Reise-/Sicherheitshinweis Griechenland 30.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Griechenland 30.07.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Griechenland:
Stand 04.10.2011

Aktueller Hinweis
Für den 5. Oktober 2011 wurde erneut ein Generalstreik angekündigt, der u. a. erhebliche Auswirkungen auf den Flugverkehr haben wird.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der Maßnahmen der griechischen Regierung zur Bekämpfung der Staatsverschuldung muss in größeren Städten Griechenlands mit Streiks und Demonstrationen gerechnet werden.
Reisende nach Athen und Thessaloniki sollten sich in den Medien sowie bei ihren Gastgebern über die aktuelle Lage unterrichten und Demonstrationen weiträumig meiden.
In den Großstädten Athen, Thessaloniki und Piräus kommt es v.a. in öffentlichen Verkehrsmitteln und an belebten Plätzen vermehrt zu Taschendiebstählen. Bitte achten Sie daher besonders auf Ihre mitgeführten Dokumente und Bargeld.

Allgemeine Reiseinformationen
Griechenland liegt in einer seismisch aktiven Zone, eine Erdbebengefahr ist somit immer gegeben.

Einreisebestimmungen
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Vorläufiger Reisepass Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Personalausweis Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Vorläufiger Personalausweis Ja, muss gültig sein; wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten wird von der Einreise mit vorläufigem Personalausweis jedoch abgeraten
Weitere Anmerkungen Griechenland ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Bei Reisen mit abgelaufenen Pässen / Ausweisen kann es trotzdem zu Schwierigkeiten mit einzelnen Fluggesellschaften kommen.
Bei Reisen auf dem Landweg müssen auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Reisepass Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Personalausweis Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Vorläufiger Personalausweis Ja, muss gültig sein; wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten wird von der Einreise mit vorläufigem Personalausweis jedoch abgeraten
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja, ab 10 Jahren nur mit Lichtbild< /td>
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.
Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil reist, empfiehlt es sich, eine formlose Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.
Bitte beachten Sie, dass bei der Reise nach Griechenland auf dem Landweg auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden müssen. Bitte erkundigen Sie sich ggf. rechtzeitig bei den betreffenden Auslandsvertretungen.
Einreise mit Tieren
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren“) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de
Aufenthaltserlaubnis
Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten ist eine Aufenthaltserlaubnis in der Praxis noch immer vorgeschrieben.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften, auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf, hart bestraft. Führen Sie keine Verteidigungssprays mit sich (auch nicht solche, die in Deutschland frei verkäuflich sind). Ihr Besitz und Gebrauch ist in Griechenland verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Gleiches gilt für Waffen jeder Art, insbesondere auch für große Messer, Schwerter, Säbel usw.
Auch auf dem unerlaubten Besitz archäologischer Gegenstände und dem Versuch ihrer Ausfuhr drohen hohe Strafen. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums zulässig.
Nehmen Sie auf keinen Fall Steine von archäologischen Stätten mit.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Einfuhr und Ausfuhr von Rauschgiften - auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf - hart bestraft.
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und wichtigen zivilen Anlagen (Flughäfen/Häfen) ist wg. Spionagegefahr verboten. Zuwiderhandlungen werden - auch gegenüber EU-Bürgern - strafrechtlich verfolgt.
Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung vom Fundort(d.h. ohne Genehmigung bzw. Anzeige gegenüber den Behörden) von archäologischen Fundstücken können auch gegen Ausländer je nach Schwere der Tat bis zu mehrjährige Haftstrafen verhängt werden.
Bitte beachten Sie auch die besonderen Zollvorschriften über die Einfuhr von Verteidigungssprays und Waffen.
Aufgrund der fortbestehenden Problematik der illegalen Einwanderung und Schleusungskriminalität wird dringend geraten:
  • Nehmen Sie grundsätzlich keine Ihnen nicht bekannten Personen, insbesondere Anhalter, in Ihrem Fahrzeug mit.
  • Sollten Sie ausnahmsweise Ihnen nicht bekannte Personen in Ihrem Fahrzeug mitnehmen wollen, vergewissern Sie sich vorher, ob diese Personen über gültige Ausweisdokumente und ggf. Aufenthaltstitel für Griechenland verfügen. Im Zweifel sollten Sie die Mitnahme ablehnen.
  • Um "blinden Passagieren" vorzubeugen, stellen Sie Ihr Fahrzeug stets an einem sicheren, möglichst überwachten Ort ab und halten es gut verschlossen.
  • Überprüfen Sie vor Ihrer Ausreise aus Griechenland, dass sich keine Ihnen nicht bekannten Personen in Ihrem Fahrzeug befinden. Dies gilt insbesondere für Wohnmobile und Lastkraftwagen.
Schleusungsdelikte können in Griechenland mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet werden.

Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen in den griechischen Fährhäfen, insbesondere Patras und Igoumenitsa
Aufgrund der geografischen Lage ist Griechenland ein bedeutsames Einreiseland für irreguläre Migranten in die EU bzw. in den Schengenraum. Von Griechenland aus versucht die Masse dieser Personen insbesondere über die Fährhäfen Patras und Igoumenitsa ohne erforderliche Dokumente weiter nach Italien und andere Schengenländer zu reisen. Die irregulären Migranten versuchen oft mit Unterstützung von Schleusern, unbemerkt auf Lkw zu gelangen, die mit den Fähren von Patras bzw. Igoumenitsa in Richtung Italien ausreisen. Werden diese Personen bei den Kontrollen der Polizei bzw. Küstenwache festgestellt, werden regelmäßig Strafverfahren wegen Menschenschmuggel (zählt zur organisierten Kriminalität!) gegen die Fahrer eingeleitet und die Fahrzeuge als Beweismittel sichergestellt. Fahrern drohen hohe Geld- oder sogar Haftstrafen, langwierige und kostenintensive Verfahren sind die Folge.
Deshalb wird dringend empfohlen, nachfolgende Sicherheitshinweise zu beachten:
Gefahr droht bereits bei der Anreise zu den Fährhäfen.
  • Längere Standzeiten auf Rastplätzen entlang der Zufahrtsstraßen oder im Stadtgebiet selbst sollten vermieden werden. Sind diese unumgänglich, sollten vor der Weiterfahrt zum Hafen Verriegelungen, Verschlüsse, Planen usw. sorgfältig auf Beschädigungen kontrolliert werden.
  • Speziell in Patras werden Verkehrsstaus und notwendige Halts vor roten Ampeln auf dem Weg zum Hafen von den Personen genutzt, um sich möglichst unerkannt auf oder unter dem Fahrzeug zu verstecken. Im Zweifelsfall sollte das Fahrzeug nochmals unmittelbar vor der Einfahrt in das Hafengelände kontrolliert werden (Blick unter das Fahrzeug).
Wenn der Verdacht besteht, dass Personen unerlaubt auf das Fahrzeug gelangt sein könnten, ist es erforderlich, dies unmittelbar bei der Einfahrt in den Hafen den dort kontrollierenden Beamten der Polizei oder der Küstenwache zu melden.
Auch bei Warte- bzw. Standzeiten im Hafengelände selbst drohen Gefahren. Immer wieder gelingt es einzelnen Personen oder ganzen Gruppen, unerkannt die Umzäunung des Hafengeländes zu überwinden und sich dann auf den dort abgestellten Fahrzeugen zu verstecken.
  • Vor der Weiterfahrt auf die Fähre sollte das Fahrzeug erneut kontrolliert werden.
  • Wenn der Verdacht besteht, dass Personen unerlaubt auf das Fahrzeug gelangt sein könnten, nicht weiterfahren, sondern unverzüglich die Küstenwache verständigen.
Sollten beim Befahren der Fähre durch die kontrollierenden Beamten der Küstenwache unerlaubt aufhältige Personen auf oder unter dem Fahrzeug festgestellt werden, ist im Regelfall die Einleitung eines Strafverfahrens unumgänglich.
In diesen Fällen wird empfohlen, die Beamten der griechischen Küstenwache oder der Polizei bei der Aufklärung des Sachverhaltes so gut wie möglich zu unterstützen:
  • Kooperation ist besser als Verweigerung;
  • Anwaltliche Vertretung wird dringend empfohlen, bei regelmäßiger Nutzung der betreffenden Häfen sollten entsprechende Kontakte vorbereitet werden;
  • In schwierigen Fällen berät und unterstützt die deutsche Botschaft in Athen bzw. die deutschen Honorarkonsuln in Patras und Igoumenitsa.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B empfohlen.
Das Risiko, an einer Frühsommer-Meningoenzephalitis zu erkranken (FSME – eine durch Zeckenstiche übertragbare Viruskrankheit), ist sehr gering (ein kleiner Infektionsfokus in der Nähe von Thessaloniki). Im Gegensatz zu Deutschland wird in Griechenland bei Jugendlichen eine Schutzimpfung gegen Meningokokken-Meningits C empfohlen.
Krim-Kongo-Fieber
Krim-Kongo-Fieber ist eine seltene und von Insekten (Zecken) auf den Menschen übertragbare Krankheit, die gelegentlich im Nordosten Griechenlands auftritt. Das Risiko für Touristen ist äußerst gering.
Besonders Reisende mit Vorerkrankungen oder besonderen Risiken sollten rechtzeitig vor der Einreise einem Reise-/Tropenmediziner zur Beratung aufsuchen.
West-Nil-Fieber
In Nordgriechenland kam es in der Vergangenheit zu Ausbrüchen von West-Nil-Fieber. Es handelt sich dabei um eine von Viren hervorgerufen und von Mücken auf den Menschen übertragbaren Erkrankung. Sie kann zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis), in schweren Fällen aber auch zum Tod führen. Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung gibt es nicht. Man sollte sich gegen Mückenstiche - beispielsweise mit langärmeliger Kleidung, der Verwendung von Repellentien, Aussprühen der Schlafzimmer mit Insektiziden, Mückengittern vor den Fenstern - schützen.
Besonders Reisende mit Vorerkrankungen oder besonderen Risiken sollten rechtzeitig vor der Einreise einem Reise-/Tropenmediziner zur Beratung aufsuchen.
Medizinische Versorgung / Krankenversicherung
Es besteht in Griechenland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im A usland". Darüber hinaus erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Griechenland:
Stand 07.10.2011

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der Maßnahmen der griechischen Regierung zur Bekämpfung der Staatsverschuldung muss in größeren Städten Griechenlands mit Streiks und Demonstrationen gerechnet werden.
Reisende nach Athen und Thessaloniki sollten sich in den Medien sowie bei ihren Gastgebern über die aktuelle Lage unterrichten und Demonstrationen weiträumig meiden.
In den Großstädten Athen, Thessaloniki und Piräus kommt es v.a. in öffentlichen Verkehrsmitteln und an belebten Plätzen vermehrt zu Taschendiebstählen. Bitte achten Sie daher besonders auf Ihre mitgeführten Dokumente und Bargeld.

Allgemeine Reiseinformationen
Griechenland liegt in einer seismisch aktiven Zone, eine Erdbebengefahr ist somit immer gegeben.

Einreisebestimmungen
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Vorläufiger Reisepass Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Personalausweis Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Vorläufiger Personalausweis Ja, muss gültig sein; wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten wird von der Einreise mit vorläufigem Personalausweis jedoch abgeraten
Weitere Anmerkungen Griechenland ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Bei Reisen mit abgelaufenen Pässen / Ausweisen kann es trotzdem zu Schwierigkeiten mit einzelnen Fluggesellschaften kommen.
Bei Reisen auf dem Landweg müssen auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Reisepass Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Personalausweis Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Vorläufiger Personalausweis Ja, muss gültig sein; wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten wird von der Einreise mit vorläufigem Personalausweis jedoch abgeraten
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja, ab 10 Jahren nur mit Lichtbild< /td>
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.
Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil reist, empfiehlt es sich, eine formlose Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.
Bitte beachten Sie, dass bei der Reise nach Griechenland auf dem Landweg auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden müssen. Bitte erkundigen Sie sich ggf. rechtzeitig bei den betreffenden Auslandsvertretungen.
Einreise mit Tieren
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren“) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter http://www.bmelv.de
Aufenthaltserlaubnis
Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten ist eine Aufenthaltserlaubnis in der Praxis noch immer vorgeschrieben.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften, auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf, hart bestraft. Führen Sie keine Verteidigungssprays mit sich (auch nicht solche, die in Deutschland frei verkäuflich sind). Ihr Besitz und Gebrauch ist in Griechenland verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Gleiches gilt für Waffen jeder Art, insbesondere auch für große Messer, Schwerter, Säbel usw.
Auch auf dem unerlaubten Besitz archäologischer Gegenstände und dem Versuch ihrer Ausfuhr drohen hohe Strafen. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums zulässig.
Nehmen Sie auf keinen Fall Steine von archäologischen Stätten mit.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Einfuhr und Ausfuhr von Rauschgiften - auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf - hart bestraft.
Das Fotografieren von militärischen Anlagen und wichtigen zivilen Anlagen (Flughäfen/Häfen) ist wg. Spionagegefahr verboten. Zuwiderhandlungen werden - auch gegenüber EU-Bürgern - strafrechtlich verfolgt.
Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung vom Fundort(d.h. ohne Genehmigung bzw. Anzeige gegenüber den Behörden) von archäologischen Fundstücken können auch gegen Ausländer je nach Schwere der Tat bis zu mehrjährige Haftstrafen verhängt werden.
Bitte beachten Sie auch die besonderen Zollvorschriften über die Einfuhr von Verteidigungssprays und Waffen.
Aufgrund der fortbestehenden Problematik der illegalen Einwanderung und Schleusungskriminalität wird dringend geraten:
  • Nehmen Sie grundsätzlich keine Ihnen nicht bekannten Personen, insbesondere Anhalter, in Ihrem Fahrzeug mit.
  • Sollten Sie ausnahmsweise Ihnen nicht bekannte Personen in Ihrem Fahrzeug mitnehmen wollen, vergewissern Sie sich vorher, ob diese Personen über gültige Ausweisdokumente und ggf. Aufenthaltstitel für Griechenland verfügen. Im Zweifel sollten Sie die Mitnahme ablehnen.
  • Um "blinden Passagieren" vorzubeugen, stellen Sie Ihr Fahrzeug stets an einem sicheren, möglichst überwachten Ort ab und halten es gut verschlossen.
  • Überprüfen Sie vor Ihrer Ausreise aus Griechenland, dass sich keine Ihnen nicht bekannten Personen in Ihrem Fahrzeug befinden. Dies gilt insbesondere für Wohnmobile und Lastkraftwagen.
Schleusungsdelikte können in Griechenland mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet werden.

Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen in den griechischen Fährhäfen, insbesondere Patras und Igoumenitsa
Aufgrund der geografischen Lage ist Griechenland ein bedeutsames Einreiseland für irreguläre Migranten in die EU bzw. in den Schengenraum. Von Griechenland aus versucht die Masse dieser Personen insbesondere über die Fährhäfen Patras und Igoumenitsa ohne erforderliche Dokumente weiter nach Italien und andere Schengenländer zu reisen. Die irregulären Migranten versuchen oft mit Unterstützung von Schleusern, unbemerkt auf Lkw zu gelangen, die mit den Fähren von Patras bzw. Igoumenitsa in Richtung Italien ausreisen. Werden diese Personen bei den Kontrollen der Polizei bzw. Küstenwache festgestellt, werden regelmäßig Strafverfahren wegen Menschenschmuggel (zählt zur organisierten Kriminalität!) gegen die Fahrer eingeleitet und die Fahrzeuge als Beweismittel sichergestellt. Fahrern drohen hohe Geld- oder sogar Haftstrafen, langwierige und kostenintensive Verfahren sind die Folge.
Deshalb wird dringend empfohlen, nachfolgende Sicherheitshinweise zu beachten:
Gefahr droht bereits bei der Anreise zu den Fährhäfen.
  • Längere Standzeiten auf Rastplätzen entlang der Zufahrtsstraßen oder im Stadtgebiet selbst sollten vermieden werden. Sind diese unumgänglich, sollten vor der Weiterfahrt zum Hafen Verriegelungen, Verschlüsse, Planen usw. sorgfältig auf Beschädigungen kontrolliert werden.
  • Speziell in Patras werden Verkehrsstaus und notwendige Halts vor roten Ampeln auf dem Weg zum Hafen von den Personen genutzt, um sich möglichst unerkannt auf oder unter dem Fahrzeug zu verstecken. Im Zweifelsfall sollte das Fahrzeug nochmals unmittelbar vor der Einfahrt in das Hafengelände kontrolliert werden (Blick unter das Fahrzeug).
Wenn der Verdacht besteht, dass Personen unerlaubt auf das Fahrzeug gelangt sein könnten, ist es erforderlich, dies unmittelbar bei der Einfahrt in den Hafen den dort kontrollierenden Beamten der Polizei oder der Küstenwache zu melden.
Auch bei Warte- bzw. Standzeiten im Hafengelände selbst drohen Gefahren. Immer wieder gelingt es einzelnen Personen oder ganzen Gruppen, unerkannt die Umzäunung des Hafengeländes zu überwinden und sich dann auf den dort abgestellten Fahrzeugen zu verstecken.
  • Vor der Weiterfahrt auf die Fähre sollte das Fahrzeug erneut kontrolliert werden.
  • Wenn der Verdacht besteht, dass Personen unerlaubt auf das Fahrzeug gelangt sein könnten, nicht weiterfahren, sondern unverzüglich die Küstenwache verständigen.
Sollten beim Befahren der Fähre durch die kontrollierenden Beamten der Küstenwache unerlaubt aufhältige Personen auf oder unter dem Fahrzeug festgestellt werden, ist im Regelfall die Einleitung eines Strafverfahrens unumgänglich.
In diesen Fällen wird empfohlen, die Beamten der griechischen Küstenwache oder der Polizei bei der Aufklärung des Sachverhaltes so gut wie möglich zu unterstützen:
  • Kooperation ist besser als Verweigerung;
  • Anwaltliche Vertretung wird dringend empfohlen, bei regelmäßiger Nutzung der betreffenden Häfen sollten entsprechende Kontakte vorbereitet werden;
  • In schwierigen Fällen berät und unterstützt die deutsche Botschaft in Athen bzw. die deutschen Honorarkonsuln in Patras und Igoumenitsa.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B empfohlen.
Das Risiko, an einer Frühsommer-Meningoenzephalitis zu erkranken (FSME – eine durch Zeckenstiche übertragbare Viruskrankheit), ist sehr gering (ein kleiner Infektionsfokus in der Nähe von Thessaloniki). Im Gegensatz zu Deutschland wird in Griechenland bei Jugendlichen eine Schutzimpfung gegen Meningokokken-Meningits C empfohlen.
Krim-Kongo-Fieber
Krim-Kongo-Fieber ist eine seltene und von Insekten (Zecken) auf den Menschen übertragbare Krankheit, die gelegentlich im Nordosten Griechenlands auftritt. Das Risiko für Touristen ist äußerst gering.
Besonders Reisende mit Vorerkrankungen oder besonderen Risiken sollten rechtzeitig vor der Einreise einem Reise-/Tropenmediziner zur Beratung aufsuchen.
West-Nil-Fieber
In Nordgriechenland kam es in der Vergangenheit zu Ausbrüchen von West-Nil-Fieber. Es handelt sich dabei um eine von Viren hervorgerufen und von Mücken auf den Menschen übertragbaren Erkrankung. Sie kann zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis), in schweren Fällen aber auch zum Tod führen. Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung gibt es nicht. Man sollte sich gegen Mückenstiche - beispielsweise mit langärmeliger Kleidung, der Verwendung von Repellentien, Aussprühen der Schlafzimmer mit Insektiziden, Mückengittern vor den Fenstern - schützen.
Besonders Reisende mit Vorerkrankungen oder besonderen Risiken sollten rechtzeitig vor der Einreise einem Reise-/Tropenmediziner zur Beratung aufsuchen.
Medizinische Versorgung / Krankenversicherung
Es besteht in Griechenland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite http://www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im A usland". Darüber hinaus erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Griechenland 18.10.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Griechenland:
Stand 18.10.2011

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der Maßnahmen der griechischen Regierung zur Bekämpfung der Staatsverschuldung muss immer öfter auch kurzfristig und ohne frühzeitige Ankündigung mit Streiks und Demonstrationen gerechnet werden.
Es kommt vermehrt zu Streiks der Fluglotsen und des Zolls, die zu massiven Behinderungen bei der Ein- und Ausreise sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg führen.
Reisende sollten sich in den Medien sowie bei ihren Gastgebern über die aktuelle Lage unterrichten und Demonstrationen weiträumig meiden.
In den Großstädten Athen, Thessaloniki und Piräus kommt es v.a. in öffentlichen Verkehrsmitteln und an belebten Plätzen vermehrt zu Taschendiebstählen. Bitte achten Sie daher besonders auf Ihre mitgeführten Dokumente und Bargeld.
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Reise-/Sicherheitshinweis Griechenland 13.02.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Griechenland:
Stand 13.02.2012
(Unverändert gültig seit: 13.02.2012)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der Maßnahmen der griechischen Regierung zur Bekämpfung der Staatsverschuldung muss immer öfter auch kurzfristig und ohne frühzeitige Ankündigung mit Streiks und Demonstrationen gerechnet werden.
Es kommt vermehrt zu Streiks der Fluglotsen und des Zolls, die zu massiven Behinderungen bei der Ein- und Ausreise sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg führen können. Auch im Fährverkehr kann es zu Einschränkungen kommen.
Bisweilen kommt es im Zuge von Protestkundgebungen auch zu gewalttätigen Ausschreitungen.
Reisende sollten sich in den Medien sowie bei ihren Gastgebern über die aktuelle Lage unterrichten und Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig meiden.
Weitere Informationen zum Thema Streik erhalten Sie auch direkt auf der Seite der Botschaft Athen unter http://www.griechenland.diplo.de/streiks
In den Großstädten Athen, Thessaloniki und Piräus kommt es v.a. in öffentlichen Verkehrsmitteln und an belebten Plätzen vermehrt zu Taschendiebstählen. Bitte achten Sie daher besonders auf Ihre mitgeführten Dokumente und Bargeld.
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Reise-/Sicherheitshinweis Griechenland 08.05.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Griechenland:
Stand 08.05.2012
(Unverändert gültig seit: 08.05.2012)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Grundsätzlich handelt es sich bei Griechenland um ein für deutsche Reisende sicheres Urlaubsland. Dennoch sollten Sie vor allem in den Großstädten Athen, Thessaloniki und Piräus gut auf Ihre Wertgegenstände (insbesondere Reisedokumente und Bargeld) achten. Besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln und an belebten Plätzen kommt es vermehrt zu Taschendiebstählen. Die andauernde Wirtschafts- und Schuldenkrise in Griechenland kann spürbare Auswirkungen auch für Urlauber haben: Angesichts der Maßnahmen der griechischen Regierung zur Bekämpfung der Staatsverschuldung kommt es immer wieder (z. T. auch ohne frühzeitige Ankündigung) zu Streiks und Demonstrationen, insbesondere, aber nicht nur in den Ballungsräumen. In diesem Zusammenhang kann es z. B. zu Streiks der Fluglotsen oder der Zollbehörden kommen, die zu massiven Behinderungen bei der Ein- und Ausreise sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg führen können. Auch im Fährverkehr kommt es immer wieder zu Behinderungen als Folge von Streiks.Obwohl Protestkundgebungen gegen die Sparpolitik der griechischen Regierung im Regelfall friedlich bleiben, ist es in der Vergangenheit wiederholt auch zu gewalttätigen Ausschreitungen gekommen. Reisende sollten daher Demonstrationen und Menschenansammlungen meiden.Bitte informieren Sie sich in den Medien sowie bei ihren Gastgebern und Reiseveranstaltern über die aktuelle Lage, um Unannehmlichkeiten als Folge der Proteste und Streiks zu vermeiden (Informationen zum Thema Streik erhalten Sie auch direkt auf der Seite der Botschaft Athen unter http://www.griechenland.diplo.de/streiks).
Gezielte Anschläge gegen Urlauber hat es in Griechenland bislang nicht gegeben. Gleichwohl sollten Sie die in ganz Europa allgemein übliche Vorsicht (z.B. an Flughäfen, in öff. Nahverkehrsmitteln usw.) walten lassen.
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Griechenland 08.05.2012

Beitrag von Kuno »

"Antieuropaeische Aggression in der kleinen griechischen Touristenstadt Monemvasia"

So titelt 20Minuten heute einen kleinen Artikel. Ein 78 jaehriger Tourist wurde von zwei Griechen verpruegelt. "Bist du Deutscher?" sei er gefragt worden. "Nein, Hollaender" haette er geantwortet. "Hollaender oder Deutscher ist egal. Was macht ihr mit unserem Land?"

Dann gab's richtig auf die Nuss. Mit gebrochener Nase und Unterkiefer hat's geendet...
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Griechenland 25.05.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Griechenland:
Stand 25.05.2012
(Unverändert gültig seit: 25.05.2012)

Letzte Änderung:
Allgemeine Reiseinformationen - Haustiere


Allgemeine Reiseinformationen
Griechenland liegt in einer seismisch aktiven Zone, eine Erdbebengefahr ist somit immer gegeben.
Bei Reisen mit Haustieren wird darauf hingewiesen, dass eine Beförderung von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln in Griechenland verboten ist.
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Reise-/Sicherheitshinweis Griechenland 19.11.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Griechenland:
Stand 19.11.2013
(Unverändert gültig seit: 19.11.2013)

Letzte Änderung:
Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B empfohlen. FSME siehe unten.
Im Gegensatz zu Deutschland wird in Griechenland bei Jugendlichen zusätzlich eine Schutzimpfung gegen Meningokokken-Meningitis C empfohlen. Insbesondere bei Langzeitaufenthalten im Rahmen von z. B. Schüleraustausch, Studium etc. ist eine Impfung mit einem tetravalenten (ACWY) Meningokokkenimpfstoff sinnvoll.
FSME
Das Risiko, an einer Frühsommer-Meningoenzephalitis zu erkranken (FSME – eine durch Zeckenstiche übertragbare Viruskrankheit), ist sehr gering (ein kleiner Infektionsfokus in der Nähe von Thessaloniki). Eine Impfung wäre nur bei besonderer Exposition in diesem Gebiet sinnvoll.
Krim-Kongo-Fieber
Krim-Kongo-Fieber ist eine seltene und von Zecken auf den Menschen übertragbare Krankheit (hämorrhagisches Fieber), die gelegentlich im Nordosten Griechenlands auftritt. Das Risiko für Touristen ist äußerst gering.
West-Nil-Fieber
In Nordgriechenland kam es in der Vergangenheit zu Ausbrüchen von West-Nil-Fieber. Es handelt sich dabei um eine von Viren hervorgerufen und von Mücken auf den Menschen übertragbaren Erkrankung. Sie kann zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis), in schweren Fällen aber auch zum Tod führen. Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung gibt es nicht.
Malaria
In den letzten Jahren sind in Griechenland einige Fälle von autochthoner Malaria tertiana aufgetreten. Malaria wird von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Betroffen war insbesondere der südliche Peleponnes. Eine medikamentöse Malariaprophylaxe ist nicht angezeigt.
Schutz vor Mückenstichen (Repellentien, langärmlige Kleidung, ggf. Moskitonetz) ist anzuraten.
Besonders Reisende mit Vorerkrankungen oder besonderen Risiken sollten rechtzeitig vor der Einreise einem Reise-/Tropenmediziner zur Beratung aufsuchen.
Medizinische Versorgung / Krankenversicherung
Es besteht in Griechenland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Darüber hinaus erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Griechenland 10.02.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Griechenland:
Stand 10.02.2014
(Unverändert gültig seit: 10.02.2014)

Letzte Änderung:
Allgemeine Reisehinweise


Allgemeine Reiseinformationen
Naturkatastrophen
In den Sommermonaten kommt es in Griechenland aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.
Griechenland liegt in einer seismisch aktiven Zone, eine Erdbebengefahr ist somit immer gegeben.
Reisen mit Haustieren
Bei Reisen mit Haustieren wird darauf hingewiesen, dass eine Beförderung von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln in Griechenland verboten ist.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Griechenland 21.07.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Griechenland:
Stand 21.07.2015
(Unverändert gültig seit: 21.07.2015)

Letzte Änderungen:
- Aktueller Hinweis
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Medizinische Hinweise


Aktueller Hinweis
Die Geschäftsbanken in Griechenland sind seit dem 20. Juli 2015 wieder geöffnet. Die Kapitalverkehrskontrollen gelten bis auf weiteres fort. Auch nach Öffnung der Banken kann es zu Wartezeiten und zu eingeschränktem Service kommen. Für von ausländischen Geldinstituten ausgegebene Bankkarten gelten nach Angaben der griechischen Behörden keine besonderen Beschränkungen im Hinblick auf die Höhe von Geldabhebungen.
Zudem gibt es Hinweise, dass es zu Problemen bei der Verfügbarkeit von einzelnen Medikamenten kommen kann (siehe auch unten bei „Medizinische Hinweise“).
Reisenden nach Griechenland wird daher geraten, sich vor der Reise mit ausreichend Bargeld und mit absehbar benötigten Medikamenten zu versorgen und sich zur Lageentwicklung über diese Reisehinweise und die Medien informiert zu halten. Diese Reisehinweise werden bei Bedarf aktualisiert.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Vor allem in den Großstädten Athen, Thessaloniki und Piräus sollten Reisende gut auf ihre Wertgegenstände, insbesondere Reisedokumente und Bargeld, achten. Besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln und an belebten Plätzen kommt es vermehrt zu Taschendiebstählen.
Vereinzelt kommt es zu Protestkundgebungen und Behinderungen durch Arbeitsniederlegungen. Reisende sollten daher Demonstrationen und Menschenansammlungen meiden und sich in den Medien sowie bei ihren Gastgebern und Reiseveranstaltern über die aktuelle Lage informieren (Informationen sind auch direkt auf der Seite der Botschaft Athen erhältlich unter http://www.griechenland.diplo.de/streiks).

Medizinische Hinweise
Reisende nach Griechenland sollten sich vor Antritt der Reise mit den absehbar benötigten Medikamenten versorgen und diese mitnehmen. Wegen der andauernden Kapitalverkehrskontrollen kann es auch zu Engpässen bei der Versorgung mit importierten Medikamenten kommen.
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de ).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B empfohlen. FSME siehe unten.
Im Gegensatz zu Deutschland wird in Griechenland bei Jugendlichen zusätzlich eine Schutzimpfung gegen Meningokokken-Meningitis C empfohlen. Insbesondere bei Langzeitaufenthalten im Rahmen von z. B. Schüleraustausch, Studium etc. ist eine Impfung mit einem tetravalenten (ACWY) Meningokokkenimpfstoff sinnvoll.
FSME
Das Risiko, an einer Frühsommer-Meningoenzephalitis zu erkranken (FSME – eine durch Zeckenstiche übertragbare Viruskrankheit), ist sehr gering (ein kleiner Infektionsfokus in der Nähe von Thessaloniki). Eine Impfung wäre nur bei besonderer Exposition in diesem Gebiet sinnvoll.
Krim-Kongo-Fieber
Krim-Kongo-Fieber ist eine seltene und von Zecken auf den Menschen übertragbare Krankheit (hämorrhagisches Fieber), die gelegentlich im Nordosten Griechenlands auftritt. Das Risiko für Touristen ist äußerst gering.
West-Nil-Fieber
In Nordgriechenland kam es in der Vergangenheit zu Ausbrüchen von West-Nil-Fieber. Es handelt sich dabei um eine von Viren hervorgerufen und von Mücken auf den Menschen übertragbaren Erkrankung. Sie kann zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis), in schweren Fällen aber auch zum Tod führen. Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung gibt es nicht.
Malaria
In den letzten Jahren sind in Griechenland einige Fälle von autochthoner Malaria tertiana aufgetreten. Malaria wird von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Betroffen war insbesondere der südliche Peleponnes. Eine medikamentöse Malariaprophylaxe ist nicht angezeigt.
Schutz vor Mückenstichen (Repellentien, langärmlige Kleidung, ggf. Moskitonetz) ist anzuraten.
Besonders Reisende mit Vorerkrankungen oder besonderen Risiken sollten rechtzeitig vor der Einreise einem Reise-/Tropenmediziner zur Beratung aufsuchen.
Medizinische Versorgung / Krankenversicherung
Es besteht in Griechenland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
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Reise-/Sicherheitshinweis Griechenland 23.09.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Griechenland:
Stand 23.09.2015
(Unverändert gültig seit: 23.09.2015)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Medizinische Hinweise


Aktuelle Hinweise
Bis auf weiteres gelten Kapitalverkehrskontrollen. Für von ausländischen Geldinstituten ausgegebene Bankkarten gelten nach Angaben der griechischen Behörden keine besonderen Beschränkungen im Hinblick auf die Höhe von Geldabhebungen.
Reisenden nach Griechenland wird geraten, sich vor der Reise mit einer Bargeldreserve und auch mit unbedingt benötigten Medikamenten zu versorgen und sich zur Lageentwicklung über diese Reisehinweise und die Medien informiert zu halten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Vor allem in den Großstädten Athen, Thessaloniki und Piräus sollten Reisende gut auf ihre Wertgegenstände, insbesondere Reisedokumente und Bargeld, achten. Besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln und an belebten Plätzen kommt es vermehrt zu Taschendiebstählen.

Allgemeine Reiseinformationen
Naturkatastrophen
Griechenland liegt in einer seismisch aktiven Zone, eine Erdbebengefahr ist somit immer gegeben.
Reisen mit Haustieren
Bei Reisen mit Haustieren wird darauf hingewiesen, dass eine Beförderung von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln in Griechenland verboten ist.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de

Medizinische Hinweise
Reisende nach Griechenland sollten sich vor Antritt der Reise mit den unbedingt benötigten Medikamenten versorgen und diese mitnehmen.

Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de ).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B empfohlen. FSME siehe unten.
Im Gegensatz zu Deutschland wird in Griechenland bei Jugendlichen zusätzlich eine Schutzimpfung gegen Meningokokken-Meningitis C empfohlen. Insbesondere bei Langzeitaufenthalten im Rahmen von z. B. Schüleraustausch, Studium etc. ist eine Impfung mit einem tetravalenten (ACWY) Meningokokkenimpfstoff sinnvoll.
FSME
Das Risiko, an einer Frühsommer-Meningoenzephalitis zu erkranken (FSME – eine durch Zeckenstiche übertragbare Viruskrankheit), ist sehr gering (ein kleiner Infektionsfokus in der Nähe von Thessaloniki). Eine Impfung wäre nur bei besonderer Exposition in diesem Gebiet sinnvoll.
Krim-Kongo-Fieber
Krim-Kongo-Fieber ist eine seltene und von Zecken auf den Menschen übertragbare Krankheit (hämorrhagisches Fieber), die gelegentlich im Nordosten Griechenlands auftritt. Das Risiko für Touristen ist äußerst gering.
West-Nil-Fieber
In Nordgriechenland kam es in der Vergangenheit zu Ausbrüchen von West-Nil-Fieber. Es handelt sich dabei um eine von Viren hervorgerufen und von Mücken auf den Menschen übertragbaren Erkrankung. Sie kann zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis), in schweren Fällen aber auch zum Tod führen. Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung gibt es nicht.
Malaria
In den letzten Jahren sind in Griechenland einige Fälle von autochthoner Malaria tertiana aufgetreten. Malaria wird von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Betroffen war insbesondere der südliche Peleponnes. Eine medikamentöse Malariaprophylaxe ist nicht angezeigt.
Schutz vor Mückenstichen (Repellentien, langärmlige Kleidung, ggf. Moskitonetz) ist anzuraten.
Besonders Reisende mit Vorerkrankungen oder besonderen Risiken sollten rechtzeitig vor der Einreise einem Reise-/Tropenmediziner zur Beratung aufsuchen.
Medizinische Versorgung / Krankenversicherung
Es besteht in Griechenland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
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Reise-/Sicherheitshinweis Griechenland 28.09.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Griechenland:
Stand 28.09.2015
(Unverändert gültig seit: 28.09.2015)

Letzte Änderungen:
Allgemeine Reiseinformationen


Allgemeine Reiseinformationen
Naturkatastrophen
Griechenland liegt in einer seismisch aktiven Zone, eine Erdbebengefahr ist somit immer gegeben.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de
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Reise-/Sicherheitshinweis Griechenland 01.11.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Griechenland:
Stand 01.11.2015
(Unverändert gültig seit: 01.11.2015)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Die griechischen Fährgesellschaften haben einen zweitägigen Streik von Montag, 02.11., 06.00 Uhr bis Mittwoch, 03.11.2015 angekündigt. Alle griechischen Häfen und Schiffe sollen bestreikt werden. Wenn Sie von diesem Streik betroffen sind, setzen Sie sich mit Ihrer Fährgesellschaft in Verbindung oder weichen Sie auf den Luft- oder Landweg aus. Auf kleineren Inseln muss mit kurzfristigen Versorgungsengpässen gerechnet werden.
Bis auf weiteres gelten Kapitalverkehrskontrollen. Für von ausländischen Geldinstituten ausgegebene Bankkarten gelten nach Angaben der griechischen Behörden keine besonderen Beschränkungen im Hinblick auf die Höhe von Geldabhebungen.
Reisenden nach Griechenland wird geraten, sich vor der Reise mit einer Bargeldreserve und auch mit unbedingt benötigten Medikamenten zu versorgen und sich zur Lageentwicklung über diese Reisehinweise und die Medien informiert zu halten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Griechenland 14.03.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Griechenland:
Stand 14.03.2016
(Unverändert gültig seit: 14.03.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Aufgrund der Zuspitzung der Flüchtlingssituation an der griechischen Grenze (Idomeni) zur Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien muss mit Behinderungen im Eisenbahnverkehr gerechnet werden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Griechenland 06.05.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Griechenland:

Stand 06.05.2016 (Unverändert gültig seit: 06.05.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Für Freitag, 6. Mai und Samstag, 7. Mai 2016 haben die griechischen Gewerkschaften kurzfristig zu einem landesweiten Generalstreik aufgerufen. An diesen Tagen wird es voraussichtlich zu erheblichen Einschränkungen beim öffentlichen Nah- und Fernverkehr kommen. Wegen Beteiligung am Streik der Gewerkschaft der Seeleute wird der Fährbetrieb bis zum Dienstag, den 10. Mai 2016, eingestellt.

Es muss weiterhin mit Behinderungen im Eisenbahnverkehr an der griechischen Grenze (Idomeni) zur Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien gerechnet werden.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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