Reise/Sicherheitshinweis Gambia 14.01.2008 - 29.01.2013

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Reise/Sicherheitshinweis Gambia 14.01.2008 - 29.01.2013

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Gambia:
Stand 14.01.2008 (Unverändert gültig seit: 14.01.2008)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Wie in vielen urbanen Zentren weltweit kann es im Großraum Serrekunda und Banjul zu kriminellen Übergriffen wie Taschendiebstählen, zuweilen aber auch gewalttätigen Überfällen kommen. Auch werden hin und wieder „Regelverstöße“ (z.B. Verstöße gegen Verkehrs- oder Zollvorschriften) seitens der gambischen Ordnungskräfte geahndet, die sich davon ein kleines Zubrot erhoffen. Besucher sollten keine Wertsachen (Uhren, Ringe, Ketten) sichtbar mit sich tragen. Auf das Mitführen von Taschen sollte verzichtet werden. Empfehlenswert sind Brustbeutel oder Bauchgurte, um Geld sicher zu verwahren. Einsame unbewachte Strände sollten gemieden werden. Im Falle eines Überfalls sollte kein Widerstand geleistet werden.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Grundsätzlich wird empfohlen, bei Reisen in fremde Umgebung nach Einbruch der Dunkelheit und/oder allein besondere Vorsicht walten zu lassen, sowie bei Dunkelheit nicht über Land zu fahren, da erhöhte Unfallgefahr besteht.

Allgemeine Reiseinformationen
Seit dem unblutig verlaufenen Putsch des heutigen Staatspräsidenten Jammeh im Jahre 1994 wechseln sich Zeiten gespannter innenpolitischer Ruhe mit Phasen offener Konfrontationen ab, die durch die sozialen Probleme weiter verstärkt werden.
Vor eventuell geplanten Abstechern in den südlichen Landesteil der Republik Senegal (Casamance) bitte die Reise- und Sicherheitshinweise zu Senegal und Guinea-Bissau beachten.
Geld / Kreditkarten
Der Geldverkehr ist uneingeschränkt. Die einheimische Währung, Dalasi, ist außerhalb Gambias nicht konvertierbar. Devisen und Reiseschecks können in Banken und Wechselstuben eingetauscht werden (1 Euro = ca. 35 Dalasi). Es wird dringend vom Umtausch auf dem Schwarzmarkt abgeraten, da solcher inzwischen sehr stark polizeilich verfolgt und entsprechend bestraft wird. Die Einfuhr von Devisen ist uneingeschränkt möglich, während maximal 300.000,- Dalasi ausgeführt werden dürfen. Verstöße gegen diese Beschränkung werden bestraft. Banken sind in Banjul vormittags von Montag bis Freitag geöffnet, außerhalb Banjuls nachmittags. Euroschecks werden nicht eingelöst. Kreditkarten werden nur in größeren Hotels akzeptiert.
Weiterreise in den Senegal mit einem PKW
Bei der Ausreise aus Gambia in den Senegal mit einem Personenkraftwagen ist zu beachten, dass die Einfuhr von Pkws, die älter als 5 Jahre sind, im Senegal seit dem 23.07.2003 verboten ist. Die vorübergehende Einfuhr eines älteren Wagens in den Senegal ist möglich (siehe hierzu Merkblatt auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Dakar unter “Servicespektrum Konsularhilfe”).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente / Visum
Deutsche benötigen zur Einreise nach Gambia einen gültigen Reisepass. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt; ein Lichtbild ist unabhängig vom Alter des Kindes erforderlich. Das Einreisedokument muss mindestens 6 Monate gültig sein.
Ein Visum wird bei Einreise erteilt und ist 21-28 Tage gültig. Bei Aufenthalt über 28 Tage muss ein Antrag auf Aufenthaltsverlängerung (gebührenpflichtig) beim gambischen "Immigration Department" gestellt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden. Bei Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten, die leicht mit Betäubungsmitteln verwechselt werden können, wird die Vorlage eines englischsprachigen Attestes des behandelnden Arztes verlangt.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Deutsche Staatsangehörige unterliegen in Gambia grundsätzlich dem gambischen Strafrecht. Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird regelmäßig mit Gefängnisstrafen geahndet.
Homosexualität ist in Gambia strafbar und wird mit Gefängnisstrafen von bis zu mehre- ren Jahren geahndet.

Medizinische Hinweise
Impfschutz: Eine Impfung gegen Gelbfieber ist sinnvoll; bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist sie vorgeschrieben.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt allen Reisenden außerdem einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch gegen Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann darüber hinaus auch ein Impfschutz gegen Tollwut, und Typhus, evtl. auch gegen Meningokokken-Meningitis sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit einem tropen- und reisemedizinisch erfahrenen Arzt können diese Fragen entschieden werden.
Malaria: Während und nach der Regenzeit steigt das Malaria-Risiko. Neben der Expositionsprophylaxe (Mückennetz, Repellentien, bedeckende Kleidung, Verhalten) ist für die meisten Reisenden auch bei einem Kurzaufenthalt eine medikamentöse Chemoprophylaxe indiziert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
HIV / AIDS ist in Gambia ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.
Prophylaxe: Durch hygienisches Essen und Trinken (nur frisch gekochte, keine lau aufgewärmten Speisen) und konsequenten Mückenschutz können die meisten Darminfektionen und andere tropische Infektionserkrankungen vermieden werden. Man sollte auch nicht in Süßwasser baden (Gefahr der Bilharziose; Krokodile ?).
Medizinische Versorgung: Die Grundversorgung ist zwar gewährleistet, aber nicht mit Europa zu vergleichen, da technisch und hygienisch oft problematisch. In ländlichen Gegenden fehlen oft auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Reisenden wird deshalb ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung dringend empfohlen. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung deckt in Gambia entstehende Krankheitskosten nicht ab. Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen Vorkasse. Es kann sinnvoll sein, eine eigene Reiseapotheke mitzuführen
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Gambia 24.11.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Gambia:
Stand 24.11.2008 (Unverändert gültig seit: 24.11.2008)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Wie in vielen urbanen Zentren weltweit kann es im Großraum Serrekunda und Banjul zu kriminellen Übergriffen wie Taschendiebstählen, zuweilen aber auch gewalttätigen Überfällen kommen. Auch werden hin und wieder „Regelverstöße“ (z.B. Verstöße gegen Verkehrs- oder Zollvorschriften) seitens der gambischen Ordnungskräfte geahndet, die sich davon ein kleines Zubrot erhoffen. Besucher sollten keine Wertsachen (Uhren, Ringe, Ketten) sichtbar mit sich tragen. Auf das Mitführen von Taschen sollte verzichtet werden. Empfehlenswert sind Brustbeutel oder Bauchgurte, um Geld sicher zu verwahren. Einsame unbewachte Strände sollten gemieden werden. Im Falle eines Überfalls sollte kein Widerstand geleistet werden.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Grundsätzlich wird empfohlen, bei Reisen in fremde Umgebung nach Einbruch der Dunkelheit und/oder allein besondere Vorsicht walten zu lassen, sowie bei Dunkelheit nicht über Land zu fahren, da erhöhte Unfallgefahr besteht.

Allgemeine Reiseinformationen
Seit dem unblutig verlaufenen Putsch des heutigen Staatspräsidenten Jammeh im Jahre 1994 wechseln sich Zeiten gespannter innenpolitischer Ruhe mit Phasen offener Konfrontationen ab, die durch die sozialen Probleme weiter verstärkt werden.
Vor eventuell geplanten Abstechern in den südlichen Landesteil der Republik Senegal (Casamance) bitte die Reise- und Sicherheitshinweise zu Senegal und Guinea-Bissau beachten.
Geld / Kreditkarten
Der Geldverkehr ist uneingeschränkt. Die einheimische Währung, Dalasi, ist außerhalb Gambias nicht konvertierbar. Devisen und Reiseschecks können in Banken und Wechselstuben eingetauscht werden (1 Euro = ca. 35 Dalasi). Es wird dringend vom Umtausch auf dem Schwarzmarkt abgeraten, da solcher inzwischen sehr stark polizeilich verfolgt und entsprechend bestraft wird. Die Einfuhr von Devisen ist uneingeschränkt möglich, während maximal 300.000,- Dalasi ausgeführt werden dürfen. Verstöße gegen diese Beschränkung werden bestraft. Banken sind in Banjul vormittags von Montag bis Freitag geöffnet, außerhalb Banjuls nachmittags. Euroschecks werden nicht eingelöst. Kreditkarten werden nur in größeren Hotels akzeptiert.
Weiterreise in den Senegal mit einem Pkw
Bei der Ausreise aus Gambia in den Senegal mit einem Personenkraftwagen ist zu beachten, dass die Einfuhr von Pkws, die älter als 5 Jahre sind, im Senegal seit dem 23.07.2003 verboten ist. Die vorübergehende Einfuhr eines älteren Wagens in den Senegal ist möglich (siehe hierzu Merkblatt auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Dakar unter “Servicespektrum Konsularhilfe”).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Deutsche benötigen zur Einreise nach Gambia einen gültigen Reisepass. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt; ein Lichtbild ist unabhängig vom Alter des Kindes erforderlich. Das Einreisedokument muss mindestens 6 Monate gültig sein.
Visum
Ein Visum wird bei Einreise erteilt und ist 21 bis 28 Tage gültig. Bei einem Aufenthalt von mehr als 28 Tagen muss ein Antrag auf Aufenthaltsverlängerung (gebührenpflichtig) beim gambischen "Immigration Department" gestellt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden. Bei Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten, die leicht mit Betäubungsmitteln verwechselt werden können, wird die Vorlage eines englischsprachigen Attestes des behandelnden Arztes verlangt.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Deutsche Staatsangehörige unterliegen in Gambia grundsätzlich dem gambischen Strafrecht. Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird regelmäßig mit Gefängnisstrafen geahndet.
Homosexualität ist in Gambia strafbar und wird mit Gefängnisstrafen von bis zu mehreren Jahren geahndet. Hohe Repräsentanten des gambischen Staates haben die Bevölkerung in öffentlichen Reden zur Anzeige Homosexueller aufgerufen. Es gibt Berichte über die vorübergehende Inhaftierung von Homosexuellen, auch Europäern.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Impfung gegen Gelbfieber ist sinnvoll; bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist sie vorgeschrieben.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt allen Reisenden außerdem einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch gegen Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann darüber hinaus auch ein Impfschutz gegen Tollwut, und Typhus, evtl. auch gegen Meningokokken-Meningitis sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit einem tropen- und reisemedizinisch erfahrenen Arzt können diese Fragen entschieden werden.
Malaria
Während und nach der Regenzeit steigt das Malaria-Risiko. Neben der Expositionsprophylaxe (Mückennetz, Repellentien, bedeckende Kleidung, Verhalten) ist für die meisten Reisenden auch bei einem Kurzaufenthalt eine medikamentöse Chemoprophylaxe indiziert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
HIV / AIDS
ist in Gambia ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur frisch gekochte, keine lau aufgewärmten Speisen) und konsequenten Mückenschutz können die meisten Darminfektionen und andere tropische Infektionserkrankungen vermieden werden. Man sollte auch nicht in Süßwasser baden (Gefahr der Bilharziose; Krokodile ?).
Medizinische Versorgung
Die Grundversorgung ist zwar gewährleistet, aber nicht mit Europa zu vergleichen, da technisch und hygienisch oft problematisch. In ländlichen Gegenden fehlen oft auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Reisenden wird deshalb ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung dringend empfohlen. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung deckt in Gambia entstehende Krankheitskosten nicht ab. Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen Vorkasse. Es kann sinnvoll sein, eine eigene Reiseapotheke mitzuführen.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Gambia 24.03.2009

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Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Gambia:
Stand 24.03.2009 (Unverändert gültig seit: 24.03.2009)

Sicherheitshinweise
Kriminalität
Wie in vielen urbanen Zentren weltweit kann es im Großraum Serrekunda und Banjul zu kriminellen Übergriffen wie Taschendiebstählen, zuweilen aber auch gewalttätigen Überfällen kommen. Auch werden hin und wieder „Regelverstöße“ (z.B. Verstöße gegen Verkehrs- oder Zollvorschriften) seitens der gambischen Ordnungskräfte geahndet, die sich davon ein kleines Zubrot erhoffen. Besucher sollten keine Wertsachen (Uhren, Ringe, Ketten) sichtbar mit sich tragen. Auf das Mitführen von Taschen sollte verzichtet werden. Empfehlenswert sind Brustbeutel oder Bauchgurte, um Geld sicher zu verwahren. Einsame unbewachte Strände sollten gemieden werden. Im Falle eines Überfalls sollte kein Widerstand geleistet werden.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Grundsätzlich wird empfohlen, bei Reisen in fremde Umgebung nach Einbruch der Dunkelheit und/oder allein besondere Vorsicht walten zu lassen, sowie bei Dunkelheit nicht über Land zu fahren, da erhöhte Unfallgefahr besteht.

Allgemeine Reiseinformationen
Seit dem unblutig verlaufenen Putsch des heutigen Staatspräsidenten Jammeh im Jahre 1994 wechseln sich Zeiten gespannter innenpolitischer Ruhe mit Phasen offener Konfrontationen ab, die durch die sozialen Probleme weiter verstärkt werden.
Vor eventuell geplanten Abstechern in den südlichen Landesteil der Republik Senegal (Casamance) bitte die Reise- und Sicherheitshinweise zu Senegal und Guinea-Bissau beachten.
Geld / Kreditkarten
Der Geldverkehr ist uneingeschränkt. Die einheimische Währung, Dalasi, ist außerhalb Gambias nicht konvertierbar. Devisen und Reiseschecks können in Banken und Wechselstuben eingetauscht werden (1 Euro = ca. 33 Dalasi). Es wird dringend vom Umtausch auf dem Schwarzmarkt abgeraten, da solcher inzwischen sehr stark polizeilich verfolgt und entsprechend bestraft wird. Die Einfuhr von Devisen ist uneingeschränkt möglich, während maximal 300.000,- Dalasi ausgeführt werden dürfen. Verstöße gegen diese Beschränkung werden bestraft. Banken sind in Banjul vormittags von Montag bis Freitag geöffnet, außerhalb Banjuls nachmittags. Euroschecks werden nicht eingelöst. Kreditkarten werden nur in größeren Hotels akzeptiert.
Weiterreise in den Senegal mit einem Pkw
Bei der Ausreise aus Gambia in den Senegal mit einem Personenkraftwagen ist zu beachten, dass die Einfuhr von Pkws, die älter als 5 Jahre sind, im Senegal seit dem 23.07.2003 verboten ist. Die vorübergehende Einfuhr eines älteren Wagens in den Senegal ist möglich (siehe hierzu Merkblatt auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Dakar unter “Servicespektrum Konsularhilfe”).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Deutsche benötigen zur Einreise nach Gambia einen gültigen Reisepass. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt; ein Lichtbild ist unabhängig vom Alter des Kindes erforderlich. Das Einreisedokument muss noch mindestens 6 Monate gültig sein. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflugticket) sowie genügend finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachweisen können.
Visum
Ein Visum wird bei Einreise erteilt und ist 21 bis 28 Tage gültig. Bei einem Aufenthalt von mehr als 28 Tagen muss ein Antrag auf Aufenthaltsverlängerung (gebührenpflichtig: 250 Dalasi) beim gambischen "Immigration Department" gestellt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden. Bei Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten, die leicht mit Betäubungsmitteln verwechselt werden können, wird die Vorlage eines englischsprachigen Attestes des behandelnden Arztes verlangt.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Deutsche Staatsangehörige unterliegen in Gambia grundsätzlich dem gambischen Strafrecht. Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird regelmäßig mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.
Homosexualität ist in Gambia strafbar und wird mit Gefängnisstrafen von mehreren Jahren geahndet. Hohe Repräsentanten des gambischen Staates haben die Bevölkerung in öffentlichen Reden zur Anzeige Homosexueller aufgerufen. Es gibt Berichte über die vorübergehende Inhaftierung von Homosexuellen, auch Europäern.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Impfung gegen Gelbfieber ist sinnvoll; bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist sie vorgeschrieben.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden außerdem einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch gegen Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann darüber hinaus auch ein Impfschutz gegen Tollwut, und Typhus, evtl. auch gegen Meningokokken-Meningitis sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit einem tropen- und reisemedizinisch erfahrenen Arzt können diese Fragen entschieden werden.
Malaria
Während und nach der Regenzeit steigt das Malaria-Risiko. Neben der Expositionsprophylaxe (Mückennetz, Repellentien, bedeckende Kleidung, Verhalten) ist für die meisten Reisenden auch bei einem Kurzaufenthalt eine medikamentöse Chemoprophylaxe indiziert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
HIV / AIDS
ist in Gambia ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur frisch gekochte, keine lau aufgewärmten Speisen) und konsequenten Mückenschutz können die meisten Darminfektionen und andere tropische Infektionserkrankungen vermieden werden. Man sollte auch nicht in Süßwasser baden (u.a. Gefahr der Bilharziose).
Medizinische Versorgung
Die Grundversorgung ist zwar gewährleistet, aber nicht mit Europa zu vergleichen, da technisch und hygienisch oft problematisch. In ländlichen Gegenden fehlen oft auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Reisenden wird deshalb ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung dringend empfohlen. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung deckt in Gambia entstehende Krankheitskosten nicht ab. Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen Vorkasse. Es kann sinnvoll sein, eine eigene Reiseapotheke mitzuführen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Gambia 25.02.2010

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Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Gambia:
Stand 25.02.2010 (Unverändert gültig seit: 25.03.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
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Wie in vielen urbanen Zentren weltweit kann es im Großraum Serrekunda und Banjul zu kriminellen Übergriffen wie Taschendiebstählen, zuweilen aber auch gewalttätigen Überfällen kommen. Auch werden hin und wieder „Regelverstöße“ (z.B. Verstöße gegen Verkehrs- oder Zollvorschriften) seitens der gambischen Ordnungskräfte geahndet, die sich davon ein kleines Zubrot erhoffen. Besucher sollten keine Wertsachen (Uhren, Ringe, Ketten) sichtbar mit sich tragen. Auf das Mitführen von Taschen sollte verzichtet werden. Empfehlenswert sind Brustbeutel oder Bauchgurte, um Geld sicher zu verwahren. Einsame unbewachte Strände sollten gemieden werden. Im Falle eines Überfalls sollte kein Widerstand geleistet werden.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Grundsätzlich wird empfohlen, bei Reisen in fremde Umgebung nach Einbruch der Dunkelheit und/oder allein besondere Vorsicht walten zu lassen, sowie bei Dunkelheit nicht über Land zu fahren, da erhöhte Unfallgefahr besteht.

Allgemeine Reiseinformationen
Seit dem unblutig verlaufenen Putsch des heutigen Staatspräsidenten Jammeh im Jahre 1994 wechseln sich Zeiten gespannter innenpolitischer Ruhe mit Phasen offener Konfrontationen ab, die durch die sozialen Probleme weiter verstärkt werden.
Vor eventuell geplanten Abstechern in den südlichen Landesteil der Republik Senegal (Casamance) bitte die Reise- und Sicherheitshinweise zu Senegal und Guinea-Bissau beachten.
Geld / Kreditkarten
Der Geldverkehr ist uneingeschränkt. Die einheimische Währung, Dalasi, ist außerhalb Gambias nicht konvertierbar. Devisen und Reiseschecks können in Banken und Wechselstuben eingetauscht werden (1 Euro = ca. 33 Dalasi). Es wird dringend vom Umtausch auf dem Schwarzmarkt abgeraten, da solcher inzwischen sehr stark polizeilich verfolgt und entsprechend bestraft wird. Die Einfuhr von Devisen ist uneingeschränkt möglich, während maximal 300.000,- Dalasi ausgeführt werden dürfen. Verstöße gegen diese Beschränkung werden bestraft. Banken sind in Banjul vormittags von Montag bis Freitag geöffnet, außerhalb Banjuls nachmittags. Euroschecks werden nicht eingelöst. Kreditkarten werden nur in größeren Hotels akzeptiert.
Weiterreise in den Senegal mit einem Pkw
Bei der Ausreise aus Gambia in den Senegal mit einem Personenkraftwagen ist zu beachten, dass die Einfuhr von Pkws, die älter als 5 Jahre sind, im Senegal seit dem 23.07.2003 verboten ist. Die vorübergehende Einfuhr eines älteren Wagens in den Senegal ist möglich (siehe hierzu Merkblatt auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Dakar unter “Servicespektrum Konsularhilfe”).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Deutsche benötigen zur Einreise nach Gambia einen gültigen Reisepass. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt; ein Lichtbild ist unabhängig vom Alter des Kindes erforderlich. Das Einreisedokument muss noch mindestens 6 Monate gültig sein. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflugticket) sowie genügend finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachweisen können.
Visum
Ein Visum wird bei Einreise erteilt und ist 21 bis 28 Tage gültig. Bei einem Aufenthalt von mehr als 28 Tagen muss ein Antrag auf Aufenthaltsverlängerung (gebührenpflichtig: 250 Dalasi) beim gambischen "Immigration Department" gestellt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden. Bei Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten, die leicht mit Betäubungsmitteln verwechselt werden können, wird die Vorlage eines englischsprachigen Attestes des behandelnden Arztes verlangt.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Deutsche Staatsangehörige unterliegen in Gambia grundsätzlich dem gambischen Strafrecht. Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird regelmäßig mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.
Homosexualität ist in Gambia strafbar und wird mit Gefängnisstrafen von mehreren Jahren geahndet. Hohe Repräsentanten des gambischen Staates haben die Bevölkerung in öffentlichen Reden zur Anzeige Homosexueller aufgerufen. Es gibt Berichte über die vorübergehende Inhaftierung von Homosexuellen, auch Europäern.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Impfung gegen Gelbfieber ist sinnvoll; bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist sie vorgeschrieben.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden außerdem einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch gegen Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann darüber hinaus auch ein Impfschutz gegen Tollwut, und Typhus, evtl. auch gegen Meningokokken-Meningitis sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit einem tropen- und reisemedizinisch erfahrenen Arzt können diese Fragen entschieden werden.
Malaria
Während und nach der Regenzeit steigt das Malaria-Risiko. Neben der Expositionsprophylaxe (Mückennetz, Repellentien, bedeckende Kleidung, Verhalten) ist für die meisten Reisenden auch bei einem Kurzaufenthalt eine medikamentöse Chemoprophylaxe indiziert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
HIV / AIDS
ist in Gambia ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur frisch gekochte, keine lau aufgewärmten Speisen) und konsequenten Mückenschutz können die meisten Darminfektionen und andere tropische Infektionserkrankungen vermieden werden. Man sollte auch nicht in Süßwasser baden (u.a. Gefahr der Bilharziose).
Medizinische Versorgung
Die Grundversorgung ist zwar gewährleistet, aber nicht mit Europa zu vergleichen, da technisch und hygienisch oft problematisch. In ländlichen Gegenden fehlen oft auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Reisenden wird deshalb ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung dringend empfohlen. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung deckt in Gambia entstehende Krankheitskosten nicht ab. Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen Vorkasse. Es kann sinnvoll sein, eine eigene Reiseapotheke mitzuführen.
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(Unverändert gültig seit: 23.06.2010)

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Grundsätzlich wird empfohlen, bei Reisen in fremde Umgebung nach Einbruch der Dunkelheit und/oder allein besondere Vorsicht walten zu lassen, sowie bei Dunkelheit nicht über Land zu fahren, da erhöhte Unfallgefahr besteht.

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Vor eventuell geplanten Abstechern in den südlichen Landesteil der Republik Senegal (Casamance) bitte die Reise- und Sicherheitshinweise zu Senegal und Guinea-Bissau beachten.
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Weiterreise in den Senegal mit einem Pkw
Bei der Ausreise aus Gambia in den Senegal mit einem Personenkraftwagen ist zu beachten, dass die Einfuhr von Pkws, die älter als 5 Jahre sind, im Senegal seit dem 23.07.2003 verboten ist. Die vorübergehende Einfuhr eines älteren Wagens in den Senegal ist möglich (siehe hierzu Merkblatt auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Dakar unter “Servicespektrum Konsularhilfe”).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche benötigen zur Einreise nach Gambia einen gültigen Reisepass. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt; ein Lichtbild ist unabhängig vom Alter des Kindes erforderlich. Das Einreisedokument muss noch mindestens 6 Monate gültig sein. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflugticket) sowie genügend finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachweisen können.
Visum
Ein Visum wird bei Einreise erteilt und ist 21 bis 28 Tage gültig. Bei einem Aufenthalt von mehr als 28 Tagen muss ein Antrag auf Aufenthaltsverlängerung (gebührenpflichtig: 250 Dalasi) beim gambischen "Immigration Department" gestellt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass
ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass
ja
Personalausweis
nein
Vorläufiger Personalausweis
nein
Weitere Anmerkungen
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass
ja,
Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass
ja,
Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis
nein
Vorläufiger Personalausweis
nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)
ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)
ja
Weitere Anmerkungen

Besondere Zollvorschriften
Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden. Bei Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten, die leicht mit Betäubungsmitteln verwechselt werden können, wird die Vorlage eines englischsprachigen Attestes des behandelnden Arztes verlangt.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Deutsche Staatsangehörige unterliegen in Gambia grundsätzlich dem gambischen Strafrecht. Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird regelmäßig mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.
Homosexualität ist in Gambia strafbar und wird mit Gefängnisstrafen von mehreren Jahren geahndet. Hohe Repräsentanten des gambischen Staates haben die Bevölkerung in öffentlichen Reden zur Anzeige Homosexueller aufgerufen. Es gibt Berichte über die vorübergehende Inhaftierung von Homosexuellen, auch Europäern.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Impfung gegen Gelbfieber ist sinnvoll; bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist sie vorgeschrieben.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden außerdem einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch gegen Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann darüber hinaus auch ein Impfschutz gegen Tollwut, und Typhus, evtl. auch gegen Meningokokken-Meningitis sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit einem tropen- und reisemedizinisch erfahrenen Arzt können diese Fragen entschieden werden.
Malaria
Während und nach der Regenzeit steigt das Malaria-Risiko. Neben der Expositionsprophylaxe (Mückennetz, Repellentien, bedeckende Kleidung, Verhalten) ist für die meisten Reisenden auch bei einem Kurzaufenthalt eine medikamentöse Chemoprophylaxe indiziert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
HIV / AIDS
ist in Gambia ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur frisch gekochte, keine lau aufgewärmten Speisen) und konsequenten Mückenschutz können die meisten Darminfektionen und andere tropische Infektionserkrankungen vermieden werden. Man sollte auch nicht in Süßwasser baden (u.a. Gefahr der Bilharziose).
Medizinische Versorgung
Die Grundversorgung ist zwar gewährleistet, aber nicht mit Europa zu vergleichen, da technisch und hygienisch oft problematisch. In ländlichen Gegenden fehlen oft auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Reisenden wird deshalb ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung dringend empfohlen. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung deckt in Gambia entstehende Krankheitskosten nicht ab. Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen Vorkasse. Es kann sinnvoll sein, eine eigene Reiseapotheke mitzuführen.
Auswärtiges Amt
RDrossel
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Re: Reise/Sicherheitshinweis Gambia 14.01.2008 - 29.01.2013

Beitrag von RDrossel »

Hatte ich da jetzt Wiederstand geleistet?

Aus unserem Reisebericht vom April 2010:
"Plötzlich kurz nach Mitternacht klopft es an die Tür. Wir stehen immer noch am Strand im Süden Gambias. „Aufmachen, Polizei“. Ich hebe den Kopf und schaue nach draussen. Im Mondschein lässt sich erkennen, dass vor unserem Laster 7 Männer, teilweise in Shorts, teilweise in Badeschlappen. 2 haben ein Gewehr über der Schulter. Einer trägt eine Sturmmaske. Himmelherrgott, was soll denn das jetzt. Nur mit meiner Unterhose bekleidet verlasse ich das Bett und begebe mich zu unserer Tür und stecke den Kopf zum Schiebefenster raus. „Whats up guys?“, was ist los? „Wir sind die Polizei und müssen ihr Fahrzeug untersuchen“. „Dann kommt bitte morgen wieder und macht das bei Tageslicht. Wir schlafen schon“. „You have to open the door!“ schreien mir 2 entgegen. Ich glaub ich bin in einem schlechten Film. Das würde mir ja nicht im Traum einfallen in Unterhosen so einer Horde die Tür zu öffnen. So diskutieren wir erst mal 15 Minuten. Jürgen (wir sind einige Tage mit Jürgen und Kathrin unterwegs, die in ihrem Unimog eine 8-monatige Afrikareise machen) öffnet die Tür von seinem Koffer, als er jedoch sieht, dass ich nur durchs Fenster diskutiere, schliest er die Tür auch gleich wieder und überlässt mir das Diskutieren.
Ich bin hier Gast in diesem Beach-Resort. Dann müssen die Euch aber ein Zimmer zur Verfügung stellen. Ich möchte aber kein Zimmer. Ich schlafe lieber in unserem Lastwagen. Dann müsstet ihr aber dort hinten zwischen den Hütten parken. Ich möchte aber nicht zwischen den Hütten parken, sondern hier am Strand stehen. Der Strand gehört aber nicht mehr zum Beach-Resort. Wieso gehört der Strand hier nicht mehr zum Beach-Resort, wir stehen doch direkt auf deren Volleyball-Feld. Mach die Tür auf wir müssen Euer Fahrzeug kontrollieren. Nein, ich mache die Tür nicht auf. Würde es Euch gefallen, wenn eine Horde Männer durch euer Schlafzimmer rennt, wenn Eure Frau im Bett liegt? Bezahlt ihr für das Beach-Resort? Klar bezahlen wir für das Beach-Resort. Die müssen Euch das Geld zurückgeben. Ihr habt ja gar kein Zimmer bekommen. Das geht euch doch überhaupt nichts an, was für ein Abkommen ich mit dem Beach-Resort hab.

Schlussendlich kann ich sie dann überzeugen, dass sie den Manager des Beach-Resorts dazuholen. Als dieser kommt öffne ich dann auch die Tür. Innerhalb von 2 Minuten hat sich die Sache dann erledigt und die 7 „Polizisten“ ziehen ab, ohne unseren Laster kontrolliert zu haben. Im Senegal wäre diese ganze Diskussion aufgrund meiner fehlenden Französischkenntnisse wesentlcih kürzer ausgefallen. Am anderen morgen klärt sich der Sachverhalt dann auch auf. Anscheinend werden aus Südamerika grosse Mengen an Drogen exportiert, die dann sowohl hier in Gambia wie auch im Senegal an Land gebracht werden, um dann auf dem Landweg bis an die Mittelmeerküste zu gelangen und von dort nach Europa verfrachtet werden. Naja, man gebe diesen Polizisten dann wenigstens ne Uniform. Wie sollen denn Touristen wie wir erkennen, dass es sich hier tatsächlich um Polizisten handelt."

Den ganzen Bericht gibts unter http://www.the-dude.info/index.php?opti ... Itemid=108

Viele Grüsse
vom Dude
schu achbar ?

Re: Reise/Sicherheitshinweis Gambia 14.01.2008 - 29.01.2013

Beitrag von schu achbar ? »

Das ist halt das Mobile Einsatz Kommando :mrgreen:

Die treten betont lässig und unauffällig auf....


Bei einigen nächtlichen Kontrollen hat mich das auch genervt, wenn die Leute nicht einzuordnen waren.
Theoretisch könnte es ja ein Fake sein.
Man sollte einfach mal den Big Man im Präsidium auf diesen Umstand freundlich erklärend hinweisen.
Aber wer hat da am nächsten Morgen noch Lust drauf. Man hakt das ab und startet durch. Vielleicht sollte man da konsequenter sein.
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Gambia 09.05.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Gambia:
Stand 09.05.2011
(Unverändert gültig seit: 09.05.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Wie in vielen urbanen Zentren weltweit kann es im Großraum Serrekunda und Banjul zu kriminellen Übergriffen wie Taschendiebstählen, zuweilen aber auch gewalttätigen Überfällen kommen. Auch werden hin und wieder „Regelverstöße“ (z.B. Verstöße gegen Verkehrs- oder Zollvorschriften) seitens der gambischen Ordnungskräfte geahndet, die sich davon ein kleines Zubrot erhoffen. Besucher sollten keine Wertsachen (Uhren, Ringe, Ketten) sichtbar mit sich tragen. Auf das Mitführen von Taschen sollte verzichtet werden. Empfehlenswert sind Brustbeutel oder Bauchgurte, um Geld sicher zu verwahren. Einsame unbewachte Strände sollten gemieden werden. Im Falle eines Überfalls sollte kein Widerstand geleistet werden.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Grundsätzlich wird empfohlen, bei Reisen in fremde Umgebung nach Einbruch der Dunkelheit und/oder allein besondere Vorsicht walten zu lassen, sowie bei Dunkelheit nicht über Land zu fahren, da erhöhte Unfallgefahr besteht.

Allgemeine Reiseinformationen
Seit dem unblutig verlaufenen Putsch des heutigen Staatspräsidenten Jammeh im Jahre 1994 wechseln sich Zeiten gespannter innenpolitischer Ruhe mit Phasen offener Konfrontationen ab, die durch die sozialen Probleme weiter verstärkt werden.
Vor eventuell geplanten Abstechern in den südlichen Landesteil der Republik Senegal (Casamance) bitte die Reise- und Sicherheitshinweise zu Senegal und Guinea-Bissau beachten.
Geld / Kreditkarten
Der Geldverkehr ist uneingeschränkt. Die einheimische Währung, Dalasi, ist außerhalb Gambias nicht konvertierbar. Devisen und Reiseschecks können in Banken und Wechselstuben eingetauscht werden (1 Euro = ca. 38 Dalasi). Es wird dringend vom Umtausch auf dem Schwarzmarkt abgeraten, da solcher inzwischen sehr stark polizeilich verfolgt und entsprechend bestraft wird. Die Einfuhr von Devisen ist uneingeschränkt möglich, während maximal 300.000,- Dalasi ausgeführt werden dürfen. Verstöße gegen diese Beschränkung werden bestraft. Banken sind in Banjul vormittags von Montag bis Freitag geöffnet, außerhalb Banjuls nachmittags. Euroschecks werden nicht eingelöst. Kreditkarten werden nur in größeren Hotels akzeptiert.
Weiterreise nach Senegal mit einem Pkw
Bei der Ausreise aus Gambia in den Senegal mit einem Personenkraftwagen ist zu beachten, dass die Einfuhr von Pkws, die älter als 5 Jahre sind, im Senegal seit dem 23.07.2003 verboten ist. Die vorübergehende Einfuhr eines älteren Wagens in den Senegal ist möglich (siehe hierzu Merkblatt auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Dakar unter “Servicespektrum Konsularhilfe”).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche benötigen zur Einreise nach Gambia einen gültigen Reisepass. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt; ein Lichtbild ist unabhängig vom Alter des Kindes erforderlich. Das Einreisedokument muss noch mindestens 6 Monate gültig sein. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflugticket) sowie genügend finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachweisen können.
Visum
Ein Visum wird bei Einreise erteilt und ist 21 bis 28 Tage gültig. Bei einem Aufenthalt von mehr als 28 Tagen muss ein Antrag auf Aufenthaltsverlängerung (gebührenpflichtig: 250 Dalasi) beim gambischen "Immigration Department" gestellt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass ja
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja,
Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass ja,
Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja
Weitere Anmerkungen

Besondere Zollvorschriften
Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden. Bei Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten, die leicht mit Betäubungsmitteln verwechselt werden können, wird die Vorlage eines englischsprachigen Attestes des behandelnden Arztes verlangt.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Deutsche Staatsangehörige unterliegen in Gambia grundsätzlich dem gambischen Strafrecht. Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird regelmäßig mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.
Homosexualität ist in Gambia strafbar und wird mit Gefängnisstrafen von mehreren Jahren geahndet. Hohe Repräsentanten des gambischen Staates haben die Bevölkerung in öffentlichen Reden zur Anzeige Homosexueller aufgerufen. Es gibt Berichte über die vorübergehende Inhaftierung von Homosexuellen, auch Europäern.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Impfung gegen Gelbfieber ist sinnvoll; bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist sie vorgeschrieben.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden außerdem einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch gegen Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann darüber hinaus auch ein Impfschutz gegen Tollwut, und Typhus, evtl. auch gegen Meningokokken-Meningitis sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit einem tropen- und reisemedizinisch erfahrenen Arzt können diese Fragen entschieden werden.
Malaria
Während und nach der Regenzeit steigt das Malaria-Risiko. Neben der Expositionsprophylaxe (Mückennetz, Repellentien, bedeckende Kleidung, Verhalten) ist für die meisten Reisenden auch bei einem Kurzaufenthalt eine medikamentöse Chemoprophylaxe indiziert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
HIV / AIDS
ist in Gambia ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur frisch gekochte, keine lau aufgewärmten Speisen) und konsequenten Mückenschutz können die meisten Darminfektionen und andere tropische Infektionserkrankungen vermieden werden. Man sollte auch nicht in Süßwasser baden (u.a. Gefahr der Bilharziose).
Medizinische Versorgung
Die Grundversorgung ist zwar gewährleistet, aber nicht mit Europa zu vergleichen, da technisch und hygienisch oft problematisch. In ländlichen Gegenden fehlen oft auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Reisenden wird deshalb ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung dringend empfohlen. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung deckt in Gambia entstehende Krankheitskosten nicht ab. Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen Vorkasse. Es kann sinnvoll sein, eine eigene Reiseapotheke mitzuführen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Gambia 07.11.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Gambia:
Stand 07.11.2011
(Unverändert gültig seit: 07.11.2011)

Letzte Änderung:
Kapitel: Allgemeine Reiseinformationen, Einreisebestimmungen fuer deutsche Staatsangehörige


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Wie in vielen urbanen Zentren weltweit kann es im Großraum Serrekunda und Banjul zu kriminellen Übergriffen wie Taschendiebstählen, zuweilen aber auch gewalttätigen Überfällen kommen. Auch werden hin und wieder „Regelverstöße“ (z.B. Verstöße gegen Verkehrs- oder Zollvorschriften) seitens der gambischen Ordnungskräfte geahndet, die sich davon ein kleines Zubrot erhoffen. Besucher sollten keine Wertsachen (Uhren, Ringe, Ketten) sichtbar mit sich tragen. Auf das Mitführen von Taschen sollte verzichtet werden. Empfehlenswert sind Brustbeutel oder Bauchgurte, um Geld sicher zu verwahren. Einsame unbewachte Strände sollten gemieden werden. Im Falle eines Überfalls sollte kein Widerstand geleistet werden.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Grundsätzlich wird empfohlen, bei Reisen in fremde Umgebung nach Einbruch der Dunkelheit und/oder allein besondere Vorsicht walten zu lassen, sowie bei Dunkelheit nicht über Land zu fahren, da erhöhte Unfallgefahr besteht.

Allgemeine Reiseinformationen
Seit dem unblutig verlaufenen Putsch des heutigen Staatspräsidenten Jammeh im Jahre 1994 wechseln sich Zeiten gespannter innenpolitischer Ruhe mit Phasen offener Konfrontationen ab, die durch die sozialen Probleme weiter verstärkt werden. Für den 24. November 2011 sind Präsidentschaftswahlen vorgesehen. Bei Reisen nach Gambia ist daher im November 2011 erhöhte Wachsamkeit geboten, insbesondere sollten größere Menschenansammlungen gemieden werden.
Vor eventuell geplanten Abstechern in den südlichen Landesteil der Republik Senegal (Casamance) bitte die Reise- und Sicherheitshinweise zu Senegal und Guinea-Bissau beachten.
Geld / Kreditkarten
Der Geldverkehr ist uneingeschränkt. Die einheimische Währung, Dalasi, ist außerhalb Gambias nicht konvertierbar. Devisen und Reiseschecks können in Banken und Wechselstuben eingetauscht werden (1 Euro = ca. 38 Dalasi). Es wird dringend vom Umtausch auf dem Schwarzmarkt abgeraten, da solcher inzwischen sehr stark polizeilich verfolgt und entsprechend bestraft wird. Die Einfuhr von Devisen ist uneingeschränkt möglich, während maximal 300.000,- Dalasi ausgeführt werden dürfen. Verstöße gegen diese Beschränkung werden bestraft. Banken sind in Banjul von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr durchgehend geöffnet, samstags von 09.00 Uhr bis 13.30 Uhr. Bankomaten bieten die Standard Chartered Bank, Ecobank und die GTBank an, während man im Gebäude der TBBank mit der Visakarte Geld erhalten kann. Kreditkarten werden immer gängiger als Zahlungsmittel in den größeren Hotels und auch in größeren Geschäften akzeptiert (manchmal aber mit hohen Gebühren u nd schlechterem Wechselkurs verbunden.)
Weiterreise nach Senegal mit einem Pkw
Bei der Ausreise aus Gambia in den Senegal mit einem Personenkraftwagen ist zu beachten, dass die Einfuhr von Pkws, die älter als 5 Jahre sind, im Senegal seit dem 23.07.2003 verboten ist. Die vorübergehende Einfuhr eines älteren Wagens in den Senegal ist möglich (siehe hierzu Merkblatt auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Dakar unter “Servicespektrum Konsularhilfe”).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche benötigen zur Einreise nach Gambia einen gültigen Reisepass. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt; ein Lichtbild ist unabhängig vom Alter des Kindes erforderlich. Das Einreisedokument muss noch mindestens 6 Monate gültig sein. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflugticket) sowie genügend finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachweisen können.
Visum
Ein Visum wird bei Einreise erteilt und ist 21 bis 28 Tage gültig. Bei einem Aufenthalt von mehr als 28 Tagen muss ein Antrag auf Aufenthaltsverlängerung (gebührenpflichtig: 500 Dalasi) beim gambischen "Immigration Department" gestellt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass ja
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja,
Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass ja,
Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja
Weitere Anmerkungen

Besondere Zollvorschriften
Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden. Bei Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten, die leicht mit Betäubungsmitteln verwechselt werden können, wird die Vorlage eines englischsprachigen Attestes des behandelnden Arztes verlangt.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Deutsche Staatsangehörige unterliegen in Gambia grundsätzlich dem gambischen Strafrecht. Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird regelmäßig mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.
Homosexualität ist in Gambia strafbar und wird mit Gefängnisstrafen von mehreren Jahren geahndet. Hohe Repräsentanten des gambischen Staates haben die Bevölkerung in öffentlichen Reden zur Anzeige Homosexueller aufgerufen. Es gibt Berichte über die vorübergehende Inhaftierung von Homosexuellen, auch Europäern.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Impfung gegen Gelbfieber ist sinnvoll; bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist sie vorgeschrieben.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden außerdem einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch gegen Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann darüber hinaus auch ein Impfschutz gegen Tollwut, und Typhus, evtl. auch gegen Meningokokken-Meningitis sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit einem tropen- und reisemedizinisch erfahrenen Arzt können diese Fragen entschieden werden.
Malaria
Während und nach der Regenzeit steigt das Malaria-Risiko. Neben der Expositionsprophylaxe (Mückennetz, Repellentien, bedeckende Kleidung, Verhalten) ist für die meisten Reisenden auch bei einem Kurzaufenthalt eine medikamentöse Chemoprophylaxe indiziert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
HIV / AIDS
ist in Gambia ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur frisch gekochte, keine lau aufgewärmten Speisen) und konsequenten Mückenschutz können die meisten Darminfektionen und andere tropische Infektionserkrankungen vermieden werden. Man sollte auch nicht in Süßwasser baden (u.a. Gefahr der Bilharziose).
Medizinische Versorgung
Die Grundversorgung ist zwar gewährleistet, aber nicht mit Europa zu vergleichen, da technisch und hygienisch oft problematisch. In ländlichen Gegenden fehlen oft auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Reisenden wird deshalb ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung dringend empfohlen. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung deckt in Gambia entstehende Krankheitskosten nicht ab. Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen Vorkasse. Es kann sinnvoll sein, eine eigene Reiseapotheke mitzuführen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Gambia 01.12.2012

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Gambia:
Stand 01.12.2011 (Unverändert gültig seit: 01.12.2012)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Wie in vielen urbanen Zentren weltweit kann es im Großraum Serrekunda und Banjul zu kriminellen Übergriffen wie Taschendiebstählen, zuweilen aber auch gewalttätigen Überfällen kommen. Auch werden hin und wieder „Regelverstöße“ (z.B. Verstöße gegen Verkehrs- oder Zollvorschriften) seitens der gambischen Ordnungskräfte geahndet, die sich davon ein kleines Zubrot erhoffen. Besucher sollten keine Wertsachen (Uhren, Ringe, Ketten) sichtbar mit sich tragen. Auf das Mitführen von Taschen sollte verzichtet werden. Empfehlenswert sind Brustbeutel oder Bauchgurte, um Geld sicher zu verwahren. Einsame unbewachte Strände sollten gemieden werden. Im Falle eines Überfalls sollte kein Widerstand geleistet werden.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Grundsätzlich wird empfohlen, bei Reisen in fremde Umgebung nach Einbruch der Dunkelheit und/oder allein besondere Vorsicht walten zu lassen, sowie bei Dunkelheit nicht über Land zu fahren, da erhöhte Unfallgefahr besteht.

Allgemeine Reiseinformationen
Seit dem unblutig verlaufenen Putsch des heutigen Staatspräsidenten Jammeh im Jahre 1994 herrscht in Gambia auch nach den Präsidentschaftswahlen Ende November 2011 gespannte innenpolitische Ruhe, die jedoch als volatil zu bezeichnen ist, da die sozialen Probleme großer Teile der gambischen Bevölkerung weiterhin zu nehmen. Bei Reisen nach Gambia ist daher grundsätzlich Wachsamkeit geboten, insbesondere sollten größere Menschenansammlungen gemieden werden.
Insbesondere an den Stränden kommt es immer wieder zu Belästigungen von Touristen durch junge Männer, die teils aufdringlich ihre Dienste als Führer oder Begleiter anbieten.
Vor eventuell geplanten Abstechern in den südlichen Landesteil der Republik Senegal (Casamance) bitte die Reise- und Sicherheitshinweise zu Senegal und Guinea-Bissau beachten.
Geld / Kreditkarten
Der Geldverkehr ist uneingeschränkt. Die einheimische Währung, Dalasi, ist außerhalb Gambias nicht konvertierbar. Devisen und Reiseschecks können in Banken und Wechselstuben eingetauscht werden (1 Euro = ca. 38 Dalasi). Es wird dringend vom Umtausch auf dem Schwarzmarkt abgeraten, da solcher inzwischen sehr stark polizeilich verfolgt und entsprechend bestraft wird. Die Einfuhr von Devisen ist uneingeschränkt möglich, während maximal 300.000,- Dalasi ausgeführt werden dürfen. Verstöße gegen diese Beschränkung werden bestraft. Banken sind in Banjul von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr durchgehend geöffnet, samstags von 09.00 Uhr bis 13.30 Uhr. Bankomaten bieten die Standard Chartered Bank, Ecobank und die GTBank an, während man im Gebäude der TBBank mit der Visakarte Geld erhalten kann. Kreditkarten werden immer gängiger als Zahlungsmittel in den größeren Hotels und auch in größeren Geschäften akzeptiert (manchmal aber mit hohen Gebühren u nd schlechterem Wechselkurs verbunden.)
Weiterreise nach Senegal mit einem Pkw
Bei der Ausreise aus Gambia in den Senegal mit einem Personenkraftwagen ist zu beachten, dass die Einfuhr von Pkws, die älter als 5 Jahre sind, im Senegal seit dem 23.07.2003 verboten ist. Die vorübergehende Einfuhr eines älteren Wagens in den Senegal ist möglich (siehe hierzu Merkblatt auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Dakar unter “Servicespektrum Konsularhilfe”).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche benötigen zur Einreise nach Gambia einen gültigen Reisepass. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt; ein Lichtbild ist unabhängig vom Alter des Kindes erforderlich. Das Einreisedokument muss noch mindestens 6 Monate gültig sein. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflugticket) sowie genügend finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachweisen können.
Visum
Ein Visum wird bei Einreise erteilt und ist 21 bis 28 Tage gültig. Bei einem Aufenthalt von mehr als 28 Tagen muss ein Antrag auf Aufenthaltsverlängerung (gebührenpflichtig: 500 Dalasi) beim gambischen "Immigration Department" gestellt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen[/b]
Reisepass ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass ja
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja,
Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass ja,
Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) ja
Weitere Anmerkungen

Besondere Zollvorschriften
Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden. Bei Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten, die leicht mit Betäubungsmitteln verwechselt werden können, wird die Vorlage eines englischsprachigen Attestes des behandelnden Arztes verlangt.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Deutsche Staatsangehörige unterliegen in Gambia grundsätzlich dem gambischen Strafrecht. Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird regelmäßig mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.
Homosexualität ist in Gambia strafbar und wird mit Gefängnisstrafen von mehreren Jahren geahndet. Hohe Repräsentanten des gambischen Staates haben die Bevölkerung in öffentlichen Reden zur Anzeige Homosexueller aufgerufen. Es gibt Berichte über die vorübergehende Inhaftierung von Homosexuellen, auch Europäern.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Impfung gegen Gelbfieber ist sinnvoll; bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist sie vorgeschrieben.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden außerdem einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch gegen Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann darüber hinaus auch ein Impfschutz gegen Tollwut, und Typhus, evtl. auch gegen Meningokokken-Meningitis sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit einem tropen- und reisemedizinisch erfahrenen Arzt können diese Fragen entschieden werden.
Malaria
Während und nach der Regenzeit steigt das Malaria-Risiko. Neben der Expositionsprophylaxe (Mückennetz, Repellentien, bedeckende Kleidung, Verhalten) ist für die meisten Reisenden auch bei einem Kurzaufenthalt eine medikamentöse Chemoprophylaxe indiziert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
HIV / AIDS
ist in Gambia ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.
Prophylaxe
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur frisch gekochte, keine lau aufgewärmten Speisen) und konsequenten Mückenschutz können die meisten Darminfektionen und andere tropische Infektionserkrankungen vermieden werden. Man sollte auch nicht in Süßwasser baden (u.a. Gefahr der Bilharziose).
Medizinische Versorgung
Die Grundversorgung ist zwar gewährleistet, aber nicht mit Europa zu vergleichen, da technisch und hygienisch oft problematisch. In ländlichen Gegenden fehlen oft auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Reisenden wird deshalb ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung dringend empfohlen. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung deckt in Gambia entstehende Krankheitskosten nicht ab. Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen Vorkasse. Es kann sinnvoll sein, eine eigene Reiseapotheke mitzuführen.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Gambia 15.08.2012

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Gambia:
Stand 15.08.2012
(Unverändert gültig seit: 15.08.2012)

Letzte Änderung: Allgemeine Reiseinformationen
Seit dem unblutig verlaufenen Putsch des heutigen Staatspräsidenten Jammeh im Jahre 1994 herrscht in Gambia auch nach den Präsidentschaftswahlen Ende November 2011 gespannte innenpolitische Ruhe, die jedoch als volatil zu bezeichnen ist. Aktuell erhielten mehrere ausländische Einrichtungen telefonische Warnungen vor einem angeblich unmittelbar bevorstehenden Putsch. Diese sind nicht verifizierbar. Reisenden wird geraten besondere Vorsicht walten zu lassen und die Medienberichterstattung zu verfolgen.
Darüber hinaus ist bei Reisen nach Gambia grundsätzlich Wachsamkeit geboten, insbesondere sollten größere Menschenansammlungen gemieden werden.
Insbesondere an den Stränden kommt es immer wieder zu Belästigungen von Touristen durch junge Männer, die teils aufdringlich ihre Dienste als Führer oder Begleiter anbieten.
Vor eventuell geplanten Abstechern in den südlichen Landesteil der Republik Senegal (Casamance) bitte die Reise- und Sicherheitshinweise zu Senegal und Guinea-Bissau beachten.
Geld / Kreditkarten
Der Geldverkehr ist uneingeschränkt. Die einheimische Währung, Dalasi, ist außerhalb Gambias nicht konvertierbar. Devisen und Reiseschecks können in Banken und Wechselstuben eingetauscht werden (1 Euro = ca. 38 Dalasi). Es wird dringend vom Umtausch auf dem Schwarzmarkt abgeraten, da solcher inzwischen sehr stark polizeilich verfolgt und entsprechend bestraft wird. Die Einfuhr von Devisen ist uneingeschränkt möglich, während maximal 300.000,- Dalasi ausgeführt werden dürfen. Verstöße gegen diese Beschränkung werden bestraft. Banken sind in Banjul von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr durchgehend geöffnet, samstags von 09.00 Uhr bis 13.30 Uhr. Bankomaten bieten die Standard Chartered Bank, Ecobank und die GTBank an, während man im Gebäude der TBBank mit der Visakarte Geld erhalten kann. Kreditkarten werden immer gängiger als Zahlungsmittel in den größeren Hotels und auch in größeren Geschäften akzeptiert (manchmal aber mit hohen Gebühren u nd schlechterem Wechselkurs verbunden.)
Weiterreise nach Senegal mit einem Pkw
Bei der Ausreise aus Gambia in den Senegal mit einem Personenkraftwagen ist zu beachten, dass die Einfuhr von Pkws, die älter als 5 Jahre sind, im Senegal seit dem 23.07.2003 verboten ist. Die vorübergehende Einfuhr eines älteren Wagens in den Senegal ist möglich (siehe hierzu Merkblatt auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Dakar unter “Servicespektrum Konsularhilfe”).
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Gambia 22.08.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Gambia:
Stand 22.08.2012
(Unverändert gültig seit: 22.08.2012)

Letzte Änderung:
Allgemeine Reiseinformationen


Allgemeine Reiseinformationen
Seit dem unblutig verlaufenen Putsch des heutigen Staatspräsidenten Jammeh im Jahre 1994 herrscht in Gambia auch nach den Präsidentschaftswahlen Ende November 2011 gespannte innenpolitische Ruhe, die jedoch als volatil zu bezeichnen ist. Grundsätzlich ist daher bei Reisen nach Gambia Wachsamkeit geboten, insbesondere sollten größere Menschenansammlungen gemieden werden.
Insbesondere an den Stränden kommt es immer wieder zu Belästigungen von Touristen durch junge Männer, die teils aufdringlich ihre Dienste als Führer oder Begleiter anbieten.
Vor eventuell geplanten Abstechern in den südlichen Landesteil der Republik Senegal (Casamance) bitte die Reise- und Sicherheitshinweise zu Senegal und Guinea-Bissau beachten.
Geld / Kreditkarten
Der Geldverkehr ist uneingeschränkt. Die einheimische Währung, Dalasi, ist außerhalb Gambias nicht konvertierbar. Devisen und Reiseschecks können in Banken und Wechselstuben eingetauscht werden (1 Euro = ca. 38 Dalasi). Es wird dringend vom Umtausch auf dem Schwarzmarkt abgeraten, da solcher inzwischen sehr stark polizeilich verfolgt und entsprechend bestraft wird. Die Einfuhr von Devisen ist uneingeschränkt möglich, während maximal 300.000,- Dalasi ausgeführt werden dürfen. Verstöße gegen diese Beschränkung werden bestraft. Banken sind in Banjul von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr durchgehend geöffnet, samstags von 09.00 Uhr bis 13.30 Uhr. Bankomaten bieten die Standard Chartered Bank, Ecobank und die GTBank an, während man im Gebäude der TBBank mit der Visakarte Geld erhalten kann. Kreditkarten werden immer gängiger als Zahlungsmittel in den größeren Hotels und auch in größeren Geschäften akzeptiert (manchmal aber mit hohen Gebühren u nd schlechterem Wechselkurs verbunden.)
Weiterreise nach Senegal mit einem Pkw
Bei der Ausreise aus Gambia in den Senegal mit einem Personenkraftwagen ist zu beachten, dass die Einfuhr von Pkws, die älter als 5 Jahre sind, im Senegal seit dem 23.07.2003 verboten ist. Die vorübergehende Einfuhr eines älteren Wagens in den Senegal ist möglich (siehe hierzu Merkblatt auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Dakar unter “Servicespektrum Konsularhilfe”).
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Gambia 13.12.2012

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Gambia:
Stand 13.12.2012 (Unverändert gültig seit: 13.12.2012)

Letzte Änderung: medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland (Direktflug!) sind Pflichtimpfungen nicht vorgeschrieben. Eine Impfung gegen Gelbfieber ist aber sinnvoll; bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist sie vorgeschrieben. Ausnahmen gibt es für Kinder unter 1 Jahr (siehe auch http://www.who.int)
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de ). Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, ggf. Polio, Masern- Mumps- Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, Meningitis ACWY und Typhus empfohlen; bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den schwerwiegendsten Erkrankungen in Gambia. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft Malaria - insbesondere die gefährliche Malaria tropica - bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko im gesamten Land, besonders während und nach der Regenzeit (Juli-Oktober). Neben der notwendigen Expositionsprophylaxe ist eine Chemoprophylaxe zu empfehlen, hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, möglichst langärmelige Hemden),
• ganztägig (es gibt auch von tagaktiven Mücken übertragene Krankheiten wie Denguefieber - s.u.), in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Gastrointestinale Infektionen sind neben der Malaria die häufigsten Erkrankungen, v. a. durch Salmonellen verursacht. Cholerafälle treten sporadisch aber nicht als Epidemie auf und betreffen meist Menschen, die mit einfachen Lebensbedingungen umgehen müssen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Infektionen vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
HIV / AIDS
ist in Gambia ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Weitere Infektionskrankheite
Meningokokken-Krankheit
Während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis Mai gibt es vor allem im Landesinneren Meningitis-Fälle.
Dengue-Fieber
Dengue-Fieber kommt vereinzelt vor, wenn auch die Dunkelziffer höher sein mag durch nicht vorhandene spezifische Labordiagnostik. Es wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome zu Beginn nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden, selten mit Todesfolge, auftreten. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser auch im Gambia-Fluss sollte daher vermieden werden.
Tollwut
Die Tollwut wird durch Biss und Speichel infizierter Tiere (meist Hunde, aber auch Affen oder andere Wildtiere) übertragen. Fledermaus-Tollwut ist bisher in Gambia nicht bekannt. Einziger möglicher Schutz ist die Meidung von Tierkontakten oder eine vorherige Schutzimpfung, die bei Langzeitaufenthalten empfohlen wird. Eine passive Impfung nach Biss oder Kontakt ist nicht erhältlich.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist generell mangelhaft und vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. Auch im privaten Sektor ist nur eine begrenzte Diagnostik und Behandlung möglich. Die Versorgung ist besonders bei Notfällen - z. B. nach Autounfällen - eingeschränkt.
Touristen, die nach Gambia reisen, sollten einen ausreichenden, auch fürs Ausland gültigen, Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung haben. Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen Vorkasse. Es kann sinnvoll sein, eine eigene, kleine Reiseapotheke mitzuführen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Gambia durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de )
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Reise-/Sicherheitshinweis Gambia 29.01.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Gambia:
Stand 29.01.2013
(Unverändert gültig seit: 29.01.2013)

Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise - Kriminalität/Terrorismus
- Allgemeine Reiseinformationen - Weiterreise nach Senegal


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität/Terrorismus
Angesichts möglicher terroristischer Aktivitäten in der ganzen Region Westafrika können auch in Gambia Anschläge gegen westliche Einrichtungen oder Staatsangehörige nicht ausgeschlossen werden. Es wird deshalb zu erhöhter Wachsamkeit gegenüber verdächtigen Gegenständen und Personen geraten.
Wie in vielen urbanen Zentren weltweit kann es im Großraum Serrekunda und Banjul zu kriminellen Übergriffen wie Taschendiebstählen, zuweilen aber auch gewalttätigen Überfällen kommen. Auch werden hin und wieder „Regelverstöße“ (z.B. Verstöße gegen Verkehrs- oder Zollvorschriften) seitens der gambischen Ordnungskräfte geahndet, die sich davon ein kleines Zubrot erhoffen. Besucher sollten keine Wertsachen (Uhren, Ringe, Ketten) sichtbar mit sich tragen. Auf das Mitführen von Taschen sollte verzichtet werden. Empfehlenswert sind Brustbeutel oder Bauchgurte, um Geld sicher zu verwahren. Einsame unbewachte Strände sollten gemieden werden. Im Falle eines Überfalls sollte kein Widerstand geleistet werden.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Grundsätzlich wird empfohlen, bei Reisen in fremde Umgebung nach Einbruch der Dunkelheit und/oder allein besondere Vorsicht walten zu lassen, sowie bei Dunkelheit nicht über Land zu fahren, da erhöhte Unfallgefahr besteht.

Allgemeine Reiseinformationen
Seit dem unblutig verlaufenen Putsch des heutigen Staatspräsidenten Jammeh im Jahre 1994 herrscht in Gambia auch nach den Präsidentschaftswahlen Ende November 2011 gespannte innenpolitische Ruhe, die jedoch als volatil zu bezeichnen ist. Grundsätzlich ist daher bei Reisen nach Gambia Wachsamkeit geboten, insbesondere sollten größere Menschenansammlungen gemieden werden.
Insbesondere an den Stränden kommt es immer wieder zu Belästigungen von Touristen durch junge Männer, die teils aufdringlich ihre Dienste als Führer oder Begleiter anbieten.
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Geld / Kreditkarten
Der Geldverkehr ist uneingeschränkt. Die einheimische Währung, Dalasi, ist außerhalb Gambias nicht konvertierbar. Devisen und Reiseschecks können in Banken und Wechselstuben eingetauscht werden (1 Euro = ca. 38 Dalasi). Es wird dringend vom Umtausch auf dem Schwarzmarkt abgeraten, da solcher inzwischen sehr stark polizeilich verfolgt und entsprechend bestraft wird. Die Einfuhr von Devisen ist uneingeschränkt möglich, während maximal 300.000,- Dalasi ausgeführt werden dürfen. Verstöße gegen diese Beschränkung werden bestraft. Banken sind in Banjul von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr durchgehend geöffnet, samstags von 09.00 Uhr bis 13.30 Uhr. Bankomaten bieten die Standard Chartered Bank, Ecobank und die GTBank an, während man im Gebäude der TBBank mit der Visakarte Geld erhalten kann. Kreditkarten werden immer gängiger als Zahlungsmittel in den größeren Hotels und auch in größeren Geschäften akzeptiert (manchmal aber mit hohen Gebühren u nd schlechterem Wechselkurs verbunden.)
Weiterreise nach Senegal mit einem Pkw
Bei der Ausreise aus Gambia in den Senegal mit einem Personenkraftwagen ist zu beachten, dass die Einfuhr von Pkws, die älter als 8 Jahre sind, im Senegal seit dem 12.04.2012 verboten ist (siehe hierzu Merkblatt auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Dakar unter “Servicespektrum Konsularhilfe”).
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Gruß
Birgitt

MODERATOR-NOTE:   Die Reise-/Sicherheitshinweise Gambia wurden seitens AA vollständig überarbeitet. Wir haben dazu einen neuen Thread gestartet: Reise-/Sicherheitshinweise Gambia ab 04.04.2013

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