Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 21.10.2008 - 15.05.2012

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 21.10.2008 - 15.05.2012

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Kasachstan:
Stand 21.10.2008 (Unverändert gültig seit: 21.10.2008)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Vor Überlandreisen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten, ganz besonders im Süden Kasachstans. Im Grenzgebiet zwischen Kasachstan und Usbekistan (nähe Grenzübergang Saryagash) soll es zu bewaffneten Überfällen auf Reisende gekommen sein.
Bergwanderungen in entlegene Gebiete sollten nur in Begleitung von Bergführern und/oder Sicherheitskräften unternommen werden.
Kriminalität
Übliche Großstadtkriminalität (Diebstahl, Raub, Trickbetrügerei, Freikauf aus angeblichen Polizeikontrollen, …). Es wird empfohlen, sich nachts nicht ohne Begleitung zu bewegen, keine „inoffiziellen“ Taxis zu benutzen, keine wertvollen Gegenstände oder größeren Geldbeträge sichtbar mit sich zu führen. Dies gilt insbesondere beim Besuch der großen Märkte.
Ausweise sollten möglichst gesondert mitgeführt werden, allerdings möglichst nicht im Geldbeutel - einer Kontrolle könnte sonst Bargeld ins Blickfeld geraten.
Bei Überfällen wird von Widerstand abgeraten, da die Gewaltschwelle sehr niedrig liegt.
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Allgemeine Reiseinformationen
Reisende, die nicht über kasachische oder russische Sprachkenntnisse verfügen, wird beim Besuch entlegener Gegenden aus Sicherheitsgründen eine sprach- und ortskundige Begleitung empfohlen.
Nach Auskunft des kasachischen Außenministeriums sind Ausländer, die sich vorläufig in Kasachstan aufhalten, verpflichtet, ihren Originalreisepass mit gültigem Visum und Registrierung (weiße Migrationskarte) mit sich zu führen. Die kasachische Polizei hat jederzeit das Recht, Ausländer auf der Straße anzuhalten und sie um Vorlage ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltsgenehmigung zu bitten.
Führerscheine in Kasachstan
Das kasachische Außenministerium hat mitgeteilt, dass der deutsche nationale Führerschein mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in Kasachstan gültig sei. Darüber hinaus werde auch der internationale Führerschein in Kasachstan anerkannt. Als dritte Möglichkeit könne der nationale Führerschein gegen einen kasachischen ausgetauscht werden. In diesem Fall werde der nationale Führerschein im Komitee der Verkehrspolizei des Innenministeriums aufbewahrt.
Für Ausländer gesperrte Regionen
Teile der Gebiete Shambyl (Gwardejski, Rossawel und Kulshabassy), Westkasachstan (Bokejorda und Shangala), Karaganda (Priosjorsk und Gulschad) und Kysylorda (Karmakschy und Kasalinsk) sind bis auf weiteres nicht für Ausländer zugänglich.
Reisen über Land/ Bahnverkehr
Per Bahn ist Kasachstan in rund vier Tagen zu erreichen über
• Moskau (Strecke Berlin-Moskau-Astana/Almaty) und
• Kiew (Strecke Berlin-Kiew-Saratow-Astana).
Zur Weiterfahrt nach China gibt es je einen Zug zwischen Almaty bzw. Astana und Urumqi/ China, die Fahrzeit beträgt ca. 1 ½ Tage.
Reisen über Land/ Flugverkehr
Bei der Anreise nach Kasachstan sollte der Sicherheitsstandard der benutzten Fluglinie berücksichtigt werden. Die Sicherheit des zivilen Flugverkehrs innerhalb Kasachstans mit lokalen Luftverkehrsgesellschaften kann im Einzelfall durch veraltete Luftfahrzeuge und mangelhafte Wartung der Maschinen beeinträchtigt sein. Weiterhin scheint bei bestimmten Fluggesellschaften eine Einschätzung ihrer finanziellen Situation und somit ihrer Zuverlässigkeit geboten zu sein.
Reisen über Land/ Straßenverkehr
Die teilweise schlechten Straßenverhältnisse (landesweit) und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Es besteht die Möglichkeit der Anmietung von Autos mit Fahrer.
Einige Besucher des Landes reisen auch mit dem eigenen Auto an. Speditionen benötigen für die Strecke Deutschland - Astana/Almaty rund zehn Tage. Bei Fahrten mit dem Pkw sind mindestens fünf bis sieben Reisetage vorzusehen. Die Reise mit dem Auto ist jedoch in jedem Fall sehr anstrengend und vor allem bei mangelnden Sprachkenntnissen nicht ohne Probleme. Es wird daher davon abgeraten.
Die Botschaft weist darauf hin, dass bei Einreise mit dem eigenen PKW dies im Visum zu vermerken ist. Es sollte daher unbedingt darauf geachtet werden, dass in dem kasachischen Visum in der Spalte „Zusätzliche Informationen“ Marke, Modell und Typ des Kfz eingetragen sind.
Einfuhr von Devisen
Für die Einfuhr von Devisen bestehen keine Beschränkungen. Sofern kein Bargeld im Wert von mehr als US-$ 3.000,- eingeführt wird, ist laut Auskunft der Zollbehörden die Abgabe einer Zollerklärung nicht notwendig. Es gilt grundsätzlich die Regelung, dass nicht mehr Geld aus- als eingeführt werden darf.
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Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Das für die Einreise nach Kasachstan erforderliche Visum kann mit einem noch mindestens sechs Monate nach Ende des Reisezeitraums gültigen Reisepass, vorläufigen Reisepass oder Kinderausweis/-reisepass bei den kasachischen Vertretungen in Deutschland beantragt werden.
Der Kinderausweis/-reisepass darf nur von Kindern bis einschließlich des 15. Lebensjahres benutzt werden. Kinderpässe werden akzeptiert, sofern ein Foto eingefügt ist – dies gilt unabhängig vom Alter des Kindes. Bei Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ein Lichtbild erforderlich.
Visum
Die Bearbeitungszeit des Visums kann zwischen einigen Tagen und Wochen liegen, je nach Einzelfall und Dringlichkeit des Visums. Eine vom kasachischen Außenministerium registrierte Einladung ist nicht mehr in jedem Falle erforderlich. Für Visa, die bei den kasachischen Auslandsvertretungen beantragt werden, gilt, dass Visa bis zu 30 Tagen Dauer mit einfacher Einreise auch ohne Einladung erteilt werden können. Für alle anderen Visa wird nach wie vor eine Einladung benötigt. Das Visum kann ohne persönliche Vorsprache auf dem Postweg beantragt werden.
Wie das kasachische Außenministerium mitteilt, ist das Visumsverfahren für ehemalige kasachische Staatsangehörige – also insbesondere für Spätaussiedler und andere Personen, die auf die kasachische Staatsangehörigkeit verzichtet haben – erheblich vereinfacht worden.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.mfa.kz
Geschäftsvisum
Vereinzelt erteilen kasachische Auslandsvertretungen in Deutschland so genannte Businessvisa (vorwiegend für Investoren) für die Dauer von einem Jahr. Inhaber dieser besonderen Geschäftsvisa unterliegen nicht der Meldepflicht bei der zuständigen kasachischen Ausländerbehörde (UMP). Die Vorlage einer kasachischen Einladung bei Beantragung eines Businessvisums ist nicht immer erforderlich (uneinheitliche Praxis).
Verbindliche Aussagen zu den kasachischen Einreisebestimmungen sollten über die Auslandsvertretungen der Republik Kasachstan eingeholt werden. Detailliertere Informationen zur Beantragung von kasachischen Visa finden sich auf der Homepage der kasachischen Botschaft in Berlin unter http://www.botschaft-kaz.de/index.php?l ... ik=2&tmp=1
Registrierung
Deutsche Pässe mit Visa für höchstens 90 Tage sowie Dienst- und Investorenvisa werden i.d.R. bereits bei Ankunft an einem der 12 internationalen Flughäfen Kasachstans registriert. Nachdem eine weiße Registrationskarte (erhältlich bei kasachischen Auslandsvertretungen, am Flughafen in Kasachstan oder ggf. im Flugzeug) durch den Reisenden mit seinen Personendaten ausgefüllt wurde, wird diese bei der Grenzkontrolle mit einem Siegel versehen und an den Reisenden zurückgegeben. Diese Karte sollte unbedingt aufbewahrt werden, da sie erst bei Ausreise an der Grenzkontrolle eingezogen wird. Dieses Verfahren gilt für Bürger von 28 Staaten, u.a. für deutsche Staatsangehörige.
Bei Nutzung von Grenzübergangsstellen, die noch nicht an diesem Registrierungsverfahren teilnehmen, bleibt es bei der bisherigen Praxis:
Innerhalb von fünf Kalendertagen ab Grenzübertritt muss ein Ausländer beim zuständigen UMP (Behörde für Pass- und Visaangelegenheiten) registriert werden. Bei Nichtregistrierung drohen hohe Geldstrafen oder andere Unannehmlichkeiten (z.B. Verweigerung der Ausreise). Die meisten Hotels sind berechtigt, bei Registrierungen für Ausländer behilflich zu sein (im allgemeinen die größeren bzw. internationalen Hotels). In der Regel ist jeder Besucher verpflichtet, sich selbst registrieren zu lassen. Grundsätzlich können auch Reisebüros vor Ort (gegen eine entsprechende Gebühr) die Registrierung beim UMP übernehmen. Geschäftsreisende können sich von der einladenden Seite registrieren lassen. Die Registrierung als solche ist theoretisch kostenlos, die UMP-Praxis weicht hiervon jedoch noch häufig ab.
Die Verlängerung der Registrierung über 90 Tage hinaus erfolgt durch die Organe des Innenministeriums am jeweils aktuellen Aufenthaltsort.
Transit durch die Russische Föderation
Für die Durchreise durch die Russische Föderation ist ein russisches Transitvisum erforderlich.
Auch für den Transit durch Kasachstan ist bei der zuständigen kasachischen Vertretung in Deutschland ein entsprechendes Visum zu beantragen.
Grenzregion zu Kirgisistan
Touristen, die im Rahmen eines Gebirgstrekks zu Fuß die „grüne“ Grenze zwischen Kasachstan und Kirgisistan überqueren, müssen mangels eines Ausreisestempels der kasachischen Grenzbehörden bei Wiedereinreise nach Kasachstan mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen. Diese Frage sollte auf jeden Fall bereits bei Buchung eines solchen Trekks mit dem Reiseveranstalter besprochen werden.
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Besondere Zollvorschriften
In der Regel haben Touristen bei der Einreise keine Zollprobleme.
Bei Einreise ist dem kasachischen Zoll eine Zollerklärung (russisch/englisch oder russisch/deutsch, meist im Flugzeug erhältlich) vorzulegen, die abgestempelt, ausgehändigt und bei der Ausreise mit einer neuen (Ausreise-) Zollerklärung abzugeben ist. Bei Fehlen dieser Zollerklärungen oder bei der Angabe unvollständiger Zolldaten muss mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Ausreise oder mit ernsteren Unannehmlichkeiten (Geldstrafe, Verhaftung) gerechnet werden. Ist der in der Zollerklärung bei der Ausreise angegebene Bargeldbetrag höher als der eingetragene Betrag bei der Einreise, muss in der Regel der Ursprung des Mehrbetrages durch entsprechende Bescheinigungen nachgewiesen werden (z.B. bei Geldumtausch eine entsprechende Bescheinigung der Geschäftsbank bzw. Wechselstube).
Sofern Bargeld im Wert von nicht mehr als US-$ 3.000,- eingeführt wird, ist laut Auskunft der kasachischen Zollbehörde die Vorlage einer Zollerklärung nicht mehr notwendig.
Neuerdings besteht am Flughafen Almaty und Astana neben der Möglichkeit des handschriftlichen Ausfüllens die Alternative der elektronischen Erstellung der Zollerklärung. Die Erstellung kann in kasachischer, russischer und englischer Sprache erfolgen.
Für bestimmte Waren existieren Einfuhrbeschränkungen und -verbote. Seit dem 01. Juli 1999 ist ein neues Gesetz zur Lizenzierung bestimmter Waren in Kraft. Zollgesetze und -regelungen ändern sich in Kasachstan häufig. Daher können an dieser Stelle keine verbindlichen Angaben über Art und Menge der Waren gemacht werden. Eine Liste der genauen Zollsätze und Zollbeschränkungen kann beim kasachischen Zollamt bzw. über eine der kasachischen Vertretungen in Deutschland erfragt werden. Vorsicht ist beim Kauf und der Ausfuhr von Teppichen und Antiquitäten geboten! Es empfiehlt sich, vor einem Kauf Klarheit über die Ausfuhrmöglichkeiten zu erzielen. In der Regel wird vom Zoll bei der Ausreise die Vorlage einer entsprechenden Kaufbescheinigung des Verkäufers/ Künstlers/ Museums verlangt.
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Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Reisende sollten unbedingt auf ein gültiges Visum und pünktliche Registrierung bei der zuständigen Ausländerbehörde (UMP) innerhalb der ersten fünf Kalendertage nach Grenzübertritt achten (zur Erforderlichkeit dieser Registrierung siehe unter Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige).
Drogenbesitz ist grundsätzlich strafbar. Militärische Gebäude und Anlagen (dazu zählen auch zivile Flughäfen!) dürfen in der Regel nicht fotografiert werden.
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Medizinische Hinweise
Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Auch in Kasachstan ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, (Polio) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen auch Hepatitis B, und gerade bei Exposition FSME (z.B. Wandern), Tollwut (z.B. Tierkontakte) und Typhus (Aufenthalt unter einfachen hygienischen Bedingungen). Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sollten auf aktuellem Stand sein (siehe http://www.rki.de/cln_006/nn_975940/DE/ ... .pdf/30_06
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber für alle Reisenden wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert www.who.int/ith/countries/en/index.html
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Medikamente
Ständig benötigte Medikamente und die übliche Reiseapotheke (Schmerz-, Durchfall-, Erkältungsmittel, Salben gegen Insektenstiche und Verbrennungen etc.) sollten mitgebracht werden. In Astana und Almaty sind die gängigsten Präparate in der Apotheke erhältlich.
Durchfallerkrankungen
Besonders im Sommer ist das Risiko von Lebensmittelvergiftungen und Durchfallerkrankungen erhöht. Trinkwasser sollte man abkochen und auf den Verzehr von unzureichend gegarten oder aufgewärmten Speisen verzichten.
Milzbrand
In Kasachstan kommen auch Anthraxinfektionen (Milzbrand) vor, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden.
Tuberkulose, Pest, Cholera
Kasachstan hat weiterhin hohe Tuberkulosezahlen. Selten kommt es in Einzelfällen zu kleineren Ausbrüchen von Cholera und Pest in ländlichen Regionen.
HIV/ AIDS
Von HIV/AIDS ist Kasachstan nicht verschont geblieben. Nach offiziellen Angaben waren zum 01. Mai 2008 über 10.000 HIV-/AIDS-Fälle registriert. Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte. In der jüngsten Zeit wurden auch Fälle von Ansteckung durch Bluttransfusionen berichtet.
Ärztliche Versorgung
Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung in Kasachstan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Leichte Erkrankungen können in Kasachstan behandelt werden. Schwerere oder absehbar längere Krankheiten sollte man in Deutschland behandeln lassen. Eine Liste mit einigen medizinischen Einrichtungen findet sich für Astana unter http://www.astana.diplo.de/Vertretung/a ... =Daten.pdf
und für Almaty unter http://www.almaty.diplo.de/Vertretung/a ... =Daten.pdf
Kliniken
Die unmittelbare Behandlung sowohl in der VIP-Klinik (=Präsidentenklinik), der Privatklinik „SOS International“ als auch bei der kasachischen Gesundheits- und Versicherungsgesellschaft „Interteach“ in Almaty (Tel: 727 258 8100, Aiteke Bi 83, 24h besetzt) erfordert grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen. Dabei muss in der Regel ein Jahresvertrag mit relativ hohen Gebühren abgeschlossen werden. Als Mitglied können sodann Behandlungskosten nach Behandlung erstattet werden. Im Notfall werden auch Nichtmitglieder behandelt, allerdings zu sehr hohen Kosten, die in der Regel im Voraus zu erstatten sind. Bei längeren Aufenthalten in Kasachstan sollte die Mitgliedschaft in einer der o.g. Organisationen geprüft werden.
In Astana, in allen Stadtbezirken Almatys und in den größeren Städten Kasachstans existieren Polikliniken. In der Regel muss hier im Voraus in bar (USD werden in der Regel akzeptiert) bezahlt werden.
Die Ausstattung der Apotheken in Kasachstan entspricht nicht europäischem Standard, jedoch sind in der Regel ausreichend Medikamente zur Behandlung unkomplizierter Krankheiten vorhanden. Insulin sowie Impfstoffe sind in der Regel Mangelware und sollten bei Bedarf mitgeführt werden. In Almaty und Astana befindet sich jeweils eine so genannte Zentralapotheke (Adresse Astana: „Gippokrat“ Puschkina Str. 132 / Ecke Bogenbaj Batyra, Tel: 7172-396000; Adresse Almaty: Furmanow-Str. Ecke Gogol-Str., Tel: 727-273 0707). Kleinere Apotheken sind mittlerweile in allen Stadtteilen zu finden. Vorsicht ist geboten beim Kauf von Medikamenten auf den örtlichen Märkten, da es sich bei diesen häufig um für den Laien schwer erkennbare Fälschungen handelt.
Der Abschluss einer Flugrettungsversicherung wird empfohlen.

Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 28.05.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Kasachstan:
Stand 28.05.2009 (Unverändert gültig seit: 28.05.2009)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Von Überlandreisen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten, ganz besonders im Süden Kasachstans. Im Grenzgebiet zwischen Kasachstan und Usbekistan (nähe Grenzübergang Saryagash) soll es zu bewaffneten Überfällen auf Reisende gekommen sein.
Bergwanderungen in entlegene Gebiete sollten nur in Begleitung von Bergführern und/oder Sicherheitskräften unternommen werden.
Kriminalität
Übliche Großstadtkriminalität (Diebstahl, Raub, Trickbetrügerei, Freikauf aus angeblichen Polizeikontrollen, …). Es wird empfohlen, sich nachts nicht ohne Begleitung zu bewegen, keine „inoffiziellen“ Taxis zu benutzen, keine wertvollen Gegenstände oder größeren Geldbeträge sichtbar mit sich zu führen. Dies gilt insbesondere beim Besuch der großen Märkte.
Ausweise sollten möglichst gesondert mitgeführt werden, allerdings möglichst nicht im Geldbeutel - einer Kontrolle könnte sonst Bargeld ins Blickfeld geraten.
Bei Überfällen wird von Widerstand abgeraten, da die Gewaltschwelle sehr niedrig liegt.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisende, die nicht über kasachische oder russische Sprachkenntnisse verfügen, wird beim Besuch entlegener Gegenden aus Sicherheitsgründen eine sprach- und ortskundige Begleitung empfohlen.
Nach Auskunft des kasachischen Außenministeriums sind Ausländer, die sich vorläufig in Kasachstan aufhalten, verpflichtet, ihren Originalreisepass mit gültigem Visum und Registrierung (weiße Migrationskarte) mit sich zu führen. Die kasachische Polizei hat jederzeit das Recht, Ausländer auf der Straße anzuhalten und sie um Vorlage ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltsgenehmigung zu bitten.
Führerscheine in Kasachstan
Das kasachische Außenministerium hat mitgeteilt, dass der deutsche nationale Führerschein mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in Kasachstan gültig sei. Darüber hinaus werde auch der internationale Führerschein in Kasachstan anerkannt. Als dritte Möglichkeit könne der nationale Führerschein gegen einen kasachischen ausgetauscht werden. In diesem Fall werde der nationale Führerschein im Komitee der Verkehrspolizei des Innenministeriums aufbewahrt.
Für Ausländer gesperrte Regionen
Folgende Territorien sind nach Auskunft des kasachischen Außenministeriums bis auf Weiteres für Ausländer unzugänglich: Das Territorium der Siedlung Gwardejskij mit den Dörfern Matibulak (Roslawl), Matebulak, und Kulshabassy im Gebiet Shambyl, Baikonur, Karmakschickij Kreis und Kasalinskiy Kreis im Gebiet Kysylorda.
Reisen über Land/ Bahnverkehr
Per Bahn ist Kasachstan in rund vier Tagen zu erreichen über
• Moskau (Strecke Berlin-Moskau-Astana/Almaty) und
• Kiew (Strecke Berlin-Kiew-Saratow-Astana).
Zur Weiterfahrt nach China gibt es je einen Zug zwischen Almaty bzw. Astana und Urumqi/ China, die Fahrzeit beträgt ca. 1 ½ Tage.
Reisen über Land/ Flugverkehr
Bei der Anreise nach Kasachstan sollte der Sicherheitsstandard der benutzten Fluglinie berücksichtigt werden. Die Sicherheit des zivilen Flugverkehrs innerhalb Kasachstans mit lokalen Luftverkehrsgesellschaften kann im Einzelfall durch veraltete Luftfahrzeuge und mangelhafte Wartung der Maschinen beeinträchtigt sein. Weiterhin scheint bei bestimmten Fluggesellschaften eine Einschätzung ihrer finanziellen Situation und somit ihrer Zuverlässigkeit geboten zu sein.
Reisen über Land/ Straßenverkehr
Die teilweise schlechten Straßenverhältnisse (landesweit) und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Es besteht die Möglichkeit der Anmietung von Autos mit Fahrer.
Einige Besucher des Landes reisen auch mit dem eigenen Auto an. Speditionen benötigen für die Strecke Deutschland - Astana/Almaty rund zehn Tage. Bei Fahrten mit dem Pkw sind mindestens fünf bis sieben Reisetage vorzusehen. Die Reise mit dem Auto ist jedoch in jedem Fall sehr anstrengend und vor allem bei mangelnden Sprachkenntnissen nicht ohne Probleme. Es wird daher davon abgeraten.
Die Botschaft weist darauf hin, dass bei Einreise mit dem eigenen PKW dies im Visum zu vermerken ist. Es sollte daher unbedingt darauf geachtet werden, dass in dem kasachischen Visum in der Spalte „Zusätzliche Informationen“ Marke, Modell und Typ des Kfz eingetragen sind.
Einfuhr von Devisen
Für die Einfuhr von Devisen bestehen keine Beschränkungen. Sofern kein Bargeld im Wert von mehr als US-$ 3.000,- eingeführt wird, ist laut Auskunft der Zollbehörden die Abgabe einer Zollerklärung nicht notwendig. Es gilt grundsätzlich die Regelung, dass nicht mehr Geld aus- als eingeführt werden darf.

Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Das für die Einreise nach Kasachstan erforderliche Visum kann mit einem noch mindestens sechs Monate nach Ende des Reisezeitraums gültigen Reisepass, vorläufigen Reisepass oder Kinderausweis/-reisepass bei den kasachischen Vertretungen in Deutschland beantragt werden.
Der Kinderausweis/-reisepass darf nur von Kindern bis einschließlich des 15. Lebensjahres benutzt werden. Kinderpässe werden akzeptiert, sofern ein Foto eingefügt ist – dies gilt unabhängig vom Alter des Kindes. Bei Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ein Lichtbild erforderlich.
Visum
Die Bearbeitungszeit des Visums kann zwischen einigen Tagen und Wochen liegen, je nach Einzelfall und Dringlichkeit des Visums. Eine vom kasachischen Außenministerium registrierte Einladung ist nicht mehr in jedem Falle erforderlich. Für Visa, die bei den kasachischen Auslandsvertretungen beantragt werden, gilt, dass Visa bis zu 30 Tagen Dauer mit einfacher Einreise auch ohne Einladung erteilt werden können. Für alle anderen Visa wird nach wie vor eine Einladung benötigt.
Wie das kasachische Außenministerium mitteilt, ist das Visumsverfahren für ehemalige kasachische Staatsangehörige – also insbesondere für Spätaussiedler und andere Personen, die auf die kasachische Staatsangehörigkeit verzichtet haben – erheblich vereinfacht worden.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.mfa.kz
Geschäftsvisum
Vereinzelt erteilen kasachische Auslandsvertretungen in Deutschland so genannte Businessvisa (vorwiegend für Investoren) für die Dauer von einem Jahr. Inhaber dieser besonderen Geschäftsvisa unterliegen grundsätzlich nicht der Meldepflicht bei der zuständigen kasachischen Ausländerbehörde (UMP). Die Vorlage einer kasachischen Einladung bei Beantragung eines Businessvisums ist nicht immer erforderlich (uneinheitliche Praxis).
Verbindliche Aussagen zu den kasachischen Einreisebestimmungen sollten über die Auslandsvertretungen der Republik Kasachstan eingeholt werden. Detailliertere Informationen zur Beantragung von kasachischen Visa finden sich auf der Homepage der kasachischen Botschaft in Berlin unter http://www.botschaft-kaz.de/index.php?l ... ik=2&tmp=1
Registrierung
Deutsche Pässe mit Visa für höchstens 90 Tage sowie Dienst- und Investorenvisa werden i.d.R. bereits bei Ankunft an einem der 12 internationalen Flughäfen Kasachstans registriert. Nachdem eine weiße Registrationskarte (erhältlich bei kasachischen Auslandsvertretungen, am Flughafen in Kasachstan oder ggf. im Flugzeug) durch den Reisenden mit seinen Personendaten ausgefüllt wurde, wird diese bei der Grenzkontrolle mit einem Siegel versehen und an den Reisenden zurückgegeben. Diese Karte sollte unbedingt aufbewahrt werden, da sie erst bei Ausreise an der Grenzkontrolle eingezogen wird. Dieses Verfahren gilt für Bürger von 28 Staaten, u.a. für deutsche Staatsangehörige.
Bei Nutzung von Grenzübergangsstellen, die noch nicht an diesem Registrierungsverfahren teilnehmen, bleibt es bei der bisherigen Praxis:
Innerhalb von fünf Kalendertagen ab Grenzübertritt muss ein Ausländer beim zuständigen UMP (Behörde für Pass- und Visaangelegenheiten) registriert werden. Bei Nichtregistrierung drohen hohe Geldstrafen oder andere Unannehmlichkeiten (z.B. Verweigerung der Ausreise). Die meisten Hotels sind berechtigt, bei Registrierungen für Ausländer behilflich zu sein (im allgemeinen die größeren bzw. internationalen Hotels). In der Regel ist jeder Besucher verpflichtet, sich selbst registrieren zu lassen. Grundsätzlich können auch Reisebüros vor Ort (gegen eine entsprechende Gebühr) die Registrierung beim UMP übernehmen. Geschäftsreisende können sich von der einladenden Seite registrieren lassen. Die Registrierung als solche ist theoretisch kostenlos, die UMP-Praxis weicht hiervon jedoch noch häufig ab.
Die Verlängerung der Registrierung über 90 Tage hinaus erfolgt durch die Organe des Innenministeriums am jeweils aktuellen Aufenthaltsort.
Transit durch die Russische Föderation
Für die Durchreise durch die Russische Föderation ist ein russisches Transitvisum erforderlich.
Auch für den Transit durch Kasachstan ist bei der zuständigen kasachischen Vertretung in Deutschland ein entsprechendes Visum zu beantragen.
Grenzregion zu Kirgisistan
Touristen, die im Rahmen eines Gebirgstrekks zu Fuß die „grüne“ Grenze zwischen Kasachstan und Kirgisistan überqueren, müssen mangels eines Ausreisestempels der kasachischen Grenzbehörden bei Wiedereinreise nach Kasachstan mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen. Diese Frage sollte auf jeden Fall bereits bei Buchung eines solchen Trekks mit dem Reiseveranstalter besprochen werden.
Gemäß Abkommen zwischen Kirgisistan und Kasachstan vom 4. August 2008 ist für deutsche Staatsangehörige mit einem kasachischen Tourismusvisum die Einreise auch in bestimmte Gebiete Kirgisistans möglich (Rayons Issykkulskaja, Talasskaja, Tschuiskaja). Umgekehrt ist für deutsche Staatsangehörige mit einem kirgisischen Tourismusvisum auch die Einreise in einige Gebiete Kasachstans möglich (Rayons Almatinskaja, Shambulskaja)

Besondere Zollvorschriften
In der Regel haben Touristen bei der Einreise keine Zollprobleme.
Bei Einreise ist dem kasachischen Zoll eine Zollerklärung (russisch/englisch oder russisch/deutsch, meist im Flugzeug erhältlich) vorzulegen, die abgestempelt, ausgehändigt und bei der Ausreise mit einer neuen (Ausreise-) Zollerklärung abzugeben ist. Bei Fehlen dieser Zollerklärungen oder bei der Angabe unvollständiger Zolldaten muss mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Ausreise oder mit ernsteren Unannehmlichkeiten (Geldstrafe, Verhaftung) gerechnet werden. Ist der in der Zollerklärung bei der Ausreise angegebene Bargeldbetrag höher als der eingetragene Betrag bei der Einreise, muss in der Regel der Ursprung des Mehrbetrages durch entsprechende Bescheinigungen nachgewiesen werden (z.B. bei Geldumtausch eine entsprechende Bescheinigung der Geschäftsbank bzw. Wechselstube).
Sofern Bargeld im Wert von nicht mehr als US-$ 3.000,- eingeführt wird, ist laut Auskunft der kasachischen Zollbehörde die Vorlage einer Zollerklärung nicht mehr notwendig.
Neuerdings besteht am Flughafen Almaty und Astana neben der Möglichkeit des handschriftlichen Ausfüllens die Alternative der elektronischen Erstellung der Zollerklärung. Die Erstellung kann in kasachischer, russischer und englischer Sprache erfolgen.
Für bestimmte Waren existieren Einfuhrbeschränkungen und -verbote. Seit dem 01. Juli 1999 ist ein neues Gesetz zur Lizenzierung bestimmter Waren in Kraft. Zollgesetze und -regelungen ändern sich in Kasachstan häufig. Daher können an dieser Stelle keine verbindlichen Angaben über Art und Menge der Waren gemacht werden. Eine Liste der genauen Zollsätze und Zollbeschränkungen kann beim kasachischen Zollamt bzw. über eine der kasachischen Vertretungen in Deutschland erfragt werden. Vorsicht ist beim Kauf und der Ausfuhr von Teppichen und Antiquitäten geboten! Es empfiehlt sich, vor einem Kauf Klarheit über die Ausfuhrmöglichkeiten zu erzielen. In der Regel wird vom Zoll bei der Ausreise die Vorlage einer entsprechenden Kaufbescheinigung des Verkäufers/ Künstlers/ Museums verlangt.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Reisende sollten unbedingt auf ein gültiges Visum und pünktliche Registrierung bei der zuständigen Ausländerbehörde (UMP) innerhalb der ersten fünf Kalendertage nach Grenzübertritt achten (zur Erforderlichkeit dieser Registrierung siehe unter Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige).
Drogenbesitz ist grundsätzlich strafbar. Militärische Gebäude und Anlagen (dazu zählen auch zivile Flughäfen!) dürfen in der Regel nicht fotografiert werden.

Medizinische Hinweise
Aviäre Influenza (Vogelgrippe)
Auch in Kasachstan ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, (Polio) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen auch Hepatitis B, und gerade bei Exposition FSME (z.B. Wandern), Tollwut (z.B. Tierkontakte) und Typhus (Aufenthalt unter einfachen hygienischen Bedingungen). Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sollten auf aktuellem Stand sein (siehe http://www.rki.de/cln_006/nn_975940/DE/ ... .pdf/30_06
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber für alle Reisenden wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert www.who.int/ith/countries/en/index.html
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Medikamente
Ständig benötigte Medikamente und die übliche Reiseapotheke (Schmerz-, Durchfall-, Erkältungsmittel, Salben gegen Insektenstiche und Verbrennungen etc.) sollten mitgebracht werden. In Astana und Almaty sind die gängigsten Präparate in der Apotheke erhältlich.
Durchfallerkrankungen
Besonders im Sommer ist das Risiko von Lebensmittelvergiftungen und Durchfallerkrankungen erhöht. Trinkwasser sollte man abkochen und auf den Verzehr von unzureichend gegarten oder aufgewärmten Speisen verzichten.
Milzbrand
In Kasachstan kommen auch Anthraxinfektionen (Milzbrand) vor, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden.
Tuberkulose, Pest, Cholera
Kasachstan hat weiterhin hohe Tuberkulosezahlen. Selten kommt es in Einzelfällen zu kleineren Ausbrüchen von Cholera und Pest in ländlichen Regionen.
HIV/ AIDS
Von HIV/AIDS ist Kasachstan nicht verschont geblieben. Nach offiziellen Angaben waren zum 1. November 2008 über 11.000 HIV-/AIDS-Fälle registriert. Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte. In der jüngsten Zeit wurden auch Fälle von Ansteckung durch Bluttransfusionen berichtet.
Ärztliche Versorgung
Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung in Kasachstan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Leichte Erkrankungen können in Kasachstan behandelt werden. Schwerere oder absehbar längere Krankheiten sollte man in Deutschland behandeln lassen. Hinweise zu medizinischen Einrichtungen finden sich für Astana unter http://www.astana.diplo.de/Vertretung/a ... =Daten.pdf
und für Almaty unter http://www.almaty.diplo.de/Vertretung/a ... =Daten.pdf
Kliniken
Die unmittelbare Behandlung sowohl in der VIP-Klinik (=Präsidentenklinik), der Privatklinik „SOS International“ als auch bei der kasachischen Gesundheits- und Versicherungsgesellschaft „Interteach“ in Almaty erfordert grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen. Dabei muss in der Regel ein Jahresvertrag mit relativ hohen Gebühren abgeschlossen werden. Als Mitglied können sodann Behandlungskosten nach Behandlung erstattet werden. Im Notfall werden auch Nichtmitglieder behandelt, allerdings zu sehr hohen Kosten, die in der Regel im Voraus zu erstatten sind. Bei längeren Aufenthalten in Kasachstan sollte die Mitgliedschaft in einer der o.g. Organisationen geprüft werden.
In Astana, in allen Stadtbezirken Almatys und in den größeren Städten Kasachstans existieren Polikliniken. In der Regel muss hier im Voraus in bar (USD werden in der Regel akzeptiert) bezahlt werden.
Die Ausstattung der Apotheken in Kasachstan entspricht nicht europäischem Standard, jedoch sind in der Regel ausreichend Medikamente zur Behandlung unkomplizierter Krankheiten vorhanden. Insulin sowie Impfstoffe sind in der Regel Mangelware und sollten bei Bedarf mitgeführt werden. In Almaty und Astana befindet sich jeweils eine so genannte Zentralapotheke (Adresse Astana: „Gippokrat“ Respublika Str. 132 / Ecke Bogenbaj Batyra, Tel: 7172-396000; Adresse Almaty: Furmanow-Str. Ecke Gogol-Str., Tel: 727-273 0707). Kleinere Apotheken sind mittlerweile in allen Stadtteilen zu finden. Vorsicht ist geboten beim Kauf von Medikamenten auf den örtlichen Märkten, da es sich bei diesen häufig um für den Laien schwer erkennbare Fälschungen handelt.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 05.08.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Kasachstan:
Stand 05.08.2009 (Unverändert gültig seit: 05.08.2009)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Von Überlandreisen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten, ganz besonders im Süden Kasachstans. Im Grenzgebiet zwischen Kasachstan und Usbekistan (nähe Grenzübergang Saryagash) soll es zu bewaffneten Überfällen auf Reisende gekommen sein.
Bergwanderungen in entlegene Gebiete sollten nur in Begleitung von Bergführern und/oder Sicherheitskräften unternommen werden.
Kriminalität
Übliche Großstadtkriminalität (Diebstahl, Raub, Trickbetrügerei, Freikauf aus angeblichen Polizeikontrollen, …). Es wird empfohlen, sich nachts nicht ohne Begleitung zu bewegen, keine „inoffiziellen“ Taxis zu benutzen, keine wertvollen Gegenstände oder größeren Geldbeträge sichtbar mit sich zu führen. Dies gilt insbesondere beim Besuch der großen Märkte.
Ausweise sollten möglichst gesondert mitgeführt werden, allerdings möglichst nicht im Geldbeutel - einer Kontrolle könnte sonst Bargeld ins Blickfeld geraten.
Bei Überfällen wird von Widerstand abgeraten, da die Gewaltschwelle sehr niedrig liegt.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisende, die nicht über kasachische oder russische Sprachkenntnisse verfügen, wird beim Besuch entlegener Gegenden aus Sicherheitsgründen eine sprach- und ortskundige Begleitung empfohlen.
Nach Auskunft des kasachischen Außenministeriums sind Ausländer, die sich vorläufig in Kasachstan aufhalten, verpflichtet, ihren Originalreisepass mit gültigem Visum und Registrierung (weiße Migrationskarte) mit sich zu führen. Die kasachische Polizei hat jederzeit das Recht, Ausländer auf der Straße anzuhalten und sie um Vorlage ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltsgenehmigung zu bitten.
Führerscheine in Kasachstan
Das kasachische Außenministerium hat mitgeteilt, dass der deutsche nationale Führerschein mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in Kasachstan gültig sei. Darüber hinaus werde auch der internationale Führerschein in Kasachstan anerkannt. Als dritte Möglichkeit könne der nationale Führerschein gegen einen kasachischen ausgetauscht werden. In diesem Fall werde der nationale Führerschein im Komitee der Verkehrspolizei des Innenministeriums aufbewahrt.
Für Ausländer gesperrte Regionen
Folgende Territorien sind nach Auskunft des kasachischen Außenministeriums bis auf Weiteres für Ausländer unzugänglich: Das Territorium der Siedlung Gwardejskij mit den Dörfern Matibulak (Roslawl), Matebulak, und Kulshabassy im Gebiet Shambyl, Baikonur, Karmakschickij Kreis und Kasalinskiy Kreis im Gebiet Kysylorda.
Reisen über Land/ Bahnverkehr
Per Bahn ist Kasachstan in rund vier Tagen zu erreichen über
• Moskau (Strecke Berlin-Moskau-Astana/Almaty) und
• Kiew (Strecke Berlin-Kiew-Saratow-Astana).
Zur Weiterfahrt nach China gibt es je einen Zug zwischen Almaty bzw. Astana und Urumqi/ China, die Fahrzeit beträgt ca. 1 ½ Tage.
Reisen über Land/ Flugverkehr
Bei der Anreise nach Kasachstan sollte der Sicherheitsstandard der benutzten Fluglinie berücksichtigt werden. Die Sicherheit des zivilen Flugverkehrs innerhalb Kasachstans mit lokalen Luftverkehrsgesellschaften kann im Einzelfall durch veraltete Luftfahrzeuge und mangelhafte Wartung der Maschinen beeinträchtigt sein. Weiterhin scheint bei bestimmten Fluggesellschaften eine Einschätzung ihrer finanziellen Situation und somit ihrer Zuverlässigkeit geboten zu sein.
Reisen über Land/ Straßenverkehr
Die teilweise schlechten Straßenverhältnisse (landesweit) und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Es besteht die Möglichkeit der Anmietung von Autos mit Fahrer.
Einige Besucher des Landes reisen auch mit dem eigenen Auto an. Speditionen benötigen für die Strecke Deutschland - Astana/Almaty rund zehn Tage. Bei Fahrten mit dem Pkw sind mindestens fünf bis sieben Reisetage vorzusehen. Die Reise mit dem Auto ist jedoch in jedem Fall sehr anstrengend und vor allem bei mangelnden Sprachkenntnissen nicht ohne Probleme. Es wird daher davon abgeraten.
Die Botschaft weist darauf hin, dass bei Einreise mit dem eigenen PKW dies im Visum zu vermerken ist. Es sollte daher unbedingt darauf geachtet werden, dass in dem kasachischen Visum in der Spalte „Zusätzliche Informationen“ Marke, Modell und Typ des Kfz eingetragen sind.
Einfuhr von Devisen
Für die Einfuhr von Devisen bestehen keine Beschränkungen. Sofern kein Bargeld im Wert von mehr als US-$ 3.000,- eingeführt wird, ist laut Auskunft der Zollbehörden die Abgabe einer Zollerklärung nicht notwendig. Es gilt grundsätzlich die Regelung, dass nicht mehr Geld aus- als eingeführt werden darf.

Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Das für die Einreise nach Kasachstan erforderliche Visum kann mit einem noch mindestens sechs Monate nach Ende des Reisezeitraums gültigen Reisepass, vorläufigen Reisepass oder Kinderausweis/-reisepass bei den kasachischen Vertretungen in Deutschland beantragt werden.
Der Kinderausweis/-reisepass darf nur von Kindern bis einschließlich des 15. Lebensjahres benutzt werden. Kinderpässe werden akzeptiert, sofern ein Foto eingefügt ist – dies gilt unabhängig vom Alter des Kindes. Bei Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ein Lichtbild erforderlich.
Visum
Die Bearbeitungszeit des Visums kann zwischen einigen Tagen und Wochen liegen, je nach Einzelfall und Dringlichkeit des Visums. Eine vom kasachischen Außenministerium registrierte Einladung ist nicht mehr in jedem Falle erforderlich. Für Visa, die bei den kasachischen Auslandsvertretungen beantragt werden, gilt, dass Visa bis zu 30 Tagen Dauer mit einfacher Einreise auch ohne Einladung erteilt werden können. Für alle anderen Visa wird nach wie vor eine Einladung benötigt.
Wie das kasachische Außenministerium mitteilt, ist das Visumsverfahren für ehemalige kasachische Staatsangehörige – also insbesondere für Spätaussiedler und andere Personen, die auf die kasachische Staatsangehörigkeit verzichtet haben – erheblich vereinfacht worden.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.mfa.kz
Geschäftsvisum
Vereinzelt erteilen kasachische Auslandsvertretungen in Deutschland so genannte Businessvisa (vorwiegend für Investoren) für die Dauer von einem Jahr. Inhaber dieser besonderen Geschäftsvisa unterliegen grundsätzlich nicht der Meldepflicht bei der zuständigen kasachischen Ausländerbehörde (UMP). Die Vorlage einer kasachischen Einladung bei Beantragung eines Businessvisums ist nicht immer erforderlich (uneinheitliche Praxis).
Verbindliche Aussagen zu den kasachischen Einreisebestimmungen sollten über die Auslandsvertretungen der Republik Kasachstan eingeholt werden. Detailliertere Informationen zur Beantragung von kasachischen Visa finden sich auf der Homepage der kasachischen Botschaft in Berlin unter http://www.botschaft-kaz.de/index.php?l ... ik=2&tmp=1
Registrierung
Deutsche Pässe mit Visa für höchstens 90 Tage sowie Dienst- und Investorenvisa werden i.d.R. bereits bei Ankunft an einem der 12 internationalen Flughäfen Kasachstans registriert. Nachdem eine weiße Registrationskarte (erhältlich bei kasachischen Auslandsvertretungen, am Flughafen in Kasachstan oder ggf. im Flugzeug) durch den Reisenden mit seinen Personendaten ausgefüllt wurde, wird diese bei der Grenzkontrolle mit einem Siegel versehen und an den Reisenden zurückgegeben. Diese Karte sollte unbedingt aufbewahrt werden, da sie erst bei Ausreise an der Grenzkontrolle eingezogen wird. Dieses Verfahren gilt für Bürger von 28 Staaten, u.a. für deutsche Staatsangehörige.
Bei Nutzung von Grenzübergangsstellen, die noch nicht an diesem Registrierungsverfahren teilnehmen, bleibt es bei der bisherigen Praxis:
Innerhalb von fünf Kalendertagen ab Grenzübertritt muss ein Ausländer beim zuständigen UMP (Behörde für Pass- und Visaangelegenheiten) registriert werden. Bei Nichtregistrierung drohen hohe Geldstrafen oder andere Unannehmlichkeiten (z.B. Verweigerung der Ausreise). Die meisten Hotels sind berechtigt, bei Registrierungen für Ausländer behilflich zu sein (im allgemeinen die größeren bzw. internationalen Hotels). In der Regel ist jeder Besucher verpflichtet, sich selbst registrieren zu lassen. Grundsätzlich können auch Reisebüros vor Ort (gegen eine entsprechende Gebühr) die Registrierung beim UMP übernehmen. Geschäftsreisende können sich von der einladenden Seite registrieren lassen. Die Registrierung als solche ist theoretisch kostenlos, die UMP-Praxis weicht hiervon jedoch noch häufig ab.
Die Verlängerung der Registrierung über 90 Tage hinaus erfolgt durch die Organe des Innenministeriums am jeweils aktuellen Aufenthaltsort.
Transit durch die Russische Föderation
Für die Durchreise durch die Russische Föderation ist ein russisches Transitvisum erforderlich.
Auch für den Transit durch Kasachstan ist bei der zuständigen kasachischen Vertretung in Deutschland ein entsprechendes Visum zu beantragen.
Grenzregion zu Kirgisistan
Touristen, die im Rahmen eines Gebirgstrekks zu Fuß die „grüne“ Grenze zwischen Kasachstan und Kirgisistan überqueren, müssen mangels eines Ausreisestempels der kasachischen Grenzbehörden bei Wiedereinreise nach Kasachstan mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen. Diese Frage sollte auf jeden Fall bereits bei Buchung eines solchen Trekks mit dem Reiseveranstalter besprochen werden.
Gemäß Abkommen zwischen Kirgisistan und Kasachstan vom 4. August 2008 ist für deutsche Staatsangehörige mit einem kasachischen Tourismusvisum die Einreise auch in bestimmte Gebiete Kirgisistans möglich (Rayons Issykkulskaja, Talasskaja, Tschuiskaja). Umgekehrt ist für deutsche Staatsangehörige mit einem kirgisischen Tourismusvisum auch die Einreise in einige Gebiete Kasachstans möglich (Rayons Almatinskaja, Shambulskaja)

Besondere Zollvorschriften
In der Regel haben Touristen bei der Einreise keine Zollprobleme.
Bei Einreise ist dem kasachischen Zoll eine Zollerklärung (russisch/englisch oder russisch/deutsch, meist im Flugzeug erhältlich) vorzulegen, die abgestempelt, ausgehändigt und bei der Ausreise mit einer neuen (Ausreise-) Zollerklärung abzugeben ist. Bei Fehlen dieser Zollerklärungen oder bei der Angabe unvollständiger Zolldaten muss mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Ausreise oder mit ernsteren Unannehmlichkeiten (Geldstrafe, Verhaftung) gerechnet werden. Ist der in der Zollerklärung bei der Ausreise angegebene Bargeldbetrag höher als der eingetragene Betrag bei der Einreise, muss in der Regel der Ursprung des Mehrbetrages durch entsprechende Bescheinigungen nachgewiesen werden (z.B. bei Geldumtausch eine entsprechende Bescheinigung der Geschäftsbank bzw. Wechselstube).
Sofern Bargeld im Wert von nicht mehr als US-$ 3.000,- eingeführt wird, ist laut Auskunft der kasachischen Zollbehörde die Vorlage einer Zollerklärung nicht mehr notwendig.
Neuerdings besteht am Flughafen Almaty und Astana neben der Möglichkeit des handschriftlichen Ausfüllens die Alternative der elektronischen Erstellung der Zollerklärung. Die Erstellung kann in kasachischer, russischer und englischer Sprache erfolgen.
Für bestimmte Waren existieren Einfuhrbeschränkungen und -verbote. Seit dem 01. Juli 1999 ist ein neues Gesetz zur Lizenzierung bestimmter Waren in Kraft. Zollgesetze und -regelungen ändern sich in Kasachstan häufig. Daher können an dieser Stelle keine verbindlichen Angaben über Art und Menge der Waren gemacht werden. Eine Liste der genauen Zollsätze und Zollbeschränkungen kann beim kasachischen Zollamt bzw. über eine der kasachischen Vertretungen in Deutschland erfragt werden. Vorsicht ist beim Kauf und der Ausfuhr von Teppichen und Antiquitäten geboten! Es empfiehlt sich, vor einem Kauf Klarheit über die Ausfuhrmöglichkeiten zu erzielen. In der Regel wird vom Zoll bei der Ausreise die Vorlage einer entsprechenden Kaufbescheinigung des Verkäufers/ Künstlers/ Museums verlangt.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Reisende sollten unbedingt auf ein gültiges Visum und pünktliche Registrierung bei der zuständigen Ausländerbehörde (UMP) innerhalb der ersten fünf Kalendertage nach Grenzübertritt achten (zur Erforderlichkeit dieser Registrierung siehe unter Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige).
Drogenbesitz ist grundsätzlich strafbar. Militärische Gebäude und Anlagen (dazu zählen auch zivile Flughäfen!) dürfen in der Regel nicht fotografiert werden.

Medizinische Hinweise
Influenza А/Н1N1 (sog. „Schweinegrippe“)
In Kasachstan treten vermehrt Fälle der sog. „Schweinegrippe“ auf. Die kasachischen Behörden haben darauf reagiert und untersuchen bei der Einreise jede Person auf Grippesymptome. Reisende, bei denen ein Verdacht auf Schweinegrippe besteht, müssen sich darauf einstellen, ggf. Maßnahmen der kasachischen (Gesundheits-)Behörden ausgesetzt zu sein, die u.U. auch die Bewegungsfreiheit einschränken können. Weitere Informationen erhalten Sie über folgenden Link
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, (Polio) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen auch Hepatitis B, und gerade bei Exposition FSME (z.B. Wandern), Tollwut (z.B. Tierkontakte) und Typhus (Aufenthalt unter einfachen hygienischen Bedingungen). Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sollten auf aktuellem Stand sein (siehe http://www.rki.de/cln_006/nn_975940/DE/ ... .pdf/30_06
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber für alle Reisenden wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert www.who.int/ith/countries/en/index.html
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Medikamente
Ständig benötigte Medikamente und die übliche Reiseapotheke (Schmerz-, Durchfall-, Erkältungsmittel, Salben gegen Insektenstiche und Verbrennungen etc.) sollten mitgebracht werden. In Astana und Almaty sind die gängigsten Präparate in der Apotheke erhältlich.
Durchfallerkrankungen
Besonders im Sommer ist das Risiko von Lebensmittelvergiftungen und Durchfallerkrankungen erhöht. Trinkwasser sollte man abkochen und auf den Verzehr von unzureichend gegarten oder aufgewärmten Speisen verzichten.
Milzbrand
In Kasachstan kommen auch Anthraxinfektionen (Milzbrand) vor, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden.
Tuberkulose, Pest, Cholera
Kasachstan hat weiterhin hohe Tuberkulosezahlen. Selten kommt es in Einzelfällen zu kleineren Ausbrüchen von Cholera und Pest in ländlichen Regionen.
HIV/ AIDS
Von HIV/AIDS ist Kasachstan nicht verschont geblieben. Nach offiziellen Angaben waren zum 1. November 2008 über 11.000 HIV-/AIDS-Fälle registriert. Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte. In der jüngsten Zeit wurden auch Fälle von Ansteckung durch Bluttransfusionen berichtet.
Ärztliche Versorgung
Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung in Kasachstan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Leichte Erkrankungen können in Kasachstan behandelt werden. Schwerere oder absehbar längere Krankheiten sollte man in Deutschland behandeln lassen. Hinweise zu medizinischen Einrichtungen finden sich für Astana unter http://www.astana.diplo.de/Vertretung/a ... =Daten.pdf
und für Almaty unter http://www.almaty.diplo.de/Vertretung/a ... =Daten.pdf
Kliniken
Die unmittelbare Behandlung sowohl in der VIP-Klinik (=Präsidentenklinik), der Privatklinik „SOS International“ als auch bei der kasachischen Gesundheits- und Versicherungsgesellschaft „Interteach“ in Almaty erfordert grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen. Dabei muss in der Regel ein Jahresvertrag mit relativ hohen Gebühren abgeschlossen werden. Als Mitglied können sodann Behandlungskosten nach Behandlung erstattet werden. Im Notfall werden auch Nichtmitglieder behandelt, allerdings zu sehr hohen Kosten, die in der Regel im Voraus zu erstatten sind. Bei längeren Aufenthalten in Kasachstan sollte die Mitgliedschaft in einer der o.g. Organisationen geprüft werden.
In Astana, in allen Stadtbezirken Almatys und in den größeren Städten Kasachstans existieren Polikliniken. In der Regel muss hier im Voraus in bar (USD werden in der Regel akzeptiert) bezahlt werden.
Die Ausstattung der Apotheken in Kasachstan entspricht nicht europäischem Standard, jedoch sind in der Regel ausreichend Medikamente zur Behandlung unkomplizierter Krankheiten vorhanden. Insulin sowie Impfstoffe sind in der Regel Mangelware und sollten bei Bedarf mitgeführt werden. In Almaty und Astana befindet sich jeweils eine so genannte Zentralapotheke (Adresse Astana: „Gippokrat“ Respublika Str. 132 / Ecke Bogenbaj Batyra, Tel: 7172-396000; Adresse Almaty: Furmanow-Str. Ecke Gogol-Str., Tel: 727-273 0707). Kleinere Apotheken sind mittlerweile in allen Stadtteilen zu finden. Vorsicht ist geboten beim Kauf von Medikamenten auf den örtlichen Märkten, da es sich bei diesen häufig um für den Laien schwer erkennbare Fälschungen handelt.
Der Abschluss einer Flugrettungsversicherung wird dringend empfohlen.
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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Kasachstan:
Stand 20.01.2010 (Unverändert gültig seit: 20.01.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Von Überlandreisen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten, ganz besonders im Süden Kasachstans. Im Grenzgebiet zwischen Kasachstan und Usbekistan (nähe Grenzübergang Saryagash) soll es zu bewaffneten Überfällen auf Reisende gekommen sein.
Bergwanderungen in entlegene Gebiete sollten nur in Begleitung von Bergführern und/oder Sicherheitskräften unternommen werden.
Kriminalität
Übliche Großstadtkriminalität (Diebstahl, Raub, Trickbetrügerei, Freikauf aus angeblichen Polizeikontrollen, …). Es wird empfohlen, sich nachts nicht ohne Begleitung zu bewegen, keine „inoffiziellen“ Taxis zu benutzen, keine wertvollen Gegenstände oder größeren Geldbeträge sichtbar mit sich zu führen. Dies gilt insbesondere beim Besuch der großen Märkte.
Ausweise sollten möglichst gesondert mitgeführt werden, allerdings möglichst nicht im Geldbeutel - einer Kontrolle könnte sonst Bargeld ins Blickfeld geraten.
Bei Überfällen wird von Widerstand abgeraten, da die Gewaltschwelle sehr niedrig liegt.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisende, die nicht über kasachische oder russische Sprachkenntnisse verfügen, wird beim Besuch entlegener Gegenden aus Sicherheitsgründen eine sprach- und ortskundige Begleitung empfohlen.
Nach Auskunft des kasachischen Außenministeriums sind Ausländer, die sich vorläufig in Kasachstan aufhalten, verpflichtet, ihren Originalreisepass mit gültigem Visum und Registrierung (weiße Migrationskarte) mit sich zu führen. Die kasachische Polizei hat jederzeit das Recht, Ausländer auf der Straße anzuhalten und sie um Vorlage ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltsgenehmigung zu bitten.
Führerscheine in Kasachstan
Das kasachische Außenministerium hat mitgeteilt, dass der deutsche nationale Führerschein mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in Kasachstan gültig sei. Darüber hinaus werde auch der internationale Führerschein in Kasachstan anerkannt. Als dritte Möglichkeit könne der nationale Führerschein gegen einen kasachischen ausgetauscht werden. In diesem Fall werde der nationale Führerschein im Komitee der Verkehrspolizei des Innenministeriums aufbewahrt.
Für Ausländer gesperrte Regionen
Folgende Territorien sind nach Auskunft des kasachischen Außenministeriums bis auf Weiteres für Ausländer unzugänglich: Das Territorium der Siedlung Gwardejskij mit den Dörfern Matibulak (Roslawl), Matebulak, und Kulshabassy im Gebiet Shambyl, Baikonur, Karmakschickij Kreis und Kasalinskiy Kreis im Gebiet Kysylorda.
Reisen über Land/ Bahnverkehr
Per Bahn ist Kasachstan in rund vier Tagen zu erreichen über
• Moskau (Strecke Berlin-Moskau-Astana/Almaty) und
• Kiew (Strecke Berlin-Kiew-Saratow-Astana).
Zur Weiterfahrt nach China gibt es je einen Zug zwischen Almaty bzw. Astana und Urumqi/ China, die Fahrzeit beträgt ca. 1 ½ Tage.
Reisen über Land/ Flugverkehr
Bei der Anreise nach Kasachstan sollte der Sicherheitsstandard der benutzten Fluglinie berücksichtigt werden. Die Sicherheit des zivilen Flugverkehrs innerhalb Kasachstans mit lokalen Luftverkehrsgesellschaften kann im Einzelfall durch veraltete Luftfahrzeuge und mangelhafte Wartung der Maschinen beeinträchtigt sein. Weiterhin scheint bei bestimmten Fluggesellschaften eine Einschätzung ihrer finanziellen Situation und somit ihrer Zuverlässigkeit geboten zu sein.
Reisen über Land/ Straßenverkehr
Die teilweise schlechten Straßenverhältnisse (landesweit) und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Es besteht die Möglichkeit der Anmietung von Autos mit Fahrer.
Einige Besucher des Landes reisen auch mit dem eigenen Auto an. Speditionen benötigen für die Strecke Deutschland - Astana/Almaty rund zehn Tage. Bei Fahrten mit dem Pkw sind mindestens fünf bis sieben Reisetage vorzusehen. Die Reise mit dem Auto ist jedoch in jedem Fall sehr anstrengend und vor allem bei mangelnden Sprachkenntnissen nicht ohne Probleme. Es wird daher davon abgeraten.
Die Botschaft weist darauf hin, dass bei Einreise mit dem eigenen PKW dies im Visum zu vermerken ist. Es sollte daher unbedingt darauf geachtet werden, dass in dem kasachischen Visum in der Spalte „Zusätzliche Informationen“ Marke, Modell und Typ des Kfz eingetragen sind.
Einfuhr von Devisen
Für die Einfuhr von Devisen bestehen keine Beschränkungen. Sofern kein Bargeld im Wert von mehr als US-$ 3.000,- eingeführt wird, ist laut Auskunft der Zollbehörden die Abgabe einer Zollerklärung nicht notwendig. Es gilt grundsätzlich die Regelung, dass nicht mehr Geld aus- als eingeführt werden darf.

Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente
Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen:
Reisepass Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Entfällt
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus
Reisepass Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja, aber nur bei Eintrag mit Lichtbild.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, mit Lichtbild
Weitere Anmerkungen Der Kinderausweis/Kinderreisepass darf nur von Kindern im Alter bis zu 15 Jahren (einschließlich) genutzt werden.
Visum
Das für die Einreise nach Kasachstan erforderliche Visum sollte rechtzeitig bei den kasachischen Vertretungen in Deutschland beantragt werden. Die Bearbeitungszeit des Visums kann zwischen einigen Tagen und Wochen liegen, je nach Einzelfall und Dringlichkeit des Visums. Eine vom kasachischen Außenministerium registrierte Einladung ist nicht mehr in jedem Falle erforderlich. Für Visa, die bei den kasachischen Auslandsvertretungen beantragt werden, gilt, dass Visa bis zu 30 Tagen Dauer mit einfacher Einreise auch ohne Einladung erteilt werden können. Für alle anderen Visa wird nach wie vor eine Einladung benötigt.
Wie das kasachische Außenministerium mitteilt, ist das Visumsverfahren für ehemalige kasachische Staatsangehörige – also insbesondere für Spätaussiedler und andere Personen, die auf die kasachische Staatsangehörigkeit verzichtet haben – erheblich vereinfacht worden.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.mfa.kz.
Geschäftsvisum
Vereinzelt erteilen kasachische Auslandsvertretungen in Deutschland so genannte Businessvisa (vorwiegend für Investoren) für die Dauer von einem Jahr. Inhaber dieser besonderen Geschäftsvisa unterliegen grundsätzlich nicht der Meldepflicht bei der zuständigen kasachischen Ausländerbehörde (UMP). Die Vorlage einer kasachischen Einladung bei Beantragung eines Businessvisums ist nicht immer erforderlich (uneinheitliche Praxis).
Verbindliche Aussagen zu den kasachischen Einreisebestimmungen sollten über die Auslandsvertretungen der Republik Kasachstan eingeholt werden. Detailliertere Informationen zur Beantragung von kasachischen Visa finden sich auf der Homepage der kasachischen Botschaft in Berlin unter http://www.botschaft-kaz.de/index.php?l ... ik=2&tmp=1
Registrierung
Deutsche Pässe mit Visa für höchstens 90 Tage sowie Dienst- und Investorenvisa werden i.d.R. bereits bei Ankunft an einem der 12 internationalen Flughäfen Kasachstans registriert. Nachdem eine weiße Registrationskarte (erhältlich bei kasachischen Auslandsvertretungen, am Flughafen in Kasachstan oder ggf. im Flugzeug) durch den Reisenden mit seinen Personendaten ausgefüllt wurde, wird diese bei der Grenzkontrolle mit einem Siegel versehen und an den Reisenden zurückgegeben. Diese Karte sollte unbedingt aufbewahrt werden, da sie erst bei Ausreise an der Grenzkontrolle eingezogen wird. Dieses Verfahren gilt für Bürger von 28 Staaten, u.a. für deutsche Staatsangehörige.
Bei Nutzung von Grenzübergangsstellen, die noch nicht an diesem Registrierungsverfahren teilnehmen, bleibt es bei der bisherigen Praxis:
Innerhalb von fünf Kalendertagen ab Grenzübertritt muss ein Ausländer beim zuständigen UMP (Behörde für Pass- und Visaangelegenheiten) registriert werden. Bei Nichtregistrierung drohen hohe Geldstrafen oder andere Unannehmlichkeiten (z.B. Verweigerung der Ausreise). Die meisten Hotels sind berechtigt, bei Registrierungen für Ausländer behilflich zu sein (im allgemeinen die größeren bzw. internationalen Hotels). In der Regel ist jeder Besucher verpflichtet, sich selbst registrieren zu lassen. Grundsätzlich können auch Reisebüros vor Ort (gegen eine entsprechende Gebühr) die Registrierung beim UMP übernehmen. Geschäftsreisende können sich von der einladenden Seite registrieren lassen. Die Registrierung als solche ist theoretisch kostenlos, die UMP-Praxis weicht hiervon jedoch noch häufig ab.
Die Verlängerung der Registrierung über 90 Tage hinaus erfolgt durch die Organe des Innenministeriums am jeweils aktuellen Aufenthaltsort.
Transit durch die Russische Föderation
Für die Durchreise durch die Russische Föderation ist ein russisches Transitvisum erforderlich.
Auch für den Transit durch Kasachstan ist bei der zuständigen kasachischen Vertretung in Deutschland ein entsprechendes Visum zu beantragen.
Grenzregion zu Kirgisistan
Touristen, die im Rahmen eines Gebirgstrekks zu Fuß die „grüne“ Grenze zwischen Kasachstan und Kirgisistan überqueren, müssen mangels eines Ausreisestempels der kasachischen Grenzbehörden bei Wiedereinreise nach Kasachstan mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen. Diese Frage sollte auf jeden Fall bereits bei Buchung eines solchen Trekks mit dem Reiseveranstalter besprochen werden.
Gemäß Abkommen zwischen Kirgisistan und Kasachstan vom 4. August 2008 ist für deutsche Staatsangehörige mit einem kasachischen Tourismusvisum die Einreise auch in bestimmte Gebiete Kirgisistans möglich (Rayons Issykkulskaja, Talasskaja, Tschuiskaja). Umgekehrt ist für deutsche Staatsangehörige mit einem kirgisischen Tourismusvisum auch die Einreise in einige Gebiete Kasachstans möglich (Rayons Almatinskaja, Shambulskaja)

Besondere Zollvorschriften
In der Regel haben Touristen bei der Einreise keine Zollprobleme.
Bei Einreise ist dem kasachischen Zoll eine Zollerklärung (russisch/englisch oder russisch/deutsch, meist im Flugzeug erhältlich) vorzulegen, die abgestempelt, ausgehändigt und bei der Ausreise mit einer neuen (Ausreise-) Zollerklärung abzugeben ist. Bei Fehlen dieser Zollerklärungen oder bei der Angabe unvollständiger Zolldaten muss mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Ausreise oder mit ernsteren Unannehmlichkeiten (Geldstrafe, Verhaftung) gerechnet werden. Ist der in der Zollerklärung bei der Ausreise angegebene Bargeldbetrag höher als der eingetragene Betrag bei der Einreise, muss in der Regel der Ursprung des Mehrbetrages durch entsprechende Bescheinigungen nachgewiesen werden (z.B. bei Geldumtausch eine entsprechende Bescheinigung der Geschäftsbank bzw. Wechselstube).
Sofern Bargeld im Wert von nicht mehr als US-$ 3.000,- eingeführt wird, ist laut Auskunft der kasachischen Zollbehörde die Vorlage einer Zollerklärung nicht mehr notwendig.
Neuerdings besteht am Flughafen Almaty und Astana neben der Möglichkeit des handschriftlichen Ausfüllens die Alternative der elektronischen Erstellung der Zollerklärung. Die Erstellung kann in kasachischer, russischer und englischer Sprache erfolgen.
Für bestimmte Waren existieren Einfuhrbeschränkungen und -verbote. Seit dem 01. Juli 1999 ist ein neues Gesetz zur Lizenzierung bestimmter Waren in Kraft. Zollgesetze und -regelungen ändern sich in Kasachstan häufig. Daher können an dieser Stelle keine verbindlichen Angaben über Art und Menge der Waren gemacht werden. Eine Liste der genauen Zollsätze und Zollbeschränkungen kann beim kasachischen Zollamt bzw. über eine der kasachischen Vertretungen in Deutschland erfragt werden. Vorsicht ist beim Kauf und der Ausfuhr von Teppichen und Antiquitäten geboten! Es empfiehlt sich, vor einem Kauf Klarheit über die Ausfuhrmöglichkeiten zu erzielen. In der Regel wird vom Zoll bei der Ausreise die Vorlage einer entsprechenden Kaufbescheinigung des Verkäufers/ Künstlers/ Museums verlangt.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Reisende sollten unbedingt auf ein gültiges Visum und pünktliche Registrierung bei der zuständigen Ausländerbehörde (UMP) innerhalb der ersten fünf Kalendertage nach Grenzübertritt achten (zur Erforderlichkeit dieser Registrierung siehe unter Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige).
Drogenbesitz ist grundsätzlich strafbar. Militärische Gebäude und Anlagen (dazu zählen auch zivile Flughäfen!) dürfen in der Regel nicht fotografiert werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber für alle Reisenden wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert www.who.int/ith/countries/en/index.html
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Kasachstan zu überprüfen und zu vervollständigen.
Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern Röteln (MMR) sowie der jeweils aktuelle Influenzaschutz.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, FSME, Typhus und Tollwut empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Milzbrand
In Kasachstan kommen auch Anthraxinfektionen (Milzbrand) vor, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden.
Tuberkulose, Pest, Cholera
Kasachstan hat weiterhin hohe Tuberkulosezahlen, in vielen Fällen sind die Tuberkelerreger gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente resistent. Falls Sie ein Tuberkuloserisiko eingehen müssen (z.B. humanitäre Projekte in Gefängnissen, in der Drogenszene), sollten Sie sich dringend besonders schützen (Mundschutz – FFP 2). Selten kommt es in Einzelfällen zu kleineren Ausbrüchen von Cholera und Pest in ländlichen Regionen.
HIV/ AIDS
Von HIV/AIDS ist Kasachstan nicht verschont geblieben. Nach offiziellen Angaben waren zum 1. November 2008 über 11.000 HIV-/AIDS-Fälle registriert. Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte. In der jüngsten Zeit wurden auch Fälle von Ansteckung durch Bluttransfusionen berichtet.
Ärztliche Versorgung
Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung in Kasachstan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Leichte Erkrankungen können in Kasachstan behandelt werden. Schwerere oder absehbar längere Krankheiten sollte man in Deutschland behandeln lassen. Hinweise zu medizinischen Einrichtungen finden sich für Astana unter http://www.astana.diplo.de/Vertretung/a ... =Daten.pdf
und für Almaty unter http://www.almaty.diplo.de/Vertretung/a ... =Daten.pdf
Kliniken
Die unmittelbare Behandlung sowohl in der VIP-Klinik (=Präsidentenklinik), der Privatklinik „SOS International“ als auch bei der kasachischen Gesundheits- und Versicherungsgesellschaft „Interteach“ in Almaty erfordert grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen. Dabei muss in der Regel ein Jahresvertrag mit relativ hohen Gebühren abgeschlossen werden. Als Mitglied können sodann Behandlungskosten nach Behandlung erstattet werden. Im Notfall werden auch Nichtmitglieder behandelt, allerdings zu sehr hohen Kosten, die in der Regel im Voraus zu erstatten sind. Bei längeren Aufenthalten in Kasachstan sollte die Mitgliedschaft in einer der o.g. Organisationen geprüft werden.
In Astana, in allen Stadtbezirken Almatys und in den größeren Städten Kasachstans existieren Polikliniken. In der Regel muss hier im Voraus in bar (USD werden in der Regel akzeptiert) bezahlt werden.
Die Ausstattung der Apotheken in Kasachstan entspricht nicht europäischem Standard, jedoch sind in der Regel ausreichend Medikamente zur Behandlung unkomplizierter Krankheiten vorhanden.Ständig benötigte Medikamente und eine Reiseapotheke sollten mitgebracht werden. In Astana und Almaty sind die gängigsten Präparate in der Apotheke erhältlich.
In Almaty und Astana befindet sich jeweils eine so genannte Zentralapotheke (Adresse Astana: „Gippokrat“ Respublika Str. 132 / Ecke Bogenbaj Batyra, Tel: 7172-396000; Adresse Almaty: Furmanow-Str. Ecke Gogol-Str., Tel: 727-273 0707). Kleinere Apotheken sind mittlerweile in allen Stadtteilen zu finden. Vorsicht ist geboten beim Kauf von Medikamenten auf den örtlichen Märkten, da es sich bei diesen häufig um für den Laien schwer erkennbare Fälschungen handelt.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 27.01.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan:
Stand 27.01.2010
(Unverändert gültig seit: 27.01.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Von Überlandreisen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten, ganz besonders im Süden Kasachstans. Im Grenzgebiet zwischen Kasachstan und Usbekistan (nähe Grenzübergang Saryagash) soll es zu bewaffneten Überfällen auf Reisende gekommen sein.
Bergwanderungen in entlegene Gebiete sollten nur in Begleitung von Bergführern und/oder Sicherheitskräften unternommen werden.
Kriminalität
Übliche Großstadtkriminalität (Diebstahl, Raub, Trickbetrügerei, Freikauf aus angeblichen Polizeikontrollen, …). Es wird empfohlen, sich nachts nicht ohne Begleitung zu bewegen, keine „inoffiziellen“ Taxis zu benutzen, keine wertvollen Gegenstände oder größeren Geldbeträge sichtbar mit sich zu führen. Dies gilt insbesondere beim Besuch der großen Märkte.
Ausweise sollten möglichst gesondert mitgeführt werden, allerdings möglichst nicht im Geldbeutel - einer Kontrolle könnte sonst Bargeld ins Blickfeld geraten.
Bei Überfällen wird von Widerstand abgeraten, da die Gewaltschwelle sehr niedrig liegt.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisende, die nicht über kasachische oder russische Sprachkenntnisse verfügen, wird beim Besuch entlegener Gegenden aus Sicherheitsgründen eine sprach- und ortskundige Begleitung empfohlen.
Nach Auskunft des kasachischen Außenministeriums sind Ausländer, die sich vorläufig in Kasachstan aufhalten, verpflichtet, ihren Originalreisepass mit gültigem Visum und Registrierung (weiße Migrationskarte) mit sich zu führen. Die kasachische Polizei hat jederzeit das Recht, Ausländer auf der Straße anzuhalten und sie um Vorlage ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltsgenehmigung zu bitten.
Führerscheine in Kasachstan
Das kasachische Außenministerium hat mitgeteilt, dass der deutsche nationale Führerschein mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in Kasachstan gültig sei. Darüber hinaus werde auch der internationale Führerschein in Kasachstan anerkannt. Als dritte Möglichkeit könne der nationale Führerschein gegen einen kasachischen ausgetauscht werden. In diesem Fall werde der nationale Führerschein im Komitee der Verkehrspolizei des Innenministeriums aufbewahrt.
Für Ausländer gesperrte Regionen
Folgende Territorien sind nach Auskunft des kasachischen Außenministeriums bis auf Weiteres für Ausländer unzugänglich: Das Territorium der Siedlung Gwardejskij mit den Dörfern Matibulak (Roslawl), Matebulak, und Kulshabassy im Gebiet Shambyl, Baikonur, Karmakschickij Kreis und Kasalinskiy Kreis im Gebiet Kysylorda.
Reisen über Land/ Bahnverkehr
Per Bahn ist Kasachstan in rund vier Tagen zu erreichen über
Moskau (Strecke Berlin-Moskau-Astana/Almaty) und
Kiew (Strecke Berlin-Kiew-Saratow-Astana).
Zur Weiterfahrt nach China gibt es je einen Zug zwischen Almaty bzw. Astana und Urumqi/ China, die Fahrzeit beträgt ca. 1 ½ Tage.
Reisen über Land/ Flugverkehr
Bei der Anreise nach Kasachstan sollte der Sicherheitsstandard der benutzten Fluglinie berücksichtigt werden. Die Sicherheit des zivilen Flugverkehrs innerhalb Kasachstans mit lokalen Luftverkehrsgesellschaften kann im Einzelfall durch veraltete Luftfahrzeuge und mangelhafte Wartung der Maschinen beeinträchtigt sein. Weiterhin scheint bei bestimmten Fluggesellschaften eine Einschätzung ihrer finanziellen Situation und somit ihrer Zuverlässigkeit geboten zu sein.
Reisen über Land/ Straßenverkehr
Die teilweise schlechten Straßenverhältnisse (landesweit) und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr. Es besteht die Möglichkeit der Anmietung von Autos mit Fahrer.
Einige Besucher des Landes reisen auch mit dem eigenen Auto an. Speditionen benötigen für die Strecke Deutschland - Astana/Almaty rund zehn Tage. Bei Fahrten mit dem Pkw sind mindestens fünf bis sieben Reisetage vorzusehen. Die Reise mit dem Auto ist jedoch in jedem Fall sehr anstrengend und vor allem bei mangelnden Sprachkenntnissen nicht ohne Probleme. Es wird daher davon abgeraten.
Die Botschaft weist darauf hin, dass bei Einreise mit dem eigenen PKW dies im Visum zu vermerken ist. Es sollte daher unbedingt darauf geachtet werden, dass in dem kasachischen Visum in der Spalte „Zusätzliche Informationen“ Marke, Modell und Typ des Kfz eingetragen sind.
Einfuhr von Devisen
Für die Einfuhr von Devisen bestehen keine Beschränkungen. Sofern kein Bargeld im Wert von mehr als US-$ 3.000,- eingeführt wird, ist laut Auskunft der Zollbehörden die Abgabe einer Zollerklärung nicht notwendig. Es gilt grundsätzlich die Regelung, dass nicht mehr Geld aus- als eingeführt werden darf.

Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene
Reisepass - Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus
Vorläufiger Reisepass - Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass - Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus
Reisepass - Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus
Weitere Anmerkungen
Der Kinderausweis/Kinderreisepass darf nur von Kindern im Alter bis zu 15 Jahren (einschließlich) genutzt werden.
Visum
Das für die Einreise nach Kasachstan erforderliche Visum sollte rechtzeitig bei den kasachischen Vertretungen in Deutschland beantragt werden. Die Bearbeitungszeit des Visums kann zwischen einigen Tagen und Wochen liegen, je nach Einzelfall und Dringlichkeit des Visums. Eine vom kasachischen Außenministerium registrierte Einladung muss nicht mehr in jedem Falle vorgelegt werden. Für Geschäfts-, Dienst-, Privat- und ein- oder zweimaligen Touristenvisa, die bei den kasachischen Auslandsvertretungen beantragt werden, gilt, dass grundsätzlich keine Einladungen aus Kasachstan erforderlich sind. Falls das von Ihnen gewünschte Visum nicht unter eine der genannten Kategorien fällt, empfehlen wir Ihnen, sich direkt bei den kasachischen Konsularbehörden zu erkundigen, ob Ihr gewünschtes Visum das Vorliegen einer Einladung aus Kasachstan voraussetzt.
Wie das kasachische Außenministerium mitteilt, ist das Visumsverfahren für ehemalige kasachische Staatsangehörige – also insbesondere für Spätaussiedler und andere Personen, die auf die kasachische Staatsangehörigkeit verzichtet haben – erheblich vereinfacht worden.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.mfa.kz.
Geschäftsvisum
Vereinzelt erteilen kasachische Auslandsvertretungen in Deutschland so genannte Businessvisa (vorwiegend für Investoren) für die Dauer von einem Jahr. Inhaber dieser besonderen Geschäftsvisa unterliegen grundsätzlich nicht der Meldepflicht bei der zuständigen kasachischen Ausländerbehörde (UMP). Die Vorlage einer kasachischen Einladung bei Beantragung eines Businessvisums ist nicht immer erforderlich (uneinheitliche Praxis).
Verbindliche Aussagen zu den kasachischen Einreisebestimmungen sollten über die Auslandsvertretungen der Republik Kasachstan eingeholt werden. Detailliertere Informationen zur Beantragung von kasachischen Visa finden sich auf der Homepage der kasachischen Botschaft in Berlin unter http://www.botschaft-kaz.de/index.php?l ... ik=2&tmp=1
Registrierung
Deutsche Pässe mit Visa für höchstens 90 Tage sowie Dienst- und Investorenvisa werden i.d.R. bereits bei Ankunft an einem der 12 internationalen Flughäfen Kasachstans registriert. Nachdem eine weiße Registrationskarte (erhältlich bei kasachischen Auslandsvertretungen, am Flughafen in Kasachstan oder ggf. im Flugzeug) durch den Reisenden mit seinen Personendaten ausgefüllt wurde, wird diese bei der Grenzkontrolle mit einem Siegel versehen und an den Reisenden zurückgegeben. Diese Karte sollte unbedingt aufbewahrt werden, da sie erst bei Ausreise an der Grenzkontrolle eingezogen wird. Dieses Verfahren gilt für Bürger von 28 Staaten, u.a. für deutsche Staatsangehörige.
Bei Nutzung von Grenzübergangsstellen, die noch nicht an diesem Registrierungsverfahren teilnehmen, bleibt es bei der bisherigen Praxis:
Innerhalb von fünf Kalendertagen ab Grenzübertritt muss ein Ausländer beim zuständigen UMP (Behörde für Pass- und Visaangelegenheiten) registriert werden. Bei Nichtregistrierung drohen hohe Geldstrafen oder andere Unannehmlichkeiten (z.B. Verweigerung der Ausreise). Die meisten Hotels sind berechtigt, bei Registrierungen für Ausländer behilflich zu sein (im allgemeinen die größeren bzw. internationalen Hotels). In der Regel ist jeder Besucher verpflichtet, sich selbst registrieren zu lassen. Grundsätzlich können auch Reisebüros vor Ort (gegen eine entsprechende Gebühr) die Registrierung beim UMP übernehmen. Geschäftsreisende können sich von der einladenden Seite registrieren lassen. Die Registrierung als solche ist theoretisch kostenlos, die UMP-Praxis weicht hiervon jedoch noch häufig ab.
Die Verlängerung der Registrierung über 90 Tage hinaus erfolgt durch die Organe des Innenministeriums am jeweils aktuellen Aufenthaltsort.
Transit durch die Russische Föderation
Für die Durchreise durch die Russische Föderation ist ein russisches Transitvisum erforderlich.
Auch für den Transit durch Kasachstan ist bei der zuständigen kasachischen Vertretung in Deutschland ein entsprechendes Visum zu beantragen.
Grenzregion zu Kirgisistan
Touristen, die im Rahmen eines Gebirgstrekks zu Fuß die „grüne“ Grenze zwischen Kasachstan und Kirgisistan überqueren, müssen mangels eines Ausreisestempels der kasachischen Grenzbehörden bei Wiedereinreise nach Kasachstan mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen. Diese Frage sollte auf jeden Fall bereits bei Buchung eines solchen Trekks mit dem Reiseveranstalter besprochen werden.
Gemäß Abkommen zwischen Kirgisistan und Kasachstan vom 4. August 2008 ist für deutsche Staatsangehörige mit einem kasachischen Tourismusvisum die Einreise auch in bestimmte Gebiete Kirgisistans möglich (Rayons Issykkulskaja, Talasskaja, Tschuiskaja). Umgekehrt ist für deutsche Staatsangehörige mit einem kirgisischen Tourismusvisum auch die Einreise in einige Gebiete Kasachstans möglich (Rayons Almatinskaja, Shambulskaja)

Besondere Zollvorschriften
In der Regel haben Touristen bei der Einreise keine Zollprobleme.
Bei Einreise ist dem kasachischen Zoll eine Zollerklärung (russisch/englisch oder russisch/deutsch, meist im Flugzeug erhältlich) vorzulegen, die abgestempelt, ausgehändigt und bei der Ausreise mit einer neuen (Ausreise-) Zollerklärung abzugeben ist. Bei Fehlen dieser Zollerklärungen oder bei der Angabe unvollständiger Zolldaten muss mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Ausreise oder mit ernsteren Unannehmlichkeiten (Geldstrafe, Verhaftung) gerechnet werden. Ist der in der Zollerklärung bei der Ausreise angegebene Bargeldbetrag höher als der eingetragene Betrag bei der Einreise, muss in der Regel der Ursprung des Mehrbetrages durch entsprechende Bescheinigungen nachgewiesen werden (z.B. bei Geldumtausch eine entsprechende Bescheinigung der Geschäftsbank bzw. Wechselstube).
Sofern Bargeld im Wert von nicht mehr als US-$ 3.000,- eingeführt wird, ist laut Auskunft der kasachischen Zollbehörde die Vorlage einer Zollerklärung nicht mehr notwendig.
Neuerdings besteht am Flughafen Almaty und Astana neben der Möglichkeit des handschriftlichen Ausfüllens die Alternative der elektronischen Erstellung der Zollerklärung. Die Erstellung kann in kasachischer, russischer und englischer Sprache erfolgen.
Für bestimmte Waren existieren Einfuhrbeschränkungen und -verbote. Seit dem 01. Juli 1999 ist ein neues Gesetz zur Lizenzierung bestimmter Waren in Kraft. Zollgesetze und -regelungen ändern sich in Kasachstan häufig. Daher können an dieser Stelle keine verbindlichen Angaben über Art und Menge der Waren gemacht werden. Eine Liste der genauen Zollsätze und Zollbeschränkungen kann beim kasachischen Zollamt bzw. über eine der kasachischen Vertretungen in Deutschland erfragt werden. Vorsicht ist beim Kauf und der Ausfuhr von Teppichen und Antiquitäten geboten! Es empfiehlt sich, vor einem Kauf Klarheit über die Ausfuhrmöglichkeiten zu erzielen. In der Regel wird vom Zoll bei der Ausreise die Vorlage einer entsprechenden Kaufbescheinigung des Verkäufers/ Künstlers/ Museums verlangt.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Reisende sollten unbedingt auf ein gültiges Visum und pünktliche Registrierung bei der zuständigen Ausländerbehörde (UMP) innerhalb der ersten fünf Kalendertage nach Grenzübertritt achten (zur Erforderlichkeit dieser Registrierung siehe unter Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige).
Drogenbesitz ist grundsätzlich strafbar. Militärische Gebäude und Anlagen (dazu zählen auch zivile Flughäfen!) dürfen in der Regel nicht fotografiert werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber für alle Reisenden wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert www.who.int/ith/countries/en/index.html
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Kasachstan zu überprüfen und zu vervollständigen.
Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern Röteln (MMR) sowie der jeweils aktuelle Influenzaschutz.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, FSME, Typhus und Tollwut empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Milzbrand
In Kasachstan kommen auch Anthraxinfektionen (Milzbrand) vor, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden.
Tuberkulose, Pest, Cholera
Kasachstan hat weiterhin hohe Tuberkulosezahlen, in vielen Fällen sind die Tuberkelerreger gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente resistent. Falls Sie ein Tuberkuloserisiko eingehen müssen (z.B. humanitäre Projekte in Gefängnissen, in der Drogenszene), sollten Sie sich dringend besonders schützen (Mundschutz – FFP 2). Selten kommt es in Einzelfällen zu kleineren Ausbrüchen von Cholera und Pest in ländlichen Regionen.
HIV/ AIDS
Von HIV/AIDS ist Kasachstan nicht verschont geblieben. Nach offiziellen Angaben waren zum 1. November 2008 über 11.000 HIV-/AIDS-Fälle registriert. Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte. In der jüngsten Zeit wurden auch Fälle von Ansteckung durch Bluttransfusionen berichtet.
Ärztliche Versorgung
Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung in Kasachstan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Leichte Erkrankungen können in Kasachstan behandelt werden. Schwerere oder absehbar längere Krankheiten sollte man in Deutschland behandeln lassen. Hinweise zu medizinischen Einrichtungen finden sich für Astana unter http://www.astana.diplo.de/Vertretung/a ... =Daten.pdf
und für Almaty unter http://www.almaty.diplo.de/Vertretung/a ... =Daten.pdf
Kliniken
Die unmittelbare Behandlung sowohl in der VIP-Klinik (=Präsidentenklinik), der Privatklinik „SOS International“ als auch bei der kasachischen Gesundheits- und Versicherungsgesellschaft „Interteach“ in Almaty erfordert grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen. Dabei muss in der Regel ein Jahresvertrag mit relativ hohen Gebühren abgeschlossen werden. Als Mitglied können sodann Behandlungskosten nach Behandlung erstattet werden. Im Notfall werden auch Nichtmitglieder behandelt, allerdings zu sehr hohen Kosten, die in der Regel im Voraus zu erstatten sind. Bei längeren Aufenthalten in Kasachstan sollte die Mitgliedschaft in einer der o.g. Organisationen geprüft werden.
In Astana, in allen Stadtbezirken Almatys und in den größeren Städten Kasachstans existieren Polikliniken. In der Regel muss hier im Voraus in bar (USD werden in der Regel akzeptiert) bezahlt werden.
Die Ausstattung der Apotheken in Kasachstan entspricht nicht europäischem Standard, jedoch sind in der Regel ausreichend Medikamente zur Behandlung unkomplizierter Krankheiten vorhanden.Ständig benötigte Medikamente und eine Reiseapotheke sollten mitgebracht werden. In Astana und Almaty sind die gängigsten Präparate in der Apotheke erhältlich.
In Almaty und Astana befindet sich jeweils eine so genannte Zentralapotheke (Adresse Astana: „Gippokrat“ Respublika Str. 132 / Ecke Bogenbaj Batyra, Tel: 7172-396000; Adresse Almaty: Furmanow-Str. Ecke Gogol-Str., Tel: 727-273 0707). Kleinere Apotheken sind mittlerweile in allen Stadtteilen zu finden. Vorsicht ist geboten beim Kauf von Medikamenten auf den örtlichen Märkten, da es sich bei diesen häufig um für den Laien schwer erkennbare Fälschungen handelt.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Quelle: Auswärtiges Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Kasachstan 15.05.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Kasachstan:
Stand 15.05.2012
(Unverändert gültig seit: 15.05.2012)

Letzte Änderung:
vollständige Überarbeitung


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Von Überlandreisen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten, ganz besonders im Süden Kasachstans. Im Grenzgebiet zwischen Kasachstan und Usbekistan (nähe Grenzübergang Saryagash) soll es zu bewaffneten Überfällen auf Reisende gekommen sein.
Bergwanderungen in entlegene Gebiete sollten nur in Begleitung von Bergführern und/oder Sicherheitskräften unternommen werden.
Kriminalität
Übliche Großstadtkriminalität (Diebstahl, Raub, Trickbetrügerei, Freikauf aus angeblichen Polizeikontrollen, …). Es wird empfohlen, sich nachts nicht ohne Begleitung zu bewegen, keine „inoffiziellen“ Taxis zu benutzen, keine wertvollen Gegenstände oder größeren Geldbeträge sichtbar mit sich zu führen. Dies gilt insbesondere beim Besuch der großen Märkte.
Ausweise sollten möglichst gesondert mitgeführt werden, allerdings möglichst nicht im Geldbeutel - einer Kontrolle könnte sonst Bargeld ins Blickfeld geraten.
Bei Überfällen wird von Widerstand abgeraten, da die Gewaltschwelle sehr niedrig liegt.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisenden, die nicht über kasachische oder russische Sprachkenntnisse verfügen, wird beim Besuch entlegener Gegenden aus Sicherheitsgründen eine sprach- und ortskundige Begleitung empfohlen.
Ausländer, die sich zeitweilig in Kasachstan aufhalten, sind verpflichtet, ihren Originalreisepass mit gültigem Visum und Registrierung (weiße Migrationskarte) mit sich zu führen. Die kasachische Polizei hat jederzeit das Recht, Ausländer auf der Straße anzuhalten und sie um Vorlage ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltsgenehmigung zu bitten.
Führerscheine in Kasachstan
Der deutsche nationale Führerschein ist mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in Kasachstan gültig. Darüber hinaus wird auch der internationale Führerschein in Kasachstan anerkannt. Der nationale Führerschein kann gegen einen kasachischen ausgetauscht werden. In diesem Fall wird der nationale Führerschein im Komitee der Verkehrspolizei des Innenministeriums aufbewahrt.
Für Ausländer gesperrte Regionen
Folgende Territorien sind nach Auskunft des kasachischen Außenministeriums bis auf Weiteres für Ausländer unzugänglich: im Gebiet Shambyl die Siedlung Gwardejskij mit den Dörfern Matibulak (Roslawl), Matebulak, und Kulshabassy, im Gebiet Kysylorda die Stadt, Baikonur, sowie die Rayons Karmakschickij Kreis und Kasalinskiy.
Flugverkehr
Bei der Anreise nach Kasachstan sollte der Sicherheitsstandard der benutzten Fluglinie berücksichtigt werden. Die Sicherheit des Flugverkehrs innerhalb Kasachstans kann im Einzelfall beeinträchtigt sein.
Bahnverkehr
Per Bahn ist Kasachstan in rund vier Tagen zu erreichen über
- Moskau (Strecke Berlin-Moskau-Astana/Almaty) und
- Kiew (Strecke Berlin-Kiew-Saratow-Astana).
Zur Weiterfahrt nach China gibt es je einen Zug zwischen Almaty bzw. Astana und Urumqi/ Xinjiang (Sinkiang), die Fahrzeit beträgt ca. 1 ½ Tage.
Straßenverkehr
Die teilweise schlechten Straßenverhältnisse (landesweit) und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine erhöhte Unfallgefahr. Es besteht die Möglichkeit der Anmietung von Autos mit Fahrern.
Einige Besucher des Landes reisen mit dem eigenen Auto an und benötigen dafür mindestens fünf bis sieben Tage. Die Reise mit dem Auto ist jedoch in jedem Fall sehr anstrengend und vor allem bei mangelnden Sprachkenntnissen nicht ohne Probleme.
Bei Einreise mit dem eigenen wird bei der Grenzabfertigung in der Spalte des Visums „Zusätzliche Informationen“ Marke, Modell und Typ des Kfz eingetragen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente
Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen:
Reisepass Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Entfällt
Reisedo kumente
Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus
Reisepass Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines
Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) Ja, bis 26.06.2012 aber nur bei Eintrag mit Lichtbild.
Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster
(der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Der Kinderreisepass darf nur von Kindern im Alter bis zu 15 Jahren (einschließlich) genutzt werden.
Visum
Das für die Einreise nach Kasachstan erforderliche Visum ist rechtzeitig bei den kasachischen Auslandsvertretungen in Deutschland zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt einige Tage oder Wochen, je nach Einzelfall und Dringlichkeit. In der Regel ist eine Einladung erforderlich.
Einzelheiten sind der Website der jeweiligen kasachischen Auslandsvertretung zu entnehmen (www.botschaft-kasachstan.de).
Geschäftsvisum
Geschäftsvisa werden mit einer Gültigkeit von bis zu 1 Jahr ausgestellt und berechtigen zu einem Aufenthalt von max. 120 Tagen. Für dauerhaft in Kasachstan ansässige ausländische Geschäftsleute gibt es ein Investorenvisum. Dies setzt Tätigkeit als Geschäftsführer einer Firma kasachischen Rechts sowie eine Bescheinigung des kasachischen Arbeitsministeriums voraus.
Registrierung
Bei Einreise über einen der 12 internationalen Flughäfen Kasachstans gilt ein vereinfachtes Registrierungsverfahren:
Inhaber deutscher Pässe werden bei Ankunft registriert. Der Reisende muss eine weiße Registrierungskarte (erhältlich bei kasachischen Auslandsvertretungen, am Flughafen in Kasachstan oder im Flugzeug) ausfüllen. Sie erhält bei der Grenzkontrolle zwei Stempel und wird dem Reisenden zurückgegeben. Diese Karte ist bei Ausreise an der Grenzkontrolle vorzulegen. Sie beinhaltet eine Registrierung bis zu 90 Tagen. Bei einem längeren Aufenthalt ist eine Registrierung durch die Migrationspolizei erforderlich. Dieses Verfahren gilt für Bürger aus 28 „wirtschaftlich entwickelten und politisch stabilen Ländern“, u.a. für deutsche Staatsangehörige.
Bei Reisen über alle anderen Grenzübergänge, gilt folgende Regelung:
Innerhalb von fünf Kalendertagen ab Grenzübertritt muss ein Ausländer bei der zuständigen Stelle der Migrationspolizei registriert werden. Der Einladende muss ebenfalls erscheinen. Bei Nichtregistrierung drohen hohe Geldstrafen oder andere Unannehmlichkeiten (z.B. Verweigerung der Ausreise). Geschäftsreisende können sich von der einladenden Seite registrieren lassen.
Transit durch die Russische Föderation
Für die Durchreise durch die Russische Föderation ist ein russisches Transitvisum erforderlich.
Grenzregion zu Kirgisistan
Touristen, die im Rahmen eines Gebirgstrekks zu Fuß die „grüne“ Grenze zwischen Kasachstan und Kirgisistan überqueren, gelten besondere Bestimmungen. Diese Frage ist bereits bei Buchung eines solchen Trekks mit dem Reiseveranstalter zu klären.
Gemäß Abkommen zwischen Kirgisistan und Kasachstan vom 4. August 2008 ist für deutsche Staatsangehörige mit einem kasachischen Tourismusvisum die Einreise auch in bestimmte Gebiete Kirgisistans möglich (Rayons Issykkulskaja, Talasskaja, Tschuiskaja). Umgekehrt ist für deutsche Staatsangehörige mit einem kirgisischen Tourismusvisum auch die Einreise in einige Gebiete Kasachstans möglich (Rayons Almatinskaja, Shambulskaja)

Besondere Zollvorschriften
Bei Einreise ist nur bei Bedarf eine Zollerklärung (russisch/englisch oder russisch/deutsch, meist im Flugzeug erhältlich) vorzulegen. Dies gilt vor allem bei Einfuhr von mehr als einem technischen Gerät oder bei Antiquitäten.
Einfuhr von Devisen
Bis 3.000 US-$ keine Beschränkung.
Ab 3.000 US-$ ist eine Zollerklärung erforderlich. Über 10.000 US-$ muss die Herkunft nachgewiesen werden.
Bei Ausreise sind Beträge von über 10.000 US-$ erklärungspflichtig.
Für bestimmte Waren existieren Einfuhrbeschränkungen und -verbote. Nähere Angaben sind bei den kasachischen Auslandsvertretungen in Deutschland oder beim kasachischen Zoll (www.customs.kz) zu erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Bei Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften gibt es strafrechtliche Konsequenzen. Dies gilt für die Unterlassung der Registrierung (soweit erforderlich, s. oben) oder die Überschreitung der Visumsfrist (z.B. wegen eines verpassten Abflugs).
Drogenbesitz ist grundsätzlich strafbar. Militärische Gebäude und Anlagen (dazu zählen auch zivile Flughäfen!) dürfen in der Regel nicht fotografiert werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber für alle Reisenden wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert www.who.int/ith/countries/en/index.html
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Kasachstan zu überprüfen und zu vervollständigen.
Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern Röteln (MMR) sowie der jeweils aktuelle Influenzaschutz.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, FSME, Typhus und Tollwut empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Milzbrand
In Kasachstan kommen auch Anthraxinfektionen (Milzbrand) vor, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden.
Tuberkulose, Pest, Cholera
Kasachstan hat weiterhin hohe Tuberkulosezahlen, in vielen Fällen sind die Tuberkelerreger gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente resistent. Falls Sie ein Tuberkuloserisiko eingehen müssen (z.B. humanitäre Projekte in Gefängnissen, in der Drogenszene), sollten Sie sich dringend besonders schützen (Mundschutz – FFP 2). Selten kommt es in Einzelfällen zu kleineren Ausbrüchen von Cholera und Pest in ländlichen Regionen.
HIV/ AIDS
Von HIV/AIDS ist Kasachstan nicht verschont geblieben. Nach offiziellen Angaben waren zum 1. November 2008 über 11.000 HIV-/AIDS-Fälle registriert. Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte. In der jüngsten Zeit wurden auch Fälle von Ansteckung durch Bluttransfusionen berichtet.
Ärztliche Versorgung
Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung in Kasachstan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Leichte Erkrankungen können in Kasachstan behandelt werden. Schwerere oder absehbar längere Krankheiten sollte man in Deutschland behandeln lassen. Hinweise zu medizinischen Einrichtungen finden sich für Astana unter http://www.astana.diplo.de/Vertretung/a ... =Daten.pdf
und für Almaty unter http://www.almaty.diplo.de/Vertretung/a ... =Daten.pdf
Kliniken
Die unmittelbare Behandlung sowohl in der VIP-Klinik (=Präsidentenklinik), der Privatklinik „SOS International“ als auch bei der kasachischen Gesundheits- und Versicherungsgesellschaft „Interteach“ in Almaty erfordert grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen. Dabei muss in der Regel ein Jahresvertrag mit relativ hohen Gebühren abgeschlossen werden. Als Mitglied können sodann Behandlungskosten nach Behandlung erstattet werden. Im Notfall werden auch Nichtmitglieder behandelt, allerdings zu sehr hohen Kosten, die in der Regel im Voraus zu erstatten sind. Bei längeren Aufenthalten in Kasachstan sollte die Mitgliedschaft in einer der o.g. Organisationen geprüft werden.
In Astana, in allen Stadtbezirken Almatys und in den größeren Städten Kasachstans existieren Polikliniken. In der Regel muss hier im Voraus in bar (USD werden in der Regel akzeptiert) bezahlt werden.
Die Ausstattung der Apotheken in Kasachstan entspricht nicht europäischem Standard, jedoch sind in der Regel ausreichend Medikamente zur Behandlung unkomplizierter Krankheiten vorhanden.Ständig benötigte Medikamente und eine Reiseapotheke sollten mitgebracht werden. In Astana und Almaty sind die gängigsten Präparate in der Apotheke erhältlich.
In Almaty und Astana befindet sich jeweils eine so genannte Zentralapotheke (Adresse Astana: „Gippokrat“ Respublika Str. 132 / Ecke Bogenbaj Batyra, Tel: 7172-396000; Adresse Almaty: Furmanow-Str. Ecke Gogol-Str., Tel: 727-273 0707). Kleinere Apotheken sind mittlerweile in allen Stadtteilen zu finden. Vorsicht ist geboten beim Kauf von Medikamenten auf den örtlichen Märkten, da es sich bei diesen häufig um für den Laien schwer erkennbare Fälschungen handelt.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

MODERATOR-NOTE:   Die Reise-/Sicherheitshinweise Kasachstan wurden seitens AA vollständig überarbeitet. Wir haben dazu einen neuen Thread gestartet: Reise-/Sicherheitshinweise Kasachstan ab 25.05.2012

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