Reise-/Sicherheitshinweis Iran 06.02.2006 - 17.09.2012

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

Moderator: Moderatoren

Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Iran 06.02.2006 - 17.09.2012

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 06.02.2006 Unverändert gültig seit: 06.02.2006

Aktueller Hinweis:
Auch in Iran ist es zu gewaltsamen Demonstrationen gegen die Veröffentlichung von Karikaturen des Propheten Mohammed gekommen. Weitere Proteste sind nicht auszuschliessen. Es wird daher empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen unbedingt zu meiden.

Nach Anschlägen in der Provinzhauptstadt Khuzestans (Ahwaz) im Jahr 2005 und erneut im Januar 2006 sowie den Auseinandersetzungen in der Provinz Kurdistan im Juli 2005 wird empfohlen, bei eventuellen Reisen in diese Gebiete die Entwicklung der Sicherheitslage aufmerksam zu verfolgen.Von nicht notwendigen Individual- oder Trekkingreisen in die Kurdengebiete im Nordwesten Irans entlang der türkischen und irakischen Grenze wird grundsätzlich abgeraten. Reisende in Grenzregionen Irans zum Irak sollten auch die jeweils aktuelle Lage im Irak in Betracht ziehen.

Bei Reisen - insbesondere bei Individual- oder Trekkingreisen - in den Provinzen Kerman und Sistan-Balutschestan sowie in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungsrisiko. Es wird dringend davon abgeraten, auf dem Landweg - insbesondere mit dem Fahrrad oder Motorrad – nach Pakistan oder Afghanistan zu reisen. Für Afghanistan und Irak besteht eine Reisewarnung.

Die Botschaft Teheran kann bei der Beantragung von Visa, die für die im vorstehenden Absatz genannten Reisen bei anderen Auslandsvertretungen in Teheran beantragt werden, keine Unterstützung gewähren.

Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss in allen Teilen des Landes gerechnet werden.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, bei Reisen in abgelegene Gebiete Irans die Reisedaten der Deutschen Botschaft Teheran mitzuteilen und den Kontakt zu halten (Tel.: 0098-21- 3999 0000, Fax: 3999 1899, E-Mail: info@teheran.diplo.de ).
Auswärtiges amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Sicherheitshinweis Iran 17.03.2006

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 17.03.2006 Unverändert gültig seit: 17.03.2006
Nach Anschlägen in der Provinzhauptstadt Khuzestans (Ahwaz) im Jahr 2005 und erneut im Januar und Februar 2006 wird empfohlen, bei Reisen dorthin die Entwicklung der Sicherheitslage aufmerksam zu verfolgen. Von nicht notwendigen Individual- oder Trekkingreisen in die Kurdengebiete im Nordwesten Irans entlang der türkischen und irakischen Grenze wird grundsätzlich abgeraten. Reisende in Grenzregionen Irans zum Irak sollten auch die jeweils aktuelle Lage im Irak in Betracht ziehen.

Bei Reisen - insbesondere bei Individual- oder Trekkingreisen - in den Provinzen Kerman und Sistan-Balutschestan sowie in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungsrisiko. Am 16. März 2006 kam es auf der Strecke Zabul-Zahedan zu einem bewaffneten Überfall mit mehreren Toten. Es wird dringend davon abgeraten, auf dem Landweg - insbesondere mit dem Fahrrad oder Motorrad – nach Pakistan oder Afghanistan zu reisen. Für Afghanistan und Irak besteht eine Reisewarnung.

Die Botschaft Teheran kann bei der Beantragung von Visa, die für die im vorstehenden Absatz genannten Reisen bei anderen Auslandsvertretungen in Teheran beantragt werden, keine Unterstützung gewähren.

Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss in allen Teilen des Landes gerechnet werden.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, bei Reisen in abgelegene Gebiete Irans die Reisedaten der Deutschen Botschaft Teheran mitzuteilen und den Kontakt zu halten (Tel.: 0098-21- 3999 0000, Fax: 3999 1899, E-Mail: info@teheran.diplo.de ).
Auswärtiges Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Iran 01.03.2007

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 01.03.2007 (Unverändert gültig seit: 01.03.2007)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus: Nach Anschlägen in der Provinzhauptstadt Khuzestans (Ahwaz) in den Jahren 2005 und 2006 wird empfohlen, bei Reisen dorthin die Entwicklung der Sicherheitslage aufmerksam zu verfolgen. Anschläge gab es 2006 auch in Kermanshah im Nordwesten Irans und am 14. Februar 2007 in Zahedan (Sistan Baluchestan). Die genannten Anschläge richteten sich nicht gegen Ausländer oder Touristen. Reisende in Grenzregionen Irans zum Irak sollten auch die jeweils aktuelle Lage im Irak in Betracht ziehen.

Reisen über Land/Straßenverkehr: Von nicht notwendigen Individual- oder Trekkingreisen in die Kurdengebiete im Nordwesten Irans, insbesondere entlang der türkischen und irakischen Grenze, wird grundsätzlich abgeraten

Bei Reisen - insbesondere bei Individual- oder Trekkingreisen - in den Provinzen Kerman und Sistan-Balutschestan sowie in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungsrisiko. Auf der Strecke Zabul-Zahedan besteht ein Überfall- und Entführungsrisiko, auf der Strecke Kerman-Bam wurden nach Errichtung einer Strassensperre Reisende von Mitgliedern einer terroristischen Gruppierung erschossen. Es wird daher dringend davon abgeraten, auf dem Landweg ‑ insbesondere mit dem Fahrrad oder Motorrad – nach Pakistan oder Afghanistan zu reisen. Für Afghanistan und Irak besteht eine Reisewarnung.

Die Botschaft Teheran kann bei der Beantragung von Visa, die für die im vorstehenden Absatz genannten Reisen bei anderen Auslandsvertretungen in Teheran beantragt werden, keine Unterstützung gewähren.

Weitere Hinweise: Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss in allen Teilen des Landes gerechnet werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Bei der Planung einer Reise nach Iran ist zu beachten, dass in einigen Regionen ein Sicherheitsrisiko besteht.

Bei Individualreisen sollten Sie grundsätzlich vermeiden, allein nachts oder in einsamen Gebieten zu reisen. Von Individual- oder Trekkingtouren in die unmittelbare Nähe der Grenzen zu Afghanistan und Pakistan sowie in die Kurdengebiete an der türkischen und irakischen Grenze wird grundsätzlich abgeraten.

In Teheran kommt es gelegentlich zu Personenkontrollen durch vermeintliche Sicherheitsbeamte. Die Kontrolleure erweisen sich anschließend als Trickbetrüger, welche z.B. nach erfolgter "Kontrolle" die Geldbörse oder deren Inhalt einbehalten. Es wird geraten, darauf zu bestehen, entsprechende Kontrollen lediglich im Hotel oder der nächstgelegenen Polizeistation durchführen zu lassen. Die Zahl der Diebstähle von Pässen, Geld und Taschen in Geschäften und auf der Strasse (auch durch Motorradfahrer) ist steigend. Besondere Umsicht ist hier geboten.

Die in Iran geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen sind unbedingt zu respektieren (siehe auch "Besondere strafrechtliche Vorschriften").

Die Infrastruktur im Land ist gut. Es gibt ein ausgedehntes Linienflugnetz, mit dem alle größeren Städte des Landes zu erreichen sind. Es sind nur wenige Bahnverbindungen vorhanden. Das Straßennetz ist gut ausgebaut.

Kreditkarten oder Travellerschecks werden in Iran grundsätzlich nicht akzeptiert.

Geschäfte werden überwiegend in bar abgewickelt. Reisende sollten ausreichend Barmittel (Devisen) mit sich führen. Devisen können bei der Einreise am Flughafen oder bei verschiedenen Banken zum Tageskurs in Rial umgetauscht werden. Ein Rücktausch von nicht benötigten Rialbeträgen ist in der Regel nicht möglich.

Ramadan

Der Ramadan ist der islamische Fastenmonat Ramadan, dessen Daten von Jahr zu Jahr variieren. 2007 fällt er in die Zeit vom 12.09. bis 12.10.2007. In dieser Zeit religiöser Besinnung gilt für Muslime ein Fastengebot (Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie z.B. sinnliche Genüsse wie Parfüm) von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten (wobei Ausnahmen für Schwangere, Kranke, kleine Kinder und Reisende bestehen), sollten auch Nichtmuslime dem Fasten der Muslime mit Respekt begegnen und darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.

Während des Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Zugleich ist das öffentliche Leben während des Ramadan nach dem abendlichen Fastenbrechen durch eine besonders festliche Atmosphäre, Treffen im Familien- und im Freundeskreis und oft auch verlängerte Ausgeh- und Ladenöffnungszeiten geprägt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisende benötigen ein Visum, welches vor Einreise bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Für das Visum ist ein Reisepass mit mindestens 6-monatiger Gültigkeitsdauer ab Einreise erforderlich. Kinderausweise mit Foto werden akzeptiert, wenn mindestens eine Seite für das Visum frei ist. Der Personalausweis reicht dagegen als Reisedokument nicht aus.

Für deutsche Staatsangehörige besteht die Möglichkeit, ein touristisches Einreisevisum mit einer Gültigkeitsdauer von sieben Tagen bei Einreise in die Islamische Republik Iran an den Flughäfen in Teheran (Imam Khomeini und Mehr Abad Flughäfen), Shiraz, Täbriz, Esfahan und Maschad zu bekommen. Vorraussetzung ist ebenfalls die Vorlage eines Reisepasses mit mindestens 6-monatiger Gültigkeitsdauer, eines Rückflugtickets sowie eines Antrags mit Lichtbild. Die Kosten betragen US$ 50,-.Die Bearbeitungsdauer liegt hier zwischen 20 Minuten und 3 Stunden. Da bislang noch nicht viele Erfahrungen mit dieser Art der Visaerteilung vorliegen, wird empfohlen, das reguläre Antragsverfahren zu beachten.

Für Geschäftsleute besteht die Möglichkeit, ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (maximal 72 Stunden) bei der Einreise am Flughafen Mehrabad zu erhalten. Hierfür ist die vorherige Einladung durch den iranischen Geschäftspartner erforderlich, die bei der Einreise vorzulegen ist.

Ausländer können über die internationalen Flughäfen des Landes sowie aus der Türkei (Übergang Bazargan) und Turkmenistan (Übergänge Badj-Giran, Sarakhs, Loftabad und Pol) und Armenien (Übergang Nurduz-Mogri) ein- und ausreisen. Am Übergang Mirjaveh / Pakistan ist besondere Vorsicht geboten (siehe Sicherheitshinweise). Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden. Für Kfz ist ein Carnet de Passage erforderlich.

Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen; die Geldstrafe, die Ausländern ohne gültige Aufenthaltserlaubnis auferlegt wird, beträgt pro Tag 300.000 Rial (ca. 30 EUR) Die Ausstellung eines Ausreisevisums durch die iranischen Behörden dauert im Einzelfall mehrere Tage bis Wochen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Bei Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit unverhältnismäßig hohen Strafen und sogar mit bis zu dreijähriger Freiheitsstrafe gerechnet werden.

Einreise von deutsch-iranischen Doppelstaatern


Iranische Behörden behandeln Personen, die sowohl die deutsche wie auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen (sog. Doppelstaater), beim Aufenthalt in Iran ausschließlich als iranische Staatsangehörige. Dies bedeutet, dass diese Personen nur mit einem iranischen Reisepass, der bei Wohnsitz in Deutschland bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu beantragen ist, nach Iran einreisen können. Wenn Zweifel bestehen, ob eine Person neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt, sollte dies mit iranischen Behörden (Auslandsvertretungen) vor einer Iran-Reise geklärt werden.

Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Doppelstaater, deren Ehe in Iran nicht anerkannt ist, sowie Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit, die ausserhalb einer Ehe geboren wurden, müssen bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kinder sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise ermöglicht wird. Dies kann mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten verbunden sein.

Die Möglichkeiten einer Unterstützung in Konsularangelegenheiten durch die Botschaft bei doppelter Staatsangehörigkeit sind sehr beschränkt.

Wehrdienst für deutsch-iranische Dopplestaater

Mit Beginn des Kalenderjahres, in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und musss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten. Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggfs. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich selbst zum Militärdienst registrieren zu lassen (alle im Ausland lebenden Iraner müssen von sich aus bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung ihre Registrierung vornehmen lassen). Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Dienstverpflichtung gewährt werden, Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen

Besondere Zollvorschriften
Verboten ist die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch, nicht deklarierten Devisen und Publikationen, die das sehr strenge iranische Moralverständnis verletzen könnten. Bei der Ausreise darf jede Person einen bis zu 6 qm großen und höchstens 30 Jahre alten Teppich mit sich führen. Die Ausfuhr von Antiquitäten ( Gegenstände, die älter als 30 Jahre sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Unter Vorlage eines Flugtickets als Nachweis der Ausreise ist die Organisation für Kulturerbe der Provinz Teheran nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 021-66702061-4, Durchwahl 212, Imam Khomeini Str., 30 Tir Str., Iran-Bastan-Museum) zu kontaktieren. Kaviar muss nachweislich mit Devisen erworben werden.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Alkoholgenuss ist untersagt. Frauen müssen die islamischen Bekleidungsvorschriften einhalten (Kopftuch, Mantel, keine Sandalen). Männer sollten keine kurzen Hosen tragen. An religiösen Orten (Moscheen etc.) sollte außerdem langärmelige Oberbekleidung getragen werden.. Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten können geahndet werden. Sexuelle Beziehungen sind nur in der Ehe erlaubt. Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Nach iranischem Verständnis unzüchtiges Verhalten wird streng geahndet; teilweise ist es mit der Todesstrafe bedroht. Beim Fotografieren von Menschen ist größte Zurückhaltung erforderlich.

Fotografieren öffentlicher Einrichtungen oder Fahrzeugen ist verboten und kann als Strfatatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografierverbot gilt auch für das Botschaftsgebäude.

Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Die verhängten Strafen sind häufig sehr schwer und mit westlichem Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Rauschgiftdelikte werden streng bestraft.

Medizinische Hinweise
Auch in Iran ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de/

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den nebenstehenden Merkblättern des Gesundheitsdienstes.

Bestimmte Impfungen sind nicht vorgeschrieben. Empfehlenswert sind für Erwachsene: Polio, Tetanus, Diphtherie, für Kinder zusätzlich Masern, Mumps, Röteln, HIB, Keuchhusten. Bei Kurzaufenthalten: Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalten: Hepatitis A/Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis A und C, gegebenenfalls Typhus (eventuell bei Reisen in ländliche Gegenden) sowie Malariaprophylaxe bei Reisen zwischen März und- November im Südosten und -westen / an den Persischen Golf.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Weitere Impfungen (z.B. Tollwut) eventuell nach individueller, fachkundiger Beratung. Allgemein für die Tropen geltende Hygienehinweise sollten auch hier beachtet werden. Zur Einreise für einen Aufenthalt länger als drei Monate oder zur Arbeit im Lande wird ein negatives HIV-Testergebnis verlangt. Bitte bedenken Sie, dass in Iran, insbesondere außerhalb Teherans, die Gesundheitsversorgung unzureichend und die Rettung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen schwierig ist.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.

Eine Gewährung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinsichen Informationen sowie eine haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht ünernommen werden. Für Ihre Gesundhiet bleiben Sie selbst verantwortlich.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Iran 24.05.2007

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Stand 24.05.2007 (Unverändert gültig seit: 24.05.2007)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus: Nach Anschlägen in der Provinzhauptstadt Khuzestans (Ahwaz) in den Jahren 2005 und 2006 wird empfohlen, bei Reisen dorthin die Entwicklung der Sicherheitslage aufmerksam zu verfolgen. Anschläge gab es 2006 auch in Kermanshah im Nordwesten Irans und am 14. Februar 2007 in Zahedan (Sistan Baluchestan). Die genannten Anschläge richteten sich nicht gegen Ausländer oder Touristen. Reisende in Grenzregionen Irans zum Irak sollten auch die jeweils aktuelle Lage im Irak in Betracht ziehen.

Reisen über Land/Straßenverkehr: Von nicht notwendigen Individual- oder Trekkingreisen in die Kurdengebiete im Nordwesten Irans, insbesondere entlang der türkischen und irakischen Grenze, wird grundsätzlich abgeraten

Bei Reisen - insbesondere bei Individual- oder Trekkingreisen - in den Provinzen Kerman und Sistan-Balutschestan sowie in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungsrisiko. Auf der Strecke Zabul-Zahedan besteht ein Überfall- und Entführungsrisiko, auf der Strecke Kerman-Bam wurden nach Errichtung einer Strassensperre Reisende von Mitgliedern einer terroristischen Gruppierung erschossen. Es wird daher dringend davon abgeraten, auf dem Landweg ‑ insbesondere mit dem Fahrrad oder Motorrad – nach Pakistan oder Afghanistan zu reisen. Für Afghanistan und Irak besteht eine Reisewarnung.

Die Botschaft Teheran kann bei der Beantragung von Visa, die für die im vorstehenden Absatz genannten Reisen bei anderen Auslandsvertretungen in Teheran beantragt werden, keine Unterstützung gewähren.

Weitere Hinweise: Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss in allen Teilen des Landes gerechnet werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Bei der Planung einer Reise nach Iran ist zu beachten, dass in einigen Regionen ein Sicherheitsrisiko besteht.

Bei Individualreisen sollten Sie grundsätzlich vermeiden, allein nachts oder in einsamen Gebieten zu reisen. Von Individual- oder Trekkingtouren in die unmittelbare Nähe der Grenzen zu Afghanistan und Pakistan sowie in die Kurdengebiete an der türkischen und irakischen Grenze wird grundsätzlich abgeraten.

In Teheran kommt es gelegentlich zu Personenkontrollen durch vermeintliche Sicherheitsbeamte. Die Kontrolleure erweisen sich anschließend als Trickbetrüger, welche z.B. nach erfolgter "Kontrolle" die Geldbörse oder deren Inhalt einbehalten. Es wird geraten, darauf zu bestehen, entsprechende Kontrollen lediglich im Hotel oder der nächstgelegenen Polizeistation durchführen zu lassen. Die Zahl der Diebstähle von Pässen, Geld und Taschen in Geschäften und auf der Strasse (auch durch Motorradfahrer) ist steigend. Besondere Umsicht ist hier geboten. Vorsicht ist auch bei von Fremden angebotenen Süßigkeiten/Keksen und (offenen) Getränken geboten, da sich Diebe k.o.-Tropfen bedienen, mit denen Touristen betäubt und komplett ausgeraubt werden.

Die in Iran geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen sind unbedingt zu respektieren (siehe auch "Besondere strafrechtliche Vorschriften").

Die Infrastruktur im Land ist gut. Es gibt ein ausgedehntes Linienflugnetz, mit dem alle größeren Städte des Landes zu erreichen sind. Es sind nur wenige Bahnverbindungen vorhanden. Das Straßennetz ist gut ausgebaut.

Kreditkarten oder Travellerschecks werden in Iran grundsätzlich nicht akzeptiert.

Geschäfte werden überwiegend in bar abgewickelt. Reisende sollten ausreichend Barmittel (Devisen) mit sich führen. Devisen können bei der Einreise am Flughafen oder bei verschiedenen Banken zum Tageskurs in Rial umgetauscht werden. Ein Rücktausch von nicht benötigten Rialbeträgen ist in der Regel nicht möglich.

Ramadan
Der Ramadan ist der islamische Fastenmonat Ramadan, dessen Daten von Jahr zu Jahr variieren. 2007 fällt er in die Zeit vom 12.09. bis 12.10.2007. In dieser Zeit religiöser Besinnung gilt für Muslime ein Fastengebot (Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie z.B. sinnliche Genüsse wie Parfüm) von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten (wobei Ausnahmen für Schwangere, Kranke, kleine Kinder und Reisende bestehen), sollten auch Nichtmuslime dem Fasten der Muslime mit Respekt begegnen und darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.

Während des Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Zugleich ist das öffentliche Leben während des Ramadan nach dem abendlichen Fastenbrechen durch eine besonders festliche Atmosphäre, Treffen im Familien- und im Freundeskreis und oft auch verlängerte Ausgeh- und Ladenöffnungszeiten geprägt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisende benötigen ein Visum, welches vor Einreise bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Für das Visum ist ein Reisepass mit mindestens 6-monatiger Gültigkeitsdauer ab Einreise erforderlich. Kinderausweise mit Foto werden akzeptiert, wenn mindestens eine Seite für das Visum frei ist. Der Personalausweis reicht dagegen als Reisedokument nicht aus.

Für deutsche Staatsangehörige besteht die Möglichkeit, ein touristisches Einreisevisum mit einer Gültigkeitsdauer von sieben Tagen bei Einreise in die Islamische Republik Iran an den Flughäfen in Teheran (Imam Khomeini und Mehr Abad Flughäfen), Shiraz, Täbriz, Esfahan und Maschad zu bekommen. Vorraussetzung ist ebenfalls die Vorlage eines Reisepasses mit mindestens 6-monatiger Gültigkeitsdauer, eines Rückflugtickets sowie eines Antrags mit Lichtbild. Die Kosten betragen US$ 50,-.Die Bearbeitungsdauer liegt hier zwischen 20 Minuten und 3 Stunden. Da bislang noch nicht viele Erfahrungen mit dieser Art der Visaerteilung vorliegen, wird empfohlen, das reguläre Antragsverfahren zu beachten.

Für Geschäftsleute besteht die Möglichkeit, ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (maximal 72 Stunden) bei der Einreise am Flughafen Mehrabad zu erhalten. Hierfür ist die vorherige Einladung durch den iranischen Geschäftspartner erforderlich, die bei der Einreise vorzulegen ist.

Ausländer können über die internationalen Flughäfen des Landes sowie aus der Türkei (Übergang Bazargan) und Turkmenistan (Übergänge Badj-Giran, Sarakhs, Loftabad und Pol) und Armenien (Übergang Nurduz-Mogri) ein- und ausreisen. Am Übergang Mirjaveh / Pakistan ist besondere Vorsicht geboten (siehe Sicherheitshinweise). Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden. Für Kfz ist ein Carnet de Passage erforderlich.

Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen; die Geldstrafe, die Ausländern ohne gültige Aufenthaltserlaubnis auferlegt wird, beträgt pro Tag 300.000 Rial (ca. 30 EUR) Die Ausstellung eines Ausreisevisums durch die iranischen Behörden dauert im Einzelfall mehrere Tage bis Wochen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Bei Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit unverhältnismäßig hohen Strafen und sogar mit bis zu dreijähriger Freiheitsstrafe gerechnet werden.

Einreise von deutsch-iranischen Doppelstaatern

Iranische Behörden behandeln Personen, die sowohl die deutsche wie auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen (sog. Doppelstaater), beim Aufenthalt in Iran ausschließlich als iranische Staatsangehörige. Dies bedeutet, dass diese Personen nur mit einem iranischen Reisepass, der bei Wohnsitz in Deutschland bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu beantragen ist, nach Iran ein- und wieder ausreisen können.

In jüngster Zeit wurde einigen iranischstämmigen US-Amerikanern mit doppelter Staatsangehörigkeit bei dem Versuch der Ausreise der Reisepaß entzogen und ihnen die Ausreise verwehrt.

Wenn Zweifel bestehen, ob eine Person neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt, sollte dies mit iranischen Behörden (Auslandsvertretungen) vor einer Iran-Reise geklärt werden.

Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Doppelstaater, deren Ehe in Iran nicht anerkannt ist, sowie Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit, die außerhalb einer Ehe geboren wurden, müssen bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kinder sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise ermöglicht wird. Dies kann mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein.

Die Möglichkeiten einer Unterstützung in Konsularangelegenheiten durch die Botschaft bei doppelter Staatsangehörigkeit sind sehr beschränkt.

Wehrdienst für deutsch-iranische Doppelstaater
Mit Beginn des Kalenderjahres, in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und musss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten. Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggfs. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich selbst zum Militärdienst registrieren zu lassen (alle im Ausland lebenden Iraner müssen von sich aus bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung ihre Registrierung vornehmen lassen). Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Dienstverpflichtung gewährt werden, Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen

Besondere Zollvorschriften
Verboten ist die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch, nicht deklarierten Devisen und Publikationen, die das sehr strenge iranische Moralverständnis verletzen könnten. Bei der Ausreise darf jede Person einen bis zu 6 qm großen und höchstens 30 Jahre alten Teppich mit sich führen. Die Ausfuhr von Antiquitäten ( Gegenstände, die älter als 30 Jahre sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Unter Vorlage eines Flugtickets als Nachweis der Ausreise ist die Organisation für Kulturerbe der Provinz Teheran nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 021-66702061-4, Durchwahl 212, Imam Khomeini Str., 30 Tir Str., Iran-Bastan-Museum) zu kontaktieren. Kaviar muss nachweislich mit Devisen erworben werden.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Alkoholgenuss ist untersagt. Frauen müssen die islamischen Bekleidungsvorschriften einhalten (Kopftuch, Mantel, keine Sandalen), vermehrte Straßenkontrollen werden durchgeführt. Männer sollten keine kurzen Hosen tragen. An religiösen Orten (Moscheen etc.) sollte außerdem langärmelige Oberbekleidung getragen werden.. Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten können geahndet werden. Sexuelle Beziehungen sind nur in der Ehe erlaubt. Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Nach iranischem Verständnis unzüchtiges Verhalten wird streng geahndet; teilweise ist es mit der Todesstrafe bedroht. Beim Fotografieren von Menschen ist größte Zurückhaltung erforderlich.

Fotografieren öffentlicher Einrichtungen oder Fahrzeugen ist verboten und kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografierverbot gilt auch für Botschaftsgebäude.

Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, durch auffälliges Verhalten oder Gebrauch von technisch höher entwickeltem Gerät wie GPS-Geräten unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen. Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Mißverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen. Aufenthalte in unmittelbarer Nähe von Standorten von Atomanlagen in Busher, Natanz, sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan sind dementsprechend zu meiden.

Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Die verhängten Strafen sind häufig sehr schwer und mit westlichem Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Rauschgiftdelikte werden streng bestraft.

Medizinische Hinweise
Auch in Iran ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de/

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den nebenstehenden Merkblättern des Gesundheitsdienstes.

Bestimmte Impfungen sind nicht vorgeschrieben. Empfehlenswert sind für Erwachsene: Polio, Tetanus, Diphtherie, für Kinder zusätzlich Masern, Mumps, Röteln, HIB, Keuchhusten. Bei Kurzaufenthalten: Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalten: Hepatitis A/Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis A und C, gegebenenfalls Typhus (eventuell bei Reisen in ländliche Gegenden) sowie Malariaprophylaxe bei Reisen zwischen März und- November im Südosten und -westen / an den Persischen Golf.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Weitere Impfungen (z.B. Tollwut) eventuell nach individueller, fachkundiger Beratung. Allgemein für die Tropen geltende Hygienehinweise sollten auch hier beachtet werden. Zur Einreise für einen Aufenthalt länger als drei Monate oder zur Arbeit im Lande wird ein negatives HIV-Testergebnis verlangt. Bitte bedenken Sie, dass in Iran, insbesondere außerhalb Teherans, die Gesundheitsversorgung unzureichend und die Rettung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen schwierig ist.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.

Eine Gewährung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinsichen Informationen sowie eine haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht ünernommen werden. Für Ihre Gesundhiet bleiben Sie selbst verantwortlich.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Iran 09.07.2007

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 09.07.2007 (Unverändert gültig seit: 09.07.2007)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus:
Nach Anschlägen in der Provinzhauptstadt Khuzestans (Ahwaz) in den Jahren 2005 und 2006 wird empfohlen, bei Reisen dorthin die Entwicklung der Sicherheitslage aufmerksam zu verfolgen. Anschläge gab es 2006 auch in Kermanshah im Nordwesten Irans und am 14. Februar 2007 in Zahedan (Sistan Baluchestan). Die genannten Anschläge richteten sich nicht gegen Ausländer oder Touristen. Reisende in Grenzregionen Irans zum Irak sollten auch die jeweils aktuelle Lage im Irak in Betracht ziehen.

Reisen über Land/Straßenverkehr: Von nicht notwendigen Individual- oder Trekkingreisen in die Kurdengebiete im Nordwesten Irans, insbesondere entlang der türkischen und irakischen Grenze, wird grundsätzlich abgeraten

Bei Reisen - insbesondere bei Individual- oder Trekkingreisen - in den Provinzen Kerman und Sistan-Balutschestan sowie in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungsrisiko. Auf der Strecke Zabul-Zahedan besteht ein Überfall- und Entführungsrisiko, auf der Strecke Kerman-Bam wurden nach Errichtung einer Strassensperre Reisende von Mitgliedern einer terroristischen Gruppierung erschossen. Es wird daher dringend davon abgeraten, auf dem Landweg ‑ insbesondere mit dem Fahrrad oder Motorrad – nach Pakistan oder Afghanistan zu reisen. Für Afghanistan und Irak besteht eine Reisewarnung.

Die Botschaft Teheran kann bei der Beantragung von Visa, die für die im vorstehenden Absatz genannten Reisen bei anderen Auslandsvertretungen in Teheran beantragt werden, keine Unterstützung gewähren.

Weitere Hinweise: Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss in allen Teilen des Landes gerechnet werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Bei der Planung einer Reise nach Iran ist zu beachten, dass in einigen Regionen ein Sicherheitsrisiko besteht.

Bei Individualreisen sollten Sie grundsätzlich vermeiden, allein nachts oder in einsamen Gebieten zu reisen. Von Individual- oder Trekkingtouren in die unmittelbare Nähe der Grenzen zu Afghanistan und Pakistan sowie in die Kurdengebiete an der türkischen und irakischen Grenze wird grundsätzlich abgeraten.

In Teheran kommt es gelegentlich zu Personenkontrollen durch vermeintliche Sicherheitsbeamte. Die Kontrolleure erweisen sich anschließend als Trickbetrüger, welche z.B. nach erfolgter "Kontrolle" die Geldbörse oder deren Inhalt einbehalten. Es wird geraten, darauf zu bestehen, entsprechende Kontrollen lediglich im Hotel oder der nächstgelegenen Polizeistation durchführen zu lassen. Die Zahl der Diebstähle von Pässen, Geld und Taschen in Geschäften und auf der Strasse (auch durch Motorradfahrer) ist steigend. Besondere Umsicht ist hier geboten. Vorsicht ist auch bei von Fremden angebotenen Süßigkeiten/Keksen und (offenen) Getränken geboten, da sich Diebe k.o.-Tropfen bedienen, mit denen Touristen betäubt und komplett ausgeraubt werden.

Die in Iran geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen sind unbedingt zu respektieren (siehe auch "Besondere strafrechtliche Vorschriften").

Die Infrastruktur im Land ist gut. Es gibt ein ausgedehntes Linienflugnetz, mit dem alle größeren Städte des Landes zu erreichen sind. Es sind nur wenige Bahnverbindungen vorhanden. Das Straßennetz ist gut ausgebaut.

Kreditkarten oder Travellerschecks werden in Iran grundsätzlich nicht akzeptiert.

Geschäfte werden überwiegend in bar abgewickelt. Reisende sollten ausreichend Barmittel (Devisen) mit sich führen. Devisen können bei der Einreise am Flughafen oder bei verschiedenen Banken zum Tageskurs in Rial umgetauscht werden. Ein Rücktausch von nicht benötigten Rialbeträgen ist in der Regel nicht möglich.

Ramadan

Der Ramadan ist der islamische Fastenmonat Ramadan, dessen Daten von Jahr zu Jahr variieren. 2007 fällt er in die Zeit vom 12.09. bis 12.10.2007. In dieser Zeit religiöser Besinnung gilt für Muslime ein Fastengebot (Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie z.B. sinnliche Genüsse wie Parfüm) von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten (wobei Ausnahmen für Schwangere, Kranke, kleine Kinder und Reisende bestehen), sollten auch Nichtmuslime dem Fasten der Muslime mit Respekt begegnen und darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.

Während des Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Zugleich ist das öffentliche Leben während des Ramadan nach dem abendlichen Fastenbrechen durch eine besonders festliche Atmosphäre, Treffen im Familien- und im Freundeskreis und oft auch verlängerte Ausgeh- und Ladenöffnungszeiten geprägt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisende benötigen ein Visum, welches vor Einreise bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Für das Visum ist ein Reisepass mit mindestens 6-monatiger Gültigkeitsdauer ab Einreise erforderlich. Kinderausweise mit Foto werden akzeptiert, wenn mindestens eine Seite für das Visum frei ist. Der Personalausweis reicht dagegen als Reisedokument nicht aus.

Für deutsche Staatsangehörige besteht die Möglichkeit, ein touristisches Einreisevisum mit einer Gültigkeitsdauer von sieben Tagen bei Einreise in die Islamische Republik Iran an den Flughäfen in Teheran (Imam Khomeini und Mehr Abad Flughäfen), Shiraz, Täbriz, Esfahan und Maschad zu bekommen. Vorraussetzung ist ebenfalls die Vorlage eines Reisepasses mit mindestens 6-monatiger Gültigkeitsdauer, eines Rückflugtickets sowie eines Antrags mit Lichtbild. Die Kosten betragen US$ 50,-. Die Bearbeitungsdauer liegt hier zwischen 20 Minuten und 3 Stunden. Da der Botschaft in letzter Zeit einige Fälle von nicht erteilten Visa und mit Kosten und Unanehmlichkeiten verbundene Rückführungen an den Abflugsort bekannt geworden sind, wird von dieser Form der kurzfristigen Visabeantragung abgeraten, da kein Rechtsanspruch auf Erteilung des Visums besteht.

Für Geschäftsleute besteht die Möglichkeit, ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (maximal 72 Stunden) bei der Einreise am Flughafen Mehrabad zu erhalten. Hierfür ist die vorherige Einladung durch den iranischen Geschäftspartner erforderlich, die bei der Einreise vorzulegen ist.

Ausländer können über die internationalen Flughäfen des Landes sowie aus der Türkei (Übergang Bazargan) und Turkmenistan (Übergänge Badj-Giran, Sarakhs, Loftabad und Pol) und Armenien (Übergang Nurduz-Mogri) ein- und ausreisen. Am Übergang Mirjaveh / Pakistan ist besondere Vorsicht geboten (siehe Sicherheitshinweise). Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden. Für Kfz ist ein Carnet de Passage erforderlich.

Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen; die Geldstrafe, die Ausländern ohne gültige Aufenthaltserlaubnis auferlegt wird, beträgt pro Tag 300.000 Rial (ca. 30 EUR) Die Ausstellung eines Ausreisevisums durch die iranischen Behörden dauert im Einzelfall mehrere Tage bis Wochen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Bei Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit unverhältnismäßig hohen Strafen und sogar mit bis zu dreijähriger Freiheitsstrafe gerechnet werden.

Einreise von deutsch-iranischen Doppelstaatern


Iranische Behörden behandeln Personen, die sowohl die deutsche wie auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen (sog. Doppelstaater), beim Aufenthalt in Iran ausschließlich als iranische Staatsangehörige. Dies bedeutet, dass diese Personen nur mit einem iranischen Reisepass, der bei Wohnsitz in Deutschland bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu beantragen ist, nach Iran ein- und wieder ausreisen können.

In jüngster Zeit wurde einigen iranischstämmigen US-Amerikanern mit doppelter Staatsangehörigkeit bei dem Versuch der Ausreise der Reisepaß entzogen und ihnen die Ausreise verwehrt.

Wenn Zweifel bestehen, ob eine Person neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt, sollte dies mit iranischen Behörden (Auslandsvertretungen) vor einer Iran-Reise geklärt werden.

Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Doppelstaater, deren Ehe in Iran nicht anerkannt ist, sowie Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit, die außerhalb einer Ehe geboren wurden, müssen bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kinder sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise ermöglicht wird. Dies kann mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein.

Die Möglichkeiten einer Unterstützung in Konsularangelegenheiten durch die Botschaft bei doppelter Staatsangehörigkeit sind sehr beschränkt.

Wehrdienst für deutsch-iranische Doppelstaater


Mit Beginn des iranischen Kalenderjahres (21. März), in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und musss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten. Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggfs. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich selbst zum Militärdienst registrieren zu lassen (alle im Ausland lebenden Iraner müssen von sich aus bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung ihre Registrierung vornehmen lassen). Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Dienstverpflichtung gewährt werden, Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen

Besondere Zollvorschriften
Verboten ist die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch, nicht deklarierten Devisen und Publikationen, die das sehr strenge iranische Moralverständnis verletzen könnten. Bei der Ausreise darf jede Person einen bis zu 6 qm großen und höchstens 30 Jahre alten Teppich mit sich führen. Die Ausfuhr von Antiquitäten ( Gegenstände, die älter als 30 Jahre sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Unter Vorlage eines Flugtickets als Nachweis der Ausreise ist die Organisation für Kulturerbe der Provinz Teheran nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 021-66702061-4, Durchwahl 212, Imam Khomeini Str., 30 Tir Str., Iran-Bastan-Museum) zu kontaktieren. Kaviar muss nachweislich mit Devisen erworben werden.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Alkoholgenuss ist untersagt. Frauen müssen die islamischen Bekleidungsvorschriften einhalten (Kopftuch, Mantel, keine Sandalen), vermehrte Strassenkontrollen werden durchgeführt. Männer sollten keine kurzen Hosen tragen. An religiösen Orten (Moscheen etc.) sollte außerdem langärmelige Oberbekleidung getragen werden.. Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten können geahndet werden. Sexuelle Beziehungen sind nur in der Ehe erlaubt. Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Nach iranischem Verständnis unzüchtiges Verhalten wird streng geahndet; teilweise ist es mit der Todesstrafe bedroht. Beim Fotografieren von Menschen ist größte Zurückhaltung erforderlich.

Fotografieren öffentlicher Einrichtungen oder Fahrzeugen ist verboten und kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografierverbot gilt auch für Botschaftsgebäude.

Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, durch auffälliges Verhalten oder Gebrauch von technisch höher entwickeltem Gerät wie GPS-Geräten unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen. Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Mißverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen. Aufenthalte in unmittelbarer Nähe von Standorten von Atomanlagen in Busher, Natanz, sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan sind dementsprechend zu meiden.

Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu 3 Jahren belegt werden. Vor der Ausfuhr von Tieren jedweder Art wird gewarnt.

Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Die verhängten Strafen sind häufig sehr schwer und mit westlichem Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Rauschgiftdelikte werden streng bestraft.

Medizinische Hinweise

Auch in Iran ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de/

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den nebenstehenden Merkblättern des Gesundheitsdienstes.

Bestimmte Impfungen sind nicht vorgeschrieben. Empfehlenswert sind für Erwachsene: Polio, Tetanus, Diphtherie, für Kinder zusätzlich Masern, Mumps, Röteln, HIB, Keuchhusten. Bei Kurzaufenthalten: Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalten: Hepatitis A/Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis A und C, gegebenenfalls Typhus (eventuell bei Reisen in ländliche Gegenden) sowie Malariaprophylaxe bei Reisen zwischen März und- November im Südosten und -westen / an den Persischen Golf.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Weitere Impfungen (z.B. Tollwut) eventuell nach individueller, fachkundiger Beratung. Allgemein für die Tropen geltende Hygienehinweise sollten auch hier beachtet werden. Zur Einreise für einen Aufenthalt länger als drei Monate oder zur Arbeit im Lande wird ein negatives HIV-Testergebnis verlangt. Bitte bedenken Sie, dass in Iran, insbesondere außerhalb Teherans, die Gesundheitsversorgung unzureichend und die Rettung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen schwierig ist.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Manfred Franz
Beiträge: 2036
Registriert: So 11. Sep 2005, 17:55

Reise-/Sicherheitshinweis Marokko 16.08.2007

Beitrag von Manfred Franz »

(Auszug vom AA):

Stand 16.08.2007
(Unverändert gültig seit: 10.07.2007)

Aktueller Hinweis
Am 6.7.2007 haben die marokkanischen Innenbehörden die höchste Terrorwarnstufe ausgerufen. Die Sicherheitsvorkehrungen wurden erhöht.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus: Die Anschlagsserie vom 16.05.03 in Casablanca sowie die terroristischen Attentate und Zwischenfälle der jüngeren Zeit mit mehreren Toten und zahlreichen Verletzten zeigen neben zahlreichen Verhaftungen und Gerichtsverfahren der letzten Monate, dass trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen der Regierung auch in Marokko terroristische Gruppen weiterhin aktiv sind und unverändert Anschläge planen. Das Auswärtige Amt rät daher – wie in allen Ländern der Region – zu erhöhter Aufmerksamkeit. Dies gilt insbesondere für Orte, an denen sich Touristen aufhalten, sowie religiöse Kultstätten.


Aufgrund des aktuellen Anschlags auf einen Touristenbus in Meknes hat Studiosus-Reisen seinen Kunden eine kostenlose Umbuchung angeboten!
http://www.studiosus.com/allereisen/inf ... ews_id=872


Mehr über den Anschlag

HIER
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise/Sicherheitshinweis Iran 01.11.2007

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Iran:
Stand 01.11.2007 (Unverändert gültig seit: 01.11.2007)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Nach Anschlägen in der Provinzhauptstadt Khuzestans (Ahwaz) in den Jahren 2005 und 2006 wird empfohlen, bei Reisen dorthin die Entwicklung der Sicherheitslage aufmerksam zu verfolgen. Anschläge gab es 2006 auch in Kermanshah im Nordwesten Irans und am 14. Februar 2007 in Zahedan (Sistan Baluchestan). Die genannten Anschläge richteten sich nicht gegen Ausländer oder Touristen. Reisende in Grenzregionen Irans zum Irak sollten auch die jeweils aktuelle Lage im Irak in Betracht ziehen.
Reisen über Land/ Straßenverkehr
Von nicht notwendigen Individual- oder Trekkingreisen in die Kurdengebiete im Nordwesten Irans, insbesondere entlang der türkischen und irakischen Grenze, wird grundsätzlich abgeraten.
Bei Reisen - insbesondere bei Individual- oder Trekkingreisen - in den Provinzen Kerman und Sistan-Balutschestan sowie in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungsrisiko. Auf der Strecke Zabul-Zahedan besteht ein Überfall- und Entführungsrisiko, auf der Strecke Kerman-Bam wurden nach Errichtung einer Strassensperre Reisende von Mitgliedern einer terroristischen Gruppierung erschossen. Es wird daher dringend davon abgeraten, auf dem Landweg insbesondere mit dem Fahrrad oder Motorrad – nach Pakistan oder Afghanistan zu reisen. Für Afghanistan und Irak besteht eine Reisewarnung.
Die Botschaft Teheran kann bei der Beantragung von Visa, die für die im vorstehenden Absatz genannten Reisen bei anderen Auslandsvertretungen in Teheran beantragt werden, keine Unterstützung gewähren.
Naturkatastrophen
Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss in allen Teilen des Landes gerechnet werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Bei der Planung einer Reise nach Iran ist zu beachten, dass in einigen Regionen ein Sicherheitsrisiko besteht.
Individualreisen
Bei Individualreisen sollten Sie grundsätzlich vermeiden, allein nachts oder in einsamen Gebieten zu reisen. Von Individual- oder Trekkingtouren in die unmittelbare Nähe der Grenzen zu Afghanistan und Pakistan sowie in die Kurdengebiete an der türkischen und irakischen Grenze wird grundsätzlich abgeraten.
Kriminalität
In Teheran kommt es gelegentlich zu Personenkontrollen durch vermeintliche Sicherheitsbeamte. Die Kontrolleure erweisen sich anschließend als Trickbetrüger, welche z.B. nach erfolgter "Kontrolle" die Geldbörse oder deren Inhalt einbehalten. Es wird geraten, darauf zu bestehen, entsprechende Kontrollen lediglich im Hotel oder der nächstgelegenen Polizeistation durchführen zu lassen. Die Zahl der Diebstähle von Pässen, Geld und Taschen in Geschäften und auf der Strasse (auch durch Motorradfahrer) ist steigend. Besondere Umsicht ist hier geboten. Vorsicht ist auch bei von Fremden angebotenen Süßigkeiten/Keksen und (offenen) Getränken geboten, da sich Diebe k.o.-Tropfen bedienen, mit denen Touristen betäubt und komplett ausgeraubt werden.
Die in Iran geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen sind unbedingt zu respektieren (siehe auch "Besondere strafrechtliche Vorschriften").
Infrastruktur
Die Infrastruktur im Land ist gut. Es gibt ein ausgedehntes Linienflugnetz, mit dem alle größeren Städte des Landes zu erreichen sind. Es sind nur wenige Bahnverbindungen vorhanden. Das Straßennetz ist gut ausgebaut.
Geld/ Kreditkarten
Kreditkarten oder Travellerschecks werden in Iran grundsätzlich nicht akzeptiert. Geschäfte werden überwiegend in bar abgewickelt. Reisende sollten ausreichend Barmittel (Devisen) mit sich führen. Devisen können bei der Einreise am Flughafen oder bei verschiedenen Banken zum Tageskurs in Rial umgetauscht werden. Ein Rücktausch von nicht benötigten Rialbeträgen ist in der Regel nicht möglich.
Ramadan
Der Ramadan ist der islamische Fastenmonat Ramadan, dessen Daten von Jahr zu Jahr variieren. 2008 fällt er in die Zeit vom 01.09. bis 01.10.2008. In dieser Zeit religiöser Besinnung gilt für Muslime ein Fastengebot (Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie z.B. sinnliche Genüsse wie Parfüm) von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten (wobei Ausnahmen für Schwangere, Kranke, kleine Kinder und Reisende bestehen), sollten auch Nichtmuslime dem Fasten der Muslime mit Respekt begegnen und darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.
Während des Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Zugleich ist das öffentliche Leben während des Ramadan nach dem abendlichen Fastenbrechen durch eine besonders festliche Atmosphäre, Treffen im Familien- und im Freundeskreis und oft auch verlängerte Ausgeh- und Ladenöffnungszeiten geprägt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Ab dem 28.10.2007 fliegen iranische Fluggesellschaften nur noch den Flughafen Imam Khomeini und nicht mehr den zentral gelegenen Flughafen Mehrabad an. Der Flughafenwechsel für ausländische Fluggesellschaften erfolgt ab dem 04.11.2007.
Visum
Reisende benötigen ein Visum, welches vor Einreise bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Für das Visum ist ein Reisepass mit mindestens 6-monatiger Gültigkeitsdauer ab Einreise erforderlich. Kinderausweise mit Foto werden akzeptiert, wenn mindestens eine Seite für das Visum frei ist. Der Personalausweis reicht dagegen als Reisedokument nicht aus.
Für deutsche Staatsangehörige besteht die Möglichkeit, ein touristisches Einreisevisum mit einer Gültigkeitsdauer von sieben Tagen bei Einreise in die Islamische Republik Iran an den Flughäfen in Teheran , Shiraz, Täbriz, Esfahan und Maschad zu bekommen. Voraussetzung für die Erteilung eines Visums am Flughafen ist ebenfalls die Vorlage eines Reisepasses mit mindestens 6-monatiger Gültigkeitsdauer, eines Rückflugtickets sowie eines Antrags mit Lichtbild. Die Kosten betragen US$ 50,-.Die Bearbeitungsdauer liegt hier zwischen 20 Minuten und 3 Stunden. Da der Botschaft in letzter Zeit einige Fälle von nicht erteilten Visa und mit Kosten und Unanehmlichkeiten verbundene Rückführungen an den Abflugsort bekannt geworden sind, wird von dieser Form der kurzfristigen Visabeantragung abgeraten, da kein Rechtsanspruch auf Erteilung des Visums besteht.
Für Geschäftsleute besteht die Möglichkeit, ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (maximal 72 Stunden) bei der Einreise am Flughafen Mehrabad zu erhalten. Hierfür ist die vorherige Einladung durch den iranischen Geschäftspartner erforderlich, die bei der Einreise vorzulegen ist.
Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen; die Geldstrafe, die Ausländern ohne gültige Aufenthaltserlaubnis auferlegt wird, beträgt pro Tag 300.000 Rial (ca. 30 EUR) Die Ausstellung eines Ausreisevisums durch die iranischen Behörden dauert im Einzelfall mehrere Tage bis Wochen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Bei Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit unverhältnismäßig hohen Strafen und sogar mit bis zu dreijähriger Freiheitsstrafe gerechnet werden.
Grenzübergänge für die Ein- und Ausreise
Ausländer können über die internationalen Flughäfen des Landes sowie aus der Türkei (Übergang Bazargan) und Turkmenistan (Übergänge Badj-Giran, Sarakhs, Loftabad und Pol) und Armenien (Übergang Nurduz-Mogri) ein- und ausreisen. Am Übergang Mirjaveh / Pakistan ist besondere Vorsicht geboten (siehe Sicherheitshinweise). Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden. Für Kfz ist ein Carnet de Passage erforderlich.
Einreise von deutsch-iranischen Doppelstaatern
Iranische Behörden behandeln Personen, die sowohl die deutsche wie auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen (sog. Doppelstaater), beim Aufenthalt in Iran ausschließlich als iranische Staatsangehörige. Dies bedeutet, dass diese Personen nur mit einem iranischen Reisepass, der bei Wohnsitz in Deutschland bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu beantragen ist, nach Iran ein- und wieder ausreisen können.
In jüngster Zeit wurde einigen iranischstämmigen US-Amerikanern mit doppelter Staatsangehörigkeit bei dem Versuch der Ausreise der Reisepaß entzogen und ihnen die Ausreise verwehrt.
Wenn Zweifel bestehen, ob eine Person neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt, sollte dies mit iranischen Behörden (Auslandsvertretungen) vor einer Iran-Reise geklärt werden.
Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Doppelstaater, deren Ehe in Iran nicht anerkannt ist, sowie Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit, die außerhalb einer Ehe geboren wurden, müssen bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kinder sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise ermöglicht wird. Dies kann mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein.
Die Möglichkeiten einer Unterstützung in Konsularangelegenheiten durch die Botschaft bei doppelter Staatsangehörigkeit sind sehr beschränkt.
Wehrdienst für deutsch-iranische Doppelstaater
Mit Beginn des iranischen Kalenderjahres (21. März), in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und musss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten. Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggfs. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich selbst zum Militärdienst registrieren zu lassen (alle im Ausland lebenden Iraner müssen von sich aus bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung ihre Registrierung vornehmen lassen). Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Dienstverpflichtung gewährt werden, Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen
Besondere Zollvorschriften Verboten ist die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch, nicht deklarierten Devisen und Publikationen, die das sehr strenge iranische Moralverständnis verletzen könnten. Bei der Ausreise darf jede Person einen bis zu 6 qm großen und höchstens 30 Jahre alten Teppich mit sich führen. Die Ausfuhr von Antiquitäten ( Gegenstände, die älter als 30 Jahre sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Unter Vorlage eines Flugtickets als Nachweis der Ausreise ist die Organisation für Kulturerbe der Provinz Teheran nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 021-66702061-4, Durchwahl 212, Imam Khomeini Str., 30 Tir Str., Iran-Bastan-Museum) zu kontaktieren. Kaviar muss nachweislich mit Devisen erworben werden.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Alkoholgenuss ist untersagt. Frauen müssen die islamischen Bekleidungsvorschriften einhalten (Kopftuch, Mantel, keine Sandalen), vermehrte Strassenkontrollen werden durchgeführt. Männer sollten keine kurzen Hosen tragen. An religiösen Orten (Moscheen etc.) sollte außerdem langärmelige Oberbekleidung getragen werden.. Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten können geahndet werden. Sexuelle Beziehungen sind nur in der Ehe erlaubt. Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Nach iranischem Verständnis unzüchtiges Verhalten wird streng geahndet; teilweise ist es mit der Todesstrafe bedroht. Beim Fotografieren von Menschen ist größte Zurückhaltung erforderlich.
Fotografieren öffentlicher Einrichtungen oder Fahrzeugen ist verboten und kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografierverbot gilt auch für Botschaftsgebäude.
Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, durch auffälliges Verhalten oder Gebrauch von technisch höher entwickeltem Gerät wie GPS-Geräten unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen. Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Mißverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen. Aufenthalte in unmittelbarer Nähe von Standorten von Atomanlagen in Busher, Natanz, sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan sind dementsprechend zu meiden.
Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu 3 Jahren belegt werden. Vor der Ausfuhr von Tieren jedweder Art wird gewarnt.
Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Die verhängten Strafen sind häufig sehr schwer und mit westlichem Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Rauschgiftdelikte werden streng bestraft.

Medizinische Hinweise
Auch in Iran ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de/
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den nebenstehenden Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Bestimmte Impfungen sind nicht vorgeschrieben. Empfehlenswert sind für Erwachsene: Polio, Tetanus, Diphtherie, für Kinder zusätzlich Masern, Mumps, Röteln, HIB, Keuchhusten. Bei Kurzaufenthalten: Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalten: Hepatitis A/Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis A und C, gegebenenfalls Typhus (eventuell bei Reisen in ländliche Gegenden) sowie Malariaprophylaxe bei Reisen zwischen März und- November im Südosten und -westen / an den Persischen Golf.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Weitere Impfungen (z.B. Tollwut) eventuell nach individueller, fachkundiger Beratung. Allgemein für die Tropen geltende Hygienehinweise sollten auch hier beachtet werden. Zur Einreise für einen Aufenthalt länger als drei Monate oder zur Arbeit im Lande wird ein negatives HIV-Testergebnis verlangt. Bitte bedenken Sie, dass in Iran, insbesondere außerhalb Teherans, die Gesundheitsversorgung unzureichend und die Rettung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen schwierig ist.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise/Sicherheitshinweis Iran 25.02.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Iran:
Stand 25.02.2008 (Unverändert gültig seit: 25.02.2008)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus

Nach Anschlägen in der Provinzhauptstadt Khuzestans (Ahwaz) in den Jahren 2005 und 2006 wird empfohlen, bei Reisen dorthin die Entwicklung der Sicherheitslage aufmerksam zu verfolgen. Anschläge gab es 2006 auch in Kermanshah im Nordwesten Irans und am 14. Februar 2007 in Zahedan (Sistan Baluchestan). Die genannten Anschläge richteten sich nicht gegen Ausländer oder Touristen. Reisende in Grenzregionen Irans zum Irak sollten auch die jeweils aktuelle Lage im Irak in Betracht ziehen.

Reisen über Land

Bei Individualreisen sollten Sie grundsätzlich vermeiden, allein nachts oder in einsamen Gebieten zu reisen.

Von nicht notwendigen Individual- oder Trekkingreisen in die Kurdengebiete im Nordwesten Irans, insbesondere entlang der türkischen und irakischen Grenze, wird grundsätzlich abgeraten.

Bei Reisen - insbesondere bei Individual- oder Trekkingreisen - in den Provinzen Kerman und Sistan-Balutschestan sowie in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungsrisiko. Auf der Strecke Zabul-Zahedan besteht ein Überfall- und Entführungsrisiko, auf der Strecke Kerman-Bam wurden nach Errichtung einer Strassensperre Reisende von Mitgliedern einer terroristischen Gruppierung erschossen. Es wird daher dringend davon abgeraten, auf dem Landweg ‑ insbesondere mit dem Fahrrad oder Motorrad – nach Pakistan oder Afghanistan zu reisen. Für Afghanistan und Irak besteht eine Reisewarnung.

Die Botschaft Teheran kann bei der Beantragung von Visa, die für die im vorstehenden Absatz genannten Reisen bei anderen Auslandsvertretungen in Teheran beantragt werden, keine Unterstützung gewähren.

Kriminalität

In Teheran kommt es gelegentlich zu Personenkontrollen durch vermeintliche Sicherheitsbeamte. Die Kontrolleure erweisen sich anschließend als Trickbetrüger, welche z.B. nach erfolgter "Kontrolle" die Geldbörse oder deren Inhalt einbehalten. Es wird geraten, darauf zu bestehen, entsprechende Kontrollen lediglich im Hotel oder der nächstgelegenen Polizeistation durchführen zu lassen. Die Zahl der Diebstähle von Pässen, Geld und Taschen in Geschäften und auf der Strasse (auch durch Motorradfahrer) ist steigend. Besondere Umsicht ist hier geboten. Vorsicht ist auch bei von Fremden angebotenen Süßigkeiten/Keksen und (offenen) Getränken geboten, da sich Diebe k.o.-Tropfen bedienen, mit denen Touristen betäubt und komplett ausgeraubt werden.

Die in Iran geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen sind unbedingt zu respektieren (siehe auch "Besondere strafrechtliche Vorschriften").

Naturkatastrophen

Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss in allen Teilen des Landes gerechnet werden.



Allgemeine Reiseinformationen
Bei der Planung einer Reise nach Iran ist zu beachten, dass in einigen Regionen ein Sicherheitsrisiko besteht (siehe Sicherheitshinweise).

Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis von Geschäftsleuten / Monteuren

Bei Tätigkeit von Geschäftsleuten/Monteuren in Iran, sollte darauf geachtet werden, dass die notwendigen Arbeitserlaubnisse und Verlängerungen von Visa rechtzeitig vor Ausreise aus Iran vom iranischen Arbeitgeber erledigt werden. Hier kann es in der Praxis zu vorübergehenden Ausreisesperren wegen nicht erteilter Visaverlängerungen kommen, insbesondere bei noch ausstehender Steuerschuld der iranischen Arbeitgeber. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen die deutschen Pässe dann als Pfand von den Ausländerbehörden zurückgehalten wurden.

Geld / Kreditkarten

Kreditkarten oder Travellerschecks werden in Iran grundsätzlich nicht akzeptiert. Geschäfte werden überwiegend in bar abgewickelt. Reisende sollten ausreichend Barmittel (Devisen) mit sich führen. Devisen können bei der Einreise am Flughafen oder bei verschiedenen Banken zum Tageskurs in Rial umgetauscht werden. Ein Rücktausch von nicht benötigten Rialbeträgen ist in der Regel nicht möglich.

Flug-, Straßen- und Bahnverkehr

Alle internationalen Flüge werden – mit Ausnahme des Iran Air Flugs nach Kuala Lumpur – nur noch vom neuen Flughafen Imam Khomeini und nicht mehr vom zentral gelegenen Flughafen Mehrabad abgewickelt.

Die Infrastruktur im Land ist gut. Es gibt ein ausgedehntes Linienflugnetz, mit dem alle größeren Städte des Landes zu erreichen sind. Es sind nur wenige Bahnverbindungen vorhanden. Das Straßennetz ist gut ausgebaut.

Ramadan

Der Ramadan ist der islamische Fastenmonat Ramadan, dessen Daten von Jahr zu Jahr variieren. 2008 fällt er in die Zeit vom 01.09. bis 01.10.2008. In dieser Zeit religiöser Besinnung gilt für Muslime ein Fastengebot (Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie z.B. sinnliche Genüsse wie Parfüm) von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten (wobei Ausnahmen für Schwangere, Kranke, kleine Kinder und Reisende bestehen), sollten auch Nichtmuslime dem Fasten der Muslime mit Respekt begegnen und darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.

Während des Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Zugleich ist das öffentliche Leben während des Ramadan nach dem abendlichen Fastenbrechen durch eine besonders festliche Atmosphäre, Treffen im Familien- und im Freundeskreis und oft auch verlängerte Ausgeh- und Ladenöffnungszeiten geprägt.

Tankstellen

Seit Einführung der Tankkarten für Benzin können die Tanksäulen nur mit Tankkarten benutzt werden. Touristen, die mit eigenem Benzin-Pkw über die türkisch-iranische Grenze einreisen, können Tankkarten für 150 oder 300 Liter im Büro der Nationalen Iranischen Ölgesellschaft (National Iranian Oil Company NIOC) in Maku (ca. 30 km hinter der Grenze) beantragen. Der Preis pro Liter beträgt IRR 5000,-, an der Tankstelle müssen zusätzlich IRR 1000,- pro Liter bezahlt werden. Bei Verlust der Karte kann unter Vorlage eines Verlustprotokolls in jedem Büro der NIOC eine neue Karte beantragt werden. Dies gilt auch, wenn mehr Benzin benötigt wird. Für Nachfragen steht Herr Ansarian, Bazargan Customs, Tel. 0914-1411317 zur Verfügung.

In Iran werden keine privaten Diesel-PKW gefahren. Bei Einreise mit Diesel-PKW ist zu beachten, dass Diesel-Treibstoff nicht an allen Tankstellen erhältlich ist. Diesel wird nicht mit Tankkarte getankt.



Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum


Reisende benötigen ein Visum, welches vor Einreise bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen; die Geldstrafe, die Ausländern ohne gültige Aufenthaltserlaubnis auferlegt wird, beträgt pro Tag 300.000 Rial (ca. 30 EUR) Die Ausstellung eines Ausreisevisums durch die iranischen Behörden dauert im Einzelfall mehrere Tage bis Wochen.

Bei Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit unverhältnismäßig hohen Strafen und sogar mit bis zu dreijähriger Freiheitsstrafe gerechnet werden.

Visumerteilung am Flughafen

Für deutsche Staatsangehörige besteht die Möglichkeit, ein touristisches Einreisevisum mit einer Gültigkeitsdauer von sieben Tagen bei Einreise in die Islamische Republik Iran an den Flughäfen in Teheran, Shiraz, Täbriz, Esfahan und Maschad zu bekommen. Voraussetzung für die Erteilung eines Visums am Flughafen ist ebenfalls die Vorlage eines Reisepasses mit mindestens 6-monatiger Gültigkeitsdauer, eines Rückflugtickets sowie eines Antrags mit Lichtbild. Die Kosten betragen US$ 50,-.Die Bearbeitungsdauer liegt hier zwischen 20 Minuten und 3 Stunden. Da der Botschaft in letzter Zeit einige Fälle von nicht erteilten Visa und mit Kosten und Unanehmlichkeiten verbundene Rückführungen an den Abflugsort bekannt geworden sind, wird von dieser Form der kurzfristigen Visabeantragung abgeraten, da kein Rechtsanspruch auf Erteilung des Visums besteht.

Seit Eröffnung des neuen Internationalen Flughafen Imam Khomeni in Teheran sind mehrfach Beschwerden von Geschäftsreisenden bekannt geworden.Wiederholt ist es im vergangenen Monat zu Komplikationen bei der Einreise oder sogar zu Rückweisungen gekommen. Trotz Vorlage eines Geschäftsvisums wurden teilweise entweder ein Einladungsschreiben oder eine Hotelbuchungsbestätigung oder beides verlangt. Die Botschaft empfiehlt in jedem Fall die Mitführung des Einladungsschreibens und einer Hotelbuchungsbestätigung bzw. der genauen Angabe der Aufenthaltsadresse inIran.

Für Geschäftsleute besteht die Möglichkeit, ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (maximal 72 Stunden) bei der Einreise am Flughafen Imam Khomeini in Teheran zu erhalten. Hierfür ist die vorherige Einladung durch den iranischen Geschäftspartner erforderlich, die bei der Einreise vorzulegen ist.

Am Flughafen werden für Aufenthalte bis zu 92 Tage Unfall- und Krankenversicherungen angeboten.

Reisedokumente

Für das Visum ist ein Reisepass mit mindestens 6-monatiger Gültigkeitsdauer ab Einreise erforderlich. Kinderausweise mit Foto werden akzeptiert, wenn mindestens eine Seite für das Visum frei ist. Der Personalausweis reicht dagegen als Reisedokument nicht aus.

Reisende, in deren Paß sich ein israelisches Visum oder ein israelischerEinreistempel befindet, müssen bei der Einreise mit Zurückweisung durch die Grenzbehörden rechnen.

Zur Frage der Einreise mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, werden Sie um direkte Kontaktaufnahme mit der iranischen Botschaft in Berlin gebeten.

Grenzübergänge für die Ein- und Ausreise

Ausländer können über die internationalen Flughäfen des Landes sowie aus der Türkei (Übergang Bazargan) und Turkmenistan (Übergänge Badj-Giran, Sarakhs, Loftabad und Pol) und Armenien (Übergang Nurduz-Mogri) ein- und ausreisen. Am Übergang Mirjaveh / Pakistan ist besondere Vorsicht geboten (siehe Sicherheitshinweise). Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden. Für Kfz ist ein Carnet de Passage erforderlich.

Einreise von deutsch-iranischen Doppelstaatern

Iranische Behörden behandeln Personen, die sowohl die deutsche wie auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen (sog. Doppelstaater), beim Aufenthalt in Iran ausschließlich als iranische Staatsangehörige. Dies bedeutet, dass diese Personen nur mit einem iranischen Reisepass, der bei Wohnsitz in Deutschland bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu beantragen ist, nach Iran ein- und wieder ausreisen können.

Im vergangenen Jahr wurde einigen iranischstämmigen US-Amerikanern mit doppelter Staatsangehörigkeit bei dem Versuch der Ausreise der Reisepaß entzogen und ihnen die Ausreise verwehrt.

Wenn Zweifel bestehen, ob eine Person neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt, sollte dies mit iranischen Behörden (Auslandsvertretungen) vor einer Iran-Reise geklärt werden.

Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Doppelstaater, deren Ehe in Iran nicht anerkannt ist, sowie Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit, die außerhalb einer Ehe geboren wurden, müssen bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kinder sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise ermöglicht wird. Dies kann mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein.

Die Möglichkeiten einer Unterstützung in Konsularangelegenheiten durch die Botschaft bei doppelter Staatsangehörigkeit sind sehr beschränkt.

Wehrdienst für deutsch-iranische Doppelstaater

Mit Beginn des iranischen Kalenderjahres (21. März), in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und musss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten. Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggfs. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich selbst zum Militärdienst registrieren zu lassen (alle im Ausland lebenden Iraner müssen von sich aus bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung ihre Registrierung vornehmen lassen). Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Dienstverpflichtung gewährt werden, Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.



Besondere Zollvorschriften
Verboten ist die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch, nicht deklarierten Devisen und Publikationen, die das sehr strenge iranische Moralverständnis verletzen könnten.

Bei der Ausreise darf jede Person einen bis zu 6 qm großen und höchstens 30 Jahre alten Teppich mit sich führen. Die Ausfuhr von Antiquitäten ( Gegenstände, die älter als 30 Jahre sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Unter Vorlage eines Flugtickets als Nachweis der Ausreise ist die Organisation für Kulturerbe der Provinz Teheran nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 021-66702061-4, Durchwahl 212, Imam Khomeini Str., 30 Tir Str., Iran-Bastan-Museum) zu kontaktieren. Kaviar muss nachweislich mit Devisen erworben werden.



Besondere strafrechtliche Vorschriften
Alkoholgenuss ist untersagt. Frauen müssen die islamischen Bekleidungsvorschriften einhalten (Kopftuch, Mantel, keine Sandalen), vermehrte Strassenkontrollen werden durchgeführt. Männer sollten keine kurzen Hosen tragen. An religiösen Orten (Moscheen etc.) sollte außerdem langärmelige Oberbekleidung getragen werden. Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten können geahndet werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Sexuelle Beziehungen sind nur in der Ehe erlaubt. Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Nach iranischem Verständnis unzüchtiges Verhalten wird streng geahndet; teilweise ist es mit der Todesstrafe bedroht.

Fotografieren öffentlicher Einrichtungen oder Fahrzeugen ist verboten und kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografierverbot gilt auch für Botschaftsgebäude. Beim Fotografieren von Menschen ist größte Zurückhaltung erforderlich.

Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, durch auffälliges Verhalten oder Gebrauch von technisch höher entwickeltem Gerät, wie GPS-Geräten, unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen. Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Mißverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen. Aufenthalte in unmittelbarer Nähe von Standorten von Atomanlagen in Busher, Natanz, sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan sind dementsprechend zu meiden.

Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu 3 Jahren belegt werden. Vor der Ausfuhr von Tieren jedweder Art wird gewarnt.

Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Die verhängten Strafen sind häufig sehr schwer und mit westlichem Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Rauschgiftdelikte werden streng bestraft.



Medizinische Hinweise
Auch in Iran ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Kontakt mit Wildvögeln ist zu vermeiden.


Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de/

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den nebenstehenden Merkblättern des Gesundheitsdienstes.

Bestimmte Impfungen sind nicht vorgeschrieben. Empfehlenswert sind für Erwachsene: Polio, Tetanus, Diphtherie, für Kinder zusätzlich Masern, Mumps, Röteln, HIB, Keuchhusten. Bei Kurzaufenthalten: Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalten: Hepatitis A/Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis A und C, gegebenenfalls Typhus (eventuell bei Reisen in ländliche Gegenden) sowie Malariaprophylaxe bei Reisen zwischen März und- November im Südosten und -westen / an den Persischen Golf.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Weitere Impfungen (z.B. Tollwut) eventuell nach individueller, fachkundiger Beratung. Allgemein für die Tropen geltende Hygienehinweise sollten auch hier beachtet werden. Zur Einreise für einen Aufenthalt länger als drei Monate oder zur Arbeit im Lande wird ein negatives HIV-Testergebnis verlangt. Bitte bedenken Sie, dass in Iran, insbesondere außerhalb Teherans, die Gesundheitsversorgung unzureichend und die Rettung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen schwierig ist.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise/Sicherheitshinweis Iran 06.05.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Iran:
Stand 06.05.2008 (Unverändert gültig seit: 06.05.2008)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Nach Anschlägen in der Provinzhauptstadt Khuzestans (Ahwaz) in den Jahren 2005 und 2006 wird empfohlen, bei Reisen dorthin die Entwicklung der Sicherheitslage aufmerksam zu verfolgen. Anschläge gab es 2006 auch in Kermanshah im Nordwesten Irans und am 14. Februar 2007 in Zahedan (Sistan Baluchestan). Die genannten Anschläge richteten sich nicht gegen Ausländer oder Touristen. Reisende in Grenzregionen Irans zum Irak sollten auch die jeweils aktuelle Lage im Irak in Betracht ziehen.
Reisen über Land
Bei Individualreisen sollten Sie grundsätzlich vermeiden, allein nachts oder in einsamen Gebieten zu reisen.
Von nicht notwendigen Individual- oder Trekkingreisen in die Kurdengebiete im Nordwesten Irans, insbesondere entlang der türkischen und irakischen Grenze, wird grundsätzlich abgeraten.
Bei Reisen - insbesondere bei Individual- oder Trekkingreisen - in den Provinzen Kerman und Sistan-Balutschestan sowie in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungsrisiko. Auf der Strecke Zabul-Zahedan besteht ein Überfall- und Entführungsrisiko, auf der Strecke Kerman-Bam wurden nach Errichtung einer Strassensperre Reisende von Mitgliedern einer terroristischen Gruppierung erschossen. Es wird daher dringend davon abgeraten, auf dem Landweg insbesondere mit dem Fahrrad oder Motorrad – nach Pakistan oder Afghanistan zu reisen. Für Afghanistan und Irak besteht eine Reisewarnung.
Die Botschaft Teheran kann bei der Beantragung von Visa, die für die im vorstehenden Absatz genannten Reisen bei anderen Auslandsvertretungen in Teheran beantragt werden, keine Unterstützung gewähren.
Kriminalität
In Teheran kommt es gelegentlich zu Personenkontrollen durch vermeintliche Sicherheitsbeamte. Die Kontrolleure erweisen sich anschließend als Trickbetrüger, welche z.B. nach erfolgter "Kontrolle" die Geldbörse oder deren Inhalt einbehalten. Es wird geraten, darauf zu bestehen, entsprechende Kontrollen lediglich im Hotel oder der nächstgelegenen Polizeistation durchführen zu lassen. Die Zahl der Diebstähle von Pässen, Geld und Taschen in Geschäften und auf der Strasse (auch durch Motorradfahrer) ist steigend. Besondere Umsicht ist hier geboten. Vorsicht ist auch bei von Fremden angebotenen Süßigkeiten/Keksen und (offenen) Getränken geboten, da sich Diebe k.o.-Tropfen bedienen, mit denen Touristen betäubt und komplett ausgeraubt werden.
Die in Iran geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen sind unbedingt zu respektieren (siehe auch "Besondere strafrechtliche Vorschriften").
Naturkatastrophen
Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss in allen Teilen des Landes gerechnet werden.
Militärische Sperrgebiete
Obwohl bestimmte Straßen auf Karten unter Umständen als befahrbar ausgewiesen sind, sollten Hinweisschilder auf militärische Sperrgebiete unbedingt beachtet werden. Dies gilt insbesondere für die Strecke SEMNAN - MO'ALLEMAN - JANDAQ durch die Wüste DASHT-E KAVIR.

Allgemeine Reiseinformationen
Bei der Planung einer Reise nach Iran ist zu beachten, dass in einigen Regionen ein Sicherheitsrisiko besteht (siehe Sicherheitshinweise).
Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis von Geschäftsleuten / Monteuren
Bei Tätigkeit von Geschäftsleuten/Monteuren in Iran, sollte darauf geachtet werden, dass die notwendigen Arbeitserlaubnisse und Verlängerungen von Visa rechtzeitig vor Ausreise aus Iran vom iranischen Arbeitgeber erledigt werden. Hier kann es in der Praxis zu vorübergehenden Ausreisesperren wegen nicht erteilter Visaverlängerungen kommen, insbesondere bei noch ausstehender Steuerschuld der iranischen Arbeitgeber. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen die deutschen Pässe dann als Pfand von den Ausländerbehörden zurückgehalten wurden.
Geld / Kreditkarten
Kreditkarten oder Travellerschecks werden in Iran grundsätzlich nicht akzeptiert. Geschäfte werden überwiegend in bar abgewickelt. Reisende sollten ausreichend Barmittel (Devisen) mit sich führen. Devisen können bei der Einreise am Flughafen oder bei verschiedenen Banken zum Tageskurs in Rial umgetauscht werden. Ein Rücktausch von nicht benötigten Rialbeträgen ist in der Regel nicht möglich.
Flug-, Straßen- und Bahnverkehr
Alle internationalen Flüge werden – mit Ausnahme des Iran Air Flugs nach Kuala Lumpur – nur noch vom neuen Flughafen Imam Khomeini und nicht mehr vom zentral gelegenen Flughafen Mehrabad abgewickelt.
Die Infrastruktur im Land ist gut. Es gibt ein ausgedehntes Linienflugnetz, mit dem alle größeren Städte des Landes zu erreichen sind. Es sind nur wenige Bahnverbindungen vorhanden. Das Straßennetz ist gut ausgebaut.
Ramadan
Der Ramadan ist der islamische Fastenmonat Ramadan, dessen Daten von Jahr zu Jahr variieren. 2008 fällt er in die Zeit vom 01.09. bis 01.10.2008. In dieser Zeit religiöser Besinnung gilt für Muslime ein Fastengebot (Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie z.B. sinnliche Genüsse wie Parfüm) von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten (wobei Ausnahmen für Schwangere, Kranke, kleine Kinder und Reisende bestehen), sollten auch Nichtmuslime dem Fasten der Muslime mit Respekt begegnen und darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.
Während des Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Zugleich ist das öffentliche Leben während des Ramadan nach dem abendlichen Fastenbrechen durch eine besonders festliche Atmosphäre, Treffen im Familien- und im Freundeskreis und oft auch verlängerte Ausgeh- und Ladenöffnungszeiten geprägt.
Tankstellen
Seit Einführung der Tankkarten für Benzin können die Tanksäulen nur mit Tankkarten benutzt werden. Touristen, die mit eigenem Benzin-Pkw über die türkisch-iranische Grenze einreisen, können Tankkarten für 150 oder 300 Liter im Büro der Nationalen Iranischen Ölgesellschaft (National Iranian Oil Company NIOC) in Maku (ca. 30 km hinter der Grenze) beantragen. Der Preis pro Liter beträgt IRR 5000,-, an der Tankstelle müssen zusätzlich IRR 1000,- pro Liter bezahlt werden. Bei Verlust der Karte kann unter Vorlage eines Verlustprotokolls in jedem Büro der NIOC eine neue Karte beantragt werden. Dies gilt auch, wenn mehr Benzin benötigt wird. Für Nachfragen steht Herr Ansarian, Bazargan Customs, Tel. 0914-1411317 zur Verfügung.
In Iran werden keine privaten Diesel-PKW gefahren. Bei Einreise mit Diesel-PKW ist zu beachten, dass Diesel-Treibstoff nicht an allen Tankstellen erhältlich ist. Diesel wird nicht mit Tankkarte getankt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Reisende benötigen ein Visum, welches vor Einreise bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen; die Geldstrafe, die Ausländern ohne gültige Aufenthaltserlaubnis auferlegt wird, beträgt pro Tag 300.000 Rial (ca. 30 EUR) Die Ausstellung eines Ausreisevisums durch die iranischen Behörden dauert im Einzelfall mehrere Tage bis Wochen.
Bei Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit unverhältnismäßig hohen Strafen und sogar mit bis zu dreijähriger Freiheitsstrafe gerechnet werden.
Visumerteilung am Flughafen
Für deutsche Staatsangehörige besteht die Möglichkeit, ein touristisches Einreisevisum mit einer Gültigkeitsdauer von sieben Tagen bei Einreise in die Islamische Republik Iran an den Flughäfen in Teheran, Shiraz, Täbriz, Esfahan und Maschad zu bekommen. Voraussetzung für die Erteilung eines Visums am Flughafen ist ebenfalls die Vorlage eines Reisepasses mit mindestens 6-monatiger Gültigkeitsdauer, eines Rückflugtickets sowie eines Antrags mit Lichtbild. Die Kosten betragen US$ 50,-.Die Bearbeitungsdauer liegt hier zwischen 20 Minuten und 3 Stunden. Da der Botschaft in letzter Zeit einige Fälle von nicht erteilten Visa und mit Kosten und Unanehmlichkeiten verbundene Rückführungen an den Abflugsort bekannt geworden sind, wird von dieser Form der kurzfristigen Visabeantragung abgeraten, da kein Rechtsanspruch auf Erteilung des Visums besteht.
Seit Eröffnung des neuen Internationalen Flughafen Imam Khomeni in Teheran sind mehrfach Beschwerden von Geschäftsreisenden bekannt geworden.Wiederholt ist es im vergangenen Monat zu Komplikationen bei der Einreise oder sogar zu Rückweisungen gekommen. Trotz Vorlage eines Geschäftsvisums wurden teilweise entweder ein Einladungsschreiben oder eine Hotelbuchungsbestätigung oder beides verlangt. Die Botschaft empfiehlt in jedem Fall die Mitführung des Einladungsschreibens und einer Hotelbuchungsbestätigung bzw. der genauen Angabe der Aufenthaltsadresse inIran.
Für Geschäftsleute besteht die Möglichkeit, ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (maximal 72 Stunden) bei der Einreise am Flughafen Imam Khomeini in Teheran zu erhalten. Hierfür ist die vorherige Einladung durch den iranischen Geschäftspartner erforderlich, die bei der Einreise vorzulegen ist.
Am Flughafen werden für Aufenthalte bis zu 92 Tage Unfall- und Krankenversicherungen angeboten.
Reisedokumente
Für das Visum ist ein Reisepass mit mindestens 6-monatiger Gültigkeitsdauer ab Einreise erforderlich. Kinderausweise mit Foto werden akzeptiert, wenn mindestens eine Seite für das Visum frei ist. Der Personalausweis reicht dagegen als Reisedokument nicht aus.
Reisende, in deren Paß sich ein israelisches Visum oder ein israelischerEinreistempel befindet, müssen bei der Einreise mit Zurückweisung durch die Grenzbehörden rechnen.
Zur Frage der Einreise mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, werden Sie um direkte Kontaktaufnahme mit der iranischen Botschaft in Berlin gebeten.
Grenzübergänge für die Ein- und Ausreise
Ausländer können über die internationalen Flughäfen des Landes sowie aus der Türkei (Übergang Bazargan) und Turkmenistan (Übergänge Badj-Giran, Sarakhs, Loftabad und Pol) und Armenien (Übergang Nurduz-Mogri) ein- und ausreisen. Am Übergang Mirjaveh / Pakistan ist besondere Vorsicht geboten (siehe Sicherheitshinweise). Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden. Für Kfz ist ein Carnet de Passage erforderlich.
Einreise von deutsch-iranischen Doppelstaatern
Iranische Behörden behandeln Personen, die sowohl die deutsche wie auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen (sog. Doppelstaater), beim Aufenthalt in Iran ausschließlich als iranische Staatsangehörige. Dies bedeutet, dass diese Personen nur mit einem iranischen Reisepass, der bei Wohnsitz in Deutschland bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu beantragen ist, nach Iran ein- und wieder ausreisen können.
Im vergangenen Jahr wurde einigen iranischstämmigen US-Amerikanern mit doppelter Staatsangehörigkeit bei dem Versuch der Ausreise der Reisepaß entzogen und ihnen die Ausreise verwehrt.
Wenn Zweifel bestehen, ob eine Person neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt, sollte dies mit iranischen Behörden (Auslandsvertretungen) vor einer Iran-Reise geklärt werden.
Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Doppelstaater, deren Ehe in Iran nicht anerkannt ist, sowie Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit, die außerhalb einer Ehe geboren wurden, müssen bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kinder sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise ermöglicht wird. Dies kann mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein.
Die Möglichkeiten einer Unterstützung in Konsularangelegenheiten durch die Botschaft bei doppelter Staatsangehörigkeit sind sehr beschränkt.
Wehrdienst für deutsch-iranische Doppelstaater
Mit Beginn des iranischen Kalenderjahres (21. März), in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und musss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten. Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggfs. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich selbst zum Militärdienst registrieren zu lassen (alle im Ausland lebenden Iraner müssen von sich aus bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung ihre Registrierung vornehmen lassen). Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Dienstverpflichtung gewährt werden, Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Verboten ist die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch, nicht deklarierten Devisen und Publikationen, die das sehr strenge iranische Moralverständnis verletzen könnten.
Bei der Ausreise darf jede Person einen bis zu 6 qm großen und höchstens 30 Jahre alten Teppich mit sich führen. Die Ausfuhr von Antiquitäten ( Gegenstände, die älter als 30 Jahre sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Unter Vorlage eines Flugtickets als Nachweis der Ausreise ist die Organisation für Kulturerbe der Provinz Teheran nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 021-66702061-4, Durchwahl 212, Imam Khomeini Str., 30 Tir Str., Iran-Bastan-Museum) zu kontaktieren. Kaviar muss nachweislich mit Devisen erworben werden.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Alkoholgenuss ist untersagt. Frauen müssen die islamischen Bekleidungsvorschriften einhalten (Kopftuch, Mantel, keine Sandalen), vermehrte Strassenkontrollen werden durchgeführt. Männer sollten keine kurzen Hosen tragen. An religiösen Orten (Moscheen etc.) sollte außerdem langärmelige Oberbekleidung getragen werden. Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten können geahndet werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Sexuelle Beziehungen sind nur in der Ehe erlaubt. Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Nach iranischem Verständnis unzüchtiges Verhalten wird streng geahndet; teilweise ist es mit der Todesstrafe bedroht.
Fotografieren öffentlicher Einrichtungen oder Fahrzeugen ist verboten und kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografierverbot gilt auch für Botschaftsgebäude. Beim Fotografieren von Menschen ist größte Zurückhaltung erforderlich.
Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, durch auffälliges Verhalten oder Gebrauch von technisch höher entwickeltem Gerät, wie GPS-Geräten, unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen. Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Mißverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen. Aufenthalte in unmittelbarer Nähe von Standorten von Atomanlagen in Busher, Natanz, sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan sind dementsprechend zu meiden.
Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu 3 Jahren belegt werden. Vor der Ausfuhr von Tieren jedweder Art wird gewarnt.
Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Die verhängten Strafen sind häufig sehr schwer und mit westlichem Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Rauschgiftdelikte werden streng bestraft.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bestimmte Impfungen sind nicht vorgeschrieben. Empfehlenswert sind für Erwachsene: Polio, Tetanus, Diphtherie, für Kinder zusätzlich Masern, Mumps, Röteln, HIB, Keuchhusten. Bei Kurzaufenthalten: Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalten: Hepatitis A/Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis A und C, gegebenenfalls Typhus (eventuell bei Reisen in ländliche Gegenden) sowie Malariaprophylaxe bei Reisen zwischen März und- November im Südosten und -westen / an den Persischen Golf.
Weitere Impfungen (z.B. Tollwut) eventuell nach individueller, fachkundiger Beratung.
Malaria
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
HIV
Zur Einreise für einen Aufenthalt länger als drei Monate oder zur Arbeit im Lande wird ein negatives HIV-Testergebnis verlangt.
Vogelgrippe
Auch in Iran ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Kontakt mit Wildvögeln ist zu vermeiden.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de/
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den nebenstehenden Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Medizinische Versorgung
Bitte bedenken Sie, dass in Iran, insbesondere außerhalb Teherans, die Gesundheitsversorgung unzureichend und die Rettung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen schwierig ist.
Allgemein für die Tropen geltende Hygienehinweise sollten auch hier beachtet werden.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise/Sicherheitshinweis Iran 07.07.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Iran:
Stand 07.07.2008 (Unverändert gültig seit: 07.07.2008)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Nach Anschlägen in der Provinzhauptstadt Khuzestans (Ahwaz) in den Jahren 2005 und 2006 wird empfohlen, bei Reisen dorthin die Entwicklung der Sicherheitslage aufmerksam zu verfolgen. Anschläge gab es 2006 auch in Kermanshah im Nordwesten Irans und am 14. Februar 2007 in Zahedan (Sistan Baluchestan). Zu einer weiteren Bombenexplosion kam es am 12. April 2008 in einer Moschee in der südiranischen Stadt Shiraz. Die genannten Anschläge richteten sich nicht gegen Ausländer oder Touristen. Reisende in Grenzregionen Irans zum Irak sollten auch die jeweils aktuelle Lage im Irak in Betracht ziehen.
Reisen über Land
Bei Individualreisen sollten Sie grundsätzlich vermeiden, allein nachts oder in einsamen Gebieten zu reisen.
Von nicht notwendigen Individual- oder Trekkingreisen in die Kurdengebiete im Nordwesten Irans, insbesondere entlang der türkischen und irakischen Grenze, wird grundsätzlich abgeraten.
Bei Reisen - insbesondere bei Individual- oder Trekkingreisen - in den Provinzen Kerman und Sistan-Balutschestan sowie in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungsrisiko. Auf der Strecke Zabul-Zahedan besteht ein Überfall- und Entführungsrisiko, auf der Strecke Kerman-Bam wurden nach Errichtung einer Straßensperre Reisende von Mitgliedern einer terroristischen Gruppierung erschossen. Es wird daher dringend davon abgeraten, auf dem Landweg insbesondere mit dem Fahrrad oder Motorrad – nach Pakistan oder Afghanistan zu reisen. Für Afghanistan und Irak besteht eine Reisewarnung.
Die Botschaft Teheran kann bei der Beantragung von Visa, die für die im vorstehenden Absatz genannten Reisen bei anderen Auslandsvertretungen in Teheran beantragt werden, keine Unterstützung gewähren.
Kriminalität
In Teheran kommt es gelegentlich zu Personenkontrollen durch vermeintliche Sicherheitsbeamte. Die Kontrolleure erweisen sich anschließend als Trickbetrüger, welche z.B. nach erfolgter "Kontrolle" die Geldbörse oder deren Inhalt einbehalten. Es wird geraten, darauf zu bestehen, entsprechende Kontrollen lediglich im Hotel oder der nächstgelegenen Polizeistation durchführen zu lassen. Die Zahl der Diebstähle von Pässen, Geld und Taschen in Geschäften und auf der Strasse (auch durch Motorradfahrer) ist steigend. Besondere Umsicht ist hier geboten. Vorsicht ist auch bei von Fremden angebotenen Süßigkeiten/Keksen und (offenen) Getränken geboten, da sich Diebe k.o.-Tropfen bedienen, mit denen Touristen betäubt und komplett ausgeraubt werden.
Die in Iran geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen sind unbedingt zu respektieren (siehe auch "Besondere strafrechtliche Vorschriften").
Naturkatastrophen
Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss in allen Teilen des Landes gerechnet werden.
Militärische Sperrgebiete
Obwohl bestimmte Straßen auf Karten unter Umständen als befahrbar ausgewiesen sind, sollten Hinweisschilder auf militärische Sperrgebiete unbedingt beachtet werden. Dies gilt insbesondere für die Strecke SEMNAN - MO'ALLEMAN - JANDAQ durch die Wüste DASHT-E KAVIR.

Allgemeine Reiseinformationen
Bei der Planung einer Reise nach Iran ist zu beachten, dass in einigen Regionen ein Sicherheitsrisiko besteht (siehe Sicherheitshinweise).
Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis von Geschäftsleuten / Monteuren
Bei Tätigkeit von Geschäftsleuten/Monteuren in Iran, sollte darauf geachtet werden, dass die notwendigen Arbeitserlaubnisse und Verlängerungen von Visa rechtzeitig vor Ausreise aus Iran vom iranischen Arbeitgeber erledigt werden. Hier kann es in der Praxis zu vorübergehenden Ausreisesperren wegen nicht erteilter Visaverlängerungen kommen, insbesondere bei noch ausstehender Steuerschuld der iranischen Arbeitgeber. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen die deutschen Pässe dann als Pfand von den Ausländerbehörden zurückgehalten wurden.
Geld / Kreditkarten
Kreditkarten oder Traveller-Schecks werden in Iran grundsätzlich nicht akzeptiert. Geschäfte werden überwiegend in bar abgewickelt. Reisende sollten ausreichend Barmittel (Devisen) mit sich führen. Devisen können bei der Einreise am Flughafen oder bei verschiedenen Banken zum Tageskurs in Rial umgetauscht werden. Ein Rücktausch von nicht benötigten Rialbeträgen ist in der Regel nicht möglich.
Flug-, Straßen- und Bahnverkehr
Alle internationalen Flüge werden – mit Ausnahme des Iran Air Flugs nach Kuala Lumpur – nur noch vom neuen Flughafen Imam Khomeini und nicht mehr vom zentral gelegenen Flughafen Mehrabad abgewickelt.
Die Infrastruktur im Land ist gut. Es gibt ein ausgedehntes Linienflugnetz, mit dem alle größeren Städte des Landes zu erreichen sind. Es sind nur wenige Bahnverbindungen vorhanden. Das Straßennetz ist gut ausgebaut.
Ramadan
Der Ramadan ist der islamische Fastenmonat Ramadan, dessen Daten von Jahr zu Jahr variieren. 2008 fällt er in die Zeit vom 01.09. bis 01.10.2008. In dieser Zeit religiöser Besinnung gilt für Muslime ein Fastengebot (Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie z.B. sinnliche Genüsse wie Parfüm) von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten (wobei Ausnahmen für Schwangere, Kranke, kleine Kinder und Reisende bestehen), sollten auch Nichtmuslime dem Fasten der Muslime mit Respekt begegnen und darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.
Während des Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Zugleich ist das öffentliche Leben während des Ramadan nach dem abendlichen Fastenbrechen durch eine besonders festliche Atmosphäre, Treffen im Familien- und im Freundeskreis und oft auch verlängerte Ausgeh- und Ladenöffnungszeiten geprägt.
Tankstellen
Seit Einführung der Tankkarten für Benzin können die Tanksäulen nur mit Tankkarten benutzt werden. Touristen, die mit eigenem Benzin-Pkw über die türkisch-iranische Grenze einreisen, können Tankkarten für 150 oder 300 Liter im Büro der Nationalen Iranischen Ölgesellschaft (National Iranian Oil Company NIOC) in Maku (ca. 30 km hinter der Grenze) beantragen. Der Preis pro Liter beträgt IRR 5000,-, an der Tankstelle müssen zusätzlich IRR 1000,- pro Liter bezahlt werden. Bei Verlust der Karte kann unter Vorlage eines Verlustprotokolls in jedem Büro der NIOC eine neue Karte beantragt werden. Dies gilt auch, wenn mehr Benzin benötigt wird. Für Nachfragen steht Herr Ansarian, Bazargan Customs, Tel. 0914-1411317 zur Verfügung.
In Iran werden keine privaten Diesel-PKW gefahren. Bei Einreise mit Diesel-PKW ist zu beachten, dass Diesel-Treibstoff nicht an allen Tankstellen erhältlich ist. Diesel wird nicht mit Tankkarte getankt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Reisende benötigen ein Visum, welches vor Einreise bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen; die Geldstrafe, die Ausländern ohne gültige Aufenthaltserlaubnis auferlegt wird, beträgt pro Tag 300.000 Rial (ca. 30 EUR) Die Ausstellung eines Ausreisevisums durch die iranischen Behörden dauert im Einzelfall mehrere Tage bis Wochen.
Bei Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit unverhältnismäßig hohen Strafen und sogar mit bis zu dreijähriger Freiheitsstrafe gerechnet werden.
Visumerteilung am Flughafen
Für deutsche Staatsangehörige besteht die Möglichkeit, ein touristisches Einreisevisum mit einer Gültigkeitsdauer von sieben Tagen bei Einreise in die Islamische Republik Iran an den Flughäfen in Teheran, Shiraz, Täbriz, Esfahan und Maschad zu bekommen. Voraussetzung für die Erteilung eines Visums am Flughafen ist ebenfalls die Vorlage eines Reisepasses mit mindestens 6-monatiger Gültigkeitsdauer, eines Rückflugtickets sowie eines Antrags mit Lichtbild. Die Kosten betragen US$ 50,-.Die Bearbeitungsdauer liegt hier zwischen 20 Minuten und 3 Stunden. Da der Botschaft in letzter Zeit einige Fälle von nicht erteilten Visa und mit Kosten und Unannehmlichkeiten verbundene Rückführungen an den Abflugsort bekannt geworden sind, wird von dieser Form der kurzfristigen Visabeantragung abgeraten, da kein Rechtsanspruch auf Erteilung des Visums besteht.
Seit Eröffnung des neuen Internationalen Flughafen Imam Khomeni in Teheran sind mehrfach Beschwerden von Geschäftsreisenden bekannt geworden.Wiederholt ist es im vergangenen Monat zu Komplikationen bei der Einreise oder sogar zu Rückweisungen gekommen. Trotz Vorlage eines Geschäftsvisums wurden teilweise entweder ein Einladungsschreiben oder eine Hotelbuchungsbestätigung oder beides verlangt. Die Botschaft empfiehlt in jedem Fall die Mitführung des Einladungsschreibens und einer Hotelbuchungsbestätigung bzw. der genauen Angabe der Aufenthaltsadresse inIran.
Für Geschäftsleute besteht die Möglichkeit, ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (maximal 72 Stunden) bei der Einreise am Flughafen Imam Khomeini in Teheran zu erhalten. Hierfür ist die vorherige Einladung durch den iranischen Geschäftspartner erforderlich, die bei der Einreise vorzulegen ist.
Am Flughafen werden für Aufenthalte bis zu 92 Tage Unfall- und Krankenversicherungen angeboten.
Reisedokumente
Für das Visum ist ein Reisepass mit mindestens 6-monatiger Gültigkeitsdauer ab Einreise erforderlich. Kinderausweise mit Foto werden akzeptiert, wenn mindestens eine Seite für das Visum frei ist. Der Personalausweis reicht dagegen als Reisedokument nicht aus.
Reisende, in deren Pass sich ein israelisches Visum oder ein israelischerEinreistempel befindet, müssen bei der Einreise mit Zurückweisung durch die Grenzbehörden rechnen.
Zur Frage der Einreise mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, werden Sie um direkte Kontaktaufnahme mit der iranischen Botschaft in Berlin gebeten.
Krankenversicherung
Seit dem 05.05.2008 muss für die Dauer des Aufenthaltes in Iran eine Krankenversicherung nachgewiesen werden. Die in Deutschland abgeschlossenen Krankenversicherungen müssen für die Behandlung in iranischen Krankenhäusern gültig sein, anderenfalls muss bei Einreise eine iranische Krankenversicherung abgeschlossen werden. Diese Unfall- und Krankenversicherung wird für Aufenthalte bis zu 92 Tage am Flughafen angeboten.
Grenzübergänge für die Ein- und Ausreise
Ausländer können über die internationalen Flughäfen des Landes sowie aus der Türkei (Übergang Bazargan) und Turkmenistan (Übergänge Badj-Giran, Sarakhs, Loftabad und Pol) und Armenien (Übergang Nurduz-Mogri) ein- und ausreisen. Am Übergang Mirjaveh / Pakistan ist besondere Vorsicht geboten (siehe Sicherheitshinweise). Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden. Für Kfz ist ein Carnet de Passage erforderlich.
Einreise von deutsch-iranischen Doppelstaatern
Iranische Behörden behandeln Personen, die sowohl die deutsche wie auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen (sog. Doppelstaater), beim Aufenthalt in Iran ausschließlich als iranische Staatsangehörige. Dies bedeutet, dass diese Personen nur mit einem iranischen Reisepass, der bei Wohnsitz in Deutschland bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu beantragen ist, nach Iran ein- und wieder ausreisen können.
Im vergangenen Jahr wurde einigen iranischstämmigen US-Amerikanern mit doppelter Staatsangehörigkeit bei dem Versuch der Ausreise der Reisepass entzogen und ihnen die Ausreise verwehrt.
Wenn Zweifel bestehen, ob eine Person neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt, sollte dies mit iranischen Behörden (Auslandsvertretungen) vor einer Iran-Reise geklärt werden.
Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Doppelstaater, deren Ehe in Iran nicht anerkannt ist, sowie Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit, die außerhalb einer Ehe geboren wurden, müssen bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kinder sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise ermöglicht wird. Dies kann mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein.
Die Möglichkeiten einer Unterstützung in Konsularangelegenheiten durch die Botschaft bei doppelter Staatsangehörigkeit sind sehr beschränkt.
Wehrdienst für deutsch-iranische Doppelstaater
Mit Beginn des iranischen Kalenderjahres (21. März), in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und muss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten. Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggfs. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich selbst zum Militärdienst registrieren zu lassen (alle im Ausland lebenden Iraner müssen von sich aus bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung ihre Registrierung vornehmen lassen). Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Dienstverpflichtung gewährt werden, Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Verboten ist die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch, nicht deklarierten Devisen und Publikationen, die das sehr strenge iranische Moralverständnis verletzen könnten.
Bei der Ausreise darf jede Person einen bis zu 6 qm großen und höchstens 30 Jahre alten Teppich mit sich führen. Die Ausfuhr von Antiquitäten ( Gegenstände, die älter als 30 Jahre sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Unter Vorlage eines Flugtickets als Nachweis der Ausreise ist die Organisation für Kulturerbe der Provinz Teheran nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 021-66702061-4, Durchwahl 212, Imam Khomeini Str., 30 Tir Str., Iran-Bastan-Museum) zu kontaktieren. Kaviar muss nachweislich mit Devisen erworben werden.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Alkoholgenuss ist untersagt. Frauen müssen die islamischen Bekleidungsvorschriften einhalten (Kopftuch, Mantel, keine Sandalen), vermehrte Straßenkontrollen werden durchgeführt. Männer sollten keine kurzen Hosen tragen. An religiösen Orten (Moscheen etc.) sollte außerdem langärmelige Oberbekleidung getragen werden. Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten können geahndet werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Sexuelle Beziehungen sind nur in der Ehe erlaubt. Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Nach iranischem Verständnis unzüchtiges Verhalten wird streng geahndet; teilweise ist es mit der Todesstrafe bedroht.
Fotografieren öffentlicher Einrichtungen oder Fahrzeugen ist verboten und kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografierverbot gilt auch für Botschaftsgebäude. Beim Fotografieren von Menschen ist größte Zurückhaltung erforderlich.
Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, durch auffälliges Verhalten oder Gebrauch von technisch höher entwickeltem Gerät, wie GPS-Geräten, unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen. Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Missverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen. Aufenthalte in unmittelbarer Nähe von Standorten von Atomanlagen in Busher, Natanz, sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan sind dementsprechend zu meiden.
Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu 3 Jahren belegt werden. Vor der Ausfuhr von Tieren jedweder Art wird gewarnt.
Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Die verhängten Strafen sind häufig sehr schwer und mit westlichem Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Rauschgiftdelikte werden streng bestraft.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bestimmte Impfungen sind nicht vorgeschrieben. Empfehlenswert sind für Erwachsene: Polio, Tetanus, Diphtherie, für Kinder zusätzlich Masern, Mumps, Röteln, HIB, Keuchhusten. Bei Kurzaufenthalten: Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalten: Hepatitis A/Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis A und C, gegebenenfalls Typhus (eventuell bei Reisen in ländliche Gegenden) sowie Malariaprophylaxe bei Reisen zwischen März und- November im Südosten und -westen / an den Persischen Golf.
Weitere Impfungen (z.B. Tollwut) eventuell nach individueller, fachkundiger Beratung.
Malaria
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
HIV
Zur Einreise für einen Aufenthalt länger als drei Monate oder zur Arbeit im Lande wird ein negatives HIV-Testergebnis verlangt.
Vogelgrippe
Auch in Iran ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Kontakt mit Wildvögeln ist zu vermeiden.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de/
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den nebenstehenden Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Medizinische Versorgung
Bitte bedenken Sie, dass in Iran, insbesondere außerhalb Teherans, die Gesundheitsversorgung unzureichend und die Rettung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen schwierig ist.
Allgemein für die Tropen geltende Hygienehinweise sollten auch hier beachtet werden.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Iran 15.10.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Iran:
Stand 15.10.2008 (Unverändert gültig seit: 15.10.2008)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Nach Anschlägen in der Provinzhauptstadt [/b]Khuzestans[/b] (Ahwaz) in den Jahren 2005 und 2006 wird empfohlen, bei Reisen dorthin die Entwicklung der Sicherheitslage aufmerksam zu verfolgen. Anschläge gab es 2006 auch in Kermanshah im Nordwesten Irans und am 14. Februar 2007 in Zahedan (Sistan Baluchestan). Zu einer weiteren Bombenexplosion kam es am 12. April 2008 in einer Moschee in der südiranischen Stadt Shiraz. Die genannten Anschläge richteten sich nicht gegen Ausländer oder Touristen. Reisende in Grenzregionen Irans zum Irak sollten auch die jeweils aktuelle Lage im Irak in Betracht ziehen.
Reisen über Land
Bei Individualreisen sollten Sie grundsätzlich vermeiden, allein nachts oder in einsamen Gebieten zu reisen.
Von nicht notwendigen Individual- oder Trekkingreisen in die Kurdengebiete im Nordwesten Irans, insbesondere entlang der türkischen und irakischen Grenze, wird grundsätzlich abgeraten.
Bei Reisen - insbesondere bei Individual- oder Trekkingreisen - in den Provinzen Kerman und Sistan-Balutschestan sowie in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungsrisiko. Auf der Strecke Zabul-Zahedan besteht ein Überfall- und Entführungsrisiko, auf der Strecke Kerman-Bam wurden nach Errichtung einer Straßensperre Reisende von Mitgliedern einer terroristischen Gruppierung erschossen. Es wird daher dringend davon abgeraten, auf dem Landweg insbesondere mit dem Fahrrad oder Motorrad – nach Pakistan oder Afghanistan zu reisen. Für Afghanistan und Irak bestehen Reisewarnungen.
Die Botschaft Teheran kann bei der Beantragung von Visa, die für die im vorstehenden Absatz genannten Reisen bei anderen Auslandsvertretungen in Teheran beantragt werden, keine Unterstützung gewähren.
Kriminalität
In Teheran kommt es gelegentlich zu Personenkontrollen durch vermeintliche Sicherheitsbeamte. Die Kontrolleure erweisen sich anschließend als Trickbetrüger, welche z.B. nach erfolgter "Kontrolle" die Geldbörse oder deren Inhalt einbehalten. Es wird geraten, darauf zu bestehen, entsprechende Kontrollen lediglich im Hotel oder der nächstgelegenen Polizeistation durchführen zu lassen. Die Zahl der Diebstähle von Pässen, Geld und Taschen in Geschäften und auf der Strasse (auch durch Motorradfahrer) ist steigend. Besondere Umsicht ist hier geboten. Vorsicht ist auch bei von Fremden angebotenen Süßigkeiten/Keksen und (offenen) Getränken geboten, da sich Diebe k.o.-Tropfen bedienen, mit denen Touristen betäubt und komplett ausgeraubt werden.
Die in Iran geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen sind unbedingt zu respektieren (siehe auch "Besondere strafrechtliche Vorschriften").
Naturkatastrophen
Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss in allen Teilen des Landes gerechnet werden.
Militärische Sperrgebiete
Obwohl bestimmte Straßen auf Karten unter Umständen als befahrbar ausgewiesen sind, sollten Hinweisschilder auf militärische Sperrgebiete unbedingt beachtet werden. Dies gilt insbesondere für die Strecke SEMNAN - MO'ALLEMAN - JANDAQ durch die Wüste DASHT-E KAVIR.

Allgemeine Reiseinformationen
Bei der Planung einer Reise nach Iran ist zu beachten, dass in einigen Regionen ein Sicherheitsrisiko besteht (siehe Sicherheitshinweise).
Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis von Geschäftsleuten / Monteuren
Bei Tätigkeit von Geschäftsleuten/Monteuren in Iran, sollte darauf geachtet werden, dass die notwendigen Arbeitserlaubnisse und Verlängerungen von Visa rechtzeitig vor Ausreise aus Iran vom iranischen Arbeitgeber erledigt werden. Hier kann es in der Praxis zu vorübergehenden Ausreisesperren wegen nicht erteilter Visaverlängerungen kommen, insbesondere bei noch ausstehender Steuerschuld der iranischen Arbeitgeber. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen die deutschen Pässe dann als Pfand von den Ausländerbehörden zurückgehalten wurden.
Geld / Kreditkarten
Kreditkarten oder Traveller-Schecks werden in Iran grundsätzlich nicht akzeptiert. Geschäfte werden überwiegend in bar abgewickelt. Reisende sollten ausreichend Barmittel (Devisen) mit sich führen. Devisen können bei der Einreise am Flughafen oder bei verschiedenen Banken zum Tageskurs in Rial umgetauscht werden. Ein Rücktausch von nicht benötigten Rialbeträgen ist in der Regel nicht möglich.
Flug-, Straßen- und Bahnverkehr
Alle internationalen Flüge werden – mit Ausnahme des Iran Air Flugs nach Kuala Lumpur – nur noch vom neuen Flughafen Imam Khomeini und nicht mehr vom zentral gelegenen Flughafen Mehrabad abgewickelt.
Die Infrastruktur im Land ist gut. Es gibt ein ausgedehntes Linienflugnetz, mit dem alle größeren Städte des Landes zu erreichen sind. Es sind nur wenige Bahnverbindungen vorhanden. Das Straßennetz ist gut ausgebaut.
Ramadan
Ramadan ist der islamische Fastenmonat, dessen Daten von Jahr zu Jahr variieren. 2009 fällt er voraussichtlich in die Zeit vom 22. August bis 19. September. In dieser Zeit religiöser Besinnung gilt für Muslime ein Fastengebot (Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie z.B. sinnliche Genüsse wie Parfüm) von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten (wobei Ausnahmen für Schwangere, Kranke, kleine Kinder und Reisende bestehen), sollten auch Nichtmuslime dem Fasten der Muslime mit Respekt begegnen und darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.
Während des Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Zugleich ist das öffentliche Leben während des Ramadan nach dem abendlichen Fastenbrechen durch eine besonders festliche Atmosphäre, Treffen im Familien- und im Freundeskreis und oft auch verlängerte Ausgeh- und Ladenöffnungszeiten geprägt.
Tankstellen
In Iran werden keine privaten Diesel-PKW gefahren. Bei Einreise mit Diesel-PKW ist zu beachten, dass Diesel-Treibstoff nicht an allen Tankstellen erhältlich ist. Diesel wird nicht mit Tankkarte getankt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Reisende benötigen ein Visum, welches vor Einreise bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen; die Geldstrafe, die Ausländern ohne gültige Aufenthaltserlaubnis auferlegt wird, beträgt pro Tag 300.000 Rial (ca. 30 EUR) Die Ausstellung eines Ausreisevisums durch die iranischen Behörden dauert im Einzelfall mehrere Tage bis Wochen.
Bei Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit unverhältnismäßig hohen Strafen und sogar mit bis zu dreijähriger Freiheitsstrafe gerechnet werden.
Visumerteilung am Flughafen
Für deutsche Staatsangehörige besteht die Möglichkeit, ein touristisches Einreisevisum mit einer Gültigkeitsdauer von sieben Tagen bei Einreise in die Islamische Republik Iran an den Flughäfen in Teheran, Shiraz, Täbriz, Esfahan und Maschad zu bekommen. Voraussetzung für die Erteilung eines Visums am Flughafen ist ebenfalls die Vorlage eines Reisepasses mit mindestens 6-monatiger Gültigkeitsdauer, eines Rückflugtickets sowie eines Antrags mit Lichtbild. Die Kosten betragen US$ 50,-.Die Bearbeitungsdauer liegt hier zwischen 20 Minuten und 3 Stunden. Da der Botschaft in letzter Zeit einige Fälle von nicht erteilten Visa und mit Kosten und Unannehmlichkeiten verbundene Rückführungen an den Abflugsort bekannt geworden sind, wird von dieser Form der kurzfristigen Visabeantragung abgeraten, da kein Rechtsanspruch auf Erteilung des Visums besteht.
Seit Eröffnung des neuen Internationalen Flughafen Imam Khomeni in Teheran sind mehrfach Beschwerden von Geschäftsreisenden bekannt geworden.Wiederholt ist es im vergangenen Monat zu Komplikationen bei der Einreise oder sogar zu Rückweisungen gekommen. Trotz Vorlage eines Geschäftsvisums wurden teilweise entweder ein Einladungsschreiben oder eine Hotelbuchungsbestätigung oder beides verlangt. Die Botschaft empfiehlt in jedem Fall die Mitführung des Einladungsschreibens und einer Hotelbuchungsbestätigung bzw. der genauen Angabe der Aufenthaltsadresse in Iran.
Für Geschäftsleute besteht die Möglichkeit, ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (maximal 72 Stunden) bei der Einreise am Flughafen Imam Khomeini in Teheran zu erhalten. Hierfür ist die vorherige Einladung durch den iranischen Geschäftspartner erforderlich, die bei der Einreise vorzulegen ist.
Am Flughafen werden für Aufenthalte bis zu 92 Tage Unfall- und Krankenversicherungen angeboten.
Reisedokumente
Für das Visum ist ein Reisepass mit mindestens 6-monatiger Gültigkeitsdauer ab Einreise erforderlich. Kinderausweise mit Foto werden akzeptiert, wenn mindestens eine Seite für das Visum frei ist. Der Personalausweis reicht dagegen als Reisedokument nicht aus.
Reisende, in deren Pass sich ein israelisches Visum oder ein israelischerEinreistempel befindet, müssen bei der Einreise mit Zurückweisung durch die Grenzbehörden rechnen.
Zur Frage der Einreise mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, werden Sie um direkte Kontaktaufnahme mit der iranischen Botschaft in Berlin gebeten.
Krankenversicherung
Seit dem 05.05.2008 muss für die Dauer des Aufenthaltes in Iran eine Krankenversicherung nachgewiesen werden. Die in Deutschland abgeschlossenen Krankenversicherungen müssen für die Behandlung in iranischen Krankenhäusern gültig sein, anderenfalls muss bei Einreise eine iranische Krankenversicherung abgeschlossen werden. Diese Unfall- und Krankenversicherung wird für Aufenthalte bis zu 92 Tage am Flughafen angeboten.
Grenzübergänge für die Ein- und Ausreise
Ausländer können über die internationalen Flughäfen des Landes sowie aus der Türkei (Übergang Bazargan) und Turkmenistan (Übergänge Badj-Giran, Sarakhs, Loftabad und Pol) und Armenien (Übergang Nurduz-Mogri) ein- und ausreisen. Am Übergang Mirjaveh / Pakistan ist besondere Vorsicht geboten (siehe Sicherheitshinweise). Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden. Für Kfz ist ein Carnet de Passage erforderlich.
Einreise von deutsch-iranischen Doppelstaatern
Iranische Behörden behandeln Personen, die sowohl die deutsche wie auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen (sog. Doppelstaater), beim Aufenthalt in Iran ausschließlich als iranische Staatsangehörige. Dies bedeutet, dass diese Personen nur mit einem iranischen Reisepass, der bei Wohnsitz in Deutschland bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu beantragen ist, nach Iran ein- und wieder ausreisen können.
Im vergangenen Jahr wurde einigen iranischstämmigen US-Amerikanern mit doppelter Staatsangehörigkeit bei dem Versuch der Ausreise der Reisepass entzogen und ihnen die Ausreise verwehrt.
Wenn Zweifel bestehen, ob eine Person neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt, sollte dies mit iranischen Behörden (Auslandsvertretungen) vor einer Iran-Reise geklärt werden.
Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Doppelstaater, deren Ehe in Iran nicht anerkannt ist, sowie Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit, die außerhalb einer Ehe geboren wurden, müssen bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kinder sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise ermöglicht wird. Dies kann mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein.
Die Möglichkeiten einer Unterstützung in Konsularangelegenheiten durch die Botschaft bei doppelter Staatsangehörigkeit sind sehr beschränkt.
Wehrdienst für deutsch-iranische Doppelstaater
Mit Beginn des iranischen Kalenderjahres (21. März), in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und muss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten. Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggfs. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich selbst zum Militärdienst registrieren zu lassen (alle im Ausland lebenden Iraner müssen von sich aus bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung ihre Registrierung vornehmen lassen). Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Dienstverpflichtung gewährt werden, Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Verboten ist die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch, nicht deklarierten Devisen und Publikationen, die das sehr strenge iranische Moralverständnis verletzen könnten.
Bei der Ausreise darf jede Person einen bis zu 6 qm großen und höchstens 30 Jahre alten Teppich mit sich führen. Die Ausfuhr von Antiquitäten ( Gegenstände, die älter als 30 Jahre sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Unter Vorlage eines Flugtickets als Nachweis der Ausreise ist die Organisation für Kulturerbe der Provinz Teheran nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 021-66702061-4, Durchwahl 212, Imam Khomeini Str., 30 Tir Str., Iran-Bastan-Museum) zu kontaktieren. Kaviar muss nachweislich mit Devisen erworben werden.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Alkoholgenuss ist untersagt. Frauen müssen die islamischen Bekleidungsvorschriften einhalten (Kopftuch, Mantel, keine Sandalen), vermehrte Straßenkontrollen werden durchgeführt. Männer sollten keine kurzen Hosen tragen. An religiösen Orten (Moscheen etc.) sollte außerdem langärmelige Oberbekleidung getragen werden. Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten können geahndet werden (siehe auch Einreisebestimmungen).
Insbesondere bei Übernachtungen vom Touristinnen bei Familien männlicher iranischer Staatsangehöriger, deren Anschriften nicht bei Visabeantragung oder Einreise angegeben wurden, muss mit Passentzug und Gerichtsverfahren, beim Umgang mit iranischen Männern in der Öffentlichkeit mit Polizeikontrollen gerechnet werden.
Sexuelle Beziehungen sind nur in der Ehe erlaubt. Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Nach iranischem Verständnis unzüchtiges Verhalten wird streng geahndet; teilweise ist es mit der Todesstrafe bedroht.
Fotografieren öffentlicher Einrichtungen oder Fahrzeugen ist verboten und kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografierverbot gilt auch für Botschaftsgebäude. Beim Fotografieren von Menschen ist größte Zurückhaltung erforderlich.
Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, durch auffälliges Verhalten oder Gebrauch von technisch höher entwickeltem Gerät, wie GPS-Geräten, unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen. Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Missverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen. Aufenthalte in unmittelbarer Nähe von Standorten von Atomanlagen in Busher, Natanz, sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan sind dementsprechend zu meiden.
Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu 3 Jahren belegt werden. Vor der Ausfuhr von Tieren jedweder Art wird gewarnt.
Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Die verhängten Strafen sind häufig sehr schwer und mit westlichem Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Rauschgiftdelikte werden streng bestraft.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bestimmte Impfungen sind nicht vorgeschrieben. Empfehlenswert sind für Erwachsene: Polio, Tetanus, Diphtherie, für Kinder zusätzlich Masern, Mumps, Röteln, HIB, Keuchhusten. Bei Kurzaufenthalten: Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalten: Hepatitis A/Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis A und C, gegebenenfalls Typhus (eventuell bei Reisen in ländliche Gegenden) sowie Malariaprophylaxe bei Reisen zwischen März und- November im Südosten und -westen / an den Persischen Golf.
Weitere Impfungen (z.B. Tollwut) eventuell nach individueller, fachkundiger Beratung.
Malaria
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
HIV
Zur Einreise für einen Aufenthalt länger als drei Monate oder zur Arbeit im Lande wird ein negatives HIV-Testergebnis verlangt.
Vogelgrippe
Auch in Iran ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Kontakt mit Wildvögeln ist zu vermeiden.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de/
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den nebenstehenden Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Medizinische Versorgung
Bitte bedenken Sie, dass in Iran, insbesondere außerhalb Teherans, die Gesundheitsversorgung unzureichend und die Rettung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen schwierig ist.
Allgemein für die Tropen geltende Hygienehinweise sollten auch hier beachtet werden.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Iran 19.08.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Iran:
Stand 19.08.2009 (Unverändert gültig seit: 19.08.2009)

Aktuelle Hinweise
• In Teheran und anderen iranischen Städten ist es nach den Präsidentschaftswahlen vom 12. Juni 2009 zu Protestkundgebungen von Anhängern der unterlegenen Kandidaten gekommen, die vielfach unter Anwendung von Gewalt aufgelöst wurden und auch Tote gefordert haben. Es hat harte Übergriffe von Polizei und paramilitärischen Milizen auch auf Unbeteiligte gegeben, dabei wurden auch Schusswaffen eingesetzt. Im Zentrum von Teheran und anderen Städten ist eine massive Präsenz der Sicherheitskräfte zu beobachten. Die Proteste sind mittlerweile weitgehend zum Erliegen gekommen, können aber anlassbezogen jederzeit wieder aufflammen. Reisende nach Iran müssen mit Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit rechnen. Die Kommunikation im Inland und mit dem Ausland ist phasenweise weiter sehr schwierig und nicht immer möglich. Vor einer Reise nach Iran sollten die dortigen politischen Entwicklungen aufmerksam verfolgt werden.
Deutschen, die sich in Iran aufhalten, wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und politische Kundgebungen weiträumig zu meiden.
Reisende, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit haben, werden vermehrt nach Einreise von den iranischen Sicherheitsbehörden über den Grund Ihres Auslandsaufenthaltes verhört. Möglich ist auch der Passentzug, Überprüfung von Handys und PC bis zum Abschluss der Ermittlungen, sodass in diesen Fällen mit einer verzögerten Ausreise gerechnet werden muss.
Der iranische Rundfunk hat am 22. Juni 2009 dazu aufgerufen, Personen, die in der Öffentlichkeit beim Fotografieren oder Filmen (auch per Mobiltelefon) beobachtet werden, unverzüglich den Ordnungsbehörden zu melden.
• Die bisher bestehende Möglichkeit für deutsche Staatsangehörige, bei der Einreise am Flughafen ein Visum zu erhalten, besteht noch, wird jedoch derzeit sehr restriktiv gehandhabt, sodass es in den letzten Wochen vermehrt zur Visaablehnung und Rückschiebung nach Deutschland gekommen ist. Hier wird auf die Informationen zur Visaerteilung der Botschaft der Islamischen Republik Iran in Berlin und des Internetportals des iranischen Außenministeriums http://www.evisa.mfa.gov.ir verwiesen. Personen, die ihr iranisches Visum nicht über eine iranische Auslandsvertretung in Deutschland oder eine Agentur vor Einreise erhalten, wird dringend empfohlen, eine „pre-arrival eVisa confirmation“ einzuholen, um nach Einreise ein Flughafenvisum zu erhalten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Seit Anfang 2009 haben iranische Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen bewaffnete Gruppierungen in der Provinz Sistan-Belutschistan (Südwesten, Grenze zu Pakistan/Afghanistan) stark ausgeweitet. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer zunehmenden Zahl bewaffneter Angriffe auf die Sicherheitskräfte in den letzten Monaten. Die Situation in unmittelbarer Grenznähe und in der Provinzhauptstadt Zahedan gilt als gefährlich. Am 28. Mai 2009 wurde ein Bombenattentat auf eine Moschee in Zahedan verübt, bei dem mindestens 19 Menschen starben und mehr als 80 Menschen verletzt wurden. In der Folge ist es am 31. Mai und 1. Juni 2009 in der Stadt zu gewaltsamen Ausschreitungen gekommen, in deren Verlauf mindestens fünf Menschen getötet wurden. In der Nähe von Zahedan forderten am 27. Januar 2009 Zusammenstöße mit Rebellen mindestens 10 Todesopfer. Zuvor hatte am 29. Dezember 2008 ein Selbstmordattentäter mit einem Sprengsatz die Polizeistation der Stadt Saravan angegriffen. Bei der Explosion wurden mindestens 4 Menschen getötet und etwa 20 verletzt.
Zu einer Bombenexplosion kam es am 12. April 2008 in einer Moschee in der südiranischen Stadt Shiraz.
Nach Anschlägen in der Provinzhauptstadt Khuzestans (Ahwaz) in den Jahren 2005 und 2006 wird empfohlen, bei Reisen dorthin die Entwicklung der Sicherheitslage aufmerksam zu verfolgen. Anschläge gab es 2006 auch in Kermanshah im Nordwesten Irans.
Die genannten Anschläge richteten sich nicht gegen Ausländer oder Touristen. Reisende in Grenzregionen Irans zu Irak und zu Pakistan sollten auch die jeweils aktuelle Lage in den Nachbarländern in Betracht ziehen.
Reisen über Land
Bei Individualreisen sollten Sie grundsätzlich vermeiden, allein nachts oder in einsamen Gebieten zu reisen.
Von nicht notwendigen Individual- oder Trekkingreisen in die Kurdengebiete im Nordwesten Irans, insbesondere entlang der türkischen und irakischen Grenze, wird grundsätzlich abgeraten.
Bei Reisen - insbesondere bei Individual- oder Trekkingreisen - in den Provinzen Kerman und Sistan-Belutschistan sowie in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungsrisiko. Auf der Strecke Zabul-Zahedan besteht ein Überfall- und Entführungsrisiko, auf der Strecke Kerman-Bam wurden nach Errichtung einer Straßensperre Reisende von Mitgliedern einer terroristischen Gruppierung erschossen. Es wird daher dringend davon abgeraten, auf dem Landweg, insbesondere mit dem Fahrrad oder Motorrad, nach Pakistan oder Afghanistan zu reisen.
Für Afghanistan und Irak bestehen Reisewarnungen.

Die Botschaft Teheran kann bei der Beantragung von Visa, die für die im vorstehenden Absatz genannten Reisen bei anderen Auslandsvertretungen in Teheran beantragt werden, keine Unterstützung gewähren.
Bootsexkursionen
Besonderheiten in der „Straße von Hormuz
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die „Straße von Hormuz“ wird dringend empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.
Kriminalität
In Teheran kommt es gelegentlich zu Personenkontrollen durch vermeintliche Sicherheitsbeamte. Die Kontrolleure erweisen sich anschließend als Trickbetrüger, welche z.B. nach erfolgter "Kontrolle" die Geldbörse oder deren Inhalt einbehalten. Es wird geraten, darauf zu bestehen, entsprechende Kontrollen lediglich im Hotel oder der nächstgelegenen Polizeistation durchführen zu lassen. Die Zahl der Diebstähle von Pässen, Geld und Taschen in Geschäften und auf der Strasse (auch durch Motorradfahrer) ist steigend. Besondere Umsicht ist hier geboten. Vorsicht ist auch bei von Fremden angebotenen Süßigkeiten/Keksen und (offenen) Getränken geboten, da sich Diebe k.o.-Tropfen bedienen, mit denen Touristen betäubt und komplett ausgeraubt werden.
Die in Iran geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen sind unbedingt zu respektieren (siehe auch "Besondere strafrechtliche Vorschriften").
Naturkatastrophen
Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss in allen Teilen des Landes gerechnet werden.
Militärische Sperrgebiete
Obwohl bestimmte Straßen auf Karten unter Umständen als befahrbar ausgewiesen sind, sollten Hinweisschilder auf militärische Sperrgebiete unbedingt beachtet werden. Dies gilt insbesondere für die Strecke SEMNAN - MO'ALLEMAN - JANDAQ durch die Wüste DASHT-E KAVIR.

Allgemeine Reiseinformationen
Bei der Planung einer Reise nach Iran ist zu beachten, dass in einigen Regionen ein Sicherheitsrisiko besteht (siehe Sicherheitshinweise).
Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis von Geschäftsleuten / Monteuren
Bei Tätigkeit von Geschäftsleuten/Monteuren in Iran, sollte darauf geachtet werden, dass die notwendigen Arbeitserlaubnisse und Verlängerungen von Visa rechtzeitig vor Ausreise aus Iran vom iranischen Arbeitgeber erledigt werden. Hier kann es in der Praxis zu vorübergehenden Ausreisesperren wegen nicht erteilter Visaverlängerungen kommen, insbesondere bei noch ausstehender Steuerschuld der iranischen Arbeitgeber. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen die deutschen Pässe dann als Pfand von den Ausländerbehörden zurückgehalten wurden.
Geld / Kreditkarten
Kreditkarten oder Traveller-Schecks werden in Iran grundsätzlich nicht akzeptiert. Geschäfte werden überwiegend in bar abgewickelt. Reisende sollten ausreichend Barmittel (Devisen) mit sich führen. Devisen können bei der Einreise am Flughafen oder bei verschiedenen Banken zum Tageskurs in Rial umgetauscht werden. Ein Rücktausch von nicht benötigten Rialbeträgen ist in der Regel nicht möglich.
Flug-, Straßen- und Bahnverkehr
Alle internationalen Flüge werden – mit Ausnahme des Iran Air Flugs nach Kuala Lumpur – nur noch vom neuen Flughafen Imam Khomeini und nicht mehr vom zentral gelegenen Flughafen Mehrabad abgewickelt.
Die Infrastruktur im Land ist gut. Es gibt ein ausgedehntes Linienflugnetz, mit dem alle größeren Städte des Landes zu erreichen sind. Es sind nur wenige Bahnverbindungen vorhanden. Das Straßennetz ist gut ausgebaut.
Ramadan
Ramadan ist der islamische Fastenmonat, dessen Daten von Jahr zu Jahr variieren. 2009 fällt er voraussichtlich in die Zeit vom 22. August bis 19. September. In dieser Zeit religiöser Besinnung gilt für Muslime ein Fastengebot (Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie z.B. sinnliche Genüsse wie Parfüm) von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten (wobei Ausnahmen für Schwangere, Kranke, kleine Kinder und Reisende bestehen), sollten auch Nichtmuslime dem Fasten der Muslime mit Respekt begegnen und darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.
Während des Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Zugleich ist das öffentliche Leben während des Ramadan nach dem abendlichen Fastenbrechen durch eine besonders festliche Atmosphäre, Treffen im Familien- und im Freundeskreis und oft auch verlängerte Ausgeh- und Ladenöffnungszeiten geprägt.
Tankstellen
In Iran werden keine privaten Diesel-Pkw gefahren. Bei Einreise mit Diesel-Pkw ist zu beachten, dass Diesel-Treibstoff nicht an allen Tankstellen erhältlich ist.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Reisende benötigen ein Visum, welches vor Einreise bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen; die Geldstrafe, die Ausländern ohne gültige Aufenthaltserlaubnis auferlegt wird, beträgt pro Tag 300.000 Rial (ca. 30 US$) Die Ausstellung eines Ausreisevisums durch die iranischen Behörden dauert im Einzelfall mehrere Tage bis Wochen.
Bei Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit unverhältnismäßig hohen Strafen und sogar mit bis zu dreijähriger Freiheitsstrafe gerechnet werden.
Visumerteilung am Flughafen
Die Möglichkeit für deutsche Staatsangehörige, bei der Einreise über einen Flughafen ein touristisches Einreisevisum (bis zu 14 Tage) zu erhalten, wird derzeit ohne Vorlage der „pre-arrival eVisa confirmation“ (siehe aktueller Hinweis) sehr restriktiv gehandhabt, sodass es vermehrt zur Ablehnung des Visumantrags und Rückschiebung nach Deutschland kommt. Reisenden, die ein Flughafenvisum beantragen möchten, wird dringend empfohlen, sich vor Abflug nach Iran die elektronische Bestätigung zu beschaffen.
Seit Eröffnung des neuen Internationalen Flughafen Imam Khomeni in Teheran sind mehrfach Beschwerden von Geschäftsreisenden bekannt geworden. Wiederholt ist es in der Vergangenheit zu Komplikationen bei der Einreise oder sogar zu Rückweisungen gekommen. Trotz Vorlage eines Geschäftsvisums wurden teilweise entweder ein Einladungsschreiben oder eine Hotelbuchungsbestätigung oder beides verlangt. Das Auswärtige Amt empfiehlt in jedem Fall die Mitführung des Einladungsschreibens und einer Hotelbuchungsbestätigung bzw. der genauen Angabe der Aufenthaltsadresse in Iran.
Reisedokumente
Für das Visum ist ein Reisepass mit mindestens 6-monatiger Gültigkeitsdauer ab Einreise erforderlich. Kinderausweise mit Foto werden akzeptiert, wenn mindestens eine Seite für das Visum frei ist. Der Personalausweis reicht dagegen als Reisedokument nicht aus.
Reisende, in deren Pass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Einreisestempel befindet, müssen bei der Einreise mit Zurückweisung durch die Grenzbehörden rechnen.
Zur Frage der Einreise mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, werden Sie um direkte Kontaktaufnahme mit der iranischen Botschaft in Berlin gebeten.
Krankenversicherung
Seit dem 5. Mai 2008 muss für die Dauer des Aufenthaltes in der Islamischen Republik Iran in Deutschland oder Iran eine Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Grenzübergänge für die Ein- und Ausreise
Ausländer können über die internationalen Flughäfen des Landes sowie aus der Türkei (Übergang Bazargan) und Turkmenistan (Übergänge Badj-Giran, Sarakhs, Loftabad und Pol) und Armenien (Übergang Nurduz-Mogri) ein- und ausreisen. Am Übergang Mirjaveh / Pakistan ist besondere Vorsicht geboten (siehe Sicherheitshinweise). Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden. Für Kfz ist ein Carnet de Passage erforderlich.
Einreise von deutsch-iranischen Doppelstaatern
Iranische Behörden behandeln Personen, die sowohl die deutsche wie auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen (sog. Doppelstaater), beim Aufenthalt in Iran ausschließlich als iranische Staatsangehörige. Dies bedeutet, dass diese Personen nur mit einem iranischen Reisepass, der bei Wohnsitz in Deutschland bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu beantragen ist, nach Iran ein- und wieder ausreisen können.
Im vergangenen Jahr wurde einigen iranischstämmigen US-Amerikanern mit doppelter Staatsangehörigkeit bei dem Versuch der Ausreise der Reisepass entzogen und ihnen die Ausreise verwehrt.
Wenn Zweifel bestehen, ob eine Person neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt, sollte dies mit iranischen Behörden (Auslandsvertretungen) vor einer Iran-Reise geklärt werden.
Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Doppelstaater, deren Ehe in Iran nicht anerkannt ist, sowie Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit, die außerhalb einer Ehe geboren wurden, müssen bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kinder sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise ermöglicht wird. Dies kann mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein.
Die Möglichkeiten einer Unterstützung in Konsularangelegenheiten durch die Botschaft bei doppelter Staatsangehörigkeit sind sehr beschränkt.
Wehrdienst für deutsch-iranische Doppelstaater
Mit Beginn des iranischen Kalenderjahres (21. März), in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und muss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten. Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggfs. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich selbst zum Militärdienst registrieren zu lassen (alle im Ausland lebenden Iraner müssen von sich aus bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung ihre Registrierung vornehmen lassen). Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Dienstverpflichtung gewährt werden, Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen.
Bei Einreisen männlicher Doppelstaater wird darauf hingewiesen, dass diese bis zur Ableistung des Wehrdienstes in Iran (oder Erhalt einer Ausnahmegenehmigung) eine Ausreisesperre erhalten können.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Hinweise für deutsche Ehefrauen iranischer Staatsangehöriger
Durch die Eheschließung mit einem Iraner erwerben deutsche Staatsangehörige automatisch die iranische Staatsangehörigkeit. Gemeinsame Kinder erwerben per Geburt die iranische Staatsangehörigkeit über den Vater. Damit werden sowohl Ehefrau als auch Kinder in Iran ausschließlich als iranische Staatsangehörige behandelt. Für die iranischen Behörden spielt die deutsche Staatsangehörigkeit keine Rolle.
Da nach iranischem Recht der Ehemann das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowohl für seine Ehefrau als auch die gemeinsamen Kinder besitzt, bedeutet dies, dass der iranische Ehemann seiner Ehefrau und gemeinsamen Kindern die Ausreise verweigern kann. Um das Land wieder zu verlassen, benötigen Ehefrau und Kinder die Zustimmung ihres Ehemannes.
Da dies in der Praxis häufig vorkommt und zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann, sollten sich insbesondere deutsch-iranische Frauen vor Einreise mit dieser Problematik befassen. Insbesondere für miteinreisende Kinder ist das Risiko einer möglichen Ausreisesperre mit all ihren Konsequenzen sorgfältig abzuwägen. Die Botschaft hat aufgrund der bestehenden iranischen Staatsangehörigkeit keine rechtliche Möglichkeit, die Beteiligten bei der Aufhebung der Ausreisesperre zu unterstützen.

Besondere Zollvorschriften
Verboten ist die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch, nicht deklarierten Devisen und Publikationen, die das sehr strenge iranische Moralverständnis verletzen könnten.
Bei der Ausreise darf jede Person einen bis zu 6 qm großen und höchstens 30 Jahre alten Teppich mit sich führen. Die Ausfuhr von Antiquitäten ( Gegenstände, die älter als 30 Jahre sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Unter Vorlage eines Flugtickets als Nachweis der Ausreise ist die Organisation für Kulturerbe der Provinz Teheran nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 021-66702061-4, Durchwahl 212, Imam Khomeini Str., 30 Tir Str., Iran-Bastan-Museum) zu kontaktieren. Kaviar muss nachweislich mit Devisen erworben werden.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Alkoholgenuss ist untersagt. Frauen müssen die islamischen Bekleidungsvorschriften einhalten (Kopftuch, Mantel, keine Sandalen), vermehrte Straßenkontrollen werden durchgeführt. Männer sollten keine kurzen Hosen tragen. An religiösen Orten (Moscheen etc.) sollte außerdem langärmelige Oberbekleidung getragen werden. Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten können geahndet werden (siehe auch Einreisebestimmungen).
Insbesondere bei Übernachtungen bei iranischen Einzelpersonen oder Familien, deren Anschriften nicht bei Visabeantragung oder Einreise angegeben wurden, muss mit Passentzug und Gerichtsverfahren, beim Umgang mit iranischen Frauen oder Männern in der Öffentlichkeit mit Polizeikontrollen gerechnet werden.
Sexuelle Beziehungen sind nur in der Ehe erlaubt. Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Nach iranischem Verständnis unzüchtiges Verhalten wird streng geahndet; teilweise ist es mit der Todesstrafe bedroht.
Fotografieren öffentlicher Einrichtungen oder Fahrzeugen ist verboten und kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografierverbot gilt auch für Botschaftsgebäude. Beim Fotografieren von Menschen ist größte Zurückhaltung erforderlich.
Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, durch auffälliges Verhalten oder Gebrauch von technisch höher entwickeltem Gerät, wie GPS-Geräten, unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen. Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Missverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen. Aufenthalte in unmittelbarer Nähe von Standorten von Atomanlagen in Busher, Natanz, sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan sind dementsprechend zu meiden.
Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu 3 Jahren belegt werden. Vor der Ausfuhr von Tieren jedweder Art wird gewarnt.
Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Die verhängten Strafen sind häufig sehr schwer und mit westlichem Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Rauschgiftdelikte werden streng bestraft.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bestimmte Impfungen sind nicht vorgeschrieben. Empfehlenswert sind für Erwachsene: Polio, Tetanus, Diphtherie, für Kinder zusätzlich Masern, Mumps, Röteln, HIB, Keuchhusten. Bei Kurzaufenthalten: Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalten: Hepatitis A/Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis A und C, gegebenenfalls Typhus (eventuell bei Reisen in ländliche Gegenden) sowie Malariaprophylaxe bei Reisen zwischen März und- November im Südosten und -westen / an den Persischen Golf.
Weitere Impfungen (z.B. Tollwut) eventuell nach individueller, fachkundiger Beratung.
Malaria
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
HIV
Zur Einreise für einen Aufenthalt länger als drei Monate oder zur Arbeit im Lande wird ein negatives HIV-Testergebnis verlangt.
Vogelgrippe
Auch in Iran ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Kontakt mit Wildvögeln ist zu vermeiden.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de/
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den nebenstehenden Merkblättern des Gesundheitsdienstes.
Medizinische Versorgung
Bitte bedenken Sie, dass in Iran, insbesondere außerhalb Teherans, die Gesundheitsversorgung unzureichend und die Rettung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen schwierig ist.
Allgemein für die Tropen geltende Hygienehinweise sollten auch hier beachtet werden.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35280
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Iran 08.10.2009

Beitrag von Birgitt »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Iran:
Stand 08.10.2009 (Unverändert gültig seit: 08.10.2009)

Aktuelle Hinweise
In Teheran und anderen iranischen Städten ist es nach den Präsidentschaftswahlen vom 12. Juni 2009 zu Protestkundgebungen von Anhängern der unterlegenen Kandidaten gekommen, die vielfach unter Anwendung von Gewalt aufgelöst wurden und auch Tote gefordert haben. Es hat harte Übergriffe von Polizei und paramilitärischen Milizen auch auf Unbeteiligte gegeben, dabei wurden auch Schusswaffen eingesetzt. Die Proteste sind zwar mittlerweile zum Erliegen gekommen, es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass sie insbesondere zu politisch wichtigen Ereignissen wie jüngst am Ende des Ramadan wieder aufflammen könnten , wenn auch in geringerem Umfang. Reisende nach Iran müssen unter Umständen mit Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit rechnen. Die Kommunikation im Inland und mit dem Ausland ist phasenweise weiter sehr schwierig und nicht immer möglich. Vor einer Reise nach Iran sollten die dortigen politischen Entwicklungen aufmerksam verfolgt werden.Deutschen, die sich in Iran aufhalten, wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und politische Kundgebungen weiträumig zu meiden.Reisende, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit haben, werden vermehrt nach Einreise von den iranischen Sicherheitsbehörden über den Grund Ihres Auslandsaufenthaltes verhört. Möglich ist auch der Passentzug, Überprüfung von Handys und PC bis zum Abschluss der Ermittlungen, sodass in diesen Fällen mit einer verzögerten Ausreise gerechnet werden muss. Fotografieren und Filmen (auch per Mobiltelefon) sollte restriktiv und mit der gebotenen Sensibilität gehandhabt werden. Der Botschaft sind Fälle bekannt geworden, in denen Touristen Kameras abgenommen wurden und sie vorübergehend festgenommen wurden, da sie verdächtigt wurden, öffentliche Gebäude oder Demonstrationen fotografiert zu haben. Insbesondere bei Anwesenheit von Polizisten/Sicherheitskräften sollte Fotografieren in jedem Falle vermieden werden.Die bisher bestehende Möglichkeit für deutsche Staatsangehörige, bei der Einreise am Flughafen ein Visum zu erhalten, besteht noch, wird jedoch derzeit sehr restriktiv gehandhabt, sodass es in den letzten Wochen vermehrt zur Visaablehnung und Rückschiebung nach Deutschland gekommen ist. Von dieser Möglichkeit der Visumsbeantragung rät das Auswärtige Amt daher grundsätzlich ab. Hier wird auf die Informationen zur Visaerteilung der Botschaft der Islamischen Republik Iran in Berlin und des Internetportals des iranischen Außenministeriums http://www.evisa.mfa.gov.ir verwiesen. Personen, die ihr iranisches Visum nicht über eine iranische Auslandsvertretung in Deutschland oder eine Agentur vor Einreise erhalten, wird dringend empfohlen, eine „pre-arrival eVisa confirmation“ einzuholen, um nach Einreise ein Flughafenvisum zu erhalten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Seit Anfang 2009 haben iranische Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen bewaffnete Gruppierungen in der Provinz Sistan-Belutschistan (Südwesten, Grenze zu Pakistan/Afghanistan) stark ausgeweitet. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer zunehmenden Zahl bewaffneter Angriffe auf die Sicherheitskräfte in den letzten Monaten. Die Situation in unmittelbarer Grenznähe und in der Provinzhauptstadt Zahedan gilt als gefährlich. Am 28. Mai 2009 wurde ein Bombenattentat auf eine Moschee in Zahedan verübt, bei dem mindestens 19 Menschen starben und mehr als 80 Menschen verletzt wurden. In der Folge ist es am 31. Mai und 1. Juni 2009 in der Stadt zu gewaltsamen Ausschreitungen gekommen, in deren Verlauf mindestens fünf Menschen getötet wurden. In der Nähe von Zahedan forderten am 27. Januar 2009 Zusammenstöße mit Rebellen mindestens 10 Todesopfer. Zuvor hatte am 29. Dezember 2008 ein Selbstmordattentäter mit einem Sprengsatz die Polizeistation der Stadt Saravan angegriffen. Bei der Explosion wurden mindestens 4 Menschen getötet und etwa 20 verletzt.
Zu einer Bombenexplosion kam es am 12. April 2008 in einer Moschee in der südiranischen Stadt Shiraz.
Nach Anschlägen in der Provinzhauptstadt Khuzestans (Ahwaz) in den Jahren 2005 und 2006 wird empfohlen, bei Reisen dorthin die Entwicklung der Sicherheitslage aufmerksam zu verfolgen. Anschläge gab es 2006 auch in Kermanshah im Nordwesten Irans.
Die genannten Anschläge richteten sich nicht gegen Ausländer oder Touristen. Reisende in Grenzregionen Irans zu Irak und zu Pakistan sollten auch die jeweils aktuelle Lage in den Nachbarländern in Betracht ziehen.
Reisen über Land
Bei Individualreisen sollten Sie grundsätzlich vermeiden, allein nachts oder in einsamen Gebieten zu reisen.
Von nicht notwendigen Individual- oder Trekkingreisen in die Kurdengebiete im Nordwesten Irans, insbesondere entlang der türkischen und irakischen Grenze, wird grundsätzlich abgeraten.
Bei Reisen - insbesondere bei Individual- oder Trekkingreisen - in den Provinzen Kerman und Sistan-Belutschistan sowie in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungsrisiko. Zudem gibt es Berichte über sexuelle Belästigungen weiblicher Individualreisender.
Auf der Strecke Zabul-Zahedan besteht ein Überfall- und Entführungsrisiko, auf der Strecke Kerman-Bam wurden nach Errichtung einer Straßensperre Reisende von Mitgliedern einer terroristischen Gruppierung erschossen. Es wird daher dringend davon abgeraten, auf dem Landweg, insbesondere mit dem Fahrrad oder Motorrad, nach Pakistan oder Afghanistan zu reisen.
Für Afghanistan und Irak bestehen Reisewarnungen.
Die Botschaft Teheran kann bei der Beantragung von Visa, die für die im vorstehenden Absatz genannten Reisen bei anderen Auslandsvertretungen in Teheran beantragt werden, keine Unterstützung gewähren.
Bootsexkursionen
Besonderheiten in der „Straße von Hormuz
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die „Straße von Hormuz“ wird dringend empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden. 
Kriminalität
In Teheran kommt es gelegentlich zu Personenkontrollen durch vermeintliche Sicherheitsbeamte. Die Kontrolleure erweisen sich anschließend als Trickbetrüger, welche z.B. nach erfolgter "Kontrolle" die Geldbörse oder deren Inhalt einbehalten. Es wird geraten, darauf zu bestehen, entsprechende Kontrollen lediglich im Hotel oder der nächstgelegenen Polizeistation durchführen zu lassen. Die Zahl der Diebstähle von Pässen, Geld und Taschen in Geschäften und auf der Strasse (auch durch Motorradfahrer) ist steigend. Besondere Umsicht ist hier geboten. Vorsicht ist auch bei von Fremden angebotenen Süßigkeiten/Keksen und (offenen) Getränken geboten, da sich Diebe k.o.-Tropfen bedienen, mit denen Touristen betäubt und komplett ausgeraubt werden. Im Sommer 2009 ist in Nordteheran ein Entführungsfall bekannt geworden, bei dem ein Doppelstaater in seiner Wohnung von einer Gruppe Männern abgeholt wurde, die sich als Polizisten ausgaben, Polizeiuniformen trugen und gefälschte Dienstausweise vorzeigten. Die Entführer versuchten, eine Lösegeldsumme zu erpressen. Er wurde über mehrere Wochen festgehalten, ehe der Polizei die Befreiung gelang. 
Die in Iran geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen sind unbedingt zu respektieren (siehe auch "Besondere strafrechtliche Vorschriften").
Naturkatastrophen
Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss in allen Teilen des Landes gerechnet werden.
Militärische Sperrgebiete
Obwohl bestimmte Straßen auf Karten unter Umständen als befahrbar ausgewiesen sind, sollten Hinweisschilder auf militärische Sperrgebiete unbedingt beachtet werden. Dies gilt insbesondere für die Strecke SEMNAN - MO'ALLEMAN - JANDAQ durch die Wüste DASHT-E KAVIR. Auch in der Grenzregion zum Irak und insbesondere in der Provinz Kurdestan gibt es zahlreiche Sperrgebiete, die in jedem Falle gemieden werden sollten. 

Allgemeine Reiseinformationen
Bei der Planung einer Reise nach Iran ist zu beachten, dass in einigen Regionen ein Sicherheitsrisiko besteht (siehe Sicherheitshinweise).
Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis von Geschäftsleuten / Monteuren
Bei Tätigkeit von Geschäftsleuten/Monteuren in Iran, sollte darauf geachtet werden, dass die notwendigen Arbeitserlaubnisse und Verlängerungen von Visa rechtzeitig vor Ausreise aus Iran vom iranischen Arbeitgeber erledigt werden. Hier kann es in der Praxis zu vorübergehenden Ausreisesperren wegen nicht erteilter Visaverlängerungen kommen, insbesondere bei noch ausstehender Steuerschuld der iranischen Arbeitgeber. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen die deutschen Pässe dann als Pfand von den Ausländerbehörden zurückgehalten wurden.
Geld / Kreditkarten
Kreditkarten oder Traveller-Schecks werden in Iran grundsätzlich nicht akzeptiert. Geschäfte werden überwiegend in bar abgewickelt. Reisende sollten ausreichend Barmittel (Devisen) mit sich führen. Devisen können bei der Einreise am Flughafen oder bei verschiedenen Banken zum Tageskurs in Rial umgetauscht werden. Ein Rücktausch von nicht benötigten Rialbeträgen ist in der Regel nicht möglich.
Flug-, Straßen- und Bahnverkehr
Alle internationalen Flüge werden – mit Ausnahme des Iran Air Flugs nach Kuala Lumpur – nur noch vom neuen Flughafen Imam Khomeini und nicht mehr vom zentral gelegenen Flughafen Mehrabad abgewickelt.
Die Infrastruktur im Land ist gut. Es gibt ein ausgedehntes Linienflugnetz, mit dem alle größeren Städte des Landes zu erreichen sind. Es sind nur wenige Bahnverbindungen vorhanden. Das Straßennetz ist gut ausgebaut.
Ramadan
Ramadan ist der islamische Fastenmonat, dessen Daten von Jahr zu Jahr variieren. 2009 fiel er in die Zeit vom 22. August bis 20. September, 2010 voraussichtlich vom 11. August bis 08. September. In dieser Zeit religiöser Besinnung gilt für Muslime ein Fastengebot (Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie z.B. sinnliche Genüsse wie Parfüm) von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten (wobei Ausnahmen für Schwangere, Kranke, kleine Kinder und Reisende bestehen), sollten auch Nichtmuslime dem Fasten der Muslime mit Respekt begegnen und darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.
Während des Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Zugleich ist das öffentliche Leben während des Ramadan nach dem abendlichen Fastenbrechen durch eine besonders festliche Atmosphäre, Treffen im Familien- und im Freundeskreis und oft auch verlängerte Ausgeh- und Ladenöffnungszeiten geprägt.
Tankstellen
In Iran werden keine privaten Diesel-Pkw gefahren. Bei Einreise mit Diesel-Pkw ist zu beachten, dass Diesel-Treibstoff nicht an allen Tankstellen erhältlich ist.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Reisende benötigen ein Visum, welches vor Einreise bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen. Die Geldstrafe, die Ausländern ohne gültige Aufenthaltserlaubnis auferlegt wird, beträgt pro Tag 300.000 Rial (ca. 30 US-$) Die Ausstellung eines Ausreisevisums durch die iranischen Behörden dauert im Einzelfall mehrere Tage bis Wochen.
Bei Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit unverhältnismäßig hohen Strafen und sogar mit bis zu dreijähriger Freiheitsstrafe gerechnet werden.
Visumerteilung am Flughafen
Die Möglichkeit für deutsche Staatsangehörige, bei der Einreise über einen Flughafen ein touristisches Einreisevisum (bis zu 14 Tage) zu erhalten, wird derzeit ohne Vorlage der „pre-arrival Visa confirmation“ (siehe aktueller Hinweis) sehr restriktiv gehandhabt, sodass es vermehrt zur Ablehnung des Visumantrags und Rückschiebung nach Deutschland kommt. Reisenden, die ein Flughafenvisum beantragen möchten, wird dringend empfohlen, sich vor Abflug nach Iran die elektronische Bestätigung zu beschaffen.
Seit Eröffnung des neuen Internationalen Flughafen Imam Khomeni in Teheran sind mehrfach Beschwerden von Geschäftsreisenden bekannt geworden. Wiederholt ist es in der Vergangenheit zu Komplikationen bei der Einreise oder sogar zu Rückweisungen gekommen. Trotz Vorlage eines Geschäftsvisums wurden teilweise entweder ein Einladungsschreiben oder eine Hotelbuchungsbestätigung oder beides verlangt. Das Auswärtige Amt empfiehlt in jedem Fall die Mitführung des Einladungsschreibens und einer Hotelbuchungsbestätigung bzw. der genauen Angabe der Aufenthaltsadresse in Iran.
Zur Frage der Einreise mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, werden Sie um direkte Kontaktaufnahme mit der iranischen Botschaft in Berlin gebeten.
Krankenversicherung
Seit dem 5. Mai 2008 muss für die Dauer des Aufenthaltes in der Islamischen Republik Iran in Deutschland oder Iran eine Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Grenzübergänge für die Ein- und Ausreise
Ausländer können über die internationalen Flughäfen des Landes sowie aus der Türkei (Übergang Bazargan) und Turkmenistan (Übergänge Badj-Giran, Sarakhs, Loftabad und Pol) und Armenien (Übergang Nurduz-Mogri) ein- und ausreisen. Am Übergang Mirjaveh / Pakistan ist besondere Vorsicht geboten (siehe Sicherheitshinweise). Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden. Für Kfz ist ein Carnet de Passage erforderlich.
Einreise von deutsch-iranischen Doppelstaatern
Iranische Behörden behandeln Personen, die sowohl die deutsche wie auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen (sog. Doppelstaater), beim Aufenthalt in Iran ausschließlich als iranische Staatsangehörige. Dies bedeutet, dass diese Personen nur mit einem iranischen Reisepass, der bei Wohnsitz in Deutschland bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu beantragen ist, nach Iran ein- und wieder ausreisen können.
Im vergangenen Jahr wurde einigen iranischstämmigen US-Amerikanern mit doppelter Staatsangehörigkeit bei dem Versuch der Ausreise der Reisepass entzogen und ihnen die Ausreise verwehrt.
Wenn Zweifel bestehen, ob eine Person neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt, sollte dies mit iranischen Behörden (Auslandsvertretungen) vor einer Iran-Reise geklärt werden.
Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Doppelstaater, deren Ehe in Iran nicht anerkannt ist, sowie Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit, die außerhalb einer Ehe geboren wurden, müssen bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kinder sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise ermöglicht wird. Dies kann mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein.
Die Möglichkeiten einer Unterstützung in Konsularangelegenheiten durch die Botschaft bei doppelter Staatsangehörigkeit sind sehr beschränkt.
Wehrdienst für deutsch-iranische Doppelstaater
Mit Beginn des iranischen Kalenderjahres (21. März), in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und muss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten.  Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggfs. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich selbst zum Militärdienst registrieren zu lassen (alle im Ausland lebenden Iraner müssen von sich aus bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung ihre Registrierung vornehmen lassen). Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Dienstverpflichtung gewährt werden, Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen.
Bei Einreisen männlicher Doppelstaater wird darauf hingewiesen, dass diese bis zur Ableistung des Wehrdienstes in Iran (oder Erhalt einer Ausnahmegenehmigung) eine Ausreisesperre erhalten können.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Hinweise für deutsche Ehefrauen iranischer Staatsangehöriger
Durch die Eheschließung mit einem Iraner erwerben deutsche Staatsangehörige automatisch die iranische Staatsangehörigkeit. Gemeinsame Kinder erwerben per Geburt die iranische Staatsangehörigkeit über den Vater. Damit werden sowohl Ehefrau als auch Kinder in Iran ausschließlich als iranische Staatsangehörige behandelt. Für die iranischen Behörden spielt die deutsche Staatsangehörigkeit keine Rolle.
Da nach iranischem Recht der Ehemann das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowohl für seine Ehefrau als auch die gemeinsamen Kinder besitzt, bedeutet dies, dass der iranische Ehemann seiner Ehefrau und gemeinsamen Kindern die Ausreise verweigern kann. Um das Land wieder zu verlassen, benötigen Ehefrau und Kinder die Zustimmung ihres Ehemannes.
Da dies in der Praxis häufig vorkommt und zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann, sollten sich insbesondere deutsch-iranische Frauen vor Einreise mit dieser Problematik befassen. Insbesondere für miteinreisende Kinder ist das Risiko einer möglichen Ausreisesperre mit all ihren Konsequenzen sorgfältig abzuwägen. Die Botschaft hat aufgrund der bestehenden iranischen Staatsangehörigkeit keine rechtliche Möglichkeit, die Beteiligten bei der Aufhebung der Ausreisesperre zu unterstützen.
Bitte beachten Sie bei Eheschließungen mit Iran-Bezug und deren möglichen Rechtsfolgen auch das diesbezügliche aktualisierte Merkblatt auf der homepage der Botschaft  http://www.teheran.diplo.de/Vertretung/ ... tsche.html

Besondere Zollvorschriften
Verboten ist die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch, nicht deklarierten Devisen und Publikationen, die das sehr strenge iranische Moralverständnis verletzen könnten.
Bei der Ausreise darf jede Person einen bis zu 6 qm großen und höchstens 30 Jahre alten Teppich mit sich führen. Die Ausfuhr von Antiquitäten ( Gegenstände, die älter als 30 Jahre sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Unter Vorlage eines Flugtickets als Nachweis der Ausreise ist die Organisation für Kulturerbe der Provinz Teheran nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 021-66702061-4, Durchwahl 212, Imam Khomeini Str., 30 Tir Str., Iran-Bastan-Museum) zu kontaktieren. Kaviar muss nachweislich mit Devisen erworben werden.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Alkoholgenuss ist untersagt. Frauen müssen die islamischen Bekleidungsvorschriften einhalten (Kopftuch, Mantel, keine Sandalen), vermehrte Straßenkontrollen werden durchgeführt. Männer sollten keine kurzen Hosen tragen. An religiösen Orten (Moscheen etc.) sollte außerdem langärmelige Oberbekleidung getragen werden. Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten können geahndet werden (siehe auch Einreisebestimmungen).
Insbesondere bei Übernachtungen bei iranischen Einzelpersonen oder Familien, deren Anschriften nicht bei Visabeantragung oder Einreise angegeben wurden, muss mit Passentzug und Gerichtsverfahren, beim Umgang mit iranischen Frauen oder Männern in der Öffentlichkeit mit Polizeikontrollen gerechnet werden.
Sexuelle Beziehungen sind nur in der Ehe erlaubt. Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Nach iranischem Verständnis unzüchtiges Verhalten wird streng geahndet; teilweise ist es mit der Todesstrafe bedroht.
Fotografieren öffentlicher Einrichtungen oder Fahrzeugen ist verboten und kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografierverbot gilt auch für Botschaftsgebäude. Beim Fotografieren von Menschen ist größte Zurückhaltung erforderlich.
Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, durch auffälliges Verhalten oder Gebrauch von technisch höher entwickeltem Gerät, wie GPS-Geräten, unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen. Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Missverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen. Aufenthalte in unmittelbarer Nähe von Standorten von Atomanlagen in Busher, Natanz, sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan sind dementsprechend zu meiden.
Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu 3 Jahren belegt werden. Vor der Ausfuhr von Tieren jedweder Art wird gewarnt.
Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Die verhängten Strafen sind häufig sehr schwer und mit westlichem Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Rauschgiftdelikte werden streng bestraft.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bestimmte Impfungen sind nicht vorgeschrieben. Empfehlenswert sind für Erwachsene: Polio, Tetanus, Diphtherie, für Kinder zusätzlich Masern, Mumps, Röteln, HIB, Keuchhusten. Bei Kurzaufenthalten: Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalten: Hepatitis A/Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis A und C, gegebenenfalls Typhus (eventuell bei Reisen in ländliche Gegenden) sowie Malariaprophylaxe bei Reisen zwischen März und- November im Südosten und -westen / an den Persischen Golf.
Weitere Impfungen (z.B. Tollwut) eventuell nach individueller, fachkundiger Beratung.
Malaria
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
HIV
Zur Einreise für einen Aufenthalt länger als drei Monate oder zur Arbeit im Lande wird ein negatives HIV-Testergebnis verlangt.
Vogelgrippe
Auch in Iran ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Kontakt mit Wildvögeln ist zu vermeiden.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den nebenstehenden „Reisemedizinischen Hinweisen“.
Medizinische Versorgung
Bitte bedenken Sie, dass in Iran, insbesondere außerhalb Teherans, die Gesundheitsversorgung unzureichend und die Rettung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen schwierig ist.
Allgemein für die Tropen geltende Hygienehinweise sollten auch hier beachtet werden.
Bei Arztbesuchen und insbesondere auch bei Operationen wird auf Vorkasse bestanden! Dies gilt auch bei dringenden / lebensnotwendigen Operationen. Es wird empfohlen, die volle Auslandsdeckung Ihrer Krankenversicherung vor Abreise bestätigen zu lassen.
Auswärtige Amt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35280
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Iran 21.10.2009

Beitrag von Birgitt »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Iran:
Stand 21.10.2009 (Unverändert gültig seit: 21.10.2009)

Aktuelle Hinweise
Bei einem Selbstmordanschlag in der iranischen südwestlichen Provinz Sistan-Belutschistan wurden am 18.10.2009 nach offiziellen Angaben mindestens 42 Menschen getötet, zahlreiche verletzt. Der Anschlag richtete sich gegen Kommandeure und Einheiten der Iranischen Revolutionsgarden, es gab allerdings auch zivile Opfer. Zu dem Anschlag hat sich nach Medienberichten eine sunnitische Rebellengruppe bekannt.
In Teheran und anderen iranischen Städten ist es nach den Präsidentschaftswahlen vom 12. Juni 2009 zu Protestkundgebungen von Anhängern der unterlegenen Kandidaten gekommen, die vielfach unter Anwendung von Gewalt aufgelöst wurden und auch Tote gefordert haben. Es hat harte Übergriffe von Polizei und paramilitärischen Milizen auch auf Unbeteiligte gegeben, dabei wurden auch Schusswaffen eingesetzt. Die Proteste sind zwar mittlerweile zum Erliegen gekommen, es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass sie insbesondere zu politisch wichtigen Ereignissen wie jüngst am Ende des Ramadan wieder aufflammen könnten , wenn auch in geringerem Umfang. Reisende nach Iran müssen unter Umständen mit Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit rechnen. Die Kommunikation im Inland und mit dem Ausland ist phasenweise weiter sehr schwierig und nicht immer möglich. Vor einer Reise nach Iran sollten die dortigen politischen Entwicklungen aufmerksam verfolgt werden.Deutschen, die sich in Iran aufhalten, wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und politische Kundgebungen weiträumig zu meiden.Reisende, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit haben, werden vermehrt nach Einreise von den iranischen Sicherheitsbehörden über den Grund Ihres Auslandsaufenthaltes verhört. Möglich ist auch der Passentzug, Überprüfung von Handys und PC bis zum Abschluss der Ermittlungen, sodass in diesen Fällen mit einer verzögerten Ausreise gerechnet werden muss. Fotografieren und Filmen (auch per Mobiltelefon) sollte restriktiv und mit der gebotenen Sensibilität gehandhabt werden. Der Botschaft sind Fälle bekannt geworden, in denen Touristen Kameras abgenommen wurden und sie vorübergehend festgenommen wurden, da sie verdächtigt wurden, öffentliche Gebäude oder Demonstrationen fotografiert zu haben. Insbesondere bei Anwesenheit von Polizisten/Sicherheitskräften sollte Fotografieren in jedem Falle vermieden werden.Die bisher bestehende Möglichkeit für deutsche Staatsangehörige, bei der Einreise am Flughafen ein Visum zu erhalten, besteht noch, wird jedoch derzeit sehr restriktiv gehandhabt, sodass es in den letzten Wochen vermehrt zur Visaablehnung und Rückschiebung nach Deutschland gekommen ist. Von dieser Möglichkeit der Visumsbeantragung rät das Auswärtige Amt daher grundsätzlich ab. Hier wird auf die Informationen zur Visaerteilung der Botschaft der Islamischen Republik Iran in Berlin und des Internetportals des iranischen Außenministeriums http://www.evisa.mfa.gov.ir verwiesen. Personen, die ihr iranisches Visum nicht über eine iranische Auslandsvertretung in Deutschland oder eine Agentur vor Einreise erhalten, wird dringend empfohlen, eine „pre-arrival eVisa confirmation“ einzuholen, um nach Einreise ein Flughafenvisum zu erhalten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Seit Anfang 2009 haben iranische Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen bewaffnete Gruppierungen in der Provinz Sistan-Belutschistan (Südwesten, Grenze zu Pakistan/Afghanistan) stark ausgeweitet. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer zunehmenden Zahl bewaffneter Angriffe auf die Sicherheitskräfte in den letzten Monaten. Die Situation in unmittelbarer Grenznähe und in der Provinzhauptstadt Zahedan gilt als gefährlich. Bei einem Selbstmordanschlag wurden am 18. Oktober nach offiziellen Angaben mindestens 42 Menschen getötet, zahlreiche verletzt. Der Anschlag richtete sich gegen Kommandeure und Einheiten der Iranischen Revolutionsgarden, es gab allerdings auch zivile Opfer. Zu dem Anschlag hat sich nach Medienberichten eine sunnitische Rebellengruppe bekannt. Am 28. Mai 2009 wurde ein Bombenattentat auf eine Moschee in Zahedan verübt, bei dem mindestens 19 Menschen starben und mehr als 80 Menschen verletzt wurden. In der Folge ist es am 31. Mai und 1. Juni 2009 in der Stadt zu gewaltsamen Ausschreitungen gekommen, in deren Verlauf mindestens fünf Menschen getötet wurden. In der Nähe von Zahedan forderten am 27. Januar 2009 Zusammenstöße mit Rebellen mindestens 10 Todesopfer. Zuvor hatte am 29. Dezember 2008 ein Selbstmordattentäter mit einem Sprengsatz die Polizeistation der Stadt Saravan angegriffen. Bei der Explosion wurden mindestens 4 Menschen getötet und etwa 20 verletzt.
Zu einer Bombenexplosion kam es am 12. April 2008 in einer Moschee in der südiranischen Stadt Shiraz.
Nach Anschlägen in der Provinzhauptstadt Khuzestans (Ahwaz) in den Jahren 2005 und 2006 wird empfohlen, bei Reisen dorthin die Entwicklung der Sicherheitslage aufmerksam zu verfolgen. Anschläge gab es 2006 auch in Kermanshah im Nordwesten Irans.
Die genannten Anschläge richteten sich nicht gegen Ausländer oder Touristen. Reisende in Grenzregionen Irans zu Irak und zu Pakistan sollten auch die jeweils aktuelle Lage in den Nachbarländern in Betracht ziehen.
Reisen über Land
Bei Individualreisen sollten Sie grundsätzlich vermeiden, allein nachts oder in einsamen Gebieten zu reisen.
Von nicht notwendigen Individual- oder Trekkingreisen in die Kurdengebiete im Nordwesten Irans, insbesondere entlang der türkischen und irakischen Grenze, wird grundsätzlich abgeraten.
Bei Reisen - insbesondere bei Individual- oder Trekkingreisen - in den Provinzen Kerman und Sistan-Belutschistan sowie in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungsrisiko. Zudem gibt es Berichte über sexuelle Belästigungen weiblicher Individualreisender.
Auf der Strecke Zabul-Zahedan besteht ein Überfall- und Entführungsrisiko, auf der Strecke Kerman-Bam wurden nach Errichtung einer Straßensperre Reisende von Mitgliedern einer terroristischen Gruppierung erschossen. Es wird daher dringend davon abgeraten, auf dem Landweg, insbesondere mit dem Fahrrad oder Motorrad, nach Pakistan oder Afghanistan zu reisen.
Für Afghanistan und Irak bestehen Reisewarnungen.
Die Botschaft Teheran kann bei der Beantragung von Visa, die für die im vorstehenden Absatz genannten Reisen bei anderen Auslandsvertretungen in Teheran beantragt werden, keine Unterstützung gewähren.
Bootsexkursionen
Besonderheiten in der „Straße von Hormuz
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die „Straße von Hormuz“ wird dringend empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden. 
Kriminalität
In Teheran kommt es gelegentlich zu Personenkontrollen durch vermeintliche Sicherheitsbeamte. Die Kontrolleure erweisen sich anschließend als Trickbetrüger, welche z.B. nach erfolgter "Kontrolle" die Geldbörse oder deren Inhalt einbehalten. Es wird geraten, darauf zu bestehen, entsprechende Kontrollen lediglich im Hotel oder der nächstgelegenen Polizeistation durchführen zu lassen. Die Zahl der Diebstähle von Pässen, Geld und Taschen in Geschäften und auf der Strasse (auch durch Motorradfahrer) ist steigend. Besondere Umsicht ist hier geboten. Vorsicht ist auch bei von Fremden angebotenen Süßigkeiten/Keksen und (offenen) Getränken geboten, da sich Diebe k.o.-Tropfen bedienen, mit denen Touristen betäubt und komplett ausgeraubt werden. Im Sommer 2009 ist in Nordteheran ein Entführungsfall bekannt geworden, bei dem ein Doppelstaater in seiner Wohnung von einer Gruppe Männern abgeholt wurde, die sich als Polizisten ausgaben, Polizeiuniformen trugen und gefälschte Dienstausweise vorzeigten. Die Entführer versuchten, eine Lösegeldsumme zu erpressen. Er wurde über mehrere Wochen festgehalten, ehe der Polizei die Befreiung gelang. 
Die in Iran geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen sind unbedingt zu respektieren (siehe auch "Besondere strafrechtliche Vorschriften").
Naturkatastrophen
Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss in allen Teilen des Landes gerechnet werden.
Militärische Sperrgebiete
Obwohl bestimmte Straßen auf Karten unter Umständen als befahrbar ausgewiesen sind, sollten Hinweisschilder auf militärische Sperrgebiete unbedingt beachtet werden. Dies gilt insbesondere für die Strecke SEMNAN - MO'ALLEMAN - JANDAQ durch die Wüste DASHT-E KAVIR. Auch in der Grenzregion zum Irak und insbesondere in der Provinz Kurdestan gibt es zahlreiche Sperrgebiete, die in jedem Falle gemieden werden sollten. 

Allgemeine Reiseinformationen
Bei der Planung einer Reise nach Iran ist zu beachten, dass in einigen Regionen ein Sicherheitsrisiko besteht (siehe Sicherheitshinweise).
Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis von Geschäftsleuten / Monteuren
Bei Tätigkeit von Geschäftsleuten/Monteuren in Iran, sollte darauf geachtet werden, dass die notwendigen Arbeitserlaubnisse und Verlängerungen von Visa rechtzeitig vor Ausreise aus Iran vom iranischen Arbeitgeber erledigt werden. Hier kann es in der Praxis zu vorübergehenden Ausreisesperren wegen nicht erteilter Visaverlängerungen kommen, insbesondere bei noch ausstehender Steuerschuld der iranischen Arbeitgeber. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen die deutschen Pässe dann als Pfand von den Ausländerbehörden zurückgehalten wurden.
Geld / Kreditkarten
Kreditkarten oder Traveller-Schecks werden in Iran grundsätzlich nicht akzeptiert. Geschäfte werden überwiegend in bar abgewickelt. Reisende sollten ausreichend Barmittel (Devisen) mit sich führen. Devisen können bei der Einreise am Flughafen oder bei verschiedenen Banken zum Tageskurs in Rial umgetauscht werden. Ein Rücktausch von nicht benötigten Rialbeträgen ist in der Regel nicht möglich.
Flug-, Straßen- und Bahnverkehr
Alle internationalen Flüge werden – mit Ausnahme des Iran Air Flugs nach Kuala Lumpur – nur noch vom neuen Flughafen Imam Khomeini und nicht mehr vom zentral gelegenen Flughafen Mehrabad abgewickelt.
Die Infrastruktur im Land ist gut. Es gibt ein ausgedehntes Linienflugnetz, mit dem alle größeren Städte des Landes zu erreichen sind. Es sind nur wenige Bahnverbindungen vorhanden. Das Straßennetz ist gut ausgebaut.
Ramadan
Ramadan ist der islamische Fastenmonat, dessen Daten von Jahr zu Jahr variieren. 2009 fiel er in die Zeit vom 22. August bis 20. September, 2010 voraussichtlich vom 11. August bis 08. September. In dieser Zeit religiöser Besinnung gilt für Muslime ein Fastengebot (Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie z.B. sinnliche Genüsse wie Parfüm) von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten (wobei Ausnahmen für Schwangere, Kranke, kleine Kinder und Reisende bestehen), sollten auch Nichtmuslime dem Fasten der Muslime mit Respekt begegnen und darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.
Während des Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Zugleich ist das öffentliche Leben während des Ramadan nach dem abendlichen Fastenbrechen durch eine besonders festliche Atmosphäre, Treffen im Familien- und im Freundeskreis und oft auch verlängerte Ausgeh- und Ladenöffnungszeiten geprägt.
Tankstellen
In Iran werden keine privaten Diesel-Pkw gefahren. Bei Einreise mit Diesel-Pkw ist zu beachten, dass Diesel-Treibstoff nicht an allen Tankstellen erhältlich ist.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisepass: Einreise möglich / 6 Monate Gültigkeit ab Einreise; kein israelischer Einreisestempel
Vorläufiger Reisepass: Einreise möglich / 6 Monate Gültigkeit ab Einreise; kein israelischer Einreisestempel
Weitere Anmerkungen
Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist.
Visum
Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen. Die Geldstrafe, die Ausländern ohne gültige Aufenthaltserlaubnis auferlegt wird, beträgt pro Tag 300.000 Rial (ca. 30 US-$) Die Ausstellung eines Ausreisevisums durch die iranischen Behörden dauert im Einzelfall mehrere Tage bis Wochen.
Bei Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit unverhältnismäßig hohen Strafen und sogar mit bis zu dreijähriger Freiheitsstrafe gerechnet werden.
Visumerteilung am Flughafen
Die Möglichkeit für deutsche Staatsangehörige, bei der Einreise über einen Flughafen ein touristisches Einreisevisum (bis zu 14 Tage) zu erhalten, wird derzeit ohne Vorlage der „pre-arrival Visa confirmation“ (siehe aktueller Hinweis) sehr restriktiv gehandhabt, sodass es vermehrt zur Ablehnung des Visumantrags und Rückschiebung nach Deutschland kommt. Reisenden, die ein Flughafenvisum beantragen möchten, wird dringend empfohlen, sich vor Abflug nach Iran die elektronische Bestätigung zu beschaffen.
Seit Eröffnung des neuen Internationalen Flughafen Imam Khomeni in Teheran sind mehrfach Beschwerden von Geschäftsreisenden bekannt geworden. Wiederholt ist es in der Vergangenheit zu Komplikationen bei der Einreise oder sogar zu Rückweisungen gekommen. Trotz Vorlage eines Geschäftsvisums wurden teilweise entweder ein Einladungsschreiben oder eine Hotelbuchungsbestätigung oder beides verlangt. Das Auswärtige Amt empfiehlt in jedem Fall die Mitführung des Einladungsschreibens und einer Hotelbuchungsbestätigung bzw. der genauen Angabe der Aufenthaltsadresse in Iran.
Zur Frage der Einreise mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, werden Sie um direkte Kontaktaufnahme mit der iranischen Botschaft in Berlin gebeten.
Krankenversicherung
Seit dem 5. Mai 2008 muss für die Dauer des Aufenthaltes in der Islamischen Republik Iran in Deutschland oder Iran eine Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Grenzübergänge für die Ein- und Ausreise
Ausländer können über die internationalen Flughäfen des Landes sowie aus der Türkei (Übergang Bazargan) und Turkmenistan (Übergänge Badj-Giran, Sarakhs, Loftabad und Pol) und Armenien (Übergang Nurduz-Mogri) ein- und ausreisen. Am Übergang Mirjaveh / Pakistan ist besondere Vorsicht geboten (siehe Sicherheitshinweise). Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden. Für Kfz ist ein Carnet de Passage erforderlich.
Einreise von deutsch-iranischen Doppelstaatern
Iranische Behörden behandeln Personen, die sowohl die deutsche wie auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen (sog. Doppelstaater), beim Aufenthalt in Iran ausschließlich als iranische Staatsangehörige. Dies bedeutet, dass diese Personen nur mit einem iranischen Reisepass, der bei Wohnsitz in Deutschland bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu beantragen ist, nach Iran ein- und wieder ausreisen können.
Im vergangenen Jahr wurde einigen iranischstämmigen US-Amerikanern mit doppelter Staatsangehörigkeit bei dem Versuch der Ausreise der Reisepass entzogen und ihnen die Ausreise verwehrt.
Wenn Zweifel bestehen, ob eine Person neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt, sollte dies mit iranischen Behörden (Auslandsvertretungen) vor einer Iran-Reise geklärt werden.
Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Doppelstaater, deren Ehe in Iran nicht anerkannt ist, sowie Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit, die außerhalb einer Ehe geboren wurden, müssen bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kinder sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise ermöglicht wird. Dies kann mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein.
Die Möglichkeiten einer Unterstützung in Konsularangelegenheiten durch die Botschaft bei doppelter Staatsangehörigkeit sind sehr beschränkt.
Wehrdienst für deutsch-iranische Doppelstaater
Mit Beginn des iranischen Kalenderjahres (21. März), in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und muss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten.  Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggfs. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich selbst zum Militärdienst registrieren zu lassen (alle im Ausland lebenden Iraner müssen von sich aus bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung ihre Registrierung vornehmen lassen). Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Dienstverpflichtung gewährt werden, Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen.
Bei Einreisen männlicher Doppelstaater wird darauf hingewiesen, dass diese bis zur Ableistung des Wehrdienstes in Iran (oder Erhalt einer Ausnahmegenehmigung) eine Ausreisesperre erhalten können.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Hinweise für deutsche Ehefrauen iranischer Staatsangehöriger
Durch die Eheschließung mit einem Iraner erwerben deutsche Staatsangehörige automatisch die iranische Staatsangehörigkeit. Gemeinsame Kinder erwerben per Geburt die iranische Staatsangehörigkeit über den Vater. Damit werden sowohl Ehefrau als auch Kinder in Iran ausschließlich als iranische Staatsangehörige behandelt. Für die iranischen Behörden spielt die deutsche Staatsangehörigkeit keine Rolle.
Da nach iranischem Recht der Ehemann das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowohl für seine Ehefrau als auch die gemeinsamen Kinder besitzt, bedeutet dies, dass der iranische Ehemann seiner Ehefrau und gemeinsamen Kindern die Ausreise verweigern kann. Um das Land wieder zu verlassen, benötigen Ehefrau und Kinder die Zustimmung ihres Ehemannes.
Da dies in der Praxis häufig vorkommt und zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann, sollten sich insbesondere deutsch-iranische Frauen vor Einreise mit dieser Problematik befassen. Insbesondere für miteinreisende Kinder ist das Risiko einer möglichen Ausreisesperre mit all ihren Konsequenzen sorgfältig abzuwägen. Die Botschaft hat aufgrund der bestehenden iranischen Staatsangehörigkeit keine rechtliche Möglichkeit, die Beteiligten bei der Aufhebung der Ausreisesperre zu unterstützen.
Bitte beachten Sie bei Eheschließungen mit Iran-Bezug und deren möglichen Rechtsfolgen auch das diesbezügliche aktualisierte Merkblatt auf der homepage der Botschaft  http://www.teheran.diplo.de/Vertretung/ ... tsche.html

Besondere Zollvorschriften
Verboten ist die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch, nicht deklarierten Devisen und Publikationen, die das sehr strenge iranische Moralverständnis verletzen könnten.
Bei der Ausreise darf jede Person einen bis zu 6 qm großen und höchstens 30 Jahre alten Teppich mit sich führen. Die Ausfuhr von Antiquitäten ( Gegenstände, die älter als 30 Jahre sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Unter Vorlage eines Flugtickets als Nachweis der Ausreise ist die Organisation für Kulturerbe der Provinz Teheran nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 021-66702061-4, Durchwahl 212, Imam Khomeini Str., 30 Tir Str., Iran-Bastan-Museum) zu kontaktieren. Kaviar muss nachweislich mit Devisen erworben werden.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Alkoholgenuss ist untersagt. Frauen müssen die islamischen Bekleidungsvorschriften einhalten (Kopftuch, Mantel, keine Sandalen), vermehrte Straßenkontrollen werden durchgeführt. Männer sollten keine kurzen Hosen tragen. An religiösen Orten (Moscheen etc.) sollte außerdem langärmelige Oberbekleidung getragen werden. Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten können geahndet werden (siehe auch Einreisebestimmungen).
Insbesondere bei Übernachtungen bei iranischen Einzelpersonen oder Familien, deren Anschriften nicht bei Visabeantragung oder Einreise angegeben wurden, muss mit Passentzug und Gerichtsverfahren, beim Umgang mit iranischen Frauen oder Männern in der Öffentlichkeit mit Polizeikontrollen gerechnet werden.
Sexuelle Beziehungen sind nur in der Ehe erlaubt. Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Nach iranischem Verständnis unzüchtiges Verhalten wird streng geahndet; teilweise ist es mit der Todesstrafe bedroht.
Fotografieren öffentlicher Einrichtungen oder Fahrzeugen ist verboten und kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografierverbot gilt auch für Botschaftsgebäude. Beim Fotografieren von Menschen ist größte Zurückhaltung erforderlich.
Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, durch auffälliges Verhalten oder Gebrauch von technisch höher entwickeltem Gerät, wie GPS-Geräten, unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen. Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Missverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen. Aufenthalte in unmittelbarer Nähe von Standorten von Atomanlagen in Busher, Natanz, sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan sind dementsprechend zu meiden.
Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu 3 Jahren belegt werden. Vor der Ausfuhr von Tieren jedweder Art wird gewarnt.
Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Die verhängten Strafen sind häufig sehr schwer und mit westlichem Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Rauschgiftdelikte werden streng bestraft.

Medizinische Hinweise

Impfschutz
Bestimmte Impfungen sind nicht vorgeschrieben. Empfehlenswert sind für Erwachsene: Polio, Tetanus, Diphtherie, für Kinder zusätzlich Masern, Mumps, Röteln, HIB, Keuchhusten. Bei Kurzaufenthalten: Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalten: Hepatitis A/Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis A und C, gegebenenfalls Typhus (eventuell bei Reisen in ländliche Gegenden) sowie Malariaprophylaxe bei Reisen zwischen März und- November im Südosten und -westen / an den Persischen Golf.
Impfungen (z.B. Tollwut) eventuell nach individueller, fachkundiger Beratung.
Malaria
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
HIV
Zur Einreise für einen Aufenthalt länger als drei Monate oder zur Arbeit im Lande wird ein negatives HIV-Testergebnis verlangt.
Vogelgrippe
Auch in Iran ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Kontakt mit Wildvögeln ist zu vermeiden.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den nebenstehenden „Reisemedizinischen Hinweisen“.
Medizinische Versorgung
Bitte bedenken Sie, dass in Iran, insbesondere außerhalb Teherans, die Gesundheitsversorgung unzureichend und die Rettung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen schwierig ist.
Allgemein für die Tropen geltende Hygienehinweise sollten auch hier beachtet werden.
Bei Arztbesuchen und insbesondere auch bei Operationen wird auf Vorkasse bestanden! Dies gilt auch bei dringenden / lebensnotwendigen Operationen. Es wird empfohlen, die volle Auslandsdeckung Ihrer Krankenversicherung vor Abreise bestätigen zu lassen.
Auswärtiges Amt
Alexander
Administrator
Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Iran 29.10.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Iran::
Stand 29.10.2009 (Unverändert gültig seit: 29.10.2009)

Aktuelle Hinweise
• Bei einem Selbstmordanschlag in der iranischen südöstlichen Provinz Sistan-Belutschistan wurden am 18.10.2009 nach offiziellen Angaben mindestens 42 Menschen getötet, zahlreiche verletzt. Der Anschlag richtete sich gegen Kommandeure und Einheiten der Iranischen Revolutionsgarden, es gab allerdings auch zivile Opfer. Zu dem Anschlag hat sich nach Medienberichten eine sunnitische Rebellengruppe bekannt.
• In Teheran und anderen iranischen Städten ist es nach den Präsidentschaftswahlen vom 12. Juni 2009 zu Protestkundgebungen von Anhängern der unterlegenen Kandidaten gekommen, die vielfach unter Anwendung von Gewalt aufgelöst wurden und auch Tote gefordert haben. Es hat harte Übergriffe von Polizei und paramilitärischen Milizen auch auf Unbeteiligte gegeben, dabei wurden auch Schusswaffen eingesetzt. Die Proteste sind zwar mittlerweile zum Erliegen gekommen, es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass sie insbesondere zu politisch wichtigen Ereignissen wie jüngst am Ende des Ramadan wieder aufflammen könnten , wenn auch in geringerem Umfang. Reisende nach Iran müssen unter Umständen mit Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit rechnen. Die Kommunikation im Inland und mit dem Ausland ist phasenweise weiter sehr schwierig und nicht immer möglich. Vor einer Reise nach Iran sollten die dortigen politischen Entwicklungen aufmerksam verfolgt werden.Deutschen, die sich in Iran aufhalten, wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und politische Kundgebungen weiträumig zu meiden.Reisende, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit haben, werden vermehrt nach Einreise von den iranischen Sicherheitsbehörden über den Grund Ihres Auslandsaufenthaltes verhört. Möglich ist auch der Passentzug, Überprüfung von Handys und PC bis zum Abschluss der Ermittlungen, sodass in diesen Fällen mit einer verzögerten Ausreise gerechnet werden muss. Fotografieren und Filmen (auch per Mobiltelefon) sollte restriktiv und mit der gebotenen Sensibilität gehandhabt werden. Der Botschaft sind Fälle bekannt geworden, in denen Touristen Kameras abgenommen wurden und sie vorübergehend festgenommen wurden, da sie verdächtigt wurden, öffentliche Gebäude oder Demonstrationen fotografiert zu haben. Insbesondere bei Anwesenheit von Polizisten/Sicherheitskräften sollte Fotografieren in jedem Falle vermieden werden.
• Die bisher bestehende Möglichkeit für deutsche Staatsangehörige, bei der Einreise am Flughafen ein Visum zu erhalten, besteht noch, wird jedoch derzeit sehr restriktiv gehandhabt, sodass es in den letzten Wochen vermehrt zur Visaablehnung und Rückschiebung nach Deutschland gekommen ist. Von dieser Möglichkeit der Visumsbeantragung rät das Auswärtige Amt daher grundsätzlich ab. Hier wird auf die Informationen zur Visaerteilung der Botschaft der Islamischen Republik Iran in Berlin und des Internetportals des iranischen Außenministeriums http://www.evisa.mfa.gov.ir verwiesen. Personen, die ihr iranisches Visum nicht über eine iranische Auslandsvertretung in Deutschland oder eine Agentur vor Einreise erhalten, wird dringend empfohlen, eine „pre-arrival eVisa confirmation“ einzuholen, um nach Einreise ein Flughafenvisum zu erhalten.
Zum Seitenanfang
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Seit Anfang 2009 haben iranische Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen bewaffnete Gruppierungen in der Provinz Sistan-Belutschistan (Südwesten, Grenze zu Pakistan/Afghanistan) stark ausgeweitet. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer zunehmenden Zahl bewaffneter Angriffe auf die Sicherheitskräfte in den letzten Monaten. Die Situation in unmittelbarer Grenznähe und in der Provinzhauptstadt Zahedan gilt als gefährlich. Bei einem Selbstmordanschlag wurden am 18. Oktober nach offiziellen Angaben mindestens 42 Menschen getötet, zahlreiche verletzt. Der Anschlag richtete sich gegen Kommandeure und Einheiten der Iranischen Revolutionsgarden, es gab allerdings auch zivile Opfer. Zu dem Anschlag hat sich nach Medienberichten eine sunnitische Rebellengruppe bekannt. Am 28. Mai 2009 wurde ein Bombenattentat auf eine Moschee in Zahedan verübt, bei dem mindestens 19 Menschen starben und mehr als 80 Menschen verletzt wurden. In der Folge ist es am 31. Mai und 1. Juni 2009 in der Stadt zu gewaltsamen Ausschreitungen gekommen, in deren Verlauf mindestens fünf Menschen getötet wurden. In der Nähe von Zahedan forderten am 27. Januar 2009 Zusammenstöße mit Rebellen mindestens 10 Todesopfer. Zuvor hatte am 29. Dezember 2008 ein Selbstmordattentäter mit einem Sprengsatz die Polizeistation der Stadt Saravan angegriffen. Bei der Explosion wurden mindestens 4 Menschen getötet und etwa 20 verletzt.
Zu einer Bombenexplosion kam es am 12. April 2008 in einer Moschee in der südiranischen Stadt Shiraz.
Nach Anschlägen in der Provinzhauptstadt Khuzestans (Ahwaz) in den Jahren 2005 und 2006 wird empfohlen, bei Reisen dorthin die Entwicklung der Sicherheitslage aufmerksam zu verfolgen. Anschläge gab es 2006 auch in Kermanshah im Nordwesten Irans.
Die genannten Anschläge richteten sich nicht gegen Ausländer oder Touristen. Reisende in Grenzregionen Irans zu Irak und zu Pakistan sollten auch die jeweils aktuelle Lage in den Nachbarländern in Betracht ziehen.
Reisen über Land
Bei Individualreisen sollten Sie grundsätzlich vermeiden, allein nachts oder in einsamen Gebieten zu reisen.
Von nicht notwendigen Individual- oder Trekkingreisen in die Kurdengebiete im Nordwesten Irans, insbesondere entlang der türkischen und irakischen Grenze, wird grundsätzlich abgeraten.
Bei Reisen - insbesondere bei Individual- oder Trekkingreisen - in den Provinzen Kerman und Sistan-Belutschistan sowie in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungsrisiko. Zudem gibt es Berichte über sexuelle Belästigungen weiblicher Individualreisender.
Auf der Strecke Zabul-Zahedan besteht ein Überfall- und Entführungsrisiko, auf der Strecke Kerman-Bam wurden nach Errichtung einer Straßensperre Reisende von Mitgliedern einer terroristischen Gruppierung erschossen. Es wird daher dringend davon abgeraten, auf dem Landweg, insbesondere mit dem Fahrrad oder Motorrad, nach Pakistan oder Afghanistan zu reisen.
Für Afghanistan und Irak bestehen Reisewarnungen.
Die Botschaft Teheran kann bei der Beantragung von Visa, die für die im vorstehenden Absatz genannten Reisen bei anderen Auslandsvertretungen in Teheran beantragt werden, keine Unterstützung gewähren.
Bootsexkursionen
Besonderheiten in der „Straße von Hormuz
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die „Straße von Hormuz“ wird dringend empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.
Kriminalität
In Teheran kommt es gelegentlich zu Personenkontrollen durch vermeintliche Sicherheitsbeamte. Die Kontrolleure erweisen sich anschließend als Trickbetrüger, welche z.B. nach erfolgter "Kontrolle" die Geldbörse oder deren Inhalt einbehalten. Es wird geraten, darauf zu bestehen, entsprechende Kontrollen lediglich im Hotel oder der nächstgelegenen Polizeistation durchführen zu lassen. Die Zahl der Diebstähle von Pässen, Geld und Taschen in Geschäften und auf der Strasse (auch durch Motorradfahrer) ist steigend. Besondere Umsicht ist hier geboten. Vorsicht ist auch bei von Fremden angebotenen Süßigkeiten/Keksen und (offenen) Getränken geboten, da sich Diebe k.o.-Tropfen bedienen, mit denen Touristen betäubt und komplett ausgeraubt werden. Im Sommer 2009 ist in Nordteheran ein Entführungsfall bekannt geworden, bei dem ein Doppelstaater in seiner Wohnung von einer Gruppe Männern abgeholt wurde, die sich als Polizisten ausgaben, Polizeiuniformen trugen und gefälschte Dienstausweise vorzeigten. Die Entführer versuchten, eine Lösegeldsumme zu erpressen. Er wurde über mehrere Wochen festgehalten, ehe der Polizei die Befreiung gelang.
Die in Iran geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen sind unbedingt zu respektieren (siehe auch "Besondere strafrechtliche Vorschriften").
Naturkatastrophen
Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss in allen Teilen des Landes gerechnet werden.
Militärische Sperrgebiete
Obwohl bestimmte Straßen auf Karten unter Umständen als befahrbar ausgewiesen sind, sollten Hinweisschilder auf militärische Sperrgebiete unbedingt beachtet werden. Dies gilt insbesondere für die Strecke SEMNAN - MO'ALLEMAN - JANDAQ durch die Wüste DASHT-E KAVIR. Auch in der Grenzregion zum Irak und insbesondere in der Provinz Kurdestan gibt es zahlreiche Sperrgebiete, die in jedem Falle gemieden werden sollten.
Zum Seitenanfang
Allgemeine Reiseinformationen
Bei der Planung einer Reise nach Iran ist zu beachten, dass in einigen Regionen ein Sicherheitsrisiko besteht (siehe Sicherheitshinweise).
Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis von Geschäftsleuten / Monteuren
Bei Tätigkeit von Geschäftsleuten/Monteuren in Iran, sollte darauf geachtet werden, dass die notwendigen Arbeitserlaubnisse und Verlängerungen von Visa rechtzeitig vor Ausreise aus Iran vom iranischen Arbeitgeber erledigt werden. Hier kann es in der Praxis zu vorübergehenden Ausreisesperren wegen nicht erteilter Visaverlängerungen kommen, insbesondere bei noch ausstehender Steuerschuld der iranischen Arbeitgeber. Es sind Fälle bekannt geworden, in denen die deutschen Pässe dann als Pfand von den Ausländerbehörden zurückgehalten wurden.
Geld / Kreditkarten
Kreditkarten oder Traveller-Schecks werden in Iran grundsätzlich nicht akzeptiert. Geschäfte werden überwiegend in bar abgewickelt. Reisende sollten ausreichend Barmittel (Devisen) mit sich führen. Devisen können bei der Einreise am Flughafen oder bei verschiedenen Banken zum Tageskurs in Rial umgetauscht werden. Ein Rücktausch von nicht benötigten Rialbeträgen ist in der Regel nicht möglich.
Flug-, Straßen- und Bahnverkehr
Alle internationalen Flüge werden – mit Ausnahme des Iran Air Flugs nach Kuala Lumpur – nur noch vom neuen Flughafen Imam Khomeini und nicht mehr vom zentral gelegenen Flughafen Mehrabad abgewickelt.
Die Infrastruktur im Land ist gut. Es gibt ein ausgedehntes Linienflugnetz, mit dem alle größeren Städte des Landes zu erreichen sind. Es sind nur wenige Bahnverbindungen vorhanden. Das Straßennetz ist gut ausgebaut.
Ramadan
Ramadan ist der islamische Fastenmonat, dessen Daten von Jahr zu Jahr variieren. 2009 fiel er in die Zeit vom 22. August bis 20. September, 2010 voraussichtlich vom 11. August bis 08. September. In dieser Zeit religiöser Besinnung gilt für Muslime ein Fastengebot (Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie z.B. sinnliche Genüsse wie Parfüm) von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten (wobei Ausnahmen für Schwangere, Kranke, kleine Kinder und Reisende bestehen), sollten auch Nichtmuslime dem Fasten der Muslime mit Respekt begegnen und darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.
Während des Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Zugleich ist das öffentliche Leben während des Ramadan nach dem abendlichen Fastenbrechen durch eine besonders festliche Atmosphäre, Treffen im Familien- und im Freundeskreis und oft auch verlängerte Ausgeh- und Ladenöffnungszeiten geprägt.
Tankstellen
In Iran werden keine privaten Diesel-Pkw gefahren. Bei Einreise mit Diesel-Pkw ist zu beachten, dass Diesel-Treibstoff nicht an allen Tankstellen erhältlich ist.
Zum Seitenanfang
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Einreise möglich / 6 Monate Gültigkeit ab Einreise; kein israelischer Einreisestempel
Vorläufiger Reisepass Einreise möglich / 6 Monate Gültigkeit ab Einreise; kein israelischer Einreisestempel
Personalausweis Einreise nicht möglich
Vorläufiger Personalausweis Einreise nicht möglich
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Einreise möglich/ 6 Monate Gültigkeit ab Einreise; kein israelischer Einreisestempel
Reisepass Einreise möglich/ 6 Monate Gültigkeit ab Einreise; kein israelischer Einreisestempel (siehe Ausführungen unten).
Personalausweis Einreise nicht möglich
Vorläufiger Personalausweis Einreise nicht möglich
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Einreise möglich
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Einreise möglich/ Bild und eine freie Seite für das Visum muss vorhanden sein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist.
Visum
Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen. Die Geldstrafe, die Ausländern ohne gültige Aufenthaltserlaubnis auferlegt wird, beträgt pro Tag 300.000 Rial (ca. 30 US-$) Die Ausstellung eines Ausreisevisums durch die iranischen Behörden dauert im Einzelfall mehrere Tage bis Wochen.
Bei Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit unverhältnismäßig hohen Strafen und sogar mit bis zu dreijähriger Freiheitsstrafe gerechnet werden.
Visumerteilung am Flughafen
Die Möglichkeit für deutsche Staatsangehörige, bei der Einreise über einen Flughafen ein touristisches Einreisevisum (bis zu 14 Tage) zu erhalten, wird derzeit ohne Vorlage der „pre-arrival Visa confirmation“ (siehe aktueller Hinweis) sehr restriktiv gehandhabt, sodass es vermehrt zur Ablehnung des Visumantrags und Rückschiebung nach Deutschland kommt. Reisenden, die ein Flughafenvisum beantragen möchten, wird dringend empfohlen, sich vor Abflug nach Iran die elektronische Bestätigung zu beschaffen.
Seit Eröffnung des neuen Internationalen Flughafen Imam Khomeni in Teheran sind mehrfach Beschwerden von Geschäftsreisenden bekannt geworden. Wiederholt ist es in der Vergangenheit zu Komplikationen bei der Einreise oder sogar zu Rückweisungen gekommen. Trotz Vorlage eines Geschäftsvisums wurden teilweise entweder ein Einladungsschreiben oder eine Hotelbuchungsbestätigung oder beides verlangt. Das Auswärtige Amt empfiehlt in jedem Fall die Mitführung des Einladungsschreibens und einer Hotelbuchungsbestätigung bzw. der genauen Angabe der Aufenthaltsadresse in Iran.
Zur Frage der Einreise mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, werden Sie um direkte Kontaktaufnahme mit der iranischen Botschaft in Berlin gebeten.
Krankenversicherung
Seit dem 5. Mai 2008 muss für die Dauer des Aufenthaltes in der Islamischen Republik Iran in Deutschland oder Iran eine Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Grenzübergänge für die Ein- und Ausreise
Ausländer können über die internationalen Flughäfen des Landes sowie aus der Türkei (Übergang Bazargan) und Turkmenistan (Übergänge Badj-Giran, Sarakhs, Loftabad und Pol) und Armenien (Übergang Nurduz-Mogri) ein- und ausreisen. Am Übergang Mirjaveh / Pakistan ist besondere Vorsicht geboten (siehe Sicherheitshinweise). Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden. Für Kfz ist ein Carnet de Passage erforderlich.
Einreise von deutsch-iranischen Doppelstaatern
Iranische Behörden behandeln Personen, die sowohl die deutsche wie auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen (sog. Doppelstaater), beim Aufenthalt in Iran ausschließlich als iranische Staatsangehörige. Dies bedeutet, dass diese Personen nur mit einem iranischen Reisepass, der bei Wohnsitz in Deutschland bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu beantragen ist, nach Iran ein- und wieder ausreisen können.
Im vergangenen Jahr wurde einigen iranischstämmigen US-Amerikanern mit doppelter Staatsangehörigkeit bei dem Versuch der Ausreise der Reisepass entzogen und ihnen die Ausreise verwehrt.
Wenn Zweifel bestehen, ob eine Person neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt, sollte dies mit iranischen Behörden (Auslandsvertretungen) vor einer Iran-Reise geklärt werden.
Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Doppelstaater, deren Ehe in Iran nicht anerkannt ist, sowie Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit, die außerhalb einer Ehe geboren wurden, müssen bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kinder sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise ermöglicht wird. Dies kann mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein.
Die Möglichkeiten einer Unterstützung in Konsularangelegenheiten durch die Botschaft bei doppelter Staatsangehörigkeit sind sehr beschränkt.
Wehrdienst für deutsch-iranische Doppelstaater
Mit Beginn des iranischen Kalenderjahres (21. März), in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und muss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten. Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggfs. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich selbst zum Militärdienst registrieren zu lassen (alle im Ausland lebenden Iraner müssen von sich aus bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung ihre Registrierung vornehmen lassen). Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Dienstverpflichtung gewährt werden, Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen.
Bei Einreisen männlicher Doppelstaater wird darauf hingewiesen, dass diese bis zur Ableistung des Wehrdienstes in Iran (oder Erhalt einer Ausnahmegenehmigung) eine Ausreisesperre erhalten können.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Zum Seitenanfang
Hinweise für deutsche Ehefrauen iranischer Staatsangehöriger
Durch die Eheschließung mit einem Iraner erwerben deutsche Staatsangehörige automatisch die iranische Staatsangehörigkeit. Gemeinsame Kinder erwerben per Geburt die iranische Staatsangehörigkeit über den Vater. Damit werden sowohl Ehefrau als auch Kinder in Iran ausschließlich als iranische Staatsangehörige behandelt. Für die iranischen Behörden spielt die deutsche Staatsangehörigkeit keine Rolle.
Da nach iranischem Recht der Ehemann das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowohl für seine Ehefrau als auch die gemeinsamen Kinder besitzt, bedeutet dies, dass der iranische Ehemann seiner Ehefrau und gemeinsamen Kindern die Ausreise verweigern kann. Um das Land wieder zu verlassen, benötigen Ehefrau und Kinder die Zustimmung ihres Ehemannes.
Da dies in der Praxis häufig vorkommt und zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann, sollten sich insbesondere deutsch-iranische Frauen vor Einreise mit dieser Problematik befassen. Insbesondere für miteinreisende Kinder ist das Risiko einer möglichen Ausreisesperre mit all ihren Konsequenzen sorgfältig abzuwägen. Die Botschaft hat aufgrund der bestehenden iranischen Staatsangehörigkeit keine rechtliche Möglichkeit, die Beteiligten bei der Aufhebung der Ausreisesperre zu unterstützen.
Bitte beachten Sie bei Eheschließungen mit Iran-Bezug und deren möglichen Rechtsfolgen auch das diesbezügliche aktualisierte Merkblatt auf der homepage der Botschaft http://www.teheran.diplo.de/Vertretung/ ... tsche.html
Zum Seitenanfang
Besondere Zollvorschriften
Verboten ist die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch, nicht deklarierten Devisen und Publikationen, die das sehr strenge iranische Moralverständnis verletzen könnten.
Bei der Ausreise darf jede Person einen bis zu 6 qm großen und höchstens 30 Jahre alten Teppich mit sich führen. Die Ausfuhr von Antiquitäten ( Gegenstände, die älter als 30 Jahre sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Unter Vorlage eines Flugtickets als Nachweis der Ausreise ist die Organisation für Kulturerbe der Provinz Teheran nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 021-66702061-4, Durchwahl 212, Imam Khomeini Str., 30 Tir Str., Iran-Bastan-Museum) zu kontaktieren. Kaviar muss nachweislich mit Devisen erworben werden.
Zum Seitenanfang
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Alkoholgenuss ist untersagt. Frauen müssen die islamischen Bekleidungsvorschriften einhalten (Kopftuch, Mantel, keine Sandalen), vermehrte Straßenkontrollen werden durchgeführt. Männer sollten keine kurzen Hosen tragen. An religiösen Orten (Moscheen etc.) sollte außerdem langärmelige Oberbekleidung getragen werden. Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten können geahndet werden (siehe auch Einreisebestimmungen).
Insbesondere bei Übernachtungen bei iranischen Einzelpersonen oder Familien, deren Anschriften nicht bei Visabeantragung oder Einreise angegeben wurden, muss mit Passentzug und Gerichtsverfahren, beim Umgang mit iranischen Frauen oder Männern in der Öffentlichkeit mit Polizeikontrollen gerechnet werden.
Sexuelle Beziehungen sind nur in der Ehe erlaubt. Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Nach iranischem Verständnis unzüchtiges Verhalten wird streng geahndet; teilweise ist es mit der Todesstrafe bedroht.
Fotografieren öffentlicher Einrichtungen oder Fahrzeugen ist verboten und kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografierverbot gilt auch für Botschaftsgebäude. Beim Fotografieren von Menschen ist größte Zurückhaltung erforderlich.
Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, durch auffälliges Verhalten oder Gebrauch von technisch höher entwickeltem Gerät, wie GPS-Geräten, unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen. Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Missverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen. Aufenthalte in unmittelbarer Nähe von Standorten von Atomanlagen in Busher, Natanz, sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan sind dementsprechend zu meiden.
Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu 3 Jahren belegt werden. Vor der Ausfuhr von Tieren jedweder Art wird gewarnt.
Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Die verhängten Strafen sind häufig sehr schwer und mit westlichem Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Rauschgiftdelikte werden streng bestraft.
Zum Seitenanfang
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bestimmte Impfungen sind nicht vorgeschrieben. Empfehlenswert sind für Erwachsene: Polio, Tetanus, Diphtherie, für Kinder zusätzlich Masern, Mumps, Röteln, HIB, Keuchhusten. Bei Kurzaufenthalten: Hepatitis A. Bei Langzeitaufenthalten: Hepatitis A/Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis A und C, gegebenenfalls Typhus (eventuell bei Reisen in ländliche Gegenden) sowie Malariaprophylaxe bei Reisen zwischen März und- November im Südosten und -westen / an den Persischen Golf.
Weitere Impfungen (z.B. Tollwut) eventuell nach individueller, fachkundiger Beratung.
Malaria
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
HIV
Zur Einreise für einen Aufenthalt länger als drei Monate oder zur Arbeit im Lande wird ein negatives HIV-Testergebnis verlangt.
Vogelgrippe
Auch in Iran ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Kontakt mit Wildvögeln ist zu vermeiden.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den nebenstehenden „Reisemedizinischen Hinweisen“.
Medizinische Versorgung
Bitte bedenken Sie, dass in Iran, insbesondere außerhalb Teherans, die Gesundheitsversorgung unzureichend und die Rettung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen schwierig ist.
Allgemein für die Tropen geltende Hygienehinweise sollten auch hier beachtet werden.
Bei Arztbesuchen und insbesondere auch bei Operationen wird auf Vorkasse bestanden! Dies gilt auch bei dringenden / lebensnotwendigen Operationen. Es wird empfohlen, die volle Auslandsdeckung Ihrer Krankenversicherung vor Abreise bestätigen zu lassen.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
Gesperrt