Reise-/Sicherheitshinweis Kroatien 01.04.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kroatien 01.04.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kroatien:
Stand 22.07.2011

Landesspezifische Sicherheitshinweise
In den bis 1995 umkämpften Gebieten besteht weiterhin eine erhebliche Gefährdung durch Landminen. Dies gilt insbesondere für die damaligen Frontlinien. Betroffen sind folgende Gebiete:
  • Ostslawonien (30 bis 50 km vor der Grenze zu Serbien und an der Grenze zu Ungarn, insbesondere Gebiete um Vukovar und Vinkovci);
  • Westslawonien (Gebiet Daruvar, Pakrac, Virovitica);
  • das westliche und südwestliche Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina (der Raum südlich von Sisak und Karlovac, östlich von Ogulin, Otocac, Gospic, am östlichen Stadtrand von Zadar und im Hinterland der Küste zwischen Senj und Split und in den Bergen südöstlich von Dubrovnik).
Nähere Informationen zu Gebieten, in denen eine Gefährdung durch Minen besteht, sind auf der Homepage der kroatischen Minenräumanstalt Hrvatski centar za Razminiranje (www.hcr.hr) auch in englischer Sprache abrufbar.

In diesen Gebieten wird dringend davor gewarnt, die Straßen und Wege zu verlassen. Achtung: Minen wurden oft dicht am Straßenrand verlegt. Minenfelder sind gewöhnlich durch gelbe Plastikstreifen abgesperrt oder durch Schilder oder Pfähle mit Plastikstreifen gekennzeichnet. Bisweilen fehlt jedoch jede Kennzeichnung. Auch Trümmergrundstücke und leerstehende Gebäude sollten auf keinen Fall betreten werden.

Es kann, wie ein Zwischenfall im Sommer 2005 auf der Insel Vis gezeigt hat, nicht ausgeschlossen werden, dass auch in anderen Gebieten, die nicht in der offiziellen kroatischen Übersicht aufgeführt sind, vereinzelt mit Landminen gerechnet werden muss.

Allgemeine Reiseinformationen
Straßenverkehr
Alle Muster der deutschen Führerscheine (d.h. der alte graue, der rosafarbene und der im Scheckkartenformat ausgestellte) werden für touristische Aufenthalte anerkannt.

Auf den Autobahnen wird eine Mautgebühr erhoben.

Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Kroatien in einen Unfall verwickelt ist, ist für die Ausreise mit dem beschädigten Fahrzeug eine Schadensfeststellung des Polizisten, der den Unfall aufgenommen hat, mitzuführen.

Geld/ Kreditkarten
Deutsche Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Restaurants, Tankstellen und in Geschäften akzeptiert. Bargeldabhebungen sind an den meisten Bankautomaten mit der deutschen EC-Maestro-Card oder der Kreditkarte möglich. Vielerorts wird in Euro berechnet, zu zahlen ist jedoch in der kroatischen Landeswährung Kuna. Bargeldumtausch ist in Banken (samstags und sonntags geschlossen) und in den zahlreichen Wechselstuben möglich. Der Umtauschkurs der Landeswährung Kuna schwankt zwischen 7,20 und 7,40 für 1 Euro.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja
Vorläufiger Reisepass ja
Personalausweis ja
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen Ausweisdokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein
Reisedokumente Kinder/Jugen dliche
Kinderreisepass ja (auch ohne Foto)
Reisepass ja
Vorläufiger Reisepass ja
Personalausweis ja
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja (auch ohne Foto)
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja (auch ohne Foto)
Weitere Anmerkungen Minderjährige, die nicht in Begleitung der Eltern/Sorgeberechtigten reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mit sich führen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat.
Auch wenn für die Einreise nach Kroatien Kinderausweise und Kinderreisepässe nicht mit einem Lichtbild versehen sein müssen, empfiehlt die Botschaft aufgrund der gemachten Erfahrungen, nur Kinderausweise und Kinderreisepässe mit Lichtbild zu verwenden.

Visum
Für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen pro Halbjahr besteht keine Visumspflicht. Bestimmte Tätigkeiten unterliegen ebenfalls nicht der Visumspflicht, wenn sie max. zwischen 30 und 90 Tagen pro Jahr ausgeübt werden und arbeitserlaubnisfrei sind.
Wird ein längerfristiger Aufenthalt (über 3 Monate) angestrebt, muss – außer in den Fällen von Familienzusammenführung mit einem kroatischen Staatsangehörigen und Arbeitsaufnahme – vor der Einreise bei der zuständigen kroatischen Auslandsvertretung ein Einreisevisum beantragt werden.

Alleinreisende Minderjährige
Es wird empfohlen, alleinreisenden Minderjährigen eine formlose Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitzugeben; eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht seit 31.03.09 nicht mehr.

Sonstiges
Nach dem kroatischen Ausländergesetz vom 01.01.2008 müssen Ausländer nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel verfügen. Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 €, bei nachgewiesener Buchung 50 €). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen.

Ausländer müssen sich in Kroatien innerhalb von 48 Stunden bei der Polizei oder über das örtliche Tourismusbüro anmelden. Bei der Unterbringung in einem Hotel, in einer Pension oder auf dem Campingplatz erfolgt die Anmeldung in der Regel durch deren Besitzer. Dasselbe gilt beim Einklarieren mit dem Schiff. Bei privater Unterbringung kann der Gastgeber die Anmeldepflicht übernehmen. Individualreisende müssen ihrer Anmeldepflicht selbst nachkommen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder.

Die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Im Reiseverkehr gibt es für Waren, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, Obergrenzen, innerhalb derer keine Zollabgaben fällig werden und die am Zoll nicht angemeldet werden müssen. Die genauen Mengen können bei dem kroatischen Zoll www.carina.hr abgerufen werden. Bargeld und Schecks können unbegrenzt ein- und ausgeführt werden, müssen aber ab einem Betrag von 10.000.- Euro (oder Gegenwert) angemeldet werden.

Der Wert der einzuführenden Waren darf pro Person 1000 Kuna nicht überschreiten.

Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind sowie das persönliche Reisegepäck (dazu zählen z.B. auch Kameraausrüstung, Laptop, CD-Player) dürfen nur von dem Besitzer verwendet und nicht an Dritte ausgeliehen werden. Zuwiderhandlungen werden als Zollvergehen angesehen und mit hohen Zollstrafen belegt.

Haustiere (Hunde, Katzen, Frettchen) können ohne weitere tierärztliche Überprüfung zu Urlaubsaufenthalten nach Kroatien mitgenommen werden, wenn sie einen Mikrochip tragen, einen Heimtierausweis oder ein tierärztliches Zeugnis besitzen und gegen Tollwut geimpft sind.
Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportwaffen sowie deren Munition besteht eine Anmeldepflicht. Sie erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument. Ausländern wird für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien von der Grenzpolizei eine Trageerlaubnis für ihre Sportwaffen erteilt.

Die Zollkontrollen ist nicht nur auf die Grenzübergänge bei der Ein- und Ausreise beschränkt. Sie können auch von mobilen Einheiten des Zolls auf dem gesamten Staatsgebiet der Republik Kroatien durchgeführt werden. Die verdachtsunabhängigen Kontrollen erfolgen durch dazu ermächtigte Zollbeamte und werden mit einer Anhaltekelle mit der Aufschrift "Stop Carina" angekündigt. Es ist mit Überprüfungen von Fahrzeugen, deren Insassen sowie insbesondere der mitgeführten Waren, inklusive des Reisegepäcks, zu rechnen.
Bei spezifischen Rückfragen sollte eine kroatische Auslandsvertretung vor der Einreise kontaktiert werden.

Medizinische Hinweise
Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Auch in Kroatien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern unter „Reisemedizinische Hinweise“ in der rechten Randspalte.

Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.

Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.

Behandlungskosten
Akute ärztliche Behandlung und Krankenhausbehandlung ist unter Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung möglich. U.U. müssen Zuzahlungen zu bestimmten Untersuchungen, Behandlungen und Medikamenten geleistet werden. In Einzelfällen wird eine umgehende Bezahlung der Behandlungskosten verlangt; in solchen Fällen empfiehlt es sich eine detaillierte Rechnung ausstellen zu lassen. Kosten für die Rückführung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen; der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung wird daher angeraten. Neben niedergelassenen Ärzten existieren vielerorts Gesundheitszentren ("Dom Zdravlja"). Bei den meisten Polikliniken handelt es sich um private Einrichtungen. Die Botschaft kann bei Bedarf eine bei ihr geführte Liste deutschsprachiger Ärzte zur Verfügung stellen.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Kroatien 30.07.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kroatien:
Stand 30.07.2012

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Obwohl seit Ende des Balkankrieges umfangreiche Minenräumungsaktionen in Kroatien durchgeführt wurden, besteht in einigen Landesteilen immer noch eine Gefährdung durch Minen, insbesondere in den bis 1995 umkämpften Gebieten und entlang der damaligen Frontlinien. Betroffen sind folgende Gebiete:
  • Ostslawonien (30 bis 50 km vor der Grenze zu Serbien und an der Grenze zu Ungarn, insbesondere Gebiete um Vukovar und Vinkovci);
  • Westslawonien (Gebiet Daruvar, Pakrac, Virovitica);
  • das westliche und südwestliche Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina (der Raum südlich von Sisak und Karlovac, östlich von Ogulin, Otocac, Gospic, am östlichen Stadtrand von Zadar und im Hinterland der Küste zwischen Senj und Split und in den Bergen südöstlich von Dubrovnik).
In diesen Gebieten wird davor gewarnt, Straßen und Wege zu verlassen. Achtung: Minen wurden oft dicht am Straßenrand verlegt. Bekannte Minenfelder sind durch dreieckig gekennzeichnete Schilder mit Warnaufdrucken („Ne Prilazite) ausgewiesen. Sie können auch durch gelbe Plastikstreifen abgesperrt oder durch Schilder oder Pfähle mit Plastikstreifen gekennzeichnet sein. Bisweilen fehlt jedoch jede Kennzeichnung. Trümmergrundstücke und leerstehende Gebäude sollten auf keinen Fall betreten werden.
Wie ein Zwischenfall im Sommer 2005 auf der Insel Vis zeigte, können einzelne Landminen auch noch in anderen Gebieten verlegt worden sein, die nicht in der offiziellen kroatischen Übersicht aufgeführt sind.

Nähere Informationen sind auf der Homepage der kroatischen Minenräumanstalt Hrvatski centar za Razminiranje (http://www.hcr.hr) auch in englischer Sprache abrufbar. Über ortsspezifische Gefährdungen wird unter http://misportal.hcr.hr informiert.

Allgemeine Reiseinformationen
Straßenverkehr
Alle Muster der deutschen Führerscheine (d.h. der alte graue, der rosafarbene und der im Scheckkartenformat ausgestellte) werden für touristische Aufenthalte anerkannt.

Auf den Autobahnen wird eine Mautgebühr erhoben.

Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Kroatien in einen Unfall verwickelt ist, ist für die Ausreise mit dem beschädigten Fahrzeug eine Schadensfeststellung des Polizisten, der den Unfall aufgenommen hat, mitzuführen.

Geld/ Kreditkarten
Deutsche Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Restaurants, Tankstellen und in Geschäften akzeptiert. Bargeldabhebungen sind an den meisten Bankautomaten mit der deutschen EC-Maestro-Card oder der Kreditkarte möglich. Vielerorts wird in Euro berechnet, zu zahlen ist jedoch in der kroatischen Landeswährung Kuna. Bargeldumtausch ist in Banken (samstags und sonntags geschlossen) und in den zahlreichen Wechselstuben möglich. Der Umtauschkurs der Landeswährung Kuna schwankt zwischen 7,20 und 7,40 für 1 Euro.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Auch schon vor dem beabsichtigten EU-Beitritt Kroatiens zum 01. Juli 2013 gestaltet sich die Einreise meist problemlos. Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja
vorläufiger Reisepass Ja
Personalausweis Ja
vorläufiger Personalausweis Nein
Kinderreisepass Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja (auch ohne Foto). Auch wenn für die Einreise nach Kroatien Kinderausweise und Kinderreisepässe nicht mit einem Lichtbild versehen sein müssen, empfiehlt die Botschaft aufgrund der gemachten Erfahrungen, nur Kinderausweise und Kinderreisepässe mit Lichtbild zu verwenden.

Anmerkungen
Ausweisdokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein
Alleinreisende Minderjährige: Es wird empfohlen, alleinreisenden Minderjährigen eine formlose Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitzugeben; eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht seit 31.03.09 nicht mehr.

Visum
Für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen pro Halbjahr besteht keine Visumspflicht. Bestimmte Tätigkeiten unterliegen ebenfalls nicht der Visumspflicht, wenn sie max. zwischen 30 und 90 Tagen pro Jahr ausgeübt werden und arbeitserlaubnisfrei sind.

Wird ein längerfristiger Aufenthalt (über 3 Monate) angestrebt, muss – außer in den Fällen von Familienzusammenführung mit einem kroatischen Staatsangehörigen und Arbeitsaufnahme – vor der Einreise bei der zuständigen kroatischen Auslandsvertretung ein Einreisevisum beantragt werden.

Sonstiges
Nach dem kroatischen Ausländergesetz vom 01.01.2008 und 01.01.2012 müssen Ausländer nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel verfügen. Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen. Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen.

Ausländer müssen sich in Kroatien innerhalb von 48 Stunden bei der Polizei oder über das örtliche Tourismusbüro anmelden. Bei der Unterbringung in einem Hotel, in einer Pension oder auf dem Campingplatz erfolgt die Anmeldung in der Regel durch deren Besitzer. Dasselbe gilt beim Einklarieren mit dem Schiff. Bei privater Unterbringung kann der Gastgeber die Anmeldepflicht übernehmen. Individualreisende müssen ihrer Anmeldepflicht selbst nachkommen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder.

Die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Informationen des kroatischen Innenministeriums in englischer Sprache auf den websites: rwww.mup.hr/1266.aspx und http://www.mup.hr/120032.aspx

Besondere Zollvorschriften
Im Reiseverkehr gibt es für Waren, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, Obergrenzen, innerhalb derer keine Zollabgaben fällig werden und die am Zoll nicht angemeldet werden müssen. Die genauen Mengen können bei dem kroatischen Zoll http://www.carina.hr abgerufen werden. Bargeld und Schecks können unbegrenzt ein- und ausgeführt werden, müssen aber ab einem Betrag von 10.000.- Euro (oder Gegenwert) angemeldet werden.

Der Wert der einzuführenden Waren darf pro Person 1000 Kuna (ca. 120 Euro) nicht überschreiten.

Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind sowie das persönliche Reisegepäck (dazu zählen z.B. auch Kameraausrüstung, Laptop, CD-Player) dürfen nur von dem Besitzer verwendet und nicht an Dritte ausgeliehen werden. Zuwiderhandlungen werden als Zollvergehen angesehen und mit hohen Zollstrafen belegt.

Haustiere (Hunde, Katzen, Frettchen) können ohne weitere tierärztliche Überprüfung zu Urlaubsaufenthalten nach Kroatien mitgenommen werden, wenn sie einen Mikrochip tragen, einen Heimtierausweis oder ein tierärztliches Zeugnis besitzen und gegen Tollwut geimpft sind.
Informationen des kroatischen Landwirtschaftsministeriums in englischer Sprache:
http://www.mps.hr/UserDocsImages/publik ... e-ispr.pdf

Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportwaffen sowie deren Munition besteht eine Anmeldepflicht. Sie erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument. Ausländern wird für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien von der Grenzpolizei eine Trageerlaubnis für ihre Sportwaffen erteilt.

Die Zollkontrollen sind nicht nur auf die Grenzübergänge bei der Ein- und Ausreise beschränkt. Sie können auch von mobilen Einheiten des Zolls auf dem gesamten Staatsgebiet der Republik Kroatien durchgeführt werden. Die verdachtsunabhängigen Kontrollen erfolgen durch dazu ermächtigte Zollbeamte und werden mit einer Anhaltekelle mit der Aufschrift "Stop Carina" angekündigt. Es ist mit Überprüfungen von Fahrzeugen, deren Insassen sowie insbesondere der mitgeführten Waren, inklusive des Reisegepäcks, zu rechnen.
Bei spezifischen Rückfragen sollte eine kroatische Auslandsvertretung vor der Einreise kontaktiert werden.

Medizinische Hinweise
Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Auch in Kroatien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter http://www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern unter „Reisemedizinische Hinweise“ in der rechten Randspalte.

Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.

Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.

Behandlungskosten
Akute ärztliche Behandlung und Krankenhausbehandlung ist unter Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung möglich. U.U. müssen Zuzahlungen zu bestimmten Untersuchungen, Behandlungen und Medikamenten geleistet werden. In Einzelfällen wird eine umgehende Bezahlung der Behandlungskosten verlangt; in solchen Fällen empfiehlt es sich eine detaillierte Rechnung ausstellen zu lassen. Kosten für die Rückführung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen; der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung wird daher angeraten. Neben niedergelassenen Ärzten existieren vielerorts Gesundheitszentren ("Dom Zdravlja"). Bei den meisten Polikliniken handelt es sich um private Einrichtungen. Die Botschaft kann bei Bedarf eine bei ihr geführte Liste deutschsprachiger Ärzte zur Verfügung stellen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kroatien 28.05.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kroatien:
Stand 28.05.2014

Letzte Änderung:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Besondere Zollvorschriften
- Medizinische Hinweise


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: Ja
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja (auch ohne Foto)
Auch wenn für die Einreise nach Kroatien Kinderausweise und Kinderreisepässe nicht mit einem Lichtbild versehen sein müssen, empfiehlt das Auswärtige Amt, nur Kinderausweise und Kinderreisepässe mit Lichtbild zu verwenden.

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Von der Einreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Personaldokument wird dringend abgeraten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht keine Garantie, dass diese Information auch an den Grenzkontrollstellen vorliegt.

Seit dem EU-Beitritt Kroatiens gelten grundsätzlich die Aufenthaltsbestimmungen der EU.

Daher müssen sich EU-Bürger bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nicht mehr bei den örtlichen Behörden registrieren lassen.

Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 90 Tagen müssen EU-Staatsangehörige spätestens 8 Tage nach Ablauf der dreimonatigen Frist ihren vorübergehenden Aufenthaltsort bei der für sie zuständigen Polizeidienststelle anmelden.

Die Bescheinigung über die erfasste Registrierung des vorübergehenden Aufenthaltsortes von EU-Staatsangehörigen wird in Form eines biometrischen Aufenthaltsausweises ausgestellt und zwar mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.

Es wird empfohlen, sich verbindliche Auskünfte von den zuständigen kroatischen Auslandsvertretungen geben zu lassen oder sich auf der Internetseite des kroatischen Innenministeriums http://www.mup.hr zu informieren.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Es wird empfohlen, allein reisenden Minderjährigen eine formlose Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitzugeben; eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht seit 31.03.09 nicht mehr.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften
Reisende, die im Reiseverkehr in die Republik Kroatien ein- oder durch die Republik Kroatien durchreisen wollen, sollten folgende Hinweise beachten:

Reisende im sogenannten Reiseverkehr (nicht gewerblicher Verkehr) sind bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land in die Republik Kroatien grundsätzlich verpflichtet, eine Anmeldung für alle mitgeführten Waren abzugeben. Das gilt auch für Waren, die vom Reisenden lediglich durch die Republik Kroatien transportiert oder nach vorübergehender Verwendung in der Republik Kroatien wieder ausgeführt werden.

In der Regel werden Reisende aus einem Nicht-EU-Land dabei durch den kroatischen Zollbeamten aufgefordert die erforderliche Anmeldung mündlich abzugeben. Dazu werden Reisende oftmals mit der Frage konfrontiert:
Auf die Frage , ob es etwas zu verzollen gibt, sollten Reisende dem Zollbeamten alle mitgeführten Waren anmelden. Möglichst auch die Waren, die sie für „zollfrei“ oder „nicht anmeldepflichtig“ halten.

Darunter fallen z.B. sowohl das mitgeführte Laptop, welches die Reisenden nach ihrem Aufenthalt in der Republik Kroatien wieder aus der Republik Kroatien ausführen, als auch die Waren, die die Reisenden lediglich durch das Gebiet der Republik Kroatien durchführen möchten.

Das Nichtanmelden von Waren trotz Aufforderung durch den Zollbeamten führt in der Regel dazu, dass für diese Waren eine Eingangsabgabenschuld entsteht und zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen auf die Reisenden (Schnellgericht) zukommen
Im Reiseverkehr gibt es für Waren, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, Obergrenzen, innerhalb derer keine Zollabgaben fällig werden und die am Zoll nicht angemeldet werden müssen. Die genauen Mengen können bei der kroatischen Zollverwaltung (im Internet unter http://www.carina.hr) abgerufen werden. Der Wert der einzuführenden Waren darf pro Person auf dem Landweg Euro 300,00, im Flugverkehr Euro 430,00 nicht überschreiten. Bargeld und Schecks können unbegrenzt ein- und ausgeführt werden, müssen aber ab einem Betrag von 10.000.- Euro (oder Gegenwert) schriftlich angemeldet werden.

Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind sowie das persönliche Reisegepäck (dazu zählen z. B. auch Kameraausrüstung, Laptop, CD-Player) dürfen nur von dem Besitzer verwendet und nicht an Dritte ausgeliehen werden. Zuwiderhandlungen werden als Zollvergehen angesehen und können mit hohen Zollstrafen belegt werden.

Haustiere (Hunde, Katzen, Frettchen) können ohne weitere tierärztliche Überprüfung zu Urlaubsaufenthalten nach Kroatien mitgenommen werden, wenn sie einen Mikrochip tragen, einen Heimtierausweis oder ein tierärztliches Zeugnis besitzen und gegen Tollwut geimpft sind. Informationen des kroatischen Landwirtschaftsministeriums in deutscher Sprache:
http://www.zagreb.diplo.de/contentblob/ ... tieren.pdf

Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportwaffen sowie deren Munition besteht eine Anmeldepflicht. Sie erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument. Ausländern wird für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien von der Grenzpolizei eine Trageerlaubnis für ihre Sportwaffen erteilt.
siehe bitte auch:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Re ... _node.html
Die Zollkontrollen an den Grenzen innerhalb der EU entfallen. Sie dürfen jedoch von mobilen Einheiten des Zolls auf dem gesamten Staatsgebiet der Republik Kroatien durchgeführt werden. Die verdachtsunabhängigen Kontrollen erfolgen durch dazu ermächtigte Zollbeamte und werden mit einer Anhaltekelle mit der Aufschrift "Stop Carina" angekündigt. Es sind Überprüfungen von Fahrzeugen, deren Insassen sowie insbesondere der mitgeführten Waren, inklusive des Reisegepäcks, möglich.

Bei spezifischen Rückfragen sollte eine kroatische Auslandsvertretung vor der Einreise kontaktiert werden.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Medizinische Hinweise
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.
Borreliose und Zeckenbissfieber (Richettsien)

In Teilen des Landes kann es durch Zeckenbisse auch zu Erkrankungen an Borreliose und Zeckenbissfieber kommen. Bitte informieren Sie sich daher vor Einreise, wie entsprechende Erkrankungen vermieden bzw. schnell erkannt werden können, um sich ggf. unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben zu können.

Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz wie in Deutschland gemäß den aktuellen Impfempfehlungen des Robert-Koch-Instituts und zusätzlich gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, FSME und Tollwut.

Behandlungskosten
Akute ärztliche Behandlung und Krankenhausbehandlung ist unter Vorlage der Europäischen Krankenversicherungskarte einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung möglich. U.U. müssen Zuzahlungen zu bestimmten Untersuchungen, Behandlungen und Medikamenten geleistet werden. In Einzelfällen wird eine umgehende Bezahlung der Behandlungskosten verlangt; in solchen Fällen empfiehlt es sich eine detaillierte Rechnung ausstellen zu lassen. Kosten für die Rückführung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen; der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung wird daher angeraten. Neben niedergelassenen Ärzten existieren vielerorts Gesundheitszentren ("Dom Zdravlja"). Bei den meisten Polikliniken handelt es sich um private Einrichtungen. Die Botschaft kann bei Bedarf eine bei ihr geführte Liste deutschsprachiger Ärzte zur Verfügung stellen.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Kroatien 12.06.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kroatien:
Stand 12.06.2014

Letzte Änderung:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige – Anmerkungen


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: Ja
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja (auch ohne Foto)
Auch wenn für die Einreise nach Kroatien Kinderausweise und Kinderreisepässe nicht mit einem Lichtbild versehen sein müssen, empfiehlt das Auswärtige Amt, nur Kinderausweise und Kinderreisepässe mit Lichtbild zu verwenden.

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Von der Einreise mit einem als gestohlen/verloren gemeldeten und wieder aufgefundenen Personaldokument wird dringend abgeraten. Auch wenn die örtliche deutsche Polizei bzw. Passbehörde die Fahndung nach diesem Dokument aufgehoben hat, besteht keine Garantie, dass diese Information auch an den Grenzkontrollstellen vorliegt.

Seit dem EU-Beitritt Kroatiens gelten grundsätzlich die Aufenthaltsbestimmungen der EU.

Bitte beachten Sie, dass Kroatien KEIN Mitgliedstaat des Schengener Abkommens (Wegfall der Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Gebiets) ist. D.h. an der slowenisch-kroatisch Grenze werden nach wie vor strikte Grenzkontrollen durchgeführt. Es wird ein gültiges Ausweis-/Reisedokument verlangt. Dies gilt für alle Reisenden, auch Kinder. Sofern kein solches Dokument vorgewiesen werden kann, erfolgt die Zurückweisung an der Grenze. D.h. es ist keine Einreise nach Kroatien möglich.

Führerschein oder Geburtsurkunde der Kinder sind KEINE gültigen Reisedokumente!

EU-Bürger müssen sich bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nicht mehr bei den örtlichen Behörden registrieren lassen.

Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 90 Tagen müssen EU-Staatsangehörige spätestens 8 Tage nach Ablauf der dreimonatigen Frist ihren vorübergehenden Aufenthaltsort bei der für sie zuständigen Polizeidienststelle anmelden.

Die Bescheinigung über die erfasste Registrierung des vorübergehenden Aufenthaltsortes von EU-Staatsangehörigen wird in Form eines biometrischen Aufenthaltsausweises ausgestellt und zwar mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.

Es wird empfohlen, sich verbindliche Auskünfte von den zuständigen kroatischen Auslandsvertretungen geben zu lassen oder sich auf der Internetseite des kroatischen Innenministeriums www.mup.hr zu informieren.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Es wird empfohlen, allein reisenden Minderjährigen eine formlose Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitzugeben; eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht seit 31.03.09 nicht mehr.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

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Birgitt
Alexander
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Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
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Reise-/Sicherheitshinweis Kroatien 21.07.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Kroatien:
Stand 21.07.2014

Letzte Änderung:
- Allgemeine Reiseinformationen


Allgemeine Reiseinformationen
Naturkatastrophen

In den Sommermonaten kommt es in Kroatien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.

Straßenverkehr
Alle Muster der deutschen Führerscheine (d.h. der alte graue, der rosafarbene und der im Scheckkartenformat ausgestellte) werden für touristische Aufenthalte anerkannt.

Auf den Autobahnen wird eine Mautgebühr erhoben.

Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Kroatien in einen Unfall verwickelt ist, ist für die Ausreise mit dem beschädigten Fahrzeug eine Schadensfeststellung des Polizisten, der den Unfall aufgenommen hat, mitzuführen.

Geld/ Kreditkarten
Deutsche Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Restaurants, Tankstellen und in Geschäften akzeptiert. Bargeldabhebungen sind an den meisten Bankautomaten mit der deutschen EC-Maestro-Card oder der Kreditkarte möglich. Vielerorts wird in Euro berechnet, zu zahlen ist jedoch in der kroatischen Landeswährung Kuna. Bargeldumtausch ist in Banken (samstags und sonntags geschlossen) und in den zahlreichen Wechselstuben möglich. Der Umtauschkurs der Landeswährung Kuna schwankt zwischen 7,40 und 7,50 für 1 Euro.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Kroatien 30.03.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Kroatien:
Stand 30.03.2015

Letzte Änderung:
- Allgemeine Reiseinformationen
- Besondere Zollvorschriften


Allgemeine Reiseinformationen
Naturkatastrophen

In den Sommermonaten kommt es in Kroatien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.

Straßenverkehr
Alle Muster der deutschen Führerscheine (d.h. der alte graue, der rosafarbene und der im Scheckkartenformat ausgestellte) sind in Kroatien gültig.

Auf den Autobahnen wird eine Mautgebühr erhoben.

Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Kroatien in einen Unfall verwickelt ist, ist für die Ausreise mit dem beschädigten Fahrzeug eine Schadensfeststellung des Polizisten, der den Unfall aufgenommen hat, mitzuführen.

Geld/ Kreditkarten
Deutsche Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Restaurants, Tankstellen und in Geschäften akzeptiert. Bargeldabhebungen sind an den meisten Bankautomaten mit der deutschen EC-Maestro-Card oder der Kreditkarte möglich. Vielerorts wird in Euro berechnet, zu zahlen ist jedoch in der kroatischen Landeswährung Kuna. Bargeldumtausch ist in Banken (samstags und sonntags geschlossen) und in den zahlreichen Wechselstuben möglich. Der Umtauschkurs der Landeswährung Kuna schwankt um 7,60 HRK für 1 Euro.

Besondere Zollvorschriften
Reisende, die im Reiseverkehr in die Republik Kroatien ein- oder durch die Republik Kroatien durchreisen wollen, sollten folgende Hinweise beachten:

Reisende im sogenannten Reiseverkehr (nicht gewerblicher Verkehr) sind bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land in die Republik Kroatien grundsätzlich verpflichtet, eine Anmeldung für alle mitgeführten Waren abzugeben. Das gilt auch für Waren, die vom Reisenden lediglich durch die Republik Kroatien transportiert oder nach vorübergehender Verwendung in der Republik Kroatien wieder ausgeführt werden.
In der Regel werden Reisende aus einem Nicht-EU-Land dabei durch den kroatischen Zollbeamten aufgefordert die erforderliche Anmeldung mündlich abzugeben.

Auf die Frage, ob es etwas zu verzollen gibt, sollten Reisende dem Zollbeamten alle mitgeführten Waren anmelden. Möglichst auch die Waren, die sie für „zollfrei“ oder „nicht anmeldepflichtig“ halten.Darunter fallen z.B. sowohl das mitgeführte Laptop, welches die Reisenden nach ihrem Aufenthalt in der Republik Kroatien wieder aus der Republik Kroatien ausführen, als auch die Waren, die die Reisenden lediglich durch das Gebiet der Republik Kroatien durchführen möchten.
Das Nichtanmelden von Waren trotz Aufforderung durch den Zollbeamten führt in der Regel dazu, dass für diese Waren eine Eingangsabgabenschuldentsteht und zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen auf die Reisenden (Schnellgericht) zukommen.
Im Reiseverkehr gibt es für Waren, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, Obergrenzen, innerhalb derer keine Zollabgaben fällig werden und die am Zoll nicht angemeldet werden müssen. Die genauen Mengen können bei der kroatischen Zollverwaltung (im Internet unter http://www.carina.hr) abgerufen werden. Der Wert der einzuführenden Waren darf pro Person auf dem Landweg Euro 300,00, im Flugverkehr Euro 430,00 nicht überschreiten.

Bargeld und Schecks können unbegrenzt ein- und ausgeführt werden, müssen aber ab einem Betrag von 10.000.- Euro (oder Gegenwert) schriftlich angemeldet werden.

Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind sowie das persönliche Reisegepäck (dazu zählen z. B. auch Kameraausrüstung, Laptop, CD-Player) dürfen nur von dem Besitzer verwendet und nicht an Dritte ausgeliehen werden. Zuwiderhandlungen werden als Zollvergehen angesehen und können mit hohen Zollstrafen belegt werden.

Haustiere (Hunde, Katzen, Frettchen) können ohne weitere tierärztliche Überprüfung zu Urlaubsaufenthalten nach Kroatien mitgenommen werden, wenn sie einen Mikrochip tragen, einen Heimtierausweis oder ein tierärztliches Zeugnis besitzen und gegen Tollwut geimpft sind. Informationen des kroatischen Landwirtschaftsministeriums in deutscher Sprache:
http://www.zagreb.diplo.de

Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportwaffen sowie deren Munition besteht eine Anmeldepflicht. Sie erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument. Ausländern wird für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien von der Grenzpolizei eine Trageerlaubnis für ihre Sportwaffen erteilt. siehe bitte auch: http://www.zoll.de/

Die Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Baseballschläger, Pfefferspray, Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel (sogenannte kalte Waffen) ist verboten. Falls sie dennoch mitgeführt werden, sind sie unbedingt bei der Einreise anzuzeigen.

Die Zollkontrollen an den Grenzen innerhalb der EU entfallen. Sie dürfen jedoch von mobilen Einheiten des Zolls auf dem gesamten Staatsgebiet der Republik Kroatien durchgeführt werden. Die verdachtsunabhängigen Kontrollen erfolgen durch dazu ermächtigte Zollbeamte und werden mit einer Anhaltekelle mit der Aufschrift "Stop Carina" angekündigt. Es sind Überprüfungen von Fahrzeugen, deren Insassen sowie insbesondere der mitgeführten Waren, inklusive des Reisegepäcks, möglich.

Bei spezifischen Rückfragen sollte eine kroatische Auslandsvertretung vor der Einreise kontaktiert werden.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kroatien 18.09.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kroatien:
Stand 18.09.2015

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Kroatien hat sieben von acht Grenzübergängen zu Serbien vorübergehend geschlossen. Betroffen sind Tovarnik, Ilok, Ilok 2, Principovac, Principovac 2, Batina und Erdut.

Die Abfertigung des Reiseverkehrs findet derzeit am Autobahngrenzübergang Bajakovo - Batrovci (A-3) statt. Der Lkw-Verkehr wird von Tovarnik ebenfalls über Bajakovo umgeleitet. Mit erheblichen Verzögerungen muss gerechnet werden.

Bedingt durch die aktuelle Flüchtlingssituation können kurzfristig auftretende weitere Behinderungen nicht ausgeschlossen werden.

Informationen zur aktuellen Verkehrslage in Kroatien erhalten Sie auf der Website des Kroatischen Automobilklubs unter http://www.hak.hr/de

Bei Notfällen wählen Sie in Kroatien die Telefonnummer 112.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kroatien 23.09.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kroatien:
Stand 23.09.2015

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Bedingt durch die aktuelle Flüchtlingssituation können kurzfristig auftretende Behinderungen im Reiseverkehr, insbesondere vorübergehende Sperrungen von Grenzübergängen sowie vorübergehende Einstellungen des Schienenverkehrs zu den an Kroatien angrenzenden Ländern und damit verbundene Wartezeiten, nicht ausgeschlossen werden.

Tagesaktuelle Informationen in deutscher Sprache zur Verkehrslage in Kroatien sind auf der Website des Kroatischen Automobilklubs unter http://www.hak.hr/de verfügbar.
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Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Kroatien 28.07.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Kroatien:
Stand 28.07.2016

Letzte Änderung:
- Allgemeine Reiseinformationen
- Besondere Zollvorschriften


Allgemeine Reiseinformationen
Naturkatastrophen
In den Sommermonaten kommt es in Kroatien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.

Straßenverkehr
Alle Muster der deutschen Führerscheine (d. h. der alte graue, der rosafarbene und der im Scheckkartenformat ausgestellte) sind in Kroatien gültig.

Auf den Autobahnen wird eine Mautgebühr erhoben.

Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Kroatien in einen Unfall verwickelt ist, ist für die Ausreise mit dem beschädigten Fahrzeug eine Schadensfeststellung des Polizisten, der den Unfall aufgenommen hat, mitzuführen.

Geld/ Kreditkarten
Deutsche Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Restaurants, Tankstellen und in Geschäften akzeptiert. Bargeldabhebungen sind an den meisten Bankautomaten mit der deutschen EC-Maestro-Card oder der Kreditkarte möglich. Vielerorts wird in Euro berechnet, zu zahlen ist jedoch in der kroatischen Landeswährung Kuna. Bargeldumtausch ist in Banken (samstags und sonntags geschlossen) und in den zahlreichen Wechselstuben möglich. Der Umtauschkurs der Landeswährung Kuna schwankt um 7,45 HRK für 1 €.

Besondere Zollvorschriften
Reisende, die im Reiseverkehr in die Republik Kroatien ein- oder durch die Republik Kroatien durchreisen wollen, sollten folgende Hinweise beachten:

Reisende im sogenannten Reiseverkehr (nicht gewerblicher Verkehr) sind bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land in die Republik Kroatien grundsätzlich verpflichtet, eine Anmeldung für alle mitgeführten Waren abzugeben. Das gilt auch für Waren, die vom Reisenden lediglich durch die Republik Kroatien transportiert oder nach vorübergehender Verwendung in der Republik Kroatien wieder ausgeführt werden.

In der Regel werden Reisende aus einem Nicht-EU-Land dabei durch den kroatischen Zollbeamten aufgefordert die erforderliche Anmeldung mündlich abzugeben.

Auf die Frage, ob es etwas zu verzollen gibt, sollten Reisende dem Zollbeamten alle mitgeführten Waren anmelden. Möglichst auch die Waren, die sie für „zollfrei“ oder „nicht anmeldepflichtig“ halten.Darunter fallen z. B. sowohl das mitgeführte Laptop, welches die Reisenden nach ihrem Aufenthalt in der Republik Kroatien wieder aus der Republik Kroatien ausführen, als auch die Waren, die die Reisenden lediglich durch das Gebiet der Republik Kroatien durchführen möchten.
Das Nichtanmelden von Waren trotz Aufforderung durch den Zollbeamten führt in der Regel dazu, dass für diese Waren eine Eingangsabgabenschuldentsteht und zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen auf die Reisenden (Schnellgericht) zukommen.
Im Reiseverkehr gibt es für Waren, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, Obergrenzen, innerhalb derer keine Zollabgaben fällig werden und die am Zoll nicht angemeldet werden müssen. Die genauen Mengen können bei der kroatischen Zollverwaltung (im Internet unter www.carina.hr) abgerufen werden. Der Wert der einzuführenden Waren darf pro Person auf dem Landweg 300,- €, im Flugverkehr 430,- € nicht überschreiten.

Bargeld und Schecks können unbegrenzt ein- und ausgeführt werden, müssen aber ab einem Betrag von 10.000,- € (oder Gegenwert) schriftlich angemeldet werden.

Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind sowie das persönliche Reisegepäck (dazu zählen z. B. auch Kameraausrüstung, Laptop, CD-Player) dürfen nur von dem Besitzer verwendet und nicht an Dritte ausgeliehen werden. Zuwiderhandlungen werden als Zollvergehen angesehen und können mit hohen Zollstrafen belegt werden.

Haustiere (Hunde, Katzen, Frettchen) können ohne weitere tierärztliche Überprüfung zu Urlaubsaufenthalten nach Kroatien mitgenommen werden, wenn sie einen Mikrochip tragen, einen Heimtierausweis oder ein tierärztliches Zeugnis besitzen und gegen Tollwut geimpft sind. Informationen des kroatischen Landwirtschaftsministeriums in deutscher Sprache:
www.zagreb.diplo.de

Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportwaffen sowie deren Munition besteht eine Anmeldepflicht. Sie erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument. Ausländern wird für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien von der Grenzpolizei eine Trageerlaubnis für ihre Sportwaffen erteilt. Siehe bitte auch: www.zoll.de

Die Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z. B. Baseballschläger, Pfefferspray, Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel (sogenannte kalte Waffen) ist verboten. Zuwiderhandlungen werden grundsätzlich mit empfindlichen Geldbußen geahndet.

Die Zollkontrollen an den Grenzen innerhalb der EU entfallen. Sie dürfen jedoch von mobilen Einheiten des Zolls auf dem gesamten Staatsgebiet der Republik Kroatien durchgeführt werden. Die verdachtsunabhängigen Kontrollen erfolgen durch dazu ermächtigte Zollbeamte und werden mit einer Anhaltekelle mit der Aufschrift "Stop Carina" angekündigt. Es sind Überprüfungen von Fahrzeugen, deren Insassen sowie insbesondere der mitgeführten Waren, inklusive des Reisegepäcks, möglich.

Bei spezifischen Rückfragen sollte eine kroatische Auslandsvertretung vor der Einreise kontaktiert werden.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Kroatien:
Stand 04.08.2016

Letzte Änderung:
- Besondere Zollvorschriften


Besondere Zollvorschriften
Reisende, die im Reiseverkehr in die Republik Kroatien ein- oder durch die Republik Kroatien durchreisen wollen, sollten folgende Hinweise beachten:

Reisende im sogenannten Reiseverkehr (nicht gewerblicher Verkehr) sind bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land in die Republik Kroatien grundsätzlich verpflichtet, eine Anmeldung für alle mitgeführten Waren abzugeben. Das gilt auch für Waren, die vom Reisenden lediglich durch die Republik Kroatien transportiert oder nach vorübergehender Verwendung in der Republik Kroatien wieder ausgeführt werden.

In der Regel werden Reisende aus einem Nicht-EU-Land dabei durch den kroatischen Zollbeamten aufgefordert die erforderliche Anmeldung mündlich abzugeben.

Auf die Frage, ob es etwas zu verzollen gibt, sollten Reisende dem Zollbeamten alle mitgeführten Waren anmelden. Möglichst auch die Waren, die sie für „zollfrei“ oder „nicht anmeldepflichtig“ halten.Darunter fallen z. B. sowohl das mitgeführte Laptop, welches die Reisenden nach ihrem Aufenthalt in der Republik Kroatien wieder aus der Republik Kroatien ausführen, als auch die Waren, die die Reisenden lediglich durch das Gebiet der Republik Kroatien durchführen möchten.
Das Nichtanmelden von Waren trotz Aufforderung durch den Zollbeamten führt in der Regel dazu, dass für diese Waren eine Eingangsabgabenschuldentsteht und zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen auf die Reisenden (Schnellgericht) zukommen.
Im Reiseverkehr gibt es für Waren, die für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, Obergrenzen, innerhalb derer keine Zollabgaben fällig werden und die am Zoll nicht angemeldet werden müssen. Die genauen Mengen können bei der kroatischen Zollverwaltung (im Internet unter www.carina.hr) abgerufen werden. Der Wert der einzuführenden Waren darf pro Person auf dem Landweg 300,- €, im Flugverkehr 430,- € nicht überschreiten.

Bargeld und Schecks können unbegrenzt ein- und ausgeführt werden, müssen aber ab einem Betrag von 10.000,- € (oder Gegenwert) schriftlich angemeldet werden.

Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind sowie das persönliche Reisegepäck (dazu zählen z. B. auch Kameraausrüstung, Laptop, CD-Player) dürfen nur von dem Besitzer verwendet und nicht an Dritte ausgeliehen werden. Zuwiderhandlungen werden als Zollvergehen angesehen und können mit hohen Zollstrafen belegt werden.

Haustiere (Hunde, Katzen, Frettchen) können ohne weitere tierärztliche Überprüfung zu Urlaubsaufenthalten nach Kroatien mitgenommen werden, wenn sie einen Mikrochip tragen, einen Heimtierausweis oder ein tierärztliches Zeugnis besitzen und gegen Tollwut geimpft sind. Informationen des kroatischen Landwirtschaftsministeriums in deutscher Sprache:

www.zagreb.diplo.de

Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportwaffen sowie deren Munition besteht eine Anmeldepflicht. Sie erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument. Ausländern wird für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien von der Grenzpolizei eine Trageerlaubnis für ihre Sportwaffen erteilt. Siehe bitte auch: www.zoll.de

Die Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Baseballschläger, Pfefferspray, Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel (sogenannte kalte Waffen) muss beim Grenzübertritt unbedingt angezeigt werden. Zuwiderhandlungen werden grundsätzlich mit empfindlichen Geldbußen geahndet.

Die Zollkontrollen an den Grenzen innerhalb der EU entfallen. Sie dürfen jedoch von mobilen Einheiten des Zolls auf dem gesamten Staatsgebiet der Republik Kroatien durchgeführt werden. Die verdachtsunabhängigen Kontrollen erfolgen durch dazu ermächtigte Zollbeamte und werden mit einer Anhaltekelle mit der Aufschrift "Stop Carina" angekündigt. Es sind Überprüfungen von Fahrzeugen, deren Insassen sowie insbesondere der mitgeführten Waren, inklusive des Reisegepäcks, möglich.

Bei spezifischen Rückfragen sollte eine kroatische Auslandsvertretung vor der Einreise kontaktiert werden.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

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Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kroatien:
Stand 23.03.2017

Letzte Änderungen:
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Reisende, die im Reiseverkehr in die Republik Kroatien ein- oder durch die Republik Kroatien durchreisen wollen, sollten folgende Hinweise beachten:

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Auf die Frage, ob es etwas zu verzollen gibt, sollten Reisende dem Zollbeamten alle mitgeführten Waren anmelden. Möglichst auch die Waren, die sie für „zollfrei“ oder „nicht anmeldepflichtig“ halten.Darunter fallen z. B. sowohl das mitgeführte Laptop, welches die Reisenden nach ihrem Aufenthalt in der Republik Kroatien wieder aus der Republik Kroatien ausführen, als auch die Waren, die die Reisenden lediglich durch das Gebiet der Republik Kroatien durchführen möchten.

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Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportwaffen sowie deren Munition besteht eine Anmeldepflicht. Sie erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument. Ausländern wird für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien von der Grenzpolizei eine Trageerlaubnis für ihre Sportwaffen erteilt.

Die Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Baseballschläger, Pfefferspray, Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel (sogenannte kalte Waffen) muss beim Grenzübertritt unbedingt angezeigt werden. Zuwiderhandlungen werden grundsätzlich mit empfindlichen Geldbußen geahndet.

Die Zollkontrollen an den Grenzen innerhalb der EU entfallen. Sie dürfen jedoch von mobilen Einheiten des Zolls auf dem gesamten Staatsgebiet der Republik Kroatien durchgeführt werden. Die verdachtsunabhängigen Kontrollen erfolgen durch dazu ermächtigte Zollbeamte und werden mit einer Anhaltekelle mit der Aufschrift "Stop Carina" angekündigt. Es sind Überprüfungen von Fahrzeugen, deren Insassen sowie insbesondere der mitgeführten Waren, inklusive des Reisegepäcks, möglich.

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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Kroatien:
Stand 04.04.2017

Letzte Änderungen:
- Allgemeine Reiseinformationen


Allgemeine Reiseinformationen
Der Rat der EU hat am 07.03.2017 eine Verordnung zur Verstärkung der Kontrollen an den Außengrenzen zum Schengenraum angenommen, die am 7. April 2017 in Kraft tritt.

Damit sind EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, beim Überschreiten der Außengrenzen zum Schengenraum nicht nur die Gültigkeit von Reisedokumenten zu überprüfen, sondern jedes Reisedokument systematisch mit einschlägigen Datenbanken abzugleichen. Diese Kontrollpflicht trifft auch EU-Bürger und andere Personen, die EU-Freizügigkeit genießen. Sie gilt an allen Außengrenzen, Luft-, See- und Landgrenzen, des Schengenraums und wird sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise durchgeführt.

Verlängerte Wartezeiten an den slowenisch-kroatischen Grenzübergängen, insbesondere zu den Hauptreisezeiten, an Feiertagen und im Sommer, können nicht ausgeschlossen werden.

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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Kroatien:
Stand 18.07.2017

Letzte Änderungen
- Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Die in den vergangenen Tagen an der kroatischen Adriaküste entstandenen Waldbrände sind derzeit weitgehend unter Kontrolle. Es bestehen aber weiterhin einzelne Brandherde, insbesondere im Raum Split/Omiš, und die Gefahr der Rauchentwicklung. Mit lokalen Verkehrsbehinderungen muss gerechnet werden, die Autobahn von und nach Split ist derzeit nicht betroffen.

Reisende sollten die weitere Lageentwicklung in den Medien verfolgen und Hinweise der lokalen Behörden befolgen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Kroatien 01.08.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kroatien:
Stand 01.08.2017

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise (Entfall)
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Obwohl seit Ende des Balkankrieges umfangreiche Minenräumungsaktionen in Kroatien durchgeführt wurden, besteht in einigen Landesteilen immer noch eine Gefährdung durch Minen, insbesondere in den bis 1995 umkämpften Gebieten und entlang der damaligen Frontlinien.
Betroffen sind folgende Gebiete:
  • Ostslawonien (30 bis 50 km vor der Grenze zu Serbien und an der Grenze zu Ungarn, insbesondere Gebiete um Vukovar und Vinkovci)
  • Westslawonien (Gebiet Daruvar, Pakrac, Virovitica)
  • das westliche und südwestliche Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina (der Raum südlich von Sisak und Karlovac, östlich von Ogulin, Otocac, Gospic, am östlichen Stadtrand von Zadar und im Hinterland der Küste zwischen Senj und Split und in den Bergen südöstlich von Dubrovnik)
In diesen Gebieten wird davor gewarnt, Straßen und Wege zu verlassen. Achtung: Minen wurden oft dicht am Straßenrand verlegt. Bekannte Minenfelder sind durch dreieckig gekennzeichnete Schilder mit Warnaufdrucken (Ne Prilazite) ausgewiesen. Sie können auch durch gelbe Plastikstreifen abgesperrt oder durch Schilder oder Pfähle mit Plastikstreifen gekennzeichnet sein. Bisweilen fehlt jedoch jede Kennzeichnung. Trümmergrundstücke und leerstehende Gebäude sollten auf keinen Fall betreten werden.
Wie ein Zwischenfall im Sommer 2005 auf der Insel Vis zeigte, können einzelne Landminen auch noch in anderen Gebieten verlegt worden sein, die nicht in der offiziellen kroatischen Übersicht aufgeführt sind.
Nähere Informationen bietet die kroatische Minenräumanstalt Hrvatski Centar za Razminiranje auch in englischer Sprache. Dort sind die gefährdeten Gebiete anhand einer detaillierten Karte ersichtlich.
Naturkatastrophen
In den Sommermonaten kommt es in Kroatien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.
Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten. Diese werden u.a. vom kroatischen Automobilklub veröffentlicht.
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden ggfs. über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
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Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Kroatien 19.12.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Kroatien:
Stand: 19.12.2017

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise (Kriminalität)
- Allgemeine Reiseinformationen (Straßenverkehr)
- Besondere Zollvorschriften


Landesspezifische Sicherheitshinweise (Kriminalität)
Kriminalität
In Kroatien ist die Straßenkriminalität sehr gering. Gewaltdelikte sind sehr selten, Eigentumsdelikte kommen vor allem in Touristengebieten vor. In Zagreb sollten Reisende insbesondere in den Nachtstunden, am Hauptbahnhof (unterirdische Ladenpassage!) und am Busbahnhof besonders auf ihre Wertsachen achten. Vorsichtsmaßnahmen sind während der Reisesaison auch in den Küstenorten und-regionen angebracht (hauptsächlich Brief- und Handtaschendiebstähle). Hohe Bargeldbeträge/wertvoller Schmuck sollten auch in Ferienwohnungen nicht ungesichert aufbewahrt werden und nicht mit an den Strand genommen werden. Bei Übernachtungen an populären Autobahnrastplätzen auf der Nord-Südroute im eigenen Wohnmobil ist ebenfalls Vorsicht geboten; sehr selten kommt es im Sommer zu Einbruchdiebstählen unter Verwendung von „Betäubungsgas“. Das Mitführen einer Kopie des eigenen Reisedokuments in Papier- oder elektronischer Form hat sich bei Dokumentenverlust oder –diebstahl häufig bewährt

Allgemeine Reiseinformationen (Straßenverkehr)
Straßenverkehr
Alle Muster der deutschen Führerscheine (d. h. der alte graue, der rosafarbene und der im Scheckkartenformat ausgestellte) sind in Kroatien gültig.

Besondere Zollvorschriften
Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportwaffen sowie deren Munition besteht eine Anmeldepflicht. Sie erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument. Ausländern wird für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien von der Grenzpolizei eine Trageerlaubnis für ihre Sportwaffen erteilt.

Von der Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Baseballschläger, Pfefferspray, Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel (sogenannte kalte Waffen) wird dringend abgeraten. Mit einer Beschlagnahme des Gegenstandes und einer Geldbuße muss gerechnet werden.
Die Nutzung von Drohnen in der Republik Kroatien unterliegt der Kontrolle der Croatian Civil Aviation Agency , die englischsprachige Hinweise auf die vorgeschriebenen Kontrollverfahren gibt, die bei der Nutzung einer Drohne auf kroatischem Gebiet und zum Gebrauch von Foto- und Videoaufnahmen zu beachten sind.

Verstöße können, soweit bekannt, ggf. strafrechtliche Konsequenzen und/oder Bußgelder nach sich ziehen.
Zollkontrollen an den Grenzen innerhalb der EU sind entfallen. Sie dürfen jedoch von mobilen Einheiten des Zolls auf dem gesamten Staatsgebiet der Republik Kroatien durchgeführt werden. Die verdachtsunabhängigen Kontrollen erfolgen durch dazu ermächtigte Zollbeamte und werden mit einer Anhaltekelle mit der Aufschrift "Stop Carina" angekündigt. Es sind Überprüfungen von Fahrzeugen, deren Insassen sowie insbesondere der mitgeführten Waren, inklusive des Reisegepäcks, möglich.

Haustiere (Hunde, Katzen, Frettchen) können ohne weitere tierärztliche Überprüfung zu Urlaubsaufenthalten nach Kroatien mitgenommen werden, wenn sie einen Mikrochip tragen, einen Heimtierausweis oder ein tierärztliches Zeugnis besitzen und gegen Tollwut geimpft sind. Informationen des kroatischen Landwirtschaftsministeriums in englischer Sprache.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.
Auswärtiges Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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