Reise-/Sicherheitshinweis Malaysia 10.03.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Malaysia 10.03.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Malaysia:
Stand 16.11.2016

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Für Samstag, den 19.11.2016 haben Anhänger der Bürgerbewegung „Bersih“ zu einer regierungskritischen Großdemonstration an zentraler Stelle in der Hauptstadt Kuala Lumpur aufgerufen. Menschenansammlungen sind insbesondere rund um den Unabhängigkeitsplatz (Dataran Merdeka) geplant, es werden mehrere zehntausend Teilnehmer erwartet.
Die regierungsfreundlichen „Red Shirts“ haben Gegenproteste angekündigt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es zu gewalttätigen Zusammenstößen mit oppositionellen Gruppen und/oder mit der Polizei kommt. Es wird dringend geraten, die Berichterstattung in örtlichen Medien zu verfolgen, sich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten und den Anweisungen der Sicherheitsbehörden Folge zu leisten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
In Folge des Eindringens von philippinischen Rebellen in die östlichen Bezirke des auf Borneo gelegenen Bundesstaats Sabah hat die malaysische Regierung 2013 in dem Gebiet eine Sicherheitszone ("Eastern Sabah Safety Zone (ESSZONE)") eingerichtet. Vor dem Hintergrund der weiterhin instabilen Lage auf den Süd-Philippinen wird die Lage auch in der „ESSZONE“ derzeit als nicht ruhig und nicht stabil eingeschätzt. Diese Zone umfasst die Ortschaften Sandakan, Lahad Datu, Tawau, Kunak und Semporna sowie die vor der Küste gelegenen Inseln einschließlich der Insel Sipadan. In der Sicherheitszone ist mit einem erhöhten Aufkommen von Polizei und Militär zu rechnen. Anweisungen der Sicherheitskräfte sollte unbedingt Folge geleistet werden.

Die malaysische Regierung hat seit August 2014 für Schiffe und Boote im an die ESSZONE angrenzenden territorialen Gewässern ein vorübergehendes nächtliches Fahrverbot „curfew“, Ausgangssperre) von 6 Uhr abends bis 6 Uhr morgens verhängt. Es betrifft alle Wasserfahrzeuge, die nicht über eine spezifische Ausnahmegenehmigung der Behörden verfügen. Dieses „curfew“ betrifft ein Gebiet, das sich von der Küstenlinie bis drei Meilen auf offene See erstreckt. Es wurde bereits mehrfach verlängert.

Im November 2013 wurde ein ausländischer Tourist auf der Insel Pom-Pom/Sabah erschossen und seine Frau entführt. Anfang April 2014 wurde erneut eine Touristin aus Semporna entführt. Es folgte Anfang Mai 2014 die Entführung eines chinesischen Geschäftsmannes. Am 12. Juli 2014 wurde die bei Touristen beliebte Insel Mabul von acht bewaffneten Angreifern in Tarnanzügen angegriffen. Bei einem Schusswechsel wurde ein Polizist erschossen, ein weiterer Polizist wurde entführt. Seitdem gab es immer wieder Meldungen zu Entführungen in der Region.
Es gibt Hinweise, dass eine akute Gefährdung der dortigen touristischen Ziele und auch im Umfeld der ESSZONE besteht. Trotz nächtlichen Fahrverbots in den Küstengewässern und deutlich verstärkten Sicherheitsmaßnahmen seit August 2014 bleibt das Risiko von Überfällen und Entführungen insbesondere in Küstennähe und auf den Inseln signifikant.

Das Auswärtige Amt rät daher von Reisen in den Osten der Provinz Sabah und auf die angrenzenden Inseln sowie von Reisen im Seegebiet zwischen den Süd-Philippinnen und Sabah ab. Bitte beachten Sie hierzu die Reise- und Sicherheitshinweise Philippinen.
Malaysia ist ein multiethnisches und multireligiöses Land mit starker islamischer Prägung. Hierauf sollten Sie Rücksicht nehmen und örtliche Gepflogenheiten (z. B. auch Kleidung, Verhalten) respektieren.

Kriminalität
Es gibt regelmäßig Berichte über Diebstähle auf offener Straße und in Shopping Malls. Immer wieder kommt es zu Taschendiebstahl durch vorbeifahrende Motorradfahrer. Dabei wird auch Gewalt angewendet. Es kam in diesen Fällen schon mehrfach zu ernsthaften Verletzungen, insbesondere wenn die Tasche nicht losgelassen bzw. schräg über Schulter und Arm und zur Straßenseite hin getragen wurde. Auch sichtbar in Autos liegende Wertgegenstände führen häufig zu Einbruchdiebstählen. Besucher, gerade auch an Sehenswürdigkeiten, sollten aufmerksam sein und sich angepasst verhalten.
Bei Übernachtungen in Hostels oder Low-Budget-Hotels, vor allem in den stark frequentierten Stadtteilen Kuala Lumpurs, Bukit Bintang und Chinatown, ist ebenfalls besondere Vorsicht geboten. Innerhalb und in unmittelbarer Nähe dieser wurden deutsche Touristen wiederholt Opfer von Raub und Diebstahl.

Trickbetrügereien, insbesondere durch Animation zu Glücksspielen werden häufig gemeldet. Hiervon sind vor allem Alleinreisende betroffen, die an touristischen Orten gezielt angesprochen und unter einem Vorwand in Privatwohnungen gelockt werden.
Verabreichung von Drogen und sogenannte KO-Tropfen in Bars gehören ebenfalls zu Verbrechen, von denen Touristen betroffen sein können.
Aus Malaysia heraus werden häufig Internetbetrügereien begangen. Nicht selten sind dabei auch Straftaten, die im Internet angebahnte persönliche Scheinbeziehungen zum Ausgangspunkt haben.

Schiffsverkehr / Piraterie
Bei Benutzung von Fähr- und Ausflugsbooten (auch im Landesinneren) wird zu Vorsicht geraten. Reisende sollten sich über Sicherheits- und Rettungseinrichtungen an Bord und die Seetüchtigkeit des Schiffes informieren. Die Gefährdung der Schifffahrt in den Gewässern um Malaysia (insbesondere Straße von Malakka) durch Piraterie besteht fort.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Wegen der anhaltenden Gewalt in drei thailändischen Südprovinzen wird für Reisen von Malaysia nach Thailand auf dem Landweg dringend empfohlen, die Thailand betreffenden Reisehinweise zu beachten.
Es ist zu empfehlen, bei Überlandreisen mit Bussen besonders auf das Reisegepäck zu achten, welches im Gepäckfach verstaut wird.
Bei Nutzung von Fahrrad, Moped oder Motorrad wird zu besonderer Umsicht geraten, insbesondere für Ungeübte. Linksverkehr und die andere Fahrweise in Malaysia kann zu gefährlichen Fehleinschätzungen und Unfällen führen.
Bei dem Besuch von Naturparks ist die Begleitung durch ortskundige geprüfte Begleiter empfehlenswert, da die Ausschilderung bei Dschungelpfaden oft unzureichend ist.

Naturkatastrophen
Es treten gelegentliche saisonale Stürme auf, die mitunter mit Überflutungen einhergehen. Heftige Tropengewitter mit Blitzschlägen gibt es ganzjährig.
Malaysia befindet sich in einer Region, in der mit Erd- und Seebeben gerechnet werden muss.
In den Sommermonaten kommt es immer wieder zu Belastung durch den sogenannten "haze" (Smog, siehe auch „Medizinische Hinweise“), der in einzelnen Regionen punktuell ein gesundheitsbeeinträchtigendes Niveau erreicht. Aktuelle Daten (Air Pollutant Index - API) sind auf der Webseite des malaysischen Umweltministeriums http://www.doe.gov.my abrufbar.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Nein
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Achten Sie auf die Verfügbarkeit von freien Seiten.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht keine Visumspflicht bei einem Aufenthalt ohne Berufstätigkeit bis zu 3 Monaten.
Bei Einreise in den Bundesstaat Sarawak wird ein separates Visum erteilt, welches in der Regel 30 Tage gültig ist.
Im Rahmen der Erfassung der Daten von Einreisenden werden seit dem 1. Juni 2011 generell die Fingerabdrücke von Ausländern erhoben. Erfasst werden die Abdrücke beider Zeigefinger. Ausnahmen gelten für:
  • Kinder unter 12 Jahren,
  • Inhaber von Diplomatenpässen,
  • Besucher bei denen die Abnahme der Fingerabdrücke nicht möglich ist (z.B. ohne Finger),
  • hochrangige Besucher mit vorheriger Zustimmung der Einwanderungsbehörde
Deutsche, die ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen, haben sich den lokalen Vorschriften zu unterwerfen und benötigen eine nur schwer erhältliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die vor der Einreise bei der Malaysischen Botschaft im Wohnortland beantragt werden muss.
Seit dem Ende der Straffreiheitsfrist am 28. Februar 2005 gehen die malaysischen Einwanderungsbehörden rigoros gegen Personen vor, die illegal in Malaysia arbeiten, bzw. deren Aufenthaltsstatus ungeklärt ist. Auf gültige Aufenthalts- und Arbeitspapiere ist daher besonders zu achten. Bei Unklarheiten sollte vorab die örtlich zuständige "Immigration" kontaktiert werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften
Die malaysischen Zollvorschriften entsprechen hinsichtlich der Einfuhr von Waren, dem Transport von Tabak, Parfum und Alkohol internationalem Standard.
Reisende, die Beträge über 10.000 US-$ ein- oder ausführen wollen, müssen dies mit einem hierfür vorgesehenen und am Flughafen erhältlichen Formblatt anmelden. Nähere Informationen unter rwww.customs.gov.my.
Der Transport von lebendigen oder ausgestopften Tierarten, sowie Muschelgehäuse oder auch Bekleidung und Gegenstände, die aus den Häuten geschützter Tierarten hergestellt und in Malaysia käuflich sind, fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen. Sowohl der Export aus Malaysia als auch der Import nach Deutschland sind unter hohe Strafen gestellt.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Die Einfuhr und der Besitz von Drogen und Rauschmitteln sind strikt verboten und werden mit hohen Freiheitsstrafen geahndet. Für den Handel mit Rauschgift gilt eine mandatorische Todesstrafe, als Handel wird bereits der Besitz von bestimmten Mengen an Betäubungsmitteln gewertet. Für weitere schwere Straftatenwird weiterhin die Todesstrafe verhängt und vollstreckt. Einige Straftaten werden mit Prügelstrafen geahndet.
Alle Strafbestimmungen werden auch in der Praxis und in vollem Umfang auf ausländische Besucher angewandt.
Für Muslime gilt im familienrechtlichen Bereich die Scharia.Einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen können mit bis zu 20 Jahren Gefängnis und Stockschlägen bestraft werden. In der Praxis werden diese Bestimmungen aber selten angewandt.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe http://www.rki.de.
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Polio (Kinderlähmung), Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut sowie Japanische Encephalitis empfohlen.
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe http://www.who.int.
Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.

Dengue-Fieber
wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Da es in Malaysia keine terminierten Regenzeiten gibt, ist ständig mit einem Übertragungsrisiko zu rechnen, das nach stärkeren Regenperioden regional ansteigt. Der Schutz vor tag- und nachtaktiven Mücken ist die beste und einzige Vorsorgemaßnahme.

Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufiger tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Eine Malariainfektion ist ganzjährig in einigen Landesteilen möglich. Plasmodium falciparum (40%) ,Plasmodium vivax (60%); Anteile regional sehr unterschiedlich. Plasmodium knowlesi vereinzelt, auf Borneo 70% der Fälle.
Ein mittleres Malariarisiko besteht auf Borneo: in Sabah ist das Risiko höher im Landesinneren, geringer in Kota Kinabalu und den Küstenregionen; in Sarawak ist das Risiko höher im Grenzgebiet zu Kalimantan und nimmt nach Norden hin ab. Geringes Risiko in den küstennahen Landesteilen von Sarawak (Borneo).
Sehr geringes Risiko herdförmig im Landesinneren (zentral, Norden und Nordosten) von West-Malaysia (Halbinsel).
Als malariafrei gelten die Küstenregionen, Städte sowie das gesamte Federal Territory um die Hauptstadt auf der malayischen Halbinsel.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Schutz vor Mückenstichen) eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber (Dengue) und in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
ist in Malaysia bisher weniger weit verbreitet als in manchen anderen Staaten Südostasiens, die Anzahl der Neuinfektionen steigt aber an; Durchseuchung in den bekannten Risikogruppen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen/Cholera
Erhöhtes Risiko besteht landesweit; durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Andere Infektionskrankheiten
Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Fieber ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und vorrangig z.T. langanhaltenden Gelenkschmerzen. Auch hier gibt es keine Schutzimpfung, nur das Vermeiden von Mückenstichen kann helfen.

Sarkozystose
Es kommen Fälle von Sarkozystose von der Insel Tioman, 2012 ähnliche Fallzahl. Die Übertragung erfolgt durch Nahrungsaufnahme (Fleisch oder durch Fäkalien verunreinigte Lebensmittel/Trinkwasser), auf gute Hygiene ist zu achten, Fleisch sollte niemals roh verzehrt werden.

Japanische Enzephalitis
Die meisten Fälle dieser durch Moskitos übertragenen Virusinfektion des Gehirns treten in ländlichen Gebieten (v.a. Sarawak) auf. Bei längeren Aufenthalten auf dem Land sind Mückenschutz (siehe Malaria) und Impfung wirksame Prophylaxemaßnahmen.

Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit, aber v.a. auf der malayischen Halbinsel, besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und damit Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Malaysia nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Malaysia eine besondere Bedeutung zu.

Vogelgrippe
Auch in Malaysia ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten, umschriebene Ausbrüche bei Tieren auch 2015/16, bisher keine menschlichen Erkrankungsfälle. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft http://www.bmel.de veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“).
Weitere tropische Infektionskrankheiten (z.B. Hand-Fuß-Mundkrankheit, Typhus, Bilharziose) kommen vor, allerdings in unterschiedlicher Gefährdung für Reisende.

Haze
Die Luftqualität in Malaysia insbesondere im Großraum Kuala Lumpur ist während des gesamten Jahres häufig eingeschränkt. Teile Malaysias sind zudem immer wieder vom sogenannten „Haze“ betroffen. Beim „Haze“ handelt es sich um periodisch auftretende, Smog-ähnliche Luftverunreinigungen, die durch Brandrodung und Schwelbrände in Malaysia und vor allem in Indonesien verursacht werden. Je nach Wetterlage können die Schadstoffwerte, die von malaysischen Stellen veröffentlicht werden, täglich und von Ort zu Ort schwanken. Es wird daher empfohlen, sich regelmäßig aus der lokalen Presse oder im Internet (aqicn.org) über die veröffentlichten Zahlen am Aufenthaltsort zu informieren. Dabei ist zu beachten, dass in Malaysia die gefährlicheren Feinpartikel (PM 2,5) nicht gemessen werden, so dass die tatsächliche Belastung zumeist deutlich höher ist als die veröffentlichten Zahlen. Soweit dort stark erhöhte Schadstoffkonzentrationen vorliegen, können Reizungen der Augen und der Atemwegsorgane auftreten. Insbesondere Herz- und/oder Lungenkranke sowie Alte und Kleinkinder sind stärker gefährdet, aber auch gesunde Erwachsene sollten dann eine körperliche Betätigung im Freien vermeiden und weitere Vorsichtsmaßnahmen treffen. Menschen mit den genannten oder anderen einschlägigen gesundheitlichen Problemen (Asthmatiker, Allergiker, u.a.) sollten vor Reisen in eventuell betroffene Gebiete einen Arzt konsultieren.

Medizinische Versorgung
In Großstädten allgemein befriedigende Gesundheitsversorgung mit oft im Ausland ausgebildeten Fachärzten. An der Westküste der malaiischen Halbinsel findet man weitgehend gute hygienische Verhältnisse vor. Westliche Arzneimittel, auch viele deutsche Präparate, sind in städtischen Gebieten erhältlich.

Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind auch wegen evtl. hoher Krankenhaus- und Arztrechnungen, die meist sofort (oft vorab) beglichen werden müssen, dringend empfohlen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Malaysia 03.03.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Malaysia:
Stand 03.03.2017

Letzte Änderungen
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
In Malaysia besteht weiterhin die Gefahr terroristischer Anschläge. Wegen der Verhaftungen von zahlreichen Terrorverdächtigungen in den letzten Monaten und dem Handgranatenwurf auf eine Bar in einem Vorort von Kuala Lumpur Ende Juni 2016 gibt es gegenwärtig verstärkt Hinweise auf das Risiko möglicher weiterer Anschläge auf Vergnügungsstätten in Kuala Lumpur und Penang.

In Folge des Eindringens von philippinischen Rebellen in die östlichen Bezirke des auf Borneo gelegenen Bundesstaats Sabah hat die malaysische Regierung 2013 in dem Gebiet eine Sicherheitszone ("Eastern Sabah Safety Zone (ESSZONE)") eingerichtet. Vor dem Hintergrund der weiterhin instabilen Lage auf den Süd-Philippinen wird die Lage auch in der „ESSZONE“ derzeit als nicht ruhig und nicht stabil eingeschätzt. Diese Zone umfasst die Ortschaften Sandakan, Lahad Datu, Tawau, Kunak und Semporna sowie die vor der Küste gelegenen Inseln einschließlich der Insel Sipadan. In der Sicherheitszone ist mit einem erhöhten Aufkommen von Polizei und Militär zu rechnen. Anweisungen der Sicherheitskräfte sollte unbedingt Folge geleistet werden.

Die malaysische Regierung hat seit August 2014 für Schiffe und Boote im an die ESSZONE angrenzenden territorialen Gewässern ein vorübergehendes nächtliches Fahrverbot „curfew“, Ausgangssperre) von 6 Uhr abends bis 6 Uhr morgens verhängt. Es betrifft alle Wasserfahrzeuge, die nicht über eine spezifische Ausnahmegenehmigung der Behörden verfügen. Dieses „curfew“ betrifft ein Gebiet, das sich von der Küstenlinie bis drei Meilen auf offene See erstreckt. Es wurde bereits mehrfach verlängert.

Im November 2013 wurde ein ausländischer Tourist auf der Insel Pom-Pom/Sabah erschossen und seine Frau entführt. Anfang April 2014 wurde erneut eine Touristin aus Semporna entführt. Es folgte Anfang Mai 2014 die Entführung eines chinesischen Geschäftsmannes. Am 12. Juli 2014 wurde die bei Touristen beliebte Insel Mabul von acht bewaffneten Angreifern in Tarnanzügen angegriffen. Bei einem Schusswechsel wurde ein Polizist erschossen, ein weiterer Polizist wurde entführt. Seitdem gab es immer wieder Meldungen zu Entführungen in der Region.

Es gibt Hinweise, dass eine akute Gefährdung der dortigen touristischen Ziele und auch im Umfeld der ESSZONE besteht. Trotz nächtlichen Fahrverbots in den Küstengewässern und deutlich verstärkten Sicherheitsmaßnahmen seit August 2014 bleibt das Risiko von Überfällen und Entführungen insbesondere in Küstennähe und auf den Inseln signifikant.

Das Auswärtige Amt rät daher dringend von Reisen in den Osten der Provinz Sabah und auf die angrenzenden Inseln ab und warnt vor Reisen im Seegebiet zwischen den Süd-Philippinnen und Sabah. Bitte beachten Sie hierzu die Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Philippinen.

Malaysia ist ein multiethnisches und multireligiöses Land mit starker islamischer Prägung. Hierauf sollten Sie Rücksicht nehmen und örtliche Gepflogenheiten (z. B. auch Kleidung, Verhalten) respektieren.

Kriminalität
Es gibt regelmäßig Berichte über Diebstähle auf offener Straße und in Shopping Malls. Immer wieder kommt es zu Taschendiebstahl durch vorbeifahrende Motorradfahrer. Dabei wird auch Gewalt angewendet. Es kam in diesen Fällen schon mehrfach zu ernsthaften Verletzungen, insbesondere wenn die Tasche nicht losgelassen bzw. schräg über Schulter und Arm und zur Straßenseite hin getragen wurde. Auch sichtbar in Autos liegende Wertgegenstände führen häufig zu Einbruchdiebstählen. Besucher, gerade auch an Sehenswürdigkeiten, sollten aufmerksam sein und sich angepasst verhalten.
Bei Übernachtungen in Hostels oder Low-Budget-Hotels, vor allem in den stark frequentierten Stadtteilen Kuala Lumpurs, Bukit Bintang und Chinatown, ist ebenfalls besondere Vorsicht geboten. Innerhalb und in unmittelbarer Nähe dieser wurden deutsche Touristen wiederholt Opfer von Raub und Diebstahl.

Trickbetrügereien, insbesondere durch Animation zu Glücksspielen werden häufig gemeldet. Hiervon sind vor allem Alleinreisende betroffen, die an touristischen Orten gezielt angesprochen und unter einem Vorwand in Privatwohnungen gelockt werden.

Verabreichung von Drogen und sogenannte KO-Tropfen in Bars gehören ebenfalls zu Verbrechen, von denen Touristen betroffen sein können.

Aus Malaysia heraus werden häufig Internetbetrügereien begangen. Nicht selten sind dabei auch Straftaten, die im Internet angebahnte persönliche Scheinbeziehungen zum Ausgangspunkt haben.

Schiffsverkehr / Piraterie
Bei Benutzung von Fähr- und Ausflugsbooten (auch im Landesinneren) wird zu Vorsicht geraten. Reisende sollten sich über Sicherheits- und Rettungseinrichtungen an Bord und die Seetüchtigkeit des Schiffes informieren. Die Gefährdung der Schifffahrt in den Gewässern um Malaysia (insbesondere Straße von Malakka) durch Piraterie besteht fort.
Auswärtiges Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Malaysia 29.06.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Malaysia:
Stand 29.06.2017

Letzte Änderungen
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Landesspezifische Sicherheitshinweise
In Malaysia besteht weiterhin die Gefahr terroristischer Anschläge.
In Folge des Eindringens von philippinischen Rebellen in die östlichen Bezirke des auf Borneo gelegenen Bundesstaats Sabah hat die malaysische Regierung 2013 in dem Gebiet eine Sicherheitszone ("Eastern Sabah Safety Zone (ESSZONE)") eingerichtet. Vor dem Hintergrund der weiterhin instabilen Lage auf den Süd-Philippinen wird die Lage auch in der „ESSZONE“ derzeit als nicht ruhig und nicht stabil eingeschätzt. Diese Zone umfasst die Ortschaften Sandakan, Lahad Datu, Tawau, Kunak und Semporna sowie die vor der Küste gelegenen Inseln einschließlich der Insel Sipadan.
Dort kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Entführungen von Touristen (u.a. auf Semporna), Übergriffen auf Polizeikräfte (u.a. auf Mabul) und auf der Insel Pom-Pom auch zur Ermordung eines Touristen.
In der Sicherheitszone ist mit einem erhöhten Aufkommen von Polizei und Militär zu rechnen. Anweisungen der Sicherheitskräfte sollte unbedingt Folge geleistet werden.

Die malaysische Regierung hat seit August 2014 für Schiffe und Boote im an die ESSZONE angrenzenden territorialen Gewässern ein vorübergehendes nächtliches Fahrverbot „curfew“, Ausgangssperre) von 6 Uhr abends bis 6 Uhr morgens verhängt. Es betrifft alle Wasserfahrzeuge, die nicht über eine spezifische Ausnahmegenehmigung der Behörden verfügen. Dieses „curfew“ betrifft ein Gebiet, das sich von der Küstenlinie bis drei Meilen auf offene See erstreckt. Es wurde bereits mehrfach verlängert.

Es gibt Hinweise, dass eine akute Gefährdung der dortigen touristischen Ziele und auch im Umfeld der ESSZONE besteht. Das Risiko von Überfällen und Entführungen insbesondere in Küstennähe und auf den Inseln bleibt signifikant.

Das Auswärtige Amt rät daher dringend von Reisen in den Osten der Provinz Sabah und auf die angrenzenden Inseln ab und warnt vor Reisen im Seegebiet zwischen den Süd-Philippinnen und Sabah. Bitte beachten Sie hierzu die Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Philippinen.

Malaysia ist ein multiethnisches und multireligiöses Land mit starker islamischer Prägung. Hierauf sollten Sie Rücksicht nehmen und örtliche Gepflogenheiten (z. B. auch Kleidung, Verhalten) respektieren.

Kriminalität
Es gibt regelmäßig Berichte über Diebstähle auf offener Straße und in Shopping Malls. Immer wieder kommt es zu Taschendiebstahl durch vorbeifahrende Motorradfahrer. Dabei wird auch Gewalt angewendet. Es kam in diesen Fällen schon mehrfach zu ernsthaften Verletzungen, insbesondere wenn die Tasche nicht losgelassen bzw. schräg über Schulter und Arm und zur Straßenseite hin getragen wurde. Auch sichtbar in Autos liegende Wertgegenstände führen häufig zu Einbruchdiebstählen. Besucher, gerade auch an Sehenswürdigkeiten, sollten aufmerksam sein und sich angepasst verhalten.
Bei Übernachtungen in Hostels oder Low-Budget-Hotels, vor allem in den stark frequentierten Stadtteilen Kuala Lumpurs, Bukit Bintang und Chinatown, ist ebenfalls besondere Vorsicht geboten. Innerhalb und in unmittelbarer Nähe dieser wurden deutsche Touristen wiederholt Opfer von Raub und Diebstahl.

Trickbetrügereien, insbesondere durch Animation zu Glücksspielen werden häufig gemeldet. Hiervon sind vor allem Alleinreisende betroffen, die an touristischen Orten gezielt angesprochen und unter einem Vorwand in Privatwohnungen gelockt werden.

Verabreichung von Drogen und sogenannte KO-Tropfen in Bars gehören ebenfalls zu Verbrechen, von denen Touristen betroffen sein können.

Aus Malaysia heraus werden häufig Internetbetrügereien begangen. Nicht selten sind dabei auch Straftaten, die im Internet angebahnte persönliche Scheinbeziehungen zum Ausgangspunkt haben.

Schiffsverkehr / Piraterie
Bei Benutzung von Fähr- und Ausflugsbooten (auch im Landesinneren) wird zu Vorsicht geraten. Reisende sollten sich über Sicherheits- und Rettungseinrichtungen an Bord und die Seetüchtigkeit des Schiffes informieren. Die Gefährdung der Schifffahrt in den Gewässern um Malaysia (insbesondere Straße von Malakka) durch Piraterie besteht fort.

Naturkatastrophen
Es treten gelegentliche saisonale Stürme auf, die mitunter mit Überflutungen einhergehen. Reisende werden gebeten, ggfs. die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten. Heftige Tropengewitter mit Blitzschlägen gibt es ganzjährig.
Malaysia befindet sich in einer Region, in der mit Erd- und Seebeben gerechnet werden muss.

In den Sommermonaten kommt es immer wieder zu Belastung durch den sogenannten "haze" (Smog, siehe auch Medizinische Hinweise), der in einzelnen Regionen punktuell ein gesundheitsbeeinträchtigendes Niveau erreicht. Aktuelle Daten (Air Pollutant Index - API) sind auf der Webseite des malaysischen Umweltministeriums http://www.doe.gov.my abrufbar.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Nein
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Achten Sie auf die Verfügbarkeit von freien Seiten.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht keine Visumspflicht bei einem Aufenthalt ohne Berufstätigkeit bis zu 3 Monaten. Bei Einreise kann von der malaysischen Immigrationsbehörde die Vorlage des Rück- oder Weiterreiseticket und ein Nachweis der gebuchten Unterkunft verlangt werden.

Bei Einreise in den Bundesstaat Sarawak wird ein separates Visum erteilt, welches in der Regel 30 Tage gültig ist.
Im Rahmen der Erfassung der Daten von Einreisenden werden seit dem 1. Juni 2011 generell die Fingerabdrücke von Ausländern erhoben. Erfasst werden die Abdrücke beider Zeigefinger. Ausnahmen gelten für:

- Kinder unter 12 Jahren,
- Inhaber von Diplomatenpässen,
- Besucher bei denen die Abnahme der Fingerabdrücke nicht möglich ist (z.B. ohne Finger),
- hochrangige Besucher mit vorheriger Zustimmung der Einwanderungsbehörde

Deutsche, die ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen, haben sich den lokalen Vorschriften zu unterwerfen und benötigen eine nur schwer erhältliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die vor der Einreise bei der Malaysischen Botschaft im Wohnortland beantragt werden muss.

Seit dem Ende der Straffreiheitsfrist am 28. Februar 2005 gehen die malaysischen Einwanderungsbehörden rigoros gegen Personen vor, die illegal in Malaysia arbeiten, bzw. deren Aufenthaltsstatus ungeklärt ist. Auf gültige Aufenthalts- und Arbeitspapiere ist daher besonders zu achten. Bei Unklarheiten sollte vorab die örtlich zuständige "Immigration" kontaktiert werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Reise-/Sicherheitshinweis Malaysia 07.12.2018

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Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Malaysia:
Stand: 07.12.2018

Letzte Änderungen
- Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Am 8. Dezember 2018 sind in der Innenstadt von Kuala Lumpur am Merdeka-Platz und im Bereich von Padang Timur in Petaling Jaya, einem Vorort, Großdemonstrationen angekündigt. Es ist mit erhöhten Sicherheitsmaßnahmen und lokalen Beeinträchtigungen im Verkehr zu rechnen.

Reisende werden gebeten, besonders vorsichtig zu sein, Demonstrationen zu meiden und den Anweisungen der Behörden Folge zu leisten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Malaysia 11.12.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Malaysia:
Stand: 12.12.2018

Letzte Änderungen
- Allgemeine Reiseinformationen (Führerschein)
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Einreise nach Sabah und Sarawak)


Allgemeine Reiseinformationen
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein für Kurzaufenthalte gültig.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Einreise nach Sabah und Sarawak

Bei der Einreise in die ostmalaysischen Bundesstaaten Sabah und Sarawak auf Borneo wird ein separates Visum erteilt, welches in der Regel 90 Tage gültig ist. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass tatsächlich ein entsprechender Stempel im Pass angebracht wird. Das Fehlen dieses Stempels kann zu Problemen bei Polizeikontrollen führen.
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The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Malaysia 25.01.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Malaysia
Stand 25.01.2020

Letzte Änderungen:
- Gesundheit / Aktuelles (Coronavirus)


Gesundheit
Aktuelles

Ausgehend von der aktuellen Epidemie mit dem neuartigen Coronavirus 2019-nCoV aus der chinesischen Stadt Wuhan muss auch in Malaysia mit verstärkten Einreisekontrollen zur Identifizierung erkrankter Reisender insbesondere aus China und importierten einzelnen Krankheitsfällen gerechnet werden.
  • Beachten Sie die Informationen im Merkblatt nCoV sowie auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert-Koch-Instituts RKI.
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Reise-/Sicherheitshinweis Malaysia 13.09.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Malaysia
Stand 13.09.2022

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)
- Gesundheit (Impfschutz)


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Wegen der anhaltenden Gewalt in drei thailändischen Südprovinzen wird für Reisen von Malaysia nach Thailand auf dem Landweg dringend empfohlen, die Reise- und Sicherheitshinweise für Thailand zu beachten.

Es gibt ein gut strukturiertes und verhältnismäßig günstiges Inlandsflugnetz, Zugverbindungen (Nord-Süd), Überlandbusse und Fährverbindungen und Ausflugsschifffahrt.
Bei Benutzung von Fähr- und Ausflugsbooten (auch im Landesinneren) wird zu Vorsicht geraten.

In Kuala Lumpur und den größeren Städten gibt es ein Autobus- und Schnellbahnsystem. Taxis sind preiswert, von Ausländern werden allerdings häufig zu hohe Fahrpreise verlangt, die Einschaltung eines Taximeters wird ebenfalls häufig verweigert. Private Anbieter, die über Apps bestellt werden können, sind vorhanden und oft zuverlässiger.

Achten Sie bei Überlandreisen mit Bussen besonders auf das Reisegepäck, welches im Gepäckfach verstaut wird.

Es herrscht Linksverkehr. Auf dem gut ausgebauten Autobahnnetz besteht größtenteils Mautpflicht. Landstraßen sind meist schmal, schlecht beleuchtet und haben Schlaglöcher. Seien Sie besonders vorsichtig bei der Nutzung von Fahrrad, Moped oder Motorrad, insbesondere, wenn man ungeübt ist. Der Linksverkehr und eine ungewohnte Fahrweise in Malaysia können zu gefährlichen Fehleinschätzungen und Unfällen führen.

Bei dem Besuch von Naturparks ist die Begleitung durch ortskundige geprüfte Begleiter empfehlenswert, da die Ausschilderung bei Dschungelpfaden oft unzureichend ist.

In den flachen Küstengewässern Malaysias (z. B. auf den Inseln Langkawi und Pangkor, im Nord-Westen des Landes) kann es Vorkommen von Würfelquallen, einer der gefährlichsten Quallenarten, geben. Beim Schwimmen im Meer gilt besondere Umsicht.

Gesundheit
Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ist für alle Personen zu erbringen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufhalten. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Reisende sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle zehn Jahre haben.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Malaysia siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Malaysia 24.03.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Malaysia
Stand 24.03.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (COVID-19)
- Sicherheit (Terrorismus)
- Einreise und Zoll (Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit; Einfuhrbestimmungen)


Aktuelles: COVID-19
Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Malaysias.

Bei allen Einreisenden werden Temperaturmessungen durchgeführt. Bei Krankheitssymptomen sind weitere Tests und ggfs. Quarantäne vorgesehen. Die malaysische Regierung empfiehlt, sich vor Einreise die App „MySejahtera “ herunterzuladen, da andernfalls – abhängig von der aktuellen pandemischen Lage - der Zugang zu Einkaufszentren, etc. beeinträchtigt sein kann.

Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine gesonderten Vorschriften für Transit und Ausreise.

Beschränkungen im Land
Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen; darüber hinaus für Personen mit COVID-19-Symptomen oder einem positiven COVID-19-Test. Einkaufszentren, etc. können die Vorlage der App „MySejahtera“ verlangen.

Das Gesundheitsministerium stellt die jeweils geltenden Regelungen in malaysischer Sprache zur Verfügung. Englischsprachige Informationen sind über die lokalen Medien erhältlich.

Empfehlungen
  • Informieren Sie sich vor Abreise bei den malaysischen Behörden oder der für Sie zuständigen malaysischen Auslandsvertretung über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen, bei Geschäftsreisen auch über die Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA).
Sicherheit
Terrorismus

In Malaysia besteht weiterhin die Gefahr terroristischer Anschläge.

Nach dem Eindringen philippinischer Rebellen in die östlichen Bezirke des auf Borneo gelegenen Bundesstaats Sabah und der Entführung von Touristen u. a. auf Semporna, Übergriffen auf Polizeikräfte u. a. auf Mabul und der Ermordung eines Touristen auf der Insel Pom-Pom wurde eine Sicherheitszone (Eastern Sabah Safety Zone –ESS ZONE-) eingerichtet, in der mit einem erhöhten Aufkommen von Polizei und Militär zu rechnen ist.
Die Zone umfasst die Ortschaften Sandakan, Lahad Datu, Tawau, Kunak und Semporna sowie die vor der Küste gelegenen Inseln einschließlich der Insel Sipadan.

In der Vergangenheit waren Entführungen und Entführungsversuche zu beklagen. Eine akute Gefährdung der dortigen touristischen Ziele und somit das Risiko von Überfällen und Entführungen bleibt signifikant und betrifft auch das Umfeld der ESS ZONE, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit in Küstennähe und auf den Inseln.

Für Wasserfahrzeuge aller Art gilt für die an die ESS ZONE angrenzenden Küstengewässer bis drei Seemeilen Entfernung von der Küste ein nächtliches Fahrverbot von 6 Uhr abends bis 6 Uhr morgens.

In der Schifffahrt in den Gewässern um Malaysia, insbesondere in der Straße von Malakka, gibt es Fälle von Piraterie.

Von Reisen von Malaysia nach Thailand auf dem Landweg wird dringend abgeraten.

In den Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Separatistengruppen und Sicherheitskräften sowie zu terroristischen Anschlägen, auch auf von Ausländern frequentierte Ziele. Dort gelten Notstandsgesetze. In einzelnen Distrikten, insbesondere an der Grenze zu Malaysia, kann es auch kurzfristig zur Verhängung von nächtlichen Ausgangssperren kommen, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise für Thailand .
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Informieren Sie sich über Sicherheits- und Rettungseinrichtungen an Bord und die Seetüchtigkeit des Schiffes und unternehmen Sie keine individuellen Ausflüge in der Straße von Malakka.
  • Unternehmen Sie keine Reisen auf dem Landweg nach Thailand.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Einreise und Zoll
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit

Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein, freie Seiten enthalten und unbeschädigt sein. Bei Vorlage von beschädigten Pässen kommt es immer wieder zu Problemen bei der Grenzkontrolle, bis hin zur Verweigerung der Einreise.

Bei Einreise über die Flughäfen ist für die Nutzung des E-Gate für die Passkontrolle eine vorherige Registrierung über die Malaysia Digital Arrival Card und – bei erstmaliger Nutzung - anschließende Verifizierung am „Manual Counter“ am Flughafen (eingeschränkte Öffnungszeiten) erforderlich.

Einfuhrbestimmungen
Reisende, die Beträge über 10.000 USD ein- oder ausführen wollen, müssen dies mit einem hierfür vorgesehenen und am Flughafen erhältlichen Formblatt anmelden. Nähere Informationen erteilt das Royal Malaysian Customs Department .

Der Transport lebendiger oder ausgestopfter Tierarten sowie Muschelgehäusen oder auch Bekleidung und Gegenständen, die aus den Häuten geschützter Tierarten hergestellt und in Malaysia käuflich sind, fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen . Sowohl der Export aus Malaysia als auch der Import nach Deutschland sind unter hohe Strafen gestellt.
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Reise-/Sicherheitshinweis Malaysia 17.08.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Malaysia
Stand 17.08.2023

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (LGBTIQ)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19)
- Gesundheit (Impfschutz, Dengue-Fieber)


Reiseinfos
LGBTIQ

Einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen können mit bis zu 20 Jahren Gefängnis und Stockschlägen bestraft werden.

Mit Dekret vom 10. August 2023 wurde der Besitz und die Verbreitung von LGBTIQ-Symbolen unter Strafe (drei Jahre Gefängnis und/oder 4.000 EUR Geldstrafe) gestellt; zu diesen Symbolen zählen auch persönliche Gegenstände/Accessoires mit LGBTIQ-Schriftzug und in Farben des Regenbogens, wie z. B. Uhren.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Malaysias, bei Geschäftsreisen auch über die Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA) sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreise
Bei allen Einreisenden werden Temperaturmessungen durchgeführt. Bei Krankheitssymptomen sind weitere Tests und ggfs. Quarantäne vorgesehen. Die malaysische Regierung empfiehlt, sich vor Einreise die App „MySejahtera“ herunterzuladen, da andernfalls der Zugang zu Einkaufszentren, etc. beeinträchtigt sein kann.

Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ist für alle Personen zu erbringen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufhalten. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Reisende sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle zehn Jahre haben.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Da es in Malaysia keine terminierten Regenzeiten gibt, ist ständig mit einem Übertragungsrisiko zu rechnen, das nach stärkeren Regenperioden regional ansteigt. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Malaysia 05.12.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Malaysia
Stand 05.12.2023

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum: elektronische Anmeldung vor Einreise erforderlich)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu drei Monaten ohne Berufstätigkeit kein Visum.

Seit dem 1. Dezember 2023 ist die elektronische Anmeldung über die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) 72 Stunden vor Einreise erforderlich.
Bei Einreise kann von der malaysischen Immigrationsbehörde die Vorlage des Rück- oder Weiterreisetickets und ein Nachweis der gebuchten Unterkunft verlangt werden. Bei geplanter Einreise über die Flughäfen KLIA1 und KLIA2 in Kuala Lumpur haben Angehörige bestimmter Staaten (darunter Deutschland) die Möglichkeit, sich vorher für die Nutzung des „E-Gate/Autogate" zu registrieren und so ggfs. längere Wartezeiten bei der Passkontrolle zu vermeiden. Nach Registrierung ist bei erster Einreise eine Verifizierung am regulären Passschalter erforderlich. Das „Autogate“ kann erst nach Registrierung bei der Ausreise und weiteren Ein-/Ausreisen genutzt werden.

Bei der Einreise in die ostmalaysischen Bundesstaaten Sabah und Sarawak auf Borneo wird ein separates Visum erteilt, welches in der Regel 90 Tage gültig ist. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass tatsächlich ein entsprechender Stempel im Pass angebracht wird. Das Fehlen dieses Stempels kann zu Problemen bei Polizeikontrollen führen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Malaysia 15.02.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Malaysia
Stand 15.02.2024

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum: elektronische Anmeldung vor Einreise erforderlich)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu drei Monaten ohne Berufstätigkeit kein Visum.

Seit dem 1. Dezember 2023 ist die elektronische Anmeldung über die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) 72 Stunden vor Einreise erforderlich.
Bei geplanter Einreise über die Flughäfen KLIA1 und KLIA2 in Kuala Lumpur haben Angehörige bestimmter Staaten (darunter Deutschland) die Möglichkeit, sich vorher für die Nutzung des "E-Gate/Autogate" zu registrieren und so ggfs. längere Wartezeiten bei der Passkontrolle zu vermeiden. Nach Registrierung ist bei erster Einreise eine Verifizierung am regulären Passschalter erforderlich. Das "Autogate" kann erst nach Registrierung bei der Ausreise und weiteren Ein-/Ausreisen genutzt werden.

Bei der Passkontrolle muss auch die Bordkarte vorgelegt werden. Außerdem können bei Einreise von der malaysischen Immigrationsbehörde die Vorlage des Rück- oder Weiterreisetickets und ein Nachweis der gebuchten Unterkunft verlangt werden. Reisende sollten unbedingt darauf achten, einen Einreisestempel im Pass zu erhalten, da andernfalls Probleme wegen unklarer Aufenthaltsdauer bei Ausreise auftreten können.

Bei der Einreise in die ostmalaysischen Bundesstaaten Sabah und Sarawak auf Borneo wird ein separates Visum erteilt, welches in der Regel 90 Tage gültig ist. Es ist auch hier unbedingt darauf zu achten, dass tatsächlich ein entsprechender Stempel im Pass angebracht wird. Das Fehlen dieses Stempels kann zu Problemen bei Polizeikontrollen führen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Malaysia 30.05.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Malaysia
Stand 30.05.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus)


Sicherheit
Terrorismus

In Malaysia besteht weiterhin die Gefahr terroristischer Anschläge.

Nach dem Eindringen philippinischer Rebellen in die östlichen Bezirke des auf Borneo gelegenen Bundesstaats Sabah und der Entführung von Touristen u. a. auf Semporna, Übergriffen auf Polizeikräfte u. a. auf Mabul und der Ermordung eines Touristen auf der Insel Pom-Pom wurde eine Sicherheitszone (Eastern Sabah Safety Zone –ESS ZONE-) eingerichtet, in der mit einem erhöhten Aufkommen von Polizei und Militär zu rechnen ist.
Die Zone umfasst die Ortschaften Sandakan, Lahad Datu, Tawau, Kunak und Semporna sowie die vor der Küste gelegenen Inseln einschließlich der Insel Sipadan.

In der Vergangenheit gab es Entführungen und Entführungsversuche. Eine akute Gefährdung der dortigen touristischen Ziele und somit das Risiko von Überfällen und Entführungen bleibt signifikant und betrifft auch das Umfeld der ESS ZONE, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit in Küstennähe und auf den Inseln.

Für Wasserfahrzeuge aller Art gilt für die an die ESS ZONE angrenzenden Küstengewässer bis drei Seemeilen Entfernung von der Küste ein nächtliches Fahrverbot von 18 Uhr bis 6 Uhr.

In der Schifffahrt in den Gewässern um Malaysia, insbesondere in der Straße von Malakka, gibt es Fälle von Piraterie.

Von Reisen zwischen Malaysia und Thailand auf dem Landweg wird dringend abgeraten.

In den Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Separatistengruppen und Sicherheitskräften sowie zu terroristischen Anschlägen, auch auf von Ausländern frequentierte Ziele. Dort gelten Notstandsgesetze. In einzelnen Distrikten, insbesondere an der Grenze zu Malaysia, kann es auch kurzfristig zur Verhängung von nächtlichen Ausgangssperren kommen, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise für Thailand.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
    Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Informieren Sie sich über Sicherheits- und Rettungseinrichtungen an Bord und die Seetüchtigkeit des Schiffes und unternehmen Sie keine individuellen Ausflüge in der Straße von Malakka.
  • Unternehmen Sie keine Reisen auf dem Landweg zwischen Malaysia und Thailand.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
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Reise-/Sicherheitshinweis Malaysia 06.06.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Malaysia
Stand 06.06.2024

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Impfschutz; Schlangenbisse)


Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ist für alle Personen zu erbringen, die älter als ein Jahr sind und aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufhalten. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Pertussis sichergestellt werden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und insbesondere bei einfachem Reisestil auch gegen Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Schlangenbisse
Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor.
  • Sollten Sie von einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind u. U. nicht überall zeitnah erhältlich. Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Malaysia 08.07.2024

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Malaysia
Stand 08.07.2024

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu drei Monaten ohne Berufstätigkeit kein Visum.

Seit Dezember 2023 ist die elektronische Anmeldung über die Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) innerhalb von drei Tagen vor Einreise erforderlich. Bei geplanter Einreise über die Flughäfen KLIA1 und KLIA2 in Kuala Lumpur haben Angehörige bestimmter Staaten (darunter Deutschland) die Möglichkeit, sich vorher für die Nutzung des "E-Gate/Autogate" zu registrieren und so ggfs. längere Wartezeiten bei der Passkontrolle zu vermeiden. Nach Registrierung ist die Nutzung des Autogate ab der ersten Einreise möglich.

Bei der Passkontrolle muss auch die Bordkarte vorgelegt werden. Außerdem können bei Einreise von der malaysischen Immigrationsbehörde die Vorlage des Rück- oder Weiterreisetickets und ein Nachweis der gebuchten Unterkunft verlangt werden. Reisende sollten unbedingt darauf achten, einen Einreisestempel im Pass zu erhalten, da andernfalls Probleme wegen unklarer Aufenthaltsdauer bei Ausreise auftreten können.

Bei der Einreise in die ostmalaysischen Bundesstaaten Sabah und Sarawak auf Borneo wird ein separates Visum erteilt, welches in der Regel 90 Tage gültig ist. Es ist auch hier unbedingt darauf zu achten, dass tatsächlich ein entsprechender Stempel im Pass angebracht wird. Das Fehlen dieses Stempels kann zu Problemen bei Polizeikontrollen führen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Malaysia 06.02.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Malaysia
Stand 06.02.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus)


Sicherheit
Terrorismus

In Malaysia besteht weiterhin die Gefahr terroristischer Anschläge.

Nach dem Eindringen philippinischer Rebellen in die östlichen Bezirke des auf Borneo gelegenen Bundesstaats Sabah und der Entführung von Touristen u. a. auf Semporna, Übergriffen auf Polizeikräfte u. a. auf Mabul und der Ermordung eines Touristen auf der Insel Pom-Pom wurde eine Sicherheitszone (Eastern Sabah Safety Zone –ESS ZONE-) eingerichtet, in der mit einem erhöhten Aufkommen von Polizei und Militär zu rechnen ist.
Die Zone umfasst die Ortschaften Sandakan, Lahad Datu, Tawau, Kunak und Semporna sowie die vor der Küste gelegenen Inseln einschließlich der Insel Sipadan.

Eine Gefährdung der dortigen touristischen Ziele und somit das Risiko von Überfällen und Entführungen bleibt bestehen und betrifft auch das Umfeld der ESS ZONE, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit in Küstennähe und auf den Inseln.

Für Wasserfahrzeuge aller Art gilt für die an die ESS ZONE angrenzenden Küstengewässer bis drei Seemeilen Entfernung von der Küste ein nächtliches Fahrverbot von 18 Uhr bis 6 Uhr.

Von Durchfahrten der Küsten vor Nord- und Ost-Sabah mit privaten (Segel)schiffen wird dringend abgeraten. Überfahrten zwischen der Küste von Nord- und Ost-Sabah und den Inseln sollten nur auf hoteleigenen und Booten etablierter Anbieter, die mit den lokalen Behörden zusammenarbeiten, und nicht nachts erfolgen.

In der Schifffahrt in den Gewässern um Malaysia, insbesondere in der Straße von Malakka, gibt es Fälle von Piraterie.

Von Reisen zwischen Malaysia und Thailand auf dem Landweg wird dringend abgeraten.

In den Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Separatistengruppen und Sicherheitskräften sowie zu terroristischen Anschlägen, auch auf von Ausländern frequentierte Ziele. Dort gelten Notstandsgesetze. In einzelnen Distrikten, insbesondere an der Grenze zu Malaysia, kann es auch kurzfristig zur Verhängung von nächtlichen Ausgangssperren kommen, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise für Thailand.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Sehen Sie von Schiffsreisen in das Gebiet des Sulu-Archipels ab und beachten Sie die Teilreisewarnung im Reise- und Sicherheitshinweis Philippinen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Informieren Sie sich über Sicherheits- und Rettungseinrichtungen an Bord und die Seetüchtigkeit des Schiffes und unternehmen Sie keine individuellen Ausflüge in der Straße von Malakka.
  • Unternehmen Sie keine Reisen auf dem Landweg zwischen Malaysia und Thailand.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
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