Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 10.11.2005 - 21.04.2011

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 10.11.2005 - 21.04.2011

Beitrag von Alexander »

schu achbar ? hat geschrieben:Eigentlich nicht der Rede wert. Sonst müsste man es auch f. Teile v. Bremen(Miri-Clan), Hamburg, Berlin.....
Hallo Schu,

das ist nicht ganz zutreffend, da Bremen, Hamburg, Berlin... nicht zu den in diesem Forum behandelten Reisegebieten zählt.

Von dem her hat Achims Beitrag durchaus Relevanz

Grüsse
Alexander
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schu achbar ?

Re: Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 10.11.2005 - 21.04.2011

Beitrag von schu achbar ? »

Das das nicht der Rede wert sei war auch nicht so bierernst gemeint :wink:
Eher nach dem Motto: Warum in die Ferne schweifen - das Gute liegt doch so nah :mrgreen:
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 07.05.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Jordanien:
Stand 07.05.2010
(Unverändert gültig seit: 07.05.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
Vor dem Hintergrund der im November 2005 gegen drei Hotels in Amman verübten Bombenanschläge besteht die erhöhte Gefahr weiterer Terroranschläge in Jordanien und damit eine Sicherheitsgefährdung, insbesondere an Orten, die von Ausländern besucht werden.
In der Altstadt von Amman wurden im Juli 2008 im Anschluss an eine auch von westlichen Touristen besuchte Konzertveranstaltung bei einem Angriff sechs Personen durch Schüsse verletzt. Deshalb wird an öffentlichen Orten und touristischen Einrichtungen zu erhöhter Vorsicht geraten.
Am 22. April 2010 wurden von der ägyptischen Sinai-Halbinsel zwei Katjuscha Raketen auf den israelischen Badeort Eilat abgeschossen. Eine Rakete stürzte ins Meer, eine andere schlug in der benachbarten jordanischen Hafenstadt Akaba ein. Verletzt wurde dabei niemand.
Seit Ende 2009 ist es in verschiedenen Städten Jordaniens zu von Großfamilien ausgelösten gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Die damit verbunden größeren Menschenansammlungen sind für Außenstehende häufig schwer zu durchschauen. Es wird daher geraten, sich grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.
Auch aufgrund der geographischen Nähe zum Nachbarstaat Irak sollte die weitere Entwicklung vor Ort stets aufmerksam verfolgt werden. Grenzübergänge nach Irak werden zeitweilig und ohne vorherige Ankündigung geschlossen. Die Verbindungsstraße von Amman nach Bagdad kann aufgrund der Entwicklung im Irak jederzeit kurzfristig gesperrt sein. Das Auswärtige Amt warnt unabhängig davon eindringlich vor Reisen in den Irak.
Personen irakischer Abstammung können nach wie vor Probleme bei der Einreise bekommen. Um weiterführende Schwierigkeiten zu vermeiden wird diesen Personen daher geraten, Visa nicht erst am Flughafen zu beantragen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.

Allgemeine Reiseinformationen

Reisen über Land
Aufgrund der zunehmenden Zahl von Verkehrsunfällen und von Verkehrstoten in Jordanien – auch Ausländer sind davon mehr und mehr betroffen – werden Reisende, die ihr eigenes Fahrzeug oder einen Mietwagen benutzen wollen, zu besonderer Vorsicht aufgefordert, vor allem auch bei Überlandfahrten bei Dunkelheit (Tiere auf der Fahrbahn, plötzliche Wendemanöver schlecht beleuchteter LKW).
Ein internationaler Fahrausweis ist für das Führen eines Fahrzeugs obligatorisch.
Ausreisesperre in besonderen Fällen
Bei der Verwicklung in Gerichtsverfahren in Jordanien muss damit gerechnet werden, dass die jordanischen Behörden die Reisedokumente bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten oder dass eine Ausreisesperre für die Dauer des Verfahrens verhängt wird.

Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jordanien ein Visum. Das Visum wird auch an der Grenze ausgestellt, außer bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensischen Gebiete) kommend. An diesem Grenzübergang ist kein Visum erhältlich. Visa für eine mehrfache Einreise stellen lediglich die jordanischen Auslandsvertretungen aus.
Visa werden zunächst für vier Wochen ausgestellt. Wenn der Reisende das Land nicht vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlässt, muss er bei der Polizeistation, die für seinen Aufenthaltsort zuständig ist, vorsprechen. Eine Verlängerung durch die Polizeistation bis zu sechs Monaten ab Einreisedatum ist möglich. In diesem Fall wird eine ärztliche Untersuchung verlangt.
Ferner kann es bei Deutschen irakischer Abstammung zur Zurückweisung bei der Einreise kommen. Das Auswärtige Amt rät daher, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.
Hinweise für Doppelstaater
Der folgende wichtige Hinweis betrifft Minderjährige (sowohl nach jordanischem als auch nach deutschem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres), die mit dem jordanischen Vater in Jordanien eingereist sind oder deren jordanischer Vater sich in Jordanien aufhält: Falls die Minderjährigen bei der Ausreise nicht vom Vater begleitet werden, muss dieser schriftlich zustimmen, dass die Minderjährigen Jordanien verlassen dürfen. Die Erklärung muss von den örtlich zuständigen Behörden beglaubigt werden. Der Botschaft sind Fälle bekannt, in denen sich der jordanische Vater anlässlich eines gemeinsamen Urlaubsaufenthalts der Familie in Jordanien unerwartet dazu entschied, auf Dauer in Jordanien zu bleiben. In diesem Fall ist eine Rückreise des Kindes ohne Einverständnis des Vaters nicht mehr möglich. Auch wenn das Kind einen jordanischen Familiennamen in einem deutschen Ausweisdokument hat, vermuten die jordanischen Behörden, dass das Kind auch die jordanische Staatsangehörigkeit besitzt. Bereits aus diesem Grund kann die Ausreise von dem schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht werden.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen bei Aufenthalt über 28 Tagen ist Anmeldung binnen 14 Tage erforderlich!
israelische Stempel im Pass führen zur Zurück-weisung bei der Weiterreise in arabische Nach-barstaaten (außer Ägypten)!
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Reisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja (nur mit Lichtbild)
Weitere Anmerkungen Kinder dürfen nur in Begleitung eines Sorge-berechtigten/Erwachsenen reisen!
bei Aufenthalt über 28 Tagen ist Anmeldung binnen 14 Tage erforderlich!
israelische Stempel im Pass führen zur Zurück-weisung bei der Weiterreise in arabische Nach-barstaaten (außer Ägypten)!

Besondere Zollvorschriften
Die Ausfuhr von Antiquitäten und Korallen ist verboten.
Devisen dürfen in beliebiger Höhe eingeführt werden. Der jordanische Dinar darf dagegen nur in kleineren Mengen (bis ca. 50 Euro) ins Land gebracht werden.
Reisebedarf inkl. Laptop und Kamera darf zollfrei eingeführt werden. Die Einführung von Alkohol ist bis zu einem Liter erlaubt, zollfrei sind außerdem 200 Zigaretten und 200 Gr. Tabak.
Die Einfuhr von Waffen, Funkgeräten, Rauschgift und pornographischen Schriften ist verboten.
PKW
Bei Einfuhr eines PKW werden an der Grenze ein internationaler Führerschein sowie eine internationale Zulassung und Triptyk oder Carnet de Passages (Grenzübertrittsschein) verlangt. Diese Dokumente sind gegen Gebühren bei den deutschen Automobilclubs erhältlich.
Die europäische Haftpflichtversicherung gilt nicht. An der Grenze ist daher eine temporäre Haftpflichtversicherung abzuschließen, die etwa 22 JD oder mehr kostet. Nach drei Monaten ist ein eingeführter Wagen zu verzollen, wobei der Zoll über 100 % des von der Behörde geschätzten Wertes beträgt. Die Einfuhr von PKW ist ohne Altersbeschränkung möglich. Das Alter des Fahrzeugs ist für den Zolltarif ohne Belang. Die dauerhafte Einfuhr von Diesel – PKW ist für Privatleute ausgeschlossen. Die vorübergehende Einfuhr (bis zu drei Monate) von Dieselfahrzeugen ist schwierig und nur mit Genehmigung möglich. Diese wird gebührenpflichtig direkt an der Grenze ausgestellt.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Alkohol am Steuer ist strikt verboten. Es gilt eine Null-Promille-Grenze. Auch bei unverschuldeten Verkehrsunfällen mit Personenschaden kann es zur Festnahme der Unfallbeteiligten durch die Polizei kommen.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet, unter Umständen in Verbindung mit Zwangsarbeit. Die Haftbedingungen sind härter als in Deutschland. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird.
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen. Ebenfalls ist Majestätsbeleidigung unter Strafe gestellt.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
HIV/Aids
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Hepatitis A und B kommen landesweit vor.
Bitte beachten Sie auch die „Reisemedizinischen Hinweise“ in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Amman gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen, v.a. auch hinsichtlich des Rettungsdienstes bei Unfällen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)
Auswärtiges Amt
Birgitt
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 10.11.2005 - 21.04.2011

Beitrag von Birgitt »

Hallo Achim,

den von dir zitierten Passus hat das AA heute wie folgt modifiziert
Seit Ende 2009 ist es in verschiedenen Städten Jordaniens zu von Großfamilien ausgelösten gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Die damit verbunden größeren Menschenansammlungen sind für Außenstehende häufig schwer zu durchschauen. Es wird daher geraten, sich grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.
Siehe hier

http://wuestenschiff.de/phpbb/viewtopic.php?t=42971

Gruß
Birgitt
Hans46
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 10.11.2005 - 21.04.2011

Beitrag von Hans46 »

.............. ja ist es denn nötig, dass man durch eine Menschenansammlung hindurch schauen kann ? :lol:

Hans
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 14.05.2010

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Jordanien:
Stand 14.05.2010 (Unverändert gültig seit: 14.05.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
Vor dem Hintergrund der im November 2005 gegen drei Hotels in Amman verübten Bombenanschläge besteht die erhöhte Gefahr weiterer Terroranschläge in Jordanien und damit eine Sicherheitsgefährdung, insbesondere an Orten, die von Ausländern besucht werden.
In der Altstadt von Amman wurden im Juli 2008 im Anschluss an eine auch von westlichen Touristen besuchte Konzertveranstaltung bei einem Angriff sechs Personen durch Schüsse verletzt. Deshalb wird an öffentlichen Orten und touristischen Einrichtungen zu erhöhter Vorsicht geraten.
Seit Ende 2009 ist es in verschiedenen Städten Jordaniens zu von Großfamilien ausgelösten gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Die damit verbunden größeren Menschenansammlungen sind für Außenstehende häufig schwer zu durchschauen. Es wird daher geraten, sich grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.
Auch aufgrund der geographischen Nähe zum Nachbarstaat Irak sollte die weitere Entwicklung vor Ort stets aufmerksam verfolgt werden. Grenzübergänge nach Irak werden zeitweilig und ohne vorherige Ankündigung geschlossen. Die Verbindungsstraße von Amman nach Bagdad kann aufgrund der Entwicklung im Irak jederzeit kurzfristig gesperrt sein. Das Auswärtige Amt warnt unabhängig davon eindringlich vor Reisen in den Irak.
Personen irakischer Abstammung können nach wie vor Probleme bei der Einreise bekommen. Um weiterführende Schwierigkeiten zu vermeiden wird diesen Personen daher geraten, Visa nicht erst am Flughafen zu beantragen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.


Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Aufgrund der zunehmenden Zahl von Verkehrsunfällen und von Verkehrstoten in Jordanien – auch Ausländer sind davon mehr und mehr betroffen – werden Reisende, die ihr eigenes Fahrzeug oder einen Mietwagen benutzen wollen, zu besonderer Vorsicht aufgefordert, vor allem auch bei Überlandfahrten bei Dunkelheit (Tiere auf der Fahrbahn, plötzliche Wendemanöver schlecht beleuchteter LKW).
Ein internationaler Fahrausweis ist für das Führen eines Fahrzeugs obligatorisch.
Ausreisesperre in besonderen Fällen
Bei der Verwicklung in Gerichtsverfahren in Jordanien muss damit gerechnet werden, dass die jordanischen Behörden die Reisedokumente bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten oder dass eine Ausreisesperre für die Dauer des Verfahrens verhängt wird.

Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jordanien ein Visum. Das Visum wird auch an der Grenze ausgestellt, außer bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensischen Gebiete) kommend. An diesem Grenzübergang ist kein Visum erhältlich. Visa für eine mehrfache Einreise stellen lediglich die jordanischen Auslandsvertretungen aus.
Visa werden zunächst für vier Wochen ausgestellt. Wenn der Reisende das Land nicht vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlässt, muss er bei der Polizeistation, die für seinen Aufenthaltsort zuständig ist, vorsprechen. Eine Verlängerung durch die Polizeistation bis zu sechs Monaten ab Einreisedatum ist möglich. In diesem Fall wird eine ärztliche Untersuchung verlangt.
Ferner kann es bei Deutschen irakischer Abstammung zur Zurückweisung bei der Einreise kommen. Das Auswärtige Amt rät daher, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.
Hinweise für Doppelstaater
Der folgende wichtige Hinweis betrifft Minderjährige (sowohl nach jordanischem als auch nach deutschem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres), die mit dem jordanischen Vater in Jordanien eingereist sind oder deren jordanischer Vater sich in Jordanien aufhält: Falls die Minderjährigen bei der Ausreise nicht vom Vater begleitet werden, muss dieser schriftlich zustimmen, dass die Minderjährigen Jordanien verlassen dürfen. Die Erklärung muss von den örtlich zuständigen Behörden beglaubigt werden. Der Botschaft sind Fälle bekannt, in denen sich der jordanische Vater anlässlich eines gemeinsamen Urlaubsaufenthalts der Familie in Jordanien unerwartet dazu entschied, auf Dauer in Jordanien zu bleiben. In diesem Fall ist eine Rückreise des Kindes ohne Einverständnis des Vaters nicht mehr möglich. Auch wenn das Kind einen jordanischen Familiennamen in einem deutschen Ausweisdokument hat, vermuten die jordanischen Behörden, dass das Kind auch die jordanische Staatsangehörigkeit besitzt. Bereits aus diesem Grund kann die Ausreise von dem schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht werden.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen • bei Aufenthalt über 28 Tagen ist Anmeldung binnen 14 Tage erforderlich!
• israelische Stempel im Pass führen zur Zurück-weisung bei der Weiterreise in arabische Nach-barstaaten (außer Ägypten)!
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Reisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja (nur mit Lichtbild)
Weitere Anmerkungen • Kinder dürfen nur in Begleitung eines Sorge-berechtigten/Erwachsenen reisen!
• bei Aufenthalt über 28 Tagen ist Anmeldung binnen 14 Tage erforderlich!
• israelische Stempel im Pass führen zur Zurück-weisung bei der Weiterreise in arabische Nach-barstaaten (außer Ägypten)!

Besondere Zollvorschriften
Die Ausfuhr von Antiquitäten und Korallen ist verboten.
Devisen dürfen in beliebiger Höhe eingeführt werden. Der jordanische Dinar darf dagegen nur in kleineren Mengen (bis ca. 50 Euro) ins Land gebracht werden.
Reisebedarf inkl. Laptop und Kamera darf zollfrei eingeführt werden. Die Einführung von Alkohol ist bis zu einem Liter erlaubt, zollfrei sind außerdem 200 Zigaretten und 200 Gr. Tabak.
Die Einfuhr von Waffen, Funkgeräten, Rauschgift und pornographischen Schriften ist verboten.
PKW
Bei Einfuhr eines PKW werden an der Grenze ein internationaler Führerschein sowie eine internationale Zulassung und Triptyk oder Carnet de Passages (Grenzübertrittsschein) verlangt. Diese Dokumente sind gegen Gebühren bei den deutschen Automobilclubs erhältlich.
Die europäische Haftpflichtversicherung gilt nicht. An der Grenze ist daher eine temporäre Haftpflichtversicherung abzuschließen, die etwa 22 JD oder mehr kostet. Nach drei Monaten ist ein eingeführter Wagen zu verzollen, wobei der Zoll über 100 % des von der Behörde geschätzten Wertes beträgt. Die Einfuhr von PKW ist ohne Altersbeschränkung möglich. Das Alter des Fahrzeugs ist für den Zolltarif ohne Belang. Die dauerhafte Einfuhr von Diesel – PKW ist für Privatleute ausgeschlossen. Die vorübergehende Einfuhr (bis zu drei Monate) von Dieselfahrzeugen ist schwierig und nur mit Genehmigung möglich. Diese wird gebührenpflichtig direkt an der Grenze ausgestellt.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Alkohol am Steuer ist strikt verboten. Es gilt eine Null-Promille-Grenze. Auch bei unverschuldeten Verkehrsunfällen mit Personenschaden kann es zur Festnahme der Unfallbeteiligten durch die Polizei kommen.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet, unter Umständen in Verbindung mit Zwangsarbeit. Die Haftbedingungen sind härter als in Deutschland. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird.
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen. Ebenfalls ist Majestätsbeleidigung unter Strafe gestellt.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
HIV/Aids
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Hepatitis A und B kommen landesweit vor.
Bitte beachten Sie auch die „Reisemedizinischen Hinweise“ in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Amman gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen, v.a. auch hinsichtlich des Rettungsdienstes bei Unfällen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
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Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 03.08.2010

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Jordanien:
Stand 03.08.2010 (Unverändert gültig seit: 03.08.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
Am Morgen des 2. August 2010 schlug eine Grad-Rakete in der südjordanischen Hafenstadt Aqaba ein. Mehrere Personen wurden verletzt, eine davon tödlich. Ein ähnlicher Anschlag ereignete sich am 22. April 2010, bei dem allerdings niemand verletzt wurde.
Im November 2005 wurden gegen drei Hotels in Amman Bombenanschläge verübt. Insgesamt besteht erhöhte Gefahr weiterer Terroranschläge in Jordanien und eine Sicherheitsgefährdung, insbesondere an Orten, die von Ausländern besucht werden.
Seit Ende 2009 ist es in verschiedenen Städten Jordaniens zu von Großfamilien ausgelösten gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Die damit verbunden größeren Menschenansammlungen sind für Außenstehende häufig schwer zu durchschauen. Es wird daher geraten, sich grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.
Auch aufgrund der geographischen Nähe zum Nachbarstaat Irak sollte die weitere Entwicklung vor Ort stets aufmerksam verfolgt werden. Grenzübergänge nach Irak werden zeitweilig und ohne vorherige Ankündigung geschlossen. Die Verbindungsstraße von Amman nach Bagdad kann aufgrund der Entwicklung im Irak jederzeit kurzfristig gesperrt sein. Das Auswärtige Amt warnt unabhängig davon eindringlich vor Reisen in den Irak.
Personen irakischer Abstammung können nach wie vor Probleme bei der Einreise bekommen. Um weiterführende Schwierigkeiten zu vermeiden wird diesen Personen daher geraten, Visa nicht erst am Flughafen zu beantragen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Aufgrund der zunehmenden Zahl von Verkehrsunfällen und von Verkehrstoten in Jordanien – auch Ausländer sind davon mehr und mehr betroffen – werden Reisende, die ihr eigenes Fahrzeug oder einen Mietwagen benutzen wollen, zu besonderer Vorsicht aufgefordert, vor allem auch bei Überlandfahrten bei Dunkelheit (Tiere auf der Fahrbahn, plötzliche Wendemanöver schlecht beleuchteter LKW).
Ein internationaler Fahrausweis ist für das Führen eines Fahrzeugs obligatorisch.
Ausreisesperre in besonderen Fällen
Bei der Verwicklung in Gerichtsverfahren in Jordanien muss damit gerechnet werden, dass die jordanischen Behörden die Reisedokumente bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten oder dass eine Ausreisesperre für die Dauer des Verfahrens verhängt wird.

Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jordanien ein Visum. Das Visum wird auch an der Grenze ausgestellt, außer bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensischen Gebiete) kommend. An diesem Grenzübergang ist kein Visum erhältlich. Visa für eine mehrfache Einreise stellen lediglich die jordanischen Auslandsvertretungen aus.
Visa werden zunächst für vier Wochen ausgestellt. Wenn der Reisende das Land nicht vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlässt, muss er bei der Polizeistation, die für seinen Aufenthaltsort zuständig ist, vorsprechen. Eine Verlängerung durch die Polizeistation bis zu sechs Monaten ab Einreisedatum ist möglich. In diesem Fall wird eine ärztliche Untersuchung verlangt.
Ferner kann es bei Deutschen irakischer Abstammung zur Zurückweisung bei der Einreise kommen. Das Auswärtige Amt rät daher, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.
Hinweise für DoppelstaaterDer folgende wichtige Hinweis betrifft Minderjährige (sowohl nach jordanischem als auch nach deutschem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres), die mit dem jordanischen Vater in Jordanien eingereist sind oder deren jordanischer Vater sich in Jordanien aufhält: Falls die Minderjährigen bei der Ausreise nicht vom Vater begleitet werden, muss dieser schriftlich zustimmen, dass die Minderjährigen Jordanien verlassen dürfen. Die Erklärung muss von den örtlich zuständigen Behörden beglaubigt werden. Der Botschaft sind Fälle bekannt, in denen sich der jordanische Vater anlässlich eines gemeinsamen Urlaubsaufenthalts der Familie in Jordanien unerwartet dazu entschied, auf Dauer in Jordanien zu bleiben. In diesem Fall ist eine Rückreise des Kindes ohne Einverständnis des Vaters nicht mehr möglich. Auch wenn das Kind einen jordanischen Familiennamen in einem deutschen Ausweisdokument hat, vermuten die jordanischen Behörden, dass das Kind auch die jordanische Staatsangehörigkeit besitzt. Bereits aus diesem Grund kann die Ausreise von dem schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht werden.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen • bei Aufenthalt über 28 Tagen ist Anmeldung binnen 14 Tage erforderlich!
• israelische Stempel im Pass führen zur Zurückweisung bei der Weiterreise in arabische Nachbarstaaten (außer Ägypten)!
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Reisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja (nur mit Lichtbild)
Weitere Anmerkungen • Kinder dürfen nur in Begleitung eines Sorge-berechtigten/Erwachsenen reisen!
• bei Aufenthalt über 28 Tagen ist Anmeldung binnen 14 Tage erforderlich!
• israelische Stempel im Pass führen zur Zurückweisung bei der Weiterreise in arabische Nachbarstaaten (außer Ägypten)!

Besondere Zollvorschriften
Die Ausfuhr von Antiquitäten und Korallen ist verboten.
Devisen dürfen in beliebiger Höhe eingeführt werden. Der jordanische Dinar darf dagegen nur in kleineren Mengen (bis ca. 50 Euro) ins Land gebracht werden.
Reisebedarf inkl. Laptop und Kamera darf zollfrei eingeführt werden. Die Einführung von Alkohol ist bis zu einem Liter erlaubt, zollfrei sind außerdem 200 Zigaretten und 200 Gr. Tabak.
Die Einfuhr von Waffen, Funkgeräten, Rauschgift und pornographischen Schriften ist verboten.
Pkw
Bei Einfuhr eines Pkw werden an der Grenze ein internationaler Führerschein sowie eine internationale Zulassung und Triptyk oder Carnet de Passages (Grenzübertrittsschein) verlangt. Diese Dokumente sind gegen Gebühren bei den deutschen Automobilclubs erhältlich.
Die europäische Haftpflichtversicherung gilt nicht. An der Grenze ist daher eine temporäre Haftpflichtversicherung abzuschließen, die etwa 22 JD oder mehr kostet. Nach drei Monaten ist ein eingeführter Wagen zu verzollen, wobei der Zoll über 100 % des von der Behörde geschätzten Wertes beträgt. Die Einfuhr von PKW ist ohne Altersbeschränkung möglich. Das Alter des Fahrzeugs ist für den Zolltarif ohne Belang. Die dauerhafte Einfuhr von Diesel – PKW ist für Privatleute ausgeschlossen. Die vorübergehende Einfuhr (bis zu drei Monate) von Dieselfahrzeugen ist schwierig und nur mit Genehmigung möglich. Diese wird gebührenpflichtig direkt an der Grenze ausgestellt.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Alkohol am Steuer ist strikt verboten. Es gilt eine Null-Promille-Grenze. Auch bei unverschuldeten Verkehrsunfällen mit Personenschaden kann es zur Festnahme der Unfallbeteiligten durch die Polizei kommen.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet, unter Umständen in Verbindung mit Zwangsarbeit. Die Haftbedingungen sind härter als in Deutschland. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird.
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen. Ebenfalls ist Majestätsbeleidigung unter Strafe gestellt.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
HIV/Aids
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Hepatitis A und B kommen landesweit vor.
Bitte beachten Sie auch die „Reisemedizinischen Hinweise“ in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Amman gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen, v.a. auch hinsichtlich des Rettungsdienstes bei Unfällen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 18.02.2011

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Jordanien:
Stand 18.02.2011 (Unverändert gültig seit: 18.02.2011)
Aktueller Hinweis
In vielen Staaten der arabischen Welt finden derzeit Protestaktionen statt, die sich gegen die jeweiligen Regierungen richten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es auch in Jordanien zu Protesten kommt. Reisenden wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden sowie besondere Vorsicht walten lassen. Darüber hinaus wird geraten, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Seit Mitte Januar 2011 ist es in mehreren Städten und Ortschaften Jordaniens an den Wochenenden zu Demonstrationen gekommen, vor allem freitags nach dem Mittagsgebet. An diesen Kundgebungen haben sich zwischen einigen hundert und einigen tausend Personen beteiligt. Alle Demonstrationen blieben friedlich.
Der am 1. Februar 2011 nominierte neue Premierminister ist bereits der achte Regierungschef, den Staatsoberhaupt König Abdullah II seit seiner Thronbesteigung vor zwölf Jahren ernennt. Die Entlassung eines Premierministers ist daher kein Ereignis, das auf eine besondere Gefahrenlage hinweist.
Seit Ende 2009 ist es in verschiedenen Städten Jordaniens zu von Großfamilien ausgelösten gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Die damit verbunden größeren Menschenansammlungen sind für Außenstehende häufig schwer zu durchschauen. Es wird geraten, sich grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.
Am Morgen des 2. August 2010 schlug eine Grad-Rakete in der südjordanischen Hafenstadt Aqaba ein. Mehrere Personen wurden verletzt, eine davon tödlich. Ein ähnlicher Anschlag ereignete sich am 22. April 2010, bei dem niemand verletzt wurde.
Im November 2005 wurden gegen drei Hotels in Amman Bombenanschläge verübt. Insgesamt besteht erhöhte Gefahr weiterer Terroranschläge in Jordanien und eine Sicherheitsgefährdung, insbesondere an Orten, die von Ausländern besucht werden.
Auch aufgrund der geographischen Nähe zum Nachbarstaat Irak sollte die weitere Entwicklung vor Ort stets aufmerksam verfolgt werden. Grenzübergänge nach Irak werden zeitweilig und ohne vorherige Ankündigung geschlossen. Die Verbindungsstraße von Amman nach Bagdad kann aufgrund der Entwicklung im Irak jederzeit kurzfristig gesperrt sein. Das Auswärtige Amt warnt unabhängig davon eindringlich vor Reisen nach Irak.
Personen irakischer Abstammung können nach wie vor Probleme bei der Einreise bekommen. Um weiterführende Schwierigkeiten zu vermeiden wird diesen Personen daher geraten, Visa nicht erst am Flughafen zu beantragen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Aufgrund der zunehmenden Zahl von Verkehrsunfällen und von Verkehrstoten in Jordanien – auch Ausländer sind davon mehr und mehr betroffen – werden Reisende, die ihr eigenes Fahrzeug oder einen Mietwagen benutzen wollen, zu besonderer Vorsicht aufgefordert, vor allem auch bei Überlandfahrten bei Dunkelheit (Tiere auf der Fahrbahn, plötzliche Wendemanöver schlecht beleuchteter LKW).
Ein internationaler Fahrausweis ist für das Führen eines Fahrzeugs obligatorisch.
Ausreisesperre in besonderen Fällen
Bei der Verwicklung in Gerichtsverfahren in Jordanien muss damit gerechnet werden, dass die jordanischen Behörden die Reisedokumente bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten oder dass eine Ausreisesperre für die Dauer des Verfahrens verhängt wird.

Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jordanien ein Visum. Das Visum wird auch an der Grenze ausgestellt, außer bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensischen Gebiete) kommend. An diesem Grenzübergang ist kein Visum erhältlich. Visa für eine mehrfache Einreise stellen lediglich die jordanischen Auslandsvertretungen aus.
Visa werden zunächst für vier Wochen ausgestellt. Wenn der Reisende das Land nicht vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlässt, muss er bei der Polizeistation, die für seinen Aufenthaltsort zuständig ist, vorsprechen. Eine Verlängerung durch die Polizeistation bis zu sechs Monaten ab Einreisedatum ist möglich. In diesem Fall wird eine ärztliche Untersuchung verlangt.
Ferner kann es bei Deutschen irakischer Abstammung zur Zurückweisung bei der Einreise kommen. Das Auswärtige Amt rät daher, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.
Hinweise für DoppelstaaterDer folgende wichtige Hinweis betrifft Minderjährige (sowohl nach jordanischem als auch nach deutschem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres), die mit dem jordanischen Vater in Jordanien eingereist sind oder deren jordanischer Vater sich in Jordanien aufhält: Falls die Minderjährigen bei der Ausreise nicht vom Vater begleitet werden, muss dieser schriftlich zustimmen, dass die Minderjährigen Jordanien verlassen dürfen. Die Erklärung muss von den örtlich zuständigen Behörden beglaubigt werden. Der Botschaft sind Fälle bekannt, in denen sich der jordanische Vater anlässlich eines gemeinsamen Urlaubsaufenthalts der Familie in Jordanien unerwartet dazu entschied, auf Dauer in Jordanien zu bleiben. In diesem Fall ist eine Rückreise des Kindes ohne Einverständnis des Vaters nicht mehr möglich. Auch wenn das Kind einen jordanischen Familiennamen in einem deutschen Ausweisdokument hat, vermuten die jordanischen Behörden, dass da s Kind auch die jordanische Staatsangehörigkeit besitzt. Bereits aus diesem Grund kann die Ausreise von dem schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht werden.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen • bei Aufenthalt über 28 Tagen ist Anmeldung binnen 14 Tage erforderlich!
• israelische Stempel im Pass führen zur Zurückweisung bei der Weiterreise in arabische Nachbarstaaten (außer Ägypten)!
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Reisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja (nur mit Lichtbild)
Weitere Anmerkungen • Kinder dürfen nur in Begleitung eines Sorge-berechtigten/Erwachsenen reisen!
• bei Aufenthalt über 28 Tagen ist Anmeldung binnen 14 Tage erforderlich!
• israelische Stempel im Pass führen zur Zurückweisung bei der Weiterreise in arabische Nachbarstaaten (außer Ägypten)!

Besondere Zollvorschriften
Die Ausfuhr von Antiquitäten und Korallen ist verboten.
Devisen dürfen in beliebiger Höhe eingeführt werden. Der jordanische Dinar darf dagegen nur in kleineren Mengen (bis ca. 50 Euro) ins Land gebracht werden.
Reisebedarf inkl. Laptop und Kamera darf zollfrei eingeführt werden. Die Einführung von Alkohol ist bis zu einem Liter erlaubt, zollfrei sind außerdem 200 Zigaretten und 200 Gr. Tabak.
Die Einfuhr von Waffen, Funkgeräten, Rauschgift und pornographischen Schriften ist verboten.
Pkw
Bei Einfuhr eines Pkw werden an der Grenze ein internationaler Führerschein sowie eine internationale Zulassung und Triptyk oder Carnet de Passages (Grenzübertrittsschein) verlangt. Diese Dokumente sind gegen Gebühren bei den deutschen Automobilclubs erhältlich.
Die europäische Haftpflichtversicherung gilt nicht. An der Grenze ist daher eine temporäre Haftpflichtversicherung abzuschließen, die etwa 22 JD oder mehr kostet. Nach drei Monaten ist ein eingeführter Wagen zu verzollen, wobei der Zoll über 100 % des von der Behörde geschätzten Wertes beträgt. Die Einfuhr von PKW ist ohne Altersbeschränkung möglich. Das Alter des Fahrzeugs ist für den Zolltarif ohne Belang. Die dauerhafte Einfuhr von Diesel – PKW ist für Privatleute ausgeschlossen. Die vorübergehende Einfuhr (bis zu drei Monate) von Dieselfahrzeugen ist schwierig und nur mit Genehmigung möglich. Diese wird gebührenpflichtig direkt an der Grenze ausgestellt.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Alkohol am Steuer ist strikt verboten. Es gilt eine Null-Promille-Grenze. Auch bei unverschuldeten Verkehrsunfällen mit Personenschaden kann es zur Festnahme der Unfallbeteiligten durch die Polizei kommen.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet, unter Umständen in Verbindung mit Zwangsarbeit. Die Haftbedingungen sind härter als in Deutschland. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird.
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen. Ebenfalls ist Majestätsbeleidigung unter Strafe gestellt.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
HIV/Aids
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
Hepatitis A und B kommen landesweit vor.
Bitte beachten Sie auch die „Reisemedizinischen Hinweise“ in der rechten Randspalte.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Amman gut, z. T. sehr gut. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen, v.a. auch hinsichtlich des Rettungsdienstes bei Unfällen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 21.04.2011

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Jordanien:
Stand 21.04.2011

Aktueller Hinweis
In vielen Staaten der arabischen Welt finden derzeit Protestaktionen statt, die sich gegen die jeweiligen Regierungen richten. Auch in Jordanien kommt es immer wieder in verschiedenen Orten zu Kundgebungen. Reisenden wird dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden, diese nicht zu fotografieren sowie besondere Vorsicht walten lassen. Darüber hinaus wird geraten, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Seit Mitte Januar 2011 ist es in mehreren Städten und Ortschaften Jordaniens an den Wochenenden zu Demonstrationen gekommen, vor allem freitags nach dem Mittagsgebet, aber auch an anderen Tagen und zu anderen Zeiten. An diesen Kundgebungen haben sich zwischen einigen hundert und einigen tausend Personen beteiligt. Bei einigen dieser Demonstrationen kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, z.B. am 15. April 2011 in der Stadt Zarqa und am 25. März 2011 in der Hauptstadt Amman.
Seit Ende 2010 kommt es hin und wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen teilweise größeren Gruppen von Studierenden an unterschiedlichen Universitäten. Seit Ende 2009 ist es in verschiedenen Städten Jordaniens zu von Großfamilien ausgelösten gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen.
Es wird geraten, sich grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen und Demonstrationen fernzuhalten und diese nicht zu fotografieren.
Am Morgen des 2. August 2010 schlug eine Grad-Rakete in der südjordanischen Hafenstadt Aqaba ein. Mehrere Personen wurden verletzt, eine davon tödlich. Ein ähnlicher Anschlag ereignete sich am 22. April 2010, bei dem niemand verletzt wurde.
Im November 2005 wurden gegen drei Hotels in Amman Bombenanschläge verübt. Insgesamt besteht erhöhte Gefahr weiterer Terroranschläge in Jordanien und eine Sicherheitsgefährdung, insbesondere an Orten, die von Ausländern besucht werden.
Auch aufgrund der geographischen Nähe zum Nachbarstaat Irak sollte die weitere Entwicklung vor Ort stets aufmerksam verfolgt werden. Grenzübergänge nach Irak werden zeitweilig und ohne vorherige Ankündigung geschlossen. Die Verbindungsstraße von Amman nach Bagdad kann aufgrund der Entwicklung im Irak jederzeit kurzfristig gesperrt sein. Das Auswärtige Amt warnt unabhängig davon eindringlich vor Reisen nach Irak.
Personen irakischer Abstammung können nach wie vor Probleme bei der Einreise bekommen. Um weiterführende Schwierigkeiten zu vermeiden wird diesen Personen daher geraten, Visa nicht erst am Flughafen zu beantragen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Aufgrund der zunehmenden Zahl von Verkehrsunfällen und von Verkehrstoten in Jordanien – auch Ausländer sind davon mehr und mehr betroffen – werden Reisende, die ihr eigenes Fahrzeug oder einen Mietwagen benutzen wollen, zu besonderer Vorsicht aufgefordert, vor allem auch bei Überlandfahrten bei Dunkelheit (Tiere auf der Fahrbahn, plötzliche Wendemanöver schlecht beleuchteter LKW).
Ein internationaler Fahrausweis ist für das Führen eines Fahrzeugs obligatorisch.
Ausreisesperre in besonderen Fällen
Bei der Verwicklung in Gerichtsverfahren in Jordanien muss damit gerechnet werden, dass die jordanischen Behörden die Reisedokumente bis zum Abschluss des Verfahrens einbehalten oder dass eine Ausreisesperre für die Dauer des Verfahrens verhängt wird.

Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jordanien ein Visum. Das Visum wird auch an der Grenze ausgestellt, außer bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensischen Gebiete) kommend. An diesem Grenzübergang ist kein Visum erhältlich. Visa für eine mehrfache Einreise stellen lediglich die jordanischen Auslandsvertretungen aus.
Visa werden zunächst für vier Wochen ausgestellt. Wenn der Reisende das Land nicht vor Ablauf der Gültigkeitsdauer verlässt, muss er bei der Polizeistation, die für seinen Aufenthaltsort zuständig ist, vorsprechen. Eine Verlängerung durch die Polizeistation bis zu sechs Monaten ab Einreisedatum ist möglich. In diesem Fall wird eine ärztliche Untersuchung verlangt.
Ferner kann es bei Deutschen irakischer Abstammung zur Zurückweisung bei der Einreise kommen. Das Auswärtige Amt rät daher, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.
Hinweise für DoppelstaaterDer folgende wichtige Hinweis betrifft Minderjährige (sowohl nach jordanischem als auch nach deutschem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres), die mit dem jordanischen Vater in Jordanien eingereist sind oder deren jordanischer Vater sich in Jordanien aufhält: Falls die Minderjährigen bei der Ausreise nicht vom Vater begleitet werden, muss dieser schriftlich zustimmen, dass die Minderjährigen Jordanien verlassen dürfen. Die Erklärung muss von den örtlich zuständigen Behörden beglaubigt werden. Der Botschaft sind Fälle bekannt, in denen sich der jordanische Vater anlässlich eines gemeinsamen Urlaubsaufenthalts der Familie in Jordanien unerwartet dazu entschied, auf Dauer in Jordanien zu bleiben. In diesem Fall ist eine Rückreise des Kindes ohne Einverständnis des Vaters nicht mehr möglich. Auch wenn das Kind einen jordanischen Familiennamen in einem deutschen Ausweisdokument hat, vermuten die jordanischen Behörden, dass da s Kind auch die jordanische Staatsangehörigkeit besitzt. Bereits aus diesem Grund kann die Ausreise von dem schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht werden.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen • bei Aufenthalt über 28 Tagen ist Anmeldung binnen 14 Tage erforderlich!
• israelische Stempel im Pass führen zur Zurückweisung bei der Weiterreise in arabische Nachbarstaaten (außer Ägypten)!
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Reisepass ja; Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja (nur mit Lichtbild)
Weitere Anmerkungen • Kinder dürfen nur in Begleitung eines Sorge-berechtigten/Erwachsenen reisen!
• bei Aufenthalt über 28 Tagen ist Anmeldung binnen 14 Tage erforderlich!
• israelische Stempel im Pass führen zur Zurückweisung bei der Weiterreise in arabische Nachbarstaaten (außer Ägypten)!

Besondere Zollvorschriften
Die Ausfuhr von Antiquitäten und Korallen ist verboten.
Devisen dürfen in beliebiger Höhe eingeführt werden. Der jordanische Dinar darf dagegen nur in kleineren Mengen (bis ca. 50 Euro) ins Land gebracht werden.
Reisebedarf inkl. Laptop und Kamera darf zollfrei eingeführt werden. Die Einführung von Alkohol ist bis zu einem Liter erlaubt, zollfrei sind außerdem 200 Zigaretten und 200 Gr. Tabak.
Die Einfuhr von Waffen, Funkgeräten, Rauschgift und pornographischen Schriften ist verboten.
Pkw
Bei Einfuhr eines Pkw werden an der Grenze ein internationaler Führerschein sowie eine internationale Zulassung und Triptyk oder Carnet de Passages (Grenzübertrittsschein) verlangt. Diese Dokumente sind gegen Gebühren bei den deutschen Automobilclubs erhältlich.
Die europäische Haftpflichtversicherung gilt nicht. An der Grenze ist daher eine temporäre Haftpflichtversicherung abzuschließen, die etwa 22 JD oder mehr kostet. Nach drei Monaten ist ein eingeführter Wagen zu verzollen, wobei der Zoll über 100 % des von der Behörde geschätzten Wertes beträgt. Die Einfuhr von PKW ist ohne Altersbeschränkung möglich. Das Alter des Fahrzeugs ist für den Zolltarif ohne Belang. Die dauerhafte Einfuhr von Diesel – PKW ist für Privatleute ausgeschlossen. Die vorübergehende Einfuhr (bis zu drei Monate) von Dieselfahrzeugen ist schwierig und nur mit Genehmigung möglich. Diese wird gebührenpflichtig direkt an der Grenze ausgestellt.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Alkohol am Steuer ist strikt verboten. Es gilt eine Null-Promille-Grenze. Auch bei unverschuldeten Verkehrsunfällen mit Personenschaden kann es zur Festnahme der Unfallbeteiligten durch die Polizei kommen.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen (bis lebenslänglich) geahndet, unter Umständen in Verbindung mit Zwangsarbeit. Die Haftbedingungen sind härter als in Deutschland. Das jordanische Strafrecht beinhaltet die Todesstrafe, die auch weiterhin vollstreckt wird.
Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen. Ebenfalls ist Majestätsbeleidigung unter Strafe gestellt.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf dem aktuellem Stand sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
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Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).
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Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
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MODERATOR-NOTE:   Die Reise-/Sicherheitshinweise Jordanien wurden seitens AA vollständig überarbeitet. Wir haben dazu einen neuen Thread gestartet: Reise-/Sicherheitshinweise Jordanien ab 17.06.2011

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