Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 10.11.2005 - 21.04.2011
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Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 10.11.2005 - 21.04.2011
Auswärtiges Amt zur Sicherheitslage in Jordanien:
Stand: 10.11.2005
Am 9. November 2005 wurden bei drei Bombenanschlägen gegen Hotels in der jordanischen Hauptstadt Amman zahlreiche Menschen getötet und verletzt.
In Jordanien besteht somit weiterhin eine erhöhte Gefahr von Terroranschlägen. Auch die Sicherheitsgefährdung für Ausländer besteht weiterhin. An öffentlichen Orten und touristischen Einrichtungen wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Aufgrund der geographischen Nähe zum Nachbarstaat Irak sollte die weitere Entwicklung vor Ort stets aufmerksam verfolgt werden. Grenzübergänge nach Irak werden zeitweilig und ohne vorherige Ankündigung geschlossen. Die Verbindungsstraße von Amman nach Bagdad kann aufgrund der Entwicklung im Irak jederzeit zeitweise gesperrt sein. Das Auswärtige Amt warnt unabhängig davon eindringlich vor Reisen in den Irak.
Nach den Bombenanschlägen vom 9. November 2005 wurden alle jordanischen Landesgrenzen zunächst auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Queen Alia-Flughafen in Amman ist weiterhin offen.
Personen irakischer Abstammung können nach wie vor Probleme bei der Einreise bekommen. Um weiterführende Schwierigkeiten zu vermeiden wird diesen Personen daher geraten, Visa nicht erst am Flughafen zu beantragen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.
mehr: http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/l ... land_id=71
Stand: 10.11.2005
Am 9. November 2005 wurden bei drei Bombenanschlägen gegen Hotels in der jordanischen Hauptstadt Amman zahlreiche Menschen getötet und verletzt.
In Jordanien besteht somit weiterhin eine erhöhte Gefahr von Terroranschlägen. Auch die Sicherheitsgefährdung für Ausländer besteht weiterhin. An öffentlichen Orten und touristischen Einrichtungen wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Aufgrund der geographischen Nähe zum Nachbarstaat Irak sollte die weitere Entwicklung vor Ort stets aufmerksam verfolgt werden. Grenzübergänge nach Irak werden zeitweilig und ohne vorherige Ankündigung geschlossen. Die Verbindungsstraße von Amman nach Bagdad kann aufgrund der Entwicklung im Irak jederzeit zeitweise gesperrt sein. Das Auswärtige Amt warnt unabhängig davon eindringlich vor Reisen in den Irak.
Nach den Bombenanschlägen vom 9. November 2005 wurden alle jordanischen Landesgrenzen zunächst auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Queen Alia-Flughafen in Amman ist weiterhin offen.
Personen irakischer Abstammung können nach wie vor Probleme bei der Einreise bekommen. Um weiterführende Schwierigkeiten zu vermeiden wird diesen Personen daher geraten, Visa nicht erst am Flughafen zu beantragen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.
mehr: http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/l ... land_id=71
Re: Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 10.11.2005 - 21.04.2011
Die nach den Bombenanschlägen vom 9. November 2005 zwischenzeitlich geschlossenen jordanischen Landesgrenzen wurden inzwischen wieder geöffnet. Der Queen Alia-Flughafen in Amman ist ebenfalls offen.
- Info des Auswärtigen Amtes - 10.11.05
- Info des Auswärtigen Amtes - 10.11.05
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Alexander
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Sicherheitshinweis Jordanien 13.12.2005
Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 13.12.2005 Unverändert gültig seit: 13.12.2005
Auch nach den am 9. November 2005 gegen drei Hotels in Amman verübten Bombenanschlägen besteht die erhöhte Gefahr weiterer Terroranschläge in Jordanien und damit die Sicherheitsgefährdung für Ausländer. An öffentlichen Orten und touristischen Einrichtungen wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Aufgrund der geographischen Nähe zum Nachbarstaat Irak sollte die weitere Entwicklung vor Ort stets aufmerksam verfolgt werden. Grenzübergänge nach Irak werden zeitweilig und ohne vorherige Ankündigung geschlossen. Die Verbindungsstraße von Amman nach Bagdad kann aufgrund der Entwicklung im Irak jederzeit zeitweise gesperrt sein. Das Auswärtige Amt warnt unabhängig davon eindringlich vor Reisen in den Irak.
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Sicherheitshinweis Jordanien 04.09.2006
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Stand 04.09.2006 (Unverändert gültig seit: 04.09.2006)
Aktueller Hinweis:
Am 4. September 2006 wurden bei einer Schießerei im römischen Amphitheater der jordanischen Hauptstadt Amman ein Tourist getötet und mehrere verletzt. Die jordanischen Sicherheitsbehörden ermitteln derzeit die Hintergründe.
Auch nach den am 9. November 2005 gegen drei Hotels in Amman verübten Bombenanschlägen besteht die erhöhte Gefahr weiterer Terroranschläge in Jordanien und damit die Sicherheitsgefährdung für Ausländer. An öffentlichen Orten und touristischen Einrichtungen wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Aufgrund der geographischen Nähe zum Nachbarstaat Irak sollte die weitere Entwicklung vor Ort stets aufmerksam verfolgt werden. Grenzübergänge nach Irak werden zeitweilig und ohne vorherige Ankündigung geschlossen. Die Verbindungsstraße von Amman nach Bagdad kann aufgrund der Entwicklung im Irak jederzeit zeitweise gesperrt sein. Das Auswärtige Amt warnt unabhängig davon eindringlich vor Reisen in den Irak.
Personen irakischer Abstammung können nach wie vor Probleme bei der Einreise bekommen. Um weiterführende Schwierigkeiten zu vermeiden wird diesen Personen daher geraten, Visa nicht erst am Flughafen zu beantragen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.
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Reise/Sicherheitshinweis Jordanien 31.01.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Jordanien:
Stand 31.01.2008 (Unverändert gültig seit: 31.01.2008)
Aktueller Hinweis
Aufgrund andauernder außergewöhnlich widriger Witterungsverhältnisse in Jordanien ist das öffentliche Leben in der Hauptstadt Amman und in weiten Teilen des Landes zusammengebrochen. Schnee und Eis verursachen chaotische Verhältnisse, die Straßen sind teilweise gesperrt (z.B. zwischen Amman und dem Touristenziel Petra) bzw. sehr gefährlich. Die jordanischen Behörden haben für den 31. Januar einen allgemeinen Urlaubstag angeordnet. Der Flughafen Amman (Queen Alia International Airport) ist seit dem 30. Januar, 23 Uhr, geschlossen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
Auch nach den am 9. November 2005 gegen drei Hotels in Amman verübten Bombenanschlägen besteht die erhöhte Gefahr weiterer Terroranschläge in Jordanien und damit die Sicherheitsgefährdung für Ausländer. An öffentlichen Orten und touristischen Einrichtungen wird zu erhöhter Vorsicht geraten. Aufgrund der geographischen Nähe zum Nachbarstaat Irak sollte die weitere Entwicklung vor Ort stets aufmerksam verfolgt werden.
Grenzübergänge nach Irak werden zeitweilig und ohne vorherige Ankündigung geschlossen. Die Verbindungsstraße von Amman nach Bagdad kann aufgrund der Entwicklung im Irak jederzeit zeitweise gesperrt sein.
Das Auswärtige Amt warnt unabhängig davon eindringlich vor Reisen in den Irak.
Personen irakischer Abstammung können nach wie vor Probleme bei der Einreise bekommen. Um weiterführende Schwierigkeiten zu vermeiden wird diesen Personen daher geraten, Visa nicht erst am Flughafen zu beantragen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Aufgrund der zunehmenden Zahl von Verkehrsunfällen und von Verkehrstoten in Jordanien – auch Ausländer sind davon mehr und mehr betroffen – werden Reisende, die ihr eigenes Fahrzeug oder einen Mietwagen benutzen wollen, zu besonderer Vorsicht aufgefordert, vor allem auch bei Überlandfahrten bei Dunkelheit (Tiere auf der Fahrbahn, plötzliche Wendemanöver schlecht beleuchteter LKW).
Ein internationaler Fahrausweis ist für das Führen eines Fahrzeugs obligatorisch.
Ausreisesperre in besonderen Fällen
Bei der Verwicklung in Gerichtsverfahren in Jordanien muss damit gerechnet werden, dass die jordanischen Behörden die Reisedokumente bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten oder dass eine Ausreisesperre für die Dauer des Verfahrens verhängt wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jordanien ein Visum. Das Visum wird auch an der Grenze ausgestellt, außer bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensischen Gebiete) kommend. An diesem Grenzübergang ist kein Visum erhältlich. Visa für eine mehrfache Einreise stellen lediglich die jordanischen Auslandsvertretungen aus.
Visa werden zunächst für vier Wochen ausgestellt. Wenn der Reisende das Land nicht vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlässt, muss er bei der Polizeistation, die für seinen Aufenthaltsort zuständig ist, vorsprechen. Eine Verlängerung durch die Polizeistation bis zu sechs Monaten ab Einreisedatum ist möglich. In diesem Fall wird eine ärztliche Untersuchung verlangt.
Ferner kann es bei Deutschen irakischer Abstammung zur Zurückweisung bei der Einreise kommen. Das Auswärtige Amt rät daher, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.
Reisedokumente
Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Der Kinderausweis sowie der Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils wird für die Einreise anerkannt. Es wird empfohlen den Kinderausweis mit einem Lichtbild versehen zu lassen und den Kinderausweis nur bei Einreise in Begleitung mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils zu verwenden.
Alleinreisende Minderjährige sollten zur Sicherheit eine Reiseerlaubnis der Eltern mit sich führen. Diese Bescheinigung entfällt, wenn ein sorgeberechtigter Elternteil mitreist und der Minderjährige im Pass dieses Elternteils eingetragen ist.
Israelische Stempel im Pass führen zur Zurückweisung an den Grenzen zu den arabischen Nachbarländern Jordaniens, auch mit gültigen Visa.
Bei der Einreise werden unter Umständen biometrische Daten erfasst (Aufnahme von Photos, Abnahme von Fingerabdrücken, Scannen des Reisepasses).
Medizinische Hinweise
Die medizinische Versorgung in Amman ist gut, außerhalb Ammans entspricht sie je nach Gebiet nicht bzw. nur mit Einschränkungen westeuropäischem Standard. Ambulanzfahrzeuge sind in den ländlichen und abgelegenen Gebieten nur sporadisch stationiert. Die Notfallnummer landesweit 199 (Civil Defense) oder 4617101-6, arabische Sprachkenntnisse sind hilfreich. Alle Polizei- und Sicherheitsstellen können über Funk Hilfe herbeiholen.
Impfvorschriften gibt es keine (außer bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten). Empfohlen wird ein Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis, Hepatitis A und Hepatitis B. Bei längerem Aufenthalt in ländlichen Gebieten kann auch eine Impfung gegen Typhus und Tollwut sinnvoll sein.
Größtes Infektionsrisiko stellen sicherlich die Darminfektionen dar. Die für alle tropischen Länder geltenden Hygieneregeln (z. B. Vorsicht bei Genuss von Nahrungsmitteln und Leitungswasser) sollten sorgfältig beachtet werden. Im Sommer erreichen in Jordanien die Tagestemperaturen je nach Reiseziel bis zu 40 °C (z. B. Aqaba, Totes Meer, Jordantal), weshalb dem Ausgleich von Flüssigkeitsverlust große Bedeutung zukommt. Reisende mit gesundheitlichen Problemen oder Vorerkrankungen sollten vor einer Reise nach Jordanien ärztlichen Rat suchen.
In akuten Notfällen können auch der Bereitschaftsdienst und die Vertrauensärzte der Deutschen Botschaft herangezogen werden. Botschafts-Handy: 00962-79 55 34 261
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Ausfuhr von Antiquitäten und Korallen ist verboten.
Devisen dürfen in beliebiger Höhe eingeführt werden. Der jordanische Dinar darf dagegen nur in kleineren Mengen (bis ca. 50 Euro) ins Land gebracht werden.
Reisebedarf inkl. Laptop und Kamera darf zollfrei eingeführt werden. Die Einführung von Alkohol ist bis zu einem Liter erlaubt, zollfrei sind außerdem 200 Zigaretten und 200 Gr. Tabak.
Die Einfuhr von Waffen, Funkgeräten, Rauschgift und pornographischen Schriften ist verboten.
PKW
Bei Einfuhr eines PKW werden an der Grenze ein internationaler Führerschein sowie eine internationale Zulassung und Triptyk oder Carnet de Passages (Grenzübertrittsschein) verlangt. Diese Dokumente sind gegen Gebühren bei den deutschen Automobilclubs erhältlich.
Die europäische Haftpflichtversicherung gilt nicht. An der Grenze ist daher eine temporäre Haftpflichtversicherung abzuschließen, die etwa 22 JD oder mehr kostet. Nach drei Monaten ist ein eingeführter Wagen zu verzollen, wobei der Zoll über 100 % des von der Behörde geschätzten Wertes beträgt. Die Einfuhr von PKW ist ohne Altersbeschränkung möglich. Das Alter des Fahrzeugs ist für den Zolltarif ohne Belang. Die dauerhafte Einfuhr von Diesel – PKW ist für Privatleute ausgeschlossen. Die vorübergehende Einfuhr (bis zu drei Monate) von Dieselfahrzeugen ist schwierig und nur mit Genehmigung möglich. Diese wird gebührenpflichtig direkt an der Grenze ausgestellt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Alkohol am Steuer ist strikt verboten. Es gilt eine Null-Promille-Grenze. Auch bei unverschuldeten Verkehrsunfällen mit Personenschaden kann es zur Festnahme der Unfallbeteiligten durch die Polizei kommen.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet, unter Umständen in Verbindung mit Zwangsarbeit. Die Haftbedingungen sind härter als in Deutschland. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird.
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen
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Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 17.07.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Jordanien:
Stand 17.07.2008 (Unverändert gültig seit: 17.07.2008)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
Vor dem Hintergrund der im November 2005 gegen drei Hotels in Amman verübten Bombenanschläge besteht die erhöhte Gefahr weiterer Terroranschläge in Jordanien und damit eine Sicherheitsgefährdung , insbesondere an Orten, die von Ausländern besucht werden.
In der Altstadt von Amman wurden im Juli 2008 im Anschluss an eine auch von westlichen Touristen besuchte Konzertveranstaltung bei einem Angriff sechs Personen durch Schüsse verletzt. Deshalb wird an öffentlichen Orten und touristischen Einrichtungen zu erhöhter Vorsicht geraten.
Auch aufgrund der geographischen Nähe zum Nachbarstaat Irak sollte die weitere Entwicklung vor Ort stets aufmerksam verfolgt werden. Grenzübergänge nach Irak werden zeitweilig und ohne vorherige Ankündigung geschlossen. Die Verbindungsstraße von Amman nach Bagdad kann aufgrund der Entwicklung im Irak jederzeit kurzfristig gesperrt sein. Das Auswärtige Amt warnt unabhängig davon eindringlich vor Reisen in den Irak.
Personen irakischer Abstammung können nach wie vor Probleme bei der Einreise bekommen. Um weiterführende Schwierigkeiten zu vermeiden wird diesen Personen daher geraten, Visa nicht erst am Flughafen zu beantragen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Aufgrund der zunehmenden Zahl von Verkehrsunfällen und von Verkehrstoten in Jordanien – auch Ausländer sind davon mehr und mehr betroffen – werden Reisende, die ihr eigenes Fahrzeug oder einen Mietwagen benutzen wollen, zu besonderer Vorsicht aufgefordert, vor allem auch bei Überlandfahrten bei Dunkelheit (Tiere auf der Fahrbahn, plötzliche Wendemanöver schlecht beleuchteter LKW).
Ein internationaler Fahrausweis ist für das Führen eines Fahrzeugs obligatorisch.
Ausreisesperre in besonderen Fällen
Bei der Verwicklung in Gerichtsverfahren in Jordanien muss damit gerechnet werden, dass die jordanischen Behörden die Reisedokumente bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten oder dass eine Ausreisesperre für die Dauer des Verfahrens verhängt wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jordanien ein Visum. Das Visum wird auch an der Grenze ausgestellt, außer bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensischen Gebiete) kommend. An diesem Grenzübergang ist kein Visum erhältlich. Visa für eine mehrfache Einreise stellen lediglich die jordanischen Auslandsvertretungen aus.
Visa werden zunächst für vier Wochen ausgestellt. Wenn der Reisende das Land nicht vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlässt, muss er bei der Polizeistation, die für seinen Aufenthaltsort zuständig ist, vorsprechen. Eine Verlängerung durch die Polizeistation bis zu sechs Monaten ab Einreisedatum ist möglich. In diesem Fall wird eine ärztliche Untersuchung verlangt.
Ferner kann es bei Deutschen irakischer Abstammung zur Zurückweisung bei der Einreise kommen. Das Auswärtige Amt rät daher, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.
Reisedokumente
Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Der Kinderausweis sowie der Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils wird für die Einreise anerkannt. Es wird empfohlen den Kinderausweis mit einem Lichtbild versehen zu lassen und den Kinderausweis nur bei Einreise in Begleitung mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils zu verwenden.
Alleinreisende Minderjährige sollten zur Sicherheit eine Reiseerlaubnis der Eltern mit sich führen. Diese Bescheinigung entfällt, wenn ein sorgeberechtigter Elternteil mitreist und der Minderjährige im Pass dieses Elternteils eingetragen ist.
Israelische Stempel im Pass führen zur Zurückweisung an den Grenzen zu den arabischen Nachbarländern Jordaniens, auch mit gültigen Visa.
Bei der Einreise werden unter Umständen biometrische Daten erfasst (Aufnahme von Photos, Abnahme von Fingerabdrücken, Scannen des Reisepasses).
Medizinische Hinweise
Die medizinische Versorgung in Amman ist gut, außerhalb Ammans entspricht sie je nach Gebiet nicht bzw. nur mit Einschränkungen westeuropäischem Standard. Ambulanzfahrzeuge sind in den ländlichen und abgelegenen Gebieten nur sporadisch stationiert. Die Notfallnummer landesweit 199 (Civil Defense) oder 4617101-6, arabische Sprachkenntnisse sind hilfreich. Alle Polizei- und Sicherheitsstellen können über Funk Hilfe herbeiholen.
Impfvorschriften gibt es keine (außer bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten). Empfohlen wird ein Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis, Hepatitis A und Hepatitis B. Bei längerem Aufenthalt in ländlichen Gebieten kann auch eine Impfung gegen Typhus und Tollwut sinnvoll sein.
Größtes Infektionsrisiko stellen sicherlich die Darminfektionen dar. Die für alle tropischen Länder geltenden Hygieneregeln (z. B. Vorsicht bei Genuss von Nahrungsmitteln und Leitungswasser) sollten sorgfältig beachtet werden. Im Sommer erreichen in Jordanien die Tagestemperaturen je nach Reiseziel bis zu 40 °C (z. B. Aqaba, Totes Meer, Jordantal), weshalb dem Ausgleich von Flüssigkeitsverlust große Bedeutung zukommt. Reisende mit gesundheitlichen Problemen oder Vorerkrankungen sollten vor einer Reise nach Jordanien ärztlichen Rat suchen.
In akuten Notfällen können auch der Bereitschaftsdienst und die Vertrauensärzte der Deutschen Botschaft herangezogen werden. Botschafts-Handy: 00962-79 55 34 261
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Ausfuhr von Antiquitäten und Korallen ist verboten.
Devisen dürfen in beliebiger Höhe eingeführt werden. Der jordanische Dinar darf dagegen nur in kleineren Mengen (bis ca. 50 Euro) ins Land gebracht werden.
Reisebedarf inkl. Laptop und Kamera darf zollfrei eingeführt werden. Die Einführung von Alkohol ist bis zu einem Liter erlaubt, zollfrei sind außerdem 200 Zigaretten und 200 Gr. Tabak.
Die Einfuhr von Waffen, Funkgeräten, Rauschgift und pornographischen Schriften ist verboten.
PKW
Bei Einfuhr eines PKW werden an der Grenze ein internationaler Führerschein sowie eine internationale Zulassung und Triptyk oder Carnet de Passages (Grenzübertrittsschein) verlangt. Diese Dokumente sind gegen Gebühren bei den deutschen Automobilclubs erhältlich.
Die europäische Haftpflichtversicherung gilt nicht. An der Grenze ist daher eine temporäre Haftpflichtversicherung abzuschließen, die etwa 22 JD oder mehr kostet. Nach drei Monaten ist ein eingeführter Wagen zu verzollen, wobei der Zoll über 100 % des von der Behörde geschätzten Wertes beträgt. Die Einfuhr von PKW ist ohne Altersbeschränkung möglich. Das Alter des Fahrzeugs ist für den Zolltarif ohne Belang. Die dauerhafte Einfuhr von Diesel – PKW ist für Privatleute ausgeschlossen. Die vorübergehende Einfuhr (bis zu drei Monate) von Dieselfahrzeugen ist schwierig und nur mit Genehmigung möglich. Diese wird gebührenpflichtig direkt an der Grenze ausgestellt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Alkohol am Steuer ist strikt verboten. Es gilt eine Null-Promille-Grenze. Auch bei unverschuldeten Verkehrsunfällen mit Personenschaden kann es zur Festnahme der Unfallbeteiligten durch die Polizei kommen.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet, unter Umständen in Verbindung mit Zwangsarbeit. Die Haftbedingungen sind härter als in Deutschland. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird.
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen. Ebenfalls ist Majestätsbeleidigung unter Strafe gestellt.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 29.12.08
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Jordanien:
Stand 29.12.2008 (Unverändert gültig seit: 29.12.2008)
Aktueller Hinweis
• Die gegenwärtige Eskalation im Gazastreifen führt seit Sonntag, dem 28.12.2008, vor allem in den Nachbarstaaten Israels (Ägypten, Jordanien, Syrien, Libanon) und im Westjordanland zu Protestkundgebungen. Vereinzelt kam es zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und den Ordnungskräften. Die allgemeine Sicherheitslage in den betreffenden Ländern und Gebieten ist derzeit unverändert. Reisenden wird jedoch empfohlen, sich über die jeweilige Lage am geplanten Reiseziel unterrichtet zu halten und die Medienberichterstattung über die Entwicklungen im Gazastreifen aufmerksam zu verfolgen. Die Umgebung palästinensischer Flüchtlingslager sowie größere Menschenansammlungen oder Demonstrationen sollten gemieden werden.
• Derzeit besteht ein erhöhtes Anschlagsrisiko in der Nah- und Mittelostregion. Am 17. September 2008 wurde ein schwerer Terroranschlag auf die Botschaft der USA in Sanaa/Jemen verübt. Die landesspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden."
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
Vor dem Hintergrund der im November 2005 gegen drei Hotels in Amman verübten Bombenanschläge besteht die erhöhte Gefahr weiterer Terroranschläge in Jordanien und damit eine Sicherheitsgefährdung, insbesondere an Orten, die von Ausländern besucht werden.
In der Altstadt von Amman wurden im Juli 2008 im Anschluss an eine auch von westlichen Touristen besuchte Konzertveranstaltung bei einem Angriff sechs Personen durch Schüsse verletzt. Deshalb wird an öffentlichen Orten und touristischen Einrichtungen zu erhöhter Vorsicht geraten.
Auch aufgrund der geographischen Nähe zum Nachbarstaat Irak sollte die weitere Entwicklung vor Ort stets aufmerksam verfolgt werden. Grenzübergänge nach Irak werden zeitweilig und ohne vorherige Ankündigung geschlossen. Die Verbindungsstraße von Amman nach Bagdad kann aufgrund der Entwicklung im Irak jederzeit kurzfristig gesperrt sein. Das Auswärtige Amt warnt unabhängig davon eindringlich vor Reisen in den Irak.
Personen irakischer Abstammung können nach wie vor Probleme bei der Einreise bekommen. Um weiterführende Schwierigkeiten zu vermeiden wird diesen Personen daher geraten, Visa nicht erst am Flughafen zu beantragen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Aufgrund der zunehmenden Zahl von Verkehrsunfällen und von Verkehrstoten in Jordanien – auch Ausländer sind davon mehr und mehr betroffen – werden Reisende, die ihr eigenes Fahrzeug oder einen Mietwagen benutzen wollen, zu besonderer Vorsicht aufgefordert, vor allem auch bei Überlandfahrten bei Dunkelheit (Tiere auf der Fahrbahn, plötzliche Wendemanöver schlecht beleuchteter LKW).
Ein internationaler Fahrausweis ist für das Führen eines Fahrzeugs obligatorisch.
Ausreisesperre in besonderen Fällen
Bei der Verwicklung in Gerichtsverfahren in Jordanien muss damit gerechnet werden, dass die jordanischen Behörden die Reisedokumente bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten oder dass eine Ausreisesperre für die Dauer des Verfahrens verhängt wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jordanien ein Visum. Das Visum wird auch an der Grenze ausgestellt, außer bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensischen Gebiete) kommend. An diesem Grenzübergang ist kein Visum erhältlich. Visa für eine mehrfache Einreise stellen lediglich die jordanischen Auslandsvertretungen aus.
Visa werden zunächst für vier Wochen ausgestellt. Wenn der Reisende das Land nicht vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlässt, muss er bei der Polizeistation, die für seinen Aufenthaltsort zuständig ist, vorsprechen. Eine Verlängerung durch die Polizeistation bis zu sechs Monaten ab Einreisedatum ist möglich. In diesem Fall wird eine ärztliche Untersuchung verlangt.
Ferner kann es bei Deutschen irakischer Abstammung zur Zurückweisung bei der Einreise kommen. Das Auswärtige Amt rät daher, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.
Reisedokumente
Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Der Kinderausweis sowie der Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils wird für die Einreise anerkannt. Es wird empfohlen den Kinderausweis mit einem Lichtbild versehen zu lassen und den Kinderausweis nur bei Einreise in Begleitung mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils zu verwenden.
Alleinreisende Minderjährige sollten zur Sicherheit eine Reiseerlaubnis der Eltern mit sich führen. Diese Bescheinigung entfällt, wenn ein sorgeberechtigter Elternteil mitreist und der Minderjährige im Pass dieses Elternteils eingetragen ist.
Israelische Stempel im Pass führen zur Zurückweisung an den Grenzen zu den arabischen Nachbarländern Jordaniens, auch mit gültigen Visa.
Bei der Einreise werden unter Umständen biometrische Daten erfasst (Aufnahme von Photos, Abnahme von Fingerabdrücken, Scannen des Reisepasses).
Medizinische Hinweise
Die medizinische Versorgung in Amman ist gut, außerhalb Ammans entspricht sie je nach Gebiet nicht bzw. nur mit Einschränkungen westeuropäischem Standard. Ambulanzfahrzeuge sind in den ländlichen und abgelegenen Gebieten nur sporadisch stationiert. Die Notfallnummer landesweit 199 (Civil Defense) oder 4617101-6, arabische Sprachkenntnisse sind hilfreich. Alle Polizei- und Sicherheitsstellen können über Funk Hilfe herbeiholen.
Impfvorschriften gibt es keine (außer bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten). Empfohlen wird ein Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis, Hepatitis A und Hepatitis B. Bei längerem Aufenthalt in ländlichen Gebieten kann auch eine Impfung gegen Typhus und Tollwut sinnvoll sein.
Größtes Infektionsrisiko stellen sicherlich die Darminfektionen dar. Die für alle tropischen Länder geltenden Hygieneregeln (z. B. Vorsicht bei Genuss von Nahrungsmitteln und Leitungswasser) sollten sorgfältig beachtet werden. Im Sommer erreichen in Jordanien die Tagestemperaturen je nach Reiseziel bis zu 40 °C (z. B. Aqaba, Totes Meer, Jordantal), weshalb dem Ausgleich von Flüssigkeitsverlust große Bedeutung zukommt. Reisende mit gesundheitlichen Problemen oder Vorerkrankungen sollten vor einer Reise nach Jordanien ärztlichen Rat suchen.
In akuten Notfällen können auch der Bereitschaftsdienst und die Vertrauensärzte der Deutschen Botschaft herangezogen werden. Botschafts-Handy: 00962-79 55 34 261
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Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Besondere Zollvorschriften
Die Ausfuhr von Antiquitäten und Korallen ist verboten.
Devisen dürfen in beliebiger Höhe eingeführt werden. Der jordanische Dinar darf dagegen nur in kleineren Mengen (bis ca. 50 Euro) ins Land gebracht werden.
Reisebedarf inkl. Laptop und Kamera darf zollfrei eingeführt werden. Die Einführung von Alkohol ist bis zu einem Liter erlaubt, zollfrei sind außerdem 200 Zigaretten und 200 Gr. Tabak.
Die Einfuhr von Waffen, Funkgeräten, Rauschgift und pornographischen Schriften ist verboten.
PKW
Bei Einfuhr eines PKW werden an der Grenze ein internationaler Führerschein sowie eine internationale Zulassung und Triptyk oder Carnet de Passages (Grenzübertrittsschein) verlangt. Diese Dokumente sind gegen Gebühren bei den deutschen Automobilclubs erhältlich.
Die europäische Haftpflichtversicherung gilt nicht. An der Grenze ist daher eine temporäre Haftpflichtversicherung abzuschließen, die etwa 22 JD oder mehr kostet. Nach drei Monaten ist ein eingeführter Wagen zu verzollen, wobei der Zoll über 100 % des von der Behörde geschätzten Wertes beträgt. Die Einfuhr von PKW ist ohne Altersbeschränkung möglich. Das Alter des Fahrzeugs ist für den Zolltarif ohne Belang. Die dauerhafte Einfuhr von Diesel – PKW ist für Privatleute ausgeschlossen. Die vorübergehende Einfuhr (bis zu drei Monate) von Dieselfahrzeugen ist schwierig und nur mit Genehmigung möglich. Diese wird gebührenpflichtig direkt an der Grenze ausgestellt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Alkohol am Steuer ist strikt verboten. Es gilt eine Null-Promille-Grenze. Auch bei unverschuldeten Verkehrsunfällen mit Personenschaden kann es zur Festnahme der Unfallbeteiligten durch die Polizei kommen.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet, unter Umständen in Verbindung mit Zwangsarbeit. Die Haftbedingungen sind härter als in Deutschland. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird.
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen. Ebenfalls ist Majestätsbeleidigung unter Strafe gestellt.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 17.07.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Jordanien:
Stand 17.07.2009 (Unverändert gültig seit: 17.07.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
Vor dem Hintergrund der im November 2005 gegen drei Hotels in Amman verübten Bombenanschläge besteht die erhöhte Gefahr weiterer Terroranschläge in Jordanien und damit eine Sicherheitsgefährdung, insbesondere an Orten, die von Ausländern besucht werden.
In der Altstadt von Amman wurden im Juli 2008 im Anschluss an eine auch von westlichen Touristen besuchte Konzertveranstaltung bei einem Angriff sechs Personen durch Schüsse verletzt. Deshalb wird an öffentlichen Orten und touristischen Einrichtungen zu erhöhter Vorsicht geraten.
Auch aufgrund der geographischen Nähe zum Nachbarstaat Irak sollte die weitere Entwicklung vor Ort stets aufmerksam verfolgt werden. Grenzübergänge nach Irak werden zeitweilig und ohne vorherige Ankündigung geschlossen. Die Verbindungsstraße von Amman nach Bagdad kann aufgrund der Entwicklung im Irak jederzeit kurzfristig gesperrt sein. Das Auswärtige Amt warnt unabhängig davon eindringlich vor Reisen in den Irak.
Personen irakischer Abstammung können nach wie vor Probleme bei der Einreise bekommen. Um weiterführende Schwierigkeiten zu vermeiden wird diesen Personen daher geraten, Visa nicht erst am Flughafen zu beantragen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Aufgrund der zunehmenden Zahl von Verkehrsunfällen und von Verkehrstoten in Jordanien – auch Ausländer sind davon mehr und mehr betroffen – werden Reisende, die ihr eigenes Fahrzeug oder einen Mietwagen benutzen wollen, zu besonderer Vorsicht aufgefordert, vor allem auch bei Überlandfahrten bei Dunkelheit (Tiere auf der Fahrbahn, plötzliche Wendemanöver schlecht beleuchteter LKW).
Ein internationaler Fahrausweis ist für das Führen eines Fahrzeugs obligatorisch.
Ausreisesperre in besonderen Fällen
Bei der Verwicklung in Gerichtsverfahren in Jordanien muss damit gerechnet werden, dass die jordanischen Behörden die Reisedokumente bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten oder dass eine Ausreisesperre für die Dauer des Verfahrens verhängt wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jordanien ein Visum. Das Visum wird auch an der Grenze ausgestellt, außer bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensischen Gebiete) kommend. An diesem Grenzübergang ist kein Visum erhältlich. Visa für eine mehrfache Einreise stellen lediglich die jordanischen Auslandsvertretungen aus.
Visa werden zunächst für vier Wochen ausgestellt. Wenn der Reisende das Land nicht vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlässt, muss er bei der Polizeistation, die für seinen Aufenthaltsort zuständig ist, vorsprechen. Eine Verlängerung durch die Polizeistation bis zu sechs Monaten ab Einreisedatum ist möglich. In diesem Fall wird eine ärztliche Untersuchung verlangt.
Ferner kann es bei Deutschen irakischer Abstammung zur Zurückweisung bei der Einreise kommen. Das Auswärtige Amt rät daher, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.
Reisedokumente
Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Der Kinderausweis sowie der Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils wird für die Einreise anerkannt. Es wird empfohlen den Kinderausweis mit einem Lichtbild versehen zu lassen und den Kinderausweis nur bei Einreise in Begleitung mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils zu verwenden.
Alleinreisende Minderjährige sollten zur Sicherheit eine Reiseerlaubnis der Eltern mit sich führen. Diese Bescheinigung entfällt, wenn ein sorgeberechtigter Elternteil mitreist und der Minderjährige im Pass dieses Elternteils eingetragen ist.
Israelische Stempel im Pass führen zur Zurückweisung an den Grenzen zu den arabischen Nachbarländern Jordaniens, auch mit gültigen Visa.
Bei der Einreise werden unter Umständen biometrische Daten erfasst (Aufnahme von Photos, Abnahme von Fingerabdrücken, Scannen des Reisepasses).
Besondere Zollvorschriften
Die Ausfuhr von Antiquitäten und Korallen ist verboten.
Devisen dürfen in beliebiger Höhe eingeführt werden. Der jordanische Dinar darf dagegen nur in kleineren Mengen (bis ca. 50 Euro) ins Land gebracht werden.
Reisebedarf inkl. Laptop und Kamera darf zollfrei eingeführt werden. Die Einführung von Alkohol ist bis zu einem Liter erlaubt, zollfrei sind außerdem 200 Zigaretten und 200 Gr. Tabak.
Die Einfuhr von Waffen, Funkgeräten, Rauschgift und pornographischen Schriften ist verboten.
PKW
Bei Einfuhr eines PKW werden an der Grenze ein internationaler Führerschein sowie eine internationale Zulassung und Triptyk oder Carnet de Passages (Grenzübertrittsschein) verlangt. Diese Dokumente sind gegen Gebühren bei den deutschen Automobilclubs erhältlich.
Die europäische Haftpflichtversicherung gilt nicht. An der Grenze ist daher eine temporäre Haftpflichtversicherung abzuschließen, die etwa 22 JD oder mehr kostet. Nach drei Monaten ist ein eingeführter Wagen zu verzollen, wobei der Zoll über 100 % des von der Behörde geschätzten Wertes beträgt. Die Einfuhr von PKW ist ohne Altersbeschränkung möglich. Das Alter des Fahrzeugs ist für den Zolltarif ohne Belang. Die dauerhafte Einfuhr von Diesel – PKW ist für Privatleute ausgeschlossen. Die vorübergehende Einfuhr (bis zu drei Monate) von Dieselfahrzeugen ist schwierig und nur mit Genehmigung möglich. Diese wird gebührenpflichtig direkt an der Grenze ausgestellt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Alkohol am Steuer ist strikt verboten. Es gilt eine Null-Promille-Grenze. Auch bei unverschuldeten Verkehrsunfällen mit Personenschaden kann es zur Festnahme der Unfallbeteiligten durch die Polizei kommen.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet, unter Umständen in Verbindung mit Zwangsarbeit. Die Haftbedingungen sind härter als in Deutschland. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird.
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen. Ebenfalls ist Majestätsbeleidigung unter Strafe gestellt.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
HIV/Aids
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Hepatitis A und B kommen landesweit vor.
Bitte beachten Sie auch die „Reisemedizinischen Hinweise“ in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Amman gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen, v.a. auch hinsichtlich des Rettungsdienstes bei Unfällen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 20.09.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Jordanien:
Stand 20.11.2009 (Unverändert gültig seit: 20.09.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
Vor dem Hintergrund der im November 2005 gegen drei Hotels in Amman verübten Bombenanschläge besteht die erhöhte Gefahr weiterer Terroranschläge in Jordanien und damit eine Sicherheitsgefährdung, insbesondere an Orten, die von Ausländern besucht werden.
In der Altstadt von Amman wurden im Juli 2008 im Anschluss an eine auch von westlichen Touristen besuchte Konzertveranstaltung bei einem Angriff sechs Personen durch Schüsse verletzt. Deshalb wird an öffentlichen Orten und touristischen Einrichtungen zu erhöhter Vorsicht geraten.
Auch aufgrund der geographischen Nähe zum Nachbarstaat Irak sollte die weitere Entwicklung vor Ort stets aufmerksam verfolgt werden. Grenzübergänge nach Irak werden zeitweilig und ohne vorherige Ankündigung geschlossen. Die Verbindungsstraße von Amman nach Bagdad kann aufgrund der Entwicklung im Irak jederzeit kurzfristig gesperrt sein. Das Auswärtige Amt warnt unabhängig davon eindringlich vor Reisen in den Irak.
Personen irakischer Abstammung können nach wie vor Probleme bei der Einreise bekommen. Um weiterführende Schwierigkeiten zu vermeiden wird diesen Personen daher geraten, Visa nicht erst am Flughafen zu beantragen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Aufgrund der zunehmenden Zahl von Verkehrsunfällen und von Verkehrstoten in Jordanien – auch Ausländer sind davon mehr und mehr betroffen – werden Reisende, die ihr eigenes Fahrzeug oder einen Mietwagen benutzen wollen, zu besonderer Vorsicht aufgefordert, vor allem auch bei Überlandfahrten bei Dunkelheit (Tiere auf der Fahrbahn, plötzliche Wendemanöver schlecht beleuchteter LKW).
Ein internationaler Fahrausweis ist für das Führen eines Fahrzeugs obligatorisch.
Ausreisesperre in besonderen Fällen
Bei der Verwicklung in Gerichtsverfahren in Jordanien muss damit gerechnet werden, dass die jordanischen Behörden die Reisedokumente bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten oder dass eine Ausreisesperre für die Dauer des Verfahrens verhängt wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jordanien ein Visum. Das Visum wird auch an der Grenze ausgestellt, außer bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensischen Gebiete) kommend. An diesem Grenzübergang ist kein Visum erhältlich. Visa für eine mehrfache Einreise stellen lediglich die jordanischen Auslandsvertretungen aus.
Visa werden zunächst für vier Wochen ausgestellt. Wenn der Reisende das Land nicht vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlässt, muss er bei der Polizeistation, die für seinen Aufenthaltsort zuständig ist, vorsprechen. Eine Verlängerung durch die Polizeistation bis zu sechs Monaten ab Einreisedatum ist möglich. In diesem Fall wird eine ärztliche Untersuchung verlangt.
Ferner kann es bei Deutschen irakischer Abstammung zur Zurückweisung bei der Einreise kommen. Das Auswärtige Amt rät daher, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente
Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen:
Reisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen: • bei Aufenthalt über 28 Tagen ist Anmeldung binnen 14 Tage erforderlich!
• israelische Stempel im Pass führen zur Zurück-weisung bei der Weiterreise in arabische Nach-barstaaten (außer Ägypten)!
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Reisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja (nur mit Lichtbild)
Weitere Anmerkungen: • Kinder dürfen nur in Begleitung eines Sorge-berechtigten/Erwachsenen reisen!
• bei Aufenthalt über 28 Tagen ist Anmeldung binnen 14 Tage erforderlich!
• israelische Stempel im Pass führen zur Zurück-weisung bei der Weiterreise in arabische Nach-barstaaten (außer Ägypten)!
Besondere Zollvorschriften
Die Ausfuhr von Antiquitäten und Korallen ist verboten.
Devisen dürfen in beliebiger Höhe eingeführt werden. Der jordanische Dinar darf dagegen nur in kleineren Mengen (bis ca. 50 Euro) ins Land gebracht werden.
Reisebedarf inkl. Laptop und Kamera darf zollfrei eingeführt werden. Die Einführung von Alkohol ist bis zu einem Liter erlaubt, zollfrei sind außerdem 200 Zigaretten und 200 Gr. Tabak.
Die Einfuhr von Waffen, Funkgeräten, Rauschgift und pornographischen Schriften ist verboten.
PKW
Bei Einfuhr eines PKW werden an der Grenze ein internationaler Führerschein sowie eine internationale Zulassung und Triptyk oder Carnet de Passages (Grenzübertrittsschein) verlangt. Diese Dokumente sind gegen Gebühren bei den deutschen Automobilclubs erhältlich.
Die europäische Haftpflichtversicherung gilt nicht. An der Grenze ist daher eine temporäre Haftpflichtversicherung abzuschließen, die etwa 22 JD oder mehr kostet. Nach drei Monaten ist ein eingeführter Wagen zu verzollen, wobei der Zoll über 100 % des von der Behörde geschätzten Wertes beträgt. Die Einfuhr von PKW ist ohne Altersbeschränkung möglich. Das Alter des Fahrzeugs ist für den Zolltarif ohne Belang. Die dauerhafte Einfuhr von Diesel – PKW ist für Privatleute ausgeschlossen. Die vorübergehende Einfuhr (bis zu drei Monate) von Dieselfahrzeugen ist schwierig und nur mit Genehmigung möglich. Diese wird gebührenpflichtig direkt an der Grenze ausgestellt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Alkohol am Steuer ist strikt verboten. Es gilt eine Null-Promille-Grenze. Auch bei unverschuldeten Verkehrsunfällen mit Personenschaden kann es zur Festnahme der Unfallbeteiligten durch die Polizei kommen.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet, unter Umständen in Verbindung mit Zwangsarbeit. Die Haftbedingungen sind härter als in Deutschland. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird.
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen. Ebenfalls ist Majestätsbeleidigung unter Strafe gestellt.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
HIV/Aids
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Hepatitis A und B kommen landesweit vor.
Bitte beachten Sie auch die „Reisemedizinischen Hinweise“ in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Amman gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen, v.a. auch hinsichtlich des Rettungsdienstes bei Unfällen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)
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Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Jordanien:
Stand 16.12.2009 (Unverändert gültig seit: 16.12.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
Vor dem Hintergrund der im November 2005 gegen drei Hotels in Amman verübten Bombenanschläge besteht die erhöhte Gefahr weiterer Terroranschläge in Jordanien und damit eine Sicherheitsgefährdung, insbesondere an Orten, die von Ausländern besucht werden.
In der Altstadt von Amman wurden im Juli 2008 im Anschluss an eine auch von westlichen Touristen besuchte Konzertveranstaltung bei einem Angriff sechs Personen durch Schüsse verletzt. Deshalb wird an öffentlichen Orten und touristischen Einrichtungen zu erhöhter Vorsicht geraten.
Auch aufgrund der geographischen Nähe zum Nachbarstaat Irak sollte die weitere Entwicklung vor Ort stets aufmerksam verfolgt werden. Grenzübergänge nach Irak werden zeitweilig und ohne vorherige Ankündigung geschlossen. Die Verbindungsstraße von Amman nach Bagdad kann aufgrund der Entwicklung im Irak jederzeit kurzfristig gesperrt sein. Das Auswärtige Amt warnt unabhängig davon eindringlich vor Reisen in den Irak.
Personen irakischer Abstammung können nach wie vor Probleme bei der Einreise bekommen. Um weiterführende Schwierigkeiten zu vermeiden wird diesen Personen daher geraten, Visa nicht erst am Flughafen zu beantragen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Aufgrund der zunehmenden Zahl von Verkehrsunfällen und von Verkehrstoten in Jordanien – auch Ausländer sind davon mehr und mehr betroffen – werden Reisende, die ihr eigenes Fahrzeug oder einen Mietwagen benutzen wollen, zu besonderer Vorsicht aufgefordert, vor allem auch bei Überlandfahrten bei Dunkelheit (Tiere auf der Fahrbahn, plötzliche Wendemanöver schlecht beleuchteter LKW).
Ein internationaler Fahrausweis ist für das Führen eines Fahrzeugs obligatorisch.
Ausreisesperre in besonderen Fällen
Bei der Verwicklung in Gerichtsverfahren in Jordanien muss damit gerechnet werden, dass die jordanischen Behörden die Reisedokumente bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten oder dass eine Ausreisesperre für die Dauer des Verfahrens verhängt wird.
Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jordanien ein Visum. Das Visum wird auch an der Grenze ausgestellt, außer bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensischen Gebiete) kommend. An diesem Grenzübergang ist kein Visum erhältlich. Visa für eine mehrfache Einreise stellen lediglich die jordanischen Auslandsvertretungen aus.
Visa werden zunächst für vier Wochen ausgestellt. Wenn der Reisende das Land nicht vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlässt, muss er bei der Polizeistation, die für seinen Aufenthaltsort zuständig ist, vorsprechen. Eine Verlängerung durch die Polizeistation bis zu sechs Monaten ab Einreisedatum ist möglich. In diesem Fall wird eine ärztliche Untersuchung verlangt.
Ferner kann es bei Deutschen irakischer Abstammung zur Zurückweisung bei der Einreise kommen. Das Auswärtige Amt rät daher, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.
Hinweise für Doppelstaater
Der folgende wichtige Hinweis betrifft Minderjährige (sowohl nach jordanischem als auch nach deutschem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres), die mit dem jordanischen Vater in Jordanien eingereist sind oder deren jordanischer Vater sich in Jordanien aufhält: Falls die Minderjährigen bei der Ausreise nicht vom Vater begleitet werden, muss dieser schriftlich zustimmen, dass die Minderjährigen Jordanien verlassen dürfen. Die Erklärung muss von den örtlich zuständigen Behörden beglaubigt werden. Der Botschaft sind Fälle bekannt, in denen sich der jordanische Vater anlässlich eines gemeinsamen Urlaubsaufenthalts der Familie in Jordanien unerwartet dazu entschied, auf Dauer in Jordanien zu bleiben. In diesem Fall ist eine Rückreise des Kindes ohne Einverständnis des Vaters nicht mehr möglich. Auch wenn das Kind einen jordanischen Familiennamen in einem deutschen Ausweisdokument hat, vermuten die jordanischen Behörden, dass das Kind auch die jordanische Staatsangehörigkeit besitzt. Bereits aus diesem Grund kann die Ausreise von dem schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht werden.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen • bei Aufenthalt über 28 Tagen ist Anmeldung binnen 14 Tage erforderlich!
• israelische Stempel im Pass führen zur Zurück-weisung bei der Weiterreise in arabische Nach-barstaaten (außer Ägypten)!
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Reisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja (nur mit Lichtbild)
Weitere Anmerkungen • Kinder dürfen nur in Begleitung eines Sorge-berechtigten/Erwachsenen reisen!
• bei Aufenthalt über 28 Tagen ist Anmeldung binnen 14 Tage erforderlich!
• israelische Stempel im Pass führen zur Zurück-weisung bei der Weiterreise in arabische Nach-barstaaten (außer Ägypten)!
Besondere Zollvorschriften
Die Ausfuhr von Antiquitäten und Korallen ist verboten.
Devisen dürfen in beliebiger Höhe eingeführt werden. Der jordanische Dinar darf dagegen nur in kleineren Mengen (bis ca. 50 Euro) ins Land gebracht werden.
Reisebedarf inkl. Laptop und Kamera darf zollfrei eingeführt werden. Die Einführung von Alkohol ist bis zu einem Liter erlaubt, zollfrei sind außerdem 200 Zigaretten und 200 Gr. Tabak.
Die Einfuhr von Waffen, Funkgeräten, Rauschgift und pornographischen Schriften ist verboten.
PKW
Bei Einfuhr eines PKW werden an der Grenze ein internationaler Führerschein sowie eine internationale Zulassung und Triptyk oder Carnet de Passages (Grenzübertrittsschein) verlangt. Diese Dokumente sind gegen Gebühren bei den deutschen Automobilclubs erhältlich.
Die europäische Haftpflichtversicherung gilt nicht. An der Grenze ist daher eine temporäre Haftpflichtversicherung abzuschließen, die etwa 22 JD oder mehr kostet. Nach drei Monaten ist ein eingeführter Wagen zu verzollen, wobei der Zoll über 100 % des von der Behörde geschätzten Wertes beträgt. Die Einfuhr von PKW ist ohne Altersbeschränkung möglich. Das Alter des Fahrzeugs ist für den Zolltarif ohne Belang. Die dauerhafte Einfuhr von Diesel – PKW ist für Privatleute ausgeschlossen. Die vorübergehende Einfuhr (bis zu drei Monate) von Dieselfahrzeugen ist schwierig und nur mit Genehmigung möglich. Diese wird gebührenpflichtig direkt an der Grenze ausgestellt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Alkohol am Steuer ist strikt verboten. Es gilt eine Null-Promille-Grenze. Auch bei unverschuldeten Verkehrsunfällen mit Personenschaden kann es zur Festnahme der Unfallbeteiligten durch die Polizei kommen.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet, unter Umständen in Verbindung mit Zwangsarbeit. Die Haftbedingungen sind härter als in Deutschland. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird.
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen. Ebenfalls ist Majestätsbeleidigung unter Strafe gestellt.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
HIV/Aids
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Hepatitis A und B kommen landesweit vor.
Bitte beachten Sie auch die „Reisemedizinischen Hinweise“ in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Amman gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen, v.a. auch hinsichtlich des Rettungsdienstes bei Unfällen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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- Achim Vogt
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 10.11.2005 - 21.04.2011
Bei der ärztlichen Untersuchung handelt es sich schlicht um einen Aidstest. Er muss beim Gesundheitsministerium in einem nicht besonders sterilen Gebäude gemacht werden. Andere Tests, beispielsweise vom Tropeninstitut in Deutschland etc., werden nicht anerkannt!Visa werden zunächst für vier Wochen ausgestellt. Wenn der Reisende das Land nicht vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlässt, muss er bei der Polizeistation, die für seinen Aufenthaltsort zuständig ist, vorsprechen. Eine Verlängerung durch die Polizeistation bis zu sechs Monaten ab Einreisedatum ist möglich. In diesem Fall wird eine ärztliche Untersuchung verlangt.
Aber in vier Wochen kann mensch ja in Jordanien auch schon eine Menge sehen. Bei Aus- und Wiedereinreise beginnen die vier Wochen ohnehin wieder von vorne
Cheers
Achim
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 23.04.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Jordanien:
Stand 23.04.2010
(Unverändert gültig seit: 23.04.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
Vor dem Hintergrund der im November 2005 gegen drei Hotels in Amman verübten Bombenanschläge besteht die erhöhte Gefahr weiterer Terroranschläge in Jordanien und damit eine Sicherheitsgefährdung, insbesondere an Orten, die von Ausländern besucht werden.
In der Altstadt von Amman wurden im Juli 2008 im Anschluss an eine auch von westlichen Touristen besuchte Konzertveranstaltung bei einem Angriff sechs Personen durch Schüsse verletzt. Deshalb wird an öffentlichen Orten und touristischen Einrichtungen zu erhöhter Vorsicht geraten.
Am 22. April 2010 wurden von der ägyptischen Sinai-Halbinsel zwei Katjuscha Raketen auf den israelischen Badeort Eilat abgeschossen. Eine Rakete stürzte ins Meer, eine andere schlug in der benachbarten jordanischen Hafenstadt Akaba ein. Verletzt wurde dabei niemand.
Auch aufgrund der geographischen Nähe zum Nachbarstaat Irak sollte die weitere Entwicklung vor Ort stets aufmerksam verfolgt werden. Grenzübergänge nach Irak werden zeitweilig und ohne vorherige Ankündigung geschlossen. Die Verbindungsstraße von Amman nach Bagdad kann aufgrund der Entwicklung im Irak jederzeit kurzfristig gesperrt sein. Das Auswärtige Amt warnt unabhängig davon eindringlich vor Reisen in den Irak.
Personen irakischer Abstammung können nach wie vor Probleme bei der Einreise bekommen. Um weiterführende Schwierigkeiten zu vermeiden wird diesen Personen daher geraten, Visa nicht erst am Flughafen zu beantragen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Aufgrund der zunehmenden Zahl von Verkehrsunfällen und von Verkehrstoten in Jordanien – auch Ausländer sind davon mehr und mehr betroffen – werden Reisende, die ihr eigenes Fahrzeug oder einen Mietwagen benutzen wollen, zu besonderer Vorsicht aufgefordert, vor allem auch bei Überlandfahrten bei Dunkelheit (Tiere auf der Fahrbahn, plötzliche Wendemanöver schlecht beleuchteter LKW).
Ein internationaler Fahrausweis ist für das Führen eines Fahrzeugs obligatorisch.
Ausreisesperre in besonderen Fällen
Bei der Verwicklung in Gerichtsverfahren in Jordanien muss damit gerechnet werden, dass die jordanischen Behörden die Reisedokumente bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten oder dass eine Ausreisesperre für die Dauer des Verfahrens verhängt wird.
Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jordanien ein Visum. Das Visum wird auch an der Grenze ausgestellt, außer bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensischen Gebiete) kommend. An diesem Grenzübergang ist kein Visum erhältlich. Visa für eine mehrfache Einreise stellen lediglich die jordanischen Auslandsvertretungen aus.
Visa werden zunächst für vier Wochen ausgestellt. Wenn der Reisende das Land nicht vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlässt, muss er bei der Polizeistation, die für seinen Aufenthaltsort zuständig ist, vorsprechen. Eine Verlängerung durch die Polizeistation bis zu sechs Monaten ab Einreisedatum ist möglich. In diesem Fall wird eine ärztliche Untersuchung verlangt.
Ferner kann es bei Deutschen irakischer Abstammung zur Zurückweisung bei der Einreise kommen. Das Auswärtige Amt rät daher, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.
Hinweise für Doppelstaater
Der folgende wichtige Hinweis betrifft Minderjährige (sowohl nach jordanischem als auch nach deutschem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres), die mit dem jordanischen Vater in Jordanien eingereist sind oder deren jordanischer Vater sich in Jordanien aufhält: Falls die Minderjährigen bei der Ausreise nicht vom Vater begleitet werden, muss dieser schriftlich zustimmen, dass die Minderjährigen Jordanien verlassen dürfen. Die Erklärung muss von den örtlich zuständigen Behörden beglaubigt werden. Der Botschaft sind Fälle bekannt, in denen sich der jordanische Vater anlässlich eines gemeinsamen Urlaubsaufenthalts der Familie in Jordanien unerwartet dazu entschied, auf Dauer in Jordanien zu bleiben. In diesem Fall ist eine Rückreise des Kindes ohne Einverständnis des Vaters nicht mehr möglich. Auch wenn das Kind einen jordanischen Familiennamen in einem deutschen Ausweisdokument hat, vermuten die jordanischen Behörden, dass das Kind auch die jordanische Staatsangehörigkeit besitzt. Bereits aus diesem Grund kann die Ausreise von dem schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht werden.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen bei Aufenthalt über 28 Tagen ist Anmeldung binnen 14 Tage erforderlich!
israelische Stempel im Pass führen zur Zurück-weisung bei der Weiterreise in arabische Nach-barstaaten (außer Ägypten)!
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Reisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja (nur mit Lichtbild)
Weitere Anmerkungen Kinder dürfen nur in Begleitung eines Sorge-berechtigten/Erwachsenen reisen!
bei Aufenthalt über 28 Tagen ist Anmeldung binnen 14 Tage erforderlich!
israelische Stempel im Pass führen zur Zurück-weisung bei der Weiterreise in arabische Nach-barstaaten (außer Ägypten)!
Besondere Zollvorschriften
Die Ausfuhr von Antiquitäten und Korallen ist verboten.
Devisen dürfen in beliebiger Höhe eingeführt werden. Der jordanische Dinar darf dagegen nur in kleineren Mengen (bis ca. 50 Euro) ins Land gebracht werden.
Reisebedarf inkl. Laptop und Kamera darf zollfrei eingeführt werden. Die Einführung von Alkohol ist bis zu einem Liter erlaubt, zollfrei sind außerdem 200 Zigaretten und 200 Gr. Tabak.
Die Einfuhr von Waffen, Funkgeräten, Rauschgift und pornographischen Schriften ist verboten.
PKW
Bei Einfuhr eines PKW werden an der Grenze ein internationaler Führerschein sowie eine internationale Zulassung und Triptyk oder Carnet de Passages (Grenzübertrittsschein) verlangt. Diese Dokumente sind gegen Gebühren bei den deutschen Automobilclubs erhältlich.
Die europäische Haftpflichtversicherung gilt nicht. An der Grenze ist daher eine temporäre Haftpflichtversicherung abzuschließen, die etwa 22 JD oder mehr kostet. Nach drei Monaten ist ein eingeführter Wagen zu verzollen, wobei der Zoll über 100 % des von der Behörde geschätzten Wertes beträgt. Die Einfuhr von PKW ist ohne Altersbeschränkung möglich. Das Alter des Fahrzeugs ist für den Zolltarif ohne Belang. Die dauerhafte Einfuhr von Diesel – PKW ist für Privatleute ausgeschlossen. Die vorübergehende Einfuhr (bis zu drei Monate) von Dieselfahrzeugen ist schwierig und nur mit Genehmigung möglich. Diese wird gebührenpflichtig direkt an der Grenze ausgestellt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Alkohol am Steuer ist strikt verboten. Es gilt eine Null-Promille-Grenze. Auch bei unverschuldeten Verkehrsunfällen mit Personenschaden kann es zur Festnahme der Unfallbeteiligten durch die Polizei kommen.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet, unter Umständen in Verbindung mit Zwangsarbeit. Die Haftbedingungen sind härter als in Deutschland. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird.
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen. Ebenfalls ist Majestätsbeleidigung unter Strafe gestellt.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
HIV/Aids
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Hepatitis A und B kommen landesweit vor.
Bitte beachten Sie auch die „Reisemedizinischen Hinweise“ in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Amman gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen, v.a. auch hinsichtlich des Rettungsdienstes bei Unfällen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)
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Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 06.05.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Jordanien:
Stand 06.05.2010
(Unverändert gültig seit: 06.05.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
Vor dem Hintergrund der im November 2005 gegen drei Hotels in Amman verübten Bombenanschläge besteht die erhöhte Gefahr weiterer Terroranschläge in Jordanien und damit eine Sicherheitsgefährdung, insbesondere an Orten, die von Ausländern besucht werden.
In der Altstadt von Amman wurden im Juli 2008 im Anschluss an eine auch von westlichen Touristen besuchte Konzertveranstaltung bei einem Angriff sechs Personen durch Schüsse verletzt. Deshalb wird an öffentlichen Orten und touristischen Einrichtungen zu erhöhter Vorsicht geraten.
Am 22. April 2010 wurden von der ägyptischen Sinai-Halbinsel zwei Katjuscha Raketen auf den israelischen Badeort Eilat abgeschossen. Eine Rakete stürzte ins Meer, eine andere schlug in der benachbarten jordanischen Hafenstadt Akaba ein. Verletzt wurde dabei niemand.
Seit Ende 2009 ist es in verschiedenen Städten Jordaniens zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen von Großfamilien und den Sicherheitskräften oder Angehörigen verschiedener Großfamilien untereinander gekommen, so am 4. Mai 2010 in einer auch von Ausländerinnen und Ausländern besuchten Geschäftsstraße in West-Amman. Es kommt dabei regelmäßig zu größeren Menschenaufläufen, deren Grund für Außenstehende häufig schwer zu durchschauen ist. Es wird daher geraten, sich von Menschenaufläufen fernzuhalten bzw. sich zu entfernen, wenn sich ein solcher Menschenauflauf bildet.
Auch aufgrund der geographischen Nähe zum Nachbarstaat Irak sollte die weitere Entwicklung vor Ort stets aufmerksam verfolgt werden. Grenzübergänge nach Irak werden zeitweilig und ohne vorherige Ankündigung geschlossen. Die Verbindungsstraße von Amman nach Bagdad kann aufgrund der Entwicklung im Irak jederzeit kurzfristig gesperrt sein. Das Auswärtige Amt warnt unabhängig davon eindringlich vor Reisen in den Irak.
Personen irakischer Abstammung können nach wie vor Probleme bei der Einreise bekommen. Um weiterführende Schwierigkeiten zu vermeiden wird diesen Personen daher geraten, Visa nicht erst am Flughafen zu beantragen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Aufgrund der zunehmenden Zahl von Verkehrsunfällen und von Verkehrstoten in Jordanien – auch Ausländer sind davon mehr und mehr betroffen – werden Reisende, die ihr eigenes Fahrzeug oder einen Mietwagen benutzen wollen, zu besonderer Vorsicht aufgefordert, vor allem auch bei Überlandfahrten bei Dunkelheit (Tiere auf der Fahrbahn, plötzliche Wendemanöver schlecht beleuchteter LKW).
Ein internationaler Fahrausweis ist für das Führen eines Fahrzeugs obligatorisch.
Ausreisesperre in besonderen Fällen
Bei der Verwicklung in Gerichtsverfahren in Jordanien muss damit gerechnet werden, dass die jordanischen Behörden die Reisedokumente bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten oder dass eine Ausreisesperre für die Dauer des Verfahrens verhängt wird.
Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jordanien ein Visum. Das Visum wird auch an der Grenze ausgestellt, außer bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensischen Gebiete) kommend. An diesem Grenzübergang ist kein Visum erhältlich. Visa für eine mehrfache Einreise stellen lediglich die jordanischen Auslandsvertretungen aus.
Visa werden zunächst für vier Wochen ausgestellt. Wenn der Reisende das Land nicht vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlässt, muss er bei der Polizeistation, die für seinen Aufenthaltsort zuständig ist, vorsprechen. Eine Verlängerung durch die Polizeistation bis zu sechs Monaten ab Einreisedatum ist möglich. In diesem Fall wird eine ärztliche Untersuchung verlangt.
Ferner kann es bei Deutschen irakischer Abstammung zur Zurückweisung bei der Einreise kommen. Das Auswärtige Amt rät daher, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.
Hinweise für Doppelstaater
Der folgende wichtige Hinweis betrifft Minderjährige (sowohl nach jordanischem als auch nach deutschem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres), die mit dem jordanischen Vater in Jordanien eingereist sind oder deren jordanischer Vater sich in Jordanien aufhält: Falls die Minderjährigen bei der Ausreise nicht vom Vater begleitet werden, muss dieser schriftlich zustimmen, dass die Minderjährigen Jordanien verlassen dürfen. Die Erklärung muss von den örtlich zuständigen Behörden beglaubigt werden. Der Botschaft sind Fälle bekannt, in denen sich der jordanische Vater anlässlich eines gemeinsamen Urlaubsaufenthalts der Familie in Jordanien unerwartet dazu entschied, auf Dauer in Jordanien zu bleiben. In diesem Fall ist eine Rückreise des Kindes ohne Einverständnis des Vaters nicht mehr möglich. Auch wenn das Kind einen jordanischen Familiennamen in einem deutschen Ausweisdokument hat, vermuten die jordanischen Behörden, dass das Kind auch die jordanische Staatsangehörigkeit besitzt. Bereits aus diesem Grund kann die Ausreise von dem schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht werden.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen bei Aufenthalt über 28 Tagen ist Anmeldung binnen 14 Tage erforderlich!
israelische Stempel im Pass führen zur Zurück-weisung bei der Weiterreise in arabische Nach-barstaaten (außer Ägypten)!
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Reisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja (nur mit Lichtbild)
Weitere Anmerkungen Kinder dürfen nur in Begleitung eines Sorge-berechtigten/Erwachsenen reisen!
bei Aufenthalt über 28 Tagen ist Anmeldung binnen 14 Tage erforderlich!
israelische Stempel im Pass führen zur Zurück-weisung bei der Weiterreise in arabische Nachbarstaaten (außer Ägypten)!
Besondere Zollvorschriften
Die Ausfuhr von Antiquitäten und Korallen ist verboten.
Devisen dürfen in beliebiger Höhe eingeführt werden. Der jordanische Dinar darf dagegen nur in kleineren Mengen (bis ca. 50 Euro) ins Land gebracht werden.
Reisebedarf inkl. Laptop und Kamera darf zollfrei eingeführt werden. Die Einführung von Alkohol ist bis zu einem Liter erlaubt, zollfrei sind außerdem 200 Zigaretten und 200 Gr. Tabak.
Die Einfuhr von Waffen, Funkgeräten, Rauschgift und pornographischen Schriften ist verboten.
PKW
Bei Einfuhr eines PKW werden an der Grenze ein internationaler Führerschein sowie eine internationale Zulassung und Triptyk oder Carnet de Passages (Grenzübertrittsschein) verlangt. Diese Dokumente sind gegen Gebühren bei den deutschen Automobilclubs erhältlich.
Die europäische Haftpflichtversicherung gilt nicht. An der Grenze ist daher eine temporäre Haftpflichtversicherung abzuschließen, die etwa 22 JD oder mehr kostet. Nach drei Monaten ist ein eingeführter Wagen zu verzollen, wobei der Zoll über 100 % des von der Behörde geschätzten Wertes beträgt. Die Einfuhr von PKW ist ohne Altersbeschränkung möglich. Das Alter des Fahrzeugs ist für den Zolltarif ohne Belang. Die dauerhafte Einfuhr von Diesel – PKW ist für Privatleute ausgeschlossen. Die vorübergehende Einfuhr (bis zu drei Monate) von Dieselfahrzeugen ist schwierig und nur mit Genehmigung möglich. Diese wird gebührenpflichtig direkt an der Grenze ausgestellt.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Alkohol am Steuer ist strikt verboten. Es gilt eine Null-Promille-Grenze. Auch bei unverschuldeten Verkehrsunfällen mit Personenschaden kann es zur Festnahme der Unfallbeteiligten durch die Polizei kommen.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet, unter Umständen in Verbindung mit Zwangsarbeit. Die Haftbedingungen sind härter als in Deutschland. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird.
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen. Ebenfalls ist Majestätsbeleidigung unter Strafe gestellt.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
HIV/Aids
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Hepatitis A und B kommen landesweit vor.
Bitte beachten Sie auch die „Reisemedizinischen Hinweise“ in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Amman gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen, v.a. auch hinsichtlich des Rettungsdienstes bei Unfällen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)
- Achim Vogt
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- Registriert: Fr 2. Jan 2009, 19:32
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 10.11.2005 - 21.04.2011
Neu ist folgender Absatz:
Viele Grüße
Achim
Hintergrund ist ein Vorfall zwischen der Polizei und einem Clan im von vielen Ausländern bewohnten West-Amman am 4. Mai. Für Touristen ist interessant, dass es in Kerak mit seiner Kreuzfahrerburg in den vergangenen Monaten zwei solche Vorfälle gegeben hat. Insofern gilt tatsächlich, dass mensch sich von Menschenaufläufen unbedingt fernhalten sollte.Seit Ende 2009 ist es in verschiedenen Städten Jordaniens zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen von Großfamilien und den Sicherheitskräften oder Angehörigen verschiedener Großfamilien untereinander gekommen, so am 4. Mai 2010 in einer auch von Ausländerinnen und Ausländern besuchten Geschäftsstraße in West-Amman. Es kommt dabei regelmäßig zu größeren Menschenaufläufen, deren Grund für Außenstehende häufig schwer zu durchschauen ist. Es wird daher geraten, sich von Menschenaufläufen fernzuhalten bzw. sich zu entfernen, wenn sich ein solcher Menschenauflauf bildet.
Viele Grüße
Achim
-
schu achbar ?
Re: Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 10.11.2005 - 21.04.2011
Eigentlich nicht der Rede wert. Sonst müsste man es auch f. Teile v. Bremen(Miri-Clan), Hamburg, Berlin.....




