Tagesschau: Grundsatzurteil in Frankreich Gericht kippt Burkini-VerbotDie Freiheitsrechte könnten nur bei "erwiesenen Risiken" für die öffentliche Ordnung eingeschränkt werden, urteilten die Richter. Das Verbot schränke vielmehr die Grundrechte der persönlichen Freiheit und der Bewegungsfreiheit ein. Die unter anderem durch den Anschlag von Nizza ausgelösten "Emotionen und Sorgen" alleine könnten keine Rechtfertigung sein. Das Gericht machte auch deutlich, dass die Bürgermeister keine Badebekleidung verlangen können, welche die "Laizität" respektiert. Diese Formulierung findet sich in den Verboten wieder.
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Alexander




