Reise-/Sicherheitshinweis Indien 28.11.2008 - 07.09.2011

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Jürgen
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 28.11.2008 - 07.09.2011

Beitrag von Jürgen »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Indien
Stand 28.11.2008

Aktuelle Hinweise
Seit dem Abend des 26. November forderten terroristische Angriffe u.a. auf mehrere Hotels und Restaurants in Mumbai mindestens 100 Todesopfer sowie zahlreiche Verletzte. Die Terroranschläge richteten sich erstmals gezielt auch gegen Ausländer. Von Reisen nach Mumbai wird bis auf weiteres abgeraten. Reisende, die sich derzeit in Mumbai befinden, sollten sich in geschlossenen Räumen aufhalten, bis die lokalen Behörden die Lage für ausreichend sicher halten.


Bereits in den letzten Monaten waren schwere terroristische Anschläge in verschiedenen Städten Indiens verübt worden. Im September 2008 kamen bei Bombenanschlägen auf Märkten in Neu-Delhi 26 Menschen ums Leben.

Wegen Unruhen in Kaschmir ist es in den letzten Monaten zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten sowie zu Straßenblockaden gekommen. Über Teile Kaschmirs können kurzfristig Ausgangssperren verhängt werden; ein Wiederaufflammen der Unruhen ist nicht auszuschließen. Von Reisen nach Jammu und Kaschmir wird weiterhin abgeraten (vgl. auch Reisehinweise zu Jammu und Kaschmir im nachfolgenden Kapitel „Landesspezifische Sicherheitshinweise“).

Wegen Ausschreitungen gegen Christen und ihre Einrichtungen wird von Reisen in den Distrikt Kandhamal (Bundesstaat Orissa) bis auf Weiteres abgeraten. Es ist nicht auszuschließen, dass auch Ausländer, insbesondere christliche Missionare, dort in Gefahr geraten können, obwohl sich die Angriffe bisher gegen einheimische Christen gerichtet haben.
Das Auswärtige Amt
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 08.10.2009

Beitrag von Birgitt »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Indien
Stand 08.10.2009

Aktuelle Hinweise
Auch in Indien hat es Fälle von Influenza A(H1N1) [„Neue Grippe“] gegeben.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Städten angespannt. Im Jahr 2008 waren u.a. die Städte Mumbai, Jaipur (Rajasthan), Bangalore (Karnataka), Ahmedabad (Gujarat) und die Hauptstadt New Delhi von schweren Anschlägen betroffen. Dabei stachen insbesondere die Anschläge von Mumbai (26. bis 29. November 2008) hervor, die über 160 Todesopfer sowie rd. 300 Verletzte forderten. Sie richteten sich erstmals gezielt auch gegen verschiedene von ausländischen Touristen und Geschäftsleuten aufgesuchte Hotels, Restaurants sowie den Bahnhof von Mumbai. In den letzten sechs Monaten ist zwar eine gewisse Beruhigung festzustellen. Trotzdem wird weiterhin generell zu erhöhter Wachsamkeit geraten, besonders beim Besuch von Märkten, öffentlichen Plätzen und großen Menschenansammlungen sowie Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere auch im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage.
Das allgemeine kriminelle Risiko für Ausländer in den touristisch stärker erschlossenen Gegenden Indiens ist eher gering. Reisende, insbesondere Frauen, sollten sich jedoch auch dort stets von Vorsicht leiten lassen.
Jammu und Kaschmir
Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen nach Jammu und Kaschmir abgeraten. Sowohl in den Städten Srinagar als auch in Jammu ist es zu Bombenattentaten insbesondere an öffentlichen Plätzen gekommen. Weitere gewalttätige Auseinandersetzungen, vor allem im Landesteil Kaschmir, sind nicht auszuschließen. Im Landesteil Jammu hat sich die Lage nach gewaltsamen Protesten beruhigt; auch dort besteht aber weiterhin die Gefahr neuer Unruhen. Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Nordöstliche, östliche und südöstliche Bundesstaaten
Bei Reisen in die Nordostregion Indiens besteht wegen der dort seit Jahren aktiven militanten Gruppierungen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko in Assam, Manipur und Nagaland. Obwohl sich Anschläge und Protestaktionen bisher nicht gegen Ausländer und Touristen richteten, sind Reisende im Nordosten besonderen Unwägbarkeiten ausgesetzt. Gewaltsame Auseinandersetzungen sind in den genannten Gebieten nicht auszuschließen. Wer reist, sollte sich über die aktuelle Lage informiert halten, sich potentielle Gefährdungen vor Augen führen und situationsgerecht verhalten.
In Darjeeling und Umgebung kann es gelegentlich zu kurzfristig ausgerufenen Streiks und Demonstrationen kommen. Dabei kommt die von Touristen in Anspruch genommene Infrastruktur zum Erliegen. Touristen sind nicht Ziel der Streiks und Auseinandersetzungen, wurden aber wiederholt kurzfristig zum Verlassen ihres Urlaubsortes aufgefordert. Betroffen sind die Gebirgsorte Darjeeling, Kurseong und Kalimpong, sowie im Tal der Zufahrtsort Siliguri und möglicherweise auch der nahegelegene Flughafen Bagdogra. Es wird empfohlen, kurz vor einer geplanten Reise in dieses Gebiet Informationen vom lokalen Reiseveranstalter oder der gebuchten Unterkunft einzuholen.
Die Bundesstaaten Bihar, West-Bengalen, Jharkand, Orissa, Chattisgarh, Maharashtra (äußerster Osten) und Andhra Pradesh verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten der militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung der Naxaliten, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer. Gleichwohl wird dringend geraten, vor Reisen in ländliche Gebiete dieser Bundesstaaten Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.
Wegen Ausschreitungen gegen Christen und ihre Einrichtungen wird von Reisen in den Distrikt Kandhamal (Bundesstaat Orissa) bis auf Weiteres abgeraten. Es ist nicht auszuschließen, dass auch Ausländer dort in Gefahr geraten können, obwohl sich die Angriffe bisher gegen einheimische Christen gerichtet haben.
Andere Regionen
Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Manipur und Mizoram wie auch für die Inselgruppe der Andamanen (Andaman Islands) benötigt. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist für Touristen nicht zugänglich.

Allgemeine Reiseinformationen
Die Lektüre einschlägiger Reiseführer mit spezifischen Verhaltensempfehlungen und der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu möglichen Risiken für Reisende wird empfohlen.
Bei "Trekking"-Touren sollte unbedingt sichergestellt werden, dass ausreichend starke Funkgeräte mitgeführt werden, da anderenfalls in Notfällen eine rechtzeitige Einleitung von Rettungsaktionen nicht sichergestellt ist.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visa sind bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.
Touristenvisa werden mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Die Einreise muss innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung des Visums erfolgen und berechtigt zu einem Aufenthalt in Indien für die Restlaufzeit des Visums.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Visums in Indien durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u.ä. Bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten besteht eine Registrierungspflicht beim District Foreigners' Registration Office bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office, welche innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden muss. Außerdem ist bei einem Aufenthalt von mehr als 180 Tagen eine Tax Clearance vor der Abreise notwendig.
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es wird daher empfohlen, vor einer geplanten Reise, bei der zuständigen indischen Auslandsvertretungen Auskünfte über die gültigen Einreisebestimmungen einzuholen.

Besondere Zollvorschriften
Devisen ab einem Betrag von 5000 USD (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) müssen deklariert werden.
Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Ausländer indischer Abstammung (NIO) können bis zu 10 kg Gold einführen, Höhe der Zollabgaben 250 IRS per Gramm. Voraussetzung ist eine Mindestaufenthalt im Ausland von 6 Monaten.
Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist verboten. Grundsätzlich ist jedoch in Indien ansässigen Personen die Ein- und Ausfuhr von max. INR 5000,- gestattet.
Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.
Die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen ist verboten; Verstöße werden mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet.
Bei einem Verstoß gegen Zollvorschriften droht Verhaftung bei der Ausreise.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von - selbst kleinster Mengen - Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.
Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis – kann mit langen Haftstrafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Gelbfieber bei Einreise aus allen Ländern mit endemischen Gebieten, sowie aus Trinidad und Tobago (ausgenommen Kinder unter 6 Monaten). Gelbfieberimpfung kann gelegentlich auch bei Einreise aus südafrikanischen Ländern (z.B. Simbawe) verlangt werden, die laut WHO nicht zu den endemischen Gebieten gehören ( www.who.int/ith/countries/en/index.html). Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio evtl. Pertussis und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderen Risiken auch Hepatitis B, Japanische Encephalitis, Tollwut, Typhus, evtl. Cholera. Zudem ggf. Grippe und Pneumokokken ( Alter > 60, chron. Krankheit). Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes ( www.RKI.de) sollten auf aktuellem Stand sein.
Dengue
Dengue wird saisonal von der besonders tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Entsprechende Mückenbekämpfungsprogramme werden seitens der Regierung durchgeführt.
Die einzige mögliche individuelle Möglichkeit diese fieberhafte Viruserkrankung zu vermeiden ist ein konsequenter andauernder persönlicher Mückenschutz ( s. Merkblatt in der rechten Randspalte). In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig, besonders während und nach der Monsunzeit.
Chikungunya
Diese Viruserkrankung wird von Mücken übertragen, (ist also nicht direkt von Mensch zu Mensch übertragbar), und führt zu den typischen Symptomen einer schweren Viruserkrankung, in der Regel ohne tödlichen Ausgang. Die Inkubationszeit beträgt 2 - 10 Tage. Ohne Vorzeichen treten vorrangig Fieber, starker (symmetrischer) Gelenk- und Muskelschmerz und schweres Krankheitsgefühl auf. Nach wenigen Tagen kommt es zum Fieberabfall und Auftreten eines Exanthems. Die Gelenkbeschwerden können monatelang, in Ausnahmefällen auch jahrelang fortbestehen. Sehr selten wird über eine gesteigerte Blutungsneigung oder ernste und vor allem neurologische Komplikationen wie Hirn- und Hirnhautentzündungen berichtet; letzteres in der Regel bei medizinisch vorbelasteten Personen oder Neugeborenen. Eine Impfung ist nicht möglich, der Schutz vor Mückenstichen ist die einzige prophylaktische Maßnahme (Repellentien, Kleidung, Verhalten etc.). Kranke oder schwangere Reisende in diese Regionen sollten vor Abreise ärztlichen Rat suchen, da bei diesen Gruppen auch über mögliche Todesfälle diskutiert wird.
Malaria
Angesichts einer wiederholten Häufung von Malariafällen bei Rückkehrern / Touristen aus Goa (bes.: Nord-Goa) wird auf dieses Risiko, das grundsätzlich immer dort gegeben war, besonders hingewiesen: Auf sorgfältigen Schutz vor Stechmücken in den Abend- und Nachtstunden ist in jedem Fall zu achten. Bei Fieber ist sofort ein Arzt aufzusuchen (rasche Labordiagnose, ggf. rasche Therapie ist notwendig ). Eine generelle medikamentöse Prophylaxe wird derzeit noch nicht empfohlen, kann aber im Einzelfall sinnvoll sein. Eine entsprechende tropen- bzw. reisemedizinische Beratung ist daher vor der Reise dringend zu empfehlen.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles- Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig rasch tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Malaria tritt ganzjährig mit saisonalen Schwankungen auf.
Das Malariarisiko ist im Tiefland in den Bundesstaaten im Nordosten hoch, mittleres Risiko (verstärkt in der Regenzeit) in den meisten ländlichen Regionen der zentralen Landesteile bis in den Norden der nepalesischen Grenze, geringes Risiko (verstärkt in der Regenzeit) im Süden und Osten von Tamil Nadu, Kerala, Teilen von Uttar Pradesh, den Andamanen und Nikobaren. Höhenlagen oberhalb 2000 m sind fast immer malariafrei.
Auch in den Stadtgebieten ist mit einem – dort geringen- Risiko in der Regenzeit zu rechnen.
Je nach Reiseprofil ist eine Chemoprophylaxe sinnvoll. Für die medikamentöse Prophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. MalaroneR, Doxycyclin, LariamR) im Handel, in der Regel (siehe Richtlinien der DTG) wird für Indienreisende keine regelmäßige medikamentöse Malariaprophylaxe empfohlen, sondern ein stand-by Medikament. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil ( Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/ Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
körperbedeckende Kleidung zu tragen ( lange Hosen, lange Hemden)tagsüber ( Dengue, Chikungunya) und in den Abendstunden und nachts ( Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragenggf. unter einem Moskitonetz schlafenDurchfallerkrankungen und Cholera
Durchfallerkrankungen bei Reisenden in Indien sind häufig, z.T. auch schwer. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln (s.u.).
Immer wieder kommt es zu Choleraausbrüchen in verschiedenen Landesteilen Cholera gehört für alle diejenigen zu den Alltagsgefahren in Indien, die aus verschiedenen Gründen (Armut, Unwissenheit, …) auf Basishyhiene, insbesondere Trinkwasserhygiene ganz oder teilweise verzichten (müssen). Reisende sollten diese hygienischen Maßnahmen ganz besonders beachten. Eine Choleraimpfung für Touristen ist bei üblicher Hygiene nicht sinnvoll.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und (!) abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder desinfizieren. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden
HIV / AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV / AIDS- Infektion. Die HIV-Infektionsrate in Indien ist sehr hoch. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekannschaften empfohlen.
Andere Infektionskrankheiten
Japanische Encephalitis
Die meisten Fälle dieser durch bes. nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns treten endemisch in fast allen ländlichen und suburbanen Gebieten (mit Ausnahme der höher gelegenen Regionen im NW) auf. Mückenschutz (siehe Malaria ) und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.
Aviäre Influenza („Vogelgrippe“)
Auch in Indien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen gilt als Übertragungsweg weiterhin der direkte Kontakt mit infizierten Geflügel. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auch auf den Besuch von Geflügelmärkten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den „Reisemedizinischen Hinweisen“ der rechten Randspalte.
Tollwut
Indien hat nach Schätzung der WHO mit wohl weit über 30 000 Todesfällen jährlich zusammen mit China die höchsten Fallzahlen der Welt. Ein prophylaktischer Impfschutz (drei Impfungen) von Reisenden, insbesondere Kindern ist generell empfohlen, vor allem bei vorhersehbarem Risiko. Für Trekkingreisende ist die Tollwutimpfung besonders wichtig.
Generell gilt:
- Tollwut ist eine 100 % tödliche Erkrankung,
- nie ist ein ordnungsgemäß Geimpfter an Tollwut gestorben.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Höhenkrankheit
Sie ist eine durch zu raschen Aufstieg (zu rasch heißt: mehr als hundert Meter pro Tag!) bzw. unmittelbaren Anflug auf Höhen über 2000 m ausgelöste, gefährliche Störung verschiedener Organe wie Gehirn, Lunge, Niere. Die Erkrankung kann auch gut Trainierte und Gesunde treffen sowie Personen, die früher große Höhen trotz schnellen Aufstiegs gut vertragen haben. Todesfälle sind im Himalaja leider nicht selten und immer ausgelöst durch höhentaktische Fehler. Rettung besteht in raschem Abstieg, der oft nicht möglich ist. Eingehende Beratung durch den Facharzt vor der Reise hierzu ist sehr sinnvoll. Prophylaktische Medikamente sind in anderen Ländern (nicht in D.) zugelassen, bergen aber ebenfalls Risiken.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa teilweise nicht zu vergleichen und ist vielfach - besonders auf dem Land und in kleinen und mittleren Städten - technisch, apparativ und hygienisch noch problematisch. In den Großstädten ist die medizinische Versorgungslage deutlich besser und entspricht häufig internationalem hohen Standard. Die Vorgehensweisen sind allerdings für Ausländer oft schwierig zu verstehen. Sprach- bzw. Verständigungsprobleme auch mit dem Arzt sind häufig. Privatklinik-Ketten bieten sauberen „full service“, ein Kontrollsystem hinsichtlich Normen, Standards und zertifizierten Abläufen sowie das Konsiliarsystem ist aber auch dort nicht oder nicht flächendeckend gegeben. Medizin. Eingriffe in Indien durchführen zu lassen (Medizintourismus) erfordert vorab erhebliche Anstrengungen vom Betroffenen, um besonders die medizinisch-fachliche Qualität abzusichern und Risiken zu vermeiden. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden jedenfall dringlich empfohlen. Da überall nur nach Vorkasse behandelt wird und Versicherungen u.U. erst nach Monaten zahlen, ist eine belastbare Kreditkarte eine ganz wesentliche gesundheitliche Vorsorge für jede Indienreise.  Das Medikamentenangebot in Indien ist gut. Am besten gelagert sind die Medikamente in den Krankenhausapotheken großer Privatkrankenhäuser. Spezifische eigene Medikamente sollten zur Sicherheit mitgenommen werden (nur in entsprechender Menge). Eine Bescheinigung über die Notwendigkeit dieser Medikamente durch den Hausarzt in Engl. Sprache sollte jeder/jede an der Grenze vorweisen können.
Eine deutschsprachige psychiatrische Versorgung gibt es in Indien nicht. Psychiatrische Erkrankungen von Ausländern / Europäern stellen die Reisefähigkeit –ohne ein fachärztl. Votum- zunächst grundsätzlich in Frage.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Indien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner persönlich beraten (siehe: www. dtg.org).
Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer ausreichenden Reiserückholversicherung (Kleingedrucktes !) sind dringend zu empfehlen.
Das Auswärtige Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 28.05.2010

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Indien:
Stand 28.05.2010 (Unverändert gültig seit: 28.05.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Städten angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten, öffentlichen Plätzen und großen Menschenansammlungen sowie Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere auch im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen.
Im Jahr 2008 waren u.a. die Städte Mumbai, Jaipur (Rajasthan), Bangalore (Karnataka), Ahmedabad (Gujarat) und die Hauptstadt New Delhi von schweren Anschlägen betroffen. Dabei stachen insbesondere die Anschläge von Mumbai (26. bis 29. November 2008) hervor, die über 160 Todesopfer sowie rd. 300 Verletzte forderten. Sie richteten sich erstmals gezielt auch gegen verschiedene von ausländischen Touristen und Geschäftsleuten aufgesuchte Hotels, Restaurants sowie den Bahnhof von Mumbai. Am 13. Februar 2010 gab es in Pune in einem auch von zahlreichen Ausländern besuchten Café einen Bombenanschlag, dem mehrere Menschen zum Opfer fielen. Er bestätigt die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
In jüngster Zeit wurden in den Bundesstaaten West-Bengalen, Jharkhand und Chattisgarh mehrere Anschläge auf Reisezüge verübt, zuletzt am 28. Mai 2010 mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Weitere Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz, besonders in den genannten Bundesstaaten, können nicht ausgeschlossen werden.
Das allgemeine kriminelle Risiko für Ausländer in den touristisch stärker erschlossenen Gegenden Indiens ist eher gering. Reisende, insbesondere Frauen, sollten sich jedoch auch dort stets von Vorsicht leiten lassen.
Jammu und Kaschmir
Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen nach Jammu und Kaschmir abgeraten. Sowohl in den Städten Srinagar als auch in Jammu ist es zu Bombenattentaten insbesondere an öffentlichen Plätzen gekommen. Weitere gewalttätige Auseinandersetzungen, vor allem im Landesteil Kaschmir, sind nicht auszuschließen. Im Landesteil Jammu hat sich die Lage nach gewaltsamen Protesten beruhigt; auch dort besteht aber weiterhin die Gefahr neuer Unruhen. Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Nordosten
Von Reisen nach Manipur wird angesichts der dort herrschenden schlechten Sicherheitslage abgeraten. Bei Reisen in die anderen Bundesstaaten sollten sich Reisende nur auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten. Kriminelle Bandentätigkeit – Raub, Entführung – die sich gegen wohlhabende Einzelpersonen und Unternehmen richtet, sowie militante Gruppierungen sind dort nach wie vor präsent.
In Darjeeling und Umgebung kann es gelegentlich zu kurzfristig ausgerufenen Streiks und Demonstrationen kommen. Dabei kommt die von Touristen in Anspruch genommene Infrastruktur zum Erliegen. Touristen sind nicht Ziel der Streiks und Auseinandersetzungen, wurden aber wiederholt kurzfristig zum Verlassen ihres Urlaubsortes aufgefordert. Betroffen sind die Gebirgsorte Darjeeling, Kurseong und Kalimpong, sowie im Tal der Zufahrtsort Siliguri und möglicherweise auch der nahegelegene Flughafen Bagdogra. Es wird empfohlen, kurz vor einer geplanten Reise in dieses Gebiet Informationen vom lokalen Reiseveranstalter oder der gebuchten Unterkunft einzuholen.
Die Bundesstaaten Bihar, West-Bengalen, Jharkand, Orissa, Chattisgarh, Maharashtra (äußerster Osten) und Andhra Pradesh verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten der militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung der Naxaliten, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer. Gleichwohl wird dringend geraten, vor Reisen in ländliche Gebiete dieser Bundesstaaten Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.
Wegen Ausschreitungen gegen Christen und ihre Einrichtungen wird von Reisen in den Distrikt Kandhamal (Bundesstaat Orissa) bis auf Weiteres abgeraten. Es ist nicht auszuschließen, dass auch Ausländer dort in Gefahr geraten können, obwohl sich die Angriffe bisher gegen einheimische Christen gerichtet haben.
Andere Regionen
Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Manipur und Mizoram wie auch für die Inselgruppe der Andamanen (Andaman Islands) benötigt. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist für Touristen nicht zugänglich.

Allgemeine Reiseinformationen
Die Lektüre einschlägiger Reiseführer mit spezifischen Verhaltensempfehlungen und der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu möglichen Risiken für Reisende wird empfohlen.
Bei "Trekking"-Touren sollte unbedingt sichergestellt werden, dass ausreichend starke Funkgeräte mitgeführt werden, da anderenfalls in Notfällen eine rechtzeitige Einleitung von Rettungsaktionen nicht sichergestellt ist.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja mit Visum
Vorläufiger Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja mit Foto und mit Visum
Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts“ ja“ mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts „ja“ mit Foto und mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Weitere Anmerkungen

Visum
Visa sind bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.
Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Jedoch kann nach erfolgter Ausreise aus Indien eine erneute Einreise grundsätzlich erst nach zwei Monaten erfolgen.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums in Indien selbst durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u.ä. Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 6 Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht eine Registrierungspflicht beim District Foreigners' Registration Office bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office, welche innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden muss. Außerdem ist bei einem Aufenthalt von mehr als 180 Tagen eine Tax Clearance vor der Abreise notwendig.
Auf der Website des indischen Innenministeriums sind nähere Angaben zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa) zu finden, siehe www.mha.nic.in und www.immigrationindia.nic.in
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es wird daher empfohlen, vor einer geplanten Reise, bei der zuständigen indischen Auslandsvertretungen Auskünfte über die gültigen Einreisebestimmungen einzuholen.

Besondere Zollvorschriften
Devisen ab einem Betrag von 5000 USD (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) müssen deklariert werden.
Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Ausländer indischer Abstammung (PIO) können bis zu 10 kg Gold einführen, Höhe der Zollabgaben 250 IRS per Gramm. Voraussetzung ist eine Mindestaufenthalt im Ausland von 6 Monaten.
Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist verboten. Grundsätzlich ist jedoch in Indien ansässigen Personen die Ein- und Ausfuhr von max. INR 5000,- gestattet.
Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.
Die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen ist verboten; Verstöße werden mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet.
Bei einem Verstoß gegen Zollvorschriften droht Verhaftung bei der Ausreise.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von - selbst kleinster Mengen - Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.
Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis – kann mit langen Haftstrafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Bitte beachten Sie auch die Merkblätter in der rechten Randspalte.
Impfschutz
Gelbfieber bei Einreise aus allen Ländern mit endemischen Gebieten, sowie aus Trinidad und Tobago (ausgenommen Kinder unter 6 Monaten). Gelbfieberimpfung kann gelegentlich auch bei Einreise aus südafrikanischen Ländern (z.B. Simbawe) verlangt werden, die laut WHO nicht zu den endemischen Gebieten gehören ( www.who.int/ith/countries/en/index.html). Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio evtl. Pertussis und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderen Risiken auch Hepatitis B, Japanische Encephalitis, Tollwut, Typhus, evtl. Cholera. Zudem ggf. Grippe und Pneumokokken ( Alter > 60, chron. Krankheit). Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes ( www.RKI.de) sollten auf aktuellem Stand sein.
Dengue
Dengue wird saisonal von der besonders tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Entsprechende Mückenbekämpfungsprogramme werden seitens der Regierung durchgeführt.
Die einzige mögliche individuelle Möglichkeit diese fieberhafte Viruserkrankung zu vermeiden ist ein konsequenter andauernder persönlicher Mückenschutz ( s. Merkblatt in der rechten Randspalte). In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig, besonders während und nach der Monsunzeit.
Chikungunya
Diese Viruserkrankung wird von Mücken übertragen, (ist also nicht direkt von Mensch zu Mensch übertragbar), und führt zu den typischen Symptomen einer schweren Viruserkrankung, in der Regel ohne tödlichen Ausgang. Die Inkubationszeit beträgt 2 - 10 Tage. Ohne Vorzeichen treten vorrangig Fieber, starker (symmetrischer) Gelenk- und Muskelschmerz und schweres Krankheitsgefühl auf. Nach wenigen Tagen kommt es zum Fieberabfall und Auftreten eines Exanthems. Die Gelenkbeschwerden können monatelang, in Ausnahmefällen auch jahrelang fortbestehen. Sehr selten wird über eine gesteigerte Blutungsneigung oder ernste und vor allem neurologische Komplikationen wie Hirn- und Hirnhautentzündungen berichtet; letzteres in der Regel bei medizinisch vorbelasteten Personen oder Neugeborenen. Eine Impfung ist nicht möglich, der Schutz vor Mückenstichen ist die einzige prophylaktische Maßnahme (Repellentien, Kleidung, Verhalten etc.). Kranke oder schwangere Reisende in diese Regionen sollten vor Abreise ärztlichen Rat suchen, da bei diesen Gruppen auch über mögliche Todesfälle diskutiert wird.
Malaria
Angesichts einer wiederholten Häufung von Malariafällen bei Rückkehrern / Touristen aus Goa (bes.: Nord-Goa) wird auf dieses Risiko, das grundsätzlich immer dort gegeben war, besonders hingewiesen: Auf sorgfältigen Schutz vor Stechmücken in den Abend- und Nachtstunden ist in jedem Fall zu achten. Bei Fieber ist sofort ein Arzt aufzusuchen (rasche Labordiagnose, ggf. rasche Therapie ist notwendig ). Eine generelle medikamentöse Prophylaxe wird derzeit noch nicht empfohlen, kann aber im Einzelfall sinnvoll sein. Eine entsprechende tropen- bzw. reisemedizinische Beratung ist daher vor der Reise dringend zu empfehlen.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles- Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig rasch tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Malaria tritt ganzjährig mit saisonalen Schwankungen auf.
Das Malariarisiko ist im Tiefland in den Bundesstaaten im Nordosten hoch, mittleres Risiko (verstärkt in der Regenzeit) in den meisten ländlichen Regionen der zentralen Landesteile bis in den Norden der nepalesischen Grenze, geringes Risiko (verstärkt in der Regenzeit) im Süden und Osten von Tamil Nadu, Kerala, Teilen von Uttar Pradesh, den Andamanen und Nikobaren. Höhenlagen oberhalb 2000 m sind fast immer malariafrei.
Auch in den Stadtgebieten ist mit einem – dort geringen- Risiko in der Regenzeit zu rechnen.
Je nach Reiseprofil ist eine Chemoprophylaxe sinnvoll. Für die medikamentöse Prophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. MalaroneR, Doxycyclin, LariamR) im Handel, in der Regel (siehe Richtlinien der DTG) wird für Indienreisende keine regelmäßige medikamentöse Malariaprophylaxe empfohlen, sondern ein stand-by Medikament. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil ( Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/ Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• körperbedeckende Kleidung zu tragen ( lange Hosen, lange Hemden)
• tagsüber ( Dengue, Chikungunya) und in den Abendstunden und nachts ( Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz schlafen
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durchfallerkrankungen bei Reisenden in Indien sind häufig, z.T. auch schwer. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln (s.u.).
Immer wieder kommt es zu Choleraausbrüchen in verschiedenen Landesteilen Cholera gehört für alle diejenigen zu den Alltagsgefahren in Indien, die aus verschiedenen Gründen (Armut, Unwissenheit, …) auf Basishygiene, insbesondere Trinkwasserhygiene ganz oder teilweise verzichten (müssen). Reisende sollten diese hygienischen Maßnahmen ganz besonders beachten. Eine Choleraimpfung für Touristen ist bei üblicher Hygiene nicht sinnvoll.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und (!) abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder desinfizieren. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden
HIV / AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV / AIDS- Infektion. Die HIV-Infektionsrate in Indien ist sehr hoch. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekannschaften, empfohlen.
Andere Infektionskrankheiten
Japanische Encephalitis
Die meisten Fälle dieser durch bes. nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns treten endemisch in fast allen ländlichen und suburbanen Gebieten (mit Ausnahme der höher gelegenen Regionen im NW) auf. Mückenschutz (siehe Malaria ) und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.
Aviäre Influenza („Vogelgrippe“)
Auch in Indien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen gilt als Übertragungsweg weiterhin der direkte Kontakt mit infizierten Geflügel. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auch auf den Besuch von Geflügelmärkten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den „Reisemedizinischen Hinweisen“ der rechten Randspalte.
Tollwut
Indien hat nach Schätzung der WHO mit wohl weit über 30 000 Todesfällen jährlich zusammen mit China die höchsten Fallzahlen der Welt. Ein prophylaktischer Impfschutz (drei Impfungen) von Reisenden, insbesondere Kindern ist generell empfohlen, vor allem bei vorhersehbarem Risiko. Für Trekkingreisende ist die Tollwutimpfung besonders wichtig.
Generell gilt:
- Tollwut ist eine 100 % tödliche Erkrankung,
- nie ist ein ordnungsgemäß Geimpfter an Tollwut gestorben.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Höhenkrankheit
Sie ist eine durch zu raschen Aufstieg (zu rasch heißt: mehr als hundert Meter pro Tag!) bzw. unmittelbaren Anflug auf Höhen über 2000 m ausgelöste, gefährliche Störung verschiedener Organe wie Gehirn, Lunge, Niere. Die Erkrankung kann auch gut Trainierte und Gesunde treffen sowie Personen, die früher große Höhen trotz schnellen Aufstiegs gut vertragen haben. Todesfälle sind im Himalaja leider nicht selten und immer ausgelöst durch höhentaktische Fehler. Rettung besteht in raschem Abstieg, der oft nicht möglich ist. Eingehende Beratung durch den Facharzt vor der Reise hierzu ist sehr sinnvoll. Prophylaktische Medikamente sind in anderen Ländern (nicht in D.) zugelassen, bergen aber ebenfalls Risiken.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa teilweise nicht zu vergleichen und ist vielfach - besonders auf dem Land und in kleinen und mittleren Städten - technisch, apparativ und hygienisch noch problematisch. In den Großstädten ist die medizinische Versorgungslage deutlich besser und entspricht häufig internationalem hohen Standard. Die Vorgehensweisen sind allerdings für Ausländer oft schwierig zu verstehen. Sprach- bzw. Verständigungsprobleme auch mit dem Arzt sind häufig. Privatklinik-Ketten bieten sauberen „full service“, ein Kontrollsystem hinsichtlich Normen, Standards und zertifizierten Abläufen sowie das Konsiliarsystem ist aber auch dort nicht oder nicht flächendeckend gegeben. Medizin. Eingriffe in Indien durchführen zu lassen (Medizintourismus) erfordert vorab erhebliche Anstrengungen vom Betroffenen, um besonders die medizinisch-fachliche Qualität abzusichern und Risiken zu vermeiden. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringlich empfohlen. Da überall nur nach Vorkasse behandelt wird und Versicherungen u.U. erst nach Monaten zahlen, ist eine belastbare Kreditkarte eine ganz wesentliche gesundheitliche Vorsorge für jede Indienreise. Das Medikamentenangebot in Indien ist gut. Am besten gelagert sind die Medikamente in den Krankenhausapotheken großer Privatkrankenhäuser. Spezifische eigene Medikamente sollten zur Sicherheit mitgenommen werden (nur in entsprechender Menge). Eine Bescheinigung über die Notwendigkeit dieser Medikamente durch den Hausarzt in Engl. Sprache sollte jeder/jede an der Grenze vorweisen können.
Eine deutschsprachige psychiatrische Versorgung gibt es in Indien nicht. Psychiatrische Erkrankungen von Ausländern / Europäern stellen die Reisefähigkeit –ohne ein fachärztl. Votum- zunächst grundsätzlich in Frage.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Indien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner persönlich beraten (siehe: www. dtg.org).
Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer ausreichenden Reiserückholversicherung (Kleingedrucktes !) sind dringend zu empfehlen.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 04.08.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 04.08.2010
(Unverändert gültig seit: 04.08.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Städten angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten, öffentlichen Plätzen und großen Menschenansammlungen sowie Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere auch im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen.
Im Jahr 2008 waren u.a. die Städte Mumbai, Jaipur (Rajasthan), Bangalore (Karnataka), Ahmedabad (Gujarat) und die Hauptstadt New Delhi von schweren Anschlägen betroffen. Dabei stachen insbesondere die Anschläge von Mumbai (26. bis 29. November 2008) hervor, die über 160 Todesopfer sowie rd. 300 Verletzte forderten. Sie richteten sich erstmals gezielt auch gegen verschiedene von ausländischen Touristen und Geschäftsleuten aufgesuchte Hotels, Restaurants sowie den Bahnhof von Mumbai. Am 13. Februar 2010 gab es in Pune in einem auch von zahlreichen Ausländern besuchten Café einen Bombenanschlag, dem mehrere Menschen zum Opfer fielen. Er bestätigt die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
In jüngster Zeit wurden in den Bundesstaaten West-Bengalen, Jharkhand und Chattisgarh mehrere Anschläge auf Reisezüge verübt, zuletzt am 28. Mai 2010 mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Weitere Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz, besonders in den genannten Bundesstaaten, können nicht ausgeschlossen werden.
Das allgemeine kriminelle Risiko für Ausländer in den touristisch stärker erschlossenen Gegenden Indiens ist eher gering. Reisende, insbesondere Frauen, sollten sich jedoch auch dort stets von Vorsicht leiten lassen.
Jammu und Kaschmir
Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen nach Jammu und Kaschmir abgeraten.
Gewalttätige Auseinandersetzungen in den letzten Tagen und Wochen im Landesteil Kaschmir haben zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert.
Sowohl in den Städten Srinagar als auch in Jammu ist es zu Bombenattentaten insbesondere an öffentlichen Plätzen gekommen. Weitere gewalttätige Auseinandersetzungen, vor allem im Landesteil Kaschmir, sind nicht auszuschließen. Im Landesteil Jammu hat sich die Lage nach gewaltsamen Protesten beruhigt; auch dort besteht aber weiterhin die Gefahr neuer Unruhen. Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Nordosten
Von Reisen nach Manipur wird angesichts der dort herrschenden schlechten Sicherheitslage abgeraten. Bei Reisen in die anderen Bundesstaaten sollten sich Reisende nur auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten.
Kriminelle Bandentätigkeit – Raub, Entführung – die sich gegen wohlhabende Einzelpersonen und Unternehmen richtet, sowie militante Gruppierungen sind dort nach wie vor präsent.
In Darjeeling und Umgebung kann es gelegentlich zu kurzfristig ausgerufenen Streiks und Demonstrationen kommen. Dabei kommt die von Touristen in Anspruch genommene Infrastruktur zum Erliegen. Touristen sind nicht Ziel der Streiks und Auseinandersetzungen, wurden aber wiederholt kurzfristig zum Verlassen ihres Urlaubsortes aufgefordert. Betroffen sind die Gebirgsorte Darjeeling, Kurseong und Kalimpong, sowie im Tal der Zufahrtsort Siliguri und möglicherweise auch der nahegelegene Flughafen Bagdogra. Es wird empfohlen, kurz vor einer geplanten Reise in dieses Gebiet Informationen vom lokalen Reiseveranstalter oder der gebuchten Unterkunft einzuholen.
Die Bundesstaaten Bihar, West-Bengalen, Jharkand, Orissa, Chattisgarh, Maharashtra (äußerster Osten) und Andhra Pradesh verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten der militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung der Naxaliten, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer. Gleichwohl wird dringend geraten, vor Reisen in ländliche Gebiete dieser Bundesstaaten Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.
Wegen Ausschreitungen gegen Christen und ihre Einrichtungen wird von Reisen in den Distrikt Kandhamal (Bundesstaat Orissa) bis auf Weiteres abgeraten. Es ist nicht auszuschließen, dass auch Ausländer dort in Gefahr geraten können, obwohl sich die Angriffe bisher gegen einheimische Christen gerichtet haben.
Andere Regionen
Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Manipur und Mizoram wie auch für die Inselgruppe der Andamanen (Andaman Islands) benötigt. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist für Touristen nicht zugänglich.

Allgemeine Reiseinformationen
Die Lektüre einschlägiger Reiseführer mit spezifischen Verhaltensempfehlungen und der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu möglichen Risiken für Reisende wird empfohlen.
Bei "Trekking"-Touren sollte unbedingt sichergestellt werden, dass ausreichend starke Funkgeräte mitgeführt werden, da anderenfalls in Notfällen eine rechtzeitige Einleitung von Rettungsaktionen nicht sichergestellt ist.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja mit Visum
Vorläufiger Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja mit Foto und mit Visum
Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts“ ja“ mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts „ja“ mit Foto und mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Weitere Anmerkungen -
Visum
Visa sind bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.
Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Jedoch kann nach erfolgter Ausreise aus Indien eine erneute Einreise grundsätzlich erst nach zwei Monaten erfolgen.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums in Indien selbst durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u.ä. Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 6 Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht eine Registrierungspflicht beim District Foreigners' Registration Office bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office, welche innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden muss. Außerdem ist bei einem Aufenthalt von mehr als 180 Tagen eine Tax Clearance vor der Abreise notwendig.
Auf der Website des indischen Innenministeriums sind nähere Angaben zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa) zu finden, siehe www.mha.nic.in und www.immigrationindia.nic.in
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es wird daher empfohlen, vor einer geplanten Reise, bei der zuständigen indischen Auslandsvertretungen Auskünfte über die gültigen Einreisebestimmungen einzuholen.

Besondere Zollvorschriften
Devisen ab einem Betrag von 5000 USD (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) müssen deklariert werden.
Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Ausländer indischer Abstammung (NIO) können bis zu 10 kg Gold einführen, Höhe der Zollabgaben 250 IRS per Gramm. Voraussetzung ist eine Mindestaufenthalt im Ausland von 6 Monaten.
Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist verboten. Grundsätzlich ist jedoch in Indien ansässigen Personen die Ein- und Ausfuhr von max. INR 5000,- gestattet.
Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.
Die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen ist verboten; Verstöße werden mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet.
Bei einem Verstoß gegen Zollvorschriften droht Verhaftung bei der Ausreise.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von - selbst kleinster Mengen - Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.
Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis – kann mit langen Haftstrafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Bitte beachten Sie auch die Merkblätter in der rechten Randspalte.
Impfschutz
Gelbfieber bei Einreise aus allen Ländern mit endemischen Gebieten, sowie aus Trinidad und Tobago (ausgenommen Kinder unter 6 Monaten). Gelbfieberimpfung kann gelegentlich auch bei Einreise aus südafrikanischen Ländern (z.B. Simbawe) verlangt werden, die laut WHO nicht zu den endemischen Gebieten gehören, siehe auch www.who.int
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung erforderlich.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio evtl. Pertussis und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderen Risiken auch Hepatitis B, Japanische Encephalitis, Tollwut, Typhus, evtl. Cholera. Zudem ggf. Grippe und Pneumokokken ( Alter > 60, chron. Krankheit). Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Dengue
Dengue wird saisonal von der besonders tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Entsprechende Mückenbekämpfungsprogramme werden seitens der Regierung durchgeführt. Die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser fieberhafte Viruserkrankung ist ein konsequenter und andauernder persönlicher Mückenschutz, siehe auch Merkblatt in der rechten Randspalte. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig, besonders während und nach der Monsunzeit.
Chikungunya
Diese Viruserkrankung wird von Mücken übertragen, (ist also nicht direkt von Mensch zu Mensch übertragbar), und führt zu den typischen Symptomen einer schweren Viruserkrankung, in der Regel ohne tödlichen Ausgang. Die Inkubationszeit beträgt 2 - 10 Tage. Ohne Vorzeichen treten vorrangig Fieber, starker (symmetrischer) Gelenk- und Muskelschmerz und schweres Krankheitsgefühl auf. Nach wenigen Tagen kommt es zum Fieberabfall und Auftreten eines Exanthems. Die Gelenkbeschwerden können monatelang, in Ausnahmefällen auch jahrelang fortbestehen. Sehr selten wird über eine gesteigerte Blutungsneigung oder ernste und vor allem neurologische Komplikationen wie Hirn- und Hirnhautentzündungen berichtet; letzteres in der Regel bei medizinisch vorbelasteten Personen oder Neugeborenen. Eine Impfung ist nicht möglich, der Schutz vor Mückenstichen ist die einzige prophylaktische Maßnahme (Repellentien, Kleidung, Verhalten etc.). Kranke oder schwangere Reisende in diese Regionen sollten vor Abreise ärztlichen Rat suchen, da bei diesen Gruppen auch über mögliche Todesfälle diskutiert wird.
Malaria
Angesichts einer wiederholten Häufung von Malariafällen bei Rückkehrern / Touristen aus Goa (bes.: Nord-Goa) wird auf dieses Risiko, das grundsätzlich immer dort gegeben war, besonders hingewiesen: Auf sorgfältigen Schutz vor Stechmücken in den Abend- und Nachtstunden ist in jedem Fall zu achten. Bei Fieber ist sofort ein Arzt aufzusuchen (rasche Labordiagnose, ggf. rasche Therapie ist notwendig ). Eine generelle medikamentöse Prophylaxe wird derzeit noch nicht empfohlen, kann aber im Einzelfall sinnvoll sein. Eine entsprechende tropen- bzw. reisemedizinische Beratung ist daher vor der Reise dringend zu empfehlen.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles- Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig rasch tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Malaria tritt ganzjährig mit saisonalen Schwankungen auf.
Das Malariarisiko ist im Tiefland in den Bundesstaaten im Nordosten hoch, mittleres Risiko (verstärkt in der Regenzeit) in den meisten ländlichen Regionen der zentralen Landesteile bis in den Norden der nepalesischen Grenze, geringes Risiko (verstärkt in der Regenzeit) im Süden und Osten von Tamil Nadu, Kerala, Teilen von Uttar Pradesh, den Andamanen und Nikobaren. Höhenlagen oberhalb 2000 m sind fast immer malariafrei.
Auch in den Stadtgebieten ist mit einem – dort geringen- Risiko in der Regenzeit zu rechnen.
Je nach Reiseprofil ist eine Chemoprophylaxe sinnvoll. Für die medikamentöse Prophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) im Handel, in der Regel (siehe Richtlinien der DTG) wird für Indienreisende keine regelmäßige medikamentöse Malariaprophylaxe empfohlen, sondern ein stand-by Medikament. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/ Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
körperbedeckende Kleidung zu tragen ( lange Hosen, lange Hemden),
tagsüber ( Dengue, Chikungunya) und in den Abendstunden und nachts ( Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
ggf. unter einem Moskitonetz schlafen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durchfallerkrankungen bei Reisenden in Indien sind häufig, z.T. auch schwer. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln (s.u.).
Immer wieder kommt es zu Choleraausbrüchen in verschiedenen Landesteilen Cholera gehört für alle diejenigen zu den Alltagsgefahren in Indien, die aus verschiedenen Gründen (Armut, Unwissenheit, …) auf Basishygiene, insbesondere Trinkwasserhygiene ganz oder teilweise verzichten (müssen). Reisende sollten diese hygienischen Maßnahmen ganz besonders beachten. Eine Choleraimpfung für Touristen ist bei üblicher Hygiene nicht sinnvoll.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und (!) abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder desinfizieren. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.
HIV / AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV / AIDS- Infektion. Die HIV-Infektionsrate in Indien ist sehr hoch. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Andere Infektionskrankheiten
Japanische Encephalitis
Die meisten Fälle dieser durch bes. nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns treten endemisch in fast allen ländlichen und suburbanen Gebieten (mit Ausnahme der höher gelegenen Regionen im NW) auf. Mückenschutz (siehe Malaria ) und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.
Aviäre Influenza („Vogelgrippe“)
Auch in Indien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen gilt als Übertragungsweg weiterhin der direkte Kontakt mit infizierten Geflügel. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auch auf den Besuch von Geflügelmärkten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den „Reisemedizinischen Hinweisen“ der rechten Randspalte.
Tollwut
Indien hat nach Schätzung der WHO mit wohl weit über 30 000 Todesfällen jährlich zusammen mit China die höchsten Fallzahlen der Welt. Ein prophylaktischer Impfschutz (drei Impfungen) von Reisenden, insbesondere Kindern ist generell empfohlen, vor allem bei vorhersehbarem Risiko. Für Trekkingreisende ist die Tollwutimpfung besonders wichtig.
Generell: (1) Tollwut ist eine 100 % tödliche Erkrankung. (2) Nie ist ein ordnungsgemäß Geimpfter an Tollwut gestorben.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Höhenkrankheit
Sie ist eine durch zu raschen Aufstieg (zu rasch heißt: mehr als hundert Meter pro Tag!) bzw. unmittelbaren Anflug auf Höhen über 2000 m ausgelöste, gefährliche Störung verschiedener Organe wie Gehirn, Lunge, Niere. Die Erkrankung kann auch gut Trainierte und Gesunde treffen sowie Personen, die früher große Höhen trotz schnellen Aufstiegs gut vertragen haben. Todesfälle sind im Himalaja leider nicht selten und immer ausgelöst durch höhentaktische Fehler. Rettung besteht in raschem Abstieg, der oft nicht möglich ist. Eingehende Beratung durch den Facharzt vor der Reise hierzu ist sehr sinnvoll. Prophylaktische Medikamente sind in anderen Ländern (nicht in D.) zugelassen, bergen aber ebenfalls Risiken.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa teilweise nicht zu vergleichen und ist vielfach - besonders auf dem Land und in kleinen und mittleren Städten - technisch, apparativ und hygienisch noch problematisch. In den Großstädten ist die medizinische Versorgungslage deutlich besser und entspricht häufig internationalem hohen Standard. Die Vorgehensweisen sind allerdings für Ausländer oft schwierig zu verstehen. Sprach- bzw. Verständigungsprobleme auch mit dem Arzt sind häufig. Privatklinik-Ketten bieten sauberen „full service“, ein Kontrollsystem hinsichtlich Normen, Standards und zertifizierten Abläufen sowie das Konsiliarsystem ist aber auch dort nicht oder nicht flächendeckend gegeben. Medizin. Eingriffe in Indien durchführen zu lassen (Medizintourismus) erfordert vorab erhebliche Anstrengungen vom Betroffenen, um besonders die medizinisch-fachliche Qualität abzusichern und Risiken zu vermeiden. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringlich empfohlen. Da überall nur nach Vorkasse behandelt wird und Versicherungen u.U. erst nach Monaten zahlen, ist eine belastbare Kreditkarte eine ganz wesentliche gesundheitliche Vorsorge für jede Indienreise. Das Medikamentenangebot in Indien ist gut. Am besten gelagert sind die Medikamente in den Krankenhausapotheken großer Privatkrankenhäuser. Spezifische eigene Medikamente sollten zur Sicherheit mitgenommen werden (nur in entsprechender Menge). Eine Bescheinigung über die Notwendigkeit dieser Medikamente durch den Hausarzt in Engl. Sprache sollte jeder/jede an der Grenze vorweisen können.
Eine deutschsprachige psychiatrische Versorgung gibt es in Indien nicht. Psychiatrische Erkrankungen von Ausländern / Europäern stellen die Reisefähigkeit –ohne ein fachärztliches. Votum- zunächst grundsätzlich in Frage.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Indien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner persönlich beraten, beispielsweise www. dtg.org
Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer ausreichenden Reiserückholversicherung sind dringend zu empfehlen.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 08.08.2010

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Indien:
Stand 08.08.2010 (Unverändert gültig seit: 08.08.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Wegen der durch starke Regenfälle verursachten Überschwemmungen und Erdrutsche in der Umgebung der Stadt Leh in Ladakh (Jammu und Kaschmir) wird von Reisen in diese Region bis auf weiteres dringend abgeraten.
Terrorismus / Reisen über Land
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Städten angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten, öffentlichen Plätzen und großen Menschenansammlungen sowie Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere auch im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen.
Im Jahr 2008 waren u.a. die Städte Mumbai, Jaipur (Rajasthan), Bangalore (Karnataka), Ahmedabad (Gujarat) und die Hauptstadt New Delhi von schweren Anschlägen betroffen. Dabei stachen insbesondere die Anschläge von Mumbai (26. bis 29. November 2008) hervor, die über 160 Todesopfer sowie rd. 300 Verletzte forderten. Sie richteten sich erstmals gezielt auch gegen verschiedene von ausländischen Touristen und Geschäftsleuten aufgesuchte Hotels, Restaurants sowie den Bahnhof von Mumbai. Am 13. Februar 2010 gab es in Pune in einem auch von zahlreichen Ausländern besuchten Café einen Bombenanschlag, dem mehrere Menschen zum Opfer fielen. Er bestätigt die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
In jüngster Zeit wurden in den Bundesstaaten West-Bengalen, Jharkhand und Chattisgarh mehrere Anschläge auf Reisezüge verübt, zuletzt am 28. Mai 2010 mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Weitere Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz, besonders in den genannten Bundesstaaten, können nicht ausgeschlossen werden.
Das allgemeine kriminelle Risiko für Ausländer in den touristisch stärker erschlossenen Gegenden Indiens ist eher gering. Reisende, insbesondere Frauen, sollten sich jedoch auch dort stets von Vorsicht leiten lassen.
Jammu und Kaschmir
Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen nach Jammu und Kaschmir abgeraten.
Gewalttätige Auseinandersetzungen in den letzten Tagen und Wochen im Landesteil Kaschmir haben zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert.
Sowohl in den Städten Srinagar als auch in Jammu ist es zu Bombenattentaten insbesondere an öffentlichen Plätzen gekommen. Weitere gewalttätige Auseinandersetzungen, vor allem im Landesteil Kaschmir, sind nicht auszuschließen. Im Landesteil Jammu hat sich die Lage nach gewaltsamen Protesten beruhigt; auch dort besteht aber weiterhin die Gefahr neuer Unruhen.
Überschwemmungen und Erdrutsche haben in der bei Touristen beliebten Region Ladakh viele Menschenleben gekostet und große Schäden angerichtet. Die Stadt Leh und Umgebung ist weitgehend von der Außenwelt abgeschlossen. Von Reisen in diese Gebiete wird dringend abgeraten.
Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Nordosten
Von Reisen nach Manipur wird angesichts der dort herrschenden schlechten Sicherheitslage abgeraten. Bei Reisen in die anderen Bundesstaaten sollten sich Reisende nur auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten.
Kriminelle Bandentätigkeit – Raub, Entführung – die sich gegen wohlhabende Einzelpersonen und Unternehmen richtet, sowie militante Gruppierungen sind dort nach wie vor präsent.
In Darjeeling und Umgebung kann es gelegentlich zu kurzfristig ausgerufenen Streiks und Demonstrationen kommen. Dabei kommt die von Touristen in Anspruch genommene Infrastruktur zum Erliegen. Touristen sind nicht Ziel der Streiks und Auseinandersetzungen, wurden aber wiederholt kurzfristig zum Verlassen ihres Urlaubsortes aufgefordert. Betroffen sind die Gebirgsorte Darjeeling, Kurseong und Kalimpong, sowie im Tal der Zufahrtsort Siliguri und möglicherweise auch der nahegelegene Flughafen Bagdogra. Es wird empfohlen, kurz vor einer geplanten Reise in dieses Gebiet Informationen vom lokalen Reiseveranstalter oder der gebuchten Unterkunft einzuholen.
Die Bundesstaaten Bihar, West-Bengalen, Jharkand, Orissa, Chattisgarh, Maharashtra (äußerster Osten) und Andhra Pradesh verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten der militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung der Naxaliten, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer. Gleichwohl wird dringend geraten, vor Reisen in ländliche Gebiete dieser Bundesstaaten Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.
Wegen Ausschreitungen gegen Christen und ihre Einrichtungen wird von Reisen in den Distrikt Kandhamal (Bundesstaat Orissa) bis auf Weiteres abgeraten. Es ist nicht auszuschließen, dass auch Ausländer dort in Gefahr geraten können, obwohl sich die Angriffe bisher gegen einheimische Christen gerichtet haben.
Andere Regionen
Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Manipur und Mizoram wie auch für die Inselgruppe der Andamanen (Andaman Islands) benötigt. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist für Touristen nicht zugänglich.

Allgemeine Reiseinformationen
Die Lektüre einschlägiger Reiseführer mit spezifischen Verhaltensempfehlungen und der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu möglichen Risiken für Reisende wird empfohlen.
Bei "Trekking"-Touren sollte unbedingt sichergestellt werden, dass ausreichend starke Funkgeräte mitgeführt werden, da anderenfalls in Notfällen eine rechtzeitige Einleitung von Rettungsaktionen nicht sichergestellt ist.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja mit Visum
Vorläufiger Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja mit Foto und mit Visum
Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts“ ja“ mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts „ja“ mit Foto und mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Weitere Anmerkungen -
Visum
Visa sind bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.
Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Jedoch kann nach erfolgter Ausreise aus Indien eine erneute Einreise grundsätzlich erst nach zwei Monaten erfolgen.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums in Indien selbst durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u.ä. Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 6 Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht eine Registrierungspflicht beim District Foreigners' Registration Office bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office, welche innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden muss. Außerdem ist bei einem Aufenthalt von mehr als 180 Tagen eine Tax Clearance vor der Abreise notwendig.
Auf der Website des indischen Innenministeriums sind nähere Angaben zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa) zu finden, siehe www.mha.nic.in und www.immigrationindia.nic.in
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es wird daher empfohlen, vor einer geplanten Reise, bei der zuständigen indischen Auslandsvertretungen Auskünfte über die gültigen Einreisebestimmungen einzuholen.

Besondere Zollvorschriften
Devisen ab einem Betrag von 5000 USD (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) müssen deklariert werden.
Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Ausländer indischer Abstammung (NIO) können bis zu 10 kg Gold einführen, Höhe der Zollabgaben 250 IRS per Gramm. Voraussetzung ist eine Mindestaufenthalt im Ausland von 6 Monaten.
Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist verboten. Grundsätzlich ist jedoch in Indien ansässigen Personen die Ein- und Ausfuhr von max. INR 5000,- gestattet.
Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.
Die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen ist verboten; Verstöße werden mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet.
Bei einem Verstoß gegen Zollvorschriften droht Verhaftung bei der Ausreise.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von - selbst kleinster Mengen - Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.
Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis – kann mit langen Haftstrafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Bitte beachten Sie auch die Merkblätter in der rechten Randspalte.
Impfschutz
Gelbfieber bei Einreise aus allen Ländern mit endemischen Gebieten, sowie aus Trinidad und Tobago (ausgenommen Kinder unter 6 Monaten). Gelbfieberimpfung kann gelegentlich auch bei Einreise aus südafrikanischen Ländern (z.B. Simbawe) verlangt werden, die laut WHO nicht zu den endemischen Gebieten gehören, siehe auch www.who.int
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung erforderlich.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio evtl. Pertussis und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderen Risiken auch Hepatitis B, Japanische Encephalitis, Tollwut, Typhus, evtl. Cholera. Zudem ggf. Grippe und Pneumokokken ( Alter > 60, chron. Krankheit). Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Dengue
Dengue wird saisonal von der besonders tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Entsprechende Mückenbekämpfungsprogramme werden seitens der Regierung durchgeführt. Die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser fieberhafte Viruserkrankung ist ein konsequenter und andauernder persönlicher Mückenschutz, siehe auch Merkblatt in der rechten Randspalte. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig, besonders während und nach der Monsunzeit.
Chikungunya
Diese Viruserkrankung wird von Mücken übertragen, (ist also nicht direkt von Mensch zu Mensch übertragbar), und führt zu den typischen Symptomen einer schweren Viruserkrankung, in der Regel ohne tödlichen Ausgang. Die Inkubationszeit beträgt 2 - 10 Tage. Ohne Vorzeichen treten vorrangig Fieber, starker (symmetrischer) Gelenk- und Muskelschmerz und schweres Krankheitsgefühl auf. Nach wenigen Tagen kommt es zum Fieberabfall und Auftreten eines Exanthems. Die Gelenkbeschwerden können monatelang, in Ausnahmefällen auch jahrelang fortbestehen. Sehr selten wird über eine gesteigerte Blutungsneigung oder ernste und vor allem neurologische Komplikationen wie Hirn- und Hirnhautentzündungen berichtet; letzteres in der Regel bei medizinisch vorbelasteten Personen oder Neugeborenen. Eine Impfung ist nicht möglich, der Schutz vor Mückenstichen ist die einzige prophylaktische Maßnahme (Repellentien, Kleidung, Verhalten etc.). Kranke oder schwangere Reisende in diese Regionen sollten vor Abreise ärztlichen Rat suchen, da bei diesen Gruppen auch über mögliche Todesfälle diskutiert wird.
Malaria
Angesichts einer wiederholten Häufung von Malariafällen bei Rückkehrern / Touristen aus Goa (bes.: Nord-Goa) wird auf dieses Risiko, das grundsätzlich immer dort gegeben war, besonders hingewiesen: Auf sorgfältigen Schutz vor Stechmücken in den Abend- und Nachtstunden ist in jedem Fall zu achten. Bei Fieber ist sofort ein Arzt aufzusuchen (rasche Labordiagnose, ggf. rasche Therapie ist notwendig ). Eine generelle medikamentöse Prophylaxe wird derzeit noch nicht empfohlen, kann aber im Einzelfall sinnvoll sein. Eine entsprechende tropen- bzw. reisemedizinische Beratung ist daher vor der Reise dringend zu empfehlen.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles- Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig rasch tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Malaria tritt ganzjährig mit saisonalen Schwankungen auf.
Das Malariarisiko ist im Tiefland in den Bundesstaaten im Nordosten hoch, mittleres Risiko (verstärkt in der Regenzeit) in den meisten ländlichen Regionen der zentralen Landesteile bis in den Norden der nepalesischen Grenze, geringes Risiko (verstärkt in der Regenzeit) im Süden und Osten von Tamil Nadu, Kerala, Teilen von Uttar Pradesh, den Andamanen und Nikobaren. Höhenlagen oberhalb 2000 m sind fast immer malariafrei.
Auch in den Stadtgebieten ist mit einem – dort geringen- Risiko in der Regenzeit zu rechnen.
Je nach Reiseprofil ist eine Chemoprophylaxe sinnvoll. Für die medikamentöse Prophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) im Handel, in der Regel (siehe Richtlinien der DTG) wird für Indienreisende keine regelmäßige medikamentöse Malariaprophylaxe empfohlen, sondern ein stand-by Medikament. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/ Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende Kleidung zu tragen ( lange Hosen, lange Hemden),
• tagsüber ( Dengue, Chikungunya) und in den Abendstunden und nachts ( Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz schlafen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durchfallerkrankungen bei Reisenden in Indien sind häufig, z.T. auch schwer. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln (s.u.).
Immer wieder kommt es zu Choleraausbrüchen in verschiedenen Landesteilen Cholera gehört für alle diejenigen zu den Alltagsgefahren in Indien, die aus verschiedenen Gründen (Armut, Unwissenheit, …) auf Basishygiene, insbesondere Trinkwasserhygiene ganz oder teilweise verzichten (müssen). Reisende sollten diese hygienischen Maßnahmen ganz besonders beachten. Eine Choleraimpfung für Touristen ist bei üblicher Hygiene nicht sinnvoll.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und (!) abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder desinfizieren. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.
HIV / AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV / AIDS- Infektion. Die HIV-Infektionsrate in Indien ist sehr hoch. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Andere Infektionskrankheiten
Japanische Encephalitis
Die meisten Fälle dieser durch bes. nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns treten endemisch in fast allen ländlichen und suburbanen Gebieten (mit Ausnahme der höher gelegenen Regionen im NW) auf. Mückenschutz (siehe Malaria ) und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.
Aviäre Influenza („Vogelgrippe“)
Auch in Indien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen gilt als Übertragungsweg weiterhin der direkte Kontakt mit infizierten Geflügel. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auch auf den Besuch von Geflügelmärkten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den „Reisemedizinischen Hinweisen“ der rechten Randspalte.
Tollwut
Indien hat nach Schätzung der WHO mit wohl weit über 30 000 Todesfällen jährlich zusammen mit China die höchsten Fallzahlen der Welt. Ein prophylaktischer Impfschutz (drei Impfungen) von Reisenden, insbesondere Kindern ist generell empfohlen, vor allem bei vorhersehbarem Risiko. Für Trekkingreisende ist die Tollwutimpfung besonders wichtig.
Generell: (1) Tollwut ist eine 100 % tödliche Erkrankung. (2) Nie ist ein ordnungsgemäß Geimpfter an Tollwut gestorben.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Höhenkrankheit
Sie ist eine durch zu raschen Aufstieg (zu rasch heißt: mehr als hundert Meter pro Tag!) bzw. unmittelbaren Anflug auf Höhen über 2000 m ausgelöste, gefährliche Störung verschiedener Organe wie Gehirn, Lunge, Niere. Die Erkrankung kann auch gut Trainierte und Gesunde treffen sowie Personen, die früher große Höhen trotz schnellen Aufstiegs gut vertragen haben. Todesfälle sind im Himalaja leider nicht selten und immer ausgelöst durch höhentaktische Fehler. Rettung besteht in raschem Abstieg, der oft nicht möglich ist. Eingehende Beratung durch den Facharzt vor der Reise hierzu ist sehr sinnvoll. Prophylaktische Medikamente sind in anderen Ländern (nicht in D.) zugelassen, bergen aber ebenfalls Risiken.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa teilweise nicht zu vergleichen und ist vielfach - besonders auf dem Land und in kleinen und mittleren Städten - technisch, apparativ und hygienisch noch problematisch. In den Großstädten ist die medizinische Versorgungslage deutlich besser und entspricht häufig internationalem hohen Standard. Die Vorgehensweisen sind allerdings für Ausländer oft schwierig zu verstehen. Sprach- bzw. Verständigungsprobleme auch mit dem Arzt sind häufig. Privatklinik-Ketten bieten sauberen „full service“, ein Kontrollsystem hinsichtlich Normen, Standards und zertifizierten Abläufen sowie das Konsiliarsystem ist aber auch dort nicht oder nicht flächendeckend gegeben. Medizin. Eingriffe in Indien durchführen zu lassen (Medizintourismus) erfordert vorab erhebliche Anstrengungen vom Betroffenen, um besonders die medizinisch-fachliche Qualität abzusichern und Risiken zu vermeiden. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringlich empfohlen. Da überall nur nach Vorkasse behandelt wird und Versicherungen u.U. erst nach Monaten zahlen, ist eine belastbare Kreditkarte eine ganz wesentliche gesundheitliche Vorsorge für jede Indienreise. Das Medikamentenangebot in Indien ist gut. Am besten gelagert sind die Medikamente in den Krankenhausapotheken großer Privatkrankenhäuser. Spezifische eigene Medikamente sollten zur Sicherheit mitgenommen werden (nur in entsprechender Menge). Eine Bescheinigung über die Notwendigkeit dieser Medikamente durch den Hausarzt in Engl. Sprache sollte jeder/jede an der Grenze vorweisen können.
Eine deutschsprachige psychiatrische Versorgung gibt es in Indien nicht. Psychiatrische Erkrankungen von Ausländern / Europäern stellen die Reisefähigkeit –ohne ein fachärztliches. Votum- zunächst grundsätzlich in Frage.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Indien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner persönlich beraten, beispielsweise www. dtg.org
Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer ausreichenden Reiserückholversicherung sind dringend zu empfehlen.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 18.08.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 18.08.2010
(Unverändert gültig seit: 18.08.2010)

Aktuelle Hinweise
In Ladakh sind nach der Flutkatastrophe vom 5./6. August wesentliche Teile der Infrastruktur bislang nur notdürftig und behelfsmäßig instandgesetzt. Einige Trekking-Routen sind nicht sicher passierbar. Trekkern wird daher dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen.


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Städten angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten, öffentlichen Plätzen und großen Menschenansammlungen sowie Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere auch im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen.
Im Jahr 2008 waren u.a. die Städte Mumbai, Jaipur (Rajasthan), Bangalore (Karnataka), Ahmedabad (Gujarat) und die Hauptstadt New Delhi von schweren Anschlägen betroffen. Dabei stachen insbesondere die Anschläge von Mumbai (26. bis 29. November 2008) hervor, die über 160 Todesopfer sowie rd. 300 Verletzte forderten. Sie richteten sich erstmals gezielt auch gegen verschiedene von ausländischen Touristen und Geschäftsleuten aufgesuchte Hotels, Restaurants sowie den Bahnhof von Mumbai. Am 13. Februar 2010 gab es in Pune in einem auch von zahlreichen Ausländern besuchten Café einen Bombenanschlag, dem mehrere Menschen zum Opfer fielen. Er bestätigt die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
In jüngster Zeit wurden in den Bundesstaaten West-Bengalen, Jharkhand und Chattisgarh mehrere Anschläge auf Reisezüge verübt, zuletzt am 28. Mai 2010 mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Weitere Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz, besonders in den genannten Bundesstaaten, können nicht ausgeschlossen werden.
Das allgemeine kriminelle Risiko für Ausländer in den touristisch stärker erschlossenen Gegenden Indiens ist eher gering. Reisende, insbesondere Frauen, sollten sich jedoch auch dort stets von Vorsicht leiten lassen.
Bundesstaat Jammu und Kaschmir
  • Landesteile Jammu und Kaschmir
    Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen in die Landesteile Jammu und Kaschmir abgeraten.

    Gewalttätige Auseinandersetzungen in den letzten Tagen und Wochen im Landesteil Kaschmir haben zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert.

    Sowohl in den Städten Srinagar als auch in Jammu ist es zu Bombenattentaten insbesondere an öffentlichen Plätzen gekommen. Weitere gewalttätige Auseinandersetzungen, vor allem im Landesteil Kaschmir, sind nicht auszuschließen. Im Landesteil Jammu hat sich die Lage nach gewaltsamen Protesten beruhigt; auch dort besteht aber weiterhin die Gefahr neuer Unruhen.
  • Landesteil Ladakh
    In Ladakh sind nach der Flutkatastrophe vom 5./6. August wesentliche Teile der Infrastruktur bislang nur notdürftig und behelfsmäßig instandgesetzt. Einige Trekking-Routen sind nicht sicher passierbar. Trekkern wird daher dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen.
Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.

Nordosten
Von Reisen nach Manipur wird angesichts der dort herrschenden schlechten Sicherheitslage abgeraten. Bei Reisen in die anderen Bundesstaaten sollten sich Reisende nur auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten.
Kriminelle Bandentätigkeit – Raub, Entführung – die sich gegen wohlhabende Einzelpersonen und Unternehmen richtet, sowie militante Gruppierungen sind dort nach wie vor präsent.
In Darjeeling und Umgebung kann es gelegentlich zu kurzfristig ausgerufenen Streiks und Demonstrationen kommen. Dabei kommt die von Touristen in Anspruch genommene Infrastruktur zum Erliegen. Touristen sind nicht Ziel der Streiks und Auseinandersetzungen, wurden aber wiederholt kurzfristig zum Verlassen ihres Urlaubsortes aufgefordert. Betroffen sind die Gebirgsorte Darjeeling, Kurseong und Kalimpong, sowie im Tal der Zufahrtsort Siliguri und möglicherweise auch der nahegelegene Flughafen Bagdogra. Es wird empfohlen, kurz vor einer geplanten Reise in dieses Gebiet Informationen vom lokalen Reiseveranstalter oder der gebuchten Unterkunft einzuholen.
Die Bundesstaaten Bihar, West-Bengalen, Jharkand, Orissa, Chattisgarh, Maharashtra (äußerster Osten) und Andhra Pradesh verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten der militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung der Naxaliten, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer. Gleichwohl wird dringend geraten, vor Reisen in ländliche Gebiete dieser Bundesstaaten Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.
Wegen Ausschreitungen gegen Christen und ihre Einrichtungen wird von Reisen in den Distrikt Kandhamal (Bundesstaat Orissa) bis auf Weiteres abgeraten. Es ist nicht auszuschließen, dass auch Ausländer dort in Gefahr geraten können, obwohl sich die Angriffe bisher gegen einheimische Christen gerichtet haben.
Andere Regionen
Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Manipur und Mizoram wie auch für die Inselgruppe der Andamanen (Andaman Islands) benötigt. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist für Touristen nicht zugänglich.

Allgemeine Reiseinformationen
Die Lektüre einschlägiger Reiseführer mit spezifischen Verhaltensempfehlungen und der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu möglichen Risiken für Reisende wird empfohlen.
Bei "Trekking"-Touren sollte unbedingt sichergestellt werden, dass ausreichend starke Funkgeräte mitgeführt werden, da anderenfalls in Notfällen eine rechtzeitige Einleitung von Rettungsaktionen nicht sichergestellt ist.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja mit Visum
Vorläufiger Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja mit Foto und mit Visum
Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts“ ja“ mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts „ja“ mit Foto und mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Weitere Anmerkungen -
Visum
Visa sind bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.
Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Jedoch kann nach erfolgter Ausreise aus Indien eine erneute Einreise grundsätzlich erst nach zwei Monaten erfolgen.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums in Indien selbst durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u.ä. Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 6 Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht eine Registrierungspflicht beim District Foreigners' Registration Office bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office, welche innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden muss. Außerdem ist bei einem Aufenthalt von mehr als 180 Tagen eine Tax Clearance vor der Abreise notwendig.
Auf der Website des indischen Innenministeriums sind nähere Angaben zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa) zu finden, siehe www.mha.nic.in und www.immigrationindia.nic.in
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es wird daher empfohlen, vor einer geplanten Reise, bei der zuständigen indischen Auslandsvertretungen Auskünfte über die gültigen Einreisebestimmungen einzuholen.

Besondere Zollvorschriften
Devisen ab einem Betrag von 5000 USD (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) müssen deklariert werden.
Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Ausländer indischer Abstammung (NIO) können bis zu 10 kg Gold einführen, Höhe der Zollabgaben 250 IRS per Gramm. Voraussetzung ist eine Mindestaufenthalt im Ausland von 6 Monaten.
Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist verboten. Grundsätzlich ist jedoch in Indien ansässigen Personen die Ein- und Ausfuhr von max. INR 5000,- gestattet.
Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.
Die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen ist verboten; Verstöße werden mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet.
Bei einem Verstoß gegen Zollvorschriften droht Verhaftung bei der Ausreise.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von - selbst kleinster Mengen - Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.
Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis – kann mit langen Haftstrafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Bitte beachten Sie auch die Merkblätter in der rechten Randspalte.
Impfschutz
Gelbfieber bei Einreise aus allen Ländern mit endemischen Gebieten, sowie aus Trinidad und Tobago (ausgenommen Kinder unter 6 Monaten). Gelbfieberimpfung kann gelegentlich auch bei Einreise aus südafrikanischen Ländern (z.B. Simbawe) verlangt werden, die laut WHO nicht zu den endemischen Gebieten gehören, siehe auch www.who.int
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung erforderlich.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio evtl. Pertussis und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderen Risiken auch Hepatitis B, Japanische Encephalitis, Tollwut, Typhus, evtl. Cholera. Zudem ggf. Grippe und Pneumokokken ( Alter > 60, chron. Krankheit). Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Dengue
Dengue wird saisonal von der besonders tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Entsprechende Mückenbekämpfungsprogramme werden seitens der Regierung durchgeführt. Die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser fieberhafte Viruserkrankung ist ein konsequenter und andauernder persönlicher Mückenschutz, siehe auch Merkblatt in der rechten Randspalte. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig, besonders während und nach der Monsunzeit.
Chikungunya
Diese Viruserkrankung wird von Mücken übertragen, (ist also nicht direkt von Mensch zu Mensch übertragbar), und führt zu den typischen Symptomen einer schweren Viruserkrankung, in der Regel ohne tödlichen Ausgang. Die Inkubationszeit beträgt 2 - 10 Tage. Ohne Vorzeichen treten vorrangig Fieber, starker (symmetrischer) Gelenk- und Muskelschmerz und schweres Krankheitsgefühl auf. Nach wenigen Tagen kommt es zum Fieberabfall und Auftreten eines Exanthems. Die Gelenkbeschwerden können monatelang, in Ausnahmefällen auch jahrelang fortbestehen. Sehr selten wird über eine gesteigerte Blutungsneigung oder ernste und vor allem neurologische Komplikationen wie Hirn- und Hirnhautentzündungen berichtet; letzteres in der Regel bei medizinisch vorbelasteten Personen oder Neugeborenen. Eine Impfung ist nicht möglich, der Schutz vor Mückenstichen ist die einzige prophylaktische Maßnahme (Repellentien, Kleidung, Verhalten etc.). Kranke oder schwangere Reisende in diese Regionen sollten vor Abreise ärztlichen Rat suchen, da bei diesen Gruppen auch über mögliche Todesfälle diskutiert wird.
Malaria
Angesichts einer wiederholten Häufung von Malariafällen bei Rückkehrern / Touristen aus Goa (bes.: Nord-Goa) wird auf dieses Risiko, das grundsätzlich immer dort gegeben war, besonders hingewiesen: Auf sorgfältigen Schutz vor Stechmücken in den Abend- und Nachtstunden ist in jedem Fall zu achten. Bei Fieber ist sofort ein Arzt aufzusuchen (rasche Labordiagnose, ggf. rasche Therapie ist notwendig ). Eine generelle medikamentöse Prophylaxe wird derzeit noch nicht empfohlen, kann aber im Einzelfall sinnvoll sein. Eine entsprechende tropen- bzw. reisemedizinische Beratung ist daher vor der Reise dringend zu empfehlen.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles- Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig rasch tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Malaria tritt ganzjährig mit saisonalen Schwankungen auf.
Das Malariarisiko ist im Tiefland in den Bundesstaaten im Nordosten hoch, mittleres Risiko (verstärkt in der Regenzeit) in den meisten ländlichen Regionen der zentralen Landesteile bis in den Norden der nepalesischen Grenze, geringes Risiko (verstärkt in der Regenzeit) im Süden und Osten von Tamil Nadu, Kerala, Teilen von Uttar Pradesh, den Andamanen und Nikobaren. Höhenlagen oberhalb 2000 m sind fast immer malariafrei.
Auch in den Stadtgebieten ist mit einem – dort geringen- Risiko in der Regenzeit zu rechnen.
Je nach Reiseprofil ist eine Chemoprophylaxe sinnvoll. Für die medikamentöse Prophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) im Handel, in der Regel (siehe Richtlinien der DTG) wird für Indienreisende keine regelmäßige medikamentöse Malariaprophylaxe empfohlen, sondern ein stand-by Medikament. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/ Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende Kleidung zu tragen ( lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber ( Dengue, Chikungunya) und in den Abendstunden und nachts ( Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz schlafen
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durchfallerkrankungen bei Reisenden in Indien sind häufig, z.T. auch schwer. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln (s.u.).
Immer wieder kommt es zu Choleraausbrüchen in verschiedenen Landesteilen Cholera gehört für alle diejenigen zu den Alltagsgefahren in Indien, die aus verschiedenen Gründen (Armut, Unwissenheit, …) auf Basishygiene, insbesondere Trinkwasserhygiene ganz oder teilweise verzichten (müssen). Reisende sollten diese hygienischen Maßnahmen ganz besonders beachten. Eine Choleraimpfung für Touristen ist bei üblicher Hygiene nicht sinnvoll.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und (!) abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder desinfizieren. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.
HIV / AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV / AIDS- Infektion. Die HIV-Infektionsrate in Indien ist sehr hoch. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Andere Infektionskrankheiten
Japanische Encephalitis
Die meisten Fälle dieser durch bes. nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns treten endemisch in fast allen ländlichen und suburbanen Gebieten (mit Ausnahme der höher gelegenen Regionen im NW) auf. Mückenschutz (siehe Malaria ) und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.
Aviäre Influenza („Vogelgrippe“)
Auch in Indien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen gilt als Übertragungsweg weiterhin der direkte Kontakt mit infizierten Geflügel. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auch auf den Besuch von Geflügelmärkten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den „Reisemedizinischen Hinweisen“ der rechten Randspalte.
Tollwut
Indien hat nach Schätzung der WHO mit wohl weit über 30 000 Todesfällen jährlich zusammen mit China die höchsten Fallzahlen der Welt. Ein prophylaktischer Impfschutz (drei Impfungen) von Reisenden, insbesondere Kindern ist generell empfohlen, vor allem bei vorhersehbarem Risiko. Für Trekkingreisende ist die Tollwutimpfung besonders wichtig.
Generell: (1) Tollwut ist eine 100 % tödliche Erkrankung. (2) Nie ist ein ordnungsgemäß Geimpfter an Tollwut gestorben.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Höhenkrankheit
Sie ist eine durch zu raschen Aufstieg (zu rasch heißt: mehr als hundert Meter pro Tag!) bzw. unmittelbaren Anflug auf Höhen über 2000 m ausgelöste, gefährliche Störung verschiedener Organe wie Gehirn, Lunge, Niere. Die Erkrankung kann auch gut Trainierte und Gesunde treffen sowie Personen, die früher große Höhen trotz schnellen Aufstiegs gut vertragen haben. Todesfälle sind im Himalaja leider nicht selten und immer ausgelöst durch höhentaktische Fehler. Rettung besteht in raschem Abstieg, der oft nicht möglich ist. Eingehende Beratung durch den Facharzt vor der Reise hierzu ist sehr sinnvoll. Prophylaktische Medikamente sind in anderen Ländern (nicht in D.) zugelassen, bergen aber ebenfalls Risiken.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa teilweise nicht zu vergleichen und ist vielfach - besonders auf dem Land und in kleinen und mittleren Städten - technisch, apparativ und hygienisch noch problematisch. In den Großstädten ist die medizinische Versorgungslage deutlich besser und entspricht häufig internationalem hohen Standard. Die Vorgehensweisen sind allerdings für Ausländer oft schwierig zu verstehen. Sprach- bzw. Verständigungsprobleme auch mit dem Arzt sind häufig. Privatklinik-Ketten bieten sauberen „full service“, ein Kontrollsystem hinsichtlich Normen, Standards und zertifizierten Abläufen sowie das Konsiliarsystem ist aber auch dort nicht oder nicht flächendeckend gegeben. Medizin. Eingriffe in Indien durchführen zu lassen (Medizintourismus) erfordert vorab erhebliche Anstrengungen vom Betroffenen, um besonders die medizinisch-fachliche Qualität abzusichern und Risiken zu vermeiden. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringlich empfohlen. Da überall nur nach Vorkasse behandelt wird und Versicherungen u.U. erst nach Monaten zahlen, ist eine belastbare Kreditkarte eine ganz wesentliche gesundheitliche Vorsorge für jede Indienreise. Das Medikamentenangebot in Indien ist gut. Am besten gelagert sind die Medikamente in den Krankenhausapotheken großer Privatkrankenhäuser. Spezifische eigene Medikamente sollten zur Sicherheit mitgenommen werden (nur in entsprechender Menge). Eine Bescheinigung über die Notwendigkeit dieser Medikamente durch den Hausarzt in Engl. Sprache sollte jeder/jede an der Grenze vorweisen können.
Eine deutschsprachige psychiatrische Versorgung gibt es in Indien nicht. Psychiatrische Erkrankungen von Ausländern / Europäern stellen die Reisefähigkeit –ohne ein fachärztliches. Votum- zunächst grundsätzlich in Frage.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Indien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner persönlich beraten, beispielsweise www. dtg.org
Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer ausreichenden Reiserückholversicherung sind dringend zu empfehlen.
Auswärtiges Amt
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 09.09.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 09.09.2010
(Unverändert gültig seit: 09.09.2010)

Aktuelle Hinweise
In Ladakh sind nach der Flutkatastrophe vom 5./6. August wesentliche Teile der Infrastruktur bislang nur notdürftig und behelfsmäßig instand gesetzt. Einige Trekking-Routen sind nicht sicher passierbar. Trekkern wird daher dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus / Reisen über Land
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Städten angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten, öffentlichen Plätzen und großen Menschenansammlungen sowie Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere auch im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen wie den "Commonwealth Games" (03. bis 14. Oktober 2010 in New Delhi). Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen.
Im Jahr 2008 waren u.a. die Städte Mumbai, Jaipur (Rajasthan), Bangalore (Karnataka), Ahmedabad (Gujarat) und die Hauptstadt New Delhi von schweren Anschlägen betroffen. Dabei stachen insbesondere die Anschläge von Mumbai (26. bis 29. November 2008) hervor, die über 160 Todesopfer sowie rd. 300 Verletzte forderten. Sie richteten sich erstmals gezielt auch gegen verschiedene von ausländischen Touristen und Geschäftsleuten aufgesuchte Hotels, Restaurants sowie den Bahnhof von Mumbai. Am 13. Februar 2010 gab es in Pune in einem auch von zahlreichen Ausländern besuchten Café einen Bombenanschlag, dem mehrere Menschen zum Opfer fielen. Er bestätigt die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
In jüngster Zeit wurden in den Bundesstaaten West-Bengalen, Jharkhand und Chattisgarh mehrere Anschläge auf Reisezüge verübt, zuletzt am 28. Mai 2010 mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Weitere Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz, besonders in den genannten Bundesstaaten, können nicht ausgeschlossen werden.
Das allgemeine kriminelle Risiko für Ausländer in den touristisch stärker erschlossenen Gegenden Indiens ist eher gering. Reisende, insbesondere Frauen, sollten sich jedoch auch dort stets von Vorsicht leiten lassen.
Bundesstaat Jammu und Kaschmir
  • Landesteile Jammu und Kaschmir

    Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen in die Landesteile Jammu und Kaschmir abgeraten.

    Gewalttätige Auseinandersetzungen in den letzten Tagen und Wochen im Landesteil Kaschmir haben zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert.

    Sowohl in den Städten Srinagar als auch in Jammu ist es zu Bombenattentaten insbesondere an öffentlichen Plätzen gekommen. Weitere gewalttätige Auseinandersetzungen, vor allem im Landesteil Kaschmir, sind nicht auszuschließen. Im Landesteil Jammu hat sich die Lage nach gewaltsamen Protesten beruhigt; auch dort besteht aber weiterhin die Gefahr neuer Unruhen.
  • Landesteil Ladakh
    In Ladakh sind nach der Flutkatastrophe vom 5./6. August wesentliche Teile der Infrastruktur bislang nur notdürftig und behelfsmäßig instand gesetzt. Einige Trekking-Routen sind nicht sicher passierbar. Trekkern wird daher dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen.
Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Nordosten
Von Reisen nach Manipur wird angesichts der dort herrschenden schlechten Sicherheitslage abgeraten. Bei Reisen in die anderen Bundesstaaten sollten sich Reisende nur auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten.
Kriminelle Bandentätigkeit – Raub, Entführung – die sich gegen wohlhabende Einzelpersonen und Unternehmen richtet, sowie militante Gruppierungen sind dort nach wie vor präsent.
In Darjeeling und Umgebung kann es gelegentlich zu kurzfristig ausgerufenen Streiks und Demonstrationen kommen. Dabei kommt die von Touristen in Anspruch genommene Infrastruktur zum Erliegen. Touristen sind nicht Ziel der Streiks und Auseinandersetzungen, wurden aber wiederholt kurzfristig zum Verlassen ihres Urlaubsortes aufgefordert. Betroffen sind die Gebirgsorte Darjeeling, Kurseong und Kalimpong, sowie im Tal der Zufahrtsort Siliguri und möglicherweise auch der nahe gelegene Flughafen Bagdogra. Es wird empfohlen, kurz vor einer geplanten Reise in dieses Gebiet Informationen vom lokalen Reiseveranstalter oder der gebuchten Unterkunft einzuholen.
Die Bundesstaaten Bihar, West-Bengalen, Jharkand, Orissa, Chattisgarh, Maharashtra (äußerster Osten) und Andhra Pradesh verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten der militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung der Naxaliten, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer. Gleichwohl wird dringend geraten, vor Reisen in ländliche Gebiete dieser Bundesstaaten Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.
Wegen Ausschreitungen gegen Christen und ihre Einrichtungen wird von Reisen in den Distrikt Kandhamal (Bundesstaat Orissa) bis auf Weiteres abgeraten. Es ist nicht auszuschließen, dass auch Ausländer dort in Gefahr geraten können, obwohl sich die Angriffe bisher gegen einheimische Christen gerichtet haben.
Andere Regionen
Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Manipur und Mizoram wie auch für die Inselgruppe der Andamanen (Andaman Islands) benötigt. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist für Touristen nicht zugänglich.

Allgemeine Reiseinformationen
Die Lektüre einschlägiger Reiseführer mit spezifischen Verhaltensempfehlungen und der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu möglichen Risiken für Reisende wird empfohlen.
Bei "Trekking"-Touren sollte unbedingt sichergestellt werden, dass ausreichend starke Funkgeräte mitgeführt werden, da anderenfalls in Notfällen eine rechtzeitige Einleitung von Rettungsaktionen nicht sichergestellt ist.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja mit Visum
Vorläufiger Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja mit Foto und mit Visum
Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts“ ja“ mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts „ja“ mit Foto und mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Weitere Anmerkungen -
Visum
Visa sind bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.
Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Jedoch kann nach erfolgter Ausreise aus Indien eine erneute Einreise grundsätzlich erst nach zwei Monaten erfolgen.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums in Indien selbst durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u.ä. Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 6 Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht eine Registrierungspflicht beim District Foreigners' Registration Office bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office, welche innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden muss. Außerdem ist bei einem Aufenthalt von mehr als 180 Tagen eine Tax Clearance vor der Abreise notwendig.
Auf der Website des indischen Innenministeriums sind nähere Angaben zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa) zu finden, siehe www.mha.nic.in und www.immigrationindia.nic.in
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es wird daher empfohlen, vor einer geplanten Reise, bei der zuständigen indischen Auslandsvertretungen Auskünfte über die gültigen Einreisebestimmungen einzuholen.

Besondere Zollvorschriften
Devisen ab einem Betrag von 5000 USD (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) müssen deklariert werden.
Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Ausländer indischer Abstammung (NIO) können bis zu 10 kg Gold einführen, Höhe der Zollabgaben 250 IRS per Gramm. Voraussetzung ist eine Mindestaufenthalt im Ausland von 6 Monaten.
Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist verboten. Grundsätzlich ist jedoch in Indien ansässigen Personen die Ein- und Ausfuhr von max. INR 5000,- gestattet.
Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.
Die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen ist verboten; Verstöße werden mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet.
Bei einem Verstoß gegen Zollvorschriften droht Verhaftung bei der Ausreise.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von - selbst kleinster Mengen - Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.
Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis – kann mit langen Haftstrafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Bitte beachten Sie auch die Merkblätter in der rechten Randspalte.
Impfschutz
Gelbfieber bei Einreise aus allen Ländern mit endemischen Gebieten, sowie aus Trinidad und Tobago (ausgenommen Kinder unter 6 Monaten). Gelbfieberimpfung kann gelegentlich auch bei Einreise aus südafrikanischen Ländern (z.B. Simbawe) verlangt werden, die laut WHO nicht zu den endemischen Gebieten gehören, siehe auch www.who.int
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung erforderlich.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio evtl. Pertussis und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderen Risiken auch Hepatitis B, Japanische Encephalitis, Tollwut, Typhus, evtl. Cholera. Zudem ggf. Grippe und Pneumokokken ( Alter > 60, chron. Krankheit). Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Dengue
Dengue wird saisonal von der besonders tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Entsprechende Mückenbekämpfungsprogramme werden seitens der Regierung durchgeführt. Die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser fieberhafte Viruserkrankung ist ein konsequenter und andauernder persönlicher Mückenschutz, siehe auch Merkblatt in der rechten Randspalte. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig, besonders während und nach der Monsunzeit.
Chikungunya
Diese Viruserkrankung wird von Mücken übertragen, (ist also nicht direkt von Mensch zu Mensch übertragbar), und führt zu den typischen Symptomen einer schweren Viruserkrankung, in der Regel ohne tödlichen Ausgang. Die Inkubationszeit beträgt 2 - 10 Tage. Ohne Vorzeichen treten vorrangig Fieber, starker (symmetrischer) Gelenk- und Muskelschmerz und schweres Krankheitsgefühl auf. Nach wenigen Tagen kommt es zum Fieberabfall und Auftreten eines Exanthems. Die Gelenkbeschwerden können monatelang, in Ausnahmefällen auch jahrelang fortbestehen. Sehr selten wird über eine gesteigerte Blutungsneigung oder ernste und vor allem neurologische Komplikationen wie Hirn- und Hirnhautentzündungen berichtet; letzteres in der Regel bei medizinisch vorbelasteten Personen oder Neugeborenen. Eine Impfung ist nicht möglich, der Schutz vor Mückenstichen ist die einzige prophylaktische Maßnahme (Repellentien, Kleidung, Verhalten etc.). Kranke oder schwangere Reisende in diese Regionen sollten vor Abreise ärztlichen Rat suchen, da bei diesen Gruppen auch über mögliche Todesfälle diskutiert wird.
Malaria
Angesichts einer wiederholten Häufung von Malariafällen bei Rückkehrern / Touristen aus Goa (bes.: Nord-Goa) wird auf dieses Risiko, das grundsätzlich immer dort gegeben war, besonders hingewiesen: Auf sorgfältigen Schutz vor Stechmücken in den Abend- und Nachtstunden ist in jedem Fall zu achten. Bei Fieber ist sofort ein Arzt aufzusuchen (rasche Labordiagnose, ggf. rasche Therapie ist notwendig ). Eine generelle medikamentöse Prophylaxe wird derzeit noch nicht empfohlen, kann aber im Einzelfall sinnvoll sein. Eine entsprechende tropen- bzw. reisemedizinische Beratung ist daher vor der Reise dringend zu empfehlen.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles- Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig rasch tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Malaria tritt ganzjährig mit saisonalen Schwankungen auf.
Das Malariarisiko ist im Tiefland in den Bundesstaaten im Nordosten hoch, mittleres Risiko (verstärkt in der Regenzeit) in den meisten ländlichen Regionen der zentralen Landesteile bis in den Norden der nepalesischen Grenze, geringes Risiko (verstärkt in der Regenzeit) im Süden und Osten von Tamil Nadu, Kerala, Teilen von Uttar Pradesh, den Andamanen und Nikobaren. Höhenlagen oberhalb 2000 m sind fast immer malariafrei.
Auch in den Stadtgebieten ist mit einem – dort geringen- Risiko in der Regenzeit zu rechnen.
Je nach Reiseprofil ist eine Chemoprophylaxe sinnvoll. Für die medikamentöse Prophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) im Handel, in der Regel (siehe Richtlinien der DTG) wird für Indienreisende keine regelmäßige medikamentöse Malariaprophylaxe empfohlen, sondern ein stand-by Medikament. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/ Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende Kleidung zu tragen ( lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber ( Dengue, Chikungunya) und in den Abendstunden und nachts ( Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz schlafen
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durchfallerkrankungen bei Reisenden in Indien sind häufig, z.T. auch schwer. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln (s.u.).
Immer wieder kommt es zu Choleraausbrüchen in verschiedenen Landesteilen Cholera gehört für alle diejenigen zu den Alltagsgefahren in Indien, die aus verschiedenen Gründen (Armut, Unwissenheit, …) auf Basishygiene, insbesondere Trinkwasserhygiene ganz oder teilweise verzichten (müssen). Reisende sollten diese hygienischen Maßnahmen ganz besonders beachten. Eine Choleraimpfung für Touristen ist bei üblicher Hygiene nicht sinnvoll.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und (!) abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder desinfizieren. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.
HIV / AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV / AIDS- Infektion. Die HIV-Infektionsrate in Indien ist sehr hoch. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Andere Infektionskrankheiten
Japanische Encephalitis
Die meisten Fälle dieser durch bes. nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns treten endemisch in fast allen ländlichen und suburbanen Gebieten (mit Ausnahme der höher gelegenen Regionen im NW) auf. Mückenschutz (siehe Malaria ) und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.
Aviäre Influenza („Vogelgrippe“)
Auch in Indien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen gilt als Übertragungsweg weiterhin der direkte Kontakt mit infizierten Geflügel. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auch auf den Besuch von Geflügelmärkten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den „Reisemedizinischen Hinweisen“ der rechten Randspalte.
Tollwut
Indien hat nach Schätzung der WHO mit wohl weit über 30 000 Todesfällen jährlich zusammen mit China die höchsten Fallzahlen der Welt. Ein prophylaktischer Impfschutz (drei Impfungen) von Reisenden, insbesondere Kindern ist generell empfohlen, vor allem bei vorhersehbarem Risiko. Für Trekkingreisende ist die Tollwutimpfung besonders wichtig.
Generell: (1) Tollwut ist eine 100 % tödliche Erkrankung. (2) Nie ist ein ordnungsgemäß Geimpfter an Tollwut gestorben.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Höhenkrankheit
Sie ist eine durch zu raschen Aufstieg (zu rasch heißt: mehr als hundert Meter pro Tag!) bzw. unmittelbaren Anflug auf Höhen über 2000 m ausgelöste, gefährliche Störung verschiedener Organe wie Gehirn, Lunge, Niere. Die Erkrankung kann auch gut Trainierte und Gesunde treffen sowie Personen, die früher große Höhen trotz schnellen Aufstiegs gut vertragen haben. Todesfälle sind im Himalaja leider nicht selten und immer ausgelöst durch höhentaktische Fehler. Rettung besteht in raschem Abstieg, der oft nicht möglich ist. Eingehende Beratung durch den Facharzt vor der Reise hierzu ist sehr sinnvoll. Prophylaktische Medikamente sind in anderen Ländern (nicht in D.) zugelassen, bergen aber ebenfalls Risiken.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa teilweise nicht zu vergleichen und ist vielfach - besonders auf dem Land und in kleinen und mittleren Städten - technisch, apparativ und hygienisch noch problematisch. In den Großstädten ist die medizinische Versorgungslage deutlich besser und entspricht häufig internationalem hohen Standard. Die Vorgehensweisen sind allerdings für Ausländer oft schwierig zu verstehen. Sprach- bzw. Verständigungsprobleme auch mit dem Arzt sind häufig. Privatklinik-Ketten bieten sauberen „full service“, ein Kontrollsystem hinsichtlich Normen, Standards und zertifizierten Abläufen sowie das Konsiliarsystem ist aber auch dort nicht oder nicht flächendeckend gegeben. Medizin. Eingriffe in Indien durchführen zu lassen (Medizintourismus) erfordert vorab erhebliche Anstrengungen vom Betroffenen, um besonders die medizinisch-fachliche Qualität abzusichern und Risiken zu vermeiden. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringlich empfohlen. Da überall nur nach Vorkasse behandelt wird und Versicherungen u.U. erst nach Monaten zahlen, ist eine belastbare Kreditkarte eine ganz wesentliche gesundheitliche Vorsorge für jede Indienreise. Das Medikamentenangebot in Indien ist gut. Am besten gelagert sind die Medikamente in den Krankenhausapotheken großer Privatkrankenhäuser. Spezifische eigene Medikamente sollten zur Sicherheit mitgenommen werden (nur in entsprechender Menge). Eine Bescheinigung über die Notwendigkeit dieser Medikamente durch den Hausarzt in Engl. Sprache sollte jeder/jede an der Grenze vorweisen können.
Eine deutschsprachige psychiatrische Versorgung gibt es in Indien nicht. Psychiatrische Erkrankungen von Ausländern / Europäern stellen die Reisefähigkeit –ohne ein fachärztliches. Votum- zunächst grundsätzlich in Frage.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Indien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner persönlich beraten, beispielsweise www. dtg.org
Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer ausreichenden Reiserückholversicherung sind dringend zu empfehlen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 13.09.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 13.09.2010
(Unverändert gültig seit: 13.09.2010)

Aktuelle Hinweise
In Ladakh sind nach der Flutkatastrophe vom 5./6. August wesentliche Teile der Infrastruktur bislang nur notdürftig und behelfsmäßig instand gesetzt. Einige Trekking-Routen sind nicht sicher passierbar. Trekkern wird daher dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus / Reisen über Land
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Städten angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten, öffentlichen Plätzen und großen Menschenansammlungen sowie Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere auch im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen wie den "Commonwealth Games" (03. bis 14. Oktober 2010 in New Delhi). Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen.
Im Jahr 2008 waren u.a. die Städte Mumbai, Jaipur (Rajasthan), Bangalore (Karnataka), Ahmedabad (Gujarat) und die Hauptstadt New Delhi von schweren Anschlägen betroffen. Dabei stachen insbesondere die Anschläge von Mumbai (26. bis 29. November 2008) hervor, die über 160 Todesopfer sowie rd. 300 Verletzte forderten. Sie richteten sich erstmals gezielt auch gegen verschiedene von ausländischen Touristen und Geschäftsleuten aufgesuchte Hotels, Restaurants sowie den Bahnhof von Mumbai. Am 13. Februar 2010 gab es in Pune in einem auch von zahlreichen Ausländern besuchten Café einen Bombenanschlag, dem mehrere Menschen zum Opfer fielen. Er bestätigt die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
In jüngster Zeit wurden in den Bundesstaaten West-Bengalen, Jharkhand und Chattisgarh mehrere Anschläge auf Reisezüge verübt, zuletzt am 28. Mai 2010 mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Weitere Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz, besonders in den genannten Bundesstaaten, können nicht ausgeschlossen werden.
Das allgemeine kriminelle Risiko für Ausländer in den touristisch stärker erschlossenen Gegenden Indiens ist eher gering. Reisende, insbesondere Frauen, sollten sich jedoch auch dort stets von Vorsicht leiten lassen.
Bundesstaat Jammu und Kaschmir
  • Landesteile Jammu und Kaschmir

    Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen in die Landesteile Jammu und Kaschmir abgeraten.

    Gewalttätige Auseinandersetzungen in den letzten Tagen und Wochen im Landesteil Kaschmir haben zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert.

    Sowohl in den Städten Srinagar als auch in Jammu ist es zu Bombenattentaten insbesondere an öffentlichen Plätzen gekommen. Weitere gewalttätige Auseinandersetzungen, vor allem im Landesteil Kaschmir, sind nicht auszuschließen. Im Landesteil Jammu hat sich die Lage nach gewaltsamen Protesten beruhigt; auch dort besteht aber weiterhin die Gefahr neuer Unruhen.
  • Landesteil Ladakh

    In Ladakh sind nach der Flutkatastrophe vom 5./6. August wesentliche Teile der Infrastruktur bislang nur notdürftig und behelfsmäßig instand gesetzt. Einige Trekking-Routen sind nicht sicher passierbar. Trekkern wird daher dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen.
Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Nordosten
Von Reisen nach Manipur wird angesichts der dort herrschenden schlechten Sicherheitslage abgeraten. Bei Reisen in die anderen Bundesstaaten sollten sich Reisende nur auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten.
Kriminelle Bandentätigkeit – Raub, Entführung – die sich gegen wohlhabende Einzelpersonen und Unternehmen richtet, sowie militante Gruppierungen sind dort nach wie vor präsent.
In Darjeeling und Umgebung kann es gelegentlich zu kurzfristig ausgerufenen Streiks und Demonstrationen kommen. Dabei kommt die von Touristen in Anspruch genommene Infrastruktur zum Erliegen. Touristen sind nicht Ziel der Streiks und Auseinandersetzungen, wurden aber wiederholt kurzfristig zum Verlassen ihres Urlaubsortes aufgefordert. Betroffen sind die Gebirgsorte Darjeeling, Kurseong und Kalimpong, sowie im Tal der Zufahrtsort Siliguri und möglicherweise auch der nahe gelegene Flughafen Bagdogra. Es wird empfohlen, kurz vor einer geplanten Reise in dieses Gebiet Informationen vom lokalen Reiseveranstalter oder der gebuchten Unterkunft einzuholen.
Die Bundesstaaten Bihar, West-Bengalen, Jharkand, Orissa, Chattisgarh, Maharashtra (äußerster Osten) und Andhra Pradesh verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten der militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung der Naxaliten, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer. Gleichwohl wird dringend geraten, vor Reisen in ländliche Gebiete dieser Bundesstaaten Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.
Wegen Ausschreitungen gegen Christen und ihre Einrichtungen wird von Reisen in den Distrikt Kandhamal (Bundesstaat Orissa) bis auf Weiteres abgeraten. Es ist nicht auszuschließen, dass auch Ausländer dort in Gefahr geraten können, obwohl sich die Angriffe bisher gegen einheimische Christen gerichtet haben.
Andere Regionen
Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Manipur und Mizoram wie auch für die Inselgruppe der Andamanen (Andaman Islands) benötigt. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist für Touristen nicht zugänglich.

Allgemeine Reiseinformationen
Die Lektüre einschlägiger Reiseführer mit spezifischen Verhaltensempfehlungen und der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu möglichen Risiken für Reisende wird empfohlen.
Bei "Trekking"-Touren sollte unbedingt sichergestellt werden, dass ausreichend starke Funkgeräte mitgeführt werden, da anderenfalls in Notfällen eine rechtzeitige Einleitung von Rettungsaktionen nicht sichergestellt ist.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja mit Visum
Vorläufiger Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja mit Foto und mit Visum
Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts“ ja“ mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts „ja“ mit Foto und mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Weitere Anmerkungen -
Visum
Visa sind bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.
Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Jedoch kann nach erfolgter Ausreise aus Indien eine erneute Einreise grundsätzlich erst nach zwei Monaten erfolgen.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums in Indien selbst durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u.ä. Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 6 Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht eine Registrierungspflicht beim District Foreigners' Registration Office bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office, welche innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden muss. Außerdem ist bei einem Aufenthalt von mehr als 180 Tagen eine Tax Clearance vor der Abreise notwendig.
Auf der Website des indischen Innenministeriums sind nähere Angaben zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa) zu finden, siehe www.mha.nic.in und www.immigrationindia.nic.in
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es wird daher empfohlen, vor einer geplanten Reise, bei der zuständigen indischen Auslandsvertretungen Auskünfte über die gültigen Einreisebestimmungen einzuholen.

Besondere Zollvorschriften
Devisen ab einem Betrag von 5000 USD (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) müssen deklariert werden.
Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Ausländer indischer Abstammung (NIO) können bis zu 10 kg Gold einführen, Höhe der Zollabgaben 250 IRS per Gramm. Voraussetzung ist eine Mindestaufenthalt im Ausland von 6 Monaten.
Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist verboten. Grundsätzlich ist jedoch in Indien ansässigen Personen die Ein- und Ausfuhr von max. INR 5000,- gestattet.
Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.
Die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen ist verboten; Verstöße werden mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet.
Bei einem Verstoß gegen Zollvorschriften droht Verhaftung bei der Ausreise.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von - selbst kleinster Mengen - Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.
Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis – kann mit langen Haftstrafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Bedingt u.a. durch die ungewöhnlich starken Regenfälle ist es in den letzten Wochen in Delhi zu einem deutlichen Anstieg an Dengue-Fieber-Erkrankungen gekommen, die die Zahl der Dengue Fälle im Vergleichsmonat des Vorjahres deutlich übertrifft. Durch eine rege Bautätigkeit im Zusammenhang mit den bevorstehenden Commonwealth Spielen im Oktober 2010 gibt es überall im Stadtgebiet, gerade auch in den besseren Wohn- und Stadtvierteln, zahlreiche Baugruben und Wassersammelstellen, die den tagaktiven Überträgermücken des Dengue Fiebers hervorragende Brutbedingungen bieten. Auch für Malaria, einschließlich der potentiell gefährlichen Malaria tropica, für die Influenza A H1N1 (die sog. „Schweinegrippe“) und für Durchfallerkrankungen liegen die Fallzahlen z.T. deutlich über denen der Vergleichsmonate in 2009.
Auch in Mumbai sind - vor allem in den ärmeren Stadtvierteln - im Vergleich zum Vorjahr in den Sommermonaten deutlich höhere Zahlen an Malaria-Erkrankungen, zu verzeichnen. Die Übertragung von Dengue-Fieber ist ebenfalls möglich.
Der Gesundheitsdienst empfiehlt deshalb allen Besuchern Delhis und Mumbais, in den kommenden Wochen auf einen besonders sorgfältigen Mückenschutz zu achten. Da der Überträger des Dengue-Fiebers, die Aedes-Mücke, tagaktiv ist, sollte vor allem bei Besuchen der Parks, Gärten und Baudenkmäler lange Kleidung getragen und freie Körperpartien mit einem Repellent eingerieben werden. Wegen des gestiegenen Malaria- Risikos muss in der Dämmerung und nachts bei Aufenthalten im Freien ebenfalls auf einen guten Mückenschutz geachtet werden.
Trinkwasser sollte nur aus Flaschen zuverlässiger Herkunft oder abgekocht getrunken werden.
Bei fieberhaften Erkrankungen während oder nach der Reise sollte unverzüglich ein Arzt aufgesucht werden, der an die Möglichkeit einer Erkrankung an Dengue, Malaria und Influenza denken muss. Für eine medikamentöse Malaria-Prophylaxe besteht zur Zeit in Indien keine Indikation.
Impfschutz
Gelbfieber bei Einreise aus allen Ländern mit endemischen Gebieten, sowie aus Trinidad und Tobago (ausgenommen Kinder unter 6 Monaten). Gelbfieberimpfung kann gelegentlich auch bei Einreise aus südafrikanischen Ländern (z.B. Simbawe) verlangt werden, die laut WHO nicht zu den endemischen Gebieten gehören, siehe auch www.who.int
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung erforderlich.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe http://www.rki.de Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis empfohlen.
Dengue
Dengue wird saisonal von Mücken übertragen. Die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser fieberhafte Viruserkrankung ist ein konsequenter und andauernder persönlicher Mückenschutz, siehe auch Merkblatt in der rechten Randspalte. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig, besonders während und nach der Monsunzeit.
Chikungunya
Diese Viruserkrankung wird ebenfalls von Mücken übertragen. Die Inkubationszeit beträgt 2 - 10 Tage. Ohne Vorzeichen treten vorrangig Fieber, starker (symmetrischer) Gelenk- und Muskelschmerz und schweres Krankheitsgefühl auf. Nach wenigen Tagen kommt es zum Fieberabfall und Auftreten eines Exanthems. Die Gelenkbeschwerden können monatelang, in Ausnahmefällen auch jahrelang fortbestehen. Sehr selten wird über eine gesteigerte Blutungsneigung oder ernste und vor allem neurologische Komplikationen wie Hirn- und Hirnhautentzündungen berichtet; letzteres in der Regel bei medizinisch vorbelasteten Personen oder Neugeborenen. Eine Impfung ist nicht möglich, der Schutz vor Mückenstichen ist die einzige prophylaktische Maßnahme (Repellentien, Kleidung, Verhalten etc.). Kranke oder schwangere Reisende in diese Regionen sollten vor Abreise ärztlichen Rat suchen, da bei diesen Gruppen auch über mögliche Todesfälle diskutiert wird.
Malaria
Angesichts einer wiederholten Häufung von Malariafällen bei Rückkehrern / Touristen aus Goa (bes.: Nord-Goa) wird auf dieses Risiko besonders hingewiesen: Auf sorgfältigen Schutz vor Stechmücken in den Abend- und Nachtstunden ist in jedem Fall zu achten. Bei Fieber ist sofort ein Arzt aufzusuchen (rasche Labordiagnose, ggf. rasche Therapie ist notwendig ). Eine generelle medikamentöse Prophylaxe wird derzeit nicht empfohlen, kann aber im Einzelfall sinnvoll sein. Eine entsprechende tropen- bzw. reisemedizinische Beratung ist daher vor der Reise dringend zu empfehlen.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles- Mücken. Unbehandelt kann die gefährliche Malaria tropica tödlich verlaufen. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Malaria tritt ganzjährig mit saisonalen Schwankungen auf.
Das Malariarisiko ist im Tiefland in den Bundesstaaten im Nordosten hoch, mittleres Risiko (verstärkt in der Regenzeit) in den meisten ländlichen Regionen der zentralen Landesteile bis in den Norden der nepalesischen Grenze, geringes Risiko (verstärkt in der Regenzeit) im Süden und Osten von Tamil Nadu, Kerala, Teilen von Uttar Pradesh, den Andamanen und Nikobaren. Höhenlagen oberhalb 2000 m sind fast immer malariafrei.
Auch in den Stadtgebieten ist mit einem – dort geringen- Risiko in der Regenzeit zu rechnen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende Kleidung zu tragen ( lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber ( Dengue, Chikungunya) und in den Abendstunden und nachts ( Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz schlafen
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durchfallerkrankungen bei Reisenden in Indien sind häufig, z.T. auch schwer. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln (s.u.).
Immer wieder kommt es zu Choleraausbrüchen in verschiedenen Landesteilen Cholera gehört für alle diejenigen zu den Alltagsgefahren in Indien, die aus verschiedenen Gründen (z.B. Armut, Unwissenheit) auf Basishygiene, insbesondere Trinkwasserhygiene ganz oder teilweise verzichten müssen. Reisende sollten diese hygienischen Maßnahmen ganz besonders beachten. Eine Choleraimpfung für Touristen ist bei üblicher Hygiene nicht sinnvoll.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und (!) abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder desinfizieren. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.
HIV / AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV / AIDS- Infektion. Die HIV-Infektionsrate in Indien ist sehr hoch. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Andere Infektionskrankheiten
Japanische Encephalitis
Die meisten Fälle dieser durch bes. nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns treten endemisch in fast allen ländlichen und suburbanen Gebieten (mit Ausnahme der höher gelegenen Regionen im NW) auf. Mückenschutz (siehe Malaria ) und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.
Tollwut
Indien hat nach Schätzung der WHO mit wohl weit über 30 000 Todesfällen jährlich zusammen mit China die höchsten Fallzahlen der Welt. Ein prophylaktischer Impfschutz (drei Impfungen) von Reisenden, insbesondere Kindern ist generell empfohlen, vor allem bei vorhersehbarem Risiko. Für Trekkingreisende ist die Tollwutimpfung besonders wichtig.
Generell: (1) Tollwut ist eine 100 % tödliche Erkrankung. (2) Nie ist ein ordnungsgemäß Geimpfter an Tollwut gestorben.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Höhenkrankheit
Sie ist eine durch zu raschen Aufstieg (zu rasch heißt: mehr als hundert Meter pro Tag!) bzw. unmittelbaren Anflug auf Höhen über 2000 m ausgelöste, gefährliche Störung verschiedener Organe wie Gehirn, Lunge, Niere. Die Erkrankung kann auch gut Trainierte und Gesunde treffen sowie Personen, die früher große Höhen trotz schnellen Aufstiegs gut vertragen haben. Todesfälle sind im Himalaja leider nicht selten und immer ausgelöst durch höhentaktische Fehler. Rettung besteht in raschem Abstieg, der oft nicht möglich ist. Eingehende Beratung durch den Facharzt vor der Reise hierzu ist sehr sinnvoll. Prophylaktische Medikamente sind in anderen Ländern (nicht in D.) zugelassen, bergen aber ebenfalls Risiken.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa teilweise nicht zu vergleichen und ist vielfach - besonders auf dem Land und in kleinen und mittleren Städten - technisch, apparativ und hygienisch noch problematisch. In den Großstädten ist die medizinische Versorgungslage deutlich besser und entspricht häufig internationalem hohen Standard. Die Vorgehensweisen sind allerdings für Ausländer oft schwierig zu verstehen. Sprach- bzw. Verständigungsprobleme auch mit dem Arzt sind häufig. Privatklinik-Ketten bieten sauberen „full service“, ein Kontrollsystem hinsichtlich Normen, Standards und zertifizierten Abläufen sowie das Konsiliarsystem ist aber auch dort nicht oder nicht flächendeckend gegeben. Medizin. Eingriffe in Indien durchführen zu lassen (Medizintourismus) erfordert vorab erhebliche Anstrengungen vom Betroffenen, um besonders die medizinisch-fachliche Qualität abzusichern und Risiken zu vermeiden. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringlich empfohlen. Da überall nur nach Vorkasse behandelt wird und Versicherungen u.U. erst nach Monaten zahlen, ist eine belastbare Kreditkarte eine ganz wesentliche gesundheitliche Vorsorge für jede Indienreise. Das Medikamentenangebot in Indien ist gut. Am besten gelagert sind die Medikamente in den Krankenhausapotheken großer Privatkrankenhäuser. Spezifische eigene Medikamente sollten zur Sicherheit mitgenommen werden (nur in entsprechender Menge). Eine Bescheinigung über die Notwendigkeit dieser Medikamente durch den Hausarzt in Engl. Sprache sollte jeder/jede an der Grenze vorweisen können.
Eine deutschsprachige psychiatrische Versorgung gibt es in Indien nicht. Psychiatrische Erkrankungen von Ausländern / Europäern stellen die Reisefähigkeit –ohne ein fachärztliches. Votum- zunächst grundsätzlich in Frage.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Indien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner persönlich beraten, beispielsweise www. dtg.org
Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer ausreichenden Reiserückholversicherung sind dringend zu empfehlen.
Auswärtiges Amt
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 01.10.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 01.10.2010
(Unverändert gültig seit: 01.10.2010)

Aktuelle Hinweise
In Ladakh sind nach der Flutkatastrophe vom 5./6. August wesentliche Teile der Infrastruktur bislang nur notdürftig und behelfsmäßig instand gesetzt. Einige Trekking-Routen sind nicht sicher passierbar. Trekkern wird daher dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen.


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Städten angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten, öffentlichen Plätzen und großen Menschenansammlungen sowie Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere auch im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen wie den "Commonwealth Games" (03. bis 14. Oktober 2010 in New Delhi). Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen.
Im Jahr 2008 waren u.a. die Städte Mumbai, Jaipur (Rajasthan), Bangalore (Karnataka), Ahmedabad (Gujarat) und die Hauptstadt New Delhi von schweren Anschlägen betroffen. Dabei stachen insbesondere die Anschläge von Mumbai (26. bis 29. November 2008) hervor, die über 160 Todesopfer sowie rd. 300 Verletzte forderten. Sie richteten sich erstmals gezielt auch gegen verschiedene von ausländischen Touristen und Geschäftsleuten aufgesuchte Hotels, Restaurants sowie den Bahnhof von Mumbai. Am 13. Februar 2010 gab es in Pune in einem auch von zahlreichen Ausländern besuchten Café einen Bombenanschlag, dem mehrere Menschen zum Opfer fielen. Er bestätigt die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
In jüngster Zeit wurden in den Bundesstaaten West-Bengalen, Jharkhand und Chattisgarh mehrere Anschläge auf Reisezüge verübt, zuletzt am 28. Mai 2010 mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Weitere Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz, besonders in den genannten Bundesstaaten, können nicht ausgeschlossen werden.
Das allgemeine kriminelle Risiko für Ausländer in den touristisch stärker erschlossenen Gegenden Indiens ist eher gering. Reisende, insbesondere Frauen, sollten sich jedoch auch dort stets von Vorsicht leiten lassen.
Bundesstaat Jammu und Kaschmir
  • Landesteile Jammu und Kaschmir
    Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen in die Landesteile Jammu und Kaschmir abgeraten.
    Gewalttätige Auseinandersetzungen in den letzten Tagen und Wochen im Landesteil Kaschmir haben zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert.
    Sowohl in den Städten Srinagar als auch in Jammu ist es zu Bombenattentaten insbesondere an öffentlichen Plätzen gekommen. Weitere gewalttätige Auseinandersetzungen, vor allem im Landesteil Kaschmir, sind nicht auszuschließen. Im Landesteil Jammu hat sich die Lage nach gewaltsamen Protesten beruhigt; auch dort besteht aber weiterhin die Gefahr neuer Unruhen.
  • Landesteil Ladakh
    In Ladakh sind nach der Flutkatastrophe vom 5./6. August wesentliche Teile der Infrastruktur bislang nur notdürftig und behelfsmäßig instand gesetzt. Einige Trekking-Routen sind nicht sicher passierbar. Trekkern wird daher dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen.
Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Nordosten
Von Reisen nach Manipur wird angesichts der dort herrschenden schlechten Sicherheitslage abgeraten. Bei Reisen in die anderen Bundesstaaten sollten sich Reisende nur auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten.
Kriminelle Bandentätigkeit – Raub, Entführung – die sich gegen wohlhabende Einzelpersonen und Unternehmen richtet, sowie militante Gruppierungen sind dort nach wie vor präsent.
In Darjeeling und Umgebung kann es gelegentlich zu kurzfristig ausgerufenen Streiks und Demonstrationen kommen. Dabei kommt die von Touristen in Anspruch genommene Infrastruktur zum Erliegen. Touristen sind nicht Ziel der Streiks und Auseinandersetzungen, wurden aber wiederholt kurzfristig zum Verlassen ihres Urlaubsortes aufgefordert. Betroffen sind die Gebirgsorte Darjeeling, Kurseong und Kalimpong, sowie im Tal der Zufahrtsort Siliguri und möglicherweise auch der nahe gelegene Flughafen Bagdogra. Es wird empfohlen, kurz vor einer geplanten Reise in dieses Gebiet Informationen vom lokalen Reiseveranstalter oder der gebuchten Unterkunft einzuholen.
Die Bundesstaaten Bihar, West-Bengalen, Jharkand, Orissa, Chattisgarh, Maharashtra (äußerster Osten) und Andhra Pradesh verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten der militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung der Naxaliten, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer. Gleichwohl wird dringend geraten, vor Reisen in ländliche Gebiete dieser Bundesstaaten Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.
Wegen Ausschreitungen gegen Christen und ihre Einrichtungen wird von Reisen in den Distrikt Kandhamal (Bundesstaat Orissa) bis auf Weiteres abgeraten. Es ist nicht auszuschließen, dass auch Ausländer dort in Gefahr geraten können, obwohl sich die Angriffe bisher gegen einheimische Christen gerichtet haben.
Andere Regionen
Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Manipur und Mizoram wie auch für die Inselgruppe der Andamanen (Andaman Islands) benötigt. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist für Touristen nicht zugänglich.

Allgemeine Reiseinformationen
Die Lektüre einschlägiger Reiseführer mit spezifischen Verhaltensempfehlungen und der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu möglichen Risiken für Reisende wird empfohlen.
Bei "Trekking"-Touren sollte unbedingt sichergestellt werden, dass ausreichend starke Funkgeräte mitgeführt werden, da anderenfalls in Notfällen eine rechtzeitige Einleitung von Rettungsaktionen nicht sichergestellt ist.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja mit Visum
Vorläufiger Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja mit Foto und mit Visum
Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts“ ja“ mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts „ja“ mit Foto und mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Weitere Anmerkungen -
Visum
Visa sind bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.
Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Jedoch kann nach erfolgter Ausreise aus Indien eine erneute Einreise grundsätzlich erst nach zwei Monaten erfolgen.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums in Indien selbst durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u.ä. Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 6 Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht eine Registrierungspflicht beim District Foreigners' Registration Office bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office, welche innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden muss. Außerdem ist bei einem Aufenthalt von mehr als 180 Tagen eine Tax Clearance vor der Abreise notwendig.
Auf der Website des indischen Innenministeriums sind nähere Angaben zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa) zu finden, siehe www.mha.nic.in und www.immigrationindia.nic.in
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es wird daher empfohlen, vor einer geplanten Reise, bei der zuständigen indischen Auslandsvertretungen Auskünfte über die gültigen Einreisebestimmungen einzuholen.

Besondere Zollvorschriften
Devisen ab einem Betrag von 5000 USD (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) müssen deklariert werden.
Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Ausländer indischer Abstammung (NIO) können bis zu 10 kg Gold einführen, Höhe der Zollabgaben 250 IRS per Gramm. Voraussetzung ist eine Mindestaufenthalt im Ausland von 6 Monaten.
Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist verboten. Grundsätzlich ist jedoch in Indien ansässigen Personen die Ein- und Ausfuhr von max. INR 5000,- gestattet.
Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.
Die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen ist verboten; Verstöße werden mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet.
Bei einem Verstoß gegen Zollvorschriften droht Verhaftung bei der Ausreise.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von - selbst kleinster Mengen - Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.
Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis – kann mit langen Haftstrafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Bedingt u.a. durch die ungewöhnlich starken Regenfälle in den Sommermonaten ist es in den letzten Wochen in Delhi zu einem deutlichen Anstieg an Dengue-Fieber-Erkrankungen gekommen, die die Zahl der Dengue Fälle im Vergleichsmonat des Vorjahres deutlich übertrifft. Durch eine rege Bautätigkeit im Zusammenhang mit den bevorstehenden Commonwealth Spielen im Oktober 2010 gibt es überall im Stadtgebiet, gerade auch in den besseren Wohn- und Stadtvierteln, zahlreiche Baugruben und Wassersammelstellen, die den tagaktiven Überträgermücken des Dengue Fiebers hervorragende Brutbedingungen bieten. Auch für Malaria, einschließlich der potentiell gefährlichen Malaria tropica, für die Influenza A/H1N1 (die sog. „Schweinegrippe“) und für Durchfallerkrankungen liegen die Fallzahlen z.T. deutlich über denen der Vergleichsmonate in 2009.
Auch in Mumbai sind - vor allem in den ärmeren Stadtvierteln - im Vergleich zum Vorjahr in den Sommermonaten deutlich höhere Zahlen an Malaria-Erkrankungen, zu verzeichnen. Die Übertragung von Dengue-Fieber ist ebenfalls möglich.
Der Gesundheitsdienst empfiehlt deshalb allen Besuchern Delhis und Mumbais, in den kommenden Wochen auf einen besonders sorgfältigen Mückenschutz zu achten. Da der Überträger des Dengue-Fiebers, die Aedes-Mücke, tagaktiv ist, sollte vor allem bei Besuchen der Parks, Gärten und Baudenkmäler lange Kleidung getragen und freie Körperpartien mit einem Repellent eingerieben werden. Wegen des gestiegenen Malaria- Risikos muss in der Dämmerung und nachts bei Aufenthalten im Freien ebenfalls auf einen guten Mückenschutz geachtet werden.
Trinkwasser sollte nur aus Flaschen zuverlässiger Herkunft oder abgekocht getrunken werden.
Während der Commonwealth Spiele im Oktober 2010 ist mit großen Menschenansammlungen zu rechnen. Eine Grippe-Schutzimpfung kann deshalb insbesondere für besonders gefährdete Personen (Senioren, Schwangere, Patienten mit chronischen Erkrankungen, u.a.) aber auch für Gesunde empfehlenswert sein. Besonders wichtig sind persönliche, hygienische Maßnahmen, wie z.B. häufiges Händewaschen und Vermeiden des Berührens von Augen, Nase und Mund mit den Händen. Eine Einnahme virostatischer Medikamente oder das Tragen sog. OP-Masken vor Mund und Nase wird nicht generell empfohlen.
Bei fieberhaften Erkrankungen während oder nach der Reise sollte unverzüglich ein Arzt aufgesucht werden, der an die Möglichkeit einer Erkrankung an Dengue, Malaria und Influenza denken muss. Für eine medikamentöse Malaria-Prophylaxe besteht zur Zeit in Indien keine Indikation.
Impfschutz
Gelbfieber bei Einreise aus allen Ländern mit endemischen Gebieten, sowie aus Trinidad und Tobago (ausgenommen Kinder unter 6 Monaten). Gelbfieberimpfung kann gelegentlich auch bei Einreise aus südafrikanischen Ländern (z.B. Simbawe) verlangt werden, die laut WHO nicht zu den endemischen Gebieten gehören, siehe auch www.who.int
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung erforderlich.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe http://www.rki.de Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis empfohlen.
Dengue
Dengue wird saisonal von Mücken übertragen. Die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser fieberhafte Viruserkrankung ist ein konsequenter und andauernder persönlicher Mückenschutz, siehe auch Merkblatt in der rechten Randspalte. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig, besonders während und nach der Monsunzeit.
Chikungunya
Diese Viruserkrankung wird ebenfalls von Mücken übertragen. Die Inkubationszeit beträgt 2 - 10 Tage. Ohne Vorzeichen treten vorrangig Fieber, starker (symmetrischer) Gelenk- und Muskelschmerz und schweres Krankheitsgefühl auf. Nach wenigen Tagen kommt es zum Fieberabfall und Auftreten eines Exanthems. Die Gelenkbeschwerden können monatelang, in Ausnahmefällen auch jahrelang fortbestehen. Sehr selten wird über eine gesteigerte Blutungsneigung oder ernste und vor allem neurologische Komplikationen wie Hirn- und Hirnhautentzündungen berichtet; letzteres in der Regel bei medizinisch vorbelasteten Personen oder Neugeborenen. Eine Impfung ist nicht möglich, der Schutz vor Mückenstichen ist die einzige prophylaktische Maßnahme (Repellentien, Kleidung, Verhalten etc.). Kranke oder schwangere Reisende in diese Regionen sollten vor Abreise ärztlichen Rat suchen, da bei diesen Gruppen auch über mögliche Todesfälle diskutiert wird.
Malaria
Angesichts einer wiederholten Häufung von Malariafällen bei Rückkehrern / Touristen aus Goa (bes.: Nord-Goa) wird auf dieses Risiko besonders hingewiesen: Auf sorgfältigen Schutz vor Stechmücken in den Abend- und Nachtstunden ist in jedem Fall zu achten. Bei Fieber ist sofort ein Arzt aufzusuchen (rasche Labordiagnose, ggf. rasche Therapie ist notwendig ). Eine generelle medikamentöse Prophylaxe wird derzeit nicht empfohlen, kann aber im Einzelfall sinnvoll sein. Eine entsprechende tropen- bzw. reisemedizinische Beratung ist daher vor der Reise dringend zu empfehlen.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles- Mücken. Unbehandelt kann die gefährliche Malaria tropica tödlich verlaufen. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Malaria tritt ganzjährig mit saisonalen Schwankungen auf.
Das Malariarisiko ist im Tiefland in den Bundesstaaten im Nordosten hoch, mittleres Risiko (verstärkt in der Regenzeit) in den meisten ländlichen Regionen der zentralen Landesteile bis in den Norden der nepalesischen Grenze, geringes Risiko (verstärkt in der Regenzeit) im Süden und Osten von Tamil Nadu, Kerala, Teilen von Uttar Pradesh, den Andamanen und Nikobaren. Höhenlagen oberhalb 2000 m sind fast immer malariafrei.
Auch in den Stadtgebieten ist mit einem – dort geringen- Risiko in der Regenzeit zu rechnen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende Kleidung zu tragen ( lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber ( Dengue, Chikungunya) und in den Abendstunden und nachts ( Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz schlafen
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durchfallerkrankungen bei Reisenden in Indien sind häufig, z.T. auch schwer. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln (s.u.).
Immer wieder kommt es zu Choleraausbrüchen in verschiedenen Landesteilen Cholera gehört für alle diejenigen zu den Alltagsgefahren in Indien, die aus verschiedenen Gründen (z.B. Armut, Unwissenheit) auf Basishygiene, insbesondere Trinkwasserhygiene ganz oder teilweise verzichten müssen. Reisende sollten diese hygienischen Maßnahmen ganz besonders beachten. Eine Choleraimpfung für Touristen ist bei üblicher Hygiene nicht sinnvoll.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und (!) abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder desinfizieren. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.
HIV / AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV / AIDS- Infektion. Die HIV-Infektionsrate in Indien ist sehr hoch. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Andere Infektionskrankheiten
Japanische Encephalitis
Die meisten Fälle dieser durch bes. nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns treten endemisch in fast allen ländlichen und suburbanen Gebieten (mit Ausnahme der höher gelegenen Regionen im NW) auf. Mückenschutz (siehe Malaria ) und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.
Tollwut
Indien hat nach Schätzung der WHO mit wohl weit über 30 000 Todesfällen jährlich zusammen mit China die höchsten Fallzahlen der Welt. Ein prophylaktischer Impfschutz (drei Impfungen) von Reisenden, insbesondere Kindern ist generell empfohlen, vor allem bei vorhersehbarem Risiko. Für Trekkingreisende ist die Tollwutimpfung besonders wichtig.
Generell: (1) Tollwut ist eine 100 % tödliche Erkrankung. (2) Nie ist ein ordnungsgemäß Geimpfter an Tollwut gestorben.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Höhenkrankheit
Sie ist eine durch zu raschen Aufstieg (zu rasch heißt: mehr als hundert Meter pro Tag!) bzw. unmittelbaren Anflug auf Höhen über 2000 m ausgelöste, gefährliche Störung verschiedener Organe wie Gehirn, Lunge, Niere. Die Erkrankung kann auch gut Trainierte und Gesunde treffen sowie Personen, die früher große Höhen trotz schnellen Aufstiegs gut vertragen haben. Todesfälle sind im Himalaja leider nicht selten und immer ausgelöst durch höhentaktische Fehler. Rettung besteht in raschem Abstieg, der oft nicht möglich ist. Eingehende Beratung durch den Facharzt vor der Reise hierzu ist sehr sinnvoll. Prophylaktische Medikamente sind in anderen Ländern (nicht in D.) zugelassen, bergen aber ebenfalls Risiken.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa teilweise nicht zu vergleichen und ist vielfach - besonders auf dem Land und in kleinen und mittleren Städten - technisch, apparativ und hygienisch noch problematisch. In den Großstädten ist die medizinische Versorgungslage deutlich besser und entspricht häufig internationalem hohen Standard. Die Vorgehensweisen sind allerdings für Ausländer oft schwierig zu verstehen. Sprach- bzw. Verständigungsprobleme auch mit dem Arzt sind häufig. Privatklinik-Ketten bieten sauberen „full service“, ein Kontrollsystem hinsichtlich Normen, Standards und zertifizierten Abläufen sowie das Konsiliarsystem ist aber auch dort nicht oder nicht flächendeckend gegeben. Medizin. Eingriffe in Indien durchführen zu lassen (Medizintourismus) erfordert vorab erhebliche Anstrengungen vom Betroffenen, um besonders die medizinisch-fachliche Qualität abzusichern und Risiken zu vermeiden. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringlich empfohlen. Da überall nur nach Vorkasse behandelt wird und Versicherungen u.U. erst nach Monaten zahlen, ist eine belastbare Kreditkarte eine ganz wesentliche gesundheitliche Vorsorge für jede Indienreise. Das Medikamentenangebot in Indien ist gut. Am besten gelagert sind die Medikamente in den Krankenhausapotheken großer Privatkrankenhäuser. Spezifische eigene Medikamente sollten zur Sicherheit mitgenommen werden (nur in entsprechender Menge). Eine Bescheinigung über die Notwendigkeit dieser Medikamente durch den Hausarzt in Engl. Sprache sollte jeder/jede an der Grenze vorweisen können.
Eine deutschsprachige psychiatrische Versorgung gibt es in Indien nicht. Psychiatrische Erkrankungen von Ausländern / Europäern stellen die Reisefähigkeit –ohne ein fachärztliches. Votum- zunächst grundsätzlich in Frage.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Indien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner persönlich beraten, beispielsweise www. dtg.org
Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer ausreichenden Reiserückholversicherung sind dringend zu empfehlen.
Auswärtiges Amt
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 24.11.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 24.11.2010
(Unverändert gültig seit: 24.11.2010)

Aktuelle Hinweise
In Ladakh sind nach der Flutkatastrophe vom 5./6. August wesentliche Teile der Infrastruktur bislang nur notdürftig und behelfsmäßig instand gesetzt. Einige Trekking-Routen sind nicht sicher passierbar. Trekkern wird daher dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus / Reisen über Land
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Städten angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten, öffentlichen Plätzen und großen Menschenansammlungen sowie Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere auch im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen wie den "Commonwealth Games" (03. bis 14. Oktober 2010 in New Delhi). Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen.
Im Jahr 2008 waren u.a. die Städte Mumbai, Jaipur (Rajasthan), Bangalore (Karnataka), Ahmedabad (Gujarat) und die Hauptstadt New Delhi von schweren Anschlägen betroffen. Dabei stachen insbesondere die Anschläge von Mumbai (26. bis 29. November 2008) hervor, die über 160 Todesopfer sowie rd. 300 Verletzte forderten. Sie richteten sich erstmals gezielt auch gegen verschiedene von ausländischen Touristen und Geschäftsleuten aufgesuchte Hotels, Restaurants sowie den Bahnhof von Mumbai. Am 13. Februar 2010 gab es in Pune in einem auch von zahlreichen Ausländern besuchten Café einen Bombenanschlag, dem mehrere Menschen zum Opfer fielen. Er bestätigt die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
In jüngster Zeit wurden in den Bundesstaaten West-Bengalen, Jharkhand und Chattisgarh mehrere Anschläge auf Reisezüge verübt, zuletzt am 28. Mai 2010 mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Weitere Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz, besonders in den genannten Bundesstaaten, können nicht ausgeschlossen werden.
Das allgemeine kriminelle Risiko für Ausländer in den touristisch stärker erschlossenen Gegenden Indiens ist eher gering. Reisende, insbesondere Frauen, sollten sich jedoch auch dort stets von Vorsicht leiten lassen.
Bundesstaat Jammu und Kaschmir
  • Landesteile Jammu und Kaschmir
    Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen in die Landesteile Jammu und Kaschmir abgeraten.
    Gewalttätige Auseinandersetzungen in den letzten Tagen und Wochen im Landesteil Kaschmir haben zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert.
    Sowohl in den Städten Srinagar als auch in Jammu ist es zu Bombenattentaten insbesondere an öffentlichen Plätzen gekommen. Weitere gewalttätige Auseinandersetzungen, vor allem im Landesteil Kaschmir, sind nicht auszuschließen. Im Landesteil Jammu hat sich die Lage nach gewaltsamen Protesten beruhigt; auch dort besteht aber weiterhin die Gefahr neuer Unruhen.
  • Landesteil Ladakh
    In Ladakh sind nach der Flutkatastrophe vom 5./6. August wesentliche Teile der Infrastruktur bislang nur notdürftig und behelfsmäßig instand gesetzt. Einige Trekking-Routen sind nicht sicher passierbar. Trekkern wird daher dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen.
Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Nordosten
Von Reisen nach Manipur wird angesichts der dort herrschenden schlechten Sicherheitslage abgeraten. Bei Reisen in die anderen Bundesstaaten sollten sich Reisende nur auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten.
Kriminelle Bandentätigkeit – Raub, Entführung – die sich gegen wohlhabende Einzelpersonen und Unternehmen richtet, sowie militante Gruppierungen sind dort nach wie vor präsent.
In Darjeeling und Umgebung kann es gelegentlich zu kurzfristig ausgerufenen Streiks und Demonstrationen kommen. Dabei kommt die von Touristen in Anspruch genommene Infrastruktur zum Erliegen. Touristen sind nicht Ziel der Streiks und Auseinandersetzungen, wurden aber wiederholt kurzfristig zum Verlassen ihres Urlaubsortes aufgefordert. Betroffen sind die Gebirgsorte Darjeeling, Kurseong und Kalimpong, sowie im Tal der Zufahrtsort Siliguri und möglicherweise auch der nahe gelegene Flughafen Bagdogra. Es wird empfohlen, kurz vor einer geplanten Reise in dieses Gebiet Informationen vom lokalen Reiseveranstalter oder der gebuchten Unterkunft einzuholen.
Die Bundesstaaten Bihar, West-Bengalen, Jharkand, Orissa, Chattisgarh, Maharashtra (äußerster Osten) und Andhra Pradesh verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten der militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung der Naxaliten, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer. Gleichwohl wird dringend geraten, vor Reisen in ländliche Gebiete dieser Bundesstaaten Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.
Wegen Ausschreitungen gegen Christen und ihre Einrichtungen wird von Reisen in den Distrikt Kandhamal (Bundesstaat Orissa) bis auf Weiteres abgeraten. Es ist nicht auszuschließen, dass auch Ausländer dort in Gefahr geraten können, obwohl sich die Angriffe bisher gegen einheimische Christen gerichtet haben.
Andere Regionen
Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Manipur und Mizoram wie auch für die Inselgruppe der Andamanen (Andaman Islands) benötigt. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist für Touristen nicht zugänglich.

Allgemeine Reiseinformationen
Die Lektüre einschlägiger Reiseführer mit spezifischen Verhaltensempfehlungen und der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu möglichen Risiken für Reisende wird empfohlen.
Bei "Trekking"-Touren sollte unbedingt sichergestellt werden, dass ausreichend starke Funkgeräte mitgeführt werden, da anderenfalls in Notfällen eine rechtzeitige Einleitung von Rettungsaktionen nicht sichergestellt ist.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja mit Visum
Vorläufiger Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja mit Foto und mit Visum
Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts“ ja“ mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts „ja“ mit Foto und mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Weitere Anmerkungen -
Visum
Visa sind bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.
Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Jedoch kann nach erfolgter Ausreise aus Indien eine erneute Einreise grundsätzlich erst nach zwei Monaten erfolgen.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums in Indien selbst durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u.ä. Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 6 Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht eine Registrierungspflicht beim District Foreigners' Registration Office bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office, welche innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden muss. Außerdem ist bei einem Aufenthalt von mehr als 180 Tagen eine Tax Clearance vor der Abreise notwendig.
Auf der Website des indischen Innenministeriums sind nähere Angaben zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa) zu finden, siehe www.mha.nic.in und www.immigrationindia.nic.in
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es wird daher empfohlen, vor einer geplanten Reise, bei der zuständigen indischen Auslandsvertretungen Auskünfte über die gültigen Einreisebestimmungen einzuholen.

Besondere Zollvorschriften
Devisen ab einem Betrag von 5000 USD (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) müssen deklariert werden.
Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Ausländer indischer Abstammung (NIO) können bis zu 10 kg Gold einführen, Höhe der Zollabgaben 250 IRS per Gramm. Voraussetzung ist eine Mindestaufenthalt im Ausland von 6 Monaten.
Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist verboten. Grundsätzlich ist jedoch in Indien ansässigen Personen die Ein- und Ausfuhr von max. INR 5000,- gestattet.
Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.
Die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen ist verboten; Verstöße werden mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet.
Bei einem Verstoß gegen Zollvorschriften droht Verhaftung bei der Ausreise.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von - selbst kleinster Mengen - Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.
Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis – kann mit langen Haftstrafen geahndet werden.

izinische Hinweise
Im Sommer 2010 kam es in Relation zum Vorjahr zu einem vergleichsweise hohen Anstieg von Dengue- und Malariainfektionen in Indien. Nach der Monsunzeit stagnieren die Erkrankungszahlen bzw. erreichen das übliche Niveau. Dennoch empfiehlt das Auswärtige Amt, auf einen sorgfältigen Mückenschutz zu achten (lange, helle Kleidung, Repellentien, Moskitonetze, …).
Im Bundesstaat Uttar Pradesh kommt es unter der einheimischen Bevölkerung immer wieder zu einer Häufung von Todesfällen im Zusammenhang mit Fieber. Ob es sich dabei um einen besonders aggressiven Verlauf von Dengue-Erkrankungen handelt, ist noch ungeklärt. Auch hier ist ein besonders sorgfältiger Mückenschutz empfohlen.
Impfschutz
Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus allen Ländern mit endemischen Gebieten - sowie aus Trinidad und Tobago - vorgeschrieben, ausgenommen sind Kinder unter 6 Monate. Eine Gelbfieberimpfung kann gelegentlich auch bei Einreise aus südafrikanischen Ländern (z.B. Simbawe) verlangt werden, die laut WHO nicht zu den endemischen Gebieten gehören, siehe auch www.who.int
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung erforderlich.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) sowie gegen Polio, Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die einmalige Masern-Impfung für alle Menschen jünger Jahrgang 1970, die keine oder nur eine Masernimpfung dokumentiert haben. Frauen im gebärfähigen Alter sollten bei unklarem Impfstatus zweimal gegen Masern (als MMR-Impfung) geimpft sein. Eine Immunglobulingabe ist für Gefährdete mit hohem Komplikationsrisiko und Schwangere zu erwägen.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis empfohlen.
Dengue
Dengue wird landesweit durch tagaktive Mücken übertragen. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig, besonders während der Monsunzeit. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen einschließlich möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.
Chikungunya
Diese Viruserkrankung wird ebenfalls von Mücken übertragen. Die Inkubationszeit beträgt 2 - 10 Tage. Ohne Vorzeichen treten vorrangig Fieber, starker (symmetrischer) Gelenk- und Muskelschmerz und schweres Krankheitsgefühl auf. Nach wenigen Tagen kommt es zum Fieberabfall und Auftreten eines Exanthems. Die Gelenkbeschwerden können monatelang, in Ausnahmefällen auch jahrelang fortbestehen. Sehr selten wird über eine gesteigerte Blutungsneigung oder ernste und vor allem neurologische Komplikationen wie Hirn- und Hirnhautentzündungen berichtet; letzteres in der Regel bei medizinisch vorbelasteten Personen oder Neugeborenen. Eine Impfung ist nicht möglich, der Schutz vor Mückenstichen ist die einzige prophylaktische Maßnahme (Repellentien, Kleidung, Verhalten etc.). Kranke oder schwangere Reisende in diese Regionen sollten vor Abreise ärztlichen Rat suchen, da bei diesen Gruppen auch über mögliche Todesfälle diskutiert wird.
Malaria
Angesichts einer wiederholten Häufung von Malariafällen bei Rückkehrern/ Touristen aus Goa (insbesondere Nord-Goa) wird auf dieses Risiko besonders hingewiesen: Auf sorgfältigen Schutz vor Stechmücken in den Abend- und Nachtstunden ist in jedem Fall zu achten. Bei Fieber ist sofort ein Arzt aufzusuchen (rasche Labordiagnose, ggf. rasche Therapie ist notwendig ). Eine generelle medikamentöse Malariaprophylaxe wird derzeit nicht empfohlen, kann aber im Einzelfall sinnvoll sein. Eine entsprechende tropen- bzw. reisemedizinische Beratung ist daher vor der Reise dringend zu empfehlen.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles- Mücken. Unbehandelt kann die gefährliche Malaria tropica tödlich verlaufen. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Malaria tritt ganzjährig mit saisonalen Schwankungen auf.
Das Malariarisiko ist im Tiefland der nordöstlichen Bundesstaaten hoch, ein mittleres Risiko (verstärkt in der Regenzeit) besteht in den meisten ländlichen Regionen der zentralen Landesteile bis in den Norden der nepalesischen Grenze, ein geringes Risiko besteht (verstärkt in der Regenzeit) im Süden und Osten von Tamil Nadu, Kerala, Teilen von Uttar Pradesh, den Andamanen und Nikobaren. Höhenlagen oberhalb 2000 m sind fast immer malariafrei.
Auch in den Stadtgebieten ist mit einem - dort geringen- Risiko in der Regenzeit zu rechnen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeclende Kleidung zu tragen ( lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber ( Dengue, Chikungunya) und in den Abendstunden und nachts ( Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz schlafen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Teilweise auch schwere Durchfallerkrankungen bei Indien-Reisenden häufig. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln (s.u.).
Immer wieder kommt es zu Choleraausbrüchen in verschiedenen Landesteilen. Cholera gehört für alle diejenigen zu den Alltagsgefahren in Indien, die aus verschiedenen Gründen (z.B. Armut, Unwissenheit) auf Basishygiene, insbesondere Trinkwasserhygiene, ganz oder teilweise verzichten müssen. Reisende sollten diese hygienischen Maßnahmen ganz besonders beachten. Eine Choleraimpfung für Touristen ist bei üblicher Hygiene nicht sinnvoll.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder desinfizieren. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.
HIV/ AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/ AIDS- Infektion. Die HIV-Infektionsrate in Indien ist sehr hoch. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Andere Infektionskrankheiten
Japanische Encephalitis
Die meisten Fälle dieser durch besonders nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns treten endemisch in fast allen ländlichen und suburbanen Gebieten (mit Ausnahme der höher gelegenen Regionen im NW) auf. Mückenschutz (siehe Malaria ) und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.
Tollwut
Indien hat nach Schätzung der WHO mit wohl weit über 30 000 Todesfällen jährlich zusammen mit China die höchsten Fallzahlen der Welt. Ein prophylaktischer Impfschutz (drei Impfungen) von Reisenden, insbesondere Kindern, ist generell empfohlen, vor allem bei vorhersehbarem Risiko. Für Trekkingreisende ist die Tollwutimpfung besonders wichtig.
Generell gilt: (1) Tollwut ist eine 100 % tödliche Erkrankung. (2) Nie ist ein ordnungsgemäß Geimpfter an Tollwut gestorben.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Höhenkrankheit
Sie ist eine durch zu raschen Aufstieg (zu rasch heißt: mehr als hundert Meter pro Tag!) bzw. unmittelbaren Anflug auf Höhen über 2000 m ausgelöste, gefährliche Störung verschiedener Organe wie Gehirn, Lunge, Niere. Die Erkrankung kann auch gut Trainierte und Gesunde treffen sowie Personen, die früher große Höhen trotz schnellen Aufstiegs gut vertragen haben. Todesfälle sind im Himalaja leider nicht selten und immer ausgelöst durch höhentaktische Fehler. Rettung besteht in raschem Abstieg, der oft nicht möglich ist. Eingehende Beratung durch den Facharzt vor der Reise hierzu ist sehr sinnvoll. Prophylaktische Medikamente sind in anderen Ländern (nicht in Deutschland) zugelassen, bergen aber ebenfalls Risiken.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa teilweise nicht zu vergleichen und ist vielfach - besonders auf dem Land und in kleinen und mittleren Städten - technisch, apparativ und hygienisch noch problematisch. In den Großstädten ist die medizinische Versorgungslage deutlich besser und entspricht häufig internationalen Standards. Die Vorgehensweisen sind allerdings für Ausländer oft schwierig zu verstehen. Sprach- bzw. Verständigungsprobleme auch mit dem Arzt sind häufig. Privatklinik-Ketten bieten sauberen „full service“, ein Kontrollsystem hinsichtlich Normen, Standards und zertifizierten Abläufen sowie das Konsiliarsystem ist aber auch dort nicht oder nicht flächendeckend gegeben. Medizinische Eingriffe in Indien durchführen zu lassen (Medizintourismus) erfordert vorab erhebliche Anstrengungen vom Betroffenen, um besonders die medizinisch-fachliche Qualität abzusichern und Risiken zu vermeiden. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringlich empfohlen. Da überall nur nach Vorkasse behandelt wird und Versicherungen u.U. erst nach Monaten zahlen, ist eine belastbare Kreditkarte eine ganz wesentliche gesundheitliche Vorsorge für jede Indienreise. Das Medikamentenangebot in Indien ist gut. Am besten gelagert sind die Medikamente in den Krankenhausapotheken großer Privatkrankenhäuser. Spezifische eigene Medikamente sollten zur Sicherheit mitgenommen werden (nur in entsprechender Menge). Eine Bescheinigung über die Notwendigkeit dieser Medikamente durch den Hausarzt in Engl. Sprache sollte jeder/jede an der Grenze vorweisen können.
Eine deutschsprachige psychiatrische Versorgung gibt es in Indien nicht. Psychiatrische Erkrankungen von Ausländern / Europäern stellen die Reisefähigkeit –ohne ein fachärztliches. Votum- zunächst grundsätzlich in Frage.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Indien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner persönlich beraten, beispielsweise www.dtg.org
Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer ausreichenden Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen.
Auswärtiges Amt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 16.02.2011

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Indien:
Stand 16.02.2011 (Unverändert gültig seit: 16.02.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Städten angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten, öffentlichen Plätzen und großen Menschenansammlungen sowie Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere auch im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen.
Im Jahr 2008 waren u.a. die Städte Mumbai, Jaipur (Rajasthan), Bangalore (Karnataka), Ahmedabad (Gujarat) und die Hauptstadt New Delhi von schweren Anschlägen betroffen. Dabei stachen insbesondere die Anschläge von Mumbai (26. bis 29. November 2008) hervor, die über 160 Todesopfer sowie rd. 300 Verletzte forderten. Sie richteten sich erstmals gezielt auch gegen verschiedene von ausländischen Touristen und Geschäftsleuten aufgesuchte Hotels, Restaurants sowie den Bahnhof von Mumbai. Am 13. Februar 2010 gab es in Pune in einem auch von zahlreichen Ausländern besuchten Café einen Bombenanschlag, dem mehrere Menschen zum Opfer fielen. Im Dezember 2010 wurde bei einem Bombenanschlag in Varanasi ein Mensch getötet und zahlreiche Personen, darunter auch Ausländer, verletzt. Die Anschläge bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
In den Bundesstaaten West-Bengalen, Jharkhand und Chattisgarh wurden mehrere Anschläge auf Reisezüge verübt, zuletzt am 28. Mai 2010 mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Weitere Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz, besonders in den genannten Bundesstaaten, können nicht ausgeschlossen werden.
Das allgemeine kriminelle Risiko für Ausländer in den touristisch stärker erschlossenen Gegenden Indiens ist eher gering. Reisende, insbesondere Frauen, sollten sich jedoch auch dort stets von Vorsicht leiten lassen.
Bundesstaat Jammu und Kaschmir

• Landesteile Jammu und Kaschmir
Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen in die Landesteile Jammu und Kaschmir abgeraten.

Gewalttätige Auseinandersetzungen in den letzten Tagen und Wochen im Landesteil Kaschmir haben zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert.

Sowohl in den Städten Srinagar als auch in Jammu ist es zu Bombenattentaten insbesondere an öffentlichen Plätzen gekommen. Weitere gewalttätige Auseinandersetzungen, vor allem im Landesteil Kaschmir, sind nicht auszuschließen. Im Landesteil Jammu hat sich die Lage nach gewaltsamen Protesten beruhigt; auch dort besteht aber weiterhin die Gefahr neuer Unruhen.

• Landesteil Ladakh
In Ladakh sind nach der Flutkatastrophe vom 5./6. August 2010 Teile der Infrastruktur nicht vollständig instand gesetzt. Einige Trekking-Routen sind nicht sicher passierbar. Trekkern wird daher dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen.
Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Nordosten
Von Reisen nach Manipur wird angesichts der dort herrschenden schlechten Sicherheitslage abgeraten. Bei Reisen in die anderen Bundesstaaten sollten sich Reisende nur auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten.
Kriminelle Bandentätigkeit – Raub, Entführung – die sich gegen wohlhabende Einzelpersonen und Unternehmen richtet, sowie militante Gruppierungen sind dort nach wie vor präsent.
In Darjeeling und Umgebung kann es gelegentlich zu kurzfristig ausgerufenen Streiks und Demonstrationen sowie vereinzelt auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen. Dabei kommt die von Touristen in Anspruch genommene Infrastruktur zum Erliegen. Touristen sind nicht Ziel der Streiks und Auseinandersetzungen, wurden aber wiederholt kurzfristig zum Verlassen ihres Urlaubsortes aufgefordert. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden. Betroffen sind primär die Gebirgsorte Darjeeling, Kurseong und Kalimpong, sowie im Tal der Zufahrtsort Siliguri und möglicherweise auch der nahe gelegene Flughafen Bagdogra sowie jüngst Sipchu/Dooars. Es wird empfohlen, kurz vor einer geplanten Reise in dieses Gebiet Informationen vom lokalen Reiseveranstalter oder der gebuchten Unterkunft einzuholen.
Die Bundesstaaten Bihar, West-Bengalen, Jharkand, Orissa, Chattisgarh, Maharashtra (äußerster Osten) und Andhra Pradesh verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten der militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung der Naxaliten, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer. Gleichwohl wird dringend geraten, vor Reisen in ländliche Gebiete dieser Bundesstaaten Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.
Andere Regionen
Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Manipur und Mizoram wie auch für die Inselgruppe der Andamanen (Andaman Islands) benötigt. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist für Touristen nicht zugänglich.

Allgemeine Reiseinformationen
Die Lektüre einschlägiger Reiseführer mit spezifischen Verhaltensempfehlungen und der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu möglichen Risiken für Reisende wird empfohlen.
Bei "Trekking"-Touren sollte unbedingt sichergestellt werden, dass ausreichend starke Funkgeräte mitgeführt werden, da anderenfalls in Notfällen eine rechtzeitige Einleitung von Rettungsaktionen nicht sichergestellt ist.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja mit Visum
Vorläufiger Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja mit Foto und mit Visum
Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts“ ja“ mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts „ja“ mit Foto und mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Weitere Anmerkungen -
Visum
Visa sind bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.
Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Jedoch kann nach erfolgter Ausreise aus Indien eine erneute Einreise grundsätzlich erst nach zwei Monaten erfolgen.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums in Indien selbst durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u.ä. Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 6 Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht eine Registrierungspflicht beim District Foreigners' Registration Office bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office, welche innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden muss. Außerdem ist bei einem Aufenthalt von mehr als 180 Tagen eine Tax Clearance vor der Abreise notwendig.
Auf der Website des indischen Innenministeriums sind nähere Angaben zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa) zu finden, siehe www.mha.nic.in und www.immigrationindia.nic.in
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es wird daher empfohlen, vor einer geplanten Reise, bei der zuständigen indischen Auslandsvertretungen Auskünfte über die gültigen Einreisebestimmungen einzuholen.

Besondere Zollvorschriften
Devisen ab einem Betrag von 5000 USD (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) müssen deklariert werden.
Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Ausländer indischer Abstammung (NIO) können bis zu 10 kg Gold einführen, Höhe der Zollabgaben 250 IRS per Gramm. Voraussetzung ist eine Mindestaufenthalt im Ausland von 6 Monaten.
Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist verboten. Grundsätzlich ist jedoch in Indien ansässigen Personen die Ein- und Ausfuhr von max. INR 5000,- gestattet.
Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.
Die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen ist verboten; Verstöße werden mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet.
Bei einem Verstoß gegen Zollvorschriften droht Verhaftung bei der Ausreise.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von - selbst kleinster Mengen - Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.
Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis – kann mit langen Haftstrafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Im Sommer 2010 kam es in Relation zum Vorjahr zu einem vergleichsweise hohen Anstieg von Dengue- und Malariainfektionen in Indien. Nach der Monsunzeit stagnieren die Erkrankungszahlen bzw. erreichen das übliche Niveau. Dennoch empfiehlt das Auswärtige Amt, auf einen sorgfältigen Mückenschutz zu achten (lange, helle Kleidung, Repellentien, Moskitonetze, …).
Im Bundesstaat Uttar Pradesh kommt es unter der einheimischen Bevölkerung immer wieder zu einer Häufung von Todesfällen im Zusammenhang mit Fieber. Ob es sich dabei um einen besonders aggressiven Verlauf von Dengue-Erkrankungen handelt, ist noch ungeklärt. Auch hier ist ein besonders sorgfältiger Mückenschutz empfohlen.
Impfschutz
Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus allen Ländern mit endemischen Gebieten - sowie aus Trinidad und Tobago - vorgeschrieben, ausgenommen sind Kinder unter 6 Monate. Eine Gelbfieberimpfung kann gelegentlich auch bei Einreise aus südafrikanischen Ländern (z.B. Simbawe) verlangt werden, die laut WHO nicht zu den endemischen Gebieten gehören, siehe auch www.who.int
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung erforderlich.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) sowie gegen Polio, Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die einmalige Masern-Impfung für alle Menschen jünger Jahrgang 1970, die keine oder nur eine Masernimpfung dokumentiert haben. Frauen im gebärfähigen Alter sollten bei unklarem Impfstatus zweimal gegen Masern (als MMR-Impfung) geimpft sein. Eine Immunglobulingabe ist für Gefährdete mit hohem Komplikationsrisiko und Schwangere zu erwägen.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis empfohlen.
Dengue
Dengue wird landesweit durch tagaktive Mücken übertragen. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig, besonders während der Monsunzeit. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen einschließlich möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.
Chikungunya
Diese Viruserkrankung wird ebenfalls von Mücken übertragen. Die Inkubationszeit beträgt 2 - 10 Tage. Ohne Vorzeichen treten vorrangig Fieber, starker (symmetrischer) Gelenk- und Muskelschmerz und schweres Krankheitsgefühl auf. Nach wenigen Tagen kommt es zum Fieberabfall und Auftreten eines Exanthems. Die Gelenkbeschwerden können monatelang, in Ausnahmefällen auch jahrelang fortbestehen. Sehr selten wird über eine gesteigerte Blutungsneigung oder ernste und vor allem neurologische Komplikationen wie Hirn- und Hirnhautentzündungen berichtet; letzteres in der Regel bei medizinisch vorbelasteten Personen oder Neugeborenen. Eine Impfung ist nicht möglich, der Schutz vor Mückenstichen ist die einzige prophylaktische Maßnahme (Repellentien, Kleidung, Verhalten etc.). Kranke oder schwangere Reisende in diese Regionen sollten vor Abreise ärztlichen Rat suchen, da bei diesen Gruppen auch über mögliche Todesfälle diskutiert wird.
Malaria
Angesichts einer wiederholten Häufung von Malariafällen bei Rückkehrern/ Touristen aus Goa (insbesondere Nord-Goa) wird auf dieses Risiko besonders hingewiesen: Auf sorgfältigen Schutz vor Stechmücken in den Abend- und Nachtstunden ist in jedem Fall zu achten. Bei Fieber ist sofort ein Arzt aufzusuchen (rasche Labordiagnose, ggf. rasche Therapie ist notwendig ). Eine generelle medikamentöse Malariaprophylaxe wird derzeit nicht empfohlen, kann aber im Einzelfall sinnvoll sein. Eine entsprechende tropen- bzw. reisemedizinische Beratung ist daher vor der Reise dringend zu empfehlen.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles- Mücken. Unbehandelt kann die gefährliche Malaria tropica tödlich verlaufen. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Malaria tritt ganzjährig mit saisonalen Schwankungen auf.
Das Malariarisiko ist im Tiefland der nordöstlichen Bundesstaaten hoch, ein mittleres Risiko (verstärkt in der Regenzeit) besteht in den meisten ländlichen Regionen der zentralen Landesteile bis in den Norden der nepalesischen Grenze, ein geringes Risiko besteht (verstärkt in der Regenzeit) im Süden und Osten von Tamil Nadu, Kerala, Teilen von Uttar Pradesh, den Andamanen und Nikobaren. Höhenlagen oberhalb 2000 m sind fast immer malariafrei.
Auch in den Stadtgebieten ist mit einem - dort geringen - Risiko in der Regenzeit zu rechnen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende Kleidung zu tragen ( lange Hosen, lange Hemden),
• tagsüber ( Dengue, Chikungunya) und in den Abendstunden und nachts ( Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz schlafen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Teilweise auch schwere Durchfallerkrankungen bei Indien-Reisenden häufig. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln (s.u.).
Immer wieder kommt es zu Choleraausbrüchen in verschiedenen Landesteilen. Cholera gehört für alle diejenigen zu den Alltagsgefahren in Indien, die aus verschiedenen Gründen (z.B. Armut, Unwissenheit) auf Basishygiene, insbesondere Trinkwasserhygiene, ganz oder teilweise verzichten müssen. Reisende sollten diese hygienischen Maßnahmen ganz besonders beachten. Eine Choleraimpfung für Touristen ist bei üblicher Hygiene nicht sinnvoll.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder desinfizieren. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.
HIV/ AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/ AIDS- Infektion. Die HIV-Infektionsrate in Indien ist sehr hoch. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Andere Infektionskrankheiten
Japanische Encephalitis
Die meisten Fälle dieser durch besonders nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns treten endemisch in fast allen ländlichen und suburbanen Gebieten (mit Ausnahme der höher gelegenen Regionen im NW) auf. Mückenschutz (siehe Malaria ) und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.
Tollwut
Indien hat nach Schätzung der WHO mit wohl weit über 30 000 Todesfällen jährlich zusammen mit China die höchsten Fallzahlen der Welt. Ein prophylaktischer Impfschutz (drei Impfungen) von Reisenden, insbesondere Kindern, ist generell empfohlen, vor allem bei vorhersehbarem Risiko. Für Trekkingreisende ist die Tollwutimpfung besonders wichtig.
Generell gilt: (1) Tollwut ist eine 100 % tödliche Erkrankung. (2) Nie ist ein ordnungsgemäß Geimpfter an Tollwut gestorben.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Höhenkrankheit
Sie ist eine durch zu raschen Aufstieg (zu rasch heißt: mehr als hundert Meter pro Tag!) bzw. unmittelbaren Anflug auf Höhen über 2000 m ausgelöste, gefährliche Störung verschiedener Organe wie Gehirn, Lunge, Niere. Die Erkrankung kann auch gut Trainierte und Gesunde treffen sowie Personen, die früher große Höhen trotz schnellen Aufstiegs gut vertragen haben. Todesfälle sind im Himalaja leider nicht selten und immer ausgelöst durch höhentaktische Fehler. Rettung besteht in raschem Abstieg, der oft nicht möglich ist. Eingehende Beratung durch den Facharzt vor der Reise hierzu ist sehr sinnvoll. Prophylaktische Medikamente sind in anderen Ländern (nicht in Deutschland) zugelassen, bergen aber ebenfalls Risiken.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa teilweise nicht zu vergleichen und ist vielfach - besonders auf dem Land und in kleinen und mittleren Städten - technisch, apparativ und hygienisch noch problematisch. In den Großstädten ist die medizinische Versorgungslage deutlich besser und entspricht häufig internationalen Standards. Die Vorgehensweisen sind allerdings für Ausländer oft schwierig zu verstehen. Sprach- bzw. Verständigungsprobleme auch mit dem Arzt sind häufig. Privatklinik-Ketten bieten sauberen „full service“, ein Kontrollsystem hinsichtlich Normen, Standards und zertifizierten Abläufen sowie das Konsiliarsystem ist aber auch dort nicht oder nicht flächendeckend gegeben. Medizinische Eingriffe in Indien durchführen zu lassen (Medizintourismus) erfordert vorab erhebliche Anstrengungen vom Betroffenen, um besonders die medizinisch-fachliche Qualität abzusichern und Risiken zu vermeiden. Ein ausreichender, weltweit gültiger Kran kenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringlich empfohlen. Da überall nur nach Vorkasse behandelt wird und Versicherungen u.U. erst nach Monaten zahlen, ist eine belastbare Kreditkarte eine ganz wesentliche gesundheitliche Vorsorge für jede Indienreise. Das Medikamentenangebot in Indien ist gut. Am besten gelagert sind die Medikamente in den Krankenhausapotheken großer Privatkrankenhäuser. Spezifische eigene Medikamente sollten zur Sicherheit mitgenommen werden (nur in entsprechender Menge). Eine Bescheinigung über die Notwendigkeit dieser Medikamente durch den Hausarzt in Engl. Sprache sollte jeder/jede an der Grenze vorweisen können.
Eine deutschsprachige psychiatrische Versorgung gibt es in Indien nicht. Psychiatrische Erkrankungen von Ausländern / Europäern stellen die Reisefähigkeit –ohne ein fachärztliches. Votum- zunächst grundsätzlich in Frage.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Indien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner persönlich beraten, beispielsweise www.dtg.org
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 02.05.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 02.05.2011
(Unverändert gültig seit: 02.05.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Städten angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten, öffentlichen Plätzen und großen Menschenansammlungen sowie Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere auch im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen.
Im Jahr 2008 waren u.a. die Städte Mumbai, Jaipur (Rajasthan), Bangalore (Karnataka), Ahmedabad (Gujarat) und die Hauptstadt New Delhi von schweren Anschlägen betroffen. Dabei stachen insbesondere die Anschläge von Mumbai (26. bis 29. November 2008) hervor, die über 160 Todesopfer sowie rd. 300 Verletzte forderten. Sie richteten sich erstmals gezielt auch gegen verschiedene von ausländischen Touristen und Geschäftsleuten aufgesuchte Hotels, Restaurants sowie den Bahnhof von Mumbai. Am 13. Februar 2010 gab es in Pune in einem auch von zahlreichen Ausländern besuchten Café einen Bombenanschlag, dem mehrere Menschen zum Opfer fielen. Im Dezember 2010 wurde bei einem Bombenanschlag in Varanasi ein Mensch getötet und zahlreiche Personen, darunter auch Ausländer, verletzt. Die Anschläge bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
In den Bundesstaaten West-Bengalen, Jharkhand und Chattisgarh wurden mehrere Anschläge auf Reisezüge verübt, zuletzt am 28. Mai 2010 mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Weitere Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz, besonders in den genannten Bundesstaaten, können nicht ausgeschlossen werden.
Das allgemeine kriminelle Risiko für Ausländer in den touristisch stärker erschlossenen Gegenden Indiens ist eher gering. Reisende, insbesondere Frauen, sollten sich jedoch auch dort stets von Vorsicht leiten lassen.
Bundesstaat Jammu und Kaschmir
  • Landesteile Jammu und Kaschmir
    Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen in die Landesteile Jammu und Kaschmir abgeraten.
    Gewalttätige Auseinandersetzungen in den letzten Tagen und Wochen im Landesteil Kaschmir haben zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert.
    Sowohl in den Städten Srinagar als auch in Jammu ist es zu Bombenattentaten insbesondere an öffentlichen Plätzen gekommen. Weitere gewalttätige Auseinandersetzungen, vor allem im Landesteil Kaschmir, sind nicht auszuschließen. Im Landesteil Jammu hat sich die Lage nach gewaltsamen Protesten beruhigt; auch dort besteht aber weiterhin die Gefahr neuer Unruhen.
  • Landesteil Ladakh
    In Ladakh sind nach der Flutkatastrophe vom 5./6. August 2010 Teile der Infrastruktur nicht vollständig instand gesetzt. Einige Trekking-Routen sind nicht sicher passierbar. Trekkern wird daher dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen.
Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Nordosten
Von Reisen nach Manipur wird angesichts der dort herrschenden schlechten Sicherheitslage abgeraten. Bei Reisen in die anderen Bundesstaaten sollten sich Reisende nur auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten.
Kriminelle Bandentätigkeit – Raub, Entführung – die sich gegen wohlhabende Einzelpersonen und Unternehmen richtet, sowie militante Gruppierungen sind dort nach wie vor präsent.
In Darjeeling und Umgebung kann es gelegentlich zu kurzfristig ausgerufenen Streiks und Demonstrationen sowie vereinzelt auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen. Dabei kommt die von Touristen in Anspruch genommene Infrastruktur zum Erliegen. Touristen sind nicht Ziel der Streiks und Auseinandersetzungen, wurden aber wiederholt kurzfristig zum Verlassen ihres Urlaubsortes aufgefordert. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden. Betroffen sind primär die Gebirgsorte Darjeeling, Kurseong und Kalimpong, sowie im Tal der Zufahrtsort Siliguri und möglicherweise auch der nahe gelegene Flughafen Bagdogra sowie jüngst Sipchu/Dooars. Es wird empfohlen, kurz vor einer geplanten Reise in dieses Gebiet Informationen vom lokalen Reiseveranstalter oder der gebuchten Unterkunft einzuholen.
Die Bundesstaaten Bihar, West-Bengalen, Jharkand, Orissa, Chattisgarh, Maharashtra (äußerster Osten) und Andhra Pradesh verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten der militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung der Naxaliten, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer. Gleichwohl wird dringend geraten, vor Reisen in ländliche Gebiete dieser Bundesstaaten Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.
Andere Regionen
Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Manipur und Mizoram wie auch für die Inselgruppe der Andamanen (Andaman Islands) benötigt. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist für Touristen nicht zugänglich.

Allgemeine Reiseinformationen
Die Lektüre einschlägiger Reiseführer mit spezifischen Verhaltensempfehlungen und der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu möglichen Risiken für Reisende wird empfohlen.
Bei "Trekking"-Touren sollte unbedingt sichergestellt werden, dass ausreichend starke Funkgeräte mitgeführt werden, da anderenfalls in Notfällen eine rechtzeitige Einleitung von Rettungsaktionen nicht sichergestellt ist.
Leihmutterschaft
Falls Sie planen, in Indien ein Kind durch eine Leihmutter austragen zu lassen, beachten Sie bitte folgende Hinweise: Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Ein von einer Leihmutter geborenes Kind eines deutschen Staatsbürgers hat keinen Anspruch auf einen deutschen Reisepass. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin kürzlich in einem Eilverfahren entschieden (Aktenzeichen VG 23 L 79.11). Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infos ... ?nn=332718.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja mit Visum
Vorläufiger Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja mit Foto und mit Visum
Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts“ ja“ mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts „ja“ mit Foto und mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Weitere Anmerkungen -
Es kommt immer wieder vor, dass Pässe bei der Einreise von den Grenzbehörden nicht gestempelt werden. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten! Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten. Mehrtägige Verzögerungen durch Erwerb einer Ausreiseerlaubnis beim FRO und Ministry of Home Affairs (nur in Delhi) sind die Regel.
Visum
Visa sind bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.
Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Jedoch kann nach erfolgter Ausreise aus Indien eine erneute Einreise grundsätzlich erst nach zwei Monaten erfolgen.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums in Indien selbst durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u.ä. Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 6 Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht eine Registrierungspflicht beim District Foreigners' Registration Office bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office, welche innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden muss. Außerdem ist bei einem Aufenthalt von mehr als 180 Tagen eine Tax Clearance vor der Abreise notwendig.
Auf der Website des indischen Innenministeriums sind nähere Angaben zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa) zu finden, siehe www.mha.nic.in und www.immigrationindia.nic.in
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es wird daher empfohlen, vor einer geplanten Reise, bei der zuständigen indischen Auslandsvertretungen Auskünfte über die gültigen Einreisebestimmungen einzuholen.

Besondere Zollvorschriften
Devisen ab einem Betrag von 5000 USD (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) müssen deklariert werden.
Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Ausländer indischer Abstammung (NIO) können bis zu 10 kg Gold einführen, Höhe der Zollabgaben 250 IRS per Gramm. Voraussetzung ist eine Mindestaufenthalt im Ausland von 6 Monaten.
Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist verboten. Grundsätzlich ist jedoch in Indien ansässigen Personen die Ein- und Ausfuhr von max. INR 5000,- gestattet.
Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.
Die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen ist verboten; Verstöße werden mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet.
Bei einem Verstoß gegen Zollvorschriften droht Verhaftung bei der Ausreise.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von - selbst kleinster Mengen - Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.
Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis – kann mit langen Haftstrafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Im Sommer 2010 kam es in Relation zum Vorjahr zu einem vergleichsweise hohen Anstieg von Dengue- und Malariainfektionen in Indien. Nach der Monsunzeit stagnieren die Erkrankungszahlen bzw. erreichen das übliche Niveau. Dennoch empfiehlt das Auswärtige Amt, auf einen sorgfältigen Mückenschutz zu achten (lange, helle Kleidung, Repellentien, Moskitonetze, …).
Im Bundesstaat Uttar Pradesh kommt es unter der einheimischen Bevölkerung immer wieder zu einer Häufung von Todesfällen im Zusammenhang mit Fieber. Ob es sich dabei um einen besonders aggressiven Verlauf von Dengue-Erkrankungen handelt, ist noch ungeklärt. Auch hier ist ein besonders sorgfältiger Mückenschutz empfohlen.
Impfschutz
Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus allen Ländern mit endemischen Gebieten - sowie aus Trinidad und Tobago - vorgeschrieben, ausgenommen sind Kinder unter 6 Monate. Eine Gelbfieberimpfung kann gelegentlich auch bei Einreise aus südafrikanischen Ländern (z.B. Simbawe) verlangt werden, die laut WHO nicht zu den endemischen Gebieten gehören, siehe auch www.who.int
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung erforderlich.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) sowie gegen Polio, Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die einmalige Masern-Impfung für alle Menschen jünger Jahrgang 1970, die keine oder nur eine Masernimpfung dokumentiert haben. Frauen im gebärfähigen Alter sollten bei unklarem Impfstatus zweimal gegen Masern (als MMR-Impfung) geimpft sein. Eine Immunglobulingabe ist für Gefährdete mit hohem Komplikationsrisiko und Schwangere zu erwägen.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis empfohlen.
Dengue
Dengue wird landesweit durch tagaktive Mücken übertragen. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig, besonders während der Monsunzeit. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen einschließlich möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.
Chikungunya
Diese Viruserkrankung wird ebenfalls von Mücken übertragen. Die Inkubationszeit beträgt 2 - 10 Tage. Ohne Vorzeichen treten vorrangig Fieber, starker (symmetrischer) Gelenk- und Muskelschmerz und schweres Krankheitsgefühl auf. Nach wenigen Tagen kommt es zum Fieberabfall und Auftreten eines Exanthems. Die Gelenkbeschwerden können monatelang, in Ausnahmefällen auch jahrelang fortbestehen. Sehr selten wird über eine gesteigerte Blutungsneigung oder ernste und vor allem neurologische Komplikationen wie Hirn- und Hirnhautentzündungen berichtet; letzteres in der Regel bei medizinisch vorbelasteten Personen oder Neugeborenen. Eine Impfung ist nicht möglich, der Schutz vor Mückenstichen ist die einzige prophylaktische Maßnahme (Repellentien, Kleidung, Verhalten etc.). Kranke oder schwangere Reisende in diese Regionen sollten vor Abreise ärztlichen Rat suchen, da bei diesen Gruppen auch über mögliche Todesfälle diskutiert wird.
Malaria
Angesichts einer wiederholten Häufung von Malariafällen bei Rückkehrern/ Touristen aus Goa (insbesondere Nord-Goa) wird auf dieses Risiko besonders hingewiesen: Auf sorgfältigen Schutz vor Stechmücken in den Abend- und Nachtstunden ist in jedem Fall zu achten. Bei Fieber ist sofort ein Arzt aufzusuchen (rasche Labordiagnose, ggf. rasche Therapie ist notwendig ). Eine generelle medikamentöse Malariaprophylaxe wird derzeit nicht empfohlen, kann aber im Einzelfall sinnvoll sein. Eine entsprechende tropen- bzw. reisemedizinische Beratung ist daher vor der Reise dringend zu empfehlen.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles- Mücken. Unbehandelt kann die gefährliche Malaria tropica tödlich verlaufen. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Malaria tritt ganzjährig mit saisonalen Schwankungen auf.
Das Malariarisiko ist im Tiefland der nordöstlichen Bundesstaaten hoch, ein mittleres Risiko (verstärkt in der Regenzeit) besteht in den meisten ländlichen Regionen der zentralen Landesteile bis in den Norden der nepalesischen Grenze, ein geringes Risiko besteht (verstärkt in der Regenzeit) im Süden und Osten von Tamil Nadu, Kerala, Teilen von Uttar Pradesh, den Andamanen und Nikobaren. Höhenlagen oberhalb 2000 m sind fast immer malariafrei.
Auch in den Stadtgebieten ist mit einem - dort geringen - Risiko in der Regenzeit zu rechnen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende Kleidung zu tragen ( lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber ( Dengue, Chikungunya) und in den Abendstunden und nachts ( Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz schlafen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Teilweise auch schwere Durchfallerkrankungen bei Indien-Reisenden häufig. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln (s.u.).
Immer wieder kommt es zu Choleraausbrüchen in verschiedenen Landesteilen. Cholera gehört für alle diejenigen zu den Alltagsgefahren in Indien, die aus verschiedenen Gründen (z.B. Armut, Unwissenheit) auf Basishygiene, insbesondere Trinkwasserhygiene, ganz oder teilweise verzichten müssen. Reisende sollten diese hygienischen Maßnahmen ganz besonders beachten. Eine Choleraimpfung für Touristen ist bei üblicher Hygiene nicht sinnvoll.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder desinfizieren. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.
HIV/ AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/ AIDS- Infektion. Die HIV-Infektionsrate in Indien ist sehr hoch. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Andere Infektionskrankheiten
Japanische Encephalitis
Die meisten Fälle dieser durch besonders nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns treten endemisch in fast allen ländlichen und suburbanen Gebieten (mit Ausnahme der höher gelegenen Regionen im NW) auf. Mückenschutz (siehe Malaria ) und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.
Tollwut
Indien hat nach Schätzung der WHO mit wohl weit über 30 000 Todesfällen jährlich zusammen mit China die höchsten Fallzahlen der Welt. Ein prophylaktischer Impfschutz (drei Impfungen) von Reisenden, insbesondere Kindern, ist generell empfohlen, vor allem bei vorhersehbarem Risiko. Für Trekkingreisende ist die Tollwutimpfung besonders wichtig.
Generell gilt: (1) Tollwut ist eine 100 % tödliche Erkrankung. (2) Nie ist ein ordnungsgemäß Geimpfter an Tollwut gestorben.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Höhenkrankheit
Sie ist eine durch zu raschen Aufstieg (zu rasch heißt: mehr als hundert Meter pro Tag!) bzw. unmittelbaren Anflug auf Höhen über 2000 m ausgelöste, gefährliche Störung verschiedener Organe wie Gehirn, Lunge, Niere. Die Erkrankung kann auch gut Trainierte und Gesunde treffen sowie Personen, die früher große Höhen trotz schnellen Aufstiegs gut vertragen haben. Todesfälle sind im Himalaja leider nicht selten und immer ausgelöst durch höhentaktische Fehler. Rettung besteht in raschem Abstieg, der oft nicht möglich ist. Eingehende Beratung durch den Facharzt vor der Reise hierzu ist sehr sinnvoll. Prophylaktische Medikamente sind in anderen Ländern (nicht in Deutschland) zugelassen, bergen aber ebenfalls Risiken.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa teilweise nicht zu vergleichen und ist vielfach - besonders auf dem Land und in kleinen und mittleren Städten - technisch, apparativ und hygienisch noch problematisch. In den Großstädten ist die medizinische Versorgungslage deutlich besser und entspricht häufig internationalen Standards. Die Vorgehensweisen sind allerdings für Ausländer oft schwierig zu verstehen. Sprach- bzw. Verständigungsprobleme auch mit dem Arzt sind häufig. Privatklinik-Ketten bieten sauberen „full service“, ein Kontrollsystem hinsichtlich Normen, Standards und zertifizierten Abläufen sowie das Konsiliarsystem ist aber auch dort nicht oder nicht flächendeckend gegeben. Medizinische Eingriffe in Indien durchführen zu lassen (Medizintourismus) erfordert vorab erhebliche Anstrengungen vom Betroffenen, um besonders die medizinisch-fachliche Qualität abzusichern und Risiken zu vermeiden. Ein ausreichender, weltweit gültiger Kran kenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringlich empfohlen. Da überall nur nach Vorkasse behandelt wird und Versicherungen u.U. erst nach Monaten zahlen, ist eine belastbare Kreditkarte eine ganz wesentliche gesundheitliche Vorsorge für jede Indienreise. Das Medikamentenangebot in Indien ist gut. Am besten gelagert sind die Medikamente in den Krankenhausapotheken großer Privatkrankenhäuser. Spezifische eigene Medikamente sollten zur Sicherheit mitgenommen werden (nur in entsprechender Menge). Eine Bescheinigung über die Notwendigkeit dieser Medikamente durch den Hausarzt in Engl. Sprache sollte jeder/jede an der Grenze vorweisen können.
Eine deutschsprachige psychiatrische Versorgung gibt es in Indien nicht. Psychiatrische Erkrankungen von Ausländern / Europäern stellen die Reisefähigkeit –ohne ein fachärztliches. Votum- zunächst grundsätzlich in Frage.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Indien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner persönlich beraten, beispielsweise www.dtg.org
Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer ausreichenden Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen
Auswärtiges Amt
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 07.07.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 07.07.2011
(Unverändert gültig seit: 07.07.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Städten angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten, öffentlichen Plätzen und großen Menschenansammlungen sowie Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere auch im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen.
Im Jahr 2008 waren u.a. die Städte Mumbai, Jaipur (Rajasthan), Bangalore (Karnataka), Ahmedabad (Gujarat) und die Hauptstadt New Delhi von schweren Anschlägen betroffen. Dabei stachen insbesondere die Anschläge von Mumbai (26. bis 29. November 2008) hervor, die über 160 Todesopfer sowie rd. 300 Verletzte forderten. Sie richteten sich erstmals gezielt auch gegen verschiedene von ausländischen Touristen und Geschäftsleuten aufgesuchte Hotels, Restaurants sowie den Bahnhof von Mumbai. Am 13. Februar 2010 gab es in Pune in einem auch von zahlreichen Ausländern besuchten Café einen Bombenanschlag, dem mehrere Menschen zum Opfer fielen. Im Dezember 2010 wurde bei einem Bombenanschlag in Varanasi ein Mensch getötet und zahlreiche Personen, darunter auch Ausländer, verletzt. Die Anschläge bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
In den Bundesstaaten West-Bengalen, Jharkhand und Chattisgarh wurden mehrere Anschläge auf Reisezüge verübt, zuletzt am 28. Mai 2010 mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Weitere Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz, besonders in den genannten Bundesstaaten, können nicht ausgeschlossen werden.
Das allgemeine kriminelle Risiko für Ausländer in den touristisch stärker erschlossenen Gegenden Indiens ist eher gering. Reisende, insbesondere Frauen, sollten sich jedoch auch dort stets von Vorsicht leiten lassen.
Bundesstaat Jammu und Kaschmir
Landesteil Kaschmir
Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen in ländliche Gebiete des Landesteils Kaschmir, insbesondere nach Sopore im Distrikt Baramullah sowie in den Distrikt Kupwara, abgeraten. Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen. Unmittelbar vor der Reise sollten aktuelle Informationen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
Der Kaschmirkonflikt hat in den vergangenen Jahrzehnten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und zahlreichen Bombenanschlägen mit vielen Todesopfern geführt. Im Sommer 2010 kamen bei Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften über 100 Menschen ums Leben. Die Lage hat sich mittlerweile deutlich beruhigt. Ausländer sind in der Regel nicht direktes Ziel von Auseinandersetzungen.
Landesteil Jammu
In Jammu ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen, sodass unmittelbar vor einer Reise nach Jammu aktuelle Informationen eingeholt und vor Ort größere Menschenansammlungen vermieden werden sollten.
Landesteil Ladakh
Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen.
Nordosten
Von Reisen nach Manipur wird angesichts der dort herrschenden schlechten Sicherheitslage abgeraten.
Bei Reisen in die anderen Bundesstaaten sollten sich Reisende nur auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten.
Kriminelle Bandentätigkeit – Raub, Entführung – die sich gegen wohlhabende Einzelpersonen und Unternehmen richtet, sowie militante Gruppierungen sind dort nach wie vor präsent.
In Darjeeling und Umgebung kann es gelegentlich zu kurzfristig ausgerufenen Streiks und Demonstrationen sowie vereinzelt auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen. Dabei kommt die von Touristen in Anspruch genommene Infrastruktur zum Erliegen. Touristen sind nicht Ziel der Streiks und Auseinandersetzungen, wurden aber wiederholt kurzfristig zum Verlassen ihres Urlaubsortes aufgefordert. Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden. Betroffen sind primär die Gebirgsorte Darjeeling, Kurseong und Kalimpong, sowie im Tal der Zufahrtsort Siliguri und möglicherweise auch der nahe gelegene Flughafen Bagdogra sowie jüngst Sipchu/Dooars. Es wird empfohlen, kurz vor einer geplanten Reise in dieses Gebiet Informationen vom lokalen Reiseveranstalter oder der gebuchten Unterkunft einzuholen.
Die Bundesstaaten Bihar, West-Bengalen, Jharkand, Orissa, Chattisgarh, Maharashtra (äußerster Osten) und Andhra Pradesh verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten der militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung der Naxaliten, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer. Gleichwohl wird dringend geraten, vor Reisen in ländliche Gebiete dieser Bundesstaaten Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.
Andere Regionen
Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Manipur und Mizoram wie auch für die Inselgruppe der Andamanen (Andaman Islands) benötigt. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist für Touristen nicht zugänglich.

Allgemeine Reiseinformationen
Die Lektüre einschlägiger Reiseführer mit spezifischen Verhaltensempfehlungen und der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu möglichen Risiken für Reisende wird empfohlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in Indien keine professionelle, private Infrastruktur für Nothilfe – insbesondere für Such- und Bergungsaktionen bei Unfällen im Hochgebirge – zur Verfügung steht. Hilfsmaßnahmen müssen bürokratisch und zeitintensiv über das Außenministerium und die militärischen Einrichtungen eingeleitet werden.
Leihmutterschaft
Falls Sie erwägen, in Indien ein Kind durch eine Leihmutter austragen zu lassen, beachten Sie bitte folgende Hinweise: Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Ein von einer Leihmutter geborenes Kind eines deutschen Staatsbürgers hat keinen Anspruch auf einen deutschen Reisepass. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin kürzlich in einem Eilverfahren entschieden (Aktenzeichen VG 23 L 79.11). Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infos ... ?nn=332718.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja mit Visum
Vorläufiger Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja mit Foto und mit Visum
Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts“ ja“ mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts „ja“ mit Foto und mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Weitere Anmerkungen -
Es kommt immer wieder vor, dass Pässe bei der Einreise von den Grenzbehörden nicht gestempelt werden. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten! Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten. Mehrtägige Verzögerungen durch Erwerb einer Ausreiseerlaubnis beim FRO und Ministry of Home Affairs (nur in Delhi) sind die Regel.
Visum
Visa sind bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.
Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Jedoch kann nach erfolgter Ausreise aus Indien eine erneute Einreise grundsätzlich erst nach zwei Monaten erfolgen.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums in Indien selbst durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u.ä. Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 6 Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht eine Registrierungspflicht beim District Foreigners' Registration Office bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office, welche innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden muss. Außerdem ist bei einem Aufenthalt von mehr als 180 Tagen eine Tax Clearance vor der Abreise notwendig.
Auf der Website des indischen Innenministeriums sind nähere Angaben zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa) zu finden, siehe www.mha.nic.in und www.immigrationindia.nic.in
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es wird daher empfohlen, vor einer geplanten Reise, bei der zuständigen indischen Auslandsvertretungen Auskünfte über die gültigen Einreisebestimmungen einzuholen.

Besondere Zollvorschriften
Devisen ab einem Betrag von 5000 USD (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) müssen deklariert werden.
Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Ausländer indischer Abstammung (NIO) können bis zu 10 kg Gold einführen, Höhe der Zollabgaben 250 IRS per Gramm. Voraussetzung ist eine Mindestaufenthalt im Ausland von 6 Monaten.
Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist verboten. Grundsätzlich ist jedoch in Indien ansässigen Personen die Ein- und Ausfuhr von max. INR 5000,- gestattet.
Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.
Die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen ist verboten; Verstöße werden mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet.
Bei einem Verstoß gegen Zollvorschriften droht Verhaftung bei der Ausreise.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von - selbst kleinster Mengen - Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.
Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis – kann mit langen Haftstrafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Im Sommer 2010 kam es in Relation zum Vorjahr zu einem vergleichsweise hohen Anstieg von Dengue- und Malariainfektionen in Indien. Nach der Monsunzeit stagnieren die Erkrankungszahlen bzw. erreichen das übliche Niveau. Dennoch empfiehlt das Auswärtige Amt, auf einen sorgfältigen Mückenschutz zu achten (lange, helle Kleidung, Repellentien, Moskitonetze, …).
Im Bundesstaat Uttar Pradesh kommt es unter der einheimischen Bevölkerung immer wieder zu einer Häufung von Todesfällen im Zusammenhang mit Fieber. Ob es sich dabei um einen besonders aggressiven Verlauf von Dengue-Erkrankungen handelt, ist noch ungeklärt. Auch hier ist ein besonders sorgfältiger Mückenschutz empfohlen.
Impfschutz
Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus allen Ländern mit endemischen Gebieten - sowie aus Trinidad und Tobago - vorgeschrieben, ausgenommen sind Kinder unter 6 Monate. Eine Gelbfieberimpfung kann gelegentlich auch bei Einreise aus südafrikanischen Ländern (z.B. Simbawe) verlangt werden, die laut WHO nicht zu den endemischen Gebieten gehören, siehe auch www.who.int
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung erforderlich.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) sowie gegen Polio, Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die einmalige Masern-Impfung für alle Menschen jünger Jahrgang 1970, die keine oder nur eine Masernimpfung dokumentiert haben. Frauen im gebärfähigen Alter sollten bei unklarem Impfstatus zweimal gegen Masern (als MMR-Impfung) geimpft sein. Eine Immunglobulingabe ist für Gefährdete mit hohem Komplikationsrisiko und Schwangere zu erwägen.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis empfohlen.
Dengue
Dengue wird landesweit durch tagaktive Mücken übertragen. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig, besonders während der Monsunzeit. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen einschließlich möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.
Chikungunya
Diese Viruserkrankung wird ebenfalls von Mücken übertragen. Die Inkubationszeit beträgt 2 - 10 Tage. Ohne Vorzeichen treten vorrangig Fieber, starker (symmetrischer) Gelenk- und Muskelschmerz und schweres Krankheitsgefühl auf. Nach wenigen Tagen kommt es zum Fieberabfall und Auftreten eines Exanthems. Die Gelenkbeschwerden können monatelang, in Ausnahmefällen auch jahrelang fortbestehen. Sehr selten wird über eine gesteigerte Blutungsneigung oder ernste und vor allem neurologische Komplikationen wie Hirn- und Hirnhautentzündungen berichtet; letzteres in der Regel bei medizinisch vorbelasteten Personen oder Neugeborenen. Eine Impfung ist nicht möglich, der Schutz vor Mückenstichen ist die einzige prophylaktische Maßnahme (Repellentien, Kleidung, Verhalten etc.). Kranke oder schwangere Reisende in diese Regionen sollten vor Abreise ärztlichen Rat suchen, da bei diesen Gruppen auch über mögliche Todesfälle diskutiert wird.
Malaria
Angesichts einer wiederholten Häufung von Malariafällen bei Rückkehrern/ Touristen aus Goa (insbesondere Nord-Goa) wird auf dieses Risiko besonders hingewiesen: Auf sorgfältigen Schutz vor Stechmücken in den Abend- und Nachtstunden ist in jedem Fall zu achten. Bei Fieber ist sofort ein Arzt aufzusuchen (rasche Labordiagnose, ggf. rasche Therapie ist notwendig ). Eine generelle medikamentöse Malariaprophylaxe wird derzeit nicht empfohlen, kann aber im Einzelfall sinnvoll sein. Eine entsprechende tropen- bzw. reisemedizinische Beratung ist daher vor der Reise dringend zu empfehlen.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles- Mücken. Unbehandelt kann die gefährliche Malaria tropica tödlich verlaufen. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Malaria tritt ganzjährig mit saisonalen Schwankungen auf.
Das Malariarisiko ist im Tiefland der nordöstlichen Bundesstaaten hoch, ein mittleres Risiko (verstärkt in der Regenzeit) besteht in den meisten ländlichen Regionen der zentralen Landesteile bis in den Norden der nepalesischen Grenze, ein geringes Risiko besteht (verstärkt in der Regenzeit) im Süden und Osten von Tamil Nadu, Kerala, Teilen von Uttar Pradesh, den Andamanen und Nikobaren. Höhenlagen oberhalb 2000 m sind fast immer malariafrei.
Auch in den Stadtgebieten ist mit einem - dort geringen - Risiko in der Regenzeit zu rechnen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende Kleidung zu tragen ( lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber ( Dengue, Chikungunya) und in den Abendstunden und nachts ( Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz schlafen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Teilweise auch schwere Durchfallerkrankungen bei Indien-Reisenden häufig. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln (s.u.).
Immer wieder kommt es zu Choleraausbrüchen in verschiedenen Landesteilen. Cholera gehört für alle diejenigen zu den Alltagsgefahren in Indien, die aus verschiedenen Gründen (z.B. Armut, Unwissenheit) auf Basishygiene, insbesondere Trinkwasserhygiene, ganz oder teilweise verzichten müssen. Reisende sollten diese hygienischen Maßnahmen ganz besonders beachten. Eine Choleraimpfung für Touristen ist bei üblicher Hygiene nicht sinnvoll.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder desinfizieren. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.
HIV/ AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/ AIDS- Infektion. Die HIV-Infektionsrate in Indien ist sehr hoch. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Andere Infektionskrankheiten
Japanische Encephalitis
Die meisten Fälle dieser durch besonders nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns treten endemisch in fast allen ländlichen und suburbanen Gebieten (mit Ausnahme der höher gelegenen Regionen im NW) auf. Mückenschutz (siehe Malaria ) und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.
Tollwut
Indien hat nach Schätzung der WHO mit wohl weit über 30 000 Todesfällen jährlich zusammen mit China die höchsten Fallzahlen der Welt. Ein prophylaktischer Impfschutz (drei Impfungen) von Reisenden, insbesondere Kindern, ist generell empfohlen, vor allem bei vorhersehbarem Risiko. Für Trekkingreisende ist die Tollwutimpfung besonders wichtig.
Generell gilt: (1) Tollwut ist eine 100 % tödliche Erkrankung. (2) Nie ist ein ordnungsgemäß Geimpfter an Tollwut gestorben.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Höhenkrankheit
Sie ist eine durch zu raschen Aufstieg (zu rasch heißt: mehr als hundert Meter pro Tag!) bzw. unmittelbaren Anflug auf Höhen über 2000 m ausgelöste, gefährliche Störung verschiedener Organe wie Gehirn, Lunge, Niere. Die Erkrankung kann auch gut Trainierte und Gesunde treffen sowie Personen, die früher große Höhen trotz schnellen Aufstiegs gut vertragen haben. Todesfälle sind im Himalaja leider nicht selten und immer ausgelöst durch höhentaktische Fehler. Rettung besteht in raschem Abstieg, der oft nicht möglich ist. Eingehende Beratung durch den Facharzt vor der Reise hierzu ist sehr sinnvoll. Prophylaktische Medikamente sind in anderen Ländern (nicht in Deutschland) zugelassen, bergen aber ebenfalls Risiken.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa teilweise nicht zu vergleichen und ist vielfach - besonders auf dem Land und in kleinen und mittleren Städten - technisch, apparativ und hygienisch noch problematisch. In den Großstädten ist die medizinische Versorgungslage deutlich besser und entspricht häufig internationalen Standards. Die Vorgehensweisen sind allerdings für Ausländer oft schwierig zu verstehen. Sprach- bzw. Verständigungsprobleme auch mit dem Arzt sind häufig. Privatklinik-Ketten bieten sauberen „full service“, ein Kontrollsystem hinsichtlich Normen, Standards und zertifizierten Abläufen sowie das Konsiliarsystem ist aber auch dort nicht oder nicht flächendeckend gegeben. Medizinische Eingriffe in Indien durchführen zu lassen (Medizintourismus) erfordert vorab erhebliche Anstrengungen vom Betroffenen, um besonders die medizinisch-fachliche Qualität abzusichern und Risiken zu vermeiden. Ein ausreichender, weltweit gültiger Kran kenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringlich empfohlen. Da überall nur nach Vorkasse behandelt wird und Versicherungen u.U. erst nach Monaten zahlen, ist eine belastbare Kreditkarte eine ganz wesentliche gesundheitliche Vorsorge für jede Indienreise. Das Medikamentenangebot in Indien ist gut. Am besten gelagert sind die Medikamente in den Krankenhausapotheken großer Privatkrankenhäuser. Spezifische eigene Medikamente sollten zur Sicherheit mitgenommen werden (nur in entsprechender Menge). Eine Bescheinigung über die Notwendigkeit dieser Medikamente durch den Hausarzt in Engl. Sprache sollte jeder/jede an der Grenze vorweisen können.
Eine deutschsprachige psychiatrische Versorgung gibt es in Indien nicht. Psychiatrische Erkrankungen von Ausländern / Europäern stellen die Reisefähigkeit –ohne ein fachärztliches. Votum- zunächst grundsätzlich in Frage.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Indien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner persönlich beraten, beispielsweise www.dtg.org
Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer ausreichenden Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 28.07.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 28.07.2011
(Unverändert gültig seit: 28.07.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Städten angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten, öffentlichen Plätzen und großen Menschenansammlungen sowie Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere auch im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen.
Im Jahr 2008 waren u.a. die Städte Mumbai, Jaipur (Rajasthan), Bangalore (Karnataka), Ahmedabad (Gujarat) und die Hauptstadt New Delhi von schweren Anschlägen betroffen. Dabei stachen insbesondere die Anschläge von Mumbai (26. bis 29. November 2008) hervor, die über 160 Todesopfer sowie rd. 300 Verletzte forderten. Sie richteten sich erstmals gezielt auch gegen verschiedene von ausländischen Touristen und Geschäftsleuten aufgesuchte Hotels, Restaurants sowie den Bahnhof von Mumbai. Am 13. Februar 2010 gab es in Pune in einem auch von zahlreichen Ausländern besuchten Café einen Bombenanschlag, dem mehrere Menschen zum Opfer fielen. Im Dezember 2010 wurde bei einem Bombenanschlag in Varanasi ein Mensch getötet und zahlreiche Personen, darunter auch Ausländer, verletzt. Die Anschläge bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
In den Bundesstaaten West-Bengalen, Jharkhand und Chattisgarh wurden mehrere Anschläge auf Reisezüge verübt, zuletzt am 28. Mai 2010 mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Weitere Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz, besonders in den genannten Bundesstaaten, können nicht ausgeschlossen werden.
Bei den jüngsten Terroranschlägen auf belebten Verkehrsknotenpunkten in Mumbai am 13. Juli 2011 wurden zahlreiche Menschen getötet und verletzt. Ausländer kamen nach vorliegenden Informationen nicht zu Schaden.
Das allgemeine kriminelle Risiko für Ausländer in den touristisch stärker erschlossenen Gegenden Indiens ist eher gering. Reisende, insbesondere Frauen, sollten sich jedoch auch dort stets von Vorsicht leiten lassen.
Bundesstaat Jammu und Kaschmir
  • Landesteil Kaschmir
    Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen in ländliche Gebiete des Landesteils Kaschmir, insbesondere nach Sopore im Distrikt Baramullah sowie in den Distrikt Kupwara, abgeraten. Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen. Unmittelbar vor der Reise sollten aktuelle Informationen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
    Der Kaschmirkonflikt hat in den vergangenen Jahrzehnten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und zahlreichen Bombenanschlägen mit vielen Todesopfern geführt. Im Sommer 2010 kamen bei Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften über 100 Menschen ums Leben. Die Lage hat sich mittlerweile deutlich beruhigt. Ausländer sind in der Regel nicht direktes Ziel von Auseinandersetzungen.
  • Landesteil Jammu
    In Jammu ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen, sodass unmittelbar vor einer Reise nach Jammu aktuelle Informationen eingeholt und vor Ort größere Menschenansammlungen vermieden werden sollten.
  • Landesteil Ladakh
    Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
    Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen.
Nordosten
Von Reisen nach Manipur wird angesichts der dort herrschenden schlechten Sicherheitslage abgeraten.
Bei Reisen in die anderen Bundesstaaten sollten sich Reisende nur auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten.
Kriminelle Bandentätigkeit – Raub, Entführung – die sich gegen wohlhabende Einzelpersonen und Unternehmen richtet, sowie militante Gruppierungen sind dort nach wie vor präsent.
In Darjeeling und Umgebung ist es in der Vergangenheit gelegentlich zu kurzfristig ausgerufenen Streiks und Demonstrationen sowie vereinzelt auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Davon war zwar z.T. auch die von Touristen genutzte Infrastruktur betroffen, die Auseinandersetzungen richteten sich jedoch nie direkt gegen Touristen. Die Lage in Darjeeling hat sich nach administrativen Veränderungen (Juli 2011) weiter beruhigt. Größere Menschenansammlungen aus unklarem Anlass sollten dennoch gemieden werden.
Es wird empfohlen, kurz vor einer Reise nach Darjeeling Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen.
Die Bundesstaaten Bihar, West-Bengalen, Jharkand, Orissa, Chattisgarh, Maharashtra (äußerster Osten) und Andhra Pradesh verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten der militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung der Naxaliten, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer. Gleichwohl wird dringend geraten, vor Reisen in ländliche Gebiete dieser Bundesstaaten Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.
Andere Regionen
Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Manipur und Mizoram wie auch für die Inselgruppe der Andamanen (Andaman Islands) benötigt. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist für Touristen nicht zugänglich.

Allgemeine Reiseinformationen
Die Lektüre einschlägiger Reiseführer mit spezifischen Verhaltensempfehlungen und der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu möglichen Risiken für Reisende wird empfohlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in Indien keine professionelle, private Infrastruktur für Nothilfe – insbesondere für Such- und Bergungsaktionen bei Unfällen im Hochgebirge – zur Verfügung steht. Hilfsmaßnahmen müssen bürokratisch und zeitintensiv über das Außenministerium und die militärischen Einrichtungen eingeleitet werden.
Leihmutterschaft
Falls Sie erwägen, in Indien ein Kind durch eine Leihmutter austragen zu lassen, beachten Sie bitte folgende Hinweise: Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Ein von einer Leihmutter geborenes Kind eines deutschen Staatsbürgers hat keinen Anspruch auf einen deutschen Reisepass. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin kürzlich in einem Eilverfahren entschieden (Aktenzeichen VG 23 L 79.11). Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infos ... ?nn=332718.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja mit Visum
Vorläufiger Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja mit Foto und mit Visum
Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts“ ja“ mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts „ja“ mit Foto und mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Weitere Anmerkungen -
Es kommt immer wieder vor, dass Pässe bei der Einreise von den Grenzbehörden nicht gestempelt werden. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten! Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten. Mehrtägige Verzögerungen durch Erwerb einer Ausreiseerlaubnis beim FRO und Ministry of Home Affairs (nur in Delhi) sind die Regel.
Visum
Visa sind bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.
Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Jedoch kann nach erfolgter Ausreise aus Indien eine erneute Einreise grundsätzlich erst nach zwei Monaten erfolgen.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums in Indien selbst durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u.ä. Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 6 Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht eine Registrierungspflicht beim District Foreigners' Registration Office bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office, welche innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden muss. Außerdem ist bei einem Aufenthalt von mehr als 180 Tagen eine Tax Clearance vor der Abreise notwendig.
Auf der Website des indischen Innenministeriums sind nähere Angaben zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa) zu finden, siehe www.mha.nic.in und www.immigrationindia.nic.in
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es wird daher empfohlen, vor einer geplanten Reise, bei der zuständigen indischen Auslandsvertretungen Auskünfte über die gültigen Einreisebestimmungen einzuholen.

Besondere Zollvorschriften
Devisen ab einem Betrag von 5000 USD (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) müssen deklariert werden.
Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Ausländer indischer Abstammung (NIO) können bis zu 10 kg Gold einführen, Höhe der Zollabgaben 250 IRS per Gramm. Voraussetzung ist eine Mindestaufenthalt im Ausland von 6 Monaten.
Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist verboten. Grundsätzlich ist jedoch in Indien ansässigen Personen die Ein- und Ausfuhr von max. INR 5000,- gestattet.
Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.
Die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen ist verboten; Verstöße werden mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet.
Bei einem Verstoß gegen Zollvorschriften droht Verhaftung bei der Ausreise.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von - selbst kleinster Mengen - Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.
Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis – kann mit langen Haftstrafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Im Sommer 2010 kam es in Relation zum Vorjahr zu einem vergleichsweise hohen Anstieg von Dengue- und Malariainfektionen in Indien. Nach der Monsunzeit stagnieren die Erkrankungszahlen bzw. erreichen das übliche Niveau. Dennoch empfiehlt das Auswärtige Amt, auf einen sorgfältigen Mückenschutz zu achten (lange, helle Kleidung, Repellentien, Moskitonetze, …).
Im Bundesstaat Uttar Pradesh kommt es unter der einheimischen Bevölkerung immer wieder zu einer Häufung von Todesfällen im Zusammenhang mit Fieber. Ob es sich dabei um einen besonders aggressiven Verlauf von Dengue-Erkrankungen handelt, ist noch ungeklärt. Auch hier ist ein besonders sorgfältiger Mückenschutz empfohlen.
Impfschutz
Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus allen Ländern mit endemischen Gebieten - sowie aus Trinidad und Tobago - vorgeschrieben, ausgenommen sind Kinder unter 6 Monate. Eine Gelbfieberimpfung kann gelegentlich auch bei Einreise aus südafrikanischen Ländern (z.B. Simbawe) verlangt werden, die laut WHO nicht zu den endemischen Gebieten gehören, siehe auch www.who.int
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung erforderlich.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) sowie gegen Polio, Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die einmalige Masern-Impfung für alle Menschen jünger Jahrgang 1970, die keine oder nur eine Masernimpfung dokumentiert haben. Frauen im gebärfähigen Alter sollten bei unklarem Impfstatus zweimal gegen Masern (als MMR-Impfung) geimpft sein. Eine Immunglobulingabe ist für Gefährdete mit hohem Komplikationsrisiko und Schwangere zu erwägen.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis empfohlen.
Dengue
Dengue wird landesweit durch tagaktive Mücken übertragen. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig, besonders während der Monsunzeit. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen einschließlich möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.
Chikungunya
Diese Viruserkrankung wird ebenfalls von Mücken übertragen. Die Inkubationszeit beträgt 2 - 10 Tage. Ohne Vorzeichen treten vorrangig Fieber, starker (symmetrischer) Gelenk- und Muskelschmerz und schweres Krankheitsgefühl auf. Nach wenigen Tagen kommt es zum Fieberabfall und Auftreten eines Exanthems. Die Gelenkbeschwerden können monatelang, in Ausnahmefällen auch jahrelang fortbestehen. Sehr selten wird über eine gesteigerte Blutungsneigung oder ernste und vor allem neurologische Komplikationen wie Hirn- und Hirnhautentzündungen berichtet; letzteres in der Regel bei medizinisch vorbelasteten Personen oder Neugeborenen. Eine Impfung ist nicht möglich, der Schutz vor Mückenstichen ist die einzige prophylaktische Maßnahme (Repellentien, Kleidung, Verhalten etc.). Kranke oder schwangere Reisende in diese Regionen sollten vor Abreise ärztlichen Rat suchen, da bei diesen Gruppen auch über mögliche Todesfälle diskutiert wird.
Malaria
Angesichts einer wiederholten Häufung von Malariafällen bei Rückkehrern/ Touristen aus Goa (insbesondere Nord-Goa) wird auf dieses Risiko besonders hingewiesen: Auf sorgfältigen Schutz vor Stechmücken in den Abend- und Nachtstunden ist in jedem Fall zu achten. Bei Fieber ist sofort ein Arzt aufzusuchen (rasche Labordiagnose, ggf. rasche Therapie ist notwendig ). Eine generelle medikamentöse Malariaprophylaxe wird derzeit nicht empfohlen, kann aber im Einzelfall sinnvoll sein. Eine entsprechende tropen- bzw. reisemedizinische Beratung ist daher vor der Reise dringend zu empfehlen.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles- Mücken. Unbehandelt kann die gefährliche Malaria tropica tödlich verlaufen. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Malaria tritt ganzjährig mit saisonalen Schwankungen auf.
Das Malariarisiko ist im Tiefland der nordöstlichen Bundesstaaten hoch, ein mittleres Risiko (verstärkt in der Regenzeit) besteht in den meisten ländlichen Regionen der zentralen Landesteile bis in den Norden der nepalesischen Grenze, ein geringes Risiko besteht (verstärkt in der Regenzeit) im Süden und Osten von Tamil Nadu, Kerala, Teilen von Uttar Pradesh, den Andamanen und Nikobaren. Höhenlagen oberhalb 2000 m sind fast immer malariafrei.
Auch in den Stadtgebieten ist mit einem - dort geringen - Risiko in der Regenzeit zu rechnen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende Kleidung zu tragen ( lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber ( Dengue, Chikungunya) und in den Abendstunden und nachts ( Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz schlafen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Teilweise auch schwere Durchfallerkrankungen bei Indien-Reisenden häufig. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln (s.u.).
Immer wieder kommt es zu Choleraausbrüchen in verschiedenen Landesteilen. Cholera gehört für alle diejenigen zu den Alltagsgefahren in Indien, die aus verschiedenen Gründen (z.B. Armut, Unwissenheit) auf Basishygiene, insbesondere Trinkwasserhygiene, ganz oder teilweise verzichten müssen. Reisende sollten diese hygienischen Maßnahmen ganz besonders beachten. Eine Choleraimpfung für Touristen ist bei üblicher Hygiene nicht sinnvoll.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder desinfizieren. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.
HIV/ AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/ AIDS- Infektion. Die HIV-Infektionsrate in Indien ist sehr hoch. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Andere Infektionskrankheiten
Japanische Encephalitis
Die meisten Fälle dieser durch besonders nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns treten endemisch in fast allen ländlichen und suburbanen Gebieten (mit Ausnahme der höher gelegenen Regionen im NW) auf. Mückenschutz (siehe Malaria ) und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.
Tollwut
Indien hat nach Schätzung der WHO mit wohl weit über 30 000 Todesfällen jährlich zusammen mit China die höchsten Fallzahlen der Welt. Ein prophylaktischer Impfschutz (drei Impfungen) von Reisenden, insbesondere Kindern, ist generell empfohlen, vor allem bei vorhersehbarem Risiko. Für Trekkingreisende ist die Tollwutimpfung besonders wichtig.
Generell gilt: (1) Tollwut ist eine 100 % tödliche Erkrankung. (2) Nie ist ein ordnungsgemäß Geimpfter an Tollwut gestorben.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Höhenkrankheit
Sie ist eine durch zu raschen Aufstieg (zu rasch heißt: mehr als hundert Meter pro Tag!) bzw. unmittelbaren Anflug auf Höhen über 2000 m ausgelöste, gefährliche Störung verschiedener Organe wie Gehirn, Lunge, Niere. Die Erkrankung kann auch gut Trainierte und Gesunde treffen sowie Personen, die früher große Höhen trotz schnellen Aufstiegs gut vertragen haben. Todesfälle sind im Himalaja leider nicht selten und immer ausgelöst durch höhentaktische Fehler. Rettung besteht in raschem Abstieg, der oft nicht möglich ist. Eingehende Beratung durch den Facharzt vor der Reise hierzu ist sehr sinnvoll. Prophylaktische Medikamente sind in anderen Ländern (nicht in Deutschland) zugelassen, bergen aber ebenfalls Risiken.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa teilweise nicht zu vergleichen und ist vielfach - besonders auf dem Land und in kleinen und mittleren Städten - technisch, apparativ und hygienisch noch problematisch. In den Großstädten ist die medizinische Versorgungslage deutlich besser und entspricht häufig internationalen Standards. Die Vorgehensweisen sind allerdings für Ausländer oft schwierig zu verstehen. Sprach- bzw. Verständigungsprobleme auch mit dem Arzt sind häufig. Privatklinik-Ketten bieten sauberen „full service“, ein Kontrollsystem hinsichtlich Normen, Standards und zertifizierten Abläufen sowie das Konsiliarsystem ist aber auch dort nicht oder nicht flächendeckend gegeben. Medizinische Eingriffe in Indien durchführen zu lassen (Medizintourismus) erfordert vorab erhebliche Anstrengungen vom Betroffenen, um besonders die medizinisch-fachliche Qualität abzusichern und Risiken zu vermeiden. Ein ausreichender, weltweit gültiger Kran kenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringlich empfohlen. Da überall nur nach Vorkasse behandelt wird und Versicherungen u.U. erst nach Monaten zahlen, ist eine belastbare Kreditkarte eine ganz wesentliche gesundheitliche Vorsorge für jede Indienreise. Das Medikamentenangebot in Indien ist gut. Am besten gelagert sind die Medikamente in den Krankenhausapotheken großer Privatkrankenhäuser. Spezifische eigene Medikamente sollten zur Sicherheit mitgenommen werden (nur in entsprechender Menge). Eine Bescheinigung über die Notwendigkeit dieser Medikamente durch den Hausarzt in Engl. Sprache sollte jeder/jede an der Grenze vorweisen können.
Eine deutschsprachige psychiatrische Versorgung gibt es in Indien nicht. Psychiatrische Erkrankungen von Ausländern / Europäern stellen die Reisefähigkeit –ohne ein fachärztliches. Votum- zunächst grundsätzlich in Frage.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Indien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner persönlich beraten, beispielsweise www.dtg.org
Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer ausreichenden Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Indien 07.09.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Indien:
Stand 07.09.2011
(Unverändert gültig seit: 07.09.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
Die Sicherheitslage in Indien bleibt vor dem Hintergrund zahlreicher schwerer Terroranschläge in verschiedenen Städten angespannt. Angesichts der terroristischen Gefahren wird landesweit zu besonderer Wachsamkeit geraten, insbesondere beim Besuch von Märkten, öffentlichen Plätzen und großen Menschenansammlungen sowie Regierungsgebäuden und nationalen Wahrzeichen. Dies gilt insbesondere auch im zeitlichen Umfeld staatlicher und religiöser Feiertage sowie von Großereignissen. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere New Delhi und andere Metropolen des Landes im Fokus terroristischer Aktivitäten stehen.
Im Jahr 2008 waren u.a. die Städte Mumbai, Jaipur (Rajasthan), Bangalore (Karnataka), Ahmedabad (Gujarat) und die Hauptstadt New Delhi von schweren Anschlägen betroffen. Dabei stachen insbesondere die Anschläge von Mumbai (26. bis 29. November 2008) hervor, die über 160 Todesopfer sowie rd. 300 Verletzte forderten. Sie richteten sich erstmals gezielt auch gegen verschiedene von ausländischen Touristen und Geschäftsleuten aufgesuchte Hotels, Restaurants sowie den Bahnhof von Mumbai. Am 13. Februar 2010 gab es in Pune in einem auch von zahlreichen Ausländern besuchten Café einen Bombenanschlag, dem mehrere Menschen zum Opfer fielen. Im Dezember 2010 wurde bei einem Bombenanschlag in Varanasi ein Mensch getötet und zahlreiche Personen, darunter auch Ausländer, verletzt. Die Anschläge bestätigen die Tendenz, dass auch touristisch frequentierte Orte zunehmend ins Visier der Terroristen geraten.
In den Bundesstaaten West-Bengalen, Jharkhand und Chattisgarh wurden mehrere Anschläge auf Reisezüge verübt, zuletzt am 28. Mai 2010 mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Weitere Sabotageakte und Anschläge auf das öffentliche Eisenbahnnetz, besonders in den genannten Bundesstaaten, können nicht ausgeschlossen werden.
Bei den jüngsten Terroranschlägen auf belebten Verkehrsknotenpunkten in Mumbai am 13.Juli 2011 wurden zahlreiche Menschen getötet und verletzt. Ausländer kamen nicht zu Schaden. Am 7. September 2011 explodierte vor dem High Court Delhi ein Sprengsatz, zahlreiche Menschen wurden getötet und verletzt. Ausländer kamen nach vorliegenden Informationen nicht zu Schaden.
Das allgemeine kriminelle Risiko für Ausländer in den touristisch stärker erschlossenen Gegenden Indiens ist eher gering. Reisende, insbesondere Frauen, sollten sich jedoch auch dort stets von Vorsicht leiten lassen.
Bundesstaat Jammu und Kaschmir
  • Landesteil Kaschmir
    Wegen der Gefahr terroristischer Gewalttaten und unvorhersehbaren Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei bzw. Armee wird von Reisen in ländliche Gebiete des Landesteils Kaschmir, insbesondere nach Sopore im Distrikt Baramullah sowie in den Distrikt Kupwara, abgeraten. Reisen nach Srinagar sollten auf dem Luftweg erfolgen. Unmittelbar vor der Reise sollten aktuelle Informationen über die Sicherheitslage eingeholt werden.
    Der Kaschmirkonflikt hat in den vergangenen Jahrzehnten zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und zahlreichen Bombenanschlägen mit vielen Todesopfern geführt. Im Sommer 2010 kamen bei Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften über 100 Menschen ums Leben. Die Lage hat sich mittlerweile deutlich beruhigt. Ausländer sind in der Regel nicht direktes Ziel von Auseinandersetzungen.
  • Landesteil Jammu
    In Jammu ist die Sicherheitslage grundsätzlich stabil. Allerdings kann es auch hier zu unvorhersehbaren gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen, sodass unmittelbar vor einer Reise nach Jammu aktuelle Informationen eingeholt und vor Ort größere Menschenansammlungen vermieden werden sollten.
  • Landesteil Ladakh
    Trekkern wird dringend geraten, sich hinsichtlich der Auswahl der Trekkingrouten vor Ort von vertrauenswürdigen und ortskundigen Führern beraten zu lassen. Generell wird dringend abgeraten, allein oder mit einem nicht ausgewiesenen Führer durch diese Gegenden zu trekken, per Autostopp zu reisen oder an einsamen Plätzen zu zelten.
    Wegen erheblicher Sicherheitsrisiken sollten in Ladakh die Grenzgebiete gemieden werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Genehmigungspflicht von Reisen in grenznahe Gebiete durch die indischen Behörden verwiesen.
Nordosten
Von Reisen nach Manipur wird angesichts der dort herrschenden schlechten Sicherheitslage abgeraten.
Bei Reisen in die anderen Bundesstaaten sollten sich Reisende nur auf sicherheitsbewusste, zuverlässige lokale Partner (Reiseveranstalter, Hotels/Ressorts, Geschäftspartner) verlassen und sich situationsgerecht verhalten.
Kriminelle Bandentätigkeit – Raub, Entführung – die sich gegen wohlhabende Einzelpersonen und Unternehmen richtet, sowie militante Gruppierungen sind dort nach wie vor präsent.
In Darjeeling und Umgebung ist es in der Vergangenheit gelegentlich zu kurzfristig ausgerufenen Streiks und Demonstrationen sowie vereinzelt auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Davon war zwar z.T. auch die von Touristen genutzte Infrastruktur betroffen, die Auseinandersetzungen richteten sich jedoch nie direkt gegen Touristen. Die Lage in Darjeeling hat sich nach administrativen Veränderungen (Juli 2011) weiter beruhigt. Größere Menschenansammlungen aus unklarem Anlass sollten dennoch gemieden werden.
Es wird empfohlen, kurz vor einer Reise nach Darjeeling Informationen, z.B. von lokalen Reiseveranstaltern, einzuholen.
Die Bundesstaaten Bihar, West-Bengalen, Jharkand, Orissa, Chattisgarh, Maharashtra (äußerster Osten) und Andhra Pradesh verzeichnen - insbesondere in ländlichen Gebieten - bewaffnete Aktivitäten der militant-sozialrevolutionären maoistischen Bewegung der Naxaliten, die in einzelnen Distrikten bis hin zur Ausübung quasistaatlicher Gewalt gehen. Die Aktivitäten richteten sich bislang nicht gegen Ausländer. Gleichwohl wird dringend geraten, vor Reisen in ländliche Gebiete dieser Bundesstaaten Informationen über die Sicherheitslage einzuholen.
Andere Regionen
Besondere Reisegenehmigungen werden u.a. für Sikkim, Arunachal Pradesh, Nagaland, Manipur und Mizoram wie auch für die Inselgruppe der Andamanen (Andaman Islands) benötigt. Die Inselgruppe der Nicobaren (Nicobar Islands) ist für Touristen nicht zugänglich.

Allgemeine Reiseinformationen
Die Lektüre einschlägiger Reiseführer mit spezifischen Verhaltensempfehlungen und der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu möglichen Risiken für Reisende wird empfohlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in Indien keine professionelle, private Infrastruktur für Nothilfe – insbesondere für Such- und Bergungsaktionen bei Unfällen im Hochgebirge – zur Verfügung steht. Hilfsmaßnahmen müssen bürokratisch und zeitintensiv über das Außenministerium und die militärischen Einrichtungen eingeleitet werden.
Leihmutterschaft
Falls Sie erwägen, in Indien ein Kind durch eine Leihmutter austragen zu lassen, beachten Sie bitte folgende Hinweise: Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Ein von einer Leihmutter geborenes Kind eines deutschen Staatsbürgers hat keinen Anspruch auf einen deutschen Reisepass. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin kürzlich in einem Eilverfahren entschieden (Aktenzeichen VG 23 L 79.11). Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infos ... ?nn=332718.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja mit Visum
Vorläufiger Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja mit Foto und mit Visum
Reisepass Ja mit Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts“ ja“ mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nach Kenntnis des Auswärtigen Amts „ja“ mit Foto und mit Visum. Es ist dringend zu empfehlen, sich vor der Reise bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung rückzuversichern.
Weitere Anmerkungen -
Es kommt immer wieder vor, dass Pässe bei der Einreise von den Grenzbehörden nicht gestempelt werden. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass Sie einen Einreisestempel erhalten! Ohne Einreisestempel kommt es bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten. Mehrtägige Verzögerungen durch Erwerb einer Ausreiseerlaubnis beim FRO und Ministry of Home Affairs (nur in Delhi) sind die Regel.
Visum
Visa sind bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.
Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa). Jedoch kann nach erfolgter Ausreise aus Indien eine erneute Einreise grundsätzlich erst nach zwei Monaten erfolgen.
Eine Verlängerung der Gültigkeit des Touristenvisums in Indien selbst durch das zuständige örtliche Foreigners’ Regional Registration Office (FRRO) erfolgt nur in begründeten Ausnahmefällen, wie z.B. ernsthafte Erkrankung am Urlaubsort u.ä. Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als 6 Monaten oder sofern eine solche Auflage im indischen Visum (z.B. Arbeitsvisum) aufgeführt ist, besteht eine Registrierungspflicht beim District Foreigners' Registration Office bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office, welche innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft wahrgenommen werden muss. Außerdem ist bei einem Aufenthalt von mehr als 180 Tagen eine Tax Clearance vor der Abreise notwendig.
Auf der Website des indischen Innenministeriums sind nähere Angaben zum Thema Touristen- und Arbeitsvisa (FAQ Tourist Visa und FAQ Employment Visa) zu finden, siehe www.mha.nic.in und www.immigrationindia.nic.in
Reisende, die nicht innerhalb der Gültigkeit des Visums ausreisen, müssen mit einer Haftstrafe und mehrjährigem Einreiseverbot rechnen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es wird daher empfohlen, vor einer geplanten Reise, bei der zuständigen indischen Auslandsvertretungen Auskünfte über die gültigen Einreisebestimmungen einzuholen.

Besondere Zollvorschriften
Devisen ab einem Betrag von 5000 USD (bar oder Reiseschecks) sind bei der Einreise zu deklarieren. Auch andere hochwertige Gegenstände (z.B. Videokameras) müssen deklariert werden.
Die Einfuhr von Goldmünzen und -barren sowie von Waffen ist streng verboten. Ausländer indischer Abstammung (NIO) können bis zu 10 kg Gold einführen, Höhe der Zollabgaben 250 IRS per Gramm. Voraussetzung ist eine Mindestaufenthalt im Ausland von 6 Monaten.
Die Ein- und Ausfuhr der indischen Währung ist verboten. Grundsätzlich ist jedoch in Indien ansässigen Personen die Ein- und Ausfuhr von max. INR 5000,- gestattet.
Die Einfuhr pornografischen Materials ist verboten.
Die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen ist verboten; Verstöße werden mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet.
Bei einem Verstoß gegen Zollvorschriften droht Verhaftung bei der Ausreise.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Der Besitz von - selbst kleinster Mengen - Drogen ist verboten und wird mit hohen Haftstrafen geahndet. Dies gilt ebenso für die Ausfuhr von geschützten Tierhäuten und Pflanzen.
Auch der illegale Aufenthalt in Indien – ohne gültigen Pass und /oder Aufenthaltserlaubnis – kann mit langen Haftstrafen geahndet werden.

Medizinische Hinweise
Im Sommer 2010 kam es in Relation zum Vorjahr zu einem vergleichsweise hohen Anstieg von Dengue- und Malariainfektionen in Indien. Nach der Monsunzeit stagnieren die Erkrankungszahlen bzw. erreichen das übliche Niveau. Dennoch empfiehlt das Auswärtige Amt, auf einen sorgfältigen Mückenschutz zu achten (lange, helle Kleidung, Repellentien, Moskitonetze, …).
Im Bundesstaat Uttar Pradesh kommt es unter der einheimischen Bevölkerung immer wieder zu einer Häufung von Todesfällen im Zusammenhang mit Fieber. Ob es sich dabei um einen besonders aggressiven Verlauf von Dengue-Erkrankungen handelt, ist noch ungeklärt. Auch hier ist ein besonders sorgfältiger Mückenschutz empfohlen.
Impfschutz
Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus allen Ländern mit endemischen Gebieten - sowie aus Trinidad und Tobago - vorgeschrieben, ausgenommen sind Kinder unter 6 Monate. Eine Gelbfieberimpfung kann gelegentlich auch bei Einreise aus südafrikanischen Ländern (z.B. Simbawe) verlangt werden, die laut WHO nicht zu den endemischen Gebieten gehören, siehe auch www.who.int
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung erforderlich.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) sowie gegen Polio, Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die einmalige Masern-Impfung für alle Menschen jünger Jahrgang 1970, die keine oder nur eine Masernimpfung dokumentiert haben. Frauen im gebärfähigen Alter sollten bei unklarem Impfstatus zweimal gegen Masern (als MMR-Impfung) geimpft sein. Eine Immunglobulingabe ist für Gefährdete mit hohem Komplikationsrisiko und Schwangere zu erwägen.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis empfohlen.
Dengue
Dengue wird landesweit durch tagaktive Mücken übertragen. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig, besonders während der Monsunzeit. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen einschließlich möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.
Chikungunya
Diese Viruserkrankung wird ebenfalls von Mücken übertragen. Die Inkubationszeit beträgt 2 - 10 Tage. Ohne Vorzeichen treten vorrangig Fieber, starker (symmetrischer) Gelenk- und Muskelschmerz und schweres Krankheitsgefühl auf. Nach wenigen Tagen kommt es zum Fieberabfall und Auftreten eines Exanthems. Die Gelenkbeschwerden können monatelang, in Ausnahmefällen auch jahrelang fortbestehen. Sehr selten wird über eine gesteigerte Blutungsneigung oder ernste und vor allem neurologische Komplikationen wie Hirn- und Hirnhautentzündungen berichtet; letzteres in der Regel bei medizinisch vorbelasteten Personen oder Neugeborenen. Eine Impfung ist nicht möglich, der Schutz vor Mückenstichen ist die einzige prophylaktische Maßnahme (Repellentien, Kleidung, Verhalten etc.). Kranke oder schwangere Reisende in diese Regionen sollten vor Abreise ärztlichen Rat suchen, da bei diesen Gruppen auch über mögliche Todesfälle diskutiert wird.
Malaria
Angesichts einer wiederholten Häufung von Malariafällen bei Rückkehrern/ Touristen aus Goa (insbesondere Nord-Goa) wird auf dieses Risiko besonders hingewiesen: Auf sorgfältigen Schutz vor Stechmücken in den Abend- und Nachtstunden ist in jedem Fall zu achten. Bei Fieber ist sofort ein Arzt aufzusuchen (rasche Labordiagnose, ggf. rasche Therapie ist notwendig ). Eine generelle medikamentöse Malariaprophylaxe wird derzeit nicht empfohlen, kann aber im Einzelfall sinnvoll sein. Eine entsprechende tropen- bzw. reisemedizinische Beratung ist daher vor der Reise dringend zu empfehlen.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles- Mücken. Unbehandelt kann die gefährliche Malaria tropica tödlich verlaufen. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Malaria tritt ganzjährig mit saisonalen Schwankungen auf.
Das Malariarisiko ist im Tiefland der nordöstlichen Bundesstaaten hoch, ein mittleres Risiko (verstärkt in der Regenzeit) besteht in den meisten ländlichen Regionen der zentralen Landesteile bis in den Norden der nepalesischen Grenze, ein geringes Risiko besteht (verstärkt in der Regenzeit) im Süden und Osten von Tamil Nadu, Kerala, Teilen von Uttar Pradesh, den Andamanen und Nikobaren. Höhenlagen oberhalb 2000 m sind fast immer malariafrei.
Auch in den Stadtgebieten ist mit einem - dort geringen - Risiko in der Regenzeit zu rechnen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende Kleidung zu tragen ( lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber ( Dengue, Chikungunya) und in den Abendstunden und nachts ( Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz schlafen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Teilweise auch schwere Durchfallerkrankungen bei Indien-Reisenden häufig. Sie sind in den meisten Fällen vermeidbar durch Beachtung einfacher Regeln (s.u.).
Immer wieder kommt es zu Choleraausbrüchen in verschiedenen Landesteilen. Cholera gehört für alle diejenigen zu den Alltagsgefahren in Indien, die aus verschiedenen Gründen (z.B. Armut, Unwissenheit) auf Basishygiene, insbesondere Trinkwasserhygiene, ganz oder teilweise verzichten müssen. Reisende sollten diese hygienischen Maßnahmen ganz besonders beachten. Eine Choleraimpfung für Touristen ist bei üblicher Hygiene nicht sinnvoll.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes bzw. desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder desinfizieren. Halten Sie Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.
HIV/ AIDS
Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/ AIDS- Infektion. Die HIV-Infektionsrate in Indien ist sehr hoch. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Andere Infektionskrankheiten
Japanische Encephalitis
Die meisten Fälle dieser durch besonders nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns treten endemisch in fast allen ländlichen und suburbanen Gebieten (mit Ausnahme der höher gelegenen Regionen im NW) auf. Mückenschutz (siehe Malaria ) und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.
Tollwut
Indien hat nach Schätzung der WHO mit wohl weit über 30 000 Todesfällen jährlich zusammen mit China die höchsten Fallzahlen der Welt. Ein prophylaktischer Impfschutz (drei Impfungen) von Reisenden, insbesondere Kindern, ist generell empfohlen, vor allem bei vorhersehbarem Risiko. Für Trekkingreisende ist die Tollwutimpfung besonders wichtig.
Generell gilt: (1) Tollwut ist eine 100 % tödliche Erkrankung. (2) Nie ist ein ordnungsgemäß Geimpfter an Tollwut gestorben.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Höhenkrankheit
Sie ist eine durch zu raschen Aufstieg (zu rasch heißt: mehr als hundert Meter pro Tag!) bzw. unmittelbaren Anflug auf Höhen über 2000 m ausgelöste, gefährliche Störung verschiedener Organe wie Gehirn, Lunge, Niere. Die Erkrankung kann auch gut Trainierte und Gesunde treffen sowie Personen, die früher große Höhen trotz schnellen Aufstiegs gut vertragen haben. Todesfälle sind im Himalaja leider nicht selten und immer ausgelöst durch höhentaktische Fehler. Rettung besteht in raschem Abstieg, der oft nicht möglich ist. Eingehende Beratung durch den Facharzt vor der Reise hierzu ist sehr sinnvoll. Prophylaktische Medikamente sind in anderen Ländern (nicht in Deutschland) zugelassen, bergen aber ebenfalls Risiken.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist mit Europa teilweise nicht zu vergleichen und ist vielfach - besonders auf dem Land und in kleinen und mittleren Städten - technisch, apparativ und hygienisch noch problematisch. In den Großstädten ist die medizinische Versorgungslage deutlich besser und entspricht häufig internationalen Standards. Die Vorgehensweisen sind allerdings für Ausländer oft schwierig zu verstehen. Sprach- bzw. Verständigungsprobleme auch mit dem Arzt sind häufig. Privatklinik-Ketten bieten sauberen „full service“, ein Kontrollsystem hinsichtlich Normen, Standards und zertifizierten Abläufen sowie das Konsiliarsystem ist aber auch dort nicht oder nicht flächendeckend gegeben. Medizinische Eingriffe in Indien durchführen zu lassen (Medizintourismus) erfordert vorab erhebliche Anstrengungen vom Betroffenen, um besonders die medizinisch-fachliche Qualität abzusichern und Risiken zu vermeiden. Ein ausreichender, weltweit gültiger Kran kenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringlich empfohlen. Da überall nur nach Vorkasse behandelt wird und Versicherungen u.U. erst nach Monaten zahlen, ist eine belastbare Kreditkarte eine ganz wesentliche gesundheitliche Vorsorge für jede Indienreise. Das Medikamentenangebot in Indien ist gut. Am besten gelagert sind die Medikamente in den Krankenhausapotheken großer Privatkrankenhäuser. Spezifische eigene Medikamente sollten zur Sicherheit mitgenommen werden (nur in entsprechender Menge). Eine Bescheinigung über die Notwendigkeit dieser Medikamente durch den Hausarzt in Engl. Sprache sollte jeder/jede an der Grenze vorweisen können.
Eine deutschsprachige psychiatrische Versorgung gibt es in Indien nicht. Psychiatrische Erkrankungen von Ausländern / Europäern stellen die Reisefähigkeit –ohne ein fachärztliches. Votum- zunächst grundsätzlich in Frage.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Indien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle / einen Tropenmediziner / Reisemediziner persönlich beraten, beispielsweise www.dtg.org
Rücksprache mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger vor Reisebeginn bzw. Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer ausreichenden Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt

MODERATOR-NOTE:   Die Reise-/Sicherheitshinweise Indien wurden seitens AA vollständig überarbeitet. Wir haben dazu einen neuen Thread gestartet: Reise-/Sicherheitshinweise Indien ab 19.09.2011

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