Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Aserbaidschan:
Stand 22.10.2009 (Unverändert gültig seit: 22.10.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in die Konfliktregion Berg-Karabach sowie die im Südwesten gelegenen Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar, insbesondere in die unmittelbar auf aserbaidschanischer Seite der Waffenstillstandslinie angrenzenden Gebiete ab.
Hier muss mit Minen gerechnet werden. Auch kommt es an der Waffenstillstandslinie gelegentlich zu Schusswechseln. Mit letzterem muss auch an dem von Armenien anerkannten Teil der aserbaidschanisch-armenischen Grenze gerechnet werden, einschließlich der Grenze der aserbaidschanischen Autonomen Republik Nachitschewan zu Armenien.
Allgemeine Reiseinformationen
Für Reisen im Lande wird empfohlen, Wertsachen nicht zur Schau zu stellen, nach Einbruch der Dunkelheit möglichst nicht alleine zu Fuß unterwegs zu sein, nur offizielle Taxis zu benutzen, Taxis nicht mit Fremden zu teilen und in der Umgebung von Bars, die von Ausländern frequentiert werden, erhöhte Vorsicht walten zu lassen (höhere Überfallgefahr).
Weiterhin wird empfohlen, eine Photokopie des Reisepasses mit sich zu führen, da die aserbaidschanische Polizei gelegentlich Ausweiskontrollen durchführt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Einreisevisum, das vor Antritt der Reise bei der Aserbaischanischen Botschaft in Berlin oder einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Informationen zur Visabeantragung können auf der Website der Aserbaidschanischen Botschaft Berlin (www.botschaft-aserbaidschan.de) abgerufen werden. Beim bisher praktizierten Ausnahmeverfahren, Visa bei Einreise am Flughafen Baku zu beantragen, ergaben sich in der Vergangenheit Schwierigkeiten. Vereinzelt wurde Deutschen die Einreise verweigert und sie mussten die Rückreise antreten. Es wird daher davon abgeraten, dieses Verfahren zu nutzen. Nach noch unbestätigten Angaben soll das Flughafenverfahren im Zuge einer Reform des aserbaidschanischen Aufenthaltsrechts zum 1. Juli 2009 ganz eingestellt werden.
Für den Flughafentransit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.
Reisende, deren Pässe armenische Visa enthalten, müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan mit längeren Wartezeiten rechnen.
Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sog. „Republik Berg-Karabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt.
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, Gültigkeit drei Monate über Reiseende
hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja, Gültigkeit drei Monate über Reiseende
hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen
Reisedokumente Kinder/Jugendliche Kinder unter 12 Lebensjahren sollten
mit eigenen Reisepässen oder
Kinderreisepässen einreisen
Kinderreisepass Ja, Gültigkeit drei Monate über Reiseende
hinaus
Reisepass Ja, Gültigkeit drei Monate über Reiseende
hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Grundsätzlich ja, aber nicht
empfehlenswert
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Grundsätzlich ja, aber nicht
empfehlenswert
Weitere Anmerkungen
Es gibt keine besonderen Vorschriften hinsichtlich der Einreise eines alleinreisenden Minderjährigen bzw. bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil. Für längere Aufenthalte muss eine Aufenthaltserlaubnis beim aserbaidschanischen Staatlichen Migrationsdienst beantragt werden. Diese Behörde wurde im Zuge einer Reform des aserbaidschanischen Aufenthaltsrechts neu geschaffen. Das Verfahren für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen ist noch nicht endgültig etabliert.
Hinweise für den Grenzübertritt nach Armenien, Georgien, Iran und Russland
Die Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan ist gesperrt.
Ein Grenzübertritt über Jalama nach Russland (Dagestan) ist für Ausländer, die nicht Angehörige eines der GUS-Staaten sind, nicht möglich.
Ein Grenzübertritt in den Iran (über den Grenzübergang Astara) ist für Touristen mit gültigem aserbaidschanischen und iranischen Visa möglich.
Die Einreise aus Georgien auf dem Landweg ist mit einem aserbaidschanischen Visum ebenfalls möglich.
Besondere Zollvorschriften
Bei Ein- und Ausreise sind Zolldeklarationen auszufüllen. Die Formulare sind, soweit sie nicht im Flugzeug verteilt werden, in der Flughafenempfangshalle erhältlich. Ausländer können in unbegrenzter Höhe Devisen einführen. Diese müssen beim Zoll deklariert und ihr Verbleib bei der Ausreise nachgewiesen werden.
Einige Waren können nur in beschränktem Umfang bzw. unter Vorbehalt der Vorlage einer entsprechenden Genehmigung ausgeführt werden. Dazu gehören:
• Kaviar (höchstens 125g)
• Alkoholische Getränke (höchstens 3 l)
• Bargeld (kostenlose Ausfuhr von max.1000,- USD, darüber 1,5% Zoll)
• Gold
• Antiquitäten, Kunstgegenstände u.ä. nur mit entsprechender Genehmigung des Kulturministeriums
• Zigaretten (höchstens 3 Stangen)
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Militärische Anlagen dürfen nicht fotografiert werden.
Homosexualität ist zwar nicht ausdrücklich strafbar, es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Polizei ein homosexuelles Paar festsetzt und erst gegen Zahlung eines Geldbetrages wieder auf freien Fuß setzt.
Prostitution gilt in Aserbaidschan als „Ordnungswidrigkeit“ und kann mit einer Ermahnung bzw. „Geldstrafe“ geahndet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Es wird empfohlen, vor Reiseantritt zusammen mit einem Arzt den Impfschutz zu überprüfen. Hierbei ist insbesondere auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Polio, Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A zu achten (Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre). Bei besonderer Exposition können folgende weitere Impfungen empfohlen sein: Hepatitis B (z.B. Langzeitaufenthalte), Typhus (z.B. Aufenthalt unter einfachen hygienischen Bedingungen), Tollwut (z.B. Langzeitaufenthalt - Tierkontakte).
Malaria
Ein potenzielles Malariarisiko besteht im Süden des Landes, im Grenzgebiet zum Iran, im Nordosten, Khachmas-Region sowie in der Umgebung von Baku. Die Stadt Baku gilt als malariafrei. Bei einem Aufenthalt in solchen Gebieten sollte bei entsprechenden Symptomen (z.B. Fieber) an diese dort seltene Erkrankung gedacht werden.
Klassische Geflügelpest
Auch in Aserbaidschan ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Es sind auch menschliche Erkrankungen und Todesfälle an der Vogelgrippe aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes in der rechten Randspalte.
Gesundheitsvorsorge / medizinische Versorgung
Vorsicht ist geboten beim Genuss von ungewaschenem Obst sowie ungekochten Speisen, insbesondere von mit Mayonnaise zubereiteten Salaten. Auf keinen Fall sollte das Leitungswasser getrunken werden, ebenso empfiehlt sich der Verzicht auf Eiswürfel. Beim Genuss von Tee und Kaffee bestehen keine Bedenken, kalte Getränke hingegen sollten aus versiegelten Flaschen bzw. Packungen stammen.
In Baku existiert die „SOS-Klinik“, die über englischsprechende Ärzte verfügt. Anschrift: 30, Rashid Behbudov Street, AZ 1014 Baku, Tel.: 493 73 54, Mobil: 050 – 212 69 21.
In Nachbarschaft zur Botschaft befindet sich die Dental Clinic von Dr. Erdal Vural
Mamadaliyev küc. 17, Baku AZ 1005, Tel: 498 96 98, 498 11 98, Fax: 493 73 87. Dr. Vural ist ein türkischer Zahnarzt, der gut Englisch spricht.
Reise-/Sicherheitshinweis Aserbaidschan 22.10.2009 - 29.06.2012
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Aserbaidschan 22.10.2009 - 29.06.2012
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Aserbaidschan 21.04.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan:
Stand 21.04.2010
(Unverändert gültig seit: 21.04.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in die Konfliktregion Berg-Karabach sowie die im Südwesten gelegenen Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar, insbesondere in die unmittelbar auf aserbaidschanischer Seite der Waffenstillstandslinie angrenzenden Gebiete ab.
Hier muss mit Minen gerechnet werden. Auch kommt es an der Waffenstillstandslinie gelegentlich zu Schusswechseln. Mit letzterem muss auch an dem von Armenien anerkannten Teil der aserbaidschanisch-armenischen Grenze gerechnet werden, einschließlich der Grenze der aserbaidschanischen Autonomen Republik Nachitschewan zu Armenien.
Allgemeine Reiseinformationen
Für Reisen im Lande wird empfohlen, Wertsachen nicht zur Schau zu stellen, nach Einbruch der Dunkelheit möglichst nicht alleine zu Fuß unterwegs zu sein, nur offizielle Taxis zu benutzen, Taxis nicht mit Fremden zu teilen und in der Umgebung von Bars, die von Ausländern frequentiert werden, erhöhte Vorsicht walten zu lassen (höhere Überfallgefahr).
Weiterhin wird empfohlen, eine Photokopie des Reisepasses mit sich zu führen, da die aserbaidschanische Polizei gelegentlich Ausweiskontrollen durchführt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Einreisevisum, das vor Antritt der Reise bei der Aserbaischanischen Botschaft in Berlin oder einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Informationen zur Visabeantragung können auf der Website der Aserbaidschanischen Botschaft Berlin (www.botschaft-aserbaidschan.de) abgerufen werden. Beim bisher praktizierten Ausnahmeverfahren, Visa bei Einreise am Flughafen Baku zu beantragen, ergaben sich in der Vergangenheit Schwierigkeiten. Vereinzelt wurde Deutschen die Einreise verweigert und sie mussten die Rückreise antreten. Es wird daher davon abgeraten, dieses Verfahren zu nutzen.
Für den Flughafentransit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.
Reisende, deren Pässe armenische Visa enthalten, müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan mit längeren Wartezeiten rechnen.
Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sog. „Republik Berg-Karabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt.
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, Gültigkeit drei Monate über Reiseende
hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja, Gültigkeit drei Monate über Reiseende
hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen
Reisedokumente Kinder/Jugendliche Kinder unter 12 Lebensjahren sollten
mit eigenen Reisepässen oder
Kinderreisepässen einreisen
Kinderreisepass Ja, Gültigkeit drei Monate über Reiseende
hinaus
Reisepass Ja, Gültigkeit drei Monate über Reiseende
hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Grundsätzlich ja, aber nicht
empfehlenswert
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Grundsätzlich ja, aber nicht
empfehlenswert
Weitere Anmerkungen
Es gibt keine besonderen Vorschriften hinsichtlich der Einreise eines alleinreisenden Minderjährigen bzw. bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil. Für längere Aufenthalte muss eine Aufenthaltserlaubnis beim aserbaidschanischen Staatlichen Migrationsdienst beantragt werden. Diese Behörde wurde im Zuge einer Reform des aserbaidschanischen Aufenthaltsrechts neu geschaffen. Das Verfahren für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen ist noch nicht endgültig etabliert.
Hinweise für den Grenzübertritt nach Armenien, Georgien, Iran und Russland
Die Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan ist gesperrt.
Ein Grenzübertritt über Jalama nach Russland (Dagestan) ist für Deutsche, die über gültige Visa für Aserbaidschan und die Russische Föderation verfügen, möglich.
Ein Grenzübertritt in den Iran (über den Grenzübergang Astara) ist für Touristen mit gültigem aserbaidschanischen und iranischen Visa möglich.
Die Einreise aus Georgien auf dem Landweg ist mit einem aserbaidschanischen Visum ebenfalls möglich.
Besondere Zollvorschriften
Bei Ein- und Ausreise sind Zolldeklarationen auszufüllen. Die Formulare sind, soweit sie nicht im Flugzeug verteilt werden, in der Flughafenempfangshalle erhältlich. Ausländer können in unbegrenzter Höhe Devisen einführen. Diese müssen beim Zoll deklariert und ihr Verbleib bei der Ausreise nachgewiesen werden.
Einige Waren können nur in beschränktem Umfang bzw. unter Vorbehalt der Vorlage einer entsprechenden Genehmigung ausgeführt werden. Dazu gehören:
Kaviar (höchstens 125g)
Alkoholische Getränke (höchstens 3 l)
Bargeld (kostenlose Ausfuhr von max.1000,- USD, darüber 1,5% Zoll)
Gold
Antiquitäten, Kunstgegenstände u.ä. nur mit entsprechender Genehmigung des Kulturministeriums
Zigaretten (höchstens 3 Stangen)
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Militärische Anlagen dürfen nicht fotografiert werden.
Homosexualität ist zwar nicht ausdrücklich strafbar, es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Polizei ein homosexuelles Paar festsetzt und erst gegen Zahlung eines Geldbetrages wieder auf freien Fuß setzt.
Prostitution gilt in Aserbaidschan als „Ordnungswidrigkeit“ und kann mit einer Ermahnung bzw. „Geldstrafe“ geahndet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Es wird empfohlen, vor Reiseantritt zusammen mit einem Arzt den Impfschutz zu überprüfen. Hierbei ist insbesondere auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Polio, Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A zu achten (Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre). Bei besonderer Exposition können folgende weitere Impfungen empfohlen sein: Hepatitis B (z.B. Langzeitaufenthalte), Typhus (z.B. Aufenthalt unter einfachen hygienischen Bedingungen), Tollwut (z.B. Langzeitaufenthalt - Tierkontakte).
Malaria
Ein potenzielles Malariarisiko besteht im Süden des Landes, im Grenzgebiet zum Iran, im Nordosten, Khachmas-Region sowie in der Umgebung von Baku. Die Stadt Baku gilt als malariafrei. Bei einem Aufenthalt in solchen Gebieten sollte bei entsprechenden Symptomen (z.B. Fieber) an diese dort seltene Erkrankung gedacht werden.
Klassische Geflügelpest
Auch in Aserbaidschan ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Es sind auch menschliche Erkrankungen und Todesfälle an der Vogelgrippe aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes in der rechten Randspalte.
Gesundheitsvorsorge / medizinische Versorgung
Vorsicht ist geboten beim Genuss von ungewaschenem Obst sowie ungekochten Speisen, insbesondere von mit Mayonnaise zubereiteten Salaten. Auf keinen Fall sollte das Leitungswasser getrunken werden, ebenso empfiehlt sich der Verzicht auf Eiswürfel. Beim Genuss von Tee und Kaffee bestehen keine Bedenken, kalte Getränke hingegen sollten aus versiegelten Flaschen bzw. Packungen stammen.
In Baku existiert die „SOS-Klinik“, die über englischsprechende Ärzte verfügt. Anschrift: 30, Rashid Behbudov Street, AZ 1014 Baku, Tel.: 493 73 54, Mobil: 050 – 212 69 21.
In Nachbarschaft zur Botschaft befindet sich die Dental Clinic von Dr. Erdal Vural
Mamadaliyev küc. 17, Baku AZ 1005, Tel: 498 96 98, 498 11 98, Fax: 493 73 87. Dr. Vural ist ein türkischer Zahnarzt, der gut Englisch spricht.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Aserbaidschan 26.08.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan:
Stand 26.08.2010
(Unverändert gültig seit: 26.08.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in die Konfliktregion Berg-Karabach sowie die im Südwesten gelegenen Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar, insbesondere in die unmittelbar auf aserbaidschanischer Seite der Waffenstillstandslinie angrenzenden Gebiete ab.
Hier muss mit Minen gerechnet werden. Auch kommt es an der Waffenstillstandslinie gelegentlich zu Schusswechseln. Mit letzterem muss auch an dem von Armenien anerkannten Teil der aserbaidschanisch-armenischen Grenze gerechnet werden, einschließlich der Grenze der aserbaidschanischen Autonomen Republik Nachitschewan zu Armenien.
Allgemeine Reiseinformationen
Für Reisen im Lande wird empfohlen, Wertsachen nicht zur Schau zu stellen, nach Einbruch der Dunkelheit möglichst nicht alleine zu Fuß unterwegs zu sein, nur offizielle Taxis zu benutzen, Taxis nicht mit Fremden zu teilen und in der Umgebung von Bars, die von Ausländern frequentiert werden, erhöhte Vorsicht walten zu lassen (höhere Überfallgefahr).
Weiterhin wird empfohlen, eine Photokopie des Reisepasses mit sich zu führen, da die aserbaidschanische Polizei gelegentlich Ausweiskontrollen durchführt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Einreisevisum, das vor Antritt der Reise bei der Aserbaischanischen Botschaft in Berlin oder einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Informationen zur Visabeantragung können auf der Website der Aserbaidschanischen Botschaft Berlin unter www.botschaft-aserbaidschan.de abgerufen werden. Beim bisher praktizierten Ausnahmeverfahren, Visa bei Einreise am Flughafen Baku zu beantragen, ergaben sich in der Vergangenheit Schwierigkeiten. Vereinzelt wurde Deutschen die Einreise verweigert und sie mussten die Rückreise antreten. Es wird daher davon abgeraten, dieses Verfahren zu nutzen.
Für den Flughafentransit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.
Reisende, deren Pässe armenische Visa enthalten, müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan mit längeren Wartezeiten rechnen.
Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sog. „Republik Berg-Karabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt.
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, Gültigkeit drei Monate über Reiseende
hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja, Gültigkeit drei Monate über Reiseende
hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche Kinder unter 12 Lebensjahren sollten
mit eigenen Reisepässen oder
Kinderreisepässen einreisen
Kinderreisepass Ja, Gültigkeit drei Monate über Reiseende hinaus
Reisepass Ja, Gültigkeit drei Monate über Reiseende hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Grundsätzlich ja, aber nicht
empfehlenswert
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Grundsätzlich ja, aber nicht
empfehlenswert
Weitere Anmerkungen -
Es gibt keine besonderen Vorschriften hinsichtlich der Einreise eines alleinreisenden Minderjährigen bzw. bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil. Für längere Aufenthalte muss eine Aufenthaltserlaubnis beim aserbaidschanischen Staatlichen Migrationsdienst beantragt werden. Diese Behörde wurde im Zuge einer Reform des aserbaidschanischen Aufenthaltsrechts neu geschaffen. Das Verfahren für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen ist noch nicht endgültig etabliert.
Hinweise für den Grenzübertritt nach Armenien, Georgien, Iran und Russland
Die Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan ist gesperrt.
Ein Grenzübertritt über Jalama nach Russland (Dagestan) ist für Deutsche nicht möglich.
Ein Grenzübertritt in den Iran (über den Grenzübergang Astara) ist für Touristen mit gültigem aserbaidschanischen und iranischen Visa möglich.
Die Einreise aus Georgien auf dem Landweg ist mit einem aserbaidschanischen Visum ebenfalls möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Bei Ein- und Ausreise sind Zolldeklarationen auszufüllen. Die Formulare sind, soweit sie nicht im Flugzeug verteilt werden, in der Flughafenempfangshalle erhältlich. Ausländer können in unbegrenzter Höhe Devisen einführen. Diese müssen beim Zoll deklariert und ihr Verbleib bei der Ausreise nachgewiesen werden.
Einige Waren können nur in beschränktem Umfang bzw. unter Vorbehalt der Vorlage einer entsprechenden Genehmigung ausgeführt werden. Dazu gehören:Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
- Kaviar (höchstens 125g)
- Alkoholische Getränke (höchstens 3 l)
- Bargeld (kostenlose Ausfuhr von max.1000,- USD, darüber 1,5% Zoll)
- Gold
- Antiquitäten, Kunstgegenstände u.ä. nur mit entsprechender Genehmigung des Kulturministeriums
- Zigaretten (höchstens 3 Stangen)
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Militärische Anlagen dürfen nicht fotografiert werden.
Homosexualität ist zwar nicht ausdrücklich strafbar, es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Polizei ein homosexuelles Paar festsetzt und erst gegen Zahlung eines Geldbetrages wieder auf freien Fuß setzt.
Prostitution gilt in Aserbaidschan als „Ordnungswidrigkeit“ und kann mit einer Ermahnung bzw. „Geldstrafe“ geahndet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Es wird empfohlen, vor Reiseantritt zusammen mit einem Arzt den Impfschutz zu überprüfen. Hierbei ist insbesondere auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Polio, Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A zu achten (Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre). Bei besonderer Exposition können folgende weitere Impfungen empfohlen sein: Hepatitis B (z.B. Langzeitaufenthalte), Typhus (z.B. Aufenthalt unter einfachen hygienischen Bedingungen), Tollwut (z.B. Langzeitaufenthalt - Tierkontakte).
Malaria
Ein potenzielles Malariarisiko besteht im Süden des Landes, im Grenzgebiet zum Iran, im Nordosten, Khachmas-Region sowie in der Umgebung von Baku. Die Stadt Baku gilt als malariafrei. Bei einem Aufenthalt in solchen Gebieten sollte bei entsprechenden Symptomen (z.B. Fieber) an diese dort seltene Erkrankung gedacht werden.
Klassische Geflügelpest
Auch in Aserbaidschan ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Es sind auch menschliche Erkrankungen und Todesfälle an der Vogelgrippe aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes in der rechten Randspalte.
Gesundheitsvorsorge / medizinische Versorgung
Vorsicht ist geboten beim Genuss von ungewaschenem Obst sowie ungekochten Speisen, insbesondere von mit Mayonnaise zubereiteten Salaten. Auf keinen Fall sollte das Leitungswasser getrunken werden, ebenso empfiehlt sich der Verzicht auf Eiswürfel. Beim Genuss von Tee und Kaffee bestehen keine Bedenken, kalte Getränke hingegen sollten aus versiegelten Flaschen bzw. Packungen stammen.
In Baku existiert die „SOS-Klinik“, die über englischsprechende Ärzte verfügt. Anschrift: 30, Rashid Behbudov Street, AZ 1014 Baku, Tel.: 493 73 54, Mobil: 050 – 212 69 21.
In Nachbarschaft zur Botschaft befindet sich die Dental Clinic von Dr. Erdal Vural
Mamadaliyev küc. 17, Baku AZ 1005, Tel: 498 96 98, 498 11 98, Fax: 493 73 87. Dr. Vural ist ein türkischer Zahnarzt, der gut Englisch spricht.
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Reise-/Sicherheitshinweis Aserbaidschan 15.10.2010
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Stand 15.10.2010
(Unverändert gültig seit: 15.10.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in die Konfliktregion Berg-Karabach sowie die im Südwesten gelegenen Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar, insbesondere in die unmittelbar auf aserbaidschanischer Seite der Waffenstillstandslinie angrenzenden Gebiete ab.
Hier muss mit Minen gerechnet werden. Auch kommt es an der Waffenstillstandslinie gelegentlich zu Schusswechseln. Mit letzterem muss auch an dem von Armenien anerkannten Teil der aserbaidschanisch-armenischen Grenze gerechnet werden, einschließlich der Grenze der aserbaidschanischen Autonomen Republik Nachitschewan zu Armenien.
Allgemeine Reiseinformationen
Für Reisen im Lande wird empfohlen, Wertsachen nicht zur Schau zu stellen, nach Einbruch der Dunkelheit möglichst nicht alleine zu Fuß unterwegs zu sein, nur offizielle Taxis zu benutzen, Taxis nicht mit Fremden zu teilen und in der Umgebung von Bars, die von Ausländern frequentiert werden, erhöhte Vorsicht walten zu lassen (höhere Überfallgefahr).
Weiterhin wird empfohlen, eine Photokopie des Reisepasses mit sich zu führen, da die aserbaidschanische Polizei gelegentlich Ausweiskontrollen durchführt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Einreisevisum, das vor Antritt der Reise bei der Aserbaischanischen Botschaft in Berlin oder einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Informationen zur Visabeantragung können auf der Website der Aserbaidschanischen Botschaft Berlin unter www.botschaft-aserbaidschan.de abgerufen werden.
Für den Flughafentransit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.
Reisende, deren Pässe armenische Visa enthalten, müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan mit längeren Wartezeiten rechnen.
Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sog. „Republik Berg-Karabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt.
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, Gültigkeit drei Monate über Reiseende
hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja, Gültigkeit drei Monate über Reiseende
hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche Kinder unter 12 Lebensjahren sollten
mit eigenen Reisepässen oder
Kinderreisepässen einreisen
Kinderreisepass Ja, Gültigkeit drei Monate über Reiseende
hinaus
Reisepass Ja, Gültigkeit drei Monate über Reiseende
hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Grundsätzlich ja, aber nicht
empfehlenswert
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Grundsätzlich ja, aber nicht
empfehlenswert
Weitere Anmerkungen
Es gibt keine besonderen Vorschriften hinsichtlich der Einreise eines alleinreisenden Minderjährigen bzw. bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil. Für längere Aufenthalte muss eine Aufenthaltserlaubnis beim aserbaidschanischen Staatlichen Migrationsdienst beantragt werden. Diese Behörde wurde im Zuge einer Reform des aserbaidschanischen Aufenthaltsrechts neu geschaffen. Das Verfahren für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen ist noch nicht endgültig etabliert.
Hinweise für den Grenzübertritt nach Armenien, Georgien, Iran und Russland
Die Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan ist gesperrt.
Ein Grenzübertritt über Jalama nach Russland (Dagestan) ist für Deutsche, die über gültige Visa für Aserbaidschan und die Russische Föderation verfügen, nicht möglich.
Ein Grenzübertritt in den Iran (über den Grenzübergang Astara) ist für Touristen mit gültigem aserbaidschanischen und iranischen Visa möglich.
Die Einreise aus Georgien auf dem Landweg ist mit einem aserbaidschanischen Visum ebenfalls möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Bei Ein- und Ausreise sind Zolldeklarationen auszufüllen. Die Formulare sind, soweit sie nicht im Flugzeug verteilt werden, in der Flughafenempfangshalle erhältlich. Ausländer können in unbegrenzter Höhe Devisen einführen. Diese müssen beim Zoll deklariert und ihr Verbleib bei der Ausreise nachgewiesen werden.
Einige Waren können nur in beschränktem Umfang bzw. unter Vorbehalt der Vorlage einer entsprechenden Genehmigung ausgeführt werden. Dazu gehören:Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
- Kaviar (höchstens 125g)
- Alkoholische Getränke (höchstens 3 l)
- Bargeld (kostenlose Ausfuhr von max.1000,- USD, darüber 1,5% Zoll)
- Gold
- Antiquitäten, Kunstgegenstände u.ä. nur mit entsprechender Genehmigung des Kulturministeriums
- Zigaretten (höchstens 3 Stangen)
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Militärische Anlagen dürfen nicht fotografiert werden.
Homosexualität ist zwar nicht ausdrücklich strafbar, es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Polizei ein homosexuelles Paar festsetzt und erst gegen Zahlung eines Geldbetrages wieder auf freien Fuß setzt.
Prostitution gilt in Aserbaidschan als „Ordnungswidrigkeit“ und kann mit einer Ermahnung bzw. „Geldstrafe“ geahndet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Es wird empfohlen, vor Reiseantritt zusammen mit einem Arzt den Impfschutz zu überprüfen. Hierbei ist insbesondere auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Polio, Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A zu achten (Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre). Bei besonderer Exposition können folgende weitere Impfungen empfohlen sein: Hepatitis B (z.B. Langzeitaufenthalte), Typhus (z.B. Aufenthalt unter einfachen hygienischen Bedingungen), Tollwut (z.B. Langzeitaufenthalt - Tierkontakte).
Malaria
Ein potenzielles Malariarisiko besteht im Süden des Landes, im Grenzgebiet zum Iran, im Nordosten, Khachmas-Region sowie in der Umgebung von Baku. Die Stadt Baku gilt als malariafrei. Bei einem Aufenthalt in solchen Gebieten sollte bei entsprechenden Symptomen (z.B. Fieber) an diese dort seltene Erkrankung gedacht werden.
Klassische Geflügelpest
Auch in Aserbaidschan ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.
Es sind auch menschliche Erkrankungen und Todesfälle an der Vogelgrippe aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes in der rechten Randspalte.
Gesundheitsvorsorge / medizinische Versorgung
Vorsicht ist geboten beim Genuss von ungewaschenem Obst sowie ungekochten Speisen, insbesondere von mit Mayonnaise zubereiteten Salaten. Auf keinen Fall sollte das Leitungswasser getrunken werden, ebenso empfiehlt sich der Verzicht auf Eiswürfel. Beim Genuss von Tee und Kaffee bestehen keine Bedenken, kalte Getränke hingegen sollten aus versiegelten Flaschen bzw. Packungen stammen.
In Baku existiert die „SOS-Klinik“, die über englischsprechende Ärzte verfügt. Anschrift: 30, Rashid Behbudov Street, AZ 1014 Baku, Tel.: 493 73 54, Mobil: 050 – 212 69 21.
In Nachbarschaft zur Botschaft befindet sich die Dental Clinic von Dr. Erdal Vural
Mamadaliyev küc. 17, Baku AZ 1005, Tel: 498 96 98, 498 11 98, Fax: 493 73 87. Dr. Vural ist ein türkischer Zahnarzt, der gut Englisch spricht.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Aserbaidschan 19.03.2012
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan:
Stand 19.03.2012
(Unverändert gültig seit: 19.03.2012)
Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen
Zollvorschriften
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Medizinische Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt rät von Reisen in die Konfliktregion Berg-Karabach sowie die im Südwesten gelegenen Bezirke Agdam, Füsuli, Dschabrayil, Sangilan, Kubadli, Ladschin und Kalbadschar, insbesondere in die unmittelbar auf aserbaidschanischer Seite der Waffenstillstandslinie angrenzenden Gebiete ab.
Hier muss mit Minen gerechnet werden. Auch kommt es an der Waffenstillstandslinie gelegentlich zu Schusswechseln. Mit letzterem muss auch an dem von Armenien anerkannten Teil der aserbaidschanisch-armenischen Grenze gerechnet werden, einschließlich der Grenze der aserbaidschanischen Autonomen Republik Nachitschewan zu Armenien.
Allgemeine Reiseinformationen
Für Reisen im Lande wird empfohlen, Wertsachen nicht zur Schau zu stellen, nach Einbruch der Dunkelheit möglichst nicht alleine zu Fuß unterwegs zu sein, nur offizielle Taxis zu benutzen, Taxis nicht mit Fremden zu teilen und in der Umgebung von Bars, die von Ausländern frequentiert werden, erhöhte Vorsicht walten zu lassen (höhere Überfallgefahr).
Weiterhin wird empfohlen, eine Fotokopie des Reisepasses mit sich zu führen, da die aserbaidschanische Polizei gelegentlich Ausweiskontrollen durchführt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Einreisevisum, das vor Antritt der Reise bei der Aserbaidschanischen Botschaft in Berlin oder einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Bezüglich der Sonderregelungen für den Eurovision Song Contest 2012 in Baku beachten Sie bitte die Hinweise auf der Webseite der Botschaft.
Informationen zur Visumsbeantragung können auf der Website der Aserbaidschanischen Botschaft Berlin unter http://www.botschaft-aserbaidschan.de abgerufen werden.
Für den Flughafentransit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.
Reisende, deren Pässe armenische Visa enthalten, müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan mit längeren Wartezeiten rechnen.
Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sog. „Republik Berg-Karabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt.
Sofern Sie zur Wohnsitzname oder zur Eheschließung nach Aserbaidschan reisen, beachten Sie bitte, dass Ihre deutschen Urkunden (z.B. Personenstandsurkunden, beglaubigte Dokumente, ect.) von den aserbaidschanischen Behörden nur dann anerkannt werden können, wenn sie eine Legalisation der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin tragen. Die Deutsche Botschaft in Baku kann diese Legalisation nicht vornehmen.
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, Gültigkeit drei Monate über Reiseende hinaus
Vorläufiger Reisepass Ja, Gültigkeit drei Monate über Reiseende hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche Kinder unter 12 Lebensjahren sollten mit eigenen Reisepässen oderKinderreisepässen einreisen
Kinderreisepass Ja, Gültigkeit drei Monate über Reiseende
hinaus
Reisepass Ja, Gültigkeit drei Monate über Reiseende
hinaus
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils
(Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Grundsätzlich ja, aber nicht empfehlenswert
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster
(der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht
mehr ausgestellt) Grundsätzlich ja, aber nicht empfehlenswert
Weitere Anmerkungen
Es gibt keine besonderen Vorschriften hinsichtlich der Einreise eines alleinreisenden Minderjährigen bzw. bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil. Für längere Aufenthalte muss eine Aufenthaltserlaubnis beim aserbaidschanischen Staatlichen Migrationsdienst beantragt werden. Diese Behörde wurde im Zuge einer Reform des aserbaidschanischen Aufenthaltsrechts neu geschaffen. Das Verfahren für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen ist noch nicht endgültig etabliert.
Hinweise für den Grenzübertritt nach Armenien, Georgien, Iran und Russland
Die Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan ist gesperrt.
Ein Grenzübertritt über Jalama nach Russland (Dagestan) ist für Deutsche, die über gültige Visa für Aserbaidschan und die Russische Föderation verfügen, nicht möglich.
Ein Grenzübertritt in den Iran (über den Grenzübergang Astara) ist für Touristen mit gültigem aserbaidschanischen und iranischen Visa möglich.
Die Einreise aus Georgien auf dem Landweg ist mit einem aserbaidschanischen Visum ebenfalls möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Bei Ein- und Ausreise sind Zolldeklarationen auszufüllen. Die Formulare sind, soweit sie nicht im Flugzeug verteilt werden, in der Flughafenempfangshalle erhältlich. Ausländer können in unbegrenzter Höhe Devisen einführen. Diese müssen beim Zoll deklariert und ihr Verbleib bei der Ausreise nachgewiesen werden.
Einige Waren können nur in beschränktem Umfang bzw. unter Vorbehalt der Vorlage einer entsprechenden Genehmigung ausgeführt werden. Dazu gehören:
Kaviar (höchstens 125g)
Alkoholische Getränke (höchstens 3 l)
Bargeld (kostenlose Ausfuhr von max.1000,- USD, darüber 1,5% Zoll)
Gold (Wert bis max. 1000,- USD, darüber 1,5 % Zoll)
Antiquitäten, Kunstgegenstände u.ä. nur mit entsprechender Genehmigung des Kulturministeriums
Zigaretten (höchstens 2 Stangen)
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Darüber hinaus müssen Gegenstände, die über 50 kg wiegen und einen Wert von über 1000,- USD haben, deklariert werden (1,5% Zoll).
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Militärische Anlagen dürfen nicht fotografiert werden.
Homosexualität wird gesellschaftlich nicht akzeptiert und ist mit Tabus belegt, aber nicht ausdrücklich strafbar. Intimer Umgang in der Öffentlichkeit wird leicht als Provokation missverstanden und kann Gegenreaktionen hervorrufen bis hin zur Abmahnung durch die Polizei.
Prostitution gilt in Aserbaidschan als „Ordnungswidrigkeit“ und kann mit einer Ermahnung bzw. „Geldstrafe“ geahndet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Es wird empfohlen, vor Reiseantritt zusammen mit einem Arzt den Impfschutz zu überprüfen. Hierbei ist insbesondere auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Polio, Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A zu achten (Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre). Bei besonderer Exposition können folgende weitere Impfungen empfohlen sein: Hepatitis B (z.B. Langzeitaufenthalte), Typhus (z.B. Aufenthalt unter einfachen hygienischen Bedingungen), Tollwut (z.B. Langzeitaufenthalt - Tierkontakte).
Malaria
Ein potenzielles Malariarisiko besteht im Süden des Landes, im Grenzgebiet zum Iran, im Nordosten, Khachmas-Region sowie in der Umgebung von Baku. Die Stadt Baku gilt als malariafrei. Bei einem Aufenthalt in solchen Gebieten sollte bei entsprechenden Symptomen (z.B. Fieber) an diese dort seltene Erkrankung gedacht werden.
Gesundheitsvorsorge / medizinische Versorgung
Vorsicht ist geboten beim Genuss von ungewaschenem Obst sowie ungekochten Speisen, insbesondere von mit Mayonnaise zubereiteten Salaten. Auf keinen Fall sollte das Leitungswasser getrunken werden, ebenso empfiehlt sich der Verzicht auf Eiswürfel. Beim Genuss von Tee und Kaffee bestehen keine Bedenken, kalte Getränke hingegen sollten aus versiegelten Flaschen bzw. Packungen stammen.
In Baku existiert die „SOS-Klinik“, die über englischsprechende Ärzte verfügt. Anschrift: 30, Rashid Behbudov Street, AZ 1014 Baku, Tel.: 493 73 54, Mobil: 050 – 212 69 21.
In Nachbarschaft zur Botschaft befindet sich die Dental Clinic von Dr. Erdal Vural
Mamadaliyev küc. 17, Baku AZ 1005, Tel: 498 96 98, 498 11 98, Fax: 493 73 87. Dr. Vural ist ein türkischer Zahnarzt, der gut Englisch spricht.
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Aserbaidschan 15.05.2012
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Aserbaidschan:
Stand 15.05.2012
(Unverändert gültig seit: 15.05.2012)
Letzte Änderungen:
Allgemeine Reiseinformationen
Allgemeine Reiseinformationen
Aserbaidschan ist ein Land mit vergleichsweise guter Sicherheitslage und wenig Kriminalität. Touristen sollten aber, insbesondere in der Dunkelheit, normale Vorsicht walten lassen. So erhöht das Zeigen von Wertsachen das persönliche Risiko. Es wird empfohlen, eine Fotokopie des Reisepasses mit sich zu führen, da die aserbaidschanische Polizei gelegentlich Ausweiskontrollen durchführt.
Gruß
Birgitt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Aserbaidschan 29.06.2012
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Aserbaidschan:
Stand 29.06.2012 (Unverändert gültig seit: 29.06.2012)
Letzte Änderungen:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige - Grenzübertritt Russische Föderation
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Einreisevisum, das vor Antritt der Reise bei der Aserbaidschanischen Botschaft in Berlin oder einer anderen aserbaidschanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.
Informationen zur Visumsbeantragung können auf der Website der Aserbaidschanischen Botschaft Berlin unter http://www.botschaft-aserbaidschan.de abgerufen werden.
Für den Flughafentransit am Flughafen Baku benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum.
Reisende, deren Pässe armenische Visa enthalten, müssen bei der Einreise nach Aserbaidschan mit längeren Wartezeiten rechnen.
Reisenden, deren Pässe Visa und/oder Einreisestempel der sog. „Republik Berg-Karabach” enthalten, wird kein Visum für die Einreise nach Aserbaidschan erteilt.
Sofern Sie zur Wohnsitznahme oder zur Eheschließung nach Aserbaidschan reisen, beachten Sie bitte, dass Ihre deutschen Urkunden (z.B. Personenstandsurkunden, beglaubigte Dokumente, ect.) von den aserbaidschanischen Behörden nur dann anerkannt werden können, wenn sie eine Legalisation der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin tragen. Die Deutsche Botschaft in Baku kann diese Legalisation nicht vornehmen.
Reisedokumente
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, Gültigkeit drei Monate über Reiseende hinaus
vorläufiger Reisepass Ja, Gültigkeit drei Monate über Reiseende hinaus
Personalausweis Nein
vorläufiger Personalausweis Nein
Kinderreisepass Ja, Gültigkeit drei Monate über Reiseende hinaus
Noch gültiger Kinderausweis nach
altem Muster (der Kinderausweis wird seit
1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Grundsätzlich ja, aber nicht empfehlenswert
Anmerkungen
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Es gibt keine besonderen Vorschriften hinsichtlich der Einreise eines alleinreisenden Minderjährigen bzw. bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil. Für längere Aufenthalte muss eine Aufenthaltserlaubnis beim aserbaidschanischen Staatlichen Migrationsdienst beantragt werden. Diese Behörde wurde im Zuge einer Reform des aserbaidschanischen Aufenthaltsrechts neu geschaffen. Das Verfahren für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen ist noch nicht endgültig etabliert.
Hinweise für den Grenzübertritt nach Armenien, Georgien, Iran und Russland
Die Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan ist gesperrt.
Die Beschränkungen für den Grenzübergang Samur-Jalama (RUS - AZE) wurden aufgehoben. Damit handelt es sich nunmehr um einen internationalen Grenzübergang mit den üblichen Reisebestimmungen. Eine Einreise ist daher auch für Deutsche, die über gültige Visa für Aserbaidschan und die Russische Föderation verfügen, möglich.
Informationen zur Sicherheitslage im Nordkaukasus sollten vor der Einreise in die Russische Föderation aus Aserbaidschan eingeholt werden.
Ein Grenzübertritt in den Iran (über den Grenzübergang Astara) ist für Touristen mit gültigem aserbaidschanischen und iranischen Visa möglich.
Die Einreise aus Georgien auf dem Landweg ist mit einem aserbaidschanischen Visum ebenfalls möglich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
MODERATOR-NOTE: Die Reise-/Sicherheitshinweise Aserbaidschan wurden seitens AA vollständig überarbeitet. Wir haben dazu einen neuen Thread gestartet: Reise-/Sicherheitshinweise Aserbaidschan ab 03.06.2013
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
· · · · · Werde Wüstenschiff-Werbepartner —> Firmen, die Wüstenschiff-Aktionen in Afrika unterstützen
· · · · · · · Geschlossene Gruppen —> Die neue Wüstenschiff-Funktion
· · · Wüstenschiff-Veranstaltungsübersicht 2026 —> Alle Reise-Events auf einen Blick - Check it out !!!
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