Hallo zusammen
Ich habe einen Wagen in Namibia stationiert mit namibischer Zulassung/Nummernschilder. Nun kommt der vorübergehend in die Schweiz. Im Herbst gehts dann weiter wieder zurück nach Namibia. Für die vorübergehende Einfuhr fand ich mit dem Zoll eine Lösung. Betr. Versicherung (Haftpflicht, allenfalls Kasko Deckung für Schweiz + EU) fand ich bisher keine Lösung. Die namibische kann nicht für Europa versichern, die schweizerische will nicht. Ist im Forum jemand mit diesbezüglicher Erfahrung und Rat? Reisegrüsse, JuergS
Auto mit namibischer Zulassung in der Schweiz versichern
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marcelloperrone
- Beiträge: 101
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Re: Auto mit namibischer Zulassung in der Schweiz versichern
Grosse Klasse, vielen Dank für den Link!
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Ralf Kiefer
- Beiträge: 1575
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- Wohnort: nahe Karlsruhe
Re: Auto mit namibischer Zulassung in der Schweiz versichern
Darfst Du den Wagen, der dann zwar versichert und legal, temporär eingeführt ist, als (vermuteter) Schweizer denn im Land fahren?JuergS hat geschrieben:Für die vorübergehende Einfuhr fand ich mit dem Zoll eine Lösung.
AFAIK ist diese Konstruktion in Deutschland nicht zulässig und ein Zollvergehen. D.h. mit (alleinigem) Wohnsitz in Deutschland darf ich auf deutschen Straßen kein im Ausland zugelassenes Fahrzeug fahren. Wäre das zulässig, würde ich beispielsweise ein Fahrzeug in Frankreich (auf einen Freund) zulassen, weil die Steuer und/oder Versicherung dort viel preisgünstiger ist, und hier fahren. Im Falle von Frankreich lohnt sich das z.B. für ältere, großvolumige Dieselfahrzeuge. Den Gedanken weitergeführt hätte sich in .de sicher bereits ein Markt für preisgünstige Fahrzeugzulassungen in Rumänien, Bulgarien, Polen, Griechenland, Albanien, Montenegro, o.ä. ergeben.
Gruß, Ralf
Re: Auto mit namibischer Zulassung in der Schweiz versichern
Hallo Ralf
Ich kriegte eine Bewilligung zur temporären Einfuhr und zum Fahren. Die ist aber auf wenige Monate zeitlich limitiert und muss glaubhaft begründet werden.
Gruss
JuergS
Ich kriegte eine Bewilligung zur temporären Einfuhr und zum Fahren. Die ist aber auf wenige Monate zeitlich limitiert und muss glaubhaft begründet werden.
Gruss
JuergS




