Reise-/Sicherheitshinweis Bahrain 02.08.2007 - 22.08.2011

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Bahrain 02.08.2007 - 22.08.2011

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 02.08.2007 (Unverändert gültig seit: 02.08.2007)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der anhaltenden Spannungen in einigen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende in Bahrain in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Trotz umfassender örtlicher Sicherheitsvorkehrungen können auch hier eine Gefährdung durch islamistische Aktiviäten sowie Risiken nicht ausgeschlossen werden, die sich insbesondere aus möglichen Reaktionen von Teilen der Bevölkerung auf Ereignisse im und aus dem dichten Reiseverkehr mit Saudi-Arabien über die bestehende Landverbindung ergeben (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien).
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit größeren Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von allen Restaurants außerhalb der Hotels, auch allen Fastfoodrestaurants sowie allen Cafés, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, ist es während des Fastenmonats in Bahrain auch Nichtmuslimen bzw. Ausländern untersagt, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Generell empfohlen im Ramadan sind erhöhte Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle und Verhaltensweisen der Bevölkerung und die Respektierung islamischer Traditionen und Gebräuche.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Einreisevisa werden bei Vorlage eines gültigen deutschen Reisepasses für die Dauer von zwei Wochen von den Grenzbehörden ausgestellt (ca. 10 Euro) und können einmalig um 2 Wochen verlängert werden. Diese Verlängerung ist allerdings nur mit Unterschrift eines einheimischen Sponsors (z.B. bahrainischer Staatsangehöriger oder Hotel) möglich. Eine Registrierung vor Ort ist nicht erforderlich. Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer des Visums ist mit empfindlichen Geldstrafen zu rechnen.
Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt, jedoch der neue Kinderreisepass. Auch die Eintragung von Kindern in den Reisepass der Eltern entsprechend den deutschen Vorschriften ist möglich. Hierfür ist kein Lichtbild erforderlich.
Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens eine Gültigkeit von 6 Monaten haben.
Die Einreise mit Reisedokument (nichtdeutsche Staatsangehörige) ist nur möglich, wenn das Einreisevisum vor der Einreise bei der zuständigen bahrainischen Auslandsvertretung eingeholt wurde.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Impfvorschriften sind zu beachten (s.u.).
Weitere Informationen sollten daher auch direkt bei der Botschaft des Königreiches Bahrain in Berlin erfragt werden:
Botschaft des Königreiches Bahrain, Klingelhöfer Strasse 7, 10785 Berlin, Telefon: 030-86 87 77 99.

Medizinische Hinweise
Impfschutz: Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (z. B. Aufenthalt in ländlichen Gebieten) kann Impfschutz auch gegen Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids ist weltweit ein Problem. Die bekannten Risiken sollte man auch in Bahrain meiden.
Die medizinische Versorgung in Manama genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ärzte sprechen Englisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften
Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen keine Beschränkungen. Die Einfuhr jeder Art von pornographischem Material, Waffen und Drogen ist verboten.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenbesitz wird hart bestraft. Es ist verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Sowohl Prostitution als auch Homosexualität sind in Bahrain strafbar.
Auswärtige Amt
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Reise/Sicherheitshinweis Bahrain 27.02.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Bahrain:
Stand 27.02.2008 (Unverändert gültig seit: 27.02.2008)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der anhaltenden Spannungen in einigen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende in Bahrain in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und sozialen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Terrorismus
Trotz umfassender örtlicher Sicherheitsvorkehrungen können auch hier eine Gefährdung durch islamistische Aktiviäten sowie Risiken nicht ausgeschlossen werden, die sich insbesondere aus möglichen Reaktionen von Teilen der Bevölkerung auf Ereignisse im und aus dem dichten Reiseverkehr mit Saudi-Arabien über die bestehende Landverbindung ergeben (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien).
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit größeren Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von allen Restaurants außerhalb der Hotels, auch allen Fastfoodrestaurants sowie allen Cafés, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, ist es während des Fastenmonats in Bahrain auch Nichtmuslimen bzw. Ausländern untersagt, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Generell empfohlen im Ramadan sind erhöhte Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle und Verhaltensweisen der Bevölkerung und die Respektierung islamischer Traditionen und Gebräuche.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Einreisevisa werden bei Vorlage eines gültigen deutschen Reisepasses für die Dauer von zwei Wochen von den Grenzbehörden ausgestellt (ca. 10 Euro) und können einmalig um 2 Wochen verlängert werden. Diese Verlängerung ist allerdings nur mit Unterschrift eines einheimischen Sponsors (z.B. bahrainischer Staatsangehöriger oder Hotel) möglich. Eine Registrierung vor Ort ist nicht erforderlich. Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer des Visums ist mit empfindlichen Geldstrafen zu rechnen.
Reisedokumente
Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt, jedoch der neue Kinderreisepass. Auch die Eintragung von Kindern in den Reisepass der Eltern entsprechend den deutschen Vorschriften ist möglich. Hierfür ist kein Lichtbild erforderlich.
Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens eine Gültigkeit von 6 Monaten haben.
Die Einreise mit Reisedokument (nichtdeutsche Staatsangehörige) ist nur möglich, wenn das Einreisevisum vor der Einreise bei der zuständigen bahrainischen Auslandsvertretung eingeholt wurde.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Weitere Informationen sollten daher auch direkt bei der Botschaft des Königreiches Bahrain in Berlin erfragt werden:
Botschaft des Königreiches Bahrain, Klingelhöfer Strasse 7, 10785 Berlin, Telefon: 030-86 87 77 99.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (z. B. Aufenthalt in ländlichen Gebieten) kann Impfschutz auch gegen Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids ist weltweit ein Problem. Die bekannten Risiken sollte man auch in Bahrain meiden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Manama genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ärzte sprechen Englisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
• zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
• auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
• immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
• trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften
Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen keine Beschränkungen. Die Einfuhr jeder Art von pornographischem Material, Waffen und Drogen ist verboten.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenbesitz wird hart bestraft. Es ist verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Sowohl Prostitution als auch Homosexualität sind in Bahrain strafbar.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Bahrain 23.03.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Bahrain:
Stand 23.03.2009 (Unverändert gültig seit: 23.03.2009)

Sicherheitshinweise
Angesichts der anhaltenden Spannungen in einigen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende in Bahrain in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Seit Jahresbeginn kommt es in bestimmten Landesteilen und in der Hauptstadt häufig zu Provokationen und Störaktionen von Gruppen Jugendlicher, die die öffentliche Ordnung beeinträchtigen (Straßenblockaden mit brennenden Autoreifen, Werfen von „Molotov-Cocktails“) und auf die die Innenbehörden entsprechend reagieren. Angriffe auf westliche Ausländer sind bisher nicht bekannt geworden.
Terrorismus
Trotz umfassender örtlicher Sicherheitsvorkehrungen können auch hier Gefährdungen durch terroristische Aktiviäten sowie Risiken nicht ausgeschlossen werden, die sich insbesondere aus möglichen Reaktionen von Teilen der Bevölkerung auf Ereignisse im und aus dem dichten Reiseverkehr mit Saudi-Arabien über die bestehende Landverbindung ergeben (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien).

Allgemeine Reiseinformationen
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit größeren Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von allen Restaurants außerhalb der Hotels, auch allen Fastfoodrestaurants sowie allen Cafés, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, ist es während des Fastenmonats in Bahrain auch Nichtmuslimen bzw. Ausländern untersagt, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Generell empfohlen im Ramadan sind erhöhte Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle und Verhaltensweisen der Bevölkerung und die Respektierung islamischer Traditionen und Gebräuche.
Während des Trauermonats Muhharam, der von der schiitischen Bevölkerungsmehrheit begangen wird, ist ebenfalls Zurückhaltung geboten, vor allem als Zuschauer während der Trauerprozessionen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Touristen erhalten ein Einreisevisum nach Vorlage eines mind. 6 Monate gültigen Reisepasses gegen eine Gebühr in Höhe von ca. 10,- Euro für einen Aufenthaltszeitraum von max. 14 Tagen bei Ankunft am Flughafen. Es besteht die Möglichkeit das Visum durch die örtliche Passbehörden „General Directorate of Nationality, Passports & Residence“ (GDNPR, Diplomatic Area, P.O. Box 331, Manama, Tel. +973-17 399707, Fax +973-17 532152) einmalig gebührenpflichtig um 14 Tage verlängern zu lassen. Die Verlängerung bedarf allerdings der Zustimmung eines einheimischen Sponsors (Hotelbestätigungen werden u.a. akzeptiert). Visa berechtigen zur einmaligen Einreise. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Visa bereits vor Einreise elektronisch zu erwerben. Weitere Informationen zum eVisa sind unter www.evisa.gov.bh abrufbar - eVisa werden für einen Gültigkeitszeitraum von 30 Tagen ausgestellt, berechtigen allerdings ebenfalls nur zu einem Aufenthalt von max. 14 Tagen mit gebührenpflichtiger Verlängerungsoption.
Ein längerfristiger Aufenthaltstitel ( i.d.R. sog. „sponsored visa“) wird vom GDNPR erteilt, sofern eine Bürgschaft einer Einzelperson bzw. des Arbeitgebers vorgelegt wird. Gelegentlich wird der Reisepass während der Dauer des Aufenthalts von Arbeitgebern einbehalten.
Journalistenvisa werden gebührenfrei erteilt. Sie sind vor Einreise über das Informationsministerium, Abteilung Visa/ Programmvorbereitung zu beschaffen. Für Journalisten sind örtliche Zensurbestimmungen zu beachten. Vor Einreise von Journalisten empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft, die ggf. bei der Visumbeschaffung unterstützend tätig werden kann. Es wird davon abgeraten, dass Journalisten mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einreisen.
Eine Registrierung vor Ort bei Kurzaufenthalten ist nicht erforderlich.
Sofern sich visapflichtige Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in Bahrain aufhalten, wird im Regelfall zunächst die Ausreise verweigert. Die Einwanderungsbehörde verhängt in diesem Fall vor Erteilung einer Ausreisegenehmigung eine Geldbuße, deren Höhe im Ermessen des Richters steht sowie im Regelfall vom Zeitraum des unerlaubten Aufenthalts abhängt. Mitunter ist mit empfindlichen Geldstrafen zu rechnen.
Reisedokumente
Alle in Deutschland ausgestellte Passdokumente, einschließlich Kinderreisepässe, werden durch die bahrainischen Behörden anerkannt.
Reisepässe müssen bei Einreise eine mindestens sechsmonatige Gültigkeit aufweisen.
Nicht-deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sollten sich betreffend der Einreiseformalitäten unbedingt vor Einreise mit der Botschaft des Königreichs Bahrain in Berlin in Verbindung setzen:
Botschaft des Königreichs Bahrain
Klingelhöfer Straße 7
10785 Berlin
Telefon 030-86 87 77 77
Fax 030-86 87 77 88
E-Mail http://www.bahrain-embassy.de
Öffnungszeiten: Mo - Fr 09.00-15.00 Uhr
Tel.: 030-86 87 77 99 Konsularabteilung
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen keine Beschränkungen. Die Einfuhr jeder Art von pornographischem Material, Waffen und Drogen ist verboten.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenbesitz wird hart bestraft. Es ist verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Sowohl Prostitution als auch Homosexualität sind in Bahrain strafbar.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (z. B. Aufenthalt in ländlichen Gebieten) kann Impfschutz auch gegen Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
ist weltweit ein Problem. Die bekannten Risiken sollte man auch in Bahrain meiden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Manama genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ärzte sprechen Englisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Bahrain 13.10.2009

Beitrag von Birgitt »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Bahrain:
Stand 13.10.2009 (Unverändert gültig seit: 13.10.2009)

Sicherheitshinweise
Angesichts der anhaltenden Spannungen in einigen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende in Bahrain in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Seit Jahresbeginn kommt es in bestimmten Landesteilen und in der Hauptstadt häufig zu Provokationen und Störaktionen von Gruppen Jugendlicher, die die öffentliche Ordnung beeinträchtigen (Straßenblockaden mit brennenden Autoreifen, Werfen von „Molotov-Cocktails“) und auf die die Innenbehörden entsprechend reagieren. Angriffe auf westliche Ausländer sind bisher nicht bekannt geworden.
Terrorismus
Trotz umfassender örtlicher Sicherheitsvorkehrungen können auch hier Gefährdungen durch terroristische Aktiviäten sowie Risiken nicht ausgeschlossen werden, die sich insbesondere aus möglichen Reaktionen von Teilen der Bevölkerung auf Ereignisse im und aus dem dichten Reiseverkehr mit Saudi-Arabien über die bestehende Landverbindung ergeben (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien).

Allgemeine Reiseinformationen
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit größeren Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von allen Restaurants außerhalb der Hotels, auch allen Fastfoodrestaurants sowie allen Cafés, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, ist es während des Fastenmonats in Bahrain auch Nichtmuslimen bzw. Ausländern untersagt, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Generell empfohlen im Ramadan sind erhöhte Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle und Verhaltensweisen der Bevölkerung und die Respektierung islamischer Traditionen und Gebräuche.
Während des Trauermonats Muhharam, der von der schiitischen Bevölkerungsmehrheit begangen wird, ist ebenfalls Zurückhaltung geboten, vor allem als Zuschauer während der Trauerprozessionen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Touristen erhalten ein Einreisevisum nach Vorlage eines mindestens. 6 Monate gültigen Reisepasses gegen eine Gebühr in Höhe von ca. 10,- Euro für einen Aufenthaltszeitraum von max. 14 Tagen bei Ankunft am Flughafen.
Es besteht die Möglichkeit das Visum durch die örtliche Passbehörden „General Directorate of Nationality, Passports & Residence“ (GDNPR, Diplomatic Area, P.O. Box 331, Manama, Tel. +973-17 399707, Fax +973-17 532152) einmalig gebührenpflichtig um 14 Tage verlängern zu lassen. Die Verlängerung bedarf allerdings der Zustimmung eines einheimischen Sponsors (Hotelbestätigungen werden u.a. akzeptiert).
Visa berechtigen zur einmaligen Einreise.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, Visa bereits vor Einreise elektronisch zu erwerben. Weitere Informationen zum eVisa sind unter www.evisa.gov.bh abrufbar - eVisa werden für einen Gültigkeitszeitraum von 30 Tagen ausgestellt, berechtigen allerdings ebenfalls nur zu einem Aufenthalt von max. 14 Tagen mit gebührenpflichtiger Verlängerungsoption.
Ein längerfristiger Aufenthaltstitel ( i.d.R. sog. „sponsored visa“) wird vom GDNPR erteilt, sofern eine Bürgschaft einer Einzelperson bzw. des Arbeitgebers vorgelegt wird. Gelegentlich wird der Reisepass während der Dauer des Aufenthalts von Arbeitgebern einbehalten.
Journalistenvisa werden gebührenfrei erteilt. Sie sind vor Einreise über das Informationsministerium, Abteilung Visa/ Programmvorbereitung zu beschaffen. Für Journalisten sind örtliche Zensurbestimmungen zu beachten. Vor Einreise von Journalisten empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft, die ggf. bei der Visumbeschaffung unterstützend tätig werden kann. Es wird davon abgeraten, dass Journalisten mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einreisen.
Eine Registrierung vor Ort bei Kurzaufenthalten ist nicht erforderlich.
Sofern sich visapflichtige Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in Bahrain aufhalten, wird im Regelfall zunächst die Ausreise verweigert. Die Einwanderungsbehörde verhängt in diesem Fall vor Erteilung einer Ausreisegenehmigung eine Geldbuße, deren Höhe im Ermessen des Richters steht sowie im Regelfall vom Zeitraum des unerlaubten Aufenthalts abhängt. Mitunter ist mit empfindlichen Geldstrafen zu rechnen.
Sonstiges
Nicht-deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sollten sich betreffend der Einreiseformalitäten unbedingt vor Einreise mit der Botschaft des Königreichs Bahrain in Berlin in Verbindung setzen:
Botschaft des Königreichs Bahrain
Klingelhöfer Straße 7
10785 Berlin
Telefon 030-86 87 77 77
Fax 030-86 87 77 88
http://www.bahrain-embassy.de
Telfon 030-86 87 77 99 (Konsularabteilung)
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen keine Beschränkungen. Die Einfuhr jeder Art von pornographischem Material, Waffen und Drogen ist verboten.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenbesitz wird hart bestraft. Es ist verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Sowohl Prostitution als auch Homosexualität sind in Bahrain strafbar.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (z. B. Aufenthalt in ländlichen Gebieten) kann Impfschutz auch gegen Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
ist weltweit ein Problem. Die bekannten Risiken sollte man auch in Bahrain meiden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Manama genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ärzte sprechen Englisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
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Beiträge: 24253
Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Bahrain 21.01.2010

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Bahrain:
Stand 21.01.2010 (Unverändert gültig seit: 21.01.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der anhaltenden Spannungen in einigen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende in Bahrain in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Seit Jahresbeginn kommt es in bestimmten Landesteilen und in der Hauptstadt häufig zu Provokationen und Störaktionen von Gruppen Jugendlicher, die die öffentliche Ordnung beeinträchtigen (Straßenblockaden mit brennenden Autoreifen, Werfen von „Molotov-Cocktails“) und auf die die Innenbehörden entsprechend reagieren. Angriffe auf westliche Ausländer sind bisher nicht bekannt geworden.
Terrorismus
Trotz umfassender örtlicher Sicherheitsvorkehrungen können auch hier Gefährdungen durch terroristische Aktiviäten sowie Risiken nicht ausgeschlossen werden, die sich insbesondere aus möglichen Reaktionen von Teilen der Bevölkerung auf Ereignisse im und aus dem dichten Reiseverkehr mit Saudi-Arabien über die bestehende Landverbindung ergeben (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien).

Allgemeine Reiseinformationen
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit größeren Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von allen Restaurants außerhalb der Hotels, auch allen Fastfoodrestaurants sowie allen Cafés, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, ist es während des Fastenmonats in Bahrain auch Nichtmuslimen bzw. Ausländern untersagt, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Generell empfohlen im Ramadan sind erhöhte Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle und Verhaltensweisen der Bevölkerung und die Respektierung islamischer Traditionen und Gebräuche.
Während des Trauermonats Muhharam, der von der schiitischen Bevölkerungsmehrheit begangen wird, ist ebenfalls Zurückhaltung geboten, vor allem als Zuschauer während der Trauerprozessionen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zu Visa (s.unten)
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zu Visa (s.unten).

Visum
Deutsche Touristen erhalten ein Einreisevisum nach Vorlage eines mindestens. 6 Monate gültigen Reisepasses gegen eine Gebühr in Höhe von ca. 10,- Euro für einen Aufenthaltszeitraum von max. 14 Tagen bei Ankunft am Flughafen.
Es besteht die Möglichkeit das Visum durch die örtliche Passbehörden „General Directorate of Nationality, Passports & Residence“ (GDNPR, Diplomatic Area, P.O. Box 331, Manama, Tel. +973-17 399707, Fax +973-17 532152) einmalig gebührenpflichtig um 14 Tage verlängern zu lassen. Die Verlängerung bedarf allerdings der Zustimmung eines einheimischen Sponsors (Hotelbestätigungen werden u.a. akzeptiert).
Visa berechtigen zur einmaligen Einreise.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, Visa bereits vor Einreise elektronisch zu erwerben. Weitere Informationen zum eVisa sind unter www.evisa.gov.bh abrufbar - eVisa werden für einen Gültigkeitszeitraum von 30 Tagen ausgestellt, berechtigen allerdings ebenfalls nur zu einem Aufenthalt von max. 14 Tagen mit gebührenpflichtiger Verlängerungsoption.
Ein längerfristiger Aufenthaltstitel ( i.d.R. sog. „sponsored visa“) wird vom GDNPR erteilt, sofern eine Bürgschaft einer Einzelperson bzw. des Arbeitgebers vorgelegt wird. Gelegentlich wird der Reisepass während der Dauer des Aufenthalts von Arbeitgebern einbehalten.
Journalistenvisa werden gebührenfrei erteilt. Sie sind vor Einreise über das Informationsministerium, Abteilung Visa/ Programmvorbereitung zu beschaffen. Für Journalisten sind örtliche Zensurbestimmungen zu beachten. Vor Einreise von Journalisten empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft, die ggf. bei der Visumbeschaffung unterstützend tätig werden kann. Es wird davon abgeraten, dass Journalisten mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einreisen.
Eine Registrierung vor Ort bei Kurzaufenthalten ist nicht erforderlich.
Sofern sich visapflichtige Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in Bahrain aufhalten, wird im Regelfall zunächst die Ausreise verweigert. Die Einwanderungsbehörde verhängt in diesem Fall vor Erteilung einer Ausreisegenehmigung eine Geldbuße, deren Höhe im Ermessen des Richters steht sowie im Regelfall vom Zeitraum des unerlaubten Aufenthalts abhängt. Mitunter ist mit empfindlichen Geldstrafen zu rechnen.
Sonstiges
Nicht-deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sollten sich betreffend der Einreiseformalitäten unbedingt vor Einreise mit der Botschaft des Königreichs Bahrain in Berlin in Verbindung setzen:
Botschaft des Königreichs Bahrain
Klingelhöfer Straße 7
10785 Berlin
Telefon 030-86 87 77 77
Fax 030-86 87 77 88
http://www.bahrain-embassy.de
Telfon 030-86 87 77 99 (Konsularabteilung)
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen keine Beschränkungen. Die Einfuhr jeder Art von pornographischem Material, Waffen und Drogen ist verboten.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenbesitz wird hart bestraft. Es ist verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Sowohl Prostitution als auch Homosexualität sind in Bahrain strafbar.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (z. B. Aufenthalt in ländlichen Gebieten) kann Impfschutz auch gegen Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
ist weltweit ein Problem. Die bekannten Risiken sollte man auch in Bahrain meiden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Manama genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ärzte sprechen Englisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Bahrain 13.09.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bahrain:
Stand 13.09.2010
(Unverändert gültig seit: 13.09.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der anhaltenden Spannungen in einigen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende in Bahrain in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Seit Jahresbeginn kommt es in bestimmten Landesteilen und in der Hauptstadt häufig zu Provokationen und Störaktionen von Gruppen Jugendlicher, die die öffentliche Ordnung beeinträchtigen (Straßenblockaden mit brennenden Autoreifen, Werfen von „Molotov-Cocktails“) und auf die die Innenbehörden entsprechend reagieren. Angriffe auf westliche Ausländer sind bisher nicht bekannt geworden. Es ist nicht auszuschließen, dass es im Vorfeld der für den 23. Oktober 2010 angekündigten Wahlen zu weiteren Demonstrationen und gewaltsamen Aktionen auf den Straßen kommt.
Terrorismus
Trotz umfassender örtlicher Sicherheitsvorkehrungen können auch hier Gefährdungen durch terroristische Aktiviäten sowie Risiken nicht ausgeschlossen werden, die sich insbesondere aus möglichen Reaktionen von Teilen der Bevölkerung auf Ereignisse im und aus dem dichten Reiseverkehr mit Saudi-Arabien über die bestehende Landverbindung ergeben (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien).

Allgemeine Reiseinformationen
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit größeren Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von allen Restaurants außerhalb der Hotels, auch allen Fastfoodrestaurants sowie allen Cafés, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, ist es während des Fastenmonats in Bahrain auch Nichtmuslimen bzw. Ausländern untersagt, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Generell empfohlen im Ramadan sind erhöhte Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle und Verhaltensweisen der Bevölkerung und die Respektierung islamischer Traditionen und Gebräuche.
Während des Trauermonats Muhharam, der von der schiitischen Bevölkerungsmehrheit begangen wird, ist ebenfalls Zurückhaltung geboten, vor allem als Zuschauer während der Trauerprozessionen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zu Visa (siehe unten)
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zu Visa (siehe unten).
Visum
Deutsche Touristen erhalten ein Einreisevisum nach Vorlage eines mindestens. 6 Monate gültigen Reisepasses gegen eine Gebühr in Höhe von ca. 10,- Euro für einen Aufenthaltszeitraum von max. 14 Tagen bei Ankunft am Flughafen.
Es besteht die Möglichkeit das Visum durch die örtliche Passbehörden „General Directorate of Nationality, Passports & Residence“ (GDNPR, Diplomatic Area, P.O. Box 331, Manama, Tel. +973-17 399707, Fax +973-17 532152) einmalig gebührenpflichtig um 14 Tage verlängern zu lassen. Die Verlängerung bedarf allerdings der Zustimmung eines einheimischen Sponsors (Hotelbestätigungen werden u.a. akzeptiert).
Visa berechtigen zur einmaligen Einreise.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, Visa bereits vor Einreise elektronisch zu erwerben. Weitere Informationen zum eVisa sind unter www.evisa.gov.bh abrufbar - eVisa werden für einen Gültigkeitszeitraum von 30 Tagen ausgestellt, berechtigen allerdings ebenfalls nur zu einem Aufenthalt von max. 14 Tagen mit gebührenpflichtiger Verlängerungsoption.
Ein längerfristiger Aufenthaltstitel ( i.d.R. sog. „sponsored visa“) wird vom GDNPR erteilt, sofern eine Bürgschaft einer Einzelperson bzw. des Arbeitgebers vorgelegt wird. Gelegentlich wird der Reisepass während der Dauer des Aufenthalts von Arbeitgebern einbehalten.
Journalistenvisa werden gebührenfrei erteilt. Sie sind vor Einreise über das Informationsministerium, Abteilung Visa/ Programmvorbereitung zu beschaffen. Für Journalisten sind örtliche Zensurbestimmungen zu beachten. Vor Einreise von Journalisten empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft, die ggf. bei der Visumbeschaffung unterstützend tätig werden kann. Es wird davon abgeraten, dass Journalisten mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einreisen.
Eine Registrierung vor Ort bei Kurzaufenthalten ist nicht erforderlich.
Sofern sich visapflichtige Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in Bahrain aufhalten, wird im Regelfall zunächst die Ausreise verweigert. Die Einwanderungsbehörde verhängt in diesem Fall vor Erteilung einer Ausreisegenehmigung eine Geldbuße, deren Höhe im Ermessen des Richters steht sowie im Regelfall vom Zeitraum des unerlaubten Aufenthalts abhängt. Mitunter ist mit empfindlichen Geldstrafen zu rechnen.
Sonstiges
Nicht-deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sollten sich betreffend der Einreiseformalitäten unbedingt vor Einreise mit der Botschaft des Königreichs Bahrain in Berlin in Verbindung setzen:
Botschaft des Königreichs Bahrain
Klingelhöfer Straße 7
10785 Berlin
Telefon 030-86 87 77 77
Fax 030-86 87 77 88
http://www.bahrain-embassy.de
Telfon 030-86 87 77 99 (Konsularabteilung)
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen keine Beschränkungen. Die Einfuhr jeder Art von pornographischem Material, Waffen und Drogen ist verboten.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenbesitz wird hart bestraft. Es ist verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Sowohl Prostitution als auch Homosexualität sind in Bahrain strafbar.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (z. B. Aufenthalt in ländlichen Gebieten) kann Impfschutz auch gegen Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
ist weltweit ein Problem. Die bekannten Risiken sollte man auch in Bahrain meiden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Manama genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ärzte sprechen Englisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
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Reise-/Sicherheitshinweis Bahrain 17.02.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bahrain:
Stand 17.02.2011
(Unverändert gültig seit: 17.02.2011)

Aktuelle Hinweise
Von nicht notwendigen Reisen nach Bahrain wird angesichts der aktuellen Zuspitzung der Lage abgeraten.
In den vergangenen Tagen ist es in Bahrain zu teilweise gewalttätigen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften gekommen. Hierbei gab es Tote und Verletzte. Menschenansammlungen sollten daher weiträumig gemieden und den Weisungen der örtlichen Sicherheitsbehörden Folge geleistet werden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der anhaltenden Spannungen in einigen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende in Bahrain in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Terrorismus
Trotz umfassender örtlicher Sicherheitsvorkehrungen können auch hier Gefährdungen durch terroristische Aktiviäten sowie Risiken nicht ausgeschlossen werden, die sich insbesondere aus möglichen Reaktionen von Teilen der Bevölkerung auf Ereignisse im und aus dem dichten Reiseverkehr mit Saudi-Arabien über die bestehende Landverbindung ergeben (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien).

Allgemeine Reiseinformationen
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit größeren Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von allen Restaurants außerhalb der Hotels, auch allen Fastfoodrestaurants sowie allen Cafés, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, ist es während des Fastenmonats in Bahrain auch Nichtmuslimen bzw. Ausländern untersagt, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Generell empfohlen im Ramadan sind erhöhte Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle und Verhaltensweisen der Bevölkerung und die Respektierung islamischer Traditionen und Gebräuche.
Während des Trauermonats Muhharam (insbesondere an Ashura, im Jahr 2010 vom 14. bis 16. Dezember) ist ebenfalls Zurückhaltung geboten, vor allem als Zuschauer während der Trauerprozessionen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zu V isa (siehe unten)
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zu Visa (siehe unten).
Visum
Deutsche Touristen erhalten ein Einreisevisum nach Vorlage eines mindestens 6 Monate gültigen Reisepasses gegen eine Gebühr in Höhe von ca. 10,- Euro für einen Aufenthaltszeitraum von max. 14 Tagen bei Ankunft am Flughafen.
Es besteht die Möglichkeit das Visum durch die örtliche Passbehörden „General Directorate of Nationality, Passports & Residence“ (GDNPR, Diplomatic Area, P.O. Box 331, Manama, Tel. +973-17 399707, Fax +973-17 532152) einmalig gebührenpflichtig um 14 Tage verlängern zu lassen. Die Verlängerung bedarf allerdings der Zustimmung eines einheimischen Sponsors (Hotelbestätigungen werden u.a. akzeptiert).
Visa berechtigen zur einmaligen Einreise.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, Visa bereits vor Einreise elektronisch zu erwerben. Weitere Informationen zum eVisa sind unter www.evisa.gov.bh abrufbar - eVisa werden für einen Gültigkeitszeitraum von 30 Tagen ausgestellt, berechtigen allerdings ebenfalls nur zu einem Aufenthalt von max. 14 Tagen mit gebührenpflichtiger Verlängerungsoption.
Ein längerfristiger Aufenthaltstitel ( i.d.R. sog. „sponsored visa“) wird vom GDNPR erteilt, sofern eine Bürgschaft einer Einzelperson bzw. des Arbeitgebers vorgelegt wird. Gelegentlich wird der Reisepass während der Dauer des Aufenthalts von Arbeitgebern einbehalten.
Journalistenvisa werden gebührenfrei erteilt. Sie sind vor Einreise über das Informationsministerium, Abteilung Visa/ Programmvorbereitung zu beschaffen. Für Journalisten sind örtliche Zensurbestimmungen zu beachten. Vor Einreise von Journalisten empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft, die ggf. bei der Visumbeschaffung unterstützend tätig werden kann. Es wird davon abgeraten, dass Journalisten mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einreisen.
Eine Registrierung vor Ort bei Kurzaufenthalten ist nicht erforderlich.
Sofern sich visapflichtige Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in Bahrain aufhalten, wird im Regelfall zunächst die Ausreise verweigert. Die Einwanderungsbehörde verhängt in diesem Fall vor Erteilung einer Ausreisegenehmigung eine Geldbuße, deren Höhe im Ermessen des Richters steht sowie im Regelfall vom Zeitraum des unerlaubten Aufenthalts abhängt. Mitunter ist mit empfindlichen Geldstrafen zu rechnen.
Sonstiges
Nicht-deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sollten sich betreffend der Einreiseformalitäten unbedingt vor Einreise mit der Botschaft des Königreichs Bahrain in Berlin in Verbindung setzen:
Botschaft des Königreichs Bahrain
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Telefon 030-86 87 77 77
Fax 030-86 87 77 88
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Telfon 030-86 87 77 99 (Konsularabteilung)
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen keine Beschränkungen. Die Einfuhr jeder Art von pornographischem Material, Waffen und Drogen ist verboten.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenbesitz wird hart bestraft. Es ist verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Sowohl Prostitution als auch Homosexualität sind in Bahrain strafbar.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (z. B. Aufenthalt in ländlichen Gebieten) kann Impfschutz auch gegen Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
ist weltweit ein Problem. Die bekannten Risiken sollte man auch in Bahrain meiden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Manama genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ärzte sprechen Englisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
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Reise-/Sicherheitshinweis Bahrain 04.03.2011

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Bahrain:
Stand 04.03.2011 (Unverändert gültig seit: 04.03.2011)

Aktuelle Hinweise
Von nicht notwendigen Reisen nach Bahrain wird angesichts der aktuellen Lage abgeraten.
In den vergangenen Tagen ist es in Bahrain zu teilweise gewalttätigen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften gekommen. Hierbei gab es Tote und Verletzte. Menschenansammlungen sollten daher weiträumig gemieden und den Weisungen der örtlichen Sicherheitsbehörden Folge geleistet werden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der anhaltenden Spannungen in einigen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende in Bahrain in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Terrorismus
Trotz umfassender örtlicher Sicherheitsvorkehrungen können auch hier Gefährdungen durch terroristische Aktiviäten sowie Risiken nicht ausgeschlossen werden, die sich insbesondere aus möglichen Reaktionen von Teilen der Bevölkerung auf Ereignisse im und aus dem dichten Reiseverkehr mit Saudi-Arabien über die bestehende Landverbindung ergeben (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien).

Allgemeine Reiseinformationen
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit größeren Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von allen Restaurants außerhalb der Hotels, auch allen Fastfoodrestaurants sowie allen Cafés, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, ist es während des Fastenmonats in Bahrain auch Nichtmuslimen bzw. Ausländern untersagt, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Generell empfohlen im Ramadan sind erhöhte Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle und Verhaltensweisen der Bevölkerung und die Respektierung islamischer Traditionen und Gebräuche.
Während des Trauermonats Muhharam (insbesondere an Ashura, im Jahr 2010 vom 14. bis 16. Dezember) ist ebenfalls Zurückhaltung geboten, vor allem als Zuschauer während der Trauerprozessionen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zu V isa (siehe unten)
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zu Visa (siehe unten).

Visum
Deutsche Touristen erhalten ein Einreisevisum nach Vorlage eines mindestens 6 Monate gültigen Reisepasses gegen eine Gebühr in Höhe von ca. 10,- Euro für einen Aufenthaltszeitraum von max. 14 Tagen bei Ankunft am Flughafen. Visagebühren können in Landeswährung (5,- bahrainische Dinar) oder auch in Euro (ca. 10,- Euro/abhängig vom Wechselkurs) oder USD entrichtet werden. Journalisten zahlen bei der Einreise für ihr Visum 10,- BHD (d.h. ca 20,- Euro), nachdem sie dieses vorab beim zuständigen bahrainischen Informationsministerium beantragt haben. Ein Visum bei der Botschaft Bahrains in Deutschland kostet hingegen 360,- Euro.
Es besteht die Möglichkeit das Visum durch die örtliche Passbehörden „General Directorate of Nationality, Passports & Residence“ (GDNPR, Diplomatic Area, P.O. Box 331, Manama, Tel. +973-17 399707, Fax +973-17 532152) einmalig gebührenpflichtig um 14 Tage verlängern zu lassen. Die Verlängerung bedarf allerdings der Zustimmung eines einheimischen Sponsors (Hotelbestätigungen werden u.a. akzeptiert).
Visa berechtigen zur einmaligen Einreise.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, Visa bereits vor Einreise elektronisch zu erwerben. Weitere Informationen zum eVisa sind unter www.evisa.gov.bh abrufbar - eVisa werden für einen Gültigkeitszeitraum von 30 Tagen ausgestellt, berechtigen allerdings ebenfalls nur zu einem Aufenthalt von max. 14 Tagen mit gebührenpflichtiger Verlängerungsoption.
Ein längerfristiger Aufenthaltstitel ( i.d.R. sog. „sponsored visa“) wird vom GDNPR erteilt, sofern eine Bürgschaft einer Einzelperson bzw. des Arbeitgebers vorgelegt wird. Gelegentlich wird der Reisepass während der Dauer des Aufenthalts von Arbeitgebern einbehalten.
Journalistenvisa werden gebührenfrei erteilt. Sie sind vor Einreise über das Informationsministerium, Abteilung Visa/ Programmvorbereitung zu beschaffen. Für Journalisten sind örtliche Zensurbestimmungen zu beachten. Vor Einreise von Journalisten empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft, die ggf. bei der Visumbeschaffung unterstützend tätig werden kann. Es wird davon abgeraten, dass Journalisten mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einreisen.
Eine Registrierung vor Ort bei Kurzaufenthalten ist nicht erforderlich.
Sofern sich visapflichtige Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in Bahrain aufhalten, wird im Regelfall zunächst die Ausreise verweigert. Die Einwanderungsbehörde verhängt in diesem Fall vor Erteilung einer Ausreisegenehmigung eine Geldbuße, deren Höhe im Ermessen des Richters steht sowie im Regelfall vom Zeitraum des unerlaubten Aufenthalts abhängt. Mitunter ist mit empfindlichen Geldstrafen zu rechnen.
Sonstiges
Nicht-deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sollten sich betreffend der Einreiseformalitäten unbedingt vor Einreise mit der Botschaft des Königreichs Bahrain in Berlin in Verbindung setzen:
Botschaft des Königreichs Bahrain
Klingelhöfer Straße 7
10785 Berlin
Telefon 030-86 87 77 77
Fax 030-86 87 77 88
http://www.bahrain-embassy.de
Telfon 030-86 87 77 99 (Konsularabteilung)
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen keine Beschränkungen. Die Einfuhr jeder Art von pornographischem Material, Waffen und Drogen ist verboten.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenbesitz wird hart bestraft. Es ist verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Sowohl Prostitution als auch Homosexualität sind in Bahrain strafbar.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (z. B. Aufenthalt in ländlichen Gebieten) kann Impfschutz auch gegen Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
ist weltweit ein Problem. Die bekannten Risiken sollte man auch in Bahrain meiden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Manama genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ärzte sprechen Englisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Bahrain 15.03.2011 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bahrain:
Stand 15.03.2011
(Unverändert gültig seit: 15.03.2011)

Aktuelle Hinweise
Aufgrund der aktuellen Lageentwicklung wird nachdrücklich von Reisen nach Bahrain abgeraten.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen in Bahrain, zu prüfen, ob ein Aufenthalt dort weiterhin erforderlich ist. Wenn dies nicht gegeben ist, sollte eine Ausreise außer Landes mit kommerziellen Mitteln in Erwägung gezogen werden..

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der anhaltenden Spannungen in einigen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende in Bahrain in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Terrorismus
Trotz umfassender örtlicher Sicherheitsvorkehrungen können auch hier Gefährdungen durch terroristische Aktiviäten sowie Risiken nicht ausgeschlossen werden, die sich insbesondere aus möglichen Reaktionen von Teilen der Bevölkerung auf Ereignisse im und aus dem dichten Reiseverkehr mit Saudi-Arabien über die bestehende Landverbindung ergeben (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien).

Allgemeine Reiseinformationen
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit größeren Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von allen Restaurants außerhalb der Hotels, auch allen Fastfoodrestaurants sowie allen Cafés, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, ist es während des Fastenmonats in Bahrain auch Nichtmuslimen bzw. Ausländern untersagt, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Generell empfohlen im Ramadan sind erhöhte Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle und Verhaltensweisen der Bevölkerung und die Respektierung islamischer Traditionen und Gebräuche.
Während des Trauermonats Muhharam (insbesondere an Ashura, im Jahr 2010 vom 14. bis 16. Dezember) ist ebenfalls Zurückhaltung geboten, vor allem als Zuschauer während der Trauerprozessionen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zu V isa (siehe unten)
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zu Visa (siehe unten).
Visum
Deutsche Touristen erhalten ein Einreisevisum nach Vorlage eines mindestens 6 Monate gültigen Reisepasses gegen eine Gebühr in Höhe von ca. 10,- Euro für einen Aufenthaltszeitraum von max. 14 Tagen bei Ankunft am Flughafen. Visagebühren können in Landeswährung (5,- bahrainische Dinar) oder auch in Euro (ca. 10,- Euro/abhängig vom Wechselkurs) oder USD entrichtet werden. Journalisten zahlen bei der Einreise für ihr Visum 10,- BHD (d.h. ca 20,- Euro), nachdem sie dieses vorab beim zuständigen bahrainischen Informationsministerium beantragt haben. Ein Visum bei der Botschaft Bahrains in Deutschland kostet hingegen 360,- Euro.
Es besteht die Möglichkeit das Visum durch die örtliche Passbehörden „General Directorate of Nationality, Passports & Residence“ (GDNPR, Diplomatic Area, P.O. Box 331, Manama, Tel. +973-17 399707, Fax +973-17 532152) einmalig gebührenpflichtig um 14 Tage verlängern zu lassen. Die Verlängerung bedarf allerdings der Zustimmung eines einheimischen Sponsors (Hotelbestätigungen werden u.a. akzeptiert).
Visa berechtigen zur einmaligen Einreise.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, Visa bereits vor Einreise elektronisch zu erwerben. Weitere Informationen zum eVisa sind unter www.evisa.gov.bh abrufbar - eVisa werden für einen Gültigkeitszeitraum von 30 Tagen ausgestellt, berechtigen allerdings ebenfalls nur zu einem Aufenthalt von max. 14 Tagen mit gebührenpflichtiger Verlängerungsoption.
Ein längerfristiger Aufenthaltstitel ( i.d.R. sog. „sponsored visa“) wird vom GDNPR erteilt, sofern eine Bürgschaft einer Einzelperson bzw. des Arbeitgebers vorgelegt wird. Gelegentlich wird der Reisepass während der Dauer des Aufenthalts von Arbeitgebern einbehalten.
Journalistenvisa werden gebührenfrei erteilt. Sie sind vor Einreise über das Informationsministerium, Abteilung Visa/ Programmvorbereitung zu beschaffen. Für Journalisten sind örtliche Zensurbestimmungen zu beachten. Vor Einreise von Journalisten empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft, die ggf. bei der Visumbeschaffung unterstützend tätig werden kann. Es wird davon abgeraten, dass Journalisten mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einreisen.
Eine Registrierung vor Ort bei Kurzaufenthalten ist nicht erforderlich.
Sofern sich visapflichtige Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in Bahrain aufhalten, wird im Regelfall zunächst die Ausreise verweigert. Die Einwanderungsbehörde verhängt in diesem Fall vor Erteilung einer Ausreisegenehmigung eine Geldbuße, deren Höhe im Ermessen des Richters steht sowie im Regelfall vom Zeitraum des unerlaubten Aufenthalts abhängt. Mitunter ist mit empfindlichen Geldstrafen zu rechnen.
Sonstiges
Nicht-deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sollten sich betreffend der Einreiseformalitäten unbedingt vor Einreise mit der Botschaft des Königreichs Bahrain in Berlin in Verbindung setzen:
Botschaft des Königreichs Bahrain
Klingelhöfer Straße 7
10785 Berlin
Telefon 030-86 87 77 77
Fax 030-86 87 77 88
http://www.bahrain-embassy.de
Telfon 030-86 87 77 99 (Konsularabteilung)
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen keine Beschränkungen. Die Einfuhr jeder Art von pornographischem Material, Waffen und Drogen ist verboten.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenbesitz wird hart bestraft. Es ist verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Sowohl Prostitution als auch Homosexualität sind in Bahrain strafbar.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (z. B. Aufenthalt in ländlichen Gebieten) kann Impfschutz auch gegen Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
ist weltweit ein Problem. Die bekannten Risiken sollte man auch in Bahrain meiden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Manama genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ärzte sprechen Englisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Bahrain 18.03.2011 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Bahrain:
Stand 18.03.2011 (Unverändert gültig seit: 18.03.2011)

Aktuelle Hinweise
Aufgrund der aktuellen Lageentwicklung wird nachdrücklich von Reisen nach Bahrain abgeraten.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Deutschen in Bahrain, zu prüfen, ob ein Aufenthalt dort weiterhin erforderlich ist. Wenn dies nicht gegeben ist, sollte eine Ausreise außer Landes mit kommerziellen Mitteln in Erwägung gezogen werden.
Transferaufenthalte am Flughafen Manama sind bisher noch ohne besondere Probleme möglich.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der anhaltenden Spannungen in einigen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende in Bahrain in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Terrorismus
Trotz umfassender örtlicher Sicherheitsvorkehrungen können auch hier Gefährdungen durch terroristische Aktiviäten sowie Risiken nicht ausgeschlossen werden, die sich insbesondere aus möglichen Reaktionen von Teilen der Bevölkerung auf Ereignisse im und aus dem dichten Reiseverkehr mit Saudi-Arabien über die bestehende Landverbindung ergeben (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien).

Allgemeine Reiseinformationen
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit größeren Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von allen Restaurants außerhalb der Hotels, auch allen Fastfoodrestaurants sowie allen Cafés, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, ist es während des Fastenmonats in Bahrain auch Nichtmuslimen bzw. Ausländern untersagt, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Generell empfohlen im Ramadan sind erhöhte Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle und Verhaltensweisen der Bevölkerung und die Respektierung islamischer Traditionen und Gebräuche.
Während des Trauermonats Muhharam (insbesondere an Ashura, im Jahr 2010 vom 14. bis 16. Dezember) ist ebenfalls Zurückhaltung geboten, vor allem als Zuschauer während der Trauerprozessionen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zu V isa (siehe unten)
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zu Visa (siehe unten).

Visum
Deutsche Touristen erhalten ein Einreisevisum nach Vorlage eines mindestens 6 Monate gültigen Reisepasses gegen eine Gebühr in Höhe von ca. 10,- Euro für einen Aufenthaltszeitraum von max. 14 Tagen bei Ankunft am Flughafen. Visagebühren können in Landeswährung (5,- bahrainische Dinar) oder auch in Euro (ca. 10,- Euro/abhängig vom Wechselkurs) oder USD entrichtet werden. Journalisten zahlen bei der Einreise für ihr Visum 10,- BHD (d.h. ca 20,- Euro), nachdem sie dieses vorab beim zuständigen bahrainischen Informationsministerium beantragt haben. Ein Visum bei der Botschaft Bahrains in Deutschland kostet hingegen 360,- Euro.
Es besteht die Möglichkeit das Visum durch die örtliche Passbehörden „General Directorate of Nationality, Passports & Residence“ (GDNPR, Diplomatic Area, P.O. Box 331, Manama, Tel. +973-17 399707, Fax +973-17 532152) einmalig gebührenpflichtig um 14 Tage verlängern zu lassen. Die Verlängerung bedarf allerdings der Zustimmung eines einheimischen Sponsors (Hotelbestätigungen werden u.a. akzeptiert).
Visa berechtigen zur einmaligen Einreise.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, Visa bereits vor Einreise elektronisch zu erwerben. Weitere Informationen zum eVisa sind unter www.evisa.gov.bh abrufbar - eVisa werden für einen Gültigkeitszeitraum von 30 Tagen ausgestellt, berechtigen allerdings ebenfalls nur zu einem Aufenthalt von max. 14 Tagen mit gebührenpflichtiger Verlängerungsoption.
Ein längerfristiger Aufenthaltstitel ( i.d.R. sog. „sponsored visa“) wird vom GDNPR erteilt, sofern eine Bürgschaft einer Einzelperson bzw. des Arbeitgebers vorgelegt wird. Gelegentlich wird der Reisepass während der Dauer des Aufenthalts von Arbeitgebern einbehalten.
Journalistenvisa werden gebührenfrei erteilt. Sie sind vor Einreise über das Informationsministerium, Abteilung Visa/ Programmvorbereitung zu beschaffen. Für Journalisten sind örtliche Zensurbestimmungen zu beachten. Vor Einreise von Journalisten empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft, die ggf. bei der Visumbeschaffung unterstützend tätig werden kann. Es wird davon abgeraten, dass Journalisten mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einreisen.
Eine Registrierung vor Ort bei Kurzaufenthalten ist nicht erforderlich.
Sofern sich visapflichtige Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in Bahrain aufhalten, wird im Regelfall zunächst die Ausreise verweigert. Die Einwanderungsbehörde verhängt in diesem Fall vor Erteilung einer Ausreisegenehmigung eine Geldbuße, deren Höhe im Ermessen des Richters steht sowie im Regelfall vom Zeitraum des unerlaubten Aufenthalts abhängt. Mitunter ist mit empfindlichen Geldstrafen zu rechnen.
Sonstiges
Nicht-deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sollten sich betreffend der Einreiseformalitäten unbedingt vor Einreise mit der Botschaft des Königreichs Bahrain in Berlin in Verbindung setzen:
Botschaft des Königreichs Bahrain
Klingelhöfer Straße 7
10785 Berlin
Telefon 030-86 87 77 77
Fax 030-86 87 77 88
http://www.bahrain-embassy.de
Telfon 030-86 87 77 99 (Konsularabteilung)
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen keine Beschränkungen. Die Einfuhr jeder Art von pornographischem Material, Waffen und Drogen ist verboten.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenbesitz wird hart bestraft. Es ist verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Sowohl Prostitution als auch Homosexualität sind in Bahrain strafbar.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (z. B. Aufenthalt in ländlichen Gebieten) kann Impfschutz auch gegen Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
ist weltweit ein Problem. Die bekannten Risiken sollte man auch in Bahrain meiden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Manama genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ärzte sprechen Englisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Bahrain 28.03.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bahrain:
Stand 28.03.2011
(Unverändert gültig seit: 28.03.2011)

Aktuelle Hinweise
Aufgrund der aktuellen Lageentwicklung wird nachdrücklich von nicht erforderlichen Reisen nach Bahrain abgeraten. Transferaufenthalte am Flughafen Manama sind ohne besondere Probleme möglich.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der anhaltenden Spannungen in einigen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende in Bahrain in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Terrorismus
Trotz umfassender örtlicher Sicherheitsvorkehrungen können auch hier Gefährdungen durch terroristische Aktiviäten sowie Risiken nicht ausgeschlossen werden, die sich insbesondere aus möglichen Reaktionen von Teilen der Bevölkerung auf Ereignisse im und aus dem dichten Reiseverkehr mit Saudi-Arabien über die bestehende Landverbindung ergeben (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien).

Allgemeine Reiseinformationen
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit größeren Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von allen Restaurants außerhalb der Hotels, auch allen Fastfoodrestaurants sowie allen Cafés, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, ist es während des Fastenmonats in Bahrain auch Nichtmuslimen bzw. Ausländern untersagt, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Generell empfohlen im Ramadan sind erhöhte Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle und Verhaltensweisen der Bevölkerung und die Respektierung islamischer Traditionen und Gebräuche.
Während des Trauermonats Muhharam (insbesondere an Ashura, im Jahr 2010 vom 14. bis 16. Dezember) ist ebenfalls Zurückhaltung geboten, vor allem als Zuschauer während der Trauerprozessionen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zu V isa (siehe unten)
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zu Visa (siehe unten).
Visum
Deutsche Touristen erhalten ein Einreisevisum nach Vorlage eines mindestens 6 Monate gültigen Reisepasses gegen eine Gebühr in Höhe von ca. 10,- Euro für einen Aufenthaltszeitraum von max. 14 Tagen bei Ankunft am Flughafen. Visagebühren können in Landeswährung (5,- bahrainische Dinar) oder auch in Euro (ca. 10,- Euro/abhängig vom Wechselkurs) oder USD entrichtet werden. Journalisten zahlen bei der Einreise für ihr Visum 10,- BHD (d.h. ca 20,- Euro), nachdem sie dieses vorab beim zuständigen bahrainischen Informationsministerium beantragt haben. Ein Visum bei der Botschaft Bahrains in Deutschland kostet hingegen 360,- Euro.
Es besteht die Möglichkeit das Visum durch die örtliche Passbehörden „General Directorate of Nationality, Passports & Residence“ (GDNPR, Diplomatic Area, P.O. Box 331, Manama, Tel. +973-17 399707, Fax +973-17 532152) einmalig gebührenpflichtig um 14 Tage verlängern zu lassen. Die Verlängerung bedarf allerdings der Zustimmung eines einheimischen Sponsors (Hotelbestätigungen werden u.a. akzeptiert).
Visa berechtigen zur einmaligen Einreise.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, Visa bereits vor Einreise elektronisch zu erwerben. Weitere Informationen zum eVisa sind unter www.evisa.gov.bh abrufbar - eVisa werden für einen Gültigkeitszeitraum von 30 Tagen ausgestellt, berechtigen allerdings ebenfalls nur zu einem Aufenthalt von max. 14 Tagen mit gebührenpflichtiger Verlängerungsoption.
Ein längerfristiger Aufenthaltstitel ( i.d.R. sog. „sponsored visa“) wird vom GDNPR erteilt, sofern eine Bürgschaft einer Einzelperson bzw. des Arbeitgebers vorgelegt wird. Gelegentlich wird der Reisepass während der Dauer des Aufenthalts von Arbeitgebern einbehalten.
Journalistenvisa werden gebührenfrei erteilt. Sie sind vor Einreise über das Informationsministerium, Abteilung Visa/ Programmvorbereitung zu beschaffen. Für Journalisten sind örtliche Zensurbestimmungen zu beachten. Vor Einreise von Journalisten empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft, die ggf. bei der Visumbeschaffung unterstützend tätig werden kann. Es wird davon abgeraten, dass Journalisten mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einreisen.
Eine Registrierung vor Ort bei Kurzaufenthalten ist nicht erforderlich.
Sofern sich visapflichtige Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in Bahrain aufhalten, wird im Regelfall zunächst die Ausreise verweigert. Die Einwanderungsbehörde verhängt in diesem Fall vor Erteilung einer Ausreisegenehmigung eine Geldbuße, deren Höhe im Ermessen des Richters steht sowie im Regelfall vom Zeitraum des unerlaubten Aufenthalts abhängt. Mitunter ist mit empfindlichen Geldstrafen zu rechnen.
Sonstiges
Nicht-deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sollten sich betreffend der Einreiseformalitäten unbedingt vor Einreise mit der Botschaft des Königreichs Bahrain in Berlin in Verbindung setzen:
Botschaft des Königreichs Bahrain
Klingelhöfer Straße 7
10785 Berlin
Telefon 030-86 87 77 77
Fax 030-86 87 77 88
http://www.bahrain-embassy.de
Telfon 030-86 87 77 99 (Konsularabteilung)
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.
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Besondere Zollvorschriften
Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen keine Beschränkungen. Die Einfuhr jeder Art von pornographischem Material, Waffen und Drogen ist verboten.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenbesitz wird hart bestraft. Es ist verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Sowohl Prostitution als auch Homosexualität sind in Bahrain strafbar.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (z. B. Aufenthalt in ländlichen Gebieten) kann Impfschutz auch gegen Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
ist weltweit ein Problem. Die bekannten Risiken sollte man auch in Bahrain meiden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Manama genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ärzte sprechen Englisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
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Reise-/Sicherheitshinweis Bahrain 16.04.2011

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Bahrain:
Stand 16.04.2011 (Unverändert gültig seit: 16.04.2011)

Aktuelle Hinweise
Die Sicherheitslage in Bahrain normalisiert sich weiterhin. Reisenden in Bahrain wird jedoch unverändert dringend
empfohlen, sich umsichtig zu verhalten, eventuelle Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen. Für bestimmte Bereiche der Innenstadt besteht noch eine Ausgangssperre von 24.00 bis 05.00 Uhr und mehrere Sicherheitscheckpoints sind vorhanden. Es wird empfohlen, sich auf der Webseite der Deutschen Botschaft Manama (www.manama.diplo.de) über die aktuellen Hinweise zu unterrichten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der anhaltenden Spannungen in einigen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende in Bahrain in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Terrorismus
Trotz umfassender örtlicher Sicherheitsvorkehrungen können auch hier Gefährdungen durch terroristische Aktiviäten sowie Risiken nicht ausgeschlossen werden, die sich insbesondere aus möglichen Reaktionen von Teilen der Bevölkerung auf Ereignisse im und aus dem dichten Reiseverkehr mit Saudi-Arabien über die bestehende Landverbindung ergeben (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien).

Allgemeine Reiseinformationen
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit größeren Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von allen Restaurants außerhalb der Hotels, auch allen Fastfoodrestaurants sowie allen Cafés, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, ist es während des Fastenmonats in Bahrain auch Nichtmuslimen bzw. Ausländern untersagt, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Generell empfohlen im Ramadan sind erhöhte Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle und Verhaltensweisen der Bevölkerung und die Respektierung islamischer Traditionen und Gebräuche.
Während des Trauermonats Muhharam (insbesondere an Ashura, im Jahr 2010 vom 14. bis 16. Dezember) ist ebenfalls Zurückhaltung geboten, vor allem als Zuschauer während der Trauerprozessionen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zu V isa (siehe unten)
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zu Visa (siehe unten).

Visum
Deutsche Touristen erhalten ein Einreisevisum nach Vorlage eines mindestens 6 Monate gültigen Reisepasses gegen eine Gebühr in Höhe von ca. 10,- Euro für einen Aufenthaltszeitraum von max. 14 Tagen bei Ankunft am Flughafen. Visagebühren können in Landeswährung (5,- bahrainische Dinar) oder auch in Euro (ca. 10,- Euro/abhängig vom Wechselkurs) oder USD entrichtet werden. Journalisten zahlen bei der Einreise für ihr Visum 10,- BHD (d.h. ca 20,- Euro), nachdem sie dieses vorab beim zuständigen bahrainischen Informationsministerium beantragt haben. Ein Visum bei der Botschaft Bahrains in Deutschland kostet hingegen 360,- Euro.
Es besteht die Möglichkeit das Visum durch die örtliche Passbehörden „General Directorate of Nationality, Passports & Residence“ (GDNPR, Diplomatic Area, P.O. Box 331, Manama, Tel. +973-17 399707, Fax +973-17 532152) einmalig gebührenpflichtig um 14 Tage verlängern zu lassen. Die Verlängerung bedarf allerdings der Zustimmung eines einheimischen Sponsors (Hotelbestätigungen werden u.a. akzeptiert).
Visa berechtigen zur einmaligen Einreise.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, Visa bereits vor Einreise elektronisch zu erwerben. Weitere Informationen zum eVisa sind unter www.evisa.gov.bh abrufbar - eVisa werden für einen Gültigkeitszeitraum von 30 Tagen ausgestellt, berechtigen allerdings ebenfalls nur zu einem Aufenthalt von max. 14 Tagen mit gebührenpflichtiger Verlängerungsoption.
Ein längerfristiger Aufenthaltstitel ( i.d.R. sog. „sponsored visa“) wird vom GDNPR erteilt, sofern eine Bürgschaft einer Einzelperson bzw. des Arbeitgebers vorgelegt wird. Gelegentlich wird der Reisepass während der Dauer des Aufenthalts von Arbeitgebern einbehalten.
Journalistenvisa werden gebührenfrei erteilt. Sie sind vor Einreise über das Informationsministerium, Abteilung Visa/ Programmvorbereitung zu beschaffen. Für Journalisten sind örtliche Zensurbestimmungen zu beachten. Vor Einreise von Journalisten empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft, die ggf. bei der Visumbeschaffung unterstützend tätig werden kann. Es wird davon abgeraten, dass Journalisten mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einreisen.
Eine Registrierung vor Ort bei Kurzaufenthalten ist nicht erforderlich.
Sofern sich visapflichtige Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in Bahrain aufhalten, wird im Regelfall zunächst die Ausreise verweigert. Die Einwanderungsbehörde verhängt in diesem Fall vor Erteilung einer Ausreisegenehmigung eine Geldbuße, deren Höhe im Ermessen des Richters steht sowie im Regelfall vom Zeitraum des unerlaubten Aufenthalts abhängt. Mitunter ist mit empfindlichen Geldstrafen zu rechnen.
Sonstiges
Nicht-deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sollten sich betreffend der Einreiseformalitäten unbedingt vor Einreise mit der Botschaft des Königreichs Bahrain in Berlin in Verbindung setzen:
Botschaft des Königreichs Bahrain
Klingelhöfer Straße 7
10785 Berlin
Telefon 030-86 87 77 77
Fax 030-86 87 77 88
http://www.bahrain-embassy.de
Telfon 030-86 87 77 99 (Konsularabteilung)
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen keine Beschränkungen. Die Einfuhr jeder Art von pornographischem Material, Waffen und Drogen ist verboten.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenbesitz wird hart bestraft. Es ist verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Sowohl Prostitution als auch Homosexualität sind in Bahrain strafbar.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (z. B. Aufenthalt in ländlichen Gebieten) kann Impfschutz auch gegen Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
ist weltweit ein Problem. Die bekannten Risiken sollte man auch in Bahrain meiden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Manama genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ärzte sprechen Englisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
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Reise-/Sicherheitshinweis Bahrain 05.05.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bahrain:
Stand 05.05.2011
(Unverändert gültig seit: 05.05.2011)

Aktuelle Hinweise
Die Sicherheitslage in Bahrain normalisiert sich weiterhin. Reisenden in Bahrain wird jedoch unverändert dringend
empfohlen, sich umsichtig zu verhalten, eventuelle Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
Für bestimmte Bereiche der Innenstadt sind mehrere Sicherheitscheckpoints eingerichtet und eine nächtliche Ausgangssperre verhängt worden – Details entnehmen Sie bitte den örtlichen Medien. Es wird empfohlen, sich auf der Website der Deutschen Botschaft Manama unter www.manama.diplo.de über die aktuellen Hinweise zu unterrichten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Angesichts der anhaltenden Spannungen in einigen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende in Bahrain in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Terrorismus
Trotz umfassender örtlicher Sicherheitsvorkehrungen können auch hier Gefährdungen durch terroristische Aktiviäten sowie Risiken nicht ausgeschlossen werden, die sich insbesondere aus möglichen Reaktionen von Teilen der Bevölkerung auf Ereignisse im und aus dem dichten Reiseverkehr mit Saudi-Arabien über die bestehende Landverbindung ergeben (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien).

Allgemeine Reiseinformationen
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit größeren Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von allen Restaurants außerhalb der Hotels, auch allen Fastfoodrestaurants sowie allen Cafés, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, ist es während des Fastenmonats in Bahrain auch Nichtmuslimen bzw. Ausländern untersagt, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Generell empfohlen im Ramadan sind erhöhte Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle und Verhaltensweisen der Bevölkerung und die Respektierung islamischer Traditionen und Gebräuche.
Während des Trauermonats Muhharam (insbesondere an Ashura, im Jahr 2010 vom 14. bis 16. Dezember) ist ebenfalls Zurückhaltung geboten, vor allem als Zuschauer während der Trauerprozessionen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
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Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zu V isa (siehe unten)
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zu Visa (siehe unten).
Visum
Deutsche Touristen erhalten ein Einreisevisum nach Vorlage eines mindestens 6 Monate gültigen Reisepasses gegen eine Gebühr in Höhe von ca. 10,- Euro für einen Aufenthaltszeitraum von max. 14 Tagen bei Ankunft am Flughafen. Visagebühren können in Landeswährung (5,- bahrainische Dinar) oder auch in Euro (ca. 10,- Euro/abhängig vom Wechselkurs) oder USD entrichtet werden. Journalisten zahlen bei der Einreise für ihr Visum 10,- BHD (d.h. ca 20,- Euro), nachdem sie dieses vorab beim zuständigen bahrainischen Informationsministerium beantragt haben. Ein Visum bei der Botschaft Bahrains in Deutschland kostet hingegen 360,- Euro.
Es besteht die Möglichkeit das Visum durch die örtliche Passbehörden „General Directorate of Nationality, Passports & Residence“ (GDNPR, Diplomatic Area, P.O. Box 331, Manama, Tel. +973-17 399707, Fax +973-17 532152) einmalig gebührenpflichtig um 14 Tage verlängern zu lassen. Die Verlängerung bedarf allerdings der Zustimmung eines einheimischen Sponsors (Hotelbestätigungen werden u.a. akzeptiert).
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Journalistenvisa werden gebührenfrei erteilt. Sie sind vor Einreise über das Informationsministerium, Abteilung Visa/ Programmvorbereitung zu beschaffen. Für Journalisten sind örtliche Zensurbestimmungen zu beachten. Vor Einreise von Journalisten empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft, die ggf. bei der Visumbeschaffung unterstützend tätig werden kann. Es wird davon abgeraten, dass Journalisten mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einreisen.
Eine Registrierung vor Ort bei Kurzaufenthalten ist nicht erforderlich.
Sofern sich visapflichtige Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in Bahrain aufhalten, wird im Regelfall zunächst die Ausreise verweigert. Die Einwanderungsbehörde verhängt in diesem Fall vor Erteilung einer Ausreisegenehmigung eine Geldbuße, deren Höhe im Ermessen des Richters steht sowie im Regelfall vom Zeitraum des unerlaubten Aufenthalts abhängt. Mitunter ist mit empfindlichen Geldstrafen zu rechnen.
Sonstiges
Nicht-deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sollten sich betreffend der Einreiseformalitäten unbedingt vor Einreise mit der Botschaft des Königreichs Bahrain in Berlin in Verbindung setzen:
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Fax 030-86 87 77 88
http://www.bahrain-embassy.de
Telfon 030-86 87 77 99 (Konsularabteilung)
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen keine Beschränkungen. Die Einfuhr jeder Art von pornographischem Material, Waffen und Drogen ist verboten.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenbesitz wird hart bestraft. Es ist verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Sowohl Prostitution als auch Homosexualität sind in Bahrain strafbar.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (z. B. Aufenthalt in ländlichen Gebieten) kann Impfschutz auch gegen Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
ist weltweit ein Problem. Die bekannten Risiken sollte man auch in Bahrain meiden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Manama genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ärzte sprechen Englisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtiges Amt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Bahrain 08.07.2011

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Bahrain:
Stand 08.07.2011 (Unverändert gültig seit: 08.07.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Sicherheitslage in Bahrain normalisiert sich weiterhin. Reisenden in Bahrain wird jedoch unverändert dringend empfohlen, sich umsichtig zu verhalten, eventuelle Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.
In verschiedenen Bereichen der Innenstadt sind noch Sicherheitscheckpoints eingerichtet. Aktuelle Hinweise finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Manama unter www.manama.diplo.de
Angesichts der anhaltenden Spannungen in einigen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende in Bahrain in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Terrorismus
Trotz umfassender örtlicher Sicherheitsvorkehrungen können auch hier Gefährdungen durch terroristische Aktiviäten sowie Risiken nicht ausgeschlossen werden, die sich insbesondere aus möglichen Reaktionen von Teilen der Bevölkerung auf Ereignisse im und aus dem dichten Reiseverkehr mit Saudi-Arabien über die bestehende Landverbindung ergeben (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien).

Allgemeine Reiseinformationen
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit größeren Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von allen Restaurants außerhalb der Hotels, auch allen Fastfoodrestaurants sowie allen Cafés, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, ist es während des Fastenmonats in Bahrain auch Nichtmuslimen bzw. Ausländern untersagt, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Generell empfohlen im Ramadan sind erhöhte Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle und Verhaltensweisen der Bevölkerung und die Respektierung islamischer Traditionen und Gebräuche.
Während des Trauermonats Muhharam (insbesondere an Ashura, im Jahr 2010 vom 14. bis 16. Dezember) ist ebenfalls Zurückhaltung geboten, vor allem als Zuschauer während der Trauerprozessionen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zu V isa (siehe unten)
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zu Visa (siehe unten).

Visum
Deutsche Touristen erhalten ein Einreisevisum nach Vorlage eines mindestens 6 Monate gültigen Reisepasses gegen eine Gebühr in Höhe von ca. 10,- Euro für einen Aufenthaltszeitraum von max. 14 Tagen bei Ankunft am Flughafen. Visagebühren können in Landeswährung (5,- bahrainische Dinar) oder auch in Euro (ca. 10,- Euro/abhängig vom Wechselkurs) oder USD entrichtet werden. Journalisten zahlen bei der Einreise für ihr Visum 10,- BHD (d.h. ca 20,- Euro), nachdem sie dieses vorab beim zuständigen bahrainischen Informationsministerium beantragt haben. Ein Visum bei der Botschaft Bahrains in Deutschland kostet hingegen 360,- Euro.
Es besteht die Möglichkeit das Visum durch die örtliche Passbehörden „General Directorate of Nationality, Passports & Residence“ (GDNPR, Diplomatic Area, P.O. Box 331, Manama, Tel. +973-17 399707, Fax +973-17 532152) einmalig gebührenpflichtig um 14 Tage verlängern zu lassen. Die Verlängerung bedarf allerdings der Zustimmung eines einheimischen Sponsors (Hotelbestätigungen werden u.a. akzeptiert).
Visa berechtigen zur einmaligen Einreise.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, Visa bereits vor Einreise elektronisch zu erwerben. Weitere Informationen zum eVisa sind unter www.evisa.gov.bh abrufbar - eVisa werden für einen Gültigkeitszeitraum von 30 Tagen ausgestellt, berechtigen allerdings ebenfalls nur zu einem Aufenthalt von max. 14 Tagen mit gebührenpflichtiger Verlängerungsoption.
Ein längerfristiger Aufenthaltstitel ( i.d.R. sog. „sponsored visa“) wird vom GDNPR erteilt, sofern eine Bürgschaft einer Einzelperson bzw. des Arbeitgebers vorgelegt wird. Gelegentlich wird der Reisepass während der Dauer des Aufenthalts von Arbeitgebern einbehalten.
Journalistenvisa werden gebührenfrei erteilt. Sie sind vor Einreise über das Informationsministerium, Abteilung Visa/ Programmvorbereitung zu beschaffen. Für Journalisten sind örtliche Zensurbestimmungen zu beachten. Vor Einreise von Journalisten empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft, die ggf. bei der Visumbeschaffung unterstützend tätig werden kann. Es wird davon abgeraten, dass Journalisten mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einreisen.
Eine Registrierung vor Ort bei Kurzaufenthalten ist nicht erforderlich.
Sofern sich visapflichtige Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in Bahrain aufhalten, wird im Regelfall zunächst die Ausreise verweigert. Die Einwanderungsbehörde verhängt in diesem Fall vor Erteilung einer Ausreisegenehmigung eine Geldbuße, deren Höhe im Ermessen des Richters steht sowie im Regelfall vom Zeitraum des unerlaubten Aufenthalts abhängt. Mitunter ist mit empfindlichen Geldstrafen zu rechnen.
Sonstiges
Nicht-deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sollten sich betreffend der Einreiseformalitäten unbedingt vor Einreise mit der Botschaft des Königreichs Bahrain in Berlin in Verbindung setzen:
Botschaft des Königreichs Bahrain
Klingelhöfer Straße 7
10785 Berlin
Telefon 030-86 87 77 77
Fax 030-86 87 77 88
http://www.bahrain-embassy.de
Telfon 030-86 87 77 99 (Konsularabteilung)
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen keine Beschränkungen. Die Einfuhr jeder Art von pornographischem Material, Waffen und Drogen ist verboten.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenbesitz wird hart bestraft. Es ist verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Sowohl Prostitution als auch Homosexualität sind in Bahrain strafbar.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (z. B. Aufenthalt in ländlichen Gebieten) kann Impfschutz auch gegen Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
ist weltweit ein Problem. Die bekannten Risiken sollte man auch in Bahrain meiden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Manama genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ärzte sprechen Englisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Bahrain 21.07.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Bahrain:
Stand 21.07.2011
(Unverändert gültig seit: 21.07.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Sicherheitslage in Bahrain normalisiert sich weiterhin. Reisenden wird jedoch unverändert empfohlen, sich umsichtig zu verhalten, eventuelle Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden und die örtliche Medienberichterstattung zu verfolgen.
In verschiedenen Bereichen der Innenstadt sind noch Sicherheitscheckpoints eingerichtet. Aktuelle Hinweise finden Sie auf der Website der Deutschen Botschaft Manama unter www.manama.diplo.de
Angesichts der anhaltenden Spannungen in einigen Ländern des Nahen und Mittleren Ostens sollten Reisende in Bahrain in der Öffentlichkeit zurückhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, kulturellen und gesellschaftlichen Traditionen Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Terrorismus
Trotz umfassender örtlicher Sicherheitsvorkehrungen können auch hier Gefährdungen durch terroristische Aktiviäten sowie Risiken nicht ausgeschlossen werden, die sich insbesondere aus möglichen Reaktionen von Teilen der Bevölkerung auf Ereignisse im und aus dem dichten Reiseverkehr mit Saudi-Arabien über die bestehende Landverbindung ergeben (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien).

Allgemeine Reiseinformationen
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit größeren Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von allen Restaurants außerhalb der Hotels, auch allen Fastfoodrestaurants sowie allen Cafés, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, ist es während des Fastenmonats in Bahrain auch Nichtmuslimen bzw. Ausländern untersagt, tagsüber in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken oder zu rauchen. Generell empfohlen im Ramadan sind erhöhte Rücksichtnahme auf religiöse Gefühle und Verhaltensweisen der Bevölkerung und die Respektierung islamischer Traditionen und Gebräuche.
Während des Trauermonats Muhharam (insbesondere an Ashura, im Jahr 2011 vom 4. bis 6. Dezember) ist ebenfalls Zurückhaltung geboten, vor allem als Zuschauer während der Trauerprozessionen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zu V isa (siehe unten)
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zu Visa (siehe unten).
Visum
Deutsche Touristen erhalten ein Einreisevisum nach Vorlage eines mindestens 6 Monate gültigen Reisepasses gegen eine Gebühr in Höhe von 5 bahrainischen Dinar für einen Aufenthaltszeitraum von max. 14 Tagen bei Ankunft am Flughafen. Visagebühren können in Landeswährung oder auch in Euro (ca. 10,- bis 15,- Euro/abhängig vom Wechselkurs) oder USD entrichtet werden.
Es besteht die Möglichkeit, das Visum durch die örtliche Passbehörden „General Directorate of Nationality, Passports & Residence“ (GDNPR, Diplomatic Area, P.O. Box 331, Manama, Tel. +973-17 399707, Fax +973-17 532152) gebührenpflichtig verlängern zu lassen. Die erstmalige Verlängerung wird in der Regel für 14 Tage gegen eine Gebühr in Höhe von 5,- BHD ausgestellt. Weitere Verlängerungen sind im Prinzip möglich, allerdings gegen höhere Gebühren Die Verlängerung bedarf allerdings der Zustimmung eines einheimischen Sponsors (Hotelbestätigungen werden u.a. akzeptiert).
Visa berechtigen nur zur einmaligen Einreise.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, Visa bereits vor Einreise elektronisch zu erwerben. Weitere Informationen zum eVisa sind unter http://www.evisa.gov.bh/VisaBhr1En.html abrufbar - eVisa werden für einen Gültigkeitszeitraum von 30 Tagen ausgestellt, berechtigen allerdings ebenfalls nur zu einem Aufenthalt von max. 14 Tagen mit gebührenpflichtiger Verlängerungsoption.
Ein längerfristiger Aufenthaltstitel ( i.d.R. sog. „sponsored visa“) wird vom GDNPR erteilt, sofern eine Bürgschaft einer Einzelperson bzw. des Arbeitgebers vorgelegt wird. Gelegentlich wird der Reisepass während der Dauer des Aufenthalts von Arbeitgebern einbehalten.
Journalistenvisa müssen vor Einreise beim zuständigen bahrainischen Informationsministerium (Information Affairs Authority, IAA) beantragt werden.
P.O. Box 547
info@info.gov.bh
Tel. 00973 17871888 bzw. 17871878
(Schreiben an Office of Head of Foreign Media unter Angabe des Besuchsgrundes, der Reisedaten/ geplante Aufenthaltsdauer, Personenanzahl sowie Angaben zur technischen Ausstattung.)
Es wird davon abgeraten, dass Journalisten mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einreisen. . Für Journalisten sind örtliche Zensurbestimmungen zu beachten. Vor Einreise von Journalisten empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft, die ggf. bei der Visumbeschaffung unterstützend tätig werden kann. Es wird davon abgeraten, dass Journalisten mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einreisen.
Eine Registrierung vor Ort bei Kurzaufenthalten ist nicht erforderlich.
Sofern sich visapflichtige Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in Bahrain aufhalten, wird im Regelfall zunächst die Ausreise verweigert. Die Einwanderungsbehörde verhängt in diesem Fall vor Erteilung einer Ausreisegenehmigung eine Geldbuße, deren Höhe im Ermessen des Richters steht sowie im Regelfall vom Zeitraum des unerlaubten Aufenthalts abhängt. Mitunter ist mit empfindlichen Geldstrafen zu rechnen.
Mitunter kam es in letzter Zeit zu Einreiseverweigerungen seitens der bahrainischen Behörden u.a. für Inhaber deutscher Reisepässe mit u.a. afghanischer und/oder iranischer Abstammung. Die Botschaft hat hierauf leider keine Einflussmöglichkeiten. Betroffene Transitreisende müssen ggf. damit rechnen, den Transitbereich nicht verlassen zu können (z.B. bei evtl. Weiterflug erst am Folgetag).
Sonstiges
Nicht-deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland sollten sich betreffend der Einreiseformalitäten unbedingt vor Einreise mit der Botschaft des Königreichs Bahrain in Berlin in Verbindung setzen:
Botschaft des Königreichs Bahrain
Klingelhöfer Straße 7
10785 Berlin
Telefon 030-86 87 77 77
Fax 030-86 87 77 88
http://www.bahrain-embassy.de
Telfon 030-86 87 77 99 (Konsularabteilung)
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen keine Beschränkungen. Die Einfuhr jeder Art von pornographischem Material, Waffen und Drogen ist verboten.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenbesitz wird hart bestraft. Es ist verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Sowohl Prostitution als auch Homosexualität sind in Bahrain strafbar.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (z. B. Aufenthalt in ländlichen Gebieten) kann Impfschutz auch gegen Typhus sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden.
HIV / Aids
ist weltweit ein Problem. Die bekannten Risiken sollte man auch in Bahrain meiden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Manama genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ärzte sprechen Englisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Gesperrt