Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Côte d'Ivoire:
Stand 20.04.2010
(Unverändert gültig seit: 20.04.2010)
Aktuelle Hinweise
Nach mehreren gewaltsamen Demonstrationen im Februar und März 2010, die unter den Demonstranten mehrere Todesopfer gefordert hatten, hat sich die Sicherheitslage seit der Bildung einer neuen Regierung zwar zunächst beruhigt, kurzfristige Verschlechterungen sind aber jederzeit wieder möglich.
Es wird geraten, die Lage aufmerksam zu verfolgen und neue Entwicklungen abzuwarten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land / Kriminalität / Straßenverkehr
Bei Reisen in Côte d’Ivoire, insbesondere außerhalb der Stadt Abidjan, wird auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen. Vor allem im Westen des Landes kommt es immer wieder zu kriminellen Übergriffen.
Reisen in den Norden von Côte d’ Ivoire, der immer noch unter der Kontrolle der sogenannten „Forces Nouvelles“ steht, sind grundsätzlich möglich, wenngleich eine konsularische Betreuung von Deutschen dort nur eingeschränkt möglich ist.
Wegen der Kriminalität und den Risiken des Straßenverkehrs sollten Reisen in allen Landesteilen ausschließlich tagsüber unternommen werden.
Die Zufahrtsstraßen nach Abidjan sind seit der Krise ohnehin von 24:00 bis 05:00 Uhr in beide Richtungen für den Verkehr gesperrt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Côte d' Ivoire ein Visum, das von der Botschaft der Republik Côte d' Ivoire ausgestellt wird.
Das Visum kann verlängert werden. Die Gebühren hierfür betragen derzeit 20.000 FCFA (ca. 30 EUR). Ausländer, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Informationen zum Verfahren bietet die Botschaft Abidjan auf ihrer Homepage. Die Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 300.000 FCFA (ca. 450 EUR).
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Der vorläufige Reisepass wird zwar anerkannt, es kann bei den regelmäßigen Polizeikontrollen im Lande jedoch zu Problemen kommen, da dieser nicht so bekannt ist wie der Europapass.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, jedoch nur mit Foto.
Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abge-holt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.
Impfungen
Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine mindestens 10 Tage vor Einreise durchgeführte Gelbfieberschutzimpfung. Der Nachweis wird bei der Einreise verlangt.
Ausreise
Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer von FCFA 3.000,-- (ca. 4,50 EUR) erhoben, die bereits im Ticketpreis enthalten ist. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung für während des Aufenthalts gekaufte Waren ist nicht möglich.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in Côte d' Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen 5 bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum 3 Monate bis 5 Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar, Homosexualität hingegen nicht. In der Rechtsprechung wird die Vorschrift zur Prostitution jedoch gelegentlich auf Homosexualität ausgeweitet. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Côte d’ Ivoire ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, Ausnahme: Kinder unter 1 Jahr. Siehe auch www.who.int/ith/countries/en/index.html
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de
sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 30 bis knapp 300 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Cote d’ Ivoire. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 80 % der Fälle in Cote d’ Ivoire!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land, im Norden mit geringen saisonalen Schwankungen. Für Reisende ist eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
750.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Cote d’ Ivoire gemeldet. 2005 waren 4,7 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) und ca. 44 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Der Norden von Cote d’ Ivoire wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinations- impfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Vogelgrippe
Im Jahr 2006 traten erstmalig in Abidjan Fälle der klassischen Geflügelpest (H5N1, hoch pathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) auf. Erkrankungen beim Menschen wurden bisher nicht nachgewiesen. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Abidjan hingegen ist trotz Abwanderung von Fachärzten immer noch das medizinische Referenzzentrum für Westafrika, auch wenn der Standard vor allem in den öffentlichen Krankenhäusern absinkt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Fachärzte sind nicht bekannt.
Einfache bis mittelschwere Operationen können in Abidjan, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Für planbare Operationen ist Deutschland trotzdem vorzuziehen. Für den Notfall kommen mehrere Privatkliniken in Abidjan in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in Cote d’Ivoire haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.
Touristen, die nach Cote d’Ivoire kommen, sollten einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung haben.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Cote d’Ivoire durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de )
Reise-/Sicherheitshinweis Elfenbeinküste / Côte d'Ivoire 25.08.2005 - 29.06.2011
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Reise-/Sicherheitshinweis Elfenbeinküste 20.04.2010
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Reise-/Sicherheitshinweis Elfenbeinküste 28.04.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Côte d'Ivoire:
Stand 28.04.2010
(Unverändert gültig seit: 28.04.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Jüngst haben gewaltsame Demonstrationen mit Todesopfern wieder einmal gezeigt, dass die Sicherheitslage nicht stabil ist und Ausschreitungen immer wieder vorkommen können. Reisende sollten sich deshalb vor Antritt und während der Reise auf dem aktuellen Stand halten und mögliche kurzfristige Verschlechterungen der Sicherheitslage im Auge behalten.
Reisen über Land / Kriminalität / Straßenverkehr
Bei Reisen in Côte d’Ivoire, insbesondere außerhalb der Stadt Abidjan, wird auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen. Vor allem im Westen des Landes kommt es immer wieder zu kriminellen Übergriffen.
Reisen in den Norden von Côte d’ Ivoire, der immer noch unter der Kontrolle der sogenannten „Forces Nouvelles“ steht, sind grundsätzlich möglich, wenngleich eine konsularische Betreuung von Deutschen dort nur eingeschränkt möglich ist.
Wegen der Kriminalität und den Risiken des Straßenverkehrs sollten Reisen in allen Landesteilen ausschließlich tagsüber unternommen werden.
Die Zufahrtsstraßen nach Abidjan sind seit der Krise ohnehin von 24:00 bis 05:00 Uhr in beide Richtungen für den Verkehr gesperrt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Côte d' Ivoire ein Visum, das von der Botschaft der Republik Côte d' Ivoire ausgestellt wird.
Das Visum kann verlängert werden. Die Gebühren hierfür betragen derzeit 20.000 FCFA (ca. 30 EUR). Ausländer, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Informationen zum Verfahren bietet die Botschaft Abidjan auf ihrer Homepage. Die Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 300.000 FCFA (ca. 450 EUR).
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Der vorläufige Reisepass wird zwar anerkannt, es kann bei den regelmäßigen Polizeikontrollen im Lande jedoch zu Problemen kommen, da dieser nicht so bekannt ist wie der Europapass.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, jedoch nur mit Foto.
Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abge-holt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.
Impfungen
Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine mindestens 10 Tage vor Einreise durchgeführte Gelbfieberschutzimpfung. Der Nachweis wird bei der Einreise verlangt.
Ausreise
Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer von FCFA 3.000,-- (ca. 4,50 EUR) erhoben, die bereits im Ticketpreis enthalten ist. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung für während des Aufenthalts gekaufte Waren ist nicht möglich.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in Côte d' Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen 5 bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum 3 Monate bis 5 Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar, Homosexualität hingegen nicht. In der Rechtsprechung wird die Vorschrift zur Prostitution jedoch gelegentlich auf Homosexualität ausgeweitet. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Côte d’ Ivoire ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, Ausnahme: Kinder unter 1 Jahr. Siehe auch www.who.int/ith/countries/en/index.html
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de
sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 30 bis knapp 300 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Cote d’ Ivoire. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 80 % der Fälle in Cote d’ Ivoire!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land, im Norden mit geringen saisonalen Schwankungen. Für Reisende ist eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
750.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Cote d’ Ivoire gemeldet. 2005 waren 4,7 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) und ca. 44 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Der Norden von Cote d’ Ivoire wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinations- impfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Vogelgrippe
Im Jahr 2006 traten erstmalig in Abidjan Fälle der klassischen Geflügelpest (H5N1, hoch pathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) auf. Erkrankungen beim Menschen wurden bisher nicht nachgewiesen. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Abidjan hingegen ist trotz Abwanderung von Fachärzten immer noch das medizinische Referenzzentrum für Westafrika, auch wenn der Standard vor allem in den öffentlichen Krankenhäusern absinkt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Fachärzte sind nicht bekannt.
Einfache bis mittelschwere Operationen können in Abidjan, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Für planbare Operationen ist Deutschland trotzdem vorzuziehen. Für den Notfall kommen mehrere Privatkliniken in Abidjan in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in Cote d’Ivoire haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.
Touristen, die nach Cote d’Ivoire kommen, sollten einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung haben.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Cote d’Ivoire durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de)
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Reise-/Sicherheitshinweis Côte d'Ivoire 14.05.2010
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Côte d'Ivoire:
Stand 14.05.2010 (Unverändert gültig seit: 14.05.2010)
Aktuelle Hinweise
Für den 15. Mai 2010 hatten die Oppositionsparteien Massendemonstrationen in Abidjan angekündigt, die zu erheblichen Beeinträchtigungen des Verkehrs und möglicherweise auch zu erneuten gewaltsamen Ausschreitungen hätten führen können.
Ein Sprecher der Opposition erklärte am 12. Mai nach Gesprächen mit Präsident Gbagbo, die für den 15. Mai geplanten Protestaktionen seien abgesagt und würden in naher Zukunft nachgeholt.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Jüngst haben gewaltsame Demonstrationen mit Todesopfern wieder einmal gezeigt, dass die Sicherheitslage nicht stabil ist und Ausschreitungen immer wieder vorkommen können. Reisende sollten sich deshalb vor Antritt und während der Reise auf dem aktuellen Stand halten und mögliche kurzfristige Verschlechterungen der Sicherheitslage im Auge behalten.
Reisen über Land / Kriminalität / Straßenverkehr
Bei Reisen in Côte d’Ivoire, insbesondere außerhalb der Stadt Abidjan, wird auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen. Vor allem im Westen des Landes kommt es immer wieder zu kriminellen Übergriffen.
Reisen in den Norden von Côte d’ Ivoire, der immer noch unter der Kontrolle der sogenannten „Forces Nouvelles“ steht, sind grundsätzlich möglich, wenngleich eine konsularische Betreuung von Deutschen dort nur eingeschränkt möglich ist.
Wegen der Kriminalität und den Risiken des Straßenverkehrs sollten Reisen in allen Landesteilen ausschließlich tagsüber unternommen werden.
Die Zufahrtsstraßen nach Abidjan sind seit der Krise ohnehin von 24:00 bis 05:00 Uhr in beide Richtungen für den Verkehr gesperrt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Côte d' Ivoire ein Visum, das von der Botschaft der Republik Côte d' Ivoire ausgestellt wird.
Das Visum kann verlängert werden. Die Gebühren hierfür betragen derzeit 20.000 FCFA (ca. 30 EUR). Ausländer, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Informationen zum Verfahren bietet die Botschaft Abidjan auf ihrer Homepage. Die Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 300.000 FCFA (ca. 450 EUR).
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Der vorläufige Reisepass wird zwar anerkannt, es kann bei den regelmäßigen Polizeikontrollen im Lande jedoch zu Problemen kommen, da dieser nicht so bekannt ist wie der Europapass.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, jedoch nur mit Foto.
Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abge-holt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.
Impfungen
Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine mindestens 10 Tage vor Einreise durchgeführte Gelbfieberschutzimpfung. Der Nachweis wird bei der Einreise verlangt.
Ausreise
Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer von FCFA 3.000,-- (ca. 4,50 EUR) erhoben, die bereits im Ticketpreis enthalten ist. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung für während des Aufenthalts gekaufte Waren ist nicht möglich.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in Côte d' Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen 5 bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum 3 Monate bis 5 Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar, Homosexualität hingegen nicht. In der Rechtsprechung wird die Vorschrift zur Prostitution jedoch gelegentlich auf Homosexualität ausgeweitet. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Côte d’ Ivoire ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, Ausnahme: Kinder unter 1 Jahr. Siehe auch www.who.int/ith/countries/en/index.html
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de
sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 30 bis knapp 300 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Cote d’ Ivoire. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 80 % der Fälle in Cote d’ Ivoire!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land, im Norden mit geringen saisonalen Schwankungen. Für Reisende ist eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
750.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Cote d’ Ivoire gemeldet. 2005 waren 4,7 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) und ca. 44 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Der Norden von Cote d’ Ivoire wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinations- impfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Vogelgrippe
Im Jahr 2006 traten erstmalig in Abidjan Fälle der klassischen Geflügelpest (H5N1, hoch pathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) auf. Erkrankungen beim Menschen wurden bisher nicht nachgewiesen. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Abidjan hingegen ist trotz Abwanderung von Fachärzten immer noch das medizinische Referenzzentrum für Westafrika, auch wenn der Standard vor allem in den öffentlichen Krankenhäusern absinkt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Fachärzte sind nicht bekannt.
Einfache bis mittelschwere Operationen können in Abidjan, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Für planbare Operationen ist Deutschland trotzdem vorzuziehen. Für den Notfall kommen mehrere Privatkliniken in Abidjan in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in Cote d’Ivoire haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.
Touristen, die nach Cote d’Ivoire kommen, sollten einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung haben.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Cote d’Ivoire durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de)
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Reise-/Sicherheitshinweis Côte d'Ivoire 17.05.2010
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Côte d'Ivoire:
Stand 17.05.2010 (Unverändert gültig seit: 17.05.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Jüngst haben gewaltsame Demonstrationen mit Todesopfern wieder einmal gezeigt, dass die Sicherheitslage nicht stabil ist und Ausschreitungen immer wieder vorkommen können. Reisende sollten sich deshalb vor Antritt und während der Reise auf dem aktuellen Stand halten und mögliche kurzfristige Verschlechterungen der Sicherheitslage im Auge behalten.
Reisen über Land / Kriminalität / Straßenverkehr
Bei Reisen in Côte d’Ivoire, insbesondere außerhalb der Stadt Abidjan, wird auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen. Vor allem im Westen des Landes kommt es immer wieder zu kriminellen Übergriffen.
Reisen in den Norden von Côte d’ Ivoire, der immer noch unter der Kontrolle der sogenannten „Forces Nouvelles“ steht, sind grundsätzlich möglich, wenngleich eine konsularische Betreuung von Deutschen dort nur eingeschränkt möglich ist.
Wegen der Kriminalität und den Risiken des Straßenverkehrs sollten Reisen in allen Landesteilen ausschließlich tagsüber unternommen werden.
Die Zufahrtsstraßen nach Abidjan sind seit der Krise ohnehin von 24:00 bis 05:00 Uhr in beide Richtungen für den Verkehr gesperrt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Côte d' Ivoire ein Visum, das von der Botschaft der Republik Côte d' Ivoire ausgestellt wird.
Das Visum kann verlängert werden. Die Gebühren hierfür betragen derzeit 20.000 FCFA (ca. 30 EUR). Ausländer, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Informationen zum Verfahren bietet die Botschaft Abidjan auf ihrer Homepage. Die Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 300.000 FCFA (ca. 450 EUR).
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Der vorläufige Reisepass wird zwar anerkannt, es kann bei den regelmäßigen Polizeikontrollen im Lande jedoch zu Problemen kommen, da dieser nicht so bekannt ist wie der Europapass.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, jedoch nur mit Foto.
Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abge-holt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.
Impfungen
Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine mindestens 10 Tage vor Einreise durchgeführte Gelbfieberschutzimpfung. Der Nachweis wird bei der Einreise verlangt.
Ausreise
Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer von FCFA 3.000,-- (ca. 4,50 EUR) erhoben, die bereits im Ticketpreis enthalten ist. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung für während des Aufenthalts gekaufte Waren ist nicht möglich.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in Côte d' Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen 5 bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum 3 Monate bis 5 Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar, Homosexualität hingegen nicht. In der Rechtsprechung wird die Vorschrift zur Prostitution jedoch gelegentlich auf Homosexualität ausgeweitet. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Côte d’ Ivoire ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, Ausnahme: Kinder unter 1 Jahr. Siehe auch www.who.int/ith/countries/en/index.html
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de
sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 30 bis knapp 300 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Cote d’ Ivoire. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 80 % der Fälle in Cote d’ Ivoire!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land, im Norden mit geringen saisonalen Schwankungen. Für Reisende ist eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
750.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Cote d’ Ivoire gemeldet. 2005 waren 4,7 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) und ca. 44 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Der Norden von Cote d’ Ivoire wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinations- impfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Vogelgrippe
Im Jahr 2006 traten erstmalig in Abidjan Fälle der klassischen Geflügelpest (H5N1, hoch pathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) auf. Erkrankungen beim Menschen wurden bisher nicht nachgewiesen. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Abidjan hingegen ist trotz Abwanderung von Fachärzten immer noch das medizinische Referenzzentrum für Westafrika, auch wenn der Standard vor allem in den öffentlichen Krankenhäusern absinkt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Fachärzte sind nicht bekannt.
Einfache bis mittelschwere Operationen können in Abidjan, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Für planbare Operationen ist Deutschland trotzdem vorzuziehen. Für den Notfall kommen mehrere Privatkliniken in Abidjan in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in Cote d’Ivoire haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.
Touristen, die nach Cote d’Ivoire kommen, sollten einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung haben.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Cote d’Ivoire durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de)
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Elfenbeinküste 30.09.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Côte d'Ivoire:
Stand 30.09.2010
(Unverändert gültig seit: 30.09.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im Februar 2010 haben gewaltsame Demonstrationen mit Todesopfern gezeigt, dass die Sicherheitslage nicht stabil ist und Ausschreitungen immer wieder vorkommen können. Reisende sollten sich deshalb vor Antritt und während der Reise auf dem aktuellen Stand halten und mögliche kurzfristige Verschlechterungen der Sicherheitslage im Auge behalten.
Reisen in die Region westlich von Daloa sollten zurzeit nicht unternommen werden. Das Gebiet steht teilweise unter der Kontrolle fremdenfeindlicher paramilitärischer Milizen, die im Zusammenhang mit den für den 31. Oktober 2010 angesetzten Wahlen Gewalt gegen UN-Personal angedroht haben.
Reisen über Land / Kriminalität / Straßenverkehr
Bei Reisen in Côte d’Ivoire, insbesondere außerhalb der Stadt Abidjan, wird auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen. Vor allem im Westen des Landes kommt es immer wieder zu kriminellen Übergriffen.
Reisen in den Norden von Côte d’Ivoire, der immer noch unter der Kontrolle der sogenannten „Forces Nouvelles“ steht, sind grundsätzlich möglich, wenngleich eine konsularische Betreuung von Deutschen dort nur eingeschränkt möglich ist.
Wegen der Kriminalität und den Risiken des Straßenverkehrs sollten Reisen in allen Landesteilen ausschließlich tagsüber unternommen werden.
Die Zufahrtsstraßen nach Abidjan sind seit der Krise ohnehin von 24:00 bis 05:00 Uhr in beide Richtungen für den Verkehr gesperrt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Côte d'Ivoire ein Visum, das von der Botschaft der Republik Côte d'Ivoire ausgestellt wird.
Das Visum kann verlängert werden. Die Gebühren hierfür betragen derzeit 20.000 FCFA (ca. 30 EUR). Ausländer, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Informationen zum Verfahren bietet die Botschaft Abidjan auf ihrer Homepage. Die Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 300.000 FCFA (ca. 450 EUR).
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Der vorläufige Reisepass wird zwar anerkannt, es kann bei den regelmäßigen Polizeikontrollen im Lande jedoch zu Problemen kommen, da dieser nicht so bekannt ist wie der Europapass.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, jedoch nur mit Foto.
Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abge-holt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.
Impfungen
Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine mindestens 10 Tage vor Einreise durchgeführte Gelbfieberschutzimpfung. Der Nachweis wird bei der Einreise verlangt.
Ausreise
Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer von FCFA 3.000,-- (ca. 4,50 EUR) erhoben, die bereits im Ticketpreis enthalten ist. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung für während des Aufenthalts gekaufte Waren ist nicht möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Sollten Sie Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in Côte d'Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen 5 bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum 3 Monate bis 5 Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar, Homosexualität hingegen nicht. In der Rechtsprechung wird die Vorschrift zur Prostitution jedoch gelegentlich auf Homosexualität ausgeweitet. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Côte d’Ivoire ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, Ausnahme: Kinder unter 1 Jahr. Siehe auch www.who.int/ith/countries/en/index.html
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de
sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 30 bis knapp 300 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Côte d'Ivoire. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 80 % der Fälle in Côte d'Ivoire!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land, im Norden mit geringen saisonalen Schwankungen. Für Reisende ist eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,HIV / AIDS
- Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- unter einem Moskitonetz zu schlafen
750.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Côte d'Ivoire gemeldet. 2005 waren 4,7 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) und ca. 44 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Der Norden von Côte d'Ivoire wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinations- impfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Vogelgrippe
Im Jahr 2006 traten erstmalig in Abidjan Fälle der klassischen Geflügelpest (H5N1, hoch pathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) auf. Erkrankungen beim Menschen wurden bisher nicht nachgewiesen. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Abidjan hingegen ist trotz Abwanderung von Fachärzten immer noch das medizinische Referenzzentrum für Westafrika, auch wenn der Standard vor allem in den öffentlichen Krankenhäusern absinkt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Fachärzte sind nicht bekannt.
Einfache bis mittelschwere Operationen können in Abidjan, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Für planbare Operationen ist Deutschland trotzdem vorzuziehen. Für den Notfall kommen mehrere Privatkliniken in Abidjan in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in Côte d'Ivoire haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.
Touristen, die nach Côte d'Ivoire kommen, sollten einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung haben.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Côte d'Ivoire durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de)
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Elfenbeinküste 27.10.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Côte d'Ivoire:
Stand 27.10.2010
(Unverändert gültig seit: 27.10.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im Zusammenhang mit den für den 31. Oktober 2010 angesetzten Präsidentschaftswahlen könnte es zu Beeinträchtigungen der Sicherheitslage kommen. Es muss auch damit gerechnet werden, dass die Grenzen und möglicherweise der Flughafen vorübergehend aus Sicherheitsgründen gesperrt werden. Für den Tag der Wahl und die Zeit unmittelbar danach muss mit erheblichen Behinderungen gerechnet werden.
Zuletzt hatten im Februar 2010 gewaltsame Demonstrationen mit Todesopfern gezeigt, dass die Sicherheitslage nicht stabil ist und Ausschreitungen immer wieder vorkommen können. Es empfiehlt sich, kurzfristige Verschlechterungen der Sicherheitslage im Auge zu behalten. Reisende aus Deutschland sollten für die Zeit um den Wahltermin prüfen, ob sie ihre Reise nicht verschieben wollen.
Von Reisen in die Region westlich von Daloa wird zurzeit abgeraten. Das Gebiet steht teilweise unter der Kontrolle fremdenfeindlicher paramilitärischer Milizen, die im Zusammenhang mit den Wahlen Gewalt gegen UN-Personal angedroht haben.
Reisen über Land / Kriminalität / Straßenverkehr
Bei Reisen in Côte d’Ivoire, insbesondere außerhalb der Stadt Abidjan, wird auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen. Vor allem im Westen des Landes kommt es immer wieder zu kriminellen Übergriffen.
Reisen in den Norden von Côte d’Ivoire, der immer noch unter der Kontrolle der sogenannten „Forces Nouvelles“ steht, sind grundsätzlich möglich, wenngleich eine konsularische Betreuung von Deutschen dort nur eingeschränkt möglich ist.
Wegen der Kriminalität und den Risiken des Straßenverkehrs sollten Reisen in allen Landesteilen ausschließlich tagsüber unternommen werden.
Die Zufahrtsstraßen nach Abidjan sind seit der Krise ohnehin von 24:00 bis 05:00 Uhr in beide Richtungen für den Verkehr gesperrt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Côte d'Ivoire ein Visum, das von der Botschaft der Republik Côte d'Ivoire ausgestellt wird.
Das Visum kann verlängert werden. Die Gebühren hierfür betragen derzeit 20.000 FCFA (ca. 30 EUR). Ausländer, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Informationen zum Verfahren bietet die Botschaft Abidjan auf ihrer Homepage. Die Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 300.000 FCFA (ca. 450 EUR).
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Der vorläufige Reisepass wird zwar anerkannt, es kann bei den regelmäßigen Polizeikontrollen im Lande jedoch zu Problemen kommen, da dieser nicht so bekannt ist wie der Europapass.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, jedoch nur mit Foto.
Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abge-holt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.
Impfungen
Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine mindestens 10 Tage vor Einreise durchgeführte Gelbfieberschutzimpfung. Der Nachweis wird bei der Einreise verlangt.
Ausreise
Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer von FCFA 3.000,-- (ca. 4,50 EUR) erhoben, die bereits im Ticketpreis enthalten ist. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung für während des Aufenthalts gekaufte Waren ist nicht möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Sollten Sie Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in Côte d'Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen 5 bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum 3 Monate bis 5 Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar, Homosexualität hingegen nicht. In der Rechtsprechung wird die Vorschrift zur Prostitution jedoch gelegentlich auf Homosexualität ausgeweitet. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Côte d’Ivoire ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, Ausnahme: Kinder unter 1 Jahr. Siehe auch www.who.int
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de
sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 30 bis knapp 300 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Côte d'Ivoire. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 80 % der Fälle in Côte d'Ivoire!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land, im Norden mit geringen saisonalen Schwankungen. Für Reisende ist eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:HIV / AIDS
- Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- unter einem Moskitonetz zu schlafen
750.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Côte d'Ivoire gemeldet. 2005 waren 4,7 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) und ca. 44 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Der Norden von Côte d'Ivoire wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinations- impfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Vogelgrippe
Im Jahr 2006 traten erstmalig in Abidjan Fälle der klassischen Geflügelpest (H5N1, hoch pathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) auf. Erkrankungen beim Menschen wurden bisher nicht nachgewiesen. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Abidjan hingegen ist trotz Abwanderung von Fachärzten immer noch das medizinische Referenzzentrum für Westafrika, auch wenn der Standard vor allem in den öffentlichen Krankenhäusern absinkt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Fachärzte sind nicht bekannt.
Einfache bis mittelschwere Operationen können in Abidjan, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Für planbare Operationen ist Deutschland trotzdem vorzuziehen. Für den Notfall kommen mehrere Privatkliniken in Abidjan in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in Côte d'Ivoire haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.
Touristen, die nach Côte d'Ivoire kommen, sollten einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung haben.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Côte d'Ivoire durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: www.dtg.org oder www.frm-web.de)
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Elfenbeinküste 04.11.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Côte d'Ivoire:
Stand 04.11.2010
(Unverändert gültig seit: 04.11.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Zuletzt kam es im Februar 2010 zu gewaltsame Demonstrationen mit Todesopfern. Seitdem hat sich die Sicherheitslage wieder beruhigt.
Am 31. Oktober 2010 fand der erste Präsidentschaftswahlgang in ruhiger Atmosphäre und ohne größere Zwischenfälle statt. Trotzdem können Ausschreitungen auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Es empfiehlt sich, kurzfristige Verschlechterungen der Sicherheitslage im Auge zu behalten.
Von Reisen in die Region westlich von Daloa wird zurzeit abgeraten. Das Gebiet steht teilweise unter der Kontrolle fremdenfeindlicher paramilitärischer Milizen.
Reisen über Land / Kriminalität / Straßenverkehr
Bei Reisen in Côte d’Ivoire, insbesondere außerhalb der Stadt Abidjan, wird auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen. Vor allem im Westen des Landes kommt es immer wieder zu kriminellen Übergriffen.
Reisen in den Norden von Côte d’Ivoire, der immer noch unter der Kontrolle der sogenannten „Forces Nouvelles“ steht, sind grundsätzlich möglich, wenngleich eine konsularische Betreuung von Deutschen dort nur eingeschränkt möglich ist.
Wegen der Kriminalität und den Risiken des Straßenverkehrs sollten Reisen in allen Landesteilen ausschließlich tagsüber unternommen werden.
Die Zufahrtsstraßen nach Abidjan sind seit der Krise ohnehin von 24:00 bis 05:00 Uhr in beide Richtungen für den Verkehr gesperrt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Côte d'Ivoire ein Visum, das von der Botschaft der Republik Côte d'Ivoire ausgestellt wird.
Das Visum kann verlängert werden. Die Gebühren hierfür betragen derzeit 20.000 FCFA (ca. 30 EUR). Ausländer, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Informationen zum Verfahren bietet die Botschaft Abidjan auf ihrer Homepage. Die Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 300.000 FCFA (ca. 450 EUR).
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Der vorläufige Reisepass wird zwar anerkannt, es kann bei den regelmäßigen Polizeikontrollen im Lande jedoch zu Problemen kommen, da dieser nicht so bekannt ist wie der Europapass.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, jedoch nur mit Foto.
Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abge-holt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.
Impfungen
Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine mindestens 10 Tage vor Einreise durchgeführte Gelbfieberschutzimpfung. Der Nachweis wird bei der Einreise verlangt.
Ausreise
Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer von FCFA 3.000,-- (ca. 4,50 EUR) erhoben, die bereits im Ticketpreis enthalten ist. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung für während des Aufenthalts gekaufte Waren ist nicht möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Sollten Sie Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in Côte d'Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen 5 bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum 3 Monate bis 5 Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar, Homosexualität hingegen nicht. In der Rechtsprechung wird die Vorschrift zur Prostitution jedoch gelegentlich auf Homosexualität ausgeweitet. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Côte d’Ivoire ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, Ausnahme: Kinder unter 1 Jahr. Siehe auch www.who.int
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de
sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 30 bis knapp 300 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Côte d'Ivoire. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 80 % der Fälle in Côte d'Ivoire!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land, im Norden mit geringen saisonalen Schwankungen. Für Reisende ist eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:HIV / AIDS
- Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- unter einem Moskitonetz zu schlafen
750.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Côte d'Ivoire gemeldet. 2005 waren 4,7 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) und ca. 44 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Der Norden von Côte d'Ivoire wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinations- impfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Vogelgrippe
Im Jahr 2006 traten erstmalig in Abidjan Fälle der klassischen Geflügelpest (H5N1, hoch pathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) auf. Erkrankungen beim Menschen wurden bisher nicht nachgewiesen. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Abidjan hingegen ist trotz Abwanderung von Fachärzten immer noch das medizinische Referenzzentrum für Westafrika, auch wenn der Standard vor allem in den öffentlichen Krankenhäusern absinkt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Fachärzte sind nicht bekannt.
Einfache bis mittelschwere Operationen können in Abidjan, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Für planbare Operationen ist Deutschland trotzdem vorzuziehen. Für den Notfall kommen mehrere Privatkliniken in Abidjan in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in Côte d'Ivoire haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.
Touristen, die nach Côte d'Ivoire kommen, sollten einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung haben.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Côte d'Ivoire durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: www.dtg.org oder www.frm-web.de)
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Reise-/Sicherheitshinweis Côte d'Ivoire 12.11.2010
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Côte d'Ivoire:
Stand 12.11.2010 (Unverändert gültig seit: 12.11.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Zuletzt kam es im Februar 2010 zu gewaltsame Demonstrationen mit Todesopfern. Seitdem hat sich die Sicherheitslage wieder beruhigt.
Am 31. Oktober 2010 fand der erste Präsidentschaftswahlgang in ruhiger Atmosphäre und ohne größere Zwischenfälle statt. Die notwendige Stichwahl soll am 28. November 2010 stattfinden. Auch wenn die Wahlen bislang geordnet verlaufen sind, können Ausschreitungen und möglicherweise auch eine temporäre Schließung der Grenzen und des Flughafens sowie weitere Behinderungen nicht ausgeschlossen werden. Reisende sollten sich deshalb überlegen, ob sie ihre Reise nicht bis zur Beendigung der Wahlen verschieben wollen. Es empfiehlt sich, kurzfristige Verschlechterungen der Sicherheitslage im Auge zu behalten.
Von Reisen in die Region westlich von Daloa wird zurzeit abgeraten. Das Gebiet steht teilweise unter der Kontrolle fremdenfeindlicher paramilitärischer Milizen.
Reisen über Land / Kriminalität / Straßenverkehr
Bei Reisen in Côte d’Ivoire, insbesondere außerhalb der Stadt Abidjan, wird auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen. Vor allem im Westen des Landes kommt es immer wieder zu kriminellen Übergriffen.
Reisen in den Norden von Côte d’Ivoire, der immer noch unter der Kontrolle der sogenannten „Forces Nouvelles“ steht, sind grundsätzlich möglich, wenngleich eine konsularische Betreuung von Deutschen dort nur eingeschränkt möglich ist.
Wegen der Kriminalität und den Risiken des Straßenverkehrs sollten Reisen in allen Landesteilen ausschließlich tagsüber unternommen werden.
Die Zufahrtsstraßen nach Abidjan sind seit der Krise ohnehin von 24:00 bis 05:00 Uhr in beide Richtungen für den Verkehr gesperrt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Côte d'Ivoire ein Visum, das von der Botschaft der Republik Côte d'Ivoire ausgestellt wird.
Das Visum kann verlängert werden. Die Gebühren hierfür betragen derzeit 20.000 FCFA (ca. 30 EUR). Ausländer, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Informationen zum Verfahren bietet die Botschaft Abidjan auf ihrer Homepage. Die Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 300.000 FCFA (ca. 450 EUR).
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Der vorläufige Reisepass wird zwar anerkannt, es kann bei den regelmäßigen Polizeikontrollen im Lande jedoch zu Problemen kommen, da dieser nicht so bekannt ist wie der Europapass.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, jedoch nur mit Foto.
Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abge-holt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.
Impfungen
Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine mindestens 10 Tage vor Einreise durchgeführte Gelbfieberschutzimpfung. Der Nachweis wird bei der Einreise verlangt.
Ausreise
Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer von FCFA 3.000,-- (ca. 4,50 EUR) erhoben, die bereits im Ticketpreis enthalten ist. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung für während des Aufenthalts gekaufte Waren ist nicht möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Sollten Sie Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in Côte d'Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen 5 bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum 3 Monate bis 5 Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar, Homosexualität hingegen nicht. In der Rechtsprechung wird die Vorschrift zur Prostitution jedoch gelegentlich auf Homosexualität ausgeweitet. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Côte d’Ivoire ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, Ausnahme: Kinder unter 1 Jahr. Siehe auch www.who.int
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de
sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 30 bis knapp 300 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Côte d'Ivoire. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 80 % der Fälle in Côte d'Ivoire!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land, im Norden mit geringen saisonalen Schwankungen. Für Reisende ist eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
750.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Côte d'Ivoire gemeldet. 2005 waren 4,7 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) und ca. 44 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Der Norden von Côte d'Ivoire wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinations- impfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Vogelgrippe
Im Jahr 2006 traten erstmalig in Abidjan Fälle der klassischen Geflügelpest (H5N1, hoch pathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) auf. Erkrankungen beim Menschen wurden bisher nicht nachgewiesen. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Abidjan hingegen ist trotz Abwanderung von Fachärzten immer noch das medizinische Referenzzentrum für Westafrika, auch wenn der Standard vor allem in den öffentlichen Krankenhäusern absinkt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Fachärzte sind nicht bekannt.
Einfache bis mittelschwere Operationen können in Abidjan, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Für planbare Operationen ist Deutschland trotzdem vorzuziehen. Für den Notfall kommen mehrere Privatkliniken in Abidjan in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in Côte d'Ivoire haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.
Touristen, die nach Côte d'Ivoire kommen, sollten einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung haben.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Côte d'Ivoire durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: www.dtg.org oder www.frm-web.de)
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Elfenbeinküste 24.11.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Côte d'Ivoire:
Stand 24.11.2010
(Unverändert gültig seit: 24.11.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Am 31. Oktober 2010 fand der erste Präsidentschaftswahlgang in ruhiger Atmosphäre und ohne größere Zwischenfälle statt. Im Laufe des Wahlkampfs für die am 28. November 2010 stattfindende Stichwahl kam es zu mehreren gewaltsamen Zusammenstößen von Anhängern der verschiedenen Parteien. Mit einer weiteren Verschlechterung der Sicherheitslage mit neuen Ausschreitungen und Gewaltausbrüchen muss für die Zeit bis zur Wahl und danach gerechnet werden. Außerdem könnten zeitweise auch die Außengrenzen, vielleicht sogar der Flughafen Abidjan, geschlossen werden.
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die Côte d’Ivoire wird deshalb derzeit abgeraten.
Die Region westlich von Daloa steht teilweise unter der Kontrolle fremdenfeindlicher paramilitärischer Milizen.
Reisen über Land / Kriminalität / Straßenverkehr
Bei Reisen in Côte d’Ivoire, insbesondere außerhalb der Stadt Abidjan, wird auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen. Vor allem im Westen des Landes kommt es immer wieder zu kriminellen Übergriffen.
Reisen in den Norden von Côte d’Ivoire, der immer noch unter der Kontrolle der sogenannten „Forces Nouvelles“ steht, sind grundsätzlich möglich, wenngleich eine konsularische Betreuung von Deutschen dort nur eingeschränkt möglich ist.
Wegen der Kriminalität und den Risiken des Straßenverkehrs sollten Reisen in allen Landesteilen ausschließlich tagsüber unternommen werden.
Die Zufahrtsstraßen nach Abidjan sind seit der Krise ohnehin von 24:00 bis 05:00 Uhr in beide Richtungen für den Verkehr gesperrt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Côte d'Ivoire ein Visum, das von der Botschaft der Republik Côte d'Ivoire ausgestellt wird.
Das Visum kann verlängert werden. Die Gebühren hierfür betragen derzeit 20.000 FCFA (ca. 30 EUR). Ausländer, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Informationen zum Verfahren bietet die Botschaft Abidjan auf ihrer Homepage. Die Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 300.000 FCFA (ca. 450 EUR).
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Der vorläufige Reisepass wird zwar anerkannt, es kann bei den regelmäßigen Polizeikontrollen im Lande jedoch zu Problemen kommen, da dieser nicht so bekannt ist wie der Europapass.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, jedoch nur mit Foto.
Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abge-holt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.
Impfungen
Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine mindestens 10 Tage vor Einreise durchgeführte Gelbfieberschutzimpfung. Der Nachweis wird bei der Einreise verlangt.
Ausreise
Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer von FCFA 3.000,-- (ca. 4,50 EUR) erhoben, die bereits im Ticketpreis enthalten ist. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung für während des Aufenthalts gekaufte Waren ist nicht möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Sollten Sie Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in Côte d'Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen 5 bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum 3 Monate bis 5 Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar, Homosexualität hingegen nicht. In der Rechtsprechung wird die Vorschrift zur Prostitution jedoch gelegentlich auf Homosexualität ausgeweitet. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Côte d’Ivoire ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, Ausnahme: Kinder unter 1 Jahr. Siehe auch www.who.int
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de
sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 30 bis knapp 300 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Côte d'Ivoire. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 80 % der Fälle in Côte d'Ivoire!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land, im Norden mit geringen saisonalen Schwankungen. Für Reisende ist eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:HIV / AIDS
- Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- unter einem Moskitonetz zu schlafen
750.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Côte d'Ivoire gemeldet. 2005 waren 4,7 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) und ca. 44 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Der Norden von Côte d'Ivoire wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinations- impfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Vogelgrippe
Im Jahr 2006 traten erstmalig in Abidjan Fälle der klassischen Geflügelpest (H5N1, hoch pathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) auf. Erkrankungen beim Menschen wurden bisher nicht nachgewiesen. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Abidjan hingegen ist trotz Abwanderung von Fachärzten immer noch das medizinische Referenzzentrum für Westafrika, auch wenn der Standard vor allem in den öffentlichen Krankenhäusern absinkt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Fachärzte sind nicht bekannt.
Einfache bis mittelschwere Operationen können in Abidjan, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Für planbare Operationen ist Deutschland trotzdem vorzuziehen. Für den Notfall kommen mehrere Privatkliniken in Abidjan in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in Côte d'Ivoire haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.
Touristen, die nach Côte d'Ivoire kommen, sollten einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung haben.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Côte d'Ivoire durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: www.dtg.org oder www.frm-web.de)
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Elfenbeinküste 01.12.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Côte d'Ivoire:
Stand 01.12.2010
(Unverändert gültig seit: 01.12.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Am 28. Oktober 2010 fand die zweite Runde der Präsidentschaftswahlen statt. Vorausgegangen waren Unruhen mit mehreren Todesopfern auch in der Hauptstadt Abidjan. Derzeit gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 19:00 bis 6:00 Uhr!
In der Zeit nach Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses muss mit einer weiteren Verschlechterung der Sicherheitslage durch Ausschreitungen und Gewaltausbrüche gerechnet werden. Wegen der Ausgangssperre ist der Flugverkehr seit dem 28. November 2010 eingeschränkt. Eine vorübergehende Schließung des Flughafens und der Landgrenzen kann nicht ausgeschlossen werden.
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in die Côte d’Ivoire wird deshalb derzeit abgeraten.
Die Region westlich von Daloa steht teilweise unter der Kontrolle fremdenfeindlicher paramilitärischer Milizen; von Reisen in diese Region wird abgeraten.
Reisen über Land / Kriminalität / Straßenverkehr
Bei Reisen in Côte d’Ivoire, insbesondere außerhalb der Stadt Abidjan, wird auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen. Vor allem im Westen des Landes kommt es immer wieder zu kriminellen Übergriffen.
Reisen in den Norden von Côte d’Ivoire, der immer noch unter der Kontrolle der so genannten „Forces Nouvelles“ steht, sind grundsätzlich möglich, wenngleich eine konsularische Betreuung von Deutschen dort nur eingeschränkt möglich ist.
Wegen der Kriminalität und den Risiken des Straßenverkehrs sollten Reisen in allen Landesteilen ausschließlich tagsüber unternommen werden.
Die Zufahrtsstraßen nach Abidjan sind seit der Krise ohnehin von 24:00 bis 05:00 Uhr in beide Richtungen für den Verkehr gesperrt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Côte d'Ivoire ein Visum, das von der Botschaft der Republik Côte d'Ivoire ausgestellt wird.
Das Visum kann verlängert werden. Die Gebühren hierfür betragen derzeit 20.000 FCFA (ca. 30 EUR). Ausländer, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Informationen zum Verfahren bietet die Botschaft Abidjan auf ihrer Homepage. Die Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 300.000 FCFA (ca. 450 EUR).
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Der vorläufige Reisepass wird zwar anerkannt, es kann bei den regelmäßigen Polizeikontrollen im Lande jedoch zu Problemen kommen, da dieser nicht so bekannt ist wie der Europapass.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, jedoch nur mit Foto.
Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abge-holt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.
Impfungen
Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine mindestens 10 Tage vor Einreise durchgeführte Gelbfieberschutzimpfung. Der Nachweis wird bei der Einreise verlangt.
Ausreise
Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer von FCFA 3.000,-- (ca. 4,50 EUR) erhoben, die bereits im Ticketpreis enthalten ist. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung für während des Aufenthalts gekaufte Waren ist nicht möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Sollten Sie Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in Côte d'Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen 5 bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum 3 Monate bis 5 Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar, Homosexualität hingegen nicht. In der Rechtsprechung wird die Vorschrift zur Prostitution jedoch gelegentlich auf Homosexualität ausgeweitet. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Côte d’Ivoire ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, Ausnahme: Kinder unter 1 Jahr. Siehe auch www.who.int/ith/countries/en/index.html
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de
sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 30 bis knapp 300 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Côte d'Ivoire. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 80 % der Fälle in Côte d'Ivoire!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land, im Norden mit geringen saisonalen Schwankungen. Für Reisende ist eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,HIV / AIDS
- Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- unter einem Moskitonetz zu schlafen
750.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Côte d'Ivoire gemeldet. 2005 waren 4,7 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) und ca. 44 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Der Norden von Côte d'Ivoire wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinations- impfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Vogelgrippe
Im Jahr 2006 traten erstmalig in Abidjan Fälle der klassischen Geflügelpest (H5N1, hoch pathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) auf. Erkrankungen beim Menschen wurden bisher nicht nachgewiesen. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Abidjan hingegen ist trotz Abwanderung von Fachärzten immer noch das medizinische Referenzzentrum für Westafrika, auch wenn der Standard vor allem in den öffentlichen Krankenhäusern absinkt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Fachärzte sind nicht bekannt.
Einfache bis mittelschwere Operationen können in Abidjan, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Für planbare Operationen ist Deutschland trotzdem vorzuziehen. Für den Notfall kommen mehrere Privatkliniken in Abidjan in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in Côte d'Ivoire haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.
Touristen, die nach Côte d'Ivoire kommen, sollten einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung haben.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Côte d'Ivoire durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de)
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Cote D'Ivoire 03.12.2010
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Cote D'Ivoire:
Stand 03.12.2010 (Unverändert gültig seit: 03.12.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Côte d'Ivoire wird derzeit abgeraten.
Am 28. November 2010 fand die zweite Runde der Präsidentschaftswahlen statt. Im Laufe des Wahlkampfs und nach dem Wahlgang kam es zu heftigen gewaltsamen Auseinandersetzungen mit mehreren Todesopfern. Mit einer weiteren Verschlechterung der Sicherheitslage sowie neuen Ausschreitungen und Gewaltausbrüchen muss gerechnet werden, nachdem ein Streit um die Anerkennung des am 2. Dezember verkündeten Wahlergebnisses entbrannt ist.
Die Regierung hat in der Nacht vom 2. zum 3. Dezember den Flughafen Abidjan und die Außengrenzen geschlossen, Reisen nach Côte d'Ivoire sind damit zurzeit nicht mehr möglich. Da sich die Lage und die von der Regierung angeordneten Maßnahmen sehr rasch ändern können, sollten Reisende unbedingt die Medienberichterstattung verfolgen.
Reisen über Land / Kriminalität / Straßenverkehr
Bei Reisen in Côte d’Ivoire, insbesondere außerhalb der Stadt Abidjan, wird auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen. Vor allem im Westen des Landes kommt es immer wieder zu kriminellen Übergriffen.
Reisen in den Norden von Côte d’Ivoire, der immer noch unter der Kontrolle der so genannten „Forces Nouvelles“ steht, sind grundsätzlich möglich, wenngleich eine konsularische Betreuung von Deutschen dort nur eingeschränkt möglich ist.
Wegen der Kriminalität und den Risiken des Straßenverkehrs sollten Reisen in allen Landesteilen ausschließlich tagsüber unternommen werden.
Die Zufahrtsstraßen nach Abidjan sind seit der Krise ohnehin von 24:00 bis 05:00 Uhr in beide Richtungen für den Verkehr gesperrt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Côte d'Ivoire ein Visum, das von der Botschaft der Republik Côte d'Ivoire ausgestellt wird.
Das Visum kann verlängert werden. Die Gebühren hierfür betragen derzeit 20.000 FCFA (ca. 30 EUR). Ausländer, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Informationen zum Verfahren bietet die Botschaft Abidjan auf ihrer Homepage. Die Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 300.000 FCFA (ca. 450 EUR).
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Der vorläufige Reisepass wird zwar anerkannt, es kann bei den regelmäßigen Polizeikontrollen im Lande jedoch zu Problemen kommen, da dieser nicht so bekannt ist wie der Europapass.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, jedoch nur mit Foto.
Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abge-holt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.
Impfungen
Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine mindestens 10 Tage vor Einreise durchgeführte Gelbfieberschutzimpfung. Der Nachweis wird bei der Einreise verlangt.
Ausreise
Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer von FCFA 3.000,-- (ca. 4,50 EUR) erhoben, die bereits im Ticketpreis enthalten ist. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung für während des Aufenthalts gekaufte Waren ist nicht möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Sollten Sie Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in Côte d'Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen 5 bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum 3 Monate bis 5 Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar, Homosexualität hingegen nicht. In der Rechtsprechung wird die Vorschrift zur Prostitution jedoch gelegentlich auf Homosexualität ausgeweitet. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Côte d’Ivoire ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, Ausnahme: Kinder unter 1 Jahr. Siehe auch www.who.int/ith/countries/en/index.html
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de
sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 30 bis knapp 300 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Côte d'Ivoire. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 80 % der Fälle in Côte d'Ivoire!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land, im Norden mit geringen saisonalen Schwankungen. Für Reisende ist eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
750.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Côte d'Ivoire gemeldet. 2005 waren 4,7 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) und ca. 44 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Der Norden von Côte d'Ivoire wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinations- impfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Vogelgrippe
Im Jahr 2006 traten erstmalig in Abidjan Fälle der klassischen Geflügelpest (H5N1, hoch pathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) auf. Erkrankungen beim Menschen wurden bisher nicht nachgewiesen. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Abidjan hingegen ist trotz Abwanderung von Fachärzten immer noch das medizinische Referenzzentrum für Westafrika, auch wenn der Standard vor allem in den öffentlichen Krankenhäusern absinkt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Fachärzte sind nicht bekannt.
Einfache bis mittelschwere Operationen können in Abidjan, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Für planbare Operationen ist Deutschland trotzdem vorzuziehen. Für den Notfall kommen mehrere Privatkliniken in Abidjan in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in Côte d'Ivoire haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.
Touristen, die nach Côte d'Ivoire kommen, sollten einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung haben.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Côte d'Ivoire durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de)
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Alexander
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Reisewarnung Cote D'Ivoire 15.12.2010
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Cote D'Ivoire:
Stand 15.12.2010 (Unverändert gültig seit: 15.12.2010)
Reisewarnung
Vor Reisen nach Côte d'Ivoire wird derzeit gewarnt.
Am 28. November 2010 fand die zweite Runde der Präsidentschaftswahlen statt. Im Laufe des Wahlkampfs und nach dem Wahlgang kam es zu heftigen gewaltsamen Auseinandersetzungen mit mehreren Todesopfern. Mit einer weiteren Verschlechterung der Sicherheitslage sowie neuen Ausschreitungen und Gewaltausbrüchen muss gerechnet werden, nachdem sich beide Kandidaten nach der Stichwahl zum Wahlsieger erklärt und zum Präsidenten ausgerufen haben.
Die kurzfristige Schließung der Grenzen und des Flughafens wurde am 6. Dezember 2010 zunächst wieder aufgehoben. Die Lage bleibt jedoch bis zur endgültigen Klärung der Machtfrage unvorhersehbar und kann jederzeit auch großflächig in Gewalt umschlagen.
Reisen über Land / Kriminalität / Straßenverkehr
Bei Reisen in Côte d’Ivoire, insbesondere außerhalb der Stadt Abidjan, wird auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen. Vor allem im Westen des Landes kommt es immer wieder zu kriminellen Übergriffen.
Reisen in den Norden von Côte d’Ivoire, der immer noch unter der Kontrolle der so genannten „Forces Nouvelles“ steht, sind grundsätzlich möglich, wenngleich eine konsularische Betreuung von Deutschen dort nur eingeschränkt möglich ist.
Wegen der Kriminalität und den Risiken des Straßenverkehrs sollten Reisen in allen Landesteilen ausschließlich tagsüber unternommen werden.
Die Zufahrtsstraßen nach Abidjan sind seit der Krise ohnehin von 24:00 bis 05:00 Uhr in beide Richtungen für den Verkehr gesperrt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Côte d'Ivoire ein Visum, das von der Botschaft der Republik Côte d'Ivoire ausgestellt wird.
Das Visum kann verlängert werden. Die Gebühren hierfür betragen derzeit 20.000 FCFA (ca. 30 EUR). Ausländer, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Informationen zum Verfahren bietet die Botschaft Abidjan auf ihrer Homepage. Die Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 300.000 FCFA (ca. 450 EUR).
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Der vorläufige Reisepass wird zwar anerkannt, es kann bei den regelmäßigen Polizeikontrollen im Lande jedoch zu Problemen kommen, da dieser nicht so bekannt ist wie der Europapass.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, jedoch nur mit Foto.
Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abge-holt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.
Impfungen
Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine mindestens 10 Tage vor Einreise durchgeführte Gelbfieberschutzimpfung. Der Nachweis wird bei der Einreise verlangt.
Ausreise
Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer von FCFA 3.000,-- (ca. 4,50 EUR) erhoben, die bereits im Ticketpreis enthalten ist. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung für während des Aufenthalts gekaufte Waren ist nicht möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Sollten Sie Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in Côte d'Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen 5 bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum 3 Monate bis 5 Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar, Homosexualität hingegen nicht. In der Rechtsprechung wird die Vorschrift zur Prostitution jedoch gelegentlich auf Homosexualität ausgeweitet. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Côte d’Ivoire ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, Ausnahme: Kinder unter 1 Jahr. Siehe auch www.who.int/ith/countries/en/index.html
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de
sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 30 bis knapp 300 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Côte d'Ivoire. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 80 % der Fälle in Côte d'Ivoire!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land, im Norden mit geringen saisonalen Schwankungen. Für Reisende ist eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
750.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Côte d'Ivoire gemeldet. 2005 waren 4,7 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) und ca. 44 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Der Norden von Côte d'Ivoire wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinations- impfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Vogelgrippe
Im Jahr 2006 traten erstmalig in Abidjan Fälle der klassischen Geflügelpest (H5N1, hoch pathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) auf. Erkrankungen beim Menschen wurden bisher nicht nachgewiesen. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Abidjan hingegen ist trotz Abwanderung von Fachärzten immer noch das medizinische Referenzzentrum für Westafrika, auch wenn der Standard vor allem in den öffentlichen Krankenhäusern absinkt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Fachärzte sind nicht bekannt.
Einfache bis mittelschwere Operationen können in Abidjan, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Für planbare Operationen ist Deutschland trotzdem vorzuziehen. Für den Notfall kommen mehrere Privatkliniken in Abidjan in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in Côte d'Ivoire haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.
Touristen, die nach Côte d'Ivoire kommen, sollten einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung haben.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Côte d'Ivoire durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de)
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Birgitt
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Reisewarnung Elfenbeinküste 20.12.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Côte d'Ivoire:
Stand 20.12.2010
(Unverändert gültig seit: 20.12.2010)
Reisewarnung
Vor Reisen nach Côte d'Ivoire wird derzeit gewarnt.
Aufgrund der unvorhersehbaren Lageentwicklung wird den deutschen Staatsangehörigen in Côte d'Ivoire die Ausreise empfohlen.
Am 28. November 2010 fand die zweite Runde der Präsidentschaftswahlen statt. Im Laufe des Wahlkampfs und nach dem Wahlgang kam es zu heftigen gewaltsamen Auseinandersetzungen mit mehreren Todesopfern. Mit einer weiteren Verschlechterung der Sicherheitslage sowie neuen Ausschreitungen und Gewaltausbrüchen muss gerechnet werden, nachdem sich beide Kandidaten nach der Stichwahl zum Wahlsieger erklärt und zum Präsidenten ausgerufen haben.
Die kurzfristige Schließung der Grenzen und des Flughafens wurde am 6. Dezember 2010 zunächst wieder aufgehoben. Die Lage bleibt jedoch bis zur endgültigen Klärung der Machtfrage unvorhersehbar und kann jederzeit auch großflächig in Gewalt umschlagen.
Reisen über Land / Kriminalität / Straßenverkehr
Bei Reisen in Côte d’Ivoire, insbesondere außerhalb der Stadt Abidjan, wird auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen. Vor allem im Westen des Landes kommt es immer wieder zu kriminellen Übergriffen.
Reisen in den Norden von Côte d’Ivoire, der immer noch unter der Kontrolle der so genannten „Forces Nouvelles“ steht, sind grundsätzlich möglich, wenngleich eine konsularische Betreuung von Deutschen dort nur eingeschränkt möglich ist.
Wegen der Kriminalität und den Risiken des Straßenverkehrs sollten Reisen in allen Landesteilen ausschließlich tagsüber unternommen werden.
Die Zufahrtsstraßen nach Abidjan sind seit der Krise ohnehin von 24:00 bis 05:00 Uhr in beide Richtungen für den Verkehr gesperrt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Côte d'Ivoire ein Visum, das von der Botschaft der Republik Côte d'Ivoire ausgestellt wird.
Das Visum kann verlängert werden. Die Gebühren hierfür betragen derzeit 20.000 FCFA (ca. 30 EUR). Ausländer, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Informationen zum Verfahren bietet die Botschaft Abidjan auf ihrer Homepage. Die Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 300.000 FCFA (ca. 450 EUR).
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Der vorläufige Reisepass wird zwar anerkannt, es kann bei den regelmäßigen Polizeikontrollen im Lande jedoch zu Problemen kommen, da dieser nicht so bekannt ist wie der Europapass.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, jedoch nur mit Foto.
Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abge-holt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.
Impfungen
Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine mindestens 10 Tage vor Einreise durchgeführte Gelbfieberschutzimpfung. Der Nachweis wird bei der Einreise verlangt.
Ausreise
Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer von FCFA 3.000,-- (ca. 4,50 EUR) erhoben, die bereits im Ticketpreis enthalten ist. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung für während des Aufenthalts gekaufte Waren ist nicht möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Sollten Sie Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in Côte d'Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen 5 bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum 3 Monate bis 5 Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar, Homosexualität hingegen nicht. In der Rechtsprechung wird die Vorschrift zur Prostitution jedoch gelegentlich auf Homosexualität ausgeweitet. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Côte d’Ivoire ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, Ausnahme: Kinder unter 1 Jahr. Siehe auch www.who.int/ith/countries/en/index.html
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de
sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 30 bis knapp 300 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Côte d'Ivoire. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 80 % der Fälle in Côte d'Ivoire!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land, im Norden mit geringen saisonalen Schwankungen. Für Reisende ist eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,HIV / AIDS
- Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- unter einem Moskitonetz zu schlafen
750.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Côte d'Ivoire gemeldet. 2005 waren 4,7 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) und ca. 44 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Der Norden von Côte d'Ivoire wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinations- impfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Vogelgrippe
Im Jahr 2006 traten erstmalig in Abidjan Fälle der klassischen Geflügelpest (H5N1, hoch pathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) auf. Erkrankungen beim Menschen wurden bisher nicht nachgewiesen. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Abidjan hingegen ist trotz Abwanderung von Fachärzten immer noch das medizinische Referenzzentrum für Westafrika, auch wenn der Standard vor allem in den öffentlichen Krankenhäusern absinkt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Fachärzte sind nicht bekannt.
Einfache bis mittelschwere Operationen können in Abidjan, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Für planbare Operationen ist Deutschland trotzdem vorzuziehen. Für den Notfall kommen mehrere Privatkliniken in Abidjan in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in Côte d'Ivoire haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.
Touristen, die nach Côte d'Ivoire kommen, sollten einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung haben.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Côte d'Ivoire durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de)
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Reisewarnung Cote D'Ivoire 28.02.2011
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Cote D'Ivoire:
Stand 28.02.2011 (Unverändert gültig seit: 28.02.2011)
Reisewarnung
Vor Reisen nach Côte d'Ivoire wird derzeit gewarnt.
Aufgrund der unvorhersehbaren Lageentwicklung wird den deutschen Staatsangehörigen in Côte d'Ivoire die Ausreise empfohlen.
Am 28. November 2010 fand die zweite Runde der Präsidentschaftswahlen statt. Seit Verkündung der Wahlergebnisse kommt es immer wieder zu heftigen gewaltsamen Auseinandersetzungen. Dabei kamen bereits mehrere hundert Menschen ums Leben. Mit einer weiteren Verschlechterung der Sicherheitslage sowie neuen Ausschreitungen und Gewaltausbrüchen muss gerechnet werden.
Reisen über Land / Kriminalität / Straßenverkehr
Bei Reisen in Côte d’Ivoire, insbesondere außerhalb der Stadt Abidjan, wird auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung hingewiesen. Vor allem im Westen des Landes kommt es immer wieder zu kriminellen Übergriffen.
Reisen in den Norden von Côte d’Ivoire, der immer noch unter der Kontrolle der so genannten „Forces Nouvelles“ steht, sind grundsätzlich möglich, wenngleich eine konsularische Betreuung von Deutschen dort nur eingeschränkt möglich ist.
Wegen der Kriminalität und den Risiken des Straßenverkehrs sollten Reisen in allen Landesteilen ausschließlich tagsüber unternommen werden.
Die Zufahrtsstraßen nach Abidjan sind seit der Krise ohnehin von 24:00 bis 05:00 Uhr in beide Richtungen für den Verkehr gesperrt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Côte d'Ivoire ein Visum, das von der Botschaft der Republik Côte d'Ivoire ausgestellt wird.
Das Visum kann verlängert werden. Die Gebühren hierfür betragen derzeit 20.000 FCFA (ca. 30 EUR). Ausländer, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Informationen zum Verfahren bietet die Botschaft Abidjan auf ihrer Homepage. Die Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 300.000 FCFA (ca. 450 EUR).
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Der vorläufige Reisepass wird zwar anerkannt, es kann bei den regelmäßigen Polizeikontrollen im Lande jedoch zu Problemen kommen, da dieser nicht so bekannt ist wie der Europapass.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, jedoch nur mit Foto.
Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abge-holt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.
Impfungen
Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine mindestens 10 Tage vor Einreise durchgeführte Gelbfieberschutzimpfung. Der Nachweis wird bei der Einreise verlangt.
Ausreise
Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer von FCFA 3.000,-- (ca. 4,50 EUR) erhoben, die bereits im Ticketpreis enthalten ist. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung für während des Aufenthalts gekaufte Waren ist nicht möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Sollten Sie Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in Côte d'Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen 5 bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum 3 Monate bis 5 Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar, Homosexualität hingegen nicht. In der Rechtsprechung wird die Vorschrift zur Prostitution jedoch gelegentlich auf Homosexualität ausgeweitet. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Côte d’Ivoire ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, Ausnahme: Kinder unter 1 Jahr. Siehe auch www.who.int/ith/countries/en/index.html
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de
sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 30 bis knapp 300 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Côte d'Ivoire. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 80 % der Fälle in Côte d'Ivoire!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land, im Norden mit geringen saisonalen Schwankungen. Für Reisende ist eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
750.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Côte d'Ivoire gemeldet. 2005 waren 4,7 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) und ca. 44 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Der Norden von Côte d'Ivoire wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinations- impfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Vogelgrippe
Im Jahr 2006 traten erstmalig in Abidjan Fälle der klassischen Geflügelpest (H5N1, hoch pathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) auf. Erkrankungen beim Menschen wurden bisher nicht nachgewiesen. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Abidjan hingegen ist trotz Abwanderung von Fachärzten immer noch das medizinische Referenzzentrum für Westafrika, auch wenn der Standard vor allem in den öffentlichen Krankenhäusern absinkt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Fachärzte sind nicht bekannt.
Einfache bis mittelschwere Operationen können in Abidjan, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Für planbare Operationen ist Deutschland trotzdem vorzuziehen. Für den Notfall kommen mehrere Privatkliniken in Abidjan in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in Côte d'Ivoire haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.
Touristen, die nach Côte d'Ivoire kommen, sollten einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung haben.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Côte d'Ivoire durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de)
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
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Reisewarnung Elfenbeinküste / Côte d'Ivoire 31.03.2011
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Côte D'Ivoire:
Stand 31.03.2011
(Unverändert gültig seit: 31.03.2011)
Reisewarnung
Vor Reisen nach Côte d'Ivoire wird derzeit nachdrücklich gewarnt.
Aufgrund der unvorhersehbaren Lageentwicklung wird den deutschen Staatsangehörigen in Côte d'Ivoire die Ausreise empfohlen.
Im gesamten Land finden derzeit heftige Kämpfe zwischen den bewaffneten Truppen Ouattaras, des international anerkannten Siegers der Wahlen vom November 2010, und Anhängern Gbagbos statt. Auch in Abidjan selbst spitzt sich die Situation eklatant zu, die endgültige Einnahme der Hauptstadt durch die Kräfte Oattaras ist absehbar. Mit heftigen Kämpfen, einer Eskalation der Gewalt und akuten Verschlechterung der Sicherheitslage muss gerechnet werden.
Reisen über Land / Kriminalität / Straßenverkehr
Côte d'Ivoire befindet sich bereits im Ausnahmezustand. Von Reisen über Land wird daher zur Zeit dringend abgeraten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Côte d'Ivoire ein Visum, das von der Botschaft der Republik Côte d'Ivoire ausgestellt wird.
Das Visum kann verlängert werden. Die Gebühren hierfür betragen derzeit 20.000 FCFA (ca. 30 EUR). Ausländer, die sich länger als drei Monate im Land aufhalten wollen, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Informationen zum Verfahren bietet die Botschaft Abidjan auf ihrer Homepage. Die Gebühr für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis beträgt 300.000 FCFA (ca. 450 EUR).
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Der vorläufige Reisepass wird zwar anerkannt, es kann bei den regelmäßigen Polizeikontrollen im Lande jedoch zu Problemen kommen, da dieser nicht so bekannt ist wie der Europapass.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, jedoch nur mit Foto.
Reisepass Ja, muss noch mindestens 6 Monate über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Minderjährige müssen von den Eltern zum Flughafen begleitet bzw. dort abge-holt werden. Besondere Formalitäten sind nicht zu beachten. Eine Einwilligungserklärung des nicht anwesenden Elternteils (mit beglaubigter Unterschrift) sollte vorsichtshalber verfügbar sein.
Impfungen
Vorgeschrieben ist darüber hinaus eine mindestens 10 Tage vor Einreise durchgeführte Gelbfieberschutzimpfung. Der Nachweis wird bei der Einreise verlangt.
Ausreise
Bei der Ausreise wird eine Flughafensteuer von FCFA 3.000,-- (ca. 4,50 EUR) erhoben, die bereits im Ticketpreis enthalten ist. Eine Mehrwertsteuerrückerstattung für während des Aufenthalts gekaufte Waren ist nicht möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Sollten Sie Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Delikte im Zusammenhang mit Drogen werden in Côte d'Ivoire sehr ernst genommen und streng bestraft. Auf Drogenhandel stehen 5 bis 20 Jahre Haft, auf Drogenbesitz und Drogenkonsum 3 Monate bis 5 Jahre sowie eine Geldstrafe. Nach ivorischem Recht ist Prostitution strafbar, Homosexualität hingegen nicht. In der Rechtsprechung wird die Vorschrift zur Prostitution jedoch gelegentlich auf Homosexualität ausgeweitet. Die Zustände in den ivorischen Haftanstalten sind außerordentlich schwierig. Bei einer Verhaftung muss unbedingt darauf gedrängt werden, dass sofort die Botschaft benachrichtigt wird.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Côte d’Ivoire ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, Ausnahme: Kinder unter 1 Jahr. Siehe auch www.who.int/ith/countries/en/index.html
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de
sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 30 bis knapp 300 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Côte d'Ivoire. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 80 % der Fälle in Côte d'Ivoire!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land, im Norden mit geringen saisonalen Schwankungen. Für Reisende ist eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,HIV / AIDS
- Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- unter einem Moskitonetz zu schlafen
750.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Côte d'Ivoire gemeldet. 2005 waren 4,7 % der erwachsenen Bevölkerung (15-49 Jahre) und ca. 44 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Meningokokken-Krankheit
Der Norden von Côte d'Ivoire wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinations- impfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Vogelgrippe
Im Jahr 2006 traten erstmalig in Abidjan Fälle der klassischen Geflügelpest (H5N1, hoch pathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) auf. Erkrankungen beim Menschen wurden bisher nicht nachgewiesen. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Abidjan hingegen ist trotz Abwanderung von Fachärzten immer noch das medizinische Referenzzentrum für Westafrika, auch wenn der Standard vor allem in den öffentlichen Krankenhäusern absinkt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Fachärzte sind nicht bekannt.
Einfache bis mittelschwere Operationen können in Abidjan, in ausgewählten Krankenhäusern durchgeführt werden. Für planbare Operationen ist Deutschland trotzdem vorzuziehen. Für den Notfall kommen mehrere Privatkliniken in Abidjan in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in Côte d'Ivoire haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.
Touristen, die nach Côte d'Ivoire kommen, sollten einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung haben.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Côte d'Ivoire durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de)




