen führen.
In allen anderen Fällen ist ein Visum erforderlich, das bei der Botschaft Namibias beantragt werden muss: Botschaft der Republik Namibia, Reichsstraße 17 14052Berlin, Tel.: 030 / 254 09 50, Fax: 030 / 254 09 555 www.namibia-botschaft.de
Die Gültigkeit des Visums wird u.a. auf die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts, der sich meist aus der Datierung des Rückflugs ergibt, begrenzt. Falls Überschreitungen dieses Termins erforderlich werden, sollte rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim "Ministry of Home Affairs", Independence Avenue/Ecke Casino Str., Windhuk, beantragt werden. (max. insgesamt 90 Tage).
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten
Vorläufiger Reisepass ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten
Personalausweis NEIN
Vorläufiger Personalausweis NEIN
Weitere Anmerkungen Reisedokumente müssen in einwandfreiem Zustand sein, sie dürfen weder beschädigt (beispielsweise eingerissen, geknickt, selbst „repariert“ oder auch versehentlich gewaschen) noch durch Verschmutzung un- oder schwer leserlich sein.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten
Reisepass ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten
Personalausweis NEIN
Vorläufiger Personalausweis NEIN
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) NEIN
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, mit Bild, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mit ausreichendem Platz für Ein- und Ausreisestempel (ansonsten Zurückweisung an der Grenze!)
Weitere Anmerkungen: Reisedokumente müssen in einwandfreiem Zustand sein, sie dürfen weder beschädigt (beispielsweise eingerissen, geknickt, selbst „repariert“ oder auch versehentlich gewaschen) noch durch Verschmutzung un- oder schwer leserlich sein.
Besondere Zollvorschriften
Besucher sollten sich mit den namibischen Zollbehörden oder der namibischen Botschaft in Berlin in Verbindung setzen, um in Erfahrung zu bringen, bis zu welchen Mengen/Werten Güter, die grundsätzlich zollpflichtig sind (z.B. Wein, Spirituosen, Zigaretten, Parfüm) zollfrei eingeführt werden dürfen. Auskünfte zu Devisenbeschränkungen (insbesondere Einfuhrbeschränkungen für N$) können bei den namibischen Behörden erfragt werden.
Für die Einfuhr von Jagdwaffen bei der Einreise in Windhuk (Flughafengepäckabholbereich) ist die Vorlage der Waffe erforderlich. Die Nummer der Waffen wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Die Einfuhr von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet.
Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist nicht erforderlich: Ausländische Jäger dürfen nämlich nur mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen. Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen können strafrechtlich verfolgt werden. Der Botschaft sind allerdings aus den letzten Jahren keine Fälle bekannt, in denen eine solche strafrechtliche Verfolgung tatsächlich stattgefunden hat.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet gefordert. Bei der Einreise aus Deutschland ist das nicht erforderlich.
Im Juni 2006 sind vorrangig in Windhuk und Umgebung Poliomyelitis-Fälle aufgetreten (bis Mitte Juni 2006 zumindest 40 bestätigte Fälle), es handelt sich um den Poliovirus Typ 1, möglicherweise aus Angola importiert. Die zuständigen namibischen Behörden organisierten nationale Impftage (NIDs) mit monovalentem Schluckimpfstoff Typ 1. Alle Reisenden sollten ihren Polio-Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls nachimpfen lassen (in Deutschland Injektionsimpfung mit allen drei Typen). Weitere Fälle sind nicht bekannt geworden.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (4-fach-Impfstoff).
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe http://www.rki.de/ sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria
Eine hohes Risiko besteht ganzjährig entlang des Kawango und Kunene sowie im Caprivi-Streifen.
Ein mittleres Risiko (höher in der Regenzeit, geringer in der Trockenzeit) besteht im Norden und Nordosten des Landes mit den Provinzen Omusati, Oshana (östliches Ovamboland) Ohangwena, Oshikoto (nördliche Etosha-Pfanne) sowie in den nordöstlichen Teilen von Otjozondjupa und Omaheke.
Ein geringes Risiko besteht in den anschließenden Landesteilen nach Süden auslaufend.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
ist im Lande ein großes Problem. Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung liegt bei über 19%. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Anfang 2007 ist es im Norden (Outapi Region) zu einer Häufung von Cholerafällen gekommen. Es wird von 50 Erkrankungen mit 7 Todesfällen berichtet.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Gesundheitsgefahren
Die UV-Strahlung in Namibia ist sehr hoch. Zum Schutz von Haut und Augen sind Sonnenschutz wie bedeckende Kleidung, Hut, Sonnenbrille und Sunblocker daher unbedingt erforderlich.
Es gibt viele Verkehrsunfälle bei Überlandfahrten durch Wildwechsel und durch ungewohnte Straßenverhältnisse. Die breiten glatten Sand- und Schotterpisten verleiten zu hohen Geschwindigkeiten mit vielen Unfällen, auch bei Touristen.
Im Land gibt es weitere Erkrankungen wie: Hepatitis A und B, Typhus, Brucellose, Leishmaniasis, Krim-Kongo-hämorrhagisches Fieber, Schlafkrankheit, Pest, Tuberkulose, Bilharziose, Tollwut und venerische Erkrankungen.
Die medizinische Versorgung in den städtischen Bereichen liegt grundsätzlich weit über dem afrikanischen Durchschnitt. In allen größeren Orten findet man Krankenhäuser und Apotheken. Die Ärzte stehen im Telefonbuch ganz vorn unter ”Medical Practioners”. Die deutsche Botschaft in Windhuk hat eine Liste deutschsprachiger Ärzte. Hierzu können auch Ihre Autoclubs Auskunft geben.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
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Reise-/Sicherheitshinweis Namibia 05.03.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Namibia:
Stand 05.03.2010
(Unverändert gültig seit: 05.03.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Steigen Sie in kein Taxi, in dem sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden! Lassen Sie niemanden hinzusteigen!
Wenn Sie mit dem Kfz unterwegs sind, halten Sie nicht an unbewirtschafteten / unbewachten Rastplätzen an, da es dort wiederholt zu Überfällen auf Touristen gekommen ist. Fahren Sie, insbesondere in den Städten, grundsätzlich mit verschlossenen Türen.
Diebstähle und Raubdelikte gegen Touristen - vor allem Einzelreisende - kommen nicht nur in den Zentren Windhuk und Swakopmund häufig vor, sondern auch in der Provinz (z. B. Okahandja u. a.). Von Spaziergängen in der Dunkelheit wird abgeraten.
Lassen Sie sich nicht am Geldautomaten "helfen" oder von Umstehenden ablenken.
Achten Sie bei Kreditkartenzahlungen möglichst darauf, die Karte während des gesamten Zahlungsvorgangs im Auge zu behalten. Die Zahl der Fälle von Kreditkartenbetrug nimmt leider zu; Touristen sind bevorzugte Opfer.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Von Überlandfahrten während der Dunkelheit wird abgeraten. Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und auf der Straße befindlicher Tiere. Mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor sichtnehmenden Hügeln muss stets – auch tagsüber – gerechnet werden. Besondere Vorsicht wird bei Fahrten auf Schotterpisten empfohlen.
Einige von Touristen weniger besuchte Gebiete im Norden Namibias zwischen der Etoscha-Pfanne und der angolanischen bzw. sambischen Grenze können in der Regenzeit, besonders in den Monaten Februar bis April, von Überschwemmungen großen Ausmaßes betroffen sein. Im Falle solcher Überschwemmungen erhöht sich – unter Umständen auch über den eigentlichen Überschwemmungszeitraum hinaus - das Malariarisko. Vor Reisen in diese Landesteile sollten daher Erkundigungen, z.B. beim namibischen Tourismusbüro, landeskundigen Reiseveranstaltern oder auch der Deutschen Botschaft, eingeholt werden.
Besonderer Hinweis zur Besichtigung touristischer Attraktionen im Grenzgebiet zu Angola
Die Grenze im Grenzgebiet zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.
Allgemeine Reiseinformationen
Landeswährung ist der namibische Dollar (N$). Daneben wird im Alltag auch der südafrikanische Rand als Zahlungsmittel akzeptiert.
Die Erstattung der Mehrwertsteuer an Touristen anlässlich der Ausfuhr von Souvenirs usw. bei Abreise kann nach Berichten von Betroffenen mit praktischen administrativen Hindernissen verbunden sein (z. B. lange Bearbeitungsfristen, Ablauf von Schecks usw.). Die Deutsche Botschaft Windhuk verweist vorsorglich darauf, dass sie über diese Problematik – die unterschiedslos alle Touristen aus dem Ausland betrifft - zwar mit den zuständigen namibischen Stellen im Gespräch ist, jedoch über keinerlei Möglichkeit verfügt, im konkreten Einzelfall auf das Privatunternehmen einzuwirken, das im Auftrag der namibischen Regierung die MWSt-Rückerstattung abwickelt.
Autofahren und Fahrzeuganmietung in Namibia
In Namibia benötigen Sie einen Internationalen Führerschein (der bei Ihrer Führerscheinstelle oder im Motor-Club beantragt werden kann).
In Namibia herrscht Linksverkehr.
Vorsicht ist geboten beim Vertragsabschluss mit hier ansässigen Mietwagenfirmen/ Versicherungen. Es wird empfohlen, bereits bei der Reservierung in Deutschland die vollständigen Vertragsbedingungen einzusehen, genauestens zu studieren und Unklarheiten vor der Vertragsakzeptanz auszuräumen. (Vollkasko -und Anwendung der Vollkasko- werden in Namibia anders vereinbart als in Deutschland).
Es werden bedauerlicherweise immer wieder Fälle bekannt, in denen Versicherungen hiesiger Mietwagenfirmen im Schadensfall die Beweislast umkehren und vom Versicherten den Nachweis verlangen, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Gelingt dieser Nachweis nicht, so verweigert die Versicherung oftmals jegliche Leistung und der Versicherte muss für relativ hohe Beträge aufkommen. Manche Verleiher - auch renommierte Firmen - schrecken nicht davor zurück, im Nichtzahlungsfall mit drastischen Maßnahmen - wie Erlangung eines Haftbefehls - den Versicherten an der Ausreise zu hindern.
Falls Sie einen Mietwagen nutzen (möglichst eines Autovermieters, der Mitglied der namibischen Vereinigung der Autovermieter - CARAN - ist), kontrollieren Sie vor Fahrtantritt unbedingt Bremsen und Reifenzustand auf ihre Zuverlässigkeit. Wegen der häufigen Reifenpannen auf Schotterpisten (Werkzeug/Wagenheber vorführen lassen!) sollten Sie zwei Reserveräder mitführen.
Rechnen Sie stets mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor sichtnehmenden Hügeln. Halten Sie im Stadtverkehr Abstand zu Taxis. Diese führen zur Aufnahme von Passagieren oft überraschende und völlig unberechenbare Fahrmanöver durch (z. B. Vollbremsung vor grüner Ampel).
Fahren auf Schotterpisten
Eine Anzahl deutscher Urlauber verunglückt auf Namibias Landstraßen (Schotterstraßen) schwer, manchmal sogar tödlich. Zumeist sind keine Drittfahrzeuge beteiligt. Es kommt vielmehr oft - infolge überhöhter Geschwindigkeit - zu einem Überschlagen des Fahrzeugs. Die wichtigste Empfehlung ist daher, Ihre Fahrtgeschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anzupassen.Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Halten Sie den Wagen in den Fahrspuren. Das Wechseln über die neben der Spur verlaufenden Schotter-Anhäufungen führt leicht zum Schleudern!
- Überholen Sie nie, wenn eine Staubfahne des vor Ihnen fahrenden Wagens Ihnen die Sicht auf den Gegenverkehr nimmt. Sie würden einen tödlichen Frontalzusammenstoß riskieren! Rechnen Sie beim Überholen, aber vor allem bei Gegenverkehr, mit Steinschlag. Verlangsamen Sie Ihre Fahrt, bis die Begegnung beendet ist.
- Achten Sie auf mögliche Schlaglöcher, Sandverwehungen, größere Steine, Rinnen etc., die Sie wegen des starken Sonnenlichtes oft erst im letzten Augenblick sehen.
Visum
Deutsche Touristen können - sofern ihr Aufenthalt 90 Tage nicht übersteigt und sie keine Tätigkeit aufnehmen - ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) bei kurzfristigen (bis 90 Tage) touristischem oder geschäftlichem Aufenthalt ohne Arbeitsaufnahme wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt. Dies gilt auch für Inhaber von Diplomatenpässen. Inhaber von Dienstpässen sollten sich vorab sicherheitshalber ein Visa von der namibischen Botschaft in Berlin erteilen lassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die mit dem "Visitors Entry Permit" (Einreisestempel) erteilte Aufenthaltsgenehmigung häufig einen Zeitraum von weniger als 90 Tagen umfasst. Es wird daher dringend empfohlen, sofort bei Einreise zu kontrollieren, ob mindestens soviele Aufenthaltstage genehmigt wurden wie tatsächlich benötigt. Eine - auch unbeabsichtigte - Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer (Haft-) Strafen führen. Falls sich während des Aufenthalts die Notwendigkeit zur Verlängerung ergibt – z. B. im Krankheitsfall -, so sollte unbedingt rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim "Ministry of Home Affairs", Independence Avenue/Ecke Kasino Str., Windhuk, beantragt werden.
In allen anderen Fällen – auch wenn unbezahlte Tätigkeiten wie Praktika, Studienaufenthalte, Freiwilligendienste o. ä. beabsichtigt sind - ist ein Visum erforderlich, das frühzeitig vor Einreise bei der Botschaft Namibias beantragt werden muss: Botschaft der Republik Namibia, Reichsstraße 17 14052Berlin, Tel.: 030 / 254 09 50, Fax: 030 / 254 09 555
www.namibia-botschaft.de
Von dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen zu den namibischen Einreisebestimmungen. Die Deutsche Botschaft Windhuk rät dringend von dem Versuch ab, das Visumverfahren dadurch zu „vereinfachen“, dass die Einreise als Tourist erfolgt und das Visum unter Änderung des Aufenthaltszwecks erst danach beim Ministry of Home Affairs beantragt wird.
Die Gültigkeit des Visums wird in der Regel auf die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts, der sich meist aus der Datierung des Rückflugs ergibt, begrenzt. Falls Überschreitungen dieses Termins erforderlich werden, muss rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim "Ministry of Home Affairs" (s. o.) beantragt werden. (max. insgesamt 90 Tage).
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene
Reisepass - ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten
Vorläufiger Reisepass - ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten
Weitere Anmerkungen
Reisedokumente müssen in einwandfreiem Zustand sein, sie dürfen weder beschädigt (beispielsweise eingerissen, geknickt, selbst „repariert“ oder auch versehentlich gewaschen) noch durch Verschmutzung un- oder schwer leserlich sein.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass - ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten
Reisepass - ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten
Weitere Anmerkungen:
Reisedokumente müssen in einwandfreiem Zustand sein, sie dürfen weder beschädigt (beispielsweise eingerissen, geknickt, selbst „repariert“ oder auch versehentlich gewaschen) noch durch Verschmutzung un- oder schwer leserlich sein.
Besondere Zollvorschriften
Besucher sollten sich mit den namibischen Zollbehörden oder der namibischen Botschaft in Berlin in Verbindung setzen, um in Erfahrung zu bringen, bis zu welchen Mengen/Werten Güter, die grundsätzlich zollpflichtig sind (z.B. Wein, Spirituosen, Zigaretten, Parfüm) zollfrei eingeführt werden dürfen. Auskünfte zu Devisenbeschränkungen (insbesondere Einfuhrbeschränkungen für N$) können bei den namibischen Behörden erfragt werden.
Für die Einfuhr von Jagdwaffen bei der Einreise in Windhuk (Flughafengepäckabholbereich) ist die Vorlage der Waffe erforderlich. Die Nummer der Waffen wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Die Einfuhr von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet.
Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist nicht erforderlich: Ausländische Jäger dürfen nämlich nur mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen. Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen können strafrechtlich verfolgt werden. Der Botschaft sind allerdings aus den letzten Jahren keine Fälle bekannt, in denen eine solche strafrechtliche Verfolgung tatsächlich stattgefunden hat.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet gefordert. Bei der Einreise aus Deutschland ist das nicht erforderlich.
Im Juni 2006 sind vorrangig in Windhuk und Umgebung Poliomyelitis-Fälle aufgetreten (bis Mitte Juni 2006 zumindest 40 bestätigte Fälle), es handelt sich um den Poliovirus Typ 1, möglicherweise aus Angola importiert. Die zuständigen namibischen Behörden organisierten nationale Impftage (NIDs) mit monovalentem Schluckimpfstoff Typ 1. Alle Reisenden sollten ihren Polio-Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls nachimpfen lassen (in Deutschland Injektionsimpfung mit allen drei Typen). Weitere Fälle sind nicht bekannt geworden.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (4-fach-Impfstoff).
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes siehe http://www.rki.de/ sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria
Eine hohes Risiko besteht ganzjährig entlang des Kawango und Kunene sowie im Caprivi-Streifen.
Ein mittleres Risiko (höher in der Regenzeit, geringer in der Trockenzeit) besteht im Norden und Nordosten des Landes mit den Provinzen Omusati, Oshana (östliches Ovamboland) Ohangwena, Oshikoto (nördliche Etosha-Pfanne) sowie in den nordöstlichen Teilen von Otjozondjupa und Omaheke.
Ein geringes Risiko besteht in den anschließenden Landesteilen nach Süden auslaufend.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
ist im Lande ein großes Problem. Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung liegt bei über 19%. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Anfang 2007 ist es im Norden (Outapi Region) zu einer Häufung von Cholerafällen gekommen. Es wird von 50 Erkrankungen mit 7 Todesfällen berichtet.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Gesundheitsgefahren
Die UV-Strahlung in Namibia ist sehr hoch. Zum Schutz von Haut und Augen sind Sonnenschutz wie bedeckende Kleidung, Hut, Sonnenbrille und Sunblocker daher unbedingt erforderlich.
Es gibt viele Verkehrsunfälle bei Überlandfahrten durch Wildwechsel und durch ungewohnte Straßenverhältnisse. Die breiten glatten Sand- und Schotterpisten verleiten zu hohen Geschwindigkeiten mit vielen Unfällen, auch bei Touristen.
Im Land gibt es weitere Erkrankungen wie: Hepatitis A und B, Typhus, Brucellose, Leishmaniasis, Krim-Kongo-hämorrhagisches Fieber, Schlafkrankheit, Pest, Tuberkulose, Bilharziose, Tollwut und venerische Erkrankungen.
Die medizinische Versorgung in den städtischen Bereichen liegt grundsätzlich weit über dem afrikanischen Durchschnitt. In allen größeren Orten findet man Krankenhäuser und Apotheken. Die Ärzte stehen im Telefonbuch ganz vorn unter ”Medical Practioners”. Die deutsche Botschaft in Windhuk hat eine Liste deutschsprachiger Ärzte. Hierzu können auch Ihre Autoclubs Auskunft geben.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Namibia 28.09.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Namibia:
Stand 28.09.2010
(Unverändert gültig seit: 28.09.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
In Namibia gehört Kriminalität leider in stärkerem Maß zum Alltag als in Deutschland. Leider wird dies von Besuchern erfahrungsgemäß unterschätzt. 100%ige Sicherheit gibt es nicht, aber Schönheit und Gastfreundschaft dieses Landes erfreuen umso mehr, wenn die nachfolgenden Sicherheitshinweise befolgt werden:
Grundsätzlich gilt: Folgen Sie ihrem „Bauchgefühl“, wenn Ihnen eine Situation merkwürdig vorkommt, z. B. wenn sich in der Stadt eine Gruppe von mehreren unbekannten Personen um Sie herum bildet oder wenn sich Ihnen während der Autofahrt eine unklare Situation eröffnet (z. B. verlassener Kindersitz am Straßenrand). Es kann sein, dass Sie abgelenkt oder getäuscht werden sollen, um einen Überfall zu ermöglichen. Halten Sie im Zweifel nicht an, sondern verständigen Sie die Polizei (10111).
Es ist vorgekommen, dass Touristen von der Übernahme ihres Mietwagens am Flughafen an gezielt bis vor ihre Pension/ihr Hotel verfolgt und dann direkt vor Ankunft überrascht und ausgeraubt wurden.
Ein erhöhtes Überfall-/Diebstahlrisiko besteht in Taxis, in denen sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden! Fahren Sie allein in einem Taxi, so sollten Sie darauf bestehen, dass kein weiterer Fahrgast hinzusteigt.
Wenn Sie mit dem Kfz unterwegs sind, halten Sie nicht an unbewirtschafteten / unbewachten Rastplätzen an, da es dort wiederholt zu Überfällen auf Touristen gekommen ist. Fahren Sie, insbesondere in den Städten, grundsätzlich mit verriegelten Türen. Lassen Sie keine Gegenstände sichtbar im Auto liegen - auch solche nicht, die Ihnen wertlos vorkommen mögen!
Diebstähle und Raubdelikte gegen Touristen kommen nicht nur in Windhuk häufig vor, sondern auch in der Provinz (z. B. Okahandja u. a.). Von Spaziergängen in der Dunkelheit wird grundsätzlich abgeraten.
Hohes Gras und Buschland werden von Kriminellen gezielt als Sichtschutz vor und nach Überfällen genutzt. Nach neuen Berichten sind aus solchem Sichtschutz heraus auch rohe Eier auf die Windschutzscheibe geworfen worden. Achtung: Betätigen Sie in einem solchen Fall nicht die Scheibenwischanlage. Sonst entsteht ein Schmierfilm, der Sie zum Anhalten zwingt!
Besondere Wachsamkeit ist am Geldautomaten geboten. Lassen Sie sich dort keinesfalls "helfen" oder von Umstehenden ablenken.
Achten Sie bei Kreditkartenzahlungen möglichst darauf, die Karte während des gesamten Zahlungsvorgangs im Auge zu behalten. Scheuen Sie sich ggf. nicht, im Restaurant nach dem (immer weiter verbreiteten) mobilen Kartenlesegerät zu fragen oder den/die Kellner(in) zur Kasse zu begleiten. Die Zahl der Fälle von Kreditkartenbetrug nimmt leider rapide zu; Touristen sind bevorzugte Opfer.
Lassen Sie sich nicht am Flughafen überreden, Wertsachen „aus Sicherheitsgründen“ in das einzucheckende Gepäck statt ins Handgepäck zu geben.
Reisen über Land / Straßenverkehr
In Namibia benötigen Sie einen Internationalen Führerschein (der bei Ihrer Führerscheinstelle oder über Ihren Automobil-Club beantragt werden kann). Alternativ wird auch der "normale" Führerschein akzeptiert, sofern eine amtliche englische Übersetzung mitgeführt wird. In Namibia herrscht Linksverkehr.
Von Überlandfahrten während der Dunkelheit wird abgeraten. Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und Wildwechsel (Lebensgefahr!).
Rechnen Sie stets mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor Sicht nehmenden Hügeln. Halten Sie im Stadtverkehr Abstand zu Taxis. Diese führen zur Aufnahme von Passagieren oft überraschende und völlig unberechenbare Fahrmanöver durch (z. B. Vollbremsung vor grüner Ampel).
Besondere Vorsicht wird bei Fahrten auf Schotterpisten empfohlen. Hier kommt es immer wieder – meist ohne Beteiligung anderer Parteien - zu schweren Unfällen, wenn Fahrzeuge infolge überhöhter Geschwindigkeit außer Kontrolle geraten und sich überschlagen. Zur Vermeidung gefährlicher Situationen wird daher empfohlen,Einige von Touristen weniger besuchte Gebiete im Norden Namibias zwischen der Etoscha-Pfanne und der angolanischen bzw. sambischen Grenze können in der Regenzeit, besonders in den Monaten Februar bis April, von Überschwemmungen großen Ausmaßes betroffen sein. Im Falle solcher Überschwemmungen erhöht sich – unter Umständen auch über den eigentlichen Überschwemmungszeitraum hinaus - das Malariarisko. Vor Reisen in diese Landesteile sollten daher Erkundigungen, z.B. beim namibischen Tourismusbüro, landeskundigen Reiseveranstaltern oder auch der Deutschen Botschaft, eingeholt werden.
- die Fahrtgeschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anzupassen,
- den Wagen in den Fahrspuren zu halten, da das Wechseln über die daneben befindlichen Schotter-Anhäufungen hinweg zu Schleudergefahr führt,
- nicht zu überholen, wenn eine Staubfahne des vorausfahrenden Wagens Ihnen die Sicht auf den Gegenverkehr nimmt,
- bei Überholmanövern und bei Gegenverkehr mit Steinschlag zu rechnen,
- auf Hindernisse wie Schlaglöcher, Sandverwehungen, große Steine oder Rinnen zu achten, die wegen des starken Sonnenlichts oft erst im letzten Augenblick zu erkennen sind.
Besonderer Hinweis zur Besichtigung touristischer Attraktionen im Grenzgebiet zu Angola
Die Grenze im Grenzgebiet zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.
Allgemeine Reiseinformationen
Landeswährung ist der namibische Dollar (N$). Daneben wird im Alltag auch der südafrikanische Rand als Zahlungsmittel akzeptiert.
Mehrwerterstattung bei Ausfuhr
Die Erstattung der Mehrwertsteuer an Touristen anlässlich der Ausfuhr von Souvenirs usw. bei Abreise kann nach Berichten von Betroffenen mit praktischen administrativen Hindernissen verbunden sein (z. B. lange Bearbeitungsfristen, Ablauf von Schecks usw.). Die Deutsche Botschaft Windhuk weist vorsorglich darauf hin, dass sie über keinerlei Möglichkeiten verfügt, im konkreten Einzelfall auf das Privatunternehmen einzuwirken, das im Auftrag der namibischen Regierung die MWSt-Rückerstattung abwickelt. Um in Problemfällen bei der namibischen Seite nachhaken zu können, wird empfohlen, sich bereits beim Kauf zwei Originalrechnungen ("tax invoice" und "duplicate tax invoice") ausstellen und beide Rechnungen vom namibischen Zoll mit einem Stempel ("zur Ausfuhr"/ "for export") versehen zu lassen.
Fahrzeuganmietung in Namibia
Vorsicht ist geboten beim Vertragsabschluss mit hier ansässigen Mietwagenfirmen/ Versicherungen. Es wird empfohlen, bereits bei der Reservierung in Deutschland die vollständigen Vertragsbedingungen einzusehen, genauestens zu studieren und Unklarheiten vor der Vertragsakzeptanz auszuräumen (Vollkasko -und Anwendung der Vollkasko- werden in Namibia anders vereinbart als in Deutschland.).
Es werden bedauerlicherweise immer wieder Fälle bekannt, in denen Versicherungen hiesiger Mietwagenfirmen im Schadensfall die Beweislast umkehren und vom Versicherten den Nachweis verlangen, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Gelingt dieser Nachweis nicht, so verweigert die Versicherung oftmals jegliche Leistung und der Versicherte muss für relativ hohe Beträge aufkommen. Manche Verleiher - auch renommierte Firmen - schrecken nicht davor zurück, im Nichtzahlungsfall mit drastischen Maßnahmen - wie Erlangung eines Haftbefehls - den Versicherten an der Ausreise zu hindern.
Falls Sie einen Mietwagen nutzen (möglichst eines Autovermieters, der Mitglied der namibischen Vereinigung der Autovermieter - CARAN - ist), kontrollieren Sie vor Fahrtantritt unbedingt Bremsen und Reifenzustand auf ihre Zuverlässigkeit. Wegen der häufigen Reifenpannen auf Schotterpisten (Werkzeug/Wagenheber vorführen lassen!) sollten Sie zwei Reserveräder mitführen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche können für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Jahr zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken (nicht: Arbeitsaufnahme!) ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt. Dies gilt auch für Inhaber von Diplomatenpässen. Inhaber von Dienstpässen sollten sich vorab sicherheitshalber ein Visum von der namibischen Botschaft in Berlin erteilen lassen.
Der Einreisestempel "Visitors Entry Permit" kann für einen Zeitraum bis zu 90 Tagen erteilt werden. Dies muss jedoch nicht zwingend der Fall sein. In der Regel wird die Gültigkeitsdauer auf den Zeitraum des tatsächlich beabsichtigten Aufenthalts begrenzt, der sich aus dem Rückflugdatum ergibt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sofort bei Einreise zu kontrollieren, ob mindestens soviele Aufenthaltstage genehmigt wurden wie tatsächlich benötigt. Eine - auch unbeabsichtigte - Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer (Haft-) Strafen führen. Falls sich während des Aufenthalts die Notwendigkeit zur Verlängerung ergibt – z. B. im Krankheitsfall -, so sollte unbedingt rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim "Ministry of Home Affairs", Independence Avenue/Ecke Kasino Str., Windhuk, beantragt werden.
In allen anderen Fällen – auch wenn unbezahlte Tätigkeiten wie Praktika, Studienaufenthalte, Freiwilligendienste o. ä. beabsichtigt sind - ist ein Visum erforderlich, das frühzeitig vor Einreise bei der Botschaft Namibias beantragt werden muss: Botschaft der Republik Namibia, Reichsstraße 17 14052 Berlin, Tel.: 030 / 254 09 50, Fax: 030 / 254 09 555
www.namibia-botschaft.de
Von dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen zu den namibischen Einreisebestimmungen. Die Deutsche Botschaft Windhuk rät dringend von dem Versuch ab, das Visumverfahren dadurch zu „vereinfachen“, dass die Einreise als Tourist erfolgt und das Visum unter Änderung des Aufenthaltszwecks erst danach beim Ministry of Home Affairs beantragt wird.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten
Vorläufiger Reisepass ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten
Personalausweis NEIN
Vorläufiger Personalausweis NEIN
Weitere Anmerkungen Reisedokumente müssen in einwandfreiem Zustand sein, sie dürfen weder beschädigt (beispielsweise eingerissen, geknickt, selbst „repariert“ oder auch versehentlich gewaschen) noch durch Verschmutzung un- oder schwer leserlich sein.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten
Reisepass ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten
Personalausweis NEIN
Vorläufiger Personalausweis NEIN
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) NEIN
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, mit Bild, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mit ausreichendem Platz für Ein- und Ausreisestempel (ansonsten Zurückweisung an der Grenze!)
Weitere Anmerkungen: Reisedokumente müssen in einwandfreiem Zustand sein, sie dürfen weder beschädigt (beispielsweise eingerissen, geknickt, selbst „repariert“ oder auch versehentlich gewaschen) noch durch Verschmutzung un- oder schwer leserlich sein.
Besondere Zollvorschriften
Besucher sollten sich mit den namibischen Zollbehörden oder der namibischen Botschaft in Berlin in Verbindung setzen, um in Erfahrung zu bringen, bis zu welchen Mengen/Werten Güter, die grundsätzlich zollpflichtig sind (z.B. Wein, Spirituosen, Zigaretten, Parfüm) zollfrei eingeführt werden dürfen. Auskünfte zu Devisenbeschränkungen (insbesondere Einfuhrbeschränkungen für N$) können bei den namibischen Behörden erfragt werden.
Jagdwaffen müssen bei der Einreise an einem speziell eingerichteten Schalter im Gepäckabholbereich des Flughafens vorgezeigt werden. Die Nummer der Waffen wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Die Einfuhr von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet.
Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist nicht erforderlich: Ausländische Jäger dürfen nur zusammen mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen. Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus.
Bei der Ausfuhr von Antiquitäten und Souvenirs sind die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) zu beachten. Produkte aus in Annex I zu diesem Übereinkommen aufgeführten Tieren dürfen nicht aus Namibia ausgeführt werden. Dies gilt auch, wenn sie in Schmuck oder Kleidung eingearbeitet sind (z. B. Elefantenhaarschmuck). Eine Ausfuhr von Produkten aus Tieren, die in Annex II aufgeführt sind, kommt möglicherweise mit einer entsprechenden Genehmigung in Frage. Hierüber sollten Sie sich aber vor dem Kauf durch Rückfrage bei den namibischen Behörden oder beim deutschen Zoll www.zoll.de vergewissern. Die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung aus Namibia beinhaltet nicht automatisch die Einfuhrgenehmigung nach Deutschland. Nähere Informationen unter www.cites.org
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen können strafrechtlich verfolgt werden. Der Botschaft sind allerdings aus den letzten Jahren keine Fälle bekannt, in denen eine solche strafrechtliche Verfolgung tatsächlich stattgefunden hat.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet gefordert. Bei der Einreise aus Deutschland ist das nicht erforderlich.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt weiterhin die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe http://www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
Malaria
Eine hohes Risiko besteht ganzjährig entlang des Kawango und Kunene sowie im Caprivi-Streifen.
Ein mittleres Risiko (höher in der Regenzeit, geringer in der Trockenzeit) besteht im Norden und Nordosten des Landes mit den Provinzen Omusati, Oshana (östliches Ovamboland) Ohangwena, Oshikoto (nördliche Etosha-Pfanne) sowie in den nordöstlichen Teilen von Otjozondjupa und Omaheke.
Ein geringes Risiko besteht in den anschließenden Landesteilen nach Süden auslaufend.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
- körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV/AIDS
ist im Lande ein großes Problem. Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung liegt bei über 19%. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. In den letzten Jahren ist es wiederholt, v.a. im Norden, zu einer Häufung von Cholerafällen gekommen.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Gesundheitsgefahren
Die UV-Strahlung in Namibia ist sehr hoch. Zum Schutz von Haut und Augen sind Sonnenschutz wie bedeckende Kleidung, Hut, Sonnenbrille und Sunblocker daher unbedingt erforderlich.
Im Land gibt es weitere Erkrankungen wie: Hepatitis A und B, Typhus, Brucellose, Leishmaniasis, Krim-Kongo-hämorrhagisches Fieber, Schlafkrankheit, Pest, Tuberkulose, Bilharziose, Tollwut und venerische Erkrankungen.
Die medizinische Versorgung in den städtischen Bereichen liegt grundsätzlich weit über dem afrikanischen Durchschnitt. In allen größeren Orten findet man Krankenhäuser und Apotheken. Die Ärzte stehen im Telefonbuch ganz vorn unter ”Medical Practitioners”. Die deutsche Botschaft in Windhuk hat eine Liste deutschsprachiger Ärzte. Hierzu können auch Ihre Autoclubs Auskunft geben.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
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Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
In Namibia gehört Kriminalität leider in stärkerem Maß zum Alltag als in Deutschland. Leider wird dies von Besuchern erfahrungsgemäß unterschätzt. 100%ige Sicherheit gibt es nicht, aber Schönheit und Gastfreundschaft dieses Landes erfreuen umso mehr, wenn die nachfolgenden Sicherheitshinweise befolgt werden:
Grundsätzlich gilt: Folgen Sie ihrem „Bauchgefühl“, wenn Ihnen eine Situation merkwürdig vorkommt, z. B. wenn sich in der Stadt eine Gruppe von mehreren unbekannten Personen um Sie herum bildet oder wenn sich Ihnen während der Autofahrt eine unklare Situation eröffnet (z. B. verlassener Kindersitz am Straßenrand). Es kann sein, dass Sie abgelenkt oder getäuscht werden sollen, um einen Überfall zu ermöglichen. Halten Sie im Zweifel nicht an, sondern verständigen Sie die Polizei (10111).
Es ist vorgekommen, dass Touristen von der Übernahme ihres Mietwagens am Flughafen an gezielt bis vor ihre Pension/ihr Hotel verfolgt und dann direkt vor Ankunft überrascht und ausgeraubt wurden.
Ein erhöhtes Überfall-/Diebstahlrisiko besteht in Taxis, in denen sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden! Fahren Sie allein in einem Taxi, so sollten Sie darauf bestehen, dass kein weiterer Fahrgast hinzusteigt.
Wenn Sie mit dem Kfz unterwegs sind, halten Sie nicht an unbewirtschafteten / unbewachten Rastplätzen an, da es dort wiederholt zu Überfällen auf Touristen gekommen ist. Fahren Sie, insbesondere in den Städten, grundsätzlich mit verriegelten Türen. Lassen Sie keine Gegenstände sichtbar im Auto liegen - auch solche nicht, die Ihnen wertlos vorkommen mögen!
Diebstähle und Raubdelikte gegen Touristen kommen nicht nur in Windhuk häufig vor, sondern auch in der Provinz (z. B. Okahandja u. a.). Von Spaziergängen in der Dunkelheit wird grundsätzlich abgeraten.
Hohes Gras und Buschland werden von Kriminellen gezielt als Sichtschutz vor und nach Überfällen genutzt.
Besondere Wachsamkeit ist auch am Geldautomaten geboten. Lassen Sie sich dort keinesfalls "helfen" oder von Umstehenden ablenken.
Achten Sie bei Kreditkartenzahlungen möglichst darauf, die Karte während des gesamten Zahlungsvorgangs im Auge zu behalten. Scheuen Sie sich ggf. nicht, im Restaurant nach dem (immer weiter verbreiteten) mobilen Kartenlesegerät zu fragen oder den/die Kellner(in) zur Kasse zu begleiten. Die Zahl der Fälle von Kreditkartenbetrug nimmt leider rapide zu; Touristen sind bevorzugte Opfer.
Lassen Sie sich nicht am Flughafen überreden, Wertsachen „aus Sicherheitsgründen“ in das einzucheckende Gepäck statt ins Handgepäck zu geben.
Reisen über Land / Straßenverkehr
In Namibia benötigen Sie einen Internationalen Führerschein (der bei Ihrer Führerscheinstelle oder über Ihren Automobil-Club beantragt werden kann). Alternativ wird auch der "normale" Führerschein akzeptiert, sofern eine amtliche englische Übersetzung mitgeführt wird. In Namibia herrscht Linksverkehr.
Von Überlandfahrten während der Dunkelheit wird abgeraten. Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und Wildwechsel (Lebensgefahr!).
Rechnen Sie stets mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor Sicht nehmenden Hügeln. Halten Sie im Stadtverkehr Abstand zu Taxis. Diese führen zur Aufnahme von Passagieren oft überraschende und völlig unberechenbare Fahrmanöver durch (z. B. Vollbremsung vor grüner Ampel).
Besondere Vorsicht wird bei Fahrten auf Schotterpisten empfohlen. Hier kommt es immer wieder – meist ohne Beteiligung anderer Parteien - zu schweren Unfällen, wenn Fahrzeuge infolge überhöhter Geschwindigkeit außer Kontrolle geraten und sich überschlagen. Zur Vermeidung gefährlicher Situationen wird daher empfohlen,
• die Fahrtgeschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anzupassen,
• den Wagen in den Fahrspuren zu halten, da das Wechseln über die daneben befindlichen Schotter-Anhäufungen hinweg zu Schleudergefahr führt,
• nicht zu überholen, wenn eine Staubfahne des vorausfahrenden Wagens Ihnen die Sicht auf den Gegenverkehr nimmt,
• bei Überholmanövern und bei Gegenverkehr mit Steinschlag zu rechnen,
• auf Hindernisse wie Schlaglöcher, Sandverwehungen, große Steine oder Rinnen zu achten, die wegen des starken Sonnenlichts oft erst im letzten Augenblick zu erkennen sind.
Einige von Touristen weniger besuchte Gebiete im Norden Namibias zwischen der Etoscha-Pfanne und der angolanischen bzw. sambischen Grenze können in der Regenzeit, besonders in den Monaten Februar bis April, von Überschwemmungen großen Ausmaßes betroffen sein. Im Falle solcher Überschwemmungen erhöht sich – unter Umständen auch über den eigentlichen Überschwemmungszeitraum hinaus - das Malariarisko. Vor Reisen in diese Landesteile sollten daher Erkundigungen, z.B. beim namibischen Tourismusbüro, landeskundigen Reiseveranstaltern oder auch der Deutschen Botschaft, eingeholt werden.
Besonderer Hinweis zur Besichtigung touristischer Attraktionen im Grenzgebiet zu Angola
Die Grenze im Grenzgebiet zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.
Allgemeine Reiseinformationen
Landeswährung ist der namibische Dollar (N$). Daneben wird im Alltag auch der südafrikanische Rand als Zahlungsmittel akzeptiert.
Mehrwerterstattung bei Ausfuhr
Die Erstattung der Mehrwertsteuer an Touristen anlässlich der Ausfuhr von Souvenirs usw. bei Abreise kann nach Berichten von Betroffenen mit praktischen administrativen Hindernissen verbunden sein (z. B. lange Bearbeitungsfristen, Ablauf von Schecks usw.). Die Deutsche Botschaft Windhuk weist vorsorglich darauf hin, dass sie über keinerlei Möglichkeiten verfügt, im konkreten Einzelfall auf das Privatunternehmen einzuwirken, das im Auftrag der namibischen Regierung die MWSt-Rückerstattung abwickelt. Um in Problemfällen bei der namibischen Seite nachhaken zu können, wird empfohlen, sich bereits beim Kauf zwei Originalrechnungen ("tax invoice" und "duplicate tax invoice") ausstellen und beide Rechnungen vom namibischen Zoll mit einem Stempel ("zur Ausfuhr"/ "for export") versehen zu lassen.
Fahrzeuganmietung in Namibia
Vorsicht ist geboten beim Vertragsabschluss mit hier ansässigen Mietwagenfirmen/ Versicherungen. Es wird empfohlen, bereits bei der Reservierung in Deutschland die vollständigen Vertragsbedingungen einzusehen, genauestens zu studieren und Unklarheiten vor der Vertragsakzeptanz auszuräumen (Vollkasko -und Anwendung der Vollkasko- werden in Namibia anders vereinbart als in Deutschland.).
Es werden bedauerlicherweise immer wieder Fälle bekannt, in denen Versicherungen hiesiger Mietwagenfirmen im Schadensfall die Beweislast umkehren und vom Versicherten den Nachweis verlangen, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Gelingt dieser Nachweis nicht, so verweigert die Versicherung oftmals jegliche Leistung und der Versicherte muss für relativ hohe Beträge aufkommen. Manche Verleiher - auch renommierte Firmen - schrecken nicht davor zurück, im Nichtzahlungsfall mit drastischen Maßnahmen - wie Erlangung eines Haftbefehls - den Versicherten an der Ausreise zu hindern.
Falls Sie einen Mietwagen nutzen (möglichst eines Autovermieters, der Mitglied der namibischen Vereinigung der Autovermieter - CARAN - ist), kontrollieren Sie vor Fahrtantritt unbedingt Bremsen und Reifenzustand auf ihre Zuverlässigkeit. Wegen der häufigen Reifenpannen auf Schotterpisten (Werkzeug/Wagenheber vorführen lassen!) sollten Sie zwei Reserveräder mitführen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche können für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Jahr zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken (nicht: Arbeitsaufnahme!) ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt. Dies gilt auch für Inhaber von Diplomatenpässen. Inhaber von Dienstpässen sollten sich vorab sicherheitshalber ein Visum von der namibischen Botschaft in Berlin erteilen lassen.
Der Einreisestempel "Visitors Entry Permit" kann für einen Zeitraum bis zu 90 Tagen erteilt werden. Dies muss jedoch nicht zwingend der Fall sein. In der Regel wird die Gültigkeitsdauer auf den Zeitraum des tatsächlich beabsichtigten Aufenthalts begrenzt, der sich aus dem Rückflugdatum ergibt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sofort bei Einreise zu kontrollieren, ob mindestens soviele Aufenthaltstage genehmigt wurden wie tatsächlich benötigt. Eine - auch unbeabsichtigte - Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer (Haft-) Strafen führen. Falls sich während des Aufenthalts die Notwendigkeit zur Verlängerung ergibt – z. B. im Krankheitsfall -, so sollte unbedingt rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim "Ministry of Home Affairs", Independence Avenue/Ecke Kasino Str., Windhuk, beantragt werden.< /span>
In allen anderen Fällen – auch wenn unbezahlte Tätigkeiten wie Praktika, Studienaufenthalte, Freiwilligendienste o. ä. beabsichtigt sind - ist ein Visum erforderlich, das frühzeitig vor Einreise bei der Botschaft Namibias beantragt werden muss: Botschaft der Republik Namibia, Reichsstraße 17 14052 Berlin, Tel.: 030 / 254 09 50, Fax: 030 / 254 09 555
www.namibia-botschaft.de
Von dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen zu den namibischen Einreisebestimmungen. Die Deutsche Botschaft Windhuk rät dringend von dem Versuch ab, das Visumverfahren dadurch zu „vereinfachen“, dass die Einreise als Tourist erfolgt und das Visum unter Änderung des Aufenthaltszwecks erst danach beim Ministry of Home Affairs beantragt wird.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten
Vorläufiger Reisepass ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten
Personalausweis NEIN
Vorläufiger Personalausweis NEIN
Weitere Anmerkungen Reisedokumente müssen in einwandfreie m Zustand sein, sie dürfen weder beschädigt (beispielsweise eingerissen, geknickt, selbst „repariert“ oder auch versehentlich gewaschen) noch durch Verschmutzung un- oder schwer leserlich sein.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten
Reisepass ja, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mindestens zwei freie Seiten
Personalausweis NEIN
Vorläufiger Personalausweis NEIN
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) NEIN
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja, mit Bild, gültig mindestens 6 Monate über Reise hinaus, mit ausreichendem Platz für Ein- und Ausreisestempel (ansonsten Zurückweisung an der Grenze!)
Weitere Anmerkungen: Reisedokumente müssen in einwandfreiem Zustand sein, sie dürfen weder beschädigt (beispielsweise eingerissen, geknickt, selbst „repariert“ oder auch versehentlich gewaschen) noch durch Verschmutzung un- oder schwer leserlich sein.
Besondere Zollvorschriften
Besucher sollten sich mit den namibischen Zollbehörden oder der namibischen Botschaft in Berlin in Verbindung setzen, um in Erfahrung zu bringen, bis zu welchen Mengen/Werten Güter, die grundsätzlich zollpflichtig sind (z.B. Wein, Spirituosen, Zigaretten, Parfüm) zollfrei eingeführt werden dürfen. Auskünfte zu Devisenbeschränkungen (insbesondere Einfuhrbeschränkungen für N$) können bei den namibischen Behörden erfragt werden.
Jagdwaffen müssen bei der Einreise an einem speziell eingerichteten Schalter im Gepäckabholbereich des Flughafens vorgezeigt werden. Die Nummer der Waffen wird in ein dort ausliegendes Antragsformular eingetragen. Aufgrund des Antrags wird dann sofort eine zeitlich begrenzte Waffenlizenz für Namibia erteilt. Die Einfuhr von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet.
Ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes ist nicht erforderlich: Ausländische Jäger dürfen nur zusammen mit einem namibischen, staatlich lizenzierten Jagdführer bzw. Berufsjäger jagen. Dieser beschafft für die Jäger die nötige Jagderlaubnis vom namibischen Ministerium für Umwelt und Tourismus.
Bei der Ausfuhr von Antiquitäten und Souvenirs sind die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) zu beachten. Produkte aus in Annex I zu diesem Übereinkommen aufgeführten Tieren dürfen nicht aus Namibia ausgeführt werden. Dies gilt auch, wenn sie in Schmuck oder Kleidung eingearbeitet sind (z. B. Elefantenhaarschmuck). Eine Ausfuhr von Produkten aus Tieren, die in Annex II aufgeführt sind, kommt möglicherweise mit einer entsprechenden Genehmigung in Frage. Hierüber sollten Sie sich aber vor dem Kauf durch Rückfrage bei den namibischen Behörden oder beim deutschen Zoll www.zoll.de vergewissern. Die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung aus Namibia beinhaltet nicht automatisch die Einfuhrgenehmigung nach Deutschland. Nähere Informationen unter www.cites.org
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen können strafrechtlich verfolgt werden. Der Botschaft sind allerdings aus den letzten Jahren keine Fälle bekannt, in denen eine solche strafrechtliche Verfolgung tatsächlich stattgefunden hat.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet gefordert. Bei der Einreise aus Deutschland ist das nicht erforderlich.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt weiterhin die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe http://www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
Malaria
Eine hohes Risiko besteht ganzjährig entlang des Kawango und Kunene sowie im Caprivi-Streifen.
Ein mittleres Risiko (höher in der Regenzeit, geringer in der Trockenzeit) besteht im Norden und Nordosten des Landes mit den Provinzen Omusati, Oshana (östliches Ovamboland) Ohangwena, Oshikoto (nördliche Etosha-Pfanne) sowie in den nordöstlichen Teilen von Otjozondjupa und Omaheke.
Ein geringes Risiko besteht in den anschließenden Landesteilen nach Süden auslaufend.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
ist im Lande ein großes Problem. Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung liegt bei über 19%. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. In den letzten Jahren ist es wiederholt, v.a. im Norden, zu einer Häufung von Cholerafällen gekommen.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Gesundheitsgefahren
Die UV-Strahlung in Namibia ist sehr hoch. Zum Schutz von Haut und Augen sind Sonnenschutz wie bedeckende Kleidung, Hut, Sonnenbrille und Sunblocker daher unbedingt erforderlich.
Im Land gibt es weitere Erkrankungen wie: Hepatitis A und B, Typhus, Brucellose, Leishmaniasis, Krim-Kongo-hämorrhagisches Fieber, Schlafkrankheit, Pest, Tuberkulose, Bilharziose, Tollwut und venerische Erkrankungen.
Die medizinische Versorgung in den städtischen Bereichen liegt grundsätzlich weit über dem afrikanischen Durchschnitt. In allen größeren Orten findet man Krankenhäuser und Apotheken. Die Ärzte stehen im Telefonbuch ganz vorn unter ”Medical Practitioners”. Die deutsche Botschaft in Windhuk hat eine Liste deutschsprachiger Ärzte. Hierzu können auch Ihre Autoclubs Auskunft geben.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
MODERATOR-NOTE: Die Reise-/Sicherheitshinweise Namibia wurden seitens AA vollständig überarbeitet. Wir haben dazu einen neuen Thread gestartet: Reise-/Sicherheitshinweise Namibia ab 08.06.2012
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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